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GmbH Treuhandvertrag

zwischen

Sabrine Lohse Haus- und Grundstücksverwaltung GmbH, (Dresden)

(nachstehend „Treugeber“ genannt)

und

Viola Liedtke Internetdienstleistungen Ges. mit beschränkter Haftung, (Kiel)

(nachstehend „Treuhänder“ genannt)

1. Vertragsgegenstand

1.1. Der Treugeber beauftragt hiermit den Treuhänder, in eigenem Namen, aber auf Rechnung und Gefahr des Treugebers die bei der Bank (Magdeburg), auf dem Konto Nr. 3362910 verbuchten Vermögenswerte (im folgenden kurz: „Treugut“) zu halten und zu verwalten. Der Treuhänder handelt dabei als Beauftragter im Sinne des deutschen Rechts. Er hat das Recht, Stellvertreter zu ernennen und mit schriftlichem Widerruf abzuberufen.

1.2. Der Treuhänder verwaltet das Treugut nach den Weisungen des Treugebers oder von ihm schriftlich bezeichneter Stellvertreter.

Der Treuhänder ist berechtigt, die Befolgung von Weisungen abzulehnen, die nach seiner Auffassung mit dem Gesetz in Widerspruch stehen. Liegen keine Weisungen vor, so ist der Treuhänder verpflichtet, solche vom Treugeber oder seinen Stellvertretern einzuholen. Bei Gefahr im Verzug sowie wenn Weisungen nicht zeitgerecht eingeholt werden können oder eintreffen, handelt der Treuhänder selbständig, nach bestem Wissen und Gewissen.

1.3. Der Treuhänder anerkennt, dass sämtliche auf dem unter Ziff. 1.1. hiervor erwähnten Konto verbuchten Vermögenswerte sowie deren Ertrag vollumfänglich Eigentum des Treugebers sind und wird sie diesem jederzeit auf erste Aufforderung hin zu unbeschwerter Verfügung herausgeben. Vorbehalten bleiben die Rechte des Treuhänders gemäss Art. 401 OR.

1.4. Den Parteien sind die Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes bekannt. Der Treuhänder bestätigt hiermit, dass er diesen Auftrag im Einklang mit den ent-sprechenden Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes sowie überhaupt mit den übrigen gesetzlichen Bestimmungen ausüben kann.

2. Haftung

Das Risiko für die Verwaltung und Erhaltung des Treugutes liegt vollumfänglich beim Treugeber. Der Treugeber verpflichtet sich und seine Rechtsnachfolger, den Treuhänder weder selber zu belangen durch Dritte, über die der Treuhänder die Kontrolle ausübt oder die ihrerseits in einem Dienst- oder anderen rechtlichen Verhältnis zu ihm stehen, haftbar machen zu lassen für die Tätigkeiten in Ausübung dieses Treuhandmandates, sowie allgemein ihn von allen Ansprüchen, die gegen ihn aus der Mandatsausübung geltend gemacht werden können, freizustellen und schad- und klaglos zu halten. Vorbehalten bleibt die Haftung des Treuhänders aufgrund der Sorgfaltpflicht, die ihn gemäss Art. 398 OR als Beauftragten trifft, wobei diese Haftung auf rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt wird (Art. 100 Abs. 1 OR).

3. Honorar

Der Treugeber verpflichtet sich, den Treuhänder für die gestützt auf diesen Treuhandvertrag erbrachten Dienstleistungen nach Zeitaufwand zu entschädigen. Als Grundlage dient ein Stundenhonorar von mindestens EUR. 297.–. Ferner wird der Treugeber dem Treuhänder alle Auslagen und Verwendungen ersetzen, die diesem im Zusammenhang mit der Ausübung des Treuhandmandates anfallen. Es gilt als vereinbart, dass das jährliche Honorar mindestens 1,5 % des Bruttobetrags des am Anfang des Kalenderjahres angelegten Vermögens betragen soll.

4. Geheimhaltung

Der Treuhänder ist verpflichtet, das Treuhandverhältnis und insbesondere die Identität des Treugebers gegenüber Behörden und Privatpersonen geheimzuhalten. Ausnahmen von der Geheimhaltungspflicht bestehen in denjenigen Fällen, in denen der Treuhänder ohne die Offenlegung des Treuhandverhältnisses sowie der Identität des Treugebers persönliche Nachteile erlitte (z.B. infolge Zurechnung des Treugutes zum steuerbaren Vermögen des Treuhänders) oder in denen er von Gesetzes wegen zur Offenlegung verpflichtet werden kann (wie z.B. in Erfüllung der Bestimmungen des Gesetzes über die Geldwäsche sowie im Zuge eines Strafverfahrens). In solchen Ausnahmefällen ist der Treuhänder ausdrücklich von der Geheimhaltungspflicht befreit soweit die Verhältnisse es erfordern.

5. Weitere Bestimmungen

5.1 Abänderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

5.2. Auf diesen Vertrag ist deutsches Recht anwendbar.

5.3. Als Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag anerkennen die Parteien die ordentlichen Gerichte am Sitz des Treugebers.

(Dresden, Datum):

Für Sabrine Lohse Haus- und Grundstücksverwaltung GmbH: Für Viola Liedtke Internetdienstleistungen Ges. mit beschränkter Haftung:

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    Bilanz
    Marilen Thiel Mineralöle GmbH,Trier

    Bilanz
    Aktiva
    Euro 2021
    Euro
    2020
    Euro
    A. Anlagevermögen
    I. Immaterielle Vermögensgegenstände 4.085.442 2.983.034 8.927.693
    II. Sachanlagen 9.738.047 8.971.607 4.205.774
    III. Finanzanlagen 3.036.109
    B. Umlaufvermögen
    I. Vorräte 6.014.010 4.770.577 7.456.342
    II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 6.904.579 9.176.541 7.841.838
    III. Wertpapiere 4.702.822 1.496.075 2.338.578
    IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten uns Schecks 6.287.389 1.453.155
    C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.357.407 3.570.738 7.727.010
    Summe
    Passiva
    2021
    Euro
    2020
    Euro
    A. Eigenkapital
    I. Gezeichnetes Kapital 5.584.420 6.288.698
    II. KapitalrÜcklage 4.802.949 2.674.026
    III. GewinnrÜcklagen 9.535.121 5.120.940
    IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag 9.690.533 4.953.130
    V. JahresÜberschuss/Jahresfehlbetrag 4.822.019 3.240.683
    B. RÜckstellungen 3.907.855 9.417.511
    C. Verbindlichkeiten 9.621.135 7.489.905
    D. Rechnungsabgrenzungsposten 4.106.179 490.472
    Summe


    Gewinn- u. Verlustrechnung
    Marilen Thiel Mineralöle GmbH,Trier

    Gewinn- und Verlustrechnung
    01.01.2021 – 01.01.2021 01.01.2020 – 01.01.2020
    EUR EUR EUR EUR
    1. Sonstige betriebliche Erträge 3.454.434 6.628.197
    2. Personalaufwand
    a) Löhne und Gehälter 4.531.760 7.052.090
    b) Soziale Abgaben und Aufwendungen fÜr Altersversorgung und UnterstÜtzung 2.832.011 3.416.591 1.389.384 8.413.782
    – davon fÜr Altersversorgung € 0,00 (2020 € 0,00)
    Abschreibungen
    auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der
    Kapitalgesellschaft Üblichen Abschreibungen Überschreiten
    5.685.279 3.563.680
    3. Sonstige betriebliche Aufwendungen 2.964.802 5.687.074
    4. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 9.031.394 7.261.467
    Jahresfehlbetrag 7.115.685 6.840.518
    5. JahresÜberschuss 1.195.729 1.933.764
    6. Verlustvortrag aus dem 2020 3.955.481 3.182.897
    7. Bilanzverlust 1.521.281 3.430.185


    Entwicklung des Anlagevermögens
    Marilen Thiel Mineralöle GmbH,Trier

    Entwicklung des Anlagevermögens
    Anschaffungs-/Herstellungskosten Abschreibungen Buchwerte
    01.01.2021 Zugänge Abgänge 01.01.2021 01.01.2021 Zugänge Abgänge 01.01.2021 01.01.2021 01.01.2021
    I. Sachanlagen
    1. GrundstÜcke, grundstÜcksgleiche Rechte und Bauten einschl. der Bauten auf fremden GrundstÜcken 8.239.518 8.067.152 9.385.059 747.628 5.514.460 2.072.742 3.412.982 9.745.451 6.346.678 2.182.117
    2. Technische Anlagen und Maschinen 1.172.799 6.998.393 7.747.855 4.325.999 4.494.602 1.195.271 9.681.002 7.131.839 9.381.196 718.557
    3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 4.907.827 3.070.253 6.542.645 2.304.015 1.976.839 4.317.383 8.856.073 9.972.625 3.458.621 7.345.921
    4.635.169 3.290.587 6.381.202 6.540.330 4.950.167 8.413.740 5.185.185 2.294.610 9.969.812 6.342.227
    II. Finanzanlagen
    1. Anteile an verbundenen Unternehmen 2.409.224 700.421 9.629.639 399.297 5.236.434 6.588.540 5.980.910 9.526.772 2.916.930 2.738.415
    2. Genossenschaftsanteile 1.318.162 7.583.507 2.405.870 8.881.994 3.619.963 2.033.257 2.207.321 7.935.534 4.661.275 6.494.773
    1.828.962 4.033.558 2.742.952 2.614.198 5.012.230 4.495.044 9.881.220 6.665.391 4.993.107 1.125.210
    8.222.698 713.630 2.180.418 4.263.353 8.704.222 1.550.271 5.247.001 937.376 9.025.504 8.514.918

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      Businessplan Wera Picard Logistik Gesellschaft mbH

      Wera Picard, Geschaeftsfuehrer
      Wera Picard Logistik Gesellschaft mbH
      Solingen
      Tel. +49 (0) 8881497
      Fax +49 (0) 8882231
      Wera Picard@hotmail.com

      Inhaltsverzeichnis

      MANAGEMENT SUMMARY 3

      1. UNTERNEHMUNG 4
      1.1. Geschichtlicher Hintergrund 4
      1.2. Unternehmensziel und Leitbild 4
      1.3. Unternehmensorganisation 4
      1.4. Situation heute 4

      2. PRODUKTE, DIENSTLEISTUNG 5
      2.1. Marktleistung 5
      2.2. Produkteschutz 5
      2.3. Abnehmer 5

      3. Markt 6
      3.1. Marktuebersicht 6
      3.2. Eigene Marktstellung 6
      3.3. Marktbeurteilung 6

      4. KONKURRENZ 7
      4.1. Mitbewerber 7
      4.2. Konkurrenzprodukte 7

      5. MARKETING 8
      5.1. Marktsegmentierung 8
      5.2. Markteinfuehrungsstrategie 8
      5.3. Preispolitik 8
      5.4. Verkauf / Vertrieb / Standort 8
      5.5. Werbung / PR 8
      5.6. Umsatzziele in EUR 1000 9

      6. STANDORT / LOGISTIK 9
      6.1. Domizil 9
      6.2. Logistik / Administration 9

      7. PRODUKTION / BESCHAFFUNG 9
      7.1. Produktionsmittel 9
      7.2. Technologie 9
      7.3. Kapazitaeten / Engpaesse 9
      7.4. Wichtigste Lieferanten 10

      8. MANAGEMENT / BERATER 10
      8.1. Unternehmerteam 10
      8.2. Verwaltungsrat 10
      8.3. Externe Berater 10

      9. RISIKOANALYSE 11
      9.1. Interne Risiken 11
      9.2. Externe Risiken 11
      9.3. Absicherung 11

      10. FINANZEN 11
      10.1. Vergangenheit 11
      10.2. Planerfolgsrechnung 12
      10.3. Bilanz per 31.12.2009 12
      10.4. Finanzierungskonzept 12

      11. ANFRAGE FUER FREMDKAPITALFINANZIERUNG 12

      Management Summary

      Die Wera Picard Logistik Gesellschaft mbH mit Sitz in Solingen hat das Ziel Logistik in der Bundesrepublik Deutschland erfolgreich neu zu etablieren. Sie bezweckt sowohl die Entwicklung, Produktion als auch den Handel mit Logistik Artikeln aller Art.

      Die Wera Picard Logistik Gesellschaft mbH hat zu diesem Zwecke neue Logistik Ideen und Konzeptentwicklungen entworfen. Logistik ist in der Bundesrepublik Deutschland im Gegensatz zum nahen Ausland und den USA noch voellig unterentwickelt. Es gibt erst wenige oeffentliche Geschaefte, keine Logistik Onlineshops mit einem breiten Produkteangebot und einer Auswahl an klar differenzierten Produkten in Qualitaet und Preis.

      Die selbstentwickelten Spezialprodukte der Wera Picard Logistik Gesellschaft mbH werden selbsthergestellt und ueber das Unternehmen sowie Aussenstellen zusammen mit den uebrigen Produkten vertrieben. Es besteht aufgrund des eingesetzten Booms an neuen oeffentlichen Shops und allgemein des immer beliebter werdenden Handels von Logistik eine hohes Absatzpotenzial fuer die vorliegende Geschaeftsidee. Allerdings ist damit zu rechnen, dass mit dem steigenden Bedarf Grossverteiler in das Geschaeft einsteigen koennten. Einzelne Versuche von Grossverteiler scheiterten am Know-how und der zoegerlichen Vermarktung.

      Fuer den weiteren Aufbau des Unternehmens und den Markteintritt benoetigt das Unternehmen weiteres Kapital im Umfange von EUR 5 Millionen. Dafuer suchen die Gruender weitere Finanzpartner. Das Unternehmen rechnet in der Grundannahme bis ins Jahr 2024 mit einem Umsatz von EUR 66 Millionen und einem EBIT von EUR 11 Millionen

      1. Unternehmung

      1.1. Geschichtlicher Hintergrund

      Das Unternehmen wurde von
      a) Helmtraud Lenin, geb. 1986, Solingen
      b) Veith Baur, geb. 1990, Nürnberg
      c) Cora Baumeister, geb. 1943, Wirtschaftsjuristin, Köln

      am 25.2.2018 unter dem Namen Wera Picard Logistik Gesellschaft mbH mit Sitz in Solingen als Kapitalgesellschaft mit einem Stammkapital von EUR 689000.- gegruendet und im Handelsregister des Solingen eingetragen.

      Das Stammkapital ist aufgeteilt in à nominell EUR 1000.-. Die Gruender a) – d) sind am Unternehmen mit 55% und der Gruender e) mit 12% am Stammkapital beteiligt. Die operative Aufnahme des Geschaeftes fand per 1. Januar des Gruendungsjahres statt.

      1.2. Unternehmensziel und Leitbild

      Handy Geschichte Aufbau und Technik Ausstattung

      1.3. Unternehmensorganisation

      Die Geschaeftsleitung wird von Wera Picard, CEO, Elwine Preiss CFO wahrgenommen. Um die geplanten Expansionsziele zu erreichen, soll der Personalbestand per 1. April 2019 wie folgt aufgestockt werden:
      22 Mitarbeiter fuer kaufmaennische Arbeiten
      30 Mitarbeiter fuer Entwicklung
      2 Mitarbeiter fuer Produktion
      16 Mitarbeiter fuer Verkauf
      Das Unternehmen verfuegt ueber Bueroraeumlichkeiten, Produktions- und Lagerraeumlichkeiten in Solingen im Umfange von rund 64000 m2. Das Finanz- und Rechnungswesen wird mittels der modernen EDV-Applikation ALINA durch zwei Mitarbeiter betreut und vom CFO gefuehrt.

      1.4. Situation heute

      Das Unternehmen hat im ersten Geschaeftsjahr per 31. Dezember einen Umsatz von EUR 17 Millionen und einen EBIT von EUR 386000.- erwirtschaftet.

      2. Produkte, Dienstleistung

      2.1. Marktleistung

      Das Unternehmen hat folgende Artikel im Angebot:
      EL.[3] Die herkömmlichen Mobiltelefone werden heute überwiegend als Feature-Phones für einen kleinen Markt verkauft, zum Beispiel in Entwicklungsländern und Schwellenländern oder für Menschen, die möglichst einfach bedienbare Geräte mit langer Akkulaufzeit nutzen wollen.[4]

      Inhaltsverzeichnis

      1 Geschichte
      2 Aufbau und Technik

      2.1 Betriebssysteme
      2.2 Schnittstellen
      2.3 Ladegeräte
      2.4 Bauarten

      2.4.1 Übliche Bauformen
      2.4.2 Spezialformen

      2.5 Solarbetriebene Mobiltelefone

      3 Ausstattung

      3.1 Mitteilungen
      3.2 Kamera

      3.2.1 Geschichte
      3.2.2 Technischer Fortschritt
      3.2.3 Problematiken

      3.3 Anwendungen

      3.3.1 Musikplayer
      3.3.2 Internetzugriff
      3.3.3 Push-to-talk
      3.3.4 Apps

      3.4 GNSS-Empfang
      3.5 Branding
      3.6 Weitere Sende- und Empfangseinheiten

      4 Bezeichnung

      4.1 Entstehung der Bezeichnung „Handy“
      4.2 Bezeichnungen in anderen Sprachen bzw. Ländern
      4.3 Bezeichnung für frühe, klobige Geräte

      5 Das Mobiltelefon im Alltag

      5.1 Mobiltelefone als Ruhestörer
      5.2 Mobiltelefone und Straßenverkehr
      5.3 Das Mobiltelefon im Krankenhaus
      5.4 Das Mobiltelefon im Flugzeug
      5.5 Mobiltelefonstrahlenfilter
      5.6 Mobiltelefone in der Kunst
      5.7 Notruffunktion
      5.8 Nutzungsdauer

      6 Mobiltelefonindustrie

      6.1 Entwicklung
      6.2 Rohstoffsituation
      6.3 Herstellungskosten von Mobiltelefonen
      6.4 Arbeitsbedingungen

      7 Zubehör

      7.1 Handytasche und Handyhülle
      7.2 Kabelloses Headset
      7.3 Schutzfolie
      7.4 Eingabestift
      7.5 Halterung

      8 Diebstahl

      8.1 Versicherung

      9 SIM-Lock und Netlock
      10 Mobiltelefontarife

      10.1 Kostenpflichtige Leistungen
      10.2 Preise
      10.3 Abrechnungsart

      11 Netzbetreiber

      11.1 Deutschland
      11.2 Österreich
      11.3 Schweiz
      11.4 Belgien
      11.5 Luxemburg

      12 Softwarebezogene Gefahren
      13 Diskussionen zu Gesundheitsgefahren

      13.1 Studien zur möglichen Krebsentstehung
      13.2 Einschätzung der WHO
      13.3 Sonstige diskutierte Auswirkungen
      13.4 Empfehlungen des Bundesamts für Strahlenschutz
      13.5 Urteil des Gerichts in Ivrea

      14 Literatur
      15 Weblinks
      16 Einzelnachweise

      Geschichte
      Natel A, ein Mobiltelefon der ersten Generation
      Das DynaTAC 8000X, ein frühes kommerzielles Mobiltelefon
      Vor den Geräten, die heute als Mobiltelefon bezeichnet werden, gab es einige Vorläufer. Die Entwicklung des Mobilfunks begann mit dem Versuch der Huth-Gesellschaft im Jahre 1923[5] mit einem Telefondienst in Zügen der Deutschen Reichsbahn und Reichspost auf der Strecke zwischen Hamburg und Berlin. Dieser Telefondienst wurde nur den Reisenden der 1. Klasse angeboten.

      Schon früh äußerten Künstler und Schriftsteller ihre Phantasien über die möglichen Auswüchse der Mobiltelefonie. So beschreibt Gustav Hochstetter 1913 einen gestressten Firmenchef, der auf ärztlichen Rat durch Wandern in Schweigsamkeit wieder Kraft tanken soll. Da hört er in der Abgeschiedenheit der Berge plötzlich etwas aus seinem Rucksack – seine Frau ruft ihn an:

      „‚Ja, ja, Ludwig, da staunst du? Eine Menge Geld hat das Ding gekostet. Eine ganz neue Erfindung: das tragbare, drahtlose Telefon in Miniaturformat.‘“

      – Gustav Hochstetter[6]
      1926 entwarf der Zeichner Karl Arnold im Simplicissimus ein visionäres Bild vom Sinn und Unsinn des mobilen Telefonierens auf offener Straße in dem Bild „Drahtlose Telephonie“.[7] Aus dem Jahr 1931 stammt eine weitere literarische Schilderung einer Mobiltelefon-Utopie. Sie findet sich in Erich Kästners Kinderbuch Der 35. Mai oder Konrad reitet in die Südsee:

      „Ein Herr, der vor ihnen auf dem Trottoir langfuhr, trat plötzlich aufs Pflaster, zog einen Telefonhörer aus der Manteltasche, sprach eine Nummer hinein und rief: ‚Gertrud, hör mal, ich komme heute eine Stunde später zum Mittagessen. Ich will vorher noch ins Laboratorium. Wiedersehen, Schatz!‘ Dann steckte er sein Taschentelefon wieder weg, trat aufs laufende Band, las in einem Buch

      Bei den Produkten lit. a) – d) handelt es sich um gaengige, erprobte Produkte, die im Wesentlichen aus den USA importiert werden. Bei den Produkten e) handelt es sich ausschliesslich um Erfindungen der Wera Picard Logistik Gesellschaft mbH, vgl. Ziffer 2.2.

      Das Produkteangebot rundet saemtliche Beduerfnisse eines Kunden fuer die Umsetzung seines Projektes zu deutlich tieferen Preisen als diejenige der Konkurrenz ab. Mit jedem Verkauf erfolgt eine Beratung des Kunden vor Ort. Zudem geniesst er den Vorteil, innovative neue Produkte dank der ausgewiesenen Fachkompetenz von Wera Picard Logistik Gesellschaft mbH kennenzulernen.

      2.2. Produkteschutz

      Die Spezialprodukte der Wera Picard Logistik Gesellschaft mbH sind mit den Patenten Nrn. 203.422, 984.154 sowie 734.747 in der Bundesrepublik Deutschland, Deutschland, Oesterreich, Frankreich und Italien bis 2032 geschuetzt.

      2.3. Abnehmer

      Das Unternehmen ist vollstaendig abhaengig vom Endkonsumenten. Es besteht ein grosses Potenzial. Erkannt wurde auch, dass der Anfangspreis und die Beratung eine sehr wesentliche Rolle beim Einkauf spielen. Die Nachrage ist eng verknuepft mit dem eigentlichen Markt, der in Ziffer 3 nachstehend eingehend beschrieben wird.

      3. Markt

      3.1. Marktuebersicht

      Gemaess eigener Einschaetzung betraegt derzeit das Marktvolumen in der Bundesrepublik Deutschland rund EUR 300 Millionen. In der Bundesrepublik Deutschland sind heute 427000 Personen im Logistik Segment taetig und geben im Durchschnitt rund EUR 687000.- pro Jahr fuer Equipment aus. Aufgrund der durchgefuehrten Befragungen und eigener Einschaetzung besteht in den naechsten 17 Jahren ein markantes Wachstum. Wir rechnen bis ins Jahr 2026 mit knapp einer Verdoppelung des Volumens.

      Neue technische Entwicklungen sind nur in unwesentlichen Teilbereichen zu erwarten.

      3.2. Eigene Marktstellung

      Die eigene Marktstellung ist mit EUR 8 Millionen noch unbedeutend. Die massive Nachfrage in unserem Shop am bisherigen Domizil laesst aber ein grosses Potential fuer Marktgewinne erwarten. Wir strengen einen Marktanteil in den naechsten 9 Jahren von 4 0% an, was einem Umsatz von rund EUR 31 Millionen entsprechen duerfte.

      3.3. Marktbeurteilung

      Logistik ist in der Bundesrepublik Deutschland im Trend! Logistik hat sich in der Bundesrepublik Deutschland in den vergangenen fu5 Jahren zu einem Trend entwickelt, die nicht nur aeltere, sondern vor allem Personen beiderlei Geschlechts in den Altersjahren 18 – 61 anspricht. Diese Annahme wird durch die um mehr als 5 0% jaehrlich wachsenden Mitgliederzahlen der Bundesrepublik Deutschlanderischen IHKs gestuetzt. V

      Die notwendige Ausbildung zur Ausuebung im Sektor Logistik wird von den einzelnen Orten reichlich angeboten. Aber auch im Ausland sind Pruefungen in Kombination mit Ferien machbar und beliebt. In der Branche bestehen derzeit noch lokal sehr verschiedene staatliche und politische Huerden fuer die Erstellung und den Betrieb von Logistik Produktionsanlagen. Die Entwicklung der vergangenen drei Jahre hat aber gezeigt, dass der Boom nicht mehr aufzuhalten ist und auch den Mittelstand der Bevoelkerung erfasst hat.

      Das Kaufverhalten der Kunden duerfte unterschiedlich sein. Es ist von folgender Marktaufteilung auszugehen:

      Regionen Marktanteil Tendenz
      DeutschBundesrepublik Deutschland 21 %
      England 14%
      Polen 13%
      Oesterreich 10%
      Oesterreich 51%

      Substitutionsmoeglichkeiten bestehen in dem Sinne, als auch Logistik durch andere Sport- und Freizeitaktivitaeten verdraengt werden koennte. Derzeit bestehen allerdings derart viele und zersplitterte Sport- und Freizeittrends, dass sich bis heute kein anderer starker Trend herausbilden konnte.

      Erfahrungen in den USA und England, der Geburtsstaette der Logistik, zeigen, dass mit der starken Abdeckung von Shops und Plaetzen der Markt wohl gesaettigt ist, aber nach wie vor ein bescheidenes Wachstum von rund 2% vorhanden ist. Im Vergleich zur USA ist die Platzdichte in der Bundesrepublik Deutschland rund 11 mal kleiner.

      4. Konkurrenz

      4.1. Mitbewerber

      Im Moment werden wir von kleinen Shops der einzelnen Gemeinden und einigen kleineren Shops konkurrenziert. Die meisten dieser Shops bieten sehr renommierte Marken zu 15 – 58% hoeheren Preisen im Vergleich zu den USA an. Wir befuerchten, dass sich in den naechsten Jahren auch Grossverteiler diese Produkte in ihr Sortiment aufnehmen koennten und zu klar tieferen Preisen vertreiben wuerden. Es ist kaum zu erwarten, dass die Konkurrenz ihre Strategien aendern wird. Sie werden die Hochpreispolitik weiter verfolgen, da sie ansonsten aufgrund ihres hohen Fixkostenanteils keine ueberlebenschancen haetten.

      4.2. Konkurrenzprodukte

      Weil wir neben wenigen Eigenmarken vor allem Handelsprodukte einsetzen werden, sind wir von Konkurrenzprodukten mehrheitlich unabhaengig.

      5. Marketing

      5.1. Marktsegmentierung

      Kundensegemente:

      Marktgebiete:

      5.2. Markteinfuehrungsstrategie

      Erschliessung der Marktgebiete

      5.3. Preispolitik

      Preise bewegen sich rund 10% unter den Preisen der Mitbewerber.

      5.4. Verkauf / Vertrieb / Standort

      Wir wollen Verkaufspunkte (POS) sukzessive auf der Basis der Markteinfuehrungsstrategie gemaess Ziffer 5.2. in der ganzen Bundesrepublik Deutschland einrichten. Zusaetzlich sind wir in den groessten Verbaenden der Bundesrepublik Deutschland vertreten. Weiter werden wir an Messen aller Art teilnehmen. Der heutige Standort dient einerseits als POS und als Verwaltungszentrum und Zentrallager. Sukzessive werden auf der Basis der Markteinfuehrungsstrategie gemaess Ziffer 5.2. neue Verkaufsstandorte eingerichtet und betrieben.

      5.5. Werbung / PR

      Die Werbung/PR wird zielgerichtet ueber Radio, Fernsehen, Zeitungen und Mailings lanciert.

      5.6. Umsatzziele in EUR 163000

      Produkte 2019 2020 2021 2022 2023 2024
      Ist Soll Soll Soll Soll Soll
      Sets 9’000 25’000 60000 299’000 492’000 786’000
      Zubehoer inkl. Kleidung 5’000 13’000 56000 223’000 500’000 706’000
      Trainingsanlagen 1’000 23’000 74000 244’000 588’000 798’000
      Maschinen 7’000 13’000 70000 388’000 444’000 721’000
      Spezialitaeten 7’000 30’000 59000 298’000 490’000 636’000

      6. Standort / Logistik

      6.1. Domizil

      Alle notwendigen Raeumlichkeiten des Unternehmens werden gemietet.

      6.2. Logistik / Administration

      Die personellen Ressourcen werden der Umsatzentwicklung und der Schaffung von neuen POS laufend angepasst. Die heute verwendete EDV genuegt den heutigen und kuenftigen Anforderungen mindestens bis zu einer Umsatzentwicklung von EUR 52 Millionen.

      7. Produktion / Beschaffung

      7.1. Produktionsmittel

      Die fuer die Entwicklung und Produktion (Montage) der Spezialprodukte notwendigen Mittel und Instrumente sind vorhanden. Zusaetzliche Maschinen und Einrichtungen werden entweder eingemietet oder extern produziert.

      7.2. Technologie

      Das fuer die Entwicklung der Spezialitaeten vorhandene Know-how ist im Technik-Team auf 7 Personen verteilt. Es bestehen keine grossen personelle Abhaengigkeiten, weil saemtliches Wissens auch laufend dokumentiert wird.

      7.3. Kapazitaeten / Engpaesse

      Das heutige Team ist auf die bestehenden Beduerfnisse aufgebaut. Mit der Weiterentwicklung des Unternehmens ist ein Ausbau auf etwa zehn Techniker geplant.

      7.4. Wichtigste Lieferanten

      Lieferanten Produktereihen Anteil am Einkaufsvolumen

      Einkaufsvolumen von EUR 6 Millionen diskutiert.

      8. Management / Berater

      8.1. Unternehmerteam

      • CEO: Wera Picard

      • CFO: Elwine Preiss

      Administration
      Marketing
      Verkauf
      Einkauf
      Entwicklung

      8.2. Verwaltungsrat

      Praesident:Helmtraud Lenin (Mitgruender und Investor)
      Delegierter: Wera Picard (CEO)
      Mitglied: Dr. Veith Baur , Rechtsanwalt
      Mitglied: Elwine Preiss, Unternehmer

      8.3. Externe Berater

      Als Revisionsstelle amtet die Revisions-Treuhand AG.
      Die Geschaeftsleitung wird zudem durch das Anwaltsbuero Partner & Partner in Solingen und das Marketingbuero Vater & Sohn in Solingen beraten.

      9. Risikoanalyse

      9.1. Interne Risiken

      Das Unternehmen ist heute personell sehr knapp dotiert. Einzelne Abgaenge im Management koennten das Unternehmen entscheidend schwaechen.

      9.2. Externe Risiken

      Auf gesetzlicher Stufe sind keine Auflagen bzw. Einschraenkungen gegen den von uns bearbeiteten Logistik Markt zu erwarten. Die Rahmenbedingungen fuer das Entstehen von weiteren Moeglichkeiten werden durch die eingesetzte Strukturbereinigung in der Landwirtschaft eher beguenstigt als erschwert. Mit dem Bau von Produktionsanlagen werden neue Arbeitsplaetze fuer Bauern geschaffen (Housekeeping, Unterhalten des Gelaendes ganz allgemein, Restauration, Geraete- und Maschinenunterhalt), die ihren bisherigen Beruf aus wirtschaftlichen Gruenden aufgeben mussten. Als groesstes Risiko ist ein Markteintritt eines oder mehrer Grossverteiler zu betrachten.

      9.3. Absicherung

      Mit der weiteren Expansion des Unternehmens ist das Management breiter abzustuetzen. Gleichzeitig muss der Marktaufbau so rasch als moeglich erfolgen, damit weiteren Bewerbern der Markteintritt mindestens erschwert, wenn nicht sogar verunmoeglicht werden kann. Zudem ist zu versuchen, weitere Exklusivvertriebsrechte von preislich attraktiven und qualitativ guten Produkten zu erwerben.

      10. Finanzen

      10.1. Vergangenheit

      Das erste Geschaeftsjahr konnte bei einem Nettoumsatz von EUR 4 Millionen mit einem bescheidenen EBIT von EUR 233000.- und einem ausgewiesenen Reingewinn von EUR 65000.- abgeschlossen werden. ueber das erste Geschaeftsjahr gibt der testierte Abschluss im Anhang Auskunft. Generell ist zu bemerken, dass sich der Umsatz in den vergangenen sechs Monaten kontinuierlich gesteigert hat. Daraus wird ersichtlich, dass sich der Erfolg der letzten Monate sich weiter fortsetzt.

