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Kauvertrag (über sukzessive Lieferung von – – Fruchtsaftgetränke, kohlensäurefrei, nicht brennwertvermindert)

Zwischen (Unternehmen 1)

Louis Miller Chemische Reinigungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung
mit Sitz in Hamm
Vertreten durch die Geschäftsführung Louis Miller
– nachfolgend Käufer genannt –

und

Sieghelm Henn Taxi Ges. m. b. Haftung
mit Sitz in Bottrop
Vertreten durch die Geschäftsführung Sieghelm Henn
– nachfolgend Verkäufer genannt –

wird folgender Kaufvertrag geschlossen:

Die Parteien sind sich einig, dass dieser Vertrag zum Zwecke des Erwerbs von Waren im gewerblichen Bereich abgeschlossen wird.

Als Grundlage des Kaufvertrags erkennen sowohl Verkäufer wie auch Käufer die Bedingungen, wie sie in diesem Vertrag niedergelegt sind, an. Weiterer Bestandteil dieses Vertrags sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Nr. 129554540 vom 26.03.2021 des Verkäufers. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind diesem Vertrag als Anlage beigefügt. Es gelten ausschließlich die Vertragsbedingungen des Verkäufers. Die Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nicht.

§1 Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand ist die Lieferung von insgesamt 575579 St. – – Fruchtsaftgetränke, kohlensäurefrei, nicht brennwertvermindert.

§2 Gültigkeitszeitraum

Der Vertrag tritt am 26.03.2021 in Kraft und endet am 26.03.2021. Während dieser Zeit ist lediglich die außerordentliche Kündigung möglich.

§3 Liefertermin

Lieferzeitraum ist vom 26.4.2021 bis zum 26.-2.2021. Der Verkäufer verpflichtet sich, die unter §1 in diesem Vertrag genannte Menge 575579 St – – Fruchtsaftgetränke, kohlensäurefrei, nicht brennwertvermindert zu gleichen Teilen innerhalb dieses Zeitraums jeweils zum 11 eines Monats an den Käufer zu liefern.

Der Käufer seinerseits verpflichtet sich, die Lieferungen bis zum Vertragsende zu den jeweils vereinbarten Terminen anzunehmen.

§4 Vertragsstrafen

Kann der Verkäufer die jeweilige Menge nicht liefern oder kann er die Teil-Lieferungen nicht termingerecht ausführen, ist er zur Zahlung einer Vertragsstrafe an den Käufer verpflichtet. Die Vertragsstrafe beträgt pro verspäteten Werktag 2 Prozent des Auftragswerts, wird aber insgesamt auf € 6995 je Teil-Lieferung begrenzt.

§5 Kaufpreis

Der Preis beträgt 36261477,74 Euro für 575579 St. – – Fruchtsaftgetränke, kohlensäurefrei, nicht brennwertvermindert. Der Kaufpreis gilt für die gesamte Vertragsdauer. Es handelt sich um Nettopreise, ohne die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer.

§6 Zahlungsbedingungen

Der Käufer nimmt die Bezahlung so vor, dass der Betrag spätestens am 11 Tag nach Erhalt der Rechnung beim Verkäufer eingeht.

Leistet der Käufer die Zahlung innerhalb von 1 Tagen nach Rechnungserhalt, ist er zu einem Skontoabzug in Höhe von 5 Prozent berechtigt.

§7 Lieferbedingungen

Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands „frei Haus“ an den in der Bestellung angegebenen Ort.

§8 Gewährleistung

Der Verkäufer steht für die Betriebsbereitschaft der gelieferten Ware – – Fruchtsaftgetränke, kohlensäurefrei, nicht brennwertvermindert ein und garantiert die Funktionsfähigkeit nach den vereinbarten technischen Daten.

Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme der Ware und endet nach Ablauf von 4 Jahren.

§9 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus diesem Vertrag Eigentum des Verkäufers.

§10 Erfüllungsort

Vertraglicher Erfüllungsort für beide Vertragspartner ist Hamm. Der hier genannte vertragliche Erfüllungsort ersetzt nach dem Willen beider Vertragspartner den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr. 50776818 unter § 15 genannten Erfüllungsort.

§11 Gerichtsstand

Als Gerichtsstand vereinbaren beide Vertragspartner ausdrücklich den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr 43204540 unter § 20 genannten Gerichtsstand.

§12 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder künftig unwirksam oder undurchführbar werden, so werden die übrigen Regelungen dieses Vertrages davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung verpflichten sich die Parteien schon jetzt, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahe kommt.
Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken dieses Vertrages.

§13 Textformklausel

Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform.

§14 Anlagen

Als Anlage wurden diesem Vertrag die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr 44090218 vom 26.03.2021 beigefügt.

Hamm, 26.03.2021 Bielefeld, 26.03.2021

……………………………………………….. ………………………………………………..

Unterschrift Käufer Unterschrift Verkäufer


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Top 4 verkaufsbedingungen_nichtkaufleute:

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    Kauvertrag (über sukzessive Lieferung von Könecke Fleischwarenfabrik
    Gut Ponholz Krustenschinken (Netto Markendiscount))

    Zwischen (Unternehmen 1)

    Gundel Poirot Nahrungsergänzungsmittel Ges. mit beschränkter Haftung
    mit Sitz in Bremen
    Vertreten durch die Geschäftsführung Gundel Poirot
    – nachfolgend Käufer genannt –

    und

    Friedgard MeiÃ?ner Wissenschaftliche Institute Ges. m. b. Haftung
    mit Sitz in Siegen
    Vertreten durch die Geschäftsführung Friedgard MeiÃ?ner
    – nachfolgend Verkäufer genannt –

    wird folgender Kaufvertrag geschlossen:

    Die Parteien sind sich einig, dass dieser Vertrag zum Zwecke des Erwerbs von Waren im gewerblichen Bereich abgeschlossen wird.

    Als Grundlage des Kaufvertrags erkennen sowohl Verkäufer wie auch Käufer die Bedingungen, wie sie in diesem Vertrag niedergelegt sind, an. Weiterer Bestandteil dieses Vertrags sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Nr. 59645464 vom 25.03.2021 des Verkäufers. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind diesem Vertrag als Anlage beigefügt. Es gelten ausschließlich die Vertragsbedingungen des Verkäufers. Die Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nicht.

    §1 Vertragsgegenstand

    Vertragsgegenstand ist die Lieferung von insgesamt 20751 St. Könecke Fleischwarenfabrik
    Gut Ponholz Krustenschinken (Netto Markendiscount).

    §2 Gültigkeitszeitraum

    Der Vertrag tritt am 25.03.2021 in Kraft und endet am 25.03.2021. Während dieser Zeit ist lediglich die außerordentliche Kündigung möglich.

    §3 Liefertermin

    Lieferzeitraum ist vom 25.4.2021 bis zum 25.-3.2021. Der Verkäufer verpflichtet sich, die unter §1 in diesem Vertrag genannte Menge 20751 St Könecke Fleischwarenfabrik
    Gut Ponholz Krustenschinken (Netto Markendiscount) zu gleichen Teilen innerhalb dieses Zeitraums jeweils zum 11 eines Monats an den Käufer zu liefern.

    Der Käufer seinerseits verpflichtet sich, die Lieferungen bis zum Vertragsende zu den jeweils vereinbarten Terminen anzunehmen.

    §4 Vertragsstrafen

    Kann der Verkäufer die jeweilige Menge nicht liefern oder kann er die Teil-Lieferungen nicht termingerecht ausführen, ist er zur Zahlung einer Vertragsstrafe an den Käufer verpflichtet. Die Vertragsstrafe beträgt pro verspäteten Werktag 5 Prozent des Auftragswerts, wird aber insgesamt auf € 13499 je Teil-Lieferung begrenzt.

    §5 Kaufpreis

    Der Preis beträgt 1805337,87 Euro für 20751 St. Könecke Fleischwarenfabrik
    Gut Ponholz Krustenschinken (Netto Markendiscount). Der Kaufpreis gilt für die gesamte Vertragsdauer. Es handelt sich um Nettopreise, ohne die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer.

    §6 Zahlungsbedingungen

    Der Käufer nimmt die Bezahlung so vor, dass der Betrag spätestens am 30 Tag nach Erhalt der Rechnung beim Verkäufer eingeht.

    Leistet der Käufer die Zahlung innerhalb von 11 Tagen nach Rechnungserhalt, ist er zu einem Skontoabzug in Höhe von 4 Prozent berechtigt.

    §7 Lieferbedingungen

    Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands „frei Haus“ an den in der Bestellung angegebenen Ort.

    §8 Gewährleistung

    Der Verkäufer steht für die Betriebsbereitschaft der gelieferten Ware Könecke Fleischwarenfabrik
    Gut Ponholz Krustenschinken (Netto Markendiscount) ein und garantiert die Funktionsfähigkeit nach den vereinbarten technischen Daten.

    Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme der Ware und endet nach Ablauf von 3 Jahren.

    §9 Eigentumsvorbehalt

    Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus diesem Vertrag Eigentum des Verkäufers.

    §10 Erfüllungsort

    Vertraglicher Erfüllungsort für beide Vertragspartner ist Bremen. Der hier genannte vertragliche Erfüllungsort ersetzt nach dem Willen beider Vertragspartner den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr. 95078778 unter § 6 genannten Erfüllungsort.

    §11 Gerichtsstand

    Als Gerichtsstand vereinbaren beide Vertragspartner ausdrücklich den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr 68748957 unter § 10 genannten Gerichtsstand.

    §12 Salvatorische Klausel

    Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder künftig unwirksam oder undurchführbar werden, so werden die übrigen Regelungen dieses Vertrages davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung verpflichten sich die Parteien schon jetzt, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahe kommt.
    Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken dieses Vertrages.

    §13 Textformklausel

    Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform.

    §14 Anlagen

    Als Anlage wurden diesem Vertrag die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr 12421644 vom 25.03.2021 beigefügt.

    Bremen, 25.03.2021 Halle, 25.03.2021

    ……………………………………………….. ………………………………………………..

    Unterschrift Käufer Unterschrift Verkäufer


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    Top 6 darlehensvertrag:

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      Kauvertrag (über sukzessive Lieferung von mit einem Quadratmetergewicht von 40 g bis 150 g und einer mechanisch gewonnenen Fasermenge von 10 GHT oder weniger (holzfrei), in Bogen)

      Zwischen (Unternehmen 1)

      Andre Berthold Blockhäuser Gesellschaft mit beschränkter Haftung
      mit Sitz in Gelsenkirchen
      Vertreten durch die Geschäftsführung Andre Berthold
      – nachfolgend Käufer genannt –

      und

      Michaele Vogel Aquaristik GmbH
      mit Sitz in Lübeck
      Vertreten durch die Geschäftsführung Michaele Vogel
      – nachfolgend Verkäufer genannt –

      wird folgender Kaufvertrag geschlossen:

      Die Parteien sind sich einig, dass dieser Vertrag zum Zwecke des Erwerbs von Waren im gewerblichen Bereich abgeschlossen wird.

      Als Grundlage des Kaufvertrags erkennen sowohl Verkäufer wie auch Käufer die Bedingungen, wie sie in diesem Vertrag niedergelegt sind, an. Weiterer Bestandteil dieses Vertrags sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Nr. 86969998 vom 25.03.2021 des Verkäufers. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind diesem Vertrag als Anlage beigefügt. Es gelten ausschließlich die Vertragsbedingungen des Verkäufers. Die Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nicht.

      §1 Vertragsgegenstand

      Vertragsgegenstand ist die Lieferung von insgesamt 632274 St. mit einem Quadratmetergewicht von 40 g bis 150 g und einer mechanisch gewonnenen Fasermenge von 10 GHT oder weniger (holzfrei), in Bogen.

      §2 Gültigkeitszeitraum

      Der Vertrag tritt am 25.03.2021 in Kraft und endet am 25.03.2021. Während dieser Zeit ist lediglich die außerordentliche Kündigung möglich.

      §3 Liefertermin

      Lieferzeitraum ist vom 25.4.2021 bis zum 25.-1.2021. Der Verkäufer verpflichtet sich, die unter §1 in diesem Vertrag genannte Menge 632274 St mit einem Quadratmetergewicht von 40 g bis 150 g und einer mechanisch gewonnenen Fasermenge von 10 GHT oder weniger (holzfrei), in Bogen zu gleichen Teilen innerhalb dieses Zeitraums jeweils zum 17 eines Monats an den Käufer zu liefern.

      Der Käufer seinerseits verpflichtet sich, die Lieferungen bis zum Vertragsende zu den jeweils vereinbarten Terminen anzunehmen.

      §4 Vertragsstrafen

      Kann der Verkäufer die jeweilige Menge nicht liefern oder kann er die Teil-Lieferungen nicht termingerecht ausführen, ist er zur Zahlung einer Vertragsstrafe an den Käufer verpflichtet. Die Vertragsstrafe beträgt pro verspäteten Werktag 1 Prozent des Auftragswerts, wird aber insgesamt auf € 14020 je Teil-Lieferung begrenzt.

      §5 Kaufpreis

      Der Preis beträgt 51214194,25 Euro für 632274 St. mit einem Quadratmetergewicht von 40 g bis 150 g und einer mechanisch gewonnenen Fasermenge von 10 GHT oder weniger (holzfrei), in Bogen. Der Kaufpreis gilt für die gesamte Vertragsdauer. Es handelt sich um Nettopreise, ohne die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer.

      §6 Zahlungsbedingungen

      Der Käufer nimmt die Bezahlung so vor, dass der Betrag spätestens am 20 Tag nach Erhalt der Rechnung beim Verkäufer eingeht.

      Leistet der Käufer die Zahlung innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungserhalt, ist er zu einem Skontoabzug in Höhe von 2 Prozent berechtigt.

      §7 Lieferbedingungen

      Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands „frei Haus“ an den in der Bestellung angegebenen Ort.

      §8 Gewährleistung

      Der Verkäufer steht für die Betriebsbereitschaft der gelieferten Ware mit einem Quadratmetergewicht von 40 g bis 150 g und einer mechanisch gewonnenen Fasermenge von 10 GHT oder weniger (holzfrei), in Bogen ein und garantiert die Funktionsfähigkeit nach den vereinbarten technischen Daten.

      Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme der Ware und endet nach Ablauf von 4 Jahren.

      §9 Eigentumsvorbehalt

      Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus diesem Vertrag Eigentum des Verkäufers.

      §10 Erfüllungsort

      Vertraglicher Erfüllungsort für beide Vertragspartner ist Gelsenkirchen. Der hier genannte vertragliche Erfüllungsort ersetzt nach dem Willen beider Vertragspartner den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr. 107620570 unter § 16 genannten Erfüllungsort.

      §11 Gerichtsstand

      Als Gerichtsstand vereinbaren beide Vertragspartner ausdrücklich den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr 31411333 unter § 9 genannten Gerichtsstand.

      §12 Salvatorische Klausel

      Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder künftig unwirksam oder undurchführbar werden, so werden die übrigen Regelungen dieses Vertrages davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung verpflichten sich die Parteien schon jetzt, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahe kommt.
      Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken dieses Vertrages.

      §13 Textformklausel

      Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform.

      §14 Anlagen

      Als Anlage wurden diesem Vertrag die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr 113721716 vom 25.03.2021 beigefügt.

      Gelsenkirchen, 25.03.2021 Heidelberg, 25.03.2021

      ……………………………………………….. ………………………………………………..

      Unterschrift Käufer Unterschrift Verkäufer


      Aktive Unternehmen, gmbh investment

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      Vorrat GmbH darlehen leasing


      Top 4 AGB:

        firmen gmbh-mantel kaufen gesucht Kaufvertrag GmbH Kauf gmbh kaufen ebay

        Kauvertrag (über sukzessive Lieferung von Sprehe/Gräfendorfer Mockrehna
        Hofgut Putenbrust Streifen (Famila))

        Zwischen (Unternehmen 1)

        Dora Möller Carports GmbH
        mit Sitz in Trier
        Vertreten durch die Geschäftsführung Dora Möller
        – nachfolgend Käufer genannt –

        und

        Heimo Zöller Schrankenanlagen Gesellschaft mit beschränkter Haftung
        mit Sitz in Nürnberg
        Vertreten durch die Geschäftsführung Heimo Zöller
        – nachfolgend Verkäufer genannt –

        wird folgender Kaufvertrag geschlossen:

        Die Parteien sind sich einig, dass dieser Vertrag zum Zwecke des Erwerbs von Waren im gewerblichen Bereich abgeschlossen wird.

        Als Grundlage des Kaufvertrags erkennen sowohl Verkäufer wie auch Käufer die Bedingungen, wie sie in diesem Vertrag niedergelegt sind, an. Weiterer Bestandteil dieses Vertrags sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Nr. 62292464 vom 25.03.2021 des Verkäufers. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind diesem Vertrag als Anlage beigefügt. Es gelten ausschließlich die Vertragsbedingungen des Verkäufers. Die Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nicht.

        §1 Vertragsgegenstand

        Vertragsgegenstand ist die Lieferung von insgesamt 693274 St. Sprehe/Gräfendorfer Mockrehna
        Hofgut Putenbrust Streifen (Famila).

        §2 Gültigkeitszeitraum

        Der Vertrag tritt am 25.03.2021 in Kraft und endet am 25.03.2021. Während dieser Zeit ist lediglich die außerordentliche Kündigung möglich.

        §3 Liefertermin

        Lieferzeitraum ist vom 25.4.2021 bis zum 25.-3.2021. Der Verkäufer verpflichtet sich, die unter §1 in diesem Vertrag genannte Menge 693274 St Sprehe/Gräfendorfer Mockrehna
        Hofgut Putenbrust Streifen (Famila) zu gleichen Teilen innerhalb dieses Zeitraums jeweils zum 9 eines Monats an den Käufer zu liefern.

        Der Käufer seinerseits verpflichtet sich, die Lieferungen bis zum Vertragsende zu den jeweils vereinbarten Terminen anzunehmen.

        §4 Vertragsstrafen

        Kann der Verkäufer die jeweilige Menge nicht liefern oder kann er die Teil-Lieferungen nicht termingerecht ausführen, ist er zur Zahlung einer Vertragsstrafe an den Käufer verpflichtet. Die Vertragsstrafe beträgt pro verspäteten Werktag 2 Prozent des Auftragswerts, wird aber insgesamt auf € 10401 je Teil-Lieferung begrenzt.

        §5 Kaufpreis

        Der Preis beträgt 21491494,82 Euro für 693274 St. Sprehe/Gräfendorfer Mockrehna
        Hofgut Putenbrust Streifen (Famila). Der Kaufpreis gilt für die gesamte Vertragsdauer. Es handelt sich um Nettopreise, ohne die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer.

        §6 Zahlungsbedingungen

        Der Käufer nimmt die Bezahlung so vor, dass der Betrag spätestens am 11 Tag nach Erhalt der Rechnung beim Verkäufer eingeht.

        Leistet der Käufer die Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt, ist er zu einem Skontoabzug in Höhe von 5 Prozent berechtigt.

        §7 Lieferbedingungen

        Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands „frei Haus“ an den in der Bestellung angegebenen Ort.

        §8 Gewährleistung

        Der Verkäufer steht für die Betriebsbereitschaft der gelieferten Ware Sprehe/Gräfendorfer Mockrehna
        Hofgut Putenbrust Streifen (Famila) ein und garantiert die Funktionsfähigkeit nach den vereinbarten technischen Daten.

        Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme der Ware und endet nach Ablauf von 4 Jahren.

        §9 Eigentumsvorbehalt

        Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus diesem Vertrag Eigentum des Verkäufers.

        §10 Erfüllungsort

        Vertraglicher Erfüllungsort für beide Vertragspartner ist Trier. Der hier genannte vertragliche Erfüllungsort ersetzt nach dem Willen beider Vertragspartner den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr. 35189391 unter § 15 genannten Erfüllungsort.

        §11 Gerichtsstand

        Als Gerichtsstand vereinbaren beide Vertragspartner ausdrücklich den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr 125044767 unter § 11 genannten Gerichtsstand.

        §12 Salvatorische Klausel

        Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder künftig unwirksam oder undurchführbar werden, so werden die übrigen Regelungen dieses Vertrages davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung verpflichten sich die Parteien schon jetzt, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahe kommt.
        Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken dieses Vertrages.

        §13 Textformklausel

        Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform.

        §14 Anlagen

        Als Anlage wurden diesem Vertrag die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr 102401398 vom 25.03.2021 beigefügt.

        Trier, 25.03.2021 Lübeck, 25.03.2021

        ……………………………………………….. ………………………………………………..

        Unterschrift Käufer Unterschrift Verkäufer


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          Kauvertrag (über sukzessive Lieferung von Leder von Kriechtieren u.a. Tieren, enthaart)

          Zwischen (Unternehmen 1)

          Hansgeorg Paulus Organisationsberatungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung
          mit Sitz in Mainz
          Vertreten durch die Geschäftsführung Hansgeorg Paulus
          – nachfolgend Käufer genannt –

          und

          Karli Wilms Metallbedachungen Gesellschaft mbH
          mit Sitz in Ludwigshafen am Rhein
          Vertreten durch die Geschäftsführung Karli Wilms
          – nachfolgend Verkäufer genannt –

          wird folgender Kaufvertrag geschlossen:

          Die Parteien sind sich einig, dass dieser Vertrag zum Zwecke des Erwerbs von Waren im gewerblichen Bereich abgeschlossen wird.

          Als Grundlage des Kaufvertrags erkennen sowohl Verkäufer wie auch Käufer die Bedingungen, wie sie in diesem Vertrag niedergelegt sind, an. Weiterer Bestandteil dieses Vertrags sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Nr. 67735181 vom 25.03.2021 des Verkäufers. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind diesem Vertrag als Anlage beigefügt. Es gelten ausschließlich die Vertragsbedingungen des Verkäufers. Die Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nicht.

          §1 Vertragsgegenstand

          Vertragsgegenstand ist die Lieferung von insgesamt 909358 St. Leder von Kriechtieren u.a. Tieren, enthaart.

          §2 Gültigkeitszeitraum

          Der Vertrag tritt am 25.03.2021 in Kraft und endet am 25.03.2021. Während dieser Zeit ist lediglich die außerordentliche Kündigung möglich.

          §3 Liefertermin

          Lieferzeitraum ist vom 25.4.2021 bis zum 25.-2.2021. Der Verkäufer verpflichtet sich, die unter §1 in diesem Vertrag genannte Menge 909358 St Leder von Kriechtieren u.a. Tieren, enthaart zu gleichen Teilen innerhalb dieses Zeitraums jeweils zum 10 eines Monats an den Käufer zu liefern.

          Der Käufer seinerseits verpflichtet sich, die Lieferungen bis zum Vertragsende zu den jeweils vereinbarten Terminen anzunehmen.

          §4 Vertragsstrafen

          Kann der Verkäufer die jeweilige Menge nicht liefern oder kann er die Teil-Lieferungen nicht termingerecht ausführen, ist er zur Zahlung einer Vertragsstrafe an den Käufer verpflichtet. Die Vertragsstrafe beträgt pro verspäteten Werktag 7 Prozent des Auftragswerts, wird aber insgesamt auf € 13027 je Teil-Lieferung begrenzt.

          §5 Kaufpreis

          Der Preis beträgt 38193036,50 Euro für 909358 St. Leder von Kriechtieren u.a. Tieren, enthaart. Der Kaufpreis gilt für die gesamte Vertragsdauer. Es handelt sich um Nettopreise, ohne die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer.

          §6 Zahlungsbedingungen

          Der Käufer nimmt die Bezahlung so vor, dass der Betrag spätestens am 26 Tag nach Erhalt der Rechnung beim Verkäufer eingeht.

          Leistet der Käufer die Zahlung innerhalb von 1 Tagen nach Rechnungserhalt, ist er zu einem Skontoabzug in Höhe von 4 Prozent berechtigt.

          §7 Lieferbedingungen

          Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands „frei Haus“ an den in der Bestellung angegebenen Ort.

          §8 Gewährleistung

          Der Verkäufer steht für die Betriebsbereitschaft der gelieferten Ware Leder von Kriechtieren u.a. Tieren, enthaart ein und garantiert die Funktionsfähigkeit nach den vereinbarten technischen Daten.

          Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme der Ware und endet nach Ablauf von 1 Jahren.

          §9 Eigentumsvorbehalt

          Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus diesem Vertrag Eigentum des Verkäufers.

          §10 Erfüllungsort

          Vertraglicher Erfüllungsort für beide Vertragspartner ist Mainz. Der hier genannte vertragliche Erfüllungsort ersetzt nach dem Willen beider Vertragspartner den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr. 54385635 unter § 13 genannten Erfüllungsort.

          §11 Gerichtsstand

          Als Gerichtsstand vereinbaren beide Vertragspartner ausdrücklich den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr 9300337 unter § 16 genannten Gerichtsstand.

          §12 Salvatorische Klausel

          Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder künftig unwirksam oder undurchführbar werden, so werden die übrigen Regelungen dieses Vertrages davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung verpflichten sich die Parteien schon jetzt, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahe kommt.
          Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken dieses Vertrages.

          §13 Textformklausel

          Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform.

          §14 Anlagen

          Als Anlage wurden diesem Vertrag die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr 42003339 vom 25.03.2021 beigefügt.

          Mainz, 25.03.2021 Nürnberg, 25.03.2021

          ……………………………………………….. ………………………………………………..

          Unterschrift Käufer Unterschrift Verkäufer


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          Top 3 Zweck:

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            Kauvertrag (über sukzessive Lieferung von von gewebtem Samt und Plüsch oder Chenillegewebe (ohne Schlingengewebe nach Art der Frottiergewebe, aus Baumwolle und Bänder))

            Zwischen (Unternehmen 1)

            Korbinian Wallner Kommunikationstechnik GmbH
            mit Sitz in Hamm
            Vertreten durch die Geschäftsführung Korbinian Wallner
            – nachfolgend Käufer genannt –

            und

            Odilo Kohler Drehereien GmbH
            mit Sitz in Cottbus
            Vertreten durch die Geschäftsführung Odilo Kohler
            – nachfolgend Verkäufer genannt –

            wird folgender Kaufvertrag geschlossen:

            Die Parteien sind sich einig, dass dieser Vertrag zum Zwecke des Erwerbs von Waren im gewerblichen Bereich abgeschlossen wird.

            Als Grundlage des Kaufvertrags erkennen sowohl Verkäufer wie auch Käufer die Bedingungen, wie sie in diesem Vertrag niedergelegt sind, an. Weiterer Bestandteil dieses Vertrags sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Nr. 144987087 vom 25.03.2021 des Verkäufers. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind diesem Vertrag als Anlage beigefügt. Es gelten ausschließlich die Vertragsbedingungen des Verkäufers. Die Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nicht.

            §1 Vertragsgegenstand

            Vertragsgegenstand ist die Lieferung von insgesamt 329624 St. von gewebtem Samt und Plüsch oder Chenillegewebe (ohne Schlingengewebe nach Art der Frottiergewebe, aus Baumwolle und Bänder).

            §2 Gültigkeitszeitraum

            Der Vertrag tritt am 25.03.2021 in Kraft und endet am 25.03.2021. Während dieser Zeit ist lediglich die außerordentliche Kündigung möglich.

            §3 Liefertermin

            Lieferzeitraum ist vom 25.4.2021 bis zum 25.-3.2021. Der Verkäufer verpflichtet sich, die unter §1 in diesem Vertrag genannte Menge 329624 St von gewebtem Samt und Plüsch oder Chenillegewebe (ohne Schlingengewebe nach Art der Frottiergewebe, aus Baumwolle und Bänder) zu gleichen Teilen innerhalb dieses Zeitraums jeweils zum 2 eines Monats an den Käufer zu liefern.

            Der Käufer seinerseits verpflichtet sich, die Lieferungen bis zum Vertragsende zu den jeweils vereinbarten Terminen anzunehmen.

            §4 Vertragsstrafen

            Kann der Verkäufer die jeweilige Menge nicht liefern oder kann er die Teil-Lieferungen nicht termingerecht ausführen, ist er zur Zahlung einer Vertragsstrafe an den Käufer verpflichtet. Die Vertragsstrafe beträgt pro verspäteten Werktag 7 Prozent des Auftragswerts, wird aber insgesamt auf € 14728 je Teil-Lieferung begrenzt.

            §5 Kaufpreis

            Der Preis beträgt 25381048,66 Euro für 329624 St. von gewebtem Samt und Plüsch oder Chenillegewebe (ohne Schlingengewebe nach Art der Frottiergewebe, aus Baumwolle und Bänder). Der Kaufpreis gilt für die gesamte Vertragsdauer. Es handelt sich um Nettopreise, ohne die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer.

            §6 Zahlungsbedingungen

            Der Käufer nimmt die Bezahlung so vor, dass der Betrag spätestens am 27 Tag nach Erhalt der Rechnung beim Verkäufer eingeht.

            Leistet der Käufer die Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt, ist er zu einem Skontoabzug in Höhe von 4 Prozent berechtigt.

            §7 Lieferbedingungen

            Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands „frei Haus“ an den in der Bestellung angegebenen Ort.

            §8 Gewährleistung

            Der Verkäufer steht für die Betriebsbereitschaft der gelieferten Ware von gewebtem Samt und Plüsch oder Chenillegewebe (ohne Schlingengewebe nach Art der Frottiergewebe, aus Baumwolle und Bänder) ein und garantiert die Funktionsfähigkeit nach den vereinbarten technischen Daten.

            Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme der Ware und endet nach Ablauf von 3 Jahren.

            §9 Eigentumsvorbehalt

            Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus diesem Vertrag Eigentum des Verkäufers.

            §10 Erfüllungsort

            Vertraglicher Erfüllungsort für beide Vertragspartner ist Hamm. Der hier genannte vertragliche Erfüllungsort ersetzt nach dem Willen beider Vertragspartner den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr. 102210051 unter § 9 genannten Erfüllungsort.

            §11 Gerichtsstand

            Als Gerichtsstand vereinbaren beide Vertragspartner ausdrücklich den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr 112436852 unter § 7 genannten Gerichtsstand.

            §12 Salvatorische Klausel

            Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder künftig unwirksam oder undurchführbar werden, so werden die übrigen Regelungen dieses Vertrages davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung verpflichten sich die Parteien schon jetzt, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahe kommt.
            Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken dieses Vertrages.

            §13 Textformklausel

            Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform.

            §14 Anlagen

            Als Anlage wurden diesem Vertrag die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr 35297090 vom 25.03.2021 beigefügt.

            Hamm, 25.03.2021 Ingolstadt, 25.03.2021

            ……………………………………………….. ………………………………………………..

            Unterschrift Käufer Unterschrift Verkäufer


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            Top 3 loi:

              gründung GmbH schnell Kaufvertrag gmbh mantel günstig kaufen vendita gmbh wolle kaufen

              Kauvertrag (über sukzessive Lieferung von – für Maschenware, n.A.E.)

              Zwischen (Unternehmen 1)

              Elise Westermann Beerdigungsinstitute Gesellschaft mit beschränkter Haftung
              mit Sitz in Offenbach am Main
              Vertreten durch die Geschäftsführung Elise Westermann
              – nachfolgend Käufer genannt –

              und

              Irmelinde Engels Technische Büros Gesellschaft mit beschränkter Haftung
              mit Sitz in Bochum
              Vertreten durch die Geschäftsführung Irmelinde Engels
              – nachfolgend Verkäufer genannt –

              wird folgender Kaufvertrag geschlossen:

              Die Parteien sind sich einig, dass dieser Vertrag zum Zwecke des Erwerbs von Waren im gewerblichen Bereich abgeschlossen wird.

              Als Grundlage des Kaufvertrags erkennen sowohl Verkäufer wie auch Käufer die Bedingungen, wie sie in diesem Vertrag niedergelegt sind, an. Weiterer Bestandteil dieses Vertrags sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Nr. 24867065 vom 25.03.2021 des Verkäufers. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind diesem Vertrag als Anlage beigefügt. Es gelten ausschließlich die Vertragsbedingungen des Verkäufers. Die Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nicht.

              §1 Vertragsgegenstand

              Vertragsgegenstand ist die Lieferung von insgesamt 992915 St. – für Maschenware, n.A.E..

              §2 Gültigkeitszeitraum

              Der Vertrag tritt am 25.03.2021 in Kraft und endet am 25.03.2021. Während dieser Zeit ist lediglich die außerordentliche Kündigung möglich.

              §3 Liefertermin

              Lieferzeitraum ist vom 25.4.2021 bis zum 25.-6.2021. Der Verkäufer verpflichtet sich, die unter §1 in diesem Vertrag genannte Menge 992915 St – für Maschenware, n.A.E. zu gleichen Teilen innerhalb dieses Zeitraums jeweils zum 3 eines Monats an den Käufer zu liefern.

              Der Käufer seinerseits verpflichtet sich, die Lieferungen bis zum Vertragsende zu den jeweils vereinbarten Terminen anzunehmen.

              §4 Vertragsstrafen

              Kann der Verkäufer die jeweilige Menge nicht liefern oder kann er die Teil-Lieferungen nicht termingerecht ausführen, ist er zur Zahlung einer Vertragsstrafe an den Käufer verpflichtet. Die Vertragsstrafe beträgt pro verspäteten Werktag 7 Prozent des Auftragswerts, wird aber insgesamt auf € 6893 je Teil-Lieferung begrenzt.

              §5 Kaufpreis

              Der Preis beträgt 61560730,69 Euro für 992915 St. – für Maschenware, n.A.E.. Der Kaufpreis gilt für die gesamte Vertragsdauer. Es handelt sich um Nettopreise, ohne die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer.

              §6 Zahlungsbedingungen

              Der Käufer nimmt die Bezahlung so vor, dass der Betrag spätestens am 15 Tag nach Erhalt der Rechnung beim Verkäufer eingeht.

              Leistet der Käufer die Zahlung innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungserhalt, ist er zu einem Skontoabzug in Höhe von 5 Prozent berechtigt.

              §7 Lieferbedingungen

              Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands „frei Haus“ an den in der Bestellung angegebenen Ort.

              §8 Gewährleistung

              Der Verkäufer steht für die Betriebsbereitschaft der gelieferten Ware – für Maschenware, n.A.E. ein und garantiert die Funktionsfähigkeit nach den vereinbarten technischen Daten.

              Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme der Ware und endet nach Ablauf von 2 Jahren.

              §9 Eigentumsvorbehalt

              Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus diesem Vertrag Eigentum des Verkäufers.

              §10 Erfüllungsort

              Vertraglicher Erfüllungsort für beide Vertragspartner ist Offenbach am Main. Der hier genannte vertragliche Erfüllungsort ersetzt nach dem Willen beider Vertragspartner den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr. 54804925 unter § 17 genannten Erfüllungsort.

              §11 Gerichtsstand

              Als Gerichtsstand vereinbaren beide Vertragspartner ausdrücklich den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr 120823223 unter § 19 genannten Gerichtsstand.

              §12 Salvatorische Klausel

              Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder künftig unwirksam oder undurchführbar werden, so werden die übrigen Regelungen dieses Vertrages davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung verpflichten sich die Parteien schon jetzt, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahe kommt.
              Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken dieses Vertrages.

              §13 Textformklausel

              Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform.

              §14 Anlagen

              Als Anlage wurden diesem Vertrag die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr 68839020 vom 25.03.2021 beigefügt.

              Offenbach am Main, 25.03.2021 Darmstadt, 25.03.2021

              ……………………………………………….. ………………………………………………..

              Unterschrift Käufer Unterschrift Verkäufer


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              Top 8 kaufvertrag:

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                Kauvertrag (über sukzessive Lieferung von – für Kinder)

                Zwischen (Unternehmen 1)

                Wulfhard Maler Baukrane Ges. m. b. Haftung
                mit Sitz in Ingolstadt
                Vertreten durch die Geschäftsführung Wulfhard Maler
                – nachfolgend Käufer genannt –

                und

                Hubert Seemann Vertrieb GmbH
                mit Sitz in Dortmund
                Vertreten durch die Geschäftsführung Hubert Seemann
                – nachfolgend Verkäufer genannt –

                wird folgender Kaufvertrag geschlossen:

                Die Parteien sind sich einig, dass dieser Vertrag zum Zwecke des Erwerbs von Waren im gewerblichen Bereich abgeschlossen wird.

                Als Grundlage des Kaufvertrags erkennen sowohl Verkäufer wie auch Käufer die Bedingungen, wie sie in diesem Vertrag niedergelegt sind, an. Weiterer Bestandteil dieses Vertrags sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Nr. 85226649 vom 24.03.2021 des Verkäufers. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind diesem Vertrag als Anlage beigefügt. Es gelten ausschließlich die Vertragsbedingungen des Verkäufers. Die Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nicht.

                §1 Vertragsgegenstand

                Vertragsgegenstand ist die Lieferung von insgesamt 666484 St. – für Kinder.

                §2 Gültigkeitszeitraum

                Der Vertrag tritt am 24.03.2021 in Kraft und endet am 24.03.2021. Während dieser Zeit ist lediglich die außerordentliche Kündigung möglich.

                §3 Liefertermin

                Lieferzeitraum ist vom 24.4.2021 bis zum 24.1.2021. Der Verkäufer verpflichtet sich, die unter §1 in diesem Vertrag genannte Menge 666484 St – für Kinder zu gleichen Teilen innerhalb dieses Zeitraums jeweils zum 25 eines Monats an den Käufer zu liefern.

                Der Käufer seinerseits verpflichtet sich, die Lieferungen bis zum Vertragsende zu den jeweils vereinbarten Terminen anzunehmen.

                §4 Vertragsstrafen

                Kann der Verkäufer die jeweilige Menge nicht liefern oder kann er die Teil-Lieferungen nicht termingerecht ausführen, ist er zur Zahlung einer Vertragsstrafe an den Käufer verpflichtet. Die Vertragsstrafe beträgt pro verspäteten Werktag 6 Prozent des Auftragswerts, wird aber insgesamt auf € 11853 je Teil-Lieferung begrenzt.

                §5 Kaufpreis

                Der Preis beträgt 15995616,30 Euro für 666484 St. – für Kinder. Der Kaufpreis gilt für die gesamte Vertragsdauer. Es handelt sich um Nettopreise, ohne die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer.

                §6 Zahlungsbedingungen

                Der Käufer nimmt die Bezahlung so vor, dass der Betrag spätestens am 29 Tag nach Erhalt der Rechnung beim Verkäufer eingeht.

                Leistet der Käufer die Zahlung innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungserhalt, ist er zu einem Skontoabzug in Höhe von 1 Prozent berechtigt.

                §7 Lieferbedingungen

                Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands „frei Haus“ an den in der Bestellung angegebenen Ort.

                §8 Gewährleistung

                Der Verkäufer steht für die Betriebsbereitschaft der gelieferten Ware – für Kinder ein und garantiert die Funktionsfähigkeit nach den vereinbarten technischen Daten.

                Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme der Ware und endet nach Ablauf von 2 Jahren.

                §9 Eigentumsvorbehalt

                Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus diesem Vertrag Eigentum des Verkäufers.

                §10 Erfüllungsort

                Vertraglicher Erfüllungsort für beide Vertragspartner ist Ingolstadt. Der hier genannte vertragliche Erfüllungsort ersetzt nach dem Willen beider Vertragspartner den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr. 31526584 unter § 16 genannten Erfüllungsort.

                §11 Gerichtsstand

                Als Gerichtsstand vereinbaren beide Vertragspartner ausdrücklich den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr 67576052 unter § 15 genannten Gerichtsstand.

                §12 Salvatorische Klausel

                Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder künftig unwirksam oder undurchführbar werden, so werden die übrigen Regelungen dieses Vertrages davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung verpflichten sich die Parteien schon jetzt, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahe kommt.
                Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken dieses Vertrages.

                §13 Textformklausel

                Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform.

                §14 Anlagen

                Als Anlage wurden diesem Vertrag die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr 141788611 vom 24.03.2021 beigefügt.

                Ingolstadt, 24.03.2021 Augsburg, 24.03.2021

                ……………………………………………….. ………………………………………………..

                Unterschrift Käufer Unterschrift Verkäufer


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                Top 8 aufhebungsvertrag:

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                  Kauvertrag (über sukzessive Lieferung von Türen und Rahmen dafür, Türverkleidungen (auch Türschwellen))

                  Zwischen (Unternehmen 1)

                  Hildelind Wichmann Mietwagen Ges. mit beschränkter Haftung
                  mit Sitz in Hagen
                  Vertreten durch die Geschäftsführung Hildelind Wichmann
                  – nachfolgend Käufer genannt –

                  und

                  Sigfrid Götz Grosshandel Gesellschaft mit beschränkter Haftung
                  mit Sitz in Hamburg
                  Vertreten durch die Geschäftsführung Sigfrid Götz
                  – nachfolgend Verkäufer genannt –

                  wird folgender Kaufvertrag geschlossen:

                  Die Parteien sind sich einig, dass dieser Vertrag zum Zwecke des Erwerbs von Waren im gewerblichen Bereich abgeschlossen wird.

                  Als Grundlage des Kaufvertrags erkennen sowohl Verkäufer wie auch Käufer die Bedingungen, wie sie in diesem Vertrag niedergelegt sind, an. Weiterer Bestandteil dieses Vertrags sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Nr. 146538128 vom 24.03.2021 des Verkäufers. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind diesem Vertrag als Anlage beigefügt. Es gelten ausschließlich die Vertragsbedingungen des Verkäufers. Die Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nicht.

                  §1 Vertragsgegenstand

                  Vertragsgegenstand ist die Lieferung von insgesamt 196781 St. Türen und Rahmen dafür, Türverkleidungen (auch Türschwellen).

                  §2 Gültigkeitszeitraum

                  Der Vertrag tritt am 24.03.2021 in Kraft und endet am 24.03.2021. Während dieser Zeit ist lediglich die außerordentliche Kündigung möglich.

                  §3 Liefertermin

                  Lieferzeitraum ist vom 24.4.2021 bis zum 24.0.2021. Der Verkäufer verpflichtet sich, die unter §1 in diesem Vertrag genannte Menge 196781 St Türen und Rahmen dafür, Türverkleidungen (auch Türschwellen) zu gleichen Teilen innerhalb dieses Zeitraums jeweils zum 30 eines Monats an den Käufer zu liefern.

                  Der Käufer seinerseits verpflichtet sich, die Lieferungen bis zum Vertragsende zu den jeweils vereinbarten Terminen anzunehmen.

                  §4 Vertragsstrafen

                  Kann der Verkäufer die jeweilige Menge nicht liefern oder kann er die Teil-Lieferungen nicht termingerecht ausführen, ist er zur Zahlung einer Vertragsstrafe an den Käufer verpflichtet. Die Vertragsstrafe beträgt pro verspäteten Werktag 9 Prozent des Auftragswerts, wird aber insgesamt auf € 9849 je Teil-Lieferung begrenzt.

                  §5 Kaufpreis

                  Der Preis beträgt 19481319,89 Euro für 196781 St. Türen und Rahmen dafür, Türverkleidungen (auch Türschwellen). Der Kaufpreis gilt für die gesamte Vertragsdauer. Es handelt sich um Nettopreise, ohne die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer.

                  §6 Zahlungsbedingungen

                  Der Käufer nimmt die Bezahlung so vor, dass der Betrag spätestens am 25 Tag nach Erhalt der Rechnung beim Verkäufer eingeht.

                  Leistet der Käufer die Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt, ist er zu einem Skontoabzug in Höhe von 2 Prozent berechtigt.

                  §7 Lieferbedingungen

                  Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands „frei Haus“ an den in der Bestellung angegebenen Ort.

                  §8 Gewährleistung

                  Der Verkäufer steht für die Betriebsbereitschaft der gelieferten Ware Türen und Rahmen dafür, Türverkleidungen (auch Türschwellen) ein und garantiert die Funktionsfähigkeit nach den vereinbarten technischen Daten.

                  Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme der Ware und endet nach Ablauf von 5 Jahren.

                  §9 Eigentumsvorbehalt

                  Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus diesem Vertrag Eigentum des Verkäufers.

                  §10 Erfüllungsort

                  Vertraglicher Erfüllungsort für beide Vertragspartner ist Hagen. Der hier genannte vertragliche Erfüllungsort ersetzt nach dem Willen beider Vertragspartner den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr. 83361780 unter § 6 genannten Erfüllungsort.

                  §11 Gerichtsstand

                  Als Gerichtsstand vereinbaren beide Vertragspartner ausdrücklich den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr 143882002 unter § 16 genannten Gerichtsstand.

                  §12 Salvatorische Klausel

                  Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder künftig unwirksam oder undurchführbar werden, so werden die übrigen Regelungen dieses Vertrages davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung verpflichten sich die Parteien schon jetzt, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahe kommt.
                  Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken dieses Vertrages.

                  §13 Textformklausel

                  Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform.

                  §14 Anlagen

                  Als Anlage wurden diesem Vertrag die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr 97739017 vom 24.03.2021 beigefügt.

                  Hagen, 24.03.2021 Bonn, 24.03.2021

                  ……………………………………………….. ………………………………………………..

                  Unterschrift Käufer Unterschrift Verkäufer


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                  Top 5 loi:

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                    Kauvertrag (über sukzessive Lieferung von Register, Briefblöcke, Merkbücher)

                    Zwischen (Unternehmen 1)

                    Odilo Rost Preisagenturen Ges. mit beschränkter Haftung
                    mit Sitz in Erlangen
                    Vertreten durch die Geschäftsführung Odilo Rost
                    – nachfolgend Käufer genannt –

                    und

                    Boris Runge Baumaschinen Ges. m. b. Haftung
                    mit Sitz in Göttingen
                    Vertreten durch die Geschäftsführung Boris Runge
                    – nachfolgend Verkäufer genannt –

                    wird folgender Kaufvertrag geschlossen:

                    Die Parteien sind sich einig, dass dieser Vertrag zum Zwecke des Erwerbs von Waren im gewerblichen Bereich abgeschlossen wird.

                    Als Grundlage des Kaufvertrags erkennen sowohl Verkäufer wie auch Käufer die Bedingungen, wie sie in diesem Vertrag niedergelegt sind, an. Weiterer Bestandteil dieses Vertrags sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Nr. 16368649 vom 24.03.2021 des Verkäufers. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind diesem Vertrag als Anlage beigefügt. Es gelten ausschließlich die Vertragsbedingungen des Verkäufers. Die Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nicht.

                    §1 Vertragsgegenstand

                    Vertragsgegenstand ist die Lieferung von insgesamt 233739 St. Register, Briefblöcke, Merkbücher.

                    §2 Gültigkeitszeitraum

                    Der Vertrag tritt am 24.03.2021 in Kraft und endet am 24.03.2021. Während dieser Zeit ist lediglich die außerordentliche Kündigung möglich.

                    §3 Liefertermin

                    Lieferzeitraum ist vom 24.4.2021 bis zum 24.-1.2021. Der Verkäufer verpflichtet sich, die unter §1 in diesem Vertrag genannte Menge 233739 St Register, Briefblöcke, Merkbücher zu gleichen Teilen innerhalb dieses Zeitraums jeweils zum 23 eines Monats an den Käufer zu liefern.

                    Der Käufer seinerseits verpflichtet sich, die Lieferungen bis zum Vertragsende zu den jeweils vereinbarten Terminen anzunehmen.

                    §4 Vertragsstrafen

                    Kann der Verkäufer die jeweilige Menge nicht liefern oder kann er die Teil-Lieferungen nicht termingerecht ausführen, ist er zur Zahlung einer Vertragsstrafe an den Käufer verpflichtet. Die Vertragsstrafe beträgt pro verspäteten Werktag 10 Prozent des Auftragswerts, wird aber insgesamt auf € 2058 je Teil-Lieferung begrenzt.

                    §5 Kaufpreis

                    Der Preis beträgt 16127991,58 Euro für 233739 St. Register, Briefblöcke, Merkbücher. Der Kaufpreis gilt für die gesamte Vertragsdauer. Es handelt sich um Nettopreise, ohne die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer.

                    §6 Zahlungsbedingungen

                    Der Käufer nimmt die Bezahlung so vor, dass der Betrag spätestens am 17 Tag nach Erhalt der Rechnung beim Verkäufer eingeht.

                    Leistet der Käufer die Zahlung innerhalb von 6 Tagen nach Rechnungserhalt, ist er zu einem Skontoabzug in Höhe von 2 Prozent berechtigt.

                    §7 Lieferbedingungen

                    Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands „frei Haus“ an den in der Bestellung angegebenen Ort.

                    §8 Gewährleistung

                    Der Verkäufer steht für die Betriebsbereitschaft der gelieferten Ware Register, Briefblöcke, Merkbücher ein und garantiert die Funktionsfähigkeit nach den vereinbarten technischen Daten.

                    Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme der Ware und endet nach Ablauf von 1 Jahren.

                    §9 Eigentumsvorbehalt

                    Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus diesem Vertrag Eigentum des Verkäufers.

                    §10 Erfüllungsort

                    Vertraglicher Erfüllungsort für beide Vertragspartner ist Erlangen. Der hier genannte vertragliche Erfüllungsort ersetzt nach dem Willen beider Vertragspartner den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr. 87461613 unter § 17 genannten Erfüllungsort.

                    §11 Gerichtsstand

                    Als Gerichtsstand vereinbaren beide Vertragspartner ausdrücklich den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr 38871019 unter § 15 genannten Gerichtsstand.

                    §12 Salvatorische Klausel

                    Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder künftig unwirksam oder undurchführbar werden, so werden die übrigen Regelungen dieses Vertrages davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung verpflichten sich die Parteien schon jetzt, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahe kommt.
                    Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken dieses Vertrages.

                    §13 Textformklausel

                    Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform.

                    §14 Anlagen

                    Als Anlage wurden diesem Vertrag die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr 117493652 vom 24.03.2021 beigefügt.

                    Erlangen, 24.03.2021 Erfurt, 24.03.2021

                    ……………………………………………….. ………………………………………………..

                    Unterschrift Käufer Unterschrift Verkäufer


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                    Top 5 verkaufsbedingungen: