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Darlehensvertrag – Kreditvertrag der Achim Schauinsland Umwelttechnik Ges. mit beschränkter Haftung

Zwischen

Achim Schauinsland Umwelttechnik Ges. mit beschränkter Haftung
Sitz in Heilbronn
– Darlehensnehmer –
Vertreten durch den Geschäftsführer Achim Schauinsland

und

Lenard Wirtz
Wohnhaft in Nürnberg

– Darlehensgeber –

wird folgender Darlehensvertrag geschlossen.

Der unterzeichnete Darlehensgeber gewährt ein Darlehen in Höhe von 328.365,- Euro.

Der Darlehensbetrag wird mit einer 13 % p.a. Verzinsung zur Verfügung gestellt. Für die Abzahlung des Darlehens bezahlt der Darlehensnehmer eine Rate in Höhe von 56.561 EURO monatlich, jeweils zum 23. des Monats.

Das Darlehen hat eine Laufzeit von 16 Jahren. Das Darlehen kann entweder als Ganzes oder in Teil Beträgen mit einer dreimonatigen Frist jeweils zum Monatsende von beiden Vertragspartnern schriftlich gekündigt werden.

Der Darlehensnehmer übergibt dem Darlehensgeber zur Absicherung des Darlehens dingliche Sicherheiten:

Lebensversicherung Nr. 285.123.304.444

Heilbronn, 12.03.2021 Nürnberg, 12.03.2021

______________________________ ______________________________

Unterschrift Darlehensnehmer Unterschrift Darlehensgeber
Achim Schauinsland Umwelttechnik Ges. mit beschränkter Haftung Lenard Wirtz
Achim Schauinsland


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Top 8 Zweck:

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    Datenschutz | Datenschutzerklärung

    § 1 Geltungsbereich

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    Jungferntalstraße 232

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    Top 5 gbrgesellschaftsvertrag:

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      Kauvertrag (über sukzessive Lieferung von Schamel/Meerrettich-Vertrieb EM
      Mini Schmuckeier mit Marzipan (Aldi Nord))

      Zwischen (Unternehmen 1)

      Maurus Vandemeer Fachzahnärzte GmbH
      mit Sitz in Salzgitter
      Vertreten durch die Geschäftsführung Maurus Vandemeer
      – nachfolgend Käufer genannt –

      und

      Damaris Vetter Carports Gesellschaft mit beschränkter Haftung
      mit Sitz in Offenbach am Main
      Vertreten durch die Geschäftsführung Damaris Vetter
      – nachfolgend Verkäufer genannt –

      wird folgender Kaufvertrag geschlossen:

      Die Parteien sind sich einig, dass dieser Vertrag zum Zwecke des Erwerbs von Waren im gewerblichen Bereich abgeschlossen wird.

      Als Grundlage des Kaufvertrags erkennen sowohl Verkäufer wie auch Käufer die Bedingungen, wie sie in diesem Vertrag niedergelegt sind, an. Weiterer Bestandteil dieses Vertrags sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Nr. 59594355 vom 09.03.2021 des Verkäufers. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind diesem Vertrag als Anlage beigefügt. Es gelten ausschließlich die Vertragsbedingungen des Verkäufers. Die Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nicht.

      §1 Vertragsgegenstand

      Vertragsgegenstand ist die Lieferung von insgesamt 992139 St. Schamel/Meerrettich-Vertrieb EM
      Mini Schmuckeier mit Marzipan (Aldi Nord).

      §2 Gültigkeitszeitraum

      Der Vertrag tritt am 09.03.2021 in Kraft und endet am 09.03.2021. Während dieser Zeit ist lediglich die außerordentliche Kündigung möglich.

      §3 Liefertermin

      Lieferzeitraum ist vom 09.4.2021 bis zum 09.3.2021. Der Verkäufer verpflichtet sich, die unter §1 in diesem Vertrag genannte Menge 992139 St Schamel/Meerrettich-Vertrieb EM
      Mini Schmuckeier mit Marzipan (Aldi Nord) zu gleichen Teilen innerhalb dieses Zeitraums jeweils zum 30 eines Monats an den Käufer zu liefern.

      Der Käufer seinerseits verpflichtet sich, die Lieferungen bis zum Vertragsende zu den jeweils vereinbarten Terminen anzunehmen.

      §4 Vertragsstrafen

      Kann der Verkäufer die jeweilige Menge nicht liefern oder kann er die Teil-Lieferungen nicht termingerecht ausführen, ist er zur Zahlung einer Vertragsstrafe an den Käufer verpflichtet. Die Vertragsstrafe beträgt pro verspäteten Werktag 9 Prozent des Auftragswerts, wird aber insgesamt auf € 11948 je Teil-Lieferung begrenzt.

      §5 Kaufpreis

      Der Preis beträgt 9921390,77 Euro für 992139 St. Schamel/Meerrettich-Vertrieb EM
      Mini Schmuckeier mit Marzipan (Aldi Nord). Der Kaufpreis gilt für die gesamte Vertragsdauer. Es handelt sich um Nettopreise, ohne die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer.

      §6 Zahlungsbedingungen

      Der Käufer nimmt die Bezahlung so vor, dass der Betrag spätestens am 8 Tag nach Erhalt der Rechnung beim Verkäufer eingeht.

      Leistet der Käufer die Zahlung innerhalb von 4 Tagen nach Rechnungserhalt, ist er zu einem Skontoabzug in Höhe von 5 Prozent berechtigt.

      §7 Lieferbedingungen

      Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands „frei Haus“ an den in der Bestellung angegebenen Ort.

      §8 Gewährleistung

      Der Verkäufer steht für die Betriebsbereitschaft der gelieferten Ware Schamel/Meerrettich-Vertrieb EM
      Mini Schmuckeier mit Marzipan (Aldi Nord) ein und garantiert die Funktionsfähigkeit nach den vereinbarten technischen Daten.

      Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme der Ware und endet nach Ablauf von 2 Jahren.

      §9 Eigentumsvorbehalt

      Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus diesem Vertrag Eigentum des Verkäufers.

      §10 Erfüllungsort

      Vertraglicher Erfüllungsort für beide Vertragspartner ist Salzgitter. Der hier genannte vertragliche Erfüllungsort ersetzt nach dem Willen beider Vertragspartner den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr. 22704118 unter § 10 genannten Erfüllungsort.

      §11 Gerichtsstand

      Als Gerichtsstand vereinbaren beide Vertragspartner ausdrücklich den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr 109500950 unter § 7 genannten Gerichtsstand.

      §12 Salvatorische Klausel

      Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder künftig unwirksam oder undurchführbar werden, so werden die übrigen Regelungen dieses Vertrages davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung verpflichten sich die Parteien schon jetzt, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahe kommt.
      Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken dieses Vertrages.

      §13 Textformklausel

      Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform.

      §14 Anlagen

      Als Anlage wurden diesem Vertrag die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr 73965753 vom 09.03.2021 beigefügt.

      Salzgitter, 09.03.2021 Hamm, 09.03.2021

      ……………………………………………….. ………………………………………………..

      Unterschrift Käufer Unterschrift Verkäufer


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      Top 9 ordentlicheKuendigung:

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        Kauvertrag (über sukzessive Lieferung von Veredlung von Erzeugnissen dieser Güterabteilung)

        Zwischen (Unternehmen 1)

        Marina Jakob Propangas GmbH
        mit Sitz in Wuppertal
        Vertreten durch die Geschäftsführung Marina Jakob
        – nachfolgend Käufer genannt –

        und

        Anneli Heller Sanitäranlagen Ges. m. b. Haftung
        mit Sitz in Ingolstadt
        Vertreten durch die Geschäftsführung Anneli Heller
        – nachfolgend Verkäufer genannt –

        wird folgender Kaufvertrag geschlossen:

        Die Parteien sind sich einig, dass dieser Vertrag zum Zwecke des Erwerbs von Waren im gewerblichen Bereich abgeschlossen wird.

        Als Grundlage des Kaufvertrags erkennen sowohl Verkäufer wie auch Käufer die Bedingungen, wie sie in diesem Vertrag niedergelegt sind, an. Weiterer Bestandteil dieses Vertrags sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Nr. 28183419 vom 06.03.2021 des Verkäufers. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind diesem Vertrag als Anlage beigefügt. Es gelten ausschließlich die Vertragsbedingungen des Verkäufers. Die Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nicht.

        §1 Vertragsgegenstand

        Vertragsgegenstand ist die Lieferung von insgesamt 608988 St. Veredlung von Erzeugnissen dieser Güterabteilung.

        §2 Gültigkeitszeitraum

        Der Vertrag tritt am 06.03.2021 in Kraft und endet am 06.03.2021. Während dieser Zeit ist lediglich die außerordentliche Kündigung möglich.

        §3 Liefertermin

        Lieferzeitraum ist vom 06.4.2021 bis zum 06.-2.2021. Der Verkäufer verpflichtet sich, die unter §1 in diesem Vertrag genannte Menge 608988 St Veredlung von Erzeugnissen dieser Güterabteilung zu gleichen Teilen innerhalb dieses Zeitraums jeweils zum 27 eines Monats an den Käufer zu liefern.

        Der Käufer seinerseits verpflichtet sich, die Lieferungen bis zum Vertragsende zu den jeweils vereinbarten Terminen anzunehmen.

        §4 Vertragsstrafen

        Kann der Verkäufer die jeweilige Menge nicht liefern oder kann er die Teil-Lieferungen nicht termingerecht ausführen, ist er zur Zahlung einer Vertragsstrafe an den Käufer verpflichtet. Die Vertragsstrafe beträgt pro verspäteten Werktag 9 Prozent des Auftragswerts, wird aber insgesamt auf € 8194 je Teil-Lieferung begrenzt.

        §5 Kaufpreis

        Der Preis beträgt 56026896,17 Euro für 608988 St. Veredlung von Erzeugnissen dieser Güterabteilung. Der Kaufpreis gilt für die gesamte Vertragsdauer. Es handelt sich um Nettopreise, ohne die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer.

        §6 Zahlungsbedingungen

        Der Käufer nimmt die Bezahlung so vor, dass der Betrag spätestens am 3 Tag nach Erhalt der Rechnung beim Verkäufer eingeht.

        Leistet der Käufer die Zahlung innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungserhalt, ist er zu einem Skontoabzug in Höhe von 4 Prozent berechtigt.

        §7 Lieferbedingungen

        Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands „frei Haus“ an den in der Bestellung angegebenen Ort.

        §8 Gewährleistung

        Der Verkäufer steht für die Betriebsbereitschaft der gelieferten Ware Veredlung von Erzeugnissen dieser Güterabteilung ein und garantiert die Funktionsfähigkeit nach den vereinbarten technischen Daten.

        Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme der Ware und endet nach Ablauf von 5 Jahren.

        §9 Eigentumsvorbehalt

        Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus diesem Vertrag Eigentum des Verkäufers.

        §10 Erfüllungsort

        Vertraglicher Erfüllungsort für beide Vertragspartner ist Wuppertal. Der hier genannte vertragliche Erfüllungsort ersetzt nach dem Willen beider Vertragspartner den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr. 109284793 unter § 5 genannten Erfüllungsort.

        §11 Gerichtsstand

        Als Gerichtsstand vereinbaren beide Vertragspartner ausdrücklich den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr 127407268 unter § 6 genannten Gerichtsstand.

        §12 Salvatorische Klausel

        Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder künftig unwirksam oder undurchführbar werden, so werden die übrigen Regelungen dieses Vertrages davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung verpflichten sich die Parteien schon jetzt, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahe kommt.
        Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken dieses Vertrages.

        §13 Textformklausel

        Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform.

        §14 Anlagen

        Als Anlage wurden diesem Vertrag die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr 57550019 vom 06.03.2021 beigefügt.

        Wuppertal, 06.03.2021 Braunschweig, 06.03.2021

        ……………………………………………….. ………………………………………………..

        Unterschrift Käufer Unterschrift Verkäufer


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        Top 7 AGB:

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          Gesellschaftsvertrages zur Gruendung einer BGB-Gesellschaft (GbR) – GbR Vertrag – Gesellschaft buergerlichen Rechts

          Zwischen

          Frau / Herren
          Lilia Glarner

          Wohnhaft in Kiel

          und

          Frau / Herren
          Madlen Wahl

          Wohnhaft in Kiel

          wird folgender Gesellschaftsvertrag geschlossen:

          § 1 Name, Sitz und Zweck der Gesellschaft

          Zum gemeinsamen Betrieb eines Knäckebrot, Zwieback, geröstetes Brot u.ä. geröstete Warenhandelsgeschäftes wird von den Unterzeichnern eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts unter der Bezeichnung:

          ‚Lilia Glarner und Madlen Wahl, Knäckebrot, Zwieback, geröstetes Brot u.ä. geröstete Wareneinzelhandel‘

          gegründet.

          Die Gesellschaft ist auf alle, dem Zweck des Unternehmens dienenden Tätigkeiten gerichtet. Es können Filialen gegründet werden.
          Sitz der Gesellschaft ist Kiel.

          § 2 Dauer der Gesellschaft

          Die Gesellschaft beginnt am 06.03.2021. Ihre Dauer ist unbestimmt. Der Gesellschaftsvertrag kann unter Einhaltung einer Frist von 5 Monaten jeweils zum Schluss eines Kalenderjahres gekündigt werden.
          Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

          § 3 Geschäftsjahr

          Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

          § 4 Einlagen der Gesellschafter

          Frau / Herr Lilia Glarner bringt in bar 442.755,- EURO sowie Einrichtungsgegenstände und Maschinen im Wert von 134.283,- EURO ein. Frau / Herr Madlen Wahl bringt in bar 425.849,- EURO sowie Einrichtungsgegenstände und Maschinen im Wert von 548.598,- EURO ein. Beide Gesellschafter sind entsprechend ihrer Anteile mit sofortiger Wirkung je zur Hälfte am Gesellschaftsvermögen beteiligt.

          § 5 Geschäftsführung und Vertretung

          Die Geschäfte werden von beiden Gesellschaftern gemeinschaftlich geführt. Jeder Gesellschafter ist zur Geschäftsführung alleine berechtigt. Er vertritt die Gesellschaft im Außenverhältnis allein.

          Im Innenverhältnis ist die Zustimmung beider Gesellschafter zu nachfolgenden Rechtshandlungen und Rechtsgeschäften erforderlich:

          1. Ankauf, Verkauf und Belastung von Grundstücken
          2. Abschluss von Miet- und Dienstverträgen jeglicher Art
          3. Aufnahme von Krediten, Übernahme von Bürgschaften
          4. Abschluss von Verträgen, deren Wert im Einzelfall den Betrag von 725.195,- EURO übersteigt
          5. Aufnahme neuer Gesellschafter und Erhöhung der Einlagen

          § 6 Pflichten der Gesellschafter

          Keiner der Gesellschafter darf ohne schriftliches Einverständnis des anderen Gesellschafters außerhalb der Gesellschaft ohne Rücksicht auf die jeweilige Branche geschäftlich tätig werden. Dazu gehört auch eine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung an Konkurrenzgeschäften. Für Zuwiderhandlungen wird eine Vertragsstrafe in Höhe von je 61.500 € vereinbart.

          Fristlose Kündigung bleibt vorbehalten.

          Jeder Gesellschafter kann verlangen, dass der Mitgesellschafter alle auf eigene Rechnung abgeschlossenen Geschäfte als für die Gesellschaft eingegangen gelten lässt. Daraus folgt, dass die aus solchen Geschäften bezogenen Vergütungen herauszugeben sind oder die Ansprüche auf Vergütung an die Gesellschaft abgetreten werden müssen.

          § 7 Gewinn- und Verlustrechnung / Entnahmerecht

          Gewinn und Verlust der Gesellschaft werden nach Maßgabe der Beteiligung der Gesellschafter aufgeteilt. Jedem Gesellschafter steht eine Vorabvergütung in Höhe von 928.357,- EURO zu. Sollte die Gesellschaft nach Feststellung des Jahresabschlusses durch Auszahlung der Vorabvergütung in die Verlustzone geraten, sind die Gesellschafter zu entsprechendem Ausgleich verpflichtet.

          § 8 Kündigung eines Gesellschafters

          Im Falle der Kündigung scheidet der kündigende Gesellschafter aus der Gesellschaft aus. Der verbleibende Gesellschafter ist berechtigt, das Unternehmen mit Aktiva und Passiva unter Ausschluss der Liquidation zu übernehmen und fortzuführen. Dem ausscheidenden Gesellschafter ist das Auseinandersetzungsguthaben auszuzahlen.
          Bei der Feststellung des Auseinandersetzungsguthabens sind Aktiva und Passiva mit ihrem wahren Wert einzusetzen. Der Geschäftswert ist nicht zu berücksichtigen.
          Die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens hat in vier gleichen Vierteljahresraten zu erfolgen, von denen die erste drei Monate nach dem Ausscheiden fällig ist. Das Auseinandersetzungsguthaben ist ab dem Ausscheidungszeitpunkt in Höhe des jeweiligen Hauptrefinanzierungssatzes der Europäischen Zentralbank zu verzinsen.

          § 9 Tod eines Gesellschafters

          Im Falle des Todes eines Gesellschafters gilt § 8 entsprechend mit der Maßgabe, dass die Auseinandersetzungsbilanz zum Todestag aufzustellen ist.

          § 10 Einsichtsrecht

          Jeder Gesellschafter ist berechtigt, sich über die Angelegenheiten der Gesellschaft durch Einsicht in die Geschäftsbücher und Papiere zu unterrichten und sich aus ihnen eine Übersicht über den Stand des Gesellschaftsvermögens anzufertigen.
          Jeder Gesellschafter kann auf eigene Kosten einen zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Dritten bei der Wahrnehmung dieser Rechte hinzuziehen oder zur Wahrnehmung dieser Rechte beauftragen.

          § 11 Salvatorische Klausel

          Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
          Für den Fall der Unwirksamkeit verpflichten sich die Gesellschafter, eine neue Regelung zu treffen, die wirtschaftlich der unwirksamen Regelung weitestgehend entspricht.

          § 12 Änderungen des Vertrages

          Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

          Kiel, 06.03.2021 Kiel, 06.03.2021

          ____________________________ ____________________________

          Unterschrift Lilia Glarner Unterschrift Madlen Wahl


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          Top 9 aufhebungsvertrag:

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            Insolvenzanfechtung: Dauerhaft schleppende Zahlungsweise von Malwine Prügler Physiotherapie GmbH kann verschiedene Gründe haben – LG Potsdam vom 10.8.1954 – Az. 7 798 jB 2304/12

            Der Insolvenzverwalter Wiegbert Baier ist berechtigt, Zahlungen des Insolvenzschuldners Malwine Prügler Physiotherapie GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Malwine Prügler anzufechten, wenn sie in den letzten drei Monaten vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen wurden, der Schuldner zur Zeit der Handlung zahlungsunfähig war und der Zahlungsempfänger zu dieser Zeit die Zahlungsunfähigkeit kannte (§ 476 InsO). Bei vorsätzlicher Benachteiligung beträgt der Anfechtungszeitraum zehn Jahre 170.

            Eine dauerhaft schleppende Zahlungsweise der Malwine Prügler Physiotherapie GmbH ist für das Landgericht Potsdam nur dann ein Beweisanzeichen für die Kenntnis des Anfechtungsgegners von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und damit dessen Benachteiligungsvorsatz i.S.d. § 133 Abs. 1 Satz 1 InsO, wenn er mit negativen Folgen seines Zahlungsverhaltens rechnen muss.

            Kann nämlich die schleppende Zahlungsweise ebenso gut auf eine schlechte Zahlungsmoral zurückzuführen sein, die (auch) dadurch entstanden ist, dass von dem entsprechenden Gläubiger nach dessen bisherigem Verhalten keine Vollstreckungs- oder Inkassomaßnahmen zu befürchten sind, kann nicht ohne Weiteres von der Kenntnis des Anfechtungsgegners von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und damit von dessen Benachteiligungsvorsatz ausgegangen werden.

            Urteil des LG Potsdam vom 10.8.1954
            Aktenzeichen: 4 309 4Y 9729/20
            jurisPR-InsR 1999, 36040


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            Top 3 Bilanz:

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              Darlehensvertrag – Kreditvertrag der Lidwina Australopithecus Security GmbH

              Zwischen

              Lidwina Australopithecus Security GmbH
              Sitz in Köln
              – Darlehensnehmer –
              Vertreten durch den Geschäftsführer Lidwina Australopithecus

              und

              Arnhild Vogel
              Wohnhaft in Hamm

              – Darlehensgeber –

              wird folgender Darlehensvertrag geschlossen.

              Der unterzeichnete Darlehensgeber gewährt ein Darlehen in Höhe von 213.38,- Euro.

              Der Darlehensbetrag wird mit einer 22 % p.a. Verzinsung zur Verfügung gestellt. Für die Abzahlung des Darlehens bezahlt der Darlehensnehmer eine Rate in Höhe von 71.400 EURO monatlich, jeweils zum 27. des Monats.

              Das Darlehen hat eine Laufzeit von 9 Jahren. Das Darlehen kann entweder als Ganzes oder in Teil Beträgen mit einer dreimonatigen Frist jeweils zum Monatsende von beiden Vertragspartnern schriftlich gekündigt werden.

              Der Darlehensnehmer übergibt dem Darlehensgeber zur Absicherung des Darlehens dingliche Sicherheiten:

              Lebensversicherung Nr. 756.560.227.331

              Köln, 05.03.2021 Hamm, 05.03.2021

              ______________________________ ______________________________

              Unterschrift Darlehensnehmer Unterschrift Darlehensgeber
              Lidwina Australopithecus Security GmbH Arnhild Vogel
              Lidwina Australopithecus


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