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Bau-Subunternehmervertrag der Katrin Obermeier Alternativmedizin Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Zwischen

der Firma Katrin Obermeier Alternativmedizin Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz in Hagen
– Generalunternehmer –
Vertreten durch den Geschäftsführer Katrin Obermeier

und

der Firma Gerlinda Reichel Zoofachhandel Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz in Cottbus
Vertreten durch den Geschäftsführer Gerlinda Reichel

– Subunternehmer –

wird folgender Bau-Subunternehmervertrag geschlossen:

§ 1 Gegenstand des Vertrages

Gegenstand des Vertrages ist die Ausführung von (schlüsselfertigen) Bauleistungen am Objekt NR. 492808 durch den Subunternehmer.

§ 2 Vertragsgrundlagen

Maßgebend für die Art und den Umfang der auszuführenden Leistungen und Lieferungen sowie für die Abwicklung sind die folgenden rechtlichen und technischen Vertragsbestandteile in der angegebenen Reihenfolge:

Rechtliche Bestandteile:

das Auftragsschreiben,
die Bestimmungen dieses Vertrages,
das Angebot des Generalunternehmers vom 17.03.2021 einschließlich der vereinbarten Ände­rungen und Ergänzungen aufgrund der Verhandlungen vom 17.03.2021 die in der Niederschrift vom 17.03.2021 festgehalten sind,
die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Bauleistungen (VOB/B),
das gesetzliche Werkvertragsrecht des BGB,
Werkzeichnungen,
Geschäfts- und Lieferbedingungen des Subunternehmers werden Bestandteil.

Technische Bestandteile:

Leistungsverzeichnis, Leistungsbeschreibung, Pläne, Muster, Raumbuch,
die Allgemeinen Technischen Vorschriften für Bauleistungen (VOB/C),
Vorschriften der Berufsgenossenschaften und der zuständigen Behörden,
der Bauzeitenplan
die einschlägigen neusten – auch empfohlenen- DIN-Vorschriften, VDE- und
VDI-Richtlinien.

Der Subunternehmer bestätigt, sämtliche Ausschreibungsunterlagen erhalten zu haben, insbesondere die Leistungsbeschreibung, die Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis, Zeichnungen, Pläne, Muster, Raumbuch*. Widersprüche zum Leistungsverzeichnis, zur Leistungsbeschreibung, zu den Plänen usw. gehen zu Lasten des Generalunternehmers.1

Der Subunternehmer erklärt, dass aufgrund der ihm übergebenen Unterlagen die von ihm geforderte Leistung nach Ausführung, Art und Umfang vollständig kalkuliert worden ist.

§ 3 Vergütung

Der Vertragspreis beträgt 898 Tausden Euro (ohne Mehrwertsteuer) als Pauschalpreis.

Die Vertragspreise sind Festpreise.

In den Preisen ist alles enthalten, was zur ordnungsgemäßen, vollständigen und termingerechten Ausführung der Leistung notwendig ist, sowie alle Kosten, die zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung des Subunternehmers anfallen.

Spätere Materialpreiserhöhungen oder sonstige Kostensteigerungen führen nicht zu einer Änderung der vereinbarten Vergütung.

§ 4 Stundenlohnarbeiten

Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie vorher vom Generalunternehmer ausdrücklich angeordnet sind und entsprechende Stundenberichte spätestens am folgenden Arbeitstag der Bauleitung des Generalunternehmers zur Anerkennung vorgelegt werden. Stellt sich später heraus, dass die im Stundenlohn berechneten Arbeiten bereits in der Vertragsleistung berücksichtigt sind oder zu Nebenleistungen gehören, so werden die Stundenlohnarbeiten nicht vergütet.[2]

Bei Stundenlohnarbeiten gelten folgende Preise:
Monteur Euro/Stunde 22
Facharbeiter Euro/Stunde 47
Fachwerker Euro/Stunde 20

§ 5 Zahlungsbedingungen

Abschlagsrechnungen und die Schlussrechnung sind an Katrin Obermeier Alternativmedizin Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu richten.

Abschlagsrechnungen können monatlich gestellt werden. Sie haben alle bis zum Stichtag erbrachten Leistungen nach Positionen getrennt aufzuführen. Die Mehrwertsteuer ist getrennt aufzuführen. Den Abschlagsrechnungen sind prüffähige Nachweise in einfacher Ausfertigung beizulegen.

Die erhaltenen Abschlagszahlungen sowie der vertraglich vereinbarte Sicherheitseinbehalt sind am Schluss der Rechnung abzusetzen.

Nach Abzug des vereinbarten Sicherheitseinbehaltes (§11 dieses Vertrages) werden Abschlagsrechnungen innerhalb von 28 Tagen nach Zugang der Rechnung unter Abzug von 2% Skonto bezahlt.

Die Schlusszahlung erfolgt auf die Schlussrechnung nach restloser, ordnungsgemäßer Erbringung aller Leistungen und nach Anerkennung und Endabnahme der Leistungen unter entsprechender Berücksichtigung des Gewährleistungseinbehalts.

§ 6 Terminplan – Vertragsstrafe

Vertragstermine sind:
Arbeitsbeginn: 15.4.2020
Zwischentermine: 20.8.2020
Fertigstellungstermine: 10.9.2020

Der Generalunternehmer wird gemeinsam mit dem Subunternehmer den genauen Arbeitsablauf und die Erbringung der Einzelleistungen mit Angabe der Einzelfristen in einem noch zu erstellenden Terminplan festlegen. Der Terminplan und die darin genannten Einzelfristen werden Vertragsbestandteil.

Der Subunternehmer ist verpflichtet, sich rechtzeitig, spätestens jedoch 10 Tage vor Beginn seiner Arbeiten mit dem örtlichen Bauleiter des Generalunternehmers abzustimmen. Bei einer Verzögerung der Anfangstermine aus bauseitigen Gründen bleibt in jedem Fall die Ausführungszeit, d.h. also die hierfür festgelegte Zahl der Werktage, verbindlich.

Im Falle der von ihm zu vertretenden Nichteinhaltung der Vertragstermine haftet der Subunternehmer für alle Schäden und Nachteile, die dem Generalunternehmer entstehen.

Der Generalunternehmer behält sich die Terminplanänderung im Rahmen des Gesamtterminplans vor. Bei rechtzeitiger[3]Bekanntgabe einer Terminänderung durch den Generalunternehmer darf der Subunternehmer die Anzahl der für die Ausführung der Arbeiten vereinbarten Werktage nicht überschreiten, es sei denn, dies ist dem Subunternehmer unzumutbar.

Der Generalunternehmer ist berechtigt, für jeden Fall der schuldhaften Überschreitung eine Vertragsstrafe von € 28 TEURO für jeden Kalendertag vom Subunternehmer zu fordern, bis zur Höhe von 5 % der Vertragssumme, ohne dass es des Nachweises von Schäden oder Nachteilen bedarf.[4]

Die Vereinbarung einer Vertragsstrafe schließt die Geltendmachung weitergehender Ansprüche nicht aus. Bereits entstandene Vertragsstrafen entfallen nicht durch Vereinbarung neuer Termine.

§ 7 Ausführung

Der Subunternehmer hat den nach der Landesbauordnung verantwortlichen Bauleiter vor Arbeitsaufnahme zu benennen und bei Arbeitsbeginn zu stellen.

Der Subunternehmer hat auf Anforderung des Generalunternehmers ein Bautagebuch zu führen und dem Generalunternehmer vorzulegen.

Für Unterbringung und Transport von Arbeitskräften und Baustoffen hat der Subunternehmer zu sorgen.

Der Subunternehmer verpflichtet sich, bestehende Mindestlohnvorschriften und Vorschriften über Mindestbedingungen am Arbeitsplatz einzuhalten und bestätigt dies auf Verlangen des Generalunternehmers diesem schriftlich.[6]Gleiches gilt für etwaige Verpflichtungen gegenüber Urlaubs- und Sozialkassen, soweit hier eine Ausfallhaftung des Generalunternehmers bestehen kann.

Der Subunternehmer hat die ihm für die Ausführung seiner Arbeiten übergebenen Unterlagen sofort nach Erhalt in allen Punkten, insbesondere auch Maße, zu überprüfen.

Der Subunternehmer hat sich vor Beginn der Ausführung vom Zustand des Baues zu überzeugen, um festzustellen, ob er seine Arbeiten ohne Gefahr und nachträglich auftretende Mängel einbringen kann. Einwände sind vor Beginn der Ausführung schriftlich geltend zu machen, soweit die Ursachen der Bedenken vor Ausführungsbeginn erkennbar sind.

Der Subunternehmer ist verpflichtet, für seine Bauarbeiten nur einwandfreies Material zu verwenden und die Arbeiten durch geschultes, zuverlässiges Fachpersonal nach den anerkannten Regeln der Baukunst ausführen zu lassen.

Der Subunternehmer ist auf Verlangen des Generalunternehmers verpflichtet, soweit zumutbar, nicht vereinbarte Leistungen, die zur Ausführung der vertraglichen Leistung erforderlich werden, zu erbringen. Die Vergütung für diese Zusatzleistungen bestimmt sich nach §4 des Vertrages.

§ 8 Verteilung von Kosten

Für Baustrom, Bauschild, Bauwasser, Heizung, für Benutzung der Wasch- und WC-Einrichtung wird eine Kostenbeteiligung des Subunternehmers von 5 % der Nettoabrechnungssumme zuzüglich Mehrwertsteuer vereinbart.^Eine nachweislich darüber gehende Umlage dieser Kosten kann bei der Schlussabrechnung abgezogen werden.

Der Generalunternehmer stellt folgende Anlagen zur Verfügung:
Gerüste: €/m² + Monat 27
Unterkünfte: €/Bett + KT 9
Schuttabfuhr: €/Container 22

Der Generalunternehmer ist berechtigt, die auf den Subunternehmer entfallenden Kosten von den Abschlagszahlungen oder von der Schlusszahlung einzubehalten.

§ 9 Behinderung und Unterbrechung der Ausführung

Der Subunternehmer hat seine Arbeiten so durchzuführen, dass andere am Bau tätige Unternehmer nicht behindert werden. Er muss rechtzeitig für alle erforderlichen Abstimmungen und Unterrichtungen hinsichtlich des technischen und zeitlichen Arbeitsablaufes sorgen.

Der Subunternehmer ist verpflichtet, dem Generalunternehmer alle Behinderungen, die die termingerechte Ausführung seiner Arbeiten in Frage stellen, unverzüglich schriftlich/in Textform anzuzeigen.

Die Anzeige muss alle Tatsachen enthalten, aus denen der Generalunternehmer mit hinreichender Klarheit die Gründe der Behinderung entnehmen kann. Sie muss Angaben enthalten, ob der Subunternehmer seine Arbeiten, die nach dem Bauablauf nunmehr ausgeführt werden müssen, nicht oder nicht wie vorgesehen ausführen kann. Gegebenenfalls muss die Anzeige den Zeitpunkt angeben, zu dem der Subunternehmer diese Arbeiten durchführen kann.

§ 10 Gefahrtragung

Die Gefahrtragung richtet sich nach § 644 BGB.

§ 11 Sicherheitsleistung

Der Subunternehmer hat für die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen dem Generalunternehmer in angemessener Weise Sicherheit zu leisten. Sofern die Sicherheit durch Bürgschaft geleistet wird, muss eine unbefristete, selbstschuldnerische, schriftliche Bürgschaft eines vom Generalunternehmer genehmigten Instituts vorgelegt werden.

Bei der Schlusszahlung kann als Sicherheit für die Gewährleistung von der festgestellten Schlussabrechnungssumme einschließlich Mehrwertsteuer ein Betrag von 5 % der Auftragssumme einbehalten werden. Der Gewährleistungseinbehalt kann mit Zustimmung des Generalunternehmers durch eine unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft in gleicher Höhe abgelöst werden.

§ 12 Gewährleistung

Der Umfang der Gewährleistung richtet sich nach den Bestimmungen der VOB/B. Der Subunternehmer übernimmt insbesondere die Gewähr, dass seine Leistung die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweist oder, soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte, sonst für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Leistungen der gleichen Art üblich ist und die der Generalunternehmer nach der Art der Leistung erwarten kann.

Der Subunternehmer ist verpflichtet, alle während der Gewährleistungsfrist auftretenden Mängel, die auf seine vertragswidrige Leistung zurückzuführen sind, auf seine Kosten zu beseitigen, wenn der Generalunternehmer dies vor Ablauf der Gewährleistungsfrist schriftlich verlangt.

Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Abnahme der Subunternehmerleistung und beträgt 28 Jahre.Werden während des Laufs der Gewährleistungsfrist vom Generalunternehmer Mängel gerügt, so läuft ab dem Zeitpunkt des Zugangs der schriftlichen Mängelrüge für die gerügten Leistungen eine neue Gewährleistungsfrist mit der oben angegebenen Dauer.

§ 13 Kündigung

Kündigt der Generalunternehmer den Vertrag mit dem Subunternehmer, weil die Arbeiten infolge höherer Gewalt eingestellt werden oder weil ihre Fortführung aus einem vom Bauherrn gesetzten wichtigen Grund für den Generalunternehmer nicht mehr zumutbar ist, so hat der Subunternehmer nur den Anspruch auf Bezahlung bereits ausgeführter Arbeiten, diese muss er ausdrücklich geltend machen. Im Übrigen gilt § 8 VOB/ B.

Das Kündigungsrecht des Subunternehmers bestimmt sich nach § 9 VOB/B.

§ 14 Weitervergabe

Dem Subunternehmer ist es nicht gestattet, den ihm erteilten Auftrag ganz oder teilweise weiterzugeben.

§ 15 Versicherungen

Es besteht folgende Haftpflichtversicherung bei der
Sachschäden: T€ 276
Personenschäden: T€ 888
Vermögensschäden: T€ 547

Eine Bauwesenversicherung wird bauseits abgeschlossen. Der Subunternehmer beteiligt sich bei Abschluss einer Bauwesenversicherung durch den Generalunternehmer mit 10% der Bruttoabrechnungssumme an den Prämien. Seine Selbstbeteiligung beträgt pro Schadensfall TEURO 17.

Der örtliche Bauleiter führt ein Umlagekonto, auf dem er Aufwendungen, insbesondere bei Schadensfällen, für die ein Verursacher nicht feststellbar ist, verbucht. Der Generalunternehmer ist berechtigt, bei der Schlusszahlung die entstandenen Aufwendungen dem Subunternehmer im Verhältnis seiner Auftragssumme zu der Summe sämtlicher Subunternehmerverträge dieses Bauvorhabens anzurechnen.

§ 16 Unbedenklichkeitsbescheinigungen, Meldungen

Innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung durch den Generalunternehmer hat der Subunternehmer Unbedenklichkeitsbescheinigungen des zuständigen Finanzamtes, der Berufsgenossenschaft und der Ortskrankenkasse vorzulegen.

Der Subunternehmer ist verpflichtet, für seine ausländischen Arbeitskräfte die behördliche Meldung wie An- und Abmeldung, Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis termingerecht einzureichen.

§ 17 Freistellungsbescheinigung

Dem Generalunternehmerwurde eine Freistellungsbescheinigung vorgelegt.

§ 18 Datenschutz

Der Bau-Subunternehmer verpflichtet sich, Dritten gegenüber keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu offenbaren.

Es ist dem Bau-Subunternehmer untersagt, personen- und unternehmensbezogene Daten, von im Rahmen des Vertrags Kenntnis erlangt wird, außerhalb der Abwicklung dieses Vertrags zu verarbeiten, bekannt zu geben, zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Regelung besteht über die Beendigung des Vertrags hinaus.

Der Bau-Subunternehmer verpflichtet sich, die übernommenen Datensätze der Bestandskunden nach den geltenden Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung zu verarbeiten.

§ 19 Mediationsklausel

Die Parteien verpflichten sich, im Falle einer sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeit vor Klageerhebung bei einem ordentlichen Gericht oder Schiedsgericht eine Mediation gemäß der Mediationsordnung der IHK Wiesbaden durchzuführen.

§ 20 Schiedsklausel

Sollte die Mediation gescheitert sein, so werden alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, nach der Schiedsgerichtsordnung der Industrie- und Handelskammer Wiesbaden unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Das gerichtliche Mahnverfahren bleibt aber zulässig

§ 21 Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen des Vertrages davon nicht betroffen. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine Bestimmung zu ersetzen, welche der der unwirksamen möglichst nahekommt und durch welche der beabsichtigte Vertragszweck in rechtlich zulässiger Weise erreicht werden kann. Entsprechendes gilt für Regelungslücken.

Hagen, 17.03.2021 Cottbus, 17.03.2021

……………………………………………………………………… ………………………………………………………………………

Unterschrift Generalunternehmer Unterschrift Subunternehmer
Katrin Obermeier Alternativmedizin Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gerlinda Reichel Zoofachhandel Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Katrin Obermeier Gerlinda Reichel


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Top 9 Treuhandvertrag:

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    Beratungsvertrag der Elsgard Scrooge Allfinanz Gesellschaft mit beschränkter Haftung

    Zwischen

    der Firma Elsgard Scrooge Allfinanz Gesellschaft mit beschränkter Haftung
    Sitz in Trier
    – Auftraggeber –
    Vertreten durch den Geschäftsführer Elsgard Scrooge

    und

    der Firma Leopoldine Forster Stahlwaren Ges. m. b. Haftung
    Sitz in Leipzig
    Vertreten durch den Geschäftsführer Leopoldine Forster

    – Auftragnehmer –

    wird folgender Beratungsvertrag geschlossen:

    § 1 Vertragsgegenstand

    Der Auftraggeber erteilt hiermit dem Auftragnehmer den Auftrag, ihn bei folgenden Entscheidungen/Vorhaben zu beraten:

    Erweiterung des Tätigkeitsfeldes auf .

    Einstellung von folgenden Positionen:

    1. – Fachkraft – Wasserversorgungstechnik
    2. – Gärtner/in
    3. – Maßschneider/in

    2. Bestandteile dieses Vertrages sind:

    Allg. Beratungsbedingungen des Auftragnehmers

    § 2 Leistungen des Auftragnehmers

    Zur Erfüllung der in § 1 genannten Aufgaben wird der Auftragnehmer insbesondere folgende Leistungen erbringen:

    Vorgehensweise und Zeitplan, Zusammensetzung und Funktion der einzelnen Projektgruppen, Dokumentation des Ergebnisses

    § 3 Vergütung

    Der Auftragnehmer erhält für seine Leistung pro h eine Vergütung in Höhe von 71 EUR zzgl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Die Vergütung ist jeweils zum 4 fällig

    Übernachtungskosten werden dem Auftragnehmer in nachgewiesener Höhe ersetzt, Spesen gemäß den steuerlichen Höchstsätzen. Ebenso werden dem Auftragnehmer ersetzt bei Benutzung

    der Bahn: Fahrtkosten 1. Klasse,
    eines Flugzeuges: Flugkosten der 1 Klasse,
    des Pkw: 79 Cent für jeden gefahrenen Kilometer.

    Die Wahl des günstigsten Verkehrsmittels bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten. Dieser ist jedoch verpflichtet, Fahrtkosten jeweils nach den kürzesten Entfernungen zu berechnen und Reisen, deren Kosten nicht in einem vernünftigen Verhältnis zum Gesamthonorar stehen, nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Auftraggebers zu unternehmen.

    Der Auftraggeber zahlt an den Auftragnehmer bei Auftragserteilung einen Vorschuss in Höhe von 16 TEURO. Ein weiterer Betrag in Höhe von 63 TEURO ist zum 6 fällig. Den Restbetrag zahlt der Auftraggeber nach Abschluss der Arbeiten.

    3. Alle in Absatz 1 und 2 genannten Beträge verstehen sich als Nettobeträge zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

    § 4 Zeit und Ort der Leistungserbringung

    Der Auftragnehmer bestimmt seinen Arbeitsort und seine Arbeitszeit eigenverantwortlich.

    Der Auftragnehmer verpflichtet sich jedoch, dem Auftraggeber 4 mal im Monat ganztägig in dessen Hause zur Verfügung zu stehen. Der Auftraggeber stellt einen Arbeitsplatz innerhalb seiner Räumlichkeiten bereit.

    § 5 Berichterstattung

    Der Auftragnehmer erstattet dem Auftraggeber einen schriftlichen Bericht über seine laufende Arbeit und deren Ergebnisse. Die Berichterstattung kann nach Wahl des Auftraggebers einmalig oder entsprechend dem Arbeitsfortschritt in Form von Zwischenberichten erfolgen.

    In jedem Fall ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber spätestens zum Vertragsende einen Abschlussbericht schriftlich zu erstatten. Der Abschlussbericht ist in zwei Exemplaren dem Auftraggeber vorzulegen.

    Erfüllt der Auftragnehmer diese Verpflichtungen nicht, nur unvollständig oder nicht termingerecht oder mangelhaft, ist der Auftraggeber berechtigt, neben den sonstigen Ansprüchen seine Gegenleistung zurückzuhalten.

    § 6 Aufwendungsersatz

    Der Auftraggeber erstattet dem Auftragnehmer folgende im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit anfallenden erforderlichen Aufwendungen:
    ………………………………………………………………………………………
    ………………………………………………………………………………………
    ………………………………………………………………………………………

    Weitere Auslagen werden bis zu einem Betrag von 49 EURO durch den Auftraggeber ersetzt:
    ………………………………………………………………………………………
    ………………………………………………………………………………………
    ………………………………………………………………………………………

    Der Ersatz aller sonstigen Aufwendungen des Auftragnehmers bedarf der (schriftlichen) Zustimmung des Auftraggebers.

    § 7 Wettbewerbsverbot

    Während der Laufzeit des Vertrages verpflichtet sich der Auftragnehmer, sein Wissen und Können nicht in die Dienste eines mit dem Auftraggeber in Konkurrenz stehenden Unternehmens zu stellen oder ein solches zu gründen.

    § 8 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

    Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Auftragnehmer alle für die Ausführung seiner Tätigkeit notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden, ihm alle Informationen erteilt werden und er von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt wird. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Auftragnehmers bekannt werden.

    Auf Verlangen des Auftragnehmers hat der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.

    § 9 Schweigepflicht

    Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über alle Informationen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel ob es sich dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet.

    § 10 Datenschutz

    Erfolgt eine Verarbeitung personenbezogener Daten für den Auftraggeber, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, hinreichende Garantien dafür zu bieten, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung im Einklang mit den Anforderungen der DSGVO erfolgt und den Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet.

    Der Auftragnehmer nimmt keine weiteren Auftragsverarbeiter ohne vorherige gesonderte oder allgemeine schriftliche Genehmigung des Verantwortlichen in Anspruch.
    Im Fall einer allgemein schriftlichen Genehmigung informiert der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen immer über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die
    Ersetzung anderer Auftragsverarbeiter, wodurch der Auftraggeber die Möglichkeit erhält, gegen derartige Veränderungen Einspruch zu erheben.
    In Bezug auf die Inhalte eines Auftragsdatenverarbeitungsvertrages gelten die Anforderungen nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO.

    § 11 Vertragsdauer / Kündigung

    Der Vertrag wird mit der Unterzeichnung wirksam und läuft auf unbestimmte Zeit.

    Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 10 Wochen zum Monatsende zu kündigen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

    Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

    § 12 Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen

    Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm zur Verfügung gestellten Geschäfts- und Betriebsunterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren, insbesondere dafür zu sorgen, dass Dritte nicht Einsicht nehmen können. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen sind während der Dauer des Vertrages auf Anforderung, nach Beendigung des Vertrages unaufgefordert dem Vertragspartner zurückzugeben.

    § 13 Sonstige Ansprüche/Rentenversicherung

    Mit der Zahlung der in diesem Vertrag vereinbarten Vergütung sind alle Ansprüche des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber aus diesem Vertrag erfüllt.

    Für die Versteuerung der Vergütung hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen.

    Der Auftragnehmer wird darauf hingewiesen, dass er nach § 2 Nr. 9 SGB VI rentenversicherungspflichtig sein kann, wenn er auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig ist und keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt, deren Arbeitsentgelt aus diesem Beschäftigungsverhältnis regelmäßig 450,– EURO im Monat übersteigt.

    § 14 Schlussbestimmungen

    Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel.

    Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

    Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt.

    Gerichtsstand ist Trier

    Trier, 17.03.2021 Leipzig, 17.03.2021

    ……………………………………………………………………… ………………………………………………………………………

    Unterschrift Auftraggeber Unterschrift Auftragnehmer
    Elsgard Scrooge Allfinanz Gesellschaft mit beschränkter Haftung Leopoldine Forster Stahlwaren Ges. m. b. Haftung
    Elsgard Scrooge Leopoldine Forster


    Firmenübernahme leasing


    Top 9 gmbhgeschaeftsfuehrervertrag:

      GmbH als gesellschaft kaufen gesellschaft kaufen kosten Treuhand gmbh kaufen münchen gmbh anteile kaufen vertrag

      GmbH Treuhandvertrag

      zwischen

      Jannine Berthold Tonstudios Gesellschaft mbH, (Wolfsburg)

      (nachstehend „Treugeber“ genannt)

      und

      Suse Ott Möbel Gesellschaft mit beschränkter Haftung, (Leipzig)

      (nachstehend „Treuhänder“ genannt)

      1. Vertragsgegenstand

      1.1. Der Treugeber beauftragt hiermit den Treuhänder, in eigenem Namen, aber auf Rechnung und Gefahr des Treugebers die bei der Bank (Mülheim an der Ruhr), auf dem Konto Nr. 5874670 verbuchten Vermögenswerte (im folgenden kurz: „Treugut“) zu halten und zu verwalten. Der Treuhänder handelt dabei als Beauftragter im Sinne des deutschen Rechts. Er hat das Recht, Stellvertreter zu ernennen und mit schriftlichem Widerruf abzuberufen.

      1.2. Der Treuhänder verwaltet das Treugut nach den Weisungen des Treugebers oder von ihm schriftlich bezeichneter Stellvertreter.

      Der Treuhänder ist berechtigt, die Befolgung von Weisungen abzulehnen, die nach seiner Auffassung mit dem Gesetz in Widerspruch stehen. Liegen keine Weisungen vor, so ist der Treuhänder verpflichtet, solche vom Treugeber oder seinen Stellvertretern einzuholen. Bei Gefahr im Verzug sowie wenn Weisungen nicht zeitgerecht eingeholt werden können oder eintreffen, handelt der Treuhänder selbständig, nach bestem Wissen und Gewissen.

      1.3. Der Treuhänder anerkennt, dass sämtliche auf dem unter Ziff. 1.1. hiervor erwähnten Konto verbuchten Vermögenswerte sowie deren Ertrag vollumfänglich Eigentum des Treugebers sind und wird sie diesem jederzeit auf erste Aufforderung hin zu unbeschwerter Verfügung herausgeben. Vorbehalten bleiben die Rechte des Treuhänders gemäss Art. 401 OR.

      1.4. Den Parteien sind die Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes bekannt. Der Treuhänder bestätigt hiermit, dass er diesen Auftrag im Einklang mit den ent-sprechenden Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes sowie überhaupt mit den übrigen gesetzlichen Bestimmungen ausüben kann.

      2. Haftung

      Das Risiko für die Verwaltung und Erhaltung des Treugutes liegt vollumfänglich beim Treugeber. Der Treugeber verpflichtet sich und seine Rechtsnachfolger, den Treuhänder weder selber zu belangen durch Dritte, über die der Treuhänder die Kontrolle ausübt oder die ihrerseits in einem Dienst- oder anderen rechtlichen Verhältnis zu ihm stehen, haftbar machen zu lassen für die Tätigkeiten in Ausübung dieses Treuhandmandates, sowie allgemein ihn von allen Ansprüchen, die gegen ihn aus der Mandatsausübung geltend gemacht werden können, freizustellen und schad- und klaglos zu halten. Vorbehalten bleibt die Haftung des Treuhänders aufgrund der Sorgfaltpflicht, die ihn gemäss Art. 398 OR als Beauftragten trifft, wobei diese Haftung auf rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt wird (Art. 100 Abs. 1 OR).

      3. Honorar

      Der Treugeber verpflichtet sich, den Treuhänder für die gestützt auf diesen Treuhandvertrag erbrachten Dienstleistungen nach Zeitaufwand zu entschädigen. Als Grundlage dient ein Stundenhonorar von mindestens EUR. 109.–. Ferner wird der Treugeber dem Treuhänder alle Auslagen und Verwendungen ersetzen, die diesem im Zusammenhang mit der Ausübung des Treuhandmandates anfallen. Es gilt als vereinbart, dass das jährliche Honorar mindestens 1,5 % des Bruttobetrags des am Anfang des Kalenderjahres angelegten Vermögens betragen soll.

      4. Geheimhaltung

      Der Treuhänder ist verpflichtet, das Treuhandverhältnis und insbesondere die Identität des Treugebers gegenüber Behörden und Privatpersonen geheimzuhalten. Ausnahmen von der Geheimhaltungspflicht bestehen in denjenigen Fällen, in denen der Treuhänder ohne die Offenlegung des Treuhandverhältnisses sowie der Identität des Treugebers persönliche Nachteile erlitte (z.B. infolge Zurechnung des Treugutes zum steuerbaren Vermögen des Treuhänders) oder in denen er von Gesetzes wegen zur Offenlegung verpflichtet werden kann (wie z.B. in Erfüllung der Bestimmungen des Gesetzes über die Geldwäsche sowie im Zuge eines Strafverfahrens). In solchen Ausnahmefällen ist der Treuhänder ausdrücklich von der Geheimhaltungspflicht befreit soweit die Verhältnisse es erfordern.

      5. Weitere Bestimmungen

      5.1 Abänderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

      5.2. Auf diesen Vertrag ist deutsches Recht anwendbar.

      5.3. Als Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag anerkennen die Parteien die ordentlichen Gerichte am Sitz des Treugebers.

      (Wolfsburg, Datum):

      Für Jannine Berthold Tonstudios Gesellschaft mbH: Für Suse Ott Möbel Gesellschaft mit beschränkter Haftung:

      ________________________________ ________________________________


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        Gerthold Lenin, Geschaeftsfuehrer
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        Koblenz
        Tel. +49 (0) 2474475
        Fax +49 (0) 4447013
        Gerthold Lenin@hotmail.com

        Inhaltsverzeichnis

        MANAGEMENT SUMMARY 3

        1. UNTERNEHMUNG 4
        1.1. Geschichtlicher Hintergrund 4
        1.2. Unternehmensziel und Leitbild 4
        1.3. Unternehmensorganisation 4
        1.4. Situation heute 4

        2. PRODUKTE, DIENSTLEISTUNG 5
        2.1. Marktleistung 5
        2.2. Produkteschutz 5
        2.3. Abnehmer 5

        3. Markt 6
        3.1. Marktuebersicht 6
        3.2. Eigene Marktstellung 6
        3.3. Marktbeurteilung 6

        4. KONKURRENZ 7
        4.1. Mitbewerber 7
        4.2. Konkurrenzprodukte 7

        5. MARKETING 8
        5.1. Marktsegmentierung 8
        5.2. Markteinfuehrungsstrategie 8
        5.3. Preispolitik 8
        5.4. Verkauf / Vertrieb / Standort 8
        5.5. Werbung / PR 8
        5.6. Umsatzziele in EUR 1000 9

        6. STANDORT / LOGISTIK 9
        6.1. Domizil 9
        6.2. Logistik / Administration 9

        7. PRODUKTION / BESCHAFFUNG 9
        7.1. Produktionsmittel 9
        7.2. Technologie 9
        7.3. Kapazitaeten / Engpaesse 9
        7.4. Wichtigste Lieferanten 10

        8. MANAGEMENT / BERATER 10
        8.1. Unternehmerteam 10
        8.2. Verwaltungsrat 10
        8.3. Externe Berater 10

        9. RISIKOANALYSE 11
        9.1. Interne Risiken 11
        9.2. Externe Risiken 11
        9.3. Absicherung 11

        10. FINANZEN 11
        10.1. Vergangenheit 11
        10.2. Planerfolgsrechnung 12
        10.3. Bilanz per 31.12.2009 12
        10.4. Finanzierungskonzept 12

        11. ANFRAGE FUER FREMDKAPITALFINANZIERUNG 12

        Management Summary

        Die Gerthold Lenin Altenpflegeheime Ges. m. b. Haftung mit Sitz in Koblenz hat das Ziel Altenpflegeheime in der Bundesrepublik Deutschland erfolgreich neu zu etablieren. Sie bezweckt sowohl die Entwicklung, Produktion als auch den Handel mit Altenpflegeheime Artikeln aller Art.

        Die Gerthold Lenin Altenpflegeheime Ges. m. b. Haftung hat zu diesem Zwecke neue Altenpflegeheime Ideen und Konzeptentwicklungen entworfen. Altenpflegeheime ist in der Bundesrepublik Deutschland im Gegensatz zum nahen Ausland und den USA noch voellig unterentwickelt. Es gibt erst wenige oeffentliche Geschaefte, keine Altenpflegeheime Onlineshops mit einem breiten Produkteangebot und einer Auswahl an klar differenzierten Produkten in Qualitaet und Preis.

        Die selbstentwickelten Spezialprodukte der Gerthold Lenin Altenpflegeheime Ges. m. b. Haftung werden selbsthergestellt und ueber das Unternehmen sowie Aussenstellen zusammen mit den uebrigen Produkten vertrieben. Es besteht aufgrund des eingesetzten Booms an neuen oeffentlichen Shops und allgemein des immer beliebter werdenden Handels von Altenpflegeheime eine hohes Absatzpotenzial fuer die vorliegende Geschaeftsidee. Allerdings ist damit zu rechnen, dass mit dem steigenden Bedarf Grossverteiler in das Geschaeft einsteigen koennten. Einzelne Versuche von Grossverteiler scheiterten am Know-how und der zoegerlichen Vermarktung.

        Fuer den weiteren Aufbau des Unternehmens und den Markteintritt benoetigt das Unternehmen weiteres Kapital im Umfange von EUR 2 Millionen. Dafuer suchen die Gruender weitere Finanzpartner. Das Unternehmen rechnet in der Grundannahme bis ins Jahr 2019 mit einem Umsatz von EUR 145 Millionen und einem EBIT von EUR 2 Millionen

        1. Unternehmung

        1.1. Geschichtlicher Hintergrund

        Das Unternehmen wurde von
        a) Finn Bräuer, geb. 1969, Koblenz
        b) Irene Schumann, geb. 1968, Herne
        c) Agnieszka Hogeveld, geb. 1981, Wirtschaftsjuristin, Bonn

        am 27.2.2011 unter dem Namen Gerthold Lenin Altenpflegeheime Ges. m. b. Haftung mit Sitz in Koblenz als Kapitalgesellschaft mit einem Stammkapital von EUR 669000.- gegruendet und im Handelsregister des Koblenz eingetragen.

        Das Stammkapital ist aufgeteilt in à nominell EUR 1000.-. Die Gruender a) – d) sind am Unternehmen mit 42% und der Gruender e) mit 12% am Stammkapital beteiligt. Die operative Aufnahme des Geschaeftes fand per 1. Januar des Gruendungsjahres statt.

        1.2. Unternehmensziel und Leitbild

        Recycling Politische Ziele Downcycling und Upcycling Geschichte Nationales Navigationsmenü

        1.3. Unternehmensorganisation

        Die Geschaeftsleitung wird von Gerthold Lenin, CEO, Ann Lang CFO wahrgenommen. Um die geplanten Expansionsziele zu erreichen, soll der Personalbestand per 1. April 2021 wie folgt aufgestockt werden:
        7 Mitarbeiter fuer kaufmaennische Arbeiten
        5 Mitarbeiter fuer Entwicklung
        22 Mitarbeiter fuer Produktion
        29 Mitarbeiter fuer Verkauf
        Das Unternehmen verfuegt ueber Bueroraeumlichkeiten, Produktions- und Lagerraeumlichkeiten in Koblenz im Umfange von rund 97000 m2. Das Finanz- und Rechnungswesen wird mittels der modernen EDV-Applikation ALINA durch zwei Mitarbeiter betreut und vom CFO gefuehrt.

        1.4. Situation heute

        Das Unternehmen hat im ersten Geschaeftsjahr per 31. Dezember einen Umsatz von EUR 11 Millionen und einen EBIT von EUR 272000.- erwirtschaftet.

        2. Produkte, Dienstleistung

        2.1. Marktleistung

        Das Unternehmen hat folgende Artikel im Angebot:
        der zur Verfüllung bestimmt sind“ (§ 3 Abs. 25 deutsches Kreislaufwirtschaftsgesetz).[1] Die so produzierten Stoffe werden als Recyclat oder Regenerat bezeichnet.
        Gesetzlich wird erst von „Recycling“ gesprochen, wenn der Rohstoff zuvor als „Abfall“ einzustufen war; andernfalls handelt es sich um „Wiederverwendung“. Der umgangssprachliche Gebrauch des Begriffs Recycling umfasst oft beide Bedeutungen.[2][3]

        Inhaltsverzeichnis

        1 Politische Ziele
        2 Downcycling und Upcycling
        3 Geschichte
        4 Nationales

        4.1 Deutschland
        4.2 Österreich
        4.3 Schweiz
        4.4 Italien

        5 Siehe auch
        6 Weblinks
        7 Einzelnachweise

        Politische Ziele
        Möbel aus alten Reifen (aufgenommen in Osttimor)
        Gemäß EU-Vorgaben besteht folgende Abfallhierarchie,[4] die allen Rechtsvorschriften und politischen Maßnahmen im Bereich der Abfallvermeidung und -bewirtschaftung als Prioritätenfolge zugrunde liegt:

        Abfallvermeidung: Hierzu gehört unter anderem auch das Verbot von umweltgefährdenden Stoffen wie PCB und FCKW.
        Vorbereitung zur Wiederverwendung: Das heißt eine erneute Nutzung des Guts wie bei Pfandflaschen oder Second-Hand-Nutzung.
        Recycling durch stoffliche Verwertung: Definierte Abfallstoffströme oder Teile davon werden aufbereitet, um daraus wieder vermarktungsfähige Sekundärrohstoffe zu gewinnen.
        sonstige Verwertung, z. B. durch energetische Verwertung: Die Stoffe werden verbrannt oder vergast, jedoch mit dem alleinigen Ziel der Energiegewinnung.
        Beseitigung, z. B. durch Deponieren.
        Entgegen dem häufig etwas unklaren allgemeinen Sprachgebrauch beinhaltet Recycling demnach nur den Punkt 3) dieser Liste. Recycling wird gemäß EU-Richtlinie definiert als jedes Verwertungsverfahren, durch das Abfallmaterialien zu Erzeugnissen, Materialien oder Stoffen entweder für den ursprünglichen Zweck oder für andere Zwecke aufbereitet werden. Es schließt die Aufbereitung organischer Materialien ein, aber nicht die energetische Verwertung und die Aufbereitung zu Materialien, die für die Verwendung als Brennstoff oder zur Verfüllung bestimmt sind.

        Downcycling und Upcycling
        Ein möglicher Nachteil beispielsweise bei der Verwertung von Kunststoffabfällen ist, dass – bei vertretbarem Aufwand – das Material nicht mehr die ursprüngliche Qualität oder dessen Verarbeitbarkeit erreicht wie bei der Primärherstellung vor dem Recyclingprozess. Diese Abwertung wird auch als Downcycling bezeichnet, während beim Upcycling aus Abfallstoffen eines Prozesses hochwertigere Produkte hergestellt werden können. Reststoffe, die während des Recyclingvorganges bestimmter organischer Materialien anfallen, werden Spuckstoffe genannt.
        Die Neigung eines Polymers, bei der Wiederverarbeitung zu degradieren, hängt vom gewählten Aufbereitungsverfahren ab und vom jeweiligen Grundpolymertyp sowie dem Gehalt an Additiven, die den thermisch-oxidativen Abbau der Molekülketten bei der Verarbeitung stark herabsetzen können. In einigen Fällen erreicht der verwertete Kunststoff durchaus das Eigenschaftsniveau der Originalware. Es kommt hierbei auf die Qualität und Sortenreinheit der gesammelten Altteile sowie den Aufbereitungsprozess und die Nachadditivierung an. Auch der Gesamtenergieverbrauch bei der Wiederaufbereitung wird vielfach überschätzt. Mit nicht mehr als rund 10 bis 15 MJ/kg Polymer (Thermoplast) ist bei Teilen, die eine Einzelmasse von mehr als 100 g besitzen, die komplette Aufbereitung durchführbar (in diesem Zusammenhang wird auf Originalliteratur aus den Jahren 1990 bis 1997 sowie auf die Quellen[5][6][7][8][9] verwiesen).
        Bei der Wiederaufarbeitung von Kernbrennstoffen ist kein vollständiges Recycling möglich. Nach der Abtrennung und Entsorgung der Spaltprodukte können die restlichen Bestandteile des Kernbrennstoffs jedoch wieder zur Produktio

        Bei den Produkten lit. a) – d) handelt es sich um gaengige, erprobte Produkte, die im Wesentlichen aus den USA importiert werden. Bei den Produkten e) handelt es sich ausschliesslich um Erfindungen der Gerthold Lenin Altenpflegeheime Ges. m. b. Haftung, vgl. Ziffer 2.2.

        Das Produkteangebot rundet saemtliche Beduerfnisse eines Kunden fuer die Umsetzung seines Projektes zu deutlich tieferen Preisen als diejenige der Konkurrenz ab. Mit jedem Verkauf erfolgt eine Beratung des Kunden vor Ort. Zudem geniesst er den Vorteil, innovative neue Produkte dank der ausgewiesenen Fachkompetenz von Gerthold Lenin Altenpflegeheime Ges. m. b. Haftung kennenzulernen.

        2.2. Produkteschutz

        Die Spezialprodukte der Gerthold Lenin Altenpflegeheime Ges. m. b. Haftung sind mit den Patenten Nrn. 808.250, 839.344 sowie 736.709 in der Bundesrepublik Deutschland, Deutschland, Oesterreich, Frankreich und Italien bis 2046 geschuetzt.

        2.3. Abnehmer

        Das Unternehmen ist vollstaendig abhaengig vom Endkonsumenten. Es besteht ein grosses Potenzial. Erkannt wurde auch, dass der Anfangspreis und die Beratung eine sehr wesentliche Rolle beim Einkauf spielen. Die Nachrage ist eng verknuepft mit dem eigentlichen Markt, der in Ziffer 3 nachstehend eingehend beschrieben wird.

        3. Markt

        3.1. Marktuebersicht

        Gemaess eigener Einschaetzung betraegt derzeit das Marktvolumen in der Bundesrepublik Deutschland rund EUR 604 Millionen. In der Bundesrepublik Deutschland sind heute 981000 Personen im Altenpflegeheime Segment taetig und geben im Durchschnitt rund EUR 902000.- pro Jahr fuer Equipment aus. Aufgrund der durchgefuehrten Befragungen und eigener Einschaetzung besteht in den naechsten 17 Jahren ein markantes Wachstum. Wir rechnen bis ins Jahr 2027 mit knapp einer Verdoppelung des Volumens.

        Neue technische Entwicklungen sind nur in unwesentlichen Teilbereichen zu erwarten.

        3.2. Eigene Marktstellung

        Die eigene Marktstellung ist mit EUR 5 Millionen noch unbedeutend. Die massive Nachfrage in unserem Shop am bisherigen Domizil laesst aber ein grosses Potential fuer Marktgewinne erwarten. Wir strengen einen Marktanteil in den naechsten 10 Jahren von 7 0% an, was einem Umsatz von rund EUR 163 Millionen entsprechen duerfte.

        3.3. Marktbeurteilung

        Altenpflegeheime ist in der Bundesrepublik Deutschland im Trend! Altenpflegeheime hat sich in der Bundesrepublik Deutschland in den vergangenen fu10 Jahren zu einem Trend entwickelt, die nicht nur aeltere, sondern vor allem Personen beiderlei Geschlechts in den Altersjahren 23 – 74 anspricht. Diese Annahme wird durch die um mehr als 6 0% jaehrlich wachsenden Mitgliederzahlen der Bundesrepublik Deutschlanderischen IHKs gestuetzt. V

        Die notwendige Ausbildung zur Ausuebung im Sektor Altenpflegeheime wird von den einzelnen Orten reichlich angeboten. Aber auch im Ausland sind Pruefungen in Kombination mit Ferien machbar und beliebt. In der Branche bestehen derzeit noch lokal sehr verschiedene staatliche und politische Huerden fuer die Erstellung und den Betrieb von Altenpflegeheime Produktionsanlagen. Die Entwicklung der vergangenen drei Jahre hat aber gezeigt, dass der Boom nicht mehr aufzuhalten ist und auch den Mittelstand der Bevoelkerung erfasst hat.

        Das Kaufverhalten der Kunden duerfte unterschiedlich sein. Es ist von folgender Marktaufteilung auszugehen:

        Regionen Marktanteil Tendenz
        DeutschBundesrepublik Deutschland 68 %
        England 51%
        Polen 40%
        Oesterreich 35%
        Oesterreich 38%

        Substitutionsmoeglichkeiten bestehen in dem Sinne, als auch Altenpflegeheime durch andere Sport- und Freizeitaktivitaeten verdraengt werden koennte. Derzeit bestehen allerdings derart viele und zersplitterte Sport- und Freizeittrends, dass sich bis heute kein anderer starker Trend herausbilden konnte.

        Erfahrungen in den USA und England, der Geburtsstaette der Altenpflegeheime, zeigen, dass mit der starken Abdeckung von Shops und Plaetzen der Markt wohl gesaettigt ist, aber nach wie vor ein bescheidenes Wachstum von rund 70% vorhanden ist. Im Vergleich zur USA ist die Platzdichte in der Bundesrepublik Deutschland rund 27 mal kleiner.

        4. Konkurrenz

        4.1. Mitbewerber

        Im Moment werden wir von kleinen Shops der einzelnen Gemeinden und einigen kleineren Shops konkurrenziert. Die meisten dieser Shops bieten sehr renommierte Marken zu 12 – 48% hoeheren Preisen im Vergleich zu den USA an. Wir befuerchten, dass sich in den naechsten Jahren auch Grossverteiler diese Produkte in ihr Sortiment aufnehmen koennten und zu klar tieferen Preisen vertreiben wuerden. Es ist kaum zu erwarten, dass die Konkurrenz ihre Strategien aendern wird. Sie werden die Hochpreispolitik weiter verfolgen, da sie ansonsten aufgrund ihres hohen Fixkostenanteils keine ueberlebenschancen haetten.

        4.2. Konkurrenzprodukte

        Weil wir neben wenigen Eigenmarken vor allem Handelsprodukte einsetzen werden, sind wir von Konkurrenzprodukten mehrheitlich unabhaengig.

        5. Marketing

        5.1. Marktsegmentierung

        Kundensegemente:

        Marktgebiete:

        5.2. Markteinfuehrungsstrategie

        Erschliessung der Marktgebiete

        5.3. Preispolitik

        Preise bewegen sich rund 12% unter den Preisen der Mitbewerber.

        5.4. Verkauf / Vertrieb / Standort

        Wir wollen Verkaufspunkte (POS) sukzessive auf der Basis der Markteinfuehrungsstrategie gemaess Ziffer 5.2. in der ganzen Bundesrepublik Deutschland einrichten. Zusaetzlich sind wir in den groessten Verbaenden der Bundesrepublik Deutschland vertreten. Weiter werden wir an Messen aller Art teilnehmen. Der heutige Standort dient einerseits als POS und als Verwaltungszentrum und Zentrallager. Sukzessive werden auf der Basis der Markteinfuehrungsstrategie gemaess Ziffer 5.2. neue Verkaufsstandorte eingerichtet und betrieben.

        5.5. Werbung / PR

        Die Werbung/PR wird zielgerichtet ueber Radio, Fernsehen, Zeitungen und Mailings lanciert.

        5.6. Umsatzziele in EUR 561000

        Produkte 2019 2020 2021 2022 2023 2024
        Ist Soll Soll Soll Soll Soll
        Sets 6’000 11’000 77000 261’000 548’000 797’000
        Zubehoer inkl. Kleidung 8’000 20’000 49000 383’000 583’000 785’000
        Trainingsanlagen 3’000 13’000 56000 256’000 487’000 841’000
        Maschinen 1’000 30’000 37000 170’000 527’000 638’000
        Spezialitaeten 6’000 22’000 45000 304’000 581’000 849’000

        6. Standort / Logistik

        6.1. Domizil

        Alle notwendigen Raeumlichkeiten des Unternehmens werden gemietet.

        6.2. Logistik / Administration

        Die personellen Ressourcen werden der Umsatzentwicklung und der Schaffung von neuen POS laufend angepasst. Die heute verwendete EDV genuegt den heutigen und kuenftigen Anforderungen mindestens bis zu einer Umsatzentwicklung von EUR 71 Millionen.

        7. Produktion / Beschaffung

        7.1. Produktionsmittel

        Die fuer die Entwicklung und Produktion (Montage) der Spezialprodukte notwendigen Mittel und Instrumente sind vorhanden. Zusaetzliche Maschinen und Einrichtungen werden entweder eingemietet oder extern produziert.

        7.2. Technologie

        Das fuer die Entwicklung der Spezialitaeten vorhandene Know-how ist im Technik-Team auf 5 Personen verteilt. Es bestehen keine grossen personelle Abhaengigkeiten, weil saemtliches Wissens auch laufend dokumentiert wird.

        7.3. Kapazitaeten / Engpaesse

        Das heutige Team ist auf die bestehenden Beduerfnisse aufgebaut. Mit der Weiterentwicklung des Unternehmens ist ein Ausbau auf etwa zehn Techniker geplant.

        7.4. Wichtigste Lieferanten

        Lieferanten Produktereihen Anteil am Einkaufsvolumen

        Einkaufsvolumen von EUR 8 Millionen diskutiert.

        8. Management / Berater

        8.1. Unternehmerteam

        • CEO: Gerthold Lenin

        • CFO: Ann Lang

        Administration
        Marketing
        Verkauf
        Einkauf
        Entwicklung

        8.2. Verwaltungsrat

        Praesident:Finn Bräuer (Mitgruender und Investor)
        Delegierter: Gerthold Lenin (CEO)
        Mitglied: Dr. Irene Schumann , Rechtsanwalt
        Mitglied: Ann Lang, Unternehmer

        8.3. Externe Berater

        Als Revisionsstelle amtet die Revisions-Treuhand AG.
        Die Geschaeftsleitung wird zudem durch das Anwaltsbuero Partner & Partner in Koblenz und das Marketingbuero Vater & Sohn in Koblenz beraten.

        9. Risikoanalyse

        9.1. Interne Risiken

        Das Unternehmen ist heute personell sehr knapp dotiert. Einzelne Abgaenge im Management koennten das Unternehmen entscheidend schwaechen.

        9.2. Externe Risiken

        Auf gesetzlicher Stufe sind keine Auflagen bzw. Einschraenkungen gegen den von uns bearbeiteten Altenpflegeheime Markt zu erwarten. Die Rahmenbedingungen fuer das Entstehen von weiteren Moeglichkeiten werden durch die eingesetzte Strukturbereinigung in der Landwirtschaft eher beguenstigt als erschwert. Mit dem Bau von Produktionsanlagen werden neue Arbeitsplaetze fuer Bauern geschaffen (Housekeeping, Unterhalten des Gelaendes ganz allgemein, Restauration, Geraete- und Maschinenunterhalt), die ihren bisherigen Beruf aus wirtschaftlichen Gruenden aufgeben mussten. Als groesstes Risiko ist ein Markteintritt eines oder mehrer Grossverteiler zu betrachten.

        9.3. Absicherung

        Mit der weiteren Expansion des Unternehmens ist das Management breiter abzustuetzen. Gleichzeitig muss der Marktaufbau so rasch als moeglich erfolgen, damit weiteren Bewerbern der Markteintritt mindestens erschwert, wenn nicht sogar verunmoeglicht werden kann. Zudem ist zu versuchen, weitere Exklusivvertriebsrechte von preislich attraktiven und qualitativ guten Produkten zu erwerben.

        10. Finanzen

        10.1. Vergangenheit

        Das erste Geschaeftsjahr konnte bei einem Nettoumsatz von EUR 5 Millionen mit einem bescheidenen EBIT von EUR 265000.- und einem ausgewiesenen Reingewinn von EUR 46000.- abgeschlossen werden. ueber das erste Geschaeftsjahr gibt der testierte Abschluss im Anhang Auskunft. Generell ist zu bemerken, dass sich der Umsatz in den vergangenen sechs Monaten kontinuierlich gesteigert hat. Daraus wird ersichtlich, dass sich der Erfolg der letzten Monate sich weiter fortsetzt.

        Die Finanzierung des Unternehmens erfolgte bis heute aus eigenen Mitteln des Unternehmens und einer Betriebskreditlimite der Deutschen Bank von EUR 200000.-. Als Sicherheit sind der Bank die Forderungen aus dem Geschaeftsbetrieb abgetreten worden.

        10.2. Planerfolgsrechnung

        Base Case 2019 2020e 2021e 2022e 2023e 2024e
        Nettoumsatz 5’551 6’120 21’748 45’744 62’226 242’165
        Warenaufwand 3’583 3’754 28’248 32’142 69’720 170’416
        Bruttogewinn 8’135 6’856 15’821 41’722 66’710 187’611
        Betriebsaufwand 6’552 7’524 27’156 33’476 50’335 225’173
        EBITDA 4’318 6’673 28’201 32’699 70’524 286’374
        EBIT 1’785 6’571 23’669 32’730 51’253 129’392
        Reingewinn 2’484 8’838 21’309 32’406 75’819 252’673
        Investitionen 3’176 6’711 27’179 44’730 68’793 123’746
        Dividenden 1 4 5 7 13 33
        e = geschaetzt

        10.3. Bilanz per 31.12.2019

        Aktiven Passiven

        Fluessige Mittel 27 Bank 188
        Debitoren 279 Kreditoren 492
        Warenlager 384 uebrig. kzfr. FK, TP 674
        uebriges kzfr. UV, TA 558

        Total UV 5674 Total FK 1’509

        Stammkapital 396
        Mobilien, Sachanlagen 196 Bilanzgewinn 48

        Total AV 438 Total EK 813

        5213 4’734

        10.4. Finanzierungskonzept

        Es ist vorgesehen, die Expansion des Unternehmens mit einem Mittelzufluss von vorerst EUR 7,8 Millionen wie folgt zu finanzieren:
        Erhoehung des Stammkapitals von EUR 8,4 Millionen um EUR 6,9 Millionen auf neu EUR 9,1 Millionen mit einem Agio von EUR 1,3 Millionen (eine entsprechende Absichtserklaerung (Letter of intent, LOI) einer Venture Capital Gesellschaft liegt vor) und Aufnahme von Fremdkapital von EUR 4,1 Millionen.
        Fuer die Fremdkapitalfinanzierung kann als Sicherheit die Abtretung der Forderungen aus dem Geschaeftsbetrieb sowie eine Buergschaft des Managements im Umfange von maximal EUR 500000.- offeriert werden. Allerdings ist in einem solchen Fall die Betriebskreditlimite der heutigen Bankbeziehung von EUR 8,2 Millionen abzuloesen.

        11. Anfrage fuer Fremdkapitalfinanzierung

        EUR 14,5 Millionen zu Finanzierung der Expansion in Form eines festen Darlehens bis zum 31.12.2022. Zinssatz SWAP zuzueglich Marge von maximal 3% . Rueckzahlung in jaehrlichen Tranchen von EUR 268000.-, erstmals per 30.12.2021. Sicherheit siehe Ziffer 10.1. Das Unternehmen ist auch offen fuer andere Finanzierungsvarianten.


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        Top 7 Mustergruendungsprotokoll:

          gesellschaft kaufen was beachten gmbh-mantel kaufen gesucht Genussschein gmbh kaufen vertrag kfz leasing


          Genussschein der Diemo Cognac Veranstaltungsservice GmbH

          Herr / Frau Swetlana Mann dieser Urkunde ist nach Maßgabe der umseitig abgedruckten Bedingungen
          mit einem Nominalbetrag von
          119.723 ,- EURO
          (in Worten: eins eins neun sieben zwei drei EURO)

          am Genussrechtskapital der Diemo Cognac Veranstaltungsservice GmbH,
          Handelsregister: Amtsgericht Bonn HRB 6555, beteiligt.

          Bonn, 12.03.2021 Diemo Cognac
          Unterschrift


          Bedingungen

          § 1 Genussrechtskapital

          1. Das Genussrechtskapital Diemo Cognac Veranstaltungsservice GmbH (folgend die ‚Gesellschaft‘) entspricht der Nominalbetragssumme aller ausgegebenen Genussrechte, gleich, ob diese in einem Wertpapier verbrieft sind (Genussschein) oder nicht (unverbrieftes Genussrecht).
          2. Das Genussrechtskapital erhöht sich durch Emission weiterer Genussrechte sowie Kapitalheraufsetzungen gem. Abs. (4) und verringert sich durch Kündigungen gem. § 3 sowie Verlustbeteiligung gem. Abs. (3).
          3. Das Genussrechtskapital geht Gesellschafteransprüchen im Range vor, Gläubigeransprüchen im Range nach. Etwaige handelsrechtliche Verluste eines Geschäftsjahres (= Kalenderjahr) werden zunächst zu Lasten des Komplementär- oder Kommanditkapitals behandelt und gebucht.
            Übersteigt der Verlust eines Geschäftsjahres die Summe der zu Geschäftsjahresbeginn in der Eröffnungsbilanz bilanzierten Gesellschafterkapitalien, so wird das Genussrechtskapital mit quotaler Wirkung für alle Genussrechtsinhaber um den übersteigenden Betrag herabgesetzt. Eine Nachschussverpflichtung der Genussrechtsinhaber ist ausgeschlossen.
          4. Wurde das Genussrechtskapital gemäß Abs. (3) gemindert, so sind Gewinne solange ausschließlich dem Genussrechtskapital zuzurechnen, bis der herabgesetzte Betrag wiederhergestellt ist.

          § 2 Gewinnanspruch

          1. Der Genussrechtsinhaber hat Anspruch auf eine kalenderjährlich wiederkehrende Grundgewinnbeteiligung in Höhe von 20 % des vorseitig abgedruckten Nominalbetrages, sofern die Nettoinvestitionsrentabilität des Diemo Cognac Veranstaltungsservice GmbH Portfolios im nämlichen Kalenderjahr nicht geringer als 0 % ist.
          2. Der Genussrechtsinhaber hat Anspruch auf eine kalenderjährlich wiederkehrende Überschussbeteiligung in Höhe der Hälfte jenes Prozentpunktsatzes des vorseitig abgedruckten Nominalbetrages, um den die Nettoinvestitionsrentabilität des Diemo Cognac Veranstaltungsservice GmbH Portfolios im nämlichen Kalenderjahr 4 % übersteigt.
          3. Die Nettoinvestitionsrentabilität des Diemo Cognac Veranstaltungsservice GmbH Portfolios ermittelt sich aus dem Verhältnis aller jener Zahlungsmittelzugänge eines Geschäftsjahres, die nicht dem Kapitalerhalt zuzurechnen sind, zum ursprünglich hingegebenen Anlagebetrag sämtlicher nach dem 12.03.2021 je erworbener Investitionsgüter.

          § 3 Ausschüttungsfälligkeit

          1. Der Genussrechtsinhaber hat Anspruch auf Ausschüttung eines Betrages in Höhe seines gemäß § 1 festzustellenden Gewinnanspruches bis zum 31. Januar des jeweiligen Folgejahres, den die Gesellschaft schuldbefreiend dem letzten ihr bekannten Inhaber dieses Genussscheines leistet.
          2. Die Gesellschaft ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, auf die gemäß Abs. (1) zu erwartende Ausschüttungszahlung eine mit kaufmännischer Vorsicht zu bemessende abschlagsweise Halbjahresausschüttung bis zum 31. Juli vorzunehmen. Einmal geleistete Halbjahresausschüttungen können gegen künftige Ausschüttungsansprüche aufgerechnet werden, jedoch nicht zur Zahlung zurückgefordert werden.

          § 4 Laufzeit / Kündigung

          1. Das Genussrecht ist jährlich mit einer Frist von sechs Monaten zum Kalenderjahresende kündbar, erstmalig zum 31.12.2029.
          2. Mit dem Wirksamwerden der Kündigung entsteht für den Genussrechtsinhaber Anspruch auf eine Kündigungszahlung, deren Höhe dem Nominalbetrag entspricht.
          3. Das Kündigungsrecht der Gesellschaft ist ausgeschlossen, solange das Genussrechtskapital gemäß § 0 Abs. (3) herabgesetzt ist.
          4. Abweichend von Abs. (1) und (3) besteht ein Sonderkündigungsrecht der Gesellschaft für jenen Fall, dass eine Rechtsnorm in der Bundesrepublik Deutschland zum Tragen käme, welche die wirtschaftliche Position der Gesellschaft bezüglich der Genussrechte wesentlich beeinflusste.

          § 5 Information

          1. Der Genussrechtsinhaber ist über den Gang der Geschäfte bis zum 31. Juli eines Jahres für das zugehörige erste Kalenderhalbjahr, bis zum 31. Januar für das vorangegangene Kalenderjahr mit einem per E-Mail oder auf der Homepage der Gesellschaft bereitzustellendem Bericht zu informieren.
          2. Der Bericht hat über die Feststellung des gemäß § 1 ermittelten Gewinnanspruches Rechnung zu legen.
          3. Dem Genussrechtsinhaber ist auf Anfrage Einsichtnahme in jene Handelsbriefe der Gesellschaft zu gewähren, welche die Portfoliotransaktionen und Portfoliobestände sowie die Berechnung der Nettoinvestitionsrentabilität berühren, soweit diese keine wesentlichen Geschäftsgeheimnisse bergen.

          Bonn, 12.03.2021
          Diemo Cognac


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            Bau-Subunternehmervertrag der Herrmann PreuÃ? Dokumentenmanagementsysteme Ges. mit beschränkter Haftung

            Zwischen

            der Firma Herrmann PreuÃ? Dokumentenmanagementsysteme Ges. mit beschränkter Haftung
            Sitz in Duisburg
            – Generalunternehmer –
            Vertreten durch den Geschäftsführer Herrmann PreuÃ?

            und

            der Firma Agathe Walter Seminare GmbH
            Sitz in Koblenz
            Vertreten durch den Geschäftsführer Agathe Walter

            – Subunternehmer –

            wird folgender Bau-Subunternehmervertrag geschlossen:

            § 1 Gegenstand des Vertrages

            Gegenstand des Vertrages ist die Ausführung von (schlüsselfertigen) Bauleistungen am Objekt NR. 389218 durch den Subunternehmer.

            § 2 Vertragsgrundlagen

            Maßgebend für die Art und den Umfang der auszuführenden Leistungen und Lieferungen sowie für die Abwicklung sind die folgenden rechtlichen und technischen Vertragsbestandteile in der angegebenen Reihenfolge:

            Rechtliche Bestandteile:

            das Auftragsschreiben,
            die Bestimmungen dieses Vertrages,
            das Angebot des Generalunternehmers vom 12.03.2021 einschließlich der vereinbarten Ände­rungen und Ergänzungen aufgrund der Verhandlungen vom 12.03.2021 die in der Niederschrift vom 12.03.2021 festgehalten sind,
            die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Bauleistungen (VOB/B),
            das gesetzliche Werkvertragsrecht des BGB,
            Werkzeichnungen,
            Geschäfts- und Lieferbedingungen des Subunternehmers werden Bestandteil.

            Technische Bestandteile:

            Leistungsverzeichnis, Leistungsbeschreibung, Pläne, Muster, Raumbuch,
            die Allgemeinen Technischen Vorschriften für Bauleistungen (VOB/C),
            Vorschriften der Berufsgenossenschaften und der zuständigen Behörden,
            der Bauzeitenplan
            die einschlägigen neusten – auch empfohlenen- DIN-Vorschriften, VDE- und
            VDI-Richtlinien.

            Der Subunternehmer bestätigt, sämtliche Ausschreibungsunterlagen erhalten zu haben, insbesondere die Leistungsbeschreibung, die Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis, Zeichnungen, Pläne, Muster, Raumbuch*. Widersprüche zum Leistungsverzeichnis, zur Leistungsbeschreibung, zu den Plänen usw. gehen zu Lasten des Generalunternehmers.1

            Der Subunternehmer erklärt, dass aufgrund der ihm übergebenen Unterlagen die von ihm geforderte Leistung nach Ausführung, Art und Umfang vollständig kalkuliert worden ist.

            § 3 Vergütung

            Der Vertragspreis beträgt 122 Tausden Euro (ohne Mehrwertsteuer) als Pauschalpreis.

            Die Vertragspreise sind Festpreise.

            In den Preisen ist alles enthalten, was zur ordnungsgemäßen, vollständigen und termingerechten Ausführung der Leistung notwendig ist, sowie alle Kosten, die zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung des Subunternehmers anfallen.

            Spätere Materialpreiserhöhungen oder sonstige Kostensteigerungen führen nicht zu einer Änderung der vereinbarten Vergütung.

            § 4 Stundenlohnarbeiten

            Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie vorher vom Generalunternehmer ausdrücklich angeordnet sind und entsprechende Stundenberichte spätestens am folgenden Arbeitstag der Bauleitung des Generalunternehmers zur Anerkennung vorgelegt werden. Stellt sich später heraus, dass die im Stundenlohn berechneten Arbeiten bereits in der Vertragsleistung berücksichtigt sind oder zu Nebenleistungen gehören, so werden die Stundenlohnarbeiten nicht vergütet.[2]

            Bei Stundenlohnarbeiten gelten folgende Preise:
            Monteur Euro/Stunde 21
            Facharbeiter Euro/Stunde 23
            Fachwerker Euro/Stunde 37

            § 5 Zahlungsbedingungen

            Abschlagsrechnungen und die Schlussrechnung sind an Herrmann PreuÃ? Dokumentenmanagementsysteme Ges. mit beschränkter Haftung zu richten.

            Abschlagsrechnungen können monatlich gestellt werden. Sie haben alle bis zum Stichtag erbrachten Leistungen nach Positionen getrennt aufzuführen. Die Mehrwertsteuer ist getrennt aufzuführen. Den Abschlagsrechnungen sind prüffähige Nachweise in einfacher Ausfertigung beizulegen.

            Die erhaltenen Abschlagszahlungen sowie der vertraglich vereinbarte Sicherheitseinbehalt sind am Schluss der Rechnung abzusetzen.

            Nach Abzug des vereinbarten Sicherheitseinbehaltes (§11 dieses Vertrages) werden Abschlagsrechnungen innerhalb von 16 Tagen nach Zugang der Rechnung unter Abzug von 5% Skonto bezahlt.

            Die Schlusszahlung erfolgt auf die Schlussrechnung nach restloser, ordnungsgemäßer Erbringung aller Leistungen und nach Anerkennung und Endabnahme der Leistungen unter entsprechender Berücksichtigung des Gewährleistungseinbehalts.

            § 6 Terminplan – Vertragsstrafe

            Vertragstermine sind:
            Arbeitsbeginn: 26.4.2020
            Zwischentermine: 15.6.2020
            Fertigstellungstermine: 27.9.2020

            Der Generalunternehmer wird gemeinsam mit dem Subunternehmer den genauen Arbeitsablauf und die Erbringung der Einzelleistungen mit Angabe der Einzelfristen in einem noch zu erstellenden Terminplan festlegen. Der Terminplan und die darin genannten Einzelfristen werden Vertragsbestandteil.

            Der Subunternehmer ist verpflichtet, sich rechtzeitig, spätestens jedoch 10 Tage vor Beginn seiner Arbeiten mit dem örtlichen Bauleiter des Generalunternehmers abzustimmen. Bei einer Verzögerung der Anfangstermine aus bauseitigen Gründen bleibt in jedem Fall die Ausführungszeit, d.h. also die hierfür festgelegte Zahl der Werktage, verbindlich.

            Im Falle der von ihm zu vertretenden Nichteinhaltung der Vertragstermine haftet der Subunternehmer für alle Schäden und Nachteile, die dem Generalunternehmer entstehen.

            Der Generalunternehmer behält sich die Terminplanänderung im Rahmen des Gesamtterminplans vor. Bei rechtzeitiger[3]Bekanntgabe einer Terminänderung durch den Generalunternehmer darf der Subunternehmer die Anzahl der für die Ausführung der Arbeiten vereinbarten Werktage nicht überschreiten, es sei denn, dies ist dem Subunternehmer unzumutbar.

            Der Generalunternehmer ist berechtigt, für jeden Fall der schuldhaften Überschreitung eine Vertragsstrafe von € 10 TEURO für jeden Kalendertag vom Subunternehmer zu fordern, bis zur Höhe von 5 % der Vertragssumme, ohne dass es des Nachweises von Schäden oder Nachteilen bedarf.[4]

            Die Vereinbarung einer Vertragsstrafe schließt die Geltendmachung weitergehender Ansprüche nicht aus. Bereits entstandene Vertragsstrafen entfallen nicht durch Vereinbarung neuer Termine.

            § 7 Ausführung

            Der Subunternehmer hat den nach der Landesbauordnung verantwortlichen Bauleiter vor Arbeitsaufnahme zu benennen und bei Arbeitsbeginn zu stellen.

            Der Subunternehmer hat auf Anforderung des Generalunternehmers ein Bautagebuch zu führen und dem Generalunternehmer vorzulegen.

            Für Unterbringung und Transport von Arbeitskräften und Baustoffen hat der Subunternehmer zu sorgen.

            Der Subunternehmer verpflichtet sich, bestehende Mindestlohnvorschriften und Vorschriften über Mindestbedingungen am Arbeitsplatz einzuhalten und bestätigt dies auf Verlangen des Generalunternehmers diesem schriftlich.[6]Gleiches gilt für etwaige Verpflichtungen gegenüber Urlaubs- und Sozialkassen, soweit hier eine Ausfallhaftung des Generalunternehmers bestehen kann.

            Der Subunternehmer hat die ihm für die Ausführung seiner Arbeiten übergebenen Unterlagen sofort nach Erhalt in allen Punkten, insbesondere auch Maße, zu überprüfen.

            Der Subunternehmer hat sich vor Beginn der Ausführung vom Zustand des Baues zu überzeugen, um festzustellen, ob er seine Arbeiten ohne Gefahr und nachträglich auftretende Mängel einbringen kann. Einwände sind vor Beginn der Ausführung schriftlich geltend zu machen, soweit die Ursachen der Bedenken vor Ausführungsbeginn erkennbar sind.

            Der Subunternehmer ist verpflichtet, für seine Bauarbeiten nur einwandfreies Material zu verwenden und die Arbeiten durch geschultes, zuverlässiges Fachpersonal nach den anerkannten Regeln der Baukunst ausführen zu lassen.

            Der Subunternehmer ist auf Verlangen des Generalunternehmers verpflichtet, soweit zumutbar, nicht vereinbarte Leistungen, die zur Ausführung der vertraglichen Leistung erforderlich werden, zu erbringen. Die Vergütung für diese Zusatzleistungen bestimmt sich nach §4 des Vertrages.

            § 8 Verteilung von Kosten

            Für Baustrom, Bauschild, Bauwasser, Heizung, für Benutzung der Wasch- und WC-Einrichtung wird eine Kostenbeteiligung des Subunternehmers von 5 % der Nettoabrechnungssumme zuzüglich Mehrwertsteuer vereinbart.^Eine nachweislich darüber gehende Umlage dieser Kosten kann bei der Schlussabrechnung abgezogen werden.

            Der Generalunternehmer stellt folgende Anlagen zur Verfügung:
            Gerüste: €/m² + Monat 14
            Unterkünfte: €/Bett + KT 19
            Schuttabfuhr: €/Container 8

            Der Generalunternehmer ist berechtigt, die auf den Subunternehmer entfallenden Kosten von den Abschlagszahlungen oder von der Schlusszahlung einzubehalten.

            § 9 Behinderung und Unterbrechung der Ausführung

            Der Subunternehmer hat seine Arbeiten so durchzuführen, dass andere am Bau tätige Unternehmer nicht behindert werden. Er muss rechtzeitig für alle erforderlichen Abstimmungen und Unterrichtungen hinsichtlich des technischen und zeitlichen Arbeitsablaufes sorgen.

            Der Subunternehmer ist verpflichtet, dem Generalunternehmer alle Behinderungen, die die termingerechte Ausführung seiner Arbeiten in Frage stellen, unverzüglich schriftlich/in Textform anzuzeigen.

            Die Anzeige muss alle Tatsachen enthalten, aus denen der Generalunternehmer mit hinreichender Klarheit die Gründe der Behinderung entnehmen kann. Sie muss Angaben enthalten, ob der Subunternehmer seine Arbeiten, die nach dem Bauablauf nunmehr ausgeführt werden müssen, nicht oder nicht wie vorgesehen ausführen kann. Gegebenenfalls muss die Anzeige den Zeitpunkt angeben, zu dem der Subunternehmer diese Arbeiten durchführen kann.

            § 10 Gefahrtragung

            Die Gefahrtragung richtet sich nach § 644 BGB.

            § 11 Sicherheitsleistung

            Der Subunternehmer hat für die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen dem Generalunternehmer in angemessener Weise Sicherheit zu leisten. Sofern die Sicherheit durch Bürgschaft geleistet wird, muss eine unbefristete, selbstschuldnerische, schriftliche Bürgschaft eines vom Generalunternehmer genehmigten Instituts vorgelegt werden.

            Bei der Schlusszahlung kann als Sicherheit für die Gewährleistung von der festgestellten Schlussabrechnungssumme einschließlich Mehrwertsteuer ein Betrag von 5 % der Auftragssumme einbehalten werden. Der Gewährleistungseinbehalt kann mit Zustimmung des Generalunternehmers durch eine unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft in gleicher Höhe abgelöst werden.

            § 12 Gewährleistung

            Der Umfang der Gewährleistung richtet sich nach den Bestimmungen der VOB/B. Der Subunternehmer übernimmt insbesondere die Gewähr, dass seine Leistung die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweist oder, soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte, sonst für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Leistungen der gleichen Art üblich ist und die der Generalunternehmer nach der Art der Leistung erwarten kann.