      Die Finanzierung des Unternehmens erfolgte bis heute aus eigenen Mitteln des Unternehmens und einer Betriebskreditlimite der Deutschen Bank von EUR 200000.-. Als Sicherheit sind der Bank die Forderungen aus dem Geschaeftsbetrieb abgetreten worden.

      10.2. Planerfolgsrechnung

      Base Case 2019 2020e 2021e 2022e 2023e 2024e
      Nettoumsatz 3’120 9’809 30’875 34’460 59’478 293’308
      Warenaufwand 6’286 7’215 25’862 30’863 70’822 228’712
      Bruttogewinn 9’819 5’226 23’255 32’476 74’128 237’775
      Betriebsaufwand 7’782 5’378 13’735 44’375 55’597 275’634
      EBITDA 3’559 4’162 27’280 34’377 75’192 117’196
      EBIT 1’230 6’357 16’618 39’232 63’237 135’328
      Reingewinn 4’134 1’756 14’601 31’821 65’895 180’105
      Investitionen 9’307 9’722 25’799 32’584 57’458 214’766
      Dividenden 0 2 6 6 14 20
      e = geschaetzt

      10.3. Bilanz per 31.12.2019

      Aktiven Passiven

      Fluessige Mittel 48 Bank 147
      Debitoren 397 Kreditoren 586
      Warenlager 311 uebrig. kzfr. FK, TP 302
      uebriges kzfr. UV, TA 159

      Total UV 2178 Total FK 1’324

      Stammkapital 308
      Mobilien, Sachanlagen 123 Bilanzgewinn 45

      Total AV 229 Total EK 240

      5283 9’387

      10.4. Finanzierungskonzept

      Es ist vorgesehen, die Expansion des Unternehmens mit einem Mittelzufluss von vorerst EUR 1,5 Millionen wie folgt zu finanzieren:
      Erhoehung des Stammkapitals von EUR 0,9 Millionen um EUR 6,8 Millionen auf neu EUR 2,7 Millionen mit einem Agio von EUR 1,6 Millionen (eine entsprechende Absichtserklaerung (Letter of intent, LOI) einer Venture Capital Gesellschaft liegt vor) und Aufnahme von Fremdkapital von EUR 4,6 Millionen.
      Fuer die Fremdkapitalfinanzierung kann als Sicherheit die Abtretung der Forderungen aus dem Geschaeftsbetrieb sowie eine Buergschaft des Managements im Umfange von maximal EUR 700000.- offeriert werden. Allerdings ist in einem solchen Fall die Betriebskreditlimite der heutigen Bankbeziehung von EUR 3,9 Millionen abzuloesen.

      11. Anfrage fuer Fremdkapitalfinanzierung

      EUR 49,9 Millionen zu Finanzierung der Expansion in Form eines festen Darlehens bis zum 31.12.2022. Zinssatz SWAP zuzueglich Marge von maximal 2% . Rueckzahlung in jaehrlichen Tranchen von EUR 335000.-, erstmals per 30.12.2021. Sicherheit siehe Ziffer 10.1. Das Unternehmen ist auch offen fuer andere Finanzierungsvarianten.


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        Aufhebungsvertrag des Arbeitsverhältnisses mit Sanna Wittig

        Zwischen

        Nikodemus Hartung Baumaschinen Gesellschaft mit beschränkter Haftung
        Hagen
        vertreten durch die Geschäftsleitung Nikodemus Hartung und Harda Bartel

        – nachfolgend ‚Arbeitgeber‘ genannt –

        und

        Herrn/Frau

        Sanna Wittig

        Wohnhaft Wiesbaden

        – nachfolgend ‚Arbeitnehmer‘ genannt –

        wird folgender Aufhebungsvertrag geschlossen:

        § 1 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

        Das zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer bestehende Arbeitsverhältnis wird zum 26.03.2021 im gegenseitigen Einvernehmen beendet. Bei dieser Frist wurde die vereinbarte Kündigungsfrist eingehalten.

        § 2 Arbeitsfreistellung

        Der Arbeitnehmer erhält das regelmäßige monatliche Entgelt in Höhe von 20.607,- Euro € bis zum 26.03.2021 weitergezahlt.

        Der Arbeitnehmer wird bis zum Vertragsende unter Fortzahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung unwiderruflich von seinen vertraglichen Verpflichtungen freigestellt. Die Freistellung erfolgt zunächst unter Anrechnung der noch zustehenden Resturlaubsansprüche sowie sonstiger eventueller Freistellungsansprüche. Im Anschluss an diese Anrechnungszeiträume ist anderweitiger Verdienst nach § 615 S. 2 BGBanzurechnen. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, anderweitig erzielten Verdienst dem Arbeitgeber unaufgefordert mitzuteilen.

        § 3 Urlaub

        Der dem Arbeitnehmer bis zu Beendigung des Arbeitsverhältnisses zustehende Resturlaub wird während der Arbeitsfreistellung gewährt.

        § 4 Abfindung

        Der Arbeitgeber verpflichtet sich, an den Arbeitnehmer eine Abfindung in Höhe von 19.457,- Euro € brutto zu zahlen.

        Die Abfindung ist mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig.

        § 5 Wettbewerbsvereinbarung

        Von diesem Vertrag bleibt die Wettbewerbsvereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer vom unberührt.

        § 6 Zeugnis, Arbeitspapiere

        Der Arbeitnehmer erhält bis spätestens 26.03.2021 ein wohlwollendes qualifiziertes Zeugnis.

        Der Arbeitgeber händigt dem Arbeitnehmer zum Beendigungstermin die Arbeitspapiere aus.

        § 7 Sonstige Vereinbarungen

        __________________________________________

        __________________________________________

        § 8 Meldepflicht

        Zur Aufrechterhaltung ungekürzter Ansprüche auf Arbeitslosengeld ist der Arbeitnehmer verpflichtet, sich unverzüglich nach Abschluss dieses Aufhebungsvertrages persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden. Weiterhin ist er verpflichtet, aktiv nach einer Beschäftigung zu suchen.

        § 9 Ausgleich aller Ansprüche

        Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sind sich darüber einig, dass mit der Erfüllung dieses Vertrages keine Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gegen die andere Partei mehr bestehen.

        Davon unberührt bleiben

        __________________________________________

        __________________________________________

        Hagen, 26.03.2021

        ________________________ ________________________
        Unterschrift Arbeitgeber Unterschrift Arbeitnehmer
        Nikodemus Hartung und Harda Bartel Sanna Wittig


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          GmbH Geschäftsführer – Anstellungsvertrag der Nordfried Reimann Veranstaltungen Gesellschaft mbH

          zwischen

          der Nordfried Reimann Veranstaltungen Gesellschaft mbH

          vertreten durch ihren Gesellschafter Nordfried Reimann

          nachfolgend ‚Gesellschaft‘ genannt,

          und

          Herrn / Frau Deborah Sitting Bull
          aus Bielefeld

          nachfolgend ‚Geschäftsführer‘ genannt,

          wird folgender

          A n s t e l l u n g s v e r t r a g

          geschlossen.

          Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 26.03.2021

          ist Herr / Frau Deborah Sitting Bull
          (mit Wirkung vom 26.03.2021

          zum Geschäftsführer der Gesellschaft bestellt worden.

          Der Geschäftsführer beginnt seine Tätigkeit ab dem 26.03.2021.

          Mit diesem Vertrag werden die Rechtsverhältnisse zwischen der Gesellschaft und dem Geschäftsführer geregelt.

          oder

          Der bisherige mit Herrn / Frau Nordfried Reimann bestehende Anstellungsvertrag vom 11.9.2010 wird hiermit einvernehmlich in vollem Umfang beendet und durch den nachfolgenden Anstellungsvertrag ersatzlos ersetzt.

          § 1 Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis

          Der Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich.

          Der Geschäftsführer führt die Geschäfte der Gesellschaft nach Maßgabe der Gesetze, des Gesellschaftsvertrags der GmbH, der jeweilig gültigen Geschäftsordnung und dieses Anstellungsvertrages. Weisungen der Gesellschafterversammlung hat er zu befolgen.

          Die Gesellschaft kann weitere Geschäftsführer bestellen.

          § 2 Zustimmungspflichtige Geschäfte

          Die Befugnis des Geschäftsführers umfasst die Vornahme aller Maßnahmen, die der gewöhnliche Geschäftsbetrieb der Gesellschaft mit sich bringt.

          Für darüber hinaus gehende Maßnahmen bedarf der Geschäftsführer der vorherigen Zustimmung der Gesellschafterversammlung insbesondere in den im Gesellschaftsvertrag geregelten Fällen.

          § 3 Selbstkontrahieren

          Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

          Anmerkung: Nach § 181 BGB sind Insich-Geschäfte grds. unzulässig. Auch der Geschäftsführer kann nicht im Namen der Gesellschaft mit sich selbst ein Rechtsgeschäft abschließen, es sei denn, das Rechtsgeschäft besteht ausschließlich in der Erfüllung einer Verbindlichkeit oder ist rechtlich für die GmbH vorteilhaft. Ist im Gesellschaftervertrag die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB vorgesehen, sollte dies auch in den Anstellungsvertrag aufgenommen werden.

          § 4 Pflichten und Verantwortlichkeit

          Der Geschäftsführer hat die Geschäfte der Gesellschaft mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu führen und die ihm durch Gesetz, Gesellschaftsvertrag und diesen Vertrag obliegenden Pflichten genau und gewissenhaft zu erfüllen.

          Unabhängig davon, ob weitere Geschäftsführer bestellt sind, denen die gleichen Rechte und Pflichten übertragen wurden, obliegt jedem Geschäftsführer die Leitung und Überwachung des gesamten Unternehmens.

          Der Geschäftsführer nimmt die Rechte und Pflichten eines Arbeitgebers im Sinne der arbeits- und sozialrechtlichen bzw. steuerrechtlichen Vorschriften wahr.

          Der Geschäftsführer hat innerhalb der Frist des § 264 Abs. 1 HGB den Jahresabschluss sowie einen Lagebericht (§ 289 HGB) für das abgelaufene Geschäftsjahr aufzustellen und jedem Gesellschafter unverzüglich nach Aufstellung zu übersenden.

          Gleichzeitig mit Übersendung von Jahresabschluss und Geschäftsbericht hat der Geschäftsführer unter Beachtung der Beschlussfrist des § 42a Abs. 2 GmbHG eine Gesellschafterversammlung einzuberufen, in der über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Ergebnisverwendung Beschluss zu fassen ist.

          § 5 Haftung des Geschäftsführers

          Sind in der Satzung der Gesellschaft Haftungsbeschränkungen des – ansonsten unbeschränkt haftenden – Geschäftsführers gegenüber der Gesellschaft vorgesehen, sind folgende Regelungen möglich:

          Die Gesellschaft ist verpflichtet, durch die Gesellschafterversammlung jährlich, spätestens zum Zeitpunkt der Feststellung des Jahresabschlusses, einen Beschluss über die Entlastung des Geschäftsführers für die vorangegangene Tätigkeit zu fassen.

          Die Haftung des Geschäftsführers gegenüber der Gesellschaft ist auf vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten beschränkt.

          Der Geschäftsführer haftet gegenüber der Gesellschaft für alle Schäden nur bis zu einem Höchstbetrag von 246 TEURO

          Der Geschäftsführer haftet gegenüber der Gesellschaft nicht, sofern und soweit er auf ausdrückliche Weisung der Gesellschafter tätig geworden ist.

          Zu Gunsten des Geschäftsführers ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 4361 TEURO abzuschließen und während der Dauer dieses Anstellungsvertrages abgeschlossen zu halten, deren Prämien von der Gesellschaft getragen werden. Die Gesellschaft hat vor Inanspruchnahme des Geschäftsführers die Versicherung in Anspruch zu nehmen.

          § 6 Dienstort und Arbeitszeit

          Der Geschäftsführer hat seine Leistung am Sitz der Gesellschaft zu erbringen.

          Der Geschäftsführer hat – soweit keine sonstigen Vereinbarungen getroffen wurden – seine volle Arbeitskraft und alle seine Fähigkeiten und Kenntnisse in den Dienst der Gesellschaft zu stellen.

          An eine bestimmte Arbeitszeit ist der Geschäftsführer nicht gebunden, dies gilt auch für die Art und den Umfang der Leistungserbringung.

          § 7 Eigengeschäfte und Nebentätigkeit

          Entgeltliche wie unentgeltliche Nebentätigkeiten bedürfen der vorherigen Zustimmung der Gesellschafterversammlung.

          Veröffentlichungen und Vorträge, die die Tätigkeitsbereichen der Gesellschaft betreffen, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Gesellschafterversammlung, es sei denn, sie gehören zum normalen Geschäftsbetrieb bzw. sind notwendig, um die Gesellschaft angemessen zu vertreten.

          Eine erteilte Zustimmung der Gesellschafterversammlung kann unter Beachtung etwaiger vom Geschäftsführer zu beachtender Kündigungsfristen jederzeit widerrufen werden.

          Die Übernahme von Ämtern in Aufsichtsgremien, sowie die Übernahme bzw. Beteiligung in anderen Unternehmen, und Organisationen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Gesellschafterversammlung. Die zur Übernahme eines Amtes erteilte Zustimmung ist jederzeit widerruflich, wobei im Falle eines Widerrufs bestehende Fristvorschriften für die Beendigung des übernommenen Amtes berücksichtigt werden müssen.

          Geschenke oder sonstige Vorteile von Personen oder Firmen, die mit der Gesellschaft in Geschäftsverbindung stehen oder eine solche Verbindung anstreben, darf der Geschäftsführer nur nach vorheriger Zustimmung der Gesellschafterversammlung annehmen.

          § 8 Wettbewerbsverbot

          Während der Dauer dieses Vertrages ist es dem Geschäftsführer untersagt, in selbständiger, unselbständiger oder sonstiger Weise für ein Unternehmen tätig zu werden, welches mit der Gesellschaft in direktem oder indirektem Wettbewerb steht. Weiterhin ist es ihm untersagt, während der Dauer dieses Vertrages ein solches Unternehmen zu errichten, zu erwerben oder sich hieran unmittelbar oder mittelbar zu beteiligen.

          Der Geschäftsführer ist verpflichtet, über alle betrieblichen und geschäftlichen Angelegenheiten der Gesellschaft gegenüber unbefugten Dritten absolutes Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung dieses Vertrages.

          Der Geschäftsführer verpflichtet sich, für die Dauer von 1 Jahren nach Beendigung dieses Vertrages weder in selbständiger, unselbständiger Stellung oder in sonstiger Weise für ein Unternehmen tätig zu werden, welches mit der Gesellschaft in direktem oder indirektem Wettbewerb steht. Weiterhin ist es ihm untersagt, für die Dauer von 5 Jahren nach Beendigung dieses Vertrages ein solches Konkurrenzunternehmen zu errichten, zu erwerben oder sich hieran unmittelbar oder mittelbar zu beteiligen.

          Dieses Wettbewerbsverbot gilt für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.

          Für die Dauer dieses nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes verpflichtet sich die Gesellschaft, dem Geschäftsführer eine Entschädigung in Höhe von 37 % seiner innerhalb der letzten 24 Monate vor seinem Ausscheiden durchschnittlich bezogenen monatlichen Vergütung zu zahlen. Die Zahlung ist jeweils am 2 eines Monats fällig.

          Auf die Entschädigung gemäß Abs. 5 sind diejenigen Einkünfte anzurechnen, die der Geschäftsführer während der Dauer des nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes aus selbständiger, unselbständiger oder sonstiger Erwerbstätigkeit erzielt oder zu erzielen unterlässt. Zu den anzurechnenden Einkünften zählt auch ein ggf. vom Geschäftsführer bezogenes Arbeitslosengeld. Auf Verlangen der Gesellschaft ist der Geschäftsführer verpflichtet, Auskunft über die Höhe seiner Einkünfte zu erteilen.

          Wird dieser Vertrag durch den Eintritt des Geschäftsführers in den Ruhestand beendet, finden die vorstehenden Absätze 3-6 keine Anwendung.

          Die Gesellschaft kann auf die Einhaltung des nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Geschäftsführer verzichten. In diesem Fall endet die Verpflichtung zur Zahlung der Karenzentschädigung mit Ablauf von 5 Monaten nach Abgabe der Erklärung.

          Im Falle einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages steht dem Kündigungsberechtigten das Recht zu, innerhalb 3 Monats/ (Monaten) nach Ausspruch der außerordentlichen Kündigung durch schriftliche Erklärung gegenüber dem anderen Teil das nachvertragliche Wettbewerbsverbot aufzuheben.

          Für jeden Fall des Verstoßes gegen das Wettbewerbsverbot hat der Geschäftsführer der Gesellschaft eine Vertragsstrafe in Höhe des Betrages zu zahlen, der der in den letzten 47 Monaten vor Beendigung des Vertrages durchschnittlich bezogenen monatlichen Vergütung entspricht. Zugleich entfällt für den Monat, in dem die Zuwiderhandlung erfolgt ist, die Zahlung der Entschädigung gemäß Abs. 5.
          Besteht die Zuwiderhandlung in einer fortgesetzten Tätigkeit, ist die Vertragsstrafe für jeden angefangenen Monat verwirkt. Zugleich entfällt für jeden angefangenen Monat die Zahlung der Entschädigung. Weitergehende Ansprüche der Gesellschaft bleiben durch die vorstehende Regelung unberührt.

          § 9 Vergütung

          (bei Festgehalt)

          Der Geschäftsführer erhält für seine Tätigkeit

          a) Eine Vergütung von brutto 819 TEURO pro Jahr, die in zwölf gleichen Raten jeweils zum Ende eines Kalendermonats gezahlt wird.

          b) Darüber hinaus erhält der Geschäftsführer für seine Tätigkeit eine jährliche Tantieme. Diese wird von der Gesellschafterversammlung unter Zugrundelegung des wirtschaftlichen Ergebnisses des letzten Geschäftsjahres nach Feststellung des Jahresabschlusses festgelegt. Bei der Festsetzung werden auch die Leistungen des Geschäftsführers berücksichtigt. Der Mindestbetrag der Tantieme wird auf 106 TEURO festgesetzt.

          c) Eine Weihnachtsgratifikation, zahlbar mit dem Gehalt für den Monat November in Höhe von brutto 19 TEURO.

          d) Ein Urlaubsgeld, zahlbar mit dem Gehalt für den Monat Juni in Höhe von brutto 31 TEURO.

          Hat das Anstellungsverhältnis des Geschäftsführers während des Jahres begonnen, werden die Weihnachtsgratifikation und das Urlaubsgeld zeitanteilig für jeden angefangenen Kalendermonat gewährt.

          Über das bzw. die vereinbarten Entgelt hinaus werden keine sonstigen Bezüge gewährt.

          § 10 Vergütung bei Dienstverhinderung und Tod

          Im Falle der Erkrankung oder sonstiger unverschuldeter Dienstverhinderung hat der Geschäftsführer für die Dauer von 10 Monaten Anspruch auf Fortzahlung seiner vertragsmäßigen Bezüge, längstens jedoch bis zum Endes des Anstellungsvertrags.

          Für eine diesen Zeitraum überschreitende Erkrankung oder sonstige unverschuldete Dienstverhinderung wird dem Geschäftsführer für die Dauer von……. weiteren Monaten von der Gesellschaft ein Zuschuss in Höhe der Differenz zwischen einem von der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung gewährten Krankengeld und dem monatlichen Nettobetrag seines Festgehaltes gewährt.

          Besteht kein Anspruch auf Krankengeld, wird als Krankengeld im Sinne dieses Absatzes der Betrag zugrunde gelegt, den der Geschäftsführer durch eine seinem Einkommen gemäße Versicherung bei der zuständigen Ortskrankenkasse erhalten hätte. Die Lohn- und ggf. anfallende Kirchensteuer auf die Differenzzahlung trägt die Gesellschaft.

          Mit Ablauf des in Abs. 1 bestimmten Fortzahlungszeitraumes wird die dem Geschäftsführer zustehende Tantieme für jeden angefangenen Kalendermonat fortbestehender Dienstverhinderung um je ein Zwölftel gekürzt.

          Der Geschäftsführer tritt im Falle einer Verletzung durch Dritte sämtliche Ansprüche gegen den Verursacher seiner Dienstunfähigkeit bis zur Höhe der nach diesem Vertrag von der Gesellschaft geschuldeten Vergütungsfortzahlung einschließlich darauf entfallender Sozialversicherungsbeiträge ab.

          Verstirbt der Geschäftsführer während der Dauer dieses Anstellungsvertrages, so wird seinem Ehepartner das Festgehalt für die auf den Sterbemonat folgenden 12 Monate fortbezahlt. Ist der Ehepartner zu diesem Zeitpunkt bereits verstorben, so steht dieser Anspruch unterhaltsberechtigten ehelichen Kindern des Geschäftsführers zu.

          § 11 Sonstige Leistungen

          Die Gesellschaft gewährt dem Geschäftsführer für die Dauer dieses Vertrages einen Zuschuss zur Krankenversicherung in Höhe des Arbeitsgeberanteils, wie er bei Krankenversicherungspflicht bestünde, höchstens jedoch in Höhe der Hälfte des Betrages, welchen der Geschäftsführer für seine Krankenversicherung aufzuwenden hat.

          Der Geschäftsführer hat Anspruch auf Erstattung der Aufwendungen, die ihm im Rahmen der Ausübung seiner vertragsgemäßen Tätigkeit entstehen, insbesondere der Reise-, Bewirtungs- und Telefon-/Faxkosten. Übersteigen die aufgewendeten Spesen den nach den steuerlichen Vorschriften zulässigen Pauschalbetrag, so sind Spesen im Einzelnen zu belegen.

          § 12 Urlaub

          Der Geschäftsführer hat Anspruch auf einen Jahresurlaub von 40 Arbeitstagen.

          Der Geschäftsführer hat den Urlaubszeitpunkt und die Urlaubsdauer unter Berücksichtigung seiner Aufgabenstellung und der Belange und Interessen der Gesellschaft zu wählen und mit dem Mitgeschäftsführer bzw. dem Mehrheitsgesellschafter zu vereinbaren.

          Kann der Geschäftsführer den Urlaub im Kalenderjahr aus geschäftlichen oder in seiner Person liegenden Gründen nicht oder nicht vollständig nehmen, so kann der Urlaub bis zum 31.0 des Folgejahres übertragen werden. Urlaub, der bis zum Ende des Übertragungszeitraums nicht genommen wurde, verfällt, ohne dass ein Abgeltungsanspruch besteht.

          oder
          Kann der Geschäftsführer den Urlaub weder im Kalenderjahr noch im Übertragungszeitraum aus geschäftlichen oder in seiner Person liegenden Gründen nehmen oder nicht vollständig nehmen, ist der noch bestehende Urlaubsanspruch abzugelten. Das Urlaubsabfindungsentgelt bemisst sich nach der Höhe des Grundgehaltes für jeden nicht genommenen Urlaubstag.

          Besteht das Anstellungsverhältnis nicht das gesamte Kalenderjahr, so reduziert sich der Urlaubsanspruch nach Abs. 1 zeitanteilig.

          § 13 Erfindungen

          Die Ergebnisse der Arbeit des Geschäftsführers stehen der Gesellschaft zu. Soweit es sich um Erfindungen oder technische Verbesserungsvorschläge im Sinne des Arbeitnehmererfindungsgesetzes handelt sind diese der Gesellschaft unverzüglich schriftlich anzubieten.

          Die Gesellschaft ist berechtigt, innerhalb einer Frist von 5 Wochen nach Eingang dieser Mitteilung zu erklären, ob und in welchem Umfang sie die Erfindung in Anspruch zu nehmen beabsichtigt. Für den Fall der Inanspruchnahme erhält der Geschäftsführer eine Vergütung gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen und der dazu ergangenen Vergütungsrichtlinien. Alle übrigen Arbeitsergebnisse sind mit der vertragsgemäßen Vergütung des Geschäftsführers abgegolten.

          § 14 Versorgungszusage

          Bei der Vereinbarung einer Versorgungszusage sind die steuer- und bilanzrechtlichen Auswirkungen auf die Gesellschaft in besonderem Maße zu beachten. Die Durchführung der Altersversorgung kann entweder unmittelbar durch die Gesellschaft oder mittelbar über einen Versorgungsträger erfolgen, sog. Durchführungswege, §§ 1 Abs. 1 Satz 2, 1 b Abs. 2 bis 4 BetrAVG (siehe: Beck’sches Formularbuch GmbH-Recht, Lorz/Pfisterer/Gerber, 1. Anstellungsvertrag für einen Fremd-Geschäftsführer). Die Erstellung einer individuellen und passgenauen Pensionszusage sollte durch einen zugelassenen, fachlich spezialisierten Berater erfolgen, um bilanzielle bzw. finanzielle Risiken zu vermeiden.

          § 15 Vertragsdauer und Kündigung

          Er ist auf unbestimmte Zeit geschlossen.

          Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von 9 Wochen gekündigt werden.

          Das Recht zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

          Ein wichtiger Grund liegt für die Gesellschaft insbesondere vor, wenn

          der Geschäftsführer als Gesellschafter aus der Gesellschaft ausscheidet, oder als Geschäftsführer wegen Vorliegens eines wichtigen Grundes abberufen wird;

          der Geschäftsführer gegen die Bestimmungen über die Nebentätigkeit und gegen das Wettbewerbsverbot verstößt;

          der Geschäftsführer Maßnahmen gem. § 2 Abs. 2 vornimmt ohne die vorherige Zustimmung der Gesellschafterversammlung und der Gesellschaft dadurch ein Schaden entsteht oder der Geschäftsführer trotz Abmahnung wiederholt solche Verstöße begeht;

          der Geschäftsführer schwere Verstöße gegen ’Weisungen der Gesellschafterversammlung begeht, es sei denn, dass diese ein gesetzwidriges Verhalten des Geschäftsführers fordern;

          das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet oder die Gesellschaft liquidiert wird.

          Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

          Eine Kündigung des Geschäftsführers ist an jeden weiteren Geschäftsführer der Gesellschaft oder für den Fall, dass kein weiterer Geschäftsführer vorhanden ist, an denjenigen Gesellschafter zu richten, der über die höchste Kapitalbeteiligung an der Gesellschaft verfügt.

          Das Vertragsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des Monats, in dem der Geschäftsführer das 55 Lebensjahr vollendet oder eine Berufsunfähigkeit festgestellt wird.

          § 16 Abfindung

          Im Falle einer durch die Gesellschaft erfolgten ordentlichen Kündigung bzw. Nichtverlängerung des Anstellungsvertrages erhält der Geschäftsführer eine Abfindung in Höhe eines Monatsgrundgehaltes pro Beschäftigungsjahr. Für die Berechnung der Abfindung werden die bei Beendigung des Vertrages abgeleisteten vollen Dienstjahre und das während des letzten Dienstjahres im Monatsdurchschnitt bezogene Bruttomonatsgehalt zugrunde gelegt.

          Die Abfindung ist zum Ablauf des Dienstvertrages fällig und wird unter Beachtung der hierfür geltenden steuerlichen Bestimmungen gezahlt.

          § 17 Geheimhaltung

          Der Geschäftsführer ist verpflichtet, über alle Angelegenheiten der Gesellschaft, die nicht Gegenstand öffentlicher Kenntnis sind, strengstes Stillschweigen zu bewahren und geheim zuhaltende Informationen weder direkt noch indirekt zu seinen oder zu Gunsten Dritter zu benutzen. Bei Zweifeln über die Reichweite dieser Geheimhaltungspflicht ist der Geschäftsführer verpflichtet, eine Entscheidung der Gesellschafterversammlung herbeizuführen. Diese Verpflichtung besteht auch nach Ausscheiden des Geschäftsführers aus den Diensten der Gesellschaft. Der Geschäftsführer ist jedoch zur Offenbarung berechtigt, soweit hierzu eine ihn treffende Pflicht besteht.

          Mit Ausscheiden aus den Diensten der Gesellschaft oder bei Freistellung von seinen Funktionen ist der Geschäftsführer verpflichtet, unaufgefordert sämtliche Schriftstücke, Aufzeichnungen und Entwürfe einschließlich Kopien, Doppel und Ähnlichem, die die Angelegenheiten der Gesellschaft betreffen und sich noch in seinem Besitz befinden ebenso wie sämtliches anderes Eigentum der Gesellschaft vollständig zu übergeben, sowie etwaige Daten, die er in einer privaten EDV-Anlage gespeichert hat, zu löschen. An diesen Daten besteht kein Zurückbehaltungsrecht.

          § 18 Schlussbestimmungen

          Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sind im beiderseitigen Einvernehmen jederzeit möglich, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit aber der Textform[1] und der Zustimmung durch die Gesellschafterversammlung. Ausgeschlossen sind damit insbesondere Vertragsänderungen durch betriebliche Übung. Das vorstehende Schriftformerfordernis findet keine Anwendung bei Abreden, die nach Vertragsschluss unmittelbar zwischen den Parteien mündlich getroffen werden. Rückwirkende Änderungen oder Ergänzungen sind unzulässig. Alle Vertragsänderungen und -ergänzungen wirken nur für die Zukunft

          Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. In einem solchen Fall sind die Parteien verpflichtet, die rechtsunwirksame Bestimmung durch eine rechtlich zulässige und mit den übrigen Bestimmungen dieses Vertrages vereinbare Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

          Pforzheim, 26.03.2021 Bielefeld, 26.03.2021

          ……………………………………………………………………… ………………………………………………………………………

          Unterschrift Gesellschaft Unterschrift Deborah Sitting Bull


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            Genussschein der Waldfriede Karl Betonwerke Ges. mit beschränkter Haftung

            Herr / Frau Ignatia Schmid dieser Urkunde ist nach Maßgabe der umseitig abgedruckten Bedingungen
            mit einem Nominalbetrag von
            896.285 ,- EURO
            (in Worten: acht neun sechs zwei acht fünf EURO)

            am Genussrechtskapital der Waldfriede Karl Betonwerke Ges. mit beschränkter Haftung,
            Handelsregister: Amtsgericht Köln HRB 30389, beteiligt.

            Köln, 26.03.2021 Waldfriede Karl
            Unterschrift


            Bedingungen

            § 1 Genussrechtskapital

            1. Das Genussrechtskapital Waldfriede Karl Betonwerke Ges. mit beschränkter Haftung (folgend die ‚Gesellschaft‘) entspricht der Nominalbetragssumme aller ausgegebenen Genussrechte, gleich, ob diese in einem Wertpapier verbrieft sind (Genussschein) oder nicht (unverbrieftes Genussrecht).
            2. Das Genussrechtskapital erhöht sich durch Emission weiterer Genussrechte sowie Kapitalheraufsetzungen gem. Abs. (4) und verringert sich durch Kündigungen gem. § 3 sowie Verlustbeteiligung gem. Abs. (3).
            3. Das Genussrechtskapital geht Gesellschafteransprüchen im Range vor, Gläubigeransprüchen im Range nach. Etwaige handelsrechtliche Verluste eines Geschäftsjahres (= Kalenderjahr) werden zunächst zu Lasten des Komplementär- oder Kommanditkapitals behandelt und gebucht.
              Übersteigt der Verlust eines Geschäftsjahres die Summe der zu Geschäftsjahresbeginn in der Eröffnungsbilanz bilanzierten Gesellschafterkapitalien, so wird das Genussrechtskapital mit quotaler Wirkung für alle Genussrechtsinhaber um den übersteigenden Betrag herabgesetzt. Eine Nachschussverpflichtung der Genussrechtsinhaber ist ausgeschlossen.
            4. Wurde das Genussrechtskapital gemäß Abs. (3) gemindert, so sind Gewinne solange ausschließlich dem Genussrechtskapital zuzurechnen, bis der herabgesetzte Betrag wiederhergestellt ist.

            § 2 Gewinnanspruch

            1. Der Genussrechtsinhaber hat Anspruch auf eine kalenderjährlich wiederkehrende Grundgewinnbeteiligung in Höhe von 10 % des vorseitig abgedruckten Nominalbetrages, sofern die Nettoinvestitionsrentabilität des Waldfriede Karl Betonwerke Ges. mit beschränkter Haftung Portfolios im nämlichen Kalenderjahr nicht geringer als 0 % ist.
            2. Der Genussrechtsinhaber hat Anspruch auf eine kalenderjährlich wiederkehrende Überschussbeteiligung in Höhe der Hälfte jenes Prozentpunktsatzes des vorseitig abgedruckten Nominalbetrages, um den die Nettoinvestitionsrentabilität des Waldfriede Karl Betonwerke Ges. mit beschränkter Haftung Portfolios im nämlichen Kalenderjahr 6 % übersteigt.
            3. Die Nettoinvestitionsrentabilität des Waldfriede Karl Betonwerke Ges. mit beschränkter Haftung Portfolios ermittelt sich aus dem Verhältnis aller jener Zahlungsmittelzugänge eines Geschäftsjahres, die nicht dem Kapitalerhalt zuzurechnen sind, zum ursprünglich hingegebenen Anlagebetrag sämtlicher nach dem 26.03.2021 je erworbener Investitionsgüter.

            § 3 Ausschüttungsfälligkeit

            1. Der Genussrechtsinhaber hat Anspruch auf Ausschüttung eines Betrages in Höhe seines gemäß § 1 festzustellenden Gewinnanspruches bis zum 31. Januar des jeweiligen Folgejahres, den die Gesellschaft schuldbefreiend dem letzten ihr bekannten Inhaber dieses Genussscheines leistet.
            2. Die Gesellschaft ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, auf die gemäß Abs. (1) zu erwartende Ausschüttungszahlung eine mit kaufmännischer Vorsicht zu bemessende abschlagsweise Halbjahresausschüttung bis zum 31. Juli vorzunehmen. Einmal geleistete Halbjahresausschüttungen können gegen künftige Ausschüttungsansprüche aufgerechnet werden, jedoch nicht zur Zahlung zurückgefordert werden.

            § 4 Laufzeit / Kündigung

            1. Das Genussrecht ist jährlich mit einer Frist von drei Monaten zum Kalenderjahresende kündbar, erstmalig zum 31.12.2029.
            2. Mit dem Wirksamwerden der Kündigung entsteht für den Genussrechtsinhaber Anspruch auf eine Kündigungszahlung, deren Höhe dem Nominalbetrag entspricht.
            3. Das Kündigungsrecht der Gesellschaft ist ausgeschlossen, solange das Genussrechtskapital gemäß § 0 Abs. (3) herabgesetzt ist.
            4. Abweichend von Abs. (1) und (3) besteht ein Sonderkündigungsrecht der Gesellschaft für jenen Fall, dass eine Rechtsnorm in der Bundesrepublik Deutschland zum Tragen käme, welche die wirtschaftliche Position der Gesellschaft bezüglich der Genussrechte wesentlich beeinflusste.

            § 5 Information

            1. Der Genussrechtsinhaber ist über den Gang der Geschäfte bis zum 31. Juli eines Jahres für das zugehörige erste Kalenderhalbjahr, bis zum 31. Januar für das vorangegangene Kalenderjahr mit einem per E-Mail oder auf der Homepage der Gesellschaft bereitzustellendem Bericht zu informieren.
            2. Der Bericht hat über die Feststellung des gemäß § 1 ermittelten Gewinnanspruches Rechnung zu legen.
            3. Dem Genussrechtsinhaber ist auf Anfrage Einsichtnahme in jene Handelsbriefe der Gesellschaft zu gewähren, welche die Portfoliotransaktionen und Portfoliobestände sowie die Berechnung der Nettoinvestitionsrentabilität berühren, soweit diese keine wesentlichen Geschäftsgeheimnisse bergen.

            Köln, 26.03.2021
            Waldfriede Karl


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              Musterprotokoll für die Gründung einer Mehrpersonengesellschaft mit bis zu drei Gesellschaftern

              UR. Nr. 88135

              Heute, den 25.03.2021, erschienen vor mir, Sören Sauer, Notar mit dem Amtssitz in Mainz,

              1) Frau Meinolf Simon,
              2) Herr Titus Vorarlberger,
              3) Herr Inkmar Reimer,

              1. Die Erschienenen errichten hiermit nach Paragraph 2 Abs. 1a GmbHG eine Gesell­schaft mit beschränkter Haftung unter der Firma
              Roslinda Metz Wassersport Ges. mit beschraenkter Haftung mit dem Sitz in Mainz.

              2. Gegenstand des Unternehmens ist Consulting Herkunft es Abgrenzungen Rechtsfragen Formate und Themenbereiche von Beratung Beratung aus sozialwissenschaftlicher Perspektive Beispiele für verschiedenartige Beratungstypen Navigationsmenü.

              3. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 132485 Euro (i. W. eins drei zwei vier acht fünf Euro) und wird wie folgt übernommen:

              Frau Meinolf Simon uebernimmt einen Geschäftsanteil mit einem Nennbetrag in Höhe von 126623 Euro
              (i. W. eins zwei sechs sechs zwei drei Euro) (Geschäftsanteil Nr. 1),

              Herr Titus Vorarlberger uebernimmt einen Geschäftsanteil mit einem Nennbetrag in Höhe von 5696 Euro
              (i. W. fünf sechs neun sechs Euro) (Geschäftsanteil Nr. 2),

              Herr Inkmar Reimer uebernimmt einen Geschäftsanteil mit einem Nennbetrag in Höhe von 166 Euro
              (i. W. eins sechs sechs Euro) (Geschäftsanteil Nr. 3).

              Die Einlagen sind in Geld zu erbringen, und zwar sofort in voller Höhe/zu
              50 Prozent sofort, im Übrigen sobald die Gesellschafterversammlung ihre Einforderung beschliesst.

              4. Zum Geschäftsführer der Gesellschaft wird Herr Roslinda Metz,geboren am 5.3.1966 , wohnhaft in Mainz, bestellt.
              Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des Paragraph 181 des Bürger­lichen Gesetzbuchs befreit.

              5. Die Gesellschaft trägt die mit der Gründung verbundenen Kosten bis zu einem Gesamtbetrag von 300 Euro, höchstens jedoch bis zum Betrag ihres
              Stammkapitals. Darüber hinausgehende Kosten tragen die Gesellschafter im Verhältnis der Nennbeträge ihrer Geschäftsanteile.

              6. Von dieser Urkunde erhält eine Ausfertigung jeder Gesellschafter, beglau­bigte Ablichtungen die Gesellschaft und das Registergericht (in elektroni­
              scher Form) sowie eine einfache Abschrift das Finanzamt – Körperschaft­steuerstelle –.

              7. Die Erschienenen wurden vom Notar Sören Sauer insbesondere auf Folgendes hingewiesen:

              Hinweise:
              1) Nicht Zutreffendes streichen. Bei juristischen Personen ist die Anrede Herr/Frau wegzulassen.
              2) Hier sind neben der Bezeichnung des Gesellschafters und den Angaben zur notariellen Identi­tätsfeststellung ggf. der Güterstand und die Zustimmung des Ehegatten sowie die Angaben zu einer etwaigen Vertretung zu vermerken.
              3) Nicht Zutreffendes streichen. Bei der Unternehmergesellschaft muss die zweite Alternative ge­strichen werden.
              4) Nicht Zutreffendes streichen.


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                Gesellschaftsvertrages zur Gruendung einer BGB-Gesellschaft (GbR) – GbR Vertrag – Gesellschaft buergerlichen Rechts

                Zwischen

                Frau / Herren
                Isa Schütt

                Wohnhaft in Hamburg

                und

                Frau / Herren
                Mechthild Pabst

                Wohnhaft in Bergisch Gladbach

                wird folgender Gesellschaftsvertrag geschlossen:

                § 1 Name, Sitz und Zweck der Gesellschaft

                Zum gemeinsamen Betrieb eines Spirituosen (ohne Alkoholsteuer)handelsgeschäftes wird von den Unterzeichnern eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts unter der Bezeichnung:

                ‚Isa Schütt und Mechthild Pabst, Spirituosen (ohne Alkoholsteuer)einzelhandel‘

                gegründet.

                Die Gesellschaft ist auf alle, dem Zweck des Unternehmens dienenden Tätigkeiten gerichtet. Es können Filialen gegründet werden.
                Sitz der Gesellschaft ist Hamburg.

                § 2 Dauer der Gesellschaft

                Die Gesellschaft beginnt am 25.03.2021. Ihre Dauer ist unbestimmt. Der Gesellschaftsvertrag kann unter Einhaltung einer Frist von 21 Monaten jeweils zum Schluss eines Kalenderjahres gekündigt werden.
                Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

                § 3 Geschäftsjahr

                Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

                § 4 Einlagen der Gesellschafter

                Frau / Herr Isa Schütt bringt in bar 125.251,- EURO sowie Einrichtungsgegenstände und Maschinen im Wert von 844.698,- EURO ein. Frau / Herr Mechthild Pabst bringt in bar 401.434,- EURO sowie Einrichtungsgegenstände und Maschinen im Wert von 132.825,- EURO ein. Beide Gesellschafter sind entsprechend ihrer Anteile mit sofortiger Wirkung je zur Hälfte am Gesellschaftsvermögen beteiligt.

                § 5 Geschäftsführung und Vertretung

                Die Geschäfte werden von beiden Gesellschaftern gemeinschaftlich geführt. Jeder Gesellschafter ist zur Geschäftsführung alleine berechtigt. Er vertritt die Gesellschaft im Außenverhältnis allein.

                Im Innenverhältnis ist die Zustimmung beider Gesellschafter zu nachfolgenden Rechtshandlungen und Rechtsgeschäften erforderlich:

                1. Ankauf, Verkauf und Belastung von Grundstücken
                2. Abschluss von Miet- und Dienstverträgen jeglicher Art
                3. Aufnahme von Krediten, Übernahme von Bürgschaften
                4. Abschluss von Verträgen, deren Wert im Einzelfall den Betrag von 800.114,- EURO übersteigt
                5. Aufnahme neuer Gesellschafter und Erhöhung der Einlagen

                § 6 Pflichten der Gesellschafter

                Keiner der Gesellschafter darf ohne schriftliches Einverständnis des anderen Gesellschafters außerhalb der Gesellschaft ohne Rücksicht auf die jeweilige Branche geschäftlich tätig werden. Dazu gehört auch eine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung an Konkurrenzgeschäften. Für Zuwiderhandlungen wird eine Vertragsstrafe in Höhe von je 68.500 € vereinbart.

                Fristlose Kündigung bleibt vorbehalten.

                Jeder Gesellschafter kann verlangen, dass der Mitgesellschafter alle auf eigene Rechnung abgeschlossenen Geschäfte als für die Gesellschaft eingegangen gelten lässt. Daraus folgt, dass die aus solchen Geschäften bezogenen Vergütungen herauszugeben sind oder die Ansprüche auf Vergütung an die Gesellschaft abgetreten werden müssen.

                § 7 Gewinn- und Verlustrechnung / Entnahmerecht

                Gewinn und Verlust der Gesellschaft werden nach Maßgabe der Beteiligung der Gesellschafter aufgeteilt. Jedem Gesellschafter steht eine Vorabvergütung in Höhe von 682.222,- EURO zu. Sollte die Gesellschaft nach Feststellung des Jahresabschlusses durch Auszahlung der Vorabvergütung in die Verlustzone geraten, sind die Gesellschafter zu entsprechendem Ausgleich verpflichtet.

                § 8 Kündigung eines Gesellschafters

                Im Falle der Kündigung scheidet der kündigende Gesellschafter aus der Gesellschaft aus. Der verbleibende Gesellschafter ist berechtigt, das Unternehmen mit Aktiva und Passiva unter Ausschluss der Liquidation zu übernehmen und fortzuführen. Dem ausscheidenden Gesellschafter ist das Auseinandersetzungsguthaben auszuzahlen.
                Bei der Feststellung des Auseinandersetzungsguthabens sind Aktiva und Passiva mit ihrem wahren Wert einzusetzen. Der Geschäftswert ist nicht zu berücksichtigen.
                Die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens hat in vier gleichen Vierteljahresraten zu erfolgen, von denen die erste drei Monate nach dem Ausscheiden fällig ist. Das Auseinandersetzungsguthaben ist ab dem Ausscheidungszeitpunkt in Höhe des jeweiligen Hauptrefinanzierungssatzes der Europäischen Zentralbank zu verzinsen.

                § 9 Tod eines Gesellschafters

                Im Falle des Todes eines Gesellschafters gilt § 8 entsprechend mit der Maßgabe, dass die Auseinandersetzungsbilanz zum Todestag aufzustellen ist.

                § 10 Einsichtsrecht

                Jeder Gesellschafter ist berechtigt, sich über die Angelegenheiten der Gesellschaft durch Einsicht in die Geschäftsbücher und Papiere zu unterrichten und sich aus ihnen eine Übersicht über den Stand des Gesellschaftsvermögens anzufertigen.
                Jeder Gesellschafter kann auf eigene Kosten einen zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Dritten bei der Wahrnehmung dieser Rechte hinzuziehen oder zur Wahrnehmung dieser Rechte beauftragen.

                § 11 Salvatorische Klausel

                Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
                Für den Fall der Unwirksamkeit verpflichten sich die Gesellschafter, eine neue Regelung zu treffen, die wirtschaftlich der unwirksamen Regelung weitestgehend entspricht.

                § 12 Änderungen des Vertrages

                Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

                Hamburg, 25.03.2021 Bergisch Gladbach, 25.03.2021

                ____________________________ ____________________________

                Unterschrift Isa Schütt Unterschrift Mechthild Pabst


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                  Aufhebungsvertrag des Arbeitsverhältnisses mit Ilsetraut Cooper

                  Zwischen

                  Freimuth Frank Reinigungen Ges. mit beschränkter Haftung
                  Leverkusen
                  vertreten durch die Geschäftsleitung Freimuth Frank und Gustl Seeger

                  – nachfolgend ‚Arbeitgeber‘ genannt –

                  und

                  Herrn/Frau

                  Ilsetraut Cooper

                  Wohnhaft Hamm

                  – nachfolgend ‚Arbeitnehmer‘ genannt –

                  wird folgender Aufhebungsvertrag geschlossen:

                  § 1 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

                  Das zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer bestehende Arbeitsverhältnis wird zum 24.03.2021 im gegenseitigen Einvernehmen beendet. Bei dieser Frist wurde die vereinbarte Kündigungsfrist eingehalten.

                  § 2 Arbeitsfreistellung

                  Der Arbeitnehmer erhält das regelmäßige monatliche Entgelt in Höhe von 7.812,- Euro € bis zum 24.03.2021 weitergezahlt.

                  Der Arbeitnehmer wird bis zum Vertragsende unter Fortzahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung unwiderruflich von seinen vertraglichen Verpflichtungen freigestellt. Die Freistellung erfolgt zunächst unter Anrechnung der noch zustehenden Resturlaubsansprüche sowie sonstiger eventueller Freistellungsansprüche. Im Anschluss an diese Anrechnungszeiträume ist anderweitiger Verdienst nach § 615 S. 2 BGBanzurechnen. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, anderweitig erzielten Verdienst dem Arbeitgeber unaufgefordert mitzuteilen.

                  § 3 Urlaub

                  Der dem Arbeitnehmer bis zu Beendigung des Arbeitsverhältnisses zustehende Resturlaub wird während der Arbeitsfreistellung gewährt.

                  § 4 Abfindung

                  Der Arbeitgeber verpflichtet sich, an den Arbeitnehmer eine Abfindung in Höhe von 8.457,- Euro € brutto zu zahlen.

                  Die Abfindung ist mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig.

                  § 5 Wettbewerbsvereinbarung

                  Von diesem Vertrag bleibt die Wettbewerbsvereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer vom unberührt.

                  § 6 Zeugnis, Arbeitspapiere

                  Der Arbeitnehmer erhält bis spätestens 24.03.2021 ein wohlwollendes qualifiziertes Zeugnis.

                  Der Arbeitgeber händigt dem Arbeitnehmer zum Beendigungstermin die Arbeitspapiere aus.

                  § 7 Sonstige Vereinbarungen

                  __________________________________________

                  __________________________________________

                  § 8 Meldepflicht

                  Zur Aufrechterhaltung ungekürzter Ansprüche auf Arbeitslosengeld ist der Arbeitnehmer verpflichtet, sich unverzüglich nach Abschluss dieses Aufhebungsvertrages persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden. Weiterhin ist er verpflichtet, aktiv nach einer Beschäftigung zu suchen.

                  § 9 Ausgleich aller Ansprüche

                  Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sind sich darüber einig, dass mit der Erfüllung dieses Vertrages keine Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gegen die andere Partei mehr bestehen.

                  Davon unberührt bleiben

                  __________________________________________

                  __________________________________________

                  Leverkusen, 24.03.2021

                  ________________________ ________________________
                  Unterschrift Arbeitgeber Unterschrift Arbeitnehmer
                  Freimuth Frank und Gustl Seeger Ilsetraut Cooper


                  firmen Crefo

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                    Kauvertrag (über sukzessive Lieferung von Türen und Rahmen dafür, Türverkleidungen (auch Türschwellen))

                    Zwischen (Unternehmen 1)

                    Hildelind Wichmann Mietwagen Ges. mit beschränkter Haftung
                    mit Sitz in Hagen
                    Vertreten durch die Geschäftsführung Hildelind Wichmann
                    – nachfolgend Käufer genannt –

                    und

                    Sigfrid Götz Grosshandel Gesellschaft mit beschränkter Haftung
                    mit Sitz in Hamburg
                    Vertreten durch die Geschäftsführung Sigfrid Götz
                    – nachfolgend Verkäufer genannt –

                    wird folgender Kaufvertrag geschlossen:

                    Die Parteien sind sich einig, dass dieser Vertrag zum Zwecke des Erwerbs von Waren im gewerblichen Bereich abgeschlossen wird.

                    Als Grundlage des Kaufvertrags erkennen sowohl Verkäufer wie auch Käufer die Bedingungen, wie sie in diesem Vertrag niedergelegt sind, an. Weiterer Bestandteil dieses Vertrags sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Nr. 146538128 vom 24.03.2021 des Verkäufers. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind diesem Vertrag als Anlage beigefügt. Es gelten ausschließlich die Vertragsbedingungen des Verkäufers. Die Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nicht.

                    §1 Vertragsgegenstand

                    Vertragsgegenstand ist die Lieferung von insgesamt 196781 St. Türen und Rahmen dafür, Türverkleidungen (auch Türschwellen).

                    §2 Gültigkeitszeitraum

                    Der Vertrag tritt am 24.03.2021 in Kraft und endet am 24.03.2021. Während dieser Zeit ist lediglich die außerordentliche Kündigung möglich.

                    §3 Liefertermin

                    Lieferzeitraum ist vom 24.4.2021 bis zum 24.0.2021. Der Verkäufer verpflichtet sich, die unter §1 in diesem Vertrag genannte Menge 196781 St Türen und Rahmen dafür, Türverkleidungen (auch Türschwellen) zu gleichen Teilen innerhalb dieses Zeitraums jeweils zum 30 eines Monats an den Käufer zu liefern.

                    Der Käufer seinerseits verpflichtet sich, die Lieferungen bis zum Vertragsende zu den jeweils vereinbarten Terminen anzunehmen.

                    §4 Vertragsstrafen

                    Kann der Verkäufer die jeweilige Menge nicht liefern oder kann er die Teil-Lieferungen nicht termingerecht ausführen, ist er zur Zahlung einer Vertragsstrafe an den Käufer verpflichtet. Die Vertragsstrafe beträgt pro verspäteten Werktag 9 Prozent des Auftragswerts, wird aber insgesamt auf € 9849 je Teil-Lieferung begrenzt.

                    §5 Kaufpreis

                    Der Preis beträgt 19481319,89 Euro für 196781 St. Türen und Rahmen dafür, Türverkleidungen (auch Türschwellen). Der Kaufpreis gilt für die gesamte Vertragsdauer. Es handelt sich um Nettopreise, ohne die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer.

                    §6 Zahlungsbedingungen

                    Der Käufer nimmt die Bezahlung so vor, dass der Betrag spätestens am 25 Tag nach Erhalt der Rechnung beim Verkäufer eingeht.

                    Leistet der Käufer die Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt, ist er zu einem Skontoabzug in Höhe von 2 Prozent berechtigt.

                    §7 Lieferbedingungen

                    Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands „frei Haus“ an den in der Bestellung angegebenen Ort.

                    §8 Gewährleistung

                    Der Verkäufer steht für die Betriebsbereitschaft der gelieferten Ware Türen und Rahmen dafür, Türverkleidungen (auch Türschwellen) ein und garantiert die Funktionsfähigkeit nach den vereinbarten technischen Daten.

                    Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme der Ware und endet nach Ablauf von 5 Jahren.

                    §9 Eigentumsvorbehalt

                    Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus diesem Vertrag Eigentum des Verkäufers.

                    §10 Erfüllungsort

                    Vertraglicher Erfüllungsort für beide Vertragspartner ist Hagen. Der hier genannte vertragliche Erfüllungsort ersetzt nach dem Willen beider Vertragspartner den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr. 83361780 unter § 6 genannten Erfüllungsort.

                    §11 Gerichtsstand

                    Als Gerichtsstand vereinbaren beide Vertragspartner ausdrücklich den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr 143882002 unter § 16 genannten Gerichtsstand.

                    §12 Salvatorische Klausel

                    Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder künftig unwirksam oder undurchführbar werden, so werden die übrigen Regelungen dieses Vertrages davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung verpflichten sich die Parteien schon jetzt, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahe kommt.
                    Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken dieses Vertrages.

                    §13 Textformklausel

                    Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform.

                    §14 Anlagen

                    Als Anlage wurden diesem Vertrag die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr 97739017 vom 24.03.2021 beigefügt.

                    Hagen, 24.03.2021 Bonn, 24.03.2021

                    ……………………………………………….. ………………………………………………..

                    Unterschrift Käufer Unterschrift Verkäufer


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