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Impressum der Jan Witte Montagearbeiten Ges. m. b. Haftung

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Jan Witte Montagearbeiten Ges. m. b. Haftung
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Sankt Josef Platz 100
04685 Karlsruhe

Telefon: 04610-640515
Telefax: 04610-64051532
E-Mail: impressum@.com
Web: www..com

Registergericht: Amtsgericht Karlsruhe
Registernummer: HRB 679943
USt-IdNr: DE523502393

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Aufsichtsratsvorsitzender: Prof. Dr. jur. Hartmuth Schindler
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OS-Plattform soll als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von
Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus
Online-Kaufverträgen erwachsen, dienen. Die OS-Plattform wird unter folgendem
Link erreichbar sein: http://ec.europa.eu/consumers/odr


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    Gesellschaftsvertrages zur Gruendung einer BGB-Gesellschaft (GbR) – GbR Vertrag – Gesellschaft buergerlichen Rechts

    Zwischen

    Frau / Herren
    Mona Horkrux

    Wohnhaft in Duisburg

    und

    Frau / Herren
    Bertwalda Wagner

    Wohnhaft in Halle

    wird folgender Gesellschaftsvertrag geschlossen:

    § 1 Name, Sitz und Zweck der Gesellschaft

    Zum gemeinsamen Betrieb eines Andere Waren aus Papier, Karton und Pappehandelsgeschäftes wird von den Unterzeichnern eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts unter der Bezeichnung:

    ‚Mona Horkrux und Bertwalda Wagner, Andere Waren aus Papier, Karton und Pappeeinzelhandel‘

    gegründet.

    Die Gesellschaft ist auf alle, dem Zweck des Unternehmens dienenden Tätigkeiten gerichtet. Es können Filialen gegründet werden.
    Sitz der Gesellschaft ist Duisburg.

    § 2 Dauer der Gesellschaft

    Die Gesellschaft beginnt am 14.04.2021. Ihre Dauer ist unbestimmt. Der Gesellschaftsvertrag kann unter Einhaltung einer Frist von 5 Monaten jeweils zum Schluss eines Kalenderjahres gekündigt werden.
    Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

    § 3 Geschäftsjahr

    Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

    § 4 Einlagen der Gesellschafter

    Frau / Herr Mona Horkrux bringt in bar 174.773,- EURO sowie Einrichtungsgegenstände und Maschinen im Wert von 984.960,- EURO ein. Frau / Herr Bertwalda Wagner bringt in bar 844.295,- EURO sowie Einrichtungsgegenstände und Maschinen im Wert von 769.637,- EURO ein. Beide Gesellschafter sind entsprechend ihrer Anteile mit sofortiger Wirkung je zur Hälfte am Gesellschaftsvermögen beteiligt.

    § 5 Geschäftsführung und Vertretung

    Die Geschäfte werden von beiden Gesellschaftern gemeinschaftlich geführt. Jeder Gesellschafter ist zur Geschäftsführung alleine berechtigt. Er vertritt die Gesellschaft im Außenverhältnis allein.

    Im Innenverhältnis ist die Zustimmung beider Gesellschafter zu nachfolgenden Rechtshandlungen und Rechtsgeschäften erforderlich:

    1. Ankauf, Verkauf und Belastung von Grundstücken
    2. Abschluss von Miet- und Dienstverträgen jeglicher Art
    3. Aufnahme von Krediten, Übernahme von Bürgschaften
    4. Abschluss von Verträgen, deren Wert im Einzelfall den Betrag von 237.307,- EURO übersteigt
    5. Aufnahme neuer Gesellschafter und Erhöhung der Einlagen

    § 6 Pflichten der Gesellschafter

    Keiner der Gesellschafter darf ohne schriftliches Einverständnis des anderen Gesellschafters außerhalb der Gesellschaft ohne Rücksicht auf die jeweilige Branche geschäftlich tätig werden. Dazu gehört auch eine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung an Konkurrenzgeschäften. Für Zuwiderhandlungen wird eine Vertragsstrafe in Höhe von je 77.500 € vereinbart.

    Fristlose Kündigung bleibt vorbehalten.

    Jeder Gesellschafter kann verlangen, dass der Mitgesellschafter alle auf eigene Rechnung abgeschlossenen Geschäfte als für die Gesellschaft eingegangen gelten lässt. Daraus folgt, dass die aus solchen Geschäften bezogenen Vergütungen herauszugeben sind oder die Ansprüche auf Vergütung an die Gesellschaft abgetreten werden müssen.

    § 7 Gewinn- und Verlustrechnung / Entnahmerecht

    Gewinn und Verlust der Gesellschaft werden nach Maßgabe der Beteiligung der Gesellschafter aufgeteilt. Jedem Gesellschafter steht eine Vorabvergütung in Höhe von 798.706,- EURO zu. Sollte die Gesellschaft nach Feststellung des Jahresabschlusses durch Auszahlung der Vorabvergütung in die Verlustzone geraten, sind die Gesellschafter zu entsprechendem Ausgleich verpflichtet.

    § 8 Kündigung eines Gesellschafters

    Im Falle der Kündigung scheidet der kündigende Gesellschafter aus der Gesellschaft aus. Der verbleibende Gesellschafter ist berechtigt, das Unternehmen mit Aktiva und Passiva unter Ausschluss der Liquidation zu übernehmen und fortzuführen. Dem ausscheidenden Gesellschafter ist das Auseinandersetzungsguthaben auszuzahlen.
    Bei der Feststellung des Auseinandersetzungsguthabens sind Aktiva und Passiva mit ihrem wahren Wert einzusetzen. Der Geschäftswert ist nicht zu berücksichtigen.
    Die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens hat in vier gleichen Vierteljahresraten zu erfolgen, von denen die erste drei Monate nach dem Ausscheiden fällig ist. Das Auseinandersetzungsguthaben ist ab dem Ausscheidungszeitpunkt in Höhe des jeweiligen Hauptrefinanzierungssatzes der Europäischen Zentralbank zu verzinsen.

    § 9 Tod eines Gesellschafters

    Im Falle des Todes eines Gesellschafters gilt § 8 entsprechend mit der Maßgabe, dass die Auseinandersetzungsbilanz zum Todestag aufzustellen ist.

    § 10 Einsichtsrecht

    Jeder Gesellschafter ist berechtigt, sich über die Angelegenheiten der Gesellschaft durch Einsicht in die Geschäftsbücher und Papiere zu unterrichten und sich aus ihnen eine Übersicht über den Stand des Gesellschaftsvermögens anzufertigen.
    Jeder Gesellschafter kann auf eigene Kosten einen zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Dritten bei der Wahrnehmung dieser Rechte hinzuziehen oder zur Wahrnehmung dieser Rechte beauftragen.

    § 11 Salvatorische Klausel

    Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
    Für den Fall der Unwirksamkeit verpflichten sich die Gesellschafter, eine neue Regelung zu treffen, die wirtschaftlich der unwirksamen Regelung weitestgehend entspricht.

    § 12 Änderungen des Vertrages

    Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

    Duisburg, 14.04.2021 Halle, 14.04.2021

    ____________________________ ____________________________

    Unterschrift Mona Horkrux Unterschrift Bertwalda Wagner


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      Beratungsvertrag der Lieselore Nickel Immobiliendienstleistungen Gesellschaft mbH

      Zwischen

      der Firma Lieselore Nickel Immobiliendienstleistungen Gesellschaft mbH
      Sitz in Solingen
      – Auftraggeber –
      Vertreten durch den Geschäftsführer Lieselore Nickel

      und

      der Firma Desiree Grau Autoelektrik Ges. m. b. Haftung
      Sitz in Wiesbaden
      Vertreten durch den Geschäftsführer Desiree Grau

      – Auftragnehmer –

      wird folgender Beratungsvertrag geschlossen:

      § 1 Vertragsgegenstand

      Der Auftraggeber erteilt hiermit dem Auftragnehmer den Auftrag, ihn bei folgenden Entscheidungen/Vorhaben zu beraten:

      Erweiterung des Tätigkeitsfeldes auf .

      Einstellung von folgenden Positionen:

      1. – Kosmetiker/in

      2. Bestandteile dieses Vertrages sind:

      Allg. Beratungsbedingungen des Auftragnehmers

      § 2 Leistungen des Auftragnehmers

      Zur Erfüllung der in § 1 genannten Aufgaben wird der Auftragnehmer insbesondere folgende Leistungen erbringen:

      Vorgehensweise und Zeitplan, Zusammensetzung und Funktion der einzelnen Projektgruppen, Dokumentation des Ergebnisses

      § 3 Vergütung

      Der Auftragnehmer erhält für seine Leistung pro h eine Vergütung in Höhe von 141 EUR zzgl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Die Vergütung ist jeweils zum 8 fällig

      Übernachtungskosten werden dem Auftragnehmer in nachgewiesener Höhe ersetzt, Spesen gemäß den steuerlichen Höchstsätzen. Ebenso werden dem Auftragnehmer ersetzt bei Benutzung

      der Bahn: Fahrtkosten 1. Klasse,
      eines Flugzeuges: Flugkosten der 1 Klasse,
      des Pkw: 64 Cent für jeden gefahrenen Kilometer.

      Die Wahl des günstigsten Verkehrsmittels bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten. Dieser ist jedoch verpflichtet, Fahrtkosten jeweils nach den kürzesten Entfernungen zu berechnen und Reisen, deren Kosten nicht in einem vernünftigen Verhältnis zum Gesamthonorar stehen, nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Auftraggebers zu unternehmen.

      Der Auftraggeber zahlt an den Auftragnehmer bei Auftragserteilung einen Vorschuss in Höhe von 19 TEURO. Ein weiterer Betrag in Höhe von 53 TEURO ist zum 5 fällig. Den Restbetrag zahlt der Auftraggeber nach Abschluss der Arbeiten.

      3. Alle in Absatz 1 und 2 genannten Beträge verstehen sich als Nettobeträge zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

      § 4 Zeit und Ort der Leistungserbringung

      Der Auftragnehmer bestimmt seinen Arbeitsort und seine Arbeitszeit eigenverantwortlich.

      Der Auftragnehmer verpflichtet sich jedoch, dem Auftraggeber 9 mal im Monat ganztägig in dessen Hause zur Verfügung zu stehen. Der Auftraggeber stellt einen Arbeitsplatz innerhalb seiner Räumlichkeiten bereit.

      § 5 Berichterstattung

      Der Auftragnehmer erstattet dem Auftraggeber einen schriftlichen Bericht über seine laufende Arbeit und deren Ergebnisse. Die Berichterstattung kann nach Wahl des Auftraggebers einmalig oder entsprechend dem Arbeitsfortschritt in Form von Zwischenberichten erfolgen.

      In jedem Fall ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber spätestens zum Vertragsende einen Abschlussbericht schriftlich zu erstatten. Der Abschlussbericht ist in zwei Exemplaren dem Auftraggeber vorzulegen.

      Erfüllt der Auftragnehmer diese Verpflichtungen nicht, nur unvollständig oder nicht termingerecht oder mangelhaft, ist der Auftraggeber berechtigt, neben den sonstigen Ansprüchen seine Gegenleistung zurückzuhalten.

      § 6 Aufwendungsersatz

      Der Auftraggeber erstattet dem Auftragnehmer folgende im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit anfallenden erforderlichen Aufwendungen:
      ………………………………………………………………………………………
      ………………………………………………………………………………………
      ………………………………………………………………………………………

      Weitere Auslagen werden bis zu einem Betrag von 44 EURO durch den Auftraggeber ersetzt:
      ………………………………………………………………………………………
      ………………………………………………………………………………………
      ………………………………………………………………………………………

      Der Ersatz aller sonstigen Aufwendungen des Auftragnehmers bedarf der (schriftlichen) Zustimmung des Auftraggebers.

      § 7 Wettbewerbsverbot

      Während der Laufzeit des Vertrages verpflichtet sich der Auftragnehmer, sein Wissen und Können nicht in die Dienste eines mit dem Auftraggeber in Konkurrenz stehenden Unternehmens zu stellen oder ein solches zu gründen.

      § 8 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

      Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Auftragnehmer alle für die Ausführung seiner Tätigkeit notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden, ihm alle Informationen erteilt werden und er von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt wird. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Auftragnehmers bekannt werden.

      Auf Verlangen des Auftragnehmers hat der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.

      § 9 Schweigepflicht

      Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über alle Informationen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel ob es sich dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet.

      § 10 Datenschutz

      Erfolgt eine Verarbeitung personenbezogener Daten für den Auftraggeber, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, hinreichende Garantien dafür zu bieten, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung im Einklang mit den Anforderungen der DSGVO erfolgt und den Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet.

      Der Auftragnehmer nimmt keine weiteren Auftragsverarbeiter ohne vorherige gesonderte oder allgemeine schriftliche Genehmigung des Verantwortlichen in Anspruch.
      Im Fall einer allgemein schriftlichen Genehmigung informiert der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen immer über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die
      Ersetzung anderer Auftragsverarbeiter, wodurch der Auftraggeber die Möglichkeit erhält, gegen derartige Veränderungen Einspruch zu erheben.
      In Bezug auf die Inhalte eines Auftragsdatenverarbeitungsvertrages gelten die Anforderungen nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO.

      § 11 Vertragsdauer / Kündigung

      Der Vertrag wird mit der Unterzeichnung wirksam und läuft auf unbestimmte Zeit.

      Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 9 Wochen zum Monatsende zu kündigen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

      Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

      § 12 Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen

      Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm zur Verfügung gestellten Geschäfts- und Betriebsunterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren, insbesondere dafür zu sorgen, dass Dritte nicht Einsicht nehmen können. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen sind während der Dauer des Vertrages auf Anforderung, nach Beendigung des Vertrages unaufgefordert dem Vertragspartner zurückzugeben.

      § 13 Sonstige Ansprüche/Rentenversicherung

      Mit der Zahlung der in diesem Vertrag vereinbarten Vergütung sind alle Ansprüche des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber aus diesem Vertrag erfüllt.

      Für die Versteuerung der Vergütung hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen.

      Der Auftragnehmer wird darauf hingewiesen, dass er nach § 2 Nr. 9 SGB VI rentenversicherungspflichtig sein kann, wenn er auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig ist und keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt, deren Arbeitsentgelt aus diesem Beschäftigungsverhältnis regelmäßig 450,– EURO im Monat übersteigt.

      § 14 Schlussbestimmungen

      Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel.

      Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

      Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt.

      Gerichtsstand ist Solingen

      Solingen, 14.04.2021 Wiesbaden, 14.04.2021

      ……………………………………………………………………… ………………………………………………………………………

      Unterschrift Auftraggeber Unterschrift Auftragnehmer
      Lieselore Nickel Immobiliendienstleistungen Gesellschaft mbH Desiree Grau Autoelektrik Ges. m. b. Haftung
      Lieselore Nickel Desiree Grau


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        Bilanz
        Evamaria Gehrke Handel Ges. mit beschränkter Haftung,Kassel

        Bilanz
        Aktiva
        Euro 2021
        Euro
        2020
        Euro
        A. Anlagevermögen
        I. Immaterielle Vermögensgegenstände 6.977.108 3.238.475 8.853.068
        II. Sachanlagen 1.494.505 7.811.022 1.614.721
        III. Finanzanlagen 3.424.941
        B. Umlaufvermögen
        I. Vorräte 7.936.790 6.394.769 3.754.041
        II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 4.746.946 5.348.787 7.687.848
        III. Wertpapiere 9.288.732 9.313.680 8.371.154
        IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten uns Schecks 2.445.816 732.874
        C. Rechnungsabgrenzungsposten 3.117.736 9.281.628 9.524.688
        Summe
        Passiva
        2021
        Euro
        2020
        Euro
        A. Eigenkapital
        I. Gezeichnetes Kapital 6.629.809 9.902.411
        II. KapitalrÜcklage 6.666.008 1.521.928
        III. GewinnrÜcklagen 9.716.875 2.967.177
        IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag 5.055.331 6.299.813
        V. JahresÜberschuss/Jahresfehlbetrag 4.743.537 3.104.964
        B. RÜckstellungen 3.895.936 2.675.329
        C. Verbindlichkeiten 9.806.005 5.616.071
        D. Rechnungsabgrenzungsposten 1.637.534 9.006.477
        Summe


        Gewinn- u. Verlustrechnung
        Evamaria Gehrke Handel Ges. mit beschränkter Haftung,Kassel

        Gewinn- und Verlustrechnung
        01.01.2021 – 01.01.2021 01.01.2020 – 01.01.2020
        EUR EUR EUR EUR
        1. Sonstige betriebliche Erträge 301.255 1.406.569
        2. Personalaufwand
        a) Löhne und Gehälter 7.075.231 8.564.725
        b) Soziale Abgaben und Aufwendungen fÜr Altersversorgung und UnterstÜtzung 287.714 6.915.265 1.548.374 8.463.146
        – davon fÜr Altersversorgung € 0,00 (2020 € 0,00)
        Abschreibungen
        auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der
        Kapitalgesellschaft Üblichen Abschreibungen Überschreiten
        8.856.574 6.460.510
        3. Sonstige betriebliche Aufwendungen 7.571.302 6.525.684
        4. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 5.491.376 8.246.724
        Jahresfehlbetrag 9.941.251 5.717.120
        5. JahresÜberschuss 4.779.890 9.620.356
        6. Verlustvortrag aus dem 2020 264.679 4.739.204
        7. Bilanzverlust 980.884 8.203.153


        Entwicklung des Anlagevermögens
        Evamaria Gehrke Handel Ges. mit beschränkter Haftung,Kassel

        Entwicklung des Anlagevermögens
        Anschaffungs-/Herstellungskosten Abschreibungen Buchwerte
        01.01.2021 Zugänge Abgänge 01.01.2021 01.01.2021 Zugänge Abgänge 01.01.2021 01.01.2021 01.01.2021
        I. Sachanlagen
        1. GrundstÜcke, grundstÜcksgleiche Rechte und Bauten einschl. der Bauten auf fremden GrundstÜcken 9.057.920 4.832.260 6.666.180 1.776.517 8.819.508 8.540.876 6.369.931 6.206.676 6.308.835 1.269.799
        2. Technische Anlagen und Maschinen 2.458.478 6.755.853 6.363.734 4.100.721 8.233.483 396.424 3.352.478 8.198.993 5.378.888 3.203.156
        3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.337.886 8.705.195 4.946.724 5.694.371 7.325.649 5.601.088 9.915.956 5.461.211 7.676.043 7.906.052
        7.551.906 5.818.652 3.686.233 9.753.228 5.596.772 3.504.252 747.043 5.265.281 4.688.993 1.381.619
        II. Finanzanlagen
        1. Anteile an verbundenen Unternehmen 351.063 6.807.509 9.498.014 9.273.233 828.353 4.135.617 507.092 9.928.019 9.662.143 2.588.606
        2. Genossenschaftsanteile 6.638.016 9.407.067 3.009.298 1.554.305 7.793.577 1.843.054 9.142.138 8.801.217 1.345.537 7.298.739
        2.177.917 5.191.645 8.244.580 7.432.585 3.431.374 6.710.763 8.229.002 2.005.418 2.351.097 6.216.569
        3.146.495 2.805.034 4.523.739 482.697 2.915.388 5.604.394 3.979.079 798.765 6.644.561 1.569.830

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          Aufhebungsvertrag des Arbeitsverhältnisses mit Eduardt Hamann

          Zwischen

          Raimer Wolff Gaststätten Ges. mit beschränkter Haftung
          Paderborn
          vertreten durch die Geschäftsleitung Raimer Wolff und Pius Jordan

          – nachfolgend ‚Arbeitgeber‘ genannt –

          und

          Herrn/Frau

          Eduardt Hamann

          Wohnhaft Chemnitz

          – nachfolgend ‚Arbeitnehmer‘ genannt –

          wird folgender Aufhebungsvertrag geschlossen:

          § 1 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

          Das zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer bestehende Arbeitsverhältnis wird zum 12.04.2021 im gegenseitigen Einvernehmen beendet. Bei dieser Frist wurde die vereinbarte Kündigungsfrist eingehalten.

          § 2 Arbeitsfreistellung

          Der Arbeitnehmer erhält das regelmäßige monatliche Entgelt in Höhe von 3.191,- Euro € bis zum 12.04.2021 weitergezahlt.

          Der Arbeitnehmer wird bis zum Vertragsende unter Fortzahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung unwiderruflich von seinen vertraglichen Verpflichtungen freigestellt. Die Freistellung erfolgt zunächst unter Anrechnung der noch zustehenden Resturlaubsansprüche sowie sonstiger eventueller Freistellungsansprüche. Im Anschluss an diese Anrechnungszeiträume ist anderweitiger Verdienst nach § 615 S. 2 BGBanzurechnen. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, anderweitig erzielten Verdienst dem Arbeitgeber unaufgefordert mitzuteilen.

          § 3 Urlaub

          Der dem Arbeitnehmer bis zu Beendigung des Arbeitsverhältnisses zustehende Resturlaub wird während der Arbeitsfreistellung gewährt.

          § 4 Abfindung

          Der Arbeitgeber verpflichtet sich, an den Arbeitnehmer eine Abfindung in Höhe von 3.742,- Euro € brutto zu zahlen.

          Die Abfindung ist mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig.

          § 5 Wettbewerbsvereinbarung

          Von diesem Vertrag bleibt die Wettbewerbsvereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer vom unberührt.

          § 6 Zeugnis, Arbeitspapiere

          Der Arbeitnehmer erhält bis spätestens 12.04.2021 ein wohlwollendes qualifiziertes Zeugnis.

          Der Arbeitgeber händigt dem Arbeitnehmer zum Beendigungstermin die Arbeitspapiere aus.

          § 7 Sonstige Vereinbarungen

          __________________________________________

          __________________________________________

          § 8 Meldepflicht

          Zur Aufrechterhaltung ungekürzter Ansprüche auf Arbeitslosengeld ist der Arbeitnehmer verpflichtet, sich unverzüglich nach Abschluss dieses Aufhebungsvertrages persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden. Weiterhin ist er verpflichtet, aktiv nach einer Beschäftigung zu suchen.

          § 9 Ausgleich aller Ansprüche

          Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sind sich darüber einig, dass mit der Erfüllung dieses Vertrages keine Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gegen die andere Partei mehr bestehen.

          Davon unberührt bleiben

          __________________________________________

          __________________________________________

          Paderborn, 12.04.2021

          ________________________ ________________________
          Unterschrift Arbeitgeber Unterschrift Arbeitnehmer
          Raimer Wolff und Pius Jordan Eduardt Hamann


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            Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Ingelinde Brückner Wohnmobile Ges. mit beschränkter Haftung – BFH vom 24.9.1968 – Az. c 484 1z 2994/15

            Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Brunhilde Wolter gegenüber seinem Arbeitgeber Ingelinde Brückner Wohnmobile Ges. mit beschränkter Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Annina Wulff unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).

            Urteil des BFH vom 9.11.1972
            Aktenzeichen: 3 206 MU 9825/12
            GmbHR 2011, 18553


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              Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gerhilde Fischer Klebstoffe Ges. mit beschraenkter Haftung

              §1 Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen

              (1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftbedingungen gelten für alle Lieferungen zwischen uns und einem Verbraucher in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

              Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschliesst, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).

              §2 Zustandekommen eines Vertrages, Speicherung des Vertragstextes

              (1) Die folgenden Regelungen über den Vertragsabschluss gelten für Bestellungen über unseren Internetshop http://www.GerhildeFischerKlebstoffeGes.mitbeschraenkterHaftung.de.

              (2) Im Falle des Vertragsschlusses kommt der Vertrag mit

              Gerhilde Fischer Klebstoffe Ges. mit beschraenkter Haftung
              Gerhilde Fischer
              D-22080 Nürnberg
              Registernummer 930577
              Registergericht Amtsgericht Nürnberg

              zustande.

              (3) Die Präsentation der Waren in unserem Internetshop stellen kein rechtlich bindendes Vertragsangebot unsererseits dar, sondern sind nur eine unverbindliche Aufforderungen an den Verbraucher, Waren zu bestellen. Mit der Bestellung der gewünschten Ware gibt der Verbraucher ein für ihn verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab.
              (4) Bei Eingang einer Bestellung in unserem Internetshop gelten folgende Regelungen: Der Verbraucher gibt ein bindendes Vertragsangebot ab, indem er die in unserem Internetshop vorgesehene Bestellprozedur erfolgreich durchläuft.

              Die Bestellung erfolgt in folgenden Schritten:

              1) Auswahl der gewünschten Ware
              2) Bestätigen durch Anklicken der Buttons Bestellen
              3) Prüfung der Angaben im Warenkorb
              4) Betätigung des Buttons zur Kasse
              5) Anmeldung im Internetshop nach Registrierung und Eingabe der Anmelderangaben (E-Mail-Adresse und Passwort).
              6) Nochmalige Prüfung bzw. Berichtigung der jeweiligen eingegebenen Daten.
              7) Verbindliche Absendung der Bestellung durch Anklicken des Buttons kostenpflichtig bestellen bzw. kaufen

              Der Verbraucher kann vor dem verbindlichen Absenden der Bestellung durch Betätigen der in dem von ihm verwendeten Internet-Browser enthaltenen Zurück-Taste nach Kontrolle seiner Angaben wieder zu der Internetseite gelangen, auf der die Angaben des Kunden erfasst werden und Eingabefehler berichtigen bzw. durch Schliessen des Internetbrowsers den Bestellvorgang abbrechen. Wir bestätigen den Eingang der Bestellung unmittelbar durch eine automatisch generierte E-Mail (Auftragsbestätigung). Mit dieser nehmen wir Ihr Angebot an.

              (5) Speicherung des Vertragstextes bei Bestellungen über unseren Internetshop : Wir speichern den Vertragstext und senden Ihnen die Bestelldaten und unsere AGB per E-Mail zu. Die AGB können Sie jederzeit auch unter http://www.GerhildeFischerKlebstoffeGes.mitbeschraenkterHaftung.de/agb.html einsehen. Ihre vergangenen Bestellungen können Sie in unserem Kunden-Bereich unter Mein Konto –> Meine Bestellungen einsehen.

              §3 Preise, Versandkosten, Zahlung, Fälligkeit

              (1) Die angegebenen Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile. Hinzu kommen etwaige Versandkosten.

              (2) Der Verbraucher hat die Möglichkeit der Zahlung per Vorkasse, Nachnahme, Bankeinzug, PayPal, Kreditkarte( Visa ) .

              (3) Hat der Verbraucher die Zahlung per Vorkasse gewählt, so verpflichtet er sich, den Kaufpreis unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen.
              Soweit wir per Nachnahme liefern, tritt die Fälligkeit der Kaufpreisforderung mit Erhalt der Ware ein.

              §4 Lieferung

              (1) Sofern wir dies in der Produktbeschreibung nicht deutlich anders angegeben haben, sind alle von uns angebotenen Artikel sofort versandfertig. Die Lieferung erfolgt hier spätesten innerhalb von 5 Werktagen. Dabei beginnt die Frist für die Lieferung im Falle der Zahlung per Vorkasse am Tag nach Zahlungsauftrag an die mit der Überweisung beauftragte Bank und bei allen anderen Zahlungsarten am Tag nach Vertragsschluss zu laufen. Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag am Lieferort, so endet die Frist am nächsten Werktag.

              (2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache geht auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache an den Käufer auf diesen über.

              §5 Eigentumsvorbehalt

              Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.

              ****************************************************************************************************

              §6 Widerrufsrecht des Kunden als Verbraucher:

              Widerrufsrecht für Verbraucher

              Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Massgabe zu, wobei Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschliesst, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können:

              Widerrufsbelehrung

              Widerrufsrecht

              Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

              Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage, ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

              Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
              Gerhilde Fischer Klebstoffe Ges. mit beschraenkter Haftung
              Gerhilde Fischer
              D-22080 Nürnberg
              Registernummer 930577
              Registergericht Amtsgericht Nürnberg
              E-Mail info@GerhildeFischerKlebstoffeGes.mitbeschraenkterHaftung.de
              Telefax 084212132
              mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

              Widerrufsfolgen

              Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschliesslich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

              Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

              Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

              Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

              Finanzierte Geschäfte

              Haben Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanziert und widerrufen Sie den finanzierten Vertrag, sind Sie auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, wenn beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn wir gleichzeitig Ihr Darlehensgeber sind oder wenn sich Ihr Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung unserer Mitwirkung bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder der Rückgabe bereits zugeflossen ist, tritt Ihr Darlehensgeber im Verhältnis zu Ihnen hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe in unsere Rechte und Pflichten aus dem finanzierten Vertrag ein. Letzteres gilt nicht, wenn der vorliegende Vertrag den Erwerb von Wertpapieren, Devisen, Derivaten oder Edelmetallen zum Gegenstand hat.
              Wollen Sie eine vertragliche Bindung so weitgehend wie möglich vermeiden, widerrufen Sie beide Vertragserklärungen gesondert.

              Ende der Widerrufsbelehrung

              ****************************************************************************************************

              §7 Widerrufsformular

              Muster-Widerrufsformular
              (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
              An :
              Gerhilde Fischer Klebstoffe Ges. mit beschraenkter Haftung
              Gerhilde Fischer
              D-22080 Nürnberg
              E-Mail info@GerhildeFischerKlebstoffeGes.mitbeschraenkterHaftung.de

              Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

              _____________________________________________________

              Bestellt am (*)/erhalten am (*)

              __________________

              Name des/der Verbraucher(s)

              _____________________________________________________

              Anschrift des/der Verbraucher(s)

              _____________________________________________________

              Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

              __________________

              Datum

              __________________

              (*) Unzutreffendes streichen.

              §8 Gewährleistung

              Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen.

              §9 Verhaltenskodex

              Wir haben uns den Verhaltenskodizes der folgenden Einrichtungen unterworfen:

              §10 Vertragssprache

              Als Vertragssprache steht ausschliesslich Deutsch zur Verfügung.

              ****************************************************************************************************

              §11 Kundendienst

              Unser Kundendienst für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen steht Ihnen werktags von 9:00 Uhr bis 17:30 Uhr unter

              Telefon: 05123 45678911
              Telefax: 05881 813027
              E-Mail: info@GerhildeFischerKlebstoffeGes.mitbeschraenkterHaftung.de
              zur Verfügung.

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              Stand der AGB Jan.2019


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                Biogasanlage zur energetischen Verwertung von kommunalem Bioabfall in Sundern.

                Eine Biogasanlage dient der Erzeugung von Biogas durch Vergärung von Biomasse. In landwirtschaftlichen Biogasanlagen werden meist tierische Exkremente (Gülle, Festmist) und Energiepflanzen als Substrat eingesetzt. In nicht-landwirtschaftlichen Anlagen wird Material aus der Biotonne verwendet oder Abfallprodukte aus der Lebensmittelproduktion. Als Nebenprodukt wird ein als Gärrest bezeichneter Dünger produziert oder es erfolgt die anschließende stoffliche Weiterverwertung mittels angeschlossener Kompostierung (Kaskadennutzung).
                Bei den meisten Biogasanlagen wird das entstandene Gas vor Ort in einem Blockheizkraftwerk (BHKW) zur Strom- und Wärmeerzeugung genutzt. Andere Biogasanlagen bereiten das gewonnene Gas zu Biomethan auf und speisen es ins Erdgasnetz ein.

                Inhaltsverzeichnis

                1 Prinzip einer Biogasanlage
                2 Substrate zur Biogaserzeugung

                2.1 Verbleib des Substrats

                3 Mikrobielle Prozesse

                3.1 1. Phase: Hydrolyse
                3.2 2. Phase: Acidogenese oder Versäuerungsphase
                3.3 3. Phase: Acetogenese oder essigbildende Phase
                3.4 4. Phase: Methanogenese oder methanbildende Phase

                4 Anlagenbetrieb

                4.1 Nass- und Trockenfermentation
                4.2 Batch- und kontinuierliche Vergärung
                4.3 Ein- und mehrstufige Anlagen

                5 Verwendung der Produkte

                5.1 Biogas
                5.2 Biomethan
                5.3 Gärrest

                6 Entwicklung der Biogasanlagen

                6.1 Allgemeine technische und marktbezogene Entwicklung
                6.2 Entwicklung in Deutschland

                6.2.1 Vergütung in Deutschland
                6.2.2 Steuerliche Behandlung in Deutschland

                6.3 Entwicklung in der Schweiz

                7 Sicherheit
                8 Bewertungen

                8.1 Vorteile
                8.2 Nachteile

                9 Siehe auch
                10 Literatur
                11 Einzelnachweise
                12 Weblinks

                Prinzip einer Biogasanlage

                Vergleich von Biogasrohstoffen[1]

                Material
                Biogasertrag
                in m3 pro Tonne
                Frischmasse
                Methan-
                gehalt

                Maissilage
                202
                52 %

                Grassilage
                172
                54 %

                Roggen-GPS
                163
                52 %

                Zuckerrüben-
                Pressschnitzel
                siliert[2]
                125
                52 %

                Futterrübe
                111
                51 %

                Bioabfall
                100
                61 %

                Hühnermist
                80
                60 %

                Schweinemist
                60
                60 %

                Rindermist
                45
                60 %

                Getreideschlempe
                40
                61 %

                Schweinegülle
                28
                65 %

                Rindergülle
                25
                60 %

                In einer Biogasanlage erfolgt der anaerobe (ohne Sauerstoff) mikrobielle Abbau (Vergärung) des eingesetzten Substrats. Dieses besteht meist aus gut abbaubarer Biomasse wie Gülle, Energiepflanzen (vor allem Mais-, Getreide- und Grassilage), landwirtschaftlichen Nebenprodukten oder Bioabfällen. Stroh und Holz, die vor allem Cellulose und Lignocellulose enthalten, sind unter anaeroben Bedingungen nur schwer oder gar nicht abbaubar und werden daher nicht eingesetzt.

                Verschiedene Arten von Mikroorganismen nutzen die komplex zusammengesetzte Biomasse (vor allem Kohlenhydrate, Fette und Proteine) als Nährstoff- und Energielieferanten. Anders als beim aeroben Abbau (mit Sauerstoff, wie etwa bei der Kompostierung) können die Organismen bei der anaeroben Vergärung nur einen geringen Teil der enthaltenen Energie nutzen. Die anaerob nicht nutzbare Energie befindet sich im „Abfallprodukt“ Methan.

                Hauptprodukte des anaeroben Abbaus sind das energiereiche Methan (CH4) und Kohlenstoffdioxid (CO2). Da beide gasförmig sind, trennen sie sich vom Gärsubstrat und bilden die Hauptkomponenten des Biogases. CO2 ist nicht weiter oxidierbar, d. h., es brennt nicht. Es braucht aber nicht vom energiereichen CH4 abgeschieden werden und kann zusammen mit diesem im Blockheizkraftwerk der Verbrennung zugeführt werden.

                Substrate zur Biogaserzeugung

                → Hauptartikel: Substrat (Biogasanlage)
                Silo mit Biomasse einer Biogasanlage bei Hannover

                Der zur Biogaserzeugung eingesetzte Rohstoff wird als Substrat oder Einsatzstoff bezeichnet. Geeignet ist jede Art von Biomasse, die unter anaeroben Bedingungen (Vergärung) abgebaut wird. Die jeweilige chemische Zusammensetzung, insbesondere die enthaltenen Kohlenhydrate, Fette und Proteine, ist entscheidend für die erzeugbare Menge Biogas und deren Methananteil.

                In der Praxis entscheiden die Einkaufs- und Anbaukosten, die durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegten Vergütungen und Boni und die Eignung der Biogasanlage über das verwendete Substrat.

                Verbleib des Substrats

                Ein Teil des Substrats dient den Mikroorganismen als Nährstoff zum Aufbau ihrer Zellmasse (Anabolismus). Die dafür benötigte Energie wird aus der Vergärung des Substrats gewonnen. Da der Energiegewinn, verglichen mit der aerob stattfindenden Atmung, gering ist, müssen pro erzeugter Zellmasse vergleichsweise große Massen Substrat umgesetzt werden.

                Bei gut abbaubaren Substraten wird ein großer Teil der Trockensubstanz in das Biogas umgesetzt. Zurück bleibt der sogenannte Gärrest, ein wässriges Gemisch aus schwer abbaubarem organischen Material, wie Lignin und Cellulose, sowie anorganischen, d. h. überwiegend mineralischen Stoffen. Der Gärrest wird meistens als landwirtschaftlicher Dünger verwendet. Er enthält noch sämtliche Spurenelemente des Substrats, fast den gesamten Stickstoff, Phosphor und – abhängig von der Verfahrensart der Biogasanlage – auch fast den gesamten Schwefel.

                Mikrobielle Prozesse

                Der anaerobe Abbau von Biomasse ist Grundlage der Entstehung von Faulgasen wie Deponie-, Klär-, Sumpf- und Biogas. Viele verschiedene Arten von Mikroorganismen sind beteiligt. Vorkommen und Mengenanteile der Arten sind von der Art des Substrats, dem pH-Wert, der Temperatur und dem Ablauf der Vergärung abhängig. Aufgrund der vielfältigen Stoffwechsel der Gemeinschaft von Mikroorganismen können die meisten organischen Stoffe abgebaut werden. Lediglich Cellulosefasern und verholzte Anteile aus Lignocellulose sind enzymatisch schwer abbaubar. Voraussetzung für die Methanbildung ist ein ausreichender Wasseranteil im Gärsubstrat.

                Der Abbauprozess wird schematisch in vier aufeinanderfolgenden biochemischen Einzelprozessen (Phasen) dargestellt. Die gängigen Anlagenkonzepte sehen meist eine fortwährende Substratzufuhr zum Fermenter vor, so dass die vier Phasen parallel stattfinden.

                Übersicht über die anaerobe Verwertung von polymeren Substraten und Lipiden

                1. Phase: Hydrolyse

                Mikroorganismen können die polymeren Makromoleküle der Kohlenhydrate und Proteine nicht direkt verarbeiten. Als Hilfsstoffe dienen ihnen darum verschiedene Arten von Exoenzymen, wie Amylasen, Proteasen und Lipasen, welche die Makromoleküle zu löslichen Oligomeren und Monomeren hydrolysieren. Kohlenhydrate wie Stärke und Hemicellulose werden in Oligo- und Monosaccharide (Mehrfach- und Einfachzucker) zerlegt. Proteine werden zu Peptiden oder Aminosäuren abgebaut. Fette können in ihre Bestandteile Fettsäuren und Glycerin, hydrolysiert werden.

                2. Phase: Acidogenese oder Versäuerungsphase

                Die Produkte der Hydrolyse werden durch säurebildende Mikroorganismen im Verlauf der Acidogenese zu niederen Fett- und anderen Carbonsäuren, wie Valerian-, Butter- sowie Propionsäure, und Alkoholen wie Ethanol verstoffwechselt. Abbauprodukte der Proteine sind Schwefelwasserstoff (H2S) und Ammoniak (NH3).

                3. Phase: Acetogenese oder essigbildende Phase

                Während der Acetogenese werden die niederen Fett- und Carbonsäuren sowie die niederen Alkohole durch acetogene Mikroorganismen zu Essigsäure (Acetat), Wasserstoff und Kohlendioxid umgesetzt.

                4. Phase: Methanogenese oder methanbildende Phase

                In der letzten, ausschließlich anaerob ablaufenden Phase – der Methanogenese – wird die Essigsäure durch entsprechend acetoklastische Methanbildner nach Gleichung 1 in Methan umgewandelt. Etwa 30 % des Methans entstehen nach Gleichung 2 aus Wasserstoff und CO2, den Zwischenprodukten aus der Acetogenese.

                In landwirtschaftlichen Biogasanlagen verläuft die Methanbildung entgegen der bisherigen Lehrbuchmeinung bei geringerer Verweilzeit und höherer Temperatur vorwiegend über den hydrogenotrophen (Wasserstoff verwertenden) Reaktionsweg. Acetat wird nicht unbedingt direkt in Kohlendioxid und Methan gespalten (acetoklastischer, Essigsäure spaltender Weg), sondern zunächst zu Wasserstoff und Kohlendioxid umgesetzt (syntrophe Acetat-Oxidation in Abb. 3, Schnürer et al. 1999), die dann über die hydrogenotrophe Methanogenese in Biogas umgesetzt werden. Die Methanbildung über die Essigsäurespaltung findet in nennenswertem Maß nur bei vergleichsweise geringer Raumbelastung bzw. längerer Verweilzeit und niedrigen Essigsäure-Gehalten statt (Lebuhn et al., 2008a, 2009; Bauer et al., 2008, 2009).
                Die Methanogenese ermöglicht als energieliefernder (exothermer) Prozess (–ΔH°´: frei werdende Reaktionsenergie) die energiezehrenden Reaktionen der Acetogenese und der syntrophen Acetat-Oxidation(+ΔH°´: energiezehrende Reaktion).

                Essigsäure spaltend (acetoklastisch):
                (1) CH3COO- + H+ → CH4 + CO2 (ΔH°´ = −35,9 kJ/mol)

                Wasserstoff verwertend (hydrogenotroph):
                (2) CO2 + 4 H2 → CH4 + 2 H2O (ΔH°´ = −131,0 kJ/mol)

                Die vier Phasen lassen sich nicht strikt trennen, da etwa auch schon in der Acidogenese Essigsäure, Wasserstoff und Methan entstehen. Die Methanogenese hingegen erfordert die speziellen Stoffwechselfähigkeiten der methanogenen Mikroorganismen. Diese gehören zur Gruppe der Archaeen (der Klasse Methanobacteria, Methanococci und Methanomicrobia [10]) und sind nur entfernt mit den Bakterien verwandt, welche die anderen Schritte des Abbaus durchführen.

                Anlagenbetrieb

                Vergleichstabelle gängiger Anlagenkonzepte. Flüssig-, Pfropfenstrom- und Trockenfermenter in der Übersicht.

                Über das genaue Zusammenspiel der Mikroorganismen ist nur wenig bekannt. Daher kann die optimale Einstellung der verschiedenen Parameter (Substratart, Substratmenge, Temperatur, Rührwerkseinstellungen etc.) oft nur experimentell gefunden werden. In Forschungsprojekten werden Charakterisierungen der mikrobiologischen Populationen beziehungsweise Gemeinschaften vorgenommen, um die Zusammenhänge besser zu verstehen.

                Bei niedrigen Substratkonzentrationen wird ein nicht unerheblicher Teil der Abwärme aus der Biogasverstromung zur Aufrechterhaltung der Fermentertemperatur der Nassvergärung im mesophilen Zielbereich von 30 bis etwa 35 Grad Celsius benötigt.[3] Anlagen mit Trockenfermentation benötigen einen deutlich geringeren Anteil der produzierten Wärme. Für den Gesamtwirkungsgrad und die Wirtschaftlichkeit einer Biogasanlage kann die Nutzung der Abwärme etwa zur Gebäudeheizung oder zur Holz- und Getreidetrocknung einen wichtigen Faktor darstellen.

                Ein Mix-Propeller einer Biogasanlage

                Verschiedene z. T. recht unterschiedliche Anlagenkonzepte werden in der Praxis angewendet, die sich in erster Linie an der Zusammensetzung des Substrats orientieren. Aber auch die Rahmenbedingungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Vergütung des eingespeisten Stroms spielen eine Rolle. Auch Vorschriften zur Hygiene und Vermeidung von Emissionen müssen bei der Planung der Biogasanlage berücksichtigt werden.

                Nass- und Trockenfermentation

                Das Gärsubstrat der Nassfermentation hat einen hohen Wasseranteil. Es ist dadurch rühr- und fließfähig und wird während der Fermentation laufend durchmischt. Die Trockenfermentation oder auch Feststoffvergärung erfolgt mit stapelbarer organischer Biomasse, die weder verflüssigt noch während der Vergärung ständig durchmischt wird. Die Verfahrenswahl hängt im Wesentlichen von den Substraten ab.

                Zur Nutzung von Gülle kommt nur die Nassvergärung in Frage, während strukturreiche Biomasse die für die Nassvergärung nötigen Rührwerke blockieren kann. Zur Nassvergärung wird die feste Biomasse gut zerkleinert und durch Zugabe von Wasser pumpbar gemacht. In Deutschland ist die Nassvergärung vorherrschend, weil die meisten Anlagen von Landwirten mit Viehzucht errichtet wurden, die häufig sowohl Energiepflanzen als auch Gülle einsetzen.

                Visualisierung einer Biogasanlage zur Feststoffvergärung stapelbarer Biomasse wie Bioabfall, Grünschnitt und Festmist

                Domäne der Trockenfermentation ist die Vergärung von stapelbarer Biomasse, wie sie im Garten- und Landschaftsbau anfällt, sowie von Wiesen- oder Ackergras. Trockenfermentation wird auch als Ergänzung oder Ersatz zur Kompostierung eingesetzt. Auch bei der „Trockenvergärung“ benötigen die zur Vergärung notwendigen Mikroorganismen ausreichend Feuchtigkeit.

                Ab 2004 wurde im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ein Technologiebonus von 2 Cent/kWh für den durch Trockenfermentation erzeugten Strom bezahlt. In den folgenden Jahren nahm dadurch die Bedeutung der Trockenfermentation auch in der Landwirtschaft stark zu. Für neu errichtete Anlagen ab 2009 entfällt der Technologiebonus, da das Verfahren inzwischen als etablierte Technik gilt.

                Batch- und kontinuierliche Vergärung

                Die meisten Anlagen werden mit kontinuierlicher Vergärung betrieben, bei der dem Prozess meist mehrmals täglich Substrat zugeführt wird und Biogas sowie Gärrest entnommen werden. Vorteilhaft sind die Automatisierbarkeit und die relativ gleichmäßige Gasproduktion, so dass nachfolgende Komponenten wie Gasreinigung, und Gasaufbereitung und Verbrennung im Blockheizkraftwerk (BHKW) ebenfalls kontinuierlich stattfinden. Neben der Nassvergärung kann auch die Trockenvergärung einen kontinuierlichen Anlagenbetrieb erlauben.

                Wenn der Gehalt an Trockenmasse hoch oder das Substrat sehr faserig oder kompakt ist, beispielsweise bei Biomüll, Hausmüll und Grünschnitt, wird dagegen oft die Batch-Vergärung angewandt. Hierbei wird für jede Substratcharge die Biogaserzeugung abgeschlossen und der Fermenter entleert, bevor die nächste Charge eingebracht wird. Die Staffelung mehrerer Fermenter ermöglicht auch hier eine quasi-kontinuierliche Gasproduktion.

                Ein- und mehrstufige Anlagen

                Die einzelnen Schritte des mikrobiellen Abbaus haben bestimmte Optima. So läuft die Hydrolyse optimal bei einem niedrigen, leicht sauren pH-Wert, weshalb bei vielen Anlagen eine Hydrolysestufe mit nachgeschalteter Methanstufe vorhanden ist. Die Methanogenese läuft hingegen bevorzugt in leicht alkalischem Milieu ab. Häufig findet sich aber auch nur ein oder mehrere parallel geschaltete Fermenter ohne Trennung der Abbaustufen. In der Regel ist noch ein Lagerbehälter nachgeschaltet, der luftdicht abgeschlossen ist und als Nachgärer fungiert.

                Verwendung der Produkte

                Biogas

                Container-BHKW einer Biogasanlage. Über Notkühler (Wärmetauscher mit Gebläse) auf dem Dach wird ungenutzte Wärme an die Umgebung abgegeben.
                → Hauptartikel: Biogas

                Derzeit wird in Deutschland Biogas hauptsächlich direkt an der Biogasanlage zur dezentralen gekoppelten Strom- und Wärmeerzeugung (Kraft-Wärme-Kopplung) in Blockheizkraftwerken (BHKWs) genutzt; seltener wird das Biogas zu Biomethan aufbereitet. Bei der direkten Nutzung wird das Gasgemisch getrocknet, entschwefelt und dann einem Biogasmotor zugeführt, der einen Generator antreibt. Der produzierte Strom wird in das Netz eingespeist. Die in Abgas und Motorkühlwasser enthaltene Wärme wird in einem Wärmeaustauscher zurückgewonnen. Ein Teil der Wärme wird benötigt, um die Fermenter zu beheizen, da die Mikroorganismen, welche die Biomasse abbauen, am besten bei Temperaturen von 30–37 Ã‚°C (mesophil) bzw. 50–60 Ã‚°C (thermophil) wachsen. Überschüssige Wärme des Motors kann etwa zur Beheizung von Gebäuden, zum Trocknen der Getreide-Ernte, Hackschnitzeltrocknung oder den Betrieb von Aquakulturanlagen verwendet werden. Besonders wirtschaftlich und energieeffizient arbeiten Anlagen, deren überschüssige Wärme ganzjährig genutzt werden kann.

                Biomethan

                → Hauptartikel: Biomethan

                In mehreren neueren Projekten wird das Biogas in Aufbereitungsanlagen auf Erdgasqualität gereinigt und als Biomethan (Bioerdgas) in das Erdgasnetz eingespeist. Dies erhöht die Wirtschaftlichkeit von Biogasanlagen an Standorten ohne Wärmeabnehmer. Das Bioerdgas kann beispielsweise zu BHKWs weitergeleitet werden, die in unmittelbarer Nachbarschaft von kontinuierlichen Wärmeabnehmern, wie z. B. Schwimmhallen, errichtet werden. Dadurch ist die Abwärme fast vollständig nutzbar. Aufbereitetes Biogas kann ebenso als Treibstoff für erdgasbetriebene Fahrzeuge eingesetzt werden. Die Anlagentechnik zur Aufbereitung von Biogas zu Biomethan und Einspeisung in das Erdgasnetz ist derzeit allerdings noch recht kostenintensiv und nur für „große Anlagen“ (ab 1,5 MWel) wirtschaftlich rentabel.

                Gärrest

                → Hauptartikel: Gärrest

                Die Gärrückstände aus Biogasanlagen werden als landwirtschaftliche Düngemittel verwendet. Sie sind verträglicher für die Pflanzen als Rohgülle, die Stickstoffverfügbarkeit ist höher und der Geruch weniger intensiv. Der Gärrest der Nassfermentation („Biogasgülle“) ist eine gülleähnliche Substanz. Bei der Trockenfermentation entsteht stapelbarer Gärrest, der ebenfalls als Dünger eingesetzt werden kann und ungefähr die Hälfte der Ausgangsmenge ausmacht. Die Menge des Gärrests lässt sich durch eine aerobe Nachbehandlung noch weiter verringern, wodurch sich auch die Belastung mit Krankheitskeime (Entseuchung) und Schwefelwasserstoffverbindungen verringert. Zusätzlich ist die Verbrennung zur weiteren Mengenreduzierung und Energiegewinnung möglich.

                Entwicklung der Biogasanlagen

                Allgemeine technische und marktbezogene Entwicklung

                Der italienische Physiker Alessandro Volta untersuchte bereits 1789 ein brennbares Gas, das im Sediment des Lago di Como entstand. Wissenschaftler wie Faraday (der das Gas als Kohlenwasserstoff identifizierte), Davy und Dalton haben die Experimente von Volta nachvollzogen. Avogadro entdeckte die chemische Formel für Methan (CH4). Dieses leicht zu erzeugende Gas war im 19. Jahrhundert bei physikalischen und chemischen Experimentalvorlesungen sehr beliebt.

                Ende des 19. Jahrhunderts entdeckte man, dass Abwasser durch anaerobe Vergärung geklärt werden kann. Ab 1906 entstanden im Ruhrgebiet Abwasserreinigungsanlagen mit beheizten Fermentern. Vorrangiges Ziel war damals nicht die Biogasgewinnung, sondern die Abfallverringerung. Erst ab etwa 1922 wurde Biogas aufgefangen und in das städtische Gasnetz eingespeist. Einige Klärwerke konnten damit ihre Betriebskosten decken. Bis 1937 hatten einige deutsche Städte ihren Fuhrpark auf Biogas umgestellt. Die Müllabfuhr der Stadt Zürich fuhr bis 1973 mit Biogas.

                Versuche, Biogas nicht nur aus Abwasser zu gewinnen, wurden in den späten 30er und dann wieder in den 50er Jahren zunächst mit Festmist und später mit Gülle gemacht. Es entstanden etwa 50 Anlagen. Wegen des billig verfügbaren Erdöls wurden diese Versuche wieder eingestellt.

                Durch die Energiekrise von 1973 wurde die Biogastechnik wieder aktuell. Wieder fallende Erdölpreise bremsten die weitere Entwicklung aber erneut.

                Durch die relativ zur als Ackerland nutzbaren Fläche größere Menge landwirtschaftlicher Abfälle oder Gülle haben die Niederlande, die Schweiz (vgl. Kompogas) sowie Schweden bereits früh Erfahrungen mit Biogas gesammelt. In diesen Ländern wird es seltener zur lokalen Stromerzeugung genutzt, sondern häufiger zu Biomethan aufbereitet. In den Niederlanden und in der Schweiz wird es in das Erdgasnetz eingespeist. In Schweden wird es für Kraftfahrzeuge genutzt.

                Entscheidenden Einfluss auf die Verbreitung der Biogasnutzung hatten die Erdölschwemme von 1955 bis 1972 und die folgende Ölkrise von 1972 bis 1973 sowie die nationalen rechtlichen Rahmenbedingungen wie das Erneuerbare-Energien-Gesetz in Deutschland.

                In Indien wurde bereits Ende des 19. Jahrhunderts Biogas zur Energieversorgung eingesetzt. Viele kleine Biogasanlagen bestehen in Ländern wie Indien, Südkorea, Taiwan, Malaysia sowie auch in Botswana zur privaten Energieversorgung. Über 40 Millionen Haushaltsanlagen befinden sich in China.
                Das Biogas wird hier überwiegend aus Mist und Kot gewonnen und vor allem für Koch- und Heizzwecke genutzt, wodurch sich die lokale Abholzung reduziert und die Lebensqualität der Menschen verbessert.

                Entwicklung in Deutschland

                Entwicklung der Anlagenzahl und der elektrischen Leistung seit 2000 (nach DBFZ)

                Der Anbau nachwachsender Rohstoffe zur Biogasnutzung in Deutschland ist von 400.000 ha im Jahr 2007 auf 530.000 ha im Jahr 2009 gestiegen.[4]

                Auch die Zahl der Anlagen sowie der installierten elektrischen Leistung ist in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Ein vergleichsweise hoher Anstieg lässt sich mit der seit 2004 gültigen ersten Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ausmachen. Betrug die Zahl der Anlagen im Jahr 2004 vor der Novelle noch 2010, so waren es 2005 schon 2690 Anlagen in Deutschland. Im Jahr 2007 ist diese Zahl auf 3711 weiter gestiegen. Diese Entwicklung lässt sich durch die Erhöhung der Vergütung der durch Biogasanlagen erzeugten kWh erklären. Die elektrische Leistung stieg von 247 MW im Jahr 2004 über 665 MW 2005 bis auf 1270 MW 2007. Da die Leistung neu installierter Anlagen zunimmt, steigt die Gesamtleistung schneller als die Anzahl der Anlagen. Weil viele Biogasanlagen einen großen Anteil der Abwärme ungenutzt an die Umwelt abgeben, besteht hier noch weiteres Potential, beispielsweise durch den Aufbau von Nahwärmenetzen oder die Aufbereitung zu Biomethan.[5]

                Im Jahr 2009 waren in Deutschland 4671 Biogasanlagen in Betrieb, die insgesamt rund 11 % des Stroms aus erneuerbaren Energien produzieren.[6] Ende 2011 waren 7.100 Biogasanlagen mit einer installierten Leistung ca. 2.800 MW in Betrieb, entsprechend der Nennleistung zweier großer Kernkraftwerke.[7] Mit dem EEG 2012 und der neuen Vergütungsstruktur war der Zubau an Biogasanlagen 2012 deutlich geringer als im Vorjahr. Der Fachverband Biogas gibt den Anlagenbestand zum 31. Dezember 2012 auf 7.515 mit einer installierten Leistung von 3.352 MW an.[8]

                Mit der von 2009 bis 2011 gültigen 2. Novelle des EEG wurde ein Güllebonus eingeführt, der kleinere Anlagen mit hohem Gülleanteil fördern soll. In Deutschland werden schätzungsweise lediglich 15 % der verfügbaren Gülle aus der Tierhaltung energetisch genutzt. Mit der Nutzung dieses Potentials könnte die Biogastechnologie ihren Beitrag zum Klimaschutz weiter ausbauen.

                Das EEG 2012 sieht keine Boni mehr vor.

                Mit Einführung des EEG 2014 zum 1. August 2014 wird der Fokus auf die Nutzung von landwirtschaftlichen Reststoffen gelegt, der Einsatz von nachwachsenden Rohstoffen bei neu zu errichtenden Anlagen spielt de facto keine Rolle mehr. Der Anlagenneubau bei landwirtschaftlichen Biogasanlagen beschränkt sich überwiegend auf Anlagen im Leistungsbereich bis zu 75kWel, die sogenannten Hofbiogasanlagen. Haupteinsatzstoffe dieser Anlagenklasse sind Gülle und Mist aus der jeweiligen örtlichen Tierproduktion am „Hof“.

                Vergütung in Deutschland

                In Deutschland wird das Einspeisen von regenerativ erzeugtem Strom in das Stromnetz durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt. Die Betreiber der Übertragungsnetze müssen den erzeugten Strom zu definierten Preisen abnehmen, können diese Kosten aber an den Endkunden weiterreichen. Zwischen den Übertragungsnetzbetreibern findet ein Ausgleich der Mehrkosten für die Pflichtabnahme des Stroms statt, so dass die Mehrbelastung des Endkunden bundesweit gleich ist. Die Vergütungshöhe gemäß EEG-Novelle 2009 ist in der unten stehenden Tabelle vereinfacht aufgeführt.[9] Wenn das Biogas nur thermisch verwertet wird, erhält der Biogasanlagenbetreiber keine EEG-Vergütung. Für Deponie- und Klärgas sind im EEG eigene Mindestvergütungssätze und Boni festgelegt.

                Mindestvergütungssätze und Boni nach EEG, in €-ct/kWhel

                Anlagengröße
                Grundvergütung
                (2009)
                NaWaRo-
                Bonus
                KWK-
                Bonus
                Technologie-
                bonus
                Gülle-
                bonus
                Formaldehyd-
                bonus

                bis 150 kWel
                11,67
                7
                3
                bis 2
                4
                1

                bis 500 kWel
                9,18
                7
                3
                bis 2
                1
                1

                bis 5 MWel
                8,25
                4
                3
                bis 2
                0
                0

                bis 20 MWel
                7,79
                0
                3
                0
                0
                0

                Die Vergütungshöhe ist, ab dem Jahr der Inbetriebnahme, für 20 Jahre garantiert. Ein Inflationsausgleich findet nicht statt. Für Neuanlagen gilt eine Degression der Vergütung von 1 % pro Jahr. Für eine Anlage, die 2009 in Betrieb genommen wurde, gelten also für 20 Jahre die Vergütungssätze nach EEG 2009. Eine Anlage, die 2010 in Betrieb genommen wird, bekommt für 20 Jahre 99 % dieser Sätze und so weiter.

                Der NaWaRo-Bonus wird gewährt, wenn in der Biogasanlage nur Pflanzen oder pflanzliche Bestandteile verwendet werden, die in der Landwirtschaft, Forstwirtschaft, im Gartenbau oder in der Landschaftspflege anfallen und keinen anderen Zweck als die Verwertung in der Biogasanlage haben. Darüber hinaus darf auch Gülle in einer NaWaRo-Anlage verwendet werden. Bei mindestens 30 % Gülleanteil am Substrat (jederzeit) wird zudem ein Gülle-Bonus gewährt, der bei Anlagen bis 150 kWel 4 Cent, bei Anlagen bis 500 kWel 1 Cent/ kWhel beträgt.

                Die Höhe des KWK-Bonus ist, je nach Anlagenkonzept, variabel. Er hängt zum einen von der Stromkennzahl (SKZ) ab, die sich durch Division des elektrischen durch den thermischen Wirkungsgrad des Blockheizkraftwerkes berechnet. Durch Multiplikation von SKZ und der Menge (kWhth) der tatsächlich und sinnvoll genutzten BHKW-Abwärme ergibt sich die Strommenge (kWhel), für die der Bonus tatsächlich gewährt wird. Ein hoher elektrischer Wirkungsgrad und eine große Menge tatsächlich genutzter Wärme sorgen also für einen hohen Bonus. Förderwürdige Wärmenutzungskonzepte sind durch das EEG 2009 definiert.

                Der Technologiebonus wird bei Verwendung von neuartigen Technologien in der Biogasanlage gewährt, sofern eine Wärmenutzung stattfindet oder bestimmte elektrische Wirkungsgrade erreicht werden. Diese können z. B. die Verwendung eines Stirlingmotors, einer ORC-Turbine, eines Kalina-Prozesses, einer Brennstoffzelle oder einer Gasturbine sein. Zudem gilt der Bonus bei Aufbereitung des Biogases auf Erdgasqualität zur Einspeisung in das Gasnetz sowie bei bestimmten Verfahren zur Vergärung von Bioabfällen.

                Bei Anlagen bis 500 kWel wird ein Emissionsminderungs-Bonus (Erhöhung der Grundvergütung um 1,0 c/kWh für Anlagen nach BImSchG bei Einhaltung der entsprechenden Formaldehydgrenzwerte nach Emissionsminimierungsgebot der TA Luft) von 1 Cent/kWh gewährt, wenn bestimmte Grenzwerte eingehalten werden.

                Wesentliche Neuerungen gegenüber dem EEG 2004 sind die Abschaffung des Technologiebonus für Trockenfermentation, die Erhöhung der Grundvergütung von Kleinanlagen und des Nawaro-Bonus, die Einführung eines Gülle-, Landschaftspflegematerial- und Emissionsminderungs-Bonus und die strukturierte Förderung der Gaseinspeisung unterschiedlicher Kapazitäten sowie zahlreiche Detailregelungen.

                Seit der Einführung des EEG 2012 ist die Vergütungsstruktur neu geregelt worden. Es gibt keine Boni mehr, nur noch eine Grundvergütung sowie Vergütungen für Einsatzklassen. Ferner gibt es im Rahmen der Direktvermarktung eine Marktprämie sowie eine Flexprämie.

                Steuerliche Behandlung in Deutschland

                Zur steuerlichen Behandlung von Biogasanlagen siehe BMF-Schreiben vom 6. März 2006, IV C 2 – S 2236 – 10/05/IV B 7 – S 2734 – 4/05.

                Entwicklung in der Schweiz

                Seit dem 1. Januar 2009 gilt in der Schweiz die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV); damit verbunden ist ein erhöhter Einspeisetarif (Einspeisevergütung für aus Biogas erzeugten Strom) für erneuerbare Energien, welcher auch Biogas einschließt. Die Vergütung besteht aus einem festen Abnahmepreis und einem zusätzlichen sogenannten Landwirtschaftsbonus, der gewährt wird, wenn mindestens 80 % der Substrate aus Hofdünger bestehen. Das schweizerische Fördermodell soll so die nachhaltige Entwicklung im Energiesektor forcieren, da es insbesondere die güllebasierten und damit nachhaltigsten Biogasanlagen fördert.

                Das schweizerische Förderinstrument für erneuerbare Energien (KEV) trägt bei der Biomasseverwertung dem Umstand Rechnung, dass keine Flächen für den Anbau von nachwachsenden Rohstoffen vorhanden sind. Das Gesetz hat bisher im Bereich der Nutzung von Gülle keinen Zuwachs an landwirtschaftlichen Biogasanlagen bewirkt. Die geringe Attraktivität von Grüngut als Co-Substrat für landwirtschaftliche Anlagen und das somit energetisch ungenutzte Potenzial hat Biogasfirmen dazu bewogen, neue Anlagenmodelle zu entwerfen.[10] Kombiniert mit Festmist, Speiseresten oder Bioabfällen aus Gemeinden,[11][12] bieten sich neue Möglichkeiten, ohne die Rohstoffe über große Entfernungen zu zentralen Anlagen zu transportieren. Die gleichzeitige Möglichkeit zur Gülleveredelung stellt ein neuartiges Konzept zur Gewinnung erneuerbarer Energie dar. Die grösste Biogasanlage der Schweiz wird von der Recycling Energie AG in Nesselnbach betrieben.[13]

                Sicherheit

                Da in Biogasanlagen große Mengen brennbarer Gase erzeugt und verarbeitet werden, ist die Betriebssicherheit von großer Bedeutung. Bei falscher Bedienung der Biogasanlage, bei Konstruktionsfehlern und Materialschäden besteht die Möglichkeit einer Verpuffung oder Explosion. 2007 kam es etwa zu drei Unfällen in Biogasanlagen (in Riedlingen, Walzbachtal[14] und Deiderode).[15][16] Durch den Eintrag von Gärsubstraten oder Gärreste in Gewässer kam es im Verlauf eines Unfalls in Barßel zum Fischsterben.[17] In Einzelfällen können Schadgase in erheblichem Umfang emittiert werden, z. B. Schwefelwasserstoff bei einem Unfall bei Zeven im Jahr 2005, bei dem vier Menschen starben.[18]

                Bewertungen

                Biogasanlagen sind neben Wasserkraftwerken, Solaranlagen, Biomasseheiz(-kraft-)werken und Windkraftanlagen wichtige Erzeuger von Strom und Wärme aus erneuerbaren Energien. Vor- und Nachteile variieren auch mit Substrattyp und Anlagenbauweise:

                Vorteile

                Regenerative Energiequelle mit örtlich verfügbaren, nachwachsenden Rohstoffen; dadurch Einsparung fossiler Energieträger
                Verwendung anderweitig nicht nutzbarer Pflanzen und Pflanzenteile wie Bioabfälle, Zwischenfrüchte, Erntereste und sonstiger Nebenprodukte
                Höhere Energieausbeute pro Anbaufläche im Vergleich zu anderen Bioenergien wie Biodiesel und BtL-Kraftstoff
                Die dezentrale Stromerzeugung verringert den Aufwand der Energieverteilung zum Endverbraucher.
                Grundlastfähigkeit sowie Möglichkeit zur bedarfsgerechten Erzeugung, auch durch die Speicherung von Biogas; damit gute Ergänzung zur Stromgewinnung aus Windkraft- und Solaranlagen
                Aufbereitetes Biogas kann als Biomethan in das Erdgasnetz eingespeist werden und Erdgas im Strom-, Wärme und Verkehrssektor ersetzen.
                Verbesserte Düngerqualität des Gärrests im Vergleich zu Rohgülle:
                verringerter Geruch und geringere Ätzwirkung bei der Ausbringung
                bessere Pflanzenverfügbarkeit der Nährstoffe
                Die Vergärung von Gülle reduziert die Methan- und Geruchsemissionen (Minimierung THG-Emissionen).
                Wertschöpfungserhöhung und Einkommensalternative für den landwirtschaftlichen Raum
                Einsparung von Kunstdünger durch ackerbauliche Gärrestnutzung

                Nachteile

                Biogasanlage mit 240 Kilowatt Leistung auf einem Bauernhof in Niederbrechen, Hessen, Baujahr 2004
                Negative Umwelteinflüsse durch Intensivierung der Landwirtschaft (z. B. Artenrückgang).[19]
                Regionale Flächenkonkurrenzen zwischen den Anbauflächen zur Nahrungsmittel-, Futtermittel- und Energiepflanzenerzeugung.[19] Besonders in Entwicklungsländern droht die Verknappung von Anbauflächen[20] zur Nahrungsmittelversorgung.
                Der Anstieg der Pachtpreise für landwirtschaftliche Flächen und hohe Investitionen durch die Landwirte führen mittelbar zum Anstieg der Lebensmittelpreise.[19]
                In der Biogasanlage entstehende Gase können zur Explosion, Erstickung oder Vergiftung führen. Proteinreiche Substrate erhöhen den Anteil des hochgiftigen Schwefelwasserstoffs im Biogas.
                Unplanmäßig entweichendes Methan hat einen 25-fach höheren Treibhauseffekt als Kohlendioxid.[21]
                Es muss verhindert werden, dass Gülle von Tieren, die mit Antibiotika behandelt worden sind, in zu hoher Konzentration in den Faulbehälter gelangt.

                Siehe auch

                Bioenergie
                Nachwachsender Rohstoff
                Kläranlage

                Literatur

                Leitfaden Biogas – Von der Gewinnung zur Nutzung. Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR). 5. Aufl. 2010. ISBN 3-00-014333-5
                Umfassendes, aktuelles 272-Seiten Literaturwerk zum Thema Biogas und (landwirtschaftliche) Biogasanlagen. Die Handreichung kann kostenlos von der FNR bezogen werden.
                Biogas-Messprogramm II – 61 Biogasanlagen im Vergleich. Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR). 1. Aufl. 2010, ISBN 978-3-9803927-8-5, (online), Umfassendes, aktuelles 168-Seiten Literaturwerk zum Vergleich von 61 Biomasse-Biogasanlagen, die ausschließlich Energiepflanzen und Wirtschaftsdünger einsetzen.
                B. Eder, H. Schulz: Biogas Praxis. Grundlagen, Planung, Anlagebau, Beispiele und Wirtschaftlichkeit von Biogasanlagen. ökobuch Verlag Staufen 2006, 3. Auflage, ISBN 978-3-936896-13-8
                M. Madigan, J. Martinko, J. Parker: Brock – Mikrobiologie. Spektrum Akademischer Verlag Heidelberg, deutsche Übersetzung, Berlin 2001, ISBN 978-3-8274-0566-1
                Sicherheitsregeln für Biogasanlagen. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (Hrsg.) (PDF)
                Broschüre Biogasanlagen in der Landwirtschaft. aid-Infodienst. 5. Aufl. 2009, ISBN 978-3-8308-0856-5
                Faustzahlen Biogas. Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft e. V. (KTBL). 2. Aufl. 2009, ISBN 978-3-941583-28-3

                Einzelnachweise

                ↑ Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR): Biogas Basisdaten Deutschland. (PDF; Stand: Oktober 2008). Quelle für alle Angaben außer für Pressschnitzel.

                ↑ Biogasausbeuten verschiedener Substrate, Sparte Kartoffeln/Rüben lfl.bayern.de, siehe Pressschnitzel siliert.

                ↑ Grundlagen Biogas@1@2Vorlage:Toter Link/www.mr-wetterau.de (Seite nicht mehr abrufbar, Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.

                ↑ Deutschland setzt weiter auf nachwachsende Rohstoffe.@1@2Vorlage:Toter Link/www.nachwachsenderohstoffe.de (Seite nicht mehr abrufbar, Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V.

                ↑ Monitoring zur Wirkung des EEG auf die Entwicklung der Stromerzeugung aus Biomasse (BMU, 2007). Fachverband Biogas (2007)

                ↑ Bestandsentwicklung der Biogasanlagen in Deutschland (Memento vom 2. September 2010 im Internet Archive)

                ↑ Biogasanlagen ersetzen zwei Atomkraftwerke. (Memento vom 27. Mai 2012 im Internet Archive) In: agrarheute.com, 25. Mai 2012. Abgerufen am 25. Mai 2012.

                ↑ Fachverband Biogas e. V. Branchenzahlen (Memento vom 20. Dezember 2013 im Internet Archive) (PDF)

                ↑ Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2009)

                ↑ Thurgauer Zeitung – Neuer Schub für die Biogasbranche (PDF; 263 kB).

                ↑ Biogas Journal – Bioabfälle bieten noch Potential für Biogas (PDF; 1,6 MB).

                ↑ Biogas Journal – Energieresource kommunale Bioabfälle (PDF; 989 kB).

                ↑ Yves Demuth: Ist die Plastikhülle bei Gurken wirklich nötig? In: beobachter.ch. 25. April 2019, abgerufen am 11. Mai 2019. 

                ↑ Verpuffung an Biogasanlage. In: ka-news.de, 15. Juni 2007.

                ↑ Biogasanlage explodiert. In: Spiegel online, 16. Dezember 2007

                ↑ Havarie in der Biogasanlage: Gutachten macht Betreibern Hoffnung. (Memento vom 17. September 2008 im Internet Archive) In: Schwäbische Zeitung, 26. August 2008.

                ↑ Schweißfunken entfachen Feuer. In: NWZ online, 24. September 2008, abgerufen am 20. Januar 2019.

                ↑ Biogas erhitzt die Gemüter. In: NWZ online, 24. September 2008.@1@2Vorlage:Toter Link/www.nwzonline.de (Seite nicht mehr abrufbar, Suche in Webarchiven)

                ↑ a b c Bundesländer kritisieren teuren Biogasboom. In: Spiegel online, 11. Dezember 2010

                ↑ Ernährung weltweit: verantwortlich – nachhaltig – sicher! (Memento vom 15. September 2014 im Internet Archive), Eine Zusammenfassung von Uwe Möller, Club of Rome, PDF, 7 Seiten

                ↑ Johannes Bachmaier, Andreas Gronauer: Klimabilanz von Biogasstrom: Klimabilanz der energetischen Nutzung von Biogas aus Wirtschaftsdüngern und nachwachsenden Rohstoffen. Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft, 2007, OCLC 214385061. 

                Weblinks

                Commons: Biogasanlagen Ã¢Â€Â“ Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
                Wiktionary: Biogasanlage Ã¢Â€Â“ Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
                Video: Prozessabläufe bei einer Feststoffanlage (Trockenfermentation)
                Schaubild einer Biogasanlage (PDF)
                Biogasrechner
                Normdaten (Sachbegriff): GND: 4006798-1 (OGND, AKS)

                Abgerufen von „https://de..org/w/index.php?title=Biogasanlage&oldid=210803793“
                Kategorien: AbfallaufbereitungsanlageBiogastechnikVersteckte Kategorien: Wikipedia:Weblink offline IABotWikipedia:Defekte Weblinks/Ungeprüfte Botmarkierungen 2018-04Wikipedia:Weblink offline

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                  Musterprotokoll für die Gründung einer Mehrpersonengesellschaft mit bis zu drei Gesellschaftern

                  UR. Nr. 86139

                  Heute, den 10.04.2021, erschienen vor mir, Erlfried Aufderhalde, Notar mit dem Amtssitz in Trier,

                  1) Frau Leonore Ehlers,
                  2) Herr Veith Engler,
                  3) Herr Amalie Lerch,

                  1. Die Erschienenen errichten hiermit nach Paragraph 2 Abs. 1a GmbHG eine Gesell­schaft mit beschränkter Haftung unter der Firma
                  Gottfrieda Volkmann Optiker Ges. m. b. Haftung mit dem Sitz in Trier.

                  2. Gegenstand des Unternehmens ist Transportunternehmen Transportunternehmen als Frachtführer Haftung des Frachtführers Pflichten des Disponenten Pflichten des Transportunternehmens Verkehrsarten Navigationsmenü.

                  3. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 197289 Euro (i. W. eins neun sieben zwei acht neun Euro) und wird wie folgt übernommen:

                  Frau Leonore Ehlers uebernimmt einen Geschäftsanteil mit einem Nennbetrag in Höhe von 105100 Euro
                  (i. W. eins null fünf eins null null Euro) (Geschäftsanteil Nr. 1),

                  Herr Veith Engler uebernimmt einen Geschäftsanteil mit einem Nennbetrag in Höhe von 20903 Euro
                  (i. W. zwei null neun null drei Euro) (Geschäftsanteil Nr. 2),

                  Herr Amalie Lerch uebernimmt einen Geschäftsanteil mit einem Nennbetrag in Höhe von 71286 Euro
                  (i. W. sieben eins zwei acht sechs Euro) (Geschäftsanteil Nr. 3).

                  Die Einlagen sind in Geld zu erbringen, und zwar sofort in voller Höhe/zu
                  50 Prozent sofort, im Übrigen sobald die Gesellschafterversammlung ihre Einforderung beschliesst.

                  4. Zum Geschäftsführer der Gesellschaft wird Herr Gottfrieda Volkmann,geboren am 13.9.1982 , wohnhaft in Trier, bestellt.
                  Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des Paragraph 181 des Bürger­lichen Gesetzbuchs befreit.

                  5. Die Gesellschaft trägt die mit der Gründung verbundenen Kosten bis zu einem Gesamtbetrag von 300 Euro, höchstens jedoch bis zum Betrag ihres
                  Stammkapitals. Darüber hinausgehende Kosten tragen die Gesellschafter im Verhältnis der Nennbeträge ihrer Geschäftsanteile.

                  6. Von dieser Urkunde erhält eine Ausfertigung jeder Gesellschafter, beglau­bigte Ablichtungen die Gesellschaft und das Registergericht (in elektroni­
                  scher Form) sowie eine einfache Abschrift das Finanzamt – Körperschaft­steuerstelle –.

                  7. Die Erschienenen wurden vom Notar Erlfried Aufderhalde insbesondere auf Folgendes hingewiesen:

                  Hinweise:
                  1) Nicht Zutreffendes streichen. Bei juristischen Personen ist die Anrede Herr/Frau wegzulassen.
                  2) Hier sind neben der Bezeichnung des Gesellschafters und den Angaben zur notariellen Identi­tätsfeststellung ggf. der Güterstand und die Zustimmung des Ehegatten sowie die Angaben zu einer etwaigen Vertretung zu vermerken.
                  3) Nicht Zutreffendes streichen. Bei der Unternehmergesellschaft muss die zweite Alternative ge­strichen werden.
                  4) Nicht Zutreffendes streichen.


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                    Baumaschinen, auch als Baugeräte bezeichnet, sind stationäre, semimobile oder mobile Maschinen, die mit Verbrennungsmotoren oder Elektromotoren angetrieben werden und mit denen Baustoffe be- und verarbeitet, Bauhilfsstoffe transportiert und Bauaufgaben ausgeführt werden. Sie werden sowohl im Bauhaupt- als auch im Baunebengewerbe eingesetzt. Die in der Bauwirtschaft für die Kalkulation von Bauleistungen gebräuchliche Baugeräteliste enthält ein umfassendes Verzeichnis der Baumaschinen und -geräte. Viele Baumaschinen lassen sich nicht nur dem Bauwesen zuordnen, weil sie neben ihrem Einsatz in der Bauwirtschaft auch in der Gewinnungsindustrie (Bergbau oder Tagebau), in der Landwirtschaft, im Deponiebetrieb sowie in weiteren Industriezweigen verwendet werden.

                    Diese Liste von Baumaschinen und Baugeräten eröffnet einen Überblick über die Vielfalt von Baumaschinen und Baugeräten der Gegenwart und nennt deren typische Einsatzgebiete. Die Entwicklungsgeschichte einzelner Baumaschinen wird im jeweiligen Artikel erläutert. Kleingeräte, Bauhilfsstoffe (Schalung und Gerüste) oder Werkzeuge sowie Gleisbaugeräte und Wasserbaufahrzeuge sind nicht Teil dieser Liste. Auch Bergbaumaschinen, wie Schaufelradbagger, werden nicht in der Liste erwähnt.

                    Inhaltsverzeichnis

                    1 Klassifikation

                    1.1 Erdbaugeräte

                    1.1.1 Standbagger
                    1.1.2 Fahrbagger
                    1.1.3 Flachbagger

                    1.2 Saugbagger
                    1.3 Bohr- und Schlitzwandgeräte
                    1.4 Transportgeräte
                    1.5 Maschinen für Transport und Verarbeitung von Beton und Mörtel
                    1.6 Hebezeuge
                    1.7 Ramm- und Ziehgeräte
                    1.8 Geräte im Verkehrswegebau
                    1.9 Kanal- und Rohrleitungsbaugeräte
                    1.10 Verdichtungsgeräte
                    1.11 Tunnelbaugeräte
                    1.12 Kompressorgeräte
                    1.13 Reinigungsgeräte

                    2 Siehe auch
                    3 Literatur
                    4 Weblinks
                    5 Einzelnachweise

                    Klassifikation

                    Erdbaugeräte

                    Die Erdbaugeräte dienen zum Lösen, Laden, Transportieren, Einbauen und Verdichten von Erdmassen oder Schüttgütern auf kurzen Strecken. Für die Arbeit im Erdbau sind die Geräte mit unterschiedlichen Fahrwerken und Anbaugeräten ausgestattet. Die Bauart ist abhängig von dem anstehenden Bodenmaterial und dessen Lösbarkeit. Des Weiteren beeinflussen Förderstrecke und Tragfähigkeit des Fahrweges die Maschinenwahl. Einige Geräte sind universell verwendbar, sodass ihr Einsatz über den Erdbau hinaus in andere Aufgabengebiete reicht. Grundsätzlich wird zwischen Stand-, Fahr- und Flach- und Saugbaggern unterschieden.

                    Standbagger

                    Der Standbagger verrichtet seine hauptsächliche Arbeitsaufgabe, das Lösen und Laden von Boden, weitgehend an einer Stelle. Die Bewegung der Maschine erfolgt unabhängig davon. Die typische Bauform ist der auf dem Unterwagen schwenkbare Oberwagen mit der Fahrerkabine. Fördervorgänge sind nur über sehr kurze Strecken wirtschaftlich, da die Fahrgeschwindigkeit und die Fördermenge gering sind. In der Regel findet auch kein Transport im Sinne eines Verfahrens von Gütern statt, vielmehr werden diese unter Nutzung der Anbauwerkzeuge umgesetzt oder gezogen.

                    Geräteart

                    Beschreibung

                    Bild

                    Hydraulikbagger

                    Hydraulikbagger gibt es in vielen verschiedenen Baugrößen und Leistungsklassen. Mit unterschiedlichen Fahrwerken (Raupen-, Rad- oder Zweiwegefahrwerk) und vielfältigen Arbeitseinrichtungen eignet sich dieses Gerät für nahezu jede Geländeform und Bauaufgabe. Das Gerät besteht aus einem Unterwagen mit dem Fahrwerk und einem schwenkbaren Oberwagen mit dem Fahrerhaus und der Arbeitseinrichtung (Ausleger mit einem Anbaugerät, zum Beispiel mit einem Grabgefäß).

                    Seilbagger

                    Seilbagger werden sowohl mit Raupen- als auch mit Radfahrwerk hergestellt und eignen sich für den Einsatz im Bagger- und Kranbetrieb sowie bei der Materialförderung und als so genanntes Trägergerät für Spezialtiefbauaufgaben. Das Gerät ist ähnlich aufgebaut wie der Hydraulikbagger, arbeitet jedoch mit Hilfe einer Seilwinde. Als Arbeitseinrichtung dient beim Seilbagger ein Gittermast mit Grabwerkzeug (Schleppschaufel oder Greifer) oder ein Trägermast mit Anbaugeräten (Ramm-, Zieh- und Bohrgeräte).

                    Schreitbagger

                    Der Schreitbagger besitzt eine ähnliche Funktionsweise wie der Hydraulikbagger, er ist jedoch mit Schreitbeinen ausgestattet. Mit diesen Schreitbeinen kann das Gerät in unwegsamem oder steilem Gelände arbeiten. Dabei kann der Geräteführer jedes Schreitbein einzeln steuern. Für einen raschen Ortswechsel des Gerätes in flachem Terrain sind an den Schreitbeinen absenkbare Räder angebracht.

                    Minibagger

                    Der Minibagger mit Raupen- oder Radfahrwerk besitzt äußerst geringe Abmessungen sowie ein geringes Betriebsgewicht und ist daher für Bauaufgaben mit stark eingeengten Platzverhältnissen geeignet. Neben seiner Verwendung im Garten- oder Grabenbau kann sich der Minibagger auch innerhalb von Gebäuden ohne Probleme fortbewegen und arbeiten. Die Leistungsfähigkeit ist aufgrund der geringen Größe jedoch eingeschränkt.

                    Kompaktbagger

                    Der Kompaktbagger befindet sich hinsichtlich der Baugröße und Leistungsfähigkeit zwischen dem Minibagger und dem konventionellen Hydraulikbagger. Der Oberwagen ist oft so konzipiert, dass er geschwenkt werden kann, ohne über den Unterwagen hinauszuragen. In diesem Fall wird er auch als Hüllkreisbagger bezeichnet, was jedoch nur bei wenigen Fällen vorkommt. Weitaus häufiger ist der sogenannte Zero-Tail-Bagger. Bei diesen Geräten ist das Heck so ausgebildet, dass es beim Schwenken nicht über den Unterwagen hinausragt und der Ausleger durch den Seitenversatz nur wenig über den Unterwagen hinausragt. Zero-Tail-Bagger gibt es mittlerweile bei fast allen Herstellern mit einem Gewicht von 1,5 bis 30 Tonnen. Ähnlich dem Hydraulikbagger steht eine Vielzahl von Anbaugeräten zur Auswahl.

                    Teleskopbagger

                    Der Teleskopbagger ist eine Abwandlung des Hydraulikbaggers. Er gleicht ihm in Aufbau und Leistung, besitzt jedoch statt einem starren Ausleger einen Teleskopausleger. Durch dieses Bauteil erweitert sich der Aktionsradius des Gerätes gegenüber einem Gerät mit Standardausleger wesentlich.

                    Fahrbagger

                    Im Gegensatz zum Standbagger ist der Fahrbagger nur durch die Bewegung der gesamten Maschine zur Verrichtung seiner Arbeitsaufgaben in der Lage. Er ist für Transporte über kurze Distanzen geeignet. Ausschlaggebend für die Wirtschaftlichkeit beim Transport sind u. a. das Beschleunigungsvermögen, die Endgeschwindigkeit sowie das Ladevolumen.

                    Geräteart

                    Beschreibung

                    Bild

                    Radlader

                    Dieses Universalgerät kann mit Hilfe verschiedener Anbaugeräte Erdreich und Schüttgüter lösen, laden und einbauen sowie über mittlere Distanzen fördern. Die Anbaugeräte können mit einer Schnellwechseleinrichtung rasch gewechselt werden. Je nach Bauaufgabe steht eine Vielzahl von Radladerbaugrößen und Leistungsklassen zur Auswahl. Die Maschine kann entweder einen starren Rahmen mit Radlenkung oder einen geteilten Rahmen mit Knicklenkung besitzen. Bei der Schaufelkinematik unterscheidet man die Parallel- und die Z-Kinematik. Eine Sonderbauform stellt der Schwenkschaufellader dar, dessen Arbeitseinrichtung nach beiden Seiten geschwenkt werden kann.

                    Baggerlader

                    Dieses Mehrzweckgerät ist eine Kombination zwischen konventionellem Hydraulikbagger und Radlader. Dieses überwiegend im Graben- und Rohrleitungsbau eingesetzte Gerät wird dabei vollständig vom Fahrerhaus bedient, der Fahrersitz kann je nach Arbeitsrichtung gedreht werden. Um die Stabilität zu verbessern sind am Heck zwei hydraulische Abstützungen angebracht. Zusätzlich ist die Heckbaggereinrichtung seitlich mit Hilfe eines Schlittens verschiebbar.

                    Laderaupe

                    Die Laderaupe ähnelt der Planierraupe, besitzt jedoch an der Front eine Ladeschaufel. Am Heck kann ein Einzel- oder Mehrzahnaufreißer angeordnet sein. Der Motor liegt im hinteren Teil der Maschine und dient so als Gegengewicht zur aufgenommenen Ladung. Der Raupenlader ist im Gegensatz zum Radlader in wenig tragfähigen Böden durch den geringen Flächendruck der Kettenlaufwerke einsatzfähig. Zudem kann er dicht gelagerte Böden besser lösen und laden.

                    Kompaktlader

                    Der Kompaktlader (engl.: Skid-Steer) wird zu ähnlichen Aufgaben wie ein Radlader eingesetzt, kann aber vergleichbar den Minibaggern aufgrund der geringen äußeren Abmessungen und des niedrigen Betriebsgewichts auch unter stark eingeengten Platzverhältnissen oder in Gebäuden eingesetzt werden. Für Kompaktlader ist ebenfalls eine große Vielfalt an Anbaugeräten verfügbar, die auch Geräte für Warenumschlag, Landwirtschaft (Hoflader), Gartenbau oder Reinigungszwecke mit einschließt.

                    Flachbagger

                    Flachbagger arbeiten im Flachab- bzw. -auftrag und einige Geräte sind zum Teil für den Materialtransport über weitere Distanzen ausgelegt. Wie beim Fahrbagger ist zum Lösen und Fördern die Bewegung des gesamten Gerätes erforderlich. Flachbagger besitzen eine hohe Motorleistung und erreichen zum Teil mittlere bis hohe Endgeschwindigkeiten.

                    Geräteart

                    Beschreibung

                    Bild

                    Planierraupe

                    Dieses Baugerät eignet sich für Planierarbeiten und Förderung von Erdreich über kurze Strecken. Zu diesem Zweck wurden Planierraupen in verschiedenen Größen- und Leistungsklassen entwickelt. Je nach Anforderung stehen dabei verschiedene (Planier)Schild-Typen zur Verfügung, des Weiteren kann am hinteren Ende ein Einzel- oder Mehrzahnheckaufreißer angebracht sein. Das Kettenlaufwerk wird in Standard-Bauart oder als Delta-Laufwerk ausgeführt.

                    Grader

                    Die auch Erd- oder Straßenhobel genannte Maschine ist für genaue Planierarbeiten optimiert. Das Hauptschild (die Schar) ist vielseitig hydraulisch beweglich (Lage, Höhe, seitliches Ausschwenken) und vor allem mittig unter dem Fahrzeug mit langem Radstand angeordnet, so dass sich das Überfahren von Bodenunebenheiten erheblich weniger auswirkt als bei einem Frontschild. Durch eine Kombination von Vorderachs- und Knicklenkung können die meisten Grader im Hundegang arbeiten und so das Planum spurfrei halten. Zum Vorplanieren kann ein Frontschild, für das Lösen fester Böden ein Heckaufreißer angebracht werden.

                    Schürfzug

                    Der Schürfzug (auch Schürfkübelwagen oder Scraper genannt) nimmt Erdreich im Flachabtrag auf und kann dieses über weite Distanzen wirtschaftlich fördern. Je nach Lösbarkeit des Bodens können verschiedene Wagentypen eingesetzt werden. Man unterscheidet den Doppelmotor-, Elevator- oder den Schneckenschürfwagen. Bei besonders schwer lösbaren Böden kann eine Schubraupe den Schürfwagen anschieben. Auch eine Kombination von zwei Schürfwägen (so genannter Push-Pull-Betrieb) oder ein Anhängeschürfwagen ist möglich.

                    Schürfkübelraupe

                    Die Schürfkübelraupe vereint die Funktion von Schürfwagen und Planierraupe, das bedeutet sie kann Erdreich lösen, laden, fördern und einbauen sowie Böden planieren. Die Transportstrecken können sich dabei über mittlere Distanzen erstrecken. Vorteilhaft ist auch die Einsatzfähigkeit auf Böden mit geringer Tragfähigkeit oder in Gewässern mit geringer Wassertiefe. So kann das Gerät mit einer speziellen Wateeinrichtung bis unter 1,8 Meter Wassertiefe arbeiten.

                    Saugbagger

                    Saugbagger werden hauptsächlich im Wasserbau eingesetzt, bspw. zur Pflege von Häfen und Schifffahrtsstraßen oder im Sand- und Kiesabbau. Kleinere Modelle eignen sich auch für den schnellen Einsatz im Bereich von erdverlegten Versorgungsleitungen. Sie haben sich als schonendes Aushubverfahren bei Reparatur- und Sanierungsarbeiten etabliert. Statt mühevoller körperlicher Arbeit mit Schaufel und Presslufthammer, wird das Erdreich einfach aufgeschwemmt und abgesaugt. Die Auswirkungen auf die lokale Bodenfauna sind allerdings katastrophal.

                    Bohr- und Schlitzwandgeräte

                    Für Spezialtiefbauaufgaben, darunter das Herstellen von Schlitzwänden und Bohrpfählen, sind besondere Baugeräte notwendig. Die Geräte übernehmen dabei das Lösen des Erdreichs und fördern es anschließend an die Oberfläche. Um ein Einstürzen in wenig tragfähigen Böden zu vermeiden, müssen die Geräte die Bohrlöcher und Schlitzwände während der Herstellung ausreichend abstützen. Dazu kommt entweder im Fall des Bohrpfahls ein Rohr in Fragen, im Fall der Schlitzwand eine Stützflüssigkeit.

                    Geräteart

                    Beschreibung

                    Bild

                    Drehbohrgerät

                    Mit Hilfe des Drehbohrgerätes lassen sich verrohrte oder unverrohrte Bohrungen im Boden ausführen und das anfallende Bodenmaterial zu Tage fördern. Im Anschluss daran können je nach Erfordernis ein Bewehrungskorb eingebracht und der Bohrpfahl betoniert werden. Wurde zur Stabilisierung des Bohrlochs ein Rohr eingebracht, kann das während des Betoniervorgangs mit dem Gerät schrittweise gezogen werden (Kontraktorverfahren). Das Drehbohrgerät besteht im Wesentlichen aus dem so genannten Trägergerät und dem Mast mit Drehantrieb und Kellystange. Der Boden lässt sich mit einer Vielzahl von Werkzeugen lösen. Man unterscheidet dabei zwischen Bohrgreifern und -schnecken sowie Rollen- und Fallgewichtsmeißel und Imlochhämmer. Je nach anstehendem Boden ist ein geeignetes Bohrwerkzeug auszuwählen. Drehbohrgeräte werden heutzutage fast ausschließlich von Dieselmotoren angetrieben. Es gibt mittlerweile auch rein Batterie-elektrisch (BEV) angetriebene Drehbohrgeräte.[1][2]

                    Schlitzwandgreifer

                    Für die Herstellung von Schlitzwänden werden Schlitzwandgreifer und Schlitzwandfräsen verwendet. Diese aus Trägergerät und Seilgreifer oder Seilfräse bestehenden Geräte lösen das Erdreich und fördern es zu Tage. Dabei kann ein Bentonit-Suspensionskreislauf an das Gerät angeschlossen werden, um den Schlitz temporär abzustützen. Die Schlitzwandfräse arbeitet in kontinuierlichem Betrieb, der Schlitzwandgreifer dagegen arbeitet im Taktbetrieb.

                    Transportgeräte

                    Der horizontale Transport von Erdmassen oder Schüttgütern sowie Maschinen oder Bauteilen wird mit Hilfe von verschiedenartigen Transportgeräten ausgeführt. Sie eignen sich für weite Förderstrecken, und die meisten von ihnen können ihre Ladung selbstständig abgeben. Für den Transport auf kurzen und mittleren Strecken eignen sich auch diverse Erdbaugeräte. Je nach zu bewegender Materialmenge und des Transportweges (öffentliches Straßennetz oder Privatgelände) kommen unterschiedliche Geräte in Frage. Eine weitere Möglichkeit, hier jedoch nicht weiter ausgeführt, ist der Transport mit Schienenfahrzeugen im Gleisbetrieb sowie per Schiff.

                    Geräteart

                    Beschreibung

                    Bild

                    Baustellenkipper

                    Diese spezielle Form des Lkws besitzt eine Straßenzulassung und kann als Mehrachskipper oder Sattelzugmaschine aufgebaut sein. Es ist eine Vielzahl von Bauarten und Leistungsklassen verfügbar, die Ladefläche lässt sich je nach Ausführung nach hinten oder zur Seite entleeren. Das Beladen des Fahrzeugs erfolgt mit Hilfe von Stand- oder Fahrbaggern, die mit ihrem Ausleger über die Bordwand reichen.

                    Schwerkraftwagen

                    Im Gegensatz zum konventionellen Lkw hat der Schwerkraftwagen (auch SKW, Dumper oder Muldenkipper genannt) aufgrund seiner Abmessungen und seines erhöhten Gewichts keine Straßenzulassung. Die Geräte besitzen starke Motoren und erreichen trotz ihres Gewichtes eine hohe Fahrgeschwindigkeit. Die Ladefläche lässt sich bei diesem Gerät nur nach hinten entleeren. Für das Beladen der Fahrzeuge sind ausreichend große Bagger erforderlich.

                    Vorderkipper

                    Für Baustofftransporte auf Kleinbaustellen und im Garten- und Landschaftsbau kann der Vorderkipper (auch Dumper, Motor-Japaner, Muldenkipper oder Muli genannt) verwendet werden. Er besitzt vorne eine schalenförmige Ladefläche, die bei Bedarf gekippt werden kann. Hinter dieser Ladefläche befinden sich der Fahrersitz und die Bedienelemente. Größere Geräte können mit einer Knicklenkung ausgestattet sein und werden aufgrund ihrer Wendigkeit und kompakten Abmessung auch im Tunnelbau eingesetzt.

                    Förderband

                    Das Förderband transportiert kontinuierlich Material sowohl über weite als auch kurze Strecken. Je nach Ausführung erreicht das Förderband unterschiedliche Fördergeschwindigkeiten. Die Schüttgüter müssen ausreichend zerkleinert sein, sodass sie auf dem Förderband Platz finden. Da der Aufwand für den Aufbau recht hoch ist, eignen sich Förderbänder in der Regel nur für Transportaufgaben, welche über einen längeren Zeitraum oder in besonders unwegsamem Gelände zu erledigen sind.

                    Tieflader

                    Der Tieflader dient dem Transport von Baugeräten, welche aufgrund ihrer Größe oder ihres Gewichtes nicht auf öffentlichen Straßen fahren dürfen. Des Weiteren können mit ihm Bauteile oder Bauhilfsstoffe transportiert werden. Zur besseren Gewichtsverteilung werden mehrere Achsen angeordnet, die auch eigens lenkbar sein können. Gezogen wird der Tieflader von einem Lkw oder einer Zugmaschine.

                    Maschinen für Transport und Verarbeitung von Beton und Mörtel

                    Beton und Mörtel kann entweder in mobilen Mischanlagen oder in stationären Mischwerken hergestellt werden. Für den Transport zur Baustelle und zum Fördern auf der Baustelle sowie für die Betonverarbeitung steht eine Reihe von Maschinen zur Verfügung.

                    Geräteart

                    Beschreibung

                    Bild

                    Betonmischer

                    Betonmischer dienen zum Herstellen von Frischbeton. Die Bestandteile des Betons (Wasser, Gesteinskörnung, Zement und gegebenenfalls Zusatzstoffe oder Betonzusatzmittel) werden in den Mischbehälter gefüllt und gemischt. Im Mischbehälter befinden sich Mischwerkzeuge, die je nach Bauart um eine senkrechte (Tellermischer) oder um eine oder zwei waagerechte Achsen (Trogmischer) rotieren. Der fertig gemischte Beton wird durch eine Bodenöffnung entleert. Es wird zwischen spielweise und stetig arbeitenden Mischern unterschieden.

                    Fahrmischer

                    Für den Transport des Frischbetons vom Herstellerwerk zur Einbaustelle werden Fahrmischer verwendet. Auf ein Lkw-Fahrgestell ist eine Mischtrommel mit Antriebseinheit und Be- und Entladevorrichtung aufgebaut. Während der Fahrt kann die Trommel gedreht werden, um ein Entmischen des Betons zu verhindern. Die Fahrmischer besitzen eine Straßenzulassung. Wegen der einzuhaltenden Achslasten nimmt mit dem Fassungsvermögen der Trommel die Zahl der Fahrzeugachsen zu. Große Fahrmischer werden meist als Vierachser oder Fünfachser und seltener als Sattelauflieger ausgeführt. Auf der Baustelle wird der Beton mit einem Krankübel oder einer Betonpumpe, selten über eine Rutsche oder mit einem Förderband in die Schalung gefördert.

                    Fahrmischer mit Transportband

                    Für den Transport des Frischbetons vom Herstellerwerk zur Einbaustelle werden in Skandinavien auch Fahrmischer mit Transportband verwendet. Auf ein Lkw-Fahrgestell ist eine Mischtrommel mit Antriebseinheit und Be- und Entladevorrichtung, sowie ein Förderband oder eine hydraulische Teleskoprutsche aufgebaut. Auf der Baustelle wird der Beton über eine Rutsche oder mit einem Förderband mit Fernbedienung in die Schalung gefördert. Diese Fahrzeuge erwiesen sich in der Vergangenheit als sehr flexible Alternative.

                    Betonpumpe

                    Mit der Betonpumpe wird Frischbeton durch eine stationär verlegte oder durch eine an einem flexibel verstellbaren Verteilermast befestigte Rohrleitung von der Mischanlage oder vom Fahrmischer zur Einbaustelle gefördert. Je nach Ausführung und Leistungsklasse ergeben sich unterschiedliche Förderleistungen und Förderweiten. Betonpumpen können als Fahrzeugaufbau (Autobetonpumpe mit Verteilermast) oder als stationäres Gerät (Baustellenbetonpumpe) hergestellt werden. Fahrmischer können mit einer Betonpumpe und einem Verteilermast zu einer Fahrmischerbetonpumpe kombiniert sein.

                    Silosteller

                    Der Silosteller ist ein LKW mit einem speziell entwickelten Aufbau, welcher für die Logistiklösung zuständig ist um Trockenmaterialsilos zu transportieren. Silosteller gibt es für Taschensilos, Hakenliftsilos, Kettensilos und Picolosilos.

                    Mörtelpumpe

                    Die Mörtelpumpe besteht aus einem Vorratsbehälter und der Pumpeinheit. Mit ihr wird Trockenmörtel mit Wasser gemischt und anschließend an die Einsatzstelle gepumpt. Der Trockenmörtel kann als Sackware oder aus einem Mörtelsilo zugegeben werden.

                    Spritzbetongerät

                    Das Spritzbetongerät wird entweder hand- oder maschinell geführt und dient zum Verarbeiten von Spritzbeton. Je nachdem, ob das Nassspritzverfahren oder das Trockenspritzverfahren angewendet wird, ergibt sich eine unterschiedliche Bedienung des Gerätes. Beide Spritzverfahren benötigen Druckluft, die mit einem Kompressor erzeugt werden muss.

                    Betonsäge

                    Für das Trennen und das Herstellen von (Schein)Fugen in Beton werden spezielle Betonsägen verwendet. Das Trennblatt wird dabei mit Wasser gekühlt. Haupteinsatzgebiet der Betonsäge liegt im Betonfahrbahnbau, da hier in festen Abständen die Betondecke mit Längs- und Querfugen versehen werden muss, um ein unkontrolliertes Entstehen von Rissen zu vermeiden.

                    Rotationsglätter

                    Der Rotations- oder Flügelglätter glättet die Oberfläche frisch hergestellter Betonböden und Betonfahrbahnen. Es gibt sowohl handgeführte Glättmaschinen als auch Geräte mit Fahrersitz. Die Geräte lassen sich während des Betriebs leicht in jede beliebige Richtung steuern. Es sind Ausführungen mit einem Rotorblatt oder zwei Rotorblättern möglich.

                    Innenrüttler/Außenrüttler

                    Rüttler dienen zum Verdichten von Frischbeton. Die Maschine ist im Inneren mit einer Unwucht ausgestattet und setzt somit Vibrationen frei. Durch die Vibration wird der frische Beton zur Bewegung angeregt, wodurch Luft aus dem Beton entweichen und er sich dichter lagern kann. Rüttler können sowohl während des Betoniervorgangs in das zu betonierende Bauteil gehalten werden (Innenrüttler), als auch an die Schalung angebaut sein (Außenrüttler).

                    Hebezeuge

                    Hebezeuge dienen dem vertikalen und horizontalen Transport von Baustoffen und Bauhilfsstoffen sowie Personen auf Baustellen. Hierbei wird zwischen mobilen und stationären Geräten unterschieden. Eine besondere Rolle bei der Gerätewahl spielt die Aufbaugeschwindigkeit und die Anpassung des Gerätes an den Baufortschritt. Entscheidend für die Gerätewahl ist auch die maximal mögliche Hubhöhe und das Lastmoment.

                    Geräteart

                    Beschreibung

                    Bild

                    Turmdrehkran

                    Der Turmdrehkran hat sich als Standard-Hebezeug im Hochbau durchgesetzt und ist in vielen verschiedenen Aufbauarten denkbar. Zunächst wird zwischen einem oben- oder einem unten drehenden Kran unterschieden, der mit einem Katz-, Nadel-, Teleskop- oder Knickausleger ausgestattet sein kann. Des Weiteren kann das Gerät als Kletterkran ausgeführt sein und zusammen mit dem Baufortschritt erweitert werden. Um den Aufbauaufwand zu verkleinern, wurden so genannte Schnellmontagekräne für kleine Bauaufgaben entwickelt.

                    Portalkran

                    Der Portalkran besitzt zwei Auflager und kann auf Schienen verfahren werden. Der Hubvergang wird mit einer Laufkatze bewältigt. Dieses Gerät findet häufig Anwendung auf Bauhöfen oder in Fertigteilwerken, kann aber auch auf Montagebauwerken oder in Hallen eingesetzt werden.

                    Kabelkran

                    Der Kabelkran ist mit dem Portalkran verwandt, überspannt jedoch wesentlich weitere Distanzen. Bestandteile der Konstruktion sind ein Pendelturm und ein Maschinenturm, welche über ein Tragseil verbunden sind. Auf dem Tragseil befindet sich eine Laufkatze, welche vom Maschinenturm aus gesteuert wird. Der Kabelkran eignet sich besonders gut für schwer zugängliche Baufelder oder lange linienartige Baustellen wie etwa Staumauer- oder Seilbahnbaustellen.

                    Fahrzeugkran

                    Im Gegensatz zu den oben genannten Geräten kann der Fahrzeugkran (auch Auto- oder Mobilkran genannt) größere Strecken selbstständig zurücklegen und besitzt je nach Ausführung eine Straßenzulassung (Ausnahme Groß- oder Raupenkräne). Das Fahrwerk kann sowohl als Rad- als auch mit Raupenfahrwerk ausgestattet sein. Um die Stabilität während des Hubvorgangs zu verbessern, sind seitliche Abstützungen am Gerät auszufahren.

                    Teleskoplader

                    Dieses Universalgerät erinnert an einen Radlader, ist jedoch mehr für das Heben von Lasten gedacht. Der Teleskopausleger kann ausgefahren werden und je nach Anforderung mit verschiedenartigen Anbaugeräten versehen werden. Besonders für häufig wechselnde Einsatzorte und geringe Lasten eignet sich der Teleskoplader.

                    Bauaufzug

                    Für den vertikalen Transport von Personen und Gütern während der Bauzeit können Bauaufzüge eingesetzt werden, die am Ende der Bauzeit wieder abgebaut werden. Es sind dabei unterschiedliche Größen- und Leistungsklassen möglich. Da der Aufzug sich dem Baufortschritt anpassen muss, ist die Konstruktion nach oben hin erweiterbar.

                    Minikran

                    Für leichte Hubvorgänge über kurze Distanzen eignen sich Minikräne. Sie wurden für ein rationelles und gesundheitsschonendes Mauern entwickelt. Die Minikräne besitzen ein Radlaufwerk und werden mit einer Fernbedienung gesteuert.

                    Arbeitsbühne

                    Dieses Gerät eignet sich für den vertikalen Transport von Personen an schwer zugänglichen Arbeitsstellen in der Höhe. Es kann des Weiteren von der Bühne aus gesteuert werden und lässt sich zur Lagestabilisierung mit seitlichen Abstützungen versehen.

                    Hubarbeitsbühne

                    Dieses Gerät eignet sich für den horizontal versetzten vertikalen Transport von Personen an schwer zugänglichen Arbeitsstellen in der Höhe und ist auf Anhängern oder Fahrgestellen (Rahmen) von LKW oder Radbaggern montiert. Es wird vom Arbeitskorb aus gesteuert und hat seitlich ausfahrbare Abstützungen. Unten befindet sich zur Bergung liegengebliebener Geräte eine Notsteuereinheit.

                    Flaschenzug

                    Dieses seit dem Altertum bekannte Hebezeug vereinfacht das Heben von Lasten unter geringem Maschinenaufwand. Der Einsatz erfolgt heute bei kleineren Hebevorgängen, wo die oben genannten Maschinen entweder aus Platzgründen oder aus wirtschaftlichen Gründen nicht eingesetzt werden können. Die Ausstattung mit einem Elektromotor ist möglich.

                    Ramm- und Ziehgeräte

                    Für das Erstellen eines Spundwandverbaus oder einer Trägerbohlwand werden Geräte zum Rammen und Vibrieren von Spundwanddielen und Stahlprofilen benötigt. Diese Geräte werden an ein Trägergerät (meist Raupenbagger) angeschlossen. Die Wahl des passenden Gerätes hängt von den anstehenden Bodenverhältnissen sowie von den Vorgaben bezüglich des Lärmschutzes und den maximal zulässigen Erschütterungen ab.

                    Geräteart

                    Beschreibung

                    Bild

                    Ramme

                    Mit Hilfe der Ramme lassen sich Spundwände und Stahlträger in den Boden einbringen oder aus diesem herausziehen. Der Antrieb der Ramme kann verschiedenartig ausgebildet sein. Man unterscheidet zwischen Dampframme, Dieselramme, Pressluftramme, Explosionsramme und Vibrationsramme. Die Ramme besteht aus dem Träger- oder Grundgerät und der eigentlichen Ramme.

                    Geräte im Verkehrswegebau

                    Die besonderen Anforderungen an den qualitativ hochwertigen Asphalt- und Betonfahrbahnbau erfüllen dafür speziell entwickelte Geräte zur Verarbeitung und Verdichtung von Asphaltmischgut und Frischbeton. Zur Beseitigung der Hohlräume im Asphalt werden unterschiedliche Walzentypen verwendet.

                    Geräteart

                    Beschreibung

                    Bild

                    Schwarzdeckenfertiger

                    Für die Herstellung von Asphaltdecken wurden Einbaugeräte entwickelt, die das frische Mischgut aufnehmen und auf der eingestellten Breite verteilen und vorverdichten. Dazu gibt der vom Einbaugerät geschobene Lkw das Mischgut in den Aufnahmekübel. Sowohl Raupen- als auch Radlaufwerke werden genutzt.

                    Kompaktasphaltfertiger

                    Sonderform des Schwarzdeckenfertigers mit Raupenfahrwerk. Entwickelt von den Unternehmen Kirchner und Vögele vereint er zwei Einbaugeräte in einer Maschine und ermöglicht die Binder- und Deckschicht in einem Arbeitsgang „heiß auf heiß“ herzustellen. In Serie wird dieser Typ von Dynapac vertrieben und als Kompaktasphaltfertiger bezeichnet. Das später vom Unternehmen Vögele als Alternative entwickelte Verfahren wird abweichend als InLine Pave bezeichnet und setzt dabei auf jeweils zwei separate Fahrzeuge. Der Deckenfertiger fährt hierbei auf der vorverdichteten Binderschicht. Die Mischgutzufuhr erfolgt bei beiden Varianten, aufgrund des Materialbehältereinsatzes mit größerem Fassungsvermögen immer mit Beschicker.

                    Das Bild zeigt die Variante von Dynapac mit davor fahrenden Beschicker.

                    Sprühfertiger

                    Eine weitere Sonderform des Schwarzdeckenfertigers. Ausgestattet mit einem Vorratstank mit Sprühanlage für Bitumenemulsionen wird diese Art für Dünnschichten im Heißeinbau und zum konventionellen Einbau mit Vorsprühen eingesetzt. Um den geringen Emulsionvorrat zu erhöhen gibt es Tankeinsätze für den Materialbehälter. Die Mischgutzufuhr erfolgt dann mit Beschicker.

                    Betonfertiger
                    Betondeckenfertiger
                    Gleitschalungsfertiger
                    Betondeckengleitschalungsfertiger

                    Ähnlich dem Schwarzdeckenfertiger erstellt der Betonfertiger Fahrbahnen, jedoch aus dem Baustoff Beton. Moderne Gleitschalungsfertiger sind größer dimensioniert und untergliedern sich in mehrere Arbeitsstationen. Zunächst wird der Frischbeton von der Maschine grob auf der einzubauenden Länge verteilt. Im nächsten Schritt wird die Oberfläche profilgerecht abgezogen und die Anker und Dübel eingelegt. Im letzten Schritt wird schließlich die Oberfläche geglättet.

                    Für den Einbau monolithischer Profile (Bordsteinprofile, Betongleitschutzwände oder Wasserrinnen) im Offset-Verfahren werden ebenfalls auf das Verfahren abgestimmte Gleitschalungsfertiger eingesetzt.

                    Brückenfertiger

                    Brückenfertiger werden von der Bauwirtschaft genutzt um gerade als auch geneigte oder gewölbte Flächen aus Schotter, Beton oder Asphalt herstellen. Eingesetzt werden diese Typen vorrangig beim Bau von Steilwandkurven und bei Kanal- und Talsperrenabdichtungen im Wasserbau. Das einzubauende Material wird durch eine mit weggesteuerten Hydraulikzylindern verformbare Bohle abgezogen. Für eine Nachverdichtung werden besonders umgebaute Walzen eingesetzt.

                    Straßenfräse

                    Für das Entfernen von Asphalt- oder Betonschichten in Fahrbahnen werden Fräsmaschinen verwendet. Die Fräse besteht aus einer rotierenden Fräswalze im mittleren oder hinteren Bereich. Durch die Fräswalze wird die Fahrbahnschicht abgefräst und das Fräsgut bei größeren Geräten mittels eines Förderbandes auf einen mitfahrenden Lkw verladen. Es wird zwischen Warmfräse und Kaltfräse unterschieden.

                    Dreiradwalze

                    Zur Verdichtung einer frisch eingebauten Asphaltschicht kann eine Dreiradwalze eingesetzt werden. Die Verdichtung erfolgt in diesem Fall über das Gewicht des Gerätes. Die „Räder“ der Walze werden als Bandagen bezeichnet und besitzen eine glatte Oberfläche. Zur Erhöhung des Gewichtes können eingebaute Tanks mit Wasser gefüllt werden. Während des Einbaus bitumengebundenen Mischgutes wird das Wasser zur Befeuchtung der Bandagen genutzt.

                    Gummiradwalze

                    Ähnlich der Wirkungsweise einer statischen Walze erfolgt die Verdichtung von frischem Asphaltmischgut mit einer Gummiradwalze durch das Gewicht des Gerätes. Jedoch besitzt diese Maschine luftbereifte Räder, deren Luftdruck während des Walzvorgangs eingestellt werden kann. Die Gummiradwalze „knetet“ durch ihre Ausführung die Oberfläche und sorgt so für einen Porenschluss der Asphaltfläche.

                    Kombiwalze

                    Kombiwalzen vereinen die Verdichtungswirkung einer Gummiradwalze und Tandemvibrationswalze in einem Gerät. Eingesetzt werden sie vorrangig beim Einbau von Asphaltbetondecken.

                    Tandemvibrationswalze

                    Im Gegensatz zu den oben genannten Walzen erfolgt die Verdichtung mit einer Tandemvibrationswalze (auch Tandemwalze) durch dynamische Bewegungsvorgänge in den Bandagen. Die Bandagen werden mit Hilfe einer Unwucht in Vibration versetzt und geben diese an die unverdichtete Asphaltschicht weiter. Sie können sowohl vorwärts als auch rückwärts arbeiten und besitzen eine Berieselungsanlage zur Benetzung der Bandagen mit Wasser. Am Heck kann ein Splittstreuer angebracht sein, um die Oberfläche des Asphalts abzustumpfen.

                    Rampenspritzgerät

                    Das Rampenspritzgerät dient zum Aufbringen von Bindemittel auf Fahrbahnen. Die Maschine besteht aus dem Lkw-Grundgerät und einem Vorratstank mit Heizmöglichkeiten sowie einer in der Höhe und Breite verstellbaren Spritzbalken am Heck. Dessen geregelte Ansteuerung des Spritzbalkens und der Einzeldüsen erfolgt aus dem Fahrerhaus. Eine manuelle Bedieneinrichtung ist auf einer Arbeitsbühne oberhalb des Spritzbalkens angeordnet.

                    Bankettfertiger

                    Der Bankettfertiger stellt das Bankett von Straßen her. Er besitzt ein Radlaufwerk und wird an seiner Vorderseite von einem Lkw mit Bankettmaterial versorgt. Im Inneren der Maschine bringen ein Förderband und eine Schnecke das Material zur Einbauvorrichtung. Diese Vorrichtung baut das Bankettmaterial in der festgelegten Breite ein und sorgt für eine Vorverdichtung.

                    Beschicker

                    Ein Beschicker dient als berührungsloses Verbindungselement zwischen Fertigern und den Mischguttransportfahrzeugen. Ursprünglich für den Kompaktasphaltfertiger entwickelt können auch normale Straßenfertiger mit dem Förderband beschickt werden. Durch einen großen Materialbehälter stellt er den ständigen Mischgutnachschub für den einbauenden Fertiger sicher.

                    Pflasterverlegemaschine

                    Die Pflasterverlegemaschine vereinfacht die Verlegung großer Pflasterflächen durch eine Steinaufnahmevorrichtung am vorderen Fahrzeugteil, die eine größere Anzahl Pflastersteine gleichzeitig setzt.

                    Bodenstabilisierer

                    Der Bodenstabilisierer (auch Bodenfräse) verbessert nicht oder schlecht tragfähige Böden durch das Einmischen von stabilisierenden Zusätzen (beispielsweise Kalk). In der Mitte des Geräts befindet sich die Fräse, die Kalk in den Boden einmischt, der dann mittels Vibrationswalze verdichtet wird.

                    Bindemittelstreuer

                    Der Bindemittelstreuer wird im Zuge einer Bodenverbesserung bzw. Bodenverfestigung benötigt, um die erforderliche Menge an hydraulischem Bindemittel dosiert auf dem Planum auszustreuen.

                    Kaltmischanlage

                    Die Kaltmischanlage wird hauptsächlich zur Herstellung von hydraulisch gebundenen Tragschichten und beim Kaltrecycling eingesetzt. Dieses Verfahren wird auch als Zentralmischverfahren bezeichnet.

                    Gussasphaltkocher

                    Der Gussasphaltkocher dient dazu, Gussasphalt aufzuwärmen und zur Einbaustelle zu transportieren.

                    Gussasphaltbohle

                    Die Gussasphaltbohle dient dazu, Gussasphalt maschinell einzubauen und so auch bei großen Bauvorhaben wirtschaftlich zu sein. Die Arbeitsweise gleicht dem eines Betondeckenfertigers, jedoch ohne Verdichtung.

                    Wasserwagen

                    Wasserwagen werden im Erd- und Verkehrswegebau dazu eingesetzt, große Flächen zu wässern. Dies geschieht, um die Staubbildung zu vermindern oder um dem Boden eine bestimmte Wassermenge zuzugeben (optimaler Wassergehalt zur Bodenverbesserung).

                    Heizmaschine

                    Mit Hilfe der Heizmaschine werden Asphaltbefestigungen auf schonende Weise großflächig erwärmt. Dies ist insbesondere dann erforderlich, wenn alte bzw. beschädigte Verkehrsflächen im Heißrecycling-Verfahren instandgesetzt werden sollen. Sie eignet sich jedoch auch zum Trocknen und Vorwärmen von Unterlagen.

                    Heißrecycler

                    Heißrecycler werden dazu eingesetzt, Asphaltdeckschichten zu sanieren (sogenanntes Heißrecycling-Verfahren). Bei diesem Verfahren werden die Deckschichten zu 100 % wiederverwendet und fehlende Stoffe wie Splitt oder Bitumen zugegeben.

                    Kanal- und Rohrleitungsbaugeräte

                    Für Bauaufgaben im Kanal- und Rohrleitungsbau wurden spezielle Gerät entwickelt, die einerseits Arbeitssicherheit gewährleisten und auch eine wirtschaftliche Arbeitsweise ermöglichen. Neben den unten genannten Gräten kommen häufig auch noch Verdichtungsgeräte oder Bagger zum Einsatz.

                    Geräteart

                    Beschreibung

                    Bild

                    Grabenfräse

                    Die Grabenfräse ist mit einem Raupenfahrwerk ausgestattet und dient als kontinuierlich arbeitendes Erdbaugerät. Aufgrund seiner geringen Aushubbreite liegt ihr Hauptanwendungsgebiet im Graben- oder Kabelbau. Wirtschaftlich gestaltet sich der Einsatz, wenn keine störenden Querleitungen die Arbeit behindern. Das Fräsgut wird seitlich ausgeworfen. Die Grabenfräse ist für leicht bis mittelschwer lösbare Böden geeignet.

                    Verbaugerät

                    Mit Hilfe des Verbaugerätes lassen sich Gräben sicher abstützen. Das Gerät wird mit einem Hebezeug oder einem Bagger in den Graben gehoben und dient dort zur Aussteifung der Grabenwände. Je nach Grabentiefe und Grabenbreite sind verschiedene Verbaugeräte einzusetzen.

                    Schweißraupe

                    Die Schweißraupe übernimmt Schweißarbeiten in unwegsamem Gelände. Ihr Anwendungsgebiet liegt im Rohrleitungsbau. Je nach Anforderung sind verschiedene Leistungsklassen vorhanden.

                    Rohrleger

                    Der Rohrleger ist ein speziell für das Auslegen von Rohrleitungen konzipierter Raupenkran. Der Kranausleger ist bei diesem Gerät seitlich angebracht, sodass die Maschine neben dem Graben stehen kann und dort die Rohrleitung hinablassen kann.

                    Horizontalbohrmaschine

                    Diese Maschine ermöglicht die Verlegung von Leerrohren und Leitungen ohne die Ausführung eines Grabens. Zu diesem Zweck bohrt die Maschine mit Hilfe des Bodenverdrängungsverfahrens zunächst einen Pilotstollen bis zum Zielschacht und führt anschließend eine Aufweitbohrung durch. Vorteil dieses Gerätes ist der rasche und zuverlässige Rohrleitungsbau, auch wenn hinsichtlich der Bohrdurchmesser und Bodenklassen Grenzen gesetzt sind.

                    Verdichtungsgeräte

                    Grundlage für dauerhafte und standsichere Bauwerke und Verkehrswege bilden ausreichend verdichtete Böden. Mit Hilfe der Verdichtungsgeräte werden Porenräume im Boden, welche mit Luft und Wasser gefüllt sind, verringert und so die Tragfähigkeit erhöht und die nachträglichen Setzungen vermindert. Das Verdichtungsverfahren ist abhängig von der anstehenden Bodenart. Es wird dabei zwischen bindigen und nichtbindigen Böden unterschieden. Bindige Böden sind durch knetende und walkende Bewegungsvorgänge zu verdichten, nichtbindige Böden dagegen sind über dynamische Bewegungsvorgänge zu verdichten.

                    Geräteart

                    Beschreibung

                    Bild

                    Walzenzug

                    Für großflächige Verdichtungsarbeiten im Erdbau werden Walzenzüge verwendet. Sie besitzen vorne eine Walze mit Glatt- oder Schaffußbandage und am Heck eine konventionelle Luftbereifung. Unterhalb des Fahrerhauses befindet sich ein Knickgelenk. Die Verdichtung wird über die Vibrationsarbeit der Bandage erzielt, welche in zwei Frequenzen eingestellt werden kann. Diese Geräte werden aktuell mit einer Vielzahl von elektronischen Verdichtungskontrollsystemen ausgestattet (so genannte flächendeckende dynamische Verdichtungskontrolle). Mit diesem System wird die geleistete Verdichtung dokumentiert und flächenbezogen angezeigt.

                    Vibrationsstampfer

                    Für kleine Verdichtungsaufgaben eignet sich der handgeführte Vibrationsstampfer. Ein Benzin- oder Dieselmotor treibt ein Mehrfeder-Schwingsystem an und dieses überträgt die Kraft auf die Stampfplatte. Aufgrund seiner guten Verdichtungsleistung und seiner geringen Arbeitsbreite wird der Vibrationsstampfer häufig in engen Gräben verwendet.

                    Vibrationsplatte

                    Dieses Gerät besteht aus einer Vibrationsplatte, die mit einem Unwuchtsschwinger verbunden ist der wiederum von einem Diesel- oder Benzinmotor angetrieben wird. Das Gerät wird handgeführt und besitzt entweder nur einen Vorlauf (eine Bewegungsrichtung) oder einen Vor- und Rücklauf (zwei Bewegungsrichtungen). Je nach Verdichtungsaufgabe kann aus verschiedenen Gerätegrößen ausgewählt werden.

                    Duplexwalze

                    Zwischen Vibrationsplatte und Walzenzug ordnet sich leistungs- und größenmäßig die Duplexwalze ein. Sie ist ebenfalls handgeführt und besitzt eine oder zwei vibrierende Glattmantelbandagen.

                    Grabenwalze

                    Für den Einsatz in engen Gräben ist die Grabenwalze gedacht. Dieses Gerät ist eine Weiterentwicklung der Vibrationswalze. Die vier voneinander unabhängig angetriebenen Schaffußbandagen eignen sich besonders gut für bindige Böden. Die Bedienung erfolgt mit einer Infrarot-Fernbedienung, da sich so der Geräteführer nicht im Graben befinden muss, wo er einer erhöhten Unfallgefahr sowie Abgas- und Lärmemission ausgesetzt ist.

                    Plattenverdichter

                    Plattenverdichter dienen zur Verdichtung von ungebundenen Schichten aus Kies oder Schotter. Besonders für die Verdichtung von Feinplanien ist der Plattenverdichter geeignet.

                    Tunnelbaugeräte

                    In Abhängigkeit vom anstehenden Boden und den Grundwasserverhältnissen werden Maschinen und Bauverfahren für das Auffahren eines Tunnels ausgewählt. Als weiteres Kriterium ist noch die Form des Tunnelquerschnittes zu benennen. Im Wesentlichen wird im Tunnelbau zwischen dem Schildvortrieb, dem Teilschnittvortrieb oder dem Abbau im Sprengvortrieb (auch Neue Österreichische Tunnelbauweise genannt) unterschieden.

                    Geräteart

                    Beschreibung

                    Bild

                    Schildvortriebsgerät

                    Schildvortriebsgeräte nehmen die radialen Drücke des Erdreichs auf und ermöglichen so ein sicheres Arbeiten im Schutz des Schildes. Es werden verschiedene Schilde unterschieden, die in Abhängigkeit von den Boden- und Wasserverhältnissen ausgewählt werden. Bei leicht lösbaren Böden und fehlendem Wasserandrang wird ein Schildvortrieb mit Reiß- und Ladeschaufel gewählt. Bei komplizierteren Boden- und Wasserverhältnissen wird ein Schild mit Schneidrad verwendet. In diesem Fall unterscheidet man Hydroschild, Mix-Schild und Erddruckschild. Um den Wassereinbruch zu verhindern sind die Tunnelröhren mit Druckluft versorgt.

                    Teilschnittmaschine

                    Für das Bauverfahren im Teilschnittverfahren eignet sich die Teilschnittmaschine. Das Gerät besitzt ein Raupenfahrwerk und einen teleskopier- und schwenkbaren Ausleger. Am Ausleger ist ein rotierender Fräskopf (Rundschaftmeißel) angebracht. Unterhalb des Fräskopfes ist eine Aufnahmeeinrichtung angebracht, welche das abgebaute Material aufnimmt und über ein Förderband zum hinteren Teil der Maschine bringt. Dort fällt das Material anschließend in ein Transportfahrzeug.

                    Bohrwagen

                    Mit Hilfe des Bohrwagens werden beim Sprengvortrieb Löcher in die Ortsbrust gebohrt, in die anschließend die Sprengladungen eingebracht werden können. Das Gerät fährt mit Luftbereifung an den Einsatzort und wird aus dem Fahrerhaus bedient. Die Löcher werden mittels mehrerer Bohrlafetten gebohrt.

                    Tunnelbagger

                    Der Tunnelbagger ist speziell für die beengten Arbeitsverhältnisse im Tunnel konstruiert worden und funktioniert ähnlich einem konventionellen Hydraulikbagger mit Raupenfahrwerk. Die Auslegerkinematik ist äußerst platzsparend bemessen, sodass alle Arbeitsvorgänge im Tunnel ausgeführt werden können.

                    Kompressorgeräte

                    Auf Baustellen wird Druckluft für handgeführte Abbruchhämmer, Bohrgeräte und Spritzgeräte sowie für die Druckluftstützung im Tunnelbau verwendet. Je nach benötigtem Volumenstrom werden auf der Baustelle verschiedenen Kompressorgrößen zur Drucklufterzeugung verwendet.

                    Geräteart

                    Beschreibung

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                    Baukompressor

                    Zur Erzeugung von Druckluft eignet sich der Baukompressor. Das Gerät besteht aus einem Motor, mit dessen Hilfe über Kompressorschrauben Luft verdichtet wird. Der Motor ist bei mobilen Geräten auf einem Einachsfahrgestell montiert. Bei größeren stationären Geräten handelt es sich dagegen um Containeraufbauten. Die Druckluft wird mittels einer Doppelschraube erzeugt, welche die einströmende Luft während der Schraubendrehung verdichtet.

                    Reinigungsgeräte

                    Zur Reinigung von Baustellen werden spezielle Geräte eingesetzt.

                    Geräteart

                    Beschreibung

                    Bild

                    Kehrmaschine

                    Kehrmaschinen dienen der Aufnahme von losem Schmutz wie beispielsweise Sand, Erde, Fräsgut und Staub. Sie werden eingesetzt, um Baustellen nach dem Ende der Baumaßnahmen zu reinigen. Des Weiteren verwendet man sie zur Reinigung der Straßenoberfläche im Straßenbau, wenn anschließend eine neue Asphaltschicht auf die Straßenoberfläche aufgebracht werden soll.

                    Siehe auch

                    Liste forstwirtschaftlicher Geräte und Maschinen
                    Liste landwirtschaftlicher Geräte und Maschinen
                    Liste von Baumaschinenherstellern
                    Bauma (Messe)
                    Baugeräteführer
                    Mechaniker für Land- und Baumaschinentechnik

                    Literatur

                    Horst König, Bernd Kochendörfer, Fritz Berner (Hrsg.): Maschinen im Baubetrieb: Grundlagen und Anwendung. 3. Auflage. Teubner, Stuttgart 2011, ISBN 978-3-8348-0953-7.
                    Gerhard Drees: Baumaschinen und Bauverfahren . Expert-Verlag, 2002, ISBN 3-8169-2060-8.
                    Günter Kunze: Baumaschinen. Vieweg Verlag, 2002, ISBN 3-528-06628-8.
                    Francis Pierre: Faszination Baumaschinen. Giesel Verlag, 1998, ISBN 3-9802942-8-5.

                    Weblinks

                    Commons: Baumaschinen Ã¢Â€Â“ Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
                    Umfassendes Wissensportal über Bau- und Baustoffmaschinen bei www.baumaschine.de
                    Spezialtiefbaugeräte Ã¢Â€Â“ bauma-Technikbericht, Wissensportal TU Dresden
                    Life Cycle Management von Baumaschinen, Wissensportal TU Dresden
                    Traktion kettengeführter Baumaschinen, Wissensportal TU Dresden
                    BGR 500 Ã¢Â€Â“ Änderungen bei Arbeiten im Gefahrenbereich, Wissensportal TU Dresden (PDF; 0 kB)

                    Einzelnachweise

                    ↑ LB 16 unplugged Drehbohrgerät. Liebherr, abgerufen am 28. Juli 2019. 

                    ↑ Grossdrehbohrgerät | SUNCAR HK AG. Abgerufen am 28. Juli 2019. 

                    Diese Seite wurde am 24. Januar 2008 in dieser Version in die Auswahl der informativen Listen und Portale aufgenommen.

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