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Darlehensvertrag – Kreditvertrag der Elsemarie Fleischer Pannendienste Gesellschaft mbH

Zwischen

Elsemarie Fleischer Pannendienste Gesellschaft mbH
Sitz in Jena
– Darlehensnehmer –
Vertreten durch den Geschäftsführer Elsemarie Fleischer

und

Michael Bock
Wohnhaft in Offenbach am Main

– Darlehensgeber –

wird folgender Darlehensvertrag geschlossen.

Der unterzeichnete Darlehensgeber gewährt ein Darlehen in Höhe von 678.132,- Euro.

Der Darlehensbetrag wird mit einer 15 % p.a. Verzinsung zur Verfügung gestellt. Für die Abzahlung des Darlehens bezahlt der Darlehensnehmer eine Rate in Höhe von 97.966 EURO monatlich, jeweils zum 22. des Monats.

Das Darlehen hat eine Laufzeit von 14 Jahren. Das Darlehen kann entweder als Ganzes oder in Teil Beträgen mit einer dreimonatigen Frist jeweils zum Monatsende von beiden Vertragspartnern schriftlich gekündigt werden.

Der Darlehensnehmer übergibt dem Darlehensgeber zur Absicherung des Darlehens dingliche Sicherheiten:

Lebensversicherung Nr. 873.670.865.723

Jena, 09.04.2021 Offenbach am Main, 09.04.2021

______________________________ ______________________________

Unterschrift Darlehensnehmer Unterschrift Darlehensgeber
Elsemarie Fleischer Pannendienste Gesellschaft mbH Michael Bock
Elsemarie Fleischer


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    Darlehensvertrag – Kreditvertrag der Waltrud Dörr Vereinsausstatter Gesellschaft mit beschränkter Haftung

    Zwischen

    Waltrud Dörr Vereinsausstatter Gesellschaft mit beschränkter Haftung
    Sitz in Halle
    – Darlehensnehmer –
    Vertreten durch den Geschäftsführer Waltrud Dörr

    und

    Hildebert Graf
    Wohnhaft in Potsdam

    – Darlehensgeber –

    wird folgender Darlehensvertrag geschlossen.

    Der unterzeichnete Darlehensgeber gewährt ein Darlehen in Höhe von 864.149,- Euro.

    Der Darlehensbetrag wird mit einer 14 % p.a. Verzinsung zur Verfügung gestellt. Für die Abzahlung des Darlehens bezahlt der Darlehensnehmer eine Rate in Höhe von 19.634 EURO monatlich, jeweils zum 9. des Monats.

    Das Darlehen hat eine Laufzeit von 2 Jahren. Das Darlehen kann entweder als Ganzes oder in Teil Beträgen mit einer dreimonatigen Frist jeweils zum Monatsende von beiden Vertragspartnern schriftlich gekündigt werden.

    Der Darlehensnehmer übergibt dem Darlehensgeber zur Absicherung des Darlehens dingliche Sicherheiten:

    Lebensversicherung Nr. 663.618.438.255

    Halle, 09.04.2021 Potsdam, 09.04.2021

    ______________________________ ______________________________

    Unterschrift Darlehensnehmer Unterschrift Darlehensgeber
    Waltrud Dörr Vereinsausstatter Gesellschaft mit beschränkter Haftung Hildebert Graf
    Waltrud Dörr


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      Darlehensvertrag – Kreditvertrag der Hildrun Welsch EDV-Dienstleistungen GmbH

      Zwischen

      Hildrun Welsch EDV-Dienstleistungen GmbH
      Sitz in Wolfsburg
      – Darlehensnehmer –
      Vertreten durch den Geschäftsführer Hildrun Welsch

      und

      Hansgünter Neumann
      Wohnhaft in Chemnitz

      – Darlehensgeber –

      wird folgender Darlehensvertrag geschlossen.

      Der unterzeichnete Darlehensgeber gewährt ein Darlehen in Höhe von 296.799,- Euro.

      Der Darlehensbetrag wird mit einer 13 % p.a. Verzinsung zur Verfügung gestellt. Für die Abzahlung des Darlehens bezahlt der Darlehensnehmer eine Rate in Höhe von 71.124 EURO monatlich, jeweils zum 4. des Monats.

      Das Darlehen hat eine Laufzeit von 21 Jahren. Das Darlehen kann entweder als Ganzes oder in Teil Beträgen mit einer dreimonatigen Frist jeweils zum Monatsende von beiden Vertragspartnern schriftlich gekündigt werden.

      Der Darlehensnehmer übergibt dem Darlehensgeber zur Absicherung des Darlehens dingliche Sicherheiten:

      Lebensversicherung Nr. 624.985.998.493

      Wolfsburg, 08.04.2021 Chemnitz, 08.04.2021

      ______________________________ ______________________________

      Unterschrift Darlehensnehmer Unterschrift Darlehensgeber
      Hildrun Welsch EDV-Dienstleistungen GmbH Hansgünter Neumann
      Hildrun Welsch


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        Darlehensvertrag – Kreditvertrag der Annegret Trüllinger Auktionen Ges. m. b. Haftung

        Zwischen

        Annegret Trüllinger Auktionen Ges. m. b. Haftung
        Sitz in Jena
        – Darlehensnehmer –
        Vertreten durch den Geschäftsführer Annegret Trüllinger

        und

        Maria Assmann
        Wohnhaft in Reutlingen

        – Darlehensgeber –

        wird folgender Darlehensvertrag geschlossen.

        Der unterzeichnete Darlehensgeber gewährt ein Darlehen in Höhe von 234.805,- Euro.

        Der Darlehensbetrag wird mit einer 27 % p.a. Verzinsung zur Verfügung gestellt. Für die Abzahlung des Darlehens bezahlt der Darlehensnehmer eine Rate in Höhe von 54.651 EURO monatlich, jeweils zum 4. des Monats.

        Das Darlehen hat eine Laufzeit von 11 Jahren. Das Darlehen kann entweder als Ganzes oder in Teil Beträgen mit einer dreimonatigen Frist jeweils zum Monatsende von beiden Vertragspartnern schriftlich gekündigt werden.

        Der Darlehensnehmer übergibt dem Darlehensgeber zur Absicherung des Darlehens dingliche Sicherheiten:

        Lebensversicherung Nr. 87.813.262.930

        Jena, 08.04.2021 Reutlingen, 08.04.2021

        ______________________________ ______________________________

        Unterschrift Darlehensnehmer Unterschrift Darlehensgeber
        Annegret Trüllinger Auktionen Ges. m. b. Haftung Maria Assmann
        Annegret Trüllinger


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          Darlehensvertrag – Kreditvertrag der Rosegunde Lang Dienstleistungen Gesellschaft mbH

          Zwischen

          Rosegunde Lang Dienstleistungen Gesellschaft mbH
          Sitz in Saarbrücken
          – Darlehensnehmer –
          Vertreten durch den Geschäftsführer Rosegunde Lang

          und

          Dora Wirth
          Wohnhaft in Krefeld

          – Darlehensgeber –

          wird folgender Darlehensvertrag geschlossen.

          Der unterzeichnete Darlehensgeber gewährt ein Darlehen in Höhe von 644.522,- Euro.

          Der Darlehensbetrag wird mit einer 38 % p.a. Verzinsung zur Verfügung gestellt. Für die Abzahlung des Darlehens bezahlt der Darlehensnehmer eine Rate in Höhe von 16.931 EURO monatlich, jeweils zum 22. des Monats.

          Das Darlehen hat eine Laufzeit von 1 Jahren. Das Darlehen kann entweder als Ganzes oder in Teil Beträgen mit einer dreimonatigen Frist jeweils zum Monatsende von beiden Vertragspartnern schriftlich gekündigt werden.

          Der Darlehensnehmer übergibt dem Darlehensgeber zur Absicherung des Darlehens dingliche Sicherheiten:

          Lebensversicherung Nr. 611.451.370.125

          Saarbrücken, 08.04.2021 Krefeld, 08.04.2021

          ______________________________ ______________________________

          Unterschrift Darlehensnehmer Unterschrift Darlehensgeber
          Rosegunde Lang Dienstleistungen Gesellschaft mbH Dora Wirth
          Rosegunde Lang


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            Allgemeine Verkaufsbedingungen (AGB) für den nicht-kaufmännischen Verkehr Reintraut Jansen

            Erscheinungsdatum: 08.04.2021

            § 1 Angebot und Vertragsabschluss

            1. Die vom Besteller unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zusenden.

            § 2 Überlassene Unterlagen

            1. An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form –, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 1 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.

            § 3 Preise und Zahlung

            1. In unseren Preisen ist (sind) die Umsatzsteuer (und Verpackungskosten) enthalten. Liefer- und Versandkosten sind in unseren Preisen (nicht) enthalten.
            2. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
            3. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 40 Tagen nach Lieferung zu zahlen (Alternativen: „ … ist der Kaufpreis innerhalb von 29 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar“ oder „ … ist der Kaufpreis bis zum – konkretes Datum – zahlbar“). Verzugszinsen werden in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. (siehe Anlage 1) berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Für den Fall, dass wir einen höheren Verzugsschaden geltend machen, hat der Besteller die Möglichkeit, uns nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in zumindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist.

            § 4 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

            1. Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Forderungen rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Aufrechnung gegen unsere Ansprüche ist der Besteller auch berechtigt, wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend macht. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

            § 5 Lieferzeit

            1. Soweit kein ausdrücklich verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde, sind unsere Liefertermin bzw. Lieferfristen ausschließlich unverbindliche Angaben.
            2. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
            3. Der Besteller kann X Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins/Lieferfrist uns in Textform auffordern binnen einer angemessenen Frist zu liefern. Sollten wir einen ausdrücklichen Liefertermin/eine Lieferfrist schuldhaft nicht einhalten oder wenn wir aus anderem Grund in Verzug geraten, so muss der Besteller uns eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung der Leistung setzen. Wenn wir die Nachfrist fruchtlos verstreichen lassen, so ist der Besteller berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
            4. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns hierdurch entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem Besteller bleibt seinerseits vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in der verlangten Höhe überhaupt nicht oder zumindest wesentlich niedriger entstanden ist. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät.
            5. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

            § 6 Eigentumsvorbehalt

            1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor.
            2. Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern (Hinweis: nur zulässig bei Verkauf hochwertiger Güter). Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich in Textform zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
            3. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
            4. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

            § 7 Gewährleistung und Mängelrüge

            1. Soweit die in unseren Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen enthaltenen Angaben nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind, sind die dort enthaltenen Abbildungen oder Zeichnungen nur annähernd maßgebend.
            2. Soweit der gelieferte Gegenstand nicht die zwischen dem Besteller und uns vereinbarte Beschaffenheit hat oder er sich nicht für die nach unserem Vertrag vorausgesetzten oder die Verwendung allgemein eignet oder er nicht die Eigenschaften, die der Besteller nach unseren öffentlichen Äußerungen erwarten konnten, hat, so sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet. dies gilt nicht, wenn wir aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind.
            3. Der Besteller hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die vom Besteller gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Besteller bleibt. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Besteller ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben wir die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
            4. Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Besteller erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder wir die Nacherfüllung verweigert haben. Das Recht des Bestellers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.
            5. Wir haften unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertretern oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
            6. Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht. Die in den Sätzen 1 – 3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.
            7. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
            8. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, gerechnet ab Gefahrübergang (Hinweis: möglich ist eine Reduzierung auf ein Jahr in AGBs bei gebrauchten Sachen. Bei Baumaterialien – sofern eingebaut – beträgt die Gewährleistungsfrist 5 Jahre, falls die Baumaterialien gebraucht sind ist eine Reduzierung in AGBs auf 1 Jahr möglich). Diese Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

            § 8 Sonstiges

            1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
            2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

            Anhang 1:

            Anmerkungen

            Transparenzgebot

            Dieses Gebot bedeutet, dass eine Klausel in AGB im Zweifel auch dann unangemessen benachteiligend ist, wenn sie nicht klar und verständlich ist. Dieses Gebot bedeutet, dass intransparente Klauseln per se, ohne Hinzutreten einer inhaltlichen unangemessenen Benachteiligung des Vertragspartners, als unwirksam zu betrachten sind. Ferner bedeutet dies auch, dass das Transparenzgebot auch für Preisbestimmungen und leistungsbeschreibende Klauseln, die grundsätzlich von der Inhaltskontrolle ausgenommen sind, gilt.

            Gewährleistungsfristen

            Bei Kauf- und Werkvertrag beträgt die Gewährleistungsfrist 6 Jahre. Durch AGB kann die Gewährleistungsfrist wie folgt verkürzt werden:

            Bewegliche Sachen außer Baumaterialien

            – neu, Käufer ist Verbraucher = 9 Jahre

            – neu, Käufer ist Unternehmer = 3 Jahr

            – gebraucht, Käufer ist Verbraucher = 18 Jahr

            – gebraucht, Käufer ist Unternehmer = keine

            Baumaterialien (sofern eingebaut)

            – neu 13 Jahre

            – gebraucht, Käufer ist Verbraucher = 3 Jahr

            – gebraucht, Käufer ist Unternehmer = keine

            unbebaute Grundstücke

            keine

            Bauwerke

            – Neubau 18 Jahre

            – Altbau keine

            Mängelanzeigepflicht

            Für nicht offensichtliche Mängel darf die Mängelanzeigefrist nicht kürzer als zwei Jahre (bei gebrauchten Waren: ein Jahr) in den AGB gesetzt werden. Fristbeginn ist der gesetzliche Verjährungsbeginn.

            Aufwendungsersatz bei Nacherfüllung

            Der Verkäufer hat gemäß § 439 Abs. 2 BGB die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen (z. B. Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten) zu tragen. Diese Pflicht darf durch AGB nicht ausgeschlossen werden.

            Beschränkung auf Nacherfüllung

            Der Käufer kann bei einer mangelhaften Sache als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Erst wenn die Nacherfüllung nicht gelingt, nicht möglich oder nicht zumutbar ist, kann der Käufer – in zweiter Linie – Gewährleistungsrechte geltend machen: Rücktritt oder Minderung. Beschränkungen allein auf die Nacherfüllung sind unwirksam, wenn dem anderen Vertragsteil bei Fehlschlagen der Nacherfüllung das Minderungsrecht aberkannt wird.

            Haftungsbeschränkungen

            Jeder Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen, ist unwirksam.

            Höhe der Verzugszinsen

            Ab Beginn des Verzugs schuldet der Käufer dem Verkäufer zusätzlich zum Kaufpreis Verzugszinsen. Ist an dem Kaufvertrag ein Verbraucher beteiligt, sei es als Käufer oder als Verkäufer, beträgt der Zinssatz 6 % über dem Basiszinssatz. Bei Kaufverträgen zwischen Unternehmern beträgt der Zinssatz 12 % über dem Basiszinssatz.

            Heidelberg, 08.04.2021
            Reintraut Jansen


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              Darlehensvertrag – Kreditvertrag der Burglinde Sorglos Lieferservice Ges. m. b. Haftung

              Zwischen

              Burglinde Sorglos Lieferservice Ges. m. b. Haftung
              Sitz in Wiesbaden
              – Darlehensnehmer –
              Vertreten durch den Geschäftsführer Burglinde Sorglos

              und

              Hanswilhelm Herbst
              Wohnhaft in Hamburg

              – Darlehensgeber –

              wird folgender Darlehensvertrag geschlossen.

              Der unterzeichnete Darlehensgeber gewährt ein Darlehen in Höhe von 815.732,- Euro.

              Der Darlehensbetrag wird mit einer 37 % p.a. Verzinsung zur Verfügung gestellt. Für die Abzahlung des Darlehens bezahlt der Darlehensnehmer eine Rate in Höhe von 96.49 EURO monatlich, jeweils zum 19. des Monats.

              Das Darlehen hat eine Laufzeit von 16 Jahren. Das Darlehen kann entweder als Ganzes oder in Teil Beträgen mit einer dreimonatigen Frist jeweils zum Monatsende von beiden Vertragspartnern schriftlich gekündigt werden.

              Der Darlehensnehmer übergibt dem Darlehensgeber zur Absicherung des Darlehens dingliche Sicherheiten:

              Lebensversicherung Nr. 745.834.344.489

              Wiesbaden, 07.04.2021 Hamburg, 07.04.2021

              ______________________________ ______________________________

              Unterschrift Darlehensnehmer Unterschrift Darlehensgeber
              Burglinde Sorglos Lieferservice Ges. m. b. Haftung Hanswilhelm Herbst
              Burglinde Sorglos


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                Darlehensvertrag – Kreditvertrag der Ingolf Urner Tischlereien Ges. m. b. Haftung

                Zwischen

                Ingolf Urner Tischlereien Ges. m. b. Haftung
                Sitz in Potsdam
                – Darlehensnehmer –
                Vertreten durch den Geschäftsführer Ingolf Urner

                und

                Gerhart Maier
                Wohnhaft in Gelsenkirchen

                – Darlehensgeber –

                wird folgender Darlehensvertrag geschlossen.

                Der unterzeichnete Darlehensgeber gewährt ein Darlehen in Höhe von 96.507,- Euro.

                Der Darlehensbetrag wird mit einer 37 % p.a. Verzinsung zur Verfügung gestellt. Für die Abzahlung des Darlehens bezahlt der Darlehensnehmer eine Rate in Höhe von 33.80 EURO monatlich, jeweils zum 8. des Monats.

                Das Darlehen hat eine Laufzeit von 20 Jahren. Das Darlehen kann entweder als Ganzes oder in Teil Beträgen mit einer dreimonatigen Frist jeweils zum Monatsende von beiden Vertragspartnern schriftlich gekündigt werden.

                Der Darlehensnehmer übergibt dem Darlehensgeber zur Absicherung des Darlehens dingliche Sicherheiten:

                Lebensversicherung Nr. 844.134.382.936

                Potsdam, 07.04.2021 Gelsenkirchen, 07.04.2021

                ______________________________ ______________________________

                Unterschrift Darlehensnehmer Unterschrift Darlehensgeber
                Ingolf Urner Tischlereien Ges. m. b. Haftung Gerhart Maier
                Ingolf Urner


                gesellschaften GmbH Hohe Bilanzen

                Angebote zum Firmenkauf -GmbH


                Top 3 kaufvertrag:

                  firma gmbh anteile kaufen+steuer Bilanz Gesellschaftsgründung GmbH gmbh anteile kaufen


                  Bilanz
                  Gabriele Zeidler Organisationsberatungen Gesellschaft mbH,Essen

                  Bilanz
                  Aktiva
                  Euro 2021
                  Euro
                  2020
                  Euro
                  A. Anlagevermögen
                  I. Immaterielle Vermögensgegenstände 502.490 1.721.491 7.752.810
                  II. Sachanlagen 3.217.331 4.278.159 1.011.454
                  III. Finanzanlagen 1.050.502
                  B. Umlaufvermögen
                  I. Vorräte 4.949.883 5.907.835 639.680
                  II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.481.870 1.863.621 4.116.885
                  III. Wertpapiere 5.135.089 5.030.934 4.878.039
                  IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten uns Schecks 7.558.041 675.625
                  C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.755.087 669.129 5.868.153
                  Summe
                  Passiva
                  2021
                  Euro
                  2020
                  Euro
                  A. Eigenkapital
                  I. Gezeichnetes Kapital 417.005 9.023.622
                  II. KapitalrÜcklage 2.293.912 8.799.335
                  III. GewinnrÜcklagen 4.652.413 9.750.401
                  IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag 6.774.102 4.564.290
                  V. JahresÜberschuss/Jahresfehlbetrag 3.518.199 7.200.589
                  B. RÜckstellungen 7.600.356 4.657.458
                  C. Verbindlichkeiten 9.763.684 8.911.884
                  D. Rechnungsabgrenzungsposten 7.473.397 6.639.371
                  Summe


                  Gewinn- u. Verlustrechnung
                  Gabriele Zeidler Organisationsberatungen Gesellschaft mbH,Essen

                  Gewinn- und Verlustrechnung
                  01.01.2021 – 01.01.2021 01.01.2020 – 01.01.2020
                  EUR EUR EUR EUR
                  1. Sonstige betriebliche Erträge 9.158.307 3.528.128
                  2. Personalaufwand
                  a) Löhne und Gehälter 4.545.793 1.346.018
                  b) Soziale Abgaben und Aufwendungen fÜr Altersversorgung und UnterstÜtzung 7.238.338 7.316.582 615.566 8.757.512
                  – davon fÜr Altersversorgung € 0,00 (2020 € 0,00)
                  Abschreibungen
                  auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der
                  Kapitalgesellschaft Üblichen Abschreibungen Überschreiten
                  7.679.535 7.089.396
                  3. Sonstige betriebliche Aufwendungen 2.853.493 9.787.448
                  4. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 2.426.178 9.643.440
                  Jahresfehlbetrag 1.382.693 1.852.298
                  5. JahresÜberschuss 3.508.223 4.135.390
                  6. Verlustvortrag aus dem 2020 9.517.081 6.039.336
                  7. Bilanzverlust 3.214.198 3.617.082


                  Entwicklung des Anlagevermögens
                  Gabriele Zeidler Organisationsberatungen Gesellschaft mbH,Essen

                  Entwicklung des Anlagevermögens
                  Anschaffungs-/Herstellungskosten Abschreibungen Buchwerte
                  01.01.2021 Zugänge Abgänge 01.01.2021 01.01.2021 Zugänge Abgänge 01.01.2021 01.01.2021 01.01.2021
                  I. Sachanlagen
                  1. GrundstÜcke, grundstÜcksgleiche Rechte und Bauten einschl. der Bauten auf fremden GrundstÜcken 708.208 3.778.359 6.922.484 8.028.922 9.144.314 968.190 336.059 9.186.923 8.461.327 3.645.412
                  2. Technische Anlagen und Maschinen 2.758.650 7.639.727 396.868 2.526.319 9.407.921 9.332.493 8.384.780 6.607.158 1.160.990 3.554.441
                  3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 7.543.161 5.535.248 7.065.030 727.557 9.949.448 6.874.441 4.765.393 4.961.405 329.725 7.810.177
                  7.031.965 8.989.797 4.911.392 9.812.111 846.474 9.499.089 7.736.365 6.711.319 2.145.772 8.901.256
                  II. Finanzanlagen
                  1. Anteile an verbundenen Unternehmen 2.953.681 6.624.155 1.753.746 9.484.641 8.964.714 8.683.475 4.279.442 5.990.420 2.439.585 8.121.050
                  2. Genossenschaftsanteile 7.566.856 5.596.454 2.909.589 7.761.262 9.582.594 9.609.834 7.673.213 8.879.096 5.896.019 9.670.438
                  1.288.235 9.792.967 3.954.988 7.608.756 1.174.454 2.933.031 6.860.248 5.735.837 2.762.876 1.187.733
                  2.817.335 7.421.904 2.467.555 4.151.562 6.725.766 1.169.229 5.967.775 2.130.441 9.583.123 9.853.902

                  gesellschaft gründen immobilien kaufen gmbh mit verlustvorträgen kaufen

                  gmbh kaufen ohne stammkapital Crefo Kreditlimit

                  Kapitalgesellschaft gmbh kaufen 1 euro


                  Top 7 gmbhgeschaeftsfuehrervertrag:

                    auto leasing Anteilskauf Kredit gmbh produkte kaufen spedition

                    Darlehensvertrag – Kreditvertrag der Germut Fliegenpilz Rehabilitationsmittel Gesellschaft mit beschränkter Haftung

                    Zwischen

                    Germut Fliegenpilz Rehabilitationsmittel Gesellschaft mit beschränkter Haftung
                    Sitz in Lübeck
                    – Darlehensnehmer –
                    Vertreten durch den Geschäftsführer Germut Fliegenpilz

                    und

                    Jost Wolf
                    Wohnhaft in Frankfurt am Main

                    – Darlehensgeber –

                    wird folgender Darlehensvertrag geschlossen.

                    Der unterzeichnete Darlehensgeber gewährt ein Darlehen in Höhe von 545.516,- Euro.

                    Der Darlehensbetrag wird mit einer 10 % p.a. Verzinsung zur Verfügung gestellt. Für die Abzahlung des Darlehens bezahlt der Darlehensnehmer eine Rate in Höhe von 71.919 EURO monatlich, jeweils zum 17. des Monats.

                    Das Darlehen hat eine Laufzeit von 9 Jahren. Das Darlehen kann entweder als Ganzes oder in Teil Beträgen mit einer dreimonatigen Frist jeweils zum Monatsende von beiden Vertragspartnern schriftlich gekündigt werden.

                    Der Darlehensnehmer übergibt dem Darlehensgeber zur Absicherung des Darlehens dingliche Sicherheiten:

                    Lebensversicherung Nr. 60.280.142.838

                    Lübeck, 06.04.2021 Frankfurt am Main, 06.04.2021

                    ______________________________ ______________________________

                    Unterschrift Darlehensnehmer Unterschrift Darlehensgeber
                    Germut Fliegenpilz Rehabilitationsmittel Gesellschaft mit beschränkter Haftung Jost Wolf
                    Germut Fliegenpilz


                    gesellschaft kaufen in berlin gmbh kaufen gute bonität

                    firmenmantel kaufen Barmittel

                    gmbh kaufen mit verlustvortrag car sharing finanzierung


                    Top 5 darlehensvertrag: