GmbH Kauf gmbh kaufen ohne stammkapital Kaufvertrag gmbh kaufen münchen Angebot

Kauvertrag (über sukzessive Lieferung von Rollen, Spulen, Spindeln u.ä. Unterlagen aus Papierhalbstoff, Papier oder Pappe, auch gelocht oder gehärtet, zum Aufwickeln von Spinnstoffgarnen)

Zwischen (Unternehmen 1)

Gretel Büscher Isolierarbeiten Ges. mit beschränkter Haftung
mit Sitz in Oldenburg
Vertreten durch die Geschäftsführung Gretel Büscher
– nachfolgend Käufer genannt –

und

Theolinde Runge Unternehmensberatung Ges. mit beschränkter Haftung
mit Sitz in Bottrop
Vertreten durch die Geschäftsführung Theolinde Runge
– nachfolgend Verkäufer genannt –

wird folgender Kaufvertrag geschlossen:

Die Parteien sind sich einig, dass dieser Vertrag zum Zwecke des Erwerbs von Waren im gewerblichen Bereich abgeschlossen wird.

Als Grundlage des Kaufvertrags erkennen sowohl Verkäufer wie auch Käufer die Bedingungen, wie sie in diesem Vertrag niedergelegt sind, an. Weiterer Bestandteil dieses Vertrags sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Nr. 87329137 vom 05.04.2021 des Verkäufers. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind diesem Vertrag als Anlage beigefügt. Es gelten ausschließlich die Vertragsbedingungen des Verkäufers. Die Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nicht.

§1 Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand ist die Lieferung von insgesamt 524187 St. Rollen, Spulen, Spindeln u.ä. Unterlagen aus Papierhalbstoff, Papier oder Pappe, auch gelocht oder gehärtet, zum Aufwickeln von Spinnstoffgarnen.

§2 Gültigkeitszeitraum

Der Vertrag tritt am 05.04.2021 in Kraft und endet am 05.04.2021. Während dieser Zeit ist lediglich die außerordentliche Kündigung möglich.

§3 Liefertermin

Lieferzeitraum ist vom 05.5.2021 bis zum 05.0.2021. Der Verkäufer verpflichtet sich, die unter §1 in diesem Vertrag genannte Menge 524187 St Rollen, Spulen, Spindeln u.ä. Unterlagen aus Papierhalbstoff, Papier oder Pappe, auch gelocht oder gehärtet, zum Aufwickeln von Spinnstoffgarnen zu gleichen Teilen innerhalb dieses Zeitraums jeweils zum 10 eines Monats an den Käufer zu liefern.

Der Käufer seinerseits verpflichtet sich, die Lieferungen bis zum Vertragsende zu den jeweils vereinbarten Terminen anzunehmen.

§4 Vertragsstrafen

Kann der Verkäufer die jeweilige Menge nicht liefern oder kann er die Teil-Lieferungen nicht termingerecht ausführen, ist er zur Zahlung einer Vertragsstrafe an den Käufer verpflichtet. Die Vertragsstrafe beträgt pro verspäteten Werktag 1 Prozent des Auftragswerts, wird aber insgesamt auf € 7256 je Teil-Lieferung begrenzt.

§5 Kaufpreis

Der Preis beträgt 26733537,55 Euro für 524187 St. Rollen, Spulen, Spindeln u.ä. Unterlagen aus Papierhalbstoff, Papier oder Pappe, auch gelocht oder gehärtet, zum Aufwickeln von Spinnstoffgarnen. Der Kaufpreis gilt für die gesamte Vertragsdauer. Es handelt sich um Nettopreise, ohne die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer.

§6 Zahlungsbedingungen

Der Käufer nimmt die Bezahlung so vor, dass der Betrag spätestens am 6 Tag nach Erhalt der Rechnung beim Verkäufer eingeht.

Leistet der Käufer die Zahlung innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungserhalt, ist er zu einem Skontoabzug in Höhe von 3 Prozent berechtigt.

§7 Lieferbedingungen

Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands „frei Haus“ an den in der Bestellung angegebenen Ort.

§8 Gewährleistung

Der Verkäufer steht für die Betriebsbereitschaft der gelieferten Ware Rollen, Spulen, Spindeln u.ä. Unterlagen aus Papierhalbstoff, Papier oder Pappe, auch gelocht oder gehärtet, zum Aufwickeln von Spinnstoffgarnen ein und garantiert die Funktionsfähigkeit nach den vereinbarten technischen Daten.

Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme der Ware und endet nach Ablauf von 5 Jahren.

§9 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus diesem Vertrag Eigentum des Verkäufers.

§10 Erfüllungsort

Vertraglicher Erfüllungsort für beide Vertragspartner ist Oldenburg. Der hier genannte vertragliche Erfüllungsort ersetzt nach dem Willen beider Vertragspartner den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr. 79961604 unter § 8 genannten Erfüllungsort.

§11 Gerichtsstand

Als Gerichtsstand vereinbaren beide Vertragspartner ausdrücklich den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr 35907898 unter § 12 genannten Gerichtsstand.

§12 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder künftig unwirksam oder undurchführbar werden, so werden die übrigen Regelungen dieses Vertrages davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung verpflichten sich die Parteien schon jetzt, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahe kommt.
Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken dieses Vertrages.

§13 Textformklausel

Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform.

§14 Anlagen

Als Anlage wurden diesem Vertrag die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr 128604358 vom 05.04.2021 beigefügt.

Oldenburg, 05.04.2021 Potsdam, 05.04.2021

……………………………………………….. ………………………………………………..

Unterschrift Käufer Unterschrift Verkäufer


kredit aüg


Top 4 datenschutz:

    Vorratskg Kapitalgesellschaft AGB luxus autos leasing gesellschaft kaufen kredit

    Allgemeine Geschäftsbedingungen der Lois Zander Industriebau Gesellschaft mit beschraenkter Haftung

    §1 Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen

    (1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftbedingungen gelten für alle Lieferungen zwischen uns und einem Verbraucher in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

    Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschliesst, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).

    §2 Zustandekommen eines Vertrages, Speicherung des Vertragstextes

    (1) Die folgenden Regelungen über den Vertragsabschluss gelten für Bestellungen über unseren Internetshop http://www.LoisZanderIndustriebauGesellschaftmitbeschraenkterHaftung.de.

    (2) Im Falle des Vertragsschlusses kommt der Vertrag mit

    Lois Zander Industriebau Gesellschaft mit beschraenkter Haftung
    Lois Zander
    D-72238 Leipzig
    Registernummer 832396
    Registergericht Amtsgericht Leipzig

    zustande.

    (3) Die Präsentation der Waren in unserem Internetshop stellen kein rechtlich bindendes Vertragsangebot unsererseits dar, sondern sind nur eine unverbindliche Aufforderungen an den Verbraucher, Waren zu bestellen. Mit der Bestellung der gewünschten Ware gibt der Verbraucher ein für ihn verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab.
    (4) Bei Eingang einer Bestellung in unserem Internetshop gelten folgende Regelungen: Der Verbraucher gibt ein bindendes Vertragsangebot ab, indem er die in unserem Internetshop vorgesehene Bestellprozedur erfolgreich durchläuft.

    Die Bestellung erfolgt in folgenden Schritten:

    1) Auswahl der gewünschten Ware
    2) Bestätigen durch Anklicken der Buttons Bestellen
    3) Prüfung der Angaben im Warenkorb
    4) Betätigung des Buttons zur Kasse
    5) Anmeldung im Internetshop nach Registrierung und Eingabe der Anmelderangaben (E-Mail-Adresse und Passwort).
    6) Nochmalige Prüfung bzw. Berichtigung der jeweiligen eingegebenen Daten.
    7) Verbindliche Absendung der Bestellung durch Anklicken des Buttons kostenpflichtig bestellen bzw. kaufen

    Der Verbraucher kann vor dem verbindlichen Absenden der Bestellung durch Betätigen der in dem von ihm verwendeten Internet-Browser enthaltenen Zurück-Taste nach Kontrolle seiner Angaben wieder zu der Internetseite gelangen, auf der die Angaben des Kunden erfasst werden und Eingabefehler berichtigen bzw. durch Schliessen des Internetbrowsers den Bestellvorgang abbrechen. Wir bestätigen den Eingang der Bestellung unmittelbar durch eine automatisch generierte E-Mail (Auftragsbestätigung). Mit dieser nehmen wir Ihr Angebot an.

    (5) Speicherung des Vertragstextes bei Bestellungen über unseren Internetshop : Wir speichern den Vertragstext und senden Ihnen die Bestelldaten und unsere AGB per E-Mail zu. Die AGB können Sie jederzeit auch unter http://www.LoisZanderIndustriebauGesellschaftmitbeschraenkterHaftung.de/agb.html einsehen. Ihre vergangenen Bestellungen können Sie in unserem Kunden-Bereich unter Mein Konto –> Meine Bestellungen einsehen.

    §3 Preise, Versandkosten, Zahlung, Fälligkeit

    (1) Die angegebenen Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile. Hinzu kommen etwaige Versandkosten.

    (2) Der Verbraucher hat die Möglichkeit der Zahlung per Vorkasse, Nachnahme, Bankeinzug, PayPal, Kreditkarte( Visa ) .

    (3) Hat der Verbraucher die Zahlung per Vorkasse gewählt, so verpflichtet er sich, den Kaufpreis unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen.
    Soweit wir per Nachnahme liefern, tritt die Fälligkeit der Kaufpreisforderung mit Erhalt der Ware ein.

    §4 Lieferung

    (1) Sofern wir dies in der Produktbeschreibung nicht deutlich anders angegeben haben, sind alle von uns angebotenen Artikel sofort versandfertig. Die Lieferung erfolgt hier spätesten innerhalb von 5 Werktagen. Dabei beginnt die Frist für die Lieferung im Falle der Zahlung per Vorkasse am Tag nach Zahlungsauftrag an die mit der Überweisung beauftragte Bank und bei allen anderen Zahlungsarten am Tag nach Vertragsschluss zu laufen. Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag am Lieferort, so endet die Frist am nächsten Werktag.

    (2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache geht auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache an den Käufer auf diesen über.

    §5 Eigentumsvorbehalt

    Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.

    ****************************************************************************************************

    §6 Widerrufsrecht des Kunden als Verbraucher:

    Widerrufsrecht für Verbraucher

    Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Massgabe zu, wobei Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschliesst, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können:

    Widerrufsbelehrung

    Widerrufsrecht

    Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

    Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage, ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

    Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
    Lois Zander Industriebau Gesellschaft mit beschraenkter Haftung
    Lois Zander
    D-72238 Leipzig
    Registernummer 832396
    Registergericht Amtsgericht Leipzig
    E-Mail info@LoisZanderIndustriebauGesellschaftmitbeschraenkterHaftung.de
    Telefax 080047577
    mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

    Widerrufsfolgen

    Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschliesslich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

    Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

    Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

    Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

    Finanzierte Geschäfte

    Haben Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanziert und widerrufen Sie den finanzierten Vertrag, sind Sie auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, wenn beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn wir gleichzeitig Ihr Darlehensgeber sind oder wenn sich Ihr Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung unserer Mitwirkung bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder der Rückgabe bereits zugeflossen ist, tritt Ihr Darlehensgeber im Verhältnis zu Ihnen hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe in unsere Rechte und Pflichten aus dem finanzierten Vertrag ein. Letzteres gilt nicht, wenn der vorliegende Vertrag den Erwerb von Wertpapieren, Devisen, Derivaten oder Edelmetallen zum Gegenstand hat.
    Wollen Sie eine vertragliche Bindung so weitgehend wie möglich vermeiden, widerrufen Sie beide Vertragserklärungen gesondert.

    Ende der Widerrufsbelehrung

    ****************************************************************************************************

    §7 Widerrufsformular

    Muster-Widerrufsformular
    (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
    An :
    Lois Zander Industriebau Gesellschaft mit beschraenkter Haftung
    Lois Zander
    D-72238 Leipzig
    E-Mail info@LoisZanderIndustriebauGesellschaftmitbeschraenkterHaftung.de

    Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

    _____________________________________________________

    Bestellt am (*)/erhalten am (*)

    __________________

    Name des/der Verbraucher(s)

    _____________________________________________________

    Anschrift des/der Verbraucher(s)

    _____________________________________________________

    Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

    __________________

    Datum

    __________________

    (*) Unzutreffendes streichen.

    §8 Gewährleistung

    Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen.

    §9 Verhaltenskodex

    Wir haben uns den Verhaltenskodizes der folgenden Einrichtungen unterworfen:

    §10 Vertragssprache

    Als Vertragssprache steht ausschliesslich Deutsch zur Verfügung.

    ****************************************************************************************************

    §11 Kundendienst

    Unser Kundendienst für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen steht Ihnen werktags von 9:00 Uhr bis 17:30 Uhr unter

    Telefon: 05123 45678911
    Telefax: 06226 695717
    E-Mail: info@LoisZanderIndustriebauGesellschaftmitbeschraenkterHaftung.de
    zur Verfügung.

    ****************************************************************************************************

    Stand der AGB Jan.2019


    Unternehmer GmbH-Kauf

    kredit leasing kann gesellschaft immobilien kaufen


    Top 6 Zweck:

      GmbH gmbh anteile kaufen risiken Spiel GmbHmantel gmbh gesellschaft kaufen arbeitnehmerüberlassung
      Zur Suche springen

      Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unter Spiel (Begriffsklärung) aufgeführt.

      Brueghel: Die Kinderspiele, 1560
      Kinder spielen Plumpsack

      Spiel (von althochdeutsch: spil für „Tanzbewegung“) ist eine Tätigkeitsform, Spielen eine Tätigkeit, die zum Vergnügen, zur Entspannung, allein aus Freude an ihrer Ausübung, aber auch als Beruf ausgeführt werden kann (Theaterspiel, Sportspiel, Violinspiel). Es ist eine Beschäftigung, die oft als spielerische Auseinandersetzung in Gemeinschaft mit anderen vorgenommen wird. Ein Großteil der kognitiven Entwicklung und der Entwicklung von motorischen Fertigkeiten sowie sozialer Kompetenz findet durch Spielen statt, beim Menschen ebenso wie bei zahlreichen Tierarten. In der Pädagogik wird das Spiel auch gezielt als Lernmethode eingesetzt. Einem Spiel liegen oft ganz bestimmte Handlungsabläufe zugrunde, aus denen, besonders in Gemeinschaft, verbindliche Regeln hervorgehen können. Die konkreten Handlungsabläufe können sich sowohl aus der Art des Spiels selbst, den Spielregeln (Völkerball, Mensch ärgere Dich nicht), als auch aus dem Wunsch verschiedener Individuen ergeben, gemeinschaftlich zu handeln (Bau einer Sandburg, Kooperatives Spiel).

      Es gibt eine große Vielfalt von Spielen. Ihre Zahl ist nicht begrenzt und Spiele werden fortwährend neu erfunden und variiert.

      Inhaltsverzeichnis

      1 Definitionsvorschläge und Merkmale
      2 Spieleinteilungen

      2.1 Raum
      2.2 Bewegung
      2.3 Ruhe
      2.4 Geselligkeit
      2.5 Kampf
      2.6 Spielgerät
      2.7 Wissenschaftliche Kategorisierung

      3 Anthropologische und kulturelle Bedeutung
      4 Geschichtliche Einordnung

      4.1 Das Alter von Spielen

      5 Das Spielen bei Tieren
      6 Das Spiel im Sprichwort
      7 Das Spiel auf Wappen
      8 Zitate
      9 Literatur
      10 Siehe auch
      11 Weblinks
      12 Einzelnachweise

      Definitionsvorschläge und Merkmale

      Spiele werden von der Spielwissenschaft erforscht. Diese systematisiert unter Verwendung der Erkenntnisse weiterer Disziplinen wie der Spiel-Psychologie, Spiel-Soziologie, der Spielpädagogik, der Spieldidaktik und der Geschichte des Spiels das umfassende Phänomenfeld des Spiels und des Spielens.

      Am Beispiel des Begriffs „Spiel“ arbeitete der Philosoph Ludwig Wittgenstein heraus, dass Vertreter einer Kategorie oft über keine gemeinsamen Eigenschaften verfügen, sondern nur über ein Netz von sich überlappenden Eigenschaften miteinander verbunden sind. Diese Eigentümlichkeit nannte er Familienähnlichkeit. Wittgenstein machte diese Überlegungen zum Zentrum seiner Analyse der Sprache.[1] Dabei wechselt er den Fokus, indem er sich mit der Alltagssprache beschäftige, statt mit philosophischen Kunstsprachen und gelangte so zum Begriff des Sprachspiels, einem zentralen Begriff seines Entwurfs. Wittgensteins Überlegungen zum Spiel zeigen, dass der Begriff sich einer klaren Definition entzieht. Gleichwohl wurden zahlreiche Versuche unternommen, den Begriff des Spiels zu definieren oder wenigstens angemessen zu illustrieren. Die Analogien zwischen den Tätigkeiten des Sprechens und des Spielens versteht Wittgenstein nicht als oberflächliche, sondern verraten eine strukturelle Ähnlichkeit, auf die er an verschiedenen Stellen[2] eingeht:

      „Systeme der Verständigung […] will ich ‘Sprachspiele‘ nennen. Sie sind dem, was wir im gewöhnlichen Spiele nennen mehr oder weniger verwandt; Kinder lernen ihre Muttersprache mittels solcher Sprachspiele, und hier haben sie vielfach den unterhaltenden Charakter des Spiels.“

      – Wittgenstein: 1939/1991, S. 121

      Ein alter Definitionsversuch für Spiel stammt von dem niederländischen Kulturanthropologen Johan Huizinga, der in seinem Hauptwerk Homo ludens schreibt:

      „Spiel ist eine freiwillige Handlung oder Beschäftigung, die innerhalb gewisser festgesetzter Grenzen von Zeit und Raum nach freiwillig angenommenen, aber unbedingt bindenden Regeln verrichtet wird, ihr Ziel in sich selber hat und begleitet wird von einem Gefühl der Spannung und Freude und einem Bewusstsein des ‚Andersseins‘ als das ‚gewöhnliche Leben‘.“

      – Huizinga: 1938/1991, S. 37

      Dagegen unterscheidet die Spielwissenschaft zwischen zweckfreien und zweckgerichteten Spielen.[3] Als zweckfrei gelten etwa die Funktionsspiele, als zweckgerichtet die Lernspiele. Das zweckgerichtete Spiel gab es bereits bei den Philanthropen, etwa bei Guts Muths.[4] Das Lernspiel soll dem Zweck des Lernens dienen, aber dennoch spielerisch sein.[5]
      Neben dem Lernspiel hat sich seit etwa 1995 eine Spielbewegung etabliert, die als Bildungsspiel[6] bezeichnet werden kann: Playing Arts.[7]

      Das Sportspiel nimmt eine Sonderstellung ein: Es ist sowohl als Arbeit und Einnahmequelle (beispielsweise Berufsfußball) zu verstehen, als auch mit Spielfreude verbunden.
      Es gibt auch einen heiligen Ernst des Spieles: Das Spiel enthält dann kultische und religiöse Züge.

      Für Roger Caillois werden sämtliche Spiele stets von mindestens einem der folgenden vier Prinzipien geprägt:

      Agon (Wettkampf)
      Alea (Zufall)
      Mimikry (Maske) und
      Ilinx (Rausch).

      Diese Prinzipien können sich vielfältig mischen. Allerdings sieht Caillois eine wesentliche Trennungslinie zwischen Wettkampf und Zufall einerseits und Maske und Rausch andererseits. Hier stellte er einen Zusammenhang zwischen der Spielkultur und der allgemeinen Verfassung einer Gesellschaft her. Archaische oder sogenannte primitive Gesellschaften fänden sich eher von Maske und Rausch, sogenannte zivilisierte Gesellschaften von Wettkampf und Zufall beherrscht.[8] Das Schlagwort von der „Leistungsgesellschaft“ ist bekannt – es ist aber auch offenkundig, dass in dieser durch den Zufall der Geburt, Erbschaft, Beziehung, Chance viel gewürfelt wird.

      Friedrich Georg Jünger sieht im Wettkampfgedanken keinen Entstehungsgrund von Spielen. Er führt sämtliche Spiele auf nur drei Prinzipien zurück, nämlich Geschicklichkeit, Zufall und Ahmung [sic!]. Das letzte Prinzip – das Darstellung und Beschwörung zugleich meint – deckt sich nur streckenweise mit Caillois’ Prinzip Maske und Rausch. Jünger schreibt:[9]

      „Ein Geschicklichkeitsspiel stützt sich nie auf den Agon, sondern auf die Geschicklichkeit. Wettbewerb, Konkurrenz, Agon sind etwas zum Spiel Hinzukommendes. Sichtbar wird das dort, wo das gleiche Spiel bald von Spielern gespielt wird, die ihre Geschicklichkeit messen, bald von einem einzelnen Spieler, dessen Lust das Spiel selbst ist und der nicht daran denkt, in einen Wettbewerb einzutreten.“

      Spielen gewinnt eine besondere Qualität, wenn kreative Aspekte überwiegen, das heißt weiterreichende Entwicklungen der teilnehmenden Persönlichkeiten und ihrer gesellschaftlichen Beziehungen ins Auge gefasst werden. Obwohl solche Spiele nach ökonomischen Kriterien keinesfalls Arbeit sind, tragen sie aus sozialwissenschaftlicher Sicht doch ganz wesentliche Arbeitsmerkmale. Es kommt auf die Rolle und Funktion des Beteiligten im Spiel oder Nicht-Spiel und auf die Sichtweise des Beobachters an.

      Spielen, so Natias Neutert als ehemaliger Dozent für Polyästhetik, schärfe gegenüber der kruden Wirklichkeit den Möglichkeitssinn: „Spielen erzeugt eine eigene Wirklichkeit: die der Möglichkeiten.“[10]

      Eine Herangehensweise an das Spiel basiert auf der Frage nach dem Motiv. Jeder Schachspieler spielt zwar das gleiche Spiel, die jeweiligen Motive können dabei unterschiedlich sein: Der Eine spielt, weil er die Gemeinschaft mit einem anderen Schachspieler pflegt, der Andere, weil er sich mit einem anderen messen will. Mihaly Csíkszentmihályi führt in seinem Buch Das Flow-Erlebnis acht verschiedene Motive an, die er bei einer Erhebung über das Schachspiel festgestellt hat.[11] Die Lehre daraus ist, dass der Begriff Spiel ein einheitlicher ist und nur nach dem Motiv bzw. dem Zweck unterteilt werden kann.

      Spieleinteilungen

      Man kann Spiele einfach nach dem Materialangebot unterteilen; so finden sich in handelsüblichen Spielesammlungen beispielsweise Kartenspiele und Brettspiele (siehe Kategorie:Spiel nach Ausstattung). Spielesammlungen erlauben eine Vermittlung von Spielgut und Spielbeispielen, die für die unmittelbare Nutzung gedacht sind und keinen systematisierenden Anspruch erheben. Sie enthalten daher in der Regel gebrauchsfertige Spielvorschläge mit einem vorgegebenen Regelwerk und Hinweisen für den praktischen Einsatz nach Altersstufen, erforderlicher Spielerzahl und Variationen für die Spielabläufe.[12][13][14]

      Raum

      Spiele drinnen, draußen oder in virtuellen Räumen – Stubenspiele und Freiluftspiele – Waldspiele – Sportplatzspiele – Wasserspiele

      Bewegung

      Ein tansanischer Junge bei einem Laufspiel mit einer Fahrradfelge

      Bewegungsspiele, zu denen die Versteck-, die Lauf-, Hüpf- und Fangspiele gehören.

      Als eine besondere Form des Bewegungsspiels kann das Tanzspiel angesehen werden. So schreibt Hugo Rahner im letzten Kapitel (mit der Überschrift: „Das himmlische Tanzspiel“) seines spieltheologischen Werks Der spielende Mensch: „Alles Spiel ist irgendwo am Grunde seines Wesens ein Tanz, ein Reigen um die Wahrheit. Immer war das sakrale Spiel ein Tanzspiel.“[15] Womit sich auch wieder der Kreis zur etymologischen Wurzel des Spiel-Begriffs (spil) schließt.

      Ruhe

      Ruhespiele, die der Schärfung der Beobachtung und der Aufmerksamkeit und der Betätigung des Geistes dienen oder Meditationsspiele

      Geselligkeit

      Hierhin gehören die meisten der sogenannten Gesellschaftsspiele, Karten-, Brettspiele

      Kampf

      Hierzu rechnet man die Wettkampfspiele, die das Messen mit den Fähigkeiten anderer zum Ziel haben, etwa das Völkerballspiel, Laufstaffeln oder Spiele wie algorithmische Spiele, darunter Streichhölzer wegnehmen, Tic-Tac-Toe, Go, Halma und Schach.

      Spielgerät

      Ball-, Kugel-, Kegel-, Murmelspiele

      Bei jedem Einteilungsversuch ergeben sich Überschneidungen. Einteilungen eignen sich aber als nützliche Übersichten, etwa im Rahmen einer Spielesammlung für den Praxisgebrauch.

      Junge mit Seifenblasen, Gemälde von Edouard Manet, 1867

      Schon im Spätmittelalter trat, hauptsächlich in den Städten, das Spielen um Geld in den Vordergrund; auch Glücksspiele sind als Spiele zu verstehen, ebenso wie Schach oder Backgammon, auch wenn sie dem Berufsspieler zum Gelderwerb dienen. Somit sind die Grenzen der Einordnung in eine Kategorie grundsätzlich fließend und oft von der Grundeinstellung des Spielers und von den Rahmenbedingungen abhängig.

      Meist hat das Spiel(en) zwanglosen Charakter. Doch kann der sogenannte Spieltrieb des Menschen, wenn er nicht mehr beherrscht wird, auch in Sucht ausarten.

      In den meisten Gesellschaften, zumal den industriellen, sind spielerische Tätigkeiten ihrem Wesen nach nicht der Arbeit, sondern der Freizeit zugeordnet, wo sie dem lustbetonten Zeitvertreib bzw. der Entspannung des Spielers oder einer Spielgemeinschaft dienen. Anhänger egalitärer und ganzheitlich orientierter Gesellschaftsmodelle sehen darin allerdings eine verhängnisvolle Trennung, die sowohl dem Schaffen das Vergnügliche als auch der Muße die Bildsamkeit raubt.[16]

      Jedem Kind sind die Neugier und die Lust zum Spielen angeboren. Sie werden entwicklungspsychologisch als die Haupttriebkräfte der frühkindlichen Selbstfindung und späteren Sozialisation des Menschen angesehen. Danach reflektiert, erforscht und erkennt der Mensch die Welt zuerst im Kinderspiel. Um den Wert des Spiels wussten schon die Gesetzgeber und Philosophen des Altertums. Später ist es vor allem durch Jean-Jacques Rousseau und die Pädagogen Johann Heinrich Pestalozzi und Friedrich Wilhelm August Fröbel auch erzieherisch zur Geltung gekommen. Die Bewegungsspiele haben das Turnen, insbesondere das Schulturnen stark beeinflusst.

      Die Rolle des Spielens in der Gesellschaft erforschen die Soziologie und die Ludologie. Die mathematische Spieltheorie beschäftigt sich mit mathematischen Modellen, die das Verhalten von Spielern und ihren Spielstrategien beschreiben.

      Wissenschaftliche Kategorisierung

      Wissenschaftliche Kategorisierungen des Spiels legen ihren Systematisierungen in der Regel die etablierten Spielgattungen zugrunde. Sie orientieren sich dabei beispielsweise am kulturhistorischen Entstehungsvorgang von Spielformen,[17] an bestimmten Prinzipien, die Spiel charakterisieren[18] an der kindlichen Entwicklung des Spielvermögens.[19] oder an den Sinngebungen, die zum Spielen führen und entsprechend seine Strukturen und Abläufe charakterisieren.[20][21][22]

      Die Psychologen Rolf Oerter und Leo Montada haben in ihrem Standardwerk über Entwicklungspsychologie eine Einteilung vorgenommen, die bereits von wissenschaftlichen Vorgängern, wie etwa von Jean Piaget in seinem kognitiven Entwicklungskonzept, verfolgt wurde. Sie nimmt die graduelle Entwicklung der Spielfähigkeiten des Kindes in den Fokus und leitet daraus eine Systematik ab:

      Funktionsspiel (Freude an der Bewegung)
      Informationsspiel (Lernspiel)
      Konstruktionsspiel (Bauklötze)
      Illusionsspiel (Als-ob-Spiel)
      Rollenspiel („Vater, Mutter, Kind“)
      Regelspiel (Mensch ärgere Dich nicht)
      Freies Spiel mit Spielkarten: Ein Kartenhaus

      Ein weiterer Begriff spielt in der Frühpädagogik eine bedeutende Rolle, nämlich das Freispiel (das Kind wählt Spielmaterial, -ort, -dauer und Mitspieler selbst). Das Freispiel (Kindergarten, Kindertagesstätte) gilt im Unterricht an deutschen Fachschulen für Sozialpädagogik bzw. an Fachakademien als Methode – z. B. im Gegensatz zum angeleiteten Spiel. Schüler haben zu lernen, wie man ein Freispiel organisiert und welche Grundsätze zu beachten sind. In der Erlebnispädagogik bekommt das angeleitete Spiel als kooperatives Spiel, Teamspiel oder Teamaufgabe eine neue bedeutsame Rolle: in ihm und einer sich anschließenden Reflexion soll eine Gruppe einen stärkeren Zusammenhalt entwickeln.

      Weitere Wissenschaftler, die sich mit dem Spiel beschäftigt haben, sind der niederländische Anthropologe Frederik Jacobus Johannes Buytendijk[23], die Pädagogen Andreas Flitner, Wolfgang Einsiedler, sowie Siegbert A. Warwitz und Anita Rudolf. Letztere teilen aus pädagogischer Sicht die Spiele unter dem Aspekt der „Sinngebung“ ein. Darunter sind etwa Kennenlernspiele (spielend Kontakte knüpfen), Wettspiele (spielend sich messen) und weitere Kategorienvorschläge.

      Es gibt keine allgemeingültige Klassifizierung von Spielen. Die Kriterien für Klassifizierungen sind schwer zu finden. Die Autoren legen entsprechend ihrer Herkunft und Spielabsichten jeweils andere Schwerpunkte für Spielarten oder Spielformen fest. So stellt etwa Johan Huizinga den Kulturaspekt, Jean Piaget den Lernaspekt oder Moritz Lazarus den Gesellschaftsaspekt in den Vordergrund. Beim konkreten Spiel zeigt sich gelegentlich, dass man es mehreren Kategorien zuordnen könnte. Das ist auch ein Problem für die Forschung und für die Vergleichbarkeit von wissenschaftlichen Untersuchungen zum Spiel. Der Spielforscher Jens Junge schlägt eine strukturierte Orientierung an den Begrifflichkeiten im englischen Sprachgebrauch vor: Play, Toy, Game, Gambling und Sport.[23] Gleichwohl ist das Spiel eine der bedeutendsten Möglichkeiten kindlicher Förderung bzw. therapeutischer Bemühungen. Den Praktiker des Spielens interessiert die Kategorisierung vorrangig bei der Suche nach geeigneten Spielen in den Spielesammlungen, mit denen er den konkreten Lerneffekt oder therapeutischen Erfolg erreichen kann.[24]

      Die Funktion des Spiels unterscheidet sich entsprechend dem pädagogischen oder freizeitlichen Betätigungsfeld. Während für Kinder wie für die Erwachsenen im schulischen Bereich eher der Lerneffekt im Vordergrund steht, ist im Freizeitbereich bei beiden die reine Spielfreude ausgeprägter. Kinder sind auch eher zum Spielen zu animieren, während sich Erwachsene häufig zurückhalten, Spiele ablehnen oder ihnen lediglich zuschauen.

      Anthropologische und kulturelle Bedeutung

      Der Bildungswert des Spielens für die Entwicklung der menschlichen Persönlichkeit erwächst nicht nur aus dem Lernspiel, sondern realisiert sich schon im reinen Funktionsspiel. Diese Erkenntnis setzte sich nach einer Verfemung des Spiels im Mittelalter als nichtsnutzigem Treiben[25] und der Instrumentalisierung als didaktischer Methode bei den Philanthropen oder Friedrich Ludwig Jahn erst in der Neuzeit mit den Reflexionen von Philosophen, Psychologen, Anthropologen und Spielwissenschaftlern wie Friedrich Schiller, Frederik Jacobus Johannes Buytendijk,[26] Johan Huizinga oder Hans Scheuerl[5] allmählich durch:

      Die Form des in sich sinnvollen selbstvergessenen Tuns, das Schiller in den berühmten Satz fasste „…der Mensch spielt nur, wo er in voller Bedeutung des Worts Mensch ist, und er ist nur da ganz Mensch, wo er spielt“,[27] signalisiert ein Umdenken auf die nicht mehr vom Nutzdenken geprägte ganzmenschliche Bildungswirkung des Spielens. Diese ereignet sich – meist ungewollt und unbewusst – wenn sich Menschen voll auf ein Spiel mit den Gegebenheiten und Möglichkeiten ihrer Umwelt einlassen und sich dabei eigene Aufgaben stellen. Aus der Freude am reinen Tun, das sich autotelisch selbst belohnt und keiner Außenbestätigung bedarf, entfalten sich nach Huizinga die menschlichen Fähigkeiten, entstehen andererseits kulturelle Schöpfungen wie die Literatur, die Kunst, die Musik, die Wissenschaft.[28] Das Freisetzen der kreativen Kräfte ist von einer Sinnerfahrung begleitet, die belebende Impulse auf Seele, Geist und Körper ausübt und die emotionale Befindlichkeit in Form von Glücksgefühlen erhöht. Der Spielwissenschaftler Siegbert A. Warwitz bezeichnet diese Wirkung als die „geheime Weisheit des Spielens“, die sich in ihrer optimalen Phase in einer Art Flow-Zustand äußert.[29] Sie wird am deutlichsten im ungelenkten Kinderspiel erkennbar, das ganz in einer selbstgewählten Aufgabe aufgeht.

      Geschichtliche Einordnung

      Achilles und Ajax beim Würfelspiel

      Vom spielerischen Umgang mit der Materie ist der Mensch schon immer fasziniert gewesen. Es liegt im Wesen des Menschen, spielen zu wollen. Hiervon zeugen zahlreiche Motive in Frankreich gefundener Höhlenzeichnungen und Tonmalereien.

      Laut der griechischen Mythologie erfanden die Götter das Spiel. Die Erfindung des Würfels zum Zweck des Spielens soll auf den Gott Hermes zurückzuführen sein. Darüber hinaus wird die Fähigkeit des Hellsehens und des Sehens in die Zukunft dem Sohn des Zeus zugeschrieben (ähnlich werden Spielkarten seit dem 17. Jahrhundert zum Wahrsagen benutzt). Die Chinesen benannten vor zwei Jahrtausenden ein Zahlenlotto Keno, das auffällige Regelübereinstimmungen mit dem heutigen Bingo aufweist; da es eingesetzt wurde, die Chinesische Mauer zu finanzieren, mag es die erste staatliche Lotterie der Menschheit gewesen sein, sofern nicht archäologische Funde noch älterer Beweisstücke ergeben, dass schon weit vor dieser Zeit Glückslotterien zu Staatsfinanzierungen benutzt wurden, deren Charakter im Altertum jedoch nicht der persönlichen Bereicherung der Mitspieler, sondern dem Bewusstsein des Einzelnen entsprach, in spielerischer Weise dem Allgemeinwohl zu dienen. Archäologische Funde zeugen davon, dass das altägyptische Schlangenspiel sich bis etwa 2800 Jahre v. Chr. zurückverfolgen lässt.

      Wettlauf bei den panathenäischen Spielen, 530 vor Chr.

      Im Altertum nahmen die großen öffentlichen Kampfspiele die oberste Stelle ein, aber auch gesellige Spiele Ã¢Â€Â“ vor allem bei den Griechen (bei Trinkgelagen der „Weinklatsch“ Kottabos) Ã¢Â€Â“ hatten ihren Platz im Alltag.

      Es ist zu vermuten, dass die großen Feldherren seinerzeit den Göttern des Glücks folgten. Sie machten ihre Kriegsstrategien oft vom Ausgang eines zuvor erfolgten Spiels abhängig. Nach alten Überlieferungen gab es königliche Lotto-Generaldirektoren. Oft wurden Kriege mittels ausgerufener Lotterien finanziert, denen damals der heutige Glücksspielcharakter fehlte. Die Ausrufung einer Kriegslotterie hatte zu früheren Zeiten einen Massenandrang der Bevölkerung zur Folge, die dem Glücksspiel eher puritanisch gegenüberstand. Archivierten Gemeindeschreibungen des kolonialen Amerikas ist beispielsweise zu entnehmen, dass es der gesellschaftliche Anlass war, an einer Kriegslotterie im Sezessionskrieg teilzunehmen. Es handelte sich um ein patriotisches Handeln, bei dem der Einzelne so oft ein Los kaufte, bis er etwas gewonnen hatte. Dabei genoss derjenige das höchste Ansehen, der die meisten Lose bis zum Treffer ziehen musste und damit die meisten Mittel für die Kriegsfinanzierung zur Verfügung gestellt hatte.

      In frühgeschichtlicher Zeit waren Spiele häufig von der Magie bestimmt. Der Wurf eines Loses oder eines Würfels galt als Versuch, den göttlichen Willen oder Unwillen zu ermitteln.

      Das bei Griechen und Römern sehr beliebte Ballspiel und das Würfelspiel, das Richterspiel der Kinder Ã¢Â€Â“ sie alle wurden mit Hingabe veranstaltet.

      Das heute unter dem Namen Mikado weltweit bekannte Geschicklichkeitsspiel war bereits den Römern 100 v. Chr. bekannt. Anhand der Anordnung der in der Hand gedrehten und dann auf eine ebene Fläche fallen gelassenen Stäbchen wurde orakelt. Aus der Fähigkeit des Spielers, die Stäbchen einzeln aus der Anordnung heraus zu entfernen, ohne andere Stäbchen dabei zu bewegen, wurden entsprechende, auf den Spieler bezogene Rückschlüsse gezogen. Hierbei hatten die verschieden gekennzeichneten Stäbchen jeweils die vor Spielbeginn festgelegten Eigenschaften, sodass der Fall aller Stäbchen als Gesamtereignis vorbestimmt wurde. Sowohl die den Stäbchen zugeordneten Eigenschaften, die der Spieler beanstandungslos aus der Formation ziehen konnte, als auch die beim Ziehen bewegten „gestörten Eigenschaften“ sagten etwas über die zukünftige Entwicklung des Gesamtereignisses sowie über das persönliche Schicksal des Spielers voraus.

      Ein Brettspiel namens petteia, nach der Sage eine Erfindung des Palamedes, erscheint bereits bei Homer als Unterhaltung der Freier in Ithaka (siehe Odyssee, I, 107). Allerdings fehlen genauere Angaben über die Art der griechischen Brettspiele.

      Puffspiel oder Backgammon

      Dem heutigen Schach- oder Damespiel scheint das „Städtespiel“ ähnlich gewesen zu sein. Von den verschiedenen Gattungen der römischen Brettspiele sind einigermaßen bekannt der ludus latrunculorum (Räuberspiel), eine Art Belagerungsspiel und der ludus duodecim scriptorum. Im Räuberspiel wurden die vorhandenen Steine in Bauern und Offiziere geteilt und es galt, die feindlichen Steine zu schlagen oder festzusetzen. Beim ludus duodecim scriptorum, dem Spiel der 12 Linien, musste in einem in zweimal 12 Felder geteilten Wurfbrett das Vorrücken der je 15 weißen und schwarzen Steine durch die Höhe des jedem Zug vorangehenden Würfelwurfs bestimmt werden (Vorläufer des Backgammon). Auch ein dem Halma ähnliches Spiel existierte.

      Eine Vielzahl der noch heute gängigen Gesellschaftsspiele hat ihren Ursprung im Mittelmeerraum.

      Sehr beliebt war im Altertum das Fingerraten, das noch heute in Italien als Morraspiel verbreitet ist (siehe auch Schere, Stein, Papier).

      Aus dem deutschen Sprachraum ist im Mittelalter vor allem als Volksspiel der Schwerttanz zu erwähnen. Daneben waren auch Steinstoßen, Speerwerfen und Wettlaufen beliebt. Auch das Kegeln und das stets mit Leidenschaft betriebene Würfelspiel sind in Mitteleuropa schon lange heimisch. Während das Landvolk an diesen Spielen festhielt, wandten sich die höfischen Kreise der Ritterzeit vorwiegend den Kampfspielen zu, aus denen sich unter fremdem Einfluss die eigentlichen Ritterspiele (Tjost, Buhurt und Turnier) entwickelten. Daneben wurde das Ballspiel (meist von der weiblichen Jugend) und als beliebtestes Verstandesspiel das Brettspiel und das Schachspiel (seit dem 11. Jahrhundert) betrieben.

      Die ersten Olympischen Spiele in Griechenland datieren auf das Jahr 776 v. Chr. Erst die fortschreitende archäologische Forschung lässt Rückschlüsse auf die Uneigennützigkeit und den sogenannten olympischen Grundgedanken zu, auf den noch heute ein jeder Teilnehmer der neuzeitlichen Spiele einen Eid leisten soll; so waren den frühzeitlichen hellenischen Spielen keinesfalls auf Grund der dem Sieger zugutekommenden Ehrung, dem Ansehen und der lebenserleichternden Vergünstigungen in seinem Herkunftsort, nur uneigennützige Beweggründe zuzuordnen. Spielbetrug (beispielsweise das Versetzen von Markierungssteinen für die Leistungsbewertung und unfaires Verhalten) ist entgegen der heute überlieferten und allgemein als beispielhaft dargestellten „sportlichen Einstellung“ genauso missbräuchlich eingesetzt worden, wie heute mit Drogen Leistungssteigerungen erzielt werden. Erschwerend kam für die Teilnehmer hinzu, dass es kein „Siegertreppchen“ gab; nur der Gewinner erlangte im Altertum Ruhm und Ehre Ã¢Â€Â“ und Vermögen nach der Heimkehr. Schon der Zweitplatzierte der jeweiligen Disziplin versank in Bedeutungslosigkeit, was wohl eine Verrohung der Wettkämpfe zur Folge hatte. So führte das rücksichtslose Verhalten der Beteiligten beim Wagenrennen, dem abschließenden Höhepunkt der jeweiligen Spiele, dessen Sieger entsprechend hoch angesehen war, regelmäßig zu Todesopfern.

      Je weiter man sich aus dem Mittelmeerraum in Richtung Norden bewegt, desto mehr verlagert sich der Charakter der betriebenen Spiele in „Kraftspiele“, in der körperlichen Leistungsmessung als Vorläufer der späteren Sportveranstaltungen.

      Seit der uns bekannten Existenz von Spielen ist ersichtlich, dass Menschen auch um Sachwerte, anfangs um Naturalien, mit Aufkommen der ersatzweisen Zahlungsmittel (der ersten Münzen) um Geld gespielt haben. Mit diesem Vermögenseinsatz war der Begriff der Wette geschaffen. Schon damals nahm der Nervenkitzel, das scheinbar vorgegebene Schicksal zu korrigieren und Fortuna, die Göttin des Glücks, herauszufordern zu. Die Formen entwickelten sich aus ihrer Ursprünglichkeit vergangener Jahrtausende heraus immer weiter.

      Es entwickelten sich allerdings nicht nur die Anlässe, weswegen gespielt wurde, sondern auch die Formen des Spiels und die Einsätze. Manche Germanenstämme setzten Weib und Kind ein, ja setzten sich sogar selber mit Verschreiben ihres Leibs und ihrer Seele aufs Spiel, was in Einzelfällen bis in die Sklaverei ihrer Person führte (Leibeigenschaft).

      Zwischen fortschreitender Aufklärung und erzkonservativer Haltung von Moralisten galt das Spiel im Mittelalter über lange Zeitspannen hinweg als Gotteslästerung.

      Hatten kirchliche Fundamentalisten und Moralisten das Sagen, galt das Spielen als ketzerisch, und immer wieder wurden Verbote ausgesprochen, untermauert mit Bestrafungen, die in keinem Verhältnis zu den Anlässen standen.
      Hatten weltliche Machtinhaber die gesellschaftlichen Geschicke zu bestimmen, wurden die Verbote aufgeweicht, sodass das Spielen zwar als gesellschaftlich unproduktiv galt und somit als verpönt angesehen wurde, aber geduldet war.

      Die Situation änderte sich, als die Landesfürsten eine Möglichkeit wiederentdeckten, der sich schon frühe Feldherren für ihre Kriegsfinanzierung bedient hatten, nämlich, mit der Ausrichtung von Spielen ihre Staatskassen zu füllen. Mit den Erträgen aus dem öffentlichen, staatlich kontrollierten Spiel konnte man hervorragend Haushalte, Baumaßnahmen oder Investitionen im Bildungswesen finanzieren.

      Auch seitens der kirchlichen Institutionen wurden zwischenzeitliche Verbote aufgehoben, weil der Kapitalbedarf (beispielsweise für die Errichtung eines Klosters) für einen Orden anders nicht mehr aufzubringen war. Forschungsstätten und Sozialeinrichtungen, insbesondere die Bekämpfung aufkommender Seuchen (wie der Pest im Mittelalter), die Pflege alter und kranker Menschen, konnte durch den Ertrag kirchlicher Produktionen nicht mehr aufgebracht werden, und längst konnten die Steuereinnahmen den Kapitalbedarf der Kirche nach Beendigung der Inquisition und mit der Aufgabe des Ausschreibens sogenannter Ablassbriefe nicht mehr decken. So ist letztlich die Aufhebung des Spielverbots seitens des Vatikans im 17. Jahrhundert in Italien nicht anzusehen als Kapitulation vor dem menschlichen Bedürfnis zu spielen, sondern als wirtschaftlicher Faktor Ã¢Â€Â“ gewissermaßen ein Vorläufer späterer Soziallotterien. Von der Einführung des Zahlenlottos 1620 in Genua bis zur ersten öffentlichen Ziehung der Lottozahlen im Deutschen Fernsehfunk (DFF) brauchte es 337 Jahre.

      Pferdewette

      Wettkämpfe und Glücksspiele gab es folglich schon immer, und die Lust darauf zu setzen wohl auch Ã¢Â€Â“ so wurde beim Spiel, im Grundgedanken frei von Eigennutz und materiellem Denken, schon bei den Griechen auf den Sieger gesetzt. Sprachforscher vermuten, dass aus der Tatsache, auf jede Leistungsmessung der an Spielen Beteiligten seitens Unbeteiligter Wetten abgeschlossen wurden, das Wort Wettkampf entstanden ist, das erstmals im Zusammenhang mit den Olympioniken im Altertum auftauchte.

      Lotterien erfreuten sich in der breiten Bevölkerung schon damals großer Beliebtheit. Dem Prinzip des heutigen Zahlenlottos entsprechende Ziehungen gab es seit dem 16. Jahrhundert in Italien und in England. Lotto entsprechend den heute bestehenden Regeln wurde Anfang des 17. Jahrhunderts in Italien erfunden, in dem man politische Entscheidungen mittels Zahlenauslosungen ermittelte. Bei einer Ziehung 5 aus 90 wurden fünf Ratsherren im Zufallsprinzip bestimmt. Historiker sehen in diesem politischen Hergang die Entwicklung der numerischen Wette; dennoch sind jene Kriterien nicht dem „Glück“, sondern einer höheren Fügung zuzuordnen, als Ratsherr bestimmt zu werden.

      Mangels kommunikativer und publikativer Möglichkeiten wurden Spiele dieser Art zunächst in administrativen Gebäuden offizialisiert und später in eigens dafür bestimmten Häusern, den sogenannten „Spielhäusern“ offeriert. Aus ihnen entwickelten sich erst später, im 18. Jahrhundert, die ersten Spielbanken, in denen schwerpunktmäßig Würfelspiele und Kartenspiele an Hohltischen betrieben wurden. Im Lauf der Zeit konstruierte man die ersten Lotteriemaschinen, bei denen die Trefferchancen mechanisch gezogen werden konnten, um Manipulationen seitens der Bedienenden auszuschließen.

      Einen wahren Siegeszug seiner Zeit trat „Pharo“ an, eine Wette auf die Karte, die als nächste gezogen und aufgedeckt wurde. Auch bei diesem Spiel galt anfangs der Grundgedanke des Erzielens eines besseren Ergebnisses gegenüber den Mitspielern, und nicht der des materiellen Zugewinns. Im 19. Jahrhundert war Trente-et-un (31) das geläufigste Gesellschaftsspiel in den Kasinos, ihm folgte Vingt-et-un (21), das mit veränderten Regeln heute im Glücksspiel Blackjack wiederzufinden ist. Absoluter Renner unter den öffentlichen Spielen wurde schon im vorigen Jahrhundert das klassische Roulette, das zwar als Glücksspiel anzusehen ist, dessen Reiz für viele Spieler jedoch durch taktisches Vorgehen mittels seines Spieleinsatzes besteht, aus dem Prozess zufällig gefallener Zahlenreihen auf den weiteren zukünftigen Verlauf zu spekulieren und zu reagieren, sodass es von den Spielern auch als Strategiespiel angesehen wird. Bis heute sind die Würfel und der Roulettekessel mit seiner Zahlendrehscheibe das Spielsymbol schlechthin.

      Computerspiel Terranigma mit Spielkonsole

      Vielfach sind elektronische Spiele und digital animierte Spiele mit Strategie-, Geschicklichkeits- oder Kreativaufgaben an die Stelle ihrer Vorgänger gerückt Ã¢Â€Â“ bekannt unter ihnen sind „Counter-Strike“ und das zurzeit aktuelle „World of Warcraft“. Durch die Vernetzung von Spielerterminals zu einer Plattform erhöht sich die Anzahl der an einem Spiel Beteiligten, um den Reiz der Teilnahme am Spiel zu erhöhen. Durch die heutigen technologischen Möglichkeiten hinsichtlich der kommunikativen Datenübertragung und im Rahmen interaktiver Inhalte der spielspezifischen Software, spielen bis zu mehrere Tausend Spieler auf weltweit für jedermann zugänglichen Servern im Internet.

      So haben sich die Ursprünge im Zusammenhang mit dem sogenannten menschlichen Spieltrieb bis heute gehalten, zunächst als menschliches Grundbedürfnis der Zerstreuung oder als unmoralisch angesehenes Ärgernis.

      Das Alter von Spielen

      Mikado aus dem 17. Jahrhundert
      Mehen, das Schlangenspiel (3.000 v. Chr., Ägypten), mit Ähnlichkeiten zum heutigen Gänsespiel
      Senet (2.600 v. Chr., Ägypten)
      Königliches Spiel von Ur (2.300 v. Chr., Mesopotamien, heute Irak)
      Mühlespiel (2000 v. Chr., Spuren in Irland, Ägypten, China)
      Olympische Spiele, erste bekannte frühzeitliche körperliche Leistungsmessung (776 v. Chr., Griechenland)
      Go (um 500 v. Chr. erste gesicherte Funde von Vorläufern des Go in China)
      Ostomachion des Archimedes, Geschicklichkeitsspiel (3. Jh. v. Chr., Griechenland)
      Mikado Geschicklichkeitsspiel (1. Jh. v. Chr.)
      Schach (5. Jh. n. Chr., Indien, Chaturanga war der Urahn des Schachs)
      Mancala (6. Jh. n. Chr., Äthiopien; Deutung älterer Funde umstritten)
      Pachisi (6. Jh. n. Chr., Indien)
      Domino (3. Jh. oder 11. Jh., China)
      Dame (12. Jh., Südfrankreich)
      Skat (1820, Altenburg)
      Halma (1883, Erfinder war der amerikanische Chirurg George Howard Monks)
      Käsekästchen (1889, Frankreich)
      Salta (1899, Deutschland)
      Kreuzworträtsel (um 1900, Londoner Times) → Scrabble (1938, USA)
      Monopoly (1903 als The Landlord’s Game, USA)
      Mensch ärgere Dich nicht (1907/08, Deutschland)
      Risiko (1957, Albert Lamorisse)
      Malefiz (1959, Werner Schöppner)
      Hare and Tortoise (1973, David Parlett) – 1979 als Hase und Igel erstes Spiel des Jahres
      Pac-Man (1980 Namco, Japan)
      Tetris (1985 Alexey Pajitnov; Dmitri Pawlowski; Wadim Gerasimow, Russland)
      Die Siedler von Catan (1995, Klaus Teuber), 1995 zum Spiel des Jahres gewählt (außerdem Gewinner des Deutschen Spielepreises)
      Carcassonne (2000, Klaus-Jürgen Wrede), 2001 zum Spiel des Jahres gewählt (außerdem Gewinner des Deutschen Spielepreises)

      Das Spielen bei Tieren

      → Hauptartikel: Spielverhalten der Tiere

      Auch die Individuen einiger Tierarten zeigen Spielverhalten. So finden sich nicht nur bei Säugetieren teilweise hochkomplexe Verhaltensweisen zum vergnüglichen Zeitvertreiben, sondern auch bei Vögeln und Reptilien wurden einfache Ball- und Tauziehspiele beobachtet.[30]

      Spiele haben ebenso bei Tieren einen Lernhintergrund: Junge Tiere lernen und erproben bestimmte Verhaltensweisen, die sie im Erwachsenenalter zum Überleben benötigen. Bei Säugetieren spielen junge Tiere gerne mit Geschwistern und anderen Gleichaltrigen.

      Das Spiel im Sprichwort

      In Wanders Deutsches Sprichwörter-Lexikon finden sich 264 Sprichwörter für Spiel, 125 für Spielen und 55 für Spieler. Weitere gibt es für zusammengesetzte Worte: Spielgeld, Spielhansel, Spielhaus, Spielkarte, Spielleute, Spielmann, Spielschatz, Spielstein, Spielteufel, Spieluhr, Spielverderber, Spielverlöper, Spielwerk und Spielzeug.

      Das Spiel auf Wappen

      Heraldisch werden Schach und Dame in Ströbeck und Trebbin dargestellt. Der Würfel ist unter anderem in Pfaffing zu sehen.

      Zitate

      „Die Welt? Ein Kind beim Spiel, die Brettsteine setzend.“ – Heraklit von Ephesos 500 v. Chr.
      „Denn, um es endlich auf einmal herauszusagen, der Mensch spielt nur, wo er in voller Bedeutung des Worts Mensch ist, und er ist nur da ganz Mensch, wo er spielt.“ Ã¢Â€Â“ Friedrich Schiller (Über die ästhetische Erziehung des Menschen, 15. Brief). Dieses Zitat bezieht sich auf das Theaterspielen.
      „Urbild des Menschen im Flow ist das spielende Kind, das sich im glückseligen Zustand des totalen Bei-sich-Seins befindet. – Siegbert Warwitz (Sinnsuche im Wagnis, 2. Auflage, Schneider Verlag, Baltmannsweiler 2016, S. 209)
      „Das Spiel ist das einzige, was Männer wirklich ernst nehmen. Deshalb sind Spielregeln älter als alle Gesetze der Welt.“ Ã¢Â€Â“ Peter Bamm
      „Am Ende des Spiels wartet der Teufel.“ (Spiel. In: Karl Friedrich Wilhelm Wander (Hrsg.): Deutsches Sprichwörter-Lexikon. Band 4, Leipzig 1876, Sp. 694)
      „Am Spiel erkennt man, was in einem steckt.“ (Karl Friedrich Wilhelm Wander; s. o.)
      „Das Ziel beim Spielen ist zu gewinnen, aber nicht das Gewinnen ist wichtig, sondern das Ziel.“ – Reiner Knizia
      „Rituale haben im menschlichen Leben größere Bedeutung, als man in der scheinbar endritualisierten Gegenwart annehmen möchte. Sie stehen in enger Beziehung zum Spiel.“ Rolf Oerter[31]

      Literatur

      Alain (d. i. Émile-Auguste Chartier): Lebensalter und Anschauung. Berlin/ Wien/ Leipzig 1932 (franz. Erstausgabe 1927), darin das vierte Buch „Die Spiele“, S. 167–210.[32]
      Michael Andres: Sport – Spiel – Spannung. Philosophische Untersuchung des Spiels und seiner Inszenierung im Sport. Turnshare, London 2007, ISBN 978-1-84790-001-2.
      Frederik Jacobus Johannes Buytendijk: Wesen und Sinn des Spiels. Wolff, Berlin 1933.
      Roger Caillois: Die Spiele und die Menschen: Maske und Rausch. Ullstein, Frankfurt am Main/ Berlin/ Wien 1958/1982.
      Ruth Dirx: Das Buch vom Spiel. Das Spiel einst und jetzt. Gelnhausen: Burckhardthaus-Verlag. 1981 (Erstausgabe 1968), ISBN 978-3766420213.
      U. Eerke: Hamer: Die Anfänge der „Spielbewegung“ in Deutschland (= Beiträge und Quellen zu Sport und Gesellschaft. In: Band. 3). Arena Publ., London 1989, ISBN 0-902175-48-3.
      Manfred Eigen, Ruthild Winkler: Das Spiel. Piper, München 1988, ISBN 3-492-20410-4.
      Daniil Elkonin: Psychologie des Spiels. Pahl-Rugenstein, Köln 1980, ISBN 3-7609-0497-1.
      Eugen Fink: Spiel als Weltsymbol. Neuauflage hrsg. von Cathrin Nielsen u. Hans Rainer Sepp. Alber, Freiburg 1960/2009, ISBN 978-3-495-46315-4.
      Karl Groos: Die Spiele der Tiere. 3. Auflage. G. Fischer, Jena 1896/1930.
      Karl Groos: Die Spiele der Menschen. G. Fischer, Jena 1899.
      Bernhard Hauser: Spielen. Frühes Lernen in Familie, Krippe und Kindergarten. Verlag W. Kohlhammer, Stuttgart 2013, ISBN 978-3-17-021975-5.
      Karl Heldmann: Mittelalterliche Volksspiele in den thüringisch-sächsischen Landen. Halle/S. 1908
      Hans Hoppe: Spiele Finden und Erfinden. Lit-Verlag, Berlin 2006, ISBN 3-8258-9651-X.
      Johan Huizinga: Homo Ludens. Vom Ursprung der Kultur im Spiel. Rowohlt, Reinbek 1939/2004, ISBN 3-499-55435-6.
      Olaf Jansen, Norbert Kühne: Spiele und Spielgeschichten im Freien – die vergessene Variante der Kreativität? In: Praxisbuch Sozialpädagogik. Band 5, Troisdorf 2008, ISBN 978-3-427-75413-8, S. 115ff.
      Friedrich Georg Jünger: Die Spiele. Ein Schlüssel zu ihrer Bedeutung. Frankfurt am Main 1953.
      Moritz Lazarus: Über die Reize des Spiels. Dümmler, Berlin 1883
      Hans Mogel: Psychologie des Kinderspiels: Von den frühesten Spielen bis zum Computerspiel. 3. Auflage. Springer, Berlin 2008, ISBN 978-3-540-46623-9.
      Stephen Nachmanovitch: Das Tao der Kreativität. Schöpferische Improvisation in Leben und Kunst. O.W. Barth, Frankfurt am Main 2008, ISBN 978-3-502-61189-9.
      Natias Neutert (Hrsg.): Spielen. Kunsthaus, Hamburg 1971.
      Birger P. Priddat: Schönheit, Spiel und Muße. Friedrich Schillers ästhetische Erziehung des Menschen, S. 29 – 52 in: derselbe: Arbeit und Muße, Marburg: Metropolit 2019.
      Rolf Oerter: Psychologie des Spiels. 2. Auflage. PVU, Weinheim 1997, ISBN 3-621-27377-8.
      Hugo Rahner Der spielende Mensch. Johannes Verlag Einsiedeln, Freiburg 2008.
      Hans Scheuerl: Das Spiel. Untersuchungen über sein Wesen, seine pädagogischen Möglichkeiten und Grenzen. 11. Auflage. Weinheim/ Basel 1990
      Friedrich Schiller: Über die ästhetische Erziehung des Menschen. Reclam, Stuttgart 1795/2000, ISBN 3-15-018062-7.
      Siegbert A. Warwitz, Anita Rudolf: Vom Sinn des Spielens. Reflexionen und Spielideen. 5. Auflage, Baltmannsweiler 2021, ISBN 978-3-8340-1664-5
      Siegbert A. Warwitz: Über die Weisheit des Spielens. In: Spiel weise, Journal des Bildungsforums. 25. Internationaler Spielmarkt Potsdam 2015, S. 20–24.

      Siehe auch

      Portal: Spiele Ã¢Â€Â“ Übersicht zu Wikipedia-Inhalten zum Thema Spiele
      Liste der Spiele
      Kategorie:Spielart
      Spieleindustrie, Spiel (Spieltheorie)
      Computerspiel, Glücksspiel, Onlinespiel
      Kategorie:Spielepreis
      Ballspiel, Spielplatz, Spielstraße, Spielzeug
      Spieler, Spielleiter, Schauspieler, Klavierspiel
      Spieltheorie in der Logik und Informatik, Ludologie, Spielpädagogik
      Spielwissenschaft
      Spieldidaktik
      Spielmethodik
      Spiele in der Transaktionsanalyse
      Arbeit, Arbeit (Sozialwissenschaften), New-Games-Spielbewegung in den 1970er Jahren
      Wortspiel, Sprachspiel

      Weblinks

      Wikiquote: Spiel Ã¢Â€Â“ Zitate
      Wiktionary: Spiel Ã¢Â€Â“ Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
      Wiktionary: spiel Ã¢Â€Â“ in der amerikanischen Umgangssprache ein langes oder extravagantes Gerede, oft mit unaufrichtiger Absicht
      Commons: Spiele Ã¢Â€Â“ Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
      Commons: Spielzeug Ã¢Â€Â“ Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
      Deutsches Spiele-Archiv
      Institut für Ludologie
      Playing Arts Netzwerk
      Spielen – kindergesundheit-info.de: unabhängiges Informationsangebot der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
      Blogbeitrag auf spielen.de: Spielen? Was ist das?
      Artikel Ethnography and Games auf der Seite des Elliott Avedon Museum and Archive of Games, University of Waterloo (englisch)
      Warum wir spielen – Von Würfeln, Karten und Rollenspielen Sendung in RadioWissen des BR vom 30. April 2014
      Auf der Homepage von Rolf Oerter findet man unter ‚Publikationen‘ weitere Literaturhinweise zum Spiel aus psychologischer Perspektive
      Games. Computerspiele von KünstlerInnen Ausstellung kuratiert von Tilman Baumgärtel
      Spielwiki Umfangreiche, stetig wachsende Sammlung an Gesellschaftsspielen, Partyspielen, Rätseln und Drudel von Heinrich Pegelow

      Einzelnachweise

      ↑ Ludwig Wittgenstein: Philosophische Untersuchungen, Frankfurt am Main: Suhrkamp 1984, S. 277 f (§ 66 f).

      ↑ Ludwig Wittgenstein: Eine philosophische Betrachtung (Das Braune Buch) in: Das Blaue Buch. Werkausgabe Bd. 5. Frankfurt am Main: Suhrkamp. 1991, S. 121.

      ↑ Siegbert A. Warwitz, Anita Rudolf: Was Spielen bedeutet und welche Merkmale es kennzeichnen. In: Dies.: Vom Sinn des Spielens. Reflexionen und Spielideen. 4. Auflage, Baltmannsweiler 2016, S. 18–22.

      ↑ I.C.F. Guts Muths: Spiele zur Übung und Erholung des Körpers und des Geistes. Schnepfenthal 1796

      ↑ a b Hans Scheuerl: Das Spiel. Untersuchungen über sein Wesen, seine pädagogischen Möglichkeiten und Grenzen. 11. Auflage. Weinheim/ Basel 1990

      ↑ Benedikt Sturzenhecker, Christoph Riemer (Hrsg.): Playing Arts. Impulse ästhetischer Bildung. Weinheim/ München 2005.

      ↑ Christoph Riemer, Benedikt Sturzenhecker (Hrsg.): Playing Arts. Gelnhausen 2002

      ↑ Roger Caillois: Die Spiele und die Menschen. Paris 1958, erste deutsche Ausgabe Stuttgart 1960, siehe darin v. a. Kapitel VII und VIII

      ↑ Friedrich Georg Jünger: Die Spiele. Frankfurt am Main 1953, S. 190. Obwohl fünf Jahre früher erschienen, wird Jüngers anregende Untersuchung von Caillois nicht erwähnt. Sie behandelt auch Sport, Dressuren, Jagd, Stierkampf, Krieg, Liebe und dergleichen.

      ↑ Natias Neutert: Spielen ist ein ernster Fall. In: Hamburger Morgenpost. Nr. 77, 1. April 1971, Magazin, S. 4.

      ↑ Mihaly Csíkszentmihályi: Das Flow-Erlebnis. Jenseits von Angst und Langeweile im Tun aufgehen. 8. Auflage. Klett-Cotta. Stuttgart 2000. S. 207f

      ↑ J.C.F. Guts Muths: Spiele zur Übung und Erholung des Körpers und des Geistes. Schnepfental 1796 (Berlin 1959).

      ↑ Ulrich Baer: 666 Spiele für jede Gruppe für alle Situationen. Kallmeyerische (Edition: Gruppe und Spiel), ISBN 3-7800-6100-7.

      ↑ Terry Orlick: Neue kooperative Spiele. Mehr als 200 konkurrenzfreie Spiele für Kinder und Erwachsene. 4. Auflage, Weinheim und Basel 1996.

      ↑ Hugo Rahner: Der spielende Mensch. Johannes Verlag Einsiedeln, Freiburg 2008, S. 59.

      ↑ Beispielsweise Henner Reitmeier in seinem „Relaxikon“ Der Große Stockraus, Berlin 2009, im Artikel „Urlaub“

      ↑ Johan Huizinga: Homo Ludens. Vom Ursprung der Kultur im Spiel. Rowohlt, Reinbek 1939/2004.

      ↑ Roger Caillois: Die Spiele und die Menschen: Maske und Rausch. Ullstein, Frankfurt am Main/ Berlin/ Wien 1958/1982

      ↑ Rolf Oerter, Leo Montada: Entwicklungspsychologie. 5. Auflage. Weinheim 2002

      ↑ F.J.J. Buytendijk: Wesen und Sinn des Spiels. Wolff, Berlin 1933

      ↑ Siegbert A. Warwitz, Anita Rudolf: Vom Sinn des Spielens. Reflexionen und Spielideen. 4. Auflage, Baltmannsweiler 2016.

      ↑ Hugo Rahner: Der spielende Mensch. Johannes Verlag Einsiedeln, Freiburg 2008.

      ↑ Spielen? Was ist das?, Blogartikel von Jens Junge auf spielen.de abgerufen am 16. Oktober 2018.

      ↑ Begleitung des Freien Spiels als Förderansatz

      ↑ Rabelais: Gargantua und Pantagruel 1535.

      ↑ F.J.J. Buytendijk: Wesen und Sinn des Spiels. Wolff, Berlin 1933.

      ↑ Friedrich Schiller: Über die ästhetische Erziehung des Menschen. Reclam, Stuttgart 1795/2000, S. 591–595.

      ↑ Johan Huizinga: Homo Ludens. Vom Ursprung der Kultur im Spiel. Rowohlt, Reinbek 1939/2004.

      ↑ Siegbert A. Warwitz: Über die Weisheit des Spielens. In: Spiel weise, Journal des Bildungsforums. 25. Internationaler Spielmarkt Potsdam 2015, S. 20–24.

      ↑ Der Spiegel: Warum Tiere spielen: So ein Unfug. Macht aber Sinn vom 11. Januar 2015, abgerufen am 12. Januar 2015.

      ↑ In: Psychologie des Spiels – Ein handlungstheoretischer Ansatz, Quintessenz Verlag, München 1993, S. 17.

      ↑ Die Kapitel des vierten Buches: Die Arbeiten, Die Werke, Die kindliche Arbeit, Das Spiel, Das Volk der Kinder, Die Spiele der Erwachsenen, Von der Chance. Der französische Philosoph grenzt das Spielen ausdrücklich sowohl vom Arbeiten wie vom künstlerischen Schaffen ab; dazu siehe besonders S. 167 und 183.

      Normdaten (Sachbegriff): GND: 4056218-9 (OGND, AKS)

      Abgerufen von „https://de..org/w/index.php?title=Spiel&oldid=210242746“
      Kategorien: SpielEntwicklungspsychologiePädagogische PsychologieLernen

      Navigationsmenü


      gmbh GmbH

      gmbh mantel kaufen verlustvortrag gmbh mantel kaufen schweiz

      Angebote zum Firmenkauf gmbh-mantel kaufen gesucht


      Top 4 datenschutz:

        Reich werden mit GmbH GmbH mit Crefo Vertrag gmbh kaufen gute bonität gmbh kaufen welche risiken

        Aufhebungsvertrag des Arbeitsverhältnisses mit Christamaria Bartel

        Zwischen

        Christward Schwab Wäschereien Ges. m. b. Haftung
        Münster
        vertreten durch die Geschäftsleitung Christward Schwab und Kay Bock

        – nachfolgend ‚Arbeitgeber‘ genannt –

        und

        Herrn/Frau

        Christamaria Bartel

        Wohnhaft Halle

        – nachfolgend ‚Arbeitnehmer‘ genannt –

        wird folgender Aufhebungsvertrag geschlossen:

        § 1 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

        Das zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer bestehende Arbeitsverhältnis wird zum 01.04.2021 im gegenseitigen Einvernehmen beendet. Bei dieser Frist wurde die vereinbarte Kündigungsfrist eingehalten.

        § 2 Arbeitsfreistellung

        Der Arbeitnehmer erhält das regelmäßige monatliche Entgelt in Höhe von 8.208,- Euro € bis zum 01.04.2021 weitergezahlt.

        Der Arbeitnehmer wird bis zum Vertragsende unter Fortzahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung unwiderruflich von seinen vertraglichen Verpflichtungen freigestellt. Die Freistellung erfolgt zunächst unter Anrechnung der noch zustehenden Resturlaubsansprüche sowie sonstiger eventueller Freistellungsansprüche. Im Anschluss an diese Anrechnungszeiträume ist anderweitiger Verdienst nach § 615 S. 2 BGBanzurechnen. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, anderweitig erzielten Verdienst dem Arbeitgeber unaufgefordert mitzuteilen.

        § 3 Urlaub

        Der dem Arbeitnehmer bis zu Beendigung des Arbeitsverhältnisses zustehende Resturlaub wird während der Arbeitsfreistellung gewährt.

        § 4 Abfindung

        Der Arbeitgeber verpflichtet sich, an den Arbeitnehmer eine Abfindung in Höhe von 9.529,- Euro € brutto zu zahlen.

        Die Abfindung ist mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig.

        § 5 Wettbewerbsvereinbarung

        Von diesem Vertrag bleibt die Wettbewerbsvereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer vom unberührt.

        § 6 Zeugnis, Arbeitspapiere

        Der Arbeitnehmer erhält bis spätestens 01.04.2021 ein wohlwollendes qualifiziertes Zeugnis.

        Der Arbeitgeber händigt dem Arbeitnehmer zum Beendigungstermin die Arbeitspapiere aus.

        § 7 Sonstige Vereinbarungen

        __________________________________________

        __________________________________________

        § 8 Meldepflicht

        Zur Aufrechterhaltung ungekürzter Ansprüche auf Arbeitslosengeld ist der Arbeitnehmer verpflichtet, sich unverzüglich nach Abschluss dieses Aufhebungsvertrages persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden. Weiterhin ist er verpflichtet, aktiv nach einer Beschäftigung zu suchen.

        § 9 Ausgleich aller Ansprüche

        Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sind sich darüber einig, dass mit der Erfüllung dieses Vertrages keine Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gegen die andere Partei mehr bestehen.

        Davon unberührt bleiben

        __________________________________________

        __________________________________________

        Münster, 01.04.2021

        ________________________ ________________________
        Unterschrift Arbeitgeber Unterschrift Arbeitnehmer
        Christward Schwab und Kay Bock Christamaria Bartel


        Selbständigkeit gmbh firmenwagen kaufen oder leasen

        gmbh kaufen berlin -GmbH


        Top 10 unternehmenskaufvertrag:

          kredite leasing gmbh kaufen ohne stammkapital Businessplan KG-Mantel gmbh kaufen mit arbeitnehmerüberlassung

          Muster eines Businessplans

          Businessplan Herwiga Lemke Friseure Gesellschaft mit beschraenkter Haftung

          Herwiga Lemke, Geschaeftsfuehrer
          Herwiga Lemke Friseure Gesellschaft mit beschraenkter Haftung
          Mönchengladbach
          Tel. +49 (0) 5661642
          Fax +49 (0) 6426560
          Herwiga Lemke@hotmail.com

          Inhaltsverzeichnis

          MANAGEMENT SUMMARY 3

          1. UNTERNEHMUNG 4
          1.1. Geschichtlicher Hintergrund 4
          1.2. Unternehmensziel und Leitbild 4
          1.3. Unternehmensorganisation 4
          1.4. Situation heute 4

          2. PRODUKTE, DIENSTLEISTUNG 5
          2.1. Marktleistung 5
          2.2. Produkteschutz 5
          2.3. Abnehmer 5

          3. Markt 6
          3.1. Marktuebersicht 6
          3.2. Eigene Marktstellung 6
          3.3. Marktbeurteilung 6

          4. KONKURRENZ 7
          4.1. Mitbewerber 7
          4.2. Konkurrenzprodukte 7

          5. MARKETING 8
          5.1. Marktsegmentierung 8
          5.2. Markteinfuehrungsstrategie 8
          5.3. Preispolitik 8
          5.4. Verkauf / Vertrieb / Standort 8
          5.5. Werbung / PR 8
          5.6. Umsatzziele in EUR 1000 9

          6. STANDORT / LOGISTIK 9
          6.1. Domizil 9
          6.2. Logistik / Administration 9

          7. PRODUKTION / BESCHAFFUNG 9
          7.1. Produktionsmittel 9
          7.2. Technologie 9
          7.3. Kapazitaeten / Engpaesse 9
          7.4. Wichtigste Lieferanten 10

          8. MANAGEMENT / BERATER 10
          8.1. Unternehmerteam 10
          8.2. Verwaltungsrat 10
          8.3. Externe Berater 10

          9. RISIKOANALYSE 11
          9.1. Interne Risiken 11
          9.2. Externe Risiken 11
          9.3. Absicherung 11

          10. FINANZEN 11
          10.1. Vergangenheit 11
          10.2. Planerfolgsrechnung 12
          10.3. Bilanz per 31.12.2009 12
          10.4. Finanzierungskonzept 12

          11. ANFRAGE FUER FREMDKAPITALFINANZIERUNG 12

          Management Summary

          Die Herwiga Lemke Friseure Gesellschaft mit beschraenkter Haftung mit Sitz in Mönchengladbach hat das Ziel Friseure in der Bundesrepublik Deutschland erfolgreich neu zu etablieren. Sie bezweckt sowohl die Entwicklung, Produktion als auch den Handel mit Friseure Artikeln aller Art.

          Die Herwiga Lemke Friseure Gesellschaft mit beschraenkter Haftung hat zu diesem Zwecke neue Friseure Ideen und Konzeptentwicklungen entworfen. Friseure ist in der Bundesrepublik Deutschland im Gegensatz zum nahen Ausland und den USA noch voellig unterentwickelt. Es gibt erst wenige oeffentliche Geschaefte, keine Friseure Onlineshops mit einem breiten Produkteangebot und einer Auswahl an klar differenzierten Produkten in Qualitaet und Preis.

          Die selbstentwickelten Spezialprodukte der Herwiga Lemke Friseure Gesellschaft mit beschraenkter Haftung werden selbsthergestellt und ueber das Unternehmen sowie Aussenstellen zusammen mit den uebrigen Produkten vertrieben. Es besteht aufgrund des eingesetzten Booms an neuen oeffentlichen Shops und allgemein des immer beliebter werdenden Handels von Friseure eine hohes Absatzpotenzial fuer die vorliegende Geschaeftsidee. Allerdings ist damit zu rechnen, dass mit dem steigenden Bedarf Grossverteiler in das Geschaeft einsteigen koennten. Einzelne Versuche von Grossverteiler scheiterten am Know-how und der zoegerlichen Vermarktung.

          Fuer den weiteren Aufbau des Unternehmens und den Markteintritt benoetigt das Unternehmen weiteres Kapital im Umfange von EUR 21 Millionen. Dafuer suchen die Gruender weitere Finanzpartner. Das Unternehmen rechnet in der Grundannahme bis ins Jahr 2021 mit einem Umsatz von EUR 21 Millionen und einem EBIT von EUR 9 Millionen

          1. Unternehmung

          1.1. Geschichtlicher Hintergrund

          Das Unternehmen wurde von
          a) Nikolaus Heise, geb. 1947, Mönchengladbach
          b) Henrik Riedel, geb. 1993, Frankfurt am Main
          c) Ferdinande Mai, geb. 1980, Wirtschaftsjuristin, Kiel

          am 24.7.2015 unter dem Namen Herwiga Lemke Friseure Gesellschaft mit beschraenkter Haftung mit Sitz in Mönchengladbach als Kapitalgesellschaft mit einem Stammkapital von EUR 418000.- gegruendet und im Handelsregister des Mönchengladbach eingetragen.

          Das Stammkapital ist aufgeteilt in à nominell EUR 1000.-. Die Gruender a) – d) sind am Unternehmen mit 40% und der Gruender e) mit 15% am Stammkapital beteiligt. Die operative Aufnahme des Geschaeftes fand per 1. Januar des Gruendungsjahres statt.

          1.2. Unternehmensziel und Leitbild

          Kunstschmied Geschichte Navigationsmenü

          1.3. Unternehmensorganisation

          Die Geschaeftsleitung wird von Herwiga Lemke, CEO, Janette Wieczorek CFO wahrgenommen. Um die geplanten Expansionsziele zu erreichen, soll der Personalbestand per 1. April 2021 wie folgt aufgestockt werden:
          30 Mitarbeiter fuer kaufmaennische Arbeiten
          19 Mitarbeiter fuer Entwicklung
          14 Mitarbeiter fuer Produktion
          28 Mitarbeiter fuer Verkauf
          Das Unternehmen verfuegt ueber Bueroraeumlichkeiten, Produktions- und Lagerraeumlichkeiten in Mönchengladbach im Umfange von rund 45000 m2. Das Finanz- und Rechnungswesen wird mittels der modernen EDV-Applikation ALINA durch zwei Mitarbeiter betreut und vom CFO gefuehrt.

          1.4. Situation heute

          Das Unternehmen hat im ersten Geschaeftsjahr per 31. Dezember einen Umsatz von EUR 2 Millionen und einen EBIT von EUR 283000.- erwirtschaftet.

          2. Produkte, Dienstleistung

          2.1. Marktleistung

          Das Unternehmen hat folgende Artikel im Angebot:
          iche Formgebung auf. Folgerichtig schmiedet der griechische Gott der Schmiedekunst Hephaistos den Halsschmuck der Göttin Harmonia, der Gattin von Kadmos, dem Gründer von Theben.
          Einen Höhepunkt erreicht die schon in der Bronzezeit verbreitet einsetzende Schmiedekunst in der Eisenzeit. Erhaltene Belege sind jedoch in erster Linie kunsthandwerkliche Utensilien (z. B. Gefäße und Gewandspangen) aus anderen Metallen. Dass die Fibel ausschließlich Zierrat war, kann daraus abgeleitet werden, dass es Knöpfe, die die gleiche Funktion erfüllten, bereits seit der Steinzeit gab. Vor allem der Bügel wurde regional und zeitlich sehr unterschiedlich ausgestaltet. Dadurch sind Fibelformen für Archäologen als eine Art „Leitfossil“ ein wichtiger Anhaltspunkt bei der Datierung von Funden. Die große Menge von Fundstücken mit zeitlich und regional typischem Dekor ermöglichte die Aufstellung einer kompletten Typologie aufeinander folgender Fibelformen.
          Die Schmiedekunst der Antike ist hauptsächlich aus Schriftquellen und bildlichen Darstellungen (Vasen) bekannt. Waffenfunde (Schwerter) vervollständigen das Bild. Das geschmiedete Hufeisen kam erst im 9. Jahrhundert in Gebrauch. Aus dem 11. und 12. Jahrhundert stammen Beschläge, Gitter, Kaminböcke und Leuchter. Seit dem 14. Jahrhundert wurden besonders in Florenz Fackelhalter und Laternen gearbeitet. Im 16. Jahrhundert war Deutschland in der Schmiedekunst führend, besonders bei Waffen. Die von ihr ausgehenden Verfahren des Eisenschnitts, der Gravierung, Ätzung, Bläuung und Vergoldung wurden zum Teil auch auf andere Schmiedearbeiten angewandt.
          Im Barock und Rokoko entstanden Gittertüren, Chorgitter, Balkon- und Treppengeländer, Brunnenlauben und Wirtshausschilder. Vor allem die prachtvollen Gitter vor den Höfen von Schlössern oder dem Chorbereich von Kirchen aus dieser Zeit sind die prachtvollsten Erzeugnisse des Schmiedehandwerks überhaupt. Im frühen 19. Jahrhundert wurde die Schmiedekunst vielfach durch den Eisenguss verdrängt.[2] Auch maschinell hergestellte Ornamente aus Schmiedeeisen, die als Einzelteile verkauft und dann lediglich zusammengesetzt wurden, kamen in dieser Zeit auf und trugen zum künstlerischen Niedergang des Handwerks bei. Erst im 20. Jahrhundert brachte die Schmiedekunst wieder hochwertige Leistungen hervor. Ein wichtiger Zweig des Handwerks ist heute auch die Restaurierung alter Schmiedearbeiten.
          Die Hauptwerkzeuge des Kunstschmieds sind neben Amboss, Feuer und Wasser die verschiedensten Schmiedehämmer sowie Schmiedezangen. Viele seiner Werkzeuge fertigt der Schmied selber an. So werden Biegevorrichtungen z. B. oft für besonders häufig gebogene Formen gefertigt, um eine schnelle Reproduzierbarkeit zu ermöglichen.
          Den Kunstschmied gibt es als Berufsrichtung nicht. Mittels Freiformschmieden kann ein Schmied Kunstschmiedearbeiten herstellen.
          In Österreich gehört der Kunstschmied mittlerweile zum Beruf Metalltechnik-Schmiedetechnik mit dreieinhalb Jahren Lehrzeit.
          Metaller, die sich in Gestaltung beruflich weiterqualifizieren wollen, können sich zum „Gestalter im Handwerk“ weiterbilden, wie z. B. in München an der Akademie für Gestaltung. Die Übergänge vom Kunstschmied oder Metallgestalter im Handwerk zum Metallbildhauer sind teils fließend, setzen aber meist eine besondere gestalterische Begabung und/oder eine entsprechende künstlerische Ausbildung voraus.

          Literatur
          HÃ¥rvard Bergland: Die Kunst des Schmiedens. Das große Lehrbuch der traditionellen Technik. 4., unveränderte Auflage der deutschen Ausgabe. Wieland Verlag, Bad Aibling 2013, ISBN 978-3-9808709-4-8, S. 267–308: Kapitel 13: Kunstschmieden.
          Max Metzger: Die Kunstschlosserei, Schäferverlag, Hannover (Reprint). ISBN 3-88746-135-5
          Otto Schmirler: Werk und Werkzeug des Kunstschmieds Wasmuth-Verlag, 1981, (deutsch / englisch / franzÃÂ

          Bei den Produkten lit. a) – d) handelt es sich um gaengige, erprobte Produkte, die im Wesentlichen aus den USA importiert werden. Bei den Produkten e) handelt es sich ausschliesslich um Erfindungen der Herwiga Lemke Friseure Gesellschaft mit beschraenkter Haftung, vgl. Ziffer 2.2.

          Das Produkteangebot rundet saemtliche Beduerfnisse eines Kunden fuer die Umsetzung seines Projektes zu deutlich tieferen Preisen als diejenige der Konkurrenz ab. Mit jedem Verkauf erfolgt eine Beratung des Kunden vor Ort. Zudem geniesst er den Vorteil, innovative neue Produkte dank der ausgewiesenen Fachkompetenz von Herwiga Lemke Friseure Gesellschaft mit beschraenkter Haftung kennenzulernen.

          2.2. Produkteschutz

          Die Spezialprodukte der Herwiga Lemke Friseure Gesellschaft mit beschraenkter Haftung sind mit den Patenten Nrn. 145.728, 327.463 sowie 242.295 in der Bundesrepublik Deutschland, Deutschland, Oesterreich, Frankreich und Italien bis 2045 geschuetzt.

          2.3. Abnehmer

          Das Unternehmen ist vollstaendig abhaengig vom Endkonsumenten. Es besteht ein grosses Potenzial. Erkannt wurde auch, dass der Anfangspreis und die Beratung eine sehr wesentliche Rolle beim Einkauf spielen. Die Nachrage ist eng verknuepft mit dem eigentlichen Markt, der in Ziffer 3 nachstehend eingehend beschrieben wird.

          3. Markt

          3.1. Marktuebersicht

          Gemaess eigener Einschaetzung betraegt derzeit das Marktvolumen in der Bundesrepublik Deutschland rund EUR 755 Millionen. In der Bundesrepublik Deutschland sind heute 819000 Personen im Friseure Segment taetig und geben im Durchschnitt rund EUR 908000.- pro Jahr fuer Equipment aus. Aufgrund der durchgefuehrten Befragungen und eigener Einschaetzung besteht in den naechsten 15 Jahren ein markantes Wachstum. Wir rechnen bis ins Jahr 2020 mit knapp einer Verdoppelung des Volumens.

          Neue technische Entwicklungen sind nur in unwesentlichen Teilbereichen zu erwarten.

          3.2. Eigene Marktstellung

          Die eigene Marktstellung ist mit EUR 4 Millionen noch unbedeutend. Die massive Nachfrage in unserem Shop am bisherigen Domizil laesst aber ein grosses Potential fuer Marktgewinne erwarten. Wir strengen einen Marktanteil in den naechsten 4 Jahren von 1 0% an, was einem Umsatz von rund EUR 13 Millionen entsprechen duerfte.

          3.3. Marktbeurteilung

          Friseure ist in der Bundesrepublik Deutschland im Trend! Friseure hat sich in der Bundesrepublik Deutschland in den vergangenen fu4 Jahren zu einem Trend entwickelt, die nicht nur aeltere, sondern vor allem Personen beiderlei Geschlechts in den Altersjahren 20 – 69 anspricht. Diese Annahme wird durch die um mehr als 5 0% jaehrlich wachsenden Mitgliederzahlen der Bundesrepublik Deutschlanderischen IHKs gestuetzt. V

          Die notwendige Ausbildung zur Ausuebung im Sektor Friseure wird von den einzelnen Orten reichlich angeboten. Aber auch im Ausland sind Pruefungen in Kombination mit Ferien machbar und beliebt. In der Branche bestehen derzeit noch lokal sehr verschiedene staatliche und politische Huerden fuer die Erstellung und den Betrieb von Friseure Produktionsanlagen. Die Entwicklung der vergangenen drei Jahre hat aber gezeigt, dass der Boom nicht mehr aufzuhalten ist und auch den Mittelstand der Bevoelkerung erfasst hat.

          Das Kaufverhalten der Kunden duerfte unterschiedlich sein. Es ist von folgender Marktaufteilung auszugehen:

          Regionen Marktanteil Tendenz
          DeutschBundesrepublik Deutschland 17 %
          England 20%
          Polen 31%
          Oesterreich 12%
          Oesterreich 49%

          Substitutionsmoeglichkeiten bestehen in dem Sinne, als auch Friseure durch andere Sport- und Freizeitaktivitaeten verdraengt werden koennte. Derzeit bestehen allerdings derart viele und zersplitterte Sport- und Freizeittrends, dass sich bis heute kein anderer starker Trend herausbilden konnte.

          Erfahrungen in den USA und England, der Geburtsstaette der Friseure, zeigen, dass mit der starken Abdeckung von Shops und Plaetzen der Markt wohl gesaettigt ist, aber nach wie vor ein bescheidenes Wachstum von rund 1% vorhanden ist. Im Vergleich zur USA ist die Platzdichte in der Bundesrepublik Deutschland rund 13 mal kleiner.

          4. Konkurrenz

          4.1. Mitbewerber

          Im Moment werden wir von kleinen Shops der einzelnen Gemeinden und einigen kleineren Shops konkurrenziert. Die meisten dieser Shops bieten sehr renommierte Marken zu 16 – 61% hoeheren Preisen im Vergleich zu den USA an. Wir befuerchten, dass sich in den naechsten Jahren auch Grossverteiler diese Produkte in ihr Sortiment aufnehmen koennten und zu klar tieferen Preisen vertreiben wuerden. Es ist kaum zu erwarten, dass die Konkurrenz ihre Strategien aendern wird. Sie werden die Hochpreispolitik weiter verfolgen, da sie ansonsten aufgrund ihres hohen Fixkostenanteils keine ueberlebenschancen haetten.

          4.2. Konkurrenzprodukte

          Weil wir neben wenigen Eigenmarken vor allem Handelsprodukte einsetzen werden, sind wir von Konkurrenzprodukten mehrheitlich unabhaengig.

          5. Marketing

          5.1. Marktsegmentierung

          Kundensegemente:

          Marktgebiete:

          5.2. Markteinfuehrungsstrategie

          Erschliessung der Marktgebiete

          5.3. Preispolitik

          Preise bewegen sich rund 18% unter den Preisen der Mitbewerber.

          5.4. Verkauf / Vertrieb / Standort

          Wir wollen Verkaufspunkte (POS) sukzessive auf der Basis der Markteinfuehrungsstrategie gemaess Ziffer 5.2. in der ganzen Bundesrepublik Deutschland einrichten. Zusaetzlich sind wir in den groessten Verbaenden der Bundesrepublik Deutschland vertreten. Weiter werden wir an Messen aller Art teilnehmen. Der heutige Standort dient einerseits als POS und als Verwaltungszentrum und Zentrallager. Sukzessive werden auf der Basis der Markteinfuehrungsstrategie gemaess Ziffer 5.2. neue Verkaufsstandorte eingerichtet und betrieben.

          5.5. Werbung / PR

          Die Werbung/PR wird zielgerichtet ueber Radio, Fernsehen, Zeitungen und Mailings lanciert.

          5.6. Umsatzziele in EUR 263000

          Produkte 2019 2020 2021 2022 2023 2024
          Ist Soll Soll Soll Soll Soll
          Sets 5’000 10’000 37000 278’000 518’000 640’000
          Zubehoer inkl. Kleidung 9’000 15’000 76000 183’000 458’000 921’000
          Trainingsanlagen 9’000 12’000 52000 147’000 483’000 709’000
          Maschinen 8’000 26’000 32000 106’000 558’000 695’000
          Spezialitaeten 9’000 14’000 48000 295’000 482’000 943’000

          6. Standort / Logistik

          6.1. Domizil

          Alle notwendigen Raeumlichkeiten des Unternehmens werden gemietet.

          6.2. Logistik / Administration

          Die personellen Ressourcen werden der Umsatzentwicklung und der Schaffung von neuen POS laufend angepasst. Die heute verwendete EDV genuegt den heutigen und kuenftigen Anforderungen mindestens bis zu einer Umsatzentwicklung von EUR 70 Millionen.

          7. Produktion / Beschaffung

          7.1. Produktionsmittel

          Die fuer die Entwicklung und Produktion (Montage) der Spezialprodukte notwendigen Mittel und Instrumente sind vorhanden. Zusaetzliche Maschinen und Einrichtungen werden entweder eingemietet oder extern produziert.

          7.2. Technologie

          Das fuer die Entwicklung der Spezialitaeten vorhandene Know-how ist im Technik-Team auf 1 Personen verteilt. Es bestehen keine grossen personelle Abhaengigkeiten, weil saemtliches Wissens auch laufend dokumentiert wird.

          7.3. Kapazitaeten / Engpaesse

          Das heutige Team ist auf die bestehenden Beduerfnisse aufgebaut. Mit der Weiterentwicklung des Unternehmens ist ein Ausbau auf etwa zehn Techniker geplant.

          7.4. Wichtigste Lieferanten

          Lieferanten Produktereihen Anteil am Einkaufsvolumen

          Einkaufsvolumen von EUR 9 Millionen diskutiert.

          8. Management / Berater

          8.1. Unternehmerteam

          • CEO: Herwiga Lemke

          • CFO: Janette Wieczorek

          Administration
          Marketing
          Verkauf
          Einkauf
          Entwicklung

          8.2. Verwaltungsrat

          Praesident:Nikolaus Heise (Mitgruender und Investor)
          Delegierter: Herwiga Lemke (CEO)
          Mitglied: Dr. Henrik Riedel , Rechtsanwalt
          Mitglied: Janette Wieczorek, Unternehmer

          8.3. Externe Berater

          Als Revisionsstelle amtet die Revisions-Treuhand AG.
          Die Geschaeftsleitung wird zudem durch das Anwaltsbuero Partner & Partner in Mönchengladbach und das Marketingbuero Vater & Sohn in Mönchengladbach beraten.

          9. Risikoanalyse

          9.1. Interne Risiken

          Das Unternehmen ist heute personell sehr knapp dotiert. Einzelne Abgaenge im Management koennten das Unternehmen entscheidend schwaechen.

          9.2. Externe Risiken

          Auf gesetzlicher Stufe sind keine Auflagen bzw. Einschraenkungen gegen den von uns bearbeiteten Friseure Markt zu erwarten. Die Rahmenbedingungen fuer das Entstehen von weiteren Moeglichkeiten werden durch die eingesetzte Strukturbereinigung in der Landwirtschaft eher beguenstigt als erschwert. Mit dem Bau von Produktionsanlagen werden neue Arbeitsplaetze fuer Bauern geschaffen (Housekeeping, Unterhalten des Gelaendes ganz allgemein, Restauration, Geraete- und Maschinenunterhalt), die ihren bisherigen Beruf aus wirtschaftlichen Gruenden aufgeben mussten. Als groesstes Risiko ist ein Markteintritt eines oder mehrer Grossverteiler zu betrachten.

          9.3. Absicherung

          Mit der weiteren Expansion des Unternehmens ist das Management breiter abzustuetzen. Gleichzeitig muss der Marktaufbau so rasch als moeglich erfolgen, damit weiteren Bewerbern der Markteintritt mindestens erschwert, wenn nicht sogar verunmoeglicht werden kann. Zudem ist zu versuchen, weitere Exklusivvertriebsrechte von preislich attraktiven und qualitativ guten Produkten zu erwerben.

          10. Finanzen

          10.1. Vergangenheit

          Das erste Geschaeftsjahr konnte bei einem Nettoumsatz von EUR 1 Millionen mit einem bescheidenen EBIT von EUR 237000.- und einem ausgewiesenen Reingewinn von EUR 39000.- abgeschlossen werden. ueber das erste Geschaeftsjahr gibt der testierte Abschluss im Anhang Auskunft. Generell ist zu bemerken, dass sich der Umsatz in den vergangenen sechs Monaten kontinuierlich gesteigert hat. Daraus wird ersichtlich, dass sich der Erfolg der letzten Monate sich weiter fortsetzt.

          Die Finanzierung des Unternehmens erfolgte bis heute aus eigenen Mitteln des Unternehmens und einer Betriebskreditlimite der Deutschen Bank von EUR 600000.-. Als Sicherheit sind der Bank die Forderungen aus dem Geschaeftsbetrieb abgetreten worden.

          10.2. Planerfolgsrechnung

          Base Case 2019 2020e 2021e 2022e 2023e 2024e
          Nettoumsatz 1’160 9’613 17’744 35’373 52’758 202’647
          Warenaufwand 7’382 1’186 30’461 39’608 56’685 282’770
          Bruttogewinn 4’545 1’547 29’302 47’716 52’752 110’266
          Betriebsaufwand 8’548 1’847 20’756 33’683 66’827 240’413
          EBITDA 2’139 3’149 22’143 50’318 78’279 167’146
          EBIT 6’690 2’472 21’865 35’402 66’451 226’157
          Reingewinn 2’653 2’346 21’718 50’619 56’759 218’110
          Investitionen 3’667 9’659 18’586 42’333 53’531 129’287
          Dividenden 2 3 6 6 14 22
          e = geschaetzt

          10.3. Bilanz per 31.12.2019

          Aktiven Passiven

          Fluessige Mittel 60 Bank 361
          Debitoren 146 Kreditoren 325
          Warenlager 131 uebrig. kzfr. FK, TP 669
          uebriges kzfr. UV, TA 743

          Total UV 9402 Total FK 1’778

          Stammkapital 893
          Mobilien, Sachanlagen 774 Bilanzgewinn 79

          Total AV 435 Total EK 755

          2494 2’660

          10.4. Finanzierungskonzept

          Es ist vorgesehen, die Expansion des Unternehmens mit einem Mittelzufluss von vorerst EUR 2,4 Millionen wie folgt zu finanzieren:
          Erhoehung des Stammkapitals von EUR 1,3 Millionen um EUR 8,3 Millionen auf neu EUR 2,4 Millionen mit einem Agio von EUR 2,7 Millionen (eine entsprechende Absichtserklaerung (Letter of intent, LOI) einer Venture Capital Gesellschaft liegt vor) und Aufnahme von Fremdkapital von EUR 5,8 Millionen.
          Fuer die Fremdkapitalfinanzierung kann als Sicherheit die Abtretung der Forderungen aus dem Geschaeftsbetrieb sowie eine Buergschaft des Managements im Umfange von maximal EUR 100000.- offeriert werden. Allerdings ist in einem solchen Fall die Betriebskreditlimite der heutigen Bankbeziehung von EUR 7,9 Millionen abzuloesen.

          11. Anfrage fuer Fremdkapitalfinanzierung

          EUR 50,9 Millionen zu Finanzierung der Expansion in Form eines festen Darlehens bis zum 31.12.2022. Zinssatz SWAP zuzueglich Marge von maximal 2% . Rueckzahlung in jaehrlichen Tranchen von EUR 655000.-, erstmals per 30.12.2021. Sicherheit siehe Ziffer 10.1. Das Unternehmen ist auch offen fuer andere Finanzierungsvarianten.


          gmbh firmenwagen kaufen gmbh transport kaufen


          Top 5 aufhebungsvertrag:

            Unternehmenskauf gmbh kaufen steuern Erkl&aum;rung gesellschaft kaufen kosten Bauunternehmen

            Letter of Intent (Absichtserklärung) zwischen Gustl Verleihnix Drogerien Ges. m. b. Haftung und Luitpold Abano Landwirtschaftliche Erzeugnisse Gesellschaft mbH

            Zwischen

            Gustl Verleihnix Drogerien Ges. m. b. Haftung
            Sitz in Leverkusen
            – ANBIETER –
            Vertreten durch den Geschäftsführer Gustl Verleihnix

            und

            der Firma Luitpold Abano Landwirtschaftliche Erzeugnisse Gesellschaft mbH
            Sitz in Frankfurt am Main
            Vertreten durch den Geschäftsführer Luitpold Abano

            – ANWENDER –

            1. Vorbemerkungen

            Die ANWENDER GMBH möchte ihr System umstellen und beabsichtigt insofern Software von ANBIETER einzusetzen und ANBIETER zusätzlich mit der Projekt- und Einführungsunterstützung zu beauftragen.

            Die Parteien halten nachstehend den Stand ihrer bisherigen Verhandlungen und ihre vorläufigen Vereinbarungen fest. Sie begründen damit noch keine Verpflichtung zum Abschluss eines Lizenz- und Dienstleistungsvertrages. Vielmehr haben die Parteien bis zur Unterzeichnung des entsprechenden Vertrages das Recht, jederzeit ohne Angaben von Gründen von den weiteren Verhandlungen Abstand zu nehmen. Der später abschließende Vertrag (Hauptvertrag) soll folgenden wesentlichen Inhalt haben:

            2. Wesentlicher Inhalt des zwischen ANWENDER GMBH und ANBIETER abzuschließenden Lizenz- und Dienstleistungsvertrags (Hauptvertrag)

            Gegenstand der vorgesehenen vertraglichen Vereinbarung ist der Erwerb und die Installation der Software für einen Testbetrieb. Dieser Testbetrieb soll ab dem 29.03.2021 in einen Echtbetrieb übergehen.

            Der zu vereinbarende Dienstleistungsteil soll konkrete Abstimmungen und ein Konzept zur Einführungs- und Projektunterstützung, Echtstartunterstützung, zur Einrichtung und Abstimmung der Schnittstellen sowie die notwendigen Anwenderschulungen enthalten.

            3. Zeitplan

            Die Parteien stimmen darin überein, dass sie schnellstmöglich Gespräche zur Ausarbeitung eines Lizenz- und Dienstleistungsvertrages im Geiste dieser Absichtserklärung aufnehmen mit dem Ziel eines zügigen Vertragsabschlusses.

            Beide Parteien sind bereit, die für den Vertragsabschluss erforderlichen Vorleistungen nach Treu und Glauben zu erbringen und zur Erreichung des Vertragsabschlusses partnerschaftlich zusammenzuarbeiten. Sie werden alle hierfür erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen.

            4. Inkrafttreten und Laufzeit der Absichtserklärung

            Diese Absichtserklärung tritt mit der Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft und endet automatisch mit Abschluss eines Hauptvertrages zwischen den Parteien, spätestens jedoch am 12.5.2023, es sei denn, die Parteien haben einvernehmlich eine Verlängerung der Laufzeit dieser Absichtserklärung schriftlich vereinbart.

            5. Geheimhaltung

            Die der anderen Partei übergebenen Unterlagen, Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke dieser Absichtserklärung verwendet werden.

            Die vorstehende Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für Informationen, wenn und soweit

            diese bereits vor Offenlegung gegenüber der anderen Partei und ohne Geheimhaltungsverpflichtung rechtmäßig in ihrem Besitz waren;
            diese ohne ihr Zutun veröffentlicht worden oder anderweitig ohne ihr Verschulden allgemein bekannt geworden sind;
            diese ihr nach Abschluss der Absichtserklärung von einem oder mehreren Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung rechtmäßig, also ohne Bruch dieser Vereinbarung durch die empfangende Partei, übermittelt wurden;
            diese schriftlich durch die offenlegende Partei gegenüber der anderen Partei freigegeben werden;

            – diese ohne entsprechende Verpflichtungen und Beschränkungen von der offenlegenden Partei einem Dritten zugänglich gemacht worden sind.

            6. Schlussbestimmungen

            Frühere mündliche oder schriftliche Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieser Absichtserklärung sind mit deren Inkrafttreten gegenstandslos.

            Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

            Rechte und Pflichten aus dieser Absichtserklärung werden durch Formumwandlung bzw. Neustrukturierungen der Betriebsorganisation der Parteien, auch wenn diese zur Ausgliederung von Betriebsteilen oder zur Schaffung neuer Rechtspersönlichkeiten führen, nicht berührt.

            Sollte eine Bestimmung dieser Absichtserklärung unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung unverzüglich durch eine solche wirksame ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

            Auf diese Absichtserklärung findet deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist Leverkusen.

            Leverkusen, 29.03.2021 Frankfurt am Main, 29.03.2021

            ______________________________ ______________________________

            Unterschrift ANBIETER Unterschrift ANWENDER
            Gustl Verleihnix Drogerien Ges. m. b. Haftung Luitpold Abano Landwirtschaftliche Erzeugnisse Gesellschaft mbH
            Gustl Verleihnix Luitpold Abano


            GmbH Kauf Flüssige Mittel

            Handelsgeschäfte Reichtum

            gmbh anteile kaufen notar geschäftsleasing


            Top 10 Businessplan:

              Warenkreditversicherung car sharing finanzierung Bau gmbh kaufen vertrag cash back finanzierung
              Zur Suche springen

              Bau steht für:

              Bauwesen, die Baubranche
              Bauwerk, das Produkt des Bauwesens
              Baustelle, der Ort und auch das in Fertigstellung begriffene Bauwerk
              Bau (Messe), internationale Fachmesse für Baustoffe, Bausysteme, Bauerneuerung in München
              Tierbau, die Behausung eines Tieres
              Gefängnis (umgangssprachlich)
              Bau (Einheit), altes Flächenmaß
              Ba’u, sumerische Göttin, siehe Baba (Göttin)
              BAU International Berlin – University of Applied Sciences, ehemaliger Name der Berlin International University of Applied Sciences

              Bau heißen folgende geographische Objekte:

              Bau (Demokratische Republik Kongo), Stadt in der Demokratischen Republik Kongo
              Bau (Mönchengladbach), Honnschaft im Stadtbezirk West von Mönchengladbach, NRW
              Bau (Fidschi), eine kleine, dicht besiedelte Insel vor der Ostküste von Viti Levu (Fidschi)
              Bov Sogn, Kirchspiel an der deutschen Grenze, Dänemark
              Bau (Kreis Flensburg), Kirchdorf des Bov Sogn, Dänemark (ehemalige preußische Gemeinde)
              Bau (Kreis Tondern), Ortschaft bei Tønder, Dänemark
              Bau (Verdon), Nebenfluss des Verdon in Frankreich

              Bau ist der Familienname folgender Personen:

              Alexander Bau (* 1970), deutscher Rodler
              Christian Bau (Regisseur) (* 1942), deutscher Filmregisseur, Kameramann und Produzent
              Christian Bau (Koch) (* 1971), deutscher Koch
              Sabine Bau (* 1969), deutsche Florett-Fechterin
              Walter Bau (Lehrer) (1888–1967), deutscher Lehrer, Geologe, Paläontologe und Zoologe

              bau steht für:

              Mbat (auch Bada, ISO-639-3-Code), Varietät von Jarawa (Sprache), Sprache in Nigeria

              BAU steht für:

              IG Bauen-Agrar-Umwelt, deutsche Gewerkschaft
              Behavioral Analysis Unit des US-amerikanischen Federal Bureau of Investigation

              BAU steht als Unterscheidungszeichen auf Kfz-Kennzeichen für:

              Powiat Augustowski in der Woiwodschaft Podlachien, Polen

              BaU steht für:

              Business as Usual, siehe Liste geflügelter Worte/B #Business as usual

              B.A.U. steht für:

              British Association Unit
              Ein Virtual Reality Projekt der Lettrétage in Zusammenarbeit mit dem Goethe-Institut in Nowosibirsk

              Siehe auch:

              Bauen
              Der Bau
              Bow
              Bowe
              Liste aller Wikipedia-Artikel, deren Titel mit Bau beginnt
              Liste aller Wikipedia-Artikel, deren Titel Bau enthält
              Wiktionary: Bau Ã¢Â€Â“ Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

              Dies ist eine Begriffsklärungsseite zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.

               Karte mit allen verlinkten Seiten: OSM | WikiMap

              Abgerufen von „https://de..org/w/index.php?title=Bau&oldid=208537391“
              Kategorien: BegriffsklärungAbkürzung

              Navigationsmenü


              kann gmbh grundstück kaufen gmbh kaufen berlin

              gesellschaft kaufen kredit Firmenmäntel


              Top 3 ordentlicheKuendigung:

                deutsche kaufung gmbh planen und zelte Facheinzelhandel firmenmantel kaufen gmbh kaufen 1 euro
                Hinweis zu unseren Mustersatzungen:
                Eine gebrauchsfertige GmbH-Mustersatzung kann es nicht geben. Zu vielfältig sind die Erscheinungsformen der GmbH im Wirtschaftsleben. Eine 100 %-ige Konzerntochter verlangt andere Regelungen als eine Join-Venture GmbH zwischen zwei Industrieunternehmen. Weitere Regelungstypen sind beispielsweise die Vater-Sohn-Handwerks-GmbH, die Dienstleistungs-GmbH zwischen Freiberuflern, die GmbH mit Technologie-Know-how Trägern als Mehrheitsgesellschaftern und einem Kapitalgeber (Capital Venture Fonds).

                Jeder Regelungstyp hat eine eigene Interessenstruktur, die sich bei der Finanzverfassung, den Entscheidungsmechanismen und bei Gesellschafterveräderungen auswirkt. Besondere Aufmerksamkeit ist dem natürlichen Spannungsfeld zwischen tätigen und nicht tätigen Gesellschaftern (z.B. nicht tätigen Erben eines verstorbenen tätigen Gesellschafters) zu widmen. Die Probleme entzünden sich hier an der Gewinnverwendung, Geschäftsführergehältern, langfristigen Investitionen. Bei reinen Handels- und Dienstleistungs-GmbHs ist in der Regel ein persönliches Tätigwerden der Gesellschafter unverzichtbar.

                Aus diesen Gründen ist auch die folgende Beispielssatzung lediglich als eine erste Anregung gedacht, Gestaltungsalternativen müssen mit den Beratern abgestimmt werden aufgrund einer individuellen Zweckmässigkeits- und Vollständigkeitsprüfung.

                Eine GmbH-Satzung muss von einem Notar protokolliert werden.

                Paragraph 1 Firma, Sitz

                Die Firma der Gesellschaft lautet: Tania Gerdes Facheinzelhandel GmbH .Sitz der Gesellschaft ist Jena

                Paragraph 2 Gegenstand des Unternehmens
                Gegenstand des Unternehmens ist Web Marketing

                Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen – insbesondere auch als persönlich haftende Gesellschafterin -, sowie andere Unternehmen zu gründen.

                Paragraph 3 Dauer der Gesellschaft
                Die Gesellschaft beginnt mit der Eintragung in das Handelsregister. Die Gesellschaft wird auf unbestimmte Dauer errichtet.

                Paragraph 4 Stammkapital, Stammeinlagen
                Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 79221,00 EUR

                Auf das Stammkapital übernehmen als ihre Stammeinlagen:

                a. Vera Wulff eine Stammeinlage im Nennbetrag von EUR 8791,
                b. Krista Seeger eine Stammeinlage im Nennbetrag von EUR 67321,
                c. Rose Armbruster eine Stammeinlage im Nennbetrag von EUR 3109.

                Paragraph 5 Geschäftsführer
                Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
                Die Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern sowie deren Befreiung vom Geschäftsführerwettbewerbsverbot erfolgt durch Gesellschafterbeschluss

                Paragraph 6 Vertretung der Gesellschaft
                Ein alleiniger Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft vertreten durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch
                einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen. Durch Gesellschafterbeschluss kann die Vertretungsbefugnis der Geschäftsführer abweichend geregelt werden,
                insbesondere können auch alle oder einzelne Geschäftsführer von den Beschränkungen des Paragraph 181 BGB befreit werden.

                Paragraph 7 Geschäftsführung
                Die Führung der Geschäfte der Gesellschaft steht mehreren Geschäftsführern gemeinschaftlich zu, sofern nicht durch Gesellschafterbeschluss, insbesondere im Rahmen einer Geschäftsordnung, etwas anderes bestimmt wird.
                Im Verhältnis zur Gesellschaft ist jeder Geschäftsführer verpflichtet, die Geschäftsführungsbeschränkungen einzuhalten, welche durch Gesetz, Gesellschaftsvertrag, Geschäftsführeranstellungsvertrag und Gesellschafterbeschlüsse festgesetzt sind oder werden.
                Die Geschäftsführer bedürfen der vorherigen Zustimmung durch Gesellschafterbeschluss für alle Geschäfte, die über den gewöhnlichen Betrieb der Gesellschaft hinausgehen.

                Paragraph 8 Gesellschafterbeschlüsse
                Soweit nicht das Gesetz zwingend oder dieser Gesellschaftsvertrag etwas anderes vorsehen, entscheiden die Gesellschafter in allen Angelegenheiten der Gesellschaft durch Beschlussfassung mit der Mehrheit der Stimmen aller Gesellschafter.

                Nur mit 75 % der Stimmen aller Gesellschafter können beschlossen werden:

                a. Eine Änderung des Gesellschaftsvertrages
                b. die Auflösung der Gesellschaft.
                c. die Beschlüsse gemäss Paragraphen 6, 7 und 8 des Gesellschaftsvertrages.
                Jede 50,00 EUR Nennbetrag eines Geschäftsanteils gewähren eine Stimme.
                Sämtliche Gesellschafterbeschlüsse sind zu protokollieren. Das Protokoll ist von den Geschäftsführern zu unterzeichnen. Die Gesellschafter erhalten Abschriften.
                Die Einlegung von Rechtsmitteln jeder Art gegen Gesellschafterbeschlüsse ist nur innerhalb einer Frist von einem Monat nach Beschlussfassung zulässig.

                Paragraph 9 Gesellschafterversammlung
                Beschlüsse der Gesellschafter werden in Versammlungen gefasst.
                Soweit das Gesetz nicht zwingend eine Gesellschafterversammlung vorsieht, bedarf es der Abhaltung einer Versammlung nicht, wenn sämtliche Gesellschafter schriftlich, mündlich oder in jeder anderen Form mit der zu treffenden Bestimmung oder mit der Form der Stimmabgabe sich einverstanden erklären.

                Einberufung

                a. Die Gesellschafterversammlung wird durch einen Geschäftsführer einberufen. Versammlungsort ist der Sitz der Gesellschaft, sofern nicht durch Gesellschafterbeschluss ein anderer 0rt bestimmt wird.
                b. Die ordentliche jährliche Gesellschafterversammlung ist in den ersten acht Monaten eines Geschäftsjahres einzuberufen zur Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Ergebnisverwendung und die Entlastung der Geschäftsführung. Im übrigen ist die Gesellschafterversammlung einzuberufen, wenn es einem
                Geschäftsführer im Interesse der Gesellschaft erforderlich erscheint oder in den gesetzlich vorgesehenen Fällen.
                c. Die Einberufung erfolgt durch Einladung der Gesellschafter mittels eingeschriebener Briefe gegen Rückschein an die letzte von dem Gesellschafter der Gesellschaft mitgeteilte Adresse oder durch Übergabe gegen
                Empfangsbestätigung. Die Ladungsfrist beträgt mindestens zwei Wochen. Der Tag der Absendung und der Versammlungstag werden nicht mitgerechnet. Mit der Einladung sind die Beschlussgegenstände mitzuteilen.
                d. Ist die Versammlung nicht ordnungsmässig berufen, können Beschlüsse nur mit Zustimmung aller Gesellschafter gefasst werden.

                Paragraph 10 Geschäftsjahr und Jahresabschluss
                Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
                Der Jahresabschluss ist von den Geschäftsführern in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres für das vergangene Geschäftsjahr aufzustellen, sofern nicht nach dem Gesetz der Jahresabschluss innerhalb der ersten sechs Monate des Geschäftsjahres aufgestellt werden darf.

                Paragraph 11 Gewinnverteilung
                Die Gesellschafter haben Anspruch auf den Jahresüberschuss zuzüglich eines Gewinnvortrages und abzüglich eines Verlustvortrags, soweit der sich ergebende Betrag nicht durch Beschluss nach Abs. 2 von der Verteilung unter die Gesellschafter ausgeschlossen ist.
                Im Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses können die Gesellschafter Beträge in Gewinnrücklage einstellen oder als Gewinn vortragen oder bestimmen, dass sie der Gesellschaft als Darlehen zu dem gemäss Gesellschafterbeschluss festgesetzten Bedingungen verbleiben.
                Die Verteilung erfolgt nach Verhältnis der Geschäftsanteile.

                Paragraph 12 Gesellschafterveränderungen
                Übertragung von Geschäftsanteilen
                Geschäftsanteile können ganz oder teilweise von einem Gesellschafter nur veräussert werden, wenn die Gesellschafter durch Beschluss mit einer Mehrheit von 75 % der Stimmen aller Gesellschafter im Voraus zustimmen. Der betroffene Gesellschafter ist stimmberechtigt.
                Austrittsrecht
                Jeder Gesellschafter kann den Austritt aus der Gesellschaft erklären
                a. wenn ein wichtiger Grund im Sinne des allgemeinen Gesellschaftsrechts vorliegt jederzeit oder
                b. im übrigen nur sechs Monate vor einem Geschäftsjahresende, erstmals zum (Datum). Die Austrittserklärung hat durch eingeschriebenen Brief an die Gesellschaft zu erfolgen.
                Ausschluss
                Ein Gesellschafter ist verpflichtet, ohne seine Zustimmung aus der Gesellschaft auszuscheiden,

                a. wenn und sobald über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird, sofort,
                b. durch Gesellschafterbeschluss – bei dem er nicht stimmberechtigt ist – zu dem in dem Beschluss bestimmten Zeitpunkt, jedoch nicht vor Mitteilung des Beschlusses an den betroffenen Gesellschafter,

                wenn in seinen Geschäftsanteil die Zwangsvollstreckung betrieben und nicht innerhalb von zwei Monaten wieder aufgehoben wird, oder
                wenn in seiner Person ein wichtiger Grund eingetreten ist, der für die übrigen Gesellschafter die Fortsetzung des Gesellschaftsverhältnisses mit ihm unzumutbar macht, oder
                wenn das Anstellungsverhältnis eines Gesellschafters, der nach Paragraph 5 verpflichtet ist, für die Gesellschaft tätig zu sein, endet, aus welchem Grund auch immer; im Falle des Todes gilt Abs. (4).
                Tod eines Gesellschafters
                Erben oder Vermächtnisnehmer eines Gesellschafters sind verpflichtet, aus der Gesellschaft auszuscheiden.
                Durchführung des Ausscheidens

                a. Der ausscheidende Gesellschafter ist /seine Erben/Vermächtnisnehmer sind verpflichtet, seinen/ihren Geschäftsanteil nach Massgabe eines Gesellschafterbeschlusses mit der Mehrheit der Stimmen der übrigen
                Gesellschafter, bei dem er nicht stimmberechtigt ist, ganz oder geteilt an die Gesellschaft selbst, an einen oder mehrere Gesellschafter oder an von der Gesellschaft zu benennende Dritte zu übertragen oder die
                Einziehung des Geschäftsanteils zu dulden.
                b. Ein ausscheidender Gesellschafter erhält seine Erben erhalten eine Abfindung nach Massgabe dieses Vertrages, von dem seinen Geschäftsanteil erwerbenden Gesellschafter (von mehreren als Teilschuldner),
                im Falle der Einziehung von der Gesellschaft.
                Das Ausscheiden eines Gesellschafters führt nicht zur Auflösung der Gesellschaft. Die verbleibenden Gesellschafter haben unverzüglich einen Beschluss zu den Modalitäten der Fortführung zu fassen.

                Paragraph13 Abfindung
                Die Abfindung eines ausscheidenden Gesellschafters bemisst sich nach dem für den Geschäftsanteil zu ermittelnden Wert,{der sich unter Anwendung der steuerrechtlichen Vorschriften zur Ermittlung des gemeinen Wertes von Geschäftsanteilen mangels Ableitbarkeit aus Verkäufen ergibt . Bewertungsstichtag ist das Ende des Geschäftsjahres, in dem die Austrittserklärung des Gesellschafters bei der Gesellschaft eingeht oder der Ausschlussbeschluss gefasst wird.} Sollte zum Bewertungsstichtag eine Feststellung des Finanzamtes noch nicht erfolgt sein, ist die Wertermittlung nach den vorstehenden Massstäben unabhängig von der Feststellung des Finanzamtes vorzunehmen. Eine Berichtigung aufgrund der späteren Feststellung des Finanzamtes oder einer Betriebsprüfung findet nicht statt.
                Der Gewinn für das gesamte Geschäftsjahr, in dessen Verlauf und zu dessen Ende ein Gesellschafter zum Ausscheiden verpflichtet ist, steht dem ausscheidenden Gesellschafter zeitanteilig bis zu dem Monat zu, in dessen Verlauf oder zu dessen Ende die Austrittserklärung der Gesellschaft zuging oder der Ausschlussbeschluss gefasst wurde.
                Die Vergütung ist in 5 gleichen Jahresraten auszuzahlen, wobei die Fälligkeit der ersten Rate sechs Monate seit Vollzug des Ausscheidens, die folgenden Raten je ein Jahr später zu zahlen sind. Die Vergütung ist mit jährlich 2 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank von der jeweilig noch geschuldeten Höhe zu verzinsen von dem Monatsersten an, von dem ausscheidenden Gesellschafter gemäss Abs. 2 ein Gewinn nicht mehr zusteht.

                Paragraph 14 Wettbewerbsverbot
                Ein Gesellschafter darf ohne vorherigen zustimmenden Gesellschafterbeschluss, bei dem er nicht stimmberechtigt ist, in dem Geschäftsbereich des Gegenstandes der Gesellschaft keine Geschäfte machen für eigene oder fremde Rechnung, gelegentlich oder gewerbsmässig, unmittelbar oder mittelbar, selbständig oder unselbständig oder in jeder anderen Weise. Das Verbot umfasst insbesondere auch direkte oder indirekte Beteiligung oder Beratung an Konkurrenzunternehmen sowie die Beteiligung als stiller Gesellschafter oder Unterbeteiligter an Konkurrenzunternehmen.

                Paragraph 15 Schlussbestimmungen
                Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen nur im deutschen Bundesanzeiger oder einem etwa an seine Stelle tretenden Veröffentlichungsorgan.
                Die Gründungskosten in Höhe von EUR {Summe} (Handelsregister, Bekanntmachungen, Beratungen, Notar) trägt die Gesellschaft.[1]
                Durch die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
                Als Gerichtsstand wird Jena vereinbart

                Anmerkung:
                An dieser Stelle kann auf Wunsch eine Schlichtungsvereinbarung und/oder Schiedsgerichtsvereinbarung getroffen werden. Zur Vereinbarung einer Schlichtungsklausel und/oder Schiedsklausel siehe Erläuterung unten)

                Notarieller Beurkundungshinweis

                ……………………………………….. ………………………………………..

                Jena, 27.03.2021 Unterschrift

                Anmerkung zu Paragraph 15 (4):

                a. Die Parteien können sich auch auf die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens (Schlichtungsklausel) einigen. Es kann zusätzlich vereinbart werden, dass ein Schlichtungsversuch gescheitert sein muss, bevor der Rechtsweg beschritten werden kann.

                >Informationen zur aussergerichtlichen Streitbeilegung
                Muster für eine Schlichtungsklausel:

                Die Vertragsparteien verpflichten sich, bei Meinungsverschiedenheiten ein Schlichtungsverfahren mit dem Ziel durchzuführen, eine interessengerechte und faire Vereinbarung im Wege einer Mediation mit Unterstützung eines neutralen Schlichters unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen, rechtlichen, persönlichen und sozialen Gegebenheiten zu erarbeiten. Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, werden vor Einschaltung der Gerichte nach der Schlichtungsordnung der Industrie- und Handelskammer …………… (z.B. XXXXX = Name der nächstgelegenen IHK mit Schlichtungsstelle) (oder der XXXX Institution) geschlichtet.

                b. Möglich wäre auch die Vereinbarung einer Schiedsgerichtsklausel.
                Muster für eine Schiedsgerichtsklausel:

                Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Industrie- und Handelskammer …………. unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Das gerichtliche Mahnverfahren bleibt aber zulässig.

                c. Möglich ist aber natürlich auch die Kombination von Schlichtung und bei Scheitern anschliessendem Schiedsgerichtsverfahren.

                [1] Es ist aufgrund der Entscheidung des OLG Celle vom 11.2.2016 (Az. 9 W 10/16) in der Satzung auf Verlangen des Registergerichts nunmehr der konkrete Gesamtbetrag der Gründungskosten anzugeben


                gmbh kaufen mit 34c firmenmantel kaufen

                deutsche gmbh kaufen GmbH Kauf


                Top 6 gmbhgeschaeftsfuehrervertrag:

                  gmbh mantel günstig kaufen car sharing leasing Beratung Crefo Index gmbh mantel kaufen österreich preisvergleich

                  Beratungsvertrag der Helmtraut Aargauer Shops Ges. m. b. Haftung

                  Zwischen

                  der Firma Helmtraut Aargauer Shops Ges. m. b. Haftung
                  Sitz in Osnabrück
                  – Auftraggeber –
                  Vertreten durch den Geschäftsführer Helmtraut Aargauer

                  und

                  der Firma Bertha Zardos Transportunternehmen Ges. mit beschränkter Haftung
                  Sitz in Erfurt
                  Vertreten durch den Geschäftsführer Bertha Zardos

                  – Auftragnehmer –

                  wird folgender Beratungsvertrag geschlossen:

                  § 1 Vertragsgegenstand

                  Der Auftraggeber erteilt hiermit dem Auftragnehmer den Auftrag, ihn bei folgenden Entscheidungen/Vorhaben zu beraten:

                  Erweiterung des Tätigkeitsfeldes auf .

                  Einstellung von folgenden Positionen:

                  1. – Forstwirt/in
                  2. – Verfahrensmechaniker/in – Beschichtungstechnik

                  2. Bestandteile dieses Vertrages sind:

                  Allg. Beratungsbedingungen des Auftragnehmers

                  § 2 Leistungen des Auftragnehmers

                  Zur Erfüllung der in § 1 genannten Aufgaben wird der Auftragnehmer insbesondere folgende Leistungen erbringen:

                  Vorgehensweise und Zeitplan, Zusammensetzung und Funktion der einzelnen Projektgruppen, Dokumentation des Ergebnisses

                  § 3 Vergütung

                  Der Auftragnehmer erhält für seine Leistung pro h eine Vergütung in Höhe von 42 EUR zzgl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Die Vergütung ist jeweils zum 2 fällig

                  Übernachtungskosten werden dem Auftragnehmer in nachgewiesener Höhe ersetzt, Spesen gemäß den steuerlichen Höchstsätzen. Ebenso werden dem Auftragnehmer ersetzt bei Benutzung

                  der Bahn: Fahrtkosten 1. Klasse,
                  eines Flugzeuges: Flugkosten der 1 Klasse,
                  des Pkw: 48 Cent für jeden gefahrenen Kilometer.

                  Die Wahl des günstigsten Verkehrsmittels bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten. Dieser ist jedoch verpflichtet, Fahrtkosten jeweils nach den kürzesten Entfernungen zu berechnen und Reisen, deren Kosten nicht in einem vernünftigen Verhältnis zum Gesamthonorar stehen, nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Auftraggebers zu unternehmen.

                  Der Auftraggeber zahlt an den Auftragnehmer bei Auftragserteilung einen Vorschuss in Höhe von 22 TEURO. Ein weiterer Betrag in Höhe von 83 TEURO ist zum 4 fällig. Den Restbetrag zahlt der Auftraggeber nach Abschluss der Arbeiten.

                  3. Alle in Absatz 1 und 2 genannten Beträge verstehen sich als Nettobeträge zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

                  § 4 Zeit und Ort der Leistungserbringung

                  Der Auftragnehmer bestimmt seinen Arbeitsort und seine Arbeitszeit eigenverantwortlich.

                  Der Auftragnehmer verpflichtet sich jedoch, dem Auftraggeber 3 mal im Monat ganztägig in dessen Hause zur Verfügung zu stehen. Der Auftraggeber stellt einen Arbeitsplatz innerhalb seiner Räumlichkeiten bereit.

                  § 5 Berichterstattung

                  Der Auftragnehmer erstattet dem Auftraggeber einen schriftlichen Bericht über seine laufende Arbeit und deren Ergebnisse. Die Berichterstattung kann nach Wahl des Auftraggebers einmalig oder entsprechend dem Arbeitsfortschritt in Form von Zwischenberichten erfolgen.

                  In jedem Fall ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber spätestens zum Vertragsende einen Abschlussbericht schriftlich zu erstatten. Der Abschlussbericht ist in zwei Exemplaren dem Auftraggeber vorzulegen.

                  Erfüllt der Auftragnehmer diese Verpflichtungen nicht, nur unvollständig oder nicht termingerecht oder mangelhaft, ist der Auftraggeber berechtigt, neben den sonstigen Ansprüchen seine Gegenleistung zurückzuhalten.

                  § 6 Aufwendungsersatz

                  Der Auftraggeber erstattet dem Auftragnehmer folgende im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit anfallenden erforderlichen Aufwendungen:
                  ………………………………………………………………………………………
                  ………………………………………………………………………………………
                  ………………………………………………………………………………………

                  Weitere Auslagen werden bis zu einem Betrag von 111 EURO durch den Auftraggeber ersetzt:
                  ………………………………………………………………………………………
                  ………………………………………………………………………………………
                  ………………………………………………………………………………………

                  Der Ersatz aller sonstigen Aufwendungen des Auftragnehmers bedarf der (schriftlichen) Zustimmung des Auftraggebers.

                  § 7 Wettbewerbsverbot

                  Während der Laufzeit des Vertrages verpflichtet sich der Auftragnehmer, sein Wissen und Können nicht in die Dienste eines mit dem Auftraggeber in Konkurrenz stehenden Unternehmens zu stellen oder ein solches zu gründen.

                  § 8 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

                  Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Auftragnehmer alle für die Ausführung seiner Tätigkeit notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden, ihm alle Informationen erteilt werden und er von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt wird. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Auftragnehmers bekannt werden.

                  Auf Verlangen des Auftragnehmers hat der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.

                  § 9 Schweigepflicht

                  Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über alle Informationen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel ob es sich dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet.

                  § 10 Datenschutz

                  Erfolgt eine Verarbeitung personenbezogener Daten für den Auftraggeber, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, hinreichende Garantien dafür zu bieten, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung im Einklang mit den Anforderungen der DSGVO erfolgt und den Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet.

                  Der Auftragnehmer nimmt keine weiteren Auftragsverarbeiter ohne vorherige gesonderte oder allgemeine schriftliche Genehmigung des Verantwortlichen in Anspruch.
                  Im Fall einer allgemein schriftlichen Genehmigung informiert der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen immer über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die
                  Ersetzung anderer Auftragsverarbeiter, wodurch der Auftraggeber die Möglichkeit erhält, gegen derartige Veränderungen Einspruch zu erheben.
                  In Bezug auf die Inhalte eines Auftragsdatenverarbeitungsvertrages gelten die Anforderungen nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO.

                  § 11 Vertragsdauer / Kündigung

                  Der Vertrag wird mit der Unterzeichnung wirksam und läuft auf unbestimmte Zeit.

                  Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 11 Wochen zum Monatsende zu kündigen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

                  Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

                  § 12 Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen

                  Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm zur Verfügung gestellten Geschäfts- und Betriebsunterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren, insbesondere dafür zu sorgen, dass Dritte nicht Einsicht nehmen können. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen sind während der Dauer des Vertrages auf Anforderung, nach Beendigung des Vertrages unaufgefordert dem Vertragspartner zurückzugeben.

                  § 13 Sonstige Ansprüche/Rentenversicherung

                  Mit der Zahlung der in diesem Vertrag vereinbarten Vergütung sind alle Ansprüche des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber aus diesem Vertrag erfüllt.

                  Für die Versteuerung der Vergütung hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen.

                  Der Auftragnehmer wird darauf hingewiesen, dass er nach § 2 Nr. 9 SGB VI rentenversicherungspflichtig sein kann, wenn er auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig ist und keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt, deren Arbeitsentgelt aus diesem Beschäftigungsverhältnis regelmäßig 450,– EURO im Monat übersteigt.

                  § 14 Schlussbestimmungen

                  Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel.

                  Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

                  Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt.

                  Gerichtsstand ist Osnabrück

                  Osnabrück, 26.03.2021 Erfurt, 26.03.2021

                  ……………………………………………………………………… ………………………………………………………………………

                  Unterschrift Auftraggeber Unterschrift Auftragnehmer
                  Helmtraut Aargauer Shops Ges. m. b. Haftung Bertha Zardos Transportunternehmen Ges. mit beschränkter Haftung
                  Helmtraut Aargauer Bertha Zardos


                  Vorratskg cash back auto

                  gmbh gründen haus kaufen gmbh gesellschaft kaufen arbeitnehmerüberlassung


                  Top 5 anlageprospekt:

                    Bürgschaften Kapitalgesellschaften Kredit gmbh kaufen forum Crefo

                    Darlehensvertrag – Kreditvertrag der Romana Ostermann Kosmetik Gesellschaft mit beschränkter Haftung

                    Zwischen

                    Romana Ostermann Kosmetik Gesellschaft mit beschränkter Haftung
                    Sitz in Fürth
                    – Darlehensnehmer –
                    Vertreten durch den Geschäftsführer Romana Ostermann

                    und

                    Holger
                    Wohnhaft in Chemnitz

                    – Darlehensgeber –

                    wird folgender Darlehensvertrag geschlossen.

                    Der unterzeichnete Darlehensgeber gewährt ein Darlehen in Höhe von 327.531,- Euro.

                    Der Darlehensbetrag wird mit einer 40 % p.a. Verzinsung zur Verfügung gestellt. Für die Abzahlung des Darlehens bezahlt der Darlehensnehmer eine Rate in Höhe von 80.905 EURO monatlich, jeweils zum 27. des Monats.

                    Das Darlehen hat eine Laufzeit von 5 Jahren. Das Darlehen kann entweder als Ganzes oder in Teil Beträgen mit einer dreimonatigen Frist jeweils zum Monatsende von beiden Vertragspartnern schriftlich gekündigt werden.

                    Der Darlehensnehmer übergibt dem Darlehensgeber zur Absicherung des Darlehens dingliche Sicherheiten:

                    Lebensversicherung Nr. 706.378.372.854

                    Fürth, 26.03.2021 Chemnitz, 26.03.2021

                    ______________________________ ______________________________

                    Unterschrift Darlehensnehmer Unterschrift Darlehensgeber
                    Romana Ostermann Kosmetik Gesellschaft mit beschränkter Haftung Holger
                    Romana Ostermann


                    kredit leasing gmbh kaufen preis


                    Top 9 Handelsvermittlervertrag: