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Bau-Subunternehmervertrag der Jutta Lück Fernseh- u. Radiogeräte Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Zwischen

der Firma Jutta Lück Fernseh- u. Radiogeräte Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz in Offenbach am Main
– Generalunternehmer –
Vertreten durch den Geschäftsführer Jutta Lück

und

der Firma Adelheid Köhler EDV-Dienstleistungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz in Mainz
Vertreten durch den Geschäftsführer Adelheid Köhler

– Subunternehmer –

wird folgender Bau-Subunternehmervertrag geschlossen:

§ 1 Gegenstand des Vertrages

Gegenstand des Vertrages ist die Ausführung von (schlüsselfertigen) Bauleistungen am Objekt NR. 800257 durch den Subunternehmer.

§ 2 Vertragsgrundlagen

Maßgebend für die Art und den Umfang der auszuführenden Leistungen und Lieferungen sowie für die Abwicklung sind die folgenden rechtlichen und technischen Vertragsbestandteile in der angegebenen Reihenfolge:

Rechtliche Bestandteile:

das Auftragsschreiben,
die Bestimmungen dieses Vertrages,
das Angebot des Generalunternehmers vom 10.03.2021 einschließlich der vereinbarten Ände­rungen und Ergänzungen aufgrund der Verhandlungen vom 10.03.2021 die in der Niederschrift vom 10.03.2021 festgehalten sind,
die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Bauleistungen (VOB/B),
das gesetzliche Werkvertragsrecht des BGB,
Werkzeichnungen,
Geschäfts- und Lieferbedingungen des Subunternehmers werden Bestandteil.

Technische Bestandteile:

Leistungsverzeichnis, Leistungsbeschreibung, Pläne, Muster, Raumbuch,
die Allgemeinen Technischen Vorschriften für Bauleistungen (VOB/C),
Vorschriften der Berufsgenossenschaften und der zuständigen Behörden,
der Bauzeitenplan
die einschlägigen neusten – auch empfohlenen- DIN-Vorschriften, VDE- und
VDI-Richtlinien.

Der Subunternehmer bestätigt, sämtliche Ausschreibungsunterlagen erhalten zu haben, insbesondere die Leistungsbeschreibung, die Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis, Zeichnungen, Pläne, Muster, Raumbuch*. Widersprüche zum Leistungsverzeichnis, zur Leistungsbeschreibung, zu den Plänen usw. gehen zu Lasten des Generalunternehmers.1

Der Subunternehmer erklärt, dass aufgrund der ihm übergebenen Unterlagen die von ihm geforderte Leistung nach Ausführung, Art und Umfang vollständig kalkuliert worden ist.

§ 3 Vergütung

Der Vertragspreis beträgt 702 Tausden Euro (ohne Mehrwertsteuer) als Pauschalpreis.

Die Vertragspreise sind Festpreise.

In den Preisen ist alles enthalten, was zur ordnungsgemäßen, vollständigen und termingerechten Ausführung der Leistung notwendig ist, sowie alle Kosten, die zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung des Subunternehmers anfallen.

Spätere Materialpreiserhöhungen oder sonstige Kostensteigerungen führen nicht zu einer Änderung der vereinbarten Vergütung.

§ 4 Stundenlohnarbeiten

Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie vorher vom Generalunternehmer ausdrücklich angeordnet sind und entsprechende Stundenberichte spätestens am folgenden Arbeitstag der Bauleitung des Generalunternehmers zur Anerkennung vorgelegt werden. Stellt sich später heraus, dass die im Stundenlohn berechneten Arbeiten bereits in der Vertragsleistung berücksichtigt sind oder zu Nebenleistungen gehören, so werden die Stundenlohnarbeiten nicht vergütet.[2]

Bei Stundenlohnarbeiten gelten folgende Preise:
Monteur Euro/Stunde 12
Facharbeiter Euro/Stunde 45
Fachwerker Euro/Stunde 35

§ 5 Zahlungsbedingungen

Abschlagsrechnungen und die Schlussrechnung sind an Jutta Lück Fernseh- u. Radiogeräte Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu richten.

Abschlagsrechnungen können monatlich gestellt werden. Sie haben alle bis zum Stichtag erbrachten Leistungen nach Positionen getrennt aufzuführen. Die Mehrwertsteuer ist getrennt aufzuführen. Den Abschlagsrechnungen sind prüffähige Nachweise in einfacher Ausfertigung beizulegen.

Die erhaltenen Abschlagszahlungen sowie der vertraglich vereinbarte Sicherheitseinbehalt sind am Schluss der Rechnung abzusetzen.

Nach Abzug des vereinbarten Sicherheitseinbehaltes (§11 dieses Vertrages) werden Abschlagsrechnungen innerhalb von 17 Tagen nach Zugang der Rechnung unter Abzug von 1% Skonto bezahlt.

Die Schlusszahlung erfolgt auf die Schlussrechnung nach restloser, ordnungsgemäßer Erbringung aller Leistungen und nach Anerkennung und Endabnahme der Leistungen unter entsprechender Berücksichtigung des Gewährleistungseinbehalts.

§ 6 Terminplan – Vertragsstrafe

Vertragstermine sind:
Arbeitsbeginn: 8.4.2020
Zwischentermine: 26.11.2020
Fertigstellungstermine: 25.8.2020

Der Generalunternehmer wird gemeinsam mit dem Subunternehmer den genauen Arbeitsablauf und die Erbringung der Einzelleistungen mit Angabe der Einzelfristen in einem noch zu erstellenden Terminplan festlegen. Der Terminplan und die darin genannten Einzelfristen werden Vertragsbestandteil.

Der Subunternehmer ist verpflichtet, sich rechtzeitig, spätestens jedoch 10 Tage vor Beginn seiner Arbeiten mit dem örtlichen Bauleiter des Generalunternehmers abzustimmen. Bei einer Verzögerung der Anfangstermine aus bauseitigen Gründen bleibt in jedem Fall die Ausführungszeit, d.h. also die hierfür festgelegte Zahl der Werktage, verbindlich.

Im Falle der von ihm zu vertretenden Nichteinhaltung der Vertragstermine haftet der Subunternehmer für alle Schäden und Nachteile, die dem Generalunternehmer entstehen.

Der Generalunternehmer behält sich die Terminplanänderung im Rahmen des Gesamtterminplans vor. Bei rechtzeitiger[3]Bekanntgabe einer Terminänderung durch den Generalunternehmer darf der Subunternehmer die Anzahl der für die Ausführung der Arbeiten vereinbarten Werktage nicht überschreiten, es sei denn, dies ist dem Subunternehmer unzumutbar.

Der Generalunternehmer ist berechtigt, für jeden Fall der schuldhaften Überschreitung eine Vertragsstrafe von € 18 TEURO für jeden Kalendertag vom Subunternehmer zu fordern, bis zur Höhe von 5 % der Vertragssumme, ohne dass es des Nachweises von Schäden oder Nachteilen bedarf.[4]

Die Vereinbarung einer Vertragsstrafe schließt die Geltendmachung weitergehender Ansprüche nicht aus. Bereits entstandene Vertragsstrafen entfallen nicht durch Vereinbarung neuer Termine.

§ 7 Ausführung

Der Subunternehmer hat den nach der Landesbauordnung verantwortlichen Bauleiter vor Arbeitsaufnahme zu benennen und bei Arbeitsbeginn zu stellen.

Der Subunternehmer hat auf Anforderung des Generalunternehmers ein Bautagebuch zu führen und dem Generalunternehmer vorzulegen.

Für Unterbringung und Transport von Arbeitskräften und Baustoffen hat der Subunternehmer zu sorgen.

Der Subunternehmer verpflichtet sich, bestehende Mindestlohnvorschriften und Vorschriften über Mindestbedingungen am Arbeitsplatz einzuhalten und bestätigt dies auf Verlangen des Generalunternehmers diesem schriftlich.[6]Gleiches gilt für etwaige Verpflichtungen gegenüber Urlaubs- und Sozialkassen, soweit hier eine Ausfallhaftung des Generalunternehmers bestehen kann.

Der Subunternehmer hat die ihm für die Ausführung seiner Arbeiten übergebenen Unterlagen sofort nach Erhalt in allen Punkten, insbesondere auch Maße, zu überprüfen.

Der Subunternehmer hat sich vor Beginn der Ausführung vom Zustand des Baues zu überzeugen, um festzustellen, ob er seine Arbeiten ohne Gefahr und nachträglich auftretende Mängel einbringen kann. Einwände sind vor Beginn der Ausführung schriftlich geltend zu machen, soweit die Ursachen der Bedenken vor Ausführungsbeginn erkennbar sind.

Der Subunternehmer ist verpflichtet, für seine Bauarbeiten nur einwandfreies Material zu verwenden und die Arbeiten durch geschultes, zuverlässiges Fachpersonal nach den anerkannten Regeln der Baukunst ausführen zu lassen.

Der Subunternehmer ist auf Verlangen des Generalunternehmers verpflichtet, soweit zumutbar, nicht vereinbarte Leistungen, die zur Ausführung der vertraglichen Leistung erforderlich werden, zu erbringen. Die Vergütung für diese Zusatzleistungen bestimmt sich nach §4 des Vertrages.

§ 8 Verteilung von Kosten

Für Baustrom, Bauschild, Bauwasser, Heizung, für Benutzung der Wasch- und WC-Einrichtung wird eine Kostenbeteiligung des Subunternehmers von 4 % der Nettoabrechnungssumme zuzüglich Mehrwertsteuer vereinbart.^Eine nachweislich darüber gehende Umlage dieser Kosten kann bei der Schlussabrechnung abgezogen werden.

Der Generalunternehmer stellt folgende Anlagen zur Verfügung:
Gerüste: €/m² + Monat 12
Unterkünfte: €/Bett + KT 21
Schuttabfuhr: €/Container 17

Der Generalunternehmer ist berechtigt, die auf den Subunternehmer entfallenden Kosten von den Abschlagszahlungen oder von der Schlusszahlung einzubehalten.

§ 9 Behinderung und Unterbrechung der Ausführung

Der Subunternehmer hat seine Arbeiten so durchzuführen, dass andere am Bau tätige Unternehmer nicht behindert werden. Er muss rechtzeitig für alle erforderlichen Abstimmungen und Unterrichtungen hinsichtlich des technischen und zeitlichen Arbeitsablaufes sorgen.

Der Subunternehmer ist verpflichtet, dem Generalunternehmer alle Behinderungen, die die termingerechte Ausführung seiner Arbeiten in Frage stellen, unverzüglich schriftlich/in Textform anzuzeigen.

Die Anzeige muss alle Tatsachen enthalten, aus denen der Generalunternehmer mit hinreichender Klarheit die Gründe der Behinderung entnehmen kann. Sie muss Angaben enthalten, ob der Subunternehmer seine Arbeiten, die nach dem Bauablauf nunmehr ausgeführt werden müssen, nicht oder nicht wie vorgesehen ausführen kann. Gegebenenfalls muss die Anzeige den Zeitpunkt angeben, zu dem der Subunternehmer diese Arbeiten durchführen kann.

§ 10 Gefahrtragung

Die Gefahrtragung richtet sich nach § 644 BGB.

§ 11 Sicherheitsleistung

Der Subunternehmer hat für die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen dem Generalunternehmer in angemessener Weise Sicherheit zu leisten. Sofern die Sicherheit durch Bürgschaft geleistet wird, muss eine unbefristete, selbstschuldnerische, schriftliche Bürgschaft eines vom Generalunternehmer genehmigten Instituts vorgelegt werden.

Bei der Schlusszahlung kann als Sicherheit für die Gewährleistung von der festgestellten Schlussabrechnungssumme einschließlich Mehrwertsteuer ein Betrag von 5 % der Auftragssumme einbehalten werden. Der Gewährleistungseinbehalt kann mit Zustimmung des Generalunternehmers durch eine unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft in gleicher Höhe abgelöst werden.

§ 12 Gewährleistung

Der Umfang der Gewährleistung richtet sich nach den Bestimmungen der VOB/B. Der Subunternehmer übernimmt insbesondere die Gewähr, dass seine Leistung die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweist oder, soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte, sonst für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Leistungen der gleichen Art üblich ist und die der Generalunternehmer nach der Art der Leistung erwarten kann.

Der Subunternehmer ist verpflichtet, alle während der Gewährleistungsfrist auftretenden Mängel, die auf seine vertragswidrige Leistung zurückzuführen sind, auf seine Kosten zu beseitigen, wenn der Generalunternehmer dies vor Ablauf der Gewährleistungsfrist schriftlich verlangt.

Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Abnahme der Subunternehmerleistung und beträgt 26 Jahre.Werden während des Laufs der Gewährleistungsfrist vom Generalunternehmer Mängel gerügt, so läuft ab dem Zeitpunkt des Zugangs der schriftlichen Mängelrüge für die gerügten Leistungen eine neue Gewährleistungsfrist mit der oben angegebenen Dauer.

§ 13 Kündigung

Kündigt der Generalunternehmer den Vertrag mit dem Subunternehmer, weil die Arbeiten infolge höherer Gewalt eingestellt werden oder weil ihre Fortführung aus einem vom Bauherrn gesetzten wichtigen Grund für den Generalunternehmer nicht mehr zumutbar ist, so hat der Subunternehmer nur den Anspruch auf Bezahlung bereits ausgeführter Arbeiten, diese muss er ausdrücklich geltend machen. Im Übrigen gilt § 8 VOB/ B.

Das Kündigungsrecht des Subunternehmers bestimmt sich nach § 9 VOB/B.

§ 14 Weitervergabe

Dem Subunternehmer ist es nicht gestattet, den ihm erteilten Auftrag ganz oder teilweise weiterzugeben.

§ 15 Versicherungen

Es besteht folgende Haftpflichtversicherung bei der
Sachschäden: T€ 453
Personenschäden: T€ 558
Vermögensschäden: T€ 735

Eine Bauwesenversicherung wird bauseits abgeschlossen. Der Subunternehmer beteiligt sich bei Abschluss einer Bauwesenversicherung durch den Generalunternehmer mit 10% der Bruttoabrechnungssumme an den Prämien. Seine Selbstbeteiligung beträgt pro Schadensfall TEURO 22.

Der örtliche Bauleiter führt ein Umlagekonto, auf dem er Aufwendungen, insbesondere bei Schadensfällen, für die ein Verursacher nicht feststellbar ist, verbucht. Der Generalunternehmer ist berechtigt, bei der Schlusszahlung die entstandenen Aufwendungen dem Subunternehmer im Verhältnis seiner Auftragssumme zu der Summe sämtlicher Subunternehmerverträge dieses Bauvorhabens anzurechnen.

§ 16 Unbedenklichkeitsbescheinigungen, Meldungen

Innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung durch den Generalunternehmer hat der Subunternehmer Unbedenklichkeitsbescheinigungen des zuständigen Finanzamtes, der Berufsgenossenschaft und der Ortskrankenkasse vorzulegen.

Der Subunternehmer ist verpflichtet, für seine ausländischen Arbeitskräfte die behördliche Meldung wie An- und Abmeldung, Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis termingerecht einzureichen.

§ 17 Freistellungsbescheinigung

Dem Generalunternehmerwurde eine Freistellungsbescheinigung vorgelegt.

§ 18 Datenschutz

Der Bau-Subunternehmer verpflichtet sich, Dritten gegenüber keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu offenbaren.

Es ist dem Bau-Subunternehmer untersagt, personen- und unternehmensbezogene Daten, von im Rahmen des Vertrags Kenntnis erlangt wird, außerhalb der Abwicklung dieses Vertrags zu verarbeiten, bekannt zu geben, zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Regelung besteht über die Beendigung des Vertrags hinaus.

Der Bau-Subunternehmer verpflichtet sich, die übernommenen Datensätze der Bestandskunden nach den geltenden Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung zu verarbeiten.

§ 19 Mediationsklausel

Die Parteien verpflichten sich, im Falle einer sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeit vor Klageerhebung bei einem ordentlichen Gericht oder Schiedsgericht eine Mediation gemäß der Mediationsordnung der IHK Wiesbaden durchzuführen.

§ 20 Schiedsklausel

Sollte die Mediation gescheitert sein, so werden alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, nach der Schiedsgerichtsordnung der Industrie- und Handelskammer Wiesbaden unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Das gerichtliche Mahnverfahren bleibt aber zulässig

§ 21 Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen des Vertrages davon nicht betroffen. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine Bestimmung zu ersetzen, welche der der unwirksamen möglichst nahekommt und durch welche der beabsichtigte Vertragszweck in rechtlich zulässiger Weise erreicht werden kann. Entsprechendes gilt für Regelungslücken.

Offenbach am Main, 10.03.2021 Mainz, 10.03.2021

……………………………………………………………………… ………………………………………………………………………

Unterschrift Generalunternehmer Unterschrift Subunternehmer
Jutta Lück Fernseh- u. Radiogeräte Gesellschaft mit beschränkter Haftung Adelheid Köhler EDV-Dienstleistungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Jutta Lück Adelheid Köhler


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    Aufhebungsvertrag des Arbeitsverhältnisses mit Ireneus Albers

    Zwischen

    Lenore Petzold Haarentfernung Ges. mit beschränkter Haftung
    Solingen
    vertreten durch die Geschäftsleitung Lenore Petzold und Annemarie Busch

    – nachfolgend ‚Arbeitgeber‘ genannt –

    und

    Herrn/Frau

    Ireneus Albers

    Wohnhaft Oldenburg

    – nachfolgend ‚Arbeitnehmer‘ genannt –

    wird folgender Aufhebungsvertrag geschlossen:

    § 1 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

    Das zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer bestehende Arbeitsverhältnis wird zum 10.03.2021 im gegenseitigen Einvernehmen beendet. Bei dieser Frist wurde die vereinbarte Kündigungsfrist eingehalten.

    § 2 Arbeitsfreistellung

    Der Arbeitnehmer erhält das regelmäßige monatliche Entgelt in Höhe von 1.519,- Euro € bis zum 10.03.2021 weitergezahlt.

    Der Arbeitnehmer wird bis zum Vertragsende unter Fortzahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung unwiderruflich von seinen vertraglichen Verpflichtungen freigestellt. Die Freistellung erfolgt zunächst unter Anrechnung der noch zustehenden Resturlaubsansprüche sowie sonstiger eventueller Freistellungsansprüche. Im Anschluss an diese Anrechnungszeiträume ist anderweitiger Verdienst nach § 615 S. 2 BGBanzurechnen. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, anderweitig erzielten Verdienst dem Arbeitgeber unaufgefordert mitzuteilen.

    § 3 Urlaub

    Der dem Arbeitnehmer bis zu Beendigung des Arbeitsverhältnisses zustehende Resturlaub wird während der Arbeitsfreistellung gewährt.

    § 4 Abfindung

    Der Arbeitgeber verpflichtet sich, an den Arbeitnehmer eine Abfindung in Höhe von 7.338,- Euro € brutto zu zahlen.

    Die Abfindung ist mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig.

    § 5 Wettbewerbsvereinbarung

    Von diesem Vertrag bleibt die Wettbewerbsvereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer vom unberührt.

    § 6 Zeugnis, Arbeitspapiere

    Der Arbeitnehmer erhält bis spätestens 10.03.2021 ein wohlwollendes qualifiziertes Zeugnis.

    Der Arbeitgeber händigt dem Arbeitnehmer zum Beendigungstermin die Arbeitspapiere aus.

    § 7 Sonstige Vereinbarungen

    __________________________________________

    __________________________________________

    § 8 Meldepflicht

    Zur Aufrechterhaltung ungekürzter Ansprüche auf Arbeitslosengeld ist der Arbeitnehmer verpflichtet, sich unverzüglich nach Abschluss dieses Aufhebungsvertrages persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden. Weiterhin ist er verpflichtet, aktiv nach einer Beschäftigung zu suchen.

    § 9 Ausgleich aller Ansprüche

    Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sind sich darüber einig, dass mit der Erfüllung dieses Vertrages keine Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gegen die andere Partei mehr bestehen.

    Davon unberührt bleiben

    __________________________________________

    __________________________________________

    Solingen, 10.03.2021

    ________________________ ________________________
    Unterschrift Arbeitgeber Unterschrift Arbeitnehmer
    Lenore Petzold und Annemarie Busch Ireneus Albers


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      Arbeitsvertrag – Standard –

      Zwischen

      Siegwart Schnabel Wohnungsauflösung Gesellschaft mbH
      mit Sitz in Ulm
      Vertreten durch die Geschäftsführung Siegwart Schnabel
      – nachfolgend ‚Arbeitgeber‘ genannt –

      und

      Miriam Spock aus Dresden
      – nachfolgend ‚Arbeitnehmer‘ genannt –

      wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen:

      § 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses

      Das Arbeitsverhältnis beginnt am 10.03.2021.

      § 2 Probezeit

      Das Arbeitsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die ersten 8 Monate gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseits mit einer Frist von 3 Wochen gekündigt werden.

      § 3 Tätigkeit

      Der Arbeitnehmer wird als Pharmazeutisch-technische/r Assistent/in eingestellt

      und vor allem mit folgenden Arbeiten beschäftigt:

      Pharmazeutisch-technische/r Assistent/in

      …………………………………………………………………………………………………………

      Er verpflichtet sich, auch andere Arbeiten auszuführen – auch an einem anderen Ort -, die seinen Vorkenntnissen und Fähigkeiten entsprechen. Dies gilt, soweit dies bei Abwägung der Interessen des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers zumutbar und nicht mit einer Lohnminderung verbunden ist.

      § 4 Arbeitszeit

      Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 45 Stunden. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit richten sich nach der betrieblichen Einteilung.

      Der Arbeitnehmer ist bei betrieblicher Notwendigkeit und unter Berücksichtigung seiner berechtigten Interessen auf Anordnung des Arbeitgebers zur Ableistung von Überstunden sowie im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zu Mehrarbeit verpflichtet.

      § 5 Arbeitsvergütung

      Der Arbeitnehmer erhält einen Stundenlohn von 42,91 Euro.

      Überstunden von bis zu 15% der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit sind mit der Vergütung abgegolten; im Übrigen werden sie gesondert vergütet.

      § 6 Urlaub

      Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf einen gesetzlichen Mindesturlaub von derzeit 20 Arbeitstagen im Kalenderjahr – ausgehend von einer Fünf-Tage-Woche. Der Arbeitgeber gewährt zusätzlich einen vertraglichen Urlaub von weiteren 2 Arbeitstagen. Bei der Gewährung von Urlaub wird zuerst der gesetzliche Urlaub eingebracht.

      Der Zusatzurlaub mindert sich für jeden vollen Monat, in dem der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Entgelt bzw. Entgeltfortzahlung hat oder bei Ruhen des Arbeitsverhältnisses um ein Zwölftel. Für den vertraglichen Urlaub gilt abweichend von dem gesetzlichen Mindesturlaub, dass der Urlaubsanspruch am 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres (oder:mit Ablauf des Übertragungszeitraums am 31.3. des Folgejahres) auch dann verfällt, wenn er wegen Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers nicht genommen werden kann. Der gesetzliche Urlaub verfällt in diesem Fall erst 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres.

      Bei Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte wird der Urlaubsanspruch gezwölftelt, wobei die Kürzung allerdings nur insoweit erfolgt, als dadurch nicht der gesetzlich vorgeschriebene Mindesturlaub unterschritten wird.

      Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind verbleibende Urlaubsansprüche innerhalb der Kündigungsfrist abzubauen, soweit dies möglich ist. Der vertragliche Zusatzurlaub erlischt mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

      Die recht­liche Behandlung des Urlaubs richtet sich im Übrigen nach den gesetzlichen Bestimmungen.

      § 7 Krankheit

      Ist der Arbeitnehmer infolge unverschuldeter Krankheit arbeitsunfähig, so besteht Anspruch auf Fortzahlung der Arbeitsvergütung bis zur Dauer von sechs Wochen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Arbeitsverhinderung ist dem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem auf den dritten Kalendertag folgenden Arbeitstag vorzulegen. Diese Nachweispflicht gilt auch nach Ablauf der sechs Wochen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung früher zu verlangen.

      § 8 Verschwiegenheitspflicht

      Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, während der Dauer des Arbeitsverhältnisses und auch nach dem Ausscheiden, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren.

      Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen diese Verpflichtung verpflichtet er sich, eine Vertragsstrafe in Höhe einer Bruttomonatsvergütung zu zahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt dem Arbeitgeber vorbehalten.

      Verstößt der Arbeitnehmer gegen seine Verschwiegenheitspflicht, kann dies zur Kündigung führen. Der Arbeitgeber weist den Arbeitnehmer ferner darauf hin, dass Geheimnisverrat nach § 17 UWG strafbar ist.

      § 9 Nebentätigkeit

      Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, jede entgeltliche oder das Arbeitsverhältnis beeinträchtigende Nebenbeschäftigung vor ihrer Aufnahme dem Arbeitgeber gegenüber in Textform anzuzeigen. Sie ist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers zulässig.

      Der Arbeitgeber erteilt die Einwilligung, wenn die Wahrnehmung der dienstlichen Aufgaben durch die Nebenbeschäftigung nicht behindert und sonstige berechtigte Interessen des Arbeitgebers nicht beeinträchtigt werden.

      Der Arbeitgeber kann seine Einwilligung jederzeit widerrufen, wenn sein betriebliches Interesse dies auch unter Berücksichtigung der Arbeitnehmerinteressen erfordert.

      § 10 Vertragsstrafe

      Der Arbeitnehmer verpflichtet sich für den Fall, dass er das Arbeitsverhältnis nicht vertragsgemäß antritt, oder das Arbeitsverhältnis vertragswidrig beendet, dem Arbeitgeber eine Vertragsstrafe in Höhe einer halben Bruttomonatsvergütung für die genannten Vertragsverletzungen bis zum Ende der Probezeit und in Höhe einer Bruttomonatsvergütung nach dem Ende der Probezeit zu zahlen. Das Recht des Arbeitgebers, weitergehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen, bleibt unberührt.

      § 11 Kündigung

      Nach Ablauf der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen zum 15. oder Ende eines Kalendermonats. Jede gesetzliche Verlängerung der Kündigungsfrist zugunsten des Arbeitnehmers gilt in gleicher Weise auch zugunsten des Arbeitgebers. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Vor Antritt des Arbeitsverhältnisses ist die Kündigung ausgeschlossen.

      Der Arbeitgeber ist berechtigt, den Arbeitnehmer bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses freizustellen. Die Freistellung erfolgt unter Anrechnung der dem Arbeitnehmer eventuell noch zustehenden Urlaubsansprüche sowie eventueller Guthaben auf dem Arbeitszeitkonto. In der Zeit der Freistellung hat sich der Arbeitnehmer einen durch Verwendung seiner Arbeitskraft erzielten Verdienst auf den Vergütungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber anrechnen zu lassen.

      Das Arbeitsverhältnis endet ohne Kündigung spätestens mit Ablauf des Monats, in dem der Arbeitnehmer das für ihn gesetzlich festgelegte Renteneintrittsalter vollendet hat.

      § 12 Verfall-/Ausschlussfristen

      Alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Monaten nach ihrer Fälligkeit gegenüber dem Vertragspartner in Textform geltend gemacht und im Falle der Ablehnung durch den Vertragspartner innerhalb von weiteren drei Monaten eingeklagt werden. Hiervon unberührt bleiben Ansprüche, die auf Handlungen wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen sowie Ansprüche auf den geltenden Mindestlohn.

      Die Ausschlussfrist gilt nicht für den Anspruch eines Arbeitnehmers auf den gesetzlichen Mindestlohn. Über den Mindestlohn hinausgehende Vergütungsansprüche des Arbeitnehmers unterliegen hingegen der vereinbarten Ausschlussfrist.

      § 13 Zusätzliche Vereinbarungen

      …………………………………………………………………………………………………………

      …………………………………………………………………………………………………………

      § 14 Vertragsänderungen und Nebenabreden

      Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieser Klausel. Dem Arbeitnehmer entstehen daher keine Ansprüche aus betrieblicher Übung. Vertragsänderungen durch Individualabreden sind formlos wirksam.

      Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.

      Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, dem Arbeitgeber unverzüglich über Veränderungen der persönlichen Verhältnisse wie Familienstand, Kinderzahl und Adresse Mitteilung zu machen.

      Ulm, 10.03.2021 Dresden, 10.03.2021

      ……………………………………………….. ………………………………………………..

      Unterschrift Arbeitgeber Unterschrift Arbeitnehmer


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      Top 3 gmbhgeschaeftsfuehrervertrag:

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        Darlehensvertrag – Kreditvertrag der Pirmin Claus Raumausstattung Ges. mit beschränkter Haftung

        Zwischen

        Pirmin Claus Raumausstattung Ges. mit beschränkter Haftung
        Sitz in Ingolstadt
        – Darlehensnehmer –
        Vertreten durch den Geschäftsführer Pirmin Claus

        und

        Raimund Bruns
        Wohnhaft in Halle

        – Darlehensgeber –

        wird folgender Darlehensvertrag geschlossen.

        Der unterzeichnete Darlehensgeber gewährt ein Darlehen in Höhe von 732.219,- Euro.

        Der Darlehensbetrag wird mit einer 9 % p.a. Verzinsung zur Verfügung gestellt. Für die Abzahlung des Darlehens bezahlt der Darlehensnehmer eine Rate in Höhe von 81.820 EURO monatlich, jeweils zum 9. des Monats.

        Das Darlehen hat eine Laufzeit von 14 Jahren. Das Darlehen kann entweder als Ganzes oder in Teil Beträgen mit einer dreimonatigen Frist jeweils zum Monatsende von beiden Vertragspartnern schriftlich gekündigt werden.

        Der Darlehensnehmer übergibt dem Darlehensgeber zur Absicherung des Darlehens dingliche Sicherheiten:

        Lebensversicherung Nr. 816.667.749.756

        Ingolstadt, 09.03.2021 Halle, 09.03.2021

        ______________________________ ______________________________

        Unterschrift Darlehensnehmer Unterschrift Darlehensgeber
        Pirmin Claus Raumausstattung Ges. mit beschränkter Haftung Raimund Bruns
        Pirmin Claus


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          Beratungsvertrag der Diethild Zink Windkraftanlagen GmbH

          Zwischen

          der Firma Diethild Zink Windkraftanlagen GmbH
          Sitz in Oldenburg
          – Auftraggeber –
          Vertreten durch den Geschäftsführer Diethild Zink

          und

          der Firma Erltrud Stadler Reitsport Gesellschaft mit beschränkter Haftung
          Sitz in Hamm
          Vertreten durch den Geschäftsführer Erltrud Stadler

          – Auftragnehmer –

          wird folgender Beratungsvertrag geschlossen:

          § 1 Vertragsgegenstand

          Der Auftraggeber erteilt hiermit dem Auftragnehmer den Auftrag, ihn bei folgenden Entscheidungen/Vorhaben zu beraten:

          Erweiterung des Tätigkeitsfeldes auf .

          Einstellung von folgenden Positionen:

          1. – Fachkraft – Hafenlogistik
          2. – Fachkraft – Kreislauf- und Abfallwirtschaft
          3. – Artist/in
          4. – Bühnentänzer/in
          5. – Verfahrensmechaniker/in – Steine-/Erdenindustrie

          2. Bestandteile dieses Vertrages sind:

          Allg. Beratungsbedingungen des Auftragnehmers

          § 2 Leistungen des Auftragnehmers

          Zur Erfüllung der in § 1 genannten Aufgaben wird der Auftragnehmer insbesondere folgende Leistungen erbringen:

          Vorgehensweise und Zeitplan, Zusammensetzung und Funktion der einzelnen Projektgruppen, Dokumentation des Ergebnisses

          § 3 Vergütung

          Der Auftragnehmer erhält für seine Leistung pro h eine Vergütung in Höhe von 49 EUR zzgl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Die Vergütung ist jeweils zum 11 fällig

          Übernachtungskosten werden dem Auftragnehmer in nachgewiesener Höhe ersetzt, Spesen gemäß den steuerlichen Höchstsätzen. Ebenso werden dem Auftragnehmer ersetzt bei Benutzung

          der Bahn: Fahrtkosten 1. Klasse,
          eines Flugzeuges: Flugkosten der 1 Klasse,
          des Pkw: 74 Cent für jeden gefahrenen Kilometer.

          Die Wahl des günstigsten Verkehrsmittels bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten. Dieser ist jedoch verpflichtet, Fahrtkosten jeweils nach den kürzesten Entfernungen zu berechnen und Reisen, deren Kosten nicht in einem vernünftigen Verhältnis zum Gesamthonorar stehen, nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Auftraggebers zu unternehmen.

          Der Auftraggeber zahlt an den Auftragnehmer bei Auftragserteilung einen Vorschuss in Höhe von 38 TEURO. Ein weiterer Betrag in Höhe von 116 TEURO ist zum 4 fällig. Den Restbetrag zahlt der Auftraggeber nach Abschluss der Arbeiten.

          3. Alle in Absatz 1 und 2 genannten Beträge verstehen sich als Nettobeträge zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

          § 4 Zeit und Ort der Leistungserbringung

          Der Auftragnehmer bestimmt seinen Arbeitsort und seine Arbeitszeit eigenverantwortlich.

          Der Auftragnehmer verpflichtet sich jedoch, dem Auftraggeber 2 mal im Monat ganztägig in dessen Hause zur Verfügung zu stehen. Der Auftraggeber stellt einen Arbeitsplatz innerhalb seiner Räumlichkeiten bereit.

          § 5 Berichterstattung

          Der Auftragnehmer erstattet dem Auftraggeber einen schriftlichen Bericht über seine laufende Arbeit und deren Ergebnisse. Die Berichterstattung kann nach Wahl des Auftraggebers einmalig oder entsprechend dem Arbeitsfortschritt in Form von Zwischenberichten erfolgen.

          In jedem Fall ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber spätestens zum Vertragsende einen Abschlussbericht schriftlich zu erstatten. Der Abschlussbericht ist in zwei Exemplaren dem Auftraggeber vorzulegen.

          Erfüllt der Auftragnehmer diese Verpflichtungen nicht, nur unvollständig oder nicht termingerecht oder mangelhaft, ist der Auftraggeber berechtigt, neben den sonstigen Ansprüchen seine Gegenleistung zurückzuhalten.

          § 6 Aufwendungsersatz

          Der Auftraggeber erstattet dem Auftragnehmer folgende im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit anfallenden erforderlichen Aufwendungen:
          ………………………………………………………………………………………
          ………………………………………………………………………………………
          ………………………………………………………………………………………

          Weitere Auslagen werden bis zu einem Betrag von 136 EURO durch den Auftraggeber ersetzt:
          ………………………………………………………………………………………
          ………………………………………………………………………………………
          ………………………………………………………………………………………

          Der Ersatz aller sonstigen Aufwendungen des Auftragnehmers bedarf der (schriftlichen) Zustimmung des Auftraggebers.

          § 7 Wettbewerbsverbot

          Während der Laufzeit des Vertrages verpflichtet sich der Auftragnehmer, sein Wissen und Können nicht in die Dienste eines mit dem Auftraggeber in Konkurrenz stehenden Unternehmens zu stellen oder ein solches zu gründen.

          § 8 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

          Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Auftragnehmer alle für die Ausführung seiner Tätigkeit notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden, ihm alle Informationen erteilt werden und er von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt wird. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Auftragnehmers bekannt werden.

          Auf Verlangen des Auftragnehmers hat der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.

          § 9 Schweigepflicht

          Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über alle Informationen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel ob es sich dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet.

          § 10 Datenschutz

          Erfolgt eine Verarbeitung personenbezogener Daten für den Auftraggeber, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, hinreichende Garantien dafür zu bieten, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung im Einklang mit den Anforderungen der DSGVO erfolgt und den Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet.

          Der Auftragnehmer nimmt keine weiteren Auftragsverarbeiter ohne vorherige gesonderte oder allgemeine schriftliche Genehmigung des Verantwortlichen in Anspruch.
          Im Fall einer allgemein schriftlichen Genehmigung informiert der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen immer über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die
          Ersetzung anderer Auftragsverarbeiter, wodurch der Auftraggeber die Möglichkeit erhält, gegen derartige Veränderungen Einspruch zu erheben.
          In Bezug auf die Inhalte eines Auftragsdatenverarbeitungsvertrages gelten die Anforderungen nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO.

          § 11 Vertragsdauer / Kündigung

          Der Vertrag wird mit der Unterzeichnung wirksam und läuft auf unbestimmte Zeit.

          Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 7 Wochen zum Monatsende zu kündigen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

          Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

          § 12 Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen

          Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm zur Verfügung gestellten Geschäfts- und Betriebsunterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren, insbesondere dafür zu sorgen, dass Dritte nicht Einsicht nehmen können. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen sind während der Dauer des Vertrages auf Anforderung, nach Beendigung des Vertrages unaufgefordert dem Vertragspartner zurückzugeben.

          § 13 Sonstige Ansprüche/Rentenversicherung

          Mit der Zahlung der in diesem Vertrag vereinbarten Vergütung sind alle Ansprüche des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber aus diesem Vertrag erfüllt.

          Für die Versteuerung der Vergütung hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen.

          Der Auftragnehmer wird darauf hingewiesen, dass er nach § 2 Nr. 9 SGB VI rentenversicherungspflichtig sein kann, wenn er auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig ist und keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt, deren Arbeitsentgelt aus diesem Beschäftigungsverhältnis regelmäßig 450,– EURO im Monat übersteigt.

          § 14 Schlussbestimmungen

          Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel.

          Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

          Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt.

          Gerichtsstand ist Oldenburg

          Oldenburg, 08.03.2021 Hamm, 08.03.2021

          ……………………………………………………………………… ………………………………………………………………………

          Unterschrift Auftraggeber Unterschrift Auftragnehmer
          Diethild Zink Windkraftanlagen GmbH Erltrud Stadler Reitsport Gesellschaft mit beschränkter Haftung
          Diethild Zink Erltrud Stadler


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          Top 7 MusterSatzung:

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            Allgemeine Geschäftsbedingungen der Frohmut Fischer Baumeister Ges. m. b. Haftung

            §1 Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen

            (1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftbedingungen gelten für alle Lieferungen zwischen uns und einem Verbraucher in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

            Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschliesst, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).

            §2 Zustandekommen eines Vertrages, Speicherung des Vertragstextes

            (1) Die folgenden Regelungen über den Vertragsabschluss gelten für Bestellungen über unseren Internetshop http://www.FrohmutFischerBaumeisterGes.m.b.Haftung.de.

            (2) Im Falle des Vertragsschlusses kommt der Vertrag mit

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            Registernummer 948033
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            zustande.

            (3) Die Präsentation der Waren in unserem Internetshop stellen kein rechtlich bindendes Vertragsangebot unsererseits dar, sondern sind nur eine unverbindliche Aufforderungen an den Verbraucher, Waren zu bestellen. Mit der Bestellung der gewünschten Ware gibt der Verbraucher ein für ihn verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab.
            (4) Bei Eingang einer Bestellung in unserem Internetshop gelten folgende Regelungen: Der Verbraucher gibt ein bindendes Vertragsangebot ab, indem er die in unserem Internetshop vorgesehene Bestellprozedur erfolgreich durchläuft.

            Die Bestellung erfolgt in folgenden Schritten:

            1) Auswahl der gewünschten Ware
            2) Bestätigen durch Anklicken der Buttons Bestellen
            3) Prüfung der Angaben im Warenkorb
            4) Betätigung des Buttons zur Kasse
            5) Anmeldung im Internetshop nach Registrierung und Eingabe der Anmelderangaben (E-Mail-Adresse und Passwort).
            6) Nochmalige Prüfung bzw. Berichtigung der jeweiligen eingegebenen Daten.
            7) Verbindliche Absendung der Bestellung durch Anklicken des Buttons kostenpflichtig bestellen bzw. kaufen

            Der Verbraucher kann vor dem verbindlichen Absenden der Bestellung durch Betätigen der in dem von ihm verwendeten Internet-Browser enthaltenen Zurück-Taste nach Kontrolle seiner Angaben wieder zu der Internetseite gelangen, auf der die Angaben des Kunden erfasst werden und Eingabefehler berichtigen bzw. durch Schliessen des Internetbrowsers den Bestellvorgang abbrechen. Wir bestätigen den Eingang der Bestellung unmittelbar durch eine automatisch generierte E-Mail (Auftragsbestätigung). Mit dieser nehmen wir Ihr Angebot an.

            (5) Speicherung des Vertragstextes bei Bestellungen über unseren Internetshop : Wir speichern den Vertragstext und senden Ihnen die Bestelldaten und unsere AGB per E-Mail zu. Die AGB können Sie jederzeit auch unter http://www.FrohmutFischerBaumeisterGes.m.b.Haftung.de/agb.html einsehen. Ihre vergangenen Bestellungen können Sie in unserem Kunden-Bereich unter Mein Konto –> Meine Bestellungen einsehen.

            §3 Preise, Versandkosten, Zahlung, Fälligkeit

            (1) Die angegebenen Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile. Hinzu kommen etwaige Versandkosten.

            (2) Der Verbraucher hat die Möglichkeit der Zahlung per Vorkasse, Nachnahme, Bankeinzug, PayPal, Kreditkarte( Visa ) .

            (3) Hat der Verbraucher die Zahlung per Vorkasse gewählt, so verpflichtet er sich, den Kaufpreis unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen.
            Soweit wir per Nachnahme liefern, tritt die Fälligkeit der Kaufpreisforderung mit Erhalt der Ware ein.

            §4 Lieferung

            (1) Sofern wir dies in der Produktbeschreibung nicht deutlich anders angegeben haben, sind alle von uns angebotenen Artikel sofort versandfertig. Die Lieferung erfolgt hier spätesten innerhalb von 5 Werktagen. Dabei beginnt die Frist für die Lieferung im Falle der Zahlung per Vorkasse am Tag nach Zahlungsauftrag an die mit der Überweisung beauftragte Bank und bei allen anderen Zahlungsarten am Tag nach Vertragsschluss zu laufen. Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag am Lieferort, so endet die Frist am nächsten Werktag.

            (2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache geht auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache an den Käufer auf diesen über.

            §5 Eigentumsvorbehalt

            Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.

            ****************************************************************************************************

            §6 Widerrufsrecht des Kunden als Verbraucher:

            Widerrufsrecht für Verbraucher

            Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Massgabe zu, wobei Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschliesst, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können:

            Widerrufsbelehrung

            Widerrufsrecht

            Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

            Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage, ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

            Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
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            Frohmut Fischer
            D-84728 Regensburg
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            E-Mail info@FrohmutFischerBaumeisterGes.m.b.Haftung.de
            Telefax 09105134
            mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

            Widerrufsfolgen

            Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschliesslich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

            Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

            Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

            Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

            Finanzierte Geschäfte

            Haben Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanziert und widerrufen Sie den finanzierten Vertrag, sind Sie auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, wenn beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn wir gleichzeitig Ihr Darlehensgeber sind oder wenn sich Ihr Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung unserer Mitwirkung bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder der Rückgabe bereits zugeflossen ist, tritt Ihr Darlehensgeber im Verhältnis zu Ihnen hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe in unsere Rechte und Pflichten aus dem finanzierten Vertrag ein. Letzteres gilt nicht, wenn der vorliegende Vertrag den Erwerb von Wertpapieren, Devisen, Derivaten oder Edelmetallen zum Gegenstand hat.
            Wollen Sie eine vertragliche Bindung so weitgehend wie möglich vermeiden, widerrufen Sie beide Vertragserklärungen gesondert.

            Ende der Widerrufsbelehrung

            ****************************************************************************************************

            §7 Widerrufsformular

            Muster-Widerrufsformular
            (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
            An :
            Frohmut Fischer Baumeister Ges. m. b. Haftung
            Frohmut Fischer
            D-84728 Regensburg
            E-Mail info@FrohmutFischerBaumeisterGes.m.b.Haftung.de

            Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

            _____________________________________________________

            Bestellt am (*)/erhalten am (*)

            __________________

            Name des/der Verbraucher(s)

            _____________________________________________________

            Anschrift des/der Verbraucher(s)

            _____________________________________________________

            Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

            __________________

            Datum

            __________________

            (*) Unzutreffendes streichen.

            §8 Gewährleistung

            Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen.

            §9 Verhaltenskodex

            Wir haben uns den Verhaltenskodizes der folgenden Einrichtungen unterworfen:

            §10 Vertragssprache

            Als Vertragssprache steht ausschliesslich Deutsch zur Verfügung.

            ****************************************************************************************************

            §11 Kundendienst

            Unser Kundendienst für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen steht Ihnen werktags von 9:00 Uhr bis 17:30 Uhr unter

            Telefon: 05123 45678911
            Telefax: 05404 591567
            E-Mail: info@FrohmutFischerBaumeisterGes.m.b.Haftung.de
            zur Verfügung.

            ****************************************************************************************************

            Stand der AGB Jan.2019


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            Bauunternehmen GmbH


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              Geschäftsraummietvertrag

              Zwischen

              Ernstfried Bastian Mentaltraining Gesellschaft mbH
              Vertreten durch die Geschäftsführung Ernstfried Bastian
              (Vermieter)

              und

              Friedegunde Haase Maßschneidereien GmbH
              Vertreten durch die Geschäftsführung Edwine Kaufmann
              (Mieter)

              wird folgender Geschäftsraummietvertrag geschlossen:

              §1 Mieträume

              Vermietet werden im Geschäftshaus in Hagen folgende Räume:
              Erdgeschoss: 273 qm
              1. Etage: 1438 qm
              2. Etage: 444 qm
              3. Etage: 675 qm
              4. Etage: 352 qm
              5. Etage: 684 qm
              6. Etage: 1134 qm
              7. Etage: 1081 qm

              Keller: 140 qm
              Dachboden: 130 qm

              Die Mietfläche beträgt 6351 qm.

              Für die oben genannten Räume erhält der Mieter folgende Schlüssel:
              10 Schlüssel

              Schäden an diesen Räumen sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.

              Der Mieter ist verpflichtet, eine Glasversicherung für sämtliche Fenster-, Schaufenster- und Türscheiben der Mieträume (oder sonstige Versicherungen nach Vereinbarung, wobei eine Doppelversicherung durch Mieter und Vermieter vermieden werden sollte) in ausreichender Höhe auf eigene Kosten abzuschließen und den Abschluss bzw. das Fortbestehen dem Vermieter nachzuweisen.

              §2 Mietzweck

              Die Vermietung erfolgt zur ausschließlichen Nutzung als Mentaltraining:

              Eine Änderung der vertraglich vereinbarten Nutzung ist von der Zustimmung des Vermieters abhängig, die nur aus wichtigem Grund verweigert werden darf. Ein besonderer Grund besteht insbesondere in einer Konkurrenzsituation zu anderen Mietern.

              §3 Ausstattung der Mieträume / Rückbauverpflichtung

              Der Mieter übernimmt die Räume in nicht renovierungsbedürftigem Zustand.

              Die Räume werden wie besichtigt vermietet und sind nach Beendigung des Mietverhältnisses im gleichen/renovierten Zustand zu verlassen.

              Werden bauliche Veränderungen an der Mietsache (Einbauten, Umbauten, Ausbauten) durch den Mieter vorgenommen, verpflichtet er sich, diese spätestens bis zur Beendigung des Mietverhältnisses beseitigt zu haben.

              §4 Mietzeit und ordentliche Kündigung

              Das Mietverhältnis beginnt am 08.03.2021 und endet nach 5 Jahren.

              Das Mietverhältnis verlängert sich um 3 Jahr(e), falls es nicht mindestens sechs Monate vor Ablauf durch eingeschriebenen Brief gekündigt wird. Für die Rechtzeitigkeit ist entscheidend der Zugang des Kündigungsschreibens.

              Es kann mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres gekündigt werden. Die Kündigung ist rechtzeitig erfolgt, wenn sie spätestens am 3. Werktag des ersten Monats der Kündigungsfrist schriftlich beim anderen Vertragspartner eingegangen ist.

              §5 Fristlose Kündigung

              Der Vermieter ist berechtigt, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen, wenn

              a) der Mieter mit zwei Monatsmieten in Verzug ist

              oder
              b) der Mieter auf zwei aufeinanderfolgenden Zahlungsterminen mit mehr als einer Miete in Verzug ist

              oder
              c) der Mieter trotz Mahnung das Objekt weiterhin vertragswidrig nutzt

              oder
              d) nach Vertragsschluss eine wesentliche Verschlechterung in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Mieters eintritt. Diese werden vermutet, wenn Pfändungen oder sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ausgebracht werden, die die Ansprüche des Vermieters gefährden.

              Die gesetzlichen Kündigungsrechte ohne Fristsetzung aus §§ 543 II Nr. 1, 569 I BGB bleiben unberührt.

              Im Übrigen ist jede Partei zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grunde berechtigt, wenn der Vertragspartner eine wesentliche Vertragspflicht trotz vorheriger Abmahnung wiederholt verletzt.

              §6 Mietzins

              Die monatliche Netto-Grundmiete beträgt Euro 82563
              Sie ist im Voraus, spätestens am 3. Werktag jeden Monats, kostenfrei an den Vermieter auf dessen Konto bei der Sparkasse zu zahlen:
              IBAN DE46 3201 4664 2974 3071 81

              Folgende Nebenabgaben hat der Mieter innerhalb eines Monats nach erfolgter Rech­nungsstellung zusätzlich zu entrichten:

              Betriebskosten in Höhe von Euro 19053
              sonstige Kosten in Höhe von Euro 107967

              §7 Anpassung des Mietzinses

              Erhöht oder vermindert sich künftig der vom Statistischen Bundesamt amtlich festgestellte Verbraucherpreisindex für Deutschland (auf der Basis 2010 = 100) gegenüber dem für den Monat des Vertragsschlusses veröffentlichten Index um mindestens 10 Prozent, so ändert sich der Mietzins automatisch im gleichen prozentualen Verhältnis nach unten oder oben ab dem auf die Änderung folgenden Monat, ohne dass es hierzu besonderer Erklärungen auch nur einer Vertragspartei oder sonst einer Vertragsabänderung bedarf

              Sollte der genannte Index eingestellt werden, tritt an seine Stelle der entsprechende Nachfolgeindex.

              Weitere Anpassungen der Miete erfolgen nach Maßgabe der Ziff. 1, wobei jeweils auf den Indexstand zum Zeitpunkt der letzten Anpassung als Ausgangsindex abzustellen ist.

              Haben die vom Mieter auf eigene Kosten vorgenommenen baulichen Veränderungen eine Werterhöhung der Mieträume zur Folge, so hat diese bei einer Neufestsetzung des Mietzinses außer Betracht zu bleiben.

              §8 Mietkaution

              Der Mieter zahlt eine Kaution in Höhe von drei Monatsmieten. Die Kaution ist vom Vermieter auf einem gesondert geführten Konto aufzubewahren. Eine Verzinsungspflicht des Vermieters für die Kaution wird ausgeschlossen.

              §9 Bauliche Veränderungen, Ausbesserungen

              Bauliche Veränderungen an den Mieträumen darf der Mieter nur nach Vorliegen der schriftlichen Zustimmung des Vermieters vornehmen lassen. Die Zustimmung darf verweigert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

              Etwaige Werterhöhungen der Mieträume werden angemessen vergütet, es sei denn, es handelt sich um bauliche Veränderungen, die bei Vertragsende wieder rückgängig gemacht werden.

              Ausbesserungen und bauliche Veränderungen, die zur Erhaltung des Gebäudes, zur Abwendung drohender Gefahren oder zur Beseitigung von Schäden dienen, darf der Vermieter ohne Zustimmung des Mieters vornehmen lassen. Sollten diese Arbeiten aus anderen Gründen vorgenommen werden, so bedarf es einer Zustimmung des Mieters dann nicht, wenn sie den Mieter nur unwesentlich beeinträchtigen; es entstehen keine Schadensersatzansprüche und Ansprüche zur Mietminderung.

              Von beabsichtigten baulichen Tätigkeiten am Gebäude, die den Mieter beeinträchtigen könnten, hat der Vermieter ihn so rechtzeitig zu verständigen, dass der Mieter Vorkehrungen zur Weiterführung seines Betriebes treffen kann.

              Unterbleibt diese Benachrichtigung, so entsteht dem Mieter ein Anspruch auf Schadensersatz/Mietminderung.

              §10 Betreten der Mietsache

              Der Vermieter darf die Geschäftsräume nach vorheriger Ankündigung während der Geschäftszeiten, auch in Abwesenheit des Mieters, betreten, um sich vom Zustand der Räume zu überzeugen. Dieses Recht kann auch durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden.

              §11 Instandhaltung/Instandsetzung der Mieträume, Schönheitsreparaturen

              Der Mieter erklärt sich bereit, die Instandhaltung (Wartung) und Instandsetzung (Reparaturen) an der Mietsache innerhalb der Mieträume bis zu einem Betrag vom EUR…… je Einzelfall zu übernehmen. Fallen mehrere Wartungs- und Reparaturarbeiten an, übernimmt der Mieter insgesamt im Jahr die dafür benötigen Kosten nur bis zu einem Betrag von EUR…..Handelt es sich um die Instandhaltung und Instandsetzung des Gebäudes (Dach und Fach), der damit verbundenen technischen Einrichtungen und Anlagen, sowie der Außenanlagen, obliegt diese Pflicht dem Vermieter.

              Schönheitsreparaturen, wie das Streichen der Wände und Decken, werden vom Mieter vorgenommen.

              §12 Untervermietung, Nachmieter

              Eine Untervermietung ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters gestattet.
              Die Zustimmung kann verweigert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Sie kann aus wichtigem Grund widerrufen werden.

              Der Mieter ist berechtigt, einen Nachmieter zu stellen, der in den Mietvertrag zu den gleichen Bedingungen innerhalb der Restlaufzeit des Vertrages eintritt, sofern gegen die Bonität des Nachmieters, gegen dessen Person und die Branche (auch im Hinblick auf einen Konkurrenzschutz) keine Einwendungen bestehen. Der Vermieter ist verpflichtet, mit diesem Mieter zu unveränderten Bedingungen einen Vertrag für die Restlaufzeit abzuschließen.

              §13 Außenreklame

              Der Mieter ist berechtigt, an bestimmten Teilen der Außenfront des Gebäudes Firmenschilder, Leuchtreklame sowie Schaukästen und Warenautomaten anzubringen, soweit der Gesamteindruck der Gebäudefront dadurch nicht beeinträchtigt wird.

              Das Anbringen dieser Außenreklame erfolgt auf Kosten des Mieters und nach vorheriger Abstimmung mit dem Vermieter.

              Die gesetzlichen und ortspolizeilichen Vorschriften über Außenreklame sind zu beachten.

              Die Pflicht des § 3 Nr. 2 dieses Mietvertrages bei Mietende gilt sinngemäß.

              Verlegt der Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses seinen Betrieb, so ist er berechtigt, ein halbes Jahr an der Eingangstür ein Hinweisschild anzubringen.

              §14 Sachen des Mieters

              Der Mieter versichert, dass die Sachen, die er in die Mieträume einbringen wird, in seinem freien Eigentum stehen, abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten.

              Folgende Sachen sind hiervon ausgenommen:
              …………………………………………………………………………………………

              …………………………………………………………………………………………

              §15 Wettbewerbsschutz

              Der Vermieter verpflichtet sich, während der Mietzeit weder auf dem Mietgrundstück noch auf ihm gehörenden Nachbargrundstücken (Straße, Hausnummer) gewerbliche Räume an einen Mitbewerber des Mieters zu vermieten.

              Diese Verpflichtung erstreckt sich nicht auf den Fall einer Änderung des Nutzungszwecks der Mieträume.

              §16 Besondere Vereinbarungen

              ………………………………………………………………………………………………………

              ………………………………………………………………………………………………………

              §17 Gerichtsstand, außergerichtliche Streitbeilegung

              Gerichtsstand ist Hagen.

              Hier gegebenenfalls Ergänzungen entsprechend S. 3 vornehmen.

              §18 Sonstiges

              Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht.

              Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden.

              Ist oder wird eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages nicht.

              Hagen, 08.03.2021

              ……………………………………………….. ………………………………………………..

              Unterschrift Vermieter Unterschrift Mieter


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                Genussschein der Lydia Ehrsam Krankenpflegebedarf GmbH

                Herr / Frau Christhelm Kunze dieser Urkunde ist nach Maßgabe der umseitig abgedruckten Bedingungen
                mit einem Nominalbetrag von
                881.610 ,- EURO
                (in Worten: acht acht eins sechs eins null EURO)

                am Genussrechtskapital der Lydia Ehrsam Krankenpflegebedarf GmbH,
                Handelsregister: Amtsgericht Wolfsburg HRB 49544, beteiligt.

                Wolfsburg, 07.03.2021 Lydia Ehrsam
                Unterschrift


                Bedingungen

                § 1 Genussrechtskapital

                1. Das Genussrechtskapital Lydia Ehrsam Krankenpflegebedarf GmbH (folgend die ‚Gesellschaft‘) entspricht der Nominalbetragssumme aller ausgegebenen Genussrechte, gleich, ob diese in einem Wertpapier verbrieft sind (Genussschein) oder nicht (unverbrieftes Genussrecht).
                2. Das Genussrechtskapital erhöht sich durch Emission weiterer Genussrechte sowie Kapitalheraufsetzungen gem. Abs. (4) und verringert sich durch Kündigungen gem. § 3 sowie Verlustbeteiligung gem. Abs. (3).
                3. Das Genussrechtskapital geht Gesellschafteransprüchen im Range vor, Gläubigeransprüchen im Range nach. Etwaige handelsrechtliche Verluste eines Geschäftsjahres (= Kalenderjahr) werden zunächst zu Lasten des Komplementär- oder Kommanditkapitals behandelt und gebucht.
                  Übersteigt der Verlust eines Geschäftsjahres die Summe der zu Geschäftsjahresbeginn in der Eröffnungsbilanz bilanzierten Gesellschafterkapitalien, so wird das Genussrechtskapital mit quotaler Wirkung für alle Genussrechtsinhaber um den übersteigenden Betrag herabgesetzt. Eine Nachschussverpflichtung der Genussrechtsinhaber ist ausgeschlossen.
                4. Wurde das Genussrechtskapital gemäß Abs. (3) gemindert, so sind Gewinne solange ausschließlich dem Genussrechtskapital zuzurechnen, bis der herabgesetzte Betrag wiederhergestellt ist.

                § 2 Gewinnanspruch

                1. Der Genussrechtsinhaber hat Anspruch auf eine kalenderjährlich wiederkehrende Grundgewinnbeteiligung in Höhe von 16 % des vorseitig abgedruckten Nominalbetrages, sofern die Nettoinvestitionsrentabilität des Lydia Ehrsam Krankenpflegebedarf GmbH Portfolios im nämlichen Kalenderjahr nicht geringer als 0 % ist.
                2. Der Genussrechtsinhaber hat Anspruch auf eine kalenderjährlich wiederkehrende Überschussbeteiligung in Höhe der Hälfte jenes Prozentpunktsatzes des vorseitig abgedruckten Nominalbetrages, um den die Nettoinvestitionsrentabilität des Lydia Ehrsam Krankenpflegebedarf GmbH Portfolios im nämlichen Kalenderjahr 4 % übersteigt.
                3. Die Nettoinvestitionsrentabilität des Lydia Ehrsam Krankenpflegebedarf GmbH Portfolios ermittelt sich aus dem Verhältnis aller jener Zahlungsmittelzugänge eines Geschäftsjahres, die nicht dem Kapitalerhalt zuzurechnen sind, zum ursprünglich hingegebenen Anlagebetrag sämtlicher nach dem 07.03.2021 je erworbener Investitionsgüter.

                § 3 Ausschüttungsfälligkeit

                1. Der Genussrechtsinhaber hat Anspruch auf Ausschüttung eines Betrages in Höhe seines gemäß § 1 festzustellenden Gewinnanspruches bis zum 31. Januar des jeweiligen Folgejahres, den die Gesellschaft schuldbefreiend dem letzten ihr bekannten Inhaber dieses Genussscheines leistet.
                2. Die Gesellschaft ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, auf die gemäß Abs. (1) zu erwartende Ausschüttungszahlung eine mit kaufmännischer Vorsicht zu bemessende abschlagsweise Halbjahresausschüttung bis zum 31. Juli vorzunehmen. Einmal geleistete Halbjahresausschüttungen können gegen künftige Ausschüttungsansprüche aufgerechnet werden, jedoch nicht zur Zahlung zurückgefordert werden.

                § 4 Laufzeit / Kündigung

                1. Das Genussrecht ist jährlich mit einer Frist von acht Monaten zum Kalenderjahresende kündbar, erstmalig zum 31.12.2027.
                2. Mit dem Wirksamwerden der Kündigung entsteht für den Genussrechtsinhaber Anspruch auf eine Kündigungszahlung, deren Höhe dem Nominalbetrag entspricht.
                3. Das Kündigungsrecht der Gesellschaft ist ausgeschlossen, solange das Genussrechtskapital gemäß § 0 Abs. (3) herabgesetzt ist.
                4. Abweichend von Abs. (1) und (3) besteht ein Sonderkündigungsrecht der Gesellschaft für jenen Fall, dass eine Rechtsnorm in der Bundesrepublik Deutschland zum Tragen käme, welche die wirtschaftliche Position der Gesellschaft bezüglich der Genussrechte wesentlich beeinflusste.

                § 5 Information

                1. Der Genussrechtsinhaber ist über den Gang der Geschäfte bis zum 31. Juli eines Jahres für das zugehörige erste Kalenderhalbjahr, bis zum 31. Januar für das vorangegangene Kalenderjahr mit einem per E-Mail oder auf der Homepage der Gesellschaft bereitzustellendem Bericht zu informieren.
                2. Der Bericht hat über die Feststellung des gemäß § 1 ermittelten Gewinnanspruches Rechnung zu legen.
                3. Dem Genussrechtsinhaber ist auf Anfrage Einsichtnahme in jene Handelsbriefe der Gesellschaft zu gewähren, welche die Portfoliotransaktionen und Portfoliobestände sowie die Berechnung der Nettoinvestitionsrentabilität berühren, soweit diese keine wesentlichen Geschäftsgeheimnisse bergen.

                Wolfsburg, 07.03.2021
                Lydia Ehrsam


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                Top 4 arbeitsvertrag:

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                  Arbeitsvertrag – Standard –

                  Zwischen

                  Gunhard Daimler Materialwirtschaft Gesellschaft mit beschränkter Haftung
                  mit Sitz in Köln
                  Vertreten durch die Geschäftsführung Gunhard Daimler
                  – nachfolgend ‚Arbeitgeber‘ genannt –

                  und

                  Christophorus Zöllner aus Remscheid
                  – nachfolgend ‚Arbeitnehmer‘ genannt –

                  wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen:

                  § 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses

                  Das Arbeitsverhältnis beginnt am 06.03.2021.

                  § 2 Probezeit

                  Das Arbeitsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die ersten 24 Monate gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseits mit einer Frist von 4 Wochen gekündigt werden.

                  § 3 Tätigkeit

                  Der Arbeitnehmer wird als Landwirt/in eingestellt

                  und vor allem mit folgenden Arbeiten beschäftigt:

                  Landwirt/in

                  …………………………………………………………………………………………………………

                  Er verpflichtet sich, auch andere Arbeiten auszuführen – auch an einem anderen Ort -, die seinen Vorkenntnissen und Fähigkeiten entsprechen. Dies gilt, soweit dies bei Abwägung der Interessen des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers zumutbar und nicht mit einer Lohnminderung verbunden ist.

                  § 4 Arbeitszeit

                  Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 38 Stunden. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit richten sich nach der betrieblichen Einteilung.

                  Der Arbeitnehmer ist bei betrieblicher Notwendigkeit und unter Berücksichtigung seiner berechtigten Interessen auf Anordnung des Arbeitgebers zur Ableistung von Überstunden sowie im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zu Mehrarbeit verpflichtet.

                  § 5 Arbeitsvergütung

                  Der Arbeitnehmer erhält einen Stundenlohn von 34,20 Euro.

                  Überstunden von bis zu 25% der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit sind mit der Vergütung abgegolten; im Übrigen werden sie gesondert vergütet.

                  § 6 Urlaub

                  Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf einen gesetzlichen Mindesturlaub von derzeit 20 Arbeitstagen im Kalenderjahr – ausgehend von einer Fünf-Tage-Woche. Der Arbeitgeber gewährt zusätzlich einen vertraglichen Urlaub von weiteren 14 Arbeitstagen. Bei der Gewährung von Urlaub wird zuerst der gesetzliche Urlaub eingebracht.

                  Der Zusatzurlaub mindert sich für jeden vollen Monat, in dem der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Entgelt bzw. Entgeltfortzahlung hat oder bei Ruhen des Arbeitsverhältnisses um ein Zwölftel. Für den vertraglichen Urlaub gilt abweichend von dem gesetzlichen Mindesturlaub, dass der Urlaubsanspruch am 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres (oder:mit Ablauf des Übertragungszeitraums am 31.3. des Folgejahres) auch dann verfällt, wenn er wegen Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers nicht genommen werden kann. Der gesetzliche Urlaub verfällt in diesem Fall erst 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres.

                  Bei Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte wird der Urlaubsanspruch gezwölftelt, wobei die Kürzung allerdings nur insoweit erfolgt, als dadurch nicht der gesetzlich vorgeschriebene Mindesturlaub unterschritten wird.

                  Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind verbleibende Urlaubsansprüche innerhalb der Kündigungsfrist abzubauen, soweit dies möglich ist. Der vertragliche Zusatzurlaub erlischt mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

                  Die recht­liche Behandlung des Urlaubs richtet sich im Übrigen nach den gesetzlichen Bestimmungen.

                  § 7 Krankheit

                  Ist der Arbeitnehmer infolge unverschuldeter Krankheit arbeitsunfähig, so besteht Anspruch auf Fortzahlung der Arbeitsvergütung bis zur Dauer von sechs Wochen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Arbeitsverhinderung ist dem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem auf den dritten Kalendertag folgenden Arbeitstag vorzulegen. Diese Nachweispflicht gilt auch nach Ablauf der sechs Wochen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung früher zu verlangen.

                  § 8 Verschwiegenheitspflicht

                  Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, während der Dauer des Arbeitsverhältnisses und auch nach dem Ausscheiden, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren.

                  Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen diese Verpflichtung verpflichtet er sich, eine Vertragsstrafe in Höhe einer Bruttomonatsvergütung zu zahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt dem Arbeitgeber vorbehalten.

                  Verstößt der Arbeitnehmer gegen seine Verschwiegenheitspflicht, kann dies zur Kündigung führen. Der Arbeitgeber weist den Arbeitnehmer ferner darauf hin, dass Geheimnisverrat nach § 17 UWG strafbar ist.

                  § 9 Nebentätigkeit

                  Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, jede entgeltliche oder das Arbeitsverhältnis beeinträchtigende Nebenbeschäftigung vor ihrer Aufnahme dem Arbeitgeber gegenüber in Textform anzuzeigen. Sie ist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers zulässig.

                  Der Arbeitgeber erteilt die Einwilligung, wenn die Wahrnehmung der dienstlichen Aufgaben durch die Nebenbeschäftigung nicht behindert und sonstige berechtigte Interessen des Arbeitgebers nicht beeinträchtigt werden.

                  Der Arbeitgeber kann seine Einwilligung jederzeit widerrufen, wenn sein betriebliches Interesse dies auch unter Berücksichtigung der Arbeitnehmerinteressen erfordert.

                  § 10 Vertragsstrafe

                  Der Arbeitnehmer verpflichtet sich für den Fall, dass er das Arbeitsverhältnis nicht vertragsgemäß antritt, oder das Arbeitsverhältnis vertragswidrig beendet, dem Arbeitgeber eine Vertragsstrafe in Höhe einer halben Bruttomonatsvergütung für die genannten Vertragsverletzungen bis zum Ende der Probezeit und in Höhe einer Bruttomonatsvergütung nach dem Ende der Probezeit zu zahlen. Das Recht des Arbeitgebers, weitergehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen, bleibt unberührt.

                  § 11 Kündigung

                  Nach Ablauf der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen zum 15. oder Ende eines Kalendermonats. Jede gesetzliche Verlängerung der Kündigungsfrist zugunsten des Arbeitnehmers gilt in gleicher Weise auch zugunsten des Arbeitgebers. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Vor Antritt des Arbeitsverhältnisses ist die Kündigung ausgeschlossen.

                  Der Arbeitgeber ist berechtigt, den Arbeitnehmer bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses freizustellen. Die Freistellung erfolgt unter Anrechnung der dem Arbeitnehmer eventuell noch zustehenden Urlaubsansprüche sowie eventueller Guthaben auf dem Arbeitszeitkonto. In der Zeit der Freistellung hat sich der Arbeitnehmer einen durch Verwendung seiner Arbeitskraft erzielten Verdienst auf den Vergütungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber anrechnen zu lassen.

                  Das Arbeitsverhältnis endet ohne Kündigung spätestens mit Ablauf des Monats, in dem der Arbeitnehmer das für ihn gesetzlich festgelegte Renteneintrittsalter vollendet hat.

                  § 12 Verfall-/Ausschlussfristen

                  Alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Monaten nach ihrer Fälligkeit gegenüber dem Vertragspartner in Textform geltend gemacht und im Falle der Ablehnung durch den Vertragspartner innerhalb von weiteren drei Monaten eingeklagt werden. Hiervon unberührt bleiben Ansprüche, die auf Handlungen wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen sowie Ansprüche auf den geltenden Mindestlohn.

                  Die Ausschlussfrist gilt nicht für den Anspruch eines Arbeitnehmers auf den gesetzlichen Mindestlohn. Über den Mindestlohn hinausgehende Vergütungsansprüche des Arbeitnehmers unterliegen hingegen der vereinbarten Ausschlussfrist.

                  § 13 Zusätzliche Vereinbarungen

                  …………………………………………………………………………………………………………

                  …………………………………………………………………………………………………………

                  § 14 Vertragsänderungen und Nebenabreden

                  Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieser Klausel. Dem Arbeitnehmer entstehen daher keine Ansprüche aus betrieblicher Übung. Vertragsänderungen durch Individualabreden sind formlos wirksam.

                  Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.

                  Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, dem Arbeitgeber unverzüglich über Veränderungen der persönlichen Verhältnisse wie Familienstand, Kinderzahl und Adresse Mitteilung zu machen.

                  Köln, 06.03.2021 Remscheid, 06.03.2021

                  ……………………………………………….. ………………………………………………..

                  Unterschrift Arbeitgeber Unterschrift Arbeitnehmer


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                    Hinweis zu unseren Mustersatzungen:
                    Eine gebrauchsfertige GmbH-Mustersatzung kann es nicht geben. Zu vielfältig sind die Erscheinungsformen der GmbH im Wirtschaftsleben. Eine 100 %-ige Konzerntochter verlangt andere Regelungen als eine Join-Venture GmbH zwischen zwei Industrieunternehmen. Weitere Regelungstypen sind beispielsweise die Vater-Sohn-Handwerks-GmbH, die Dienstleistungs-GmbH zwischen Freiberuflern, die GmbH mit Technologie-Know-how Trägern als Mehrheitsgesellschaftern und einem Kapitalgeber (Capital Venture Fonds).

                    Jeder Regelungstyp hat eine eigene Interessenstruktur, die sich bei der Finanzverfassung, den Entscheidungsmechanismen und bei Gesellschafterveräderungen auswirkt. Besondere Aufmerksamkeit ist dem natürlichen Spannungsfeld zwischen tätigen und nicht tätigen Gesellschaftern (z.B. nicht tätigen Erben eines verstorbenen tätigen Gesellschafters) zu widmen. Die Probleme entzünden sich hier an der Gewinnverwendung, Geschäftsführergehältern, langfristigen Investitionen. Bei reinen Handels- und Dienstleistungs-GmbHs ist in der Regel ein persönliches Tätigwerden der Gesellschafter unverzichtbar.

                    Aus diesen Gründen ist auch die folgende Beispielssatzung lediglich als eine erste Anregung gedacht, Gestaltungsalternativen müssen mit den Beratern abgestimmt werden aufgrund einer individuellen Zweckmässigkeits- und Vollständigkeitsprüfung.

                    Eine GmbH-Satzung muss von einem Notar protokolliert werden.

                    Paragraph 1 Firma, Sitz

                    Die Firma der Gesellschaft lautet: Volkhart Arglos Baukrane Gesellschaft mit beschraenkter Haftung .Sitz der Gesellschaft ist Jena

                    Paragraph 2 Gegenstand des Unternehmens
                    Gegenstand des Unternehmens ist Isol Leben und Werk Presseschau Veröffentlichungen Auszeichnungen Navigationsmenü

                    Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen – insbesondere auch als persönlich haftende Gesellschafterin -, sowie andere Unternehmen zu gründen.

                    Paragraph 3 Dauer der Gesellschaft
                    Die Gesellschaft beginnt mit der Eintragung in das Handelsregister. Die Gesellschaft wird auf unbestimmte Dauer errichtet.

                    Paragraph 4 Stammkapital, Stammeinlagen
                    Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 270905,00 EUR

                    Auf das Stammkapital übernehmen als ihre Stammeinlagen:

                    a. Andy Jakob eine Stammeinlage im Nennbetrag von EUR 132871,
                    b. Margolf Nickel eine Stammeinlage im Nennbetrag von EUR 94334,
                    c. Marcel Noll eine Stammeinlage im Nennbetrag von EUR 43700.

                    Paragraph 5 Geschäftsführer
                    Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
                    Die Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern sowie deren Befreiung vom Geschäftsführerwettbewerbsverbot erfolgt durch Gesellschafterbeschluss

                    Paragraph 6 Vertretung der Gesellschaft
                    Ein alleiniger Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft vertreten durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch
                    einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen. Durch Gesellschafterbeschluss kann die Vertretungsbefugnis der Geschäftsführer abweichend geregelt werden,
                    insbesondere können auch alle oder einzelne Geschäftsführer von den Beschränkungen des Paragraph 181 BGB befreit werden.

                    Paragraph 7 Geschäftsführung
                    Die Führung der Geschäfte der Gesellschaft steht mehreren Geschäftsführern gemeinschaftlich zu, sofern nicht durch Gesellschafterbeschluss, insbesondere im Rahmen einer Geschäftsordnung, etwas anderes bestimmt wird.
                    Im Verhältnis zur Gesellschaft ist jeder Geschäftsführer verpflichtet, die Geschäftsführungsbeschränkungen einzuhalten, welche durch Gesetz, Gesellschaftsvertrag, Geschäftsführeranstellungsvertrag und Gesellschafterbeschlüsse festgesetzt sind oder werden.
                    Die Geschäftsführer bedürfen der vorherigen Zustimmung durch Gesellschafterbeschluss für alle Geschäfte, die über den gewöhnlichen Betrieb der Gesellschaft hinausgehen.

                    Paragraph 8 Gesellschafterbeschlüsse
                    Soweit nicht das Gesetz zwingend oder dieser Gesellschaftsvertrag etwas anderes vorsehen, entscheiden die Gesellschafter in allen Angelegenheiten der Gesellschaft durch Beschlussfassung mit der Mehrheit der Stimmen aller Gesellschafter.

                    Nur mit 75 % der Stimmen aller Gesellschafter können beschlossen werden:

                    a. Eine Änderung des Gesellschaftsvertrages
                    b. die Auflösung der Gesellschaft.
                    c. die Beschlüsse gemäss Paragraphen 6, 7 und 8 des Gesellschaftsvertrages.
                    Jede 50,00 EUR Nennbetrag eines Geschäftsanteils gewähren eine Stimme.
                    Sämtliche Gesellschafterbeschlüsse sind zu protokollieren. Das Protokoll ist von den Geschäftsführern zu unterzeichnen. Die Gesellschafter erhalten Abschriften.
                    Die Einlegung von Rechtsmitteln jeder Art gegen Gesellschafterbeschlüsse ist nur innerhalb einer Frist von einem Monat nach Beschlussfassung zulässig.

                    Paragraph 9 Gesellschafterversammlung
                    Beschlüsse der Gesellschafter werden in Versammlungen gefasst.
                    Soweit das Gesetz nicht zwingend eine Gesellschafterversammlung vorsieht, bedarf es der Abhaltung einer Versammlung nicht, wenn sämtliche Gesellschafter schriftlich, mündlich oder in jeder anderen Form mit der zu treffenden Bestimmung oder mit der Form der Stimmabgabe sich einverstanden erklären.

                    Einberufung

                    a. Die Gesellschafterversammlung wird durch einen Geschäftsführer einberufen. Versammlungsort ist der Sitz der Gesellschaft, sofern nicht durch Gesellschafterbeschluss ein anderer 0rt bestimmt wird.
                    b. Die ordentliche jährliche Gesellschafterversammlung ist in den ersten acht Monaten eines Geschäftsjahres einzuberufen zur Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Ergebnisverwendung und die Entlastung der Geschäftsführung. Im übrigen ist die Gesellschafterversammlung einzuberufen, wenn es einem
                    Geschäftsführer im Interesse der Gesellschaft erforderlich erscheint oder in den gesetzlich vorgesehenen Fällen.
                    c. Die Einberufung erfolgt durch Einladung der Gesellschafter mittels eingeschriebener Briefe gegen Rückschein an die letzte von dem Gesellschafter der Gesellschaft mitgeteilte Adresse oder durch Übergabe gegen
                    Empfangsbestätigung. Die Ladungsfrist beträgt mindestens zwei Wochen. Der Tag der Absendung und der Versammlungstag werden nicht mitgerechnet. Mit der Einladung sind die Beschlussgegenstände mitzuteilen.
                    d. Ist die Versammlung nicht ordnungsmässig berufen, können Beschlüsse nur mit Zustimmung aller Gesellschafter gefasst werden.

                    Paragraph 10 Geschäftsjahr und Jahresabschluss
                    Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
                    Der Jahresabschluss ist von den Geschäftsführern in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres für das vergangene Geschäftsjahr aufzustellen, sofern nicht nach dem Gesetz der Jahresabschluss innerhalb der ersten sechs Monate des Geschäftsjahres aufgestellt werden darf.

                    Paragraph 11 Gewinnverteilung
                    Die Gesellschafter haben Anspruch auf den Jahresüberschuss zuzüglich eines Gewinnvortrages und abzüglich eines Verlustvortrags, soweit der sich ergebende Betrag nicht durch Beschluss nach Abs. 2 von der Verteilung unter die Gesellschafter ausgeschlossen ist.
                    Im Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses können die Gesellschafter Beträge in Gewinnrücklage einstellen oder als Gewinn vortragen oder bestimmen, dass sie der Gesellschaft als Darlehen zu dem gemäss Gesellschafterbeschluss festgesetzten Bedingungen verbleiben.
                    Die Verteilung erfolgt nach Verhältnis der Geschäftsanteile.

                    Paragraph 12 Gesellschafterveränderungen
                    Übertragung von Geschäftsanteilen
                    Geschäftsanteile können ganz oder teilweise von einem Gesellschafter nur veräussert werden, wenn die Gesellschafter durch Beschluss mit einer Mehrheit von 75 % der Stimmen aller Gesellschafter im Voraus zustimmen. Der betroffene Gesellschafter ist stimmberechtigt.
                    Austrittsrecht
                    Jeder Gesellschafter kann den Austritt aus der Gesellschaft erklären
                    a. wenn ein wichtiger Grund im Sinne des allgemeinen Gesellschaftsrechts vorliegt jederzeit oder
                    b. im übrigen nur sechs Monate vor einem Geschäftsjahresende, erstmals zum (Datum). Die Austrittserklärung hat durch eingeschriebenen Brief an die Gesellschaft zu erfolgen.
                    Ausschluss
                    Ein Gesellschafter ist verpflichtet, ohne seine Zustimmung aus der Gesellschaft auszuscheiden,

                    a. wenn und sobald über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird, sofort,
                    b. durch Gesellschafterbeschluss – bei dem er nicht stimmberechtigt ist – zu dem in dem Beschluss bestimmten Zeitpunkt, jedoch nicht vor Mitteilung des Beschlusses an den betroffenen Gesellschafter,

                    wenn in seinen Geschäftsanteil die Zwangsvollstreckung betrieben und nicht innerhalb von zwei Monaten wieder aufgehoben wird, oder
                    wenn in seiner Person ein wichtiger Grund eingetreten ist, der für die übrigen Gesellschafter die Fortsetzung des Gesellschaftsverhältnisses mit ihm unzumutbar macht, oder
                    wenn das Anstellungsverhältnis eines Gesellschafters, der nach Paragraph 5 verpflichtet ist, für die Gesellschaft tätig zu sein, endet, aus welchem Grund auch immer; im Falle des Todes gilt Abs. (4).
                    Tod eines Gesellschafters
                    Erben oder Vermächtnisnehmer eines Gesellschafters sind verpflichtet, aus der Gesellschaft auszuscheiden.
                    Durchführung des Ausscheidens

                    a. Der ausscheidende Gesellschafter ist /seine Erben/Vermächtnisnehmer sind verpflichtet, seinen/ihren Geschäftsanteil nach Massgabe eines Gesellschafterbeschlusses mit der Mehrheit der Stimmen der übrigen
                    Gesellschafter, bei dem er nicht stimmberechtigt ist, ganz oder geteilt an die Gesellschaft selbst, an einen oder mehrere Gesellschafter oder an von der Gesellschaft zu benennende Dritte zu übertragen oder die
                    Einziehung des Geschäftsanteils zu dulden.
                    b. Ein ausscheidender Gesellschafter erhält seine Erben erhalten eine Abfindung nach Massgabe dieses Vertrages, von dem seinen Geschäftsanteil erwerbenden Gesellschafter (von mehreren als Teilschuldner),
                    im Falle der Einziehung von der Gesellschaft.
                    Das Ausscheiden eines Gesellschafters führt nicht zur Auflösung der Gesellschaft. Die verbleibenden Gesellschafter haben unverzüglich einen Beschluss zu den Modalitäten der Fortführung zu fassen.

                    Paragraph13 Abfindung
                    Die Abfindung eines ausscheidenden Gesellschafters bemisst sich nach dem für den Geschäftsanteil zu ermittelnden Wert,{der sich unter Anwendung der steuerrechtlichen Vorschriften zur Ermittlung des gemeinen Wertes von Geschäftsanteilen mangels Ableitbarkeit aus Verkäufen ergibt . Bewertungsstichtag ist das Ende des Geschäftsjahres, in dem die Austrittserklärung des Gesellschafters bei der Gesellschaft eingeht oder der Ausschlussbeschluss gefasst wird.} Sollte zum Bewertungsstichtag eine Feststellung des Finanzamtes noch nicht erfolgt sein, ist die Wertermittlung nach den vorstehenden Massstäben unabhängig von der Feststellung des Finanzamtes vorzunehmen. Eine Berichtigung aufgrund der späteren Feststellung des Finanzamtes oder einer Betriebsprüfung findet nicht statt.
                    Der Gewinn für das gesamte Geschäftsjahr, in dessen Verlauf und zu dessen Ende ein Gesellschafter zum Ausscheiden verpflichtet ist, steht dem ausscheidenden Gesellschafter zeitanteilig bis zu dem Monat zu, in dessen Verlauf oder zu dessen Ende die Austrittserklärung der Gesellschaft zuging oder der Ausschlussbeschluss gefasst wurde.
                    Die Vergütung ist in 5 gleichen Jahresraten auszuzahlen, wobei die Fälligkeit der ersten Rate sechs Monate seit Vollzug des Ausscheidens, die folgenden Raten je ein Jahr später zu zahlen sind. Die Vergütung ist mit jährlich 2 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank von der jeweilig noch geschuldeten Höhe zu verzinsen von dem Monatsersten an, von dem ausscheidenden Gesellschafter gemäss Abs. 2 ein Gewinn nicht mehr zusteht.

                    Paragraph 14 Wettbewerbsverbot
                    Ein Gesellschafter darf ohne vorherigen zustimmenden Gesellschafterbeschluss, bei dem er nicht stimmberechtigt ist, in dem Geschäftsbereich des Gegenstandes der Gesellschaft keine Geschäfte machen für eigene oder fremde Rechnung, gelegentlich oder gewerbsmässig, unmittelbar oder mittelbar, selbständig oder unselbständig oder in jeder anderen Weise. Das Verbot umfasst insbesondere auch direkte oder indirekte Beteiligung oder Beratung an Konkurrenzunternehmen sowie die Beteiligung als stiller Gesellschafter oder Unterbeteiligter an Konkurrenzunternehmen.

                    Paragraph 15 Schlussbestimmungen
                    Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen nur im deutschen Bundesanzeiger oder einem etwa an seine Stelle tretenden Veröffentlichungsorgan.
                    Die Gründungskosten in Höhe von EUR {Summe} (Handelsregister, Bekanntmachungen, Beratungen, Notar) trägt die Gesellschaft.[1]
                    Durch die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
                    Als Gerichtsstand wird Jena vereinbart

                    Anmerkung:
                    An dieser Stelle kann auf Wunsch eine Schlichtungsvereinbarung und/oder Schiedsgerichtsvereinbarung getroffen werden. Zur Vereinbarung einer Schlichtungsklausel und/oder Schiedsklausel siehe Erläuterung unten)

                    Notarieller Beurkundungshinweis

                    ……………………………………….. ………………………………………..

                    Jena, 06.03.2021 Unterschrift

                    Anmerkung zu Paragraph 15 (4):

                    a. Die Parteien können sich auch auf die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens (Schlichtungsklausel) einigen. Es kann zusätzlich vereinbart werden, dass ein Schlichtungsversuch gescheitert sein muss, bevor der Rechtsweg beschritten werden kann.

                    >Informationen zur aussergerichtlichen Streitbeilegung
                    Muster für eine Schlichtungsklausel:

                    Die Vertragsparteien verpflichten sich, bei Meinungsverschiedenheiten ein Schlichtungsverfahren mit dem Ziel durchzuführen, eine interessengerechte und faire Vereinbarung im Wege einer Mediation mit Unterstützung eines neutralen Schlichters unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen, rechtlichen, persönlichen und sozialen Gegebenheiten zu erarbeiten. Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, werden vor Einschaltung der Gerichte nach der Schlichtungsordnung der Industrie- und Handelskammer …………… (z.B. XXXXX = Name der nächstgelegenen IHK mit Schlichtungsstelle) (oder der XXXX Institution) geschlichtet.

                    b. Möglich wäre auch die Vereinbarung einer Schiedsgerichtsklausel.
                    Muster für eine Schiedsgerichtsklausel:

                    Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Industrie- und Handelskammer …………. unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Das gerichtliche Mahnverfahren bleibt aber zulässig.

                    c. Möglich ist aber natürlich auch die Kombination von Schlichtung und bei Scheitern anschliessendem Schiedsgerichtsverfahren.

                    [1] Es ist aufgrund der Entscheidung des OLG Celle vom 11.2.2016 (Az. 9 W 10/16) in der Satzung auf Verlangen des Registergerichts nunmehr der konkrete Gesamtbetrag der Gründungskosten anzugeben


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