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Kauvertrag (über sukzessive Lieferung von Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Pferden u.a. Einhufern gefroren; anderes Fleisch u.a. genießbare Schlachtnebenerzeugnisse, gefroren)

Zwischen (Unternehmen 1)

Josefine Engel Scheibenreparaturen Ges. mit beschränkter Haftung
mit Sitz in Recklinghausen
Vertreten durch die Geschäftsführung Josefine Engel
– nachfolgend Käufer genannt –

und

Sonnhardt Bosse Therapien Ges. m. b. Haftung
mit Sitz in Hamm
Vertreten durch die Geschäftsführung Sonnhardt Bosse
– nachfolgend Verkäufer genannt –

wird folgender Kaufvertrag geschlossen:

Die Parteien sind sich einig, dass dieser Vertrag zum Zwecke des Erwerbs von Waren im gewerblichen Bereich abgeschlossen wird.

Als Grundlage des Kaufvertrags erkennen sowohl Verkäufer wie auch Käufer die Bedingungen, wie sie in diesem Vertrag niedergelegt sind, an. Weiterer Bestandteil dieses Vertrags sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Nr. 141777054 vom 07.04.2021 des Verkäufers. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind diesem Vertrag als Anlage beigefügt. Es gelten ausschließlich die Vertragsbedingungen des Verkäufers. Die Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nicht.

§1 Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand ist die Lieferung von insgesamt 202648 St. Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Pferden u.a. Einhufern gefroren; anderes Fleisch u.a. genießbare Schlachtnebenerzeugnisse, gefroren.

§2 Gültigkeitszeitraum

Der Vertrag tritt am 07.04.2021 in Kraft und endet am 07.04.2021. Während dieser Zeit ist lediglich die außerordentliche Kündigung möglich.

§3 Liefertermin

Lieferzeitraum ist vom 07.5.2021 bis zum 07.-2.2021. Der Verkäufer verpflichtet sich, die unter §1 in diesem Vertrag genannte Menge 202648 St Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Pferden u.a. Einhufern gefroren; anderes Fleisch u.a. genießbare Schlachtnebenerzeugnisse, gefroren zu gleichen Teilen innerhalb dieses Zeitraums jeweils zum 10 eines Monats an den Käufer zu liefern.

Der Käufer seinerseits verpflichtet sich, die Lieferungen bis zum Vertragsende zu den jeweils vereinbarten Terminen anzunehmen.

§4 Vertragsstrafen

Kann der Verkäufer die jeweilige Menge nicht liefern oder kann er die Teil-Lieferungen nicht termingerecht ausführen, ist er zur Zahlung einer Vertragsstrafe an den Käufer verpflichtet. Die Vertragsstrafe beträgt pro verspäteten Werktag 4 Prozent des Auftragswerts, wird aber insgesamt auf € 1620 je Teil-Lieferung begrenzt.

§5 Kaufpreis

Der Preis beträgt 16819784,12 Euro für 202648 St. Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Pferden u.a. Einhufern gefroren; anderes Fleisch u.a. genießbare Schlachtnebenerzeugnisse, gefroren. Der Kaufpreis gilt für die gesamte Vertragsdauer. Es handelt sich um Nettopreise, ohne die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer.

§6 Zahlungsbedingungen

Der Käufer nimmt die Bezahlung so vor, dass der Betrag spätestens am 16 Tag nach Erhalt der Rechnung beim Verkäufer eingeht.

Leistet der Käufer die Zahlung innerhalb von 6 Tagen nach Rechnungserhalt, ist er zu einem Skontoabzug in Höhe von 2 Prozent berechtigt.

§7 Lieferbedingungen

Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands „frei Haus“ an den in der Bestellung angegebenen Ort.

§8 Gewährleistung

Der Verkäufer steht für die Betriebsbereitschaft der gelieferten Ware Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Pferden u.a. Einhufern gefroren; anderes Fleisch u.a. genießbare Schlachtnebenerzeugnisse, gefroren ein und garantiert die Funktionsfähigkeit nach den vereinbarten technischen Daten.

Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme der Ware und endet nach Ablauf von 4 Jahren.

§9 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus diesem Vertrag Eigentum des Verkäufers.

§10 Erfüllungsort

Vertraglicher Erfüllungsort für beide Vertragspartner ist Recklinghausen. Der hier genannte vertragliche Erfüllungsort ersetzt nach dem Willen beider Vertragspartner den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr. 70414367 unter § 15 genannten Erfüllungsort.

§11 Gerichtsstand

Als Gerichtsstand vereinbaren beide Vertragspartner ausdrücklich den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr 93108639 unter § 9 genannten Gerichtsstand.

§12 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder künftig unwirksam oder undurchführbar werden, so werden die übrigen Regelungen dieses Vertrages davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung verpflichten sich die Parteien schon jetzt, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahe kommt.
Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken dieses Vertrages.

§13 Textformklausel

Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform.

§14 Anlagen

Als Anlage wurden diesem Vertrag die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr 49010498 vom 07.04.2021 beigefügt.

Recklinghausen, 07.04.2021 Gelsenkirchen, 07.04.2021

……………………………………………….. ………………………………………………..

Unterschrift Käufer Unterschrift Verkäufer


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    Kauvertrag (über sukzessive Lieferung von XOX Gebäck
    Trader Joes Erdnüsse (Aldi Nord))

    Zwischen (Unternehmen 1)

    Jacqueline Philipp Cafés Gesellschaft mit beschränkter Haftung
    mit Sitz in Duisburg
    Vertreten durch die Geschäftsführung Jacqueline Philipp
    – nachfolgend Käufer genannt –

    und

    Caroline Heuer Metall Gesellschaft mit beschränkter Haftung
    mit Sitz in Duisburg
    Vertreten durch die Geschäftsführung Caroline Heuer
    – nachfolgend Verkäufer genannt –

    wird folgender Kaufvertrag geschlossen:

    Die Parteien sind sich einig, dass dieser Vertrag zum Zwecke des Erwerbs von Waren im gewerblichen Bereich abgeschlossen wird.

    Als Grundlage des Kaufvertrags erkennen sowohl Verkäufer wie auch Käufer die Bedingungen, wie sie in diesem Vertrag niedergelegt sind, an. Weiterer Bestandteil dieses Vertrags sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Nr. 119773292 vom 07.04.2021 des Verkäufers. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind diesem Vertrag als Anlage beigefügt. Es gelten ausschließlich die Vertragsbedingungen des Verkäufers. Die Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nicht.

    §1 Vertragsgegenstand

    Vertragsgegenstand ist die Lieferung von insgesamt 867911 St. XOX Gebäck
    Trader Joes Erdnüsse (Aldi Nord).

    §2 Gültigkeitszeitraum

    Der Vertrag tritt am 07.04.2021 in Kraft und endet am 07.04.2021. Während dieser Zeit ist lediglich die außerordentliche Kündigung möglich.

    §3 Liefertermin

    Lieferzeitraum ist vom 07.5.2021 bis zum 07.3.2021. Der Verkäufer verpflichtet sich, die unter §1 in diesem Vertrag genannte Menge 867911 St XOX Gebäck
    Trader Joes Erdnüsse (Aldi Nord) zu gleichen Teilen innerhalb dieses Zeitraums jeweils zum 19 eines Monats an den Käufer zu liefern.

    Der Käufer seinerseits verpflichtet sich, die Lieferungen bis zum Vertragsende zu den jeweils vereinbarten Terminen anzunehmen.

    §4 Vertragsstrafen

    Kann der Verkäufer die jeweilige Menge nicht liefern oder kann er die Teil-Lieferungen nicht termingerecht ausführen, ist er zur Zahlung einer Vertragsstrafe an den Käufer verpflichtet. Die Vertragsstrafe beträgt pro verspäteten Werktag 10 Prozent des Auftragswerts, wird aber insgesamt auf € 9823 je Teil-Lieferung begrenzt.

    §5 Kaufpreis

    Der Preis beträgt 81583634,16 Euro für 867911 St. XOX Gebäck
    Trader Joes Erdnüsse (Aldi Nord). Der Kaufpreis gilt für die gesamte Vertragsdauer. Es handelt sich um Nettopreise, ohne die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer.

    §6 Zahlungsbedingungen

    Der Käufer nimmt die Bezahlung so vor, dass der Betrag spätestens am 5 Tag nach Erhalt der Rechnung beim Verkäufer eingeht.

    Leistet der Käufer die Zahlung innerhalb von 15 Tagen nach Rechnungserhalt, ist er zu einem Skontoabzug in Höhe von 5 Prozent berechtigt.

    §7 Lieferbedingungen

    Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands „frei Haus“ an den in der Bestellung angegebenen Ort.

    §8 Gewährleistung

    Der Verkäufer steht für die Betriebsbereitschaft der gelieferten Ware XOX Gebäck
    Trader Joes Erdnüsse (Aldi Nord) ein und garantiert die Funktionsfähigkeit nach den vereinbarten technischen Daten.

    Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme der Ware und endet nach Ablauf von 5 Jahren.

    §9 Eigentumsvorbehalt

    Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus diesem Vertrag Eigentum des Verkäufers.

    §10 Erfüllungsort

    Vertraglicher Erfüllungsort für beide Vertragspartner ist Duisburg. Der hier genannte vertragliche Erfüllungsort ersetzt nach dem Willen beider Vertragspartner den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr. 77381363 unter § 12 genannten Erfüllungsort.

    §11 Gerichtsstand

    Als Gerichtsstand vereinbaren beide Vertragspartner ausdrücklich den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr 33997028 unter § 7 genannten Gerichtsstand.

    §12 Salvatorische Klausel

    Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder künftig unwirksam oder undurchführbar werden, so werden die übrigen Regelungen dieses Vertrages davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung verpflichten sich die Parteien schon jetzt, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahe kommt.
    Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken dieses Vertrages.

    §13 Textformklausel

    Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform.

    §14 Anlagen

    Als Anlage wurden diesem Vertrag die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr 7768187 vom 07.04.2021 beigefügt.

    Duisburg, 07.04.2021 Heidelberg, 07.04.2021

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    Unterschrift Käufer Unterschrift Verkäufer


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      Kauvertrag (über sukzessive Lieferung von – Andere Waren aus Papier oder Pappe, a.n.g. (z.B. Bierdeckel))

      Zwischen (Unternehmen 1)

      Manhardt Schmidt Informationstechnologie Gesellschaft mit beschränkter Haftung
      mit Sitz in Berlin
      Vertreten durch die Geschäftsführung Manhardt Schmidt
      – nachfolgend Käufer genannt –

      und

      Hansgünter Kramer Industriemontage Gesellschaft mit beschränkter Haftung
      mit Sitz in Fürth
      Vertreten durch die Geschäftsführung Hansgünter Kramer
      – nachfolgend Verkäufer genannt –

      wird folgender Kaufvertrag geschlossen:

      Die Parteien sind sich einig, dass dieser Vertrag zum Zwecke des Erwerbs von Waren im gewerblichen Bereich abgeschlossen wird.

      Als Grundlage des Kaufvertrags erkennen sowohl Verkäufer wie auch Käufer die Bedingungen, wie sie in diesem Vertrag niedergelegt sind, an. Weiterer Bestandteil dieses Vertrags sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Nr. 96924605 vom 07.04.2021 des Verkäufers. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind diesem Vertrag als Anlage beigefügt. Es gelten ausschließlich die Vertragsbedingungen des Verkäufers. Die Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nicht.

      §1 Vertragsgegenstand

      Vertragsgegenstand ist die Lieferung von insgesamt 441379 St. – Andere Waren aus Papier oder Pappe, a.n.g. (z.B. Bierdeckel).

      §2 Gültigkeitszeitraum

      Der Vertrag tritt am 07.04.2021 in Kraft und endet am 07.04.2021. Während dieser Zeit ist lediglich die außerordentliche Kündigung möglich.

      §3 Liefertermin

      Lieferzeitraum ist vom 07.5.2021 bis zum 07.-1.2021. Der Verkäufer verpflichtet sich, die unter §1 in diesem Vertrag genannte Menge 441379 St – Andere Waren aus Papier oder Pappe, a.n.g. (z.B. Bierdeckel) zu gleichen Teilen innerhalb dieses Zeitraums jeweils zum 17 eines Monats an den Käufer zu liefern.

      Der Käufer seinerseits verpflichtet sich, die Lieferungen bis zum Vertragsende zu den jeweils vereinbarten Terminen anzunehmen.

      §4 Vertragsstrafen

      Kann der Verkäufer die jeweilige Menge nicht liefern oder kann er die Teil-Lieferungen nicht termingerecht ausführen, ist er zur Zahlung einer Vertragsstrafe an den Käufer verpflichtet. Die Vertragsstrafe beträgt pro verspäteten Werktag 6 Prozent des Auftragswerts, wird aber insgesamt auf € 12391 je Teil-Lieferung begrenzt.

      §5 Kaufpreis

      Der Preis beträgt 882758,19 Euro für 441379 St. – Andere Waren aus Papier oder Pappe, a.n.g. (z.B. Bierdeckel). Der Kaufpreis gilt für die gesamte Vertragsdauer. Es handelt sich um Nettopreise, ohne die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer.

      §6 Zahlungsbedingungen

      Der Käufer nimmt die Bezahlung so vor, dass der Betrag spätestens am 23 Tag nach Erhalt der Rechnung beim Verkäufer eingeht.

      Leistet der Käufer die Zahlung innerhalb von 12 Tagen nach Rechnungserhalt, ist er zu einem Skontoabzug in Höhe von 3 Prozent berechtigt.

      §7 Lieferbedingungen

      Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands „frei Haus“ an den in der Bestellung angegebenen Ort.

      §8 Gewährleistung

      Der Verkäufer steht für die Betriebsbereitschaft der gelieferten Ware – Andere Waren aus Papier oder Pappe, a.n.g. (z.B. Bierdeckel) ein und garantiert die Funktionsfähigkeit nach den vereinbarten technischen Daten.

      Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme der Ware und endet nach Ablauf von 2 Jahren.

      §9 Eigentumsvorbehalt

      Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus diesem Vertrag Eigentum des Verkäufers.

      §10 Erfüllungsort

      Vertraglicher Erfüllungsort für beide Vertragspartner ist Berlin. Der hier genannte vertragliche Erfüllungsort ersetzt nach dem Willen beider Vertragspartner den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr. 55288996 unter § 8 genannten Erfüllungsort.

      §11 Gerichtsstand

      Als Gerichtsstand vereinbaren beide Vertragspartner ausdrücklich den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr 134705995 unter § 20 genannten Gerichtsstand.

      §12 Salvatorische Klausel

      Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder künftig unwirksam oder undurchführbar werden, so werden die übrigen Regelungen dieses Vertrages davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung verpflichten sich die Parteien schon jetzt, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahe kommt.
      Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken dieses Vertrages.

      §13 Textformklausel

      Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform.

      §14 Anlagen

      Als Anlage wurden diesem Vertrag die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr 102601418 vom 07.04.2021 beigefügt.

      Berlin, 07.04.2021 Düsseldorf, 07.04.2021

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      Unterschrift Käufer Unterschrift Verkäufer


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      Top 3 impressum:

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        Kauvertrag (über sukzessive Lieferung von Bücher, Broschüren u.ä. Druckerzeugnisse in losen Bogen oder Blättern (auch Loseblattwerke), auch gefalzt)

        Zwischen (Unternehmen 1)

        Altraud Kühl Orthopädieschuhtechnik Gesellschaft mit beschränkter Haftung
        mit Sitz in Bonn
        Vertreten durch die Geschäftsführung Altraud Kühl
        – nachfolgend Käufer genannt –

        und

        Helmfried Weigand Laserbearbeitung Ges. mit beschränkter Haftung
        mit Sitz in Erfurt
        Vertreten durch die Geschäftsführung Helmfried Weigand
        – nachfolgend Verkäufer genannt –

        wird folgender Kaufvertrag geschlossen:

        Die Parteien sind sich einig, dass dieser Vertrag zum Zwecke des Erwerbs von Waren im gewerblichen Bereich abgeschlossen wird.

        Als Grundlage des Kaufvertrags erkennen sowohl Verkäufer wie auch Käufer die Bedingungen, wie sie in diesem Vertrag niedergelegt sind, an. Weiterer Bestandteil dieses Vertrags sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Nr. 73632439 vom 07.04.2021 des Verkäufers. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind diesem Vertrag als Anlage beigefügt. Es gelten ausschließlich die Vertragsbedingungen des Verkäufers. Die Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nicht.

        §1 Vertragsgegenstand

        Vertragsgegenstand ist die Lieferung von insgesamt 976558 St. Bücher, Broschüren u.ä. Druckerzeugnisse in losen Bogen oder Blättern (auch Loseblattwerke), auch gefalzt.

        §2 Gültigkeitszeitraum

        Der Vertrag tritt am 07.04.2021 in Kraft und endet am 07.04.2021. Während dieser Zeit ist lediglich die außerordentliche Kündigung möglich.

        §3 Liefertermin

        Lieferzeitraum ist vom 07.5.2021 bis zum 07.5.2021. Der Verkäufer verpflichtet sich, die unter §1 in diesem Vertrag genannte Menge 976558 St Bücher, Broschüren u.ä. Druckerzeugnisse in losen Bogen oder Blättern (auch Loseblattwerke), auch gefalzt zu gleichen Teilen innerhalb dieses Zeitraums jeweils zum 4 eines Monats an den Käufer zu liefern.

        Der Käufer seinerseits verpflichtet sich, die Lieferungen bis zum Vertragsende zu den jeweils vereinbarten Terminen anzunehmen.

        §4 Vertragsstrafen

        Kann der Verkäufer die jeweilige Menge nicht liefern oder kann er die Teil-Lieferungen nicht termingerecht ausführen, ist er zur Zahlung einer Vertragsstrafe an den Käufer verpflichtet. Die Vertragsstrafe beträgt pro verspäteten Werktag 3 Prozent des Auftragswerts, wird aber insgesamt auf € 14015 je Teil-Lieferung begrenzt.

        §5 Kaufpreis

        Der Preis beträgt 45898226,99 Euro für 976558 St. Bücher, Broschüren u.ä. Druckerzeugnisse in losen Bogen oder Blättern (auch Loseblattwerke), auch gefalzt. Der Kaufpreis gilt für die gesamte Vertragsdauer. Es handelt sich um Nettopreise, ohne die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer.

        §6 Zahlungsbedingungen

        Der Käufer nimmt die Bezahlung so vor, dass der Betrag spätestens am 30 Tag nach Erhalt der Rechnung beim Verkäufer eingeht.

        Leistet der Käufer die Zahlung innerhalb von 9 Tagen nach Rechnungserhalt, ist er zu einem Skontoabzug in Höhe von 2 Prozent berechtigt.

        §7 Lieferbedingungen

        Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands „frei Haus“ an den in der Bestellung angegebenen Ort.

        §8 Gewährleistung

        Der Verkäufer steht für die Betriebsbereitschaft der gelieferten Ware Bücher, Broschüren u.ä. Druckerzeugnisse in losen Bogen oder Blättern (auch Loseblattwerke), auch gefalzt ein und garantiert die Funktionsfähigkeit nach den vereinbarten technischen Daten.

        Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme der Ware und endet nach Ablauf von 5 Jahren.

        §9 Eigentumsvorbehalt

        Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus diesem Vertrag Eigentum des Verkäufers.

        §10 Erfüllungsort

        Vertraglicher Erfüllungsort für beide Vertragspartner ist Bonn. Der hier genannte vertragliche Erfüllungsort ersetzt nach dem Willen beider Vertragspartner den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr. 15316430 unter § 18 genannten Erfüllungsort.

        §11 Gerichtsstand

        Als Gerichtsstand vereinbaren beide Vertragspartner ausdrücklich den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr 144286675 unter § 11 genannten Gerichtsstand.

        §12 Salvatorische Klausel

        Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder künftig unwirksam oder undurchführbar werden, so werden die übrigen Regelungen dieses Vertrages davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung verpflichten sich die Parteien schon jetzt, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahe kommt.
        Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken dieses Vertrages.

        §13 Textformklausel

        Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform.

        §14 Anlagen

        Als Anlage wurden diesem Vertrag die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr 139585815 vom 07.04.2021 beigefügt.

        Bonn, 07.04.2021 Bottrop, 07.04.2021

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        Unterschrift Käufer Unterschrift Verkäufer


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          Kauvertrag (über sukzessive Lieferung von Garne aus synthetischen Spinnfasern, mit einem Anteil von weniger als 85 GHT, hauptsächlich oder ausschließlich mit Baumwolle gemischt, n.A.E.)

          Zwischen (Unternehmen 1)

          Conny Winkelmann Metalle u. Metallhalbzeuge Ges. mit beschränkter Haftung
          mit Sitz in Ulm
          Vertreten durch die Geschäftsführung Conny Winkelmann
          – nachfolgend Käufer genannt –

          und

          Regine Rauch Konferenzräume GmbH
          mit Sitz in Wolfsburg
          Vertreten durch die Geschäftsführung Regine Rauch
          – nachfolgend Verkäufer genannt –

          wird folgender Kaufvertrag geschlossen:

          Die Parteien sind sich einig, dass dieser Vertrag zum Zwecke des Erwerbs von Waren im gewerblichen Bereich abgeschlossen wird.

          Als Grundlage des Kaufvertrags erkennen sowohl Verkäufer wie auch Käufer die Bedingungen, wie sie in diesem Vertrag niedergelegt sind, an. Weiterer Bestandteil dieses Vertrags sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Nr. 24899805 vom 06.04.2021 des Verkäufers. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind diesem Vertrag als Anlage beigefügt. Es gelten ausschließlich die Vertragsbedingungen des Verkäufers. Die Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nicht.

          §1 Vertragsgegenstand

          Vertragsgegenstand ist die Lieferung von insgesamt 294779 St. Garne aus synthetischen Spinnfasern, mit einem Anteil von weniger als 85 GHT, hauptsächlich oder ausschließlich mit Baumwolle gemischt, n.A.E..

          §2 Gültigkeitszeitraum

          Der Vertrag tritt am 06.04.2021 in Kraft und endet am 06.04.2021. Während dieser Zeit ist lediglich die außerordentliche Kündigung möglich.

          §3 Liefertermin

          Lieferzeitraum ist vom 06.5.2021 bis zum 06.-1.2021. Der Verkäufer verpflichtet sich, die unter §1 in diesem Vertrag genannte Menge 294779 St Garne aus synthetischen Spinnfasern, mit einem Anteil von weniger als 85 GHT, hauptsächlich oder ausschließlich mit Baumwolle gemischt, n.A.E. zu gleichen Teilen innerhalb dieses Zeitraums jeweils zum 26 eines Monats an den Käufer zu liefern.

          Der Käufer seinerseits verpflichtet sich, die Lieferungen bis zum Vertragsende zu den jeweils vereinbarten Terminen anzunehmen.

          §4 Vertragsstrafen

          Kann der Verkäufer die jeweilige Menge nicht liefern oder kann er die Teil-Lieferungen nicht termingerecht ausführen, ist er zur Zahlung einer Vertragsstrafe an den Käufer verpflichtet. Die Vertragsstrafe beträgt pro verspäteten Werktag 5 Prozent des Auftragswerts, wird aber insgesamt auf € 12509 je Teil-Lieferung begrenzt.

          §5 Kaufpreis

          Der Preis beträgt 21224088,28 Euro für 294779 St. Garne aus synthetischen Spinnfasern, mit einem Anteil von weniger als 85 GHT, hauptsächlich oder ausschließlich mit Baumwolle gemischt, n.A.E.. Der Kaufpreis gilt für die gesamte Vertragsdauer. Es handelt sich um Nettopreise, ohne die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer.

          §6 Zahlungsbedingungen

          Der Käufer nimmt die Bezahlung so vor, dass der Betrag spätestens am 23 Tag nach Erhalt der Rechnung beim Verkäufer eingeht.

          Leistet der Käufer die Zahlung innerhalb von 15 Tagen nach Rechnungserhalt, ist er zu einem Skontoabzug in Höhe von 2 Prozent berechtigt.

          §7 Lieferbedingungen

          Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands „frei Haus“ an den in der Bestellung angegebenen Ort.

          §8 Gewährleistung

          Der Verkäufer steht für die Betriebsbereitschaft der gelieferten Ware Garne aus synthetischen Spinnfasern, mit einem Anteil von weniger als 85 GHT, hauptsächlich oder ausschließlich mit Baumwolle gemischt, n.A.E. ein und garantiert die Funktionsfähigkeit nach den vereinbarten technischen Daten.

          Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme der Ware und endet nach Ablauf von 4 Jahren.

          §9 Eigentumsvorbehalt

          Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus diesem Vertrag Eigentum des Verkäufers.

          §10 Erfüllungsort

          Vertraglicher Erfüllungsort für beide Vertragspartner ist Ulm. Der hier genannte vertragliche Erfüllungsort ersetzt nach dem Willen beider Vertragspartner den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr. 2370994 unter § 6 genannten Erfüllungsort.

          §11 Gerichtsstand

          Als Gerichtsstand vereinbaren beide Vertragspartner ausdrücklich den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr 35170249 unter § 17 genannten Gerichtsstand.

          §12 Salvatorische Klausel

          Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder künftig unwirksam oder undurchführbar werden, so werden die übrigen Regelungen dieses Vertrages davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung verpflichten sich die Parteien schon jetzt, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahe kommt.
          Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken dieses Vertrages.

          §13 Textformklausel

          Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform.

          §14 Anlagen

          Als Anlage wurden diesem Vertrag die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr 39613461 vom 06.04.2021 beigefügt.

          Ulm, 06.04.2021 Köln, 06.04.2021

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            Kauvertrag (über sukzessive Lieferung von Flüssige Milch, verarbeitet)

            Zwischen (Unternehmen 1)

            Edelgard Pfefferkorn Bordelle Ges. m. b. Haftung
            mit Sitz in Solingen
            Vertreten durch die Geschäftsführung Edelgard Pfefferkorn
            – nachfolgend Käufer genannt –

            und

            Siska Heil Be- und Entlüftungsanlagen Gesellschaft mit beschränkter Haftung
            mit Sitz in Aachen
            Vertreten durch die Geschäftsführung Siska Heil
            – nachfolgend Verkäufer genannt –

            wird folgender Kaufvertrag geschlossen:

            Die Parteien sind sich einig, dass dieser Vertrag zum Zwecke des Erwerbs von Waren im gewerblichen Bereich abgeschlossen wird.

            Als Grundlage des Kaufvertrags erkennen sowohl Verkäufer wie auch Käufer die Bedingungen, wie sie in diesem Vertrag niedergelegt sind, an. Weiterer Bestandteil dieses Vertrags sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Nr. 13526190 vom 06.04.2021 des Verkäufers. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind diesem Vertrag als Anlage beigefügt. Es gelten ausschließlich die Vertragsbedingungen des Verkäufers. Die Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nicht.

            §1 Vertragsgegenstand

            Vertragsgegenstand ist die Lieferung von insgesamt 891151 St. Flüssige Milch, verarbeitet.

            §2 Gültigkeitszeitraum

            Der Vertrag tritt am 06.04.2021 in Kraft und endet am 06.04.2021. Während dieser Zeit ist lediglich die außerordentliche Kündigung möglich.

            §3 Liefertermin

            Lieferzeitraum ist vom 06.5.2021 bis zum 06.0.2021. Der Verkäufer verpflichtet sich, die unter §1 in diesem Vertrag genannte Menge 891151 St Flüssige Milch, verarbeitet zu gleichen Teilen innerhalb dieses Zeitraums jeweils zum 8 eines Monats an den Käufer zu liefern.

            Der Käufer seinerseits verpflichtet sich, die Lieferungen bis zum Vertragsende zu den jeweils vereinbarten Terminen anzunehmen.

            §4 Vertragsstrafen

            Kann der Verkäufer die jeweilige Menge nicht liefern oder kann er die Teil-Lieferungen nicht termingerecht ausführen, ist er zur Zahlung einer Vertragsstrafe an den Käufer verpflichtet. Die Vertragsstrafe beträgt pro verspäteten Werktag 7 Prozent des Auftragswerts, wird aber insgesamt auf € 9418 je Teil-Lieferung begrenzt.

            §5 Kaufpreis

            Der Preis beträgt 15149567,74 Euro für 891151 St. Flüssige Milch, verarbeitet. Der Kaufpreis gilt für die gesamte Vertragsdauer. Es handelt sich um Nettopreise, ohne die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer.

            §6 Zahlungsbedingungen

            Der Käufer nimmt die Bezahlung so vor, dass der Betrag spätestens am 9 Tag nach Erhalt der Rechnung beim Verkäufer eingeht.

            Leistet der Käufer die Zahlung innerhalb von 2 Tagen nach Rechnungserhalt, ist er zu einem Skontoabzug in Höhe von 2 Prozent berechtigt.

            §7 Lieferbedingungen

            Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands „frei Haus“ an den in der Bestellung angegebenen Ort.

            §8 Gewährleistung

            Der Verkäufer steht für die Betriebsbereitschaft der gelieferten Ware Flüssige Milch, verarbeitet ein und garantiert die Funktionsfähigkeit nach den vereinbarten technischen Daten.

            Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme der Ware und endet nach Ablauf von 3 Jahren.

            §9 Eigentumsvorbehalt

            Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus diesem Vertrag Eigentum des Verkäufers.

            §10 Erfüllungsort

            Vertraglicher Erfüllungsort für beide Vertragspartner ist Solingen. Der hier genannte vertragliche Erfüllungsort ersetzt nach dem Willen beider Vertragspartner den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr. 115213177 unter § 3 genannten Erfüllungsort.

            §11 Gerichtsstand

            Als Gerichtsstand vereinbaren beide Vertragspartner ausdrücklich den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr 19158661 unter § 19 genannten Gerichtsstand.

            §12 Salvatorische Klausel

            Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder künftig unwirksam oder undurchführbar werden, so werden die übrigen Regelungen dieses Vertrages davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung verpflichten sich die Parteien schon jetzt, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahe kommt.
            Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken dieses Vertrages.

            §13 Textformklausel

            Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform.

            §14 Anlagen

            Als Anlage wurden diesem Vertrag die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr 148060734 vom 06.04.2021 beigefügt.

            Solingen, 06.04.2021 Siegen, 06.04.2021

            ……………………………………………….. ………………………………………………..

            Unterschrift Käufer Unterschrift Verkäufer


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            Top 4 genussschein:

              gmbh Unternehmer Kaufvertrag gmbh mantel kaufen hamburg gmbh kaufen forum

              Kauvertrag (über sukzessive Lieferung von Wein (einschl. Schaumwein) aus frischen Weintrauben, auch aromatisiert; Traubenmost)

              Zwischen (Unternehmen 1)

              Gertrude Rothe Sanitätshäuser GmbH
              mit Sitz in Hagen
              Vertreten durch die Geschäftsführung Gertrude Rothe
              – nachfolgend Käufer genannt –

              und

              Alhard Mader Tapeten GmbH
              mit Sitz in Ingolstadt
              Vertreten durch die Geschäftsführung Alhard Mader
              – nachfolgend Verkäufer genannt –

              wird folgender Kaufvertrag geschlossen:

              Die Parteien sind sich einig, dass dieser Vertrag zum Zwecke des Erwerbs von Waren im gewerblichen Bereich abgeschlossen wird.

              Als Grundlage des Kaufvertrags erkennen sowohl Verkäufer wie auch Käufer die Bedingungen, wie sie in diesem Vertrag niedergelegt sind, an. Weiterer Bestandteil dieses Vertrags sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Nr. 79826288 vom 06.04.2021 des Verkäufers. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind diesem Vertrag als Anlage beigefügt. Es gelten ausschließlich die Vertragsbedingungen des Verkäufers. Die Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nicht.

              §1 Vertragsgegenstand

              Vertragsgegenstand ist die Lieferung von insgesamt 502640 St. Wein (einschl. Schaumwein) aus frischen Weintrauben, auch aromatisiert; Traubenmost.

              §2 Gültigkeitszeitraum

              Der Vertrag tritt am 06.04.2021 in Kraft und endet am 06.04.2021. Während dieser Zeit ist lediglich die außerordentliche Kündigung möglich.

              §3 Liefertermin

              Lieferzeitraum ist vom 06.5.2021 bis zum 06.-2.2021. Der Verkäufer verpflichtet sich, die unter §1 in diesem Vertrag genannte Menge 502640 St Wein (einschl. Schaumwein) aus frischen Weintrauben, auch aromatisiert; Traubenmost zu gleichen Teilen innerhalb dieses Zeitraums jeweils zum 11 eines Monats an den Käufer zu liefern.

              Der Käufer seinerseits verpflichtet sich, die Lieferungen bis zum Vertragsende zu den jeweils vereinbarten Terminen anzunehmen.

              §4 Vertragsstrafen

              Kann der Verkäufer die jeweilige Menge nicht liefern oder kann er die Teil-Lieferungen nicht termingerecht ausführen, ist er zur Zahlung einer Vertragsstrafe an den Käufer verpflichtet. Die Vertragsstrafe beträgt pro verspäteten Werktag 1 Prozent des Auftragswerts, wird aber insgesamt auf € 7254 je Teil-Lieferung begrenzt.

              §5 Kaufpreis

              Der Preis beträgt 31666320,51 Euro für 502640 St. Wein (einschl. Schaumwein) aus frischen Weintrauben, auch aromatisiert; Traubenmost. Der Kaufpreis gilt für die gesamte Vertragsdauer. Es handelt sich um Nettopreise, ohne die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer.

              §6 Zahlungsbedingungen

              Der Käufer nimmt die Bezahlung so vor, dass der Betrag spätestens am 21 Tag nach Erhalt der Rechnung beim Verkäufer eingeht.

              Leistet der Käufer die Zahlung innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungserhalt, ist er zu einem Skontoabzug in Höhe von 4 Prozent berechtigt.

              §7 Lieferbedingungen

              Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands „frei Haus“ an den in der Bestellung angegebenen Ort.

              §8 Gewährleistung

              Der Verkäufer steht für die Betriebsbereitschaft der gelieferten Ware Wein (einschl. Schaumwein) aus frischen Weintrauben, auch aromatisiert; Traubenmost ein und garantiert die Funktionsfähigkeit nach den vereinbarten technischen Daten.

              Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme der Ware und endet nach Ablauf von 4 Jahren.

              §9 Eigentumsvorbehalt

              Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus diesem Vertrag Eigentum des Verkäufers.

              §10 Erfüllungsort

              Vertraglicher Erfüllungsort für beide Vertragspartner ist Hagen. Der hier genannte vertragliche Erfüllungsort ersetzt nach dem Willen beider Vertragspartner den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr. 94748137 unter § 8 genannten Erfüllungsort.

              §11 Gerichtsstand

              Als Gerichtsstand vereinbaren beide Vertragspartner ausdrücklich den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr 32569047 unter § 16 genannten Gerichtsstand.

              §12 Salvatorische Klausel

              Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder künftig unwirksam oder undurchführbar werden, so werden die übrigen Regelungen dieses Vertrages davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung verpflichten sich die Parteien schon jetzt, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahe kommt.
              Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken dieses Vertrages.

              §13 Textformklausel

              Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform.

              §14 Anlagen

              Als Anlage wurden diesem Vertrag die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr 137125588 vom 06.04.2021 beigefügt.

              Hagen, 06.04.2021 Bremerhaven, 06.04.2021

              ……………………………………………….. ………………………………………………..

              Unterschrift Käufer Unterschrift Verkäufer


              gmbh haus kaufen Crefo Kreditlimit

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              Top 5 verkaufsbedingungen:

                Schnell geld verdienen firmenmantel kaufen Kaufvertrag investment Unternehmenskauf

                Kauvertrag (über sukzessive Lieferung von Garne aus Flachs (Leinengarne), i.A.E.)

                Zwischen (Unternehmen 1)

                Adeline Haag Lagersysteme Gesellschaft mbH
                mit Sitz in Ludwigshafen am Rhein
                Vertreten durch die Geschäftsführung Adeline Haag
                – nachfolgend Käufer genannt –

                und

                Heidemarie Heinrichs Beschriftungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung
                mit Sitz in Freiburg im Breisgau
                Vertreten durch die Geschäftsführung Heidemarie Heinrichs
                – nachfolgend Verkäufer genannt –

                wird folgender Kaufvertrag geschlossen:

                Die Parteien sind sich einig, dass dieser Vertrag zum Zwecke des Erwerbs von Waren im gewerblichen Bereich abgeschlossen wird.

                Als Grundlage des Kaufvertrags erkennen sowohl Verkäufer wie auch Käufer die Bedingungen, wie sie in diesem Vertrag niedergelegt sind, an. Weiterer Bestandteil dieses Vertrags sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Nr. 129614414 vom 06.04.2021 des Verkäufers. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind diesem Vertrag als Anlage beigefügt. Es gelten ausschließlich die Vertragsbedingungen des Verkäufers. Die Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nicht.

                §1 Vertragsgegenstand

                Vertragsgegenstand ist die Lieferung von insgesamt 754446 St. Garne aus Flachs (Leinengarne), i.A.E..

                §2 Gültigkeitszeitraum

                Der Vertrag tritt am 06.04.2021 in Kraft und endet am 06.04.2021. Während dieser Zeit ist lediglich die außerordentliche Kündigung möglich.

                §3 Liefertermin

                Lieferzeitraum ist vom 06.5.2021 bis zum 06.-3.2021. Der Verkäufer verpflichtet sich, die unter §1 in diesem Vertrag genannte Menge 754446 St Garne aus Flachs (Leinengarne), i.A.E. zu gleichen Teilen innerhalb dieses Zeitraums jeweils zum 12 eines Monats an den Käufer zu liefern.

                Der Käufer seinerseits verpflichtet sich, die Lieferungen bis zum Vertragsende zu den jeweils vereinbarten Terminen anzunehmen.

                §4 Vertragsstrafen

                Kann der Verkäufer die jeweilige Menge nicht liefern oder kann er die Teil-Lieferungen nicht termingerecht ausführen, ist er zur Zahlung einer Vertragsstrafe an den Käufer verpflichtet. Die Vertragsstrafe beträgt pro verspäteten Werktag 2 Prozent des Auftragswerts, wird aber insgesamt auf € 1387 je Teil-Lieferung begrenzt.

                §5 Kaufpreis

                Der Preis beträgt 32441178,72 Euro für 754446 St. Garne aus Flachs (Leinengarne), i.A.E.. Der Kaufpreis gilt für die gesamte Vertragsdauer. Es handelt sich um Nettopreise, ohne die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer.

                §6 Zahlungsbedingungen

                Der Käufer nimmt die Bezahlung so vor, dass der Betrag spätestens am 28 Tag nach Erhalt der Rechnung beim Verkäufer eingeht.

                Leistet der Käufer die Zahlung innerhalb von 11 Tagen nach Rechnungserhalt, ist er zu einem Skontoabzug in Höhe von 1 Prozent berechtigt.

                §7 Lieferbedingungen

                Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands „frei Haus“ an den in der Bestellung angegebenen Ort.

                §8 Gewährleistung

                Der Verkäufer steht für die Betriebsbereitschaft der gelieferten Ware Garne aus Flachs (Leinengarne), i.A.E. ein und garantiert die Funktionsfähigkeit nach den vereinbarten technischen Daten.

                Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme der Ware und endet nach Ablauf von 5 Jahren.

                §9 Eigentumsvorbehalt

                Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus diesem Vertrag Eigentum des Verkäufers.

                §10 Erfüllungsort

                Vertraglicher Erfüllungsort für beide Vertragspartner ist Ludwigshafen am Rhein. Der hier genannte vertragliche Erfüllungsort ersetzt nach dem Willen beider Vertragspartner den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr. 26782813 unter § 12 genannten Erfüllungsort.

                §11 Gerichtsstand

                Als Gerichtsstand vereinbaren beide Vertragspartner ausdrücklich den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr 63387050 unter § 10 genannten Gerichtsstand.

                §12 Salvatorische Klausel

                Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder künftig unwirksam oder undurchführbar werden, so werden die übrigen Regelungen dieses Vertrages davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung verpflichten sich die Parteien schon jetzt, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahe kommt.
                Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken dieses Vertrages.

                §13 Textformklausel

                Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform.

                §14 Anlagen

                Als Anlage wurden diesem Vertrag die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr 28250278 vom 06.04.2021 beigefügt.

                Ludwigshafen am Rhein, 06.04.2021 Erfurt, 06.04.2021

                ……………………………………………….. ………………………………………………..

                Unterschrift Käufer Unterschrift Verkäufer


                gmbh kaufen welche risiken Gesellschaftskauf

                Crefo Index gmbh kaufen mit schulden


                Top 3 AGB:

                  gmbh mantel kaufen in österreich Bankgarantien Kaufvertrag GmbH mit Crefo gmbh kaufen mit schulden

                  Kauvertrag (über sukzessive Lieferung von – Chloroschwefelsäure)

                  Zwischen (Unternehmen 1)

                  Else Messerli Büroreinigungen Ges. mit beschränkter Haftung
                  mit Sitz in Wiesbaden
                  Vertreten durch die Geschäftsführung Else Messerli
                  – nachfolgend Käufer genannt –

                  und

                  Thassilo Höfer Feinkost GmbH
                  mit Sitz in Dortmund
                  Vertreten durch die Geschäftsführung Thassilo Höfer
                  – nachfolgend Verkäufer genannt –

                  wird folgender Kaufvertrag geschlossen:

                  Die Parteien sind sich einig, dass dieser Vertrag zum Zwecke des Erwerbs von Waren im gewerblichen Bereich abgeschlossen wird.

                  Als Grundlage des Kaufvertrags erkennen sowohl Verkäufer wie auch Käufer die Bedingungen, wie sie in diesem Vertrag niedergelegt sind, an. Weiterer Bestandteil dieses Vertrags sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Nr. 4480378 vom 06.04.2021 des Verkäufers. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind diesem Vertrag als Anlage beigefügt. Es gelten ausschließlich die Vertragsbedingungen des Verkäufers. Die Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nicht.

                  §1 Vertragsgegenstand

                  Vertragsgegenstand ist die Lieferung von insgesamt 762948 St. – Chloroschwefelsäure.

                  §2 Gültigkeitszeitraum

                  Der Vertrag tritt am 06.04.2021 in Kraft und endet am 06.04.2021. Während dieser Zeit ist lediglich die außerordentliche Kündigung möglich.

                  §3 Liefertermin

                  Lieferzeitraum ist vom 06.5.2021 bis zum 06.-4.2021. Der Verkäufer verpflichtet sich, die unter §1 in diesem Vertrag genannte Menge 762948 St – Chloroschwefelsäure zu gleichen Teilen innerhalb dieses Zeitraums jeweils zum 12 eines Monats an den Käufer zu liefern.

                  Der Käufer seinerseits verpflichtet sich, die Lieferungen bis zum Vertragsende zu den jeweils vereinbarten Terminen anzunehmen.

                  §4 Vertragsstrafen

                  Kann der Verkäufer die jeweilige Menge nicht liefern oder kann er die Teil-Lieferungen nicht termingerecht ausführen, ist er zur Zahlung einer Vertragsstrafe an den Käufer verpflichtet. Die Vertragsstrafe beträgt pro verspäteten Werktag 8 Prozent des Auftragswerts, wird aber insgesamt auf € 12290 je Teil-Lieferung begrenzt.

                  §5 Kaufpreis

                  Der Preis beträgt 40436244,63 Euro für 762948 St. – Chloroschwefelsäure. Der Kaufpreis gilt für die gesamte Vertragsdauer. Es handelt sich um Nettopreise, ohne die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer.

                  §6 Zahlungsbedingungen

                  Der Käufer nimmt die Bezahlung so vor, dass der Betrag spätestens am 24 Tag nach Erhalt der Rechnung beim Verkäufer eingeht.

                  Leistet der Käufer die Zahlung innerhalb von 4 Tagen nach Rechnungserhalt, ist er zu einem Skontoabzug in Höhe von 5 Prozent berechtigt.

                  §7 Lieferbedingungen

                  Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands „frei Haus“ an den in der Bestellung angegebenen Ort.

                  §8 Gewährleistung

                  Der Verkäufer steht für die Betriebsbereitschaft der gelieferten Ware – Chloroschwefelsäure ein und garantiert die Funktionsfähigkeit nach den vereinbarten technischen Daten.

                  Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme der Ware und endet nach Ablauf von 4 Jahren.

                  §9 Eigentumsvorbehalt

                  Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus diesem Vertrag Eigentum des Verkäufers.

                  §10 Erfüllungsort

                  Vertraglicher Erfüllungsort für beide Vertragspartner ist Wiesbaden. Der hier genannte vertragliche Erfüllungsort ersetzt nach dem Willen beider Vertragspartner den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr. 73349459 unter § 12 genannten Erfüllungsort.

                  §11 Gerichtsstand

                  Als Gerichtsstand vereinbaren beide Vertragspartner ausdrücklich den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr 113735071 unter § 16 genannten Gerichtsstand.

                  §12 Salvatorische Klausel

                  Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder künftig unwirksam oder undurchführbar werden, so werden die übrigen Regelungen dieses Vertrages davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung verpflichten sich die Parteien schon jetzt, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahe kommt.
                  Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken dieses Vertrages.

                  §13 Textformklausel

                  Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform.

                  §14 Anlagen

                  Als Anlage wurden diesem Vertrag die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr 53185775 vom 06.04.2021 beigefügt.

                  Wiesbaden, 06.04.2021 Herne, 06.04.2021

                  ……………………………………………….. ………………………………………………..

                  Unterschrift Käufer Unterschrift Verkäufer


                  gmbh gesellschaft kaufen arbeitnehmerüberlassung Geld verdienen mit Firmen


                  Top 4 AGB:

                    -GmbH firmenmantel kaufen Kaufvertrag firma dispo finanzierung

                    Kauvertrag (über sukzessive Lieferung von Fischlebern, -rogen, -milch, frisch oder gekühlt)

                    Zwischen (Unternehmen 1)

                    Ludwig Frank Elektriker Gesellschaft mit beschränkter Haftung
                    mit Sitz in Gelsenkirchen
                    Vertreten durch die Geschäftsführung Ludwig Frank
                    – nachfolgend Käufer genannt –

                    und

                    Bernhild Lorenz Zahnkosmetik Ges. mit beschränkter Haftung
                    mit Sitz in Ludwigshafen am Rhein
                    Vertreten durch die Geschäftsführung Bernhild Lorenz
                    – nachfolgend Verkäufer genannt –

                    wird folgender Kaufvertrag geschlossen:

                    Die Parteien sind sich einig, dass dieser Vertrag zum Zwecke des Erwerbs von Waren im gewerblichen Bereich abgeschlossen wird.

                    Als Grundlage des Kaufvertrags erkennen sowohl Verkäufer wie auch Käufer die Bedingungen, wie sie in diesem Vertrag niedergelegt sind, an. Weiterer Bestandteil dieses Vertrags sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Nr. 44117759 vom 06.04.2021 des Verkäufers. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind diesem Vertrag als Anlage beigefügt. Es gelten ausschließlich die Vertragsbedingungen des Verkäufers. Die Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nicht.

                    §1 Vertragsgegenstand

                    Vertragsgegenstand ist die Lieferung von insgesamt 694152 St. Fischlebern, -rogen, -milch, frisch oder gekühlt.

                    §2 Gültigkeitszeitraum

                    Der Vertrag tritt am 06.04.2021 in Kraft und endet am 06.04.2021. Während dieser Zeit ist lediglich die außerordentliche Kündigung möglich.

                    §3 Liefertermin

                    Lieferzeitraum ist vom 06.5.2021 bis zum 06.-1.2021. Der Verkäufer verpflichtet sich, die unter §1 in diesem Vertrag genannte Menge 694152 St Fischlebern, -rogen, -milch, frisch oder gekühlt zu gleichen Teilen innerhalb dieses Zeitraums jeweils zum 27 eines Monats an den Käufer zu liefern.

                    Der Käufer seinerseits verpflichtet sich, die Lieferungen bis zum Vertragsende zu den jeweils vereinbarten Terminen anzunehmen.

                    §4 Vertragsstrafen

                    Kann der Verkäufer die jeweilige Menge nicht liefern oder kann er die Teil-Lieferungen nicht termingerecht ausführen, ist er zur Zahlung einer Vertragsstrafe an den Käufer verpflichtet. Die Vertragsstrafe beträgt pro verspäteten Werktag 2 Prozent des Auftragswerts, wird aber insgesamt auf € 2041 je Teil-Lieferung begrenzt.

                    §5 Kaufpreis

                    Der Preis beträgt 36095904,72 Euro für 694152 St. Fischlebern, -rogen, -milch, frisch oder gekühlt. Der Kaufpreis gilt für die gesamte Vertragsdauer. Es handelt sich um Nettopreise, ohne die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer.

                    §6 Zahlungsbedingungen

                    Der Käufer nimmt die Bezahlung so vor, dass der Betrag spätestens am 21 Tag nach Erhalt der Rechnung beim Verkäufer eingeht.

                    Leistet der Käufer die Zahlung innerhalb von 15 Tagen nach Rechnungserhalt, ist er zu einem Skontoabzug in Höhe von 5 Prozent berechtigt.

                    §7 Lieferbedingungen

                    Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands „frei Haus“ an den in der Bestellung angegebenen Ort.

                    §8 Gewährleistung

                    Der Verkäufer steht für die Betriebsbereitschaft der gelieferten Ware Fischlebern, -rogen, -milch, frisch oder gekühlt ein und garantiert die Funktionsfähigkeit nach den vereinbarten technischen Daten.

                    Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme der Ware und endet nach Ablauf von 1 Jahren.

                    §9 Eigentumsvorbehalt

                    Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus diesem Vertrag Eigentum des Verkäufers.

                    §10 Erfüllungsort

                    Vertraglicher Erfüllungsort für beide Vertragspartner ist Gelsenkirchen. Der hier genannte vertragliche Erfüllungsort ersetzt nach dem Willen beider Vertragspartner den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr. 15438722 unter § 7 genannten Erfüllungsort.

                    §11 Gerichtsstand

                    Als Gerichtsstand vereinbaren beide Vertragspartner ausdrücklich den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr 99463065 unter § 13 genannten Gerichtsstand.

                    §12 Salvatorische Klausel

                    Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder künftig unwirksam oder undurchführbar werden, so werden die übrigen Regelungen dieses Vertrages davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung verpflichten sich die Parteien schon jetzt, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahe kommt.
                    Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken dieses Vertrages.

                    §13 Textformklausel

                    Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform.

                    §14 Anlagen

                    Als Anlage wurden diesem Vertrag die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr 20331973 vom 06.04.2021 beigefügt.

                    Gelsenkirchen, 06.04.2021 Dresden, 06.04.2021

                    ……………………………………………….. ………………………………………………..

                    Unterschrift Käufer Unterschrift Verkäufer


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