            Der Subunternehmer ist verpflichtet, alle während der Gewährleistungsfrist auftretenden Mängel, die auf seine vertragswidrige Leistung zurückzuführen sind, auf seine Kosten zu beseitigen, wenn der Generalunternehmer dies vor Ablauf der Gewährleistungsfrist schriftlich verlangt.

            Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Abnahme der Subunternehmerleistung und beträgt 17 Jahre.Werden während des Laufs der Gewährleistungsfrist vom Generalunternehmer Mängel gerügt, so läuft ab dem Zeitpunkt des Zugangs der schriftlichen Mängelrüge für die gerügten Leistungen eine neue Gewährleistungsfrist mit der oben angegebenen Dauer.

            § 13 Kündigung

            Kündigt der Generalunternehmer den Vertrag mit dem Subunternehmer, weil die Arbeiten infolge höherer Gewalt eingestellt werden oder weil ihre Fortführung aus einem vom Bauherrn gesetzten wichtigen Grund für den Generalunternehmer nicht mehr zumutbar ist, so hat der Subunternehmer nur den Anspruch auf Bezahlung bereits ausgeführter Arbeiten, diese muss er ausdrücklich geltend machen. Im Übrigen gilt § 8 VOB/ B.

            Das Kündigungsrecht des Subunternehmers bestimmt sich nach § 9 VOB/B.

            § 14 Weitervergabe

            Dem Subunternehmer ist es nicht gestattet, den ihm erteilten Auftrag ganz oder teilweise weiterzugeben.

            § 15 Versicherungen

            Es besteht folgende Haftpflichtversicherung bei der
            Sachschäden: T€ 196
            Personenschäden: T€ 216
            Vermögensschäden: T€ 720

            Eine Bauwesenversicherung wird bauseits abgeschlossen. Der Subunternehmer beteiligt sich bei Abschluss einer Bauwesenversicherung durch den Generalunternehmer mit 6% der Bruttoabrechnungssumme an den Prämien. Seine Selbstbeteiligung beträgt pro Schadensfall TEURO 13.

            Der örtliche Bauleiter führt ein Umlagekonto, auf dem er Aufwendungen, insbesondere bei Schadensfällen, für die ein Verursacher nicht feststellbar ist, verbucht. Der Generalunternehmer ist berechtigt, bei der Schlusszahlung die entstandenen Aufwendungen dem Subunternehmer im Verhältnis seiner Auftragssumme zu der Summe sämtlicher Subunternehmerverträge dieses Bauvorhabens anzurechnen.

            § 16 Unbedenklichkeitsbescheinigungen, Meldungen

            Innerhalb von 19 Tagen nach Aufforderung durch den Generalunternehmer hat der Subunternehmer Unbedenklichkeitsbescheinigungen des zuständigen Finanzamtes, der Berufsgenossenschaft und der Ortskrankenkasse vorzulegen.

            Der Subunternehmer ist verpflichtet, für seine ausländischen Arbeitskräfte die behördliche Meldung wie An- und Abmeldung, Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis termingerecht einzureichen.

            § 17 Freistellungsbescheinigung

            Dem Generalunternehmerwurde eine Freistellungsbescheinigung vorgelegt.

            § 18 Datenschutz

            Der Bau-Subunternehmer verpflichtet sich, Dritten gegenüber keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu offenbaren.

            Es ist dem Bau-Subunternehmer untersagt, personen- und unternehmensbezogene Daten, von im Rahmen des Vertrags Kenntnis erlangt wird, außerhalb der Abwicklung dieses Vertrags zu verarbeiten, bekannt zu geben, zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Regelung besteht über die Beendigung des Vertrags hinaus.

            Der Bau-Subunternehmer verpflichtet sich, die übernommenen Datensätze der Bestandskunden nach den geltenden Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung zu verarbeiten.

            § 19 Mediationsklausel

            Die Parteien verpflichten sich, im Falle einer sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeit vor Klageerhebung bei einem ordentlichen Gericht oder Schiedsgericht eine Mediation gemäß der Mediationsordnung der IHK Wiesbaden durchzuführen.

            § 20 Schiedsklausel

            Sollte die Mediation gescheitert sein, so werden alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, nach der Schiedsgerichtsordnung der Industrie- und Handelskammer Wiesbaden unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Das gerichtliche Mahnverfahren bleibt aber zulässig

            § 21 Schlussbestimmungen

            Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen des Vertrages davon nicht betroffen. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine Bestimmung zu ersetzen, welche der der unwirksamen möglichst nahekommt und durch welche der beabsichtigte Vertragszweck in rechtlich zulässiger Weise erreicht werden kann. Entsprechendes gilt für Regelungslücken.

            Duisburg, 12.03.2021 Koblenz, 12.03.2021

            ……………………………………………………………………… ………………………………………………………………………

            Unterschrift Generalunternehmer Unterschrift Subunternehmer
            Herrmann PreuÃ? Dokumentenmanagementsysteme Ges. mit beschränkter Haftung Agathe Walter Seminare GmbH
            Herrmann PreuÃ? Agathe Walter


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            Top 10 Treuhandvertrag:

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              Lkw-Käufer Maritta Merkel steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Florentine Jäger Kfz-Werkstätten Gesellschaft mbH) zu – OLG Hamm vom 27.3.1992 – Az. w 366 tC 9130/18

              Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1965 bis 2018 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
              Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Florentine Jäger Kfz-Werkstätten Gesellschaft mbH, Giselher Lorenz Mineralöle Ges. mit beschränkter Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2016 mit einem Vergleich und der Verhängung von Bußgeldern.

              Der Unternehmer Maritta Merkel klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Florentine Jäger Kfz-Werkstätten Gesellschaft mbH mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1985 bis 2015 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Florentine Jäger Kfz-Werkstätten Gesellschaft mbH als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Über die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.

              Urteil des OLG Stuttgart vom 17.6.1993
              Aktenzeichen: 7 434 nN 7621/20
              GmbHR 2001, 20540


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                Darlehensvertrag – Kreditvertrag der Paulina Frey Immobilienverwaltung Gesellschaft mbH

                Zwischen

                Paulina Frey Immobilienverwaltung Gesellschaft mbH
                Sitz in Fürth
                – Darlehensnehmer –
                Vertreten durch den Geschäftsführer Paulina Frey

                und

                Friedwin Schweizer
                Wohnhaft in Hamburg

                – Darlehensgeber –

                wird folgender Darlehensvertrag geschlossen.

                Der unterzeichnete Darlehensgeber gewährt ein Darlehen in Höhe von 114.277,- Euro.

                Der Darlehensbetrag wird mit einer 12 % p.a. Verzinsung zur Verfügung gestellt. Für die Abzahlung des Darlehens bezahlt der Darlehensnehmer eine Rate in Höhe von 95.802 EURO monatlich, jeweils zum 1. des Monats.

                Das Darlehen hat eine Laufzeit von 26 Jahren. Das Darlehen kann entweder als Ganzes oder in Teil Beträgen mit einer dreimonatigen Frist jeweils zum Monatsende von beiden Vertragspartnern schriftlich gekündigt werden.

                Der Darlehensnehmer übergibt dem Darlehensgeber zur Absicherung des Darlehens dingliche Sicherheiten:

                Lebensversicherung Nr. 491.111.920.29

                Fürth, 09.03.2021 Hamburg, 09.03.2021

                ______________________________ ______________________________

                Unterschrift Darlehensnehmer Unterschrift Darlehensgeber
                Paulina Frey Immobilienverwaltung Gesellschaft mbH Friedwin Schweizer
                Paulina Frey


                Vorratskg aktiengesellschaft

                Flüssige Mittel Unternehmensgründung


                Top 9 Mustergruendungsprotokoll:

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                  Datenschutz | Datenschutzerklärung

                  § 1 Geltungsbereich

                  Die nachfolgenden Datenschutzbestimmungen gelten für die Angebote der Sybill Reimer Copyshops Ges. mit beschränkter Haftung unter www..ch (nachfolgend die ‚Website‘ genannt). Hiermit möchten wir Sie über den Umgang mit (personenbezogenen) Daten informieren, die im Rahmen der Nutzung von www..ch erhoben werden.
                  § 2 Registrierungsdaten

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                    Unternehmensberater bieten anderen Unternehmen eine Beratung als Dienstleistung an. Oft ist das Management der Kunden (beziehungsweise Klienten) Gegenstand der Beratung, dann wird von Managementberatung gesprochen. Manchmal stehen auch fachliche Entscheidungen und Veränderungen im Mittelpunkt, wie zum Beispiel bei speziellen IT- oder Ingenieurleistungen sowie im Personalwesen.

                    Inhaltsverzeichnis

                    1 Begriffsabgrenzungen
                    2 Geschichte

                    2.1 USA
                    2.2 Deutschland

                    3 Markt der Unternehmensberatungen in Deutschland

                    3.1 Studentische Unternehmensberatungen

                    4 Berufsbild

                    4.1 Qualifikation

                    4.1.1 Deutschland
                    4.1.2 Österreich

                    4.2 Beratungsgrundsätze
                    4.3 Ausbildung

                    5 Dienstleistung Beratung

                    5.1 Definition
                    5.2 Beratungsprozess
                    5.3 Beratungsrichtungen
                    5.4 Beratungsinhalte
                    5.5 Beratungsansätze

                    6 Vergütung
                    7 Kritik
                    8 Fachorganisationen und Berufsverbände

                    8.1 Deutschland
                    8.2 Österreich
                    8.3 Schweiz

                    9 Literatur
                    10 Filmografie
                    11 Einzelnachweise

                    Begriffsabgrenzungen

                    Für die Unternehmensberatung gibt es unterschiedliche Bezeichnungen:

                    Wirtschaftsberatung ist keine offizielle Berufsbezeichnung mit gesetzlicher Grundlage.
                    Oft wird auch der Anglizismus Consulting für die Beratung an sich und Consultancy oder Consultant für die Organisation oder Person des Beraters verwendet.
                    Unternehmensberater ist in Österreich eine geschützte Berufsbezeichnung nach der Gewerbeordnung.

                    Geschichte

                    USA

                    Beratungsfirmen sind zuerst in den USA im Zusammenhang mit der Etablierung von Management als Gegenstand akademischer Studien entstanden. Die erste Beratungsfirma, Arthur D. Little, wurde 1886 von dem gleichnamigen MIT-Professor gegründet. Obwohl Arthur D. Little später eine allgemeine Beratungsfirma wurde, war sie zunächst auf Beratung in technologischer Forschung spezialisiert. Die Managementberatung entwickelte sich in Amerika im Zuge des Scientific Management, welches von Frederick Winslow Taylor entwickelt wurde.[1] Grafische Methoden hielten bald Einzug in die Arbeit der Berater, beispielsweise durch Henry Laurence Gantts Entwicklung sogenannter Charting Schaubilder oder durch Frank Bunker Gilbreths fotografische Bewegungsstudien.[2]
                    Booz & Company wurde 1914 von Edwin G. Booz, einem Absolventen der Kellogg School of Management an der Northwestern University gegründet und beriet Privatunternehmen und Regierungsstellen. Die Entwicklung von Unternehmensberatungen wurde in Amerika vor allem durch die Weltwirtschaftskrise beschleunigt. Banken und Investmenthäuser hatten die Kontrolle über ihre Schuldner übernommen. Unternehmensberater unterstützten sie bei deren Sanierung.[3]
                    1926 gründete James Oscar McKinsey McKinsey & Company in Chicago.
                    In den 1930er Jahren kam es zu einem vermehrten Wachstum, da durch ein Gesetz den Banken verboten wurde, Beratungs- und Reorganisationsaktivitäten durchzuführen.[3] International kooperierten amerikanische Beratungsunternehmen seit dem I. Weltkrieg mit europäischen Beratern oder gründeten eigene Niederlassungen in Europa. Auch konnten europäische Beratungsfirmen, wie jene des Franzosen Charles Bedaux, in den Vereinigten Staaten Fuß fassen.[4]
                    Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden in den USA eine Reihe weiterer bedeutender Beratungsfirmen gegründet, insbesondere Proudfoot Consulting (1946) und die Boston Consulting Group (1963).

                    Deutschland

                    Die ersten Beratungsunternehmen entstanden spätestens zu Beginn der 1920er Jahre. Diese wurden von akademischen Schülern der wissenschaftlichen Betriebsführung in Berlin gegründet. Im Vordergrund standen produktionstechnische Fragen, Betriebsorganisation, Kostenrechnung und -planung. Den ersten Wachstumsschub erlebte die Branche zu Beginn der 1930er Jahre.[3]
                    Die Berufsbezeichnung „Unternehmensberater“ wurde 1954 im deutschsprachigen Raum mit Gründung des Branchenverbandes, des Bundesverbandes Deutscher Unternehmensberater (BDU), eingeführt. Seit 1964 sind McKinsey und A.T. Kearney in Deutschland tätig, 1967 gründete Roland Berger seine Unternehmensberatung.
                    In den frühen 1960er Jahren kam es zu einer Ausweitung der Unternehmensberatung von den USA auf Europa, ab den 1960er Jahren dominierten amerikanische Firmen weltweit den Markt für Beratungsleistungen.[3]
                    Während in den Anfangsjahren produktionstechnische Fragestellungen im Mittelpunkt standen, wurden in den 1960er Jahren zunehmend Probleme des Absatzes und des Marketings aktuell.
                    Die 1970er Jahre waren geprägt von Fragen der Organisations- und Personalentwicklung, und seit den 1980er Jahren nahm die Beratung im Bereich EDV beständig zu.
                    In der Wirtschaftskrise 2008/2009 musste die Branche leichte Umsatzrückgänge hinnehmen, die Mitarbeiterzahlen steigen jedoch immer noch an.

                    Markt der Unternehmensberatungen in Deutschland

                    Die zehn umsatzstärksten Anbieter von Managementberatung waren in den Jahren 2013 bis 2016:[5][6][7][8]

                    Alle Angaben in Millionen Euro (Stand: 24. Mai 2017)

                    Lünendonk-Liste „Top 10 der deutschen Managementberatungen“

                    Rang
                    Unternehmen
                    Unternehmenssitz

                    Gesamtumsatz 2016
                    Gesamtumsatz 2015
                    Gesamtumsatz 2014
                    Gesamtumsatz 2013

                    Mitarbeiterzahl 2016
                    Mitarbeiterzahl 2015
                    Mitarbeiterzahl 2014
                    Mitarbeiterzahl 2013

                    1
                    Roland Berger Holding GmbH *)
                    München

                    > 500,0
                    560,0
                    560,0
                    750,0

                    2400
                    2.300
                    2.400
                    2.700

                    2
                    umlaut AG
                    Aachen

                    334,9
                    292,9
                    189,8
                    170,3

                    3.500
                    3.000
                    2.700
                    2.500

                    3
                    Simon Kucher & Partners GmbH
                    Bonn

                    240,0
                    208,0
                    172,0
                    152,0

                    935
                    820
                    720
                    680

                    4
                    zeb.rolfes.schierenbeck.associates GmbH
                    Münster

                    190,0
                    180,0
                    179,0
                    169,0

                    860
                    841
                    897
                    844

                    5
                    Horváth AG (Horváth & Partners-Gruppe)
                    Stuttgart

                    152,0
                    132,0
                    122,0
                    105,5

                    634
                    570
                    536
                    483

                    6
                    KPS AG
                    München

                    144,9

                    122,9
                    111,1
                    97,0

                    417
                    354
                    317
                    171

                    7
                    Q_Perior AG
                    München

                    131,0
                    104,0
                    92,0
                    90,0

                    459
                    438
                    427
                    425

                    8
                    d-fine GmbH
                    Frankfurt

                    125,7
                    115,2
                    95,5
                    82,0

                    669
                    610
                    530
                    471

                    9
                    Porsche Consulting Gruppe *)
                    Bietigheim-Bissingen

                    116,5
                    103,6
                    90,0
                    85,0

                    407
                    385
                    372
                    360

                    10
                    Kienbaum (Unternehmensgruppe)
                    Gummersbach

                    108,0
                    110,0
                    115
                    112

                    630
                    650
                    670
                    710

                    *) Umsatz- und/oder Mitarbeiterzahlen teilweise geschätzt

                    Diese Liste enthält Unternehmen, die ihren Hauptsitz sowie die Mehrheit des Grund- und Stammkapitals in Deutschland haben.

                    Die Beratungstätigkeit sowohl internationaler als auch deutscher Beratungsanbieter im Auftrag großer beziehungsweise global agierender Kunden gestaltet sich seit einigen Jahren zunehmend grenzüberschreitend und aus unterschiedlichen Niederlassungen weltweit. Ein Ranking ausschließlich nach Beratungsumsätzen in Deutschland lässt sich bei der internationalen Anbieterkategorie daher nicht mehr sinnvoll und ausreichend detailliert abbilden. Aus diesem Grund werden im klassischen Lünendonk-Ranking der Managementberatungen in Deutschland künftig nur noch Unternehmen berücksichtigt, die ihre Gründungshistorie und Kapitalmehrheit in Deutschland haben.

                    Die Liste „Internationale Managementberatungen in Deutschland“ umfasst internationale Beratungsanbieter mit ihren globalen Gesamt- oder Consulting-Umsätzen und berücksichtigt alle Unternehmen, die in Deutschland aktiv sind, nicht ihren Hauptsitz sowie die Mehrheit des Grund- und Stammkapitals in Deutschland haben und signifikante Umsätze mit Managemenberatungsleistungen erzielen. Hierbei handelt es sich nicht um ein Ranking, sondern um eine alphabetisch geordnete Marktstichprobe.

                    Lünendonk-Liste 2014 – „Internationale Managementberatungen in Deutschland“

                    Unternehmen
                    Weltweite Beratungsumsätze 2013 in Mrd. Euro
                    Weltweite Mitarbeiterzahl 2013

                    A.T. Kearney *)
                    0,8
                    3.500

                    Accenture *)
                    11,6
                    64.000

                    AlixPartners 1)
                    k. A.
                    1.200

                    Aon Hewitt
                    3,1
                    27.000

                    Bain & Company *)
                    1,6
                    5.700

                    BearingPoint
                    0,6
                    3.055

                    Capgemini *)
                    2,3
                    9.150

                    Deloitte *)2)
                    9,9
                    62.000

                    Ernst & Young 3)
                    4,4
                    29.747

                    KPMG 3)
                    6,2
                    40.000

                    McKinsey & Company *)
                    5,3
                    19.000

                    Mercer
                    3,1
                    20.535

                    Oliver Wyman
                    1,1
                    3.500

                    PricewaterhouseCoopers 3)
                    6,9
                    42.200

                    Strategy& (ehemals Booz & Company) *)4)
                    0,9
                    3.300

                    The Boston Consulting Group *)
                    3,0
                    9.700

                    Capco – The Capital Markets Company 1)
                    k. A.
                    2.200

                    Towers Watson 3)
                    2,7
                    14.000

                    k. A. = keine Angabe

                    *) Umsatz- und/oder Mitarbeiterzahlen teilweise geschätzt
                    1) Für die Unternehmen AlixPartners und The Capital Markets Company sind keine internationalen Zahlen verfügbar. Beide Unternehmen erzielen jedoch in Deutschland signifikante Umsätze.
                    2) Deloitte erzielte nach eigenen Angaben im Jahr 2013 mit integrierten Consulting, Advisory & Implementation Services 21,6 Mrd. US-$.
                    3) Hierbei handelt es sich um die internationalen Advisory-Umsätze der Wirtschaftsprüfungs-Gesellschaften.
                    4) Seit dem 3. April 2014 ist Strategy& offiziell Teil des PwC-Netzwerks.

                    Umrechnungskurs: Euro-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank 1 € = 1,3281 US-$ (im Jahresdurchschnitt)

                    Die Aufnahme in beiden oben aufgeführten Listen unterliegt genau definierten Kriterien. Mehr als 60 Prozent des Umsatzes bzw. signifikant hohe Segmentumsätze werden mit klassischer Unternehmensberatung wie Strategie- sowie Organisations- und Prozessberatung sowie HR-Beratung erzielt.

                    Die Lünendonk GmbH, Kaufbeuren, betrachtet seit Mitte der 1990er Jahre kontinuierlich den Managementberatungsmarkt in Deutschland. Dabei erhebt das Marktforschungsunternehmen nicht den Anspruch, den Gesamtmarkt abzubilden. Es konzentriert sich vielmehr darauf, die führenden Anbieter in einem bestimmten Marktsegment zu betrachten. Daneben werden einige mittelgroße und kleine Managementberatungsunternehmen in die Analysen zu Vergleichszwecken einbezogen. Diese Unternehmen zusammengenommen repräsentieren die Grundstruktur des deutschen Managementberatungsmarktes und besitzen so hohe Umsatzanteile am Markt, dass Folgerungen für die Gesamtsituation und -entwicklung möglich sind. Die Analyse des Jahres 2013 umfasst 63 Unternehmen inklusive der Top 25.

                    Das vom Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e. V. (BDU) geschätzte Marktvolumen für Management- und Unternehmensberatung mit dem gesamten Themenspektrum von Strategie, Organisation, Informationstechnik, Führung, Betriebswirtschaft, Logistik und Marketing betrug 2019 rund 35,7 Milliarden Euro (2018: 33,8 Mrd. Euro). Damit erzielten die Unternehmensberater zum neunten Mal in Folge ein deutliches Umsatzplus. Für das Jahr 2019 ergibt sich aus den Einschätzungen der Marktteilnehmer eine Wachstumsprognose für den Gesamtmarkt von 5,8 %.[9]

                    Nach BDU-Schätzungen bewerben sich um diesen Milliardenmarkt in Deutschland fast 20.400 Gesellschaften für Unternehmensberatung mit rund 128.000 Beratern. Insgesamt waren rund 135.500 Mitarbeiter in der Consultingbranche in Deutschland beschäftigt. Knapp ein Prozent der Beratungsunternehmen deckt dabei allein 42 % des Marktvolumens ab; andererseits erwirtschaften knapp 70 % der rund 20.400 Unternehmen jeweils weniger als 0,5 Millionen Euro Jahresumsatz und zusammen nur gut 13 % des Marktvolumens. Es handelt sich folglich häufig um Einzelberater.

                    Insgesamt ist im Consultingmarkt zu erkennen, dass die ehemals klaren Abgrenzungen der einzelnen Beratungsfelder sich im Laufe der letzten Jahre erkennbar aufgelöst haben. Die Grenzen sind fließender geworden. So sind zum Beispiel viele „klassische“ Strategieprojekte ohne IT-Beratungs-Anteile – und umgekehrt – nicht mehr denkbar. Besonders der schnelle technologische Wandel erfordert in den Projekten oft eine ganzheitliche Betrachtung.

                    Für das Jahr 2020 gaben 68 % der Studienteilnehmer eine positive Veränderungen des deutschen Managementberatungs-Marktes an. Unternehmensberatungen der Größenklasse 1 bis 10 Millionen Euro erwarten ein durchschnittliches Wachstum von 6,8 %. Die Prognose der großen Marktteilnehmer mit mehr als 10 Millionen Euro Umsatz liegt bei 6,1 %. Am wenigsten optimistisch zeigen sich die Consultingfirmen mit weniger als einer Million Euro Umsatz: Der Anteil der Marktteilnehmer mit positiver Umsatzprognose liegt hier nur bei 59 % und einem durchschnittlichen Wachstum von 5,4 %.

                    Wichtige Impulsgeber für die Geschäftsentwicklung im Jahr 2020 werden aus Sicht der Consultingfirmen folgende Branchen sein: IT-Anwendungen und Infrastruktur (Prognose 2020: +7,3 %), Sanierungsberatung (Prognose 2020: +7,2 %) sowie Prozessoptimierung und Performance Management (Prognose 2020: + 7,2 %) und Changemanagement (Prognose 2020: +7,0 %). Ein Grund für die Entwicklung speziell im Bereich IT mögen die Geschwindigkeit und der Umfang, mit dem digitale Innovationen insbesondere diese Klientenbranche durchdringen, sein.[10]

                    Lünendonk untersucht die Unternehmen, die überwiegend IT-Beratung anbieten, in dem Dienstleistungsbereich „IT-Beratung und Systemintegration“. Deshalb fällt in dem vorliegenden Ranking der führenden Managementberater in Deutschland der Umsatzanteil der IT-Beratung mit 8,1 Prozent relativ niedrig aus. Für die IT-Berater und Systemintegratoren in Deutschland existiert ein separates Ranking.[11]

                    Das Jahr 2018 war für die deutschen Unternehmensberatungen erfolgreich. Der Umsatz der Consultingfirmen erreichte 2018 mit 33,8 Mrd. Euro einen neuen Rekord. Damit wuchs der Gesamtumsatz um 7,3 Prozent.[12]

                    Studentische Unternehmensberatungen

                    Neben den großen Beratungsunternehmen haben sich im Umfeld von Universitäten und Fachhochschulen zahlreiche studentische Unternehmensberatungen etabliert. Diese verfolgen neben der eigentlichen Beratungsleistung den primären Zweck, Studenten die praxisnahe Anwendung des erworbenen Wissens zu ermöglichen. Ein Großteil der oben aufgezählten Beratungsbereiche wird inzwischen auch von den studentischen Unternehmensberatungen abgedeckt, allerdings tendenziell eher weniger umfangreiche Beratungsprojekte. Die meisten studentischen Unternehmensberatungen sind in einem der beiden bundesweiten Dachverbände (BDSU e. V. und JCNetwork e. V.) organisiert. Durch die Dachverbände oder auch durch professionelle Beratungen holen sich viele studentische Unternehmensberatungen Unterstützung für ihre Arbeit.

                    Berufsbild

                    Qualifikation

                    Deutschland

                    In Deutschland unterliegt die Tätigkeit des Unternehmensberaters keinem Berufsschutz. Jeder in der Unternehmensberatung Tätige darf sich Unternehmensberater nennen. Dies führt in der Praxis insbesondere im Bereich der Wirtschaftsberatung zu ungewünschten Erscheinungen: Als Unternehmensberatung getarnt werden Dienstleistungen (beispielsweise Versicherungen oder Software) ausgewählter Vertragspartner angeboten, was mit einem unabhängigen und objektiven Beratungsprozess wenig zu tun hat. In Deutschland unterliegen selbständige und qualifizierte Unternehmensberater in der Regel nicht der Gewerbeordnung, sondern üben eine freiberufliche Tätigkeit aus. Dazu gehört gemäß der in § 18 Abs. 1 EStG aufgeführten Katalogberufe (neben der Tätigkeit von Ärzten, Rechtsanwälten, Ingenieuren, Architekten oder Steuerberatern) auch die selbständige Berufstätigkeit der beratenden Volks- und Betriebswirte. Das Bild des beratenden Wirtschaftsingenieurs oder Betriebswirtes entspricht dabei im Regelfall dem des Unternehmensberaters. Voraussetzung für eine freiberufliche Tätigkeit ist dessen Qualifikation, hier in der Regel ein (Fach-)Hochschulstudium und damit, dass der betreffende Selbständige „auf Grund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig wird“ (§ 18 EStG). Eine Ausnahme bildet hierbei der Abschluss Staatlich geprüfter Betriebswirt, der laut ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes das Mindestmaß an Qualifikation für einen beratenden Betriebswirt widerspiegelt. Damit ist durchaus eine Abgrenzung des Berufsbildes möglich. Die Qualifikation zur Unternehmensberatung erlangt aus akademischer Perspektive in der Regel derjenige, der nach einem wirtschaftswissenschaftlichen Hochschulstudium oder einem Hochschulstudium mit betriebswirtschaftlichem Zusatzstudium eine Berufserfahrung von mindestens drei Jahren vorweisen kann oder in diesem Zeitraum als Junior Consultant in einer Unternehmensberatung tätig war. Auch Quereinsteiger sind in der Unternehmensberatung tätig, wenn sie genügend Berufserfahrung vorweisen können; bzw. um entsprechende Unternehmen sinnvoll zu beraten, sind sie oft sogar nötig – wie Mediziner und Chemiker für die Pharmabranche. Als hauptberuflich beratend gilt nach Auffassung der Fachverbände, wer 150 Beratungstage jährlich nachweisen kann. Hinzu kommen Fortbildungen, die mindestens 30 Stunden im Jahr umfassen sollten.

                    Österreich

                    In Österreich ist der Beruf der Unternehmensberatung gesetzlich definiert. So unterliegen die Unternehmensberater (ca. 12.000) der Gewerbeordnung und sind Mitglieder des Fachverbands UBIT (Unternehmensberatung und Informationstechnologie) in der Wirtschaftskammer Österreich. Die Wirtschaftskammer definiert das Gewerbe so: „Laut GewO § 29 sind für den Umfang der Gewerbeberechtigung insbesondere die für die Ausübung erforderlichen eigentümlichen Arbeitsvorgänge, die historische Entwicklung sowie die in den beteiligten gewerblichen Kreisen bestehenden Anschauungen und Vereinbarungen maßgebend.“ Steuerlich werden Unternehmensberater aber als Freie Berufe behandelt. UBIT bietet den Unternehmensberatern eine (freiwillige) Berufshaftpflichtversicherung und spezielle Standesregeln (proEthik) an.

                    Beratungsgrundsätze

                    Vereinigungen von Unternehmensberatern umschreiben häufig Grundsätze für Beratungen in einem Verhaltenskodex (engl.: Code of Ethics), z. B. die Association of Management Consulting Firms (AMCF),[13] der Bundesverband Deutscher Unternehmensberater e. V. (BDU) oder die Fachgruppe beratende Volks- und Betriebswirte im bdvb e. V. sowie der Verband „Die KMU-Berater – Bundesverband freier Berater e. V.“.[14]
                    Diese enthalten in der Regel folgende Elemente:

                    Unabhängigkeit des Unternehmensberaters von Dritten, insbesondere, wenn Entscheidungen über Lieferanten oder andere Marktpartner des Klienten anstehen.
                    Objektivität der Beratung unter Berücksichtigung aller Chancen und Risiken.
                    Kompetenz: Beraten wird nur in Feldern, in welchen der Unternehmensberater nachweislich Kompetenz erlangt hat.
                    Vertraulichkeit: Keine der im Beratungsprozess erworbenen Kenntnisse und Informationen gelangen an Dritte.

                    In Österreich sind die Berufsgrundsätze der Arbeitsgemeinschaft proEthik ein freiwilliger Bestandteil qualifizierter Unternehmensberatung.

                    Ausbildung

                    Unternehmensberatungen beschäftigen in der Regel Hochschulabsolventen aus nahezu allen Fachrichtungen. Insbesondere bei den großen Gesellschaften sind „nur“ zu etwa 50 % Absolventen der Betriebswirtschaftslehre zu finden. Daneben sind besonders die Studiengänge Physik, Mathematik, Pädagogik, Psychologie und Medizin stark vertreten. Zu einem kleinen Anteil werden auch Personen mit Berufserfahrung angestellt.

                    Dienstleistung Beratung

                    Definition

                    Die Beratungsdienstleistungen sind eine Bedarfsdeckung Dritter dienende auftragsindividuelle

                    interaktive Prozesse
                    mit materiellen und immateriellen Wirkungen,
                    deren Vollzug und Inanspruchnahme einen synchronen Kontakt zwischen Leistungsgeber und Leistungsnehmer erfordert.[15]

                    Beratungsdienstleistungen sind auch hochgradig integrativ, da die Nachfrager an der Erstellung der Leistung mitwirken, und daher ist ein hoher Grad an Interaktivität zwischen Berater und Kunden notwendig.[16]

                    Weitere Merkmale der Dienstleistung Unternehmensberatung sind:

                    Qualifikationsdifferenz: Experten verfügen über Wissen, das der Empfänger der Dienstleistung nicht oder nur in geringem Umfang beherrscht
                    Singularität: Dienstleistungen sind wegen Interaktivität, Unterschiedlichkeit der Ausgangslagen nicht identisch reproduzierbar, auch nicht ex-ante bestimmbar.
                    Indeterminierbarkeit: Dienstleistung entfaltet sich über die Zeit, auch über das Beratungsverhältnis hinaus. Es ist auch persönlich indeterminierbar, weil aus Interaktionen der zu beratenden Personen mit anderen unvorhersehbare Folgewirkungen entstehen können.[16]

                    Eine Art Produkthaftung besteht für Beratungsleistungen nur insofern, als nachweislich falsche Auskünfte zu Schäden führen. Da der Unternehmensberater in der Regel nicht oder nur partiell an der Umsetzung der erarbeiteten Lösungswege beteiligt ist, kann er für Ausführungsfehler in der Umsetzung ebenso wenig haftbar gemacht werden wie für Ratschläge oder Konzeptionen, die auf Fehl- oder Falschinformationen des Kunden (bzw. Klienten) basieren.

                    Beratungsprozess

                    Der Beratungsprozess ist durch stets wiederkehrende Elemente gekennzeichnet.
                    Einer Situationsanalyse (IST-Aufnahme) schließt sich die Zielformulierung (SOLL-Zustand) für das Beratungsprojekt an. Ab diesem Zeitpunkt ist eine Kalkulation des voraussichtlichen Beratungsaufwands möglich. Es folgen die Konzeptentwicklung, die Konzeptpräsentationen, ggf. die Mithilfe (Coaching) bei der Umsetzung (Implementierung) sowie ein Maßnahmencontrolling (d. h. eine ständige Überprüfung, ob und inwieweit das gewünschte Ziel schon erreicht wurde).

                    Der Beratungsprozess erfordert eine Mithilfe des Kunden (bzw. Klienten). Somit stellt Unternehmensberatung eine Dienstleistung unter Einbezug des externen Faktors dar.

                    Beratungsrichtungen

                    Unternehmensberater fokussieren sich üblicherweise auf eines von mehreren Beratungsthemen, wie z. B.:

                    Managementberatung (Strategie, Organisation, Führung, Marketing, Produktion, Logistik);
                    IT-Beratung (IT-Consulting, System-Integration, IT-Service-Provider);
                    Personalberatung (Personal-Recruitment, High Potential Development, Personal Konzepte, Training und Weiterbildung);
                    Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung;
                    Ingenieur-Dienstleistungen.

                    Beratungsinhalte

                    Es lassen sich im Wesentlichen sehr unterschiedliche Beratungsthemen unterscheiden:

                    Fusionen/Übernahmen (Unternehmen, Bereiche, Abteilungen)
                    Auslagerungen/Outsourcing
                    Global Sourcing
                    Umstrukturierung / Change Management
                    Kostensenkung („Cost Cutting“)
                    Einführung neuer Technologien, Arbeitsmethoden und Systeme
                    Sicherheitsberatung
                    Strategieentwicklung, -planung und Umsetzung
                    Interim Management
                    Organisationsdiagnose
                    Finanzierungsberatung
                    PR-Beratung
                    Beschaffungsoptimierung/Einkaufsoptimierung

                    Beratungsansätze

                    In der Beratungsliteratur werden Beratungsarten unterschieden, die sich am tatsächlichen Beratungsgeschäft von Beratungsfirmen orientieren:

                    Prozessorientierte Beratung
                    Systemische Unternehmensberatung
                    Organisationsentwicklungs- und Personalentwicklungsberatung
                    Inhaltsorientierte Beratung
                    Gutachtenberatung
                    Expertenberatung
                    Komplementärberatung

                    Einer Studie von Walger und Scheller[3] zufolge führten Ende der 1990er Jahre 1,7 % der von ihnen untersuchten Unternehmen Gutachtenberatung, 84,7 % Expertenberatung, 11,4 % Organisationsentwicklungs- und Personalentwicklungsberatung und 2,2 % systemische Beratung durch. Nur ein Teil dieser Aktivitäten kann jedoch auch als Beratung im engeren Sinne verstanden werden, wenn man eine wissenschaftliche Definition zugrunde legt. Sobald der ‚Berater‘ an der Umsetzung von Lösungsvorschlägen beteiligt ist und er dabei als Co-Manager (bezogen auf seine Funktion – nicht: auf die Dauer seiner Anwesenheit im Betrieb) in Erscheinung tritt, würden Sozialwissenschaftler nicht mehr von Beratung sprechen. Dies war jedoch nach Walger und Scheller bei 41 % der Expertenberatung der Fall. Daher können Teile der Expertenberatung (34,7 %) und die gesamte Gutachtenberatung, insgesamt 36,4 % aller untersuchten Beratungsarten, nicht als Beratung im engeren Sinne deklariert werden. Die Systemische Beratung sowie die Organisationsentwicklungs- und Personalentwicklungsberatung entsprechen hingegen qua Definition einem engeren Beratungsverständnis.[17]

                    Vergütung

                    Das Honorar wird zwischen dem Kunden und dem Unternehmensberater vereinbart. Oft wird es als Tagessatz vereinbart und gelegentlich als Pauschalhonorar. Zudem ist in der Unternehmensberatung auch ein Erfolgshonorar möglich.[18]

                    Kritik

                    Die Hauptkritikpunkte an der Tätigkeit von Unternehmensberatern sind:[19]

                    Fragwürdigkeit der Konzepte oder Standardrezepte
                    Überteuerung der Honorarmodelle
                    Haltlosigkeit der Versprechen
                    Fixierung auf Folgeaufträge
                    Erzeugung von Abhängigkeiten
                    Ausbeutung von Wissen
                    schwere Überprüfbarkeit der Qualität der Beraterprodukte
                    Alibiverschaffung für unliebsame Management-Entscheidungen.

                    Fachorganisationen und Berufsverbände

                    Deutschland

                    Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e. V., Hauptsitz Bonn, Niederlassungen in Berlin und Brüssel, Mitglied im Personalberaterdachverband European Confederation of Search and Selection Associations (ECSSA) mit Sitz in Brüssel und im International Council of Management Consulting Institutes (ICMCI)
                    IBWF Institut für Betriebsberatung, Wirtschaftsförderung und -forschung e. V., Beraternetzwerk für die mittelständische Wirtschaft
                    Bundesverband der Wirtschaftsberater BVW e. V., Bundesverband der Wirtschaftsberatenden Berufe, Berufs- und Standesorganisation der Beratenden Volks- und Betriebswirte
                    Die KMU-Berater – Bundesverband freier Berater e. V.[20]
                    Bundesverband Deutscher Studentischer Unternehmensberatungen e. V.
                    JCNetwork e. V. – Dachverband Studentischer Unternehmensberatungen
                    Bundesverband Deutscher Volks- und Betriebswirte – Fachgruppe Beratende Volks- und Betriebswirte – (Standesorganisation der Unternehmensberater mit abgeschlossener wirtschaftsakademischer Ausbildung)

                    Österreich

                    Fachverband Unternehmensberatung und Informationstechnologie der Wirtschaftskammer Österreich

                    Schweiz

                    Association of Management Consultants Switzerland ASCO

                    Literatur

                    Peter Block: Erfolgreiches Consulting. Das Berater-Handbuch, Heyne, München 2000, ISBN 3-453-15556-4
                    Timothy Clark und Robin Finchan: Critical Consulting: New Perspectives on the Management Advice Industry, Blackwell Publishers, 2001, ISBN 0-631-21820-3
                    Konrad Schwan und Kurt Seipel: Erfolgreich beraten – Grundlagen der Unternehmensberatung, München 2002, ISBN 3-8006-2757-4
                    Barry Curnow und Johnatan Reuvid: The International Guide to Management Consultancy, Kogan Page, London 2003, ISBN 0-7494-4079-1
                    Werner Rügemer: Die Berater. transcript, Bielefeld 2004, ISBN 3-89942-259-7
                    Winfried Abele und Stefan Scheurer: Wes Brot ich ess, des Lied ich sing. Managementberatung – Kunst, Handwerk oder Geschäft mit der Angst, Orell Füssli Verlag, Zürich 2006, ISBN 3-280-05200-9
                    Markus Pohlmann und Thorsten Zillmann (Hrsg.): Beratung und Weiterbildung. Fallstudien, Aufgaben und Lösungen, München und Wien 2006, ISBN 3-486-57996-7
                    Christopher McKenna: The world’s newest profession: management consulting in the twentieth century., Cambridge University Press, New York 2006.
                    K. Bredl: Kompetenz von Beratern. Analyse des Kompetenzerwerbs bei Unternehmensberatern im Kontext der Expertiseforschung, vdm, Saarbrücken 2008 ISBN 3-8364-5760-1
                    Hubert Eichmann und Ines Hofbauer: Man braucht sehr hohes Energieniveau. Zum Arbeitsalltag von UnternehmensberaterInnen, Edition Sigma, Berlin 2008, ISBN 978-3-8360-6703-4
                    Thomas Leif: Beraten & verkauft. McKinsey & Co. – der große Bluff der Unternehmensberater, Goldmann, München 2008, ISBN 978-3-442-15485-2
                    Florian Hoof: Engel der Effizienz: Eine Mediengeschichte der Unternehmensberatung, Konstanz University Press, Göttingen, 2018.

                    Filmografie

                    „grow or go“. Die Architekten des „global village“. Dokumentarfilm, Deutschland 2003, 94 Min., Buch: Marc Bauder, Dörte Franke, Regie: Marc Bauder, Produktion: ZDF, Das kleine Fernsehspiel (Vier Absolventen der EBS Universität für Wirtschaft und Recht bei den ersten Schritten auf ihrem Weg, Unternehmensberater zu werden.)
                    „Gelesen, gelacht, gelocht – Vom Irrsinn der Beraterrepublik.“ Reportage, 44 Min., Produktion: SWR, Erstsendung: 30. Mai 2005
                    Zeit der Kannibalen, Spielfilm von Johannes Naber, 2014

                    Einzelnachweise

                    ↑ Schwan/Seipel 2002: Erfolgreich beraten – Grundlagen der Unternehmensberatung

                    ↑ Florian Hoof: Engel der Effizienz: Eine Mediengeschichte der Unternehmensberatung. Konstanz University Press, Göttingen 2018. 

                    ↑ a b c d e G. Walger und C. Scheller: Das Angebot der Unternehmensberatungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Eine empirische Analyse. Arbeitsgemeinschaft Qualifikations-Entwicklungs-Management. QUEM-report, Heft 54. Berlin, 1998.

                    ↑ Christopher D. McKenna: The world’s newest profession: management consulting in the twentieth century. Cambridge University Press, New York 2006. 

                    ↑ Lünendonk-Liste 2017: Führende Managementberatungs-Unternehmen in Deutschland (luenendonk-shop.de, abgerufen am 24. Januar 2017)

                    ↑ Lünendonk-Liste 2016 „Top 10 der deutschen Managementberatungen“ (PDF; 527 kB)

                    ↑ Lünendonk Managementberatungsstudie 2015 (luenendonk-shop.de, abgerufen am 16. Juni 2016)

                    ↑ umlaut AG, Aachen. Abgerufen am 5. Oktober 2020. 

                    ↑ https://www.bdu.de/mediathek/publikationen/marktstudien/

                    ↑ https://www.bdu.de/mediathek/publikationen/marktstudien/

                    ↑ Lünendonk-Liste 2014 „Führende IT-Beratungs- und Systemintegrations-Unternehmen in Deutschland“ (PDF; 333 kB)

                    ↑ https://www.bdu.de/mediathek/publikationen/marktstudien/

                    ↑ vgl. Code of Ethics AMCF (Memento vom 31. Januar 2009 im Internet Archive)

                    ↑ Qualitaet Mittelstandsberatung – Verband KMU-Berater – KMU. Abgerufen am 16. Oktober 2017. 

                    ↑ vgl. Elfgen/Klaile 1987: Unternehmensberatung: Angebot, Nachfrage, Zusammenarbeit.

                    ↑ a b vgl. Kieser: Unternehmensberater – Händler in Problemen, Praktiken und Sinn, in Glaser/Schröder/Werder (Hrsg.): Organisation im Wandel der Märkte, 1998

                    ↑ Vgl. Markus Pohlmann: Beratung als Interaktionsform – Perspektiven, Trends und Herausforderungen, in: Markus Pohlmann und Thorsten Zillmann (Hrsg.): Beratung und Weiterbildung. Fallstudien, Aufgaben und Lösungen. München und Wien 2006, S. 37

                    ↑ Erfolgshonorar in der Unternehmensberatung, abgerufen am 17. März 2019

                    ↑ Dilk/Littger: ‚Unternehmensberater in der Krise – Retter oder Rattenfänger‘, in managerSeminare, Heft 105, Dez. 2006
                    Jochen Bittner und Elisabeth Niejahr : Die Berater-Republik, Zeit online, 5. Februar 2004

                    ↑ Bundesverband Die KMU-Berater – Unternehmensberatung Mittelstand – KMU. Abgerufen am 16. Oktober 2017. 

                    Normdaten (Sachbegriff): GND: 4187039-6 (OGND, AKS)

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                    Kategorien: Freier Beruf (Deutschland)Unternehmensberater

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