gmbh kaufen 1 euro deutsche gmbh kaufen Vertrag gesellschaft kaufen mantel deutsche

Aufhebungsvertrag des Arbeitsverhältnisses mit Huberta Schröder

Zwischen

Holmer Gempener Schuhe Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Leipzig
vertreten durch die Geschäftsleitung Holmer Gempener und Margarethe Wölfli

– nachfolgend ‚Arbeitgeber‘ genannt –

und

Herrn/Frau

Huberta Schröder

Wohnhaft Regensburg

– nachfolgend ‚Arbeitnehmer‘ genannt –

wird folgender Aufhebungsvertrag geschlossen:

§ 1 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Das zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer bestehende Arbeitsverhältnis wird zum 19.04.2021 im gegenseitigen Einvernehmen beendet. Bei dieser Frist wurde die vereinbarte Kündigungsfrist eingehalten.

§ 2 Arbeitsfreistellung

Der Arbeitnehmer erhält das regelmäßige monatliche Entgelt in Höhe von 17.852,- Euro € bis zum 19.04.2021 weitergezahlt.

Der Arbeitnehmer wird bis zum Vertragsende unter Fortzahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung unwiderruflich von seinen vertraglichen Verpflichtungen freigestellt. Die Freistellung erfolgt zunächst unter Anrechnung der noch zustehenden Resturlaubsansprüche sowie sonstiger eventueller Freistellungsansprüche. Im Anschluss an diese Anrechnungszeiträume ist anderweitiger Verdienst nach § 615 S. 2 BGBanzurechnen. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, anderweitig erzielten Verdienst dem Arbeitgeber unaufgefordert mitzuteilen.

§ 3 Urlaub

Der dem Arbeitnehmer bis zu Beendigung des Arbeitsverhältnisses zustehende Resturlaub wird während der Arbeitsfreistellung gewährt.

§ 4 Abfindung

Der Arbeitgeber verpflichtet sich, an den Arbeitnehmer eine Abfindung in Höhe von 16.999,- Euro € brutto zu zahlen.

Die Abfindung ist mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig.

§ 5 Wettbewerbsvereinbarung

Von diesem Vertrag bleibt die Wettbewerbsvereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer vom unberührt.

§ 6 Zeugnis, Arbeitspapiere

Der Arbeitnehmer erhält bis spätestens 19.04.2021 ein wohlwollendes qualifiziertes Zeugnis.

Der Arbeitgeber händigt dem Arbeitnehmer zum Beendigungstermin die Arbeitspapiere aus.

§ 7 Sonstige Vereinbarungen

__________________________________________

__________________________________________

§ 8 Meldepflicht

Zur Aufrechterhaltung ungekürzter Ansprüche auf Arbeitslosengeld ist der Arbeitnehmer verpflichtet, sich unverzüglich nach Abschluss dieses Aufhebungsvertrages persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden. Weiterhin ist er verpflichtet, aktiv nach einer Beschäftigung zu suchen.

§ 9 Ausgleich aller Ansprüche

Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sind sich darüber einig, dass mit der Erfüllung dieses Vertrages keine Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gegen die andere Partei mehr bestehen.

Davon unberührt bleiben

__________________________________________

__________________________________________

Leipzig, 19.04.2021

________________________ ________________________
Unterschrift Arbeitgeber Unterschrift Arbeitnehmer
Holmer Gempener und Margarethe Wölfli Huberta Schröder


gmbh kaufen mit arbeitnehmerüberlassung laufende gmbh kaufen

Firmenübernahme -GmbH


Top 8 verkaufsbedingungen_nichtkaufleute:

    GmbH Kauf lizenzen Unternehmenskauf gmbh firmen kaufen arbeitnehmerüberlassung

    Kaufvertrag fuer ein Einzelunternehmen zwischen Hannes Endres und Elgine Vogt Restaurants Gesellschaft mbH

    Zwischen

    Elgine Vogt Restaurants Gesellschaft mbH
    mit Sitz in Herne
    Vertreten durch die Geschäftsführung Elgine Vogt
    – nachfolgend Käufer genannt –

    und
    Hannes Endres
    Koblenz
    – nachfolgend Verkäufer genannt –

    wird folgender Vertrag geschlossen:

    §1 Vertragsgegenstand

    Der Verkäufer verkauft folgende/s Firma/Unternehmen:

    Hannes Endres Immobilienmakler Ges. m. b. Haftung unter der

    Adresse Koblenz

    Die Firma ist im Handelsregister Koblenz unter Nr.: 81750 eingetragen.

    Der Verkäufer überträgt das Recht zur Fortführung der bisher verwendeten Firma, ohne dass der Käufer jedoch zur Fortführung verpflichtet ist. Der Käufer ist berechtigt, die Firma durch einen Inhaberzusatz zu ergänzen.

    Der Kaufvertrag umfasst die in der Anlage 1 aufgeführten Gegenstände (Sachen, Forderungen, Schutzrechte, Verträge, Kundenadressen, Verbindlichkeiten etc.).

    Der Verkäufer übergibt an den Käufer zudem sämtliche Geschäftsunterlagen und Datenbestände. Er weist den Käufer ein und verpflichtet sich, dem Käufer die notwendigen Kenntnisse zu vermitteln und Erläuterungen zu geben.

    Die Übergabe erfolgt am um 0.00 Uhr (Übergabestichtag). Ab dem Betriebsübergang gehen sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Geschäftsbetrieb auf den Käufer über.

    Bei allen An- und Ummeldungen sowie Anträgen, Anzeigen und Mitteilungen an Behörden und Dritte wirkt der Verkäufer – auf Wunsch des Käufers/oder soweit erforderlich* – mit. Die anfallenden Kosten sind vom Käufer zu tragen.

    Im Übrigen sind Verkäufer und Käufer verpflichtet, sich gegenseitig alle Auskünfte zu erteilen und an allen Geschäften und Rechtshandlungen mitzuwirken, die zur Durchführung des Vertrages erforderlich sind.

    §2 Kaufpreis

    Der vereinbarte Kaufpreis beträgt 75.372,- Euro.

    Er ist am fällig und auf das Konto des Verkäufers bei der

    Bank: Commerzbank

    IBAN:

    zu überweisen. (Es zählt das Datum des Zahlungseingangs.)

    §3 Eigentumsübertragung

    Das Eigentum an allen verkauften Gegenständen geht – soweit gesetzlich zulässig – erst mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises auf den Käufer über; dies gilt insbesondere für das Eigentum an beweglichen Sachen (Eigentumsvorbehalt).
    Der Käufer ist jedoch befugt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr an Kunden zu veräußern. Der Käufer tritt die Forderung gegen den Dritten, die sich aus dem Verkauf ergibt, schon jetzt an den Lieferanten ab.
    Der Käufer ist berechtigt, die Forderung gegen den Dritten im eigenen Namen einzuziehen. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, jederzeit die Abtretung der Forderung gegen den Dritten zu offenbaren und die Forderung selbst geltend zu machen.

    Der Käufer darf die beweglichen Sachen auf Rechnung des Verkäufers verarbeiten, verbinden und vermischen und die neuen Sachen im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr veräußern.
    In diesem Fall erlangt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Ware zum Anschaffungspreis der anderen verarbeiteten Ware.
    Veräußert der Käufer die neue durch Vermischung oder Verarbeitung entstandene Sache, tritt der Käufer dem Verkäufer schon jetzt zur Sicherung der Kaufpreisforderung die ihm gegen den Erwerber zustehende Forderung anteilig
    entsprechend dem Wert des Miteigentumsanteils ab.

    Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer sofort anzuzeigen, wenn Gegenstände von dritter Seite gepfändet oder in Anspruch genommen werden sollten. In allen Fällen hat zunächst der Käufer alle erforderlichen Maßnahmen zur
    Abwendung eines Verlustes für den Verkäufer zu ergreifen und diesen hiervon zu benachrichtigen. Alle zur Beseitigung von Pfändungen und Einbehaltungen sowie zur Wiederbeschaffung der Ware aufgewendeten gerichtlichen und
    außergerichtlichen Kosten hat der Käufer zu erstatten.

    Ferner verpflichtet sich der Käufer, die verkauften Gegenstände, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, ordnungsgemäß zu behandeln sowie für Reinigung und Instandhaltung zu sorgen. Von etwaigen Beschädigungen
    ist der Verkäufer unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Käufer haftet dem Verkäufer für die Folgen unterlassener Benachrichtigung. Die Gefahr der Beschädigung und des Untergangs der Gegenstände trägt der Käufer ab Übergangsstichtag.

    §4 Gewährleistung, Zusicherungen

    Die Gegenstände nach Anlage 1 werden in ihrem gegenwärtigen Zustand übergeben. Nicht von dem Verkäufer zu vertretene Verschlechterungen oder sonstige Veränderungen begründen keine Rechte des Käufers.
    Hinsichtlich des Aktivvermögens bestehen keine Veräußerungsbeschränkungen und Rechte Dritter. Die zur Abwicklung fälliger Liefer- und Leistungsverpflichtungen des Betriebes
    angeschafften oder hergestellten Gegenstände sind in auslieferungsfähigem bzw. in leistungsbereitem Zustand.

    Dem Kaufvertrag liegen folgende Unterlagen zugrunde: Bilanzen des Unternehmens vom Gewinn- und Verlustrechnungen vom betriebswirtschaftliche Auswertungen vom ggf. sonstige Unterlagen.
    Der Verkäufer versichert, dass diese Unterlagen nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden und ihm keine Informationen vorliegen, die diesen vorgelegten Betriebsdaten widersprechen.

    Ein weitergehendes Gewährleistungsrecht des Käufers ist ausgeschlossen.

    Der Käufer bestätigt ausdrücklich, dass ihm keine vom Inhalt der vorgelegten Unterlagen abweichenden Zusicherungen gemacht worden sind.

    §5 Verträge

    Der Käufer übernimmt die in Anlage 3 aufgeführten Verträge (Geschäftsbeziehungen/ Kundenkartei), soweit dies möglich ist.

    Der Verkäufer verpflichtet sich, in enger Abstimmung mit dem Käufer die Zustimmung der/des jeweiligen Drittpartei/Kunden zu erreichen. Wird die Zustimmung verweigert, tritt der Verkäufer seine Rechte aus dem Vertrag an den
    Käufer ab und verpflichtet sich, weiterhin und ausschließlich auf Rechnung des Käufers als Vertragspartei aufzutreten.

    Wird die Zustimmung zur Übernahme des Mietvertrages oder der Abschluss eines neuen Mietvertrages zu angemessenen Bedingungen über die Geschäftsräume seitens des Vermieters verweigert, kann der Käufer bis zum vom Vertrag
    zurücktreten.

    §6 Verbindlichkeiten

    Der Käufer übernimmt im Verhältnis zum Verkäufer die Erfüllung der in Anlage 4 aufgeführten Verbindlichkeiten. Die Höhe der einzelnen Verbindlichkeiten ist in der Anlage 4 festzusetzen.

    Von Verbindlichkeiten, die in der Anlage nicht aufgeführten und die aus dem Geschäftsbetrieb bis zum Übergangsstichtag entstanden sind, stellt der Verkäufer den Käufer frei.

    §7 Arbeitsverhältnisse

    Der Käufer übernimmt sämtliche Arbeitnehmer des Verkäufers, wie sie in der Anlage 5 zu diesem Vertrag aufgelistet sind, mit Wirkung zum Übergabestichtag mit allen Rechten und Pflichten einschließlich etwa noch
    bestehender Urlaubsansprüche. Dem Käufer wurden alle besonderen Betriebsvereinbarungen (z.B. Altersvorsorge) von dem Verkäufer mitgeteilt. Bei der Berechnung der Betriebszugehörigkeit der Arbeitnehmer werden
    die bei dem Verkäufer geleisteten Beschäftigungszeiten angerechnet (§ 613a BGB). Der Verkäufer bestätigt, dass er der Pflicht zur Belehrung über das Widerrufsrecht gemäß § 613a BGB nachgekommen ist.

    Der Verkäufer sichert zu, dass alle Lohn- und Gehaltsansprüche der Arbeitnehmer bis zum Übergabestichtag sowie alle sonstigen damit verbundenen Lasten (Lohnsteuer, Sozialversicherung etc.) ordnungsgemäß erfüllt
    sind bzw. zum Fälligkeitstag erbracht werden; er stellt insoweit den Käufer von allen vor dem Übergangsstichtag entstandenen Ansprüchen der Arbeitnehmer frei.

    §8 Haftung für öffentliche Abgaben

    Der Verkäufer trägt die auf den Gewerbebetrieb entfallenen Steuern, Beiträge und Abgaben

    bis zum Übergabestichtag. Ab dem Übergabestichtag trägt der Käufer diese.

    Sollten sich zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen einer Betriebsprüfung noch fällige Steuern, Beiträge oder Abgaben aus der Zeit vor der Übergabe ergeben, so haftet der Verkäufer hierfür.

    §9 Geschäftsgeheimnis und Datenschutz

    Der Verkäufer verpflichtet sich, Dritten gegenüber keine Betriebs- und Geschäfts-geheimnisse zu offenbaren.
    Es ist dem Käufer untersagt, personen- und unternehmensbezogene Daten, von im Rahmen des Verkaufs Kenntnis erlangt wird, außerhalb der Abwicklung dieses Vertrags zu verarbeiten, bekannt zu geben, zugänglich zu machen
    oder sonst zu nutzen. Diese Regelung besteht über die Beendigung des Vertrags hinaus.

    Der Käufer verpflichtet sich, die übernommenen Datensätze der Bestandskunden nach den geltenden Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung zu verarbeiten.

    §10 Wettbewerbsverbot

    Der Verkäufer verpflichtet sich, für die Dauer von 3 Jahren ab dem Übergabestichtag im bisherigen sachlichen Tätigkeitsbereich des Unternehmens im Umkreis von 785 km um den derzeitigen Unternehmensstandort
    jeden Wettbewerb mit dem Käufer zu unterlassen, insbesondere sich an Konkurrenzunternehmen weder unmittelbar noch mittelbar zu beteiligen, in die Dienste eines Konkurrenzunternehmens zu treten oder ein solches Unternehmen auf
    sonstige Weise unmittelbar oder mittelbar durch Rat und Tat zu fördern.

    Verletzt der Verkäufer seine Verpflichtungen nach § 9 Absatz 1 oder/und § 10 dieses Vertrages, so verpflichtet er sich für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von 395.235 Euro zu zahlen.

    Das Recht Schadensersatz oder Unterlassung zu verlangen, bleibt hiervon unberührt. Die Vertragsstrafe wird auf den Schadensersatz angerechnet.

    §11 Mediationsklausel

    Die Parteien verpflichten sich, im Falle einer sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeit vor Klageerhebung bei einem ordentlichen Gericht oder Schiedsgericht eine Mediation gemäß der Mediationsordnung der IHK Wiesbaden durchzuführen.

    §12 Schiedsgerichtsklausel

    Sollte die Mediation gescheitert sein, so werden alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, nach der Schiedsgerichtsordnung der Industrie- und Handelskammer Wiesbaden unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden.

    §13 Wesentliche Bestandteile

    Die mit dem Vertrag fest verbundenen Anlagen 1 bis 5 sind wesentlicher Bestandteil des Vertrages.

    §14 Sonstiges

    Die Vertragsparteien haben keine mündlichen Nebenabreden getroffen.

    Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftformklausel. Falls eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein sollte,
    wird dadurch die Geltung des Vertrages im Übrigen nicht berührt.

    An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll die entsprechende gesetzliche Regelung treten.

    Herne, 18.04.2021 Hagen, 18.04.2021

    ____________________________ ____________________________

    Unterschrift Käufer Unterschrift Verkäufer

    Anlagen zum Kaufvertag:

    Anlage 1 Verzeichnis sämtlicher zum Betrieb gehörender Gegenstände

    Anlage 2 Material- und Warenbestand bei Übergabe

    Anlage 3 Verträge

    Anlage 4 Verbindlichkeiten

    Anlage 5 Arbeitnehmerliste mit Arbeitsverträgen


    gmbh mantel kaufen zürich gmbh anteile kaufen risiken

    -GmbH luxemburger gmbh kaufen

    gmbh kaufen hamburg Reich werden mit GmbH


    Top 5 gbrgesellschaftsvertrag:

      gmbh mantel kaufen verlustvortrag GmbH mit Crefo Index Unternehmenskauf Angebote gmbh kaufen kosten

      Kaufvertrag fuer ein Einzelunternehmen zwischen Urda Neumann und Gertrudis Neumann Konfektionierungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung

      Zwischen

      Gertrudis Neumann Konfektionierungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung
      mit Sitz in Siegen
      Vertreten durch die Geschäftsführung Gertrudis Neumann
      – nachfolgend Käufer genannt –

      und
      Urda Neumann
      Mülheim an der Ruhr
      – nachfolgend Verkäufer genannt –

      wird folgender Vertrag geschlossen:

      §1 Vertragsgegenstand

      Der Verkäufer verkauft folgende/s Firma/Unternehmen:

      Urda Neumann Kuvertierservice GmbH unter der

      Adresse Mülheim an der Ruhr

      Die Firma ist im Handelsregister Mülheim an der Ruhr unter Nr.: 31416 eingetragen.

      Der Verkäufer überträgt das Recht zur Fortführung der bisher verwendeten Firma, ohne dass der Käufer jedoch zur Fortführung verpflichtet ist. Der Käufer ist berechtigt, die Firma durch einen Inhaberzusatz zu ergänzen.

      Der Kaufvertrag umfasst die in der Anlage 1 aufgeführten Gegenstände (Sachen, Forderungen, Schutzrechte, Verträge, Kundenadressen, Verbindlichkeiten etc.).

      Der Verkäufer übergibt an den Käufer zudem sämtliche Geschäftsunterlagen und Datenbestände. Er weist den Käufer ein und verpflichtet sich, dem Käufer die notwendigen Kenntnisse zu vermitteln und Erläuterungen zu geben.

      Die Übergabe erfolgt am um 0.00 Uhr (Übergabestichtag). Ab dem Betriebsübergang gehen sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Geschäftsbetrieb auf den Käufer über.

      Bei allen An- und Ummeldungen sowie Anträgen, Anzeigen und Mitteilungen an Behörden und Dritte wirkt der Verkäufer – auf Wunsch des Käufers/oder soweit erforderlich* – mit. Die anfallenden Kosten sind vom Käufer zu tragen.

      Im Übrigen sind Verkäufer und Käufer verpflichtet, sich gegenseitig alle Auskünfte zu erteilen und an allen Geschäften und Rechtshandlungen mitzuwirken, die zur Durchführung des Vertrages erforderlich sind.

      §2 Kaufpreis

      Der vereinbarte Kaufpreis beträgt 697.699,- Euro.

      Er ist am fällig und auf das Konto des Verkäufers bei der

      Bank: Commerzbank

      IBAN:

      zu überweisen. (Es zählt das Datum des Zahlungseingangs.)

      §3 Eigentumsübertragung

      Das Eigentum an allen verkauften Gegenständen geht – soweit gesetzlich zulässig – erst mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises auf den Käufer über; dies gilt insbesondere für das Eigentum an beweglichen Sachen (Eigentumsvorbehalt).
      Der Käufer ist jedoch befugt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr an Kunden zu veräußern. Der Käufer tritt die Forderung gegen den Dritten, die sich aus dem Verkauf ergibt, schon jetzt an den Lieferanten ab.
      Der Käufer ist berechtigt, die Forderung gegen den Dritten im eigenen Namen einzuziehen. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, jederzeit die Abtretung der Forderung gegen den Dritten zu offenbaren und die Forderung selbst geltend zu machen.

      Der Käufer darf die beweglichen Sachen auf Rechnung des Verkäufers verarbeiten, verbinden und vermischen und die neuen Sachen im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr veräußern.
      In diesem Fall erlangt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Ware zum Anschaffungspreis der anderen verarbeiteten Ware.
      Veräußert der Käufer die neue durch Vermischung oder Verarbeitung entstandene Sache, tritt der Käufer dem Verkäufer schon jetzt zur Sicherung der Kaufpreisforderung die ihm gegen den Erwerber zustehende Forderung anteilig
      entsprechend dem Wert des Miteigentumsanteils ab.

      Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer sofort anzuzeigen, wenn Gegenstände von dritter Seite gepfändet oder in Anspruch genommen werden sollten. In allen Fällen hat zunächst der Käufer alle erforderlichen Maßnahmen zur
      Abwendung eines Verlustes für den Verkäufer zu ergreifen und diesen hiervon zu benachrichtigen. Alle zur Beseitigung von Pfändungen und Einbehaltungen sowie zur Wiederbeschaffung der Ware aufgewendeten gerichtlichen und
      außergerichtlichen Kosten hat der Käufer zu erstatten.

      Ferner verpflichtet sich der Käufer, die verkauften Gegenstände, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, ordnungsgemäß zu behandeln sowie für Reinigung und Instandhaltung zu sorgen. Von etwaigen Beschädigungen
      ist der Verkäufer unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Käufer haftet dem Verkäufer für die Folgen unterlassener Benachrichtigung. Die Gefahr der Beschädigung und des Untergangs der Gegenstände trägt der Käufer ab Übergangsstichtag.

      §4 Gewährleistung, Zusicherungen

      Die Gegenstände nach Anlage 1 werden in ihrem gegenwärtigen Zustand übergeben. Nicht von dem Verkäufer zu vertretene Verschlechterungen oder sonstige Veränderungen begründen keine Rechte des Käufers.
      Hinsichtlich des Aktivvermögens bestehen keine Veräußerungsbeschränkungen und Rechte Dritter. Die zur Abwicklung fälliger Liefer- und Leistungsverpflichtungen des Betriebes
      angeschafften oder hergestellten Gegenstände sind in auslieferungsfähigem bzw. in leistungsbereitem Zustand.

      Dem Kaufvertrag liegen folgende Unterlagen zugrunde: Bilanzen des Unternehmens vom Gewinn- und Verlustrechnungen vom betriebswirtschaftliche Auswertungen vom ggf. sonstige Unterlagen.
      Der Verkäufer versichert, dass diese Unterlagen nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden und ihm keine Informationen vorliegen, die diesen vorgelegten Betriebsdaten widersprechen.

      Ein weitergehendes Gewährleistungsrecht des Käufers ist ausgeschlossen.

      Der Käufer bestätigt ausdrücklich, dass ihm keine vom Inhalt der vorgelegten Unterlagen abweichenden Zusicherungen gemacht worden sind.

      §5 Verträge

      Der Käufer übernimmt die in Anlage 3 aufgeführten Verträge (Geschäftsbeziehungen/ Kundenkartei), soweit dies möglich ist.

      Der Verkäufer verpflichtet sich, in enger Abstimmung mit dem Käufer die Zustimmung der/des jeweiligen Drittpartei/Kunden zu erreichen. Wird die Zustimmung verweigert, tritt der Verkäufer seine Rechte aus dem Vertrag an den
      Käufer ab und verpflichtet sich, weiterhin und ausschließlich auf Rechnung des Käufers als Vertragspartei aufzutreten.

      Wird die Zustimmung zur Übernahme des Mietvertrages oder der Abschluss eines neuen Mietvertrages zu angemessenen Bedingungen über die Geschäftsräume seitens des Vermieters verweigert, kann der Käufer bis zum vom Vertrag
      zurücktreten.

      §6 Verbindlichkeiten

      Der Käufer übernimmt im Verhältnis zum Verkäufer die Erfüllung der in Anlage 4 aufgeführten Verbindlichkeiten. Die Höhe der einzelnen Verbindlichkeiten ist in der Anlage 4 festzusetzen.

      Von Verbindlichkeiten, die in der Anlage nicht aufgeführten und die aus dem Geschäftsbetrieb bis zum Übergangsstichtag entstanden sind, stellt der Verkäufer den Käufer frei.

      §7 Arbeitsverhältnisse

      Der Käufer übernimmt sämtliche Arbeitnehmer des Verkäufers, wie sie in der Anlage 5 zu diesem Vertrag aufgelistet sind, mit Wirkung zum Übergabestichtag mit allen Rechten und Pflichten einschließlich etwa noch
      bestehender Urlaubsansprüche. Dem Käufer wurden alle besonderen Betriebsvereinbarungen (z.B. Altersvorsorge) von dem Verkäufer mitgeteilt. Bei der Berechnung der Betriebszugehörigkeit der Arbeitnehmer werden
      die bei dem Verkäufer geleisteten Beschäftigungszeiten angerechnet (§ 613a BGB). Der Verkäufer bestätigt, dass er der Pflicht zur Belehrung über das Widerrufsrecht gemäß § 613a BGB nachgekommen ist.

      Der Verkäufer sichert zu, dass alle Lohn- und Gehaltsansprüche der Arbeitnehmer bis zum Übergabestichtag sowie alle sonstigen damit verbundenen Lasten (Lohnsteuer, Sozialversicherung etc.) ordnungsgemäß erfüllt
      sind bzw. zum Fälligkeitstag erbracht werden; er stellt insoweit den Käufer von allen vor dem Übergangsstichtag entstandenen Ansprüchen der Arbeitnehmer frei.

      §8 Haftung für öffentliche Abgaben

      Der Verkäufer trägt die auf den Gewerbebetrieb entfallenen Steuern, Beiträge und Abgaben

      bis zum Übergabestichtag. Ab dem Übergabestichtag trägt der Käufer diese.

      Sollten sich zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen einer Betriebsprüfung noch fällige Steuern, Beiträge oder Abgaben aus der Zeit vor der Übergabe ergeben, so haftet der Verkäufer hierfür.

      §9 Geschäftsgeheimnis und Datenschutz

      Der Verkäufer verpflichtet sich, Dritten gegenüber keine Betriebs- und Geschäfts-geheimnisse zu offenbaren.
      Es ist dem Käufer untersagt, personen- und unternehmensbezogene Daten, von im Rahmen des Verkaufs Kenntnis erlangt wird, außerhalb der Abwicklung dieses Vertrags zu verarbeiten, bekannt zu geben, zugänglich zu machen
      oder sonst zu nutzen. Diese Regelung besteht über die Beendigung des Vertrags hinaus.

      Der Käufer verpflichtet sich, die übernommenen Datensätze der Bestandskunden nach den geltenden Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung zu verarbeiten.

      §10 Wettbewerbsverbot

      Der Verkäufer verpflichtet sich, für die Dauer von 4 Jahren ab dem Übergabestichtag im bisherigen sachlichen Tätigkeitsbereich des Unternehmens im Umkreis von 457 km um den derzeitigen Unternehmensstandort
      jeden Wettbewerb mit dem Käufer zu unterlassen, insbesondere sich an Konkurrenzunternehmen weder unmittelbar noch mittelbar zu beteiligen, in die Dienste eines Konkurrenzunternehmens zu treten oder ein solches Unternehmen auf
      sonstige Weise unmittelbar oder mittelbar durch Rat und Tat zu fördern.

      Verletzt der Verkäufer seine Verpflichtungen nach § 9 Absatz 1 oder/und § 10 dieses Vertrages, so verpflichtet er sich für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von 417.500 Euro zu zahlen.

      Das Recht Schadensersatz oder Unterlassung zu verlangen, bleibt hiervon unberührt. Die Vertragsstrafe wird auf den Schadensersatz angerechnet.

      §11 Mediationsklausel

      Die Parteien verpflichten sich, im Falle einer sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeit vor Klageerhebung bei einem ordentlichen Gericht oder Schiedsgericht eine Mediation gemäß der Mediationsordnung der IHK Wiesbaden durchzuführen.

      §12 Schiedsgerichtsklausel

      Sollte die Mediation gescheitert sein, so werden alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, nach der Schiedsgerichtsordnung der Industrie- und Handelskammer Wiesbaden unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden.

      §13 Wesentliche Bestandteile

      Die mit dem Vertrag fest verbundenen Anlagen 1 bis 5 sind wesentlicher Bestandteil des Vertrages.

      §14 Sonstiges

      Die Vertragsparteien haben keine mündlichen Nebenabreden getroffen.

      Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftformklausel. Falls eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein sollte,
      wird dadurch die Geltung des Vertrages im Übrigen nicht berührt.

      An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll die entsprechende gesetzliche Regelung treten.

      Siegen, 18.04.2021 Solingen, 18.04.2021

      ____________________________ ____________________________

      Unterschrift Käufer Unterschrift Verkäufer

      Anlagen zum Kaufvertag:

      Anlage 1 Verzeichnis sämtlicher zum Betrieb gehörender Gegenstände

      Anlage 2 Material- und Warenbestand bei Übergabe

      Anlage 3 Verträge

      Anlage 4 Verbindlichkeiten

      Anlage 5 Arbeitnehmerliste mit Arbeitsverträgen


      gmbh mit 34c kaufen luxus autos leasing

      Vorratsgmbhs gmbh anteile kaufen notar


      Top 4 MusterSatzung:

        startup leasing gmbh kaufen forum Unternehmenskauf gmbh anteile kaufen+steuer FORATIS

        Kaufvertrag fuer ein Einzelunternehmen zwischen Sidonius Oberhans und Trauthilde Jahnke Schleifereien GmbH

        Zwischen

        Trauthilde Jahnke Schleifereien GmbH
        mit Sitz in Paderborn
        Vertreten durch die Geschäftsführung Trauthilde Jahnke
        – nachfolgend Käufer genannt –

        und
        Sidonius Oberhans
        Freiburg im Breisgau
        – nachfolgend Verkäufer genannt –

        wird folgender Vertrag geschlossen:

        §1 Vertragsgegenstand

        Der Verkäufer verkauft folgende/s Firma/Unternehmen:

        Sidonius Oberhans Beratungsstellen Ges. m. b. Haftung unter der

        Adresse Freiburg im Breisgau

        Die Firma ist im Handelsregister Freiburg im Breisgau unter Nr.: 92147 eingetragen.

        Der Verkäufer überträgt das Recht zur Fortführung der bisher verwendeten Firma, ohne dass der Käufer jedoch zur Fortführung verpflichtet ist. Der Käufer ist berechtigt, die Firma durch einen Inhaberzusatz zu ergänzen.

        Der Kaufvertrag umfasst die in der Anlage 1 aufgeführten Gegenstände (Sachen, Forderungen, Schutzrechte, Verträge, Kundenadressen, Verbindlichkeiten etc.).

        Der Verkäufer übergibt an den Käufer zudem sämtliche Geschäftsunterlagen und Datenbestände. Er weist den Käufer ein und verpflichtet sich, dem Käufer die notwendigen Kenntnisse zu vermitteln und Erläuterungen zu geben.

        Die Übergabe erfolgt am um 0.00 Uhr (Übergabestichtag). Ab dem Betriebsübergang gehen sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Geschäftsbetrieb auf den Käufer über.

        Bei allen An- und Ummeldungen sowie Anträgen, Anzeigen und Mitteilungen an Behörden und Dritte wirkt der Verkäufer – auf Wunsch des Käufers/oder soweit erforderlich* – mit. Die anfallenden Kosten sind vom Käufer zu tragen.

        Im Übrigen sind Verkäufer und Käufer verpflichtet, sich gegenseitig alle Auskünfte zu erteilen und an allen Geschäften und Rechtshandlungen mitzuwirken, die zur Durchführung des Vertrages erforderlich sind.

        §2 Kaufpreis

        Der vereinbarte Kaufpreis beträgt 127.781,- Euro.

        Er ist am fällig und auf das Konto des Verkäufers bei der

        Bank: Commerzbank

        IBAN:

        zu überweisen. (Es zählt das Datum des Zahlungseingangs.)

        §3 Eigentumsübertragung

        Das Eigentum an allen verkauften Gegenständen geht – soweit gesetzlich zulässig – erst mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises auf den Käufer über; dies gilt insbesondere für das Eigentum an beweglichen Sachen (Eigentumsvorbehalt).
        Der Käufer ist jedoch befugt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr an Kunden zu veräußern. Der Käufer tritt die Forderung gegen den Dritten, die sich aus dem Verkauf ergibt, schon jetzt an den Lieferanten ab.
        Der Käufer ist berechtigt, die Forderung gegen den Dritten im eigenen Namen einzuziehen. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, jederzeit die Abtretung der Forderung gegen den Dritten zu offenbaren und die Forderung selbst geltend zu machen.

        Der Käufer darf die beweglichen Sachen auf Rechnung des Verkäufers verarbeiten, verbinden und vermischen und die neuen Sachen im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr veräußern.
        In diesem Fall erlangt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Ware zum Anschaffungspreis der anderen verarbeiteten Ware.
        Veräußert der Käufer die neue durch Vermischung oder Verarbeitung entstandene Sache, tritt der Käufer dem Verkäufer schon jetzt zur Sicherung der Kaufpreisforderung die ihm gegen den Erwerber zustehende Forderung anteilig
        entsprechend dem Wert des Miteigentumsanteils ab.

        Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer sofort anzuzeigen, wenn Gegenstände von dritter Seite gepfändet oder in Anspruch genommen werden sollten. In allen Fällen hat zunächst der Käufer alle erforderlichen Maßnahmen zur
        Abwendung eines Verlustes für den Verkäufer zu ergreifen und diesen hiervon zu benachrichtigen. Alle zur Beseitigung von Pfändungen und Einbehaltungen sowie zur Wiederbeschaffung der Ware aufgewendeten gerichtlichen und
        außergerichtlichen Kosten hat der Käufer zu erstatten.

        Ferner verpflichtet sich der Käufer, die verkauften Gegenstände, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, ordnungsgemäß zu behandeln sowie für Reinigung und Instandhaltung zu sorgen. Von etwaigen Beschädigungen
        ist der Verkäufer unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Käufer haftet dem Verkäufer für die Folgen unterlassener Benachrichtigung. Die Gefahr der Beschädigung und des Untergangs der Gegenstände trägt der Käufer ab Übergangsstichtag.

        §4 Gewährleistung, Zusicherungen

        Die Gegenstände nach Anlage 1 werden in ihrem gegenwärtigen Zustand übergeben. Nicht von dem Verkäufer zu vertretene Verschlechterungen oder sonstige Veränderungen begründen keine Rechte des Käufers.
        Hinsichtlich des Aktivvermögens bestehen keine Veräußerungsbeschränkungen und Rechte Dritter. Die zur Abwicklung fälliger Liefer- und Leistungsverpflichtungen des Betriebes
        angeschafften oder hergestellten Gegenstände sind in auslieferungsfähigem bzw. in leistungsbereitem Zustand.

        Dem Kaufvertrag liegen folgende Unterlagen zugrunde: Bilanzen des Unternehmens vom Gewinn- und Verlustrechnungen vom betriebswirtschaftliche Auswertungen vom ggf. sonstige Unterlagen.
        Der Verkäufer versichert, dass diese Unterlagen nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden und ihm keine Informationen vorliegen, die diesen vorgelegten Betriebsdaten widersprechen.

        Ein weitergehendes Gewährleistungsrecht des Käufers ist ausgeschlossen.

        Der Käufer bestätigt ausdrücklich, dass ihm keine vom Inhalt der vorgelegten Unterlagen abweichenden Zusicherungen gemacht worden sind.

        §5 Verträge

        Der Käufer übernimmt die in Anlage 3 aufgeführten Verträge (Geschäftsbeziehungen/ Kundenkartei), soweit dies möglich ist.

        Der Verkäufer verpflichtet sich, in enger Abstimmung mit dem Käufer die Zustimmung der/des jeweiligen Drittpartei/Kunden zu erreichen. Wird die Zustimmung verweigert, tritt der Verkäufer seine Rechte aus dem Vertrag an den
        Käufer ab und verpflichtet sich, weiterhin und ausschließlich auf Rechnung des Käufers als Vertragspartei aufzutreten.

        Wird die Zustimmung zur Übernahme des Mietvertrages oder der Abschluss eines neuen Mietvertrages zu angemessenen Bedingungen über die Geschäftsräume seitens des Vermieters verweigert, kann der Käufer bis zum vom Vertrag
        zurücktreten.

        §6 Verbindlichkeiten

        Der Käufer übernimmt im Verhältnis zum Verkäufer die Erfüllung der in Anlage 4 aufgeführten Verbindlichkeiten. Die Höhe der einzelnen Verbindlichkeiten ist in der Anlage 4 festzusetzen.

        Von Verbindlichkeiten, die in der Anlage nicht aufgeführten und die aus dem Geschäftsbetrieb bis zum Übergangsstichtag entstanden sind, stellt der Verkäufer den Käufer frei.

        §7 Arbeitsverhältnisse

        Der Käufer übernimmt sämtliche Arbeitnehmer des Verkäufers, wie sie in der Anlage 5 zu diesem Vertrag aufgelistet sind, mit Wirkung zum Übergabestichtag mit allen Rechten und Pflichten einschließlich etwa noch
        bestehender Urlaubsansprüche. Dem Käufer wurden alle besonderen Betriebsvereinbarungen (z.B. Altersvorsorge) von dem Verkäufer mitgeteilt. Bei der Berechnung der Betriebszugehörigkeit der Arbeitnehmer werden
        die bei dem Verkäufer geleisteten Beschäftigungszeiten angerechnet (§ 613a BGB). Der Verkäufer bestätigt, dass er der Pflicht zur Belehrung über das Widerrufsrecht gemäß § 613a BGB nachgekommen ist.

        Der Verkäufer sichert zu, dass alle Lohn- und Gehaltsansprüche der Arbeitnehmer bis zum Übergabestichtag sowie alle sonstigen damit verbundenen Lasten (Lohnsteuer, Sozialversicherung etc.) ordnungsgemäß erfüllt
        sind bzw. zum Fälligkeitstag erbracht werden; er stellt insoweit den Käufer von allen vor dem Übergangsstichtag entstandenen Ansprüchen der Arbeitnehmer frei.

        §8 Haftung für öffentliche Abgaben

        Der Verkäufer trägt die auf den Gewerbebetrieb entfallenen Steuern, Beiträge und Abgaben

        bis zum Übergabestichtag. Ab dem Übergabestichtag trägt der Käufer diese.

        Sollten sich zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen einer Betriebsprüfung noch fällige Steuern, Beiträge oder Abgaben aus der Zeit vor der Übergabe ergeben, so haftet der Verkäufer hierfür.

        §9 Geschäftsgeheimnis und Datenschutz

        Der Verkäufer verpflichtet sich, Dritten gegenüber keine Betriebs- und Geschäfts-geheimnisse zu offenbaren.
        Es ist dem Käufer untersagt, personen- und unternehmensbezogene Daten, von im Rahmen des Verkaufs Kenntnis erlangt wird, außerhalb der Abwicklung dieses Vertrags zu verarbeiten, bekannt zu geben, zugänglich zu machen
        oder sonst zu nutzen. Diese Regelung besteht über die Beendigung des Vertrags hinaus.

        Der Käufer verpflichtet sich, die übernommenen Datensätze der Bestandskunden nach den geltenden Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung zu verarbeiten.

        §10 Wettbewerbsverbot

        Der Verkäufer verpflichtet sich, für die Dauer von 8 Jahren ab dem Übergabestichtag im bisherigen sachlichen Tätigkeitsbereich des Unternehmens im Umkreis von 235 km um den derzeitigen Unternehmensstandort
        jeden Wettbewerb mit dem Käufer zu unterlassen, insbesondere sich an Konkurrenzunternehmen weder unmittelbar noch mittelbar zu beteiligen, in die Dienste eines Konkurrenzunternehmens zu treten oder ein solches Unternehmen auf
        sonstige Weise unmittelbar oder mittelbar durch Rat und Tat zu fördern.

        Verletzt der Verkäufer seine Verpflichtungen nach § 9 Absatz 1 oder/und § 10 dieses Vertrages, so verpflichtet er sich für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von 160.485 Euro zu zahlen.

        Das Recht Schadensersatz oder Unterlassung zu verlangen, bleibt hiervon unberührt. Die Vertragsstrafe wird auf den Schadensersatz angerechnet.

        §11 Mediationsklausel

        Die Parteien verpflichten sich, im Falle einer sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeit vor Klageerhebung bei einem ordentlichen Gericht oder Schiedsgericht eine Mediation gemäß der Mediationsordnung der IHK Wiesbaden durchzuführen.

        §12 Schiedsgerichtsklausel

        Sollte die Mediation gescheitert sein, so werden alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, nach der Schiedsgerichtsordnung der Industrie- und Handelskammer Wiesbaden unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden.

        §13 Wesentliche Bestandteile

        Die mit dem Vertrag fest verbundenen Anlagen 1 bis 5 sind wesentlicher Bestandteil des Vertrages.

        §14 Sonstiges

        Die Vertragsparteien haben keine mündlichen Nebenabreden getroffen.

        Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftformklausel. Falls eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein sollte,
        wird dadurch die Geltung des Vertrages im Übrigen nicht berührt.

        An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll die entsprechende gesetzliche Regelung treten.

        Paderborn, 18.04.2021 Essen, 18.04.2021

        ____________________________ ____________________________

        Unterschrift Käufer Unterschrift Verkäufer

        Anlagen zum Kaufvertag:

        Anlage 1 Verzeichnis sämtlicher zum Betrieb gehörender Gegenstände

        Anlage 2 Material- und Warenbestand bei Übergabe

        Anlage 3 Verträge

        Anlage 4 Verbindlichkeiten

        Anlage 5 Arbeitnehmerliste mit Arbeitsverträgen


        gmbh mantel kaufen zürich gmbh kaufen vorteile

        kredit leasing startup finanzierung

        computer leasing Unternehmer


        Top 9 verkaufsbedingungen:

          gmbh kaufen finanzierung export import Unternehmenskauf Geld verdienen mit Autos gmbh kaufen gesucht

          Kaufvertrag fuer ein Einzelunternehmen zwischen Gerolf Walther und Eustachius Forster Pilates Gesellschaft mit beschränkter Haftung

          Zwischen

          Eustachius Forster Pilates Gesellschaft mit beschränkter Haftung
          mit Sitz in München
          Vertreten durch die Geschäftsführung Eustachius Forster
          – nachfolgend Käufer genannt –

          und
          Gerolf Walther
          Recklinghausen
          – nachfolgend Verkäufer genannt –

          wird folgender Vertrag geschlossen:

          §1 Vertragsgegenstand

          Der Verkäufer verkauft folgende/s Firma/Unternehmen:

          Gerolf Walther Mobilfunk Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der

          Adresse Recklinghausen

          Die Firma ist im Handelsregister Recklinghausen unter Nr.: 13901 eingetragen.

          Der Verkäufer überträgt das Recht zur Fortführung der bisher verwendeten Firma, ohne dass der Käufer jedoch zur Fortführung verpflichtet ist. Der Käufer ist berechtigt, die Firma durch einen Inhaberzusatz zu ergänzen.

          Der Kaufvertrag umfasst die in der Anlage 1 aufgeführten Gegenstände (Sachen, Forderungen, Schutzrechte, Verträge, Kundenadressen, Verbindlichkeiten etc.).

          Der Verkäufer übergibt an den Käufer zudem sämtliche Geschäftsunterlagen und Datenbestände. Er weist den Käufer ein und verpflichtet sich, dem Käufer die notwendigen Kenntnisse zu vermitteln und Erläuterungen zu geben.

          Die Übergabe erfolgt am um 0.00 Uhr (Übergabestichtag). Ab dem Betriebsübergang gehen sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Geschäftsbetrieb auf den Käufer über.

          Bei allen An- und Ummeldungen sowie Anträgen, Anzeigen und Mitteilungen an Behörden und Dritte wirkt der Verkäufer – auf Wunsch des Käufers/oder soweit erforderlich* – mit. Die anfallenden Kosten sind vom Käufer zu tragen.

          Im Übrigen sind Verkäufer und Käufer verpflichtet, sich gegenseitig alle Auskünfte zu erteilen und an allen Geschäften und Rechtshandlungen mitzuwirken, die zur Durchführung des Vertrages erforderlich sind.

          §2 Kaufpreis

          Der vereinbarte Kaufpreis beträgt 29.722,- Euro.

          Er ist am fällig und auf das Konto des Verkäufers bei der

          Bank: Commerzbank

          IBAN:

          zu überweisen. (Es zählt das Datum des Zahlungseingangs.)

          §3 Eigentumsübertragung

          Das Eigentum an allen verkauften Gegenständen geht – soweit gesetzlich zulässig – erst mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises auf den Käufer über; dies gilt insbesondere für das Eigentum an beweglichen Sachen (Eigentumsvorbehalt).
          Der Käufer ist jedoch befugt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr an Kunden zu veräußern. Der Käufer tritt die Forderung gegen den Dritten, die sich aus dem Verkauf ergibt, schon jetzt an den Lieferanten ab.
          Der Käufer ist berechtigt, die Forderung gegen den Dritten im eigenen Namen einzuziehen. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, jederzeit die Abtretung der Forderung gegen den Dritten zu offenbaren und die Forderung selbst geltend zu machen.

          Der Käufer darf die beweglichen Sachen auf Rechnung des Verkäufers verarbeiten, verbinden und vermischen und die neuen Sachen im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr veräußern.
          In diesem Fall erlangt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Ware zum Anschaffungspreis der anderen verarbeiteten Ware.
          Veräußert der Käufer die neue durch Vermischung oder Verarbeitung entstandene Sache, tritt der Käufer dem Verkäufer schon jetzt zur Sicherung der Kaufpreisforderung die ihm gegen den Erwerber zustehende Forderung anteilig
          entsprechend dem Wert des Miteigentumsanteils ab.

          Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer sofort anzuzeigen, wenn Gegenstände von dritter Seite gepfändet oder in Anspruch genommen werden sollten. In allen Fällen hat zunächst der Käufer alle erforderlichen Maßnahmen zur
          Abwendung eines Verlustes für den Verkäufer zu ergreifen und diesen hiervon zu benachrichtigen. Alle zur Beseitigung von Pfändungen und Einbehaltungen sowie zur Wiederbeschaffung der Ware aufgewendeten gerichtlichen und
          außergerichtlichen Kosten hat der Käufer zu erstatten.

          Ferner verpflichtet sich der Käufer, die verkauften Gegenstände, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, ordnungsgemäß zu behandeln sowie für Reinigung und Instandhaltung zu sorgen. Von etwaigen Beschädigungen
          ist der Verkäufer unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Käufer haftet dem Verkäufer für die Folgen unterlassener Benachrichtigung. Die Gefahr der Beschädigung und des Untergangs der Gegenstände trägt der Käufer ab Übergangsstichtag.

          §4 Gewährleistung, Zusicherungen

          Die Gegenstände nach Anlage 1 werden in ihrem gegenwärtigen Zustand übergeben. Nicht von dem Verkäufer zu vertretene Verschlechterungen oder sonstige Veränderungen begründen keine Rechte des Käufers.
          Hinsichtlich des Aktivvermögens bestehen keine Veräußerungsbeschränkungen und Rechte Dritter. Die zur Abwicklung fälliger Liefer- und Leistungsverpflichtungen des Betriebes
          angeschafften oder hergestellten Gegenstände sind in auslieferungsfähigem bzw. in leistungsbereitem Zustand.

          Dem Kaufvertrag liegen folgende Unterlagen zugrunde: Bilanzen des Unternehmens vom Gewinn- und Verlustrechnungen vom betriebswirtschaftliche Auswertungen vom ggf. sonstige Unterlagen.
          Der Verkäufer versichert, dass diese Unterlagen nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden und ihm keine Informationen vorliegen, die diesen vorgelegten Betriebsdaten widersprechen.

          Ein weitergehendes Gewährleistungsrecht des Käufers ist ausgeschlossen.

          Der Käufer bestätigt ausdrücklich, dass ihm keine vom Inhalt der vorgelegten Unterlagen abweichenden Zusicherungen gemacht worden sind.

          §5 Verträge

          Der Käufer übernimmt die in Anlage 3 aufgeführten Verträge (Geschäftsbeziehungen/ Kundenkartei), soweit dies möglich ist.

          Der Verkäufer verpflichtet sich, in enger Abstimmung mit dem Käufer die Zustimmung der/des jeweiligen Drittpartei/Kunden zu erreichen. Wird die Zustimmung verweigert, tritt der Verkäufer seine Rechte aus dem Vertrag an den
          Käufer ab und verpflichtet sich, weiterhin und ausschließlich auf Rechnung des Käufers als Vertragspartei aufzutreten.

          Wird die Zustimmung zur Übernahme des Mietvertrages oder der Abschluss eines neuen Mietvertrages zu angemessenen Bedingungen über die Geschäftsräume seitens des Vermieters verweigert, kann der Käufer bis zum vom Vertrag
          zurücktreten.

          §6 Verbindlichkeiten

          Der Käufer übernimmt im Verhältnis zum Verkäufer die Erfüllung der in Anlage 4 aufgeführten Verbindlichkeiten. Die Höhe der einzelnen Verbindlichkeiten ist in der Anlage 4 festzusetzen.

          Von Verbindlichkeiten, die in der Anlage nicht aufgeführten und die aus dem Geschäftsbetrieb bis zum Übergangsstichtag entstanden sind, stellt der Verkäufer den Käufer frei.

          §7 Arbeitsverhältnisse

          Der Käufer übernimmt sämtliche Arbeitnehmer des Verkäufers, wie sie in der Anlage 5 zu diesem Vertrag aufgelistet sind, mit Wirkung zum Übergabestichtag mit allen Rechten und Pflichten einschließlich etwa noch
          bestehender Urlaubsansprüche. Dem Käufer wurden alle besonderen Betriebsvereinbarungen (z.B. Altersvorsorge) von dem Verkäufer mitgeteilt. Bei der Berechnung der Betriebszugehörigkeit der Arbeitnehmer werden
          die bei dem Verkäufer geleisteten Beschäftigungszeiten angerechnet (§ 613a BGB). Der Verkäufer bestätigt, dass er der Pflicht zur Belehrung über das Widerrufsrecht gemäß § 613a BGB nachgekommen ist.

          Der Verkäufer sichert zu, dass alle Lohn- und Gehaltsansprüche der Arbeitnehmer bis zum Übergabestichtag sowie alle sonstigen damit verbundenen Lasten (Lohnsteuer, Sozialversicherung etc.) ordnungsgemäß erfüllt
          sind bzw. zum Fälligkeitstag erbracht werden; er stellt insoweit den Käufer von allen vor dem Übergangsstichtag entstandenen Ansprüchen der Arbeitnehmer frei.

          §8 Haftung für öffentliche Abgaben

          Der Verkäufer trägt die auf den Gewerbebetrieb entfallenen Steuern, Beiträge und Abgaben

          bis zum Übergabestichtag. Ab dem Übergabestichtag trägt der Käufer diese.

          Sollten sich zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen einer Betriebsprüfung noch fällige Steuern, Beiträge oder Abgaben aus der Zeit vor der Übergabe ergeben, so haftet der Verkäufer hierfür.

          §9 Geschäftsgeheimnis und Datenschutz

          Der Verkäufer verpflichtet sich, Dritten gegenüber keine Betriebs- und Geschäfts-geheimnisse zu offenbaren.
          Es ist dem Käufer untersagt, personen- und unternehmensbezogene Daten, von im Rahmen des Verkaufs Kenntnis erlangt wird, außerhalb der Abwicklung dieses Vertrags zu verarbeiten, bekannt zu geben, zugänglich zu machen
          oder sonst zu nutzen. Diese Regelung besteht über die Beendigung des Vertrags hinaus.

          Der Käufer verpflichtet sich, die übernommenen Datensätze der Bestandskunden nach den geltenden Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung zu verarbeiten.

          §10 Wettbewerbsverbot

          Der Verkäufer verpflichtet sich, für die Dauer von 5 Jahren ab dem Übergabestichtag im bisherigen sachlichen Tätigkeitsbereich des Unternehmens im Umkreis von 566 km um den derzeitigen Unternehmensstandort
          jeden Wettbewerb mit dem Käufer zu unterlassen, insbesondere sich an Konkurrenzunternehmen weder unmittelbar noch mittelbar zu beteiligen, in die Dienste eines Konkurrenzunternehmens zu treten oder ein solches Unternehmen auf
          sonstige Weise unmittelbar oder mittelbar durch Rat und Tat zu fördern.

          Verletzt der Verkäufer seine Verpflichtungen nach § 9 Absatz 1 oder/und § 10 dieses Vertrages, so verpflichtet er sich für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von 412.624 Euro zu zahlen.

          Das Recht Schadensersatz oder Unterlassung zu verlangen, bleibt hiervon unberührt. Die Vertragsstrafe wird auf den Schadensersatz angerechnet.

          §11 Mediationsklausel

          Die Parteien verpflichten sich, im Falle einer sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeit vor Klageerhebung bei einem ordentlichen Gericht oder Schiedsgericht eine Mediation gemäß der Mediationsordnung der IHK Wiesbaden durchzuführen.

          §12 Schiedsgerichtsklausel

          Sollte die Mediation gescheitert sein, so werden alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, nach der Schiedsgerichtsordnung der Industrie- und Handelskammer Wiesbaden unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden.

          §13 Wesentliche Bestandteile

          Die mit dem Vertrag fest verbundenen Anlagen 1 bis 5 sind wesentlicher Bestandteil des Vertrages.

          §14 Sonstiges

          Die Vertragsparteien haben keine mündlichen Nebenabreden getroffen.

          Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftformklausel. Falls eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein sollte,
          wird dadurch die Geltung des Vertrages im Übrigen nicht berührt.

          An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll die entsprechende gesetzliche Regelung treten.

          München, 18.04.2021 Bremerhaven, 18.04.2021

          ____________________________ ____________________________

          Unterschrift Käufer Unterschrift Verkäufer

          Anlagen zum Kaufvertag:

          Anlage 1 Verzeichnis sämtlicher zum Betrieb gehörender Gegenstände

          Anlage 2 Material- und Warenbestand bei Übergabe

          Anlage 3 Verträge

          Anlage 4 Verbindlichkeiten

          Anlage 5 Arbeitnehmerliste mit Arbeitsverträgen


          büromöbel leasing Mantelkauf

          kfz zulassung gmbh kaufen ohne stammkapital


          Top 7 MusterSatzung:

            übernehmen gmbh firmenwagen kaufen oder leasen Unternehmenskauf gmbh günstig kaufen neuer GmbH Mantel

            Kaufvertrag fuer ein Einzelunternehmen zwischen Reinfriede Lampe und Alfhard Berliner Freizeitparks Gesellschaft mbH

            Zwischen

            Alfhard Berliner Freizeitparks Gesellschaft mbH
            mit Sitz in Regensburg
            Vertreten durch die Geschäftsführung Alfhard Berliner
            – nachfolgend Käufer genannt –

            und
            Reinfriede Lampe
            Erlangen
            – nachfolgend Verkäufer genannt –

            wird folgender Vertrag geschlossen:

            §1 Vertragsgegenstand

            Der Verkäufer verkauft folgende/s Firma/Unternehmen:

            Reinfriede Lampe Verpackungsmaschinen u. -geräte Gesellschaft mbH unter der

            Adresse Erlangen

            Die Firma ist im Handelsregister Erlangen unter Nr.: 17606 eingetragen.

            Der Verkäufer überträgt das Recht zur Fortführung der bisher verwendeten Firma, ohne dass der Käufer jedoch zur Fortführung verpflichtet ist. Der Käufer ist berechtigt, die Firma durch einen Inhaberzusatz zu ergänzen.

            Der Kaufvertrag umfasst die in der Anlage 1 aufgeführten Gegenstände (Sachen, Forderungen, Schutzrechte, Verträge, Kundenadressen, Verbindlichkeiten etc.).

            Der Verkäufer übergibt an den Käufer zudem sämtliche Geschäftsunterlagen und Datenbestände. Er weist den Käufer ein und verpflichtet sich, dem Käufer die notwendigen Kenntnisse zu vermitteln und Erläuterungen zu geben.

            Die Übergabe erfolgt am um 0.00 Uhr (Übergabestichtag). Ab dem Betriebsübergang gehen sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Geschäftsbetrieb auf den Käufer über.

            Bei allen An- und Ummeldungen sowie Anträgen, Anzeigen und Mitteilungen an Behörden und Dritte wirkt der Verkäufer – auf Wunsch des Käufers/oder soweit erforderlich* – mit. Die anfallenden Kosten sind vom Käufer zu tragen.

            Im Übrigen sind Verkäufer und Käufer verpflichtet, sich gegenseitig alle Auskünfte zu erteilen und an allen Geschäften und Rechtshandlungen mitzuwirken, die zur Durchführung des Vertrages erforderlich sind.

            §2 Kaufpreis

            Der vereinbarte Kaufpreis beträgt 930.699,- Euro.

            Er ist am fällig und auf das Konto des Verkäufers bei der

            Bank: Commerzbank

            IBAN:

            zu überweisen. (Es zählt das Datum des Zahlungseingangs.)

            §3 Eigentumsübertragung

            Das Eigentum an allen verkauften Gegenständen geht – soweit gesetzlich zulässig – erst mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises auf den Käufer über; dies gilt insbesondere für das Eigentum an beweglichen Sachen (Eigentumsvorbehalt).
            Der Käufer ist jedoch befugt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr an Kunden zu veräußern. Der Käufer tritt die Forderung gegen den Dritten, die sich aus dem Verkauf ergibt, schon jetzt an den Lieferanten ab.
            Der Käufer ist berechtigt, die Forderung gegen den Dritten im eigenen Namen einzuziehen. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, jederzeit die Abtretung der Forderung gegen den Dritten zu offenbaren und die Forderung selbst geltend zu machen.

            Der Käufer darf die beweglichen Sachen auf Rechnung des Verkäufers verarbeiten, verbinden und vermischen und die neuen Sachen im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr veräußern.
            In diesem Fall erlangt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Ware zum Anschaffungspreis der anderen verarbeiteten Ware.
            Veräußert der Käufer die neue durch Vermischung oder Verarbeitung entstandene Sache, tritt der Käufer dem Verkäufer schon jetzt zur Sicherung der Kaufpreisforderung die ihm gegen den Erwerber zustehende Forderung anteilig
            entsprechend dem Wert des Miteigentumsanteils ab.

            Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer sofort anzuzeigen, wenn Gegenstände von dritter Seite gepfändet oder in Anspruch genommen werden sollten. In allen Fällen hat zunächst der Käufer alle erforderlichen Maßnahmen zur
            Abwendung eines Verlustes für den Verkäufer zu ergreifen und diesen hiervon zu benachrichtigen. Alle zur Beseitigung von Pfändungen und Einbehaltungen sowie zur Wiederbeschaffung der Ware aufgewendeten gerichtlichen und
            außergerichtlichen Kosten hat der Käufer zu erstatten.

            Ferner verpflichtet sich der Käufer, die verkauften Gegenstände, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, ordnungsgemäß zu behandeln sowie für Reinigung und Instandhaltung zu sorgen. Von etwaigen Beschädigungen
            ist der Verkäufer unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Käufer haftet dem Verkäufer für die Folgen unterlassener Benachrichtigung. Die Gefahr der Beschädigung und des Untergangs der Gegenstände trägt der Käufer ab Übergangsstichtag.

            §4 Gewährleistung, Zusicherungen

            Die Gegenstände nach Anlage 1 werden in ihrem gegenwärtigen Zustand übergeben. Nicht von dem Verkäufer zu vertretene Verschlechterungen oder sonstige Veränderungen begründen keine Rechte des Käufers.
            Hinsichtlich des Aktivvermögens bestehen keine Veräußerungsbeschränkungen und Rechte Dritter. Die zur Abwicklung fälliger Liefer- und Leistungsverpflichtungen des Betriebes
            angeschafften oder hergestellten Gegenstände sind in auslieferungsfähigem bzw. in leistungsbereitem Zustand.

            Dem Kaufvertrag liegen folgende Unterlagen zugrunde: Bilanzen des Unternehmens vom Gewinn- und Verlustrechnungen vom betriebswirtschaftliche Auswertungen vom ggf. sonstige Unterlagen.
            Der Verkäufer versichert, dass diese Unterlagen nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden und ihm keine Informationen vorliegen, die diesen vorgelegten Betriebsdaten widersprechen.

            Ein weitergehendes Gewährleistungsrecht des Käufers ist ausgeschlossen.

            Der Käufer bestätigt ausdrücklich, dass ihm keine vom Inhalt der vorgelegten Unterlagen abweichenden Zusicherungen gemacht worden sind.

            §5 Verträge

            Der Käufer übernimmt die in Anlage 3 aufgeführten Verträge (Geschäftsbeziehungen/ Kundenkartei), soweit dies möglich ist.

            Der Verkäufer verpflichtet sich, in enger Abstimmung mit dem Käufer die Zustimmung der/des jeweiligen Drittpartei/Kunden zu erreichen. Wird die Zustimmung verweigert, tritt der Verkäufer seine Rechte aus dem Vertrag an den
            Käufer ab und verpflichtet sich, weiterhin und ausschließlich auf Rechnung des Käufers als Vertragspartei aufzutreten.

            Wird die Zustimmung zur Übernahme des Mietvertrages oder der Abschluss eines neuen Mietvertrages zu angemessenen Bedingungen über die Geschäftsräume seitens des Vermieters verweigert, kann der Käufer bis zum vom Vertrag
            zurücktreten.

            §6 Verbindlichkeiten

            Der Käufer übernimmt im Verhältnis zum Verkäufer die Erfüllung der in Anlage 4 aufgeführten Verbindlichkeiten. Die Höhe der einzelnen Verbindlichkeiten ist in der Anlage 4 festzusetzen.

            Von Verbindlichkeiten, die in der Anlage nicht aufgeführten und die aus dem Geschäftsbetrieb bis zum Übergangsstichtag entstanden sind, stellt der Verkäufer den Käufer frei.

            §7 Arbeitsverhältnisse

            Der Käufer übernimmt sämtliche Arbeitnehmer des Verkäufers, wie sie in der Anlage 5 zu diesem Vertrag aufgelistet sind, mit Wirkung zum Übergabestichtag mit allen Rechten und Pflichten einschließlich etwa noch
            bestehender Urlaubsansprüche. Dem Käufer wurden alle besonderen Betriebsvereinbarungen (z.B. Altersvorsorge) von dem Verkäufer mitgeteilt. Bei der Berechnung der Betriebszugehörigkeit der Arbeitnehmer werden
            die bei dem Verkäufer geleisteten Beschäftigungszeiten angerechnet (§ 613a BGB). Der Verkäufer bestätigt, dass er der Pflicht zur Belehrung über das Widerrufsrecht gemäß § 613a BGB nachgekommen ist.

            Der Verkäufer sichert zu, dass alle Lohn- und Gehaltsansprüche der Arbeitnehmer bis zum Übergabestichtag sowie alle sonstigen damit verbundenen Lasten (Lohnsteuer, Sozialversicherung etc.) ordnungsgemäß erfüllt
            sind bzw. zum Fälligkeitstag erbracht werden; er stellt insoweit den Käufer von allen vor dem Übergangsstichtag entstandenen Ansprüchen der Arbeitnehmer frei.

            §8 Haftung für öffentliche Abgaben

            Der Verkäufer trägt die auf den Gewerbebetrieb entfallenen Steuern, Beiträge und Abgaben

            bis zum Übergabestichtag. Ab dem Übergabestichtag trägt der Käufer diese.

            Sollten sich zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen einer Betriebsprüfung noch fällige Steuern, Beiträge oder Abgaben aus der Zeit vor der Übergabe ergeben, so haftet der Verkäufer hierfür.

            §9 Geschäftsgeheimnis und Datenschutz

            Der Verkäufer verpflichtet sich, Dritten gegenüber keine Betriebs- und Geschäfts-geheimnisse zu offenbaren.
            Es ist dem Käufer untersagt, personen- und unternehmensbezogene Daten, von im Rahmen des Verkaufs Kenntnis erlangt wird, außerhalb der Abwicklung dieses Vertrags zu verarbeiten, bekannt zu geben, zugänglich zu machen
            oder sonst zu nutzen. Diese Regelung besteht über die Beendigung des Vertrags hinaus.

            Der Käufer verpflichtet sich, die übernommenen Datensätze der Bestandskunden nach den geltenden Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung zu verarbeiten.

            §10 Wettbewerbsverbot

            Der Verkäufer verpflichtet sich, für die Dauer von 6 Jahren ab dem Übergabestichtag im bisherigen sachlichen Tätigkeitsbereich des Unternehmens im Umkreis von 181 km um den derzeitigen Unternehmensstandort
            jeden Wettbewerb mit dem Käufer zu unterlassen, insbesondere sich an Konkurrenzunternehmen weder unmittelbar noch mittelbar zu beteiligen, in die Dienste eines Konkurrenzunternehmens zu treten oder ein solches Unternehmen auf
            sonstige Weise unmittelbar oder mittelbar durch Rat und Tat zu fördern.

            Verletzt der Verkäufer seine Verpflichtungen nach § 9 Absatz 1 oder/und § 10 dieses Vertrages, so verpflichtet er sich für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von 110.325 Euro zu zahlen.

            Das Recht Schadensersatz oder Unterlassung zu verlangen, bleibt hiervon unberührt. Die Vertragsstrafe wird auf den Schadensersatz angerechnet.

            §11 Mediationsklausel

            Die Parteien verpflichten sich, im Falle einer sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeit vor Klageerhebung bei einem ordentlichen Gericht oder Schiedsgericht eine Mediation gemäß der Mediationsordnung der IHK Wiesbaden durchzuführen.

            §12 Schiedsgerichtsklausel

            Sollte die Mediation gescheitert sein, so werden alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, nach der Schiedsgerichtsordnung der Industrie- und Handelskammer Wiesbaden unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden.

            §13 Wesentliche Bestandteile

            Die mit dem Vertrag fest verbundenen Anlagen 1 bis 5 sind wesentlicher Bestandteil des Vertrages.

            §14 Sonstiges

            Die Vertragsparteien haben keine mündlichen Nebenabreden getroffen.

            Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftformklausel. Falls eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein sollte,
            wird dadurch die Geltung des Vertrages im Übrigen nicht berührt.

            An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll die entsprechende gesetzliche Regelung treten.

            Regensburg, 17.04.2021 Chemnitz, 17.04.2021

            ____________________________ ____________________________

            Unterschrift Käufer Unterschrift Verkäufer

            Anlagen zum Kaufvertag:

            Anlage 1 Verzeichnis sämtlicher zum Betrieb gehörender Gegenstände

            Anlage 2 Material- und Warenbestand bei Übergabe

            Anlage 3 Verträge

            Anlage 4 Verbindlichkeiten

            Anlage 5 Arbeitnehmerliste mit Arbeitsverträgen


            gmbh hülle kaufen startup leasing

            gmbh kaufen ohne stammkapital Wie werde ich Millionär

            gmbh mantel kaufen hamburg business leasing


            Top 9 aufhebungsvertrag:

              firma kaufen Reichtum Unternehmenskauf spedition export import

              Kaufvertrag fuer ein Einzelunternehmen zwischen Roswitha Wahl und Raphaela Hahn Datenverarbeitung Gesellschaft mit beschränkter Haftung

              Zwischen

              Raphaela Hahn Datenverarbeitung Gesellschaft mit beschränkter Haftung
              mit Sitz in Wiesbaden
              Vertreten durch die Geschäftsführung Raphaela Hahn
              – nachfolgend Käufer genannt –

              und
              Roswitha Wahl
              Leipzig
              – nachfolgend Verkäufer genannt –

              wird folgender Vertrag geschlossen:

              §1 Vertragsgegenstand

              Der Verkäufer verkauft folgende/s Firma/Unternehmen:

              Roswitha Wahl Heizung und Sanitär Gesellschaft mbH unter der

              Adresse Leipzig

              Die Firma ist im Handelsregister Leipzig unter Nr.: 42287 eingetragen.

              Der Verkäufer überträgt das Recht zur Fortführung der bisher verwendeten Firma, ohne dass der Käufer jedoch zur Fortführung verpflichtet ist. Der Käufer ist berechtigt, die Firma durch einen Inhaberzusatz zu ergänzen.

              Der Kaufvertrag umfasst die in der Anlage 1 aufgeführten Gegenstände (Sachen, Forderungen, Schutzrechte, Verträge, Kundenadressen, Verbindlichkeiten etc.).

              Der Verkäufer übergibt an den Käufer zudem sämtliche Geschäftsunterlagen und Datenbestände. Er weist den Käufer ein und verpflichtet sich, dem Käufer die notwendigen Kenntnisse zu vermitteln und Erläuterungen zu geben.

              Die Übergabe erfolgt am um 0.00 Uhr (Übergabestichtag). Ab dem Betriebsübergang gehen sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Geschäftsbetrieb auf den Käufer über.

              Bei allen An- und Ummeldungen sowie Anträgen, Anzeigen und Mitteilungen an Behörden und Dritte wirkt der Verkäufer – auf Wunsch des Käufers/oder soweit erforderlich* – mit. Die anfallenden Kosten sind vom Käufer zu tragen.

              Im Übrigen sind Verkäufer und Käufer verpflichtet, sich gegenseitig alle Auskünfte zu erteilen und an allen Geschäften und Rechtshandlungen mitzuwirken, die zur Durchführung des Vertrages erforderlich sind.

              §2 Kaufpreis

              Der vereinbarte Kaufpreis beträgt 177.749,- Euro.

              Er ist am fällig und auf das Konto des Verkäufers bei der

              Bank: Commerzbank

              IBAN:

              zu überweisen. (Es zählt das Datum des Zahlungseingangs.)

              §3 Eigentumsübertragung

              Das Eigentum an allen verkauften Gegenständen geht – soweit gesetzlich zulässig – erst mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises auf den Käufer über; dies gilt insbesondere für das Eigentum an beweglichen Sachen (Eigentumsvorbehalt).
              Der Käufer ist jedoch befugt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr an Kunden zu veräußern. Der Käufer tritt die Forderung gegen den Dritten, die sich aus dem Verkauf ergibt, schon jetzt an den Lieferanten ab.
              Der Käufer ist berechtigt, die Forderung gegen den Dritten im eigenen Namen einzuziehen. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, jederzeit die Abtretung der Forderung gegen den Dritten zu offenbaren und die Forderung selbst geltend zu machen.

              Der Käufer darf die beweglichen Sachen auf Rechnung des Verkäufers verarbeiten, verbinden und vermischen und die neuen Sachen im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr veräußern.
              In diesem Fall erlangt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Ware zum Anschaffungspreis der anderen verarbeiteten Ware.
              Veräußert der Käufer die neue durch Vermischung oder Verarbeitung entstandene Sache, tritt der Käufer dem Verkäufer schon jetzt zur Sicherung der Kaufpreisforderung die ihm gegen den Erwerber zustehende Forderung anteilig
              entsprechend dem Wert des Miteigentumsanteils ab.

              Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer sofort anzuzeigen, wenn Gegenstände von dritter Seite gepfändet oder in Anspruch genommen werden sollten. In allen Fällen hat zunächst der Käufer alle erforderlichen Maßnahmen zur
              Abwendung eines Verlustes für den Verkäufer zu ergreifen und diesen hiervon zu benachrichtigen. Alle zur Beseitigung von Pfändungen und Einbehaltungen sowie zur Wiederbeschaffung der Ware aufgewendeten gerichtlichen und
              außergerichtlichen Kosten hat der Käufer zu erstatten.

              Ferner verpflichtet sich der Käufer, die verkauften Gegenstände, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, ordnungsgemäß zu behandeln sowie für Reinigung und Instandhaltung zu sorgen. Von etwaigen Beschädigungen
              ist der Verkäufer unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Käufer haftet dem Verkäufer für die Folgen unterlassener Benachrichtigung. Die Gefahr der Beschädigung und des Untergangs der Gegenstände trägt der Käufer ab Übergangsstichtag.

              §4 Gewährleistung, Zusicherungen

              Die Gegenstände nach Anlage 1 werden in ihrem gegenwärtigen Zustand übergeben. Nicht von dem Verkäufer zu vertretene Verschlechterungen oder sonstige Veränderungen begründen keine Rechte des Käufers.
              Hinsichtlich des Aktivvermögens bestehen keine Veräußerungsbeschränkungen und Rechte Dritter. Die zur Abwicklung fälliger Liefer- und Leistungsverpflichtungen des Betriebes
              angeschafften oder hergestellten Gegenstände sind in auslieferungsfähigem bzw. in leistungsbereitem Zustand.

              Dem Kaufvertrag liegen folgende Unterlagen zugrunde: Bilanzen des Unternehmens vom Gewinn- und Verlustrechnungen vom betriebswirtschaftliche Auswertungen vom ggf. sonstige Unterlagen.
              Der Verkäufer versichert, dass diese Unterlagen nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden und ihm keine Informationen vorliegen, die diesen vorgelegten Betriebsdaten widersprechen.

              Ein weitergehendes Gewährleistungsrecht des Käufers ist ausgeschlossen.

              Der Käufer bestätigt ausdrücklich, dass ihm keine vom Inhalt der vorgelegten Unterlagen abweichenden Zusicherungen gemacht worden sind.

              §5 Verträge

              Der Käufer übernimmt die in Anlage 3 aufgeführten Verträge (Geschäftsbeziehungen/ Kundenkartei), soweit dies möglich ist.

              Der Verkäufer verpflichtet sich, in enger Abstimmung mit dem Käufer die Zustimmung der/des jeweiligen Drittpartei/Kunden zu erreichen. Wird die Zustimmung verweigert, tritt der Verkäufer seine Rechte aus dem Vertrag an den
              Käufer ab und verpflichtet sich, weiterhin und ausschließlich auf Rechnung des Käufers als Vertragspartei aufzutreten.

              Wird die Zustimmung zur Übernahme des Mietvertrages oder der Abschluss eines neuen Mietvertrages zu angemessenen Bedingungen über die Geschäftsräume seitens des Vermieters verweigert, kann der Käufer bis zum vom Vertrag
              zurücktreten.

              §6 Verbindlichkeiten

              Der Käufer übernimmt im Verhältnis zum Verkäufer die Erfüllung der in Anlage 4 aufgeführten Verbindlichkeiten. Die Höhe der einzelnen Verbindlichkeiten ist in der Anlage 4 festzusetzen.

              Von Verbindlichkeiten, die in der Anlage nicht aufgeführten und die aus dem Geschäftsbetrieb bis zum Übergangsstichtag entstanden sind, stellt der Verkäufer den Käufer frei.

              §7 Arbeitsverhältnisse

              Der Käufer übernimmt sämtliche Arbeitnehmer des Verkäufers, wie sie in der Anlage 5 zu diesem Vertrag aufgelistet sind, mit Wirkung zum Übergabestichtag mit allen Rechten und Pflichten einschließlich etwa noch
              bestehender Urlaubsansprüche. Dem Käufer wurden alle besonderen Betriebsvereinbarungen (z.B. Altersvorsorge) von dem Verkäufer mitgeteilt. Bei der Berechnung der Betriebszugehörigkeit der Arbeitnehmer werden
              die bei dem Verkäufer geleisteten Beschäftigungszeiten angerechnet (§ 613a BGB). Der Verkäufer bestätigt, dass er der Pflicht zur Belehrung über das Widerrufsrecht gemäß § 613a BGB nachgekommen ist.

              Der Verkäufer sichert zu, dass alle Lohn- und Gehaltsansprüche der Arbeitnehmer bis zum Übergabestichtag sowie alle sonstigen damit verbundenen Lasten (Lohnsteuer, Sozialversicherung etc.) ordnungsgemäß erfüllt
              sind bzw. zum Fälligkeitstag erbracht werden; er stellt insoweit den Käufer von allen vor dem Übergangsstichtag entstandenen Ansprüchen der Arbeitnehmer frei.

              §8 Haftung für öffentliche Abgaben

              Der Verkäufer trägt die auf den Gewerbebetrieb entfallenen Steuern, Beiträge und Abgaben

              bis zum Übergabestichtag. Ab dem Übergabestichtag trägt der Käufer diese.

              Sollten sich zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen einer Betriebsprüfung noch fällige Steuern, Beiträge oder Abgaben aus der Zeit vor der Übergabe ergeben, so haftet der Verkäufer hierfür.

              §9 Geschäftsgeheimnis und Datenschutz

              Der Verkäufer verpflichtet sich, Dritten gegenüber keine Betriebs- und Geschäfts-geheimnisse zu offenbaren.
              Es ist dem Käufer untersagt, personen- und unternehmensbezogene Daten, von im Rahmen des Verkaufs Kenntnis erlangt wird, außerhalb der Abwicklung dieses Vertrags zu verarbeiten, bekannt zu geben, zugänglich zu machen
              oder sonst zu nutzen. Diese Regelung besteht über die Beendigung des Vertrags hinaus.

              Der Käufer verpflichtet sich, die übernommenen Datensätze der Bestandskunden nach den geltenden Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung zu verarbeiten.

              §10 Wettbewerbsverbot

              Der Verkäufer verpflichtet sich, für die Dauer von 2 Jahren ab dem Übergabestichtag im bisherigen sachlichen Tätigkeitsbereich des Unternehmens im Umkreis von 140 km um den derzeitigen Unternehmensstandort
              jeden Wettbewerb mit dem Käufer zu unterlassen, insbesondere sich an Konkurrenzunternehmen weder unmittelbar noch mittelbar zu beteiligen, in die Dienste eines Konkurrenzunternehmens zu treten oder ein solches Unternehmen auf
              sonstige Weise unmittelbar oder mittelbar durch Rat und Tat zu fördern.

              Verletzt der Verkäufer seine Verpflichtungen nach § 9 Absatz 1 oder/und § 10 dieses Vertrages, so verpflichtet er sich für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von 370.516 Euro zu zahlen.

              Das Recht Schadensersatz oder Unterlassung zu verlangen, bleibt hiervon unberührt. Die Vertragsstrafe wird auf den Schadensersatz angerechnet.

              §11 Mediationsklausel

              Die Parteien verpflichten sich, im Falle einer sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeit vor Klageerhebung bei einem ordentlichen Gericht oder Schiedsgericht eine Mediation gemäß der Mediationsordnung der IHK Wiesbaden durchzuführen.

              §12 Schiedsgerichtsklausel

              Sollte die Mediation gescheitert sein, so werden alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, nach der Schiedsgerichtsordnung der Industrie- und Handelskammer Wiesbaden unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden.

              §13 Wesentliche Bestandteile

              Die mit dem Vertrag fest verbundenen Anlagen 1 bis 5 sind wesentlicher Bestandteil des Vertrages.

              §14 Sonstiges

              Die Vertragsparteien haben keine mündlichen Nebenabreden getroffen.

              Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftformklausel. Falls eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein sollte,
              wird dadurch die Geltung des Vertrages im Übrigen nicht berührt.

              An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll die entsprechende gesetzliche Regelung treten.

              Wiesbaden, 17.04.2021 Darmstadt, 17.04.2021

              ____________________________ ____________________________

              Unterschrift Käufer Unterschrift Verkäufer

              Anlagen zum Kaufvertag:

              Anlage 1 Verzeichnis sämtlicher zum Betrieb gehörender Gegenstände

              Anlage 2 Material- und Warenbestand bei Übergabe

              Anlage 3 Verträge

              Anlage 4 Verbindlichkeiten

              Anlage 5 Arbeitnehmerliste mit Arbeitsverträgen


              kontokorrent finanzierung lkw leasing

              gmbh kaufen 34c gmbh kaufen vorteile

              steuern sparen gesellschaft gründen immobilien kaufen


              Top 8 impressum:

                büromöbel leasing gmbh kaufen risiko Unternehmenskauf Kapitalgesellschaft gesellschaft kaufen mantel

                Kaufvertrag fuer ein Einzelunternehmen zwischen Ernst Schaffhauser und Annedorle Haber Angelsport Ges. mit beschränkter Haftung

                Zwischen

                Annedorle Haber Angelsport Ges. mit beschränkter Haftung
                mit Sitz in Bielefeld
                Vertreten durch die Geschäftsführung Annedorle Haber
                – nachfolgend Käufer genannt –

                und
                Ernst Schaffhauser
                Göttingen
                – nachfolgend Verkäufer genannt –

                wird folgender Vertrag geschlossen:

                §1 Vertragsgegenstand

                Der Verkäufer verkauft folgende/s Firma/Unternehmen:

                Ernst Schaffhauser Archivierungssysteme Gesellschaft mbH unter der

                Adresse Göttingen

                Die Firma ist im Handelsregister Göttingen unter Nr.: 61175 eingetragen.

                Der Verkäufer überträgt das Recht zur Fortführung der bisher verwendeten Firma, ohne dass der Käufer jedoch zur Fortführung verpflichtet ist. Der Käufer ist berechtigt, die Firma durch einen Inhaberzusatz zu ergänzen.

                Der Kaufvertrag umfasst die in der Anlage 1 aufgeführten Gegenstände (Sachen, Forderungen, Schutzrechte, Verträge, Kundenadressen, Verbindlichkeiten etc.).

                Der Verkäufer übergibt an den Käufer zudem sämtliche Geschäftsunterlagen und Datenbestände. Er weist den Käufer ein und verpflichtet sich, dem Käufer die notwendigen Kenntnisse zu vermitteln und Erläuterungen zu geben.

                Die Übergabe erfolgt am um 0.00 Uhr (Übergabestichtag). Ab dem Betriebsübergang gehen sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Geschäftsbetrieb auf den Käufer über.

                Bei allen An- und Ummeldungen sowie Anträgen, Anzeigen und Mitteilungen an Behörden und Dritte wirkt der Verkäufer – auf Wunsch des Käufers/oder soweit erforderlich* – mit. Die anfallenden Kosten sind vom Käufer zu tragen.

                Im Übrigen sind Verkäufer und Käufer verpflichtet, sich gegenseitig alle Auskünfte zu erteilen und an allen Geschäften und Rechtshandlungen mitzuwirken, die zur Durchführung des Vertrages erforderlich sind.

                §2 Kaufpreis

                Der vereinbarte Kaufpreis beträgt 592.932,- Euro.

                Er ist am fällig und auf das Konto des Verkäufers bei der

                Bank: Commerzbank

                IBAN:

                zu überweisen. (Es zählt das Datum des Zahlungseingangs.)

                §3 Eigentumsübertragung

                Das Eigentum an allen verkauften Gegenständen geht – soweit gesetzlich zulässig – erst mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises auf den Käufer über; dies gilt insbesondere für das Eigentum an beweglichen Sachen (Eigentumsvorbehalt).
                Der Käufer ist jedoch befugt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr an Kunden zu veräußern. Der Käufer tritt die Forderung gegen den Dritten, die sich aus dem Verkauf ergibt, schon jetzt an den Lieferanten ab.
                Der Käufer ist berechtigt, die Forderung gegen den Dritten im eigenen Namen einzuziehen. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, jederzeit die Abtretung der Forderung gegen den Dritten zu offenbaren und die Forderung selbst geltend zu machen.

                Der Käufer darf die beweglichen Sachen auf Rechnung des Verkäufers verarbeiten, verbinden und vermischen und die neuen Sachen im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr veräußern.
                In diesem Fall erlangt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Ware zum Anschaffungspreis der anderen verarbeiteten Ware.
                Veräußert der Käufer die neue durch Vermischung oder Verarbeitung entstandene Sache, tritt der Käufer dem Verkäufer schon jetzt zur Sicherung der Kaufpreisforderung die ihm gegen den Erwerber zustehende Forderung anteilig
                entsprechend dem Wert des Miteigentumsanteils ab.

                Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer sofort anzuzeigen, wenn Gegenstände von dritter Seite gepfändet oder in Anspruch genommen werden sollten. In allen Fällen hat zunächst der Käufer alle erforderlichen Maßnahmen zur
                Abwendung eines Verlustes für den Verkäufer zu ergreifen und diesen hiervon zu benachrichtigen. Alle zur Beseitigung von Pfändungen und Einbehaltungen sowie zur Wiederbeschaffung der Ware aufgewendeten gerichtlichen und
                außergerichtlichen Kosten hat der Käufer zu erstatten.

                Ferner verpflichtet sich der Käufer, die verkauften Gegenstände, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, ordnungsgemäß zu behandeln sowie für Reinigung und Instandhaltung zu sorgen. Von etwaigen Beschädigungen
                ist der Verkäufer unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Käufer haftet dem Verkäufer für die Folgen unterlassener Benachrichtigung. Die Gefahr der Beschädigung und des Untergangs der Gegenstände trägt der Käufer ab Übergangsstichtag.

                §4 Gewährleistung, Zusicherungen

                Die Gegenstände nach Anlage 1 werden in ihrem gegenwärtigen Zustand übergeben. Nicht von dem Verkäufer zu vertretene Verschlechterungen oder sonstige Veränderungen begründen keine Rechte des Käufers.
                Hinsichtlich des Aktivvermögens bestehen keine Veräußerungsbeschränkungen und Rechte Dritter. Die zur Abwicklung fälliger Liefer- und Leistungsverpflichtungen des Betriebes
                angeschafften oder hergestellten Gegenstände sind in auslieferungsfähigem bzw. in leistungsbereitem Zustand.

                Dem Kaufvertrag liegen folgende Unterlagen zugrunde: Bilanzen des Unternehmens vom Gewinn- und Verlustrechnungen vom betriebswirtschaftliche Auswertungen vom ggf. sonstige Unterlagen.
                Der Verkäufer versichert, dass diese Unterlagen nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden und ihm keine Informationen vorliegen, die diesen vorgelegten Betriebsdaten widersprechen.

                Ein weitergehendes Gewährleistungsrecht des Käufers ist ausgeschlossen.

                Der Käufer bestätigt ausdrücklich, dass ihm keine vom Inhalt der vorgelegten Unterlagen abweichenden Zusicherungen gemacht worden sind.

                §5 Verträge

                Der Käufer übernimmt die in Anlage 3 aufgeführten Verträge (Geschäftsbeziehungen/ Kundenkartei), soweit dies möglich ist.

                Der Verkäufer verpflichtet sich, in enger Abstimmung mit dem Käufer die Zustimmung der/des jeweiligen Drittpartei/Kunden zu erreichen. Wird die Zustimmung verweigert, tritt der Verkäufer seine Rechte aus dem Vertrag an den
                Käufer ab und verpflichtet sich, weiterhin und ausschließlich auf Rechnung des Käufers als Vertragspartei aufzutreten.

                Wird die Zustimmung zur Übernahme des Mietvertrages oder der Abschluss eines neuen Mietvertrages zu angemessenen Bedingungen über die Geschäftsräume seitens des Vermieters verweigert, kann der Käufer bis zum vom Vertrag
                zurücktreten.

                §6 Verbindlichkeiten

                Der Käufer übernimmt im Verhältnis zum Verkäufer die Erfüllung der in Anlage 4 aufgeführten Verbindlichkeiten. Die Höhe der einzelnen Verbindlichkeiten ist in der Anlage 4 festzusetzen.

                Von Verbindlichkeiten, die in der Anlage nicht aufgeführten und die aus dem Geschäftsbetrieb bis zum Übergangsstichtag entstanden sind, stellt der Verkäufer den Käufer frei.

                §7 Arbeitsverhältnisse

                Der Käufer übernimmt sämtliche Arbeitnehmer des Verkäufers, wie sie in der Anlage 5 zu diesem Vertrag aufgelistet sind, mit Wirkung zum Übergabestichtag mit allen Rechten und Pflichten einschließlich etwa noch
                bestehender Urlaubsansprüche. Dem Käufer wurden alle besonderen Betriebsvereinbarungen (z.B. Altersvorsorge) von dem Verkäufer mitgeteilt. Bei der Berechnung der Betriebszugehörigkeit der Arbeitnehmer werden
                die bei dem Verkäufer geleisteten Beschäftigungszeiten angerechnet (§ 613a BGB). Der Verkäufer bestätigt, dass er der Pflicht zur Belehrung über das Widerrufsrecht gemäß § 613a BGB nachgekommen ist.

                Der Verkäufer sichert zu, dass alle Lohn- und Gehaltsansprüche der Arbeitnehmer bis zum Übergabestichtag sowie alle sonstigen damit verbundenen Lasten (Lohnsteuer, Sozialversicherung etc.) ordnungsgemäß erfüllt
                sind bzw. zum Fälligkeitstag erbracht werden; er stellt insoweit den Käufer von allen vor dem Übergangsstichtag entstandenen Ansprüchen der Arbeitnehmer frei.

                §8 Haftung für öffentliche Abgaben

                Der Verkäufer trägt die auf den Gewerbebetrieb entfallenen Steuern, Beiträge und Abgaben

                bis zum Übergabestichtag. Ab dem Übergabestichtag trägt der Käufer diese.

                Sollten sich zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen einer Betriebsprüfung noch fällige Steuern, Beiträge oder Abgaben aus der Zeit vor der Übergabe ergeben, so haftet der Verkäufer hierfür.

                §9 Geschäftsgeheimnis und Datenschutz

                Der Verkäufer verpflichtet sich, Dritten gegenüber keine Betriebs- und Geschäfts-geheimnisse zu offenbaren.
                Es ist dem Käufer untersagt, personen- und unternehmensbezogene Daten, von im Rahmen des Verkaufs Kenntnis erlangt wird, außerhalb der Abwicklung dieses Vertrags zu verarbeiten, bekannt zu geben, zugänglich zu machen
                oder sonst zu nutzen. Diese Regelung besteht über die Beendigung des Vertrags hinaus.

                Der Käufer verpflichtet sich, die übernommenen Datensätze der Bestandskunden nach den geltenden Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung zu verarbeiten.

                §10 Wettbewerbsverbot

                Der Verkäufer verpflichtet sich, für die Dauer von 8 Jahren ab dem Übergabestichtag im bisherigen sachlichen Tätigkeitsbereich des Unternehmens im Umkreis von 372 km um den derzeitigen Unternehmensstandort
                jeden Wettbewerb mit dem Käufer zu unterlassen, insbesondere sich an Konkurrenzunternehmen weder unmittelbar noch mittelbar zu beteiligen, in die Dienste eines Konkurrenzunternehmens zu treten oder ein solches Unternehmen auf
                sonstige Weise unmittelbar oder mittelbar durch Rat und Tat zu fördern.

                Verletzt der Verkäufer seine Verpflichtungen nach § 9 Absatz 1 oder/und § 10 dieses Vertrages, so verpflichtet er sich für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von 386.743 Euro zu zahlen.

                Das Recht Schadensersatz oder Unterlassung zu verlangen, bleibt hiervon unberührt. Die Vertragsstrafe wird auf den Schadensersatz angerechnet.

                §11 Mediationsklausel

                Die Parteien verpflichten sich, im Falle einer sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeit vor Klageerhebung bei einem ordentlichen Gericht oder Schiedsgericht eine Mediation gemäß der Mediationsordnung der IHK Wiesbaden durchzuführen.

                §12 Schiedsgerichtsklausel

                Sollte die Mediation gescheitert sein, so werden alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, nach der Schiedsgerichtsordnung der Industrie- und Handelskammer Wiesbaden unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden.

                §13 Wesentliche Bestandteile

                Die mit dem Vertrag fest verbundenen Anlagen 1 bis 5 sind wesentlicher Bestandteil des Vertrages.

                §14 Sonstiges

                Die Vertragsparteien haben keine mündlichen Nebenabreden getroffen.

                Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftformklausel. Falls eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein sollte,
                wird dadurch die Geltung des Vertrages im Übrigen nicht berührt.

                An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll die entsprechende gesetzliche Regelung treten.

                Bielefeld, 17.04.2021 Bremen, 17.04.2021

                ____________________________ ____________________________

                Unterschrift Käufer Unterschrift Verkäufer

                Anlagen zum Kaufvertag:

                Anlage 1 Verzeichnis sämtlicher zum Betrieb gehörender Gegenstände

                Anlage 2 Material- und Warenbestand bei Übergabe

                Anlage 3 Verträge

                Anlage 4 Verbindlichkeiten

                Anlage 5 Arbeitnehmerliste mit Arbeitsverträgen


                Flüssige Mittel gmbh kaufen verlustvortrag

                zum Verkauf gmbh anteile kaufen

                Crefo Bonität firma kaufen


                Top 5 arbeitsvertrag:

                  logistik leasing Unternehmenskauf gmbh kaufen forum gmbh mit eu-lizenz kaufen

                  Kaufvertrag fuer ein Einzelunternehmen zwischen Rosamarie Krämer und Danny Fliegenpilz Drogerien Gesellschaft mbH

                  Zwischen

                  Danny Fliegenpilz Drogerien Gesellschaft mbH
                  mit Sitz in Ludwigshafen am Rhein
                  Vertreten durch die Geschäftsführung Danny Fliegenpilz
                  – nachfolgend Käufer genannt –

                  und
                  Rosamarie Krämer
                  Ludwigshafen am Rhein
                  – nachfolgend Verkäufer genannt –

                  wird folgender Vertrag geschlossen:

                  §1 Vertragsgegenstand

                  Der Verkäufer verkauft folgende/s Firma/Unternehmen:

                  Rosamarie Krämer Versandhandel Ges. mit beschränkter Haftung unter der

                  Adresse Ludwigshafen am Rhein

                  Die Firma ist im Handelsregister Ludwigshafen am Rhein unter Nr.: 78927 eingetragen.

                  Der Verkäufer überträgt das Recht zur Fortführung der bisher verwendeten Firma, ohne dass der Käufer jedoch zur Fortführung verpflichtet ist. Der Käufer ist berechtigt, die Firma durch einen Inhaberzusatz zu ergänzen.

                  Der Kaufvertrag umfasst die in der Anlage 1 aufgeführten Gegenstände (Sachen, Forderungen, Schutzrechte, Verträge, Kundenadressen, Verbindlichkeiten etc.).

                  Der Verkäufer übergibt an den Käufer zudem sämtliche Geschäftsunterlagen und Datenbestände. Er weist den Käufer ein und verpflichtet sich, dem Käufer die notwendigen Kenntnisse zu vermitteln und Erläuterungen zu geben.

                  Die Übergabe erfolgt am um 0.00 Uhr (Übergabestichtag). Ab dem Betriebsübergang gehen sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Geschäftsbetrieb auf den Käufer über.

                  Bei allen An- und Ummeldungen sowie Anträgen, Anzeigen und Mitteilungen an Behörden und Dritte wirkt der Verkäufer – auf Wunsch des Käufers/oder soweit erforderlich* – mit. Die anfallenden Kosten sind vom Käufer zu tragen.

                  Im Übrigen sind Verkäufer und Käufer verpflichtet, sich gegenseitig alle Auskünfte zu erteilen und an allen Geschäften und Rechtshandlungen mitzuwirken, die zur Durchführung des Vertrages erforderlich sind.

                  §2 Kaufpreis

                  Der vereinbarte Kaufpreis beträgt 63.179,- Euro.

                  Er ist am fällig und auf das Konto des Verkäufers bei der

                  Bank: Commerzbank

                  IBAN:

                  zu überweisen. (Es zählt das Datum des Zahlungseingangs.)

                  §3 Eigentumsübertragung

                  Das Eigentum an allen verkauften Gegenständen geht – soweit gesetzlich zulässig – erst mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises auf den Käufer über; dies gilt insbesondere für das Eigentum an beweglichen Sachen (Eigentumsvorbehalt).
                  Der Käufer ist jedoch befugt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr an Kunden zu veräußern. Der Käufer tritt die Forderung gegen den Dritten, die sich aus dem Verkauf ergibt, schon jetzt an den Lieferanten ab.
                  Der Käufer ist berechtigt, die Forderung gegen den Dritten im eigenen Namen einzuziehen. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, jederzeit die Abtretung der Forderung gegen den Dritten zu offenbaren und die Forderung selbst geltend zu machen.

                  Der Käufer darf die beweglichen Sachen auf Rechnung des Verkäufers verarbeiten, verbinden und vermischen und die neuen Sachen im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr veräußern.
                  In diesem Fall erlangt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Ware zum Anschaffungspreis der anderen verarbeiteten Ware.
                  Veräußert der Käufer die neue durch Vermischung oder Verarbeitung entstandene Sache, tritt der Käufer dem Verkäufer schon jetzt zur Sicherung der Kaufpreisforderung die ihm gegen den Erwerber zustehende Forderung anteilig
                  entsprechend dem Wert des Miteigentumsanteils ab.

                  Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer sofort anzuzeigen, wenn Gegenstände von dritter Seite gepfändet oder in Anspruch genommen werden sollten. In allen Fällen hat zunächst der Käufer alle erforderlichen Maßnahmen zur
                  Abwendung eines Verlustes für den Verkäufer zu ergreifen und diesen hiervon zu benachrichtigen. Alle zur Beseitigung von Pfändungen und Einbehaltungen sowie zur Wiederbeschaffung der Ware aufgewendeten gerichtlichen und
                  außergerichtlichen Kosten hat der Käufer zu erstatten.

                  Ferner verpflichtet sich der Käufer, die verkauften Gegenstände, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, ordnungsgemäß zu behandeln sowie für Reinigung und Instandhaltung zu sorgen. Von etwaigen Beschädigungen
                  ist der Verkäufer unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Käufer haftet dem Verkäufer für die Folgen unterlassener Benachrichtigung. Die Gefahr der Beschädigung und des Untergangs der Gegenstände trägt der Käufer ab Übergangsstichtag.

                  §4 Gewährleistung, Zusicherungen

                  Die Gegenstände nach Anlage 1 werden in ihrem gegenwärtigen Zustand übergeben. Nicht von dem Verkäufer zu vertretene Verschlechterungen oder sonstige Veränderungen begründen keine Rechte des Käufers.
                  Hinsichtlich des Aktivvermögens bestehen keine Veräußerungsbeschränkungen und Rechte Dritter. Die zur Abwicklung fälliger Liefer- und Leistungsverpflichtungen des Betriebes
                  angeschafften oder hergestellten Gegenstände sind in auslieferungsfähigem bzw. in leistungsbereitem Zustand.

                  Dem Kaufvertrag liegen folgende Unterlagen zugrunde: Bilanzen des Unternehmens vom Gewinn- und Verlustrechnungen vom betriebswirtschaftliche Auswertungen vom ggf. sonstige Unterlagen.
                  Der Verkäufer versichert, dass diese Unterlagen nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden und ihm keine Informationen vorliegen, die diesen vorgelegten Betriebsdaten widersprechen.

                  Ein weitergehendes Gewährleistungsrecht des Käufers ist ausgeschlossen.

                  Der Käufer bestätigt ausdrücklich, dass ihm keine vom Inhalt der vorgelegten Unterlagen abweichenden Zusicherungen gemacht worden sind.

                  §5 Verträge

                  Der Käufer übernimmt die in Anlage 3 aufgeführten Verträge (Geschäftsbeziehungen/ Kundenkartei), soweit dies möglich ist.

                  Der Verkäufer verpflichtet sich, in enger Abstimmung mit dem Käufer die Zustimmung der/des jeweiligen Drittpartei/Kunden zu erreichen. Wird die Zustimmung verweigert, tritt der Verkäufer seine Rechte aus dem Vertrag an den
                  Käufer ab und verpflichtet sich, weiterhin und ausschließlich auf Rechnung des Käufers als Vertragspartei aufzutreten.

                  Wird die Zustimmung zur Übernahme des Mietvertrages oder der Abschluss eines neuen Mietvertrages zu angemessenen Bedingungen über die Geschäftsräume seitens des Vermieters verweigert, kann der Käufer bis zum vom Vertrag
                  zurücktreten.

                  §6 Verbindlichkeiten

                  Der Käufer übernimmt im Verhältnis zum Verkäufer die Erfüllung der in Anlage 4 aufgeführten Verbindlichkeiten. Die Höhe der einzelnen Verbindlichkeiten ist in der Anlage 4 festzusetzen.

                  Von Verbindlichkeiten, die in der Anlage nicht aufgeführten und die aus dem Geschäftsbetrieb bis zum Übergangsstichtag entstanden sind, stellt der Verkäufer den Käufer frei.

                  §7 Arbeitsverhältnisse

                  Der Käufer übernimmt sämtliche Arbeitnehmer des Verkäufers, wie sie in der Anlage 5 zu diesem Vertrag aufgelistet sind, mit Wirkung zum Übergabestichtag mit allen Rechten und Pflichten einschließlich etwa noch
                  bestehender Urlaubsansprüche. Dem Käufer wurden alle besonderen Betriebsvereinbarungen (z.B. Altersvorsorge) von dem Verkäufer mitgeteilt. Bei der Berechnung der Betriebszugehörigkeit der Arbeitnehmer werden
                  die bei dem Verkäufer geleisteten Beschäftigungszeiten angerechnet (§ 613a BGB). Der Verkäufer bestätigt, dass er der Pflicht zur Belehrung über das Widerrufsrecht gemäß § 613a BGB nachgekommen ist.

                  Der Verkäufer sichert zu, dass alle Lohn- und Gehaltsansprüche der Arbeitnehmer bis zum Übergabestichtag sowie alle sonstigen damit verbundenen Lasten (Lohnsteuer, Sozialversicherung etc.) ordnungsgemäß erfüllt
                  sind bzw. zum Fälligkeitstag erbracht werden; er stellt insoweit den Käufer von allen vor dem Übergangsstichtag entstandenen Ansprüchen der Arbeitnehmer frei.

                  §8 Haftung für öffentliche Abgaben

                  Der Verkäufer trägt die auf den Gewerbebetrieb entfallenen Steuern, Beiträge und Abgaben

                  bis zum Übergabestichtag. Ab dem Übergabestichtag trägt der Käufer diese.

                  Sollten sich zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen einer Betriebsprüfung noch fällige Steuern, Beiträge oder Abgaben aus der Zeit vor der Übergabe ergeben, so haftet der Verkäufer hierfür.

                  §9 Geschäftsgeheimnis und Datenschutz

                  Der Verkäufer verpflichtet sich, Dritten gegenüber keine Betriebs- und Geschäfts-geheimnisse zu offenbaren.
                  Es ist dem Käufer untersagt, personen- und unternehmensbezogene Daten, von im Rahmen des Verkaufs Kenntnis erlangt wird, außerhalb der Abwicklung dieses Vertrags zu verarbeiten, bekannt zu geben, zugänglich zu machen
                  oder sonst zu nutzen. Diese Regelung besteht über die Beendigung des Vertrags hinaus.

                  Der Käufer verpflichtet sich, die übernommenen Datensätze der Bestandskunden nach den geltenden Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung zu verarbeiten.

                  §10 Wettbewerbsverbot

                  Der Verkäufer verpflichtet sich, für die Dauer von 2 Jahren ab dem Übergabestichtag im bisherigen sachlichen Tätigkeitsbereich des Unternehmens im Umkreis von 628 km um den derzeitigen Unternehmensstandort
                  jeden Wettbewerb mit dem Käufer zu unterlassen, insbesondere sich an Konkurrenzunternehmen weder unmittelbar noch mittelbar zu beteiligen, in die Dienste eines Konkurrenzunternehmens zu treten oder ein solches Unternehmen auf
                  sonstige Weise unmittelbar oder mittelbar durch Rat und Tat zu fördern.

                  Verletzt der Verkäufer seine Verpflichtungen nach § 9 Absatz 1 oder/und § 10 dieses Vertrages, so verpflichtet er sich für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von 460.155 Euro zu zahlen.

                  Das Recht Schadensersatz oder Unterlassung zu verlangen, bleibt hiervon unberührt. Die Vertragsstrafe wird auf den Schadensersatz angerechnet.

                  §11 Mediationsklausel

                  Die Parteien verpflichten sich, im Falle einer sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeit vor Klageerhebung bei einem ordentlichen Gericht oder Schiedsgericht eine Mediation gemäß der Mediationsordnung der IHK Wiesbaden durchzuführen.

                  §12 Schiedsgerichtsklausel

                  Sollte die Mediation gescheitert sein, so werden alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, nach der Schiedsgerichtsordnung der Industrie- und Handelskammer Wiesbaden unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden.

                  §13 Wesentliche Bestandteile

                  Die mit dem Vertrag fest verbundenen Anlagen 1 bis 5 sind wesentlicher Bestandteil des Vertrages.

                  §14 Sonstiges

                  Die Vertragsparteien haben keine mündlichen Nebenabreden getroffen.

                  Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftformklausel. Falls eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein sollte,
                  wird dadurch die Geltung des Vertrages im Übrigen nicht berührt.

                  An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll die entsprechende gesetzliche Regelung treten.

                  Ludwigshafen am Rhein, 17.04.2021 Braunschweig, 17.04.2021

                  ____________________________ ____________________________

                  Unterschrift Käufer Unterschrift Verkäufer

                  Anlagen zum Kaufvertag:

                  Anlage 1 Verzeichnis sämtlicher zum Betrieb gehörender Gegenstände

                  Anlage 2 Material- und Warenbestand bei Übergabe

                  Anlage 3 Verträge

                  Anlage 4 Verbindlichkeiten

                  Anlage 5 Arbeitnehmerliste mit Arbeitsverträgen


                  auto leasing Firmenmantel

                  firma kaufen export import


                  Top 5 AGB:

                    ags kaufung gmbh planen und zelte Unternehmenskauf gmbh kaufen hamburg vorgegründete Gesellschaften

                    Kaufvertrag fuer ein Einzelunternehmen zwischen Zilli Seidel und Katarzyna Schaufler Montagearbeiten Gesellschaft mit beschränkter Haftung

                    Zwischen

                    Katarzyna Schaufler Montagearbeiten Gesellschaft mit beschränkter Haftung
                    mit Sitz in Reutlingen
                    Vertreten durch die Geschäftsführung Katarzyna Schaufler
                    – nachfolgend Käufer genannt –

                    und
                    Zilli Seidel
                    Erlangen
                    – nachfolgend Verkäufer genannt –

                    wird folgender Vertrag geschlossen:

                    §1 Vertragsgegenstand

                    Der Verkäufer verkauft folgende/s Firma/Unternehmen:

                    Zilli Seidel Pizzaservice Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der

                    Adresse Erlangen

                    Die Firma ist im Handelsregister Erlangen unter Nr.: 34115 eingetragen.

                    Der Verkäufer überträgt das Recht zur Fortführung der bisher verwendeten Firma, ohne dass der Käufer jedoch zur Fortführung verpflichtet ist. Der Käufer ist berechtigt, die Firma durch einen Inhaberzusatz zu ergänzen.

                    Der Kaufvertrag umfasst die in der Anlage 1 aufgeführten Gegenstände (Sachen, Forderungen, Schutzrechte, Verträge, Kundenadressen, Verbindlichkeiten etc.).

                    Der Verkäufer übergibt an den Käufer zudem sämtliche Geschäftsunterlagen und Datenbestände. Er weist den Käufer ein und verpflichtet sich, dem Käufer die notwendigen Kenntnisse zu vermitteln und Erläuterungen zu geben.

                    Die Übergabe erfolgt am um 0.00 Uhr (Übergabestichtag). Ab dem Betriebsübergang gehen sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Geschäftsbetrieb auf den Käufer über.

                    Bei allen An- und Ummeldungen sowie Anträgen, Anzeigen und Mitteilungen an Behörden und Dritte wirkt der Verkäufer – auf Wunsch des Käufers/oder soweit erforderlich* – mit. Die anfallenden Kosten sind vom Käufer zu tragen.

                    Im Übrigen sind Verkäufer und Käufer verpflichtet, sich gegenseitig alle Auskünfte zu erteilen und an allen Geschäften und Rechtshandlungen mitzuwirken, die zur Durchführung des Vertrages erforderlich sind.

                    §2 Kaufpreis

                    Der vereinbarte Kaufpreis beträgt 609.919,- Euro.

                    Er ist am fällig und auf das Konto des Verkäufers bei der

                    Bank: Commerzbank

                    IBAN:

                    zu überweisen. (Es zählt das Datum des Zahlungseingangs.)

                    §3 Eigentumsübertragung

                    Das Eigentum an allen verkauften Gegenständen geht – soweit gesetzlich zulässig – erst mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises auf den Käufer über; dies gilt insbesondere für das Eigentum an beweglichen Sachen (Eigentumsvorbehalt).
                    Der Käufer ist jedoch befugt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr an Kunden zu veräußern. Der Käufer tritt die Forderung gegen den Dritten, die sich aus dem Verkauf ergibt, schon jetzt an den Lieferanten ab.
                    Der Käufer ist berechtigt, die Forderung gegen den Dritten im eigenen Namen einzuziehen. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, jederzeit die Abtretung der Forderung gegen den Dritten zu offenbaren und die Forderung selbst geltend zu machen.

                    Der Käufer darf die beweglichen Sachen auf Rechnung des Verkäufers verarbeiten, verbinden und vermischen und die neuen Sachen im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr veräußern.
                    In diesem Fall erlangt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Ware zum Anschaffungspreis der anderen verarbeiteten Ware.
                    Veräußert der Käufer die neue durch Vermischung oder Verarbeitung entstandene Sache, tritt der Käufer dem Verkäufer schon jetzt zur Sicherung der Kaufpreisforderung die ihm gegen den Erwerber zustehende Forderung anteilig
                    entsprechend dem Wert des Miteigentumsanteils ab.

                    Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer sofort anzuzeigen, wenn Gegenstände von dritter Seite gepfändet oder in Anspruch genommen werden sollten. In allen Fällen hat zunächst der Käufer alle erforderlichen Maßnahmen zur
                    Abwendung eines Verlustes für den Verkäufer zu ergreifen und diesen hiervon zu benachrichtigen. Alle zur Beseitigung von Pfändungen und Einbehaltungen sowie zur Wiederbeschaffung der Ware aufgewendeten gerichtlichen und
                    außergerichtlichen Kosten hat der Käufer zu erstatten.

                    Ferner verpflichtet sich der Käufer, die verkauften Gegenstände, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, ordnungsgemäß zu behandeln sowie für Reinigung und Instandhaltung zu sorgen. Von etwaigen Beschädigungen
                    ist der Verkäufer unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Käufer haftet dem Verkäufer für die Folgen unterlassener Benachrichtigung. Die Gefahr der Beschädigung und des Untergangs der Gegenstände trägt der Käufer ab Übergangsstichtag.

                    §4 Gewährleistung, Zusicherungen

                    Die Gegenstände nach Anlage 1 werden in ihrem gegenwärtigen Zustand übergeben. Nicht von dem Verkäufer zu vertretene Verschlechterungen oder sonstige Veränderungen begründen keine Rechte des Käufers.
                    Hinsichtlich des Aktivvermögens bestehen keine Veräußerungsbeschränkungen und Rechte Dritter. Die zur Abwicklung fälliger Liefer- und Leistungsverpflichtungen des Betriebes
                    angeschafften oder hergestellten Gegenstände sind in auslieferungsfähigem bzw. in leistungsbereitem Zustand.

                    Dem Kaufvertrag liegen folgende Unterlagen zugrunde: Bilanzen des Unternehmens vom Gewinn- und Verlustrechnungen vom betriebswirtschaftliche Auswertungen vom ggf. sonstige Unterlagen.
                    Der Verkäufer versichert, dass diese Unterlagen nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden und ihm keine Informationen vorliegen, die diesen vorgelegten Betriebsdaten widersprechen.

                    Ein weitergehendes Gewährleistungsrecht des Käufers ist ausgeschlossen.

                    Der Käufer bestätigt ausdrücklich, dass ihm keine vom Inhalt der vorgelegten Unterlagen abweichenden Zusicherungen gemacht worden sind.

                    §5 Verträge

                    Der Käufer übernimmt die in Anlage 3 aufgeführten Verträge (Geschäftsbeziehungen/ Kundenkartei), soweit dies möglich ist.

                    Der Verkäufer verpflichtet sich, in enger Abstimmung mit dem Käufer die Zustimmung der/des jeweiligen Drittpartei/Kunden zu erreichen. Wird die Zustimmung verweigert, tritt der Verkäufer seine Rechte aus dem Vertrag an den
                    Käufer ab und verpflichtet sich, weiterhin und ausschließlich auf Rechnung des Käufers als Vertragspartei aufzutreten.

                    Wird die Zustimmung zur Übernahme des Mietvertrages oder der Abschluss eines neuen Mietvertrages zu angemessenen Bedingungen über die Geschäftsräume seitens des Vermieters verweigert, kann der Käufer bis zum vom Vertrag
                    zurücktreten.

                    §6 Verbindlichkeiten

                    Der Käufer übernimmt im Verhältnis zum Verkäufer die Erfüllung der in Anlage 4 aufgeführten Verbindlichkeiten. Die Höhe der einzelnen Verbindlichkeiten ist in der Anlage 4 festzusetzen.

                    Von Verbindlichkeiten, die in der Anlage nicht aufgeführten und die aus dem Geschäftsbetrieb bis zum Übergangsstichtag entstanden sind, stellt der Verkäufer den Käufer frei.

                    §7 Arbeitsverhältnisse

                    Der Käufer übernimmt sämtliche Arbeitnehmer des Verkäufers, wie sie in der Anlage 5 zu diesem Vertrag aufgelistet sind, mit Wirkung zum Übergabestichtag mit allen Rechten und Pflichten einschließlich etwa noch
                    bestehender Urlaubsansprüche. Dem Käufer wurden alle besonderen Betriebsvereinbarungen (z.B. Altersvorsorge) von dem Verkäufer mitgeteilt. Bei der Berechnung der Betriebszugehörigkeit der Arbeitnehmer werden
                    die bei dem Verkäufer geleisteten Beschäftigungszeiten angerechnet (§ 613a BGB). Der Verkäufer bestätigt, dass er der Pflicht zur Belehrung über das Widerrufsrecht gemäß § 613a BGB nachgekommen ist.

                    Der Verkäufer sichert zu, dass alle Lohn- und Gehaltsansprüche der Arbeitnehmer bis zum Übergabestichtag sowie alle sonstigen damit verbundenen Lasten (Lohnsteuer, Sozialversicherung etc.) ordnungsgemäß erfüllt
                    sind bzw. zum Fälligkeitstag erbracht werden; er stellt insoweit den Käufer von allen vor dem Übergangsstichtag entstandenen Ansprüchen der Arbeitnehmer frei.

                    §8 Haftung für öffentliche Abgaben

                    Der Verkäufer trägt die auf den Gewerbebetrieb entfallenen Steuern, Beiträge und Abgaben

                    bis zum Übergabestichtag. Ab dem Übergabestichtag trägt der Käufer diese.

                    Sollten sich zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen einer Betriebsprüfung noch fällige Steuern, Beiträge oder Abgaben aus der Zeit vor der Übergabe ergeben, so haftet der Verkäufer hierfür.

                    §9 Geschäftsgeheimnis und Datenschutz

                    Der Verkäufer verpflichtet sich, Dritten gegenüber keine Betriebs- und Geschäfts-geheimnisse zu offenbaren.
                    Es ist dem Käufer untersagt, personen- und unternehmensbezogene Daten, von im Rahmen des Verkaufs Kenntnis erlangt wird, außerhalb der Abwicklung dieses Vertrags zu verarbeiten, bekannt zu geben, zugänglich zu machen
                    oder sonst zu nutzen. Diese Regelung besteht über die Beendigung des Vertrags hinaus.

                    Der Käufer verpflichtet sich, die übernommenen Datensätze der Bestandskunden nach den geltenden Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung zu verarbeiten.

                    §10 Wettbewerbsverbot

                    Der Verkäufer verpflichtet sich, für die Dauer von 7 Jahren ab dem Übergabestichtag im bisherigen sachlichen Tätigkeitsbereich des Unternehmens im Umkreis von 550 km um den derzeitigen Unternehmensstandort
                    jeden Wettbewerb mit dem Käufer zu unterlassen, insbesondere sich an Konkurrenzunternehmen weder unmittelbar noch mittelbar zu beteiligen, in die Dienste eines Konkurrenzunternehmens zu treten oder ein solches Unternehmen auf
                    sonstige Weise unmittelbar oder mittelbar durch Rat und Tat zu fördern.

                    Verletzt der Verkäufer seine Verpflichtungen nach § 9 Absatz 1 oder/und § 10 dieses Vertrages, so verpflichtet er sich für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von 271.602 Euro zu zahlen.

                    Das Recht Schadensersatz oder Unterlassung zu verlangen, bleibt hiervon unberührt. Die Vertragsstrafe wird auf den Schadensersatz angerechnet.

                    §11 Mediationsklausel

                    Die Parteien verpflichten sich, im Falle einer sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeit vor Klageerhebung bei einem ordentlichen Gericht oder Schiedsgericht eine Mediation gemäß der Mediationsordnung der IHK Wiesbaden durchzuführen.

                    §12 Schiedsgerichtsklausel

                    Sollte die Mediation gescheitert sein, so werden alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, nach der Schiedsgerichtsordnung der Industrie- und Handelskammer Wiesbaden unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden.

                    §13 Wesentliche Bestandteile

                    Die mit dem Vertrag fest verbundenen Anlagen 1 bis 5 sind wesentlicher Bestandteil des Vertrages.

                    §14 Sonstiges

                    Die Vertragsparteien haben keine mündlichen Nebenabreden getroffen.

                    Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftformklausel. Falls eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein sollte,
                    wird dadurch die Geltung des Vertrages im Übrigen nicht berührt.

                    An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll die entsprechende gesetzliche Regelung treten.

                    Reutlingen, 17.04.2021 Düsseldorf, 17.04.2021

                    ____________________________ ____________________________

                    Unterschrift Käufer Unterschrift Verkäufer

                    Anlagen zum Kaufvertag:

                    Anlage 1 Verzeichnis sämtlicher zum Betrieb gehörender Gegenstände

                    Anlage 2 Material- und Warenbestand bei Übergabe

                    Anlage 3 Verträge

                    Anlage 4 Verbindlichkeiten

                    Anlage 5 Arbeitnehmerliste mit Arbeitsverträgen


                    Unternehmer kann gmbh grundstück kaufen


                    Top 5 urteil: