Schlagwort: GmbHmantel
Bilanz
Heideliese Schmitz Kommunikation GmbH,Remscheid
Bilanz | |||
Aktiva | |||
Euro | 2021 Euro |
2020 Euro |
|
A. Anlagevermögen | |||
I. Immaterielle Vermögensgegenstände | 2.471.730 | 2.636.090 | 3.693.023 |
II. Sachanlagen | 5.558.714 | 2.771.436 | 3.620.395 |
III. Finanzanlagen | 4.884.091 | ||
B. Umlaufvermögen | |||
I. Vorräte | 8.242.557 | 5.542.963 | 3.553.702 |
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 6.476.574 | 9.822.901 | 8.503.224 |
III. Wertpapiere | 2.840.233 | 9.637.148 | 1.706.316 |
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten uns Schecks | 5.175.968 | 1.132.673 | |
C. Rechnungsabgrenzungsposten | 7.045.776 | 1.211.303 | 3.597.320 |
Summe | |||
Passiva | |||
2021 Euro |
2020 Euro |
||
A. Eigenkapital | |||
I. Gezeichnetes Kapital | 9.333.083 | 2.967.982 | |
II. KapitalrÜcklage | 5.140.418 | 4.544.440 | |
III. GewinnrÜcklagen | 2.208.202 | 3.059.313 | |
IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag | 2.803.865 | 565.047 | |
V. JahresÜberschuss/Jahresfehlbetrag | 5.746.968 | 5.929.024 | |
B. RÜckstellungen | 6.374.550 | 4.734.864 | |
C. Verbindlichkeiten | 9.495.013 | 1.561.008 | |
D. Rechnungsabgrenzungsposten | 920.203 | 6.658.954 | |
Summe |
Gewinn- u. Verlustrechnung
Heideliese Schmitz Kommunikation GmbH,Remscheid
Gewinn- und Verlustrechnung | ||||
01.01.2021 – 01.01.2021 | 01.01.2020 – 01.01.2020 | |||
EUR | EUR | EUR | EUR | |
1. Sonstige betriebliche Erträge | 4.908.659 | 556.255 | ||
2. Personalaufwand | ||||
a) Löhne und Gehälter | 9.419.205 | 3.388.691 | ||
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen fÜr Altersversorgung und UnterstÜtzung | 2.119.506 | 8.960.157 | 7.124.668 | 2.247.011 |
– davon fÜr Altersversorgung  0,00 (2020  0,00) | ||||
Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft Üblichen Abschreibungen Überschreiten |
1.749.932 | 8.624.560 | ||
3. Sonstige betriebliche Aufwendungen | 1.697.131 | 4.878.964 | ||
4. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit | 6.321.085 | 7.878.295 | ||
Jahresfehlbetrag | 4.782.789 | 691.457 | ||
5. JahresÜberschuss | 651.207 | 9.921.201 | ||
6. Verlustvortrag aus dem 2020 | 3.446.982 | 5.355.822 | ||
7. Bilanzverlust | 5.212.492 | 2.519.366 |
Entwicklung des Anlagevermögens
Heideliese Schmitz Kommunikation GmbH,Remscheid
Entwicklung des Anlagevermögens | |||||||||||
Anschaffungs-/Herstellungskosten | Abschreibungen | Buchwerte | |||||||||
01.01.2021 | Zugänge | Abgänge | 01.01.2021 | 01.01.2021 | Zugänge | Abgänge | 01.01.2021 | 01.01.2021 | 01.01.2021 | ||
I. Sachanlagen | |||||||||||
1. GrundstÜcke, grundstÜcksgleiche Rechte und Bauten einschl. der Bauten auf fremden GrundstÜcken | 6.358.027 | 6.477.629 | 9.451.534 | 9.657.465 | 221.511 | 2.839.985 | 3.444.956 | 9.014.054 | 3.049.496 | 8.020.029 | |
2. Technische Anlagen und Maschinen | 9.343.605 | 2.582.673 | 2.814.503 | 1.411.104 | 4.458.083 | 191.244 | 6.621.974 | 887.939 | 167.417 | 2.642.045 | |
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 7.002.883 | 9.306.715 | 2.158.560 | 4.406.527 | 1.123.950 | 7.063.787 | 5.280.188 | 2.252.899 | 4.619.987 | 1.652.132 | |
789.452 | 6.835.664 | 9.288.232 | 4.577.446 | 4.130.416 | 2.973.129 | 8.305.411 | 6.133.266 | 6.079.406 | 5.677.827 | ||
II. Finanzanlagen | |||||||||||
1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 9.130.297 | 7.996.733 | 3.674.757 | 1.913.425 | 2.349.781 | 5.898.187 | 2.013.897 | 5.782.649 | 1.765.492 | 104.170 | |
2. Genossenschaftsanteile | 6.445.889 | 1.617.689 | 6.226.199 | 3.776.698 | 5.115.503 | 2.048.237 | 8.002.911 | 9.314.652 | 5.821.429 | 6.513.818 | |
2.541.432 | 3.140.779 | 6.558.218 | 920.411 | 7.361.339 | 4.077.924 | 358.972 | 8.600.234 | 5.555.130 | 8.743.949 | ||
2.973.565 | 1.732.046 | 9.269.844 | 6.186.281 | 6.992.773 | 7.543.387 | 7.818.857 | 8.146.385 | 3.180.298 | 1.192.456 |
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Gesellschaftsvertrages zur Gruendung einer BGB-Gesellschaft (GbR) – GbR Vertrag – Gesellschaft buergerlichen Rechts
Zwischen
Frau / Herren
Nordfried Sommerfeld
Wohnhaft in Berlin
und
Frau / Herren
Eckehard Schenk
Wohnhaft in Köln
wird folgender Gesellschaftsvertrag geschlossen:
§ 1 Name, Sitz und Zweck der Gesellschaft
Zum gemeinsamen Betrieb eines Zubereit. aus Fleisch v. Hausschweinen (einschl. Mischung.), mit einem Gehalt an Fleisch od. Schlachtn.erzeugn. aller Art, einschl. Speck u. Fette jeder Art u. Herkunft, v. < 40 GHT (oh. fein homogen. Zubereit., Zubereit. aus Lebern)( z.B. Fleischsalhandelsgeschäftes wird von den Unterzeichnern eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts unter der Bezeichnung:
‚Nordfried Sommerfeld und Eckehard Schenk, Zubereit. aus Fleisch v. Hausschweinen (einschl. Mischung.), mit einem Gehalt an Fleisch od. Schlachtn.erzeugn. aller Art, einschl. Speck u. Fette jeder Art u. Herkunft, v. < 40 GHT (oh. fein homogen. Zubereit., Zubereit. aus Lebern)( z.B. Fleischsaleinzelhandel'
gegründet.
Die Gesellschaft ist auf alle, dem Zweck des Unternehmens dienenden Tätigkeiten gerichtet. Es können Filialen gegründet werden.
Sitz der Gesellschaft ist Berlin.
§ 2 Dauer der Gesellschaft
Die Gesellschaft beginnt am 31.03.2021. Ihre Dauer ist unbestimmt. Der Gesellschaftsvertrag kann unter Einhaltung einer Frist von 20 Monaten jeweils zum Schluss eines Kalenderjahres gekündigt werden.
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
§ 3 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
§ 4 Einlagen der Gesellschafter
Frau / Herr Nordfried Sommerfeld bringt in bar 774.227,- EURO sowie Einrichtungsgegenstände und Maschinen im Wert von 136.687,- EURO ein. Frau / Herr Eckehard Schenk bringt in bar 608.869,- EURO sowie Einrichtungsgegenstände und Maschinen im Wert von 878.622,- EURO ein. Beide Gesellschafter sind entsprechend ihrer Anteile mit sofortiger Wirkung je zur Hälfte am Gesellschaftsvermögen beteiligt.
§ 5 Geschäftsführung und Vertretung
Die Geschäfte werden von beiden Gesellschaftern gemeinschaftlich geführt. Jeder Gesellschafter ist zur Geschäftsführung alleine berechtigt. Er vertritt die Gesellschaft im AuÃenverhältnis allein.
Im Innenverhältnis ist die Zustimmung beider Gesellschafter zu nachfolgenden Rechtshandlungen und Rechtsgeschäften erforderlich:
- Ankauf, Verkauf und Belastung von Grundstücken
- Abschluss von Miet- und Dienstverträgen jeglicher Art
- Aufnahme von Krediten, Ãbernahme von Bürgschaften
- Abschluss von Verträgen, deren Wert im Einzelfall den Betrag von 649.848,- EURO übersteigt
- Aufnahme neuer Gesellschafter und Erhöhung der Einlagen
§ 6 Pflichten der Gesellschafter
Keiner der Gesellschafter darf ohne schriftliches Einverständnis des anderen Gesellschafters auÃerhalb der Gesellschaft ohne Rücksicht auf die jeweilige Branche geschäftlich tätig werden. Dazu gehört auch eine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung an Konkurrenzgeschäften. Für Zuwiderhandlungen wird eine Vertragsstrafe in Höhe von je 47.500  vereinbart.
Fristlose Kündigung bleibt vorbehalten.
Jeder Gesellschafter kann verlangen, dass der Mitgesellschafter alle auf eigene Rechnung abgeschlossenen Geschäfte als für die Gesellschaft eingegangen gelten lässt. Daraus folgt, dass die aus solchen Geschäften bezogenen Vergütungen herauszugeben sind oder die Ansprüche auf Vergütung an die Gesellschaft abgetreten werden müssen.
§ 7 Gewinn- und Verlustrechnung / Entnahmerecht
Gewinn und Verlust der Gesellschaft werden nach MaÃgabe der Beteiligung der Gesellschafter aufgeteilt. Jedem Gesellschafter steht eine Vorabvergütung in Höhe von 302.494,- EURO zu. Sollte die Gesellschaft nach Feststellung des Jahresabschlusses durch Auszahlung der Vorabvergütung in die Verlustzone geraten, sind die Gesellschafter zu entsprechendem Ausgleich verpflichtet.
§ 8 Kündigung eines Gesellschafters
Im Falle der Kündigung scheidet der kündigende Gesellschafter aus der Gesellschaft aus. Der verbleibende Gesellschafter ist berechtigt, das Unternehmen mit Aktiva und Passiva unter Ausschluss der Liquidation zu übernehmen und fortzuführen. Dem ausscheidenden Gesellschafter ist das Auseinandersetzungsguthaben auszuzahlen.
Bei der Feststellung des Auseinandersetzungsguthabens sind Aktiva und Passiva mit ihrem wahren Wert einzusetzen. Der Geschäftswert ist nicht zu berücksichtigen.
Die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens hat in vier gleichen Vierteljahresraten zu erfolgen, von denen die erste drei Monate nach dem Ausscheiden fällig ist. Das Auseinandersetzungsguthaben ist ab dem Ausscheidungszeitpunkt in Höhe des jeweiligen Hauptrefinanzierungssatzes der Europäischen Zentralbank zu verzinsen.
§ 9 Tod eines Gesellschafters
Im Falle des Todes eines Gesellschafters gilt § 8 entsprechend mit der MaÃgabe, dass die Auseinandersetzungsbilanz zum Todestag aufzustellen ist.
§ 10 Einsichtsrecht
Jeder Gesellschafter ist berechtigt, sich über die Angelegenheiten der Gesellschaft durch Einsicht in die Geschäftsbücher und Papiere zu unterrichten und sich aus ihnen eine Ãbersicht über den Stand des Gesellschaftsvermögens anzufertigen.
Jeder Gesellschafter kann auf eigene Kosten einen zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Dritten bei der Wahrnehmung dieser Rechte hinzuziehen oder zur Wahrnehmung dieser Rechte beauftragen.
§ 11 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Ãbrigen wirksam.
Für den Fall der Unwirksamkeit verpflichten sich die Gesellschafter, eine neue Regelung zu treffen, die wirtschaftlich der unwirksamen Regelung weitestgehend entspricht.
§ 12 Ãnderungen des Vertrages
Ãnderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
Berlin, 31.03.2021 Köln, 31.03.2021
____________________________ ____________________________
Unterschrift Nordfried Sommerfeld Unterschrift Eckehard Schenk
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Top 9 ordentlicheKuendigung:
Aufhebungsvertrag des Arbeitsverhältnisses mit Albertine Rei�
Zwischen
Cai Herzog Gaststätten Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Hannover
vertreten durch die Geschäftsleitung Cai Herzog und Hanswerner Körner
– nachfolgend ‚Arbeitgeber‘ genannt –
und
Herrn/Frau
Albertine ReiÃ?
Wohnhaft Essen
– nachfolgend ‚Arbeitnehmer‘ genannt –
wird folgender Aufhebungsvertrag geschlossen:
§ 1 Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Das zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer bestehende Arbeitsverhältnis wird zum 31.03.2021 im gegenseitigen Einvernehmen beendet. Bei dieser Frist wurde die vereinbarte Kündigungsfrist eingehalten.
§ 2 Arbeitsfreistellung
Der Arbeitnehmer erhält das regelmäÃige monatliche Entgelt in Höhe von 4.990,- Euro  bis zum 31.03.2021 weitergezahlt.
Der Arbeitnehmer wird bis zum Vertragsende unter Fortzahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung unwiderruflich von seinen vertraglichen Verpflichtungen freigestellt. Die Freistellung erfolgt zunächst unter Anrechnung der noch zustehenden Resturlaubsansprüche sowie sonstiger eventueller Freistellungsansprüche. Im Anschluss an diese Anrechnungszeiträume ist anderweitiger Verdienst nach § 615 S. 2 BGBanzurechnen. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, anderweitig erzielten Verdienst dem Arbeitgeber unaufgefordert mitzuteilen.
§ 3 Urlaub
Der dem Arbeitnehmer bis zu Beendigung des Arbeitsverhältnisses zustehende Resturlaub wird während der Arbeitsfreistellung gewährt.
§ 4 Abfindung
Der Arbeitgeber verpflichtet sich, an den Arbeitnehmer eine Abfindung in Höhe von 6.424,- Euro  brutto zu zahlen.
Die Abfindung ist mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig.
§ 5 Wettbewerbsvereinbarung
Von diesem Vertrag bleibt die Wettbewerbsvereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer vom unberührt.
§ 6 Zeugnis, Arbeitspapiere
Der Arbeitnehmer erhält bis spätestens 31.03.2021 ein wohlwollendes qualifiziertes Zeugnis.
Der Arbeitgeber händigt dem Arbeitnehmer zum Beendigungstermin die Arbeitspapiere aus.
§ 7 Sonstige Vereinbarungen
__________________________________________
__________________________________________
§ 8 Meldepflicht
Zur Aufrechterhaltung ungekürzter Ansprüche auf Arbeitslosengeld ist der Arbeitnehmer verpflichtet, sich unverzüglich nach Abschluss dieses Aufhebungsvertrages persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden. Weiterhin ist er verpflichtet, aktiv nach einer Beschäftigung zu suchen.
§ 9 Ausgleich aller Ansprüche
Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sind sich darüber einig, dass mit der Erfüllung dieses Vertrages keine Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gegen die andere Partei mehr bestehen.
Davon unberührt bleiben
__________________________________________
__________________________________________
Hannover, 31.03.2021
________________________ ________________________
Unterschrift Arbeitgeber Unterschrift Arbeitnehmer
Cai Herzog und Hanswerner Körner Albertine Rei�
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Top 10 verkaufsbedingungen_nichtkaufleute:
Musterprotokoll für die Gründung einer Mehrpersonengesellschaft mit bis zu drei Gesellschaftern
UR. Nr. 12044
Heute, den 30.03.2021, erschienen vor mir, Werner Benz, Notar mit dem Amtssitz in Stuttgart,
1) Frau Gundmar Simon,
2) Herr Herrmann Azurro,
3) Herr Roselies Otto,
1. Die Erschienenen errichten hiermit nach Paragraph 2 Abs. 1a GmbHG eine GesellÂschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma
Ingunde Vandemeer Verpackungsmaschinen u. -geräte Gesellschaft mit beschraenkter Haftung mit dem Sitz in Stuttgart.
2. Gegenstand des Unternehmens ist Wohnungsauflösung AnlÃÂässe fÃÂür die AuflÃÂösung des Haushalts DurchfÃÂührung Kosten HaushaltsauflÃÂösung als Dienstleistung NavigationsmenÃÂü.
3. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 314763 Euro (i. W. drei eins vier sieben sechs drei Euro) und wird wie folgt übernommen:
Frau Gundmar Simon uebernimmt einen Geschäftsanteil mit einem Nennbetrag in Höhe von 188719 Euro
(i. W. eins acht acht sieben eins neun Euro) (Geschäftsanteil Nr. 1),
Herr Herrmann Azurro uebernimmt einen Geschäftsanteil mit einem Nennbetrag in Höhe von 121627 Euro
(i. W. eins zwei eins sechs zwei sieben Euro) (Geschäftsanteil Nr. 2),
Herr Roselies Otto uebernimmt einen Geschäftsanteil mit einem Nennbetrag in Höhe von 4417 Euro
(i. W. vier vier eins sieben Euro) (Geschäftsanteil Nr. 3).
Die Einlagen sind in Geld zu erbringen, und zwar sofort in voller Höhe/zu
50 Prozent sofort, im Übrigen sobald die Gesellschafterversammlung ihre Einforderung beschliesst.
4. Zum Geschäftsführer der Gesellschaft wird Herr Ingunde Vandemeer,geboren am 29.8.1981 , wohnhaft in Stuttgart, bestellt.
Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des Paragraph 181 des BürgerÂlichen Gesetzbuchs befreit.
5. Die Gesellschaft trägt die mit der Gründung verbundenen Kosten bis zu einem Gesamtbetrag von 300 Euro, höchstens jedoch bis zum Betrag ihres
Stammkapitals. Darüber hinausgehende Kosten tragen die Gesellschafter im Verhältnis der Nennbeträge ihrer Geschäftsanteile.
6. Von dieser Urkunde erhält eine Ausfertigung jeder Gesellschafter, beglauÂbigte Ablichtungen die Gesellschaft und das Registergericht (in elektroniÂ
scher Form) sowie eine einfache Abschrift das Finanzamt  KörperschaftÂsteuerstelle Â.
7. Die Erschienenen wurden vom Notar Werner Benz insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Hinweise:
1) Nicht Zutreffendes streichen. Bei juristischen Personen ist die Anrede Herr/Frau wegzulassen.
2) Hier sind neben der Bezeichnung des Gesellschafters und den Angaben zur notariellen IdentiÂtätsfeststellung ggf. der Güterstand und die Zustimmung des Ehegatten sowie die Angaben zu einer etwaigen Vertretung zu vermerken.
3) Nicht Zutreffendes streichen. Bei der Unternehmergesellschaft muss die zweite Alternative geÂstrichen werden.
4) Nicht Zutreffendes streichen.
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Top 10 verkaufsbedingungen_nichtkaufleute:
Musterprotokoll für die Gründung einer Mehrpersonengesellschaft mit bis zu drei Gesellschaftern
UR. Nr. 73462
Heute, den 29.03.2021, erschienen vor mir, Friedhard Schaub, Notar mit dem Amtssitz in Hamm,
1) Frau Elselore Höhn,
2) Herr Edmund Welsch,
3) Herr Birge Zimmermann,
1. Die Erschienenen errichten hiermit nach Paragraph 2 Abs. 1a GmbHG eine GesellÂschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma
Lucas Kress Beschriftungen Ges. m. b. Haftung mit dem Sitz in Hamm.
2. Gegenstand des Unternehmens ist Personalentwicklung Definition Ziele der Personalentwicklung Erfolgskontrolle Kompetenzentwicklung als Kernaufgabe Bedarfserfassung Bereiche der Personalentwicklung Personalentwicklung in KMU Wissenschaftliche und praktische ZugÃÂänge Inhalte nach Becker Funktionszyklus systematischer Personalentwicklung Phasenmodell nach Becker Professionalisierung Tendenzen und AusprÃÂägungen Kompetenzbasierte Personalentwicklung Grenzen der Personalentwicklung NavigationsmenÃÂü.
3. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 351421 Euro (i. W. drei fünf eins vier zwei eins Euro) und wird wie folgt übernommen:
Frau Elselore Höhn uebernimmt einen Geschäftsanteil mit einem Nennbetrag in Höhe von 89062 Euro
(i. W. acht neun null sechs zwei Euro) (Geschäftsanteil Nr. 1),
Herr Edmund Welsch uebernimmt einen Geschäftsanteil mit einem Nennbetrag in Höhe von 225539 Euro
(i. W. zwei zwei fünf fünf drei neun Euro) (Geschäftsanteil Nr. 2),
Herr Birge Zimmermann uebernimmt einen Geschäftsanteil mit einem Nennbetrag in Höhe von 36820 Euro
(i. W. drei sechs acht zwei null Euro) (Geschäftsanteil Nr. 3).
Die Einlagen sind in Geld zu erbringen, und zwar sofort in voller Höhe/zu
50 Prozent sofort, im Übrigen sobald die Gesellschafterversammlung ihre Einforderung beschliesst.
4. Zum Geschäftsführer der Gesellschaft wird Herr Lucas Kress,geboren am 21.11.1942 , wohnhaft in Hamm, bestellt.
Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des Paragraph 181 des BürgerÂlichen Gesetzbuchs befreit.
5. Die Gesellschaft trägt die mit der Gründung verbundenen Kosten bis zu einem Gesamtbetrag von 300 Euro, höchstens jedoch bis zum Betrag ihres
Stammkapitals. Darüber hinausgehende Kosten tragen die Gesellschafter im Verhältnis der Nennbeträge ihrer Geschäftsanteile.
6. Von dieser Urkunde erhält eine Ausfertigung jeder Gesellschafter, beglauÂbigte Ablichtungen die Gesellschaft und das Registergericht (in elektroniÂ
scher Form) sowie eine einfache Abschrift das Finanzamt  KörperschaftÂsteuerstelle Â.
7. Die Erschienenen wurden vom Notar Friedhard Schaub insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Hinweise:
1) Nicht Zutreffendes streichen. Bei juristischen Personen ist die Anrede Herr/Frau wegzulassen.
2) Hier sind neben der Bezeichnung des Gesellschafters und den Angaben zur notariellen IdentiÂtätsfeststellung ggf. der Güterstand und die Zustimmung des Ehegatten sowie die Angaben zu einer etwaigen Vertretung zu vermerken.
3) Nicht Zutreffendes streichen. Bei der Unternehmergesellschaft muss die zweite Alternative geÂstrichen werden.
4) Nicht Zutreffendes streichen.
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Hinweis zu unseren Mustersatzungen:
Eine gebrauchsfertige GmbH-Mustersatzung kann es nicht geben. Zu vielfältig sind die Erscheinungsformen der GmbH im Wirtschaftsleben. Eine 100 %-ige Konzerntochter verlangt andere Regelungen als eine Join-Venture GmbH zwischen zwei Industrieunternehmen. Weitere Regelungstypen sind beispielsweise die Vater-Sohn-Handwerks-GmbH, die Dienstleistungs-GmbH zwischen Freiberuflern, die GmbH mit Technologie-Know-how Trägern als Mehrheitsgesellschaftern und einem Kapitalgeber (Capital Venture Fonds).
Jeder Regelungstyp hat eine eigene Interessenstruktur, die sich bei der Finanzverfassung, den Entscheidungsmechanismen und bei Gesellschafterveräderungen auswirkt. Besondere Aufmerksamkeit ist dem natürlichen Spannungsfeld zwischen tätigen und nicht tätigen Gesellschaftern (z.B. nicht tätigen Erben eines verstorbenen tätigen Gesellschafters) zu widmen. Die Probleme entzünden sich hier an der Gewinnverwendung, Geschäftsführergehältern, langfristigen Investitionen. Bei reinen Handels- und Dienstleistungs-GmbHs ist in der Regel ein persönliches Tätigwerden der Gesellschafter unverzichtbar.
Aus diesen Gründen ist auch die folgende Beispielssatzung lediglich als eine erste Anregung gedacht, Gestaltungsalternativen müssen mit den Beratern abgestimmt werden aufgrund einer individuellen Zweckmässigkeits- und Vollständigkeitsprüfung.
Eine GmbH-Satzung muss von einem Notar protokolliert werden.
Paragraph 1 Firma, Sitz
Die Firma der Gesellschaft lautet: Friedliese Rupp Versteigerungen Gesellschaft mit beschraenkter Haftung .Sitz der Gesellschaft ist Düsseldorf
Paragraph 2 Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist Computer Begriffsgeschichte Grundlagen Geschichte Arten Zukunftsperspektiven Zeitleiste Weltweite Marktanteile der Computerhersteller Bekannte Computerhersteller NavigationsmenÃÂü
Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen – insbesondere auch als persönlich haftende Gesellschafterin -, sowie andere Unternehmen zu gründen.
Paragraph 3 Dauer der Gesellschaft
Die Gesellschaft beginnt mit der Eintragung in das Handelsregister. Die Gesellschaft wird auf unbestimmte Dauer errichtet.
Paragraph 4 Stammkapital, Stammeinlagen
Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 106902,00 EUR
Auf das Stammkapital übernehmen als ihre Stammeinlagen:
a. Lydia HARTMANN eine Stammeinlage im Nennbetrag von EUR 88263,
b. Barthold Hundertwasser eine Stammeinlage im Nennbetrag von EUR 18548,
c. Ursel Kratz eine Stammeinlage im Nennbetrag von EUR 91.
Paragraph 5 Geschäftsführer
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Die Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern sowie deren Befreiung vom Geschäftsführerwettbewerbsverbot erfolgt durch Gesellschafterbeschluss
Paragraph 6 Vertretung der Gesellschaft
Ein alleiniger Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft vertreten durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch
einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen. Durch Gesellschafterbeschluss kann die Vertretungsbefugnis der Geschäftsführer abweichend geregelt werden,
insbesondere können auch alle oder einzelne Geschäftsführer von den Beschränkungen des Paragraph 181 BGB befreit werden.
Paragraph 7 Geschäftsführung
Die Führung der Geschäfte der Gesellschaft steht mehreren Geschäftsführern gemeinschaftlich zu, sofern nicht durch Gesellschafterbeschluss, insbesondere im Rahmen einer Geschäftsordnung, etwas anderes bestimmt wird.
Im Verhältnis zur Gesellschaft ist jeder Geschäftsführer verpflichtet, die Geschäftsführungsbeschränkungen einzuhalten, welche durch Gesetz, Gesellschaftsvertrag, Geschäftsführeranstellungsvertrag und Gesellschafterbeschlüsse festgesetzt sind oder werden.
Die Geschäftsführer bedürfen der vorherigen Zustimmung durch Gesellschafterbeschluss für alle Geschäfte, die über den gewöhnlichen Betrieb der Gesellschaft hinausgehen.
Paragraph 8 Gesellschafterbeschlüsse
Soweit nicht das Gesetz zwingend oder dieser Gesellschaftsvertrag etwas anderes vorsehen, entscheiden die Gesellschafter in allen Angelegenheiten der Gesellschaft durch Beschlussfassung mit der Mehrheit der Stimmen aller Gesellschafter.
Nur mit 75 % der Stimmen aller Gesellschafter können beschlossen werden:
a. Eine Änderung des Gesellschaftsvertrages
b. die Auflösung der Gesellschaft.
c. die Beschlüsse gemäss Paragraphen 6, 7 und 8 des Gesellschaftsvertrages.
Jede 50,00 EUR Nennbetrag eines Geschäftsanteils gewähren eine Stimme.
Sämtliche Gesellschafterbeschlüsse sind zu protokollieren. Das Protokoll ist von den Geschäftsführern zu unterzeichnen. Die Gesellschafter erhalten Abschriften.
Die Einlegung von Rechtsmitteln jeder Art gegen Gesellschafterbeschlüsse ist nur innerhalb einer Frist von einem Monat nach Beschlussfassung zulässig.
Paragraph 9 Gesellschafterversammlung
Beschlüsse der Gesellschafter werden in Versammlungen gefasst.
Soweit das Gesetz nicht zwingend eine Gesellschafterversammlung vorsieht, bedarf es der Abhaltung einer Versammlung nicht, wenn sämtliche Gesellschafter schriftlich, mündlich oder in jeder anderen Form mit der zu treffenden Bestimmung oder mit der Form der Stimmabgabe sich einverstanden erklären.
Einberufung
a. Die Gesellschafterversammlung wird durch einen Geschäftsführer einberufen. Versammlungsort ist der Sitz der Gesellschaft, sofern nicht durch Gesellschafterbeschluss ein anderer 0rt bestimmt wird.
b. Die ordentliche jährliche Gesellschafterversammlung ist in den ersten acht Monaten eines Geschäftsjahres einzuberufen zur Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Ergebnisverwendung und die Entlastung der Geschäftsführung. Im übrigen ist die Gesellschafterversammlung einzuberufen, wenn es einem
Geschäftsführer im Interesse der Gesellschaft erforderlich erscheint oder in den gesetzlich vorgesehenen Fällen.
c. Die Einberufung erfolgt durch Einladung der Gesellschafter mittels eingeschriebener Briefe gegen Rückschein an die letzte von dem Gesellschafter der Gesellschaft mitgeteilte Adresse oder durch Übergabe gegen
Empfangsbestätigung. Die Ladungsfrist beträgt mindestens zwei Wochen. Der Tag der Absendung und der Versammlungstag werden nicht mitgerechnet. Mit der Einladung sind die Beschlussgegenstände mitzuteilen.
d. Ist die Versammlung nicht ordnungsmässig berufen, können Beschlüsse nur mit Zustimmung aller Gesellschafter gefasst werden.
Paragraph 10 Geschäftsjahr und Jahresabschluss
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Der Jahresabschluss ist von den Geschäftsführern in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres für das vergangene Geschäftsjahr aufzustellen, sofern nicht nach dem Gesetz der Jahresabschluss innerhalb der ersten sechs Monate des Geschäftsjahres aufgestellt werden darf.
Paragraph 11 Gewinnverteilung
Die Gesellschafter haben Anspruch auf den Jahresüberschuss zuzüglich eines Gewinnvortrages und abzüglich eines Verlustvortrags, soweit der sich ergebende Betrag nicht durch Beschluss nach Abs. 2 von der Verteilung unter die Gesellschafter ausgeschlossen ist.
Im Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses können die Gesellschafter Beträge in Gewinnrücklage einstellen oder als Gewinn vortragen oder bestimmen, dass sie der Gesellschaft als Darlehen zu dem gemäss Gesellschafterbeschluss festgesetzten Bedingungen verbleiben.
Die Verteilung erfolgt nach Verhältnis der Geschäftsanteile.
Paragraph 12 Gesellschafterveränderungen
Übertragung von Geschäftsanteilen
Geschäftsanteile können ganz oder teilweise von einem Gesellschafter nur veräussert werden, wenn die Gesellschafter durch Beschluss mit einer Mehrheit von 75 % der Stimmen aller Gesellschafter im Voraus zustimmen. Der betroffene Gesellschafter ist stimmberechtigt.
Austrittsrecht
Jeder Gesellschafter kann den Austritt aus der Gesellschaft erklären
a. wenn ein wichtiger Grund im Sinne des allgemeinen Gesellschaftsrechts vorliegt jederzeit oder
b. im übrigen nur sechs Monate vor einem Geschäftsjahresende, erstmals zum (Datum). Die Austrittserklärung hat durch eingeschriebenen Brief an die Gesellschaft zu erfolgen.
Ausschluss
Ein Gesellschafter ist verpflichtet, ohne seine Zustimmung aus der Gesellschaft auszuscheiden,
a. wenn und sobald über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird, sofort,
b. durch Gesellschafterbeschluss – bei dem er nicht stimmberechtigt ist – zu dem in dem Beschluss bestimmten Zeitpunkt, jedoch nicht vor Mitteilung des Beschlusses an den betroffenen Gesellschafter,
wenn in seinen Geschäftsanteil die Zwangsvollstreckung betrieben und nicht innerhalb von zwei Monaten wieder aufgehoben wird, oder
wenn in seiner Person ein wichtiger Grund eingetreten ist, der für die übrigen Gesellschafter die Fortsetzung des Gesellschaftsverhältnisses mit ihm unzumutbar macht, oder
wenn das Anstellungsverhältnis eines Gesellschafters, der nach Paragraph 5 verpflichtet ist, für die Gesellschaft tätig zu sein, endet, aus welchem Grund auch immer; im Falle des Todes gilt Abs. (4).
Tod eines Gesellschafters
Erben oder Vermächtnisnehmer eines Gesellschafters sind verpflichtet, aus der Gesellschaft auszuscheiden.
Durchführung des Ausscheidens
a. Der ausscheidende Gesellschafter ist /seine Erben/Vermächtnisnehmer sind verpflichtet, seinen/ihren Geschäftsanteil nach Massgabe eines Gesellschafterbeschlusses mit der Mehrheit der Stimmen der übrigen
Gesellschafter, bei dem er nicht stimmberechtigt ist, ganz oder geteilt an die Gesellschaft selbst, an einen oder mehrere Gesellschafter oder an von der Gesellschaft zu benennende Dritte zu übertragen oder die
Einziehung des Geschäftsanteils zu dulden.
b. Ein ausscheidender Gesellschafter erhält seine Erben erhalten eine Abfindung nach Massgabe dieses Vertrages, von dem seinen Geschäftsanteil erwerbenden Gesellschafter (von mehreren als Teilschuldner),
im Falle der Einziehung von der Gesellschaft.
Das Ausscheiden eines Gesellschafters führt nicht zur Auflösung der Gesellschaft. Die verbleibenden Gesellschafter haben unverzüglich einen Beschluss zu den Modalitäten der Fortführung zu fassen.
Paragraph13 Abfindung
Die Abfindung eines ausscheidenden Gesellschafters bemisst sich nach dem für den Geschäftsanteil zu ermittelnden Wert,{der sich unter Anwendung der steuerrechtlichen Vorschriften zur Ermittlung des gemeinen Wertes von Geschäftsanteilen mangels Ableitbarkeit aus Verkäufen ergibt . Bewertungsstichtag ist das Ende des Geschäftsjahres, in dem die Austrittserklärung des Gesellschafters bei der Gesellschaft eingeht oder der Ausschlussbeschluss gefasst wird.} Sollte zum Bewertungsstichtag eine Feststellung des Finanzamtes noch nicht erfolgt sein, ist die Wertermittlung nach den vorstehenden Massstäben unabhängig von der Feststellung des Finanzamtes vorzunehmen. Eine Berichtigung aufgrund der späteren Feststellung des Finanzamtes oder einer Betriebsprüfung findet nicht statt.
Der Gewinn für das gesamte Geschäftsjahr, in dessen Verlauf und zu dessen Ende ein Gesellschafter zum Ausscheiden verpflichtet ist, steht dem ausscheidenden Gesellschafter zeitanteilig bis zu dem Monat zu, in dessen Verlauf oder zu dessen Ende die Austrittserklärung der Gesellschaft zuging oder der Ausschlussbeschluss gefasst wurde.
Die Vergütung ist in 5 gleichen Jahresraten auszuzahlen, wobei die Fälligkeit der ersten Rate sechs Monate seit Vollzug des Ausscheidens, die folgenden Raten je ein Jahr später zu zahlen sind. Die Vergütung ist mit jährlich 2 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank von der jeweilig noch geschuldeten Höhe zu verzinsen von dem Monatsersten an, von dem ausscheidenden Gesellschafter gemäss Abs. 2 ein Gewinn nicht mehr zusteht.
Paragraph 14 Wettbewerbsverbot
Ein Gesellschafter darf ohne vorherigen zustimmenden Gesellschafterbeschluss, bei dem er nicht stimmberechtigt ist, in dem Geschäftsbereich des Gegenstandes der Gesellschaft keine Geschäfte machen für eigene oder fremde Rechnung, gelegentlich oder gewerbsmässig, unmittelbar oder mittelbar, selbständig oder unselbständig oder in jeder anderen Weise. Das Verbot umfasst insbesondere auch direkte oder indirekte Beteiligung oder Beratung an Konkurrenzunternehmen sowie die Beteiligung als stiller Gesellschafter oder Unterbeteiligter an Konkurrenzunternehmen.
Paragraph 15 Schlussbestimmungen
Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen nur im deutschen Bundesanzeiger oder einem etwa an seine Stelle tretenden Veröffentlichungsorgan.
Die Gründungskosten in Höhe von EUR {Summe} (Handelsregister, Bekanntmachungen, Beratungen, Notar) trägt die Gesellschaft.[1]
Durch die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Als Gerichtsstand wird Düsseldorf vereinbart
Anmerkung:
An dieser Stelle kann auf Wunsch eine Schlichtungsvereinbarung und/oder Schiedsgerichtsvereinbarung getroffen werden. Zur Vereinbarung einer Schlichtungsklausel und/oder Schiedsklausel siehe Erläuterung unten)
Notarieller Beurkundungshinweis
……………………………………….. ………………………………………..
Düsseldorf, 29.03.2021 Unterschrift
Anmerkung zu Paragraph 15 (4):
a. Die Parteien können sich auch auf die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens (Schlichtungsklausel) einigen. Es kann zusätzlich vereinbart werden, dass ein Schlichtungsversuch gescheitert sein muss, bevor der Rechtsweg beschritten werden kann.
>Informationen zur aussergerichtlichen Streitbeilegung
Muster für eine Schlichtungsklausel:
Die Vertragsparteien verpflichten sich, bei Meinungsverschiedenheiten ein Schlichtungsverfahren mit dem Ziel durchzuführen, eine interessengerechte und faire Vereinbarung im Wege einer Mediation mit Unterstützung eines neutralen Schlichters unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen, rechtlichen, persönlichen und sozialen Gegebenheiten zu erarbeiten. Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, werden vor Einschaltung der Gerichte nach der Schlichtungsordnung der Industrie- und Handelskammer …………… (z.B. XXXXX = Name der nächstgelegenen IHK mit Schlichtungsstelle) (oder der XXXX Institution) geschlichtet.
b. Möglich wäre auch die Vereinbarung einer Schiedsgerichtsklausel.
Muster für eine Schiedsgerichtsklausel:
Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Industrie- und Handelskammer …………. unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Das gerichtliche Mahnverfahren bleibt aber zulässig.
c. Möglich ist aber natürlich auch die Kombination von Schlichtung und bei Scheitern anschliessendem Schiedsgerichtsverfahren.
[1] Es ist aufgrund der Entscheidung des OLG Celle vom 11.2.2016 (Az. 9 W 10/16) in der Satzung auf Verlangen des Registergerichts nunmehr der konkrete Gesamtbetrag der Gründungskosten anzugeben
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EU-Kommission wird im ersten Quartal 2016 eine Internetplattform zur
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OS-Plattform soll als Anlaufstelle zur auÃergerichtlichen Beilegung von
Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus
Online-Kaufverträgen erwachsen, dienen. Die OS-Plattform wird unter folgendem
Link erreichbar sein: http://ec.europa.eu/consumers/odr
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Top 6 Businessplan:
Darlehensvertrag – Kreditvertrag der Sigurd Weise Cocktailbar Ges. m. b. Haftung
Zwischen
Sigurd Weise Cocktailbar Ges. m. b. Haftung
Sitz in München
– Darlehensnehmer –
Vertreten durch den Geschäftsführer Sigurd Weise
und
Trautchen KloÃ?
Wohnhaft in Krefeld
– Darlehensgeber –
wird folgender Darlehensvertrag geschlossen.
Der unterzeichnete Darlehensgeber gewährt ein Darlehen in Höhe von 219.902,- Euro.
Der Darlehensbetrag wird mit einer 13 % p.a. Verzinsung zur Verfügung gestellt. Für die Abzahlung des Darlehens bezahlt der Darlehensnehmer eine Rate in Höhe von 28.808 EURO monatlich, jeweils zum 28. des Monats.
Das Darlehen hat eine Laufzeit von 5 Jahren. Das Darlehen kann entweder als Ganzes oder in Teil Beträgen mit einer dreimonatigen Frist jeweils zum Monatsende von beiden Vertragspartnern schriftlich gekündigt werden.
Der Darlehensnehmer übergibt dem Darlehensgeber zur Absicherung des Darlehens dingliche Sicherheiten:
Lebensversicherung Nr. 253.916.338.313
München, 28.03.2021 Krefeld, 28.03.2021
______________________________ ______________________________
Unterschrift Darlehensnehmer Unterschrift Darlehensgeber
Sigurd Weise Cocktailbar Ges. m. b. Haftung Trautchen KloÃ?
Sigurd Weise
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Top 6 loi:
GmbH Geschäftsführer – Anstellungsvertrag der Willrich Heise Dekorationen GmbH
zwischen
der Willrich Heise Dekorationen GmbH
vertreten durch ihren Gesellschafter Willrich Heise
nachfolgend ‚Gesellschaft‘ genannt,
und
Herrn / Frau Ingelotte Burghardt
aus Ingolstadt
nachfolgend ‚Geschäftsführer‘ genannt,
wird folgender
A n s t e l l u n g s v e r t r a g
geschlossen.
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 27.03.2021
ist Herr / Frau Ingelotte Burghardt
(mit Wirkung vom 27.03.2021
zum Geschäftsführer der Gesellschaft bestellt worden.
Der Geschäftsführer beginnt seine Tätigkeit ab dem 27.03.2021.
Mit diesem Vertrag werden die Rechtsverhältnisse zwischen der Gesellschaft und dem Geschäftsführer geregelt.
oder
Der bisherige mit Herrn / Frau Willrich Heise bestehende Anstellungsvertrag vom 14.9.2014 wird hiermit einvernehmlich in vollem Umfang beendet und durch den nachfolgenden Anstellungsvertrag ersatzlos ersetzt.
§ 1 Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis
Der Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft gerichtlich und auÃergerichtlich.
Der Geschäftsführer führt die Geschäfte der Gesellschaft nach MaÃgabe der Gesetze, des Gesellschaftsvertrags der GmbH, der jeweilig gültigen Geschäftsordnung und dieses Anstellungsvertrages. Weisungen der Gesellschafterversammlung hat er zu befolgen.
Die Gesellschaft kann weitere Geschäftsführer bestellen.
§ 2 Zustimmungspflichtige Geschäfte
Die Befugnis des Geschäftsführers umfasst die Vornahme aller MaÃnahmen, die der gewöhnliche Geschäftsbetrieb der Gesellschaft mit sich bringt.
Für darüber hinaus gehende MaÃnahmen bedarf der Geschäftsführer der vorherigen Zustimmung der Gesellschafterversammlung insbesondere in den im Gesellschaftsvertrag geregelten Fällen.
§ 3 Selbstkontrahieren
Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Anmerkung: Nach § 181 BGB sind Insich-Geschäfte grds. unzulässig. Auch der Geschäftsführer kann nicht im Namen der Gesellschaft mit sich selbst ein Rechtsgeschäft abschlieÃen, es sei denn, das Rechtsgeschäft besteht ausschlieÃlich in der Erfüllung einer Verbindlichkeit oder ist rechtlich für die GmbH vorteilhaft. Ist im Gesellschaftervertrag die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB vorgesehen, sollte dies auch in den Anstellungsvertrag aufgenommen werden.
§ 4 Pflichten und Verantwortlichkeit
Der Geschäftsführer hat die Geschäfte der Gesellschaft mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu führen und die ihm durch Gesetz, Gesellschaftsvertrag und diesen Vertrag obliegenden Pflichten genau und gewissenhaft zu erfüllen.
Unabhängig davon, ob weitere Geschäftsführer bestellt sind, denen die gleichen Rechte und Pflichten übertragen wurden, obliegt jedem Geschäftsführer die Leitung und Ãberwachung des gesamten Unternehmens.
Der Geschäftsführer nimmt die Rechte und Pflichten eines Arbeitgebers im Sinne der arbeits- und sozialrechtlichen bzw. steuerrechtlichen Vorschriften wahr.
Der Geschäftsführer hat innerhalb der Frist des § 264 Abs. 1 HGB den Jahresabschluss sowie einen Lagebericht (§ 289 HGB) für das abgelaufene Geschäftsjahr aufzustellen und jedem Gesellschafter unverzüglich nach Aufstellung zu übersenden.
Gleichzeitig mit Ãbersendung von Jahresabschluss und Geschäftsbericht hat der Geschäftsführer unter Beachtung der Beschlussfrist des § 42a Abs. 2 GmbHG eine Gesellschafterversammlung einzuberufen, in der über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Ergebnisverwendung Beschluss zu fassen ist.
§ 5 Haftung des Geschäftsführers
Sind in der Satzung der Gesellschaft Haftungsbeschränkungen des  ansonsten unbeschränkt haftenden  Geschäftsführers gegenüber der Gesellschaft vorgesehen, sind folgende Regelungen möglich:
Die Gesellschaft ist verpflichtet, durch die Gesellschafterversammlung jährlich, spätestens zum Zeitpunkt der Feststellung des Jahresabschlusses, einen Beschluss über die Entlastung des Geschäftsführers für die vorangegangene Tätigkeit zu fassen.
Die Haftung des Geschäftsführers gegenüber der Gesellschaft ist auf vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten beschränkt.
Der Geschäftsführer haftet gegenüber der Gesellschaft für alle Schäden nur bis zu einem Höchstbetrag von 56 TEURO
Der Geschäftsführer haftet gegenüber der Gesellschaft nicht, sofern und soweit er auf ausdrückliche Weisung der Gesellschafter tätig geworden ist.
Zu Gunsten des Geschäftsführers ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 8682 TEURO abzuschlieÃen und während der Dauer dieses Anstellungsvertrages abgeschlossen zu halten, deren Prämien von der Gesellschaft getragen werden. Die Gesellschaft hat vor Inanspruchnahme des Geschäftsführers die Versicherung in Anspruch zu nehmen.
§ 6 Dienstort und Arbeitszeit
Der Geschäftsführer hat seine Leistung am Sitz der Gesellschaft zu erbringen.
Der Geschäftsführer hat  soweit keine sonstigen Vereinbarungen getroffen wurden – seine volle Arbeitskraft und alle seine Fähigkeiten und Kenntnisse in den Dienst der Gesellschaft zu stellen.
An eine bestimmte Arbeitszeit ist der Geschäftsführer nicht gebunden, dies gilt auch für die Art und den Umfang der Leistungserbringung.
§ 7 Eigengeschäfte und Nebentätigkeit
Entgeltliche wie unentgeltliche Nebentätigkeiten bedürfen der vorherigen Zustimmung der Gesellschafterversammlung.
Veröffentlichungen und Vorträge, die die Tätigkeitsbereichen der Gesellschaft betreffen, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Gesellschafterversammlung, es sei denn, sie gehören zum normalen Geschäftsbetrieb bzw. sind notwendig, um die Gesellschaft angemessen zu vertreten.
Eine erteilte Zustimmung der Gesellschafterversammlung kann unter Beachtung etwaiger vom Geschäftsführer zu beachtender Kündigungsfristen jederzeit widerrufen werden.
Die Ãbernahme von Ãmtern in Aufsichtsgremien, sowie die Ãbernahme bzw. Beteiligung in anderen Unternehmen, und Organisationen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Gesellschafterversammlung. Die zur Ãbernahme eines Amtes erteilte Zustimmung ist jederzeit widerruflich, wobei im Falle eines Widerrufs bestehende Fristvorschriften für die Beendigung des übernommenen Amtes berücksichtigt werden müssen.
Geschenke oder sonstige Vorteile von Personen oder Firmen, die mit der Gesellschaft in Geschäftsverbindung stehen oder eine solche Verbindung anstreben, darf der Geschäftsführer nur nach vorheriger Zustimmung der Gesellschafterversammlung annehmen.
§ 8 Wettbewerbsverbot
Während der Dauer dieses Vertrages ist es dem Geschäftsführer untersagt, in selbständiger, unselbständiger oder sonstiger Weise für ein Unternehmen tätig zu werden, welches mit der Gesellschaft in direktem oder indirektem Wettbewerb steht. Weiterhin ist es ihm untersagt, während der Dauer dieses Vertrages ein solches Unternehmen zu errichten, zu erwerben oder sich hieran unmittelbar oder mittelbar zu beteiligen.
Der Geschäftsführer ist verpflichtet, über alle betrieblichen und geschäftlichen Angelegenheiten der Gesellschaft gegenüber unbefugten Dritten absolutes Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung dieses Vertrages.
Der Geschäftsführer verpflichtet sich, für die Dauer von 7 Jahren nach Beendigung dieses Vertrages weder in selbständiger, unselbständiger Stellung oder in sonstiger Weise für ein Unternehmen tätig zu werden, welches mit der Gesellschaft in direktem oder indirektem Wettbewerb steht. Weiterhin ist es ihm untersagt, für die Dauer von 3 Jahren nach Beendigung dieses Vertrages ein solches Konkurrenzunternehmen zu errichten, zu erwerben oder sich hieran unmittelbar oder mittelbar zu beteiligen.
Dieses Wettbewerbsverbot gilt für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
Für die Dauer dieses nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes verpflichtet sich die Gesellschaft, dem Geschäftsführer eine Entschädigung in Höhe von 33 % seiner innerhalb der letzten 24 Monate vor seinem Ausscheiden durchschnittlich bezogenen monatlichen Vergütung zu zahlen. Die Zahlung ist jeweils am 7 eines Monats fällig.
Auf die Entschädigung gemäà Abs. 5 sind diejenigen Einkünfte anzurechnen, die der Geschäftsführer während der Dauer des nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes aus selbständiger, unselbständiger oder sonstiger Erwerbstätigkeit erzielt oder zu erzielen unterlässt. Zu den anzurechnenden Einkünften zählt auch ein ggf. vom Geschäftsführer bezogenes Arbeitslosengeld. Auf Verlangen der Gesellschaft ist der Geschäftsführer verpflichtet, Auskunft über die Höhe seiner Einkünfte zu erteilen.
Wird dieser Vertrag durch den Eintritt des Geschäftsführers in den Ruhestand beendet, finden die vorstehenden Absätze 3-6 keine Anwendung.
Die Gesellschaft kann auf die Einhaltung des nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Geschäftsführer verzichten. In diesem Fall endet die Verpflichtung zur Zahlung der Karenzentschädigung mit Ablauf von 1 Monaten nach Abgabe der Erklärung.
Im Falle einer auÃerordentlichen Kündigung des Vertrages steht dem Kündigungsberechtigten das Recht zu, innerhalb 2 Monats/ (Monaten) nach Ausspruch der auÃerordentlichen Kündigung durch schriftliche Erklärung gegenüber dem anderen Teil das nachvertragliche Wettbewerbsverbot aufzuheben.
Für jeden Fall des VerstoÃes gegen das Wettbewerbsverbot hat der Geschäftsführer der Gesellschaft eine Vertragsstrafe in Höhe des Betrages zu zahlen, der der in den letzten 21 Monaten vor Beendigung des Vertrages durchschnittlich bezogenen monatlichen Vergütung entspricht. Zugleich entfällt für den Monat, in dem die Zuwiderhandlung erfolgt ist, die Zahlung der Entschädigung gemäà Abs. 5.
Besteht die Zuwiderhandlung in einer fortgesetzten Tätigkeit, ist die Vertragsstrafe für jeden angefangenen Monat verwirkt. Zugleich entfällt für jeden angefangenen Monat die Zahlung der Entschädigung. Weitergehende Ansprüche der Gesellschaft bleiben durch die vorstehende Regelung unberührt.
§ 9 Vergütung
(bei Festgehalt)
Der Geschäftsführer erhält für seine Tätigkeit
a) Eine Vergütung von brutto 170 TEURO pro Jahr, die in zwölf gleichen Raten jeweils zum Ende eines Kalendermonats gezahlt wird.
b) Darüber hinaus erhält der Geschäftsführer für seine Tätigkeit eine jährliche Tantieme. Diese wird von der Gesellschafterversammlung unter Zugrundelegung des wirtschaftlichen Ergebnisses des letzten Geschäftsjahres nach Feststellung des Jahresabschlusses festgelegt. Bei der Festsetzung werden auch die Leistungen des Geschäftsführers berücksichtigt. Der Mindestbetrag der Tantieme wird auf 115 TEURO festgesetzt.
c) Eine Weihnachtsgratifikation, zahlbar mit dem Gehalt für den Monat November in Höhe von brutto 18 TEURO.
d) Ein Urlaubsgeld, zahlbar mit dem Gehalt für den Monat Juni in Höhe von brutto 23 TEURO.
Hat das Anstellungsverhältnis des Geschäftsführers während des Jahres begonnen, werden die Weihnachtsgratifikation und das Urlaubsgeld zeitanteilig für jeden angefangenen Kalendermonat gewährt.
Ãber das bzw. die vereinbarten Entgelt hinaus werden keine sonstigen Bezüge gewährt.
§ 10 Vergütung bei Dienstverhinderung und Tod
Im Falle der Erkrankung oder sonstiger unverschuldeter Dienstverhinderung hat der Geschäftsführer für die Dauer von 1 Monaten Anspruch auf Fortzahlung seiner vertragsmäÃigen Bezüge, längstens jedoch bis zum Endes des Anstellungsvertrags.
Für eine diesen Zeitraum überschreitende Erkrankung oder sonstige unverschuldete Dienstverhinderung wird dem Geschäftsführer für die Dauer von……. weiteren Monaten von der Gesellschaft ein Zuschuss in Höhe der Differenz zwischen einem von der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung gewährten Krankengeld und dem monatlichen Nettobetrag seines Festgehaltes gewährt.
Besteht kein Anspruch auf Krankengeld, wird als Krankengeld im Sinne dieses Absatzes der Betrag zugrunde gelegt, den der Geschäftsführer durch eine seinem Einkommen gemäÃe Versicherung bei der zuständigen Ortskrankenkasse erhalten hätte. Die Lohn- und ggf. anfallende Kirchensteuer auf die Differenzzahlung trägt die Gesellschaft.
Mit Ablauf des in Abs. 1 bestimmten Fortzahlungszeitraumes wird die dem Geschäftsführer zustehende Tantieme für jeden angefangenen Kalendermonat fortbestehender Dienstverhinderung um je ein Zwölftel gekürzt.
Der Geschäftsführer tritt im Falle einer Verletzung durch Dritte sämtliche Ansprüche gegen den Verursacher seiner Dienstunfähigkeit bis zur Höhe der nach diesem Vertrag von der Gesellschaft geschuldeten Vergütungsfortzahlung einschlieÃlich darauf entfallender Sozialversicherungsbeiträge ab.
Verstirbt der Geschäftsführer während der Dauer dieses Anstellungsvertrages, so wird seinem Ehepartner das Festgehalt für die auf den Sterbemonat folgenden 6 Monate fortbezahlt. Ist der Ehepartner zu diesem Zeitpunkt bereits verstorben, so steht dieser Anspruch unterhaltsberechtigten ehelichen Kindern des Geschäftsführers zu.
§ 11 Sonstige Leistungen
Die Gesellschaft gewährt dem Geschäftsführer für die Dauer dieses Vertrages einen Zuschuss zur Krankenversicherung in Höhe des Arbeitsgeberanteils, wie er bei Krankenversicherungspflicht bestünde, höchstens jedoch in Höhe der Hälfte des Betrages, welchen der Geschäftsführer für seine Krankenversicherung aufzuwenden hat.
Der Geschäftsführer hat Anspruch auf Erstattung der Aufwendungen, die ihm im Rahmen der Ausübung seiner vertragsgemäÃen Tätigkeit entstehen, insbesondere der Reise-, Bewirtungs- und Telefon-/Faxkosten. Ãbersteigen die aufgewendeten Spesen den nach den steuerlichen Vorschriften zulässigen Pauschalbetrag, so sind Spesen im Einzelnen zu belegen.
§ 12 Urlaub
Der Geschäftsführer hat Anspruch auf einen Jahresurlaub von 44 Arbeitstagen.
Der Geschäftsführer hat den Urlaubszeitpunkt und die Urlaubsdauer unter Berücksichtigung seiner Aufgabenstellung und der Belange und Interessen der Gesellschaft zu wählen und mit dem Mitgeschäftsführer bzw. dem Mehrheitsgesellschafter zu vereinbaren.
Kann der Geschäftsführer den Urlaub im Kalenderjahr aus geschäftlichen oder in seiner Person liegenden Gründen nicht oder nicht vollständig nehmen, so kann der Urlaub bis zum 31.0 des Folgejahres übertragen werden. Urlaub, der bis zum Ende des Ãbertragungszeitraums nicht genommen wurde, verfällt, ohne dass ein Abgeltungsanspruch besteht.
oder
Kann der Geschäftsführer den Urlaub weder im Kalenderjahr noch im Ãbertragungszeitraum aus geschäftlichen oder in seiner Person liegenden Gründen nehmen oder nicht vollständig nehmen, ist der noch bestehende Urlaubsanspruch abzugelten. Das Urlaubsabfindungsentgelt bemisst sich nach der Höhe des Grundgehaltes für jeden nicht genommenen Urlaubstag.
Besteht das Anstellungsverhältnis nicht das gesamte Kalenderjahr, so reduziert sich der Urlaubsanspruch nach Abs. 1 zeitanteilig.
§ 13 Erfindungen
Die Ergebnisse der Arbeit des Geschäftsführers stehen der Gesellschaft zu. Soweit es sich um Erfindungen oder technische Verbesserungsvorschläge im Sinne des Arbeitnehmererfindungsgesetzes handelt sind diese der Gesellschaft unverzüglich schriftlich anzubieten.
Die Gesellschaft ist berechtigt, innerhalb einer Frist von 1 Wochen nach Eingang dieser Mitteilung zu erklären, ob und in welchem Umfang sie die Erfindung in Anspruch zu nehmen beabsichtigt. Für den Fall der Inanspruchnahme erhält der Geschäftsführer eine Vergütung gemäà den Bestimmungen des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen und der dazu ergangenen Vergütungsrichtlinien. Alle übrigen Arbeitsergebnisse sind mit der vertragsgemäÃen Vergütung des Geschäftsführers abgegolten.
§ 14 Versorgungszusage
Bei der Vereinbarung einer Versorgungszusage sind die steuer- und bilanzrechtlichen Auswirkungen auf die Gesellschaft in besonderem MaÃe zu beachten. Die Durchführung der Altersversorgung kann entweder unmittelbar durch die Gesellschaft oder mittelbar über einen Versorgungsträger erfolgen, sog. Durchführungswege, §§ 1 Abs. 1 Satz 2, 1 b Abs. 2 bis 4 BetrAVG (siehe: Beck’sches Formularbuch GmbH-Recht, Lorz/Pfisterer/Gerber, 1. Anstellungsvertrag für einen Fremd-Geschäftsführer). Die Erstellung einer individuellen und passgenauen Pensionszusage sollte durch einen zugelassenen, fachlich spezialisierten Berater erfolgen, um bilanzielle bzw. finanzielle Risiken zu vermeiden.
§ 15 Vertragsdauer und Kündigung
Er ist auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von 6 Wochen gekündigt werden.
Das Recht zu einer auÃerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Ein wichtiger Grund liegt für die Gesellschaft insbesondere vor, wenn
der Geschäftsführer als Gesellschafter aus der Gesellschaft ausscheidet, oder als Geschäftsführer wegen Vorliegens eines wichtigen Grundes abberufen wird;
der Geschäftsführer gegen die Bestimmungen über die Nebentätigkeit und gegen das Wettbewerbsverbot verstöÃt;
der Geschäftsführer MaÃnahmen gem. § 2 Abs. 2 vornimmt ohne die vorherige Zustimmung der Gesellschafterversammlung und der Gesellschaft dadurch ein Schaden entsteht oder der Geschäftsführer trotz Abmahnung wiederholt solche VerstöÃe begeht;
der Geschäftsführer schwere VerstöÃe gegen ÂWeisungen der Gesellschafterversammlung begeht, es sei denn, dass diese ein gesetzwidriges Verhalten des Geschäftsführers fordern;
das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet oder die Gesellschaft liquidiert wird.
Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
Eine Kündigung des Geschäftsführers ist an jeden weiteren Geschäftsführer der Gesellschaft oder für den Fall, dass kein weiterer Geschäftsführer vorhanden ist, an denjenigen Gesellschafter zu richten, der über die höchste Kapitalbeteiligung an der Gesellschaft verfügt.
Das Vertragsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des Monats, in dem der Geschäftsführer das 54 Lebensjahr vollendet oder eine Berufsunfähigkeit festgestellt wird.
§ 16 Abfindung
Im Falle einer durch die Gesellschaft erfolgten ordentlichen Kündigung bzw. Nichtverlängerung des Anstellungsvertrages erhält der Geschäftsführer eine Abfindung in Höhe eines Monatsgrundgehaltes pro Beschäftigungsjahr. Für die Berechnung der Abfindung werden die bei Beendigung des Vertrages abgeleisteten vollen Dienstjahre und das während des letzten Dienstjahres im Monatsdurchschnitt bezogene Bruttomonatsgehalt zugrunde gelegt.
Die Abfindung ist zum Ablauf des Dienstvertrages fällig und wird unter Beachtung der hierfür geltenden steuerlichen Bestimmungen gezahlt.
§ 17 Geheimhaltung
Der Geschäftsführer ist verpflichtet, über alle Angelegenheiten der Gesellschaft, die nicht Gegenstand öffentlicher Kenntnis sind, strengstes Stillschweigen zu bewahren und geheim zuhaltende Informationen weder direkt noch indirekt zu seinen oder zu Gunsten Dritter zu benutzen. Bei Zweifeln über die Reichweite dieser Geheimhaltungspflicht ist der Geschäftsführer verpflichtet, eine Entscheidung der Gesellschafterversammlung herbeizuführen. Diese Verpflichtung besteht auch nach Ausscheiden des Geschäftsführers aus den Diensten der Gesellschaft. Der Geschäftsführer ist jedoch zur Offenbarung berechtigt, soweit hierzu eine ihn treffende Pflicht besteht.
Mit Ausscheiden aus den Diensten der Gesellschaft oder bei Freistellung von seinen Funktionen ist der Geschäftsführer verpflichtet, unaufgefordert sämtliche Schriftstücke, Aufzeichnungen und Entwürfe einschlieÃlich Kopien, Doppel und Ãhnlichem, die die Angelegenheiten der Gesellschaft betreffen und sich noch in seinem Besitz befinden ebenso wie sämtliches anderes Eigentum der Gesellschaft vollständig zu übergeben, sowie etwaige Daten, die er in einer privaten EDV-Anlage gespeichert hat, zu löschen. An diesen Daten besteht kein Zurückbehaltungsrecht.
§ 18 Schlussbestimmungen
Ãnderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sind im beiderseitigen Einvernehmen jederzeit möglich, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit aber der Textform[1] und der Zustimmung durch die Gesellschafterversammlung. Ausgeschlossen sind damit insbesondere Vertragsänderungen durch betriebliche Ãbung. Das vorstehende Schriftformerfordernis findet keine Anwendung bei Abreden, die nach Vertragsschluss unmittelbar zwischen den Parteien mündlich getroffen werden. Rückwirkende Ãnderungen oder Ergänzungen sind unzulässig. Alle Vertragsänderungen und -ergänzungen wirken nur für die Zukunft
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. In einem solchen Fall sind die Parteien verpflichtet, die rechtsunwirksame Bestimmung durch eine rechtlich zulässige und mit den übrigen Bestimmungen dieses Vertrages vereinbare Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Oldenburg, 27.03.2021 Ingolstadt, 27.03.2021
                                                     Â
Unterschrift Gesellschaft Unterschrift Ingelotte Burghardt