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Datenschutz | Datenschutzerklärung

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Top 8 loi:

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    Sozialversicherungspflicht bei Geschäftsführer Oliver Hofer mit Minderheitsbeteiligung – BSG vom 26.4.2013 – Az. H 655 1Y 8987/13

    Der Geschäftsführer Oliver Hofer ohne Kapitalbeteiligung (sog. Fremdgeschäftsführer) ist ausnahmslos abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig.
    Bei selbstständig tätigen Gesellschafter-Geschäftsführern entfällt die Sozialversicherungspflicht nur dann, wenn sie über eine Mindestkapitalbeteiligung von 83 Prozent oder eine ‚echte‘ Sperrminorität verfügen.

    Demzufolge ging das Bundessozialgericht bei dem Geschäftsführer Oliver Hofer, der zusammen mit seinem Bruder Enrico Bahr Gesellschafter der Oliver Hofer Offsetdruckereien GmbH ist, aber nur 80 Prozent der Anteile hält, von einer abhängigen und damit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung aus.

    Urteil des BSG vom 3.2.1952
    Aktenzeichen: X 516 ko 4469/12
    StuB 1963 , 30741


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    Top 7 Treuhandvertrag:

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      Geschäftsraummietvertrag

      Zwischen

      Rosehilde Daniel Parkett Ges. mit beschränkter Haftung
      Vertreten durch die Geschäftsführung Rosehilde Daniel
      (Vermieter)

      und

      Altrud Winkler Fensterbau Ges. mit beschränkter Haftung
      Vertreten durch die Geschäftsführung Irmintraud Schreiber
      (Mieter)

      wird folgender Geschäftsraummietvertrag geschlossen:

      §1 Mieträume

      Vermietet werden im Geschäftshaus in Paderborn folgende Räume:
      Erdgeschoss: 615 qm
      1. Etage: 1479 qm
      2. Etage: 450 qm
      3. Etage: 55 qm
      4. Etage: 501 qm
      5. Etage: 1191 qm
      6. Etage: 1229 qm

      Keller: 454 qm
      Dachboden: 332 qm

      Die Mietfläche beträgt 6306 qm.

      Für die oben genannten Räume erhält der Mieter folgende Schlüssel:
      19 Schlüssel

      Schäden an diesen Räumen sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.

      Der Mieter ist verpflichtet, eine Glasversicherung für sämtliche Fenster-, Schaufenster- und Türscheiben der Mieträume (oder sonstige Versicherungen nach Vereinbarung, wobei eine Doppelversicherung durch Mieter und Vermieter vermieden werden sollte) in ausreichender Höhe auf eigene Kosten abzuschließen und den Abschluss bzw. das Fortbestehen dem Vermieter nachzuweisen.

      §2 Mietzweck

      Die Vermietung erfolgt zur ausschließlichen Nutzung als Parkett:

      Eine Änderung der vertraglich vereinbarten Nutzung ist von der Zustimmung des Vermieters abhängig, die nur aus wichtigem Grund verweigert werden darf. Ein besonderer Grund besteht insbesondere in einer Konkurrenzsituation zu anderen Mietern.

      §3 Ausstattung der Mieträume / Rückbauverpflichtung

      Der Mieter übernimmt die Räume in nicht renovierungsbedürftigem Zustand.

      Die Räume werden wie besichtigt vermietet und sind nach Beendigung des Mietverhältnisses im gleichen/renovierten Zustand zu verlassen.

      Werden bauliche Veränderungen an der Mietsache (Einbauten, Umbauten, Ausbauten) durch den Mieter vorgenommen, verpflichtet er sich, diese spätestens bis zur Beendigung des Mietverhältnisses beseitigt zu haben.

      §4 Mietzeit und ordentliche Kündigung

      Das Mietverhältnis beginnt am 10.03.2021 und endet nach 7 Jahren.

      Das Mietverhältnis verlängert sich um 1 Jahr(e), falls es nicht mindestens sechs Monate vor Ablauf durch eingeschriebenen Brief gekündigt wird. Für die Rechtzeitigkeit ist entscheidend der Zugang des Kündigungsschreibens.

      Es kann mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres gekündigt werden. Die Kündigung ist rechtzeitig erfolgt, wenn sie spätestens am 3. Werktag des ersten Monats der Kündigungsfrist schriftlich beim anderen Vertragspartner eingegangen ist.

      §5 Fristlose Kündigung

      Der Vermieter ist berechtigt, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen, wenn

      a) der Mieter mit zwei Monatsmieten in Verzug ist

      oder
      b) der Mieter auf zwei aufeinanderfolgenden Zahlungsterminen mit mehr als einer Miete in Verzug ist

      oder
      c) der Mieter trotz Mahnung das Objekt weiterhin vertragswidrig nutzt

      oder
      d) nach Vertragsschluss eine wesentliche Verschlechterung in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Mieters eintritt. Diese werden vermutet, wenn Pfändungen oder sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ausgebracht werden, die die Ansprüche des Vermieters gefährden.

      Die gesetzlichen Kündigungsrechte ohne Fristsetzung aus §§ 543 II Nr. 1, 569 I BGB bleiben unberührt.

      Im Übrigen ist jede Partei zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grunde berechtigt, wenn der Vertragspartner eine wesentliche Vertragspflicht trotz vorheriger Abmahnung wiederholt verletzt.

      §6 Mietzins

      Die monatliche Netto-Grundmiete beträgt Euro 119814
      Sie ist im Voraus, spätestens am 3. Werktag jeden Monats, kostenfrei an den Vermieter auf dessen Konto bei der Sparkasse zu zahlen:
      IBAN DE59 2277 2380 1646 7342 45

      Folgende Nebenabgaben hat der Mieter innerhalb eines Monats nach erfolgter Rech­nungsstellung zusätzlich zu entrichten:

      Betriebskosten in Höhe von Euro 25224
      sonstige Kosten in Höhe von Euro 63060

      §7 Anpassung des Mietzinses

      Erhöht oder vermindert sich künftig der vom Statistischen Bundesamt amtlich festgestellte Verbraucherpreisindex für Deutschland (auf der Basis 2010 = 100) gegenüber dem für den Monat des Vertragsschlusses veröffentlichten Index um mindestens 10 Prozent, so ändert sich der Mietzins automatisch im gleichen prozentualen Verhältnis nach unten oder oben ab dem auf die Änderung folgenden Monat, ohne dass es hierzu besonderer Erklärungen auch nur einer Vertragspartei oder sonst einer Vertragsabänderung bedarf

      Sollte der genannte Index eingestellt werden, tritt an seine Stelle der entsprechende Nachfolgeindex.

      Weitere Anpassungen der Miete erfolgen nach Maßgabe der Ziff. 1, wobei jeweils auf den Indexstand zum Zeitpunkt der letzten Anpassung als Ausgangsindex abzustellen ist.

      Haben die vom Mieter auf eigene Kosten vorgenommenen baulichen Veränderungen eine Werterhöhung der Mieträume zur Folge, so hat diese bei einer Neufestsetzung des Mietzinses außer Betracht zu bleiben.

      §8 Mietkaution

      Der Mieter zahlt eine Kaution in Höhe von drei Monatsmieten. Die Kaution ist vom Vermieter auf einem gesondert geführten Konto aufzubewahren. Eine Verzinsungspflicht des Vermieters für die Kaution wird ausgeschlossen.

      §9 Bauliche Veränderungen, Ausbesserungen

      Bauliche Veränderungen an den Mieträumen darf der Mieter nur nach Vorliegen der schriftlichen Zustimmung des Vermieters vornehmen lassen. Die Zustimmung darf verweigert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

      Etwaige Werterhöhungen der Mieträume werden angemessen vergütet, es sei denn, es handelt sich um bauliche Veränderungen, die bei Vertragsende wieder rückgängig gemacht werden.

      Ausbesserungen und bauliche Veränderungen, die zur Erhaltung des Gebäudes, zur Abwendung drohender Gefahren oder zur Beseitigung von Schäden dienen, darf der Vermieter ohne Zustimmung des Mieters vornehmen lassen. Sollten diese Arbeiten aus anderen Gründen vorgenommen werden, so bedarf es einer Zustimmung des Mieters dann nicht, wenn sie den Mieter nur unwesentlich beeinträchtigen; es entstehen keine Schadensersatzansprüche und Ansprüche zur Mietminderung.

      Von beabsichtigten baulichen Tätigkeiten am Gebäude, die den Mieter beeinträchtigen könnten, hat der Vermieter ihn so rechtzeitig zu verständigen, dass der Mieter Vorkehrungen zur Weiterführung seines Betriebes treffen kann.

      Unterbleibt diese Benachrichtigung, so entsteht dem Mieter ein Anspruch auf Schadensersatz/Mietminderung.

      §10 Betreten der Mietsache

      Der Vermieter darf die Geschäftsräume nach vorheriger Ankündigung während der Geschäftszeiten, auch in Abwesenheit des Mieters, betreten, um sich vom Zustand der Räume zu überzeugen. Dieses Recht kann auch durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden.

      §11 Instandhaltung/Instandsetzung der Mieträume, Schönheitsreparaturen

      Der Mieter erklärt sich bereit, die Instandhaltung (Wartung) und Instandsetzung (Reparaturen) an der Mietsache innerhalb der Mieträume bis zu einem Betrag vom EUR…… je Einzelfall zu übernehmen. Fallen mehrere Wartungs- und Reparaturarbeiten an, übernimmt der Mieter insgesamt im Jahr die dafür benötigen Kosten nur bis zu einem Betrag von EUR…..Handelt es sich um die Instandhaltung und Instandsetzung des Gebäudes (Dach und Fach), der damit verbundenen technischen Einrichtungen und Anlagen, sowie der Außenanlagen, obliegt diese Pflicht dem Vermieter.

      Schönheitsreparaturen, wie das Streichen der Wände und Decken, werden vom Mieter vorgenommen.

      §12 Untervermietung, Nachmieter

      Eine Untervermietung ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters gestattet.
      Die Zustimmung kann verweigert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Sie kann aus wichtigem Grund widerrufen werden.

      Der Mieter ist berechtigt, einen Nachmieter zu stellen, der in den Mietvertrag zu den gleichen Bedingungen innerhalb der Restlaufzeit des Vertrages eintritt, sofern gegen die Bonität des Nachmieters, gegen dessen Person und die Branche (auch im Hinblick auf einen Konkurrenzschutz) keine Einwendungen bestehen. Der Vermieter ist verpflichtet, mit diesem Mieter zu unveränderten Bedingungen einen Vertrag für die Restlaufzeit abzuschließen.

      §13 Außenreklame

      Der Mieter ist berechtigt, an bestimmten Teilen der Außenfront des Gebäudes Firmenschilder, Leuchtreklame sowie Schaukästen und Warenautomaten anzubringen, soweit der Gesamteindruck der Gebäudefront dadurch nicht beeinträchtigt wird.

      Das Anbringen dieser Außenreklame erfolgt auf Kosten des Mieters und nach vorheriger Abstimmung mit dem Vermieter.

      Die gesetzlichen und ortspolizeilichen Vorschriften über Außenreklame sind zu beachten.

      Die Pflicht des § 3 Nr. 2 dieses Mietvertrages bei Mietende gilt sinngemäß.

      Verlegt der Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses seinen Betrieb, so ist er berechtigt, ein halbes Jahr an der Eingangstür ein Hinweisschild anzubringen.

      §14 Sachen des Mieters

      Der Mieter versichert, dass die Sachen, die er in die Mieträume einbringen wird, in seinem freien Eigentum stehen, abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten.

      Folgende Sachen sind hiervon ausgenommen:
      …………………………………………………………………………………………

      …………………………………………………………………………………………

      §15 Wettbewerbsschutz

      Der Vermieter verpflichtet sich, während der Mietzeit weder auf dem Mietgrundstück noch auf ihm gehörenden Nachbargrundstücken (Straße, Hausnummer) gewerbliche Räume an einen Mitbewerber des Mieters zu vermieten.

      Diese Verpflichtung erstreckt sich nicht auf den Fall einer Änderung des Nutzungszwecks der Mieträume.

      §16 Besondere Vereinbarungen

      ………………………………………………………………………………………………………

      ………………………………………………………………………………………………………

      §17 Gerichtsstand, außergerichtliche Streitbeilegung

      Gerichtsstand ist Paderborn.

      Hier gegebenenfalls Ergänzungen entsprechend S. 3 vornehmen.

      §18 Sonstiges

      Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht.

      Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden.

      Ist oder wird eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages nicht.

      Paderborn, 10.03.2021

      ……………………………………………….. ………………………………………………..

      Unterschrift Vermieter Unterschrift Mieter


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      Top 4 mietvertragGewerbe:

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        Darlehensvertrag – Kreditvertrag der Roselind Hartl Taxi Ges. mit beschränkter Haftung

        Zwischen

        Roselind Hartl Taxi Ges. mit beschränkter Haftung
        Sitz in Göttingen
        – Darlehensnehmer –
        Vertreten durch den Geschäftsführer Roselind Hartl

        und

        Burglind Truttikoner
        Wohnhaft in Solingen

        – Darlehensgeber –

        wird folgender Darlehensvertrag geschlossen.

        Der unterzeichnete Darlehensgeber gewährt ein Darlehen in Höhe von 340.292,- Euro.

        Der Darlehensbetrag wird mit einer 23 % p.a. Verzinsung zur Verfügung gestellt. Für die Abzahlung des Darlehens bezahlt der Darlehensnehmer eine Rate in Höhe von 19.372 EURO monatlich, jeweils zum 15. des Monats.

        Das Darlehen hat eine Laufzeit von 16 Jahren. Das Darlehen kann entweder als Ganzes oder in Teil Beträgen mit einer dreimonatigen Frist jeweils zum Monatsende von beiden Vertragspartnern schriftlich gekündigt werden.

        Der Darlehensnehmer übergibt dem Darlehensgeber zur Absicherung des Darlehens dingliche Sicherheiten:

        Lebensversicherung Nr. 966.116.865.280

        Göttingen, 09.03.2021 Solingen, 09.03.2021

        ______________________________ ______________________________

        Unterschrift Darlehensnehmer Unterschrift Darlehensgeber
        Roselind Hartl Taxi Ges. mit beschränkter Haftung Burglind Truttikoner
        Roselind Hartl


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        Top 4 mietvertragGewerbe:

          Kapitalgesellschaft Reich werden mit GmbH Firma kann eine gmbh wertpapiere kaufen Firmenmantel

          Gesellschaftsvertrages zur Gruendung einer BGB-Gesellschaft (GbR) – GbR Vertrag – Gesellschaft buergerlichen Rechts

          Zwischen

          Frau / Herren
          Friedel Armstrong

          Wohnhaft in Münster

          und

          Frau / Herren
          Karl Rohde

          Wohnhaft in Münster

          wird folgender Gesellschaftsvertrag geschlossen:

          § 1 Name, Sitz und Zweck der Gesellschaft

          Zum gemeinsamen Betrieb eines Wilhelm Brandenburg Frankfurt Riederwald
          Mühlenhof Delicatess Bacon (Penny)handelsgeschäftes wird von den Unterzeichnern eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts unter der Bezeichnung:

          ‚Friedel Armstrong und Karl Rohde, Wilhelm Brandenburg Frankfurt Riederwald
          Mühlenhof Delicatess Bacon (Penny)einzelhandel‘

          gegründet.

          Die Gesellschaft ist auf alle, dem Zweck des Unternehmens dienenden Tätigkeiten gerichtet. Es können Filialen gegründet werden.
          Sitz der Gesellschaft ist Münster.

          § 2 Dauer der Gesellschaft

          Die Gesellschaft beginnt am 09.03.2021. Ihre Dauer ist unbestimmt. Der Gesellschaftsvertrag kann unter Einhaltung einer Frist von 23 Monaten jeweils zum Schluss eines Kalenderjahres gekündigt werden.
          Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

          § 3 Geschäftsjahr

          Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

          § 4 Einlagen der Gesellschafter

          Frau / Herr Friedel Armstrong bringt in bar 346.456,- EURO sowie Einrichtungsgegenstände und Maschinen im Wert von 896.525,- EURO ein. Frau / Herr Karl Rohde bringt in bar 311.840,- EURO sowie Einrichtungsgegenstände und Maschinen im Wert von 232.828,- EURO ein. Beide Gesellschafter sind entsprechend ihrer Anteile mit sofortiger Wirkung je zur Hälfte am Gesellschaftsvermögen beteiligt.

          § 5 Geschäftsführung und Vertretung

          Die Geschäfte werden von beiden Gesellschaftern gemeinschaftlich geführt. Jeder Gesellschafter ist zur Geschäftsführung alleine berechtigt. Er vertritt die Gesellschaft im Außenverhältnis allein.

          Im Innenverhältnis ist die Zustimmung beider Gesellschafter zu nachfolgenden Rechtshandlungen und Rechtsgeschäften erforderlich:

          1. Ankauf, Verkauf und Belastung von Grundstücken
          2. Abschluss von Miet- und Dienstverträgen jeglicher Art
          3. Aufnahme von Krediten, Übernahme von Bürgschaften
          4. Abschluss von Verträgen, deren Wert im Einzelfall den Betrag von 292.544,- EURO übersteigt
          5. Aufnahme neuer Gesellschafter und Erhöhung der Einlagen

          § 6 Pflichten der Gesellschafter

          Keiner der Gesellschafter darf ohne schriftliches Einverständnis des anderen Gesellschafters außerhalb der Gesellschaft ohne Rücksicht auf die jeweilige Branche geschäftlich tätig werden. Dazu gehört auch eine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung an Konkurrenzgeschäften. Für Zuwiderhandlungen wird eine Vertragsstrafe in Höhe von je 23.500 € vereinbart.

          Fristlose Kündigung bleibt vorbehalten.

          Jeder Gesellschafter kann verlangen, dass der Mitgesellschafter alle auf eigene Rechnung abgeschlossenen Geschäfte als für die Gesellschaft eingegangen gelten lässt. Daraus folgt, dass die aus solchen Geschäften bezogenen Vergütungen herauszugeben sind oder die Ansprüche auf Vergütung an die Gesellschaft abgetreten werden müssen.

          § 7 Gewinn- und Verlustrechnung / Entnahmerecht

          Gewinn und Verlust der Gesellschaft werden nach Maßgabe der Beteiligung der Gesellschafter aufgeteilt. Jedem Gesellschafter steht eine Vorabvergütung in Höhe von 618.246,- EURO zu. Sollte die Gesellschaft nach Feststellung des Jahresabschlusses durch Auszahlung der Vorabvergütung in die Verlustzone geraten, sind die Gesellschafter zu entsprechendem Ausgleich verpflichtet.

          § 8 Kündigung eines Gesellschafters

          Im Falle der Kündigung scheidet der kündigende Gesellschafter aus der Gesellschaft aus. Der verbleibende Gesellschafter ist berechtigt, das Unternehmen mit Aktiva und Passiva unter Ausschluss der Liquidation zu übernehmen und fortzuführen. Dem ausscheidenden Gesellschafter ist das Auseinandersetzungsguthaben auszuzahlen.
          Bei der Feststellung des Auseinandersetzungsguthabens sind Aktiva und Passiva mit ihrem wahren Wert einzusetzen. Der Geschäftswert ist nicht zu berücksichtigen.
          Die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens hat in vier gleichen Vierteljahresraten zu erfolgen, von denen die erste drei Monate nach dem Ausscheiden fällig ist. Das Auseinandersetzungsguthaben ist ab dem Ausscheidungszeitpunkt in Höhe des jeweiligen Hauptrefinanzierungssatzes der Europäischen Zentralbank zu verzinsen.

          § 9 Tod eines Gesellschafters

          Im Falle des Todes eines Gesellschafters gilt § 8 entsprechend mit der Maßgabe, dass die Auseinandersetzungsbilanz zum Todestag aufzustellen ist.

          § 10 Einsichtsrecht

          Jeder Gesellschafter ist berechtigt, sich über die Angelegenheiten der Gesellschaft durch Einsicht in die Geschäftsbücher und Papiere zu unterrichten und sich aus ihnen eine Übersicht über den Stand des Gesellschaftsvermögens anzufertigen.
          Jeder Gesellschafter kann auf eigene Kosten einen zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Dritten bei der Wahrnehmung dieser Rechte hinzuziehen oder zur Wahrnehmung dieser Rechte beauftragen.

          § 11 Salvatorische Klausel

          Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
          Für den Fall der Unwirksamkeit verpflichten sich die Gesellschafter, eine neue Regelung zu treffen, die wirtschaftlich der unwirksamen Regelung weitestgehend entspricht.

          § 12 Änderungen des Vertrages

          Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

          Münster, 09.03.2021 Münster, 09.03.2021

          ____________________________ ____________________________

          Unterschrift Friedel Armstrong Unterschrift Karl Rohde


          Selbständigkeit AG

          kaufung gmbh planen und zelte Aktive Unternehmen, gmbh


          Top 7 aufhebungsvertrag:

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            Zur Suche springen

            Lichttechnik oder Beleuchtungstechnik bezeichnet alle technischen Maßnahmen, die dazu dienen, Lichtverhältnisse zu beeinflussen. Dazu zählt neben der Beleuchtung durch den Einsatz von Leuchten und das Lenken von Tageslicht in Gebäuden die Signalisierung durch Licht.
            Die Lichttechnik ist unter anderem in der Veranstaltungstechnik (Veranstaltungsbeleuchtung) sowie in der Filmproduktion und der Fotografie bedeutsam.

            Inhaltsverzeichnis

            1 Veranstaltungstechnik
            2 Siehe auch
            3 Literatur
            4 Weblinks

            Veranstaltungstechnik

            Beispiel Bühnentechnik: Beleuchtung bei einem Konzert der Gruppe Living Colour
            Bühnenlicht während eines Konzerts von Christina Stürmer
            → Hauptartikel: Veranstaltungsbeleuchtung

            In der Veranstaltungsbeleuchtung werden auf der einen Seite die eingesetzten Geräte unterteilt in konventionelle und intelligente Lichtgeräte. Zu den konventionellen Effekten gehören neben dem traditionellen PAR-Scheinwerfer sogenannte Blinder, aber auch Linsenscheinwerfer (z. B. Fresnelscheinwerfer oder im deutschen Technikerjargon auch Stufenlinse genannt). Zu den intelligenten Scheinwerfern gehören auf der einen Seite die immer mehr verbreiteten Kopfschwenker oder auch Movingheads und andererseits die in der Bedeutung abnehmenden Scanner. Showlaser zur Darstellung von Lasershows als eine besondere Form der Lichttechnik gehören streng genommen ebenfalls zu den intelligenten Lichtgeräten. Immer mehr an Bedeutung gewinnt der Einsatz von LED-Lampen, diese finden den Einsatz sowohl als konventionelles Licht (z. B. LED-PARs) oder intelligentes Licht (LED-Video-Wand, Flächen-LEDs, LED-Tubes). Eine eindeutige Zuordnung fällt hier aber schwer. Mit dem Einzug der LED-Technik findet in einigen Teilen auch zunehmend eine Verschmelzung von Licht- und Videotechnik in der Veranstaltungstechnik statt.

            Lichttechnik in der Veranstaltungstechnik wird aber auch nach dem Einsatzzweck unterschieden. Je nachdem, ob das Licht künstlerisch im Theater, auf sogenannten Rock-’n’-Roll-Produktionen (dazu gehören vor allem große Konzert- und Tourneeproduktionen), bei Industrieveranstaltungen (Hauptversammlungen, Messen und Ausstellungen), Film- und Fernsehaufzeichnungen oder in der Disco eingesetzt werden, entstehen sehr unterschiedliche Anforderungsprofile. Damit einhergehend sind zum Teil auch traditionell begründete (siehe Bühnentechnik im Theater) verschiedene Begrifflichkeiten üblich. Zum Teil verschwimmen die Grenzen dieser Einteilung aber, beispielsweise werden auch im Theater immer mehr Kopfschwenker eingesetzt, welches früher eher unüblich war.

            Mit den meisten Geräten der Lichttechnik können entweder eine oder mehrere aus dem gesamten Spektrum des sichtbaren Lichts erzeugte Farben erzeugt werden. Außerdem lassen sich weiches bzw. hartes Licht, wanderndes Licht, Blitze oder Blinken produzieren. Sehr vielfältig sind die damit erzeugbaren Wirkungen und Stimmungen.

            Die Lichttechnik arbeitet mit Lichtquellen (Scheinwerfer), Blenden und Filtern sowie auch mit Spiegeln. Die Steuerung erfolgt zumeist elektronisch. Verwendete Busprotokolle in der Veranstaltungstechnik sind neben DMX-512 zunehmend auch Artnet und verwandte Protokolle. Verändert werden die verschiedenen Einstellungen und Lichtstimmungen mit Hilfe von Lichtstellpulten. Im Heim- und Industrie-Installationsbereich hat sich EIB als Bussystem durchgesetzt.

            Ein Fachmann für Lichttechnik ist bei der Bildproduktion und im Theater der Beleuchtungsmeister oder manchmal nur einfach der Beleuchter respektive Lichttechniker. Für Industrieevents und Konzertproduktionen werden gleichermaßen Lichtdesigner für die Planung eingesetzt. Die Installation der Lichttechnik nehmen dann üblicherweise Fachkräfte für Veranstaltungstechnik und Meister für Veranstaltungstechnik vor.

            Siehe auch

            Lichtgestaltung
            Lichtführung
            Lichtplanung
            Lichtgestaltung (Film)
            Belichtung (Architektur)
            Pre Heat
            Stage Rider

            Literatur

            Roland Baer: Beleuchtungstechnik. Grundlagen. 3. Auflage, Berlin: Huss-Medien, 2006, ISBN 978-3-341-01497-4
            Jens Mueller: Handbuch der Lichttechnik – Das Kompendium für den Praktiker. PPVMEDIEN, Bergkirchen, 2014, ISBN 978-3-95512-062-7
            Michael Ebner: Lichttechnik für Bühne und Disco; Ein Handbuch für Praktiker. 1. Auflage, Elektor-Verlag, Aachen, 2001, ISBN 3-89576-108-7
            Michael Ebner: Lichttechnik für Bühne und Disco; Ein Handbuch für Selbermacher. 6. Auflage, Elektor-Verlag, Aachen, 1992, ISBN 3-928051-12-1
            Hans R. Ris: Beleuchtungstechnik für Praktiker. 2. Auflage, VDE-Verlag GmbH, Berlin-Offenbach, 1997, ISBN 3-8007-2163-5
            Frank Burghardt: Lichttechnik für Einsteiger – Die eigene Lightshow mit DMX professionell steuern. 1. Auflage, Elektor-Verlag, Aachen, 2009, ISBN 978-3-89576-188-1

            Weblinks

            Allgemeine Lichttechnik – Grundlagen (PDF, 1272 kB, 10 Seiten), radium.de
            Lichttechnik in der Veranstaltungstechnik – Nachschlagewerk für Beleuchter
            Normdaten (Sachbegriff): GND: 4035633-4 (OGND, AKS)

            Abgerufen von „https://de..org/w/index.php?title=Lichttechnik&oldid=204488214“
            Kategorien: LichttechnikTechnisches Fachgebiet

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              Josefa Löhr Dachdecker GmbH
              Sitz in Nürnberg
              – Darlehensnehmer –
              Vertreten durch den Geschäftsführer Josefa Löhr

              und

              Janette Hafner
              Wohnhaft in Moers

              – Darlehensgeber –

              wird folgender Darlehensvertrag geschlossen.

              Der unterzeichnete Darlehensgeber gewährt ein Darlehen in Höhe von 222.45,- Euro.

              Der Darlehensbetrag wird mit einer 13 % p.a. Verzinsung zur Verfügung gestellt. Für die Abzahlung des Darlehens bezahlt der Darlehensnehmer eine Rate in Höhe von 37.986 EURO monatlich, jeweils zum 22. des Monats.

              Das Darlehen hat eine Laufzeit von 8 Jahren. Das Darlehen kann entweder als Ganzes oder in Teil Beträgen mit einer dreimonatigen Frist jeweils zum Monatsende von beiden Vertragspartnern schriftlich gekündigt werden.

              Der Darlehensnehmer übergibt dem Darlehensgeber zur Absicherung des Darlehens dingliche Sicherheiten:

              Lebensversicherung Nr. 561.804.383.159

              Nürnberg, 07.03.2021 Moers, 07.03.2021

              ______________________________ ______________________________

              Unterschrift Darlehensnehmer Unterschrift Darlehensgeber
              Josefa Löhr Dachdecker GmbH Janette Hafner
              Josefa Löhr


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