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Handelsvertretervertrag zwischen Katy Krüger aus Remscheid und Hannsjörg Scheller Paketdienste Gesellschaft mit beschränkter Haftung aus Koblenz

Zwischen
Hannsjörg Scheller Paketdienste Gesellschaft mit beschränkter Haftung aus Koblenz

– nachfolgend Unternehmen genannt –

und
Herrn/Frau
Katy Krüger aus Remscheid

– nachfolgend Handelsvertreter genannt –

§ 1 Rechtliche Stellung des Handelsvertreters

Der Handelsvertreter übernimmt als Bezirksvertreter die Vertretung des Unternehmens im Bezirk Remscheid und im Umkreis von 76 km.

Das Recht des Unternehmens, in diesem Bezirk selbst oder durch Dritte tätig zu werden, bleibt unberührt. Die genaue Begrenzung dieses Bezirks ergibt sich aus dem als Anlage diesem Vertrag beigefügten Kartenausschnitt (Anlage). Änderungen des Vertretungsbezirks bedürfen zu ihrer Wirksamkeit eines von beiden Vertragspartnern unterzeichneten Nachtrags zu diesem Vertrag.

Sollen zeitgleich mit einem Handelsvertretervertrag ein weiterer Vertrag, z. B. eine Kooperationsvereinbarung geschlossen werden, muss aus allen Verträgen klar hervorgehen, welche Regelung in welchem Fall gelten soll. Bei mehreren Vertragswerken gehen Unklarheiten zu Lasten des Verwenders.

Die Vertretung erstreckt sich auf sämtliche Erzeugnisse des Unternehmens, die zu seinem Produktions- und Verkaufsprogramm gehören.
Die Hannsjörg Scheller Paketdienste Gesellschaft mit beschränkter Haftung hat ihren Schwerpunkt in Paketdienste.

Das Unternehmen ist verpflichtet, in einer Anlage zu diesem Vertrag alle Kunden, mit denen es bereits bei Vertragsbeginn dauernde Geschäftsbeziehungen unterhalten hat, einschliesslich der jeweils mit diesen Kunden in den letzten 12 Monaten vor Beginn des Vertrages erzielten Umsätze zu verzeichnen.

Der gesamte im Vertretungsbezirk im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Vertrages vorhandene Kundenstamm wird vom Handelsvertreter zur weiteren Betreuung übernommen.

§ 2 Pflichten des Handelsvertreters

Der Handelsvertreter hat im übertragenen Vertretungsbezirk die Aufgabe, im Namen und für Rechnung des Unternehmens Verkaufsgeschäfte zu vermitteln/abzuschliessen. Dabei hat er die Interessen des Unternehmens mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns wahrzunehmen und sich nach besten Kräften für eine Umsatzausweitung und Umsatzsteigerung einzusetzen. Er hat die Geschäftsbeziehungen mit den potentiellen Kunden des Unternehmens zu pflegen und diese systematisch zu bearbeiten. Der Handelsvertreter ist/ist nicht zum Inkasso berechtigt.

Der Handelsvertreter hat dem Unternehmen von jeder Geschäftsvermittlung/von jedem Geschäftsabschluss unverzüglich Nachricht zu geben und das Unternehmen über bestehende Geschäftsanbahnungen durch Übersendung von Kopien der Korrespondenz bzw. durch Aktenvermerke zu unterrichten. Der Handelsvertreter hat darüber hinaus dem Unternehmen einmal im Monat die erforderlichen Nachrichten zu geben. Auf Anforderung des Unternehmens ist der Handelsvertreter in besonderen Fällen verpflichtet, besondere Auskünfte zu erteilen.

Der Handelsvertreter ist verpflichtet, eine Kundenliste zu führen. Diese kann als eine elektronische Kundendatei eingerichtet werden. Diese ist stets auf dem aktuellsten Stand zu halten. Selbst erstellte Kundenlisten/Kundendateien sind dem Unternehmer im Umfang der gesetzlichen Nachrichtspflicht zugänglich zu machen.

Der Handelsvertreter ist verpflichtet, die Bonität der vorhandenen oder möglichen Kun-den im Rahmen seiner Möglichkeiten zu beobachten und die Bemühungen des Unternehmens zur Feststellung der Zahlungsfähigkeit zu unterstützen. Zweifel an der Bonität eines vorhandenen oder möglichen Kunden sind dem Unternehmen unverzüglich anzuzeigen. Zur Einschaltung von Kreditauskunftsdiensten o. Ä. ist er nicht verpflichtet.

Der Handelsvertreter verpflichtet sich, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Unternehmens zu wahren und die Unterlagen, die sich auf diese und das Handelsvertreterverhältnis beziehen, so aufzubewahren, dass sie Dritten nicht zugänglich sind. Er hat über alle während der Vertragsdauer erworbenen Kenntnisse, über Geschäftsvorgänge und interne, insbesondere vertrauliche Angelegenheiten auch nach Vertragsende Stillschweigen zu bewahren.

Die Vertretung wird dem Handelsvertreter persönlich übertragen. Er ist nicht berechtigt, die Handelsvertretung ohne ausdrückliche Zustimmung des Unternehmens auf einen Dritten zu übertragen oder die Handelsvertretung durch einen Dritten stillschweigend zu dulden; er kann aber zur Ausübung seiner Handelsvertretertätigkeit Hilfspersonen her- anziehen. Geht die Einzelfirma des Handelsvertreters in andere Hände über, so führt dies mangels ausdrücklicher Zustimmung des vertretenden Unternehmens nicht gleich- zeitig auch zu einem Übergang des Handelsvertretervertrages auf den neuen Firmeninhaber.

Entsprechendes gilt auch dann, wenn der Handelsvertreter als Vertragspartner dieses Handelsvertretervertrages seine Einzelfirma in eine Gesellschaft umwandelt. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Unternehmens geht das Vertragsverhältnis in solchen Fällen nicht automatisch auf die Gesellschaft über.

Der Handelsvertreter ist berechtigt, mit Untervertretern oder angestellten Reisenden Verträge abzuschliessen, deren er sich zur Erfüllung seiner Vertragspflichten als Erfüllungsgehilfen bedienen will.

§ 3 Pflichten des Unternehmens

Das Unternehmen hat den Handelsvertreter bei der Ausübung seiner Tätigkeit nach besten Kräften zu unterstützen und ihm stets die erforderlichen Informationen und Auskünfte zu geben. Bei der Ausübung seines Weisungsrechts hat das Unternehmen der selbständigen Stellung des Handelsvertreters Rechnung zu tragen. Zu den erforderlichen Informationen und Auskünften gehört alles, was für die Tätigkeit und die Vergütungsansprüche des Handelsvertreters von wesentlicher Bedeutung ist (z. B. Änderungen der Produkte, der Preise bzw. der Geschäftsbedingungen, besondere Werbemassnahmen). Das Unternehmen ist insbesondere verpflichtet, den Handelsvertreter rechtzeitig von Betriebsumstellung, Arbeitsüberhäufung, Fertigungs- oder Rohstoffschwierigkeiten oder ähnliches in Kenntnis zu setzen, damit sich der Handelsvertreter im Hinblick auf seine Vermittlungs- bzw. Abschlusstätigkeit den jeweiligen Gegebenheiten anpassen kann.

Das Unternehmen hat dem Handelsvertreter die zur Ausübung seiner Tätigkeit erforderlichen Unterlagen (Muster, Zeichnungen, Preislisten, Werbedrucksachen, Geschäftsbedingungen, Kundenlisten/Kundendateien (soweit vorhanden) unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, jeweils zu ergänzen und auf dem neusten Stand zu halten. Diese Unterlagen bleiben Eigentum des Unternehmens, soweit sie nicht bestimmungsgemäss verbraucht sind.

Das Unternehmen hat dem Handelsvertreter die erforderlichen Nachrichten zu geben. Das Unternehmen hat dem Handelsvertreter insbesondere die Annahme oder Ablehnung eines vermittelten Geschäfts sowie die ganze oder teilweise Nichtausführung eines abgeschlossenen Geschäfts und die Gründe unverzüglich anzuzeigen, auf denen die Nichtausführung beruht.[10] Das Unternehmen hat ihn unverzüglich zu unterrichten, wenn es Geschäfte voraussichtlich nur in erheblich geringerem Umfange abschliessen kann oder will, als der Handelsvertreter unter gewöhnlichen Umständen erwarten konnte. Die Rechtsfolgen der ganzen oder teilweisen Nichtausführung bestimmen sich nach § 6.

Dem Handelsvertreter sind unverzüglich Kopien der mit bezirkszugehörigen Kunden oder Interessenten geführten Schriftwechsel zu übersenden; über Verhandlungen und geplante Geschäfte mit bezirkszugehörige Kunden oder Interessenten, die im Einverständnis des Handelsvertreters oder ohne dessen Mitwirkung geführt werden, ist der Handelsvertreter unverzüglich zu unterrichten.

Zu den erforderlichen Informationen im Sinne des Abs. 1 gehört auch, den Handelsvertreter über geplante Kooperationen bzw. Fusionen mit anderen Firmen oder eine beabsichtigte Veräusserung oder Stilllegung des Unternehmens so rechtzeitig in Kenntnis zu setzen, dass er in seinen unternehmerischen Dispositionen – insbesondere im Hinblick auf die Ausübung seines Kündigungsrechts – nicht beeinträchtigt wird.

§ 4 Provisionspflichtige Geschäfte

Dem Handelsvertreter steht ein Provisionsanspruch für alle von ihm vermittelten/abgeschlossenen Geschäfte und für alle Geschäfte zu, die ohne seine unmittelbare Mitwirkung mit Dritten zustande kommen, die er als Kunden für Geschäfte der gleichen Art geworben hat.

Zudem erhält er eine Provision für alle Bezirksgeschäfte im Sinne des §en 87 Abs. 2 HGB.

Voraussetzung für den Provisionsanspruch ist, dass der Geschäftsabschluss ohne Rücksicht auf den Zeitpunkt der Ausführung der Geschäfte durch den Unternehmer während des bestehenden Vertretervertrages erfolgt.

Für Geschäftsabschlüsse, die nach der Beendigung dieses Vertrages zustande kommen, steht dem Handelsvertreter nur dann ein Provisionsanspruch zu, wenn er das Geschäft vermittelt oder es eingeleitet oder so vorbereitet hat, dass der Geschäftsabschluss überwiegend auf seine Tätigkeit zurückzuführen ist und das Geschäft innerhalb einer angemessenen Frist nach Beendigung des Vertragsverhältnisses abgeschlossen ist oder wenn das Angebot des Kunden zum Abschluss des jeweiligen Geschäfts vor Beendigung des Handelsvertretervertrages dem Unternehmen zugegangen ist. Der Handelsvertreter erwirbt auch keinen Provisionsanspruch für solche Geschäfte, für die ein Vorgänger nach § 87 Abs. 3 HGB Provisionen beanspruchen kann.

Ist ein Geschäftsabschluss mit einem neuen Kunden nicht auf die ausschliessliche Tätigkeit des Handelsvertreters zurückzuführen, sondern von weiteren Handelsvertretern mitverursacht worden, so ist der Provisionsanspruch anteilig auf diese aufzuteilen. Diese Aufteilung richtet sich insbesondere nach dem Umfang der Leistung, die der jeweilige Beteiligte für den Geschäftsabschluss beigetragen hat. Ob eine Teilung vorzunehmen ist und in welchem Verhältnis die Provision zu teilen ist, entscheidet das Unternehmen nach Anhörung der beteiligten Vertreter nach eigenem Ermessen unter billiger Berücksichtigung der widerstreitenden Interessen und unter Ausschluss des Rechtsweges, sofern die Beteiligten sich nicht über die Teilung der Provision einigen.

Der Provisionsanspruch des Handelsvertreters entsteht als unbedingter Anspruch, sobald und soweit der Unternehmer das provisionspflichtige Geschäft ausgeführt hat. Bei Vorleistungspflicht des Kunden entsteht der Provisionsanspruch bereits dann, wenn und soweit der Kunde seiner Vorleistungspflicht genügt.

§ 5 Höhe der Provision

Die Provision, die dem Handelsvertreter für alle in § 4 genannten provisionspflichtigen Geschäfte zusteht, beträgt 38 %. Auf diese Provision wird die gesetzliche MwSt. aufgeschlagen und geschuldet, soweit der Handelsvertreter mehrwertsteuerpflichtig ist.

Grundlage der Provisionsberechnung ist der Netto-Rechnungsbetrag (Rechnungswert ohne Mehrwertsteuer), abzüglich aller vom Unternehmer gewährten oder vom Kunden in Anspruch genommenen Preisnachlässe. Barzahlungsnachlässe sind nicht in Abzug zu bringen. Dasselbe gilt für Nebenkosten (z. B. für Fracht, Porto, Zoll, Steuern usw.), es sei denn, dass die Nebenkosten dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt werden.

Die in den vorstehenden Absätzen genannten Provisionssätze und Berechnungsgrundlagen für die Provisionsberechnung können nur im Wege vertraglicher Vereinbarungen geändert werden.

§ 6 Wegfall des Provisionsanspruchs

Der Provisionsanspruch entfällt im Falle der vollständigen oder teilweisen Nicht-ausführung eines abgeschlossenen Geschäfts nur dann, wenn und soweit dies auf Umständen beruht, die vom Unternehmer nicht zu vertreten sind.

Der Provisionsanspruch entfällt auch, wenn feststeht, dass der Kunde nicht leistet (§en 87a Abs. 2 HGB); er mindert sich, wenn der Kunde nur teilweise leistet. Bereits empfangene Beträge hat der Handelsvertreter dem Unternehmen zurückzuzahlen.

Eine Verpflichtung des Unternehmens zur gerichtlichen Geltendmachung und Vollstreckung des Erfüllungsanspruches gegenüber dem Kunden besteht nur, wenn diese Massnahme Aussicht auf Erfolg bietet. In anderen Fällen ist das Unternehmen zur gerichtlichen Geltendmachung und zur Vollstreckung des Erfüllungsanspruches nur verpflichtet, wenn der Handelsvertreter dies verlangt und wenn er sich an den Verfahrenskosten angemessen beteiligt.

§ 7 Provisionsabrechnung

Das Unternehmen hat über die dem Handelsvertreter zustehenden Provisionen für jeden Kalendermonat, und zwar spätestens bis zum 10. des folgenden Monats abzurechnen. In der Provisionsabrechnung sind diejenigen Provisionsansprüche (Nettoprovision) zu erfassen, die bis zum Ende des Vormonats in Folge der Ausführung des Geschäfts durch das Unternehmen als unbedingte Ansprüche entstanden sind.

Bei der Provisionsabrechnung sind erbrachte Vorschusszahlungen zu berücksichtigen; in der Provisionsabrechnung ist die auf die Provisionen entfallene MwSt. gesondert auszuweisen.

Der Provisionsanspruch wird zum Ende des Abrechnungsmonats fällig.

§ 8 Kosten des Handelsvertreters

Der Handelsvertreter hat Anspruch auf Erstattung folgender Kosten:

– Reisekosten in die Zentrale nach Koblenz.

§ 9 Krankheit des Handelsvertreters, Urlaub

Der Handelsvertreter hat das Unternehmen unverzüglich zu unterrichten, wenn er aus krankheitsbedingten Gründen oder sonstigen Gründen länger als 1 Woche an der Ausübung seiner Tätigkeit gehindert ist.

Im Falle einer längeren als einwöchigen Krankheitsdauer ist der Unternehmer berechtigt, selbst oder durch Beauftragte im Bezirk des Handelsvertreters tätig zu werden, es sei denn, der Handelsvertreter stellt durch eine geeignete Ersatzkraft die Betreuung seiner Kunden sicher.[18] Die Tätigkeit des Unternehmens oder Dritter im Bezirk darf nicht zu einer Minderung der dem Handelsvertreter zustehenden Provisionen führen, sofern die Krankheitsdauer 4 Wochen nicht überschreitet.

Soweit der Handelsvertreter keine geeignete Ersatzkraft stellt, hat er während der Tätigkeitsunterbrechung für die nachgewiesenen Kosten (Gehalt, Reisespesen etc.) einer vom Unternehmen gestellten Ersatzkraft bis zur Höhe von 50 % der während dieser Zeit entstehenden Ansprüche auf Provision aufzukommen. Diese Regelung gilt jedoch nur für den Zeitraum von der 5. Woche bis zum Ablauf von 6 Monaten seit Beginn der Krankheit. Nach Ablauf von 6 Monaten ist eine Regelung zu treffen, die der dann gegebenen Situation Rechnung trägt.

Der Handelsvertreter ist verpflichtet, seinen Urlaub nach Möglichkeit in die geschäftsarme Zeit zu legen und den Urlaubstermin rechtzeitig vor Urlaubsantritt dem Unternehmen anzuzeigen. Entsprechendes gilt bezüglich anderer vorübergehender Tätigkeitsunterbrechung.

§ 10 Wettbewerbsabreden

Der Handelsvertreter ist beim Inkrafttreten dieses Vertrages für die in der Anlage … genannten Unternehmen tätig, bzw. übt die dort genannten anderweitigen Erwerbstätigkeiten aus. Über jede Änderung und Ergänzung des Produkt-/Lieferprogramms anderer Unternehmen oder des Umfangs der anderweitigen Erwerbstätigkeiten wird der Handelsvertreter das Unternehmen unverzüglich unterrichten. Sollten durch eine Ergänzung und/oder Änderung des Produkt-/Lieferprogramms diese Vertretungen zu Konkurrenten für das Unternehmen werden, ist der Handelsvertreter verpflichtet die Konkurrenzsituation unverzüglich zu beenden.

Der Handelsvertreter ist während der Dauer des Vertragsverhältnisses verpflichtet, jeden Wettbewerb gegenüber dem Unternehmen zu unterlassen. Er ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Unternehmens berechtigt, Vertretungen für andere Unternehmungen zu übernehmen, sich direkt oder indirekt an einem anderen Unternehmen zu beteiligen oder ein anderes Unternehmen selbst zu unterstützen, sofern dieses andere Unternehmen Erzeugnisse herstellt und/oder vertreibt und/oder sonstige Leistungen anbietet, die denen des Unternehmens gleich oder gleichartig sind.

Will der Handelsvertreter zusätzlich die Vertretung einer Firma übernehmen, die nicht gleiche oder gleichartige Erzeugnisse herstellt oder vertreibt, so hat er das Unternehmen davon zu informieren.

Der Handelsvertreter verpflichtet sich hiermit, für die Dauer von 2 Jahren nach Beendigung des Vertragsverhältnisses jegliche gewerbliche Tätigkeit innerhalb des Vertragsgebietes im Sinne des § 1 Abs. 1 dieses Vertrages hinsichtlich der in § 1 Abs. 3 genannten Erzeugnisse und Leistungen für ein Konkurrenzunternehmen zu unterlassen. Diese Verpflichtung erstreckt sich auf Tätigkeiten im Anstellungsverhältnis ebenso wie auf solche als Selbständiger (etwa als Handelsvertreter oder Vertragshändler). Dem Handelsvertreter ist auch untersagt, sich während des genannten Zeitraumes an einem Konkurrenzunternehmen direkt oder indirekt zu beteiligen.

Für die Geltungsdauer des nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes zahlt das Unter- nehmen dem Handelsvertreter eine angemessene Wettbewerbsentschädigung, die in monatlichen Raten nachträglich zahlbar ist.

Der Unternehmer kann bis zum Ende des Vertragsverhältnisses schriftlich auf dieses Wettbewerbsverbot verzichten. Die Rechtsfolgen des Verzichts ergeben sich aus § 90a Abs. 2 HGB.

§ 11 Vertragsdauer, Kündigung

Das Vertragsverhältnis beginnt am 08.03.2021 und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner im ersten Vertragsjahr mit einer Frist von einem Monat, im zweiten Vertragsjahr mit einer solchen von zwei Monaten, im dritten bis fünften Vertragsjahr mit einer Frist von drei Monaten, danach mit einer Frist von sechs Monaten jeweils zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

Das beiderseitige Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Eine E-Mail genügt diesem Erfordernis nicht.

Bei Auflösung des Vertragsverhältnisses hat der Handelsvertreter Unterlagen (vgl. § 3 Abs. 2) und sonstiges Material, das dem Handelsvertreter vom Unternehmen zu Beginn oder während des Vertragsverhältnisses überlassen wurde, innerhalb von 14 Tagen zurückzugeben, soweit es nicht bestimmungsgemäss verbraucht ist, sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung und Durchführung des Betriebes erforderlichen Informationen zu geben.

§ 12 Sonstige Bestimmungen

Die Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis verjähren in drei Jahren, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem sie fällig geworden sind und der Anspruchsinhaber Kenntnis bzw. grob fahrlässig keine Kenntnis von den anspruchsbegründenden Tatsachen hatte. Unabhängig von der Kenntnis verjähren die Ansprüche nach zehn Jahren.

Ein etwaiger Anspruch nach § 89b HGB ist innerhalb eines Jahres nach Beendigung des Vertragsverhältnisses geltend zu machen. Erfolgt die Geltendmachung nicht innerhalb der Jahresfrist, ist der Anspruch ausgeschlossen und kann – obwohl die Verjährung noch nicht abgelaufen ist – nicht mehr durchgesetzt werden.

Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Vertragsergänzungen bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform und der Unterzeichnung durch beide Vertragspartner. Auf dieses Formerfordernis kann nur durch schriftliche Vereinbarung verzichtet werden.

Sollte durch diesen Vertragstext ein regelungsbedürftiger Punkt nicht erfasst sein, so gelten ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen der §en 84 ff. HGB bzw. die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze.

Die Nichtigkeit einer Vorschrift dieses Vertrages führt nicht zur Nichtigkeit des gesamten Vertrages. Die nichtige Vorschrift ist durch eine Vereinbarung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und den Willen der Vertragspartner am nächsten kommt.

Dieser Vertrag hat … Anlagen, die wesentliche Bestandteile dieses Vertrages sind.

Dieser Vertrag wird zweifach ausgefertigt. Jeder Vertragsteil hat eine vom anderen Vertragspartner unterzeichnete Ausfertigung erhalten.

Koblenz, 08.03.2021 Remscheid, 08.03.2021

………………………………………………………………………… …………………………………………………………………………

Unterschrift Unternehmen Unterschrift Handelsvertreter
Hannsjörg Scheller Paketdienste Gesellschaft mit beschränkter Haftung Tiburtius Steffens


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    Darlehensvertrag – Kreditvertrag der Carsten Streichler Kosmetikinstitute Ges. m. b. Haftung

    Zwischen

    Carsten Streichler Kosmetikinstitute Ges. m. b. Haftung
    Sitz in Mainz
    – Darlehensnehmer –
    Vertreten durch den Geschäftsführer Carsten Streichler

    und

    Kriemhilde Guevara
    Wohnhaft in Freiburg im Breisgau

    – Darlehensgeber –

    wird folgender Darlehensvertrag geschlossen.

    Der unterzeichnete Darlehensgeber gewährt ein Darlehen in Höhe von 526.962,- Euro.

    Der Darlehensbetrag wird mit einer 21 % p.a. Verzinsung zur Verfügung gestellt. Für die Abzahlung des Darlehens bezahlt der Darlehensnehmer eine Rate in Höhe von 1.658 EURO monatlich, jeweils zum 5. des Monats.

    Das Darlehen hat eine Laufzeit von 26 Jahren. Das Darlehen kann entweder als Ganzes oder in Teil Beträgen mit einer dreimonatigen Frist jeweils zum Monatsende von beiden Vertragspartnern schriftlich gekündigt werden.

    Der Darlehensnehmer übergibt dem Darlehensgeber zur Absicherung des Darlehens dingliche Sicherheiten:

    Lebensversicherung Nr. 274.553.858.724

    Mainz, 08.03.2021 Freiburg im Breisgau, 08.03.2021

    ______________________________ ______________________________

    Unterschrift Darlehensnehmer Unterschrift Darlehensgeber
    Carsten Streichler Kosmetikinstitute Ges. m. b. Haftung Kriemhilde Guevara
    Carsten Streichler


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      Darlehensvertrag – Kreditvertrag der Stefan Hohmann Elektrotechnik GmbH

      Zwischen

      Stefan Hohmann Elektrotechnik GmbH
      Sitz in Saarbrücken
      – Darlehensnehmer –
      Vertreten durch den Geschäftsführer Stefan Hohmann

      und

      Roselene Dellavalle
      Wohnhaft in Leverkusen

      – Darlehensgeber –

      wird folgender Darlehensvertrag geschlossen.

      Der unterzeichnete Darlehensgeber gewährt ein Darlehen in Höhe von 292.884,- Euro.

      Der Darlehensbetrag wird mit einer 10 % p.a. Verzinsung zur Verfügung gestellt. Für die Abzahlung des Darlehens bezahlt der Darlehensnehmer eine Rate in Höhe von 90.712 EURO monatlich, jeweils zum 20. des Monats.

      Das Darlehen hat eine Laufzeit von 25 Jahren. Das Darlehen kann entweder als Ganzes oder in Teil Beträgen mit einer dreimonatigen Frist jeweils zum Monatsende von beiden Vertragspartnern schriftlich gekündigt werden.

      Der Darlehensnehmer übergibt dem Darlehensgeber zur Absicherung des Darlehens dingliche Sicherheiten:

      Lebensversicherung Nr. 564.300.795.371

      Saarbrücken, 08.03.2021 Leverkusen, 08.03.2021

      ______________________________ ______________________________

      Unterschrift Darlehensnehmer Unterschrift Darlehensgeber
      Stefan Hohmann Elektrotechnik GmbH Roselene Dellavalle
      Stefan Hohmann


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        Darlehensvertrag – Kreditvertrag der Gunthard Blofeld Maschinen u. Maschinenteile Gesellschaft mit beschränkter Haftung

        Zwischen

        Gunthard Blofeld Maschinen u. Maschinenteile Gesellschaft mit beschränkter Haftung
        Sitz in Frankfurt am Main
        – Darlehensnehmer –
        Vertreten durch den Geschäftsführer Gunthard Blofeld

        und

        Neithart Scheer
        Wohnhaft in Bremerhaven

        – Darlehensgeber –

        wird folgender Darlehensvertrag geschlossen.

        Der unterzeichnete Darlehensgeber gewährt ein Darlehen in Höhe von 655.847,- Euro.

        Der Darlehensbetrag wird mit einer 26 % p.a. Verzinsung zur Verfügung gestellt. Für die Abzahlung des Darlehens bezahlt der Darlehensnehmer eine Rate in Höhe von 50.840 EURO monatlich, jeweils zum 11. des Monats.

        Das Darlehen hat eine Laufzeit von 4 Jahren. Das Darlehen kann entweder als Ganzes oder in Teil Beträgen mit einer dreimonatigen Frist jeweils zum Monatsende von beiden Vertragspartnern schriftlich gekündigt werden.

        Der Darlehensnehmer übergibt dem Darlehensgeber zur Absicherung des Darlehens dingliche Sicherheiten:

        Lebensversicherung Nr. 495.42.696.914

        Frankfurt am Main, 07.03.2021 Bremerhaven, 07.03.2021

        ______________________________ ______________________________

        Unterschrift Darlehensnehmer Unterschrift Darlehensgeber
        Gunthard Blofeld Maschinen u. Maschinenteile Gesellschaft mit beschränkter Haftung Neithart Scheer
        Gunthard Blofeld


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          Darlehensvertrag – Kreditvertrag der Josefa Löhr Dachdecker GmbH

          Zwischen

          Josefa Löhr Dachdecker GmbH
          Sitz in Nürnberg
          – Darlehensnehmer –
          Vertreten durch den Geschäftsführer Josefa Löhr

          und

          Janette Hafner
          Wohnhaft in Moers

          – Darlehensgeber –

          wird folgender Darlehensvertrag geschlossen.

          Der unterzeichnete Darlehensgeber gewährt ein Darlehen in Höhe von 222.45,- Euro.

          Der Darlehensbetrag wird mit einer 13 % p.a. Verzinsung zur Verfügung gestellt. Für die Abzahlung des Darlehens bezahlt der Darlehensnehmer eine Rate in Höhe von 37.986 EURO monatlich, jeweils zum 22. des Monats.

          Das Darlehen hat eine Laufzeit von 8 Jahren. Das Darlehen kann entweder als Ganzes oder in Teil Beträgen mit einer dreimonatigen Frist jeweils zum Monatsende von beiden Vertragspartnern schriftlich gekündigt werden.

          Der Darlehensnehmer übergibt dem Darlehensgeber zur Absicherung des Darlehens dingliche Sicherheiten:

          Lebensversicherung Nr. 561.804.383.159

          Nürnberg, 07.03.2021 Moers, 07.03.2021

          ______________________________ ______________________________

          Unterschrift Darlehensnehmer Unterschrift Darlehensgeber
          Josefa Löhr Dachdecker GmbH Janette Hafner
          Josefa Löhr


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          Top 5 Treuhandvertrag:

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            Darlehensvertrag – Kreditvertrag der Erhardt Keil Sprachenschule GmbH

            Zwischen

            Erhardt Keil Sprachenschule GmbH
            Sitz in Cottbus
            – Darlehensnehmer –
            Vertreten durch den Geschäftsführer Erhardt Keil

            und

            Sepp Painful
            Wohnhaft in Neuss

            – Darlehensgeber –

            wird folgender Darlehensvertrag geschlossen.

            Der unterzeichnete Darlehensgeber gewährt ein Darlehen in Höhe von 560.269,- Euro.

            Der Darlehensbetrag wird mit einer 26 % p.a. Verzinsung zur Verfügung gestellt. Für die Abzahlung des Darlehens bezahlt der Darlehensnehmer eine Rate in Höhe von 98.385 EURO monatlich, jeweils zum 4. des Monats.

            Das Darlehen hat eine Laufzeit von 14 Jahren. Das Darlehen kann entweder als Ganzes oder in Teil Beträgen mit einer dreimonatigen Frist jeweils zum Monatsende von beiden Vertragspartnern schriftlich gekündigt werden.

            Der Darlehensnehmer übergibt dem Darlehensgeber zur Absicherung des Darlehens dingliche Sicherheiten:

            Lebensversicherung Nr. 489.43.963.607

            Cottbus, 07.03.2021 Neuss, 07.03.2021

            ______________________________ ______________________________

            Unterschrift Darlehensnehmer Unterschrift Darlehensgeber
            Erhardt Keil Sprachenschule GmbH Sepp Painful
            Erhardt Keil


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            Top 10 ordentlicheKuendigung:

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              Darlehensvertrag – Kreditvertrag der Zenzi Beeblebrox Heizöl Gesellschaft mit beschränkter Haftung

              Zwischen

              Zenzi Beeblebrox Heizöl Gesellschaft mit beschränkter Haftung
              Sitz in Fürth
              – Darlehensnehmer –
              Vertreten durch den Geschäftsführer Zenzi Beeblebrox

              und

              Edmund Heinz
              Wohnhaft in Kiel

              – Darlehensgeber –

              wird folgender Darlehensvertrag geschlossen.

              Der unterzeichnete Darlehensgeber gewährt ein Darlehen in Höhe von 818.958,- Euro.

              Der Darlehensbetrag wird mit einer 10 % p.a. Verzinsung zur Verfügung gestellt. Für die Abzahlung des Darlehens bezahlt der Darlehensnehmer eine Rate in Höhe von 72.584 EURO monatlich, jeweils zum 5. des Monats.

              Das Darlehen hat eine Laufzeit von 15 Jahren. Das Darlehen kann entweder als Ganzes oder in Teil Beträgen mit einer dreimonatigen Frist jeweils zum Monatsende von beiden Vertragspartnern schriftlich gekündigt werden.

              Der Darlehensnehmer übergibt dem Darlehensgeber zur Absicherung des Darlehens dingliche Sicherheiten:

              Lebensversicherung Nr. 764.730.92.68

              Fürth, 07.03.2021 Kiel, 07.03.2021

              ______________________________ ______________________________

              Unterschrift Darlehensnehmer Unterschrift Darlehensgeber
              Zenzi Beeblebrox Heizöl Gesellschaft mit beschränkter Haftung Edmund Heinz
              Zenzi Beeblebrox


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                Darlehensvertrag – Kreditvertrag der Diemut Michel Bauunternehmen Ges. mit beschränkter Haftung

                Zwischen

                Diemut Michel Bauunternehmen Ges. mit beschränkter Haftung
                Sitz in Osnabrück
                – Darlehensnehmer –
                Vertreten durch den Geschäftsführer Diemut Michel

                und

                Elbert Rosenberger
                Wohnhaft in Siegen

                – Darlehensgeber –

                wird folgender Darlehensvertrag geschlossen.

                Der unterzeichnete Darlehensgeber gewährt ein Darlehen in Höhe von 375.408,- Euro.

                Der Darlehensbetrag wird mit einer 31 % p.a. Verzinsung zur Verfügung gestellt. Für die Abzahlung des Darlehens bezahlt der Darlehensnehmer eine Rate in Höhe von 20.441 EURO monatlich, jeweils zum 27. des Monats.

                Das Darlehen hat eine Laufzeit von 19 Jahren. Das Darlehen kann entweder als Ganzes oder in Teil Beträgen mit einer dreimonatigen Frist jeweils zum Monatsende von beiden Vertragspartnern schriftlich gekündigt werden.

                Der Darlehensnehmer übergibt dem Darlehensgeber zur Absicherung des Darlehens dingliche Sicherheiten:

                Lebensversicherung Nr. 809.700.914.845

                Osnabrück, 07.03.2021 Siegen, 07.03.2021

                ______________________________ ______________________________

                Unterschrift Darlehensnehmer Unterschrift Darlehensgeber
                Diemut Michel Bauunternehmen Ges. mit beschränkter Haftung Elbert Rosenberger
                Diemut Michel


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                Top 9 Zweck:

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                  Darlehensvertrag – Kreditvertrag der Herwald Uhl Solaranlagen Gesellschaft mbH

                  Zwischen

                  Herwald Uhl Solaranlagen Gesellschaft mbH
                  Sitz in München
                  – Darlehensnehmer –
                  Vertreten durch den Geschäftsführer Herwald Uhl

                  und

                  Willibert Hollmann
                  Wohnhaft in Hannover

                  – Darlehensgeber –

                  wird folgender Darlehensvertrag geschlossen.

                  Der unterzeichnete Darlehensgeber gewährt ein Darlehen in Höhe von 833.511,- Euro.

                  Der Darlehensbetrag wird mit einer 7 % p.a. Verzinsung zur Verfügung gestellt. Für die Abzahlung des Darlehens bezahlt der Darlehensnehmer eine Rate in Höhe von 75.769 EURO monatlich, jeweils zum 9. des Monats.

                  Das Darlehen hat eine Laufzeit von 15 Jahren. Das Darlehen kann entweder als Ganzes oder in Teil Beträgen mit einer dreimonatigen Frist jeweils zum Monatsende von beiden Vertragspartnern schriftlich gekündigt werden.

                  Der Darlehensnehmer übergibt dem Darlehensgeber zur Absicherung des Darlehens dingliche Sicherheiten:

                  Lebensversicherung Nr. 770.804.589.205

                  München, 07.03.2021 Hannover, 07.03.2021

                  ______________________________ ______________________________

                  Unterschrift Darlehensnehmer Unterschrift Darlehensgeber
                  Herwald Uhl Solaranlagen Gesellschaft mbH Willibert Hollmann
                  Herwald Uhl


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                  firma kaufen Unternehmensgründung GmbH


                  Top 3 impressum:

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                    Bilanz
                    Gerhard Schüller Planungsbüros Ges. m. b. Haftung,Koblenz

                    Bilanz
                    Aktiva
                    Euro 2021
                    Euro
                    2020
                    Euro
                    A. Anlagevermögen
                    I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.917.655 3.236.575 9.889.345
                    II. Sachanlagen 5.545.608 4.750.034 3.930.704
                    III. Finanzanlagen 4.488.954
                    B. Umlaufvermögen
                    I. Vorräte 6.625.041 3.817.416 1.117.277
                    II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 3.183.507 8.498.709 4.469.119
                    III. Wertpapiere 5.476.293 4.400.693 4.802.199
                    IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten uns Schecks 8.413.714 5.668.014
                    C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.719.681 2.189.184 6.524.711
                    Summe
                    Passiva
                    2021
                    Euro
                    2020
                    Euro
                    A. Eigenkapital
                    I. Gezeichnetes Kapital 8.190.426 5.237.420
                    II. KapitalrÜcklage 2.336.388 6.996.767
                    III. GewinnrÜcklagen 5.399.006 166.909
                    IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag 3.639.017 8.450.863
                    V. JahresÜberschuss/Jahresfehlbetrag 941.160 2.293.227
                    B. RÜckstellungen 7.634.529 3.123.751
                    C. Verbindlichkeiten 2.776.903 5.344.849
                    D. Rechnungsabgrenzungsposten 8.647.652 3.991.922
                    Summe


                    Gewinn- u. Verlustrechnung
                    Gerhard Schüller Planungsbüros Ges. m. b. Haftung,Koblenz

                    Gewinn- und Verlustrechnung
                    01.01.2021 – 01.01.2021 01.01.2020 – 01.01.2020
                    EUR EUR EUR EUR
                    1. Sonstige betriebliche Erträge 5.833.394 1.835.781
                    2. Personalaufwand
                    a) Löhne und Gehälter 7.710.333 6.037.294
                    b) Soziale Abgaben und Aufwendungen fÜr Altersversorgung und UnterstÜtzung 2.326.880 8.281.743 1.076.996 4.532.015
                    – davon fÜr Altersversorgung € 0,00 (2020 € 0,00)
                    Abschreibungen
                    auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der
                    Kapitalgesellschaft Üblichen Abschreibungen Überschreiten
                    1.685.841 5.423.995
                    3. Sonstige betriebliche Aufwendungen 9.928.849 484.002
                    4. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 5.829.793 4.915.347
                    Jahresfehlbetrag 6.339.782 1.487.165
                    5. JahresÜberschuss 2.639.882 2.351.048
                    6. Verlustvortrag aus dem 2020 9.124.211 4.011.536
                    7. Bilanzverlust 3.285.815 747.936


                    Entwicklung des Anlagevermögens
                    Gerhard Schüller Planungsbüros Ges. m. b. Haftung,Koblenz

                    Entwicklung des Anlagevermögens
                    Anschaffungs-/Herstellungskosten Abschreibungen Buchwerte
                    01.01.2021 Zugänge Abgänge 01.01.2021 01.01.2021 Zugänge Abgänge 01.01.2021 01.01.2021 01.01.2021
                    I. Sachanlagen
                    1. GrundstÜcke, grundstÜcksgleiche Rechte und Bauten einschl. der Bauten auf fremden GrundstÜcken 7.238.629 4.072.447 760.309 4.641.611 1.169.410 2.039.100 1.264.877 5.681.049 2.114.965 9.298.236
                    2. Technische Anlagen und Maschinen 1.131.341 7.349.633 7.494.682 7.686.754 2.651.762 2.108.758 3.179.876 8.950.617 1.572.021 2.355.071
                    3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 5.726.310 5.299.254 344.110 3.611.423 9.404.338 1.814.445 1.762.476 6.151.803 4.921.785 7.318.111
                    2.030.356 8.912.985 708.796 3.817.889 1.217.428 264.110 8.465.505 6.206.446 5.264.021 5.795.300
                    II. Finanzanlagen
                    1. Anteile an verbundenen Unternehmen 5.336.488 9.247.102 3.442.631 4.532.270 9.377.033 6.238.656 157.617 1.972.283 3.250.405 9.272.826
                    2. Genossenschaftsanteile 2.853.163 8.259.350 2.184.420 6.611.803 3.455.123 1.734.272 2.372.026 1.044.459 8.967.305 4.700.349
                    964.781 4.052.590 9.092.241 6.462.421 3.086.070 4.835.466 4.909.638 4.504.193 1.913.995 972.462
                    7.261.760 6.996.601 9.261.688 7.953.227 1.138.936 4.358.108 7.064.249 133.973 2.797.095 1.332.558

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