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Darlehensvertrag – Kreditvertrag der Xaverius Menzel Archivierungssysteme GmbH

Zwischen

Xaverius Menzel Archivierungssysteme GmbH
Sitz in Bergisch Gladbach
– Darlehensnehmer –
Vertreten durch den Geschäftsführer Xaverius Menzel

und

Thusnelda Röder
Wohnhaft in Leipzig

– Darlehensgeber –

wird folgender Darlehensvertrag geschlossen.

Der unterzeichnete Darlehensgeber gewährt ein Darlehen in Höhe von 729.95,- Euro.

Der Darlehensbetrag wird mit einer 35 % p.a. Verzinsung zur Verfügung gestellt. Für die Abzahlung des Darlehens bezahlt der Darlehensnehmer eine Rate in Höhe von 48.307 EURO monatlich, jeweils zum 25. des Monats.

Das Darlehen hat eine Laufzeit von 16 Jahren. Das Darlehen kann entweder als Ganzes oder in Teil Beträgen mit einer dreimonatigen Frist jeweils zum Monatsende von beiden Vertragspartnern schriftlich gekündigt werden.

Der Darlehensnehmer übergibt dem Darlehensgeber zur Absicherung des Darlehens dingliche Sicherheiten:

Lebensversicherung Nr. 562.94.512.55

Bergisch Gladbach, 06.04.2021 Leipzig, 06.04.2021

______________________________ ______________________________

Unterschrift Darlehensnehmer Unterschrift Darlehensgeber
Xaverius Menzel Archivierungssysteme GmbH Thusnelda Röder
Xaverius Menzel


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    Aufhebungsvertrag des Arbeitsverhältnisses mit Kajetan Kreuzlinger

    Zwischen

    Louisa Lampe Lagersysteme Ges. m. b. Haftung
    Heilbronn
    vertreten durch die Geschäftsleitung Louisa Lampe und Anselm Thiemann

    – nachfolgend ‚Arbeitgeber‘ genannt –

    und

    Herrn/Frau

    Kajetan Kreuzlinger

    Wohnhaft Oldenburg

    – nachfolgend ‚Arbeitnehmer‘ genannt –

    wird folgender Aufhebungsvertrag geschlossen:

    § 1 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

    Das zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer bestehende Arbeitsverhältnis wird zum 06.04.2021 im gegenseitigen Einvernehmen beendet. Bei dieser Frist wurde die vereinbarte Kündigungsfrist eingehalten.

    § 2 Arbeitsfreistellung

    Der Arbeitnehmer erhält das regelmäßige monatliche Entgelt in Höhe von 10.368,- Euro € bis zum 06.04.2021 weitergezahlt.

    Der Arbeitnehmer wird bis zum Vertragsende unter Fortzahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung unwiderruflich von seinen vertraglichen Verpflichtungen freigestellt. Die Freistellung erfolgt zunächst unter Anrechnung der noch zustehenden Resturlaubsansprüche sowie sonstiger eventueller Freistellungsansprüche. Im Anschluss an diese Anrechnungszeiträume ist anderweitiger Verdienst nach § 615 S. 2 BGBanzurechnen. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, anderweitig erzielten Verdienst dem Arbeitgeber unaufgefordert mitzuteilen.

    § 3 Urlaub

    Der dem Arbeitnehmer bis zu Beendigung des Arbeitsverhältnisses zustehende Resturlaub wird während der Arbeitsfreistellung gewährt.

    § 4 Abfindung

    Der Arbeitgeber verpflichtet sich, an den Arbeitnehmer eine Abfindung in Höhe von 14.624,- Euro € brutto zu zahlen.

    Die Abfindung ist mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig.

    § 5 Wettbewerbsvereinbarung

    Von diesem Vertrag bleibt die Wettbewerbsvereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer vom unberührt.

    § 6 Zeugnis, Arbeitspapiere

    Der Arbeitnehmer erhält bis spätestens 06.04.2021 ein wohlwollendes qualifiziertes Zeugnis.

    Der Arbeitgeber händigt dem Arbeitnehmer zum Beendigungstermin die Arbeitspapiere aus.

    § 7 Sonstige Vereinbarungen

    __________________________________________

    __________________________________________

    § 8 Meldepflicht

    Zur Aufrechterhaltung ungekürzter Ansprüche auf Arbeitslosengeld ist der Arbeitnehmer verpflichtet, sich unverzüglich nach Abschluss dieses Aufhebungsvertrages persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden. Weiterhin ist er verpflichtet, aktiv nach einer Beschäftigung zu suchen.

    § 9 Ausgleich aller Ansprüche

    Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sind sich darüber einig, dass mit der Erfüllung dieses Vertrages keine Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gegen die andere Partei mehr bestehen.

    Davon unberührt bleiben

    __________________________________________

    __________________________________________

    Heilbronn, 06.04.2021

    ________________________ ________________________
    Unterschrift Arbeitgeber Unterschrift Arbeitnehmer
    Louisa Lampe und Anselm Thiemann Kajetan Kreuzlinger


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      Darlehensvertrag – Kreditvertrag der Urte Dreher Meditation Ges. m. b. Haftung

      Zwischen

      Urte Dreher Meditation Ges. m. b. Haftung
      Sitz in Regensburg
      – Darlehensnehmer –
      Vertreten durch den Geschäftsführer Urte Dreher

      und

      Ilsetraut Rogge
      Wohnhaft in Erlangen

      – Darlehensgeber –

      wird folgender Darlehensvertrag geschlossen.

      Der unterzeichnete Darlehensgeber gewährt ein Darlehen in Höhe von 687.90,- Euro.

      Der Darlehensbetrag wird mit einer 5 % p.a. Verzinsung zur Verfügung gestellt. Für die Abzahlung des Darlehens bezahlt der Darlehensnehmer eine Rate in Höhe von 26.900 EURO monatlich, jeweils zum 11. des Monats.

