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    Alternativmedizin (auch Alternative Medizin) und Komplementärmedizin (auch komplementäre Medizin) sind Sammelbezeichnungen für
    Behandlungsmethoden und diagnostische Konzepte, die sich als Alternative oder Ergänzung zu wissenschaftlich begründeten Methoden der Medizin verstehen.[1]

    Zu den alternativ- und komplementärmedizinischen Behandlungsmethoden gehören Naturheilverfahren, Körpertherapieverfahren, einige Entspannungsverfahren und Behandlungsmethoden wie Homöopathie, Osteopathie und Eigenbluttherapie sowie Methoden der anthroposophischen Medizin und der Traditionellen Chinesischen Medizin. Für viele alternativmedizinische Therapien konnte weder ein wissenschaftlich plausibler pharmakologischer Wirkmechanismus noch eine pharmakologische Wirkung, die über einen Placeboeffekt hinausgeht, nachgewiesen werden.[2][3] Einige Verfahren der Alternativmedizin lassen sich den Pseudowissenschaften zuordnen.[4][5]

    Inhaltsverzeichnis

    1 Definitionsversuche und Begriffsvarianten

    1.1 Merkmale
    1.2 Konzept- und Begriffskritik

    2 Einteilung
    3 Gesundheitsrisiken
    4 Geschichte

    4.1 Alternative Heilkultur im Mittelalter
    4.2 Alternativmedizin im Nationalsozialismus

    5 Verbreitung

    5.1 Ökonomische Bedeutung
    5.2 Ökologische Auswirkungen

    6 Rechtlicher Rahmen

    6.1 Deutschland
    6.2 Schweiz

    7 Forschung
    8 Ausbildungsmöglichkeiten
    9 Siehe auch
    10 Literatur
    11 Weblinks
    12 Einzelnachweise

    Definitionsversuche und Begriffsvarianten

    Zurzeit existiert keine allgemein akzeptierte Definition von „Alternativmedizin“.[6] Der Pschyrembel für Naturheilkunde und alternative Heilverfahren beschreibt „Alternativmedizin“ als „umstrittene und unscharfe Sammelbezeichnung für diagnostische und therapeutische Verfahren, die außerhalb der konventionellen Medizin stehen“. Der Begriff suggeriere, „dass diese Methoden anstatt der Schulmedizin eingesetzt werden können; überzeugende Daten zur klinischen Evaluation bezüglich Wirksamkeit und Unbedenklichkeit fehlen für viele Methoden der Alternativmedizin; die theoretischen Erklärungsmodelle erscheinen häufig spekulativ“.[7] Insofern kann der Begriff „alternative“ Medizin (ähnlich wie „alternative“ Fakten) auch als Oxymoron verstanden werden.[8][9][10]

    Gemäß Robert Jütte sollten nur diejenigen Heilweisen als „alternativ“ „bezeichnet werden, die in einer bestimmten medikalen Kultur, die selbst wiederum einem historischen Wandlungsprozeß unterworfen ist, zu einem bestimmten Zeitpunkt oder über einen längeren Zeitraum von der herrschenden medizinischen Richtung mehr oder weniger stark abgelehnt werden, weil sie die Therapieformen der herrschenden medizinischen Richtung teilweise oder völlig in Frage stellen bzw. auf eine unmittelbare und grundlegende Änderung des medizinischen Systems abzielen“.[11]

    „Komplementär“ meint Ergänzung – Ergänzung eines etablierten Medizinsystems zu einem „neuen Ganzen“.[12] Der Begriff „Komplementärmedizin“ wird oft als Ersatz für den Begriff „Alternativmedizin“ gebraucht.[13][14] „Komplementärmedizin“ soll signalisieren, dass die damit bezeichneten Methoden nicht als Alternativen zur etablierten Medizin angesehen werden sollten, sondern als Ergänzungen. Das entspricht zum einen den Gepflogenheiten der Patienten, die zusätzlich zu konventionellen auch andere Methoden nachfragen, und kommuniziert zum anderen die Absicht der Anbieter unkonventioneller Heilmethoden, mit der etablierten Medizin zusammenzuarbeiten.[14] Der Begriff wird auch in Deutschland zunehmend verwendet.[15]

    Beide Begriffe werden gelegentlich synonym verwendet. Eine Definition der Weltgesundheitsorganisation lautet: „Die Begriffe ‚Komplementärmedizin‘ oder ‚Alternativmedizin‘ umfassen ein breites Spektrum von Heilmethoden, die nicht Teil der Tradition des jeweiligen Landes sind und nicht vollständig in das dominierende Gesundheitssystem integriert sind. In manchen Ländern werden sie synonym zum Begriff ‚Traditionelle Medizin‘ verwendet.“[16] Im englischsprachigen Raum ist die Komplementär- und Alternativmedizin zusammenfassende Abkürzung CAM (Complementary and alternative medicine) gebräuchlich.[17]

    Neuere Ansätze streben wieder, ähnlich der Neuen Deutschen Heilkunde, in einer Integrativen Medizin[18] eine Zusammenarbeit von konventioneller Medizin und Komplementärmedizin an.[19] Je nach ideologischem Hintergrund werden auch folgende Begriffe verwendet, die teilweise nicht ganz treffend sind oder das Gesamtgebiet nicht ganz abdecken:[20] Unkonventionelle Medizinische Richtungen (UMR),[21] Erfahrungsheilkunde,[22] Alternative Heilmethoden, Sanfte Medizin, Ganzheitliche Medizin,[23] biologische[24] Medizin, traditionelle Medizin, Naturgemäße Heilweisen, Besondere Therapierichtungen, Nichtetablierte Medizin und andere. Bernhard Uehleke und Hans-Wolfgang Hoefert schreiben: „Die heute gebräuchlichen Begriffe ‚alternativ‘ oder ‚komplementär‘ klingen relativ neutral und frei von diskriminierenden Wertungen. Sie täuschen aber auch darüber hinweg, dass die jüngere Medizingeschichte auch eine Geschichte der gegenseitigen – durchaus wertend-diskriminierend gemeinten – Begriffe ist, welche zumindest latent noch nicht abgeschlossen ist.“[25] Es werden auch die Begriffe Paramedizin,[26][27] Pseudomedizin[28] und Außenseitermedizin[25] verwendet.

    Merkmale

    Nach Ansicht von Marcia Angell und Jerome P. Kassirer, Chefredakteure des New England Journal of Medicine, zeichnet die Alternativmedizin am meisten aus, dass sie nicht wissenschaftlich getestet wurde und ihre Befürworter die Notwendigkeit solcher Tests weitgehend ablehnen. Mit „Testung“ meinen die Autoren strenge Sicherheits- und Wirksamkeitsnachweise, wie sie von der Food and Drug Administration (FDA) für die Zulassung von Arzneimitteln und von den besten medizinischen Peer-Review-Fachzeitschriften für die Veröffentlichung von Forschungsergebnissen gefordert werden. Viele Befürworter der Alternativmedizin glauben, dass die wissenschaftliche Methode auf ihre Heilmittel nicht anwendbar ist. Sie stützen sich stattdessen auf Anekdoten und Theorien. Anders als die Fallberichte der wissenschaftlichen Medizin, werden Anekdoten über alternative Heilmittel oft mangelhaft dokumentiert über Medien für die breite Öffentlichkeit publiziert und als ausreichende Belege für die Gesundheitsversprechen der Methode verkauft. Die alternative Medizin zeichnet sich nach Ansicht der Autoren auch durch eine Ideologie aus, die biologische Mechanismen weitgehend ignoriert und die moderne Wissenschaft häufig herabsetzt. Man vertraut auf angeblich alte Praktiken und Naturheilmittel, die im Vergleich zur konventionellen Medizin als wirksamer und weniger toxisch dargestellt werden.[29]

    Viele Ansätze der Alternativmedizin werden als „natürlich“, „biologisch“, „alternativ“, „die Selbstheilungskräfte aktivierend“[30] oder „ganzheitlich“ bezeichnet, womit oft gemeint ist, dass es um eine Behandlung „von Körper, Geist und Seele“ gehen soll. Durch derartige Begriffe im Produktmarketing wird häufig versucht, gezielt chemophobische Gefühle bei den Kunden anzusprechen.[31]

    Die Komplementär- bzw. Alternativmedizin umfasst neben therapeutischen Maßnahmen auch zahlreiche Diagnoseverfahren. Wissenschaftlich aussagekräftige Daten liegen für die angewandte Kinesiologie, die Haaranalyse, die Irisdiagnostik, die Kirlian-Fotografie, das Pendeln, die Pulsdiagnose und den Vegatest vor. Für keine dieser Methoden ist die Validität nachgewiesen; die Mehrzahl der Studien spricht im Gegenteil gegen den Wert dieser Verfahren. Die Gefahr nicht validierter diagnostischer Methoden besteht unter anderem darin, dass im Falle falschpositiver Diagnosen unnütze Behandlungen durchgeführt werden, die im ungünstigsten Falle auch unerwünschte, überflüssige Nebenwirkungen verursachen.[32]

    Alternativmedizinische Methoden können von Ärzten angeboten werden, in Deutschland aber auch von Angehörigen anderer Heilberufe wie zum Beispiel Heilpraktikern. Nicht selten werden die Therapierichtungen von sozialen Bewegungen oder bestimmten weltanschaulichen Gruppen getragen.[33]

    Der Medizinhistoriker Robert Jütte charakterisiert paradigmatische Denkansätze von Komplementär- und konventioneller Medizin folgendermaßen:[34]

    Konventionelle Medizin

    Komplementärmedizin

    Krankheitslehre

    ätiologisch-analytisch

    phänomenologisch-synthetisch

    Therapeutische Forschung

    quantitativ, experimentell

    qualitativ, hermeneutisch

    Therapie

    antagonistisch

    regulativ

    Denkstil

    kausal

    analog

    Ansatz

    weitgehende Trennung zwischen Körper und Geist trotz psychosomatischer Erkenntnisse

    „ganzheitlicher“ Ansatz

    Biologisches Modell

    physiologisch, zellbiologisch

    synergetisch, vitalistisch („Lebenskraft“)

    Relevanz der Erkenntnis

    operative Kontrolle

    integrative Bedeutung

    Soziale Integration

    professionalisierte Medizin (Expertenkultur)

    partizipatorische Medizin (Bedeutung des Laiensystems)

    Konzept- und Begriffskritik

    Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft kritisiert Bestrebungen einiger Vertreter der Homöopathie oder anderer „besonderer“ Therapierichtungen, ihre Arzneimittel als Unterstützung der schulmedizinischen Behandlung („Komplementäre Therapie“) auszugeben. Der Kommission zufolge erscheine es „nicht sehr überzeugend“, einerseits bei ernsthaften Erkrankungen wie Tumorleiden und Infektionskrankheiten die Errungenschaften der modernen Medizin in Anspruch zu nehmen, andererseits aber deren Bedeutung zu relativieren. Da den wissenschaftlich begründeten und den allein von persönlichen Überzeugungen getragenen Behandlungsverfahren Paradigmen zugrunde lägen, die sich gegenseitig ausschlössen, erscheine eine „ökumenische Gemeinschaft“ beider undenkbar und alles Beschwören von „Gemeinsamkeit“, „Ergänzung“, „Komplementarität“ oder „Erweiterung“ zwar politisch opportun, aber wissenschaftstheoretisch unhaltbar. Wissenschaftliche Medizin und Paramedizin seien in ihren Konzepten unvereinbar. Dieser Feststellung stehe die Toleranz eines aufgeklärten Bürgers nicht entgegen.[35]

    Johannes Köbberling zufolge, suggeriert der Begriff „Alternativmedizin“, dass neben der wissenschaftlich erprobten Medizin tatsächlich eine Alternative bestehe. Diese Alternative bestehe jedoch nur in dem „erklärten Verzicht auf wissenschaftliche Methodik und alle für die eigentliche Medizin eingeführten Qualitätsstandards“.[36]

    Nach Einschätzung des amerikanischen Biostatistikers Rufus Baker Baussel gibt es „keine überzeugenden, glaubwürdigen wissenschaftlichen Beweise dafür, dass eine CAM-Therapie bei irgendeiner Gesundheitsstörung vorteilhaft ist oder ein medizinisches Symptom […] besser reduziert als ein Placebo“.[37]

    Wirksamkeitsnachweise der Alternativmedizin beruhen häufig allein auf anekdotischer Evidenz: Anwender alternativmedizinischer Verfahren berufen sich bei der Frage nach einer Wirksamkeit auf ihre eigene therapeutische Erfahrung, da diese angeblich eine hinreichend sichere Unterscheidung von brauchbaren und unbrauchbaren Verfahren gestattet.[38] Derartige retrospektive, subjektive Betrachtungen haben jedoch keinerlei beweisenden Charakter (siehe Fehlschluss und Scheinkausalität).[39][3]

    Zur Behauptung einer therapeutischen Arzneimittelwirkung ohne Nebenwirkung äußerte sich der Pharmakologe Gustav Kuschinsky: „Ein Arzneimittel, von dem behauptet wird, daß es keine Nebenwirkungen habe, steht im dringenden Verdacht, auch keine Hauptwirkung zu besitzen.“[40]

    Der amerikanische Arzt und Skeptiker Wallace Sampson kritisiert, dass Befürworter alternativer Medizin behaupten, die zeitgenössische Biomedizin würde psychologische und soziale Aspekte ignorieren. Tatsächlich sei aber die Praxis der Medizin ihrem Wesen nach immer ganzheitlich. Befürworter der Alternativmedizin ignorierten, dass die Bereiche Psychiatrie, Psychologie, Sozial- und Präventivmedizin sowie öffentliche Gesundheit integraler Bestandteil der modernen biomedizinischen Praxis seien, ebenso wie die Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Geistlichen in den meisten Krankenhäusern.[41]

    Einteilung

    Es gibt kein allgemein anerkanntes Einteilungsschema.[42]

    Für alternativmedizinische Verfahren schlug Robert Jütte 1996 folgendes Klassifikationsschema[43] vor:

    Religiöse und Magische Medizin (Schamanentum, Exorzismen)
    Körper- und gefühlsbetonte Psychotherapien
    Mentales Training
    Naturheilverfahren (Wasserkuren, Lichtkuren, Luftkuren, Lehmkuren, Ernährungstherapien, Kräutermedizin)
    Biodynamische Heilweisen (zum Beispiel Homöopathie, Anthroposophie, Spagyrik, Neuraltherapie, Frischzellentherapie und Sauerstoff-Mehrschritt-Therapie)
    Physikalische Behandlungsweisen (Akupunktur, Chiropraktik, Osteopathie, Elektrotherapien).

    In Anlehnung an die National Institutes of Health können die komplementärmedizinischen Verfahren in vier Gruppen eingeteilt werden, die sich teilweise überlappen.[17]

    Verfahren, die Naturprodukte wie Kräuter, Nahrungsmittel und Vitamine benutzen oder Diäten empfehlen, deren Wirksamkeit wissenschaftlich nicht bewiesen oder deren Eignung zweifelhaft ist.
    Verfahren, welche die Einheit von Körper und Geist postulieren und die Wechselwirkungen zwischen Körper und Geist nutzen wollen. Dazu gehören Methoden wie Yoga, Tai-Chi, Meditation, Entspannungstechniken und Körpertherapien wie Feldenkrais oder Alexandertechnik. Einige dieser Verfahren gelten im Rahmen der Psychotherapie als Methoden der evidenzbasierten Medizin
    Manuelle Verfahren, wie Osteopathie, Chirotherapie, Massage.
    Andere Verfahren. In weitesten Sinn gehören auch Verfahren, die mit „Energiefeldern“ arbeiten, zu den alternativ- und komplementärmedizinischen Methoden. Dazu zählen einerseits Methoden wie Reiki und Therapeutic Touch und andererseits Methoden, die elektromagnetische Felder auf eine unkonventionelle, wissenschaftlich nicht belegte Weise zur Heilung nutzen.

    Es existieren auch Systeme innerhalb der Alternativmedizin, die mehrere alternativmedizinische Verfahren zusammen nutzen und deshalb nicht in das Schema passen. Dazu gehören in der traditionellen europäischen Medizin zum Beispiel die Homöopathie und Naturheilverfahren. Zu den Verfahren aus außereuropäischen Kulturkreisen gehören zum Beispiel die Traditionelle chinesische Medizin (Akupunktur), die Tibetische Medizin, Ayurveda oder Unani.

    Schon im 19. Jahrhundert galten Bewegung und Sport als ein Allheilmittel.[44] In der darauf beruhenden Bewegungstherapie treffen alternativ- und schulmedizinische Verfahren zusammen, da einerseits versucht wird, evidenzbasierte Gesetzmäßigkeiten zu entwickeln und andererseits Erfahrungswissen von Trainern und Lauftherapeuten zu verwenden. Durch die Vielzahl an wissenschaftlichen Experimenten in den letzten 30 Jahren haben die evidenzbasierten Kenntnisse und Verfahren deutlich zugenommen.[45]

    Gesundheitsrisiken

    Die Datenlage zu den Risiken alternativ- und komplementärmedizinischer Verfahren wurde 2008 als unzureichend bewertet. Als gravierende direkte Risiken wurden zum Beispiel Verletzungen, Immunreaktionen und Arzneimittel-Interaktionen dokumentiert. Indirekte Gesundheitsrisiken liegen im Versäumen notwendiger medizinischer Diagnostik und Therapie.[46] Dies betrifft besonders lebensbedrohliche Erkrankungen, wie zum Beispiel Krebs.[47][48][49][50][51] Infolge alternativmedizinischer Konzepte und Methoden sind sogar Todesfälle von Patienten dokumentiert.[46][52][53][54][55] Etwa die Ablehnung von Impfungen kann darüber hinaus auch zu einer kollektiven Gefährdung der Gesellschaft führen (siehe Impfmüdigkeit).[56]

    Edzard Ernst kritisiert daher Ärzte und Heilpraktiker, die alternative Medizin anbieten: „Viele Alternativbehandlungen sind harmlos. Aber leider sind die Behandler nicht immer harmlos. Diese Leute erkennen die eigenen Grenzen nicht.“[52]

    Geschichte

    Der Begriff der Alternativmedizin taucht erstmals vereinzelt Ende der 1940er Jahre im englischsprachigen Raum auf und wird in der Bundesrepublik Deutschland der 1980er Jahre zu einer Sammelbezeichnung für unkonventionelle Strömungen in der Medizin. Ebenfalls in den 1980er Jahren kam die Bezeichnung „Komplementärmedizin“ über England nach Deutschland. Sie lässt sich seit Ende der 1980er Jahre im deutschen Sprachraum nachweisen.[57]

    Sozial- und wissenschaftsgeschichtlich betrachtet ist die Alternativmedizin der Gegenwart eine neue und weitere Erscheinungsform der medizinischen Reform- und Erneuerungsbewegungen, die seit dem Ende des 18. Jahrhunderts den Aufstieg der wissenschaftlichen Medizin begleiteten.[58] In auffälliger Weise wiederholen sich Inhalte und Formen der Auseinandersetzung in zahlreichen Versuchen, eine Alternative zur etablierten Medizin zu schaffen. Dies scheint unabhängig von den zu verschiedenen Zeiten jeweils aktuellen Problemlagen („Krisen der Medizin“) zu sein. Die Kritiken betreffen die Einstellungen zur Natur, zu Geist und Körper, zu Krankheit versus Gesundheit, zum Arzt-Patienten-Verhältnis und zur Gesundheitsökonomie.

    Damit verbunden finden sich durchgängig standespolitische Konflikte und häufig von persönlichen Angriffen durchzogene erbitterte Auseinandersetzungen.[59] Die Ärzteschaft konkurriert dabei auch mit anderen Berufsgruppen wie Hebammen, Heilpraktikern, Dentisten sowie Psychologen.

    Alternative Heilkultur im Mittelalter

    Dem herrschenden Zeitgeist nicht entsprechende magische Behandlungsmethoden empfahl im 6./7. Jahrhundert der byzantinische Alexander von Tralleis als Ergänzung, aber auch als Alternative zu herkömmlichen medizinischen Therapiemethoden.[60]

    Beginnend im 14. Jahrhundert findet sich in Schlesien eine alternative Heilkultur, die sich gegen die von der scholastischen Medizin ausgehende Rationalisierung und „Mathematisierung“ der Heilkunde (wie sie sich in einer quantifizierenden Pharmakologie in Montpellier aufzeigen lässt) richtete, und bis zur Mitte des 15. Jahrhunderts andauerte. Initiator dieser „naturheilkundlichen Welle“ war der in Krakau um 1278 wirkende Dominikanerarzt Nikolaus von Polen (Niklas von Mumpelier),[61][62] der bereits einen Strukturwandel forderte, der den Heiler an die Stelle des Mediziners, die Natur an die Stelle der Medizin und die Erfahrung an die Stelle der Wissenschaft setzen sollte. Ein Heilmittel sei gemäß Nikolaus nur aus Erfahrung zu gewinnen und ein Arzneimittel ein empiricum.[63] In seiner als „Antihippokrates“ (bzw. Anthippocras oder Antipocras) bezeichneten Schrift warf er der Hippokratischen Medizin vor, die empirische Heilkunde ausgelöscht zu haben.[64][65] Nikolaus war ein erbitterter Gegner der Galenischen Medizin. Er verwarf ihre theoretische Grundlage – die Humoralpathologie – und verunglimpfte die Ärzte und Apotheker seiner Zeit mit der Absicht, sie durch den Beruf der Naturheilkundigen (lateinisch empirici) zu ersetzen. Statt der „teuren Spezereien der Pharmazeuten“ und der Heilpflanzen seiner Zeit favorisierte er die „verabscheuten Vertreter“ der Tiere wie Schlangen, Schnecken, Kröten, Maulwürfe und Maulwurfsgrillen als Heilmittel. (Seine Repertoire an Arzneimittel enthält ausschließlich Bestandteil der Therotherapie). Er folgte damit einer Art „negativer Signaturenlehre“[66][67] bzw. einem später auch bei Paracelsus wiederzufindenden „Simile-Prinzip“.[68] Die Arzneien waren von den Patienten häufig in ein Amulett verpackt zu tragen (gemäß Nikolaus von Polen in einem Ring am Finger oder in Metallkapseln um den Hals gehängt).[69]

    Alternativmedizin im Nationalsozialismus

    → Hauptartikel: Medizin im Nationalsozialismus

    Eine von den Nationalsozialisten anfänglich propagierte Synthese von Medizin und Naturheilkunde im Sinne einer Deutschen Medizin im Rahmen der Reichsarbeitsgemeinschaft für eine Neue Deutsche Heilkunde kam über einzelne Ansätze nicht hinaus. Es gab jedoch eine ideologische Tendenz zu allem „reinen“ und „unvermischten“. In diesem Kontext wurde Vollkornernährung propagiert, da diese besonders rein und unverfälscht sei.[70] Ab 1936 traten die Synthesebestrebungen von Volks- bzw. Naturheilkunde und Medizin gegenüber der Kriegsvorbereitung in den Hintergrund. Die Arbeitsgemeinschaft wurde Anfang 1937 wieder aufgelöst.[71] Die Homöopathie, deren Anhängerschaft 1938 mit 10,4 % den Hauptanteil der nicht den „Schulmedizinern“ vertrauenden Personen ausmachte,[72] fand im Nationalsozialismus etliche Befürworter (vgl. Homöopathie im Nationalsozialismus), breitere Untersuchungen zur Einführung in den Regelbetrieb der Medizin hatten aber so niederschmetternd schlechte Ergebnisse, dass diese Anstrengungen abgebrochen wurden.

    Verbreitung

    Umfrageergebnisse über die Verbreitung nichtkonventioneller Heilverfahren streuen erheblich. Allgemein ist in Deutschland jedoch in den letzten Jahrzehnten eine erheblich gestiegene Nachfrage nach sogenannten Naturheilverfahren, aber auch nach anderen Formen der Alternativmedizin zu verzeichnen.[73] Insbesondere Frauen, Befragte mit hohem Bildungsniveau, chronisch Erkrankte und Personen mit einer gesundheitsbewussteren Lebensweise nehmen in besonders starkem Maße alternative Medizin in Anspruch, oft nicht als Ersatz, sondern als Ergänzung zur konventionellen Behandlung. Der Gesundheitsmonitor 2002[74] zeigte, dass weniger als ein Drittel der Bevölkerung noch gar nicht mit alternativer Medizin in Berührung gekommen war und etwa ein Viertel bislang ausschließlich naturheilkundliche Substanzen oder Therapieverfahren erprobt hatte. Knapp die Hälfte hatte jedoch auch Erfahrungen mit anderen Methoden wie Homöopathie, Akupunktur usw. Am häufigsten waren alternative Heilmethoden von niedergelassenen Ärzten verordnet worden (bei rund 2/3 der Betroffenen). Nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung führten 2004 15.970 Ärzte die Zusatzbezeichnung „Chirotherapie“, 13.502 die Zusatzbezeichnung „Naturheilverfahren“ und 5.538 Ärzte die Zusatzbezeichnung Homöopathie. Die Anzahl der Ärzte, die Akupunktur anwenden, wird auf 20.000 bis 50.000 geschätzt.[75] Vermutlich werden viele nichtkonventionelle Methoden noch häufiger von Heilpraktikern und im Rahmen der Selbstbehandlung bzw. Laienbehandlung angewandt. Verlässliche Daten dazu sind aber nicht bekannt. In Europa werden komplementärmedizinische Verfahren von mehr als 100 Millionen Menschen in Anspruch genommen.[76]

    In der EU gibt es schätzungsweise 305.000 Anbieter für CAM, davon 160.000 Ärzte. Die Anzahl von Ärzten nach Therapie verteilt sich wie folgt: Akupunktur (80.000), Homöopathie (45.000), Anthroposophische Medizin (4.500) und Neuraltherapie (1.500).[77]

    Eine bedeutsame Erklärung für die Attraktivität der alternativen Medizin liegt in der häufig negativen Bewertung der medikamentösen Therapie. In deutlichem Kontrast hierzu werden nicht-evidenzbasierte Methoden zum Teil sehr pauschal mit Schlagworten wie sanft, natürlich und frei von Nebenwirkungen besetzt. Im Rahmen eines Nicht-wahrhaben-Wollens ihrer Situation wenden sich auch onkologisch und palliativmedizinisch betreute, unheilbar Kranke komplementärmedizinischen bzw. alternativmedizinischen Angeboten zu.[78] Viele Patienten erfahren darüber hinaus bei alternativen Therapeuten ein höheres Maß an Zuwendung und Kommunikation, so dass hier auch ein niederschwelliges Psychotherapie- oder Beratungsangebot wahrgenommen wird. Die Erfahrung eines Mangels an sprechender Medizin ist hier Motor der steigenden Nachfrage.[74] Die anthropologische, auf einem in den 1920er Jahren entstandenen Konzept des Mediziners Viktor von Weizsäcker[79] beruhend, und psychosomatische Medizin versuchen dieser Nachfrage im Rahmen der wissenschaftlichen Medizin gerecht zu werden.

    Ökonomische Bedeutung

    Der Umsatz von Arzneimitteln der besonderen Therapierichtungen (Homöopathie, Anthroposophische Medizin, Phytotherapie) betrug 2018 in Deutschland insgesamt 1,7 Milliarden Euro (der Gesamt-Apothekenmarkt verzeichnete einen Umsatz von 55,8 Mrd. Euro).[80] Im Jahr 2006 wurden in Deutschland insgesamt rund neun Milliarden Euro für alternativmedizinische Produkte oder Leistungen ausgegeben, das entsprach pro Einwohner durchschnittlich etwa 110 Euro pro Jahr. Etwa fünf Milliarden Euro davon zahlten die Patienten selbst, vier Milliarden Euro erstatteten die Krankenkassen, 40.000 Ärzte boten entsprechende Leistungen an.[81]

    In anderen Ländern werden die Ausgaben für Australien auf 3,9 Milliarden AU$ (Stand 2016), für das UK auf £4,5 Milliarden (Stand 2008) und für die USA auf 30,2 Milliarden US-Dollar (Stand 2012) geschätzt.[82]

    Ökologische Auswirkungen

    Die Anwendung alternativmedizinischer Methoden hat auch Auswirkungen auf die Umwelt: So sind etwa durch die Verwendung von Elfenbein, Haifischzähnen, Tigerpenissen und anderen Materialien in der traditionellen chinesischen Medizin zahlreiche Tierarten vom Aussterben bedroht.[83][84]

    Rechtlicher Rahmen

    Deutschland

    Die Anwendung „alternativer“ Behandlungsmethoden ist in Deutschland grundsätzlich erlaubt, solange kein Verstoß gegen die guten Sitten im Sinne von § 138 BGB und § 228 StGB vorliegt. Vor Anwendung solcher Methoden ist der Patient umfänglich über etwaige Risiken und Nebenwirkungen aufzuklären. Steht eine erfolgversprechendere anerkannte Therapie zur Verfügung, muss der Patient hierüber vorrangig aufgeklärt werden. Zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) dürfen nur Leistungen abgerechnet werden, die notwendig und wirtschaftlich vertretbar sind; beides wird für alternative Methoden in der Regel bezweifelt. Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden dürfen zu Lasten der Krankenkassen nur abgerechnet werden, wenn der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen den diagnostischen oder therapeutischen Nutzen, die medizinische Notwendigkeit und die Wirtschaftlichkeit der neuen Methode bewertet und in Richtlinien nach § 92 SGB V Empfehlungen über die Anerkennung abgegeben hat. Leistungen im Rahmen alternativmedizinischer Behandlungen werden von der deutschen GKV meist nicht übernommen und können dann nur privat in Rechnung gestellt werden. Über die ggf. selbst zu tragenden Kosten ist der Patient aufzuklären.[85]

    Die Debatte um die Durchführung alternativmedizinischer Behandlungsmethoden oder Verordnung entsprechender Arzneimittel zu Lasten der Solidargemeinschaft führte immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten.[86] Am 1. Dezember 2011 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VStG) beschlossen.[87] Darin aufgenommen ist eine Klarstellung im Leistungsrecht, dass Versicherte mit einer lebensbedrohlichen Erkrankung, für die eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung nicht zur Verfügung steht, eine noch nicht allgemein anerkannte Leistung beanspruchen können, wenn Aussicht auf Heilung oder eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf besteht[88] (Klarstellung des Geltungsumfangs des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Dezember 2005, BvR 347/98[89]).

    Homöopathische Zubereitungen mit einem Verdünnungsgrad von mindestens 1:10.000 und ohne spezifische Heilanzeige, sowie sogenannte „traditionelle pflanzliche Arzneimittel“ sind in der EU gemäß Richtlinie 2001/83/EG vom Arzneimittelzulassungsverfahren befreit. Solche Präparate können nach einem vereinfachten Registrierungsverfahren in Verkehr gebracht werden. Für die Registrierung müssen lediglich die pharmazeutische Qualität und Unbedenklichkeit, nicht jedoch die therapeutische Wirksamkeit nachgewiesen werden; eine Indikation darf nicht angegeben werden. Die weitergehende Zulassung wird von Land zu Land verschieden gehandhabt: Nach dem deutschen Arzneimittelgesetz sind bei der Zulassung von Arzneimitteln der Therapierichtungen Homöopathie, anthroposophische Medizin und Phytotherapie die Erfahrungen der jeweiligen Therapierichtungen zu berücksichtigen. Dazu ist, anders als bei Funktionsarzneimitteln, in die Zulassungsentscheidung die Beurteilung durch eine eigens für die jeweilige Therapierichtung einberufene Zulassungskommission einzubeziehen (Binnenkonsens). Diese besteht aus Experten der jeweiligen Therapierichtung, die über entsprechende Kenntnisse verfügen und praktische Erfahrungen im Anwendungsgebiet gesammelt haben.[90]

    Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft urteilte 1998, die nicht wissenschaftlich fundierten Therapierichtungen machten „in der Regel Besonderheiten geltend, um sich der wissenschaftlichen Prüfung ihrer Hypothesen zu entziehen“. Dies gelte für die im Arzneimittelgesetz explizit erwähnten Formen wie „Homöopathie“, anthroposophisch begründete Heilverfahren und traditionellen Phytopharmaka ebenso wie für die Vielzahl heterogener Methoden von Ayurveda bis Bach-Blüten-Therapie. Die Kommission sieht eine „seitens der Politik eingeräumte Sonderstellung“ für die „besonderen Therapierichtungen“ (Homöopathie, Anthroposophie, Phytotherapie) und kritisiert, dass diese Stellung nicht nur jeder wissenschaftlichen Grundlage entbehre, sondern auch bedeute, dass Wirksamkeit mit zweierlei Maß gemessen werde. Sie transferiere Konzepte des individuell oder staatlich praktizierten Wertepluralismus fälschlicherweise in die Bewertung der von wissenschaftlichen Gesetzmäßigkeiten bestimmten modernen Arzneitherapie.[35]

    Schweiz

    In der Schweiz wurden Verfahren außerhalb der wissenschaftsbasierten Medizin 1999 provisorisch in den Katalog der von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung zu bezahlenden Leistungen aufgenommen (Homöopathie, anthroposophische Medizin, Phytotherapie, traditionelle chinesische Therapie und Neuraltherapie). Dieses Provisorium lief 2005 aus.[91][92][93][94][95]
    Die eidgenössische Abstimmung vom 17. Mai 2009 ergab jedoch eine Zweidrittelmehrheit für einen Verfassungszusatz, der die Regierung verpflichtet, komplementärmedizinische Verfahren wieder zu berücksichtigen. Ähnlich wie in anderen Ländern fordern die Schweizer Krankenkassen für zu erstattende Methoden den Nachweis der Wirksamkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit.

    Zur Umsetzung dieses Verfassungsgrundsatzes wurden ab 2012 bis provisorisch Juni 2017 die Bereiche Homöopathie, anthroposophische Medizin, Phytotherapie, traditionelle chinesische Therapie und Neuraltherapie unter bestimmten Voraussetzungen wieder von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung bezahlt. An seiner Sitzung vom 16. Juni 2017 hat der Bundesrat die neuen Verordnungsbestimmungen genehmigt, welche die komplementärmedizinischen ärztlichen Leistungen den anderen von der OKP vergüteten medizinischen Fachrichtungen gleichstellen. Die neuen Regelungen traten per 1. August 2017 in Kraft.[96]

    Leistungen aus den Bereichen Homöopathie, anthroposophische Medizin, Phytotherapie, traditionelle chinesische Therapie und Neuraltherapie werden von der obligatorischen Grundversicherung übernommen, wenn sie von Ärzten erbracht werden. Für Leistungen aus den übrigen Bereichen der Alternativmedizin und durch nicht-ärztliche Therapeuten kann eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden. Die meisten schweizerischen Versicherer orientieren sich bei der Entscheidung zur Kostenübernahme von alternativmedizinischen Therapien an den Zertifizierungen der Leistungserbringer durch unabhängige Prüfstellen, z. B. dem Erfahrungsmedizinischen Register (EMR).[97] Gemäß EMR macht das Qualitätslabel aber keine Aussage zur Wirksamkeit.[98]

    Forschung

    An einigen deutschen Universitäten gibt es Forschungsprojekte zur Komplementärmedizin, die hauptsächlich von Stiftungsgeldern, von den Krankenkassen im Rahmen von Modellprojekten und zu einem kleinen Teil von der Industrie gefördert werden.

    Die Deutsche Krebshilfe hat 2012 das bis dahin größte Forschungsprojekt über die Wirksamkeit von Alternativmedizin bei der Krebsbekämpfung gestartet und dafür 2,5 Millionen Euro bereitgestellt. Koordiniert wird das KOKON (Kompetenznetz Komplementärmedizin in der Onkologie (siehe auch: Komplementäronkologie)) genannte interdisziplinäre Verbundprojekt von der Onkologie des Klinikums Nürnberg im Zusammenwirken mit: Universitätsklinik Hamburg-Eppendorf, Universitätsklinik Rostock, Charité Berlin, Universitätsklinik Frankfurt am Main, Hans-Bredow Institut Hamburg, Klinikum Fürth und Klinik für Tumorbiologie Freiburg.[99]
    Annähernd die Hälfte der Krebspatienten will durch ergänzende Maßnahmen zur eigenen Heilung beitragen.[100]
    Von 2010 bis Ende 2012 lief unter dem Akronym Cambrella[101] ein von der Europäischen Union mit 1,5 Millionen Euro ausgestattetes dreijähriges Projekt, dessen Ziel war, ein Netzwerk von 16 europäischen Forschungseinrichtungen in 12 Ländern im Bereich der Komplementärmedizin mit dem Ziel einer internationalen Kooperation und Koordination aufzubauen.[102]

    Ein konzeptuellen Dialog zwischen Komplementärmedizinischen Richtungen und der naturwissenschaftlichen Medizin ist Ziel des „Dialogforum Pluralismus in der Medizin“, das im Jahr 2000 auf Anregung von Jörg-Dietrich Hoppe, des damaligen Präsidenten der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages, gegründet wurde.[103][104] Es setzt sich für eine vermehrte Integration der Komplementärmedizin in die Schulmedizin ein.[105]

    Ausbildungsmöglichkeiten

    Im Medizinstudium in Deutschland können komplementärmedizinische Inhalte im 2003 eingeführten Querschnittsbereich 12 (Rehabilitation, Physikalische Medizin und Naturheilverfahren) enthalten sein.[106][107]

    Für die komplementärmedizinischen Methoden Akupunktur, Chirotherapie, Homöopathie und Naturheilverfahren sind von den Ärztekammern Weiterbildungsvorschriften erlassen worden. Nach bestandener Prüfung darf als Qualifikationsnachweis die jeweilige ärztliche Zusatzbezeichnung getragen werden, die u. U. auch Voraussetzung für die Abrechenbarkeit mit den Krankenkassen ist. Für die Anthroposophische Medizin gibt es für Ärzte eine Binnenanerkennung Tätigkeitsschwerpunkt „Anthroposophische Medizin (GAÄD)“ durch die Gesellschaft Anthroposophischer Ärzte in Deutschland (GAÄD).[108]

    Ärzte, Apotheker, Psychotherapeuten und andere Berufsgruppen mit einem akademischen Abschluss können einen berufsbegleitenden Masterstudiengang für Komplementärmedizin-Kulturwissenschaften-Heilkunde an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder) absolvieren. Nach vier Semestern und erfolgreicher Prüfung erhalten die Absolventen den Titel eines Master of Arts.[109]

    Siehe auch

    Medizinethnologie
    Ethnomedizin
    Volksmedizin
    Quacksalberei

    Literatur

    Raymond Becker u. a. (Hrsg.): Neue Wege in der Medizin. Alternativmedizin – Fluch oder Segen? Universitätsverlag Winter, Heidelberg 2010, ISBN 978-3-8253-5841-9.
    Krista Federspiel, Vera Herbst: Die Andere Medizin. Nutzen und Risiken sanfter Heilmethoden. Stiftung Warentest, Berlin 1996, ISBN 3-924286-96-5.
    Colin Goldner: Alternative Diagnose- und Therapieverfahren. Eine kritische Bestandsaufnahme. Alibri Verlag, Aschaffenburg 2008, ISBN 978-3-86569-043-2.
    Robert Jütte: Geschichte der Alternativen Medizin. Von der Volksmedizin zu den unkonventionellen Therapien von heute. C. H. Beck, München 1996, ISBN 3-406-40495-2.
    Gundolf Keil: Medizinische Bildung und Alternativmedizin. In: Winfried Böhm, Martin Lindauer (Hrsg.): „Nicht Vielwissen sättigt die Seele“. Wissen, Erkennen, Bildung, Ausbildung heute. (= Drittes Symposium der Universität Würzburg.) Ernst Klett, Stuttgart 1988, ISBN 3-12-984580-1, S. 245–271.
    Michael Prang: Alternativmedizin. Was sie leistet. Wann sie schadet. C. H. Beck, München 2014, ISBN 978-3-406-65935-5.

    Weblinks

    Wikibooks: Atlas der alternativen Behandlungsmethoden Ã¢Â€Â“ Lern- und Lehrmaterialien
    Commons: Alternativmedizin Ã¢Â€Â“ Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
    Wiktionary: Alternativmedizin Ã¢Â€Â“ Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
    Literatur von und über Alternativmedizin im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
    Helmut Kiene, Hermann Heimpel: Ärztliche Professionalität und Komplementärmedizin: Was ist seriöses Therapieren? In: Deutsches Ärzteblatt. Band 107, Nr. 12. Deutscher Ärzte-Verlag, 26. März 2010, S. A-548 / B-477 / C-469. 
    Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft: Stellungnahme zu außerhalb der wissenschaftlichen Medizin stehenden Methoden der Arzneitherapie (Memento vom 23. Oktober 2007 im Internet Archive) In: Deutsches Ärzteblatt. Band 95, Heft 14, 3. April 1998, und zugehöriges Literaturverzeichnis (Memento vom 12. Februar 2009 im Internet Archive) (PDF; 75 kB)
    Krista Federspiel: Alternativmedizin – kritisch betrachtet im Spiegel der Wissenschaft. (Memento vom 27. September 2007 im Internet Archive) Bischöfliches Seelsorgeamt Referat für Religions- und Weltanschauungsfragen, 3/2002 (PDF; 67 kB)
    Dossier Alternativmedizin im Stern: stern.de
    K. L. Resch: „Die Andere Medizin“: Gut gemeint – schlecht gemacht. In: Forschende Komplementärmedizin. Band 13, 2006, S. 6–8. (PDF; 47 kB)
    Gerd Marstedt, Susanne Moebus: Inanspruchnahme alternativer Methoden in der Medizin. aus der Reihe „Gesundheitsberichterstattung des Bundes“ des Robert Koch-Instituts, August 2002.

    Einzelnachweise

    ↑ J. Köbberling: Der Begriff der Wissenschaft in der Medizin. Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF). Abgerufen am 27. März 2017.

    ↑ R. Barker Bausell: Snake Oil Science: The Truth About Complementary and Alternative Medicine. Oxford University Press, 2009, ISBN 978-0-19-538342-3. (Review).

    ↑ a b Alternativmedizin: Die Denkfehler der Homöopathie. Abgerufen am 15. Mai 2020. 

    ↑ James Ladyman: Chapter 3: Towards a Demarcation of Science from Pseudoscience. In: M. Pigliucci, M. Boudry: Philosophy of Pseudoscience. Reconsidering the Demarcation Problem. University of Chicago Press, ISBN 978-0-226-05196-3, S. 48–49.

    ↑ Raimo Tuomela: Chapter 4: Science, Protoscience, and Pseudoscience. In: Joseph C. Pitt, Marcello Pera: Rational Changes in Science: Essays on Scientific Reasoning. (= Boston Studies in the Philosophy of Science. Band 98). Springer, 1987, S. 83–101.

    ↑ Marcela Ullmann: EU fördert Komplementärmedizin. Interview mit Wolfgang Weidenhammer. In: Naturamed : Forschung und Praxis ; Das offizielle Organ des Komitee Forschung Naturmedizin e. V. (KFN) und seiner internationalen Sektion CRNM. Nr. 3. MiM-Verlags-Gesellschaft, 2010, ISSN 0931-1513, S. 8–9. 

    ↑ Michaela Noseck-Licul: 1. Begriffsdefinitionen – Alternativmedizin (Alternative Therapien). In: Komplementäre Heilmethoden und traditionelle Anwendungen in Österreich. Auftragsarbeit des Bundesministerium für Gesundheit (Österreich) (PDF, S. 5).

    ↑ Why ‚Naturopathic Medicine‘ is an Oxymoron. 16. November 2016, abgerufen am 15. Mai 2020 (englisch). 

    ↑ Wallace Sampson: Antiscience trends in the rise of the „alternative medicine“ movement. In: Annals of the New York Academy of Sciences. Band 775, Nr. 1, Juni 1995, S. 188–197, doi:10.1111/j.1749-6632.1996.tb23138.x (wiley.com [abgerufen am 15. Mai 2020]). 

    ↑ Gina Kolata: On Fringes of Health Care, Untested Therapies Thrive. In: The New York Times. 17. Juni 1996, abgerufen am 22. Dezember 2015. 

    ↑ Robert Jütte: Alternativmedizin. In: Werner E. Gerabek, Bernhard D. Haage, Gundolf Keil, Wolfgang Wegner (Hrsg.): Enzyklopädie Medizingeschichte. De Gruyter, Berlin/ New York 2005, ISBN 3-11-015714-4, S. 42–49, hier: S. 43.

    ↑ Komplementärmedizin. In: Wörterbuch der Sozialpolitik. (online)

    ↑ Jutta Hübner: Komplementäre und alternative Medizin – warum ist der Unterschied wichtig?

    ↑ a b Michaela Noseck-Licul: 1. Begriffsdefinitionen – Komplementärmedizin. In: Komplementäre Heilmethoden und traditionelle Anwendungen in Österreich. Auftragsarbeit des Bundesministerium für Gesundheit (Österreich) (PDF, S. 6).

    ↑ Walter Bruchhausen, Heinz Schott: Geschichte, Theorie und Ethik der Medizin. 2008, ISBN 978-3-8252-2915-3. eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche

    ↑ World Health Organisation (WHO): Traditional, complementary and integrative medicine. Who.int, abgerufen am 18. August 2019. 

    ↑ a b What Is CAM? National Institutes of Health

    ↑ Birgitta vom Lehn: „Integrative Medizin“ sucht neue Heilmethoden. In: welt.de. 1. Dezember 2008, abgerufen am 28. Dezember 2014. 

    ↑ Stefan N. Willich, Matthias Girke, Jörg-Dietrich Hoppe, Helmut Kiene, Wolfgang Klitzsch, Peter F. Matthiessen, Peter Meister, Günter Ollenschläger, Hermann Heimpel: Schulmedizin und Komplementärmedizin: Verständnis und Zusammenarbeit müssen vertieft werden. In: Deutsches Ärzteblatt. Band 101, Nr. 19. Deutscher Ärzte-Verlag, 7. Mai 2004, S. A-1314 / B-1087 / C-1051. 

    ↑ Robert Jütte: Geschichte der Alternativen Medizin. Von der Volksmedizin zu den unkonventionellen Therapien von heute. C. H. Beck, München 1996, ISBN 3-406-40495-2, S. insbesondere S. 11–16 (Einleitung). 

    ↑ Bundesministerium für Bildung und Forschung. (Nicht mehr online verfügbar.) Gesundheitsforschung-bmbf.de, archiviert vom Original am 8. Oktober 2009; abgerufen am 25. September 2010. 

    ↑ Ärztegesellschaft für Erfahrungsheilkunde e. V. Erfahrungsheilkunde.org, abgerufen am 25. September 2010. 

    ↑ Christian Rieger: Pädiatrische Pneumologie. 2. Auflage. Springer, 2004, ISBN 3-540-43627-8, S. 395.

    ↑ Vgl. etwa Heinz Bottenberg: Biologische Therapie des praktischen Arztes. Lehmann, München 1935.

    ↑ a b Hans-Wolfgang Hoefert, Bernhard Uehleke: Komplementäre Heilverfahren im Gesundheitswesen. Analyse und Bewertung. Huber, Bern 2009, ISBN 978-3-456-84700-9, Geschichte der Etikettierungen, S. 10. 

    ↑ Hans Peter Bischoff: Leitfaden Naturheilkunde. Elsevier, Urban & Fischer, ISBN 3-437-55132-9. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche)

    ↑ Otto Prokop (Hrsg.): Medizinischer Okkultismus. Paramedizin. 2. Auflage. Stuttgart 1964.

    ↑ Natalie Grams: Warum nennen wir die Homöopathie Pseudo- und nicht länger Alternativmedizin? In: netzwerk-homoeopathie.info. Informationsnetzwerk Homöopathie, 20. März 2016, abgerufen am 17. August 2019 (deutsch). 

    ↑ M. Angell, J. P. Kassirer: Alternative medicine–the risks of untested and unregulated remedies. In: The New England Journal of Medicine. Band 339, Nummer 12, September 1998, S. 839–841, ISSN 0028-4793. doi:10.1056/NEJM199809173391210. PMID 9738094.

    ↑ Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend zu Komplementärmedizin. (Nicht mehr online verfügbar.) Bmgfj.gv.at, archiviert vom Original am 10. Februar 2009; abgerufen am 25. September 2010. 

    ↑ Jon Entine: How Chemophobia Threatens Public Health. (PDF) The American Council on Science and Health, abgerufen am 15. Mai 2020. 

    ↑ Edzard Ernst: Komplementärmedizinische Diagnoseverfahren. In: Deutsches Ärzteblatt. Band 102, Nr. 44, 4. November 2005, S. A-3034 / B-2560 / C-2410. 

    ↑ nach Rudolf Joss: Schulmedizin und Alternativmedizin – Die Sicht der Schulmedizin. Haus zum Dolder – Referat R. Joss.

    ↑ Robert Jütte: Medizinhistorische Kurzexpertise zur Einordnung der Komplementärmedizin, 19. August 2013, S. 8.

    ↑ a b Knut-Olaf Haustein, Dietrich Höffler, Rainer Lasek, Bruno Müller-Oerlinghausen (Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft): Außerhalb der wissenschaftlichen Medizin stehende Methoden der Arzneitherapie (Memento vom 23. Oktober 2007 im Internet Archive) In: Deutsches Ärzteblatt. Band 95, Heft 14, 1998, S. A-800–805.

    ↑ Johannes Köbberling: Der Wissenschaft verpflichtet. In: Hans-Peter Schuster, Maximilian G. Broglie: Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin: Die Reden ihrer Vorsitzenden 1982 bis 2010. 2. Auflage. Georg Thieme Verlag, 2010, ISBN 978-3-13-104582-9, S. 154.

    ↑ R. Barker Bausell: Snake Oil Science: The Truth About Complementary and Alternative Medicine. Oxford University Press, 2009, ISBN 978-0-19-538342-3. (Review).

    ↑ Thorsten Noack, Heiner Fangerau, Jörg Vögele: Geschichte, Theorie und Ethik der Medizin. Elsevier, Urban & Fischer, 2007, ISBN 978-3-437-41392-6, S. 156–157.

    ↑ Natalie Grams, Nikil Mukerji: Soll erst mal jemand beweisen, dass es nicht hilft … In: Zeit online. Abgerufen am 15. Mai 2020. 

    ↑ Heinz Lüllmann, Klaus Mohr, Martin Wehling, Lutz Hein: 1 Vorbemerkung. In: Pharmakologie und Toxikologie: Arzneimittelwirkungen verstehen – Medikamente gezielt einsetzen. 18. Auflage. Georg Thieme Verlag, 2016, ISBN 978-3-13-368518-4, S. 23.

    ↑ Wallace Sampson: Antiscience Trends in the Rise of the „Alternative Medicine“ Movement. In: Annals of the New York Academy of Sciences. Juni 1995, S. 188–197. doi:10.1111/j.1749-6632.1996.tb23138.x.

    ↑ Hans-Wolfgang Hoefert, Bernhard Uehleke: Komplementäre Heilverfahren im Gesundheitswesen. Analyse und Bewertung. Huber, Bern 2009, ISBN 978-3-456-84700-9, komplementäre und Alternative Medizin, S. 9. 

    ↑ Robert Jütte: Alternativmedizin. In: Werner E. Gerabek u. a. (Hrsg.): Enzyklopädie Medizingeschichte. 2005, S. 42–49, hier: S. 49.

    ↑ James C. Whorton: Crusaders for fitness: the history of American health reformers. Princeton Univ. Press, Princeton 1982.

    ↑ Arnd Krüger: Geschichte der Bewegungstherapie. In: Präventivmedizin. Springer Loseblatt Sammlung, Heidelberg 1999, 07.06, 1–22.

    ↑ a b Barbara Burkhard: Risikofreie Komplementär- und Alternativmedizin? In: Zeitschrift für Evidenz, Fortbildung und Qualität im Gesundheitswesen 2008, Jahrgang 102, Ausgabe 9, S. 568–573. doi:10.1016/j.zefq.2008.09.019.

    ↑ Skyler B. Johnson u. a.: Use of Alternative Medicine for Cancer and Its Impact on Survival. In: JNCI: Journal of the National Cancer Institute. Band 110, Nr. 1, 1. Januar 2018, S. 121–124, doi:10.1093/jnci/djx145. 

    ↑ Nina Weber: Wie Alternativmedizin Krebspatienten gefährdet. In: Spiegel online. Abgerufen am 17. September 2018.

    ↑ Dubiose Krebsbehandlung mit Homöopathie | MDR.DE. Abgerufen am 30. September 2018 (deutsch). 

    ↑ Skyler B. Johnson u. a.: Complementary Medicine, Refusal of Conventional Cancer Therapy, and Survival Among Patients With Curable Cancers. In: JAMA Oncology. Band 4, Nr. 10, 1. Oktober 2018, S. 1375–1381, doi:10.1001/jamaoncol.2018.2487.  – die Studie zeigte unter anderem, dass von den betrachteten onkologischen Patienten, die mit komplementärmedizinische Methoden behandelt wurden, sieben Prozent eine empfohlene Operation, 34 Prozent eine Chemotherapie und 53 Prozent eine Strahlentherapie verweigerten.

    ↑ Hristio Boytchev: Die Unheiler. In: correctiv.org. 18. Dezember 2015, abgerufen am 14. September 2020 (deutsch). 

    ↑ a b Christina Berndt: Wenn Eltern ihre Kinder gefährden. In: Süddeutsche Zeitung. Abgerufen am 17. September 2018.

    ↑ M. Ateeq, S. Jehan, R. Mehmood: Faith healing; modern health care. In: The Professional Medical Journal. Band 21, Nr. 2, 2014, S. 295–301 (englisch, who.int [PDF; abgerufen am 15. Mai 2020]). 

    ↑ Dominic Hughes: Alternative remedies ‚dangerous‘ for kids says report. In: BBC News. 24. Dezember 2010, abgerufen am 15. Mai 2020. 

    ↑ SRMHP: Our Raison d’Être. 11. Juli 2007, abgerufen am 15. Mai 2020. 

    ↑ E. Ernst: Rise in popularity of complementary and alternative medicine: reasons and consequences for vaccination. In: Vaccine. Band 20, Oktober 2001, S. S90–S93, doi:10.1016/S0264-410X(01)00290-0 (elsevier.com [abgerufen am 15. Mai 2020]). 

    ↑ Robert Jütte: Medizinhistorische Kurzexpertise zur Einordnung der Komplementärmedizin, 19. August 2013, S. 2, 5.

    ↑ Robert Jütte: Medizinhistorische Kurzexpertise zur Einordnung der Komplementärmedizin, 19. August 2013, S. 6.

    ↑ Robert Jütte: Geschichte der Alternativen Medizin. 1996, S. 14 ff.

    ↑ Isabel Grimm-Stadelmann: Magie: Heilen mit Amulett und Astrologie. In: Medizin im Mittelalter. Zwischen Erfahrungswissen, Magie und Religion (= Spektrum der Wissenschaften. Spezial: Archäologie Geschichte Kultur. Band 2.19). 2019, S. 16–18, hier: S. 16.

    ↑ Ryszard Ganszyniec (Hrsg.): Brata Mikołaja z Polski pisma lekarskie (= Prace naukowe Uniwersytetu Poznańskiego, sekcja humanistycnza. Band 2). Posen 1920.

    ↑ Gundolf Keil: Nikolaus von Polen (N. v. Böhmen) OP. In: Kurt Ruh, Gundolf Keil, Werner Schröder, Burghart Wachinger, Franz Josef Worstbrock (Hrsg.): Die deutsche Literatur des Mittelalters. Verfasserlexikon. 2., völlig neu bearbeitete Auflage. Band 6, 1987, Sp. 1128–1133.

    ↑ Gundolf Keil: virtus occulta. Der Begriff des „empiricum“ bei Nikolaus von Polen. In: August Buck (Hrsg.): Die okulten Wissenschaften in der Renaissance. (= Wolfenbütteler Abhandlungen zur Renaissanceoforschung. Band 12). Wiesbaden 1992, S. 159–196.

    ↑ Gundolf Keil: Medizinische Bildung und Alternativmedizin. In: Winfried Böhm, Martin Lindauer (Hrsg.): „Nicht Vielwissen sättigt die Seele“. Wissen, Erkennen, Bildung, Ausbildung heute. (= Drittes Symposium der Universität Würzburg.) Ernst Klett, Stuttgart 1988, ISBN 3-12-984580-1, S. 245–271, hier: S. 248–252.

    ↑ Gundolf Keil: Der anatomei-Begriff in der Paracelsischen Krankheitslehre. Mit einem wirkungsgeschichtlichen Ausblick auf Samuel Hahnemann. In: Hartmut Boockmann, Bernd Moeller, Karl Stackmann (Hrsg.): Lebenslehren und Weltentwürfe im Übergang vom Mittelalter zur Neuzeit. Politik – Bildung – Naturkunde – Theologie. Bericht über Kolloquien der Kommission zur Erforschung der Kultur des Spätmittelalters 1983 bis 1987 (= Abhandlungen der Akademie der Wissenschaften in Göttingen: philologisch-historische Klasse. Folge III, Nr. 179). Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1989, ISBN 3-525-82463-7, S. 336–351, hier: S. 337–342.

    ↑ Peter Mario Kreuter: Paracelsus und die deutsche Sprache. In: Albrecht Classen (Hrsg.): Paracelsus im Kontext der Wissenschaften seiner Zeit: Kultur- und mentalitätsgeschichtliche Annäherungen. De Gruyter, 2010, ISBN 978-3-11-021887-9, S. 206. Vorschau in der Google-Buchsuche.

    ↑ Vgl. auch William Eamon, Gundolf Keil: Plebs amat empirica. Nicholas of Poland and his critique of the mediaeval medical establishment. In: Sudhoffs Archiv. Band 71, 1987, S. 180–196.

    ↑ Gundolf Keil: Medizinische Bildung und Alternativmedizin. 1988, S. 250–252.

    ↑ Gundolf Keil: Der anatomei-Begriff in der Paracelsischen Krankheitslehre. Mit einem wirkungsgeschichtlichen Ausblick auf Samuel Hahnemann. 1989, S. 340–342.

    ↑ Uwe Spiekermann: Vollkorn für die Führer. Zur Geschichte der Vollkornbrotpolitik im „Dritten Reich“. In: Zeitschrift für Sozialgeschichte des 20. und 21. Jahrhunderts. Band 16, 2001, S. 91.

    ↑ Robert Jütte: Homöopathie und Nationalsozialismus – eine historische Expertise.

    ↑ Robert Jütte: Geschichte der Alternativen Medizin. 1996, S. 54.

    ↑ Dorothee Häußermann: Allensbach-Studie: Wachsendes Vertrauen in Naturheilmittel. In: Deutsches Ärzteblatt. Band 94, Nr. 39, 26. September 1997, S. A-2466 / B-2108 / C-1974. 

    ↑ a b SwissLight. (PDF; 62 kB) Abgerufen am 25. September 2010. 

    ↑ Wolfgang Weidenhammer: Forschung zu Naturheilverfahren und Komplementärmedizin: Luxus oder Notwendigkeit? In: Deutsches Ärzteblatt. Band 103, Nr. 44, 3. November 2006, S. A-2929 / B-2551 / C-2453. 

    ↑ Forschungsgelder für die Komplementärmedizin. derstandard.at, abgerufen am 25. September 2010. 

    ↑ K. von Ammon, M. Frei-Erb, F. Cardini, U. Daig, S. Dragan, G. Hegyi, P. Roberti di Sarsina, J. Sörensen, G. Lewith: Complementary and alternative medicine provision in Europe–first results approaching reality in an unclear field of practices. In: Forschende Komplementärmedizin. Band 19, Suppl 2, 2012, S. 37–43, doi:10.1159/000343129. PMID 23883943 (Review).

    ↑ Markus Horneber, Gerwin Kaiser, Jutta Hübner, Gerda Hofmann-Wackersreuther: Komplementärmedizin in der Onkologie. In: Eberhard Aulbert, Friedemann Nauck, Lukas Radbruch (Hrsg.): Lehrbuch der Palliativmedizin. Mit einem Geleitwort von Heinz Pichlmaier. 3., aktualisierte Auflage. Schattauer, Stuttgart 2012, ISBN 978-3-7945-2666-6, S. 691–709, insbesondere S. 694 f.

    ↑ Josef N. Neumann: Medizintheorie. In: Werner E. Gerabek, Bernhard D. Haage, Gundolf Keil, Wolfgang Wegner (Hrsg.): Enzyklopädie Medizingeschichte. De Gruyter, Berlin/ New York 2005, ISBN 3-11-015714-4, S. 957–962, hier: S. 960 (Anthropologische Medizin).

    ↑ Jan König u. a.: Der Arzneimittelmarkt in Deutschland. Zahlen und Fakten 2018. Hrsg.: Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. Bonn / Berlin. 

    ↑ Petra Spielberg: Schul- und Komplementärmedizin: Miteinander statt nebeneinander. In: Deutsches Ärzteblatt. Band 104, Nr. 46, 16. November 2007, S. A-3148 / B-2770 / C-2672. 

    ↑ Stuart L Jones, Bruce Campbell, Tanya Hart: Laboratory tests commonly used in complementary and alternative medicine: a review of the evidence. In: Annals of Clinical Biochemistry: International Journal of Laboratory Medicine. Band 56, Nr. 3, 27. Februar 2019, S. 310–325, doi:10.1177/0004563218824622. 

    ↑ Dafür sterben bedrohte Tiere. 12. Dezember 2012, abgerufen am 15. Mai 2020. 

    ↑ Claudia Ehrenstein: Wilderei: Der Glaube an die Heilkraft von Nashornpulver. In: Die Welt. 1. Juni 2015 (welt.de [abgerufen am 15. Mai 2020]). 

    ↑ Reinhard Dettmeyer: 7. »Alternativ«- bzw. Komplementärmedizin. In: Medizin & Recht: Rechtliche Sicherheit für den Arzt. 2. Auflage. Springer, 2006, ISBN 3-540-29863-0, S. 143–154.

    ↑ Urteile von Sozialgerichten: S 7 KR 283/06 (SG Speyer), S 8 KR 321/04 (SG Düsseldorf) (Memento vom 10. Februar 2009 im Internet Archive), S 18 KR 534/05 (SG Dresden); Revisionsantrag zum Urteil des SG Dresden zurückgezogen; Urteile des Bundessozialgerichts und des Bundesverfassungsgerichts: B 1 A 1/03 R, B 1 KR 5/08 R, B 1 KR 16/07 R, 1 BvR 347/98

    ↑ https://web.archive.org/web/20120206115247/http://www.bundesrat.de/cln_235/SharedDocs/Drucksachen/2011/0701-800/785-11,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/785-11.pdf Bundesrat Drucksache 785/11 vom 2. Dezember 2011, Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages. GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG) (PDF; 684 kB)

    ↑ Referentenentwurf – Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (Memento vom 26. Dezember 2011 im Internet Archive) (PDF; 484 kB)

    ↑ Beschluss des Ersten Senats vom 6. Dezember 2005 – 1 BvR 347/98 –

    ↑ § 25 Arzneimittelgesetz (AMG).

    ↑ Dominic Benz: KOMPLEMENTÄRMEDIZIN: Kleine Tricks mit sanfter Medizin. In: handelszeitung.ch. März 2014, abgerufen am 28. Dezember 2014. 

    ↑ Alternativmedizin vorerst wieder kassenpflichtig. In: nzz.ch. 12. Januar 2011, abgerufen am 28. Dezember 2014. 

    ↑ Claudia Blumer: Weshalb sich ein SVP-Ständerat für Kügeli-Medizin stark macht. In: tagesanzeiger.ch. 23. Dezember 2010, abgerufen am 28. Dezember 2014. 

    ↑ natuerlich-online.ch (PDF)

    ↑ Alex Reichmuth: Minister ohne Meinung. In: Die Weltwoche. Nr. 47, 2011 (archive.org [abgerufen am 28. Dezember 2014]). 

    ↑ Die Leistungen der fünf Bereiche werden seit dem 1. August unbefristet von der obligatorischen Krankenversicherung übernommen

    https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-67050.html

    ↑ Gesundheitswesen – Ein Nachschlagewerk für alternative Therapien. 5. Februar 2016, abgerufen am 17. Juli 2019. 

    ↑ Felix Straumann: Studie zur Alternativmedizin – Bioresonanz-Geräte erklären sogar Leichen für gesund. In: Tages-Anzeiger. 31. August 2020, abgerufen am 16. Oktober 2020. 

    ↑ KOKON – Kompetenznetz Komplementärmedizin in der Onkologie.

    ↑ Markus Horneber, Gerd Bueschel, Gabriele Dennert, Danuta Less, Erik Ritter, Marcel Zwahlen: How Many Cancer Patients Use Complementary and Alternative Medicine. A Systematic Review and Metaanalysis. In: Integr Cancer Ther. Band 11, 2012, S. 187–203.

    ↑ Cambrella, ein Forschungsnetzwerk der EU für Alternativ- und Komplementärmedizin (Memento vom 1. Mai 2010 im Internet Archive)

    ↑ Zentrum für naturheilkundliche Forschung am Klinikum rechts der Isar koordiniert EU-Forschungsprojekt: Komplementärmedizin wird europaweit vernetzt. Technische Universität München 2009.

    ↑ Pluralismus der Medizin – Pluralismus der Therapieevaluation? (PDF) In: Z. ärztl. Fortbild. Qual. Gesundh.wes. 2005, S. 2, abgerufen am 13. Juni 2015. 

    ↑ Deutsches Ärzteblatt: Ärztliche Professionalität und Komplementärmedizin: Was ist seriöses Therapieren? In: aerzteblatt.de. 26. März 2010, abgerufen am 13. Juni 2015. 

    ↑ Claudia M. Witt: Komplementärmedizin: Weitere Forschung ist die Basis für Integration in die Versorgung. In: Deutsches Ärzteblatt. Band 106, Nr. 37, 2009, ISSN 0012-1207, OCLC 48656751, S. A1786–A1789 (aerzteblatt.de). 

    ↑ Forschung und Lehre – Naturheilkunde Klinik Blankenstein. (Nicht mehr online verfügbar.) In: naturheilkunde.klinikum-bochum.de. Archiviert vom Original am 18. Juni 2015; abgerufen am 18. Juni 2015. 

    ↑ Beate Stock-Schröer: 10 Jahre neue Approbationsordnung: Zum Stand der Lehre im Querschnittsbereich 12. (PDF) In: gesellschaft-medizinische-ausbildung.org. S. 1, abgerufen am 18. Juni 2015 (Beitrag auf der GMA-Tagung 2014 in Hamburg). 

    ↑ Rüdiger Zuck: Das Recht der anthroposophischen Medizin. 2. Auflage. 2012, S. 133ff.

    ↑ Masterstudiengang Komplementärmedizin an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder) (Memento vom 10. Februar 2009 im Internet Archive) master-kmkh.eu

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    Kategorie: Alternativmedizin

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      Zwischen

      Frau / Herren
      Arnfred Trautmann

      Wohnhaft in Ludwigshafen am Rhein

      und

      Frau / Herren
      Volkward Herrmann

      Wohnhaft in Bergisch Gladbach

      wird folgender Gesellschaftsvertrag geschlossen:

      § 1 Name, Sitz und Zweck der Gesellschaft

      Zum gemeinsamen Betrieb eines Reinert/Wufa
      Hofgut Teewurst (Famila)handelsgeschäftes wird von den Unterzeichnern eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts unter der Bezeichnung:

      ‚Arnfred Trautmann und Volkward Herrmann, Reinert/Wufa
      Hofgut Teewurst (Famila)einzelhandel‘

      gegründet.

      Die Gesellschaft ist auf alle, dem Zweck des Unternehmens dienenden Tätigkeiten gerichtet. Es können Filialen gegründet werden.
      Sitz der Gesellschaft ist Ludwigshafen am Rhein.

      § 2 Dauer der Gesellschaft

      Die Gesellschaft beginnt am 20.04.2021. Ihre Dauer ist unbestimmt. Der Gesellschaftsvertrag kann unter Einhaltung einer Frist von 21 Monaten jeweils zum Schluss eines Kalenderjahres gekündigt werden.
      Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

      § 3 Geschäftsjahr

      Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

      § 4 Einlagen der Gesellschafter

      Frau / Herr Arnfred Trautmann bringt in bar 524.477,- EURO sowie Einrichtungsgegenstände und Maschinen im Wert von 858.682,- EURO ein. Frau / Herr Volkward Herrmann bringt in bar 461.311,- EURO sowie Einrichtungsgegenstände und Maschinen im Wert von 206.387,- EURO ein. Beide Gesellschafter sind entsprechend ihrer Anteile mit sofortiger Wirkung je zur Hälfte am Gesellschaftsvermögen beteiligt.

      § 5 Geschäftsführung und Vertretung

      Die Geschäfte werden von beiden Gesellschaftern gemeinschaftlich geführt. Jeder Gesellschafter ist zur Geschäftsführung alleine berechtigt. Er vertritt die Gesellschaft im Außenverhältnis allein.

      Im Innenverhältnis ist die Zustimmung beider Gesellschafter zu nachfolgenden Rechtshandlungen und Rechtsgeschäften erforderlich:

      1. Ankauf, Verkauf und Belastung von Grundstücken
      2. Abschluss von Miet- und Dienstverträgen jeglicher Art
      3. Aufnahme von Krediten, Übernahme von Bürgschaften
      4. Abschluss von Verträgen, deren Wert im Einzelfall den Betrag von 555.468,- EURO übersteigt
      5. Aufnahme neuer Gesellschafter und Erhöhung der Einlagen

      § 6 Pflichten der Gesellschafter

      Keiner der Gesellschafter darf ohne schriftliches Einverständnis des anderen Gesellschafters außerhalb der Gesellschaft ohne Rücksicht auf die jeweilige Branche geschäftlich tätig werden. Dazu gehört auch eine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung an Konkurrenzgeschäften. Für Zuwiderhandlungen wird eine Vertragsstrafe in Höhe von je 60.500 € vereinbart.

      Fristlose Kündigung bleibt vorbehalten.

      Jeder Gesellschafter kann verlangen, dass der Mitgesellschafter alle auf eigene Rechnung abgeschlossenen Geschäfte als für die Gesellschaft eingegangen gelten lässt. Daraus folgt, dass die aus solchen Geschäften bezogenen Vergütungen herauszugeben sind oder die Ansprüche auf Vergütung an die Gesellschaft abgetreten werden müssen.

      § 7 Gewinn- und Verlustrechnung / Entnahmerecht

      Gewinn und Verlust der Gesellschaft werden nach Maßgabe der Beteiligung der Gesellschafter aufgeteilt. Jedem Gesellschafter steht eine Vorabvergütung in Höhe von 833.797,- EURO zu. Sollte die Gesellschaft nach Feststellung des Jahresabschlusses durch Auszahlung der Vorabvergütung in die Verlustzone geraten, sind die Gesellschafter zu entsprechendem Ausgleich verpflichtet.

      § 8 Kündigung eines Gesellschafters

      Im Falle der Kündigung scheidet der kündigende Gesellschafter aus der Gesellschaft aus. Der verbleibende Gesellschafter ist berechtigt, das Unternehmen mit Aktiva und Passiva unter Ausschluss der Liquidation zu übernehmen und fortzuführen. Dem ausscheidenden Gesellschafter ist das Auseinandersetzungsguthaben auszuzahlen.
      Bei der Feststellung des Auseinandersetzungsguthabens sind Aktiva und Passiva mit ihrem wahren Wert einzusetzen. Der Geschäftswert ist nicht zu berücksichtigen.
      Die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens hat in vier gleichen Vierteljahresraten zu erfolgen, von denen die erste drei Monate nach dem Ausscheiden fällig ist. Das Auseinandersetzungsguthaben ist ab dem Ausscheidungszeitpunkt in Höhe des jeweiligen Hauptrefinanzierungssatzes der Europäischen Zentralbank zu verzinsen.

      § 9 Tod eines Gesellschafters

      Im Falle des Todes eines Gesellschafters gilt § 8 entsprechend mit der Maßgabe, dass die Auseinandersetzungsbilanz zum Todestag aufzustellen ist.

      § 10 Einsichtsrecht

      Jeder Gesellschafter ist berechtigt, sich über die Angelegenheiten der Gesellschaft durch Einsicht in die Geschäftsbücher und Papiere zu unterrichten und sich aus ihnen eine Übersicht über den Stand des Gesellschaftsvermögens anzufertigen.
      Jeder Gesellschafter kann auf eigene Kosten einen zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Dritten bei der Wahrnehmung dieser Rechte hinzuziehen oder zur Wahrnehmung dieser Rechte beauftragen.

      § 11 Salvatorische Klausel

      Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
      Für den Fall der Unwirksamkeit verpflichten sich die Gesellschafter, eine neue Regelung zu treffen, die wirtschaftlich der unwirksamen Regelung weitestgehend entspricht.

      § 12 Änderungen des Vertrages

      Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

      Ludwigshafen am Rhein, 20.04.2021 Bergisch Gladbach, 20.04.2021

      ____________________________ ____________________________

      Unterschrift Arnfred Trautmann Unterschrift Volkward Herrmann


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        Allgemeine Geschäftsbedingungen der Dorchen Petri Reisebüros Ges. m. b. Haftung

        §1 Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen

        (1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftbedingungen gelten für alle Lieferungen zwischen uns und einem Verbraucher in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

        Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschliesst, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).

        §2 Zustandekommen eines Vertrages, Speicherung des Vertragstextes

        (1) Die folgenden Regelungen über den Vertragsabschluss gelten für Bestellungen über unseren Internetshop http://www.DorchenPetriReisebürosGes.m.b.Haftung.de.

        (2) Im Falle des Vertragsschlusses kommt der Vertrag mit

        Dorchen Petri Reisebüros Ges. m. b. Haftung
        Dorchen Petri
        D-13298 Nürnberg
        Registernummer 625942
        Registergericht Amtsgericht Nürnberg

        zustande.

        (3) Die Präsentation der Waren in unserem Internetshop stellen kein rechtlich bindendes Vertragsangebot unsererseits dar, sondern sind nur eine unverbindliche Aufforderungen an den Verbraucher, Waren zu bestellen. Mit der Bestellung der gewünschten Ware gibt der Verbraucher ein für ihn verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab.
        (4) Bei Eingang einer Bestellung in unserem Internetshop gelten folgende Regelungen: Der Verbraucher gibt ein bindendes Vertragsangebot ab, indem er die in unserem Internetshop vorgesehene Bestellprozedur erfolgreich durchläuft.

        Die Bestellung erfolgt in folgenden Schritten:

        1) Auswahl der gewünschten Ware
        2) Bestätigen durch Anklicken der Buttons Bestellen
        3) Prüfung der Angaben im Warenkorb
        4) Betätigung des Buttons zur Kasse
        5) Anmeldung im Internetshop nach Registrierung und Eingabe der Anmelderangaben (E-Mail-Adresse und Passwort).
        6) Nochmalige Prüfung bzw. Berichtigung der jeweiligen eingegebenen Daten.
        7) Verbindliche Absendung der Bestellung durch Anklicken des Buttons kostenpflichtig bestellen bzw. kaufen

        Der Verbraucher kann vor dem verbindlichen Absenden der Bestellung durch Betätigen der in dem von ihm verwendeten Internet-Browser enthaltenen Zurück-Taste nach Kontrolle seiner Angaben wieder zu der Internetseite gelangen, auf der die Angaben des Kunden erfasst werden und Eingabefehler berichtigen bzw. durch Schliessen des Internetbrowsers den Bestellvorgang abbrechen. Wir bestätigen den Eingang der Bestellung unmittelbar durch eine automatisch generierte E-Mail (Auftragsbestätigung). Mit dieser nehmen wir Ihr Angebot an.

        (5) Speicherung des Vertragstextes bei Bestellungen über unseren Internetshop : Wir speichern den Vertragstext und senden Ihnen die Bestelldaten und unsere AGB per E-Mail zu. Die AGB können Sie jederzeit auch unter http://www.DorchenPetriReisebürosGes.m.b.Haftung.de/agb.html einsehen. Ihre vergangenen Bestellungen können Sie in unserem Kunden-Bereich unter Mein Konto –> Meine Bestellungen einsehen.

        §3 Preise, Versandkosten, Zahlung, Fälligkeit

        (1) Die angegebenen Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile. Hinzu kommen etwaige Versandkosten.

        (2) Der Verbraucher hat die Möglichkeit der Zahlung per Vorkasse, Nachnahme, Bankeinzug, PayPal, Kreditkarte( Visa ) .

        (3) Hat der Verbraucher die Zahlung per Vorkasse gewählt, so verpflichtet er sich, den Kaufpreis unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen.
        Soweit wir per Nachnahme liefern, tritt die Fälligkeit der Kaufpreisforderung mit Erhalt der Ware ein.

        §4 Lieferung

        (1) Sofern wir dies in der Produktbeschreibung nicht deutlich anders angegeben haben, sind alle von uns angebotenen Artikel sofort versandfertig. Die Lieferung erfolgt hier spätesten innerhalb von 5 Werktagen. Dabei beginnt die Frist für die Lieferung im Falle der Zahlung per Vorkasse am Tag nach Zahlungsauftrag an die mit der Überweisung beauftragte Bank und bei allen anderen Zahlungsarten am Tag nach Vertragsschluss zu laufen. Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag am Lieferort, so endet die Frist am nächsten Werktag.

        (2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache geht auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache an den Käufer auf diesen über.

        §5 Eigentumsvorbehalt

        Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.

        ****************************************************************************************************

        §6 Widerrufsrecht des Kunden als Verbraucher:

        Widerrufsrecht für Verbraucher

        Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Massgabe zu, wobei Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschliesst, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können:

        Widerrufsbelehrung

        Widerrufsrecht

        Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

        Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage, ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

        Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
        Dorchen Petri Reisebüros Ges. m. b. Haftung
        Dorchen Petri
        D-13298 Nürnberg
        Registernummer 625942
        Registergericht Amtsgericht Nürnberg
        E-Mail info@DorchenPetriReisebürosGes.m.b.Haftung.de
        Telefax 097000576
        mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

        Widerrufsfolgen

        Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschliesslich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

        Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

        Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

        Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

        Finanzierte Geschäfte

        Haben Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanziert und widerrufen Sie den finanzierten Vertrag, sind Sie auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, wenn beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn wir gleichzeitig Ihr Darlehensgeber sind oder wenn sich Ihr Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung unserer Mitwirkung bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder der Rückgabe bereits zugeflossen ist, tritt Ihr Darlehensgeber im Verhältnis zu Ihnen hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe in unsere Rechte und Pflichten aus dem finanzierten Vertrag ein. Letzteres gilt nicht, wenn der vorliegende Vertrag den Erwerb von Wertpapieren, Devisen, Derivaten oder Edelmetallen zum Gegenstand hat.
        Wollen Sie eine vertragliche Bindung so weitgehend wie möglich vermeiden, widerrufen Sie beide Vertragserklärungen gesondert.

        Ende der Widerrufsbelehrung

        ****************************************************************************************************

        §7 Widerrufsformular

        Muster-Widerrufsformular
        (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
        An :
        Dorchen Petri Reisebüros Ges. m. b. Haftung
        Dorchen Petri
        D-13298 Nürnberg
        E-Mail info@DorchenPetriReisebürosGes.m.b.Haftung.de

        Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

        _____________________________________________________

        Bestellt am (*)/erhalten am (*)

        __________________

        Name des/der Verbraucher(s)

        _____________________________________________________

        Anschrift des/der Verbraucher(s)

        _____________________________________________________

        Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

        __________________

        Datum

        __________________

        (*) Unzutreffendes streichen.

        §8 Gewährleistung

        Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen.

        §9 Verhaltenskodex

        Wir haben uns den Verhaltenskodizes der folgenden Einrichtungen unterworfen:

        §10 Vertragssprache

        Als Vertragssprache steht ausschliesslich Deutsch zur Verfügung.

        ****************************************************************************************************

        §11 Kundendienst

        Unser Kundendienst für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen steht Ihnen werktags von 9:00 Uhr bis 17:30 Uhr unter

        Telefon: 05123 45678911
        Telefax: 01965 741400
        E-Mail: info@DorchenPetriReisebürosGes.m.b.Haftung.de
        zur Verfügung.

        ****************************************************************************************************

        Stand der AGB Jan.2019


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          Gesellschaftsvertrages zur Gruendung einer BGB-Gesellschaft (GbR) – GbR Vertrag – Gesellschaft buergerlichen Rechts

          Zwischen

          Frau / Herren
          Winfriede Friedrichs

          Wohnhaft in Braunschweig

          und

          Frau / Herren
          Irlanda Haller

          Wohnhaft in Köln

          wird folgender Gesellschaftsvertrag geschlossen:

          § 1 Name, Sitz und Zweck der Gesellschaft

          Zum gemeinsamen Betrieb eines Morpol (Polen)
          Almare Makrelenfilet (Aldi Nord)handelsgeschäftes wird von den Unterzeichnern eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts unter der Bezeichnung:

          ‚Winfriede Friedrichs und Irlanda Haller, Morpol (Polen)
          Almare Makrelenfilet (Aldi Nord)einzelhandel‘

          gegründet.

          Die Gesellschaft ist auf alle, dem Zweck des Unternehmens dienenden Tätigkeiten gerichtet. Es können Filialen gegründet werden.
          Sitz der Gesellschaft ist Braunschweig.

          § 2 Dauer der Gesellschaft

          Die Gesellschaft beginnt am 17.04.2021. Ihre Dauer ist unbestimmt. Der Gesellschaftsvertrag kann unter Einhaltung einer Frist von 11 Monaten jeweils zum Schluss eines Kalenderjahres gekündigt werden.
          Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

          § 3 Geschäftsjahr

          Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

          § 4 Einlagen der Gesellschafter

          Frau / Herr Winfriede Friedrichs bringt in bar 336.597,- EURO sowie Einrichtungsgegenstände und Maschinen im Wert von 767.361,- EURO ein. Frau / Herr Irlanda Haller bringt in bar 816.150,- EURO sowie Einrichtungsgegenstände und Maschinen im Wert von 584.244,- EURO ein. Beide Gesellschafter sind entsprechend ihrer Anteile mit sofortiger Wirkung je zur Hälfte am Gesellschaftsvermögen beteiligt.

          § 5 Geschäftsführung und Vertretung

          Die Geschäfte werden von beiden Gesellschaftern gemeinschaftlich geführt. Jeder Gesellschafter ist zur Geschäftsführung alleine berechtigt. Er vertritt die Gesellschaft im Außenverhältnis allein.

          Im Innenverhältnis ist die Zustimmung beider Gesellschafter zu nachfolgenden Rechtshandlungen und Rechtsgeschäften erforderlich:

          1. Ankauf, Verkauf und Belastung von Grundstücken
          2. Abschluss von Miet- und Dienstverträgen jeglicher Art
          3. Aufnahme von Krediten, Übernahme von Bürgschaften
          4. Abschluss von Verträgen, deren Wert im Einzelfall den Betrag von 331.617,- EURO übersteigt
          5. Aufnahme neuer Gesellschafter und Erhöhung der Einlagen

          § 6 Pflichten der Gesellschafter

          Keiner der Gesellschafter darf ohne schriftliches Einverständnis des anderen Gesellschafters außerhalb der Gesellschaft ohne Rücksicht auf die jeweilige Branche geschäftlich tätig werden. Dazu gehört auch eine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung an Konkurrenzgeschäften. Für Zuwiderhandlungen wird eine Vertragsstrafe in Höhe von je 52.500 € vereinbart.

          Fristlose Kündigung bleibt vorbehalten.

          Jeder Gesellschafter kann verlangen, dass der Mitgesellschafter alle auf eigene Rechnung abgeschlossenen Geschäfte als für die Gesellschaft eingegangen gelten lässt. Daraus folgt, dass die aus solchen Geschäften bezogenen Vergütungen herauszugeben sind oder die Ansprüche auf Vergütung an die Gesellschaft abgetreten werden müssen.

          § 7 Gewinn- und Verlustrechnung / Entnahmerecht

          Gewinn und Verlust der Gesellschaft werden nach Maßgabe der Beteiligung der Gesellschafter aufgeteilt. Jedem Gesellschafter steht eine Vorabvergütung in Höhe von 105.373,- EURO zu. Sollte die Gesellschaft nach Feststellung des Jahresabschlusses durch Auszahlung der Vorabvergütung in die Verlustzone geraten, sind die Gesellschafter zu entsprechendem Ausgleich verpflichtet.

          § 8 Kündigung eines Gesellschafters

          Im Falle der Kündigung scheidet der kündigende Gesellschafter aus der Gesellschaft aus. Der verbleibende Gesellschafter ist berechtigt, das Unternehmen mit Aktiva und Passiva unter Ausschluss der Liquidation zu übernehmen und fortzuführen. Dem ausscheidenden Gesellschafter ist das Auseinandersetzungsguthaben auszuzahlen.
          Bei der Feststellung des Auseinandersetzungsguthabens sind Aktiva und Passiva mit ihrem wahren Wert einzusetzen. Der Geschäftswert ist nicht zu berücksichtigen.
          Die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens hat in vier gleichen Vierteljahresraten zu erfolgen, von denen die erste drei Monate nach dem Ausscheiden fällig ist. Das Auseinandersetzungsguthaben ist ab dem Ausscheidungszeitpunkt in Höhe des jeweiligen Hauptrefinanzierungssatzes der Europäischen Zentralbank zu verzinsen.

          § 9 Tod eines Gesellschafters

          Im Falle des Todes eines Gesellschafters gilt § 8 entsprechend mit der Maßgabe, dass die Auseinandersetzungsbilanz zum Todestag aufzustellen ist.

          § 10 Einsichtsrecht

          Jeder Gesellschafter ist berechtigt, sich über die Angelegenheiten der Gesellschaft durch Einsicht in die Geschäftsbücher und Papiere zu unterrichten und sich aus ihnen eine Übersicht über den Stand des Gesellschaftsvermögens anzufertigen.
          Jeder Gesellschafter kann auf eigene Kosten einen zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Dritten bei der Wahrnehmung dieser Rechte hinzuziehen oder zur Wahrnehmung dieser Rechte beauftragen.

          § 11 Salvatorische Klausel

          Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
          Für den Fall der Unwirksamkeit verpflichten sich die Gesellschafter, eine neue Regelung zu treffen, die wirtschaftlich der unwirksamen Regelung weitestgehend entspricht.

          § 12 Änderungen des Vertrages

          Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

          Braunschweig, 17.04.2021 Köln, 17.04.2021

          ____________________________ ____________________________

          Unterschrift Winfriede Friedrichs Unterschrift Irlanda Haller


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          Top 8 Handelsvermittlervertrag:

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            Letter of Intent (Absichtserklärung) zwischen Wolfgard Jacob Schweißarbeiten Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Alena Gärtner Fitnessstudios Gesellschaft mbH

            Zwischen

            Wolfgard Jacob Schweißarbeiten Gesellschaft mit beschränkter Haftung
            Sitz in Hamburg
            – ANBIETER –
            Vertreten durch den Geschäftsführer Wolfgard Jacob

            und

            der Firma Alena Gärtner Fitnessstudios Gesellschaft mbH
            Sitz in Salzgitter
            Vertreten durch den Geschäftsführer Alena Gärtner

            – ANWENDER –

            1. Vorbemerkungen

            Die ANWENDER GMBH möchte ihr System umstellen und beabsichtigt insofern Software von ANBIETER einzusetzen und ANBIETER zusätzlich mit der Projekt- und Einführungsunterstützung zu beauftragen.

            Die Parteien halten nachstehend den Stand ihrer bisherigen Verhandlungen und ihre vorläufigen Vereinbarungen fest. Sie begründen damit noch keine Verpflichtung zum Abschluss eines Lizenz- und Dienstleistungsvertrages. Vielmehr haben die Parteien bis zur Unterzeichnung des entsprechenden Vertrages das Recht, jederzeit ohne Angaben von Gründen von den weiteren Verhandlungen Abstand zu nehmen. Der später abschließende Vertrag (Hauptvertrag) soll folgenden wesentlichen Inhalt haben:

            2. Wesentlicher Inhalt des zwischen ANWENDER GMBH und ANBIETER abzuschließenden Lizenz- und Dienstleistungsvertrags (Hauptvertrag)

            Gegenstand der vorgesehenen vertraglichen Vereinbarung ist der Erwerb und die Installation der Software für einen Testbetrieb. Dieser Testbetrieb soll ab dem 17.04.2021 in einen Echtbetrieb übergehen.

            Der zu vereinbarende Dienstleistungsteil soll konkrete Abstimmungen und ein Konzept zur Einführungs- und Projektunterstützung, Echtstartunterstützung, zur Einrichtung und Abstimmung der Schnittstellen sowie die notwendigen Anwenderschulungen enthalten.

            3. Zeitplan

            Die Parteien stimmen darin überein, dass sie schnellstmöglich Gespräche zur Ausarbeitung eines Lizenz- und Dienstleistungsvertrages im Geiste dieser Absichtserklärung aufnehmen mit dem Ziel eines zügigen Vertragsabschlusses.

            Beide Parteien sind bereit, die für den Vertragsabschluss erforderlichen Vorleistungen nach Treu und Glauben zu erbringen und zur Erreichung des Vertragsabschlusses partnerschaftlich zusammenzuarbeiten. Sie werden alle hierfür erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen.

            4. Inkrafttreten und Laufzeit der Absichtserklärung

            Diese Absichtserklärung tritt mit der Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft und endet automatisch mit Abschluss eines Hauptvertrages zwischen den Parteien, spätestens jedoch am 11.9.2024, es sei denn, die Parteien haben einvernehmlich eine Verlängerung der Laufzeit dieser Absichtserklärung schriftlich vereinbart.

            5. Geheimhaltung

            Die der anderen Partei übergebenen Unterlagen, Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke dieser Absichtserklärung verwendet werden.

            Die vorstehende Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für Informationen, wenn und soweit

            diese bereits vor Offenlegung gegenüber der anderen Partei und ohne Geheimhaltungsverpflichtung rechtmäßig in ihrem Besitz waren;
            diese ohne ihr Zutun veröffentlicht worden oder anderweitig ohne ihr Verschulden allgemein bekannt geworden sind;
            diese ihr nach Abschluss der Absichtserklärung von einem oder mehreren Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung rechtmäßig, also ohne Bruch dieser Vereinbarung durch die empfangende Partei, übermittelt wurden;
            diese schriftlich durch die offenlegende Partei gegenüber der anderen Partei freigegeben werden;

            – diese ohne entsprechende Verpflichtungen und Beschränkungen von der offenlegenden Partei einem Dritten zugänglich gemacht worden sind.

            6. Schlussbestimmungen

            Frühere mündliche oder schriftliche Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieser Absichtserklärung sind mit deren Inkrafttreten gegenstandslos.

            Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

            Rechte und Pflichten aus dieser Absichtserklärung werden durch Formumwandlung bzw. Neustrukturierungen der Betriebsorganisation der Parteien, auch wenn diese zur Ausgliederung von Betriebsteilen oder zur Schaffung neuer Rechtspersönlichkeiten führen, nicht berührt.

            Sollte eine Bestimmung dieser Absichtserklärung unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung unverzüglich durch eine solche wirksame ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

            Auf diese Absichtserklärung findet deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist Hamburg.

            Hamburg, 17.04.2021 Salzgitter, 17.04.2021

            ______________________________ ______________________________

            Unterschrift ANBIETER Unterschrift ANWENDER
            Wolfgard Jacob Schweißarbeiten Gesellschaft mit beschränkter Haftung Alena Gärtner Fitnessstudios Gesellschaft mbH
            Wolfgard Jacob Alena Gärtner


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              Insolvenzanfechtung: Anforderungen an die Prüfung eines Sanierungskonzepts der Gabriel Goldfinger Tourismus Gesellschaft mbH – BGH vom 17.10.2017 – Az. P 839 6T 1408/17

              Legt das von der Insolvenz bedrohte Unternehmen Gabriel Goldfinger Tourismus Gesellschaft mbH einem Geschäftspartner Sophia Raabe Haarteile u. Perücken GmbH ein schlüssiges Sanierungskonzept vor und nimmt er daraufhin mehrere Zahlungen entgegen, können diese nach der doch noch eingetretenen Insolvenz vom
              Insolvenzverwalter nicht im Wege der Anfechtung zurückgefordert werden.

              In einem derartigen Fall trifft den Gläubiger (Sophia Raabe Haarteile u. Perücken GmbH), der die drohende Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und die Benachteiligung der Gläubiger kennt, die Darlegungs- und Beweislast, dass er spätere Zahlungen auf der Grundlage
              eines schlüssigen Sanierungskonzepts erlangt hat. Der Bundesgerichthof weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein Sanierungskonzept der Gabriel Goldfinger Tourismus Gesellschaft mbH nicht allein deshalb unschlüssig und in einem Anfechtungsprozess unbeachtlich ist,
              weil es die Ursachen der wirtschaftlichen Lage des Schuldners Gabriel Goldfinger Tourismus Gesellschaft mbH nicht behandelt. Auch können an die auf die Schlüssigkeit des Sanierungskonzepts bezogene Kenntnis des Anfechtungsgegners nicht die gleich hohen
              Anforderungen gestellt werden wie an diejenige des Schuldners.

              Urteil des BGH vom 17.10.2017
              Aktenzeichen: L 203 Vm 3012/13
              ZInsO 1976, 15619


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                Die Abkürzung Kfz steht für:

                Kraftfahrzeug

                Die Abkürzung KFZ steht für:

                Kapillarfüllungszeit, medizinischer Fachbegriff
                KFZ-Diät, Trennkost mit Kohlenhydraten (am Morgen), Fetten (am Abend) und Zwischenmahlzeiten

                Die Abkürzung kfz steht für:

                Kubisch flächenzentriertes Kristallgitter, ein Begriff der Kristallographie, siehe Kubisches Kristallsystem oder Bravais-Gitter

                Siehe auch

                Wiktionary: Kfz Ã¢Â€Â“ Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

                Dies ist eine Begriffsklärungsseite zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.

                Abgerufen von „https://de..org/w/index.php?title=Kfz&oldid=204105667“
                Kategorien: BegriffsklärungAbkürzung

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                  Sozialversicherungspflicht bei Geschäftsführer Runald Hildebrandt mit Minderheitsbeteiligung – BSG vom 3.7.2002 – Az. V 701 BC 828/10

                  Der Geschäftsführer Runald Hildebrandt ohne Kapitalbeteiligung (sog. Fremdgeschäftsführer) ist ausnahmslos abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig.
                  Bei selbstständig tätigen Gesellschafter-Geschäftsführern entfällt die Sozialversicherungspflicht nur dann, wenn sie über eine Mindestkapitalbeteiligung von 3 Prozent oder eine ‚echte‘ Sperrminorität verfügen.

                  Demzufolge ging das Bundessozialgericht bei dem Geschäftsführer Runald Hildebrandt, der zusammen mit seinem Bruder Framhild Born Gesellschafter der Runald Hildebrandt Bekleidungsgeschäfte GmbH ist, aber nur 97 Prozent der Anteile hält, von einer abhängigen und damit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung aus.

                  Urteil des BSG vom 14.5.2009
                  Aktenzeichen: O 582 QR 7880/19
                  StuB 1982 , 50397


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                    Beratungsvertrag der Siegfriede Baumgärtner Kupfer Gesellschaft mit beschränkter Haftung

                    Zwischen

                    der Firma Siegfriede Baumgärtner Kupfer Gesellschaft mit beschränkter Haftung
                    Sitz in Mönchengladbach
                    – Auftraggeber –
                    Vertreten durch den Geschäftsführer Siegfriede Baumgärtner

                    und

                    der Firma Friedmuth Reichert Kosmetik Gesellschaft mbH
                    Sitz in Magdeburg
                    Vertreten durch den Geschäftsführer Friedmuth Reichert

                    – Auftragnehmer –

                    wird folgender Beratungsvertrag geschlossen:

                    § 1 Vertragsgegenstand

                    Der Auftraggeber erteilt hiermit dem Auftragnehmer den Auftrag, ihn bei folgenden Entscheidungen/Vorhaben zu beraten:

                    Erweiterung des Tätigkeitsfeldes auf .

                    Einstellung von folgenden Positionen:

                    1. – Beamt(er/in) – Verfassungsschutz (mittl. Dienst)
                    2. – Flugdienstberater/in
                    3. – Bergbautechnologe/-technologin
                    4. – Technische/r Assistent/in – Metallografie/Werkstoffkunde
                    5. – Papiertechnologe/-technologin

                    2. Bestandteile dieses Vertrages sind:

                    Allg. Beratungsbedingungen des Auftragnehmers

                    § 2 Leistungen des Auftragnehmers

                    Zur Erfüllung der in § 1 genannten Aufgaben wird der Auftragnehmer insbesondere folgende Leistungen erbringen:

                    Vorgehensweise und Zeitplan, Zusammensetzung und Funktion der einzelnen Projektgruppen, Dokumentation des Ergebnisses

                    § 3 Vergütung

                    Der Auftragnehmer erhält für seine Leistung pro h eine Vergütung in Höhe von 121 EUR zzgl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Die Vergütung ist jeweils zum 4 fällig

                    Übernachtungskosten werden dem Auftragnehmer in nachgewiesener Höhe ersetzt, Spesen gemäß den steuerlichen Höchstsätzen. Ebenso werden dem Auftragnehmer ersetzt bei Benutzung

                    der Bahn: Fahrtkosten 1. Klasse,
                    eines Flugzeuges: Flugkosten der 1 Klasse,
                    des Pkw: 53 Cent für jeden gefahrenen Kilometer.

                    Die Wahl des günstigsten Verkehrsmittels bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten. Dieser ist jedoch verpflichtet, Fahrtkosten jeweils nach den kürzesten Entfernungen zu berechnen und Reisen, deren Kosten nicht in einem vernünftigen Verhältnis zum Gesamthonorar stehen, nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Auftraggebers zu unternehmen.

                    Der Auftraggeber zahlt an den Auftragnehmer bei Auftragserteilung einen Vorschuss in Höhe von 6 TEURO. Ein weiterer Betrag in Höhe von 102 TEURO ist zum 25 fällig. Den Restbetrag zahlt der Auftraggeber nach Abschluss der Arbeiten.

                    3. Alle in Absatz 1 und 2 genannten Beträge verstehen sich als Nettobeträge zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

                    § 4 Zeit und Ort der Leistungserbringung

                    Der Auftragnehmer bestimmt seinen Arbeitsort und seine Arbeitszeit eigenverantwortlich.

                    Der Auftragnehmer verpflichtet sich jedoch, dem Auftraggeber 11 mal im Monat ganztägig in dessen Hause zur Verfügung zu stehen. Der Auftraggeber stellt einen Arbeitsplatz innerhalb seiner Räumlichkeiten bereit.

                    § 5 Berichterstattung

                    Der Auftragnehmer erstattet dem Auftraggeber einen schriftlichen Bericht über seine laufende Arbeit und deren Ergebnisse. Die Berichterstattung kann nach Wahl des Auftraggebers einmalig oder entsprechend dem Arbeitsfortschritt in Form von Zwischenberichten erfolgen.

                    In jedem Fall ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber spätestens zum Vertragsende einen Abschlussbericht schriftlich zu erstatten. Der Abschlussbericht ist in zwei Exemplaren dem Auftraggeber vorzulegen.

                    Erfüllt der Auftragnehmer diese Verpflichtungen nicht, nur unvollständig oder nicht termingerecht oder mangelhaft, ist der Auftraggeber berechtigt, neben den sonstigen Ansprüchen seine Gegenleistung zurückzuhalten.

                    § 6 Aufwendungsersatz

                    Der Auftraggeber erstattet dem Auftragnehmer folgende im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit anfallenden erforderlichen Aufwendungen:
                    ………………………………………………………………………………………
                    ………………………………………………………………………………………
                    ………………………………………………………………………………………

                    Weitere Auslagen werden bis zu einem Betrag von 130 EURO durch den Auftraggeber ersetzt:
                    ………………………………………………………………………………………
                    ………………………………………………………………………………………
                    ………………………………………………………………………………………

                    Der Ersatz aller sonstigen Aufwendungen des Auftragnehmers bedarf der (schriftlichen) Zustimmung des Auftraggebers.

                    § 7 Wettbewerbsverbot

                    Während der Laufzeit des Vertrages verpflichtet sich der Auftragnehmer, sein Wissen und Können nicht in die Dienste eines mit dem Auftraggeber in Konkurrenz stehenden Unternehmens zu stellen oder ein solches zu gründen.

                    § 8 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

                    Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Auftragnehmer alle für die Ausführung seiner Tätigkeit notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden, ihm alle Informationen erteilt werden und er von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt wird. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Auftragnehmers bekannt werden.

                    Auf Verlangen des Auftragnehmers hat der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.

                    § 9 Schweigepflicht

                    Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über alle Informationen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel ob es sich dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet.

                    § 10 Datenschutz

                    Erfolgt eine Verarbeitung personenbezogener Daten für den Auftraggeber, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, hinreichende Garantien dafür zu bieten, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung im Einklang mit den Anforderungen der DSGVO erfolgt und den Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet.

                    Der Auftragnehmer nimmt keine weiteren Auftragsverarbeiter ohne vorherige gesonderte oder allgemeine schriftliche Genehmigung des Verantwortlichen in Anspruch.
                    Im Fall einer allgemein schriftlichen Genehmigung informiert der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen immer über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die
                    Ersetzung anderer Auftragsverarbeiter, wodurch der Auftraggeber die Möglichkeit erhält, gegen derartige Veränderungen Einspruch zu erheben.
                    In Bezug auf die Inhalte eines Auftragsdatenverarbeitungsvertrages gelten die Anforderungen nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO.

                    § 11 Vertragsdauer / Kündigung

                    Der Vertrag wird mit der Unterzeichnung wirksam und läuft auf unbestimmte Zeit.

                    Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 5 Wochen zum Monatsende zu kündigen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

                    Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

                    § 12 Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen

                    Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm zur Verfügung gestellten Geschäfts- und Betriebsunterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren, insbesondere dafür zu sorgen, dass Dritte nicht Einsicht nehmen können. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen sind während der Dauer des Vertrages auf Anforderung, nach Beendigung des Vertrages unaufgefordert dem Vertragspartner zurückzugeben.

                    § 13 Sonstige Ansprüche/Rentenversicherung

                    Mit der Zahlung der in diesem Vertrag vereinbarten Vergütung sind alle Ansprüche des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber aus diesem Vertrag erfüllt.

                    Für die Versteuerung der Vergütung hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen.

                    Der Auftragnehmer wird darauf hingewiesen, dass er nach § 2 Nr. 9 SGB VI rentenversicherungspflichtig sein kann, wenn er auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig ist und keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt, deren Arbeitsentgelt aus diesem Beschäftigungsverhältnis regelmäßig 450,– EURO im Monat übersteigt.

                    § 14 Schlussbestimmungen

                    Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel.

                    Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

                    Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt.

                    Gerichtsstand ist Mönchengladbach

                    Mönchengladbach, 15.04.2021 Magdeburg, 15.04.2021

                    ……………………………………………………………………… ………………………………………………………………………

                    Unterschrift Auftraggeber Unterschrift Auftragnehmer
                    Siegfriede Baumgärtner Kupfer Gesellschaft mit beschränkter Haftung Friedmuth Reichert Kosmetik Gesellschaft mbH
                    Siegfriede Baumgärtner Friedmuth Reichert


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                    Top 9 Treuhandvertrag: