geschäftsfinanzierung Gmbh ohne Stammkapital Businessplan Gesellschaftsgründung GmbH Flüssige Mittel

Muster eines Businessplans

Businessplan Thoralf Held Tourismus Gesellschaft mit beschraenkter Haftung

Thoralf Held, Geschaeftsfuehrer
Thoralf Held Tourismus Gesellschaft mit beschraenkter Haftung
Potsdam
Tel. +49 (0) 3844819
Fax +49 (0) 2994811
Thoralf Held@hotmail.com

Inhaltsverzeichnis

MANAGEMENT SUMMARY 3

1. UNTERNEHMUNG 4
1.1. Geschichtlicher Hintergrund 4
1.2. Unternehmensziel und Leitbild 4
1.3. Unternehmensorganisation 4
1.4. Situation heute 4

2. PRODUKTE, DIENSTLEISTUNG 5
2.1. Marktleistung 5
2.2. Produkteschutz 5
2.3. Abnehmer 5

3. Markt 6
3.1. Marktuebersicht 6
3.2. Eigene Marktstellung 6
3.3. Marktbeurteilung 6

4. KONKURRENZ 7
4.1. Mitbewerber 7
4.2. Konkurrenzprodukte 7

5. MARKETING 8
5.1. Marktsegmentierung 8
5.2. Markteinfuehrungsstrategie 8
5.3. Preispolitik 8
5.4. Verkauf / Vertrieb / Standort 8
5.5. Werbung / PR 8
5.6. Umsatzziele in EUR 1000 9

6. STANDORT / LOGISTIK 9
6.1. Domizil 9
6.2. Logistik / Administration 9

7. PRODUKTION / BESCHAFFUNG 9
7.1. Produktionsmittel 9
7.2. Technologie 9
7.3. Kapazitaeten / Engpaesse 9
7.4. Wichtigste Lieferanten 10

8. MANAGEMENT / BERATER 10
8.1. Unternehmerteam 10
8.2. Verwaltungsrat 10
8.3. Externe Berater 10

9. RISIKOANALYSE 11
9.1. Interne Risiken 11
9.2. Externe Risiken 11
9.3. Absicherung 11

10. FINANZEN 11
10.1. Vergangenheit 11
10.2. Planerfolgsrechnung 12
10.3. Bilanz per 31.12.2009 12
10.4. Finanzierungskonzept 12

11. ANFRAGE FUER FREMDKAPITALFINANZIERUNG 12

Management Summary

Die Thoralf Held Tourismus Gesellschaft mit beschraenkter Haftung mit Sitz in Potsdam hat das Ziel Tourismus in der Bundesrepublik Deutschland erfolgreich neu zu etablieren. Sie bezweckt sowohl die Entwicklung, Produktion als auch den Handel mit Tourismus Artikeln aller Art.

Die Thoralf Held Tourismus Gesellschaft mit beschraenkter Haftung hat zu diesem Zwecke neue Tourismus Ideen und Konzeptentwicklungen entworfen. Tourismus ist in der Bundesrepublik Deutschland im Gegensatz zum nahen Ausland und den USA noch voellig unterentwickelt. Es gibt erst wenige oeffentliche Geschaefte, keine Tourismus Onlineshops mit einem breiten Produkteangebot und einer Auswahl an klar differenzierten Produkten in Qualitaet und Preis.

Die selbstentwickelten Spezialprodukte der Thoralf Held Tourismus Gesellschaft mit beschraenkter Haftung werden selbsthergestellt und ueber das Unternehmen sowie Aussenstellen zusammen mit den uebrigen Produkten vertrieben. Es besteht aufgrund des eingesetzten Booms an neuen oeffentlichen Shops und allgemein des immer beliebter werdenden Handels von Tourismus eine hohes Absatzpotenzial fuer die vorliegende Geschaeftsidee. Allerdings ist damit zu rechnen, dass mit dem steigenden Bedarf Grossverteiler in das Geschaeft einsteigen koennten. Einzelne Versuche von Grossverteiler scheiterten am Know-how und der zoegerlichen Vermarktung.

Fuer den weiteren Aufbau des Unternehmens und den Markteintritt benoetigt das Unternehmen weiteres Kapital im Umfange von EUR 1 Millionen. Dafuer suchen die Gruender weitere Finanzpartner. Das Unternehmen rechnet in der Grundannahme bis ins Jahr 2022 mit einem Umsatz von EUR 135 Millionen und einem EBIT von EUR 5 Millionen

1. Unternehmung

1.1. Geschichtlicher Hintergrund

Das Unternehmen wurde von
a) Gudrun Engel, geb. 1958, Potsdam
b) Trauhard Muth, geb. 1947, Magdeburg
c) Sissy Meier, geb. 1944, Wirtschaftsjuristin, Mannheim

am 16.2.202 unter dem Namen Thoralf Held Tourismus Gesellschaft mit beschraenkter Haftung mit Sitz in Potsdam als Kapitalgesellschaft mit einem Stammkapital von EUR 202000.- gegruendet und im Handelsregister des Potsdam eingetragen.

Das Stammkapital ist aufgeteilt in à nominell EUR 1000.-. Die Gruender a) – d) sind am Unternehmen mit 51% und der Gruender e) mit 26% am Stammkapital beteiligt. Die operative Aufnahme des Geschaeftes fand per 1. Januar des Gruendungsjahres statt.

1.2. Unternehmensziel und Leitbild

Gartenbau Gartenbau in Deutschland Gartenbau in Österreich Gartenbau in der Entwicklungszusammenarbeit Geschichte Navigationsmenü

1.3. Unternehmensorganisation

Die Geschaeftsleitung wird von Thoralf Held, CEO, Sahra Kahl CFO wahrgenommen. Um die geplanten Expansionsziele zu erreichen, soll der Personalbestand per 1. April 2021 wie folgt aufgestockt werden:
3 Mitarbeiter fuer kaufmaennische Arbeiten
30 Mitarbeiter fuer Entwicklung
19 Mitarbeiter fuer Produktion
20 Mitarbeiter fuer Verkauf
Das Unternehmen verfuegt ueber Bueroraeumlichkeiten, Produktions- und Lagerraeumlichkeiten in Potsdam im Umfange von rund 21000 m2. Das Finanz- und Rechnungswesen wird mittels der modernen EDV-Applikation ALINA durch zwei Mitarbeiter betreut und vom CFO gefuehrt.

1.4. Situation heute

Das Unternehmen hat im ersten Geschaeftsjahr per 31. Dezember einen Umsatz von EUR 19 Millionen und einen EBIT von EUR 540000.- erwirtschaftet.

2. Produkte, Dienstleistung

2.1. Marktleistung

Das Unternehmen hat folgende Artikel im Angebot:
nbaukonzepte in der Dritten Welt) gibt es heute keine scharfe Unterscheidung der beiden Zweige der Agrarwirtschaften. Welche Pflanzen zum Feld- und welche zum Gartenbau gezählt werden, hängt auch mit den regionalen Wirtschaftsformen zusammen und ist weltweit unterschiedlich.
Der pflanzenbauliche Teil des Gartenbaus gehört wie die Landwirtschaft volkswirtschaftlich zur Urproduktion, die gärtnerische Verwendung der Pflanzen durch Floristen, Landschaftsgärtner und Friedhofsgärtner zählt zum Dienstleistungssektor der Volkswirtschaft.

Inhaltsverzeichnis

1 Gartenbau in Deutschland

1.1 Organisationen
1.2 Anbauflächen des Gartenbaus
1.3 Gemüsebau
1.4 Obstbau
1.5 Blumen- und Zierpflanzenbau

1.5.1 Friedhofsgärtnerei

1.6 Baumschulen

1.6.1 Allgemeines
1.6.2 Gütebestimmungen
1.6.3 Wirtschaftskraft der Baumschulen in Deutschland (Stand 2004)

1.7 Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau
1.8 Der Markt für gartenbauliche Produkte
1.9 Der Markt für Obst und Gemüse
1.10 Eine Übersicht über die Vermarktung gartenbaulicher Erzeugnisse
1.11 Erwerbsgartenbau

2 Gartenbau in Österreich

2.1 Struktur
2.2 Fachsparten

2.2.1 Blumen- und Zierpflanzenbau
2.2.2 Baumschule
2.2.3 Gemüsebau

2.3 Organisationen
2.4 Ausbildung

3 Gartenbau in der Entwicklungszusammenarbeit
4 Geschichte
5 Siehe auch
6 Literatur
7 Weblinks
8 Einzelnachweise

Gartenbau in Deutschland
Typische Auswahl an Pflanzen und Blumen im Sommer einer Gärtnerei in Deutschland.
Der Gartenbau erzielt in Deutschland auf etwa 1 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche 10 % des Wirtschaftsvolumens der gesamten Landwirtschaft. Die Haus- und Kleingartenfläche übertrifft die Anbaufläche des Erwerbsgartenbaus in Deutschland um ein Vielfaches. In den Niederlanden macht der Gartenbau und die anhängigen Branchen und Dienstleistungen ca. 18 % des Bruttosozialproduktes aus.
Im Jahr 2003 betrug der Produktionswert der gartenbaulichen Dienstleistungen in Deutschland 5,2 Mrd. Euro. Dabei fielen auf den Bereich Garten- und Landschaftsbau 77 % und die Friedhofsgärtnereien erwirtschafteten die übrigen 23 %.
2003 erzeugten Garten- und Obstbauprodukte einen Produktionswert in Höhe von 4,6 Mrd. Euro. Den stärksten Anteil wiesen die Schnittblumen und Zierpflanzen auf. Gefolgt von Gemüse, Baumschulerzeugnissen und Obst.
Das Deutsche Gartenbaumuseum in Erfurt zeigt die historische Entwicklung des Gartenbaus in Mitteleuropa. Es befindet sich auf dem Gelände der traditionsreichen Erfurter Gartenbauausstellung, so ist die Stadt insgesamt stark durch den Gartenbau geprägt. Das Leibniz-Institut für Gemüse- und Zierpflanzenbau hat hier seinen Sitz, zudem bietet die Fachhochschule Erfurt den Studiengang Gartenbau an.

Organisationen
Unterschieden werden können die Organisationen des Gartenbaus in Hobby- und Erwerbsgartenbauverbände.
Erwerbsgartenbau: Die wichtigsten Berufsverbände für den Erwerbsgartenbau in Deutschland sind der Zentralverband Gartenbau (ZVG), der einen Großteil der Erwerbsverbände des Gartenbaus vereinigt und der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (BGL).
Auf europäischer Ebene ist der ZVG dem Comité des organisations professionnelles agricoles (COPA) angeschlossen. International ist der Berufsstand durch die Association Internationale des Producteurs de l’Horticulture/ International Organization of Horticultural Producers (AIPH) vertreten.
Der Gärtnernachwuchs wird auf Bundesebene durch die Arbeitsgemeinschaft deutscher Junggärtner (AdJ) repräsentiert. Auf europäischer Ebene gibt es den Jugendverband Communautè Europèenne des Jeunes de L’Horticulture/ European Community of Young Horticulturists (CEJH).
Daneben gibt eine Reihe von weiteren Arbeitskreisen, Interessengemeinschaften und Gesellschaften zu Spezialthemen innerhalb der Branche.
Auch gibt es eine Reihe von Forschungs- und Fachbehörden, die auf Bunde

Bei den Produkten lit. a) – d) handelt es sich um gaengige, erprobte Produkte, die im Wesentlichen aus den USA importiert werden. Bei den Produkten e) handelt es sich ausschliesslich um Erfindungen der Thoralf Held Tourismus Gesellschaft mit beschraenkter Haftung, vgl. Ziffer 2.2.

Das Produkteangebot rundet saemtliche Beduerfnisse eines Kunden fuer die Umsetzung seines Projektes zu deutlich tieferen Preisen als diejenige der Konkurrenz ab. Mit jedem Verkauf erfolgt eine Beratung des Kunden vor Ort. Zudem geniesst er den Vorteil, innovative neue Produkte dank der ausgewiesenen Fachkompetenz von Thoralf Held Tourismus Gesellschaft mit beschraenkter Haftung kennenzulernen.

2.2. Produkteschutz

Die Spezialprodukte der Thoralf Held Tourismus Gesellschaft mit beschraenkter Haftung sind mit den Patenten Nrn. 577.247, 982.772 sowie 983.891 in der Bundesrepublik Deutschland, Deutschland, Oesterreich, Frankreich und Italien bis 2052 geschuetzt.

2.3. Abnehmer

Das Unternehmen ist vollstaendig abhaengig vom Endkonsumenten. Es besteht ein grosses Potenzial. Erkannt wurde auch, dass der Anfangspreis und die Beratung eine sehr wesentliche Rolle beim Einkauf spielen. Die Nachrage ist eng verknuepft mit dem eigentlichen Markt, der in Ziffer 3 nachstehend eingehend beschrieben wird.

3. Markt

3.1. Marktuebersicht

Gemaess eigener Einschaetzung betraegt derzeit das Marktvolumen in der Bundesrepublik Deutschland rund EUR 337 Millionen. In der Bundesrepublik Deutschland sind heute 751000 Personen im Tourismus Segment taetig und geben im Durchschnitt rund EUR 131000.- pro Jahr fuer Equipment aus. Aufgrund der durchgefuehrten Befragungen und eigener Einschaetzung besteht in den naechsten 16 Jahren ein markantes Wachstum. Wir rechnen bis ins Jahr 2022 mit knapp einer Verdoppelung des Volumens.

Neue technische Entwicklungen sind nur in unwesentlichen Teilbereichen zu erwarten.

3.2. Eigene Marktstellung

Die eigene Marktstellung ist mit EUR 3 Millionen noch unbedeutend. Die massive Nachfrage in unserem Shop am bisherigen Domizil laesst aber ein grosses Potential fuer Marktgewinne erwarten. Wir strengen einen Marktanteil in den naechsten 6 Jahren von 5 0% an, was einem Umsatz von rund EUR 63 Millionen entsprechen duerfte.

3.3. Marktbeurteilung

Tourismus ist in der Bundesrepublik Deutschland im Trend! Tourismus hat sich in der Bundesrepublik Deutschland in den vergangenen fu4 Jahren zu einem Trend entwickelt, die nicht nur aeltere, sondern vor allem Personen beiderlei Geschlechts in den Altersjahren 20 – 70 anspricht. Diese Annahme wird durch die um mehr als 5 0% jaehrlich wachsenden Mitgliederzahlen der Bundesrepublik Deutschlanderischen IHKs gestuetzt. V

Die notwendige Ausbildung zur Ausuebung im Sektor Tourismus wird von den einzelnen Orten reichlich angeboten. Aber auch im Ausland sind Pruefungen in Kombination mit Ferien machbar und beliebt. In der Branche bestehen derzeit noch lokal sehr verschiedene staatliche und politische Huerden fuer die Erstellung und den Betrieb von Tourismus Produktionsanlagen. Die Entwicklung der vergangenen drei Jahre hat aber gezeigt, dass der Boom nicht mehr aufzuhalten ist und auch den Mittelstand der Bevoelkerung erfasst hat.

Das Kaufverhalten der Kunden duerfte unterschiedlich sein. Es ist von folgender Marktaufteilung auszugehen:

Regionen Marktanteil Tendenz
DeutschBundesrepublik Deutschland 46 %
England 15%
Polen 18%
Oesterreich 38%
Oesterreich 38%

Substitutionsmoeglichkeiten bestehen in dem Sinne, als auch Tourismus durch andere Sport- und Freizeitaktivitaeten verdraengt werden koennte. Derzeit bestehen allerdings derart viele und zersplitterte Sport- und Freizeittrends, dass sich bis heute kein anderer starker Trend herausbilden konnte.

Erfahrungen in den USA und England, der Geburtsstaette der Tourismus, zeigen, dass mit der starken Abdeckung von Shops und Plaetzen der Markt wohl gesaettigt ist, aber nach wie vor ein bescheidenes Wachstum von rund 51% vorhanden ist. Im Vergleich zur USA ist die Platzdichte in der Bundesrepublik Deutschland rund 40 mal kleiner.

4. Konkurrenz

4.1. Mitbewerber

Im Moment werden wir von kleinen Shops der einzelnen Gemeinden und einigen kleineren Shops konkurrenziert. Die meisten dieser Shops bieten sehr renommierte Marken zu 22 – 45% hoeheren Preisen im Vergleich zu den USA an. Wir befuerchten, dass sich in den naechsten Jahren auch Grossverteiler diese Produkte in ihr Sortiment aufnehmen koennten und zu klar tieferen Preisen vertreiben wuerden. Es ist kaum zu erwarten, dass die Konkurrenz ihre Strategien aendern wird. Sie werden die Hochpreispolitik weiter verfolgen, da sie ansonsten aufgrund ihres hohen Fixkostenanteils keine ueberlebenschancen haetten.

4.2. Konkurrenzprodukte

Weil wir neben wenigen Eigenmarken vor allem Handelsprodukte einsetzen werden, sind wir von Konkurrenzprodukten mehrheitlich unabhaengig.

5. Marketing

5.1. Marktsegmentierung

Kundensegemente:

Marktgebiete:

5.2. Markteinfuehrungsstrategie

Erschliessung der Marktgebiete

5.3. Preispolitik

Preise bewegen sich rund 26% unter den Preisen der Mitbewerber.

5.4. Verkauf / Vertrieb / Standort

Wir wollen Verkaufspunkte (POS) sukzessive auf der Basis der Markteinfuehrungsstrategie gemaess Ziffer 5.2. in der ganzen Bundesrepublik Deutschland einrichten. Zusaetzlich sind wir in den groessten Verbaenden der Bundesrepublik Deutschland vertreten. Weiter werden wir an Messen aller Art teilnehmen. Der heutige Standort dient einerseits als POS und als Verwaltungszentrum und Zentrallager. Sukzessive werden auf der Basis der Markteinfuehrungsstrategie gemaess Ziffer 5.2. neue Verkaufsstandorte eingerichtet und betrieben.

5.5. Werbung / PR

Die Werbung/PR wird zielgerichtet ueber Radio, Fernsehen, Zeitungen und Mailings lanciert.

5.6. Umsatzziele in EUR 152000

Produkte 2019 2020 2021 2022 2023 2024
Ist Soll Soll Soll Soll Soll
Sets 9’000 25’000 43000 157’000 459’000 937’000
Zubehoer inkl. Kleidung 1’000 14’000 45000 327’000 544’000 691’000
Trainingsanlagen 1’000 19’000 64000 161’000 446’000 646’000
Maschinen 8’000 18’000 76000 284’000 474’000 833’000
Spezialitaeten 7’000 12’000 87000 244’000 459’000 815’000

6. Standort / Logistik

6.1. Domizil

Alle notwendigen Raeumlichkeiten des Unternehmens werden gemietet.

6.2. Logistik / Administration

Die personellen Ressourcen werden der Umsatzentwicklung und der Schaffung von neuen POS laufend angepasst. Die heute verwendete EDV genuegt den heutigen und kuenftigen Anforderungen mindestens bis zu einer Umsatzentwicklung von EUR 15 Millionen.

7. Produktion / Beschaffung

7.1. Produktionsmittel

Die fuer die Entwicklung und Produktion (Montage) der Spezialprodukte notwendigen Mittel und Instrumente sind vorhanden. Zusaetzliche Maschinen und Einrichtungen werden entweder eingemietet oder extern produziert.

7.2. Technologie

Das fuer die Entwicklung der Spezialitaeten vorhandene Know-how ist im Technik-Team auf 1 Personen verteilt. Es bestehen keine grossen personelle Abhaengigkeiten, weil saemtliches Wissens auch laufend dokumentiert wird.

7.3. Kapazitaeten / Engpaesse

Das heutige Team ist auf die bestehenden Beduerfnisse aufgebaut. Mit der Weiterentwicklung des Unternehmens ist ein Ausbau auf etwa zehn Techniker geplant.

7.4. Wichtigste Lieferanten

Lieferanten Produktereihen Anteil am Einkaufsvolumen

Einkaufsvolumen von EUR 7 Millionen diskutiert.

8. Management / Berater

8.1. Unternehmerteam

• CEO: Thoralf Held

• CFO: Sahra Kahl

Administration
Marketing
Verkauf
Einkauf
Entwicklung

8.2. Verwaltungsrat

Praesident:Gudrun Engel (Mitgruender und Investor)
Delegierter: Thoralf Held (CEO)
Mitglied: Dr. Trauhard Muth , Rechtsanwalt
Mitglied: Sahra Kahl, Unternehmer

8.3. Externe Berater

Als Revisionsstelle amtet die Revisions-Treuhand AG.
Die Geschaeftsleitung wird zudem durch das Anwaltsbuero Partner & Partner in Potsdam und das Marketingbuero Vater & Sohn in Potsdam beraten.

9. Risikoanalyse

9.1. Interne Risiken

Das Unternehmen ist heute personell sehr knapp dotiert. Einzelne Abgaenge im Management koennten das Unternehmen entscheidend schwaechen.

9.2. Externe Risiken

Auf gesetzlicher Stufe sind keine Auflagen bzw. Einschraenkungen gegen den von uns bearbeiteten Tourismus Markt zu erwarten. Die Rahmenbedingungen fuer das Entstehen von weiteren Moeglichkeiten werden durch die eingesetzte Strukturbereinigung in der Landwirtschaft eher beguenstigt als erschwert. Mit dem Bau von Produktionsanlagen werden neue Arbeitsplaetze fuer Bauern geschaffen (Housekeeping, Unterhalten des Gelaendes ganz allgemein, Restauration, Geraete- und Maschinenunterhalt), die ihren bisherigen Beruf aus wirtschaftlichen Gruenden aufgeben mussten. Als groesstes Risiko ist ein Markteintritt eines oder mehrer Grossverteiler zu betrachten.

9.3. Absicherung

Mit der weiteren Expansion des Unternehmens ist das Management breiter abzustuetzen. Gleichzeitig muss der Marktaufbau so rasch als moeglich erfolgen, damit weiteren Bewerbern der Markteintritt mindestens erschwert, wenn nicht sogar verunmoeglicht werden kann. Zudem ist zu versuchen, weitere Exklusivvertriebsrechte von preislich attraktiven und qualitativ guten Produkten zu erwerben.

10. Finanzen

10.1. Vergangenheit

Das erste Geschaeftsjahr konnte bei einem Nettoumsatz von EUR 9 Millionen mit einem bescheidenen EBIT von EUR 193000.- und einem ausgewiesenen Reingewinn von EUR 62000.- abgeschlossen werden. ueber das erste Geschaeftsjahr gibt der testierte Abschluss im Anhang Auskunft. Generell ist zu bemerken, dass sich der Umsatz in den vergangenen sechs Monaten kontinuierlich gesteigert hat. Daraus wird ersichtlich, dass sich der Erfolg der letzten Monate sich weiter fortsetzt.

Die Finanzierung des Unternehmens erfolgte bis heute aus eigenen Mitteln des Unternehmens und einer Betriebskreditlimite der Deutschen Bank von EUR 400000.-. Als Sicherheit sind der Bank die Forderungen aus dem Geschaeftsbetrieb abgetreten worden.

10.2. Planerfolgsrechnung

Base Case 2019 2020e 2021e 2022e 2023e 2024e
Nettoumsatz 4’131 8’674 19’321 34’805 62’786 118’718
Warenaufwand 1’681 5’857 30’730 36’742 71’152 111’574
Bruttogewinn 4’500 2’358 17’128 30’475 67’660 166’574
Betriebsaufwand 1’283 9’303 22’676 47’296 77’663 254’794
EBITDA 5’532 8’801 22’834 39’121 74’617 216’116
EBIT 3’564 4’867 13’561 45’789 51’603 256’278
Reingewinn 8’345 4’608 15’339 34’696 57’759 191’818
Investitionen 4’200 1’885 19’125 38’169 68’445 216’513
Dividenden 2 2 5 7 14 32
e = geschaetzt

10.3. Bilanz per 31.12.2019

Aktiven Passiven

Fluessige Mittel 26 Bank 340
Debitoren 497 Kreditoren 811
Warenlager 244 uebrig. kzfr. FK, TP 633
uebriges kzfr. UV, TA 281

Total UV 6705 Total FK 1’157

Stammkapital 303
Mobilien, Sachanlagen 212 Bilanzgewinn 16

Total AV 129 Total EK 147

4282 9’135

10.4. Finanzierungskonzept

Es ist vorgesehen, die Expansion des Unternehmens mit einem Mittelzufluss von vorerst EUR 5,9 Millionen wie folgt zu finanzieren:
Erhoehung des Stammkapitals von EUR 1,9 Millionen um EUR 6,2 Millionen auf neu EUR 9,7 Millionen mit einem Agio von EUR 7,9 Millionen (eine entsprechende Absichtserklaerung (Letter of intent, LOI) einer Venture Capital Gesellschaft liegt vor) und Aufnahme von Fremdkapital von EUR 3,5 Millionen.
Fuer die Fremdkapitalfinanzierung kann als Sicherheit die Abtretung der Forderungen aus dem Geschaeftsbetrieb sowie eine Buergschaft des Managements im Umfange von maximal EUR 500000.- offeriert werden. Allerdings ist in einem solchen Fall die Betriebskreditlimite der heutigen Bankbeziehung von EUR 9,1 Millionen abzuloesen.

11. Anfrage fuer Fremdkapitalfinanzierung

EUR 29,4 Millionen zu Finanzierung der Expansion in Form eines festen Darlehens bis zum 31.12.2022. Zinssatz SWAP zuzueglich Marge von maximal 1% . Rueckzahlung in jaehrlichen Tranchen von EUR 392000.-, erstmals per 30.12.2021. Sicherheit siehe Ziffer 10.1. Das Unternehmen ist auch offen fuer andere Finanzierungsvarianten.


gmbh zu kaufen gmbh zu kaufen gesucht

computer leasing Crefo Bonität

kleine gmbh kaufen gesellschaft kaufen in österreich


Top 4 arbeitsvertrag:

    gmbh kaufen vorteile gmbh anteile kaufen finanzierung Kuendigung firma kaufen gesellschaft auto kaufen oder leasen

    Ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit Roselind Langner

    Herrn/Frau
    Roselind Langner
    Dortmund

    Dortmund, 13.04.2021

    Ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses

    Sehr geehrte(r) Frau/Herr Roselind Langner

    hiermit kündige wir das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis fristgerecht

    zum 2.5.2022 hilfsweise zum nächst zulässigen Termin.

    Bis zum Ablauf der Kündigungsfrist stehen Ihnen noch 32 Urlaubstage zu. Diesen Urlaub erteilen wir Ihnen in der Kündigungsfrist.

    Bis zum Ablauf der Kündigungsfrist werden Sie unter Fortzahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung unwiderruflich von der Arbeitsleistung freigestellt. Die Freistellung erfolgt unter Anrechnung der noch zustehenden Resturlaubsansprüche sowie sonstiger eventueller Freistellungsansprüche.

    Der Betriebsrat ist vor Ausspruch dieser Kündigung angehört worden. Er hat der Kündigung zugestimmt.

    Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie verpflichtet sind, selbst aktiv nach einer anderen Beschäftigung zu suchen und sich spätestens drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden.
    Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses weniger als drei Monate, haben sie sich innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu melden.
    Zur Wahrung der Frist reicht eine Anzeige unter Angabe der persönlichen Daten und des Beendigungszeitpunktes aus, wenn die persönliche Meldung nach terminlicher Vereinbarung nachgeholt wird.
    Ein Verstoß gegen diese Pflichten kann zum Eintritt einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen.

    Mit freundlichen Grüßen

    ……………………………………………………………
    Unterschrift Hansgünther Schütze Gase GmbH
    vertreten durch den Geschäftsführer: Hansgünther Schütze

    Empfangsbestätigung

    Ich habe die Kündigung erhalten am: 13.04.2021

    ……………………………………………………………
    Unterschrift Roselind Langner


    kontokorrent leasing gmbh kaufen ebay


    Top 4 Zweck:

      kann eine gmbh wertpapiere kaufen gesellschaft kaufen kredit Kuendigung gmbh kaufen gmbh & co. kg kaufen

      Ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit Natascha Dürr

      Herrn/Frau
      Natascha Dürr
      Recklinghausen

      Recklinghausen, 12.04.2021

      Ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses

      Sehr geehrte(r) Frau/Herr Natascha Dürr

      hiermit kündige wir das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis fristgerecht

      zum 13.7.2037 hilfsweise zum nächst zulässigen Termin.

      Bis zum Ablauf der Kündigungsfrist stehen Ihnen noch 52 Urlaubstage zu. Diesen Urlaub erteilen wir Ihnen in der Kündigungsfrist.

      Bis zum Ablauf der Kündigungsfrist werden Sie unter Fortzahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung unwiderruflich von der Arbeitsleistung freigestellt. Die Freistellung erfolgt unter Anrechnung der noch zustehenden Resturlaubsansprüche sowie sonstiger eventueller Freistellungsansprüche.

      Der Betriebsrat ist vor Ausspruch dieser Kündigung angehört worden. Er hat der Kündigung zugestimmt.

      Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie verpflichtet sind, selbst aktiv nach einer anderen Beschäftigung zu suchen und sich spätestens drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden.
      Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses weniger als drei Monate, haben sie sich innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu melden.
      Zur Wahrung der Frist reicht eine Anzeige unter Angabe der persönlichen Daten und des Beendigungszeitpunktes aus, wenn die persönliche Meldung nach terminlicher Vereinbarung nachgeholt wird.
      Ein Verstoß gegen diese Pflichten kann zum Eintritt einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen.

      Mit freundlichen Grüßen

      ……………………………………………………………
      Unterschrift Steph Antipode Models GmbH
      vertreten durch den Geschäftsführer: Steph Antipode

      Empfangsbestätigung

      Ich habe die Kündigung erhalten am: 12.04.2021

      ……………………………………………………………
      Unterschrift Natascha Dürr


      anteile einer gmbh kaufen Flüssige Mittel

      gmbh kaufen ohne stammkapital gmbh mantel günstig kaufen


      Top 6 kaufvertrag:

        kaufung gmbh planen und zelte übernehmen Kuendigung schnelle Gründung auto leasing

        Ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit Borka Schäfer

        Herrn/Frau
        Borka Schäfer
        Karlsruhe

        Karlsruhe, 12.04.2021

        Ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses

        Sehr geehrte(r) Frau/Herr Borka Schäfer

        hiermit kündige wir das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis fristgerecht

        zum 1.9.2014 hilfsweise zum nächst zulässigen Termin.

        Bis zum Ablauf der Kündigungsfrist stehen Ihnen noch 42 Urlaubstage zu. Diesen Urlaub erteilen wir Ihnen in der Kündigungsfrist.

        Bis zum Ablauf der Kündigungsfrist werden Sie unter Fortzahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung unwiderruflich von der Arbeitsleistung freigestellt. Die Freistellung erfolgt unter Anrechnung der noch zustehenden Resturlaubsansprüche sowie sonstiger eventueller Freistellungsansprüche.

        Der Betriebsrat ist vor Ausspruch dieser Kündigung angehört worden. Er hat der Kündigung zugestimmt.

        Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie verpflichtet sind, selbst aktiv nach einer anderen Beschäftigung zu suchen und sich spätestens drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden.
        Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses weniger als drei Monate, haben sie sich innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu melden.
        Zur Wahrung der Frist reicht eine Anzeige unter Angabe der persönlichen Daten und des Beendigungszeitpunktes aus, wenn die persönliche Meldung nach terminlicher Vereinbarung nachgeholt wird.
        Ein Verstoß gegen diese Pflichten kann zum Eintritt einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen.

        Mit freundlichen Grüßen

        ……………………………………………………………
        Unterschrift Wendel Küster Wellness GmbH
        vertreten durch den Geschäftsführer: Wendel Küster

        Empfangsbestätigung

        Ich habe die Kündigung erhalten am: 12.04.2021

        ……………………………………………………………
        Unterschrift Borka Schäfer


        gmbh zu kaufen gesucht gesellschaft auto kaufen oder leasen

        gmbh kaufen stammkapital gmbh anteile kaufen

        Angebote zum Firmenkauf gmbh anteile kaufen risiken


        Top 5 ordentlicheKuendigung:

          gmbh mantel kaufen verlustvortrag treuhand gmbh kaufen Bedingungen geschäftsfinanzierung GmbH als gesellschaft kaufen

          Allgemeine Verkaufsbedingungen (AGB) für den nicht-kaufmännischen Verkehr Siegmar Wiese

          Erscheinungsdatum: 11.04.2021

          § 1 Angebot und Vertragsabschluss

          1. Die vom Besteller unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zusenden.

          § 2 Überlassene Unterlagen

          1. An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form –, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 1 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.

          § 3 Preise und Zahlung

          1. In unseren Preisen ist (sind) die Umsatzsteuer (und Verpackungskosten) enthalten. Liefer- und Versandkosten sind in unseren Preisen (nicht) enthalten.
          2. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
          3. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 55 Tagen nach Lieferung zu zahlen (Alternativen: „ … ist der Kaufpreis innerhalb von 24 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar“ oder „ … ist der Kaufpreis bis zum – konkretes Datum – zahlbar“). Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. (siehe Anlage 1) berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Für den Fall, dass wir einen höheren Verzugsschaden geltend machen, hat der Besteller die Möglichkeit, uns nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in zumindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist.

          § 4 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

          1. Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Forderungen rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Aufrechnung gegen unsere Ansprüche ist der Besteller auch berechtigt, wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend macht. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

          § 5 Lieferzeit

          1. Soweit kein ausdrücklich verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde, sind unsere Liefertermin bzw. Lieferfristen ausschließlich unverbindliche Angaben.
          2. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
          3. Der Besteller kann X Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins/Lieferfrist uns in Textform auffordern binnen einer angemessenen Frist zu liefern. Sollten wir einen ausdrücklichen Liefertermin/eine Lieferfrist schuldhaft nicht einhalten oder wenn wir aus anderem Grund in Verzug geraten, so muss der Besteller uns eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung der Leistung setzen. Wenn wir die Nachfrist fruchtlos verstreichen lassen, so ist der Besteller berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
          4. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns hierdurch entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem Besteller bleibt seinerseits vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in der verlangten Höhe überhaupt nicht oder zumindest wesentlich niedriger entstanden ist. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät.
          5. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

          § 6 Eigentumsvorbehalt

          1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor.
          2. Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern (Hinweis: nur zulässig bei Verkauf hochwertiger Güter). Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich in Textform zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
          3. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
          4. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

          § 7 Gewährleistung und Mängelrüge

          1. Soweit die in unseren Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen enthaltenen Angaben nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind, sind die dort enthaltenen Abbildungen oder Zeichnungen nur annähernd maßgebend.
          2. Soweit der gelieferte Gegenstand nicht die zwischen dem Besteller und uns vereinbarte Beschaffenheit hat oder er sich nicht für die nach unserem Vertrag vorausgesetzten oder die Verwendung allgemein eignet oder er nicht die Eigenschaften, die der Besteller nach unseren öffentlichen Äußerungen erwarten konnten, hat, so sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet. dies gilt nicht, wenn wir aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind.
          3. Der Besteller hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die vom Besteller gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Besteller bleibt. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Besteller ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben wir die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
          4. Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Besteller erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder wir die Nacherfüllung verweigert haben. Das Recht des Bestellers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.
          5. Wir haften unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertretern oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
          6. Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht. Die in den Sätzen 1 – 3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.
          7. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
          8. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, gerechnet ab Gefahrübergang (Hinweis: möglich ist eine Reduzierung auf ein Jahr in AGBs bei gebrauchten Sachen. Bei Baumaterialien – sofern eingebaut – beträgt die Gewährleistungsfrist 5 Jahre, falls die Baumaterialien gebraucht sind ist eine Reduzierung in AGBs auf 1 Jahr möglich). Diese Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

          § 8 Sonstiges

          1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
          2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

          Anhang 1:

          Anmerkungen

          Transparenzgebot

          Dieses Gebot bedeutet, dass eine Klausel in AGB im Zweifel auch dann unangemessen benachteiligend ist, wenn sie nicht klar und verständlich ist. Dieses Gebot bedeutet, dass intransparente Klauseln per se, ohne Hinzutreten einer inhaltlichen unangemessenen Benachteiligung des Vertragspartners, als unwirksam zu betrachten sind. Ferner bedeutet dies auch, dass das Transparenzgebot auch für Preisbestimmungen und leistungsbeschreibende Klauseln, die grundsätzlich von der Inhaltskontrolle ausgenommen sind, gilt.

          Gewährleistungsfristen

          Bei Kauf- und Werkvertrag beträgt die Gewährleistungsfrist 17 Jahre. Durch AGB kann die Gewährleistungsfrist wie folgt verkürzt werden:

          Bewegliche Sachen außer Baumaterialien

          – neu, Käufer ist Verbraucher = 1 Jahre

          – neu, Käufer ist Unternehmer = 9 Jahr

          – gebraucht, Käufer ist Verbraucher = 8 Jahr

          – gebraucht, Käufer ist Unternehmer = keine

          Baumaterialien (sofern eingebaut)

          – neu 19 Jahre

          – gebraucht, Käufer ist Verbraucher = 12 Jahr

          – gebraucht, Käufer ist Unternehmer = keine

          unbebaute Grundstücke

          keine

          Bauwerke

          – Neubau 19 Jahre

          – Altbau keine

          Mängelanzeigepflicht

          Für nicht offensichtliche Mängel darf die Mängelanzeigefrist nicht kürzer als zwei Jahre (bei gebrauchten Waren: ein Jahr) in den AGB gesetzt werden. Fristbeginn ist der gesetzliche Verjährungsbeginn.

          Aufwendungsersatz bei Nacherfüllung

          Der Verkäufer hat gemäß § 439 Abs. 2 BGB die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen (z. B. Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten) zu tragen. Diese Pflicht darf durch AGB nicht ausgeschlossen werden.

          Beschränkung auf Nacherfüllung

          Der Käufer kann bei einer mangelhaften Sache als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Erst wenn die Nacherfüllung nicht gelingt, nicht möglich oder nicht zumutbar ist, kann der Käufer – in zweiter Linie – Gewährleistungsrechte geltend machen: Rücktritt oder Minderung. Beschränkungen allein auf die Nacherfüllung sind unwirksam, wenn dem anderen Vertragsteil bei Fehlschlagen der Nacherfüllung das Minderungsrecht aberkannt wird.

          Haftungsbeschränkungen

          Jeder Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen, ist unwirksam.

          Höhe der Verzugszinsen

          Ab Beginn des Verzugs schuldet der Käufer dem Verkäufer zusätzlich zum Kaufpreis Verzugszinsen. Ist an dem Kaufvertrag ein Verbraucher beteiligt, sei es als Käufer oder als Verkäufer, beträgt der Zinssatz 14 % über dem Basiszinssatz. Bei Kaufverträgen zwischen Unternehmern beträgt der Zinssatz 7 % über dem Basiszinssatz.

          Bottrop, 11.04.2021
          Siegmar Wiese


          GmbH gesellschaft kaufen gesucht


          Top 10 datenschutz:

            gmbh kaufen forum zu verkaufen Handelsvermittler Bauunternehmen Warenkreditversicherung

            Handelsvertretervertrag zwischen Gerhart Hill aus Siegen und Catrin Bachmann Urlaub GmbH aus Bremen

            Zwischen
            Catrin Bachmann Urlaub GmbH aus Bremen

            – nachfolgend Unternehmen genannt –

            und
            Herrn/Frau
            Gerhart Hill aus Siegen

            – nachfolgend Handelsvertreter genannt –

            § 1 Rechtliche Stellung des Handelsvertreters

            Der Handelsvertreter übernimmt als Bezirksvertreter die Vertretung des Unternehmens im Bezirk Siegen und im Umkreis von 150 km.

            Das Recht des Unternehmens, in diesem Bezirk selbst oder durch Dritte tätig zu werden, bleibt unberührt. Die genaue Begrenzung dieses Bezirks ergibt sich aus dem als Anlage diesem Vertrag beigefügten Kartenausschnitt (Anlage). Änderungen des Vertretungsbezirks bedürfen zu ihrer Wirksamkeit eines von beiden Vertragspartnern unterzeichneten Nachtrags zu diesem Vertrag.

            Sollen zeitgleich mit einem Handelsvertretervertrag ein weiterer Vertrag, z. B. eine Kooperationsvereinbarung geschlossen werden, muss aus allen Verträgen klar hervorgehen, welche Regelung in welchem Fall gelten soll. Bei mehreren Vertragswerken gehen Unklarheiten zu Lasten des Verwenders.

            Die Vertretung erstreckt sich auf sämtliche Erzeugnisse des Unternehmens, die zu seinem Produktions- und Verkaufsprogramm gehören.
            Die Catrin Bachmann Urlaub GmbH hat ihren Schwerpunkt in Urlaub.

            Das Unternehmen ist verpflichtet, in einer Anlage zu diesem Vertrag alle Kunden, mit denen es bereits bei Vertragsbeginn dauernde Geschäftsbeziehungen unterhalten hat, einschliesslich der jeweils mit diesen Kunden in den letzten 12 Monaten vor Beginn des Vertrages erzielten Umsätze zu verzeichnen.

            Der gesamte im Vertretungsbezirk im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Vertrages vorhandene Kundenstamm wird vom Handelsvertreter zur weiteren Betreuung übernommen.

            § 2 Pflichten des Handelsvertreters

            Der Handelsvertreter hat im übertragenen Vertretungsbezirk die Aufgabe, im Namen und für Rechnung des Unternehmens Verkaufsgeschäfte zu vermitteln/abzuschliessen. Dabei hat er die Interessen des Unternehmens mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns wahrzunehmen und sich nach besten Kräften für eine Umsatzausweitung und Umsatzsteigerung einzusetzen. Er hat die Geschäftsbeziehungen mit den potentiellen Kunden des Unternehmens zu pflegen und diese systematisch zu bearbeiten. Der Handelsvertreter ist/ist nicht zum Inkasso berechtigt.

            Der Handelsvertreter hat dem Unternehmen von jeder Geschäftsvermittlung/von jedem Geschäftsabschluss unverzüglich Nachricht zu geben und das Unternehmen über bestehende Geschäftsanbahnungen durch Übersendung von Kopien der Korrespondenz bzw. durch Aktenvermerke zu unterrichten. Der Handelsvertreter hat darüber hinaus dem Unternehmen einmal im Monat die erforderlichen Nachrichten zu geben. Auf Anforderung des Unternehmens ist der Handelsvertreter in besonderen Fällen verpflichtet, besondere Auskünfte zu erteilen.

            Der Handelsvertreter ist verpflichtet, eine Kundenliste zu führen. Diese kann als eine elektronische Kundendatei eingerichtet werden. Diese ist stets auf dem aktuellsten Stand zu halten. Selbst erstellte Kundenlisten/Kundendateien sind dem Unternehmer im Umfang der gesetzlichen Nachrichtspflicht zugänglich zu machen.

            Der Handelsvertreter ist verpflichtet, die Bonität der vorhandenen oder möglichen Kun-den im Rahmen seiner Möglichkeiten zu beobachten und die Bemühungen des Unternehmens zur Feststellung der Zahlungsfähigkeit zu unterstützen. Zweifel an der Bonität eines vorhandenen oder möglichen Kunden sind dem Unternehmen unverzüglich anzuzeigen. Zur Einschaltung von Kreditauskunftsdiensten o. Ä. ist er nicht verpflichtet.

            Der Handelsvertreter verpflichtet sich, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Unternehmens zu wahren und die Unterlagen, die sich auf diese und das Handelsvertreterverhältnis beziehen, so aufzubewahren, dass sie Dritten nicht zugänglich sind. Er hat über alle während der Vertragsdauer erworbenen Kenntnisse, über Geschäftsvorgänge und interne, insbesondere vertrauliche Angelegenheiten auch nach Vertragsende Stillschweigen zu bewahren.

            Die Vertretung wird dem Handelsvertreter persönlich übertragen. Er ist nicht berechtigt, die Handelsvertretung ohne ausdrückliche Zustimmung des Unternehmens auf einen Dritten zu übertragen oder die Handelsvertretung durch einen Dritten stillschweigend zu dulden; er kann aber zur Ausübung seiner Handelsvertretertätigkeit Hilfspersonen her- anziehen. Geht die Einzelfirma des Handelsvertreters in andere Hände über, so führt dies mangels ausdrücklicher Zustimmung des vertretenden Unternehmens nicht gleich- zeitig auch zu einem Übergang des Handelsvertretervertrages auf den neuen Firmeninhaber.

            Entsprechendes gilt auch dann, wenn der Handelsvertreter als Vertragspartner dieses Handelsvertretervertrages seine Einzelfirma in eine Gesellschaft umwandelt. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Unternehmens geht das Vertragsverhältnis in solchen Fällen nicht automatisch auf die Gesellschaft über.

            Der Handelsvertreter ist berechtigt, mit Untervertretern oder angestellten Reisenden Verträge abzuschliessen, deren er sich zur Erfüllung seiner Vertragspflichten als Erfüllungsgehilfen bedienen will.

            § 3 Pflichten des Unternehmens

            Das Unternehmen hat den Handelsvertreter bei der Ausübung seiner Tätigkeit nach besten Kräften zu unterstützen und ihm stets die erforderlichen Informationen und Auskünfte zu geben. Bei der Ausübung seines Weisungsrechts hat das Unternehmen der selbständigen Stellung des Handelsvertreters Rechnung zu tragen. Zu den erforderlichen Informationen und Auskünften gehört alles, was für die Tätigkeit und die Vergütungsansprüche des Handelsvertreters von wesentlicher Bedeutung ist (z. B. Änderungen der Produkte, der Preise bzw. der Geschäftsbedingungen, besondere Werbemassnahmen). Das Unternehmen ist insbesondere verpflichtet, den Handelsvertreter rechtzeitig von Betriebsumstellung, Arbeitsüberhäufung, Fertigungs- oder Rohstoffschwierigkeiten oder ähnliches in Kenntnis zu setzen, damit sich der Handelsvertreter im Hinblick auf seine Vermittlungs- bzw. Abschlusstätigkeit den jeweiligen Gegebenheiten anpassen kann.

            Das Unternehmen hat dem Handelsvertreter die zur Ausübung seiner Tätigkeit erforderlichen Unterlagen (Muster, Zeichnungen, Preislisten, Werbedrucksachen, Geschäftsbedingungen, Kundenlisten/Kundendateien (soweit vorhanden) unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, jeweils zu ergänzen und auf dem neusten Stand zu halten. Diese Unterlagen bleiben Eigentum des Unternehmens, soweit sie nicht bestimmungsgemäss verbraucht sind.

            Das Unternehmen hat dem Handelsvertreter die erforderlichen Nachrichten zu geben. Das Unternehmen hat dem Handelsvertreter insbesondere die Annahme oder Ablehnung eines vermittelten Geschäfts sowie die ganze oder teilweise Nichtausführung eines abgeschlossenen Geschäfts und die Gründe unverzüglich anzuzeigen, auf denen die Nichtausführung beruht.[10] Das Unternehmen hat ihn unverzüglich zu unterrichten, wenn es Geschäfte voraussichtlich nur in erheblich geringerem Umfange abschliessen kann oder will, als der Handelsvertreter unter gewöhnlichen Umständen erwarten konnte. Die Rechtsfolgen der ganzen oder teilweisen Nichtausführung bestimmen sich nach § 6.

            Dem Handelsvertreter sind unverzüglich Kopien der mit bezirkszugehörigen Kunden oder Interessenten geführten Schriftwechsel zu übersenden; über Verhandlungen und geplante Geschäfte mit bezirkszugehörige Kunden oder Interessenten, die im Einverständnis des Handelsvertreters oder ohne dessen Mitwirkung geführt werden, ist der Handelsvertreter unverzüglich zu unterrichten.

            Zu den erforderlichen Informationen im Sinne des Abs. 1 gehört auch, den Handelsvertreter über geplante Kooperationen bzw. Fusionen mit anderen Firmen oder eine beabsichtigte Veräusserung oder Stilllegung des Unternehmens so rechtzeitig in Kenntnis zu setzen, dass er in seinen unternehmerischen Dispositionen – insbesondere im Hinblick auf die Ausübung seines Kündigungsrechts – nicht beeinträchtigt wird.

            § 4 Provisionspflichtige Geschäfte

            Dem Handelsvertreter steht ein Provisionsanspruch für alle von ihm vermittelten/abgeschlossenen Geschäfte und für alle Geschäfte zu, die ohne seine unmittelbare Mitwirkung mit Dritten zustande kommen, die er als Kunden für Geschäfte der gleichen Art geworben hat.

            Zudem erhält er eine Provision für alle Bezirksgeschäfte im Sinne des §en 87 Abs. 2 HGB.

            Voraussetzung für den Provisionsanspruch ist, dass der Geschäftsabschluss ohne Rücksicht auf den Zeitpunkt der Ausführung der Geschäfte durch den Unternehmer während des bestehenden Vertretervertrages erfolgt.

            Für Geschäftsabschlüsse, die nach der Beendigung dieses Vertrages zustande kommen, steht dem Handelsvertreter nur dann ein Provisionsanspruch zu, wenn er das Geschäft vermittelt oder es eingeleitet oder so vorbereitet hat, dass der Geschäftsabschluss überwiegend auf seine Tätigkeit zurückzuführen ist und das Geschäft innerhalb einer angemessenen Frist nach Beendigung des Vertragsverhältnisses abgeschlossen ist oder wenn das Angebot des Kunden zum Abschluss des jeweiligen Geschäfts vor Beendigung des Handelsvertretervertrages dem Unternehmen zugegangen ist. Der Handelsvertreter erwirbt auch keinen Provisionsanspruch für solche Geschäfte, für die ein Vorgänger nach § 87 Abs. 3 HGB Provisionen beanspruchen kann.

            Ist ein Geschäftsabschluss mit einem neuen Kunden nicht auf die ausschliessliche Tätigkeit des Handelsvertreters zurückzuführen, sondern von weiteren Handelsvertretern mitverursacht worden, so ist der Provisionsanspruch anteilig auf diese aufzuteilen. Diese Aufteilung richtet sich insbesondere nach dem Umfang der Leistung, die der jeweilige Beteiligte für den Geschäftsabschluss beigetragen hat. Ob eine Teilung vorzunehmen ist und in welchem Verhältnis die Provision zu teilen ist, entscheidet das Unternehmen nach Anhörung der beteiligten Vertreter nach eigenem Ermessen unter billiger Berücksichtigung der widerstreitenden Interessen und unter Ausschluss des Rechtsweges, sofern die Beteiligten sich nicht über die Teilung der Provision einigen.

            Der Provisionsanspruch des Handelsvertreters entsteht als unbedingter Anspruch, sobald und soweit der Unternehmer das provisionspflichtige Geschäft ausgeführt hat. Bei Vorleistungspflicht des Kunden entsteht der Provisionsanspruch bereits dann, wenn und soweit der Kunde seiner Vorleistungspflicht genügt.

            § 5 Höhe der Provision

            Die Provision, die dem Handelsvertreter für alle in § 4 genannten provisionspflichtigen Geschäfte zusteht, beträgt 18 %. Auf diese Provision wird die gesetzliche MwSt. aufgeschlagen und geschuldet, soweit der Handelsvertreter mehrwertsteuerpflichtig ist.

            Grundlage der Provisionsberechnung ist der Netto-Rechnungsbetrag (Rechnungswert ohne Mehrwertsteuer), abzüglich aller vom Unternehmer gewährten oder vom Kunden in Anspruch genommenen Preisnachlässe. Barzahlungsnachlässe sind nicht in Abzug zu bringen. Dasselbe gilt für Nebenkosten (z. B. für Fracht, Porto, Zoll, Steuern usw.), es sei denn, dass die Nebenkosten dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt werden.

            Die in den vorstehenden Absätzen genannten Provisionssätze und Berechnungsgrundlagen für die Provisionsberechnung können nur im Wege vertraglicher Vereinbarungen geändert werden.

            § 6 Wegfall des Provisionsanspruchs

            Der Provisionsanspruch entfällt im Falle der vollständigen oder teilweisen Nicht-ausführung eines abgeschlossenen Geschäfts nur dann, wenn und soweit dies auf Umständen beruht, die vom Unternehmer nicht zu vertreten sind.

            Der Provisionsanspruch entfällt auch, wenn feststeht, dass der Kunde nicht leistet (§en 87a Abs. 2 HGB); er mindert sich, wenn der Kunde nur teilweise leistet. Bereits empfangene Beträge hat der Handelsvertreter dem Unternehmen zurückzuzahlen.

            Eine Verpflichtung des Unternehmens zur gerichtlichen Geltendmachung und Vollstreckung des Erfüllungsanspruches gegenüber dem Kunden besteht nur, wenn diese Massnahme Aussicht auf Erfolg bietet. In anderen Fällen ist das Unternehmen zur gerichtlichen Geltendmachung und zur Vollstreckung des Erfüllungsanspruches nur verpflichtet, wenn der Handelsvertreter dies verlangt und wenn er sich an den Verfahrenskosten angemessen beteiligt.

            § 7 Provisionsabrechnung

            Das Unternehmen hat über die dem Handelsvertreter zustehenden Provisionen für jeden Kalendermonat, und zwar spätestens bis zum 10. des folgenden Monats abzurechnen. In der Provisionsabrechnung sind diejenigen Provisionsansprüche (Nettoprovision) zu erfassen, die bis zum Ende des Vormonats in Folge der Ausführung des Geschäfts durch das Unternehmen als unbedingte Ansprüche entstanden sind.

            Bei der Provisionsabrechnung sind erbrachte Vorschusszahlungen zu berücksichtigen; in der Provisionsabrechnung ist die auf die Provisionen entfallene MwSt. gesondert auszuweisen.

            Der Provisionsanspruch wird zum Ende des Abrechnungsmonats fällig.

            § 8 Kosten des Handelsvertreters

            Der Handelsvertreter hat Anspruch auf Erstattung folgender Kosten:

            – Reisekosten in die Zentrale nach Bremen.

            § 9 Krankheit des Handelsvertreters, Urlaub

            Der Handelsvertreter hat das Unternehmen unverzüglich zu unterrichten, wenn er aus krankheitsbedingten Gründen oder sonstigen Gründen länger als 1 Woche an der Ausübung seiner Tätigkeit gehindert ist.

            Im Falle einer längeren als einwöchigen Krankheitsdauer ist der Unternehmer berechtigt, selbst oder durch Beauftragte im Bezirk des Handelsvertreters tätig zu werden, es sei denn, der Handelsvertreter stellt durch eine geeignete Ersatzkraft die Betreuung seiner Kunden sicher.[18] Die Tätigkeit des Unternehmens oder Dritter im Bezirk darf nicht zu einer Minderung der dem Handelsvertreter zustehenden Provisionen führen, sofern die Krankheitsdauer 4 Wochen nicht überschreitet.

            Soweit der Handelsvertreter keine geeignete Ersatzkraft stellt, hat er während der Tätigkeitsunterbrechung für die nachgewiesenen Kosten (Gehalt, Reisespesen etc.) einer vom Unternehmen gestellten Ersatzkraft bis zur Höhe von 50 % der während dieser Zeit entstehenden Ansprüche auf Provision aufzukommen. Diese Regelung gilt jedoch nur für den Zeitraum von der 5. Woche bis zum Ablauf von 6 Monaten seit Beginn der Krankheit. Nach Ablauf von 6 Monaten ist eine Regelung zu treffen, die der dann gegebenen Situation Rechnung trägt.

            Der Handelsvertreter ist verpflichtet, seinen Urlaub nach Möglichkeit in die geschäftsarme Zeit zu legen und den Urlaubstermin rechtzeitig vor Urlaubsantritt dem Unternehmen anzuzeigen. Entsprechendes gilt bezüglich anderer vorübergehender Tätigkeitsunterbrechung.

            § 10 Wettbewerbsabreden

            Der Handelsvertreter ist beim Inkrafttreten dieses Vertrages für die in der Anlage … genannten Unternehmen tätig, bzw. übt die dort genannten anderweitigen Erwerbstätigkeiten aus. Über jede Änderung und Ergänzung des Produkt-/Lieferprogramms anderer Unternehmen oder des Umfangs der anderweitigen Erwerbstätigkeiten wird der Handelsvertreter das Unternehmen unverzüglich unterrichten. Sollten durch eine Ergänzung und/oder Änderung des Produkt-/Lieferprogramms diese Vertretungen zu Konkurrenten für das Unternehmen werden, ist der Handelsvertreter verpflichtet die Konkurrenzsituation unverzüglich zu beenden.

            Der Handelsvertreter ist während der Dauer des Vertragsverhältnisses verpflichtet, jeden Wettbewerb gegenüber dem Unternehmen zu unterlassen. Er ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Unternehmens berechtigt, Vertretungen für andere Unternehmungen zu übernehmen, sich direkt oder indirekt an einem anderen Unternehmen zu beteiligen oder ein anderes Unternehmen selbst zu unterstützen, sofern dieses andere Unternehmen Erzeugnisse herstellt und/oder vertreibt und/oder sonstige Leistungen anbietet, die denen des Unternehmens gleich oder gleichartig sind.

            Will der Handelsvertreter zusätzlich die Vertretung einer Firma übernehmen, die nicht gleiche oder gleichartige Erzeugnisse herstellt oder vertreibt, so hat er das Unternehmen davon zu informieren.

            Der Handelsvertreter verpflichtet sich hiermit, für die Dauer von 2 Jahren nach Beendigung des Vertragsverhältnisses jegliche gewerbliche Tätigkeit innerhalb des Vertragsgebietes im Sinne des § 1 Abs. 1 dieses Vertrages hinsichtlich der in § 1 Abs. 3 genannten Erzeugnisse und Leistungen für ein Konkurrenzunternehmen zu unterlassen. Diese Verpflichtung erstreckt sich auf Tätigkeiten im Anstellungsverhältnis ebenso wie auf solche als Selbständiger (etwa als Handelsvertreter oder Vertragshändler). Dem Handelsvertreter ist auch untersagt, sich während des genannten Zeitraumes an einem Konkurrenzunternehmen direkt oder indirekt zu beteiligen.

            Für die Geltungsdauer des nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes zahlt das Unter- nehmen dem Handelsvertreter eine angemessene Wettbewerbsentschädigung, die in monatlichen Raten nachträglich zahlbar ist.

            Der Unternehmer kann bis zum Ende des Vertragsverhältnisses schriftlich auf dieses Wettbewerbsverbot verzichten. Die Rechtsfolgen des Verzichts ergeben sich aus § 90a Abs. 2 HGB.

            § 11 Vertragsdauer, Kündigung

            Das Vertragsverhältnis beginnt am 10.04.2021 und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

            Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner im ersten Vertragsjahr mit einer Frist von einem Monat, im zweiten Vertragsjahr mit einer solchen von zwei Monaten, im dritten bis fünften Vertragsjahr mit einer Frist von drei Monaten, danach mit einer Frist von sechs Monaten jeweils zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

            Das beiderseitige Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

            Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Eine E-Mail genügt diesem Erfordernis nicht.

            Bei Auflösung des Vertragsverhältnisses hat der Handelsvertreter Unterlagen (vgl. § 3 Abs. 2) und sonstiges Material, das dem Handelsvertreter vom Unternehmen zu Beginn oder während des Vertragsverhältnisses überlassen wurde, innerhalb von 14 Tagen zurückzugeben, soweit es nicht bestimmungsgemäss verbraucht ist, sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung und Durchführung des Betriebes erforderlichen Informationen zu geben.

            § 12 Sonstige Bestimmungen

            Die Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis verjähren in drei Jahren, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem sie fällig geworden sind und der Anspruchsinhaber Kenntnis bzw. grob fahrlässig keine Kenntnis von den anspruchsbegründenden Tatsachen hatte. Unabhängig von der Kenntnis verjähren die Ansprüche nach zehn Jahren.

            Ein etwaiger Anspruch nach § 89b HGB ist innerhalb eines Jahres nach Beendigung des Vertragsverhältnisses geltend zu machen. Erfolgt die Geltendmachung nicht innerhalb der Jahresfrist, ist der Anspruch ausgeschlossen und kann – obwohl die Verjährung noch nicht abgelaufen ist – nicht mehr durchgesetzt werden.

            Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Vertragsergänzungen bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform und der Unterzeichnung durch beide Vertragspartner. Auf dieses Formerfordernis kann nur durch schriftliche Vereinbarung verzichtet werden.

            Sollte durch diesen Vertragstext ein regelungsbedürftiger Punkt nicht erfasst sein, so gelten ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen der §en 84 ff. HGB bzw. die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze.

            Die Nichtigkeit einer Vorschrift dieses Vertrages führt nicht zur Nichtigkeit des gesamten Vertrages. Die nichtige Vorschrift ist durch eine Vereinbarung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und den Willen der Vertragspartner am nächsten kommt.

            Dieser Vertrag hat … Anlagen, die wesentliche Bestandteile dieses Vertrages sind.

            Dieser Vertrag wird zweifach ausgefertigt. Jeder Vertragsteil hat eine vom anderen Vertragspartner unterzeichnete Ausfertigung erhalten.

            Bremen, 10.04.2021 Siegen, 10.04.2021

            ………………………………………………………………………… …………………………………………………………………………

            Unterschrift Unternehmen Unterschrift Handelsvertreter
            Catrin Bachmann Urlaub GmbH Jean Heiler


            gmbh mantel zu kaufen Bankgarantien

            eine gmbh kaufen Vorrat GmbH

            Aktive Unternehmen, gmbh gmbh mantel zu kaufen


            Top 5 urteil:

              cash back auto gmbh haus kaufen Erkl&aum;rung Gesellschaftsgründung GmbH Aktiengesellschaft

              Letter of Intent (Absichtserklärung) zwischen Inkmar Christiansen Kaminholz Ges. m. b. Haftung und Myrjam Baumgart Nachhilfe Ges. mit beschränkter Haftung

              Zwischen

              Inkmar Christiansen Kaminholz Ges. m. b. Haftung
              Sitz in Aachen
              – ANBIETER –
              Vertreten durch den Geschäftsführer Inkmar Christiansen

              und

              der Firma Myrjam Baumgart Nachhilfe Ges. mit beschränkter Haftung
              Sitz in Gelsenkirchen
              Vertreten durch den Geschäftsführer Myrjam Baumgart

              – ANWENDER –

              1. Vorbemerkungen

              Die ANWENDER GMBH möchte ihr System umstellen und beabsichtigt insofern Software von ANBIETER einzusetzen und ANBIETER zusätzlich mit der Projekt- und Einführungsunterstützung zu beauftragen.

              Die Parteien halten nachstehend den Stand ihrer bisherigen Verhandlungen und ihre vorläufigen Vereinbarungen fest. Sie begründen damit noch keine Verpflichtung zum Abschluss eines Lizenz- und Dienstleistungsvertrages. Vielmehr haben die Parteien bis zur Unterzeichnung des entsprechenden Vertrages das Recht, jederzeit ohne Angaben von Gründen von den weiteren Verhandlungen Abstand zu nehmen. Der später abschließende Vertrag (Hauptvertrag) soll folgenden wesentlichen Inhalt haben:

              2. Wesentlicher Inhalt des zwischen ANWENDER GMBH und ANBIETER abzuschließenden Lizenz- und Dienstleistungsvertrags (Hauptvertrag)

              Gegenstand der vorgesehenen vertraglichen Vereinbarung ist der Erwerb und die Installation der Software für einen Testbetrieb. Dieser Testbetrieb soll ab dem 10.04.2021 in einen Echtbetrieb übergehen.

              Der zu vereinbarende Dienstleistungsteil soll konkrete Abstimmungen und ein Konzept zur Einführungs- und Projektunterstützung, Echtstartunterstützung, zur Einrichtung und Abstimmung der Schnittstellen sowie die notwendigen Anwenderschulungen enthalten.

              3. Zeitplan

              Die Parteien stimmen darin überein, dass sie schnellstmöglich Gespräche zur Ausarbeitung eines Lizenz- und Dienstleistungsvertrages im Geiste dieser Absichtserklärung aufnehmen mit dem Ziel eines zügigen Vertragsabschlusses.

              Beide Parteien sind bereit, die für den Vertragsabschluss erforderlichen Vorleistungen nach Treu und Glauben zu erbringen und zur Erreichung des Vertragsabschlusses partnerschaftlich zusammenzuarbeiten. Sie werden alle hierfür erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen.

              4. Inkrafttreten und Laufzeit der Absichtserklärung

              Diese Absichtserklärung tritt mit der Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft und endet automatisch mit Abschluss eines Hauptvertrages zwischen den Parteien, spätestens jedoch am 4.9.2029, es sei denn, die Parteien haben einvernehmlich eine Verlängerung der Laufzeit dieser Absichtserklärung schriftlich vereinbart.

              5. Geheimhaltung

              Die der anderen Partei übergebenen Unterlagen, Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke dieser Absichtserklärung verwendet werden.

              Die vorstehende Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für Informationen, wenn und soweit

              diese bereits vor Offenlegung gegenüber der anderen Partei und ohne Geheimhaltungsverpflichtung rechtmäßig in ihrem Besitz waren;
              diese ohne ihr Zutun veröffentlicht worden oder anderweitig ohne ihr Verschulden allgemein bekannt geworden sind;
              diese ihr nach Abschluss der Absichtserklärung von einem oder mehreren Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung rechtmäßig, also ohne Bruch dieser Vereinbarung durch die empfangende Partei, übermittelt wurden;
              diese schriftlich durch die offenlegende Partei gegenüber der anderen Partei freigegeben werden;

              – diese ohne entsprechende Verpflichtungen und Beschränkungen von der offenlegenden Partei einem Dritten zugänglich gemacht worden sind.

              6. Schlussbestimmungen

              Frühere mündliche oder schriftliche Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieser Absichtserklärung sind mit deren Inkrafttreten gegenstandslos.

              Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

              Rechte und Pflichten aus dieser Absichtserklärung werden durch Formumwandlung bzw. Neustrukturierungen der Betriebsorganisation der Parteien, auch wenn diese zur Ausgliederung von Betriebsteilen oder zur Schaffung neuer Rechtspersönlichkeiten führen, nicht berührt.

              Sollte eine Bestimmung dieser Absichtserklärung unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung unverzüglich durch eine solche wirksame ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

              Auf diese Absichtserklärung findet deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist Aachen.

              Aachen, 10.04.2021 Gelsenkirchen, 10.04.2021

              ______________________________ ______________________________

              Unterschrift ANBIETER Unterschrift ANWENDER
              Inkmar Christiansen Kaminholz Ges. m. b. Haftung Myrjam Baumgart Nachhilfe Ges. mit beschränkter Haftung
              Inkmar Christiansen Myrjam Baumgart


              gesellschaft kaufen kosten cash back leasing

              gmbh anteile kaufen+steuer Handelsgeschäfte


              Top 4 unternehmenskaufvertrag:

                computer leasing Angebote Treuhand gmbh verkaufen kaufen kontokorrent finanzierung

                GmbH Treuhandvertrag

                zwischen

                Walburg Stolz Abschleppdienste Ges. mit beschränkter Haftung, (Wolfsburg)

                (nachstehend „Treugeber“ genannt)

                und

                Nordrun Uhl Altenpflege Gesellschaft mbH, (Göttingen)

                (nachstehend „Treuhänder“ genannt)

                1. Vertragsgegenstand

                1.1. Der Treugeber beauftragt hiermit den Treuhänder, in eigenem Namen, aber auf Rechnung und Gefahr des Treugebers die bei der Bank (Bottrop), auf dem Konto Nr. 5230329 verbuchten Vermögenswerte (im folgenden kurz: „Treugut“) zu halten und zu verwalten. Der Treuhänder handelt dabei als Beauftragter im Sinne des deutschen Rechts. Er hat das Recht, Stellvertreter zu ernennen und mit schriftlichem Widerruf abzuberufen.

                1.2. Der Treuhänder verwaltet das Treugut nach den Weisungen des Treugebers oder von ihm schriftlich bezeichneter Stellvertreter.

                Der Treuhänder ist berechtigt, die Befolgung von Weisungen abzulehnen, die nach seiner Auffassung mit dem Gesetz in Widerspruch stehen. Liegen keine Weisungen vor, so ist der Treuhänder verpflichtet, solche vom Treugeber oder seinen Stellvertretern einzuholen. Bei Gefahr im Verzug sowie wenn Weisungen nicht zeitgerecht eingeholt werden können oder eintreffen, handelt der Treuhänder selbständig, nach bestem Wissen und Gewissen.

                1.3. Der Treuhänder anerkennt, dass sämtliche auf dem unter Ziff. 1.1. hiervor erwähnten Konto verbuchten Vermögenswerte sowie deren Ertrag vollumfänglich Eigentum des Treugebers sind und wird sie diesem jederzeit auf erste Aufforderung hin zu unbeschwerter Verfügung herausgeben. Vorbehalten bleiben die Rechte des Treuhänders gemäss Art. 401 OR.

                1.4. Den Parteien sind die Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes bekannt. Der Treuhänder bestätigt hiermit, dass er diesen Auftrag im Einklang mit den ent-sprechenden Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes sowie überhaupt mit den übrigen gesetzlichen Bestimmungen ausüben kann.

                2. Haftung

                Das Risiko für die Verwaltung und Erhaltung des Treugutes liegt vollumfänglich beim Treugeber. Der Treugeber verpflichtet sich und seine Rechtsnachfolger, den Treuhänder weder selber zu belangen durch Dritte, über die der Treuhänder die Kontrolle ausübt oder die ihrerseits in einem Dienst- oder anderen rechtlichen Verhältnis zu ihm stehen, haftbar machen zu lassen für die Tätigkeiten in Ausübung dieses Treuhandmandates, sowie allgemein ihn von allen Ansprüchen, die gegen ihn aus der Mandatsausübung geltend gemacht werden können, freizustellen und schad- und klaglos zu halten. Vorbehalten bleibt die Haftung des Treuhänders aufgrund der Sorgfaltpflicht, die ihn gemäss Art. 398 OR als Beauftragten trifft, wobei diese Haftung auf rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt wird (Art. 100 Abs. 1 OR).

                3. Honorar

                Der Treugeber verpflichtet sich, den Treuhänder für die gestützt auf diesen Treuhandvertrag erbrachten Dienstleistungen nach Zeitaufwand zu entschädigen. Als Grundlage dient ein Stundenhonorar von mindestens EUR. 290.–. Ferner wird der Treugeber dem Treuhänder alle Auslagen und Verwendungen ersetzen, die diesem im Zusammenhang mit der Ausübung des Treuhandmandates anfallen. Es gilt als vereinbart, dass das jährliche Honorar mindestens 1,5 % des Bruttobetrags des am Anfang des Kalenderjahres angelegten Vermögens betragen soll.

                4. Geheimhaltung

                Der Treuhänder ist verpflichtet, das Treuhandverhältnis und insbesondere die Identität des Treugebers gegenüber Behörden und Privatpersonen geheimzuhalten. Ausnahmen von der Geheimhaltungspflicht bestehen in denjenigen Fällen, in denen der Treuhänder ohne die Offenlegung des Treuhandverhältnisses sowie der Identität des Treugebers persönliche Nachteile erlitte (z.B. infolge Zurechnung des Treugutes zum steuerbaren Vermögen des Treuhänders) oder in denen er von Gesetzes wegen zur Offenlegung verpflichtet werden kann (wie z.B. in Erfüllung der Bestimmungen des Gesetzes über die Geldwäsche sowie im Zuge eines Strafverfahrens). In solchen Ausnahmefällen ist der Treuhänder ausdrücklich von der Geheimhaltungspflicht befreit soweit die Verhältnisse es erfordern.

                5. Weitere Bestimmungen

                5.1 Abänderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

                5.2. Auf diesen Vertrag ist deutsches Recht anwendbar.

                5.3. Als Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag anerkennen die Parteien die ordentlichen Gerichte am Sitz des Treugebers.

                (Wolfsburg, Datum):

                Für Walburg Stolz Abschleppdienste Ges. mit beschränkter Haftung: Für Nordrun Uhl Altenpflege Gesellschaft mbH:

                ________________________________ ________________________________


                gmbh kaufen kosten startup finanzierung

                gmbh anteile kaufen finanzierung kaufung gmbh planen und zelte

                firmen gmbh kaufen forum


                Top 9 unternehmenskaufvertrag:

                  schauen & kaufen gmbh norderstedt firmen kaufen Verpackungen gmbh kaufen ohne stammkapital gmbh mit verlustvorträgen kaufen
                  Zur Suche springen
                  (Konserven)dosen aus Aluminium oder Weißblech sind eine weit verbreitete Verpackungsform für Lebensmittel und Flüssigkeiten.

                  Eine Verpackung bezeichnet im Allgemeinen die Hülle bzw. (die partielle oder vollständige) Umhüllung eines Objektes insbesondere zu dessen Schutz oder zur besseren Handhabung. Zugleich bezeichnet der Begriff auch den Vorgang des Verpackens bzw. das Verpacktwerdens.

                  Im Kontext von Handel und Produktion wird der Begriff auf die Verpackung von Produkten bezogen: Hier ist eine Verpackung (in der Kaufmannssprache auch Emballage genannt) die gezielt angebrachte, wieder möglichst ohne größeren Aufwand lösbare Umhüllung eines Produktes. Die Umhüllung kann partiell oder vollständig erfolgen. Es wird unterschieden zwischen der direkten Verpackung eines Produkts, der Primärverpackung, und der Umverpackung oder Sammelpackung, die auch unter dem Begriff Sekundärverpackung geführt wird.[1]

                  Der zu verpackende Gegenstand wird Packgut genannt, das fertig verpackte Produkt ist das Packstück. Mehrere Packstücke des gleichen Packgutes bilden eine Sammelpackung. Der Begriff Packung kann sowohl synonym für Verpackung als auch für die Gesamtheit aus Packgut mit Verpackung stehen. Als Wirtschaftszweig spricht man heute allgemeiner auch von Packaging, von den Materialwissenschaften über die Produktion bis zur Transportlogistik.

                  Bestimmte Produkte wie Schüttgüter, Flüssigkeiten oder Gase werden in jeweils für sie geeigneten Behältern verpackt (Tuben, Eimer, Flaschen, Kisten oder Dosen). Diese Produkte werden durch die Verpackung zu Stückgütern.

                  Viele Produkte, insbesondere Lebensmittel, können ohne eine geeignete Verpackung nicht gelagert, verteilt oder verkauft werden. Eine Verpackung bildet dabei unter anderem aus einer oder mehreren Produkteinheiten eine logistische Einheit (engl. Unit Load, siehe Glossar der Logistik) und unterstützt damit die jeweiligen Ablaufprozesse in Logistik und Handel.

                  Verpackungen und Verpackungssysteme gibt es als Mehrweg- und als Einwegversionen. Einwegverpackungen sind nur für den einmaligen Gebrauch hergestellt. Mehrwegverpackungen werden mehrfach benutzt, d. h. nach dem Transport / Verkauf / Gebrauch entleert und wieder neu befüllt. Eine Gruppe von Mehrwegsystemen sind Pfandsysteme.

                  Inhaltsverzeichnis

                  1 Arten von Verpackung

                  1.1 Geschenkverpackung
                  1.2 Verkaufsverpackung
                  1.3 Serviceverpackung
                  1.4 Umverpackung
                  1.5 Retail-Verpackung
                  1.6 Transportverpackung
                  1.7 Bulk

                  2 Funktionen von Verpackung

                  2.1 Schutz
                  2.2 Verbergen und Überraschungseffekt
                  2.3 Funktionen beim Verkauf und bei der Nutzung durch den Endverbraucher

                  2.3.1 Dosierung bzw. Entnahme
                  2.3.2 Kommunikation

                  2.3.2.1 Information
                  2.3.2.2 Werbung

                  2.3.3 Täuschung: Mogelverpackung
                  2.3.4 Rationalisierung
                  2.3.5 Schmuck, Sonderedition

                  2.4 Funktionen von Verpackungen in der Logistik

                  2.4.1 Lagerung
                  2.4.2 Transport
                  2.4.3 Zusatznutzen

                  2.4.3.1 Komfort
                  2.4.3.2 Weiterverwendung

                  2.5 Herstellung

                  3 Komponenten

                  3.1 Packmittel
                  3.2 Packhilfsmittel

                  4 Packstoffe
                  5 Wiederverwertung, Ökologie

                  5.1 Einweg
                  5.2 Mehrweg
                  5.3 Kompostierbar

                  6 Verpackungsindustrie

                  6.1 Papierindustrie
                  6.2 Lebensmittelverpackungen

                  7 Nationale Regelungen

                  7.1 Deutschland
                  7.2 Österreich

                  8 Siehe auch
                  9 Weblinks
                  10 Literatur
                  11 Einzelnachweise

                  Arten von Verpackung

                  Geschenkverpackung

                  Geschenkverpackung von Panettone in Lugano an Weihnachten

                  Eine Geschenkverpackung wertet einen Gegenstand optisch auf, um dem Empfänger eines Geschenkes die durch den Schenkenden entgegengebrachte Wertschätzung auszudrücken. Bei Geschenkverpackungen kommen zumeist zusätzliche Verzierungen zum Einsatz. Die verwendeten Formen und Farben richten sich nach dem Anlass.
                  Ein wichtiges Moment ist bei Geschenkverpackungen zusätzlich häufig das bewusste Verhüllen des Geschenks, so dass der geschenkte Gegenstand noch im Verborgenen bleibt und so das Auspacken auch eine Überraschung mit sich bringt.

                  Verkaufsverpackung

                  Verkaufsverpackung einer MicroSD-Speicherkarte für den asiatischen Markt.

                  Eine Verkaufsverpackung unterstützt die Haltbarkeit einer Ware und dient ihrem Schutz auf dem Weg vom Handel bis zum Endverbraucher.
                  Darüber hinaus kann eine Verpackung durch ihre räumliche oder farbliche Gestaltung und als Trägerin informierender Aufschriften und Bilder zusätzliche Dienste leisten.

                  Serviceverpackung

                  Serviceverpackungen sind eine besondere Form der Verkaufsverpackung. Serviceverpackungen werden erst beim Verkaufsvorgang an den Endkunden/Endverbraucher in der Verkaufsstelle der Ware hinzugefügt, um die Übergabe der Waren zu ermöglichen oder zu unterstützen. Beispiele sind Tragetaschen aus Papier oder Kunststoff (Plastiktüten).

                  Umverpackung

                  Die Umverpackung (Umkarton) umschließt die Verkaufsverpackung als zweite Schicht mit zusätzlicher Schutzfunktionen.

                  Retail-Verpackung

                  Historische Aufnahme – Verpackung von runden Nürnberger Lebkuchen in Kartons

                  Als Retail-Verpackung bezeichnet man eine Umverpackung, welche für den Einzelverkauf im Handel vorgesehen ist (Einzelhandelsversion). Retail-Verpackungen besitzen neben ihrer Schutzfunktion weitere Funktionen wie beispielsweise die Zur-Verfügung-Stellung einer Fläche für Informationen oder Werbebotschaften.

                  Transportverpackung

                  Transportverpackungen dienen ausschließlich dem Transport der Ware z. B. Transportpaletten, Stretchfolien und Umreifungsbänder.

                  Bulk

                  In einer Bulk– oder Original Equipment Manufacturer (OEM)-Verpackung (engl., zu Deutsch Erstausrüster-Verpackung) ist in der Regel ein einzelner Artikel als Teil einer größeren Verpackungseinheit ohne eine separate Umverpackung enthalten. Dabei handelt es sich um eine En-gros-Verpackung eines Herstellers von fertigen Komponenten oder Produkten, welche in dessen eigenen Fabriken produziert wurden, aber nicht von ihm selbst einzeln in den Handel gebracht werden, sondern in größeren Sammeleinheiten über Großhandelsstationen verteilt werden,

                  Funktionen von Verpackung

                  Schutz

                  Verpackung Leica-Kamera M3; 1954
                  Verpackung Leica-Kamera M8 2008; 2010

                  Eine Verpackung soll vornehmlich die Ware selbst vor Umwelteinflüssen, Beschädigung, Verunreinigung und (Mengen-)Verlust schützen. Daneben schützt sie auch die das Material handhabenden Menschen vor Verletzungen, z. B. bei scharfkantigen, spitzen oder giftigen Gegenständen. Weiterhin werden das Transportmittel, die Umwelt und die anderen Waren vor Beschädigungen etwa durch auslaufende Flüssigkeiten geschützt. Ein weiterer Aspekt ist die Konservierung von Lebensmitteln, zum Beispiel durch luftdichte oder -leere Verpackungen. Der Einsatz aseptischer Abfülltechniken, sterilen Befüllens, von Schutzgas- oder Vakuumverpackungen sind gängige Methoden.

                  Durch entsprechende Gestaltung der Verpackung (Verschlüsse, Versiegelung, Fertigpackungen) kann auch ein größerer Schutz vor Manipulationen und Diebstählen erreicht werden.

                  Verbergen und Überraschungseffekt

                  Gerade bei Geschenkverpackungen ist das bewusste Verhüllen des Geschenks eine wichtige Funktion, so dass der geschenkte Gegenstand noch im Verborgenen bleibt und so das Auspacken auch eine Überraschung mit sich bringt.

                  Funktionen beim Verkauf und bei der Nutzung durch den Endverbraucher

                  Dosierung bzw. Entnahme

                  Reinigungsmittel zur besseren Handhabbarkeit (Handling) mit einem Handgriff versehen. Kunststoffgebinde als Flasche ausgeformt und Deckel zur angemessenen Abmessung der Flüssigkeit benutzbar

                  Viele Packgüter werden mittels ihrer Verpackung für die beabsichtigte Endanwendung dosiert. Die Verpackung enthält oder ist selbst ein Hilfsmittel zum entsprechenden Dosieren (Deckel von Putzmittelflaschen; kleine Messbehälter in Waschmittelpulver-Kartons). Auch werden Lebensmittel häufig direkt aus einer Verpackung entnommen und konsumiert (Bierflasche, Schokoladenriegel, Eis).

                  Kommunikation

                  Die Entscheidung für eine bestimmte Verpackung dient heutzutage mehr denn je der möglichst schnellen und einfachen, erinnerbaren, nachhaltigen Identifikation eines Produktes auf dem Markt. Sie muss die sogenannte Persönlichkeit des Produktes und der betroffenen Marke vermitteln und dient vor allem auch der Abgrenzung zu Konkurrenzprodukten. Die Vermittlung eines Zusatznutzens (engl. Unique Selling Proposition) ist eine weitere wichtige Kommunikationsfunktion der Produktverpackung.

                  Information

                  Die Verpackung kennzeichnet das Produkt nach Art, Menge, Gewicht und Preis, informiert über Gefahrguthinweise, Verfallsdaten bzw. Mindesthaltbarkeitsdaten (MHD) und Verwendungszweck, und ist zudem Träger von kodierten Daten (Barcodes). Beispielsweise ermöglicht der Aufdruck der European Article Number (EAN-Code) (engl., dt. Europäische Artikel-Nummer) ein rasches Einlesen an einer Scannerkasse.

                  Werbung

                  Durch die Verkaufsverpackung kann der Käufer ein Produkt erkennen, sei es am Namen, am verwendeten Firmenlogo oder an Farbe oder Form der Verpackung. Eine ansprechende Verkaufsverpackung kann den Verkauf und damit den Absatz eines Produktes fördern, steigert also den Erlös und bei einer entsprechend positiv ausgeführten Kalkulation auch den Gewinn des entsprechenden Verkäufers. Darüber hinaus kann sie neue Kunden gewinnen, was wiederum die erzielten Erlöse und damit unter Umständen auch wieder den Gewinn steigern kann. Eine Verkaufsverpackung vermittelt in der Regel den ersten und damit kaufentscheidenden Eindruck.

                  Täuschung: Mogelverpackung

                  Einen Sonderfall der Kombination von Produkt und Verpackung stellt die sogenannte Mogelpackung dar: hier wird durch die Aufmachung der Verpackung ein anderer, besserer oder größerer Nutzen des verpackten Produktes vorgetäuscht, als dieses in Wirklichkeit hergibt. Mogelverpackungen sind in Deutschland und vielen anderen Ländern gesetzlich verboten (Verbraucherschutz).

                  Rationalisierung

                  Moderne Selbstbedienungssysteme konnten erst durch den Einsatz neuartiger Verpackungsmethoden als Hilfsmittel zur Rationalisierung des Verkaufsvorganges ihren Aufschwung und nun vorherrschende Stellung erzielen.
                  So entfällt etwa an einer Fleischtheke das Wiegen und Abpacken der gewünschten Waren, wenn diese zuvor bereits an einem anderen Ort oder bei anderer Gelegenheit verpackt, gewogen und ausgezeichnet wurden und danach zur Selbstbedienung ausgelegt werden.

                  Schmuck, Sonderedition

                  Goldmünze in Schmuck- und zusätzlich für eine mögliche Präsentation geeigneter Verpackung (aufklappbare Kunststoffbox) mit Um-/Schutz- und Transportverpackung (Karton und Briefumschlag)

                  Eine Schmuckverpackung kann die Verkaufszahl des verpackten Produktes steigern durch eine attraktive und unter Umständen jeweils nur für eine bestimmte Zeit oder in begrenzter Stückzahl/Auflage hergestellte und erhältliche Aufmachung (Sonderedition).

                  Funktionen von Verpackungen in der Logistik

                  Lagerung

                  Historische Aufnahme von zwei Packerinnen in einem Nahrungsmittel herstellenden Betrieb, Erfurt (D);
                  Modernes Palettenregallager mit Palettenumschlagbereich; 2007

                  Jede Ware wird vom Zeitpunkt der Herstellung bis zu dem Zeitpunkt des Ge- oder Verbrauches in der Regel mehrmals ein- oder umgelagert. So ist eine Lagerung beim Hersteller, Importeur, im Groß- und Einzelhandel, beim Spediteur oder Lagerhalter sowie beim Verbraucher möglich. Mithilfe einer geeigneten Verpackung lässt sich so eine Ware oder ein Produkt leichter, sicherer und schneller lagern.

                  Transport

                  Ein Personal Computer in seiner Transport- und Versandverpackung mit Packhilfsmitteln (Kunststoffecken) als Schutz gegen Stöße von außen

                  Während des Transportes soll die Transportverpackung verhindern, dass eine Ware übermäßigen mechanischen Beanspruchungen (Vibrationen, Stöße) ausgesetzt ist. Dies kann durch einen mehrfachen Schutz (Karton, Transportpalette) erfolgen. Genormte Verpackungen führen zu einem geringeren Raumbedarf auf den Transportmitteln. Die Normung kann sogar so weit gehen, dass die Maße der Packmittel (etwa Paletten oder Gitterboxen) genau auf die Maße der Transportmittel abgestimmt werden, so zu einer optimalen Auslastung des Transportmittels führen sowie den Lade- und Entladevorgang beschleunigen. Diese Sachverhalte werden im DPR-Modell abgebildet.

                  Zusatznutzen

                  Komfort

                  Eine einfache Handhabung, die Stapelbarkeit auf Paletten und die Möglichkeit, eine Verpackung im Handel auf einfache Weise und möglichst geringem zusätzlichem Aufwand auszustellen, fasst man dabei mit dem Begriff der in der Verpackung enthaltenen Komfortleistung zusammen. Diese Leistung sowie eine unter Umständen zusätzlich beinhaltete Informations- und Verkaufsleistung einer Verpackung bezeichnet man auch als Convenience.

                  Weiterverwendung

                  Des Öfteren bieten Verkaufsverpackungen einen zusätzlichen Nutzen in Form ihrer möglichen Weiterverwendung nach dem Verbrauch oder der Entnahme des darin bisher enthaltenen Produktes. Dieser hat zur gekauften Ware selbst oft keinen Bezug. Beispiel ist ein Senfglas mit der Ausformung der Verpackung als Trinkglas. Solche Verpackungen sollen meist als Kaufanreiz fungieren, indem die Käufer ein bestimmtes Produkt bevorzugen, da sie die weitere Verwendung der Verpackung bereits im Auge haben. Dies kann als sog. „Upcycling“ bezeichnet werden.

                  Herstellung

                  Verpackungen können aus unterschiedlichen Materialien bestehen. Die häufigsten sind Glas, Blech, Kunststoff und Karton. Kunststoff können als Formteile oder als Kunststofffolie auftreten. Bei der Herstellung einer festen Kunststoffverpackung gibt es zwei verschiedene Verfahren: das Spritzgießen und das Thermoformen. Kartonverpackungen (Kartonage) entstehen durch das Stanzverfahren.

                  Komponenten

                  Streckband am laufenden Meter

                  In der Verpackungstechnik werden zwei Komponenten unterschieden.

                  Packmittel

                  Das Packmittel ist der Hauptbestandteil einer Verpackung. Mit ihm wird das Packgut teilweise oder vollständig umschlossen oder zusammengefasst.

                  Packhilfsmittel

                  Das Packhilfsmittel dient vor allem dazu, eine Verpackung zu verschließen (etwa mit einem Klebeband) oder auszupolstern (etwa mit Schaumstoff, Papier, Luftpolstertaschen). So besteht etwa die Verpackung des Inhalts einer Flasche aus ihrem Flaschenkörper als Packmittel sowie ihrer Kappe, ausgeformt als Kronenkorken, Korken oder Schraubverschluss als Versiegelung ihrer Öffnung und dem Etikett als Packhilfsmittel.

                  Packstoffe

                  Die Materialien, aus denen eine Verpackung gebildet wird, heißen Packstoffe. Typische Verpackungsmaterialien sind Papier, Kunststoff, Holz, Metall (Weißblech, Aluminium) oder Glas. Verpackungen aus Wellpappe werden auch Kartonagen genannt.

                  Derzeit werden absolut dichte und chlorfreie Verpackungen für Lebensmittel und Medikamente aus Graphen erprobt. Dadurch wird die Herstellung von Verpackungen ohne die chlorhaltigen, gesundheitsschädlichen Polymere ermöglicht, zudem bleibt das Aroma von Lebensmittel in Graphen-Verpackungen komplett erhalten.[2]

                  Wiederverwertung, Ökologie

                  Toter Albatros mit Plastikabfall im Magen

                  In diesem Artikel oder Abschnitt fehlen noch folgende wichtige Informationen: Entsorgung und deren Umweltbelastung Hilf der Wikipedia, indem du sie recherchierst und einfügst.

                  Verpackungen belasten durch Herstellung und Entsorgung die Umwelt. Verschiedene Verpackungen wurden deshalb schon häufig in einer Ökobilanz untersucht. Dabei hat sich gezeigt, dass es oftmals nicht sinnvoll ist, Verpackungen nur aufgrund ihres Materials zu beurteilen oder zu vergleichen. Vielmehr ist es notwendig, die Verpackung im Zusammenhang mit ihren Funktionen zu untersuchen und in der Ökobilanz auch zu berücksichtigen, dass unterschiedliche Verpackungen auch einen Einfluss auf Haltbarkeit oder Vertriebsverluste beim Produkt haben können.[3]

                  Bereits gebrauchte Verpackungen, ganz gleich, ob für die einmalige oder die mehrmalige Verwendung bestimmt, gelten in Deutschland grundsätzlich nicht als Müll, sondern als Wertstoff, dessen Entsorgung, Verwertung und Wiederverwendung in der Verpackungsverordnung geregelt ist.

                  Einweg

                  Einwegverpackungen aus privaten Haushalten, die mit dem Grünen Punkt gekennzeichnet sind, werden im Rahmen des sogenannten Dualen Systems Deutschland einem Wertstoffkreislauf zugeführt (stoffliche Verwertung) oder verbrannt (thermische Verwertung).

                  Siehe auch: Recycling, Müllverbrennung und Müllvermeidung

                  Mehrweg

                  Aufkleber auf einem Paket, welches zweifach verwendet wurde.

                  Mehrwegverpackungen nehmen im Allgemeinen an einem Leih- und Rückgabeverkehr teil und werden häufig gegen Pfand (schweizerisch: Depot) abgegeben. Die bekannteste Mehrwegverpackung ist die Mehrwegflasche. Seit 2003 gilt in Deutschland eine Pfandpflicht auch für in Einwegverpackungen angebotene Getränke.

                  Im Transportwesen werden normierte Mehrwegpaletten (z. B. Europoolpaletten) bei einer An- oder Auslieferung ausgetauscht.

                  Kompostierbar

                  Eine Alternative zu herkömmlichen, oft nicht mehr weiter verwendbaren und damit nach ihrem Gebrauch zu Abfall werdenden Packstoffen sind Verpackungen aus kompostierbaren Materialien. Sie werden aus biologisch abbaubaren Kunststoffen hergestellt und bestehen teilweise oder komplett aus nachwachsenden Rohstoffen, wie Stärke, Cellulose oder Polymilchsäure. Diese Kunststoffe eignen sich als Verpackungsmaterialien für verschiedene Produkte, zum Beispiel für Lebensmittel. Viele dieser Verpackungen aus nachhaltigen Rohstoffen sind im gleichen Umfang wie ihre auf Erdöl basierenden Äquivalente einsetzbar und dementsprechend ofen-, mirkowellen- und kühlschrankgeeignet.[4]

                  Verpackungsindustrie

                  Die Branche ist stark fragmentiert, da die einzelnen Teilbranchen – Papier, Karton, Pappe (Wellpappe), Kunststoff, Metall (Weißblech), Behälterglas und Holz – sich teilweise deutlich voneinander unterscheiden.
                  Die Verpackungsindustrie in Deutschland konnte 1996 bis 2009 ihren Umsatz um rund 40 % steigern. Die Beschäftigtenzahl sank im gleichen Zeitraum auf 115.685.[5] Im Jahr 2012 betrug der Umsatz der Branche 29,7 Milliarden Euro, 2014 gab es 1144 Unternehmen mit 135.117 Mitarbeitern.[6]

                  Papierindustrie

                  → Hauptartikel: Papierindustrie

                  Die Papierverpackungsindustrie erwirtschaftete 2014 etwa 46 % des Gesamtumsatzes der deutschen Verpackungsindustrie.[7]

                  2012 lagen die globalen Umsatzerlöse der Papierverpackungsindustrie bei 354,2 Milliarden US-Dollar.[8]
                  Zu den größten der Papierbranche gehörten zu dieser Zeit Kimberly-Clark, NewPage Corporation, International Paper, Svenska Cellulosa und Stora Enso, wobei die Produktpalette der genannten sich in der Regel nicht auf Verpackungen beschränkt.

                  Papier- und Folienhersteller sind im Industrieverband Papier- und Folienverpackung e.V.[9] organisiert. Als Netzwerk der Verpackungsindustrie bezeichnet sich das Deutsche Verpackungsinstitut dvi.[10] Eine Gesamtliste aller Branchenverbände findet sich auf der Website des DVI.[11]

                  Lebensmittelverpackungen

                  Einer der größten Industriezweige ist die Lebensmittelindustrie, die wesentlich auf Lebensmittelverpackungen aufbaut. Schätzungen von Euromonitor International zufolge besitzt diese Industrie einen Wert von 1,6 Billionen US-Dollar.[12]

                  Nationale Regelungen

                  Deutschland

                  Bis Ende 2018 galt in Deutschland die Verpackungsverordnung, welche unter anderem eine Beteiligung an Rückhol-Systemen bei Verkaufsverpackungen regelte.

                  Zum 1. Januar 2019 ist das „Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen“ – Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kraft getreten. Es löst in Deutschland die bis dahin geltende Verpackungsordnung ab.[13] Das Gesetz gilt für alle, die mit Ware gefüllte Verpackungen inklusive Füllmaterialien in den Verkehr bringen. Unter anderem wurde eine Registrierungspflicht und eine Datenmeldepflicht eingeführt.[14]

                  Österreich

                  Es gilt seit 1. Oktober 1993 die Verordnung über die Vermeidung von Verpackungsabfällen (VerpackVO) für alle Verpackungen und Verpackungsabfälle, die in Österreich in Verkehr gebracht wurden, unabhängig, ob diese im privaten Haushalt oder im Gewerbebereich angefallen sind.

                  Siehe auch

                  Kontraktpacker (Copacker)
                  Neuromarketing
                  Unverpacktladen
                  Verpackungstechnologe
                  Deutsches Verpackungs-Museum

                  Weblinks

                  Commons: Packaging Ã¢Â€Â“ Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
                  Wiktionary: Verpackung Ã¢Â€Â“ Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
                  Deutsches Verpackungs-Museum
                  Ina Bockholt: Verpackungsmüll: Wie viel Müll lässt sich vermeiden? Ein Experiment. In: test (Zeitschrift). 11. Oktober 2019; abgerufen am 11. Oktober 2019. 

                  Literatur

                  Heinrich Martin: Transport- und Lagerlogistik. Vieweg, Braunschweig / Wiesbaden 2000, ISBN 3-528-24941-2
                  Thomas Krieg, Sylvia Walther (Illustrationen): Verpackt und zugeklebt. rokoko-Netzwerk für Kommunikation Dortmund im Auftrag von ratioform Verpackungen GmbH, Pliening-Landsham 2004, ISBN 3-00-013011-X
                  Harald Seeger: Praxisbuch Packaging. Wie Verpackungsdesign Produkte verkauft. mi-Wirtschaftsbuch, München 2009, ISBN 978-3-86880-010-4.
                  Gavin Ambrose, Paul Harris: This end up- kreatives Verpackungsdesign. Stiebner, München 2003, ISBN 978-3-8307-1287-9.
                  Günter Bleisch, Horst Goldhahn, Gerhard Schricker, Helmut Vogt: Lexikon Verpackungstechnik. Hamburg 2006, ISBN 978-3-89947-326-1

                  Einzelnachweise

                  ↑ Günter Bleisch, Horst Goldhahn, Gerhard Schricker, Helmut Vogt: Lexikon Verpackungstechnik. Hamburg 2006, ISBN 978-3-89947-326-1.

                  ↑ News zur Erprobung alternativer Verpackungsmaterialien. In: medewo.com, abgerufen am 4. Juli 2012.

                  ↑ Der Einfluss von Verpackungen auf den Lebenszyklus von Produkten. (Memento vom 18. März 2009 im Internet Archive) In: esu-services.ch

                  ↑ Verpackungen. Abgerufen am 21. Dezember 2019. 

                  ↑ Branchenreport Verpackungsindustrie Deutschland. In: IG Metall. 2010, abgerufen am 2. Juni 2017. 

                  ↑ Branchendaten. Hauptverband Papier- und Kunststoffverarbeitung (HPV) e.V., abgerufen am 1. August 2016 (Gemäß Karriereportal des Verbandes). 

                  ↑ de.statista.com

                  ↑ Global Forest, Paper & Packaging Industry Survey: 2013 edition – survey of 2012 results. PwC. 2013.

                  ↑ ipv-verpackung.de

                  ↑ verpackung.org Deutsches Verpackungsinstitut

                  ↑ Links. In: verpackung.org

                  ↑ The World’s Biggest Industry. forbes.com.

                  ↑ https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?start=//*%5b@attr_id=%27%27%5d#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl117s2234.pdf%27%5D__1499860922556 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 45, ausgegeben zu Bonn am 12. Juli 2017

                  ↑ https://verpackungsgesetz-info.de/wp-content/uploads/2018/06/20171019_landbell_verpackg-factsheet_de_final.pdf Infobogen zum Verpackungsgesetz, abgerufen am 10. Januar 2020

                  Normdaten (Sachbegriff): GND: 4063118-7 (OGND, AKS)

                  Abgerufen von „https://de..org/w/index.php?title=Verpackung&oldid=206160371“
                  Kategorie: VerpackungVersteckte Kategorie: Wikipedia:Lückenhaft

                  Navigationsmenü

                  Meine Werkzeuge

                  Nic


                  Angebot pkw leasing


                  Top 10 AGB:

                    venture capital gmbh verkaufen kaufen Beratung firmenanteile gmbh kaufen gmbh anteile kaufen vertrag

                    Beratungsvertrag der Hiltraud Schweiger Yachtcharter Gesellschaft mit beschränkter Haftung

                    Zwischen

                    der Firma Hiltraud Schweiger Yachtcharter Gesellschaft mit beschränkter Haftung
                    Sitz in Stuttgart
                    – Auftraggeber –
                    Vertreten durch den Geschäftsführer Hiltraud Schweiger

                    und

                    der Firma Nordfried Baumann Web Marketing GmbH
                    Sitz in Göttingen
                    Vertreten durch den Geschäftsführer Nordfried Baumann

                    – Auftragnehmer –

                    wird folgender Beratungsvertrag geschlossen:

                    § 1 Vertragsgegenstand

                    Der Auftraggeber erteilt hiermit dem Auftragnehmer den Auftrag, ihn bei folgenden Entscheidungen/Vorhaben zu beraten:

                    Erweiterung des Tätigkeitsfeldes auf .

                    Einstellung von folgenden Positionen:

                    1. – Revierjäger/in
                    2. – Kaufmann/-frau – Marketingkommunikation
                    3. – Assistent/in – Innenarchitektur
                    4. – Kaufmann/-frau – Marketingkommunikation
                    5. – Fachpraktiker/in für Fahrzeugpflege (§66 BBiG/§42r HwO)
                    6. – Sportassistent/in

                    2. Bestandteile dieses Vertrages sind:

                    Allg. Beratungsbedingungen des Auftragnehmers

                    § 2 Leistungen des Auftragnehmers

                    Zur Erfüllung der in § 1 genannten Aufgaben wird der Auftragnehmer insbesondere folgende Leistungen erbringen:

                    Vorgehensweise und Zeitplan, Zusammensetzung und Funktion der einzelnen Projektgruppen, Dokumentation des Ergebnisses

                    § 3 Vergütung

                    Der Auftragnehmer erhält für seine Leistung pro h eine Vergütung in Höhe von 122 EUR zzgl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Die Vergütung ist jeweils zum 4 fällig

                    Übernachtungskosten werden dem Auftragnehmer in nachgewiesener Höhe ersetzt, Spesen gemäß den steuerlichen Höchstsätzen. Ebenso werden dem Auftragnehmer ersetzt bei Benutzung

                    der Bahn: Fahrtkosten 1. Klasse,
                    eines Flugzeuges: Flugkosten der 1 Klasse,
                    des Pkw: 40 Cent für jeden gefahrenen Kilometer.

                    Die Wahl des günstigsten Verkehrsmittels bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten. Dieser ist jedoch verpflichtet, Fahrtkosten jeweils nach den kürzesten Entfernungen zu berechnen und Reisen, deren Kosten nicht in einem vernünftigen Verhältnis zum Gesamthonorar stehen, nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Auftraggebers zu unternehmen.

                    Der Auftraggeber zahlt an den Auftragnehmer bei Auftragserteilung einen Vorschuss in Höhe von 17 TEURO. Ein weiterer Betrag in Höhe von 89 TEURO ist zum 24 fällig. Den Restbetrag zahlt der Auftraggeber nach Abschluss der Arbeiten.

                    3. Alle in Absatz 1 und 2 genannten Beträge verstehen sich als Nettobeträge zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

                    § 4 Zeit und Ort der Leistungserbringung

                    Der Auftragnehmer bestimmt seinen Arbeitsort und seine Arbeitszeit eigenverantwortlich.

                    Der Auftragnehmer verpflichtet sich jedoch, dem Auftraggeber 13 mal im Monat ganztägig in dessen Hause zur Verfügung zu stehen. Der Auftraggeber stellt einen Arbeitsplatz innerhalb seiner Räumlichkeiten bereit.

                    § 5 Berichterstattung

                    Der Auftragnehmer erstattet dem Auftraggeber einen schriftlichen Bericht über seine laufende Arbeit und deren Ergebnisse. Die Berichterstattung kann nach Wahl des Auftraggebers einmalig oder entsprechend dem Arbeitsfortschritt in Form von Zwischenberichten erfolgen.

                    In jedem Fall ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber spätestens zum Vertragsende einen Abschlussbericht schriftlich zu erstatten. Der Abschlussbericht ist in zwei Exemplaren dem Auftraggeber vorzulegen.

                    Erfüllt der Auftragnehmer diese Verpflichtungen nicht, nur unvollständig oder nicht termingerecht oder mangelhaft, ist der Auftraggeber berechtigt, neben den sonstigen Ansprüchen seine Gegenleistung zurückzuhalten.

                    § 6 Aufwendungsersatz

                    Der Auftraggeber erstattet dem Auftragnehmer folgende im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit anfallenden erforderlichen Aufwendungen:
                    ………………………………………………………………………………………
                    ………………………………………………………………………………………
                    ………………………………………………………………………………………

                    Weitere Auslagen werden bis zu einem Betrag von 147 EURO durch den Auftraggeber ersetzt:
                    ………………………………………………………………………………………
                    ………………………………………………………………………………………
                    ………………………………………………………………………………………

                    Der Ersatz aller sonstigen Aufwendungen des Auftragnehmers bedarf der (schriftlichen) Zustimmung des Auftraggebers.

                    § 7 Wettbewerbsverbot

                    Während der Laufzeit des Vertrages verpflichtet sich der Auftragnehmer, sein Wissen und Können nicht in die Dienste eines mit dem Auftraggeber in Konkurrenz stehenden Unternehmens zu stellen oder ein solches zu gründen.

                    § 8 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

                    Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Auftragnehmer alle für die Ausführung seiner Tätigkeit notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden, ihm alle Informationen erteilt werden und er von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt wird. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Auftragnehmers bekannt werden.

                    Auf Verlangen des Auftragnehmers hat der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.

                    § 9 Schweigepflicht

                    Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über alle Informationen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel ob es sich dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet.

                    § 10 Datenschutz

                    Erfolgt eine Verarbeitung personenbezogener Daten für den Auftraggeber, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, hinreichende Garantien dafür zu bieten, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung im Einklang mit den Anforderungen der DSGVO erfolgt und den Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet.

                    Der Auftragnehmer nimmt keine weiteren Auftragsverarbeiter ohne vorherige gesonderte oder allgemeine schriftliche Genehmigung des Verantwortlichen in Anspruch.
                    Im Fall einer allgemein schriftlichen Genehmigung informiert der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen immer über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die
                    Ersetzung anderer Auftragsverarbeiter, wodurch der Auftraggeber die Möglichkeit erhält, gegen derartige Veränderungen Einspruch zu erheben.
                    In Bezug auf die Inhalte eines Auftragsdatenverarbeitungsvertrages gelten die Anforderungen nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO.

                    § 11 Vertragsdauer / Kündigung

                    Der Vertrag wird mit der Unterzeichnung wirksam und läuft auf unbestimmte Zeit.

                    Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende zu kündigen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

                    Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

                    § 12 Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen

                    Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm zur Verfügung gestellten Geschäfts- und Betriebsunterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren, insbesondere dafür zu sorgen, dass Dritte nicht Einsicht nehmen können. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen sind während der Dauer des Vertrages auf Anforderung, nach Beendigung des Vertrages unaufgefordert dem Vertragspartner zurückzugeben.

                    § 13 Sonstige Ansprüche/Rentenversicherung

                    Mit der Zahlung der in diesem Vertrag vereinbarten Vergütung sind alle Ansprüche des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber aus diesem Vertrag erfüllt.

                    Für die Versteuerung der Vergütung hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen.

                    Der Auftragnehmer wird darauf hingewiesen, dass er nach § 2 Nr. 9 SGB VI rentenversicherungspflichtig sein kann, wenn er auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig ist und keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt, deren Arbeitsentgelt aus diesem Beschäftigungsverhältnis regelmäßig 450,– EURO im Monat übersteigt.

                    § 14 Schlussbestimmungen

                    Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel.

                    Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

                    Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt.

                    Gerichtsstand ist Stuttgart

                    Stuttgart, 08.04.2021 Göttingen, 08.04.2021

                    ……………………………………………………………………… ………………………………………………………………………

                    Unterschrift Auftraggeber Unterschrift Auftragnehmer
                    Hiltraud Schweiger Yachtcharter Gesellschaft mit beschränkter Haftung Nordfried Baumann Web Marketing GmbH
                    Hiltraud Schweiger Nordfried Baumann


                    transport gmbh mantel kaufen hamburg


                    Top 3 arbeitsvertrag: