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Bilanz
Inkmar Schweitzer Weiterbildung Gesellschaft mbH,Göttingen

Bilanz
Aktiva
Euro 2021
Euro
2020
Euro
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 4.831.062 8.264.277 3.803.472
II. Sachanlagen 9.918.738 4.342.722 778.855
III. Finanzanlagen 1.226.410
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 1.873.892 4.977.499 4.547.531
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 357.052 2.359.777 8.098.938
III. Wertpapiere 515.489 2.151.304 1.782.646
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten uns Schecks 9.650.324 8.213.480
C. Rechnungsabgrenzungsposten 4.527.874 642.787 9.192.215
Summe
Passiva
2021
Euro
2020
Euro
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 2.497.169 1.362.745
II. KapitalrÜcklage 3.793.650 4.134.535
III. GewinnrÜcklagen 7.312.966 7.555.407
IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag 1.686.039 6.743.442
V. JahresÜberschuss/Jahresfehlbetrag 6.217.115 3.052.595
B. RÜckstellungen 782.811 1.397.734
C. Verbindlichkeiten 8.577.669 1.161.744
D. Rechnungsabgrenzungsposten 7.816.511 1.261.869
Summe


Gewinn- u. Verlustrechnung
Inkmar Schweitzer Weiterbildung Gesellschaft mbH,Göttingen

Gewinn- und Verlustrechnung
01.01.2021 – 01.01.2021 01.01.2020 – 01.01.2020
EUR EUR EUR EUR
1. Sonstige betriebliche Erträge 7.375.532 171.613
2. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 9.054.179 910.078
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen fÜr Altersversorgung und UnterstÜtzung 7.016.558 1.062.356 797.799 1.701.259
– davon fÜr Altersversorgung € 0,00 (2020 € 0,00)
Abschreibungen
auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der
Kapitalgesellschaft Üblichen Abschreibungen Überschreiten
8.233.562 3.980.684
3. Sonstige betriebliche Aufwendungen 7.180.591 1.066.042
4. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 1.020.246 3.341.468
Jahresfehlbetrag 8.523.126 9.583.583
5. JahresÜberschuss 6.842.910 2.063.854
6. Verlustvortrag aus dem 2020 4.281.392 4.074.879
7. Bilanzverlust 1.832.602 4.743.750


Entwicklung des Anlagevermögens
Inkmar Schweitzer Weiterbildung Gesellschaft mbH,Göttingen

Entwicklung des Anlagevermögens
Anschaffungs-/Herstellungskosten Abschreibungen Buchwerte
01.01.2021 Zugänge Abgänge 01.01.2021 01.01.2021 Zugänge Abgänge 01.01.2021 01.01.2021 01.01.2021
I. Sachanlagen
1. GrundstÜcke, grundstÜcksgleiche Rechte und Bauten einschl. der Bauten auf fremden GrundstÜcken 4.174.141 4.852.489 6.316.912 9.835.356 9.665.011 8.689.895 9.640.373 6.078.618 6.040.701 9.499.989
2. Technische Anlagen und Maschinen 8.228.148 9.289.303 7.577.891 2.173.713 2.908.955 5.022.968 4.850.072 1.332.318 4.627.195 5.780.716
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 6.099.552 9.268.587 1.057.556 3.738.798 7.233.155 6.675.158 726.149 2.711.995 1.410.036 9.660.340
7.614.523 6.808.663 3.108.164 8.148.224 8.292.328 7.078.814 6.061.916 7.993.943 1.777.420 4.747.345
II. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 9.577.168 1.649.971 7.060.127 1.472.916 5.047.453 6.676.208 943.413 9.087.332 6.318.655 8.597.907
2. Genossenschaftsanteile 1.602.873 3.360.972 2.571.310 9.291.465 9.987.606 7.145.759 377.833 3.710.302 354.145 9.522.835
7.072.989 9.462.422 5.850.640 4.478.084 9.701.401 7.702.143 1.442.727 3.217.827 8.404.782 4.424.756
3.819.184 6.804.425 2.376.291 8.745.122 351.211 5.852.267 5.056.449 1.698.740 5.271.187 5.806.987

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    Stripe, Inc.
    510 Townsend Street
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    Informationen zur Online-Streitbeilegung: Die
    EU-Kommission wird im ersten Quartal 2016 eine Internetplattform zur
    Online-Beilegung von Streitigkeiten (sog. „OS-Plattform“) bereitstellen. Die
    OS-Plattform soll als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von
    Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus
    Online-Kaufverträgen erwachsen, dienen. Die OS-Plattform wird unter folgendem
    Link erreichbar sein: http://ec.europa.eu/consumers/odr


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      Bilanz
      Myriam Hirtenmann Transportgeräte Ges. m. b. Haftung,Wuppertal

      Bilanz
      Aktiva
      Euro 2021
      Euro
      2020
      Euro
      A. Anlagevermögen
      I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.404.456 6.451.164 3.276.080
      II. Sachanlagen 7.000.796 6.267.471 6.130.618
      III. Finanzanlagen 3.150.099
      B. Umlaufvermögen
      I. Vorräte 2.603.888 8.249.536 546.855
      II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 9.556.258 8.013.388 7.704.500
      III. Wertpapiere 2.531.889 1.655.872 3.176.402
      IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten uns Schecks 7.632.549 4.587.651
      C. Rechnungsabgrenzungsposten 7.357.653 6.945.676 2.951.449
      Summe
      Passiva
      2021
      Euro
      2020
      Euro
      A. Eigenkapital
      I. Gezeichnetes Kapital 5.941.627 9.305.030
      II. KapitalrÜcklage 804.049 8.720.778
      III. GewinnrÜcklagen 5.757.585 8.090.063
      IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag 4.253.729 9.693.376
      V. JahresÜberschuss/Jahresfehlbetrag 4.446.841 6.379.689
      B. RÜckstellungen 3.757.096 3.667.085
      C. Verbindlichkeiten 8.467.630 8.264.997
      D. Rechnungsabgrenzungsposten 9.308.020 9.493.686
      Summe


      Gewinn- u. Verlustrechnung
      Myriam Hirtenmann Transportgeräte Ges. m. b. Haftung,Wuppertal

      Gewinn- und Verlustrechnung
      01.01.2021 – 01.01.2021 01.01.2020 – 01.01.2020
      EUR EUR EUR EUR
      1. Sonstige betriebliche Erträge 5.809.723 1.056.349
      2. Personalaufwand
      a) Löhne und Gehälter 4.870.316 9.946.893
      b) Soziale Abgaben und Aufwendungen fÜr Altersversorgung und UnterstÜtzung 3.326.472 6.666.614 2.828.737 5.601.051
      – davon fÜr Altersversorgung € 0,00 (2020 € 0,00)
      Abschreibungen
      auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der
      Kapitalgesellschaft Üblichen Abschreibungen Überschreiten
      5.236.517 1.600.021
      3. Sonstige betriebliche Aufwendungen 5.432.730 160.375
      4. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 434.742 8.148.880
      Jahresfehlbetrag 411.268 4.690.344
      5. JahresÜberschuss 3.213.695 6.876.879
      6. Verlustvortrag aus dem 2020 8.101.531 6.181.149
      7. Bilanzverlust 496.666 2.501.210


      Entwicklung des Anlagevermögens
      Myriam Hirtenmann Transportgeräte Ges. m. b. Haftung,Wuppertal

      Entwicklung des Anlagevermögens
      Anschaffungs-/Herstellungskosten Abschreibungen Buchwerte
      01.01.2021 Zugänge Abgänge 01.01.2021 01.01.2021 Zugänge Abgänge 01.01.2021 01.01.2021 01.01.2021
      I. Sachanlagen
      1. GrundstÜcke, grundstÜcksgleiche Rechte und Bauten einschl. der Bauten auf fremden GrundstÜcken 793.902 4.051.199 8.732.302 2.551.517 3.890.626 7.224.030 8.410.549 2.828.286 8.292.644 1.161.135
      2. Technische Anlagen und Maschinen 4.819.828 2.917.531 8.516.737 6.692.459 8.111.449 6.344.987 9.976.276 2.523.848 5.529.227 1.328.389
      3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 4.950.524 3.704.095 8.205.570 7.156.619 1.554.514 8.844.153 7.403.101 2.268.065 8.567.931 6.642.861
      7.210.412 8.304.072 6.628.298 3.900.594 3.360.859 8.246.454 7.853.825 4.977.772 1.150.151 9.717.412
      II. Finanzanlagen
      1. Anteile an verbundenen Unternehmen 6.106.962 2.792.672 2.790.391 1.596.793 2.668.061 8.795.214 3.818.473 8.454.045 5.974.076 9.543.804
      2. Genossenschaftsanteile 7.141.206 4.362.071 2.750.366 1.385.494 5.296.085 4.576.273 4.788.920 5.837.281 8.187.863 8.380.745
      9.951.849 7.704.372 1.555.530 8.233.225 5.115.544 1.084.866 3.667.089 4.094.588 7.552.314 8.178.929
      6.742.565 1.755.542 2.958.231 4.788.095 3.697.320 3.080.711 3.144.936 1.773.425 469.793 9.006.689

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        Letter of Intent (Absichtserklärung) zwischen Hildebert Büchner Mobilfunk Gesellschaft mbH und Lieselotte Düsentrieb Bildungseinrichtungen Ges. m. b. Haftung

        Zwischen

        Hildebert Büchner Mobilfunk Gesellschaft mbH
        Sitz in Oberhausen
        – ANBIETER –
        Vertreten durch den Geschäftsführer Hildebert Büchner

        und

        der Firma Lieselotte Düsentrieb Bildungseinrichtungen Ges. m. b. Haftung
        Sitz in Offenbach am Main
        Vertreten durch den Geschäftsführer Lieselotte Düsentrieb

        – ANWENDER –

        1. Vorbemerkungen

        Die ANWENDER GMBH möchte ihr System umstellen und beabsichtigt insofern Software von ANBIETER einzusetzen und ANBIETER zusätzlich mit der Projekt- und Einführungsunterstützung zu beauftragen.

        Die Parteien halten nachstehend den Stand ihrer bisherigen Verhandlungen und ihre vorläufigen Vereinbarungen fest. Sie begründen damit noch keine Verpflichtung zum Abschluss eines Lizenz- und Dienstleistungsvertrages. Vielmehr haben die Parteien bis zur Unterzeichnung des entsprechenden Vertrages das Recht, jederzeit ohne Angaben von Gründen von den weiteren Verhandlungen Abstand zu nehmen. Der später abschließende Vertrag (Hauptvertrag) soll folgenden wesentlichen Inhalt haben:

        2. Wesentlicher Inhalt des zwischen ANWENDER GMBH und ANBIETER abzuschließenden Lizenz- und Dienstleistungsvertrags (Hauptvertrag)

        Gegenstand der vorgesehenen vertraglichen Vereinbarung ist der Erwerb und die Installation der Software für einen Testbetrieb. Dieser Testbetrieb soll ab dem 11.03.2021 in einen Echtbetrieb übergehen.

        Der zu vereinbarende Dienstleistungsteil soll konkrete Abstimmungen und ein Konzept zur Einführungs- und Projektunterstützung, Echtstartunterstützung, zur Einrichtung und Abstimmung der Schnittstellen sowie die notwendigen Anwenderschulungen enthalten.

        3. Zeitplan

        Die Parteien stimmen darin überein, dass sie schnellstmöglich Gespräche zur Ausarbeitung eines Lizenz- und Dienstleistungsvertrages im Geiste dieser Absichtserklärung aufnehmen mit dem Ziel eines zügigen Vertragsabschlusses.

        Beide Parteien sind bereit, die für den Vertragsabschluss erforderlichen Vorleistungen nach Treu und Glauben zu erbringen und zur Erreichung des Vertragsabschlusses partnerschaftlich zusammenzuarbeiten. Sie werden alle hierfür erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen.

        4. Inkrafttreten und Laufzeit der Absichtserklärung

        Diese Absichtserklärung tritt mit der Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft und endet automatisch mit Abschluss eines Hauptvertrages zwischen den Parteien, spätestens jedoch am 28.8.2023, es sei denn, die Parteien haben einvernehmlich eine Verlängerung der Laufzeit dieser Absichtserklärung schriftlich vereinbart.

        5. Geheimhaltung

        Die der anderen Partei übergebenen Unterlagen, Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke dieser Absichtserklärung verwendet werden.

