gmbh mantel günstig kaufen treuhand gmbh kaufen Stahlbau Angebot gmbh firmenwagen kaufen
Hinweis zu unseren Mustersatzungen:
Eine gebrauchsfertige GmbH-Mustersatzung kann es nicht geben. Zu vielfältig sind die Erscheinungsformen der GmbH im Wirtschaftsleben. Eine 100 %-ige Konzerntochter verlangt andere Regelungen als eine Join-Venture GmbH zwischen zwei Industrieunternehmen. Weitere Regelungstypen sind beispielsweise die Vater-Sohn-Handwerks-GmbH, die Dienstleistungs-GmbH zwischen Freiberuflern, die GmbH mit Technologie-Know-how Trägern als Mehrheitsgesellschaftern und einem Kapitalgeber (Capital Venture Fonds).

Jeder Regelungstyp hat eine eigene Interessenstruktur, die sich bei der Finanzverfassung, den Entscheidungsmechanismen und bei Gesellschafterveräderungen auswirkt. Besondere Aufmerksamkeit ist dem natürlichen Spannungsfeld zwischen tätigen und nicht tätigen Gesellschaftern (z.B. nicht tätigen Erben eines verstorbenen tätigen Gesellschafters) zu widmen. Die Probleme entzünden sich hier an der Gewinnverwendung, Geschäftsführergehältern, langfristigen Investitionen. Bei reinen Handels- und Dienstleistungs-GmbHs ist in der Regel ein persönliches Tätigwerden der Gesellschafter unverzichtbar.

Aus diesen Gründen ist auch die folgende Beispielssatzung lediglich als eine erste Anregung gedacht, Gestaltungsalternativen müssen mit den Beratern abgestimmt werden aufgrund einer individuellen Zweckmässigkeits- und Vollständigkeitsprüfung.

Eine GmbH-Satzung muss von einem Notar protokolliert werden.

Paragraph 1 Firma, Sitz

Die Firma der Gesellschaft lautet: Sönke Wüst Stahlbau Ges. mit beschraenkter Haftung .Sitz der Gesellschaft ist Heidelberg

Paragraph 2 Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist Werkzeug Zum Begriff Geschichte Einzelne Fachgebiete Navigationsmenü

Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen – insbesondere auch als persönlich haftende Gesellschafterin -, sowie andere Unternehmen zu gründen.

Paragraph 3 Dauer der Gesellschaft
Die Gesellschaft beginnt mit der Eintragung in das Handelsregister. Die Gesellschaft wird auf unbestimmte Dauer errichtet.

Paragraph 4 Stammkapital, Stammeinlagen
Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 80793,00 EUR

Auf das Stammkapital übernehmen als ihre Stammeinlagen:

a. Benjamin Klose eine Stammeinlage im Nennbetrag von EUR 42661,
b. Isbert Thieme eine Stammeinlage im Nennbetrag von EUR 29223,
c. Leonharda Wolff eine Stammeinlage im Nennbetrag von EUR 8909.

Paragraph 5 Geschäftsführer
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Die Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern sowie deren Befreiung vom Geschäftsführerwettbewerbsverbot erfolgt durch Gesellschafterbeschluss

Paragraph 6 Vertretung der Gesellschaft
Ein alleiniger Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft vertreten durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch
einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen. Durch Gesellschafterbeschluss kann die Vertretungsbefugnis der Geschäftsführer abweichend geregelt werden,
insbesondere können auch alle oder einzelne Geschäftsführer von den Beschränkungen des Paragraph 181 BGB befreit werden.

Paragraph 7 Geschäftsführung
Die Führung der Geschäfte der Gesellschaft steht mehreren Geschäftsführern gemeinschaftlich zu, sofern nicht durch Gesellschafterbeschluss, insbesondere im Rahmen einer Geschäftsordnung, etwas anderes bestimmt wird.
Im Verhältnis zur Gesellschaft ist jeder Geschäftsführer verpflichtet, die Geschäftsführungsbeschränkungen einzuhalten, welche durch Gesetz, Gesellschaftsvertrag, Geschäftsführeranstellungsvertrag und Gesellschafterbeschlüsse festgesetzt sind oder werden.
Die Geschäftsführer bedürfen der vorherigen Zustimmung durch Gesellschafterbeschluss für alle Geschäfte, die über den gewöhnlichen Betrieb der Gesellschaft hinausgehen.

Paragraph 8 Gesellschafterbeschlüsse
Soweit nicht das Gesetz zwingend oder dieser Gesellschaftsvertrag etwas anderes vorsehen, entscheiden die Gesellschafter in allen Angelegenheiten der Gesellschaft durch Beschlussfassung mit der Mehrheit der Stimmen aller Gesellschafter.

Nur mit 75 % der Stimmen aller Gesellschafter können beschlossen werden:

a. Eine Änderung des Gesellschaftsvertrages
b. die Auflösung der Gesellschaft.
c. die Beschlüsse gemäss Paragraphen 6, 7 und 8 des Gesellschaftsvertrages.
Jede 50,00 EUR Nennbetrag eines Geschäftsanteils gewähren eine Stimme.
Sämtliche Gesellschafterbeschlüsse sind zu protokollieren. Das Protokoll ist von den Geschäftsführern zu unterzeichnen. Die Gesellschafter erhalten Abschriften.
Die Einlegung von Rechtsmitteln jeder Art gegen Gesellschafterbeschlüsse ist nur innerhalb einer Frist von einem Monat nach Beschlussfassung zulässig.

Paragraph 9 Gesellschafterversammlung
Beschlüsse der Gesellschafter werden in Versammlungen gefasst.
Soweit das Gesetz nicht zwingend eine Gesellschafterversammlung vorsieht, bedarf es der Abhaltung einer Versammlung nicht, wenn sämtliche Gesellschafter schriftlich, mündlich oder in jeder anderen Form mit der zu treffenden Bestimmung oder mit der Form der Stimmabgabe sich einverstanden erklären.

Einberufung

a. Die Gesellschafterversammlung wird durch einen Geschäftsführer einberufen. Versammlungsort ist der Sitz der Gesellschaft, sofern nicht durch Gesellschafterbeschluss ein anderer 0rt bestimmt wird.
b. Die ordentliche jährliche Gesellschafterversammlung ist in den ersten acht Monaten eines Geschäftsjahres einzuberufen zur Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Ergebnisverwendung und die Entlastung der Geschäftsführung. Im übrigen ist die Gesellschafterversammlung einzuberufen, wenn es einem
Geschäftsführer im Interesse der Gesellschaft erforderlich erscheint oder in den gesetzlich vorgesehenen Fällen.
c. Die Einberufung erfolgt durch Einladung der Gesellschafter mittels eingeschriebener Briefe gegen Rückschein an die letzte von dem Gesellschafter der Gesellschaft mitgeteilte Adresse oder durch Übergabe gegen
Empfangsbestätigung. Die Ladungsfrist beträgt mindestens zwei Wochen. Der Tag der Absendung und der Versammlungstag werden nicht mitgerechnet. Mit der Einladung sind die Beschlussgegenstände mitzuteilen.
d. Ist die Versammlung nicht ordnungsmässig berufen, können Beschlüsse nur mit Zustimmung aller Gesellschafter gefasst werden.

Paragraph 10 Geschäftsjahr und Jahresabschluss
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Der Jahresabschluss ist von den Geschäftsführern in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres für das vergangene Geschäftsjahr aufzustellen, sofern nicht nach dem Gesetz der Jahresabschluss innerhalb der ersten sechs Monate des Geschäftsjahres aufgestellt werden darf.

Paragraph 11 Gewinnverteilung
Die Gesellschafter haben Anspruch auf den Jahresüberschuss zuzüglich eines Gewinnvortrages und abzüglich eines Verlustvortrags, soweit der sich ergebende Betrag nicht durch Beschluss nach Abs. 2 von der Verteilung unter die Gesellschafter ausgeschlossen ist.
Im Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses können die Gesellschafter Beträge in Gewinnrücklage einstellen oder als Gewinn vortragen oder bestimmen, dass sie der Gesellschaft als Darlehen zu dem gemäss Gesellschafterbeschluss festgesetzten Bedingungen verbleiben.
Die Verteilung erfolgt nach Verhältnis der Geschäftsanteile.

Paragraph 12 Gesellschafterveränderungen
Übertragung von Geschäftsanteilen
Geschäftsanteile können ganz oder teilweise von einem Gesellschafter nur veräussert werden, wenn die Gesellschafter durch Beschluss mit einer Mehrheit von 75 % der Stimmen aller Gesellschafter im Voraus zustimmen. Der betroffene Gesellschafter ist stimmberechtigt.
Austrittsrecht
Jeder Gesellschafter kann den Austritt aus der Gesellschaft erklären
a. wenn ein wichtiger Grund im Sinne des allgemeinen Gesellschaftsrechts vorliegt jederzeit oder
b. im übrigen nur sechs Monate vor einem Geschäftsjahresende, erstmals zum (Datum). Die Austrittserklärung hat durch eingeschriebenen Brief an die Gesellschaft zu erfolgen.
Ausschluss
Ein Gesellschafter ist verpflichtet, ohne seine Zustimmung aus der Gesellschaft auszuscheiden,

a. wenn und sobald über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird, sofort,
b. durch Gesellschafterbeschluss – bei dem er nicht stimmberechtigt ist – zu dem in dem Beschluss bestimmten Zeitpunkt, jedoch nicht vor Mitteilung des Beschlusses an den betroffenen Gesellschafter,

wenn in seinen Geschäftsanteil die Zwangsvollstreckung betrieben und nicht innerhalb von zwei Monaten wieder aufgehoben wird, oder
wenn in seiner Person ein wichtiger Grund eingetreten ist, der für die übrigen Gesellschafter die Fortsetzung des Gesellschaftsverhältnisses mit ihm unzumutbar macht, oder
wenn das Anstellungsverhältnis eines Gesellschafters, der nach Paragraph 5 verpflichtet ist, für die Gesellschaft tätig zu sein, endet, aus welchem Grund auch immer; im Falle des Todes gilt Abs. (4).
Tod eines Gesellschafters
Erben oder Vermächtnisnehmer eines Gesellschafters sind verpflichtet, aus der Gesellschaft auszuscheiden.
Durchführung des Ausscheidens

a. Der ausscheidende Gesellschafter ist /seine Erben/Vermächtnisnehmer sind verpflichtet, seinen/ihren Geschäftsanteil nach Massgabe eines Gesellschafterbeschlusses mit der Mehrheit der Stimmen der übrigen
Gesellschafter, bei dem er nicht stimmberechtigt ist, ganz oder geteilt an die Gesellschaft selbst, an einen oder mehrere Gesellschafter oder an von der Gesellschaft zu benennende Dritte zu übertragen oder die
Einziehung des Geschäftsanteils zu dulden.
b. Ein ausscheidender Gesellschafter erhält seine Erben erhalten eine Abfindung nach Massgabe dieses Vertrages, von dem seinen Geschäftsanteil erwerbenden Gesellschafter (von mehreren als Teilschuldner),
im Falle der Einziehung von der Gesellschaft.
Das Ausscheiden eines Gesellschafters führt nicht zur Auflösung der Gesellschaft. Die verbleibenden Gesellschafter haben unverzüglich einen Beschluss zu den Modalitäten der Fortführung zu fassen.

Paragraph13 Abfindung
Die Abfindung eines ausscheidenden Gesellschafters bemisst sich nach dem für den Geschäftsanteil zu ermittelnden Wert,{der sich unter Anwendung der steuerrechtlichen Vorschriften zur Ermittlung des gemeinen Wertes von Geschäftsanteilen mangels Ableitbarkeit aus Verkäufen ergibt . Bewertungsstichtag ist das Ende des Geschäftsjahres, in dem die Austrittserklärung des Gesellschafters bei der Gesellschaft eingeht oder der Ausschlussbeschluss gefasst wird.} Sollte zum Bewertungsstichtag eine Feststellung des Finanzamtes noch nicht erfolgt sein, ist die Wertermittlung nach den vorstehenden Massstäben unabhängig von der Feststellung des Finanzamtes vorzunehmen. Eine Berichtigung aufgrund der späteren Feststellung des Finanzamtes oder einer Betriebsprüfung findet nicht statt.
Der Gewinn für das gesamte Geschäftsjahr, in dessen Verlauf und zu dessen Ende ein Gesellschafter zum Ausscheiden verpflichtet ist, steht dem ausscheidenden Gesellschafter zeitanteilig bis zu dem Monat zu, in dessen Verlauf oder zu dessen Ende die Austrittserklärung der Gesellschaft zuging oder der Ausschlussbeschluss gefasst wurde.
Die Vergütung ist in 5 gleichen Jahresraten auszuzahlen, wobei die Fälligkeit der ersten Rate sechs Monate seit Vollzug des Ausscheidens, die folgenden Raten je ein Jahr später zu zahlen sind. Die Vergütung ist mit jährlich 2 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank von der jeweilig noch geschuldeten Höhe zu verzinsen von dem Monatsersten an, von dem ausscheidenden Gesellschafter gemäss Abs. 2 ein Gewinn nicht mehr zusteht.

Paragraph 14 Wettbewerbsverbot
Ein Gesellschafter darf ohne vorherigen zustimmenden Gesellschafterbeschluss, bei dem er nicht stimmberechtigt ist, in dem Geschäftsbereich des Gegenstandes der Gesellschaft keine Geschäfte machen für eigene oder fremde Rechnung, gelegentlich oder gewerbsmässig, unmittelbar oder mittelbar, selbständig oder unselbständig oder in jeder anderen Weise. Das Verbot umfasst insbesondere auch direkte oder indirekte Beteiligung oder Beratung an Konkurrenzunternehmen sowie die Beteiligung als stiller Gesellschafter oder Unterbeteiligter an Konkurrenzunternehmen.

Paragraph 15 Schlussbestimmungen
Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen nur im deutschen Bundesanzeiger oder einem etwa an seine Stelle tretenden Veröffentlichungsorgan.
Die Gründungskosten in Höhe von EUR {Summe} (Handelsregister, Bekanntmachungen, Beratungen, Notar) trägt die Gesellschaft.[1]
Durch die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Als Gerichtsstand wird Heidelberg vereinbart

Anmerkung:
An dieser Stelle kann auf Wunsch eine Schlichtungsvereinbarung und/oder Schiedsgerichtsvereinbarung getroffen werden. Zur Vereinbarung einer Schlichtungsklausel und/oder Schiedsklausel siehe Erläuterung unten)

Notarieller Beurkundungshinweis

……………………………………….. ………………………………………..

Heidelberg, 24.03.2021 Unterschrift

Anmerkung zu Paragraph 15 (4):

a. Die Parteien können sich auch auf die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens (Schlichtungsklausel) einigen. Es kann zusätzlich vereinbart werden, dass ein Schlichtungsversuch gescheitert sein muss, bevor der Rechtsweg beschritten werden kann.

>Informationen zur aussergerichtlichen Streitbeilegung
Muster für eine Schlichtungsklausel:

Die Vertragsparteien verpflichten sich, bei Meinungsverschiedenheiten ein Schlichtungsverfahren mit dem Ziel durchzuführen, eine interessengerechte und faire Vereinbarung im Wege einer Mediation mit Unterstützung eines neutralen Schlichters unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen, rechtlichen, persönlichen und sozialen Gegebenheiten zu erarbeiten. Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, werden vor Einschaltung der Gerichte nach der Schlichtungsordnung der Industrie- und Handelskammer …………… (z.B. XXXXX = Name der nächstgelegenen IHK mit Schlichtungsstelle) (oder der XXXX Institution) geschlichtet.

b. Möglich wäre auch die Vereinbarung einer Schiedsgerichtsklausel.
Muster für eine Schiedsgerichtsklausel:

Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Industrie- und Handelskammer …………. unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Das gerichtliche Mahnverfahren bleibt aber zulässig.

c. Möglich ist aber natürlich auch die Kombination von Schlichtung und bei Scheitern anschliessendem Schiedsgerichtsverfahren.

[1] Es ist aufgrund der Entscheidung des OLG Celle vom 11.2.2016 (Az. 9 W 10/16) in der Satzung auf Verlangen des Registergerichts nunmehr der konkrete Gesamtbetrag der Gründungskosten anzugeben


Crefo Kreditlimit kontokorrent


Top 7 anlageprospekt:

    gmbh anteile kaufen finanzierung laufende gmbh kaufen Kaufvertrag pkw leasing darlehen finanzierung

    Kauvertrag (über sukzessive Lieferung von – für Kinder)

    Zwischen (Unternehmen 1)

    Wulfhard Maler Baukrane Ges. m. b. Haftung
    mit Sitz in Ingolstadt
    Vertreten durch die Geschäftsführung Wulfhard Maler
    – nachfolgend Käufer genannt –

    und

    Hubert Seemann Vertrieb GmbH
    mit Sitz in Dortmund
    Vertreten durch die Geschäftsführung Hubert Seemann
    – nachfolgend Verkäufer genannt –

    wird folgender Kaufvertrag geschlossen:

    Die Parteien sind sich einig, dass dieser Vertrag zum Zwecke des Erwerbs von Waren im gewerblichen Bereich abgeschlossen wird.

    Als Grundlage des Kaufvertrags erkennen sowohl Verkäufer wie auch Käufer die Bedingungen, wie sie in diesem Vertrag niedergelegt sind, an. Weiterer Bestandteil dieses Vertrags sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Nr. 85226649 vom 24.03.2021 des Verkäufers. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind diesem Vertrag als Anlage beigefügt. Es gelten ausschließlich die Vertragsbedingungen des Verkäufers. Die Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nicht.

    §1 Vertragsgegenstand

    Vertragsgegenstand ist die Lieferung von insgesamt 666484 St. – für Kinder.

    §2 Gültigkeitszeitraum

    Der Vertrag tritt am 24.03.2021 in Kraft und endet am 24.03.2021. Während dieser Zeit ist lediglich die außerordentliche Kündigung möglich.

    §3 Liefertermin

    Lieferzeitraum ist vom 24.4.2021 bis zum 24.1.2021. Der Verkäufer verpflichtet sich, die unter §1 in diesem Vertrag genannte Menge 666484 St – für Kinder zu gleichen Teilen innerhalb dieses Zeitraums jeweils zum 25 eines Monats an den Käufer zu liefern.

    Der Käufer seinerseits verpflichtet sich, die Lieferungen bis zum Vertragsende zu den jeweils vereinbarten Terminen anzunehmen.

    §4 Vertragsstrafen

    Kann der Verkäufer die jeweilige Menge nicht liefern oder kann er die Teil-Lieferungen nicht termingerecht ausführen, ist er zur Zahlung einer Vertragsstrafe an den Käufer verpflichtet. Die Vertragsstrafe beträgt pro verspäteten Werktag 6 Prozent des Auftragswerts, wird aber insgesamt auf € 11853 je Teil-Lieferung begrenzt.

    §5 Kaufpreis

    Der Preis beträgt 15995616,30 Euro für 666484 St. – für Kinder. Der Kaufpreis gilt für die gesamte Vertragsdauer. Es handelt sich um Nettopreise, ohne die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer.

    §6 Zahlungsbedingungen

    Der Käufer nimmt die Bezahlung so vor, dass der Betrag spätestens am 29 Tag nach Erhalt der Rechnung beim Verkäufer eingeht.

    Leistet der Käufer die Zahlung innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungserhalt, ist er zu einem Skontoabzug in Höhe von 1 Prozent berechtigt.

    §7 Lieferbedingungen

    Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands „frei Haus“ an den in der Bestellung angegebenen Ort.

    §8 Gewährleistung

    Der Verkäufer steht für die Betriebsbereitschaft der gelieferten Ware – für Kinder ein und garantiert die Funktionsfähigkeit nach den vereinbarten technischen Daten.

    Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme der Ware und endet nach Ablauf von 2 Jahren.

    §9 Eigentumsvorbehalt

    Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus diesem Vertrag Eigentum des Verkäufers.

    §10 Erfüllungsort

    Vertraglicher Erfüllungsort für beide Vertragspartner ist Ingolstadt. Der hier genannte vertragliche Erfüllungsort ersetzt nach dem Willen beider Vertragspartner den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr. 31526584 unter § 16 genannten Erfüllungsort.

    §11 Gerichtsstand

    Als Gerichtsstand vereinbaren beide Vertragspartner ausdrücklich den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr 67576052 unter § 15 genannten Gerichtsstand.

    §12 Salvatorische Klausel

    Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder künftig unwirksam oder undurchführbar werden, so werden die übrigen Regelungen dieses Vertrages davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung verpflichten sich die Parteien schon jetzt, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahe kommt.
    Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken dieses Vertrages.

    §13 Textformklausel

    Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform.

    §14 Anlagen

    Als Anlage wurden diesem Vertrag die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr 141788611 vom 24.03.2021 beigefügt.

    Ingolstadt, 24.03.2021 Augsburg, 24.03.2021

    ……………………………………………….. ………………………………………………..

    Unterschrift Käufer Unterschrift Verkäufer


    gmbh kaufen ohne stammkapital gmbh kaufen preis


    Top 8 aufhebungsvertrag:

      investment gmbh kaufen köln Genussschein Geld verdienen mit Gmbhs gmbh mantel kaufen vorteile


      Genussschein der Hannerose Ultimo Fahrzeugteile GmbH

      Herr / Frau Nele Backes dieser Urkunde ist nach Maßgabe der umseitig abgedruckten Bedingungen
      mit einem Nominalbetrag von
      239.425 ,- EURO
      (in Worten: zwei drei neun vier zwei fünf EURO)

      am Genussrechtskapital der Hannerose Ultimo Fahrzeugteile GmbH,
      Handelsregister: Amtsgericht Halle HRB 69548, beteiligt.

      Halle, 24.03.2021 Hannerose Ultimo
      Unterschrift


      Bedingungen

      § 1 Genussrechtskapital

      1. Das Genussrechtskapital Hannerose Ultimo Fahrzeugteile GmbH (folgend die ‚Gesellschaft‘) entspricht der Nominalbetragssumme aller ausgegebenen Genussrechte, gleich, ob diese in einem Wertpapier verbrieft sind (Genussschein) oder nicht (unverbrieftes Genussrecht).
      2. Das Genussrechtskapital erhöht sich durch Emission weiterer Genussrechte sowie Kapitalheraufsetzungen gem. Abs. (4) und verringert sich durch Kündigungen gem. § 3 sowie Verlustbeteiligung gem. Abs. (3).
      3. Das Genussrechtskapital geht Gesellschafteransprüchen im Range vor, Gläubigeransprüchen im Range nach. Etwaige handelsrechtliche Verluste eines Geschäftsjahres (= Kalenderjahr) werden zunächst zu Lasten des Komplementär- oder Kommanditkapitals behandelt und gebucht.
        Übersteigt der Verlust eines Geschäftsjahres die Summe der zu Geschäftsjahresbeginn in der Eröffnungsbilanz bilanzierten Gesellschafterkapitalien, so wird das Genussrechtskapital mit quotaler Wirkung für alle Genussrechtsinhaber um den übersteigenden Betrag herabgesetzt. Eine Nachschussverpflichtung der Genussrechtsinhaber ist ausgeschlossen.
      4. Wurde das Genussrechtskapital gemäß Abs. (3) gemindert, so sind Gewinne solange ausschließlich dem Genussrechtskapital zuzurechnen, bis der herabgesetzte Betrag wiederhergestellt ist.

      § 2 Gewinnanspruch

      1. Der Genussrechtsinhaber hat Anspruch auf eine kalenderjährlich wiederkehrende Grundgewinnbeteiligung in Höhe von 11 % des vorseitig abgedruckten Nominalbetrages, sofern die Nettoinvestitionsrentabilität des Hannerose Ultimo Fahrzeugteile GmbH Portfolios im nämlichen Kalenderjahr nicht geringer als 0 % ist.
      2. Der Genussrechtsinhaber hat Anspruch auf eine kalenderjährlich wiederkehrende Überschussbeteiligung in Höhe der Hälfte jenes Prozentpunktsatzes des vorseitig abgedruckten Nominalbetrages, um den die Nettoinvestitionsrentabilität des Hannerose Ultimo Fahrzeugteile GmbH Portfolios im nämlichen Kalenderjahr 5 % übersteigt.
      3. Die Nettoinvestitionsrentabilität des Hannerose Ultimo Fahrzeugteile GmbH Portfolios ermittelt sich aus dem Verhältnis aller jener Zahlungsmittelzugänge eines Geschäftsjahres, die nicht dem Kapitalerhalt zuzurechnen sind, zum ursprünglich hingegebenen Anlagebetrag sämtlicher nach dem 24.03.2021 je erworbener Investitionsgüter.

      § 3 Ausschüttungsfälligkeit

      1. Der Genussrechtsinhaber hat Anspruch auf Ausschüttung eines Betrages in Höhe seines gemäß § 1 festzustellenden Gewinnanspruches bis zum 31. Januar des jeweiligen Folgejahres, den die Gesellschaft schuldbefreiend dem letzten ihr bekannten Inhaber dieses Genussscheines leistet.
      2. Die Gesellschaft ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, auf die gemäß Abs. (1) zu erwartende Ausschüttungszahlung eine mit kaufmännischer Vorsicht zu bemessende abschlagsweise Halbjahresausschüttung bis zum 31. Juli vorzunehmen. Einmal geleistete Halbjahresausschüttungen können gegen künftige Ausschüttungsansprüche aufgerechnet werden, jedoch nicht zur Zahlung zurückgefordert werden.

      § 4 Laufzeit / Kündigung

      1. Das Genussrecht ist jährlich mit einer Frist von sieben Monaten zum Kalenderjahresende kündbar, erstmalig zum 31.12.2021.
      2. Mit dem Wirksamwerden der Kündigung entsteht für den Genussrechtsinhaber Anspruch auf eine Kündigungszahlung, deren Höhe dem Nominalbetrag entspricht.
      3. Das Kündigungsrecht der Gesellschaft ist ausgeschlossen, solange das Genussrechtskapital gemäß § 0 Abs. (3) herabgesetzt ist.
      4. Abweichend von Abs. (1) und (3) besteht ein Sonderkündigungsrecht der Gesellschaft für jenen Fall, dass eine Rechtsnorm in der Bundesrepublik Deutschland zum Tragen käme, welche die wirtschaftliche Position der Gesellschaft bezüglich der Genussrechte wesentlich beeinflusste.

      § 5 Information

      1. Der Genussrechtsinhaber ist über den Gang der Geschäfte bis zum 31. Juli eines Jahres für das zugehörige erste Kalenderhalbjahr, bis zum 31. Januar für das vorangegangene Kalenderjahr mit einem per E-Mail oder auf der Homepage der Gesellschaft bereitzustellendem Bericht zu informieren.
      2. Der Bericht hat über die Feststellung des gemäß § 1 ermittelten Gewinnanspruches Rechnung zu legen.
      3. Dem Genussrechtsinhaber ist auf Anfrage Einsichtnahme in jene Handelsbriefe der Gesellschaft zu gewähren, welche die Portfoliotransaktionen und Portfoliobestände sowie die Berechnung der Nettoinvestitionsrentabilität berühren, soweit diese keine wesentlichen Geschäftsgeheimnisse bergen.

      Halle, 24.03.2021
      Hannerose Ultimo


      gesellschaft gründen immobilien kaufen logistik


      Top 7 anlageprospekt:

        gmbh kaufen mit arbeitnehmerüberlassung gmbh anteile kaufen notar Beratung FORATIS gmbh kaufen

        Beratungsvertrag der Anni Thelen Imbissbetriebe GmbH

        Zwischen

        der Firma Anni Thelen Imbissbetriebe GmbH
        Sitz in Erlangen
        – Auftraggeber –
        Vertreten durch den Geschäftsführer Anni Thelen

        und

        der Firma Gerolda Kühn Zoofachhandel Gesellschaft mit beschränkter Haftung
        Sitz in Magdeburg
        Vertreten durch den Geschäftsführer Gerolda Kühn

        – Auftragnehmer –

        wird folgender Beratungsvertrag geschlossen:

        § 1 Vertragsgegenstand

        Der Auftraggeber erteilt hiermit dem Auftragnehmer den Auftrag, ihn bei folgenden Entscheidungen/Vorhaben zu beraten:

        Erweiterung des Tätigkeitsfeldes auf .

        Einstellung von folgenden Positionen:

        1. – Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r
        2. – Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer/in
        3. – Elektroniker/in – Geräte und Systeme
        4. – Kaufmännische/r Assistent/in / Wirtschaftsassistent/in – Betriebsinformatik
        5. – Erzieher/in – Jugend- und Heimerziehung
        6. – Servicekaufmann/-frau – Luftverkehr
        7. – Fachpraktiker/in für Metallbau (§66 BBiG/§42r HwO)
        8. – Stuckateur/in
        9. – Zahntechniker/in

        2. Bestandteile dieses Vertrages sind:

        Allg. Beratungsbedingungen des Auftragnehmers

        § 2 Leistungen des Auftragnehmers

        Zur Erfüllung der in § 1 genannten Aufgaben wird der Auftragnehmer insbesondere folgende Leistungen erbringen:

        Vorgehensweise und Zeitplan, Zusammensetzung und Funktion der einzelnen Projektgruppen, Dokumentation des Ergebnisses

        § 3 Vergütung

        Der Auftragnehmer erhält für seine Leistung pro h eine Vergütung in Höhe von 95 EUR zzgl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Die Vergütung ist jeweils zum 2 fällig

        Übernachtungskosten werden dem Auftragnehmer in nachgewiesener Höhe ersetzt, Spesen gemäß den steuerlichen Höchstsätzen. Ebenso werden dem Auftragnehmer ersetzt bei Benutzung

        der Bahn: Fahrtkosten 1. Klasse,
        eines Flugzeuges: Flugkosten der 1 Klasse,
        des Pkw: 69 Cent für jeden gefahrenen Kilometer.

        Die Wahl des günstigsten Verkehrsmittels bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten. Dieser ist jedoch verpflichtet, Fahrtkosten jeweils nach den kürzesten Entfernungen zu berechnen und Reisen, deren Kosten nicht in einem vernünftigen Verhältnis zum Gesamthonorar stehen, nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Auftraggebers zu unternehmen.

        Der Auftraggeber zahlt an den Auftragnehmer bei Auftragserteilung einen Vorschuss in Höhe von 45 TEURO. Ein weiterer Betrag in Höhe von 104 TEURO ist zum 14 fällig. Den Restbetrag zahlt der Auftraggeber nach Abschluss der Arbeiten.

        3. Alle in Absatz 1 und 2 genannten Beträge verstehen sich als Nettobeträge zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

        § 4 Zeit und Ort der Leistungserbringung

        Der Auftragnehmer bestimmt seinen Arbeitsort und seine Arbeitszeit eigenverantwortlich.

        Der Auftragnehmer verpflichtet sich jedoch, dem Auftraggeber 9 mal im Monat ganztägig in dessen Hause zur Verfügung zu stehen. Der Auftraggeber stellt einen Arbeitsplatz innerhalb seiner Räumlichkeiten bereit.

        § 5 Berichterstattung

        Der Auftragnehmer erstattet dem Auftraggeber einen schriftlichen Bericht über seine laufende Arbeit und deren Ergebnisse. Die Berichterstattung kann nach Wahl des Auftraggebers einmalig oder entsprechend dem Arbeitsfortschritt in Form von Zwischenberichten erfolgen.

        In jedem Fall ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber spätestens zum Vertragsende einen Abschlussbericht schriftlich zu erstatten. Der Abschlussbericht ist in zwei Exemplaren dem Auftraggeber vorzulegen.

        Erfüllt der Auftragnehmer diese Verpflichtungen nicht, nur unvollständig oder nicht termingerecht oder mangelhaft, ist der Auftraggeber berechtigt, neben den sonstigen Ansprüchen seine Gegenleistung zurückzuhalten.

        § 6 Aufwendungsersatz

        Der Auftraggeber erstattet dem Auftragnehmer folgende im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit anfallenden erforderlichen Aufwendungen:
        ………………………………………………………………………………………
        ………………………………………………………………………………………
        ………………………………………………………………………………………

        Weitere Auslagen werden bis zu einem Betrag von 94 EURO durch den Auftraggeber ersetzt:
        ………………………………………………………………………………………
        ………………………………………………………………………………………
        ………………………………………………………………………………………

        Der Ersatz aller sonstigen Aufwendungen des Auftragnehmers bedarf der (schriftlichen) Zustimmung des Auftraggebers.

        § 7 Wettbewerbsverbot

        Während der Laufzeit des Vertrages verpflichtet sich der Auftragnehmer, sein Wissen und Können nicht in die Dienste eines mit dem Auftraggeber in Konkurrenz stehenden Unternehmens zu stellen oder ein solches zu gründen.

        § 8 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

        Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Auftragnehmer alle für die Ausführung seiner Tätigkeit notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden, ihm alle Informationen erteilt werden und er von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt wird. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Auftragnehmers bekannt werden.

        Auf Verlangen des Auftragnehmers hat der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.

        § 9 Schweigepflicht

        Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über alle Informationen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel ob es sich dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet.

        § 10 Datenschutz

        Erfolgt eine Verarbeitung personenbezogener Daten für den Auftraggeber, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, hinreichende Garantien dafür zu bieten, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung im Einklang mit den Anforderungen der DSGVO erfolgt und den Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet.

        Der Auftragnehmer nimmt keine weiteren Auftragsverarbeiter ohne vorherige gesonderte oder allgemeine schriftliche Genehmigung des Verantwortlichen in Anspruch.
        Im Fall einer allgemein schriftlichen Genehmigung informiert der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen immer über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die
        Ersetzung anderer Auftragsverarbeiter, wodurch der Auftraggeber die Möglichkeit erhält, gegen derartige Veränderungen Einspruch zu erheben.
        In Bezug auf die Inhalte eines Auftragsdatenverarbeitungsvertrages gelten die Anforderungen nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO.

        § 11 Vertragsdauer / Kündigung

        Der Vertrag wird mit der Unterzeichnung wirksam und läuft auf unbestimmte Zeit.

        Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende zu kündigen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

        Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

        § 12 Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen

        Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm zur Verfügung gestellten Geschäfts- und Betriebsunterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren, insbesondere dafür zu sorgen, dass Dritte nicht Einsicht nehmen können. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen sind während der Dauer des Vertrages auf Anforderung, nach Beendigung des Vertrages unaufgefordert dem Vertragspartner zurückzugeben.

        § 13 Sonstige Ansprüche/Rentenversicherung

        Mit der Zahlung der in diesem Vertrag vereinbarten Vergütung sind alle Ansprüche des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber aus diesem Vertrag erfüllt.

        Für die Versteuerung der Vergütung hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen.

        Der Auftragnehmer wird darauf hingewiesen, dass er nach § 2 Nr. 9 SGB VI rentenversicherungspflichtig sein kann, wenn er auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig ist und keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt, deren Arbeitsentgelt aus diesem Beschäftigungsverhältnis regelmäßig 450,– EURO im Monat übersteigt.

        § 14 Schlussbestimmungen

        Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel.

        Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

        Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt.

        Gerichtsstand ist Erlangen

        Erlangen, 22.03.2021 Magdeburg, 22.03.2021

        ……………………………………………………………………… ………………………………………………………………………

        Unterschrift Auftraggeber Unterschrift Auftragnehmer
        Anni Thelen Imbissbetriebe GmbH Gerolda Kühn Zoofachhandel Gesellschaft mit beschränkter Haftung
        Anni Thelen Gerolda Kühn


        gmbh grundstück kaufen gmbh firmen kaufen

        Unternehmensgründung -GmbH

        gesellschaften GmbH Aktive Unternehmen, gmbh


        Top 4 impressum:

          kann gesellschaft immobilien kaufen aüg Firma gmbh kaufen preis gmbh anteile kaufen finanzierung

          Gesellschaftsvertrages zur Gruendung einer BGB-Gesellschaft (GbR) – GbR Vertrag – Gesellschaft buergerlichen Rechts

          Zwischen

          Frau / Herren
          Gertraut Diekmann

          Wohnhaft in Jena

          und

          Frau / Herren
          Josefa Jacobi

          Wohnhaft in Stuttgart

          wird folgender Gesellschaftsvertrag geschlossen:

          § 1 Name, Sitz und Zweck der Gesellschaft

          Zum gemeinsamen Betrieb eines Veredlung von Erzeugnissen dieser Güterabteilung, a.n.g. (z.B. Färben von Eiern)handelsgeschäftes wird von den Unterzeichnern eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts unter der Bezeichnung:

          ‚Gertraut Diekmann und Josefa Jacobi, Veredlung von Erzeugnissen dieser Güterabteilung, a.n.g. (z.B. Färben von Eiern)einzelhandel‘

          gegründet.

          Die Gesellschaft ist auf alle, dem Zweck des Unternehmens dienenden Tätigkeiten gerichtet. Es können Filialen gegründet werden.
          Sitz der Gesellschaft ist Jena.

          § 2 Dauer der Gesellschaft

          Die Gesellschaft beginnt am 22.03.2021. Ihre Dauer ist unbestimmt. Der Gesellschaftsvertrag kann unter Einhaltung einer Frist von 12 Monaten jeweils zum Schluss eines Kalenderjahres gekündigt werden.
          Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

          § 3 Geschäftsjahr

          Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

          § 4 Einlagen der Gesellschafter

          Frau / Herr Gertraut Diekmann bringt in bar 238.341,- EURO sowie Einrichtungsgegenstände und Maschinen im Wert von 763.167,- EURO ein. Frau / Herr Josefa Jacobi bringt in bar 206.441,- EURO sowie Einrichtungsgegenstände und Maschinen im Wert von 800.351,- EURO ein. Beide Gesellschafter sind entsprechend ihrer Anteile mit sofortiger Wirkung je zur Hälfte am Gesellschaftsvermögen beteiligt.

          § 5 Geschäftsführung und Vertretung

          Die Geschäfte werden von beiden Gesellschaftern gemeinschaftlich geführt. Jeder Gesellschafter ist zur Geschäftsführung alleine berechtigt. Er vertritt die Gesellschaft im Außenverhältnis allein.

          Im Innenverhältnis ist die Zustimmung beider Gesellschafter zu nachfolgenden Rechtshandlungen und Rechtsgeschäften erforderlich:

          1. Ankauf, Verkauf und Belastung von Grundstücken
          2. Abschluss von Miet- und Dienstverträgen jeglicher Art
          3. Aufnahme von Krediten, Übernahme von Bürgschaften
          4. Abschluss von Verträgen, deren Wert im Einzelfall den Betrag von 421.956,- EURO übersteigt
          5. Aufnahme neuer Gesellschafter und Erhöhung der Einlagen

          § 6 Pflichten der Gesellschafter

          Keiner der Gesellschafter darf ohne schriftliches Einverständnis des anderen Gesellschafters außerhalb der Gesellschaft ohne Rücksicht auf die jeweilige Branche geschäftlich tätig werden. Dazu gehört auch eine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung an Konkurrenzgeschäften. Für Zuwiderhandlungen wird eine Vertragsstrafe in Höhe von je 94.500 € vereinbart.

          Fristlose Kündigung bleibt vorbehalten.

          Jeder Gesellschafter kann verlangen, dass der Mitgesellschafter alle auf eigene Rechnung abgeschlossenen Geschäfte als für die Gesellschaft eingegangen gelten lässt. Daraus folgt, dass die aus solchen Geschäften bezogenen Vergütungen herauszugeben sind oder die Ansprüche auf Vergütung an die Gesellschaft abgetreten werden müssen.

          § 7 Gewinn- und Verlustrechnung / Entnahmerecht

          Gewinn und Verlust der Gesellschaft werden nach Maßgabe der Beteiligung der Gesellschafter aufgeteilt. Jedem Gesellschafter steht eine Vorabvergütung in Höhe von 303.179,- EURO zu. Sollte die Gesellschaft nach Feststellung des Jahresabschlusses durch Auszahlung der Vorabvergütung in die Verlustzone geraten, sind die Gesellschafter zu entsprechendem Ausgleich verpflichtet.

          § 8 Kündigung eines Gesellschafters

          Im Falle der Kündigung scheidet der kündigende Gesellschafter aus der Gesellschaft aus. Der verbleibende Gesellschafter ist berechtigt, das Unternehmen mit Aktiva und Passiva unter Ausschluss der Liquidation zu übernehmen und fortzuführen. Dem ausscheidenden Gesellschafter ist das Auseinandersetzungsguthaben auszuzahlen.
          Bei der Feststellung des Auseinandersetzungsguthabens sind Aktiva und Passiva mit ihrem wahren Wert einzusetzen. Der Geschäftswert ist nicht zu berücksichtigen.
          Die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens hat in vier gleichen Vierteljahresraten zu erfolgen, von denen die erste drei Monate nach dem Ausscheiden fällig ist. Das Auseinandersetzungsguthaben ist ab dem Ausscheidungszeitpunkt in Höhe des jeweiligen Hauptrefinanzierungssatzes der Europäischen Zentralbank zu verzinsen.

          § 9 Tod eines Gesellschafters

          Im Falle des Todes eines Gesellschafters gilt § 8 entsprechend mit der Maßgabe, dass die Auseinandersetzungsbilanz zum Todestag aufzustellen ist.

          § 10 Einsichtsrecht

          Jeder Gesellschafter ist berechtigt, sich über die Angelegenheiten der Gesellschaft durch Einsicht in die Geschäftsbücher und Papiere zu unterrichten und sich aus ihnen eine Übersicht über den Stand des Gesellschaftsvermögens anzufertigen.
          Jeder Gesellschafter kann auf eigene Kosten einen zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Dritten bei der Wahrnehmung dieser Rechte hinzuziehen oder zur Wahrnehmung dieser Rechte beauftragen.

          § 11 Salvatorische Klausel

          Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
          Für den Fall der Unwirksamkeit verpflichten sich die Gesellschafter, eine neue Regelung zu treffen, die wirtschaftlich der unwirksamen Regelung weitestgehend entspricht.

          § 12 Änderungen des Vertrages

          Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

          Jena, 22.03.2021 Stuttgart, 22.03.2021

          ____________________________ ____________________________

          Unterschrift Gertraut Diekmann Unterschrift Josefa Jacobi


          büromöbel leasing firmenanteile gmbh kaufen


          Top 4 urteil:

            gesellschaft gesellschaft kaufen in deutschland Erkl&aum;rung gmbh kaufen münchen gesellschaft gründen immobilien kaufen

            Letter of Intent (Absichtserklärung) zwischen Herwig Wagner Orgelbau Gesellschaft mbH und Eveline GroÃ?mann Internetcafes Gesellschaft mbH

            Zwischen

            Herwig Wagner Orgelbau Gesellschaft mbH
            Sitz in Fürth
            – ANBIETER –
            Vertreten durch den Geschäftsführer Herwig Wagner

            und

            der Firma Eveline GroÃ?mann Internetcafes Gesellschaft mbH
            Sitz in Kassel
            Vertreten durch den Geschäftsführer Eveline GroÃ?mann

            – ANWENDER –

            1. Vorbemerkungen

            Die ANWENDER GMBH möchte ihr System umstellen und beabsichtigt insofern Software von ANBIETER einzusetzen und ANBIETER zusätzlich mit der Projekt- und Einführungsunterstützung zu beauftragen.

            Die Parteien halten nachstehend den Stand ihrer bisherigen Verhandlungen und ihre vorläufigen Vereinbarungen fest. Sie begründen damit noch keine Verpflichtung zum Abschluss eines Lizenz- und Dienstleistungsvertrages. Vielmehr haben die Parteien bis zur Unterzeichnung des entsprechenden Vertrages das Recht, jederzeit ohne Angaben von Gründen von den weiteren Verhandlungen Abstand zu nehmen. Der später abschließende Vertrag (Hauptvertrag) soll folgenden wesentlichen Inhalt haben:

            2. Wesentlicher Inhalt des zwischen ANWENDER GMBH und ANBIETER abzuschließenden Lizenz- und Dienstleistungsvertrags (Hauptvertrag)

            Gegenstand der vorgesehenen vertraglichen Vereinbarung ist der Erwerb und die Installation der Software für einen Testbetrieb. Dieser Testbetrieb soll ab dem 21.03.2021 in einen Echtbetrieb übergehen.

            Der zu vereinbarende Dienstleistungsteil soll konkrete Abstimmungen und ein Konzept zur Einführungs- und Projektunterstützung, Echtstartunterstützung, zur Einrichtung und Abstimmung der Schnittstellen sowie die notwendigen Anwenderschulungen enthalten.

            3. Zeitplan

            Die Parteien stimmen darin überein, dass sie schnellstmöglich Gespräche zur Ausarbeitung eines Lizenz- und Dienstleistungsvertrages im Geiste dieser Absichtserklärung aufnehmen mit dem Ziel eines zügigen Vertragsabschlusses.

            Beide Parteien sind bereit, die für den Vertragsabschluss erforderlichen Vorleistungen nach Treu und Glauben zu erbringen und zur Erreichung des Vertragsabschlusses partnerschaftlich zusammenzuarbeiten. Sie werden alle hierfür erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen.

            4. Inkrafttreten und Laufzeit der Absichtserklärung

            Diese Absichtserklärung tritt mit der Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft und endet automatisch mit Abschluss eines Hauptvertrages zwischen den Parteien, spätestens jedoch am 22.2.2025, es sei denn, die Parteien haben einvernehmlich eine Verlängerung der Laufzeit dieser Absichtserklärung schriftlich vereinbart.

            5. Geheimhaltung

            Die der anderen Partei übergebenen Unterlagen, Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke dieser Absichtserklärung verwendet werden.

            Die vorstehende Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für Informationen, wenn und soweit

            diese bereits vor Offenlegung gegenüber der anderen Partei und ohne Geheimhaltungsverpflichtung rechtmäßig in ihrem Besitz waren;
            diese ohne ihr Zutun veröffentlicht worden oder anderweitig ohne ihr Verschulden allgemein bekannt geworden sind;
            diese ihr nach Abschluss der Absichtserklärung von einem oder mehreren Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung rechtmäßig, also ohne Bruch dieser Vereinbarung durch die empfangende Partei, übermittelt wurden;
            diese schriftlich durch die offenlegende Partei gegenüber der anderen Partei freigegeben werden;

            – diese ohne entsprechende Verpflichtungen und Beschränkungen von der offenlegenden Partei einem Dritten zugänglich gemacht worden sind.

            6. Schlussbestimmungen

            Frühere mündliche oder schriftliche Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieser Absichtserklärung sind mit deren Inkrafttreten gegenstandslos.

            Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

            Rechte und Pflichten aus dieser Absichtserklärung werden durch Formumwandlung bzw. Neustrukturierungen der Betriebsorganisation der Parteien, auch wenn diese zur Ausgliederung von Betriebsteilen oder zur Schaffung neuer Rechtspersönlichkeiten führen, nicht berührt.

            Sollte eine Bestimmung dieser Absichtserklärung unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung unverzüglich durch eine solche wirksame ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

            Auf diese Absichtserklärung findet deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist Fürth.

            Fürth, 21.03.2021 Kassel, 21.03.2021

            ______________________________ ______________________________

            Unterschrift ANBIETER Unterschrift ANWENDER
            Herwig Wagner Orgelbau Gesellschaft mbH Eveline GroÃ?mann Internetcafes Gesellschaft mbH
            Herwig Wagner Eveline GroÃ?mann


            gmbhkaufen erfahrung gesellschaft kaufen kosten


            Top 7 Businessplan:

              Angebote zum Firmenkauf gmbh mit 34d kaufen Businessplan Kapitalgesellschaft gmbh kaufen 34c

              Muster eines Businessplans

              Businessplan Silvio Erdmann Maschinen u. Maschinenteile Gesellschaft mit beschraenkter Haftung

              Silvio Erdmann, Geschaeftsfuehrer
              Silvio Erdmann Maschinen u. Maschinenteile Gesellschaft mit beschraenkter Haftung
              Krefeld
              Tel. +49 (0) 1534082
              Fax +49 (0) 4718883
              Silvio Erdmann@hotmail.com

              Inhaltsverzeichnis

              MANAGEMENT SUMMARY 3

              1. UNTERNEHMUNG 4
              1.1. Geschichtlicher Hintergrund 4
              1.2. Unternehmensziel und Leitbild 4
              1.3. Unternehmensorganisation 4
              1.4. Situation heute 4

              2. PRODUKTE, DIENSTLEISTUNG 5
              2.1. Marktleistung 5
              2.2. Produkteschutz 5
              2.3. Abnehmer 5

              3. Markt 6
              3.1. Marktuebersicht 6
              3.2. Eigene Marktstellung 6
              3.3. Marktbeurteilung 6

              4. KONKURRENZ 7
              4.1. Mitbewerber 7
              4.2. Konkurrenzprodukte 7

              5. MARKETING 8
              5.1. Marktsegmentierung 8
              5.2. Markteinfuehrungsstrategie 8
              5.3. Preispolitik 8
              5.4. Verkauf / Vertrieb / Standort 8
              5.5. Werbung / PR 8
              5.6. Umsatzziele in EUR 1000 9

              6. STANDORT / LOGISTIK 9
              6.1. Domizil 9
              6.2. Logistik / Administration 9

              7. PRODUKTION / BESCHAFFUNG 9
              7.1. Produktionsmittel 9
              7.2. Technologie 9
              7.3. Kapazitaeten / Engpaesse 9
              7.4. Wichtigste Lieferanten 10

              8. MANAGEMENT / BERATER 10
              8.1. Unternehmerteam 10
              8.2. Verwaltungsrat 10
              8.3. Externe Berater 10

              9. RISIKOANALYSE 11
              9.1. Interne Risiken 11
              9.2. Externe Risiken 11
              9.3. Absicherung 11

              10. FINANZEN 11
              10.1. Vergangenheit 11
              10.2. Planerfolgsrechnung 12
              10.3. Bilanz per 31.12.2009 12
              10.4. Finanzierungskonzept 12

              11. ANFRAGE FUER FREMDKAPITALFINANZIERUNG 12

              Management Summary

              Die Silvio Erdmann Maschinen u. Maschinenteile Gesellschaft mit beschraenkter Haftung mit Sitz in Krefeld hat das Ziel Maschinen u. Maschinenteile in der Bundesrepublik Deutschland erfolgreich neu zu etablieren. Sie bezweckt sowohl die Entwicklung, Produktion als auch den Handel mit Maschinen u. Maschinenteile Artikeln aller Art.

              Die Silvio Erdmann Maschinen u. Maschinenteile Gesellschaft mit beschraenkter Haftung hat zu diesem Zwecke neue Maschinen u. Maschinenteile Ideen und Konzeptentwicklungen entworfen. Maschinen u. Maschinenteile ist in der Bundesrepublik Deutschland im Gegensatz zum nahen Ausland und den USA noch voellig unterentwickelt. Es gibt erst wenige oeffentliche Geschaefte, keine Maschinen u. Maschinenteile Onlineshops mit einem breiten Produkteangebot und einer Auswahl an klar differenzierten Produkten in Qualitaet und Preis.

              Die selbstentwickelten Spezialprodukte der Silvio Erdmann Maschinen u. Maschinenteile Gesellschaft mit beschraenkter Haftung werden selbsthergestellt und ueber das Unternehmen sowie Aussenstellen zusammen mit den uebrigen Produkten vertrieben. Es besteht aufgrund des eingesetzten Booms an neuen oeffentlichen Shops und allgemein des immer beliebter werdenden Handels von Maschinen u. Maschinenteile eine hohes Absatzpotenzial fuer die vorliegende Geschaeftsidee. Allerdings ist damit zu rechnen, dass mit dem steigenden Bedarf Grossverteiler in das Geschaeft einsteigen koennten. Einzelne Versuche von Grossverteiler scheiterten am Know-how und der zoegerlichen Vermarktung.

              Fuer den weiteren Aufbau des Unternehmens und den Markteintritt benoetigt das Unternehmen weiteres Kapital im Umfange von EUR 4 Millionen. Dafuer suchen die Gruender weitere Finanzpartner. Das Unternehmen rechnet in der Grundannahme bis ins Jahr 2019 mit einem Umsatz von EUR 126 Millionen und einem EBIT von EUR 12 Millionen

              1. Unternehmung

              1.1. Geschichtlicher Hintergrund

              Das Unternehmen wurde von
              a) Deborah Appel, geb. 1981, Krefeld
              b) Annamarie Becker, geb. 1976, Neuss
              c) Barthold Adliswiler, geb. 1993, Wirtschaftsjuristin, Kassel

              am 19.1.204 unter dem Namen Silvio Erdmann Maschinen u. Maschinenteile Gesellschaft mit beschraenkter Haftung mit Sitz in Krefeld als Kapitalgesellschaft mit einem Stammkapital von EUR 768000.- gegruendet und im Handelsregister des Krefeld eingetragen.

              Das Stammkapital ist aufgeteilt in à nominell EUR 1000.-. Die Gruender a) – d) sind am Unternehmen mit 23% und der Gruender e) mit 26% am Stammkapital beteiligt. Die operative Aufnahme des Geschaeftes fand per 1. Januar des Gruendungsjahres statt.

              1.2. Unternehmensziel und Leitbild

              Automobilzulieferer Bedeutung Lage Die weltweit größten Automobilzulieferer Navigationsmenü

              1.3. Unternehmensorganisation

              Die Geschaeftsleitung wird von Silvio Erdmann, CEO, Tell Elexiker CFO wahrgenommen. Um die geplanten Expansionsziele zu erreichen, soll der Personalbestand per 1. April 2019 wie folgt aufgestockt werden:
              26 Mitarbeiter fuer kaufmaennische Arbeiten
              26 Mitarbeiter fuer Entwicklung
              16 Mitarbeiter fuer Produktion
              39 Mitarbeiter fuer Verkauf
              Das Unternehmen verfuegt ueber Bueroraeumlichkeiten, Produktions- und Lagerraeumlichkeiten in Krefeld im Umfange von rund 61000 m2. Das Finanz- und Rechnungswesen wird mittels der modernen EDV-Applikation ALINA durch zwei Mitarbeiter betreut und vom CFO gefuehrt.

              1.4. Situation heute

              Das Unternehmen hat im ersten Geschaeftsjahr per 31. Dezember einen Umsatz von EUR 12 Millionen und einen EBIT von EUR 494000.- erwirtschaftet.

              2. Produkte, Dienstleistung

              2.1. Marktleistung

              Das Unternehmen hat folgende Artikel im Angebot:
              nder Tendenz ÃƒÂ¢Ã‚€Â“ und nur 22 Prozent von den Herstellern. Die offizielle Statistik zeigt bei der Beschäftigung etwa einen Gleichstand. Danach arbeiteten 329.000 Menschen 2006 bei den Herstellern und 321.000 bei den Zulieferern. Das Fraunhofer-Institut ISI hat in einer Untersuchung festgestellt, dass der tatsächliche direkte Beschäftigungsanteil der Zulieferindustrie mit rund einer Million dreimal so hoch ist wie bisher angenommen.

              Lage
              Die Automobilzulieferindustrie ist einem extrem hohen Druck von verschiedenen Seiten ausgesetzt.[1][2] Die Einflussfaktoren reichen von härter werdendem globalem Wettbewerb, Kosten- und Preisdruck der KFZ-Hersteller, Anstieg der Materialpreise bis hin zum Verhalten von Banken und Finanzinvestoren. Die Folgen sind:

              Die Konzentrationsprozesse beschleunigen sich. In den kommenden Jahren wird die Zahl der Zulieferbetriebe in Deutschland hauptsächlich aufgrund fehlender Finanzmittel weiter sinken. Nach der Studie „FAST 2015“ von der Fraunhofer-Gesellschaft und Mercer wird diese Zahl bis 2015 um die Hälfte zurückgehen.
              Diese Konsolidierung auf Tier-1 erhöht auch die Spannungen zwischen Tier-1- und Tier-2-Lieferanten.
              Zulieferer mit einem Umsatzvolumen von 40 bis 100 Mio. Euro sind seit mehreren Jahren am stärksten vom Rückgang des Rohertrags und der Umsatzrendite betroffen. Die Gewinner waren dagegen Zulieferer mit einem Umsatzvolumen von 100 bis 500 Mio. Euro (IKB-Analyse).
              Insolvenzen nehmen zu.
              Besonders hart betroffen sind Automobilzulieferer in Südamerika. Laut einer 2012 veröffentlichten Studie sind 38 % aller Zulieferer in Argentinien unprofitabel.[3]
              Insbesondere führt der massive Preisdruck dazu, dass Entwicklungsbudgets bei Zulieferern heruntergefahren werden und sich das Innovationstempo verlangsamt. Zudem führt diese Preisdrückerei nach aller Erfahrung zu sinkender Qualität.[4] Die steigende Zahl der Rückrufaktionen sind unter anderem ein Indiz dafür.
              Eine weitere Herausforderung für Automobilzulieferer liegt auch in dem Wandel am Markt, welcher mit neuen Entwicklungen (etwa durch Veränderungen an den Antriebssträngen bei neuen Fahrzeugmodellen) einhergeht.[5][6]
              Eine Möglichkeit für Automobilzulieferer, sich Erleichterung zu verschaffen, liegt im Aufbau von Lieferketten und Zweigwerken im Ausland. Europäische Zulieferer bauen in den letzten Jahren verstärkt Zweigwerke in den Ländern in denen ihre (europäischen) Kunden Werke haben, z. B. in China. Somit ist die Lieferkette kürzer und es können neue Kunden erschlossen werden. So sind deutsche Zulieferbauteile im Ausland vielerorts, etwa im Silicon-Valley in Kalifornien, sehr gefragt.[7] Dies ermöglicht, neue Absatzmärkte und Geschäftsfelder zu erschließen sowie die Stückzahlen zu erhöhen.

              Die weltweit größten Automobilzulieferer
              → Hauptartikel: Liste der größten Automobilzulieferer
              Siehe auch
              Zulieferpyramide
              Supply-Chain-Management
              Literatur
              David Braun: Von welchen Supply-Chain-Management-Maßnahmen profitieren Automobilzulieferer? Eine wertorientierte Analyse an der Schnittstelle zwischen Zulieferer und Automobilhersteller. Gabler 2011, (zugl.: Univ. Marburg, Diss., 2011), ISBN 978-3-8349-3389-8.
              Hendrik Degenhardt: Zulieferer-Abnehmer-Kopplung bei Standortentscheidungen am Beispiel der deutschen Automobilzulieferindustrie. Shaker 2011, (zugl.: Techn. Univ. Darmstadt, Diss., 2011), ISBN 978-3-8440-0466-3.
              Fischer / Reichmann / Neubeck: Rechnungslegung in der Automobilzulieferindustrie. Vahlen, 3. Auflage 2012, ISBN 978-3-8006-3947-2.
              Rainer Kurek: Erfolgsstrategien für Automobilzulieferer: Wirksames Management in einem dynamischen Umfeld. Springer 2004, ISBN 978-3-540-20885-3.
              Weblinks
              Motor & Equipment Manufacturers Association (englisch)
              CLEPA European Association of Automotive Suppliers (englisch)
              Einzelnachweise

              â

              Bei den Produkten lit. a) – d) handelt es sich um gaengige, erprobte Produkte, die im Wesentlichen aus den USA importiert werden. Bei den Produkten e) handelt es sich ausschliesslich um Erfindungen der Silvio Erdmann Maschinen u. Maschinenteile Gesellschaft mit beschraenkter Haftung, vgl. Ziffer 2.2.

              Das Produkteangebot rundet saemtliche Beduerfnisse eines Kunden fuer die Umsetzung seines Projektes zu deutlich tieferen Preisen als diejenige der Konkurrenz ab. Mit jedem Verkauf erfolgt eine Beratung des Kunden vor Ort. Zudem geniesst er den Vorteil, innovative neue Produkte dank der ausgewiesenen Fachkompetenz von Silvio Erdmann Maschinen u. Maschinenteile Gesellschaft mit beschraenkter Haftung kennenzulernen.

              2.2. Produkteschutz

              Die Spezialprodukte der Silvio Erdmann Maschinen u. Maschinenteile Gesellschaft mit beschraenkter Haftung sind mit den Patenten Nrn. 947.471, 682.944 sowie 151.483 in der Bundesrepublik Deutschland, Deutschland, Oesterreich, Frankreich und Italien bis 2031 geschuetzt.

              2.3. Abnehmer

              Das Unternehmen ist vollstaendig abhaengig vom Endkonsumenten. Es besteht ein grosses Potenzial. Erkannt wurde auch, dass der Anfangspreis und die Beratung eine sehr wesentliche Rolle beim Einkauf spielen. Die Nachrage ist eng verknuepft mit dem eigentlichen Markt, der in Ziffer 3 nachstehend eingehend beschrieben wird.

              3. Markt

              3.1. Marktuebersicht

              Gemaess eigener Einschaetzung betraegt derzeit das Marktvolumen in der Bundesrepublik Deutschland rund EUR 612 Millionen. In der Bundesrepublik Deutschland sind heute 72000 Personen im Maschinen u. Maschinenteile Segment taetig und geben im Durchschnitt rund EUR 185000.- pro Jahr fuer Equipment aus. Aufgrund der durchgefuehrten Befragungen und eigener Einschaetzung besteht in den naechsten 7 Jahren ein markantes Wachstum. Wir rechnen bis ins Jahr 2026 mit knapp einer Verdoppelung des Volumens.

              Neue technische Entwicklungen sind nur in unwesentlichen Teilbereichen zu erwarten.

              3.2. Eigene Marktstellung

              Die eigene Marktstellung ist mit EUR 6 Millionen noch unbedeutend. Die massive Nachfrage in unserem Shop am bisherigen Domizil laesst aber ein grosses Potential fuer Marktgewinne erwarten. Wir strengen einen Marktanteil in den naechsten 4 Jahren von 4 0% an, was einem Umsatz von rund EUR 170 Millionen entsprechen duerfte.

              3.3. Marktbeurteilung

              Maschinen u. Maschinenteile ist in der Bundesrepublik Deutschland im Trend! Maschinen u. Maschinenteile hat sich in der Bundesrepublik Deutschland in den vergangenen fu4 Jahren zu einem Trend entwickelt, die nicht nur aeltere, sondern vor allem Personen beiderlei Geschlechts in den Altersjahren 18 – 66 anspricht. Diese Annahme wird durch die um mehr als 6 0% jaehrlich wachsenden Mitgliederzahlen der Bundesrepublik Deutschlanderischen IHKs gestuetzt. V

              Die notwendige Ausbildung zur Ausuebung im Sektor Maschinen u. Maschinenteile wird von den einzelnen Orten reichlich angeboten. Aber auch im Ausland sind Pruefungen in Kombination mit Ferien machbar und beliebt. In der Branche bestehen derzeit noch lokal sehr verschiedene staatliche und politische Huerden fuer die Erstellung und den Betrieb von Maschinen u. Maschinenteile Produktionsanlagen. Die Entwicklung der vergangenen drei Jahre hat aber gezeigt, dass der Boom nicht mehr aufzuhalten ist und auch den Mittelstand der Bevoelkerung erfasst hat.

              Das Kaufverhalten der Kunden duerfte unterschiedlich sein. Es ist von folgender Marktaufteilung auszugehen:

              Regionen Marktanteil Tendenz
              DeutschBundesrepublik Deutschland 29 %
              England 31%
              Polen 37%
              Oesterreich 36%
              Oesterreich 48%

              Substitutionsmoeglichkeiten bestehen in dem Sinne, als auch Maschinen u. Maschinenteile durch andere Sport- und Freizeitaktivitaeten verdraengt werden koennte. Derzeit bestehen allerdings derart viele und zersplitterte Sport- und Freizeittrends, dass sich bis heute kein anderer starker Trend herausbilden konnte.

              Erfahrungen in den USA und England, der Geburtsstaette der Maschinen u. Maschinenteile, zeigen, dass mit der starken Abdeckung von Shops und Plaetzen der Markt wohl gesaettigt ist, aber nach wie vor ein bescheidenes Wachstum von rund 41% vorhanden ist. Im Vergleich zur USA ist die Platzdichte in der Bundesrepublik Deutschland rund 42 mal kleiner.

              4. Konkurrenz

              4.1. Mitbewerber

              Im Moment werden wir von kleinen Shops der einzelnen Gemeinden und einigen kleineren Shops konkurrenziert. Die meisten dieser Shops bieten sehr renommierte Marken zu 14 – 65% hoeheren Preisen im Vergleich zu den USA an. Wir befuerchten, dass sich in den naechsten Jahren auch Grossverteiler diese Produkte in ihr Sortiment aufnehmen koennten und zu klar tieferen Preisen vertreiben wuerden. Es ist kaum zu erwarten, dass die Konkurrenz ihre Strategien aendern wird. Sie werden die Hochpreispolitik weiter verfolgen, da sie ansonsten aufgrund ihres hohen Fixkostenanteils keine ueberlebenschancen haetten.

              4.2. Konkurrenzprodukte

              Weil wir neben wenigen Eigenmarken vor allem Handelsprodukte einsetzen werden, sind wir von Konkurrenzprodukten mehrheitlich unabhaengig.

              5. Marketing

              5.1. Marktsegmentierung

              Kundensegemente:

              Marktgebiete:

              5.2. Markteinfuehrungsstrategie

              Erschliessung der Marktgebiete

              5.3. Preispolitik

              Preise bewegen sich rund 18% unter den Preisen der Mitbewerber.

              5.4. Verkauf / Vertrieb / Standort

              Wir wollen Verkaufspunkte (POS) sukzessive auf der Basis der Markteinfuehrungsstrategie gemaess Ziffer 5.2. in der ganzen Bundesrepublik Deutschland einrichten. Zusaetzlich sind wir in den groessten Verbaenden der Bundesrepublik Deutschland vertreten. Weiter werden wir an Messen aller Art teilnehmen. Der heutige Standort dient einerseits als POS und als Verwaltungszentrum und Zentrallager. Sukzessive werden auf der Basis der Markteinfuehrungsstrategie gemaess Ziffer 5.2. neue Verkaufsstandorte eingerichtet und betrieben.

              5.5. Werbung / PR

              Die Werbung/PR wird zielgerichtet ueber Radio, Fernsehen, Zeitungen und Mailings lanciert.

              5.6. Umsatzziele in EUR 588000

              Produkte 2019 2020 2021 2022 2023 2024
              Ist Soll Soll Soll Soll Soll
              Sets 2’000 16’000 90000 145’000 547’000 857’000
              Zubehoer inkl. Kleidung 1’000 16’000 68000 105’000 468’000 906’000
              Trainingsanlagen 3’000 24’000 66000 398’000 587’000 887’000
              Maschinen 1’000 25’000 30000 291’000 585’000 671’000
              Spezialitaeten 9’000 28’000 43000 356’000 559’000 911’000

              6. Standort / Logistik

              6.1. Domizil

              Alle notwendigen Raeumlichkeiten des Unternehmens werden gemietet.

              6.2. Logistik / Administration

              Die personellen Ressourcen werden der Umsatzentwicklung und der Schaffung von neuen POS laufend angepasst. Die heute verwendete EDV genuegt den heutigen und kuenftigen Anforderungen mindestens bis zu einer Umsatzentwicklung von EUR 57 Millionen.

              7. Produktion / Beschaffung

              7.1. Produktionsmittel

              Die fuer die Entwicklung und Produktion (Montage) der Spezialprodukte notwendigen Mittel und Instrumente sind vorhanden. Zusaetzliche Maschinen und Einrichtungen werden entweder eingemietet oder extern produziert.

              7.2. Technologie

              Das fuer die Entwicklung der Spezialitaeten vorhandene Know-how ist im Technik-Team auf 8 Personen verteilt. Es bestehen keine grossen personelle Abhaengigkeiten, weil saemtliches Wissens auch laufend dokumentiert wird.

              7.3. Kapazitaeten / Engpaesse

              Das heutige Team ist auf die bestehenden Beduerfnisse aufgebaut. Mit der Weiterentwicklung des Unternehmens ist ein Ausbau auf etwa zehn Techniker geplant.

              7.4. Wichtigste Lieferanten

              Lieferanten Produktereihen Anteil am Einkaufsvolumen

              Einkaufsvolumen von EUR 4 Millionen diskutiert.

              8. Management / Berater

              8.1. Unternehmerteam

              • CEO: Silvio Erdmann

              • CFO: Tell Elexiker

              Administration
              Marketing
              Verkauf
              Einkauf
              Entwicklung

              8.2. Verwaltungsrat

              Praesident:Deborah Appel (Mitgruender und Investor)
              Delegierter: Silvio Erdmann (CEO)
              Mitglied: Dr. Annamarie Becker , Rechtsanwalt
              Mitglied: Tell Elexiker, Unternehmer

              8.3. Externe Berater

              Als Revisionsstelle amtet die Revisions-Treuhand AG.
              Die Geschaeftsleitung wird zudem durch das Anwaltsbuero Partner & Partner in Krefeld und das Marketingbuero Vater & Sohn in Krefeld beraten.

              9. Risikoanalyse

              9.1. Interne Risiken

              Das Unternehmen ist heute personell sehr knapp dotiert. Einzelne Abgaenge im Management koennten das Unternehmen entscheidend schwaechen.

              9.2. Externe Risiken

              Auf gesetzlicher Stufe sind keine Auflagen bzw. Einschraenkungen gegen den von uns bearbeiteten Maschinen u. Maschinenteile Markt zu erwarten. Die Rahmenbedingungen fuer das Entstehen von weiteren Moeglichkeiten werden durch die eingesetzte Strukturbereinigung in der Landwirtschaft eher beguenstigt als erschwert. Mit dem Bau von Produktionsanlagen werden neue Arbeitsplaetze fuer Bauern geschaffen (Housekeeping, Unterhalten des Gelaendes ganz allgemein, Restauration, Geraete- und Maschinenunterhalt), die ihren bisherigen Beruf aus wirtschaftlichen Gruenden aufgeben mussten. Als groesstes Risiko ist ein Markteintritt eines oder mehrer Grossverteiler zu betrachten.

              9.3. Absicherung

              Mit der weiteren Expansion des Unternehmens ist das Management breiter abzustuetzen. Gleichzeitig muss der Marktaufbau so rasch als moeglich erfolgen, damit weiteren Bewerbern der Markteintritt mindestens erschwert, wenn nicht sogar verunmoeglicht werden kann. Zudem ist zu versuchen, weitere Exklusivvertriebsrechte von preislich attraktiven und qualitativ guten Produkten zu erwerben.

              10. Finanzen

              10.1. Vergangenheit

              Das erste Geschaeftsjahr konnte bei einem Nettoumsatz von EUR 8 Millionen mit einem bescheidenen EBIT von EUR 210000.- und einem ausgewiesenen Reingewinn von EUR 85000.- abgeschlossen werden. ueber das erste Geschaeftsjahr gibt der testierte Abschluss im Anhang Auskunft. Generell ist zu bemerken, dass sich der Umsatz in den vergangenen sechs Monaten kontinuierlich gesteigert hat. Daraus wird ersichtlich, dass sich der Erfolg der letzten Monate sich weiter fortsetzt.

              Die Finanzierung des Unternehmens erfolgte bis heute aus eigenen Mitteln des Unternehmens und einer Betriebskreditlimite der Deutschen Bank von EUR 700000.-. Als Sicherheit sind der Bank die Forderungen aus dem Geschaeftsbetrieb abgetreten worden.

              10.2. Planerfolgsrechnung

              Base Case 2019 2020e 2021e 2022e 2023e 2024e
              Nettoumsatz 6’694 9’431 11’100 32’179 67’245 170’473
              Warenaufwand 3’819 5’237 12’819 47’371 51’725 113’742
              Bruttogewinn 3’249 4’431 27’793 37’714 78’339 292’249
              Betriebsaufwand 2’170 2’823 17’425 41’401 54’636 206’587
              EBITDA 6’520 3’231 10’510 42’624 54’796 213’426
              EBIT 2’223 4’357 20’563 36’836 73’153 192’612
              Reingewinn 1’718 5’290 20’220 32’222 53’425 270’610
              Investitionen 2’391 8’668 25’311 40’670 65’310 182’378
              Dividenden 2 2 5 8 15 27
              e = geschaetzt

              10.3. Bilanz per 31.12.2019

              Aktiven Passiven

              Fluessige Mittel 25 Bank 425
              Debitoren 370 Kreditoren 395
              Warenlager 206 uebrig. kzfr. FK, TP 563
              uebriges kzfr. UV, TA 514

              Total UV 8722 Total FK 1’255

              Stammkapital 408
              Mobilien, Sachanlagen 467 Bilanzgewinn 83

              Total AV 833 Total EK 586

              2295 5’555

              10.4. Finanzierungskonzept

              Es ist vorgesehen, die Expansion des Unternehmens mit einem Mittelzufluss von vorerst EUR 2,8 Millionen wie folgt zu finanzieren:
              Erhoehung des Stammkapitals von EUR 8,3 Millionen um EUR 5,5 Millionen auf neu EUR 6,2 Millionen mit einem Agio von EUR 7,7 Millionen (eine entsprechende Absichtserklaerung (Letter of intent, LOI) einer Venture Capital Gesellschaft liegt vor) und Aufnahme von Fremdkapital von EUR 5,7 Millionen.
              Fuer die Fremdkapitalfinanzierung kann als Sicherheit die Abtretung der Forderungen aus dem Geschaeftsbetrieb sowie eine Buergschaft des Managements im Umfange von maximal EUR 400000.- offeriert werden. Allerdings ist in einem solchen Fall die Betriebskreditlimite der heutigen Bankbeziehung von EUR 8,7 Millionen abzuloesen.

              11. Anfrage fuer Fremdkapitalfinanzierung

              EUR 9,3 Millionen zu Finanzierung der Expansion in Form eines festen Darlehens bis zum 31.12.2022. Zinssatz SWAP zuzueglich Marge von maximal 3% . Rueckzahlung in jaehrlichen Tranchen von EUR 663000.-, erstmals per 30.12.2021. Sicherheit siehe Ziffer 10.1. Das Unternehmen ist auch offen fuer andere Finanzierungsvarianten.


              geschäftsleasing gmbh anteile kaufen steuer

              gmbh kaufen ohne stammkapital Vorrats GmbH

              gmbh anteile kaufen firmenmantel kaufen


              Top 6 gmbhgeschaeftsfuehrervertrag:

                gmbh kaufen stammkapital finanzierung Internetauktion zu verkaufen cash back kfz
                Zur Suche springen
                Auktionator des Auktionshauses Christie’s

                Eine Auktion ( Anhören?/i) (auch Versteigerung oder in Österreich Lizitation)[1] ist eine Art des Verhandelns über den Verkauf. Bei einer Auktion geben zumeist die Kaufinteressierten („Bieter“) verbindliche Gebote auf ein Auktionsgut ab. Die Auktionsgüter sind oft während der Auktion physisch vorhanden und/oder können vor der Auktion besichtigt werden. Die Bieter machen dem Verkäufer bzw. dem in dessen Auftrag handelnden Auktionator ein Angebot (Willenserklärung, die auf den Abschluss eines Vertrags gerichtet ist). Bei einer traditionellen Auktion obliegt die Abwicklung der Auktion einem Auktionator. Er versteigert die Auktionsgüter an anwesende und/oder telefonisch mitsteigernde Bieter.

                Bei den meisten Auktionen steigen die Gebote an – das höchste Gebot wird zuletzt genannt und erhält den Zuschlag. Es gibt jedoch auch sogenannte Rückwärtsauktionen mit absteigenden Geboten.

                Hintergrund dieser Preisfindung sind Informationsasymmetrien im Markt. Während der Anbieter seine Ware zu einem höchstmöglichen Preis verkaufen will, möchte der Bieter die Ware zu einem möglichst niedrigen Preis ersteigern. Der Anbieter kennt dabei häufig nicht die Zahlungsbereitschaft der Interessenten. Setzt er einen zu hohen Preis fest, kann er seine Ware nicht verkaufen. Setzt er einen zu niedrigen Preis fest, entgeht ihm ein Teil des möglichen Gewinns. Die Bieter kennen zwar ihre eigene Zahlungsbereitschaft, aber nicht die Zahlungsbereitschaft der anderen Interessenten. Es kommt daher vor, dass ein Bieter sich von anderen Bietern beeinflussen lässt und mehr bietet als ursprünglich geplant. Unter Umständen kann die Konkurrenz der Bieter zu einem sogenannten Bietergefecht führen. Bietergefechte sind nicht möglich, wenn bei einer Rückwärtsauktion der erste Bieter, der ein Gebot abgibt, sofort das Auktionsgut erhält.

                Die Auktionstheorie beschäftigt sich mit der Analyse von Auktionsmechanismen und Bieterstrategien aus Sicht der Mikroökonomie und der Spieltheorie.

                Inhaltsverzeichnis

                1 Überblick über häufige Auktionsformen
                2 Traditionelle Auktion

                2.1 Vorbereitung

                2.1.1 Einlieferung
                2.1.2 Material sichten und prüfen
                2.1.3 Material beschreiben
                2.1.4 Katalogproduktion
                2.1.5 Zirkulare bzw. Katalogbestellungen
                2.1.6 Besichtigung des Materials

                2.2 Bieter

                2.2.1 Saalbieter
                2.2.2 Telefonbieter
                2.2.3 Internet-Bieter
                2.2.4 Schriftliche Gebote

                2.3 Auktionsführung

                2.3.1 Die Versteigerungsbedingungen
                2.3.2 Anwesenheit eines Beamten bei Auktionen in der Schweiz

                2.4 Zuschlag

                2.4.1 Unter Vorbehalt der Nachprüfung
                2.4.2 „Wie es ist“
                2.4.3 Unter Vorbehalt der Zustimmung
                2.4.4 Zuschlag von schriftlichen Geboten nach der Auktion

                2.5 Nach der Auktion

                2.5.1 Rechnungsstellung und Versand der Ware
                2.5.2 Reklamationen
                2.5.3 Nachverkauf
                2.5.4 Einliefererabrechnung
                2.5.5 Unverkaufte Lose

                3 Online-Auktion
                4 Internet-Live-Auktion
                5 Auftragsauktion
                6 Unterschiedliche Gebotssysteme

                6.1 Einseitige und zweiseitige Auktionen
                6.2 Offene und verdeckte Auktionen
                6.3 Aufsteigende Gebote: englische Auktion und japanische Auktion
                6.4 Absteigende Gebote: Rückwärtsauktionen
                6.5 Kombinatorische Auktion
                6.6 Sonderformen

                6.6.1 Amerikanische Versteigerung
                6.6.2 Zwei Bieter zahlen
                6.6.3 Calcutta-Auktion

                7 Rechtliche Grundlagen
                8 Tätigkeit als Auktionator

                8.1 Vorbildung des Versteigerers
                8.2 Fachliche Kenntnisse
                8.3 Juristische Kenntnisse
                8.4 Auktionatoren in den USA

                9 Siehe auch
                10 Literatur
                11 Weblinks
                12 Einzelnachweise

                Überblick über häufige Auktionsformen

                Es gibt große Unterschiede zwischen Auktionshäusern und zwischen Auktionsmodellen. Traditionelle Auktionshäuser wie Sotheby’s, Christie’s, Lempertz oder Dorotheum arbeiten recht ähnlich. Man kann unterscheiden zwischen dem traditionellen Auktionswesen (Versteigerung nach § 156 BGB) und Online-Auktionen, wie sie z. B. auf eBay stattfinden. Wenn traditionelle Auktionshäuser im Internet Versteigerungen durchführen, so etwa über die deutsche Plattform LOT-TISSIMO, handelt es sich um Internet-Live-Auktionen. Die folgende Tabelle nennt Unterscheidungsmerkmale zwischen traditionellen Auktionen, Online-Auktionen sowie Internet-Live-Auktionen:

                Traditionelle Auktion

                Online-Auktion

                Internet-Live-Auktion

                Teilnahme an der Versteigerung im Sinne von § 156 BGB

                Am Ort des Auktionshauses im dortigen Versteigerungssaal, oder per Telefon

                Nicht möglich

                Mittels Personal Computer, Notebook, Tablet PC und Smartphone oder am Ort des Auktionshauses im dortigen Versteigerungssaal, oder per Telefon

                Begutachtung der Ware

                Durch Fachleute auf Basis des Originals, eines Zertifikates oder durch Bilder

                Durch den Käufer meist auf Basis der Beschreibung und elektronischer Bilder auf der Angebotsseite

                Im ersten Schritt über ein Netzwerk von Experten, auf Basis von Fotos und/oder Gutachten. Im zweiten Schritt durch Fachleute auf Basis des Originals, am Ort des Auktionshauses

                Beschreibung der Ware

                Durch eine vom Auktionator beauftragte unabhängige und qualifizierte Instanz oder durch Experten innerhalb des Auktionshauses

                Durch den Verkäufer

                Durch eine vom Auktionator beauftragte unabhängige und qualifizierte Instanz oder durch Experten innerhalb des Auktionshauses

                Bewertung der Ware

                Begründet, objektiv im Vergleich zu Marktstandards

                Zum Teil durch den Verkäufer, oft wird keine Bewertung vorgenommen

                Begründet, objektiv im Vergleich zu Marktstandards, Veröffentlichung von Auktionsergebnissen online über Datenbanken wie Artnet, manchmal Indexierung von Auktionsergebnisse auf der eigenen Webseite des Auktionshauses

                Präsentation der Ware

                Oft in aufwändig gestalteten Katalogen

                Durch den Verkäufer im Internet

                Durch das Auktionshaus mittels High Definition Television Livestream im Internet, vor der Auktion per Onlinekatalog

                Besichtigung der Ware

                Am Ort der Auktion (zentral) vor und während der Auktion

                In der Regel nicht möglich (dezentral beim Verkäufer)

                Während der Auktion mittels Livestream im Internet, zusätzlich am Ort der Auktion (zentral) vor und während der Auktion

                Dauer der Auktion

                Wenige Sekunden bis Minuten für einen Artikel. Wobei viele Auktionshäuser nach der Veröffentlichung der Ware im Auktionskatalog Gebote auch schon im Vorfeld der Auktion schriftlich annehmen. Die Berücksichtigung dieser schriftlichen Gebote erfolgt aber erst beim Aufruf im Auktionssaal.

                Wenige Tage bis Wochen für einen Artikel

                Wenige Minuten für einen Artikel. Ausnahmslos erst nachdem der Auktionator mittels Aufruf festgestellt hat, dass keiner der Anwesenden, ob an Ort und Stelle oder online, das letzte vorliegende Gebot überbieten möchte.

                Gebotabgabe für einen Artikel

                Während der Auktion oder schriftlich im Voraus

                Innerhalb der Auktionsdauer direkt oder auch mittels eines Biet-Agenten

                Während der Auktion online oder am Ort des Auktionshauses, alternativ auch per Telefon, oder im Vorfeld der Auktion online über die Webseite des Auktionshauses, oder über mit dem Auktionshaus syndizierte Partnerwebseiten, sowie per Mail, Fax, Briefpost oder persönlicher Übergabe am Ort des Auktionshauses als sogenanntes Vorgebot. Die Berücksichtigung von Vorgeboten erfolgt ausnahmslos erst beim Aufruf des Versteigerungsgutes im Auktionssaal.

                Ende einer Auktion

                Nach Abgabe des höchsten Gebotes

                Zu einer festgelegten Zeit

                Nach Abgabe des höchsten Gebotes, und dem Ausruf „Zum ersten, zum Zweiten und zum Dritten“ durch den Auktionator, und dem darauf folgenden Hammerschlag

                Versand/Export

                Durch Auktionshaus organisiert, oder Kunde holt die Ware persönlich ab.

                Vom Verkäufer organisiert, oder Kunde holt die Ware persönlich ab.

                Durch Auktionshaus organisiert, oder Kunde holt die Ware persönlich ab.

                Identität der Käufer und Verkäufer

                Sind dem Auktionshaus persönlich bekannt.

                Keine sichere Überprüfung der Identität.

                Sind dem Auktionshaus persönlich bekannt. Überprüfung der Identität von Käufern und Verkäufern erfolgt elektronisch mittels Risikomanagement-Verfahren, meist durch Prüfungsunternehmen wie TÜV SÜD zertifiziert.

                Vorschuss für die Einlieferung

                Je nach Art und Wert der Ware wird dem Verkäufer im Regelfall ein verzinslicher Vorschuss gewährt.

                Nicht anwendbar

                Je nach Art und Wert der Ware wird dem Verkäufer im Regelfall ein verzinslicher Vorschuss gewährt. Der Zinssatz ist auf der Webseite des Auktionshauses einsehbar.

                Provisionen/Kommissionen

                Wird in der Regel sowohl dem Einlieferer, als auch dem Bieter (Käufer) berechnet. Kann aber auch unterschiedlich abweichen und wird je nach Auktionshaus unterschiedlich gehandhabt.

                Wird in der Regel nur dem Verkäufer berechnet.

                Käufer und Verkäufer bezahlen unterschiedliche Gebühren, der Tarif ist auf den Webseiten der Auktionshäuser einsehbar.

                Zahlungsabwicklungen

                Durch Auktionshaus als Treuhänder (anonym)

                Meist direkte Abwicklung zwischen Käufer und Verkäufer, sonst im elektronischen Zahlungsverkehr, z. B. per Paypal oder Visa Inc., Mastercard, American Express oder Diners Club

                Durch Auktionshaus als Treuhänder, überwiegend im elektronischen Zahlungsverkehr, z. B. per Paypal oder Visa Inc., Mastercard, American Express oder Diners Club

                Reklamationen

                Durch Auktionshaus vermittelt, überprüft und geschlichtet (anonym). Wenn Auktionshäuser im Auftrag arbeiten, ist eine direkte Bekanntgabe des Einlieferers auf Verlangen jederzeit möglich, aber in der Regel nicht üblich.

                Meist direkte Abwicklung zwischen Käufer und Verkäufer

                Durch Auktionshaus vermittelt, überprüft und geschlichtet (anonym). Zertifizierung des Schlichtungsprozesses durch Prüfungsunternehmen wie TÜV SÜD oder Trusted Shops.

                Als wichtigste Aufgaben eines traditionellen Auktionshauses gelten die fachlich fundierte und angemessene Beschreibung und Dokumentation der Ware sowie die treuhänderische Abwicklung des Handelsgeschäftes.

                Traditionelle Auktion

                Dieser Artikel oder nachfolgende Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen (beispielsweise Einzelnachweisen) ausgestattet. Angaben ohne ausreichenden Beleg könnten demnächst entfernt werden. Bitte hilf Wikipedia, indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfügst.

                Vorbereitung

                Einlieferung

                Den gesamten Posten aller einzelnen Teile, die zu einer Auktion versteigert werden soll, nennt man Einlieferung und denjenigen, der die Ware dem Auktionshaus zur Versteigerung überlässt, nennt man entsprechend Einlieferer.

                In der Regel wird zwischen dem Verkäufer (Einlieferer) und dem Auktionshaus eine Vereinbarung getroffen, einen wertvollen Gegenstand, eine Sammlung oder einen Teil davon zu verkaufen. Das Zustandekommen einer solchen Vereinbarung kann sehr verschieden erfolgen:

                Es handelt sich um einen Nachlass, und die Erben versuchen zu verkaufen.
                Ein Sammler will sich von einem Teil seiner Sammlung lösen.
                Ein Händler versucht, einen besonderen Posten optimal zu verkaufen.
                Es wird ein Mindestgebot (teilweise erst später nach Begutachtung) festgelegt

                Je nach Auktionssparte, Auktionshaus und Wert der eingelieferten Ware kann bei manchen Einlieferungen dem Einlieferer ein Vorschuss auf den zu erwartenden Verkauf gewährt werden. Solche Vorschüsse, alle anfallenden Zinsen, Prüfspesen und andere Kosten, werden genauestens dokumentiert und bei der späteren Abrechnung nach der Auktion mit dem beim Verkauf erzielten Ertrag aufgerechnet.

                Traditionelle Auktionshäuser veranstalten meist eine gewisse Anzahl von Auktionen im Jahr, bei denen Objekte aus verschiedenen Sparten (z. B. Porzellan, Möbel, Schmuck, Münzen, Gemälde usw.) angeboten werden, andere halten gesonderte Auktionen für einzelne Sparten ab oder sind generell auf eine bestimmte Ware spezialisiert. Mitunter werden aber auch besondere Auktionen veranstaltet, wenn etwa eine bestimmte Sammlung aufgelöst oder das Inventar eines ganzen Schlosses versteigert wird. Damit ist oft auch ein besonderer Werbeeffekt verbunden, wenn es sich um eine bekannte Sammlung handelt, zudem kann die nachweisbare Herkunft aus einer solchen den Wert des einzelnen Objekts erhöhen. Andererseits kann es aus Sicht des Auktionshauses auch sinnvoll sein, eine große Sammlung ähnlicher Objekte bewusst nicht auf einmal zu veräußern, damit kein Überangebot entsteht, das zu niedrigeren Preisen führen kann.

                Üblicherweise finden traditionelle Auktionen in den Räumen des Auktionshauses statt, wo auch die zu versteigernden Objekte gelagert werden und vorher besichtigt werden konnten. Eine Auktion (und Vorbesichtigung) kann aber auch an einem anderen Ort stattfinden, z. B. wenn das Inventar eines Unternehmens versteigert wird – etwa große Maschinen oder umfangreiche Warenbestände, die nicht demontiert bzw. transportiert werden können.

                Material sichten und prüfen

                Das eingelieferte Material wird von Fachexperten im Auktionshaus grob sortiert, detailliert gesichtet und geprüft. Dieser Vorgang kann in einem oder mehreren Schritten erfolgen. Anhand der Einschätzung der Experten wird die Entscheidung getroffen, wie das Material für die Auktion in Lose (auch Lot, Konvolut) aufgeteilt wird.

                Ebenfalls in den Zusammenhang der Materialprüfung gehört die Recherche der Herkunft. So sollte bei verdächtigen Objekten eine Überprüfung durchgeführt werden, um eventuelles Diebesgut auszuschließen. Hierzu werden etwa einschlägige Datenbanken wie das Art-Loss-Register durchsucht. Im Bereich von Kunst und Antiquitäten kann eine Untersuchung notwendig sein, ob die Provenienz einen Hinweis darauf geben könnte, dass es sich vielleicht um Raubkunst handelt.

                Material beschreiben

                Teilweise wird bei besonders wertvollen Losen von einem externen Sachverständigen ein Prüfzertifikat oder eine Expertise angefertigt, die der Ware beigelegt wird. Je nach Renommee des Experten kann besonders bei Kunstwerken der Wert durch ein positives Gutachten z. B. des maßgeblichen Experten für einen bestimmten Künstler, ganz erheblich gesteigert werden.

                Bei der Philatelie z. B. existieren sehr umfangreiche Kataloge, in denen Objekte beschrieben und teilweise bewertet werden. Beispiele solcher Kataloge sind der deutsche Michel-, der Schweizer Zumstein- oder der amerikanische Scott-Katalog. Bei Briefmarken oder Münzen ist die Erstellung solcher Kataloge möglich, weil die einzelnen Objekte meist keine absoluten Einzelstücke sind, bei Kunstwerken oder Antiquitäten handelt es sich dagegen in der Regel um Unikate deren Vergleich nur bedingt möglich ist. Für bestimmte Antiquitätengattungen (z. B. Möbel, Uhren oder Spielzeug) gibt es jedoch ebenfalls gedruckte Kataloge bei denen aber immer berücksichtigt werden muss, ob das zu bewertende Objekt tatsächlich mit dem im Katalog aufgeführten vergleichbar ist. Zudem existieren verschiedene Online-Preisdatenbanken die ebenfalls Auktionsergebnisse enthalten.

                Die endgültige Bewertung der Ware übernimmt aber auch bei Gebieten, auf denen Kataloge vorliegen, stets ein Prüfer individuell. Er kann zudem beurteilen, ob bei früheren Auktionen für vergleichbare Objekte erzielte Preise als realistisch gelten können oder lediglich durch besondere Umstände (z. B. zwei Interessenten die sich gegenseitig immer wieder überboten haben) zu Stande gekommen sind. Auch zwischenzeitliche Marktveränderungen müssen berücksichtigt werden, da auch Kunst- und Antiquitätenmarkt in gewisser Weise von Moden geprägt sind die dazu führen, dass ein vor längerer Zeit gezahlter Preis heute unter Umständen nicht mehr realisierbar ist (oder umgekehrt).

                Die Experten und Prüfer untersuchen das Material nach allen Auffälligkeiten und beschreiben nicht nur den Ursprung, sondern auch den Erhaltungszustand nach vorgegebenen Richtlinien. Oft werden auch die Prüfzertifikate als Grundlage für die Beschreibung der Ware im Auktionskatalog verwendet. Manche Auktionshäuser erstellen auf Anfrage auch gesonderte Zustandsberichte für einzelne Lose, die über die Angaben im Katalog hinausgehen. Wegen des Aufwandes ist dies aber meist nur für hochpreisige Objekte möglich.

                Aufgrund der Beschreibung und dem Vergleich mit ähnlicher Ware geben die Experten einen mindestens zu erzielenden Schätzpreis ab. Hierbei werden in der Regel auch die Vorstellungen des Einlieferers berücksichtigt, allerdings gehört es auch zu den Aufgaben des Auktionshauses ihn über einen realistischen Preis zu informieren und überzogene Vorstellungen zu korrigieren. Dieser realistische Preis gilt als Grundlage für den Preis im Auktionskatalog, den man oft auch als Ausruf, Rufpreis oder auch Katalogpreis bezeichnet.

                Bei Kunstauktionen wird oft nur eine Auktion für Teilgebiete abgehalten, so dass sich eine Einlieferung oft auf mehrere unterschiedliche Auktionen verteilt.

                Katalogproduktion

                Auktionshinweis an einer zu versteigernden baufälligen Immobilie in Rochlitz

                Der Auktionskatalog gilt als die Visitenkarte eines Auktionshauses. Um diesen zu erstellen, ist sehr viel Aufwand notwendig. Es wird nicht nur die gesamte Ware so genau wie möglich beschrieben, sondern oft müssen die einzelnen Objekte auch im Katalog abgebildet werden. Auch hierzu bedienen sich renommierte Auktionshäuser Experten. In der Philatelie z. B. ist die Farbtreue zwischen dem Original und der Abbildung oft eine große Herausforderung. Je nach Lichtverhältnissen und Materialbeschaffenheit können auch falsche Farben im Auktionskatalog erscheinen. Eine weitere Herausforderung der Katalogproduktion ist bisweilen auch die große Anzahl der Auktionslose und Abbildungen in einem Katalog. Je nach Größe und Art der Auktion müssen manchmal bis zu 12.000 Lose in einem einzigen Katalog dargestellt werden. Bei Kunstauktionen ist die Anzahl der Lose jedoch oft sehr viel kleiner, wobei es aber auch hier Ausnahmen gibt, wie die legendäre Tek-Sing-Auktion im Stuttgarter Auktionshaus Nagel im November 2000 zeigte.

                Mittlerweile ist es üblich geworden, dass auch traditionelle Auktionshäuser ihr Angebot zusätzlich zum gedruckten Katalog im Internet präsentieren. Oft entspricht dieser Online-Katalog dem gedruckten, unter Umständen geht er jedoch auch darüber hinaus, etwa durch zusätzliche Bilder. Vor allem bei kleineren Auktionshäusern, die weniger Aufwand für ihren gedruckten Katalog betreiben können, ist dies der Fall. Zudem gibt es Internet-Portale, über die alle aktuellen Online-Kataloge gezielt durchsucht werden können, so dass Sammler auch Kenntnis von Angeboten räumlich weit entfernter, kleinerer Auktionshäuser erlangen können.

                Zirkulare bzw. Katalogbestellungen

                Manche Auktionshäuser betreiben einen sehr großen Aufwand für die Erstellung von Auktionskatalogen. Diese dienen nicht selten auch als Grundlage für die Dokumentation von historischen Gegenständen, da die versteigerten Objekte nach dem Verkauf oft (zum Beispiel in einer Privatsammlung) nicht mehr zugänglich sind, der Katalog erhält somit auch einen wissenschaftlichen Wert. Da viele Sammler und Kunstinteressierte solche Publikationen mit oft einmaligen historischen Dokumentationen besitzen möchten ohne ein Objekt kaufen zu wollen, haben sich einige der führenden Auktionshäuser dazu entschlossen, für ihre Auktionskataloge eine Gebühr zu verlangen.

                Ein Nebeneffekt ist, dass die Exklusivität der Auktionskataloge deutlich gestiegen ist und diese inzwischen bereits selbst zum begehrten Gegenstand vieler Sammlungen geworden sind. Oft erhält nur ein ausgewählter Teil der Kunden eines Auktionshauses einen Katalog gratis. Alle anderen bekommen ein Zirkular zugesandt, das mit einem Bestellschein für den Auktionskatalog zu vergleichen ist. Wenn Zirkulare versendet werden, dann geschieht dies lange vor der Katalogproduktion, um die Auflage besser abschätzen zu können.

                Üblicherweise werden aufwendige Kataloge eher von renommierten Auktionshäusern mit hochpreisigen Objekten herausgegeben, während sich bei kleineren Auktionshäusern der Umfang oftmals auf einen einfach gestalteten Katalog und auf Wunsch zugesandte detaillierte Digitalfotos beschränken kann.

                Besichtigung des Materials

                Vor jeder Auktion kann die Ware im Auktionssaal besichtigt werden. In den meisten Auktionshäusern werden dafür Besichtigungszeiten angeboten, die in der Regel einige Tage vor der Versteigerung liegen. Je nach räumlichen Gegebenheiten kann die Ware mitunter auch bis kurz vor dem Aufruf noch angesehen werden. Bei Ware, die nicht im Auktionshaus selbst gelagert werden kann (beispielsweise Fahrzeuge oder große Maschinen), muss für die Besichtigung meist ein gesonderter Termin vereinbart werden.

                Besonders kostbare, empfindliche und/oder diebstahlgefährdete Ware ist aus Sicherheitsgründen oft in Vitrinen ausgestellt und wird oft nur nach Vorlage von Ausweisdokumenten oder der Registrierung als Bieter zur genaueren Prüfung herausgegeben. Manchmal erhält der Interessent vor der Auktion eine Bieternummer, nur mit einer gültigen Nummer wird ihm die Ware zur Besichtigung ausgehändigt. Gleichzeitig wird für jedes besichtigte Los die Bieternummer dokumentiert, um im Fall einer Beschädigung oder sogar eines Diebstahls der Verursacher leichter ausfindig gemacht werden kann.

                Oft übernehmen Kommissionäre die Aufgabe der Besichtigung. Sie werden von einem Interessenten beauftragt, die Ware zu prüfen und diese gegebenenfalls zu ersteigern. Dies ist zweckmäßig, da Kommissionäre oft Fachleute sind. Sie prüfen den Wert der Ware und können aufgrund ihrer Einschätzung eine Gebotsempfehlung abgeben. Ersteigert ein Kommissionär die Ware für einen Auftraggeber, kann dieser anonym bleiben.

                Bei Spitzenobjekten die von international tätigen Auktionshäusern angeboten werden ist es manchmal üblich das betreffende Stück vorher in verschiedenen Ländern in der Filiale des betreffenden Auktionshauses zu zeigen, wegen des großen Aufwandes geschieht dies jedoch nur bei Objekten im allerobersten Preissegment.[2]

                Bieter

                Um bei einer Auktion mitbieten zu können, müssen sich Bieter registrieren lassen, in einigen Fällen (siehe oben) auch schon bei der Besichtigung bestimmter Objekte. In vielen Auktionshäusern ist es mittlerweile üblich, dass zur Registrierung ein Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass) vorgelegt bzw. (bei schriftlichen oder Telefongeboten) in Fotokopie zugesandt werden muss. Manchmal wird auch die Angabe eines anderen Auktionshauses verlangt, bei dem der potentielle Bieter bereits Kunde ist, um ggf. Erkundigungen einziehen zu können. Auf diese Weise sollen Auktionshaus und Einlieferer vor Bietern geschützt werden, die Objekte ersteigern, aber nicht zahlen, sodass die Gegenstände erneut angeboten werden müssen.

                Saalbieter

                So werden die Bieter genannt, die persönlich an einer Auktion teilnehmen. Dies ist die traditionelle Form einer Auktion. Manche Bieter werden von einem Kommissionär oder Beauftragten vertreten, um ihre Anonymität zu wahren und damit den künftigen Aufenthaltsort der ersteigerten Ware vor der Öffentlichkeit zu verschleiern. Tritt der Beauftragte dabei in eigenem Namen auf, ist dem Auktionator in der Regel der eigentliche Erwerber zwar theoretisch unbekannt, jedoch werden gerade in Sammlerkreisen solche Beauftragten recht schnell bekannt, was dann auch wieder einen Rückschluss auf den eigentlichen Erwerber zulässt.

                Telefonbieter

                Viele Auktionshäuser, vor allem in der Kunstbranche, bieten dem Kaufinteressenten die Möglichkeit, die Auktion (oder den für ihn relevanten Teil davon) am Telefon mitzuverfolgen und telefonisch mitzubieten. In der Regel ruft das Auktionshaus den Bieter an, sobald das ihn interessierende Los in der Auktion erreicht ist. Der Interessent wird dann wie ein im Saal Anwesender in den Bietvorgang einbezogen, jeweils über die Höhe der Gebote informiert und gefragt, ob er weiter mitbieten will.

                Dies ist vor allem für Bieter interessant, die sonst weit anreisen müssten. Zudem bleibt die Anonymität des Käufers gewahrt, was vor allem bei besonders wertvollen Losen sinnvoll ist. Wegen des Aufwands bieten diesen Service aber nicht alle Auktionshäuser an, da Fachpersonal eingesetzt werden muss, oft auch mit Fremdsprachenkenntnissen. Außerdem beeinträchtigt diese Form der Auktionsbeteiligung in der Regel auch den sonst flüssigen und schnellen Auktionsablauf. Durch die Präsentation der Auktionskataloge im Internet hat die Nachfrage nach telefonischem Mitbieten in den letzten Jahren stetig zugenommen. Heute ist die überwiegende Mehrzahl der Kunstauktionshäuser darauf vorbereitet. Um den Auktionsablauf dennoch nicht zu behindern, wird dieser Service meistens nur für wertvolle Objekte, z. B. ab einem bestimmten Mindestpreis, angeboten; oft steht auch nur eine begrenzte Zahl von Telefonplätzen zur Verfügung so dass die Zahl der gleichzeitigen Telefonbieter begrenzt ist. Manchmal wird auch verlangt, dass Telefonbieter zusätzlich ein schriftliches „Reservegebot“ abgeben, das nur berücksichtigt wird wenn die Telefonverbindung nicht zu Stande kommt oder abbricht.

                Internet-Bieter

                Neuerdings bieten viele Auktionshäuser die sogenannte „Live Auction“ an. Bei diesem Verfahren können Bieter aus der ganzen Welt bequem von zuhause aus ihre Gebote bei einer Auktion über das Internet abgeben, wobei eine vorherige Registrierung notwendig ist. Diese Gebote werden dann von einem oder mehreren Mitarbeitern des entsprechenden Auktionshauses an den Auktionator weitergegeben, der das Gebot dann in die Auktion einbringt. Anders als feste schriftliche Gebote, die lediglich über das Internet vor der Auktion übermittelt werden, hat der Bieter bei der Live-Auktion die Möglichkeit, nachzubieten, sollte er überboten werden. Damit ähnelt diese Möglichkeit dem telefonischen Gebot, allerdings ist es dabei außerdem möglich, den Verlauf der gesamten Auktion zu verfolgen und auch spontan auf weitere Objekte zu bieten, während der Bieter beim Telefonbieten nur bei dem/den vorher vereinbarten Los(en) angerufen wird.

                Auch bei diesem Verfahren bleibt die Anonymität des Bieters gewahrt. Auch sind Onlinegebote deutlich einfacher zu organisieren als Telefongebote. Dennoch können auch diese Online-Gebote den Ablauf einer Auktion verzögern.

                Schriftliche Gebote

                Viele traditionelle Auktionshäuser bieten die Möglichkeit, schriftlich an einer Auktion teilzunehmen, ohne persönlich bei der Auktion zu erscheinen. Dazu übergibt man dem Auktionshaus eine Aufstellung aller Lose, für die man bieten möchte, und dem höchsten möglichen Preis, den man bereit ist dafür zu bezahlen. Das Auktionshaus übernimmt dann die Funktion eines Treuhänders oder Bietagenten. Das bedeutet, dass immer im Sinn für den Bieter versucht wird, den günstigsten Preis zu erzielen. Jedoch kann ein schriftliches Gebot von anderen Bietern im Auktionssaal oder aber auch von anderen schriftlichen Bietern überboten werden. Ob das der Fall ist, erfährt man im Gegensatz zu den Online-Auktionen jedoch erst, wenn das Los im Auktionssaal aufgerufen wird. Bis dahin darf einzig und allein das Auktionshaus Kenntnis von den schriftlichen Geboten haben und muss darüber absolute Geheimhaltung bewahren. Liegen für ein Los zwei oder mehr gleich hohe schriftliche Gebote vor (und es erfolgen keine weiteren z. B. im Saal) so erhält meist das zuerst abgegebene den Zuschlag, andere Auktionshäuser lassen in solchen Fällen auch das Los entscheiden.

                Bereits vor der Auktion, aber auch während der Auktion, die sich teilweise über mehrere Tage hinziehen kann, können schriftlich Gebote abgegeben werden. Bei vielen Auktionshäusern können schriftliche Gebote nicht nur per Post oder Fax, sondern auch über das Internet abgegeben werden, diese Möglichkeit ist aber zu unterscheiden von Online-Live-Geboten (siehe unten), bei denen der Bieter unmittelbar in der Auktion bietet.

                Schriftliche Gebote können zwei besondere Merkmale enthalten:

                Gebote mit einem Maximal-Limit:
                Wenn ein Bieter für mehrere Lose schriftlich bietet, kann er davon ausgehen, dass er nicht für jedes Los der Höchstbietende ist und für sein Maximalgebot auch den Zuschlag erhält. Daher hat er bei vielen Auktionshäusern die Möglichkeit mitzuteilen, wie viel er maximal in einer Auktion ausgeben möchte. Gleichzeitig kann er jedoch für ein Vielfaches dieses Limits über mehrere Lose hinweg bieten. Es ist dann die Aufgabe des Auktionshauses, darüber zu wachen, dass das maximale Limit des Bieters nicht, oder zu einem vorher vereinbarten Maximum überschritten wird. Es werden ihm nur so viele Lose zugeschlagen, bis das Budget des Bieters aufgebraucht ist, oder alle seine Gebote abgearbeitet sind.
                Oder-Gebote:
                Manchmal werden mehrere Lose angeboten, die eigentlich gleich sind. Ein Sammler möchte oft aber nur eines dieser Lose haben. Er kann dann bei vielen Auktionshäusern auch schriftlich für alle diese Lose bieten und dem Auktionshaus mitteilen, dass er aber nur eines der Lose haben möchte. Sobald dem Bieter eines der Lose zugeschlagen wird, ist das Auktionshaus verpflichtet, alle weiteren Gebote dieser „Oder-Serie“ zu verwerfen.

                Auktionsführung

                Viele Auktionshäuser führen ein ausgedrucktes Auktionsbuch, das neben den Losdaten wie Ausruf bzw. Schätzpreis noch weitere Einträge zum Einlieferer, Anmerkungen, schriftliche Gebote sowie Zuschläge mit der jeweiligen Bieternummer enthält. Zur Organisation einer Auktion gehört zudem das Sammeln und Verwalten von vorgegebenen Mindestgeboten sowie „Oder“-Geboten und Maximal-Limits von Bietern in der Auktion, wofür nicht selten ein erheblicher Aufwand notwendig ist. Zur Erleichterung der Überwachung einer hohen Zahl von Geboten, die auf verschiedenen Kanälen eintreffen können, werden diese Daten elektronisch erfasst und liegen dann dem Auktionstisch aufbereitet vor. Hier können bis kurz vor dem Aufruf noch schriftliche Gebote abgegeben werden. Zuschläge werden sofort erfasst, worauf in der Regel schnell die Bezahlung und Aushändigung der Ware erfolgen kann. Manche Auktionshäuser zeigen auf Displays die Umrechnung der Gebote in Fremdwährungen an.

                Die Versteigerungsbedingungen

                Die Versteigerungsbedingungen müssen vor und während der Auktion für jedermann zugänglich sein und auch im Auktionssaal ausliegen. In der Regel sind die Versteigerungsbedingungen bereits im Auktionskatalog abgedruckt. Ebenso ist der Auktionator verpflichtet, vor der Auktion auf die Versteigerungsbedingungen und deren Zugänglichkeit hinzuweisen, er muss diese Versteigerungsbedingungen auch bei sich haben.

                Anwesenheit eines Beamten bei Auktionen in der Schweiz

                In der Schweiz ist es üblich bzw. Pflicht, dass bei einer Auktion ein Stadtbeamter anwesend ist. Dieser dokumentiert unabhängig vom Auktionshaus die Auktion im Saal und kann bei Streitfragen schlichtend einschreiten. In Deutschland ist diese amtliche Auktionsbegleitung unüblich.

                Zuschlag

                Ein Los wird solange ausgerufen, bis sich kein höheres Gebot findet. Dabei hält sich der Auktionator an vorher festgelegte Steigerungsstufen, die ab der Höhe des Ausrufes erfolgen. Es können auch höhere Gebote im Saal ausgesprochen werden, ab denen dann die weitere Steigerung fortgesetzt wird. Liegen schriftliche Gebote vor, wird ein Auktionator den Ausruf im Saal an die höchste Steigerungsstufe der schriftlichen Gebote anpassen. Das bedeutet bei Geboten über dem veröffentlichten Ausruf, eine Steigerungsstufe über dem zweithöchsten Gebot, sofern dieses nicht das schriftliche Höchstgebot übersteigt, ansonsten erfolgt der Ausruf zum schriftlichen Höchstgebot. Das höchste schriftliche Gebot wird solange gegen den Saal geboten, bis entweder im Saal ein höheres Gebot abgegeben wird oder das schriftliche Höchstgebot den letzten ausgerufenen Preis im Saal übersteigt. Der Auktionator übernimmt im Fall der schriftlichen Gebote die Funktion eines Bietagenten. Liegen zwei gleich hohe schriftliche Höchstgebote vor, so erhält bei manchen Auktionatoren dasjenige den Zuschlag, das zuerst abgegeben wurde, andere Auktionatoren bedienen sich eines Zufallsentscheides zum Beispiel durch den ersten Zuruf aus dem Publikum. Die Art und Weise des Zuschlags kann unterschiedlich erfolgen. Bei Auktionen mit geringen Stückzahlen wird das letzte Gebot bis zu dreimal ausgerufen und mit dem Klopfen des Auktionshammers abgeschlossen. Bei sehr umfangreichen Auktionen wird auch schon mal auf diese Form verzichtet und einfach nur nachgefragt, ob niemand mehr höher bieten möchte. Der Zuschlag wird bei traditionellen Auktionen immer mit einem Klopfen des Auktionshammers abgeschlossen.

                Unter Vorbehalt der Nachprüfung

                Dies bedeutet, dass eventuell einem Bieter oder Bietagenten während der Besichtigung eines Loses mögliche Ungereimtheiten aufgefallen sind und er dieses Los noch einmal von einem Fachmann genauer unter die Lupe nehmen lassen möchte. Dadurch soll geprüft werden, ob mit der Ware alles in Ordnung ist, bzw. der geschätzte Preis, zu dem ein Los aufgerufen wird, auch wirklich dem entspricht, was es tatsächlich wert ist. Manchmal können Manipulationen an einem Los nicht gleich auf Anhieb erkannt werden, die u. U. den tatsächlichen Wert deutlich mindern würden, bzw. sogar die Echtheit in Frage stellen. In diesem Fall informiert er das Auktionshaus darüber. Sofern sein Einwand auch aus Sicht des Auktionshauses berechtigt ist, wird dann das Los im Auktionssaal, „unter Vorbehalt der Nachprüfung“ ausgerufen und zugeschlagen. Der Auktionator muss dies in solchen Fällen vor Ausruf eines solchen Loses im Auktionssaal ankündigen und alle anwesenden Bieter über den Einwand informieren. Stellt sich im Nachhinein tatsächlich heraus, dass mit dem Los etwas nicht stimmt, und die Höhe des Ausrufes ungerechtfertigt bzw. zu hoch angesetzt war, wird der Zuschlag nachträglich wieder zurück- und das Los im Nachhinein aus der Auktion wieder herausgenommen.

                „Wie es ist“

                Wird während der Besichtigung berechtigt der Zustand oder der Wert eines Loses bemängelt, haben die Auktionshäuser auch die Möglichkeit, ein Los zu verkaufen, „wie es ist“. In solchen Fällen wird, sofern der Einlieferer darüber informiert wurde und dem zustimmt, oft der angesetzte Ausruf verworfen und die anwesenden Bieter können ihre Gebote auch unter dem vorher festgesetzten Ausruf abgeben. In jedem Fall muss der Auktionator dies vor Ausruf eines solchen Loses im Auktionssaal ankündigen und alle anwesenden Bieter über den Einwand und die festgestellten Hintergründe informieren. In diesem Fall werden alle schriftlichen Gebote auf dieses Los verworfen, da die Beschreibung im veröffentlichten Auktionskatalog falsch ist und schriftliche Bieter ihre Gebote unter falschen Voraussetzungen abgegeben haben.

                Unter Vorbehalt der Zustimmung

                Manchmal findet sich kein Bieter, der bereit ist, ein Los zum ausgerufenen Wert (Ausruf bzw. Schätzpreis) zu erwerben. Sofern ein Auktionshaus die Möglichkeit bietet, auch Gebote unter dem Ausruf abzugeben, dann aber das Höchstgebot immer noch eine bestimmte Differenz überschreitet, kann ein Auktionator auch ein Gebot „unter Vorbehalt“ (UV) annehmen. Ob dies möglich ist, wird in den individuellen Versteigerungsbedingungen des Auktionshauses festgelegt. In solchen Fällen werden zwar das Höchstgebot und der Bieter im Auktionssaal erfasst, das Los gilt aber dennoch nicht als zugeschlagen. Erst wenn der Einlieferer einem solchen Zuschlag zustimmt, gilt das Los als verkauft. Man nennt solche Lose auch UV-Lose.

                Zuschlag von schriftlichen Geboten nach der Auktion

                Je nach Auktionsführung kann es sein, dass Gebote auf Lose, die nicht im Auktionssaal aufgerufen wurden, weil im Saal kein Interesse für diese Lose bestand, erst noch zugeschlagen werden müssen. Dieses Verfahren entspricht zwar nicht ganz dem Prinzip eines traditionellen Auktionshauses, ist aber bei Auktionen mit großen Stückzahlen manchmal notwendig, um den Auktionsverlauf im Saal nicht allzu sehr in die Länge zu ziehen. Als Beispiel können hier Briefmarken- oder Ansichtskartenauktionen aufgeführt werden, bei denen in der Regel mehrere tausend Lose, manchmal auch über 10.000, angeboten werden. Der Zuschlag kann entweder manuell vom Auktionator, oder automatisiert vom Auktionssystem erfolgen.

                Nach der Auktion

                Rechnungsstellung und Versand der Ware

                Nach der Auktion, sobald die letzten Gebote zugeschlagen wurden, werden den schriftlichen Bietern ihre zugeschlagenen Lose in Rechnung gestellt. Der Versand der Ware erfolgt üblicherweise nach Zahlungseingang. In manchen Fällen, wenn ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen dem Auktionshaus und dem Bieter besteht, wird die Ware auch gleich mit der Rechnung zugesendet. Neben dem Zuschlag wird dem Bieter noch eine Provision, auch Kommission genannt, und je nach Versteigerungsbedingungen des Auktionshauses auch eine Losgebühr berechnet. Abhängig von der Art des Auktionshauses, also ob das Auktionshaus im eigenen Namen, oder im Auftrag arbeitet und abhängig von wem das Los stammt, kommt noch zusätzlich die anfallenden Umsatzsteuer auf das Los dazu. Die Summe der oben genannten Aufschläge wird in Deutschland üblicherweise als Aufgeld bezeichnet. Daher müssen Bieter bei der Abgabe eines Gebotes berücksichtigen, dass sich der zu zahlende Endpreis noch um das Aufgeld erhöht. Bei wenigen Auktionshäusern ist das Aufgeld jedoch schon im Mindestpreis bzw. jeweiligen Gebot enthalten, so dass der Bieter nur den gebotenen Betrag zahlen muss (abgesehen von Kosten für Transport o. Ä.).

                Die umsatzsteuerliche Berechnung kann in der Praxis in Deutschland von Auktionshaus zu Auktionshaus unterschiedlich gehandhabt werden:

                Versteigerung im eigenen Namen:
                Da es sich bei vielen versteigerten Artikeln um Ware handelt, die man als Kulturgut bezeichnet, fällt auf die Lose selbst in der Regel der ermäßigte Steuersatz an. Die Leistungen des Auktionshauses wiederum werden mit dem Normalsatz der Umsatzsteuer berechnet. In einigen Fällen wird der ermäßigte Steuersatz aber auch auf die gesamte Rechnung des Auktionshauses angewendet. Andere wiederum splitten die Rechnung auf und berechnen unterschiedliche Sätze.
                Versteigerung im Auftrag:
                Diese Form der Versteigerung ist für ein Auktionshaus mit der aufwendigsten Abrechnungsform verbunden, sofern das Auktionshaus international agiert. Hierbei kommt es aus steuerlicher Sicht zu einem direkten Geschäftsverhältnis zwischen dem Einlieferer und dem Bieter/Käufer. Abhängig davon, ob der Einlieferer gewerblich handelt oder die Ware von privat verkauft, wird dem Bieter die Umsatzsteuer berechnet. Ebenso werden die Importumsatzsteuer bei gewerblichen Einlieferern aus Drittländern (Nicht EU), bzw. die Einfuhrspesen und die Umsatzsteuer auf diese weiterberechnet. Die Umsatzsteuer auf die Provision und sonstige Gebühren des Auktionshauses fallen immer an, da die Geschäftsabwicklung und damit diese Leistung in Deutschland erbracht werden. Händler aus EU-Ländern werden in der Regel ihre Ware nicht direkt anbieten. Da das Geschäft in Deutschland abgewickelt wird, würden sie dann auch in Deutschland steuerpflichtig, d. h., sie müssten hier eine eigene Steuernummer beantragen und eine Steuererklärung abgeben. Daher liefern EU-Händler dann meistens über einen deutschen Händler ein, womit dann die Regelung eines Deutschen Händlers zum Tragen kommt.
                Umgekehrt gilt die Regelung auch für die Bieter im Ausland. Je nach dem, woher der Bieter kommt, bzw. wohin die Lose geliefert werden, kann die Mehrwertsteuer auf die Lose entfallen. So z. B. für gewerbliche Ware aus dem Inland und der EU, die an einen gewerblichen Käufer in der EU mit einer EU-Umsatzsteuer-ID geht oder die in ein Drittland (Nicht-EU) exportiert wird. Käufer aus Drittländern, die ihre Ware selbst abholen, sind grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig, können aber bei Rücksendung eines Ausfuhrbeleges die Umsatzsteuer für die Lose im Nachhinein wieder gutgeschrieben und ausgezahlt bekommen. Stammt die Ware, die ein Drittland-Kunde erwirbt, selbst aus einem Drittland, so fallen für ihn sowohl die Einfuhrsteuern und Zölle, als auch die Ausfuhrkosten an. Dem wiederum begegnen einige Auktionshäuser mit einem Zolllager, bei dem die Ware offiziell erst dann nach Deutschland eingeführt wird, wenn die Ware nach Deutschland oder in die EU verkauft wird. Ebenso wird die Berechnung der Einfuhrspesen von den Zollämtern unterschiedliche gehandhabt. Einige setzen für die Berechnung der Einfuhrumsatzsteuer den Schätzwert an, der später auch im Katalog als Ausruf erscheint, da diese sofort abgeführt werden muss. Andere bestehen als Berechnungsgrundlage auf den Betrag des erst später erfolgten Zuschlags. Liefert ein Drittlandkunde die Ware persönlich im Auktionshaus ein, gilt diese als Inlandsware.
                Aus diesen Gründen erfolgt die steuerliche Berechnung auf einer einzigen Bieter-Rechnung in der Regel für jedes Los gesondert.

                Kurzum: in der steuerlichen Regelung besteht in Deutschland kein einheitlicher Konsens, was vermutlich auch daran liegen mag, dass die steuerliche Überprüfbarkeit je nach Art und Umfang einer Versteigerung kaum noch nachvollziehbar ist und in der Praxis nahezu undurchführbar wird, bzw. zu kompliziert und zu aufwendig ist. Zurzeit wird darüber diskutiert, ob man für international agierende Auktionshäuser die Differenzbesteuerung einführen soll. Wie dann allerdings eine Umsatzsteuerprüfung vonstattengehen soll und was dann letztlich mit welchem Aufwand geprüft wird, ist mehr als nur fraglich. Man darf daher auch in Deutschland von einem gewissen steuerlichen Chaos sprechen, auch wenn dies viele Finanzbeamte nicht wahr haben wollen. Fragt man sie dann aber konkret und gezielt nach bestimmten Fallbeispielen, geben die meisten über kurz oder lang auf und suchen nach einer tragbaren Lösung für eine individuelle steuerliche Abrechnungsform oder verweisen auf das Bundesfinanzministerium. Daher kommen auch die vielen verschiedenen Abrechnungssysteme bei deutschen Auktionshäusern.

                Reklamationen

                Ist ein schriftlicher Bieter nach Erhalt der Ware nicht mit deren Zustand einverstanden oder will die Ware doch nicht haben, kann er bei der Versteigerung nach § 156 BGB in Deutschland nicht wie bei einem Fernabsatzvertrag die Ware gemäß den Regelungen der §§ 312 ff., 355 ff. BGB zu Fernabsatzverträgen wieder zurücksenden. Kommt es zu einem Streitfall, versucht daher immer zuerst das Auktionshaus, die Angelegenheit zu schlichten. Sollte dies nicht möglich sein, müssen sich die beiden Parteien (Einlieferer und Bieter/Käufer) direkt einigen und notfalls ihren Konflikt selbst vor den entsprechenden rechtlichen Instanzen austragen. Manchmal kann es auch aufgrund solcher Streitereien, je nach Sachlage und Situation, zur Sperrung einer der Parteien für künftige Auktionen kommen. Dies dann nicht selten auch bei anderen Auktionshäusern, sofern diese in einem Verband zusammengeschlossen sind und sich untereinander informieren.

                Nachverkauf

                Bei vielen Auktionshäusern ist heute ein Nachverkauf der unverkauften Lose, eine Zeit lang nach der Auktion, üblich. Viele Häuser veröffentlichen dazu extra sogenannte Rückloslisten oder bieten die Waren gleich in einem Online-Shop an. Der Preis richtet sich dabei entweder am Mindestgebot oder dem Ausruf. Oftmals wird ein fester prozentualer Anteil vom Ausruf abgezogen und dieser Preis dann als Verkaufspreis ausgegeben. Manchmal ist es auch möglich, für nicht verkaufte Objekte ein Untergebot abzugeben, das dann dem Einlieferer zur Entscheidung vorgelegt wird. Aber auch im Nachverkauf bleibt der Auktionator dem Einliefer verpflichtet und ist gehalten, den höchstmöglichen Preis zu erzielen.

                Der Nachverkauf erfüllt nicht die Anforderungen der deutschen Rechtsprechung an die öffentliche Versteigerung. Darum gelten hier nicht die Privilegien der Versteigerung (Ausnahmen von den Regelungen des Fernabsatzes, Ausschluss der Gewährleistung, gutgläubiger Erwerb), außer die Geschäftsbedingungen des Auktionshauses legen eine andere Regelung ausdrücklich fest.

                Einliefererabrechnung

                Abhängig von den Versteigerungsbedingungen wird in einer definierten Zeit nach der Auktion die Abrechnung der verkauften Ware mit den Einlieferern durchgeführt. Von dem Zuschlag wird dem Einlieferer eine Kommission abgezogen. Ebenso ist es bei einigen Auktionshäusern üblich, dem Einlieferer eine zusätzliche Losgebühr oder Gebühren für die Abbildung im Auktionskatalog in Rechnung zustellen. Manche Auktionshäuser berechnen den Einlieferern auch ein Aufwandsgebühr für die nicht verkauften Lose. Dazu kommen noch die Versicherungsgebühren, die sich in der Regel an der Höhe des Ausrufes mit einem festen Prozentsatz orientieren. Von dieser Gutschrift werden dem Einlieferer auch noch angefallene Aufwendungen für Testate, Transportkosten oder gewährte Vorschüsse samt Zinsen abgezogen. Das sich daraus ergebende Restguthaben wird dann dem Einlieferer ausbezahlt oder mit anderen Rechnungen verrechnet. Für die Einliefererabrechnung gelten die gleichen Umsatzsteuerregelungen, wie sie weiter oben für die Bieterrechnungen beschrieben wurden. Je nach Art der Versteigerungsform kann diese ebenfalls sehr umfangreich und komplex aufgebaut sein (z. B. bei einer Versteigerung im Auftrag).

                Unverkaufte Lose

                Je nach Vereinbarung des Einlieferers mit dem Auktionshaus werden die unverkauften Lose entweder unmittelbar nach der Auktion oder nach Ablauf der Nachverkaufsphase an den Einlieferer zurückgegeben. In vielen Fällen verbleibt aber die Ware im Auktionshaus und wird in der nächsten Auktion wieder zu einem (möglicherweise) ermäßigten Wert erneut ausgerufen.

                Als verbrannt gelten jene Objekte, die häufig binnen weniger Monate mehrmals in Auktionen (womöglich auch verschiedener Auktionshäuser) eingereicht wurden und liegengeblieben sind. Ursache ist häufig eine anfänglich zu hohe Erwartung des Verkäufers, die dann von potentiellen Käufern als (womöglich verdeckter) Mangel gedeutet wird. Ein marktüblicher Preis ist oftmals erst nach vielen Jahren wieder zu erzielen.

                Allerdings gehört es auch zu den Aufgaben eines Auktionshauses, den Einlieferer über den erzielbaren Marktwert zu informieren und einen realistischen Ausrufpreis festzusetzen.

                Lose, die trotz eines erfolgten Zuschlags bereits nach kurzer Zeit wieder in einer Auktion angeboten werden, lösen ebenfalls Misstrauen aus. Hier entsteht der Verdacht, dass es einen verdeckten Mangel gibt, den der Käufer entdeckt hat und das Objekt daher schnell wieder loswerden möchte. Auch erscheint es denkbar, dass unerlaubterweise ein vom Verkäufer (oder Einlieferer) beauftragter Lockvogel den Preis durch Gebote nach oben zu treiben versucht hatte, dabei aber ungewollt den Zuschlag erhalten hat, so dass das Stück nun erneut angeboten wird.

                Online-Auktion

                Die Online-Auktion wird per Internet veranstaltet. Bekanntester Veranstalter von Online-Auktionen ist eBay; auch bekannt sind z. B. in Deutschland Hood.de und in der Schweiz ricardo.ch. Nach erfolgter Auktion gelangt die Ware in der Regel mittels Versand zum Kunden; bezahlt wird meist per Überweisung, per Nachnahme oder bar bei Abholung. Als Online-Auktion im weiteren Sinne gibt es auch sogenannte Dienstleistungsauktionen (z. B. MyHammer.de), unternehmensinterne Auktionen, Penny-Auktionen, Niedrigstpreis-Auktionen und Forderungsauktionen (versteigert werden titulierte Forderungen oder Forderungspakete). Manche Online-Plattformen bieten auch ausschließlich Auktionen für den guten Zweck an (z. B. United Charity).

                Wegen der großen Anzahl von Online-Auktionshäusern und der daraus folgenden Unübersichtlichkeit hat sich auch ein breites Angebot an Dienstleistungen rund um diese Auktionsform gebildet. Dazu zählen Metasuchmaschinen für Angebotssuche, aber auch viele Serviceprogramme zum Offline-Erstellen von Angeboten und Auktionsverwaltung. Personen, die keinen eigenen Computer oder keine Zeit haben, selbst eine Internet-Auktion zu starten, können ihre Waren in speziellen Shops abgeben. Diese versteigern dann die Ware gegen Provision.

                In Deutschland handelt es sich bei einer Online-Auktion nicht um eine Versteigerung im Sinne des § 156 BGB, sodass Verkäufer nicht unter den Schutz dieser Gesetzgebung fallen. Hierbei kann es zu Betrug zu Lasten gutgläubiger Käufer kommen.[3]

                Siehe auch: Abbruchjäger

                Internet-Live-Auktion

                Die Internet-Live-Auktion ist eine von einem Auktionshaus über das Internet veranstaltete, behördlich autorisierte Versteigerung im Sinne des § 156 BGB und § 34b Gewerbeordnung (GewO), bei der alle Gebote in Echtzeit digital verarbeitet werden. Sie erfolgt nach dem Vorbild traditioneller Auktionen, eine Teilnahme im Sinne von § 156 BGB ist jedoch zusätzlich mittels Personal Computer, Notebook, Tablet PC und Smartphone möglich. Daher können sowohl im Saal anwesende als auch über das Internet angebundene Personen mitbieten.

                Bekanntester Veranstalter von Internet-Live-Auktionen war die Auctionata AG in Berlin, die Anfang 2017 Insolvenz anmelden musste.[4] Der Unterschied zu Online-Auktionen besteht u. a. in der gesetzlichen Absicherung der Versteigerung, sodass Käufer im Gegensatz zur typischen eBay-Auktion kein Widerrufsrecht gemäß Fernabsatzvertrag haben. Internet-Live-Auktionen werden von einem Auktionator geleitet und mittels Live-Stream über das Internet übertragen. Auch viele kleinere Auktionshäuser bieten (meist über ein Verbundportal) diesen Service an, so dass nicht nur Kunden im Saal, sondern auch Internetbieter an einer Versteigerung teilnehmen können.

                Auftragsauktion

                Die Auftragsauktion, auch Jobauktion oder Dienstleistungsauktion genannt, ist eine Form der Ausschreibung, bei der der Nachfrager eine Leistung beispielsweise von einem Handwerker erbracht haben möchte und einen Höchstpreis vorgibt. Anbieter der nachgefragten Leistung versuchen sich gegenseitig zu unterbieten, um an den Auftrag zu gelangen. Dadurch fallen die Gebote im Verlauf der Auktion – Auftragsauktionen sind Rückwärtsauktionen. Bei unternehmensinternen Auktionen bieten verschiedene Teileinheiten, um beispielsweise den Zuschlag für die Umsetzung eines Produktionsauftrags zu bekommen. Wird eine Auftragsauktion im Internet durchgeführt, spricht man von einer E-Reverse Auction.

                Unterschiedliche Gebotssysteme

                Auktionen können nach unterschiedlichen Kriterien klassifiziert werden.

                Einseitige und zweiseitige Auktionen

                Bei einseitigen Auktionen werden Gebote entweder nur von Kaufinteressenten oder nur von Verkaufsinteressenten abgegeben. Bei zweiseitigen Auktionen bieten sowohl Käufer als auch Verkäufer, und passende Gebote werden zusammengeführt. Ein Beispiel für eine zweiseitige Auktion ist eine Börse.

                Offene und verdeckte Auktionen

                Teilnehmer einer offenen Auktion wissen, welche Gebote bisher abgegeben wurden (möglicherweise allerdings nicht von wem). Die klassische Versteigerung ist eine offene Auktion. Offene Auktionen können aufsteigend oder absteigend sein.

                Teilnehmer einer verdeckten Auktion (auch stille Auktion genannt) geben ihre Gebote ohne dieses Wissen ab. Die Gebote werden nicht ausgerufen, sondern verdeckt abgegeben – beispielsweise per Post oder in einer Urne. Zu einer vereinbarten Zeit wird die Auktion geschlossen und derjenige gewinnt die Auktion, der das höchste Gebot abgegeben hat. Bei gleichen Geboten bekommt der Bieter des früheren den Zuschlag.[5] Bei verdeckten Auktionen werden zwei Varianten unterschieden:

                Erstpreisauktion: Bei der Erstpreisauktion (engl. first price sealed bid auction), auch Höchstpreisauktion genannt, gibt jeder Nachfrager ein verdecktes Gebot ab. Das beste Gebot erhält den Zuschlag, und der Gewinner leistet eine Zahlung in Höhe seines Gebots.
                Zweitpreisauktion: Bei der Zweitpreisauktion (engl. second price sealed bid auction), auch Vickrey-Auktion genannt, erhält ebenfalls der Höchstbieter den Zuschlag, zahlt aber nur in Höhe des zweithöchsten Gebots. Der Vorteil dieser Auktion gegenüber der Erstpreisauktion besteht darin, dass es für Bieter vorteilhaft ist, ein Gebot in Höhe ihrer wahren Wertschätzung für das zu versteigernde Gut abzugeben, während sie bei der Erstpreisauktion niedriger bieten werden, um im Falle des Zuschlags noch einen Gewinn zu haben.

                Aufsteigende Gebote: englische Auktion und japanische Auktion

                Die englische Auktion ist die bekannteste Form der Auktion. Dabei werden, von einem festgesetzten Mindestpreis ausgehend, aufsteigend Gebote abgegeben, bis kein neues Gebot mehr eintrifft. Der letzte Bieter erhält den Zuschlag.

                Bei der japanischen Auktion erhöht der Auktionator stetig den Preis, während nach und nach Bieter aussteigen, so lange, bis nur noch ein Bieter übrig ist.[6] Die Auktion ist, wie die englische Auktion, das strategische Äquivalent zur Zweitpreisauktion.

                Absteigende Gebote: Rückwärtsauktionen

                Niederländische Auktion: Der sinkende Kaufpreis ist am Zeiger erkennbar, der sich im Uhrzeigersinn dreht

                Bei einer Rückwärtsauktion (engl. reverse auction) werden absteigende Beträge genannt – die Gebote fallen. Je nach Modus wird entweder ein höchster Preis oder ein möglichst niedriger Preis gesucht:

                Bei einer niederländischen Auktion werden absteigende Beträge genannt, bis ein Erster auf das aktuelle Angebot eingeht. In diesem Fall wird ermittelt, welcher Käufer den höchsten Preis zu zahlen bereit ist. Wegen des sofortigen Zuschlags werden niederländische Auktionen sehr schnell abgewickelt. Dieses Verfahren eignet sich bei mehreren gleichartigen Artikeln, wie etwa Tabakerntehaufen.
                Bei Auftragsauktionen wird mit fallenden Geboten über einen längeren Zeitraum ermittelt, welcher Anbieter bereit ist, die vom Interessenten nachgefragte Leistung für den niedrigsten Preis zu erbringen. In der Praxis (z. B. bei MyHammer) ist der Auftraggebende teilweise nicht verpflichtet, den Anbieter mit dem niedrigsten Preis zu wählen. Er kann frei entscheiden, welchem Anbieter er den Zuschlag gibt (gute Bewertung, Ortsnähe etc. haben hier auch eine große Bedeutung). Eine E-Reverse Auction ist eine Rückwärtsauktion, die im Internet veranstaltet wird. Auftragsauktionen und insbesondere Beschaffungsauktionen im Business-to-Business-Bereich werden meist als E-Reverse Auction durchgeführt.

                Kombinatorische Auktion

                Stehen mehrere unterschiedliche Güter zum Verkauf, kann eine Auktion Gebote zulassen, die einen Preis für mehrere Güter in ihrer Gesamtheit bieten. Eine solche kombinatorische Auktion hat den Vorteil, dass Bieter nicht dem Risiko, nur einen für sie wertlosen Teil der von ihnen benötigten Güter zu ersteigern, ausgesetzt sind. Ihr Nachteil besteht darin, dass die Gewinnerermittlung komplizierter ist als bei der klassischen Einzelauktion.

                Sonderformen

                Amerikanische Versteigerung

                Bei einer amerikanischen Versteigerung zahlt jeder Bieter jeweils sofort den Differenzbetrag zwischen seinem Gebot und dem Vorgängergebot. Dadurch werden oft Einnahmen erzielt, die weit über dem Wert des zu versteigernden Gegenstandes liegen. Amerikanische Versteigerungen werden in der Regel zugunsten gemeinnütziger Zwecke durchgeführt.

                Die amerikanische Versteigerung ist die bekannteste Form der All-pay-Auktion. Bei einer All-pay-Auktion erhält der Bieter mit dem Höchstgebot den Zuschlag, aber alle Bieter zahlen.

                Zwei Bieter zahlen

                In manchen Wirtschaftsspielen zur Erforschung von wirtschaftspsychologischen Fragestellungen erhält der Höchstbieter den Zuschlag und muss bezahlen, aber auch der Bieter mit dem zweithöchsten Gebot muss sein Gebot bezahlen. Dadurch eskaliert die Situation, weil der jeweils Unterlegene nicht leer ausgehen will. Die Gebote steigen dabei oft in ungewollt hohe Gebiete.

                Calcutta-Auktion

                Eine Calcutta-Auktion ist eine Kombination aus einer Lotterie und einer Auktion. Die Calcutta-Auktion ist eine vor allem in den USA und den Ländern des früheren British Empire beliebte Wettart, die bei Pferderennen in Calcutta erfunden wurde.

                Rechtliche Grundlagen

                In Deutschland wird eine Versteigerung von § 156 BGB geregelt. Bei gewerblichen Versteigerungen findet außerdem § 34b GewO und die Verordnung über gewerbsmäßige Versteigerungen Anwendung.

                Auch bei sogenannten Internetversteigerungen kommt grundsätzlich ein gültiger Vertrag zustande.[7]

                Das OLG Frankfurt hat außerdem entschieden[8], dass die Bezeichnungen „Auktion“ oder „Versteigerung“ für Verkäufe gegen Höchstgebot im Internet, die keine Versteigerungen i. S. v. § 34b GewO sind, ohne Hinzutreten weiterer Umstände nicht irreführend sind.

                Allerdings handelt es sich bei diesen Auktionen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht um Versteigerungen im Sinne von § 156 BGB, da kein Zuschlag im Sinne dieser Vorschrift erfolgt. An der dafür notwendigen Willenserklärung eines Auktionators fehle es bei Internetauktionen.[9] Auf Internetauktionen finden § 156 BGB, § 34b GewO und die Verordnung über gewerbsmäßige Versteigerungen keine Anwendung.[10] Internetauktionen werden somit nicht von der Ausnahmeregelung des § 312d Abs. 4 Nr. 5 BGB erfasst – daher steht Verbrauchern gem. § 13 BGB, die auf diese Weise mit einem Unternehmer einen Fernabsatzvertrag abgeschlossen haben, grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu.[11]

                Ebenso handelt es sich nicht um eine Versteigerung im Sinne des § 34b GewO, weswegen man keine behördliche Erlaubnis zum Veranstalten von Internetauktionen benötigt.

                Verboten ist bei allen Auktionen die Gebotstreibung oder englisch shill bidding (von engl. shill: Lockvogel, Anreißer; to bid: bieten), bei der eine vom Versteigerer (oder Einlieferer) engagierte Person als Lockvogel versucht, den Preis durch Gebote in die Höhe zu treiben. In der Anfangszeit der Online-Auktionen war dies ein besonderes Problem, da durch die Anonymität sogar der Verkäufer selbst über einen zweiten Account auf seine angebotenen Artikel bieten konnte. Mittlerweile versuchen die Online-Auktionshäuser durch Anzeige von Verkaufs- und Bietaktivität mögliche unerlaubte Verbindungen zwischen einzelnen Mitgliedern sichtbar zu machen und damit diese Form des Betrugs auszuschließen.

                Tätigkeit als Auktionator

                Im Gegensatz zu anderen Ländern gibt es in Deutschland den Beruf des Auktionators im klassischen Sinne nicht, ebenso wenig wie eine Ausbildung. Auktionatoren üben in Deutschland vielmehr eine gewerbsmäßige Tätigkeit aus, die der Gewerbeordnung unterliegt. Benötigt wird eine Versteigerererlaubnis nach § 34b GewO, die über das Ordnungsamt der Heimatbehörde beantragt werden kann. Eine bestimmte berufliche Qualifikation ist nicht erforderlich. Auf Antrag kann ein Auktionator auch öffentlich bestellt werden.

                Fachliche Bestellungsvoraussetzungen für die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Versteigerern:

                Vorbildung des Versteigerers

                Die öffentliche Bestellung setzt besondere Sachkunde des Versteigerers voraus. An diese Sachkunde einschließlich Kenntnis der einschlägigen Rechtsvorschriften sind strenge Anforderungen zu stellen; eine mehrjährige Betätigung als Versteigerer oder Händler lässt für sich allein noch nicht auf besondere Sachkunde schließen.

                Für Versteigerer gibt es weder eine Ausbildungsordnung für eine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit noch ein einschlägiges Berufsbild mit entsprechender Aus- und Vorbildung. Dies bedeutet, dass im Wesentlichen die praktische Tätigkeit als Versteigerer nach Erteilung der Erlaubnis gemäß § 34b Abs. 1 GewO dem Versteigerer die geeigneten Kenntnisse über die Breite der vorkommenden Geschäfte zu vermitteln hat.

                Der erforderliche Nachweis der praktischen Tätigkeit wird dadurch erbracht, dass die Versteigerererlaubnis gemäß § 34b Abs. 1 GewO vorgelegt wird. Ebenso vorzulegen ist der Nachweis über die in den letzten fünf Jahren durchgeführten Versteigerungen. Eine Mindestzahl von Versteigerungsanzeigen gemäß § 5 VerstV wird nicht vorgeschrieben, es kommt auf den Schwierigkeitsgrad im Einzelfall und die nachhaltige Tätigkeit an.

                Fachliche Kenntnisse

                Die nach § 4 VerstV herausgegebenen Verzeichnisse enthalten üblicherweise einen Schätzpreis. Es handelt sich hierbei um Wertangaben, die im Wege der Schätzung durch den Versteigerer ermittelt worden sind, soweit nicht ein Sachverständiger im Falle des § 3 VerstV eine Schätzung vorgenommen hat.

                Der Schätzpreis und der mit dem Auftraggeber vereinbarte Mindestpreis müssen in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen. Der Versteigerer muss daher in der Lage sein, die von Dritten genannten Preise aufgrund eigener Branchen- und Warenkunde zu beurteilen. Die Gewerbeordnung sieht auch die öffentliche Bestellung und Vereidigung für bestimmte Arten von Versteigerungen vor (§ 34b Abs. 5, 2. Alt. GewO). Beispielhaft seien hier Versteigerer für Industriemaschinen und Werkzeuge oder Briefmarken genannt. Das Maß der erforderlichen Sachkunde für eine öffentliche Bestellung richtet sich nach den einschlägigen fachlichen Bestellungsvoraussetzungen für Sachverständige auf dem betreffenden Sachgebiet.

                Juristische Kenntnisse

                Zahlreiche gesetzliche Vorschriften erwähnen die öffentliche Versteigerung bzw. den freihändigen Verkauf durch öffentlich bestellte und vereidigte Versteigerer. Eingehende Kenntnisse der gewerberechtlichen Vorschriften, insbesondere § 34b GewO und der Versteigererverordnung sind unverzichtbar.

                Nachzuweisen sind Grundkenntnisse derjenigen gesetzlichen Regelungen, die die öffentliche Versteigerung von beweglichen Sachen und Wertpapieren oder deren freihändigen Verkauf vorsehen. Insbesondere handelt es sich dabei um den Pfandverkauf (§§ 1228 ff. BGB, § 368, §§ 397 ff., § 410, § 421, § 440 HGB) und den Verkauf beweglicher Sachen nach den Vorschriften über den Pfandverkauf (§§ 731, 753, 1003, 2022, 2042 BGB, § 371 HGB) sowie um den Verkauf beweglicher Sachen aufgrund besonderer gesetzlicher Ermächtigungen (§§ 383, 489, 966, 979, 1219 BGB, §§ 373, 376, 379, 388, 391, 407, 417, 437 HGB) und den Verkauf aus freier Hand, wo dieser anstelle der gesetzlichen Versteigerung vorgesehen ist (z. B. § 1221 BGB).

                Auktionatoren in den USA

                Auktionator in den USA beim typischen Singsang (auction chant)

                In den USA gibt es private Auktionatorenschulen, die die praktischen und rechtlichen Grundlagen der Durchführung einer Auktion in Kursform lehren.[12] Eine weitere Besonderheit ist, dass Auktionatoren bei Auktionen permanent das aktuelle Gebot bzw. das zu erwartende nächsthöhere Gebot in schneller Folge und für unerfahrene Bieter aufgrund der bedeutungslosen Füllwörter (filler words), die die Melodie ausmachen, schwer verständlich wiederholen.[13] Der Sinn dieser Maßnahme ist es, die Bieter zur rascheren Abgabe höherer Gebote zu animieren.[14] Auch diese sprachliche Tradition wird an Auktionatorenschulen gelehrt und erlernt, wobei jeder Auktionator später seinen eigenen Stil entwickelt. Diese im Englischen als auction chant (chant: ‚Gesang‘ oder ‚Singsang‘) bekannte Form der Aufrufe der Gebote ist außerhalb der USA, Kanadas und Südafrikas nicht verbreitet.[15][16]

                Siehe auch

                Gant (Recht)
                Geißbockversteigerung
                Selbsthilfeverkauf
                Steigbrief
                Zwangsversteigerung (Deutschland)

                Literatur

                Friederike Sophie Drinkuth: Der moderne Auktionshandel. Die Kunstwissenschaft und das Geschäft mit der Kunst. Böhlau Verlag, Köln 2003, ISBN 3-412-13702-2.
                Hildegard Mannheims, Peter Oberem: Versteigerung. Zur Kulturgeschichte der Dinge aus zweiter Hand. Ein Forschungsbericht. (Beiträge zur Volkskultur in Nordwestdeutschland, Band 103). Waxmann, Münster u. a. 2003, ISBN 3-8309-1280-3.

                Weblinks

                Commons: Auktion Ã¢Â€Â“ Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
                Wikiquote: Auktion Ã¢Â€Â“ Zitate
                Wiktionary: Auktion Ã¢Â€Â“ Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
                Linkkatalog zum Thema Auktionen bei curlie.org (ehemals DMOZ)
                Onlineauktionen und Recht zehnteiliger Beitrag zu Rechtsfragen von Rechtsanwalt Terhaag
                Christiane Rossner: Eine kleine Kulturgeschichte der Auktionen. Monumente Online, Deutsche Stiftung Denkmalschutz.

                Einzelnachweise

                ↑ Wiktionary: Lizitation Ã¢Â€Â“ Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen (englisch)

                ↑ So war es zum Beispiel bei einem Gemälde des englischen Malers William Turner, das auf einen Wert von 20 Millionen Euro geschätzt und in verschiedenen Filialen des Auktionshauses Sotheby’s gezeigt wurde: Letztes Mal Sotheby’s Köln stellt William Turners Ehrenbreitstein aus auf rundschau-online.de.

                ↑ Die üblen Tricks der eBay-Betrüger. Computerbild, 2. April 2008, abgerufen am 30. August 2013. 

                ↑ Auctionata Paddle8 – Insolvenz Thomas Hesse auf gruenderszene.de.

                ↑ Vgl. Stille Auktion. (Memento vom 27. Januar 2012 im Internet Archive) annaberg-goes-wilde.de.

                ↑ Paul Milgrom: Putting Auction Theory to Work. Cambridge University Press, Cambridge 2005, ISBN 0-521-55184-6, S. 187. 

                ↑ BGH, Urteil vom 7. November 2001, Az. VIII ZR 13/01, BGHZ 149, 129 = Volltext.

                ↑ OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 1. März 2001, Az. 6 U 64/00, Volltext.

                ↑ BGH, Urteil vom 3. November 2004, Az. VIII ZR 375/03, Volltext, Rn. 10.

                ↑ BGH, Urteil vom 7. November 2001, Az. VIII ZR 13/01, Volltext.

                ↑ BGH, Urteil vom 3. November 2004, Az. VIII ZR 375/03, Volltext.

                ↑ Übersicht der Auktionatorenschulen im Verbund der National Auctioneers Association der USA, abgerufen am 23. März 2016.

                ↑ Daniel W. Patterson: Arts in Earnest. North Carolina Folklife. Duke University Press, Durham (North Carolina) 1989, ISBN 978-0-8223-1021-1, S. 106.

                ↑ Vorstellungsvideo von LearnToChant.com, abgerufen am 23. März 2016.

                ↑ Charles W. Smith: Auctions. The Social Construction of Value. University of California Press, Berkeley 1990, ISBN 978-0-520-07201-5, S. 116–118.

                ↑ Charles W. Smith: Staging auctions: emabling exchange values to be contested and established. In: Brian Moeran, Jesper Strandgaard Pedersen (Hrsg.): Negotiating Values in the Creative Industries. Fairs, Festivals and Competitive Events. Cambridge University Press, Cambridge 2011, ISBN 978-1-107-00450-4, S. 94 ff., hier S. 100–103.

                Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

                Normdaten (Sachbegriff): GND: 4125859-9 (OGND, AKS)

                Abgerufen von „https://de..org/w/index.php?title=Auktion&oldid=209598332#Internet-Auktion“
                Kategorien: AuktionVertragsrechtVersteckte Kategorie: Wikipedia:Belege fehlen

                Navigationsmenü

                Meine Werkzeuge

                Nicht


                dispo firma kaufen

                sale and lease back Kreditwürdigkeit


                Top 4 impressum:

                  kaufung gmbh planen und zelte gmbh kaufen mit schulden Businessplan cash back finanzierung gmbh kaufen hamburg

                  Muster eines Businessplans

                  Businessplan Edelburg Kilian Dachbeschichtungen Gesellschaft mit beschraenkter Haftung

                  Edelburg Kilian, Geschaeftsfuehrer
                  Edelburg Kilian Dachbeschichtungen Gesellschaft mit beschraenkter Haftung
                  Hamburg
                  Tel. +49 (0) 6948903
                  Fax +49 (0) 3479924
                  Edelburg Kilian@hotmail.com

                  Inhaltsverzeichnis

                  MANAGEMENT SUMMARY 3

                  1. UNTERNEHMUNG 4
                  1.1. Geschichtlicher Hintergrund 4
                  1.2. Unternehmensziel und Leitbild 4
                  1.3. Unternehmensorganisation 4
                  1.4. Situation heute 4

                  2. PRODUKTE, DIENSTLEISTUNG 5
                  2.1. Marktleistung 5
                  2.2. Produkteschutz 5
                  2.3. Abnehmer 5

                  3. Markt 6
                  3.1. Marktuebersicht 6
                  3.2. Eigene Marktstellung 6
                  3.3. Marktbeurteilung 6

                  4. KONKURRENZ 7
                  4.1. Mitbewerber 7
                  4.2. Konkurrenzprodukte 7

                  5. MARKETING 8
                  5.1. Marktsegmentierung 8
                  5.2. Markteinfuehrungsstrategie 8
                  5.3. Preispolitik 8
                  5.4. Verkauf / Vertrieb / Standort 8
                  5.5. Werbung / PR 8
                  5.6. Umsatzziele in EUR 1000 9

                  6. STANDORT / LOGISTIK 9
                  6.1. Domizil 9
                  6.2. Logistik / Administration 9

                  7. PRODUKTION / BESCHAFFUNG 9
                  7.1. Produktionsmittel 9
                  7.2. Technologie 9
                  7.3. Kapazitaeten / Engpaesse 9
                  7.4. Wichtigste Lieferanten 10

                  8. MANAGEMENT / BERATER 10
                  8.1. Unternehmerteam 10
                  8.2. Verwaltungsrat 10
                  8.3. Externe Berater 10

                  9. RISIKOANALYSE 11
                  9.1. Interne Risiken 11
                  9.2. Externe Risiken 11
                  9.3. Absicherung 11

                  10. FINANZEN 11
                  10.1. Vergangenheit 11
                  10.2. Planerfolgsrechnung 12
                  10.3. Bilanz per 31.12.2009 12
                  10.4. Finanzierungskonzept 12

                  11. ANFRAGE FUER FREMDKAPITALFINANZIERUNG 12

                  Management Summary

                  Die Edelburg Kilian Dachbeschichtungen Gesellschaft mit beschraenkter Haftung mit Sitz in Hamburg hat das Ziel Dachbeschichtungen in der Bundesrepublik Deutschland erfolgreich neu zu etablieren. Sie bezweckt sowohl die Entwicklung, Produktion als auch den Handel mit Dachbeschichtungen Artikeln aller Art.

                  Die Edelburg Kilian Dachbeschichtungen Gesellschaft mit beschraenkter Haftung hat zu diesem Zwecke neue Dachbeschichtungen Ideen und Konzeptentwicklungen entworfen. Dachbeschichtungen ist in der Bundesrepublik Deutschland im Gegensatz zum nahen Ausland und den USA noch voellig unterentwickelt. Es gibt erst wenige oeffentliche Geschaefte, keine Dachbeschichtungen Onlineshops mit einem breiten Produkteangebot und einer Auswahl an klar differenzierten Produkten in Qualitaet und Preis.

                  Die selbstentwickelten Spezialprodukte der Edelburg Kilian Dachbeschichtungen Gesellschaft mit beschraenkter Haftung werden selbsthergestellt und ueber das Unternehmen sowie Aussenstellen zusammen mit den uebrigen Produkten vertrieben. Es besteht aufgrund des eingesetzten Booms an neuen oeffentlichen Shops und allgemein des immer beliebter werdenden Handels von Dachbeschichtungen eine hohes Absatzpotenzial fuer die vorliegende Geschaeftsidee. Allerdings ist damit zu rechnen, dass mit dem steigenden Bedarf Grossverteiler in das Geschaeft einsteigen koennten. Einzelne Versuche von Grossverteiler scheiterten am Know-how und der zoegerlichen Vermarktung.

                  Fuer den weiteren Aufbau des Unternehmens und den Markteintritt benoetigt das Unternehmen weiteres Kapital im Umfange von EUR 14 Millionen. Dafuer suchen die Gruender weitere Finanzpartner. Das Unternehmen rechnet in der Grundannahme bis ins Jahr 2020 mit einem Umsatz von EUR 144 Millionen und einem EBIT von EUR 14 Millionen

                  1. Unternehmung

                  1.1. Geschichtlicher Hintergrund

                  Das Unternehmen wurde von
                  a) Jeanette Siebert, geb. 1968, Hamburg
                  b) Herfried Jung, geb. 1965, Potsdam
                  c) Heltrud Katz, geb. 1947, Wirtschaftsjuristin, Bremerhaven

                  am 26.8.209 unter dem Namen Edelburg Kilian Dachbeschichtungen Gesellschaft mit beschraenkter Haftung mit Sitz in Hamburg als Kapitalgesellschaft mit einem Stammkapital von EUR 813000.- gegruendet und im Handelsregister des Hamburg eingetragen.

                  Das Stammkapital ist aufgeteilt in à nominell EUR 1000.-. Die Gruender a) – d) sind am Unternehmen mit 39% und der Gruender e) mit 5% am Stammkapital beteiligt. Die operative Aufnahme des Geschaeftes fand per 1. Januar des Gruendungsjahres statt.

                  1.2. Unternehmensziel und Leitbild

                  Dämmstoff Geschichte Bauphysikalische Eigenschaften Aspekte bei der Dämmstoffwahl Gebräuchliche Dämmstoffe Dämmstoffe im Vergleich Qualität Wärme- und Trittschalldämmung unter Estrich Industrieller Einsatz Normen Navigationsmenü

                  1.3. Unternehmensorganisation

                  Die Geschaeftsleitung wird von Edelburg Kilian, CEO, Gretlies Wimmer CFO wahrgenommen. Um die geplanten Expansionsziele zu erreichen, soll der Personalbestand per 1. April 2024 wie folgt aufgestockt werden:
                  10 Mitarbeiter fuer kaufmaennische Arbeiten
                  38 Mitarbeiter fuer Entwicklung
                  28 Mitarbeiter fuer Produktion
                  40 Mitarbeiter fuer Verkauf
                  Das Unternehmen verfuegt ueber Bueroraeumlichkeiten, Produktions- und Lagerraeumlichkeiten in Hamburg im Umfange von rund 89000 m2. Das Finanz- und Rechnungswesen wird mittels der modernen EDV-Applikation ALINA durch zwei Mitarbeiter betreut und vom CFO gefuehrt.

                  1.4. Situation heute

                  Das Unternehmen hat im ersten Geschaeftsjahr per 31. Dezember einen Umsatz von EUR 11 Millionen und einen EBIT von EUR 585000.- erwirtschaftet.

                  2. Produkte, Dienstleistung

                  2.1. Marktleistung

                  Das Unternehmen hat folgende Artikel im Angebot:
                  igenschaften

                  2.1 Wärmeleitfähigkeit
                  2.2 Dynamische Steifigkeit
                  2.3 Rohdichte
                  2.4 Wasserdampfdiffusionswiderstand
                  2.5 Spezifische Wärmekapazität
                  2.6 Kapillarität

                  3 Aspekte bei der Dämmstoffwahl

                  3.1 Anwendungsgebiete nach DIN 4108-10
                  3.2 Produkteigenschaft nach DIN 4108-10
                  3.3 Zusammendrückbarkeit CP und dynamische Steifigkeit SD

                  4 Gebräuchliche Dämmstoffe
                  5 Dämmstoffe im Vergleich
                  6 Qualität
                  7 Wärme- und Trittschalldämmung unter Estrich

                  7.1 Dämmplatten unter Estrich ohne Schallschutzanforderung (DEO)
                  7.2 Dämmplatten unter Estrich mit Schallschutzanforderung (DES)

                  8 Industrieller Einsatz
                  9 Normen
                  10 Siehe auch
                  11 Weblinks
                  12 Einzelnachweise

                  Geschichte
                  Die klimatischen Verhältnisse in den nördlichen und südlichen Breitengraden zwingen den Menschen seit jeher, sich mit dem Thema Wärmedämmung zu beschäftigen. Seit Jahrtausenden nutzt der Mensch das Prinzip der geringen Wärmeleitfähigkeit ruhender Luftschichten für den Wärmeschutz. Schon in der Bronzezeit wurden in waldreichen Gebieten schilf- oder strohgedeckte Blockhäuser gebaut, die einen guten Wärmeschutz hatten. Erstaunlich ist, dass sogar die Wände in der Bronzezeit schon zweischalig gebaut wurden. Mit zwei lehmbeworfenen Flechtwänden, deren Zwischenraum mit trockenem Gras gefüllt wurde, erreichte man hervorragende Dämmwerte, die erst mit der Wärmeschutzverordnung von 1995 wieder erreicht wurden. Bis in die heutigen baukonstruktiven Maßnahmen – wie zweischaliges Mauerwerk – wurde das Prinzip der ruhenden Luftschichten immer wieder aufgenommen.
                  Der Einsatz von Dämmstoffen kam Anfang des 20. Jahrhunderts in den Fokus durch Kühlhäuser, die mit der Entwicklung der Kältetechnik möglich wurden. Als erste Dämmstoffe nutzte man Kork, Glaswolle und Vulkanfiber. Der bauliche Wärmeschutz gewann an Bedeutung

                  durch die Möglichkeiten, Decken, Wände und die Gebäudehülle auf das statisch erforderliche Maß zu beschränken
                  durch die steigenden Anforderungen an Wohnkomfort bzw. Feuchteschutz.
                  Man verwendete vor allem Holzwolle, Kork, Flachsfaser, Baum- und Schafwolle, Leichtbaustoffe auf der Basis von Bims oder Schlacke (Metallurgie) und mineralische Fasern. Zu Beginn der 1940er Jahre wurden dann die ersten Kunst(harz)schäume industriell hergestellt.[1]
                  Heute werden Dämmstoffe für eine Vielzahl von Sanierungsmaßnahmen, von High-Tech-Materialien über bewährte Klassiker bis hin zu zahlreichen Naturdämmstoffen, eingesetzt. Jedes Material hat Stärken in bestimmten Anwendungsbereichen.
                  Die 1937 eingeführte „DIN 4106 – Richtlinien für die Mauerdicken der Wohnungsbauten und statisch ähnlicher Bauten“ definierte erstmals die Grundlagen für die Anforderungen an Wanddicken nach Klimazonen. Die ersten Mindestanforderungen für den Wärmeschutz im Hochbau entstanden 1952 mit der „DIN 4108 – Richtlinien für den Wärmeschutz im Hochbau“. Weitere Impulse für die Entwicklung und den Einsatz von Dämmstoffen kamen als Folge der Ölkrise durch die 1. Wärmeschutzverordnung 1977. Mittlerweile gilt die Energie-Einspar-Verordnung (EnEV).[2]

                  Bauphysikalische Eigenschaften
                  Die wichtigsten bauphysikalischen Eigenschaften von Dämmstoffen sind:

                  Wärmeleitfähigkeit
                  Die Wärmeleitfähigkeit gibt den Wärmestrom an, der bei einer Temperaturdifferenz von 1 K durch einen Stoff mit der Schichtdicke von 1 m geht. Je geringer der Wert ist, desto besser ist die Dämmwirkung des Materials.
                  Ein schlechter Wärmeleiter ist Luft, welche deswegen Hauptbestandteil der meisten Dämmstoffe ist. Je mehr Lufteinschlüsse in einem Stoff enthalten sind und je kleiner diese sind, desto eingeschränkter ist die Bewegungsmöglichkeit der Luftmoleküle und desto besser ist die Dämmleistung des Materials.[3] Bei Wärmedämmstoffen im Bauwesen wird

                  Bei den Produkten lit. a) – d) handelt es sich um gaengige, erprobte Produkte, die im Wesentlichen aus den USA importiert werden. Bei den Produkten e) handelt es sich ausschliesslich um Erfindungen der Edelburg Kilian Dachbeschichtungen Gesellschaft mit beschraenkter Haftung, vgl. Ziffer 2.2.

                  Das Produkteangebot rundet saemtliche Beduerfnisse eines Kunden fuer die Umsetzung seines Projektes zu deutlich tieferen Preisen als diejenige der Konkurrenz ab. Mit jedem Verkauf erfolgt eine Beratung des Kunden vor Ort. Zudem geniesst er den Vorteil, innovative neue Produkte dank der ausgewiesenen Fachkompetenz von Edelburg Kilian Dachbeschichtungen Gesellschaft mit beschraenkter Haftung kennenzulernen.

                  2.2. Produkteschutz

                  Die Spezialprodukte der Edelburg Kilian Dachbeschichtungen Gesellschaft mit beschraenkter Haftung sind mit den Patenten Nrn. 957.650, 214.563 sowie 767.589 in der Bundesrepublik Deutschland, Deutschland, Oesterreich, Frankreich und Italien bis 2031 geschuetzt.

                  2.3. Abnehmer

                  Das Unternehmen ist vollstaendig abhaengig vom Endkonsumenten. Es besteht ein grosses Potenzial. Erkannt wurde auch, dass der Anfangspreis und die Beratung eine sehr wesentliche Rolle beim Einkauf spielen. Die Nachrage ist eng verknuepft mit dem eigentlichen Markt, der in Ziffer 3 nachstehend eingehend beschrieben wird.

                  3. Markt

                  3.1. Marktuebersicht

                  Gemaess eigener Einschaetzung betraegt derzeit das Marktvolumen in der Bundesrepublik Deutschland rund EUR 760 Millionen. In der Bundesrepublik Deutschland sind heute 468000 Personen im Dachbeschichtungen Segment taetig und geben im Durchschnitt rund EUR 190000.- pro Jahr fuer Equipment aus. Aufgrund der durchgefuehrten Befragungen und eigener Einschaetzung besteht in den naechsten 6 Jahren ein markantes Wachstum. Wir rechnen bis ins Jahr 2026 mit knapp einer Verdoppelung des Volumens.

                  Neue technische Entwicklungen sind nur in unwesentlichen Teilbereichen zu erwarten.

                  3.2. Eigene Marktstellung

                  Die eigene Marktstellung ist mit EUR 7 Millionen noch unbedeutend. Die massive Nachfrage in unserem Shop am bisherigen Domizil laesst aber ein grosses Potential fuer Marktgewinne erwarten. Wir strengen einen Marktanteil in den naechsten 2 Jahren von 7 0% an, was einem Umsatz von rund EUR 162 Millionen entsprechen duerfte.

                  3.3. Marktbeurteilung

                  Dachbeschichtungen ist in der Bundesrepublik Deutschland im Trend! Dachbeschichtungen hat sich in der Bundesrepublik Deutschland in den vergangenen fu4 Jahren zu einem Trend entwickelt, die nicht nur aeltere, sondern vor allem Personen beiderlei Geschlechts in den Altersjahren 20 – 57 anspricht. Diese Annahme wird durch die um mehr als 6 0% jaehrlich wachsenden Mitgliederzahlen der Bundesrepublik Deutschlanderischen IHKs gestuetzt. V

                  Die notwendige Ausbildung zur Ausuebung im Sektor Dachbeschichtungen wird von den einzelnen Orten reichlich angeboten. Aber auch im Ausland sind Pruefungen in Kombination mit Ferien machbar und beliebt. In der Branche bestehen derzeit noch lokal sehr verschiedene staatliche und politische Huerden fuer die Erstellung und den Betrieb von Dachbeschichtungen Produktionsanlagen. Die Entwicklung der vergangenen drei Jahre hat aber gezeigt, dass der Boom nicht mehr aufzuhalten ist und auch den Mittelstand der Bevoelkerung erfasst hat.

                  Das Kaufverhalten der Kunden duerfte unterschiedlich sein. Es ist von folgender Marktaufteilung auszugehen:

                  Regionen Marktanteil Tendenz
                  DeutschBundesrepublik Deutschland 78 %
                  England 45%
                  Polen 15%
                  Oesterreich 24%
                  Oesterreich 85%

                  Substitutionsmoeglichkeiten bestehen in dem Sinne, als auch Dachbeschichtungen durch andere Sport- und Freizeitaktivitaeten verdraengt werden koennte. Derzeit bestehen allerdings derart viele und zersplitterte Sport- und Freizeittrends, dass sich bis heute kein anderer starker Trend herausbilden konnte.

                  Erfahrungen in den USA und England, der Geburtsstaette der Dachbeschichtungen, zeigen, dass mit der starken Abdeckung von Shops und Plaetzen der Markt wohl gesaettigt ist, aber nach wie vor ein bescheidenes Wachstum von rund 46% vorhanden ist. Im Vergleich zur USA ist die Platzdichte in der Bundesrepublik Deutschland rund 28 mal kleiner.

                  4. Konkurrenz

                  4.1. Mitbewerber

                  Im Moment werden wir von kleinen Shops der einzelnen Gemeinden und einigen kleineren Shops konkurrenziert. Die meisten dieser Shops bieten sehr renommierte Marken zu 14 – 49% hoeheren Preisen im Vergleich zu den USA an. Wir befuerchten, dass sich in den naechsten Jahren auch Grossverteiler diese Produkte in ihr Sortiment aufnehmen koennten und zu klar tieferen Preisen vertreiben wuerden. Es ist kaum zu erwarten, dass die Konkurrenz ihre Strategien aendern wird. Sie werden die Hochpreispolitik weiter verfolgen, da sie ansonsten aufgrund ihres hohen Fixkostenanteils keine ueberlebenschancen haetten.

                  4.2. Konkurrenzprodukte

                  Weil wir neben wenigen Eigenmarken vor allem Handelsprodukte einsetzen werden, sind wir von Konkurrenzprodukten mehrheitlich unabhaengig.

                  5. Marketing

                  5.1. Marktsegmentierung

                  Kundensegemente:

                  Marktgebiete:

                  5.2. Markteinfuehrungsstrategie

                  Erschliessung der Marktgebiete

                  5.3. Preispolitik

                  Preise bewegen sich rund 27% unter den Preisen der Mitbewerber.

                  5.4. Verkauf / Vertrieb / Standort

                  Wir wollen Verkaufspunkte (POS) sukzessive auf der Basis der Markteinfuehrungsstrategie gemaess Ziffer 5.2. in der ganzen Bundesrepublik Deutschland einrichten. Zusaetzlich sind wir in den groessten Verbaenden der Bundesrepublik Deutschland vertreten. Weiter werden wir an Messen aller Art teilnehmen. Der heutige Standort dient einerseits als POS und als Verwaltungszentrum und Zentrallager. Sukzessive werden auf der Basis der Markteinfuehrungsstrategie gemaess Ziffer 5.2. neue Verkaufsstandorte eingerichtet und betrieben.

                  5.5. Werbung / PR

                  Die Werbung/PR wird zielgerichtet ueber Radio, Fernsehen, Zeitungen und Mailings lanciert.

                  5.6. Umsatzziele in EUR 244000

                  Produkte 2019 2020 2021 2022 2023 2024
                  Ist Soll Soll Soll Soll Soll
                  Sets 8’000 15’000 55000 297’000 590’000 756’000
                  Zubehoer inkl. Kleidung 9’000 26’000 53000 176’000 595’000 663’000
                  Trainingsanlagen 5’000 25’000 47000 230’000 532’000 852’000
                  Maschinen 3’000 30’000 80000 110’000 533’000 940’000
                  Spezialitaeten 4’000 27’000 30000 363’000 447’000 825’000

                  6. Standort / Logistik

                  6.1. Domizil

                  Alle notwendigen Raeumlichkeiten des Unternehmens werden gemietet.

                  6.2. Logistik / Administration

                  Die personellen Ressourcen werden der Umsatzentwicklung und der Schaffung von neuen POS laufend angepasst. Die heute verwendete EDV genuegt den heutigen und kuenftigen Anforderungen mindestens bis zu einer Umsatzentwicklung von EUR 15 Millionen.

                  7. Produktion / Beschaffung

                  7.1. Produktionsmittel

                  Die fuer die Entwicklung und Produktion (Montage) der Spezialprodukte notwendigen Mittel und Instrumente sind vorhanden. Zusaetzliche Maschinen und Einrichtungen werden entweder eingemietet oder extern produziert.

                  7.2. Technologie

                  Das fuer die Entwicklung der Spezialitaeten vorhandene Know-how ist im Technik-Team auf 7 Personen verteilt. Es bestehen keine grossen personelle Abhaengigkeiten, weil saemtliches Wissens auch laufend dokumentiert wird.

                  7.3. Kapazitaeten / Engpaesse

                  Das heutige Team ist auf die bestehenden Beduerfnisse aufgebaut. Mit der Weiterentwicklung des Unternehmens ist ein Ausbau auf etwa zehn Techniker geplant.

                  7.4. Wichtigste Lieferanten

                  Lieferanten Produktereihen Anteil am Einkaufsvolumen

                  Einkaufsvolumen von EUR 7 Millionen diskutiert.

                  8. Management / Berater

                  8.1. Unternehmerteam

                  • CEO: Edelburg Kilian

                  • CFO: Gretlies Wimmer

                  Administration
                  Marketing
                  Verkauf
                  Einkauf
                  Entwicklung

                  8.2. Verwaltungsrat

                  Praesident:Jeanette Siebert (Mitgruender und Investor)
                  Delegierter: Edelburg Kilian (CEO)
                  Mitglied: Dr. Herfried Jung , Rechtsanwalt
                  Mitglied: Gretlies Wimmer, Unternehmer

                  8.3. Externe Berater

                  Als Revisionsstelle amtet die Revisions-Treuhand AG.
                  Die Geschaeftsleitung wird zudem durch das Anwaltsbuero Partner & Partner in Hamburg und das Marketingbuero Vater & Sohn in Hamburg beraten.

                  9. Risikoanalyse

                  9.1. Interne Risiken

                  Das Unternehmen ist heute personell sehr knapp dotiert. Einzelne Abgaenge im Management koennten das Unternehmen entscheidend schwaechen.

                  9.2. Externe Risiken

                  Auf gesetzlicher Stufe sind keine Auflagen bzw. Einschraenkungen gegen den von uns bearbeiteten Dachbeschichtungen Markt zu erwarten. Die Rahmenbedingungen fuer das Entstehen von weiteren Moeglichkeiten werden durch die eingesetzte Strukturbereinigung in der Landwirtschaft eher beguenstigt als erschwert. Mit dem Bau von Produktionsanlagen werden neue Arbeitsplaetze fuer Bauern geschaffen (Housekeeping, Unterhalten des Gelaendes ganz allgemein, Restauration, Geraete- und Maschinenunterhalt), die ihren bisherigen Beruf aus wirtschaftlichen Gruenden aufgeben mussten. Als groesstes Risiko ist ein Markteintritt eines oder mehrer Grossverteiler zu betrachten.

                  9.3. Absicherung

                  Mit der weiteren Expansion des Unternehmens ist das Management breiter abzustuetzen. Gleichzeitig muss der Marktaufbau so rasch als moeglich erfolgen, damit weiteren Bewerbern der Markteintritt mindestens erschwert, wenn nicht sogar verunmoeglicht werden kann. Zudem ist zu versuchen, weitere Exklusivvertriebsrechte von preislich attraktiven und qualitativ guten Produkten zu erwerben.

                  10. Finanzen

                  10.1. Vergangenheit

                  Das erste Geschaeftsjahr konnte bei einem Nettoumsatz von EUR 8 Millionen mit einem bescheidenen EBIT von EUR 283000.- und einem ausgewiesenen Reingewinn von EUR 49000.- abgeschlossen werden. ueber das erste Geschaeftsjahr gibt der testierte Abschluss im Anhang Auskunft. Generell ist zu bemerken, dass sich der Umsatz in den vergangenen sechs Monaten kontinuierlich gesteigert hat. Daraus wird ersichtlich, dass sich der Erfolg der letzten Monate sich weiter fortsetzt.

                  Die Finanzierung des Unternehmens erfolgte bis heute aus eigenen Mitteln des Unternehmens und einer Betriebskreditlimite der Deutschen Bank von EUR 900000.-. Als Sicherheit sind der Bank die Forderungen aus dem Geschaeftsbetrieb abgetreten worden.

                  10.2. Planerfolgsrechnung

                  Base Case 2019 2020e 2021e 2022e 2023e 2024e
                  Nettoumsatz 9’576 8’470 15’728 42’183 68’497 177’397
                  Warenaufwand 9’574 7’835 29’371 33’421 71’148 261’192
                  Bruttogewinn 8’341 2’631 17’754 37’379 51’487 177’809
                  Betriebsaufwand 8’745 8’629 19’484 47’117 76’541 266’894
                  EBITDA 5’803 7’667 28’371 41’332 59’322 127’754
                  EBIT 8’239 3’487 23’786 44’395 70’183 269’156
                  Reingewinn 9’302 6’322 30’152 33’430 72’861 255’845
                  Investitionen 5’348 3’829 24’345 32’674 66’469 283’580
                  Dividenden 1 3 5 8 13 20
                  e = geschaetzt

                  10.3. Bilanz per 31.12.2019

                  Aktiven Passiven

                  Fluessige Mittel 41 Bank 315
                  Debitoren 388 Kreditoren 154
                  Warenlager 203 uebrig. kzfr. FK, TP 700
                  uebriges kzfr. UV, TA 556

                  Total UV 1598 Total FK 1’115

                  Stammkapital 432
                  Mobilien, Sachanlagen 603 Bilanzgewinn 12

                  Total AV 554 Total EK 138

                  3306 8’679

                  10.4. Finanzierungskonzept

                  Es ist vorgesehen, die Expansion des Unternehmens mit einem Mittelzufluss von vorerst EUR 5,7 Millionen wie folgt zu finanzieren:
                  Erhoehung des Stammkapitals von EUR 0,2 Millionen um EUR 2,8 Millionen auf neu EUR 4,9 Millionen mit einem Agio von EUR 5,7 Millionen (eine entsprechende Absichtserklaerung (Letter of intent, LOI) einer Venture Capital Gesellschaft liegt vor) und Aufnahme von Fremdkapital von EUR 6,5 Millionen.
                  Fuer die Fremdkapitalfinanzierung kann als Sicherheit die Abtretung der Forderungen aus dem Geschaeftsbetrieb sowie eine Buergschaft des Managements im Umfange von maximal EUR 400000.- offeriert werden. Allerdings ist in einem solchen Fall die Betriebskreditlimite der heutigen Bankbeziehung von EUR 6,8 Millionen abzuloesen.

                  11. Anfrage fuer Fremdkapitalfinanzierung

                  EUR 18,1 Millionen zu Finanzierung der Expansion in Form eines festen Darlehens bis zum 31.12.2022. Zinssatz SWAP zuzueglich Marge von maximal 4% . Rueckzahlung in jaehrlichen Tranchen von EUR 781000.-, erstmals per 30.12.2021. Sicherheit siehe Ziffer 10.1. Das Unternehmen ist auch offen fuer andere Finanzierungsvarianten.


                  lkw leasing Crefo Kreditlimit


                  Top 6 anlageprospekt:

                    gmbh kaufen 34c gmbh mantel kaufen in österreich Kaufvertrag luxemburger gmbh kaufen GmbH mit Crefo Index

                    Kauvertrag (über sukzessive Lieferung von – Kinderstrümpfe und Socken)

                    Zwischen (Unternehmen 1)

                    Doro Ruppert Messebau Gesellschaft mit beschränkter Haftung
                    mit Sitz in Chemnitz
                    Vertreten durch die Geschäftsführung Doro Ruppert
                    – nachfolgend Käufer genannt –

                    und

                    Mechtild Kurth Schuldnerberatungen Gesellschaft mbH
                    mit Sitz in Bremerhaven
                    Vertreten durch die Geschäftsführung Mechtild Kurth
                    – nachfolgend Verkäufer genannt –

                    wird folgender Kaufvertrag geschlossen:

                    Die Parteien sind sich einig, dass dieser Vertrag zum Zwecke des Erwerbs von Waren im gewerblichen Bereich abgeschlossen wird.

                    Als Grundlage des Kaufvertrags erkennen sowohl Verkäufer wie auch Käufer die Bedingungen, wie sie in diesem Vertrag niedergelegt sind, an. Weiterer Bestandteil dieses Vertrags sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Nr. 122170135 vom 18.03.2021 des Verkäufers. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind diesem Vertrag als Anlage beigefügt. Es gelten ausschließlich die Vertragsbedingungen des Verkäufers. Die Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nicht.

                    §1 Vertragsgegenstand

                    Vertragsgegenstand ist die Lieferung von insgesamt 726585 St. – Kinderstrümpfe und Socken.

                    §2 Gültigkeitszeitraum

                    Der Vertrag tritt am 18.03.2021 in Kraft und endet am 18.03.2021. Während dieser Zeit ist lediglich die außerordentliche Kündigung möglich.

                    §3 Liefertermin

                    Lieferzeitraum ist vom 18.4.2021 bis zum 18.-2.2021. Der Verkäufer verpflichtet sich, die unter §1 in diesem Vertrag genannte Menge 726585 St – Kinderstrümpfe und Socken zu gleichen Teilen innerhalb dieses Zeitraums jeweils zum 18 eines Monats an den Käufer zu liefern.

                    Der Käufer seinerseits verpflichtet sich, die Lieferungen bis zum Vertragsende zu den jeweils vereinbarten Terminen anzunehmen.

                    §4 Vertragsstrafen

                    Kann der Verkäufer die jeweilige Menge nicht liefern oder kann er die Teil-Lieferungen nicht termingerecht ausführen, ist er zur Zahlung einer Vertragsstrafe an den Käufer verpflichtet. Die Vertragsstrafe beträgt pro verspäteten Werktag 7 Prozent des Auftragswerts, wird aber insgesamt auf € 5886 je Teil-Lieferung begrenzt.

                    §5 Kaufpreis

                    Der Preis beträgt 21070965,24 Euro für 726585 St. – Kinderstrümpfe und Socken. Der Kaufpreis gilt für die gesamte Vertragsdauer. Es handelt sich um Nettopreise, ohne die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer.

                    §6 Zahlungsbedingungen

                    Der Käufer nimmt die Bezahlung so vor, dass der Betrag spätestens am 2 Tag nach Erhalt der Rechnung beim Verkäufer eingeht.

                    Leistet der Käufer die Zahlung innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungserhalt, ist er zu einem Skontoabzug in Höhe von 1 Prozent berechtigt.

                    §7 Lieferbedingungen

                    Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands „frei Haus“ an den in der Bestellung angegebenen Ort.

                    §8 Gewährleistung

                    Der Verkäufer steht für die Betriebsbereitschaft der gelieferten Ware – Kinderstrümpfe und Socken ein und garantiert die Funktionsfähigkeit nach den vereinbarten technischen Daten.

                    Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme der Ware und endet nach Ablauf von 4 Jahren.

                    §9 Eigentumsvorbehalt

                    Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus diesem Vertrag Eigentum des Verkäufers.

                    §10 Erfüllungsort

                    Vertraglicher Erfüllungsort für beide Vertragspartner ist Chemnitz. Der hier genannte vertragliche Erfüllungsort ersetzt nach dem Willen beider Vertragspartner den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr. 117208172 unter § 4 genannten Erfüllungsort.

                    §11 Gerichtsstand

                    Als Gerichtsstand vereinbaren beide Vertragspartner ausdrücklich den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr 114139147 unter § 3 genannten Gerichtsstand.

                    §12 Salvatorische Klausel

                    Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder künftig unwirksam oder undurchführbar werden, so werden die übrigen Regelungen dieses Vertrages davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung verpflichten sich die Parteien schon jetzt, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahe kommt.
                    Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken dieses Vertrages.

                    §13 Textformklausel

                    Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform.

                    §14 Anlagen

                    Als Anlage wurden diesem Vertrag die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr 17715089 vom 18.03.2021 beigefügt.

                    Chemnitz, 18.03.2021 Herne, 18.03.2021

                    ……………………………………………….. ………………………………………………..

                    Unterschrift Käufer Unterschrift Verkäufer


                    luxemburger gmbh kaufen Angebot


                    Top 6 datenschutz: