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Aufhebungsvertrag des Arbeitsverhältnisses mit Gislind John

Zwischen

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Heidelberg
vertreten durch die Geschäftsleitung Tatjana Bierbauch und Eli Adlerauge

– nachfolgend ‚Arbeitgeber‘ genannt –

und

Herrn/Frau

Gislind John

Wohnhaft Remscheid

– nachfolgend ‚Arbeitnehmer‘ genannt –

wird folgender Aufhebungsvertrag geschlossen:

§ 1 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Das zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer bestehende Arbeitsverhältnis wird zum 11.04.2021 im gegenseitigen Einvernehmen beendet. Bei dieser Frist wurde die vereinbarte Kündigungsfrist eingehalten.

§ 2 Arbeitsfreistellung

Der Arbeitnehmer erhält das regelmäßige monatliche Entgelt in Höhe von 10.354,- Euro € bis zum 11.04.2021 weitergezahlt.

Der Arbeitnehmer wird bis zum Vertragsende unter Fortzahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung unwiderruflich von seinen vertraglichen Verpflichtungen freigestellt. Die Freistellung erfolgt zunächst unter Anrechnung der noch zustehenden Resturlaubsansprüche sowie sonstiger eventueller Freistellungsansprüche. Im Anschluss an diese Anrechnungszeiträume ist anderweitiger Verdienst nach § 615 S. 2 BGBanzurechnen. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, anderweitig erzielten Verdienst dem Arbeitgeber unaufgefordert mitzuteilen.

§ 3 Urlaub

Der dem Arbeitnehmer bis zu Beendigung des Arbeitsverhältnisses zustehende Resturlaub wird während der Arbeitsfreistellung gewährt.

§ 4 Abfindung

Der Arbeitgeber verpflichtet sich, an den Arbeitnehmer eine Abfindung in Höhe von 1.468,- Euro € brutto zu zahlen.

Die Abfindung ist mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig.

§ 5 Wettbewerbsvereinbarung

Von diesem Vertrag bleibt die Wettbewerbsvereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer vom unberührt.

§ 6 Zeugnis, Arbeitspapiere

Der Arbeitnehmer erhält bis spätestens 11.04.2021 ein wohlwollendes qualifiziertes Zeugnis.

Der Arbeitgeber händigt dem Arbeitnehmer zum Beendigungstermin die Arbeitspapiere aus.

§ 7 Sonstige Vereinbarungen

__________________________________________

__________________________________________

§ 8 Meldepflicht

Zur Aufrechterhaltung ungekürzter Ansprüche auf Arbeitslosengeld ist der Arbeitnehmer verpflichtet, sich unverzüglich nach Abschluss dieses Aufhebungsvertrages persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden. Weiterhin ist er verpflichtet, aktiv nach einer Beschäftigung zu suchen.

§ 9 Ausgleich aller Ansprüche

Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sind sich darüber einig, dass mit der Erfüllung dieses Vertrages keine Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gegen die andere Partei mehr bestehen.

Davon unberührt bleiben

__________________________________________

__________________________________________

Heidelberg, 11.04.2021

________________________ ________________________
Unterschrift Arbeitgeber Unterschrift Arbeitnehmer
Tatjana Bierbauch und Eli Adlerauge Gislind John


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    Ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit Babett Smit

    Herrn/Frau
    Babett Smit
    Gelsenkirchen

    Gelsenkirchen, 11.04.2021

    Ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses

    Sehr geehrte(r) Frau/Herr Babett Smit

    hiermit kündige wir das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis fristgerecht

    zum 23.8.2035 hilfsweise zum nächst zulässigen Termin.

    Bis zum Ablauf der Kündigungsfrist stehen Ihnen noch 70 Urlaubstage zu. Diesen Urlaub erteilen wir Ihnen in der Kündigungsfrist.

    Bis zum Ablauf der Kündigungsfrist werden Sie unter Fortzahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung unwiderruflich von der Arbeitsleistung freigestellt. Die Freistellung erfolgt unter Anrechnung der noch zustehenden Resturlaubsansprüche sowie sonstiger eventueller Freistellungsansprüche.

    Der Betriebsrat ist vor Ausspruch dieser Kündigung angehört worden. Er hat der Kündigung zugestimmt.

    Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie verpflichtet sind, selbst aktiv nach einer anderen Beschäftigung zu suchen und sich spätestens drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden.
    Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses weniger als drei Monate, haben sie sich innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu melden.
    Zur Wahrung der Frist reicht eine Anzeige unter Angabe der persönlichen Daten und des Beendigungszeitpunktes aus, wenn die persönliche Meldung nach terminlicher Vereinbarung nachgeholt wird.
    Ein Verstoß gegen diese Pflichten kann zum Eintritt einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen.

    Mit freundlichen Grüßen

    ……………………………………………………………
    Unterschrift Annedore Kunert Antriebstechnik Gesellschaft mbH
    vertreten durch den Geschäftsführer: Annedore Kunert

    Empfangsbestätigung

    Ich habe die Kündigung erhalten am: 11.04.2021

    ……………………………………………………………
    Unterschrift Babett Smit


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      Darlehensvertrag – Kreditvertrag der Paula Schulz Wirtschaftsberatungen Ges. mit beschränkter Haftung

      Zwischen

      Paula Schulz Wirtschaftsberatungen Ges. mit beschränkter Haftung
      Sitz in Herne
      – Darlehensnehmer –
      Vertreten durch den Geschäftsführer Paula Schulz

      und

      Annkathrin Lotz
      Wohnhaft in Heidelberg

      – Darlehensgeber –

      wird folgender Darlehensvertrag geschlossen.

      Der unterzeichnete Darlehensgeber gewährt ein Darlehen in Höhe von 227.749,- Euro.

      Der Darlehensbetrag wird mit einer 23 % p.a. Verzinsung zur Verfügung gestellt. Für die Abzahlung des Darlehens bezahlt der Darlehensnehmer eine Rate in Höhe von 33.409 EURO monatlich, jeweils zum 14. des Monats.

      Das Darlehen hat eine Laufzeit von 18 Jahren. Das Darlehen kann entweder als Ganzes oder in Teil Beträgen mit einer dreimonatigen Frist jeweils zum Monatsende von beiden Vertragspartnern schriftlich gekündigt werden.

      Der Darlehensnehmer übergibt dem Darlehensgeber zur Absicherung des Darlehens dingliche Sicherheiten:

      Lebensversicherung Nr. 375.294.917.905

      Herne, 11.04.2021 Heidelberg, 11.04.2021

      ______________________________ ______________________________

      Unterschrift Darlehensnehmer Unterschrift Darlehensgeber
      Paula Schulz Wirtschaftsberatungen Ges. mit beschränkter Haftung Annkathrin Lotz
      Paula Schulz


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        Darlehensvertrag – Kreditvertrag der Wennemar Höhn Wirtschaftsauskunfteien Gesellschaft mbH

        Zwischen

        Wennemar Höhn Wirtschaftsauskunfteien Gesellschaft mbH
        Sitz in Lübeck
        – Darlehensnehmer –
        Vertreten durch den Geschäftsführer Wennemar Höhn

        und

        Anni Weiland
        Wohnhaft in Offenbach am Main

        – Darlehensgeber –

        wird folgender Darlehensvertrag geschlossen.

        Der unterzeichnete Darlehensgeber gewährt ein Darlehen in Höhe von 791.932,- Euro.

        Der Darlehensbetrag wird mit einer 5 % p.a. Verzinsung zur Verfügung gestellt. Für die Abzahlung des Darlehens bezahlt der Darlehensnehmer eine Rate in Höhe von 18.639 EURO monatlich, jeweils zum 28. des Monats.

        Das Darlehen hat eine Laufzeit von 2 Jahren. Das Darlehen kann entweder als Ganzes oder in Teil Beträgen mit einer dreimonatigen Frist jeweils zum Monatsende von beiden Vertragspartnern schriftlich gekündigt werden.

        Der Darlehensnehmer übergibt dem Darlehensgeber zur Absicherung des Darlehens dingliche Sicherheiten:

        Lebensversicherung Nr. 901.494.944.206

        Lübeck, 11.04.2021 Offenbach am Main, 11.04.2021

        ______________________________ ______________________________

        Unterschrift Darlehensnehmer Unterschrift Darlehensgeber
        Wennemar Höhn Wirtschaftsauskunfteien Gesellschaft mbH Anni Weiland
        Wennemar Höhn


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          Darlehensvertrag – Kreditvertrag der Jolande Dick Cafés Gesellschaft mbH

          Zwischen

          Jolande Dick Cafés Gesellschaft mbH
          Sitz in Magdeburg
          – Darlehensnehmer –
          Vertreten durch den Geschäftsführer Jolande Dick

          und

          Rüdiger Mayer
          Wohnhaft in Heilbronn

          – Darlehensgeber –

          wird folgender Darlehensvertrag geschlossen.

          Der unterzeichnete Darlehensgeber gewährt ein Darlehen in Höhe von 582.556,- Euro.

          Der Darlehensbetrag wird mit einer 22 % p.a. Verzinsung zur Verfügung gestellt. Für die Abzahlung des Darlehens bezahlt der Darlehensnehmer eine Rate in Höhe von 55.688 EURO monatlich, jeweils zum 28. des Monats.

          Das Darlehen hat eine Laufzeit von 9 Jahren. Das Darlehen kann entweder als Ganzes oder in Teil Beträgen mit einer dreimonatigen Frist jeweils zum Monatsende von beiden Vertragspartnern schriftlich gekündigt werden.

          Der Darlehensnehmer übergibt dem Darlehensgeber zur Absicherung des Darlehens dingliche Sicherheiten:

          Lebensversicherung Nr. 50.811.801.388

          Magdeburg, 11.04.2021 Heilbronn, 11.04.2021

          ______________________________ ______________________________

          Unterschrift Darlehensnehmer Unterschrift Darlehensgeber
          Jolande Dick Cafés Gesellschaft mbH Rüdiger Mayer
          Jolande Dick


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            Darlehensvertrag – Kreditvertrag der Helmine Wunderlich Nahrungsergänzungsmittel GmbH

            Zwischen

            Helmine Wunderlich Nahrungsergänzungsmittel GmbH
            Sitz in Bielefeld
            – Darlehensnehmer –
            Vertreten durch den Geschäftsführer Helmine Wunderlich

            und

            Kathrein Sauer
            Wohnhaft in Moers

            – Darlehensgeber –

            wird folgender Darlehensvertrag geschlossen.

            Der unterzeichnete Darlehensgeber gewährt ein Darlehen in Höhe von 230.85,- Euro.

            Der Darlehensbetrag wird mit einer 37 % p.a. Verzinsung zur Verfügung gestellt. Für die Abzahlung des Darlehens bezahlt der Darlehensnehmer eine Rate in Höhe von 52.503 EURO monatlich, jeweils zum 15. des Monats.

            Das Darlehen hat eine Laufzeit von 20 Jahren. Das Darlehen kann entweder als Ganzes oder in Teil Beträgen mit einer dreimonatigen Frist jeweils zum Monatsende von beiden Vertragspartnern schriftlich gekündigt werden.

            Der Darlehensnehmer übergibt dem Darlehensgeber zur Absicherung des Darlehens dingliche Sicherheiten:

            Lebensversicherung Nr. 586.112.345.736

            Bielefeld, 11.04.2021 Moers, 11.04.2021

            ______________________________ ______________________________

            Unterschrift Darlehensnehmer Unterschrift Darlehensgeber
            Helmine Wunderlich Nahrungsergänzungsmittel GmbH Kathrein Sauer
            Helmine Wunderlich


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              Darlehensvertrag – Kreditvertrag der Regina Kellner Solarthermie Gesellschaft mbH

              Zwischen

              Regina Kellner Solarthermie Gesellschaft mbH
              Sitz in Regensburg
              – Darlehensnehmer –
              Vertreten durch den Geschäftsführer Regina Kellner

              und

              Marzel Ernst
              Wohnhaft in München

              – Darlehensgeber –

              wird folgender Darlehensvertrag geschlossen.

              Der unterzeichnete Darlehensgeber gewährt ein Darlehen in Höhe von 651.967,- Euro.

              Der Darlehensbetrag wird mit einer 15 % p.a. Verzinsung zur Verfügung gestellt. Für die Abzahlung des Darlehens bezahlt der Darlehensnehmer eine Rate in Höhe von 8.948 EURO monatlich, jeweils zum 5. des Monats.

              Das Darlehen hat eine Laufzeit von 4 Jahren. Das Darlehen kann entweder als Ganzes oder in Teil Beträgen mit einer dreimonatigen Frist jeweils zum Monatsende von beiden Vertragspartnern schriftlich gekündigt werden.

              Der Darlehensnehmer übergibt dem Darlehensgeber zur Absicherung des Darlehens dingliche Sicherheiten:

              Lebensversicherung Nr. 55.941.889.520

              Regensburg, 10.04.2021 München, 10.04.2021

              ______________________________ ______________________________

              Unterschrift Darlehensnehmer Unterschrift Darlehensgeber
              Regina Kellner Solarthermie Gesellschaft mbH Marzel Ernst
              Regina Kellner


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                GmbH Geschäftsführer – Anstellungsvertrag der Ermenfried Friedrich Steuerberater GmbH

                zwischen

                der Ermenfried Friedrich Steuerberater GmbH

                vertreten durch ihren Gesellschafter Ermenfried Friedrich

                nachfolgend ‚Gesellschaft‘ genannt,

                und

                Herrn / Frau Kurt Reinhold
                aus Würzburg

                nachfolgend ‚Geschäftsführer‘ genannt,

                wird folgender

                A n s t e l l u n g s v e r t r a g

                geschlossen.

                Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 10.04.2021

                ist Herr / Frau Kurt Reinhold
                (mit Wirkung vom 10.04.2021

                zum Geschäftsführer der Gesellschaft bestellt worden.

                Der Geschäftsführer beginnt seine Tätigkeit ab dem 10.04.2021.

                Mit diesem Vertrag werden die Rechtsverhältnisse zwischen der Gesellschaft und dem Geschäftsführer geregelt.

                oder

                Der bisherige mit Herrn / Frau Ermenfried Friedrich bestehende Anstellungsvertrag vom 14.11.2018 wird hiermit einvernehmlich in vollem Umfang beendet und durch den nachfolgenden Anstellungsvertrag ersatzlos ersetzt.

                § 1 Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis

                Der Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich.

                Der Geschäftsführer führt die Geschäfte der Gesellschaft nach Maßgabe der Gesetze, des Gesellschaftsvertrags der GmbH, der jeweilig gültigen Geschäftsordnung und dieses Anstellungsvertrages. Weisungen der Gesellschafterversammlung hat er zu befolgen.

                Die Gesellschaft kann weitere Geschäftsführer bestellen.

                § 2 Zustimmungspflichtige Geschäfte

                Die Befugnis des Geschäftsführers umfasst die Vornahme aller Maßnahmen, die der gewöhnliche Geschäftsbetrieb der Gesellschaft mit sich bringt.

                Für darüber hinaus gehende Maßnahmen bedarf der Geschäftsführer der vorherigen Zustimmung der Gesellschafterversammlung insbesondere in den im Gesellschaftsvertrag geregelten Fällen.

                § 3 Selbstkontrahieren

                Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

                Anmerkung: Nach § 181 BGB sind Insich-Geschäfte grds. unzulässig. Auch der Geschäftsführer kann nicht im Namen der Gesellschaft mit sich selbst ein Rechtsgeschäft abschließen, es sei denn, das Rechtsgeschäft besteht ausschließlich in der Erfüllung einer Verbindlichkeit oder ist rechtlich für die GmbH vorteilhaft. Ist im Gesellschaftervertrag die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB vorgesehen, sollte dies auch in den Anstellungsvertrag aufgenommen werden.

                § 4 Pflichten und Verantwortlichkeit

                Der Geschäftsführer hat die Geschäfte der Gesellschaft mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu führen und die ihm durch Gesetz, Gesellschaftsvertrag und diesen Vertrag obliegenden Pflichten genau und gewissenhaft zu erfüllen.

                Unabhängig davon, ob weitere Geschäftsführer bestellt sind, denen die gleichen Rechte und Pflichten übertragen wurden, obliegt jedem Geschäftsführer die Leitung und Überwachung des gesamten Unternehmens.

                Der Geschäftsführer nimmt die Rechte und Pflichten eines Arbeitgebers im Sinne der arbeits- und sozialrechtlichen bzw. steuerrechtlichen Vorschriften wahr.

                Der Geschäftsführer hat innerhalb der Frist des § 264 Abs. 1 HGB den Jahresabschluss sowie einen Lagebericht (§ 289 HGB) für das abgelaufene Geschäftsjahr aufzustellen und jedem Gesellschafter unverzüglich nach Aufstellung zu übersenden.

                Gleichzeitig mit Übersendung von Jahresabschluss und Geschäftsbericht hat der Geschäftsführer unter Beachtung der Beschlussfrist des § 42a Abs. 2 GmbHG eine Gesellschafterversammlung einzuberufen, in der über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Ergebnisverwendung Beschluss zu fassen ist.

                § 5 Haftung des Geschäftsführers

                Sind in der Satzung der Gesellschaft Haftungsbeschränkungen des – ansonsten unbeschränkt haftenden – Geschäftsführers gegenüber der Gesellschaft vorgesehen, sind folgende Regelungen möglich:

                Die Gesellschaft ist verpflichtet, durch die Gesellschafterversammlung jährlich, spätestens zum Zeitpunkt der Feststellung des Jahresabschlusses, einen Beschluss über die Entlastung des Geschäftsführers für die vorangegangene Tätigkeit zu fassen.

                Die Haftung des Geschäftsführers gegenüber der Gesellschaft ist auf vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten beschränkt.

                Der Geschäftsführer haftet gegenüber der Gesellschaft für alle Schäden nur bis zu einem Höchstbetrag von 263 TEURO

                Der Geschäftsführer haftet gegenüber der Gesellschaft nicht, sofern und soweit er auf ausdrückliche Weisung der Gesellschafter tätig geworden ist.

                Zu Gunsten des Geschäftsführers ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 7015 TEURO abzuschließen und während der Dauer dieses Anstellungsvertrages abgeschlossen zu halten, deren Prämien von der Gesellschaft getragen werden. Die Gesellschaft hat vor Inanspruchnahme des Geschäftsführers die Versicherung in Anspruch zu nehmen.

                § 6 Dienstort und Arbeitszeit

                Der Geschäftsführer hat seine Leistung am Sitz der Gesellschaft zu erbringen.

                Der Geschäftsführer hat – soweit keine sonstigen Vereinbarungen getroffen wurden – seine volle Arbeitskraft und alle seine Fähigkeiten und Kenntnisse in den Dienst der Gesellschaft zu stellen.

                An eine bestimmte Arbeitszeit ist der Geschäftsführer nicht gebunden, dies gilt auch für die Art und den Umfang der Leistungserbringung.

                § 7 Eigengeschäfte und Nebentätigkeit

                Entgeltliche wie unentgeltliche Nebentätigkeiten bedürfen der vorherigen Zustimmung der Gesellschafterversammlung.

                Veröffentlichungen und Vorträge, die die Tätigkeitsbereichen der Gesellschaft betreffen, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Gesellschafterversammlung, es sei denn, sie gehören zum normalen Geschäftsbetrieb bzw. sind notwendig, um die Gesellschaft angemessen zu vertreten.

                Eine erteilte Zustimmung der Gesellschafterversammlung kann unter Beachtung etwaiger vom Geschäftsführer zu beachtender Kündigungsfristen jederzeit widerrufen werden.

                Die Übernahme von Ämtern in Aufsichtsgremien, sowie die Übernahme bzw. Beteiligung in anderen Unternehmen, und Organisationen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Gesellschafterversammlung. Die zur Übernahme eines Amtes erteilte Zustimmung ist jederzeit widerruflich, wobei im Falle eines Widerrufs bestehende Fristvorschriften für die Beendigung des übernommenen Amtes berücksichtigt werden müssen.

                Geschenke oder sonstige Vorteile von Personen oder Firmen, die mit der Gesellschaft in Geschäftsverbindung stehen oder eine solche Verbindung anstreben, darf der Geschäftsführer nur nach vorheriger Zustimmung der Gesellschafterversammlung annehmen.

                § 8 Wettbewerbsverbot

                Während der Dauer dieses Vertrages ist es dem Geschäftsführer untersagt, in selbständiger, unselbständiger oder sonstiger Weise für ein Unternehmen tätig zu werden, welches mit der Gesellschaft in direktem oder indirektem Wettbewerb steht. Weiterhin ist es ihm untersagt, während der Dauer dieses Vertrages ein solches Unternehmen zu errichten, zu erwerben oder sich hieran unmittelbar oder mittelbar zu beteiligen.

                Der Geschäftsführer ist verpflichtet, über alle betrieblichen und geschäftlichen Angelegenheiten der Gesellschaft gegenüber unbefugten Dritten absolutes Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung dieses Vertrages.

                Der Geschäftsführer verpflichtet sich, für die Dauer von 4 Jahren nach Beendigung dieses Vertrages weder in selbständiger, unselbständiger Stellung oder in sonstiger Weise für ein Unternehmen tätig zu werden, welches mit der Gesellschaft in direktem oder indirektem Wettbewerb steht. Weiterhin ist es ihm untersagt, für die Dauer von 7 Jahren nach Beendigung dieses Vertrages ein solches Konkurrenzunternehmen zu errichten, zu erwerben oder sich hieran unmittelbar oder mittelbar zu beteiligen.

                Dieses Wettbewerbsverbot gilt für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.

                Für die Dauer dieses nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes verpflichtet sich die Gesellschaft, dem Geschäftsführer eine Entschädigung in Höhe von 26 % seiner innerhalb der letzten 21 Monate vor seinem Ausscheiden durchschnittlich bezogenen monatlichen Vergütung zu zahlen. Die Zahlung ist jeweils am 1 eines Monats fällig.

                Auf die Entschädigung gemäß Abs. 5 sind diejenigen Einkünfte anzurechnen, die der Geschäftsführer während der Dauer des nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes aus selbständiger, unselbständiger oder sonstiger Erwerbstätigkeit erzielt oder zu erzielen unterlässt. Zu den anzurechnenden Einkünften zählt auch ein ggf. vom Geschäftsführer bezogenes Arbeitslosengeld. Auf Verlangen der Gesellschaft ist der Geschäftsführer verpflichtet, Auskunft über die Höhe seiner Einkünfte zu erteilen.

                Wird dieser Vertrag durch den Eintritt des Geschäftsführers in den Ruhestand beendet, finden die vorstehenden Absätze 3-6 keine Anwendung.

                Die Gesellschaft kann auf die Einhaltung des nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Geschäftsführer verzichten. In diesem Fall endet die Verpflichtung zur Zahlung der Karenzentschädigung mit Ablauf von 7 Monaten nach Abgabe der Erklärung.

                Im Falle einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages steht dem Kündigungsberechtigten das Recht zu, innerhalb 4 Monats/ (Monaten) nach Ausspruch der außerordentlichen Kündigung durch schriftliche Erklärung gegenüber dem anderen Teil das nachvertragliche Wettbewerbsverbot aufzuheben.

                Für jeden Fall des Verstoßes gegen das Wettbewerbsverbot hat der Geschäftsführer der Gesellschaft eine Vertragsstrafe in Höhe des Betrages zu zahlen, der der in den letzten 22 Monaten vor Beendigung des Vertrages durchschnittlich bezogenen monatlichen Vergütung entspricht. Zugleich entfällt für den Monat, in dem die Zuwiderhandlung erfolgt ist, die Zahlung der Entschädigung gemäß Abs. 5.
                Besteht die Zuwiderhandlung in einer fortgesetzten Tätigkeit, ist die Vertragsstrafe für jeden angefangenen Monat verwirkt. Zugleich entfällt für jeden angefangenen Monat die Zahlung der Entschädigung. Weitergehende Ansprüche der Gesellschaft bleiben durch die vorstehende Regelung unberührt.

                § 9 Vergütung

                (bei Festgehalt)

                Der Geschäftsführer erhält für seine Tätigkeit

                a) Eine Vergütung von brutto 526 TEURO pro Jahr, die in zwölf gleichen Raten jeweils zum Ende eines Kalendermonats gezahlt wird.

                b) Darüber hinaus erhält der Geschäftsführer für seine Tätigkeit eine jährliche Tantieme. Diese wird von der Gesellschafterversammlung unter Zugrundelegung des wirtschaftlichen Ergebnisses des letzten Geschäftsjahres nach Feststellung des Jahresabschlusses festgelegt. Bei der Festsetzung werden auch die Leistungen des Geschäftsführers berücksichtigt. Der Mindestbetrag der Tantieme wird auf 112 TEURO festgesetzt.

                c) Eine Weihnachtsgratifikation, zahlbar mit dem Gehalt für den Monat November in Höhe von brutto 11 TEURO.

                d) Ein Urlaubsgeld, zahlbar mit dem Gehalt für den Monat Juni in Höhe von brutto 49 TEURO.

                Hat das Anstellungsverhältnis des Geschäftsführers während des Jahres begonnen, werden die Weihnachtsgratifikation und das Urlaubsgeld zeitanteilig für jeden angefangenen Kalendermonat gewährt.

                Über das bzw. die vereinbarten Entgelt hinaus werden keine sonstigen Bezüge gewährt.

                § 10 Vergütung bei Dienstverhinderung und Tod

                Im Falle der Erkrankung oder sonstiger unverschuldeter Dienstverhinderung hat der Geschäftsführer für die Dauer von 6 Monaten Anspruch auf Fortzahlung seiner vertragsmäßigen Bezüge, längstens jedoch bis zum Endes des Anstellungsvertrags.

                Für eine diesen Zeitraum überschreitende Erkrankung oder sonstige unverschuldete Dienstverhinderung wird dem Geschäftsführer für die Dauer von……. weiteren Monaten von der Gesellschaft ein Zuschuss in Höhe der Differenz zwischen einem von der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung gewährten Krankengeld und dem monatlichen Nettobetrag seines Festgehaltes gewährt.

                Besteht kein Anspruch auf Krankengeld, wird als Krankengeld im Sinne dieses Absatzes der Betrag zugrunde gelegt, den der Geschäftsführer durch eine seinem Einkommen gemäße Versicherung bei der zuständigen Ortskrankenkasse erhalten hätte. Die Lohn- und ggf. anfallende Kirchensteuer auf die Differenzzahlung trägt die Gesellschaft.

                Mit Ablauf des in Abs. 1 bestimmten Fortzahlungszeitraumes wird die dem Geschäftsführer zustehende Tantieme für jeden angefangenen Kalendermonat fortbestehender Dienstverhinderung um je ein Zwölftel gekürzt.

                Der Geschäftsführer tritt im Falle einer Verletzung durch Dritte sämtliche Ansprüche gegen den Verursacher seiner Dienstunfähigkeit bis zur Höhe der nach diesem Vertrag von der Gesellschaft geschuldeten Vergütungsfortzahlung einschließlich darauf entfallender Sozialversicherungsbeiträge ab.

                Verstirbt der Geschäftsführer während der Dauer dieses Anstellungsvertrages, so wird seinem Ehepartner das Festgehalt für die auf den Sterbemonat folgenden 3 Monate fortbezahlt. Ist der Ehepartner zu diesem Zeitpunkt bereits verstorben, so steht dieser Anspruch unterhaltsberechtigten ehelichen Kindern des Geschäftsführers zu.

                § 11 Sonstige Leistungen

                Die Gesellschaft gewährt dem Geschäftsführer für die Dauer dieses Vertrages einen Zuschuss zur Krankenversicherung in Höhe des Arbeitsgeberanteils, wie er bei Krankenversicherungspflicht bestünde, höchstens jedoch in Höhe der Hälfte des Betrages, welchen der Geschäftsführer für seine Krankenversicherung aufzuwenden hat.

                Der Geschäftsführer hat Anspruch auf Erstattung der Aufwendungen, die ihm im Rahmen der Ausübung seiner vertragsgemäßen Tätigkeit entstehen, insbesondere der Reise-, Bewirtungs- und Telefon-/Faxkosten. Übersteigen die aufgewendeten Spesen den nach den steuerlichen Vorschriften zulässigen Pauschalbetrag, so sind Spesen im Einzelnen zu belegen.

                § 12 Urlaub

                Der Geschäftsführer hat Anspruch auf einen Jahresurlaub von 21 Arbeitstagen.

                Der Geschäftsführer hat den Urlaubszeitpunkt und die Urlaubsdauer unter Berücksichtigung seiner Aufgabenstellung und der Belange und Interessen der Gesellschaft zu wählen und mit dem Mitgeschäftsführer bzw. dem Mehrheitsgesellschafter zu vereinbaren.

                Kann der Geschäftsführer den Urlaub im Kalenderjahr aus geschäftlichen oder in seiner Person liegenden Gründen nicht oder nicht vollständig nehmen, so kann der Urlaub bis zum 31.0 des Folgejahres übertragen werden. Urlaub, der bis zum Ende des Übertragungszeitraums nicht genommen wurde, verfällt, ohne dass ein Abgeltungsanspruch besteht.

                oder
                Kann der Geschäftsführer den Urlaub weder im Kalenderjahr noch im Übertragungszeitraum aus geschäftlichen oder in seiner Person liegenden Gründen nehmen oder nicht vollständig nehmen, ist der noch bestehende Urlaubsanspruch abzugelten. Das Urlaubsabfindungsentgelt bemisst sich nach der Höhe des Grundgehaltes für jeden nicht genommenen Urlaubstag.

                Besteht das Anstellungsverhältnis nicht das gesamte Kalenderjahr, so reduziert sich der Urlaubsanspruch nach Abs. 1 zeitanteilig.

                § 13 Erfindungen

                Die Ergebnisse der Arbeit des Geschäftsführers stehen der Gesellschaft zu. Soweit es sich um Erfindungen oder technische Verbesserungsvorschläge im Sinne des Arbeitnehmererfindungsgesetzes handelt sind diese der Gesellschaft unverzüglich schriftlich anzubieten.

                Die Gesellschaft ist berechtigt, innerhalb einer Frist von 11 Wochen nach Eingang dieser Mitteilung zu erklären, ob und in welchem Umfang sie die Erfindung in Anspruch zu nehmen beabsichtigt. Für den Fall der Inanspruchnahme erhält der Geschäftsführer eine Vergütung gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen und der dazu ergangenen Vergütungsrichtlinien. Alle übrigen Arbeitsergebnisse sind mit der vertragsgemäßen Vergütung des Geschäftsführers abgegolten.

                § 14 Versorgungszusage

                Bei der Vereinbarung einer Versorgungszusage sind die steuer- und bilanzrechtlichen Auswirkungen auf die Gesellschaft in besonderem Maße zu beachten. Die Durchführung der Altersversorgung kann entweder unmittelbar durch die Gesellschaft oder mittelbar über einen Versorgungsträger erfolgen, sog. Durchführungswege, §§ 1 Abs. 1 Satz 2, 1 b Abs. 2 bis 4 BetrAVG (siehe: Beck’sches Formularbuch GmbH-Recht, Lorz/Pfisterer/Gerber, 1. Anstellungsvertrag für einen Fremd-Geschäftsführer). Die Erstellung einer individuellen und passgenauen Pensionszusage sollte durch einen zugelassenen, fachlich spezialisierten Berater erfolgen, um bilanzielle bzw. finanzielle Risiken zu vermeiden.

                § 15 Vertragsdauer und Kündigung

                Er ist auf unbestimmte Zeit geschlossen.

                Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von 10 Wochen gekündigt werden.

                Das Recht zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

                Ein wichtiger Grund liegt für die Gesellschaft insbesondere vor, wenn

                der Geschäftsführer als Gesellschafter aus der Gesellschaft ausscheidet, oder als Geschäftsführer wegen Vorliegens eines wichtigen Grundes abberufen wird;

                der Geschäftsführer gegen die Bestimmungen über die Nebentätigkeit und gegen das Wettbewerbsverbot verstößt;

                der Geschäftsführer Maßnahmen gem. § 2 Abs. 2 vornimmt ohne die vorherige Zustimmung der Gesellschafterversammlung und der Gesellschaft dadurch ein Schaden entsteht oder der Geschäftsführer trotz Abmahnung wiederholt solche Verstöße begeht;

                der Geschäftsführer schwere Verstöße gegen ’Weisungen der Gesellschafterversammlung begeht, es sei denn, dass diese ein gesetzwidriges Verhalten des Geschäftsführers fordern;

                das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet oder die Gesellschaft liquidiert wird.

                Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

                Eine Kündigung des Geschäftsführers ist an jeden weiteren Geschäftsführer der Gesellschaft oder für den Fall, dass kein weiterer Geschäftsführer vorhanden ist, an denjenigen Gesellschafter zu richten, der über die höchste Kapitalbeteiligung an der Gesellschaft verfügt.

                Das Vertragsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des Monats, in dem der Geschäftsführer das 62 Lebensjahr vollendet oder eine Berufsunfähigkeit festgestellt wird.

                § 16 Abfindung

                Im Falle einer durch die Gesellschaft erfolgten ordentlichen Kündigung bzw. Nichtverlängerung des Anstellungsvertrages erhält der Geschäftsführer eine Abfindung in Höhe eines Monatsgrundgehaltes pro Beschäftigungsjahr. Für die Berechnung der Abfindung werden die bei Beendigung des Vertrages abgeleisteten vollen Dienstjahre und das während des letzten Dienstjahres im Monatsdurchschnitt bezogene Bruttomonatsgehalt zugrunde gelegt.

                Die Abfindung ist zum Ablauf des Dienstvertrages fällig und wird unter Beachtung der hierfür geltenden steuerlichen Bestimmungen gezahlt.

                § 17 Geheimhaltung

                Der Geschäftsführer ist verpflichtet, über alle Angelegenheiten der Gesellschaft, die nicht Gegenstand öffentlicher Kenntnis sind, strengstes Stillschweigen zu bewahren und geheim zuhaltende Informationen weder direkt noch indirekt zu seinen oder zu Gunsten Dritter zu benutzen. Bei Zweifeln über die Reichweite dieser Geheimhaltungspflicht ist der Geschäftsführer verpflichtet, eine Entscheidung der Gesellschafterversammlung herbeizuführen. Diese Verpflichtung besteht auch nach Ausscheiden des Geschäftsführers aus den Diensten der Gesellschaft. Der Geschäftsführer ist jedoch zur Offenbarung berechtigt, soweit hierzu eine ihn treffende Pflicht besteht.

                Mit Ausscheiden aus den Diensten der Gesellschaft oder bei Freistellung von seinen Funktionen ist der Geschäftsführer verpflichtet, unaufgefordert sämtliche Schriftstücke, Aufzeichnungen und Entwürfe einschließlich Kopien, Doppel und Ähnlichem, die die Angelegenheiten der Gesellschaft betreffen und sich noch in seinem Besitz befinden ebenso wie sämtliches anderes Eigentum der Gesellschaft vollständig zu übergeben, sowie etwaige Daten, die er in einer privaten EDV-Anlage gespeichert hat, zu löschen. An diesen Daten besteht kein Zurückbehaltungsrecht.

                § 18 Schlussbestimmungen

                Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sind im beiderseitigen Einvernehmen jederzeit möglich, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit aber der Textform[1] und der Zustimmung durch die Gesellschafterversammlung. Ausgeschlossen sind damit insbesondere Vertragsänderungen durch betriebliche Übung. Das vorstehende Schriftformerfordernis findet keine Anwendung bei Abreden, die nach Vertragsschluss unmittelbar zwischen den Parteien mündlich getroffen werden. Rückwirkende Änderungen oder Ergänzungen sind unzulässig. Alle Vertragsänderungen und -ergänzungen wirken nur für die Zukunft

                Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. In einem solchen Fall sind die Parteien verpflichtet, die rechtsunwirksame Bestimmung durch eine rechtlich zulässige und mit den übrigen Bestimmungen dieses Vertrages vereinbare Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

                Lübeck, 10.04.2021 Würzburg, 10.04.2021

                ……………………………………………………………………… ………………………………………………………………………

                Unterschrift Gesellschaft Unterschrift Kurt Reinhold


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                  Darlehensvertrag – Kreditvertrag der Krimhilde Engelhardt Häusliche Krankenpflege Gesellschaft mit beschränkter Haftung

                  Zwischen

                  Krimhilde Engelhardt Häusliche Krankenpflege Gesellschaft mit beschränkter Haftung
                  Sitz in Solingen
                  – Darlehensnehmer –
                  Vertreten durch den Geschäftsführer Krimhilde Engelhardt

                  und

                  Hilda Mende
                  Wohnhaft in Hamburg

                  – Darlehensgeber –

                  wird folgender Darlehensvertrag geschlossen.

                  Der unterzeichnete Darlehensgeber gewährt ein Darlehen in Höhe von 623.286,- Euro.

                  Der Darlehensbetrag wird mit einer 10 % p.a. Verzinsung zur Verfügung gestellt. Für die Abzahlung des Darlehens bezahlt der Darlehensnehmer eine Rate in Höhe von 2.871 EURO monatlich, jeweils zum 28. des Monats.

                  Das Darlehen hat eine Laufzeit von 1 Jahren. Das Darlehen kann entweder als Ganzes oder in Teil Beträgen mit einer dreimonatigen Frist jeweils zum Monatsende von beiden Vertragspartnern schriftlich gekündigt werden.

                  Der Darlehensnehmer übergibt dem Darlehensgeber zur Absicherung des Darlehens dingliche Sicherheiten:

                  Lebensversicherung Nr. 868.867.644.37

                  Solingen, 10.04.2021 Hamburg, 10.04.2021

                  ______________________________ ______________________________

                  Unterschrift Darlehensnehmer Unterschrift Darlehensgeber
                  Krimhilde Engelhardt Häusliche Krankenpflege Gesellschaft mit beschränkter Haftung Hilda Mende
                  Krimhilde Engelhardt


                  Stammkapitalerhöhung Firmengründung GmbH

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                    Darlehensvertrag – Kreditvertrag der Engelhard Saxer Treppenlifte Gesellschaft mit beschränkter Haftung

                    Zwischen

                    Engelhard Saxer Treppenlifte Gesellschaft mit beschränkter Haftung
                    Sitz in Fürth
                    – Darlehensnehmer –
                    Vertreten durch den Geschäftsführer Engelhard Saxer

                    und

                    Brunhilde Fürst
                    Wohnhaft in Bremerhaven

                    – Darlehensgeber –

                    wird folgender Darlehensvertrag geschlossen.

                    Der unterzeichnete Darlehensgeber gewährt ein Darlehen in Höhe von 103.111,- Euro.

                    Der Darlehensbetrag wird mit einer 22 % p.a. Verzinsung zur Verfügung gestellt. Für die Abzahlung des Darlehens bezahlt der Darlehensnehmer eine Rate in Höhe von 49.932 EURO monatlich, jeweils zum 26. des Monats.

                    Das Darlehen hat eine Laufzeit von 3 Jahren. Das Darlehen kann entweder als Ganzes oder in Teil Beträgen mit einer dreimonatigen Frist jeweils zum Monatsende von beiden Vertragspartnern schriftlich gekündigt werden.

                    Der Darlehensnehmer übergibt dem Darlehensgeber zur Absicherung des Darlehens dingliche Sicherheiten:

                    Lebensversicherung Nr. 182.674.598.254

                    Fürth, 10.04.2021 Bremerhaven, 10.04.2021

                    ______________________________ ______________________________

                    Unterschrift Darlehensnehmer Unterschrift Darlehensgeber
                    Engelhard Saxer Treppenlifte Gesellschaft mit beschränkter Haftung Brunhilde Fürst
                    Engelhard Saxer


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