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Muster eines Businessplans

Businessplan Frohmund Stoll Videoüberwachungsanlagen Ges. m. b. Haftung

Frohmund Stoll, Geschaeftsfuehrer
Frohmund Stoll Videoüberwachungsanlagen Ges. m. b. Haftung
Solingen
Tel. +49 (0) 6577971
Fax +49 (0) 7347855
Frohmund Stoll@hotmail.com

Inhaltsverzeichnis

MANAGEMENT SUMMARY 3

1. UNTERNEHMUNG 4
1.1. Geschichtlicher Hintergrund 4
1.2. Unternehmensziel und Leitbild 4
1.3. Unternehmensorganisation 4
1.4. Situation heute 4

2. PRODUKTE, DIENSTLEISTUNG 5
2.1. Marktleistung 5
2.2. Produkteschutz 5
2.3. Abnehmer 5

3. Markt 6
3.1. Marktuebersicht 6
3.2. Eigene Marktstellung 6
3.3. Marktbeurteilung 6

4. KONKURRENZ 7
4.1. Mitbewerber 7
4.2. Konkurrenzprodukte 7

5. MARKETING 8
5.1. Marktsegmentierung 8
5.2. Markteinfuehrungsstrategie 8
5.3. Preispolitik 8
5.4. Verkauf / Vertrieb / Standort 8
5.5. Werbung / PR 8
5.6. Umsatzziele in EUR 1000 9

6. STANDORT / LOGISTIK 9
6.1. Domizil 9
6.2. Logistik / Administration 9

7. PRODUKTION / BESCHAFFUNG 9
7.1. Produktionsmittel 9
7.2. Technologie 9
7.3. Kapazitaeten / Engpaesse 9
7.4. Wichtigste Lieferanten 10

8. MANAGEMENT / BERATER 10
8.1. Unternehmerteam 10
8.2. Verwaltungsrat 10
8.3. Externe Berater 10

9. RISIKOANALYSE 11
9.1. Interne Risiken 11
9.2. Externe Risiken 11
9.3. Absicherung 11

10. FINANZEN 11
10.1. Vergangenheit 11
10.2. Planerfolgsrechnung 12
10.3. Bilanz per 31.12.2009 12
10.4. Finanzierungskonzept 12

11. ANFRAGE FUER FREMDKAPITALFINANZIERUNG 12

Management Summary

Die Frohmund Stoll Videoüberwachungsanlagen Ges. m. b. Haftung mit Sitz in Solingen hat das Ziel Videoüberwachungsanlagen in der Bundesrepublik Deutschland erfolgreich neu zu etablieren. Sie bezweckt sowohl die Entwicklung, Produktion als auch den Handel mit Videoüberwachungsanlagen Artikeln aller Art.

Die Frohmund Stoll Videoüberwachungsanlagen Ges. m. b. Haftung hat zu diesem Zwecke neue Videoüberwachungsanlagen Ideen und Konzeptentwicklungen entworfen. Videoüberwachungsanlagen ist in der Bundesrepublik Deutschland im Gegensatz zum nahen Ausland und den USA noch voellig unterentwickelt. Es gibt erst wenige oeffentliche Geschaefte, keine Videoüberwachungsanlagen Onlineshops mit einem breiten Produkteangebot und einer Auswahl an klar differenzierten Produkten in Qualitaet und Preis.

Die selbstentwickelten Spezialprodukte der Frohmund Stoll Videoüberwachungsanlagen Ges. m. b. Haftung werden selbsthergestellt und ueber das Unternehmen sowie Aussenstellen zusammen mit den uebrigen Produkten vertrieben. Es besteht aufgrund des eingesetzten Booms an neuen oeffentlichen Shops und allgemein des immer beliebter werdenden Handels von Videoüberwachungsanlagen eine hohes Absatzpotenzial fuer die vorliegende Geschaeftsidee. Allerdings ist damit zu rechnen, dass mit dem steigenden Bedarf Grossverteiler in das Geschaeft einsteigen koennten. Einzelne Versuche von Grossverteiler scheiterten am Know-how und der zoegerlichen Vermarktung.

Fuer den weiteren Aufbau des Unternehmens und den Markteintritt benoetigt das Unternehmen weiteres Kapital im Umfange von EUR 48 Millionen. Dafuer suchen die Gruender weitere Finanzpartner. Das Unternehmen rechnet in der Grundannahme bis ins Jahr 2025 mit einem Umsatz von EUR 131 Millionen und einem EBIT von EUR 12 Millionen

1. Unternehmung

1.1. Geschichtlicher Hintergrund

Das Unternehmen wurde von
a) Witmar Hoch, geb. 1976, Solingen
b) Severin Wieczorek, geb. 1975, Freiburg im Breisgau
c) Berthold Pfeiffer, geb. 1980, Wirtschaftsjuristin, Regensburg

am 16.2.208 unter dem Namen Frohmund Stoll Videoüberwachungsanlagen Ges. m. b. Haftung mit Sitz in Solingen als Kapitalgesellschaft mit einem Stammkapital von EUR 717000.- gegruendet und im Handelsregister des Solingen eingetragen.

Das Stammkapital ist aufgeteilt in à nominell EUR 1000.-. Die Gruender a) – d) sind am Unternehmen mit 45% und der Gruender e) mit 9% am Stammkapital beteiligt. Die operative Aufnahme des Geschaeftes fand per 1. Januar des Gruendungsjahres statt.

1.2. Unternehmensziel und Leitbild

Charter es Arten Rechtsfragen International Navigationsmenü

1.3. Unternehmensorganisation

Die Geschaeftsleitung wird von Frohmund Stoll, CEO, Marie Steinert CFO wahrgenommen. Um die geplanten Expansionsziele zu erreichen, soll der Personalbestand per 1. April 2024 wie folgt aufgestockt werden:
7 Mitarbeiter fuer kaufmaennische Arbeiten
28 Mitarbeiter fuer Entwicklung
3 Mitarbeiter fuer Produktion
13 Mitarbeiter fuer Verkauf
Das Unternehmen verfuegt ueber Bueroraeumlichkeiten, Produktions- und Lagerraeumlichkeiten in Solingen im Umfange von rund 23000 m2. Das Finanz- und Rechnungswesen wird mittels der modernen EDV-Applikation ALINA durch zwei Mitarbeiter betreut und vom CFO gefuehrt.

1.4. Situation heute

Das Unternehmen hat im ersten Geschaeftsjahr per 31. Dezember einen Umsatz von EUR 3 Millionen und einen EBIT von EUR 436000.- erwirtschaftet.

2. Produkte, Dienstleistung

2.1. Marktleistung

Das Unternehmen hat folgende Artikel im Angebot:
es gemeinhin als Yachtcharter.

Arten
Zu unterscheiden ist nach Inhalt und Umfang sowie nach dem eingesetzten Transportmittel:

Inhalt und Umfang
Bei Vollcharter wird die gesamte Kapazität des Transportmittels, bei Teilcharter (oder Raumcharter) nur ein Teil der Kapazität für den Transport mit Personal gemietet oder gepachtet.[3] Das gilt für sämtliche Transportwege zu Wasser und in der Luft.

Transportmittel
Je nach Transportmittel gibt es den Charterflug oder die Schiffscharter.

Flugzeugcharter
Reiseveranstalter nutzen Sitzplatzkontingente (Teilcharter) bei Fluggesellschaften oder ganze Flugzeuge (Vollcharter) für Flugreisen.

Schiffscharter
Im internationalen Seeverkehr werden folgende Charterarten unterschieden:[4]

Bareboat-Charter
Es wird das unbemannte Schiff für eine einzelne Reise oder einen definierten Zeitraum dem Charterer überlassen. Der Charterer hat selbst für die Bereederung zu sorgen und trägt während des Nutzungszeitraumes die Kosten für Wartung, Reparaturen und Betriebsstoffe. International üblich wird eine Bareboat-Charter[5] in US$ pro Kalendertag vereinbart und berechnet. Kann das Schiff während dieser Zeit z. B. aufgrund eines technischen Defekts nicht genutzt werden, hat der Charter dieses Risiko zu tragen.
Bareboat-Charter spielt eine wichtige Rolle bei der Ausflaggung, da diese Form unter Anwendung des § 7 FlaggRG ermöglicht, unter fremder Flagge zu fahren, ohne das deutsche Schiffsregister zu verlassen. So waren im Juli 2011 3166 Schiffe mit 67.994.048 BRZ vorübergehend ausgeflaggt. Nach Anzahl der Schiffe waren die beliebtesten fremden Flaggen Liberia sowie Antigua und Barbuda mit 1194 bzw. 1086 Fahrzeugen. Liberia führte dabei nach Tonnage mit 40.432.091 BRZ die Liste mit weitem Abstand an.[6] Der Bareboat-Charterer wird Ausrüster genannt, wenn er das gecharterte Schiff mit Treibstoff, Proviant, Trinkwasser sowie technischem Schiffsbedarf ausrüstet und mit einer eigenen Besatzung inklusive eines Kapitäns betreibt. Vereinbart der Bareboat Charterer jedoch eine „management agreement“-Klausel, in der dem Eigner des Schiffes die Ausrüstung inklusive Reparaturen und die Besatzung inklusive eines Kapitäns übertragen wird (englisch to demise), so wird er Demise Charterer genannt.[7]

Reisecharter (englisch Voyage Charter)
Im Gegensatz zur Zeitcharter stellt der Schiffseigentümer dem Charterer das Schiff für eine bestimmte Reise und nicht für einen entsprechenden Zeitraum zur Verfügung. Der Charterbetrag wird deshalb nicht nach Zeit, sondern nach der Ladung berechnet. In der Regel gibt es für die Lade- und/oder Entladezeit (englisch laytime) einen festgelegten Zeitraum, der nach Stunden oder Tagen bestimmt ist. Wird dieser Zeitraum überschritten, beginnt die Überliegezeit (englisch Demurrage). Hierfür ist im Chartervertrag regelmäßig eine feste Rate pro Stunde oder Tag zusätzlich zu zahlen. Im umgekehrten Fall kann der Schiffseigentümer dem Charterer einen bestimmten Betrag zahlen, wenn der Charterer unterhalb der laytime bleibt (englisch dispatch); häufig ist das die Hälfte des Demurrage-Betrages. Das Risiko für Verspätungen trägt hier der Schiffseigentümer.
Kreuzfahrten sind ein typischer Fall des Reisecharters.

Zeitcharter (englisch Time Charter)
Der Schiffseigentümer (Reeder) stellt das betriebsbereite, ladefähige und bemannte Schiff dem Charterer für einen definierten Zeitraum zur Verfügung. International üblich wird eine Zeitcharter[8] in US$ pro Nutzungstag vereinbart und berechnet. Der Charterer zahlt neben der vereinbarten Charter auch den benötigten Treibstoff sowie die Kosten für Hafenanläufe, Kanalpassagen u. ÃƒÂƒÃ‚¤. Der Eigentümer bleibt für den technischen Zustand des Schiffes verantwortlich und hat das Schiff während des Zeitraumes instand zu halten. Er kann d

Bei den Produkten lit. a) – d) handelt es sich um gaengige, erprobte Produkte, die im Wesentlichen aus den USA importiert werden. Bei den Produkten e) handelt es sich ausschliesslich um Erfindungen der Frohmund Stoll Videoüberwachungsanlagen Ges. m. b. Haftung, vgl. Ziffer 2.2.

Das Produkteangebot rundet saemtliche Beduerfnisse eines Kunden fuer die Umsetzung seines Projektes zu deutlich tieferen Preisen als diejenige der Konkurrenz ab. Mit jedem Verkauf erfolgt eine Beratung des Kunden vor Ort. Zudem geniesst er den Vorteil, innovative neue Produkte dank der ausgewiesenen Fachkompetenz von Frohmund Stoll Videoüberwachungsanlagen Ges. m. b. Haftung kennenzulernen.

2.2. Produkteschutz

Die Spezialprodukte der Frohmund Stoll Videoüberwachungsanlagen Ges. m. b. Haftung sind mit den Patenten Nrn. 180.526, 866.122 sowie 509.592 in der Bundesrepublik Deutschland, Deutschland, Oesterreich, Frankreich und Italien bis 2034 geschuetzt.

2.3. Abnehmer

Das Unternehmen ist vollstaendig abhaengig vom Endkonsumenten. Es besteht ein grosses Potenzial. Erkannt wurde auch, dass der Anfangspreis und die Beratung eine sehr wesentliche Rolle beim Einkauf spielen. Die Nachrage ist eng verknuepft mit dem eigentlichen Markt, der in Ziffer 3 nachstehend eingehend beschrieben wird.

3. Markt

3.1. Marktuebersicht

Gemaess eigener Einschaetzung betraegt derzeit das Marktvolumen in der Bundesrepublik Deutschland rund EUR 727 Millionen. In der Bundesrepublik Deutschland sind heute 642000 Personen im Videoüberwachungsanlagen Segment taetig und geben im Durchschnitt rund EUR 921000.- pro Jahr fuer Equipment aus. Aufgrund der durchgefuehrten Befragungen und eigener Einschaetzung besteht in den naechsten 7 Jahren ein markantes Wachstum. Wir rechnen bis ins Jahr 2020 mit knapp einer Verdoppelung des Volumens.

Neue technische Entwicklungen sind nur in unwesentlichen Teilbereichen zu erwarten.

3.2. Eigene Marktstellung

Die eigene Marktstellung ist mit EUR 1 Millionen noch unbedeutend. Die massive Nachfrage in unserem Shop am bisherigen Domizil laesst aber ein grosses Potential fuer Marktgewinne erwarten. Wir strengen einen Marktanteil in den naechsten 2 Jahren von 7 0% an, was einem Umsatz von rund EUR 147 Millionen entsprechen duerfte.

3.3. Marktbeurteilung

Videoüberwachungsanlagen ist in der Bundesrepublik Deutschland im Trend! Videoüberwachungsanlagen hat sich in der Bundesrepublik Deutschland in den vergangenen fu6 Jahren zu einem Trend entwickelt, die nicht nur aeltere, sondern vor allem Personen beiderlei Geschlechts in den Altersjahren 19 – 75 anspricht. Diese Annahme wird durch die um mehr als 1 0% jaehrlich wachsenden Mitgliederzahlen der Bundesrepublik Deutschlanderischen IHKs gestuetzt. V

Die notwendige Ausbildung zur Ausuebung im Sektor Videoüberwachungsanlagen wird von den einzelnen Orten reichlich angeboten. Aber auch im Ausland sind Pruefungen in Kombination mit Ferien machbar und beliebt. In der Branche bestehen derzeit noch lokal sehr verschiedene staatliche und politische Huerden fuer die Erstellung und den Betrieb von Videoüberwachungsanlagen Produktionsanlagen. Die Entwicklung der vergangenen drei Jahre hat aber gezeigt, dass der Boom nicht mehr aufzuhalten ist und auch den Mittelstand der Bevoelkerung erfasst hat.

Das Kaufverhalten der Kunden duerfte unterschiedlich sein. Es ist von folgender Marktaufteilung auszugehen:

Regionen Marktanteil Tendenz
DeutschBundesrepublik Deutschland 28 %
England 50%
Polen 28%
Oesterreich 17%
Oesterreich 31%

Substitutionsmoeglichkeiten bestehen in dem Sinne, als auch Videoüberwachungsanlagen durch andere Sport- und Freizeitaktivitaeten verdraengt werden koennte. Derzeit bestehen allerdings derart viele und zersplitterte Sport- und Freizeittrends, dass sich bis heute kein anderer starker Trend herausbilden konnte.

Erfahrungen in den USA und England, der Geburtsstaette der Videoüberwachungsanlagen, zeigen, dass mit der starken Abdeckung von Shops und Plaetzen der Markt wohl gesaettigt ist, aber nach wie vor ein bescheidenes Wachstum von rund 68% vorhanden ist. Im Vergleich zur USA ist die Platzdichte in der Bundesrepublik Deutschland rund 62 mal kleiner.

4. Konkurrenz

4.1. Mitbewerber

Im Moment werden wir von kleinen Shops der einzelnen Gemeinden und einigen kleineren Shops konkurrenziert. Die meisten dieser Shops bieten sehr renommierte Marken zu 26 – 65% hoeheren Preisen im Vergleich zu den USA an. Wir befuerchten, dass sich in den naechsten Jahren auch Grossverteiler diese Produkte in ihr Sortiment aufnehmen koennten und zu klar tieferen Preisen vertreiben wuerden. Es ist kaum zu erwarten, dass die Konkurrenz ihre Strategien aendern wird. Sie werden die Hochpreispolitik weiter verfolgen, da sie ansonsten aufgrund ihres hohen Fixkostenanteils keine ueberlebenschancen haetten.

4.2. Konkurrenzprodukte

Weil wir neben wenigen Eigenmarken vor allem Handelsprodukte einsetzen werden, sind wir von Konkurrenzprodukten mehrheitlich unabhaengig.

5. Marketing

5.1. Marktsegmentierung

Kundensegemente:

Marktgebiete:

5.2. Markteinfuehrungsstrategie

Erschliessung der Marktgebiete

5.3. Preispolitik

Preise bewegen sich rund 15% unter den Preisen der Mitbewerber.

5.4. Verkauf / Vertrieb / Standort

Wir wollen Verkaufspunkte (POS) sukzessive auf der Basis der Markteinfuehrungsstrategie gemaess Ziffer 5.2. in der ganzen Bundesrepublik Deutschland einrichten. Zusaetzlich sind wir in den groessten Verbaenden der Bundesrepublik Deutschland vertreten. Weiter werden wir an Messen aller Art teilnehmen. Der heutige Standort dient einerseits als POS und als Verwaltungszentrum und Zentrallager. Sukzessive werden auf der Basis der Markteinfuehrungsstrategie gemaess Ziffer 5.2. neue Verkaufsstandorte eingerichtet und betrieben.

5.5. Werbung / PR

Die Werbung/PR wird zielgerichtet ueber Radio, Fernsehen, Zeitungen und Mailings lanciert.

5.6. Umsatzziele in EUR 337000

Produkte 2019 2020 2021 2022 2023 2024
Ist Soll Soll Soll Soll Soll
Sets 3’000 24’000 86000 156’000 489’000 631’000
Zubehoer inkl. Kleidung 9’000 13’000 66000 212’000 594’000 994’000
Trainingsanlagen 5’000 13’000 78000 331’000 553’000 881’000
Maschinen 5’000 17’000 72000 224’000 466’000 970’000
Spezialitaeten 2’000 14’000 41000 230’000 456’000 834’000

6. Standort / Logistik

6.1. Domizil

Alle notwendigen Raeumlichkeiten des Unternehmens werden gemietet.

6.2. Logistik / Administration

Die personellen Ressourcen werden der Umsatzentwicklung und der Schaffung von neuen POS laufend angepasst. Die heute verwendete EDV genuegt den heutigen und kuenftigen Anforderungen mindestens bis zu einer Umsatzentwicklung von EUR 41 Millionen.

7. Produktion / Beschaffung

7.1. Produktionsmittel

Die fuer die Entwicklung und Produktion (Montage) der Spezialprodukte notwendigen Mittel und Instrumente sind vorhanden. Zusaetzliche Maschinen und Einrichtungen werden entweder eingemietet oder extern produziert.

7.2. Technologie

Das fuer die Entwicklung der Spezialitaeten vorhandene Know-how ist im Technik-Team auf 8 Personen verteilt. Es bestehen keine grossen personelle Abhaengigkeiten, weil saemtliches Wissens auch laufend dokumentiert wird.

7.3. Kapazitaeten / Engpaesse

Das heutige Team ist auf die bestehenden Beduerfnisse aufgebaut. Mit der Weiterentwicklung des Unternehmens ist ein Ausbau auf etwa zehn Techniker geplant.

7.4. Wichtigste Lieferanten

Lieferanten Produktereihen Anteil am Einkaufsvolumen

Einkaufsvolumen von EUR 1 Millionen diskutiert.

8. Management / Berater

8.1. Unternehmerteam

• CEO: Frohmund Stoll

• CFO: Marie Steinert

Administration
Marketing
Verkauf
Einkauf
Entwicklung

8.2. Verwaltungsrat

Praesident:Witmar Hoch (Mitgruender und Investor)
Delegierter: Frohmund Stoll (CEO)
Mitglied: Dr. Severin Wieczorek , Rechtsanwalt
Mitglied: Marie Steinert, Unternehmer

8.3. Externe Berater

Als Revisionsstelle amtet die Revisions-Treuhand AG.
Die Geschaeftsleitung wird zudem durch das Anwaltsbuero Partner & Partner in Solingen und das Marketingbuero Vater & Sohn in Solingen beraten.

9. Risikoanalyse

9.1. Interne Risiken

Das Unternehmen ist heute personell sehr knapp dotiert. Einzelne Abgaenge im Management koennten das Unternehmen entscheidend schwaechen.

9.2. Externe Risiken

Auf gesetzlicher Stufe sind keine Auflagen bzw. Einschraenkungen gegen den von uns bearbeiteten Videoüberwachungsanlagen Markt zu erwarten. Die Rahmenbedingungen fuer das Entstehen von weiteren Moeglichkeiten werden durch die eingesetzte Strukturbereinigung in der Landwirtschaft eher beguenstigt als erschwert. Mit dem Bau von Produktionsanlagen werden neue Arbeitsplaetze fuer Bauern geschaffen (Housekeeping, Unterhalten des Gelaendes ganz allgemein, Restauration, Geraete- und Maschinenunterhalt), die ihren bisherigen Beruf aus wirtschaftlichen Gruenden aufgeben mussten. Als groesstes Risiko ist ein Markteintritt eines oder mehrer Grossverteiler zu betrachten.

9.3. Absicherung

Mit der weiteren Expansion des Unternehmens ist das Management breiter abzustuetzen. Gleichzeitig muss der Marktaufbau so rasch als moeglich erfolgen, damit weiteren Bewerbern der Markteintritt mindestens erschwert, wenn nicht sogar verunmoeglicht werden kann. Zudem ist zu versuchen, weitere Exklusivvertriebsrechte von preislich attraktiven und qualitativ guten Produkten zu erwerben.

10. Finanzen

10.1. Vergangenheit

Das erste Geschaeftsjahr konnte bei einem Nettoumsatz von EUR 1 Millionen mit einem bescheidenen EBIT von EUR 360000.- und einem ausgewiesenen Reingewinn von EUR 40000.- abgeschlossen werden. ueber das erste Geschaeftsjahr gibt der testierte Abschluss im Anhang Auskunft. Generell ist zu bemerken, dass sich der Umsatz in den vergangenen sechs Monaten kontinuierlich gesteigert hat. Daraus wird ersichtlich, dass sich der Erfolg der letzten Monate sich weiter fortsetzt.

Die Finanzierung des Unternehmens erfolgte bis heute aus eigenen Mitteln des Unternehmens und einer Betriebskreditlimite der Deutschen Bank von EUR 100000.-. Als Sicherheit sind der Bank die Forderungen aus dem Geschaeftsbetrieb abgetreten worden.

10.2. Planerfolgsrechnung

Base Case 2019 2020e 2021e 2022e 2023e 2024e
Nettoumsatz 4’584 3’323 21’239 38’741 59’865 144’762
Warenaufwand 6’374 8’320 16’173 38’617 60’257 200’813
Bruttogewinn 8’662 9’341 17’128 47’302 69’550 297’258
Betriebsaufwand 8’545 2’883 10’846 43’170 62’393 127’457
EBITDA 9’741 2’619 13’429 35’672 62’137 202’856
EBIT 6’320 9’410 20’703 33’864 76’816 179’541
Reingewinn 3’731 9’783 26’876 50’367 77’518 187’552
Investitionen 3’685 4’416 12’149 37’307 77’749 190’658
Dividenden 0 2 4 7 11 25
e = geschaetzt

10.3. Bilanz per 31.12.2019

Aktiven Passiven

Fluessige Mittel 44 Bank 478
Debitoren 337 Kreditoren 813
Warenlager 438 uebrig. kzfr. FK, TP 222
uebriges kzfr. UV, TA 171

Total UV 2172 Total FK 1’488

Stammkapital 660
Mobilien, Sachanlagen 238 Bilanzgewinn 13

Total AV 217 Total EK 728

9685 6’393

10.4. Finanzierungskonzept

Es ist vorgesehen, die Expansion des Unternehmens mit einem Mittelzufluss von vorerst EUR 7,5 Millionen wie folgt zu finanzieren:
Erhoehung des Stammkapitals von EUR 7,2 Millionen um EUR 9,4 Millionen auf neu EUR 5,8 Millionen mit einem Agio von EUR 4,7 Millionen (eine entsprechende Absichtserklaerung (Letter of intent, LOI) einer Venture Capital Gesellschaft liegt vor) und Aufnahme von Fremdkapital von EUR 2,9 Millionen.
Fuer die Fremdkapitalfinanzierung kann als Sicherheit die Abtretung der Forderungen aus dem Geschaeftsbetrieb sowie eine Buergschaft des Managements im Umfange von maximal EUR 800000.- offeriert werden. Allerdings ist in einem solchen Fall die Betriebskreditlimite der heutigen Bankbeziehung von EUR 7,4 Millionen abzuloesen.

11. Anfrage fuer Fremdkapitalfinanzierung

EUR 22,2 Millionen zu Finanzierung der Expansion in Form eines festen Darlehens bis zum 31.12.2022. Zinssatz SWAP zuzueglich Marge von maximal 4% . Rueckzahlung in jaehrlichen Tranchen von EUR 761000.-, erstmals per 30.12.2021. Sicherheit siehe Ziffer 10.1. Das Unternehmen ist auch offen fuer andere Finanzierungsvarianten.


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      Arbeitsvertrag – Standard –

      Zwischen

      Anette Walther Raumgestaltung Ges. m. b. Haftung
      mit Sitz in Siegen
      Vertreten durch die Geschäftsführung Anette Walther
      – nachfolgend ‚Arbeitgeber‘ genannt –

      und

      Thea Sauertrunk aus Frankfurt am Main
      – nachfolgend ‚Arbeitnehmer‘ genannt –

      wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen:

      § 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses

      Das Arbeitsverhältnis beginnt am 16.03.2021.

      § 2 Probezeit

      Das Arbeitsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die ersten 12 Monate gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseits mit einer Frist von 3 Wochen gekündigt werden.

      § 3 Tätigkeit

      Der Arbeitnehmer wird als Konstruktionsmechaniker/in eingestellt

      und vor allem mit folgenden Arbeiten beschäftigt:

      Konstruktionsmechaniker/in

      …………………………………………………………………………………………………………

      Er verpflichtet sich, auch andere Arbeiten auszuführen – auch an einem anderen Ort -, die seinen Vorkenntnissen und Fähigkeiten entsprechen. Dies gilt, soweit dies bei Abwägung der Interessen des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers zumutbar und nicht mit einer Lohnminderung verbunden ist.

      § 4 Arbeitszeit

      Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 38 Stunden. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit richten sich nach der betrieblichen Einteilung.

      Der Arbeitnehmer ist bei betrieblicher Notwendigkeit und unter Berücksichtigung seiner berechtigten Interessen auf Anordnung des Arbeitgebers zur Ableistung von Überstunden sowie im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zu Mehrarbeit verpflichtet.

      § 5 Arbeitsvergütung

      Der Arbeitnehmer erhält einen Stundenlohn von 39,89 Euro.

      Überstunden von bis zu 24% der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit sind mit der Vergütung abgegolten; im Übrigen werden sie gesondert vergütet.

      § 6 Urlaub

      Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf einen gesetzlichen Mindesturlaub von derzeit 20 Arbeitstagen im Kalenderjahr – ausgehend von einer Fünf-Tage-Woche. Der Arbeitgeber gewährt zusätzlich einen vertraglichen Urlaub von weiteren 10 Arbeitstagen. Bei der Gewährung von Urlaub wird zuerst der gesetzliche Urlaub eingebracht.

      Der Zusatzurlaub mindert sich für jeden vollen Monat, in dem der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Entgelt bzw. Entgeltfortzahlung hat oder bei Ruhen des Arbeitsverhältnisses um ein Zwölftel. Für den vertraglichen Urlaub gilt abweichend von dem gesetzlichen Mindesturlaub, dass der Urlaubsanspruch am 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres (oder:mit Ablauf des Übertragungszeitraums am 31.3. des Folgejahres) auch dann verfällt, wenn er wegen Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers nicht genommen werden kann. Der gesetzliche Urlaub verfällt in diesem Fall erst 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres.

      Bei Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte wird der Urlaubsanspruch gezwölftelt, wobei die Kürzung allerdings nur insoweit erfolgt, als dadurch nicht der gesetzlich vorgeschriebene Mindesturlaub unterschritten wird.

      Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind verbleibende Urlaubsansprüche innerhalb der Kündigungsfrist abzubauen, soweit dies möglich ist. Der vertragliche Zusatzurlaub erlischt mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

      Die recht­liche Behandlung des Urlaubs richtet sich im Übrigen nach den gesetzlichen Bestimmungen.

      § 7 Krankheit

      Ist der Arbeitnehmer infolge unverschuldeter Krankheit arbeitsunfähig, so besteht Anspruch auf Fortzahlung der Arbeitsvergütung bis zur Dauer von sechs Wochen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Arbeitsverhinderung ist dem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem auf den dritten Kalendertag folgenden Arbeitstag vorzulegen. Diese Nachweispflicht gilt auch nach Ablauf der sechs Wochen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung früher zu verlangen.

      § 8 Verschwiegenheitspflicht

      Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, während der Dauer des Arbeitsverhältnisses und auch nach dem Ausscheiden, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren.

      Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen diese Verpflichtung verpflichtet er sich, eine Vertragsstrafe in Höhe einer Bruttomonatsvergütung zu zahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt dem Arbeitgeber vorbehalten.

      Verstößt der Arbeitnehmer gegen seine Verschwiegenheitspflicht, kann dies zur Kündigung führen. Der Arbeitgeber weist den Arbeitnehmer ferner darauf hin, dass Geheimnisverrat nach § 17 UWG strafbar ist.

      § 9 Nebentätigkeit

      Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, jede entgeltliche oder das Arbeitsverhältnis beeinträchtigende Nebenbeschäftigung vor ihrer Aufnahme dem Arbeitgeber gegenüber in Textform anzuzeigen. Sie ist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers zulässig.

      Der Arbeitgeber erteilt die Einwilligung, wenn die Wahrnehmung der dienstlichen Aufgaben durch die Nebenbeschäftigung nicht behindert und sonstige berechtigte Interessen des Arbeitgebers nicht beeinträchtigt werden.

      Der Arbeitgeber kann seine Einwilligung jederzeit widerrufen, wenn sein betriebliches Interesse dies auch unter Berücksichtigung der Arbeitnehmerinteressen erfordert.

      § 10 Vertragsstrafe

      Der Arbeitnehmer verpflichtet sich für den Fall, dass er das Arbeitsverhältnis nicht vertragsgemäß antritt, oder das Arbeitsverhältnis vertragswidrig beendet, dem Arbeitgeber eine Vertragsstrafe in Höhe einer halben Bruttomonatsvergütung für die genannten Vertragsverletzungen bis zum Ende der Probezeit und in Höhe einer Bruttomonatsvergütung nach dem Ende der Probezeit zu zahlen. Das Recht des Arbeitgebers, weitergehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen, bleibt unberührt.

      § 11 Kündigung

      Nach Ablauf der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen zum 15. oder Ende eines Kalendermonats. Jede gesetzliche Verlängerung der Kündigungsfrist zugunsten des Arbeitnehmers gilt in gleicher Weise auch zugunsten des Arbeitgebers. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Vor Antritt des Arbeitsverhältnisses ist die Kündigung ausgeschlossen.

      Der Arbeitgeber ist berechtigt, den Arbeitnehmer bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses freizustellen. Die Freistellung erfolgt unter Anrechnung der dem Arbeitnehmer eventuell noch zustehenden Urlaubsansprüche sowie eventueller Guthaben auf dem Arbeitszeitkonto. In der Zeit der Freistellung hat sich der Arbeitnehmer einen durch Verwendung seiner Arbeitskraft erzielten Verdienst auf den Vergütungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber anrechnen zu lassen.

      Das Arbeitsverhältnis endet ohne Kündigung spätestens mit Ablauf des Monats, in dem der Arbeitnehmer das für ihn gesetzlich festgelegte Renteneintrittsalter vollendet hat.

      § 12 Verfall-/Ausschlussfristen

      Alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Monaten nach ihrer Fälligkeit gegenüber dem Vertragspartner in Textform geltend gemacht und im Falle der Ablehnung durch den Vertragspartner innerhalb von weiteren drei Monaten eingeklagt werden. Hiervon unberührt bleiben Ansprüche, die auf Handlungen wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen sowie Ansprüche auf den geltenden Mindestlohn.

      Die Ausschlussfrist gilt nicht für den Anspruch eines Arbeitnehmers auf den gesetzlichen Mindestlohn. Über den Mindestlohn hinausgehende Vergütungsansprüche des Arbeitnehmers unterliegen hingegen der vereinbarten Ausschlussfrist.

      § 13 Zusätzliche Vereinbarungen

      …………………………………………………………………………………………………………

      …………………………………………………………………………………………………………

      § 14 Vertragsänderungen und Nebenabreden

      Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieser Klausel. Dem Arbeitnehmer entstehen daher keine Ansprüche aus betrieblicher Übung. Vertragsänderungen durch Individualabreden sind formlos wirksam.

      Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.

      Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, dem Arbeitgeber unverzüglich über Veränderungen der persönlichen Verhältnisse wie Familienstand, Kinderzahl und Adresse Mitteilung zu machen.

      Siegen, 16.03.2021 Frankfurt am Main, 16.03.2021

      ……………………………………………….. ………………………………………………..

      Unterschrift Arbeitgeber Unterschrift Arbeitnehmer


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        Dieser Artikel behandelt den Güteraustausch – zu anderen Bedeutungen siehe Handel (Begriffsklärung).

        Handel in Danzig

        Als Handel wird die wirtschaftliche Tätigkeit des Austauschs von materiellen oder immateriellen Gütern zwischen Wirtschaftssubjekten von der Produktion bis zum Konsum oder einer anderweitigen Güterverwendung bezeichnet.

        Inhaltsverzeichnis

        1 Allgemeines
        2 Arten
        3 Begriffsgeschichte
        4 Vorgeschichte
        5 Geschichte und gesellschaftliche Bedeutung des Handels
        6 Handelssprachen
        7 Aspekte des modernen Handels
        8 Ethische Aspekte
        9 Spezialhandel
        10 Globalisierung
        11 Literatur
        12 Weblinks
        13 Einzelnachweise

        Allgemeines

        Intérêts des nations de l’Europe, dévélopés relativement au commerce, 1766

        Materielle Güter sind insbesondere Waren und Commodities, immaterielle Güter sind Dienstleistungen (Handelsvertreter), Forderungen (Kredithandel), Finanzprodukte (Devisenhandel) oder Konzessionen, Lizenzen, Patente, Warenzeichen, Markenzeichen, gewerbliche Schutzrechte, Firmenwerte und Urheberrechte. Der Groß- oder Einzelhandel mit materiellen Gütern ist typischerweise sehr vorratsintensiv, sodass hiermit hohe Lagerrisiken und Kapitalbindung verbunden sind. Als am Handel teilnehmende Wirtschaftssubjekte kommen Unternehmen, Privathaushalte oder der Staat mit seinen Untergliederungen in Frage.

        Handel oder Warenhandel umfasst den Ankauf von Waren von verschiedenen Herstellern bzw. Lieferanten, die Beförderung, Bevorratung und Zusammenführung der Waren zu einem Sortiment sowie ihren Verkauf an gewerbliche Abnehmer (Großhandel) oder an nicht-gewerbliche Abnehmer (Einzelhandel), ohne dass die Waren wesentlich verändert oder verarbeitet werden. Die Handeltreibenden (Handelsunternehmen) werden in der Regel in der Absicht der Gewinnerzielung tätig. Die marktwirtschaftliche Leistung des gesamten Handels wie jedes einzelnen Handelsbetriebs liegt in der permanenten Gestaltung und Organisation von vier Märkten, das sind der Absatzmarkt, der Beschaffungsmarkt, der Konkurrenzmarkt und der interne Markt. Die Tätigkeit der Handelsbetriebe stellt eine produktive Dienstleistung sui generis dar. Im Unterschied zu Produktionsbetrieben werden im Handel Ã¢Â€Â“ abgesehen von gewissen branchenüblichen Veredelungen Ã¢Â€Â“ keine neuen materiellen Güter hergestellt; von reinen Dienstleistungsbetrieben unterscheiden sich die Handelsbetriebe durch das Warengeschäft und die damit einhergehende Lagerhaltung.

        Häufig tritt der Handel in Verbindung mit produzierenden Tätigkeiten (z. B. Handwerkshandel) oder Dienstleistungen (z. B. Wertpapierhandel) auf. Neben dem Warenhandel können handelsähnliche Geschäfte auch mit anderen Gütern wie Kapital, Dienstleistungen oder Wissen betrieben werden. Gehandelt werden meist knappe Güter. Diese Knappheit ist u. a. darin begründet, dass ein natürlicher Rohstoff nur in manchen Gegenden vorkommt, dass Produktion und Konsum zeitlich oder mengenmäßig auseinanderfallen oder dass bestimmte Waren nur von vielen Menschen in einem arbeitsteiligen Geflecht hergestellt werden. Mit zunehmender Globalisierung und Differenzierung der Gesellschaft wächst die Notwendigkeit, dass die „Beschaffungs- und Absatzspezialisten“ des Handels märkteorganisierend tätig werden.

        Arten

        Obsthandel auf einem lokalen Markt in Dhaka, Bangladesch

        Man unterscheidet allgemein zwischen Präsenzhandel, Versandhandel, Fernabsatz und Online-Handel. Während sich beim Präsenzhandel (etwa der Supermarkt) Kunde und Händler unmittelbar gegenüberstehen und Waren und Zahlung direkt miteinander austauschen, benötigen die anderen Handelsarten noch Vermittlungsinstitutionen wie Spediteure (für die Warensendung) oder Kreditinstitute (für die Bezahlung). Hierdurch entstehen für beide Vertragspartner Erfüllungsrisiken, die durch bestimmte Maßnahmen vermindert oder ganz ausgeschaltet werden können (siehe Settlement).

        Rechtlich gesehen werden unter Handelspartnern Verträge geschlossen. Zwischen den am Handel beteiligten Partnern besteht eine Handelsbeziehung. Es kann zwischen Binnenhandel (lokaler, regionaler, nationaler Handel) und Außenhandel (Fernhandel) unterschieden werden. Der Ländergrenzen überschreitende Handel zwischen Handelspartnern in der Europäischen Union zählt zum EU-Binnenhandel.

        Begriffsgeschichte

        Bei der Definition von Handel ist es nach Rudolf Seyffert unerheblich, ob diese Funktion von selbständigen Institutionen (Handelsunternehmen, Handelsbetrieben, Handlungen) oder von angegliederten Institutionen (Produzentenhandel, Handwerkshandel, landwirtschaftlicher Handel, Konsumentenhandel, staatlicher Handel) erfüllt wird.

        Während in frühen primitiven Gesellschaften dieser Güteraustausch als Tausch von Ware gegen Ware (Tauschhandel, Naturaltausch) stattfand, kennen die entwickelten modernen Geldwirtschaften praktisch nur noch den Handel in der Form des Ankaufs und Verkaufs von Ware gegen Geld (Handelsgeschäft). Der Begriff „Handel“ (auch „Kramhandel“) taucht zwar schon im 15. Jahrhundert auf, tritt jedoch bis zum Ende des 18. Jahrhunderts Ã¢Â€Â“ und somit in der Entstehungs- und ersten Blütezeit des städtischen Handels und des Fernhandels Ã¢Â€Â“ hinter andere Begriffe wie Kaufmannschaft, Handlung, Commercien oder Kommerz zurück.

        Erst zu Beginn des 19. Jahrhunderts wird Handel in dem heute auch von der Handelsbetriebslehre verwendeten engeren Sinn verstanden als der gewerbsmäßige Ankauf von materiellen Gütern (Handelsware) und deren Verkauf ohne wesentliche Be- oder Verarbeitung (Warenhandel). „Warenhandel ist Warenumsatz, Warenverkehr, Warenumschlag. Diese Umsatzleistung ist die den Handel bestimmende Grundfunktion.“ (Rudolf Seyffert) Handelsunternehmen sind diejenigen Institutionen, die diese Grundfunktion (und weitere Handelsfunktionen)[1] a) gewerbsmäßig, b) ausschließlich oder überwiegend, c) im eigenen Namen sowie d) auf eigene Rechnung und eigenes Risiko ausüben. Sie sind damit die Spezialisten der Beschaffungs- und der Absatzwirtschaft.

        Die genannten Definitionen lassen jedoch die spezifische Bedeutung des Handels für die Marktwirtschaft noch nicht erkennen. Diese wird in folgender Umschreibung deutlicher: „Handel ist permanente und simultane Organisation von Absatzmärkten für verschiedene Anbieter von Waren und von Beschaffungsmärkten für verschiedene Nachfrager nach Waren und Diensten.“[2] Damit leistet der Handel etwas Konstitutives für die Marktwirtschaft, das kein anderer gewerblicher Sektor leistet: Der Handel generiert Märkte, und zwar keine abstrakt-gedanklichen, sondern konkrete Orte des Waren- und Diensteaustauschs. Das gilt für den stationären Handel wie für den Versandhandel und den Online-Handel mit ihren zeit- und ortsungebundenen Absatz- und Beschaffungsgelegenheiten.

        Außer den im engeren Sinn Handel treibenden Institutionen sind handelsähnliche Institutionen am Güteraustausch beteiligt, z. B. Handelshilfsgewerbe, Handelsvertretungen, Kommissionsagenturen und Kommissionäre.

        Vorgeschichte

        Die Verbreitung von Produkten sagt nichts über die Art und Weise ihres Transports aus. In der Betrachtung der Ur- und Frühgeschichte wird Handel daher mangels ausreichender Befundlage gleichgesetzt mit dem Ferntransport von Gütern, meist Rohstoffen, welche am Fundort natürlicherweise nicht vorkommen und (nach langer Zeit) durch Archäologen noch identifizierbar sind, wie Feuerstein oder Muschelschalen und Schneckenhäuser (siehe auch Kaurigeld). Dieser Definition entsprechend betrieb der Homo sapiens Handel schon sehr lange.[3][4][5] Im Gegensatz dazu fehlt für Neandertaler jeder Nachweis des Gebrauchs von Gegenständen aus einer Entfernung von über 50 Kilometern.[3] Daher kann angenommen werden, dass dem Neandertaler die Befähigung zum Handel fehlte.[3] Es wird vermutet, dass sich dieser Unterschied für Neandertaler eher nachteilig auswirkte[3][6]; dies unterstreicht die Bedeutung des Handels für den modernen Menschen.

        Einen deutlichen Beleg des bereits entwickelten Handels aus der Jungsteinzeit stellen Feuersteinstraßen dar.

        Eines der ersten Schriftstücke der Menschheit Ã¢Â€Â“ der mesopotamische Codex Hammurapi aus dem 18. Jahrhundert v. Chr. Ã¢Â€Â“ behandelt vorzugsweise Eigentum und Handel, etwa ein Drittel der Textstellen enthält Regeln zum Handel und zur Behandlung von Sklaven, einem kostbaren Handelsgut.[7][8] Der griechische Historiker Herodot beschrieb im 5. Jahrhundert v. Chr. als erster eine Handelsform der Karthager in Westafrika, die später als stummer Handel bekannt und in vielen Regionen der Welt beschrieben wurde. Beim stummen Handel deponieren beide Handelspartner ihre Waren an einer Stelle und tauschen diese aus, ohne sich gegenseitig zu sehen und zu hören. Unklar ist, inwieweit diese mutmaßlich sehr frühe Handelsform als historisch oder durchweg legendär verstanden werden soll.

        Geschichte und gesellschaftliche Bedeutung des Handels

        Den Warenverkehr zwischen dem Hersteller und den Verwendern seiner Produkte bewerkstelligt seit Alters her der Handel. Händler beschafften und lieferten die Produkte, in kultureller Frühzeit zunächst als Fernhändler. Sofern sie als Überbringer der Wirtschaftsgüter (Rohstoffe, Betriebsmittel, Investitions- und Konsumgüter) den Warentransport nicht in eigener Regie betrieben, organisierten sie jedoch den Warenverkehr. Mit den Hochkulturen und Staaten verdichteten sich die Fernhandelsbeziehungen. Erst im Mittelalter bildete sich ein regionaler und lokaler Handel heraus, der dank seiner ständischen Struktur und des jahrhundertelang in Kaufmannsfamilien tradierten Wissens auch an der Ausdehnung der Städte beteiligt war. Das Auf und Ab der Reiche führte zu Schwankungen der regionalen und überregionalen Verflechtung. So bestanden über Jahrhunderte vergleichsweise intensive Handelsbeziehungen zu Wasser zwischen der bereits hoch differenzierten edelsteinreichen Induskultur (2600–1900 v. Chr.) und der sumerischen Kultur; mit dem Zerfall der Induskultur brachen sowohl ihr Binnenhandel als auch der Außenhandel ein. Im damals peripheren Europa ist für die Bronzezeit bereits ein Tauschhandel nachgewiesen. Beispiel für einen frühgeschichtlichen Handelsweg ist die Bernsteinstraße.

        In der Antike bildeten sich neue Reiche und Imperien (so das minoische Kreta, die Handelsniederlassungen der Phönizier und Karthager sowie der verschiedenen griechischen Stadtstaaten und schließlich das Römische Reich im Westen, Han-China im fernen Osten), entlang der eurasischen Achse intensivierte sich der Fernhandel. Beispielsweise wurde in Rom chinesische Seide getragen, ein Beleg für den Austausch über die Seidenstraße. Mit der eurasischen Völkerwanderung brachen diese Pfeiler des Fernhandels ganz oder zeitweise zusammen, im Römischen Reich kam es mit dem Zerfall der Zentralgewalt auch zu einer internen Entdifferenzierung und dem Zusammenbruch zahlreicher Städte.

        Im eurasischen Hochmittelalter stabilisierten sich die Reiche bzw. bildeten sich neue Imperien (z. B. die riesigen, aber kurzlebigen Mongolenreiche). Der eurasische Fernhandel nahm wieder zu, wurde wiederum intensiver und systematischer als in der vorhergegangenen Phase. Europa beschleunigte das Entwicklungstempo und entwickelte sich allmählich von einer peripheren Region zu einem Zentrum. Der europäische Seehandel im Übergang vom Mittelalter zur Neuzeit wurde wesentlich von Stadtrepubliken (z. B. Venedig, Genua, flämische und niederländische Städte sowie Hansestädte) beherrscht. Damals operierten erstmals „Fernkaufleute“, nach dem Soziologen Ferdinand Tönnies überhaupt als diejenige Berufsgruppe anzusehen, die in die traditionellen „Gemeinschaften“ das rechenhafte Zweckdenken bringen und sie damit global „vergesellschaften“. Besondere Bedeutung erlangten hierbei die Kaufmannsgilden (Zusammenschlüsse von Kaufleuten) wie z. B. die Hanse. Die Suche nach neuen Seewegen nach Indien und China (siehe Indienhandel) war eine wesentliche Motivation für die Entdeckungsreisen am Ende des Mittelalters bzw. am Anfang der Neuzeit. So war Christoph Kolumbus davon überzeugt, Indien erreicht zu haben, was auch das eigentliche Ziel seiner Reise gewesen war.

        Mit dem Aufblühen der auf Autarkie bedachten mittelalterlichen Städte mit eigenem Münzwesen und von Zünften und Gilden getragenen eigenen Marktordnungen bildet sich ein glanzvoller städtischer Einzelhandel heraus, getragen von so erfolgreichen Kaufmannsdynastien wie denen der Fugger, Welser, Paumgartner und Tucher in Augsburg oder Nürnberg. Erst mit Beginn der Industrialisierung kommt es zu einer institutionellen Spezialisierung und Aufteilung in Groß- und Einzelhandel.

        Von der Institutionengeschichte des Handels, der Geschichte seiner Institutionen, Tätigkeiten und Erscheinungsformen, ist die Ideengeschichte des Handels zu unterscheiden. Sie wird traditionell wenig treffend auch „Dogmengeschichte“[9] genannt, da es sich bei den neu aufkommenden Ideen im Handel nicht um dogmatische Lehrsätze, sondern um neues praktikables Kaufmannswissen und neue kaufmännische Techniken handelt – ein weites Feld von der Entwicklung des Münz- und Messwesens oder den Anfängen der doppelten Buchführung bis hin zur Einführung moderner Technologien im Handel wie webbasierte globale Geschäftskontakte oder die RFID-Technologie. Die vom 16. bis zum Ende des 18. Jahrhunderts währende Epoche der „Handlungswissenschaft“ brachte eine Fülle von Lehrwerken hervor, durchaus systematisch im Aufbau. Mit dem späteren und heutigen Verständnis von Handelswissenschaft hatten sie als Sammlungen von Rezepten und Moralanweisungen für den Kaufmann jedoch wenig gemein und stellten eher „Bücher zur Belehrung des Kaufmanns, Bücher für die Praxis“ dar (Eduard Weber).[10]

        Die gesellschaftliche Bedeutung des Handels ist äußerst vielgestaltig und unterliegt im Verlaufe der Jahrhunderte unterschiedlichen Beurteilungen. Einerseits und durchaus überwiegend erfährt die Bedeutung des Handels für die Gesellschaft positive Bewertungen. Sie reichen etwa von der frühen Pflege des (kaufmännischen) Bildungswesens Ã¢Â€Â“ bis zur Erfindung des Buchdrucks waren im Wesentlichen nur der Klerus, Teile des Adels und Kaufleute des Lesens, Schreibens und Rechnens kundig Ã¢Â€Â“, über die Mehrung des allgemeinen Wohlstands sowie die Normierung von Rechtsregeln für den Geschäftsverkehr und das Zahlungswesen bis hin zur neuzeitlichen „Demokratisierung des Konsums“. Besonders der stationäre Einzelhandel prägt mit seinem vielfältigen Warenangebot und immer neuen „Events“ als „Erlebnisbühne“ (Karl Kaufmann) nicht nur den Konsumstil, sondern auch weitgehend das gesellschaftliche Leben, sei es in der Symbiose von Klein- und Mittelbetrieben mit Warenhäusern in den Innenstädten, sei es durch Eleganz und Luxus in Shopping Malls oder durch günstige Versorgung in außerstädtischen Shopping Centern. Im langjährigen Slogan eines Warenhauskonzerns „Die Welt bei uns zu Gast“ spiegelt sich die „kulturelle Funktion des Handels“ (Karl Oberparleiter): Verschaffung des unmittelbaren Zugangs zu Konsumgütern aus allen Kulturen für jedermann. – Andererseits kennzeichnet die gesellschaftliche Beurteilung des Handels als Negativum eine anhaltende „Tradition der Vorurteile“ (Schenk). Abwertende Urteile über den Handel bzw. die Handelskaufleute sind schon in der Antike und in der mittelalterlichen Lehre der Kirchenväter (Patristik) verbreitet, die sich vor allem auf die „wucherische“ Geldvermehrung und das Zinsnehmen der Kaufleute bezogen. In der Neuzeit sorgten vor allem der wissenschaftliche Sozialismus, voran die Marx’sche These von der Unproduktivität des Handels, und der Nationalsozialismus mit seiner verächtlichen Ideologie gegenüber dem „jüdischen Großkapital“ der Warenhäuser für eine handelsfeindliche Stimmung. Selbst die DDR-Ökonomik des Binnenhandels ließ in ihrem Verbot freier Preiskalkulation, in der Abschaffung des privaten Großhandels und in Behinderungen des privaten Einzelhandels Geringschätzung des Handels für die Gesellschaft erkennen. Aber auch in der Gegenwart sind Vorurteile gegenüber „dem“ Handel virulent, sei es in Negativberichten über vermeintliche „Manipulationen“ der Kunden im Ladengeschäft, sei es in kommunalen Eingriffen in die Standort- und Sortimentswahl von Handelsbetrieben anhand von „Sortimentslisten“ oder sei es Ã¢Â€Â“ sublimiert Ã¢Â€Â“ in abschätziger Ausdrucksweise. „Am Ende […] bleibt zu vermuten, dass weitgehende oder gar vollständige Vorurteilslosigkeit gegenüber dem Handel eine Illusion bleiben muss, in der Theorie wie in der politischen und betrieblichen Alltagspraxis.“[11]

        Handelssprachen

        Fernhändler, die mit fremden Völker Handel trieben, konnten sich nicht in ihrer Muttersprache mit den ausländischen Kaufleuten verständigen. Deshalb haben sich Sprachen herausgebildet, die zur gegenseitigen Verständigung anlässlich von Handelsbeziehungen verwendet wurden. Das waren einerseits Sprachen mit überregionaler Bedeutung wie Farsi oder Haussa, andererseits Behelfssprachen, die ausschließlich dem Handelsgebrauch dienten und über keine Muttersprachler verfügten (Pidginsprachen). Bekannte Handelssprachen waren etwa die Lingua franca (Sabir) und Russenorsk.

        Aspekte des modernen Handels

        Der Handel ist eine der bestimmenden Größen für eine Volkswirtschaft. Das gilt gleichermaßen für den Binnenhandel, der innerhalb der nationalen Grenzen oder einer Staatengruppe wie z. B. der EU abläuft, wie für den grenzüberschreitenden Außenhandel und den durchlaufenden Transithandel. Werden Waren ins Ausland verkauft, so spricht man von Export, im umgekehrten Fall von Import.

        Nach der ausschließlichen oder überwiegenden Kundengruppe lassen sich im Binnenhandel Großhandel (mit Großverbrauchern, Wiederverkäufern) und Einzelhandel (mit Endverbrauchern bzw. Konsumenten) unterscheiden, nach dem Grad der Selbstständigkeit unabhängiger und vertraglich gebundener (vertikal oder horizontal kooperierender) Handel. In Abhängigkeit vom Standort der Handelstätigkeit ist der stationäre Handel vom ambulanten Handel und vom elektronischen Handel (bzw. E-Commerce) zu unterscheiden.

        Übersteigt der Export eines Landes den Import, so spricht man von einem Außenhandelsüberschuss. Exporte haben den Vorteil, dass Geld ins Land „fließt“, aber den Nachteil, dass man stark vom wirtschaftlichen Wohlergehen der Länder abhängig ist, in die man exportiert. So kann eine Wirtschaftskrise in einem Land auf ein anderes Land „überschwappen“. Auch haben Importe aus sog. Billiglohnländern eine ambivalente Wirkung: Einerseits kann dadurch die inländische Versorgung verbilligt werden, andererseits können den konkurrierenden inländischen Produzenten entsprechende Marktanteile verloren gehen. Übersteigen die Importe eines Landes seine Exporte, so spricht man von einem Außenhandelsdefizit. Importe haben grundsätzlich den Vorteil, dass man so Waren erlangt, die im eigenen Land nicht vorhanden sind (z. B. Rohstoffe oder Früchte, die nicht im eigenen Land wachsen). Dies hat aber den Nachteil, dass man sich von anderen Ländern und deren Lieferungen abhängig macht. Dies wurde insbesondere in der Ölkrise deutlich, als die Organisation Erdöl exportierender Länder die Fördermengen von Erdöl drastisch reduzierte, was eine weltweite Energiekrise auslöste.

        Für die Erklärung der Bedeutung und der Vorteile des Außenhandels lässt sich einerseits das Konzept der komparativen Kostenvorteile, z. B. aufgrund von Technologieunterschieden (Ricardo) oder Ressourcenausstattung (Heckscher-Ohlin-Theorem), heranziehen, andererseits die Theorie des unvollständigen Wettbewerbs sowie viele weitere Außenhandelstheorien.

        Für die Erklärung der Bedeutung und der Vorteile des Binnenhandels wurden zahlreiche Konzepte entwickelt. Als die wichtigsten gelten (nach Schenk): das Arbeitsteilungskonzept, die Theorie der komparativen Kostenvorteile, die Theorie der komparativen Nutzenvorteile, das Schärsche Gesetz, die Theorie der Handelsfunktionen, die Theorie der Märkte- und Wettbewerbsgenerierung, die Transaktionstheorie, wirtschaftsgeometrische Konzepte und die Gate-keeper-Theorie.

        Insgesamt zeichnet den modernen Handel ein rasanter Strukturwandel und eine Dynamik aus („Wandel im Handel“) wie kaum einen anderen Wirtschaftsbereich. Als augenfälliges Kennzeichen dieses Wandels hatte Robert Nieschlag das Aufkommen immer neuer Betriebsformen bzw. -typen vor allem des Einzelhandels als eine Quasi-Gesetzmäßigkeit mit „Dynamik im Handel“ beschrieben. In den letzten Jahrzehnten kennzeichnen die gesamtwirtschaftliche Handelsdynamik folgende Umbrüche:

        ökonomische Umbrüche (z. B. Kooperation und Konzentration, Rationalisierung, Betriebsvergleich und Betriebsberatung, Selbstbedienung, Betriebstypendifferenzierung, Emanzipation und eigenständiges Handelsmarketing)
        technologische Umbrüche (z. B. Technisierung und Computerisierung, Modernisierung, Electronic Commerce)
        organisatorische Umbrüche (z. B. betriebliche, zwischenbetriebliche und überbetriebliche Reorganisation)
        informatorische Umbrüche (z. B. EDV-gesteuerte Informationsbeschaffung und -verwertung, inner- und zwischenbetriebliche Nutzung von elektronischen Medien)
        soziale Umbrüche (z. B. soziales Engagement, Flexibilisierung, kooperativer Führungsstil)

        Ethische Aspekte

        Wie bei allem menschlichen Handeln werden auch beim kaufmännischen Handel ethische Gesichtspunkte diskutiert. Sie prägen beispielsweise den so genannten Fairen Handel als ein Modell eines sozial und ökologisch verträglichen Handels, bei dem alle Handelsstufen von den Produzenten bis zu den Verbrauchern bewusst unter ethischen Gesichtspunkten („fair“ im Sinne von gerecht) betrachtet werden und bei dem – vor allem – den landwirtschaftlichen Erzeugern in Entwicklungsländern ein faires Entgelt gewährt werden soll. Diese Begriffswahl beinhaltet jedoch die Gefahr, dass der „normale“ Handel als nicht oder weniger fair betrachtet wird und dass die „Tradition der Vorurteile“ gegenüber dem Handel (Schenk) perpetuiert wird. Ohne Zweifel wendet das moderne Handelsmanagement geschickte Maßnahmen psychotaktisch und -strategisch abgesicherten Handelsmarketings an, um die Marktteilnehmer zu bestimmten (Verkaufs- oder Kauf-)Entscheidungen zu veranlassen. Grifflücken im SB-Regal, Platzierung preisgünstiger Artikel in der Bückzone, überdimensionierte Einkaufswagen, suggestive Hintergrundmusik und tausend andere Praktiken begegnen uns täglich. Derartige Verkaufs„tricks“ können jedoch nicht per se als ethisch bedenklich, gar als entmündigende Manipulation angesehen werden, jedenfalls solange nicht, wie die (Kauf-)Entscheidungen nicht auf Überrumpelung, sondern auf Überzeugung und freier willentlicher Entscheidung der Käufer beruhen.

        Spezialhandel

        Der Begriff Spezialhandel wird in verschiedenen Bedeutungen verwendet. Im Außenhandel bezeichnet zum Beispiel das Statistische Bundesamt den grenzüberschreitenden Warenverkehr des Erhebungsgebietes mit dem Ausland als Spezialhandel. Ausland im Sinne der Außenhandelsstatistik ist das Gebiet außerhalb des Erhebungsgebietes. Das Erhebungsgebiet der Außenhandelsstatistik umfasst die Bundesrepublik Deutschland (ohne den Zollausschluss Büsingen). Im Binnenhandel werden diejenigen Betriebsformen bzw. Betriebstypen des Handels als Spezialhandel bezeichnet, die sich durch extreme Sortimentsspezialisierung (meist mit tendenziell schmalem und sehr tiefem Sortiment) von anderen Betriebsformen, auch vom Fachhandel, unterscheiden. Beispiele wären Großhandel mit Lebendfischen oder Großhandel mit Schiffsausrüstungsbedarf und Einzelhandel mit Wolle oder Einzelhandel mit Babybedarf.

        Globalisierung

        Heute steht der Welthandel im Kontext der Globalisierung. Unter Federführung der Welthandelsorganisation (WTO) sollen internationale Zollschranken abgebaut und der freie Waren- (GATT) und Dienstleistungsverkehr (GATS) gefördert werden. Diese Politik des Freihandels ist umstritten; Globalisierungskritiker sehen darin eine Zementierung der Benachteiligung der Länder in der so genannten unterentwickelten Dritten Welt und auch eine Beeinträchtigung der hoheitlichen Verwaltung der Staaten („Souveränitätsverlust“).

        Allerdings hat neben der Theorie (s. o.) auch die Empirie belegt, dass internationaler Warenaustausch zu Wohlstand führt. So ist seit den 1950er Jahren die Armut (siehe dort) der Welt kontinuierlich gesunken, auch sank die Anzahl der vom Hunger bedrohten Menschen. Diese Grundidee einer freien Marktwirtschaft ist vielfach aber durch Krisen, Korruption und staatliche Eingriffe in den Staaten beschränkt. Statt Handel zuzulassen verschließen sich viele Gebiete den Vorteilen des freien Handels. Andererseits gehen einige Ökonomen davon aus, dass die dritte Welt nur mit Starthilfe, etwa über Entwicklungshilfe, einen Aufstieg in die erste Welt schaffen könnten. So müssten Infrastrukturen erst aufgebaut, Humankapital erst angesammelt werden.

        Heute hat der Globalisierungsgedanke auch Einzug in den Binnenhandel gehalten. Unter dem Eindruck sich verschärfenden Wettbewerbs im Inland und begünstigt durch modernes Verkehrs- und Transportwesen, sicheren Zahlungsverkehr und die weltumspannende Internet-Kommunikation erschließen auch immer mehr inländische Großhandels- und Einzelhandelskonzerne weltweit neue Märkte. Die in den 80er Jahren einsetzende Phase der „Transnationalisierung“ (U.C. Täger) bzw. Internationalisierung (Gründung von Filialen im benachbarten Ausland) ist auch für größere Handelsunternehmen, die traditionell schon weltweit einkaufen, in eine Phase der Globalisierung (mittels Übernahme, Errichtung von Filialen oder Aufbau des neuen Handelssystems in weit entlegenen Staaten) übergegangen.

        Über 90 Prozent des allgemeinen Welthandels und mehr als 65 Prozent des Handels mit Erdöl wurden im Jahr 2010 auf dem Seeweg betrieben.[12]

        Literatur

        William Bernstein: A Splendid Exchange: How Trade Shaped the World from Prehistory to Today. Atlantic Books, 2008, ISBN 1-84354-668-X.
        Fernand Braudel: Sozialgeschichte des 15.–18. Jahrhunderts. Der Handel, München 1986.
        David Christian: Maps of Time. An Introduction to Big History. Foreword by William H. McNeill. University of California Press, Berkeley 2005, ISBN 0-520-24476-1.
        Lothar Müller-Hagedorn: Der Handel. Stuttgart 1998.
        Philipp Rössner: Wirtschaft / Handel, in: Europäische Geschichte Online, hrsg. vom Institut für Europäische Geschichte (Mainz), 2017, Zugriff am 8. März 2021 (pdf).
        Thomas Rudolph: Modernes Handelsmanagement – Eine Einführung in die Handelslehre. Schäffer-Poeschel Verlag, 2. Auflage, Stuttgart 2009, ISBN 978-3-7910-2892-7
        Hans-Otto Schenk: Marktwirtschaftslehre des Handels. Gabler, Wiesbaden 1991, ISBN 3-409-13379-8. (Softcover Reprint 2012, ISBN 978-3-322-84581-8).
        Hans-Otto Schenk: Richtungweisende Umbrüche im Handel. BBE-Verlag, Köln 1999, S. 17–47.
        Hans-Otto Schenk: Psychologie im Handel. 2. Auflage. Oldenbourg, München/Wien 2007, ISBN 978-3-486-58379-3.
        Rudolf Seyffert: Wirtschaftslehre des Handels. 5. Auflage. Hg. von Edmund Sundhoff, Westdeutscher Verlag, Opladen 1972, ISBN 3-531-11087-X.
        Christoph Stückelberger: Ethischer Welthandel – Eine Übersicht. Verlag Haupt, Bern/Stuttgart/Wien 2001, ISBN 3-258-06362-1.
        Uwe Christian Täger: Transnationalisierung von Handelssystemen. In: Otto Beisheim (Hrsg.): Distribution im Aufbruch. Vahlen, München 1999, ISBN 3-8006-2375-7, S. 151–171.
        Joachim Zentes: Handbuch Handel. Strategien – Perspektiven – Internationaler Wettbewerb. Gabler, Wiesbaden 2006, ISBN 3-409-14298-3.

        Weblinks

        Commons: Handel Ã¢Â€Â“ Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
        Wikisource: Handel Ã¢Â€Â“ Quellen und Volltexte
        Wiktionary: Handel Ã¢Â€Â“ Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
        Wikiquote: Handel Ã¢Â€Â“ Zitate

        Einzelnachweise

        ↑ Näheres hierzu bei Hans-Otto Schenk: Geschichte und Ordnungstheorie der Handelsfunktionen, Berlin 1970.

        ↑ Schenk 2007, S. 16.

        ↑ a b c d Jared M. Diamond: The Great Leap Forward. In: Linda S. Hjorth, Barbara A. Eichler u. a.: Technology and Society: Issues for the 21st Century and Beyond. 3. Auflage. Prentice Hall 2008, S. 15–23, hier S. ?? (Nachdruck von 1989; PDF-Datei; 114 kB; 10 Seiten).

        ↑ Colin Renfrew: Trade and Culture Process in European Prehistory. In: Current Anthropology Band 10, Nr. 2–3, April 1969, S. 151–169, hier S. ??.

        ↑ Marshall David Sahlins: Stone Age Economics. Transaction Publishers, 1972, S. ?? (Leseprobe in der Google-Buchsuche).

        ↑ Richard D. Horan, Erwin Bulte, Jason F. Shogren: How Trade Saved Humanity From Biological Exclusion. An Economic Theory of Neanderthal Extinction. In: Journal of Economic Behavior & Organization. Band 58, Nr. 1, 2005, S. 1–29, hier S. ?? (doi:10.1016/j.jebo.2004.03.009).

        ↑ Martha T. Roth: Mesopotamian Legal Traditions and the Laws of Hammurabi. In: Chi.-Kent L. Rev. Band 71, 1995–1996, S. 13 (Seitenansicht auf heinonlinebackup.com).

        ↑ Erwin J. Urch: The Law Code of Hammurabi. In: American Bar Association Journal. Band 15, Nr. 7, 1929, S. 437–441, hier S. 437 (Seitenansicht auf JSTOR).

        ↑ Hans-Otto Schenk: Dogmengeschichte des Handels, in: Handwörterbuch der Absatzwirtschaft, Stuttgart 1974, Sp. 487–504

        ↑ Näheres bei Hans-Otto Schenk: Geschichte und Ordnungstheorie der Handelsfunktionen, Berlin 1970, S. 26ff.

        ↑ Hans-Otto Schenk: Der Handel und die Tradition der Vorurteile. In: Handel in Theorie und Praxis. Festschrift für Dirk Möhlenbruch, hrsg. von Gesa Crockford, Falk Ritschel und Ulf-Marten Schmieder, Wiesbaden 2013, S. 23.

        ↑ vgl. Kaplan, Robert D.: Center Stage for the Twenty-first Century: Power Plays in the Indian Ocean, in: Foreign Affairs, März/April 2010, Bd. 88, Nr. 2, S. 17.

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        Normdaten (Sachbegriff): GND: 4023222-0 (OGND, AKS)

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        Kategorien: WirtschaftszweigHandelVolkswirtschaftslehre

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          zwischen

          Gaby Beier Klimatechnik Gesellschaft mbH, (Göttingen)

          (nachstehend „Treugeber“ genannt)

          und

          Erfried Kirchner Personalvermittlungen Gesellschaft mbH, (München)

          (nachstehend „Treuhänder“ genannt)

          1. Vertragsgegenstand

          1.1. Der Treugeber beauftragt hiermit den Treuhänder, in eigenem Namen, aber auf Rechnung und Gefahr des Treugebers die bei der Bank (Bonn), auf dem Konto Nr. 5055860 verbuchten Vermögenswerte (im folgenden kurz: „Treugut“) zu halten und zu verwalten. Der Treuhänder handelt dabei als Beauftragter im Sinne des deutschen Rechts. Er hat das Recht, Stellvertreter zu ernennen und mit schriftlichem Widerruf abzuberufen.

          1.2. Der Treuhänder verwaltet das Treugut nach den Weisungen des Treugebers oder von ihm schriftlich bezeichneter Stellvertreter.

          Der Treuhänder ist berechtigt, die Befolgung von Weisungen abzulehnen, die nach seiner Auffassung mit dem Gesetz in Widerspruch stehen. Liegen keine Weisungen vor, so ist der Treuhänder verpflichtet, solche vom Treugeber oder seinen Stellvertretern einzuholen. Bei Gefahr im Verzug sowie wenn Weisungen nicht zeitgerecht eingeholt werden können oder eintreffen, handelt der Treuhänder selbständig, nach bestem Wissen und Gewissen.

          1.3. Der Treuhänder anerkennt, dass sämtliche auf dem unter Ziff. 1.1. hiervor erwähnten Konto verbuchten Vermögenswerte sowie deren Ertrag vollumfänglich Eigentum des Treugebers sind und wird sie diesem jederzeit auf erste Aufforderung hin zu unbeschwerter Verfügung herausgeben. Vorbehalten bleiben die Rechte des Treuhänders gemäss Art. 401 OR.

          1.4. Den Parteien sind die Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes bekannt. Der Treuhänder bestätigt hiermit, dass er diesen Auftrag im Einklang mit den ent-sprechenden Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes sowie überhaupt mit den übrigen gesetzlichen Bestimmungen ausüben kann.

          2. Haftung

          Das Risiko für die Verwaltung und Erhaltung des Treugutes liegt vollumfänglich beim Treugeber. Der Treugeber verpflichtet sich und seine Rechtsnachfolger, den Treuhänder weder selber zu belangen durch Dritte, über die der Treuhänder die Kontrolle ausübt oder die ihrerseits in einem Dienst- oder anderen rechtlichen Verhältnis zu ihm stehen, haftbar machen zu lassen für die Tätigkeiten in Ausübung dieses Treuhandmandates, sowie allgemein ihn von allen Ansprüchen, die gegen ihn aus der Mandatsausübung geltend gemacht werden können, freizustellen und schad- und klaglos zu halten. Vorbehalten bleibt die Haftung des Treuhänders aufgrund der Sorgfaltpflicht, die ihn gemäss Art. 398 OR als Beauftragten trifft, wobei diese Haftung auf rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt wird (Art. 100 Abs. 1 OR).

          3. Honorar

          Der Treugeber verpflichtet sich, den Treuhänder für die gestützt auf diesen Treuhandvertrag erbrachten Dienstleistungen nach Zeitaufwand zu entschädigen. Als Grundlage dient ein Stundenhonorar von mindestens EUR. 306.–. Ferner wird der Treugeber dem Treuhänder alle Auslagen und Verwendungen ersetzen, die diesem im Zusammenhang mit der Ausübung des Treuhandmandates anfallen. Es gilt als vereinbart, dass das jährliche Honorar mindestens 1,5 % des Bruttobetrags des am Anfang des Kalenderjahres angelegten Vermögens betragen soll.

          4. Geheimhaltung

          Der Treuhänder ist verpflichtet, das Treuhandverhältnis und insbesondere die Identität des Treugebers gegenüber Behörden und Privatpersonen geheimzuhalten. Ausnahmen von der Geheimhaltungspflicht bestehen in denjenigen Fällen, in denen der Treuhänder ohne die Offenlegung des Treuhandverhältnisses sowie der Identität des Treugebers persönliche Nachteile erlitte (z.B. infolge Zurechnung des Treugutes zum steuerbaren Vermögen des Treuhänders) oder in denen er von Gesetzes wegen zur Offenlegung verpflichtet werden kann (wie z.B. in Erfüllung der Bestimmungen des Gesetzes über die Geldwäsche sowie im Zuge eines Strafverfahrens). In solchen Ausnahmefällen ist der Treuhänder ausdrücklich von der Geheimhaltungspflicht befreit soweit die Verhältnisse es erfordern.

          5. Weitere Bestimmungen

          5.1 Abänderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

          5.2. Auf diesen Vertrag ist deutsches Recht anwendbar.

          5.3. Als Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag anerkennen die Parteien die ordentlichen Gerichte am Sitz des Treugebers.

          (Göttingen, Datum):

          Für Gaby Beier Klimatechnik Gesellschaft mbH: Für Erfried Kirchner Personalvermittlungen Gesellschaft mbH:

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            Bau-Subunternehmervertrag der Myrjam Guntenswiler Wassersport Gesellschaft mit beschränkter Haftung

            Zwischen

            der Firma Myrjam Guntenswiler Wassersport Gesellschaft mit beschränkter Haftung
            Sitz in Nürnberg
            – Generalunternehmer –
            Vertreten durch den Geschäftsführer Myrjam Guntenswiler

            und

            der Firma Marilene Konstanzer Taxi Ges. mit beschränkter Haftung
            Sitz in Göttingen
            Vertreten durch den Geschäftsführer Marilene Konstanzer

            – Subunternehmer –

            wird folgender Bau-Subunternehmervertrag geschlossen:

            § 1 Gegenstand des Vertrages

            Gegenstand des Vertrages ist die Ausführung von (schlüsselfertigen) Bauleistungen am Objekt NR. 151094 durch den Subunternehmer.

            § 2 Vertragsgrundlagen

            Maßgebend für die Art und den Umfang der auszuführenden Leistungen und Lieferungen sowie für die Abwicklung sind die folgenden rechtlichen und technischen Vertragsbestandteile in der angegebenen Reihenfolge:

            Rechtliche Bestandteile:

            das Auftragsschreiben,
            die Bestimmungen dieses Vertrages,
            das Angebot des Generalunternehmers vom 10.03.2021 einschließlich der vereinbarten Ände­rungen und Ergänzungen aufgrund der Verhandlungen vom 10.03.2021 die in der Niederschrift vom 10.03.2021 festgehalten sind,
            die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Bauleistungen (VOB/B),
            das gesetzliche Werkvertragsrecht des BGB,
            Werkzeichnungen,
            Geschäfts- und Lieferbedingungen des Subunternehmers werden Bestandteil.

            Technische Bestandteile:

            Leistungsverzeichnis, Leistungsbeschreibung, Pläne, Muster, Raumbuch,
            die Allgemeinen Technischen Vorschriften für Bauleistungen (VOB/C),
            Vorschriften der Berufsgenossenschaften und der zuständigen Behörden,
            der Bauzeitenplan
            die einschlägigen neusten – auch empfohlenen- DIN-Vorschriften, VDE- und
            VDI-Richtlinien.

            Der Subunternehmer bestätigt, sämtliche Ausschreibungsunterlagen erhalten zu haben, insbesondere die Leistungsbeschreibung, die Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis, Zeichnungen, Pläne, Muster, Raumbuch*. Widersprüche zum Leistungsverzeichnis, zur Leistungsbeschreibung, zu den Plänen usw. gehen zu Lasten des Generalunternehmers.1

            Der Subunternehmer erklärt, dass aufgrund der ihm übergebenen Unterlagen die von ihm geforderte Leistung nach Ausführung, Art und Umfang vollständig kalkuliert worden ist.

            § 3 Vergütung

            Der Vertragspreis beträgt 827 Tausden Euro (ohne Mehrwertsteuer) als Pauschalpreis.

            Die Vertragspreise sind Festpreise.

            In den Preisen ist alles enthalten, was zur ordnungsgemäßen, vollständigen und termingerechten Ausführung der Leistung notwendig ist, sowie alle Kosten, die zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung des Subunternehmers anfallen.

            Spätere Materialpreiserhöhungen oder sonstige Kostensteigerungen führen nicht zu einer Änderung der vereinbarten Vergütung.

            § 4 Stundenlohnarbeiten

            Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie vorher vom Generalunternehmer ausdrücklich angeordnet sind und entsprechende Stundenberichte spätestens am folgenden Arbeitstag der Bauleitung des Generalunternehmers zur Anerkennung vorgelegt werden. Stellt sich später heraus, dass die im Stundenlohn berechneten Arbeiten bereits in der Vertragsleistung berücksichtigt sind oder zu Nebenleistungen gehören, so werden die Stundenlohnarbeiten nicht vergütet.[2]

            Bei Stundenlohnarbeiten gelten folgende Preise:
            Monteur Euro/Stunde 13
            Facharbeiter Euro/Stunde 31
            Fachwerker Euro/Stunde 29

            § 5 Zahlungsbedingungen

            Abschlagsrechnungen und die Schlussrechnung sind an Myrjam Guntenswiler Wassersport Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu richten.

            Abschlagsrechnungen können monatlich gestellt werden. Sie haben alle bis zum Stichtag erbrachten Leistungen nach Positionen getrennt aufzuführen. Die Mehrwertsteuer ist getrennt aufzuführen. Den Abschlagsrechnungen sind prüffähige Nachweise in einfacher Ausfertigung beizulegen.

            Die erhaltenen Abschlagszahlungen sowie der vertraglich vereinbarte Sicherheitseinbehalt sind am Schluss der Rechnung abzusetzen.

            Nach Abzug des vereinbarten Sicherheitseinbehaltes (§11 dieses Vertrages) werden Abschlagsrechnungen innerhalb von 25 Tagen nach Zugang der Rechnung unter Abzug von 1% Skonto bezahlt.

            Die Schlusszahlung erfolgt auf die Schlussrechnung nach restloser, ordnungsgemäßer Erbringung aller Leistungen und nach Anerkennung und Endabnahme der Leistungen unter entsprechender Berücksichtigung des Gewährleistungseinbehalts.

            § 6 Terminplan – Vertragsstrafe

            Vertragstermine sind:
            Arbeitsbeginn: 18.9.2020
            Zwischentermine: 28.11.2020
            Fertigstellungstermine: 1.12.2020

            Der Generalunternehmer wird gemeinsam mit dem Subunternehmer den genauen Arbeitsablauf und die Erbringung der Einzelleistungen mit Angabe der Einzelfristen in einem noch zu erstellenden Terminplan festlegen. Der Terminplan und die darin genannten Einzelfristen werden Vertragsbestandteil.

            Der Subunternehmer ist verpflichtet, sich rechtzeitig, spätestens jedoch 10 Tage vor Beginn seiner Arbeiten mit dem örtlichen Bauleiter des Generalunternehmers abzustimmen. Bei einer Verzögerung der Anfangstermine aus bauseitigen Gründen bleibt in jedem Fall die Ausführungszeit, d.h. also die hierfür festgelegte Zahl der Werktage, verbindlich.

            Im Falle der von ihm zu vertretenden Nichteinhaltung der Vertragstermine haftet der Subunternehmer für alle Schäden und Nachteile, die dem Generalunternehmer entstehen.

            Der Generalunternehmer behält sich die Terminplanänderung im Rahmen des Gesamtterminplans vor. Bei rechtzeitiger[3]Bekanntgabe einer Terminänderung durch den Generalunternehmer darf der Subunternehmer die Anzahl der für die Ausführung der Arbeiten vereinbarten Werktage nicht überschreiten, es sei denn, dies ist dem Subunternehmer unzumutbar.

            Der Generalunternehmer ist berechtigt, für jeden Fall der schuldhaften Überschreitung eine Vertragsstrafe von € 9 TEURO für jeden Kalendertag vom Subunternehmer zu fordern, bis zur Höhe von 5 % der Vertragssumme, ohne dass es des Nachweises von Schäden oder Nachteilen bedarf.[4]

            Die Vereinbarung einer Vertragsstrafe schließt die Geltendmachung weitergehender Ansprüche nicht aus. Bereits entstandene Vertragsstrafen entfallen nicht durch Vereinbarung neuer Termine.

            § 7 Ausführung

            Der Subunternehmer hat den nach der Landesbauordnung verantwortlichen Bauleiter vor Arbeitsaufnahme zu benennen und bei Arbeitsbeginn zu stellen.

            Der Subunternehmer hat auf Anforderung des Generalunternehmers ein Bautagebuch zu führen und dem Generalunternehmer vorzulegen.

            Für Unterbringung und Transport von Arbeitskräften und Baustoffen hat der Subunternehmer zu sorgen.

            Der Subunternehmer verpflichtet sich, bestehende Mindestlohnvorschriften und Vorschriften über Mindestbedingungen am Arbeitsplatz einzuhalten und bestätigt dies auf Verlangen des Generalunternehmers diesem schriftlich.[6]Gleiches gilt für etwaige Verpflichtungen gegenüber Urlaubs- und Sozialkassen, soweit hier eine Ausfallhaftung des Generalunternehmers bestehen kann.

            Der Subunternehmer hat die ihm für die Ausführung seiner Arbeiten übergebenen Unterlagen sofort nach Erhalt in allen Punkten, insbesondere auch Maße, zu überprüfen.

            Der Subunternehmer hat sich vor Beginn der Ausführung vom Zustand des Baues zu überzeugen, um festzustellen, ob er seine Arbeiten ohne Gefahr und nachträglich auftretende Mängel einbringen kann. Einwände sind vor Beginn der Ausführung schriftlich geltend zu machen, soweit die Ursachen der Bedenken vor Ausführungsbeginn erkennbar sind.

            Der Subunternehmer ist verpflichtet, für seine Bauarbeiten nur einwandfreies Material zu verwenden und die Arbeiten durch geschultes, zuverlässiges Fachpersonal nach den anerkannten Regeln der Baukunst ausführen zu lassen.

            Der Subunternehmer ist auf Verlangen des Generalunternehmers verpflichtet, soweit zumutbar, nicht vereinbarte Leistungen, die zur Ausführung der vertraglichen Leistung erforderlich werden, zu erbringen. Die Vergütung für diese Zusatzleistungen bestimmt sich nach §4 des Vertrages.

            § 8 Verteilung von Kosten

            Für Baustrom, Bauschild, Bauwasser, Heizung, für Benutzung der Wasch- und WC-Einrichtung wird eine Kostenbeteiligung des Subunternehmers von 4 % der Nettoabrechnungssumme zuzüglich Mehrwertsteuer vereinbart.^Eine nachweislich darüber gehende Umlage dieser Kosten kann bei der Schlussabrechnung abgezogen werden.

            Der Generalunternehmer stellt folgende Anlagen zur Verfügung:
            Gerüste: €/m² + Monat 6
            Unterkünfte: €/Bett + KT 12
            Schuttabfuhr: €/Container 16

            Der Generalunternehmer ist berechtigt, die auf den Subunternehmer entfallenden Kosten von den Abschlagszahlungen oder von der Schlusszahlung einzubehalten.

            § 9 Behinderung und Unterbrechung der Ausführung

            Der Subunternehmer hat seine Arbeiten so durchzuführen, dass andere am Bau tätige Unternehmer nicht behindert werden. Er muss rechtzeitig für alle erforderlichen Abstimmungen und Unterrichtungen hinsichtlich des technischen und zeitlichen Arbeitsablaufes sorgen.

            Der Subunternehmer ist verpflichtet, dem Generalunternehmer alle Behinderungen, die die termingerechte Ausführung seiner Arbeiten in Frage stellen, unverzüglich schriftlich/in Textform anzuzeigen.

            Die Anzeige muss alle Tatsachen enthalten, aus denen der Generalunternehmer mit hinreichender Klarheit die Gründe der Behinderung entnehmen kann. Sie muss Angaben enthalten, ob der Subunternehmer seine Arbeiten, die nach dem Bauablauf nunmehr ausgeführt werden müssen, nicht oder nicht wie vorgesehen ausführen kann. Gegebenenfalls muss die Anzeige den Zeitpunkt angeben, zu dem der Subunternehmer diese Arbeiten durchführen kann.

            § 10 Gefahrtragung

            Die Gefahrtragung richtet sich nach § 644 BGB.

            § 11 Sicherheitsleistung

            Der Subunternehmer hat für die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen dem Generalunternehmer in angemessener Weise Sicherheit zu leisten. Sofern die Sicherheit durch Bürgschaft geleistet wird, muss eine unbefristete, selbstschuldnerische, schriftliche Bürgschaft eines vom Generalunternehmer genehmigten Instituts vorgelegt werden.

            Bei der Schlusszahlung kann als Sicherheit für die Gewährleistung von der festgestellten Schlussabrechnungssumme einschließlich Mehrwertsteuer ein Betrag von 5 % der Auftragssumme einbehalten werden. Der Gewährleistungseinbehalt kann mit Zustimmung des Generalunternehmers durch eine unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft in gleicher Höhe abgelöst werden.

            § 12 Gewährleistung

            Der Umfang der Gewährleistung richtet sich nach den Bestimmungen der VOB/B. Der Subunternehmer übernimmt insbesondere die Gewähr, dass seine Leistung die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweist oder, soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte, sonst für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Leistungen der gleichen Art üblich ist und die der Generalunternehmer nach der Art der Leistung erwarten kann.

            Der Subunternehmer ist verpflichtet, alle während der Gewährleistungsfrist auftretenden Mängel, die auf seine vertragswidrige Leistung zurückzuführen sind, auf seine Kosten zu beseitigen, wenn der Generalunternehmer dies vor Ablauf der Gewährleistungsfrist schriftlich verlangt.

            Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Abnahme der Subunternehmerleistung und beträgt 9 Jahre.Werden während des Laufs der Gewährleistungsfrist vom Generalunternehmer Mängel gerügt, so läuft ab dem Zeitpunkt des Zugangs der schriftlichen Mängelrüge für die gerügten Leistungen eine neue Gewährleistungsfrist mit der oben angegebenen Dauer.

            § 13 Kündigung

            Kündigt der Generalunternehmer den Vertrag mit dem Subunternehmer, weil die Arbeiten infolge höherer Gewalt eingestellt werden oder weil ihre Fortführung aus einem vom Bauherrn gesetzten wichtigen Grund für den Generalunternehmer nicht mehr zumutbar ist, so hat der Subunternehmer nur den Anspruch auf Bezahlung bereits ausgeführter Arbeiten, diese muss er ausdrücklich geltend machen. Im Übrigen gilt § 8 VOB/ B.

            Das Kündigungsrecht des Subunternehmers bestimmt sich nach § 9 VOB/B.

            § 14 Weitervergabe

            Dem Subunternehmer ist es nicht gestattet, den ihm erteilten Auftrag ganz oder teilweise weiterzugeben.

            § 15 Versicherungen

            Es besteht folgende Haftpflichtversicherung bei der
            Sachschäden: T€ 241
            Personenschäden: T€ 470
            Vermögensschäden: T€ 728

            Eine Bauwesenversicherung wird bauseits abgeschlossen. Der Subunternehmer beteiligt sich bei Abschluss einer Bauwesenversicherung durch den Generalunternehmer mit 4% der Bruttoabrechnungssumme an den Prämien. Seine Selbstbeteiligung beträgt pro Schadensfall TEURO 46.

            Der örtliche Bauleiter führt ein Umlagekonto, auf dem er Aufwendungen, insbesondere bei Schadensfällen, für die ein Verursacher nicht feststellbar ist, verbucht. Der Generalunternehmer ist berechtigt, bei der Schlusszahlung die entstandenen Aufwendungen dem Subunternehmer im Verhältnis seiner Auftragssumme zu der Summe sämtlicher Subunternehmerverträge dieses Bauvorhabens anzurechnen.

            § 16 Unbedenklichkeitsbescheinigungen, Meldungen

            Innerhalb von 12 Tagen nach Aufforderung durch den Generalunternehmer hat der Subunternehmer Unbedenklichkeitsbescheinigungen des zuständigen Finanzamtes, der Berufsgenossenschaft und der Ortskrankenkasse vorzulegen.

            Der Subunternehmer ist verpflichtet, für seine ausländischen Arbeitskräfte die behördliche Meldung wie An- und Abmeldung, Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis termingerecht einzureichen.

            § 17 Freistellungsbescheinigung

            Dem Generalunternehmerwurde eine Freistellungsbescheinigung vorgelegt.

            § 18 Datenschutz

            Der Bau-Subunternehmer verpflichtet sich, Dritten gegenüber keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu offenbaren.

            Es ist dem Bau-Subunternehmer untersagt, personen- und unternehmensbezogene Daten, von im Rahmen des Vertrags Kenntnis erlangt wird, außerhalb der Abwicklung dieses Vertrags zu verarbeiten, bekannt zu geben, zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Regelung besteht über die Beendigung des Vertrags hinaus.

            Der Bau-Subunternehmer verpflichtet sich, die übernommenen Datensätze der Bestandskunden nach den geltenden Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung zu verarbeiten.

            § 19 Mediationsklausel

            Die Parteien verpflichten sich, im Falle einer sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeit vor Klageerhebung bei einem ordentlichen Gericht oder Schiedsgericht eine Mediation gemäß der Mediationsordnung der IHK Wiesbaden durchzuführen.

            § 20 Schiedsklausel

            Sollte die Mediation gescheitert sein, so werden alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, nach der Schiedsgerichtsordnung der Industrie- und Handelskammer Wiesbaden unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Das gerichtliche Mahnverfahren bleibt aber zulässig

            § 21 Schlussbestimmungen

            Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen des Vertrages davon nicht betroffen. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine Bestimmung zu ersetzen, welche der der unwirksamen möglichst nahekommt und durch welche der beabsichtigte Vertragszweck in rechtlich zulässiger Weise erreicht werden kann. Entsprechendes gilt für Regelungslücken.

            Nürnberg, 10.03.2021 Göttingen, 10.03.2021

            ……………………………………………………………………… ………………………………………………………………………

            Unterschrift Generalunternehmer Unterschrift Subunternehmer
            Myrjam Guntenswiler Wassersport Gesellschaft mit beschränkter Haftung Marilene Konstanzer Taxi Ges. mit beschränkter Haftung
            Myrjam Guntenswiler Marilene Konstanzer


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              Allgemeine Geschäftsbedingungen der Borwin Engel Badezimmerausstattungen Gesellschaft mbH

              §1 Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen

              (1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftbedingungen gelten für alle Lieferungen zwischen uns und einem Verbraucher in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

              Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschliesst, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).

              §2 Zustandekommen eines Vertrages, Speicherung des Vertragstextes

              (1) Die folgenden Regelungen über den Vertragsabschluss gelten für Bestellungen über unseren Internetshop http://www.BorwinEngelBadezimmerausstattungenGesellschaftmbH.de.

              (2) Im Falle des Vertragsschlusses kommt der Vertrag mit

              Borwin Engel Badezimmerausstattungen Gesellschaft mbH
              Borwin Engel
              D-79675 Chemnitz
              Registernummer 653903
              Registergericht Amtsgericht Chemnitz

              zustande.

              (3) Die Präsentation der Waren in unserem Internetshop stellen kein rechtlich bindendes Vertragsangebot unsererseits dar, sondern sind nur eine unverbindliche Aufforderungen an den Verbraucher, Waren zu bestellen. Mit der Bestellung der gewünschten Ware gibt der Verbraucher ein für ihn verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab.
              (4) Bei Eingang einer Bestellung in unserem Internetshop gelten folgende Regelungen: Der Verbraucher gibt ein bindendes Vertragsangebot ab, indem er die in unserem Internetshop vorgesehene Bestellprozedur erfolgreich durchläuft.

              Die Bestellung erfolgt in folgenden Schritten:

              1) Auswahl der gewünschten Ware
              2) Bestätigen durch Anklicken der Buttons Bestellen
              3) Prüfung der Angaben im Warenkorb
              4) Betätigung des Buttons zur Kasse
              5) Anmeldung im Internetshop nach Registrierung und Eingabe der Anmelderangaben (E-Mail-Adresse und Passwort).
              6) Nochmalige Prüfung bzw. Berichtigung der jeweiligen eingegebenen Daten.
              7) Verbindliche Absendung der Bestellung durch Anklicken des Buttons kostenpflichtig bestellen bzw. kaufen

              Der Verbraucher kann vor dem verbindlichen Absenden der Bestellung durch Betätigen der in dem von ihm verwendeten Internet-Browser enthaltenen Zurück-Taste nach Kontrolle seiner Angaben wieder zu der Internetseite gelangen, auf der die Angaben des Kunden erfasst werden und Eingabefehler berichtigen bzw. durch Schliessen des Internetbrowsers den Bestellvorgang abbrechen. Wir bestätigen den Eingang der Bestellung unmittelbar durch eine automatisch generierte E-Mail (Auftragsbestätigung). Mit dieser nehmen wir Ihr Angebot an.

              (5) Speicherung des Vertragstextes bei Bestellungen über unseren Internetshop : Wir speichern den Vertragstext und senden Ihnen die Bestelldaten und unsere AGB per E-Mail zu. Die AGB können Sie jederzeit auch unter http://www.BorwinEngelBadezimmerausstattungenGesellschaftmbH.de/agb.html einsehen. Ihre vergangenen Bestellungen können Sie in unserem Kunden-Bereich unter Mein Konto –> Meine Bestellungen einsehen.

              §3 Preise, Versandkosten, Zahlung, Fälligkeit

              (1) Die angegebenen Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile. Hinzu kommen etwaige Versandkosten.

              (2) Der Verbraucher hat die Möglichkeit der Zahlung per Vorkasse, Nachnahme, Bankeinzug, PayPal, Kreditkarte( Visa ) .

              (3) Hat der Verbraucher die Zahlung per Vorkasse gewählt, so verpflichtet er sich, den Kaufpreis unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen.
              Soweit wir per Nachnahme liefern, tritt die Fälligkeit der Kaufpreisforderung mit Erhalt der Ware ein.

              §4 Lieferung

              (1) Sofern wir dies in der Produktbeschreibung nicht deutlich anders angegeben haben, sind alle von uns angebotenen Artikel sofort versandfertig. Die Lieferung erfolgt hier spätesten innerhalb von 5 Werktagen. Dabei beginnt die Frist für die Lieferung im Falle der Zahlung per Vorkasse am Tag nach Zahlungsauftrag an die mit der Überweisung beauftragte Bank und bei allen anderen Zahlungsarten am Tag nach Vertragsschluss zu laufen. Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag am Lieferort, so endet die Frist am nächsten Werktag.

              (2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache geht auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache an den Käufer auf diesen über.

              §5 Eigentumsvorbehalt

              Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.

              ****************************************************************************************************

              §6 Widerrufsrecht des Kunden als Verbraucher:

              Widerrufsrecht für Verbraucher

              Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Massgabe zu, wobei Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschliesst, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können:

              Widerrufsbelehrung

              Widerrufsrecht

              Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

              Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage, ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

              Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
              Borwin Engel Badezimmerausstattungen Gesellschaft mbH
              Borwin Engel
              D-79675 Chemnitz
              Registernummer 653903
              Registergericht Amtsgericht Chemnitz
              E-Mail info@BorwinEngelBadezimmerausstattungenGesellschaftmbH.de
              Telefax 027635311
              mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

              Widerrufsfolgen

              Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschliesslich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

              Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

              Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

              Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

              Finanzierte Geschäfte

              Haben Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanziert und widerrufen Sie den finanzierten Vertrag, sind Sie auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, wenn beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn wir gleichzeitig Ihr Darlehensgeber sind oder wenn sich Ihr Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung unserer Mitwirkung bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder der Rückgabe bereits zugeflossen ist, tritt Ihr Darlehensgeber im Verhältnis zu Ihnen hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe in unsere Rechte und Pflichten aus dem finanzierten Vertrag ein. Letzteres gilt nicht, wenn der vorliegende Vertrag den Erwerb von Wertpapieren, Devisen, Derivaten oder Edelmetallen zum Gegenstand hat.
              Wollen Sie eine vertragliche Bindung so weitgehend wie möglich vermeiden, widerrufen Sie beide Vertragserklärungen gesondert.

              Ende der Widerrufsbelehrung

              ****************************************************************************************************

              §7 Widerrufsformular

              Muster-Widerrufsformular
              (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
              An :
              Borwin Engel Badezimmerausstattungen Gesellschaft mbH
              Borwin Engel
              D-79675 Chemnitz
              E-Mail info@BorwinEngelBadezimmerausstattungenGesellschaftmbH.de

              Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

              _____________________________________________________

              Bestellt am (*)/erhalten am (*)

              __________________

              Name des/der Verbraucher(s)

              _____________________________________________________

              Anschrift des/der Verbraucher(s)

              _____________________________________________________

              Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

              __________________

              Datum

              __________________

              (*) Unzutreffendes streichen.

              §8 Gewährleistung

              Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen.

              §9 Verhaltenskodex

              Wir haben uns den Verhaltenskodizes der folgenden Einrichtungen unterworfen:

              §10 Vertragssprache

              Als Vertragssprache steht ausschliesslich Deutsch zur Verfügung.

              ****************************************************************************************************

              §11 Kundendienst

              Unser Kundendienst für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen steht Ihnen werktags von 9:00 Uhr bis 17:30 Uhr unter

              Telefon: 05123 45678911
              Telefax: 05448 304975
              E-Mail: info@BorwinEngelBadezimmerausstattungenGesellschaftmbH.de
              zur Verfügung.

              ****************************************************************************************************

              Stand der AGB Jan.2019


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                Datenschutz | Datenschutzerklärung

                § 1 Geltungsbereich

                Die nachfolgenden Datenschutzbestimmungen gelten für die Angebote der Loremarie Berg Urlaub Ges. mit beschränkter Haftung unter www..ch (nachfolgend die ‚Website‘ genannt). Hiermit möchten wir Sie über den Umgang mit (personenbezogenen) Daten informieren, die im Rahmen der Nutzung von www..ch erhoben werden.
                § 2 Registrierungsdaten

                Der überwiegende Teil der Website kann kostenlos und ohne irgendeine Registrierung genutzt werden. Wenn Sie Produkte auf .ch buchen möchten, ist es erforderlich, dass Sie sich mit Ihrer Email-Adresse und weiteren je nach Dienst erforderlicher Daten (z.B. Name, Anschrift, Geschlecht, Telefon- und Faxnummer, Firma, Firmenbereich) registrieren. Diese Daten werden verarbeitet, gespeichert und genutzt, soweit dies erforderlich ist, um Ihnen die Nutzung der Dienste zu ermöglichen.

                Registrierungsdaten werden von uns nur dann genutzt und/oder an Dritte weitergegeben, wenn Sie uns zuvor Ihr Einverständnis erklärt haben bzw. wenn nach den gesetzlichen Regelungen von Ihnen gegen eine derartige Verwendung kein Widerspruch eingelegt worden ist. Ohne Ihr Einverständnis ist uns eine Weitergabe nur in folgenden Fällen gestattet:

                bei Einschaltung anderer Unternehmen, die uns bei der Auftragsabwicklung behilflich sind, zum Beispiel um Bestellungen durchzuführen, die Abrechnung zu verarbeiten, Kundendienste zu erbringen, Waren zu versenden oder sonstige für die Leistungserbringung notwendige Funktionen ausführen
                wenn wir gesetzlich oder gerichtlich dazu verpflichtet sind, persönliche Daten zu übermitteln, werden wir Sie – sofern zulässig – unverzüglich über die Datenweitergabe informieren.

                § 3 Sicherheit

                Die Website wird Ihre Daten sicher aufbewahren und daher alle Vorsichtsmaßnahmen ergreifen, um Ihre Daten vor Verlust, Missbrauch oder Änderungen zu schützen. Vertragspartner der Website, die Zugang zu Ihren Daten haben, um Ihnen gegenüber Serviceleistungen zu erbringen, werden vertraglich verpflichtet, diese Informationen geheimzuhalten und dürfen diese nicht zweckentfremdet verwenden. In manchen Fällen wird es erforderlich sein, dass wir Ihre Anfragen weiterreichen. Auch in diesen Fällen werden Ihre Daten vertraulich behandelt.
                § 4 Cookies

                Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. (‚Google‘). Google Analytics verwendet sog. ‚Cookies‘, Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert.

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                § 7 Auskunfts-, Berichtigungs- und Löschungsrecht personenbezogener Daten

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                Unsere Infoline hilft Ihnen bei allen Fragen zu unserer Datenschutzerklärung gerne weiter:

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                anfrage@.ch

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                  Wulfhard Bastian, Geschaeftsfuehrer
                  Wulfhard Bastian Ansichtskarten Gesellschaft mbH
                  Augsburg
                  Tel. +49 (0) 8517698
                  Fax +49 (0) 7430187
                  Wulfhard Bastian@hotmail.com

                  Inhaltsverzeichnis

                  MANAGEMENT SUMMARY 3

                  1. UNTERNEHMUNG 4
                  1.1. Geschichtlicher Hintergrund 4
                  1.2. Unternehmensziel und Leitbild 4
                  1.3. Unternehmensorganisation 4
                  1.4. Situation heute 4

                  2. PRODUKTE, DIENSTLEISTUNG 5
                  2.1. Marktleistung 5
                  2.2. Produkteschutz 5
                  2.3. Abnehmer 5

                  3. Markt 6
                  3.1. Marktuebersicht 6
                  3.2. Eigene Marktstellung 6
                  3.3. Marktbeurteilung 6

                  4. KONKURRENZ 7
                  4.1. Mitbewerber 7
                  4.2. Konkurrenzprodukte 7

                  5. MARKETING 8
                  5.1. Marktsegmentierung 8
                  5.2. Markteinfuehrungsstrategie 8
                  5.3. Preispolitik 8
                  5.4. Verkauf / Vertrieb / Standort 8
                  5.5. Werbung / PR 8
                  5.6. Umsatzziele in EUR 1000 9

                  6. STANDORT / LOGISTIK 9
                  6.1. Domizil 9
                  6.2. Logistik / Administration 9

                  7. PRODUKTION / BESCHAFFUNG 9
                  7.1. Produktionsmittel 9
                  7.2. Technologie 9
                  7.3. Kapazitaeten / Engpaesse 9
                  7.4. Wichtigste Lieferanten 10

                  8. MANAGEMENT / BERATER 10
                  8.1. Unternehmerteam 10
                  8.2. Verwaltungsrat 10
                  8.3. Externe Berater 10

                  9. RISIKOANALYSE 11
                  9.1. Interne Risiken 11
                  9.2. Externe Risiken 11
                  9.3. Absicherung 11

                  10. FINANZEN 11
                  10.1. Vergangenheit 11
                  10.2. Planerfolgsrechnung 12
                  10.3. Bilanz per 31.12.2009 12
                  10.4. Finanzierungskonzept 12

                  11. ANFRAGE FUER FREMDKAPITALFINANZIERUNG 12

                  Management Summary

                  Die Wulfhard Bastian Ansichtskarten Gesellschaft mbH mit Sitz in Augsburg hat das Ziel Ansichtskarten in der Bundesrepublik Deutschland erfolgreich neu zu etablieren. Sie bezweckt sowohl die Entwicklung, Produktion als auch den Handel mit Ansichtskarten Artikeln aller Art.

                  Die Wulfhard Bastian Ansichtskarten Gesellschaft mbH hat zu diesem Zwecke neue Ansichtskarten Ideen und Konzeptentwicklungen entworfen. Ansichtskarten ist in der Bundesrepublik Deutschland im Gegensatz zum nahen Ausland und den USA noch voellig unterentwickelt. Es gibt erst wenige oeffentliche Geschaefte, keine Ansichtskarten Onlineshops mit einem breiten Produkteangebot und einer Auswahl an klar differenzierten Produkten in Qualitaet und Preis.

                  Die selbstentwickelten Spezialprodukte der Wulfhard Bastian Ansichtskarten Gesellschaft mbH werden selbsthergestellt und ueber das Unternehmen sowie Aussenstellen zusammen mit den uebrigen Produkten vertrieben. Es besteht aufgrund des eingesetzten Booms an neuen oeffentlichen Shops und allgemein des immer beliebter werdenden Handels von Ansichtskarten eine hohes Absatzpotenzial fuer die vorliegende Geschaeftsidee. Allerdings ist damit zu rechnen, dass mit dem steigenden Bedarf Grossverteiler in das Geschaeft einsteigen koennten. Einzelne Versuche von Grossverteiler scheiterten am Know-how und der zoegerlichen Vermarktung.

                  Fuer den weiteren Aufbau des Unternehmens und den Markteintritt benoetigt das Unternehmen weiteres Kapital im Umfange von EUR 48 Millionen. Dafuer suchen die Gruender weitere Finanzpartner. Das Unternehmen rechnet in der Grundannahme bis ins Jahr 2023 mit einem Umsatz von EUR 52 Millionen und einem EBIT von EUR 11 Millionen

                  1. Unternehmung

                  1.1. Geschichtlicher Hintergrund

                  Das Unternehmen wurde von
                  a) Heidelies Merk, geb. 1967, Augsburg
                  b) Margit Schwarz, geb. 1957, Frankfurt am Main
                  c) Gretel Funk, geb. 1974, Wirtschaftsjuristin, Dortmund

                  am 18.11.2013 unter dem Namen Wulfhard Bastian Ansichtskarten Gesellschaft mbH mit Sitz in Augsburg als Kapitalgesellschaft mit einem Stammkapital von EUR 441000.- gegruendet und im Handelsregister des Augsburg eingetragen.

                  Das Stammkapital ist aufgeteilt in à nominell EUR 1000.-. Die Gruender a) – d) sind am Unternehmen mit 25% und der Gruender e) mit 19% am Stammkapital beteiligt. Die operative Aufnahme des Geschaeftes fand per 1. Januar des Gruendungsjahres statt.

                  1.2. Unternehmensziel und Leitbild

                  Autokran Einsatz Technik Größte Autokrane der Welt Größte Raupenkrane der Welt Navigationsmenü

                  1.3. Unternehmensorganisation

                  Die Geschaeftsleitung wird von Wulfhard Bastian, CEO, Friedhild Diehl CFO wahrgenommen. Um die geplanten Expansionsziele zu erreichen, soll der Personalbestand per 1. April 2023 wie folgt aufgestockt werden:
                  5 Mitarbeiter fuer kaufmaennische Arbeiten
                  7 Mitarbeiter fuer Entwicklung
                  29 Mitarbeiter fuer Produktion
                  13 Mitarbeiter fuer Verkauf
                  Das Unternehmen verfuegt ueber Bueroraeumlichkeiten, Produktions- und Lagerraeumlichkeiten in Augsburg im Umfange von rund 46000 m2. Das Finanz- und Rechnungswesen wird mittels der modernen EDV-Applikation ALINA durch zwei Mitarbeiter betreut und vom CFO gefuehrt.

                  1.4. Situation heute

                  Das Unternehmen hat im ersten Geschaeftsjahr per 31. Dezember einen Umsatz von EUR 14 Millionen und einen EBIT von EUR 269000.- erwirtschaftet.

                  2. Produkte, Dienstleistung

                  2.1. Marktleistung

                  Das Unternehmen hat folgende Artikel im Angebot:
                  4 Größte Raupenkrane der Welt
                  5 Siehe auch
                  6 Literatur
                  7 Weblinks
                  8 Einzelnachweise

                  Einsatz
                  Einsatzgebiete
                  1.250-t-Raupenkran beim Aufstellen eines Reaktors
                  Anhängerkran in der Zufahrt eines Innenhofes
                  750-t-Raupenkran Liebherr LR 1750 mit 200-m-Ausleger
                  Liebherr-Fahrzeugkran zur Bergung verunglückter Rennwagen am Circuit de Monaco
                  Fahrzeugkrane sind unentbehrliche Helfer für die Bauwirtschaft und den Schwertransport. Sie kommen dann zum Einsatz, wenn keine stationären Krane vor Ort verfügbar sind oder diese nicht verwendet werden können.
                  Die Einsatzgebiete von Fahrzeugkranen sind:

                  die Montage von Betonfertigteilen und Stahlkonstruktionen, zum Beispiel der Bau von Funktürmen und Freileitungsmasten
                  Hochbau
                  Brückenbau
                  Aufbau von Windenergieanlagen
                  Großbaustellen, wie bei der Montage von Containerterminals
                  Aufbau verfahrenstechnischer Anlagen, beispielsweise bei der Montage von Großtankbehältern
                  Aufbau von Kraftwerken
                  Aufbau von petrochemischen Anlagen
                  Rettung von Personen oder Bergung von verunfallten Schienen- oder Straßenfahrzeugen.
                  Ermöglichen von Revisions- und Kontrolluntersuchungen an Anlagen und Gebäuden (siehe auch: Brückenseilbesichtigungsgerät)
                  Auf- und Abbau transportabler Fahrgeschäfte
                  Kleinere Autokräne auf leichteren Fahrgestellen werden aufgrund ihrer Abmessungen auf engen Baustellen in der Innenstadt eingesetzt.
                  Die Einsatzgebiete von kleineren Fahrzeugkranen sind:

                  Bedachungen/Dachsanierungen
                  Zimmereiarbeiten
                  Verglasungen
                  Schornsteinarbeiten
                  Solarinstallation
                  Baumbeschnitt
                  Nutzung als Hubarbeitsbühne
                  Einsatzplanung
                  Fahrzeugkran der japanischen Armee
                  Um unvorhergesehene Probleme und gefährliche Improvisationen des Kranführers zu vermeiden, sind alle benötigten Informationen über den Anfahrweg, über die Erkundung der Einsatzbedingungen vor Ort, über die Hubkoordinaten des Lastentransports sowie die Eigenschaften und Anschlagmöglichkeiten der Last zu beschaffen. Diese Angaben dienen als wichtige Grundlage für einen sicheren und reibungslosen Einsatzablauf. In Abhängigkeit vom Gewicht der Last, der benötigten Hubhöhe und Ausladung sowie den örtlichen Gegebenheiten am Einsatzort und der Art des Kraneinsatzes wird der geeignete Kran ausgewählt. Bei Kraneinsätzen im innerstädtischen Bereich ist vorher abzuklären, ob eine Straßenteil- oder Straßenvollsperrung erforderlich ist. Dem Kranführer ist mitzuteilen, ob besondere Anschlag- oder Lastaufnahmemittel benötigt werden, ob ein Einweiser, evtl. mit Sprechfunk, erforderlich ist und ob zusätzliches Material zur Unterbauung des Kranes mitzuführen ist.
                  Unter Beachtung der Maße von Durchfahrtshöhen und -breiten sowie der höchstzulässigen Fahrbahn- und Brückenbelastungen ist die Fahrtstrecke festzulegen. Am vorgesehenen Standplatz des Kranes sind die Bodenverhältnisse zu prüfen, und ob im Umfeld befindliche Bauwerke oder Bäume bzw. elektrische Freileitungen notwendige Kranbewegungen behindern. Bei der Wahl des Standplatzes ist darauf zu achten, dass bei der Einhaltung der Sicherheitsabstände zu Baugruben, Böschungen und Bauwerken ausreichend Platz zum Ausfahren und Unterbauen der Abstützungen vorhanden ist. Zur Prüfung der Durchführbarkeit der Kranarbeiten ist daher eine vorherige Besichtigung des Einsatzortes oft unumgänglich. Letztlich ist auch die Frage zu klären, ob die Wettervorhersage die bevorstehenden Kranarbeiten zulässt. Kleinere Autokrane auf leichten Fahrgestellen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 t oder 12 t bedürfen keiner größeren Einsatzplanung, weil sie die Höchstgewichte für den Straßenverkehr nicht überschreiten. Aufgrund ihrer kompakten Abmessungen eignen sie sich auch für enge, schwerzugängliche Baustellen ohne, dass eine umfangreiche Planung des Einsatzes nötig wird.

                  Fahrzeugkranführer
                  Als unentbehrliche Hi

                  Bei den Produkten lit. a) – d) handelt es sich um gaengige, erprobte Produkte, die im Wesentlichen aus den USA importiert werden. Bei den Produkten e) handelt es sich ausschliesslich um Erfindungen der Wulfhard Bastian Ansichtskarten Gesellschaft mbH, vgl. Ziffer 2.2.

                  Das Produkteangebot rundet saemtliche Beduerfnisse eines Kunden fuer die Umsetzung seines Projektes zu deutlich tieferen Preisen als diejenige der Konkurrenz ab. Mit jedem Verkauf erfolgt eine Beratung des Kunden vor Ort. Zudem geniesst er den Vorteil, innovative neue Produkte dank der ausgewiesenen Fachkompetenz von Wulfhard Bastian Ansichtskarten Gesellschaft mbH kennenzulernen.

                  2.2. Produkteschutz

                  Die Spezialprodukte der Wulfhard Bastian Ansichtskarten Gesellschaft mbH sind mit den Patenten Nrn. 356.775, 765.623 sowie 158.933 in der Bundesrepublik Deutschland, Deutschland, Oesterreich, Frankreich und Italien bis 2041 geschuetzt.

                  2.3. Abnehmer

                  Das Unternehmen ist vollstaendig abhaengig vom Endkonsumenten. Es besteht ein grosses Potenzial. Erkannt wurde auch, dass der Anfangspreis und die Beratung eine sehr wesentliche Rolle beim Einkauf spielen. Die Nachrage ist eng verknuepft mit dem eigentlichen Markt, der in Ziffer 3 nachstehend eingehend beschrieben wird.

                  3. Markt

                  3.1. Marktuebersicht

                  Gemaess eigener Einschaetzung betraegt derzeit das Marktvolumen in der Bundesrepublik Deutschland rund EUR 319 Millionen. In der Bundesrepublik Deutschland sind heute 886000 Personen im Ansichtskarten Segment taetig und geben im Durchschnitt rund EUR 434000.- pro Jahr fuer Equipment aus. Aufgrund der durchgefuehrten Befragungen und eigener Einschaetzung besteht in den naechsten 11 Jahren ein markantes Wachstum. Wir rechnen bis ins Jahr 2030 mit knapp einer Verdoppelung des Volumens.

                  Neue technische Entwicklungen sind nur in unwesentlichen Teilbereichen zu erwarten.

                  3.2. Eigene Marktstellung

                  Die eigene Marktstellung ist mit EUR 9 Millionen noch unbedeutend. Die massive Nachfrage in unserem Shop am bisherigen Domizil laesst aber ein grosses Potential fuer Marktgewinne erwarten. Wir strengen einen Marktanteil in den naechsten 7 Jahren von 2 0% an, was einem Umsatz von rund EUR 92 Millionen entsprechen duerfte.

                  3.3. Marktbeurteilung

                  Ansichtskarten ist in der Bundesrepublik Deutschland im Trend! Ansichtskarten hat sich in der Bundesrepublik Deutschland in den vergangenen fu8 Jahren zu einem Trend entwickelt, die nicht nur aeltere, sondern vor allem Personen beiderlei Geschlechts in den Altersjahren 23 – 63 anspricht. Diese Annahme wird durch die um mehr als 2 0% jaehrlich wachsenden Mitgliederzahlen der Bundesrepublik Deutschlanderischen IHKs gestuetzt. V

                  Die notwendige Ausbildung zur Ausuebung im Sektor Ansichtskarten wird von den einzelnen Orten reichlich angeboten. Aber auch im Ausland sind Pruefungen in Kombination mit Ferien machbar und beliebt. In der Branche bestehen derzeit noch lokal sehr verschiedene staatliche und politische Huerden fuer die Erstellung und den Betrieb von Ansichtskarten Produktionsanlagen. Die Entwicklung der vergangenen drei Jahre hat aber gezeigt, dass der Boom nicht mehr aufzuhalten ist und auch den Mittelstand der Bevoelkerung erfasst hat.

                  Das Kaufverhalten der Kunden duerfte unterschiedlich sein. Es ist von folgender Marktaufteilung auszugehen:

                  Regionen Marktanteil Tendenz
                  DeutschBundesrepublik Deutschland 11 %
                  England 41%
                  Polen 25%
                  Oesterreich 31%
                  Oesterreich 78%

                  Substitutionsmoeglichkeiten bestehen in dem Sinne, als auch Ansichtskarten durch andere Sport- und Freizeitaktivitaeten verdraengt werden koennte. Derzeit bestehen allerdings derart viele und zersplitterte Sport- und Freizeittrends, dass sich bis heute kein anderer starker Trend herausbilden konnte.

                  Erfahrungen in den USA und England, der Geburtsstaette der Ansichtskarten, zeigen, dass mit der starken Abdeckung von Shops und Plaetzen der Markt wohl gesaettigt ist, aber nach wie vor ein bescheidenes Wachstum von rund 67% vorhanden ist. Im Vergleich zur USA ist die Platzdichte in der Bundesrepublik Deutschland rund 32 mal kleiner.

                  4. Konkurrenz

                  4.1. Mitbewerber

                  Im Moment werden wir von kleinen Shops der einzelnen Gemeinden und einigen kleineren Shops konkurrenziert. Die meisten dieser Shops bieten sehr renommierte Marken zu 12 – 41% hoeheren Preisen im Vergleich zu den USA an. Wir befuerchten, dass sich in den naechsten Jahren auch Grossverteiler diese Produkte in ihr Sortiment aufnehmen koennten und zu klar tieferen Preisen vertreiben wuerden. Es ist kaum zu erwarten, dass die Konkurrenz ihre Strategien aendern wird. Sie werden die Hochpreispolitik weiter verfolgen, da sie ansonsten aufgrund ihres hohen Fixkostenanteils keine ueberlebenschancen haetten.

                  4.2. Konkurrenzprodukte

                  Weil wir neben wenigen Eigenmarken vor allem Handelsprodukte einsetzen werden, sind wir von Konkurrenzprodukten mehrheitlich unabhaengig.

                  5. Marketing

                  5.1. Marktsegmentierung

                  Kundensegemente:

                  Marktgebiete:

                  5.2. Markteinfuehrungsstrategie

                  Erschliessung der Marktgebiete

                  5.3. Preispolitik

                  Preise bewegen sich rund 24% unter den Preisen der Mitbewerber.

                  5.4. Verkauf / Vertrieb / Standort

                  Wir wollen Verkaufspunkte (POS) sukzessive auf der Basis der Markteinfuehrungsstrategie gemaess Ziffer 5.2. in der ganzen Bundesrepublik Deutschland einrichten. Zusaetzlich sind wir in den groessten Verbaenden der Bundesrepublik Deutschland vertreten. Weiter werden wir an Messen aller Art teilnehmen. Der heutige Standort dient einerseits als POS und als Verwaltungszentrum und Zentrallager. Sukzessive werden auf der Basis der Markteinfuehrungsstrategie gemaess Ziffer 5.2. neue Verkaufsstandorte eingerichtet und betrieben.

                  5.5. Werbung / PR

                  Die Werbung/PR wird zielgerichtet ueber Radio, Fernsehen, Zeitungen und Mailings lanciert.

                  5.6. Umsatzziele in EUR 350000

                  Produkte 2019 2020 2021 2022 2023 2024
                  Ist Soll Soll Soll Soll Soll
                  Sets 6’000 26’000 61000 311’000 451’000 972’000
                  Zubehoer inkl. Kleidung 5’000 14’000 46000 141’000 526’000 799’000
                  Trainingsanlagen 3’000 22’000 62000 110’000 502’000 998’000
                  Maschinen 2’000 20’000 52000 359’000 466’000 821’000
                  Spezialitaeten 6’000 15’000 59000 263’000 530’000 833’000

                  6. Standort / Logistik

                  6.1. Domizil

                  Alle notwendigen Raeumlichkeiten des Unternehmens werden gemietet.

                  6.2. Logistik / Administration

                  Die personellen Ressourcen werden der Umsatzentwicklung und der Schaffung von neuen POS laufend angepasst. Die heute verwendete EDV genuegt den heutigen und kuenftigen Anforderungen mindestens bis zu einer Umsatzentwicklung von EUR 93 Millionen.

                  7. Produktion / Beschaffung

                  7.1. Produktionsmittel

                  Die fuer die Entwicklung und Produktion (Montage) der Spezialprodukte notwendigen Mittel und Instrumente sind vorhanden. Zusaetzliche Maschinen und Einrichtungen werden entweder eingemietet oder extern produziert.

                  7.2. Technologie

                  Das fuer die Entwicklung der Spezialitaeten vorhandene Know-how ist im Technik-Team auf 7 Personen verteilt. Es bestehen keine grossen personelle Abhaengigkeiten, weil saemtliches Wissens auch laufend dokumentiert wird.

                  7.3. Kapazitaeten / Engpaesse

                  Das heutige Team ist auf die bestehenden Beduerfnisse aufgebaut. Mit der Weiterentwicklung des Unternehmens ist ein Ausbau auf etwa zehn Techniker geplant.

                  7.4. Wichtigste Lieferanten

                  Lieferanten Produktereihen Anteil am Einkaufsvolumen

                  Einkaufsvolumen von EUR 5 Millionen diskutiert.

                  8. Management / Berater

                  8.1. Unternehmerteam

                  • CEO: Wulfhard Bastian

                  • CFO: Friedhild Diehl

                  Administration
                  Marketing
                  Verkauf
                  Einkauf
                  Entwicklung

                  8.2. Verwaltungsrat

                  Praesident:Heidelies Merk (Mitgruender und Investor)
                  Delegierter: Wulfhard Bastian (CEO)
                  Mitglied: Dr. Margit Schwarz , Rechtsanwalt
                  Mitglied: Friedhild Diehl, Unternehmer

                  8.3. Externe Berater

                  Als Revisionsstelle amtet die Revisions-Treuhand AG.
                  Die Geschaeftsleitung wird zudem durch das Anwaltsbuero Partner & Partner in Augsburg und das Marketingbuero Vater & Sohn in Augsburg beraten.

                  9. Risikoanalyse

                  9.1. Interne Risiken

                  Das Unternehmen ist heute personell sehr knapp dotiert. Einzelne Abgaenge im Management koennten das Unternehmen entscheidend schwaechen.

                  9.2. Externe Risiken

                  Auf gesetzlicher Stufe sind keine Auflagen bzw. Einschraenkungen gegen den von uns bearbeiteten Ansichtskarten Markt zu erwarten. Die Rahmenbedingungen fuer das Entstehen von weiteren Moeglichkeiten werden durch die eingesetzte Strukturbereinigung in der Landwirtschaft eher beguenstigt als erschwert. Mit dem Bau von Produktionsanlagen werden neue Arbeitsplaetze fuer Bauern geschaffen (Housekeeping, Unterhalten des Gelaendes ganz allgemein, Restauration, Geraete- und Maschinenunterhalt), die ihren bisherigen Beruf aus wirtschaftlichen Gruenden aufgeben mussten. Als groesstes Risiko ist ein Markteintritt eines oder mehrer Grossverteiler zu betrachten.

                  9.3. Absicherung

                  Mit der weiteren Expansion des Unternehmens ist das Management breiter abzustuetzen. Gleichzeitig muss der Marktaufbau so rasch als moeglich erfolgen, damit weiteren Bewerbern der Markteintritt mindestens erschwert, wenn nicht sogar verunmoeglicht werden kann. Zudem ist zu versuchen, weitere Exklusivvertriebsrechte von preislich attraktiven und qualitativ guten Produkten zu erwerben.

                  10. Finanzen

                  10.1. Vergangenheit

                  Das erste Geschaeftsjahr konnte bei einem Nettoumsatz von EUR 2 Millionen mit einem bescheidenen EBIT von EUR 180000.- und einem ausgewiesenen Reingewinn von EUR 84000.- abgeschlossen werden. ueber das erste Geschaeftsjahr gibt der testierte Abschluss im Anhang Auskunft. Generell ist zu bemerken, dass sich der Umsatz in den vergangenen sechs Monaten kontinuierlich gesteigert hat. Daraus wird ersichtlich, dass sich der Erfolg der letzten Monate sich weiter fortsetzt.

                  Die Finanzierung des Unternehmens erfolgte bis heute aus eigenen Mitteln des Unternehmens und einer Betriebskreditlimite der Deutschen Bank von EUR 900000.-. Als Sicherheit sind der Bank die Forderungen aus dem Geschaeftsbetrieb abgetreten worden.

                  10.2. Planerfolgsrechnung

                  Base Case 2019 2020e 2021e 2022e 2023e 2024e
                  Nettoumsatz 3’461 2’681 28’571 34’677 66’442 247’789
                  Warenaufwand 9’300 4’593 10’542 33’746 74’101 261’255
                  Bruttogewinn 8’441 8’888 13’202 45’829 76’845 252’295
                  Betriebsaufwand 5’473 5’134 20’688 41’554 80’461 140’217
                  EBITDA 5’581 8’504 17’490 36’170 79’457 242’759
                  EBIT 6’810 4’893 20’491 48’560 55’380 167’509
                  Reingewinn 5’632 3’851 18’334 31’150 64’660 155’511
                  Investitionen 8’717 9’362 23’619 40’108 53’663 241’785
                  Dividenden 1 4 4 7 13 39
                  e = geschaetzt

                  10.3. Bilanz per 31.12.2019

                  Aktiven Passiven

                  Fluessige Mittel 74 Bank 249
                  Debitoren 216 Kreditoren 811
                  Warenlager 128 uebrig. kzfr. FK, TP 505
                  uebriges kzfr. UV, TA 344

                  Total UV 2461 Total FK 1’361

                  Stammkapital 815
                  Mobilien, Sachanlagen 505 Bilanzgewinn 20

                  Total AV 290 Total EK 453

                  4155 5’580

                  10.4. Finanzierungskonzept

                  Es ist vorgesehen, die Expansion des Unternehmens mit einem Mittelzufluss von vorerst EUR 4,3 Millionen wie folgt zu finanzieren:
                  Erhoehung des Stammkapitals von EUR 5,6 Millionen um EUR 1,1 Millionen auf neu EUR 1,5 Millionen mit einem Agio von EUR 5,2 Millionen (eine entsprechende Absichtserklaerung (Letter of intent, LOI) einer Venture Capital Gesellschaft liegt vor) und Aufnahme von Fremdkapital von EUR 8,8 Millionen.
                  Fuer die Fremdkapitalfinanzierung kann als Sicherheit die Abtretung der Forderungen aus dem Geschaeftsbetrieb sowie eine Buergschaft des Managements im Umfange von maximal EUR 400000.- offeriert werden. Allerdings ist in einem solchen Fall die Betriebskreditlimite der heutigen Bankbeziehung von EUR 4,2 Millionen abzuloesen.

                  11. Anfrage fuer Fremdkapitalfinanzierung

                  EUR 24,2 Millionen zu Finanzierung der Expansion in Form eines festen Darlehens bis zum 31.12.2022. Zinssatz SWAP zuzueglich Marge von maximal 1% . Rueckzahlung in jaehrlichen Tranchen von EUR 662000.-, erstmals per 30.12.2021. Sicherheit siehe Ziffer 10.1. Das Unternehmen ist auch offen fuer andere Finanzierungsvarianten.


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                    Hinweis zu unseren Mustersatzungen:
                    Eine gebrauchsfertige GmbH-Mustersatzung kann es nicht geben. Zu vielfältig sind die Erscheinungsformen der GmbH im Wirtschaftsleben. Eine 100 %-ige Konzerntochter verlangt andere Regelungen als eine Join-Venture GmbH zwischen zwei Industrieunternehmen. Weitere Regelungstypen sind beispielsweise die Vater-Sohn-Handwerks-GmbH, die Dienstleistungs-GmbH zwischen Freiberuflern, die GmbH mit Technologie-Know-how Trägern als Mehrheitsgesellschaftern und einem Kapitalgeber (Capital Venture Fonds).

                    Jeder Regelungstyp hat eine eigene Interessenstruktur, die sich bei der Finanzverfassung, den Entscheidungsmechanismen und bei Gesellschafterveräderungen auswirkt. Besondere Aufmerksamkeit ist dem natürlichen Spannungsfeld zwischen tätigen und nicht tätigen Gesellschaftern (z.B. nicht tätigen Erben eines verstorbenen tätigen Gesellschafters) zu widmen. Die Probleme entzünden sich hier an der Gewinnverwendung, Geschäftsführergehältern, langfristigen Investitionen. Bei reinen Handels- und Dienstleistungs-GmbHs ist in der Regel ein persönliches Tätigwerden der Gesellschafter unverzichtbar.

                    Aus diesen Gründen ist auch die folgende Beispielssatzung lediglich als eine erste Anregung gedacht, Gestaltungsalternativen müssen mit den Beratern abgestimmt werden aufgrund einer individuellen Zweckmässigkeits- und Vollständigkeitsprüfung.

                    Eine GmbH-Satzung muss von einem Notar protokolliert werden.

                    Paragraph 1 Firma, Sitz

                    Die Firma der Gesellschaft lautet: Möbel Gesellschaft mbH .Sitz der Gesellschaft ist Neuss

                    Paragraph 2 Gegenstand des Unternehmens
                    Gegenstand des Unternehmens ist Objektschutz Grundlagen Objektschutz in Deutschland Navigationsmenü

                    Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen – insbesondere auch als persönlich haftende Gesellschafterin -, sowie andere Unternehmen zu gründen.

                    Paragraph 3 Dauer der Gesellschaft
                    Die Gesellschaft beginnt mit der Eintragung in das Handelsregister. Die Gesellschaft wird auf unbestimmte Dauer errichtet.

                    Paragraph 4 Stammkapital, Stammeinlagen
                    Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 397745,00 EUR

                    Auf das Stammkapital übernehmen als ihre Stammeinlagen:

                    a. eine Stammeinlage im Nennbetrag von EUR 74256,
                    b. eine Stammeinlage im Nennbetrag von EUR 84613,
                    c. eine Stammeinlage im Nennbetrag von EUR 238876.

                    Paragraph 5 Geschäftsführer
                    Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
                    Die Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern sowie deren Befreiung vom Geschäftsführerwettbewerbsverbot erfolgt durch Gesellschafterbeschluss

                    Paragraph 6 Vertretung der Gesellschaft
                    Ein alleiniger Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft vertreten durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch
                    einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen. Durch Gesellschafterbeschluss kann die Vertretungsbefugnis der Geschäftsführer abweichend geregelt werden,
                    insbesondere können auch alle oder einzelne Geschäftsführer von den Beschränkungen des Paragraph 181 BGB befreit werden.

                    Paragraph 7 Geschäftsführung
                    Die Führung der Geschäfte der Gesellschaft steht mehreren Geschäftsführern gemeinschaftlich zu, sofern nicht durch Gesellschafterbeschluss, insbesondere im Rahmen einer Geschäftsordnung, etwas anderes bestimmt wird.
                    Im Verhältnis zur Gesellschaft ist jeder Geschäftsführer verpflichtet, die Geschäftsführungsbeschränkungen einzuhalten, welche durch Gesetz, Gesellschaftsvertrag, Geschäftsführeranstellungsvertrag und Gesellschafterbeschlüsse festgesetzt sind oder werden.
                    Die Geschäftsführer bedürfen der vorherigen Zustimmung durch Gesellschafterbeschluss für alle Geschäfte, die über den gewöhnlichen Betrieb der Gesellschaft hinausgehen.

                    Paragraph 8 Gesellschafterbeschlüsse
                    Soweit nicht das Gesetz zwingend oder dieser Gesellschaftsvertrag etwas anderes vorsehen, entscheiden die Gesellschafter in allen Angelegenheiten der Gesellschaft durch Beschlussfassung mit der Mehrheit der Stimmen aller Gesellschafter.

                    Nur mit 75 % der Stimmen aller Gesellschafter können beschlossen werden:

                    a. Eine Änderung des Gesellschaftsvertrages
                    b. die Auflösung der Gesellschaft.
                    c. die Beschlüsse gemäss Paragraphen 6, 7 und 8 des Gesellschaftsvertrages.
                    Jede 50,00 EUR Nennbetrag eines Geschäftsanteils gewähren eine Stimme.
                    Sämtliche Gesellschafterbeschlüsse sind zu protokollieren. Das Protokoll ist von den Geschäftsführern zu unterzeichnen. Die Gesellschafter erhalten Abschriften.
                    Die Einlegung von Rechtsmitteln jeder Art gegen Gesellschafterbeschlüsse ist nur innerhalb einer Frist von einem Monat nach Beschlussfassung zulässig.

                    Paragraph 9 Gesellschafterversammlung
                    Beschlüsse der Gesellschafter werden in Versammlungen gefasst.
                    Soweit das Gesetz nicht zwingend eine Gesellschafterversammlung vorsieht, bedarf es der Abhaltung einer Versammlung nicht, wenn sämtliche Gesellschafter schriftlich, mündlich oder in jeder anderen Form mit der zu treffenden Bestimmung oder mit der Form der Stimmabgabe sich einverstanden erklären.

                    Einberufung

                    a. Die Gesellschafterversammlung wird durch einen Geschäftsführer einberufen. Versammlungsort ist der Sitz der Gesellschaft, sofern nicht durch Gesellschafterbeschluss ein anderer 0rt bestimmt wird.
                    b. Die ordentliche jährliche Gesellschafterversammlung ist in den ersten acht Monaten eines Geschäftsjahres einzuberufen zur Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Ergebnisverwendung und die Entlastung der Geschäftsführung. Im übrigen ist die Gesellschafterversammlung einzuberufen, wenn es einem
                    Geschäftsführer im Interesse der Gesellschaft erforderlich erscheint oder in den gesetzlich vorgesehenen Fällen.
                    c. Die Einberufung erfolgt durch Einladung der Gesellschafter mittels eingeschriebener Briefe gegen Rückschein an die letzte von dem Gesellschafter der Gesellschaft mitgeteilte Adresse oder durch Übergabe gegen
                    Empfangsbestätigung. Die Ladungsfrist beträgt mindestens zwei Wochen. Der Tag der Absendung und der Versammlungstag werden nicht mitgerechnet. Mit der Einladung sind die Beschlussgegenstände mitzuteilen.
                    d. Ist die Versammlung nicht ordnungsmässig berufen, können Beschlüsse nur mit Zustimmung aller Gesellschafter gefasst werden.

                    Paragraph 10 Geschäftsjahr und Jahresabschluss
                    Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
                    Der Jahresabschluss ist von den Geschäftsführern in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres für das vergangene Geschäftsjahr aufzustellen, sofern nicht nach dem Gesetz der Jahresabschluss innerhalb der ersten sechs Monate des Geschäftsjahres aufgestellt werden darf.

                    Paragraph 11 Gewinnverteilung
                    Die Gesellschafter haben Anspruch auf den Jahresüberschuss zuzüglich eines Gewinnvortrages und abzüglich eines Verlustvortrags, soweit der sich ergebende Betrag nicht durch Beschluss nach Abs. 2 von der Verteilung unter die Gesellschafter ausgeschlossen ist.
                    Im Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses können die Gesellschafter Beträge in Gewinnrücklage einstellen oder als Gewinn vortragen oder bestimmen, dass sie der Gesellschaft als Darlehen zu dem gemäss Gesellschafterbeschluss festgesetzten Bedingungen verbleiben.
                    Die Verteilung erfolgt nach Verhältnis der Geschäftsanteile.

                    Paragraph 12 Gesellschafterveränderungen
                    Übertragung von Geschäftsanteilen
                    Geschäftsanteile können ganz oder teilweise von einem Gesellschafter nur veräussert werden, wenn die Gesellschafter durch Beschluss mit einer Mehrheit von 75 % der Stimmen aller Gesellschafter im Voraus zustimmen. Der betroffene Gesellschafter ist stimmberechtigt.
                    Austrittsrecht
                    Jeder Gesellschafter kann den Austritt aus der Gesellschaft erklären
                    a. wenn ein wichtiger Grund im Sinne des allgemeinen Gesellschaftsrechts vorliegt jederzeit oder
                    b. im übrigen nur sechs Monate vor einem Geschäftsjahresende, erstmals zum (Datum). Die Austrittserklärung hat durch eingeschriebenen Brief an die Gesellschaft zu erfolgen.
                    Ausschluss
                    Ein Gesellschafter ist verpflichtet, ohne seine Zustimmung aus der Gesellschaft auszuscheiden,

                    a. wenn und sobald über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird, sofort,
                    b. durch Gesellschafterbeschluss – bei dem er nicht stimmberechtigt ist – zu dem in dem Beschluss bestimmten Zeitpunkt, jedoch nicht vor Mitteilung des Beschlusses an den betroffenen Gesellschafter,

                    wenn in seinen Geschäftsanteil die Zwangsvollstreckung betrieben und nicht innerhalb von zwei Monaten wieder aufgehoben wird, oder
                    wenn in seiner Person ein wichtiger Grund eingetreten ist, der für die übrigen Gesellschafter die Fortsetzung des Gesellschaftsverhältnisses mit ihm unzumutbar macht, oder
                    wenn das Anstellungsverhältnis eines Gesellschafters, der nach Paragraph 5 verpflichtet ist, für die Gesellschaft tätig zu sein, endet, aus welchem Grund auch immer; im Falle des Todes gilt Abs. (4).
                    Tod eines Gesellschafters
                    Erben oder Vermächtnisnehmer eines Gesellschafters sind verpflichtet, aus der Gesellschaft auszuscheiden.
                    Durchführung des Ausscheidens

                    a. Der ausscheidende Gesellschafter ist /seine Erben/Vermächtnisnehmer sind verpflichtet, seinen/ihren Geschäftsanteil nach Massgabe eines Gesellschafterbeschlusses mit der Mehrheit der Stimmen der übrigen
                    Gesellschafter, bei dem er nicht stimmberechtigt ist, ganz oder geteilt an die Gesellschaft selbst, an einen oder mehrere Gesellschafter oder an von der Gesellschaft zu benennende Dritte zu übertragen oder die
                    Einziehung des Geschäftsanteils zu dulden.
                    b. Ein ausscheidender Gesellschafter erhält seine Erben erhalten eine Abfindung nach Massgabe dieses Vertrages, von dem seinen Geschäftsanteil erwerbenden Gesellschafter (von mehreren als Teilschuldner),
                    im Falle der Einziehung von der Gesellschaft.
                    Das Ausscheiden eines Gesellschafters führt nicht zur Auflösung der Gesellschaft. Die verbleibenden Gesellschafter haben unverzüglich einen Beschluss zu den Modalitäten der Fortführung zu fassen.

                    Paragraph13 Abfindung
                    Die Abfindung eines ausscheidenden Gesellschafters bemisst sich nach dem für den Geschäftsanteil zu ermittelnden Wert,{der sich unter Anwendung der steuerrechtlichen Vorschriften zur Ermittlung des gemeinen Wertes von Geschäftsanteilen mangels Ableitbarkeit aus Verkäufen ergibt . Bewertungsstichtag ist das Ende des Geschäftsjahres, in dem die Austrittserklärung des Gesellschafters bei der Gesellschaft eingeht oder der Ausschlussbeschluss gefasst wird.} Sollte zum Bewertungsstichtag eine Feststellung des Finanzamtes noch nicht erfolgt sein, ist die Wertermittlung nach den vorstehenden Massstäben unabhängig von der Feststellung des Finanzamtes vorzunehmen. Eine Berichtigung aufgrund der späteren Feststellung des Finanzamtes oder einer Betriebsprüfung findet nicht statt.
                    Der Gewinn für das gesamte Geschäftsjahr, in dessen Verlauf und zu dessen Ende ein Gesellschafter zum Ausscheiden verpflichtet ist, steht dem ausscheidenden Gesellschafter zeitanteilig bis zu dem Monat zu, in dessen Verlauf oder zu dessen Ende die Austrittserklärung der Gesellschaft zuging oder der Ausschlussbeschluss gefasst wurde.
                    Die Vergütung ist in 5 gleichen Jahresraten auszuzahlen, wobei die Fälligkeit der ersten Rate sechs Monate seit Vollzug des Ausscheidens, die folgenden Raten je ein Jahr später zu zahlen sind. Die Vergütung ist mit jährlich 2 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank von der jeweilig noch geschuldeten Höhe zu verzinsen von dem Monatsersten an, von dem ausscheidenden Gesellschafter gemäss Abs. 2 ein Gewinn nicht mehr zusteht.

                    Paragraph 14 Wettbewerbsverbot
                    Ein Gesellschafter darf ohne vorherigen zustimmenden Gesellschafterbeschluss, bei dem er nicht stimmberechtigt ist, in dem Geschäftsbereich des Gegenstandes der Gesellschaft keine Geschäfte machen für eigene oder fremde Rechnung, gelegentlich oder gewerbsmässig, unmittelbar oder mittelbar, selbständig oder unselbständig oder in jeder anderen Weise. Das Verbot umfasst insbesondere auch direkte oder indirekte Beteiligung oder Beratung an Konkurrenzunternehmen sowie die Beteiligung als stiller Gesellschafter oder Unterbeteiligter an Konkurrenzunternehmen.

                    Paragraph 15 Schlussbestimmungen
                    Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen nur im deutschen Bundesanzeiger oder einem etwa an seine Stelle tretenden Veröffentlichungsorgan.
                    Die Gründungskosten in Höhe von EUR {Summe} (Handelsregister, Bekanntmachungen, Beratungen, Notar) trägt die Gesellschaft.[1]
                    Durch die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
                    Als Gerichtsstand wird Neuss vereinbart

                    Anmerkung:
                    An dieser Stelle kann auf Wunsch eine Schlichtungsvereinbarung und/oder Schiedsgerichtsvereinbarung getroffen werden. Zur Vereinbarung einer Schlichtungsklausel und/oder Schiedsklausel siehe Erläuterung unten)

                    Notarieller Beurkundungshinweis

                    ……………………………………….. ………………………………………..

                    Neuss, 04.03.2021 Unterschrift

                    Anmerkung zu Paragraph 15 (4):

                    a. Die Parteien können sich auch auf die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens (Schlichtungsklausel) einigen. Es kann zusätzlich vereinbart werden, dass ein Schlichtungsversuch gescheitert sein muss, bevor der Rechtsweg beschritten werden kann.

                    >Informationen zur aussergerichtlichen Streitbeilegung
                    Muster für eine Schlichtungsklausel:

                    Die Vertragsparteien verpflichten sich, bei Meinungsverschiedenheiten ein Schlichtungsverfahren mit dem Ziel durchzuführen, eine interessengerechte und faire Vereinbarung im Wege einer Mediation mit Unterstützung eines neutralen Schlichters unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen, rechtlichen, persönlichen und sozialen Gegebenheiten zu erarbeiten. Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, werden vor Einschaltung der Gerichte nach der Schlichtungsordnung der Industrie- und Handelskammer …………… (z.B. XXXXX = Name der nächstgelegenen IHK mit Schlichtungsstelle) (oder der XXXX Institution) geschlichtet.

                    b. Möglich wäre auch die Vereinbarung einer Schiedsgerichtsklausel.
                    Muster für eine Schiedsgerichtsklausel:

                    Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Industrie- und Handelskammer …………. unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Das gerichtliche Mahnverfahren bleibt aber zulässig.

                    c. Möglich ist aber natürlich auch die Kombination von Schlichtung und bei Scheitern anschliessendem Schiedsgerichtsverfahren.

                    [1] Es ist aufgrund der Entscheidung des OLG Celle vom 11.2.2016 (Az. 9 W 10/16) in der Satzung auf Verlangen des Registergerichts nunmehr der konkrete Gesamtbetrag der Gründungskosten anzugeben


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