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Große Telefonanlage für etwa 1200 Teilnehmer (Typ Hicom 300 von Siemens)
Kleine digitalisierte Telefonanlage für etwa 40 Teilnehmer (Typ 4200E von Alcatel-Lucent)
Kleinst-Telefonanlage für 2 Teilnehmer (Typ Eumex 220PC der Deutschen Telekom)

Eine Telefonanlage, Nebenstellenanlage (kurz NstAnl) oder Teilnehmervermittlungsanlage (TVA) ist eine Vermittlungseinrichtung, die mehrere Endgeräte wie zum Beispiel Telefon, Fax, Anrufbeantworter sowohl untereinander als auch mit einer oder mehreren Leitungen des öffentlichen Telefonnetzes verbindet. An Telefonanlagen angeschlossene Endgeräte werden auch als Nebenstellen bezeichnet. Telefonanlagen gestatten interne Verbindungen zwischen diesen Nebenstellen und externe Verbindungen zu anderen Teilnehmern (Amtsgespräche bzw. Amtsverbindungen).

Inhaltsverzeichnis

1 Geschichte
2 Funktionen
3 Technik
4 Technologietrends
5 Unterschied zwischen den USA und Europa
6 Diverses

6.1 Alternative Bezeichnungen
6.2 Alternative, nicht-hardwarebasierte Umsetzungen

7 Siehe auch
8 Einzelnachweise
9 Weblinks

Geschichte

Bei den frühen Telefonanlagen der 1930er Jahre wurden die internen und externen Verbindungen noch manuell mit sogenannten Stöpseln hergestellt. Dabei wurden die Verbindungen manuell durch Telefonisten hergestellt. Das Vermittlungspersonal saß vor Klappenschränken oder Glühlampenschränken.

Lange Zeit und zum Teil über die Jahrtausendwende hinaus waren vor allem beim Betrieb großer Telefonanlagen in Betrieben, Behörden und öffentlichen Einrichtungen Telefonisten tätig, deren Aufgaben später vor allem an der Schnittstelle zwischen internen und externen Verbindungen lag. Sie nahmen an Abfrageplätzen externe Anrufe entgegen und vermittelten diese an die gewünschte Nebenstelle, stellten für halbamts- und nicht vollamtsberechtigte Nebenstellen – meistens bei gleichzeitiger Prüfung der Berechtigung des Teilnehmers – Amtsverbindungen her und fungierten in begrenztem Maße als Auskunftsplatz.

Bis in die späten 1970er Jahre waren Telefonanlagen mechanisch in offener Gestellbauweise, danach auch in Metallschränken aufgebaut. Sie bestanden im Wesentlichen aus Drehwählern und Hebdrehwählern, welche verschiedene Aufgaben hatten (Anrufsucher, Gruppenwählern, Leitungswählern) sowie Teilnehmerschaltungen, Amtsübertragungen und einem Vermittlungsplatz. Eine besondere Art Telefonanlage waren die Reihenanlagen, die über keine selbsttätige Vermittlungseinrichtungen verfügten.

Für relativ kurze Zeit wurden Koordinatenschalter-Systeme wie die MSN 70 verwendet, die sich jedoch lediglich in der DDR für kleine Anlagengrößen durchsetzten. In der BRD und anderen westlichen Ländern wurden Koppelfelder sehr schnell mit ESK-Relais gebaut, welche je nach System schon mehr oder weniger elektronisch angesteuert wurden.

Diese wurden in den 1980er Jahren durch volldigitalisierte Anlagen abgelöst, deren grundsätzlicher Funktionsbestandteil ein Koppelfeld war und dessen Ein- und Ausgangsleitungen durch ein Steuerwerk geschaltet wurden. Die Familientelefonanlage war eine Telekommunikationslösung, die in den 1980er Jahren von der Deutschen Bundespost für Privathaushalte angeboten wurde.

Ab dem Jahr 2000 kamen immer mehr voll IP-basierte Lösungen zum Einsatz, und damit die Abkehr von Leitungsvermittlung hin zu reiner Paketvermittlung der digitalisierten Sprachdaten.

Moderne computerbasierende Telefonanlagen, die auch auf Basis von Asterisk arbeiten können, ersetzen in zunehmendem Maße die klassische ISDN-Telefonanlage in Unternehmen. Vor allem kleine und mittelständische Unternehmen profitieren von diesen virtuellen Telefonanlagen, denn mit Hilfe von webbasierten Kommunikationslösungen lässt sich auch die Integration von Mobilgeräten oder Instant-Messaging in die Unternehmenskommunikation realisieren. Zudem sind virtuelle Telefonanlagen deutlich flexibler als stationäre Systeme und lassen sich aufgrund der ausgelagerten Serverkapazitäten um beliebig viele Mitarbeiter erweitern.[1]
Während die großen Anbieter wie Deutsche Telekom und Vodafone das Geschäft mit den virtuellen Telefonanlagen erst spät für sich entdeckt haben, waren vor allem kleine Unternehmen wie Sipgate maßgeblich an der Marktentwicklung in Deutschland beteiligt.[2]

Funktionen

Abfrageplatz einer Telefonanlage
Digitales System-Endgerät mit universell belegbaren Funktionstasten (Zweidraht-Anbindung) Siemens

Die Vorteile einer Telefonanlage sind die kostenlosen internen Gespräche zwischen den angeschlossenen Endgeräten sowie die bessere Ausnutzung von kostenpflichtigen Amtsanschlüssen, da nicht jedes Endgerät eine eigene Teilnehmeranschlussleitung besitzen muss. Weitere Vorteile sind die zusätzlichen eigenen Leistungsmerkmale wie beispielsweise das Weiterverbinden von Telefongesprächen, Makeln, Rufumleitung oder die Röchelschaltung. Häufig gibt es einen so genannten Abfrageplatz, an dem ein zentraler Anruf angenommen und an die entsprechenden Personen weitervermittelt wird.

Neben der automatischen Vermittlung enthält eine Telefonanlage für analoge Anschlüsse einen Rufstromgenerator, der die Rufspannung erzeugt, sowie Tongeneratoren, die die Signaltöne wie das Frei- oder auch das Besetztzeichen für den Anrufenden erzeugen. Die Rufspannung beträgt meist ca. 48 bis 60 Volt bei 50 Hertz (welche der Einfachheit halber mit einer separaten Transformatorwicklung direkt aus der Netzwechselspannung erzeugt wird).

Eine Telefonanlage liefert oft Daten für die Verrechnung von Telefonaten. Dazu protokolliert sie in der Regel die Zeiten und Rufnummern abgehender und ankommender Telefonate. Meist kontrolliert sie auch, welche Gespräche von einzelnen Nebenstellen aus geführt werden dürfen und inwieweit Nebenstellen von außen erreichbar sind.

Die Umschaltung zwischen Innenverbindungssatz (für interne Gespräche) und dem Amtssatz (für externe Gespräche, so genannte Amtsgespräche) geht mit der Belegung einer Amtsleitung einher, die auch als Amtsholung bezeichnet wird. Die Amtsholung erfolgt üblicherweise über eine oder mehrere Verkehrsausscheidungsziffern, die sogenannten Amtskennziffern. In Deutschland und auch in anderen Ländern ist das üblicherweise die „0“. Vereinzelt – vor allem bei kleineren Telefonanlagen – wurde die Amtsholung auch durch das Drücken der Erdtaste realisiert. Diese dienten, wie auch alle anderen Varianten von Rückfragetasten, auch dem Umschalten zwischen Innenverbindungssatz und Amtssatz bei Rückfragen und der internen Vermittlung von Gesprächen.

Telefonanlagen gestatten in der Regel die Vergabe von verschiedenen Berechtigungen für das Führen von (meist kostenpflichtigen) Amtsgesprächen. Gängig sind die Kategorien:

„nicht amtsberechtigt“: Nebenstelle darf keine Amtsgespräche führen oder entgegennehmen, auf sie können auch keine Amtsgespräche vermittelt werden, bei der Wahl der „0“ kommt gleich Besetzt
„halbamtsberechtigt“: Nebenstelle darf selbsttätig keine Amtsgespräche führen, kann jedoch von extern angerufen werden bzw. auf sie können auch Amtsgespräche vermittelt werden (Amtsgespäche werden durch den Abfrageplatz fallweise freigegeben)
„ortsberechtigt“: Nebenstelle darf eine „0“ als Amtskennziffer wählen, kann danach aber nur Ortsgespräche führen (die Wahl weiterer Verkehrsausscheidungsziffern wird unterbunden)
„vollamtsberechtigt“: Keine Einschränkungen (häufig mit der Unterscheidung national und international)
„querverbindungsberechtigt“: Nebenstelle darf keine regulären Amtsgespräche führen, kann aber Gespräche zu eigenen externen Netzpartnern wie z. B. externen Filialen führen.

Bei modernen computerbasierenden Telefonanlagen können derlei Rechte noch deutlich mehr und differenzierter an die einzelnen Teilnehmeranschlüsse vergeben werden.

Eine weitere Möglichkeit, eine Telefonanlage zu nutzen, ist die Apothekerschaltung.

Technik

Geöffnete Telefonanlage von Auerswald, ausgerüstet für 4 ISDN-Geräte und 16 analoge Geräte

Der Anschluss einer Telefonanlage an das öffentliche Telefonnetz erfolgt über klassische analoge Telefonanschlüsse POTS und/oder über ISDN, auch Mobilfunkanbindungen über Gateways sind heute Standard.

Für die Endgeräte besitzt eine Telefonanlage digitale und/oder analoge Anschlussmöglichkeiten, sogenannte Ports. Endgeräte können, je nach Telefonanlagentyp, kabelgebunden oder drahtlos (Mobile-Extension) – dann meist nach dem DECT-Standard Ã¢Â€Â“ angeschlossen werden.

Bei digitalen Endgeräten (ISDN-Telefon, ISDN-Karte, systemspezifisches Telefon) wird zum Anschluss ein S0-Bus (vieradrig) oder eine systemspezifische Schnittstelle wie die zweiadrigen Schnittstellen Up0 und UpN verwendet.

In der Regel sind die Endgeräte und die Telefonanlage räumlich getrennt und deshalb über geeignete Installationskabel (zum Beispiel Telefonkabel, Twisted-Pair-Kabel) oder über Funkverteilnetze (zum Beispiel DECT) miteinander verbunden. Bei der Verbindung über Kabel kommen meistens Verteiler mit Anschlussklemmen zum Einsatz oder die Anschaltung erfolgt über eine strukturierte Verkabelung.

Mehrere Telefonanlagen können miteinander vernetzt werden und ein Corporate Network bilden. Die Vernetzung erfolgt dabei in der Regel mittels einer (auch virtuellen) Standleitung. Wählleitungen oder Richtfunk sind ebenfalls möglich, werden jedoch seltener eingesetzt. Zur Steuerung des Verbindungsauf- und -abbaus und der Übermittlung der Nutzsignale werden bei Telefonanlagen des gleichen Herstellers meistens systemspezifische Kommunikationsprotokolle eingesetzt. Zur Vernetzung von Telefonanlagen unterschiedlicher Hersteller muss ein Protokoll eingesetzt werden, welches beide Anlagen beherrschen. Dabei kommt in der Regel das standardisierte QSIG-Protokoll (Signalisierung am Q-Referenzpunkt) zum Einsatz, das von nahezu allen Herstellern unterstützt wird. Einige Hersteller bieten jedoch auch proprietäre Protokolle an, um erweiterte anlagenspezifische Funktionen abbilden zu können, beispielsweise CorNet von Siemens, ABC-F von Alcatel-Lucent oder das herstellerübergreifende DPNSS.

In den vergangenen Jahren haben auch Telefonanlagen mit LAN-Anschluss sowohl für die Nutzung von IP-Telefonie als anlageninterne Endgeräte als auch zur Vernetzung von mehreren Nebenstellenanlagen über das Internet an Popularität gewonnen.

Technologietrends

Die Verbreitung IP-basierter Kommunikationsnetze ermöglicht die Konvergenz von Informations- und Telekommunikations-Technologie (IT und TK). In diesem Zusammenhang entwickeln sich Telefonanlagen zunehmend mehr in Richtung rein softwarebasierter Systeme, die auf bereits standardisierten oder kommerziell erhältlichen IT-Komponenten aufbauen.

Solche Lösungen unterscheiden sich von klassischen proprietären Lösungen beispielsweise dadurch, dass sie offener und kompatibler hinsichtlich Komponenten wie Servern, Betriebssystemen, Protokollen und Telefonendgeräten sind.

Konkret bedeutet das z. B., dass eine moderne Telefonanlagen-Software auf handelsüblichen Servern laufen kann, auf denen Linux oder Windows-Server als Betriebssystem genutzt wird. Intern, zu den Telefongeräten und zum Amtsanschluss hin, kommunizieren solche Systeme dann beispielsweise per VoIP (SIP-Protokoll), so dass dann auch handelsübliche SIP-Telefone angeschlossen werden können. Will man z. B. amtsseitig per ISDN (Basisanschluss oder Primärmultiplexanschluss) verbunden sein und/oder ISDN- sowie Analog-Telefonendgeräte anschließen, so kommen entsprechende VoIP-Gateways zum Einsatz.

Die Vorteile für die Kundenunternehmen liegen in der Verschmelzung der IT- und TK-Systemadministration, dem Investitionsschutz durch die Unabhängigkeit der einzelnen Komponenten voneinander sowie häufig auch der gesteigerten Flexibilität eines softwarebasierenden Systems.

Unterschied zwischen den USA und Europa

US-Telefon mit den typischen Leitungstasten (Modell 464G Western Electric)

Telefonanlagen folgen in den USA der Philosophie von mehreren gemeinsam geteilten Leitungen (oft in US-Filmen zu hören „Das Gespräch liegt auf Leitung 1“), in Europa steht hingegen der auf das Endgerät bezogene Vermittlungsansatz im Vordergrund („Ich verbinde [Sie]“).

Diverses

Alternative Bezeichnungen

Anstatt Telefonanlage werden auch andere Bezeichnungen verwendet:

Nebenstellenanlage (veraltete „amtliche“ Bezeichnung)
TK-Anlage (auch TKAnl oder TK-Anl) (Telekommunikationsanlage)
TK-System (Telekommunikationssystem)
TVA (Teilnehmervermittlungsanlage)
PBX (Private Branch Exchange)
PABX (Private Automatic Branch Exchange)

Alternative, nicht-hardwarebasierte Umsetzungen

Alternative Funktionsrealisierungen:

NetPBX (internetbasierende Private Branch Exchange)
Centrex (ein öffentlicher Telefonanbieter stellt Telefonanlagen-Funktionen zur Verfügung)
Asterisk (Asterisk ist eine vollständig mit Open-Source-Software realisierte Telefonanlage)
Microsoft-Telefonsystem (Microsoft Teams ehemals Skype for Business Online)
Kommerzielle mit Software realisierte Telefonanlagen (siehe Liste von VoIP-Software – Server-Software)

Siehe auch

Predictive Dialer
Callmanager

Einzelnachweise

↑ http://www.telecom-handel.de/News/Markt-Analyse/Studie-Virtuelle-Telefonanlagen-im-Mittelstand-kaum-bekannt-6716.html

↑ http://www.funkschau.de/specials/ip-centrex-cloud-computing/ (Memento vom 6. August 2013 im Internet Archive)

Weblinks

Commons: Telephone exchange equipment Ã¢Â€Â“ Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Bildersammlung von elektromechanischen Telefonanlagen: zur Bildersammlung
Infos zu Standards und Protokollen finden sich u. a. bei www.telefon-anlagen-vergleich.de und www.telefonanlage.org
Normdaten (Sachbegriff): GND: 4016852-9 (OGND, AKS)

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    Cordian Muth Multimedia Gesellschaft mit beschränkter Haftung
    mit Sitz in Kiel
    Vertreten durch die Geschäftsführung Cordian Muth
    – nachfolgend Käufer genannt –

    und

    Louise Lux Suchmaschinenoptimierung Ges. mit beschränkter Haftung
    mit Sitz in Köln
    Vertreten durch die Geschäftsführung Louise Lux
    – nachfolgend Verkäufer genannt –

    wird folgender Kaufvertrag geschlossen:

    Die Parteien sind sich einig, dass dieser Vertrag zum Zwecke des Erwerbs von Waren im gewerblichen Bereich abgeschlossen wird.

    Als Grundlage des Kaufvertrags erkennen sowohl Verkäufer wie auch Käufer die Bedingungen, wie sie in diesem Vertrag niedergelegt sind, an. Weiterer Bestandteil dieses Vertrags sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Nr. 42162713 vom 16.04.2021 des Verkäufers. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind diesem Vertrag als Anlage beigefügt. Es gelten ausschließlich die Vertragsbedingungen des Verkäufers. Die Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nicht.

    §1 Vertragsgegenstand

    Vertragsgegenstand ist die Lieferung von insgesamt 725831 St. Zimt, verarbeitet; andere Gewürze, verarbeitet.

    §2 Gültigkeitszeitraum

    Der Vertrag tritt am 16.04.2021 in Kraft und endet am 16.04.2021. Während dieser Zeit ist lediglich die außerordentliche Kündigung möglich.

    §3 Liefertermin

    Lieferzeitraum ist vom 16.5.2021 bis zum 16.-1.2021. Der Verkäufer verpflichtet sich, die unter §1 in diesem Vertrag genannte Menge 725831 St Zimt, verarbeitet; andere Gewürze, verarbeitet zu gleichen Teilen innerhalb dieses Zeitraums jeweils zum 10 eines Monats an den Käufer zu liefern.

    Der Käufer seinerseits verpflichtet sich, die Lieferungen bis zum Vertragsende zu den jeweils vereinbarten Terminen anzunehmen.

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    Leistet der Käufer die Zahlung innerhalb von 3 Tagen nach Rechnungserhalt, ist er zu einem Skontoabzug in Höhe von 2 Prozent berechtigt.

    §7 Lieferbedingungen

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    Der Verkäufer steht für die Betriebsbereitschaft der gelieferten Ware Zimt, verarbeitet; andere Gewürze, verarbeitet ein und garantiert die Funktionsfähigkeit nach den vereinbarten technischen Daten.

    Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme der Ware und endet nach Ablauf von 2 Jahren.

    §9 Eigentumsvorbehalt

    Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus diesem Vertrag Eigentum des Verkäufers.

    §10 Erfüllungsort

    Vertraglicher Erfüllungsort für beide Vertragspartner ist Kiel. Der hier genannte vertragliche Erfüllungsort ersetzt nach dem Willen beider Vertragspartner den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr. 24356659 unter § 5 genannten Erfüllungsort.

    §11 Gerichtsstand

    Als Gerichtsstand vereinbaren beide Vertragspartner ausdrücklich den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr 143165444 unter § 11 genannten Gerichtsstand.

