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Klassische Einzelhandels-Drogerie in der Lübecker Altstadt
Drogeriegeschäft mit Selbstbedienung

Eine Drogerie ist ein Fachgeschäft oder auch ein größerer Unternehmensmarkt (Drogeriemarkt). Das Sortiment lässt sich in fünf Bereiche einteilen:

Heilmittel (Tees, Essenzen und Tinkturen)
Schönheitspflege und Wellness (Körperpflegeprodukte, Parfüms, ätherische Öle, Kosmetik usw.)
Biologische Reformprodukte und vollwertige Nahrungsmittel
Artikel für die Sachpflege in Haus und Garten
elektronische Hilfsmittel (Einwegkameras, Batterien, USB-Kabel etc.)

Inhaltsverzeichnis

1 Definitionen
2 Geschichte
3 Literatur
4 Weblinks
5 Einzelnachweise

Definitionen

Logo Deutscher Drogistenverband
Logo Österreichischer Drogistenverband
Logo des Schweizerischen Drogistenverbandes

Im deutschen Sprachraum wird die Drogerie unterschiedlich gedeutet: So gibt es in Deutschland und Österreich hauptsächlich Drogeriemärkte und nur noch wenige geführte Einzelhandelsdrogerien, in denen man eine Beratung erhalten kann. Große Drogeriemarkt-Ketten in Deutschland sind dm-drogerie markt, Rossmann und Müller, DroNova, regional auch Budnikowsky. Drogerie-Fachgeschäfte sterben in Deutschland praktisch aus.

Seit Kürzerem etabliert sich immer mehr die Online-Drogerie. Dies bietet die Möglichkeit Drogerieartikel online zu bestellen und sich die Einkäufe nach Hause liefern zu lassen. Die Online-Drogerien sind Teil des wachsenden Online-Handels (siehe Elektronischer Handel).

In Österreich bestehen nach wie vor Drogerie-Fachgeschäfte neben den Drogeriemärkten. Ein großer Teil der Fachgeschäfte hat sich unter dem Namen „Gewußt wie“ zu einer Einkaufs- und Marketingkooperation zusammengeschlossen. Österreichische Drogerien sind auch zum Verkauf pflanzlicher Arzneimittel berechtigt. Daher ist eine Befähigungsprüfung erforderlich, um in Österreich eine Drogerie selbstständig führen zu dürfen. Unter anderem muss entsprechendes Wissen in Botanik, Chemie, Gesundheits- und Ernährungslehre, Drogenkunde, Arzneimittelkunde und Chemikalienkunde nachgewiesen werden.[1]

In der Schweiz versteht man unter einer Drogerie hingegen ein von Drogisten geführtes Fachgeschäft für Gesundheit und Schönheit, das Wert auf eine fachkundige Beratung legt. Das große und vielfältige Angebot eines Drogeriefachgeschäftes umfasst ca. 15.000 Artikel. Da viele davon zu den Heilmitteln zählen, sind die Auflagen, eine Drogerie führen zu dürfen, in der Schweiz strenger. So braucht es zum Führen einer Drogerie eine Betriebsbewilligung, welche eine vierjährige Berufsausbildung zum Drogist EFZ und ein zweijähriges Studium zum Drogist HF voraussetzt. Eine der bekanntesten Drogeriefranchiseketten ist Dropa.

Die Situation weicht in anderen Ländern wieder deutlich ab. So gibt es in Großbritannien etwa keine klare Trennung zwischen Apotheken und Drogerien. Der Markt wird von großen Ketten wie Alliance Boots oder Superdrug beherrscht, die auch verschreibungspflichtige Medikamente im Sortiment haben.

Geschichte

Drogerie um 1910

Das Wort Droge stammt aus dem niederländischen droog (trocken). Es wurde im mittelalterlichen Handel verwendet für getrocknete Waren wie zum Bsp. Gewürze und getrocknete Heilpflanzen. Drogerien entwickelten sich wohl aus den mittelalterlichen Arzneimittelhandlungen.[2] Entsprechende Waren boten sowohl Apotheker als auch „Specereyhändler“ bzw. Gewürzkrämer (Würzkrämer) an.[3] Lange Zeit durften aber nur Apotheken Heil- und auch Giftkräuter verkaufen.
Erst die kaiserliche Verordnung vom 25. März 1872 in Deutschland und die Verordnung vom 17. Juni 1886 in Österreich gestatteten, Kräuter wieder als Arzneidrogen in Drogerien zu verkaufen. Überdies fertigten Drogisten auf Wunsch der Käufer selbst Zahncreme, Zahnpulver, Backpulver, Hautcreme, Schuhputzcreme oder Blechputzmittel aus verschiedenen Zutaten. Die Produkte unterschieden sich von Händler zu Händler. Auch wurden Bleichwässer, Kräutermischungen und Franzbranntwein entweder in selbst mitgebrachte Behälter gefüllt oder in Papiersäckchen verkauft.

Als die Fotografie aufkam, deckten sich Fotografen in der Drogerie mit den benötigten Materialien für die Entwicklung der Bilder ein. Zu Anfang der Automobilzeit gab es noch keine Tankstellen – man hielt vor der Drogerie und kaufte dort Treibstoff in kleinen Fässern oder größeren Flaschen. Auch bestimmte Artikel wie Präservative oder Damenbinden gab es lange Zeit nur in den Drogerien.

Anfang der 1970er Jahre entwickelte sich in Deutschland neben dem klassischen Drogerie-Fachgeschäft der Betriebstyp des Drogeriemarktes. Auf deutlich größeren Flächen und mit schmäleren Sortimenten aber deutlich niedrigeren Preisen, gewannen Drogeriemärkte zunehmend Marktanteile und verdrängten das Drogerie-Fachgeschäft.

Als Reaktion darauf spezialisierten sich Drogerien unterschiedlich: die einen verstärkten das Parfumerie-, andere stärkten das Reformsortiment oder stellten komplett auf ein Reformhaus um. Die alten drogistischen Sortimente wie Chemikalien, Fotografiezubehör, Lacke oder Wasch- und Putzmittel verschwanden weitgehend.

Seit 2004 erscheint die Drogeriewarenzeitung.

In der Schweiz gilt die Drogerie als das Fachgeschäft für Gesundheit und Schönheit. So erwirtschaften die Drogerien über siebzig Prozent des Umsatzes mit OTC-Präparaten, Depotkosmetik, Parfümerie, Körperpflege und Gesundheitsartikeln. Derzeit laufen Bestrebungen, dass Schweizer Drogerien sämtliche nicht rezeptpflichtige Arzneimittel verkaufen dürfen. Eine entsprechende Motion wird gegenwärtig im nationalen Parlament behandelt.

In katholischen Gegenden ist der 15. August Mariä Himmelfahrt das Fest der Drogisten. Das geht auf die traditionelle Kräuterweihe an diesem Tag zurück.

Literatur

Deutschland, deine Drogerien. Eine Dokumentation der ddf-Redaktion unter Mitarbeit von Dieter Graff. Hoffmanns, Neu-Isenburg 1976, ISBN 3-87347-023-3.
Schmerz laß nach. Drogerie-Werbung der DDR. Deutsches Hygiene-Museum, Dresden. Westermann-Kommunikation 1992, ISBN 3-928710-01-X.
Gustav Adolf Buchheister: Handbuch der Drogisten-Praxis. Ein Lehr- und Nachschlagebuch für Drogisten, Farbwaarenhändler etc. Berlin 1888, ISBN 978-3-662-36325-6.
Karl Schoene: 100 Jahre im Zeichen des Mörsers. Hoffmann, Darmstadt 1973, DNB 740060988.

Weblinks

Commons: Drogerie Ã¢Â€Â“ Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Drogerie Ã¢Â€Â“ Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Commons: Drogeriemuseum Niederlande Ã¢Â€Â“ Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Deutscher Drogistenverband
Österreichischer Drogistenverband
Schweizerischer Drogistenverband SDV

Einzelnachweise

↑ Bundesgesetzblatt Republik Österreich vom 13. Dezember 1996

↑ Werner Dressendörfer: „In apotecis circa realtum“. Venedig als Einkaufsplatz für Arzneidrogen während des 15. Jahrhunderts. (= Beiträge zur Geschichte des Arzneimittelhandels im Mittelalter. 2. Mitteilung) In: Orbis pictus. Kultur- und pharmaziehistorische Studien. Festschrift Wolfgang-Hagen Hein, hrsg. von Werner Dressendörfer und Wolf-Dieter Müller-Jahncke, Frankfurt am Main 1985, S. 73–86.

↑ Hans-Peter Baum: Zum Südwarenangebot auf dem Würzburger Markt im Jahre 1725. In: Ulrich Wagner (Hrsg.): Geschichte der Stadt Würzburg. 4 Bände; Band 2: Vom Bauernkrieg 1525 bis zum Übergang an das Königreich Bayern 1814. Theiss, Stuttgart 2004, ISBN 3-8062-1477-8, S. 445–447.

Normdaten (Sachbegriff): GND: 4129689-8 (OGND, AKS) | LCCN: sh85039770

Abgerufen von „https://de..org/w/index.php?title=Drogerie&oldid=209492426“
Kategorien: Unternehmensart (Handel) nach SortimentDrogeriemarkt

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    Reitsport ist eine Weiterleitung auf diesen Artikel. Zu Reitsport auf anderen Tieren siehe Kamelrennen und Elefantenpolo.

    Springreiten
    Porträt mit Rennpferd und Jockey, Johann Closterman, Öl auf Leinwand, um 1690

    Der Pferdesport ist ein Teilbereich des Sports, der alle Sportarten umfasst, die mit dem Pferd als Partner ausgeübt werden. Er lässt sich grob in Reitsport, Fahrsport, Voltigieren und Bodenarbeit unterteilen. Wettkämpfe im Pferdesport werden als Turniere bezeichnet (zum Beispiel Reitturniere).

    Inhaltsverzeichnis

    1 Reitsport

    1.1 Dressurreiten
    1.2 Springreiten
    1.3 Vielseitigkeitsreiten (früher Military, heute auch „Eventing“)
    1.4 Jagdreiten
    1.5 Distanzreiten
    1.6 Orientierungsreiten
    1.7 Westernreiten
    1.8 Gangprüfungen
    1.9 Hestadagar
    1.10 Freizeitreiten
    1.11 Wanderreiten
    1.12 Formations- und Quadrillereiten
    1.13 Kunstreiten
    1.14 Pferderennen
    1.15 Reitspiele

    1.15.1 Buzkashi
    1.15.2 Horseball
    1.15.3 Mounted Games
    1.15.4 Pato
    1.15.5 Patrouillenritt
    1.15.6 Polo
    1.15.7 Polocrosse
    1.15.8 Ringreiten
    1.15.9 Rolandreiten

    1.16 Reiten lernen, Reitschule und Reiterurlaub
    1.17 Altersklassen im Reitsport
    1.18 Siehe auch

    2 Fahrsport
    3 Voltigieren
    4 Handarbeit/Bodenarbeit
    5 Therapeutisches Reiten
    6 Reitsport von Menschen mit Behinderungen
    7 Leistungspflügen
    8 Vereine und Verbände
    9 Literatur
    10 Siehe auch
    11 Weblinks

    11.1 Verbände
    11.2 Weitere

    12 Einzelnachweise

    Reitsport

    Im Unterschied zum touristischen Reiten, das in der Reitersprache auch als „sich vom Pferde tragen lassen“ umschrieben wird, ist Reitsport als eine aktive Betätigung zu verstehen: Beim sportlichen Reiten sitzt der Reiter nicht passiv auf dem Pferde, sondern geht aktiv mit der Bewegung des Pferdes mit und beeinflusst sie willentlich. Das Pferd wird dazu ausgebildet sich von den Hilfen führen zu lassen, etwa durch Gewichtsverlagerung, Schenkeldruck und Zügelführung. Der Mensch, nicht das Pferd, bestimmt Tempo, Richtung, Gangart der gemeinsamen Bewegung. Die Stimme ist ein Hilfsmittel, das bei Dressurturnieren nicht zulässig ist. Weitere Hilfsmittel sind Gerte, Kandare und Sporen. Eine Besonderheit im Pferdesport ist, dass Geschlechtertrennung nicht üblich ist. Die einzigen olympischen Sportarten bei denen Frauen und Männer gemeinsam antreten sind die Reitsportdisziplinen Dressur, Springen und Vielseitigkeit. Von Ausnahmen abgesehen, gibt es auch bei Pferden keine Unterscheidung hinsichtlich Rasse und Geschlecht. Sie werden jedoch nach Größe in Ponys und Pferde unterteilt: bis 1,48 m Pony, ab 1,49 m ist es ein Pferd. In Deutschland gibt es schätzungsweise 3,89 Millionen Reiter, rund 1,3 Millionen davon betreiben den Sport dabei intensiv (Stand 2016).[1]

    Dressurreiten

    → Hauptartikel: Dressurreiten
    Trakehner in der Dressur

    Die Dressurarbeit ist der Grundstock zur Ausübung aller Reitdisziplinen. Eine Dressur ist eine Aus- und Weiterbildung des Pferdes und seiner natürlichen Bewegungen. Sie beginnt mit dem Anreiten des jungen Pferdes und endet nach Durchlaufen der Ausbildungsskala, im Abprüfen der vollendeten Versammlung durch perfektes Ausführen aller bekannten Dressurlektionen. Beim Anreiten sorgt der Reiter dafür, dass das Pferd unter seinem Gewicht ins Gleichgewicht kommt, dass es lernt, geradeaus und auf gebogenen Linien in allen drei Grundgangarten geradegerichtet zu gehen, sowie die Gewichts-, Schenkel- und Zügelhilfen des Reiters zu verstehen und die verschiedenen Lektionen auszuführen. Dabei steht die professionelle, artgerechte und pferdeschonende Gymnastizierung im Vordergrund. Nur ein gut durchgymnastiziertes und durchlässiges (d. h. auf alle Hilfen gut reagierendes Pferd) kann ein zuverlässiger, leistungsfähiger und gesunder Partner im Sport werden. Die verschiedenen Schwierigkeitsstufen (In Deutschland: E – Einsteiger, A – Anfänger, L – Leicht, M – Mittelschwer, S – Schwer, in Österreich: A – Anfänger, L – Leicht, LM – Übergangsklasse, M – Mittelschwer und S – Schwer) enthalten bestimmte, sich steigernde Lektionen und Aufgaben, wobei jedes Gebrauchspferd mindestens den Anforderungen einer A-Dressur entsprechen sollte. In jeder Klasse präsentiert sich die gelernte und bestehende Harmonie zwischen Reiter und Pferd im Ausführen der verschiedenen Dressurlektionen. Dressurreiten ist eine olympische Disziplin, ausgetragen in der Klasse Grand Prix, Grand Prix Spezial und Grand Prix Kür. Die Mannschaftswertung erfolgt durch Summierung der Ergebnisse der drei besten Reiter jeder Mannschaft im Grand Prix, die Einzelwertung durch Summierung der Ergebnisse der drei Teilprüfungen jedes Reiters. Die Kür zur Musik ist ein Publikumsmagnet und wird immer bedeutender in allen Klassen. Seit der Weltmeisterschaft im Jahr 2006 werden die Einzelwertungen in zwei Kategorien bewertet; zum einen der/ die Einzelmeister/in im Grand Prix Special und zum anderen der/ die Einzelmeister/in der Kür.

    Springreiten

    → Hauptartikel: Springreiten
    Parcours-Besichtigung
    Sprung über Wassergraben

    Springreiten ist das Überwinden von Hindernissen zu Pferde. Es erfordert vom Reiter viel Geschicklichkeit, Balanciervermögen, Rhythmusgefühl und präzise Einwirkung der Reiterhilfen, um ein Pferd korrekt über Hindernisse zu reiten. Die Schwierigkeit beim Springreiten besteht darin, ein Pferd an den Sprung so heran zu reiten, dass das Pferd beim Absprung eine optimale Flugkurve entwickeln kann. Das Pferd darf also nicht zu nah am Hindernis abspringen, und auch nicht in zu großer Entfernung. Als Faustregel gilt, dass der Abstand vom Hindernis beim Absprung etwa der Höhe des Hindernisses entsprechen sollte. Das heißt, bei einer Hindernishöhe von 1,20 Meter sollte das Pferd etwa 1,20 Meter vor dem Hindernis abspringen können. Es gibt feste Hindernishöhen für die bestimmten Klassen, dabei dürfen zwanzig Prozent der Sprünge in einem Parcours bis zu zehn Zentimeter erhöht werden. Auch werden bei der Linienführung des Parcours bei höheren Klassen zunehmende Anforderungen an die Rittigkeit des Pferdes und die taktische Übersicht des Reiters gestellt.

    Klassen und entsprechende Höhen / Weiten von Springprüfungen in Deutschland:

    E-Springen (Eingangsstufe): 0,80–0,90 m / 0,75–1,05 m
    A*-Springen (Anfangsstufe): 0,90–1,00 m / 0,85–1,15 m
    A**-Springen (Anfangsstufe): 1,00–1,10 m / 0,95–1,25 m
    L-Springen (Leicht): 1,10–1,20 m / 1,05–1,35 m
    M*-Springen (Mittelschwer): 1,20–1,30 m / 1,15–1,30 m
    M**-Springen (Mittelschwer): 1,30–1,40 m / 1,25–1,55 m
    S*-Springen (Schwer): 1,35–1,45 m / beliebig
    S**-Springen (Schwer): 1,40–1,50 m / beliebig
    S***-Springen (Schwer): 1,45–1,60 m / beliebig
    S****-Springen (Schwer): 1,50–1,60 m / beliebig

    Ausnahme Triplebarre Weite + 50 cm

    Vielseitigkeitsreiten: Festes Hindernis und Graben im Gelände

    Vielseitigkeitsreiten (früher Military, heute auch „Eventing“)

    → Hauptartikel: Vielseitigkeitsreiten

    Das Vielseitigkeitsreiten setzt sich aus drei Teilprüfungen der Disziplinen Dressur, Springen und Geländereiten innerhalb eines Wettbewerbes zusammen. Die Prüfung hat einen militärischen Ursprung.
    Bei der Vielseitigkeitsprüfung benötigen Pferd und Reiter oftmals sehr viel Mut, Vertrauen, Ausdauer und Flexibilität. Eine besondere Rolle spielen eine oder mehrere Verfassungsprüfung(en) des Pferdes zur Vermeidung von Überlastung.
    Ab der Geländeprüfung der Klasse A sind die Strecken über einen Kilometer lang. Deshalb ist auch die Ausdauer des Pferdes und des Reiters gefragt.

    Jagdreiten

    → Hauptartikel: Jagdreiten

    Unter Jagdreiten versteht man das Reiten in Jagdfeldern hinter einem Master. Geritten wird auf einer Geländestrecke mit natürlichen und angelegten Hindernissen. Anders als die Parforcejagd ist Jagdreiten reiner Pferdesport, es wird also kein Wild gejagt. Es gibt Schleppjagden, die mit Hundemeute geritten werden, sowie Fuchsjagden, welche ohne Hunde geritten werden.

    Eine andere Art des Jagdreitens ist das Bogenreiten bzw. das berittene Bogenschießen. Während das Pferd innerhalb einer vorgegebenen Zeit eine Bahn entlang galoppiert, schießt der Reiter mit dem Bogen auf drei unterschiedlich ausgerichtete Scheiben in der Mitte der Bahn.
    Entsprechend der Scheibenausrichtung (nach vorne – mittig – nach hinten) und des jeweiligen Scheibenringes werden Punkte vergeben. Sind Pferd und Reiter schneller als die vorgegebene Zeit, werden die Sekunden als Bonuspunkte gutgeschrieben.

    Distanzreiten

    → Hauptartikel: Distanzreiten

    Die aufkommende Sportart Distanzreiten erfordert große Ausdauer von Pferd und Reiter. Als führend im Distanzsport gelten die Vereinigten Arabischen Emirate, Italien und Frankreich.
    In Deutschland wurde das Distanzreiten als Wettkampfsport Ende der 1960er Jahre entdeckt. Der deutsche Distanzreitsport ist seit 1976 im „Verein deutscher Distanzreiter und -fahrer e. V.“ organisiert, gegenwärtig gibt es rund 2.000 Mitglieder.[2]

    Wie bei anderen Wettbewerben auch, gibt es beim Distanzreiten eine Unterteilung in verschiedene Kategorien, von kurzen Strecken bis zur härtesten von 160 Kilometer Länge. Pferd und Reiter müssen die jeweilige Strecke in Mindestgeschwindigkeit zurücklegen, nur in der Bronze-Kategorie bzw. Anfangsstufe wird eine Höchstgeschwindigkeit vorgegeben. Die Pferde werden regelmäßig tierärztlich kontrolliert und müssen alle Stationen gesund und mit einer Pulsfrequenz von höchstens 64 Schlägen pro Minute (nach 20 min) erreichen. Wenn das Pferd die tierärztliche Prüfung nicht besteht, wird es disqualifiziert, um zu vermeiden, dass es durch zu große Belastung Schaden erleidet.

    Beim Distanzreiten gibt es Bestimmungen, die u. a. die Qualifizierung für verschiedene Klassen reglementieren. Zu den einfacheren Klassen gehört der „bronze buckle qualifier“ (Länge 32,2 km, Geschwindigkeit von 10,5 km/h bis 12,8 km/h). Jeder, der in höheren Klassen antreten will, muss ein Protokoll über sein Pferd führen. Dieses Protokoll muss vor Wettkampfbeginn vorgelegt werden. Die Pferde oder Ponys müssen mindestens fünf Jahre alt sein, um am Distanzreitsport teilnehmen zu können. Für den „endurance riders“ (Goldkategorie und härteste Strecke) muss das Pferd mindestens sieben Jahre alt sein. Ein bekannter Distanzritt ist der „golden horeshoe“ in Exmoor,[3] eine sehr schwere Strecke von 160 Kilometer Länge, die in zwei Tagen geritten werden muss.

    Orientierungsreiten

    Orientierungsreiten (T.R.E.C.) ist Wanderreiten in der Natur nach Tempovorgabe mit Karte und Kompass als Wettkampf. TREC-Ritte nach FITE-Reglement gliedern sich in drei Kategorien: Der Orientierungsritt (POR, bis zu 60 Kilometer, inkl. Marschzahlenroute und Point-to-Point-Aufgaben), die Geländehindernisstrecke (PTV, 16 Natur- und naturnahe Hindernisse auf einer drei bis fünf Kilometer langen Strecke) sowie der Rittigkeit (MA, jeweils ohne Taktfehler: 150 m im langsamen Galopp und 150 Meter im schnellen Schritt).

    In Österreich wird diese Sportart auch innerhalb des Reglements in Einsteigerwettbewerben geführt. Dabei sind die Streckenlängen nur 20 bis 25 Kilometer mit geringer Schwierigkeit und geringem Tempo. In der PTV gibt es keine Sprünge, viele Übungen sind „an der Hand“. Bei diesen Einsteigerwettbewerben ist auch keine Mitgliedschaft oder Pferderegistrierung notwendig, sodass eine offene Beteiligung möglich wird.

    Daneben finden vielerorts nicht nach FITE reglementierte Orientierungsritte statt. Hier sind neben dem eigentlichen Orientierungsritt noch Aufgaben zu meistern, die das gegenseitige Vertrauen von Reiter und Pferd beweisen. Gerade vom Frühjahr bis Spätsommer werden auch von etlichen Reitvereinen O-Ritte angeboten. Manche finden mit einer Karte statt, andere haben ausgeschilderte Wege. Auf der Strecke gibt es nach zwei bis fünf Kilometern (abhängig von der Gesamtlänge des O-Rittes) Stationen, bei denen Aufgaben wie vom Pferd aus zu werfen oder einen Wassereimer von einem Ort zum anderen reitend zu tragen ohne Wasser zu verschütten. Manche Aufgaben gehen auf Zeit. Es wird nicht nur das Geschick des einzelnen Reiters getestet, sondern auch sein Fachwissen über Pferde, ihre Bedürfnisse und ihre Gesundheit. Für jede Aufgabe gibt es Punkte. Am Schluss des O-Rittes werden die Punkte aller Teilnehmer gezählt und die besten Drei prämiert (meist mit Sachprämien wie Futter, Putzzeug, Trensen). Es kann einzeln oder in zweier Gruppen gestartet werden (abhängig vom Veranstalter).

    Westernreiten

    Sliding Stop
    → Hauptartikel: Westernreiten

    Das Westernreiten ist eine ursprünglich aus dem Westen der USA stammende Reitweise, die sich an den Erfordernissen der Cowboy-Arbeit zu Pferde anlehnt, zu der es Prüfungen in unterschiedlichen Disziplinen und Schweregraden gibt. Die Disziplinen sind u. a. Western Pleasure, Westernhorsemanship, Trail, Westernriding, Reining, Superhorse, Hunter under Saddle, Hunt Seat Equitation, Hunter Hack, Pleasure Driving, Cutting, Working Cowhorse, Team und Cattle Penning, Rodeo, Pole Bending und Barrel Racing. Außerdem gibt es folgende Westernreit- bzw. Zuchtverbände: EWU (Erste Westernreiter Union), AQHA (American Quarter Horse Association), DQHA (Deutsche Quarter Horse Association), NSBA (National Snaffle Bit Association), APHA (American Paint Horse Assn.), PHCG (Paint Horse Club Germany), ApHC (Appaloosa Horse Club), ApHCG (Appaloosa Horse Club Germany), NRHA (National Reining Horse Association), NCHA (National Cutting Horse Association), GTPA (German Team Penning Association) und weitere, kleinere Verbände. Die beliebtesten Westernpferde sind Quarter Horses, Paint Horses und Appaloosas, wobei sich auch immer mehr andere Rassen (z. B. Haflinger) immer größerer Beliebtheit erfreuen. Aber auch Ponys werden immer öfter eingesetzt.

    Die Disziplin Reining nimmt eine Sonderstellung ein. Im Jahr 2000 wurde Reining durch die Internationale Reiterliche Vereinigung (FEI) neben Dressur, Springen, Vielseitigkeit, Fahren, Voltigieren, Distanzreiten als siebte Disziplin anerkannt. In Deutschland wird Reining vom Fachverband, der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) in Warendorf, betreut. Jedes Jahr werden die deutschen Meisterschaften Reining FN für Jugendliche und Senioren ausgetragen. Alle zwei Jahre findet die FEI Europameisterschaft statt, im jeweiligen Wechsel mit den Weltreiterspielen bzw. im Olympiajahr mit einer Einzelweltmeisterschaft. Einzelweltmeisterschaften sind den Reitsportdisziplinen vorbehalten, die nicht zu den olympischen Reiterspielen – Dressur, Springen und Vielseitigkeit – gehören.

    Gangprüfungen

    Gangpferdeprüfungen sind eine Sportart zur Bewertung der Ausdruckskraft. Es wird in den Gangarten Tölt, Pass und ihren Variationen (siehe Pferdegangart und Gangpferd) ausgeübt. Bei einer Töltprüfung müssen mehrere Tempi auf beiden Händen geritten werden. Schwierigkeitsgrade sind hier wie folgt

    Sport C
    Sport B
    Sport A

    Hestadagar

    → Hauptartikel: Hestadagar

    Das Hestadagar-Konzept entstammt der Islandpferde-Reiterei. Hestadagar sind Veranstaltungen mit Wettbewerben für Freizeitreiter. Hestadagar haben ein eigenes Aufgabenprogramm mit speziellem Leitgedanken für den Breitensport. Hestadagar sind prinzipiell offen für alle Pferderassen, wenn diese für die jeweilige Aufgabe geeignet sind.

    Freizeitreiten

    → Hauptartikel: Freizeitreiten

    Freizeitreiter sind eine große und heterogene Gruppe. Sie legen oft Wert auf eine harmonische Beziehung zwischen Mensch, Pferd und Natur. Sie halten ihre Pferde häufig im Offenstall und reiten oftmals gemäß der Leichten Reitweise (siehe auch: Ursula Bruns) oder dem Westernreiten. Sie nehmen selten an Turnieren, jedoch zunehmend an Breitensportwettbewerben teil, beispielsweise Hestadagar oder Gelassenheitprüfung.

    Wanderreiten

    → Hauptartikel: Wanderreiten

    Wanderritte können allein, in kleinen oder großen Gruppen, selbst organisiert oder geführt, über einzelne oder mehrere Tage bis Wochen durchgeführt werden. Beim Wanderreiten steht das gemeinsame Erleben der Natur im Vordergrund. Es gibt spezielle Reitwanderkarten, in denen getestete und teilweise speziell fürs Wanderreiten gepflegte Wege mit allen notwendigen Stationen verzeichnet sind. Auch Kurse, Lehrgänge, Wettkämpfe und Abzeichen werden angeboten.

    Formations- und Quadrillereiten

    Volten in der Quadrille – Reitschule

    Das Formationsreiten bezeichnet das koordinierte Reiten von verschiedenen Hufschlagfiguren mit einer Gruppe von Reitern. Bereits Xenophon berichtet von solchen Ritten. Systematisiert und perfektioniert wurde das Formationsreiten in den Kavallerieschulen. Das Quadrillereiten ist eine Spezialform des Formationsreitens mit einer durch vier teilbaren Anzahl von Teilnehmern. Die Bezeichnung Quadrille stammt vom gleichnamigen formalen, ursprünglich französischen Tanz. Eine Formationentheorie definiert ein Modell zum Formationsreiten.
    Bekannte Formen sind:

    Dressurquadrillen
    Pas de deux
    Springquadrillen
    Fahrquadrillen (besteht aus mehreren Gespannen)
    Tandem- oder Fahrschul-Quadrillen (je ein Reiter führt ein weiteres Pferd vom Sattel aus)
    Historische Quadrillen
    Militärische Formationen

    Kunstreiten

    → Hauptartikel: Kunstreiten

    Beim Kunstreiten werden akrobatische Übungen auf einem sich bewegenden Pferd ausgeführt. Anders als beim Voltigieren, geht das Pferd nicht an einer Longe, sondern wird vom Kunstreiter gelenkt.

    Pferderennen

    → Hauptartikel: Pferderennen

    Unter Pferderennen versteht man meist Galopp- oder Trabrennen. Hauptsächlich werden Vollblüter eingesetzt, es gibt aber auch Kaltblut- und Warmblutrennen.

    Reitspiele

    Buzkashi

    → Hauptartikel: Buzkashi

    Buzkashi (persisch بزکشی,, DMG buzkašī, ‚Ziege greifen‘: buz ‚Ziege‘ + kashi ‚herausnehmen‘) ist ein traditionelles Reiterspiel in Afghanistan, ähnlich dem Polo, nur dass bei diesem Spiel statt um einen Ball um eine tote Ziege bzw. totes Kalb gespielt wird.

    Horseball

    → Hauptartikel: Horseball
    Horseball

    Horseball ist eine Art Basketball zu Pferde. Dabei gibt es zwei Mannschaften mit jeweils sechs Spielern, davon zwei Auswechselspielern. Gespielt wird 2 × 10 Minuten mit drei Minuten Halbzeitpause. Der Ball ist ähnlich wie ein Fußball, wobei jedoch außen sechs Schlaufen zum Festhalten angebracht sind. Jede Mannschaft versucht, den Ball in den Korb der gegnerischen Mannschaft zu werfen, wobei mindestens drei Spieler Kontakt zum Ball gehabt haben müssen. Dabei darf man sich den Ball untereinander zuwerfen, darf ihn aber nicht länger als zehn Sekunden in der Hand behalten. Fällt der Ball auf den Boden, wird er vom Pferd aus wieder aufgenommen, wobei das Pferd mindestens im Schritt sein muss.

    Mounted Games

    → Hauptartikel: Mounted Games
    Mounted Games

    Mounted Games („Spiele zu Pferde“) sind ein Mannschafts-Reitsport, der in Indien entstand, um Reitersoldaten in Friedenszeiten fit zu halten. Mit Ausnahme von Deutschland werden Mounted Games ausschließlich auf Ponys geritten.

    Ein Mounted Games-Team besteht aus fünf Reitern mit ihren Ponys, wobei pro Spiel immer nur vier Reiter hintereinander zum Einsatz kommen. Wie bei Staffelrennen in der Leichtathletik spielen immer mehrere Teams direkt gegeneinander. Zwischen den 54 Meter auseinander liegenden Start- und Wechsellinien sind dabei von jedem Reiter bestimmte Aufgaben (Spiele) zu bewältigen. Die Spiele werden in drei Kategorien eingeteilt: Tempo-, Technik- und Aufspringspiele. Werden Fehler gemacht, müssen diese zunächst korrigiert werden, bevor das Rennen fortgesetzt werden darf. Der letzte Reiter ist mit einem Kappenband gekennzeichnet und bestimmt beim Überqueren der Ziellinie die Position seines Teams. Auf Turnieren finden in der Regel zwei Qualifikationsläufe mit jeweils sechs bis acht Spielen statt. Die erfolgreichsten Mannschaften kämpfen anschließend im A- Finale mit meist zehn Spielen um den Turniersieg, die anderen Teams treten im B-, C- oder D-Finale gegeneinander an.

    Pato

    → Hauptartikel: El Pato

    Pato ist eine mit dem Polo verwandte Reitsportart, die vor allem in Argentinien gespielt wird.

    Patrouillenritt

    Bei einem Patrouillenritt reiten Zweiergruppen, sogenannte Patrouillen, eine vorgegebene Strecke mit Posten ab. Sie orientieren sich anhand von Wegmarkierungen, mündlichen Wegbeschreibungen oder mit Hilfe einer Landkarte. An den Posten müssen verschiedene Aufgaben gelöst werden. Es gibt Posten, an denen Wissen abgefragt wird und Geschicklichkeitsstationen, an denen Aufgaben mit und ohne Pferd absolviert werden müssen. Typische Aufgaben sind beispielsweise vom Pferd aus einen Tisch zu decken oder ein Tor zu öffnen, durchzureiten und es wieder zu schließen, mit dem Pferd über Geschicklichkeitshindernisse zu reiten, ein Geschicklichkeitsparcours für den Reiter, während dessen er das Pferd am Zügel führen muss, Pferdequiz, Verkleidung von Reiter und Pferd passend zum Motto des Patrouillenritts (z. B. Indianer, Hollywood oder Jagd) und Quizfragen. Für die Aufgaben werden Punkte verteilt und am Ende gibt es eine Siegerehrung für die teilnehmenden Patrouillen.[4] Patrouillenritte sind in der Schweiz und im deutschen Grenzgebiet zur Schweiz verbreitet.

    Polo

    → Hauptartikel: Polo (Sport)
    Polo

    Polo ist eine Mannschaftssportart zu Pferd, die viel Ähnlichkeit zum Hockey und zum Pato aufweist. Die Spieler versuchen mittels des sogenannten Stick oder Mallet, einer Art verlängerter Hockeyschläger, einen Ball vom Pferd aus ins gegnerische Tor zu treiben. Es spielen dabei immer „vier gegen vier“, und nach jedem Tor wird die Richtung gewechselt. Das Spiel wird von zwei Schiedsrichtern, ebenfalls beritten, und einem dritten am Spielfeldrand geleitet. Eine Variante des Polo ist Arena-Polo, hier bestehen die Mannschaften jeweils nur aus drei Spielern. Die meisten professionellen Polo-Spieler kommen aus Argentinien, wo Polo großes Ansehen hat, genauso wie die Pferdezucht etc.

    Polocrosse

    → Hauptartikel: Polocrosse

    Polocrosse ist eine Kombination aus Polo und Lacrosse, welches zu Pferde gespielt wird.

    Ringreiten

    → Hauptartikel: Ringreiten
    Ringreiter in Epenwöhrden, Dithmarschen

    Beim Ringreiten muss mit einem Speer (manchmal auch ein kleiner Stecher, den man wie eine Pistole in der Hand hält) ein kleiner Ring im Galopp getroffen werden. Der Ring hängt an einem als Galgen (oder auch Gallich) bezeichneten Gestell, unter dem man im Galopp hindurchreiten muss.
    Diese Reitsportart ist vor allem in Schleswig-Holstein und Dänemark sehr beliebt.

    Rolandreiten

    → Hauptartikel: Rolandreiten

    Das Rolandreiten ist ein dem Ringreiten ähnlicher Pferdesport, bei dem eine menschenähnliche Holzfigur, beziehungsweise dessen Holzschild, getroffen werden muss.

    Reiten lernen, Reitschule und Reiterurlaub

    Es gibt ein breites Angebot von Vereinen und Reitschulen, die es auch Anfängern ohne jegliche Erfahrung und ohne eigenes Pferd ermöglichen ihre ersten Erfahrungen im Umgang mit dem Pferd zu sammeln. Bei der Auswahl einer Reitschule sollte besonders auf die Gesundheit der Schultiere geachtet werden. So sollte statt Ständerhaltung eine artgerechte Haltungsform, z. B. in geräumigen und hellen Boxen (nach Möglichkeit mit einem Fenster nach draußen) gewählt worden sein. Ebenfalls sollten alle Schulpferde täglich Auslauf im Paddock oder Weidegang erhalten und regelmäßig durch ausgebildete Reiter in Beritt genommen werden, um Fehlverhalten ausschließen zu können. Sattelzeug, also der Sattel, die Trense (oder auch Zaumzeug bzw. Gebiss), muss für jedes Pferd vorhanden sein und passen. So kann kein Satteldruck am Rücken der Pferde auftreten. Um dies weiterhin zu verhindern, sollte der oder die Reitlehrerin vor der Stunde bei jedem Pferd die Lage des Sattelzeugs überprüfen.
    In einem gut geführten Stall darf es außerdem nicht vorkommen, dass ein Pferd, das aus medizinischer Sicht krank ist, weiter im Unterricht laufen muss. Deutliche Anzeichen für Krankheiten sind zum Beispiel stumpfes Fell, glasige oder trübe Augen sowie Desinteresse. In besseren Ställen werden neben dem praktischen Reitunterricht auch regelmäßige Theoriestunden angeboten, bei denen man viel über Pferdehaltung und -pflege lernt. Neben den gesundheitlichen Aspekten ist auch auf die reiterlichen Vorlieben des Reitschülers zu achten.

    Es gibt noch viele weitere Punkte, die man beachten sollte bei der Auswahl eines Stalles, dies ist nur eine Auswahl.

    Daneben besteht die Möglichkeit, das Reiten in einem Reiterurlaub zu erlernen. Dieser Reiterurlaub kann sich neben Anfängern durchaus auch an sehr fortgeschrittene Reiter wenden, die neue Reitweisen erlernen oder auch einfach einmal eine Weile auf anderen Pferden reiten wollen.
    Auch hierbei gelten die gleichen Auswahlkriterien für die Wahl eines geeigneten Stalles wie bei einem Reitstall für regelmäßigen Reitunterricht.

    Altersklassen im Reitsport

    Im Turniersport werden die Reiter in verschiedene Altersklassen eingeteilt. Diese sind vor allem bei Championaten (von Stadt-/Kreismeisterschaften bis hin zu Weltmeisterschaften) von Bedeutung, bei denen fast immer getrennte Wertungen nach den Altersklassen vorgenommen. Auch im übrigen Turniersport haben Altersklassen ihre Bedeutung, so werden einzelne Prüfungen oder ganze Turniere nur für bestimmte Altersklassen ausgeschrieben.

    Die Altersklassen sind von der FEI wie folgend gegliedert:

    Ponyreiter: von 12 bis 16 Jahre auf Ponys
    „Children“: von 12 bis 14 Jahre auf Großpferden
    Junioren: von 14 bis 18 Jahre
    Junge Reiter: von 16 bis 21 Jahre
    Reiter: von 22 Jahre bis 39 Jahre
    Senioren: ab 40 Jahre (international „Veteran Riders“, früher war man nach der Jungen-Reiter-Zeit sofort Senior)

    Alle Prüfungen, die keine Einschränkung bezüglich des Alters haben, beziehen sich auf die Altersklasse der Reiter. Jeder Reiter zählt ab dem Alter von 22 Jahren automatisch in diese Altersklasse, die Wettbewerbe sind jedoch auch schon für jüngere Reiter offen. Die Altersklasse der Senioren existiert im internationalen Sport nur im Springreiten. Dort starten jedoch viele Reiter oberhalb von 40 Jahren in den Wettbewerben der „Reiter“.

    Die Aufteilung der Altersklassen kann auf nationaler Ebene vom vorgenannten Schema abweichen.[5][6][7]

    Siehe auch

    Klassische Reitkunst iberischer, französischer und deutsch/österreichischer Prägung
    Parforcejagd Hetzjagd
    Liste der Olympiasieger im Reitsport

    Fahrsport

    → Hauptartikel: Fahrsport
    Fahrsport: Dressurfahren mit dem Einspänner

    Fahrsport bezeichnet im weitesten Sinne das Fahren mit Pferdefuhrwerken als Sport und zu Hobbyzwecken (Freizeitfahren).

    Die sportlichen Einzeldisziplinen sind die Dressur, das Hindernisfahren sowie das Geländefahren. Zu den Kombinationen von Wagen, Kutschen und Pferden ist im Artikel Anspannung beschrieben.

    Voltigieren

    → Hauptartikel: Voltigieren
    Gruppenvoltigieren (Kür)

    Beim Voltigieren werden akrobatische Turn- und Gymnastikübungen auf dem Pferd ausgeführt und auf verschiedenen Wettkämpfen vorgestellt. Dabei wird zwischen Einzel-, Doppel- und Gruppenvoltigieren unterschieden. Gruppen bestehen aus sechs oder acht Sportlern, wobei sich maximal drei Voltigierer gleichzeitig auf dem Pferd befinden. Es werden Pflicht und Kür geturnt, die einzelnen Wertungen werden zu einer Endnote zusammengerechnet.

    Das Voltigieren fördert das Gleichgewichtsgefühl und hat speziell bei jüngeren Personen einen positiven Einfluss auf die Ausbildung der Motorik. Außerdem lernt der Voltigierer den Umgang mit dem Pferd, ebenso das tägliche Putzen und Versorgen des Pferdes.

    2008 wurden die Leistungsklassen neu eingeteilt. LK D wurde zu A, LK C wurde zu L, LK B wurde zu M*, LK A wurde zu M**
    Die LK S kommt neu dazu und wird noch einmal in Junior und Senior aufgeteilt.

    heute
    vor 2008
    Pflicht

    A
    D
    Aufsprung, Grundsitz, Fahne, Liegestütz, Innen- und Außensitz, Knien, Stützschwung vorwärts, Abgang

    L
    C
    Aufsprung, Grundsitz, Fahne mit Arm (erst Bein, dann Arm), Stehen, Stützschwung vorwärts, halbe Mühle, Stützschwung rückwärts, Abgang nach innen

    M *
    B
    Aufsprung, Fahne mit Arm gleichzeitig, ganze Mühle, Schere, Stehen, Flanke 1. Teil, Hohe Wende nach außen ab

    M **
    A
    Aufsprung, Fahne mit Arm gleichzeitig, ganze Mühle, Schere, Stehen, Flanke

    S Junior

    Aufsprung, Grundsitz, halbe Mühle, Stützschwung rückwärts, Fahne mit Arm gleichzeitig, Stützschwung vorwärts und Hohe Wende nach außen ab

    S Senior

    Aufsprung, Grundsitz, Fahne mit Arm gleichzeitig, ganze Mühle, Schere, Stehen, Flanke

    Handarbeit/Bodenarbeit

    Bodenarbeit auch zur Show: Friesenhengst am langen Zügel

    Das Arbeiten des Pferdes vom Boden aus, das heißt ohne zu reiten. Bodenarbeit ist dabei der Oberbegriff, dem unterzuordnen sind beispielsweise Longenarbeit, Zirkuslektionen, Freiarbeit, reines Dominanztraining – wie es im Join Up praktiziert wird – und die Handarbeit.

    Handarbeit im engeren Sinne der klassischen Reitkunst ist eine Technik, bei der ein Pferdeführer ein Pferd führt und dabei hinter oder schräg hinter dem Pferd mitgeht. Dabei ist die Arbeit an einem langen Zügel genauso möglich wie die Arbeit mit einer Doppellonge. Bei der Arbeit am langen Zügel steht der Pferdeführer seitlich neben dem Pferd. Arbeit am einfachen Zügel mit dem Pferd wird insbesondere im iberischen Raum praktiziert. Das Pferd kann dabei praktisch alle Lektionen bis zur hohen Schule erlernen und ausführen.
    Lektionen können so erst an der Hand erarbeitet werden, ohne das für das Pferd störende Reitergewicht. Ist der Bewegungsablauf und das Bewegungsmuster gefestigt, lassen sich so die Lektionen auf das Reiten übertragen.

    Bodenarbeit ausschließlich durch Körpersprache, Stimme und Peitsche nennt man Freiheitsdressur. Ein Meister dieser Disziplin war Fredy Knie sen. vom Circus Knie, Schweiz.

    Freiarbeit setzt Stimme und Körpersprache ein. Das Buch „Der Pferdeflüsterer“ machte die Arbeit mit Körpersprache auch unter Nichtreitern bekannt.

    Auch beim Westernreiten und beim Freizeitreiten wird die Bodenarbeit intensiv genutzt, zum einen um dem Pferd wie in der klassischen Reitkunst gymnastizierende Übungen zunächst ohne Reitergewicht näher zu bringen, zum anderen aber um Geschicklichkeit und Gehorsam des Pferdes zu trainieren. Dazu werden auch Hindernisse benutzt (Fässer, Balken, Wippe). Zur effektiven Bodenarbeit wird ein Knotenhalfter verwendet, das im Gegensatz zum Stallhalfter eine Kommunikation mit dem Pferd ermöglicht. In Deutschland wurde diese Arbeit geprägt durch Linda Tellington-Jones und Ursula Bruns.

    Therapeutisches Reiten

    → Hauptartikel: Therapeutisches Reiten

    Therapeutisches Reiten ist ein Überbegriff für Heilpädagogisches Voltigieren und Heilpädagogisches Reiten als Arbeit mit Menschen mit psychischen und sozialen Auffälligkeiten, und Hippotherapie als Physiotherapie auf dem Pferd. Das Pferd hat im Schritt die gleichen Bewegungen wie der Mensch. Dadurch dient Therapeutisches Reiten den Menschen, die nach einem Unfall, einer Erkrankung o. ÃƒÂ¤. nicht mehr aufrecht gehen können, es wieder zu erlernen. Wenn die geschädigten Menschen im Schritt geführt werden, wird die Bewegung des Pferdes vom Gehirn gespeichert. Die Speicherung dient zur Hilfe, bald wieder gehen zu können, bzw. eine Kräftigung der Muskulatur und/oder Korrektur der Haltung zu erreichen. Psychisch erkrankte Menschen können im Umgang mit Tieren, insbesondere mit Pferden, wieder Vertrauen erlangen.

    Reitsport von Menschen mit Behinderungen

    Beim Behindertenreitsport betreiben behinderte Menschen Reitsport – in olympischen Disziplinen bis zu den Paralympics.

    Leistungspflügen

    Bauer mit Zweigespann und Einscharpflug beim Leistungspflügen

    Leistungspflügen ist eine Wiederbelebung jahrhundertealter Traditionen. Mit Pferden und (meist) Einscharpflügen werden festgelegte Bereiche eines Stoppelackers (oft 10 ÃƒÂ— 40 m) gepflügt. Die Bewertung erfolgt neben dem Allgemeinbild des gepflügten Ackers nach der Furchentiefe, Schnittfurche und Schlussfurche. Ebenso wird die Handhabung der Pferde bewertet. Üblicherweise tritt neben dem Pflüger ein Pferdeführer an, einige beherrschen neben dem Pflügen das gleichzeitige Führen der Pferde.

    Vereine und Verbände

    Turnierreiter sind verpflichtet, in einem Verein Mitglied zu sein. Es gibt auch Vereine für Freizeitreiter, Wanderreiter, Westernreiter, Distanzreiter oder für das Fahren und Züchten.

    Deutsche Reiterliche Vereinigung (Fédération Equestre Nationale)
    Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN – Fédération Equestre Nationale) ist der deutsche Dachverband für klassische Dressur- und Springreiterei (Siehe auch: klassische Reitkunst) sowie für Voltigieren, Vielseitigkeit und Fahren. 2009 gehörten dem Verband 7.663 Reit- und Fahrvereine und insgesamt 748.839 Mitglieder an.[8] Die FN betreut damit nicht nur den Turniersport, sondern auch den Breitensport mit Pferden. Ferner befasst sich der 1905 gegründete Verband mit Fragen der Pferdezucht und Pferdehaltung, des Tier- und Landschaftsschutzes, sowie mit gesetzlichen Regelungen, die den Pferdesport betreffen, wie etwa Reitwegerechte. Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) ist Teil der Internationalen Reiterlichen Vereinigung (FEI – Fédération Équestre Internationale). Von der FEI werden zum Beispiel die Weltreiterspiele und internationale Turniere mitorganisiert und überwacht.
    Islandpferde-Reiter- und Züchterverband e.V. (IPZV e.V.)
    Der Islandpferde-Reiter- und Züchterverband e.V. (IPZV e.V.) ist der Dachverband aller Islandpferdevereine in Deutschland. Mit 160 Vereinen in elf Landesverbänden, darunter dem größten deutschen Reitverein insgesamt, dem Islandpferde Zucht- und Sportverein Nord e.V. (IPZV Nord e.V.), sind mehr als 25.000 Islandpferdereiter- und Züchter im IPZV Dachverband organisiert.
    Verband für Reiterspiele e. V. Mounted Games Deutschland (VRMGD)
    Dachverband für die nationalen Mounted Games-Aktivitäten. Assoziiertes Mitglied der FN, Mitglied der IMGA (International Mounted Games Association)
    Vereinigung der Freizeitreiter und -fahrer in Deutschland (VFD)
    Vornehmlich dem Breitensport mit dem Pferd und Fragen der artgerechten Pferdehaltung verschrieben hat sich die 1973 gegründete Vereinigung der Freizeitreiter und -fahrer in Deutschland (VFD). Ursprünglich aus einer Initiative gegen eine Anfang der siebziger Jahre geplante starke Einschränkung des Reitrechts in Wald und Flur entstanden, stellt die Lobbyarbeit für Reitrechte auch heute noch einen wichtigen Bestandteil der Arbeit des VFD dar. Darüber hinaus bietet der VFD Ausbildungen etwa im Bereich Pferdekunde, Wander- und Geländereiten an und veranstaltet eigene Turniere und Prüfungen.
    Verein der Distanzreiter und Fahrer Deutschlands
    In ihm sind die Distanzreiter und Fahrer organisiert.
    Erste Westernreiter Union Deutschland (EWU)
    Die 1978 gegründete erste Westernreiter-Union Deutschland (EWU) wendet sich an Westernreiter. Die EWU organisiert Turniere unter anderem in den Disziplinen: Western Pleasure, Horsemanship, Trail, Westernriding, Superhorse, Reining, Cutting und Working Cowhorse. Darüber hinaus bietet sie in den Bereichen Pferdekunde und Geländereiten Prüfungen und Lehrgänge für interessierte Westernreiter ohne Turnierambitionen an. Seit 1993 ist die EWU auf Bundesebene der FN angeschlossen.
    Deutsche Wanderreiter-Akademie e. V. (DWA)
    ist ein eingetragener Verein der sich als Verband für Wanderreiter sieht. Der Schwerpunkt liegt in der Ausbildung von Wanderreitern und der Organisation von Wanderritten im In- und Ausland.

    Literatur

    Jasper Nissen: Pferde, Reiter, Fahrer, Züchter. 1979.

    Siehe auch

    Portal: Pferdesport Ã¢Â€Â“ Übersicht zu Wikipedia-Inhalten zum Thema Pferdesport
    Commons: Pferdesport Ã¢Â€Â“ Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
    Wikiquote: Pferdesport Ã¢Â€Â“ Zitate
    Wiktionary: Pferdesport Ã¢Â€Â“ Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
    Leistungstraining Pferd
    Liste von Pferdesportveranstaltungen

    Weblinks

    Verbände

    FEI (internationale Dachorganisation für den Pferdesport)
    Nationale Verbände
    Deutsche Reiterliche Vereinigung – Bundesverband für Pferdesport und Pferdezucht
    Österreich
    Schweiz
    Luxemburg
    Italien
    Belgien
    FIP (internationale Polo-Dachorganisation)
    IMGA (internationale Mounted Games-Dachorganisation)

    Weitere

    Linkkatalog zum Thema Pferdesport bei curlie.org (ehemals DMOZ)
    Leitlinien Tierschutz im Pferdesport (Deutschland)

    Einzelnachweise

    ↑ Zahlen & Fakten Pferdesport und Pferdezucht. pferd-aktuell.de, abgerufen am 13. März 2019. 

    ↑ www.vdd-aktuell.de (Memento vom 28. Oktober 2016 im Internet Archive)

    ↑ www.visit-exmoor.co.uk (Memento vom 16. Oktober 2016 im Internet Archive)

    ↑ Alpen Patrouillenritt@1@2Vorlage:Toter Link/www.flumserberg.ch (Seite nicht mehr abrufbar, Suche in Webarchiven)

    ↑ Bezeichnungen der internationalen Turniere und ihre Abkürzungen durch die FEI (Memento vom 25. Juli 2011 im Internet Archive), Deutsche Reiterliche Vereinigung (PDF-Datei)

    ↑ EM Children – Eine Altersklasse hat sich etabliert (Memento vom 17. Juni 2010 im Internet Archive), Deutsche Reiterliche Vereinigung

    ↑ siehe hierzu auch Dressurprüfung#Reiter unter 25

    ↑ Deutsche Reiterliche Vereinigung: Pferdethemen A-Z: Zahlen, Daten und Fakten. (Memento vom 1. Oktober 2010 im Internet Archive) (letzter Abruf: 23. September 2010)

    Normdaten (Sachbegriff): GND: 4045517-8 (OGND, AKS) | LCCN: sh85062136

    Abgerufen von „https://de..org/w/index.php?title=Pferdesport&oldid=209580122“
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      Dieser Artikel beschäftigt sich mit Freizeit im Sinne von arbeitsfreier Zeit. Die Freizeit als zeitlich begrenzte Maßnahme gemeinnütziger, öffentlicher und anderer Träger behandelt der Artikel Freizeiten. Für eine Fernsehsendung gleichen Namens des Bayerischen Rundfunks siehe freizeit (Fernsehsendung).

      Muße – Freizeit im Garten

      Freizeit (englisch leisure, französisch loisir) ist der Zeitraum außerhalb der Schul- oder Arbeitszeit, über den eine Person selbstbestimmt verfügen kann. Der Duden definiert Freizeit als „Zeit, in der jemand nicht zu arbeiten braucht, keine besonderen Verpflichtungen hat; für Hobbys oder Erholung frei verfügbare Zeit“.

      Inhaltsverzeichnis

      1 Allgemeines
      2 Etymologie
      3 Geschichte
      4 Arten
      5 Freizeit heute

      5.1 Freizeitbeschäftigungen
      5.2 Freizeit und Gesundheit
      5.3 Freizeit und Behinderung
      5.4 Freizeit und Ehrenamt
      5.5 Recht auf Freizeit

      6 Wirtschaftliche Aspekte
      7 Kritik
      8 Siehe auch
      9 Literatur
      10 Weblinks
      11 Einzelnachweise

      Allgemeines

      Arbeits- oder Schulpflicht unterliegen weitgehend der Fremdbestimmung. Die Freizeit dagegen ist selbstbestimmt und kann deshalb im Rahmen der Freizeitgestaltung durch Selbstmanagement organisiert werden. Freizeit steht für die Erholung von den Anstrengungen beruflicher und sonstiger Verpflichtungen zur Verfügung. Sie wird aber nicht nur dafür, sondern auch für vielfältige andere Aktivitäten genutzt.[1] Dazu gehören
      kommunikative, kulturelle, politische, sportliche, wirtschaftliche, religiöse Aktivitäten oder einfach Nichtstun.[2] Freizeit dient der Entspannung sowie der persönlichen Entfaltung und der Pflege sozialer Kontakte, sofern diese nicht mit der Arbeits- oder Schulzeit in Verbindung zu bringen ist. In seiner Freizeit widmet sich der Mensch häufig seiner Familie, seinen Freunden sowie Hobbys wie zum Beispiel die Gartenarbeit, das Heimwerken, die Lektüre, das Musizieren, das Spiel oder für künstlerische und sportliche Betätigungen. Die Funktionen der Freizeit sind vor allem Regeneration, Rekreation, Kompensation, Kommunikation, Interaktion, Partizipation und Emanzipation.

      Etymologie

      Das Wort ist ein Kompositum aus frei und Zeit. Es ist 1823 erstmals schriftlich durch Friedrich Fröbel mit heutigem Begriffsinhalt dokumentiert.[3]

      Geschichte

      Mediendatei abspielen Freizeit im antiken Rom
      Kartenspielen und Rauchen, zwei „klassische“ Freizeitbeschäftigungen (Die Kartenspieler von Paul Cézanne, 1892–1895)

      Die Freizeit in Form der „Muße“ (griechisch σχολή, schole) kam bereits bei Aristoteles in seiner Politiká vor.[4] In der Nikomachischen Ethik schrieb er: „Wir arbeiten, um Muße zu haben Ã¢Â€Â¦Ã¢Â€Âœ.[5] Auch die Sklaven und die griechische Unterschicht verfügten über freie Zeit, die sie an ca. 60 Tagen im Jahr bei Olympischen Spielen oder anderen Festen verbrachten. Für alle Griechen galt, dass Freizeit nicht individuell genutzt werden konnte, sondern im öffentlichen Interesse zum Wohl des Staates lag. Ähnliche Ansichten vertraten die Römer, denn auch hier wurde der Begriff für Arbeit (lateinisch neg-otium, „Unmuße, Staatsdienst“) aus dem Begriff für Muße (lateinisch otium) abgeleitet. Die herrschende Schicht hatte die Aufgabe, den Staat zu lenken und konnte auch individuellen Annehmlichkeiten nachgehen. Auch die Plebejer verfügten aufgrund der wirtschaftlichen Weiterentwicklung und der Sklavenhaltung über individuelle Freizeit.[6]

      Aus dem altgriechischen „schole“ entwickelte sich ab 1270 das deutsche Wort Schule, bei deren Schulpflicht jedoch das Gegenteil des Müßiggangs vorherrscht. Erstmals tauchte um 1350 in der deutschsprachigen Literatur der Rechtsbegriff „frey zeyt“ im Sinne von „Marktfriedenszeit“ auf, worunter ein sicheres Geleit für die Marktteilnehmer auf Märkten zwischen dem 7. September (ein Tag vor Mariä Geburt) und dem 1. Oktober (Remigiusfest) zu verstehen war;[7] die Märkte stellten eine Art Bannmeile dar, die die Besucher vor Gewalt und Übergriffen schützte. In jenem Zeitabschnitt wurde Marktreisenden und -besuchern Sicherheit vor Gewalt und Störungen aller Art, einschließlich offizieller Maßnahmen wie Verhaftungen und Vorladungen, gewährleistet. „Frey zeyt“ war damals somit temporäre Friedenszeit und ist deshalb weder inhaltlich noch etymologisch gesehen eine Vorstufe des modernen Freizeitbegriffs. Comenius empfahl 1657, während der Schulzeit Unterrichtspausen durch die Verteilung „von Arbeit und Ruhe (lateinisch laborum et quietis), Tätigkeit und Freizeit (lateinisch operarum et vocationum) oder Ferien“ einzulegen.[8]

      Im heutigen Wortsinne tauchte die Freizeit ersichtlich erstmals im Jahre 1714 auf. Der Theologe August Hermann Francke verstand 1714 unter „Freystunde“ die Zeit der Entspannung vom Unterricht oder Studium.[9] Damit griff er den Freizeitbegriff im pädagogisch nützlichen Sinne auf, meinte aber eher die – den Unterricht unterbrechende – Unterrichtspause. Simon Nicolas Henri Linguet ging 1767 davon aus, dass „wenn sich der freie Tagelöhner einen Augenblick ausruht, behauptet die schmutzige Ökonomie, …, dass er sie bestehle“.[10] Friedrich Fröbel bezeichnete 1823 damit die Zeit, die den Zöglingen seiner Erziehungsanstalt in Keilhau „zur Anwendung nach ihren persönlichen und individuellen Bedürfnissen freigegeben“ war. Im Jahre 1865 tauchte der Begriff erstmals in einem deutschen Wörterbuch von Daniel Sanders auf.[11] Karl Marx sah 1885 zwischen Arbeit und Freizeit einen dialektischen Zusammenhang und erblickte in ihr „einen großen Wert für die Emanzipation des Menschen, für die Wiedergewinnung der Menschlichkeit aus der Entfremdung“.[12]

      Die Arbeiterbewegungen des frühen 19. Jahrhunderts setzten sich für die Entstehung von Arbeiterrechten während der industriellen Revolution ein, so etwa die während der Industrialisierung stattfindende Arbeiterbewegung in Deutschland und Arbeiterbewegung in Österreich. Sie hatten zum Ziel, die Rechte der Arbeiter zu stärken. Dazu gehörte auch die Verkürzung der Arbeitszeit. Gründe für die ab etwa 1850 fortschreitende Verkürzung der Arbeitszeit waren der gesundheitlich bedenkliche Zustand der Erwerbstätigen, die teilweise bis zu 16 Stunden arbeiten mussten, sowie vor allem die zunehmende Automatisierung der Produktion, wodurch der Bedarf an menschlichen Arbeitskräften zusehends sank. Als ein dritter Grund sollte auch „der seit etwa 1860 propagierte Kampf um den Achtstunden-Arbeitstag“[13] genannt werden. Ab 1873 brauchten die Buchdrucker lediglich noch 10 Stunden pro Tag zu arbeiten. Dazu proklamierten die Gewerkschaften den 1. Mai 1890 als „Tag der Arbeit“ als Symbol für die angestrebte Arbeitszeitverkürzung.[14] Die Rationalisierung der Arbeit hat seit dem 19. Jahrhundert eine schrittweise Arbeitszeitverkürzung und damit eine Freizeitentwicklung ermöglicht. Eine „Denkschrift über die Lage der in der Seeschifffahrt Hamburgs beschäftigten Arbeiter“ aus 1902 stellte erstmals Arbeitszeit und Freizeit gegenüber.[15] Seit 1908 brauchten Frauen ebenfalls täglich nur noch 10 Stunden zu arbeiten. Im Jahre 1918 wurde die 48-Stunden-Woche eingeführt und damit die Entwicklung der Tagesfreizeit zum Ziel. Als die Bayer AG im März 1931 in fast allen Betriebsstätten die 40-Stunden-Woche einführte,[16] verstärkte sich das Bewusstsein über die gewonnene Freizeit.

      Der Duden nahm die Wörter Freizeit und Freizeiten 1929 zum ersten Mal in sein orthografisches Verzeichnis auf und definierte sie folgendermaßen: „(1) Zeit, in der jemand nicht zu arbeiten braucht, keine besonderen Verpflichtungen hat; für Hobbys oder Erholung frei verfügbare Zeit; (2) [mehrtägige] Zusammenkunft für Gruppen mit bestimmten gemeinsamen Interessen“.[17] Die deutsche Wissenschaft befasste sich ab 1929 durch den Pädagogen Fritz Klatt mit dem Freizeitthema.[18] Klatt gilt als Begründer der Freizeitpädagogik als einer eigenständigen Einzelwissenschaft, die sich dem Erkenntnisobjekt Freizeit widmete. Im Jahre 1954 folgte der Pädagoge Johannes Zielinski, der sich mit dem Zusammenhang zwischen Freizeit und Erziehung auseinandersetzte.[19] Die wachsende Freizeit hat in Deutschland mehrere Megatrends ausgelöst. Die Freizeit selbst entwickelte sich ab etwa 1950 durch die sich ausbreitende 40-Stunden-Woche zum Megatrend, es folgten typische Freizeitbeschäftigungen wie der Tourismus ab etwa 1960, das Shopping ab etwa 1980 und die Wellness nach 1990.[20]

      Arten

      Man unterscheidet zwischen Tagesfreizeit (Feierabend einschließlich Nachtruhe), Wochenfreizeit (Wochenende einschließlich freier Feiertage), Jahresfreizeit (Urlaub, Ferien), Freizeit in Lebensphasen (Kinderfreizeit, Entlastungszeit, Ruhestand) oder Zwangsfreizeit (Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit, Invalidität).[21] Während sich die Tagesfreizeit durch Mehrarbeit und Pendlerzeit häufig verkürzt, erweiterte sich die Wochenfreizeit stetig, insbesondere bei der flächendeckenden Einführung der 35-Stunden-Woche. Die Jahresfreizeit erhöhte sich durch gesetzliche und tarifliche Urlaubsverlängerungen.

      Horst Opaschowski sieht die Freizeit nicht mehr in begrifflicher Abhängigkeit von Arbeit, sondern als „freie Zeit“, die durch freie Wahlmöglichkeiten, bewusste Entscheidungen und soziales Handeln charakterisiert ist. Er versteht unter Freizeit die „zeitlich verfügbaren Lebenssituationen, die relativ frei sind von physiologischen Grundbedürfnissen und ökonomischen, sozialen und normativen Zwängen…“[22] Davon ausgehend entwickelte er ein Konzept, das die Lebenszeit in drei Zeitabschnitte, je nach dem vorhandenen Grad an freier Verfügbarkeit über die Zeit, aufteilt:[23]

      Determinationszeit ist die fremdbestimmte Zeit, z. B. Arbeit, Schule;
      Obligationszeit umfasst zweckgebundene Tätigkeiten wie z. B. Essen, Schlafen;
      Dispositionszeit ist die freie verfügbare und selbstbestimmte Zeit.

      Die Freizeit setzt sich somit aus Obligations- und Dispositionszeit zusammen.

      Freizeit heute

      Noch im Jahre 1983 gab es kein besonderes Freizeitbewusstsein; denn Freizeit galt als die „Restzeit, die übrig bleibt, wenn man die Arbeit (…) erledigt hat“.[24] Spätestens ab 1990 lässt sich eine, zumindest in den Grundzügen, der Industrialisierung ähnliche Entwicklung beobachten: „Die Arbeitszeiten wurden in den letzten Jahrzehnten in der BRD sichtbar verkürzt, doch gleichzeitig wurde die zu leistende Arbeit intensiviert“.[25] So wurde zuerst in der Stahlindustrie im April 1995 die sogenannte 35-Stunden-Woche eingeführt.[26] Dies hatte zunächst eine wachsende Arbeitsbelastung (Arbeitsleid) für die Erwerbstätigen zur Folge, und so entwickelte sich die Freizeit erneut zu einer wichtigen Kompensationszeit. Daneben wuchs der Freizeitsektor zu einem bedeutsamen Wirtschaftsfaktor.

      Mittlerweile wird der Begriff Freizeit immer häufiger in Verbindung mit Freizeit-Zeiträumen sowie Aktivitäten gebracht (z. B. Sommer-Freizeit, Ski-Freizeit). Dies machen sich auch diverse kommerzielle Reise- und Event-Veranstalter sowie gemeinnützige Vereine oder Kirchen im Rahmen von Werbezwecken zunutze. Die strikte, auch räumliche (städtebauliche) Trennung der Sphären von Arbeit und Freizeit ist ein Phänomen der Neuzeit.

      Freizeitbeschäftigungen

      Nachdem im Januar 1984 das Privatfernsehen eingeführt wurde, steigerte sich der bundesdeutsche Fernsehkonsum enorm und lag bereits 1990 bei 90 Prozent der Freizeit. 2015 ist Fernsehen mit 97 Prozent unangefochten die liebste Freizeitbeschäftigung der Bundesbürger.[27] Radio hören und Telefonieren (von zu Hause) folgen auf Platz zwei mit 90 Prozent bzw. Platz drei mit 89 Prozent. Auf dem vierten Platz findet sich mit 73 Prozent die Internetnutzung – diese lag 2015 im Ranking erstmals vor Zeitung lesen.

      Freizeit und Gesundheit

      Das wachsende Maß an Freizeit wurde in der Gesellschaft mit der Erwartung auf mehr Chancen verbunden, sich von Arbeit und Alltag zu erholen. Inzwischen beklagen Ärzte und Wissenschaftler falsches Freizeitverhalten mit steigendem Stressfaktor, das zu Erkrankungen führt. Als abschreckendes Beispiel mit möglichen Todesfolgen hat die Deutsche Krebshilfe übertriebenes Sonnenbaden und zusätzliche UV-Strahlung in Sonnenstudios bezeichnet, die für eine Zunahme von Hautkrebs verantwortlich gemacht werden.

      Freizeit und Behinderung

      Das Recht auf gleichberechtigte Teilhabe am Freizeitleben von Personen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen, das in Artikel 30 der UN-Behindertenrechtskonvention gefordert wird, ist gegenwärtig in Deutschland noch nicht durchgängig gewährleistet. Gleichwohl finden sich zunehmend barrierefreie Freizeit-, Sport- und Tourismusangebote, die auch inklusive Partizipation ermöglichen.[28]

      Freizeit und Ehrenamt

      Ein wesentlicher Wert der Freizeit liegt in der Möglichkeit, die eigene Freizeit selbstbestimmt für freiwilliges Engagement oder Ehrenamt zu verwenden.

      Recht auf Freizeit

      Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte garantiert jedem das Recht auf Freizeit:

      „Jeder hat das Recht auf Erholung und Freizeit und insbesondere auf eine vernünftige Begrenzung der Arbeitszeit und regelmäßigen bezahlten Urlaub.“

      – Allgemeine Erklärung der Menschenrechte: Artikel 24[29]

      In Deutschland wird zudem das Recht auf die individuelle Gestaltung der Freizeit dem Schutzbereich der allgemeinen Handlungsfreiheit und der personellen Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. l und l Abs. l GG) zugerechnet.[30]

      Wirtschaftliche Aspekte

      Freizeit ist ökonomisch die Zeit, in welcher der Privathaushalt keiner pflichtgemäßen Erwerbstätigkeit nachgeht. Damit ist die Freizeit ein Komplementärbegriff zur Arbeit: Alle Zeit

      H

      {displaystyle H}

      , die nicht Arbeitszeit

      A

      j

      {displaystyle A_{j}}

      ist, gilt als Freizeit

      F

      j

      {displaystyle F_{j}}

      :

      H
      =

      A

      j

      +

      F

      j

      {displaystyle H=A_{j}+F_{j}}

      .

      Je mehr gearbeitet wird (Mehrarbeit, Überstunden), umso geringer ist die Freizeit und umgekehrt. Die Vergrößerung der Freizeit geht – bei gleichbleibender Arbeitsleistung – mit einer Erhöhung der Arbeitsproduktivität einher und umgekehrt.

      Freizeit ist ein Gut mit einem originären Nutzen, die man nur zum Zwecke der Einkommenserzielung opfert. Beim Arbeitsangebot wird das Gut „Freizeit“ mit den Konsumgütern verglichen, die durch das Arbeitseinkommen erworben werden können. Arbeit wird utilitaristisch als Arbeitsleid, dem man sich zum Zwecke der Einkommenserzielung unterzieht, definiert.[31] Dementsprechend fällt mit zunehmender Arbeitszeit der Freizeitnutzen.[32] Hierbei ist zwischen dem Nutzen der Arbeit (durch Arbeitseinkommen) und dem Freizeitnutzen abzuwägen. Arbeitnehmer treffen dabei ihre Zeitallokationsentscheidungen nach dem Barwert der verfügbaren Einkommen.[33] Entscheidet sich jemand freiwillig für Freizeit anstatt für Arbeitslohn, dann schätzt er das Gut der Freizeit höher ein als das Konsumgut.[34] Steigt der Arbeitslohn, steigt auch das Arbeitsangebot, weil die Opportunitätskosten für den Konsum von Freizeit steigen.

      Privathaushalte stehen bei ihrem Ziel der Nutzenmaximierung vor einem Optimierungsproblem, das folgende simultane Entscheidungen umfasst:[35]

      sie müssen einerseits über die Höhe des Einkommens durch Abwägung der Vor- und Nachteile von Freizeit oder Konsum und
      andererseits über die optimale Verwendung dieses Einkommens beim Konsum

      entscheiden. Unterstellt man, dass Konsum nur in der Freizeit betrieben werden kann, so sind die Konsummöglichkeiten bei geringer Freizeit eingeschränkt.

      Bei steigendem Arbeitslohn ist der Privathaushalt im Regelfall bereit, die Freizeit einzuschränken, um in den Genuss höherer Arbeitseinkommen zu gelangen. Später jedoch wird das Arbeitsangebot zurückgehen, weil eine gewisse Sättigung beim Konsum erreicht wird. Sogar das anormale Arbeitsangebot kann bei sinkenden Einkommen steigen, obwohl der Freizeitnutzen sinkt. Zunächst nimmt das Arbeitsangebot wie im normalen Verlauf bei sinkendem Lohnsatz ab. Wird der zu erzielende Lohn aber zu gering, um damit überleben zu können, sind die betroffenen Arbeitnehmer gezwungen, mehr zu arbeiten, um Existenzsicherung zu betreiben.[36] Die Arbeitssuche stellt aus Sicht der Arbeitslosen einen Nutzenverlust aus entgangener Freizeit dar.[37]

      Kritik

      Kritiker der modernen Auffassung von Freizeit sind der Meinung, dass die Freizeit keine wirklich freie Zeit sei. Sie bleibe der Arbeit untergeordnet. In der Freizeit könne man nicht tun, was man will, denn man „müsse“ sich erholen. „Im spätindustriellen Zeitalter bleibt den Massen nichts als der Zwang, sich zu zerstreuen und zu erholen, als ein Teil der Notwendigkeit, die Arbeitskraft wiederherzustellen, die sie in dem entfremdeten Arbeitsprozess verausgabten. Das allein ist die ‚Massenbasis‘ der Massenkultur. […] Sie bedeutet eine weitgehende Standardisierung des Geschmacks und der Rezeptionsfähigkeit“.[38] Der Soziologe Gerhard Schulze wiederum plädierte 1993 dafür, alle einen sozialen Zwang ausübenden Hinderungsgründe aus dem Freizeitbegriff auszuklammern (etwa den Konsumzwang).[39]

      Siehe auch

      Freizeitgesellschaft
      Freizeitsoziologie
      Quality time
      Zeitwohlstand

      Literatur

      Elisabeth Charlotte Welskopf: Probleme der Muße im alten Hellas. 1962.
      Emil Küng: Freizeit. In: Willi Albers (Hrsg.): Handwörterbuch der Wirtschaftswissenschaft (HdWW), Band 3, Fischer / Mohr /Vandenhoeck & Ruprecht, ISBN 3-525-10258-5, 1981 S. 335–346
      Hasso Spode: Time out. Freizeit und Freizeitforschung aus historischer Sicht. In: Fundiert 1/2006, S. 18–26 ([1])
      Horst Opaschowski: Pädagogik der freien Lebenszeit, 3., völlig neu bearbeitete Auflage. Opladen: Leske+Budrich 1996.
      Horst Opaschowski: Feierabend? – Von der Zukunft ohne Arbeit zur Arbeit mit Zukunft!. Leske+Budrich, Opladen 1998.
      Horst Opaschowski, Michael Pries/, Ulrich Reinhardt (Hrsg.): Freizeitwirtschaft – Die Leitökonomie der Zukunft, Münster 2006, ISBN 3-8258-9297-2
      Stefan Poser: Freizeit und Technik, in: Europäische Geschichte Online, hrsg. vom Institut für Europäische Geschichte (Mainz), 2011, Zugriff am: 25. August 2011.

      Weblinks

      Wikiquote: Freizeit Ã¢Â€Â“ Zitate
      Wiktionary: Freizeit Ã¢Â€Â“ Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
      Stiftung für Zukunftsfragen – eine Initiative von British American Tobacco: Freizeit-Monitor 2016: Die beliebtesten Freizeitbeschäftigungen der Deutschen, Forschung Aktuell, 269, 37. Jg., 25. August 2016.

      Einzelnachweise

      ↑ Ulrich Ammer, Freizeit, Tourismus und Umwelt, 1998, S. 1

      ↑ Verlag Dr. Th. Gabler, Gablers Wirtschafts Lexikon, Band 2, 1984, Sp. 1611

      ↑ Friedrich Fröbel, Fortgesetzte Nachricht von der allgemeinen deutschen Erziehungsanstalt in Keilhau (1823), in: Hans Zimmermann (Hrsg.), Fröbels kleinere Schriften zur Pädagogik : Mit bisher unveröffentlichtem Material, Koehlers Lehrerbibliothek, Band. 6, 1914, S. 236

      ↑ Reinhold Popp, Zukunft: Freizeit: Wissenschaft, 2005, S. 13

      ↑ Aristoteles, Nikomachische Ethik, X, 7, 1177 b 5

      ↑ Cornelia Mikolaschek/Peter Mikolaschek, Freizeit als Gegenstand der Politik: Konzepte der Parteien und Verbände, 1984, S. 24

      ↑ Horst W. Opaschowski, Pädagogik der freien Lebenszeit, 1996, S. 100

      ↑ Johann Amos Comenius, Didactica magna, 1657, cap. XV/13

      ↑ August Hermann Francke, Kurzer Bericht von der gegenwärtigen Verfassung des Paedagogii Regii, 1714, S. 17

      ↑ Simon Nicolas Henri Linguet, Théorie des lois civiles, Band II, 1767, S. 466

      ↑ Horst W. Opaschowski, Freizeit, in: Bernhard Schäfers (Hrsg.): Grundbegriffe der Soziologie, 2003, S. 92–94

      ↑ Karl Marx, Das Kapital, Band 2, 1885, S. 268

      ↑ Hans-Werner Prahl, Soziologie der Freizeit, 2002, S. 100

      ↑ Reinhold Popp, Zukunft: Freizeit: Wissenschaft, 2005, S. 13

      ↑ Manuela Schöler, Haben hoch-freizeitaktive Eltern hoch-freizeitaktive Kinder?, 2005, S. 28

      ↑ Werner Plumpe, Betriebliche Mitbestimmung in der Weimarer Republik, 1999, S. 226

      ↑ Duden (Rechtschreibung), Freizeit, 1929; aufgerufen am 21. Juli 2013

      ↑ Fritz Klatt, Freizeitgestaltung, 1929, S. 1 ff.

      ↑ Johannes Zielinski, Freizeit und Erziehung, 1954, S. 1 ff.

      ↑ Wolfgang Nahrstedt, Wellnessbildung: Gesundheitssteigerung in der Wohlfühlgesellschaft, 2008, S. 59

      ↑ Verlag Dr. Th. Gabler, Gablers Wirtschafts Lexikon, Band 2, 1984, Sp. 1612

      ↑ Horst Opaschowski, Einführung in die Freizeitwissenschaft, 1996, S. 95

      ↑ Horst Opaschowski, Einführung in die Freizeitwissenschaft, 1996, S. 86 f.

      ↑ Hermann Giesecke, Leben nach der Arbeit – Ursprünge und Perspektiven der Freizeitpädagogik, 1983, S. 14

      ↑ Hans-Werner Prahl, Soziologie der Freizeit, 2002, S. 112

      ↑ Werner Schulz/Ludger Volmer (Hrsg.), Entwickeln statt abwickeln, 1992, S. 142

      ↑ Freizeit-Monitor 2015: Die beliebtesten Freizeitbeschäftigungen der Deutschen, Forschung Aktuell, Stiftung für Zukunftsfragen – eine Initiative von British American Tobacco, 264, 36. Jg., 27. August 2015.

      ↑ Udo Wilken, Freizeit für alle – barrierefrei, in: Renate Freericks, Dieter Brinkmann (Hrsg.): Handbuch Freizeitsoziologie.Springer VS, Wiesbaden 2015, 467–487.

      ↑ Allgemeine Erklärung der Menschenrechte auf Wikisource

      ↑ vgl. De Gruyter Rechtswissenschaften Verlags GmbH (Hrsg.), Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946, 1997, ISBN 978-3-11-015463-4, S. 126

      ↑ Werner Sesselmeier/Gregor Blauermel, Arbeitsmarkttheorien, 1998, S. 49

      ↑ Bernd Woeckener, Mikroökonomik: Eine Einführung, 2014, S. 48 f.

      ↑ Yoram Ben-Porath, The Production of Human Capital and the Life Cycle of Earnings, in: Journal of Political Economy Vol. 75, No. 4, 1967, S. 354

      ↑ Peter Bohley, Die öffentliche Finanzierung, 2003, S. 206 f.

      ↑ Michael Heine/Hansjörg Herr, Volkswirtschaftslehre, 2013, S. 122 f.

      ↑ Edwin Böventer/Richard Illing, Einführung in die Mikroökonomie, 9. Auflage, 1997, S. 133

      ↑ Ronnie Schöb, Steuerreform und Gewinnbeteiligung, 2000, S. 52

      ↑ Theodor W. Adorno/Hanns Eisler, Komposition für den Film, 1977, S. 31 f.

      ↑ Gerhard Schulze, Entgrenzung und Innenorientierung, in: Gegenwartskunde 4, 1993, S. 405–419

      Normdaten (Sachbegriff): GND: 4018382-8 (OGND, AKS)

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        Handy ist eine Weiterleitung auf diesen Artikel. Weitere Bedeutungen sind unter Mobiltelefon (Begriffsklärung) und Handy (Begriffsklärung) aufgeführt.

        Entwicklung von Mobiltelefonen (1992 bis 2014)
        Mobiltelefon Nokia 6300 mit Kamera im Röntgenbild
        Aktives Telefonat auf einem modernen Smartphone

        Ein Mobiltelefon, im deutschsprachigen Raum auch Handy,[1] früher auch Funktelefon oder GSM-Telefon (nach dem Mobilfunkstandard GSM), in der Schweiz auch Natel genannt, ist ein tragbares Telefon, das über Funk mit dem Telefonnetz kommuniziert und daher ortsunabhängig eingesetzt werden kann. Im Jahre 2013 wurden weltweit erstmals mehr internetfähige Mobiltelefone mit berührungsempfindlichen Bildschirmen (Smartphones) als herkömmliche Mobiltelefone verkauft.[2] Die drei größten Hersteller von Smartphones weltweit waren im Jahr 2015 Samsung, Apple und Huawei, danach folgten Lenovo, Xiaomi, ZTE, LG, Oppo und TCL-ALCATEL.[3] Die herkömmlichen Mobiltelefone werden heute überwiegend als Feature-Phones für einen kleinen Markt verkauft, zum Beispiel in Entwicklungsländern und Schwellenländern oder für Menschen, die möglichst einfach bedienbare Geräte mit langer Akkulaufzeit nutzen wollen.[4]

        Inhaltsverzeichnis

        1 Geschichte
        2 Aufbau und Technik

        2.1 Betriebssysteme
        2.2 Schnittstellen
        2.3 Ladegeräte
        2.4 Bauarten

        2.4.1 Übliche Bauformen
        2.4.2 Spezialformen

        2.5 Solarbetriebene Mobiltelefone

        3 Ausstattung

        3.1 Mitteilungen
        3.2 Kamera

        3.2.1 Geschichte
        3.2.2 Technischer Fortschritt
        3.2.3 Problematiken

        3.3 Anwendungen

        3.3.1 Musikplayer
        3.3.2 Internetzugriff
        3.3.3 Push-to-talk
        3.3.4 Apps

        3.4 GNSS-Empfang
        3.5 Branding
        3.6 Weitere Sende- und Empfangseinheiten

        4 Bezeichnung

        4.1 Entstehung der Bezeichnung „Handy“
        4.2 Bezeichnungen in anderen Sprachen bzw. Ländern
        4.3 Bezeichnung für frühe, klobige Geräte

        5 Das Mobiltelefon im Alltag

        5.1 Mobiltelefone als Ruhestörer
        5.2 Mobiltelefone und Straßenverkehr
        5.3 Das Mobiltelefon im Krankenhaus
        5.4 Das Mobiltelefon im Flugzeug
        5.5 Mobiltelefonstrahlenfilter
        5.6 Mobiltelefone in der Kunst
        5.7 Notruffunktion
        5.8 Nutzungsdauer

        6 Mobiltelefonindustrie

        6.1 Entwicklung
        6.2 Rohstoffsituation
        6.3 Herstellungskosten von Mobiltelefonen
        6.4 Arbeitsbedingungen

        7 Zubehör

        7.1 Handytasche und Handyhülle
        7.2 Kabelloses Headset
        7.3 Schutzfolie
        7.4 Eingabestift
        7.5 Halterung

        8 Diebstahl

        8.1 Versicherung

        9 SIM-Lock und Netlock
        10 Mobiltelefontarife

        10.1 Kostenpflichtige Leistungen
        10.2 Preise
        10.3 Abrechnungsart

        11 Netzbetreiber

        11.1 Deutschland
        11.2 Österreich
        11.3 Schweiz
        11.4 Belgien
        11.5 Luxemburg

        12 Softwarebezogene Gefahren
        13 Diskussionen zu Gesundheitsgefahren

        13.1 Studien zur möglichen Krebsentstehung
        13.2 Einschätzung der WHO
        13.3 Sonstige diskutierte Auswirkungen
        13.4 Empfehlungen des Bundesamts für Strahlenschutz
        13.5 Urteil des Gerichts in Ivrea

        14 Literatur
        15 Weblinks
        16 Einzelnachweise

        Geschichte

        Natel A, ein Mobiltelefon der ersten Generation
        Das DynaTAC 8000X, ein frühes kommerzielles Mobiltelefon

        Vor den Geräten, die heute als Mobiltelefon bezeichnet werden, gab es einige Vorläufer. Die Entwicklung des Mobilfunks begann mit dem Versuch der Huth-Gesellschaft im Jahre 1923[5] mit einem Telefondienst in Zügen der Deutschen Reichsbahn und Reichspost auf der Strecke zwischen Hamburg und Berlin. Dieser Telefondienst wurde nur den Reisenden der 1. Klasse angeboten.

        Schon früh äußerten Künstler und Schriftsteller ihre Phantasien über die möglichen Auswüchse der Mobiltelefonie. So beschreibt Gustav Hochstetter 1913 einen gestressten Firmenchef, der auf ärztlichen Rat durch Wandern in Schweigsamkeit wieder Kraft tanken soll. Da hört er in der Abgeschiedenheit der Berge plötzlich etwas aus seinem Rucksack – seine Frau ruft ihn an:

        „‚Ja, ja, Ludwig, da staunst du? Eine Menge Geld hat das Ding gekostet. Eine ganz neue Erfindung: das tragbare, drahtlose Telefon in Miniaturformat.‘“

        – Gustav Hochstetter[6]

        1926 entwarf der Zeichner Karl Arnold im Simplicissimus ein visionäres Bild vom Sinn und Unsinn des mobilen Telefonierens auf offener Straße in dem Bild „Drahtlose Telephonie“.[7] Aus dem Jahr 1931 stammt eine weitere literarische Schilderung einer Mobiltelefon-Utopie. Sie findet sich in Erich Kästners Kinderbuch Der 35. Mai oder Konrad reitet in die Südsee:

        „Ein Herr, der vor ihnen auf dem Trottoir langfuhr, trat plötzlich aufs Pflaster, zog einen Telefonhörer aus der Manteltasche, sprach eine Nummer hinein und rief: ‚Gertrud, hör mal, ich komme heute eine Stunde später zum Mittagessen. Ich will vorher noch ins Laboratorium. Wiedersehen, Schatz!‘ Dann steckte er sein Taschentelefon wieder weg, trat aufs laufende Band, las in einem Buch und fuhr seiner Wege.“

        – Erich Kästner

        Die ersten Mobilfunkgespräche wurden über in Kraftfahrzeugen montierte Endgeräte – Autotelefone Ã¢Â€Â“ im Jahr 1946 möglich. Die US-Firma Bell Telephone Company bot ihren Mobile Telephone Service an, über den am 17. Juni 1946 in St. Louis die ersten Gespräche geführt wurden; ab 2. Oktober desselben Jahres war ein Autotelefonservice der Illinois Bell Telephone Company in Chicago verfügbar.[8]

        In der Schweiz wurden die ersten Autotelefone 1949 eingeführt. Am Anfang wurden modifizierte Polizeifunkgeräte eingesetzt. Der Zürcher Unternehmer Welti-Furrer nahm am 9. Juni 1949 eine Anlage in Betrieb mit der seine Fahrzeuge vom öffentlichen Telefonnetz aus erreicht werden konnten. Zuerst wurden die Gespräche handvermittelt. 1952 wurde die Anlage auf vollautomatischen Betrieb umgestellt. Es handelte sich um die Erste Anlage weltweit welche vollautomatische Wahl zwischen Fahrzeug und stationären Telephonteilnehmern ermöglichte. Fahrzeuge der Züricher Industriebetriebe waren mit solchen Anlagen ausgerüstet. Weitere Transport und Taxiunternehmen führten diese Technik ein. Die festen Stationen wurden von der PTT errichtet und über Telefonleitung angesteuert. Bis 1975 entstanden 62 verschiedene private Netze mit 1300 Teilnehmern. Die Reichweite einer Sendezentrale betrug 25 Kilometer.[9] Vorläufer dieser Technik waren die Hüttenfunkgeräte der SAC. Diese waren aber noch nicht mobil ermöglichten aber drahtlosen Telefonverkehr. Die Ersten Anlagen gingen 1934 in Betrieb. Auf der 3140 hohen Trienthütte wurde vom Genfer Funkamateur Roesgen die erste drahtlose Telefonanlage in Betrieb genommen, welche mit verschiedenen Talstationen kommunizierte. Besonders die Berner Hasler AG installierte solche Anlagen auf Schweizer Berghütten. Am 10. Mai 1943 wurde von der Hasler AG eine drahtlose Telefonanlage auf dem Pilatus installiert. Die Kosten einer solchen Anlage betrugen zwischen 1000 und 1500 Franken. Die Gebühr 7.50 Franken pro Monat. Insgesamt wurden 150 Hütten mit dieser Technik ausgerüstet.[10]

        Die ersten im A-Netz verwendbaren Autotelefone gab es in West-Deutschland ab 1958, wobei um 1968 eine Abdeckung von 80 % des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland erreicht wurde. Die Geräte waren zunächst wegen der für die Funktechnik verwendeten Vakuumröhren recht groß, wurden aber mit Einführung der Transistoren bald sehr viel kleiner. Gespräche wurden handvermittelt, die Gerätepreise lagen bei etwa 50 % des Wagenpreises. Ab 1972 wurde in der Bundesrepublik auf das B-Netz umgestellt, das erstmals über die Möglichkeit verfügte, Selbstwählverbindungen herzustellen.

        1973 stellte ein Entwicklerteam bei Motorola um Martin Cooper[11] und Chefdesigner Rudy Krolopp den ersten Prototyp eines Mobiltelefons her. „Für das Innenleben plünderten die Ingenieure von Motorola damals UKW-Radios und kombinierten diese mit einem leistungsfähigen Stromspeicher, dem Metall-Hydrid-Akku“.[12] Im Oktober 1973 meldeten sie ein Patent an.[13] Cooper machte am 3. April 1973 den ersten Anruf über ein Mobiltelefon, bei dem er seinen Rivalen bei den Bell Labs anrief.[14][15][16]

        Ab 1974 gab es auch in Österreich ein automatisch vermitteltes B-Netz. Sieben Jahre später hatte es 1000 Teilnehmer. Das Aufenthaltsgebiet (Österreich war in etwa 3 Gebiete mit jeweils eigener Vorwahl geteilt) eines Teilnehmers musste bekannt sein, um ihn anrufen zu können. 1975 wurde in der Schweiz das Nationale Autotelefonnetz (Natel) eingeführt. Das Netz war Anfangs für eine Kapazität von 10.000 Teilnehmern konzipiert worden und sollte die privaten Mobilnetze ersetzen. Doch der Netzausbau ging nur schleppend voran. Erst 1980 konnte die Ostschweiz und das Tessin versorgt werden. Die zum Umstieg gezwungenen
        Nutzer der ehemalig privaten Netze waren mit dem Ausbau und der Leistung des Systems oftmals unzufrieden. Der Anschaffungspreis von 8.000 bis 12.000 Franken war Ihnen zu hoch, genauso wie die Monatsgebühr von 130 Franken pro Fahrzeug. Das Netz bestand aus fünf Teilnetzen (050 Westschweiz – 020 Zürich – 020 Bern, Basel, Jura – 070 Ostschweiz und 090 Tessin).[17] Ab 1983 folgte Natel B; im selben Jahr wurde das bei Motorola seit 1973 entwickelte erste kommerzielle Mobiltelefon „Dynatac 8000x“ offiziell vorgestellt. Das analoge, technisch überholte analoge A und B Netz wurde in der Schweiz 1995 abgeschaltet.[18]

        Ab 1985 gab es in Deutschland und Österreich das kleinzellige analoge C-Netz. Es ermöglichte eine geringere Sendeleistung der Telefone und damit kleinere, nicht mehr praktisch an Autoeinbau (auch im Kofferraum) gebundene Geräte. „Portables“, kleine Kistchen mit Tragegriff und einem angeschlossenen Telefonhörer sowie einer längeren Antenne, kamen auf den Markt. 1987 wurde in der Schweiz das Autotelefonnetz Natel C eingeführt. Im Gegensatz zu Natel A und Natel B handelte es sich dabei nicht um eine Eigenentwicklung der Schweiz. Es wurde der im 900 MHz bestehende Standard übernommen. Es wurden dafür knapp 1000 Basisstationen errichtet und im Endausbau konnte 95 % der bevölkerten Schweiz abgedeckt werden. Natel C ermöglichtes einer Breiten Schicht von Schweizern mobile Telefonie zu nutzen. 1992 hatte Natel C 200.000 Nutzer. Das Natel C war immer noch vorrangig für Autotelefone konzipiert worden und primär für geschäftliche Belange gedacht. Die verwendeten Geräte mussten von der PTT zugelassen sein. Ein Betrieb von nicht geprüften Geräten war strafbar. Kleine und handliche Geräte besonders aus den USA waren meistens nicht zugelassen. 1993 versprach die PTT preisgünstigere und kleinere Geräte für jedermann. Billigere kleine, tragbare Geräte wurden offiziell eingeführt.[19]

        Durch die Einführung flächendeckender digitaler Mobilfunknetze (D-Netz Ende der 1980er/Anfang der 1990er Jahre in Deutschland, Österreich und der Schweiz) konnte die benötigte Batterieleistung der Mobiltelefone und damit auch deren Größe erneut vermindert werden. 1992 wurde in den USA das erste GSM-fähige Mobilgerät von Motorola, das International 3200, vorgestellt. Im Sommer 1992 nahmen in Deutschland die Netze D1 (Betreiber: DeTeMobil Deutsche Telekom Mobilfunk) und D2 (Betreiber: Mannesmann Mobilfunk) den Betrieb auf. In der Schweiz wurde Natel D auf GSM-Basis lanciert. 2001 nahm die britische Manx Telecom auf der Isle of Man das weltweit erste UMTS-Netz in Betrieb; in Deutschland ist UMTS seit 2004 kommerziell verfügbar. Der 3G-Standard UMTS zeichnet sich durch deutlich erhöhte Datenraten aus, wodurch internetbezogene Anwendungen, vor allem auf Smartphones, erheblich beschleunigt werden. Der vorherige Trend, die Geräte immer mehr zu verkleinern, wurde durch größere Geräte mit großen Touchscreen-Bildschirmen teilweise umgekehrt. Ende 2009 wurden die ersten Mobilfunknetze der vierten Generation (4G) verfügbar; mit LTE und später LTE-Advanced erhöhten sich wiederum die maximal möglichen Datenraten. Eine Nutzung der 4G-Netze für Sprachdienste ist in Deutschland seit 2015 per VoLTE möglich. 2019 wurden Lizenzen für 5G versteigert und die ersten Masten in Großstädten eingeführt.

        Aufbau und Technik

        Das Siemens S25, eines der ersten Dualband-GSM-Telefone, 1999

        Wie das drahtgebundene Telefon besteht das Mobiltelefon aus einem Lautsprecher, einem Mikrofon, einem Bedienteil (Tastatur und Anzeige) und einer Steuerung (meist ein Mikrocontroller). Zusätzlich hat es ein Funkteil (Sendeempfänger, Antenne) und eine eigene Stromversorgung (meist einen Akkumulator). Bei GSM-Telefonen ist zum Betrieb generell eine SIM-Karte notwendig (bis 2009 ausgenommen Notrufnummern), die zur Identifizierung gegenüber dem Mobilfunknetz genutzt wird.

        Mobiltelefone in Europa funktionieren heutzutage nach dem GSM-Standard. Sie benutzen Frequenzen um 900 MHz (D-Netz) beziehungsweise 1800 MHz (E-Netz).[20] Erste Telefone die Dualband-GSM, also D- und E-Netz gleichermaßen unterstützen kamen gegen Ende der 1990er Jahre auf. Das erste GSM-Telefon mit Dual-Band Technik war das Motorola 8900.[21] Triband-Mobiltelefone können zusätzlich auf 1900 MHz oder 850 MHz operieren, diese Frequenzen werden hauptsächlich in den USA genutzt. Quadband-Mobiltelefone beherrschen alle vier Frequenzen. Während die GSM-Basisstationen für Mobiltelefone Sendeleistungen von bis zu 50 Watt (D-Netz) bzw. 10 Watt (E-Netz) haben,[22] kommen Mobiltelefone mit Sendeleistungen von max. 2 W (D-Netz) beziehungsweise 1 W (E-Netz) aus. Für die Übertragung wird als Modulationsart GMSK (Gaussian Minimum Shift Keying, eine weiterentwickelte, optimierte Version der FSK) verwendet.[23]

        In der nächsten (dritten) Generation der Mobilfunkgeräte gibt es zwei konkurrierende Standards: Universal Mobile Telecommunications System, abgekürzt als UMTS, als eine Weiterentwicklung von GSM sowie den Standard CDMA2000, der vor allem in den USA weit verbreitet ist. Sowohl UMTS als auch CDMA2000 basieren auf Code Division Multiple Access (CDMA), sind aber zueinander nicht kompatibel. Beide arbeiten bei Frequenzen um 1800 bis 1900 MHz, benutzen viele kleine Funkzellen und sind für höhere Datenübertragungsgeschwindigkeit und höhere Nutzerzahl optimiert. Wegen der kleineren Funkzellen und bedingt durch weiterentwickelte Modulationsverfahren konnte die Sendeleistung der Mobiltelefone gegenüber GSM auf 0,125–0,25 W reduziert werden.[22]

        Siehe auch: Femtozelle

        Betriebssysteme

        → Hauptartikel: „Betriebssysteme“ im Artikel Smartphone

        Ältere GSM-Telefone (wie z. B. das im obigen Bild gezeigte Siemens S25) haben meist nur ein einziges Betriebssystem, welches alle Aufgaben wahrnimmt. Moderne Smartphones verwenden hingegen ein Echtzeit-Hauptbetriebssystem auf welchem die Benutzeranwendungen ausgeführt werden, und das sogenannte Baseband-Betriebssystem, welches die eigentliche Kommunikation mit dem Handynetz übernimmt. Das Baseband-Betriebssystem ähnelt in der Funktionsweise einem herkömmlichen Nicht-Smartphone-Betriebssystem, hat jedoch üblicherweise keine Benutzeroberfläche und läuft im Hintergrund auf einem eigenen Prozessor und Speicher getrennt vom Hauptbetriebssystem.

        Das Hauptbetriebssystem des Mobiltelefons wird bei Smartphones meist nicht vom Hersteller produziert, sondern in Lizenz betrieben. Das unter Smartphones mit Abstand verbreitetste Betriebssystem ist Android.[24] Weitere verbreitete Systeme sind iOS von Apple und das auf Windows NT basierende Windows Phone von Microsoft. Auf herkömmlichen Nicht-Smartphones beziehungsweise klassischen Handys wird meist ein proprietäres Betriebssystem des Herstellers verwendet. Andere Betriebssysteme führen eher ein Nischendasein und konnten sich am Markt nicht durchsetzen. Dazu gehören unter anderem das erst seit 2013 verfügbare Firefox OS und die abgekündigten Systeme Bada, Symbian sowie Series 40 bzw. Asha. Einige wenige Mobiltelefone laufen mit linuxbasierten Betriebssystemen (z. B. Sailfish OS, Maemo, MeeGo und Tizen), zu deren Weiterentwicklung einige Firmen aus dem Mobilfunkbereich 2007 die LiMo Foundation gegründet haben. Die Entwicklung wurde jedoch weitestgehend eingestellt.

        Der Übergang von Smartphones zu PDAs und Tablets ist fließend (siehe Phablet/Smartlet).

        Schnittstellen

        Ein Mobiltelefon verfügt als Schnittstellen im Allgemeinen über:

        mindestens ein Modem (GSM, 3G oder LTE bei volldigitalen Mobiltelefonen), mit dem die Kommunikation zwischen Endgerät und Mobilfunknetz erfolgt. Bei vielen Telefonen können über das Modem zusätzlich Textnachrichten verschickt und auf das Internet zugegriffen werden. Mitunter kann das Modem auch in den vorherigen Modi funken, selten auch gleichzeitig, oder das Mobiltelefon besitzt ein zweites Modem.
        Kabelgebundene Schnittstelle ist meist eine USB-Schnittstelle. Ältere Mobiltelefone haben auch proprietäre Kabelschnittstellen für intelligentes Zubehör (z. B. Nokia Pop-Port) oder Anschlüsse für eine Halterung in Kraftfahrzeugen.
        Infrarot war bis zu seiner Verdrängung durch effizientere Datenübertragungsstandards bei Mobiltelefonen verbreitet.[25]
        Als leistungsfähigere Schnittstellen für den Nahbereich sind bei Mobiltelefonen oftmals Bluetooth, W-LAN und NFC im Einsatz.
        Vor allem bei Smartphones anzutreffen sind eine analoge Audioschnittstelle (meist ein 3,5 mm-Klinkenanschluss) und eine Videoschnittstelle (Composite-Video oder Mini-HDMI-Anschluss).
        Zum Laden der Akkus besitzt ein Handy entweder eine extra Ladebuchse, oder es wird der USB-Anschluss hierzu mitverwendet. Mitunter kann auch drahtlos mittels magnetischem Wechselfeld geladen werden (z. B. Qi)

        Ladegeräte

        Nokia 6310i am Netzteil
        MicroUSB als Standard-Mobiltelefon-Ladestecker (außer Apple) in den 2010er-Jahren

        Die Ladegeräte unterscheiden sich von Hersteller zu Hersteller. Auf Druck der Europäischen Union vereinbarten alle großen Mobiltelefon-Hersteller (außer Apple) ab 2010 die Einführung eines gemeinsamen Standards für Ladegerätstecker auf der Grundlage des Micro-USB-Steckers. Damit können zukünftig alle neueren Mobiltelefone mit dem gleichen Ladegerät geladen werden.[26]

        Seit 2016 wird vermehrt auch statt eines Micro-USB- ein USB-C-Anschluss verbaut,[27] bei dem die Stecker in beliebiger Orientierung verwendbar und weitere Funktionen integrierbar sind.[28] Ab 2017 müssen alle in der Europäischen Union verkauften Mobiltelefone und Smartphones sowie voraussichtlich auch andere kleinere mobil nutzbare Geräte, wie zum Beispiel Tablet-PCs, über einheitliche Ladegeräte versorgt werden können.[29]

        Bauarten

        Übliche Bauformen

        (Candy-)Bar/Barren/Riegel – klassische Bauweise, die der Form eines Schokoriegels (englisch candy bar) ähnelt, beispielsweise Nokia 6230. Mobiltelefone, deren Tastatur von simplen Klappen oder Schiebemechanismen ohne weitere Funktion geschützt sind, zählt man zu den „Candybar“-Telefonen wie das Nokia 7110 oder das Motorola 8900.
        Kinderhandys und Seniorenhandys mit einfacher Bedienung.
        Flip/Clamshell/Klapphandy – zweigeteiltes Mobiltelefon mit einem Scharnier in der Mitte. Im aufgeklappten Zustand trägt der obere Teil meist das Display, der untere die Tastatur. Zusammengeklappt liegen beide Teile gegenüber und werden auf diese Weise geschützt. Beispiel: Motorola RAZR.
        Jack-Knife – horizontales Drehgelenk, beispielsweise Sony Ericsson W550i
        Slider (Schiebehandy) – Display und Bedientasten werden vertikal über die Wähltasten hochgeschoben, beispielsweise Samsung SGH D500.
        Swivel-Klapptelefone – mit drehbarem Bildschirm, beispielsweise Samsung SGH-P900.
        Touch Phones – Smartphones, die mittels eines Touchscreen-Displays und ggf. einer als Multi-Touch bezeichneten Technik vorwiegend mit den Fingern gesteuert werden. Bereits 1992 stellte IBM das erste Mobiltelefon mit Touchscreen vor.[30] Andere Quellen zählen Mobiltelefone mit berührungsempfindlichen Bildschirmen zur Candy-Bar-Bauform.[31]

        Spezialformen

        Armbandmobiltelefon[32][33][34] oder Handyuhr
        Mobilfunk-GSM-Tischtelefone – herkömmlichen schnurgebundenen Festnetztelefonen nachgebaut – auch diese sind wie GSM-Gateways vornehmlich zum stationären Betrieb geeignet. In Deutschland wurde etwa das Modell GDP-02 des tschechischen Herstellers Jablotron von O2 und Vodafone vermarktet.
        Mobilfunk-Gateways – Sonderformen von Mobilfunk-Endgeräten zum stationären Betrieb, die den Anschluss von Telefonanlagen und herkömmlichen Festnetztelefonen ermöglichen.
        Kombinierte Bauformen – Einige Endgeräte, meist aus dem Segment „Experimental“ oder „Fashion“, sind aus verschiedenen Bauformen mit kombinierten Klapp-, Dreh- oder Schiebekonstruktionen konstruiert.[35]

        Solarbetriebene Mobiltelefone

        Nach Einzug der solarbetriebenen Mobiltelefon-Ladestationen wurde bereits im Jahr 2001 von der südkoreanischen Firma „CR Telecom“ ein Solar-Mobiltelefon vorgestellt. Die Ladezeiten entsprachen in etwa den Gesprächszeiten, ein effektives Laden der Geräte war aber nur bei einfallendem Sonnenschein möglich. Im selben Jahr stellte das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme den Prototyp eines „Siemens-C25“-Mobiltelefons mit solarbetriebenem Akku vor. Diese neuartigen Module waren zwar kostengünstig, aber auch sie lieferten zu wenig Energie für akzeptable Gesprächszeiten.

        Ausstattung

        Mitteilungen

        → Hauptartikel: Short Message Service, Enhanced Message Service und Multimedia Messaging Service

        Mobiltelefone ermöglichen es meist, Textnachrichten, eventuell auch kombiniert mit multimedialen Inhalten, zu versenden. Das „Short Message Service“ ermöglicht kurze Textmitteilungen von einer Länge bis zu 160 Zeichen.[36] Die erste short message wurde im Dezember 1992 von einem PC an ein Mobiltelefon im britischen Vodafone-Netz gesendet.[37] 1994 konnte ein Mobiltelefon auch erstmals eine SMS direkt verschicken.[38] Für die Kurzmitteilungen hat sich der Name SMS eingebürgert, obwohl das Kürzel SMS eigentlich nur den Trägerdienst bezeichnet.

        Ursprünglich als reines „Abfallprodukt“[37] kostenlos angeboten, entwickelte sich SMS zum Hauptertragsbringer für die Netzbetreiber. Im Jahr 2005 wurden bundesweit über 61 Millionen[39] Kurzmitteilungen pro Tag versendet, bis zum Jahr 2011 stieg die Zahl auf 148 Millionen.[39] Bei einer gründlichen Betrachtung überrascht der Erfolg dieses Dienstes nicht, weil er in Kombination mit einem Mobiltelefon sehr viel gebrauchstauglicher zu nutzen ist als seine inzwischen fast schon vergessenen Vorgänger, die digitalen Funkmeldeempfänger (sogenannte Pager). Weiterentwicklungen von SMS existieren unter dem Namen Enhanced Message Service (EMS) und Multimedia Messaging Service (MMS). MMS bietet die Möglichkeit, mit einem Mobiltelefon multimediale Nachrichten (Videos, Bilder, Ton und Text) von bis zu 500 kB[40] an andere mobile Endgeräte zu versenden. MMS ist nicht kompatibel zu SMS oder EMS, Endgeräte müssen MMS explizit unterstützen. Einige Netzbetreiber bieten andernfalls den Abruf der MMS über das Internet und ein Kennwort, das dem Empfänger per SMS mitgeteilt wird, an.[41]

        Für Gehörlose und hochgradig Schwerhörige bietet somit die „SMS“-Funktion eine Möglichkeit, ein Mobiltelefon zu benutzen, wie auch beim Bild- und Schreibtelefon.

        Die Anzahl der in Deutschland versendeten Kurznachrichten stieg bis zum Jahr 2012 auf 163 Millionen pro Tag an.[39] Seitdem ist ein deutlicher Abwärtstrend zu verzeichnen, innerhalb von zwei Jahren brach die Zahl der gesendeten Kurznachrichten um 55 % ein.[39] Als Ursache dafür werden Instant-Messenging-Programme wie WhatsApp und Telegram gesehen.[39] Mit dem Messenger WhatsApp wurden Anfang 2014 täglich etwa 50 Milliarden Nachrichten versendet,[42] im April desselben Jahres stieg die Zahl auf 64 Milliarden an.[43] Die SMS ist mit 55 Milliarden[44] versendeten Einheiten unter das Niveau der Instant Messenger gefallen. Während jeder Bundesbürger zu Jahresanfang 2014 zwei SMS täglich verschickte, sendete jeder WhatsApp-Nutzer 30 Nachrichten pro Tag.[42]

        Kamera

        Objektiv einer Handykamera (hier Sony Ericsson K700i)
        Smartphone als Kameraersatz

        Für Mobiltelefone mit eingebauter Kamera hatten sich zwischenzeitlich die Begriffe „Fotomobiltelefon“ bzw. „Fotohandy“ als Unterscheidungskriterium etabliert. Wegen der zunehmenden Verbreitung der Fotofunktion in Mobiltelefonen haben diese Begriffe jedoch schnell wieder an Bedeutung verloren.

        Geschichte

        1999 erschien für den japanischen Markt das weltweit erste Mobiltelefon mit integrierter Digitalkamera, das Toshiba Camesse mit dem Betriebssystem GEOS-SC. Das Camesse wurde in Japan schnell zum Kultgerät und hatte mehrere Nachfolger. Im japanischen Internet existieren mehrere Dienste, auf die private Camesse-Fotos geladen und veröffentlicht werden können. Beim Camesse konnten die Fotos direkt im Mobiltelefon mit einer Grafiksoftware bearbeitet werden. Seit 2002 werden immer mehr Mobiltelefone mit integrierter Kamera ausgestattet. Bei diesen Fotomobiltelefonen befinden sich die Bildaufnahmegeräte meist auf der Rückseite des Mobiltelefons.

        Technischer Fortschritt

        Ein Baum im Herbst, aufgezeichnet mit der Handykamera des iPhone 3GS
        Schnappschuss desselben Baums, aufgezeichnet mit einer Canon EOS 70D

        Die fotografische Qualität der ersten Kameramobiltelefone reichte anfangs nicht an Digitalkameras gleicher Zeit heran.[45] Gegen Ende 2002 gab es noch keine Mobiltelefonkameras, die Bilder mit mehr als 640 ÃƒÂ— 480 Pixeln aufnahmen.[46] In Deutschland war das im Jahr 2004 erschienene Sharp GX 30 das erste Fotohandy mit einer 1-Megapixel-Kamera.[47] Die Auflösung der Handykameras wuchs seit ihrer Einführung stetig an und fand im Samsung Galaxy S20 Ultra mit 108 Megapixeln ihren bisherigen Höhepunkt.[48] Die Auflösung moderner Handykameras ist jedoch in den meisten Fällen nicht höher als 8 bis 13 Megapixel, da eine höhere Auflösung auf einem kleinen Bildsensor, wie er in einem Handy Platz finden muss, zu schlechter Bildqualität führt und auch das optische Linsensystem meist keine feineren Details ermöglicht.[49] Das Unternehmen Apple bietet keine Smartphones an, deren Kameraauflösung mehr als 12 Megapixel beträgt.[50]

        Mit den integrierten Kameras können meist auch Videos aufgenommen werden. Deren Qualität ist stark unterschiedlich und abhängig von Hersteller, Modell und Stand der Technik. Herkömmliche Nicht-Smartphones liefern meist schlechte Aufnahmen.[45] Videoaufzeichnungen erfordern einen leistungsfähigen Grafikprozessor, um annehmbare Resultate zu erzielen. Bei modernen Smartphones ist dies oft gegeben, wodurch hier die Auflösung von Filmmaterial meist Full-HD, jedoch auch 4K oder sogar 8K beträgt. An die Qualität von Spiegelreflexkameras kommen Handykameras üblicherweise nicht heran,[51] dennoch lassen sich Handykameras für die Aufzeichnung anspruchsvoller Filme verwenden.[52]

        Mobiltelefonkameras machen es auch möglich, gedruckte QR-Codes zu lesen. Diese beinhalten dabei meist einen URL auf eine Webseite. Andere Anwendungsmöglichkeit ist etwa die Rückverfolgung von Lebensmitteln.

        Im Zuge der Versuche, Kameras in Mobiltelefone zu integrieren, gibt es auch die umgekehrte Variante, die Integration eines Mobilfunkmodems in eine Kamera. Beispiel für ein solches Gerät ist Samsung Galaxy Camera. Diese Kompaktkamera verwendet das Telefonbetriebssystem Android. Ebenfalls am Markt erhältlich sind Aufsteckobjektive für Mobiltelefonkameras[53][54] sowie Digitalkameras, die sich mit einer Anwendung auf dem Telefon steuern lassen.[55]

        Problematiken

        Das zunehmende Verschmelzen von einfachen Fotoapparaten und Mobiltelefonen birgt auch Gefahren in sich, die zu Kritik an dieser Funktionalität führen:

        Zunehmend verbieten größere Firmen ihren Mitarbeitern, Mobiltelefone mit Kamerafunktion auf das Werksgelände zu bringen. Diese stellen im Bereich der Werksspionage ein Sicherheitsrisiko dar. Wo bis dato ein Film- und Fotografierverbot galt, führt dies zu einem De-facto-Mobiltelefonverbot. Dies führt bei konsequenter Durchsetzung zu hohem Aufwand und Unverständnis bei Belegschaft und Besuchern.
        Fotohandys gerieten in die Kritik durch zunehmenden Voyeurismus, zum Beispiel in Badeanstalten oder Umkleidekabinen, bei denen die Opfer unbemerkt mit den unauffälligen Handys fotografiert oder gefilmt werden.
        Mit steigender Verbreitung von Fotohandys gerieten jugendliche Täter häufiger in die Schlagzeilen, die damit Gewaltakte fotografierten oder filmten und anschließend anderen zugänglich machten (Happy Slapping). Bekannt wurde der Fall einer gefilmten Vergewaltigung einer 16-Jährigen durch vier 13- bis 15-jährige Jugendliche 2006 im Volkspark Jungfernheide in Berlin.[56]

        Anwendungen

        Musikplayer

        Seit 1998 sind Mobiltelefone mit integriertem FM-Radio (das Ohrhörerkabel wird als Antenne verwendet) und seit 2000 mit integrierter Musikabspielfunktion erhältlich. Mit derartigen Mobiltelefonen können Musikdateien wie bei einem MP3-Player in den Gerätespeicher geladen werden. Viele Mobiltelefone bieten seit 2001 die Möglichkeit, ihre jeweilige Speicherkapazität mittels einer Speicherkarte zu erweitern – je nach Modell bis zu mehreren GB.[57]

        Internetzugriff

        Webseite auf einem Smartphone

        Viele Mobiltelefone, die vor dem Populärwerden von Smartphones auf dem Markt kamen, besitzen einen Browser zum Surfen auf WAP- und Mobile-HTML-Seiten. Ein erstes WAP-fähiges Handy wurde bereits 1999 veröffentlicht.[58] Die WAP-Technik ist mittlerweile obsolet und wurde von der Möglichkeit verdrängt, das herkömmliche Internet auf dem Handy zu nutzen. Steve Jobs kritisierte bei der Präsentation des iPhone die WAP-Technik als „Baby-Internet“ und stellte den Internet-Browser Mobile Safari als „ersten echten Internet-Browser auf einem Smartphone“ dar.[59] Moderne Smartphones haben meist einen mitgelieferten Browser, mit dem sich HTML-Seiten relativ komfortabel betrachten lassen können. Alternativ lassen sich auf Smartphones auch Browser von Drittanbietern wie Opera Mini nachinstallieren.

        Moderne Smartphone-Anwendungen bieten für den Internetzugriff vielfältige Verwendungsmöglichkeiten, wie etwa das Abrufen von Aktien oder Wetterdaten sowie auf Online-Kartenmaterial gestützte Navigation. Auch Instant-Messenger verwenden zum Versenden von Textnachrichten das Mobile Internet.

        Push-to-talk

        Der Dienst Push-to-talk („drücken, um zu sprechen“) ermöglicht es, kurze Sprachnachrichten an einzelne Nutzer oder Gruppen zu versenden. Dieser Dienst wird in Deutschland nicht mehr unterstützt (vorher nur Telekom/D1). Durch die Popularität von Instant-Messengern erlebt die Push-to-talk-Funktion eine gewisse Renaissance, da derartige Programme eine solche Funktion bieten.[60] Dies ist jedoch im Gegensatz zum ursprünglichen Push-to-talk nicht providergestützt, sondern basiert auf der Infrastruktur des Instant-Messengers.

        Apps

        Erste Anwendungen von Drittanbietern, sogenannte Apps (Abkürzung von Application, englisch für „Anwendung“) wurden durch die Vorstellung der Java ME (Java Micro Edition) im Jahre 1999 möglich. Es wurden in den Folgejahren mehrere Mobiltelefone mit der Java-Technik ausgestattet, wodurch die Midlets genannten Anwendungen eine gewisse Popularität erfuhren. Die Java-Plattform wurde 2007 abgekündigt.[61]

        Mit dem Erscheinen von Smartphones wurden die Möglichkeiten von Anwendungen weiter ausgebaut. Beim Erscheinen des ersten iPhone war Steve Jobs für ein geschlossenes Betriebs- und Anwendungssystem, und meinte, Webapps würden den Dienst von nativ installierten Anwendungen genauso zuverlässig und schnell erledigen.[62] Dennoch verkündete Apple am 17. Oktober 2007, auf Drängen des Vorstands und der Medien,[63] im Februar 2008 ein Software Development Kit (SDK) für Entwickler freizugeben.[64] Das Resultat für die Endbenutzer war der App Store, aus dem Apps heruntergeladen werden können. Dadurch lässt sich das Mobiltelefon um ein Vielfaches an Anwendungsmöglichkeiten erweitern.

        Mit Hilfe der Programmierumgebungen (SDKs) lässt sich das Mobiltelefon – wie viele andere Computersysteme – auch gravierender modifizieren. Ein Gerät kann somit vollkommen andere Aufgaben wahrnehmen als die ursprünglichen Mobiltelefonfunktionen. Seit der Einführung von Smartphones sind SDKs jedoch überwiegend für die Entwicklung kommerzieller Anwendungen (den genannten Apps) im Gebrauch, wie z. B. Xcode für das iPhone.

        GNSS-Empfang

        GPS- und GLONASS-Signale werden in Mobiltelefonen von Navigationsprogrammen genutzt. 2005 erschien bereits das erste Smartphone mit eingebautem GPS-Empfänger. Es


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          Eine historische Diakonissenstation in Selzen (2013), einer der Vorläufer der Sozialstation
          Die Sozialstation Tauberbischofsheim im Caritashaus St. Lioba (2016)

          Sozialstationen, Ambulante oder Mobile Pflegedienste sind in Deutschland Einrichtungen, die pflege- und betreuungsbedürftige Menschen in deren eigener Wohnung gegen Entgelt vorübergehend versorgen. Die ambulante Pflege umfasst je nach
          Auftrag oder ärztlicher Verordnung professionelle häusliche Pflege oder Krankenpflege.

          Die Dienstleistungsunternehmen werden von kommunalen oder kirchlichen Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege (z. B. Arbeiterwohlfahrt, Deutsches Rotes Kreuz, Caritas und Diakonie) oder privatgewerblichen Anbietern (in unterschiedlichen Gesellschaftsformen z. B. als Einzelpersonenunternehmen, GbR, GmbH) getragen. Ihre Zulassung ist durch das Fünfte bzw. Elfte Buch Sozialgesetzbuch geregelt.

          Historisch waren Sozialstationen als kirchliche Dienstform zunächst wesentlich verbreiteter, was sich noch in der Benennung mancher evangelisch getragener Einrichtung als „Diakonie-Station“ findet. Ursprünglich waren die Entgelte für die dienstleistenden Kirchenangehörigen oder Pflegevereinsmitglieder nicht kostendeckend. Diese Regelung wurde der neueren Sozialgesetzgebung angepasst.

          Im Mittelpunkt der Hilfe steht der ganze Mensch im Zusammenspiel von Körper, Seele und sozialem Umfeld. Die Sozialstation soll nicht nur für Körperpflege und medizinische Behandlung sorgen; das pflegerische Handeln soll sich ebenso an den sozialen, seelischen und kulturellen Bedürfnissen des Pflegebedürftigen orientieren. In seiner gewohnten Umgebung ist eine individuelle Pflege und Versorgung die sinnvolle Ergänzung nach und neben den ärztlichen Leistungen. Zuhause fühlt sich der Mensch oft am wohlsten und das trägt wesentlich zur Besserung, Genesung und Wohlbefinden bei. Die ambulante Pflege wird in der Regel der stationären Pflege (z. B. in einem Altenpflegeheim) vorgezogen.

          Inhaltsverzeichnis

          1 Geschichte
          2 Arten von Versorgungsleistungen
          3 Besonderheiten der ambulanten Leistungserbringung
          4 Bezahlung und Abrechnungsmöglichkeiten
          5 Umfang, Marktpositionen
          6 Siehe auch
          7 Weblinks
          8 Einzelnachweise

          Geschichte

          Die erste Sozialstation der Bundesrepublik Deutschland wurde 1970 mit St. Lioba in Worms eingerichtet. Sie war eine neuartige Antwort auf den durch Nachwuchsmangel bedingten Rückzug der Ordensschwestern aus der Gemeindekrankenpflege.[1] Zu den Miterfindern dieser Institution gehört der Pfarrer und damalige Caritas-Rektor in Mainz Günter Emig.[1] Hier arbeiteten Ordens- und Laienschwestern gemeinsam, Träger war ein zu diesem Zweck gegründeter eingetragener Verein.[2]

          Arten von Versorgungsleistungen

          Die häusliche Alten- und Krankenpflege kann umfassen:

          Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung und Versorgung nach operativen Maßnahmen
          Beratung in allen Fragen zur Pflegeversicherung und zur Finanzierung der Leistungen
          Grundpflege bei Schwer- und Langzeitkranken jeden Alters (als Pflegesachleistung)
          hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuungsdienste (als Pflegesachleistung)
          Hilfe bei Anträgen (Sozialberatung)
          Pflegeberatung, Pflegeanleitung und Gesprächskreise für pflegende Angehörige (Angehörigenarbeit)
          seelsorgerische Begleitung (als Besonderheit der kirchlichen Sozialstationen)
          und weitere lokal angebotene Leistungen oder deren Koordination (z. B. Fahrdienste, Hauswirtschaft, Essen auf Rädern/Mahlzeitendienst). Die Kosten für die Leistungen werden entweder vom Leistungsempfänger vollständig selbst oder abzüglich einer festgelegten Zuzahlung von der jeweils zuständigen Versicherung (Gesetzliche oder private Krankenkasse oder Pflegeversicherung) übernommen.

          Besonderheiten der ambulanten Leistungserbringung

          Mitarbeitende des ambulanten Pflegedienstes / der Sozialstation betreuen nicht nur schwerst Pflegebedürftige, sondern erbringen häufig nur Teilleistungen wie Verbände anlegen oder die Tabletten/Medikamente für den Tag vorbereiten bei Personen, die ansonsten selbständig sind. Die Hauptlast der Versorgung für die meisten Patientengruppen liegt meistens bei pflegenden Angehörigen.

          Die Mitarbeitenden der ambulanten Dienste betreuen tagsüber meist mehrere Menschen nacheinander, wobei die Dauer und die Häufigkeit der „Besuche“ bei 1- bis 5-mal täglich, aber auch ganztägig, je nach Vereinbarung bzw. Bedürftigkeit, liegen kann. Häufig ist es aber nur 1 Besuch oder, weniger häufig, 1× morgens und kürzer am späten Nachmittag. Im Bereich der Ambulanten Pflege arbeitet meist ausgebildetes Personal: z. B. Kranken- oder Altenpfleger/-in.

          Nicht nur alte Menschen benötigen Hilfe, auch chronisch Kranke oder behinderte Erwachsene und Kinder bedürfen oft ambulanter fachlicher Betreuung durch einen Pflegedienst z. B. bis zur Wiedererlangung der eigenen Körperpflege oder beim Verabreichen von Insulinspritzen.

          Bezahlung und Abrechnungsmöglichkeiten

          Ambulante Pflegedienste werden von den jeweiligen Krankenkassen oder der Pflegekasse oder dem Träger der Sozialhilfe (z. B. im Rahmen der Hilfe zur Pflege) bezahlt. Dies richtet sich nach der Art der Hilfeleistung/Leistungskomplex:

          die Grundpflege (als Pflegesachleistung) z. B. Körperpflege, Hilfe beim Ankleiden, Auskleiden aber auch bei der hauswirtschaftlichen Versorgung (Wäsche waschen, putzen) zahlt die Pflegekasse, sofern der Patient mindestens erheblich pflegebedürftig (Pflegegrad II) ist. Die Höhe der Kostenbeteiligung hängt vom Pflegegrad ab. Sofern kein Anspruch auf Pflegesachleistungen besteht, übernimmt die Sozialhilfe im Rahmen der Hilfe zur Pflege die Kosten der Grundpflege.
          die häusliche Krankenpflege als Behandlungspflege (z. B. Medikamente stellen/verabreichen, Verbände wechseln, Injektionen verabreichen, Absaugen, Infusionstherapie) und alle anderen Medizinischen Hilfeleistungen werden von der Krankenkasse nach ärztlicher Verordnung übernommen (§ 37 SGB V), von den Sozialämtern, wenn kein Krankenversicherungsschutz besteht, nach § 48 SGB XII. Die Preise für die Hilfestellungen/Leistungskomplexe variieren in den einzelnen Bundesländern.

          Umfang, Marktpositionen

          In Deutschland sind 2005 etwa 11.000 ambulante Pflegedienste mit insgesamt 214.000 Beschäftigten als Vertragspartner von Kranken- und Pflegeversicherungen zugelassen und versorgen 472.000 Pflegebedürftige zu Hause, gegenüber 980.000 Pflegebedürftige, die zu Hause von Angehörigen versorgt werden. 41 Prozent der ambulanten Pflegedienste werden von gemeinnützigen Trägern z. B. der Diakonie, der Caritas, Johanniter, Rotes Kreuz, Malteser, Lazarus-Hilfswerk usw. betrieben. 58 Prozent sind private Unternehmen. Die gemeinnützigen Träger sind dabei jedoch vom Umfang her die „Marktführer“, denn sie betreuen 55 Prozent der Pflegebedürftigen. Bei den Marktpositionen gibt es große regionale Unterschiede.

          Siehe auch

          Ambulante psychiatrische Pflege
          Ärztlicher Verordnungsschein
          Gesundheitswesen

          Weblinks

          Commons: Sozialstation Ã¢Â€Â“ Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
          MDK Rheinland-Pfalz: Entscheidungshilfen für die Wahl eines Pflegeheimes oder ambulanten Pflegedienstes (PDF; 2,3 MB)
          Die Stiftung Warentest über Betreuung zu Hause durch Pflegedienste (Sept. 2006)
          Ambulante Pflegedienste in PflegeWiki
          Sebastian Meißner: Analyse ambulanter Pflegedienste nach Kosten der Leistungskomplexe bundesweit [1]

          Einzelnachweise

          ↑ a b J. Otto Weber: „Er war nie ein Sozialmanager“. Günter Emig wird 80 Jahre – Miterfinder der Sozialstation und Architekt der Caritasstruktur in der Diözese Mainz., Pressemitteilung des Diözesan-Caritasverbands Mainz vom 22. Juni 2009; abgerufen am 18. Februar 2019

          ↑ J. Otto Weber: Geschichte des Caritasverbandes Worms. Caritasverband für die Diözese Mainz e. V., 2016, S. 10–11

          Normdaten (Sachbegriff): GND: 4198494-8 (OGND, AKS)

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          Kategorien: Ambulante VersorgungPflege und Betreuung in DeutschlandSoziale ArbeitDiakonische EinrichtungCaritasHilfsorganisation (Deutschland)

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            Ausstellungsobjekt, siehe Exponat
            Kunstobjekt, siehe Kunstwerk
            speziell in der Objektkunst

            Siehe auch:

            Objektiv
            Objektbeziehung
            Wiktionary: Objekt Ã¢Â€Â“ Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

            Dies ist eine Begriffsklärungsseite zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.

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            Kategorie: Begriffsklärung

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              Sabine Fache, 1990

              Sabine Fache (* 17. März 1946 in Untermolbitz) ist eine deutsche Politikerin (Die Linke). Sie war 1990 Mitglied des Deutschen Bundestages.

              Leben

              Sabine Fache wurde am 17. März 1946 als Tochter eines Arbeiters in Untermolbitz geboren. Nach dem Abitur 1964 in Altenburg studierte sie Lehramt an der Wilhelm-Pieck-Universität Rostock und der Pädagogischen Hochschule Potsdam und schloss mit Staatsexamen ab. Danach arbeitete sie an der Friedrich-Engels-POS in Altenburg als Lehrerin für Chemie und Biologie. Von September 1979 bis Januar 1990 war sie Schuldirektorin, ab März 1990 Mitglied in der freigewählten Volkskammer der DDR und dann des Bundestags. Bis März 1991 war sie vom Schulamt freigestellt. Ab April 1991 arbeitete sie als Fachlehrerin (Biologie, Chemie, Sozialkunde, Naturwissenschaft) an einer Realschule in Treben, später in Altenburg, bis sie 2006 in den Ruhestand ging.

              Fache ist geschieden und hat zwei Kinder.

              Politik

              Fache trat 1973 der SED bei. 1990 wurde sie im Wahlkreis Leipzig für die PDS in die Volkskammer gewählt. Nach der Deutschen Wiedervereinigung gehörte sie anschließend bis Dezember 1990 dem Bundestag an. 1992/93 gehörte sie dem PDS-Bundesvorstand an. Zwischen 1993 und 1995 war sie stellvertretende Landesvorsitzende des PDS-Landesvorstandes in Thüringen und bis 1998 im Landesvorstand. Von 1994 bis 2019 war sie für die PDS (später Die Linke) Mitglied im Kreistag Altenburger Land, von 1999 bis 2004 Mitglied des Stadtrates Altenburg.

              Weblinks

              Biografie von Sabine Fache. In: Wilhelm H. Schröder: Die Abgeordneten der 10. Volkskammer der DDR (Volkparl)
              Normdaten (Person): Wikipedia-Personensuche | Kein GND-Personendatensatz. Letzte Überprüfung: 9. August 2017.

              Personendaten

              NAME

              Fache, Sabine

              KURZBESCHREIBUNG

              deutsche Politikerin (Die Linke), MdV, MdB

              GEBURTSDATUM

              17. März 1946

              GEBURTSORT

              Untermolbitz

              Abgerufen von „https://de..org/w/index.php?title=Sabine_Fache&oldid=204582891“
              Kategorien: Bundestagsabgeordneter (Thüringen)Abgeordneter der VolkskammerSED-MitgliedPDS-MitgliedDie-Linke-MitgliedPolitiker (20. Jahrhundert)DeutscherDDR-BürgerGeboren 1946FrauVersteckte Kategorie: Wikipedia:GND fehlt 2017-08

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                Eine Preisagentur ist ein Dienstleister für Privatpersonen, Unternehmen, Behörden und Vereine. Der Auftraggeber kommt dabei mit einem vorliegenden Angebot für ein bestimmtes Produkt/Dienstleistung zur Preisagentur. Diese sucht dann einen günstigeren Anbieter für eben jenes Produkt. Das Honorar der Preisagentur wird von der Preisdifferenz, also der Ersparnis des Kunden, abgeleitet (meistens 10 bis 30 %).

                Mit Preisrecherchen als Geschäftsmodell traten bereits Anfang der 1990er Jahre die ersten Unternehmen an. Die enorme Verbreitung des Internets führte jedoch dazu, dass sich das System der Preisagentur dem schnellen Tempo der Informationsverbreitung anpassen musste. Heute bietet das Internet jedem Nutzer die Möglichkeit, schnell und effizient Anbieter und Preise (zum Beispiel von hochwertigen technischen Geräten) selbst zu recherchieren (siehe Internet-Preisvergleich). Durch neue Informationsmedien, vor allem durch das Internet, ist die Markttransparenz enorm gestiegen. Die Dienstleistung von Preisagenturen bestehen insbesondere darin, dass sie für ihre Kunden den Markt transparenter machen und ihm so Preisvorteile verschaffen.

                Eine weitere gesellschaftliche Veränderung wirkte sich unmittelbar auf die Geschäftsfelder der Preisagenturen aus. Der Wegfall des Rabattgesetzes am 25. Juli 2001 schuf auch für private Konsumenten die Möglichkeit, beim Kauf direkt mit dem Anbieter zu handeln und dabei gegebenenfalls einen über den bei Barzahlung früher auf 3 % des Warenwertes gedeckelten Rabatt auszuhandeln.

                Preisagenturen, die sich heute am Markt behaupten können, setzen deshalb eher auf Vermittlung und Einkaufs-Kooperationen als auf Recherche. Sie verdienen ihr Geld also nicht mehr über anteilige Provisionen an den eingesparten Kosten der Käufer, sondern vielmehr mit der Vermittlung von Kunden an die Anbieter. Manche Preisagenturen spezialisieren sich auf eine bestimmte Branche oder Nische wie etwa auf die Recherche von preisgünstigen Neuwagen, den regionalen Heizölmarkt oder auf Produkte im Bereich der Telekommunikation und umgehen so dem hohen Konkurrenzdruck der Internetsuchmaschinen.

                Weblinks

                Historie und Geschäftsmodell einer Preisagentur

                Literatur

                Sabine Ottinger: Preisagenturen im Spannungsverhältnis zwischen Wettbewerb und Neutralität. Verlag Hartung-Gorre, Konstanz 2004, ISBN 3-89649-933-5 (zugl. Dissertation, Universität Konstanz 2003).

                Abgerufen von „https://de..org/w/index.php?title=Preisagentur&oldid=145838622“
                Kategorie: Dienstleistungsunternehmen

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                  Sanierte und unsanierte Doppelhaushälfte

                  Unter einer Sanierung versteht man im Bauwesen die baulich-technische Wiederherstellung oder Modernisierung einer oder mehrerer Etagen bzw. eines gesamten Bauwerks oder mehrerer Bauwerke, um Schäden zu beseitigen und/oder den Wohnstandard zu erhöhen. In erster Linie geht es um die Werterhaltung der Bausubstanz. Dies betrifft sowohl die Fassade als auch den Kern.

                  Eine Sanierung geht über die Instandhaltung und Instandsetzung hinaus. Sie kann erhebliche Eingriffe in die Bausubstanz beinhalten wie u. a. Kernsanierung unter Beibehaltung der Fassaden und beinhaltet meist eine Modernisierung. Ein Teilgebiet ist die energetische Sanierung. Für behindertengerechtes Wohnen bzw. Arbeiten kann auch das barrierefreie Bauen Ziel einer Teilmodernisierung sein.

                  Die Sanierung der Grundsubstanz von Baudenkmälern kommt zum Beispiel dann in Frage, wenn die Erhaltung des Gebäudes gefährdet ist. Nach Maßgabe des Denkmalschutzes muss die Untere Denkmalbehörde bei diesen weitreichenden Eingriffen in das Baudenkmal die Grenze zwischen der substanzerhaltenden Sanierung und der reversiblen Restaurierung festlegen.

                  Ziel einer Sanierung ist die Wiederherstellung eines standsicheren, gebrauchstauglichen und zweckbestimmt nutzbaren Zustands. Der Zustand der Bausubstanz hängt hierbei maßgeblich von der Baustoffqualität, der Ausführungsqualität sowie externen natürlichen und menschlichen Einflussfaktoren ab und kann mittels geeigneter Verfahren ermittelt werden.[1] Um vorhandene Mängel festzustellen, wird häufig eine Voruntersuchung (Gutachten) gemacht, das Schadensursachen benennt, das Schadensbild beschreibt sowie Sanierungsmaßnahmen vorschlägt.

                  Inhaltsverzeichnis

                  1 Bauwerkssanierung
                  2 Kosten der Sanierung
                  3 Spezielle Sanierungsformen
                  4 Stadtsanierung und Stadterneuerung
                  5 Siehe auch
                  6 Literatur
                  7 Weblinks
                  8 Einzelnachweise

                  Bauwerkssanierung

                  Sanierung einer Wohnanlage
                  Sanierung eines Gebäudes mit Sicherungsmaßnahmen (2008)

                  Unter Gebäudesanierung oder Bauwerkssanierung versteht man die durchgreifende Reparatur oder Erneuerung von Bauteilen, Gebäudeabschnitten oder des gesamten Bauwerks. Bei älteren Gebäuden, die zum Beispiel vor 1945 errichtet wurden, spricht man auch von Altbausanierung. Insgesamt umfasst die Sanierung vier unterschiedliche Themenbereiche[2]:

                  die Instandhaltung wegen Überalterung, Abnutzung und Umweltschäden,
                  die Umsetzung von bautechnischen Maßnahmen zur Anpassung an neue Vorschriften und Gesetze (wie in Deutschland z. B. EnEV, EEWärmeG),
                  die Sanierung aufgrund unzureichender Instandhaltung in der Vergangenheit und daraus resultieren hohe Betriebskosten, sowie
                  den Umbau bzw. Modernisierung aufgrund geänderter Nutzungbedarfe.

                  Typische Sanierungsmaßnahmen am Gebäude sind:

                  Dachsanierung bei Steil- und Flachdächern bezeichnet in der Regel nicht nur den Austausch der Dachhaut und gegebenenfalls des kompletten Dachstuhls, sondern auch den Einbau einer Wärmedämmung in die Schrägdachflächen, sowie den Ausbau des Dachraumes zur Dachgeschosswohnung. Für die Dachdeckung werden gerade im Bereich der Denkmalpflege vermehrt historische Dachziegel, wie die Mönch-Nonne-Deckung, eingesetzt. Teilweise gibt es noch Dachziegelhersteller, die antike Dachziegel anhand von Mustern originalgetreu nachfertigen. In mancher Ziegelei gibt es Handformabteilungen, die Ziegel und Dachziegel nach (historischer) Vorgabe nachfertigen können.
                  Deckenbalkensanierung bezeichnet in der Regel die Erneuerung der Holzbalkendecke durch Verstärkung oder Austausch von Bauteilen.
                  Energetische Sanierung oder thermische Sanierung bezeichnet in der Regel die Ertüchtigung der thermischen Hülle eines Gebäudes zur Minimierung des Heizenergiebedarfs und der Heiztechnik gemäß Kriterien der Energiestandards.
                  Fassadensanierung, Wiederinstandsetzen der Fassade, umfasst heute oft auch deren energetische Sanierung
                  Kellerhalssanierung bezeichnet in der Regel die Erneuerung der vertikalen Bauwerksabdichtung unterhalb der Geländeoberkante und/oder die horizontale Abdichtung gegen drückendes oder nichtdrückendes (Stau-)Wasser.
                  Fenstersanierung bezeichnet den Austausch alter Fenster gegen neue Fenster, ebenfalls unter dem Aspekt thermischer Sanierung (in Ausnahmefällen bedeutet es eine tischlermäßige Überarbeitung eines Fensters und/oder das Ausstatten eines Fensters mit besser isolierten Glasscheiben)
                  Mauerwerkssanierung bezeichnet in der Regel die Ertüchtigung (Verstärkung) oder den Austausch schadhafter oder in ihrer Tragfähigkeit beeinträchtigter Mauerwerksteile oder von Sichtmauerwerksflächen. (beim Befall durch Hausschwamm)
                  Betonsanierung bezeichnet in der Regel die Instandsetzung schadhafter oder in ihrer Tragfähigkeit eingeschränkter Betonbauteile oder von Sichtbetonflächen.
                  Asbestsanierung bezeichnet in der Regel die Entfernung von gefährlichen Asbest-Baustoffen oder dessen Austausch gegen unbedenklichere Baustoffe mit ähnlichen Brandschutztechnischen Eigenschaften.
                  Stand der Gebäudesanierung 2017: Die Sanierungsquote betrug nur 0,7 Prozent pro Jahr. Umweltschützer wünschen sich mehr Engagement, was aber nicht zu Lasten jener gehen kann, die das mit höheren Mieten auffangen müssen. Optimal wäre eine Sanierungsquote von zwei Prozent pro Jahr. (Interview mit Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes. In: Haus & Grund. 3/2018, S. 8 f.)

                  Kosten der Sanierung

                  Eine Sanierung kann ökonomisch und ökologisch sinnvoll sein: zum einen, weil die Alternative (Abriss und Neubau) oft teurer bzw. zeitaufwändig ist; zum anderen, weil Ressourcen geschont werden.

                  Die durchschnittlichen Gesamt-Baukosten bei einer Wohnungsgröße von 80 m² lagen 1989 bei:

                  Neubau 4.780 DM/m²
                  Erneuerung 2.070 DM/m².[3]

                  Die nach der Sanierung oft vorgenommenen Mieterhöhungen werden teilweise durch niedrigere Nebenkosten (z. B. für die Gebäudeheizung und die Wasserversorgung) aufgefangen. Dies hängt im Einzelfall davon ab, inwieweit auch die Versorgungstechnik entsprechend modernisiert wurde.

                  Spezielle Sanierungsformen

                  Kernsanierung – Wiederherstellung der Bausubstanz
                  Rekonstruktion – Neuerliches Herstellen
                  Translozierung – Versetzung, also Abbau und originalgetreuer Aufbau an anderem Ort

                  Stadtsanierung und Stadterneuerung

                  → Hauptartikel: Stadtsanierung und Stadterneuerung

                  Stadtsanierung und Stadterneuerung gehen über die Sanierung einzelner Gebäude hinaus und haben die Beseitigung städtebaulicher Mängel und nicht selten sozialer Missstände in Stadtbereichen zum Ziel oder sind Teil der Verkehrs- und Stadtplanung.

                  Ein Sanierungsgebiet kann durch die Gemeinde förmlich festgesetzt werden, wenn die im Baugesetzbuch beschriebenen Mängel eines Quartiers festgestellt wurden. Davon können teilweise auch private Bauherren durch Förderprogramme profitieren.

                  Siehe auch

                  Behutsame Stadterneuerung
                  Grabenlose Rohrsanierung
                  Konservierung
                  Sanierungsträger

                  Literatur

                  Jürgen Pöschk (Hrsg.): Energieeffizienz in Gebäuden – Jahrbuch 2008. VME Energieverlag, Berlin 2008, ISBN 978-3-936062-04-5.
                  R. P. Gieler, A. Dimmig-Osburg: Kunststoffe für den Bautenschutz und die Betoninstandsetzung. Birkhauser Verlag, Berlin 2006, ISBN 3-7643-6345-2. 

                  Weblinks

                  Commons: Sanierung (Bauwesen) Ã¢Â€Â“ Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
                  Modellprojekte zu Energieoptimiertem Bauen in der Sanierung
                  DenkmalAkademie der Deutschen Stiftung Denkmalschutz
                  Sanieren am Gebäude – klingt simpel ist aber komplex

                  Einzelnachweise

                  ↑ U. Schönfelder: Zustandsermittlung von Immobilien mittels Verfahren ERAB – Grundlagen für Instandhaltungsstrategien. Werner Verlag, Dortmund 2012, ISBN 978-3-8041-5253-3.

                  ↑ Zusammenfassung zu den Vorteilen von Sanierung – Altbau neu gedacht abgerufen am 11. September 2018

                  ↑ H.-W. Hämer: Behutsame Stadterneuerung. S. 68.

                  Normdaten (Sachbegriff): GND: 4126617-1 (OGND, AKS)

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                  Kategorien: Sanierung (Bauwesen)BaudenkmalpflegeTeilgebiet des BauwesensStadterneuerung

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                    Als Heilpraktiker (als Begriff zu Beginn des 20. Jahrhunderts aufgekommen und 1928 allgemein eingeführt) wird in Deutschland bezeichnet, wer die Heilkunde berufs- oder gewerbsmäßig ausübt, ohne als Arzt oder Psychologischer Psychotherapeut approbiert zu sein (§ 1 des seit 1939 bestehenden Heilpraktikergesetzes). Die Ausübung der Heilkunde als Heilpraktiker bedarf in Deutschland der staatlichen Erlaubnis. Der Heilpraktiker übt seinen Beruf eigenverantwortlich aus und zählt zu den freien Berufen im Sinne von § 18 Einkommensteuergesetz.

                    In der Schweiz existiert ein entsprechendes Berufsbild. Das SBFI hat am 28. April 2015 eine Genehmigung erteilt für die Höhere Fachprüfung für Naturheilpraktikerin und Naturheilpraktiker. Hiermit entstand ein schweizweit anerkannter und geschützter Titel für vier spezifische Fachrichtungen: Ayurveda-Medizin, Homöopathie, traditionelle chinesische Medizin (TCM) und traditionelle europäische Naturheilkunde (TEN). Die Gesetzesänderung geht auf eine der Kernforderungen zum Verfassungsartikel 118a Komplementärmedizin zurück, die die Schaffung von nationalen Diplomen für die nichtärztlichen Berufe der Komplementärmedizin fordert.[1] Zuvor gab es uneinheitliche kantonale Bestimmungen zur Ausübung der Naturheilkunde. Die eidgenössische Prüfung wird von der «Organisation der Arbeitswelt Alternativmedizin Schweiz (OdA AM)» durchgeführt.[2]

                    In Österreich ist die Ausübung der Heilkunst ausschließlich den Ärzten und – beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie – den Psychotherapeuten vorbehalten. Die Ausübung des Berufes des Heilpraktikers sowie die Ausbildung dazu ist in Österreich durch das Ärztegesetz[3] bzw. das Ausbildungsvorbehaltsgesetz[4] verboten und strafbar. Diese Regelung wurde bereits vom Europäischen Gerichtshof geprüft und als EU-rechtskonform bestätigt.[5]

                    Inhaltsverzeichnis

                    1 Abgrenzung zu Ärzten und Psychotherapeuten
                    2 Organisation
                    3 Rechtsgrundlagen

                    3.1 Erlaubniserteilung
                    3.2 Berufsbezeichnung
                    3.3 Heilpraktikergesetz
                    3.4 Berufsordnung
                    3.5 Schweigepflicht und Zeugnisverweigerungsrecht
                    3.6 Abrechnung
                    3.7 Werbung

                    4 Tätigkeitsfelder und Methoden
                    5 Kritik
                    6 Geschichte des Heilpraktikerberufs in Deutschland

                    6.1 Vor dem Zweiten Weltkrieg
                    6.2 Nach dem Zweiten Weltkrieg

                    7 Siehe auch
                    8 Literatur
                    9 Weblinks
                    10 Einzelnachweise

                    Abgrenzung zu Ärzten und Psychotherapeuten

                    Das Berufsbild des Heilpraktikers umfasst die allgemeine Heilkundeausübung und wird durch die Berufsbezeichnung „Heilpraktiker“ ausgedrückt. Vom Arzt oder Psychotherapeuten unterscheidet ihn, dass für ihn keine Ausbildung vorgeschrieben ist und er die Heilkunde ohne Approbation („ohne Bestallung“) ausübt.[6] Seine Befugnisse sind durch Gesetze und Verordnungen gegenüber denen des Arztes eingeschränkt. So ist es nicht möglich, verschreibungspflichtige Medikamente zu verordnen oder Geburtshilfe zu betreiben oder gemäß Infektionsschutzgesetz bestimmte Infektionskrankheiten zu behandeln.

                    Auch in Ausübung der Psychotherapie ist der Heilpraktiker in seinen Befugnissen gegenüber dem Psychotherapeuten eingeschränkt. Im Gegensatz zu Psychotherapeuten dürfen Heilpraktiker z. B. keine Krankenhauseinweisungen oder Krankenbeförderungen verordnen und auch keine Reha-Maßnahmen oder Soziotherapien verschreiben.[7] Eine Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen ist für Heilpraktiker ebenfalls nicht möglich, die Führung geschützter Berufsbezeichnungen wie Arzt oder Psychotherapeut ist ihnen nicht erlaubt.

                    Organisation

                    Deutschlandweit existieren zahlreiche Verbände, in denen die Heilpraktiker organisiert sind. Sie vertreten die Interessen der Heilpraktiker, bieten Fortbildungsveranstaltungen und Serviceleistungen an. Da die meisten Verbände auch Schulen unterhalten, unterstützen sie neben zahlreichen freien Anbietern auch die Berufsausbildung der Heilpraktiker.

                    Heilpraktiker

                    Jahr

                    Praxen

                    Personal

                    2012

                    43.000

                    81.700

                    2013

                    43.000

                    81.700

                    2014

                    44.000

                    83.600

                    2015

                    47.000

                    89.300

                    2016

                    47.000

                    89.300

                    2017

                    46.000

                    87.400

                    2018

                    45.000

                    85.500

                    GBE des Bundes[8]

                    Allgemeiner Deutscher Heilpraktikerverband e. V. (ADHV)
                    Arbeitsgemeinschaft Anthroposophischer Heilpraktiker-Berufsverband (AGAHP)
                    Berufsverband Deutsche Naturheilkunde e. V. (BDN)
                    Bund Deutscher Heilpraktiker e. V. (BDH)
                    Bund Deutscher Heilpraktiker und Naturheilkundiger e. V. (BDHN)
                    Fachverband Deutscher Heilpraktiker e. V. (FDH)
                    Freie Heilpraktiker e. V. (FH)
                    Freier Verband Deutscher Heilpraktiker e. V. (FVDH)
                    Union Deutscher Heilpraktiker e. V. (UDH)
                    Verband Deutscher Heilpraktiker e. V. (VDH)
                    Verband Heilpraktiker Deutschland e. V. (VHD)
                    Verband Unabhängiger Heilpraktiker e. V. (VUH)
                    Vereinigung Christlicher Heilpraktiker (VCHP)

                    Diese Bundesverbände arbeiteten teilweise in den überverbandlichen sowie berufs- und medizinalpolitischen Fragen im Rahmen der Organisation Die Deutschen Heilpraktikerverbände (DDH) zusammen. Seit 2011 arbeiten fünf große Heilpraktikerverbände im Dachverband Deutscher Heilpraktikerverbände (neu: DDH) zusammen.[9]

                    Rechtsgrundlagen

                    Erlaubniserteilung

                    Der Heilpraktiker ist ein durch das Heilpraktikergesetz geregelter Beruf in Deutschland.[6] Zwar gibt es keine vorgeschriebene Regelausbildung, jedoch eine staatlich geregelte Überprüfung, deren schriftlicher Teil in allen Gesundheitsämtern einheitlich und gleichzeitig durchgeführt wird. Nach bestandener schriftlicher Überprüfung erfolgt eine mündliche Überprüfung durch das jeweilige Gesundheitsamt als staatlich beauftragte Behörde. Die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne als Arzt approbiert zu sein ist nach § 1 Abs. 1 HeilprG nur mit dieser Erlaubnis zulässig. Für die Erlaubniserteilung sind die Landesbehörden zuständig, die sich nach den jeweiligen landesrechtlichen Durchführungsbestimmungen richten.

                    Voraussetzungen für die Erlaubnis sind nach § 2 der ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz (HeilprGDV 1) ein Mindestalter von 25 Jahren, ein Hauptschulabschluss, die gesundheitliche Eignung und die „sittliche Zuverlässigkeit“, die durch ein ärztliches Attest bzw. ein polizeiliches Führungszeugnis nachgewiesen werden können.

                    Zur Erlangung der Erlaubnis muss sich der Antragsteller ferner der vorgenannten schriftlichen und mündlichen Überprüfung seiner Kenntnisse und Fähigkeiten unterziehen, um festzustellen, ob der Stand der Kenntnisse und Fähigkeiten keine Anhaltspunkte dafür bietet, dass eine heilkundliche Tätigkeit durch ihn zu Schäden an der menschlichen Gesundheit führen könnte (§ 2 Absatz 1 Buchstabe i HeilprGDV 1 sowie die niedersächsische „Richtlinie zur Durchführung des Verfahrens zur Erteilung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz“).[10] Die Heilpraktikerprüfung ist demnach eine Unbedenklichkeitsprüfung und keine Fachprüfung im Sinne der Feststellung eines konkreten Ausbildungsstandes.[11]

                    Die Überprüfung, die aus einem schriftlichen (meist Multiple-Choice-Test) und einem mündlichen Teil besteht, enthält u. a. Fragen zum Wissen über

                    Anatomie, Physiologie und Pathophysiologie des Menschen
                    Kenntnisse in der allgemeinen Krankheitslehre, Erkennung und Unterscheidung von Volkskrankheiten (besonders Stoffwechsel- und Herz-Kreislauferkrankungen, degenerative und übertragbare Krankheiten), Pathologie des Menschen, Psychopathologie
                    Erkennung und Erstversorgung akuter Notfälle und lebensbedrohlicher Zustände
                    Techniken der klinischen Befunderhebung (Diagnose, Differentialdiagnose, klinische Untersuchungen wie Inspektion, Palpation, Auskultation, Perkussion und Funktionsprüfungen der Organe und Körpersysteme)
                    Deutung grundlegender Laborwerte
                    Injektions- und Punktionstechniken, Blutabnahme
                    Praxishygiene, Desinfektion, Sterilisation
                    Berufs- und Gesetzeskunde (einschließlich der gesetzlichen Pflichten und Einschränkungen)
                    Anwendungsgebiete, Grenzen, Gefahren und Kontraindikationen von diagnostischen oder therapeutischen Maßnahmen der Naturheilkunde.

                    Der Nachweis einer absolvierten Ausbildung ist keine Erlaubnisvoraussetzung. Die insoweit freiwillige Ausbildung an privaten Schulen dauert etwa ein bis drei Jahre. Die Qualität der Ausbildung unterliegt keiner staatlichen Aufsicht.

                    Das in § 2 Absatz 1 Buchstabe b) HeilprGDV 1 geregelte Verbot, Ausländern eine Heilpraktikererlaubnis zu erteilen, ist unwirksam.[12]

                    Für Diplom- und Master-Psychologen, die die Heilpraktikererlaubnis begrenzt auf das Gebiet der Psychotherapie erwerben wollen, gilt ein spezielles Erlaubnisverfahren: Sie müssen keine gesonderte Prüfung ablegen, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

                    Berufsbezeichnung

                    Die Bezeichnung Heilpraktiker gehört nicht zu den nach § 132a StGB (Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen) geschützten Berufsbezeichnungen.[13] Während sich bei den Gesundheitsfachberufen und den akademischen Heilberufen die Berufsausübung aus der Erlaubnis zur Führung der entsprechenden Berufsbezeichnung ergibt (Beispiel: Gesetz über die Berufe in der Physiotherapie), bindet das Heilpraktikergesetz die Berufsausübung direkt an die Erlaubniserteilung und sieht keinen expliziten Schutz der Berufsbezeichnung vor.[14] In Abgrenzung zu den geschützten Berufsbezeichnungen der im StGB abschließend aufgeführten Heilberufe regelt § 1 Abs. 3 HeilprG allerdings die Führung der Berufsbezeichnung Heilpraktiker wie folgt:

                    „Wer die Heilkunde bisher berufsmäßig ausgeübt hat und weiterhin ausüben will, erhält die Erlaubnis nach Maßgabe der Durchführungsbestimmungen; er führt die Berufsbezeichnung ‚Heilpraktiker‘.“[15]

                    Bei der Führung der Berufsbezeichnung sowie etwaiger Zusätze (z. B. Akupunkteur, Homöopath, Chiropraktiker, Osteopath) ist darauf zu achten, dass der Eindruck einer staatlichen Anerkennung vermieden wird.[16] Dies gilt insbesondere in Abgrenzung zu Angehörigen der Gesundheitsfachberufe (z. B. Logopäden, Hebammen, Physiotherapeuten) oder der Approbationsberufe (z. B. Ärzte, Psychotherapeuten, Zahnärzte). Dies bezieht sich im gleichen Sinne auch auf Tätigkeitsbeschreibungen, wie sie etwa auf Praxisschildern oder in Branchenverzeichnissen Anwendung finden.[17]

                    Heilpraktikergesetz

                    Es haben sich neben dem Arzt- und dem Heilpraktikerberuf zusätzliche Heilberufe entwickelt, so in der Psychotherapie und der Physiotherapie. Diese haben vom Heilpraktiker völlig eigenständige und abgrenzbare Berufsbilder. Sie sind nicht als Untergliederungen des Heilpraktikerberufes entstanden. Hier die umfassende Ausübung der allgemeinen Heilkunde, ähnlich einem Arzt, dort lediglich die Ausübung von Psychotherapie oder Physiotherapie als einem eigenständigen Teilgebiet der Heilkunde, als Heilhilfstätigkeiten entstanden. Heilkundeausübung (auch Diagnostik) über dieses jeweils eigenständige und abgegrenzte Gebiet hinaus ist verboten.

                    Das Heilpraktikergesetz regelt ausschließlich die Erteilung einer uneingeschränkten Tätigkeitserlaubnis in der Heilkunde, ohne die Voraussetzung zum Arztberuf erfüllen zu müssen. Jedoch verbietet es nicht ausdrücklich die Erteilung von beschränkten Tätigkeitserlaubnissen betreffend einzelne abgrenzbare Teilgebiete. Hier wurde eine Auslegungsmöglichkeit gesehen, die Heilpraktikererlaubnis zu teilen, nicht aber den bisherigen und weiter unverändert fortbestehenden arztähnlichen Heilpraktikerberuf.

                    Die Neuerung war und ist, dass auf der Basis des Heilpraktikergesetzes unterschiedliche Berufe mit unterschiedlichen Berufsbildern in der Heilkunde eigenständig ausgeübt werden können. Von daher führt die beschränkte (sektorale) Erlaubnis nicht zur Führung der Berufsbezeichnung „Heilpraktiker“ für alle diese unterschiedlichen Berufe. Auch die Erlaubnis selbst ist nicht gleich. Eine umfassende Erlaubnis stellt etwas ganz anderes dar als eine Teilerlaubnis, beschränkte Erlaubnis. Eine solche ist keine Fachzulassung für ein Fachgebiet. Fachkunde wird nicht überprüft.

                    Sektorale (auf ein Gebiet beschränkte) Heilpraktikererlaubnisse schaffen den traditionellen Beruf des Heilpraktikers, der die Heilkunde umfassend ausüben darf, nicht ab. Eine eigene Berufsbezeichnung für Personen mit einer sektoralen Heilpraktikererlaubnis hat der Gesetzgeber bisher nicht festgelegt. Als Heilpraktiker dürfen diese Personen wegen der Verwechslungsgefahr nicht firmieren. Ein bloßer Tätigkeitszusatz reicht nicht aus, da der Heilpraktiker mit umfassender Erlaubnis ebenfalls diese Tätigkeiten ausüben und in gleicher Weise benennen darf. Jedoch sind die Inhaber der beschränkten (sektoralen) Heilpraktikererlaubnis gerade frei, ihre Berufsbezeichnung zu bilden, ohne sich Heilpraktiker nennen zu müssen und zu dürfen. Sie können dies auch aus ihren Spezialgebieten tun (und dabei vielleicht auf das Heilpraktikergesetz verweisen). Sie dürfen dabei nur keine geschützten Bezeichnungen verletzen.

                    Seit 1993 ist für jedermann mit einer beschränkten (sektoralen) Heilpraktikererlaubnis die eigenständige Ausübung von Psychotherapie und, seit Ende 2006 in Rheinland-Pfalz und seit Ende 2009 im ganzen Bundesgebiet, Physiotherapie möglich. Die bis November 2008 von der Arbeitsgemeinschaft der obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG) als unbedenklich angesehenen Bezeichnungen „Heilpraktiker (Psychotherapie)“, „psychotherapeutischer Heilpraktiker“ (Kurzform von „psychotherapeutisch tätiger Heilpraktiker“) machen nicht hinreichend deutlich, dass nur eine beschränkte Heilpraktikerlaubnis vorliegt und nicht etwa ein umfassend tätigkeitsbefugter Heilpraktiker die Psychotherapie anbietet. Seit November 2008 wird, folgend aus den Urteilen der Verwaltungsgerichte seit 2006, von der AOLG zur Rechtsklarheit und für den Patientenschutz zur Führung ausschließlich nur noch die noch immer unklare Bezeichnung „Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie“ oder neu „… auf das Gebiet der Physiotherapie“ empfohlen.

                    In Ergänzung zum Heilpraktikergesetz bestehen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die vom Bundesgesundheitsministerium bzw. den Ländern erlassen werden (§ 7 HeilprG). Das Heilpraktikergesetz wurde zuletzt 2016 geändert.[18]

                    Berufsordnung

                    Im Jahre 1992 haben sich die Verbände auf eine Berufsordnung für Heilpraktiker (BOH) geeinigt, die jedoch nicht für alle Heilpraktiker rechtsverbindlich ist, sondern nur als vereinsinternes Recht für die Mitglieder Gültigkeit besitzt.[19]

                    Schweigepflicht und Zeugnisverweigerungsrecht

                    Heilpraktiker unterliegen der Verschwiegenheitspflicht, die sich seit Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes 2013 als Nebenpflicht aus dem geschlossenen Behandlungsvertrag ergibt.[20] Die Pflicht zum Abschluss eines Behandlungsvertrages ergibt sich ebenfalls aus dem Patientenrechtegesetz. Aus der Verschwiegenheitspflicht folgt ein Zeugnisverweigerungsrecht in Zivilprozessen gemäß § 383 Abs. 1 Nr. 6 ZPO.
                    Heilpraktiker unterliegen, im Gegensatz zu Ärzten, Psychotherapeuten, Berufspsychologen oder anderen Heilberufen mit staatlich anerkannter wissenschaftlicher Abschlussprüfung, nicht der strafrechtlichen Verschwiegenheitspflicht (§ 203 StGB). Das Zeugnisverweigerungsrecht in Strafprozessen nach § 53 StPO, wie es unter anderem für Ärzte, psychologische Psychotherapeuten und Geistliche in ihrer Eigenschaft als Seelsorger gilt, erstreckt sich somit nicht auf Heilpraktiker.

                    Abrechnung

                    Die Tätigkeit des Heilpraktikers basiert auf einem Behandlungsvertrag mit dem Patienten.

                    Nach § 630a BGB ist die Höhe der Vergütung der freien Vereinbarung zwischen Heilpraktiker und Patient überlassen.

                    Das von den Heilpraktikerverbänden herausgegebene GebüH, auch GebüH85, gibt für die meisten Positionen Anhaltswerte für die Abrechnung mit dem Patienten vor.[21] Allerdings sind die dort genannten Honorare auf dem Stand von 1985, da das Verzeichnis seit seiner Aufstellung nicht aktualisiert wurde. Dies hat zur Folge, dass eine Abrechnung nach GebüH für die meisten Heilpraktiker nicht mehr wirtschaftlich sein kann. Um eine Wirtschaftlichkeit zu erreichen, werden die Höchstsätze des GebüH mit Hinweis im Behandlungsvertrag überschritten oder analog der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bestimmt. Leistungen, die nicht im GebüH enthalten sind, können entsprechend einer ähnlichen Leistung im GebüH berechnet werden. Kritisiert wird zudem, dass die Anwendung des GebüH eine kartellrechtlich verbotene Preisabsprache darstelle, da ihm die Rechtskraft einer gesetzlichen Gebührenordnung fehle.[22]

                    Der Honorarrahmen stellt allerdings keine Aussage darüber dar, in welchem Umfange Leistungen von privaten Krankenversicherungen übernommen werden. Die Behandlungskosten für Heilpraktiker sind bei Bundesbeamten überwiegend beihilfefähig[23] und werden ansonsten von privaten Krankenversicherungen übernommen, sofern der abgeschlossene Tarif das vorsieht. Seit einigen Jahren besteht für gesetzlich krankenversicherte Klienten die Möglichkeit, über private Zusatzversicherungen eine Kostenerstattung von Heilpraktikerleistungen zu versichern, so wie es für Zahnersatz und andere Sonderleistungen üblich ist. Seit Anfang 2005 bieten fast alle gesetzlichen Krankenversicherungen entsprechende Zusatzversicherungen an, die über private Versicherungspartner abgewickelt werden. Infolge der Gesundheitsreform von 2003 dürfen die Kosten für nicht verschreibungspflichtige Medikamente, von einigen Ausnahmen abgesehen, generell nicht mehr von den Krankenkassen übernommen werden – damit auch die meisten Arzneien der Phytotherapie (Pflanzentherapie) und der Homöopathie.

                    Seit dem 1. Oktober 2013 hat die IKK Südwest als erste und z. Z. einzige gesetzliche Krankenversicherung in ihrer Satzung eine Erstattung von Leistungen aus den Bereichen der Homöopathie und Naturheilverfahren aufgenommen, welche von einem Heilpraktiker erbracht wurden. Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie in Saarbrücken erteilte als Aufsichtsbehörde die Genehmigung, wenn der Heilpraktiker ein qualifizierter Leistungserbringer im Sinne der Satzung (Verbandszugehörigkeit etc.) ist.[24]

                    Werbung

                    Wie der gesamte Gesundheitssektor unterliegt der Heilpraktiker den Bestimmungen des Heilmittelwerbegesetzes (HWG). Dieses Gesetz gilt für die Werbung bei Arzneien und anderen Mitteln, Verfahren und Behandlungen. Da Heilpraktiker sich oft innerhalb medizinischer Gebiete bewegen, die wissenschaftlich nicht anerkannt sind, betrifft sie das HWG in besonderem Maße. § 3 beispielsweise verbietet unter Strafandrohung Aussagen über die Wirkung von Behandlungsmethoden, die nicht bewiesen sind. Darüber hinaus dürfen nach § 11 in der Werbung „außerhalb der Fachkreise“ auch keine wissenschaftliche Gutachten oder ärztlichen Empfehlungen herangezogen werden. Die Heilpraktiker-Werbung ist somit zu einem Ausgleich gezwungen zwischen dem Patienten-Schutz des HWG, der jegliche nicht unmittelbar nachprüfbare Aussage verhindert, und dem Interesse des Heilpraktikers, über seine Behandlungsmethoden zu informieren.

                    Tätigkeitsfelder und Methoden

                    Heilpraktiker mit Vollzulassung dürfen körperliche und seelische Leiden feststellen und eine eigene Therapie auch mit körperlichen Behandlungen durchführen. Sie wenden für Diagnose und Therapie häufig Methoden der Naturheilkunde oder der Alternativmedizin an. Verschreibungspflichtige Medikamente und Betäubungsmittel dürfen sie nicht verordnen. Generell kann jeder Heilpraktiker diejenigen Verfahren ausüben, die er beherrscht (Therapiefreiheit). Dies können sowohl schulmedizinische als auch naturheilkundliche oder sog. ganzheitliche Verfahren sein. Häufig führen Heilpraktiker mit Vollzulassung Zusatzbezeichnungen wie:

                    Phytotherapie
                    Homöopathie
                    Aromatherapie
                    Chiropraktik und Osteopathie
                    Physiotherapie
                    Traditionelle Chinesische Medizin (TCM) z. B. Akupunktur
                    Kinesiologie
                    Bioenergetik
                    Atemtherapie
                    Blutegelbehandlung
                    Ausleitende Verfahren
                    Bioresonanztherapie

                    mit dem Schwerpunkt (nicht Einschränkung gemeint) auf Psychotherapie auch:

                    Systemische Therapie
                    NLP-Therapeut
                    Autogenes Training
                    Hypnose

                    Der Patient bezahlt in der Regel die Rechnung für seine Behandlung selbst, bis auf die teilweise Erstattung bestimmter Heilverfahren durch einige GKV und eine größere Anzahl von PKV. Das Behandlungsverhältnis regelt sich demnach auch nicht nach der GOÄ.

                    Nicht tätig werden dürfen Heilpraktiker bei meldepflichtigen Krankheiten, der Zahnmedizin, der Strahlentherapie und der Leichenschau sowie in der Geburtshilfe. Nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) dürfen Heilpraktiker keine Geschlechtskrankheiten behandeln. Davon ausgenommen sind Krankheiten der primären Geschlechtsorgane, sofern diese nicht sexuell übertragbar sind. Hierzu zählen beispielsweise Menstruationsbeschwerden, Prostatahyperplasie, Ovarialzysten oder Endometriose. Von Heilpraktikern entnommene Blutproben dürfen laut Strafprozessrecht nicht vor Gericht verwendet werden.

                    Tierheilpraktiker benötigen keine Genehmigung, so dass hier keinerlei Mindestanforderungen eingehalten werden müssen.

                    Kritik

                    Kritiker bemerken, dass von Heilpraktikern häufig als sanft bezeichnete Maßnahmen, deren Wirksamkeit nicht nachgewiesen ist, vor medizinisch nachgewiesen wirksamen Therapien bevorzugt würden. Da dem Heilpraktiker der Zugang zu verschreibungspflichtigen Medikamenten verwehrt ist und diese auch häufig aus Überzeugung abgelehnt werden, werden meist Behandlungsmethoden ohne wissenschaftlich nachgewiesenen Nutzen angewendet. Alternative Behandlungskonzepte wie beispielsweise das Pendeln, Irisdiagnostik, Angewandte Kinesiologie, Homöopathie oder die anthroposophische Medizin würden häufig auch bei schwerwiegenden Erkrankungen ohne adäquate Aufklärung eingesetzt, selbst wenn eine Heilung durch eben jene Methoden wissenschaftlich nicht belegbar ist. Heilpraktiker würden solche Maßnahmen selbst dann nicht beenden, wenn diese keinen Erfolg zeigten oder sich die Erkrankung verschlimmere und würden den Patienten auch dann nicht zu einem Arzt überweisen. Zudem würden einige Heilpraktiker den ihnen gesetzten Rahmen überschreiten, in dem sie beispielsweise ohne adäquate Qualifikation Chiropraktik an der Halswirbelsäule durchführten, und somit die Gesundheit ihrer Patienten gefährdeten.[25] Insbesondere wird die häufig mangelhafte Ausbildung von Heilpraktikern kritisiert. Eine geregelte Ausbildung sehe das Heilpraktikergesetz aus dem Jahr 1939 nicht vor. So müssen aktuell nur bei einem Multiple-Choice-Test 45 von 60 Fragen richtig beantwortet werden, um als Heilpraktiker zugelassen zu werden.[26] Zudem würden die Arbeit der Heilpraktiker anschließend nicht mehr kontrolliert werden und es gäbe auch kein verbindliches berufliches Standesrecht.[27] Im Gegensatz zu Ärzten müssen Heilpraktiker keine fundierte Ausbildung nachweisen.[28]

                    Im Einzelfall wird kritisiert, dass eine wirksame Behandlung erst nach einer deutlichen Krankheitsverschlimmerung angewendet werde. Diese Kritik treffe jedoch auf seriöse Heilpraktiker nicht zu.[29][30] In einem Testbericht von 2006 in Ökotest, in dem sich ein Proband mit einem tatsächlich vorliegenden Krankheitsbild bei 20 zufällig ausgewählten Heilpraktikern vorstellte und behandeln ließ, schnitten diese sehr unterschiedlich ab. Vier Heilpraktiker stufte der Tester als gut ein, die Behandlung von fünf Therapeuten beurteilte er als gefährlich. Andere hätten sorgfältig bei der Befunderhebung und Diagnosestellung gearbeitet, „allerdings eher zweifelhafte Therapien vorschlagen“, die nicht geschadet, aber auch nicht geholfen hätten.[31] Die Stiftung Warentest kommt in ihrer Zeitschrift „test“ 2008 im Rahmen einer Stichprobe bei 40 Heilpraktikern zu einem insgesamt positiven Testergebnis über die Arbeit. „Bewertet wurden der Service und die Vorabinformation, die Anamnese, die Diagnostik, die Informationen zur Therapie und die Gesprächsatmosphäre“ im Rahmen eines Erstgespräches.[32] Die Wissenschaftsjournalisten Hristio Boytchev und Claudia Ruby vom Recherchezentrum Correctiv haben 2015 in einer Undercover-Recherche acht „Alternativpraxen“ in Deutschland aufgesucht, Boytchev gab sich hierbei als Krebspatient (Hodgkin-Lymphom) aus.[33] Nur eine hat korrekt beraten, die anderen empfohlenen Therapien waren „meistens sehr teuer, unnütz und manchmal sogar lebensgefährlich“.

                    In diesem Zusammenhang wird das aus der Zeit des Nationalsozialismus stammende Heilpraktikergesetz in Deutschland zunehmend kritisiert. Der Hauptvorwurf lautet: „Heilpraktiker dürfen praktizieren, ohne eine entsprechende Qualifikation nachweisen zu müssen.“ Daher sei eine Gesetzesänderung dringend angeraten.[34][35] Auch wird beanstandet, dass dieses Gesetz in den fast 80 Jahren seiner Geschichte kaum geändert worden sei.[36][37] Das Heilpraktikergesetz wurde daraufhin 2016 geändert.[18] Die grundsätzlichen Probleme bestehen jedoch weiterhin.[38]

                    Der auf Initiative von Bettina Schöne-Seifert gegründete interdisziplinäre Münsteraner Kreis legte im August 2017 ein Memorandum Heilpraktiker vor, in dem zwei Lösungsvorschläge dargestellt werden. Dabei wird einerseits eine Abschaffung des Heilpraktikerberufs (Abschaffungslösung), andererseits die Einführung spezialisierter „Fach-Heilpraktiker“ als Zusatzqualifikation für bestehende Gesundheitsfachberufe (Kompetenzlösung) diskutiert.[39][40] Die Position dieses Expertenkreises wurde in zahlreichen Medien verbreitet.[41][42][43][44][45]

                    Geschichte des Heilpraktikerberufs in Deutschland

                    Vor dem Zweiten Weltkrieg

                    Die historischen Wurzeln für den Berufsstand des Heilpraktikers liegen in der Erfahrungs- und Laienheilkunde. Bereits im Mittelalter gab es „Heilpraktiker“ wie den aus Wien stammenden lîbarzet Jörg Radendorfer, der um 1496[46] in Frankfurt am Main Vergünstigungen (Kurier- und Dispensierfreiheit) erhalten hatte, wie sie ansonsten nur akademisch ausgebildeten Ärzten zustanden, ihm dort jedoch nach Protesten reichsstädtischer Ärzte und Apotheker und dem Tod einer Patientin aus dem Patriziat ab 1499 wieder entzogen wurden, bevor er sich dann in Nürnberg von 1500 bis etwa 1503 als Heilpraktiker mit voller Kurier- und Dispensierfreiheit betätigte bis ihm auch diese Tätigkeit wieder verboten wurde.[47] 1928 entstand aus dem „Verband der Heilkundigen Deutschlands“ in Essen der „Großverband der Heilpraktiker Deutschlands“. 1931 hatten sich schon 22 Heilpraktikerorganisationen etabliert, was zwar eine große Organisationsvielfalt darstellte, aber die berufspolitische Stärke nicht gerade förderte. 1933 wurde vom nationalsozialistischen Reichsministerium des Innern der Heilpraktiker Ernst Heinrich als Kommissar der Heilpraktikerverbände eingesetzt. Im Zuge der nationalsozialistischen Gleichschaltung wurden alle Heilpraktikerverbände zwangsweise dem „Heilpraktikerbund Deutschlands“ angegliedert. Die Mitgliedschaft sowie die Aus- und Fortbildung wurden straff reglementiert.

                    Im August 1933 erschien erstmals als Verbandsorgan die Zeitschrift „Der Heilpraktiker“, die heute mit der „Volksheilkunde“ als Organ des FDH-Bundesverbandes etabliert ist.

                    1934 trat Ernst Heinrich von seinem Amt zurück, der Nachfolger wurde Ernst Kees.
                    In „Der Heilpraktiker“ wird die Struktur und die Aufgabe des Heilpraktikerbundes folgendermaßen beschrieben: „Gemäß dem Führergrundsatz geht die gesamte Initiative im Heilpraktikerbund Deutschlands von dessen Bundesleiter, Parteigenosse Ernst Kees, aus. Alle Mitarbeiter sind daher vorwiegend ausführende Organe des Bundesleiters […] Der Bundesleiter wurde Ende März 1934 auf Vorschlag des Stellvertreters des Führers vom Reichsinnenminister ernannt. Dabei wurde ihm von Regierung und Staat die Aufgabe übertragen, den Heilpraktikerbund von allen unbrauchbaren und unzuverlässigen Elementen, die für den neuen Staat untragbar erschienen und deren Ausmerzung im Interesse der Volksgesundheit liegt, zu bereinigen.“

                    1936 wurde der Heilpraktiker als freier Beruf anerkannt und erhielt die Befreiung von der Umsatzsteuer. Nachdem 1937 der Reichsärzteführer Gerhard Wagner Kurierfreiheit und Nationalsozialismus als unvereinbar bezeichnet hatte, wurde 1938 der Entwurf eines Heilpraktikergesetzes erstellt.

                    Am 17. Februar 1939 wurde das Heilpraktikergesetz (HeilprG)[48] mit seiner Ersten Durchführungsverordnung (1. DVO)[49] verkündet. Trotz der Regelung des Berufes war das Heilpraktikergesetz von vornherein als Aussterbegesetz für den Berufsstand des Heilpraktikers geplant,[50] wobei es eine geheime Absprache zwischen der Führung der NSDAP und der Reichsärztekammer gegeben haben soll. In der ursprünglichen Fassung des Gesetzes wird dies z. B. in § 2 deutlich: „Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, bisher berufsmäßig nicht ausgeübt hat, kann eine Erlaubnis nach § 1 in Zukunft nur in besonders begründeten Ausnahmefällen erhalten.“ Über die besonders begründeten Ausnahmen hatte dann die NS-Standesorganisation zu entscheiden. Auch der § 4, der die Ausbildung verbietet, ist bemerkenswert: „Es ist verboten, Ausbildungsstätten für Personen, die sich der Ausübung der Heilkunde im Sinne dieses Gesetzes widmen wollen, einzurichten oder sie zu unterhalten.“ In der 1. Durchführungsverordnung wurde den Antragstellern in § 1 nur eine Frist bis zum 1. April 1939 eingeräumt, um sich zur Erlaubniserteilung anzumelden. In § 2 wurde die Erlaubnis neben den bekannten Ausschlüssen auch nicht erteilt, „wenn er (der Antragsteller) oder sein Ehegatte nicht deutschen oder artverwandten Blutes ist,“ oder „wenn er nicht im Besitze der bürgerlichen Ehrenrechte ist“. Vor der Entscheidung über den Antrag war im Übrigen die Deutsche Heilpraktikerschaft anzuhören.

                    Am 12. Mai 1939 erhielt der „Heilpraktikerbund Deutschlands – Reichsverband“ den Namen „Deutsche Heilpraktikerschaft“ mit Sitz in Berlin. Vom 19. bis 21. Mai 1939 fand die 1. Reichstagung der Deutschen Heilpraktikerschaft statt. Die Zweite Durchführungsverordnung (2. DVO) zum HeilprG führte zur Schließung der Heilpraktikerschulen und machte jede weitere Ausbildung unmöglich. 1943 erfolgte dann das Verbot aller Fachfortbildungen für Heilpraktiker.

                    Nach dem Zweiten Weltkrieg

                    1946 wurde Heilpraktiker Carl Moser aus München als vorläufiger Leiter der Deutschen Heilpraktikerschaft eingesetzt. Während in der Bundesrepublik Deutschland die Fortgeltung des Heilpraktikergesetzes auf der Grundlage des Grundgesetzes gesichert war (1952 wird das Ausbildungsverbot als verfassungswidrig außer Kraft gesetzt), wurde in der DDR das Heilpraktikergesetz durch die Approbationsordnung für Ärzte abgelöst. Das bedeutete für Ostdeutschland, dass als Heilpraktiker weiterhin nur arbeiten durfte, wer vor dem 9. Mai 1945 die „Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung“ erhalten hatte. Neue Zulassungen wurden nicht mehr erteilt. Damit war der Beruf des Heilpraktikers in der DDR zum Aussterben verurteilt. Beim Zusammenbruch der DDR 1989 gab es dort nur noch 11 Heilpraktiker.

                    In Berlin trat schon mit dem 28. Oktober 1945 die Fachgruppe Deutscher Heilpraktiker im Freien Deutschen Gewerkschaftsbund (FDGB) mit Sitz in Berlin-Charlottenburg in Funktion. Dem Vorstand gehörten damals die Heilpraktiker von Chrismar-Trott, Przygodda, Wiess, Gerling, Seidensticker, Bach, Müller, Linke und Fischer-Treuenfeld an. Mit Schreiben vom 30. April 1946 lehnte der Vorstand der Fachgruppe es ab, sich der Deutschen Heilpraktikerschaft (München) anzuschließen und verwies auf die besondere Situation in der „sowjetischen Okkupationszone“. Die Fachgruppe umfasste nach eigenen Angaben zum Zeitpunkt der Gründung ca. 1.200 Heilpraktiker in den Provinzen Brandenburg, Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg.

                    Die Praxis der gewerkschaftlichen Organisation der Heilpraktiker in der Sowjetischen Zone wurde mit der Heilpraktiker-VO vom 18. Dezember 1946 mit Billigung der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD) geregelt. § 1 dieser VO lautete:

                    § 1 Abs. 1. Die Deutsche Heilpraktikerschaft, die bisherige Berufsvertretung der Hp, ist aufgelöst. An ihre Stelle treten die gewerkschaftlichen Organisationen der Heilpraktiker in den Ländern und Provinzen.

                    § 1 Abs. 2. Die Aufsicht über die Hp führt das Gesundheitsamt. Es bedient sich dabei eines von den gewerkschaftlichen Organisationen der Hp benannten Obmannes.

                    Am 14. Mai 1947 wurde eine Arbeitsgemeinschaft der Landesverbände, die „Deutsche Heilpraktikerschaft“, mit Sitz in München gegründet. Eine völlig neue Situation ergab sich nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland und der damit verbundenen Abtrennung der damaligen Sowjetischen Besatzungszone, der späteren DDR. Sie führte zur Auflösung der ursprünglichen Arbeitsgemeinschaft der Landesverbände der Deutschen Heilpraktiker in München. Als neue Organisation entstand im April 1950 als Zentralinstanz der in den Jahren 1947 bis 1949 gegründeten Landesverbände der Bundesrepublik die „Deutsche Heilpraktikerschaft e. V.“, der heutige „Fachverband Deutscher Heilpraktiker“ (FDH).

                    1952 wurden die Einschränkungen gegenüber der früher geltenden Kurierfreiheit als mit dem Grundgesetz nicht vereinbar aufgehoben.

                    Die föderative Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland barg die Konsequenz, dass sich schon schnell weitere Heilpraktiker-Berufs- und Fachverbände herausbildeten. Aber auch unterschiedliche berufs- und medizinalpolitische Überlegungen des Berufsstandes machten die Entwicklung weiterer Berufsorganisationen erforderlich.

                    Die Zahl der Heilpraktiker hat in den letzten Jahrzehnten zugenommen. So stieg die Zahl in Bayern von rund 11.000 im Jahr 2003 auf über 23.000 Heilpraktiker im Jahr 2015.[51] Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes aus dem Jahre 2015 arbeiteten in Deutschland rund 43.000 Heilpraktiker (8.000 Männer, 35.000 Frauen), davon 27.000 in Teilzeit (3.000 Männer, 24.000 Frauen).[52]

                    Das Heilpraktikergesetz und die Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz (HeilprGDV) wurden 2016 verändert.[36] Nunmehr sollen die Bundesländer Vorschläge einreichen und bis Jahresende 2017 werden daraus neue Leitlinien erarbeitet.[53]

                    Siehe auch

                    Heilpraktiker für Psychotherapie
                    Physiotherapie (Heilpraktikergesetz)

                    Literatur

                    Janine Freder: Die Geschichte des Heilpraktikerberufs in Deutschland. Verlag Volksheilkunde, Bonn 2003, ISBN 3-9807430-5-5.
                    Thomas Faltin: Heilpraktiker. In: Werner E. Gerabek, Bernhard D. Haage, Gundolf Keil, Wolfgang Wegner (Hrsg.): Enzyklopädie Medizingeschichte. De Gruyter, Berlin/New York 2005, ISBN 3-11-015714-4, S. 554 f.
                    H. Reupke: Zur Geschichte der Ausübung der Heilkunde durch nichtapprobierte Personen in Hamburg von den Anfängen bis zum Erlaß des „Heilpraktikergesetzes“ im Jahre 1939. Herzogenrath 1987.
                    Helge Sodan, Bernhard Hadank: Rechtliche Grenzen der Umgestaltung des Heilpraktikerwesens. Duncker & Humblot, Berlin 2020, ISBN 978-3-428-18145-2.

                    Weblinks

                    So gefährlich sind Heilpraktiker in Deutschland. Reportage des Stern, online 1. Mai 2017

                    Einzelnachweise

                    ↑ Eidgenössischer Naturheilpraktiker/in ist Realität. (PDF) (Nicht mehr online verfügbar.) Homöopathie Verband Schweiz, 4. Mai 2015, archiviert vom Original am 16. August 2015; abgerufen am 22. Juli 2015.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.hvs.ch 

                    ↑ Höhere Fachprüfung. Organisation der Arbeitswelt Alternativmedizin Schweiz (OdA AM), abgerufen am 24. August 2015. 

                    ↑ § 3 Abs. 4 in Verbindung mit § 2 ÄrzteG 1998

                    ↑ § 1 Ausbildungsvorbehaltsgesetz

                    ↑ EuGHE I 2002, 6515, Urteil vom 11. Juli 2002, Rs. C-294/00

                    ↑ a b Heilpraktikergesetz. (PDF) Bundesrepublik Deutschland, abgerufen am 10. Februar 2017. 

                    ↑ Meldung. Abgerufen am 12. Mai 2018. 

                    ↑ Fundstelle der statistischen Angaben zu den Praxen ist die Gesundheitsberichterstattung des Bundes. Die Berechnung des Personals, inklusive Praxisinhaber, stützt sich auf die vierjährlich erscheinenden Hinweise von Destatis (Fachserie 2 Reihe 1.6.6) zur Kostenstruktur bei Einrichtungen des Gesundheitswesens.

                    ↑ Selbstdarstellung. Fachverband Deutscher Heilpraktiker, abgerufen am 5. Dezember 2013. 

                    ↑ Stand vom 11. Juli 2016 Abgerufen am 4. Mai 2017.

                    ↑ www.unimess.de: Heilpraktikerüberprüfung – Rechtsanwalt René Sasse, Dortmund. (Nicht mehr online verfügbar.) Archiviert vom Original am 4. November 2017; abgerufen am 10. Mai 2018.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.sasse-heilpraktikerrecht.de 

                    ↑ Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Mai 1988 – 1 BvR 482/84 und 1166/85, BVerfGE 78, 179.

                    ↑ § 132a StGB – Einzelnorm. Abgerufen am 10. Mai 2018. 

                    ↑ Ernst Boxberg: Arbeiten ohne Verordnung. In: ves-kneippschule.de. Sebastian-Kneipp-Schule Bad Wörishofen e. V., 14. November 2006, abgerufen am 11. Mai 2018. 

                    ↑ [1]

                    ↑ René Sasse: Heilpraktiker-Recht. (Nicht mehr online verfügbar.) Freie Heilpraktiker e. V., Januar 2015, archiviert vom Original am 11. Mai 2018; abgerufen am 10. Mai 2018.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.freieheilpraktiker.com 

                    ↑ Petra Nieweg: Wettbewerbsrecht für Heilpraktiker: Dürfen Hinweisschilder zur Praxis im Dorf angebracht werden? In: Deutsche-Anwaltshotline.de. 17. Oktober 2009, abgerufen am 10. Mai 2018. 

                    ↑ a b BGBl. 2016 I S. 3191

                    ↑ Berufsordnung für Heilpraktiker

                    ↑ Ärztliche Schweigepflicht. Bundesärztekammer, abgerufen am 6. Februar 2019. 

                    ↑ Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Fachverband Deutscher Heilpraktiker e.V., abgerufen am 31. Dezember 2015. 

                    ↑ Das GebüH – ein juristisches Desaster. (Nicht mehr online verfügbar.) Paracelsus Magazin, November 2015, archiviert vom Original am 31. Dezember 2015; abgerufen am 31. Dezember 2015.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.paracelsus-magazin.de 

                    ↑ http://www.heilpraktiker.org/files/seiteninhalt/beihilfe-tabelle-0913-web.pdf. (PDF) Fachverband Deutscher Heilpraktiker e.V., 2013, abgerufen am 31. Dezember 2015. 

                    ↑ Satzungen. IKK Südwest, 30. Dezember 2015, abgerufen am 31. Dezember 2015. 

                    ↑ Anousch Mueller: Alternativmedizin – Weißbrot gegen Krebs, in: Süddeutsche Zeitung, 15. Februar 2015 (abgerufen am: 15. Februar 2015)

                    ↑ Edda Grabar: Wenn Heilpraktiker aus Versehen töten. Die Zeit, 27. August 2016.

                    ↑ Ein Beruf in der Kritik. Heilpraktiker: Überaus beliebt, äußerst umstritten. SWR, 22. Oktober 2015.

                    ↑ Caroline Walter, Silvio Duwe, Fabienne Hurst und Johannes Jolmes: Kritik an Heilpraktikern – Beruf ohne Kontrolle. tagesschau.de, 8. November 2019, abgerufen am 23. November 2019. 

                    ↑ K. Federspiel, V. Herbst: Die andere Medizin : alternative Heilmethoden für Sie bewertet. 5. neubearb. Auflage. Stiftung Warentest, Berlin 2005, ISBN 3-937880-08-9.

                    ↑ Gefährliche Heilpraktiker – Keine Kotrolle, keine Sanktionen. Kontraste, 9. August 2007 (Real Video).

                    ↑ Ökotest: Test: Heilpraktiker. (Memento des Originals vom 24. Oktober 2007 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.oekotest.de Erschienen am 9. Januar 2006.

                    ↑ Stiftung Warentest: Heilpraktiker: Gesamteindruck positiv, in: test, Heft 03/2008 (abgerufen am: 3. Januar 2013)

                    ↑ Hristio Boytchev: Die Unheiler. In: correctiv.org. 18. Dezember 2015, abgerufen am 14. September 2020. 

                    ↑ Warum die Ausbildung von Heilpraktikern unzureichend ist. www.stern.de, 30. November 2016.

                    ↑ „Gefährliche Heilpraktiker“. Der Stern (Printausgabe), 20. April 2017.

                    ↑ a b Archivlink (Memento des Originals vom 23. April 2017 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.mdr.de

                    ↑ In einem Entschließungsantrag zum 111. Deutschen Ärztetag 2008 in Ulm hieß es: „Der Gesetzgeber muss sich endlich dazu bekennen, dass das Heilpraktikergesetz vom 17.02.1939 restlos veraltet ist und den Erfordernissen der medizinischen Versorgung der Bevölkerung in keiner Weise mehr entspricht.“

                    ↑ Wie unseriöse Heilpraktiker Menschenleben gefährden. 20. April 2017, abgerufen am 1. September 2019. 

                    ↑ Münsteraner Kreis: Münsteraner Memorandum Heilpraktiker. 21. August 2017, online

                    ↑ Egbert Maibach-Nagel: Heilpraktikerwesen: Selbstbestimmung und Gefahr. Dtsch Arztebl 2017, 114(33-34), S. A-1522, online

                    ↑ „Irrsinn“: Soll der Heilpraktiker-Beruf in Deutschland abgeschafft werden? 25. August 2017, abgerufen am 1. September 2019. 

                    ↑ Erst Physiotherapeut, dann Heilpraktiker. In: sueddeutsche.de. 21. August 2017, abgerufen am 10. März 2018. 

                    ↑ Ärzte und Wissenschaftler fordern Abschaffung des Heilpraktiker-Berufs. In: Spiegel Online. 21. August 2017, abgerufen am 9. Juni 2018. 

                    ↑ Archivierte Kopie (Memento des Originals vom 29. August 2017 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.huffingtonpost.de

                    ↑ Warum gibt es überhaupt noch Heilpraktiker? In: doccheck.com. Abgerufen am 1. September 2019. 

                    ↑ Wolfgang Wegner: Radendorfer, Jörg (auch: Rattendorfer, Rottendorfer). In: Werner E. Gerabek, Bernhard D. Haage, Gundolf Keil, Wolfgang Wegner (Hrsg.): Enzyklopädie Medizingeschichte. De Gruyter, Berlin/ New York 2005, ISBN 3-11-015714-4, S. 1211 f.

                    ↑ Gundolf Keil, Marianne Halbleib: Radendorfer (Rattendorfer, Rottendorfer), Jörg. In: Verfasserlexikon. 2. Auflage. Band 8, Sp. 966–968.

                    ↑ Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz, HeilprG) vom 17. Februar 1939 (RGBl. 1 S. 251) i. d. F. vom 23. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2702).

                    ↑ Erste Durchführungsverordnung zum Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz) vom 18. Februar 1939 (RGBl. 1 S. 259) i. d. F. vom 18. April 1975 (BGBl. I S. 967).

                    ↑ Begründung zu dem Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz) vom 28. Februar 1939 (Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 50, S. 2).

                    ↑ https://www.laekh.de/images/Hessisches_Aerzteblatt/2016/12_2016/HAEBL_12_2016.pdf

                    ↑ [2] Statistisches Bundesamt (2015), Fachserie 12 Reihe 7.3.1, Seite 16.

                    ↑ Erste Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz § 2 Absatz 1 letzter Satz

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