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Letter of Intent (Absichtserklärung) zwischen Runfried Hensel Wissenschaftliche Institute Ges. m. b. Haftung und Utz Oesterreicher Pizzerien Gesellschaft mbH

Zwischen

Runfried Hensel Wissenschaftliche Institute Ges. m. b. Haftung
Sitz in Offenbach am Main
– ANBIETER –
Vertreten durch den Geschäftsführer Runfried Hensel

und

der Firma Utz Oesterreicher Pizzerien Gesellschaft mbH
Sitz in Dresden
Vertreten durch den Geschäftsführer Utz Oesterreicher

– ANWENDER –

1. Vorbemerkungen

Die ANWENDER GMBH möchte ihr System umstellen und beabsichtigt insofern Software von ANBIETER einzusetzen und ANBIETER zusätzlich mit der Projekt- und Einführungsunterstützung zu beauftragen.

Die Parteien halten nachstehend den Stand ihrer bisherigen Verhandlungen und ihre vorläufigen Vereinbarungen fest. Sie begründen damit noch keine Verpflichtung zum Abschluss eines Lizenz- und Dienstleistungsvertrages. Vielmehr haben die Parteien bis zur Unterzeichnung des entsprechenden Vertrages das Recht, jederzeit ohne Angaben von Gründen von den weiteren Verhandlungen Abstand zu nehmen. Der später abschließende Vertrag (Hauptvertrag) soll folgenden wesentlichen Inhalt haben:

2. Wesentlicher Inhalt des zwischen ANWENDER GMBH und ANBIETER abzuschließenden Lizenz- und Dienstleistungsvertrags (Hauptvertrag)

Gegenstand der vorgesehenen vertraglichen Vereinbarung ist der Erwerb und die Installation der Software für einen Testbetrieb. Dieser Testbetrieb soll ab dem 20.04.2021 in einen Echtbetrieb übergehen.

Der zu vereinbarende Dienstleistungsteil soll konkrete Abstimmungen und ein Konzept zur Einführungs- und Projektunterstützung, Echtstartunterstützung, zur Einrichtung und Abstimmung der Schnittstellen sowie die notwendigen Anwenderschulungen enthalten.

3. Zeitplan

Die Parteien stimmen darin überein, dass sie schnellstmöglich Gespräche zur Ausarbeitung eines Lizenz- und Dienstleistungsvertrages im Geiste dieser Absichtserklärung aufnehmen mit dem Ziel eines zügigen Vertragsabschlusses.

Beide Parteien sind bereit, die für den Vertragsabschluss erforderlichen Vorleistungen nach Treu und Glauben zu erbringen und zur Erreichung des Vertragsabschlusses partnerschaftlich zusammenzuarbeiten. Sie werden alle hierfür erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen.

4. Inkrafttreten und Laufzeit der Absichtserklärung

Diese Absichtserklärung tritt mit der Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft und endet automatisch mit Abschluss eines Hauptvertrages zwischen den Parteien, spätestens jedoch am 4.1.2021, es sei denn, die Parteien haben einvernehmlich eine Verlängerung der Laufzeit dieser Absichtserklärung schriftlich vereinbart.

5. Geheimhaltung

Die der anderen Partei übergebenen Unterlagen, Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke dieser Absichtserklärung verwendet werden.

Die vorstehende Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für Informationen, wenn und soweit

diese bereits vor Offenlegung gegenüber der anderen Partei und ohne Geheimhaltungsverpflichtung rechtmäßig in ihrem Besitz waren;
diese ohne ihr Zutun veröffentlicht worden oder anderweitig ohne ihr Verschulden allgemein bekannt geworden sind;
diese ihr nach Abschluss der Absichtserklärung von einem oder mehreren Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung rechtmäßig, also ohne Bruch dieser Vereinbarung durch die empfangende Partei, übermittelt wurden;
diese schriftlich durch die offenlegende Partei gegenüber der anderen Partei freigegeben werden;

– diese ohne entsprechende Verpflichtungen und Beschränkungen von der offenlegenden Partei einem Dritten zugänglich gemacht worden sind.

6. Schlussbestimmungen

Frühere mündliche oder schriftliche Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieser Absichtserklärung sind mit deren Inkrafttreten gegenstandslos.

Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

Rechte und Pflichten aus dieser Absichtserklärung werden durch Formumwandlung bzw. Neustrukturierungen der Betriebsorganisation der Parteien, auch wenn diese zur Ausgliederung von Betriebsteilen oder zur Schaffung neuer Rechtspersönlichkeiten führen, nicht berührt.

Sollte eine Bestimmung dieser Absichtserklärung unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung unverzüglich durch eine solche wirksame ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Auf diese Absichtserklärung findet deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist Offenbach am Main.

Offenbach am Main, 20.04.2021 Dresden, 20.04.2021

______________________________ ______________________________

Unterschrift ANBIETER Unterschrift ANWENDER
Runfried Hensel Wissenschaftliche Institute Ges. m. b. Haftung Utz Oesterreicher Pizzerien Gesellschaft mbH
Runfried Hensel Utz Oesterreicher


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    Kauvertrag (über sukzessive Lieferung von – Andere Rollen, Spulen, Spindeln u.ä. Unterlagen, a.n.g.)

    Zwischen (Unternehmen 1)

    Annelene Beringer Ladenbau Ges. m. b. Haftung
    mit Sitz in Bielefeld
    Vertreten durch die Geschäftsführung Annelene Beringer
    – nachfolgend Käufer genannt –

    und

    Ehrentrud Schade Abschleppdienste Gesellschaft mit beschränkter Haftung
    mit Sitz in Münster
    Vertreten durch die Geschäftsführung Ehrentrud Schade
    – nachfolgend Verkäufer genannt –

    wird folgender Kaufvertrag geschlossen:

    Die Parteien sind sich einig, dass dieser Vertrag zum Zwecke des Erwerbs von Waren im gewerblichen Bereich abgeschlossen wird.

    Als Grundlage des Kaufvertrags erkennen sowohl Verkäufer wie auch Käufer die Bedingungen, wie sie in diesem Vertrag niedergelegt sind, an. Weiterer Bestandteil dieses Vertrags sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Nr. 6381742 vom 20.04.2021 des Verkäufers. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind diesem Vertrag als Anlage beigefügt. Es gelten ausschließlich die Vertragsbedingungen des Verkäufers. Die Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nicht.

    §1 Vertragsgegenstand

    Vertragsgegenstand ist die Lieferung von insgesamt 851248 St. – Andere Rollen, Spulen, Spindeln u.ä. Unterlagen, a.n.g..

    §2 Gültigkeitszeitraum

    Der Vertrag tritt am 20.04.2021 in Kraft und endet am 20.04.2021. Während dieser Zeit ist lediglich die außerordentliche Kündigung möglich.

    §3 Liefertermin

    Lieferzeitraum ist vom 20.5.2021 bis zum 20.0.2021. Der Verkäufer verpflichtet sich, die unter §1 in diesem Vertrag genannte Menge 851248 St – Andere Rollen, Spulen, Spindeln u.ä. Unterlagen, a.n.g. zu gleichen Teilen innerhalb dieses Zeitraums jeweils zum 4 eines Monats an den Käufer zu liefern.

    Der Käufer seinerseits verpflichtet sich, die Lieferungen bis zum Vertragsende zu den jeweils vereinbarten Terminen anzunehmen.

    §4 Vertragsstrafen

    Kann der Verkäufer die jeweilige Menge nicht liefern oder kann er die Teil-Lieferungen nicht termingerecht ausführen, ist er zur Zahlung einer Vertragsstrafe an den Käufer verpflichtet. Die Vertragsstrafe beträgt pro verspäteten Werktag 7 Prozent des Auftragswerts, wird aber insgesamt auf € 13007 je Teil-Lieferung begrenzt.

    §5 Kaufpreis

    Der Preis beträgt 5107488,62 Euro für 851248 St. – Andere Rollen, Spulen, Spindeln u.ä. Unterlagen, a.n.g.. Der Kaufpreis gilt für die gesamte Vertragsdauer. Es handelt sich um Nettopreise, ohne die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer.

    §6 Zahlungsbedingungen

    Der Käufer nimmt die Bezahlung so vor, dass der Betrag spätestens am 1 Tag nach Erhalt der Rechnung beim Verkäufer eingeht.

    Leistet der Käufer die Zahlung innerhalb von 3 Tagen nach Rechnungserhalt, ist er zu einem Skontoabzug in Höhe von 2 Prozent berechtigt.

    §7 Lieferbedingungen

    Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands „frei Haus“ an den in der Bestellung angegebenen Ort.

    §8 Gewährleistung

    Der Verkäufer steht für die Betriebsbereitschaft der gelieferten Ware – Andere Rollen, Spulen, Spindeln u.ä. Unterlagen, a.n.g. ein und garantiert die Funktionsfähigkeit nach den vereinbarten technischen Daten.

    Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme der Ware und endet nach Ablauf von 5 Jahren.

    §9 Eigentumsvorbehalt

    Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus diesem Vertrag Eigentum des Verkäufers.

    §10 Erfüllungsort

    Vertraglicher Erfüllungsort für beide Vertragspartner ist Bielefeld. Der hier genannte vertragliche Erfüllungsort ersetzt nach dem Willen beider Vertragspartner den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr. 26051552 unter § 16 genannten Erfüllungsort.

    §11 Gerichtsstand

    Als Gerichtsstand vereinbaren beide Vertragspartner ausdrücklich den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr 19863642 unter § 8 genannten Gerichtsstand.

    §12 Salvatorische Klausel

    Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder künftig unwirksam oder undurchführbar werden, so werden die übrigen Regelungen dieses Vertrages davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung verpflichten sich die Parteien schon jetzt, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahe kommt.
    Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken dieses Vertrages.

    §13 Textformklausel

    Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform.

    §14 Anlagen

    Als Anlage wurden diesem Vertrag die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr 33667951 vom 20.04.2021 beigefügt.

    Bielefeld, 20.04.2021 Lübeck, 20.04.2021

    ……………………………………………….. ………………………………………………..

    Unterschrift Käufer Unterschrift Verkäufer


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      Aufhebungsvertrag des Arbeitsverhältnisses mit Grimbert Martin

      Zwischen

      Petra Zander Museen Gesellschaft mit beschränkter Haftung
      Bielefeld
      vertreten durch die Geschäftsleitung Petra Zander und Ralf Schlosser

      – nachfolgend ‚Arbeitgeber‘ genannt –

      und

      Herrn/Frau

      Grimbert Martin

      Wohnhaft Recklinghausen

      – nachfolgend ‚Arbeitnehmer‘ genannt –

      wird folgender Aufhebungsvertrag geschlossen:

      § 1 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

      Das zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer bestehende Arbeitsverhältnis wird zum 20.04.2021 im gegenseitigen Einvernehmen beendet. Bei dieser Frist wurde die vereinbarte Kündigungsfrist eingehalten.

      § 2 Arbeitsfreistellung

      Der Arbeitnehmer erhält das regelmäßige monatliche Entgelt in Höhe von 8.820,- Euro € bis zum 20.04.2021 weitergezahlt.

      Der Arbeitnehmer wird bis zum Vertragsende unter Fortzahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung unwiderruflich von seinen vertraglichen Verpflichtungen freigestellt. Die Freistellung erfolgt zunächst unter Anrechnung der noch zustehenden Resturlaubsansprüche sowie sonstiger eventueller Freistellungsansprüche. Im Anschluss an diese Anrechnungszeiträume ist anderweitiger Verdienst nach § 615 S. 2 BGBanzurechnen. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, anderweitig erzielten Verdienst dem Arbeitgeber unaufgefordert mitzuteilen.

      § 3 Urlaub

      Der dem Arbeitnehmer bis zu Beendigung des Arbeitsverhältnisses zustehende Resturlaub wird während der Arbeitsfreistellung gewährt.

      § 4 Abfindung

      Der Arbeitgeber verpflichtet sich, an den Arbeitnehmer eine Abfindung in Höhe von 16.711,- Euro € brutto zu zahlen.

      Die Abfindung ist mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig.

      § 5 Wettbewerbsvereinbarung

      Von diesem Vertrag bleibt die Wettbewerbsvereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer vom unberührt.

      § 6 Zeugnis, Arbeitspapiere

      Der Arbeitnehmer erhält bis spätestens 20.04.2021 ein wohlwollendes qualifiziertes Zeugnis.

      Der Arbeitgeber händigt dem Arbeitnehmer zum Beendigungstermin die Arbeitspapiere aus.

      § 7 Sonstige Vereinbarungen

      __________________________________________

      __________________________________________

      § 8 Meldepflicht

      Zur Aufrechterhaltung ungekürzter Ansprüche auf Arbeitslosengeld ist der Arbeitnehmer verpflichtet, sich unverzüglich nach Abschluss dieses Aufhebungsvertrages persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden. Weiterhin ist er verpflichtet, aktiv nach einer Beschäftigung zu suchen.

      § 9 Ausgleich aller Ansprüche

      Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sind sich darüber einig, dass mit der Erfüllung dieses Vertrages keine Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gegen die andere Partei mehr bestehen.

      Davon unberührt bleiben

      __________________________________________

      __________________________________________

      Bielefeld, 20.04.2021

      ________________________ ________________________
      Unterschrift Arbeitgeber Unterschrift Arbeitnehmer
      Petra Zander und Ralf Schlosser Grimbert Martin


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        Datenschutz | Datenschutzerklärung

        § 1 Geltungsbereich

        Die nachfolgenden Datenschutzbestimmungen gelten für die Angebote der Ilsegard Renner Pfahlgründungen Ges. mit beschränkter Haftung unter www..ch (nachfolgend die ‚Website‘ genannt). Hiermit möchten wir Sie über den Umgang mit (personenbezogenen) Daten informieren, die im Rahmen der Nutzung von www..ch erhoben werden.
        § 2 Registrierungsdaten

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        wenn wir gesetzlich oder gerichtlich dazu verpflichtet sind, persönliche Daten zu übermitteln, werden wir Sie – sofern zulässig – unverzüglich über die Datenweitergabe informieren.

        § 3 Sicherheit

        Die Website wird Ihre Daten sicher aufbewahren und daher alle Vorsichtsmaßnahmen ergreifen, um Ihre Daten vor Verlust, Missbrauch oder Änderungen zu schützen. Vertragspartner der Website, die Zugang zu Ihren Daten haben, um Ihnen gegenüber Serviceleistungen zu erbringen, werden vertraglich verpflichtet, diese Informationen geheimzuhalten und dürfen diese nicht zweckentfremdet verwenden. In manchen Fällen wird es erforderlich sein, dass wir Ihre Anfragen weiterreichen. Auch in diesen Fällen werden Ihre Daten vertraulich behandelt.
        § 4 Cookies

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        Münte 896

        06120 Bremerhaven

        nachricht@.ch

        Auf Ihre Fragen freuen wir uns wochentags von 7 bis 18 Uhr.
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        Top 6 mietvertragGewerbe:

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          Gesellschaftsvertrages zur Gruendung einer BGB-Gesellschaft (GbR) – GbR Vertrag – Gesellschaft buergerlichen Rechts

          Zwischen

          Frau / Herren
          Raingardis Bremer

          Wohnhaft in Bremerhaven

          und

          Frau / Herren
          Vreni Abendrot

          Wohnhaft in Magdeburg

          wird folgender Gesellschaftsvertrag geschlossen:

          § 1 Name, Sitz und Zweck der Gesellschaft

          Zum gemeinsamen Betrieb eines – Fondantmassen u.a. Rohmassen, Marzipan, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder mehrhandelsgeschäftes wird von den Unterzeichnern eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts unter der Bezeichnung:

          ‚Raingardis Bremer und Vreni Abendrot, – Fondantmassen u.a. Rohmassen, Marzipan, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder mehreinzelhandel‘

          gegründet.

          Die Gesellschaft ist auf alle, dem Zweck des Unternehmens dienenden Tätigkeiten gerichtet. Es können Filialen gegründet werden.
          Sitz der Gesellschaft ist Bremerhaven.

          § 2 Dauer der Gesellschaft

          Die Gesellschaft beginnt am 15.04.2021. Ihre Dauer ist unbestimmt. Der Gesellschaftsvertrag kann unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten jeweils zum Schluss eines Kalenderjahres gekündigt werden.
          Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

          § 3 Geschäftsjahr

          Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

          § 4 Einlagen der Gesellschafter

          Frau / Herr Raingardis Bremer bringt in bar 258.830,- EURO sowie Einrichtungsgegenstände und Maschinen im Wert von 296.782,- EURO ein. Frau / Herr Vreni Abendrot bringt in bar 747.673,- EURO sowie Einrichtungsgegenstände und Maschinen im Wert von 200.168,- EURO ein. Beide Gesellschafter sind entsprechend ihrer Anteile mit sofortiger Wirkung je zur Hälfte am Gesellschaftsvermögen beteiligt.

          § 5 Geschäftsführung und Vertretung

          Die Geschäfte werden von beiden Gesellschaftern gemeinschaftlich geführt. Jeder Gesellschafter ist zur Geschäftsführung alleine berechtigt. Er vertritt die Gesellschaft im Außenverhältnis allein.

          Im Innenverhältnis ist die Zustimmung beider Gesellschafter zu nachfolgenden Rechtshandlungen und Rechtsgeschäften erforderlich:

          1. Ankauf, Verkauf und Belastung von Grundstücken
          2. Abschluss von Miet- und Dienstverträgen jeglicher Art
          3. Aufnahme von Krediten, Übernahme von Bürgschaften
          4. Abschluss von Verträgen, deren Wert im Einzelfall den Betrag von 586.912,- EURO übersteigt
          5. Aufnahme neuer Gesellschafter und Erhöhung der Einlagen

          § 6 Pflichten der Gesellschafter

          Keiner der Gesellschafter darf ohne schriftliches Einverständnis des anderen Gesellschafters außerhalb der Gesellschaft ohne Rücksicht auf die jeweilige Branche geschäftlich tätig werden. Dazu gehört auch eine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung an Konkurrenzgeschäften. Für Zuwiderhandlungen wird eine Vertragsstrafe in Höhe von je 40.500 € vereinbart.

          Fristlose Kündigung bleibt vorbehalten.

          Jeder Gesellschafter kann verlangen, dass der Mitgesellschafter alle auf eigene Rechnung abgeschlossenen Geschäfte als für die Gesellschaft eingegangen gelten lässt. Daraus folgt, dass die aus solchen Geschäften bezogenen Vergütungen herauszugeben sind oder die Ansprüche auf Vergütung an die Gesellschaft abgetreten werden müssen.

          § 7 Gewinn- und Verlustrechnung / Entnahmerecht

          Gewinn und Verlust der Gesellschaft werden nach Maßgabe der Beteiligung der Gesellschafter aufgeteilt. Jedem Gesellschafter steht eine Vorabvergütung in Höhe von 733.767,- EURO zu. Sollte die Gesellschaft nach Feststellung des Jahresabschlusses durch Auszahlung der Vorabvergütung in die Verlustzone geraten, sind die Gesellschafter zu entsprechendem Ausgleich verpflichtet.

          § 8 Kündigung eines Gesellschafters

          Im Falle der Kündigung scheidet der kündigende Gesellschafter aus der Gesellschaft aus. Der verbleibende Gesellschafter ist berechtigt, das Unternehmen mit Aktiva und Passiva unter Ausschluss der Liquidation zu übernehmen und fortzuführen. Dem ausscheidenden Gesellschafter ist das Auseinandersetzungsguthaben auszuzahlen.
          Bei der Feststellung des Auseinandersetzungsguthabens sind Aktiva und Passiva mit ihrem wahren Wert einzusetzen. Der Geschäftswert ist nicht zu berücksichtigen.
          Die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens hat in vier gleichen Vierteljahresraten zu erfolgen, von denen die erste drei Monate nach dem Ausscheiden fällig ist. Das Auseinandersetzungsguthaben ist ab dem Ausscheidungszeitpunkt in Höhe des jeweiligen Hauptrefinanzierungssatzes der Europäischen Zentralbank zu verzinsen.

          § 9 Tod eines Gesellschafters

          Im Falle des Todes eines Gesellschafters gilt § 8 entsprechend mit der Maßgabe, dass die Auseinandersetzungsbilanz zum Todestag aufzustellen ist.

          § 10 Einsichtsrecht

          Jeder Gesellschafter ist berechtigt, sich über die Angelegenheiten der Gesellschaft durch Einsicht in die Geschäftsbücher und Papiere zu unterrichten und sich aus ihnen eine Übersicht über den Stand des Gesellschaftsvermögens anzufertigen.
          Jeder Gesellschafter kann auf eigene Kosten einen zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Dritten bei der Wahrnehmung dieser Rechte hinzuziehen oder zur Wahrnehmung dieser Rechte beauftragen.

          § 11 Salvatorische Klausel

          Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
          Für den Fall der Unwirksamkeit verpflichten sich die Gesellschafter, eine neue Regelung zu treffen, die wirtschaftlich der unwirksamen Regelung weitestgehend entspricht.

          § 12 Änderungen des Vertrages

          Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

          Bremerhaven, 15.04.2021 Magdeburg, 15.04.2021

          ____________________________ ____________________________

          Unterschrift Raingardis Bremer Unterschrift Vreni Abendrot


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          Top 9 Treuhandvertrag:

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            Aufhebungsvertrag des Arbeitsverhältnisses mit Isabelle Fritzsche

            Zwischen

            Marlinde Lux Fernseh- u. Radiogeräte GmbH
            Salzgitter
            vertreten durch die Geschäftsleitung Marlinde Lux und Krimhild Pfeifer

            – nachfolgend ‚Arbeitgeber‘ genannt –

            und

            Herrn/Frau

            Isabelle Fritzsche

            Wohnhaft Magdeburg

            – nachfolgend ‚Arbeitnehmer‘ genannt –

            wird folgender Aufhebungsvertrag geschlossen:

            § 1 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

            Das zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer bestehende Arbeitsverhältnis wird zum 15.04.2021 im gegenseitigen Einvernehmen beendet. Bei dieser Frist wurde die vereinbarte Kündigungsfrist eingehalten.

            § 2 Arbeitsfreistellung

            Der Arbeitnehmer erhält das regelmäßige monatliche Entgelt in Höhe von 5.143,- Euro € bis zum 15.04.2021 weitergezahlt.

            Der Arbeitnehmer wird bis zum Vertragsende unter Fortzahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung unwiderruflich von seinen vertraglichen Verpflichtungen freigestellt. Die Freistellung erfolgt zunächst unter Anrechnung der noch zustehenden Resturlaubsansprüche sowie sonstiger eventueller Freistellungsansprüche. Im Anschluss an diese Anrechnungszeiträume ist anderweitiger Verdienst nach § 615 S. 2 BGBanzurechnen. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, anderweitig erzielten Verdienst dem Arbeitgeber unaufgefordert mitzuteilen.

            § 3 Urlaub

            Der dem Arbeitnehmer bis zu Beendigung des Arbeitsverhältnisses zustehende Resturlaub wird während der Arbeitsfreistellung gewährt.

            § 4 Abfindung

            Der Arbeitgeber verpflichtet sich, an den Arbeitnehmer eine Abfindung in Höhe von 1.638,- Euro € brutto zu zahlen.

            Die Abfindung ist mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig.

            § 5 Wettbewerbsvereinbarung

            Von diesem Vertrag bleibt die Wettbewerbsvereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer vom unberührt.

            § 6 Zeugnis, Arbeitspapiere

            Der Arbeitnehmer erhält bis spätestens 15.04.2021 ein wohlwollendes qualifiziertes Zeugnis.

            Der Arbeitgeber händigt dem Arbeitnehmer zum Beendigungstermin die Arbeitspapiere aus.

            § 7 Sonstige Vereinbarungen

            __________________________________________

            __________________________________________

            § 8 Meldepflicht

            Zur Aufrechterhaltung ungekürzter Ansprüche auf Arbeitslosengeld ist der Arbeitnehmer verpflichtet, sich unverzüglich nach Abschluss dieses Aufhebungsvertrages persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden. Weiterhin ist er verpflichtet, aktiv nach einer Beschäftigung zu suchen.

            § 9 Ausgleich aller Ansprüche

            Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sind sich darüber einig, dass mit der Erfüllung dieses Vertrages keine Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gegen die andere Partei mehr bestehen.

            Davon unberührt bleiben

            __________________________________________

            __________________________________________

            Salzgitter, 15.04.2021

            ________________________ ________________________
            Unterschrift Arbeitgeber Unterschrift Arbeitnehmer
            Marlinde Lux und Krimhild Pfeifer Isabelle Fritzsche


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              Bilanz
              Cordt Lang Management Ges. mit beschränkter Haftung,Heilbronn

              Bilanz
              Aktiva
              Euro 2021
              Euro
              2020
              Euro
              A. Anlagevermögen
              I. Immaterielle Vermögensgegenstände 4.553.759 5.258.463 7.151.049
              II. Sachanlagen 9.259.654 5.924.034 3.175.356
              III. Finanzanlagen 4.341.369
              B. Umlaufvermögen
              I. Vorräte 815.820 7.035.822 4.960.616
              II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 6.933.438 2.958.743 1.149.502
              III. Wertpapiere 588.183 4.879.511 6.443.447
              IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten uns Schecks 8.919.135 9.601.600
              C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.343.962 3.564.073 9.683.055
              Summe
              Passiva
              2021
              Euro
              2020
              Euro
              A. Eigenkapital
              I. Gezeichnetes Kapital 6.969.063 8.422.016
              II. KapitalrÜcklage 6.274.561 3.918.482
              III. GewinnrÜcklagen 1.331.749 3.211.622
              IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag 574.410 7.180.508
              V. JahresÜberschuss/Jahresfehlbetrag 6.428.571 6.316.992
              B. RÜckstellungen 884.246 4.242.319
              C. Verbindlichkeiten 1.436.311 7.031.423
              D. Rechnungsabgrenzungsposten 155.167 7.578.990
              Summe


              Gewinn- u. Verlustrechnung
              Cordt Lang Management Ges. mit beschränkter Haftung,Heilbronn

              Gewinn- und Verlustrechnung
              01.01.2021 – 01.01.2021 01.01.2020 – 01.01.2020
              EUR EUR EUR EUR
              1. Sonstige betriebliche Erträge 1.094.588 7.950.240
              2. Personalaufwand
              a) Löhne und Gehälter 1.971.468 4.179.538
              b) Soziale Abgaben und Aufwendungen fÜr Altersversorgung und UnterstÜtzung 2.950.511 3.756.546 2.306.942 5.771.697
              – davon fÜr Altersversorgung € 0,00 (2020 € 0,00)
              Abschreibungen
              auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der
              Kapitalgesellschaft Üblichen Abschreibungen Überschreiten
              4.996.377 7.035.039
              3. Sonstige betriebliche Aufwendungen 5.255.113 8.834.804
              4. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 2.233.835 6.868.822
              Jahresfehlbetrag 5.083.275 7.475.729
              5. JahresÜberschuss 872.316 7.259.676
              6. Verlustvortrag aus dem 2020 1.557.217 5.683.175
              7. Bilanzverlust 5.028.430 2.111.116


              Entwicklung des Anlagevermögens
              Cordt Lang Management Ges. mit beschränkter Haftung,Heilbronn

              Entwicklung des Anlagevermögens
              Anschaffungs-/Herstellungskosten Abschreibungen Buchwerte
              01.01.2021 Zugänge Abgänge 01.01.2021 01.01.2021 Zugänge Abgänge 01.01.2021 01.01.2021 01.01.2021
              I. Sachanlagen
              1. GrundstÜcke, grundstÜcksgleiche Rechte und Bauten einschl. der Bauten auf fremden GrundstÜcken 8.330.703 9.025.117 6.656.719 7.902.175 9.915.895 7.554.490 9.056.089 5.227.665 1.286.644 9.089.010
              2. Technische Anlagen und Maschinen 6.830.358 8.395.828 4.533.525 3.952.705 3.333.705 4.708.105 923.863 5.067.988 1.604.860 9.289.184
              3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 6.772.289 6.026.719 9.490.514 8.497.381 2.166.303 5.274.560 1.252.189 3.775.363 4.589.968 7.172.640
              2.042.216 8.719.085 5.805.059 3.118.236 586.430 7.630.690 9.971.055 3.896.377 4.629.769 9.430.299
              II. Finanzanlagen
              1. Anteile an verbundenen Unternehmen 208.618 5.544.897 9.786.577 2.264.379 3.286.326 7.940.663 892.034 6.602.012 9.365.293 2.972.088
              2. Genossenschaftsanteile 9.461.256 7.690.458 1.924.966 7.117.606 5.256.792 5.821.118 8.888.964 5.098.397 9.357.413 4.781.246
              6.392.812 9.123.415 8.453.794 3.892.226 437.969 8.276.109 3.581.795 2.434.229 5.681.003 8.225.801
              4.487.902 6.625.745 3.561.165 6.281.635 4.491.259 8.665.140 6.692.711 5.227.113 7.838.678 8.001.042

              Geld verdienen mit Gmbh gmbh kaufen wien

              kfz leasing kann eine gmbh wertpapiere kaufen

              export import Geld verdienen mit Autos


              Top 4 loi:

                autovermietung darlehen leasing Businessplan handelssysteme gesellschaft jetzt kaufen Firmenübernahme

                Muster eines Businessplans

                Businessplan Markwart Schweiger Verkauf Ges. m. b. Haftung

                Markwart Schweiger, Geschaeftsfuehrer
                Markwart Schweiger Verkauf Ges. m. b. Haftung
                Trier
                Tel. +49 (0) 6201233
                Fax +49 (0) 6718320
                Markwart Schweiger@hotmail.com

                Inhaltsverzeichnis

                MANAGEMENT SUMMARY 3

                1. UNTERNEHMUNG 4
                1.1. Geschichtlicher Hintergrund 4
                1.2. Unternehmensziel und Leitbild 4
                1.3. Unternehmensorganisation 4
                1.4. Situation heute 4

                2. PRODUKTE, DIENSTLEISTUNG 5
                2.1. Marktleistung 5
                2.2. Produkteschutz 5
                2.3. Abnehmer 5

                3. Markt 6
                3.1. Marktuebersicht 6
                3.2. Eigene Marktstellung 6
                3.3. Marktbeurteilung 6

                4. KONKURRENZ 7
                4.1. Mitbewerber 7
                4.2. Konkurrenzprodukte 7

                5. MARKETING 8
                5.1. Marktsegmentierung 8
                5.2. Markteinfuehrungsstrategie 8
                5.3. Preispolitik 8
                5.4. Verkauf / Vertrieb / Standort 8
                5.5. Werbung / PR 8
                5.6. Umsatzziele in EUR 1000 9

                6. STANDORT / LOGISTIK 9
                6.1. Domizil 9
                6.2. Logistik / Administration 9

                7. PRODUKTION / BESCHAFFUNG 9
                7.1. Produktionsmittel 9
                7.2. Technologie 9
                7.3. Kapazitaeten / Engpaesse 9
                7.4. Wichtigste Lieferanten 10

                8. MANAGEMENT / BERATER 10
                8.1. Unternehmerteam 10
                8.2. Verwaltungsrat 10
                8.3. Externe Berater 10

                9. RISIKOANALYSE 11
                9.1. Interne Risiken 11
                9.2. Externe Risiken 11
                9.3. Absicherung 11

                10. FINANZEN 11
                10.1. Vergangenheit 11
                10.2. Planerfolgsrechnung 12
                10.3. Bilanz per 31.12.2009 12
                10.4. Finanzierungskonzept 12

                11. ANFRAGE FUER FREMDKAPITALFINANZIERUNG 12

                Management Summary

                Die Markwart Schweiger Verkauf Ges. m. b. Haftung mit Sitz in Trier hat das Ziel Verkauf in der Bundesrepublik Deutschland erfolgreich neu zu etablieren. Sie bezweckt sowohl die Entwicklung, Produktion als auch den Handel mit Verkauf Artikeln aller Art.

                Die Markwart Schweiger Verkauf Ges. m. b. Haftung hat zu diesem Zwecke neue Verkauf Ideen und Konzeptentwicklungen entworfen. Verkauf ist in der Bundesrepublik Deutschland im Gegensatz zum nahen Ausland und den USA noch voellig unterentwickelt. Es gibt erst wenige oeffentliche Geschaefte, keine Verkauf Onlineshops mit einem breiten Produkteangebot und einer Auswahl an klar differenzierten Produkten in Qualitaet und Preis.

                Die selbstentwickelten Spezialprodukte der Markwart Schweiger Verkauf Ges. m. b. Haftung werden selbsthergestellt und ueber das Unternehmen sowie Aussenstellen zusammen mit den uebrigen Produkten vertrieben. Es besteht aufgrund des eingesetzten Booms an neuen oeffentlichen Shops und allgemein des immer beliebter werdenden Handels von Verkauf eine hohes Absatzpotenzial fuer die vorliegende Geschaeftsidee. Allerdings ist damit zu rechnen, dass mit dem steigenden Bedarf Grossverteiler in das Geschaeft einsteigen koennten. Einzelne Versuche von Grossverteiler scheiterten am Know-how und der zoegerlichen Vermarktung.

                Fuer den weiteren Aufbau des Unternehmens und den Markteintritt benoetigt das Unternehmen weiteres Kapital im Umfange von EUR 35 Millionen. Dafuer suchen die Gruender weitere Finanzpartner. Das Unternehmen rechnet in der Grundannahme bis ins Jahr 2025 mit einem Umsatz von EUR 62 Millionen und einem EBIT von EUR 11 Millionen

                1. Unternehmung

                1.1. Geschichtlicher Hintergrund

                Das Unternehmen wurde von
                a) Monja Jakob, geb. 1952, Trier
                b) Antje Harms, geb. 1946, Hagen
                c) Herbert Haase, geb. 1955, Wirtschaftsjuristin, Erfurt

                am 25.1.208 unter dem Namen Markwart Schweiger Verkauf Ges. m. b. Haftung mit Sitz in Trier als Kapitalgesellschaft mit einem Stammkapital von EUR 854000.- gegruendet und im Handelsregister des Trier eingetragen.

                Das Stammkapital ist aufgeteilt in à nominell EUR 1000.-. Die Gruender a) – d) sind am Unternehmen mit 36% und der Gruender e) mit 35% am Stammkapital beteiligt. Die operative Aufnahme des Geschaeftes fand per 1. Januar des Gruendungsjahres statt.

                1.2. Unternehmensziel und Leitbild

                Fortbildung Regelungen in Deutschland Finanzierung Navigationsmenü

                1.3. Unternehmensorganisation

                Die Geschaeftsleitung wird von Markwart Schweiger, CEO, Knut Heuser CFO wahrgenommen. Um die geplanten Expansionsziele zu erreichen, soll der Personalbestand per 1. April 2021 wie folgt aufgestockt werden:
                8 Mitarbeiter fuer kaufmaennische Arbeiten
                14 Mitarbeiter fuer Entwicklung
                24 Mitarbeiter fuer Produktion
                32 Mitarbeiter fuer Verkauf
                Das Unternehmen verfuegt ueber Bueroraeumlichkeiten, Produktions- und Lagerraeumlichkeiten in Trier im Umfange von rund 10000 m2. Das Finanz- und Rechnungswesen wird mittels der modernen EDV-Applikation ALINA durch zwei Mitarbeiter betreut und vom CFO gefuehrt.

                1.4. Situation heute

                Das Unternehmen hat im ersten Geschaeftsjahr per 31. Dezember einen Umsatz von EUR 18 Millionen und einen EBIT von EUR 383000.- erwirtschaftet.

                2. Produkte, Dienstleistung

                2.1. Marktleistung

                Das Unternehmen hat folgende Artikel im Angebot:

                Erweiterungsfortbildung,
                Anpassungsfortbildung und
                Aufstiegsfortbildung.
                Die durch die Fortbildung erworbenen Qualifikationen werden meist durch Prüfungen nachgewiesen, die die zuständigen Stellen (meist Handwerkskammern oder Industrie- und Handelskammern) durchführen. Einige Fortbildungen sind durch bundesweit gültige Rechtsverordnungen, die von den zuständigen Bundesministerien erlassen werden, geregelt.
                Als berufliche Aufstiegsfortbildung bezeichnet man zum Beispiel die von Facharbeitern besuchten Kurse, die zur Meisterprüfung führen, Kurse zur Vorbereitung auf Prüfungen zur Fachwirt-Qualifikation oder die Lehrgänge, die auf eine Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) vorbereiten.
                Eine besondere Form der Fortbildung sind Unterweisungen. So fordert § 12 Abs. 1 des Arbeitsschutzgesetzes, dass die Versicherten ausreichend und angemessen unterwiesen werden. Auslöser für eine Unterweisung sind zum Beispiel Einstellung oder Versetzung, Veränderungen im Aufgabenbereich oder Veränderungen in den Arbeitsabläufen.
                Umgangssprachlich werden die Begriffe Fortbildung und berufliche Weiterbildung oft fälschlich als Synonyme verwendet. Berufliche Weiterbildung umfasst aber zum Beispiel autodidaktische Weiterbildung, Umschulungen und betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen, die alle nicht zur Fortbildung im Sinne des BBiG zählen.

                Finanzierung
                Die berufliche Fortbildung findet zum Teil während der Arbeitszeit, zum Teil in der Freizeit, z. B. am Wochenende, statt. Der Arbeitnehmer beteiligt sich somit auch zeitlich. Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich häufig auch die Kosten. Grundsätzlich kann berufliche Fortbildung finanziert werden

                selten durch den Arbeitgeber,
                meist durch den sich weiterbildenden Arbeitnehmer selbst,
                mit öffentlichen Fördermitteln, z. B.
                durch die Agentur für Arbeit, Förderprogramme der Bundesländer oder
                durch die EU oder
                durch eine Kombination daraus.
                Öffentliche Förderung erfolgt, wenn bei veränderter persönlicher Eignung oder verändertem Arbeitsmarkt eine bessere individuelle Wettbewerbssituation erreicht werden soll. Eine Bewilligung öffentlicher Förderung bietet keine Gewähr für den substantiellen Wert der Bildungsmaßnahme.[1]

                Siehe auch
                Erwachsenen- und Weiterbildung
                Literatur
                Horst Methner: Aus-, Fort- und Weiterbildung, Kapitel 47 in: Tilo Pfeifer, Robert Schmitt (Herausgeber) Masing Handbuch Qualitätsmanagement, Carl Hanser Fachbuchverlag München Wien, 6. überarbeitete Auflage (2014), ISBN 978-3-446-43431-8
                Weblinks
                Bundesministerium für Bildung und Forschung
                Einzelnachweise

                ↑ Handlungsempfehlung Qualifizierung von An- und Ungelernten. (PDF) (Nicht mehr online verfügbar.) In: kofa.de. Institut der deutschen Wirtschaft, März 2013, ehemals im Original; abgerufen am 14. März 2018.@1@2Vorlage:Toter Link/www.kofa.de (Seite nicht mehr abrufbar, Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.  

                Normdaten (Sachbegriff): GND: 4117622-4 (OGND, AKS)

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                Bei den Produkten lit. a) – d) handelt es sich um gaengige, erprobte Produkte, die im Wesentlichen aus den USA importiert werden. Bei den Produkten e) handelt es sich ausschliesslich um Erfindungen der Markwart Schweiger Verkauf Ges. m. b. Haftung, vgl. Ziffer 2.2.

                Das Produkteangebot rundet saemtliche Beduerfnisse eines Kunden fuer die Umsetzung seines Projektes zu deutlich tieferen Preisen als diejenige der Konkurrenz ab. Mit jedem Verkauf erfolgt eine Beratung des Kunden vor Ort. Zudem geniesst er den Vorteil, innovative neue Produkte dank der ausgewiesenen Fachkompetenz von Markwart Schweiger Verkauf Ges. m. b. Haftung kennenzulernen.

                2.2. Produkteschutz

                Die Spezialprodukte der Markwart Schweiger Verkauf Ges. m. b. Haftung sind mit den Patenten Nrn. 712.289, 349.122 sowie 977.182 in der Bundesrepublik Deutschland, Deutschland, Oesterreich, Frankreich und Italien bis 2039 geschuetzt.

                2.3. Abnehmer

                Das Unternehmen ist vollstaendig abhaengig vom Endkonsumenten. Es besteht ein grosses Potenzial. Erkannt wurde auch, dass der Anfangspreis und die Beratung eine sehr wesentliche Rolle beim Einkauf spielen. Die Nachrage ist eng verknuepft mit dem eigentlichen Markt, der in Ziffer 3 nachstehend eingehend beschrieben wird.

                3. Markt

                3.1. Marktuebersicht

                Gemaess eigener Einschaetzung betraegt derzeit das Marktvolumen in der Bundesrepublik Deutschland rund EUR 603 Millionen. In der Bundesrepublik Deutschland sind heute 555000 Personen im Verkauf Segment taetig und geben im Durchschnitt rund EUR 270000.- pro Jahr fuer Equipment aus. Aufgrund der durchgefuehrten Befragungen und eigener Einschaetzung besteht in den naechsten 12 Jahren ein markantes Wachstum. Wir rechnen bis ins Jahr 2028 mit knapp einer Verdoppelung des Volumens.

                Neue technische Entwicklungen sind nur in unwesentlichen Teilbereichen zu erwarten.

                3.2. Eigene Marktstellung

                Die eigene Marktstellung ist mit EUR 2 Millionen noch unbedeutend. Die massive Nachfrage in unserem Shop am bisherigen Domizil laesst aber ein grosses Potential fuer Marktgewinne erwarten. Wir strengen einen Marktanteil in den naechsten 2 Jahren von 1 0% an, was einem Umsatz von rund EUR 118 Millionen entsprechen duerfte.

                3.3. Marktbeurteilung

                Verkauf ist in der Bundesrepublik Deutschland im Trend! Verkauf hat sich in der Bundesrepublik Deutschland in den vergangenen fu6 Jahren zu einem Trend entwickelt, die nicht nur aeltere, sondern vor allem Personen beiderlei Geschlechts in den Altersjahren 22 – 55 anspricht. Diese Annahme wird durch die um mehr als 3 0% jaehrlich wachsenden Mitgliederzahlen der Bundesrepublik Deutschlanderischen IHKs gestuetzt. V

                Die notwendige Ausbildung zur Ausuebung im Sektor Verkauf wird von den einzelnen Orten reichlich angeboten. Aber auch im Ausland sind Pruefungen in Kombination mit Ferien machbar und beliebt. In der Branche bestehen derzeit noch lokal sehr verschiedene staatliche und politische Huerden fuer die Erstellung und den Betrieb von Verkauf Produktionsanlagen. Die Entwicklung der vergangenen drei Jahre hat aber gezeigt, dass der Boom nicht mehr aufzuhalten ist und auch den Mittelstand der Bevoelkerung erfasst hat.

                Das Kaufverhalten der Kunden duerfte unterschiedlich sein. Es ist von folgender Marktaufteilung auszugehen:

                Regionen Marktanteil Tendenz
                DeutschBundesrepublik Deutschland 20 %
                England 49%
                Polen 10%
                Oesterreich 31%
                Oesterreich 22%

                Substitutionsmoeglichkeiten bestehen in dem Sinne, als auch Verkauf durch andere Sport- und Freizeitaktivitaeten verdraengt werden koennte. Derzeit bestehen allerdings derart viele und zersplitterte Sport- und Freizeittrends, dass sich bis heute kein anderer starker Trend herausbilden konnte.

                Erfahrungen in den USA und England, der Geburtsstaette der Verkauf, zeigen, dass mit der starken Abdeckung von Shops und Plaetzen der Markt wohl gesaettigt ist, aber nach wie vor ein bescheidenes Wachstum von rund 21% vorhanden ist. Im Vergleich zur USA ist die Platzdichte in der Bundesrepublik Deutschland rund 39 mal kleiner.

                4. Konkurrenz

                4.1. Mitbewerber

                Im Moment werden wir von kleinen Shops der einzelnen Gemeinden und einigen kleineren Shops konkurrenziert. Die meisten dieser Shops bieten sehr renommierte Marken zu 14 – 80% hoeheren Preisen im Vergleich zu den USA an. Wir befuerchten, dass sich in den naechsten Jahren auch Grossverteiler diese Produkte in ihr Sortiment aufnehmen koennten und zu klar tieferen Preisen vertreiben wuerden. Es ist kaum zu erwarten, dass die Konkurrenz ihre Strategien aendern wird. Sie werden die Hochpreispolitik weiter verfolgen, da sie ansonsten aufgrund ihres hohen Fixkostenanteils keine ueberlebenschancen haetten.

                4.2. Konkurrenzprodukte

                Weil wir neben wenigen Eigenmarken vor allem Handelsprodukte einsetzen werden, sind wir von Konkurrenzprodukten mehrheitlich unabhaengig.

                5. Marketing

                5.1. Marktsegmentierung

                Kundensegemente:

                Marktgebiete:

                5.2. Markteinfuehrungsstrategie

                Erschliessung der Marktgebiete

                5.3. Preispolitik

                Preise bewegen sich rund 17% unter den Preisen der Mitbewerber.

                5.4. Verkauf / Vertrieb / Standort

                Wir wollen Verkaufspunkte (POS) sukzessive auf der Basis der Markteinfuehrungsstrategie gemaess Ziffer 5.2. in der ganzen Bundesrepublik Deutschland einrichten. Zusaetzlich sind wir in den groessten Verbaenden der Bundesrepublik Deutschland vertreten. Weiter werden wir an Messen aller Art teilnehmen. Der heutige Standort dient einerseits als POS und als Verwaltungszentrum und Zentrallager. Sukzessive werden auf der Basis der Markteinfuehrungsstrategie gemaess Ziffer 5.2. neue Verkaufsstandorte eingerichtet und betrieben.

                5.5. Werbung / PR

                Die Werbung/PR wird zielgerichtet ueber Radio, Fernsehen, Zeitungen und Mailings lanciert.

                5.6. Umsatzziele in EUR 536000

                Produkte 2019 2020 2021 2022 2023 2024
                Ist Soll Soll Soll Soll Soll
                Sets 7’000 15’000 76000 176’000 548’000 789’000
                Zubehoer inkl. Kleidung 2’000 17’000 90000 145’000 464’000 737’000
                Trainingsanlagen 6’000 21’000 62000 351’000 475’000 687’000
                Maschinen 7’000 26’000 77000 280’000 499’000 709’000
                Spezialitaeten 9’000 15’000 45000 132’000 599’000 625’000

                6. Standort / Logistik

                6.1. Domizil

                Alle notwendigen Raeumlichkeiten des Unternehmens werden gemietet.

                6.2. Logistik / Administration

                Die personellen Ressourcen werden der Umsatzentwicklung und der Schaffung von neuen POS laufend angepasst. Die heute verwendete EDV genuegt den heutigen und kuenftigen Anforderungen mindestens bis zu einer Umsatzentwicklung von EUR 87 Millionen.

                7. Produktion / Beschaffung

                7.1. Produktionsmittel

                Die fuer die Entwicklung und Produktion (Montage) der Spezialprodukte notwendigen Mittel und Instrumente sind vorhanden. Zusaetzliche Maschinen und Einrichtungen werden entweder eingemietet oder extern produziert.

                7.2. Technologie

                Das fuer die Entwicklung der Spezialitaeten vorhandene Know-how ist im Technik-Team auf 1 Personen verteilt. Es bestehen keine grossen personelle Abhaengigkeiten, weil saemtliches Wissens auch laufend dokumentiert wird.

                7.3. Kapazitaeten / Engpaesse

                Das heutige Team ist auf die bestehenden Beduerfnisse aufgebaut. Mit der Weiterentwicklung des Unternehmens ist ein Ausbau auf etwa zehn Techniker geplant.

                7.4. Wichtigste Lieferanten

                Lieferanten Produktereihen Anteil am Einkaufsvolumen

                Einkaufsvolumen von EUR 5 Millionen diskutiert.

                8. Management / Berater

                8.1. Unternehmerteam

                • CEO: Markwart Schweiger

                • CFO: Knut Heuser

                Administration
                Marketing
                Verkauf
                Einkauf
                Entwicklung

                8.2. Verwaltungsrat

                Praesident:Monja Jakob (Mitgruender und Investor)
                Delegierter: Markwart Schweiger (CEO)
                Mitglied: Dr. Antje Harms , Rechtsanwalt
                Mitglied: Knut Heuser, Unternehmer

                8.3. Externe Berater

                Als Revisionsstelle amtet die Revisions-Treuhand AG.
                Die Geschaeftsleitung wird zudem durch das Anwaltsbuero Partner & Partner in Trier und das Marketingbuero Vater & Sohn in Trier beraten.

                9. Risikoanalyse

                9.1. Interne Risiken

                Das Unternehmen ist heute personell sehr knapp dotiert. Einzelne Abgaenge im Management koennten das Unternehmen entscheidend schwaechen.

                9.2. Externe Risiken

                Auf gesetzlicher Stufe sind keine Auflagen bzw. Einschraenkungen gegen den von uns bearbeiteten Verkauf Markt zu erwarten. Die Rahmenbedingungen fuer das Entstehen von weiteren Moeglichkeiten werden durch die eingesetzte Strukturbereinigung in der Landwirtschaft eher beguenstigt als erschwert. Mit dem Bau von Produktionsanlagen werden neue Arbeitsplaetze fuer Bauern geschaffen (Housekeeping, Unterhalten des Gelaendes ganz allgemein, Restauration, Geraete- und Maschinenunterhalt), die ihren bisherigen Beruf aus wirtschaftlichen Gruenden aufgeben mussten. Als groesstes Risiko ist ein Markteintritt eines oder mehrer Grossverteiler zu betrachten.

                9.3. Absicherung

                Mit der weiteren Expansion des Unternehmens ist das Management breiter abzustuetzen. Gleichzeitig muss der Marktaufbau so rasch als moeglich erfolgen, damit weiteren Bewerbern der Markteintritt mindestens erschwert, wenn nicht sogar verunmoeglicht werden kann. Zudem ist zu versuchen, weitere Exklusivvertriebsrechte von preislich attraktiven und qualitativ guten Produkten zu erwerben.

                10. Finanzen

                10.1. Vergangenheit

                Das erste Geschaeftsjahr konnte bei einem Nettoumsatz von EUR 1 Millionen mit einem bescheidenen EBIT von EUR 214000.- und einem ausgewiesenen Reingewinn von EUR 13000.- abgeschlossen werden. ueber das erste Geschaeftsjahr gibt der testierte Abschluss im Anhang Auskunft. Generell ist zu bemerken, dass sich der Umsatz in den vergangenen sechs Monaten kontinuierlich gesteigert hat. Daraus wird ersichtlich, dass sich der Erfolg der letzten Monate sich weiter fortsetzt.

                Die Finanzierung des Unternehmens erfolgte bis heute aus eigenen Mitteln des Unternehmens und einer Betriebskreditlimite der Deutschen Bank von EUR 200000.-. Als Sicherheit sind der Bank die Forderungen aus dem Geschaeftsbetrieb abgetreten worden.

                10.2. Planerfolgsrechnung

                Base Case 2019 2020e 2021e 2022e 2023e 2024e
                Nettoumsatz 1’747 6’206 22’341 45’342 69’194 269’400
                Warenaufwand 1’738 1’691 27’208 38’892 73’388 269’278
                Bruttogewinn 8’798 3’285 14’141 33’521 65’730 254’763
                Betriebsaufwand 6’865 5’747 19’686 34’680 59’598 114’175
                EBITDA 1’760 9’149 22’532 45’584 52’226 129’677
                EBIT 2’285 9’694 15’693 42’519 71’709 241’631
                Reingewinn 5’878 4’310 20’413 40’668 62’224 150’820
                Investitionen 7’601 7’469 15’709 46’716 60’519 126’404
                Dividenden 1 3 5 10 12 35
                e = geschaetzt

                10.3. Bilanz per 31.12.2019

                Aktiven Passiven

                Fluessige Mittel 13 Bank 272
                Debitoren 424 Kreditoren 842
                Warenlager 314 uebrig. kzfr. FK, TP 550
                uebriges kzfr. UV, TA 271

                Total UV 5496 Total FK 1’540

                Stammkapital 308
                Mobilien, Sachanlagen 871 Bilanzgewinn 29

                Total AV 541 Total EK 467

                6353 5’462

                10.4. Finanzierungskonzept

                Es ist vorgesehen, die Expansion des Unternehmens mit einem Mittelzufluss von vorerst EUR 7,3 Millionen wie folgt zu finanzieren:
                Erhoehung des Stammkapitals von EUR 2,9 Millionen um EUR 3,1 Millionen auf neu EUR 2,4 Millionen mit einem Agio von EUR 8,2 Millionen (eine entsprechende Absichtserklaerung (Letter of intent, LOI) einer Venture Capital Gesellschaft liegt vor) und Aufnahme von Fremdkapital von EUR 1,7 Millionen.
                Fuer die Fremdkapitalfinanzierung kann als Sicherheit die Abtretung der Forderungen aus dem Geschaeftsbetrieb sowie eine Buergschaft des Managements im Umfange von maximal EUR 200000.- offeriert werden. Allerdings ist in einem solchen Fall die Betriebskreditlimite der heutigen Bankbeziehung von EUR 9,1 Millionen abzuloesen.

                11. Anfrage fuer Fremdkapitalfinanzierung

                EUR 8,9 Millionen zu Finanzierung der Expansion in Form eines festen Darlehens bis zum 31.12.2022. Zinssatz SWAP zuzueglich Marge von maximal 2% . Rueckzahlung in jaehrlichen Tranchen von EUR 349000.-, erstmals per 30.12.2021. Sicherheit siehe Ziffer 10.1. Das Unternehmen ist auch offen fuer andere Finanzierungsvarianten.


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                  GmbH Treuhandvertrag

                  zwischen

                  Lucas Heyer DJs Ges. mit beschränkter Haftung, (Offenbach am Main)

                  (nachstehend „Treugeber“ genannt)

                  und

                  Rosetraut Lorenz Autovermietungen GmbH, (Essen)

                  (nachstehend „Treuhänder“ genannt)

                  1. Vertragsgegenstand

                  1.1. Der Treugeber beauftragt hiermit den Treuhänder, in eigenem Namen, aber auf Rechnung und Gefahr des Treugebers die bei der Bank (Erfurt), auf dem Konto Nr. 4306712 verbuchten Vermögenswerte (im folgenden kurz: „Treugut“) zu halten und zu verwalten. Der Treuhänder handelt dabei als Beauftragter im Sinne des deutschen Rechts. Er hat das Recht, Stellvertreter zu ernennen und mit schriftlichem Widerruf abzuberufen.

                  1.2. Der Treuhänder verwaltet das Treugut nach den Weisungen des Treugebers oder von ihm schriftlich bezeichneter Stellvertreter.

                  Der Treuhänder ist berechtigt, die Befolgung von Weisungen abzulehnen, die nach seiner Auffassung mit dem Gesetz in Widerspruch stehen. Liegen keine Weisungen vor, so ist der Treuhänder verpflichtet, solche vom Treugeber oder seinen Stellvertretern einzuholen. Bei Gefahr im Verzug sowie wenn Weisungen nicht zeitgerecht eingeholt werden können oder eintreffen, handelt der Treuhänder selbständig, nach bestem Wissen und Gewissen.

                  1.3. Der Treuhänder anerkennt, dass sämtliche auf dem unter Ziff. 1.1. hiervor erwähnten Konto verbuchten Vermögenswerte sowie deren Ertrag vollumfänglich Eigentum des Treugebers sind und wird sie diesem jederzeit auf erste Aufforderung hin zu unbeschwerter Verfügung herausgeben. Vorbehalten bleiben die Rechte des Treuhänders gemäss Art. 401 OR.

                  1.4. Den Parteien sind die Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes bekannt. Der Treuhänder bestätigt hiermit, dass er diesen Auftrag im Einklang mit den ent-sprechenden Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes sowie überhaupt mit den übrigen gesetzlichen Bestimmungen ausüben kann.

                  2. Haftung

                  Das Risiko für die Verwaltung und Erhaltung des Treugutes liegt vollumfänglich beim Treugeber. Der Treugeber verpflichtet sich und seine Rechtsnachfolger, den Treuhänder weder selber zu belangen durch Dritte, über die der Treuhänder die Kontrolle ausübt oder die ihrerseits in einem Dienst- oder anderen rechtlichen Verhältnis zu ihm stehen, haftbar machen zu lassen für die Tätigkeiten in Ausübung dieses Treuhandmandates, sowie allgemein ihn von allen Ansprüchen, die gegen ihn aus der Mandatsausübung geltend gemacht werden können, freizustellen und schad- und klaglos zu halten. Vorbehalten bleibt die Haftung des Treuhänders aufgrund der Sorgfaltpflicht, die ihn gemäss Art. 398 OR als Beauftragten trifft, wobei diese Haftung auf rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt wird (Art. 100 Abs. 1 OR).

                  3. Honorar

                  Der Treugeber verpflichtet sich, den Treuhänder für die gestützt auf diesen Treuhandvertrag erbrachten Dienstleistungen nach Zeitaufwand zu entschädigen. Als Grundlage dient ein Stundenhonorar von mindestens EUR. 497.–. Ferner wird der Treugeber dem Treuhänder alle Auslagen und Verwendungen ersetzen, die diesem im Zusammenhang mit der Ausübung des Treuhandmandates anfallen. Es gilt als vereinbart, dass das jährliche Honorar mindestens 1,5 % des Bruttobetrags des am Anfang des Kalenderjahres angelegten Vermögens betragen soll.

                  4. Geheimhaltung

                  Der Treuhänder ist verpflichtet, das Treuhandverhältnis und insbesondere die Identität des Treugebers gegenüber Behörden und Privatpersonen geheimzuhalten. Ausnahmen von der Geheimhaltungspflicht bestehen in denjenigen Fällen, in denen der Treuhänder ohne die Offenlegung des Treuhandverhältnisses sowie der Identität des Treugebers persönliche Nachteile erlitte (z.B. infolge Zurechnung des Treugutes zum steuerbaren Vermögen des Treuhänders) oder in denen er von Gesetzes wegen zur Offenlegung verpflichtet werden kann (wie z.B. in Erfüllung der Bestimmungen des Gesetzes über die Geldwäsche sowie im Zuge eines Strafverfahrens). In solchen Ausnahmefällen ist der Treuhänder ausdrücklich von der Geheimhaltungspflicht befreit soweit die Verhältnisse es erfordern.

                  5. Weitere Bestimmungen

                  5.1 Abänderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

                  5.2. Auf diesen Vertrag ist deutsches Recht anwendbar.

                  5.3. Als Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag anerkennen die Parteien die ordentlichen Gerichte am Sitz des Treugebers.

                  (Offenbach am Main, Datum):

                  Für Lucas Heyer DJs Ges. mit beschränkter Haftung: Für Rosetraut Lorenz Autovermietungen GmbH:

                  ________________________________ ________________________________


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                    Arbeitsvertrag – Standard –

                    Zwischen

                    Maxi Reitz Zugangskontrollsysteme Gesellschaft mit beschränkter Haftung
                    mit Sitz in Moers
                    Vertreten durch die Geschäftsführung Maxi Reitz
                    – nachfolgend ‚Arbeitgeber‘ genannt –

                    und

                    Rositta Badener aus Erlangen
                    – nachfolgend ‚Arbeitnehmer‘ genannt –

                    wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen:

                    § 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses

                    Das Arbeitsverhältnis beginnt am 13.04.2021.

                    § 2 Probezeit

                    Das Arbeitsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die ersten 11 Monate gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseits mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden.

                    § 3 Tätigkeit

                    Der Arbeitnehmer wird als Holzspielzeugmacher/in eingestellt

                    und vor allem mit folgenden Arbeiten beschäftigt:

                    Holzspielzeugmacher/in

                    …………………………………………………………………………………………………………

                    Er verpflichtet sich, auch andere Arbeiten auszuführen – auch an einem anderen Ort -, die seinen Vorkenntnissen und Fähigkeiten entsprechen. Dies gilt, soweit dies bei Abwägung der Interessen des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers zumutbar und nicht mit einer Lohnminderung verbunden ist.

                    § 4 Arbeitszeit

                    Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 45 Stunden. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit richten sich nach der betrieblichen Einteilung.

                    Der Arbeitnehmer ist bei betrieblicher Notwendigkeit und unter Berücksichtigung seiner berechtigten Interessen auf Anordnung des Arbeitgebers zur Ableistung von Überstunden sowie im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zu Mehrarbeit verpflichtet.

                    § 5 Arbeitsvergütung

                    Der Arbeitnehmer erhält einen Stundenlohn von 48,37 Euro.

                    Überstunden von bis zu 3% der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit sind mit der Vergütung abgegolten; im Übrigen werden sie gesondert vergütet.

                    § 6 Urlaub

                    Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf einen gesetzlichen Mindesturlaub von derzeit 20 Arbeitstagen im Kalenderjahr – ausgehend von einer Fünf-Tage-Woche. Der Arbeitgeber gewährt zusätzlich einen vertraglichen Urlaub von weiteren 5 Arbeitstagen. Bei der Gewährung von Urlaub wird zuerst der gesetzliche Urlaub eingebracht.

                    Der Zusatzurlaub mindert sich für jeden vollen Monat, in dem der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Entgelt bzw. Entgeltfortzahlung hat oder bei Ruhen des Arbeitsverhältnisses um ein Zwölftel. Für den vertraglichen Urlaub gilt abweichend von dem gesetzlichen Mindesturlaub, dass der Urlaubsanspruch am 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres (oder:mit Ablauf des Übertragungszeitraums am 31.3. des Folgejahres) auch dann verfällt, wenn er wegen Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers nicht genommen werden kann. Der gesetzliche Urlaub verfällt in diesem Fall erst 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres.

                    Bei Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte wird der Urlaubsanspruch gezwölftelt, wobei die Kürzung allerdings nur insoweit erfolgt, als dadurch nicht der gesetzlich vorgeschriebene Mindesturlaub unterschritten wird.

                    Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind verbleibende Urlaubsansprüche innerhalb der Kündigungsfrist abzubauen, soweit dies möglich ist. Der vertragliche Zusatzurlaub erlischt mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

                    Die recht­liche Behandlung des Urlaubs richtet sich im Übrigen nach den gesetzlichen Bestimmungen.

                    § 7 Krankheit

                    Ist der Arbeitnehmer infolge unverschuldeter Krankheit arbeitsunfähig, so besteht Anspruch auf Fortzahlung der Arbeitsvergütung bis zur Dauer von sechs Wochen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Arbeitsverhinderung ist dem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem auf den dritten Kalendertag folgenden Arbeitstag vorzulegen. Diese Nachweispflicht gilt auch nach Ablauf der sechs Wochen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung früher zu verlangen.

                    § 8 Verschwiegenheitspflicht

                    Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, während der Dauer des Arbeitsverhältnisses und auch nach dem Ausscheiden, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren.

                    Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen diese Verpflichtung verpflichtet er sich, eine Vertragsstrafe in Höhe einer Bruttomonatsvergütung zu zahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt dem Arbeitgeber vorbehalten.

                    Verstößt der Arbeitnehmer gegen seine Verschwiegenheitspflicht, kann dies zur Kündigung führen. Der Arbeitgeber weist den Arbeitnehmer ferner darauf hin, dass Geheimnisverrat nach § 17 UWG strafbar ist.

                    § 9 Nebentätigkeit

                    Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, jede entgeltliche oder das Arbeitsverhältnis beeinträchtigende Nebenbeschäftigung vor ihrer Aufnahme dem Arbeitgeber gegenüber in Textform anzuzeigen. Sie ist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers zulässig.

                    Der Arbeitgeber erteilt die Einwilligung, wenn die Wahrnehmung der dienstlichen Aufgaben durch die Nebenbeschäftigung nicht behindert und sonstige berechtigte Interessen des Arbeitgebers nicht beeinträchtigt werden.

                    Der Arbeitgeber kann seine Einwilligung jederzeit widerrufen, wenn sein betriebliches Interesse dies auch unter Berücksichtigung der Arbeitnehmerinteressen erfordert.

                    § 10 Vertragsstrafe

                    Der Arbeitnehmer verpflichtet sich für den Fall, dass er das Arbeitsverhältnis nicht vertragsgemäß antritt, oder das Arbeitsverhältnis vertragswidrig beendet, dem Arbeitgeber eine Vertragsstrafe in Höhe einer halben Bruttomonatsvergütung für die genannten Vertragsverletzungen bis zum Ende der Probezeit und in Höhe einer Bruttomonatsvergütung nach dem Ende der Probezeit zu zahlen. Das Recht des Arbeitgebers, weitergehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen, bleibt unberührt.

                    § 11 Kündigung

                    Nach Ablauf der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen zum 15. oder Ende eines Kalendermonats. Jede gesetzliche Verlängerung der Kündigungsfrist zugunsten des Arbeitnehmers gilt in gleicher Weise auch zugunsten des Arbeitgebers. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Vor Antritt des Arbeitsverhältnisses ist die Kündigung ausgeschlossen.

                    Der Arbeitgeber ist berechtigt, den Arbeitnehmer bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses freizustellen. Die Freistellung erfolgt unter Anrechnung der dem Arbeitnehmer eventuell noch zustehenden Urlaubsansprüche sowie eventueller Guthaben auf dem Arbeitszeitkonto. In der Zeit der Freistellung hat sich der Arbeitnehmer einen durch Verwendung seiner Arbeitskraft erzielten Verdienst auf den Vergütungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber anrechnen zu lassen.

                    Das Arbeitsverhältnis endet ohne Kündigung spätestens mit Ablauf des Monats, in dem der Arbeitnehmer das für ihn gesetzlich festgelegte Renteneintrittsalter vollendet hat.

                    § 12 Verfall-/Ausschlussfristen

                    Alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Monaten nach ihrer Fälligkeit gegenüber dem Vertragspartner in Textform geltend gemacht und im Falle der Ablehnung durch den Vertragspartner innerhalb von weiteren drei Monaten eingeklagt werden. Hiervon unberührt bleiben Ansprüche, die auf Handlungen wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen sowie Ansprüche auf den geltenden Mindestlohn.

                    Die Ausschlussfrist gilt nicht für den Anspruch eines Arbeitnehmers auf den gesetzlichen Mindestlohn. Über den Mindestlohn hinausgehende Vergütungsansprüche des Arbeitnehmers unterliegen hingegen der vereinbarten Ausschlussfrist.

                    § 13 Zusätzliche Vereinbarungen

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                    § 14 Vertragsänderungen und Nebenabreden

                    Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieser Klausel. Dem Arbeitnehmer entstehen daher keine Ansprüche aus betrieblicher Übung. Vertragsänderungen durch Individualabreden sind formlos wirksam.

                    Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.

                    Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, dem Arbeitgeber unverzüglich über Veränderungen der persönlichen Verhältnisse wie Familienstand, Kinderzahl und Adresse Mitteilung zu machen.

                    Moers, 13.04.2021 Erlangen, 13.04.2021

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                    Unterschrift Arbeitgeber Unterschrift Arbeitnehmer


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