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Kauvertrag (über sukzessive Lieferung von Kartoffeln, getrocknet, auch in Stücke oder Scheiben geschnitten, jedoch nicht weiter zubereitet)

Zwischen (Unternehmen 1)

Sigune Schaffhauser Materialwirtschaft Ges. mit beschränkter Haftung
mit Sitz in Moers
Vertreten durch die Geschäftsführung Sigune Schaffhauser
– nachfolgend Käufer genannt –

und

Kätchen Elsner Pferde u. Pferdezucht Gesellschaft mit beschränkter Haftung
mit Sitz in Ludwigshafen am Rhein
Vertreten durch die Geschäftsführung Kätchen Elsner
– nachfolgend Verkäufer genannt –

wird folgender Kaufvertrag geschlossen:

Die Parteien sind sich einig, dass dieser Vertrag zum Zwecke des Erwerbs von Waren im gewerblichen Bereich abgeschlossen wird.

Als Grundlage des Kaufvertrags erkennen sowohl Verkäufer wie auch Käufer die Bedingungen, wie sie in diesem Vertrag niedergelegt sind, an. Weiterer Bestandteil dieses Vertrags sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Nr. 63558216 vom 11.04.2021 des Verkäufers. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind diesem Vertrag als Anlage beigefügt. Es gelten ausschließlich die Vertragsbedingungen des Verkäufers. Die Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nicht.

§1 Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand ist die Lieferung von insgesamt 208822 St. Kartoffeln, getrocknet, auch in Stücke oder Scheiben geschnitten, jedoch nicht weiter zubereitet.

§2 Gültigkeitszeitraum

Der Vertrag tritt am 11.04.2021 in Kraft und endet am 11.04.2021. Während dieser Zeit ist lediglich die außerordentliche Kündigung möglich.

§3 Liefertermin

Lieferzeitraum ist vom 11.5.2021 bis zum 11.-4.2021. Der Verkäufer verpflichtet sich, die unter §1 in diesem Vertrag genannte Menge 208822 St Kartoffeln, getrocknet, auch in Stücke oder Scheiben geschnitten, jedoch nicht weiter zubereitet zu gleichen Teilen innerhalb dieses Zeitraums jeweils zum 20 eines Monats an den Käufer zu liefern.

Der Käufer seinerseits verpflichtet sich, die Lieferungen bis zum Vertragsende zu den jeweils vereinbarten Terminen anzunehmen.

§4 Vertragsstrafen

Kann der Verkäufer die jeweilige Menge nicht liefern oder kann er die Teil-Lieferungen nicht termingerecht ausführen, ist er zur Zahlung einer Vertragsstrafe an den Käufer verpflichtet. Die Vertragsstrafe beträgt pro verspäteten Werktag 9 Prozent des Auftragswerts, wird aber insgesamt auf € 8451 je Teil-Lieferung begrenzt.

§5 Kaufpreis

Der Preis beträgt 16079294,92 Euro für 208822 St. Kartoffeln, getrocknet, auch in Stücke oder Scheiben geschnitten, jedoch nicht weiter zubereitet. Der Kaufpreis gilt für die gesamte Vertragsdauer. Es handelt sich um Nettopreise, ohne die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer.

§6 Zahlungsbedingungen

Der Käufer nimmt die Bezahlung so vor, dass der Betrag spätestens am 30 Tag nach Erhalt der Rechnung beim Verkäufer eingeht.

Leistet der Käufer die Zahlung innerhalb von 13 Tagen nach Rechnungserhalt, ist er zu einem Skontoabzug in Höhe von 5 Prozent berechtigt.

§7 Lieferbedingungen

Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands „frei Haus“ an den in der Bestellung angegebenen Ort.

§8 Gewährleistung

Der Verkäufer steht für die Betriebsbereitschaft der gelieferten Ware Kartoffeln, getrocknet, auch in Stücke oder Scheiben geschnitten, jedoch nicht weiter zubereitet ein und garantiert die Funktionsfähigkeit nach den vereinbarten technischen Daten.

Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme der Ware und endet nach Ablauf von 4 Jahren.

§9 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus diesem Vertrag Eigentum des Verkäufers.

§10 Erfüllungsort

Vertraglicher Erfüllungsort für beide Vertragspartner ist Moers. Der hier genannte vertragliche Erfüllungsort ersetzt nach dem Willen beider Vertragspartner den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr. 15306923 unter § 10 genannten Erfüllungsort.

§11 Gerichtsstand

Als Gerichtsstand vereinbaren beide Vertragspartner ausdrücklich den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr 417719 unter § 13 genannten Gerichtsstand.

§12 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder künftig unwirksam oder undurchführbar werden, so werden die übrigen Regelungen dieses Vertrages davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung verpflichten sich die Parteien schon jetzt, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahe kommt.
Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken dieses Vertrages.

§13 Textformklausel

Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform.

§14 Anlagen

Als Anlage wurden diesem Vertrag die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr 140732623 vom 11.04.2021 beigefügt.

Moers, 11.04.2021 Fürth, 11.04.2021

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Unterschrift Käufer Unterschrift Verkäufer


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    Kauvertrag (über sukzessive Lieferung von Reinhold Klemme KG
    Küstengold Mirabellen (Famila))

    Zwischen (Unternehmen 1)

    Ronny Hamann Häusliche Krankenpflege Ges. mit beschränkter Haftung
    mit Sitz in Offenbach am Main
    Vertreten durch die Geschäftsführung Ronny Hamann
    – nachfolgend Käufer genannt –

    und

    Philip Schwyzer Reitsport Ges. mit beschränkter Haftung
    mit Sitz in Offenbach am Main
    Vertreten durch die Geschäftsführung Philip Schwyzer
    – nachfolgend Verkäufer genannt –

    wird folgender Kaufvertrag geschlossen:

    Die Parteien sind sich einig, dass dieser Vertrag zum Zwecke des Erwerbs von Waren im gewerblichen Bereich abgeschlossen wird.

    Als Grundlage des Kaufvertrags erkennen sowohl Verkäufer wie auch Käufer die Bedingungen, wie sie in diesem Vertrag niedergelegt sind, an. Weiterer Bestandteil dieses Vertrags sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Nr. 71080541 vom 11.04.2021 des Verkäufers. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind diesem Vertrag als Anlage beigefügt. Es gelten ausschließlich die Vertragsbedingungen des Verkäufers. Die Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nicht.

    §1 Vertragsgegenstand

    Vertragsgegenstand ist die Lieferung von insgesamt 841102 St. Reinhold Klemme KG
    Küstengold Mirabellen (Famila).

    §2 Gültigkeitszeitraum

    Der Vertrag tritt am 11.04.2021 in Kraft und endet am 11.04.2021. Während dieser Zeit ist lediglich die außerordentliche Kündigung möglich.

    §3 Liefertermin

    Lieferzeitraum ist vom 11.5.2021 bis zum 11.2.2021. Der Verkäufer verpflichtet sich, die unter §1 in diesem Vertrag genannte Menge 841102 St Reinhold Klemme KG
    Küstengold Mirabellen (Famila) zu gleichen Teilen innerhalb dieses Zeitraums jeweils zum 12 eines Monats an den Käufer zu liefern.

    Der Käufer seinerseits verpflichtet sich, die Lieferungen bis zum Vertragsende zu den jeweils vereinbarten Terminen anzunehmen.

    §4 Vertragsstrafen

    Kann der Verkäufer die jeweilige Menge nicht liefern oder kann er die Teil-Lieferungen nicht termingerecht ausführen, ist er zur Zahlung einer Vertragsstrafe an den Käufer verpflichtet. Die Vertragsstrafe beträgt pro verspäteten Werktag 3 Prozent des Auftragswerts, wird aber insgesamt auf € 5384 je Teil-Lieferung begrenzt.

    §5 Kaufpreis

    Der Preis beträgt 79063588,40 Euro für 841102 St. Reinhold Klemme KG
    Küstengold Mirabellen (Famila). Der Kaufpreis gilt für die gesamte Vertragsdauer. Es handelt sich um Nettopreise, ohne die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer.

    §6 Zahlungsbedingungen

    Der Käufer nimmt die Bezahlung so vor, dass der Betrag spätestens am 1 Tag nach Erhalt der Rechnung beim Verkäufer eingeht.

    Leistet der Käufer die Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt, ist er zu einem Skontoabzug in Höhe von 4 Prozent berechtigt.

    §7 Lieferbedingungen

    Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands „frei Haus“ an den in der Bestellung angegebenen Ort.

    §8 Gewährleistung

    Der Verkäufer steht für die Betriebsbereitschaft der gelieferten Ware Reinhold Klemme KG
    Küstengold Mirabellen (Famila) ein und garantiert die Funktionsfähigkeit nach den vereinbarten technischen Daten.

    Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme der Ware und endet nach Ablauf von 3 Jahren.

    §9 Eigentumsvorbehalt

    Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus diesem Vertrag Eigentum des Verkäufers.

    §10 Erfüllungsort

    Vertraglicher Erfüllungsort für beide Vertragspartner ist Offenbach am Main. Der hier genannte vertragliche Erfüllungsort ersetzt nach dem Willen beider Vertragspartner den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr. 16248915 unter § 6 genannten Erfüllungsort.

    §11 Gerichtsstand

    Als Gerichtsstand vereinbaren beide Vertragspartner ausdrücklich den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr 84389664 unter § 12 genannten Gerichtsstand.

    §12 Salvatorische Klausel

    Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder künftig unwirksam oder undurchführbar werden, so werden die übrigen Regelungen dieses Vertrages davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung verpflichten sich die Parteien schon jetzt, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahe kommt.
    Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken dieses Vertrages.

    §13 Textformklausel

    Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform.

    §14 Anlagen

    Als Anlage wurden diesem Vertrag die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr 141714669 vom 11.04.2021 beigefügt.

    Offenbach am Main, 11.04.2021 Mülheim an der Ruhr, 11.04.2021

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    Unterschrift Käufer Unterschrift Verkäufer


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      Kauvertrag (über sukzessive Lieferung von Dienstleistungen für die Steinkohlegewinnung (z.B. Reinigen, Sortieren, Klassieren, Zerkleinern, Agglomerieren))

      Zwischen (Unternehmen 1)

      Wernhild Steinke Parkett Ges. mit beschränkter Haftung
      mit Sitz in Hagen
      Vertreten durch die Geschäftsführung Wernhild Steinke
      – nachfolgend Käufer genannt –

      und

      Jolanta Blum Verbände Ges. mit beschränkter Haftung
      mit Sitz in Siegen
      Vertreten durch die Geschäftsführung Jolanta Blum
      – nachfolgend Verkäufer genannt –

      wird folgender Kaufvertrag geschlossen:

      Die Parteien sind sich einig, dass dieser Vertrag zum Zwecke des Erwerbs von Waren im gewerblichen Bereich abgeschlossen wird.

      Als Grundlage des Kaufvertrags erkennen sowohl Verkäufer wie auch Käufer die Bedingungen, wie sie in diesem Vertrag niedergelegt sind, an. Weiterer Bestandteil dieses Vertrags sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Nr. 71167621 vom 10.04.2021 des Verkäufers. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind diesem Vertrag als Anlage beigefügt. Es gelten ausschließlich die Vertragsbedingungen des Verkäufers. Die Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nicht.

      §1 Vertragsgegenstand

      Vertragsgegenstand ist die Lieferung von insgesamt 489135 St. Dienstleistungen für die Steinkohlegewinnung (z.B. Reinigen, Sortieren, Klassieren, Zerkleinern, Agglomerieren).

      §2 Gültigkeitszeitraum

      Der Vertrag tritt am 10.04.2021 in Kraft und endet am 10.04.2021. Während dieser Zeit ist lediglich die außerordentliche Kündigung möglich.

      §3 Liefertermin

      Lieferzeitraum ist vom 10.5.2021 bis zum 10.-4.2021. Der Verkäufer verpflichtet sich, die unter §1 in diesem Vertrag genannte Menge 489135 St Dienstleistungen für die Steinkohlegewinnung (z.B. Reinigen, Sortieren, Klassieren, Zerkleinern, Agglomerieren) zu gleichen Teilen innerhalb dieses Zeitraums jeweils zum 1 eines Monats an den Käufer zu liefern.

      Der Käufer seinerseits verpflichtet sich, die Lieferungen bis zum Vertragsende zu den jeweils vereinbarten Terminen anzunehmen.

      §4 Vertragsstrafen

      Kann der Verkäufer die jeweilige Menge nicht liefern oder kann er die Teil-Lieferungen nicht termingerecht ausführen, ist er zur Zahlung einer Vertragsstrafe an den Käufer verpflichtet. Die Vertragsstrafe beträgt pro verspäteten Werktag 10 Prozent des Auftragswerts, wird aber insgesamt auf € 7783 je Teil-Lieferung begrenzt.

      §5 Kaufpreis

      Der Preis beträgt 7826160,15 Euro für 489135 St. Dienstleistungen für die Steinkohlegewinnung (z.B. Reinigen, Sortieren, Klassieren, Zerkleinern, Agglomerieren). Der Kaufpreis gilt für die gesamte Vertragsdauer. Es handelt sich um Nettopreise, ohne die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer.

      §6 Zahlungsbedingungen

      Der Käufer nimmt die Bezahlung so vor, dass der Betrag spätestens am 20 Tag nach Erhalt der Rechnung beim Verkäufer eingeht.

      Leistet der Käufer die Zahlung innerhalb von 2 Tagen nach Rechnungserhalt, ist er zu einem Skontoabzug in Höhe von 2 Prozent berechtigt.

      §7 Lieferbedingungen

      Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands „frei Haus“ an den in der Bestellung angegebenen Ort.

      §8 Gewährleistung

      Der Verkäufer steht für die Betriebsbereitschaft der gelieferten Ware Dienstleistungen für die Steinkohlegewinnung (z.B. Reinigen, Sortieren, Klassieren, Zerkleinern, Agglomerieren) ein und garantiert die Funktionsfähigkeit nach den vereinbarten technischen Daten.

      Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme der Ware und endet nach Ablauf von 1 Jahren.

      §9 Eigentumsvorbehalt

      Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus diesem Vertrag Eigentum des Verkäufers.

      §10 Erfüllungsort

      Vertraglicher Erfüllungsort für beide Vertragspartner ist Hagen. Der hier genannte vertragliche Erfüllungsort ersetzt nach dem Willen beider Vertragspartner den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr. 81068765 unter § 19 genannten Erfüllungsort.

      §11 Gerichtsstand

      Als Gerichtsstand vereinbaren beide Vertragspartner ausdrücklich den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr 48978481 unter § 14 genannten Gerichtsstand.

      §12 Salvatorische Klausel

      Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder künftig unwirksam oder undurchführbar werden, so werden die übrigen Regelungen dieses Vertrages davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung verpflichten sich die Parteien schon jetzt, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahe kommt.
      Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken dieses Vertrages.

      §13 Textformklausel

      Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform.

      §14 Anlagen

      Als Anlage wurden diesem Vertrag die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr 21481170 vom 10.04.2021 beigefügt.

      Hagen, 10.04.2021 Neuss, 10.04.2021

      ……………………………………………….. ………………………………………………..

      Unterschrift Käufer Unterschrift Verkäufer


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        Kauvertrag (über sukzessive Lieferung von Naphta)

        Zwischen (Unternehmen 1)

        Sigmut Steinbeisser Badewannenbeschichtungen Ges. m. b. Haftung
        mit Sitz in Jena
        Vertreten durch die Geschäftsführung Sigmut Steinbeisser
        – nachfolgend Käufer genannt –

        und

        Rouven Guevara Autowerkstätten Gesellschaft mbH
        mit Sitz in Bergisch Gladbach
        Vertreten durch die Geschäftsführung Rouven Guevara
        – nachfolgend Verkäufer genannt –

        wird folgender Kaufvertrag geschlossen:

        Die Parteien sind sich einig, dass dieser Vertrag zum Zwecke des Erwerbs von Waren im gewerblichen Bereich abgeschlossen wird.

        Als Grundlage des Kaufvertrags erkennen sowohl Verkäufer wie auch Käufer die Bedingungen, wie sie in diesem Vertrag niedergelegt sind, an. Weiterer Bestandteil dieses Vertrags sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Nr. 70996855 vom 10.04.2021 des Verkäufers. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind diesem Vertrag als Anlage beigefügt. Es gelten ausschließlich die Vertragsbedingungen des Verkäufers. Die Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nicht.

        §1 Vertragsgegenstand

        Vertragsgegenstand ist die Lieferung von insgesamt 432651 St. Naphta.

        §2 Gültigkeitszeitraum

        Der Vertrag tritt am 10.04.2021 in Kraft und endet am 10.04.2021. Während dieser Zeit ist lediglich die außerordentliche Kündigung möglich.

        §3 Liefertermin

        Lieferzeitraum ist vom 10.5.2021 bis zum 10.3.2021. Der Verkäufer verpflichtet sich, die unter §1 in diesem Vertrag genannte Menge 432651 St Naphta zu gleichen Teilen innerhalb dieses Zeitraums jeweils zum 25 eines Monats an den Käufer zu liefern.

        Der Käufer seinerseits verpflichtet sich, die Lieferungen bis zum Vertragsende zu den jeweils vereinbarten Terminen anzunehmen.

        §4 Vertragsstrafen

        Kann der Verkäufer die jeweilige Menge nicht liefern oder kann er die Teil-Lieferungen nicht termingerecht ausführen, ist er zur Zahlung einer Vertragsstrafe an den Käufer verpflichtet. Die Vertragsstrafe beträgt pro verspäteten Werktag 6 Prozent des Auftragswerts, wird aber insgesamt auf € 4893 je Teil-Lieferung begrenzt.

        §5 Kaufpreis

        Der Preis beträgt 25526409,75 Euro für 432651 St. Naphta. Der Kaufpreis gilt für die gesamte Vertragsdauer. Es handelt sich um Nettopreise, ohne die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer.

        §6 Zahlungsbedingungen

        Der Käufer nimmt die Bezahlung so vor, dass der Betrag spätestens am 1 Tag nach Erhalt der Rechnung beim Verkäufer eingeht.

        Leistet der Käufer die Zahlung innerhalb von 4 Tagen nach Rechnungserhalt, ist er zu einem Skontoabzug in Höhe von 2 Prozent berechtigt.

        §7 Lieferbedingungen

        Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands „frei Haus“ an den in der Bestellung angegebenen Ort.

        §8 Gewährleistung

        Der Verkäufer steht für die Betriebsbereitschaft der gelieferten Ware Naphta ein und garantiert die Funktionsfähigkeit nach den vereinbarten technischen Daten.

        Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme der Ware und endet nach Ablauf von 3 Jahren.

        §9 Eigentumsvorbehalt

        Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus diesem Vertrag Eigentum des Verkäufers.

        §10 Erfüllungsort

        Vertraglicher Erfüllungsort für beide Vertragspartner ist Jena. Der hier genannte vertragliche Erfüllungsort ersetzt nach dem Willen beider Vertragspartner den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr. 140785484 unter § 9 genannten Erfüllungsort.

        §11 Gerichtsstand

        Als Gerichtsstand vereinbaren beide Vertragspartner ausdrücklich den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr 72166782 unter § 4 genannten Gerichtsstand.

        §12 Salvatorische Klausel

        Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder künftig unwirksam oder undurchführbar werden, so werden die übrigen Regelungen dieses Vertrages davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung verpflichten sich die Parteien schon jetzt, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahe kommt.
        Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken dieses Vertrages.

        §13 Textformklausel

        Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform.

        §14 Anlagen

        Als Anlage wurden diesem Vertrag die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr 140490668 vom 10.04.2021 beigefügt.

        Jena, 10.04.2021 Wuppertal, 10.04.2021

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          Kauvertrag (über sukzessive Lieferung von Apetito/Omega
          Eskimo Rahmspinat (Aldi Nord))

          Zwischen (Unternehmen 1)

          Franzpeter Wimmer Pannendienste Ges. m. b. Haftung
          mit Sitz in Salzgitter
          Vertreten durch die Geschäftsführung Franzpeter Wimmer
          – nachfolgend Käufer genannt –

          und

          Fred Rost Schweißarbeiten Gesellschaft mbH
          mit Sitz in Bottrop
          Vertreten durch die Geschäftsführung Fred Rost
          – nachfolgend Verkäufer genannt –

          wird folgender Kaufvertrag geschlossen:

          Die Parteien sind sich einig, dass dieser Vertrag zum Zwecke des Erwerbs von Waren im gewerblichen Bereich abgeschlossen wird.

          Als Grundlage des Kaufvertrags erkennen sowohl Verkäufer wie auch Käufer die Bedingungen, wie sie in diesem Vertrag niedergelegt sind, an. Weiterer Bestandteil dieses Vertrags sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Nr. 32004486 vom 10.04.2021 des Verkäufers. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind diesem Vertrag als Anlage beigefügt. Es gelten ausschließlich die Vertragsbedingungen des Verkäufers. Die Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nicht.

          §1 Vertragsgegenstand

          Vertragsgegenstand ist die Lieferung von insgesamt 809216 St. Apetito/Omega
          Eskimo Rahmspinat (Aldi Nord).

          §2 Gültigkeitszeitraum

          Der Vertrag tritt am 10.04.2021 in Kraft und endet am 10.04.2021. Während dieser Zeit ist lediglich die außerordentliche Kündigung möglich.

          §3 Liefertermin

          Lieferzeitraum ist vom 10.5.2021 bis zum 10.-2.2021. Der Verkäufer verpflichtet sich, die unter §1 in diesem Vertrag genannte Menge 809216 St Apetito/Omega
          Eskimo Rahmspinat (Aldi Nord) zu gleichen Teilen innerhalb dieses Zeitraums jeweils zum 1 eines Monats an den Käufer zu liefern.

          Der Käufer seinerseits verpflichtet sich, die Lieferungen bis zum Vertragsende zu den jeweils vereinbarten Terminen anzunehmen.

          §4 Vertragsstrafen

          Kann der Verkäufer die jeweilige Menge nicht liefern oder kann er die Teil-Lieferungen nicht termingerecht ausführen, ist er zur Zahlung einer Vertragsstrafe an den Käufer verpflichtet. Die Vertragsstrafe beträgt pro verspäteten Werktag 9 Prozent des Auftragswerts, wird aber insgesamt auf € 9053 je Teil-Lieferung begrenzt.

          §5 Kaufpreis

          Der Preis beträgt 38842368,32 Euro für 809216 St. Apetito/Omega
          Eskimo Rahmspinat (Aldi Nord). Der Kaufpreis gilt für die gesamte Vertragsdauer. Es handelt sich um Nettopreise, ohne die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer.

          §6 Zahlungsbedingungen

          Der Käufer nimmt die Bezahlung so vor, dass der Betrag spätestens am 30 Tag nach Erhalt der Rechnung beim Verkäufer eingeht.

          Leistet der Käufer die Zahlung innerhalb von 13 Tagen nach Rechnungserhalt, ist er zu einem Skontoabzug in Höhe von 2 Prozent berechtigt.

          §7 Lieferbedingungen

          Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands „frei Haus“ an den in der Bestellung angegebenen Ort.

          §8 Gewährleistung

          Der Verkäufer steht für die Betriebsbereitschaft der gelieferten Ware Apetito/Omega
          Eskimo Rahmspinat (Aldi Nord) ein und garantiert die Funktionsfähigkeit nach den vereinbarten technischen Daten.

          Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme der Ware und endet nach Ablauf von 2 Jahren.

          §9 Eigentumsvorbehalt

          Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus diesem Vertrag Eigentum des Verkäufers.

          §10 Erfüllungsort

          Vertraglicher Erfüllungsort für beide Vertragspartner ist Salzgitter. Der hier genannte vertragliche Erfüllungsort ersetzt nach dem Willen beider Vertragspartner den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr. 117162569 unter § 7 genannten Erfüllungsort.

          §11 Gerichtsstand

          Als Gerichtsstand vereinbaren beide Vertragspartner ausdrücklich den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr 130519421 unter § 14 genannten Gerichtsstand.

          §12 Salvatorische Klausel

          Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder künftig unwirksam oder undurchführbar werden, so werden die übrigen Regelungen dieses Vertrages davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung verpflichten sich die Parteien schon jetzt, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahe kommt.
          Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken dieses Vertrages.

          §13 Textformklausel

          Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform.

          §14 Anlagen

          Als Anlage wurden diesem Vertrag die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr 124697840 vom 10.04.2021 beigefügt.

          Salzgitter, 10.04.2021 Pforzheim, 10.04.2021

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            Kauvertrag (über sukzessive Lieferung von – für Gewebe (ohne Teppiche und Fußbodenbeläge), n.A.E.)

            Zwischen (Unternehmen 1)

            Daniele Klein Bettfedern und Bettwarenreinigungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung
            mit Sitz in Magdeburg
            Vertreten durch die Geschäftsführung Daniele Klein
            – nachfolgend Käufer genannt –

            und

            Wolfhermann Stamm Lettershops Gesellschaft mbH
            mit Sitz in Saarbrücken
            Vertreten durch die Geschäftsführung Wolfhermann Stamm
            – nachfolgend Verkäufer genannt –

            wird folgender Kaufvertrag geschlossen:

            Die Parteien sind sich einig, dass dieser Vertrag zum Zwecke des Erwerbs von Waren im gewerblichen Bereich abgeschlossen wird.

            Als Grundlage des Kaufvertrags erkennen sowohl Verkäufer wie auch Käufer die Bedingungen, wie sie in diesem Vertrag niedergelegt sind, an. Weiterer Bestandteil dieses Vertrags sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Nr. 133169378 vom 10.04.2021 des Verkäufers. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind diesem Vertrag als Anlage beigefügt. Es gelten ausschließlich die Vertragsbedingungen des Verkäufers. Die Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nicht.

            §1 Vertragsgegenstand

            Vertragsgegenstand ist die Lieferung von insgesamt 709626 St. – für Gewebe (ohne Teppiche und Fußbodenbeläge), n.A.E..

            §2 Gültigkeitszeitraum

            Der Vertrag tritt am 10.04.2021 in Kraft und endet am 10.04.2021. Während dieser Zeit ist lediglich die außerordentliche Kündigung möglich.

            §3 Liefertermin

            Lieferzeitraum ist vom 10.5.2021 bis zum 10.2.2021. Der Verkäufer verpflichtet sich, die unter §1 in diesem Vertrag genannte Menge 709626 St – für Gewebe (ohne Teppiche und Fußbodenbeläge), n.A.E. zu gleichen Teilen innerhalb dieses Zeitraums jeweils zum 10 eines Monats an den Käufer zu liefern.

            Der Käufer seinerseits verpflichtet sich, die Lieferungen bis zum Vertragsende zu den jeweils vereinbarten Terminen anzunehmen.

            §4 Vertragsstrafen

            Kann der Verkäufer die jeweilige Menge nicht liefern oder kann er die Teil-Lieferungen nicht termingerecht ausführen, ist er zur Zahlung einer Vertragsstrafe an den Käufer verpflichtet. Die Vertragsstrafe beträgt pro verspäteten Werktag 2 Prozent des Auftragswerts, wird aber insgesamt auf € 5277 je Teil-Lieferung begrenzt.

            §5 Kaufpreis

            Der Preis beträgt 3548130,28 Euro für 709626 St. – für Gewebe (ohne Teppiche und Fußbodenbeläge), n.A.E.. Der Kaufpreis gilt für die gesamte Vertragsdauer. Es handelt sich um Nettopreise, ohne die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer.

            §6 Zahlungsbedingungen

            Der Käufer nimmt die Bezahlung so vor, dass der Betrag spätestens am 1 Tag nach Erhalt der Rechnung beim Verkäufer eingeht.

            Leistet der Käufer die Zahlung innerhalb von 9 Tagen nach Rechnungserhalt, ist er zu einem Skontoabzug in Höhe von 3 Prozent berechtigt.

            §7 Lieferbedingungen

            Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands „frei Haus“ an den in der Bestellung angegebenen Ort.

            §8 Gewährleistung

            Der Verkäufer steht für die Betriebsbereitschaft der gelieferten Ware – für Gewebe (ohne Teppiche und Fußbodenbeläge), n.A.E. ein und garantiert die Funktionsfähigkeit nach den vereinbarten technischen Daten.

            Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme der Ware und endet nach Ablauf von 5 Jahren.

            §9 Eigentumsvorbehalt

            Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus diesem Vertrag Eigentum des Verkäufers.

            §10 Erfüllungsort

            Vertraglicher Erfüllungsort für beide Vertragspartner ist Magdeburg. Der hier genannte vertragliche Erfüllungsort ersetzt nach dem Willen beider Vertragspartner den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr. 26601508 unter § 10 genannten Erfüllungsort.

            §11 Gerichtsstand

            Als Gerichtsstand vereinbaren beide Vertragspartner ausdrücklich den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr 148331041 unter § 13 genannten Gerichtsstand.

            §12 Salvatorische Klausel

            Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder künftig unwirksam oder undurchführbar werden, so werden die übrigen Regelungen dieses Vertrages davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung verpflichten sich die Parteien schon jetzt, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahe kommt.
            Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken dieses Vertrages.

            §13 Textformklausel

            Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform.

            §14 Anlagen

            Als Anlage wurden diesem Vertrag die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr 21377327 vom 10.04.2021 beigefügt.

            Magdeburg, 10.04.2021 Köln, 10.04.2021

            ……………………………………………….. ………………………………………………..

            Unterschrift Käufer Unterschrift Verkäufer


            handelssysteme gesellschaft jetzt kaufen Vorrats GmbH

            Flüssige Mittel Vorrats GmbH


            Top 5 MusterSatzung:

              kredit leasing gesellschaft auto kaufen oder leasen Kaufvertrag gmbh mantel kaufen vorteile Unternehmenskauf

              Kauvertrag (über sukzessive Lieferung von Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör, Teile für Bekleidung oder Bekleidungszubehör, a.n.g.)

              Zwischen (Unternehmen 1)

              Christfried Eckert Bekleidungsgeschäfte Gesellschaft mit beschränkter Haftung
              mit Sitz in Potsdam
              Vertreten durch die Geschäftsführung Christfried Eckert
              – nachfolgend Käufer genannt –

              und

              Berti Gruber Fußballvereine Gesellschaft mit beschränkter Haftung
              mit Sitz in Dresden
              Vertreten durch die Geschäftsführung Berti Gruber
              – nachfolgend Verkäufer genannt –

              wird folgender Kaufvertrag geschlossen:

              Die Parteien sind sich einig, dass dieser Vertrag zum Zwecke des Erwerbs von Waren im gewerblichen Bereich abgeschlossen wird.

              Als Grundlage des Kaufvertrags erkennen sowohl Verkäufer wie auch Käufer die Bedingungen, wie sie in diesem Vertrag niedergelegt sind, an. Weiterer Bestandteil dieses Vertrags sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Nr. 144250131 vom 10.04.2021 des Verkäufers. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind diesem Vertrag als Anlage beigefügt. Es gelten ausschließlich die Vertragsbedingungen des Verkäufers. Die Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nicht.

              §1 Vertragsgegenstand

              Vertragsgegenstand ist die Lieferung von insgesamt 852770 St. Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör, Teile für Bekleidung oder Bekleidungszubehör, a.n.g..

              §2 Gültigkeitszeitraum

              Der Vertrag tritt am 10.04.2021 in Kraft und endet am 10.04.2021. Während dieser Zeit ist lediglich die außerordentliche Kündigung möglich.

              §3 Liefertermin

              Lieferzeitraum ist vom 10.5.2021 bis zum 10.0.2021. Der Verkäufer verpflichtet sich, die unter §1 in diesem Vertrag genannte Menge 852770 St Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör, Teile für Bekleidung oder Bekleidungszubehör, a.n.g. zu gleichen Teilen innerhalb dieses Zeitraums jeweils zum 8 eines Monats an den Käufer zu liefern.

              Der Käufer seinerseits verpflichtet sich, die Lieferungen bis zum Vertragsende zu den jeweils vereinbarten Terminen anzunehmen.

              §4 Vertragsstrafen

              Kann der Verkäufer die jeweilige Menge nicht liefern oder kann er die Teil-Lieferungen nicht termingerecht ausführen, ist er zur Zahlung einer Vertragsstrafe an den Käufer verpflichtet. Die Vertragsstrafe beträgt pro verspäteten Werktag 9 Prozent des Auftragswerts, wird aber insgesamt auf € 3797 je Teil-Lieferung begrenzt.

              §5 Kaufpreis

              Der Preis beträgt 4263850,85 Euro für 852770 St. Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör, Teile für Bekleidung oder Bekleidungszubehör, a.n.g.. Der Kaufpreis gilt für die gesamte Vertragsdauer. Es handelt sich um Nettopreise, ohne die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer.

              §6 Zahlungsbedingungen

              Der Käufer nimmt die Bezahlung so vor, dass der Betrag spätestens am 10 Tag nach Erhalt der Rechnung beim Verkäufer eingeht.

              Leistet der Käufer die Zahlung innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungserhalt, ist er zu einem Skontoabzug in Höhe von 5 Prozent berechtigt.

              §7 Lieferbedingungen

              Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands „frei Haus“ an den in der Bestellung angegebenen Ort.

              §8 Gewährleistung

              Der Verkäufer steht für die Betriebsbereitschaft der gelieferten Ware Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör, Teile für Bekleidung oder Bekleidungszubehör, a.n.g. ein und garantiert die Funktionsfähigkeit nach den vereinbarten technischen Daten.

              Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme der Ware und endet nach Ablauf von 2 Jahren.

              §9 Eigentumsvorbehalt

              Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus diesem Vertrag Eigentum des Verkäufers.

              §10 Erfüllungsort

              Vertraglicher Erfüllungsort für beide Vertragspartner ist Potsdam. Der hier genannte vertragliche Erfüllungsort ersetzt nach dem Willen beider Vertragspartner den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr. 115300582 unter § 6 genannten Erfüllungsort.

              §11 Gerichtsstand

              Als Gerichtsstand vereinbaren beide Vertragspartner ausdrücklich den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr 25683661 unter § 19 genannten Gerichtsstand.

              §12 Salvatorische Klausel

              Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder künftig unwirksam oder undurchführbar werden, so werden die übrigen Regelungen dieses Vertrages davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung verpflichten sich die Parteien schon jetzt, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahe kommt.
              Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken dieses Vertrages.

              §13 Textformklausel

              Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform.

              §14 Anlagen

              Als Anlage wurden diesem Vertrag die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr 85340819 vom 10.04.2021 beigefügt.

              Potsdam, 10.04.2021 Herne, 10.04.2021

              ……………………………………………….. ………………………………………………..

              Unterschrift Käufer Unterschrift Verkäufer


              Vorrats GmbH gesellschaft kaufen gesucht


              Top 9 Zweck:

                gmbh anteile kaufen risiken gmbh transport kaufen Kaufvertrag gmbh kaufen mit arbeitnehmerüberlassung gmbh günstig kaufen

                Kauvertrag (über sukzessive Lieferung von Weiße Schokolade)

                Zwischen (Unternehmen 1)

                Dietwolf Reich Reiseveranstalter GmbH
                mit Sitz in Karlsruhe
                Vertreten durch die Geschäftsführung Dietwolf Reich
                – nachfolgend Käufer genannt –

                und

                Emine Koch Fanartikel GmbH
                mit Sitz in Hannover
                Vertreten durch die Geschäftsführung Emine Koch
                – nachfolgend Verkäufer genannt –

                wird folgender Kaufvertrag geschlossen:

                Die Parteien sind sich einig, dass dieser Vertrag zum Zwecke des Erwerbs von Waren im gewerblichen Bereich abgeschlossen wird.

                Als Grundlage des Kaufvertrags erkennen sowohl Verkäufer wie auch Käufer die Bedingungen, wie sie in diesem Vertrag niedergelegt sind, an. Weiterer Bestandteil dieses Vertrags sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Nr. 68066288 vom 09.04.2021 des Verkäufers. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind diesem Vertrag als Anlage beigefügt. Es gelten ausschließlich die Vertragsbedingungen des Verkäufers. Die Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nicht.

                §1 Vertragsgegenstand

                Vertragsgegenstand ist die Lieferung von insgesamt 587943 St. Weiße Schokolade.

                §2 Gültigkeitszeitraum

                Der Vertrag tritt am 09.04.2021 in Kraft und endet am 09.04.2021. Während dieser Zeit ist lediglich die außerordentliche Kündigung möglich.

                §3 Liefertermin

                Lieferzeitraum ist vom 09.5.2021 bis zum 09.-1.2021. Der Verkäufer verpflichtet sich, die unter §1 in diesem Vertrag genannte Menge 587943 St Weiße Schokolade zu gleichen Teilen innerhalb dieses Zeitraums jeweils zum 11 eines Monats an den Käufer zu liefern.

                Der Käufer seinerseits verpflichtet sich, die Lieferungen bis zum Vertragsende zu den jeweils vereinbarten Terminen anzunehmen.

                §4 Vertragsstrafen

                Kann der Verkäufer die jeweilige Menge nicht liefern oder kann er die Teil-Lieferungen nicht termingerecht ausführen, ist er zur Zahlung einer Vertragsstrafe an den Käufer verpflichtet. Die Vertragsstrafe beträgt pro verspäteten Werktag 7 Prozent des Auftragswerts, wird aber insgesamt auf € 10068 je Teil-Lieferung begrenzt.

                §5 Kaufpreis

                Der Preis beträgt 42919839,30 Euro für 587943 St. Weiße Schokolade. Der Kaufpreis gilt für die gesamte Vertragsdauer. Es handelt sich um Nettopreise, ohne die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer.

                §6 Zahlungsbedingungen

                Der Käufer nimmt die Bezahlung so vor, dass der Betrag spätestens am 2 Tag nach Erhalt der Rechnung beim Verkäufer eingeht.

                Leistet der Käufer die Zahlung innerhalb von 12 Tagen nach Rechnungserhalt, ist er zu einem Skontoabzug in Höhe von 1 Prozent berechtigt.

                §7 Lieferbedingungen

                Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands „frei Haus“ an den in der Bestellung angegebenen Ort.

                §8 Gewährleistung

                Der Verkäufer steht für die Betriebsbereitschaft der gelieferten Ware Weiße Schokolade ein und garantiert die Funktionsfähigkeit nach den vereinbarten technischen Daten.

                Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme der Ware und endet nach Ablauf von 4 Jahren.

                §9 Eigentumsvorbehalt

                Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus diesem Vertrag Eigentum des Verkäufers.

                §10 Erfüllungsort

                Vertraglicher Erfüllungsort für beide Vertragspartner ist Karlsruhe. Der hier genannte vertragliche Erfüllungsort ersetzt nach dem Willen beider Vertragspartner den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr. 99915783 unter § 15 genannten Erfüllungsort.

                §11 Gerichtsstand

                Als Gerichtsstand vereinbaren beide Vertragspartner ausdrücklich den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr 72696042 unter § 7 genannten Gerichtsstand.

                §12 Salvatorische Klausel

                Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder künftig unwirksam oder undurchführbar werden, so werden die übrigen Regelungen dieses Vertrages davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung verpflichten sich die Parteien schon jetzt, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahe kommt.
                Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken dieses Vertrages.

                §13 Textformklausel

                Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform.

                §14 Anlagen

                Als Anlage wurden diesem Vertrag die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr 53790341 vom 09.04.2021 beigefügt.

                Karlsruhe, 09.04.2021 Münster, 09.04.2021

                ……………………………………………….. ………………………………………………..

                Unterschrift Käufer Unterschrift Verkäufer


                deutsche gmbh kaufen GmbH Gründung

                GmbH als gesellschaft kaufen pkw leasing

                gmbh kaufen münchen annehmen


                Top 4 arbeitsvertrag:

                  gmbh mit 34d kaufen GmbH kaufen Kaufvertrag firma gmbh kaufen stammkapital

                  Kauvertrag (über sukzessive Lieferung von Fertiggerichte auf der Grundlage von Gemüse)

                  Zwischen (Unternehmen 1)

                  Manhardt Grundmann Elektriker Ges. m. b. Haftung
                  mit Sitz in Hamburg
                  Vertreten durch die Geschäftsführung Manhardt Grundmann
                  – nachfolgend Käufer genannt –

                  und

                  Hansmartin Grünewald Einrichtungshäuser Gesellschaft mbH
                  mit Sitz in Remscheid
                  Vertreten durch die Geschäftsführung Hansmartin Grünewald
                  – nachfolgend Verkäufer genannt –

                  wird folgender Kaufvertrag geschlossen:

                  Die Parteien sind sich einig, dass dieser Vertrag zum Zwecke des Erwerbs von Waren im gewerblichen Bereich abgeschlossen wird.

                  Als Grundlage des Kaufvertrags erkennen sowohl Verkäufer wie auch Käufer die Bedingungen, wie sie in diesem Vertrag niedergelegt sind, an. Weiterer Bestandteil dieses Vertrags sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Nr. 70464090 vom 09.04.2021 des Verkäufers. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind diesem Vertrag als Anlage beigefügt. Es gelten ausschließlich die Vertragsbedingungen des Verkäufers. Die Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nicht.

                  §1 Vertragsgegenstand

                  Vertragsgegenstand ist die Lieferung von insgesamt 525478 St. Fertiggerichte auf der Grundlage von Gemüse.

                  §2 Gültigkeitszeitraum

                  Der Vertrag tritt am 09.04.2021 in Kraft und endet am 09.04.2021. Während dieser Zeit ist lediglich die außerordentliche Kündigung möglich.

                  §3 Liefertermin

                  Lieferzeitraum ist vom 09.5.2021 bis zum 09.-2.2021. Der Verkäufer verpflichtet sich, die unter §1 in diesem Vertrag genannte Menge 525478 St Fertiggerichte auf der Grundlage von Gemüse zu gleichen Teilen innerhalb dieses Zeitraums jeweils zum 1 eines Monats an den Käufer zu liefern.

                  Der Käufer seinerseits verpflichtet sich, die Lieferungen bis zum Vertragsende zu den jeweils vereinbarten Terminen anzunehmen.

                  §4 Vertragsstrafen

                  Kann der Verkäufer die jeweilige Menge nicht liefern oder kann er die Teil-Lieferungen nicht termingerecht ausführen, ist er zur Zahlung einer Vertragsstrafe an den Käufer verpflichtet. Die Vertragsstrafe beträgt pro verspäteten Werktag 2 Prozent des Auftragswerts, wird aber insgesamt auf € 1493 je Teil-Lieferung begrenzt.

                  §5 Kaufpreis

                  Der Preis beträgt 2627390,67 Euro für 525478 St. Fertiggerichte auf der Grundlage von Gemüse. Der Kaufpreis gilt für die gesamte Vertragsdauer. Es handelt sich um Nettopreise, ohne die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer.

                  §6 Zahlungsbedingungen

                  Der Käufer nimmt die Bezahlung so vor, dass der Betrag spätestens am 22 Tag nach Erhalt der Rechnung beim Verkäufer eingeht.

                  Leistet der Käufer die Zahlung innerhalb von 15 Tagen nach Rechnungserhalt, ist er zu einem Skontoabzug in Höhe von 1 Prozent berechtigt.

                  §7 Lieferbedingungen

                  Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands „frei Haus“ an den in der Bestellung angegebenen Ort.

                  §8 Gewährleistung

                  Der Verkäufer steht für die Betriebsbereitschaft der gelieferten Ware Fertiggerichte auf der Grundlage von Gemüse ein und garantiert die Funktionsfähigkeit nach den vereinbarten technischen Daten.

                  Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme der Ware und endet nach Ablauf von 5 Jahren.

                  §9 Eigentumsvorbehalt

                  Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus diesem Vertrag Eigentum des Verkäufers.

                  §10 Erfüllungsort

                  Vertraglicher Erfüllungsort für beide Vertragspartner ist Hamburg. Der hier genannte vertragliche Erfüllungsort ersetzt nach dem Willen beider Vertragspartner den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr. 107672016 unter § 7 genannten Erfüllungsort.

                  §11 Gerichtsstand

                  Als Gerichtsstand vereinbaren beide Vertragspartner ausdrücklich den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr 149757830 unter § 5 genannten Gerichtsstand.

                  §12 Salvatorische Klausel

                  Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder künftig unwirksam oder undurchführbar werden, so werden die übrigen Regelungen dieses Vertrages davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung verpflichten sich die Parteien schon jetzt, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahe kommt.
                  Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken dieses Vertrages.

                  §13 Textformklausel

                  Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform.

                  §14 Anlagen

                  Als Anlage wurden diesem Vertrag die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr 142597230 vom 09.04.2021 beigefügt.

                  Hamburg, 09.04.2021 Nürnberg, 09.04.2021

                  ……………………………………………….. ………………………………………………..

                  Unterschrift Käufer Unterschrift Verkäufer


                  gmbh kaufen münchen gmbh kaufen köln


                  Top 6 Bilanz:

                    gesellschaft kaufen kredit firma kaufen Kaufvertrag gmbh gründen haus kaufen Gesellschaftsgründung GmbH

                    Kauvertrag (über sukzessive Lieferung von Garne aus synthetischen Spinnfasern (ohne Nähgarne) mit einem Anteil an diesen Spinnfasern von 85 GHT oder mehr)

                    Zwischen (Unternehmen 1)

                    Natalia Rademacher Internetcafes Gesellschaft mbH
                    mit Sitz in Oldenburg
                    Vertreten durch die Geschäftsführung Natalia Rademacher
                    – nachfolgend Käufer genannt –

                    und

                    Alwina Kuhlmann Bootscharter Ges. m. b. Haftung
                    mit Sitz in Trier
                    Vertreten durch die Geschäftsführung Alwina Kuhlmann
                    – nachfolgend Verkäufer genannt –

                    wird folgender Kaufvertrag geschlossen:

                    Die Parteien sind sich einig, dass dieser Vertrag zum Zwecke des Erwerbs von Waren im gewerblichen Bereich abgeschlossen wird.

                    Als Grundlage des Kaufvertrags erkennen sowohl Verkäufer wie auch Käufer die Bedingungen, wie sie in diesem Vertrag niedergelegt sind, an. Weiterer Bestandteil dieses Vertrags sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Nr. 68845319 vom 09.04.2021 des Verkäufers. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind diesem Vertrag als Anlage beigefügt. Es gelten ausschließlich die Vertragsbedingungen des Verkäufers. Die Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nicht.

                    §1 Vertragsgegenstand

                    Vertragsgegenstand ist die Lieferung von insgesamt 316119 St. Garne aus synthetischen Spinnfasern (ohne Nähgarne) mit einem Anteil an diesen Spinnfasern von 85 GHT oder mehr.

                    §2 Gültigkeitszeitraum

                    Der Vertrag tritt am 09.04.2021 in Kraft und endet am 09.04.2021. Während dieser Zeit ist lediglich die außerordentliche Kündigung möglich.

                    §3 Liefertermin

                    Lieferzeitraum ist vom 09.5.2021 bis zum 09.-3.2021. Der Verkäufer verpflichtet sich, die unter §1 in diesem Vertrag genannte Menge 316119 St Garne aus synthetischen Spinnfasern (ohne Nähgarne) mit einem Anteil an diesen Spinnfasern von 85 GHT oder mehr zu gleichen Teilen innerhalb dieses Zeitraums jeweils zum 24 eines Monats an den Käufer zu liefern.

                    Der Käufer seinerseits verpflichtet sich, die Lieferungen bis zum Vertragsende zu den jeweils vereinbarten Terminen anzunehmen.

                    §4 Vertragsstrafen

                    Kann der Verkäufer die jeweilige Menge nicht liefern oder kann er die Teil-Lieferungen nicht termingerecht ausführen, ist er zur Zahlung einer Vertragsstrafe an den Käufer verpflichtet. Die Vertragsstrafe beträgt pro verspäteten Werktag 8 Prozent des Auftragswerts, wird aber insgesamt auf € 14312 je Teil-Lieferung begrenzt.

                    §5 Kaufpreis

                    Der Preis beträgt 30031305,37 Euro für 316119 St. Garne aus synthetischen Spinnfasern (ohne Nähgarne) mit einem Anteil an diesen Spinnfasern von 85 GHT oder mehr. Der Kaufpreis gilt für die gesamte Vertragsdauer. Es handelt sich um Nettopreise, ohne die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer.

                    §6 Zahlungsbedingungen

                    Der Käufer nimmt die Bezahlung so vor, dass der Betrag spätestens am 16 Tag nach Erhalt der Rechnung beim Verkäufer eingeht.

                    Leistet der Käufer die Zahlung innerhalb von 6 Tagen nach Rechnungserhalt, ist er zu einem Skontoabzug in Höhe von 4 Prozent berechtigt.

                    §7 Lieferbedingungen

                    Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands „frei Haus“ an den in der Bestellung angegebenen Ort.

                    §8 Gewährleistung

                    Der Verkäufer steht für die Betriebsbereitschaft der gelieferten Ware Garne aus synthetischen Spinnfasern (ohne Nähgarne) mit einem Anteil an diesen Spinnfasern von 85 GHT oder mehr ein und garantiert die Funktionsfähigkeit nach den vereinbarten technischen Daten.

                    Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme der Ware und endet nach Ablauf von 3 Jahren.

                    §9 Eigentumsvorbehalt

                    Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus diesem Vertrag Eigentum des Verkäufers.

                    §10 Erfüllungsort

                    Vertraglicher Erfüllungsort für beide Vertragspartner ist Oldenburg. Der hier genannte vertragliche Erfüllungsort ersetzt nach dem Willen beider Vertragspartner den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr. 17780337 unter § 5 genannten Erfüllungsort.

                    §11 Gerichtsstand

                    Als Gerichtsstand vereinbaren beide Vertragspartner ausdrücklich den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr 74929638 unter § 8 genannten Gerichtsstand.

                    §12 Salvatorische Klausel

                    Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder künftig unwirksam oder undurchführbar werden, so werden die übrigen Regelungen dieses Vertrages davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung verpflichten sich die Parteien schon jetzt, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahe kommt.
                    Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken dieses Vertrages.

                    §13 Textformklausel

                    Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform.

                    §14 Anlagen

                    Als Anlage wurden diesem Vertrag die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr 88855077 vom 09.04.2021 beigefügt.

                    Oldenburg, 09.04.2021 Frankfurt am Main, 09.04.2021

                    ……………………………………………….. ………………………………………………..

                    Unterschrift Käufer Unterschrift Verkäufer


                    Gesellschaftskauf logistik

                    gmbh kaufen gesucht sale and lease back

                    kontokorrent leasing -GmbH


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