      Das Darlehen hat eine Laufzeit von 7 Jahren. Das Darlehen kann entweder als Ganzes oder in Teil Beträgen mit einer dreimonatigen Frist jeweils zum Monatsende von beiden Vertragspartnern schriftlich gekündigt werden.

      Der Darlehensnehmer übergibt dem Darlehensgeber zur Absicherung des Darlehens dingliche Sicherheiten:

      Lebensversicherung Nr. 910.737.393.757

      Regensburg, 06.04.2021 Erlangen, 06.04.2021

      ______________________________ ______________________________

      Unterschrift Darlehensnehmer Unterschrift Darlehensgeber
      Urte Dreher Meditation Ges. m. b. Haftung Ilsetraut Rogge
      Urte Dreher


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        Datenschutz | Datenschutzerklärung

        § 1 Geltungsbereich

        Die nachfolgenden Datenschutzbestimmungen gelten für die Angebote der Gretchen Meier Fische u. Fischwaren Ges. m. b. Haftung unter www..ch (nachfolgend die ‚Website‘ genannt). Hiermit möchten wir Sie über den Umgang mit (personenbezogenen) Daten informieren, die im Rahmen der Nutzung von www..ch erhoben werden.
        § 2 Registrierungsdaten

        Der überwiegende Teil der Website kann kostenlos und ohne irgendeine Registrierung genutzt werden. Wenn Sie Produkte auf .ch buchen möchten, ist es erforderlich, dass Sie sich mit Ihrer Email-Adresse und weiteren je nach Dienst erforderlicher Daten (z.B. Name, Anschrift, Geschlecht, Telefon- und Faxnummer, Firma, Firmenbereich) registrieren. Diese Daten werden verarbeitet, gespeichert und genutzt, soweit dies erforderlich ist, um Ihnen die Nutzung der Dienste zu ermöglichen.

        Registrierungsdaten werden von uns nur dann genutzt und/oder an Dritte weitergegeben, wenn Sie uns zuvor Ihr Einverständnis erklärt haben bzw. wenn nach den gesetzlichen Regelungen von Ihnen gegen eine derartige Verwendung kein Widerspruch eingelegt worden ist. Ohne Ihr Einverständnis ist uns eine Weitergabe nur in folgenden Fällen gestattet:

        bei Einschaltung anderer Unternehmen, die uns bei der Auftragsabwicklung behilflich sind, zum Beispiel um Bestellungen durchzuführen, die Abrechnung zu verarbeiten, Kundendienste zu erbringen, Waren zu versenden oder sonstige für die Leistungserbringung notwendige Funktionen ausführen
        wenn wir gesetzlich oder gerichtlich dazu verpflichtet sind, persönliche Daten zu übermitteln, werden wir Sie – sofern zulässig – unverzüglich über die Datenweitergabe informieren.

        § 3 Sicherheit

        Die Website wird Ihre Daten sicher aufbewahren und daher alle Vorsichtsmaßnahmen ergreifen, um Ihre Daten vor Verlust, Missbrauch oder Änderungen zu schützen. Vertragspartner der Website, die Zugang zu Ihren Daten haben, um Ihnen gegenüber Serviceleistungen zu erbringen, werden vertraglich verpflichtet, diese Informationen geheimzuhalten und dürfen diese nicht zweckentfremdet verwenden. In manchen Fällen wird es erforderlich sein, dass wir Ihre Anfragen weiterreichen. Auch in diesen Fällen werden Ihre Daten vertraulich behandelt.
        § 4 Cookies

        Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. (‚Google‘). Google Analytics verwendet sog. ‚Cookies‘, Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert.

        Die im Rahmen von Google Analytics von Ihrem Browser übermittelte IP-Adresse wird nicht mit anderen Daten von Google zusammengeführt. Sie können die Speicherung der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser-Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website vollumfänglich werden nutzen können. Sie können darüber hinaus die Erfassung der durch das Cookie erzeugten und auf Ihre Nutzung der Website bezogenen Daten (inkl. Ihrer IP-Adresse) an Google sowie die Verarbeitung dieser Daten durch Google verhindern, indem sie das unter dem folgenden Link verfügbare Browser-Plugin herunterladen und installieren: http://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de.

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        Nutzer erhalten weitere Informationen, wenn sie auf die Links Google-Anzeigen, Anzeigenauswahl oder ähnliche Links klicken, die in den Anzeigen auf den Websites im Google Display-Netzwerk angezeigt werden.
        § 5 Facebook ‚gefällt mir‘-, Google ‚+1‘- und Twitter ‚Twittern‘-Button

        Die Website verwendet Plug-ins des sozialen Netzwerks Facebook. Diese werden ausschließlich von der Facebook Inc., 1601 S. California Ave, Palo Alto, CA 94304, USA (Facebook) betrieben. Darüber hinaus setzt die Website auch den +1-Button von google.com ein, welcher von der Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA (‚Google‘) betrieben wird. Der Button ist mit dem Zusatz / Logo ‚+1″ gekennzeichnet. Facebook und Google werden nachfolgend gemeinsam als ‚Soziale Netzwerke‘ bezeichnet.

        Bei Aufruf von Seiten, bei denen eines oder mehrere der vorgenannten Plug-ins integriert ist, baut der Browser eine direkte Verbindung mit den Servern der sozialen Netzwerke auf. Der Button wird von den sozialen Netzwerken direkt an den Browser übermittelt und von diesem in die Webseite eingebunden. Durch die Einbindung der Buttons erhalten die sozialen Netzwerke die Information, dass die entsprechende Seite aufgerufen wurde. Ist der Besucher zum Zeitpunkt seines Besuchs bei den sozialen Netzwerken eingeloggt, können die sozialen Netzwerke den Besuch dem Konto des Nutzers zuordnen. Wird der Button angeklickt, wird die entsprechende Information vom Browser direkt an das soziale Netzwerk übermittelt und dort gespeichert.

        Zweck und Umfang der Datenerhebung und die weitere Verarbeitung und Nutzung der Daten durch die sozialen Netzwerke sowie die diesbezüglichen Rechte des Nutzers und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz seiner Privatsphäre können den diesbezüglichen Datenschutzhinweisen von Facebook, Google bzw. Twitter entnommen werden. Wenn Sie es vermeiden möchten, dass die sozialen Netzwerke über die besuchte Webseite Daten über Sie sammeln, müssen Sie sich vor dem Besuch dieser Webseiten bei den sozialen Netzwerken ausloggen.
        § 6 Werbung auf unseren Websites

        Die Werbung auf unseren Angeboten wird durch einen beauftragten Dritten geliefert. Im Rahmen der Werbeauslieferung werden keine Informationen, wie beispielsweise Ihr Name, Ihre Adresse, Emailadresse oder Telefonnummer verwendet. Während der Belieferung kann es allerdings sein, dass der Beauftragte in unserem Auftrag ein Cookie auf Ihrem Browser setzt oder verwendet (vgl. § 4 ‚Cookies‘).
        § 7 Auskunfts-, Berichtigungs- und Löschungsrecht personenbezogener Daten

        Gern nehmen auch wir eine Löschung oder Berichtigung Ihrer Daten vor und erteilen Ihnen Auskunft über die bei uns über Sie gespeicherten personenbezogenen Daten, wenn Sie uns per Email oder telefonisch unter den folgenden Kontaktdaten dazu auffordern. Eine Löschung Ihrer Daten kann dann nicht erfolgen, wenn wir Ihre Daten zwingend zur Vertragserfüllung benötigen oder zu deren Aufbewahrung gesetzlich verpflichtet sind.

        Unsere Infoline hilft Ihnen bei allen Fragen zu unserer Datenschutzerklärung gerne weiter:

        Gretchen Meier Fische u. Fischwaren Ges. m. b. Haftung – .ch

        Großenweder Weg 122

        45894 Paderborn

        info@.ch

        Auf Ihre Fragen freuen wir uns wochentags von 7 bis 17 Uhr.
        § 8 Links zu anderen Webseiten

        Auf den Websites finden sich zum Teil auch Links zu anderen Webseiten, die nicht von uns betrieben werden. Soweit der Nutzer solche Webseiten besucht, sollten die auf dieser Website jeweils geltenden Datenschutzbestimmungen und sonstigen Hinweise beachtet werden. Die Gretchen Meier Fische u. Fischwaren Ges. m. b. Haftung übernimmt keinerlei Verantwortung für den Datenschutzstandard und den Umgang mit personenbezogenen Daten anderer Gesellschaften.


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          Kauvertrag (über sukzessive Lieferung von Andere Salze der Säuren der Metalloxide oder Metallperoxide (z.B. Zinkate, Vanadate, Aluminate))

          Zwischen (Unternehmen 1)

          Frankmut Albrecht Dentallabore Ges. m. b. Haftung
          mit Sitz in Kassel
          Vertreten durch die Geschäftsführung Frankmut Albrecht
          – nachfolgend Käufer genannt –

          und

          Ringo Stark Forstbetriebe Ges. m. b. Haftung
          mit Sitz in Nürnberg
          Vertreten durch die Geschäftsführung Ringo Stark
          – nachfolgend Verkäufer genannt –

          wird folgender Kaufvertrag geschlossen:

          Die Parteien sind sich einig, dass dieser Vertrag zum Zwecke des Erwerbs von Waren im gewerblichen Bereich abgeschlossen wird.

          Als Grundlage des Kaufvertrags erkennen sowohl Verkäufer wie auch Käufer die Bedingungen, wie sie in diesem Vertrag niedergelegt sind, an. Weiterer Bestandteil dieses Vertrags sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Nr. 14198221 vom 05.04.2021 des Verkäufers. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind diesem Vertrag als Anlage beigefügt. Es gelten ausschließlich die Vertragsbedingungen des Verkäufers. Die Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nicht.

          §1 Vertragsgegenstand

          Vertragsgegenstand ist die Lieferung von insgesamt 462441 St. Andere Salze der Säuren der Metalloxide oder Metallperoxide (z.B. Zinkate, Vanadate, Aluminate).

          §2 Gültigkeitszeitraum

          Der Vertrag tritt am 05.04.2021 in Kraft und endet am 05.04.2021. Während dieser Zeit ist lediglich die außerordentliche Kündigung möglich.

          §3 Liefertermin

          Lieferzeitraum ist vom 05.5.2021 bis zum 05.3.2021. Der Verkäufer verpflichtet sich, die unter §1 in diesem Vertrag genannte Menge 462441 St Andere Salze der Säuren der Metalloxide oder Metallperoxide (z.B. Zinkate, Vanadate, Aluminate) zu gleichen Teilen innerhalb dieses Zeitraums jeweils zum 27 eines Monats an den Käufer zu liefern.

          Der Käufer seinerseits verpflichtet sich, die Lieferungen bis zum Vertragsende zu den jeweils vereinbarten Terminen anzunehmen.

          §4 Vertragsstrafen

          Kann der Verkäufer die jeweilige Menge nicht liefern oder kann er die Teil-Lieferungen nicht termingerecht ausführen, ist er zur Zahlung einer Vertragsstrafe an den Käufer verpflichtet. Die Vertragsstrafe beträgt pro verspäteten Werktag 8 Prozent des Auftragswerts, wird aber insgesamt auf € 13222 je Teil-Lieferung begrenzt.

          §5 Kaufpreis

          Der Preis beträgt 27746460,83 Euro für 462441 St. Andere Salze der Säuren der Metalloxide oder Metallperoxide (z.B. Zinkate, Vanadate, Aluminate). Der Kaufpreis gilt für die gesamte Vertragsdauer. Es handelt sich um Nettopreise, ohne die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer.

          §6 Zahlungsbedingungen

          Der Käufer nimmt die Bezahlung so vor, dass der Betrag spätestens am 3 Tag nach Erhalt der Rechnung beim Verkäufer eingeht.

          Leistet der Käufer die Zahlung innerhalb von 6 Tagen nach Rechnungserhalt, ist er zu einem Skontoabzug in Höhe von 2 Prozent berechtigt.

          §7 Lieferbedingungen

          Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands „frei Haus“ an den in der Bestellung angegebenen Ort.

          §8 Gewährleistung

          Der Verkäufer steht für die Betriebsbereitschaft der gelieferten Ware Andere Salze der Säuren der Metalloxide oder Metallperoxide (z.B. Zinkate, Vanadate, Aluminate) ein und garantiert die Funktionsfähigkeit nach den vereinbarten technischen Daten.

          Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme der Ware und endet nach Ablauf von 5 Jahren.

          §9 Eigentumsvorbehalt

          Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus diesem Vertrag Eigentum des Verkäufers.

          §10 Erfüllungsort

          Vertraglicher Erfüllungsort für beide Vertragspartner ist Kassel. Der hier genannte vertragliche Erfüllungsort ersetzt nach dem Willen beider Vertragspartner den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr. 116652169 unter § 16 genannten Erfüllungsort.

          §11 Gerichtsstand

          Als Gerichtsstand vereinbaren beide Vertragspartner ausdrücklich den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr 61999086 unter § 19 genannten Gerichtsstand.

          §12 Salvatorische Klausel

          Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder künftig unwirksam oder undurchführbar werden, so werden die übrigen Regelungen dieses Vertrages davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung verpflichten sich die Parteien schon jetzt, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahe kommt.
          Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken dieses Vertrages.

          §13 Textformklausel

          Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform.

          §14 Anlagen

          Als Anlage wurden diesem Vertrag die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr 243032 vom 05.04.2021 beigefügt.

          Kassel, 05.04.2021 Dresden, 05.04.2021

          ……………………………………………….. ………………………………………………..

          Unterschrift Käufer Unterschrift Verkäufer


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            Allgemeine Geschäftsbedingungen der Lioba Franz Veranstaltungsservice Ges. m. b. Haftung

            §1 Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen

            (1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftbedingungen gelten für alle Lieferungen zwischen uns und einem Verbraucher in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

            Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschliesst, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).

            §2 Zustandekommen eines Vertrages, Speicherung des Vertragstextes

            (1) Die folgenden Regelungen über den Vertragsabschluss gelten für Bestellungen über unseren Internetshop http://www.LiobaFranzVeranstaltungsserviceGes.m.b.Haftung.de.

            (2) Im Falle des Vertragsschlusses kommt der Vertrag mit

            Lioba Franz Veranstaltungsservice Ges. m. b. Haftung
            Lioba Franz
            D-76092 Bielefeld
            Registernummer 63649
            Registergericht Amtsgericht Bielefeld

            zustande.

            (3) Die Präsentation der Waren in unserem Internetshop stellen kein rechtlich bindendes Vertragsangebot unsererseits dar, sondern sind nur eine unverbindliche Aufforderungen an den Verbraucher, Waren zu bestellen. Mit der Bestellung der gewünschten Ware gibt der Verbraucher ein für ihn verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab.
            (4) Bei Eingang einer Bestellung in unserem Internetshop gelten folgende Regelungen: Der Verbraucher gibt ein bindendes Vertragsangebot ab, indem er die in unserem Internetshop vorgesehene Bestellprozedur erfolgreich durchläuft.

            Die Bestellung erfolgt in folgenden Schritten:

            1) Auswahl der gewünschten Ware
            2) Bestätigen durch Anklicken der Buttons Bestellen
            3) Prüfung der Angaben im Warenkorb
            4) Betätigung des Buttons zur Kasse
            5) Anmeldung im Internetshop nach Registrierung und Eingabe der Anmelderangaben (E-Mail-Adresse und Passwort).
            6) Nochmalige Prüfung bzw. Berichtigung der jeweiligen eingegebenen Daten.
            7) Verbindliche Absendung der Bestellung durch Anklicken des Buttons kostenpflichtig bestellen bzw. kaufen

            Der Verbraucher kann vor dem verbindlichen Absenden der Bestellung durch Betätigen der in dem von ihm verwendeten Internet-Browser enthaltenen Zurück-Taste nach Kontrolle seiner Angaben wieder zu der Internetseite gelangen, auf der die Angaben des Kunden erfasst werden und Eingabefehler berichtigen bzw. durch Schliessen des Internetbrowsers den Bestellvorgang abbrechen. Wir bestätigen den Eingang der Bestellung unmittelbar durch eine automatisch generierte E-Mail (Auftragsbestätigung). Mit dieser nehmen wir Ihr Angebot an.

            (5) Speicherung des Vertragstextes bei Bestellungen über unseren Internetshop : Wir speichern den Vertragstext und senden Ihnen die Bestelldaten und unsere AGB per E-Mail zu. Die AGB können Sie jederzeit auch unter http://www.LiobaFranzVeranstaltungsserviceGes.m.b.Haftung.de/agb.html einsehen. Ihre vergangenen Bestellungen können Sie in unserem Kunden-Bereich unter Mein Konto –> Meine Bestellungen einsehen.

            §3 Preise, Versandkosten, Zahlung, Fälligkeit

            (1) Die angegebenen Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile. Hinzu kommen etwaige Versandkosten.

            (2) Der Verbraucher hat die Möglichkeit der Zahlung per Vorkasse, Nachnahme, Bankeinzug, PayPal, Kreditkarte( Visa ) .

            (3) Hat der Verbraucher die Zahlung per Vorkasse gewählt, so verpflichtet er sich, den Kaufpreis unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen.
            Soweit wir per Nachnahme liefern, tritt die Fälligkeit der Kaufpreisforderung mit Erhalt der Ware ein.

            §4 Lieferung

            (1) Sofern wir dies in der Produktbeschreibung nicht deutlich anders angegeben haben, sind alle von uns angebotenen Artikel sofort versandfertig. Die Lieferung erfolgt hier spätesten innerhalb von 5 Werktagen. Dabei beginnt die Frist für die Lieferung im Falle der Zahlung per Vorkasse am Tag nach Zahlungsauftrag an die mit der Überweisung beauftragte Bank und bei allen anderen Zahlungsarten am Tag nach Vertragsschluss zu laufen. Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag am Lieferort, so endet die Frist am nächsten Werktag.

            (2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache geht auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache an den Käufer auf diesen über.

            §5 Eigentumsvorbehalt

            Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.

            ****************************************************************************************************

            §6 Widerrufsrecht des Kunden als Verbraucher:

            Widerrufsrecht für Verbraucher

            Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Massgabe zu, wobei Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschliesst, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können:

            Widerrufsbelehrung

            Widerrufsrecht

            Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

            Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage, ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

            Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
            Lioba Franz Veranstaltungsservice Ges. m. b. Haftung
            Lioba Franz
            D-76092 Bielefeld
            Registernummer 63649
            Registergericht Amtsgericht Bielefeld
            E-Mail info@LiobaFranzVeranstaltungsserviceGes.m.b.Haftung.de
            Telefax 035773946
            mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

            Widerrufsfolgen

            Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschliesslich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

            Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

            Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

            Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

            Finanzierte Geschäfte

            Haben Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanziert und widerrufen Sie den finanzierten Vertrag, sind Sie auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, wenn beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn wir gleichzeitig Ihr Darlehensgeber sind oder wenn sich Ihr Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung unserer Mitwirkung bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder der Rückgabe bereits zugeflossen ist, tritt Ihr Darlehensgeber im Verhältnis zu Ihnen hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe in unsere Rechte und Pflichten aus dem finanzierten Vertrag ein. Letzteres gilt nicht, wenn der vorliegende Vertrag den Erwerb von Wertpapieren, Devisen, Derivaten oder Edelmetallen zum Gegenstand hat.
            Wollen Sie eine vertragliche Bindung so weitgehend wie möglich vermeiden, widerrufen Sie beide Vertragserklärungen gesondert.

            Ende der Widerrufsbelehrung

            ****************************************************************************************************

            §7 Widerrufsformular

            Muster-Widerrufsformular
            (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
            An :
            Lioba Franz Veranstaltungsservice Ges. m. b. Haftung
            Lioba Franz
            D-76092 Bielefeld
            E-Mail info@LiobaFranzVeranstaltungsserviceGes.m.b.Haftung.de

            Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

            _____________________________________________________

            Bestellt am (*)/erhalten am (*)

            __________________

            Name des/der Verbraucher(s)

            _____________________________________________________

            Anschrift des/der Verbraucher(s)

            _____________________________________________________

            Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

            __________________

            Datum

            __________________

            (*) Unzutreffendes streichen.

            §8 Gewährleistung

            Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen.

            §9 Verhaltenskodex

            Wir haben uns den Verhaltenskodizes der folgenden Einrichtungen unterworfen:

            §10 Vertragssprache

            Als Vertragssprache steht ausschliesslich Deutsch zur Verfügung.

            ****************************************************************************************************

            §11 Kundendienst

            Unser Kundendienst für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen steht Ihnen werktags von 9:00 Uhr bis 17:30 Uhr unter

            Telefon: 05123 45678911
            Telefax: 09419 765187
            E-Mail: info@LiobaFranzVeranstaltungsserviceGes.m.b.Haftung.de
            zur Verfügung.

            ****************************************************************************************************

            Stand der AGB Jan.2019


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                Eine Künstleragentur oder Künstlervermittlung vermittelt als Dienstleister zwischen Künstlern (hauptsächlich Sänger, Musiker und Schauspieler) und deren Kunden (z. B. Veranstalter von kulturellen Veranstaltungen oder Filmproduzenten), wobei die Agentur einerseits Anfragen der Kunden bedient und andererseits die Werbung, Öffentlichkeitsarbeit und Vertragsabschlüsse für die Künstler übernimmt. Darüber hinaus übernehmen einige Künstleragenturen weitere Dienstleistungen im Zusammenhang mit Organisation und Planung der kommenden Veranstaltung. Im internationalen Kontext ist zunehmend auch die Bezeichnung Talent Management oder Talent Agency üblich.

                Inhaltsverzeichnis

                1 Geschäftsmodell
                2 Siehe auch
                3 Literatur
                4 Weblinks
                5 Einzelnachweise

                Geschäftsmodell

                Künstleragenturen arbeiten in der Regel mit freischaffenden Künstlern zusammen und nehmen sich je nach abgeschlossenem Vertrag über die Betreuung eines Künstlers je nach Vertragslage einen rechtlichen Anspruch auf alleinige Vermittlung (Exklusivvertrag) von Engagements, wofür sie in der Regel auf Provisionsbasis bezahlt werden. Dieser Exklusivvertrag darf den Künstler nicht in eine Scheinselbständigkeit zwingen, sofern die Kunst dessen einzige Erwerbsquelle ist.

                In Deutschland ist es laut einer Verordnung nach § 301 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch – Arbeitsförderung gesetzlich verboten, bei der Vermittlung von Künstlern in ein Arbeitsverhältnis mehr als 18 % Provision (bei der Vermittlung in ein Arbeitsverhältnis bis sieben Tage), bzw. 14 % (bei der Vermittlung mit einer Dauer von mehr als zwölf Monaten) abzuführen.[1] Das gilt auch, wenn laut Gesetz ein Vermittler bei der Vermittlung mit einem anderen zusammenarbeitet.[2] Der Künstler kann sich aber auch selbst vermarkten und/oder aber auch mehreren Künstleragenturen seine Vermittlungsrechte im Sinne eines nicht exklusiven Kontaktes übertragen. Im Gegensatz dazu sind bei Gastspieldirektionen meistens die Veranstalter und nicht die Künstler direkte Vertragspartner.

                Schauspieleragenturen übernehmen ähnliche Dienstleistungen für Schauspieler. In Deutschland sind diese Agenturen im Verband der Agenturen für Film, Fernsehen und Theater, dem Verband Deutscher Schauspieler-Agenturen und dem Verband deutscher Nachwuchs-Agenturen (VdNA) organisiert. Bekannte Künstler aus dem Bereich der Darstellenden Kunst werden oft durch selbständige Manager vertreten.

                Eine Konzertagentur oder Bookingagentur ist eine Agentur, die Künstler für Liveveranstaltungen bucht. Sie ist Bindeglied zwischen Veranstaltern von Live-Clubs, Festivals und Freiluftkonzerten, den Künstlern und gegebenenfalls ihrer Plattenlabels und arbeiten mit diesen in Bezug auf Promotion und Terminierung eng zusammen. Zum Aufgabenbereich gehören Tourneeplanung- und Durchführung, Buchungen, Vertragsaushandlungen, Vermarktung, Buchhaltung, Künstler- und Kundenbetreuung sowie Pressearbeit.

                Siehe auch

                Künstler-Agentur der DDR

                Literatur

                „Konzertdirektionen und Künstlervermittlung“, in: Deutscher Musikrat (Hrsg.): Musik-Almanach 2007/08. Daten und Fakten zum Musikleben in Deutschland, Regensburg, ConBrio, 2006, S. 955–996.

                Weblinks

                Konzertdirektionen und Künstlervermittlung in Deutschland (Liste des Deutschen Musikinformationszentrums)
                Manuel Brug „Die unheimliche Macht“. Die Welt vom 30. Januar 2009

                Einzelnachweise

                ↑ Hans-Jürgen Homann: Der Künstlermanagementvertrag: Erscheinungsbild, Vertragstypologie und rechtliche Untersuchung des Vertragsverhältnisses zwischen Künstler und Manager im Bereich der Musik. Springer-Verlag, Berlin / Heidelberg 2013, ISBN 978-3-642-33874-8, S. 293 (Dissertation): „Bei der Vermittlung von kurzzeitigen Engagements mit einer Beschäftigungsdauer von bis zu 7 Tagen darf die Beteiligungsvergütung einschließlich Umsatzsteuer bis zu 18% des dem vermittelten Arbeitnehmer zustehenden Arbeitsentgelts betragen […] Die in der Vertragsanalyse ermittelten üblichen Beteiligungsvergütungen des Künstlermanagers in Höhe von 20 bis 25% liegen somit über den zulässigen Vergütungsgrenzen der VermVO und würden damit gegen die §§ 296 Abs. 3, 297 Nr. 1 Fall 1 SGB III verstoßen. Nach früherem Recht ließ § 13 Abs. 2 S. 1 AVermVO auch die Vereinbarung einer die zulässigen Grenzen übersteigende Vergütung zu, wenn der Arbeitsvermittler vertraglich verpflichtet war, den Arbeitnehmer ständig umfassend zu beraten. Nach § 13 Abs. 2 S. 2 AVermV war die Vergütung für die Arbeitsvermittlung gesondert auszuweisen. Diese Regelung enthält die VermVO jedoch nicht mehr.“ 

                ↑ https://www.gesetze-im-internet.de/vermittvergv/BJNR243900002.html

                Abgerufen von „https://de..org/w/index.php?title=Künstleragentur&oldid=208857142“
                Kategorie: Veranstaltungsdienstleister (Darstellende Kunst)

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                  Dieser Artikel beschäftigt sich mit der Verwaltung eines vermieteten Objekts im Auftrag des Eigentümers (Mietverwaltung).

                  Die in der Umgangssprache häufig mit dem gleichen Begriff bezeichnete Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft findet sich unter WEG-Verwaltung.

                  Eine Hausverwaltung für Mietshäuser oder -Wohnungen (auch Mietverwaltung oder Wohnungsverwaltung genannt) beschäftigt sich im Bereich der Immobilienwirtschaft mit der Verwaltung von vermieteten Wohnhäusern (meist Mehrparteienhäuser), Wohnanlagen, Eigentumswohnungen und Gewerbeobjekten. Unter „Hausverwalter(in)“ versteht man eine selbständige Person, welche eigene oder fremde Häuser und Wohnungen verwaltet.

                  Die Hausverwaltung wird oft mit dem Hausmeister verwechselt. Der Hausmeister ist jedoch nur angestellt, z. B. bei der Hausverwaltung oder einem externen Dienstleister, und verrichtet überwiegend Handwerkerleistungen, während es sich bei der Hausverwaltung um eine administrative Tätigkeit handelt.

                  Inhaltsverzeichnis

                  1 Aufgaben
                  2 Abgrenzung
                  3 Verwaltung gewerblicher Immobilien
                  4 Sonstiges
                  5 Qualifikation
                  6 Situation in Österreich
                  7 Geschichte
                  8 Einzelnachweise
                  9 Literatur
                  10 Weblinks

                  Aufgaben

                  Einen gesetzlichen Aufgabenkatalog für die Verwaltung von Mietobjekten gibt es nicht und auch keine zwingende abgeschlossene Berufsausbildung. Insofern ergeben sich die Aufgaben einer Hausverwaltung einzig aus der getroffenen vertraglichen Vereinbarung zwischen Objekteigentümer und Hausverwaltung.

                  Betreffend der zu vereinbarenden Aufgaben kann unterschieden werden zwischen der kaufmännischen Verwaltung

                  Vereinnahmen und Verwaltung des Mietzinses (im Auftrage des/der Eigentümer)
                  Anpassung der Mieten bei Index- und Staffelmietvereinbarungen
                  Verhandeln und Gestalten von Mietverträgen und Nachträgen sowie sonstigen gebäudespezifischen Verträgen
                  Forderungsmanagement ggü. den Mietern und sonstigen Debitoren
                  regelmäßige Abrechnung in vereinbarten Intervallen gegenüber dem/den Eigentümer(n)
                  Erstellung der jährlichen Nebenkostenabrechnungen
                  Bezahlung anfallender Kosten
                  Beauftragung und Bezahlung von Versorgungsleistungen (Abfall, Strom, Wasser und anderes mehr)
                  Prüfung monetärer Vorgänge auf Richtigkeit und Effizienz (Miethöhe, Versicherungskosten usw.)
                  Umfang der Führung von Büchern wie Objekt- und Mieterakten
                  Budget und Wirtschaftsplanung
                  Erstellung von Objektreportings und sonstigen Auswertungen für den Eigentümer
                  andere kaufmännische Aufgaben (unter anderem die Prüfung und die Optimierung von Energielieferverträgen)
                  bei Gewerbeimmobilienverwaltungen zunehmend die Nachbewertung von Gewerbeimmobilien im Rahmen von Verkehrswertermittlungen

                  und einer technischen Verwaltung

                  Betrieb und Kontrolle von Einrichtungen (z. B. Klingelanlage, Heizung, Aufzug)
                  Kontrolle/Überwachung von Dienstleistern (z. B. Reinigung, Gartenpflege)
                  Durchführen/Kontrolle von Instandhaltungsmaßnahmen (Wartung, Inspektion, Instandsetzung)
                  Durchführen von Modernisierungen, meist nach Rücksprache mit dem/den Eigentümer(n)
                  Wohnungsabnahmen und Neuvermietung
                  andere technische Aufgaben

                  Aus Einzelvorschriften können sich Verpflichtungen für einen Vermieter ergeben, dessen Aufgaben durch die Hausverwaltung wahrgenommen werden. Rechtsgrundlage für Wohnraummietverträge sind die §§ 535 ff. BGB.

                  Abgrenzung

                  Die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist nicht Aufgabe der Hausverwaltung im Sinne der „Mietverwaltung“. Diese ist als „Wohnungseigentumsverwaltung“ (WEG-Verwaltung) in einem eigenen Artikel beschrieben, da diese dem Wohnungseigentumsgesetz unterliegt. Es ist nicht ausgeschlossen, dass beide Tätigkeiten zugleich von einer Person ausgeübt werden können (sog. „Mischverwaltung“ oder „Sondereigentumsverwaltung“), z. B. zur Erzielung von Synergieeffekten. Doch ist dabei die Mietverwaltung von der Wohnungseigentumsverwaltung rechtlich (andere Vertragsgrundlage), monetär (getrennte Konten) und organisatorisch strikt zu trennen.

                  Auch die Wohnungsvermittlung gehört seit Einführung des „Bestellerprinzips“ faktisch zur Aufgabe der Mietverwaltung.

                  Verwaltung gewerblicher Immobilien

                  Darüber hinaus gibt es noch die Verwaltung von Gewerbeimmobilien. Diese wird zunehmend nicht von den klassischen Hausverwaltungen abgedeckt – hierzu bieten Firmen unter dem Stichwort Property Management (kfm.) und Facilitymanagement (techn.) ihre Dienstleistungen an.

                  Sonstiges

                  Einige Verwaltungsfirmen bieten neben der reinen Verwaltung auch einen Hausmeisterservice an. Dieser Service bietet typischerweise Dienstleistungen wie zum Beispiel Kleinreparaturen, Gartenarbeiten, Treppenhausreinigung etc. an. In solchen Fällen kann ein fließender Übergang hin zum „Gebäudemanagement“ oder auch „Facilitymanagement“ vorhanden sein, wobei dieser Begriff mit dem Begriff „Hausverwaltung“ verwandt, aber nicht deckungsgleich ist.

                  Die Hausverwaltungen erhalten für ihre Dienstleistungen ein Honorar. Meist wird dies auf den einzelnen Wohneinheiten basierend als Fixbetrag oder als prozentuale Beteiligung berechnet. Leerstand wird oftmals gesondert berechnet. Dieses Honorar sind Kosten des Eigentümers, die er nicht auf die Mieter umlegen darf. Anders verhält sich dies im Gewerbemietrecht: Zwar werden z. B. in der Betriebskostenverordnung die Verwaltungskosten ausgenommen, jedoch nur für die Wohnraummiete.

                  Neuerdings erweitern sich die Wirkungskreise der klassischen Hausverwaltungen aus aktuellem Anlass. Mieter und WEG-Eigentümer erwarten auch Betreuung durch ihre beauftragte Hausverwaltung im Bereich Strom, Gas, Heizung und Energieersparnis. Dieser Trend hin zu ‚Kundenbindungsprogrammen‘ zeigt sich vermehrt im Angebot bestimmter Ermäßigungen durch eigene Verwaltungs-Haustarife, die der Eigentümergemeinschaft einen Mehrwert bieten sollen ohne unmittelbar Erlöse für die Hausverwaltung zu erzeugen.[1]

                  Hausverwaltungen haben meistens einen regional begrenzten Tätigkeitsradius. Nur wenige Unternehmen bieten eine überregionale Dienstleistung an.

                  Qualifikation

                  Gesetzlich ist für die Tätigkeit von Hausverwaltern in Deutschland, entgegen der Situation in der EU, keine Qualifikation vorgeschrieben. Seit 1994 gibt es Ausbildungsmöglichkeiten für eine geordnete Verwalterausbildung bzw. -qualifizierung mit einem klaren Leistungsspektrum, die zu einer Berufsausbildung zum Immobilienkaufmann/Immobilienkauffrau führt. Im Weiteren gibt es Studiengänge an Fachhochschulen und Berufsakademien mit Schwerpunkt Immobilienwirtschaft und Immobilienmanagement zum Abschluss Diplom-Betriebswirt FH/BA, die eine berufliche Grundlage für eine ordnungsgemäße Verwaltertätigkeit darstellen. Bis zu dem Jahr 1994 war eine Ausbildung zum Kaufmann/Frau der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft, die sowohl die Verwaltung als auch die Vermittlung von Immobilien zur Grundlage hatte, üblich. Erst dann wurde eine Trennung zwischen der Verwaltung und Vermittlung vorgenommen und die Ausbildungszeit verkürzt.

                  Die Tätigkeit als Hausverwalter wird analog dem Vermögensverwalter gem. § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG von den Finanzämtern als sonstige selbständige (freiberufliche) Tätigkeit anerkannt. Sie unterliegt somit nicht der Aufsicht des Gewerbeamtes und ist nicht gewerbesteuerpflichtig. Eine Anmeldung der selbständigen Tätigkeit als Hausverwalter beim Finanzamt ist ausreichend.
                  Sofern die persönliche Arbeitsleistung des Hausverwalters eine Größenordnung annimmt, die die Hauptverantwortlichkeit des Hausverwalters in Frage stellt, bspw. bei der Verwaltung von mehr als ca. 1.000 Wohneinheiten, ist von einer gewerblichen Tätigkeit auszugehen. In diesem Fall ist eine Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt notwendig (siehe Vervielfältigungstheorien).[2]

                  Situation in Österreich

                  Entgegen der rechtlichen Situation in Deutschland, legt § 117 der Gewerbeordnung (GewO 1994)[3] strenge Vorlagen auf. Eine Anmeldung des Gewerbes ist nur unter strikten Auflagen möglich. Neben dem verpflichteten Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung haben Immobilienverwalter einerseits eine fundierte Ausbildung nachzuweisen, wobei dabei insbesondere der hohen Diversität des österreichischen (Aus-)Bildungssystems Rechnung getragen wird, und andererseits eine umfangreiche Berufserfahrung, an deren Ende – die erfolgreiche Absolvierung eines facheinschlägigen Universitätslehrgangs oder Fachhochschulstudiengangs ausgenommen – eine Befähigungsprüfung abzulegen ist.

                  Geschichte

                  Den Beruf des Verwalters gibt es seit mehr als 2000 Jahren. Seneca (römischer Philosoph und reichster Römer) beschwert sich nämlich im 12. Brief an Lucilius über die Kosten für das vom Einsturz bedrohte Gebäude und sein Verwalter sagt ihm, dies sei nicht die Schuld seiner Nachlässigkeit, er unternehme alles, aber das Landhaus sei alt. An dieser Stelle ist also der Berufsstand des Verwalters nachgewiesen.

                  Bezüglich des Berufsbildes geschah nun aber nahezu 2000 Jahre lang nichts, erst im Februar 1978 gründeten 16 berufsmäßige Verwalter in München einen Verband, der heute als BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter auftritt und in 7 regionalen Verbänden gliedert.[4] Eine weitere Vorwärtsentwicklung entstand 1984, als erstmals eine Verwalter-Franchise-Organisation gegründet wurde, deren markantes Merkmal ein „Leistungskatalog“ für die Verwalteraufgaben war, welche heute zum allgemeinen Standard gehören.

                  Einzelnachweise

                  ↑ Miet- und WEG – Verwaltung. Abgerufen am 24. Juni 2019. 

                  ↑ BFH BStBI 1966 III, 489

                  ↑ Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194/1994, idgF.

                  ↑ BVI Webseite (Memento des Originals vom 18. März 2011 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/bvi-verwalter.de

                  Literatur

                  Schriftenreihe Vermieten und Mieten von A-Z. Rudolf Haufe-Verlag, Freiburg, ISSN 0945-392X
                  Reinhold Pachowsky: Profi-Handbuch Wohnungs- und Hausverwaltung. Immobilien zuverlässig und erfolgreich vermieten, verwalten, kündigen. Walhalla Fachverlag, Regensburg 2010, ISBN 978-3-8029-3353-0

                  Weblinks

                  Wiktionary: Hausverwaltung Ã¢Â€Â“ Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

                  Abgerufen von „https://de..org/w/index.php?title=Hausverwaltung&oldid=189834278“
                  Kategorie: WohnungsmarktVersteckte Kategorie: Wikipedia:Defekte Weblinks/Ungeprüfte Archivlinks 2019-04

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                    Darlehensvertrag – Kreditvertrag der Rigobert Bucher Nebenverdienste Gesellschaft mit beschränkter Haftung

                    Zwischen

                    Rigobert Bucher Nebenverdienste Gesellschaft mit beschränkter Haftung
                    Sitz in Leverkusen
                    – Darlehensnehmer –
                    Vertreten durch den Geschäftsführer Rigobert Bucher

                    und

                    Philine Hoffmann
                    Wohnhaft in Lübeck

                    – Darlehensgeber –

                    wird folgender Darlehensvertrag geschlossen.

                    Der unterzeichnete Darlehensgeber gewährt ein Darlehen in Höhe von 462.541,- Euro.

                    Der Darlehensbetrag wird mit einer 30 % p.a. Verzinsung zur Verfügung gestellt. Für die Abzahlung des Darlehens bezahlt der Darlehensnehmer eine Rate in Höhe von 10.336 EURO monatlich, jeweils zum 6. des Monats.

                    Das Darlehen hat eine Laufzeit von 4 Jahren. Das Darlehen kann entweder als Ganzes oder in Teil Beträgen mit einer dreimonatigen Frist jeweils zum Monatsende von beiden Vertragspartnern schriftlich gekündigt werden.

                    Der Darlehensnehmer übergibt dem Darlehensgeber zur Absicherung des Darlehens dingliche Sicherheiten:

                    Lebensversicherung Nr. 140.449.760.67

                    Leverkusen, 30.03.2021 Lübeck, 30.03.2021

                    ______________________________ ______________________________

                    Unterschrift Darlehensnehmer Unterschrift Darlehensgeber
                    Rigobert Bucher Nebenverdienste Gesellschaft mit beschränkter Haftung Philine Hoffmann
                    Rigobert Bucher


                    Reichtum GmbH Kauf


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