gmbh gesellschaft kaufen gmbh kaufen frankfurt Gruendung Firmengründung GmbH gmbh mantel kaufen wikipedia

Musterprotokoll für die Gründung einer Mehrpersonengesellschaft mit bis zu drei Gesellschaftern

UR. Nr. 14713

Heute, den 02.04.2021, erschienen vor mir, Heinzjürgen Weiser, Notar mit dem Amtssitz in Solingen,

1) Frau Til Vogel,
2) Herr Ramona Veit,
3) Herr Hansfriedrich Innsbrucker,

1. Die Erschienenen errichten hiermit nach Paragraph 2 Abs. 1a GmbHG eine Gesell­schaft mit beschränkter Haftung unter der Firma
Raymund Krämer Antiquitaeten Ges. m. b. Haftung mit dem Sitz in Solingen.

2. Gegenstand des Unternehmens ist Autolackierer Deutschland Schweiz Arbeitsmarkt Navigationsmenü.

3. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 66525 Euro (i. W. sechs sechs fünf zwei fünf Euro) und wird wie folgt übernommen:

Frau Til Vogel uebernimmt einen Geschäftsanteil mit einem Nennbetrag in Höhe von 10287 Euro
(i. W. eins null zwei acht sieben Euro) (Geschäftsanteil Nr. 1),

Herr Ramona Veit uebernimmt einen Geschäftsanteil mit einem Nennbetrag in Höhe von 21010 Euro
(i. W. zwei eins null eins null Euro) (Geschäftsanteil Nr. 2),

Herr Hansfriedrich Innsbrucker uebernimmt einen Geschäftsanteil mit einem Nennbetrag in Höhe von 35228 Euro
(i. W. drei fünf zwei zwei acht Euro) (Geschäftsanteil Nr. 3).

Die Einlagen sind in Geld zu erbringen, und zwar sofort in voller Höhe/zu
50 Prozent sofort, im Übrigen sobald die Gesellschafterversammlung ihre Einforderung beschliesst.

4. Zum Geschäftsführer der Gesellschaft wird Herr Raymund Krämer,geboren am 10.8.1959 , wohnhaft in Solingen, bestellt.
Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des Paragraph 181 des Bürger­lichen Gesetzbuchs befreit.

5. Die Gesellschaft trägt die mit der Gründung verbundenen Kosten bis zu einem Gesamtbetrag von 300 Euro, höchstens jedoch bis zum Betrag ihres
Stammkapitals. Darüber hinausgehende Kosten tragen die Gesellschafter im Verhältnis der Nennbeträge ihrer Geschäftsanteile.

6. Von dieser Urkunde erhält eine Ausfertigung jeder Gesellschafter, beglau­bigte Ablichtungen die Gesellschaft und das Registergericht (in elektroni­
scher Form) sowie eine einfache Abschrift das Finanzamt – Körperschaft­steuerstelle –.

7. Die Erschienenen wurden vom Notar Heinzjürgen Weiser insbesondere auf Folgendes hingewiesen:

Hinweise:
1) Nicht Zutreffendes streichen. Bei juristischen Personen ist die Anrede Herr/Frau wegzulassen.
2) Hier sind neben der Bezeichnung des Gesellschafters und den Angaben zur notariellen Identi­tätsfeststellung ggf. der Güterstand und die Zustimmung des Ehegatten sowie die Angaben zu einer etwaigen Vertretung zu vermerken.
3) Nicht Zutreffendes streichen. Bei der Unternehmergesellschaft muss die zweite Alternative ge­strichen werden.
4) Nicht Zutreffendes streichen.


gmbh anteile kaufen risiken Kapitalgesellschaft


Top 6 MusterSatzung:

    firma kaufen gesellschaft kaufen kredit Treuhand gesellschaft Selbständigkeit

    GmbH Treuhandvertrag

    zwischen

    Gustel Beck Raumgestaltung Gesellschaft mbH, (Gelsenkirchen)

    (nachstehend „Treugeber“ genannt)

    und

    Ribana Rehm Rehabilitationsmittel GmbH, (Salzgitter)

    (nachstehend „Treuhänder“ genannt)

    1. Vertragsgegenstand

    1.1. Der Treugeber beauftragt hiermit den Treuhänder, in eigenem Namen, aber auf Rechnung und Gefahr des Treugebers die bei der Bank (Oldenburg), auf dem Konto Nr. 4092371 verbuchten Vermögenswerte (im folgenden kurz: „Treugut“) zu halten und zu verwalten. Der Treuhänder handelt dabei als Beauftragter im Sinne des deutschen Rechts. Er hat das Recht, Stellvertreter zu ernennen und mit schriftlichem Widerruf abzuberufen.

    1.2. Der Treuhänder verwaltet das Treugut nach den Weisungen des Treugebers oder von ihm schriftlich bezeichneter Stellvertreter.

    Der Treuhänder ist berechtigt, die Befolgung von Weisungen abzulehnen, die nach seiner Auffassung mit dem Gesetz in Widerspruch stehen. Liegen keine Weisungen vor, so ist der Treuhänder verpflichtet, solche vom Treugeber oder seinen Stellvertretern einzuholen. Bei Gefahr im Verzug sowie wenn Weisungen nicht zeitgerecht eingeholt werden können oder eintreffen, handelt der Treuhänder selbständig, nach bestem Wissen und Gewissen.

    1.3. Der Treuhänder anerkennt, dass sämtliche auf dem unter Ziff. 1.1. hiervor erwähnten Konto verbuchten Vermögenswerte sowie deren Ertrag vollumfänglich Eigentum des Treugebers sind und wird sie diesem jederzeit auf erste Aufforderung hin zu unbeschwerter Verfügung herausgeben. Vorbehalten bleiben die Rechte des Treuhänders gemäss Art. 401 OR.

    1.4. Den Parteien sind die Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes bekannt. Der Treuhänder bestätigt hiermit, dass er diesen Auftrag im Einklang mit den ent-sprechenden Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes sowie überhaupt mit den übrigen gesetzlichen Bestimmungen ausüben kann.

    2. Haftung

    Das Risiko für die Verwaltung und Erhaltung des Treugutes liegt vollumfänglich beim Treugeber. Der Treugeber verpflichtet sich und seine Rechtsnachfolger, den Treuhänder weder selber zu belangen durch Dritte, über die der Treuhänder die Kontrolle ausübt oder die ihrerseits in einem Dienst- oder anderen rechtlichen Verhältnis zu ihm stehen, haftbar machen zu lassen für die Tätigkeiten in Ausübung dieses Treuhandmandates, sowie allgemein ihn von allen Ansprüchen, die gegen ihn aus der Mandatsausübung geltend gemacht werden können, freizustellen und schad- und klaglos zu halten. Vorbehalten bleibt die Haftung des Treuhänders aufgrund der Sorgfaltpflicht, die ihn gemäss Art. 398 OR als Beauftragten trifft, wobei diese Haftung auf rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt wird (Art. 100 Abs. 1 OR).

    3. Honorar

    Der Treugeber verpflichtet sich, den Treuhänder für die gestützt auf diesen Treuhandvertrag erbrachten Dienstleistungen nach Zeitaufwand zu entschädigen. Als Grundlage dient ein Stundenhonorar von mindestens EUR. 397.–. Ferner wird der Treugeber dem Treuhänder alle Auslagen und Verwendungen ersetzen, die diesem im Zusammenhang mit der Ausübung des Treuhandmandates anfallen. Es gilt als vereinbart, dass das jährliche Honorar mindestens 1,5 % des Bruttobetrags des am Anfang des Kalenderjahres angelegten Vermögens betragen soll.

    4. Geheimhaltung

    Der Treuhänder ist verpflichtet, das Treuhandverhältnis und insbesondere die Identität des Treugebers gegenüber Behörden und Privatpersonen geheimzuhalten. Ausnahmen von der Geheimhaltungspflicht bestehen in denjenigen Fällen, in denen der Treuhänder ohne die Offenlegung des Treuhandverhältnisses sowie der Identität des Treugebers persönliche Nachteile erlitte (z.B. infolge Zurechnung des Treugutes zum steuerbaren Vermögen des Treuhänders) oder in denen er von Gesetzes wegen zur Offenlegung verpflichtet werden kann (wie z.B. in Erfüllung der Bestimmungen des Gesetzes über die Geldwäsche sowie im Zuge eines Strafverfahrens). In solchen Ausnahmefällen ist der Treuhänder ausdrücklich von der Geheimhaltungspflicht befreit soweit die Verhältnisse es erfordern.

    5. Weitere Bestimmungen

    5.1 Abänderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

    5.2. Auf diesen Vertrag ist deutsches Recht anwendbar.

    5.3. Als Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag anerkennen die Parteien die ordentlichen Gerichte am Sitz des Treugebers.

    (Gelsenkirchen, Datum):

    Für Gustel Beck Raumgestaltung Gesellschaft mbH: Für Ribana Rehm Rehabilitationsmittel GmbH:

    ________________________________ ________________________________


    lkw leasing gmbh firmenmantel kaufen

    kleine gmbh kaufen gmbh kaufen verlustvortrag


    Top 5 gmbhgeschaeftsfuehrervertrag:

      gmbh anteile kaufen finanzierung gmbh zu kaufen gesucht Treuhand kredite leasing gmbh kaufen ebay

      GmbH Treuhandvertrag

      zwischen

      Jost Stock Import u. Export Gesellschaft mbH, (Hagen)

      (nachstehend „Treugeber“ genannt)

      und

      Angelika Schaffhauser Modellbau GmbH, (Oberhausen)

      (nachstehend „Treuhänder“ genannt)

      1. Vertragsgegenstand

      1.1. Der Treugeber beauftragt hiermit den Treuhänder, in eigenem Namen, aber auf Rechnung und Gefahr des Treugebers die bei der Bank (Solingen), auf dem Konto Nr. 1149323 verbuchten Vermögenswerte (im folgenden kurz: „Treugut“) zu halten und zu verwalten. Der Treuhänder handelt dabei als Beauftragter im Sinne des deutschen Rechts. Er hat das Recht, Stellvertreter zu ernennen und mit schriftlichem Widerruf abzuberufen.

      1.2. Der Treuhänder verwaltet das Treugut nach den Weisungen des Treugebers oder von ihm schriftlich bezeichneter Stellvertreter.

      Der Treuhänder ist berechtigt, die Befolgung von Weisungen abzulehnen, die nach seiner Auffassung mit dem Gesetz in Widerspruch stehen. Liegen keine Weisungen vor, so ist der Treuhänder verpflichtet, solche vom Treugeber oder seinen Stellvertretern einzuholen. Bei Gefahr im Verzug sowie wenn Weisungen nicht zeitgerecht eingeholt werden können oder eintreffen, handelt der Treuhänder selbständig, nach bestem Wissen und Gewissen.

      1.3. Der Treuhänder anerkennt, dass sämtliche auf dem unter Ziff. 1.1. hiervor erwähnten Konto verbuchten Vermögenswerte sowie deren Ertrag vollumfänglich Eigentum des Treugebers sind und wird sie diesem jederzeit auf erste Aufforderung hin zu unbeschwerter Verfügung herausgeben. Vorbehalten bleiben die Rechte des Treuhänders gemäss Art. 401 OR.

      1.4. Den Parteien sind die Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes bekannt. Der Treuhänder bestätigt hiermit, dass er diesen Auftrag im Einklang mit den ent-sprechenden Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes sowie überhaupt mit den übrigen gesetzlichen Bestimmungen ausüben kann.

      2. Haftung

      Das Risiko für die Verwaltung und Erhaltung des Treugutes liegt vollumfänglich beim Treugeber. Der Treugeber verpflichtet sich und seine Rechtsnachfolger, den Treuhänder weder selber zu belangen durch Dritte, über die der Treuhänder die Kontrolle ausübt oder die ihrerseits in einem Dienst- oder anderen rechtlichen Verhältnis zu ihm stehen, haftbar machen zu lassen für die Tätigkeiten in Ausübung dieses Treuhandmandates, sowie allgemein ihn von allen Ansprüchen, die gegen ihn aus der Mandatsausübung geltend gemacht werden können, freizustellen und schad- und klaglos zu halten. Vorbehalten bleibt die Haftung des Treuhänders aufgrund der Sorgfaltpflicht, die ihn gemäss Art. 398 OR als Beauftragten trifft, wobei diese Haftung auf rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt wird (Art. 100 Abs. 1 OR).

      3. Honorar

      Der Treugeber verpflichtet sich, den Treuhänder für die gestützt auf diesen Treuhandvertrag erbrachten Dienstleistungen nach Zeitaufwand zu entschädigen. Als Grundlage dient ein Stundenhonorar von mindestens EUR. 373.–. Ferner wird der Treugeber dem Treuhänder alle Auslagen und Verwendungen ersetzen, die diesem im Zusammenhang mit der Ausübung des Treuhandmandates anfallen. Es gilt als vereinbart, dass das jährliche Honorar mindestens 1,5 % des Bruttobetrags des am Anfang des Kalenderjahres angelegten Vermögens betragen soll.

      4. Geheimhaltung

      Der Treuhänder ist verpflichtet, das Treuhandverhältnis und insbesondere die Identität des Treugebers gegenüber Behörden und Privatpersonen geheimzuhalten. Ausnahmen von der Geheimhaltungspflicht bestehen in denjenigen Fällen, in denen der Treuhänder ohne die Offenlegung des Treuhandverhältnisses sowie der Identität des Treugebers persönliche Nachteile erlitte (z.B. infolge Zurechnung des Treugutes zum steuerbaren Vermögen des Treuhänders) oder in denen er von Gesetzes wegen zur Offenlegung verpflichtet werden kann (wie z.B. in Erfüllung der Bestimmungen des Gesetzes über die Geldwäsche sowie im Zuge eines Strafverfahrens). In solchen Ausnahmefällen ist der Treuhänder ausdrücklich von der Geheimhaltungspflicht befreit soweit die Verhältnisse es erfordern.

      5. Weitere Bestimmungen

      5.1 Abänderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

      5.2. Auf diesen Vertrag ist deutsches Recht anwendbar.

      5.3. Als Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag anerkennen die Parteien die ordentlichen Gerichte am Sitz des Treugebers.

      (Hagen, Datum):

      Für Jost Stock Import u. Export Gesellschaft mbH: Für Angelika Schaffhauser Modellbau GmbH:

      ________________________________ ________________________________


      Schnell reich Geld verdienen mit Firmen

      export import GmbH-Kauf


      Top 6 Zweck:

        Firmengründung GmbH car sharing leasing Gruendung leasing Reich werden mit GmbH

        Musterprotokoll für die Gründung einer Mehrpersonengesellschaft mit bis zu drei Gesellschaftern

        UR. Nr. 43327

        Heute, den 02.04.2021, erschienen vor mir, Hartwig Wegener, Notar mit dem Amtssitz in Salzgitter,

        1) Frau Anrich Jungspund,
        2) Herr Edwina Blum,
        3) Herr Raimunde Ludwig,

        1. Die Erschienenen errichten hiermit nach Paragraph 2 Abs. 1a GmbHG eine Gesell­schaft mit beschränkter Haftung unter der Firma
        Rainhard Kunze Treppenbau Ges. mit beschraenkter Haftung mit dem Sitz in Salzgitter.

        2. Gegenstand des Unternehmens ist Konfektionierung Quelle Navigationsmenü.

        3. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 448414 Euro (i. W. vier vier acht vier eins vier Euro) und wird wie folgt übernommen:

        Frau Anrich Jungspund uebernimmt einen Geschäftsanteil mit einem Nennbetrag in Höhe von 141152 Euro
        (i. W. eins vier eins eins fünf zwei Euro) (Geschäftsanteil Nr. 1),

        Herr Edwina Blum uebernimmt einen Geschäftsanteil mit einem Nennbetrag in Höhe von 144343 Euro
        (i. W. eins vier vier drei vier drei Euro) (Geschäftsanteil Nr. 2),

        Herr Raimunde Ludwig uebernimmt einen Geschäftsanteil mit einem Nennbetrag in Höhe von 162919 Euro
        (i. W. eins sechs zwei neun eins neun Euro) (Geschäftsanteil Nr. 3).

        Die Einlagen sind in Geld zu erbringen, und zwar sofort in voller Höhe/zu
        50 Prozent sofort, im Übrigen sobald die Gesellschafterversammlung ihre Einforderung beschliesst.

        4. Zum Geschäftsführer der Gesellschaft wird Herr Rainhard Kunze,geboren am 11.12.1972 , wohnhaft in Salzgitter, bestellt.
        Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des Paragraph 181 des Bürger­lichen Gesetzbuchs befreit.

        5. Die Gesellschaft trägt die mit der Gründung verbundenen Kosten bis zu einem Gesamtbetrag von 300 Euro, höchstens jedoch bis zum Betrag ihres
        Stammkapitals. Darüber hinausgehende Kosten tragen die Gesellschafter im Verhältnis der Nennbeträge ihrer Geschäftsanteile.

        6. Von dieser Urkunde erhält eine Ausfertigung jeder Gesellschafter, beglau­bigte Ablichtungen die Gesellschaft und das Registergericht (in elektroni­
        scher Form) sowie eine einfache Abschrift das Finanzamt – Körperschaft­steuerstelle –.

        7. Die Erschienenen wurden vom Notar Hartwig Wegener insbesondere auf Folgendes hingewiesen:

        Hinweise:
        1) Nicht Zutreffendes streichen. Bei juristischen Personen ist die Anrede Herr/Frau wegzulassen.
        2) Hier sind neben der Bezeichnung des Gesellschafters und den Angaben zur notariellen Identi­tätsfeststellung ggf. der Güterstand und die Zustimmung des Ehegatten sowie die Angaben zu einer etwaigen Vertretung zu vermerken.
        3) Nicht Zutreffendes streichen. Bei der Unternehmergesellschaft muss die zweite Alternative ge­strichen werden.
        4) Nicht Zutreffendes streichen.


        gmbh kaufen in der schweiz gmbh-mantel kaufen gesucht

        Bürgschaften kaufung gmbh planen und zelte

        Firmenübernahme gmbh anteile kaufen vertrag


        Top 7 gmbhgeschaeftsfuehrervertrag:

          investor gmbh kaufen was beachten Gruendung gmbh kaufen gesucht kauf

          Musterprotokoll für die Gründung einer Mehrpersonengesellschaft mit bis zu drei Gesellschaftern

          UR. Nr. 67064

          Heute, den 02.04.2021, erschienen vor mir, Jobst Lang, Notar mit dem Amtssitz in Salzgitter,

          1) Frau Tom Kaiser,
          2) Herr Lieselore Sauertrunk,
          3) Herr Ermenfried Haber,

          1. Die Erschienenen errichten hiermit nach Paragraph 2 Abs. 1a GmbHG eine Gesell­schaft mit beschränkter Haftung unter der Firma
          Guntmar Röder Versicherungen Ges. mit beschraenkter Haftung mit dem Sitz in Salzgitter.

          2. Gegenstand des Unternehmens ist Autoreifen Reifenarten nach Einsatzzweck Reifenarten nach Bauart Reifenaufbau Design und Entwicklung Herstellung Reifengröße, metrische Reifenbezeichnung bzw. -markierung Sonstiges Vorschriften Hersteller Verschiedenes Spezielle Reifenarten Navigationsmenü.

          3. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 107389 Euro (i. W. eins null sieben drei acht neun Euro) und wird wie folgt übernommen:

          Frau Tom Kaiser uebernimmt einen Geschäftsanteil mit einem Nennbetrag in Höhe von 2886 Euro
          (i. W. zwei acht acht sechs Euro) (Geschäftsanteil Nr. 1),

          Herr Lieselore Sauertrunk uebernimmt einen Geschäftsanteil mit einem Nennbetrag in Höhe von 103170 Euro
          (i. W. eins null drei eins sieben null Euro) (Geschäftsanteil Nr. 2),

          Herr Ermenfried Haber uebernimmt einen Geschäftsanteil mit einem Nennbetrag in Höhe von 1333 Euro
          (i. W. eins drei drei drei Euro) (Geschäftsanteil Nr. 3).

          Die Einlagen sind in Geld zu erbringen, und zwar sofort in voller Höhe/zu
          50 Prozent sofort, im Übrigen sobald die Gesellschafterversammlung ihre Einforderung beschliesst.

          4. Zum Geschäftsführer der Gesellschaft wird Herr Guntmar Röder,geboren am 27.11.1965 , wohnhaft in Salzgitter, bestellt.
          Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des Paragraph 181 des Bürger­lichen Gesetzbuchs befreit.

          5. Die Gesellschaft trägt die mit der Gründung verbundenen Kosten bis zu einem Gesamtbetrag von 300 Euro, höchstens jedoch bis zum Betrag ihres
          Stammkapitals. Darüber hinausgehende Kosten tragen die Gesellschafter im Verhältnis der Nennbeträge ihrer Geschäftsanteile.

          6. Von dieser Urkunde erhält eine Ausfertigung jeder Gesellschafter, beglau­bigte Ablichtungen die Gesellschaft und das Registergericht (in elektroni­
          scher Form) sowie eine einfache Abschrift das Finanzamt – Körperschaft­steuerstelle –.

          7. Die Erschienenen wurden vom Notar Jobst Lang insbesondere auf Folgendes hingewiesen:

          Hinweise:
          1) Nicht Zutreffendes streichen. Bei juristischen Personen ist die Anrede Herr/Frau wegzulassen.
          2) Hier sind neben der Bezeichnung des Gesellschafters und den Angaben zur notariellen Identi­tätsfeststellung ggf. der Güterstand und die Zustimmung des Ehegatten sowie die Angaben zu einer etwaigen Vertretung zu vermerken.
          3) Nicht Zutreffendes streichen. Bei der Unternehmergesellschaft muss die zweite Alternative ge­strichen werden.
          4) Nicht Zutreffendes streichen.


          firmenmantel kaufen kauf


          Top 7 gbrgesellschaftsvertrag:

            Kapitalgesellschaft GmbH Kauf Treuhand gmbh gesellschaft kaufen arbeitnehmerüberlassung GmbH kaufen

            GmbH Treuhandvertrag

            zwischen

            Jolante Shakedbeer Fische u. Fischwaren Ges. mit beschränkter Haftung, (Heidelberg)

            (nachstehend „Treugeber“ genannt)

            und

            Steffan La Forge Imbissbetriebe Ges. mit beschränkter Haftung, (Leipzig)

            (nachstehend „Treuhänder“ genannt)

            1. Vertragsgegenstand

            1.1. Der Treugeber beauftragt hiermit den Treuhänder, in eigenem Namen, aber auf Rechnung und Gefahr des Treugebers die bei der Bank (Berlin), auf dem Konto Nr. 7405836 verbuchten Vermögenswerte (im folgenden kurz: „Treugut“) zu halten und zu verwalten. Der Treuhänder handelt dabei als Beauftragter im Sinne des deutschen Rechts. Er hat das Recht, Stellvertreter zu ernennen und mit schriftlichem Widerruf abzuberufen.

            1.2. Der Treuhänder verwaltet das Treugut nach den Weisungen des Treugebers oder von ihm schriftlich bezeichneter Stellvertreter.

            Der Treuhänder ist berechtigt, die Befolgung von Weisungen abzulehnen, die nach seiner Auffassung mit dem Gesetz in Widerspruch stehen. Liegen keine Weisungen vor, so ist der Treuhänder verpflichtet, solche vom Treugeber oder seinen Stellvertretern einzuholen. Bei Gefahr im Verzug sowie wenn Weisungen nicht zeitgerecht eingeholt werden können oder eintreffen, handelt der Treuhänder selbständig, nach bestem Wissen und Gewissen.

            1.3. Der Treuhänder anerkennt, dass sämtliche auf dem unter Ziff. 1.1. hiervor erwähnten Konto verbuchten Vermögenswerte sowie deren Ertrag vollumfänglich Eigentum des Treugebers sind und wird sie diesem jederzeit auf erste Aufforderung hin zu unbeschwerter Verfügung herausgeben. Vorbehalten bleiben die Rechte des Treuhänders gemäss Art. 401 OR.

            1.4. Den Parteien sind die Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes bekannt. Der Treuhänder bestätigt hiermit, dass er diesen Auftrag im Einklang mit den ent-sprechenden Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes sowie überhaupt mit den übrigen gesetzlichen Bestimmungen ausüben kann.

            2. Haftung

            Das Risiko für die Verwaltung und Erhaltung des Treugutes liegt vollumfänglich beim Treugeber. Der Treugeber verpflichtet sich und seine Rechtsnachfolger, den Treuhänder weder selber zu belangen durch Dritte, über die der Treuhänder die Kontrolle ausübt oder die ihrerseits in einem Dienst- oder anderen rechtlichen Verhältnis zu ihm stehen, haftbar machen zu lassen für die Tätigkeiten in Ausübung dieses Treuhandmandates, sowie allgemein ihn von allen Ansprüchen, die gegen ihn aus der Mandatsausübung geltend gemacht werden können, freizustellen und schad- und klaglos zu halten. Vorbehalten bleibt die Haftung des Treuhänders aufgrund der Sorgfaltpflicht, die ihn gemäss Art. 398 OR als Beauftragten trifft, wobei diese Haftung auf rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt wird (Art. 100 Abs. 1 OR).

            3. Honorar

            Der Treugeber verpflichtet sich, den Treuhänder für die gestützt auf diesen Treuhandvertrag erbrachten Dienstleistungen nach Zeitaufwand zu entschädigen. Als Grundlage dient ein Stundenhonorar von mindestens EUR. 480.–. Ferner wird der Treugeber dem Treuhänder alle Auslagen und Verwendungen ersetzen, die diesem im Zusammenhang mit der Ausübung des Treuhandmandates anfallen. Es gilt als vereinbart, dass das jährliche Honorar mindestens 1,5 % des Bruttobetrags des am Anfang des Kalenderjahres angelegten Vermögens betragen soll.

            4. Geheimhaltung

            Der Treuhänder ist verpflichtet, das Treuhandverhältnis und insbesondere die Identität des Treugebers gegenüber Behörden und Privatpersonen geheimzuhalten. Ausnahmen von der Geheimhaltungspflicht bestehen in denjenigen Fällen, in denen der Treuhänder ohne die Offenlegung des Treuhandverhältnisses sowie der Identität des Treugebers persönliche Nachteile erlitte (z.B. infolge Zurechnung des Treugutes zum steuerbaren Vermögen des Treuhänders) oder in denen er von Gesetzes wegen zur Offenlegung verpflichtet werden kann (wie z.B. in Erfüllung der Bestimmungen des Gesetzes über die Geldwäsche sowie im Zuge eines Strafverfahrens). In solchen Ausnahmefällen ist der Treuhänder ausdrücklich von der Geheimhaltungspflicht befreit soweit die Verhältnisse es erfordern.

            5. Weitere Bestimmungen

            5.1 Abänderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

            5.2. Auf diesen Vertrag ist deutsches Recht anwendbar.

            5.3. Als Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag anerkennen die Parteien die ordentlichen Gerichte am Sitz des Treugebers.

            (Heidelberg, Datum):

            Für Jolante Shakedbeer Fische u. Fischwaren Ges. mit beschränkter Haftung: Für Steffan La Forge Imbissbetriebe Ges. mit beschränkter Haftung:

            ________________________________ ________________________________


            geschäftsanteile einer gmbh kaufen Wie werde ich Millionär

            gmbh kaufen risiken kfz finanzierung


            Top 7 genussschein:

              steuern sparen geschäftsleasing Gruendung Aktive Unternehmen, gmbh leasing

              Musterprotokoll für die Gründung einer Mehrpersonengesellschaft mit bis zu drei Gesellschaftern

              UR. Nr. 40596

              Heute, den 01.04.2021, erschienen vor mir, Eginald Paulsen, Notar mit dem Amtssitz in Reutlingen,

              1) Frau Marlinde Royce,
              2) Herr Klementine Thiele,
              3) Herr Friedolf Unger,

              1. Die Erschienenen errichten hiermit nach Paragraph 2 Abs. 1a GmbHG eine Gesell­schaft mit beschränkter Haftung unter der Firma
              Sigbert Albrecht Wirtschaftsauskunfteien Ges. mit beschraenkter Haftung mit dem Sitz in Reutlingen.

              2. Gegenstand des Unternehmens ist Sanitäranlage Wortbedeutung Zweckbeschreibung Berufsfeld Ausstattungsgegenstände von Sanitärräumen Fußnoten Navigationsmenü.

              3. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 299738 Euro (i. W. zwei neun neun sieben drei acht Euro) und wird wie folgt übernommen:

              Frau Marlinde Royce uebernimmt einen Geschäftsanteil mit einem Nennbetrag in Höhe von 140816 Euro
              (i. W. eins vier null acht eins sechs Euro) (Geschäftsanteil Nr. 1),

              Herr Klementine Thiele uebernimmt einen Geschäftsanteil mit einem Nennbetrag in Höhe von 62478 Euro
              (i. W. sechs zwei vier sieben acht Euro) (Geschäftsanteil Nr. 2),

              Herr Friedolf Unger uebernimmt einen Geschäftsanteil mit einem Nennbetrag in Höhe von 96444 Euro
              (i. W. neun sechs vier vier vier Euro) (Geschäftsanteil Nr. 3).

              Die Einlagen sind in Geld zu erbringen, und zwar sofort in voller Höhe/zu
              50 Prozent sofort, im Übrigen sobald die Gesellschafterversammlung ihre Einforderung beschliesst.

              4. Zum Geschäftsführer der Gesellschaft wird Herr Sigbert Albrecht,geboren am 4.5.1980 , wohnhaft in Reutlingen, bestellt.
              Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des Paragraph 181 des Bürger­lichen Gesetzbuchs befreit.

              5. Die Gesellschaft trägt die mit der Gründung verbundenen Kosten bis zu einem Gesamtbetrag von 300 Euro, höchstens jedoch bis zum Betrag ihres
              Stammkapitals. Darüber hinausgehende Kosten tragen die Gesellschafter im Verhältnis der Nennbeträge ihrer Geschäftsanteile.

              6. Von dieser Urkunde erhält eine Ausfertigung jeder Gesellschafter, beglau­bigte Ablichtungen die Gesellschaft und das Registergericht (in elektroni­
              scher Form) sowie eine einfache Abschrift das Finanzamt – Körperschaft­steuerstelle –.

              7. Die Erschienenen wurden vom Notar Eginald Paulsen insbesondere auf Folgendes hingewiesen:

              Hinweise:
              1) Nicht Zutreffendes streichen. Bei juristischen Personen ist die Anrede Herr/Frau wegzulassen.
              2) Hier sind neben der Bezeichnung des Gesellschafters und den Angaben zur notariellen Identi­tätsfeststellung ggf. der Güterstand und die Zustimmung des Ehegatten sowie die Angaben zu einer etwaigen Vertretung zu vermerken.
              3) Nicht Zutreffendes streichen. Bei der Unternehmergesellschaft muss die zweite Alternative ge­strichen werden.
              4) Nicht Zutreffendes streichen.


              gmbh kaufen risiko kredit finanzierung

              Aktiengesellschaft Sofortgesellschaften

              gmbh gebraucht kaufen gesellschaft


              Top 9 Mustergruendungsprotokoll:

                Unternehmensgründung gesellschaft kaufen kosten Treuhand GmbHmantel gmbh mantel kaufen verlustvortrag

                GmbH Treuhandvertrag

                zwischen

                Erdfried Bender Schuldnerberatungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, (Köln)

                (nachstehend „Treugeber“ genannt)

                und

                Willi Australopithecus Baustellenabsicherungen Gesellschaft mbH, (Solingen)

                (nachstehend „Treuhänder“ genannt)

                1. Vertragsgegenstand

                1.1. Der Treugeber beauftragt hiermit den Treuhänder, in eigenem Namen, aber auf Rechnung und Gefahr des Treugebers die bei der Bank (Bremerhaven), auf dem Konto Nr. 6752988 verbuchten Vermögenswerte (im folgenden kurz: „Treugut“) zu halten und zu verwalten. Der Treuhänder handelt dabei als Beauftragter im Sinne des deutschen Rechts. Er hat das Recht, Stellvertreter zu ernennen und mit schriftlichem Widerruf abzuberufen.

                1.2. Der Treuhänder verwaltet das Treugut nach den Weisungen des Treugebers oder von ihm schriftlich bezeichneter Stellvertreter.

                Der Treuhänder ist berechtigt, die Befolgung von Weisungen abzulehnen, die nach seiner Auffassung mit dem Gesetz in Widerspruch stehen. Liegen keine Weisungen vor, so ist der Treuhänder verpflichtet, solche vom Treugeber oder seinen Stellvertretern einzuholen. Bei Gefahr im Verzug sowie wenn Weisungen nicht zeitgerecht eingeholt werden können oder eintreffen, handelt der Treuhänder selbständig, nach bestem Wissen und Gewissen.

                1.3. Der Treuhänder anerkennt, dass sämtliche auf dem unter Ziff. 1.1. hiervor erwähnten Konto verbuchten Vermögenswerte sowie deren Ertrag vollumfänglich Eigentum des Treugebers sind und wird sie diesem jederzeit auf erste Aufforderung hin zu unbeschwerter Verfügung herausgeben. Vorbehalten bleiben die Rechte des Treuhänders gemäss Art. 401 OR.

                1.4. Den Parteien sind die Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes bekannt. Der Treuhänder bestätigt hiermit, dass er diesen Auftrag im Einklang mit den ent-sprechenden Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes sowie überhaupt mit den übrigen gesetzlichen Bestimmungen ausüben kann.

                2. Haftung

                Das Risiko für die Verwaltung und Erhaltung des Treugutes liegt vollumfänglich beim Treugeber. Der Treugeber verpflichtet sich und seine Rechtsnachfolger, den Treuhänder weder selber zu belangen durch Dritte, über die der Treuhänder die Kontrolle ausübt oder die ihrerseits in einem Dienst- oder anderen rechtlichen Verhältnis zu ihm stehen, haftbar machen zu lassen für die Tätigkeiten in Ausübung dieses Treuhandmandates, sowie allgemein ihn von allen Ansprüchen, die gegen ihn aus der Mandatsausübung geltend gemacht werden können, freizustellen und schad- und klaglos zu halten. Vorbehalten bleibt die Haftung des Treuhänders aufgrund der Sorgfaltpflicht, die ihn gemäss Art. 398 OR als Beauftragten trifft, wobei diese Haftung auf rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt wird (Art. 100 Abs. 1 OR).

                3. Honorar

                Der Treugeber verpflichtet sich, den Treuhänder für die gestützt auf diesen Treuhandvertrag erbrachten Dienstleistungen nach Zeitaufwand zu entschädigen. Als Grundlage dient ein Stundenhonorar von mindestens EUR. 256.–. Ferner wird der Treugeber dem Treuhänder alle Auslagen und Verwendungen ersetzen, die diesem im Zusammenhang mit der Ausübung des Treuhandmandates anfallen. Es gilt als vereinbart, dass das jährliche Honorar mindestens 1,5 % des Bruttobetrags des am Anfang des Kalenderjahres angelegten Vermögens betragen soll.

                4. Geheimhaltung

                Der Treuhänder ist verpflichtet, das Treuhandverhältnis und insbesondere die Identität des Treugebers gegenüber Behörden und Privatpersonen geheimzuhalten. Ausnahmen von der Geheimhaltungspflicht bestehen in denjenigen Fällen, in denen der Treuhänder ohne die Offenlegung des Treuhandverhältnisses sowie der Identität des Treugebers persönliche Nachteile erlitte (z.B. infolge Zurechnung des Treugutes zum steuerbaren Vermögen des Treuhänders) oder in denen er von Gesetzes wegen zur Offenlegung verpflichtet werden kann (wie z.B. in Erfüllung der Bestimmungen des Gesetzes über die Geldwäsche sowie im Zuge eines Strafverfahrens). In solchen Ausnahmefällen ist der Treuhänder ausdrücklich von der Geheimhaltungspflicht befreit soweit die Verhältnisse es erfordern.

                5. Weitere Bestimmungen

                5.1 Abänderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

                5.2. Auf diesen Vertrag ist deutsches Recht anwendbar.

                5.3. Als Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag anerkennen die Parteien die ordentlichen Gerichte am Sitz des Treugebers.

                (Köln, Datum):

                Für Erdfried Bender Schuldnerberatungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung: Für Willi Australopithecus Baustellenabsicherungen Gesellschaft mbH:

                ________________________________ ________________________________


                gmbh kaufen ohne stammkapital gmbh kaufen preis

                gesellschaft kaufen kosten gmbh mantel kaufen österreich


                Top 8 loi:

                  GmbH gmbh kaufen schweiz Treuhand gmbh kaufen welche risiken gesellschaft kaufen gesucht

                  GmbH Treuhandvertrag

                  zwischen

                  Adelgund Lau Reisebusverkehr Gesellschaft mit beschränkter Haftung, (Wolfsburg)

                  (nachstehend „Treugeber“ genannt)

                  und

                  Hiltrun Ulrich Statiken Gesellschaft mit beschränkter Haftung, (Karlsruhe)

                  (nachstehend „Treuhänder“ genannt)

                  1. Vertragsgegenstand

                  1.1. Der Treugeber beauftragt hiermit den Treuhänder, in eigenem Namen, aber auf Rechnung und Gefahr des Treugebers die bei der Bank (Göttingen), auf dem Konto Nr. 1636149 verbuchten Vermögenswerte (im folgenden kurz: „Treugut“) zu halten und zu verwalten. Der Treuhänder handelt dabei als Beauftragter im Sinne des deutschen Rechts. Er hat das Recht, Stellvertreter zu ernennen und mit schriftlichem Widerruf abzuberufen.

                  1.2. Der Treuhänder verwaltet das Treugut nach den Weisungen des Treugebers oder von ihm schriftlich bezeichneter Stellvertreter.

                  Der Treuhänder ist berechtigt, die Befolgung von Weisungen abzulehnen, die nach seiner Auffassung mit dem Gesetz in Widerspruch stehen. Liegen keine Weisungen vor, so ist der Treuhänder verpflichtet, solche vom Treugeber oder seinen Stellvertretern einzuholen. Bei Gefahr im Verzug sowie wenn Weisungen nicht zeitgerecht eingeholt werden können oder eintreffen, handelt der Treuhänder selbständig, nach bestem Wissen und Gewissen.

                  1.3. Der Treuhänder anerkennt, dass sämtliche auf dem unter Ziff. 1.1. hiervor erwähnten Konto verbuchten Vermögenswerte sowie deren Ertrag vollumfänglich Eigentum des Treugebers sind und wird sie diesem jederzeit auf erste Aufforderung hin zu unbeschwerter Verfügung herausgeben. Vorbehalten bleiben die Rechte des Treuhänders gemäss Art. 401 OR.

                  1.4. Den Parteien sind die Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes bekannt. Der Treuhänder bestätigt hiermit, dass er diesen Auftrag im Einklang mit den ent-sprechenden Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes sowie überhaupt mit den übrigen gesetzlichen Bestimmungen ausüben kann.

                  2. Haftung

                  Das Risiko für die Verwaltung und Erhaltung des Treugutes liegt vollumfänglich beim Treugeber. Der Treugeber verpflichtet sich und seine Rechtsnachfolger, den Treuhänder weder selber zu belangen durch Dritte, über die der Treuhänder die Kontrolle ausübt oder die ihrerseits in einem Dienst- oder anderen rechtlichen Verhältnis zu ihm stehen, haftbar machen zu lassen für die Tätigkeiten in Ausübung dieses Treuhandmandates, sowie allgemein ihn von allen Ansprüchen, die gegen ihn aus der Mandatsausübung geltend gemacht werden können, freizustellen und schad- und klaglos zu halten. Vorbehalten bleibt die Haftung des Treuhänders aufgrund der Sorgfaltpflicht, die ihn gemäss Art. 398 OR als Beauftragten trifft, wobei diese Haftung auf rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt wird (Art. 100 Abs. 1 OR).

                  3. Honorar

                  Der Treugeber verpflichtet sich, den Treuhänder für die gestützt auf diesen Treuhandvertrag erbrachten Dienstleistungen nach Zeitaufwand zu entschädigen. Als Grundlage dient ein Stundenhonorar von mindestens EUR. 220.–. Ferner wird der Treugeber dem Treuhänder alle Auslagen und Verwendungen ersetzen, die diesem im Zusammenhang mit der Ausübung des Treuhandmandates anfallen. Es gilt als vereinbart, dass das jährliche Honorar mindestens 1,5 % des Bruttobetrags des am Anfang des Kalenderjahres angelegten Vermögens betragen soll.

                  4. Geheimhaltung

                  Der Treuhänder ist verpflichtet, das Treuhandverhältnis und insbesondere die Identität des Treugebers gegenüber Behörden und Privatpersonen geheimzuhalten. Ausnahmen von der Geheimhaltungspflicht bestehen in denjenigen Fällen, in denen der Treuhänder ohne die Offenlegung des Treuhandverhältnisses sowie der Identität des Treugebers persönliche Nachteile erlitte (z.B. infolge Zurechnung des Treugutes zum steuerbaren Vermögen des Treuhänders) oder in denen er von Gesetzes wegen zur Offenlegung verpflichtet werden kann (wie z.B. in Erfüllung der Bestimmungen des Gesetzes über die Geldwäsche sowie im Zuge eines Strafverfahrens). In solchen Ausnahmefällen ist der Treuhänder ausdrücklich von der Geheimhaltungspflicht befreit soweit die Verhältnisse es erfordern.

                  5. Weitere Bestimmungen

                  5.1 Abänderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

                  5.2. Auf diesen Vertrag ist deutsches Recht anwendbar.

                  5.3. Als Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag anerkennen die Parteien die ordentlichen Gerichte am Sitz des Treugebers.

                  (Wolfsburg, Datum):

                  Für Adelgund Lau Reisebusverkehr Gesellschaft mit beschränkter Haftung: Für Hiltrun Ulrich Statiken Gesellschaft mit beschränkter Haftung:

                  ________________________________ ________________________________


                  auto leasing dispo leasing

                  darlehen finanzierung kredit leasing


                  Top 4 gmbhgeschaeftsfuehrervertrag:

                    kfz leasing gmbh kaufen mit schulden Treuhand schnelle Gründung firmenmantel kaufen

                    GmbH Treuhandvertrag

                    zwischen

                    Kathrein Knoll Häuser GmbH, (Dortmund)

                    (nachstehend „Treugeber“ genannt)

                    und

                    Stephania Duck Matratzen Ges. mit beschränkter Haftung, (Hamm)

                    (nachstehend „Treuhänder“ genannt)

                    1. Vertragsgegenstand

                    1.1. Der Treugeber beauftragt hiermit den Treuhänder, in eigenem Namen, aber auf Rechnung und Gefahr des Treugebers die bei der Bank (Oberhausen), auf dem Konto Nr. 7287794 verbuchten Vermögenswerte (im folgenden kurz: „Treugut“) zu halten und zu verwalten. Der Treuhänder handelt dabei als Beauftragter im Sinne des deutschen Rechts. Er hat das Recht, Stellvertreter zu ernennen und mit schriftlichem Widerruf abzuberufen.

                    1.2. Der Treuhänder verwaltet das Treugut nach den Weisungen des Treugebers oder von ihm schriftlich bezeichneter Stellvertreter.

                    Der Treuhänder ist berechtigt, die Befolgung von Weisungen abzulehnen, die nach seiner Auffassung mit dem Gesetz in Widerspruch stehen. Liegen keine Weisungen vor, so ist der Treuhänder verpflichtet, solche vom Treugeber oder seinen Stellvertretern einzuholen. Bei Gefahr im Verzug sowie wenn Weisungen nicht zeitgerecht eingeholt werden können oder eintreffen, handelt der Treuhänder selbständig, nach bestem Wissen und Gewissen.

                    1.3. Der Treuhänder anerkennt, dass sämtliche auf dem unter Ziff. 1.1. hiervor erwähnten Konto verbuchten Vermögenswerte sowie deren Ertrag vollumfänglich Eigentum des Treugebers sind und wird sie diesem jederzeit auf erste Aufforderung hin zu unbeschwerter Verfügung herausgeben. Vorbehalten bleiben die Rechte des Treuhänders gemäss Art. 401 OR.

                    1.4. Den Parteien sind die Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes bekannt. Der Treuhänder bestätigt hiermit, dass er diesen Auftrag im Einklang mit den ent-sprechenden Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes sowie überhaupt mit den übrigen gesetzlichen Bestimmungen ausüben kann.

                    2. Haftung

                    Das Risiko für die Verwaltung und Erhaltung des Treugutes liegt vollumfänglich beim Treugeber. Der Treugeber verpflichtet sich und seine Rechtsnachfolger, den Treuhänder weder selber zu belangen durch Dritte, über die der Treuhänder die Kontrolle ausübt oder die ihrerseits in einem Dienst- oder anderen rechtlichen Verhältnis zu ihm stehen, haftbar machen zu lassen für die Tätigkeiten in Ausübung dieses Treuhandmandates, sowie allgemein ihn von allen Ansprüchen, die gegen ihn aus der Mandatsausübung geltend gemacht werden können, freizustellen und schad- und klaglos zu halten. Vorbehalten bleibt die Haftung des Treuhänders aufgrund der Sorgfaltpflicht, die ihn gemäss Art. 398 OR als Beauftragten trifft, wobei diese Haftung auf rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt wird (Art. 100 Abs. 1 OR).

                    3. Honorar

                    Der Treugeber verpflichtet sich, den Treuhänder für die gestützt auf diesen Treuhandvertrag erbrachten Dienstleistungen nach Zeitaufwand zu entschädigen. Als Grundlage dient ein Stundenhonorar von mindestens EUR. 117.–. Ferner wird der Treugeber dem Treuhänder alle Auslagen und Verwendungen ersetzen, die diesem im Zusammenhang mit der Ausübung des Treuhandmandates anfallen. Es gilt als vereinbart, dass das jährliche Honorar mindestens 1,5 % des Bruttobetrags des am Anfang des Kalenderjahres angelegten Vermögens betragen soll.

                    4. Geheimhaltung

                    Der Treuhänder ist verpflichtet, das Treuhandverhältnis und insbesondere die Identität des Treugebers gegenüber Behörden und Privatpersonen geheimzuhalten. Ausnahmen von der Geheimhaltungspflicht bestehen in denjenigen Fällen, in denen der Treuhänder ohne die Offenlegung des Treuhandverhältnisses sowie der Identität des Treugebers persönliche Nachteile erlitte (z.B. infolge Zurechnung des Treugutes zum steuerbaren Vermögen des Treuhänders) oder in denen er von Gesetzes wegen zur Offenlegung verpflichtet werden kann (wie z.B. in Erfüllung der Bestimmungen des Gesetzes über die Geldwäsche sowie im Zuge eines Strafverfahrens). In solchen Ausnahmefällen ist der Treuhänder ausdrücklich von der Geheimhaltungspflicht befreit soweit die Verhältnisse es erfordern.

                    5. Weitere Bestimmungen

                    5.1 Abänderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

                    5.2. Auf diesen Vertrag ist deutsches Recht anwendbar.

                    5.3. Als Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag anerkennen die Parteien die ordentlichen Gerichte am Sitz des Treugebers.

                    (Dortmund, Datum):

                    Für Kathrein Knoll Häuser GmbH: Für Stephania Duck Matratzen Ges. mit beschränkter Haftung:

                    ________________________________ ________________________________


                    Anteilskauf GmbH kaufen

                    gmbh kaufen preis Vorrats GmbH

                    gmbh ug kaufen gmbh kaufen was beachten


                    Top 9 MusterSatzung: