gmbh eigene anteile kaufen Handelsgeschäfte Beratung gmbh transport kaufen gmbh firmenmantel kaufen

Beratungsvertrag der Ernstfried Heinemann Schweißgeräte Gesellschaft mbH

Zwischen

der Firma Ernstfried Heinemann Schweißgeräte Gesellschaft mbH
Sitz in Kiel
– Auftraggeber –
Vertreten durch den Geschäftsführer Ernstfried Heinemann

und

der Firma Laurenz Bijenkorff Imkereien Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz in Leipzig
Vertreten durch den Geschäftsführer Laurenz Bijenkorff

– Auftragnehmer –

wird folgender Beratungsvertrag geschlossen:

§ 1 Vertragsgegenstand

Der Auftraggeber erteilt hiermit dem Auftragnehmer den Auftrag, ihn bei folgenden Entscheidungen/Vorhaben zu beraten:

Erweiterung des Tätigkeitsfeldes auf .

Einstellung von folgenden Positionen:

1. – Textil- und Modeschneider/in
2. – Servicekaufmann/-frau – Luftverkehr
3. – Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r
4. – Zahntechniker/in

2. Bestandteile dieses Vertrages sind:

Allg. Beratungsbedingungen des Auftragnehmers

§ 2 Leistungen des Auftragnehmers

Zur Erfüllung der in § 1 genannten Aufgaben wird der Auftragnehmer insbesondere folgende Leistungen erbringen:

Vorgehensweise und Zeitplan, Zusammensetzung und Funktion der einzelnen Projektgruppen, Dokumentation des Ergebnisses

§ 3 Vergütung

Der Auftragnehmer erhält für seine Leistung pro h eine Vergütung in Höhe von 147 EUR zzgl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Die Vergütung ist jeweils zum 5 fällig

Übernachtungskosten werden dem Auftragnehmer in nachgewiesener Höhe ersetzt, Spesen gemäß den steuerlichen Höchstsätzen. Ebenso werden dem Auftragnehmer ersetzt bei Benutzung

der Bahn: Fahrtkosten 1. Klasse,
eines Flugzeuges: Flugkosten der 1 Klasse,
des Pkw: 40 Cent für jeden gefahrenen Kilometer.

Die Wahl des günstigsten Verkehrsmittels bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten. Dieser ist jedoch verpflichtet, Fahrtkosten jeweils nach den kürzesten Entfernungen zu berechnen und Reisen, deren Kosten nicht in einem vernünftigen Verhältnis zum Gesamthonorar stehen, nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Auftraggebers zu unternehmen.

Der Auftraggeber zahlt an den Auftragnehmer bei Auftragserteilung einen Vorschuss in Höhe von 40 TEURO. Ein weiterer Betrag in Höhe von 79 TEURO ist zum 21 fällig. Den Restbetrag zahlt der Auftraggeber nach Abschluss der Arbeiten.

3. Alle in Absatz 1 und 2 genannten Beträge verstehen sich als Nettobeträge zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

§ 4 Zeit und Ort der Leistungserbringung

Der Auftragnehmer bestimmt seinen Arbeitsort und seine Arbeitszeit eigenverantwortlich.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich jedoch, dem Auftraggeber 2 mal im Monat ganztägig in dessen Hause zur Verfügung zu stehen. Der Auftraggeber stellt einen Arbeitsplatz innerhalb seiner Räumlichkeiten bereit.

§ 5 Berichterstattung

Der Auftragnehmer erstattet dem Auftraggeber einen schriftlichen Bericht über seine laufende Arbeit und deren Ergebnisse. Die Berichterstattung kann nach Wahl des Auftraggebers einmalig oder entsprechend dem Arbeitsfortschritt in Form von Zwischenberichten erfolgen.

In jedem Fall ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber spätestens zum Vertragsende einen Abschlussbericht schriftlich zu erstatten. Der Abschlussbericht ist in zwei Exemplaren dem Auftraggeber vorzulegen.

Erfüllt der Auftragnehmer diese Verpflichtungen nicht, nur unvollständig oder nicht termingerecht oder mangelhaft, ist der Auftraggeber berechtigt, neben den sonstigen Ansprüchen seine Gegenleistung zurückzuhalten.

§ 6 Aufwendungsersatz

Der Auftraggeber erstattet dem Auftragnehmer folgende im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit anfallenden erforderlichen Aufwendungen:
………………………………………………………………………………………
………………………………………………………………………………………
………………………………………………………………………………………

Weitere Auslagen werden bis zu einem Betrag von 120 EURO durch den Auftraggeber ersetzt:
………………………………………………………………………………………
………………………………………………………………………………………
………………………………………………………………………………………

Der Ersatz aller sonstigen Aufwendungen des Auftragnehmers bedarf der (schriftlichen) Zustimmung des Auftraggebers.

§ 7 Wettbewerbsverbot

Während der Laufzeit des Vertrages verpflichtet sich der Auftragnehmer, sein Wissen und Können nicht in die Dienste eines mit dem Auftraggeber in Konkurrenz stehenden Unternehmens zu stellen oder ein solches zu gründen.

§ 8 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Auftragnehmer alle für die Ausführung seiner Tätigkeit notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden, ihm alle Informationen erteilt werden und er von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt wird. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Auftragnehmers bekannt werden.

Auf Verlangen des Auftragnehmers hat der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.

§ 9 Schweigepflicht

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über alle Informationen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel ob es sich dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet.

§ 10 Datenschutz

Erfolgt eine Verarbeitung personenbezogener Daten für den Auftraggeber, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, hinreichende Garantien dafür zu bieten, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung im Einklang mit den Anforderungen der DSGVO erfolgt und den Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet.

Der Auftragnehmer nimmt keine weiteren Auftragsverarbeiter ohne vorherige gesonderte oder allgemeine schriftliche Genehmigung des Verantwortlichen in Anspruch.
Im Fall einer allgemein schriftlichen Genehmigung informiert der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen immer über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die
Ersetzung anderer Auftragsverarbeiter, wodurch der Auftraggeber die Möglichkeit erhält, gegen derartige Veränderungen Einspruch zu erheben.
In Bezug auf die Inhalte eines Auftragsdatenverarbeitungsvertrages gelten die Anforderungen nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO.

§ 11 Vertragsdauer / Kündigung

Der Vertrag wird mit der Unterzeichnung wirksam und läuft auf unbestimmte Zeit.

Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 11 Wochen zum Monatsende zu kündigen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§ 12 Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm zur Verfügung gestellten Geschäfts- und Betriebsunterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren, insbesondere dafür zu sorgen, dass Dritte nicht Einsicht nehmen können. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen sind während der Dauer des Vertrages auf Anforderung, nach Beendigung des Vertrages unaufgefordert dem Vertragspartner zurückzugeben.

§ 13 Sonstige Ansprüche/Rentenversicherung

Mit der Zahlung der in diesem Vertrag vereinbarten Vergütung sind alle Ansprüche des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber aus diesem Vertrag erfüllt.

Für die Versteuerung der Vergütung hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen.

Der Auftragnehmer wird darauf hingewiesen, dass er nach § 2 Nr. 9 SGB VI rentenversicherungspflichtig sein kann, wenn er auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig ist und keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt, deren Arbeitsentgelt aus diesem Beschäftigungsverhältnis regelmäßig 450,– EURO im Monat übersteigt.

§ 14 Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel.

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt.

Gerichtsstand ist Kiel

Kiel, 22.03.2021 Leipzig, 22.03.2021

……………………………………………………………………… ………………………………………………………………………

Unterschrift Auftraggeber Unterschrift Auftragnehmer
Ernstfried Heinemann Schweißgeräte Gesellschaft mbH Laurenz Bijenkorff Imkereien Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Ernstfried Heinemann Laurenz Bijenkorff


Kapitalgesellschaft kauf

kfz leasing GmbH mit Crefo

Reichtum KG-Mantel


Top 5 bausubunternehmervertrag:

    firmenmantel kaufen Geld verdienen mit Firma Urteil Unternehmenskauf gmbh kaufen münchen

    Sozialversicherungspflicht bei Geschäftsführer Erkmar Grünewald mit Minderheitsbeteiligung – BSG vom 23.5.1935 – Az. f 875 YJ 4138/12

    Der Geschäftsführer Erkmar Grünewald ohne Kapitalbeteiligung (sog. Fremdgeschäftsführer) ist ausnahmslos abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig.
    Bei selbstständig tätigen Gesellschafter-Geschäftsführern entfällt die Sozialversicherungspflicht nur dann, wenn sie über eine Mindestkapitalbeteiligung von 46 Prozent oder eine ‚echte‘ Sperrminorität verfügen.

    Demzufolge ging das Bundessozialgericht bei dem Geschäftsführer Erkmar Grünewald, der zusammen mit seinem Bruder Annetrude Straub Gesellschafter der Erkmar Grünewald Logistiksysteme Gesellschaft mbH ist, aber nur 68 Prozent der Anteile hält, von einer abhängigen und damit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung aus.

    Urteil des BSG vom 25.5.1956
    Aktenzeichen: v 765 mp 7463/11
    StuB 1957 , 28214


    gmbh kaufen hamburg firmenmantel kaufen

    autovermietung kfz leasing


    Top 9 Bilanz:

      büromöbel leasing gesellschaft kaufen mantel Firma GmbH GmbH gründen

      Gesellschaftsvertrages zur Gruendung einer BGB-Gesellschaft (GbR) – GbR Vertrag – Gesellschaft buergerlichen Rechts

      Zwischen

      Frau / Herren
      Eric Reis

      Wohnhaft in Dortmund

      und

      Frau / Herren
      Reinlinde Reichel

      Wohnhaft in Krefeld

      wird folgender Gesellschaftsvertrag geschlossen:

      § 1 Name, Sitz und Zweck der Gesellschaft

      Zum gemeinsamen Betrieb eines von Maschenstoffen u.a. Stoffen (Seide, Gewebe aus Wolle, Flachs, Papiergarn, Samt, Plüsch, Chenille, Frottiergewebe, Vliesstoffe, Tuftingmeterware); Konfektionswarenhandelsgeschäftes wird von den Unterzeichnern eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts unter der Bezeichnung:

      ‚Eric Reis und Reinlinde Reichel, von Maschenstoffen u.a. Stoffen (Seide, Gewebe aus Wolle, Flachs, Papiergarn, Samt, Plüsch, Chenille, Frottiergewebe, Vliesstoffe, Tuftingmeterware); Konfektionswareneinzelhandel‘

      gegründet.

      Die Gesellschaft ist auf alle, dem Zweck des Unternehmens dienenden Tätigkeiten gerichtet. Es können Filialen gegründet werden.
      Sitz der Gesellschaft ist Dortmund.

      § 2 Dauer der Gesellschaft

      Die Gesellschaft beginnt am 17.03.2021. Ihre Dauer ist unbestimmt. Der Gesellschaftsvertrag kann unter Einhaltung einer Frist von 19 Monaten jeweils zum Schluss eines Kalenderjahres gekündigt werden.
      Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

      § 3 Geschäftsjahr

      Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

      § 4 Einlagen der Gesellschafter

      Frau / Herr Eric Reis bringt in bar 443.725,- EURO sowie Einrichtungsgegenstände und Maschinen im Wert von 101.701,- EURO ein. Frau / Herr Reinlinde Reichel bringt in bar 708.708,- EURO sowie Einrichtungsgegenstände und Maschinen im Wert von 568.451,- EURO ein. Beide Gesellschafter sind entsprechend ihrer Anteile mit sofortiger Wirkung je zur Hälfte am Gesellschaftsvermögen beteiligt.

      § 5 Geschäftsführung und Vertretung

      Die Geschäfte werden von beiden Gesellschaftern gemeinschaftlich geführt. Jeder Gesellschafter ist zur Geschäftsführung alleine berechtigt. Er vertritt die Gesellschaft im Außenverhältnis allein.

      Im Innenverhältnis ist die Zustimmung beider Gesellschafter zu nachfolgenden Rechtshandlungen und Rechtsgeschäften erforderlich:

      1. Ankauf, Verkauf und Belastung von Grundstücken
      2. Abschluss von Miet- und Dienstverträgen jeglicher Art
      3. Aufnahme von Krediten, Übernahme von Bürgschaften
      4. Abschluss von Verträgen, deren Wert im Einzelfall den Betrag von 944.586,- EURO übersteigt
      5. Aufnahme neuer Gesellschafter und Erhöhung der Einlagen

      § 6 Pflichten der Gesellschafter

      Keiner der Gesellschafter darf ohne schriftliches Einverständnis des anderen Gesellschafters außerhalb der Gesellschaft ohne Rücksicht auf die jeweilige Branche geschäftlich tätig werden. Dazu gehört auch eine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung an Konkurrenzgeschäften. Für Zuwiderhandlungen wird eine Vertragsstrafe in Höhe von je 21.500 € vereinbart.

      Fristlose Kündigung bleibt vorbehalten.

      Jeder Gesellschafter kann verlangen, dass der Mitgesellschafter alle auf eigene Rechnung abgeschlossenen Geschäfte als für die Gesellschaft eingegangen gelten lässt. Daraus folgt, dass die aus solchen Geschäften bezogenen Vergütungen herauszugeben sind oder die Ansprüche auf Vergütung an die Gesellschaft abgetreten werden müssen.

      § 7 Gewinn- und Verlustrechnung / Entnahmerecht

      Gewinn und Verlust der Gesellschaft werden nach Maßgabe der Beteiligung der Gesellschafter aufgeteilt. Jedem Gesellschafter steht eine Vorabvergütung in Höhe von 136.627,- EURO zu. Sollte die Gesellschaft nach Feststellung des Jahresabschlusses durch Auszahlung der Vorabvergütung in die Verlustzone geraten, sind die Gesellschafter zu entsprechendem Ausgleich verpflichtet.

      § 8 Kündigung eines Gesellschafters

      Im Falle der Kündigung scheidet der kündigende Gesellschafter aus der Gesellschaft aus. Der verbleibende Gesellschafter ist berechtigt, das Unternehmen mit Aktiva und Passiva unter Ausschluss der Liquidation zu übernehmen und fortzuführen. Dem ausscheidenden Gesellschafter ist das Auseinandersetzungsguthaben auszuzahlen.
      Bei der Feststellung des Auseinandersetzungsguthabens sind Aktiva und Passiva mit ihrem wahren Wert einzusetzen. Der Geschäftswert ist nicht zu berücksichtigen.
      Die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens hat in vier gleichen Vierteljahresraten zu erfolgen, von denen die erste drei Monate nach dem Ausscheiden fällig ist. Das Auseinandersetzungsguthaben ist ab dem Ausscheidungszeitpunkt in Höhe des jeweiligen Hauptrefinanzierungssatzes der Europäischen Zentralbank zu verzinsen.

      § 9 Tod eines Gesellschafters

      Im Falle des Todes eines Gesellschafters gilt § 8 entsprechend mit der Maßgabe, dass die Auseinandersetzungsbilanz zum Todestag aufzustellen ist.

      § 10 Einsichtsrecht

      Jeder Gesellschafter ist berechtigt, sich über die Angelegenheiten der Gesellschaft durch Einsicht in die Geschäftsbücher und Papiere zu unterrichten und sich aus ihnen eine Übersicht über den Stand des Gesellschaftsvermögens anzufertigen.
      Jeder Gesellschafter kann auf eigene Kosten einen zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Dritten bei der Wahrnehmung dieser Rechte hinzuziehen oder zur Wahrnehmung dieser Rechte beauftragen.

      § 11 Salvatorische Klausel

      Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
      Für den Fall der Unwirksamkeit verpflichten sich die Gesellschafter, eine neue Regelung zu treffen, die wirtschaftlich der unwirksamen Regelung weitestgehend entspricht.

      § 12 Änderungen des Vertrages

      Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

      Dortmund, 17.03.2021 Krefeld, 17.03.2021

      ____________________________ ____________________________

      Unterschrift Eric Reis Unterschrift Reinlinde Reichel


      laufende gmbh kaufen investment

      gmbh kaufen gmbh kaufen

      gmbh anteile kaufen vertrag Geld verdienen mit Firma


      Top 10 genussschein:

        Stammkapitalerhöhung gmbh kaufen preis Unterhaltungselektronik gesellschaft kaufen kosten kredite finanzierung
        Zur Suche springen
        Ein typisches Beispiel der Unterhaltungselektronik

        Unterhaltungselektronik ist ein Sammelbegriff für Elektrogeräte, die der Unterhaltung des Benutzers dienen.

        Früher wurde sie im Fachhandel Braune Ware genannt, da Fernseh- und Rundfunkgeräte häufig furnierte Holzgehäuse hatten, im Gegensatz zur Weißen Ware für Waschmaschinen und andere Haushaltsgeräte.

        .mw-parser-output .toclimit-2 .toclevel-1 ul,.mw-parser-output .toclimit-3 .toclevel-2 ul,.mw-parser-output .toclimit-4 .toclevel-3 ul,.mw-parser-output .toclimit-5 .toclevel-4 ul,.mw-parser-output .toclimit-6 .toclevel-5 ul,.mw-parser-output .toclimit-7 .toclevel-6 ul{display:none}

        Inhaltsverzeichnis

        1 Einteilung
        2 Geschichte

        2.1 1840–1923: Von der Elektromechanik zur Elektronik

        2.1.1 1840–1860
        2.1.2 1861–1880
        2.1.3 1881–1900
        2.1.4 1901–1911
        2.1.5 1912–1923

        2.2 1924–1959: Vom Radio zu Stereotechnik und Fernsehen

        2.2.1 1924
        2.2.2 1925
        2.2.3 1926
        2.2.4 1927
        2.2.5 1928
        2.2.6 1929
        2.2.7 1930
        2.2.8 1931
        2.2.9 1932
        2.2.10 1933
        2.2.11 1934
        2.2.12 1935
        2.2.13 1936
        2.2.14 1937
        2.2.15 1938
        2.2.16 1939
        2.2.17 1940
        2.2.18 1942
        2.2.19 1945–1947
        2.2.20 1948
        2.2.21 1949
        2.2.22 1950
        2.2.23 1951
        2.2.24 1952
        2.2.25 1953
        2.2.26 1954
        2.2.27 1955
        2.2.28 1956
        2.2.29 1957
        2.2.30 1958

        2.3 1960–2001: Von Fernsehen und HiFi zu Multimedia

        2.3.1 1960
        2.3.2 1961
        2.3.3 1962
        2.3.4 1963
        2.3.5 1965
        2.3.6 1966
        2.3.7 1967
        2.3.8 1968
        2.3.9 1969
        2.3.10 1970
        2.3.11 1971
        2.3.12 1972
        2.3.13 1973
        2.3.14 1975
        2.3.15 1976
        2.3.16 1977
        2.3.17 1978
        2.3.18 1979
        2.3.19 1980
        2.3.20 1981
        2.3.21 1982
        2.3.22 1983
        2.3.23 1984
        2.3.24 1985
        2.3.25 1986
        2.3.26 1987
        2.3.27 1988
        2.3.28 1989
        2.3.29 1990
        2.3.30 1991
        2.3.31 1992
        2.3.32 1993
        2.3.33 1994
        2.3.34 1995
        2.3.35 1996
        2.3.36 1997
        2.3.37 1998
        2.3.38 1999
        2.3.39 2001

        2.4 Seit 2002: Mit HD ins vernetzte Zeitalter

        2.4.1 2002
        2.4.2 2003
        2.4.3 2004
        2.4.4 2005
        2.4.5 2006
        2.4.6 2007
        2.4.7 2008
        2.4.8 2010
        2.4.9 2011
        2.4.10 2012
        2.4.11 2016
        2.4.12 2017
        2.4.13 2018

        3 Weltweit bedeutsame Messen
        4 Weblinks
        5 Einzelnachweise

        Einteilung

        Verkaufsladen für Unterhaltungselektronik

        Geräte der Unterhaltungselektronik kann man in drei Gruppen gliedern:

        Wiedergabe (teilweise auch Aufnahme und Bearbeitung) von Ton (Musik und Sprache), z. B. mit Radio, Kassettenrekorder, CD-Spieler, MD-Spieler, Stereoanlage, Autoradio, MP3-Spieler, DJ-Controller
        Wiedergabe (teilweise auch Aufnahme und Bearbeitung) von Stand- und Bewegtbildern (Foto, Film und Fernsehen), z. B. mit Fernsehgerät, Videorekorder, DVD-Spieler, Projektor
        Computerspiele: Handheld-Konsole, Spielkonsole usw.

        Die Abgrenzung zu rein mechanischen Geräten (wie es z. B. frühe Grammophone, Foto- und Filmkameras waren) und zu optischen Geräten ist dabei fließend. Personal Computer, Tablets und Smartphones sind wegen ihrer vielfältigen Nutzungsweisen sowohl Unterhaltungs- als auch Gebrauchselektronik. Unterhaltungs- und Gebrauchselektronik für Konsumenten wird analog zu englisch consumer electronics als Verbraucherelektronik zusammengefasst.[1]

        Elektronische Unterhaltungsmedien können allein und zu Hause genutzt werden, während die ursprünglichen Entsprechungen wie Konzert, Theater und Gesellschaftsspiele immer auch soziale Aktivitäten und meist auch das Verlassen der eigenen Wohnung bedingen. Daher wird die Unterhaltungselektronik auch für die Vereinsamung der Menschen verantwortlich gemacht.

        Geschichte

        Dieser Artikel oder Abschnitt besteht hauptsächlich aus Listen, an deren Stelle besser Fließtext stehen sollte. Bitte hilf Wikipedia, das zu verbessern. Mehr zum Thema ist hier zu finden

        Die Überschriften mit den Jahreszahlen sollten evt. entfernt werden.

        Die Geschichte der Unterhaltungselektronik beginnt mit Grundlagenerfindungen ab Mitte des 19. Jahrhunderts. Noch heute wird sie weiter geschrieben.

        1840–1923: Von der Elektromechanik zur Elektronik

        1840–1860

        Alexander Bain stellt im Jahr 1843 Überlegungen zur Zerlegung von Bildern in Bildpunkte mit Helligkeitswerten an. 1848 erfindet Frederick Collier Bakewell den ersten elektromechanischen Bildtelegraphen.

        1861–1880

        Der Volksschullehrer Philipp Reis stellt 1861 das von ihm erfundene Telefon beim Physikalischen Verein in Frankfurt vor. Ganz nebenbei hat er damit auch den Vorläufer des Lautsprechers erfunden.

        1867 zeigt der französische Dichter und Philosoph Charles Cros (1842–1888) mit seinem „Paréophone“ das Konstruktionsprinzip des Phonographen. Kommerzieller Erfolg ist der wenig ausgereiften Erfindung jedoch nicht beschieden.

        1873 sagt James Clerk Maxwell (1831–1879) die Existenz elektromagnetischer Wellen theoretisch voraus und formuliert die Maxwellschen Gleichungen, die deren Eigenschaften beschreiben. Ferdinand Braun entdeckt 1874 den Gleichrichter-Effekt an Metallsulfiden und -oxiden. Beide schaffen damit wesentliche Grundlagen für die spätere Entwicklung der Funktechnik.

        1877 erfindet Thomas Alva Edison (1847–1931) den Phonographen. Damit konnten erstmals Töne aufgenommen und wiedergegeben werden, und zwar zunächst auf Zylindern aus Zinnfolie. Ein Schalltrichter mit Membran und Nadel war so angeordnet, dass die Nadel mit der Zinnfolie Kontakt hatte. 1880 entdeckt der US-amerikanische Physiker Charles Sumner Tainter, dass viele technische Nachteile der Edisonschen Walzen beseitigt werden können, wenn man die Tonspur spiralförmig in die Oberfläche einer flachen, runden Scheibe eingraviert. Technische Probleme beenden seine Versuche nach kurzer Zeit. Dennoch gilt er als der Erfinder der Schallplatte.

        1881–1900

        Paul Nipkow entwickelt 1884 mit der Nipkowscheibe ein Verfahren, mit dem sich Bilder seriell abtasten und übertragen lassen. Er patentiert sein „Elektrisches Teleskop“, lässt den Patentschutz aber schon 1886 wieder verfallen.

        Heinrich Hertz gelingt 1886 erstmals der experimentelle Nachweis elektromagnetischer Wellen – die physikalische Grundlage für drahtlose Telegrafie und Rundfunk ist geschaffen.

        Ohne die nicht publizierten Versuche von Charles Sumner Tainter zu kennen, meldet der Deutsch-Amerikaner Emil Berliner 1887 sein Grammophon zum Patent an. Seine Schallplatten laufen zunächst mit 150 min−1. Sie werden direkt mit einer Handkurbel gedreht und mit einer Stahlnadel abgetastet. Diese überträgt die Schwingungen mechanisch auf eine Membran im Schalltrichter. Eigentlich ist der Übergang von der Walze zur Platte – von der Tiefen- zur Seitenschrift – in erster Linie dazu gedacht, Edisons Patente zu umgehen. Es zeigt sich aber schnell, dass die Platten sich leichter duplizieren und lagern lassen. Damit beginnt der Siegeszug der Schallplatte, die zunächst aus Zink oder Hartgummi, seit 1896 aus zerbrechlichem Schellack oder Bakelit besteht.

        1888 gelingt Alexander Graham Bell (1847–1922) durch die Verwendung von Wachszylindern statt solchen aus Zinnfolie eine beträchtliche Reduzierung der Störgeräusche bei der Wiedergabe phonographischer Aufzeichnungen. Damit ist der Weg frei für den kommerziellen Erfolg von Edisons verbessertem Phonographen. Der Amerikaner Oberlin Smith beschreibt im gleichen Jahr ein Verfahren zur Schallaufzeichnung mit einem metallspänehaltigen Baumwollfaden. Er wird damit zum Wegbereiter der Tonbandaufzeichnung.

        Grammophone erhalten durch Federmotor (1889) und elektrischen Antrieb (1890) bessere Gleichlaufeigenschaften und erhöhten Komfort. Der elektrische Antrieb macht auch die die erste Musikbox mit Schallzylindern möglich – noch vor der breiten Einführung von Schallplatten.

        Thomas Alva Edison (1847–1931) entdeckt ebenfalls im Jahr 1890 den glühelektrischen Effekt. Zur Rotglut erhitzte Metalle sind von einer Wolke freier Elektronen umgeben. Dies ist die Grundlage aller Elektronenröhren bis hin zur Bildröhre.

        Die Erfindung der Selen-Fotozelle um 1893 ermöglicht erstmals die Umwandlung von Helligkeitswerten des Lichts in elektrische Signale. Das Prinzip hat zwar in der Bildtelegrafie und Fernsehtechnik nur ein kurzes Gastspiel, in Belichtungsmessern für Fotografen bleibt Selen aber mehr als 50 Jahre präsent.

        Der Kinematograph von Auguste Lumière erlaubt im Jahr 1895 erstmals die Wiedergabe von Bewegtbildern. Im selben Jahr stellen die Brüder Emil und Max Skladanowsky im Berliner Wintergarten ihren Projektionsapparat für lebende Bilder, das „Bioscop“, vor.

        Ferdinand Braun erfindet 1897 die „trägheitslose Kathodenstrahl-Oszillographen-Röhre“, also die bis ins 21. Jahrhundert hinein prinzipiell unveränderte Fernseh-Bildröhre. Im gleichen Jahr überträgt der Italiener Guglielmo Marconi drahtlos telegrafische Nachrichten durch elektromagnetische Wellen über eine Distanz von fünf Kilometern.

        Dem dänischen Physiker Valdemar Poulsen gelingt 1898 mit seinem Telegraphon die weltweit erste magnetische Tonaufzeichnung und -wiedergabe. Als magnetisierbaren Träger verwendet er 1 mm starken Stahldraht. Motivation für seine Konstruktion war die Idee eines Anrufbeantworters, der etwa zur gleichen Zeit aber nicht von ihm, sondern vom französischen Ingenieur Kumberg eher erfolglos als Telephonograph vorgestellt wird. Im gleichen Jahr demonstriert Nikola Tesla die erste Funk-Fernsteuerung an einem Schiffsmodell.

        Der berühmte Hund „Nipper“ wird 1899 mit dem Slogan „His Master’s Voice“ das Markenzeichen für Grammophone und Schallplatten. Platten werden erstmals mit dem Verfahren Wachsmaster und Metallmatrize hergestellt, dem die Plattenindustrie bis zum Beginn des digitalen Zeitalters treu geblieben ist.

        1901–1911

        1902 patentiert Otto von Bronk sein „Verfahren und Vorrichtung zum Fernsichtbarmachen von Bildern und Gegenständen unter vorübergehender Auflösung der Bilder in parallelen Punktreihen“. Dieses Patent, ursprünglich wohl mehr für die Bildtelegraphie gedacht, sollte später für die Entwicklung des Farbfernsehens nach dem NTSC-Verfahren bedeutsam werden.

        Schallplatten erhalten im gleichen Jahr erstmals bedruckte Papieretiketten in der Mitte. Obwohl Edison ein Verfahren zur Vervielfältigung seiner Phonographenwalzen entwickelt, ist der Siegeszug der Schallplatte nicht mehr aufzuhalten.

        Der Berliner Albert Parker Hanson reicht 1902 in Deutschland, 1903 auch in England, sein Patent „Elektrische Kabel“ ein. Hinter dem unscheinbaren Titel steckt die Erfindung der Leiterplatte. Zur rationellen Fertigung immer wieder gleicher elektrischer Verbindungen, damals in Telefon-Vermittlungsstellen benötigt, sollen nicht mehr handverlötete Drähte eingesetzt werden. Stattdessen werden Leiterbahnen aus dünnem Messingblech maschinell ausgestanzt und ein- oder beidseitig auf paraffiniertes Papier geklebt. Erst 50 Jahre später wird diese Erfindung – mit verschiedenen Weiterentwicklungen – in der Unterhaltungselektronik angewendet.

        1903 liefert Guglielmo Marconi den Beweis, dass drahtlose telegrafische Kommunikation auch auf große Distanzen – z. B. über den Atlantik – möglich ist. Er verwendet dazu einen von Ferdinand Braun entwickelten Sender.

        1904 werden von der Firma Odeon (Berlin) auf der Leipziger Frühjahrsmesse erstmals doppelseitige Platten und solche mit einem Durchmesser von 30 cm angeboten, um die Spieldauer auf bis zu 11 Minuten (5,5 Minuten pro Seite) zu erhöhen. Der deutsche Physiker Arthur Korn entwickelt in gleichen Jahr das erste brauchbare Verfahren zur Bildtelegrafie.

        Der Engländer Sir John A. Fleming erfindet 1905 die erste Elektronenröhre, eine Gleichrichter-Röhre, auch Diode genannt.

        1906 patentiert Robert von Lieben sein „trägheitslos arbeitendes Kathodenstrahl-Relais“. Bis 1910 entwickelt er dieses zur ersten wirklichen Verstärkerröhre, einer Triode, weiter. Fast gleichzeitig erfindet auch der Amerikaner Lee de Forest die Triode.

        Max Dieckmann und Gustav Glage benutzen im gleichen Jahr eine Braunsche Röhre zur Wiedergabe von 20-zeiligen Schwarz-weiß-Bildern.

        Ebenfalls 1906 meldet der amerikanische General und Forscher H. H. C. Dunwoody seinen Carborundum-Stahl-Detektor für den Empfang von Funksendungen zum Patent an. Dabei handelt es sich um das erste Halbleiter-Bauelement in der Geschichte. G. W. Pickard schlägt zur gleichen Zeit einen Siliziumdetektor mit Spitzenkontakt zur HF-Gleichrichtung vor. Der Hüllkurvendetektor ist ein wichtiger Bestandteil jedes Rundfunkempfängers. Tausende von Amateuren basteln sich in den Folgejahren mit Bleiglanzkristall (Schwefel-Blei-Verbindung) und einigen einfachen Bauteilen ihre eigenen Radioempfänger. Da bei diesen einfachen Empfängern keine aktiven (verstärkenden) Bauteile eingesetzt werden, können nur starke Ortssender empfangen werden.

        1907 setzt Rosenthal in seinem Bildtelegraphen erstmals eine Fotozelle ein. Lee de Forest patentiert das Audion-Schaltungsprinzip für Rundfunkempfänger, das er seit 1909 auch kommerziell verwertet. Allerdings verliert er bereits 1913 einen Patentstreit um die Erfindung der Triode gegen Robert von Lieben.

        1911 entstehen erste Filmstudios in Hollywood und Potsdam-Babelsberg.

        1912–1923

        Trioden erhalten seit 1913 durch Hochvakuum im Glaskolben deutlich verbesserte Eigenschaften. im gleichen Jahr patentiert Alexander Meißner sein Verfahren „Rückkopplung zur Erzeugung von Schwingungen“, also seine Entwicklung eines Radiosenders mit einer Elektronenröhre.

        Ebenfalls 1913 reicht der Engländer Arthur Berry ein Patent über die Herstellung gedruckter Schaltungen durch Ätzen von Metall ein.

        Um 1915 führt Carl Benedicks in Schweden grundlegende Untersuchungen über die elektrischen Eigenschaften von Silizium und Germanium durch. Durch die aufblühende Röhrentechnik bleibt jedoch das Interesse an Halbleitern bis nach dem Zweiten Weltkrieg gering.

        Basierend auf früheren Erkenntnissen des Engländers Oliver Lodge entwickelt der Franzose Lucien Levy 1917 einen Radioempfänger mit Frequenzabstimmung durch einen Schwingkreis. In Deutschland experimentieren Hans Bredow und Alexander Meißner mit Röhrensendern und Rückkopplungsempfängern (Militärfunkstation Königs Wusterhausen).

        In Potsdam-Babelsberg wird ebenfalls 1917 die Universum Film AG (UFA) gegründet. Zwei Jahre später gründen Charlie Chaplin und andere in Hollywood die Filmproduktions- und Verleihgesellschaft „United Artists“.

        Am 2. November 1920 nimmt die erste regelmäßig arbeitende Rundfunkstation KDKA in Philadelphia (USA) den Dienst auf. Erstmals wird Elektronik eingesetzt, um einem breiten Publikum Information und Unterhaltung zu übermitteln. In Deutschland wird vom posteigenen Langwellensender Königs Wusterhausen erstmals ein Instrumentalkonzert im Rundfunk übertragen. Erst ab 1922 wird von dort regelmäßiger (und gebührenpflichtiger) Rundfunk, der „Wirtschaftsrundspruchdienst“, betrieben.

        1922 wird das Radio mobil: J. McWilliams Stone erfindet den ersten tragbaren Radioempfänger der Welt. George Frost baut das erste „Autoradio“ in seinen Ford Model T ein.

        1923 wird zu einem wichtigen Jahr für die Weiterentwicklung der Röhren- und Fernsehtechnik:

        Der 16-jährige Manfred von Ardenne (1907–1997) entwickelt zusammen mit Siegmund Loewe (1885–1962) die erste Mehrfachröhre, die weitere Bauteile enthält und so zum Vorläufer der Integrierten Schaltung wird. Loewe baut mit der Röhre seinen ersten Rundfunkempfänger „OE333“.

        Der ungarische Ingenieur Dénes von Mihály entwickelt ein Bildabtastsystem mit Zeilenablenkung, bei dem jeder Punkt eines Bildes zehnmal pro Sekunde von einer Selenzelle abgetastet wird.

        August Karolus (1893–1972) erfindet die Kerr-Zelle zur nahezu trägheitslosen Umwandlung von elektrischen Impulsen in Lichtsignale. Er erhält ein Patent für sein Verfahren zum Übertragen von Diapositiven, für das er einen Diapositiv-Geber mit Nipkow-Scheibe und einen aus Kohlebogenlampe, Kerrzelle und Nipkow-Scheibe bestehenden Bildschreiber verwendet.

        Vladimir Kosma Zworykin patentiert die erste Bildaufnahmeröhre, Ikonoskop genannt.

        Im gleichen Jahr gründet der deutsche Staatssekretär Hans Bredow („Vater des Rundfunks“) die erste Deutsche Rundfunkorganisation. Durch die Aufhebung des Rundfunkempfangsverbots und die Eröffnung des ersten Rundfunksenders für Privatpersonen beginnt die Entwicklung des Radios zum Massenmedium.

        1924–1959: Vom Radio zu Stereotechnik und Fernsehen

        1924

        Auf der Berliner Funkausstellung werden die ersten kommerziellen Röhren-Rundfunkempfänger vorgestellt.

        1925

        Die Brunswick Co., Dubuque (USA), liefert mit dem „Brunswick Panatrope“ den ersten elektrischen Plattenspieler mit „Schalldose“, Röhrenverstärker und Lautsprecher.

        In den amerikanischen Bell Laboratories erlangt ein Verfahren zur Aufnahme von Schallplatten mittels Mikrophon und Röhrenverstärker die Serienreife. Auch in Deutschland wird daran seit 1922 gearbeitet. 1925 erscheinen in beiden Ländern die ersten elektrisch aufgenommenen Platten.

        Auf der Leipziger Frühjahrsmesse wird die erste Kleinbildkamera „Leica“ der Öffentlichkeit vorgestellt.

        John Logie Baird gelingt die erste Fernsehvorführung eines lebenden Kopfes mit einer Auflösung von 30 senkrechten Zeilen unter Verwendung einer Nipkow-Scheibe.

        August Karolus demonstriert in Deutschland Fernsehen mit 48 Zeilen und zehn Bildwechseln pro Sekunde. Derweil arbeiten Max Dieckmann und Rudolf Hell an einer „Bildzerlegungsröhre für Fernsehen“, der ersten rein elektronischen Bildaufnahmeröhre.

        1926

        Edison entwickelt die erste „Langspielplatte“. Durch dichtere Rillen (16 Rillen auf 1 mm) und die Reduzierung der Drehzahl auf 80 min−1 (später 78 min−1) steigt die Spieldauer auf bis zu 2 mal 20 Minuten. Damit trägt er selbst zum Niedergang seines Phonographen-Geschäfts bei.

        Die Deutsche Reichsbahn bietet einen Funktelefondienst in fahrenden Zügen zwischen Berlin und Hamburg an – die Idee des Mobilfunks ist geboren.

        John Logie Baird entwickelt den ersten kommerziellen Fernsehempfänger der Welt. Erst ab 1930 wird er als „Televisor“ zum Preis von 20 englischen Pfund verkauft.

        1927

        Die ersten vollelektronischen Musikboxen („Juke Boxes“) kommen in den USA auf den Markt. In Deutschland verkauft die Deutsche Grammophon aufgrund eines Lizenzabkommens mit der Brunswick-Balke-Collander Company ihre ersten vollelektronischen Plattenspieler.

        Das erste industriell gefertigte Autoradio, der „Philco Transitone“ von der „Storage Battery Co.“ in Philadelphia (USA), kommt auf den Markt.

        Die erste Kurzwellen-Rundfunkübertragung nach Übersee wird von der Station PCJJ der Philips-Werke in Eindhoven in die niederländischen Kolonien ausgestrahlt.

        Der erste regelmäßigen Bildtelegrafie-Dienst wird zwischen Berlin und Wien eröffnet.

        Erste kommerzielle Tonfilme („The Jazz Singer“, USA) verwenden das „Nadeltonverfahren“, bei dem synchron zur Filmvorführung Langspielplatten über Lautsprecher wiedergegeben werden.

        Erste öffentliche Fernsehübertragungen in Großbritannien von John Logie Baird zwischen London und Glasgow und in den USA von Frederic Eugene Ives (1882–1953) zwischen Washington und New York basieren noch auf elektromechanischen Verfahren. Der amerikanische Erfinder Philo Taylor Farnsworth (1906–1971) zeigt in Los Angeles das erste vollelektronische Fernsehsystem der Welt.

        John Logie Baird entwickelt den ersten Bildplattenspieler. 30-zeilige Fernsehbilder werden auf Schellackplatten gespeichert. Mit 78 min−1 mechanisch abgetastet, können die Bilder auf seinem „Televisor“ wiedergegeben werden. Leider ist mit dieser Technik keine Tonwiedergabe möglich. Auch kann sie mit der schnellen Entwicklung hin zu höheren Auflösungen beim Fernsehen nicht Schritt halten. Daher dauert es noch über 40 Jahre, bis die ersten kommerziellen Bildplattenspieler auf den Markt kommen.

        1928

        Fritz Pfleumer lässt sich das erste Tonbandgerät patentieren. Darin ist der seit 1890 übliche Stahldraht durch einen mit Eisenpulver beschichteten Papierstreifen als Aufnahmemedium ersetzt. Er wird damit nach Poulsen (1898) zum zweiten entscheidenden Wegbereiter der magnetischen Ton-, Bild- und Datenspeicherung.

        Dénes von Mihály präsentiert in Berlin einem kleinen Kreis die erste verbürgte Fernsehübertragung in Deutschland, nachdem er mindestens seit 1923 auf diesem Gebiet gearbeitet hat. August Karolus und die Firma Telefunken stellen auf der „5. Großen Deutschen Funkausstellung Berlin 1928“ den Prototyp eines Fernsehempfängers vor, der mit einer Bildgröße von 8 cm × 10 cm und einer Auflösung von etwa 10.000 Bildpunkten eine deutlich bessere Bildqualität liefert als frühere Geräte.

        Derweil gibt es in New York (USA) schon die ersten regelmäßigen Fernseh-Versuchssendungen des Senders WGY, den die Firma General Electric Company (GE) betreibt. Auch unregelmäßige Fernsehnachrichten und Fernsehspiele strahlt dieser Sender von 1928 an aus. Ebenfalls in den USA wird der erste gewerblich hergestellte Fernsehempfänger von der Daven Corporation in Newark zum Preis von 75 Dollar angeboten. John Logie Baird überträgt erstmals Fernsehbilder international, und das gleich über den Atlantik von London nach New York. Er demonstriert auch die weltweit erste Farbfernsehübertragung in London.

        1929

        Edison zieht sich aus dem Phonogeschäft zurück – die Schallplatte hat den Zylinder endgültig verdrängt. Die Firma Columbia entwickelt den ersten tragbaren Plattenspieler, der sich an jedes Röhren-Radiogerät anschließen lässt. Es entstehen auch die ersten Radio/Plattenspieler-Kombinationsgeräte, Vorläufer der bis in die 1960er Jahre üblichen Musiktruhen.

        Der deutsche Physiker Curt Stille (1873–1957) führt bei der „Deutschen Kino-Gesellschaft“ ein Magnet-Tonsystem vor, bei dem als Tonträger perforiertes Stahlband verwendet wird. Zunächst hat das Magnettonverfahren keinen Erfolg. Erst viel später wird es für Amateurfilme wiederentdeckt, weil es eine einfache Möglichkeit zur Nachvertonung bietet. Vorher hat Stille schon ein „Daylygraph“ genanntes Magnettongerät mit Verstärker und Entzerrer und ein ausgereiftes Magnettondiktiergerät namens „Textophon“ entwickelt.

        Basierend auf Patenten, die er von Stille erworben hat, bringt der Deutsch-Engländer Ludwig Blattner mit dem „Blattnerphone“ das erste magnetische Tonaufzeichnungsgerät auf den Markt. Aufgezeichnet wird auf einem dünnen Stahlband.

        Der erste Tonfilm nach dem Lichttonverfahren wird uraufgeführt. Seit Anfang der 1920er Jahre haben verschiedene Leute an diesem Verfahren entwickelt, bei dem der Film eine optische Tonspur besitzt. Die Tonspur trägt Helligkeitsschwankungen und wird von einer Fotozelle abgetastet, die diese in elektrische Schwingungen verwandelt. Nach Verstärkung erfolgt die Wiedergabe über Lautsprecher. In den ersten Jahren des Tonfilms konkurriert dieses Lichttonverfahren mit dem Nadeltonverfahren, bevor sich das Lichttonverfahren durchsetzen kann. Dasselbe optoelektronische Verfahren ermöglicht auch erstmals die Nachbearbeitung von Musikaufnahmen vor der Herstellung von Schallplatten daraus.

        Der Regisseur Carl Froelich (1875–1953) dreht „Die Nacht gehört uns“, den ersten deutschen Tonfilm. 20th Century Fox präsentiert in New York auf einer 8 m × 4 m großen Leinwand den ersten Breitwand-Spielfilm.

        Der Rundfunksender Witzleben beginnt in Deutschland mit der regelmäßigen Ausstrahlung von Fernseh-Testsendungen, zunächst auf Langwelle mit 30 Zeilen (=1.200 Bildpunkte) bei 12,5 Bildwechseln pro Sekunde. Es erscheinen erste Bauanleitungen für Fernsehempfänger. John Logie Baird beginnt in Großbritannien im Auftrag der BBC mit regelmäßigen Fernsehversuchsübertragungen für die Öffentlichkeit. Frederic Eugene Ives überträgt experimentell ein Farbfernsehbild von New York nach Washington.

        1930

        Manfred von Ardenne erfindet und entwickelt den Flying Spot Scanner, die europaweit erste vollelektronische Bildaufnahmeröhre. Statt der mechanischen Nipkowscheibe kann nun beim Fernsehen auch auf der Sendeseite ein elektronisches Bauteil nach dem Prinzip der Braun’schen Röhre eingesetzt werden.

        In Großbritannien werden die erste Fernsehwerbung und das erste Fernsehinterview ausgestrahlt.

        1931

        Der britische Ingenieur und Erfinder Alan Dower Blumlein (1903–1942) erfindet „Binaural Sound“, heute als „Stereo“ bekannt. Er entwickelt die Stereo-Schallplatte und den ersten Dreiwege-Lautsprecher. Er dreht experimentelle Filme mit Stereoton. Danach wird er Leiter des Entwicklungsteams für das EMI-405-Zeilen-Fernsehsystem. Durch seinen frühen Tod im Zweiten Weltkrieg erlebt er den Erfolg seiner Erfindungen nicht mehr.

        Die Firma RCA Victor stellt der Öffentlichkeit die erste wirkliche Langspielplatte vor, die bei 35 cm Durchmesser und 33,33 min−1 eine ausreichende Spieldauer für ein ganzes Orchesterwerk bietet. Die neuen Plattenspieler sind aber zunächst so teuer, dass sie sich erst im zweiten Anlauf nach dem Zweiten Weltkrieg – dann mit Vinylplatten – breit durchsetzen.

        Der französische Physiker René Barthélemy führt in Paris erstmals öffentlich Fernsehen mit Ton vor. Auch die BBC startet in Großbritannien erste Tonversuche.

        Die öffentliche Weltpremiere des elektronischen Fernsehens – also ohne elektromechanische Komponenten wie der Nipkow-Scheibe – erfolgt auf der „8. Großen Deutschen Funkausstellung Berlin 1931“. Döberitz/Pommern wird der erste deutsche Standort für einen Ton-Fernseh-Sender.

        Manfred von Ardenne lässt sich das Prinzip einer Farbbildröhre patentieren: Schmale Streifen Leuchtstoffe in den drei Primärfarben sind eng nebeneinanderliegend angeordnet, so dass sie sich mit dem Elektronenstrahldurchlauf zu weißem Licht ergänzen. Eine getrennte Ansteuerung der drei Farben ist aber noch nicht vorgesehen.

        1932

        Die Firmen AEG und BASF beginnen sich für das Magnetbandverfahren von Fritz Pfleumer (1928) zu interessieren. Sie entwickeln neue Geräte und Bänder, bei denen Zelluloid statt Papier als Trägermaterial dient.

        In Großbritannien sendet die BBC erstmals Radioprogramme zeitversetzt statt live, die vorher mit dem Blattnerphone (1929) aufgenommen worden sind.

        Die Firma Radiotelefon und Apparatefabrik Ideal AG (später Blaupunkt) stellt ein Autoradio vor, das mittels Bowdenzügen von der Lenksäule aus fernbedient werden kann.

        1933

        Nach der nationalsozialistischen Machtergreifung in Deutschland wird der Rundfunk endgültig zum politischen Instrument. Systematische Zensur soll Opposition verhindern und die „arische Kultur“ verbreiten. Die Serienfertigung des „Volksempfängers VE 301“ läuft an.

        Edwin H. Armstrong weist nach, dass frequenzmodulierte (FM) Funkübertragungen weniger störempfindlich sind als amplitudenmodulierte (AM). Das FM-Verfahren bleibt aber lange Zeit zu aufwändig für eine breite Einführung in Rundfunkempfängern.

        In den USA eröffnet das erste Autokino.

        1934

        Erste kommerzielle Stereo-Aufnahmen finden noch wenig Anklang – die notwendigen Wiedergabegeräte sind noch zu teuer. Der Begriff „High Fidelity“ wird um diese Zeit geprägt.

        1935

        AEG und BASF stellen auf der Berliner Funkausstellung das Tonbandgerät „Magnetophon K1“ und die passenden Magnetbänder vor. Bei einem Brand in der Ausstellungshalle werden alle vier ausgestellten Geräte vernichtet.

        In Deutschland beginnt der weltweit erste regelmäßige Fernseh-Programmbetrieb für etwa 250 teils öffentliche Empfangsstellen in Berlin und Umgebung. Die Massenproduktion von Fernsehempfängern ist – wohl auch aufgrund des hohen Preises von 2500 Reichsmark – noch nicht angelaufen.

        Gleichzeitig beginnt die Forschungsanstalt der Deutschen Reichspost (RPF) mit Entwicklungsarbeiten für ein Farbfernsehverfahren, die aber später aufgrund des Zweiten Weltkriegs wieder eingestellt werden.

        1936

        In Deutschland finden Live-Rundfunkübertragungen von den Olympischen Spielen in Berlin statt. Das passende Empfangsgerät dafür ist der ebenfalls 1936 eingeführte batteriebetriebene tragbare Rundfunkempfänger „Olympiakoffer“.

        Die erste fahrbare Fernsehkamera (180 Zeilen, vollelektronisch) wird für Fernseh-Live-Übertragungen von den Olympischen Spielen eingesetzt. Von Berliner Fernsehstuben aus können Bildtelefonie-Verbindungen nach Leipzig vermittelt werden, später kommen Verbindungen von Berlin nach Nürnberg und München hinzu. Auch in Großbritannien werden erste regelmäßige Fernsehsendungen – jetzt nach dem vollelektronischen EMI-System, das das teilmechanische Baird-System bald verdrängt – ausgestrahlt.

        Der Franzose Raymond Valtat meldet ein Patent an, welches das Prinzip einer mit Dualzahlen arbeitenden Rechenmaschine beschreibt. Gleichzeitig beginnt in Deutschland Konrad Zuse mit der Entwicklung seiner elektromechanischen dualen Rechenmaschine, die 1937 fertig wird.

        1937

        Siemens bietet die ersten Saphir-Abtastnadeln für Schallplatten an.

        Das Zeilensprungverfahren wird im Fernsehen eingeführt, um das Bildflimmern zu reduzieren. Der Sender Witzleben strahlt jetzt Fernsehen nach der neuen Norm mit 441 Zeilen und 25 Bildwechseln, d. h. 50 Halbbildern von je 220 Halbzeilen, aus. Bis ins HDTV-Zeitalter hinein bleibt das Zeilensprung- oder Interlace-Verfahren in Gebrauch. Erste Filmgeber ermöglichen es, das Fernsehprogramm nicht live zu senden, sondern auf Aufzeichnungen zurückzugreifen.

        1938

        Das verbesserte AEG-Tonbandgerät „Magnetophon K4“ wird erstmals in Rundfunkstudios eingesetzt. Die Bandgeschwindigkeit beträgt 77 cm/s, was bei 1000 m Bandlänge eine Spieldauer von 22 Minuten ergibt.

        Werner Flechsig erfindet mit der Schattenmaske ein Verfahren zur getrennten Ansteuerung der drei Grundfarben in einer Farbbildröhre.

        1939

        Auf der „16. Großen Deutschen Rundfunk- und Fernseh-Rundfunk-Ausstellung Berlin 1939“ wird der „Deutsche Einheits-Fernseh-Empfänger E 1“ vorgestellt und die Freigabe des kostenlosen privaten Fernsehens angekündigt. Aufgrund der angespannten politischen und wirtschaftlichen Lage am Vorabend des Zweiten Weltkriegs werden aber statt geplanter 10.000 nur etwa 50 Geräte verkauft.

        In den USA finden erste regelmäßige Fernsehausstrahlungen statt.

        1940

        Die Weiterentwicklung der Fernsehtechnik zu Kriegszwecken steigert die Auflösung bis hin zu 1029 Zeilen bei 25 Bildern pro Sekunde. Das zivile Fernsehen erreicht erst gegen Ende des Jahrhunderts mit HDTV eine solche Auflösung.

        Das Problem des Bandrauschens bei Tonbandgeräten wird durch die Erfindung der Hochfrequenz-Vormagnetisierung von Walter Weber und Hans-Joachim von Braunmühl dramatisch reduziert.

        1942

        Der erste vollelektronische Computer wird von John Vincent Atanasoff fertiggestellt, gerät aber schnell wieder in Vergessenheit. Erst vier Jahre später wird ENIAC fertig – der Anfang vom Ende der Elektromechanik in Computern und Rechenmaschinen.

        1945–1947

        Amerikanische Soldaten erbeuten in Deutschland einige Tonbandgeräte. Dies sowie die Nichtigkeit deutscher Patente führt zur Entwicklung erster Tonbandgeräte in den USA. Das erste Heimgerät „Soundmirror“ von der Brush Development Co. kommt dort auf den Markt.

        1948

        Der amerikanische Physiker und Industrielle Edwin Herbert Land (1909–1991) bringt die erste Sofortbildkamera „Polaroid-Land-Kamera, Model 95“ auf den Markt.

        Drei amerikanische Ingenieure der Bell Laboratories (John Bardeen, Walter Brattain und William B. Shockley) erfinden den Transistor. Nahezu zeitgleich entwickeln auch Herbert Mataré und Heinrich Welker in Frankreich ihr „Transitron“ zur Serienreife[2]. Mit dem Vorteil einer gegenüber Elektronenröhren viel geringeren Baugröße und Leistungsaufnahme ermöglicht der Transistor 1952 (Intermetall) und 1953 (Texas Instruments) die ersten Prototypen von Transistorradios. Danach tritt er seinen allgemeinen Siegeszug in alle Bereiche der Elektronik an.

        Der ungarisch-amerikanische Physiker Peter Carl Goldmark (1906–1977) erfindet die Vinyl-Schallplatte (erste Veröffentlichung 1952), die viel weniger rauscht als ihre Schellack-Vorgänger. Dank Mikrorille (100 Rillen pro cm) lässt sich damit eine Spieldauer von 23 Minuten pro Seite realisieren. Die Langspielplatte ist geboren. Damit ist man der Einlösung des Anspruchs „High Fidelity“ und dem Ende der Schellack-Ära ein Stück näher. Die Radio Corporation of America (RCA) führt das Single-Format mit 45 min−1 ein, das mit billigen Abspielgeräten den Markt erobern soll. Die erste Veröffentlichung in Deutschland in diesem Format erscheint 1953.

        Der britische Physiker Dennis Gábor (1900–1979) erfindet die Holographie. Dabei handelt es sich um ein Verfahren der Bildaufzeichnung und -wiedergabe mit kohärentem Licht. Im Unterschied zur konventionellen Fotografie wird damit die Speicherung und Reproduktion von dreidimensionalen Bildern möglich. Erst 1971, als das Verfahren praktische Bedeutung erlangt hat, erhält er dafür den Nobelpreis für Physik.

        1949

        In Deutschland nehmen die ersten Ultrakurzwellen- (UKW-) Sender den regulären Sendebetrieb auf.

        Experimentell seit 1943, serienreif seit 1949 gibt es für den professionellen Einsatz Stereo-Tonbandgeräte und die dazu passenden Bänder. Auch portable Geräte für Reporter, anfangs mit Antrieb durch Federwerk, gibt es seit 1949.

        1950

        In den USA werden die ersten fertig bespielten Tonbänder vermarktet.

        Ebenfalls in den USA bringt die Firma Zenith den ersten Fernseher mit Kabelfernbedienung zur Kanalumschaltung auf den Markt.

        1951

        Die CBS (Columbia Broadcasting System) strahlt in New York das erste Farbfernsehprogramm der Welt aus, allerdings nach einer Norm, die an die Auflösung des Schwarzweiß-Fernsehens nicht heranreichte und dazu inkompatibel war.

        Mit dem „Magnetophon KL15“ der Firma AEG erscheint das erste Heimtonbandgerät auf dem deutschen Markt.

        RCA Electronic Music stellt den ersten Synthesizer zur Erzeugung künstlicher elektronischer Klänge vor.

        1952

        Wiedereinführung regelmäßiger Fernsehausstrahlungen in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg.

        20th Century Fox entwickelt mit „Cinemascope“ das erfolgreichste Breitbild-Verfahren, um mit Breitwand-Kinofilmen besser gegen das Fernsehen konkurrieren zu können. Erst rund 50 Jahre später zieht das Fernsehen mit dem 16:9-Bildformat nach.

        1953

        Das National Television Systems Committee (Abk.: NTSC) normiert in den USA das nach ihr benannte schwarz-weiß-kompatible NTSC-Farbfernseh-Verfahren. Ein Jahr später wird dieses Verfahren in den USA eingeführt.

        Das Autoradio-Spitzenmodell „Mexico“ der Firma Becker hat erstmals einen UKW-Bereich (in Mono) und einen automatischen Sendersuchlauf.

        1954

        RCA entwickelt das erste Gerät zur Aufzeichnung von Videosignalen auf Magnetbändern. Pro Stunde werden etwa 22 km Magnetband gebraucht. Bis 1956 gelingt es der Firma Ampex, durch die Verwendung von mehreren Spuren die Bandgeschwindigkeit auf praktikablere 38,1 cm/s zu senken.

        Die Europäische Rundfunk-Union gründet „Eurovision“.

        Erste regelmäßige Fernsehausstrahlungen in Japan.

        1955

        Der erste Elektronenrechner der zweiten Generation „TRADIC“ (Transistorized Digital Computer) arbeitet mit Transistoren und ist dadurch viel kleiner und leistungsfähiger als sein röhrenbestückten Vorgänger der ersten Generation.

        Der Brite Narinder S. Kapany untersucht die Ausbreitung von Licht in feinen Glasfasern (Lichtleitern). Später wird das zur Grundlage leistungsfähiger Telekommunikationsnetze und schneller Internet-Verbindungen.

        Die erste drahtlose Fernbedienung für einen Fernseher der US-Firma Zenith besteht aus einer besseren Taschenlampe, mit der man in eine der vier Geräteecken leuchtet, um das Gerät ein- oder auszuschalten, den Kanal zu wechseln oder den Ton stummzuschalten.

        1956

        Die Firma Metz setzt in ihrem Radiogerät Typ 409/3D erstmals in der Serienfertigung eine Leiterplatte ein. Vorausgegangen sind seit den 1930er Jahren zahlreiche Detailverbesserungen in der Fertigungstechnik.

        Die Firma Braun, schon vorher durch Radiogeräte in modernem Design aufgefallen, bringt die „Phono-Radio Combination SK 4“ — im Volksmund bald auch „Schneewittchensarg“ genannt — auf den Markt. Obwohl noch in Mono, begründet dieses Design die neue Gerätegattung der Kompakt-Stereoanlage, die 15 Jahre später die voluminösen Musiktruhen vollständig verdrängt haben wird.

        Die Firma Ampex stellt mit dem „VR 1000“ den ersten Videorecorder vor. Noch im gleichen Jahr strahlt die CBS mit einem solchen Gerät erstmals eine Magnetaufzeichnung (MAZ) aus. Obwohl andere Sendungen schon seit 1954 in Farbe produziert werden, muss diese Sendung mit schwarz-weiß auskommen: Der Videorecorder kann noch keine Farbe aufzeichnen.

        1957

        Der Franzose Henri de France (1911–1986) entwickelt die erste Generation des Farbfernsehsystems SECAM (Système électronique couleur avec mémoire), das einige Probleme des NTSC-Verfahrens vermeidet. Die Schwächen des SECAM-Systems werden in späteren Modifikationen des Standards größtenteils behoben.

        1958

        Durch die Zusammenlegung der Patente Edisons und Berliners wird das Blumlein-Aufzeichnungsverfahren für Stereo-Schallplatten kommerziell verwertbar. Die Firma Mercury Records bringt die erste Stereo-Schallplatte auf den Markt.

        Die Firma Ampex erweitert den Videorecorder mit dem Modell „VR 1000 B“ um die Farbfähigkeit.

        1960–2001: Von Fernsehen und HiFi zu Multimedia

        1960

        Sony stellt den ersten „volltransistorisierten“ Fernsehempfänger vor, bei dem alle Elektronenröhren außer der Bildröhre durch Halbleiter (Transistoren und Dioden) ersetzt sind.

        Mit der Kuba-Fernseh-Stereo-Konzerttruhe „Komet Super-Luxus-Automatic 1223SL“[3] kommt zum Preis von 2748 DM eine Fernseh- und Musiktruhe im extravaganten 60er-Jahre-Design auf den Markt. Nur Plattenspieler und Verstärker sind Stereo, Radio- und Fernsehempfänger noch Mono. Ein Tonbandgerät kann in einem separaten Fach untergebracht werden.

        1961

        Der amerikanische Physiker Theodore Harold Maiman (1927–2007) entwickelt die erste experimentelle Laser-Lichtquelle (Rubin-Laser), die einzelne Lichtblitze abgibt. Kurz darauf nehmen die Physiker Ali Javan (1926–2016), William R. Bennett (1930–2008) und Donald R. Herriott den ersten Gaslaser mit kontinuierlicher Lichtabgabe in Betrieb. Die Tür zu neuen Anwendungen von der Holographie (1962) über die Datenübertragung mit Lichtleitern (1976) und zu optischen Datenträgern (CD, 1979) ist aufgestoßen.

        Die amerikanischen Firmen Texas Instruments und Fairchild Semiconductor stellen erstmals integrierte Schaltkreise industriell her. Mehrere Transistoren, Dioden und Widerstände werden bei dieser Technik auf demselben Siliziumkristall zusammengefasst.

        Die erste Stereo-Rundfunksendung wird in den USA ausgestrahlt. (Ab 1963 wird dasselbe zu Monogeräten kompatible Verfahren in Deutschland übernommen.)

        1962

        Zum ersten Mal wird eine Fernsehsendung über einen Nachrichtensatelliten („Telstar I“) übertragen. Drei Jahre später stellt „Early Bird“ (später umbenannt in „INTELSAT I“) als erster kommerzieller geostationärer Nachrichtensatellit die erste kabellose ständige Verbindung zwischen Europa und den USA her. In den Folgejahren werden von Jahr zu Jahr mehr kommerzielle Satelliten in geostationäre Umlaufbahnen gebracht.

        1963

        Anfang Januar stellt der Telefunken-Mitarbeiter Walter Bruch (1908–1990) ein unter seiner Leitung entwickeltes Farbfernsehsystem vor, das später unter dem Namen PAL (Phase Alternation Line – Phasenänderung pro Zeile) bekannt wird. Im Wesentlichen baute es auf dem US-amerikanischen System NTSC (1953) auf, enthielt aber auch Komponenten (Verzögerungsleitung) des 1957 vorgestellten französischen SECAM-Verfahrens. In der Farbtreue bei schwierigen Empfangsbedingungen ist es vor allem NTSC deutlich überlegen, aber zu beiden inkompatibel.

        In Mainz nimmt am 1. Mai 1961 das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) seinen Sendebetrieb auf, nachdem es bis dahin in Westdeutschland nur ein Fernsehprogramm gegeben hat. Für ältere Geräte (ca. vor 1960/61 gebaut) wird zum Empfang ein UHF-Konverter benötigt, den man auch als die erste Set-Top-Box bezeichnen könnte.

        In der BRD wurde auf der 25. Großen Deutschen Funk-Ausstellung in Berlin am 30. August 1963 die FM-Stereofonie eingeführt. Gleichzeitig bringt die Firma Philips mit dem Cassetten-Recorder EL 3300 das Compact-Audio-Cassetten-System (Kompaktkassette) auf den Markt. Das System kann mit Tonbandgeräten qualitativ nicht mithalten. Es setzt sich aber in den folgenden Jahrzehnten dank Qualitätsverbesserungen, einfacher Handhabung, kompakten Geräten und der kostenlosen Lizenzierung weltweit durch. Erste vorbespielte Musikkassetten erscheinen 1965.

        Die Firma Ampex bringt den ersten volltransistorisierten Videorekorder „VR 110“ für professionelle Anwendung auf den Markt.

        Das Polaroid-Verfahren, seit 1947 auf dem Markt, wird in einer Version für Farbbilder eingeführt.

        1965

        Die Digital Equipment Corporation (DEC, Maynard, USA), bringt mit ihrem „Programmed Data Processor 8 (PDP-8)“ den ersten massenproduzierten Kleincomputer auf den Markt.

        1966

        Erst in einer späten Phase des deutschen PAL-Farbfernseh-Versuchsbetriebs werden von der amerikanischen Firma RCA die ersten PAL-farbfähigen Videorekorder für professionelle Anwendung („MAZ-Anlagen“) geliefert.

        In der Norm DIN 45500 werden Messverfahren und Mindeststandards für den Begriff „High Fidelity“ (Abk. HiFi) festgelegt. In der Folge schmücken sich vor allem Mittelklasse-Anlagen mit dem entsprechenden Logo, um sich von billigeren Anlagen zu differenzieren. Die besten Geräte — um diese Zeit wird auch der Begriff „High End“ geprägt — sind schon damals weit besser.

        1967

        Die Kompaktkassette wird endgültig zur Wendekassette mit vier Spuren (2 × Stereo) genormt und beginnt, den Tonbandgeräten ernsthaft Konkurrenz zu machen, wenn auch zunächst nur in Bereichen, in denen die Tonqualität nicht so wichtig ist.

        In Deutschland wird nach längerem Probebetrieb das Farbfernsehen nach dem PAL-System (1963) offiziell eingeführt. Andere westeuropäische Länder mit Ausnahme Frankreichs (SECAM, 1957) übernehmen das System später.

        1968

        Die Technik integrierter Schaltkreise hält Einzug in die vierte Computergeneration, nachdem die dritte Generation (seit 1962) miniaturisierte Transistoren und Hybridschaltkreise enthalten hatte.

        1969

        Dem Amerikaner Marcian Edward Hoff (* 1937) gelingt bei der Firma Intel erstmals die Integration aller Komponenten einer Computer-Zentraleinheit (CPU) auf einem Chip. Er schuf damit den ersten sogenannten Mikroprozessor. Zwei Jahre später vermarktet Intel erstmals einen 4-Bit-Mikroprozessor, den Intel 4004.

        Der holländische Physiker Klaas Compaan experimentiert mit Glas-Bildplatten, die zunächst ganze Bilder, dann ein serialisiertes Videosignal enthalten.

        Sony führt den ersten Videorekorder ein, bei dem das Magnetband nicht mehr „lose“ auf einer Spule, sondern in einer Kassette untergebracht ist.

        1970

        Ein britisch-deutsches Firmenkonsortium (AEG-Telefunken/Teldec/Decca) führt den ersten Bildplattenspieler nach dem „TED“-System ein. Die Schwarzweißgeräte tasteten eine dünne auf einem Luftkissen schwebende Kunststofffolie mechanisch ab. Die Folie hatte 12-mal so viele Rillen und rotierte 45-mal so schnell wie eine Langspielplatte. Mangelnde Spieldauer und Praktikabilität sowie die fehlende Möglichkeit zum Aufnehmen bescherten dem System eine nur kurze Lebensdauer.

        Sony verbessert das Kontrastverhältnis von Farbbildröhren beträchtlich durch die Einführung der „Trinitron“-Technik. Statt einer
        Lochmaske haben diese Röhren eine Maske aus vielen hauchdünnen Stahldrähten. Die Elektronenkanonen sind nicht mehr im Dreieck, sondern
        in einer Reihe angeordnet. Durch die neue Geometrie trifft ein größerer Teil der von ihnen ausgesendeten Elektronen auf
        Leuchtphosphor, womit die Bildhelligkeit steigt und ein dunkler getöntes Bildröhrenglas möglich wird.

        1971

        Philips und Grundig stellen auf der Funkausstellung in Berlin die ersten Videokassettenrekorder nach dem „VCR-System“ vor. Obwohl für den Heimgebrauch noch zu kostspielig, legt das System den technischen Grundstein für spätere Heimvideorekorder: Schrägspuraufzeichnung des Bildsignals und Längsspuraufzeichnung für das Tonsignal auf einem Halbzollband. Lediglich die Details und das Kassettenformat ändern sich. VCR setzt eine Kassette mit übereinanderliegenden Bandspulen ein, was eine schräge Bandführung durch das Gerät ergibt. Die Kopftrommel, welche die Video-Schrägspuren liest und schreibt, kann daher gerade im Gerät angeordnet sein, was eine mechanisch einfache Konstruktion ergibt.

        Die ersten Fernsehgeräte mit drahtlosen Ultraschall-Fernbedienungen werden angeboten, sind aber aufgrund des Funktionsprinzips für Hundebesitzer weniger geeignet.

        Philips verbessert den Rauschabstand von Audio-Aufnahmen auf Kompaktkassetten durch den „Dynamic Noise Limiter (DNL)“. Zu existierenden Aufnahmen ist das System kompatibel, da es nur auf der Wiedergabeseite eingreift.

        Der amerikanische Ingenieur Nolan Bushnell aus Kalifornien baut das weltweit erste kommerzielle Videospiel. Ab 1976 liefert die von ihm gegründete Firma Atari auch an Fernseher anschließbare Videospiele für zuhause, ab den 80er Jahren auch Heimcomputer.

        In der Schweiz wird von den Firmen Hoffmann-La Roche und BBC die erste Flüssigkristallanzeige (LCD) hergestellt. Der Vorteil gegenüber den üblichen Nixie-Röhren- oder LED-Anzeigen ist der viel geringere Stromverbrauch.

        1972

        Die Olympischen Spiele in München werden erstmals live und in Farbe in die ganze Welt übertragen, nachdem 1968 die Olympiade in Mexiko nur in die USA in Farbe übertragen worden ist.

        Grundig führt Deutschlands erste volltransistorisierte Farbfernseher ein.

        Die Deutsche Bundespost beginnt mit dem Bau von Kabel-Versuchsnetzen für Abschattungsgebiete in Hamburg und Nürnberg.

        IBM stellt in den USA die erste Computer-Festplatte vor. 2 Megabytes fasst das 14-Zoll-Monstrum.

        1973

        Die Dolby Laboratories (USA) führen ihr erstes serienreifes Produkt zur Rauschminderung ein: Dolby B. Es muss auf der Aufnahme- und Wiedergabeseite eingesetzt werden und macht die Kompaktkassette erstmals HiFi-tauglich. In den Folgejahren etablieren sich bei Stereoanlagen sowohl Kassettendecks als auch Stereo-Kompaktanlagen, die außer dem Kassettenlaufwerk auch einen Plattenspieler, Radioempfänger und Verstärker enthalten.

        1975

        Sony führt den ersten Videokassettenrekorder für den Heimgebrauch ein. Der Standard nennt sich Betamax. Im Gegensatz zu VCR (1971) liegen die Bandwickel jetzt nebeneinander in der Kassette. Das Band wird gerade durchs Gerät geführt, und die Kopftrommel ist schräg angeordnet.

        Der japanische Fernsehsender NHK stellt erstmals hochauflösendes Fernsehen (High Definition TV, HDTV) vor. Das Bildformat ist nicht mehr 4:3, sondern erstmals 16:9. Es werden 1125 Zeilen bei 60 Hertz Halbbildfrequenz wiedergegeben. Das Signal wird zunächst allerdings – wie bei den ersten Gehversuchen des Fernsehens in den 20er Jahren – kabelgebunden übertragen.

        Das österreichische Unternehmen Ruwido präsentiert die weltweit erste Infrarot-Fernbedienung. In den Folgejahren hält die Infrarot-Technik bei immer mehr Fernseher-Fernbedienungen Einzug, später ersetzt sie auch die Kabelfernbedienungen bei Videorecordern und Stereoanlagen.

        1976

        Die Bell Laboratories demonstrieren erstmals ein praxistaugliches Glasfaserkabel. Ein Jahr später wird die erste öffentliche Glasfaser-Telefonleitung in Betrieb genommen.

        Ein Werbefilm für den Queen-Song „Bohemian Rhapsody“ wird gedreht und gilt als das erste Musikvideo. In der Folge werden Musikvideos zum festen Bestandteil der Rock- und Popmusikszene.

        1977

        JVC (Victor Company of Japan Ltd.) tritt mit seinem VHS (Video Home System) in Konkurrenz zu Betamax. VHS unterscheidet sich nur in Details und im Cassettenformat von Betamax (1975). Erst im Lauf der nächsten 10 Jahre wird endgültig klar, dass VHS das erfolgreichste analoge Video-System am Markt ist.

        Das kalifornische Startup Apple Computer vermarktet seinen ersten Mikrocomputer „Apple II“. Im Jahr darauf folgt Commodore mit seinem „Personal Electronic Transactor (PET 2001)“.

        1978

        Telefunken bringt mit HighCom ein verbessertes, aber zu Dolby B inkompatibles Verfahren zur Rauschunterdrückung bei Kassettendecks auf den Markt. Breit durchsetzen kann sich das System wegen Telefunkens restriktiver Lizenzierungspolitik nicht. Stattdessen verbreitet sich — das etwa gleichzeitig von den Dolby Laboratories eingeführte Dolby C rasch, weil die damit ausgerüsteten Geräte weiterhin Dolby-B-kompatibel bleiben.

        Sony führt mit „U-Matic“ das erste Videokassettensystem für semiprofessionelle Anwendung ein. Das System wird später qualitativ weiterentwickelt zu „U-Matic HighBand“.

        1979

        Sony bringt den ersten ultrakompakten tragbaren und batteriebetriebenen Kassettenspieler unter der Bezeichnung „Walkman“ auf den Markt.

        Philips stellt die digitale Compact Disc (CD) als Tonträger der Zukunft vor.

        1980

        Basierend auf einem in den 70er Jahren vorwiegend in Großbritannien entwickelten Verfahren wird in Deutschland Videotext eingeführt.

        Grundig und Philips führen das System Video 2000 ein. Obwohl technisch den Systemen Beta (1975) und VHS (1977) überlegen, kommt dieses System zu spät und mit einer zu restriktiven Lizenzierungspolitik. Es verschwindet schon bald wieder vom Markt; portable Varianten werden nie angeboten.

        Sony präsentiert den ersten Prototyp eines Video-Camcorders. Zwei Jahre später legt Sony zusammen mit Hitachi, JVC, Matsushita und Philips den 8-mm-Video-Standard für Camcorder fest.

        Hitachi präsentiert die weltweit erste Kamera ohne Aufnahmeröhre. Stattdessen wird ein CCD-Sensor, also ein Halbleiter-Bildsensor, eingesetzt.

        Die Deutsche Bundesbahn beginnt mit der Einführung von Münzfernsprechern in den Zügen.

        Mit dem Sinclair ZX81 kommt der erste Heimcomputer für weniger als 500 DM auf den Markt. Als Bildschirm wird – wie in den ersten 10 Jahren des Home-Computings allgemein üblich – ein Fernseher vorausgesetzt.

        Die ersten „tragbaren“, aber nicht vom Stromnetz unabhängigen Computer haben das Format eines großen Aktenkoffers.

        1981

        Im Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF) wird der Stereoton eingeführt. Das erste Programm zieht wenig später nach. Wahlweise können die beiden Tonkanäle auch für zweisprachige Mono-Sendungen – z. B. ausländische Spielfilme – genutzt werden.

        Commodore führt zusätzlich zur seit 1978 existierenden Produktlinie professioneller Computer den „Volkscomputer“ VC20 ein. Im Gegensatz zum Sinclair ZX81 bringt der VC20 farbige Bilder auf den Fernseher. Ein Jahr später folgt der deutlich leistungsfähigere, aber auch teurere C64 mit damals für einen Homecomputer sensationellen 64 kB Arbeitsspeicher. Beide basieren auf 8-Bit-Prozessoren der 65xx-Reihe.

        1982

        Am Fraunhofer-Institut beginnt die Entwicklung eines Verfahrens zur verlustbehafteten Datenkompression von digitalen Tonaufzeichnungen, das ab Mitte der 90er Jahre unter der Bezeichnung mp3 (genauer: MPEG-2 Layer 3 Audio) breit Anwendung findet.

        1983

        Die CD kommt auf den europäischen Markt. Die gesamte Unterhaltungselektronik-Industrie steht hinter dem neuen Standard, so dass er sich trotz hoher Preise zügig durchsetzt. Käufer schätzen die CD wegen ihrer gegenüber der Vinylplatte überlegenen Tonqualität und einfacheren Handhabung.

        Obwohl das 8-mm-Video-Format schon definiert ist, benutzt Sony’s erster Serien-Camcorder „Betamovie“ das Beta-Vollformat. Fast gleichzeitig führt JVC den ersten VHS-C-Camcorder ein, der auf der zu VHS kompatiblen VHS-Compact-Cassette basiert und damit eine kleinere Bauform bei reduzierter Aufnahme- und Spielzeit erlaubt.

        1984

        IBM führt den IBM PC ein und prägt damit den Begriff „Personal Computer“. Anders als sonst bei IBM üblich stecken in dem Gerät keine eigenen Schlüsseltechnologien, sondern der Prozessor Intel 8086 und das Betriebssystem MS-DOS von Microsoft. Beides können auch andere Hersteller kaufen, daher erscheinen schon bald die ersten „IBM-kompatiblen“ PCs. IBM wird in der Folge fast aus dem Markt gedrängt und kann sich längerfristig nur bei hochwertigen Laptops behaupten.

        Apple führt kurz nach dem IBM PC den „Macintosh 128k“ ein, den ersten „Personal Computer“ mit grafischer Benutzeroberfläche. Im Gegensatz zum IBM-PC basiert dieses Gerät auf dem Prozessor Motorola 68000 und einem Apple-eigenen Betriebssystem. Anders als Microsoft verkauft Apple sein Betriebssystem nur zusammen mit den eigenen, relativ teuren Computern. Deshalb bleibt der Marktanteil gegenüber den „kompatiblen“ PCs zunächst klein.

        1985

        Sony führt den ersten portable CD-Payer „Discman“ und den ersten Camcorder mit dem neuen Cassettenformat Video-8 ein.

        Die digitale Speicherung großer Datenmengen macht die CD auch für Computeranwender interessant. Philips und Sony tragen dem mit der Einführung der CD-ROM Rechnung. Im Lauf der Zeit kommen weitere Formate wie CD-I und CD-V hinzu, die aber nicht dieselbe Bedeutung erlangen.

        In Ludwigshafen beginnt die Erprobung des Breitband-Kabelnetzes für die Verteilung von Rundfunk- und Fernsehprogrammen. Die Société Européenne des Satellites (SES S.A.) wird mit dem Ziel gegründet, einen Kommunikationssatelliten mit dem Namen ASTRA für den Fernseh-Direktempfang mit kleinen Parabolantennen zu kommerzialisieren.

        Mit den konkurrierenden Modellen Atari ST und Commodore Amiga halten grafisch Benutzeroberflächen und leistungsfähige 16-Bit-Prozessoren (Motorola 68000) Einzug in den Bereich der gehobenen Heimcomputer. Der Atari ST kann wahlweise an einen Fernseher oder an einen kleinen und preiswerten, aber dennoch flimmerfreien 70-Hz-Schwarzweiß-Monitor angeschlossen werden.

        1986

        In Europa wird ein eigener, zum japanischen Standard (1975) nicht kompatibler HDTV-Standard mit digitaler Tonübertragung und analoger Bildübertragung (Bildformat 16:9, 1250 Zeilen, Bildfrequenz 50 Hz) entwickelt. Als Zwischenschritt soll der Standard D2-MAC die Bildqualität mit den althergebrachten 625 Zeilen deutlich verbessern und das Seitenverhältnis auf 16:9 bringen. Fast ein Jahrzehnt lang dümpeln diese Pläne vor sich hin, bevor sie angesichts der technischen Möglichkeit eines volldigitalen Fernsehens Mitte der 90er Jahre wieder in der Versenkung verschwinden, ohne je Marktreife erlangt zu haben.

        1987

        Ein neuer Standard für die digitale Tonaufzeichnung auf Magnetband-Cassetten kommt auf den Markt: „DAT (Digital Audio Tape)“. Aus der Videotechnik wird die Schrägspuraufzeichnung übernommen, die es erlaubt, ein digitalisiertes Audiosignal ohne Kompression aufzuzeichnen. Der Standard kann sich aber aufgrund hoher Gerätepreise nicht breit gegen die etablierte Compactcassette durchsetzen. Erfolg hat das System zeitweise als Datenspeicher in der Computertechnik („Digital Data Storage“, „DDS“) mit großen und preiswerten Speicherkapazitäten von zunächst 1,3 GB (DDS1), in späteren Versionen bis über 36 GB (DDS5).

        JVC führt als rückwärtskompatible Verbesserung des VHS-Systems S-VHS ein. Sony zieht mit ED-Beta (Extended Definition Beta) nach, kann damit aber den niedrigen (und sinkenden) Marktanteil des Beta-Systems nicht mehr merklich erhöhen. Erstmals können Videoamateure ihre Videos nachbearbeiten (was zumindest einmaliges Kopieren notwendig macht), ohne dass die Bildqualität zu sehr leidet.

        1988

        Das Hi8-System bringt den Video-8-Standard qualitativ auf das Niveau von S-VHS-C.

        Erstmals werden LCD-Farbvideomonitore gezeigt, wenn auch in kleinen Formaten.

        1989

        Nachdem seit 1982 Prototypen von digitalen Radioempfängern gezeigt worden waren, wird auf der Funkausstellung in Berlin der digitale Hörfunk über Satellit („DSR“) offiziell gestartet. Es wird nach gut 10 Jahren mit nur mäßigem Erfolg wieder eingestellt, u. a. weil es nicht für mobilen Empfang, z. B. im fahrenden Auto, brauchbar ist. Seit Mitte der 80er Jahre wird parallel an alternativen Standards für den digitalen Radioempfang gearbeitet, so z. B. an Digital Audio Broadcast (DAB), die dieses Problem lösen sollen.

        Der erste ASTRA-Fernsehsatellit für Direktempfang geht in Betrieb. Durch das vorherige Scheitern von TV-Sat1 gelingt der Markteinstieg schnell; die zunächst 16 analogen Fernsehkanäle sind schon bald zu wenig und werden durch weitere Satelliten auf gleicher Orbitposition erweitert.

        Sony produziert den ersten Mini-Camcorder „CCD-TR55E“ mit CCD-Bildsensor und hochintegrierter Signalverarbeitung.

        1990

        Die ersten Fernsehgeräte mit 100-Hz-Technik gegen Bildflimmern kommen in den Handel. Die Bildqualität leidet bei schnellen horizontalen Bewegungen unter massiven Kamm-Artefakten, die in den Folgejahren durch immer bessere Deinterlacing-Filter reduziert werden. Sharp stellt den ersten LCD-Großbildprojektor für Fernsehbilder vor.

        Canon macht den Camcorder mit dem „EX-1“ auch für den semiprofessionellen Bereich salonfähig. (Bisher kamen dort Schulterkameras mit separatem Recorder zum Einsatz.) Das Gerät kann mit verschiedenen Wechselobjektiven ausgestattet werden.

        Apple Computer bringt mit QuickTime die erste Multimedia-Architektur auf seine Macintosh-Computer. Noch sind die Videos klein und ruckelig, doch verbessert sich das in den nächsten Jahren durch Weiterentwicklungen der Hard- und Software stetig.

        1991

        Braun steigt mit der „Last Edition“ seiner Atelier-Serie aus dem HiFi-Geschäft aus. Nachdem die Marke Wega schon Anfang der 80er Jahre eingestellt worden ist, endet damit eine ganze Ära progressiven Designs in der Elektro- und Elektronikbranche.

        1992

        Sony führt die Mini-Disc als wiederbespielbaren digitalen Tonträger ein. Das verwendete ATRAC-Kompressionsverfahren ist technisch mit MP3 verwandt, jedoch im Gegensatz dazu nicht frei verfügbar. Im gleichen Jahr und in Konkurrenz zur Mini-Disc führt Philips die ebenfalls wiederbespielbare „Digital Compact Cassette (DCC)“ ein. Die DCC-Geräte können auch Analogkassetten abspielen, allerdings nicht auf ihnen aufnehmen. Ebenso wie beim Konkurrenten DAT bleibt eine breite Marktdurchdringung dieser beiden neuen Systeme aus.

        Auf der Photokina in Köln stellen Philips und Sony die Foto-CD vor. Konventionell aufgenommene Fotos können statt in Form von Negativen auf Foto-CD geliefert werden. Sie lassen sich dann per CD-I- oder Foto-CD-Player auf den Fernsehschirm bringen oder mit CD-ROM-Laufwerk in Computer übertragen und dort weiterverarbeiten.

        Batmans Rückkehr ist der erste Kinofilm mit Digital-Mehrkanalton nach dem Dolby-Digital-Verfahren.

        1993

        Mit „Jurassic Park“ hält die Computertechnik furiosen Einzug in die Filmproduktion. In der Folge lassen sich computererzeugte Szenen von Realszenen immer weniger unterscheiden.

        Die „Fast Video Machine“ – eine Steckkarte und Software für kompatible PCs – bringt die Nachbearbeitung von Videoaufnahmen auf dem Computer erstmals in eine für Semiprofis und ambitionierte Amateure erschwingliche Preisregion.

        Sharp bringt mit der „ViewCam“ einen Camcorder auf den Markt, der keinen Sucher mehr hat, dafür aber einen LCD-Monitor. Da sich dieser bei heller Umgebung kaum benutzen lässt, folgen von anderen Herstellern bald die ersten Hybridmodelle mit Sucher und Monitor.

        Das ShowView-System wird eingeführt und vereinfacht die Programmierung von Videorekordern für Timeraufnahmen.

        Während für professionelle Farb-Videoaufnahmen schon lange mit drei Aufnahmeröhren oder CCDs als getrennten Bildaufnehmern für die drei Grundfarben gearbeitet wird, bringt Sony erstmals einen 3-Chip-Camcorder für den semiprofessionellen Bereich und für gehobene Amateuransprüche auf den Markt.

        Der erste Prototyp eines Plasma-Flachbildschirms wird von Sony gezeigt. Das System tritt in Konkurrenz zu LCD-Bildschirmen und ist zeitweise bei großen Bildformaten auch erfolgreicher.

        1994

        Der Fernseh- und Videoton erschließt mit dem Dolby-ProLogic-Verfahren, das in Kinos schon länger eingesetzt wird, die räumliche Dimension.

        Die digitalen Fernsehstandards DVB-S (für Satellitenfernsehen) und DVB-C (für Kabelfernsehen) — zunächst in Standardauflösung, mit späteren Erweiterungen auch in HD — werden ratifiziert.

        In den USA wird ein erster Smartphone-Vorläufer — der von BellSouth und IBM entwickelte „Personal Communicator“ Simon — verkauft.

        1995

        Sony bringt mit dem DV-System (Digital Video System) volldigitales Video in semiprofessioneller Qualität. Der Digitalcamcorder „VX-1000“ setzt das System erstmals ein. Ein Jahr später folgt mit dem „DHR-1000“ der erste stationäre Videorecorder. Danach werden die Camcorder durch die Einführung des kompatiblen Mini-DV-Cassettenformates kleiner und auch immer preiswerter. Immer schnellere Computer und Festplatten ermöglichen in den Folgejahren auch die digitale — und damit verlustfreie — Video-Nachbearbeitung — im semiprofessionellen und ambitionierten Amateurbereich.

        In Deutschland beginnt der regelmäßige Sendebetrieb nach dem PAL-Plus-Verfahren, das mit existierenden PAL-Empfängern kompatibel bleibt, jedoch ein Bildformat von 16:9 ermöglicht.

        1996

        Die Europäische Norm EN 61305 legt Verfahren zur Messung und Angabe der Leistungskennwerte von HiFi-Anlagen fest. Anders als die technisch überholte DIN 45500 enthält sie keine Mindestanforderungen mehr.

        Der Pay-TV-Veranstalter DF1 (Digitales Fernsehen 1) verbreitet das erste digitale Fernsehprogramm in Deutschland. Der passende Receiver ist die d-Box, die anfangs nur zur Miete, später auch zum Kauf angeboten wird.

        Mit der Digital Versatile Disc (DVD) erscheint ein System, das die Vorteile der CD in den Videobereich bringen soll. Auch zahlreiche andere Anwendungen sind mit der Datenkapazität von 4,7 GB denkbar, daher die Bezeichnung „versatile“, vielseitig. Digitaler 5.1-Mehrkanalton ist Teil des Standards. Der erste Dolby-Digital-Receiver Kenwood KR-V990D ermöglicht dessen Wiedergabe auch zuhause.

        Während Notebook-Computer schon länger LCD-Bildschirme einsetzen, kommt der erste selbständige Computer-Flachbildschirm nach dem LCD-Prinzip in den Handel. Noch lassen sich so allerdings nur verhältnismäßig kleine Bildgrößen realisieren.

        Mit dem Nokia 9000 Communicator kommt das erste Smartphone auf den Markt. In den folgenden 10 Jahren bleiben Smartphones teures „Spielzeug“ von Managern (z. B. als Terminplaner) und Technik-Freaks (z. B. als GPS-Navigationsgeräte). Zur Unterhaltungselektronik zählen sie damit (noch) nicht. Of


        logistik aktiengesellschaft


        Top 7 Businessplan:

          gmbh hülle kaufen erwerben Datenschutz gmbh anteile kaufen steuer gesellschaft kaufen berlin

          Datenschutz | Datenschutzerklärung

          § 1 Geltungsbereich

          Die nachfolgenden Datenschutzbestimmungen gelten für die Angebote der Falko Stein Glasbearbeitung u. Glasverarbeitung Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter www..ch (nachfolgend die ‚Website‘ genannt). Hiermit möchten wir Sie über den Umgang mit (personenbezogenen) Daten informieren, die im Rahmen der Nutzung von www..ch erhoben werden.
          § 2 Registrierungsdaten

          Der überwiegende Teil der Website kann kostenlos und ohne irgendeine Registrierung genutzt werden. Wenn Sie Produkte auf .ch buchen möchten, ist es erforderlich, dass Sie sich mit Ihrer Email-Adresse und weiteren je nach Dienst erforderlicher Daten (z.B. Name, Anschrift, Geschlecht, Telefon- und Faxnummer, Firma, Firmenbereich) registrieren. Diese Daten werden verarbeitet, gespeichert und genutzt, soweit dies erforderlich ist, um Ihnen die Nutzung der Dienste zu ermöglichen.

          Registrierungsdaten werden von uns nur dann genutzt und/oder an Dritte weitergegeben, wenn Sie uns zuvor Ihr Einverständnis erklärt haben bzw. wenn nach den gesetzlichen Regelungen von Ihnen gegen eine derartige Verwendung kein Widerspruch eingelegt worden ist. Ohne Ihr Einverständnis ist uns eine Weitergabe nur in folgenden Fällen gestattet:

          bei Einschaltung anderer Unternehmen, die uns bei der Auftragsabwicklung behilflich sind, zum Beispiel um Bestellungen durchzuführen, die Abrechnung zu verarbeiten, Kundendienste zu erbringen, Waren zu versenden oder sonstige für die Leistungserbringung notwendige Funktionen ausführen
          wenn wir gesetzlich oder gerichtlich dazu verpflichtet sind, persönliche Daten zu übermitteln, werden wir Sie – sofern zulässig – unverzüglich über die Datenweitergabe informieren.

          § 3 Sicherheit

          Die Website wird Ihre Daten sicher aufbewahren und daher alle Vorsichtsmaßnahmen ergreifen, um Ihre Daten vor Verlust, Missbrauch oder Änderungen zu schützen. Vertragspartner der Website, die Zugang zu Ihren Daten haben, um Ihnen gegenüber Serviceleistungen zu erbringen, werden vertraglich verpflichtet, diese Informationen geheimzuhalten und dürfen diese nicht zweckentfremdet verwenden. In manchen Fällen wird es erforderlich sein, dass wir Ihre Anfragen weiterreichen. Auch in diesen Fällen werden Ihre Daten vertraulich behandelt.
          § 4 Cookies

          Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. (‚Google‘). Google Analytics verwendet sog. ‚Cookies‘, Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert.

          Die im Rahmen von Google Analytics von Ihrem Browser übermittelte IP-Adresse wird nicht mit anderen Daten von Google zusammengeführt. Sie können die Speicherung der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser-Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website vollumfänglich werden nutzen können. Sie können darüber hinaus die Erfassung der durch das Cookie erzeugten und auf Ihre Nutzung der Website bezogenen Daten (inkl. Ihrer IP-Adresse) an Google sowie die Verarbeitung dieser Daten durch Google verhindern, indem sie das unter dem folgenden Link verfügbare Browser-Plugin herunterladen und installieren: http://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de.

          Für die optimierte Auslieferung von Werbekampagnen im Internet sammelt Google auf dieser Seite anonymisierte Informationen und Daten über das Surfverhalten der User. Hierbei werden sogenannte Cookie-Textdateien auf Ihrem Computer gespeichert. Nach einer Algorithmus-basierten Analyse des Surfverhaltens kann Google auch auf anderen Webseiten gezielte Produktempfehlungen in Form von produktspezifischen Werbebannern aussprechen.

          Die Verwendung von Cookies dient dabei einzig der Optimierung des Angebots, eine persönliche Identifikation des Users bleibt ebenso ausgeschlossen wie die Verwendung und Weitergabe der Daten an Dritte. Sollten Sie der Verwendung anonymisierter Cookie-Dateien und der entsprechenden Analyse Ihres Surfverhaltens durch Google dennoch widersprechen wollen, so haben Sie auf den folgenden Seiten hierzu die Möglichkeit: https://www.google.com/ads/preferences/(Anzeigenvorgaben-Manager von Google) oder http://www.networkadvertising.org/managing/opt_out.asp (Deaktivierungsseite der Netzwerkwerbeinitiative).

          Nutzer erhalten weitere Informationen, wenn sie auf die Links Google-Anzeigen, Anzeigenauswahl oder ähnliche Links klicken, die in den Anzeigen auf den Websites im Google Display-Netzwerk angezeigt werden.
          § 5 Facebook ‚gefällt mir‘-, Google ‚+1‘- und Twitter ‚Twittern‘-Button

          Die Website verwendet Plug-ins des sozialen Netzwerks Facebook. Diese werden ausschließlich von der Facebook Inc., 1601 S. California Ave, Palo Alto, CA 94304, USA (Facebook) betrieben. Darüber hinaus setzt die Website auch den +1-Button von google.com ein, welcher von der Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA (‚Google‘) betrieben wird. Der Button ist mit dem Zusatz / Logo ‚+1″ gekennzeichnet. Facebook und Google werden nachfolgend gemeinsam als ‚Soziale Netzwerke‘ bezeichnet.

          Bei Aufruf von Seiten, bei denen eines oder mehrere der vorgenannten Plug-ins integriert ist, baut der Browser eine direkte Verbindung mit den Servern der sozialen Netzwerke auf. Der Button wird von den sozialen Netzwerken direkt an den Browser übermittelt und von diesem in die Webseite eingebunden. Durch die Einbindung der Buttons erhalten die sozialen Netzwerke die Information, dass die entsprechende Seite aufgerufen wurde. Ist der Besucher zum Zeitpunkt seines Besuchs bei den sozialen Netzwerken eingeloggt, können die sozialen Netzwerke den Besuch dem Konto des Nutzers zuordnen. Wird der Button angeklickt, wird die entsprechende Information vom Browser direkt an das soziale Netzwerk übermittelt und dort gespeichert.

          Zweck und Umfang der Datenerhebung und die weitere Verarbeitung und Nutzung der Daten durch die sozialen Netzwerke sowie die diesbezüglichen Rechte des Nutzers und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz seiner Privatsphäre können den diesbezüglichen Datenschutzhinweisen von Facebook, Google bzw. Twitter entnommen werden. Wenn Sie es vermeiden möchten, dass die sozialen Netzwerke über die besuchte Webseite Daten über Sie sammeln, müssen Sie sich vor dem Besuch dieser Webseiten bei den sozialen Netzwerken ausloggen.
          § 6 Werbung auf unseren Websites

          Die Werbung auf unseren Angeboten wird durch einen beauftragten Dritten geliefert. Im Rahmen der Werbeauslieferung werden keine Informationen, wie beispielsweise Ihr Name, Ihre Adresse, Emailadresse oder Telefonnummer verwendet. Während der Belieferung kann es allerdings sein, dass der Beauftragte in unserem Auftrag ein Cookie auf Ihrem Browser setzt oder verwendet (vgl. § 4 ‚Cookies‘).
          § 7 Auskunfts-, Berichtigungs- und Löschungsrecht personenbezogener Daten

          Gern nehmen auch wir eine Löschung oder Berichtigung Ihrer Daten vor und erteilen Ihnen Auskunft über die bei uns über Sie gespeicherten personenbezogenen Daten, wenn Sie uns per Email oder telefonisch unter den folgenden Kontaktdaten dazu auffordern. Eine Löschung Ihrer Daten kann dann nicht erfolgen, wenn wir Ihre Daten zwingend zur Vertragserfüllung benötigen oder zu deren Aufbewahrung gesetzlich verpflichtet sind.

          Unsere Infoline hilft Ihnen bei allen Fragen zu unserer Datenschutzerklärung gerne weiter:

          Falko Stein Glasbearbeitung u. Glasverarbeitung Gesellschaft mit beschränkter Haftung – .ch

          Zum Rosensiefen 477

          86974 Kassel

          anfrage@.ch

          Auf Ihre Fragen freuen wir uns wochentags von 12 bis 19 Uhr.
          § 8 Links zu anderen Webseiten

          Auf den Websites finden sich zum Teil auch Links zu anderen Webseiten, die nicht von uns betrieben werden. Soweit der Nutzer solche Webseiten besucht, sollten die auf dieser Website jeweils geltenden Datenschutzbestimmungen und sonstigen Hinweise beachtet werden. Die Falko Stein Glasbearbeitung u. Glasverarbeitung Gesellschaft mit beschränkter Haftung übernimmt keinerlei Verantwortung für den Datenschutzstandard und den Umgang mit personenbezogenen Daten anderer Gesellschaften.


          lizenzen gmbh kaufen was beachten

          gmbh kaufen mit arbeitnehmerüberlassung schauen & kaufen gmbh norderstedt

          GmbH kaufen Reich werden mit GmbH


          Top 4 loi:

            gmbh haus kaufen sale and lease back Bautrocknung GmbH gründen arbeitnehmerüberlassung
            Hinweis zu unseren Mustersatzungen:
            Eine gebrauchsfertige GmbH-Mustersatzung kann es nicht geben. Zu vielfältig sind die Erscheinungsformen der GmbH im Wirtschaftsleben. Eine 100 %-ige Konzerntochter verlangt andere Regelungen als eine Join-Venture GmbH zwischen zwei Industrieunternehmen. Weitere Regelungstypen sind beispielsweise die Vater-Sohn-Handwerks-GmbH, die Dienstleistungs-GmbH zwischen Freiberuflern, die GmbH mit Technologie-Know-how Trägern als Mehrheitsgesellschaftern und einem Kapitalgeber (Capital Venture Fonds).

            Jeder Regelungstyp hat eine eigene Interessenstruktur, die sich bei der Finanzverfassung, den Entscheidungsmechanismen und bei Gesellschafterveräderungen auswirkt. Besondere Aufmerksamkeit ist dem natürlichen Spannungsfeld zwischen tätigen und nicht tätigen Gesellschaftern (z.B. nicht tätigen Erben eines verstorbenen tätigen Gesellschafters) zu widmen. Die Probleme entzünden sich hier an der Gewinnverwendung, Geschäftsführergehältern, langfristigen Investitionen. Bei reinen Handels- und Dienstleistungs-GmbHs ist in der Regel ein persönliches Tätigwerden der Gesellschafter unverzichtbar.

            Aus diesen Gründen ist auch die folgende Beispielssatzung lediglich als eine erste Anregung gedacht, Gestaltungsalternativen müssen mit den Beratern abgestimmt werden aufgrund einer individuellen Zweckmässigkeits- und Vollständigkeitsprüfung.

            Eine GmbH-Satzung muss von einem Notar protokolliert werden.

            Paragraph 1 Firma, Sitz

            Die Firma der Gesellschaft lautet: Gerald FaÃ?bender Bautrocknung GmbH .Sitz der Gesellschaft ist Halle

            Paragraph 2 Gegenstand des Unternehmens
            Gegenstand des Unternehmens ist Kunststoffverarbeitung Urformverfahren Umformverfahren Fügeverfahren Kunststoffverarbeitende Industrie Navigationsmenü

            Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen – insbesondere auch als persönlich haftende Gesellschafterin -, sowie andere Unternehmen zu gründen.

            Paragraph 3 Dauer der Gesellschaft
            Die Gesellschaft beginnt mit der Eintragung in das Handelsregister. Die Gesellschaft wird auf unbestimmte Dauer errichtet.

            Paragraph 4 Stammkapital, Stammeinlagen
            Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 479042,00 EUR

            Auf das Stammkapital übernehmen als ihre Stammeinlagen:

            a. Sepp Krüger eine Stammeinlage im Nennbetrag von EUR 122369,
            b. Ottfried WeiÃ? eine Stammeinlage im Nennbetrag von EUR 63579,
            c. Korinna Frick eine Stammeinlage im Nennbetrag von EUR 293094.

            Paragraph 5 Geschäftsführer
            Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
            Die Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern sowie deren Befreiung vom Geschäftsführerwettbewerbsverbot erfolgt durch Gesellschafterbeschluss

            Paragraph 6 Vertretung der Gesellschaft
            Ein alleiniger Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft vertreten durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch
            einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen. Durch Gesellschafterbeschluss kann die Vertretungsbefugnis der Geschäftsführer abweichend geregelt werden,
            insbesondere können auch alle oder einzelne Geschäftsführer von den Beschränkungen des Paragraph 181 BGB befreit werden.

            Paragraph 7 Geschäftsführung
            Die Führung der Geschäfte der Gesellschaft steht mehreren Geschäftsführern gemeinschaftlich zu, sofern nicht durch Gesellschafterbeschluss, insbesondere im Rahmen einer Geschäftsordnung, etwas anderes bestimmt wird.
            Im Verhältnis zur Gesellschaft ist jeder Geschäftsführer verpflichtet, die Geschäftsführungsbeschränkungen einzuhalten, welche durch Gesetz, Gesellschaftsvertrag, Geschäftsführeranstellungsvertrag und Gesellschafterbeschlüsse festgesetzt sind oder werden.
            Die Geschäftsführer bedürfen der vorherigen Zustimmung durch Gesellschafterbeschluss für alle Geschäfte, die über den gewöhnlichen Betrieb der Gesellschaft hinausgehen.

            Paragraph 8 Gesellschafterbeschlüsse
            Soweit nicht das Gesetz zwingend oder dieser Gesellschaftsvertrag etwas anderes vorsehen, entscheiden die Gesellschafter in allen Angelegenheiten der Gesellschaft durch Beschlussfassung mit der Mehrheit der Stimmen aller Gesellschafter.

            Nur mit 75 % der Stimmen aller Gesellschafter können beschlossen werden:

            a. Eine Änderung des Gesellschaftsvertrages
            b. die Auflösung der Gesellschaft.
            c. die Beschlüsse gemäss Paragraphen 6, 7 und 8 des Gesellschaftsvertrages.
            Jede 50,00 EUR Nennbetrag eines Geschäftsanteils gewähren eine Stimme.
            Sämtliche Gesellschafterbeschlüsse sind zu protokollieren. Das Protokoll ist von den Geschäftsführern zu unterzeichnen. Die Gesellschafter erhalten Abschriften.
            Die Einlegung von Rechtsmitteln jeder Art gegen Gesellschafterbeschlüsse ist nur innerhalb einer Frist von einem Monat nach Beschlussfassung zulässig.

            Paragraph 9 Gesellschafterversammlung
            Beschlüsse der Gesellschafter werden in Versammlungen gefasst.
            Soweit das Gesetz nicht zwingend eine Gesellschafterversammlung vorsieht, bedarf es der Abhaltung einer Versammlung nicht, wenn sämtliche Gesellschafter schriftlich, mündlich oder in jeder anderen Form mit der zu treffenden Bestimmung oder mit der Form der Stimmabgabe sich einverstanden erklären.

            Einberufung

            a. Die Gesellschafterversammlung wird durch einen Geschäftsführer einberufen. Versammlungsort ist der Sitz der Gesellschaft, sofern nicht durch Gesellschafterbeschluss ein anderer 0rt bestimmt wird.
            b. Die ordentliche jährliche Gesellschafterversammlung ist in den ersten acht Monaten eines Geschäftsjahres einzuberufen zur Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Ergebnisverwendung und die Entlastung der Geschäftsführung. Im übrigen ist die Gesellschafterversammlung einzuberufen, wenn es einem
            Geschäftsführer im Interesse der Gesellschaft erforderlich erscheint oder in den gesetzlich vorgesehenen Fällen.
            c. Die Einberufung erfolgt durch Einladung der Gesellschafter mittels eingeschriebener Briefe gegen Rückschein an die letzte von dem Gesellschafter der Gesellschaft mitgeteilte Adresse oder durch Übergabe gegen
            Empfangsbestätigung. Die Ladungsfrist beträgt mindestens zwei Wochen. Der Tag der Absendung und der Versammlungstag werden nicht mitgerechnet. Mit der Einladung sind die Beschlussgegenstände mitzuteilen.
            d. Ist die Versammlung nicht ordnungsmässig berufen, können Beschlüsse nur mit Zustimmung aller Gesellschafter gefasst werden.

            Paragraph 10 Geschäftsjahr und Jahresabschluss
            Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
            Der Jahresabschluss ist von den Geschäftsführern in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres für das vergangene Geschäftsjahr aufzustellen, sofern nicht nach dem Gesetz der Jahresabschluss innerhalb der ersten sechs Monate des Geschäftsjahres aufgestellt werden darf.

            Paragraph 11 Gewinnverteilung
            Die Gesellschafter haben Anspruch auf den Jahresüberschuss zuzüglich eines Gewinnvortrages und abzüglich eines Verlustvortrags, soweit der sich ergebende Betrag nicht durch Beschluss nach Abs. 2 von der Verteilung unter die Gesellschafter ausgeschlossen ist.
            Im Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses können die Gesellschafter Beträge in Gewinnrücklage einstellen oder als Gewinn vortragen oder bestimmen, dass sie der Gesellschaft als Darlehen zu dem gemäss Gesellschafterbeschluss festgesetzten Bedingungen verbleiben.
            Die Verteilung erfolgt nach Verhältnis der Geschäftsanteile.

            Paragraph 12 Gesellschafterveränderungen
            Übertragung von Geschäftsanteilen
            Geschäftsanteile können ganz oder teilweise von einem Gesellschafter nur veräussert werden, wenn die Gesellschafter durch Beschluss mit einer Mehrheit von 75 % der Stimmen aller Gesellschafter im Voraus zustimmen. Der betroffene Gesellschafter ist stimmberechtigt.
            Austrittsrecht
            Jeder Gesellschafter kann den Austritt aus der Gesellschaft erklären
            a. wenn ein wichtiger Grund im Sinne des allgemeinen Gesellschaftsrechts vorliegt jederzeit oder
            b. im übrigen nur sechs Monate vor einem Geschäftsjahresende, erstmals zum (Datum). Die Austrittserklärung hat durch eingeschriebenen Brief an die Gesellschaft zu erfolgen.
            Ausschluss
            Ein Gesellschafter ist verpflichtet, ohne seine Zustimmung aus der Gesellschaft auszuscheiden,

            a. wenn und sobald über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird, sofort,
            b. durch Gesellschafterbeschluss – bei dem er nicht stimmberechtigt ist – zu dem in dem Beschluss bestimmten Zeitpunkt, jedoch nicht vor Mitteilung des Beschlusses an den betroffenen Gesellschafter,

            wenn in seinen Geschäftsanteil die Zwangsvollstreckung betrieben und nicht innerhalb von zwei Monaten wieder aufgehoben wird, oder
            wenn in seiner Person ein wichtiger Grund eingetreten ist, der für die übrigen Gesellschafter die Fortsetzung des Gesellschaftsverhältnisses mit ihm unzumutbar macht, oder
            wenn das Anstellungsverhältnis eines Gesellschafters, der nach Paragraph 5 verpflichtet ist, für die Gesellschaft tätig zu sein, endet, aus welchem Grund auch immer; im Falle des Todes gilt Abs. (4).
            Tod eines Gesellschafters
            Erben oder Vermächtnisnehmer eines Gesellschafters sind verpflichtet, aus der Gesellschaft auszuscheiden.
            Durchführung des Ausscheidens

            a. Der ausscheidende Gesellschafter ist /seine Erben/Vermächtnisnehmer sind verpflichtet, seinen/ihren Geschäftsanteil nach Massgabe eines Gesellschafterbeschlusses mit der Mehrheit der Stimmen der übrigen
            Gesellschafter, bei dem er nicht stimmberechtigt ist, ganz oder geteilt an die Gesellschaft selbst, an einen oder mehrere Gesellschafter oder an von der Gesellschaft zu benennende Dritte zu übertragen oder die
            Einziehung des Geschäftsanteils zu dulden.
            b. Ein ausscheidender Gesellschafter erhält seine Erben erhalten eine Abfindung nach Massgabe dieses Vertrages, von dem seinen Geschäftsanteil erwerbenden Gesellschafter (von mehreren als Teilschuldner),
            im Falle der Einziehung von der Gesellschaft.
            Das Ausscheiden eines Gesellschafters führt nicht zur Auflösung der Gesellschaft. Die verbleibenden Gesellschafter haben unverzüglich einen Beschluss zu den Modalitäten der Fortführung zu fassen.

            Paragraph13 Abfindung
            Die Abfindung eines ausscheidenden Gesellschafters bemisst sich nach dem für den Geschäftsanteil zu ermittelnden Wert,{der sich unter Anwendung der steuerrechtlichen Vorschriften zur Ermittlung des gemeinen Wertes von Geschäftsanteilen mangels Ableitbarkeit aus Verkäufen ergibt . Bewertungsstichtag ist das Ende des Geschäftsjahres, in dem die Austrittserklärung des Gesellschafters bei der Gesellschaft eingeht oder der Ausschlussbeschluss gefasst wird.} Sollte zum Bewertungsstichtag eine Feststellung des Finanzamtes noch nicht erfolgt sein, ist die Wertermittlung nach den vorstehenden Massstäben unabhängig von der Feststellung des Finanzamtes vorzunehmen. Eine Berichtigung aufgrund der späteren Feststellung des Finanzamtes oder einer Betriebsprüfung findet nicht statt.
            Der Gewinn für das gesamte Geschäftsjahr, in dessen Verlauf und zu dessen Ende ein Gesellschafter zum Ausscheiden verpflichtet ist, steht dem ausscheidenden Gesellschafter zeitanteilig bis zu dem Monat zu, in dessen Verlauf oder zu dessen Ende die Austrittserklärung der Gesellschaft zuging oder der Ausschlussbeschluss gefasst wurde.
            Die Vergütung ist in 5 gleichen Jahresraten auszuzahlen, wobei die Fälligkeit der ersten Rate sechs Monate seit Vollzug des Ausscheidens, die folgenden Raten je ein Jahr später zu zahlen sind. Die Vergütung ist mit jährlich 2 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank von der jeweilig noch geschuldeten Höhe zu verzinsen von dem Monatsersten an, von dem ausscheidenden Gesellschafter gemäss Abs. 2 ein Gewinn nicht mehr zusteht.

            Paragraph 14 Wettbewerbsverbot
            Ein Gesellschafter darf ohne vorherigen zustimmenden Gesellschafterbeschluss, bei dem er nicht stimmberechtigt ist, in dem Geschäftsbereich des Gegenstandes der Gesellschaft keine Geschäfte machen für eigene oder fremde Rechnung, gelegentlich oder gewerbsmässig, unmittelbar oder mittelbar, selbständig oder unselbständig oder in jeder anderen Weise. Das Verbot umfasst insbesondere auch direkte oder indirekte Beteiligung oder Beratung an Konkurrenzunternehmen sowie die Beteiligung als stiller Gesellschafter oder Unterbeteiligter an Konkurrenzunternehmen.

            Paragraph 15 Schlussbestimmungen
            Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen nur im deutschen Bundesanzeiger oder einem etwa an seine Stelle tretenden Veröffentlichungsorgan.
            Die Gründungskosten in Höhe von EUR {Summe} (Handelsregister, Bekanntmachungen, Beratungen, Notar) trägt die Gesellschaft.[1]
            Durch die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
            Als Gerichtsstand wird Halle vereinbart

            Anmerkung:
            An dieser Stelle kann auf Wunsch eine Schlichtungsvereinbarung und/oder Schiedsgerichtsvereinbarung getroffen werden. Zur Vereinbarung einer Schlichtungsklausel und/oder Schiedsklausel siehe Erläuterung unten)

            Notarieller Beurkundungshinweis

            ……………………………………….. ………………………………………..

            Halle, 16.03.2021 Unterschrift

            Anmerkung zu Paragraph 15 (4):

            a. Die Parteien können sich auch auf die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens (Schlichtungsklausel) einigen. Es kann zusätzlich vereinbart werden, dass ein Schlichtungsversuch gescheitert sein muss, bevor der Rechtsweg beschritten werden kann.

            >Informationen zur aussergerichtlichen Streitbeilegung
            Muster für eine Schlichtungsklausel:

            Die Vertragsparteien verpflichten sich, bei Meinungsverschiedenheiten ein Schlichtungsverfahren mit dem Ziel durchzuführen, eine interessengerechte und faire Vereinbarung im Wege einer Mediation mit Unterstützung eines neutralen Schlichters unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen, rechtlichen, persönlichen und sozialen Gegebenheiten zu erarbeiten. Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, werden vor Einschaltung der Gerichte nach der Schlichtungsordnung der Industrie- und Handelskammer …………… (z.B. XXXXX = Name der nächstgelegenen IHK mit Schlichtungsstelle) (oder der XXXX Institution) geschlichtet.

            b. Möglich wäre auch die Vereinbarung einer Schiedsgerichtsklausel.
            Muster für eine Schiedsgerichtsklausel:

            Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Industrie- und Handelskammer …………. unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Das gerichtliche Mahnverfahren bleibt aber zulässig.

            c. Möglich ist aber natürlich auch die Kombination von Schlichtung und bei Scheitern anschliessendem Schiedsgerichtsverfahren.

            [1] Es ist aufgrund der Entscheidung des OLG Celle vom 11.2.2016 (Az. 9 W 10/16) in der Satzung auf Verlangen des Registergerichts nunmehr der konkrete Gesamtbetrag der Gründungskosten anzugeben


            dispo finanzierung firmen kaufen

            gmbh firmenwagen kaufen oder leasen GmbH als gesellschaft kaufen


            Top 9 Treuhandvertrag:

              gmbhkaufen erfahrung GmbH Vertrag Geld verdienen mit Firma pkw leasing

              Aufhebungsvertrag des Arbeitsverhältnisses mit Silvio Schmid

              Zwischen

              Fidelius Büchner Unterhaltungselektronik Ges. mit beschränkter Haftung
              Mönchengladbach
              vertreten durch die Geschäftsleitung Fidelius Büchner und Ula Kaiser

              – nachfolgend ‚Arbeitgeber‘ genannt –

              und

              Herrn/Frau

              Silvio Schmid

              Wohnhaft Heilbronn

              – nachfolgend ‚Arbeitnehmer‘ genannt –

              wird folgender Aufhebungsvertrag geschlossen:

              § 1 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

              Das zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer bestehende Arbeitsverhältnis wird zum 16.03.2021 im gegenseitigen Einvernehmen beendet. Bei dieser Frist wurde die vereinbarte Kündigungsfrist eingehalten.

              § 2 Arbeitsfreistellung

              Der Arbeitnehmer erhält das regelmäßige monatliche Entgelt in Höhe von 18.680,- Euro € bis zum 16.03.2021 weitergezahlt.

              Der Arbeitnehmer wird bis zum Vertragsende unter Fortzahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung unwiderruflich von seinen vertraglichen Verpflichtungen freigestellt. Die Freistellung erfolgt zunächst unter Anrechnung der noch zustehenden Resturlaubsansprüche sowie sonstiger eventueller Freistellungsansprüche. Im Anschluss an diese Anrechnungszeiträume ist anderweitiger Verdienst nach § 615 S. 2 BGBanzurechnen. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, anderweitig erzielten Verdienst dem Arbeitgeber unaufgefordert mitzuteilen.

              § 3 Urlaub

              Der dem Arbeitnehmer bis zu Beendigung des Arbeitsverhältnisses zustehende Resturlaub wird während der Arbeitsfreistellung gewährt.

              § 4 Abfindung

              Der Arbeitgeber verpflichtet sich, an den Arbeitnehmer eine Abfindung in Höhe von 12.742,- Euro € brutto zu zahlen.

              Die Abfindung ist mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig.

              § 5 Wettbewerbsvereinbarung

              Von diesem Vertrag bleibt die Wettbewerbsvereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer vom unberührt.

              § 6 Zeugnis, Arbeitspapiere

              Der Arbeitnehmer erhält bis spätestens 16.03.2021 ein wohlwollendes qualifiziertes Zeugnis.

              Der Arbeitgeber händigt dem Arbeitnehmer zum Beendigungstermin die Arbeitspapiere aus.

              § 7 Sonstige Vereinbarungen

              __________________________________________

              __________________________________________

              § 8 Meldepflicht

              Zur Aufrechterhaltung ungekürzter Ansprüche auf Arbeitslosengeld ist der Arbeitnehmer verpflichtet, sich unverzüglich nach Abschluss dieses Aufhebungsvertrages persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden. Weiterhin ist er verpflichtet, aktiv nach einer Beschäftigung zu suchen.

              § 9 Ausgleich aller Ansprüche

              Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sind sich darüber einig, dass mit der Erfüllung dieses Vertrages keine Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gegen die andere Partei mehr bestehen.

              Davon unberührt bleiben

              __________________________________________

              __________________________________________

              Mönchengladbach, 16.03.2021

              ________________________ ________________________
              Unterschrift Arbeitgeber Unterschrift Arbeitnehmer
              Fidelius Büchner und Ula Kaiser Silvio Schmid


              gmbh kaufen wien gmbh firmenwagen kaufen oder leasen

              firmenmantel kaufen dispo


              Top 8 impressum:

                kontokorrent leasing kann gesellschaft immobilien kaufen Datenschutz firmenmantel kaufen cash back finanzierung

                Datenschutz | Datenschutzerklärung

                § 1 Geltungsbereich

                Die nachfolgenden Datenschutzbestimmungen gelten für die Angebote der Kurth Adlerauge Essenbringdienste GmbH unter www..eu (nachfolgend die ‚Website‘ genannt). Hiermit möchten wir Sie über den Umgang mit (personenbezogenen) Daten informieren, die im Rahmen der Nutzung von www..eu erhoben werden.
                § 2 Registrierungsdaten

                Der überwiegende Teil der Website kann kostenlos und ohne irgendeine Registrierung genutzt werden. Wenn Sie Produkte auf .eu buchen möchten, ist es erforderlich, dass Sie sich mit Ihrer Email-Adresse und weiteren je nach Dienst erforderlicher Daten (z.B. Name, Anschrift, Geschlecht, Telefon- und Faxnummer, Firma, Firmenbereich) registrieren. Diese Daten werden verarbeitet, gespeichert und genutzt, soweit dies erforderlich ist, um Ihnen die Nutzung der Dienste zu ermöglichen.

                Registrierungsdaten werden von uns nur dann genutzt und/oder an Dritte weitergegeben, wenn Sie uns zuvor Ihr Einverständnis erklärt haben bzw. wenn nach den gesetzlichen Regelungen von Ihnen gegen eine derartige Verwendung kein Widerspruch eingelegt worden ist. Ohne Ihr Einverständnis ist uns eine Weitergabe nur in folgenden Fällen gestattet:

                bei Einschaltung anderer Unternehmen, die uns bei der Auftragsabwicklung behilflich sind, zum Beispiel um Bestellungen durchzuführen, die Abrechnung zu verarbeiten, Kundendienste zu erbringen, Waren zu versenden oder sonstige für die Leistungserbringung notwendige Funktionen ausführen
                wenn wir gesetzlich oder gerichtlich dazu verpflichtet sind, persönliche Daten zu übermitteln, werden wir Sie – sofern zulässig – unverzüglich über die Datenweitergabe informieren.

                § 3 Sicherheit

                Die Website wird Ihre Daten sicher aufbewahren und daher alle Vorsichtsmaßnahmen ergreifen, um Ihre Daten vor Verlust, Missbrauch oder Änderungen zu schützen. Vertragspartner der Website, die Zugang zu Ihren Daten haben, um Ihnen gegenüber Serviceleistungen zu erbringen, werden vertraglich verpflichtet, diese Informationen geheimzuhalten und dürfen diese nicht zweckentfremdet verwenden. In manchen Fällen wird es erforderlich sein, dass wir Ihre Anfragen weiterreichen. Auch in diesen Fällen werden Ihre Daten vertraulich behandelt.
                § 4 Cookies

                Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. (‚Google‘). Google Analytics verwendet sog. ‚Cookies‘, Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert.

                Die im Rahmen von Google Analytics von Ihrem Browser übermittelte IP-Adresse wird nicht mit anderen Daten von Google zusammengeführt. Sie können die Speicherung der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser-Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website vollumfänglich werden nutzen können. Sie können darüber hinaus die Erfassung der durch das Cookie erzeugten und auf Ihre Nutzung der Website bezogenen Daten (inkl. Ihrer IP-Adresse) an Google sowie die Verarbeitung dieser Daten durch Google verhindern, indem sie das unter dem folgenden Link verfügbare Browser-Plugin herunterladen und installieren: http://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de.

                Für die optimierte Auslieferung von Werbekampagnen im Internet sammelt Google auf dieser Seite anonymisierte Informationen und Daten über das Surfverhalten der User. Hierbei werden sogenannte Cookie-Textdateien auf Ihrem Computer gespeichert. Nach einer Algorithmus-basierten Analyse des Surfverhaltens kann Google auch auf anderen Webseiten gezielte Produktempfehlungen in Form von produktspezifischen Werbebannern aussprechen.

                Die Verwendung von Cookies dient dabei einzig der Optimierung des Angebots, eine persönliche Identifikation des Users bleibt ebenso ausgeschlossen wie die Verwendung und Weitergabe der Daten an Dritte. Sollten Sie der Verwendung anonymisierter Cookie-Dateien und der entsprechenden Analyse Ihres Surfverhaltens durch Google dennoch widersprechen wollen, so haben Sie auf den folgenden Seiten hierzu die Möglichkeit: https://www.google.com/ads/preferences/(Anzeigenvorgaben-Manager von Google) oder http://www.networkadvertising.org/managing/opt_out.asp (Deaktivierungsseite der Netzwerkwerbeinitiative).

                Nutzer erhalten weitere Informationen, wenn sie auf die Links Google-Anzeigen, Anzeigenauswahl oder ähnliche Links klicken, die in den Anzeigen auf den Websites im Google Display-Netzwerk angezeigt werden.
                § 5 Facebook ‚gefällt mir‘-, Google ‚+1‘- und Twitter ‚Twittern‘-Button

                Die Website verwendet Plug-ins des sozialen Netzwerks Facebook. Diese werden ausschließlich von der Facebook Inc., 1601 S. California Ave, Palo Alto, CA 94304, USA (Facebook) betrieben. Darüber hinaus setzt die Website auch den +1-Button von google.com ein, welcher von der Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA (‚Google‘) betrieben wird. Der Button ist mit dem Zusatz / Logo ‚+1″ gekennzeichnet. Facebook und Google werden nachfolgend gemeinsam als ‚Soziale Netzwerke‘ bezeichnet.

                Bei Aufruf von Seiten, bei denen eines oder mehrere der vorgenannten Plug-ins integriert ist, baut der Browser eine direkte Verbindung mit den Servern der sozialen Netzwerke auf. Der Button wird von den sozialen Netzwerken direkt an den Browser übermittelt und von diesem in die Webseite eingebunden. Durch die Einbindung der Buttons erhalten die sozialen Netzwerke die Information, dass die entsprechende Seite aufgerufen wurde. Ist der Besucher zum Zeitpunkt seines Besuchs bei den sozialen Netzwerken eingeloggt, können die sozialen Netzwerke den Besuch dem Konto des Nutzers zuordnen. Wird der Button angeklickt, wird die entsprechende Information vom Browser direkt an das soziale Netzwerk übermittelt und dort gespeichert.

                Zweck und Umfang der Datenerhebung und die weitere Verarbeitung und Nutzung der Daten durch die sozialen Netzwerke sowie die diesbezüglichen Rechte des Nutzers und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz seiner Privatsphäre können den diesbezüglichen Datenschutzhinweisen von Facebook, Google bzw. Twitter entnommen werden. Wenn Sie es vermeiden möchten, dass die sozialen Netzwerke über die besuchte Webseite Daten über Sie sammeln, müssen Sie sich vor dem Besuch dieser Webseiten bei den sozialen Netzwerken ausloggen.
                § 6 Werbung auf unseren Websites

                Die Werbung auf unseren Angeboten wird durch einen beauftragten Dritten geliefert. Im Rahmen der Werbeauslieferung werden keine Informationen, wie beispielsweise Ihr Name, Ihre Adresse, Emailadresse oder Telefonnummer verwendet. Während der Belieferung kann es allerdings sein, dass der Beauftragte in unserem Auftrag ein Cookie auf Ihrem Browser setzt oder verwendet (vgl. § 4 ‚Cookies‘).
                § 7 Auskunfts-, Berichtigungs- und Löschungsrecht personenbezogener Daten

                Gern nehmen auch wir eine Löschung oder Berichtigung Ihrer Daten vor und erteilen Ihnen Auskunft über die bei uns über Sie gespeicherten personenbezogenen Daten, wenn Sie uns per Email oder telefonisch unter den folgenden Kontaktdaten dazu auffordern. Eine Löschung Ihrer Daten kann dann nicht erfolgen, wenn wir Ihre Daten zwingend zur Vertragserfüllung benötigen oder zu deren Aufbewahrung gesetzlich verpflichtet sind.

                Unsere Infoline hilft Ihnen bei allen Fragen zu unserer Datenschutzerklärung gerne weiter:

                Kurth Adlerauge Essenbringdienste GmbH – .eu

                Alfred-Klingele-Straße 980

                85406 Magdeburg

                kontakt@.eu

                Auf Ihre Fragen freuen wir uns wochentags von 10 bis 22 Uhr.
                § 8 Links zu anderen Webseiten

                Auf den Websites finden sich zum Teil auch Links zu anderen Webseiten, die nicht von uns betrieben werden. Soweit der Nutzer solche Webseiten besucht, sollten die auf dieser Website jeweils geltenden Datenschutzbestimmungen und sonstigen Hinweise beachtet werden. Die Kurth Adlerauge Essenbringdienste GmbH übernimmt keinerlei Verantwortung für den Datenschutzstandard und den Umgang mit personenbezogenen Daten anderer Gesellschaften.


                Angebote zum Firmenkauf gesellschaft

                gmbh kaufen GmbH als gesellschaft kaufen

                gmbh hülle kaufen gmbh kaufen 1 euro


                Top 5 arbeitsvertrag:

                  Unternehmenskauf kann gesellschaft haus kaufen Bedingungen gmbh deckmantel kaufen Vorrats GmbH

                  Allgemeine Verkaufsbedingungen (AGB) für den nicht-kaufmännischen Verkehr Mariedore Uhlig

                  Erscheinungsdatum: 13.03.2021

                  § 1 Angebot und Vertragsabschluss

                  1. Die vom Besteller unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zusenden.

                  § 2 Überlassene Unterlagen

                  1. An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form –, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 1 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.

                  § 3 Preise und Zahlung

                  1. In unseren Preisen ist (sind) die Umsatzsteuer (und Verpackungskosten) enthalten. Liefer- und Versandkosten sind in unseren Preisen (nicht) enthalten.
                  2. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
                  3. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 104 Tagen nach Lieferung zu zahlen (Alternativen: „ … ist der Kaufpreis innerhalb von 25 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar“ oder „ … ist der Kaufpreis bis zum – konkretes Datum – zahlbar“). Verzugszinsen werden in Höhe von 12 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. (siehe Anlage 1) berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Für den Fall, dass wir einen höheren Verzugsschaden geltend machen, hat der Besteller die Möglichkeit, uns nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in zumindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist.

                  § 4 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

                  1. Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Forderungen rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Aufrechnung gegen unsere Ansprüche ist der Besteller auch berechtigt, wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend macht. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

                  § 5 Lieferzeit

                  1. Soweit kein ausdrücklich verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde, sind unsere Liefertermin bzw. Lieferfristen ausschließlich unverbindliche Angaben.
                  2. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
                  3. Der Besteller kann X Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins/Lieferfrist uns in Textform auffordern binnen einer angemessenen Frist zu liefern. Sollten wir einen ausdrücklichen Liefertermin/eine Lieferfrist schuldhaft nicht einhalten oder wenn wir aus anderem Grund in Verzug geraten, so muss der Besteller uns eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung der Leistung setzen. Wenn wir die Nachfrist fruchtlos verstreichen lassen, so ist der Besteller berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
                  4. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns hierdurch entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem Besteller bleibt seinerseits vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in der verlangten Höhe überhaupt nicht oder zumindest wesentlich niedriger entstanden ist. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät.
                  5. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

                  § 6 Eigentumsvorbehalt

                  1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor.
                  2. Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern (Hinweis: nur zulässig bei Verkauf hochwertiger Güter). Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich in Textform zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
                  3. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
                  4. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

                  § 7 Gewährleistung und Mängelrüge

                  1. Soweit die in unseren Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen enthaltenen Angaben nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind, sind die dort enthaltenen Abbildungen oder Zeichnungen nur annähernd maßgebend.
                  2. Soweit der gelieferte Gegenstand nicht die zwischen dem Besteller und uns vereinbarte Beschaffenheit hat oder er sich nicht für die nach unserem Vertrag vorausgesetzten oder die Verwendung allgemein eignet oder er nicht die Eigenschaften, die der Besteller nach unseren öffentlichen Äußerungen erwarten konnten, hat, so sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet. dies gilt nicht, wenn wir aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind.
                  3. Der Besteller hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die vom Besteller gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Besteller bleibt. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Besteller ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben wir die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
                  4. Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Besteller erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder wir die Nacherfüllung verweigert haben. Das Recht des Bestellers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.
                  5. Wir haften unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertretern oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
                  6. Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht. Die in den Sätzen 1 – 3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.
                  7. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
                  8. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, gerechnet ab Gefahrübergang (Hinweis: möglich ist eine Reduzierung auf ein Jahr in AGBs bei gebrauchten Sachen. Bei Baumaterialien – sofern eingebaut – beträgt die Gewährleistungsfrist 5 Jahre, falls die Baumaterialien gebraucht sind ist eine Reduzierung in AGBs auf 1 Jahr möglich). Diese Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

                  § 8 Sonstiges

                  1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
                  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

                  Anhang 1:

                  Anmerkungen

                  Transparenzgebot

                  Dieses Gebot bedeutet, dass eine Klausel in AGB im Zweifel auch dann unangemessen benachteiligend ist, wenn sie nicht klar und verständlich ist. Dieses Gebot bedeutet, dass intransparente Klauseln per se, ohne Hinzutreten einer inhaltlichen unangemessenen Benachteiligung des Vertragspartners, als unwirksam zu betrachten sind. Ferner bedeutet dies auch, dass das Transparenzgebot auch für Preisbestimmungen und leistungsbeschreibende Klauseln, die grundsätzlich von der Inhaltskontrolle ausgenommen sind, gilt.

                  Gewährleistungsfristen

                  Bei Kauf- und Werkvertrag beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Jahre. Durch AGB kann die Gewährleistungsfrist wie folgt verkürzt werden:

                  Bewegliche Sachen außer Baumaterialien

                  – neu, Käufer ist Verbraucher = 5 Jahre

                  – neu, Käufer ist Unternehmer = 12 Jahr

                  – gebraucht, Käufer ist Verbraucher = 7 Jahr

                  – gebraucht, Käufer ist Unternehmer = keine

                  Baumaterialien (sofern eingebaut)

                  – neu 5 Jahre

                  – gebraucht, Käufer ist Verbraucher = 10 Jahr

                  – gebraucht, Käufer ist Unternehmer = keine

                  unbebaute Grundstücke

                  keine

                  Bauwerke

                  – Neubau 10 Jahre

                  – Altbau keine

                  Mängelanzeigepflicht

                  Für nicht offensichtliche Mängel darf die Mängelanzeigefrist nicht kürzer als zwei Jahre (bei gebrauchten Waren: ein Jahr) in den AGB gesetzt werden. Fristbeginn ist der gesetzliche Verjährungsbeginn.

                  Aufwendungsersatz bei Nacherfüllung

                  Der Verkäufer hat gemäß § 439 Abs. 2 BGB die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen (z. B. Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten) zu tragen. Diese Pflicht darf durch AGB nicht ausgeschlossen werden.

                  Beschränkung auf Nacherfüllung

                  Der Käufer kann bei einer mangelhaften Sache als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Erst wenn die Nacherfüllung nicht gelingt, nicht möglich oder nicht zumutbar ist, kann der Käufer – in zweiter Linie – Gewährleistungsrechte geltend machen: Rücktritt oder Minderung. Beschränkungen allein auf die Nacherfüllung sind unwirksam, wenn dem anderen Vertragsteil bei Fehlschlagen der Nacherfüllung das Minderungsrecht aberkannt wird.

                  Haftungsbeschränkungen

                  Jeder Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen, ist unwirksam.

                  Höhe der Verzugszinsen

                  Ab Beginn des Verzugs schuldet der Käufer dem Verkäufer zusätzlich zum Kaufpreis Verzugszinsen. Ist an dem Kaufvertrag ein Verbraucher beteiligt, sei es als Käufer oder als Verkäufer, beträgt der Zinssatz 6 % über dem Basiszinssatz. Bei Kaufverträgen zwischen Unternehmern beträgt der Zinssatz 2 % über dem Basiszinssatz.

                  Wuppertal, 13.03.2021
                  Mariedore Uhlig


                  aüg Wie werde ich Millionär


                  Top 3 ordentlicheKuendigung:

                    gmbh mantel kaufen verlustvortrag gesellschaft GmbH Erkl&aum;rung gmbh ug kaufen Unternehmenskauf

                    Letter of Intent (Absichtserklärung) zwischen Annedorle Abel Apotheken Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Hanno Lang Gartengestaltungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung

                    Zwischen

                    Annedorle Abel Apotheken Gesellschaft mit beschränkter Haftung
                    Sitz in Cottbus
                    – ANBIETER –
                    Vertreten durch den Geschäftsführer Annedorle Abel

                    und

                    der Firma Hanno Lang Gartengestaltungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung
                    Sitz in Erfurt
                    Vertreten durch den Geschäftsführer Hanno Lang

                    – ANWENDER –

                    1. Vorbemerkungen

                    Die ANWENDER GMBH möchte ihr System umstellen und beabsichtigt insofern Software von ANBIETER einzusetzen und ANBIETER zusätzlich mit der Projekt- und Einführungsunterstützung zu beauftragen.

                    Die Parteien halten nachstehend den Stand ihrer bisherigen Verhandlungen und ihre vorläufigen Vereinbarungen fest. Sie begründen damit noch keine Verpflichtung zum Abschluss eines Lizenz- und Dienstleistungsvertrages. Vielmehr haben die Parteien bis zur Unterzeichnung des entsprechenden Vertrages das Recht, jederzeit ohne Angaben von Gründen von den weiteren Verhandlungen Abstand zu nehmen. Der später abschließende Vertrag (Hauptvertrag) soll folgenden wesentlichen Inhalt haben:

                    2. Wesentlicher Inhalt des zwischen ANWENDER GMBH und ANBIETER abzuschließenden Lizenz- und Dienstleistungsvertrags (Hauptvertrag)

                    Gegenstand der vorgesehenen vertraglichen Vereinbarung ist der Erwerb und die Installation der Software für einen Testbetrieb. Dieser Testbetrieb soll ab dem 13.03.2021 in einen Echtbetrieb übergehen.

                    Der zu vereinbarende Dienstleistungsteil soll konkrete Abstimmungen und ein Konzept zur Einführungs- und Projektunterstützung, Echtstartunterstützung, zur Einrichtung und Abstimmung der Schnittstellen sowie die notwendigen Anwenderschulungen enthalten.

                    3. Zeitplan

                    Die Parteien stimmen darin überein, dass sie schnellstmöglich Gespräche zur Ausarbeitung eines Lizenz- und Dienstleistungsvertrages im Geiste dieser Absichtserklärung aufnehmen mit dem Ziel eines zügigen Vertragsabschlusses.

                    Beide Parteien sind bereit, die für den Vertragsabschluss erforderlichen Vorleistungen nach Treu und Glauben zu erbringen und zur Erreichung des Vertragsabschlusses partnerschaftlich zusammenzuarbeiten. Sie werden alle hierfür erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen.

                    4. Inkrafttreten und Laufzeit der Absichtserklärung

                    Diese Absichtserklärung tritt mit der Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft und endet automatisch mit Abschluss eines Hauptvertrages zwischen den Parteien, spätestens jedoch am 19.7.2026, es sei denn, die Parteien haben einvernehmlich eine Verlängerung der Laufzeit dieser Absichtserklärung schriftlich vereinbart.

                    5. Geheimhaltung

                    Die der anderen Partei übergebenen Unterlagen, Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke dieser Absichtserklärung verwendet werden.

                    Die vorstehende Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für Informationen, wenn und soweit

                    diese bereits vor Offenlegung gegenüber der anderen Partei und ohne Geheimhaltungsverpflichtung rechtmäßig in ihrem Besitz waren;
                    diese ohne ihr Zutun veröffentlicht worden oder anderweitig ohne ihr Verschulden allgemein bekannt geworden sind;
                    diese ihr nach Abschluss der Absichtserklärung von einem oder mehreren Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung rechtmäßig, also ohne Bruch dieser Vereinbarung durch die empfangende Partei, übermittelt wurden;
                    diese schriftlich durch die offenlegende Partei gegenüber der anderen Partei freigegeben werden;

                    – diese ohne entsprechende Verpflichtungen und Beschränkungen von der offenlegenden Partei einem Dritten zugänglich gemacht worden sind.

                    6. Schlussbestimmungen

                    Frühere mündliche oder schriftliche Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieser Absichtserklärung sind mit deren Inkrafttreten gegenstandslos.

                    Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

                    Rechte und Pflichten aus dieser Absichtserklärung werden durch Formumwandlung bzw. Neustrukturierungen der Betriebsorganisation der Parteien, auch wenn diese zur Ausgliederung von Betriebsteilen oder zur Schaffung neuer Rechtspersönlichkeiten führen, nicht berührt.

                    Sollte eine Bestimmung dieser Absichtserklärung unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung unverzüglich durch eine solche wirksame ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

                    Auf diese Absichtserklärung findet deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist Cottbus.

                    Cottbus, 13.03.2021 Erfurt, 13.03.2021

                    ______________________________ ______________________________

                    Unterschrift ANBIETER Unterschrift ANWENDER
                    Annedorle Abel Apotheken Gesellschaft mit beschränkter Haftung Hanno Lang Gartengestaltungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung
                    Annedorle Abel Hanno Lang


                    gesellschaft kaufen berlin erwerben


                    Top 10 verkaufsbedingungen: