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Beratungsvertrag der Liesel Drews Lohnunternehmen GmbH

Zwischen

der Firma Liesel Drews Lohnunternehmen GmbH
Sitz in Heidelberg
– Auftraggeber –
Vertreten durch den Geschäftsführer Liesel Drews

und

der Firma Anja Bastian Großhandel Ges. m. b. Haftung
Sitz in Münster
Vertreten durch den Geschäftsführer Anja Bastian

– Auftragnehmer –

wird folgender Beratungsvertrag geschlossen:

§ 1 Vertragsgegenstand

Der Auftraggeber erteilt hiermit dem Auftragnehmer den Auftrag, ihn bei folgenden Entscheidungen/Vorhaben zu beraten:

Erweiterung des Tätigkeitsfeldes auf .

Einstellung von folgenden Positionen:

1. – Produktionstechnologe/-technologin

2. Bestandteile dieses Vertrages sind:

Allg. Beratungsbedingungen des Auftragnehmers

§ 2 Leistungen des Auftragnehmers

Zur Erfüllung der in § 1 genannten Aufgaben wird der Auftragnehmer insbesondere folgende Leistungen erbringen:

Vorgehensweise und Zeitplan, Zusammensetzung und Funktion der einzelnen Projektgruppen, Dokumentation des Ergebnisses

§ 3 Vergütung

Der Auftragnehmer erhält für seine Leistung pro h eine Vergütung in Höhe von 74 EUR zzgl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Die Vergütung ist jeweils zum 5 fällig

Übernachtungskosten werden dem Auftragnehmer in nachgewiesener Höhe ersetzt, Spesen gemäß den steuerlichen Höchstsätzen. Ebenso werden dem Auftragnehmer ersetzt bei Benutzung

der Bahn: Fahrtkosten 1. Klasse,
eines Flugzeuges: Flugkosten der 1 Klasse,
des Pkw: 45 Cent für jeden gefahrenen Kilometer.

Die Wahl des günstigsten Verkehrsmittels bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten. Dieser ist jedoch verpflichtet, Fahrtkosten jeweils nach den kürzesten Entfernungen zu berechnen und Reisen, deren Kosten nicht in einem vernünftigen Verhältnis zum Gesamthonorar stehen, nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Auftraggebers zu unternehmen.

Der Auftraggeber zahlt an den Auftragnehmer bei Auftragserteilung einen Vorschuss in Höhe von 14 TEURO. Ein weiterer Betrag in Höhe von 48 TEURO ist zum 27 fällig. Den Restbetrag zahlt der Auftraggeber nach Abschluss der Arbeiten.

3. Alle in Absatz 1 und 2 genannten Beträge verstehen sich als Nettobeträge zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

§ 4 Zeit und Ort der Leistungserbringung

Der Auftragnehmer bestimmt seinen Arbeitsort und seine Arbeitszeit eigenverantwortlich.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich jedoch, dem Auftraggeber 1 mal im Monat ganztägig in dessen Hause zur Verfügung zu stehen. Der Auftraggeber stellt einen Arbeitsplatz innerhalb seiner Räumlichkeiten bereit.

§ 5 Berichterstattung

Der Auftragnehmer erstattet dem Auftraggeber einen schriftlichen Bericht über seine laufende Arbeit und deren Ergebnisse. Die Berichterstattung kann nach Wahl des Auftraggebers einmalig oder entsprechend dem Arbeitsfortschritt in Form von Zwischenberichten erfolgen.

In jedem Fall ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber spätestens zum Vertragsende einen Abschlussbericht schriftlich zu erstatten. Der Abschlussbericht ist in zwei Exemplaren dem Auftraggeber vorzulegen.

Erfüllt der Auftragnehmer diese Verpflichtungen nicht, nur unvollständig oder nicht termingerecht oder mangelhaft, ist der Auftraggeber berechtigt, neben den sonstigen Ansprüchen seine Gegenleistung zurückzuhalten.

§ 6 Aufwendungsersatz

Der Auftraggeber erstattet dem Auftragnehmer folgende im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit anfallenden erforderlichen Aufwendungen:
………………………………………………………………………………………
………………………………………………………………………………………
………………………………………………………………………………………

Weitere Auslagen werden bis zu einem Betrag von 46 EURO durch den Auftraggeber ersetzt:
………………………………………………………………………………………
………………………………………………………………………………………
………………………………………………………………………………………

Der Ersatz aller sonstigen Aufwendungen des Auftragnehmers bedarf der (schriftlichen) Zustimmung des Auftraggebers.

§ 7 Wettbewerbsverbot

Während der Laufzeit des Vertrages verpflichtet sich der Auftragnehmer, sein Wissen und Können nicht in die Dienste eines mit dem Auftraggeber in Konkurrenz stehenden Unternehmens zu stellen oder ein solches zu gründen.

§ 8 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Auftragnehmer alle für die Ausführung seiner Tätigkeit notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden, ihm alle Informationen erteilt werden und er von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt wird. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Auftragnehmers bekannt werden.

Auf Verlangen des Auftragnehmers hat der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.

§ 9 Schweigepflicht

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über alle Informationen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel ob es sich dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet.

§ 10 Datenschutz

Erfolgt eine Verarbeitung personenbezogener Daten für den Auftraggeber, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, hinreichende Garantien dafür zu bieten, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung im Einklang mit den Anforderungen der DSGVO erfolgt und den Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet.

Der Auftragnehmer nimmt keine weiteren Auftragsverarbeiter ohne vorherige gesonderte oder allgemeine schriftliche Genehmigung des Verantwortlichen in Anspruch.
Im Fall einer allgemein schriftlichen Genehmigung informiert der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen immer über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die
Ersetzung anderer Auftragsverarbeiter, wodurch der Auftraggeber die Möglichkeit erhält, gegen derartige Veränderungen Einspruch zu erheben.
In Bezug auf die Inhalte eines Auftragsdatenverarbeitungsvertrages gelten die Anforderungen nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO.

§ 11 Vertragsdauer / Kündigung

Der Vertrag wird mit der Unterzeichnung wirksam und läuft auf unbestimmte Zeit.

Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 12 Wochen zum Monatsende zu kündigen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§ 12 Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm zur Verfügung gestellten Geschäfts- und Betriebsunterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren, insbesondere dafür zu sorgen, dass Dritte nicht Einsicht nehmen können. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen sind während der Dauer des Vertrages auf Anforderung, nach Beendigung des Vertrages unaufgefordert dem Vertragspartner zurückzugeben.

§ 13 Sonstige Ansprüche/Rentenversicherung

Mit der Zahlung der in diesem Vertrag vereinbarten Vergütung sind alle Ansprüche des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber aus diesem Vertrag erfüllt.

Für die Versteuerung der Vergütung hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen.

Der Auftragnehmer wird darauf hingewiesen, dass er nach § 2 Nr. 9 SGB VI rentenversicherungspflichtig sein kann, wenn er auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig ist und keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt, deren Arbeitsentgelt aus diesem Beschäftigungsverhältnis regelmäßig 450,– EURO im Monat übersteigt.

§ 14 Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel.

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt.

Gerichtsstand ist Heidelberg

Heidelberg, 11.04.2021 Münster, 11.04.2021

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Unterschrift Auftraggeber Unterschrift Auftragnehmer
Liesel Drews Lohnunternehmen GmbH Anja Bastian Großhandel Ges. m. b. Haftung
Liesel Drews Anja Bastian


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    Die Ergotherapie (von altgriechisch ἔργον .mw-parser-output .Latn{font-family:“Akzidenz Grotesk“,“Arial“,“Avant Garde Gothic“,“Calibri“,“Futura“,“Geneva“,“Gill Sans“,“Helvetica“,“Lucida Grande“,“Lucida Sans Unicode“,“Lucida Grande“,“Stone Sans“,“Tahoma“,“Trebuchet“,“Univers“,“Verdana“}érgon, deutsch ‚Werk‘, ‚Arbeit‘, und von „Therapie“ von θεραπεία therapeía, deutsch ‚Dienst‘, ‚Behandlung‘) ist eine Therapieform, die sich mit der Ausführung konkreter Betätigungen und deren Auswirkungen auf den Menschen und dessen Umwelt befasst. Beeinträchtigungen werden durch den gezielten Einsatz individuell sinnvoller Arbeit behandelt. Dabei nehmen die persönliche und sozio-kulturelle Bedeutung der Tätigkeit, deren Auswirkungen auf die Gesundheit und deren Wechselwirkungen mit der Umwelt einen hohen Stellenwert ein.

    Der Deutsche Verband der Ergotherapeuten (DVE) definiert die Ergotherapie folgendermaßen:

    „Ergotherapie unterstützt und begleitet Menschen jedes Alters, die in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt oder von Einschränkung bedroht sind. Ziel ist, sie bei der Durchführung für sie bedeutungsvoller Betätigungen in den Bereichen Selbstversorgung, Produktivität und Freizeit in ihrer persönlichen Umwelt zu stärken. Hierbei dienen spezifische Aktivitäten, Umweltanpassung und Beratung dazu, dem Menschen Handlungsfähigkeit im Alltag, gesellschaftliche Teilhabe und eine Verbesserung seiner Lebensqualität zu ermöglichen.“[1]

    Überschneidungen bestehen zu verwandten Arbeitsfeldern der Beschäftigungstherapie (manchmal synonym gebraucht), Arbeitstherapie und Physiotherapie.

    Inhaltsverzeichnis

    1 Geschichte
    2 Ergotherapeutische Paradigmen

    2.1 Ergotherapeutisches Paradigma
    2.2 Paradigm of Occupation
    2.3 Mechanistic Paradigm
    2.4 Contemporary Paradigm

    3 Grundlagen

    3.1 Sechs Säulen der Ergotherapie

    4 Ziele
    5 Einsatzbereiche

    5.1 Pädiatrie
    5.2 Neurologie
    5.3 Orthopädie, Traumatologie und Rheumatologie
    5.4 Geriatrie
    5.5 Psychiatrie

    6 Therapiemethoden

    6.1 Funktionsorientierte Methode
    6.2 Kompetenzzentrierte Methode
    6.3 Ausdruckzentrierte Methode
    6.4 Interaktionelle Methode

    7 Gestaltungstherapie
    8 Mitarbeiterberatung und Business Coaching
    9 Sensorische Integrationstherapie
    10 Modelle

    10.1 Inhaltsmodelle

    10.1.1 PEO
    10.1.2 KAWA – Modell

    10.1.2.1 Inhalt
    10.1.2.2 Aufbau

    10.1.3 Occupational Therapy Intervention Process Model (OTIPM)

    10.1.3.1 Interventionsmodelle[30]

    11 Ausbildung

    11.1 Perspektiven nach der Ausbildung
    11.2 Studium

    12 Literatur
    13 Weblinks
    14 Einzelnachweise

    Geschichte

    Der Beruf des Ergotherapeuten entstand zu Beginn des 20. Jahrhunderts in den USA und wurde von unterschiedlichen Berufsgruppen wie Ärzten, Sozialarbeitern, Krankenschwestern, Künstlern, Handwerkslehrern und Architekten unabhängig voneinander entwickelt.[2]

    In Deutschland entwickelte sich der Beruf Ergotherapeut aus der Zusammenlegung von (bereits zu Beginn des 19. Jahrhunderts in der Psychiatrie gebräuchlicher[3]) Beschäftigungstherapie[4] und Arbeitstherapie. Schon vor dem Zweiten Weltkrieg entwickelte Hermann Simon 1924 eine arbeitstherapeutische Theorie zur Behandlung psychisch Kranker. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden in Deutschland durch britische Krankenschwestern und zur Versorgung der an Psyche und Körper verwundeten deutschen Soldaten und Zivilisten erstmals beschäftigungs- und arbeitstherapeutische Verfahren und Methoden angewendet. In Deutschland wurde 1953 die erste Lehreinrichtung für Beschäftigungstherapie in Hannover im Annastift gegründet. 1999 wurden die bis dahin gesetzlich geschützten Berufsbezeichnungen Beschäftigungs- und Arbeitstherapeut geändert. Die aktuelle gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung lautet Ergotherapeut.[5]

    Ergotherapeutische Paradigmen

    Ein Paradigma in der Ergotherapie stellt den kulturellen Kern des Berufes dar, der die Berufsidentität bestimmt.[6]

    Inhalte eines Paradigmas verändern sich, man kann auch von einer Pendelbewegung sprechen, welche eine Krise für eine Berufsgruppe sind, aber zeitgleich auch eine Chance auf Weiterentwicklung. Welche auf Grund von gesellschaftlichen Entwicklungen wie dem demographischen, dem epidemiologischen und dem gesellschaftlichen Wandel nötig ist.[7]

    Die ergotherapeutischen Paradigmen wurden stark von den USA geprägt und sind mit Verzögerung in Deutschland angekommen. Aus diesem Grund sind die Jahreszahlen im untenstehenden Abschnitt in Deutschland zeitverzögert zu denen in den USA. Zudem sind die Paradigmen und die Paradigmenwechsel nicht klar voneinander abzugrenzen.

    Ergotherapeutisches Paradigma

    Dieses fand ab ca. 1750 Bedeutung. Nach der Industrialisierung wurde erstmals an die Individualität des Menschen gedacht.[8] Bereits ab 1800 war der französische Psychiater Philippe Pinel der Meinung, psychisch erkrankte Menschen, die damals als „Verrückte“ bezeichnet wurden, können durch Arbeit gesund werden. Dieses Konzept wurde als „Moral Treatment“ bekannt, eine Behandlungsform psychisch erkrankter Personen, bei der die Produktivität, Kreativität und Erholung im Mittelpunkt stand.[9]

    Paradigm of Occupation

    Ab ca. 1900 wurde in den USA mit Gründung des Berufes 1917 vom Beginn des „paradigm of occupation“ gesprochen.[8] Die deutsche Literatur übersetzt diesen Begriff mit „Betätigungsparadigma“.[10] Der Mensch wurde zunehmend nicht mehr als Maschine gesehen, die Individualität und bedeutungsvolle Betätigungen wurden angedacht.[8] Beyermann spricht in dieser Zeitspanne, von 1953 bis 1977, von „Beschäftigung“. Dabei war die Beschäftigung vor allem in Rehabilitationskliniken ein sinn- und lustvoller Zeitvertreib.[11]

    Mechanistic Paradigm

    Von 1977 bis 1980 wurde der Begriff der „Medizinalisierung“ verwendet. Dabei war eine klare Dominanz medizinischer Probleme in der Praxis spürbar, weshalb auch in der Ausbildung mehr Wert auf medizinische Fächer gelegt wurde.[11] Dieses „mechanistic paradigm“, begann in den USA gegen 1950.[8] In der deutschen Übersetzung wird vom „mechanistischen Paradigma“ gesprochen.[10] Wissenschaftliche Erkenntnisse wurden als Basis herangezogen. Wichtige funktionsorientierte Persönlichkeiten zu dieser Zeit waren Bobath, Robinson und Ruth. Nach der Reconstruction Therapy nach Dunton wurde überlegt, wie der Mensch mit körperlichen Beschwerden schnellst möglichst wieder arbeitsfähig gemacht werden kann; dabei wurde rein funktionell behandelt.[8] Durch neue wissenschaftliche Erkenntnisse konnten verschiedene Anfänge von Methoden sowie Modelle wie das Model of Human Occupation (MOHO) von Kielhofner und die Sensorische Integration nach Ayres (beides noch sehr funktionsorientiert) mit Beginn der 1960er Jahren in Amerika implementiert werden.[8]

    Contemporary Paradigm

    Durch diese neue Entwicklungen kam es in den USA ab ca. 1980 zu einem Wechsel der Terminologie zum „contemporary paradigm.“[8] In der deutschen Literatur wurde der Begriff mit „zeitgenössischem Paradigma“ übersetzt.[10] Durch die Vernetzung auf der ganzen Welt war es Patienten in Industrienationen zunehmend möglich sich selbst zu informieren. Psychiatrische Rehabilitationskliniken wurden ins Leben gerufen und erste Gesetze zur Eingliederung von Kindern mit Behinderungen sind entstanden.[8] Auch verschiedene ergotherapeutische Modelle wie das Model of Human Occupation (MOHO), Canadian Model of Occupational Performance (CMOP), Person-Environment-Occupation-Performance Model (PEOP) und einige mehr wurden entwickelt.[8] Townsend setzte erstmals auf bedeutungsvolle Betätigung, da sie der Meinung war, diese wirke sich positiv auf Gesundheit und Wohlbefinden aus.[8] Hierbei wird von Betätigung als aktiver Lebensprozess gesprochen, von Beginn bis zum Ende des Lebens.[12] In diesem Paradigma spricht Beyermann von „Methodisierung“, wobei den therapeutischen Methoden und Konzepten sowie der Wissenschaft immer mehr Bedeutung zugeschrieben wurde.[11] Der Mensch soll im Mittelpunkt stehen und als Ausgangspunkt für die Integration in die für ihn bedeutungsvolle Umwelt gesehen werden.[13]

    Grundlagen

    Ergotherapie beruht auf (arbeits-)medizinischer, sozialwissenschaftlicher und handlungsorientierter Grundlage. Fachspezifische Grundlagen werden in Deutschland durch Forschungen im Bereich Ergotherapie und Arbeitsphysiologie sowie im Ausland in den Betätigungswissenschaften (occupational science) erarbeitet.[14]

    In der Ergotherapie werden die Betätigungsbereiche Selbstversorgung (z. B. sich anziehen, Essen zubereiten), Freizeit (z. B. Freunde treffen, Handarbeiten), Produktivität (Anforderungen des Berufslebens; z. B. Texte verfassen, Fenster putzen) und Erholung (z. B. Schlafen) unterschieden.

    Die mechanistische Sichtweise auf den Menschen (der Mensch ist die Summe seiner Körperstrukturen und Funktionen, Störungen in den Betätigungsfeldern werden deshalb auf Störungen dieser Strukturen und Funktionen zurückgeführt) wird innerhalb der Ergotherapie seit Mitte der 1970er Jahre in den USA und Kanada und seit Mitte der 1990er Jahre in Deutschland zunehmend von einer ganzheitlichen (holistischen) Sichtweise abgelöst: Der Mensch wird als offenes System gesehen, in dem komplexe Beziehungen zwischen dem Individuum, seiner Umwelt, seinen Aktivitäten und seiner Partizipation (Teilhabe) bestehen. Daraus folgt, dass bei Betätigungsproblemen alle Faktoren berücksichtigt werden müssen, um einen zufriedenstellenden Lösungsweg zu finden.[15][16]

    Ergotherapeuten, die die ganzheitliche Sichtweise vertreten, gehen von folgenden Grundannahmen und Werten aus:

    Grundannahmen
    Menschen sind von Natur aus handelnde Wesen.
    Aktivität und Partizipation haben einen wichtigen Einfluss auf die Gesundheit eines Menschen.
    Menschen können Störungen und Einschränkungen im Handeln erfahren.
    Das Handeln kann als Ausgangspunkt für Veränderung genutzt werden.
    Die Umgebung kann als Ausgangspunkt für Veränderung genutzt werden.
    Werte
    Jeder Mensch hat das Recht auf Teilnahme an persönlich bedeutungsvollen Aktivitäten.
    Einschränkungen vermindern nicht den Wert des Individuums.
    Einschränkungen sind nicht zwingend ein Hindernis für eine gute Lebensqualität.
    Jedes Individuum hat das Recht, sein eigenes Leben zu bestimmen.[17]

    Sechs Säulen der Ergotherapie

    Aus den Paradigmen lassen sich die Kernbegriffe, die Sicht auf den Menschen und die Gesellschaft sowie die Werte des Berufes ableiten. Für die aktuelle Ergotherapie bedeutet das: „Betätigungsbasierung“, „Kontextbasierung“, „Klientenzentrierung“ und „Evidenzbasierung“[18] sowie „Technologiebasierung“ und „Populationsbasierung“.[19]

    Die sechs Säulen werden im Folgenden an einem Beispiel erklärt.

    Frau G., die früher mit ihren Eltern viel im Garten gearbeitet hat und dieser zu ihrem Hobby wurde, hatte einen Autounfall und ist querschnittsgelähmt. Unter Einbezug aller sechs Säulen kann in der Ergotherapie daran gearbeitet werden.[12] Die Betätigungsbasierung wird durch die Arbeit im Garten der Klientin umgesetzt. Die Kontextbasierung wird in der Ergotherapie erreicht, da in ihrem eigenen Garten gearbeitet wird und es ein altes Hobby von ihr ist, hierbei ist die Klientenzentrierung mit inbegriffen. In den Therapieeinheiten werden die eigene Expertise von Frau G., ihrer Therapeutin und wissenschaftliche Erkenntnisse über evidenzbasierte Behandlungsmethoden der Gartentherapie miteinbezogen, womit die Evidenzbasierung erreicht wird. Die Technologiebasierung kommt durch die Einschränkungen von Frau G. hinzu, sie kann keine Gießkannen mehr tragen, deshalb wurde ein Bewässerungssystem angedacht. Durch die populationsbasierte Arbeit hat die Therapeutin auch eine andere Zielgruppe im Blick, durch die Erfahrung mit der Klientin will die Therapeutin ein urban-gardening Projekt ins Leben rufen (eigenes Beispiel nach[19]).

    Wichtig ist dabei für praktizierende ErgotherapeutInnen immer die kritische Auseinandersetzung mit allen Paradigmen, denn alle Überzeugungen bzw. Weltanschauungen werden durch neues Wissen und neue Erkenntnisse aktualisiert und angepasst.[12]

    Ziele

    Ziel der Ergotherapie ist in allen Einsatzbereichen gleich: eine zufriedenstellende Ausführung alltäglicher Handlungen und die damit verbundene selbstbestimmte Teilhabe am sozio-kulturellen Leben.

    Das wird erreicht durch Verbesserung, Wiederherstellung oder Kompensation der beeinträchtigten Fähigkeiten und Funktionen. Neben geeigneten Übungen soll auch der Einsatz von Hilfsmitteln dazu beitragen, dass die Umwelt an die verbleibenden Fähigkeiten angepasst wird und so ein Optimum an Rehabilitation erreicht wird.

    Einsatzbereiche

    Ergotherapeuten beraten, behandeln und fördern Patienten jeden Alters, die durch eine physische oder psychische Erkrankung, durch eine Behinderung oder durch eine Entwicklungsstörung in ihrer Selbstständigkeit und Handlungsfähigkeit beeinträchtigt bzw. von Einschränkungen bedroht sind. Sie erarbeiten individuelle Behandlungspläne, führen Therapien sowie Maßnahmen der Prävention durch und übernehmen leitende Funktionen in Verwaltung und Management von Gesundheitseinrichtungen.

    Arbeitsplätze finden Ergotherapeuten hauptsächlich in Praxen für Ergotherapie, in Vorsorge-, Rehabilitations- und Fachkliniken oder in Gesundheitszentren. Sie sind auch in Pflegeheimen, bei ambulanten sozialen Diensten oder in Wohnheimen für Menschen mit Behinderung sowie in Sonderschulen und Frühförderzentren beschäftigt. Darüber hinaus sind sie an Berufsfachschulen für Ergotherapie und an Hochschulen tätig.

    Ergotherapie ist in Deutschland ein anerkanntes Heilmittel und wird vom Arzt verordnet als motorisch-funktionelle, psychisch-funktionelle, sensomotorisch-perzeptive Behandlung sowie als Hirnleistungstraining. Ergotherapeuten arbeiten in Praxen oder zum Beispiel innerhalb von sozialen Einrichtungen. Zentrale Einsatzbereiche sind die Pädiatrie, Psychiatrie, Geriatrie, Neurologie, Orthopädie und Einrichtungen für geistig und/oder körperlich beeinträchtigte Menschen.

    Pädiatrie

    Die Behandlung von Kindern (Pädiatrie) ist ein wesentliches Teilgebiet der Ergotherapie (prozentuale Menge aller Verschreibungen ergotherapeutischer Behandlungen) und entlehnt damit grundlegendes Wissen aus der Entwicklungspsychologie (vgl. Affolter, Ayres, Frostig usw.). Entsprechend überschneidet sich die Ergotherapie in mehreren Bereichen und in zunehmendem Maße mit der Kinder- und Jugendpsychiatrie und der Kinderpsychologie bzw. der kinderpsychologischen Behandlung.

    Ergotherapie kann daher (im Rahmen interdisziplinärer Zusammenarbeit) bei allen Kindern und Jugendlichen indiziert sein, deren Entwicklung zu selbstständigen, handlungsfähigen Erwachsenen eingeschränkt bzw. behindert ist, z. B. durch:

    Störungen des Bewegungsablaufs infolge hirnorganischer Schädigungen (spastische Lähmungen, Anfallsleiden, Hydrocephalus, Spina bifida, Muskeldystrophien etc.) (Überschneidung mit der Physiotherapie)
    Störungen der sensomotorischen Entwicklung und der damit verbundenen Beeinträchtigung der kognitiven Prozesse
    Störungen der Wahrnehmungsfähigkeit und -verarbeitung (sensorischen Integrationsstörungen)
    Ausfallerscheinungen bzw. Verzögerungen in der Sozialentwicklung, der Beziehungsbildung und Kommunikationsfähigkeit
    psychische Erkrankungen nur in Zusammenarbeit mit Kinder- und Jugendpsychiatern oder -psychologen, z. B. Verhaltensstörungen, ADHS, frühkindlicher Autismus, Essstörungen
    Sinnesbehinderungen, z. B. Taubheit, Blindheit

    Der tatsächliche Entwicklungsstand des Kindes/Jugendlichen ist die Grundlage aller Maßnahmen. Zur Vermeidung von Behandlungsfehlern empfiehlt sich daher in jedem Falle dringend eine vorhergehende umfassende entwicklungs-/neuro-/psychologische Abklärung des Kindes unter Einbeziehung des psychosozialen Kontextes.
    Die anzuwendenden Behandlungsverfahren beruhen auf neurologisch-anatomischen, anatomisch-funktionellen, psychosozialen, entwicklungspsychologisch und lerntheoretisch orientierten Grundsätzen und Kenntnissen.
    In der Anwendung der neurophysiologischen, neuropsychologischen, psychosozialen und motorisch-funktionellen Verfahren stehen immer die basalen sensomotorischen Funktionen im Zentrum. Diese bilden die Grundlage für die weitere, darauf aufbauende kognitive Entwicklung (vgl. Entwicklungspsychologie).

    Behandelt wird, je nach Störungsbild, Entwicklungsstand und sozialem Umfeld, nach Behandlungskonzepten bzw. -ansätzen wie dem Bobath-Konzept, der Sensorischen Integrationstherapie von Anna Jean Ayres, der Schluck- und Mundmotorik von Castillo-Morales und Ansätzen von Félicie Affolter, Marianne Frostig oder Maria Montessori.

    Behandlungsziele sind unter anderem:

    Verbesserung der Bewegungsabläufe, der Tonusregulation und der Koordination
    Verbesserung der Sinneswahrnehmung und der Wahrnehmungsverarbeitung
    Verbesserung der Konzentration und Ausdauer und kognitiver Leistungen
    Stärkung der Motivation und Neugierde
    Integration in Familie und Umwelt inkl. der intensiven Auseinandersetzung mit der Umwelt und der Kompensation bleibender Defizite
    größtmögliche Selbständigkeit im Alltag, in der Schule und im weiteren Umfeld

    Die Behandlung kann in Sonderschulen, Sonderkindergärten, Frühförderstellen, Kinderkliniken und speziellen Rehabilitationszentren aller Fachrichtungen, Kinderheimen, Sozialpädiatrischen Zentren oder hauptsächlich in Ergotherapie-Praxen stattfinden.

    Von eminenter Wichtigkeit ist die Einbeziehung des sozialen Umfeldes des Kindes in eine interdisziplinäre Zusammenarbeit, also der Erzieher, Lehrer, Kinderpsychologen, Kinder- und Jugendpsychiater und anderer Therapeuten, vor allem aber der Eltern.

    Eine von der Techniker Krankenkasse in Auftrag gegebene Forsa-Umfrage unter 1.000 Eltern schulpflichtiger Kinder zeigte, dass jedes fünfte Kind in Ergotherapie und auch jedes fünfte in einer Physiotherapie war.[20]

    Neurologie

    → Hauptartikel: Neurologie

    Hier werden vor allem Erkrankungen des Zentralen Nervensystems zum Beispiel Zustand nach Schlaganfall, Schädel-Hirn-Verletzungen, Querschnittlähmungen, Multiple Sklerose, Parkinson-Syndrom oder Amyotrophe Lateralsklerose behandelt.

    Eine ergotherapeutische Behandlung in diesem Fachbereich beinhaltet zum Beispiel die Therapie der Störung und Herstellung des vor der Erkrankung bekannten Zustandes, der Hemmung und des Abbaus krankhafter Haltungs- und Bewegungsmuster und Erlernen und Üben normaler Bewegungen, die Verbesserung der Verarbeitung von Sinnesreizen im Sinne einer Normalisierung der Reizempfindung, einer Filterung und Bewertung der empfundenen Reize, einer Normalisierung der Geschwindigkeit der Reizverarbeitung und der Normalisierung der Reizverarbeitung bis zu einer zweckmäßigen motorischen Antwort, die sensorische Integration, die Behandlung von Störungen der Grob- und Feinmotorik, die Verbesserung von Gleichgewichtsempfindungen und der Gleichgewichtsreaktionen, die Verbesserung von neuropsychologischen Defiziten und Einschränkungen der geistigen Fähigkeiten wie Aufmerksamkeit, Konzentration, Merkfähigkeit, Gedächtnis oder Lese-Sinn-Verständnis, das Erkennen von Gegenständen oder das Erfassen von Räumen, Zeit und Personen, die Entwöhnung von der Beatmungsmaschine, den Versuch, komatöse oder wachkomatöse Patienten aus dem Koma zu holen, die Verbesserung oder auch Wiedererlernen des Schluckens, das Erlernen von Ersatzfunktionen, die Entwicklung und Verbesserung der Fähigkeiten unter anderem in den Bereichen der Gefühlssteuerung, der Affekte oder der Kommunikation, das Training von Alltagsaktivitäten im Hinblick auf die persönliche, häusliche und berufliche Selbständigkeit und die Beratung bezüglich geeigneter Hilfsmittel und Änderungen im häuslichen und beruflichen Umfeld, eventuell Anpassung von Hilfsmitteln.

    Um die oben beschriebenen Ziele zu erreichen, greift die Ergotherapie auf verschiedene Behandlungsansätze zurück, wie nach Anna Jean Ayres, Bobath/physiotherapeutische Methode, Affolter, Johnstone, PNF / physiotherapeutische Methode, Perfetti, Castillo Morales, Basale Stimulation, F.O.T.T.

    Orthopädie, Traumatologie und Rheumatologie

    → Hauptartikel: Orthopädie, Traumatologie und Rheumatologie

    Ergotherapeutisch werden Menschen mit Störungen des Bewegungsapparates, zum Beispiel bei oder nach traumatischen und degenerativen Störungen der oberen und unteren Extremitäten und der Wirbelsäule wie z. B. Knochenbrüchen oder Operationen, mit Sehnendurchtrennungen, Amputationen, mit dem Karpaltunnelsyndrom, mit Epicondylitis oder Tendovaginitis de Quervain. Auch ergotherapeutisch behandeltet werden Menschen mit muskuloskelettalen Erkrankungen[21], Querschnittlähmungen und Dysmelien.

    Die Arbeit geschieht hauptsächlich über motorisch-funktionelles Training. Weiterhin werden Hilfsmittel angepasst und deren Handhabung geübt und der Wohnraum des Betroffenen bei Bedarf adaptiert. Besonderer Schwerpunkt ist die Wiederherstellung der Motorik, um eine größtmögliche Selbstständigkeit beim Essen, Trinken, Waschen und Anziehen (=Aktivitäten des täglichen Lebens) zu erreichen.

    Ziele der Ergotherapie in diesem Bereich sind die Verbesserung der Beweglichkeit und des Kraft- und Belastungsaufbaus, das Erreichen größtmöglicher Selbständigkeit im beruflichen, schulischen und häuslichen Alltag, die Erweiterung des gesamten Bewegungsausmaßes aller Gelenke, die Herstellung und Erprobung von Adaptationen, Hilfsmitteln und Schienen, z. B. Lagerungsschienen und Quengelschienen oder Kleinertschienen nach Sehnendurchtrennungen, das Einüben schmerzarmer und kompensatorischer Bewegungsabläufe, sowie das Umtrainieren der Gebrauchshand.

    Inhalte der Ergotherapie sind sensomotorisch-perzeptive Behandlungen, motorisch-funktionelle Übungen, psychisch-funktionelle Behandlungen, Hirnleistungstraining/Neuropsychologische Behandlung, Hausbesuche, sensorische Integrationstherapie, ADS/ADHS-Behandlung, ATL-Training, Stumpfabhärtung und Prothesentraining, Schienenherstellung und deren Anpassung, Hilfsmittelberatung und ggf. deren Herstellung oder Adaptation, sowie Narbenbehandlung.

    Geriatrie

    → Hauptartikel: Geriatrie

    Ergotherapeutisch behandelt werden ältere Menschen mit akuten und chronischen Erkrankungen aus den Fachgebieten der Neurologie, Inneren Medizin, Orthopädie, Chirurgie und Psychiatrie, die aufgrund der oben genannten Störungsbilder und Mehrfacherkrankungen (Multimorbidität) in Senioren- und Pflegeheimen leben.

    Ziele der Ergotherapie sind in diesem Bereich der Erhalt und Aufbau eines positiven Selbstbilds, die Förderung und Stabilisierung von vorhandenen und verloren gegangenen geistigen, sozialen und körperlichen Fähigkeiten, die Vermeidung/Verminderung von Abhängigkeit und Isolation, die Erweiterung und Erhaltung des Bewegungsausmaßes aller Gelenke, die Förderung und Stabilisierung von Gedächtnisleistungen, Aufmerksamkeit, Konzentration und Orientierung und die Sturzprävention.

    Inhalte der Ergotherapie sind das Training der motorischen und sensorischen Fähigkeiten, das Training der Selbständigkeit im Alltag, die Versorgung mit Hilfsmitteln und das Training sozial-kommunikativer Fähigkeiten.

    Psychiatrie

    → Hauptartikel: Psychiatrie

    Ergotherapie in der Psychiatrie bietet Menschen aller Altersstufen – die zum Beispiel unter Suchterkrankungen, psychotischem Erleben, neurotischen oder psychosomatischen Störungen leiden – die Möglichkeit, ihre eigenen kreativen Potenziale (wieder-)zuentdecken und durch die Erkrankung verloren gegangene Fähigkeiten wiederzuerlangen. Zu den Krankheitsbildern, mit denen Ergotherapeuten in der Psychiatrie zu tun haben, gehören psychische Störungen im Kindes- und Jugendalter, Angststörungen, Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen, Depressionen, Schizophrenien, Essstörungen, affektive Störungen, dementielle Syndrome, Störungen bei Alkohol-, Drogen- und Medikamentensucht oder das hirnorganische Psychosyndrom.

    Praktische Arbeit in der Schule für Ergotherapie

    Die grundsätzlichen Ziele der Ergotherapie in der Psychiatrie sind die Entwicklung, Verbesserung und der Erhalt von

    psychischen Grundleistungsfunktionen wie Antrieb, Motivation, Belastbarkeit, Ausdauer, Flexibilität und Selbstständigkeit in der Tagesstrukturierung
    Körperwahrnehmung und Wahrnehmungsverarbeitung
    situationsgerechtem Verhalten, sozioemotionalen Kompetenzen und Interaktionsfähigkeit
    Realitätsbezogenheit von Selbst- und Fremdwahrnehmung
    psychischer Stabilität und Selbstvertrauen
    eigenständiger Lebensführung und Grundarbeitsfähigkeit

    Therapiemethoden

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    Im Wesentlichen sind in der Ergotherapie vier Therapiemethoden von Bedeutung:

    Funktionsorientierte Methode

    Wiederherstellen, Steigern oder Erhalten der motorischen Funktionen z. B. mittels manueller Therapie, Weichteiltechniken, PNF, Fascientechniken (auch geräteunterstützt)
    Schall- und Ultraschallbehandlung
    TENS
    EMS-Training, Elektromyostimulation
    FDM
    Flossing
    Übungen zur Gelenkmobilisation und Muskelaufbau/-stärkung
    Bewegungsübungen jeder Art mit oder ohne Gewicht/Widerstand
    Narbenbehandlung nach Verletzung oder OP
    Therapiemittel: verschiedenste Sportgeräte, Verschiedene Gewichte/Widerstände, Geräte und Anlagen um Widerstände aufzuheben

    Kompetenzzentrierte Methode

    Erwerb und Training von bedeutungsvollen Aufgaben aus dem Alltag der Klienten[22]
    Übungen aus dem lebenspraktischen und Freizeitbereich
    Erwerb verlorengegangener oder nicht vorhandener Fähigkeiten
    Einsatz ausgewählter handwerklicher Techniken

    Ausdruckzentrierte Methode

    Verwendung von Therapiemitteln in kreativ-gestalterischer Form als Ausdrucksmittel, Mittel zur Darstellung, Kommunikationsmittel
    Themen frei und gefühlsbetont ermöglichen Personennähe
    Therapiemittel: Musik, Materialien

    Interaktionelle Methode

    Gruppendynamischer Prozess (Auseinandersetzung in der Gruppe, Miteinander in der Gruppe)
    Die Teilnehmer können verschiedene Positionen innerhalb der Gruppe einnehmen

    Es ist jedoch schwierig, diese vier Behandlungsformen rigoros voneinander zu trennen, so dass oftmals eine Verknüpfung verschiedener Ansätze in die Behandlung einfließt. Die oben genannten Methoden mit ihren entsprechenden Medien führen dann zu folgenden Gruppenarbeiten im stationären Bereich.

    Gestaltungstherapie

    → Hauptartikel: Gestaltungstherapie

    Die Gestaltungstherapie ist eine Gruppe, in der die ausdruckzentrierte Methode umgesetzt wird; der Patient soll nach seiner Vorstellung und seiner Empfindung ein vorgegebenes Thema zu Papier bringen. Im Anschluss wird das Bild jedes Patienten in der Gruppe präsentiert und vom Therapeuten mit den Patienten angesehen und vom Patienten selbst interpretiert. Der Therapeut soll sich jeder Deutung seinerseits enthalten und höchstens mit Fragen weitere Denkanstöße vermitteln.

    Mitarbeiterberatung und Business Coaching

    Zunehmend wichtiger wird in der Ergotherapie die berufliche Integration und die dauerhafte Förderung beruflicher Fähigkeiten durch Prävention und Rehabilitation. Diese Aspekte waren in der veralteten Berufsbezeichnung Arbeits- und Beschäftigungstherapie bereits als Ziele der Ergotherapie ausdrücklich benannt und wurden im Laufe der Berufsentwicklung teilweise von anderen Berufsgruppen besetzt. Hierzu gehört neben dem beruflichen Training der Arbeitsfähigkeit (Stichwort – „First train then place“) eine Unterstützung des Arbeitnehmers am Arbeitsplatz durch Employee Assistance Programme (EAP) (Stichwort – „First place then train“). Im Rahmen der Unterstützung finden unter anderem kompetenzzentrierte Methoden durch Medien wie Arbeiten am PC, Leittexte zur Textverarbeitung und Internetnutzung Anwendung.

    Ziel ist es, die berufliche Rehabilitation sowie die Leistungsfähigkeit und Zufriedenheit des Arbeitnehmers am Arbeitsplatz dauerhaft und präventiv zu erhalten. Die externe Mitarbeiterberatung (EAP) ist ein präventives Behandlungsangebot für alle Mitarbeiter eines Unternehmens. Im Rahmen der Gesundheitsvorsorge werden dabei Probleme der Arbeitsplatzbelastung, Stress, Burnout-Syndrom, familiäre Herausforderungen wie Erziehung der Kinder oder die Pflege von älteren Familienangehörigen angesprochen und lösungsorientiert bearbeitet, bevor sie zu erheblichen psychischen Belastungen und einer daraus resultierenden Arbeitsunfähigkeit führen. Im Fokus dieses Behandlungsansatzes steht das persönliche Gespräch mit einem qualifizierten Ergotherapeuten, oder ein dementsprechend ausgerichtetes Business Coaching.

    Sensorische Integrationstherapie

    → Hauptartikel: Sensorische Integration

    Die Sensorische Integrationstherapie gilt als ein wichtiger Therapieansatz der Ergotherapie. Sie wurde um 1976 durch die Psychologin und Ergotherapeutin Anna Jean Ayres entwickelt und dient zur Verbesserung der sensorischen Integration, also zur besseren Verarbeitung von Sinnesreizen im zentralen Nervensystem. Wesentliches Mittel in der Sensorischen Integrationstherapie ist das gezielte Setzen von Reizen durch den Therapeuten.

    Die Sensorische Integrationstherapie wird vor allem bei Kindern mit Entwicklungsverzögerungen und Aufmerksamkeitsstörungen eingesetzt, außerdem werden Störungen von Grob- und Feinmotorik, psychosomatische Probleme und Behinderungen mit der Sensorischen Integrationstherapie behandelt. Im Bereich Geriatrie hat sich die Ergotherapeutin Gudrun Schaade in den letzten Jahren zunehmend mit den Möglichkeiten und Grenzen der Sensorischen Integrationstherapie bei demenziell erkrankten Menschen auseinandergesetzt.

    Modelle

    Ein Modell ist eine zur wissenschaftlichen Erklärung dienende, vereinfachte Darstellung eines Objektes. Es veranschaulicht die inneren Beziehungen und Funktionen und bildet sie ab. Um die aktuellen Betätigungsinhalte der Ergotherapie darzustellen, wurden konzeptionelle Modelle (= Inhaltsmodell) entwickelt. Der theoretische Hintergrund und die praktische ergotherapeutische Tätigkeit wird aufgrund der Modelle zusammengeführt. Jedes Modell leuchtet gewisse Aspekte der ergotherapeutischen Praxis auf theoretischer Basis mit unterschiedlichen Schwerpunkten aus. Grundsätzlich kann der Therapeut unabhängig vom Klient und Krankheitsbild fast alle Modelle bei allen Kliente und in der ergotherapeutischen Behandlung verwenden.[23] In der Ergotherapie wird zwischen Inhaltsmodellen und Prozessmodellen unterschieden.

    Inhaltsmodelle

    Inhaltsmodelle sorgen für eine Struktur in der der praktischen Ergotherapie und unterstützen das klinische Reasoning des Ergotherapeuten. Durch eine Verwendung des Inhaltsmodells liegt der Fokus in der Behandlung immer bei der Betätigung, bei dem Klienten oder seiner Umwelt, in dessen die Betätigung stattfindet.[24] Das Inhaltsmodell umfasst das Gesamtbild des Klienten und somit seine Wünsche im Hinblick auf das Betätigen und die Partizipation.[23] Die Inhaltsmodelle helfen unter anderem dem Therapeuten bei der Therapiezielformulierung und bei der Fokussierung auf das zu erreichende Ziel. Nach Kielhofner sollte es folgende Kriterien erfüllen:[25]

    Es basiert auf einer schlüssigen Theorie (wissenschaftlich belegt), die dem Wissensfundus der Ergotherapie und anderer wissenschaftlicher Disziplinen entspringt
    Es hilft bei der Formulierung der Annahmen zum „Sich nicht betätigen können“, zum „Betätigen“ und zum „Verändern durch Betätigen“
    Es umfasst zuverlässige und valide Assessments
    Es wurden wissenschaftlich belegte Behandlungsmethoden entwickelt

    Überblick der bekanntesten Inhaltsmodelle

    Inhaltsmodell

    Herkunft

    Beschreibung

    Prozessmodell

    Befunderhebungsinstrument

    Canadian Model of Occupational Performance and Engagement (CMOP-E)

    Kanada

    Ist eine dreidimensionale Darstellung der Beziehung zwischen einer Person mit drei Komponenten der Betätigung

    Die Intervention zielt darauf ab, die Übereinstimmung zwischen Person, Umwelt, Kontext und Betätigung sicherzustellen.

    Canadian Practice Process Framework (CPPF)

    COPM

    The Model of Human Occupation (MOHO)

    USA

    Schlüsselprinzip, bei dem der Mensch als dynamisches System betrachtet wird.

    Drei Systeme im Zusammenspiel mit der Umwelt. Die Systeme sind Wille, Gewohnheiten, Betätigungsperformanz

    Prozess des professionellen Reasonings im MOHO

    Zum Beispiel:
    OPHI-II
    MOHOST
    COSA

    Person Environment Occupation (PEO)

    USA

    Besteht aus drei überlappenden Kreisen (Person, Betätigung, Umwelt)

    *

    *

    Person Environment Occupation Performance (PEOP)

    USA

    die Erweiterung des PEO-Modells

    Im Zentrum der dreiüberlappenden Kreise steht als Mittelpunkt die Betätigungsperformanz

    *

    Keine, aber eine Leitlinie zur Auswahl von Assessments

    Kawa Modell

    Japan

    Besteht aus 4 Komponenten:
    Der Fluss (Kawa)
    Steine = Lebensbedingungen
    Ufer und Flussbett = Umwelt
    Treibholz = Möglichkeiten und Grenzen

    „Der Fluss“ wird als Metapher benutzt, um subjektive Sichtweisen über das Selbst, das Leben, das Wohlbefinden und die Bedeutung der Alltagsaktivitäten darzustellen.

    *

    Zeichnung des eigenen Lebensflusses als Assessment Tool

    *

    *

    *

    Occupational Therapy Intervention Process Model (OTIPM)

    Zum Beispiel:

    Assessment of Motor and Process Skills (AMPS)

    School Assessment of Motor and Process Skills (School AMPS)

    Evaluation of Social Interaction (ESI)

    (* bei den ausgelassenen Stellen, gibt es kein dazugehöriges Befunderhebungsinstrument/ Modell bzw. Beschreibung)

    PEO

    Das Person-Enivoronment-Occupation Modell (Kurzversion: PEO) gibt dem Ergotherapeuten ein praktisches Instrument an die Hand, um damit gemeinsam mit dem Klienten die Betätigungsfragen zu analysieren und zugleich einen Leitfaden für die Behandlung und die Auswertung zur Verfügung zu haben. Mithilfe dieses Modells kann der Nutzer die auf die Person, die Umwelt und/oder das Betätigen ausgerichtete Behandlung erläutern. Das Modell wurde 1996 veröffentlicht und bietet einen theoretischen Rahmen für die Erforschung von Person-Umwelt-Prozessen und kann von Ergotherapeuten als Leitfaden während einer Intervention genutzt werden, um den Klienten die erfolgreiche Teilhabe an bedeutungsvollen Aktivitäten zu ermöglichen.[25]

    Das PEO-Modell spiegelt die dynamische Transaktion zwischen der Person, ihren Betätigungen und der Umwelt zu einem bestimmten Zeitraum wider. Die drei Kreise überlappen sich in der Mitte und hier entsteht dann die Betätigungsperformanz. Die Betätigungsperformanz entspricht dem Ausüben der Betätigung.[24]

    KAWA – Modell

    Das KAWA Modell ist ein ergotherapeutisches Inhaltsmodell aus Japan. Das Modell wurde in den 1990er Jahren von Professor Michael K. Iwama entwickelt und ist ein Modell für alle Lebensphasen. Dieses Fluss Modell ist das erste nicht im Westen entstandene Modell. Therapeuten verwenden es vermehrt für das Eingangsgespräch, weil man viele Informationen aus der Sichtweise des Klienten bekommt Der Kerngedanke für das Modell ist, dass man über den Fluss die Ausführung der Betätigung des Klienten erfährt.[24]

    Inhalt

    Das Leben ist eine komplexe und tiefgreifende Reise, ähnlich wie bei einem Fluss. Es wurde aus der soziokulturellen Perspektive der fernöstlichen Hemisphäre betrachtet und beschrieben. Kawa als japanisches Wort für „Fluss“ steht als Metapher für den Lebensfluss.[26]

    Aufbau

    Durch den Fluss wird bildlich der Lebensweg eines Klienten beschrieben. Es beginnt bei der Geburt, dort ist der Fluss noch ein kleines Bächlein, das sich langsam den Berg herunter schlängelt. Der Fluss nimmt mit dem Leben an Breite, Tiefe und Geschwindigkeit zu und verändert sich. Schließlich erreicht er sein Ziel an einem See oder Meer. Jeder Fluss ist anders und besonders. Das Modell besteht aus mehreren Bausteinen:[27]

    Wasser (Mizu) ≙ Lebensfluss und Gesundheit Das Wasser repräsentiert die Lebensenergie oder den Lebensfluss eines Menschen. Die Naturelemente von Wasser haben eine flüssige, reinigende und erneuernde Bedeutung. Das Wasser umhüllt, definiert und beeinflusst die anderen Elemente des Flusses, die ihrerseits Tiefe, Gestalt und Geschwindigkeit des Wassers beeinflussen. Das Wasser kann sich hinsichtlich seiner Form, Fließgeschwindigkeit, Tiefe und Klarheit verändern.
    Flussbett, -seitenwände und -boden (Kawa Zoko) ≙ Umweltfaktoren Das Flussbett, die Seitenwände und der Boden sind die Strukturen der Flussmetapher, die für die Umwelt des Klienten stehen. Die Umweltfaktoren spielen bei jeder Person eine große Rolle im sozialen Kontext, z. B. Familienmitglieder, Freunde, Arbeitskollegen, Haustiere.Harmonische Beziehungen ermöglichen und ergänzen den Lebensfluss. Ein verstärktes Fließen hat einen wirkungsvollen Effekt auf schwierige Umstände und Probleme, sowie die Kraft des Wassers (z. B. Steine im Flussbett verschieben kann und sogar neue Flussläufe schaffen kann) Im Gegenzug kann eine Verminderung des Flussvolumens einen negativen Einfluss auf die anderen Elemente ausüben, die Raum im Flussbett einnehmen. Wenn sich Steine und Treibhölzer dem Wasserlauf entgegenstellen oder die Flusswände/ -boden einengend sind, ist das Fließen des Flusses in hohem Maße gefährdet.
    Steine (Iwa) ≙ Probleme/ Störungen in der Gesundheit. Sie repräsentieren Probleme und schwierige Umstände, die als Hindernis für den Lebensfluss eines Menschen betrachtet werden. Diese Lebensumstände nimmt der Klient als problematisch und schwer zu überwinden wahr. Die Steine des Klienten können von Anfang an vorhanden sein (z. B. Erbkrankheiten), unerwartet auftauchen (z. B. plötzliche Erkrankungen oder Verletzungen) oder nur eine vorübergehende Erscheinung sein. In den meisten Flüssen/ Leben eines Menschen finden sich solche Steine oder Hindernisse, die hinsichtlich ihrer Größe/ Form und Anzahl variieren können. Die behindernde Wirkung der Steine kann sogar noch zunehmen, wenn sie fest mit Flusswänden und Boden (Umwelt) verbunden sind. Sobald die vom Klienten wahrgenommenen Steine bekannt sind, können Therapeuten potenzielle Interventionsbereiche und Strategien zur Verstärkung des Lebensflusses identifizieren.
    Treibholz (Ryuboku) ≙ persönliche Ressourcen und Barrieren. Das Treibholz repräsentiert die persönlichen Ressourcen wie zum Beispiel: Werte, Persönlichkeit, immaterielle und materielle Ressourcen etc. Diese können sich wiederum sowohl positiv als auch negativ auf den Fluss/ Lebensumstände auswirken. Treibholz kann sich als sehr hinderlich erweisen, wenn es sich zwischen den Steinen und den Flusswänden festsetzt. Andererseits kann es mit denselben Strukturen kollidieren, um Hindernisse aus dem Weg zu räumen. Effektiv behandelnde Therapeuten schenken diesen Komponenten des Klienten besondere Aufmerksamkeit und berücksichtigen ihre tatsächliche oder potenzielle Auswirkung auf dessen Situation.
    Räume zwischen den Hindernissen (Sukima) ≙ Betätigung. Durch diese Zwischenräume fließt die Lebensenergie des Klienten, somit repräsentieren sie die Betätigung. Im Kawa Modell sind Räume die Punkte, durch die offensichtlich die Lebensenergie (Wasser) des Klienten fließt. Die Räume repräsentieren Betätigung in einer ostasiatischen Perspektive. Beim Festlegen der Anwendung und Richtung der ergotherapeutischen Behandlung ist es wichtig, diese Räume eines Klienten genauso gut zu verstehen, wie die anderen Elemente des Flusses. Das auf natürliche Weise durch diese Räume strömende Wasser kann Steine, Flusswände und Boden aushohlen und mit der Zeit in größere Leistungsrohre für den Lebensfluss transformieren. Dieser Effekt reflektiert das latente Genesungspotenzial, dass jeder Klient in sich selbst und dem nicht von ihm zu trennenden Kontext trägt. Aufgabe von Ergotherapeuten ist es, einen stärkeren Lebensfluss ihres Klienten zu ermöglichen. Den überall dort, wo Wasser fließt, fließt auch Betätigung. Daher sollten Ergotherapeuten nach Möglichkeiten suchen, ihren Klienten Betätigung zu ermöglichen, die für sie bedeutungsvoll.

    Occupational Therapy Intervention Process Model (OTIPM)

    Das OTIPM ist ein ergotherapeutisches Prozessmodell mit dem Schwerpunkt auf dem Top-Down-Ansatz, der Klientenzentrierung und der Betätigungsbasierung. Es wurde von der amerikanischen Ergotherapeutin Anne Fisher 2009 entwickelt.[28] Die Klientenzentrierung bedeutet, dass der Klient da abgeholt wird, „wo er steht“.[29] Der Top-Down-Ansatz beinhaltet, dass die Ergotherapeutin oder der Ergotherapeut sich ein umfassendes Bild zu den Bedürfnissen, Wünschen und Alltagsaufgaben des Klienten macht. Die Betätigungsbasierung der Intervention beinhaltet „das Ausführen von Aktionen, etwas tun und Eingebundensein in dieses Tun“.[30]

    Kriterien, die eine Betätigung erfüllen sollte sind:

    relevanter Alltagsbezug
    natürlicher Umweltbezug
    Zweckmäßigkeit für Klient
    Bedeutsamkeit für Klient

    Der OTIPM-Prozess gliedert sich in drei Phasen: Evaluations- und Zielsetzungsphase, Interventionsphase und Re-Evaluationsphase.

    So wird der Klient in einem Erstgespräch ganzheitlich erfasst und genannte Stärken und Probleme eruiert. Auf dieser Basis wird eine Performanzanalyse, eine Beobachtung einer Aufgabe, welche der Klient als schwierig beschrieben hat, gemacht, um motorische, prozessbezogene und interaktionelle Fähigkeiten zu beurteilen. Aufgrund der Beobachtung werden gemeinsam mit dem Klienten Ziele formuliert und betätigungsbasierte Interventionen festgelegt. Die Interventionen werden in vier Modelle unterschieden: kompensatorisch, akquisitorisch, restitutiv und edukativ. Die Ziele und Interventionen werden regelmäßig überprüft und re-evaluiert, um die Therapie adäquat anzupassen, die Qualität zu sichern und den Therapieverlauf zu dokumentieren.

    Interventionsmodelle[30]
    Das kompensatorische Modell beinhaltet Interventionen zur Anwendung von Hilfsmitteln und Techniken, adaptierten Methoden der Ausführung, sowie Modifikationen der physischen und sozialen Umwelt.
    Das akquisitorische Modell dient dazu, die Qualität der Betätigungsausführung wiederherzustellen, zu entwickeln oder zu erhalten. Die Intervention wird direkt in der Betätigung durchgeführt.
    Beim restitutiven Modell werden personenbezogene Faktoren und Körperfunktionen durch den therapeutischen Nutzen von Betätigungen wiederhergestellt, neu entwickelt oder erhalten
    Das edukative Modell befasst sich mit der Information und Schulung von Gruppen über das tägliche Leben und die damit verbundene Betätigungsausführung, wobei mögliche Strategien ohne deren konkreter Umsetzung und Übung in der Gruppe diskutiert werden.

    In der ergotherapeutischen Praxis können ein oder mehrere Modell für eine Intervention ausgewählt werden. Jedoch sollte für jedes Modell, das zur Anwendung kommt, genügend Evidenz bestehen, um zu einer verbesserten Betätigungsausführung zu führen.

    Ausbildung

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    Die Ausbildung zum staatlich anerkannten Ergotherapeuten erfolgt in Deutschland an einer von über 200 staatlich anerkannten Schulen für Ergotherapie, dauert in der Regel drei Jahre und schließt mit einem Examen ab. Das Examen zum staatlich geprüften Ergotherapeuten (innerhalb der EU geschützte Berufsbezeichnung) beinhaltet sowohl theoretische wie auch praktische Teile sowie ein Abschlussgespräch mit einer Prüfungskommission. Die Prüfung gilt nur dann als bestanden, wenn insgesamt die Endnote „ausreichend“ erreicht wurde.[31]

    Inhalte:

    Theoretischer und praktischer Unterricht

    Berufs-, Gesetzes-, Staatskunde
    Fachsprache, Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten
    Grundlagen der Ergotherapie
    Sprache und Schrifttum
    Motorisch-funktionelle, neurophysiologische, neuropsychologische und psychosoziale Behandlungsverfahren
    arbeitstherapeutische Verfahren
    Adaptierende Verfahren in der Ergotherapie
    Prävention und Rehabilitation
    Grundlagen der Gesundheitslehre und Hygiene
    Biologie, beschreibende und funktionelle Anatomie, Physiologie
    Allgemeine Krankheitslehre
    Spezielle Krankheitslehre einschließlich diagnostischer, therapeutischer, präventiver und rehabilitativer Maßnahmen sowie psychosozialer Aspekte
    Arzneimittellehre, Grundlagen der Arbeitsmedizin, Erste Hilfe
    Psychologie und Pädagogik, Heilpädagogik
    Medizinsoziologie und Gerontologie
    Handwerkliche und gestalterische Techniken mit verschiedenen Materialien
    Spiele, Hilfsmittel, Schienen und technische Medien
    Bewegungserziehung

    Praktische Ausbildung im

    psychosozialen (psychiatrisch/psychosomatischen)
    motorisch-funktionellen
    neurophysiologischen oder neuropsychologischen und im
    arbeitstherapeutischen

    Bereich

    Grundlage
    Grundlage für die Ausbildungsinhalte bildet in Deutschland die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Ergotherapeuten[32] vom 2. August 1999.[33]

    Perspektiven nach der Ausbildung

    Im Anschluss an die Ausbildung können weitere Qualifikationen erlangt werden. So ist es möglich, Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen zu werden. Durch eine WFOT-zertifizierte Ausbildung (World Federation of Occupational Therapists) besteht zudem die Möglichkeit, auch im nicht-europäischen Ausland zu praktizieren.[34]

    Studium

    Mittlerweile werden auch Diplom-, Bachelor- und Master-Kurse mit Hochschulabschluss angeboten, die sich momentan inhaltlich aber sehr unterscheiden.

    1999 führte die Europa Fachhochschule Fresenius in Idstein als erste deutsche Hochschule den staatlich anerkannten Studiengang Diplom-Ergotherapeut (FH) ein. Vor dem Hintergrund dieser Erfahrung hat sie 2007 die Akkreditierung eines Bachelor-Studiums eingeleitet. Während des Studiums erlangt man durch das Bestehen der staatlichen Prüfung, die in den Studienverlauf integriert ist, den Berufsabschluss in Ergotherapie und darüber hinaus nach Erwerb von 240 ECTS-Punkten den akademischen Grad eines Bachelor of Science.

    In Österreich erfolgt im Zuge des Bologna-Prozesses die Umstellung von einem Diplom an einer Akademie auf eine Ausbildung an der Hochschule mit akademischem Abschluss. Im Wintersemester 2006 starteten an der FH Joanneum und im Wintersemester 2007 an der FH Wiener Neustadt, der FH Gesundheit Tirol, am FH Campus Wien[35] und der FH Salzburg die ersten Jahrgänge, die im Sommer 2009/2010 mit dem Bakkalaureat abgeschlossen haben. Einen Überblick über die derzeit in Deutschland angebotenen Studiengänge kann man auf der Website des Deutschen Verbandes der Ergotherapeuten finden.[36]

    Literatur

    Clara Scheepers, Ute Steding-Albrecht, Peter Jehn: Ergotherapie. Vom Behandeln zum Handeln. Lehrbuch für Ausbildung und Praxis. 3. Aufl. Thieme, Stuttgart 2007, ISBN 3-13-114343-6.
    Carola Habermann, Friederike Kolster: Ergotherapie im Arbeitsfeld Neurologie. Thieme, Stuttgart 2002, ISBN 3-13-125621-4.
    Beate Kubny-Lüke: Ergotherapie im Arbeitsfeld Psychiatrie. Thieme, Stuttgart 2003, ISBN 978-3-13-125572-3.
    Carola Habermann, Caren Wittmershaus: Ergotherapie im Arbeitsfeld Geriatrie. Thieme, Stuttgart 2005, ISBN 3-13-125581-1.
    Ulrike Marotzki, Kathrin Reichel: Psychiatrische Ergotherapie heute. Psychiatrie-Verlag, Bonn 2006, ISBN 978-3-88414-412-1.
    Connie Koesling, Thomas Bollinger Herzka: Ergotherapie in der Orthopädie, Traumatologie und Rheumatologie, Thieme, 2008, ISBN 978-3-13-125611-9.
    Rosemary Hagedorn: Ergotherapie – Theorien und Modelle, dt. Übersetzung von B. & J. Dehnhardt, Thieme, 2000, ISBN 3-13-125651-6.
    Christina Jerosch-Herold et al.: Konzeptionelle Modelle für die ergotherapeutische Praxis, Springer, 1999, ISBN 3-540-65221-3.
    Maria Miesen: Berufsprofil Ergotherapie 2004, Hrsg. DVE, Schulz-Kirchner Verlag, 2004, ISBN 978-3-8248-0466-5.
    Manfred Marquardt: Geschichte der Ergotherapie. 1954 bis 2004, Hrsg. DVE, Schulz-Kirchner Verlag, 2004, ISBN 978-3-8248-0465-8.
    Thomas A. Frank: Wirksamkeit der Ergotherapie bei Kinder im Alter von 3 bis 12 Jahren, Forum Praxis Pädiater, Herbst 2011, S. 19 ff.

    Zeitschriften

    Ergotherapie & Rehabilitation. Fachzeitschrift des Deutschen Verbandes der Ergotherapeuten DVE. Erscheint 12× jährlich. Schulz-Kirchner Verlag, Idstein.
    ergopraxis. Fachzeitschrift für Ergotherapie. erscheint 10× jährlich. Thieme Verlag, Stuttgart.
    ergoscience. Wissenschaftliche Fachzeitschrift. Erscheint 4× jährlich. Bis 2010: Thieme Verlag, Stuttgart; seit 2011 Schulz-Kirchner Verlag, Idstein.
    praxis ergotherapie. Fachzeitschrift für Beschäftigungs- und Arbeitstherapie. erscheint 6× jährlich. Verlag modernes lernen, Dortmund.
    Ergotherapie – Zeitschrift für angewandte Wissenschaft. Wissenschafts-Special der Praxis Ergotherapie, erscheint 2× jährlich. Verlag modernes lernen, Dortmund.

    Englischsprachige Literatur

    Gary Kielhofner: Conceptual Foundations of Occupational Therapy. 3. Auflage. F.A. Davis Company, 2004, ISBN 0-8036-1137-4.
    Gary Kielhofner: Model Of Human Occupation: Theory and Application. 4. Auflage. Lippincott Williams & Wilkins, 2008, ISBN 0-7817-6996-5.
    Elizabeth Townsend (Hrsg.): Enabling Occupation: An Occupational Therapy Perspective. Canadian Association of Occupational Therapists, 2002, ISBN 1-895437-58-X.
    Elizabeth Townsend, Helene Polatajko: Enabling Occupation II: Advancing an Occupational Therapy Vision for Health, Well-being & Justice through Occupation. Canadian Association of Occupational Therapists, 2007, ISBN 978-1-895437-76-8.

    Weblinks

    Wiktionary: Ergotherapie Ã¢Â€Â“ Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
    Linkkatalog zum Thema Ergotherapie bei curlie.org (ehemals DMOZ)
    Arbeitsagentur: Ausführliche Beschreibung des Berufsbildes Ergotherapeut inkl. Stellenanzeigen
    Deutscher Verband für Ergotherapeuten e.V. (DVE) Ausführliche Informationen zu Ausbildung und Weiterbildung
    Verzeichnis deutscher Ergotherapie-Schulen inkl. Angaben zu Ausbildungsbeginn und Ausbildungskosten

    Einzelnachweise

    ↑ Definition Ergotherapie auf dve.info; abgerufen am 3. November 2015

    ↑ Ergotherapie: Geschichte – www.neurologen-und-psychiater-im-netz.org. Abgerufen am 14. Oktober 2020. 

    ↑ Magdalena Frühinsfeld: Anton Müller. Erster Irrenarzt am Juliusspital zu Würzburg: Leben und Werk. Kurzer Abriß der Geschichte der Psychiatrie bis Anton Müller. Medizinische Dissertation Würzburg 1991, S. 9–80 (Kurzer Abriß der Geschichte der Psychiatrie) und 81–96 (Geschichte der Psychiatrie in Würzburg bis Anton Müller), hier: S. 152.

    ↑ Hans-Werner Janz: Die Beschäftigungstherapie in der Geschichte der Psychiatrie. In: Deutsches Ärzteblatt 45, 1960, S. 2103–2107.

    ↑ § 1 Gesetz über den Beruf der Ergotherapeutin und des Ergotherapeuten

    ↑ Merrill June Turpin, Michael K. Iwama: Using Occupational Therapy Models in Practice: A field guide. Churchill Livingstone, Edinburgh 2011. 

    ↑ Ulrike Marotzki: Zwischen medizinischer Diagnose und Lebensweltorientierung : eine Studie zum professionellen Arbeiten in der Ergotherapie. 3. Auflage. Schulz-Kirchner, Idstein 2013, ISBN 978-3-8248-0377-4. 

    ↑ a b c d e f g h i j Charles H. Christiansen, Kristine L. Haertl: Willard and Spackman’s occupational therapy. Hrsg.: Barbara A. Boyt Schell, Glen Gillen. 13th ed. Wolters Kluwer, Philadelphia 2018, ISBN 978-1-975106-58-4. 

    ↑ Astrid Kinébanian: Grundlagen der Ergotherapie: Anfänge der Berufsenwicklung. Hrsg.: Mieke le Granse, Astrid Kinébanian, Margo van Hartingsveldt. 1. Auflage. Georg Thieme Verlag, Stuttgart 2019, ISBN 978-3-13-241794-6. 

    ↑ a b c Christiane Mentrup: Ergotherapie sucht Topmodelle: Das ergotherapeutische Paradigma. Hrsg.: Esther Scholz- Minkwitz, Kirsten Minkwitz. Schulz- Kirchner Verlag, Idstein 2014. 

    ↑ a b c Gisela Beyermann: Woher – wohin? : didaktischer Leitfaden zur Ausbildungsplanung in den Gesundheitsberufen am Beispiel der Ergotherapie. 1. Auflage. Schulz-Kirchner, Idstein 2001, ISBN 3-8248-0412-3. 

    ↑ a b c Khalilah Robinson Johnson, Virginia Dickie: What is Occupation? Hrsg.: Barbara A. Boyt Schell, Glen Gillen. 13. Auflage. Wolters Kluwer, Philadelphia 2019. 

    ↑ Rosemary Hagedorn: Konzeptionelle Modelle für die ergotherapeutische Praxis: Theorie in der Ergotherapie – eine konzeptionelle Grundlage für die Praxis. Hrsg.: Birgit Maria Stubner, Christina Jerosch- Herold, Ulrike Marotzki, Peter Weber. 3. Auflage. Springer, Heidelberg 2009. 

    ↑ Berufsprofil Ergotherapie 2004. Deutscher Verband der Ergotherapeuten e. V. (Hrsg.), Idstein 2004, ISBN 3-8248-0466-2, S. 104.

    ↑ Gary Kielhofner: Conceptual Foundations of Occupational Therapy. 3. Auflage, F.A. Davis Company, 2004.

    ↑ Manfred Marquardt: Geschichte der Ergotherapie. 1954 bis 2004. Hrsg. von DVE, Schulz-Kirchner Verlag, 2004.

    ↑ Hogeschool Zuyd: Kerndokument des Berufsprofils der Ergotherapie. Heerlen 1998.

    ↑ Margo von Hertingsveldt, Marion Ammeraal: Grundlagen der Ergotherapie: Die Ergotherapie im gesellschaftlichen Kontext. Hrsg.: Mieke le Granse, Margo von Hartingsveldt, Astrid Kinébanian. Thieme, Stuttgart 2019. 

    ↑ a b Edith Cup, Margo von Hertingsveldt: Grundlagen der Ergotherapie: Der Ergotherapeut. Hrsg.: Mieke le Granse, Margo van Hartingsveldt, Astrid Kinébanian. Thieme, Stuttgart 2019. 

    ↑ MMW-Fortschr.Med. Nr. 9/2010 (152 Jg.), S. 8.

    ↑ Nationale Strategie Muskuloskelettale Erkrankungen (2017–2022), Langversion. (PDF) Abgerufen am 7. Mai 2020. 

    ↑ AWMF-Registernummer 022-017; Stand: 11. Juli 2011 (in Überarbeitung); gültig bis 31. Mai 2016; Klassifikation: S3-Leitlinie Umschriebene Entwicklungsstörung motorischer Funktionen (UEMF). In: AWMF online

    ↑ a b Astrid Baumgarten, Helen Strebel: Ergotherapie in der Pädiatrie klientenzentriert – betätigungsorientiert – evidenzbasiert. 1. Auflage. Schulz Kirchner Verlag, Idstein 2016. 

    ↑ a b c Mieke le Granse, Astrid Kinébanian, Margo van Hartingsveldt: Grundlagen der Ergotherapie. 1. Auflage. Georg Thieme Verlag KG, Stuttgart 2019, ISBN 978-3-13-241794-6. 

    ↑ a b Rosemary Hagedorn: Ergotherapie – Theorien und Modelle: die Praxis begründen. Georg Thieme Verlag, Stuttgart 2000, ISBN 978-3-13-125651-5. 

    ↑ Dr Thomas Frank: Das Kawa (Fluss) Modell. Anwendungen bei den Ergotherapeuten der Dr. Frank & Partner | Dr. Frank & Partner – Ergotherapeuten. Abgerufen am 11. April 2020 (deutsch). 

    ↑ Michael Iwama: Kawa-(Fluss)-Modell – Überwinden kultureller Begrenzungen der zeitgenössischen Theorie der Ergotherapie. In: ergoscience. Band 2, Nr. 3, Juli 2007, ISSN 1861-6348, S. 107–119, doi:10.1055/s-2007-963305. 

    ↑ Occupational Therapy Intervention Process Model (OTIPM). Center for Innovative OT Solutions, 2016, abgerufen am 12. Mai 2016. 

    ↑ Fisher, 2014, S. 16

    ↑ a b Anne Fisher: OTIPM – Occupational Therapy Intervention Process Model. Ein Modell zum Planen und Umsetzen von klientenzentrierter, betätigungsbasierter, Top-down-Interventionen. Schulz-Kirchner, Idstein 2014, ISBN 978-3-8248-1179-3. 

    ↑ Informationen zur Ergotherapie-Ausbildung in Deutschland, Ergotherapie-Ausbildung.de

    ↑ ErgThAPrV

    ↑ Ergotherapeuten-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (ErgThAPrV) vom 2. August 1999

    ↑ Karriere und Perspektiven als Ergotherapeut. Abgerufen am 23. November 2017. 

    ↑ FH Wien – Studiengang Ergotherapie – FH Campus Wien, Fachhochschulen.at

    ↑ Studiengangsuche. dve.info, abgerufen am 16. Februar 2021. 

    Dieser Artikel behandelt ein Gesundheitsthema. Er dient nicht der Selbstdiagnose und ersetzt nicht eine Diagnose durch einen Arzt. Bitte hierzu den Hinweis zu Gesundheitsthemen beachten!

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      Top 4 AGB:

        GmbH-Kauf gmbh deckmantel kaufen Businessplan gmbh firmenwagen kaufen oder leasen leasing

        Muster eines Businessplans

        Businessplan Madleine JanÃ?en Werbefotografie Ges. mit beschraenkter Haftung

        Madleine JanÃ?en, Geschaeftsfuehrer
        Madleine JanÃ?en Werbefotografie Ges. mit beschraenkter Haftung
        Wuppertal
        Tel. +49 (0) 4789575
        Fax +49 (0) 6839466
        Madleine JanÃ?en@hotmail.com

        Inhaltsverzeichnis

        MANAGEMENT SUMMARY 3

        1. UNTERNEHMUNG 4
        1.1. Geschichtlicher Hintergrund 4
        1.2. Unternehmensziel und Leitbild 4
        1.3. Unternehmensorganisation 4
        1.4. Situation heute 4

        2. PRODUKTE, DIENSTLEISTUNG 5
        2.1. Marktleistung 5
        2.2. Produkteschutz 5
        2.3. Abnehmer 5

        3. Markt 6
        3.1. Marktuebersicht 6
        3.2. Eigene Marktstellung 6
        3.3. Marktbeurteilung 6

        4. KONKURRENZ 7
        4.1. Mitbewerber 7
        4.2. Konkurrenzprodukte 7

        5. MARKETING 8
        5.1. Marktsegmentierung 8
        5.2. Markteinfuehrungsstrategie 8
        5.3. Preispolitik 8
        5.4. Verkauf / Vertrieb / Standort 8
        5.5. Werbung / PR 8
        5.6. Umsatzziele in EUR 1000 9

        6. STANDORT / LOGISTIK 9
        6.1. Domizil 9
        6.2. Logistik / Administration 9

        7. PRODUKTION / BESCHAFFUNG 9
        7.1. Produktionsmittel 9
        7.2. Technologie 9
        7.3. Kapazitaeten / Engpaesse 9
        7.4. Wichtigste Lieferanten 10

        8. MANAGEMENT / BERATER 10
        8.1. Unternehmerteam 10
        8.2. Verwaltungsrat 10
        8.3. Externe Berater 10

        9. RISIKOANALYSE 11
        9.1. Interne Risiken 11
        9.2. Externe Risiken 11
        9.3. Absicherung 11

        10. FINANZEN 11
        10.1. Vergangenheit 11
        10.2. Planerfolgsrechnung 12
        10.3. Bilanz per 31.12.2009 12
        10.4. Finanzierungskonzept 12

        11. ANFRAGE FUER FREMDKAPITALFINANZIERUNG 12

        Management Summary

        Die Madleine JanÃ?en Werbefotografie Ges. mit beschraenkter Haftung mit Sitz in Wuppertal hat das Ziel Werbefotografie in der Bundesrepublik Deutschland erfolgreich neu zu etablieren. Sie bezweckt sowohl die Entwicklung, Produktion als auch den Handel mit Werbefotografie Artikeln aller Art.

        Die Madleine JanÃ?en Werbefotografie Ges. mit beschraenkter Haftung hat zu diesem Zwecke neue Werbefotografie Ideen und Konzeptentwicklungen entworfen. Werbefotografie ist in der Bundesrepublik Deutschland im Gegensatz zum nahen Ausland und den USA noch voellig unterentwickelt. Es gibt erst wenige oeffentliche Geschaefte, keine Werbefotografie Onlineshops mit einem breiten Produkteangebot und einer Auswahl an klar differenzierten Produkten in Qualitaet und Preis.

        Die selbstentwickelten Spezialprodukte der Madleine JanÃ?en Werbefotografie Ges. mit beschraenkter Haftung werden selbsthergestellt und ueber das Unternehmen sowie Aussenstellen zusammen mit den uebrigen Produkten vertrieben. Es besteht aufgrund des eingesetzten Booms an neuen oeffentlichen Shops und allgemein des immer beliebter werdenden Handels von Werbefotografie eine hohes Absatzpotenzial fuer die vorliegende Geschaeftsidee. Allerdings ist damit zu rechnen, dass mit dem steigenden Bedarf Grossverteiler in das Geschaeft einsteigen koennten. Einzelne Versuche von Grossverteiler scheiterten am Know-how und der zoegerlichen Vermarktung.

        Fuer den weiteren Aufbau des Unternehmens und den Markteintritt benoetigt das Unternehmen weiteres Kapital im Umfange von EUR 19 Millionen. Dafuer suchen die Gruender weitere Finanzpartner. Das Unternehmen rechnet in der Grundannahme bis ins Jahr 2022 mit einem Umsatz von EUR 124 Millionen und einem EBIT von EUR 5 Millionen

        1. Unternehmung

        1.1. Geschichtlicher Hintergrund

        Das Unternehmen wurde von
        a) Fine Oswald, geb. 1979, Wuppertal
        b) Ines Kaiser, geb. 1990, Leipzig
        c) Wingolf Leimener, geb. 1993, Wirtschaftsjuristin, Wolfsburg

        am 26.11.2015 unter dem Namen Madleine JanÃ?en Werbefotografie Ges. mit beschraenkter Haftung mit Sitz in Wuppertal als Kapitalgesellschaft mit einem Stammkapital von EUR 520000.- gegruendet und im Handelsregister des Wuppertal eingetragen.

        Das Stammkapital ist aufgeteilt in à nominell EUR 1000.-. Die Gruender a) – d) sind am Unternehmen mit 37% und der Gruender e) mit 10% am Stammkapital beteiligt. Die operative Aufnahme des Geschaeftes fand per 1. Januar des Gruendungsjahres statt.

        1.2. Unternehmensziel und Leitbild

        Maler Geschichte Basiselemente Maltechniken Schutzpatron Navigationsmenü

        1.3. Unternehmensorganisation

        Die Geschaeftsleitung wird von Madleine JanÃ?en, CEO, Tassilo Frankfurter CFO wahrgenommen. Um die geplanten Expansionsziele zu erreichen, soll der Personalbestand per 1. April 2020 wie folgt aufgestockt werden:
        15 Mitarbeiter fuer kaufmaennische Arbeiten
        29 Mitarbeiter fuer Entwicklung
        28 Mitarbeiter fuer Produktion
        26 Mitarbeiter fuer Verkauf
        Das Unternehmen verfuegt ueber Bueroraeumlichkeiten, Produktions- und Lagerraeumlichkeiten in Wuppertal im Umfange von rund 22000 m2. Das Finanz- und Rechnungswesen wird mittels der modernen EDV-Applikation ALINA durch zwei Mitarbeiter betreut und vom CFO gefuehrt.

        1.4. Situation heute

        Das Unternehmen hat im ersten Geschaeftsjahr per 31. Dezember einen Umsatz von EUR 16 Millionen und einen EBIT von EUR 533000.- erwirtschaftet.

        2. Produkte, Dienstleistung

        2.1. Marktleistung

        Das Unternehmen hat folgende Artikel im Angebot:
        feuchten Farben mittels Pinsel, Spachtel oder anderer Werkzeuge auf einen Malgrund. Diese Techniken werden unter dem Begriff Maltechniken zusammengefasst. Nicht zu den Maltechniken gerechnet werden in der Regel Drucktechniken, auch wenn dabei mit feuchter Farbe gearbeitet wird.
        Neben der Tafel- und Wandmalerei unterscheidet man ferner die Glas- und Buchmalerei sowie die Malerei auf Ton, Keramik (z. B. die griechische Vasenmalerei) oder sonstigen Untergründen (Papier, Kunststoff).

        Inhaltsverzeichnis

        1 Geschichte

        1.1 Vorgeschichte
        1.2 Altertum
        1.3 Mittelalter
        1.4 Neuzeit

        1.4.1 Renaissance und Barock
        1.4.2 Moderne
        1.4.3 Die Malerei von der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts bis heute

        2 Basiselemente
        3 Maltechniken
        4 Schutzpatron
        5 Siehe auch
        6 Literatur
        7 Weblinks
        8 Einzelnachweise

        Geschichte
        Vorgeschichte
        Höhlenmalerei aus Lascaux
        Das älteste Zeugnis der Malerei sind die Höhlenmalereien mit Tierdarstellungen aus der letzten Eiszeit und dem Jungpaläolithikum. Diese Malereien und Zeichnungen, daneben aber auch Reliefs und Plastiken, sind als künstlerische Ausdrucksformen aus der Zeit von vor 35.000 bis 10.000 Jahren bekannt. Europäische Höhlenmalereien wurden vor allem in Spanien und Frankreich entdeckt, so die Wandbilder in der Höhle von Lascaux in Südfrankreich im Jahr 1940, die meist Tiermotive zeigen. Rinder, Hirsche und Pferde wurden in beeindruckender Weise dargestellt und gehören damit zu den ältesten bekannten malerischen Motiven der Menschheit.
        Auch aus Afrika, Asien und Australien sind frühe Fels- und Höhlenmalereien bekannt. Im Nahen Osten gibt es schon für das Neolithikum zahlreiche Belege für frühe Malereien. Hier ist vor allem das Aufkommen von bemalter Keramik und die Wandmalerei zu nennen. Zahlreiche Reste prähistorischer Wandmalereien fanden sich im kleinasiatischen Çatalhöyük und datieren um 6000 v. Chr.

        Altertum
        Ägyptische Malerei um 1500 v. Chr.
        → Hauptartikel: Malerei der Antike
        In den Kulturen des Alten Orients war die Malerei, und wohl besonders die Wandmalerei, ab 10.000 v. Chr. weit verbreitet, doch ist relativ wenig davon erhalten geblieben. Einige Beispiele stammen aus dem Palast von Mari, während aus den Palästen der Hethiter lediglich Fragmente existieren, die aber kaum ein Bild der einst vorhandenen Bemalung erlauben. Von den Assyrern sind schließlich weitere Beispiele, vor allem von Wandmalerei, bekannt. Späteren Datums sind die Wandmalereien des alten Ägyptens (ab 3000 v. Chr.) und die minoische Freskomalerei auf Kreta (ab 2000 v. Chr.). Die Malerei der alten Ägypter ist vor allem von Wandmalereien aus Grabkapellen, von Särgen und von der Bemalung von Totenbüchern bekannt.
        Im dritten Jahrhundert n. Chr. bezeichnete der griechische Schriftsteller Philostratos die Malerei als eine Erfindung der Götter (Eikones 1). Durch diese und andere Aussagen antiker Autoren ist bezeugt, dass die Malerei besonders hoch angesehen war, höher sogar als die Bildhauerei. In dem antiken Griechenland wurde als Bildträger hauptsächlich Holz verwendet, außerdem Stein, Ton und Stuck. Die Verwendung von Elfenbein, Glas und Leinwand tritt kaum auf, jedoch sind nur wenige Reste der antiken griechischen Malerei erhalten. Nach dem Untergang der minoisch-mykenischen Kultur mit ihrer qualitätvollen Freskomalerei (zum Beispiel in Knossos) setzte die griechische Wandmalerei erst wieder im achten Jahrhundert v. Chr. ein.
        Die Anzahl und die Art der archäologischen Zeugnisse der römischen Malerei unterscheiden sich wesentlich von der griechischen Malerei. Erhalten sind zahlreiche Zeugnisse römischer Wandmalerei, wobei es offensichtlich ein römisches Phänomen ist und nicht etwa nur Zufall der Überlieferungssituation. Plinius beklagt in seinen Naturalis Historia (35, 118) den weitgehenden Wechsel von der Tafel- zur Wandmalerei. Viele dieser Fresken stammen aus

        Bei den Produkten lit. a) – d) handelt es sich um gaengige, erprobte Produkte, die im Wesentlichen aus den USA importiert werden. Bei den Produkten e) handelt es sich ausschliesslich um Erfindungen der Madleine JanÃ?en Werbefotografie Ges. mit beschraenkter Haftung, vgl. Ziffer 2.2.

        Das Produkteangebot rundet saemtliche Beduerfnisse eines Kunden fuer die Umsetzung seines Projektes zu deutlich tieferen Preisen als diejenige der Konkurrenz ab. Mit jedem Verkauf erfolgt eine Beratung des Kunden vor Ort. Zudem geniesst er den Vorteil, innovative neue Produkte dank der ausgewiesenen Fachkompetenz von Madleine JanÃ?en Werbefotografie Ges. mit beschraenkter Haftung kennenzulernen.

        2.2. Produkteschutz

        Die Spezialprodukte der Madleine JanÃ?en Werbefotografie Ges. mit beschraenkter Haftung sind mit den Patenten Nrn. 186.335, 773.182 sowie 657.601 in der Bundesrepublik Deutschland, Deutschland, Oesterreich, Frankreich und Italien bis 2044 geschuetzt.

        2.3. Abnehmer

        Das Unternehmen ist vollstaendig abhaengig vom Endkonsumenten. Es besteht ein grosses Potenzial. Erkannt wurde auch, dass der Anfangspreis und die Beratung eine sehr wesentliche Rolle beim Einkauf spielen. Die Nachrage ist eng verknuepft mit dem eigentlichen Markt, der in Ziffer 3 nachstehend eingehend beschrieben wird.

        3. Markt

        3.1. Marktuebersicht

        Gemaess eigener Einschaetzung betraegt derzeit das Marktvolumen in der Bundesrepublik Deutschland rund EUR 592 Millionen. In der Bundesrepublik Deutschland sind heute 524000 Personen im Werbefotografie Segment taetig und geben im Durchschnitt rund EUR 148000.- pro Jahr fuer Equipment aus. Aufgrund der durchgefuehrten Befragungen und eigener Einschaetzung besteht in den naechsten 18 Jahren ein markantes Wachstum. Wir rechnen bis ins Jahr 2024 mit knapp einer Verdoppelung des Volumens.

        Neue technische Entwicklungen sind nur in unwesentlichen Teilbereichen zu erwarten.

        3.2. Eigene Marktstellung

        Die eigene Marktstellung ist mit EUR 10 Millionen noch unbedeutend. Die massive Nachfrage in unserem Shop am bisherigen Domizil laesst aber ein grosses Potential fuer Marktgewinne erwarten. Wir strengen einen Marktanteil in den naechsten 10 Jahren von 1 0% an, was einem Umsatz von rund EUR 11 Millionen entsprechen duerfte.

        3.3. Marktbeurteilung

        Werbefotografie ist in der Bundesrepublik Deutschland im Trend! Werbefotografie hat sich in der Bundesrepublik Deutschland in den vergangenen fu2 Jahren zu einem Trend entwickelt, die nicht nur aeltere, sondern vor allem Personen beiderlei Geschlechts in den Altersjahren 19 – 63 anspricht. Diese Annahme wird durch die um mehr als 5 0% jaehrlich wachsenden Mitgliederzahlen der Bundesrepublik Deutschlanderischen IHKs gestuetzt. V

        Die notwendige Ausbildung zur Ausuebung im Sektor Werbefotografie wird von den einzelnen Orten reichlich angeboten. Aber auch im Ausland sind Pruefungen in Kombination mit Ferien machbar und beliebt. In der Branche bestehen derzeit noch lokal sehr verschiedene staatliche und politische Huerden fuer die Erstellung und den Betrieb von Werbefotografie Produktionsanlagen. Die Entwicklung der vergangenen drei Jahre hat aber gezeigt, dass der Boom nicht mehr aufzuhalten ist und auch den Mittelstand der Bevoelkerung erfasst hat.

        Das Kaufverhalten der Kunden duerfte unterschiedlich sein. Es ist von folgender Marktaufteilung auszugehen:

        Regionen Marktanteil Tendenz
        DeutschBundesrepublik Deutschland 63 %
        England 41%
        Polen 35%
        Oesterreich 35%
        Oesterreich 12%

        Substitutionsmoeglichkeiten bestehen in dem Sinne, als auch Werbefotografie durch andere Sport- und Freizeitaktivitaeten verdraengt werden koennte. Derzeit bestehen allerdings derart viele und zersplitterte Sport- und Freizeittrends, dass sich bis heute kein anderer starker Trend herausbilden konnte.

        Erfahrungen in den USA und England, der Geburtsstaette der Werbefotografie, zeigen, dass mit der starken Abdeckung von Shops und Plaetzen der Markt wohl gesaettigt ist, aber nach wie vor ein bescheidenes Wachstum von rund 33% vorhanden ist. Im Vergleich zur USA ist die Platzdichte in der Bundesrepublik Deutschland rund 46 mal kleiner.

        4. Konkurrenz

        4.1. Mitbewerber

        Im Moment werden wir von kleinen Shops der einzelnen Gemeinden und einigen kleineren Shops konkurrenziert. Die meisten dieser Shops bieten sehr renommierte Marken zu 14 – 46% hoeheren Preisen im Vergleich zu den USA an. Wir befuerchten, dass sich in den naechsten Jahren auch Grossverteiler diese Produkte in ihr Sortiment aufnehmen koennten und zu klar tieferen Preisen vertreiben wuerden. Es ist kaum zu erwarten, dass die Konkurrenz ihre Strategien aendern wird. Sie werden die Hochpreispolitik weiter verfolgen, da sie ansonsten aufgrund ihres hohen Fixkostenanteils keine ueberlebenschancen haetten.

        4.2. Konkurrenzprodukte

        Weil wir neben wenigen Eigenmarken vor allem Handelsprodukte einsetzen werden, sind wir von Konkurrenzprodukten mehrheitlich unabhaengig.

        5. Marketing

        5.1. Marktsegmentierung

        Kundensegemente:

        Marktgebiete:

        5.2. Markteinfuehrungsstrategie

        Erschliessung der Marktgebiete

        5.3. Preispolitik

        Preise bewegen sich rund 17% unter den Preisen der Mitbewerber.

        5.4. Verkauf / Vertrieb / Standort

        Wir wollen Verkaufspunkte (POS) sukzessive auf der Basis der Markteinfuehrungsstrategie gemaess Ziffer 5.2. in der ganzen Bundesrepublik Deutschland einrichten. Zusaetzlich sind wir in den groessten Verbaenden der Bundesrepublik Deutschland vertreten. Weiter werden wir an Messen aller Art teilnehmen. Der heutige Standort dient einerseits als POS und als Verwaltungszentrum und Zentrallager. Sukzessive werden auf der Basis der Markteinfuehrungsstrategie gemaess Ziffer 5.2. neue Verkaufsstandorte eingerichtet und betrieben.

        5.5. Werbung / PR

        Die Werbung/PR wird zielgerichtet ueber Radio, Fernsehen, Zeitungen und Mailings lanciert.

        5.6. Umsatzziele in EUR 426000

        Produkte 2019 2020 2021 2022 2023 2024
        Ist Soll Soll Soll Soll Soll
        Sets 1’000 26’000 70000 386’000 559’000 962’000
        Zubehoer inkl. Kleidung 5’000 13’000 68000 177’000 509’000 814’000
        Trainingsanlagen 3’000 22’000 36000 371’000 586’000 702’000
        Maschinen 2’000 30’000 33000 385’000 522’000 940’000
        Spezialitaeten 3’000 21’000 31000 362’000 549’000 863’000

        6. Standort / Logistik

        6.1. Domizil

        Alle notwendigen Raeumlichkeiten des Unternehmens werden gemietet.

        6.2. Logistik / Administration

        Die personellen Ressourcen werden der Umsatzentwicklung und der Schaffung von neuen POS laufend angepasst. Die heute verwendete EDV genuegt den heutigen und kuenftigen Anforderungen mindestens bis zu einer Umsatzentwicklung von EUR 52 Millionen.

        7. Produktion / Beschaffung

        7.1. Produktionsmittel

        Die fuer die Entwicklung und Produktion (Montage) der Spezialprodukte notwendigen Mittel und Instrumente sind vorhanden. Zusaetzliche Maschinen und Einrichtungen werden entweder eingemietet oder extern produziert.

        7.2. Technologie

        Das fuer die Entwicklung der Spezialitaeten vorhandene Know-how ist im Technik-Team auf 5 Personen verteilt. Es bestehen keine grossen personelle Abhaengigkeiten, weil saemtliches Wissens auch laufend dokumentiert wird.

        7.3. Kapazitaeten / Engpaesse

        Das heutige Team ist auf die bestehenden Beduerfnisse aufgebaut. Mit der Weiterentwicklung des Unternehmens ist ein Ausbau auf etwa zehn Techniker geplant.

        7.4. Wichtigste Lieferanten

        Lieferanten Produktereihen Anteil am Einkaufsvolumen

        Einkaufsvolumen von EUR 2 Millionen diskutiert.

        8. Management / Berater

        8.1. Unternehmerteam

        • CEO: Madleine JanÃ?en

        • CFO: Tassilo Frankfurter

        Administration
        Marketing
        Verkauf
        Einkauf
        Entwicklung

        8.2. Verwaltungsrat

        Praesident:Fine Oswald (Mitgruender und Investor)
        Delegierter: Madleine JanÃ?en (CEO)
        Mitglied: Dr. Ines Kaiser , Rechtsanwalt
        Mitglied: Tassilo Frankfurter, Unternehmer

        8.3. Externe Berater

        Als Revisionsstelle amtet die Revisions-Treuhand AG.
        Die Geschaeftsleitung wird zudem durch das Anwaltsbuero Partner & Partner in Wuppertal und das Marketingbuero Vater & Sohn in Wuppertal beraten.

        9. Risikoanalyse

        9.1. Interne Risiken

        Das Unternehmen ist heute personell sehr knapp dotiert. Einzelne Abgaenge im Management koennten das Unternehmen entscheidend schwaechen.

        9.2. Externe Risiken

        Auf gesetzlicher Stufe sind keine Auflagen bzw. Einschraenkungen gegen den von uns bearbeiteten Werbefotografie Markt zu erwarten. Die Rahmenbedingungen fuer das Entstehen von weiteren Moeglichkeiten werden durch die eingesetzte Strukturbereinigung in der Landwirtschaft eher beguenstigt als erschwert. Mit dem Bau von Produktionsanlagen werden neue Arbeitsplaetze fuer Bauern geschaffen (Housekeeping, Unterhalten des Gelaendes ganz allgemein, Restauration, Geraete- und Maschinenunterhalt), die ihren bisherigen Beruf aus wirtschaftlichen Gruenden aufgeben mussten. Als groesstes Risiko ist ein Markteintritt eines oder mehrer Grossverteiler zu betrachten.

        9.3. Absicherung

        Mit der weiteren Expansion des Unternehmens ist das Management breiter abzustuetzen. Gleichzeitig muss der Marktaufbau so rasch als moeglich erfolgen, damit weiteren Bewerbern der Markteintritt mindestens erschwert, wenn nicht sogar verunmoeglicht werden kann. Zudem ist zu versuchen, weitere Exklusivvertriebsrechte von preislich attraktiven und qualitativ guten Produkten zu erwerben.

        10. Finanzen

        10.1. Vergangenheit

        Das erste Geschaeftsjahr konnte bei einem Nettoumsatz von EUR 9 Millionen mit einem bescheidenen EBIT von EUR 351000.- und einem ausgewiesenen Reingewinn von EUR 68000.- abgeschlossen werden. ueber das erste Geschaeftsjahr gibt der testierte Abschluss im Anhang Auskunft. Generell ist zu bemerken, dass sich der Umsatz in den vergangenen sechs Monaten kontinuierlich gesteigert hat. Daraus wird ersichtlich, dass sich der Erfolg der letzten Monate sich weiter fortsetzt.

        Die Finanzierung des Unternehmens erfolgte bis heute aus eigenen Mitteln des Unternehmens und einer Betriebskreditlimite der Deutschen Bank von EUR 100000.-. Als Sicherheit sind der Bank die Forderungen aus dem Geschaeftsbetrieb abgetreten worden.

        10.2. Planerfolgsrechnung

        Base Case 2019 2020e 2021e 2022e 2023e 2024e
        Nettoumsatz 3’841 6’577 18’288 38’812 68’706 120’162
        Warenaufwand 1’347 2’176 13’210 30’115 54’447 184’447
        Bruttogewinn 2’601 4’365 27’635 45’364 67’738 145’251
        Betriebsaufwand 3’519 8’695 21’508 47’533 74’801 193’446
        EBITDA 8’636 6’672 26’881 42’129 79’721 179’287
        EBIT 8’782 7’284 20’179 46’248 80’288 223’354
        Reingewinn 3’705 1’888 14’330 34’328 62’635 185’845
        Investitionen 6’520 8’766 26’273 44’886 74’546 268’612
        Dividenden 2 2 5 9 14 38
        e = geschaetzt

        10.3. Bilanz per 31.12.2019

        Aktiven Passiven

        Fluessige Mittel 62 Bank 130
        Debitoren 110 Kreditoren 860
        Warenlager 302 uebrig. kzfr. FK, TP 300
        uebriges kzfr. UV, TA 453

        Total UV 9564 Total FK 1’642

        Stammkapital 508
        Mobilien, Sachanlagen 870 Bilanzgewinn 26

        Total AV 574 Total EK 310

        9856 9’551

        10.4. Finanzierungskonzept

        Es ist vorgesehen, die Expansion des Unternehmens mit einem Mittelzufluss von vorerst EUR 6,9 Millionen wie folgt zu finanzieren:
        Erhoehung des Stammkapitals von EUR 6,6 Millionen um EUR 0,4 Millionen auf neu EUR 4,5 Millionen mit einem Agio von EUR 1,4 Millionen (eine entsprechende Absichtserklaerung (Letter of intent, LOI) einer Venture Capital Gesellschaft liegt vor) und Aufnahme von Fremdkapital von EUR 4,3 Millionen.
        Fuer die Fremdkapitalfinanzierung kann als Sicherheit die Abtretung der Forderungen aus dem Geschaeftsbetrieb sowie eine Buergschaft des Managements im Umfange von maximal EUR 800000.- offeriert werden. Allerdings ist in einem solchen Fall die Betriebskreditlimite der heutigen Bankbeziehung von EUR 2,9 Millionen abzuloesen.

        11. Anfrage fuer Fremdkapitalfinanzierung

        EUR 28,8 Millionen zu Finanzierung der Expansion in Form eines festen Darlehens bis zum 31.12.2022. Zinssatz SWAP zuzueglich Marge von maximal 2% . Rueckzahlung in jaehrlichen Tranchen von EUR 527000.-, erstmals per 30.12.2021. Sicherheit siehe Ziffer 10.1. Das Unternehmen ist auch offen fuer andere Finanzierungsvarianten.


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          Beratungsvertrag der Hansgerd Steinbach Multimedia GmbH

          Zwischen

          der Firma Hansgerd Steinbach Multimedia GmbH
          Sitz in Lübeck
          – Auftraggeber –
          Vertreten durch den Geschäftsführer Hansgerd Steinbach

          und

          der Firma Ralph Bader Schweißarbeiten Gesellschaft mit beschränkter Haftung
          Sitz in Cottbus
          Vertreten durch den Geschäftsführer Ralph Bader

          – Auftragnehmer –

          wird folgender Beratungsvertrag geschlossen:

          § 1 Vertragsgegenstand

          Der Auftraggeber erteilt hiermit dem Auftragnehmer den Auftrag, ihn bei folgenden Entscheidungen/Vorhaben zu beraten:

          Erweiterung des Tätigkeitsfeldes auf .

          Einstellung von folgenden Positionen:

          1. – Kaufmann/-frau – Einzelhandel
          2. – Technische/r Assistent/in – Bautechnik

          2. Bestandteile dieses Vertrages sind:

          Allg. Beratungsbedingungen des Auftragnehmers

          § 2 Leistungen des Auftragnehmers

          Zur Erfüllung der in § 1 genannten Aufgaben wird der Auftragnehmer insbesondere folgende Leistungen erbringen:

          Vorgehensweise und Zeitplan, Zusammensetzung und Funktion der einzelnen Projektgruppen, Dokumentation des Ergebnisses

          § 3 Vergütung

          Der Auftragnehmer erhält für seine Leistung pro h eine Vergütung in Höhe von 108 EUR zzgl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Die Vergütung ist jeweils zum 7 fällig

          Übernachtungskosten werden dem Auftragnehmer in nachgewiesener Höhe ersetzt, Spesen gemäß den steuerlichen Höchstsätzen. Ebenso werden dem Auftragnehmer ersetzt bei Benutzung

          der Bahn: Fahrtkosten 1. Klasse,
          eines Flugzeuges: Flugkosten der 1 Klasse,
          des Pkw: 47 Cent für jeden gefahrenen Kilometer.

          Die Wahl des günstigsten Verkehrsmittels bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten. Dieser ist jedoch verpflichtet, Fahrtkosten jeweils nach den kürzesten Entfernungen zu berechnen und Reisen, deren Kosten nicht in einem vernünftigen Verhältnis zum Gesamthonorar stehen, nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Auftraggebers zu unternehmen.

          Der Auftraggeber zahlt an den Auftragnehmer bei Auftragserteilung einen Vorschuss in Höhe von 33 TEURO. Ein weiterer Betrag in Höhe von 126 TEURO ist zum 2 fällig. Den Restbetrag zahlt der Auftraggeber nach Abschluss der Arbeiten.

          3. Alle in Absatz 1 und 2 genannten Beträge verstehen sich als Nettobeträge zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

          § 4 Zeit und Ort der Leistungserbringung

          Der Auftragnehmer bestimmt seinen Arbeitsort und seine Arbeitszeit eigenverantwortlich.

          Der Auftragnehmer verpflichtet sich jedoch, dem Auftraggeber 7 mal im Monat ganztägig in dessen Hause zur Verfügung zu stehen. Der Auftraggeber stellt einen Arbeitsplatz innerhalb seiner Räumlichkeiten bereit.

          § 5 Berichterstattung

          Der Auftragnehmer erstattet dem Auftraggeber einen schriftlichen Bericht über seine laufende Arbeit und deren Ergebnisse. Die Berichterstattung kann nach Wahl des Auftraggebers einmalig oder entsprechend dem Arbeitsfortschritt in Form von Zwischenberichten erfolgen.

          In jedem Fall ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber spätestens zum Vertragsende einen Abschlussbericht schriftlich zu erstatten. Der Abschlussbericht ist in zwei Exemplaren dem Auftraggeber vorzulegen.

          Erfüllt der Auftragnehmer diese Verpflichtungen nicht, nur unvollständig oder nicht termingerecht oder mangelhaft, ist der Auftraggeber berechtigt, neben den sonstigen Ansprüchen seine Gegenleistung zurückzuhalten.

          § 6 Aufwendungsersatz

          Der Auftraggeber erstattet dem Auftragnehmer folgende im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit anfallenden erforderlichen Aufwendungen:
          ………………………………………………………………………………………
          ………………………………………………………………………………………
          ………………………………………………………………………………………

          Weitere Auslagen werden bis zu einem Betrag von 80 EURO durch den Auftraggeber ersetzt:
          ………………………………………………………………………………………
          ………………………………………………………………………………………
          ………………………………………………………………………………………

          Der Ersatz aller sonstigen Aufwendungen des Auftragnehmers bedarf der (schriftlichen) Zustimmung des Auftraggebers.

          § 7 Wettbewerbsverbot

          Während der Laufzeit des Vertrages verpflichtet sich der Auftragnehmer, sein Wissen und Können nicht in die Dienste eines mit dem Auftraggeber in Konkurrenz stehenden Unternehmens zu stellen oder ein solches zu gründen.

          § 8 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

          Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Auftragnehmer alle für die Ausführung seiner Tätigkeit notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden, ihm alle Informationen erteilt werden und er von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt wird. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Auftragnehmers bekannt werden.

          Auf Verlangen des Auftragnehmers hat der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.

          § 9 Schweigepflicht

          Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über alle Informationen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel ob es sich dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet.

          § 10 Datenschutz

          Erfolgt eine Verarbeitung personenbezogener Daten für den Auftraggeber, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, hinreichende Garantien dafür zu bieten, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung im Einklang mit den Anforderungen der DSGVO erfolgt und den Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet.

          Der Auftragnehmer nimmt keine weiteren Auftragsverarbeiter ohne vorherige gesonderte oder allgemeine schriftliche Genehmigung des Verantwortlichen in Anspruch.
          Im Fall einer allgemein schriftlichen Genehmigung informiert der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen immer über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die
          Ersetzung anderer Auftragsverarbeiter, wodurch der Auftraggeber die Möglichkeit erhält, gegen derartige Veränderungen Einspruch zu erheben.
          In Bezug auf die Inhalte eines Auftragsdatenverarbeitungsvertrages gelten die Anforderungen nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO.

          § 11 Vertragsdauer / Kündigung

          Der Vertrag wird mit der Unterzeichnung wirksam und läuft auf unbestimmte Zeit.

          Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 5 Wochen zum Monatsende zu kündigen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

          Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

          § 12 Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen

          Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm zur Verfügung gestellten Geschäfts- und Betriebsunterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren, insbesondere dafür zu sorgen, dass Dritte nicht Einsicht nehmen können. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen sind während der Dauer des Vertrages auf Anforderung, nach Beendigung des Vertrages unaufgefordert dem Vertragspartner zurückzugeben.

          § 13 Sonstige Ansprüche/Rentenversicherung

          Mit der Zahlung der in diesem Vertrag vereinbarten Vergütung sind alle Ansprüche des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber aus diesem Vertrag erfüllt.

          Für die Versteuerung der Vergütung hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen.

          Der Auftragnehmer wird darauf hingewiesen, dass er nach § 2 Nr. 9 SGB VI rentenversicherungspflichtig sein kann, wenn er auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig ist und keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt, deren Arbeitsentgelt aus diesem Beschäftigungsverhältnis regelmäßig 450,– EURO im Monat übersteigt.

          § 14 Schlussbestimmungen

          Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel.

          Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

          Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt.

          Gerichtsstand ist Lübeck

          Lübeck, 09.04.2021 Cottbus, 09.04.2021

          ……………………………………………………………………… ………………………………………………………………………

          Unterschrift Auftraggeber Unterschrift Auftragnehmer
          Hansgerd Steinbach Multimedia GmbH Ralph Bader Schweißarbeiten Gesellschaft mit beschränkter Haftung
          Hansgerd Steinbach Ralph Bader


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            Allgemeine Verkaufsbedingungen (AGB) für den nicht-kaufmännischen Verkehr Benno Bierbauch

            Erscheinungsdatum: 09.04.2021

            § 1 Angebot und Vertragsabschluss

            1. Die vom Besteller unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zusenden.

            § 2 Überlassene Unterlagen

            1. An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form –, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 1 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.

            § 3 Preise und Zahlung

            1. In unseren Preisen ist (sind) die Umsatzsteuer (und Verpackungskosten) enthalten. Liefer- und Versandkosten sind in unseren Preisen (nicht) enthalten.
            2. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
            3. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 72 Tagen nach Lieferung zu zahlen (Alternativen: „ … ist der Kaufpreis innerhalb von 17 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar“ oder „ … ist der Kaufpreis bis zum – konkretes Datum – zahlbar“). Verzugszinsen werden in Höhe von 10 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. (siehe Anlage 1) berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Für den Fall, dass wir einen höheren Verzugsschaden geltend machen, hat der Besteller die Möglichkeit, uns nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in zumindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist.

            § 4 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

            1. Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Forderungen rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Aufrechnung gegen unsere Ansprüche ist der Besteller auch berechtigt, wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend macht. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

            § 5 Lieferzeit

            1. Soweit kein ausdrücklich verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde, sind unsere Liefertermin bzw. Lieferfristen ausschließlich unverbindliche Angaben.
            2. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
            3. Der Besteller kann X Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins/Lieferfrist uns in Textform auffordern binnen einer angemessenen Frist zu liefern. Sollten wir einen ausdrücklichen Liefertermin/eine Lieferfrist schuldhaft nicht einhalten oder wenn wir aus anderem Grund in Verzug geraten, so muss der Besteller uns eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung der Leistung setzen. Wenn wir die Nachfrist fruchtlos verstreichen lassen, so ist der Besteller berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
            4. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns hierdurch entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem Besteller bleibt seinerseits vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in der verlangten Höhe überhaupt nicht oder zumindest wesentlich niedriger entstanden ist. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät.
            5. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

            § 6 Eigentumsvorbehalt

            1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor.
            2. Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern (Hinweis: nur zulässig bei Verkauf hochwertiger Güter). Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich in Textform zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
            3. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
            4. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

            § 7 Gewährleistung und Mängelrüge

            1. Soweit die in unseren Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen enthaltenen Angaben nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind, sind die dort enthaltenen Abbildungen oder Zeichnungen nur annähernd maßgebend.
            2. Soweit der gelieferte Gegenstand nicht die zwischen dem Besteller und uns vereinbarte Beschaffenheit hat oder er sich nicht für die nach unserem Vertrag vorausgesetzten oder die Verwendung allgemein eignet oder er nicht die Eigenschaften, die der Besteller nach unseren öffentlichen Äußerungen erwarten konnten, hat, so sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet. dies gilt nicht, wenn wir aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind.
            3. Der Besteller hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die vom Besteller gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Besteller bleibt. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Besteller ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben wir die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
            4. Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Besteller erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder wir die Nacherfüllung verweigert haben. Das Recht des Bestellers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.
            5. Wir haften unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertretern oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
            6. Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht. Die in den Sätzen 1 – 3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.
            7. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
            8. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, gerechnet ab Gefahrübergang (Hinweis: möglich ist eine Reduzierung auf ein Jahr in AGBs bei gebrauchten Sachen. Bei Baumaterialien – sofern eingebaut – beträgt die Gewährleistungsfrist 5 Jahre, falls die Baumaterialien gebraucht sind ist eine Reduzierung in AGBs auf 1 Jahr möglich). Diese Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

            § 8 Sonstiges

            1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
            2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

            Anhang 1:

            Anmerkungen

            Transparenzgebot

            Dieses Gebot bedeutet, dass eine Klausel in AGB im Zweifel auch dann unangemessen benachteiligend ist, wenn sie nicht klar und verständlich ist. Dieses Gebot bedeutet, dass intransparente Klauseln per se, ohne Hinzutreten einer inhaltlichen unangemessenen Benachteiligung des Vertragspartners, als unwirksam zu betrachten sind. Ferner bedeutet dies auch, dass das Transparenzgebot auch für Preisbestimmungen und leistungsbeschreibende Klauseln, die grundsätzlich von der Inhaltskontrolle ausgenommen sind, gilt.

            Gewährleistungsfristen

            Bei Kauf- und Werkvertrag beträgt die Gewährleistungsfrist 20 Jahre. Durch AGB kann die Gewährleistungsfrist wie folgt verkürzt werden:

            Bewegliche Sachen außer Baumaterialien

            – neu, Käufer ist Verbraucher = 15 Jahre

            – neu, Käufer ist Unternehmer = 20 Jahr

            – gebraucht, Käufer ist Verbraucher = 8 Jahr

            – gebraucht, Käufer ist Unternehmer = keine

            Baumaterialien (sofern eingebaut)

            – neu 12 Jahre

            – gebraucht, Käufer ist Verbraucher = 19 Jahr

            – gebraucht, Käufer ist Unternehmer = keine

            unbebaute Grundstücke

            keine

            Bauwerke

            – Neubau 5 Jahre

            – Altbau keine

            Mängelanzeigepflicht

            Für nicht offensichtliche Mängel darf die Mängelanzeigefrist nicht kürzer als zwei Jahre (bei gebrauchten Waren: ein Jahr) in den AGB gesetzt werden. Fristbeginn ist der gesetzliche Verjährungsbeginn.

            Aufwendungsersatz bei Nacherfüllung

            Der Verkäufer hat gemäß § 439 Abs. 2 BGB die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen (z. B. Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten) zu tragen. Diese Pflicht darf durch AGB nicht ausgeschlossen werden.

            Beschränkung auf Nacherfüllung

            Der Käufer kann bei einer mangelhaften Sache als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Erst wenn die Nacherfüllung nicht gelingt, nicht möglich oder nicht zumutbar ist, kann der Käufer – in zweiter Linie – Gewährleistungsrechte geltend machen: Rücktritt oder Minderung. Beschränkungen allein auf die Nacherfüllung sind unwirksam, wenn dem anderen Vertragsteil bei Fehlschlagen der Nacherfüllung das Minderungsrecht aberkannt wird.

            Haftungsbeschränkungen

            Jeder Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen, ist unwirksam.

            Höhe der Verzugszinsen

            Ab Beginn des Verzugs schuldet der Käufer dem Verkäufer zusätzlich zum Kaufpreis Verzugszinsen. Ist an dem Kaufvertrag ein Verbraucher beteiligt, sei es als Käufer oder als Verkäufer, beträgt der Zinssatz 12 % über dem Basiszinssatz. Bei Kaufverträgen zwischen Unternehmern beträgt der Zinssatz 8 % über dem Basiszinssatz.

            Chemnitz, 09.04.2021
            Benno Bierbauch


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              GmbH-Kauf Aktiengesellschaft Mietvertrag gmbh eigene anteile kaufen gmbh haus kaufen

              Geschäftsraummietvertrag

              Zwischen

              Ekkart Diekmann Baumeister Gesellschaft mit beschränkter Haftung
              Vertreten durch die Geschäftsführung Ekkart Diekmann
              (Vermieter)

              und

              Edelhard Eberle Lebensmittelherstellung Ges. mit beschränkter Haftung
              Vertreten durch die Geschäftsführung Gislinde Mann
              (Mieter)

              wird folgender Geschäftsraummietvertrag geschlossen:

              §1 Mieträume

              Vermietet werden im Geschäftshaus in Erfurt folgende Räume:
              Erdgeschoss: 234 qm
              1. Etage: 558 qm
              2. Etage: 525 qm
              3. Etage: 1139 qm
              4. Etage: 125 qm
              5. Etage: 1318 qm
              6. Etage: 1379 qm
              7. Etage: 675 qm
              8. Etage: 680 qm

              Keller: 171 qm
              Dachboden: 241 qm

              Die Mietfläche beträgt 7045 qm.

              Für die oben genannten Räume erhält der Mieter folgende Schlüssel:
              18 Schlüssel

              Schäden an diesen Räumen sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.

              Der Mieter ist verpflichtet, eine Glasversicherung für sämtliche Fenster-, Schaufenster- und Türscheiben der Mieträume (oder sonstige Versicherungen nach Vereinbarung, wobei eine Doppelversicherung durch Mieter und Vermieter vermieden werden sollte) in ausreichender Höhe auf eigene Kosten abzuschließen und den Abschluss bzw. das Fortbestehen dem Vermieter nachzuweisen.

              §2 Mietzweck

              Die Vermietung erfolgt zur ausschließlichen Nutzung als Baumeister:

              Eine Änderung der vertraglich vereinbarten Nutzung ist von der Zustimmung des Vermieters abhängig, die nur aus wichtigem Grund verweigert werden darf. Ein besonderer Grund besteht insbesondere in einer Konkurrenzsituation zu anderen Mietern.

              §3 Ausstattung der Mieträume / Rückbauverpflichtung

              Der Mieter übernimmt die Räume in nicht renovierungsbedürftigem Zustand.

              Die Räume werden wie besichtigt vermietet und sind nach Beendigung des Mietverhältnisses im gleichen/renovierten Zustand zu verlassen.

              Werden bauliche Veränderungen an der Mietsache (Einbauten, Umbauten, Ausbauten) durch den Mieter vorgenommen, verpflichtet er sich, diese spätestens bis zur Beendigung des Mietverhältnisses beseitigt zu haben.

              §4 Mietzeit und ordentliche Kündigung

              Das Mietverhältnis beginnt am 08.04.2021 und endet nach 9 Jahren.

              Das Mietverhältnis verlängert sich um 2 Jahr(e), falls es nicht mindestens sechs Monate vor Ablauf durch eingeschriebenen Brief gekündigt wird. Für die Rechtzeitigkeit ist entscheidend der Zugang des Kündigungsschreibens.

              Es kann mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres gekündigt werden. Die Kündigung ist rechtzeitig erfolgt, wenn sie spätestens am 3. Werktag des ersten Monats der Kündigungsfrist schriftlich beim anderen Vertragspartner eingegangen ist.

              §5 Fristlose Kündigung

              Der Vermieter ist berechtigt, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen, wenn

              a) der Mieter mit zwei Monatsmieten in Verzug ist

              oder
              b) der Mieter auf zwei aufeinanderfolgenden Zahlungsterminen mit mehr als einer Miete in Verzug ist

              oder
              c) der Mieter trotz Mahnung das Objekt weiterhin vertragswidrig nutzt

              oder
              d) nach Vertragsschluss eine wesentliche Verschlechterung in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Mieters eintritt. Diese werden vermutet, wenn Pfändungen oder sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ausgebracht werden, die die Ansprüche des Vermieters gefährden.

              Die gesetzlichen Kündigungsrechte ohne Fristsetzung aus §§ 543 II Nr. 1, 569 I BGB bleiben unberührt.

              Im Übrigen ist jede Partei zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grunde berechtigt, wenn der Vertragspartner eine wesentliche Vertragspflicht trotz vorheriger Abmahnung wiederholt verletzt.

              §6 Mietzins

              Die monatliche Netto-Grundmiete beträgt Euro 77495
              Sie ist im Voraus, spätestens am 3. Werktag jeden Monats, kostenfrei an den Vermieter auf dessen Konto bei der Sparkasse zu zahlen:
              IBAN DE29 3598 4853 8599 4033 41

              Folgende Nebenabgaben hat der Mieter innerhalb eines Monats nach erfolgter Rech­nungsstellung zusätzlich zu entrichten:

              Betriebskosten in Höhe von Euro 14090
              sonstige Kosten in Höhe von Euro 91585

              §7 Anpassung des Mietzinses

              Erhöht oder vermindert sich künftig der vom Statistischen Bundesamt amtlich festgestellte Verbraucherpreisindex für Deutschland (auf der Basis 2010 = 100) gegenüber dem für den Monat des Vertragsschlusses veröffentlichten Index um mindestens 10 Prozent, so ändert sich der Mietzins automatisch im gleichen prozentualen Verhältnis nach unten oder oben ab dem auf die Änderung folgenden Monat, ohne dass es hierzu besonderer Erklärungen auch nur einer Vertragspartei oder sonst einer Vertragsabänderung bedarf

              Sollte der genannte Index eingestellt werden, tritt an seine Stelle der entsprechende Nachfolgeindex.

              Weitere Anpassungen der Miete erfolgen nach Maßgabe der Ziff. 1, wobei jeweils auf den Indexstand zum Zeitpunkt der letzten Anpassung als Ausgangsindex abzustellen ist.

              Haben die vom Mieter auf eigene Kosten vorgenommenen baulichen Veränderungen eine Werterhöhung der Mieträume zur Folge, so hat diese bei einer Neufestsetzung des Mietzinses außer Betracht zu bleiben.

              §8 Mietkaution

              Der Mieter zahlt eine Kaution in Höhe von drei Monatsmieten. Die Kaution ist vom Vermieter auf einem gesondert geführten Konto aufzubewahren. Eine Verzinsungspflicht des Vermieters für die Kaution wird ausgeschlossen.

              §9 Bauliche Veränderungen, Ausbesserungen

              Bauliche Veränderungen an den Mieträumen darf der Mieter nur nach Vorliegen der schriftlichen Zustimmung des Vermieters vornehmen lassen. Die Zustimmung darf verweigert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

              Etwaige Werterhöhungen der Mieträume werden angemessen vergütet, es sei denn, es handelt sich um bauliche Veränderungen, die bei Vertragsende wieder rückgängig gemacht werden.

              Ausbesserungen und bauliche Veränderungen, die zur Erhaltung des Gebäudes, zur Abwendung drohender Gefahren oder zur Beseitigung von Schäden dienen, darf der Vermieter ohne Zustimmung des Mieters vornehmen lassen. Sollten diese Arbeiten aus anderen Gründen vorgenommen werden, so bedarf es einer Zustimmung des Mieters dann nicht, wenn sie den Mieter nur unwesentlich beeinträchtigen; es entstehen keine Schadensersatzansprüche und Ansprüche zur Mietminderung.

              Von beabsichtigten baulichen Tätigkeiten am Gebäude, die den Mieter beeinträchtigen könnten, hat der Vermieter ihn so rechtzeitig zu verständigen, dass der Mieter Vorkehrungen zur Weiterführung seines Betriebes treffen kann.

              Unterbleibt diese Benachrichtigung, so entsteht dem Mieter ein Anspruch auf Schadensersatz/Mietminderung.

              §10 Betreten der Mietsache

              Der Vermieter darf die Geschäftsräume nach vorheriger Ankündigung während der Geschäftszeiten, auch in Abwesenheit des Mieters, betreten, um sich vom Zustand der Räume zu überzeugen. Dieses Recht kann auch durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden.

              §11 Instandhaltung/Instandsetzung der Mieträume, Schönheitsreparaturen

              Der Mieter erklärt sich bereit, die Instandhaltung (Wartung) und Instandsetzung (Reparaturen) an der Mietsache innerhalb der Mieträume bis zu einem Betrag vom EUR…… je Einzelfall zu übernehmen. Fallen mehrere Wartungs- und Reparaturarbeiten an, übernimmt der Mieter insgesamt im Jahr die dafür benötigen Kosten nur bis zu einem Betrag von EUR…..Handelt es sich um die Instandhaltung und Instandsetzung des Gebäudes (Dach und Fach), der damit verbundenen technischen Einrichtungen und Anlagen, sowie der Außenanlagen, obliegt diese Pflicht dem Vermieter.

              Schönheitsreparaturen, wie das Streichen der Wände und Decken, werden vom Mieter vorgenommen.

              §12 Untervermietung, Nachmieter

              Eine Untervermietung ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters gestattet.
              Die Zustimmung kann verweigert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Sie kann aus wichtigem Grund widerrufen werden.

              Der Mieter ist berechtigt, einen Nachmieter zu stellen, der in den Mietvertrag zu den gleichen Bedingungen innerhalb der Restlaufzeit des Vertrages eintritt, sofern gegen die Bonität des Nachmieters, gegen dessen Person und die Branche (auch im Hinblick auf einen Konkurrenzschutz) keine Einwendungen bestehen. Der Vermieter ist verpflichtet, mit diesem Mieter zu unveränderten Bedingungen einen Vertrag für die Restlaufzeit abzuschließen.

              §13 Außenreklame

              Der Mieter ist berechtigt, an bestimmten Teilen der Außenfront des Gebäudes Firmenschilder, Leuchtreklame sowie Schaukästen und Warenautomaten anzubringen, soweit der Gesamteindruck der Gebäudefront dadurch nicht beeinträchtigt wird.

              Das Anbringen dieser Außenreklame erfolgt auf Kosten des Mieters und nach vorheriger Abstimmung mit dem Vermieter.

              Die gesetzlichen und ortspolizeilichen Vorschriften über Außenreklame sind zu beachten.

              Die Pflicht des § 3 Nr. 2 dieses Mietvertrages bei Mietende gilt sinngemäß.

              Verlegt der Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses seinen Betrieb, so ist er berechtigt, ein halbes Jahr an der Eingangstür ein Hinweisschild anzubringen.

              §14 Sachen des Mieters

              Der Mieter versichert, dass die Sachen, die er in die Mieträume einbringen wird, in seinem freien Eigentum stehen, abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten.

              Folgende Sachen sind hiervon ausgenommen:
              …………………………………………………………………………………………

              …………………………………………………………………………………………

              §15 Wettbewerbsschutz

              Der Vermieter verpflichtet sich, während der Mietzeit weder auf dem Mietgrundstück noch auf ihm gehörenden Nachbargrundstücken (Straße, Hausnummer) gewerbliche Räume an einen Mitbewerber des Mieters zu vermieten.

              Diese Verpflichtung erstreckt sich nicht auf den Fall einer Änderung des Nutzungszwecks der Mieträume.

              §16 Besondere Vereinbarungen

              ………………………………………………………………………………………………………

              ………………………………………………………………………………………………………

              §17 Gerichtsstand, außergerichtliche Streitbeilegung

              Gerichtsstand ist Erfurt.

              Hier gegebenenfalls Ergänzungen entsprechend S. 3 vornehmen.

              §18 Sonstiges

              Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht.

              Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden.

              Ist oder wird eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages nicht.

              Erfurt, 08.04.2021

              ……………………………………………….. ………………………………………………..

              Unterschrift Vermieter Unterschrift Mieter


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                Ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit Nicolaus Homann

                Herrn/Frau
                Nicolaus Homann
                Bremerhaven

                Bremerhaven, 07.04.2021

                Ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses

                Sehr geehrte(r) Frau/Herr Nicolaus Homann

                hiermit kündige wir das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis fristgerecht

                zum 22.1.2040 hilfsweise zum nächst zulässigen Termin.

                Bis zum Ablauf der Kündigungsfrist stehen Ihnen noch 20 Urlaubstage zu. Diesen Urlaub erteilen wir Ihnen in der Kündigungsfrist.

                Bis zum Ablauf der Kündigungsfrist werden Sie unter Fortzahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung unwiderruflich von der Arbeitsleistung freigestellt. Die Freistellung erfolgt unter Anrechnung der noch zustehenden Resturlaubsansprüche sowie sonstiger eventueller Freistellungsansprüche.

                Der Betriebsrat ist vor Ausspruch dieser Kündigung angehört worden. Er hat der Kündigung zugestimmt.

                Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie verpflichtet sind, selbst aktiv nach einer anderen Beschäftigung zu suchen und sich spätestens drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden.
                Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses weniger als drei Monate, haben sie sich innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu melden.
                Zur Wahrung der Frist reicht eine Anzeige unter Angabe der persönlichen Daten und des Beendigungszeitpunktes aus, wenn die persönliche Meldung nach terminlicher Vereinbarung nachgeholt wird.
                Ein Verstoß gegen diese Pflichten kann zum Eintritt einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen.

                Mit freundlichen Grüßen

                ……………………………………………………………
                Unterschrift Neidhard Engadiner Multimedia Gesellschaft mit beschränkter Haftung
                vertreten durch den Geschäftsführer: Neidhard Engadiner

                Empfangsbestätigung

                Ich habe die Kündigung erhalten am: 07.04.2021

                ……………………………………………………………
                Unterschrift Nicolaus Homann


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                  Allgemeine Geschäftsbedingungen der Ottheinrich Hentschel Orgelbau Gesellschaft mit beschraenkter Haftung

                  §1 Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen

                  (1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftbedingungen gelten für alle Lieferungen zwischen uns und einem Verbraucher in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

                  Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschliesst, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).

                  §2 Zustandekommen eines Vertrages, Speicherung des Vertragstextes

                  (1) Die folgenden Regelungen über den Vertragsabschluss gelten für Bestellungen über unseren Internetshop http://www.OttheinrichHentschelOrgelbauGesellschaftmitbeschraenkterHaftung.de.

                  (2) Im Falle des Vertragsschlusses kommt der Vertrag mit

                  Ottheinrich Hentschel Orgelbau Gesellschaft mit beschraenkter Haftung
                  Ottheinrich Hentschel
                  D-92160 Chemnitz
                  Registernummer 528996
                  Registergericht Amtsgericht Chemnitz

                  zustande.

                  (3) Die Präsentation der Waren in unserem Internetshop stellen kein rechtlich bindendes Vertragsangebot unsererseits dar, sondern sind nur eine unverbindliche Aufforderungen an den Verbraucher, Waren zu bestellen. Mit der Bestellung der gewünschten Ware gibt der Verbraucher ein für ihn verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab.
                  (4) Bei Eingang einer Bestellung in unserem Internetshop gelten folgende Regelungen: Der Verbraucher gibt ein bindendes Vertragsangebot ab, indem er die in unserem Internetshop vorgesehene Bestellprozedur erfolgreich durchläuft.

                  Die Bestellung erfolgt in folgenden Schritten:

                  1) Auswahl der gewünschten Ware
                  2) Bestätigen durch Anklicken der Buttons Bestellen
                  3) Prüfung der Angaben im Warenkorb
                  4) Betätigung des Buttons zur Kasse
                  5) Anmeldung im Internetshop nach Registrierung und Eingabe der Anmelderangaben (E-Mail-Adresse und Passwort).
                  6) Nochmalige Prüfung bzw. Berichtigung der jeweiligen eingegebenen Daten.
                  7) Verbindliche Absendung der Bestellung durch Anklicken des Buttons kostenpflichtig bestellen bzw. kaufen

                  Der Verbraucher kann vor dem verbindlichen Absenden der Bestellung durch Betätigen der in dem von ihm verwendeten Internet-Browser enthaltenen Zurück-Taste nach Kontrolle seiner Angaben wieder zu der Internetseite gelangen, auf der die Angaben des Kunden erfasst werden und Eingabefehler berichtigen bzw. durch Schliessen des Internetbrowsers den Bestellvorgang abbrechen. Wir bestätigen den Eingang der Bestellung unmittelbar durch eine automatisch generierte E-Mail (Auftragsbestätigung). Mit dieser nehmen wir Ihr Angebot an.

                  (5) Speicherung des Vertragstextes bei Bestellungen über unseren Internetshop : Wir speichern den Vertragstext und senden Ihnen die Bestelldaten und unsere AGB per E-Mail zu. Die AGB können Sie jederzeit auch unter http://www.OttheinrichHentschelOrgelbauGesellschaftmitbeschraenkterHaftung.de/agb.html einsehen. Ihre vergangenen Bestellungen können Sie in unserem Kunden-Bereich unter Mein Konto –> Meine Bestellungen einsehen.

                  §3 Preise, Versandkosten, Zahlung, Fälligkeit

                  (1) Die angegebenen Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile. Hinzu kommen etwaige Versandkosten.

                  (2) Der Verbraucher hat die Möglichkeit der Zahlung per Vorkasse, Nachnahme, Bankeinzug, PayPal, Kreditkarte( Visa ) .

                  (3) Hat der Verbraucher die Zahlung per Vorkasse gewählt, so verpflichtet er sich, den Kaufpreis unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen.
                  Soweit wir per Nachnahme liefern, tritt die Fälligkeit der Kaufpreisforderung mit Erhalt der Ware ein.

                  §4 Lieferung

                  (1) Sofern wir dies in der Produktbeschreibung nicht deutlich anders angegeben haben, sind alle von uns angebotenen Artikel sofort versandfertig. Die Lieferung erfolgt hier spätesten innerhalb von 5 Werktagen. Dabei beginnt die Frist für die Lieferung im Falle der Zahlung per Vorkasse am Tag nach Zahlungsauftrag an die mit der Überweisung beauftragte Bank und bei allen anderen Zahlungsarten am Tag nach Vertragsschluss zu laufen. Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag am Lieferort, so endet die Frist am nächsten Werktag.

                  (2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache geht auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache an den Käufer auf diesen über.

                  §5 Eigentumsvorbehalt

                  Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.

                  ****************************************************************************************************

                  §6 Widerrufsrecht des Kunden als Verbraucher:

                  Widerrufsrecht für Verbraucher

                  Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Massgabe zu, wobei Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschliesst, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können:

                  Widerrufsbelehrung

                  Widerrufsrecht

                  Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

                  Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage, ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

                  Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
                  Ottheinrich Hentschel Orgelbau Gesellschaft mit beschraenkter Haftung
                  Ottheinrich Hentschel
                  D-92160 Chemnitz
                  Registernummer 528996
                  Registergericht Amtsgericht Chemnitz
                  E-Mail info@OttheinrichHentschelOrgelbauGesellschaftmitbeschraenkterHaftung.de
                  Telefax 042861859
                  mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

                  Widerrufsfolgen

                  Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschliesslich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

                  Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

                  Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

                  Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

                  Finanzierte Geschäfte

                  Haben Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanziert und widerrufen Sie den finanzierten Vertrag, sind Sie auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, wenn beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn wir gleichzeitig Ihr Darlehensgeber sind oder wenn sich Ihr Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung unserer Mitwirkung bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder der Rückgabe bereits zugeflossen ist, tritt Ihr Darlehensgeber im Verhältnis zu Ihnen hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe in unsere Rechte und Pflichten aus dem finanzierten Vertrag ein. Letzteres gilt nicht, wenn der vorliegende Vertrag den Erwerb von Wertpapieren, Devisen, Derivaten oder Edelmetallen zum Gegenstand hat.
                  Wollen Sie eine vertragliche Bindung so weitgehend wie möglich vermeiden, widerrufen Sie beide Vertragserklärungen gesondert.

                  Ende der Widerrufsbelehrung

                  ****************************************************************************************************

                  §7 Widerrufsformular

                  Muster-Widerrufsformular
                  (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
                  An :
                  Ottheinrich Hentschel Orgelbau Gesellschaft mit beschraenkter Haftung
                  Ottheinrich Hentschel
                  D-92160 Chemnitz
                  E-Mail info@OttheinrichHentschelOrgelbauGesellschaftmitbeschraenkterHaftung.de

                  Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

                  _____________________________________________________

                  Bestellt am (*)/erhalten am (*)

                  __________________

                  Name des/der Verbraucher(s)

                  _____________________________________________________

                  Anschrift des/der Verbraucher(s)

                  _____________________________________________________

                  Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

                  __________________

                  Datum

                  __________________

                  (*) Unzutreffendes streichen.

                  §8 Gewährleistung

                  Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen.

                  §9 Verhaltenskodex

                  Wir haben uns den Verhaltenskodizes der folgenden Einrichtungen unterworfen:

                  §10 Vertragssprache

                  Als Vertragssprache steht ausschliesslich Deutsch zur Verfügung.

                  ****************************************************************************************************

                  §11 Kundendienst

                  Unser Kundendienst für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen steht Ihnen werktags von 9:00 Uhr bis 17:30 Uhr unter

                  Telefon: 05123 45678911
                  Telefax: 06327 690172
                  E-Mail: info@OttheinrichHentschelOrgelbauGesellschaftmitbeschraenkterHaftung.de
                  zur Verfügung.

                  ****************************************************************************************************

                  Stand der AGB Jan.2019


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                    gmbh verkaufen kaufen gmbh kaufen kosten Bauen GmbHmantel dispo finanzierung

                    Bau-Subunternehmervertrag der Freiwald Jensen Vermietungen GmbH

                    Zwischen

                    der Firma Freiwald Jensen Vermietungen GmbH
                    Sitz in Frankfurt am Main
                    – Generalunternehmer –
                    Vertreten durch den Geschäftsführer Freiwald Jensen

                    und

                    der Firma Friedwald Conrad Hundeschulen Gesellschaft mit beschränkter Haftung
                    Sitz in Pforzheim
                    Vertreten durch den Geschäftsführer Friedwald Conrad

                    – Subunternehmer –

                    wird folgender Bau-Subunternehmervertrag geschlossen:

                    § 1 Gegenstand des Vertrages

                    Gegenstand des Vertrages ist die Ausführung von (schlüsselfertigen) Bauleistungen am Objekt NR. 861293 durch den Subunternehmer.

                    § 2 Vertragsgrundlagen

                    Maßgebend für die Art und den Umfang der auszuführenden Leistungen und Lieferungen sowie für die Abwicklung sind die folgenden rechtlichen und technischen Vertragsbestandteile in der angegebenen Reihenfolge:

                    Rechtliche Bestandteile:

                    das Auftragsschreiben,
                    die Bestimmungen dieses Vertrages,
                    das Angebot des Generalunternehmers vom 05.04.2021 einschließlich der vereinbarten Ände­rungen und Ergänzungen aufgrund der Verhandlungen vom 05.04.2021 die in der Niederschrift vom 05.04.2021 festgehalten sind,
                    die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Bauleistungen (VOB/B),
                    das gesetzliche Werkvertragsrecht des BGB,
                    Werkzeichnungen,
                    Geschäfts- und Lieferbedingungen des Subunternehmers werden Bestandteil.

                    Technische Bestandteile:

                    Leistungsverzeichnis, Leistungsbeschreibung, Pläne, Muster, Raumbuch,
                    die Allgemeinen Technischen Vorschriften für Bauleistungen (VOB/C),
                    Vorschriften der Berufsgenossenschaften und der zuständigen Behörden,
                    der Bauzeitenplan
                    die einschlägigen neusten – auch empfohlenen- DIN-Vorschriften, VDE- und
                    VDI-Richtlinien.

                    Der Subunternehmer bestätigt, sämtliche Ausschreibungsunterlagen erhalten zu haben, insbesondere die Leistungsbeschreibung, die Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis, Zeichnungen, Pläne, Muster, Raumbuch*. Widersprüche zum Leistungsverzeichnis, zur Leistungsbeschreibung, zu den Plänen usw. gehen zu Lasten des Generalunternehmers.1

                    Der Subunternehmer erklärt, dass aufgrund der ihm übergebenen Unterlagen die von ihm geforderte Leistung nach Ausführung, Art und Umfang vollständig kalkuliert worden ist.

                    § 3 Vergütung

                    Der Vertragspreis beträgt 245 Tausden Euro (ohne Mehrwertsteuer) als Pauschalpreis.

                    Die Vertragspreise sind Festpreise.

                    In den Preisen ist alles enthalten, was zur ordnungsgemäßen, vollständigen und termingerechten Ausführung der Leistung notwendig ist, sowie alle Kosten, die zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung des Subunternehmers anfallen.

                    Spätere Materialpreiserhöhungen oder sonstige Kostensteigerungen führen nicht zu einer Änderung der vereinbarten Vergütung.

                    § 4 Stundenlohnarbeiten

                    Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie vorher vom Generalunternehmer ausdrücklich angeordnet sind und entsprechende Stundenberichte spätestens am folgenden Arbeitstag der Bauleitung des Generalunternehmers zur Anerkennung vorgelegt werden. Stellt sich später heraus, dass die im Stundenlohn berechneten Arbeiten bereits in der Vertragsleistung berücksichtigt sind oder zu Nebenleistungen gehören, so werden die Stundenlohnarbeiten nicht vergütet.[2]

                    Bei Stundenlohnarbeiten gelten folgende Preise:
                    Monteur Euro/Stunde 24
                    Facharbeiter Euro/Stunde 44
                    Fachwerker Euro/Stunde 36

                    § 5 Zahlungsbedingungen

                    Abschlagsrechnungen und die Schlussrechnung sind an Freiwald Jensen Vermietungen GmbH zu richten.

                    Abschlagsrechnungen können monatlich gestellt werden. Sie haben alle bis zum Stichtag erbrachten Leistungen nach Positionen getrennt aufzuführen. Die Mehrwertsteuer ist getrennt aufzuführen. Den Abschlagsrechnungen sind prüffähige Nachweise in einfacher Ausfertigung beizulegen.

                    Die erhaltenen Abschlagszahlungen sowie der vertraglich vereinbarte Sicherheitseinbehalt sind am Schluss der Rechnung abzusetzen.

                    Nach Abzug des vereinbarten Sicherheitseinbehaltes (§11 dieses Vertrages) werden Abschlagsrechnungen innerhalb von 21 Tagen nach Zugang der Rechnung unter Abzug von 4% Skonto bezahlt.

                    Die Schlusszahlung erfolgt auf die Schlussrechnung nach restloser, ordnungsgemäßer Erbringung aller Leistungen und nach Anerkennung und Endabnahme der Leistungen unter entsprechender Berücksichtigung des Gewährleistungseinbehalts.

                    § 6 Terminplan – Vertragsstrafe

                    Vertragstermine sind:
                    Arbeitsbeginn: 4.5.2020
                    Zwischentermine: 21.10.2020
                    Fertigstellungstermine: 10.12.2020

                    Der Generalunternehmer wird gemeinsam mit dem Subunternehmer den genauen Arbeitsablauf und die Erbringung der Einzelleistungen mit Angabe der Einzelfristen in einem noch zu erstellenden Terminplan festlegen. Der Terminplan und die darin genannten Einzelfristen werden Vertragsbestandteil.

                    Der Subunternehmer ist verpflichtet, sich rechtzeitig, spätestens jedoch 10 Tage vor Beginn seiner Arbeiten mit dem örtlichen Bauleiter des Generalunternehmers abzustimmen. Bei einer Verzögerung der Anfangstermine aus bauseitigen Gründen bleibt in jedem Fall die Ausführungszeit, d.h. also die hierfür festgelegte Zahl der Werktage, verbindlich.

                    Im Falle der von ihm zu vertretenden Nichteinhaltung der Vertragstermine haftet der Subunternehmer für alle Schäden und Nachteile, die dem Generalunternehmer entstehen.

                    Der Generalunternehmer behält sich die Terminplanänderung im Rahmen des Gesamtterminplans vor. Bei rechtzeitiger[3]Bekanntgabe einer Terminänderung durch den Generalunternehmer darf der Subunternehmer die Anzahl der für die Ausführung der Arbeiten vereinbarten Werktage nicht überschreiten, es sei denn, dies ist dem Subunternehmer unzumutbar.

                    Der Generalunternehmer ist berechtigt, für jeden Fall der schuldhaften Überschreitung eine Vertragsstrafe von € 5 TEURO für jeden Kalendertag vom Subunternehmer zu fordern, bis zur Höhe von 5 % der Vertragssumme, ohne dass es des Nachweises von Schäden oder Nachteilen bedarf.[4]

                    Die Vereinbarung einer Vertragsstrafe schließt die Geltendmachung weitergehender Ansprüche nicht aus. Bereits entstandene Vertragsstrafen entfallen nicht durch Vereinbarung neuer Termine.

                    § 7 Ausführung

                    Der Subunternehmer hat den nach der Landesbauordnung verantwortlichen Bauleiter vor Arbeitsaufnahme zu benennen und bei Arbeitsbeginn zu stellen.

                    Der Subunternehmer hat auf Anforderung des Generalunternehmers ein Bautagebuch zu führen und dem Generalunternehmer vorzulegen.

                    Für Unterbringung und Transport von Arbeitskräften und Baustoffen hat der Subunternehmer zu sorgen.

                    Der Subunternehmer verpflichtet sich, bestehende Mindestlohnvorschriften und Vorschriften über Mindestbedingungen am Arbeitsplatz einzuhalten und bestätigt dies auf Verlangen des Generalunternehmers diesem schriftlich.[6]Gleiches gilt für etwaige Verpflichtungen gegenüber Urlaubs- und Sozialkassen, soweit hier eine Ausfallhaftung des Generalunternehmers bestehen kann.

                    Der Subunternehmer hat die ihm für die Ausführung seiner Arbeiten übergebenen Unterlagen sofort nach Erhalt in allen Punkten, insbesondere auch Maße, zu überprüfen.

                    Der Subunternehmer hat sich vor Beginn der Ausführung vom Zustand des Baues zu überzeugen, um festzustellen, ob er seine Arbeiten ohne Gefahr und nachträglich auftretende Mängel einbringen kann. Einwände sind vor Beginn der Ausführung schriftlich geltend zu machen, soweit die Ursachen der Bedenken vor Ausführungsbeginn erkennbar sind.

                    Der Subunternehmer ist verpflichtet, für seine Bauarbeiten nur einwandfreies Material zu verwenden und die Arbeiten durch geschultes, zuverlässiges Fachpersonal nach den anerkannten Regeln der Baukunst ausführen zu lassen.

                    Der Subunternehmer ist auf Verlangen des Generalunternehmers verpflichtet, soweit zumutbar, nicht vereinbarte Leistungen, die zur Ausführung der vertraglichen Leistung erforderlich werden, zu erbringen. Die Vergütung für diese Zusatzleistungen bestimmt sich nach §4 des Vertrages.

                    § 8 Verteilung von Kosten

                    Für Baustrom, Bauschild, Bauwasser, Heizung, für Benutzung der Wasch- und WC-Einrichtung wird eine Kostenbeteiligung des Subunternehmers von 1 % der Nettoabrechnungssumme zuzüglich Mehrwertsteuer vereinbart.^Eine nachweislich darüber gehende Umlage dieser Kosten kann bei der Schlussabrechnung abgezogen werden.

                    Der Generalunternehmer stellt folgende Anlagen zur Verfügung:
                    Gerüste: €/m² + Monat 28
                    Unterkünfte: €/Bett + KT 6
                    Schuttabfuhr: €/Container 13

                    Der Generalunternehmer ist berechtigt, die auf den Subunternehmer entfallenden Kosten von den Abschlagszahlungen oder von der Schlusszahlung einzubehalten.

                    § 9 Behinderung und Unterbrechung der Ausführung

                    Der Subunternehmer hat seine Arbeiten so durchzuführen, dass andere am Bau tätige Unternehmer nicht behindert werden. Er muss rechtzeitig für alle erforderlichen Abstimmungen und Unterrichtungen hinsichtlich des technischen und zeitlichen Arbeitsablaufes sorgen.

                    Der Subunternehmer ist verpflichtet, dem Generalunternehmer alle Behinderungen, die die termingerechte Ausführung seiner Arbeiten in Frage stellen, unverzüglich schriftlich/in Textform anzuzeigen.

                    Die Anzeige muss alle Tatsachen enthalten, aus denen der Generalunternehmer mit hinreichender Klarheit die Gründe der Behinderung entnehmen kann. Sie muss Angaben enthalten, ob der Subunternehmer seine Arbeiten, die nach dem Bauablauf nunmehr ausgeführt werden müssen, nicht oder nicht wie vorgesehen ausführen kann. Gegebenenfalls muss die Anzeige den Zeitpunkt angeben, zu dem der Subunternehmer diese Arbeiten durchführen kann.

                    § 10 Gefahrtragung

                    Die Gefahrtragung richtet sich nach § 644 BGB.

                    § 11 Sicherheitsleistung

                    Der Subunternehmer hat für die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen dem Generalunternehmer in angemessener Weise Sicherheit zu leisten. Sofern die Sicherheit durch Bürgschaft geleistet wird, muss eine unbefristete, selbstschuldnerische, schriftliche Bürgschaft eines vom Generalunternehmer genehmigten Instituts vorgelegt werden.

                    Bei der Schlusszahlung kann als Sicherheit für die Gewährleistung von der festgestellten Schlussabrechnungssumme einschließlich Mehrwertsteuer ein Betrag von 5 % der Auftragssumme einbehalten werden. Der Gewährleistungseinbehalt kann mit Zustimmung des Generalunternehmers durch eine unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft in gleicher Höhe abgelöst werden.

                    § 12 Gewährleistung

                    Der Umfang der Gewährleistung richtet sich nach den Bestimmungen der VOB/B. Der Subunternehmer übernimmt insbesondere die Gewähr, dass seine Leistung die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweist oder, soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte, sonst für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Leistungen der gleichen Art üblich ist und die der Generalunternehmer nach der Art der Leistung erwarten kann.

                    Der Subunternehmer ist verpflichtet, alle während der Gewährleistungsfrist auftretenden Mängel, die auf seine vertragswidrige Leistung zurückzuführen sind, auf seine Kosten zu beseitigen, wenn der Generalunternehmer dies vor Ablauf der Gewährleistungsfrist schriftlich verlangt.

                    Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Abnahme der Subunternehmerleistung und beträgt 8 Jahre.Werden während des Laufs der Gewährleistungsfrist vom Generalunternehmer Mängel gerügt, so läuft ab dem Zeitpunkt des Zugangs der schriftlichen Mängelrüge für die gerügten Leistungen eine neue Gewährleistungsfrist mit der oben angegebenen Dauer.

                    § 13 Kündigung

                    Kündigt der Generalunternehmer den Vertrag mit dem Subunternehmer, weil die Arbeiten infolge höherer Gewalt eingestellt werden oder weil ihre Fortführung aus einem vom Bauherrn gesetzten wichtigen Grund für den Generalunternehmer nicht mehr zumutbar ist, so hat der Subunternehmer nur den Anspruch auf Bezahlung bereits ausgeführter Arbeiten, diese muss er ausdrücklich geltend machen. Im Übrigen gilt § 8 VOB/ B.

                    Das Kündigungsrecht des Subunternehmers bestimmt sich nach § 9 VOB/B.

                    § 14 Weitervergabe

                    Dem Subunternehmer ist es nicht gestattet, den ihm erteilten Auftrag ganz oder teilweise weiterzugeben.

                    § 15 Versicherungen

                    Es besteht folgende Haftpflichtversicherung bei der
                    Sachschäden: T€ 430
                    Personenschäden: T€ 811
                    Vermögensschäden: T€ 388

                    Eine Bauwesenversicherung wird bauseits abgeschlossen. Der Subunternehmer beteiligt sich bei Abschluss einer Bauwesenversicherung durch den Generalunternehmer mit 3% der Bruttoabrechnungssumme an den Prämien. Seine Selbstbeteiligung beträgt pro Schadensfall TEURO 28.

                    Der örtliche Bauleiter führt ein Umlagekonto, auf dem er Aufwendungen, insbesondere bei Schadensfällen, für die ein Verursacher nicht feststellbar ist, verbucht. Der Generalunternehmer ist berechtigt, bei der Schlusszahlung die entstandenen Aufwendungen dem Subunternehmer im Verhältnis seiner Auftragssumme zu der Summe sämtlicher Subunternehmerverträge dieses Bauvorhabens anzurechnen.

                    § 16 Unbedenklichkeitsbescheinigungen, Meldungen

                    Innerhalb von 5 Tagen nach Aufforderung durch den Generalunternehmer hat der Subunternehmer Unbedenklichkeitsbescheinigungen des zuständigen Finanzamtes, der Berufsgenossenschaft und der Ortskrankenkasse vorzulegen.

                    Der Subunternehmer ist verpflichtet, für seine ausländischen Arbeitskräfte die behördliche Meldung wie An- und Abmeldung, Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis termingerecht einzureichen.

                    § 17 Freistellungsbescheinigung

                    Dem Generalunternehmerwurde eine Freistellungsbescheinigung vorgelegt.

                    § 18 Datenschutz

                    Der Bau-Subunternehmer verpflichtet sich, Dritten gegenüber keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu offenbaren.

                    Es ist dem Bau-Subunternehmer untersagt, personen- und unternehmensbezogene Daten, von im Rahmen des Vertrags Kenntnis erlangt wird, außerhalb der Abwicklung dieses Vertrags zu verarbeiten, bekannt zu geben, zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Regelung besteht über die Beendigung des Vertrags hinaus.

                    Der Bau-Subunternehmer verpflichtet sich, die übernommenen Datensätze der Bestandskunden nach den geltenden Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung zu verarbeiten.

                    § 19 Mediationsklausel

                    Die Parteien verpflichten sich, im Falle einer sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeit vor Klageerhebung bei einem ordentlichen Gericht oder Schiedsgericht eine Mediation gemäß der Mediationsordnung der IHK Wiesbaden durchzuführen.

                    § 20 Schiedsklausel

                    Sollte die Mediation gescheitert sein, so werden alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, nach der Schiedsgerichtsordnung der Industrie- und Handelskammer Wiesbaden unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Das gerichtliche Mahnverfahren bleibt aber zulässig

                    § 21 Schlussbestimmungen

                    Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen des Vertrages davon nicht betroffen. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine Bestimmung zu ersetzen, welche der der unwirksamen möglichst nahekommt und durch welche der beabsichtigte Vertragszweck in rechtlich zulässiger Weise erreicht werden kann. Entsprechendes gilt für Regelungslücken.

                    Frankfurt am Main, 05.04.2021 Pforzheim, 05.04.2021

                    ……………………………………………………………………… ………………………………………………………………………

                    Unterschrift Generalunternehmer Unterschrift Subunternehmer
                    Freiwald Jensen Vermietungen GmbH Friedwald Conrad Hundeschulen Gesellschaft mit beschränkter Haftung
                    Freiwald Jensen Friedwald Conrad


                    Firmenübernahme startup finanzierung


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