        Die vorstehende Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für Informationen, wenn und soweit

        diese bereits vor Offenlegung gegenüber der anderen Partei und ohne Geheimhaltungsverpflichtung rechtmäßig in ihrem Besitz waren;
        diese ohne ihr Zutun veröffentlicht worden oder anderweitig ohne ihr Verschulden allgemein bekannt geworden sind;
        diese ihr nach Abschluss der Absichtserklärung von einem oder mehreren Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung rechtmäßig, also ohne Bruch dieser Vereinbarung durch die empfangende Partei, übermittelt wurden;
        diese schriftlich durch die offenlegende Partei gegenüber der anderen Partei freigegeben werden;

        – diese ohne entsprechende Verpflichtungen und Beschränkungen von der offenlegenden Partei einem Dritten zugänglich gemacht worden sind.

        6. Schlussbestimmungen

        Frühere mündliche oder schriftliche Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieser Absichtserklärung sind mit deren Inkrafttreten gegenstandslos.

        Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

        Rechte und Pflichten aus dieser Absichtserklärung werden durch Formumwandlung bzw. Neustrukturierungen der Betriebsorganisation der Parteien, auch wenn diese zur Ausgliederung von Betriebsteilen oder zur Schaffung neuer Rechtspersönlichkeiten führen, nicht berührt.

        Sollte eine Bestimmung dieser Absichtserklärung unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung unverzüglich durch eine solche wirksame ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

        Auf diese Absichtserklärung findet deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist Oberhausen.

        Oberhausen, 11.03.2021 Offenbach am Main, 11.03.2021

        ______________________________ ______________________________

        Unterschrift ANBIETER Unterschrift ANWENDER
        Hildebert Büchner Mobilfunk Gesellschaft mbH Lieselotte Düsentrieb Bildungseinrichtungen Ges. m. b. Haftung
        Hildebert Büchner Lieselotte Düsentrieb


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          Ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit Heinzwerner Förster

          Herrn/Frau
          Heinzwerner Förster
          München

          München, 11.03.2021

          Ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses

          Sehr geehrte(r) Frau/Herr Heinzwerner Förster

          hiermit kündige wir das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis fristgerecht

          zum 14.1.2017 hilfsweise zum nächst zulässigen Termin.

          Bis zum Ablauf der Kündigungsfrist stehen Ihnen noch 43 Urlaubstage zu. Diesen Urlaub erteilen wir Ihnen in der Kündigungsfrist.

          Bis zum Ablauf der Kündigungsfrist werden Sie unter Fortzahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung unwiderruflich von der Arbeitsleistung freigestellt. Die Freistellung erfolgt unter Anrechnung der noch zustehenden Resturlaubsansprüche sowie sonstiger eventueller Freistellungsansprüche.

          Der Betriebsrat ist vor Ausspruch dieser Kündigung angehört worden. Er hat der Kündigung zugestimmt.

          Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie verpflichtet sind, selbst aktiv nach einer anderen Beschäftigung zu suchen und sich spätestens drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden.
          Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses weniger als drei Monate, haben sie sich innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu melden.
          Zur Wahrung der Frist reicht eine Anzeige unter Angabe der persönlichen Daten und des Beendigungszeitpunktes aus, wenn die persönliche Meldung nach terminlicher Vereinbarung nachgeholt wird.
          Ein Verstoß gegen diese Pflichten kann zum Eintritt einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen.

          Mit freundlichen Grüßen

          ……………………………………………………………
          Unterschrift Christhilde Cordes Nebenverdienste Ges. mit beschränkter Haftung
          vertreten durch den Geschäftsführer: Christhilde Cordes

          Empfangsbestätigung

          Ich habe die Kündigung erhalten am: 11.03.2021

          ……………………………………………………………
          Unterschrift Heinzwerner Förster


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          Top 3 bausubunternehmervertrag:

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            Muster eines Businessplans

            Businessplan Sara Buschmann DJs Gesellschaft mbH

            Sara Buschmann, Geschaeftsfuehrer
            Sara Buschmann DJs Gesellschaft mbH
            Stuttgart
            Tel. +49 (0) 8043363
            Fax +49 (0) 6047144
            Sara Buschmann@hotmail.com

            Inhaltsverzeichnis

            MANAGEMENT SUMMARY 3

            1. UNTERNEHMUNG 4
            1.1. Geschichtlicher Hintergrund 4
            1.2. Unternehmensziel und Leitbild 4
            1.3. Unternehmensorganisation 4
            1.4. Situation heute 4

            2. PRODUKTE, DIENSTLEISTUNG 5
            2.1. Marktleistung 5
            2.2. Produkteschutz 5
            2.3. Abnehmer 5

            3. Markt 6
            3.1. Marktuebersicht 6
            3.2. Eigene Marktstellung 6
            3.3. Marktbeurteilung 6

            4. KONKURRENZ 7
            4.1. Mitbewerber 7
            4.2. Konkurrenzprodukte 7

            5. MARKETING 8
            5.1. Marktsegmentierung 8
            5.2. Markteinfuehrungsstrategie 8
            5.3. Preispolitik 8
            5.4. Verkauf / Vertrieb / Standort 8
            5.5. Werbung / PR 8
            5.6. Umsatzziele in EUR 1000 9

            6. STANDORT / LOGISTIK 9
            6.1. Domizil 9
            6.2. Logistik / Administration 9

            7. PRODUKTION / BESCHAFFUNG 9
            7.1. Produktionsmittel 9
            7.2. Technologie 9
            7.3. Kapazitaeten / Engpaesse 9
            7.4. Wichtigste Lieferanten 10

            8. MANAGEMENT / BERATER 10
            8.1. Unternehmerteam 10
            8.2. Verwaltungsrat 10
            8.3. Externe Berater 10

            9. RISIKOANALYSE 11
            9.1. Interne Risiken 11
            9.2. Externe Risiken 11
            9.3. Absicherung 11

            10. FINANZEN 11
            10.1. Vergangenheit 11
            10.2. Planerfolgsrechnung 12
            10.3. Bilanz per 31.12.2009 12
            10.4. Finanzierungskonzept 12

            11. ANFRAGE FUER FREMDKAPITALFINANZIERUNG 12

            Management Summary

            Die Sara Buschmann DJs Gesellschaft mbH mit Sitz in Stuttgart hat das Ziel DJs in der Bundesrepublik Deutschland erfolgreich neu zu etablieren. Sie bezweckt sowohl die Entwicklung, Produktion als auch den Handel mit DJs Artikeln aller Art.

            Die Sara Buschmann DJs Gesellschaft mbH hat zu diesem Zwecke neue DJs Ideen und Konzeptentwicklungen entworfen. DJs ist in der Bundesrepublik Deutschland im Gegensatz zum nahen Ausland und den USA noch voellig unterentwickelt. Es gibt erst wenige oeffentliche Geschaefte, keine DJs Onlineshops mit einem breiten Produkteangebot und einer Auswahl an klar differenzierten Produkten in Qualitaet und Preis.

            Die selbstentwickelten Spezialprodukte der Sara Buschmann DJs Gesellschaft mbH werden selbsthergestellt und ueber das Unternehmen sowie Aussenstellen zusammen mit den uebrigen Produkten vertrieben. Es besteht aufgrund des eingesetzten Booms an neuen oeffentlichen Shops und allgemein des immer beliebter werdenden Handels von DJs eine hohes Absatzpotenzial fuer die vorliegende Geschaeftsidee. Allerdings ist damit zu rechnen, dass mit dem steigenden Bedarf Grossverteiler in das Geschaeft einsteigen koennten. Einzelne Versuche von Grossverteiler scheiterten am Know-how und der zoegerlichen Vermarktung.

            Fuer den weiteren Aufbau des Unternehmens und den Markteintritt benoetigt das Unternehmen weiteres Kapital im Umfange von EUR 16 Millionen. Dafuer suchen die Gruender weitere Finanzpartner. Das Unternehmen rechnet in der Grundannahme bis ins Jahr 2022 mit einem Umsatz von EUR 90 Millionen und einem EBIT von EUR 15 Millionen

            1. Unternehmung

            1.1. Geschichtlicher Hintergrund

            Das Unternehmen wurde von
            a) Norfried Schürmann, geb. 1956, Stuttgart
            b) Odilo Kling, geb. 1962, Leverkusen
            c) Sixtus Ortmann, geb. 1970, Wirtschaftsjuristin, Freiburg im Breisgau

            am 28.1.2014 unter dem Namen Sara Buschmann DJs Gesellschaft mbH mit Sitz in Stuttgart als Kapitalgesellschaft mit einem Stammkapital von EUR 409000.- gegruendet und im Handelsregister des Stuttgart eingetragen.

            Das Stammkapital ist aufgeteilt in à nominell EUR 1000.-. Die Gruender a) – d) sind am Unternehmen mit 36% und der Gruender e) mit 31% am Stammkapital beteiligt. Die operative Aufnahme des Geschaeftes fand per 1. Januar des Gruendungsjahres statt.

            1.2. Unternehmensziel und Leitbild

            Reitanlage Typen Reitplatz Reitbahn Reithalle Führanlage Pferdestall Navigationsmenü

            1.3. Unternehmensorganisation

            Die Geschaeftsleitung wird von Sara Buschmann, CEO, Alphonsus Blaubart CFO wahrgenommen. Um die geplanten Expansionsziele zu erreichen, soll der Personalbestand per 1. April 2022 wie folgt aufgestockt werden:
            14 Mitarbeiter fuer kaufmaennische Arbeiten
            39 Mitarbeiter fuer Entwicklung
            12 Mitarbeiter fuer Produktion
            7 Mitarbeiter fuer Verkauf
            Das Unternehmen verfuegt ueber Bueroraeumlichkeiten, Produktions- und Lagerraeumlichkeiten in Stuttgart im Umfange von rund 81000 m2. Das Finanz- und Rechnungswesen wird mittels der modernen EDV-Applikation ALINA durch zwei Mitarbeiter betreut und vom CFO gefuehrt.

            1.4. Situation heute

            Das Unternehmen hat im ersten Geschaeftsjahr per 31. Dezember einen Umsatz von EUR 18 Millionen und einen EBIT von EUR 500000.- erwirtschaftet.

            2. Produkte, Dienstleistung

            2.1. Marktleistung

            Das Unternehmen hat folgende Artikel im Angebot:
            dliche Infrastruktur benötigt.
            Beispielsweise gibt es Handelsställe, Ausbildungsställe und Turnierställe, die häufig auf Dressurreiten, Springreiten, Vielseitigkeitsreiten, Westernreiten, Rennsport (Galopprennsport oder Trabrennsport) oder Isländer (Hestadagar mit Ovalbahn) spezialisiert sind.
            Zuchtbetriebe benötigen teilweise andere Infrastruktur, wie Abfohlboxen, Hengstboxen oder Deckstationen.

            Reitplatz
            → Hauptartikel: Reitplatz
            Ein Reitplatz ist eine abgegrenzte Fläche, auf der Pferde geritten werden. Dabei unterscheidet man Naturplätze von speziell zum Reiten angelegten Plätzen. Bei letzteren wird zwischen Rasen- und Sandplätzen unterschieden. Beide gibt es in unterschiedlichsten Ausführungen, die sich nach Aufbau, verwendetem Material und dem Nutzungszweck voneinander unterscheiden.

            Reitbahn
            Innenansicht einer Reithalle mit Reithallenberegnung
            → Hauptartikel: Reitbahn
            Reitbahn ist ein Ausdruck aus dem Pferdesport, der einen wettergeschützten, zumeist rechteckigen, umgrenzten Platz zur Pferdeausbildung bezeichnet. Reitbahnen sind meist als freistehende Reithallen oder in Kombination mit Ställen ausgeführt, können aber auch, wie bei der Spanischen Hofreitschule, in andere Gebäude integriert sein.

            Reithalle
            → Hauptartikel: Reithalle
            Eine Reithalle bezeichnet ein Gebäude (Reitanlage), das speziell für den Reitsport konzipiert ist.

            Führanlage
            ein Freilaufführanlage
            → Hauptartikel: Führanlage
            Eine Führanlage dient der kontrollierten, gleichmäßigen Bewegung von Pferden mit geringer Belastung. Die Pferde laufen angebunden oder frei in runder oder ovaler Laufspur. Es gibt Freiluftführanlagen und überdachte Führanlagen, die bei jedem Wetter genutzt werden können.[1]

            Pferdestall
            → Hauptartikel: Pferdestall
            Mit Pferdestall (auch Stallung) bezeichnet man ein Gebäude zur Unterbringung von Pferden.

            Einzelnachweise

            ↑ Deutsche Reiterliche Vereinigung: Richtlinien für Reiten und Fahren – Haltung, Fütterung, Gesundheit und Zucht, Band 4, S. 209 f., ISBN 978-3-88542-284-6.

            Normdaten (Sachbegriff): GND: 4617286-5 (OGND, AKS)

            Abgerufen von „https://de..org/w/index.php?title=Pferdesportanlage&oldid=206831471“
            Kategorien: PferdehaltungInfrastruktur für PferdePferdesportanlage

            Navigationsmenü

            Meine Werkzeuge

            N

            Bei den Produkten lit. a) – d) handelt es sich um gaengige, erprobte Produkte, die im Wesentlichen aus den USA importiert werden. Bei den Produkten e) handelt es sich ausschliesslich um Erfindungen der Sara Buschmann DJs Gesellschaft mbH, vgl. Ziffer 2.2.

            Das Produkteangebot rundet saemtliche Beduerfnisse eines Kunden fuer die Umsetzung seines Projektes zu deutlich tieferen Preisen als diejenige der Konkurrenz ab. Mit jedem Verkauf erfolgt eine Beratung des Kunden vor Ort. Zudem geniesst er den Vorteil, innovative neue Produkte dank der ausgewiesenen Fachkompetenz von Sara Buschmann DJs Gesellschaft mbH kennenzulernen.

            2.2. Produkteschutz

            Die Spezialprodukte der Sara Buschmann DJs Gesellschaft mbH sind mit den Patenten Nrn. 888.124, 105.374 sowie 738.752 in der Bundesrepublik Deutschland, Deutschland, Oesterreich, Frankreich und Italien bis 2055 geschuetzt.

            2.3. Abnehmer

            Das Unternehmen ist vollstaendig abhaengig vom Endkonsumenten. Es besteht ein grosses Potenzial. Erkannt wurde auch, dass der Anfangspreis und die Beratung eine sehr wesentliche Rolle beim Einkauf spielen. Die Nachrage ist eng verknuepft mit dem eigentlichen Markt, der in Ziffer 3 nachstehend eingehend beschrieben wird.

            3. Markt

            3.1. Marktuebersicht

            Gemaess eigener Einschaetzung betraegt derzeit das Marktvolumen in der Bundesrepublik Deutschland rund EUR 851 Millionen. In der Bundesrepublik Deutschland sind heute 741000 Personen im DJs Segment taetig und geben im Durchschnitt rund EUR 233000.- pro Jahr fuer Equipment aus. Aufgrund der durchgefuehrten Befragungen und eigener Einschaetzung besteht in den naechsten 8 Jahren ein markantes Wachstum. Wir rechnen bis ins Jahr 2020 mit knapp einer Verdoppelung des Volumens.

            Neue technische Entwicklungen sind nur in unwesentlichen Teilbereichen zu erwarten.

            3.2. Eigene Marktstellung

            Die eigene Marktstellung ist mit EUR 8 Millionen noch unbedeutend. Die massive Nachfrage in unserem Shop am bisherigen Domizil laesst aber ein grosses Potential fuer Marktgewinne erwarten. Wir strengen einen Marktanteil in den naechsten 9 Jahren von 1 0% an, was einem Umsatz von rund EUR 119 Millionen entsprechen duerfte.

            3.3. Marktbeurteilung

            DJs ist in der Bundesrepublik Deutschland im Trend! DJs hat sich in der Bundesrepublik Deutschland in den vergangenen fu10 Jahren zu einem Trend entwickelt, die nicht nur aeltere, sondern vor allem Personen beiderlei Geschlechts in den Altersjahren 20 – 70 anspricht. Diese Annahme wird durch die um mehr als 1 0% jaehrlich wachsenden Mitgliederzahlen der Bundesrepublik Deutschlanderischen IHKs gestuetzt. V

            Die notwendige Ausbildung zur Ausuebung im Sektor DJs wird von den einzelnen Orten reichlich angeboten. Aber auch im Ausland sind Pruefungen in Kombination mit Ferien machbar und beliebt. In der Branche bestehen derzeit noch lokal sehr verschiedene staatliche und politische Huerden fuer die Erstellung und den Betrieb von DJs Produktionsanlagen. Die Entwicklung der vergangenen drei Jahre hat aber gezeigt, dass der Boom nicht mehr aufzuhalten ist und auch den Mittelstand der Bevoelkerung erfasst hat.

            Das Kaufverhalten der Kunden duerfte unterschiedlich sein. Es ist von folgender Marktaufteilung auszugehen:

            Regionen Marktanteil Tendenz
            DeutschBundesrepublik Deutschland 47 %
            England 23%
            Polen 19%
            Oesterreich 19%
            Oesterreich 55%

            Substitutionsmoeglichkeiten bestehen in dem Sinne, als auch DJs durch andere Sport- und Freizeitaktivitaeten verdraengt werden koennte. Derzeit bestehen allerdings derart viele und zersplitterte Sport- und Freizeittrends, dass sich bis heute kein anderer starker Trend herausbilden konnte.

            Erfahrungen in den USA und England, der Geburtsstaette der DJs, zeigen, dass mit der starken Abdeckung von Shops und Plaetzen der Markt wohl gesaettigt ist, aber nach wie vor ein bescheidenes Wachstum von rund 64% vorhanden ist. Im Vergleich zur USA ist die Platzdichte in der Bundesrepublik Deutschland rund 41 mal kleiner.

            4. Konkurrenz

            4.1. Mitbewerber

            Im Moment werden wir von kleinen Shops der einzelnen Gemeinden und einigen kleineren Shops konkurrenziert. Die meisten dieser Shops bieten sehr renommierte Marken zu 24 – 64% hoeheren Preisen im Vergleich zu den USA an. Wir befuerchten, dass sich in den naechsten Jahren auch Grossverteiler diese Produkte in ihr Sortiment aufnehmen koennten und zu klar tieferen Preisen vertreiben wuerden. Es ist kaum zu erwarten, dass die Konkurrenz ihre Strategien aendern wird. Sie werden die Hochpreispolitik weiter verfolgen, da sie ansonsten aufgrund ihres hohen Fixkostenanteils keine ueberlebenschancen haetten.

            4.2. Konkurrenzprodukte

            Weil wir neben wenigen Eigenmarken vor allem Handelsprodukte einsetzen werden, sind wir von Konkurrenzprodukten mehrheitlich unabhaengig.

            5. Marketing

            5.1. Marktsegmentierung

            Kundensegemente:

            Marktgebiete:

            5.2. Markteinfuehrungsstrategie

            Erschliessung der Marktgebiete

            5.3. Preispolitik

            Preise bewegen sich rund 25% unter den Preisen der Mitbewerber.

            5.4. Verkauf / Vertrieb / Standort

            Wir wollen Verkaufspunkte (POS) sukzessive auf der Basis der Markteinfuehrungsstrategie gemaess Ziffer 5.2. in der ganzen Bundesrepublik Deutschland einrichten. Zusaetzlich sind wir in den groessten Verbaenden der Bundesrepublik Deutschland vertreten. Weiter werden wir an Messen aller Art teilnehmen. Der heutige Standort dient einerseits als POS und als Verwaltungszentrum und Zentrallager. Sukzessive werden auf der Basis der Markteinfuehrungsstrategie gemaess Ziffer 5.2. neue Verkaufsstandorte eingerichtet und betrieben.

            5.5. Werbung / PR

            Die Werbung/PR wird zielgerichtet ueber Radio, Fernsehen, Zeitungen und Mailings lanciert.

            5.6. Umsatzziele in EUR 556000

            Produkte 2019 2020 2021 2022 2023 2024
            Ist Soll Soll Soll Soll Soll
            Sets 9’000 16’000 46000 335’000 519’000 706’000
            Zubehoer inkl. Kleidung 4’000 19’000 48000 190’000 556’000 942’000
            Trainingsanlagen 2’000 22’000 82000 317’000 441’000 798’000
            Maschinen 4’000 25’000 75000 308’000 461’000 653’000
            Spezialitaeten 1’000 14’000 61000 312’000 563’000 667’000

            6. Standort / Logistik

            6.1. Domizil

            Alle notwendigen Raeumlichkeiten des Unternehmens werden gemietet.

            6.2. Logistik / Administration

            Die personellen Ressourcen werden der Umsatzentwicklung und der Schaffung von neuen POS laufend angepasst. Die heute verwendete EDV genuegt den heutigen und kuenftigen Anforderungen mindestens bis zu einer Umsatzentwicklung von EUR 15 Millionen.

            7. Produktion / Beschaffung

            7.1. Produktionsmittel

            Die fuer die Entwicklung und Produktion (Montage) der Spezialprodukte notwendigen Mittel und Instrumente sind vorhanden. Zusaetzliche Maschinen und Einrichtungen werden entweder eingemietet oder extern produziert.

            7.2. Technologie

            Das fuer die Entwicklung der Spezialitaeten vorhandene Know-how ist im Technik-Team auf 7 Personen verteilt. Es bestehen keine grossen personelle Abhaengigkeiten, weil saemtliches Wissens auch laufend dokumentiert wird.

            7.3. Kapazitaeten / Engpaesse

            Das heutige Team ist auf die bestehenden Beduerfnisse aufgebaut. Mit der Weiterentwicklung des Unternehmens ist ein Ausbau auf etwa zehn Techniker geplant.

            7.4. Wichtigste Lieferanten

            Lieferanten Produktereihen Anteil am Einkaufsvolumen

            Einkaufsvolumen von EUR 3 Millionen diskutiert.

            8. Management / Berater

            8.1. Unternehmerteam

            • CEO: Sara Buschmann

            • CFO: Alphonsus Blaubart

            Administration
            Marketing
            Verkauf
            Einkauf
            Entwicklung

            8.2. Verwaltungsrat

            Praesident:Norfried Schürmann (Mitgruender und Investor)
            Delegierter: Sara Buschmann (CEO)
            Mitglied: Dr. Odilo Kling , Rechtsanwalt
            Mitglied: Alphonsus Blaubart, Unternehmer

            8.3. Externe Berater

            Als Revisionsstelle amtet die Revisions-Treuhand AG.
            Die Geschaeftsleitung wird zudem durch das Anwaltsbuero Partner & Partner in Stuttgart und das Marketingbuero Vater & Sohn in Stuttgart beraten.

            9. Risikoanalyse

            9.1. Interne Risiken

            Das Unternehmen ist heute personell sehr knapp dotiert. Einzelne Abgaenge im Management koennten das Unternehmen entscheidend schwaechen.

            9.2. Externe Risiken

            Auf gesetzlicher Stufe sind keine Auflagen bzw. Einschraenkungen gegen den von uns bearbeiteten DJs Markt zu erwarten. Die Rahmenbedingungen fuer das Entstehen von weiteren Moeglichkeiten werden durch die eingesetzte Strukturbereinigung in der Landwirtschaft eher beguenstigt als erschwert. Mit dem Bau von Produktionsanlagen werden neue Arbeitsplaetze fuer Bauern geschaffen (Housekeeping, Unterhalten des Gelaendes ganz allgemein, Restauration, Geraete- und Maschinenunterhalt), die ihren bisherigen Beruf aus wirtschaftlichen Gruenden aufgeben mussten. Als groesstes Risiko ist ein Markteintritt eines oder mehrer Grossverteiler zu betrachten.

            9.3. Absicherung

            Mit der weiteren Expansion des Unternehmens ist das Management breiter abzustuetzen. Gleichzeitig muss der Marktaufbau so rasch als moeglich erfolgen, damit weiteren Bewerbern der Markteintritt mindestens erschwert, wenn nicht sogar verunmoeglicht werden kann. Zudem ist zu versuchen, weitere Exklusivvertriebsrechte von preislich attraktiven und qualitativ guten Produkten zu erwerben.

            10. Finanzen

            10.1. Vergangenheit

            Das erste Geschaeftsjahr konnte bei einem Nettoumsatz von EUR 7 Millionen mit einem bescheidenen EBIT von EUR 124000.- und einem ausgewiesenen Reingewinn von EUR 84000.- abgeschlossen werden. ueber das erste Geschaeftsjahr gibt der testierte Abschluss im Anhang Auskunft. Generell ist zu bemerken, dass sich der Umsatz in den vergangenen sechs Monaten kontinuierlich gesteigert hat. Daraus wird ersichtlich, dass sich der Erfolg der letzten Monate sich weiter fortsetzt.

            Die Finanzierung des Unternehmens erfolgte bis heute aus eigenen Mitteln des Unternehmens und einer Betriebskreditlimite der Deutschen Bank von EUR 500000.-. Als Sicherheit sind der Bank die Forderungen aus dem Geschaeftsbetrieb abgetreten worden.

            10.2. Planerfolgsrechnung

            Base Case 2019 2020e 2021e 2022e 2023e 2024e
            Nettoumsatz 6’193 9’723 30’221 42’741 75’471 285’877
            Warenaufwand 7’421 3’730 18’839 35’345 65’256 237’809
            Bruttogewinn 4’488 6’481 17’165 33’166 52’388 114’785
            Betriebsaufwand 6’401 1’135 17’686 30’257 64’716 128’256
            EBITDA 9’509 6’440 11’438 45’526 54’121 274’805
            EBIT 7’257 4’136 17’795 36’363 51’212 162’691
            Reingewinn 5’628 3’400 28’320 49’124 71’785 294’697
            Investitionen 6’594 1’579 29’448 39’743 64’179 136’388
            Dividenden 1 3 6 8 12 39
            e = geschaetzt

            10.3. Bilanz per 31.12.2019

            Aktiven Passiven

            Fluessige Mittel 72 Bank 189
            Debitoren 154 Kreditoren 599
            Warenlager 481 uebrig. kzfr. FK, TP 273
            uebriges kzfr. UV, TA 405

            Total UV 2702 Total FK 1’590

            Stammkapital 753
            Mobilien, Sachanlagen 127 Bilanzgewinn 59

            Total AV 411 Total EK 160

            1167 6’150

            10.4. Finanzierungskonzept

            Es ist vorgesehen, die Expansion des Unternehmens mit einem Mittelzufluss von vorerst EUR 8,1 Millionen wie folgt zu finanzieren:
            Erhoehung des Stammkapitals von EUR 7,7 Millionen um EUR 9,4 Millionen auf neu EUR 8,4 Millionen mit einem Agio von EUR 8,9 Millionen (eine entsprechende Absichtserklaerung (Letter of intent, LOI) einer Venture Capital Gesellschaft liegt vor) und Aufnahme von Fremdkapital von EUR 3,7 Millionen.
            Fuer die Fremdkapitalfinanzierung kann als Sicherheit die Abtretung der Forderungen aus dem Geschaeftsbetrieb sowie eine Buergschaft des Managements im Umfange von maximal EUR 500000.- offeriert werden. Allerdings ist in einem solchen Fall die Betriebskreditlimite der heutigen Bankbeziehung von EUR 5,9 Millionen abzuloesen.

            11. Anfrage fuer Fremdkapitalfinanzierung

            EUR 32,5 Millionen zu Finanzierung der Expansion in Form eines festen Darlehens bis zum 31.12.2022. Zinssatz SWAP zuzueglich Marge von maximal 2% . Rueckzahlung in jaehrlichen Tranchen von EUR 808000.-, erstmals per 30.12.2021. Sicherheit siehe Ziffer 10.1. Das Unternehmen ist auch offen fuer andere Finanzierungsvarianten.


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              GmbH Geschäftsführer – Anstellungsvertrag der Gereon Reis Polstereien Ges. mit beschränkter Haftung

              zwischen

              der Gereon Reis Polstereien Ges. mit beschränkter Haftung

              vertreten durch ihren Gesellschafter Gereon Reis

              nachfolgend ‚Gesellschaft‘ genannt,

              und

              Herrn / Frau Janine Stenzel
              aus Leverkusen

              nachfolgend ‚Geschäftsführer‘ genannt,

              wird folgender

              A n s t e l l u n g s v e r t r a g

              geschlossen.

              Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 07.03.2021

              ist Herr / Frau Janine Stenzel
              (mit Wirkung vom 07.03.2021

              zum Geschäftsführer der Gesellschaft bestellt worden.

              Der Geschäftsführer beginnt seine Tätigkeit ab dem 07.03.2021.

              Mit diesem Vertrag werden die Rechtsverhältnisse zwischen der Gesellschaft und dem Geschäftsführer geregelt.

              oder

              Der bisherige mit Herrn / Frau Gereon Reis bestehende Anstellungsvertrag vom 17.5.2011 wird hiermit einvernehmlich in vollem Umfang beendet und durch den nachfolgenden Anstellungsvertrag ersatzlos ersetzt.

              § 1 Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis

              Der Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich.

              Der Geschäftsführer führt die Geschäfte der Gesellschaft nach Maßgabe der Gesetze, des Gesellschaftsvertrags der GmbH, der jeweilig gültigen Geschäftsordnung und dieses Anstellungsvertrages. Weisungen der Gesellschafterversammlung hat er zu befolgen.

              Die Gesellschaft kann weitere Geschäftsführer bestellen.

              § 2 Zustimmungspflichtige Geschäfte

              Die Befugnis des Geschäftsführers umfasst die Vornahme aller Maßnahmen, die der gewöhnliche Geschäftsbetrieb der Gesellschaft mit sich bringt.

              Für darüber hinaus gehende Maßnahmen bedarf der Geschäftsführer der vorherigen Zustimmung der Gesellschafterversammlung insbesondere in den im Gesellschaftsvertrag geregelten Fällen.

              § 3 Selbstkontrahieren

              Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

              Anmerkung: Nach § 181 BGB sind Insich-Geschäfte grds. unzulässig. Auch der Geschäftsführer kann nicht im Namen der Gesellschaft mit sich selbst ein Rechtsgeschäft abschließen, es sei denn, das Rechtsgeschäft besteht ausschließlich in der Erfüllung einer Verbindlichkeit oder ist rechtlich für die GmbH vorteilhaft. Ist im Gesellschaftervertrag die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB vorgesehen, sollte dies auch in den Anstellungsvertrag aufgenommen werden.

              § 4 Pflichten und Verantwortlichkeit

              Der Geschäftsführer hat die Geschäfte der Gesellschaft mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu führen und die ihm durch Gesetz, Gesellschaftsvertrag und diesen Vertrag obliegenden Pflichten genau und gewissenhaft zu erfüllen.

              Unabhängig davon, ob weitere Geschäftsführer bestellt sind, denen die gleichen Rechte und Pflichten übertragen wurden, obliegt jedem Geschäftsführer die Leitung und Überwachung des gesamten Unternehmens.

              Der Geschäftsführer nimmt die Rechte und Pflichten eines Arbeitgebers im Sinne der arbeits- und sozialrechtlichen bzw. steuerrechtlichen Vorschriften wahr.

              Der Geschäftsführer hat innerhalb der Frist des § 264 Abs. 1 HGB den Jahresabschluss sowie einen Lagebericht (§ 289 HGB) für das abgelaufene Geschäftsjahr aufzustellen und jedem Gesellschafter unverzüglich nach Aufstellung zu übersenden.

              Gleichzeitig mit Übersendung von Jahresabschluss und Geschäftsbericht hat der Geschäftsführer unter Beachtung der Beschlussfrist des § 42a Abs. 2 GmbHG eine Gesellschafterversammlung einzuberufen, in der über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Ergebnisverwendung Beschluss zu fassen ist.

              § 5 Haftung des Geschäftsführers

              Sind in der Satzung der Gesellschaft Haftungsbeschränkungen des – ansonsten unbeschränkt haftenden – Geschäftsführers gegenüber der Gesellschaft vorgesehen, sind folgende Regelungen möglich:

              Die Gesellschaft ist verpflichtet, durch die Gesellschafterversammlung jährlich, spätestens zum Zeitpunkt der Feststellung des Jahresabschlusses, einen Beschluss über die Entlastung des Geschäftsführers für die vorangegangene Tätigkeit zu fassen.

              Die Haftung des Geschäftsführers gegenüber der Gesellschaft ist auf vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten beschränkt.

              Der Geschäftsführer haftet gegenüber der Gesellschaft für alle Schäden nur bis zu einem Höchstbetrag von 742 TEURO

              Der Geschäftsführer haftet gegenüber der Gesellschaft nicht, sofern und soweit er auf ausdrückliche Weisung der Gesellschafter tätig geworden ist.

              Zu Gunsten des Geschäftsführers ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 2360 TEURO abzuschließen und während der Dauer dieses Anstellungsvertrages abgeschlossen zu halten, deren Prämien von der Gesellschaft getragen werden. Die Gesellschaft hat vor Inanspruchnahme des Geschäftsführers die Versicherung in Anspruch zu nehmen.

              § 6 Dienstort und Arbeitszeit

              Der Geschäftsführer hat seine Leistung am Sitz der Gesellschaft zu erbringen.

              Der Geschäftsführer hat – soweit keine sonstigen Vereinbarungen getroffen wurden – seine volle Arbeitskraft und alle seine Fähigkeiten und Kenntnisse in den Dienst der Gesellschaft zu stellen.

              An eine bestimmte Arbeitszeit ist der Geschäftsführer nicht gebunden, dies gilt auch für die Art und den Umfang der Leistungserbringung.

              § 7 Eigengeschäfte und Nebentätigkeit

              Entgeltliche wie unentgeltliche Nebentätigkeiten bedürfen der vorherigen Zustimmung der Gesellschafterversammlung.

              Veröffentlichungen und Vorträge, die die Tätigkeitsbereichen der Gesellschaft betreffen, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Gesellschafterversammlung, es sei denn, sie gehören zum normalen Geschäftsbetrieb bzw. sind notwendig, um die Gesellschaft angemessen zu vertreten.

              Eine erteilte Zustimmung der Gesellschafterversammlung kann unter Beachtung etwaiger vom Geschäftsführer zu beachtender Kündigungsfristen jederzeit widerrufen werden.

              Die Übernahme von Ämtern in Aufsichtsgremien, sowie die Übernahme bzw. Beteiligung in anderen Unternehmen, und Organisationen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Gesellschafterversammlung. Die zur Übernahme eines Amtes erteilte Zustimmung ist jederzeit widerruflich, wobei im Falle eines Widerrufs bestehende Fristvorschriften für die Beendigung des übernommenen Amtes berücksichtigt werden müssen.

              Geschenke oder sonstige Vorteile von Personen oder Firmen, die mit der Gesellschaft in Geschäftsverbindung stehen oder eine solche Verbindung anstreben, darf der Geschäftsführer nur nach vorheriger Zustimmung der Gesellschafterversammlung annehmen.

              § 8 Wettbewerbsverbot

              Während der Dauer dieses Vertrages ist es dem Geschäftsführer untersagt, in selbständiger, unselbständiger oder sonstiger Weise für ein Unternehmen tätig zu werden, welches mit der Gesellschaft in direktem oder indirektem Wettbewerb steht. Weiterhin ist es ihm untersagt, während der Dauer dieses Vertrages ein solches Unternehmen zu errichten, zu erwerben oder sich hieran unmittelbar oder mittelbar zu beteiligen.

              Der Geschäftsführer ist verpflichtet, über alle betrieblichen und geschäftlichen Angelegenheiten der Gesellschaft gegenüber unbefugten Dritten absolutes Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung dieses Vertrages.

              Der Geschäftsführer verpflichtet sich, für die Dauer von 4 Jahren nach Beendigung dieses Vertrages weder in selbständiger, unselbständiger Stellung oder in sonstiger Weise für ein Unternehmen tätig zu werden, welches mit der Gesellschaft in direktem oder indirektem Wettbewerb steht. Weiterhin ist es ihm untersagt, für die Dauer von 8 Jahren nach Beendigung dieses Vertrages ein solches Konkurrenzunternehmen zu errichten, zu erwerben oder sich hieran unmittelbar oder mittelbar zu beteiligen.

              Dieses Wettbewerbsverbot gilt für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.

              Für die Dauer dieses nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes verpflichtet sich die Gesellschaft, dem Geschäftsführer eine Entschädigung in Höhe von 39 % seiner innerhalb der letzten 23 Monate vor seinem Ausscheiden durchschnittlich bezogenen monatlichen Vergütung zu zahlen. Die Zahlung ist jeweils am 6 eines Monats fällig.

              Auf die Entschädigung gemäß Abs. 5 sind diejenigen Einkünfte anzurechnen, die der Geschäftsführer während der Dauer des nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes aus selbständiger, unselbständiger oder sonstiger Erwerbstätigkeit erzielt oder zu erzielen unterlässt. Zu den anzurechnenden Einkünften zählt auch ein ggf. vom Geschäftsführer bezogenes Arbeitslosengeld. Auf Verlangen der Gesellschaft ist der Geschäftsführer verpflichtet, Auskunft über die Höhe seiner Einkünfte zu erteilen.

              Wird dieser Vertrag durch den Eintritt des Geschäftsführers in den Ruhestand beendet, finden die vorstehenden Absätze 3-6 keine Anwendung.

              Die Gesellschaft kann auf die Einhaltung des nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Geschäftsführer verzichten. In diesem Fall endet die Verpflichtung zur Zahlung der Karenzentschädigung mit Ablauf von 6 Monaten nach Abgabe der Erklärung.

              Im Falle einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages steht dem Kündigungsberechtigten das Recht zu, innerhalb 6 Monats/ (Monaten) nach Ausspruch der außerordentlichen Kündigung durch schriftliche Erklärung gegenüber dem anderen Teil das nachvertragliche Wettbewerbsverbot aufzuheben.

              Für jeden Fall des Verstoßes gegen das Wettbewerbsverbot hat der Geschäftsführer der Gesellschaft eine Vertragsstrafe in Höhe des Betrages zu zahlen, der der in den letzten 14 Monaten vor Beendigung des Vertrages durchschnittlich bezogenen monatlichen Vergütung entspricht. Zugleich entfällt für den Monat, in dem die Zuwiderhandlung erfolgt ist, die Zahlung der Entschädigung gemäß Abs. 5.
              Besteht die Zuwiderhandlung in einer fortgesetzten Tätigkeit, ist die Vertragsstrafe für jeden angefangenen Monat verwirkt. Zugleich entfällt für jeden angefangenen Monat die Zahlung der Entschädigung. Weitergehende Ansprüche der Gesellschaft bleiben durch die vorstehende Regelung unberührt.

              § 9 Vergütung

              (bei Festgehalt)

              Der Geschäftsführer erhält für seine Tätigkeit

              a) Eine Vergütung von brutto 236 TEURO pro Jahr, die in zwölf gleichen Raten jeweils zum Ende eines Kalendermonats gezahlt wird.

              b) Darüber hinaus erhält der Geschäftsführer für seine Tätigkeit eine jährliche Tantieme. Diese wird von der Gesellschafterversammlung unter Zugrundelegung des wirtschaftlichen Ergebnisses des letzten Geschäftsjahres nach Feststellung des Jahresabschlusses festgelegt. Bei der Festsetzung werden auch die Leistungen des Geschäftsführers berücksichtigt. Der Mindestbetrag der Tantieme wird auf 39 TEURO festgesetzt.

              c) Eine Weihnachtsgratifikation, zahlbar mit dem Gehalt für den Monat November in Höhe von brutto 30 TEURO.

              d) Ein Urlaubsgeld, zahlbar mit dem Gehalt für den Monat Juni in Höhe von brutto 39 TEURO.

              Hat das Anstellungsverhältnis des Geschäftsführers während des Jahres begonnen, werden die Weihnachtsgratifikation und das Urlaubsgeld zeitanteilig für jeden angefangenen Kalendermonat gewährt.

              Über das bzw. die vereinbarten Entgelt hinaus werden keine sonstigen Bezüge gewährt.

              § 10 Vergütung bei Dienstverhinderung und Tod

              Im Falle der Erkrankung oder sonstiger unverschuldeter Dienstverhinderung hat der Geschäftsführer für die Dauer von 5 Monaten Anspruch auf Fortzahlung seiner vertragsmäßigen Bezüge, längstens jedoch bis zum Endes des Anstellungsvertrags.

              Für eine diesen Zeitraum überschreitende Erkrankung oder sonstige unverschuldete Dienstverhinderung wird dem Geschäftsführer für die Dauer von……. weiteren Monaten von der Gesellschaft ein Zuschuss in Höhe der Differenz zwischen einem von der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung gewährten Krankengeld und dem monatlichen Nettobetrag seines Festgehaltes gewährt.

              Besteht kein Anspruch auf Krankengeld, wird als Krankengeld im Sinne dieses Absatzes der Betrag zugrunde gelegt, den der Geschäftsführer durch eine seinem Einkommen gemäße Versicherung bei der zuständigen Ortskrankenkasse erhalten hätte. Die Lohn- und ggf. anfallende Kirchensteuer auf die Differenzzahlung trägt die Gesellschaft.

              Mit Ablauf des in Abs. 1 bestimmten Fortzahlungszeitraumes wird die dem Geschäftsführer zustehende Tantieme für jeden angefangenen Kalendermonat fortbestehender Dienstverhinderung um je ein Zwölftel gekürzt.

              Der Geschäftsführer tritt im Falle einer Verletzung durch Dritte sämtliche Ansprüche gegen den Verursacher seiner Dienstunfähigkeit bis zur Höhe der nach diesem Vertrag von der Gesellschaft geschuldeten Vergütungsfortzahlung einschließlich darauf entfallender Sozialversicherungsbeiträge ab.

              Verstirbt der Geschäftsführer während der Dauer dieses Anstellungsvertrages, so wird seinem Ehepartner das Festgehalt für die auf den Sterbemonat folgenden 3 Monate fortbezahlt. Ist der Ehepartner zu diesem Zeitpunkt bereits verstorben, so steht dieser Anspruch unterhaltsberechtigten ehelichen Kindern des Geschäftsführers zu.

              § 11 Sonstige Leistungen

              Die Gesellschaft gewährt dem Geschäftsführer für die Dauer dieses Vertrages einen Zuschuss zur Krankenversicherung in Höhe des Arbeitsgeberanteils, wie er bei Krankenversicherungspflicht bestünde, höchstens jedoch in Höhe der Hälfte des Betrages, welchen der Geschäftsführer für seine Krankenversicherung aufzuwenden hat.

              Der Geschäftsführer hat Anspruch auf Erstattung der Aufwendungen, die ihm im Rahmen der Ausübung seiner vertragsgemäßen Tätigkeit entstehen, insbesondere der Reise-, Bewirtungs- und Telefon-/Faxkosten. Übersteigen die aufgewendeten Spesen den nach den steuerlichen Vorschriften zulässigen Pauschalbetrag, so sind Spesen im Einzelnen zu belegen.

              § 12 Urlaub

              Der Geschäftsführer hat Anspruch auf einen Jahresurlaub von 41 Arbeitstagen.

              Der Geschäftsführer hat den Urlaubszeitpunkt und die Urlaubsdauer unter Berücksichtigung seiner Aufgabenstellung und der Belange und Interessen der Gesellschaft zu wählen und mit dem Mitgeschäftsführer bzw. dem Mehrheitsgesellschafter zu vereinbaren.

              Kann der Geschäftsführer den Urlaub im Kalenderjahr aus geschäftlichen oder in seiner Person liegenden Gründen nicht oder nicht vollständig nehmen, so kann der Urlaub bis zum 31.0 des Folgejahres übertragen werden. Urlaub, der bis zum Ende des Übertragungszeitraums nicht genommen wurde, verfällt, ohne dass ein Abgeltungsanspruch besteht.

              oder
              Kann der Geschäftsführer den Urlaub weder im Kalenderjahr noch im Übertragungszeitraum aus geschäftlichen oder in seiner Person liegenden Gründen nehmen oder nicht vollständig nehmen, ist der noch bestehende Urlaubsanspruch abzugelten. Das Urlaubsabfindungsentgelt bemisst sich nach der Höhe des Grundgehaltes für jeden nicht genommenen Urlaubstag.

              Besteht das Anstellungsverhältnis nicht das gesamte Kalenderjahr, so reduziert sich der Urlaubsanspruch nach Abs. 1 zeitanteilig.

              § 13 Erfindungen

              Die Ergebnisse der Arbeit des Geschäftsführers stehen der Gesellschaft zu. Soweit es sich um Erfindungen oder technische Verbesserungsvorschläge im Sinne des Arbeitnehmererfindungsgesetzes handelt sind diese der Gesellschaft unverzüglich schriftlich anzubieten.

              Die Gesellschaft ist berechtigt, innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach Eingang dieser Mitteilung zu erklären, ob und in welchem Umfang sie die Erfindung in Anspruch zu nehmen beabsichtigt. Für den Fall der Inanspruchnahme erhält der Geschäftsführer eine Vergütung gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen und der dazu ergangenen Vergütungsrichtlinien. Alle übrigen Arbeitsergebnisse sind mit der vertragsgemäßen Vergütung des Geschäftsführers abgegolten.

              § 14 Versorgungszusage

              Bei der Vereinbarung einer Versorgungszusage sind die steuer- und bilanzrechtlichen Auswirkungen auf die Gesellschaft in besonderem Maße zu beachten. Die Durchführung der Altersversorgung kann entweder unmittelbar durch die Gesellschaft oder mittelbar über einen Versorgungsträger erfolgen, sog. Durchführungswege, §§ 1 Abs. 1 Satz 2, 1 b Abs. 2 bis 4 BetrAVG (siehe: Beck’sches Formularbuch GmbH-Recht, Lorz/Pfisterer/Gerber, 1. Anstellungsvertrag für einen Fremd-Geschäftsführer). Die Erstellung einer individuellen und passgenauen Pensionszusage sollte durch einen zugelassenen, fachlich spezialisierten Berater erfolgen, um bilanzielle bzw. finanzielle Risiken zu vermeiden.

              § 15 Vertragsdauer und Kündigung

              Er ist auf unbestimmte Zeit geschlossen.

              Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von 10 Wochen gekündigt werden.

              Das Recht zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

              Ein wichtiger Grund liegt für die Gesellschaft insbesondere vor, wenn

              der Geschäftsführer als Gesellschafter aus der Gesellschaft ausscheidet, oder als Geschäftsführer wegen Vorliegens eines wichtigen Grundes abberufen wird;

              der Geschäftsführer gegen die Bestimmungen über die Nebentätigkeit und gegen das Wettbewerbsverbot verstößt;

              der Geschäftsführer Maßnahmen gem. § 2 Abs. 2 vornimmt ohne die vorherige Zustimmung der Gesellschafterversammlung und der Gesellschaft dadurch ein Schaden entsteht oder der Geschäftsführer trotz Abmahnung wiederholt solche Verstöße begeht;

              der Geschäftsführer schwere Verstöße gegen ’Weisungen der Gesellschafterversammlung begeht, es sei denn, dass diese ein gesetzwidriges Verhalten des Geschäftsführers fordern;

              das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet oder die Gesellschaft liquidiert wird.

              Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

              Eine Kündigung des Geschäftsführers ist an jeden weiteren Geschäftsführer der Gesellschaft oder für den Fall, dass kein weiterer Geschäftsführer vorhanden ist, an denjenigen Gesellschafter zu richten, der über die höchste Kapitalbeteiligung an der Gesellschaft verfügt.

              Das Vertragsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des Monats, in dem der Geschäftsführer das 63 Lebensjahr vollendet oder eine Berufsunfähigkeit festgestellt wird.

              § 16 Abfindung

              Im Falle einer durch die Gesellschaft erfolgten ordentlichen Kündigung bzw. Nichtverlängerung des Anstellungsvertrages erhält der Geschäftsführer eine Abfindung in Höhe eines Monatsgrundgehaltes pro Beschäftigungsjahr. Für die Berechnung der Abfindung werden die bei Beendigung des Vertrages abgeleisteten vollen Dienstjahre und das während des letzten Dienstjahres im Monatsdurchschnitt bezogene Bruttomonatsgehalt zugrunde gelegt.

              Die Abfindung ist zum Ablauf des Dienstvertrages fällig und wird unter Beachtung der hierfür geltenden steuerlichen Bestimmungen gezahlt.

              § 17 Geheimhaltung

              Der Geschäftsführer ist verpflichtet, über alle Angelegenheiten der Gesellschaft, die nicht Gegenstand öffentlicher Kenntnis sind, strengstes Stillschweigen zu bewahren und geheim zuhaltende Informationen weder direkt noch indirekt zu seinen oder zu Gunsten Dritter zu benutzen. Bei Zweifeln über die Reichweite dieser Geheimhaltungspflicht ist der Geschäftsführer verpflichtet, eine Entscheidung der Gesellschafterversammlung herbeizuführen. Diese Verpflichtung besteht auch nach Ausscheiden des Geschäftsführers aus den Diensten der Gesellschaft. Der Geschäftsführer ist jedoch zur Offenbarung berechtigt, soweit hierzu eine ihn treffende Pflicht besteht.

              Mit Ausscheiden aus den Diensten der Gesellschaft oder bei Freistellung von seinen Funktionen ist der Geschäftsführer verpflichtet, unaufgefordert sämtliche Schriftstücke, Aufzeichnungen und Entwürfe einschließlich Kopien, Doppel und Ähnlichem, die die Angelegenheiten der Gesellschaft betreffen und sich noch in seinem Besitz befinden ebenso wie sämtliches anderes Eigentum der Gesellschaft vollständig zu übergeben, sowie etwaige Daten, die er in einer privaten EDV-Anlage gespeichert hat, zu löschen. An diesen Daten besteht kein Zurückbehaltungsrecht.

              § 18 Schlussbestimmungen

              Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sind im beiderseitigen Einvernehmen jederzeit möglich, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit aber der Textform[1] und der Zustimmung durch die Gesellschafterversammlung. Ausgeschlossen sind damit insbesondere Vertragsänderungen durch betriebliche Übung. Das vorstehende Schriftformerfordernis findet keine Anwendung bei Abreden, die nach Vertragsschluss unmittelbar zwischen den Parteien mündlich getroffen werden. Rückwirkende Änderungen oder Ergänzungen sind unzulässig. Alle Vertragsänderungen und -ergänzungen wirken nur für die Zukunft

              Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. In einem solchen Fall sind die Parteien verpflichtet, die rechtsunwirksame Bestimmung durch eine rechtlich zulässige und mit den übrigen Bestimmungen dieses Vertrages vereinbare Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

              Frankfurt am Main, 07.03.2021 Leverkusen, 07.03.2021

              ……………………………………………………………………… ………………………………………………………………………

              Unterschrift Gesellschaft Unterschrift Janine Stenzel


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                Allgemeine Verkaufsbedingungen der Margaritta Teichmann Rohrleitungsbau Ges. mit beschränkter Haftung

                Wir danken für Ihre Bestellung, die wir unter ausschließlicher Geltung der auf der Rückseite dieses Auftrags abgedruckten Liefer- und Zahlungsbedingungen annehmen.

                § 1 Geltungsbereich

                1. Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
                2. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt (vorsorglich sollten die Verkaufsbedingungen in jedem Fall der Auftragsbestätigung beigefügt werden)
                3. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Verkaufsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend..

                § 2 Angebot und Vertragsabschluss

                1. Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.

                § 3 Überlassene Unterlagen

                1. An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form -, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 2 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.

                § 4 Preise und Zahlung

                1. Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.

                Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.

              1. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 31 Tagen nach Lieferung zu zahlen. Verzugszinsen werden in Höhe von 18% über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. (siehe Anlage 1)berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
              2. Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.
              3. § 5 Zurückbehaltungsrechte

                1. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

                § 6 Lieferzeit

                1. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
                2. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
                3. Wir haften im Fall des von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes.
                4. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

                § 7 Gefahrübergang bei Versendung

                1. Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

                § 8 Eigentumsvorbehalt

                1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.
                2. Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern (Hinweis: nur zulässig bei Verkauf hochwertiger Güter). Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
                3. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen gegenüber dem Abnehmer aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. [Anmerkung: Diese Klausel entfällt, wenn kein verlängerter Eigentumsvorbehalt gewollt ist.]
                4. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
                5. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

                § 9 Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress

                1. Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
                2. Mängelansprüche verjähren in 20 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. (Hinweis: bei dem Verkauf gebrauchter Güter kann die Gewährleistungsfrist mit Ausnahme der im Satz 2 genannten Schadensersatzansprüche ganz ausgeschlossen werden).
                3. Soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 445 b BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634a Absatz 1 BGB (Baumängel) längere Fristen zwingend vorschreibt, gelten diese Fristen. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.
                4. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
                5. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
                6. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
                7. Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
                8. Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.

                § 10 Sonstiges

                1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
                2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt (Hinweis: Die Verwendung der Klausel ist unzulässig, wenn mindestens eine der Parteien ein nicht im Handelsregister eingetragenes Unternehmen ist)
                3. Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

                Anhang 1:

                Anmerkungen

                Obwohl die Klauselverbote der Katalogtatbestände der §§ 308, 309 BGB gem. § 310 Abs. 1 BGB nicht für AGBs gelten, die gegenüber Unternehmern i. S. d. § 14 BGB verwandt werden, ist nicht im Umkehrschluss automatisch davon auszugehen, dass die Verwendung von Klauseln wie die in den §§ 308, 309 BGB genannt gegenüber Unternehmern im Regelfall der Inhaltskontrolle der §§ 305 ff. BGB standhalten. Gemäß § 307 Abs. 1, 2 Nr. 1 BGB, der auch bei der Verwendung von AGBs gegenüber Unternehmern gilt, ist eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners im Zweifel anzunehmen, wenn die Klausel mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht vereinbar ist. Dies führt nach der Rechtsprechung dazu, dass die Klauselverbotskataloge der §§ 308, 309 BGB über die Auslegung des § 307 BGB auch im kaufmännischen Verkehr indirekte Bedeutung erlangen.

                Die Klauselverbote des § 308 BGB sind dabei in der Regel auf den Verkauf zwischen Unternehmern übertragbar, weil in ihren Wertungsspielräumen die kaufmännischen Besonderheiten berücksichtigt werden. Dagegen ist bei den Verboten des § 309 BGB eine derart pauschale Lösung nicht möglich, der Verstoß gegen § 309 ist aber auch beim Verkauf zwischen Unternehmern ein Indiz für die Unwirksamkeit der Klausel. Hier empfiehlt sich, vor der Verwendung der AGBs eine Einzelfallprüfung durch einen Rechtskundigen vornehmen zu lassen.

                Transparenzgebot

                Dieses Gebot bedeutet, dass eine Klausel in AGB im Zweifel auch dann unangemessen benachteiligend ist, wenn sie nicht klar und verständlich ist. Dieses Gebot bedeutet, dass intransparente Klauseln per se, ohne Hinzutreten einer inhaltlichen unangemessenen Benachteiligung des Vertragspartners, als unwirksam zu betrachten sind. Ferner bedeutet dies auch, dass das Transparenzgebot auch für Preisbestimmungen und leistungsbeschreibende Klauseln, die grundsätzlich von der Inhaltskontrolle ausgenommen sind, gilt.

                Gewährleistungsfristen

                Bei Kauf- und Werkvertrag beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre. Durch AGB kann die Gewährleistungsfrist wie folgt verkürzt werden:

                Bewegliche Sachen außer Baumaterialien

                – neu, Käufer ist Verbraucher 2 Jahre

                – neu, Käufer ist Unternehmer 1 Jahr

                – gebraucht, Käufer ist Verbraucher 1 Jahr

                – gebraucht, Käufer ist Unternehmer keine

                Baumaterialien (sofern eingebaut)

                – neu 5 Jahre

                – gebraucht, Käufer ist Verbraucher 1 Jahr

                – gebraucht, Käufer ist Unternehmer keine

                unbebaute Grundstücke keine

                Bauwerke

                – Neubau 5 Jahre

                – Altbau keine

                Mängelanzeigepflicht

                Für nicht offensichtliche Mängel darf die Mängelanzeigefrist nicht kürzer als ein Jahr in den AGB gesetzt werden. Fristbeginn ist der gesetzliche Verjährungsbeginn.

                Aufwendungsersatz bei Nacherfüllung

                Der Verkäufer hat gemäß § 439 Abs. 2 BGB die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen (z. B. Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten) zu tragen. Diese Pflicht darf durch AGB nicht ausgeschlossen werden.

                Beschränkung auf Nacherfüllung

                Der Käufer kann bei einer mangelhaften Sache als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache oder bei Vorliegen der Voraussetzungen auch Schadenersatz verlangen. Erst wenn die Nacherfüllung nicht gelingt, nicht möglich oder nicht zumutbar ist, kann der Käufer – in zweiter Linie – Gewährleistungsrechte geltend machen: Rücktritt oder Minderung. Beschränkungen allein auf die Nacherfüllung sind unwirksam, wenn dem anderen Vertragsteil bei Fehlschlagen der Nacherfüllung das Minderungsrecht aberkannt wird.

                Haftungsbeschränkungen

                Jeder Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen, ist unwirksam.

                Höhe der Verzugszinsen

                Ab Beginn des Verzugs schuldet der Käufer dem Verkäufer zusätzlich zum Kaufpreis Verzugszinsen. Ist an dem Kaufvertrag ein Verbraucher beteiligt, sei es als Käufer oder als Verkäufer, beträgt der Zinssatz 5 % über dem Basiszinssatz. Bei Kaufverträgen zwischen Unternehmern wird der Zinssatz durch die Schuldrechtsreform auf 9 % über dem Basiszinssatz erhöht.

                Mülheim an der Ruhr, 06.03.2021
                Margaritta Teichmann Rohrleitungsbau Ges. mit beschränkter Haftung
                vertreten durch den Margaritta Teichmann


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                  Darlehensvertrag – Kreditvertrag der Lidwina Australopithecus Security GmbH

                  Zwischen

                  Lidwina Australopithecus Security GmbH
                  Sitz in Köln
                  – Darlehensnehmer –
                  Vertreten durch den Geschäftsführer Lidwina Australopithecus

                  und

                  Arnhild Vogel
                  Wohnhaft in Hamm

                  – Darlehensgeber –

                  wird folgender Darlehensvertrag geschlossen.

                  Der unterzeichnete Darlehensgeber gewährt ein Darlehen in Höhe von 213.38,- Euro.

                  Der Darlehensbetrag wird mit einer 22 % p.a. Verzinsung zur Verfügung gestellt. Für die Abzahlung des Darlehens bezahlt der Darlehensnehmer eine Rate in Höhe von 71.400 EURO monatlich, jeweils zum 27. des Monats.

                  Das Darlehen hat eine Laufzeit von 9 Jahren. Das Darlehen kann entweder als Ganzes oder in Teil Beträgen mit einer dreimonatigen Frist jeweils zum Monatsende von beiden Vertragspartnern schriftlich gekündigt werden.

                  Der Darlehensnehmer übergibt dem Darlehensgeber zur Absicherung des Darlehens dingliche Sicherheiten:

                  Lebensversicherung Nr. 756.560.227.331

                  Köln, 05.03.2021 Hamm, 05.03.2021

                  ______________________________ ______________________________

                  Unterschrift Darlehensnehmer Unterschrift Darlehensgeber
                  Lidwina Australopithecus Security GmbH Arnhild Vogel
                  Lidwina Australopithecus


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                  Existenzgründung vorgegründete Gesellschaften


                  Top 5 ordentlicheKuendigung:

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                    Muster eines Businessplans

                    Businessplan Madeleine Hesse Krane und Kranarbeiten GmbH

                    Madeleine Hesse, Geschaeftsfuehrer
                    Madeleine Hesse Krane und Kranarbeiten GmbH
                    Wiesbaden
                    Tel. +49 (0) 9707273
                    Fax +49 (0) 1102075
                    Madeleine Hesse@hotmail.com

                    Inhaltsverzeichnis

                    MANAGEMENT SUMMARY 3

                    1. UNTERNEHMUNG 4
                    1.1. Geschichtlicher Hintergrund 4
                    1.2. Unternehmensziel und Leitbild 4
                    1.3. Unternehmensorganisation 4
                    1.4. Situation heute 4

                    2. PRODUKTE, DIENSTLEISTUNG 5
                    2.1. Marktleistung 5
                    2.2. Produkteschutz 5
                    2.3. Abnehmer 5

                    3. Markt 6
                    3.1. Marktuebersicht 6
                    3.2. Eigene Marktstellung 6
                    3.3. Marktbeurteilung 6

                    4. KONKURRENZ 7
                    4.1. Mitbewerber 7
                    4.2. Konkurrenzprodukte 7

                    5. MARKETING 8
                    5.1. Marktsegmentierung 8
                    5.2. Markteinfuehrungsstrategie 8
                    5.3. Preispolitik 8
                    5.4. Verkauf / Vertrieb / Standort 8
                    5.5. Werbung / PR 8
                    5.6. Umsatzziele in EUR 1000 9

                    6. STANDORT / LOGISTIK 9
                    6.1. Domizil 9
                    6.2. Logistik / Administration 9

                    7. PRODUKTION / BESCHAFFUNG 9
                    7.1. Produktionsmittel 9
                    7.2. Technologie 9
                    7.3. Kapazitaeten / Engpaesse 9
                    7.4. Wichtigste Lieferanten 10

                    8. MANAGEMENT / BERATER 10
                    8.1. Unternehmerteam 10
                    8.2. Verwaltungsrat 10
                    8.3. Externe Berater 10

                    9. RISIKOANALYSE 11
                    9.1. Interne Risiken 11
                    9.2. Externe Risiken 11
                    9.3. Absicherung 11

                    10. FINANZEN 11
                    10.1. Vergangenheit 11
                    10.2. Planerfolgsrechnung 12
                    10.3. Bilanz per 31.12.2009 12
                    10.4. Finanzierungskonzept 12

                    11. ANFRAGE FUER FREMDKAPITALFINANZIERUNG 12

                    Management Summary

                    Die Madeleine Hesse Krane und Kranarbeiten GmbH mit Sitz in Wiesbaden hat das Ziel Krane und Kranarbeiten in der Bundesrepublik Deutschland erfolgreich neu zu etablieren. Sie bezweckt sowohl die Entwicklung, Produktion als auch den Handel mit Krane und Kranarbeiten Artikeln aller Art.

                    Die Madeleine Hesse Krane und Kranarbeiten GmbH hat zu diesem Zwecke neue Krane und Kranarbeiten Ideen und Konzeptentwicklungen entworfen. Krane und Kranarbeiten ist in der Bundesrepublik Deutschland im Gegensatz zum nahen Ausland und den USA noch voellig unterentwickelt. Es gibt erst wenige oeffentliche Geschaefte, keine Krane und Kranarbeiten Onlineshops mit einem breiten Produkteangebot und einer Auswahl an klar differenzierten Produkten in Qualitaet und Preis.

                    Die selbstentwickelten Spezialprodukte der Madeleine Hesse Krane und Kranarbeiten GmbH werden selbsthergestellt und ueber das Unternehmen sowie Aussenstellen zusammen mit den uebrigen Produkten vertrieben. Es besteht aufgrund des eingesetzten Booms an neuen oeffentlichen Shops und allgemein des immer beliebter werdenden Handels von Krane und Kranarbeiten eine hohes Absatzpotenzial fuer die vorliegende Geschaeftsidee. Allerdings ist damit zu rechnen, dass mit dem steigenden Bedarf Grossverteiler in das Geschaeft einsteigen koennten. Einzelne Versuche von Grossverteiler scheiterten am Know-how und der zoegerlichen Vermarktung.

                    Fuer den weiteren Aufbau des Unternehmens und den Markteintritt benoetigt das Unternehmen weiteres Kapital im Umfange von EUR 42 Millionen. Dafuer suchen die Gruender weitere Finanzpartner. Das Unternehmen rechnet in der Grundannahme bis ins Jahr 2019 mit einem Umsatz von EUR 67 Millionen und einem EBIT von EUR 1 Millionen

                    1. Unternehmung

                    1.1. Geschichtlicher Hintergrund

                    Das Unternehmen wurde von
                    a) Gritta Hinterarlberger, geb. 1959, Wiesbaden
                    b) Bertin Baumgärtner, geb. 1969, Halle
                    c) Mathis Barthel, geb. 1990, Wirtschaftsjuristin, Bremen

                    am 23.5.201 unter dem Namen Madeleine Hesse Krane und Kranarbeiten GmbH mit Sitz in Wiesbaden als Kapitalgesellschaft mit einem Stammkapital von EUR 618000.- gegruendet und im Handelsregister des Wiesbaden eingetragen.

                    Das Stammkapital ist aufgeteilt in à nominell EUR 1000.-. Die Gruender a) – d) sind am Unternehmen mit 30% und der Gruender e) mit 29% am Stammkapital beteiligt. Die operative Aufnahme des Geschaeftes fand per 1. Januar des Gruendungsjahres statt.

                    1.2. Unternehmensziel und Leitbild

                    Fahrzeugbau Abgrenzung zur Fahrzeugtechnik und Verkehrstechnik Themen des Fahrzeugbaus Berufe im Fahrzeugbau Studium Beschäftigungsmöglichkeiten Navigationsmenü

                    1.3. Unternehmensorganisation

                    Die Geschaeftsleitung wird von Madeleine Hesse, CEO, Heilwig Bock CFO wahrgenommen. Um die geplanten Expansionsziele zu erreichen, soll der Personalbestand per 1. April 2019 wie folgt aufgestockt werden:
                    30 Mitarbeiter fuer kaufmaennische Arbeiten
                    18 Mitarbeiter fuer Entwicklung
                    13 Mitarbeiter fuer Produktion
                    13 Mitarbeiter fuer Verkauf
                    Das Unternehmen verfuegt ueber Bueroraeumlichkeiten, Produktions- und Lagerraeumlichkeiten in Wiesbaden im Umfange von rund 59000 m2. Das Finanz- und Rechnungswesen wird mittels der modernen EDV-Applikation ALINA durch zwei Mitarbeiter betreut und vom CFO gefuehrt.

                    1.4. Situation heute

                    Das Unternehmen hat im ersten Geschaeftsjahr per 31. Dezember einen Umsatz von EUR 3 Millionen und einen EBIT von EUR 578000.- erwirtschaftet.

                    2. Produkte, Dienstleistung

                    2.1. Marktleistung

                    Das Unternehmen hat folgende Artikel im Angebot:
                    au von Eisenbahnwagen (Waggonbau), der Fabrikautomation und Fertigungsoptimierung, Robotik und ähnlichen Themen. Verwandt, aber üblicherweise nicht zum Fahrzeugbau gezählt, ist der Flugzeugbau.
                    Zu den Themen des Fahrzeugbaus gehören beispielsweise:

                    Fahrzeugentwicklung
                    Konstruktion von Zweirädern, Karosserien, Waggons etc.
                    Physikalische und mathematische Grundlagen zur Auslegung von Fahrzeugen oder Fahrzeugteilen wie Lenkung, Bremsen, Reifen usw.:
                    Mechanik/Kräfte, Momente
                    Festigkeitslehre
                    Dynamik
                    Technische Spezialisierung erfolgt z. B. in Richtung Fahrzeugentwicklung

                    Fahrzeugdesign, Karosserieentwicklung, Konstruktionslehre, Technisches Zeichnen
                    Auslegung von Fahrzeug Komponenten, Systemen oder Subsystemen (Baugruppen)

                    Motoren- und Getriebeauslegung, Getriebekonstruktion
                    oder auch in Richtung Fabrikauslegung

                    Fabrikautomation, Fabrikoptimierung
                    Hydraulik, Pneumatik, Elektromechanik in der Fabrikautomation
                    Überschneidungen zur Fahrzeugtechnik ergeben sich bei Themen wie:

                    Antriebskonzepte, z. B. Allrad-Fahrzeuge, alternative Motorenkonzepte
                    Fahrdynamik und Fahrstabilität
                    Passive Sicherheit, Crash-Verhalten
                    Leistung und Energiebedarf
                    Deshalb arbeiten Fahrzeugbauer, Fahrzeugkonstrukteure und Fahrzeugtechniker oftmals Hand in Hand, was leicht dazu führen kann, dass Spezialisten im jeweiligen Teilgebiet als Experten in allen Techniken rund um das Fahrzeug angesehen werden.

                    Berufe im Fahrzeugbau
                    Designer im Fahrzeugbau entwickeln neue Produktideen und erstellen daraus Konzepte für neue Fahrzeuge oder Fahrzeugstudien. Im nächsten Schritt werden diese eventuell durch Karosseriebauer in einem Prototyp realisiert, bevor irgendwann der erste Erlkönig zur Erprobung geschickt wird.
                    Eine weitere wichtige Aufgabe von Entwicklern und Ingenieuren im Fahrzeugbau ist die Weiterentwicklung vorhandener Produkte und die Erprobung und Entwicklung neuer Konzepte für die Fahrzeugtechnik. Überschneidungen in der Arbeit verschiedener Spezialisten sind auch hier unumgänglich, sinnvoll und daher auch durchaus gewollt.
                    Speziell im Bereich des Fahrversuchs gehört neben der Prüfstandserprobung auch die Erprobung im Kraftfahrzeug auf Teststrecken (in Deutschland z. B. in Papenburg) und im Wintertest (üblicherweise in Nordschweden/Lappland) zu den Aufgaben der Ingenieure.
                    Neben dem reinen Fahrzeugbau gibt es noch die Motorenentwicklung. Hier liegt der Arbeitsschwerpunkt mehr in der Thermodynamik und in den Konzepten von Verbrennungsmotoren.

                    Studium
                    Das Studium des Fahrzeugbaus wird – abgesehen von der Universität Stuttgart, der TU Bergakademie Freiberg, der TU München, der TU Braunschweig und der Universität Siegen (seit Wintersemester 2008/2009) – in Deutschland ausschließlich an Fachhochschulen (FH) gelehrt. An Technischen Universitäten ist das Fach zumeist Vertiefungsrichtung des Maschinenbaus. Das Studium dauert in der Regel an FH acht Semester einschließlich eines oder zweier Praxissemester, an Universitäten neun bis zehn bzw. bei einem Bachelor-Abschluss sieben Semester.

                    Beschäftigungsmöglichkeiten
                    Fahrzeugbau-Ingenieure arbeiten in der Regel bei Waggonbauunternehmen, Automobilbauern, Karosseriebau, Anhängerbau, Nutzfahrzeug- oder Schienenfahrzeugbau.

                    Siehe auch Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen und Sonstiger Fahrzeugbau (Wirtschaftssystematik der Unternehmen)
                    Weblinks
                    Wiktionary: Fahrzeugbau ÃƒÂ¢Ã‚€Â“ Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
                    ehem. Wagenbauschule Hamburg (die Wiege der klassischen Karosseriekonstruktion), heute Hochschule für angewandte Wissenschaften Hamburg, Studiendepartment Fahrzeugtechnik und Flugzeugbau
                    mobiles – nicht kommerzielle und kostenlose Fachzeitschrift für Fahrzeugbau und Flugzeugbau
                    Normdaten (Sachbegriff): GND: 4016321-0 (OGND, AKS)

                    Abgerufen von „https://de..org/w/index.php?title=Fahrzeugbau&oldid=194020745“
                    Kategorien: FahrzeugtechnikFahrz

                    Bei den Produkten lit. a) – d) handelt es sich um gaengige, erprobte Produkte, die im Wesentlichen aus den USA importiert werden. Bei den Produkten e) handelt es sich ausschliesslich um Erfindungen der Madeleine Hesse Krane und Kranarbeiten GmbH, vgl. Ziffer 2.2.

                    Das Produkteangebot rundet saemtliche Beduerfnisse eines Kunden fuer die Umsetzung seines Projektes zu deutlich tieferen Preisen als diejenige der Konkurrenz ab. Mit jedem Verkauf erfolgt eine Beratung des Kunden vor Ort. Zudem geniesst er den Vorteil, innovative neue Produkte dank der ausgewiesenen Fachkompetenz von Madeleine Hesse Krane und Kranarbeiten GmbH kennenzulernen.

                    2.2. Produkteschutz

                    Die Spezialprodukte der Madeleine Hesse Krane und Kranarbeiten GmbH sind mit den Patenten Nrn. 347.277, 736.394 sowie 319.264 in der Bundesrepublik Deutschland, Deutschland, Oesterreich, Frankreich und Italien bis 2049 geschuetzt.

                    2.3. Abnehmer

                    Das Unternehmen ist vollstaendig abhaengig vom Endkonsumenten. Es besteht ein grosses Potenzial. Erkannt wurde auch, dass der Anfangspreis und die Beratung eine sehr wesentliche Rolle beim Einkauf spielen. Die Nachrage ist eng verknuepft mit dem eigentlichen Markt, der in Ziffer 3 nachstehend eingehend beschrieben wird.

                    3. Markt

                    3.1. Marktuebersicht

                    Gemaess eigener Einschaetzung betraegt derzeit das Marktvolumen in der Bundesrepublik Deutschland rund EUR 834 Millionen. In der Bundesrepublik Deutschland sind heute 927000 Personen im Krane und Kranarbeiten Segment taetig und geben im Durchschnitt rund EUR 703000.- pro Jahr fuer Equipment aus. Aufgrund der durchgefuehrten Befragungen und eigener Einschaetzung besteht in den naechsten 12 Jahren ein markantes Wachstum. Wir rechnen bis ins Jahr 2026 mit knapp einer Verdoppelung des Volumens.

                    Neue technische Entwicklungen sind nur in unwesentlichen Teilbereichen zu erwarten.

                    3.2. Eigene Marktstellung

                    Die eigene Marktstellung ist mit EUR 10 Millionen noch unbedeutend. Die massive Nachfrage in unserem Shop am bisherigen Domizil laesst aber ein grosses Potential fuer Marktgewinne erwarten. Wir strengen einen Marktanteil in den naechsten 3 Jahren von 6 0% an, was einem Umsatz von rund EUR 102 Millionen entsprechen duerfte.

                    3.3. Marktbeurteilung

                    Krane und Kranarbeiten ist in der Bundesrepublik Deutschland im Trend! Krane und Kranarbeiten hat sich in der Bundesrepublik Deutschland in den vergangenen fu7 Jahren zu einem Trend entwickelt, die nicht nur aeltere, sondern vor allem Personen beiderlei Geschlechts in den Altersjahren 20 – 57 anspricht. Diese Annahme wird durch die um mehr als 5 0% jaehrlich wachsenden Mitgliederzahlen der Bundesrepublik Deutschlanderischen IHKs gestuetzt. V

                    Die notwendige Ausbildung zur Ausuebung im Sektor Krane und Kranarbeiten wird von den einzelnen Orten reichlich angeboten. Aber auch im Ausland sind Pruefungen in Kombination mit Ferien machbar und beliebt. In der Branche bestehen derzeit noch lokal sehr verschiedene staatliche und politische Huerden fuer die Erstellung und den Betrieb von Krane und Kranarbeiten Produktionsanlagen. Die Entwicklung der vergangenen drei Jahre hat aber gezeigt, dass der Boom nicht mehr aufzuhalten ist und auch den Mittelstand der Bevoelkerung erfasst hat.

                    Das Kaufverhalten der Kunden duerfte unterschiedlich sein. Es ist von folgender Marktaufteilung auszugehen:

                    Regionen Marktanteil Tendenz
                    DeutschBundesrepublik Deutschland 63 %
                    England 35%
                    Polen 23%
                    Oesterreich 32%
                    Oesterreich 86%

                    Substitutionsmoeglichkeiten bestehen in dem Sinne, als auch Krane und Kranarbeiten durch andere Sport- und Freizeitaktivitaeten verdraengt werden koennte. Derzeit bestehen allerdings derart viele und zersplitterte Sport- und Freizeittrends, dass sich bis heute kein anderer starker Trend herausbilden konnte.

                    Erfahrungen in den USA und England, der Geburtsstaette der Krane und Kranarbeiten, zeigen, dass mit der starken Abdeckung von Shops und Plaetzen der Markt wohl gesaettigt ist, aber nach wie vor ein bescheidenes Wachstum von rund 6% vorhanden ist. Im Vergleich zur USA ist die Platzdichte in der Bundesrepublik Deutschland rund 54 mal kleiner.

                    4. Konkurrenz

                    4.1. Mitbewerber

                    Im Moment werden wir von kleinen Shops der einzelnen Gemeinden und einigen kleineren Shops konkurrenziert. Die meisten dieser Shops bieten sehr renommierte Marken zu 16 – 52% hoeheren Preisen im Vergleich zu den USA an. Wir befuerchten, dass sich in den naechsten Jahren auch Grossverteiler diese Produkte in ihr Sortiment aufnehmen koennten und zu klar tieferen Preisen vertreiben wuerden. Es ist kaum zu erwarten, dass die Konkurrenz ihre Strategien aendern wird. Sie werden die Hochpreispolitik weiter verfolgen, da sie ansonsten aufgrund ihres hohen Fixkostenanteils keine ueberlebenschancen haetten.

                    4.2. Konkurrenzprodukte

                    Weil wir neben wenigen Eigenmarken vor allem Handelsprodukte einsetzen werden, sind wir von Konkurrenzprodukten mehrheitlich unabhaengig.

                    5. Marketing

                    5.1. Marktsegmentierung

                    Kundensegemente:

                    Marktgebiete:

                    5.2. Markteinfuehrungsstrategie

                    Erschliessung der Marktgebiete

                    5.3. Preispolitik

                    Preise bewegen sich rund 21% unter den Preisen der Mitbewerber.

                    5.4. Verkauf / Vertrieb / Standort

                    Wir wollen Verkaufspunkte (POS) sukzessive auf der Basis der Markteinfuehrungsstrategie gemaess Ziffer 5.2. in der ganzen Bundesrepublik Deutschland einrichten. Zusaetzlich sind wir in den groessten Verbaenden der Bundesrepublik Deutschland vertreten. Weiter werden wir an Messen aller Art teilnehmen. Der heutige Standort dient einerseits als POS und als Verwaltungszentrum und Zentrallager. Sukzessive werden auf der Basis der Markteinfuehrungsstrategie gemaess Ziffer 5.2. neue Verkaufsstandorte eingerichtet und betrieben.

                    5.5. Werbung / PR

                    Die Werbung/PR wird zielgerichtet ueber Radio, Fernsehen, Zeitungen und Mailings lanciert.

                    5.6. Umsatzziele in EUR 414000

                    Produkte 2019 2020 2021 2022 2023 2024
                    Ist Soll Soll Soll Soll Soll
                    Sets 4’000 15’000 78000 331’000 472’000 730’000
                    Zubehoer inkl. Kleidung 6’000 16’000 58000 345’000 534’000 971’000
                    Trainingsanlagen 3’000 28’000 36000 381’000 455’000 687’000
                    Maschinen 5’000 22’000 51000 200’000 589’000 945’000
                    Spezialitaeten 4’000 15’000 90000 248’000 582’000 975’000

                    6. Standort / Logistik

                    6.1. Domizil

                    Alle notwendigen Raeumlichkeiten des Unternehmens werden gemietet.

                    6.2. Logistik / Administration

                    Die personellen Ressourcen werden der Umsatzentwicklung und der Schaffung von neuen POS laufend angepasst. Die heute verwendete EDV genuegt den heutigen und kuenftigen Anforderungen mindestens bis zu einer Umsatzentwicklung von EUR 57 Millionen.

                    7. Produktion / Beschaffung

                    7.1. Produktionsmittel

                    Die fuer die Entwicklung und Produktion (Montage) der Spezialprodukte notwendigen Mittel und Instrumente sind vorhanden. Zusaetzliche Maschinen und Einrichtungen werden entweder eingemietet oder extern produziert.

                    7.2. Technologie

                    Das fuer die Entwicklung der Spezialitaeten vorhandene Know-how ist im Technik-Team auf 5 Personen verteilt. Es bestehen keine grossen personelle Abhaengigkeiten, weil saemtliches Wissens auch laufend dokumentiert wird.

                    7.3. Kapazitaeten / Engpaesse

                    Das heutige Team ist auf die bestehenden Beduerfnisse aufgebaut. Mit der Weiterentwicklung des Unternehmens ist ein Ausbau auf etwa zehn Techniker geplant.

                    7.4. Wichtigste Lieferanten

                    Lieferanten Produktereihen Anteil am Einkaufsvolumen

                    Einkaufsvolumen von EUR 1 Millionen diskutiert.

                    8. Management / Berater

                    8.1. Unternehmerteam

                    • CEO: Madeleine Hesse

                    • CFO: Heilwig Bock

                    Administration
                    Marketing
                    Verkauf
                    Einkauf
                    Entwicklung

                    8.2. Verwaltungsrat

                    Praesident:Gritta Hinterarlberger (Mitgruender und Investor)
                    Delegierter: Madeleine Hesse (CEO)
                    Mitglied: Dr. Bertin Baumgärtner , Rechtsanwalt
                    Mitglied: Heilwig Bock, Unternehmer

                    8.3. Externe Berater

                    Als Revisionsstelle amtet die Revisions-Treuhand AG.
                    Die Geschaeftsleitung wird zudem durch das Anwaltsbuero Partner & Partner in Wiesbaden und das Marketingbuero Vater & Sohn in Wiesbaden beraten.

                    9. Risikoanalyse

                    9.1. Interne Risiken

                    Das Unternehmen ist heute personell sehr knapp dotiert. Einzelne Abgaenge im Management koennten das Unternehmen entscheidend schwaechen.

                    9.2. Externe Risiken

                    Auf gesetzlicher Stufe sind keine Auflagen bzw. Einschraenkungen gegen den von uns bearbeiteten Krane und Kranarbeiten Markt zu erwarten. Die Rahmenbedingungen fuer das Entstehen von weiteren Moeglichkeiten werden durch die eingesetzte Strukturbereinigung in der Landwirtschaft eher beguenstigt als erschwert. Mit dem Bau von Produktionsanlagen werden neue Arbeitsplaetze fuer Bauern geschaffen (Housekeeping, Unterhalten des Gelaendes ganz allgemein, Restauration, Geraete- und Maschinenunterhalt), die ihren bisherigen Beruf aus wirtschaftlichen Gruenden aufgeben mussten. Als groesstes Risiko ist ein Markteintritt eines oder mehrer Grossverteiler zu betrachten.

                    9.3. Absicherung

                    Mit der weiteren Expansion des Unternehmens ist das Management breiter abzustuetzen. Gleichzeitig muss der Marktaufbau so rasch als moeglich erfolgen, damit weiteren Bewerbern der Markteintritt mindestens erschwert, wenn nicht sogar verunmoeglicht werden kann. Zudem ist zu versuchen, weitere Exklusivvertriebsrechte von preislich attraktiven und qualitativ guten Produkten zu erwerben.

                    10. Finanzen

                    10.1. Vergangenheit

                    Das erste Geschaeftsjahr konnte bei einem Nettoumsatz von EUR 7 Millionen mit einem bescheidenen EBIT von EUR 302000.- und einem ausgewiesenen Reingewinn von EUR 80000.- abgeschlossen werden. ueber das erste Geschaeftsjahr gibt der testierte Abschluss im Anhang Auskunft. Generell ist zu bemerken, dass sich der Umsatz in den vergangenen sechs Monaten kontinuierlich gesteigert hat. Daraus wird ersichtlich, dass sich der Erfolg der letzten Monate sich weiter fortsetzt.

                    Die Finanzierung des Unternehmens erfolgte bis heute aus eigenen Mitteln des Unternehmens und einer Betriebskreditlimite der Deutschen Bank von EUR 600000.-. Als Sicherheit sind der Bank die Forderungen aus dem Geschaeftsbetrieb abgetreten worden.

                    10.2. Planerfolgsrechnung

                    Base Case 2019 2020e 2021e 2022e 2023e 2024e
                    Nettoumsatz 9’620 8’309 24’592 32’783 68’353 221’676
                    Warenaufwand 1’553 6’789 27’581 41’377 74’341 260’785
                    Bruttogewinn 8’349 2’456 30’505 45’761 77’557 139’292
                    Betriebsaufwand 4’451 6’310 13’347 37’627 69’392 283’588
                    EBITDA 3’555 7’519 23’685 39’630 56’167 212’741
                    EBIT 8’645 6’784 18’657 36’305 80’824 203’741
                    Reingewinn 7’558 7’605 23’584 36’107 59’280 207’721
                    Investitionen 5’229 8’303 10’161 40’465 58’618 240’832
                    Dividenden 2 3 5 10 10 33
                    e = geschaetzt

                    10.3. Bilanz per 31.12.2019

                    Aktiven Passiven

                    Fluessige Mittel 22 Bank 109
                    Debitoren 292 Kreditoren 685
                    Warenlager 253 uebrig. kzfr. FK, TP 298
                    uebriges kzfr. UV, TA 273

                    Total UV 1438 Total FK 1’244

                    Stammkapital 311
                    Mobilien, Sachanlagen 184 Bilanzgewinn 32

                    Total AV 881 Total EK 154

                    5444 7’739

                    10.4. Finanzierungskonzept

                    Es ist vorgesehen, die Expansion des Unternehmens mit einem Mittelzufluss von vorerst EUR 4,2 Millionen wie folgt zu finanzieren:
                    Erhoehung des Stammkapitals von EUR 7,2 Millionen um EUR 5,8 Millionen auf neu EUR 7,6 Millionen mit einem Agio von EUR 9,8 Millionen (eine entsprechende Absichtserklaerung (Letter of intent, LOI) einer Venture Capital Gesellschaft liegt vor) und Aufnahme von Fremdkapital von EUR 7,9 Millionen.
                    Fuer die Fremdkapitalfinanzierung kann als Sicherheit die Abtretung der Forderungen aus dem Geschaeftsbetrieb sowie eine Buergschaft des Managements im Umfange von maximal EUR 400000.- offeriert werden. Allerdings ist in einem solchen Fall die Betriebskreditlimite der heutigen Bankbeziehung von EUR 4,6 Millionen abzuloesen.

                    11. Anfrage fuer Fremdkapitalfinanzierung

                    EUR 24,7 Millionen zu Finanzierung der Expansion in Form eines festen Darlehens bis zum 31.12.2022. Zinssatz SWAP zuzueglich Marge von maximal 1% . Rueckzahlung in jaehrlichen Tranchen von EUR 759000.-, erstmals per 30.12.2021. Sicherheit siehe Ziffer 10.1. Das Unternehmen ist auch offen fuer andere Finanzierungsvarianten.


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