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Ein typisches Beispiel der Unterhaltungselektronik

Unterhaltungselektronik ist ein Sammelbegriff für Elektrogeräte, die der Unterhaltung des Benutzers dienen.

Früher wurde sie im Fachhandel Braune Ware genannt, da Fernseh- und Rundfunkgeräte häufig furnierte Holzgehäuse hatten, im Gegensatz zur Weißen Ware für Waschmaschinen und andere Haushaltsgeräte.

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Inhaltsverzeichnis

1 Einteilung
2 Geschichte

2.1 1840–1923: Von der Elektromechanik zur Elektronik

2.1.1 1840–1860
2.1.2 1861–1880
2.1.3 1881–1900
2.1.4 1901–1911
2.1.5 1912–1923

2.2 1924–1959: Vom Radio zu Stereotechnik und Fernsehen

2.2.1 1924
2.2.2 1925
2.2.3 1926
2.2.4 1927
2.2.5 1928
2.2.6 1929
2.2.7 1930
2.2.8 1931
2.2.9 1932
2.2.10 1933
2.2.11 1934
2.2.12 1935
2.2.13 1936
2.2.14 1937
2.2.15 1938
2.2.16 1939
2.2.17 1940
2.2.18 1942
2.2.19 1945–1947
2.2.20 1948
2.2.21 1949
2.2.22 1950
2.2.23 1951
2.2.24 1952
2.2.25 1953
2.2.26 1954
2.2.27 1955
2.2.28 1956
2.2.29 1957
2.2.30 1958

2.3 1960–2001: Von Fernsehen und HiFi zu Multimedia

2.3.1 1960
2.3.2 1961
2.3.3 1962
2.3.4 1963
2.3.5 1965
2.3.6 1966
2.3.7 1967
2.3.8 1968
2.3.9 1969
2.3.10 1970
2.3.11 1971
2.3.12 1972
2.3.13 1973
2.3.14 1975
2.3.15 1976
2.3.16 1977
2.3.17 1978
2.3.18 1979
2.3.19 1980
2.3.20 1981
2.3.21 1982
2.3.22 1983
2.3.23 1984
2.3.24 1985
2.3.25 1986
2.3.26 1987
2.3.27 1988
2.3.28 1989
2.3.29 1990
2.3.30 1991
2.3.31 1992
2.3.32 1993
2.3.33 1994
2.3.34 1995
2.3.35 1996
2.3.36 1997
2.3.37 1998
2.3.38 1999
2.3.39 2001

2.4 Seit 2002: Mit HD ins vernetzte Zeitalter

2.4.1 2002
2.4.2 2003
2.4.3 2004
2.4.4 2005
2.4.5 2006
2.4.6 2007
2.4.7 2008
2.4.8 2010
2.4.9 2011
2.4.10 2012
2.4.11 2016
2.4.12 2017
2.4.13 2018

3 Weltweit bedeutsame Messen
4 Weblinks
5 Einzelnachweise

Einteilung

Verkaufsladen für Unterhaltungselektronik

Geräte der Unterhaltungselektronik kann man in drei Gruppen gliedern:

Wiedergabe (teilweise auch Aufnahme und Bearbeitung) von Ton (Musik und Sprache), z. B. mit Radio, Kassettenrekorder, CD-Spieler, MD-Spieler, Stereoanlage, Autoradio, MP3-Spieler, DJ-Controller
Wiedergabe (teilweise auch Aufnahme und Bearbeitung) von Stand- und Bewegtbildern (Foto, Film und Fernsehen), z. B. mit Fernsehgerät, Videorekorder, DVD-Spieler, Projektor
Computerspiele: Handheld-Konsole, Spielkonsole usw.

Die Abgrenzung zu rein mechanischen Geräten (wie es z. B. frühe Grammophone, Foto- und Filmkameras waren) und zu optischen Geräten ist dabei fließend. Personal Computer, Tablets und Smartphones sind wegen ihrer vielfältigen Nutzungsweisen sowohl Unterhaltungs- als auch Gebrauchselektronik. Unterhaltungs- und Gebrauchselektronik für Konsumenten wird analog zu englisch consumer electronics als Verbraucherelektronik zusammengefasst.[1]

Elektronische Unterhaltungsmedien können allein und zu Hause genutzt werden, während die ursprünglichen Entsprechungen wie Konzert, Theater und Gesellschaftsspiele immer auch soziale Aktivitäten und meist auch das Verlassen der eigenen Wohnung bedingen. Daher wird die Unterhaltungselektronik auch für die Vereinsamung der Menschen verantwortlich gemacht.

Geschichte

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Die Geschichte der Unterhaltungselektronik beginnt mit Grundlagenerfindungen ab Mitte des 19. Jahrhunderts. Noch heute wird sie weiter geschrieben.

1840–1923: Von der Elektromechanik zur Elektronik

1840–1860

Alexander Bain stellt im Jahr 1843 Überlegungen zur Zerlegung von Bildern in Bildpunkte mit Helligkeitswerten an. 1848 erfindet Frederick Collier Bakewell den ersten elektromechanischen Bildtelegraphen.

1861–1880

Der Volksschullehrer Philipp Reis stellt 1861 das von ihm erfundene Telefon beim Physikalischen Verein in Frankfurt vor. Ganz nebenbei hat er damit auch den Vorläufer des Lautsprechers erfunden.

1867 zeigt der französische Dichter und Philosoph Charles Cros (1842–1888) mit seinem „Paréophone“ das Konstruktionsprinzip des Phonographen. Kommerzieller Erfolg ist der wenig ausgereiften Erfindung jedoch nicht beschieden.

1873 sagt James Clerk Maxwell (1831–1879) die Existenz elektromagnetischer Wellen theoretisch voraus und formuliert die Maxwellschen Gleichungen, die deren Eigenschaften beschreiben. Ferdinand Braun entdeckt 1874 den Gleichrichter-Effekt an Metallsulfiden und -oxiden. Beide schaffen damit wesentliche Grundlagen für die spätere Entwicklung der Funktechnik.

1877 erfindet Thomas Alva Edison (1847–1931) den Phonographen. Damit konnten erstmals Töne aufgenommen und wiedergegeben werden, und zwar zunächst auf Zylindern aus Zinnfolie. Ein Schalltrichter mit Membran und Nadel war so angeordnet, dass die Nadel mit der Zinnfolie Kontakt hatte. 1880 entdeckt der US-amerikanische Physiker Charles Sumner Tainter, dass viele technische Nachteile der Edisonschen Walzen beseitigt werden können, wenn man die Tonspur spiralförmig in die Oberfläche einer flachen, runden Scheibe eingraviert. Technische Probleme beenden seine Versuche nach kurzer Zeit. Dennoch gilt er als der Erfinder der Schallplatte.

1881–1900

Paul Nipkow entwickelt 1884 mit der Nipkowscheibe ein Verfahren, mit dem sich Bilder seriell abtasten und übertragen lassen. Er patentiert sein „Elektrisches Teleskop“, lässt den Patentschutz aber schon 1886 wieder verfallen.

Heinrich Hertz gelingt 1886 erstmals der experimentelle Nachweis elektromagnetischer Wellen – die physikalische Grundlage für drahtlose Telegrafie und Rundfunk ist geschaffen.

Ohne die nicht publizierten Versuche von Charles Sumner Tainter zu kennen, meldet der Deutsch-Amerikaner Emil Berliner 1887 sein Grammophon zum Patent an. Seine Schallplatten laufen zunächst mit 150 min−1. Sie werden direkt mit einer Handkurbel gedreht und mit einer Stahlnadel abgetastet. Diese überträgt die Schwingungen mechanisch auf eine Membran im Schalltrichter. Eigentlich ist der Übergang von der Walze zur Platte – von der Tiefen- zur Seitenschrift – in erster Linie dazu gedacht, Edisons Patente zu umgehen. Es zeigt sich aber schnell, dass die Platten sich leichter duplizieren und lagern lassen. Damit beginnt der Siegeszug der Schallplatte, die zunächst aus Zink oder Hartgummi, seit 1896 aus zerbrechlichem Schellack oder Bakelit besteht.

1888 gelingt Alexander Graham Bell (1847–1922) durch die Verwendung von Wachszylindern statt solchen aus Zinnfolie eine beträchtliche Reduzierung der Störgeräusche bei der Wiedergabe phonographischer Aufzeichnungen. Damit ist der Weg frei für den kommerziellen Erfolg von Edisons verbessertem Phonographen. Der Amerikaner Oberlin Smith beschreibt im gleichen Jahr ein Verfahren zur Schallaufzeichnung mit einem metallspänehaltigen Baumwollfaden. Er wird damit zum Wegbereiter der Tonbandaufzeichnung.

Grammophone erhalten durch Federmotor (1889) und elektrischen Antrieb (1890) bessere Gleichlaufeigenschaften und erhöhten Komfort. Der elektrische Antrieb macht auch die die erste Musikbox mit Schallzylindern möglich – noch vor der breiten Einführung von Schallplatten.

Thomas Alva Edison (1847–1931) entdeckt ebenfalls im Jahr 1890 den glühelektrischen Effekt. Zur Rotglut erhitzte Metalle sind von einer Wolke freier Elektronen umgeben. Dies ist die Grundlage aller Elektronenröhren bis hin zur Bildröhre.

Die Erfindung der Selen-Fotozelle um 1893 ermöglicht erstmals die Umwandlung von Helligkeitswerten des Lichts in elektrische Signale. Das Prinzip hat zwar in der Bildtelegrafie und Fernsehtechnik nur ein kurzes Gastspiel, in Belichtungsmessern für Fotografen bleibt Selen aber mehr als 50 Jahre präsent.

Der Kinematograph von Auguste Lumière erlaubt im Jahr 1895 erstmals die Wiedergabe von Bewegtbildern. Im selben Jahr stellen die Brüder Emil und Max Skladanowsky im Berliner Wintergarten ihren Projektionsapparat für lebende Bilder, das „Bioscop“, vor.

Ferdinand Braun erfindet 1897 die „trägheitslose Kathodenstrahl-Oszillographen-Röhre“, also die bis ins 21. Jahrhundert hinein prinzipiell unveränderte Fernseh-Bildröhre. Im gleichen Jahr überträgt der Italiener Guglielmo Marconi drahtlos telegrafische Nachrichten durch elektromagnetische Wellen über eine Distanz von fünf Kilometern.

Dem dänischen Physiker Valdemar Poulsen gelingt 1898 mit seinem Telegraphon die weltweit erste magnetische Tonaufzeichnung und -wiedergabe. Als magnetisierbaren Träger verwendet er 1 mm starken Stahldraht. Motivation für seine Konstruktion war die Idee eines Anrufbeantworters, der etwa zur gleichen Zeit aber nicht von ihm, sondern vom französischen Ingenieur Kumberg eher erfolglos als Telephonograph vorgestellt wird. Im gleichen Jahr demonstriert Nikola Tesla die erste Funk-Fernsteuerung an einem Schiffsmodell.

Der berühmte Hund „Nipper“ wird 1899 mit dem Slogan „His Master’s Voice“ das Markenzeichen für Grammophone und Schallplatten. Platten werden erstmals mit dem Verfahren Wachsmaster und Metallmatrize hergestellt, dem die Plattenindustrie bis zum Beginn des digitalen Zeitalters treu geblieben ist.

1901–1911

1902 patentiert Otto von Bronk sein „Verfahren und Vorrichtung zum Fernsichtbarmachen von Bildern und Gegenständen unter vorübergehender Auflösung der Bilder in parallelen Punktreihen“. Dieses Patent, ursprünglich wohl mehr für die Bildtelegraphie gedacht, sollte später für die Entwicklung des Farbfernsehens nach dem NTSC-Verfahren bedeutsam werden.

Schallplatten erhalten im gleichen Jahr erstmals bedruckte Papieretiketten in der Mitte. Obwohl Edison ein Verfahren zur Vervielfältigung seiner Phonographenwalzen entwickelt, ist der Siegeszug der Schallplatte nicht mehr aufzuhalten.

Der Berliner Albert Parker Hanson reicht 1902 in Deutschland, 1903 auch in England, sein Patent „Elektrische Kabel“ ein. Hinter dem unscheinbaren Titel steckt die Erfindung der Leiterplatte. Zur rationellen Fertigung immer wieder gleicher elektrischer Verbindungen, damals in Telefon-Vermittlungsstellen benötigt, sollen nicht mehr handverlötete Drähte eingesetzt werden. Stattdessen werden Leiterbahnen aus dünnem Messingblech maschinell ausgestanzt und ein- oder beidseitig auf paraffiniertes Papier geklebt. Erst 50 Jahre später wird diese Erfindung – mit verschiedenen Weiterentwicklungen – in der Unterhaltungselektronik angewendet.

1903 liefert Guglielmo Marconi den Beweis, dass drahtlose telegrafische Kommunikation auch auf große Distanzen – z. B. über den Atlantik – möglich ist. Er verwendet dazu einen von Ferdinand Braun entwickelten Sender.

1904 werden von der Firma Odeon (Berlin) auf der Leipziger Frühjahrsmesse erstmals doppelseitige Platten und solche mit einem Durchmesser von 30 cm angeboten, um die Spieldauer auf bis zu 11 Minuten (5,5 Minuten pro Seite) zu erhöhen. Der deutsche Physiker Arthur Korn entwickelt in gleichen Jahr das erste brauchbare Verfahren zur Bildtelegrafie.

Der Engländer Sir John A. Fleming erfindet 1905 die erste Elektronenröhre, eine Gleichrichter-Röhre, auch Diode genannt.

1906 patentiert Robert von Lieben sein „trägheitslos arbeitendes Kathodenstrahl-Relais“. Bis 1910 entwickelt er dieses zur ersten wirklichen Verstärkerröhre, einer Triode, weiter. Fast gleichzeitig erfindet auch der Amerikaner Lee de Forest die Triode.

Max Dieckmann und Gustav Glage benutzen im gleichen Jahr eine Braunsche Röhre zur Wiedergabe von 20-zeiligen Schwarz-weiß-Bildern.

Ebenfalls 1906 meldet der amerikanische General und Forscher H. H. C. Dunwoody seinen Carborundum-Stahl-Detektor für den Empfang von Funksendungen zum Patent an. Dabei handelt es sich um das erste Halbleiter-Bauelement in der Geschichte. G. W. Pickard schlägt zur gleichen Zeit einen Siliziumdetektor mit Spitzenkontakt zur HF-Gleichrichtung vor. Der Hüllkurvendetektor ist ein wichtiger Bestandteil jedes Rundfunkempfängers. Tausende von Amateuren basteln sich in den Folgejahren mit Bleiglanzkristall (Schwefel-Blei-Verbindung) und einigen einfachen Bauteilen ihre eigenen Radioempfänger. Da bei diesen einfachen Empfängern keine aktiven (verstärkenden) Bauteile eingesetzt werden, können nur starke Ortssender empfangen werden.

1907 setzt Rosenthal in seinem Bildtelegraphen erstmals eine Fotozelle ein. Lee de Forest patentiert das Audion-Schaltungsprinzip für Rundfunkempfänger, das er seit 1909 auch kommerziell verwertet. Allerdings verliert er bereits 1913 einen Patentstreit um die Erfindung der Triode gegen Robert von Lieben.

1911 entstehen erste Filmstudios in Hollywood und Potsdam-Babelsberg.

1912–1923

Trioden erhalten seit 1913 durch Hochvakuum im Glaskolben deutlich verbesserte Eigenschaften. im gleichen Jahr patentiert Alexander Meißner sein Verfahren „Rückkopplung zur Erzeugung von Schwingungen“, also seine Entwicklung eines Radiosenders mit einer Elektronenröhre.

Ebenfalls 1913 reicht der Engländer Arthur Berry ein Patent über die Herstellung gedruckter Schaltungen durch Ätzen von Metall ein.

Um 1915 führt Carl Benedicks in Schweden grundlegende Untersuchungen über die elektrischen Eigenschaften von Silizium und Germanium durch. Durch die aufblühende Röhrentechnik bleibt jedoch das Interesse an Halbleitern bis nach dem Zweiten Weltkrieg gering.

Basierend auf früheren Erkenntnissen des Engländers Oliver Lodge entwickelt der Franzose Lucien Levy 1917 einen Radioempfänger mit Frequenzabstimmung durch einen Schwingkreis. In Deutschland experimentieren Hans Bredow und Alexander Meißner mit Röhrensendern und Rückkopplungsempfängern (Militärfunkstation Königs Wusterhausen).

In Potsdam-Babelsberg wird ebenfalls 1917 die Universum Film AG (UFA) gegründet. Zwei Jahre später gründen Charlie Chaplin und andere in Hollywood die Filmproduktions- und Verleihgesellschaft „United Artists“.

Am 2. November 1920 nimmt die erste regelmäßig arbeitende Rundfunkstation KDKA in Philadelphia (USA) den Dienst auf. Erstmals wird Elektronik eingesetzt, um einem breiten Publikum Information und Unterhaltung zu übermitteln. In Deutschland wird vom posteigenen Langwellensender Königs Wusterhausen erstmals ein Instrumentalkonzert im Rundfunk übertragen. Erst ab 1922 wird von dort regelmäßiger (und gebührenpflichtiger) Rundfunk, der „Wirtschaftsrundspruchdienst“, betrieben.

1922 wird das Radio mobil: J. McWilliams Stone erfindet den ersten tragbaren Radioempfänger der Welt. George Frost baut das erste „Autoradio“ in seinen Ford Model T ein.

1923 wird zu einem wichtigen Jahr für die Weiterentwicklung der Röhren- und Fernsehtechnik:

Der 16-jährige Manfred von Ardenne (1907–1997) entwickelt zusammen mit Siegmund Loewe (1885–1962) die erste Mehrfachröhre, die weitere Bauteile enthält und so zum Vorläufer der Integrierten Schaltung wird. Loewe baut mit der Röhre seinen ersten Rundfunkempfänger „OE333“.

Der ungarische Ingenieur Dénes von Mihály entwickelt ein Bildabtastsystem mit Zeilenablenkung, bei dem jeder Punkt eines Bildes zehnmal pro Sekunde von einer Selenzelle abgetastet wird.

August Karolus (1893–1972) erfindet die Kerr-Zelle zur nahezu trägheitslosen Umwandlung von elektrischen Impulsen in Lichtsignale. Er erhält ein Patent für sein Verfahren zum Übertragen von Diapositiven, für das er einen Diapositiv-Geber mit Nipkow-Scheibe und einen aus Kohlebogenlampe, Kerrzelle und Nipkow-Scheibe bestehenden Bildschreiber verwendet.

Vladimir Kosma Zworykin patentiert die erste Bildaufnahmeröhre, Ikonoskop genannt.

Im gleichen Jahr gründet der deutsche Staatssekretär Hans Bredow („Vater des Rundfunks“) die erste Deutsche Rundfunkorganisation. Durch die Aufhebung des Rundfunkempfangsverbots und die Eröffnung des ersten Rundfunksenders für Privatpersonen beginnt die Entwicklung des Radios zum Massenmedium.

1924–1959: Vom Radio zu Stereotechnik und Fernsehen

1924

Auf der Berliner Funkausstellung werden die ersten kommerziellen Röhren-Rundfunkempfänger vorgestellt.

1925

Die Brunswick Co., Dubuque (USA), liefert mit dem „Brunswick Panatrope“ den ersten elektrischen Plattenspieler mit „Schalldose“, Röhrenverstärker und Lautsprecher.

In den amerikanischen Bell Laboratories erlangt ein Verfahren zur Aufnahme von Schallplatten mittels Mikrophon und Röhrenverstärker die Serienreife. Auch in Deutschland wird daran seit 1922 gearbeitet. 1925 erscheinen in beiden Ländern die ersten elektrisch aufgenommenen Platten.

Auf der Leipziger Frühjahrsmesse wird die erste Kleinbildkamera „Leica“ der Öffentlichkeit vorgestellt.

John Logie Baird gelingt die erste Fernsehvorführung eines lebenden Kopfes mit einer Auflösung von 30 senkrechten Zeilen unter Verwendung einer Nipkow-Scheibe.

August Karolus demonstriert in Deutschland Fernsehen mit 48 Zeilen und zehn Bildwechseln pro Sekunde. Derweil arbeiten Max Dieckmann und Rudolf Hell an einer „Bildzerlegungsröhre für Fernsehen“, der ersten rein elektronischen Bildaufnahmeröhre.

1926

Edison entwickelt die erste „Langspielplatte“. Durch dichtere Rillen (16 Rillen auf 1 mm) und die Reduzierung der Drehzahl auf 80 min−1 (später 78 min−1) steigt die Spieldauer auf bis zu 2 mal 20 Minuten. Damit trägt er selbst zum Niedergang seines Phonographen-Geschäfts bei.

Die Deutsche Reichsbahn bietet einen Funktelefondienst in fahrenden Zügen zwischen Berlin und Hamburg an – die Idee des Mobilfunks ist geboren.

John Logie Baird entwickelt den ersten kommerziellen Fernsehempfänger der Welt. Erst ab 1930 wird er als „Televisor“ zum Preis von 20 englischen Pfund verkauft.

1927

Die ersten vollelektronischen Musikboxen („Juke Boxes“) kommen in den USA auf den Markt. In Deutschland verkauft die Deutsche Grammophon aufgrund eines Lizenzabkommens mit der Brunswick-Balke-Collander Company ihre ersten vollelektronischen Plattenspieler.

Das erste industriell gefertigte Autoradio, der „Philco Transitone“ von der „Storage Battery Co.“ in Philadelphia (USA), kommt auf den Markt.

Die erste Kurzwellen-Rundfunkübertragung nach Übersee wird von der Station PCJJ der Philips-Werke in Eindhoven in die niederländischen Kolonien ausgestrahlt.

Der erste regelmäßigen Bildtelegrafie-Dienst wird zwischen Berlin und Wien eröffnet.

Erste kommerzielle Tonfilme („The Jazz Singer“, USA) verwenden das „Nadeltonverfahren“, bei dem synchron zur Filmvorführung Langspielplatten über Lautsprecher wiedergegeben werden.

Erste öffentliche Fernsehübertragungen in Großbritannien von John Logie Baird zwischen London und Glasgow und in den USA von Frederic Eugene Ives (1882–1953) zwischen Washington und New York basieren noch auf elektromechanischen Verfahren. Der amerikanische Erfinder Philo Taylor Farnsworth (1906–1971) zeigt in Los Angeles das erste vollelektronische Fernsehsystem der Welt.

John Logie Baird entwickelt den ersten Bildplattenspieler. 30-zeilige Fernsehbilder werden auf Schellackplatten gespeichert. Mit 78 min−1 mechanisch abgetastet, können die Bilder auf seinem „Televisor“ wiedergegeben werden. Leider ist mit dieser Technik keine Tonwiedergabe möglich. Auch kann sie mit der schnellen Entwicklung hin zu höheren Auflösungen beim Fernsehen nicht Schritt halten. Daher dauert es noch über 40 Jahre, bis die ersten kommerziellen Bildplattenspieler auf den Markt kommen.

1928

Fritz Pfleumer lässt sich das erste Tonbandgerät patentieren. Darin ist der seit 1890 übliche Stahldraht durch einen mit Eisenpulver beschichteten Papierstreifen als Aufnahmemedium ersetzt. Er wird damit nach Poulsen (1898) zum zweiten entscheidenden Wegbereiter der magnetischen Ton-, Bild- und Datenspeicherung.

Dénes von Mihály präsentiert in Berlin einem kleinen Kreis die erste verbürgte Fernsehübertragung in Deutschland, nachdem er mindestens seit 1923 auf diesem Gebiet gearbeitet hat. August Karolus und die Firma Telefunken stellen auf der „5. Großen Deutschen Funkausstellung Berlin 1928“ den Prototyp eines Fernsehempfängers vor, der mit einer Bildgröße von 8 cm × 10 cm und einer Auflösung von etwa 10.000 Bildpunkten eine deutlich bessere Bildqualität liefert als frühere Geräte.

Derweil gibt es in New York (USA) schon die ersten regelmäßigen Fernseh-Versuchssendungen des Senders WGY, den die Firma General Electric Company (GE) betreibt. Auch unregelmäßige Fernsehnachrichten und Fernsehspiele strahlt dieser Sender von 1928 an aus. Ebenfalls in den USA wird der erste gewerblich hergestellte Fernsehempfänger von der Daven Corporation in Newark zum Preis von 75 Dollar angeboten. John Logie Baird überträgt erstmals Fernsehbilder international, und das gleich über den Atlantik von London nach New York. Er demonstriert auch die weltweit erste Farbfernsehübertragung in London.

1929

Edison zieht sich aus dem Phonogeschäft zurück – die Schallplatte hat den Zylinder endgültig verdrängt. Die Firma Columbia entwickelt den ersten tragbaren Plattenspieler, der sich an jedes Röhren-Radiogerät anschließen lässt. Es entstehen auch die ersten Radio/Plattenspieler-Kombinationsgeräte, Vorläufer der bis in die 1960er Jahre üblichen Musiktruhen.

Der deutsche Physiker Curt Stille (1873–1957) führt bei der „Deutschen Kino-Gesellschaft“ ein Magnet-Tonsystem vor, bei dem als Tonträger perforiertes Stahlband verwendet wird. Zunächst hat das Magnettonverfahren keinen Erfolg. Erst viel später wird es für Amateurfilme wiederentdeckt, weil es eine einfache Möglichkeit zur Nachvertonung bietet. Vorher hat Stille schon ein „Daylygraph“ genanntes Magnettongerät mit Verstärker und Entzerrer und ein ausgereiftes Magnettondiktiergerät namens „Textophon“ entwickelt.

Basierend auf Patenten, die er von Stille erworben hat, bringt der Deutsch-Engländer Ludwig Blattner mit dem „Blattnerphone“ das erste magnetische Tonaufzeichnungsgerät auf den Markt. Aufgezeichnet wird auf einem dünnen Stahlband.

Der erste Tonfilm nach dem Lichttonverfahren wird uraufgeführt. Seit Anfang der 1920er Jahre haben verschiedene Leute an diesem Verfahren entwickelt, bei dem der Film eine optische Tonspur besitzt. Die Tonspur trägt Helligkeitsschwankungen und wird von einer Fotozelle abgetastet, die diese in elektrische Schwingungen verwandelt. Nach Verstärkung erfolgt die Wiedergabe über Lautsprecher. In den ersten Jahren des Tonfilms konkurriert dieses Lichttonverfahren mit dem Nadeltonverfahren, bevor sich das Lichttonverfahren durchsetzen kann. Dasselbe optoelektronische Verfahren ermöglicht auch erstmals die Nachbearbeitung von Musikaufnahmen vor der Herstellung von Schallplatten daraus.

Der Regisseur Carl Froelich (1875–1953) dreht „Die Nacht gehört uns“, den ersten deutschen Tonfilm. 20th Century Fox präsentiert in New York auf einer 8 m × 4 m großen Leinwand den ersten Breitwand-Spielfilm.

Der Rundfunksender Witzleben beginnt in Deutschland mit der regelmäßigen Ausstrahlung von Fernseh-Testsendungen, zunächst auf Langwelle mit 30 Zeilen (=1.200 Bildpunkte) bei 12,5 Bildwechseln pro Sekunde. Es erscheinen erste Bauanleitungen für Fernsehempfänger. John Logie Baird beginnt in Großbritannien im Auftrag der BBC mit regelmäßigen Fernsehversuchsübertragungen für die Öffentlichkeit. Frederic Eugene Ives überträgt experimentell ein Farbfernsehbild von New York nach Washington.

1930

Manfred von Ardenne erfindet und entwickelt den Flying Spot Scanner, die europaweit erste vollelektronische Bildaufnahmeröhre. Statt der mechanischen Nipkowscheibe kann nun beim Fernsehen auch auf der Sendeseite ein elektronisches Bauteil nach dem Prinzip der Braun’schen Röhre eingesetzt werden.

In Großbritannien werden die erste Fernsehwerbung und das erste Fernsehinterview ausgestrahlt.

1931

Der britische Ingenieur und Erfinder Alan Dower Blumlein (1903–1942) erfindet „Binaural Sound“, heute als „Stereo“ bekannt. Er entwickelt die Stereo-Schallplatte und den ersten Dreiwege-Lautsprecher. Er dreht experimentelle Filme mit Stereoton. Danach wird er Leiter des Entwicklungsteams für das EMI-405-Zeilen-Fernsehsystem. Durch seinen frühen Tod im Zweiten Weltkrieg erlebt er den Erfolg seiner Erfindungen nicht mehr.

Die Firma RCA Victor stellt der Öffentlichkeit die erste wirkliche Langspielplatte vor, die bei 35 cm Durchmesser und 33,33 min−1 eine ausreichende Spieldauer für ein ganzes Orchesterwerk bietet. Die neuen Plattenspieler sind aber zunächst so teuer, dass sie sich erst im zweiten Anlauf nach dem Zweiten Weltkrieg – dann mit Vinylplatten – breit durchsetzen.

Der französische Physiker René Barthélemy führt in Paris erstmals öffentlich Fernsehen mit Ton vor. Auch die BBC startet in Großbritannien erste Tonversuche.

Die öffentliche Weltpremiere des elektronischen Fernsehens – also ohne elektromechanische Komponenten wie der Nipkow-Scheibe – erfolgt auf der „8. Großen Deutschen Funkausstellung Berlin 1931“. Döberitz/Pommern wird der erste deutsche Standort für einen Ton-Fernseh-Sender.

Manfred von Ardenne lässt sich das Prinzip einer Farbbildröhre patentieren: Schmale Streifen Leuchtstoffe in den drei Primärfarben sind eng nebeneinanderliegend angeordnet, so dass sie sich mit dem Elektronenstrahldurchlauf zu weißem Licht ergänzen. Eine getrennte Ansteuerung der drei Farben ist aber noch nicht vorgesehen.

1932

Die Firmen AEG und BASF beginnen sich für das Magnetbandverfahren von Fritz Pfleumer (1928) zu interessieren. Sie entwickeln neue Geräte und Bänder, bei denen Zelluloid statt Papier als Trägermaterial dient.

In Großbritannien sendet die BBC erstmals Radioprogramme zeitversetzt statt live, die vorher mit dem Blattnerphone (1929) aufgenommen worden sind.

Die Firma Radiotelefon und Apparatefabrik Ideal AG (später Blaupunkt) stellt ein Autoradio vor, das mittels Bowdenzügen von der Lenksäule aus fernbedient werden kann.

1933

Nach der nationalsozialistischen Machtergreifung in Deutschland wird der Rundfunk endgültig zum politischen Instrument. Systematische Zensur soll Opposition verhindern und die „arische Kultur“ verbreiten. Die Serienfertigung des „Volksempfängers VE 301“ läuft an.

Edwin H. Armstrong weist nach, dass frequenzmodulierte (FM) Funkübertragungen weniger störempfindlich sind als amplitudenmodulierte (AM). Das FM-Verfahren bleibt aber lange Zeit zu aufwändig für eine breite Einführung in Rundfunkempfängern.

In den USA eröffnet das erste Autokino.

1934

Erste kommerzielle Stereo-Aufnahmen finden noch wenig Anklang – die notwendigen Wiedergabegeräte sind noch zu teuer. Der Begriff „High Fidelity“ wird um diese Zeit geprägt.

1935

AEG und BASF stellen auf der Berliner Funkausstellung das Tonbandgerät „Magnetophon K1“ und die passenden Magnetbänder vor. Bei einem Brand in der Ausstellungshalle werden alle vier ausgestellten Geräte vernichtet.

In Deutschland beginnt der weltweit erste regelmäßige Fernseh-Programmbetrieb für etwa 250 teils öffentliche Empfangsstellen in Berlin und Umgebung. Die Massenproduktion von Fernsehempfängern ist – wohl auch aufgrund des hohen Preises von 2500 Reichsmark – noch nicht angelaufen.

Gleichzeitig beginnt die Forschungsanstalt der Deutschen Reichspost (RPF) mit Entwicklungsarbeiten für ein Farbfernsehverfahren, die aber später aufgrund des Zweiten Weltkriegs wieder eingestellt werden.

1936

In Deutschland finden Live-Rundfunkübertragungen von den Olympischen Spielen in Berlin statt. Das passende Empfangsgerät dafür ist der ebenfalls 1936 eingeführte batteriebetriebene tragbare Rundfunkempfänger „Olympiakoffer“.

Die erste fahrbare Fernsehkamera (180 Zeilen, vollelektronisch) wird für Fernseh-Live-Übertragungen von den Olympischen Spielen eingesetzt. Von Berliner Fernsehstuben aus können Bildtelefonie-Verbindungen nach Leipzig vermittelt werden, später kommen Verbindungen von Berlin nach Nürnberg und München hinzu. Auch in Großbritannien werden erste regelmäßige Fernsehsendungen – jetzt nach dem vollelektronischen EMI-System, das das teilmechanische Baird-System bald verdrängt – ausgestrahlt.

Der Franzose Raymond Valtat meldet ein Patent an, welches das Prinzip einer mit Dualzahlen arbeitenden Rechenmaschine beschreibt. Gleichzeitig beginnt in Deutschland Konrad Zuse mit der Entwicklung seiner elektromechanischen dualen Rechenmaschine, die 1937 fertig wird.

1937

Siemens bietet die ersten Saphir-Abtastnadeln für Schallplatten an.

Das Zeilensprungverfahren wird im Fernsehen eingeführt, um das Bildflimmern zu reduzieren. Der Sender Witzleben strahlt jetzt Fernsehen nach der neuen Norm mit 441 Zeilen und 25 Bildwechseln, d. h. 50 Halbbildern von je 220 Halbzeilen, aus. Bis ins HDTV-Zeitalter hinein bleibt das Zeilensprung- oder Interlace-Verfahren in Gebrauch. Erste Filmgeber ermöglichen es, das Fernsehprogramm nicht live zu senden, sondern auf Aufzeichnungen zurückzugreifen.

1938

Das verbesserte AEG-Tonbandgerät „Magnetophon K4“ wird erstmals in Rundfunkstudios eingesetzt. Die Bandgeschwindigkeit beträgt 77 cm/s, was bei 1000 m Bandlänge eine Spieldauer von 22 Minuten ergibt.

Werner Flechsig erfindet mit der Schattenmaske ein Verfahren zur getrennten Ansteuerung der drei Grundfarben in einer Farbbildröhre.

1939

Auf der „16. Großen Deutschen Rundfunk- und Fernseh-Rundfunk-Ausstellung Berlin 1939“ wird der „Deutsche Einheits-Fernseh-Empfänger E 1“ vorgestellt und die Freigabe des kostenlosen privaten Fernsehens angekündigt. Aufgrund der angespannten politischen und wirtschaftlichen Lage am Vorabend des Zweiten Weltkriegs werden aber statt geplanter 10.000 nur etwa 50 Geräte verkauft.

In den USA finden erste regelmäßige Fernsehausstrahlungen statt.

1940

Die Weiterentwicklung der Fernsehtechnik zu Kriegszwecken steigert die Auflösung bis hin zu 1029 Zeilen bei 25 Bildern pro Sekunde. Das zivile Fernsehen erreicht erst gegen Ende des Jahrhunderts mit HDTV eine solche Auflösung.

Das Problem des Bandrauschens bei Tonbandgeräten wird durch die Erfindung der Hochfrequenz-Vormagnetisierung von Walter Weber und Hans-Joachim von Braunmühl dramatisch reduziert.

1942

Der erste vollelektronische Computer wird von John Vincent Atanasoff fertiggestellt, gerät aber schnell wieder in Vergessenheit. Erst vier Jahre später wird ENIAC fertig – der Anfang vom Ende der Elektromechanik in Computern und Rechenmaschinen.

1945–1947

Amerikanische Soldaten erbeuten in Deutschland einige Tonbandgeräte. Dies sowie die Nichtigkeit deutscher Patente führt zur Entwicklung erster Tonbandgeräte in den USA. Das erste Heimgerät „Soundmirror“ von der Brush Development Co. kommt dort auf den Markt.

1948

Der amerikanische Physiker und Industrielle Edwin Herbert Land (1909–1991) bringt die erste Sofortbildkamera „Polaroid-Land-Kamera, Model 95“ auf den Markt.

Drei amerikanische Ingenieure der Bell Laboratories (John Bardeen, Walter Brattain und William B. Shockley) erfinden den Transistor. Nahezu zeitgleich entwickeln auch Herbert Mataré und Heinrich Welker in Frankreich ihr „Transitron“ zur Serienreife[2]. Mit dem Vorteil einer gegenüber Elektronenröhren viel geringeren Baugröße und Leistungsaufnahme ermöglicht der Transistor 1952 (Intermetall) und 1953 (Texas Instruments) die ersten Prototypen von Transistorradios. Danach tritt er seinen allgemeinen Siegeszug in alle Bereiche der Elektronik an.

Der ungarisch-amerikanische Physiker Peter Carl Goldmark (1906–1977) erfindet die Vinyl-Schallplatte (erste Veröffentlichung 1952), die viel weniger rauscht als ihre Schellack-Vorgänger. Dank Mikrorille (100 Rillen pro cm) lässt sich damit eine Spieldauer von 23 Minuten pro Seite realisieren. Die Langspielplatte ist geboren. Damit ist man der Einlösung des Anspruchs „High Fidelity“ und dem Ende der Schellack-Ära ein Stück näher. Die Radio Corporation of America (RCA) führt das Single-Format mit 45 min−1 ein, das mit billigen Abspielgeräten den Markt erobern soll. Die erste Veröffentlichung in Deutschland in diesem Format erscheint 1953.

Der britische Physiker Dennis Gábor (1900–1979) erfindet die Holographie. Dabei handelt es sich um ein Verfahren der Bildaufzeichnung und -wiedergabe mit kohärentem Licht. Im Unterschied zur konventionellen Fotografie wird damit die Speicherung und Reproduktion von dreidimensionalen Bildern möglich. Erst 1971, als das Verfahren praktische Bedeutung erlangt hat, erhält er dafür den Nobelpreis für Physik.

1949

In Deutschland nehmen die ersten Ultrakurzwellen- (UKW-) Sender den regulären Sendebetrieb auf.

Experimentell seit 1943, serienreif seit 1949 gibt es für den professionellen Einsatz Stereo-Tonbandgeräte und die dazu passenden Bänder. Auch portable Geräte für Reporter, anfangs mit Antrieb durch Federwerk, gibt es seit 1949.

1950

In den USA werden die ersten fertig bespielten Tonbänder vermarktet.

Ebenfalls in den USA bringt die Firma Zenith den ersten Fernseher mit Kabelfernbedienung zur Kanalumschaltung auf den Markt.

1951

Die CBS (Columbia Broadcasting System) strahlt in New York das erste Farbfernsehprogramm der Welt aus, allerdings nach einer Norm, die an die Auflösung des Schwarzweiß-Fernsehens nicht heranreichte und dazu inkompatibel war.

Mit dem „Magnetophon KL15“ der Firma AEG erscheint das erste Heimtonbandgerät auf dem deutschen Markt.

RCA Electronic Music stellt den ersten Synthesizer zur Erzeugung künstlicher elektronischer Klänge vor.

1952

Wiedereinführung regelmäßiger Fernsehausstrahlungen in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg.

20th Century Fox entwickelt mit „Cinemascope“ das erfolgreichste Breitbild-Verfahren, um mit Breitwand-Kinofilmen besser gegen das Fernsehen konkurrieren zu können. Erst rund 50 Jahre später zieht das Fernsehen mit dem 16:9-Bildformat nach.

1953

Das National Television Systems Committee (Abk.: NTSC) normiert in den USA das nach ihr benannte schwarz-weiß-kompatible NTSC-Farbfernseh-Verfahren. Ein Jahr später wird dieses Verfahren in den USA eingeführt.

Das Autoradio-Spitzenmodell „Mexico“ der Firma Becker hat erstmals einen UKW-Bereich (in Mono) und einen automatischen Sendersuchlauf.

1954

RCA entwickelt das erste Gerät zur Aufzeichnung von Videosignalen auf Magnetbändern. Pro Stunde werden etwa 22 km Magnetband gebraucht. Bis 1956 gelingt es der Firma Ampex, durch die Verwendung von mehreren Spuren die Bandgeschwindigkeit auf praktikablere 38,1 cm/s zu senken.

Die Europäische Rundfunk-Union gründet „Eurovision“.

Erste regelmäßige Fernsehausstrahlungen in Japan.

1955

Der erste Elektronenrechner der zweiten Generation „TRADIC“ (Transistorized Digital Computer) arbeitet mit Transistoren und ist dadurch viel kleiner und leistungsfähiger als sein röhrenbestückten Vorgänger der ersten Generation.

Der Brite Narinder S. Kapany untersucht die Ausbreitung von Licht in feinen Glasfasern (Lichtleitern). Später wird das zur Grundlage leistungsfähiger Telekommunikationsnetze und schneller Internet-Verbindungen.

Die erste drahtlose Fernbedienung für einen Fernseher der US-Firma Zenith besteht aus einer besseren Taschenlampe, mit der man in eine der vier Geräteecken leuchtet, um das Gerät ein- oder auszuschalten, den Kanal zu wechseln oder den Ton stummzuschalten.

1956

Die Firma Metz setzt in ihrem Radiogerät Typ 409/3D erstmals in der Serienfertigung eine Leiterplatte ein. Vorausgegangen sind seit den 1930er Jahren zahlreiche Detailverbesserungen in der Fertigungstechnik.

Die Firma Braun, schon vorher durch Radiogeräte in modernem Design aufgefallen, bringt die „Phono-Radio Combination SK 4“ — im Volksmund bald auch „Schneewittchensarg“ genannt — auf den Markt. Obwohl noch in Mono, begründet dieses Design die neue Gerätegattung der Kompakt-Stereoanlage, die 15 Jahre später die voluminösen Musiktruhen vollständig verdrängt haben wird.

Die Firma Ampex stellt mit dem „VR 1000“ den ersten Videorecorder vor. Noch im gleichen Jahr strahlt die CBS mit einem solchen Gerät erstmals eine Magnetaufzeichnung (MAZ) aus. Obwohl andere Sendungen schon seit 1954 in Farbe produziert werden, muss diese Sendung mit schwarz-weiß auskommen: Der Videorecorder kann noch keine Farbe aufzeichnen.

1957

Der Franzose Henri de France (1911–1986) entwickelt die erste Generation des Farbfernsehsystems SECAM (Système électronique couleur avec mémoire), das einige Probleme des NTSC-Verfahrens vermeidet. Die Schwächen des SECAM-Systems werden in späteren Modifikationen des Standards größtenteils behoben.

1958

Durch die Zusammenlegung der Patente Edisons und Berliners wird das Blumlein-Aufzeichnungsverfahren für Stereo-Schallplatten kommerziell verwertbar. Die Firma Mercury Records bringt die erste Stereo-Schallplatte auf den Markt.

Die Firma Ampex erweitert den Videorecorder mit dem Modell „VR 1000 B“ um die Farbfähigkeit.

1960–2001: Von Fernsehen und HiFi zu Multimedia

1960

Sony stellt den ersten „volltransistorisierten“ Fernsehempfänger vor, bei dem alle Elektronenröhren außer der Bildröhre durch Halbleiter (Transistoren und Dioden) ersetzt sind.

Mit der Kuba-Fernseh-Stereo-Konzerttruhe „Komet Super-Luxus-Automatic 1223SL“[3] kommt zum Preis von 2748 DM eine Fernseh- und Musiktruhe im extravaganten 60er-Jahre-Design auf den Markt. Nur Plattenspieler und Verstärker sind Stereo, Radio- und Fernsehempfänger noch Mono. Ein Tonbandgerät kann in einem separaten Fach untergebracht werden.

1961

Der amerikanische Physiker Theodore Harold Maiman (1927–2007) entwickelt die erste experimentelle Laser-Lichtquelle (Rubin-Laser), die einzelne Lichtblitze abgibt. Kurz darauf nehmen die Physiker Ali Javan (1926–2016), William R. Bennett (1930–2008) und Donald R. Herriott den ersten Gaslaser mit kontinuierlicher Lichtabgabe in Betrieb. Die Tür zu neuen Anwendungen von der Holographie (1962) über die Datenübertragung mit Lichtleitern (1976) und zu optischen Datenträgern (CD, 1979) ist aufgestoßen.

Die amerikanischen Firmen Texas Instruments und Fairchild Semiconductor stellen erstmals integrierte Schaltkreise industriell her. Mehrere Transistoren, Dioden und Widerstände werden bei dieser Technik auf demselben Siliziumkristall zusammengefasst.

Die erste Stereo-Rundfunksendung wird in den USA ausgestrahlt. (Ab 1963 wird dasselbe zu Monogeräten kompatible Verfahren in Deutschland übernommen.)

1962

Zum ersten Mal wird eine Fernsehsendung über einen Nachrichtensatelliten („Telstar I“) übertragen. Drei Jahre später stellt „Early Bird“ (später umbenannt in „INTELSAT I“) als erster kommerzieller geostationärer Nachrichtensatellit die erste kabellose ständige Verbindung zwischen Europa und den USA her. In den Folgejahren werden von Jahr zu Jahr mehr kommerzielle Satelliten in geostationäre Umlaufbahnen gebracht.

1963

Anfang Januar stellt der Telefunken-Mitarbeiter Walter Bruch (1908–1990) ein unter seiner Leitung entwickeltes Farbfernsehsystem vor, das später unter dem Namen PAL (Phase Alternation Line – Phasenänderung pro Zeile) bekannt wird. Im Wesentlichen baute es auf dem US-amerikanischen System NTSC (1953) auf, enthielt aber auch Komponenten (Verzögerungsleitung) des 1957 vorgestellten französischen SECAM-Verfahrens. In der Farbtreue bei schwierigen Empfangsbedingungen ist es vor allem NTSC deutlich überlegen, aber zu beiden inkompatibel.

In Mainz nimmt am 1. Mai 1961 das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) seinen Sendebetrieb auf, nachdem es bis dahin in Westdeutschland nur ein Fernsehprogramm gegeben hat. Für ältere Geräte (ca. vor 1960/61 gebaut) wird zum Empfang ein UHF-Konverter benötigt, den man auch als die erste Set-Top-Box bezeichnen könnte.

In der BRD wurde auf der 25. Großen Deutschen Funk-Ausstellung in Berlin am 30. August 1963 die FM-Stereofonie eingeführt. Gleichzeitig bringt die Firma Philips mit dem Cassetten-Recorder EL 3300 das Compact-Audio-Cassetten-System (Kompaktkassette) auf den Markt. Das System kann mit Tonbandgeräten qualitativ nicht mithalten. Es setzt sich aber in den folgenden Jahrzehnten dank Qualitätsverbesserungen, einfacher Handhabung, kompakten Geräten und der kostenlosen Lizenzierung weltweit durch. Erste vorbespielte Musikkassetten erscheinen 1965.

Die Firma Ampex bringt den ersten volltransistorisierten Videorekorder „VR 110“ für professionelle Anwendung auf den Markt.

Das Polaroid-Verfahren, seit 1947 auf dem Markt, wird in einer Version für Farbbilder eingeführt.

1965

Die Digital Equipment Corporation (DEC, Maynard, USA), bringt mit ihrem „Programmed Data Processor 8 (PDP-8)“ den ersten massenproduzierten Kleincomputer auf den Markt.

1966

Erst in einer späten Phase des deutschen PAL-Farbfernseh-Versuchsbetriebs werden von der amerikanischen Firma RCA die ersten PAL-farbfähigen Videorekorder für professionelle Anwendung („MAZ-Anlagen“) geliefert.

In der Norm DIN 45500 werden Messverfahren und Mindeststandards für den Begriff „High Fidelity“ (Abk. HiFi) festgelegt. In der Folge schmücken sich vor allem Mittelklasse-Anlagen mit dem entsprechenden Logo, um sich von billigeren Anlagen zu differenzieren. Die besten Geräte — um diese Zeit wird auch der Begriff „High End“ geprägt — sind schon damals weit besser.

1967

Die Kompaktkassette wird endgültig zur Wendekassette mit vier Spuren (2 × Stereo) genormt und beginnt, den Tonbandgeräten ernsthaft Konkurrenz zu machen, wenn auch zunächst nur in Bereichen, in denen die Tonqualität nicht so wichtig ist.

In Deutschland wird nach längerem Probebetrieb das Farbfernsehen nach dem PAL-System (1963) offiziell eingeführt. Andere westeuropäische Länder mit Ausnahme Frankreichs (SECAM, 1957) übernehmen das System später.

1968

Die Technik integrierter Schaltkreise hält Einzug in die vierte Computergeneration, nachdem die dritte Generation (seit 1962) miniaturisierte Transistoren und Hybridschaltkreise enthalten hatte.

1969

Dem Amerikaner Marcian Edward Hoff (* 1937) gelingt bei der Firma Intel erstmals die Integration aller Komponenten einer Computer-Zentraleinheit (CPU) auf einem Chip. Er schuf damit den ersten sogenannten Mikroprozessor. Zwei Jahre später vermarktet Intel erstmals einen 4-Bit-Mikroprozessor, den Intel 4004.

Der holländische Physiker Klaas Compaan experimentiert mit Glas-Bildplatten, die zunächst ganze Bilder, dann ein serialisiertes Videosignal enthalten.

Sony führt den ersten Videorekorder ein, bei dem das Magnetband nicht mehr „lose“ auf einer Spule, sondern in einer Kassette untergebracht ist.

1970

Ein britisch-deutsches Firmenkonsortium (AEG-Telefunken/Teldec/Decca) führt den ersten Bildplattenspieler nach dem „TED“-System ein. Die Schwarzweißgeräte tasteten eine dünne auf einem Luftkissen schwebende Kunststofffolie mechanisch ab. Die Folie hatte 12-mal so viele Rillen und rotierte 45-mal so schnell wie eine Langspielplatte. Mangelnde Spieldauer und Praktikabilität sowie die fehlende Möglichkeit zum Aufnehmen bescherten dem System eine nur kurze Lebensdauer.

Sony verbessert das Kontrastverhältnis von Farbbildröhren beträchtlich durch die Einführung der „Trinitron“-Technik. Statt einer
Lochmaske haben diese Röhren eine Maske aus vielen hauchdünnen Stahldrähten. Die Elektronenkanonen sind nicht mehr im Dreieck, sondern
in einer Reihe angeordnet. Durch die neue Geometrie trifft ein größerer Teil der von ihnen ausgesendeten Elektronen auf
Leuchtphosphor, womit die Bildhelligkeit steigt und ein dunkler getöntes Bildröhrenglas möglich wird.

1971

Philips und Grundig stellen auf der Funkausstellung in Berlin die ersten Videokassettenrekorder nach dem „VCR-System“ vor. Obwohl für den Heimgebrauch noch zu kostspielig, legt das System den technischen Grundstein für spätere Heimvideorekorder: Schrägspuraufzeichnung des Bildsignals und Längsspuraufzeichnung für das Tonsignal auf einem Halbzollband. Lediglich die Details und das Kassettenformat ändern sich. VCR setzt eine Kassette mit übereinanderliegenden Bandspulen ein, was eine schräge Bandführung durch das Gerät ergibt. Die Kopftrommel, welche die Video-Schrägspuren liest und schreibt, kann daher gerade im Gerät angeordnet sein, was eine mechanisch einfache Konstruktion ergibt.

Die ersten Fernsehgeräte mit drahtlosen Ultraschall-Fernbedienungen werden angeboten, sind aber aufgrund des Funktionsprinzips für Hundebesitzer weniger geeignet.

Philips verbessert den Rauschabstand von Audio-Aufnahmen auf Kompaktkassetten durch den „Dynamic Noise Limiter (DNL)“. Zu existierenden Aufnahmen ist das System kompatibel, da es nur auf der Wiedergabeseite eingreift.

Der amerikanische Ingenieur Nolan Bushnell aus Kalifornien baut das weltweit erste kommerzielle Videospiel. Ab 1976 liefert die von ihm gegründete Firma Atari auch an Fernseher anschließbare Videospiele für zuhause, ab den 80er Jahren auch Heimcomputer.

In der Schweiz wird von den Firmen Hoffmann-La Roche und BBC die erste Flüssigkristallanzeige (LCD) hergestellt. Der Vorteil gegenüber den üblichen Nixie-Röhren- oder LED-Anzeigen ist der viel geringere Stromverbrauch.

1972

Die Olympischen Spiele in München werden erstmals live und in Farbe in die ganze Welt übertragen, nachdem 1968 die Olympiade in Mexiko nur in die USA in Farbe übertragen worden ist.

Grundig führt Deutschlands erste volltransistorisierte Farbfernseher ein.

Die Deutsche Bundespost beginnt mit dem Bau von Kabel-Versuchsnetzen für Abschattungsgebiete in Hamburg und Nürnberg.

IBM stellt in den USA die erste Computer-Festplatte vor. 2 Megabytes fasst das 14-Zoll-Monstrum.

1973

Die Dolby Laboratories (USA) führen ihr erstes serienreifes Produkt zur Rauschminderung ein: Dolby B. Es muss auf der Aufnahme- und Wiedergabeseite eingesetzt werden und macht die Kompaktkassette erstmals HiFi-tauglich. In den Folgejahren etablieren sich bei Stereoanlagen sowohl Kassettendecks als auch Stereo-Kompaktanlagen, die außer dem Kassettenlaufwerk auch einen Plattenspieler, Radioempfänger und Verstärker enthalten.

1975

Sony führt den ersten Videokassettenrekorder für den Heimgebrauch ein. Der Standard nennt sich Betamax. Im Gegensatz zu VCR (1971) liegen die Bandwickel jetzt nebeneinander in der Kassette. Das Band wird gerade durchs Gerät geführt, und die Kopftrommel ist schräg angeordnet.

Der japanische Fernsehsender NHK stellt erstmals hochauflösendes Fernsehen (High Definition TV, HDTV) vor. Das Bildformat ist nicht mehr 4:3, sondern erstmals 16:9. Es werden 1125 Zeilen bei 60 Hertz Halbbildfrequenz wiedergegeben. Das Signal wird zunächst allerdings – wie bei den ersten Gehversuchen des Fernsehens in den 20er Jahren – kabelgebunden übertragen.

Das österreichische Unternehmen Ruwido präsentiert die weltweit erste Infrarot-Fernbedienung. In den Folgejahren hält die Infrarot-Technik bei immer mehr Fernseher-Fernbedienungen Einzug, später ersetzt sie auch die Kabelfernbedienungen bei Videorecordern und Stereoanlagen.

1976

Die Bell Laboratories demonstrieren erstmals ein praxistaugliches Glasfaserkabel. Ein Jahr später wird die erste öffentliche Glasfaser-Telefonleitung in Betrieb genommen.

Ein Werbefilm für den Queen-Song „Bohemian Rhapsody“ wird gedreht und gilt als das erste Musikvideo. In der Folge werden Musikvideos zum festen Bestandteil der Rock- und Popmusikszene.

1977

JVC (Victor Company of Japan Ltd.) tritt mit seinem VHS (Video Home System) in Konkurrenz zu Betamax. VHS unterscheidet sich nur in Details und im Cassettenformat von Betamax (1975). Erst im Lauf der nächsten 10 Jahre wird endgültig klar, dass VHS das erfolgreichste analoge Video-System am Markt ist.

Das kalifornische Startup Apple Computer vermarktet seinen ersten Mikrocomputer „Apple II“. Im Jahr darauf folgt Commodore mit seinem „Personal Electronic Transactor (PET 2001)“.

1978

Telefunken bringt mit HighCom ein verbessertes, aber zu Dolby B inkompatibles Verfahren zur Rauschunterdrückung bei Kassettendecks auf den Markt. Breit durchsetzen kann sich das System wegen Telefunkens restriktiver Lizenzierungspolitik nicht. Stattdessen verbreitet sich — das etwa gleichzeitig von den Dolby Laboratories eingeführte Dolby C rasch, weil die damit ausgerüsteten Geräte weiterhin Dolby-B-kompatibel bleiben.

Sony führt mit „U-Matic“ das erste Videokassettensystem für semiprofessionelle Anwendung ein. Das System wird später qualitativ weiterentwickelt zu „U-Matic HighBand“.

1979

Sony bringt den ersten ultrakompakten tragbaren und batteriebetriebenen Kassettenspieler unter der Bezeichnung „Walkman“ auf den Markt.

Philips stellt die digitale Compact Disc (CD) als Tonträger der Zukunft vor.

1980

Basierend auf einem in den 70er Jahren vorwiegend in Großbritannien entwickelten Verfahren wird in Deutschland Videotext eingeführt.

Grundig und Philips führen das System Video 2000 ein. Obwohl technisch den Systemen Beta (1975) und VHS (1977) überlegen, kommt dieses System zu spät und mit einer zu restriktiven Lizenzierungspolitik. Es verschwindet schon bald wieder vom Markt; portable Varianten werden nie angeboten.

Sony präsentiert den ersten Prototyp eines Video-Camcorders. Zwei Jahre später legt Sony zusammen mit Hitachi, JVC, Matsushita und Philips den 8-mm-Video-Standard für Camcorder fest.

Hitachi präsentiert die weltweit erste Kamera ohne Aufnahmeröhre. Stattdessen wird ein CCD-Sensor, also ein Halbleiter-Bildsensor, eingesetzt.

Die Deutsche Bundesbahn beginnt mit der Einführung von Münzfernsprechern in den Zügen.

Mit dem Sinclair ZX81 kommt der erste Heimcomputer für weniger als 500 DM auf den Markt. Als Bildschirm wird – wie in den ersten 10 Jahren des Home-Computings allgemein üblich – ein Fernseher vorausgesetzt.

Die ersten „tragbaren“, aber nicht vom Stromnetz unabhängigen Computer haben das Format eines großen Aktenkoffers.

1981

Im Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF) wird der Stereoton eingeführt. Das erste Programm zieht wenig später nach. Wahlweise können die beiden Tonkanäle auch für zweisprachige Mono-Sendungen – z. B. ausländische Spielfilme – genutzt werden.

Commodore führt zusätzlich zur seit 1978 existierenden Produktlinie professioneller Computer den „Volkscomputer“ VC20 ein. Im Gegensatz zum Sinclair ZX81 bringt der VC20 farbige Bilder auf den Fernseher. Ein Jahr später folgt der deutlich leistungsfähigere, aber auch teurere C64 mit damals für einen Homecomputer sensationellen 64 kB Arbeitsspeicher. Beide basieren auf 8-Bit-Prozessoren der 65xx-Reihe.

1982

Am Fraunhofer-Institut beginnt die Entwicklung eines Verfahrens zur verlustbehafteten Datenkompression von digitalen Tonaufzeichnungen, das ab Mitte der 90er Jahre unter der Bezeichnung mp3 (genauer: MPEG-2 Layer 3 Audio) breit Anwendung findet.

1983

Die CD kommt auf den europäischen Markt. Die gesamte Unterhaltungselektronik-Industrie steht hinter dem neuen Standard, so dass er sich trotz hoher Preise zügig durchsetzt. Käufer schätzen die CD wegen ihrer gegenüber der Vinylplatte überlegenen Tonqualität und einfacheren Handhabung.

Obwohl das 8-mm-Video-Format schon definiert ist, benutzt Sony’s erster Serien-Camcorder „Betamovie“ das Beta-Vollformat. Fast gleichzeitig führt JVC den ersten VHS-C-Camcorder ein, der auf der zu VHS kompatiblen VHS-Compact-Cassette basiert und damit eine kleinere Bauform bei reduzierter Aufnahme- und Spielzeit erlaubt.

1984

IBM führt den IBM PC ein und prägt damit den Begriff „Personal Computer“. Anders als sonst bei IBM üblich stecken in dem Gerät keine eigenen Schlüsseltechnologien, sondern der Prozessor Intel 8086 und das Betriebssystem MS-DOS von Microsoft. Beides können auch andere Hersteller kaufen, daher erscheinen schon bald die ersten „IBM-kompatiblen“ PCs. IBM wird in der Folge fast aus dem Markt gedrängt und kann sich längerfristig nur bei hochwertigen Laptops behaupten.

Apple führt kurz nach dem IBM PC den „Macintosh 128k“ ein, den ersten „Personal Computer“ mit grafischer Benutzeroberfläche. Im Gegensatz zum IBM-PC basiert dieses Gerät auf dem Prozessor Motorola 68000 und einem Apple-eigenen Betriebssystem. Anders als Microsoft verkauft Apple sein Betriebssystem nur zusammen mit den eigenen, relativ teuren Computern. Deshalb bleibt der Marktanteil gegenüber den „kompatiblen“ PCs zunächst klein.

1985

Sony führt den ersten portable CD-Payer „Discman“ und den ersten Camcorder mit dem neuen Cassettenformat Video-8 ein.

Die digitale Speicherung großer Datenmengen macht die CD auch für Computeranwender interessant. Philips und Sony tragen dem mit der Einführung der CD-ROM Rechnung. Im Lauf der Zeit kommen weitere Formate wie CD-I und CD-V hinzu, die aber nicht dieselbe Bedeutung erlangen.

In Ludwigshafen beginnt die Erprobung des Breitband-Kabelnetzes für die Verteilung von Rundfunk- und Fernsehprogrammen. Die Société Européenne des Satellites (SES S.A.) wird mit dem Ziel gegründet, einen Kommunikationssatelliten mit dem Namen ASTRA für den Fernseh-Direktempfang mit kleinen Parabolantennen zu kommerzialisieren.

Mit den konkurrierenden Modellen Atari ST und Commodore Amiga halten grafisch Benutzeroberflächen und leistungsfähige 16-Bit-Prozessoren (Motorola 68000) Einzug in den Bereich der gehobenen Heimcomputer. Der Atari ST kann wahlweise an einen Fernseher oder an einen kleinen und preiswerten, aber dennoch flimmerfreien 70-Hz-Schwarzweiß-Monitor angeschlossen werden.

1986

In Europa wird ein eigener, zum japanischen Standard (1975) nicht kompatibler HDTV-Standard mit digitaler Tonübertragung und analoger Bildübertragung (Bildformat 16:9, 1250 Zeilen, Bildfrequenz 50 Hz) entwickelt. Als Zwischenschritt soll der Standard D2-MAC die Bildqualität mit den althergebrachten 625 Zeilen deutlich verbessern und das Seitenverhältnis auf 16:9 bringen. Fast ein Jahrzehnt lang dümpeln diese Pläne vor sich hin, bevor sie angesichts der technischen Möglichkeit eines volldigitalen Fernsehens Mitte der 90er Jahre wieder in der Versenkung verschwinden, ohne je Marktreife erlangt zu haben.

1987

Ein neuer Standard für die digitale Tonaufzeichnung auf Magnetband-Cassetten kommt auf den Markt: „DAT (Digital Audio Tape)“. Aus der Videotechnik wird die Schrägspuraufzeichnung übernommen, die es erlaubt, ein digitalisiertes Audiosignal ohne Kompression aufzuzeichnen. Der Standard kann sich aber aufgrund hoher Gerätepreise nicht breit gegen die etablierte Compactcassette durchsetzen. Erfolg hat das System zeitweise als Datenspeicher in der Computertechnik („Digital Data Storage“, „DDS“) mit großen und preiswerten Speicherkapazitäten von zunächst 1,3 GB (DDS1), in späteren Versionen bis über 36 GB (DDS5).

JVC führt als rückwärtskompatible Verbesserung des VHS-Systems S-VHS ein. Sony zieht mit ED-Beta (Extended Definition Beta) nach, kann damit aber den niedrigen (und sinkenden) Marktanteil des Beta-Systems nicht mehr merklich erhöhen. Erstmals können Videoamateure ihre Videos nachbearbeiten (was zumindest einmaliges Kopieren notwendig macht), ohne dass die Bildqualität zu sehr leidet.

1988

Das Hi8-System bringt den Video-8-Standard qualitativ auf das Niveau von S-VHS-C.

Erstmals werden LCD-Farbvideomonitore gezeigt, wenn auch in kleinen Formaten.

1989

Nachdem seit 1982 Prototypen von digitalen Radioempfängern gezeigt worden waren, wird auf der Funkausstellung in Berlin der digitale Hörfunk über Satellit („DSR“) offiziell gestartet. Es wird nach gut 10 Jahren mit nur mäßigem Erfolg wieder eingestellt, u. a. weil es nicht für mobilen Empfang, z. B. im fahrenden Auto, brauchbar ist. Seit Mitte der 80er Jahre wird parallel an alternativen Standards für den digitalen Radioempfang gearbeitet, so z. B. an Digital Audio Broadcast (DAB), die dieses Problem lösen sollen.

Der erste ASTRA-Fernsehsatellit für Direktempfang geht in Betrieb. Durch das vorherige Scheitern von TV-Sat1 gelingt der Markteinstieg schnell; die zunächst 16 analogen Fernsehkanäle sind schon bald zu wenig und werden durch weitere Satelliten auf gleicher Orbitposition erweitert.

Sony produziert den ersten Mini-Camcorder „CCD-TR55E“ mit CCD-Bildsensor und hochintegrierter Signalverarbeitung.

1990

Die ersten Fernsehgeräte mit 100-Hz-Technik gegen Bildflimmern kommen in den Handel. Die Bildqualität leidet bei schnellen horizontalen Bewegungen unter massiven Kamm-Artefakten, die in den Folgejahren durch immer bessere Deinterlacing-Filter reduziert werden. Sharp stellt den ersten LCD-Großbildprojektor für Fernsehbilder vor.

Canon macht den Camcorder mit dem „EX-1“ auch für den semiprofessionellen Bereich salonfähig. (Bisher kamen dort Schulterkameras mit separatem Recorder zum Einsatz.) Das Gerät kann mit verschiedenen Wechselobjektiven ausgestattet werden.

Apple Computer bringt mit QuickTime die erste Multimedia-Architektur auf seine Macintosh-Computer. Noch sind die Videos klein und ruckelig, doch verbessert sich das in den nächsten Jahren durch Weiterentwicklungen der Hard- und Software stetig.

1991

Braun steigt mit der „Last Edition“ seiner Atelier-Serie aus dem HiFi-Geschäft aus. Nachdem die Marke Wega schon Anfang der 80er Jahre eingestellt worden ist, endet damit eine ganze Ära progressiven Designs in der Elektro- und Elektronikbranche.

1992

Sony führt die Mini-Disc als wiederbespielbaren digitalen Tonträger ein. Das verwendete ATRAC-Kompressionsverfahren ist technisch mit MP3 verwandt, jedoch im Gegensatz dazu nicht frei verfügbar. Im gleichen Jahr und in Konkurrenz zur Mini-Disc führt Philips die ebenfalls wiederbespielbare „Digital Compact Cassette (DCC)“ ein. Die DCC-Geräte können auch Analogkassetten abspielen, allerdings nicht auf ihnen aufnehmen. Ebenso wie beim Konkurrenten DAT bleibt eine breite Marktdurchdringung dieser beiden neuen Systeme aus.

Auf der Photokina in Köln stellen Philips und Sony die Foto-CD vor. Konventionell aufgenommene Fotos können statt in Form von Negativen auf Foto-CD geliefert werden. Sie lassen sich dann per CD-I- oder Foto-CD-Player auf den Fernsehschirm bringen oder mit CD-ROM-Laufwerk in Computer übertragen und dort weiterverarbeiten.

Batmans Rückkehr ist der erste Kinofilm mit Digital-Mehrkanalton nach dem Dolby-Digital-Verfahren.

1993

Mit „Jurassic Park“ hält die Computertechnik furiosen Einzug in die Filmproduktion. In der Folge lassen sich computererzeugte Szenen von Realszenen immer weniger unterscheiden.

Die „Fast Video Machine“ – eine Steckkarte und Software für kompatible PCs – bringt die Nachbearbeitung von Videoaufnahmen auf dem Computer erstmals in eine für Semiprofis und ambitionierte Amateure erschwingliche Preisregion.

Sharp bringt mit der „ViewCam“ einen Camcorder auf den Markt, der keinen Sucher mehr hat, dafür aber einen LCD-Monitor. Da sich dieser bei heller Umgebung kaum benutzen lässt, folgen von anderen Herstellern bald die ersten Hybridmodelle mit Sucher und Monitor.

Das ShowView-System wird eingeführt und vereinfacht die Programmierung von Videorekordern für Timeraufnahmen.

Während für professionelle Farb-Videoaufnahmen schon lange mit drei Aufnahmeröhren oder CCDs als getrennten Bildaufnehmern für die drei Grundfarben gearbeitet wird, bringt Sony erstmals einen 3-Chip-Camcorder für den semiprofessionellen Bereich und für gehobene Amateuransprüche auf den Markt.

Der erste Prototyp eines Plasma-Flachbildschirms wird von Sony gezeigt. Das System tritt in Konkurrenz zu LCD-Bildschirmen und ist zeitweise bei großen Bildformaten auch erfolgreicher.

1994

Der Fernseh- und Videoton erschließt mit dem Dolby-ProLogic-Verfahren, das in Kinos schon länger eingesetzt wird, die räumliche Dimension.

Die digitalen Fernsehstandards DVB-S (für Satellitenfernsehen) und DVB-C (für Kabelfernsehen) — zunächst in Standardauflösung, mit späteren Erweiterungen auch in HD — werden ratifiziert.

In den USA wird ein erster Smartphone-Vorläufer — der von BellSouth und IBM entwickelte „Personal Communicator“ Simon — verkauft.

1995

Sony bringt mit dem DV-System (Digital Video System) volldigitales Video in semiprofessioneller Qualität. Der Digitalcamcorder „VX-1000“ setzt das System erstmals ein. Ein Jahr später folgt mit dem „DHR-1000“ der erste stationäre Videorecorder. Danach werden die Camcorder durch die Einführung des kompatiblen Mini-DV-Cassettenformates kleiner und auch immer preiswerter. Immer schnellere Computer und Festplatten ermöglichen in den Folgejahren auch die digitale — und damit verlustfreie — Video-Nachbearbeitung — im semiprofessionellen und ambitionierten Amateurbereich.

In Deutschland beginnt der regelmäßige Sendebetrieb nach dem PAL-Plus-Verfahren, das mit existierenden PAL-Empfängern kompatibel bleibt, jedoch ein Bildformat von 16:9 ermöglicht.

1996

Die Europäische Norm EN 61305 legt Verfahren zur Messung und Angabe der Leistungskennwerte von HiFi-Anlagen fest. Anders als die technisch überholte DIN 45500 enthält sie keine Mindestanforderungen mehr.

Der Pay-TV-Veranstalter DF1 (Digitales Fernsehen 1) verbreitet das erste digitale Fernsehprogramm in Deutschland. Der passende Receiver ist die d-Box, die anfangs nur zur Miete, später auch zum Kauf angeboten wird.

Mit der Digital Versatile Disc (DVD) erscheint ein System, das die Vorteile der CD in den Videobereich bringen soll. Auch zahlreiche andere Anwendungen sind mit der Datenkapazität von 4,7 GB denkbar, daher die Bezeichnung „versatile“, vielseitig. Digitaler 5.1-Mehrkanalton ist Teil des Standards. Der erste Dolby-Digital-Receiver Kenwood KR-V990D ermöglicht dessen Wiedergabe auch zuhause.

Während Notebook-Computer schon länger LCD-Bildschirme einsetzen, kommt der erste selbständige Computer-Flachbildschirm nach dem LCD-Prinzip in den Handel. Noch lassen sich so allerdings nur verhältnismäßig kleine Bildgrößen realisieren.

Mit dem Nokia 9000 Communicator kommt das erste Smartphone auf den Markt. In den folgenden 10 Jahren bleiben Smartphones teures „Spielzeug“ von Managern (z. B. als Terminplaner) und Technik-Freaks (z. B. als GPS-Navigationsgeräte). Zur Unterhaltungselektronik zählen sie damit (noch) nicht. Of


logistik aktiengesellschaft


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    Spirituosen im Supermarktregal

    Eine Spirituose (lateinisch spiritus ‚Geist‘; Neutrum Plural: spirituosa ‚Geistiges‘) oder geistiges Getränk, umgangssprachlich auch Schnaps oder abwertend Fusel genannt, ist ein alkoholisches Getränk, eine alkoholische Flüssigkeit, die zum menschlichen Genuss bestimmt ist, besondere organoleptische Eigenschaften besitzt und nach aktuellem EU-Recht einen Mindestalkoholgehalt von 15 % Vol. aufweist;[1] bei Eierlikör genügen 14 % Vol.[2] Früher war auch die Bezeichnung Branntwein üblich, die noch heute in einigen Gesetzen verwendet wird. Die Gewinnung der alkoholischen Basis erfolgt durch Brennen (Destillation) natürlicher, vergorener, pflanzlicher Erzeugnisse.

    Spirituosen-Auswahl (als „Spirituosen-Angebot“ bei einer Feier in einem Hotel-Restaurant)
    Spirituosen-Miniaturen
    Wenn nicht gemischt, werden Spirituosen aus speziellen kleinen Gläsern getrunken (2 cl, doppelte Portion 4 cl)

    Inhaltsverzeichnis

    1 Begriffsbestimmung
    2 Gesundheitsgefahr
    3 Herstellung

    3.1 Brand, Wasser oder Geist
    3.2 Ethanol landwirtschaftlichen Ursprungs als Basis

    4 Rechtliches

    4.1 Kennzeichnungspflicht
    4.2 Deutschland
    4.3 Österreich

    5 Klassifikation von Spirituosen

    5.1 Branntwein aus Wein
    5.2 Spirituosen aus Nebenprodukten der Weinherstellung
    5.3 Obstbrände
    5.4 Obstgeiste
    5.5 Getreidebrände

    5.5.1 Korn
    5.5.2 Whisk(e)y
    5.5.3 Wodka
    5.5.4 Reis
    5.5.5 Hirse
    5.5.6 Sonstige Getreidebrände

    5.6 Brände aus unterirdischen Pflanzenteilen
    5.7 Brände aus Zuckerrohr
    5.8 Sonstige Brände

    5.8.1 Brände aus Palmwein
    5.8.2 Brände aus Agaven

    5.9 Likör
    5.10 Spirituosen mit Wacholder
    5.11 Spirituosen mit Anis (Anisées)
    5.12 Spirituosen mit Kümmel
    5.13 Spirituosen / Liköre aus Wurzeln
    5.14 Spirituosen mit bitterem Geschmack oder Bitter

    6 Spirituosenkonsum in Deutschland
    7 Spirituosenindustrie
    8 Verwandte Themen
    9 Regionale Bezeichnungen
    10 Siehe auch
    11 Weblinks
    12 Einzelnachweise

    Begriffsbestimmung

    Steuerfreier Branntwein für Bergleute der DDR

    Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft legte 1989 für ihren Bereich einheitliche Begriffsbestimmungen, Bezeichnungen und Aufmachungen für Spirituosen fest.[3] Der früher in Deutschland als Gattungsbezeichnung verwendete Begriff „Branntwein“ ist heute nur noch für Branntwein aus Wein bzw. Weinbrand als Handelsname gebräuchlich und wurde bis Ende 2017 in Deutschland bei der Besteuerung von durch Destillation erzeugten, alkoholhaltigen Flüssigkeiten verwendet (Branntweinsteuer, seit 2018 im Alkoholsteuergesetz geregelt). In diesem Zusammenhang war und ist es unerheblich, aus welchen Grundstoffen der Alkohol destilliert wurde. 2008 erfolgte eine Überarbeitung der Begriffsbestimmung in der Verordnung (EG) Nr. 110/2008 (Spirituosenverordnung), heute bekannt als EU-Spirituosenverordnung.[4]

    Umgangssprachlich werden Spirituosen oft als „Schnaps“ bezeichnet. Das Wort kommt aus der niederdeutschen Sprache und ist verwandt mit dem Wort „schnappen“, was sich darauf bezieht, dass der Schnaps normalerweise in einem schnellen Schluck aus einem kleinen Glas (Kurzer, Pinnchen, Stamperl, Schnapper, Schnabbes) getrunken wird.

    Gesundheitsgefahr

    Die Abhängigkeitsgefahr und das Gesundheitsrisiko beim Konsum alkoholischer Getränke sind weitgehend unabhängig von der Getränkeart, in der der Alkohol enthalten ist. Es geht hauptsächlich um die insgesamt konsumierte Menge Reinalkohol und um die Menge der zusätzlich im Getränk enthaltenen, schädlichen Inhaltsstoffe, wie Methylalkohol und Fuselöle.

    Alkoholische Getränke mit höherem Alkoholgehalt können brennbar sein. Unsachgemäßer Umgang kann somit zu Brandverletzungen führen. Entsprechend werden alkoholische Getränke in der UN-Gefahrgutliste unter der Nummer 3065 geführt mit der Gefahrenzahl 30 (entzündlich) für Alkoholgehalte von 24 bis 70 Vol.-% und 33 (leicht entzündlich) für mehr als 70 Vol.-%.

    Herstellung

    Schnapsbrennkessel

    Der Ausgangsstoff von Spirituosen wird entweder durch Vergärung von zuckerhaltigen Lösungen von Getreide oder Fruchtsäften beziehungsweise Maische oder durch Einlegen (Mazerieren) von Beeren und Früchten in Alkohol hergestellt. Anschließend erfolgt jeweils eine einfache oder mehrfache Destillation, auch Brennen genannt. Das Destillat wird zur Reifung teilweise in Eichenholzfässern gelagert, welche diesem auch die leicht bräunliche Farbe verleihen. Der Alkoholgehalt wird im Allgemeinen schließlich durch den Zusatz von Wasser auf Trinkstärke herabgesetzt. Manchen Spirituosen werden beim Destillieren zur Aromatisierung auch geringe Mengen an Pflanzenextrakten zugesetzt.

    → Hauptartikel: Brennen von Spirituosen

    Brand, Wasser oder Geist

    Es wird danach unterschieden, wie die trinkfertige Spirituose bereitet wurde:

    Brände oder Wässer (meist synonym benutzt) werden aus vergorenen Maischen der jeweiligen Frucht erzeugt, d. h. der Alkohol entsteht bei der Gärung aus den vorhandenen Kohlenhydraten. Die entstandene alkoholhaltige Flüssigkeit wird nachfolgend destilliert. Angewendet wird diese Technik des Vergärens bei allen Rohstoffen, die ausreichend Zucker enthalten, um diesen wirtschaftlich sinnvoll zu Alkohol zu vergären. Beispiele sind Birnenbrand oder Kirschwasser.
    Beim Geist mazeriert zugegebener, neutral schmeckender, hochprozentiger Alkohol die Aromen aus den zerkleinerten, aber nicht vergorenen Früchten. Angewendet wird diese Technik bei vielen Früchten, besonders Beeren, die zwar sehr viele Aromastoffe, aber zu wenig Zucker enthalten, um diesen wirtschaftlich sinnvoll zu vergären. Ein Beispiel ist Himbeergeist.

    Ethanol landwirtschaftlichen Ursprungs als Basis

    Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs, auch als Neutralalkohol, Agraralkohol oder (in der Schweiz) als Trinksprit bezeichnet, ist – ähnlich wie Wodka – weitgehend frei von Aromen der Ausgangsstoffe und dient als Basis zur Herstellung vieler Spirituosen. So entstehen die meisten Liköre durch Aromatisierung, Zuckerung und Färbung von Neutralalkohol. Auch Gin wird mit Neutralalkohol hergestellt, der je nach Qualitätsstufe mit aromagebenden pflanzlichen Stoffen („botanicals“) wie Kräutern oder Gewürzen ein zweites Mal destilliert werden kann. Portwein und Likörwein wird während der Gärung Neutralalkohol zugegeben, um die Gärung zu stoppen und die Restsüße zu erhalten. Auch andere weinhaltige Getränke werden teilweise mit Neutralalkohol versetzt („aufgespritet“), um einen höheren Alkoholgehalt zu erreichen, zum Beispiel Wermut.

    Rechtliches

    Kennzeichnungspflicht

    Innerhalb der EU besteht eine einheitliche Kennzeichnungspflicht für alkoholhaltige Getränke.
    Sie wird durch die Richtlinie 87/250/EWG der Kommission vom 15. April 1987 über die Angabe des Alkoholgehalts als Volumenkonzentration bei der Etikettierung von alkoholhaltigen, für den Endverbraucher bestimmten Lebensmitteln geregelt.
    Die Richtlinie ergänzt die Gemeinschaftsbestimmungen der Richtlinie 76/766/EWG über die der Definition des Alkoholgehalts von Getränken und der Richtlinie 79/112/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Etikettierung und Aufmachung für den Endverbraucher bestimmter Lebensmittel. Die Richtlinie betrifft Getränke mit mehr als 1,2 Volumenprozent Alkoholgehalt. Für eine aktuelle Übersicht zur Kennzeichnungspflicht wird auf den Artikel zum Thema Alkoholgehalt hingewiesen.

    Dieser Abschnitt bedarf einer Überarbeitung: Die genannte Richtlinie 87/250/EWG ist mit Wirkung vom 13. Dezember 2014 durch Artikel 53 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (Lebensmittel-Informationsverordnung) aufgehoben.
    Bitte hilf mit, ihn zu verbessern, und entferne anschließend diese Markierung.

    Zwingend erforderlich sind die verwechselungsfreie Angabe der Verkehrsbezeichnung, die Angabe des Herstellers / des Abfüllers, die Behältnisgröße, sowie der Alkoholgehalt der Spirituose in Volumenprozenten.

    Der Alkoholgehalt wird mittels EU-einheitlicher Messmethoden ermittelt. Hierzu dienen Alkoholometer (Dichtespindeln) mit EWG-Eichfähigkeit und amtlichen Korrekturtafeln. Da sich nur reine Alkohol-Wasser-Mischungen mit dieser Messmethode ermitteln lassen, muss bei den meisten Spirituosen zuvor eine Probedestillation durchgeführt werden.

    Bei der Angabe des Alkoholgehalts sind folgende Abweichungen zugelassen:

    0,5 % Vol. bei Bier mit höchstens 5,5 % Vol. Alkoholgehalt und aus Weintrauben hergestellten Getränken der Tarifstelle 22.07 B II des Gemeinsamen Zolltarifs;
    1 % Vol. bei Bier mit über 5,5 % Vol. Alkoholgehalt und aus Weintrauben hergestellten Getränken der Tarifstelle 22.07 B I des Gemeinsamen Zolltarifs, Apfelwein, Birnenwein und ähnlichen gegorenen Getränken sowie Getränken aus gegorenem Honig;
    1,5 % Vol. bei Getränken mit eingelegten Früchten oder Pflanzenteilen;
    0,3 % Vol. bei anderen Getränken.

    Deutschland

    In Deutschland wird für alle Spirituosen eine noch als Branntweinsteuer bezeichnete Verbrauchsteuer erhoben, die dem Bund zufließt. Die Besteuerung wird von der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein verwaltet. Ihr Aufkommen betrug im Jahr 2001 2,1 Milliarden €. Pro Liter purem Alkohol müssen 13,03 Euro an die Steuerbehörde abgeführt werden, was den zum Teil hohen Preis von Spirituosen im Vergleich zu vergorenen Produkten, wie zum Beispiel Bier, erklärt.
    Neben der Verschlussbrennerei, bei der der real erhaltene Alkohol versteuert werden muss, gibt es noch in Teilen Deutschlands die Abfindungsbrennerei. Der dort hergestellte Abfindungsbranntwein wird unter Verzicht auf amtliche Verschlüsse oder Sicherungsmaßnahmen hergestellt. Für den Abfindungsbranntwein wird die Branntweinsteuer im Voraus auf die zu erwartende Alkoholmenge entrichtet. Diese wird in Abhängigkeit zur Menge und Art des Brennmaterials, wie bspw. Kirschmaische, Hefetrub unterschiedlich zugrunde gelegt, d. h. amtlich geschätzt auf Grundlage des zutreffenden Ausbeutesatzes gem. § 120 BrennO.

    Das Alkoholsteuergesetz in Verbindung mit § 68 der Alkoholsteuerverordnung befreit Privatpersonen davon, Brenngeräte beim Hauptzollamt anzumelden, sofern ein maximales Volumen von 2 l nicht überschritten wird. Dies bedeutet aber keine Befreiung von der Branntweinsteuer. Die Höhe der Branntweinsteuer kann beim zuständigen Hauptzollamt erfragt werden.

    Die Abgabe von Branntwein an Personen unter 18 Jahren ist in Deutschland untersagt.

    Österreich

    Auch in Österreich gibt es das Branntweinmonopol, das bereits von Maria Theresia herrührt und von der Republik Österreich nach dem Ersten Weltkrieg übernommen wurde. Demnach ist für das Brennen von Schnaps je nach Art der Brennereien (Abfindungs- oder Verschlussbrennerei) die Branntweinsteuer zu entrichten.

    Die Abgabe von Branntwein und Branntweinmischgetränken an Jugendliche ist in Österreich verboten. In den meisten Bundesländern liegt die Altersgrenze bei 18 Jahren. Nur in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland lag sie bei 16 Jahren.
    Seit 1. Jänner 2019 hat sie jedoch auch dort die Altersgrenze von 18 Jahren.

    Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

    Klassifikation von Spirituosen

    Branntwein aus Wein

    Branntwein ist die allgemeine Bezeichnung für alle aus Wein gebrannten Spirituosen. Daher sind Verkehrsbezeichnungen wie zum Beispiel Tresterbranntwein mittlerweile nicht mehr zulässig. Juristisch und vor allem steuerrechtlich zählen hierzu jedoch auch alle anderen Spirituosen.
    Weinbrand ist ein mindestens sechs Monate bzw. bei einem Fassungsvermögen von über 1000 Litern zwölf Monate in Eichenholzfässern gereifter Branntwein.
    Armagnac
    Cognac
    Divin
    Pisco

    Spirituosen aus Nebenprodukten der Weinherstellung

    Tresterbrand oder Trester aus den Pressrückständen der Weinkelterei
    Grappa in Italien und in der italienischsprachigen Schweiz
    Treber in Österreich
    Marc in Frankreich und der französischsprachigen Schweiz, zum Beispiel Marc de Champagne
    Tsikoudia und Tsipouro in Griechenland
    Kisljarka in Russland
    Orujo in Spanien
    Tschatscha in Georgien
    Komovica in Balkanländer: Bosnien und Herzegowina, Serbien, Montenegro und Kroatien. Komovica (der Trester heißt in diesen Länder Komina) wird oft falsch als Lozovača (loza ‚Weinrebe‘), gekürzt „Loza“ genannt. Als Lozovača dürfte eigentlich nur der klare Branntwein genannt werden, gewonnen nicht aus dem Trester, sondern als Destillat der ganzen Traubenmaische.
    Hefebrand aus der nach der Gärung im Fass zurückgebliebenen Hefe (Geläger); frz. lie.

    Obstbrände

    → Hauptartikel: Obstbrand

    Obstbrände werden entweder aus den zu Obstwein vergorenen Säften (Most) oder aus der vergorenen Obstmaische destilliert. Letzteres ist der gebräuchliche Weg, da das Auspressen des Saftes als Produktionsschritt wegfällt. Ein Obstbrand kann alternativ auch als Obstwasser oder Obstschnaps bezeichnet werden.

    aus Obstwein
    Calvados (Frankreich), aus Cidre
    aus Obstmaische
    Apfelbrand, aus Äpfeln, zum Beispiel Applejack
    Träsch (Innerschweiz), aus Birnen und Äpfeln
    Kirschwasser, aus Kirschen
    Eau de vie (Frankreich), aus Äpfeln, Birnen, Mirabellen, Pflaumen, Kirschen oder Himbeeren
    Zwetschgenwasser; Sliwowitz, aus Zwetschgen
    Vieille Prune Pflaumenschnaps
    Mirabellenbrand
    Marillenbrand, aus Aprikosen
    Schlehenbrand, aus Schlehdorn
    Birnenbrand; Williams sortenrein aus der Williams Christ Birne; Subirer sortenrein aus Sau-Birnen
    Quittenbrand, aus Quitten
    Dirndlbrand, aus der Kornelkirsche
    Mournoraki (Kreta), aus Maulbeeren
    Pálinka (Ungarn), aus Äpfeln, Birnen, Pflaumen oder Marillen
    Țuică (gesprochen /’ʦuj.kə/; Rumänien)
    Zibärtle oder Zibartenbrand aus der Zibarte
    Elsbeerbrand, frz. „Alisier“, aus den Früchten des Elsbeerbaums
    Vogelbeerbrand aus der Vogelbeere oder Eberesche

    Ein nur als Obstbrand oder Obstler bezeichneter Schnaps wird aus den Maischen zweier oder mehrerer Obstsorten zusammen gebrannt, die Menge der enthaltenen Obstsorten wird meist in absteigender Reihenfolge angegeben. Obstler wird meist aus Äpfeln und Birnen gebrannt. Für sortenreine Apfelbrände werden in der Regel nur sehr aromatische Sorten wie Braeburn, Goldparmäne oder Jonagold verwendet.

    Obstgeiste

    Schwarzwälder Himbeergeist

    Anders als beim Obstbrand werden für einen Obstgeist Früchte verwendet, die wegen ihres geringen Zuckergehalts nicht zum Vergären geeignet sind, aber viel Aroma besitzen. Die frischen oder tiefgekühlten Früchte werden mit neutral schmeckendem Agraralkohol mazeriert, d. h. darin eingeweicht, sodass sich die Aromen und Farbstoffe im Alkohol lösen. Anschließend wird dieser Frucht-Alkohol-Ansatz destilliert. Geiste stammen typischerweise von Beerenfrüchten wie Holunder, Vogelbeere, Heidelbeeren, Hagebutten und insbesondere Himbeeren.

    Brombeergeist
    Himbeergeist
    Schlehengeist

    Getreidebrände

    Brände auf Basis von Getreide (können teilweise auch aus Kartoffeln hergestellt werden).

    Korn

    Kornbrand wird nur aus dem vollen Korn von Weizen, Gerste, Hafer, Roggen oder Buchweizen hergestellt.

    Korn mit mindestens 32 % Vol. Alkohol
    Kornbrand mit mindestens 37,5 % Vol. Alkohol; meistens als Doppelkorn mit 38 % Vol. im Handel.
    Weizenkorn oder Weizendoppelkorn sind entsprechende Produkte, die größtenteils aus Weizen gewonnen werden.

    Whisk(e)y

    → Hauptartikel: Whisky

    Whisk(e)y ist aus Getreide, insbesondere Gerste (Malt) aber auch Mais (Bourbon, Corn), Roggen (Rye) oder Weizen gebrannt und reift meist mehrere Jahre lang in Holzfässern (meistens aus Eiche) mit einem Fassungsvermögen von bis zu 700 Litern. Whisky wird als Single Malt oder als Blend(ed) (Mischung aus verschiedenen Whiskys) abgefüllt.

    Die bekanntesten Sorten sind:

    Schottischer Whisky (Scotch Whisky)
    Irischer Whiskey (Irish Whiskey)
    Amerikanischer Whiskey (Bourbon, Rye, Corn)
    Kanadischer Whisky (Canadian Whisky)
    Japanischer Whisky
    Deutscher Whisky

    Wodka

    → Hauptartikel: Wodka

    Wodka ist aus Getreide (Roggen, Weizen), Kartoffeln oder Melasse gebrannt und auch aromatisiert (Zitrone, Mandarine, Vanille, Schwarze Johannisbeere) erhältlich. Reiner Wodka ist fast geschmacksneutral, da das Destillat mittels Aktivkohle von Fuselölen und Aromen befreit wird.

    Reis

    Spirituosen aus Reis finden sich in allen asiatischen Ländern

    Choum: chinesischer Reisschnaps, manchmal wird er mit Blüten oder Fruchtessenzen parfümiert
    Ruou: vietnamesischer Reisschnaps
    Kome-Shōchū: japanischer Reisschnaps, der auf Eis oder mit heißem Wasser verdünnt getrunken wird.
    Lao Khao ist eine Spirituose aus Thailand, die aus Klebreis destilliert wird.

    Hirse

    Maotai: chinesischer Hirseschnaps
    Waragi: aus Uganda

    Sonstige Getreidebrände

    Baijiu: verschiedene chinesische Getreidespirituosen
    Shōchū: japanischer Schnaps, kann außer Reis auch aus anderen Rohstoffen hergestellt werden.

    Brände aus unterirdischen Pflanzenteilen

    Enzian besteht aus den unterirdischen Pflanzenteilen einiger großwüchsiger Enzian-Arten.
    Topinambur
    Soju: koreanischer Süßkartoffelschnaps

    Brände aus Zuckerrohr

    Rum: meist aus Melasse, seltener Sirup oder Zuckerrohrsaft
    Cachaça: aus grünem Zuckerrohr und Zuckerrohrsaft
    Mae Kong: meist unkorrekt als Thai-Whisky bezeichnet

    Sonstige Brände

    Holzbranntwein
    Zigarrenbrand

    Brände aus Palmwein

    Arrak besteht neben Palmsaft oder -wein auch aus vergorener Reismaische. Bekannt ist der Batavia-Arrak aus Java (Indonesien).

    Brände aus Agaven

    Mezcal: die allgemeine Bezeichnung für Agavenbrände aus Mexiko
    Tequila: der bekannteste Mezcal kommt aus der gleichnamigen Stadt Tequila
    Sotol: Brände aus Dasylirien aus Mexiko

    Likör

    → Hauptartikel: Likör

    Likör ist der Oberbegriff für alkoholische Getränke, die mit mindestens 100 Gramm Zucker pro Liter und aromatischen Zutaten hergestellt werden. Innerhalb der EU ist ein Mindest-Alkoholgehalt von 15 % Vol. festgelegt. Der Alkoholgehalt kann jedoch deutlich höher liegen. Einem Likör kann Rahm, Milch, Obst, Fruchtsaft oder Wein beigegeben werden. Die Auswahl und Möglichkeiten der Aromatisierung sind weit gefächert. Liköre im unteren Preissegment (Partyliköre wie Wodka-Feige, Fernet, Jagdbitter) werden überwiegend synthetisch hergestellt. Natürliche oder naturidentische Aromakonzentrate in Verbindung mit Alkohol und Wasser bilden ihre Basis. Das obere Preissegment bilden Liköre, die in Handarbeit unter großem Zeit- und Arbeitsaufwand durch direkte Mazeration oder Perkolation der natürlichen Aromaträger (Kräuter, Früchte) hergestellt werden. Bestimmte Liköre mit überregionaler Bedeutung sind in ihrer Zusammensetzung und/oder durch ihre geographische Herkunft geschützt. Der Anis-Likör Sambuca beispielsweise muss 350 Gramm Zucker, 1 Gramm natürliches Anethol pro Liter Flüssigkeit und einen Alkoholgehalt von 38 % Vol. aufweisen, um die Bezeichnung Sambuca tragen zu dürfen. Die genauen Bezeichnungen und Regelungen sind im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 110/2008 (Spirituosenverordnung) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2008 geregelt.

    Amaretto
    Amarula
    Crème de Cassis
    Eierlikör enthält Eigelb, Eiweiß und Zucker oder Honig. Der Gehalt an Zucker oder Honig beträgt mindestens 150 Gramm pro Liter, der Gehalt an Eigelb mindestens 140 Gramm pro Liter. Der Mindest-Alkoholgehalt beträgt abweichend 14 % Vol.
    Galliano
    Grand Marnier
    Kahlúa: Kaffeelikör

    Spirituosen mit Wacholder

    Basis für Wacholderschnäpse sind Agraralkohol oder Getreidebrände, die erneut gebrannt werden. Dabei werden entweder die Alkoholdämpfe über die Wacholderbeeren geleitet oder es werden Wacholderbeeren zusammen mit dem Alkohol in die Brennblase gefüllt und gemeinsam destilliert. Es dürfen zusätzlich auch weitere würzende Stoffe zugegeben werden, der Wacholdergeschmack ist jedoch immer die Hauptkomponente.

    Gin wird mit einer Vielzahl anderer Kräuter und Gewürze verfeinert: Anis, Fenchel, Kalmus, Kardamom, Koriander, Lavendel, Mandel, Zimt und Kümmel.
    Genever mit Kümmel, Anis und Koriander.
    Steinhäger
    Kranewitter (Österreich, Südtirol, Teile Bayerns)

    Spirituosen mit Anis (Anisées)

    Anisschnaps Anís del Mono aus Spanien
    → Hauptartikel: Anisée

    Spirituosen mit Anis (Anisées) werden durch Aromatisieren von Ethanol landwirtschaftlichen Ursprungs mit natürlichen Extrakten von Sternanis, Anis, Fenchel oder anderen Pflanzen, die im Wesentlichen das gleiche Aroma aufweisen, hergestellt. Andere natürliche Pflanzenextrakte oder würzende Samen können ergänzend verwendet werden, jedoch muss der Anisgeschmack vorherrschend bleiben. Eine Spirituose mit Anis darf als „Anis“ bezeichnet werden, wenn ihr charakteristisches Aroma ausschließlich von Anis und/oder Sternanis und/oder Fenchel herrührt.

    Arak: vor allem in Syrien, Jordanien, Israel, Palästina, im Libanon und Irak verbreitet.
    Aguardiente: ein Schnaps aus Zuckerrohr und Anis, verbreitet in Kolumbien.
    Ouzo wird durch Destillation oder Einmaischen mit Anis- und gegebenenfalls Fenchelsamen, des Mastix eines auf der Insel Chios beheimateten Mastixstrauchs und von anderen würzenden Samen, Pflanzen und Früchten aromatisiert und stammt ausschließlich aus Griechenland. Ouzo muss farblos sein und darf einen Zuckergehalt von bis zu 50 Gramm pro Liter haben.
    Pastis enthält außerdem natürliche Extrakte aus Süßholz und hat einen Zuckergehalt von weniger als 100 Gramm pro Liter.
    Rakı: in der Türkei und auf dem Balkan
    Sambuca: italienischer Digestif aus Anis, der mit verschiedenen Kräutern und Gewürzen aromatisiert ist, einen hohen Zuckergehalt und einen für einen Likör untypisch hohen Alkoholgehalt von etwa 40 % Vol. aufweist.

    Spirituosen mit Kümmel

    Spirituose, die durch Aromatisieren mit Kümmelsaat gewonnen wird. Andere natürliche Aromastoffe und Aromaextrakte sowie naturidentische Aromastoffe können zugesetzt werden, der Charakter des Erzeugnisses muss aber vom Kümmel oder Dill geprägt sein.

    Kümmel, auf plattdeutsch Köm genannt, ist ein aus Kümmel hergestellter Schnaps, der besonders in Norddeutschland getrunken wird.
    Aquavit erhält sein Aroma, indem Destillate mit Kümmel und/oder Dillsamen überzogen werden. Andere natürliche oder naturidentische Aromastoffe dürfen mitverwendet werden, der Kümmelgeschmack muss vorherrschend sein, Bitterstoffe dürfen nicht dominieren.

    Spirituosen / Liköre aus Wurzeln

    Bärwurz: die Wurzeln werden mit Neutralalkohol versetzt und destilliert, ähnlich einem Geist.
    Blutwurz: ein Mazerat der Wurzeln wird zu einem Likör oder einer Spirituose weiterverarbeitet.

    Spirituosen mit bitterem Geschmack oder Bitter

    Spirituosen mit vorherrschend bitterem Geschmack werden als Bitter bezeichnet. Die Abgrenzung zu den Likören ist fließend; sofern ein Bitter zugleich ein Likör ist, können die Verkehrsbezeichnungen wahlweise verwendet werden.

    Absinth: Spirituose zwischen 45 und 85 % Vol. Alkohol mit Wermut, Anis, Fenchel sowie einer Reihe weiterer Kräuter.

    Spirituosenkonsum in Deutschland

    Der Pro-Kopf-Verbrauch von Spirituosen lag in der Bundesrepublik Deutschland 1960 bei 4,2 Litern im Jahr, stieg bis 1976 auf 8,4 Liter und sinkt seitdem kontinuierlich. 1991 lag er in den alten Bundesländern bei 6,2 l, in den neuen Bundesländern jedoch mit 12,9 l mehr als doppelt so hoch. Nach Schätzungen des Bundesverbands der Deutschen Spirituosenindustrie (BSI) sank er dort in den 1990er Jahren rapide (1999: 6,3 l, gesamtdeutsch 5,9 l). 2009 und 2010 lag der Pro-Kopf-Verbrauch in Deutschland bei 5,4 l.[5]

    Damit nahm 2010 jeder Deutsche ungefähr 1,8 Liter reinen Alkohol in Form von Spirituosen zu sich. Zum Vergleich: Der jährliche Bierkonsum betrug im gleichen Jahr 107 l (entspricht ca. 5,2 l Alkohol), beim Wein waren es 20,5 l (entspricht 2,3 l Alkohol), bei Schaumwein 3,9 l (entspricht 0,4 l Alkohol).[6]

    Spirituosenindustrie

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    Wikipedia:WikiProjekt Ereignisse/Vergangenheit/2012

    Der weltweit größte Spirituosenhersteller ist Diageo mit umgerechnet ca. 18 Milliarden Euro Jahresumsatz und einer Verkaufsmenge von 960 Millionen Liter (2012), gefolgt von Pernod Ricard (2011/2012: 8,2 Mrd. Euro, 870 Mio. Liter), Bacardi (2011: umgerechnet ca. 3,3 Mrd. Euro, 330 Millionen Liter), Beam Global (2011: umgerechnet ca. 2,1 Mrd. Euro, 270 Mio. Liter), Brown-Forman (2011/2012: umgerechnet ca. 2,8 Mrd. Euro, 180 Mio. Liter) und der Campari-Gruppe (2012: ca. 1,2 Mrd. Euro).[7]

    Die in Deutschland produzierende Spirituosenbranche ist überwiegend mittelständisch geprägt und größtenteils im Bundesverband der Deutschen Spirituosen-Industrie und -Importeure organisiert.

    Im Jahr 2010 waren in der deutschen Spirituosenindustrie knapp 3.000 Mitarbeiter in 50 Betrieben (mit mehr als 20 Mitarbeitern) beschäftigt. Bezogen auf die alten Bundesländer ist somit die Anzahl der Betriebe seit 1960 auf etwa ein Zehntel, die der Beschäftigten auf etwa ein Fünftel gesunken. Der Umsatz der Branche belief sich im Jahr 2010 auf gut 2,5 Milliarden Euro.[8]

    Die Produktion in Deutschland – bezogen auf Flaschen zu 0,7 Liter – lag 1970 bei 489 Millionen Flaschen, erreichte 1976 615 Mio. Flaschen und sank danach bis Ende der 1980er Jahre kontinuierlich auf etwa 400 Mio. Flaschen (alle Zahlen nur alte Bundesländer). Nach der Wiedervereinigung 1990 stieg die gesamtdeutsche Produktion kurzzeitig bis auf 801 Mio. Flaschen im Jahr 1994 an und ist seitdem wieder rückläufig. 2010 wurden in Deutschland 507 Mio. Flaschen produziert. Die Exporte haben sich im gleichen Zeitraum vervielfacht: Lagen die bundesdeutschen Exporte 1970 noch bei 5 Millionen Flaschen, waren es in den 1990er Jahren bereits über 100 Millionen (alte und neue Länder), 2010 239 Millionen Flaschen. Die Importe nach Deutschland haben sich seit 1990 (194 Millionen Flaschen) bis 2010 (423 Millionen Flaschen) mehr als verdoppelt. Einschließlich der Spirituosen-Mixgetränke lag das Gesamtangebot auf dem deutschen Markt damit 2010 bei knapp 700 Millionen Flaschen.[9]

    Den größten Anteil am Gesamtangebot (ohne Spirituosen-Mixgetränke) hatten mit 29 % die Liköre, gefolgt von Korn und anderen klaren Spirituosen (etwa 15 %), Rum, Arrak, Taffia (14 %), Wodka (14 %), Weinbrand, Cognac und Armagnac (10 %), Whisk(e)y (9 %), Obstbränden (5 %), Sonstigen Spirituosen (3 %) und schließlich Gin, Genever und Wacholder (1 %).[10]

    Innerhalb der Europäischen Union werden die meisten Spirituosen im Vereinigten Königreich hergestellt (2009: 11,5 Millionen Hektoliter), gefolgt von Frankreich (6 Millionen Hektoliter), Deutschland (3,7 Mio. hl), Polen und Italien (jeweils 3,2 Mio. hl). Damit machten diese fünf Länder 71 % der Spirituosenproduktion unter den 27 EU-Mitgliedstaaten aus. Bezogen auf den Wert der hergestellten Spirituosen ergibt sich eine etwas andere Rangfolge, hier liegt Deutschland auf Platz 4 hinter Portugal. Insgesamt produzierten die europäischen Spirituosenhersteller im Jahr 2009 39 Millionen Hektoliter Spirituosen im Wert von über 23 Milliarden Euro.[11] Im Jahr 2010 produzierten 61 Betriebe in Deutschland Spirituosen. Der Umsatz der deutschen Spirituosenindustrie betrug im Jahr 2011 rund 2,37 Milliarden Euro.[12]

    Verwandte Themen

    Im Rumtopf dienen Spirituosen zur Konservierung von Früchten.

    Regionale Bezeichnungen

    Schabau ist eine vor allem im Rheinland und auch Teilen Südwestfalens gebräuchliche umgangssprachliche Bezeichnung für hochprozentige Spirituosen, sprich Schnaps. Aus Köln stammt der Ausspruch: „Schabau määt schlau!“ (Schnaps macht schlau!). Das Wort ist eine Umformung aus dem seit 1650 bekannten „Vinum Sabaudicum“ (Savoyer Wein).
    Schluck ist im norddeutschen Raum neben Schnaps die umgangssprachliche Bezeichnung für hochprozentige Spirituosen.
    Ruß in Sachsen, vor allem im Leipziger Raum.

    Siehe auch

    Verordnung (EG) Nr. 110/2008 (Spirituosenverordnung)

    Weblinks

    Wiktionary: Spirituose Ã¢Â€Â“ Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
    Commons: Spirituosen Ã¢Â€Â“ Sammlung von Bildern

    Einzelnachweise

    ↑ Verordnung (EG) Nr. 110/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2008. Artikel 2 Absatz 1.

    ↑ Verordnung (EG) Nr. 110/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2008. Anhang II, 41. Eierlikör oder Advocaat/Avocat/Advokat.

    ↑ Verordnung (EWG) Nr. 1576/89 des Rates vom 29. Mai 1989 zur Festlegung der allgemeinen Regeln für die Begriffsbestimmung, Bezeichnung und Aufmachung von Spirituosen

    ↑ Verordnung (EG) Nr. 110/2008 des europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2008 zur Begriffsbestimmung, Bezeichnung, Aufmachung und Etikettierung von Spirituosen sowie zum Schutz geografischer Angaben für Spirituosen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 1576/89

    ↑ Pro-Kopf-Verbrauch an Spirituosen, Daten des Statistischen Bundesamtes und Berechnungen des Bundesverbands der Deutschen Spirituosen-Industrie e.V., aufgerufen am 29. Dezember 2011.

    ↑ Pro-Kopf-Verbrauch an verschiedenen alkoholhaltigen Getränken, Daten des ifo Instituts für Wirtschaftsforschung, des Deutschen Brauerei-Bunds, des Deutschen Weinbauverbands, des Verbands Deutscher Sektkellereien und des Bundesverbands der Deutschen Spirituosen-Industrie e.V., aufgerufen am 29. Dezember 2011.

    ↑ Die größten Spirituosenhersteller, Wirtschaftswoche online, Beitrag vom 31. Juli 2013, abgerufen am 27. Februar 2014.

    ↑ Struktur der Spirituosenindustrie, Daten des Statistischen Bundesamtes auf der Website des Bundesverbands der Deutschen Spirituosen-Industrie und -Importeure e.V., aufgerufen am 29. Dezember 2011. Bis 2007 wurden in der Statistik allerdings auch Betriebe zwischen 10 und 20 Mitarbeitern berücksichtigt.

    ↑ Spirituosenbilanz, Daten des Statistischen Bundesamtes auf der Website des Bundesverbands der Deutschen Spirituosen-Industrie e.V., aufgerufen am 29. Dezember 2011. Die Zahlen weisen allerdings zum Teil Doppelzählungen auf.

    ↑ Anteile der Spirituosenarten am Gesamtmarktangebot, Daten des Statistischen Bundesamtes und Berechnungen des Bundesverbands der Deutschen Spirituosen-Industrie e.V., aufgerufen am 29. Dezember 2011.

    ↑ Industry Statistics – Volume and Value of Spirits Produced (englisch), Produktionsstatistiken der European Spirits Organisation (Europäischer Dachverband der Spirituosenindustrie), aufgerufen am 10. Januar 2012.

    ↑ Spirituosen: Zahlen und Informationen Abgerufen am 24. April 2013.

    Normdaten (Sachbegriff): GND: 4182358-8 (OGND, AKS)

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      Dieser Artikel beschreibt die Fahrausbildung. Für die Zeitschrift siehe Fahrschule (Zeitschrift), für den DEFA-Film siehe Fahrschule (1986).

      Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Staaten zu schildern.

      Österreichisches Fahrschulauto
      Fahrschulwagen der Straßenbahn Jena

      Fahrschule ist ein Begriff für eine überwiegend privatwirtschaftliche Schule zum Erwerb der theoretischen und praktischen Kenntnisse zum Führen eines Kraftfahrzeugs.

      Für Dienstführerscheine während militärischer Ausbildungen bestehen meistens eigene Fahrschulen, so wie bei der Bundeswehr. In der Schweiz ist die militärische Fahrberechtigung mit dem zivilen Führerausweis gekoppelt.

      Wer in Deutschland eine Fahrschule betreiben will, bedarf der Fahrschulerlaubnis nach dem Fahrlehrergesetz. Wer in Deutschland Fahrschüler ausbildet (Fahrlehrer), bedarf der Fahrlehrerlaubnis nach dem Fahrlehrergesetz.

      In vielen Ländern Europas können Lernfahrten auf privater Basis durchgeführt werden. Wer gewerblich Fahrunterricht erteilt, benötigt dort den Fahrlehrerausweis.

      Zu Österreich siehe auch L17-Ausbildung.

      Inhaltsverzeichnis

      1 Fahrschulwesen in Deutschland

      1.1 Geschichte
      1.2 Fahrlehrer-Ausbildung (Deutschland)
      1.3 Fahrschüler-Ausbildung (Deutschland)
      1.4 Statistik

      2 Fahrschulwesen in der Schweiz
      3 Fahrschulwesen in Frankreich
      4 Ausrüstung von Fahrschulwagen

      4.1 Kraftwagen

      4.1.1 Deutschland
      4.1.2 Österreich
      4.1.3 Schweiz

      5 Einzelnachweise
      6 Weblinks

      Fahrschulwesen in Deutschland

      Geschichte

      Chauffeursausbildung 1905. Ausbildung in der Chauffeursschule Aschaffenburg. Bayerischer Fahrlehrerverband
      Erste deutsche Autolenkerschule (1906)
      Fahrschulausbildung bei der Straßenbahn, Gera 1989
      Fahrschul-Oberleitungsbus bei den Verkehrsbetrieben Luzern

      Den Begriff gab es in Deutschland bereits in Verbindung mit der Ausbildung von Kutschern. So wurde 1894 in Elmshorn eine Reit- und Fahrschule gegründet.[1]

      Die erste deutsche Fahrschule wurde von Rudolf Kempf als die „Auto-Lenkerschule“ des Kempf’schen Privat-Technikums in Aschaffenburg gegründet. Deren erster Kurs startete am 7. November 1904. Teilnehmen durften Männer ab 17 Jahren, die ein amtliches Sittenzeugnis vorlegen konnten. Am ersten Kurs nahmen 36 technisch begabte Männer – Schlosser, Mechaniker, Automobilhändler – aus verschiedenen Nationen teil. Die zu dieser Zeit noch nicht vorgeschriebene Ausbildung sollte angehende Chauffeure auf ihren Beruf vorbereiten und in getrennten Kursen Fahrzeugbesitzern das Selbstfahren beibringen.

      Kempfs Fahrschule wurde von den Automobilherstellern begrüßt und unterstützt. Sie versprachen sich von einer guten Fahrausbildung ein größeres Käuferinteresse an den Automobilen. Am 17. November 1906 wurde Kempf allerdings wegen unsittlichen Benehmens die Erlaubnis zur Fahrerausbildung entzogen.

      Bereits mit der Verordnung, betreffend die Ausbildung von Kraftfahrzeugführern vom 3. Februar 1910 wurde eine behördlich ermächtigte Person zur Ausbildung vorgeschrieben. Bis zu diesem Zeitpunkt konnte jedermann eine Ausbildung durchführen, wenn er Kenntnisse vom Fahren hatte.

      Mit der Verordnung vom 1. März 1921 wurde die Erlaubnis zur Ausbildung von der oberen Verwaltungsbehörde neu geregelt. Von nun an sprach man von Fahrlehrer und Fahrschule. Damit wurde erstmals ein bestimmtes Mindestmaß an die Anforderungen eines Fahrlehrers gestellt. Auch der Inhaber einer Kfz-Fabrik oder Kfz-Handlung konnte sich als Fahrlehrer eintragen lassen.

      Die Fahrlehrer-Ausbildung wurde mit dem Fahrlehrergesetz (FahrlG) vom 25. August 1969, den so genannten Fahrlehrerausbildungsstätten übertragen. Fahrlehrer erhielten ab dieser Zeit eine geregelte Ausbildung.

      Seit 2011 ist es in Deutschland möglich, anstatt mit 18 bereits mit 17 Jahren Auto zu fahren (Begleitetes Fahren). Dafür muss der Fahrschüler bei der Fahrerlaubnisbehörde einen Antrag auf „Begleitetes Fahren“ stellen; dies ist frühestens mit 16,5 Jahren möglich.

      Fahrlehrer-Ausbildung (Deutschland)

      Die Artikel Fahrlehrer#Fahrlehrerausbildung, Fahrlehrerausbildung und Fahrschule#Fahrlehrer-Ausbildung (Deutschland) überschneiden sich thematisch. Informationen, die du hier suchst, können sich also auch in den anderen Artikeln befinden.
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      → Hauptartikel: Fahrlehrer

      Fahrlehrer sind nach dem bundeseinheitlichen Gesetz über das Fahrlehrerwesen (Fahrlehrergesetz) und seinen Verordnungen staatlich anerkannte Lehrkräfte. Sie bilden ihre Schüler, in der Mehrzahl Personen, die eine Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen erwerben wollen (Fahrschüler), nach den Vorgaben der Fahrschüler-Ausbildungsordnung in Theorie und Praxis aus.

      Wer Fahrschüler unterrichten bzw. ausbilden will, bedarf dazu der amtlichen Anerkennung, ausgewiesen durch die Fahrlehrerlaubnis/ Fahrlehrerschein. Diese wird in Deutschland auf Grundlage des Fahrlehrergesetz (FahrlG) von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde auf Antrag erteilt, sofern der Antragsteller die allgemeinen Voraussetzungen und im Besonderen die abgeschlossenen Prüfungen der staatlich reglementierten Ausbildung vorweisen kann. Der Nachweis einer Lehrerlaubnis als staatlich anerkannter Fahrlehrer wird mit dem Fahrlehrerschein vorgenommen, der innerhalb der praktischen Ausbildung vom Fahrlehrer mitzuführen ist.

      Fahrschüler-Ausbildung (Deutschland)

      Die Fahrausbildung zum Führen eines Fahrzeuges setzt sich aus zwei Teilen zusammen. Die Theorie und die Praxis, für die jeweils in dieser Reihenfolge eine Prüfung abgelegt werden muss, um den Führerschein zu erwerben. Für jede Fahrerlaubnis müssen zwölf Doppelstunden besucht werden, in denen Allgemeinwissen rund um das Fahren auf der Straße vermittelt wird. Es gibt zwar verschiedene Stunden, theoretisch könnte ein Fahrschüler aber zwölfmal zur gleichen Theoriestunde gehen und hätte seinen allgemeinen Teil damit abgeleistet. Hinzu kommt noch eine unterschiedliche Anzahl von zusätzlichen Stunden, in denen spezielles Wissen für eine spezifische Klasse vermittelt wird. (Für Klasse B z. B. 2, für Klasse A z. B. 4). Wurden diese Stunden nachweislich besucht, bekommt der Fahrschüler von der Fahrschule eine Ausbildungsbescheinigung ausgehändigt. Damit kann er sich für die Theorieprüfung anmelden lassen. In der Prüfung werden Basis- und spezielle Fragen gestellt. Für die Klasse B sind es z. B. bei Ersterwerb 20 Basis- und zehn spezielle Fragen, bei zehn möglichen Fehlerpunkten, unter denen allerdings nur eine Frage falsch beantwortet sein darf, die fünf Fehlerpunkte bringt. Als Erweiterung einer schon erworbenen Klasse sind es nur jeweils zehn Fragen, dafür auch nur sechs mögliche Fehlerpunkte. Nach der Prüfung bekommt der Fahrschüler einen signierten Nachweis für Bestehen oder nicht Bestehen einschließlich der Fehlerpunkte nach Kategorien sortiert ausgehändigt, welchen er bei seiner Fahrschule abgeben muss.

      Der praktische Teil setzt sich aus einer unterschiedlich hohen Anzahl von „Übungsstunden“ und den besonderen Ausbildungsfahrten zusammen. Die Anzahl der „Übungsstunden“ variiert je nach Können des Fahrschülers. Erst wenn der Fahrlehrer der Meinung ist, der Fahrschüler sei bereit für die besonderen Ausbildungsfahrten, kann er mit diesen beginnen. Bei Ersterwerb sind es mindestens 12 Pflichtstunden, die sich aus Nacht-/Beleuchtungs-, Autobahn- und Überlandfahrten zusammensetzen. Sind diese vollendet und des Fahrschülers Können reicht für die Praxisprüfung aus, wird er auf Wunsch von seiner Fahrschule für die Praxisprüfung angemeldet. Diese setzt sich aus einem kleinen theoretischen Teil, bei dem kurz Dinge zu der Klasse abgefragt werden (z. B. „Wann wird der Warnblinker angeschaltet?“ für Klasse B oder „Bitte machen Sie eine Lichterüberprüfung!“ für Klasse A) und dem eigentlichen Fahren zusammen. Die Praxisprüfung dauert insgesamt ca. 45 Minuten. Anschließend bekommt der Fahrschüler, sofern er bestanden hat, den Führerschein oder die Fahrerlaubnis direkt ausgehändigt.

      Statistik

      Am 1. Januar 2017 waren im Bestand des Zentralen Fahrerlaubnisregisters (ZFER) 44.610 Personen mit einer Fahrlehr-Erlaubnis registriert.[2] Nicht berücksichtigt sind 5406 Dienstfahrlehrerlaubnisse von Bundeswehr, Bundesgrenzschutz und Polizei.[3] Des Weiteren hat die zuständige Behörde (StVA) eine nichtöffentliche Statistik.

      Die Zahl der in Deutschland registrierten Fahrschulen hingegen sank von 13.262 im Jahre 2009 auf 11.470 Im Jahre 2015.[4] Dies korreliert auch mit der rückläufigen Anzahl an Fahrschülern, oft bedingt durch im Alter ausscheidende Fahrlehrer und fehlenden Nachwuchs.[5]

      Entsprechend den Anforderungen der Kunden, insbesondere von Transportunternehmen, die ihre Fahrer gezielt ausbilden lassen, gibt es einige Fahrschulen, die die Abläufe, ihre Kundenorientierung und die Organisation im Rahmen freiwilliger Qualitätsmanagementsystem einer regelmäßigen externen Kontrolle unterziehen lassen und nach DIN EN ISO 9000 ff zertifiziert sind.

      Für Statistiken zu den Fahrprüfungen siehe Fahrausbildung und Fahrerlaubnisprüfung#Überblick.

      Fahrschulwesen in der Schweiz

      In der Schweiz ist jeder über 23-Jährige berechtigt, der mindestens drei Jahre den Ausweis der gleichen Kategorie besitzt, den Fahrschüler (d. h. den Inhaber des „Lernfahrausweises“) bei der Ausbildung zu begleiten, sofern dies nicht gewerblich erfolgt. Fast immer wird aber parallel Unterricht durch einen Fahrlehrer absolviert.

      Fahrschulwesen in Frankreich

      In Paris wurde bereits 1896 die erste Fahrschule, „Société L’Automobile“ gegründet.[6]

      Ausrüstung von Fahrschulwagen

      In diesem Artikel oder Abschnitt fehlen noch folgende wichtige Informationen: Beschreibung von Ausrüstungen bei anderen Verkehrsmitteln als PKW (z.B. Motorräder, Busse, LKW, Straßenbahnen, Oberleitungsbusse) fehlt größtenteils. Hilf der Wikipedia, indem du sie recherchierst und einfügst.

      Kraftwagen

      → Hauptartikel: Fahrschulauto
      Fahrlehrerpedalerie in einem Omnibus (rechts)

      Deutschland

      Zweispurige Fahrschulfahrzeuge (KFZ) müssen mit Pedalen für Fahrlehrer (Fahrschuldoppelbedienung bzw. Fahrlehrerpedalerie) ausgerüstet sein. Die roten Schilder mit der Aufschrift „Fahrschule“ sind freiwillig.

      Österreich

      Fahrschulfahrzeuge werden am Heck mit einem weissen L auf blauem Grund gekennzeichnet, es sind auch Übungsfahrten ohne ausgebildeten Fahrlehrer zulässig.

      Schweiz

      Fahrschulfahrzeuge müssen mit zusätzlichen Rückspiegeln für den Fahrlehrer ausgestattet sein und die für die Betriebssicherheit erforderlichen Instrumente müssen vom Beifahrersitz eingesehen werden können. Bei Personenwagen müssen dem Fahrlehrer dieselben fussbetätigten Vorrichtungen wie dem Fahrschüler zur Verfügung stehen. In Lastwagen und Bussen sind ein zweites Brems- und Kupplungspedal erforderlich.[7]

      Weiterhin gelten für die praktischen Fahrprüfungen – abgesehen von der erforderlichen Höchstgeschwindigkeit – folgende Anforderungen an das Prüfungsfahrzeug:

      Kategorie BE: Fahrzeugkombination aus einem Fahrzeug der Kategorie B und einem Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 1000 kg, einem Betriebsgewicht von 800 kg und einem geschlossenen Aufbau[8]
      Kategorie C1 / D1: Betriebsgewicht von mindestens 4 Tonnen und Länge von mindestens 5 Meter[9][10]
      Kategorie C1E: Fahrzeugkombination aus einem Fahrzeug der Kategorie C1 und einem Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 1250 kg, einem Betriebsgewicht von 800 kg und einem geschlossenen Aufbau mit Höhe und Breite des Zugfahrzeugs. Die Länge der Kombintation muss mindestens 8 Meter betragen[11]
      Kategorie D1E: Fahrzeugkombination aus einem Fahrzeug der Kategorie D1 und einem Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 1250 kg, einem Betriebsgewicht von 800 kg und einem geschlossenen Aufbau mit mindestens 2 Metern Höhe. Es kann auch ein Prüfungsfahrzeug der Kategorie C1E verwendet werden[12]
      Kategorie C: Betriebsgewicht von mindestens 12 Tonnen, Länge von mindestens 8 Meter und Breite von mindestens 2,30 Meter. Der Aufbau muss aus einem geschlossenen Körper bestehen.[13]
      Kategorie CE: Fahrzeugkombination aus einem Fahrzeug der Kategorie C und einem Anhänger mit mindestens 7,5 Metern Länge. Das Gesamtzuggewicht muss mindestens 21 Tonnen und das Betriebsgewicht 15 Tonnen betragen. Die Fahrzeugkombination muss mindestens 14 Meter Länge und 2,30 Meter Breite aufweisen[14]
      Kategorie D: Gesellschaftswagen mit einer Länge von mindestens 10 m und einer Breite von mindestens 2,30 Meter[15]
      Kategorie DE: Fahrzeugkombination aus einem Fahrzeug der Kategorie D und einem Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 1250 kg, einem Betriebsgewicht von 800 kg und einem geschlossenen Aufbau mit mindestens 2 Metern Höhe und 2,30 m Breite.[16]

      Die Fahrschulfahrzeug werden üblicherweise auf diese Anforderungen für Prüfungsfahrzeuge ausgelegt und im Falle von Lastwagen entsprechend beladen für Fahrstunden verwendet.

      Einzelnachweise

      ↑ Chronik des Reit- und Fahrvereins von Elmshorn. Abgerufen am 11. Januar 2017. 

      ↑ Kraftfahrt-Bundesamt – Fahrlehr-Erlaubnisse. In: www.kba.de. Abgerufen am 30. März 2017. 

      ↑ Kraftfahrt-Bundesamt – 1. Januar 2015/Jahr 2014 – Bestand an Personen mit Fahrlehr-Erlaubnis am 1. Januar 2015 nach Lebensalter. Abgerufen am 1. März 2017. 

      ↑ Statistiken zum PKW Führerschein. lizenzda.de, abgerufen am 1. August 2018. 

      ↑ Fahrschulen: Fahrschulen stehen ohne Nachwuchs da. In: Südwest Presse Online-Dienste GmbH (Hrsg.): swp.de. 10. Oktober 2017 (swp.de [abgerufen am 1. August 2018]). 

      ↑ USAGES ET USAGERS DE LA ROUTE, MOBILITÉ ET ACCIDENTS 1860–2008 T. 1 S. 400 (laut Seitenzählung) / S. 403 (laut Word Viewer)

      ↑ Strassenverkehrsamt des Kantons Thurgau: Anforderungen an Fahrschulfahrzeuge@1@2Vorlage:Toter Link/formular.tg.ch (Seite nicht mehr abrufbar, Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. (PDF) auf tg.ch

      ↑ Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich: Kategorie BE auf stva.zh.ch

      ↑ Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich: Kategorie C1 auf stva.zh.ch

      ↑ Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich: Kategorie D1 auf stva.zh.ch

      ↑ Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich: Kategorie C1E auf stva.zh.ch

      ↑ Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich: Kategorie D1E auf stva.zh.ch

      ↑ Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich: Kategorie C auf stva.zh.ch

      ↑ Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich: Kategorie CE auf stva.zh.ch

      ↑ Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich: Kategorie D auf stva.zh.ch

      ↑ Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich: Kategorie DE auf stva.zh.ch

      Weblinks

      Commons: Fahrausbildung Ã¢Â€Â“ Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
      Deutschland

      BVF Die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände, Dachverband der Fahrlehrer in Deutschland
      Österreich

      Die Fahrschulen Österreichs – Fachverband in der Wirtschaftskammer Österreich
      Schweiz

      SFV Schweizerischer Fahrlehrer Verband
      Normdaten (Sachbegriff): GND: 4153571-6 (OGND, AKS)

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        Ein Lettershop ist ein Unternehmen, das Mailings (Werbebriefe), Kataloge oder andere personalisierte Sendungen be- und verarbeitet, zur Übergabe an die Post.

        Im Lettershop werden die zu personalisierenden Bestandteile eines Mailings mittels Laserdruck- oder Ink-jet-Verfahren beschriftet (adressiert).

        Zusätzlich werden im Lettershop die einzelnen Bestandteile in die Versandhülle kuvertiert oder in Folie (meist bei Katalogen) eingeschweißt. Dies geschieht mit automatisierten Kuvertier- oder Einschweißmaschinen, in denen die einzelnen Bestandteile zusammengesammelt werden. Moderne Abgleichsysteme ermöglichen die Verarbeitung mehrerer personalisierter Teile, die durch aufgedruckte Nummern oder Bar-Codes abgeglichen werden.

        Die Personalisierung erfordert den professionellen Umgang mit den Adressen, die der Kunde zur Verfügung stellt. Dabei ist wichtig, dass die Datenschutzbestimmungen eingehalten werden.

        Lettershops, die Mitglied im DDV (Deutscher Dialogmarketing Verband) sind, unterziehen sich dadurch einer bestimmten Selbstkontrolle.

        Der Lettershop übernimmt auch teilweise die „postalische“ Vorarbeit, indem Adressen portooptimiert werden, Adressenabgleiche stattfinden oder auch die postalische Bereinigung von fehlerhaften Adressen durchgeführt werden.

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          Ein sanierter Altbau im Berliner Bezirk Tempelhof-Schöneberg
          Altbauten (Jugendstil) in geschlossener Bauweise bzw. im Blockrand (Dortmund)
          Gerloffsche Villa in Braunschweig, ein Altbau im Stil der Neorenaissance von 1889

          Als Altbau wird ein Wohngebäude überwiegend aufgrund seiner Beschaffenheit und der während bestimmter Zeitperioden üblichen Bauweise bezeichnet. Hiermit ist im Wesentlichen die bis zum Zweiten Weltkrieg übliche Bauweise im Wohnungsbau gemeint, bei der typischerweise Mauerwerkswände, Holzbalkendecken und Kastenfenster verwendet wurden. Der Beginn der Bauausführung von Betonwänden und -decken sowie Verbund- und Isolierglasfenstern markiert deshalb allgemein das Ende der Altbauära und wird in Deutschland meist auf das Jahr 1949 datiert. In dieser Weise wird der Begriff zum Beispiel auch im Berliner Mietspiegel definiert und verwendet.

          Der Begriff steht im Gegensatz zum Begriff des Neubaues. Mischbauformen werden gelegentlich als Altneubauten bezeichnet. Es gibt auch neue Gebäude, die vollständig in der soliden Bauweise im Stile von Altbauten errichtet werden, was sich häufig auch durch entsprechend klassische Architektur äußert.

          Der Begriff bezeichnete früher zumeist automatisch ein Gebäude mit einfacher, wenig komfortabler Ausstattung. Mittlerweile sind jedoch auch die meisten Altbauten saniert und daher mit Zentralheizung, Isolierglasfenstern und Bädern innerhalb der Wohnung ausgestattet. Daher assoziiert man mit dem Begriff Altbau auf dem Wohnungsmarkt meist eher die für Bauten aus der industriellen Revolution und Gründerzeit typischen Wohnelemente wie großzügige Raumhöhen und Fenstergrößen, Ornamentik, Stuck sowie Parkett- bzw. Dielenböden. Doch auch deutlich ältere Gebäude werden als Altbau bezeichnet. Stilistisch können mit dem Begriff also Bauten von der Gotik über den Barock bis zum Historismus und teils Expressionismus abgedeckt werden. Viele dieser Bauten sind geschützte Baudenkmale.

          Für die Verwendung des Begriffs Altbau für ein zu einem bestimmten Zeitpunkt bereits vorhandenes Bauwerk im Unterschied zu einem neu zu errichtenden Neubau siehe Bestand (Bauwesen).

          Inhaltsverzeichnis

          1 Österreich
          2 Siehe auch
          3 Weblinks
          4 Einzelnachweise

          Österreich

          In Österreich bezieht sich der Begriff Altbau häufig auf die Vollanwendbarkeit des Mietrechtsgesetzes. Darunter fallen, stark vereinfacht, Miet- und Eigentumswohnungen, welche vor dem 30. Juni 1953 bzw. 8. Mai 1945 errichtet wurden.[1]

          Siehe auch

          Altbausanierung
          Mietskaserne

          Weblinks

          Wiktionary: Altbau Ã¢Â€Â“ Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
          Städter mögen Altbauwohnungen in Blockrand-Quartieren, Basler Zeitung, 21. November 2013
          Leben im Denkmal: Alle wollen im Fachwerk wohnen, im Bauhaus lieber nicht, Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach (IfD), Die Welt, 5. Januar 2018
          Schönheit und Wert von Wohnimmobilien: Ergebnisse einer Befragung der TU Chemnitz, Dr. Nicole Küster & Prof. Dr. Friedrich Thießen, Mai 2014 – Kurzzusammenfassung (2 Seiten, PDF)
          Bundesweite Denkmal-Studie von IfD Allensbach/pantera Immobilien: Historische Baudenkmale sind beliebteste Immobilienform, Dezember 2017

          Einzelnachweise

          ↑ Mietrechtsgesetz Österreich http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002531

          Normdaten (Sachbegriff): GND: 4112500-9 (OGND, AKS)

          Abgerufen von „https://de..org/w/index.php?title=Altbau&oldid=207448098“
          Kategorie: Bauwerke

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            Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unter Innenausbau (Begriffsklärung) aufgeführt.

            Als Innenausbau oder kurz Ausbau werden alle Baumaßnahmen der Gewerke bezeichnet, die nicht zum Rohbau, also zur Erstellung der Gebäudehülle, oder der Haustechnik gehören.

            Inhaltsverzeichnis

            1 Umfang des Innenausbaus
            2 Planung
            3 Ausführung

            3.1 Immissions- und Arbeitsschutz

            4 Einzelnachweise
            5 Weblinks

            Umfang des Innenausbaus

            Im Wesentlichen sind damit also Ausbauarbeiten in den Innenräumen des Gebäudes gemeint, wie die Herstellung von Fußboden-, Wand- und Deckenbekleidungen. Dabei kann es auch zur Überschneidung von Gewerke kommen, z. B. können Natursteinarbeiten in Innenräumen durchaus vom Unternehmer des Bauhauptgewerks (Rohbau) mit durchgeführt werden.

            Typische Ausbau-Gewerke sind:

            Trockenbau als Schlüsselgewerk und häufig zentrale Gewerkeschnittstelle modernisierender Raumgestaltung
            Estrich
            Heizungs- und Sanitärarbeiten
            Klimatisierung und Lüftung
            Oberboden (Teppiche, Parkett, Laminat)
            Treppenbau (z. B. Stahl-Holztreppen)
            Schlosser- und Spenglerarbeiten (z. B. Geländer an Innentreppen)
            Innenputz
            Fliesen
            Natursteinarbeiten (im Gebäude z. B. Fensterbänke, Bodenbeläge)
            Innentüren
            Mal- und Lackierarbeiten
            Stuckateur- oder Gipserarbeiten
            Möbel- und Schreinerarbeiten (z. B. Raumbildender Ausbau)
            Elektroinstallationen (Verlegen von Leitungen, Anschließen der Betriebsmittel, Inbetriebnahme der Installationen)
            Wandverkleidung

            Planung

            Die Planung des Innenausbaus wird bei Gebäuden mit durchschnittlichen Anforderungen, wie z. B. Wohnungsbauten, meist vom Hochbau-Architekten erstellt. Für den Innenausbau mit höheren Anforderungen ist insbesondere der Innenarchitekt als Planer zuständig.

            Ausführung

            Angesichts der Vielfalt einzusetzender Gewerke kommt der Schnittstellenkoordination im modernen Innenausbau besondere Bedeutung zu. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf termingerechte Baufertigstellung bzw. erschwerte Anforderungen im zunehmenden Sanierungsmarkt, d. h. dem „Bauen im Bestand“.

            Der Trend zur Gesamtkoordination (und Verantwortung der Leistungen „aus einer Hand“) von Ausbauleistungen durch ein ausführendes Fachunternehmen ist deshalb nachvollziehbar. Über die Gewerkeschnittstelle Trockenbau hinaus tätige Komplettanbieter sind deshalb mehr als alle anderen Ausbaugewerke in der Lage, den kompletten Innenausbau zu koordinieren. Sinnvollerweise bereits in der Planungs- oder Ausschreibungsphase beratend eingebunden, unterstützen sie den Bauherrn, Planer oder Hauptunternehmer im Hinblick auf die moderne Gestaltung und Ausführung des Gebäudeausbaus.

            Immissions- und Arbeitsschutz

            Bei Innenausbauarbeiten im „bewohnten Bestand“ ist, besonders wenn sie mit Staub einhergehen, für ausreichenden Staubschutz, z. B. mittels flexibler Staubschutzwände, Sorge zu tragen, zumal bei Arbeiten, wie Fräsen, Schleifen oder Bohren durchaus gesundheitsschädliche Feinstäube freigesetzt werden können. Bei Schimmelpilzsanierungen bestehen ergänzende Vorschriften; so sehen die Handlungsempfehlungen des LGA (Landesgesundheitsamt) Baden-Württemberg explizit die Abschottung von nicht befallenen Räumen oder Raumteilen vor.[1]

            Einzelnachweise

            ↑ Staub, Staubschutz, Staubschutzwände (Memento des Originals vom 24. Oktober 2011 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.staubschutz.de bei staubschutz.de.

            Weblinks

            Wiktionary: Innenausbau Ã¢Â€Â“ Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
            Fachhochschule Rosenheim – Studiengang Innenausbau
            Normdaten (Sachbegriff): GND: 4161774-5 (OGND, AKS)

            Abgerufen von „https://de..org/w/index.php?title=Innenausbau&oldid=205919598“
            Kategorie: BauausführungVersteckte Kategorie: Wikipedia:Defekte Weblinks/Ungeprüfte Archivlinks 2018-04

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              Die Wahrsagerin (1895, Michail Alexandrowitsch Wrubel)

              Das Kartenlegen, auch genannt Kartomantie oder Chartomantik (Kartenlegekunst), ist ein Teilbereich der Wahrsagung. Die sehr neuzeitliche, Ende des 18. Jahrhunderts in Mode gekommene, Technik benutzt spezielle oder standardisierte Spielkarten (etwa Lenormand-, Zigeuner-, Kipper- und Tarot-Karten, oder auch ein gewöhnliches Skatblatt) um in einem Gespräch zwischen Wahrsager und Kunde oder in einer Legung für sich selbst etwas über Situationen, Personen und zugehörige Fragen aussagen zu wollen. Völlig unabhängig von der Tauglichkeit als ernsthafte Prognose, die bereits im 18. Jahrhundert in Frage gestellt wurde, ist die Technik bis in die Gegenwart beliebt und weit verbreitet.

              Die Kartenlegerin (ca. 1508, Lucas van Leyden)

              Inhaltsverzeichnis

              1 Geschichte
              2 Vorgang
              3 Neuere Entwicklungen des Kartenlegens
              4 Rechtliche Fragen
              5 Literatur
              6 Einzelnachweise

              Geschichte

              Das Kartenlegen soll ab dem 7. Jahrhundert in China entstanden sein, als sich dort der Holztafeldruck entwickelte, mit dem auch Spielkarten in Mode kamen, die bald als Wahrsagekarten eingesetzt wurden. Im 18. Jahrhundert, hauptsächlich durch französische Okkultisten wurde die Kartomantie ein populäres Phänomen, das bis heute anhält. Die populäre Legende vom ägyptischen Ursprung der Karten gehört dazu, tatsächlich wurde die divinatorische Verwendung erst Ende des 18. Jahrhunderts populär gemacht. Sie findet sich weder in früheren Bänden zur Magie noch zu Anwendungen von Spielkarten.[1] Jean-François Alliettes 1783–1784 veröffentlichtes Werk Manière de se recréer avec un jeu de cartes nommées Tarot (frz. ‚Wie man sich mit den Tarot genannten Spielkarten zerstreut‘) gilt als zentrale Grundlage. Eine frühere Herkunft durch fahrendes Volk oder Zigeuner wird oft behauptet und ist Teil von entsprechenden Herkunftslegenden.

              Friedrich Christian Avé-Lallemant bestätigte in frühen kriminalistischen Werken die französische Herkunft der Wahrsagekarten. Er sprach sich nicht nur wegen Betrugsmöglichkeiten für ein Verbot des Wahrsagens aus, sondern weil er das Wahrsagen als generell schädlich für die Psyche der Wahrsagerinnen empfand und behauptete, diese würden ungewöhnlich oft durch Suizid aus dem Leben scheiden.[2]

              Vorgang

              Die tatsächliche Möglichkeit die Zukunft vorherzusagen, wurde schon im 18. Jahrhundert nicht mehr groß wissenschaftlich diskutiert.[3] Die dem entgegenstehende nach wie vor anhaltende Beliebtheit des Kartenlesens hat nach Georges Minois mit einer vor allem therapeutischen Funktion der Wahrsager(in, zumeist Frauen) zu tun, die den oft durch Lebenskrisen verunsicherten Kunden zu neuem Tatendrang motiviere.[3]

              Die Kartenleger definieren ihre eigene Tätigkeit als Hilfestellung mit dem Ziel zur Lösung von Problemen zu gelangen, die äußeren Umstände des Kartenlesens (etwa durch Verkleidung, Umgebung und besonders symbolhafte Gegenstände) sind von Belang. Dazu mischt der Kartenleger die Karten und breitet sie nach bestimmten Mustern und Bildern aus, wobei die verschiedenen Positionen oftmals Bezeichnungen wie gegenwärtige Situation, Ängste und Hoffnungen oder zukünftige Ereignisse tragen. Aus den vorgegebenen Kartenbedeutungen in Verbindung mit der Kartenposition ist die Kartenlegerin bestrebt, etwas herauslesen, was einen Blick in die Zukunft gestattet und zur Lebensanalyse tauglich sein kann.

              Neuere Entwicklungen des Kartenlegens

              Im letzten Drittel des 20. Jahrhunderts verlieh die New-Age-Bewegung der Esoterik und damit auch der Kartomantie eine große Popularität. In dieser Zeit entstanden zahllose Derivate der verbreiteten Kartendecks. Sowohl Printmedien, das Internet, verschiedene Fernsehsender und Telefon-Hotlines als auch spezielle Esoterikszeneläden bieten heute die verschiedensten Spielarten der Kartomantie an.

              Rechtliche Fragen

              Bereits im Kaiserreich war das Wahrsagen nicht verboten, wurde aber polizeilich als „asoziale und arbeitsscheue“ Betätigung eingestuft und als potentiell gemeingefährlich und betrügerisch einer stärkeren Kontrolle ausgesetzt.[4] In Sachsen konstatierte der nachmalige Innenminister (SED) Artur Hofmann 1946 eine erhebliche Zunahme des „Wahrsageunwesens“ in den Nachkriegswirren und erließ Verbot des gewerblichen Wahrsagens der Chiromantie, der Phrenologie und der Astrologie. Es wurden Strafen von bis zu 150 Reichsmark und die Zuführung zum Arbeitsamt für Wiederaufbau angedroht.[4] Die durchaus harte und verschärfte Behandlung wich nicht vom grundsätzlichen polizeilichen Vorgehen während des Nationalsozialismus oder im Deutschen Reich ab. In den gesamtdeutschen Medien intensiv besprochen wurde der 1956 vor einem DDR-Gericht verhandelte Fall der „Kartenlegerin von Suhl“, Charlotte Marquardt. Sie wurde zu einer Zuchthausstrafe von zwölf Jahren verurteilt, nachdem sie beim Kartenlegen etlichen DDR-Bürgern eine erfolgreiche Flucht aus der DDR verheißen hatte und mit einem Exemplar des in Westdeutschland vom Verlag Karl Rohm verlegten Lorcher Astrologischen Kalender auf das Jahr 1956 verhaftet worden war.[5] Auch die westdeutschen Medien berichteten über diesen und andere Fälle. 1957 war eine Kartenlegerin aus Zossen in Luckenwalde vor Gericht gestellt worden und zu 10 Monaten Gefängnis verurteilt worden. Sie hatte einer Diebin geraten, zu „verschwinden“, weil ihr möglicherweise eine Zuchthausstrafe drohe.[6]

              Inwieweit Honorare für gewerbliches Kartenlegen einklagbar sind, ist in Deutschland juristisch umstritten. Einerseits sind Verträge über offensichtlich unmögliche Leistungen wie Hellsehen nichtig, das heißt, dass der Erbringer kein Anrecht auf die vereinbarte Zahlung hat. Andererseits befand der Bundesgerichtshof 2011, dass auch bei einer objektiv unmöglichen Leistung die Vergütungspflicht nicht entfalle, falls sich beide Vertragsparteien im Rahmen der Vertragsfreiheit über Leistungen geeinigt haben, die man als „jahrmarktähnliche Unterhaltung“ verstehen könne. Die Klägerin hatte vom Beklagten bereits mehr als € 35.000 für zahlreiche telefonische Lebensberatungen auf der Grundlage von Kartenlegen erhalten und verlangte nun die Begleichung weiterer € 6.700. Der Fall wurde ans Oberlandesgericht Stuttgart zurücküberwiesen und endete mit einem Vergleich.[7]

              Literatur

              Gérard Analect Vincent Encausse Tarot der Zigeuner, der absolute Schlüssel zur Geheimwissenschaft; Ansata-Verlag, Bern-München-Wien 1999;, ISBN 3-502-20245-1.
              Antoine Court de Gébelin Le monde primitif, analysé et comparé avec le monde moderne Band 8.
              Eliphas Levi Secrets de la magie. Laffont, Paris 2000, ISBN 2-221-07808-X.
              Jean-Baptiste Alliette Etteilla ou la seule manière de tirer les cartes Amsterdam 1773, Hugendubel, München 1988
              Stuart R. Kaplan: Der Tarot. Geschichte, Deutung, Legesysteme. Original: Tarot Classic. 1972. Aus dem Amerikanischen von Burkhardt Kiegeland. 5. Aufl. 1988, ISBN 3-88034-224-5 (1. Aufl. 1984).

              Einzelnachweise

              ↑ Thomas Körbel: Hermeneutik der Esoterik: eine Phänomenologie des Kartenspiels Tarot als Beitrag zum Verständnis von Parareligiosität. LIT Verlag Münster, 2001, ISBN 978-3-8258-5378-5 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche). 

              ↑ Friedrich Christian Benedict Avé-Lallemant: Das Deutsche Gaunerthum in seiner social-politischen: th. Das historische Gaunerthum. Literatur des Gaunerthums. F.A. Brockhaus, 1. Januar 1858 (Volltext in der Google-Buchsuche). 

              ↑ a b Martin Bentele, Jörg Fellermann: Perspektivenzuwachs. Drei Texte zu Supervision und Beratung. Aus Kulturwissenschaft, Schriftstellerei und Regionalentwicklung. kassel university press GmbH, 2013, ISBN 978-3-86219-446-9 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche). 

              ↑ a b Sven Korzilius: „Asoziale“ und „Parasiten“ im Recht der SBZ/DDR: Randgruppen im Sozialismus zwischen Repression und Ausgrenzung. Böhlau, Köln, Weimar 2005, ISBN 978-3-412-06604-8, S. 44 ff. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche). 

              ↑ Baldur Haase: Beim Kartenlegen „Reklame für die Einheit“: Charlotte M., die Kartenlegerin aus Suhl. Horch und Guck, Heft 25/1999, S. 36–39, abgerufen am 31. Oktober 2015.
              Baldur Haase: Die Kartenlegerin von Suhl: „Ich bin bei der Stasi gefangen …“ 1955/56. Landesbeauftragter des Freistaates Thüringen für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der Ehemaligen DDR, Erfurt 1998, ISBN 3-932303-16-4.

              ↑ Die Urteilsbegründung bleibt meist geheim. Hamburger Abendblatt, abgerufen am 23. Oktober 2015. 

              ↑ Urteil des Bundesgerichtshofs vom 23. Januar 2011 auf juris.bundesgerichtshof.de, Zugriff am 2. August 2013.
              Maximilian Becker: Absurde Verträge. Mohr Siebeck, Tübingen 2013.

              Abgerufen von „https://de..org/w/index.php?title=Kartenlegen&oldid=208244044“
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                  Palette (französisch palette, eigentlich „kleine Schaufel“, von lateinisch pala „Schaufel“) steht für:

                  Palette (Küchengerät), ein spachtelartiges Küchengerät
                  Palette (Malkunst), Unterlage, auf der die Malfarben gemischt werden
                  eine vielfältige Auswahl, ein vielfältiges Angebot, z. B. Produktpalette für Warensortiment
                  Prunkpalette, ein flaches reliefiertes Kunstobjekt in der Ägyptologie

                  Technik:

                  Palette (Technik), auswechselbarer Werkstückträger in Werkzeugmaschinen
                  Palette (Software), ein Fenster einer grafischen Benutzeroberfläche
                  Transportpalette, flaches Hilfsmittel für den Transport und die Lagerung von Waren
                  Europoolpalette (auch „Europalette“), spezielle Transportpalette
                  Parkpalette, platzsparende Kfz-Parkierungsanlage
                  Teil von einem Stromabnehmer

                  Sonstiges:

                  Palette (Weinbaugebiet) in der Provence, Frankreich
                  Palette, ein Anzeigenblatt für den Raum Husum, siehe MoinMoin (Anzeigenblatt)
                  Palette Recordings, Plattenverlag von John Tejada

                  Die Palette steht für:

                  Die Palette, Roman von Hubert Fichte

                  Siehe auch:

                  Farbpalette (Begriffsklärung)
                  Death-Valley-Nationalpark#Artist’s Palette (zur Gebirgsformation Artist’s Palette)
                  Pallette
                  Paillette
                  Wiktionary: Palette Ã¢Â€Â“ Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

                  Dies ist eine Begriffsklärungsseite zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.

                  Abgerufen von „https://de..org/w/index.php?title=Palette&oldid=198705203“
                  Kategorie: Begriffsklärung

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                    Dieser Artikel behandelt den Güteraustausch – zu anderen Bedeutungen siehe Handel (Begriffsklärung).

                    Handel in Danzig

                    Als Handel wird die wirtschaftliche Tätigkeit des Austauschs von materiellen oder immateriellen Gütern zwischen Wirtschaftssubjekten von der Produktion bis zum Konsum oder einer anderweitigen Güterverwendung bezeichnet.

                    Inhaltsverzeichnis

                    1 Allgemeines
                    2 Arten
                    3 Begriffsgeschichte
                    4 Vorgeschichte
                    5 Geschichte und gesellschaftliche Bedeutung des Handels
                    6 Handelssprachen
                    7 Aspekte des modernen Handels
                    8 Ethische Aspekte
                    9 Spezialhandel
                    10 Globalisierung
                    11 Literatur
                    12 Weblinks
                    13 Einzelnachweise

                    Allgemeines

                    Intérêts des nations de l’Europe, dévélopés relativement au commerce, 1766

                    Materielle Güter sind insbesondere Waren und Commodities, immaterielle Güter sind Dienstleistungen (Handelsvertreter), Forderungen (Kredithandel), Finanzprodukte (Devisenhandel) oder Konzessionen, Lizenzen, Patente, Warenzeichen, Markenzeichen, gewerbliche Schutzrechte, Firmenwerte und Urheberrechte. Der Groß- oder Einzelhandel mit materiellen Gütern ist typischerweise sehr vorratsintensiv, sodass hiermit hohe Lagerrisiken und Kapitalbindung verbunden sind. Als am Handel teilnehmende Wirtschaftssubjekte kommen Unternehmen, Privathaushalte oder der Staat mit seinen Untergliederungen in Frage.

                    Handel oder Warenhandel umfasst den Ankauf von Waren von verschiedenen Herstellern bzw. Lieferanten, die Beförderung, Bevorratung und Zusammenführung der Waren zu einem Sortiment sowie ihren Verkauf an gewerbliche Abnehmer (Großhandel) oder an nicht-gewerbliche Abnehmer (Einzelhandel), ohne dass die Waren wesentlich verändert oder verarbeitet werden. Die Handeltreibenden (Handelsunternehmen) werden in der Regel in der Absicht der Gewinnerzielung tätig. Die marktwirtschaftliche Leistung des gesamten Handels wie jedes einzelnen Handelsbetriebs liegt in der permanenten Gestaltung und Organisation von vier Märkten, das sind der Absatzmarkt, der Beschaffungsmarkt, der Konkurrenzmarkt und der interne Markt. Die Tätigkeit der Handelsbetriebe stellt eine produktive Dienstleistung sui generis dar. Im Unterschied zu Produktionsbetrieben werden im Handel Ã¢Â€Â“ abgesehen von gewissen branchenüblichen Veredelungen Ã¢Â€Â“ keine neuen materiellen Güter hergestellt; von reinen Dienstleistungsbetrieben unterscheiden sich die Handelsbetriebe durch das Warengeschäft und die damit einhergehende Lagerhaltung.

                    Häufig tritt der Handel in Verbindung mit produzierenden Tätigkeiten (z. B. Handwerkshandel) oder Dienstleistungen (z. B. Wertpapierhandel) auf. Neben dem Warenhandel können handelsähnliche Geschäfte auch mit anderen Gütern wie Kapital, Dienstleistungen oder Wissen betrieben werden. Gehandelt werden meist knappe Güter. Diese Knappheit ist u. a. darin begründet, dass ein natürlicher Rohstoff nur in manchen Gegenden vorkommt, dass Produktion und Konsum zeitlich oder mengenmäßig auseinanderfallen oder dass bestimmte Waren nur von vielen Menschen in einem arbeitsteiligen Geflecht hergestellt werden. Mit zunehmender Globalisierung und Differenzierung der Gesellschaft wächst die Notwendigkeit, dass die „Beschaffungs- und Absatzspezialisten“ des Handels märkteorganisierend tätig werden.

                    Arten

                    Obsthandel auf einem lokalen Markt in Dhaka, Bangladesch

                    Man unterscheidet allgemein zwischen Präsenzhandel, Versandhandel, Fernabsatz und Online-Handel. Während sich beim Präsenzhandel (etwa der Supermarkt) Kunde und Händler unmittelbar gegenüberstehen und Waren und Zahlung direkt miteinander austauschen, benötigen die anderen Handelsarten noch Vermittlungsinstitutionen wie Spediteure (für die Warensendung) oder Kreditinstitute (für die Bezahlung). Hierdurch entstehen für beide Vertragspartner Erfüllungsrisiken, die durch bestimmte Maßnahmen vermindert oder ganz ausgeschaltet werden können (siehe Settlement).

                    Rechtlich gesehen werden unter Handelspartnern Verträge geschlossen. Zwischen den am Handel beteiligten Partnern besteht eine Handelsbeziehung. Es kann zwischen Binnenhandel (lokaler, regionaler, nationaler Handel) und Außenhandel (Fernhandel) unterschieden werden. Der Ländergrenzen überschreitende Handel zwischen Handelspartnern in der Europäischen Union zählt zum EU-Binnenhandel.

                    Begriffsgeschichte

                    Bei der Definition von Handel ist es nach Rudolf Seyffert unerheblich, ob diese Funktion von selbständigen Institutionen (Handelsunternehmen, Handelsbetrieben, Handlungen) oder von angegliederten Institutionen (Produzentenhandel, Handwerkshandel, landwirtschaftlicher Handel, Konsumentenhandel, staatlicher Handel) erfüllt wird.

                    Während in frühen primitiven Gesellschaften dieser Güteraustausch als Tausch von Ware gegen Ware (Tauschhandel, Naturaltausch) stattfand, kennen die entwickelten modernen Geldwirtschaften praktisch nur noch den Handel in der Form des Ankaufs und Verkaufs von Ware gegen Geld (Handelsgeschäft). Der Begriff „Handel“ (auch „Kramhandel“) taucht zwar schon im 15. Jahrhundert auf, tritt jedoch bis zum Ende des 18. Jahrhunderts Ã¢Â€Â“ und somit in der Entstehungs- und ersten Blütezeit des städtischen Handels und des Fernhandels Ã¢Â€Â“ hinter andere Begriffe wie Kaufmannschaft, Handlung, Commercien oder Kommerz zurück.

                    Erst zu Beginn des 19. Jahrhunderts wird Handel in dem heute auch von der Handelsbetriebslehre verwendeten engeren Sinn verstanden als der gewerbsmäßige Ankauf von materiellen Gütern (Handelsware) und deren Verkauf ohne wesentliche Be- oder Verarbeitung (Warenhandel). „Warenhandel ist Warenumsatz, Warenverkehr, Warenumschlag. Diese Umsatzleistung ist die den Handel bestimmende Grundfunktion.“ (Rudolf Seyffert) Handelsunternehmen sind diejenigen Institutionen, die diese Grundfunktion (und weitere Handelsfunktionen)[1] a) gewerbsmäßig, b) ausschließlich oder überwiegend, c) im eigenen Namen sowie d) auf eigene Rechnung und eigenes Risiko ausüben. Sie sind damit die Spezialisten der Beschaffungs- und der Absatzwirtschaft.

                    Die genannten Definitionen lassen jedoch die spezifische Bedeutung des Handels für die Marktwirtschaft noch nicht erkennen. Diese wird in folgender Umschreibung deutlicher: „Handel ist permanente und simultane Organisation von Absatzmärkten für verschiedene Anbieter von Waren und von Beschaffungsmärkten für verschiedene Nachfrager nach Waren und Diensten.“[2] Damit leistet der Handel etwas Konstitutives für die Marktwirtschaft, das kein anderer gewerblicher Sektor leistet: Der Handel generiert Märkte, und zwar keine abstrakt-gedanklichen, sondern konkrete Orte des Waren- und Diensteaustauschs. Das gilt für den stationären Handel wie für den Versandhandel und den Online-Handel mit ihren zeit- und ortsungebundenen Absatz- und Beschaffungsgelegenheiten.

                    Außer den im engeren Sinn Handel treibenden Institutionen sind handelsähnliche Institutionen am Güteraustausch beteiligt, z. B. Handelshilfsgewerbe, Handelsvertretungen, Kommissionsagenturen und Kommissionäre.

                    Vorgeschichte

                    Die Verbreitung von Produkten sagt nichts über die Art und Weise ihres Transports aus. In der Betrachtung der Ur- und Frühgeschichte wird Handel daher mangels ausreichender Befundlage gleichgesetzt mit dem Ferntransport von Gütern, meist Rohstoffen, welche am Fundort natürlicherweise nicht vorkommen und (nach langer Zeit) durch Archäologen noch identifizierbar sind, wie Feuerstein oder Muschelschalen und Schneckenhäuser (siehe auch Kaurigeld). Dieser Definition entsprechend betrieb der Homo sapiens Handel schon sehr lange.[3][4][5] Im Gegensatz dazu fehlt für Neandertaler jeder Nachweis des Gebrauchs von Gegenständen aus einer Entfernung von über 50 Kilometern.[3] Daher kann angenommen werden, dass dem Neandertaler die Befähigung zum Handel fehlte.[3] Es wird vermutet, dass sich dieser Unterschied für Neandertaler eher nachteilig auswirkte[3][6]; dies unterstreicht die Bedeutung des Handels für den modernen Menschen.

                    Einen deutlichen Beleg des bereits entwickelten Handels aus der Jungsteinzeit stellen Feuersteinstraßen dar.

                    Eines der ersten Schriftstücke der Menschheit Ã¢Â€Â“ der mesopotamische Codex Hammurapi aus dem 18. Jahrhundert v. Chr. Ã¢Â€Â“ behandelt vorzugsweise Eigentum und Handel, etwa ein Drittel der Textstellen enthält Regeln zum Handel und zur Behandlung von Sklaven, einem kostbaren Handelsgut.[7][8] Der griechische Historiker Herodot beschrieb im 5. Jahrhundert v. Chr. als erster eine Handelsform der Karthager in Westafrika, die später als stummer Handel bekannt und in vielen Regionen der Welt beschrieben wurde. Beim stummen Handel deponieren beide Handelspartner ihre Waren an einer Stelle und tauschen diese aus, ohne sich gegenseitig zu sehen und zu hören. Unklar ist, inwieweit diese mutmaßlich sehr frühe Handelsform als historisch oder durchweg legendär verstanden werden soll.

                    Geschichte und gesellschaftliche Bedeutung des Handels

                    Den Warenverkehr zwischen dem Hersteller und den Verwendern seiner Produkte bewerkstelligt seit Alters her der Handel. Händler beschafften und lieferten die Produkte, in kultureller Frühzeit zunächst als Fernhändler. Sofern sie als Überbringer der Wirtschaftsgüter (Rohstoffe, Betriebsmittel, Investitions- und Konsumgüter) den Warentransport nicht in eigener Regie betrieben, organisierten sie jedoch den Warenverkehr. Mit den Hochkulturen und Staaten verdichteten sich die Fernhandelsbeziehungen. Erst im Mittelalter bildete sich ein regionaler und lokaler Handel heraus, der dank seiner ständischen Struktur und des jahrhundertelang in Kaufmannsfamilien tradierten Wissens auch an der Ausdehnung der Städte beteiligt war. Das Auf und Ab der Reiche führte zu Schwankungen der regionalen und überregionalen Verflechtung. So bestanden über Jahrhunderte vergleichsweise intensive Handelsbeziehungen zu Wasser zwischen der bereits hoch differenzierten edelsteinreichen Induskultur (2600–1900 v. Chr.) und der sumerischen Kultur; mit dem Zerfall der Induskultur brachen sowohl ihr Binnenhandel als auch der Außenhandel ein. Im damals peripheren Europa ist für die Bronzezeit bereits ein Tauschhandel nachgewiesen. Beispiel für einen frühgeschichtlichen Handelsweg ist die Bernsteinstraße.

                    In der Antike bildeten sich neue Reiche und Imperien (so das minoische Kreta, die Handelsniederlassungen der Phönizier und Karthager sowie der verschiedenen griechischen Stadtstaaten und schließlich das Römische Reich im Westen, Han-China im fernen Osten), entlang der eurasischen Achse intensivierte sich der Fernhandel. Beispielsweise wurde in Rom chinesische Seide getragen, ein Beleg für den Austausch über die Seidenstraße. Mit der eurasischen Völkerwanderung brachen diese Pfeiler des Fernhandels ganz oder zeitweise zusammen, im Römischen Reich kam es mit dem Zerfall der Zentralgewalt auch zu einer internen Entdifferenzierung und dem Zusammenbruch zahlreicher Städte.

                    Im eurasischen Hochmittelalter stabilisierten sich die Reiche bzw. bildeten sich neue Imperien (z. B. die riesigen, aber kurzlebigen Mongolenreiche). Der eurasische Fernhandel nahm wieder zu, wurde wiederum intensiver und systematischer als in der vorhergegangenen Phase. Europa beschleunigte das Entwicklungstempo und entwickelte sich allmählich von einer peripheren Region zu einem Zentrum. Der europäische Seehandel im Übergang vom Mittelalter zur Neuzeit wurde wesentlich von Stadtrepubliken (z. B. Venedig, Genua, flämische und niederländische Städte sowie Hansestädte) beherrscht. Damals operierten erstmals „Fernkaufleute“, nach dem Soziologen Ferdinand Tönnies überhaupt als diejenige Berufsgruppe anzusehen, die in die traditionellen „Gemeinschaften“ das rechenhafte Zweckdenken bringen und sie damit global „vergesellschaften“. Besondere Bedeutung erlangten hierbei die Kaufmannsgilden (Zusammenschlüsse von Kaufleuten) wie z. B. die Hanse. Die Suche nach neuen Seewegen nach Indien und China (siehe Indienhandel) war eine wesentliche Motivation für die Entdeckungsreisen am Ende des Mittelalters bzw. am Anfang der Neuzeit. So war Christoph Kolumbus davon überzeugt, Indien erreicht zu haben, was auch das eigentliche Ziel seiner Reise gewesen war.

                    Mit dem Aufblühen der auf Autarkie bedachten mittelalterlichen Städte mit eigenem Münzwesen und von Zünften und Gilden getragenen eigenen Marktordnungen bildet sich ein glanzvoller städtischer Einzelhandel heraus, getragen von so erfolgreichen Kaufmannsdynastien wie denen der Fugger, Welser, Paumgartner und Tucher in Augsburg oder Nürnberg. Erst mit Beginn der Industrialisierung kommt es zu einer institutionellen Spezialisierung und Aufteilung in Groß- und Einzelhandel.

                    Von der Institutionengeschichte des Handels, der Geschichte seiner Institutionen, Tätigkeiten und Erscheinungsformen, ist die Ideengeschichte des Handels zu unterscheiden. Sie wird traditionell wenig treffend auch „Dogmengeschichte“[9] genannt, da es sich bei den neu aufkommenden Ideen im Handel nicht um dogmatische Lehrsätze, sondern um neues praktikables Kaufmannswissen und neue kaufmännische Techniken handelt – ein weites Feld von der Entwicklung des Münz- und Messwesens oder den Anfängen der doppelten Buchführung bis hin zur Einführung moderner Technologien im Handel wie webbasierte globale Geschäftskontakte oder die RFID-Technologie. Die vom 16. bis zum Ende des 18. Jahrhunderts währende Epoche der „Handlungswissenschaft“ brachte eine Fülle von Lehrwerken hervor, durchaus systematisch im Aufbau. Mit dem späteren und heutigen Verständnis von Handelswissenschaft hatten sie als Sammlungen von Rezepten und Moralanweisungen für den Kaufmann jedoch wenig gemein und stellten eher „Bücher zur Belehrung des Kaufmanns, Bücher für die Praxis“ dar (Eduard Weber).[10]

                    Die gesellschaftliche Bedeutung des Handels ist äußerst vielgestaltig und unterliegt im Verlaufe der Jahrhunderte unterschiedlichen Beurteilungen. Einerseits und durchaus überwiegend erfährt die Bedeutung des Handels für die Gesellschaft positive Bewertungen. Sie reichen etwa von der frühen Pflege des (kaufmännischen) Bildungswesens Ã¢Â€Â“ bis zur Erfindung des Buchdrucks waren im Wesentlichen nur der Klerus, Teile des Adels und Kaufleute des Lesens, Schreibens und Rechnens kundig Ã¢Â€Â“, über die Mehrung des allgemeinen Wohlstands sowie die Normierung von Rechtsregeln für den Geschäftsverkehr und das Zahlungswesen bis hin zur neuzeitlichen „Demokratisierung des Konsums“. Besonders der stationäre Einzelhandel prägt mit seinem vielfältigen Warenangebot und immer neuen „Events“ als „Erlebnisbühne“ (Karl Kaufmann) nicht nur den Konsumstil, sondern auch weitgehend das gesellschaftliche Leben, sei es in der Symbiose von Klein- und Mittelbetrieben mit Warenhäusern in den Innenstädten, sei es durch Eleganz und Luxus in Shopping Malls oder durch günstige Versorgung in außerstädtischen Shopping Centern. Im langjährigen Slogan eines Warenhauskonzerns „Die Welt bei uns zu Gast“ spiegelt sich die „kulturelle Funktion des Handels“ (Karl Oberparleiter): Verschaffung des unmittelbaren Zugangs zu Konsumgütern aus allen Kulturen für jedermann. – Andererseits kennzeichnet die gesellschaftliche Beurteilung des Handels als Negativum eine anhaltende „Tradition der Vorurteile“ (Schenk). Abwertende Urteile über den Handel bzw. die Handelskaufleute sind schon in der Antike und in der mittelalterlichen Lehre der Kirchenväter (Patristik) verbreitet, die sich vor allem auf die „wucherische“ Geldvermehrung und das Zinsnehmen der Kaufleute bezogen. In der Neuzeit sorgten vor allem der wissenschaftliche Sozialismus, voran die Marx’sche These von der Unproduktivität des Handels, und der Nationalsozialismus mit seiner verächtlichen Ideologie gegenüber dem „jüdischen Großkapital“ der Warenhäuser für eine handelsfeindliche Stimmung. Selbst die DDR-Ökonomik des Binnenhandels ließ in ihrem Verbot freier Preiskalkulation, in der Abschaffung des privaten Großhandels und in Behinderungen des privaten Einzelhandels Geringschätzung des Handels für die Gesellschaft erkennen. Aber auch in der Gegenwart sind Vorurteile gegenüber „dem“ Handel virulent, sei es in Negativberichten über vermeintliche „Manipulationen“ der Kunden im Ladengeschäft, sei es in kommunalen Eingriffen in die Standort- und Sortimentswahl von Handelsbetrieben anhand von „Sortimentslisten“ oder sei es Ã¢Â€Â“ sublimiert Ã¢Â€Â“ in abschätziger Ausdrucksweise. „Am Ende […] bleibt zu vermuten, dass weitgehende oder gar vollständige Vorurteilslosigkeit gegenüber dem Handel eine Illusion bleiben muss, in der Theorie wie in der politischen und betrieblichen Alltagspraxis.“[11]

                    Handelssprachen

                    Fernhändler, die mit fremden Völker Handel trieben, konnten sich nicht in ihrer Muttersprache mit den ausländischen Kaufleuten verständigen. Deshalb haben sich Sprachen herausgebildet, die zur gegenseitigen Verständigung anlässlich von Handelsbeziehungen verwendet wurden. Das waren einerseits Sprachen mit überregionaler Bedeutung wie Farsi oder Haussa, andererseits Behelfssprachen, die ausschließlich dem Handelsgebrauch dienten und über keine Muttersprachler verfügten (Pidginsprachen). Bekannte Handelssprachen waren etwa die Lingua franca (Sabir) und Russenorsk.

                    Aspekte des modernen Handels

                    Der Handel ist eine der bestimmenden Größen für eine Volkswirtschaft. Das gilt gleichermaßen für den Binnenhandel, der innerhalb der nationalen Grenzen oder einer Staatengruppe wie z. B. der EU abläuft, wie für den grenzüberschreitenden Außenhandel und den durchlaufenden Transithandel. Werden Waren ins Ausland verkauft, so spricht man von Export, im umgekehrten Fall von Import.

                    Nach der ausschließlichen oder überwiegenden Kundengruppe lassen sich im Binnenhandel Großhandel (mit Großverbrauchern, Wiederverkäufern) und Einzelhandel (mit Endverbrauchern bzw. Konsumenten) unterscheiden, nach dem Grad der Selbstständigkeit unabhängiger und vertraglich gebundener (vertikal oder horizontal kooperierender) Handel. In Abhängigkeit vom Standort der Handelstätigkeit ist der stationäre Handel vom ambulanten Handel und vom elektronischen Handel (bzw. E-Commerce) zu unterscheiden.

                    Übersteigt der Export eines Landes den Import, so spricht man von einem Außenhandelsüberschuss. Exporte haben den Vorteil, dass Geld ins Land „fließt“, aber den Nachteil, dass man stark vom wirtschaftlichen Wohlergehen der Länder abhängig ist, in die man exportiert. So kann eine Wirtschaftskrise in einem Land auf ein anderes Land „überschwappen“. Auch haben Importe aus sog. Billiglohnländern eine ambivalente Wirkung: Einerseits kann dadurch die inländische Versorgung verbilligt werden, andererseits können den konkurrierenden inländischen Produzenten entsprechende Marktanteile verloren gehen. Übersteigen die Importe eines Landes seine Exporte, so spricht man von einem Außenhandelsdefizit. Importe haben grundsätzlich den Vorteil, dass man so Waren erlangt, die im eigenen Land nicht vorhanden sind (z. B. Rohstoffe oder Früchte, die nicht im eigenen Land wachsen). Dies hat aber den Nachteil, dass man sich von anderen Ländern und deren Lieferungen abhängig macht. Dies wurde insbesondere in der Ölkrise deutlich, als die Organisation Erdöl exportierender Länder die Fördermengen von Erdöl drastisch reduzierte, was eine weltweite Energiekrise auslöste.

                    Für die Erklärung der Bedeutung und der Vorteile des Außenhandels lässt sich einerseits das Konzept der komparativen Kostenvorteile, z. B. aufgrund von Technologieunterschieden (Ricardo) oder Ressourcenausstattung (Heckscher-Ohlin-Theorem), heranziehen, andererseits die Theorie des unvollständigen Wettbewerbs sowie viele weitere Außenhandelstheorien.

                    Für die Erklärung der Bedeutung und der Vorteile des Binnenhandels wurden zahlreiche Konzepte entwickelt. Als die wichtigsten gelten (nach Schenk): das Arbeitsteilungskonzept, die Theorie der komparativen Kostenvorteile, die Theorie der komparativen Nutzenvorteile, das Schärsche Gesetz, die Theorie der Handelsfunktionen, die Theorie der Märkte- und Wettbewerbsgenerierung, die Transaktionstheorie, wirtschaftsgeometrische Konzepte und die Gate-keeper-Theorie.

                    Insgesamt zeichnet den modernen Handel ein rasanter Strukturwandel und eine Dynamik aus („Wandel im Handel“) wie kaum einen anderen Wirtschaftsbereich. Als augenfälliges Kennzeichen dieses Wandels hatte Robert Nieschlag das Aufkommen immer neuer Betriebsformen bzw. -typen vor allem des Einzelhandels als eine Quasi-Gesetzmäßigkeit mit „Dynamik im Handel“ beschrieben. In den letzten Jahrzehnten kennzeichnen die gesamtwirtschaftliche Handelsdynamik folgende Umbrüche:

                    ökonomische Umbrüche (z. B. Kooperation und Konzentration, Rationalisierung, Betriebsvergleich und Betriebsberatung, Selbstbedienung, Betriebstypendifferenzierung, Emanzipation und eigenständiges Handelsmarketing)
                    technologische Umbrüche (z. B. Technisierung und Computerisierung, Modernisierung, Electronic Commerce)
                    organisatorische Umbrüche (z. B. betriebliche, zwischenbetriebliche und überbetriebliche Reorganisation)
                    informatorische Umbrüche (z. B. EDV-gesteuerte Informationsbeschaffung und -verwertung, inner- und zwischenbetriebliche Nutzung von elektronischen Medien)
                    soziale Umbrüche (z. B. soziales Engagement, Flexibilisierung, kooperativer Führungsstil)

                    Ethische Aspekte

                    Wie bei allem menschlichen Handeln werden auch beim kaufmännischen Handel ethische Gesichtspunkte diskutiert. Sie prägen beispielsweise den so genannten Fairen Handel als ein Modell eines sozial und ökologisch verträglichen Handels, bei dem alle Handelsstufen von den Produzenten bis zu den Verbrauchern bewusst unter ethischen Gesichtspunkten („fair“ im Sinne von gerecht) betrachtet werden und bei dem – vor allem – den landwirtschaftlichen Erzeugern in Entwicklungsländern ein faires Entgelt gewährt werden soll. Diese Begriffswahl beinhaltet jedoch die Gefahr, dass der „normale“ Handel als nicht oder weniger fair betrachtet wird und dass die „Tradition der Vorurteile“ gegenüber dem Handel (Schenk) perpetuiert wird. Ohne Zweifel wendet das moderne Handelsmanagement geschickte Maßnahmen psychotaktisch und -strategisch abgesicherten Handelsmarketings an, um die Marktteilnehmer zu bestimmten (Verkaufs- oder Kauf-)Entscheidungen zu veranlassen. Grifflücken im SB-Regal, Platzierung preisgünstiger Artikel in der Bückzone, überdimensionierte Einkaufswagen, suggestive Hintergrundmusik und tausend andere Praktiken begegnen uns täglich. Derartige Verkaufs„tricks“ können jedoch nicht per se als ethisch bedenklich, gar als entmündigende Manipulation angesehen werden, jedenfalls solange nicht, wie die (Kauf-)Entscheidungen nicht auf Überrumpelung, sondern auf Überzeugung und freier willentlicher Entscheidung der Käufer beruhen.

                    Spezialhandel

                    Der Begriff Spezialhandel wird in verschiedenen Bedeutungen verwendet. Im Außenhandel bezeichnet zum Beispiel das Statistische Bundesamt den grenzüberschreitenden Warenverkehr des Erhebungsgebietes mit dem Ausland als Spezialhandel. Ausland im Sinne der Außenhandelsstatistik ist das Gebiet außerhalb des Erhebungsgebietes. Das Erhebungsgebiet der Außenhandelsstatistik umfasst die Bundesrepublik Deutschland (ohne den Zollausschluss Büsingen). Im Binnenhandel werden diejenigen Betriebsformen bzw. Betriebstypen des Handels als Spezialhandel bezeichnet, die sich durch extreme Sortimentsspezialisierung (meist mit tendenziell schmalem und sehr tiefem Sortiment) von anderen Betriebsformen, auch vom Fachhandel, unterscheiden. Beispiele wären Großhandel mit Lebendfischen oder Großhandel mit Schiffsausrüstungsbedarf und Einzelhandel mit Wolle oder Einzelhandel mit Babybedarf.

                    Globalisierung

                    Heute steht der Welthandel im Kontext der Globalisierung. Unter Federführung der Welthandelsorganisation (WTO) sollen internationale Zollschranken abgebaut und der freie Waren- (GATT) und Dienstleistungsverkehr (GATS) gefördert werden. Diese Politik des Freihandels ist umstritten; Globalisierungskritiker sehen darin eine Zementierung der Benachteiligung der Länder in der so genannten unterentwickelten Dritten Welt und auch eine Beeinträchtigung der hoheitlichen Verwaltung der Staaten („Souveränitätsverlust“).

                    Allerdings hat neben der Theorie (s. o.) auch die Empirie belegt, dass internationaler Warenaustausch zu Wohlstand führt. So ist seit den 1950er Jahren die Armut (siehe dort) der Welt kontinuierlich gesunken, auch sank die Anzahl der vom Hunger bedrohten Menschen. Diese Grundidee einer freien Marktwirtschaft ist vielfach aber durch Krisen, Korruption und staatliche Eingriffe in den Staaten beschränkt. Statt Handel zuzulassen verschließen sich viele Gebiete den Vorteilen des freien Handels. Andererseits gehen einige Ökonomen davon aus, dass die dritte Welt nur mit Starthilfe, etwa über Entwicklungshilfe, einen Aufstieg in die erste Welt schaffen könnten. So müssten Infrastrukturen erst aufgebaut, Humankapital erst angesammelt werden.

                    Heute hat der Globalisierungsgedanke auch Einzug in den Binnenhandel gehalten. Unter dem Eindruck sich verschärfenden Wettbewerbs im Inland und begünstigt durch modernes Verkehrs- und Transportwesen, sicheren Zahlungsverkehr und die weltumspannende Internet-Kommunikation erschließen auch immer mehr inländische Großhandels- und Einzelhandelskonzerne weltweit neue Märkte. Die in den 80er Jahren einsetzende Phase der „Transnationalisierung“ (U.C. Täger) bzw. Internationalisierung (Gründung von Filialen im benachbarten Ausland) ist auch für größere Handelsunternehmen, die traditionell schon weltweit einkaufen, in eine Phase der Globalisierung (mittels Übernahme, Errichtung von Filialen oder Aufbau des neuen Handelssystems in weit entlegenen Staaten) übergegangen.

                    Über 90 Prozent des allgemeinen Welthandels und mehr als 65 Prozent des Handels mit Erdöl wurden im Jahr 2010 auf dem Seeweg betrieben.[12]

                    Literatur

                    William Bernstein: A Splendid Exchange: How Trade Shaped the World from Prehistory to Today. Atlantic Books, 2008, ISBN 1-84354-668-X.
                    Fernand Braudel: Sozialgeschichte des 15.–18. Jahrhunderts. Der Handel, München 1986.
                    David Christian: Maps of Time. An Introduction to Big History. Foreword by William H. McNeill. University of California Press, Berkeley 2005, ISBN 0-520-24476-1.
                    Lothar Müller-Hagedorn: Der Handel. Stuttgart 1998.
                    Philipp Rössner: Wirtschaft / Handel, in: Europäische Geschichte Online, hrsg. vom Institut für Europäische Geschichte (Mainz), 2017, Zugriff am 8. März 2021 (pdf).
                    Thomas Rudolph: Modernes Handelsmanagement – Eine Einführung in die Handelslehre. Schäffer-Poeschel Verlag, 2. Auflage, Stuttgart 2009, ISBN 978-3-7910-2892-7
                    Hans-Otto Schenk: Marktwirtschaftslehre des Handels. Gabler, Wiesbaden 1991, ISBN 3-409-13379-8. (Softcover Reprint 2012, ISBN 978-3-322-84581-8).
                    Hans-Otto Schenk: Richtungweisende Umbrüche im Handel. BBE-Verlag, Köln 1999, S. 17–47.
                    Hans-Otto Schenk: Psychologie im Handel. 2. Auflage. Oldenbourg, München/Wien 2007, ISBN 978-3-486-58379-3.
                    Rudolf Seyffert: Wirtschaftslehre des Handels. 5. Auflage. Hg. von Edmund Sundhoff, Westdeutscher Verlag, Opladen 1972, ISBN 3-531-11087-X.
                    Christoph Stückelberger: Ethischer Welthandel – Eine Übersicht. Verlag Haupt, Bern/Stuttgart/Wien 2001, ISBN 3-258-06362-1.
                    Uwe Christian Täger: Transnationalisierung von Handelssystemen. In: Otto Beisheim (Hrsg.): Distribution im Aufbruch. Vahlen, München 1999, ISBN 3-8006-2375-7, S. 151–171.
                    Joachim Zentes: Handbuch Handel. Strategien – Perspektiven – Internationaler Wettbewerb. Gabler, Wiesbaden 2006, ISBN 3-409-14298-3.

                    Weblinks

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                    Einzelnachweise

                    ↑ Näheres hierzu bei Hans-Otto Schenk: Geschichte und Ordnungstheorie der Handelsfunktionen, Berlin 1970.

                    ↑ Schenk 2007, S. 16.

                    ↑ a b c d Jared M. Diamond: The Great Leap Forward. In: Linda S. Hjorth, Barbara A. Eichler u. a.: Technology and Society: Issues for the 21st Century and Beyond. 3. Auflage. Prentice Hall 2008, S. 15–23, hier S. ?? (Nachdruck von 1989; PDF-Datei; 114 kB; 10 Seiten).

                    ↑ Colin Renfrew: Trade and Culture Process in European Prehistory. In: Current Anthropology Band 10, Nr. 2–3, April 1969, S. 151–169, hier S. ??.

                    ↑ Marshall David Sahlins: Stone Age Economics. Transaction Publishers, 1972, S. ?? (Leseprobe in der Google-Buchsuche).

                    ↑ Richard D. Horan, Erwin Bulte, Jason F. Shogren: How Trade Saved Humanity From Biological Exclusion. An Economic Theory of Neanderthal Extinction. In: Journal of Economic Behavior & Organization. Band 58, Nr. 1, 2005, S. 1–29, hier S. ?? (doi:10.1016/j.jebo.2004.03.009).

                    ↑ Martha T. Roth: Mesopotamian Legal Traditions and the Laws of Hammurabi. In: Chi.-Kent L. Rev. Band 71, 1995–1996, S. 13 (Seitenansicht auf heinonlinebackup.com).

                    ↑ Erwin J. Urch: The Law Code of Hammurabi. In: American Bar Association Journal. Band 15, Nr. 7, 1929, S. 437–441, hier S. 437 (Seitenansicht auf JSTOR).

                    ↑ Hans-Otto Schenk: Dogmengeschichte des Handels, in: Handwörterbuch der Absatzwirtschaft, Stuttgart 1974, Sp. 487–504

                    ↑ Näheres bei Hans-Otto Schenk: Geschichte und Ordnungstheorie der Handelsfunktionen, Berlin 1970, S. 26ff.

                    ↑ Hans-Otto Schenk: Der Handel und die Tradition der Vorurteile. In: Handel in Theorie und Praxis. Festschrift für Dirk Möhlenbruch, hrsg. von Gesa Crockford, Falk Ritschel und Ulf-Marten Schmieder, Wiesbaden 2013, S. 23.

                    ↑ vgl. Kaplan, Robert D.: Center Stage for the Twenty-first Century: Power Plays in the Indian Ocean, in: Foreign Affairs, März/April 2010, Bd. 88, Nr. 2, S. 17.

                    Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

                    Normdaten (Sachbegriff): GND: 4023222-0 (OGND, AKS)

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