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Gabelstapler 1: Umlenkrolle 2: Mast 3: Hebekette 4: Maststeuerhebel 5: Hydrauliksystem 6: Gabelträger 7: Gabel 8: Chassis 9: Motorraum 10: Schutzdach
Elektrostapler Still RX 20 mit seitlicher Batterieentnahme durch Niederhubwagen EXU
Manitou-Gabelstapler im Hafen von Pors-Éven, Bretagne
Teleskoplader und mittlerer Gabelstapler

Gabelstapler oder Hubstapler gehören zu den Flurförderzeugen und dienen dem innerbetrieblichen Warenumschlag und Transport. Im Gegensatz etwa zu einfachen Hubwagen haben sie einen eigenen Antrieb und ein Hubgerüst, um Stapel zu bilden oder Lagerregale zu bedienen.

Die gebräuchlichsten Hublasten liegen zwischen ein und acht Tonnen. Hubhöhen bis zu sechs Meter sind üblich. Es sind jedoch auch weit größere Fahrzeuge erhältlich; die Tragkraft von Gabelstaplern kann je nach Größe und Gewicht über 70 Tonnen[1] betragen, Hubgerüste können auf bis zu zwölf Meter ausgelegt sein, um Hochregale bedienen zu können. Grundsätzlich gestatten die Berufsgenossenschaften in Deutschland nur Stapel- und Einlagerungsvorgänge bis zehn Meter Höhe, an denen Menschen durch Flurfördermittel direkt beteiligt sind; Ausnahmeregelungen sind möglich.

(In Hochregallagern mit entsprechend hohen Deckenhöhen werden (deshalb) – häufig bereits computergesteuerte – Regalförderer verwendet. Sie sind fest mit dem Regalsystem verbunden und sind im Gegensatz zu den Flurfördermitteln durch den Einlagerungsvorgang nicht umsturzgefährdet; außerdem brauchen sie weniger Platz und können die Ware in der Regel schneller und präziser einlagern, vor allem wenn sie automatisiert sind. Sie übernehmen die einzulagernde Ware von den Flurförderfahrzeugen und lagern sie ein.)

Gabelstapler sind insbesondere für den Transport von Paletten ausgelegt. Wesentliches Element des Gabelstaplers ist seine Hubeinheit, die aus Hubmast und Gabelträger besteht. Der Gabelträger trägt (in der Regel) zwei in ihrem Abstand verstellbare stählerne Zinken, die üblicherweise mit einem Hydraulikzylinder über einen Flaschenzug mit einer Laschenkette auf und ab bewegt werden können. Manche Gabeln sind auch als Schlitten quer beweglich oder der Abstand der Gabelstaplerzinken zueinander kann hydraulisch verändert werden. Die Zinken werden Gabel genannt und geben dem Gabelstapler seinen Namen.

Der erste Gabelstapler wurde von Mitarbeitern des Unternehmers Eugene Clark im Jahre 1924 entwickelt. Aus dieser Erfindung heraus entstand die Clark Material Handling Company, die noch heute existiert.[2][3] Heute wird ein Großteil der Gabelstapler in Asien gefertigt, wobei bestehende Qualitätsstandards durch die Verwendung europäischer und japanischer Bauteile (Nissan- oder Cummins-Motoren, Okamura-Getriebe, Iskra-Hydraulik, Hoesch-Profile, ZF-Getriebe, Metalrota-Rollen, Steuerungen von Curtis Instruments) eingehalten werden.

In größeren Lagern kommen Staplerleitsysteme zum Einsatz, die für eine optimale Disposition der Fahrzeuge sorgen sollen.

Inhaltsverzeichnis

1 Abgrenzung und Unterscheidung
2 Technik
3 Bedienung

3.1 Bedienhebel
3.2 Lenkung
3.3 Sitz
3.4 Sonstiges

4 Sondervarianten

4.1 Geländestapler
4.2 Schubmaststapler
4.3 Schmalgangstapler
4.4 Vier- und Mehrwegestapler
4.5 Seitenstapler

5 Anbaugeräte
6 Sicherheit
7 Fahrberechtigungen
8 Ähnliche Fahrzeuge
9 Siehe auch
10 Literatur
11 Weblinks
12 Einzelnachweise

Abgrenzung und Unterscheidung

Weitere motorbetriebene Flurförderzeuge sind zum Beispiel elektrisch angetriebene Hubwagen, Geräte zum Containerumschlag oder fahrerlose Transportfahrzeuge.

Ähnliche Aufgaben können auch andere Fahrzeuge – insbesondere Radlader und Traktoren – durch entsprechende Anbaugeräte (insbesondere Gabelzinken) wahrnehmen. Diese Fahrzeuge werden – als Einschränkung der breiteren Sichtweise der Lagerlogistiktheorie – von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung nicht den Flurförderzeugen zugerechnet.

Besondere Stapler wie Teleskoplader und Reach-Stacker benötigen in der Regel eine weitergehende zusätzliche Schulung und Unterweisung für die Fahrer.

Gabelstapler können nach folgenden Kriterien unterschieden werden:

Antriebsart (Diesel, Gas, Elektro)
Radzahl (drei- oder vierrädrig)
Unterfahrbarkeit (radunterstützt, freitragend, Schubmast)
Bediener-, Sitzposition bzw. Bedienungsstand (Deichselführung, Steh- oder Sitzstapler als Quer-, Seit- oder Frontsitz)
Hubhöhe (Einfach- bis Viermast)
Bereifung (Luft, Superelastik, Vollgummi)
Sicherheitsgesichtspunkten (explosionsgeschützte Stapler)

Technik

Gabelstapler werden in der Regel durch einen mitfahrenden Bediener gesteuert und mit einem Verbrennungs- oder Elektromotor angetrieben. Die Verbrennungsmotoren arbeiten mit einem Propan/Butan-Gemisch (Flüssiggas), Dieselkraftstoff oder Erdgas. Benzingetriebene Gabelstapler kommen in der EU praktisch nicht mehr vor.

Elektrische oder mit Gas betriebene Gabelstapler dürfen auch in Innenräumen arbeiten. In der Schweiz dürfen Stapler mit Verbrennungsmotor nur nach gründlicher Abklärung in Innenräumen verwendet werden.

Die Kraft zum Kippen, Heben und teilweise dem Lenken wird hydraulisch übertragen, beim Fahrantrieb von Geräten mit Verbrennungsmotor auch mit Strömungsgetriebe.

Antriebe mit Elektromotor vermeiden Schadstoffemissionen. Sie benötigen eine Traktionsbatterie, deren Masse in diesem Fall zum Schwerpunktausgleich beiträgt. Oft werden daher Bleibatterien in Stahltrögen, meist mit einer Nennspannung von 80 Volt eingesetzt. Es werden Gleichstrom- und Drehstrommotoren mit Umrichter eingesetzt. Der Motor dient auch als generatorische Bremse.

Gabelstapler haben eine Hecklenkung mit sehr großem Lenkeinschlag zum Erreichen eines geringen Wendekreises. In der Regel ist der Wendekreis etwa nur so groß wie die Fahrzeuglänge. Es werden Gabelstapler mit drei oder vier Rädern gebaut. Bei dreirädriger Bauweise ist das Einzelrad hinten, bei den vierrädrigen sind die hinteren Räder in der Regel durch eine pendelnde Starrachse verbunden, die in einem Punkt mit dem Stapler tragend fixiert ist. Dadurch kann der Stapler auch unebene Flächen befahren, allerdings bleibt damit das Standdreieck erhalten, wodurch beim unbeladenen Stapler eine höhere Kippgefahr besteht als beim Fahrzeug mit Standviereck, da der eigene Schwerpunkt näher an den seitlichen Kippkanten liegt, die sich im Auflagepunkt der Pendelachse treffen.

Um die Standsicherheit zu verbessern, haben die meisten Gabelstapler keine Achsfederung. Bei vierrädrigen Staplern können jedoch Schwingungsdämpfer an der hinteren Pendelachse montiert sein, die ein Schwanken verhindern sollen. Die Federung übernehmen spezielle Gabelstapler-Reifen sowie ein gefederter Fahrersitz, der auf das Gewicht des Fahrers eingestellt werden kann.

Bedienung

Gabelstapler werden über Pedale und Handhebel bedient. Da sie fast ausnahmslos synchronisierte Automatikgetriebe haben, gibt es im Wesentlichen zwei Bedienungssysteme. Das erste hat ein rechtes Fahr- und ein linkes Bremspedal und die Fahrtrichtung wird über einen Handhebel angewählt, der sich meistens am Lenkrad befindet. (Dieser Fahrrichtungsgeber kann sich aber zum Beispiel auch am ersten Hebel, der Bedieneinheit für das Hubgerüst befinden, damit der Fahrer die Hand an den Schalthebeln lassen kann.)

Zweitens gibt es ein System, bei dem für Vorwärts- und Rückwärtsfahrt jeweils ein eigenes Pedal verwendet wird; dies gilt insbesondere für Gabelstapler des Herstellers Linde. Bei diesem System entfällt der richtungsgebende Schalter.

Bei der erstgenannten Variante ist oft zusätzlich ein sogenanntes Inchpedal vorhanden, welches dafür sorgt, dass der Stapler bei Stillstand seine volle hydraulische Kraft für die Stapelvorgänge nutzen kann. Charakteristisch kommt dieses Pedal damit einem Kupplungspedal nahe, wird vom Fahrer aber eher als zusätzliche Bremse wahrgenommen, die gerne während der Stapelvorgänge eingesetzt wird, da sie in der Regel mit weniger Kraftaufwand als die eigentliche Bremse und weniger umständlich als die Feststellbremse betrieben werden kann.

Bedienhebel

Die Bedienhebel für das Hubgerüst und/oder anderer Vorrichtungen zur Lastaufnahme befinden sich in der Regel rechts vom Fahrer. Die ersten beiden Hebel fahren den Hubmast aus und neigen ihn. Weitere Hebel steuern eventuell angeschlossene dynamische Anbaugeräte, die mit den Hydrauliksystem verbunden wurden und dem Stapler zusätzliche Funktionen und Möglichkeiten verleihen.

Insbesondere ist es üblich über den dritten Hebel – häufig bereits ab Werk – einen Seitenschieber zu betreiben, mit dem der Gabelrücken (mit den daran befestigten Gabelzinken) nach links und rechts verschoben werden können. Für Gabelstapler gibt es – ähnlich wie für Radlader und ähnliche Fahrzeuge – eine Vielzahl von Anbaugeräten, die dann in der Regel über diesen dritten oder vierten Hebel gesteuert werden können.

Bei einigen Gabelstaplern werden statt dieser Steuerhebel – die vorwärts und rückwärts gezogen werden – ein Steuerstick ähnlich einem Joystick verwendet, bei dem jeweils einer die Funktion von zwei klassischen Steuerhebeln wahrnehmen kann. Dadurch soll dem Fahrer der Handwechsel erspart werden.

Lenkung

Gängige Frontgabelstaplern haben überwiegend ein Lenkrad (in der Regel mit Lenkknauf) oder alternativ einen Joystick. Insbesondere bei Seitenschubmaststaplern werden als Lenkräder mangels Platz die Lenkradbauformen „Mini“ und „Midi“ eingesetzt. Bei Minilenkrädern liegt die linke Handfläche auf dem Kurbelknopf, während der dazugehörige Arm auf einer Armlehne ruht, die sich den Bewegungen des Fahrers anpassen kann. Bei Midilenkrädern kann die gesamte Lenkeinheit ergonomisch angepasst werden.

Die Lenkung ist in der Regel auch bei Lenkrädern hydraulisch unterstützt und lenkt das Hinterrad (oder die Hinterräder) weit stärker ein, als das etwa bei einem Personenkraftwagen möglich ist. Daraus ergibt sich die große Wendigkeit eines Staplers. Seit einigen Jahren setzen Unternehmen vermehrt auch auf eine elektrische Lenkung, die eine deutliche Senkung des Energieverbrauchs ermöglicht.[4]

Ein üblicher Stapler benötigt meistens nur seine eigene Fahrzeuglänge zum Wenden und dreht dabei bei vollständigem Lenkeinschlag mehr oder minder um den kurveninneren Vorderreifen. Bei Vierwegestaplern könne alle Räder gelenkt werden, wodurch der Stapler ohne Wendemanöver auskommt. Wegen dieser Fahreigenschaften stellen Gabelstapler für Fußgänger und die Fahrer anderer Fahrzeuge eine Gefahr dar, da diese – unter anderem bei Versuchen, nahe an einem Gabelstapler vorbei zu kommen – vom ausschwenkenden Heck, plötzlichen Richtungsänderungen und sonstigen, anderen Fahrzeugen nicht möglichen Fahrmanövern überrascht werden können.

Sitz

Der Sitz des Fahrers ist nicht immer in Richtung einer Vorwärtsfahrt montiert; insbesondere bei Seitenschubmaststaplern ist der Sitz um 90 Grad gedreht angebracht und der Fahrer muss zum Beispiel bei Vorwärtsfahrten nach rechts und bei Rückwärtsfahrt nach links blicken. Einige Staplersitze lassen sich (mit Pedalen und Hebeln) eingeschränkt nach links und rechts drehen; fortgeschrittene Stapler können sogar die gesamte Fahrerkabine um 360 Grad drehen.

Gabelstaplersitze sind in der Regel gefedert, da dies die einzige Möglichkeit ist, Stöße – insbesondere auf die Bandscheiben der Fahrer – zu dämpfen, die durch das Fahrwerk übertragen werden. Um die Last sicher aufzunehmen, haben Gabelstapler keine gefederten Achsen und fahren in der Regel mit profillosen Vollgummi- oder profiltragenden Superelastikreifen anstatt mit Luftreifen. Die Federung des Sitzes kann an das Gewicht des Fahres angepasst werden, um diese Gesundheitsgefährdung fehlender sonstiger Abfederung zu kompensieren.

Moderne Stapler fragen die Sitzeinstellung über einen Sensor ab; wird die eingestellte Belastung des Sitzes nicht erreicht, verweigert der Stapler die Anfahrt.

Sonstiges

Moderne Stapler haben einen berührungsempfindlichen Bildschirm, der weitere Einstellungen und Anzeigen zulässt statt einer Instrumententafel mit Schaltern und Anzeigelampen. So können Störmeldungen aus den Hydraulik- und Bremssystemen, Ölstände, Tank- und Ladestände, aber auch Betriebsstunden und Wartungsintervalle im Klartext, als Grafiken oder Zahlen angezeigt werden.

Das Schaltverhalten des Synchrongetriebes wird über die sogenannte Hase-Schildkröte-Einstellung in fünf Fahrstufen eingestellt; wobei bei Stufe fünf die Höchstgeschwindigkeit erreicht werden kann, während bei niedrigerer Fahrstufe das Synchrongetriebe die höheren Gänge nicht auswählt.

Auch wird die gesamte Beleuchtung, vorhandene Blinker, Lüftung etc. über ein solches Panel oder über Knöpfe und Schalter gesteuert. Die Vielfalt und Unterschiede – selbst bei Staplern des gleichen Herstellers – lassen eine (ohnehin gesetzlich vorgeschriebene) Unterweisung eines neuen Fahrers und ein Studium des Handbuches als unabdingbar erscheinen.

Sondervarianten

Manitou-Geländestapler

Geländestapler

Eine besonders imposante Variante der Gegengewichtsstapler ist der Geländestapler, auch Großreifenstapler genannt. Im Vordergrund steht hier die Geländegängigkeit durch hohe Bodenfreiheit, Niederdruckreifen, hohe Traktion, äußerst robuste Bauweise bei Chassis, Hubgerüst und Lenkachse, starke Motoren, in der Regel Dieselmotoren, bei Spitzenmodellen hydrostatisches Getriebe und hohe Standsicherheit bei guter Steigfähigkeit. Zum Teil haben diese Stapler Allradantrieb. Geländestapler werden auch außerbetrieblich in schwerem Terrain eingesetzt, zum Beispiel in Forstwirtschaft, Holzindustrie, Bergwerken, Recyclingindustrie, Schwerindustrie, im Anlagenbau, in Betonwerken und Ziegeleien.

Schubmaststapler

Querläufer-Schubmaststapler von Linde Material Handling

Eine weitere Spezialvariante ist der Schubmaststapler. Schubmaststapler sind freitragend und radunterstützt zugleich. Zur Lastenaufnahme wird der Mast vorgeschoben, so dass die Gabel frei vor dem Fahrzeug liegt und sich bis auf den Boden absenken lässt. Zum Transport der Last wird jedoch der Mast zwischen die Radarme zurückgezogen, was die Fahrstabilität verbessert und den Bedarf an Gegengewicht verringert. Bei seitlich angeordnetem Mast wird die Last mit dem seitlich angeordneten, ausfahrbaren Hubgerüst aufgenommen und für den Transport auf dem Tisch abgesetzt. Da man auf diesem Stapler seitlich sitzt, spricht man auch von einem Seitsitzstapler. Schubmaststapler sind für den innerbetrieblichen Transport insbesondere langer Lasten gedacht. Schubmaststapler gibt es seit jeher nur mit Elektroantrieb.

Schmalgangstapler

Um eine möglichst hohe Flächennutzung zu erreichen, werden Schmalganglager angelegt. Die Flure zwischen den Regalen sind hierbei so eng, dass der Stapler zwischen den Regalen keinen Platz mehr zum Rangieren hat. Der Schmalgangstapler hat deshalb eine um 90 Grad zur Fahrtrichtung gedrehte Gabel, die seitlich aus- und eingefahren werden kann. Da diese Lager eine Höhe von zehn Metern und mehr erreichen können und man vom Boden aus keinen guten Überblick mehr über die aus- oder einzulagernden Waren hat, wird bei einigen Schmalgangstaplern die Führerkabine mit der Gabel angehoben. Im Schmalgang werden die Stapler meist mit Führungsschienen oder elektronischen Systemen in der Spur gehalten, da zwischen Stapler und Regal nur wenige Zentimeter Platz sind.

Vier- und Mehrwegestapler

Um die Manövrierfähigkeit beim innerbetrieblichen Transport speziell von langen Lasten zu erhöhen, werden Mehrwege- und Vierwegestapler eingesetzt. Zu unterscheiden sind Vierwege-Schubmaststapler (Quergabelstapler), die in der Regel Paletten und Langgut transportieren, sowie Vierwege- und Mehrwege-Seitenstapler, die vorwiegend auf den Langguttransport spezialisiert sind. Mit schwenkbaren Rädern ausgestattet, können sie ohne aufwendige Rangiervorgänge quer zur Laderichtung in Lagergänge einfahren. Sind die Räder um 90 Grad schwenkbar, spricht man von Vierwegestaplern, bei beliebig schwenkbaren Rädern von Mehrwegestaplern.[5]

Besonders die Branchen Holzindustrie, Metallindustrie, Stahlweiterverarbeiter und Stahlhandel setzen diese Seitenstapler ein.

Seitenstapler

Mitnehm-/Huckepackstapler
Ferngesteuerter Unterflur-Mitnahmestapler
Anhängevorrichtung für Mitnahmestapler

Beim Seitenstapler oder Quergabelstapler, ist das Gabelpaar quer zur Verfahrrichtung angeordnet. Die Lastaufnahme geschieht quer zur Fahrtrichtung. Die Ware wird der Länge nach transportiert, so können Längen bis zu 34 Meter gehoben und transportiert werden. Deshalb eignen sich Seitenstapler zum Befördern langer Lasten, deren Transport mit Frontstaplern ansonsten zum Beispiel durch die Breite von Gängen oder Hallentoren Grenzen gesetzt wäre. Stapler dieser Art werden häufig im Holzhandel, in Zimmereien und in der Stahlindustrie eingesetzt. Sie zeichnen sich durch große Bodenfreiheit und eine Vielzahl von Bereifungsvarianten aus. Auch für schlechte Bodenverhältnisse und hohe Fahrgeschwindigkeiten sind sie geeignet.[6]

Anbaugeräte

Für Sonderanwendungen ist ein Gabelstapler mit speziellen Anbaugeräten ausrüstbar. Diese sind nach DIN-Norm bei älteren Geräten oder nach FEM-Norm seit ca. 1980 weltweit kompatibel. Gängige Anbaugeräte sind neben verlängernden hohlen Aufsteck-Zinken (Gabelschuhe) auch Schaufeln, Teleskopgabeln, Drehgeräte, Seitenschieber, Zinkenversteller sowie Papierrollen- und Fassklammern. Beim Einsatz der zum Teil recht schweren und ausladenden Anbaugeräte reduziert sich die Resttragfähigkeit. Die Reduzierung ergibt sich aus der Vergrößerung des Lastschwerpunktabstandes sowie der Eigenmasse der Anbaugeräte.

Die Tragkraftreduktion kann mit der nachstehenden Formel in vier Schritten berechnet werden:

Staplermoment MSt = Q · (X + C)
Anbaugerätemoment ME = GE · (ESP + X)
Restmoment MR = MSt − ME
Resttragkraft G L = MR ÷ (X + V + L/2)

die Abkürzungen stehen für:

MSt .. Eigenmoment Stapler
Q .. Nenntragkraft des Staplers
X .. Maß Mitte Vorderachse, Gabelträger-Rücken
C .. Lastschwerpunkt (des Staplers)
MR .. Restmoment
GE .. Eigengewicht Anbaugerät
ESP .. Eigenschwerpunkt Anbaugerät
GL .. maximal zulässiges Gewicht der Last
V .. Vorbaumaß des Anbaugerätes
L/2 .. Schwerpunktabstand der Last

Außerdem gibt es auf den Websites mancher Anbaugerätehersteller auch einfach zu bedienende Berechnungsprogramme.

Mit einem am Gabelstapler anzubringenden Resttragfähigkeitsdiagramm lässt sich die maximal zu hebende Last als Funktion der Hubhöhe ablesen. Wurde das Anbaugerät bereits ab Werk montiert und bildet eine schwer zu trennende Einheit mit dem ursprünglichen Gerät (insbesondere beim Seitenschieber), wird häufig das ursprüngliche Lastdiagramm weggelassen und durch das Resttragfähigkeitsdiagramm ersetzt.

Das Resttragfähigkeitsdiagramm enthält in der Regel die Gerätenummer des Typenschildes, das grundsätzlich an jedem Anbaugerät angebracht sein muss.

Sicherheit

In Deutschland ist eine jährliche Überprüfung nach den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der Berufsgenossenschaften vorgeschrieben, die durchgeführte Prüfung wird mit einer Plakette angezeigt.
Bei Treibgasstaplern ist eine jährliche Treibgasanlagenprüfung (Über- oder Unterdruckverfahren) vorgeschrieben.
Bei Treibgasstaplern ist eine halbjährliche Abgasuntersuchung vorgeschrieben. Der CO-Gehalt im Teillast- und Volllastbetrieb ist auf ein Minimum zu reduzieren.
Bei Gabelstaplern mit Dieselverbrennungsmotor ist eine jährliche Abgasuntersuchung vorgeschrieben. Grundlage hierfür ist die TRGS 554 (die Schwärzungszahl bei Volllast- und Teillastbetrieb ist ausschlaggebend).
Ein Befähigungsnachweis (Fahrausweis bzw. Flurfördermittelschein) zum innerbetrieblichen Führen von Flurförderfahrzeugen ist grundsätzlich die Voraussetzung in Deutschland zur ordnungsgemäßen Benutzung aller Gabelstapler (elektrisch oder mit Verbrennungsmotor betrieben) nach Richtlinien der Berufsgenossenschaften.

Am gesamten meldepflichtigen Unfallgeschehen am Arbeitsplatz beträgt der Anteil von Unfällen mit Gabelstaplern 1,3 Prozent. Die Zahl der tödlichen Unfälle ist stark rückläufig. Mit 58 Prozent an erster Stelle stehen die sogenannten Anfahrunfälle. Dies sind Unfälle, bei denen Beteiligte vom Stapler angefahren, gestreift oder eingequetscht werden. Unfälle beim Auf- und Absteigen haben einen Anteil von 18 Prozent. Kippunfälle wegen zu hoher Geschwindigkeit besonders in Kurven oder bei unvorschriftsmäßiger Fahrt mit angehobener Last machen nur 4 Prozent aus. Die restlichen 20 Prozent der Unfälle entfallen auf Schäden durch herunterfallende Lasten, unbefugtes Mitfahren oder Montage und Reparatur. Ursache der meisten Unfälle sind Fahrfehler. Aber auch unzureichende Regelung des innerbetrieblichen Verkehrs und Wartungsmängel haben ihren Anteil.[7]

Fahrberechtigungen

→ Hauptartikel: Flurfördermittelschein

In Deutschland ist die Fahrberechtigung zum innerbetrieblichen Führen nach den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (BGV) der DGUV geregelt. Der Nachweis der Befähigung erfolgt durch einen Flurfördermittelschein, im Allgemeinen (Gabel-)Staplerschein genannt, der durch eine Ausbildung erworben werden kann, deren Umfang nach DGUV Grundsatz 308-001 (vormals BGG 925) in der theoretischen Ausbildung mindestens zehn Unterrichtsstunden a 45 Minuten betragen muss; die Dauer der Praxis mit Fahrprüfung ist nicht bestimmt worden. Außerdem muss der Betrieb eine Schriftliche Beauftragung erteilen und seine ausgebildeten Fahrer unterweisen, bevor diese ihre Tätigkeit aufnehmen. Weitere Unterweisungen sind einmal pro Jahr vorgeschrieben. Die Fahrer müssen gesundheitlich geeignet sein. Der Zwang auf die Unternehmen, vor Arbeitsaufnahme bei ausgewiesenen Ärzten eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung G25 als Nachweis zwingend einzusetzen, wurde entschärft. Sie wird von vielen Firmen aber weiterhin eingesetzt, um keine Nachweislücken entstehen zu lassen.

Der Flurfördermittelschein ist keine Fahrerlaubnis im Sinne der Fahrerlaubnis-Verordnung. Der Gabelstapler fällt (in Deutschland) in die Führerscheinklasse L, die unter anderem in der Führerscheinklasse B enthalten ist. Wenn die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 25 km/h nicht überschritten wird, gelten die Gewichtsbeschränkungen der Klasse B auf 3,5 Tonnen nicht. Bei Fahraufträgen mit höheren Geschwindigkeiten und Gewichtsklassen – soweit der Stapler dazu technisch fähig und zugelassen ist – muss sonst – abhängig vom zulässigen Gesamtgewicht – eine höhere geeignete Fahrerlaubnis (C1 bzw. C) vorliegen.

Der Gabelstapler muss entsprechend seiner Zulassung zum Straßenverkehr ausgerüstet sein. Ab einer Geschwindigkeit 25 km/h sind Luftreifen vorgeschrieben. Ausnahmegenehmigungen sind lokal möglich, in diesen seltenen Fällen werden aber heute in der Regel unter anderem Blinker und Spiegel verlangt.

Sollte der Fahrer eines Gabelstaplers seinen Führerschein verlieren, weil er zum Beispiel im Straßenverkehr mit seinem PKW zu schnell gefahren ist, dann ist er gemäß DGUV dazu verpflichtet, diesen Verlust seinem Arbeitgeber mitzuteilen, da er für die Dauer des Führerscheinentzugs keine motorisierten Flurförderzeuge, die der Fahrerlaubnis-Verordnung unterliegen würden, außerhalb eines Firmengeländes oder Sonderbereiches fahren darf. Der Entzug der Fahrerlaubnis kann für den Arbeitgeber ein Hinweis sein, die gesundheitliche und charakterliche Eignung des Fahrers außer der Reihe zu überprüfen und gegebenenfalls die erteilte Schriftliche Fahrerlaubnis zurückzuziehen. Eine dabei vom Arbeitgeber verlangte neue G25-Untersuchung (DGUV Information 205-427), die zu entsprechenden Befunden gelangt, führt darüber hinaus zu einer Sperre des Fahrers für weiteres Fahren unter betrieblichen Bedingungen. In einigen Firmen ist die betriebliche Erlaubnis zum Führen des Gabelstaplers an den Besitz eines gültigen Führerscheins gekoppelt; in diesen Fällen erlischt mit dem Verlust der Fahrerlaubnis im Straßenverkehr automatisch auch die Berechtigung, in diesen Betrieben fahren zu dürfen.

Flurfördermittelscheine gelten zurzeit nur national. In der Schweiz sind zum Beispiel das Unfallversicherungsgesetz (UVG), das Arbeitsgesetz (ArG) und die Verordnung zur Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV) maßgebend. Gefahren wird dort nur mit einem Suva-anerkannten Ausweis. Anerkannt sind die Ausbildung durch das Militär und die Ausbildung durch die (interne) Suva-geprüfte Fahrschule.

In Österreich muss aufgrund des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG) und der Fachkenntnisnachweis-Verordnung ein Kurs im Ausmaß von 20,5 Unterrichtseinheiten[8] mit anschließender Prüfung gemacht werden.

Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Ähnliche Fahrzeuge

Hubwagen
Radlader
Teleskoplader
Containerstapler

Siehe auch

Liste der Hersteller von Flurfördergeräten
Staplerleitsystem
Staplerfahrer Klaus

Literatur

Walter Rödig, Gerhard Vogel: Dr. Rödigs Enzyklopädie der Flurförderzeuge. 6. Aufl. AGT Verlag Thum 2001, ISBN 978-3-87009-007-4.

Weblinks

Wiktionary: Gabelstapler Ã¢Â€Â“ Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Wiktionary: Hubstapler Ã¢Â€Â“ Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Commons: Gabelstapler Ã¢Â€Â“ Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

↑ https://www.kalmar.de/equipment/stapler/super-heavy-forklift/

↑ logisticshalloffame.net: EUGENE BRADLEY CLARK

↑ Clark Material Handling Company: History

↑ Elektro-Mehrwege-Gegengewichtsstapler: unschlagbar wendig | HUBTEX. Abgerufen am 6. November 2020. 

↑ Silvia Rumetshofer: Video eines Mehrwege Seitenstaplers. In: Youtube. Bulmor industries, 10. März 2016, abgerufen am 17. Juni 2020. 

↑ Spezielle Seitenstapler | HUBTEX. Abgerufen am 6. November 2020. 

↑ Lars Range: Gabelstapler sicher fahren – Lehrbuch Güterkraft. Verlag Heinrich Vogel, München 2007, Seite 11

↑ Österreich: Ausbildungsinhalt für den Staplerschein

Normdaten (Sachbegriff): GND: 4019041-9 (OGND, AKS)

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    Raffinerie (von französisch raffiner „verfeinern“) steht für:

    Raffinerie, Anlage zur Raffination von Stoffen, siehe Raffination
    Erdölraffinerie, Industriebetrieb zur Aufbereitung des Rohstoffs Erdöl
    Bioraffinerie, Verarbeitung von Biomasse zu verschiedenen Produkten
    Steinkohlenteerraffinerie, zur Auftrennung des Steinkohlenteers in nutzbare Bestandteile

    Siehe auch:

    Liste aller Wikipedia-Artikel, deren Titel mit Raffinerie beginnt
    Liste aller Wikipedia-Artikel, deren Titel Raffinerie enthält
    Affinerie (Scheideanstalt)
    Wiktionary: Raffinerie Ã¢Â€Â“ Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

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      Mit Brennholz oder Feuerholz wird Holz bezeichnet, das zum Heizen oder Kochen genutzt wird.

      Stückholz als Brennholz vor Abtransport

      Trockenes Holz wird zur Verbrennung in einem Nutzfeuer verwendet. Es ist der älteste Brennstoff der Menschheit und wird seit etwa 400.000 Jahren genutzt. Während man im 20. Jahrhundert in den Industrieländern von der Brennholznutzung zugunsten von Brennmitteln mit höherer Energiedichte und geringeren Preisen abkam, wird seit Beginn des 21. Jahrhunderts wieder zunehmend Wärme mit Brennholz gewonnen. In Entwicklungsländern wird zum Kochen – zur Vermeidung von Rauch bei offenen Feuerstellen Ã¢Â€Â“ anstelle von grünem frischem Holz oft von Köhlern hergestellte Holzkohle verwendet.

      Brennholz oder Feuerholz sind weitgefasste umgangssprachliche Begriffe für „Energieholz“, welcher der Oberbegriff für die verschiedenen Handelsformen, wie zum Beispiel „Ofenfertiges Stückholz“, „Scheitholz“ und „Brennreisig“ ist. Holzpellets und Holzbriketts bestehen auch aus Holz, zählen aber umgangssprachlich nicht zum Brennholz. Hierbei ist die erhaltene Struktur entscheidend.

      Von zentraler Bedeutung für den Wert von Brennholz ist der Heizwert. Weitere relevante Eigenschaften können die Brenndauer sowie die Optik und der Geruch beim Verbrennen sein.

      Brennholzstapel
      Ungespaltenes Brennholz im offenen Feuer

      Inhaltsverzeichnis

      1 Eigenschaften

      1.1 Heizwert
      1.2 Heizöläquivalent und Energiedichte
      1.3 Entzündung
      1.4 Verbrennung
      1.5 Emissionen

      2 Holzarten
      3 Handel, Aufarbeitung und Lagerung

      3.1 Handelsformen
      3.2 Brennholzmaße

      3.2.1 Historische Brennholzmaße

      3.3 Aufarbeitung
      3.4 Arbeitssicherheit
      3.5 Lagerung
      3.6 Sonstiges

      4 Siehe auch
      5 Literatur
      6 Weblinks
      7 Einzelnachweise

      Eigenschaften

      Heizwert

      Da Holz ein Naturprodukt ist, unterliegt sein Aufbau und seine Zusammensetzung Schwankungen. Das kann sich auch auf den Heizwert pro Masse (zum Beispiel in kWh/kg) oder pro Volumen (zum Beispiel in kWh/Kubikdezimeter) auswirken.

      Beim Heizwert je Masseneinheit (kWh/kg oder MWh/t) spielt die unterschiedliche Dichte der Holzarten keine Rolle. Wichtig ist jedoch der Wasseranteil, er wird angegeben als Wassergehalt w%.

      Der Heizwert von feuchtem Holz ergibt sich aus dem Heizwert der in ihm enthaltenen Trockenmasse, von welchem die Energie abgezogen werden muss, die zum Verdampfen des Wasseranteils benötigt wird. Diese beträgt 0,63 Kilowattstunden je kg Wasser.

      Absolut trockenes Laubholz hat einen Heizwert von etwa 5 kWh/kg. Der Heizwert von Nadelholz liegt mit 5,2 kWh/kg aufgrund der anderen chemischen Zusammensetzung (höherer Harzanteil) des Holzes etwas höher.

      Biologische Abbauprozesse durch Pilze und Insekten (z. B. aufgrund von falscher, d. h. vor allem zu feuchter Lagerung) können bei Brennholz zu einem Verlust von Trockenmasse und Heizwert führen.[1][2]

      Heizwert je Gewichtseinheit (Nadelholz/Laubholz) in Abhängigkeit vom Wassergehalt

      Beispielberechnung für den Heizwert
      von 1 Kilogramm Brennholz mit 20 % Wassergehalt:

      80 %   *   5,2
      kWh

         Ã¢ÂˆÂ’   

      20 %   *   0,63
      kWh

         =   

      4,03
      kWh

      Heizwert der
      absoluten
      Trockenmasse

      minus

      Verdampfungs-
      Wärme des
      Wasseranteils

      gleich

      Heizwert
      normal

      Heizwert von 1 kg Brennholz (Trockenmasse):  5,2 kWh
      Energie zum Verdampfen von 1 kg Wasser:     0,63 kWh

      Aus der Beispielrechnung ergibt sich, dass die Abnahme des massebezogenen Heizwertes mit zunehmendem Wasseranteil hauptsächlich auf der Verringerung des Trockenmasseanteils und erst zweitrangig auf der zunehmenden Verdampfungswärme des Wassers beruht (welche die Energieausbeute beim Verbrennen verringert).

      Heizöläquivalent und Energiedichte

      Als Heizöläquivalent bezeichnet man die Heizölmenge, die den gleichen Heizwert wie die vorgegebene Brennstoffmenge hat. Da der Brennholz-Heizwert vom Wassergehalt abhängt, muss dieser zu jeder Heizwertangabe mit angegeben werden. „Absolut trockenes“ Holz (= atro) mit 0 Prozent Wassergehalt ist nicht durch natürliche Trocknung, sondern nur durch technische Trocknung erreichbar. Der Endpunkt der natürlichen Trocknung ist der Zustand „lufttrocken = lutro“ mit etwa 15 Prozent Wassergehalt. Das Heizöläquivalent kann benutzt werden, wenn man den Holzeinkauf mit den Kosten der äquivalenten Heizölmenge vergleichen will. Zu beachten ist dabei allerdings, dass der Heizwert je Raummeter (Rm) einer Holzart eine starke Schwankungsbreite besitzt, die aus der Schwankungsbreite der Holzdichte und der Schwankungsbreite des Umrechnungsfaktors Festmeter (Fm, m³) nach Raummeter resultiert. Untenstehende Tabelle enthält den Mittelwert des Heizwertes je Raummeter einer Holzart.

      Holzart lufttrocken
      Heizwert
      (in kWh/kg)
      Heizwert
      (in MJ/kg)
      Heizwert
      (in MWh/Rm)
      Rohdichte
      (in kg/dm³)
      Handelsdichte
      (in kg/Rm)

      Buche, Esche
      4,2
      15
      2,0
      0,74
      480

      Eiche
      4,2
      15
      2,0
      0,69
      470

      Birke
      4,2
      15
      1,9
      0,68
      450

      Lärche
      4,3
      15,5
      1,8
      0,58
      420

      Kiefer
      4,3
      15,5
      1,6
      0,51
      360

      Fichte
      4,3
      15,5
      1,4
      0,44
      330

      Heizöl
      12
      43
      10
      0,84
      840

      Braunkohlebriketts
      5,3
      19
      2,2
      0,60

      Ein Raummeter trockenes Laubholz ersetzt etwa 200 Liter Heizöl oder 200 m³ Erdgas. Nadelhölzer haben dagegen einen leicht höheren Heizwert je Gewichtseinheit, nehmen aber aufgrund ihrer geringeren Massedichte mehr Raum ein und brennen schneller ab.

      Entzündung

      Anfeuerholz

      Vor dem Anzünden schichtet man in den anzufeuernden Ofen zuerst leicht entflammbares trockenes holzreiches Zeitungspapier und darauf locker geschichtete Reste von Wellpappe oder gleich feines trockenes Spanholz oder Hackgut, als gleichwertige Zündhilfe wird auch wachs­getränkte Holzwolle verwendet. Durch die Verwendung des leicht brennbaren Papiers genügt die Flamme eines Streichholzes zum Anzünden. Aufgrund der schlechten Wärmeleitfähigkeit des Holzes, verbunden mit dem dadurch schnellen Erreichen des Flammpunktes des Holzes beziehungsweise ausgasender Holzbestandsteile (Terpene bei Nadelholz, ätherische Öle bei Birken- oder Buchenholz, Wachsdampf bei Zündhilfen) entzünden sich die Spanhölzer schnell und setzen in der Folge gröbere Scheithölzer in Brand.

      Wenn es um Heizkessel für Zentralheizungen geht, die noch nicht als sogenannte Holzvergaserkessel funktionieren (das sind jedoch auslaufende Modelle, da sie von öffentlichen Förderungen zum Beispiel KfW und Bafa ausgeschlossen sind und auch im Bestand zunehmend durch die Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) Probleme bekommen), wäre nachfolgende Anheizvariante richtiger, anstatt einen Ofen mit Holz vollzuschichten und ihn dann von unten anzustecken. Jedoch bleibt hier das Dilemma, dass nach dem Anheizen die nachfolgende Füllung „notgedrungen“ obendrauf kommt und dann das Problem wieder entsteht. Also besser einen Holzvergaser-Ofen/Kessel betreiben:

      Werden die Scheithölzer oben auf die Zündhilfe geschichtet, kommt es zu einem oberen Abbrand, bei dem aus dem Scheitholz ausgasende Holzbestandteile vor dem Durchzünden dieser Rauchgase unverbrannt den Schornstein verlassen; wird das Feuer auf den dicken Scheithölzern entfacht, dann werden deren ausgasende flüchtigen Verbindungen durch die Brandzone geleitet, was einem unteren Abbrand gleichkommt. Dabei wird der Brennstoff effizienter genutzt. Beim Verbrennen von feuchtem Holz kondensieren diese flüchtigen Stoffe vereint mit dem ausgasenden Wasserdampf oder Wassernebel und werden zusammen mit Rußteilchen als Qualm wahrgenommen.

      Verbrennung

      Die Holzverbrennung ist ein zweistufiger Vorgang mit Vergasung des Holzes als erstem und Oxidation von Gasen und Holzkohle als zweitem Teilprozess.

      Bei der Verbrennung von Holz laufen folgende Teilprozesse
      zum Teil gleichzeitig und zum Teil nacheinander ab:

      Erwärmung des Brennstoffs durch Rückstrahlung von Wärme aus Flamme, Glutbett und Feuerraumwänden sowie infolge Durchströmung mit heißem Abgas
      Verdampfung leichtflüchtiger Holzbestandteile (Terpene und so weiter)
      Trocknung durch Verdampfung und Abtransport des Wassers (ab 100 Ã‚°C)
      Zersetzung des Holzes durch Temperatureinwirkung (ab 250 Ã‚°C)
      Vergasung des Holzes mit Primärluft zu Gasen und festem Kohlenstoff (ab 250 Ã‚°C)
      Vergasung des Kohlenstoffs (ab 500 Ã‚°C)
      Oxidation der brennbaren Gase zu Kohlenstoffoxiden (Kohlenmonoxid und Kohlendioxid) und Wasser bei Temperaturen ab 700 Ã‚°C bis rund 1500 Ã‚°C (maximal rund 2000 Ã‚°C)
      Wärmeabgabe der Flamme an die umgebenden Wände und den neu zugeführten Brennstoff

      Alle trocknenden und verdampfenden Vorgänge führen zur Temperaturverminderung der Flamme beziehungsweise des Abgases, das heißt zur Heizwertverminderung des Brennstoffes.

      In einer Holzfeuerung erfolgt die Freisetzung dieser Stoffe durch Vergasung des Holzes (bei Luftmangel, das heißt Verbrennungsluftverhältnis Lambda < 1) im Glutbett. Dazu wird „Primärluft“ zugeführt. Bei der Erwärmung werden 80 bis 90 Gewichtsprozent der trockenen Holzmasse als Gase freigesetzt. In erster Linie sind das Kohlenmonoxid (CO), Wasserstoff (H2) und Kohlenwasserstoffe (CmHn). Der restliche Feststoffanteil bleibt als Asche zurück, setzt sich als Ruß ab oder wird in Form von Partikeln an die Umwelt abgegeben.

      Anschließend werden die Gase mit Verbrennungsluft vermischt und in der Brennkammer in einer langen Flamme verbrannt. Für den Ausbrand der Gase wird in der Regel „Sekundärluft“ zugeführt. Da die Gase in einer langen Flamme ausbrennen, wird Holz als langflammiger Brennstoff bezeichnet. Die Holzkohle im Glutbett brennt dagegen langsam und mit geringer Flammenbildung ab (unter Bildung von mehr Kohlenmonoxid im Abgas).

      Öfen „mit oberem Abbrand“ können austretende Gase eher abkühlen und unvollständig verbrennen, bei Öfen „mit unterem Abbrand“ werden die Gase durch das Glutbett geführt, dadurch intensiver erhitzt und vollständiger oxidiert.

      Emissionen

      Bei der Verbrennung werden als Hauptbestandteile Kohlendioxid (CO2) und Wasserdampf (H2O) freigesetzt. Holz enthält geringe Anteile an Stickstoff (≈900 mg/kg). Dieser wird – ebenso wie der in der Verbrennungsluft enthaltene Stickstoff Ã¢Â€Â“ bei der Verbrennung teilweise zu Stickoxiden umgewandelt, die mit Wasser(dampf) zu Säuren weiterreagieren und die Umwelt belasten. Der darüber hinaus im Holz vorhandene Schwefel (≈120 mg/kg) wird überwiegend in der Asche gebunden, so dass nur wenig Schwefeldioxid emittiert wird.

      Je größer die Holzfeuchte ist, desto mehr Wärme wird für die Verdampfung dieses Wassers benötigt, dadurch – aber auch bei Luftüberschuß (aus dem Aufstellraum abgesaugte Nebenluft bei einem „offenen Kamin“) Ã¢Â€Â“ kühlen die Flammen ab und es kommt zu „unvollständiger Verbrennung“, darunter versteht man einerseits eine unvollständige Oxidation und ebenso die Reduktion organischer Verbindungen oder von Kohlenstoffdioxid zu Ruß oder Holzteer. Auch Luftmangel (durch schlechten Kaminzug oder Absperren der Luftzufuhr) oder schlechte Verbrennungsführung (zu wenig Verwirbelung im Feuerraum) können zu unvollständiger Verbrennung führen. Dabei werden in unterschiedlichem Umfang neue Verbindungen gebildet und emittiert, beispielsweise:

      sämtliche bereits oben genannten Verbindungen, die eben nicht verbrennen, sondern als ungenutzter flüchtiger Brennstoff über den Schornstein in die Umwelt abrauchen
      Kohlenstoffmonoxid (CO)
      Glanzruß (C)
      Kohlenwasserstoffe (CxHy)
      Wasserstoff (geringe Mengen, aus der Reduktion zu Ruß)
      Aschefeinstäube
      mineralische Stoffe

      Kondensierbare Stoffe können an kalten Stellen kondensieren (Wärmetauscher bei Heizkesseln, lange Ofenrohre, im Kamin) und sich ablagern. Die Ablagerungen sind (auch wegen des Kondenswassers) klebrig, es bleiben daran Stäube hängen, die wiederum andere Stäube durch Zusammenballung und Verhakung anziehen.

      Neuere Untersuchungen zeigen, dass die Gesamtbelastung durch Feinstaub, der beim Verbrennen von Holz entsteht, die Summe der Feinstaubemissionen der in Deutschland zugelassenen Kraftfahrzeuge überschreitet.[3] Die Emissionen von Holzheizungen können jedoch durch die Wahl geeigneter Kessel beeinflusst werden.

      Brennholz hat als nachwachsender Rohstoff den Vorteil, dass der in CO2 umgesetzte Kohlenstoff wesentlich kurzfristiger während des Wachstumes des Baumes aufgenommen wurde als bei fossilen Energieträgern (zum Beispiel Erdöl, Kohle, Erdgas).

      Naturbelassenes Holz hat geringe Schwermetall- und Chlorgehalte; bei der Verbrennung von verunreinigtem Altholz können durchaus Schwermetalle (Arsen, Blei, Cadmium, Chrom, Kupfer, Nickel, Quecksilber, Zink und andere mehr) sowie Dioxine über Abgas und Asche emittiert werden.[4] Gleiches gilt für Holzwerkstoffe wie Spanplatten oder Sperrholz, bei denen durch die verwendeten Klebstoffe, Beschichtungen oder Lackierungen Giftstoffe freigesetzt werden können.

      Holzarten

      Buchenholz ist ein beliebtes Brennholz

      Zu Heizzwecken finden verschiedene Holzarten Verwendung. Zu unterscheiden ist hauptsächlich nach Heizwert, Brenndauer und Nutzungskomfort (Flammenbild, Geruch).

      Pro Volumen (Raummeter) haben Laub- sowie Harthölzer einen deutlich höheren Heizwert als Laubweichhölzer oder Nadelhölzer. Pro Gewicht liegt aber der Heizwert von Nadelholz etwas über dem von Hartholz. Nadelholz brennt schneller und unter Entwicklung höherer Temperaturen ab als Hartholz. Das ist im Wesentlichen im höheren Harzgehalt begründet.

      Für Heizzwecke ist meist eine kontinuierliche Wärmeentwicklung erwünscht. Vor allem die Verbrennungstechnik entscheidet darüber, welche Holzarten sich jeweils besser eignen. In modernen Holzvergaserkesseln zur reinen Wärmegewinnung können durch die hochtemperaturige Verbrennung alle Brennholzarten ohne Einschränkung optimal genutzt werden.

      Für offene Kamine oder Kaminöfen eignen sich alle Laubharthölzer sehr gut als Energieträger. Sie brennen langsamer und anhaltender als Nadelholz, bilden aber etwas mehr Asche (Wartung). In größeren Anlagen kommt daher bevorzugt billigeres Nadelholz zum Einsatz.

      Für Küchenöfen ist das schneller brennende Nadelholz erwünscht, da es schnell Wärme bereitstellt („Hochheizen“ eines kalten Ofens, direktere Regelung der Kochplattentemperatur). Es ist aber langflammiger und braucht daher mehr Flammraum und höhere Sauerstoffzufuhr. Daher sind Küchenöfen meist gänzlich anders konstruiert als Heizöfen.

      Die verschiedenen Holzarten haben bei der Verwendung als Brennholz Vor- und Nachteile:

      Fichte ist ein relativ schnell an- und abbrennendes Holz und eignet sich daher sehr gut zum Anbrennen. Häufig wird es auch in Grundöfen/Vergaserkesseln verwendet. In Europa ist Fichtenwald weit verbreitet und das Holz günstig zu erwerben. Für den offenen Kamin eignet es sich weniger, da aufplatzende Harzblasen zum Spritzen von Glut führen können.
      Tanne brennt ähnlich schnell wie Fichte, verursacht aber durch die geringere Ausprägung von Harzblasen deutlich weniger Funkenflug. Tanne ist das klassische Brennholz des Alpenraums für offene Herdfeuer, ist aber kaum noch sortenrein zu erhalten.
      Kiefer und Lärche sind – bei ähnlichem Brennverhalten Ã¢Â€Â“ von weitaus besserer Qualität, spielen aber nur regional als Heizmittel eine Rolle.
      Birke wird gerne für offene Kamine verwendet. Auch wenn oft Buche oder Esche an erster Stelle genannt werden, so ist doch Birkenholz ‚das‘ klassische Kaminholz, da es keine Funkenflug-verursachenden Harzblasen bildet und neben seinem schönen Flammenbild (recht hell, bläulich) wegen der (anstelle von harzigen Stoffen) überwiegend enthaltenen ätherischen Öle auch sehr angenehm riecht. Birkenholz brennt zwar etwas schneller ab als Buche oder Esche, aber deutlich langsamer als Nadelhölzer.
      Buche gilt als ein gut geeignetes Kaminholz, da es ein schönes Flammenbild und gute Glutentwicklung aufweist. Zugleich zeigt es nur sehr geringe Funken(spritzer) und hat einen recht hohen Heizwert. Der Brennwert/Heizwert von Buchenholz wird oft als Referenzwert im Vergleich zu anderen Hölzern verwendet. Aufgrund des geschätzten Geruchs und Geschmacks wird zum Räuchern von Lebensmitteln meist Buchenholz verwendet. Buchenholz ist sehr begehrt und liegt daher im oberen Preisbereich. Allerdings ist es oft schwierig, gutes Buchenholz zu bekommen; gesunde Stämme werden meistens für Möbel oder Furniere verwendet. Als Brennholz sind oft nur Kronenholz (mit verhältnismäßig mehr Rinde, also weniger Brennwert und mehr Asche) oder stockige Stämme (mit schlechterem Brennwert) erhältlich.
      Weiß- oder Hainbuche wird oftmals auch Buche genannt, hat aber mit Buchen (Fagaceae) nichts zu tun, sondern gehört zu den Birkengewächsen (Betulaceae). Weißbuche ist auch getrocknet sehr schwer und hat daher, bezogen auf das Volumen, (ebenso wie Eiche) einen besonders hohen Brennwert. Weißbuche hat ein schönes Flammenbild, wenig Funkenspritzer und brennt sehr lange. Es ist besonders schwer zu sägen und zu spalten.
      Eiche ist einsetzbar in allen Öfen (Kachelofen, Kaminofen, Werkstattofen), die tatsächlich der Wärmegewinnung dienen. Für offene Kamine wird es nicht bevorzugt, da es zwar gute Glut, aber kein so schönes Flammenbild entwickelt. Der Heizwert ist noch etwas höher als der von Buche, und die Brenndauer ist sehr lang. Eichenholz enthält relativ viel Gerbsäure, die bei unsachgemäßem Abbrand (zu geringe Luftzufuhr) Abgasrohre angreift (Versottung). Es ist daher für Öfen gut geeignet, jedoch nicht für offene Kamine. Der Gerbstoffgehalt kann verringert werden, wenn das (bereits gespaltene) Holz zunächst im Freien ohne Abdeckung gelagert wird; durch Regen wird ein großer Teil der Gerbstoffe ausgewaschen.
      Roteiche ist eine Baumart, die aus Amerika stammt und die erst vor etwa 250 Jahren in Europa eingeführt wurde. Roteiche ist mit Eiche nur wenig vergleichbar. Als Brennholz ist sie mit Buche vergleichbar. Roteiche ist schwer zu sägen und hat ein sehr hohes Gewicht. Sie lässt sich (bei gerade Stämmen) leicht spalten und sollte mindestens zwei Jahre getrocknet werden.
      Esche hat einen ähnlichen Heizwert wie Buche und entwickelt neben der Birke das schönste Flammenbild. Es ist ähnlich gut geeignet für offene Kamine, da es ebenfalls kaum Funken spritzt. Eschenholz ist hart und zäh (leicht zu spalten aber schwer zu sägen) und dadurch ähnlich hochpreisig wie Buche.
      Ahorn, Robinie und Ulme eignen sich gut als Kaminholz, sind aber auch sonst für alle Ofenarten geeignet. Der Brennwert liegt mit 4,1 kWh/kg etwas unter dem von Buche oder Eiche.
      Linde hat einen niedrigen Brennwert pro Volumeneinheit, aber einen hohen Brennwert pro kg.

      Die Laubhölzer Pappel oder Weide sind im Brennverhalten den Nadelhölzern ähnlich (eigentlich noch schlechter), da sie eine ähnlich geringe Energiedichte besitzen und relativ schnell abbrennen. In der Energiewirtschaft ist die Pappel jedoch in Hybridsorten durch ihr enorm rasches Wachstum eine sehr ökonomische Holzart. Sie wird als Hackschnitzel bevorzugt in Großfeueranlagen mit kontrollierter Brennstoffzufuhr genutzt, allerdings nur im Sommer, weil bei hohem Wärmebedarf dieser durch Pappel und Weide nicht erzielt werden kann.

      Handel, Aufarbeitung und Lagerung

      Handelsformen

      Holz kann prinzipiell als Frischholz kurz nach dem Schnitt schlagfrisch oder aber trocken gekauft werden. Frisches Holz lagert mindestens einen, besser zwei Winter über. Je höher der Wassergehalt des Gehölzes ist, desto länger muss es lagern, um ohne Rauch- und mit möglichst wenig Rußbildung zu verbrennen.

      Brennreisig
      Wellen:[5] Bündel aus Brennreisig

      Handelsformen sind zum Beispiel:

      Rundholz, Blochholz (österr.): abgelängt aber ungespalten
      Spaltholz, Meterscheiter: grob gespalten, etwa einmetrig abgelängt
      Scheitholz, Brennscheitholz: etwa drittelmetrig abgelängt
      Stückholz: ofenfertig, halbmetrig (50 cm), drittelmetrig (33 cm) und viertelmetrig (25 cm) abgelängt; es wird auch nur „Brennholz“ genannt, umfasst aber auch Holz zur Holzkohleherstellung
      Brennreisig ist Holz, welches keine Derbholzstärke von 7 cm Durchmesser erreicht (Zweige und Äste)
      Wellen sind Holzbündel, die aus einer Mischung von Reisigholz und Stammholz bestehen und in einem Bündel, der Welle, zusammengebunden werden.[6]

      Brennholzmaße

      Traditionell wird Brennholz im Raum- oder Volumenmaß gehandelt und verrechnet. Der Heizwert pro Volumen von Brennholz wird von unterschiedlichen Feuchtigkeitswerten viel geringfügiger beeinflusst als bei Maß nach Gewicht. Zudem kann der Endverbraucher das Volumen besser bestimmen als das Gewicht. Gängige Maße im deutschsprachigen Raum sind:[7]

      1 Festmeter (fm) = 1 m³ Holzmasse ohne Zwischenräume, wird berechnet aus Dicke und Länge der Stämme vor dem Spalten
      1 Raummeter (rm) oder Ster (st) = 1 m³ aufgeschichtetes Rund- oder Scheitholz mit Zwischenräumen
      1 Schüttraummeter (srm) = 1 m³ aufgeschüttete Holzscheite (in ofenfertigen Längen von üblicherweise 25 oder 33 cm)

      Historische Brennholzmaße

      Verschiedene Maße für Brennholz waren verbreitet:[8]

      Das Klafter Brennholz wurde als 5 Fuß hoch und 5 Fuß breit gerechnet. Als Scheitlänge sollte es 3 Fuß haben. Man nannte es Nürnberger Werkmaß. Unter Berücksichtigung der Trocknung des Holzes war ein Scheit als Übermaß festgelegt. Das Klafter ohne Übermaß hatte 75 Nürnberger Kubikfuß, das waren 2,1066 Steren. Im Würzburger Regierungsblatt vom 6. November 1811 legte der Großherzog dieses Maß fest.

      Ein Karren Brennholz in Würzburg war mit 4½ Fuß Breite und 5½ Fuß Höhe festgesetzt. Später war der Karren Brennholz 4 Fuß 19 Zoll nach dem alten Nürnberger Maß breit und hoch. Die Scheitlänge war dann 3 Fuß. Der Karren hatte nun 1,9685 Stere.
      Ab 1822 wurde das Brennholz nach dem bayrischen ½ Klafter verkauft. Ein Meßrahmen enthielt 18 bayrische Quadratfuß. Im Königreich Bayern selbst war das Klafter mit 6 ÃƒÂ— 6 ÃƒÂ— 3½ Fuß definiert, das waren 3,1325 Steren oder 126 Kubikfuß.
      Auch wurde Brennholz nach Faden und Reep ausgemessen. Nach dem Faden wurde mit 6 ÃƒÂ— 6 ÃƒÂ— 2 Fuß im lichten Rahmen gemessen. Ergebnis war 72 Kubikfuß oder 1,7442 französische Stere (Stert). Das Reep war größeren Mengen Holz vorbehalten. Die Länge betrug 2½ Fuß, also 2,45 Stert. Auch Grindelein[9] war ein bayerisches Brennholzmaß. Im Brennholzhandel wurde das Klafter oder Meß in Viertel, Achtel und Ecklein (1/16) geteilt. Dem Isenburger Brennholzmaß waren 6 ÃƒÂ— 6 Schuh und 3½ Fuß Länge zugewiesen. Viele Brennholzmaße unterlagen regionalen Besonderheiten.

      Aufarbeitung

      Holzspalter zum maschinellen Zerkleinern von Brennholz

      Brennholz kann am besten als Meterholz zu Scheitholz aufgearbeitet werden und wird in dieser Form auch von der Forstwirtschaft angeboten. Ist das Meterholz für den Endverbraucher zu groß, wird es mit einer Säge (vorwiegend einer Wippsäge) auf die gewünschte Länge gebracht.

      Für das Spalten von Brennholz per Hand werden zunächst, zum Beispiel mit der Motorsäge, Baumscheiben von etwa 30 cm abgeschnitten und im feuchten (frisch geschlagenen) Zustand gespalten. Wird das Holz zuerst getrocknet, was wegen der größeren Stücke erheblich länger dauert, ist es bei den meisten Arten sehr viel schwerer spaltbar. Beim Spalten ist es vorteilhaft, das Holz von oben nach unten zu spalten (Krone → Wurzel), weil dadurch weniger Kraft benötigt wird. Ein derber Merksatz lautet: „Das Holz reißt wie der Vogel scheißt.“

      Zum Spalten kann man einen motorgetriebenen Holzspalter oder einen Spalthammer benutzen.

      Arbeitssicherheit

      Bei der Aufarbeitung von Brennholz ist aus Gründen der Arbeitssicherheit auf die Persönliche Schutzausrüstung (PSA-Forst) zu achten. Diese umfasst zum Beispiel Arbeitshandschuhe, Sicherheitsschuhe, Gehörschutz und Schutzbrille. Beim Einsatz von Motorsägen ist zudem eine Schnittschutzhose der entsprechenden Schutzkategorie anzulegen. Vor allem bei Arbeiten mit der Kreissäge, aber auch beim Holzspalter oder Spalthammer/Spaltaxt besteht ein erhöhtes Risiko für Unfälle. Bei der Verarbeitung anfallender Hartholzstaub (Buche, Eiche) kann krebserzeugende Wirkung haben.

      Lagerung

      Lagerung von Brennholz in einer Holzmiete
      Buchen-Brennholz im Wald aufgearbeitet

      Frisch geschlagenes Nadelholz hat eine Holzfeuchte von etwa 55 bis 70 Prozent (Wassergehalt 35 bis 41 Prozent), bei Laubhölzern liegt der Wert zwischen 70 und 100 Prozent (Wassergehalt 41 bis 50 Prozent). Daher sollte die Holzfeuchte durch Lagerung oder technische Trocknung auf den für die Verbrennung von Holz üblichen Restwert von unter 20 Prozent (Wassergehalt < 16 Prozent) gemindert werden. Ausschlaggebend für die Dauer der Trocknungslagerung ist zunächst die Ausgangsfeuchte des Holzes. Diese kann je nach Witterung und Baumart und eventueller Vorlagerung (Stammlagerung im Wald oder auf Rundholzplätzen) variieren. Üblicherweise wird bei der Lagerungstrocknung jedoch ein Zeitraum von mindestens einem Jahr bis zu zwei Jahren angesetzt.

      Die Art der Lagerung – zum Beispiel aufgeschichtet, geschüttet oder im Silo Ã¢Â€Â“ hängt von der Verarbeitungsform des Brennholzes ab. Bei optimalen Bedingungen für Brennscheitholz (fein gespaltene und nicht zu lange Scheite in abgedeckten, dem Wind offenen Gitterboxen oder Brennholz-Containern im Freien) reichen manchmal auch schon sieben Monate. Sehr gut lagert Brennholz auch im Freien in einer Holzmiete oder unter einem Dach bei gleichzeitig guter Belüftung. Die zum Beispiel in Kellern und Garagen nicht vorhandene Winddurchströmung ist eine entscheidende Voraussetzung für das Trocknen, daher haben die früher üblichen Holzschuppen oft Wände aus Latten mit gewissem Abstand, der die Belüftung ermöglicht. An einer (idealerweise südlichen) Hauswand unter einem Vordach sollte man daher auch mindestens 5 bis 10 cm Abstand zur Hauswand halten.

      Die technische Trocknung ermöglicht den Verzicht auf längere Lagerung, sie hat allerdings zum Nachteil, dass sich die Brenneigenschaften gegenüber dem langsam getrockneten Holz verschlechtern. Kammer- oder Trommeltrocknungsanlagen können in etwa einer Woche das Holz, abhängig von der Ausgangsfeuchtigkeit, auf die ideale Feuchte bringen. Um die Energieeffizienz und Wirtschaftlichkeit der Anlagen zu gewährleisten, wird häufig Abwärme anderer Einrichtungen genutzt.

      Sonstiges

      Holzsammler in Mosambik
      Holzmarkt in Afrika

      Die Einheit Kilogramm bekommt im Rahmen moderner Energiewirtschaft, der Hauszustellung auf Palette und in der Verwendung von getrockneten Presslingen (Holzpellets oder Holzbriketts) zunehmend Bedeutung. Beim Gewicht spielt das im Holz enthaltene Wasser (Restfeuchte, Wassergehalt) eine deutlich größere Rolle als beim Raummaß. Ein Kauf nach Gewicht sollte nur in Erwägung gezogen werden, wenn die Möglichkeiten des Wiegens sowie zur labortechnischen Überprüfung der Qualität (Zusammensetzung, Restfeuchte, Wassergehalt) gegeben sind.

      Berechnungsgrundlage des Preises ist ab Wald, ab Waldstraße/Forststraße oder ab Lager (Selbstabholung, je nach Zugänglichkeit) oder frei Haus zugestellt, zunehmend aber auch im Einzelhandel, etwa in Baumärkten.

      Der Fall eines von der Potsdamer Stadtverwaltung zum Bauwerk erklärten Brennholzstapels wurde überregional bekannt.[10]

      Siehe auch

      Bioenergie
      Biogener Brennstoff
      Stack of wood
      Energieholz

      Literatur

      Hendrik Eimecke: Brennholz leicht gemacht & die Motorsäge. Anleitung zum Baumfällen und Heizen mit dem nachwachsenden Rohstoff Holz als alternative Energiequelle im Sinne des Umweltschutzes und einer ökologischen Waldwirtschaft. 2., überarbeitete und erweiterte Auflage. Better-Solutions-Verlag Gierspeck, Göttingen 2005, ISBN 3-9808662-6-2.
      Hans-Peter Ebert: Heizen mit Holz in allen Ofenarten. Ökobuch Faktum. 11., überarbeitete Auflage. Ökobuch, Staufen bei Freiburg 2006, ISBN 3-936896-21-6.
      Agentur für Erneuerbare Energie: Hintergrundpapier Holzenergie, Februar 2014.
      Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR): Basisdaten – Bioenergie Deutschland (Stand August 2015). Gülzow 2011, als PDF (Ausgabe 2015/12. Auflage) erhältlich.
      Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V.: Handbuch: Bioenergie-Kleinanlagen. Gülzow (2007), zweite, vollständig überarbeitete Auflage, ISBN 3-00-011041-0, als pdf erhältlich.
      Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft: Merkblatt 20: Scheitholz und Merkblatt 12: Der Energieinhalt von Holz, beide Stand Juli 2014.

      Weblinks

      Commons: Brennholz Ã¢Â€Â“ Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
      Wiktionary: Brennholz Ã¢Â€Â“ Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
      ‚www.holzenergieonline.de‘ – Holzenergie: Scheitholz, Hackschnitzel und Pellets. Informationen der Bayerischen Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft
      waldwissen.net: Vom Wald ins Haus – Insekten im Brennholz
      Preisindex 2014/15 für Brennholz & weiterer holzbasierter Brennstoffe in Deutschland
      Die Holzlüge, NDR – 45 Min vom 6. Oktober 2014 (YouTube)

      Einzelnachweise

      ↑ Ludger Eltrop: Leitfaden Feste Biobrennstoffe. 4., vollständig überarbeitete Auflage. Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR), Gülzow-Prüzen 2014, ISBN 978-3-00-015389-1, S. 150 (archive.org [PDF]). 

      ↑ Michael Golser, Wilfried Pichler, Florian Hader: Energieholztrocknung – Endbericht – HFA-Nr.: F1887/04. Holzforschung Austria, Wien März 2005, S. 35–43 (138 S., archive.org [PDF]). 

      ↑ Anja Behnke: Die Nebenwirkungen der Behaglichkeit: Feinstaub aus Kamin und Holzofen. Umweltbundesamt, Dezember 2007 (PDF; 77 kB).

      ↑ Emissionen und Stoffflüsse von (Rest-)Holzfeuerungen, Messverfahren, Auswertung und Resultate, Eidgenössische Materialprüfungs- und Forschungsanstalt EMPA, Bericht Nr.880’002/1.

      ↑ Karl Wilhelm Ludwig Heyse, Johann Christian August Heyse: Handwörterbuch der deutschen Sprache, Band 2, Teil 2. Wilhelm Heinrichshofen, Magdeburg 1849 (Volltext in der Google-Buchsuche). 

      ↑ Jutta Schütz: „Eine Welle machen, was ist das eigentlich?“ In: Badische Zeitung. 4. Februar 2014, online auf Badische-Zeitung.de, abgerufen am 10. Januar 2017.

      ↑ LWF-Merkblatt 20: „Scheitholz – Produktion, Lagerung, Kennzahlen“. (PDF; 897 kB) Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft, Juli 2014, abgerufen am 10. Januar 2017. 

      ↑ Georg K. Chelius, Johann F. Hauschild, Heinrich Christian Schumacher: Maß- und Gewichtsbuch. Jäger, Frankfurt am Main 1830.

      ↑ G. Buchner: Das Wissenswürdigste aus der Mass-, Gewichts- u. Münzkunde in tabellarischer Darstellung mit bes. Berücksichtigung des bayer. Maß- und Gewichtssystems. J. Paul’sche Buchdruckerei, Günzburg 1853, S. 4.

      ↑ Streit um Baugenehmigung für Holzstapel. In: welt.de, 17. September 2016, abgerufen am 18. Mai 2017.

      Normdaten (Sachbegriff): GND: 4008182-5 (OGND, AKS)

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      Kategorie: Brennholz

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        Dieser Artikel erläutert die Situation in Deutschland, für Österreich siehe Zukunftsvorsorge, für die Schweiz siehe Drei-Säulen-System (Schweiz), für allgemeine Aspekte siehe Soziale Sicherung.

        In der Bundesrepublik Deutschland umfasst der Begriff Altersvorsorge die Gesamtheit aller Maßnahmen, die der Einzelne während seines Lebens trifft, um im Alter, regelmäßig nach dem Ende seiner Erwerbstätigkeit, seinen Lebensunterhalt – gegebenenfalls ohne Einschränkungen seines Lebensstandards – bestreiten zu können. Der Altersvorsorge dienen vornehmlich Leistungen aus der deutschen Rentenversicherung, gegebenenfalls einem Versorgungswerk, der betrieblichen Altersversorgung, der privaten Lebens- und Rentenversorgung, weiterhin Kapitalerträgen aus Sachbesitz und der selbst bewohnten Immobilie. Arbeitslebensbegleitend dienen – insbesondere zum Schutz des Familienverbandes – dazu auch Versorgungen zur Absicherung des Ausfalls des Eigenerwerbs und für den Fall des Wegfalls des Versorgers selbst.

        Inhaltsverzeichnis

        1 Geschichte
        2 Allgemeines
        3 Gesetzliche Vorsorge
        4 Betriebliche Altersversorgung

        4.1 Lebensarbeitszeitkonten

        5 Private Vorsorge

        5.1 Staatlich geförderte Vorsorge

        5.1.1 Riester-Rente
        5.1.2 Rürup-Rente

        5.2 Staatlich nicht geförderte Vorsorge

        5.2.1 Fondssparplan
        5.2.2 Immobilienbesitz
        5.2.3 Aktien

        6 Altersvorsorge bei Familienarbeit
        7 Altersvorsorgepflicht
        8 Gleichstellungsproblematik
        9 Literatur
        10 Siehe auch
        11 Weblinks
        12 Einzelnachweise

        Geschichte

        Altersvorsorge oblag traditionell dem Familienverband und wurde Jahrhunderte lang durch „Sachleistungen“ in Form von Versorgung erfüllt (siehe z. B. Ausgedinge). Die jeweils aktive und leistungsfähige Generation hatte sowohl die nachwachsende als auch die alternde Generation im Verbund einer Großfamilie zu versorgen. In einer derartigen gesellschaftlichen Situation basierte die Versorgung im Alter vor allem auf einer ausreichenden Kinderzahl, auf Eigentum an Haus und/oder landwirtschaftlicher Nutzfläche sowie – für eine kleine Minderheit der Bevölkerung – auf einem ausreichenden eigenen Vermögen. Mit der aufkommenden Industrialisierung und der damit zunehmenden geographischen Mobilität einerseits und gleichzeitiger Verarmung weiter Bevölkerungsschichten andererseits konnte diese Aufgabe innerhalb der Familien immer häufiger nicht in akzeptabler Weise gelöst werden.

        Schon ab dem 17. Jahrhundert wurden erste staatliche Pensionssysteme für Zivilangestellte des Staates und Militärangehörige eingerichtet. Im 18. Jahrhundert entwickelten sich neben den Versorgungssystemen für Staatsbedienstete auch betriebliche Altersvorsorgesysteme.[1] Schließlich wurde im ausgehenden 19. Jahrhundert im Rahmen der Bismarck’schen Sozialgesetzgebung eine gesetzliche Invaliditäts- (heute Erwerbsminderungs-) und Altersrente eingeführt. Die gesetzliche Rente war dabei zunächst als teilweise kapitalgedeckte Rente angelegt, im 20. Jahrhundert ging der aufgebaute Kapitalstock jedoch durch zwei Weltkriege, Inflation und Wirtschaftskrise verloren, so dass die gesetzliche Altersrente in den 1950er Jahren auf das Umlageverfahren umgestellt wurde. Die Entwicklung der letzten 150 Jahre hat zu dem Ergebnis geführt, dass sich die Verantwortung für die Altersvorsorge vom Familienverband und dem Individuum zu größeren Gruppen (Staat, Kollektiv der Versichertengemeinschaft) verlagert hat. Vor allem die demographische Entwicklung und die Alterung und Entjüngung der Gesellschaft und haben seit den 1990er Jahren für Reformer der Altersversorgung als Argument dazu gedient, die individuelle Verantwortlichkeit für die eigene Altersvorsorge wieder stärker zu betonen.

        In Deutschland darf der Staat aufgrund des Sozialstaatsprinzips des Grundgesetzes den abhängig beschäftigten Arbeitnehmer nicht allein auf das Subsidiaritätsprinzip verweisen. Es gilt das aus ebendiesem Sozialstaatsprinzip fließende Prinzip des Überforderungsschutzes. Der Staat muss insoweit ordnungspolitisch tätig werden. Da hier ein grundlegendes Spannungsverhältnis zu den Freiheits- und Gleichheitsrechten besteht, müssen die staatlichen Maßnahmen geeignet, erforderlich und angemessen sein, d. h. dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechen. In der gesellschaftspolitischen Diskussion geht es im Wesentlichen nur noch darum, ob nicht auch bislang unversorgte Personengruppen einbezogen werden sollen. Weiterhin geht es um die Ausgestaltung dieser Versorgung.[2]

        Allgemeines

        Das heutige System der Alterssicherung in Deutschland basiert seit dem Altersvermögensgesetz und dem RV-Nachhaltigkeitsgesetz auf dem so genannten „Drei-Säulen-Modell“:

        1. Säule: Die gesetzliche Vorsorge (Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung): Umlageverfahren. Dazu zählen die Sozialversicherungsrente der Arbeitnehmer, die Alterssicherung der Landwirte (AdL), die Berufsständische Versorgung (BSV), die Künstlersozialversicherung und die Beamtenversorgung.
        2. Säule: Ergänzende erwerbsbasierte Alterssicherung. Dazu zählt hauptsächlich die Betriebliche Altersvorsorge, aber auch die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes (ZÖD).
        3. Säule: Private Vorsorge (Ansparung von Kapital mit der Möglichkeit des späteren Verzehrs): Fondssparpläne, Riester-Rente, Rürup-Rente, Lebensversicherung und Immobilienbesitz.

        Eine alternative Klassifizierung ist das 3-Schichten-Modell, das nicht den Träger der Altersvorsorge, sondern steuerliche Aspekte in den Vordergrund stellt:

        1. Schicht: Gesetzliche Rentenversicherung, Beamtenversorgung, berufsständische Versorgung, Rürup-Rente (Kohortenversteuerung)
        2. Schicht: Betriebliche Altersversorgung, Riester-Rente (nachgelagerte Versteuerung)
        3. Schicht: Sonstige Kapitalanlagen, zum Beispiel private Kapital- und Rentenversicherungen (Ertragsanteilversteuerung), Immobilienbesitz und Wertpapierdepots.

        Bis heute wird kritisiert, dass das Anfang der 2000er Jahre eingeführte Drei-Säulen-Modell für die Versicherten teurer und in den Leistungen schlechter sei, als dies vormals die gesetzliche Rentenversicherung konnte.[3][4][5]

        Gesetzliche Vorsorge

        Die gesetzliche Vorsorge basiert auf dem Umlageverfahren. Die eingezahlten Beiträge werden nicht gespart, sondern für die Rentenzahlungen an die derzeitigen Rentner verwendet. Daher besteht auch kein Anspruch auf Rückzahlung der eingezahlten Beiträge, sondern nur auf Beteiligung an den laufenden Einnahmen (sogenannte Anwartschaft). Die junge Generation kommt damit für die Rente der älteren Generation auf (so genannter Generationenvertrag). Dieser beruht auf dem Solidaritätsprinzip. Aufgrund der Alterspyramide in Deutschland und vielen anderen europäischen Ländern müssen aber zukünftig immer weniger Arbeitnehmer die Renten von immer mehr Rentnern finanzieren, was zu steigenden Rentenversicherungsbeiträgen beziehungsweise zukünftigen Leistungskürzungen führen muss, wenn die aktuellen Rentenleistungen nicht reduziert werden sollen.

        2012 wurde das Regelrenteneintrittsalter angehoben. Für den Geburtsjahrgang 1947 bedeutete das die Anhebung um einen Monat gegenüber dem 65. Lebensjahr. Die nachfolgenden Jahrgänge wurden steigend um je einen zusätzlichen Monat angepasst, bis der Jahrgang 1958 im Jahr 2023 mit dem 66. Lebensjahr in die (abschlagsfreie) Regelaltersrente gehen kann. Die darauf folgenden Jahrgänge müssen mit einer beschleunigten Anhebung der Altersgrenze um jeweils zwei Monate pro Jahr rechnen; damit wird die volle Anhebung auf das 67. Lebensjahr erstmals im Jahr 2029 für den Jahrgang 1964 wirksam. Jeder Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme führt zu einem Rentenabschlag von 0,3 Prozent des Rentenbetrages, pro Jahr also von 3,6 Prozent.

        Im Jahr 2030 werden nach einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) durch das höhere Lebensalter und bei Berücksichtigung der Bevölkerungsstruktur etwa 3 Millionen zusätzliche Beitragszahler benötigt. Bei einem höheren Ausmaß an Frühverrentung werden nach gegenwärtigem Stand etwa 1,2 Millionen Beitragszahler fehlen.

        Politisch wird für eine zusätzliche private oder betriebliche Altersvorsorge geworben, da die gesetzliche Vorsorge in Zukunft nach einer verbreiteten Meinung nur noch den Grundbedarf abdecken, aber nicht mehr den Lebensstandard sichern können wird.

        Beamte, Richter und Berufssoldaten zahlen keine eigenen Beiträge für die Altersvorsorge. „Die … geringeren Grundgehälter der Beamten gegenüber den Grundvergütungen der Arbeitnehmer werden .. als Beitragsleistung der Beamten für ihre Versorgung angesehen“.[6] Ähnlich auch das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom März 2002.[7]

        Ähnlich wie Beamte werden Wahlbeamte und die gewählten Abgeordneten des Bundestages[8] und der Länderparlamente[9] behandelt.

        Betriebliche Altersversorgung

        → Hauptartikel: Betriebliche Altersversorgung

        Betriebliche Altersversorgung liegt vor, wenn ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer aus Anlass des Arbeitsverhältnisses eine Versorgungszusage erteilt.
        Die arbeitsrechtlichen Aspekte der betrieblichen Altersversorgung sind im Betriebsrentengesetz (BetrAVG), vormals Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung, geregelt. Zusätzlich wird die betriebliche Altersversorgung steuerlich flankiert, um diese Art der Altersvorsorge zu stärken.

        Das Betriebsrentengesetz sieht außerdem neben der Arbeitgeberfinanzierung auch ein initiatives Recht des Arbeitnehmers auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung vor (Rechtsanspruch gemäß § 1a BetrAVG). In diesem Fall wird auf einen zukünftigen Teil des Gehaltes zugunsten einer Altersversorgung verzichtet. Da diese Variante Steuervorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bringt, erfreut sie sich allgemeiner Beliebtheit. Betriebliche Altersversorgung kann auf verschiedene Arten durchgeführt werden.

        Das Betriebsrentengesetz bestimmt hierzu fünf zulässige Durchführungswege:

        Direktzusage
        Pensionskasse
        Pensionsfonds
        Unterstützungskasse
        Direktversicherung

        Bei der Wahl des Durchführungsweges hat der Arbeitnehmer in der Regel keine Wahl. Erfolgt die Durchführung jedoch über eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder eine Direktversicherung und als Entgeltumwandlung, so hat der Arbeitnehmer einen Anspruch darauf, dass der Vertrag die Voraussetzungen einer staatlichen Zulagen-Förderung erfüllt.

        Ein Problem der betrieblichen Altersversorgung können die Regelungen bei vorzeitigen Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis ohne Eintritt eines Versorgungsfalls sein. Die Möglichkeiten, eine Versorgungszusage bei einem neuen Arbeitgeber fortzusetzen (Portabilität) – was für den neuen Arbeitgeber die Übernahme der bestehenden Verpflichtungen bedeutet – werden durch die Gesetzgebung beständig verbessert. Allerdings sind die Ansprüche, nicht so bei Entgeltumwandlung, erst nach Eintritt der gesetzlichen Unverfallbarkeit gesichert. Bei frühem Arbeitgeberwechsel (vor Eintritt der Unverfallbarkeit) kann der gesamte Anspruch des Arbeitnehmers verfallen. Die Frist beträgt für Zusagen, welche nach dem 31. Dezember 2000 erteilt wurden, fünf Jahre. Zusätzlich muss der Anwärter bei Ausscheiden das 30. Lebensjahr bei Zusagen bis zum 31. Dezember 2008, seit dem 1. Januar 2009 das 25. Lebensjahr vollendet haben.

        Der Anspruch auf Leistung richtet sich gegen den Arbeitgeber, auch wenn dieser sein Risiko auf einen externen Durchführungsweg ausgelagert hat (Durchgriffshaftung). Für den Fall einer Insolvenz des Arbeitgebers werden Leistungen aus Pensionszusage, Unterstützungskasse und Pensionsfonds stets durch den Pensionssicherungsverein garantiert. Pensionskassen und Direktversicherungen (in den meisten Fällen) gewähren von sich aus einen Rechtsanspruch, so dass der PSVaG im Insolvenzfall grundsätzlich nur in bestimmten Ausnahmefällen eintreten muss.

        Lebensarbeitszeitkonten

        Auf ein Lebensarbeitszeitkonto kann ein Arbeitnehmer Überstunden einzahlen. Diese werden dann als Wert angelegt und dem Arbeitnehmer zurückerstattet, wenn dieser längere Auszeiten nimmt, z. B. für Fortbildung oder um den Renteneintritt vorzuziehen.

        Ein Wertkonto existiert auch als Geldwertkonto. Dabei hat der Betrieb in der Regel einen Vertrag mit einer Versicherung abgeschlossen. Der Arbeitnehmer kann dann Gehaltsbestandteile auf das Wertkonto übertragen. Die eingezahlten Beiträge werden dem Bruttolohn entnommen. Dabei werden auch die Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers auf dem Wertkonto gutgeschrieben.

        Das Wertkonto kann beispielsweise für ein Sabbatical oder für eine Elternzeit genutzt werden. Der Arbeitnehmer erhält Beträge aus dem Wertkonto, ohne dass das Arbeitsverhältnis aufgelöst wird.

        Bei Eintritt in die Rente kann das Wertkonto steuergünstig in eine Altersversorgung überführt werden. Bei Kündigung oder Tod wird i. d. R. das Wertkonto aufgelöst und ausgezahlt. Die Sozialversicherungsbeiträge werden abgezogen. Das eingezahlte Kapital wird nach der Fünftelregelung (wie bei Abfindungen) versteuert.

        Der Übertrag des Wertkontos auf eine Altersversorgung ist als Gehaltsumwandlung auszulegen und unterliegt daher Höchstgrenzen. Werden diese überschritten, handelt es sich um einen sozialversicherungspflichtigen Störfall. Lebensarbeitszeitkonten eignen sich daher nicht als Ersatz für eine betriebliche Altersvorsorge, sondern zur Finanzierung eines vorzeitigen Ruhestandes.[10]

        Private Vorsorge

        Die private Altersvorsorge basiert auf der Grundidee des Kapitaldeckungsverfahrens. Das eingezahlte Kapital sowie die erwirtschafteten Zinsen stehen nach Abzug der Kosten und gegebenenfalls des Abzugs von Beitragsanteilen für biometrische Risiken (wie Berufsunfähigkeits- oder Todesfallabsicherung) dem Sparer zu. Er kann eine lebenslange Rente wählen und hat in bestimmten Konstellationen auch die Option zu einer Kapitalauszahlung.

        Staatlich geförderte Vorsorge

        Die Riester- und Rürup-Rente sind im Zuge der letzten großen Rentenreformen entstanden und sollen unter anderem das sinkende Rentenniveau des Eckrentners kompensieren. Diese Formen der Altersvorsorge unterliegen besonderen Regelungen. Dazu gehört, dass eine staatlich geförderte Altersvorsorge nicht beliehen, veräußert, verpfändet oder vererbt werden kann. Ausnahmen sind möglich, z. B. lässt sich eine Riester-Rente an einen definierten Personenkreis vererben.[11]

        Zusätzlich rechnen Sozialhilfeträger, wenn der Versicherungsnehmer im Laufe seines Arbeitslebens bedürftig werden sollte („Hartz-IV-Sicherheit“), das staatlich geförderte Altersvorsorgevermögen nicht auf ALG-II an. Das angesparte Kapital soll ausschließlich zur Altersversorgung des Sparers dienen. Wenn im Todesfall kein erbberechtigter Ehepartner mit eigenem Riestervertrag als Erbe in Frage kommt, sind die staatlichen Förderungen zurückzuzahlen. Das restliche Sparkapital fällt in die Erbmasse und wird wie sonstiges Vermögen vererbt.

        Riester-Rente

        → Hauptartikel: Riester-Rente

        Die Riester-Rente ist eine bekannte Form staatlich geförderter, freiwilliger Altersvorsorge (Stand 3. Quartal 2014: 16,01 Millionen[12])

        Rürup-Rente

        → Hauptartikel: Rürup-Rente

        Bei der Rürup-Rente handelt es sich ebenfalls um eine freiwillige Vorsorge. Sie ist vornehmlich für (versicherungsfreie) Selbständige und in Einzelfällen für Freiberufler interessant. Aber auch gutverdienende Angestellte und Beamte können so ergänzend für das Alter vorsorgen. Vereinfacht gesagt, kann sich die Rürup-Rente für alle Personen lohnen, die nicht sozialversicherungspflichtig zur gesetzlichen Rentenversicherung sind.

        Staatlich nicht geförderte Vorsorge

        Staatlich nicht geförderte Vorsorgeverträge genießen keinen gesetzlich garantierten Bestandschutz der eingezahlten Beiträge. Andererseits kann mit diesen Formen der Altersvorsorge auch ein generationenübergreifender Vermögensaufbau erreicht werden, da das angesparte Vermögen in der Regel verfügbar und vererbbar ist. Des Weiteren kann die steuerliche Situation zum Auszahlungszeitpunkt eine Rolle spielen. Im Gegensatz zu den „geförderten Produkten“ der betrieblichen Altersversorgung und der Riester- wie Rürup-Renten, welche im Alter der nachgelagerten Besteuerung der Rentenleistungen unterliegen, unterfallen die während der Anwartschaftszeit „nicht geförderten Produkte“ im Rentenalter umgekehrt, allein der günstigeren Ertragsanteilversteuerung.

        Fondssparplan

        → Hauptartikel: Fondssparplan

        Ein Fondssparplan ist ein Sparvertrag in den regelmäßig Geld eingezahlt wird und dafür Fondsanteile erworben werden. Da diese Form der Kapitalanlage keine staatliche Förderung erhält, steht es dem Anleger frei, wann und wie er über sein Vermögen verfügen will.

        Eine Investition in Fondssparpläne zeichnet sich durch eine hohe Kostentransparenz aus. Anfallende Kosten (z. B. Verwaltungsgebühren oder Ausgabeaufschläge) sind in den Preisverzeichnissen der Banken, Sparkassen und Fondsgesellschaften dokumentiert.

        Immobilienbesitz

        Auch der Erwerb von Immobilien während der Erwerbsphase kann zum Erhalt des Lebensstandards im Ruhestand beitragen (Stichwort: „mietfreies Wohnen“). Bei Vermietung muss der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten versteuert werden, was die Rendite schmälert.

        Immobilienfonds sind eine weitere Möglichkeit, Kapital zur Absicherung des Alters aufzubauen.

        Aktien

        Auch der Kauf von Aktien ist eine Möglichkeit, Kapital zur Absicherung des Alters aufzubauen.

        Altersvorsorge bei Familienarbeit

        siehe auch: Gender Pension Gap

        Durch die Rahmenbedingungen von Haus- und Familienarbeit sowie von Erwerbsarbeit hat Deutschland im OECD-Vergleich den größten Geschlechterunterschied bezüglich der Altersvorsorge. 2011 war der Gender Pension Gap hier mit 44 % fast doppelt so hoch wie im OECD-Durchschnitt (28 %)[13][14]. Dies geht insbesondere auf die alten Bundesländer zurück[14], die 2014 bei einer Lücke von 42 % lagen, während die neuen Bundesländer mit 23 % unter dem OECD-Durchschnitt lagen.[15]

        Wer ganz oder zeitweise nicht erwerbstätig ist, um sich der Kindererziehung oder der Pflege von Angehörigen zu widmen, erhält unter sehr begrenzten Umständen daraus eigene finanzielle Ansprüche für das Alter.

        In Deutschland wird gemäß § 56, § 249 und § 249a SGB VI eine begrenzte Anzahl von Jahren als Kindererziehungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung als Beitragszeiten anerkannt. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Zeiten der Pflege von Angehörigen Beitragszeiten in der Rentenversicherung.

        Bei Ehepartnern und eingetragenen Lebenspartnern, die nicht durchgängig erwerbstätig sind oder waren, wird von einer Versorgung durch den erwerbstätigen Partner ausgegangen. Im Falle einer Scheidung wird über den Versorgungsausgleich finanzielle Gerechtigkeit bei der späteren Rente gewährleistet. Ziel ist es, dem Partner, der etwa wegen der Kindererziehung während der Ehe weniger gearbeitet hat und damit weniger Rentenansprüche sammeln konnte, trotzdem eine unabhängige Versorgung zu ermöglichen. Auch bei einer späteren weiteren Ehe bleibt der Versorgungsausgleich aus der vorherigen Ehe erhalten. Die Entscheidung über den Versorgungsausgleich fällt das Familiengericht. Das gilt auch für eine gescheiterte eingetragene Lebensgemeinschaft.

        Nach dem Tode eines Ehepartners besteht ein Anspruch auf Hinterbliebenenrente, der allerdings bei einer erneuten Eheschließung erlischt.

        Frauen sind häufiger von Altersarmut betroffen als Männer. Gründe hierfür sind die Zeit, die für die Kindererziehung aufgewendet wird, sowie das niedrigere Lohnniveau.[16] Zudem können Unterhaltsregelungen bei der Altersarmut eine Rolle spielen: Geschiedene Hausfrauen können bzw. konnten seit der Einführung des neuen Unterhaltsrechts im Jahr 2008 nicht mehr auf einen Unterhalt vom Ex-Ehemann zusätzlich zur eigenen Altersrente zählen. Da aber viele Hausfrauen, im Vertrauen auf den zuvor geltenden Anspruch auf lebenslangen Versorgungsunterhalt, kaum selbst in die Rentenkasse eingezahlt haben, sind sie von Altersarmut bedroht.[17] Am 13. Dezember 2012 beschloss die Bundestagsmehrheit allerdings eine Ergänzung des § 1578b Bürgerliches Gesetzbuch zum Ausgleichsunterhalt in Abhängigkeit von der Dauer der Ehe und von ehebedingten Nachteilen.[18]

        Altersvorsorgepflicht

        Seit vielen Jahren wird das Thema Altersvorsorgepflicht für Selbständige diskutiert. Ausgespart sind diejenigen Selbständigen, die über eine Berufsständische Versorgung pflichtversichert sind. Die Altersvorsorgepflicht für Selbstständige, die der Koalitionsvertrag vorsieht, ist auf unbestimmte Zeit verschoben. Das Bundesarbeitsministerium hatte einen entsprechenden Gesetzesentwurf für Ende 2019 angekündigt, kann nun jedoch keinen Zeitplan mehr nennen.

        Die entsprechenden Rentenversicherungsberichte veröffentlicht das BMAS.[19] Sie sind zum Teil Grundlage der politischen Diskussionen.

        Bei Selbständigen geht es in der Diskussion immer wieder um die Einbeziehung in staatliche Versorgungseinrichtungen und um die Ausgestaltung der Versorgung.[20] Es gibt einschränkende und ausdehnende Regelungen für diese Versorgungssysteme.[21]

        Die möglichen Zielsetzungen von Altersversorgungssystemen im internationalen Vergleich reichen von Vermeidung der Altersarmut bis hin zur Sicherstellung des erreichten Lebensstandards.[22]

        Gleichstellungsproblematik

        Frauen verdienen häufig weniger als Männer und sie haben seltener gutbezahlte Führungspositionen inne. Außerdem hat ein Teil der Frauen durch Schwangerschaft und Kindererziehung – meist längere – Ausfallzeiten. Hierdurch bedingt fällt die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung für Frauen im Durchschnitt deutlich niedriger aus als für Männer. Frauen waren als Hausfrau oft nie erwerbstätig und haben deshalb keinen eigenen Anspruch auf Rente (Altersarmut, Gender Pension Gap).

        Die längere Lebenserwartung von Frauen schlägt sich tariflich in Vorsorgeverträgen nieder, da eine längere Verteilzeit zu berücksichtigen ist, die die monatliche Rente schmälert.

        Zum 1. Januar 2006 wurden für Riester-Renten Unisex-Tarife eingeführt. Seitdem müssen Männer den gleichen Betrag wie Frauen entrichten, obwohl sie die Leistungen für einen statistisch kürzeren Zeitraum erhalten. Seit 2012 sind sämtliche Kalkulationen zu Versicherungstarifen geschlechterneutral umzusetzen (EuGH, Rechtssache C-236/09).[23]

        Literatur

        PricewaterhouseCoopers AG, Deutsche Rentenversicherung Bund: Altersvorsorge. Beraten, gestalten, optimieren, Stollfuß Medien GmbH & Co. KG, ISBN 978-3-08-352000-9
        Bund der Versicherten (Hrsg.): Leitfaden Altersvorsorge. Richtig vorsorgen und dabei sparen. Fördermöglichkeiten, Geldanlagen, Versicherungen. zu Klampen Verlag, Springe 2009, ISBN 978-3-86674-029-7.
        Andreas Buttler: Einführung in die betriebliche Altersversorgung, 5. Auflage 2008, Verlag Versicherungswirtschaft, Karlsruhe, ISBN 978-3-89952-364-5
        Christopher Jung: Betriebliche Altersversorgung (CD/Hörbuch), Verlag Versicherungswirtschaft, Karlsruhe 2007
        Christian Christen: Politische Ökonomie der Alterssicherung – Kritik der Reformdebatte um Generationengerechtigkeit, Demographie und kapitalgedeckte Finanzierung. Marburg 2011, ISBN 978-3-89518-872-5

        Siehe auch

        Europarente (PEPP)

        Weblinks

        Wiktionary: Altersvorsorge Ã¢Â€Â“ Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
        Aktuelle Analysen aus dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit: Rente mit 67/Neue Herausforderungen für die Beschäftigungspolitik (pdf; 1002 kB)
        Altersvorsorge macht Schule ist eine Kampagne des Bundes, der Deutschen Rentenversicherung, des Deutschen Volkshochschulverbands und weiterer Partner zur Fortbildung zum Thema Altersvorsorge an den deutschen Volkshochschulen
        Informationen rund um das Thema Altersvorsorge Eine Initiative der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

        Einzelnachweise

        ↑ Christian Christen, S. 36ff.

        ↑ Cisch / Karst in Schlewing/Henssler/Schipp/Schnittker, Arbeitsrecht der betrieblichen Altersversorgung und Zeitwertkonten, Loseblatt, Teil I, Stand September 2014, Teil 1 A, Bedeutung der betrieblichen Altersversorgung, Rz. 2, Lfg. 14 Nov. 2012, ISBN 978-3-504-25702-6

        ↑ Johannes Steffen, »Drei-Säulen-Modell« der Alterssicherung ist gescheitert – Trotz geförderter Privatvorsorge keine Lebensstandardsicherung. Portal-Sozialpolitik, 2014 (Memento vom 22. April 2015 im Internet Archive)

        ↑ Ingo Schäfer, Die Illusion von der Lebensstandardsicherung – Eine Analyse der Leistungsfähigkeit des >Drei-Säulen-Modells<. Arbeitnehmerkammer Bremen, 2015

        ↑ Winfried Schmähl, Politikberatung und Alterssicherung: Rentenniveau, Altersarmut und das Rentenversicherungssystem. Vierteljahrshefte zur Wirtschaftsforschung: Vol. 80, Politikberatung hinter den Kulissen der Macht, pp. 159-174

        ↑ Beamte oder Arbeitnehmer Schriftenreihe der Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung Band 6, Kapitel 4.2.3, Köln 1996, abgerufen am 15. August 2019

        ↑ Bundesverfassungsgericht, Urteil des Zweiten Senats vom 6. März 2002 – 2 BvL 17/99 – Tz 183, abgerufen am 15. August 2019

        ↑ § 20 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages

        ↑ Siehe auch: Abgeordnetenentschädigung#Versorgung der Abgeordneten in den Parlamenten der deutschen Bundesländer

        ↑ BMF Gz IV C 8 – S 2222/07/0003; IV C 5 – S 2333/07/0003 Doc 2008/0022798 Rz 195

        ↑ Az. IV C 3 – S 2222/09/10041. Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge und betrieblichen Altersversorgung. Bundesministerium der Finanzen. 31. März 2010. Abgerufen am 20. Januar 2019.

        ↑ http://de.statista.com/statistik/daten/studie/39412/umfrage/anzahl-der-abgeschlossenen-riester-vertraege/

        ↑ New OECD data and analysis revealing the wide gap in pension benefits between men and women. OECD, Mai 2015, abgerufen am 14. März 2017. 

        ↑ a b Gender Pension Gap. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 2011, abgerufen am 14. März 2017. 

        ↑ DIW Wochenbericht 5/2017: Gender Pension Gap

        ↑ Altersarmut in Deutschland, abgerufen am 27. Mai 2013

        ↑ Tina Groll: Arm, alt, weiblich. Zeit Online, 24. Dezember 2012, abgerufen am 2. Juni 2015. 

        ↑ Ergänzung des $ 1578b BGB vom 13. Dezember 2012 (PDF; 196 kB)

        ↑ http://www.bmas.de/DE/Themen/Rente/Rentenversicherungsbericht/inhalt.html – Stand: 9. Dezember 2014

        ↑ Cisch / Karst in Schlewing/Henssler/Schnipp/Schnittker, Arbeitsrecht der betrieblichen Altersversorgung und Zeitwertkonten, Loseblatt, Teil I, Stand Sept. 2014, Teil 1 A, Bedeutung der betrieblichen Altersversorgung, Rz. 2, Lfg. 14, Nov. 2012, ISBN 978-3-504-25702-6

        ↑ Cisch / Karst in Schlewing/Henssler/Schnipp/Schnittker, Arbeitsrecht der betrieblichen Altersversorgung und Zeitwertkonten, Loseblatt, Teil I, Stand Sept. 2014, Teil 1 A, Bedeutung der betrieblichen Altersversorgung, Rz. 3, Lfg. 14, Nov. 2012, ISBN 978-3-504-25702-6

        ↑ Cisch / Karst in Schlewing/Henssler/Schnipp/Schnittker, Arbeitsrecht der betrieblichen Altersversorgung und Zeitwertkonten, Loseblatt, Teil I, Stand Sept. 2014, Teil 1 A, Bedeutung der betrieblichen Altersversorgung, Rz. 4, Lfg. 14, Nov. 2012, ISBN 978-3-504-25702-6

        ↑ InfoCuria Rechtsprechung

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        Normdaten (Sachbegriff): GND: 4001479-4 (OGND, AKS)

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          Der Versandhandel (auch Mailorder, Distanzhandel, Onlinehandel oder interaktiver Handel) ist eine Art des Einzelhandels, bei dem die Produkte mindestens per Internet, historisch und vereinzelt heute noch per Produktkatalog, Prospekt, Internet, Fernsehwerbung oder Handelsvertreter angeboten werden.

          Inhaltsverzeichnis

          1 Allgemeines
          2 Geschichte
          3 Rechtsfragen

          3.1 Allgemeines
          3.2 Versendung der Ware
          3.3 Bezahlung der Ware
          3.4 Verbote im Versandhandel
          3.5 Versandhandel im Verbrauchsteuerrecht der EU

          4 Wirtschaftliche Aspekte

          4.1 Unterscheidung nach Zielgruppe
          4.2 Unterscheidung nach Sortiment
          4.3 Versandprozess

          5 Siehe auch
          6 Weblinks
          7 Einzelnachweise

          Allgemeines

          Der Versandhandel ist eine Vertriebsform im Handel, die nicht wie der Einzel- oder Großhandel über direkte Kundenkontakte (Präsenzhandel) verfügt. Vielmehr findet die Geschäftsbeziehung über Produktkataloge oder das Internet statt. Deshalb ist weder die direkte Übergabe der Ware an den Käufer noch die direkte Zahlung des Kaufpreises an den Verkäufer möglich. Die Ware muss versandt werden, die Zahlung erfolgt durch unbaren Zahlungsverkehr. Das hat Folgen für den Gefahrübergang, das Transport- und das Zahlungsrisiko.

          Geschichte

          Aristide Boucicaut, der Leiter von Le Bon Marché, stellte 1856 der französischen Öffentlichkeit den ersten Versandkatalog vor. Zu Beginn wurde hauptsächlich das Stadtgebiet von Paris beliefert, später ganz Frankreich. Die amerikanische Mail-Order-Industrie begann 1872 mit dem weltweit ersten Universalversender Aaron Montgomery Ward (1843–1913),[1] der im selben Jahr den ersten Versandkatalog für sein Versandgeschäft in Chicago präsentierte. Er bestand aus einem einzigen Blatt mit den Angeboten und den Versandbedingungen.[2] Anstatt seine Kunden – zumeist Farmer in den Weiten des amerikanischen Westens – in regelmäßigen Abständen persönlich zu besuchen, ihre Bestellungen aufzunehmen und dann bei seinem nächsten Besuch die Ware zu liefern, überließ er ihnen eine Warenliste.[3] Timothy Eaton begann im Jahre 1877 mit dem Lieferservice und brachte 1884 seinen ersten transkanadischen Katalog heraus. Sears Roebuck veröffentlichte 1893 den ersten Katalog, ab 1897 versandte Sears Roebuck Kataloge im Umfang von 750 Seiten mit 6000 Artikeln.[4] Eatons Katalog erreichte 1904 eine Auflage von 1,3 Millionen Exemplaren.

          Kaufhaus ISRAEL Berlin, Versandhauskatalog S. 24 von 1932

          Im deutschsprachigen Raum entstand bereits im Jahr 1870 der bis heute als Versandgeschäft tätige Herrenausstatter Mey & Edlich,[5] der die ersten bebilderten Kataloge[6] ab 1886 versandte. Damit gilt der damalige sächsische Hoflieferant Mey & Edlich als Begründer des deutschen und wohl auch des weltweiten Versandgeschäftes.[7]
          Ihm folgte August Stukenbrok Einbeck (ASTE), der ab 1888 in Einbeck einen Fahrradversandhandel betrieb.

          Der von Katalogen abhängige Versandhandel gelangte in der Weimarer Republik zur Blüte, denn viele noch heute bestehende Versandhändler wurden gegründet: Versandhaus Klingel (1923), Baur Versand (1925), Friedrich Wenz (1926), Quelle (Oktober 1927), Schöpflin (1929), Bader Versand (1929) und Vorwerk (1930) oder der Otto-Versand (August 1949),[8] Neckermann versandte im Dezember 1938 die ersten Kataloge. In England gab John Moores im Mai 1932 den ersten Versandhandelskatalog seines Einzelhandelsunternehmen Littlewoods heraus.

          Nach dem Zweiten Weltkrieg begann Neckermann im März 1950 wieder mit dem Katalogversand, es folgte der des Otto-Versands im September 1950 mit 14 Seiten und einer Auflage von 300 Exemplaren; Schwab folgte 1955. In der DDR wurde der Versandhandel durch die staatliche Handelsorganisation (Centrum-Versandhandel, Leipzig; Konsument Versandhaus, Karl-Marx-Stadt) am 1. Mai 1956 eingeführt. Die allgemein schlechte Versorgungslage in der DDR wirkte sich aber auch auf den Versandhandel aus; bis zur Hälfte der in den Katalogen angepriesenen Güter waren jeweils nicht lieferbar. Wegen des steigenden Unmuts der Bürger darüber, offiziell allerdings wegen der flächendeckend „besseren Versorgungslage“, wurde der Versandhandel in der DDR am 13. August 1976 eingestellt. Nur noch Kondome und Saatgut konnten weiterhin per Post bestellt werden.[9] Westdeutsche Versandhauskataloge erlangten zu jener Zeit große Beliebtheit in der DDR. Aufgrund der konjunkturellen Situation in den 1970er Jahren wurden mehrere Versandhändler aufgekauft. Bereits 1964 kaufte die Quelle-Gruppe Schöpflin auf, der Otto-Versand übernahm den Heine-Versand (1974) und Schwab-Versand (1976), Karstadt erwarb 1976 den Neckermann-Versand. Zudem begannen die großen Versandhändler mit dem Ausbau von Logistikzentren und eigenen Transportsystemen, um die Transport- und Postgebühren an die Deutsche Bundespost zu minimieren (siehe: Hermes Europe).

          Der Neckermann-Katalog erreichte nach der Wiedervereinigung im Jahre 1990 mit 1000 Seiten Umfang und einer Auflage von 10 Millionen Exemplaren seine Höchstphase. Mit der Verbreitung von Versandhändlern und Auktionsplattformen im Internet (u. a. Amazon.com 1994, eBay 1995), dem Ausbau des Filialnetzes größerer Fachmärkte (Obi, Praktiker, Media-Markt, Saturn) und der Aktionswarenentwicklung in Discountermärkten schrumpfte der Anteil des konventionellen Versandhandels am gesamten Einzelhandelsumsatz, so dass sich viele Versandhändler auch als Internetanbieter profilieren mussten. Nicht alle waren dabei erfolgreich, 2009 wurde der Quelle-Versand, 2012 Neckermann insolvent. Der Online-Versandhandel gewinnt darüber hinaus immer mehr an Bedeutung. Laut einer Studie des Bundesverbandes des Deutschen Versandhandels e.V. ist die Zahl der deutschen Internet-Käufer im Jahr 2009 auf 32,5 Millionen gestiegen. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies eine Steigerung um 1,1 Millionen Nutzer des Online-Versandhandels.

          2016 gehörten Amazon, Otto, Zalando, Notebooksbilliger sowie Bonprix in Deutschland zu den fünf umsatzstärksten Onlineshops.[10] Der Otto-Versand brachte im November 2018 seinen letzten Katalog heraus. Grund war der Online-Handel, durch den die Bedeutung der Kataloge seit den 2000er Jahren stark zurückgegangen war.

          Rechtsfragen

          Rechtsgrundlage für den Versandhandel ist in Deutschland das Fernabsatzrecht.

          Allgemeines

          Gemäß § 1 JuSchG ist Versandhandel jedes entgeltliche Geschäft, das im Wege der Bestellung und Übersendung einer Ware durch Postversand oder elektronischen Versand ohne persönlichen Kontakt zwischen Lieferant und Besteller vollzogen wird. Die Bestellung der gewünschten Produkte kann mündlich (z. B. per Telefon oder Handelsvertreter), schriftlich (z. B. per Brief oder Fax) oder im Internet getätigt werden. Die anschließende Bezahlung kann per Kreditkarte, Nachnahme, Vorauskasse, Lastschrift oder auf Rechnung erfolgen. Beim Versandhandel gibt es zum Schutz des Verbrauchers ein Widerrufsrecht vom Kaufvertrag, das häufig durch ein Rückgaberecht ausgeübt wird, u. a. geregelt in der Fernabsatzrichtlinie der EU.

          Versendung der Ware

          → Hauptartikel: Versendungskauf

          Beim Versandhandel (Fernabsatz und Online-Handel) stehen sich daher Käufer und Verkäufer nicht unmittelbar gegenüber, so dass die Ware transportiert werden muss und zwischen Bestellung und Übergabe mindestens ein Arbeitstag liegt. Der Käufer, der die Ware auch beim Verkäufer abholen könnte (§ 269 Abs. 1 BGB), möchte sich die Ware aber bequemer verschaffen und vereinbart mit dem Verkäufer ihren Versand. Die nicht mögliche direkte Übergabe wird durch Versendung der Ware ersetzt, die der Versandhändler selbst übernimmt oder – im Regelfall – durch Transportunternehmen durchführen lässt. Dadurch hat der Käufer den Nachteil, dass er – anders als beim Präsenzkauf – die Ware vorher nicht sehen und begutachten kann, sondern erst bei deren Lieferung, also meist nach der Zahlung des Kaufpreises. Außerdem besteht für den Käufer das Risiko, dass er den Kaufpreis bezahlt hat, aber die Ware nicht oder nicht mangelfrei geliefert wird.

          Der Verkäufer darf beim Versendungskauf Dritte mit dem Transport der Ware beauftragen, das sind Transportunternehmen wie etwa die Post, Paketdienste, Frachtführer (per Eisenbahn, Schiff oder Flugzeug) oder Spediteure. Der Spediteur im klassischen Sinn organisiert zwar definitionsgemäß nur den Transport (§§ 453 ff. HGB), wird tatsächlich aber oft im Selbsteintritt auch zum Frachtführer und tritt dann selbst als Ausführender von Transporten auf (§ 458 HGB).

          Gemäß § 474 Abs. 2 BGB findet der Gefahrübergang nach § 447 BGB nur bei Kaufverträgen statt, an denen entweder sowohl auf Käufer- als auch auf Verkäuferseite kein Verbraucher beteiligt ist, oder lediglich auf der Verkäuferseite, nicht aber auf der Käuferseite ein Verbraucher steht. Dadurch wird der Verbrauchsgüterkauf ausgeschlossen, bei dem ein Unternehmer als Verkäufer und ein Verbraucher als Käufer vorhanden sind. Beim Verbrauchsgüterkauf führt die Auslieferung der Ware an das Transportunternehmen nicht zum Übergang der Preisgefahr auf den Käufer. Der Gefahrübergang erfolgt vielmehr erst nach dem Transport mit Übergabe der Ware an den Käufer (§ 446 BGB). Die Ware reist beim Verbrauchsgüterkauf mithin auf Gefahr des Verkäufers.[11] Erteilt der Käufer jedoch dem Transporteur eine Abstellgenehmigung, geht die Transportgefahr auch ohne tatsächliche Übergabe auf den Käufer über.

          Bezahlung der Ware

          Die Zahlung des Käufers erfolgt durch Kreditkarten oder sonstige Zahlungskarten. Nach der Rechtsprechung des BGH gelten im Telefon-/Mailorder-/E-Commerce-Verfahren die gleichen Grundsätze wie im Präsenzhandel, wo der Kreditkarteninhaber seine Kreditkarte dem Vertragshändler vorlegt.[12] Von entscheidender Bedeutung sei die Bargeldersatzfunktion,[13] die der Kreditkarte nicht nur beim Präsenzgeschäft unter Vorlage der Karte, sondern auch im Mailorderverfahren zukommt. Hauptmerkmal des Versandhandels als Fernabsatzgeschäft ist der Verzicht auf die körperliche Vorlage der Kreditkarte, sodass die Prüfung der Unterschrift durch den Vertragshändler (englisch signature on file, „Unterschrift liegt vor“) unterbleibt. Hiermit bestätigt der Vertragshändler beim Präsenzverfahren, dass ihm die Unterschrift des Karteninhabers, etwa auf einer schriftlichen Bestellung, vorliegt. Stattdessen übermittelt der Käufer dem Händler lediglich über Telefon, E-Mail oder Internet seine Kartendaten, woraus der Versandhändler einen Leistungsbeleg erstellt. Der Händler darf nur dann die Kreditkartendaten für die Erstellung eines Leistungsbelegs nutzen, wenn die Händlerbedingungen mit dem Kartenunternehmen dies vorsehen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sehen meistens vor, dass der Vertragshändler nur dann einen Anspruch gegen das Kartenunternehmen aus einem abstrakten Schuldversprechen erhält, wenn auch tatsächlich eine Bestellung bei ihm eingegangen ist und deshalb eine Voranfrage bei dem Kartenunternehmen stattgefunden hat. Der Händler muss zur Vermeidung der systemimmanenten Missbrauchsgefahren vor der Zahlung prüfen, ob Besteller und Karteninhaber identisch sind und die Kartenprüfnummer auf der Rückseite der Karte überprüfen. In diesen Fällen hat das Kartenunternehmen vorher die Voraussetzungen für diese Identitätsprüfung zu schaffen. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass die Verteilung des Missbrauchsrisikos im Versandhandel nicht anders als bei Präsenzgeschäften zu beurteilen ist, mithin also Rückbelastungsklauseln unzulässig sind. Dem liegt die Annahme zugrunde, dass auch bei Distanzgeschäften eine Bargeldersatzfunktion bestehe, die einem verschuldensunabhängigen Abwälzen des Missbrauchsrisikos auf den Vertragshändler entgegenstehe.[14]

          Die Zahlungspflicht des Kartenunternehmens entsteht nur, wenn das Vertragsunternehmen mit Hilfe des POS-Terminals ordnungsgemäße Leistungsbelege erstellt. Diese Regelung benachteiligt das Vertragsunternehmen nicht unangemessen, sondern schreibt eine sachgemäße Dokumentation der abgewickelten Geschäfte vor, die insbesondere zur Bearbeitung etwaiger Beschwerden eines Karteninhabers benötigt wird.[15] Der fehlende Vermerk „signature on file“ berührt die Zahlungspflicht des Kartenunternehmens im Mailorderverfahren nicht. Diese Angabe ist grundsätzlich eine notwendige Voraussetzung der Zahlungspflicht des Kreditkartenunternehmens im Präsenzverfahren,[16] kann und darf auf den Leistungsbelegen im Mailorderverfahren jedoch nicht vermerkt werden. Die Zahlungspflicht des Kartenunternehmens entsteht auch ohne den Vermerk „signature on file“ auf den Leistungsbelegen, wenn Bestellungen per E-Mail/Internet übermittelt werden und dem Vertragsunternehmer die Unterschriften der Karteninhaber nicht vorliegen.[17]

          Verbote im Versandhandel

          Für nicht jugendfreie Produkte besteht ein grundsätzliches Verbot ihres Versandhandels (§ 12 Abs. 3 Nr. 2 JuSchG). Nach § 1 Abs. 4 JuSchG liegt kein verbotener Versandhandel vor, wenn durch geeignete Vorkehrungen verhindert wird, dass die bestellte Ware in die Hände von Kindern und Jugendlichen gerät. Sie darf nicht in der Liste jugendgefährdender Medien gemäß § 18 Abs. 1 JuSchG enthalten sein.

          Ferner dürfen in Deutschland zwar Arzneimittel zur Anwendung am Menschen über Versandapotheken mit behördlicher Erlaubnis in den Verkehr gebracht werden (Arzneimittelversandhandel in Deutschland; § 43 Abs. 1 AMG in Verbindung mit § 11a ApoG), bei Arzneimitteln zur Anwendung an Tieren ist der Versandhandel in Deutschland weiterhin verboten (§ 43 Abs. 5 AMG).[18]

          Versandhandel im Verbrauchsteuerrecht der EU

          Für den Versandhandel mit Waren, die mit einer Verbrauchsteuer belastet sind, hat die Europäische Union im Artikel 36 der Richtlinie 2008/118/EG einschränkende Regelungen erlassen.[19] Diese Bestimmungen hat Deutschland in seinen Verbrauchsteuergesetzen umgesetzt – für Schaumwein beispielsweise im § 21 Schaumweinsteuergesetz. Der Versandhändler hat vor der Lieferung im Bestimmungsland einen Beauftragten zu bestellen, der die steuerlichen Pflichten übernimmt. Dieser Beauftragte muss sich beim Hauptzollamt registrieren lassen. Wenn sich der Versandhändler nicht an diese Bestimmungen hält, wird er selbst zum Steuerschuldner. Der – private – Empfänger wird damit nach deutschem Recht niemals direkter Steuerschuldner. Allerdings sieht die EU-Richtlinie Ausnahmen vor, die im deutschen Recht nicht enthalten sind. Ein Versandhändler mit Sitz in Deutschland muss sich also vorher über die Rechtslage in jedem Mitgliedsstaat der EU informieren, in den er liefern möchte.

          Das deutsche Kaffeesteuerrecht sieht eine vergleichbare Regelung vor, obwohl Kaffee nicht zu den harmonisierten Verbrauchsteuern gehört. Diese Regelung wird von der EU beanstandet.

          Die Regelungen in Österreich unterscheiden sich dadurch, dass hier kein Beauftragter zu bestellen ist. Steuerschuldner bleibt auch hier der ausländische Versandhändler, der allerdings seine Steuerschuld selbst beim Zollamt Innsbruck zu entrichten hat (z. B. nach § 52 Alkoholsteuergesetz)[20].

          Wirtschaftliche Aspekte

          Unterscheidung nach Zielgruppe

          Man unterscheidet im Versandhandel grundsätzlich zwei Arten:

          Business-to-Consumer (B2C): direkt an den privaten Verbraucher (Konsument) gerichtet
          Business-to-Business (B2B): an Unternehmenskunden gerichtet

          Unterscheidung nach Sortiment

          Es wird unterschieden zwischen:

          Spezialversender: Versandhandelsunternehmen, die sich auf einen Sortimentsbereich spezialisieren (Textilien/Mode, HiFi, Tonträger, Möbel, Delikatessen etc.). Beispiele sind Conrad Electronic, Madeleine Mode, Borek Briefmarken, Pro Idee, Walbusch und H. Köser.
          Universalversender: Versandhandelsunternehmen, die meist mit einem oder mehreren saisonal erscheinenden Hauptkatalogen, gestützt durch mehrere Spezialkataloge, ein „Kauf- oder Warenhaus“-Sortiment (Bekleidung, Unterhaltungselektronik, Möbel, Haushaltswaren, …) anbieten. Nach der Insolvenz des Quelle-Versandes und von Neckermann ist diese Gattung am Markt kaum noch vertreten. Repräsentanten dieser Gruppe sind in Deutschland nun noch der Otto-Versand, BAUR und Schwab. Der Anteil des Online-Umsatzes bei den Universalversendern wächst kontinuierlich und beginnt den Katalog als bedeutendsten Umsatzträger zu verdrängen.

          Nach einer erfolgten Bestellung und darauf folgender Einigung auf einen Bezahlvorgang werden die Produkte durch Zustelldienste oder Logistikdienstleister an die Endabnehmer versendet. Dabei unterscheidet sich die Privatkundenlogistik von der Handelslogistik durch die Herausforderungen der sogenannten letzten Meile zum Kunden.

          Versandprozess

          Der Versandprozess in einem Unternehmen sollte möglichst durchgängig und ohne große Eingriffe und Verzögerungen ablaufen. Die Auftragsannahme, die Versandabwicklung, die eigentliche Auslieferung sowie das Retourenmanagement sind dabei die wesentlichen Schritte.

          Auftragsannahme: Erfassung der Bestelldaten aus dem Kundenauftrag und Prüfen der Verfügbarkeit der Artikel.
          Versandabwicklung: Erstellung einer Packliste und Drucken von Rechnung, Adressaufkleber und sonstigen Retourenunterlagen.
          Auslieferung: Übergabe der Ware an einen geeigneten Versanddienstleister.
          Retourenmanagement: Prüfen des Grundes für die Rücksendung der Ware und Analyse der weiteren Verfahrensweise.

          Siehe auch

          Direktvertrieb
          Lieferdienst
          Streckengeschäft (Direktversand, Drop-Shipping)
          Versandbetrug
          Versandhandelsregelung

          Weblinks

          Wiktionary: Versandhandel Ã¢Â€Â“ Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
          Wiktionary: Versandhaus Ã¢Â€Â“ Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
          Bundesverband des deutschen Versandhandels
          Der österreichische Versandhandel im Handelsverband

          Einzelnachweise

          ↑ O.V., Die Montgomery Ward Story, in: Der Versandhausberater Nr. 1, 2001, S. 6

          ↑ Shopping Innovations, The History of the Shopping Mall, 9. August 2016

          ↑ Jörg Knoblauch, Die Personalfalle, 2010, S. 127

          ↑ Heinrich Holland, Direktmarketing: Im Dialog mit dem Kunden, 2011, S. 1

          ↑ Mey & Edlich – Mode für Männer online kaufen. Abgerufen am 16. Mai 2018. 

          ↑ 1. Mey & Edlich Katalog. In: The New York Public Library Digital Collections. 31. Januar 2017 (nypl.org [abgerufen am 16. Mai 2018]). 

          ↑ André Loh-Kliesch: Mey, Ernst – Unternehmer in Leipzig. Abgerufen am 16. Mai 2018. 

          ↑ Patrick Siegfried, Onlinehandel: 19 erfolgreiche Unternehmenskonzepte, Band 1, 2014, S. 357

          ↑ Klaus Taubert: „Planwirtschaft wie aus dem Bilderbuch“, einestages, Spiegel Online, 8. Oktober 2010

          ↑ Top 100 umsatzstärkste Onlineshops in Deutschland. E-Commerce-Umsatz 2016 der B2C-Shops für physische Güter in Mio. €: Zum neunten Mal geben das EHI und Statista einen Überblick über den aktuellen E-Commerce-Markt in Deutschland. Auf Basis der Studie „E-Commerce-Markt Deutschland 2017“, in der die 1.000 umsatzstärksten Onlineshops untersucht wurden, entstand das Ranking der Top-100-Onlineshops. EHI Retail Institute GmbH, 29. November 2017, abgerufen am 6. Januar 2018. 

          ↑ Wolfgang Fikentscher/Andreas Heinemann, Schuldrecht, 2006, S. 465

          ↑ BGH, Urteil vom 13. Januar 2004, Az.: XI ZR 479/02 = BGH WM 2004, 1130, 1131

          ↑ BGHZ 150, 286, 292

          ↑ BGH WM 2004, 1130, 1131

          ↑ BGH WM 2004, 1130, 1131

          ↑ BGH WM 2004, 1130, 1132

          ↑ BGH, Urteil vom 12. Juli 2005, Az.: XI ZR 412/04 = BGHZ 157, 256

          ↑ Kirsten Sucker-Sket: Tierarzneimittel: BGH schränkt Versandverbot für Tierarzneimittel ein. In: DAZ.online, 4. Mai 2010. Abgerufen am 26. Dezember 2010. 

          ↑ Richtlinie 2008/118/EG (PDF)

          ↑ https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10004876 Alkoholsteuergesetz Österreich

          Normdaten (Sachbegriff): GND: 4063149-7 (OGND, AKS)

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            Ein sanierter Altbau im Berliner Bezirk Tempelhof-Schöneberg
            Altbauten (Jugendstil) in geschlossener Bauweise bzw. im Blockrand (Dortmund)
            Gerloffsche Villa in Braunschweig, ein Altbau im Stil der Neorenaissance von 1889

            Als Altbau wird ein Wohngebäude überwiegend aufgrund seiner Beschaffenheit und der während bestimmter Zeitperioden üblichen Bauweise bezeichnet. Hiermit ist im Wesentlichen die bis zum Zweiten Weltkrieg übliche Bauweise im Wohnungsbau gemeint, bei der typischerweise Mauerwerkswände, Holzbalkendecken und Kastenfenster verwendet wurden. Der Beginn der Bauausführung von Betonwänden und -decken sowie Verbund- und Isolierglasfenstern markiert deshalb allgemein das Ende der Altbauära und wird in Deutschland meist auf das Jahr 1949 datiert. In dieser Weise wird der Begriff zum Beispiel auch im Berliner Mietspiegel definiert und verwendet.

            Der Begriff steht im Gegensatz zum Begriff des Neubaues. Mischbauformen werden gelegentlich als Altneubauten bezeichnet. Es gibt auch neue Gebäude, die vollständig in der soliden Bauweise im Stile von Altbauten errichtet werden, was sich häufig auch durch entsprechend klassische Architektur äußert.

            Der Begriff bezeichnete früher zumeist automatisch ein Gebäude mit einfacher, wenig komfortabler Ausstattung. Mittlerweile sind jedoch auch die meisten Altbauten saniert und daher mit Zentralheizung, Isolierglasfenstern und Bädern innerhalb der Wohnung ausgestattet. Daher assoziiert man mit dem Begriff Altbau auf dem Wohnungsmarkt meist eher die für Bauten aus der industriellen Revolution und Gründerzeit typischen Wohnelemente wie großzügige Raumhöhen und Fenstergrößen, Ornamentik, Stuck sowie Parkett- bzw. Dielenböden. Doch auch deutlich ältere Gebäude werden als Altbau bezeichnet. Stilistisch können mit dem Begriff also Bauten von der Gotik über den Barock bis zum Historismus und teils Expressionismus abgedeckt werden. Viele dieser Bauten sind geschützte Baudenkmale.

            Für die Verwendung des Begriffs Altbau für ein zu einem bestimmten Zeitpunkt bereits vorhandenes Bauwerk im Unterschied zu einem neu zu errichtenden Neubau siehe Bestand (Bauwesen).

            Inhaltsverzeichnis

            1 Österreich
            2 Siehe auch
            3 Weblinks
            4 Einzelnachweise

            Österreich

            In Österreich bezieht sich der Begriff Altbau häufig auf die Vollanwendbarkeit des Mietrechtsgesetzes. Darunter fallen, stark vereinfacht, Miet- und Eigentumswohnungen, welche vor dem 30. Juni 1953 bzw. 8. Mai 1945 errichtet wurden.[1]

            Siehe auch

            Altbausanierung
            Mietskaserne

            Weblinks

            Wiktionary: Altbau Ã¢Â€Â“ Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
            Städter mögen Altbauwohnungen in Blockrand-Quartieren, Basler Zeitung, 21. November 2013
            Leben im Denkmal: Alle wollen im Fachwerk wohnen, im Bauhaus lieber nicht, Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach (IfD), Die Welt, 5. Januar 2018
            Schönheit und Wert von Wohnimmobilien: Ergebnisse einer Befragung der TU Chemnitz, Dr. Nicole Küster & Prof. Dr. Friedrich Thießen, Mai 2014 – Kurzzusammenfassung (2 Seiten, PDF)
            Bundesweite Denkmal-Studie von IfD Allensbach/pantera Immobilien: Historische Baudenkmale sind beliebteste Immobilienform, Dezember 2017

            Einzelnachweise

            ↑ Mietrechtsgesetz Österreich http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002531

            Normdaten (Sachbegriff): GND: 4112500-9 (OGND, AKS)

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            Kategorie: Bauwerke

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              Dieser Artikel behandelt den Hausteil Dach, zu weiteren Bedeutungen siehe Dach (Begriffsklärung).

              Klassische ziegelgedeckte Satteldächer über zwei Baukörpern
              Zeitgenössisches Glasdach des British Museum in London

              Ein Dach ist im Bauwesen eine Konstruktion, die darunter liegende Räume und Flächen nach oben hin abschließt und sie somit vor Sonne, Witterung oder anderen von oben eindringenden Einflüssen schützt. Dabei kann das Dach selbständiges Dach-Bauwerk über Freiflächen sein (z. B. Flugdach), in der Regel ist es aber oberer Abschluss eines Gebäudes. In diesem Fall trennt es zusammen mit den Außenwänden Außenraum von Innenraum und schützt vor der Witterung. Seine Gestaltung ist prägend für das gesamte Bauwerk und abhängig von klimatischen Bedingungen, Baustoffen und Baustilen. Im Verlauf der Architekturgeschichte entwickelten sich unterschiedlichste Dachformen.

              Bei den meisten Dächern kann zwischen Dachkonstruktion (dem Tragwerk) und der Dachhaut (der Dachdeckung) unterschieden werden.

              Inhaltsverzeichnis

              1 Grundbegriffe

              1.1 Bezeichnungen
              1.2 Maße des Daches

              2 Geschichtliche Entwicklung des Daches
              3 Dachkonstruktion
              4 Dachaufbau
              5 Dachhaut
              6 Dachformen
              7 Dachaufbauten und Dacheinschnitte
              8 Technische Installationen im Dachbereich
              9 Brandschutz
              10 Redewendungen
              11 Literatur
              12 Weblinks
              13 Einzelnachweise

              Grundbegriffe

              Bezeichnungen

              Grundelemente eines Daches
              Bezeichnungen am Dach

              Die von außen sichtbaren Flächen des Daches – ob geneigt oder flach, eben oder gewölbt – sind die Dachflächen, deren Begrenzungs- und gemeinsamen Schnittlinien die Dachkanten. Die obere waagrechte Schnittkante zweier Dachflächen nennt man First. Als Traufe bezeichnet man die untere waagrechte Kante der Dachfläche. Meist ist hier die Dachrinne angebracht.

              Der Giebel ist die obere abschließende Wandfläche eines Gebäudes im Bereich des Daches. Die Dachkante am Giebel nennt man Ortgang oder Ort. Dieser verbindet Traufe und First und begrenzt den Giebel nach oben. Kanten, an denen zwei Dachflächen in der Schräge zusammentreffen, werden als Grat (Außenkante) oder Kehle (Innenkante) bezeichnet. Einen Punkt, an dem drei oder mehr Dachflächen aufeinanderstoßen, nennt man Anfallspunkt.

              Ein Dach versucht immer, möglichst einfachen geometrischen Formen zu folgen, im allgemeinen Fall Rechtecken. Dachausmittlung nennt man die Übertragung des Daches in den Grundriss. Sitzt ein Dach einem aus mehreren geometrischen Formen zusammengesetzten Grundriss auf, spricht man von zusammengesetztem Dach, Dach mit Wiederkehr, zerfallendem Dach oder Dachzerfallung. Über schiefwinkligen Vielecken spricht man vom windschiefen Dach – hier sind die Dachflächen zwangsläufig in sich verkrümmt.

              Unterbrechungen oder Durchdringungen der Dachhaut werden als Dachöffnung, zum Beispiel Dachfenster oder Dachgauben aber auch die Durchlässe der Schornsteine (Rauchfänge), bezeichnet. Das Dachgeschoss ist ein Obergeschoss im Dachraum, der Dachboden ein unausgebauter Raum im gleichen Bereich (bei manchen Konstruktionen wird nicht differenziert). Dachschmuck sind alle außen angebrachten zierenden Elemente am Dach.

              Maße des Daches

              Grafische Darstellung der Dachneigung

              Der Begriff Firsthöhe bezeichnet den Abstand von Oberkante anbaufähiger Straßenverkehrsfläche bis zur Oberkante der Dachhaut des Firstes. Als Traufhöhe bezeichnet man den Abstand von Oberkante anbaufähiger Straßenverkehrsfläche bis zur (theoretischen) Schnittkante von Außenwand und Oberkante der Dachdeckung. Die Dachhöhe ist das Maß von Traufkante zum First in der Senkrechten. Als Grundmaß werden die horizontalen Abstände bezeichnet, wie sie auch unmittelbar in der Dachaufsicht abzulesen sind, sowie gegebenenfalls im Grundriß, sofern hier First, Grat und Kehlen (gestrichelt) eingezeichnet sind. Dachüberstand ist der waagrechte Abstand der Traufkante von der Außenkante Außenmauer.

              Die Dachneigung bezeichnet das Gefälle (die Steilheit) einer Dachfläche. Sie wird in der Regel als Winkel in Grad angegeben, gelegentlich auch in Prozent.

              Im allgemeinen Falle ist die Dachneigung am gesamten Dach – oder bei zusammengesetzten Dächern eines Dachabschnitts – konstant. Je nach Dachneigung unterscheidet man dann:

              Flachdach: 0°–10° (Deutsche Bauordnungen); 0°–5° (Österreich)
              Geneigtes Dach: >10° (Deutsche Bauordnungen); >7° (DIN 1055); >5° (Österreich)
              Flachgeneigtes Dach: 10°–22°, gelegentlich bis 30° Dachneigung
              Steildach: über 22° oder 30° Dachneigung; gelegentlich wird der Begriff Steildach auch synonym zu geneigtem Dach benutzt. Dann spricht man schon ab 7° von einem Steildach.

              Geschichtliche Entwicklung des Daches

              Die geschichtliche Entwicklung des Daches reicht weit zurück. Etwa 12.000 v. Chr. begannen Jäger und Sammler pultdachähnliche Gebilde aus Stangen und Rundhölzern zu bauen. Das Dach bestand dabei aus Gras, Heidekraut oder Fellen. Einige Jahrtausende später errichteten die Menschen Behausungen in eingetieften Gruben mit Satteldächern. Im Laufe der Zeit entwickelten sich Behausungen mit senkrechten Wänden und die Grubenvertiefung verlor immer mehr an Bedeutung. Satteldächer sowie Walmdächer dienten dem Schutz dieser Häuser. Die regionalen Unterschiede der Dachformen, und damit der Architektur, wurden stets auch vom Holzvorkommen bestimmt. Vom 13. bis zum 16. Jahrhundert fand eine rasante Entwicklung in der Konstruktions- und Bautechnik statt. Zu Beginn des 13. Jahrhunderts stellten Häuser aus Stein noch die Ausnahme dar, doch im späteren Verlauf gewannen die Steinbauten immer mehr an Bedeutung. Das bis zu dieser Zeit konstruktiv schwerfällige Sparrendach wurde im 17. Jahrhundert vom Pfettendach abgelöst und hundert Jahre später kam das Mansarddach hinzu. Kurze Zeit später und durch das ganze 19. Jahrhundert hinweg, entwickelte sich eine Vielfalt an Dachformen. Am Anfang dominierte das Steildach, später gewannen flachgeneigte Dächer sowie das Flachdach an Bedeutung.[1]

              Dachkonstruktion

              Das größte selbsttragende Holzdach der Welt steht auf der Messe in Hannover und wurde zur EXPO 2000 gebaut.

              Dachkonstruktion bezeichnet das Traggerüst eines Daches, die für seine Standsicherheit notwendige Konstruktion. Der Begriff grenzt sich insofern von Dachdeckung und Dachhaut ab, als diese von der Dachkonstruktion getragen werden. Ein vergleichbarer Begriff ist Dachtragwerk, als das Tragwerk eines Daches. Dachwerk bezeichnet die Gesamtheit der hölzernen Dachkonstruktion. Dachgerüst ist eine weitere Alternativbezeichnung für die Gesamtheit der die Dachhaut tragenden Konstruktion.

              Eine bedeutende Rolle bei Dachkonstruktionen spielt der Baustoff Holz, insbesondere im Rahmen der zwei klassischen Varianten, dem Sparrendach und dem Pfettendach. Der zweite traditionell bedeutende Naturbaustoff der Zimmerei ist Bambus, der in Ostasien eigenständige Formen der Dachkonstruktionen hervorgebracht hat.

              Seit dem 19. Jahrhundert finden zunehmend Stahl-Konstruktionen Verwendung, seit dem 20. Jahrhundert zusätzlich Konstruktionen aus Stahl- und Spannbeton, sowie Zeltkonstruktionen. All diese neueren Konstruktionen finden sich insbesondere bei weitspannenden Dächern über Bahnhofshallen, Hangars, Tribünen, sowie andere große Hallen und Flugdächer.
              In der Zeitgenössischen Architektur finden zunehmend auch Kunststoffe und Verbundwerkstoffe für die Konstruktion Verwendung.

              Dachaufbau

              Als Dachaufbau bezeichnet man den baukonstruktiven Aufbau eines Daches, also die Kombination und Schichtung tragender und dichtender Bauelemente. Man unterscheidet:

              Einschalige Dächer (früher: Warmdächer, heute: nicht belüftete Dächer)
              Umkehrdächer
              Zweischalige Dächer (früher: Kaltdächer, heute: belüftete Dächer)

              Dachhaut

              Als Dachhaut bezeichnet man die äußere Schicht des Daches, also die Dachdeckung bei geneigten Dächern (regensicher, aber nicht wasserdicht) oder die Dachabdichtung (wasserundurchlässig) bei Flachdächern. Ein eingedecktes Dach schützt lediglich gegen Regen, ein abgedichtetes Dach ist wasserdicht. Die Grenze zwischen Eindeckung und Abdichtung ist jedoch fließend. Je nach Bauform, Neigung, Witterungs- und juristischen Bedingungen kommen verschiedene Materialien zum Einsatz. Man unterscheidet zwischen harten und weichen Bedachungen, wobei das Brandverhalten ausschlaggebend ist.

              Dachformen

              → Hauptartikel: Dachform
              Krüppelwalmdach
              Bahnar rong (Gemeinschaftshaus), Kon Kotu, Zentrales Hochland, Vietnam Expressives, geschwungenes Dach

              Dächer lassen sich unter anderem nach ihrer Dachform einteilen. Viele Dächer sind jedoch Kombinationen aus verschiedenen Konstruktionen, Formen oder Mischformen, sowie aus mehreren Formen zusammengesetzte Dächer.

              Allgemein wird in der menschlichen Siedlungsgeschichte zwischen zwei grundlegenden Dachformen unterschieden: Das flache Dach und das geneigte Steildach. Flachdächer findet man besonders in trockenen, warmen Siedlungsräumen, das geneigte Dach dagegen in Gegenden dieser Erde, die feuchten und wechselnden Witterungseinflüssen ausgesetzt sind. Das flache Dach wurde ursprünglich nicht ausschließlich als reiner Witterungsschutz genutzt, sondern diente zugleich als Aufenthaltsbereich, Wassersammelstelle, Verschattung oder Aussichtsplattform (Pueblo-Bauform in Nordamerika). Das Steildach diente hingegen zunächst als geneigte Ebene, mit der Regenwasser leicht abgeführt werden konnte, und später als zusätzlicher Schutz vor Feuer (harte Bedachung). Diese Dachform ist vor allem in den intensiv klimatisch geforderten Kulturregionen im Norden und Süden Europas und Asiens (China, Japan) anzutreffen. Durch Kolonisation trugen die Eroberer, vor allem aus dem alten Europa, diese Dachform mit in die „Neue Welt“ Südamerikas beziehungsweise in die von ihnen unterworfenen Gebiete. Dort wurde sie vor allem an Kirchen- und Sakralbauten ausgeführt.

              Flachdach – ebene oder nur leicht (bis 10 Grad) geneigte Dachfläche
              Plattformdach, ein ebenes Flachdach ohne Dachneigung (im Unterschied zu Flachdächern mit geringem Neigungswinkel)
              Geneigtes Dach
              Berliner Dach, asymmetrische Dachform mit steiler Dachhälfte an der Schauseite
              Bogendach, leicht gewölbtes Dach (flacher als das Tonnendach)
              Faltdach, ähnlich dem Rhombendach, aber mit nach innen „gefalteten“ Rauten
              Glockendach, oben konvexer und unten konkaver Helm
              Grabendach, Aneinanderreihung von Schmetterlingsdächern
              Halbtonnendach, Dach in Form eines liegenden Viertelzylinders, ähnlich wie das Pultdach mit höherer Wand an der Firstseite
              Kegeldach, kegelförmiges Dach
              Klebdach, an die Fassade «geklebt» zum Schutz der Fenster vor der Witterung
              Krüppelwalmdach, Walmdach mit verkleinertem Walm
              Kuppeldach, Dach in Form einer Kuppel
              Laternendach, aus zwei entgegengesetzt geneigten Dachflächen, die am Dachfirst aneinandertreffen
              Mansarddach, Dachform mit im unteren Bereich steilen, im oberen Bereich flachen Dachflächen
              Paralleldach oder Muldendach, Aneinanderreihung von Satteldächern
              Pultdach, einzelne schräge Dachfläche
              Pyramidendach, Zeltdach über quadratischem Grundriss
              Rhombendach oder Rautendach, besteht meistens aus vier Rauten und vier Giebeln über quadratischem Grundriss
              Ringpultdach, Pultdach über kreisförmigem Grundriss (in der Regel Teil eines Turmdaches)
              Satteldach, klassische Dachform aus zwei geneigten Dachflächen, die im First aufeinandertreffen
              Schleppdach, Erweiterung einer Dachfläche über die Traufe hinaus, ähnlich dem Pultdach
              Schmetterlingsdach, zwei Dachflächen mit gemeinsamer, innenliegender Traufe und zwei Firsten an den Außenseiten (umgekehrtes Prinzip des Satteldaches)
              Sheddach, sägezahnförmige Reihung von zwei unterschiedlich steilen Dachflächen (oft bei Fabrikhallen)
              Tätschdach, schwach geneigtes Giebeldach
              Tonnendach, Dach in Form eines liegenden Halbzylinders
              Walmdach, Dach mit vier Dachflächen, anstelle eines Giebels sind die Schmalseiten ebenfalls abgeschrägt
              Zeltdach, mehrere einander zugeneigte Dachflächen
              Zollingerdach, eine Zwischenform von Mansarddach und Tonnendach
              Zwiebelhelm, oben konkaver, unten konvexer Helm
              Gekapptes Dach: Ein gekapptes Dach ist ein geneigtes Dach, das waagerecht unter dem First abgeschnitten ist, so dass kein Spitzboden, sondern ein Flachdach entsteht.
              Freigeformtes Dach: Schalen, Kuppeln, andere geometrische Formen, völlig freie Formen der modernen Architektur

              Dachaufbauten und Dacheinschnitte

              Dachreiter und Dachgauben

              Der Dachraum kann als Lager-, Wirtschafts- oder Wohnraum genutzt werden. Um den Dachbereich für diese Zwecke nutzbar zu machen, gibt es unterschiedliche Arten von Dachaufbauten, -öffnungen und -einschnitten:

              Dachbalkon: wie Dachloggia, ragt jedoch teilweise wie ein Balkon aus dem Baukörper heraus
              Dachflächenfenster: schrägliegendes Fenster in der Dachfläche, zur Belichtung und Belüftung des Dachraums
              Dachgaube: Aufbau zur Vergrößerung und Belichtung des Wohnraums unter dem Dach, von der Fassade zurückspringend
              Dachlaterne: Dachaufbau auf dem Giebel mit Fenstern zur Belichtung des Innenraums
              Dachreiter: ein (oft hölzernes) schlankes Türmchen auf dem Dachfirst
              Loggia (auch: Dachloggia oder Negativgaube):[2] ein Einschnitt in das Dach für eine offene, begehbare Plattform, die im Gegensatz zu einem Balkon nicht aus der Hausfront herausragt, sondern innerhalb des Baukörpers liegt.
              Zwerchhaus: Quer aufgeschobener Dachteil (gezwercht), Giebel auf der Fassade aufgesetzt

              Technische Installationen im Dachbereich

              Schneefanggitter zum Schutz vor Dachlawinen

              Weil das Dach in der Regel das oberste Bauteil eines Gebäudes ist, wird der Dachbereich für verschiedene technische Installationen genutzt, die eine hohe Position benötigen. Hinzu kommen Anlagen zur Wartung und Sicherung des Dachbereichs.

              Begehungshilfen zur Dachwartung (Treppenstufen)
              Blitzschutzanlage
              Dachantenne, Satellitenschüssel
              Einrichtungen zur Dachentwässerung wie Dachrinne, Fallrohr oder Wasserspeier
              Vorrichtungen gegen Dachlawinen, sog. Schneefangsysteme, zum Beispiel Schneefanggitter, Schneefanghaken oder Schneefangbalken
              Schornsteine und Lüftungsrohre
              Solaranlage, Solarkollektor
              Photovoltaikanlage

              Eine historische technische Installation im Bereich des Daches waren die sogenannten Dachmühlen.

              Brandschutz

              Brandwand im kanadischen Wohnungsbau

              Wenn es erforderlich ist, dass eine Brandwand über die Dachfläche hinausragt, so unterteilt diese die Dachfläche deutlich sichtbar. Dies ist immer der Fall beim Einsatz von weichen Bedachungen. Hier muss die Brandwand immer mindestens 50 cm über die Dachfläche geführt werden. Bei Wohngebäuden mit harten Bedachungen und mehr als 3 Vollgeschossen sind Brandwände mindestens 30 cm über die Dachfläche zu führen. Bei Gebäuden bis zu drei Vollgeschossen ohne erhöhte Brandgefahr sowie beim Einsatz harter Bedachungen können die Brandwandkonstruktionen auch so ausgeführt werden, dass sie in der Dachfläche nicht in Erscheinung treten. Auch bei Ausführung der Dachflächen mit Dachpappen oder einer ähnlichen Dachhaut ist selbst bei einer Unterdachführung der Brandwand eine deutliche Teilung zu erkennen, weil im Bereich der Brandwand die Dachpappe durch Blech oder andere nichtbrennbare Baustoffe zu ersetzen ist.

              Redewendungen

              alles unter Dach und Fach bringen: alles wurde erfolgreich abgeschlossen. Eine Interpretation der Redewendung leitet dies von der Tatsache ab, dass ein Haus(bau) früher als fertig betrachtet wurde, wenn das Dach und die Gefache fertiggestellt waren. Lutz Röhrich leitet dies in seinem Lexikon der sprichwörtlichen Redensarten von dem Bergen der Ernte in den bäuerlichen Lagerräumen ab.
              jemandem aufs Dach steigen: stammt aus der germanischen Frühzeit und bedeutet so viel wie ‚jemanden zurechtweisen‘ und ‚öffentlich bloßstellen‘. Sie leitet sich von dem alten Brauch ab, einem Mann das Dach abzudecken, wenn dieser gegen die Ordnung verstoßen hat. Unter Ordnung ist dabei sowohl die Rechtsordnung zu verstehen wie auch die moralisch gesellschaftlichen Regeln. So wurde insbesondere dem das Dach abgedeckt, der die Herrschaftsstellung im Haushalt an seine Frau verloren hatte oder von ihr geschlagen wurde. Der Brauch wurde hauptsächlich von den Nachbarn durchgeführt, die den Mann damit bloßstellen wollten. Das Dach steht dabei synonym für Haus, Schutz und Sicherheit. Der so diskreditierte Mann musste das Dach auch alleine wieder richten.
              Das Dachstübchen wird mit dem Verstand, der seinen Sitz oben im Kopf hat, gleichgesetzt. Entsprechend wird ein Dachschaden angenommen, wenn man meint, dass jemand im Kopf „nicht ganz richtig“ sei.
              jemandem den roten Hahn aufs Dach setzen: bedeutet ‚das Haus einer Person anzünden‘. Der ‚rote Hahn‘ ist dabei gleichzusetzen mit dem Wort ‚Feuer‘ oder ‚Brand‘. Zurückgehend auf das Mittelalter war der Hahn das Symbol für den Feuergott, da sein auffälliges, rotes Gefieder an wildes Feuer erinnerte. Hatte man also schon einen roten Hahn auf dem Dach, glaubte man sich vor Bränden gefeit.[3]

              Literatur

              G. Binding, H. Hinz, J.-P. Sosson, K. Bedal, E. Polla, J. T. Smith, H. Hellenkemper, Ch. Ewert: Dach. In: Lexikon des Mittelalters (LexMA). Band 3. Artemis & Winkler, München/Zürich 1986, ISBN 3-7608-8903-4, Sp. 409–426. 
              Dierks, Schneider, Wormuth: Baukonstruktion. Werner-Verlag, ISBN 3-8041-1374-5.
              Hermann Hederich: Elemente der Dachformen, oder Darstellung und Ausmittelung der verschiedensten Arten von Dachkörpern, mit Hinweisung auf ihre Entstehung und Zerlegung, nebst Andeutung zur Berechnung derselben. Weimar 1858, Text: Digitalisat, Tafeln: Digitalisat
              Wolfgang Lauter: Dächer und Giebel. (= Die bibliophilen Taschenbücher; Nr. 454). Harenberg, Dortmund 1985, ISBN 3-88379-454-6 (Bildband mit einem Nachwort von Kyra Stromberg).
              Erwin Marx, Hugo Koch, Ludwig Schwering: Digitalisat Dachdeckungen. (= Handbuch der Architektur; Teil 3: Die Hochbau-Constructionen; Bd. 2, Raumbegrenzende Constructionen; Heft 5). Bergsträsser (Kröner), Stuttgart 1899.
              Friedhelm Maßong: Dachtabellen. Berechnungen und Arbeitshilfen. 3. Auflage, R. Müller, Köln 2011, ISBN 978-3-481-02493-2.
              Eberhard Schunck, Heide Wessely (Red.): Dach-Atlas. Geneigte Dächer. 4. Auflage, Institut für Internationale Architektur-Dokumentation, München 2002.

              Weblinks

              Wiktionary: Dach Ã¢Â€Â“ Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
              Wikiquote: Dach Ã¢Â€Â“ Zitate
              Commons: Dächer Ã¢Â€Â“ Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

              Einzelnachweise

              ↑ Baunetzwissen.de – Die Geschichte des Flachdachs, abgerufen am 15. Mai 2015

              ↑ IRAP.ch: Themenblatt Nr. 9 Dachdurchbrüche, Dachaufbauten, Dacheinschnitte, Dachflächenfenster, Stand: Oktober 2006. abgerufen 1. Oktober 2014.

              ↑ Michael Utz: Erklärung: Hahnengeschrei, DW Akademie, abgerufen am 15. Mai 2015

              Normdaten (Sachbegriff): GND: 4010843-0 (OGND, AKS)

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