    §12 Salvatorische Klausel

    Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder künftig unwirksam oder undurchführbar werden, so werden die übrigen Regelungen dieses Vertrages davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung verpflichten sich die Parteien schon jetzt, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahe kommt.
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    §13 Textformklausel

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    §14 Anlagen

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      Stripe, Inc.
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      Informationen zur Online-Streitbeilegung: Die
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        Als Industriebau wird zweierlei bezeichnet:

        ein zu einem Unternehmen der Industrie gehöriges, meist hauptsächlich nach funktionalen Gesichtspunkten gestaltetes Bauwerk von gewisser Größe. Siehe dazu auch: Industriearchitektur
        Planung und Bau von Gebäuden und Anlagen für die Industrie. Der Bauherr ist ein privates Unternehmen aus der Industrie, das das Bauwerk für seine Produktion benötigt. Hauptaugenmerk im Industriebau liegt auf einer Bauweise, die die Anforderungen des Bauherren, die sich aus dessen Produktionsprozess ergeben, auf möglichst wirtschaftliche Weise erfüllt. Neben den reinen Kosten des Bauens werden dabei zunehmend auch die Kosten der Bewirtschaftung über die geplante Lebensspanne des Bauwerks berücksichtigt (Lebenszyklusmanagement). Außer dem Produktionsprozess können weitere Anforderungen des Bauherren relevant sein, zum Beispiel die Umweltfreundlichkeit oder repräsentative Zwecke (Corporate Design) sowie äußere Zwangsbedingungen wie behördliche Auflagen und Gesetze oder bestehende andere Bauwerke.

        Gängige Bauwerke sind Produktions- und Montagehallen, Werke zur Prozessierung von Rohstoffen (z. B. Chemie, Bergbau, Schwerindustrie), Fabriken mit erhöhten Anforderungen an die Haustechnik (z. B. Reinraumfabriken), aber ebenso Bürogebäude sowie alle weiteren Bauwerke, die für die Nutzung der gesamten Anlage erforderlich sind.

        Literatur

        Peter Lorenz: Gewerbebau, Industriebau. Architektur, Planen, Gestalten. Koch, Leinfelden-Echterdingen 1991, ISBN 3-87422-612-3. 
        Markus Otto, Karl Plastrotmann, Lars Scharnholz, Ilija Vukorep: Industriebau als Ressource. 2. Auflage, Jovis, Berlin 2009, ISBN 978-3-939633-86-0.
        Ingrid Ostermann: Factory Buildings of the Modern Movement – Different Kinds of (Constructive) Flexibility, Can They Meet the Expectations? (PDF). In: Karl-Eugen Kurrer, Werner Lorenz, Volker Wetzk (Hrsg.): Proceedings of the Third International Congress on Construction History. Neunplus, Berlin 2009, ISBN 978-3-936033-31-1, S. 1129–1137
        Normdaten (Sachbegriff): GND: 4026808-1 (OGND, AKS)

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        Kategorie: Teilgebiet des Bauwesens

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          Freiburg im Breisgau
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          Fax +49 (0) 9463136
          Altraud Lampe@hotmail.com

          Inhaltsverzeichnis

          MANAGEMENT SUMMARY 3

          1. UNTERNEHMUNG 4
          1.1. Geschichtlicher Hintergrund 4
          1.2. Unternehmensziel und Leitbild 4
          1.3. Unternehmensorganisation 4
          1.4. Situation heute 4

          2. PRODUKTE, DIENSTLEISTUNG 5
          2.1. Marktleistung 5
          2.2. Produkteschutz 5
          2.3. Abnehmer 5

          3. Markt 6
          3.1. Marktuebersicht 6
          3.2. Eigene Marktstellung 6
          3.3. Marktbeurteilung 6

          4. KONKURRENZ 7
          4.1. Mitbewerber 7
          4.2. Konkurrenzprodukte 7

          5. MARKETING 8
          5.1. Marktsegmentierung 8
          5.2. Markteinfuehrungsstrategie 8
          5.3. Preispolitik 8
          5.4. Verkauf / Vertrieb / Standort 8
          5.5. Werbung / PR 8
          5.6. Umsatzziele in EUR 1000 9

          6. STANDORT / LOGISTIK 9
          6.1. Domizil 9
          6.2. Logistik / Administration 9

          7. PRODUKTION / BESCHAFFUNG 9
          7.1. Produktionsmittel 9
          7.2. Technologie 9
          7.3. Kapazitaeten / Engpaesse 9
          7.4. Wichtigste Lieferanten 10

          8. MANAGEMENT / BERATER 10
          8.1. Unternehmerteam 10
          8.2. Verwaltungsrat 10
          8.3. Externe Berater 10

          9. RISIKOANALYSE 11
          9.1. Interne Risiken 11
          9.2. Externe Risiken 11
          9.3. Absicherung 11

          10. FINANZEN 11
          10.1. Vergangenheit 11
          10.2. Planerfolgsrechnung 12
          10.3. Bilanz per 31.12.2009 12
          10.4. Finanzierungskonzept 12

          11. ANFRAGE FUER FREMDKAPITALFINANZIERUNG 12

          Management Summary

          Die Altraud Lampe Zeitschriften GmbH mit Sitz in Freiburg im Breisgau hat das Ziel Zeitschriften in der Bundesrepublik Deutschland erfolgreich neu zu etablieren. Sie bezweckt sowohl die Entwicklung, Produktion als auch den Handel mit Zeitschriften Artikeln aller Art.

          Die Altraud Lampe Zeitschriften GmbH hat zu diesem Zwecke neue Zeitschriften Ideen und Konzeptentwicklungen entworfen. Zeitschriften ist in der Bundesrepublik Deutschland im Gegensatz zum nahen Ausland und den USA noch voellig unterentwickelt. Es gibt erst wenige oeffentliche Geschaefte, keine Zeitschriften Onlineshops mit einem breiten Produkteangebot und einer Auswahl an klar differenzierten Produkten in Qualitaet und Preis.

          Die selbstentwickelten Spezialprodukte der Altraud Lampe Zeitschriften GmbH werden selbsthergestellt und ueber das Unternehmen sowie Aussenstellen zusammen mit den uebrigen Produkten vertrieben. Es besteht aufgrund des eingesetzten Booms an neuen oeffentlichen Shops und allgemein des immer beliebter werdenden Handels von Zeitschriften eine hohes Absatzpotenzial fuer die vorliegende Geschaeftsidee. Allerdings ist damit zu rechnen, dass mit dem steigenden Bedarf Grossverteiler in das Geschaeft einsteigen koennten. Einzelne Versuche von Grossverteiler scheiterten am Know-how und der zoegerlichen Vermarktung.

          Fuer den weiteren Aufbau des Unternehmens und den Markteintritt benoetigt das Unternehmen weiteres Kapital im Umfange von EUR 32 Millionen. Dafuer suchen die Gruender weitere Finanzpartner. Das Unternehmen rechnet in der Grundannahme bis ins Jahr 2020 mit einem Umsatz von EUR 140 Millionen und einem EBIT von EUR 8 Millionen

          1. Unternehmung

          1.1. Geschichtlicher Hintergrund

          Das Unternehmen wurde von
          a) Erdwin Rudolf, geb. 1968, Freiburg im Breisgau
          b) Auguste Beyer, geb. 1953, Trier
          c) Aaron Zimmermann, geb. 1947, Wirtschaftsjuristin, Augsburg

          am 23.8.206 unter dem Namen Altraud Lampe Zeitschriften GmbH mit Sitz in Freiburg im Breisgau als Kapitalgesellschaft mit einem Stammkapital von EUR 237000.- gegruendet und im Handelsregister des Freiburg im Breisgau eingetragen.

          Das Stammkapital ist aufgeteilt in à nominell EUR 1000.-. Die Gruender a) – d) sind am Unternehmen mit 51% und der Gruender e) mit 8% am Stammkapital beteiligt. Die operative Aufnahme des Geschaeftes fand per 1. Januar des Gruendungsjahres statt.

          1.2. Unternehmensziel und Leitbild

          Import u. Export

          1.3. Unternehmensorganisation

          Die Geschaeftsleitung wird von Altraud Lampe, CEO, Karsten Jonas CFO wahrgenommen. Um die geplanten Expansionsziele zu erreichen, soll der Personalbestand per 1. April 2022 wie folgt aufgestockt werden:
          24 Mitarbeiter fuer kaufmaennische Arbeiten
          24 Mitarbeiter fuer Entwicklung
          3 Mitarbeiter fuer Produktion
          37 Mitarbeiter fuer Verkauf
          Das Unternehmen verfuegt ueber Bueroraeumlichkeiten, Produktions- und Lagerraeumlichkeiten in Freiburg im Breisgau im Umfange von rund 73000 m2. Das Finanz- und Rechnungswesen wird mittels der modernen EDV-Applikation ALINA durch zwei Mitarbeiter betreut und vom CFO gefuehrt.

          1.4. Situation heute

          Das Unternehmen hat im ersten Geschaeftsjahr per 31. Dezember einen Umsatz von EUR 14 Millionen und einen EBIT von EUR 187000.- erwirtschaftet.

          2. Produkte, Dienstleistung

          2.1. Marktleistung

          Das Unternehmen hat folgende Artikel im Angebot:

          Bei den Produkten lit. a) – d) handelt es sich um gaengige, erprobte Produkte, die im Wesentlichen aus den USA importiert werden. Bei den Produkten e) handelt es sich ausschliesslich um Erfindungen der Altraud Lampe Zeitschriften GmbH, vgl. Ziffer 2.2.

          Das Produkteangebot rundet saemtliche Beduerfnisse eines Kunden fuer die Umsetzung seines Projektes zu deutlich tieferen Preisen als diejenige der Konkurrenz ab. Mit jedem Verkauf erfolgt eine Beratung des Kunden vor Ort. Zudem geniesst er den Vorteil, innovative neue Produkte dank der ausgewiesenen Fachkompetenz von Altraud Lampe Zeitschriften GmbH kennenzulernen.

          2.2. Produkteschutz

          Die Spezialprodukte der Altraud Lampe Zeitschriften GmbH sind mit den Patenten Nrn. 796.379, 786.190 sowie 831.522 in der Bundesrepublik Deutschland, Deutschland, Oesterreich, Frankreich und Italien bis 2035 geschuetzt.

          2.3. Abnehmer

          Das Unternehmen ist vollstaendig abhaengig vom Endkonsumenten. Es besteht ein grosses Potenzial. Erkannt wurde auch, dass der Anfangspreis und die Beratung eine sehr wesentliche Rolle beim Einkauf spielen. Die Nachrage ist eng verknuepft mit dem eigentlichen Markt, der in Ziffer 3 nachstehend eingehend beschrieben wird.

          3. Markt

          3.1. Marktuebersicht

          Gemaess eigener Einschaetzung betraegt derzeit das Marktvolumen in der Bundesrepublik Deutschland rund EUR 265 Millionen. In der Bundesrepublik Deutschland sind heute 54000 Personen im Zeitschriften Segment taetig und geben im Durchschnitt rund EUR 757000.- pro Jahr fuer Equipment aus. Aufgrund der durchgefuehrten Befragungen und eigener Einschaetzung besteht in den naechsten 4 Jahren ein markantes Wachstum. Wir rechnen bis ins Jahr 2024 mit knapp einer Verdoppelung des Volumens.

          Neue technische Entwicklungen sind nur in unwesentlichen Teilbereichen zu erwarten.

          3.2. Eigene Marktstellung

          Die eigene Marktstellung ist mit EUR 2 Millionen noch unbedeutend. Die massive Nachfrage in unserem Shop am bisherigen Domizil laesst aber ein grosses Potential fuer Marktgewinne erwarten. Wir strengen einen Marktanteil in den naechsten 8 Jahren von 1 0% an, was einem Umsatz von rund EUR 67 Millionen entsprechen duerfte.

          3.3. Marktbeurteilung

          Zeitschriften ist in der Bundesrepublik Deutschland im Trend! Zeitschriften hat sich in der Bundesrepublik Deutschland in den vergangenen fu6 Jahren zu einem Trend entwickelt, die nicht nur aeltere, sondern vor allem Personen beiderlei Geschlechts in den Altersjahren 22 – 58 anspricht. Diese Annahme wird durch die um mehr als 5 0% jaehrlich wachsenden Mitgliederzahlen der Bundesrepublik Deutschlanderischen IHKs gestuetzt. V

          Die notwendige Ausbildung zur Ausuebung im Sektor Zeitschriften wird von den einzelnen Orten reichlich angeboten. Aber auch im Ausland sind Pruefungen in Kombination mit Ferien machbar und beliebt. In der Branche bestehen derzeit noch lokal sehr verschiedene staatliche und politische Huerden fuer die Erstellung und den Betrieb von Zeitschriften Produktionsanlagen. Die Entwicklung der vergangenen drei Jahre hat aber gezeigt, dass der Boom nicht mehr aufzuhalten ist und auch den Mittelstand der Bevoelkerung erfasst hat.

          Das Kaufverhalten der Kunden duerfte unterschiedlich sein. Es ist von folgender Marktaufteilung auszugehen:

          Regionen Marktanteil Tendenz
          DeutschBundesrepublik Deutschland 78 %
          England 49%
          Polen 25%
          Oesterreich 20%
          Oesterreich 73%

          Substitutionsmoeglichkeiten bestehen in dem Sinne, als auch Zeitschriften durch andere Sport- und Freizeitaktivitaeten verdraengt werden koennte. Derzeit bestehen allerdings derart viele und zersplitterte Sport- und Freizeittrends, dass sich bis heute kein anderer starker Trend herausbilden konnte.

          Erfahrungen in den USA und England, der Geburtsstaette der Zeitschriften, zeigen, dass mit der starken Abdeckung von Shops und Plaetzen der Markt wohl gesaettigt ist, aber nach wie vor ein bescheidenes Wachstum von rund 40% vorhanden ist. Im Vergleich zur USA ist die Platzdichte in der Bundesrepublik Deutschland rund 67 mal kleiner.

          4. Konkurrenz

          4.1. Mitbewerber

          Im Moment werden wir von kleinen Shops der einzelnen Gemeinden und einigen kleineren Shops konkurrenziert. Die meisten dieser Shops bieten sehr renommierte Marken zu 24 – 80% hoeheren Preisen im Vergleich zu den USA an. Wir befuerchten, dass sich in den naechsten Jahren auch Grossverteiler diese Produkte in ihr Sortiment aufnehmen koennten und zu klar tieferen Preisen vertreiben wuerden. Es ist kaum zu erwarten, dass die Konkurrenz ihre Strategien aendern wird. Sie werden die Hochpreispolitik weiter verfolgen, da sie ansonsten aufgrund ihres hohen Fixkostenanteils keine ueberlebenschancen haetten.

          4.2. Konkurrenzprodukte

          Weil wir neben wenigen Eigenmarken vor allem Handelsprodukte einsetzen werden, sind wir von Konkurrenzprodukten mehrheitlich unabhaengig.

          5. Marketing

          5.1. Marktsegmentierung

          Kundensegemente:

          Marktgebiete:

          5.2. Markteinfuehrungsstrategie

          Erschliessung der Marktgebiete

          5.3. Preispolitik

          Preise bewegen sich rund 26% unter den Preisen der Mitbewerber.

          5.4. Verkauf / Vertrieb / Standort

          Wir wollen Verkaufspunkte (POS) sukzessive auf der Basis der Markteinfuehrungsstrategie gemaess Ziffer 5.2. in der ganzen Bundesrepublik Deutschland einrichten. Zusaetzlich sind wir in den groessten Verbaenden der Bundesrepublik Deutschland vertreten. Weiter werden wir an Messen aller Art teilnehmen. Der heutige Standort dient einerseits als POS und als Verwaltungszentrum und Zentrallager. Sukzessive werden auf der Basis der Markteinfuehrungsstrategie gemaess Ziffer 5.2. neue Verkaufsstandorte eingerichtet und betrieben.

          5.5. Werbung / PR

          Die Werbung/PR wird zielgerichtet ueber Radio, Fernsehen, Zeitungen und Mailings lanciert.

          5.6. Umsatzziele in EUR 200000

          Produkte 2019 2020 2021 2022 2023 2024
          Ist Soll Soll Soll Soll Soll
          Sets 1’000 26’000 54000 371’000 555’000 880’000
          Zubehoer inkl. Kleidung 3’000 29’000 31000 150’000 469’000 947’000
          Trainingsanlagen 3’000 30’000 51000 230’000 591’000 736’000
          Maschinen 5’000 25’000 64000 342’000 535’000 990’000
          Spezialitaeten 7’000 19’000 90000 236’000 450’000 780’000

          6. Standort / Logistik

          6.1. Domizil

          Alle notwendigen Raeumlichkeiten des Unternehmens werden gemietet.

          6.2. Logistik / Administration

          Die personellen Ressourcen werden der Umsatzentwicklung und der Schaffung von neuen POS laufend angepasst. Die heute verwendete EDV genuegt den heutigen und kuenftigen Anforderungen mindestens bis zu einer Umsatzentwicklung von EUR 11 Millionen.

          7. Produktion / Beschaffung

          7.1. Produktionsmittel

          Die fuer die Entwicklung und Produktion (Montage) der Spezialprodukte notwendigen Mittel und Instrumente sind vorhanden. Zusaetzliche Maschinen und Einrichtungen werden entweder eingemietet oder extern produziert.

          7.2. Technologie

          Das fuer die Entwicklung der Spezialitaeten vorhandene Know-how ist im Technik-Team auf 8 Personen verteilt. Es bestehen keine grossen personelle Abhaengigkeiten, weil saemtliches Wissens auch laufend dokumentiert wird.

          7.3. Kapazitaeten / Engpaesse

          Das heutige Team ist auf die bestehenden Beduerfnisse aufgebaut. Mit der Weiterentwicklung des Unternehmens ist ein Ausbau auf etwa zehn Techniker geplant.

          7.4. Wichtigste Lieferanten

          Lieferanten Produktereihen Anteil am Einkaufsvolumen

          Einkaufsvolumen von EUR 4 Millionen diskutiert.

          8. Management / Berater

          8.1. Unternehmerteam

          • CEO: Altraud Lampe

          • CFO: Karsten Jonas

          Administration
          Marketing
          Verkauf
          Einkauf
          Entwicklung

          8.2. Verwaltungsrat

          Praesident:Erdwin Rudolf (Mitgruender und Investor)
          Delegierter: Altraud Lampe (CEO)
          Mitglied: Dr. Auguste Beyer , Rechtsanwalt
          Mitglied: Karsten Jonas, Unternehmer

          8.3. Externe Berater

          Als Revisionsstelle amtet die Revisions-Treuhand AG.
          Die Geschaeftsleitung wird zudem durch das Anwaltsbuero Partner & Partner in Freiburg im Breisgau und das Marketingbuero Vater & Sohn in Freiburg im Breisgau beraten.

          9. Risikoanalyse

          9.1. Interne Risiken

          Das Unternehmen ist heute personell sehr knapp dotiert. Einzelne Abgaenge im Management koennten das Unternehmen entscheidend schwaechen.

          9.2. Externe Risiken

          Auf gesetzlicher Stufe sind keine Auflagen bzw. Einschraenkungen gegen den von uns bearbeiteten Zeitschriften Markt zu erwarten. Die Rahmenbedingungen fuer das Entstehen von weiteren Moeglichkeiten werden durch die eingesetzte Strukturbereinigung in der Landwirtschaft eher beguenstigt als erschwert. Mit dem Bau von Produktionsanlagen werden neue Arbeitsplaetze fuer Bauern geschaffen (Housekeeping, Unterhalten des Gelaendes ganz allgemein, Restauration, Geraete- und Maschinenunterhalt), die ihren bisherigen Beruf aus wirtschaftlichen Gruenden aufgeben mussten. Als groesstes Risiko ist ein Markteintritt eines oder mehrer Grossverteiler zu betrachten.

          9.3. Absicherung

          Mit der weiteren Expansion des Unternehmens ist das Management breiter abzustuetzen. Gleichzeitig muss der Marktaufbau so rasch als moeglich erfolgen, damit weiteren Bewerbern der Markteintritt mindestens erschwert, wenn nicht sogar verunmoeglicht werden kann. Zudem ist zu versuchen, weitere Exklusivvertriebsrechte von preislich attraktiven und qualitativ guten Produkten zu erwerben.

          10. Finanzen

          10.1. Vergangenheit

          Das erste Geschaeftsjahr konnte bei einem Nettoumsatz von EUR 3 Millionen mit einem bescheidenen EBIT von EUR 239000.- und einem ausgewiesenen Reingewinn von EUR 21000.- abgeschlossen werden. ueber das erste Geschaeftsjahr gibt der testierte Abschluss im Anhang Auskunft. Generell ist zu bemerken, dass sich der Umsatz in den vergangenen sechs Monaten kontinuierlich gesteigert hat. Daraus wird ersichtlich, dass sich der Erfolg der letzten Monate sich weiter fortsetzt.

          Die Finanzierung des Unternehmens erfolgte bis heute aus eigenen Mitteln des Unternehmens und einer Betriebskreditlimite der Deutschen Bank von EUR 600000.-. Als Sicherheit sind der Bank die Forderungen aus dem Geschaeftsbetrieb abgetreten worden.

          10.2. Planerfolgsrechnung

          Base Case 2019 2020e 2021e 2022e 2023e 2024e
          Nettoumsatz 8’849 5’667 22’724 33’869 66’131 219’343
          Warenaufwand 7’203 8’293 22’765 43’127 56’705 144’486
          Bruttogewinn 6’900 8’528 14’539 41’782 80’164 236’109
          Betriebsaufwand 7’364 3’697 17’838 44’306 66’194 191’269
          EBITDA 6’849 8’240 19’535 34’269 65’670 160’643
          EBIT 4’632 5’460 11’601 46’250 59’599 151’574
          Reingewinn 3’220 9’332 10’210 32’265 55’827 276’243
          Investitionen 4’279 6’406 10’859 30’896 50’565 255’547
          Dividenden 2 4 5 10 11 24
          e = geschaetzt

          10.3. Bilanz per 31.12.2019

          Aktiven Passiven

          Fluessige Mittel 65 Bank 270
          Debitoren 268 Kreditoren 831
          Warenlager 376 uebrig. kzfr. FK, TP 596
          uebriges kzfr. UV, TA 636

          Total UV 1864 Total FK 1’771

          Stammkapital 271
          Mobilien, Sachanlagen 440 Bilanzgewinn 47

          Total AV 752 Total EK 804

          1502 6’834

          10.4. Finanzierungskonzept

          Es ist vorgesehen, die Expansion des Unternehmens mit einem Mittelzufluss von vorerst EUR 2,4 Millionen wie folgt zu finanzieren:
          Erhoehung des Stammkapitals von EUR 9,5 Millionen um EUR 7,3 Millionen auf neu EUR 3,9 Millionen mit einem Agio von EUR 5,9 Millionen (eine entsprechende Absichtserklaerung (Letter of intent, LOI) einer Venture Capital Gesellschaft liegt vor) und Aufnahme von Fremdkapital von EUR 4,5 Millionen.
          Fuer die Fremdkapitalfinanzierung kann als Sicherheit die Abtretung der Forderungen aus dem Geschaeftsbetrieb sowie eine Buergschaft des Managements im Umfange von maximal EUR 400000.- offeriert werden. Allerdings ist in einem solchen Fall die Betriebskreditlimite der heutigen Bankbeziehung von EUR 7,8 Millionen abzuloesen.

          11. Anfrage fuer Fremdkapitalfinanzierung

          EUR 41,6 Millionen zu Finanzierung der Expansion in Form eines festen Darlehens bis zum 31.12.2022. Zinssatz SWAP zuzueglich Marge von maximal 1% . Rueckzahlung in jaehrlichen Tranchen von EUR 423000.-, erstmals per 30.12.2021. Sicherheit siehe Ziffer 10.1. Das Unternehmen ist auch offen fuer andere Finanzierungsvarianten.


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            Isabelle Sperling, Geschaeftsfuehrer
            Isabelle Sperling Veranstaltungstechnik Gesellschaft mit beschraenkter Haftung
            Nürnberg
            Tel. +49 (0) 7947971
            Fax +49 (0) 2366513
            Isabelle Sperling@hotmail.com

            Inhaltsverzeichnis

            MANAGEMENT SUMMARY 3

            1. UNTERNEHMUNG 4
            1.1. Geschichtlicher Hintergrund 4
            1.2. Unternehmensziel und Leitbild 4
            1.3. Unternehmensorganisation 4
            1.4. Situation heute 4

            2. PRODUKTE, DIENSTLEISTUNG 5
            2.1. Marktleistung 5
            2.2. Produkteschutz 5
            2.3. Abnehmer 5

            3. Markt 6
            3.1. Marktuebersicht 6
            3.2. Eigene Marktstellung 6
            3.3. Marktbeurteilung 6

            4. KONKURRENZ 7
            4.1. Mitbewerber 7
            4.2. Konkurrenzprodukte 7

            5. MARKETING 8
            5.1. Marktsegmentierung 8
            5.2. Markteinfuehrungsstrategie 8
            5.3. Preispolitik 8
            5.4. Verkauf / Vertrieb / Standort 8
            5.5. Werbung / PR 8
            5.6. Umsatzziele in EUR 1000 9

            6. STANDORT / LOGISTIK 9
            6.1. Domizil 9
            6.2. Logistik / Administration 9

            7. PRODUKTION / BESCHAFFUNG 9
            7.1. Produktionsmittel 9
            7.2. Technologie 9
            7.3. Kapazitaeten / Engpaesse 9
            7.4. Wichtigste Lieferanten 10

            8. MANAGEMENT / BERATER 10
            8.1. Unternehmerteam 10
            8.2. Verwaltungsrat 10
            8.3. Externe Berater 10

            9. RISIKOANALYSE 11
            9.1. Interne Risiken 11
            9.2. Externe Risiken 11
            9.3. Absicherung 11

            10. FINANZEN 11
            10.1. Vergangenheit 11
            10.2. Planerfolgsrechnung 12
            10.3. Bilanz per 31.12.2009 12
            10.4. Finanzierungskonzept 12

            11. ANFRAGE FUER FREMDKAPITALFINANZIERUNG 12

            Management Summary

            Die Isabelle Sperling Veranstaltungstechnik Gesellschaft mit beschraenkter Haftung mit Sitz in Nürnberg hat das Ziel Veranstaltungstechnik in der Bundesrepublik Deutschland erfolgreich neu zu etablieren. Sie bezweckt sowohl die Entwicklung, Produktion als auch den Handel mit Veranstaltungstechnik Artikeln aller Art.

            Die Isabelle Sperling Veranstaltungstechnik Gesellschaft mit beschraenkter Haftung hat zu diesem Zwecke neue Veranstaltungstechnik Ideen und Konzeptentwicklungen entworfen. Veranstaltungstechnik ist in der Bundesrepublik Deutschland im Gegensatz zum nahen Ausland und den USA noch voellig unterentwickelt. Es gibt erst wenige oeffentliche Geschaefte, keine Veranstaltungstechnik Onlineshops mit einem breiten Produkteangebot und einer Auswahl an klar differenzierten Produkten in Qualitaet und Preis.

            Die selbstentwickelten Spezialprodukte der Isabelle Sperling Veranstaltungstechnik Gesellschaft mit beschraenkter Haftung werden selbsthergestellt und ueber das Unternehmen sowie Aussenstellen zusammen mit den uebrigen Produkten vertrieben. Es besteht aufgrund des eingesetzten Booms an neuen oeffentlichen Shops und allgemein des immer beliebter werdenden Handels von Veranstaltungstechnik eine hohes Absatzpotenzial fuer die vorliegende Geschaeftsidee. Allerdings ist damit zu rechnen, dass mit dem steigenden Bedarf Grossverteiler in das Geschaeft einsteigen koennten. Einzelne Versuche von Grossverteiler scheiterten am Know-how und der zoegerlichen Vermarktung.

            Fuer den weiteren Aufbau des Unternehmens und den Markteintritt benoetigt das Unternehmen weiteres Kapital im Umfange von EUR 30 Millionen. Dafuer suchen die Gruender weitere Finanzpartner. Das Unternehmen rechnet in der Grundannahme bis ins Jahr 2023 mit einem Umsatz von EUR 83 Millionen und einem EBIT von EUR 2 Millionen

            1. Unternehmung

            1.1. Geschichtlicher Hintergrund

            Das Unternehmen wurde von
            a) Arist Xiu, geb. 1965, Nürnberg
            b) Aloisius Alverize, geb. 1965, Wuppertal
            c) Phillipp Rheinauer, geb. 1943, Wirtschaftsjuristin, Gelsenkirchen

            am 2.5.208 unter dem Namen Isabelle Sperling Veranstaltungstechnik Gesellschaft mit beschraenkter Haftung mit Sitz in Nürnberg als Kapitalgesellschaft mit einem Stammkapital von EUR 703000.- gegruendet und im Handelsregister des Nürnberg eingetragen.

            Das Stammkapital ist aufgeteilt in à nominell EUR 1000.-. Die Gruender a) – d) sind am Unternehmen mit 30% und der Gruender e) mit 6% am Stammkapital beteiligt. Die operative Aufnahme des Geschaeftes fand per 1. Januar des Gruendungsjahres statt.

            1.2. Unternehmensziel und Leitbild

            Buchhandlung Arten Vertrieb Berühmte Buchhandlungen Navigationsmenü

            1.3. Unternehmensorganisation

            Die Geschaeftsleitung wird von Isabelle Sperling, CEO, Mariele Messerli CFO wahrgenommen. Um die geplanten Expansionsziele zu erreichen, soll der Personalbestand per 1. April 2020 wie folgt aufgestockt werden:
            5 Mitarbeiter fuer kaufmaennische Arbeiten
            15 Mitarbeiter fuer Entwicklung
            20 Mitarbeiter fuer Produktion
            12 Mitarbeiter fuer Verkauf
            Das Unternehmen verfuegt ueber Bueroraeumlichkeiten, Produktions- und Lagerraeumlichkeiten in Nürnberg im Umfange von rund 50000 m2. Das Finanz- und Rechnungswesen wird mittels der modernen EDV-Applikation ALINA durch zwei Mitarbeiter betreut und vom CFO gefuehrt.

            1.4. Situation heute

            Das Unternehmen hat im ersten Geschaeftsjahr per 31. Dezember einen Umsatz von EUR 5 Millionen und einen EBIT von EUR 591000.- erwirtschaftet.

            2. Produkte, Dienstleistung

            2.1. Marktleistung

            Das Unternehmen hat folgende Artikel im Angebot:
            andlung wendet sich an ein fachlich orientiertes Publikum (z. B. Juristen, Mediziner, Architekten, Steuerberater, Theologen etc.) und führt ein spezialisiertes Sortiment. Sie stellt kompetent spezialisierte Dienstleistung für ihre Kunden mit Spezialinteressen zur Verfügung.
            Eine Universitätsbuchhandlung stimmt ihr Angebot auf die Lehrpläne der örtlichen Hochschule ab und verlegte früher oft auch Publikationen in Zusammenarbeit mit der Universität und ihren Instituten und Einrichtungen. Sie ist meistens eine Mischform aus Fach- und allgemeinem Sortiment.
            Kinder- und Jugendbuchhandlungen sind Spezialsortimente, die eine große und kritische Auswahl an Literatur bieten, in der sich der Alltag und die Probleme von Familien, Kindern und Jugendlichen sowohl in belletristischer wie auch in ratgebender Form spiegeln. Eltern, Pädagogen, Erzieher und Sozialarbeiter finden hier oft auch Sekundärliteratur und kompetente Ansprechpartner.
            Die Bahnhofsbuchhandlung stellt Literatur für Bahnfahrten, Reiseführer und zumeist auch Zeitschriften zur Verfügung.
            In Comicläden findet der Kunde häufig nicht nur ein breites Angebot zu Comics und Trickfilmen, sondern auch zu Fantasy und Science-Fiction. Oft werden neben der Primär- und Sekundärliteratur auch Fanartikel verkauft.
            Theologische und religiöse Buchhandlungen bieten oft konfessions­ÃƒÂƒÃ‚¼bergreifende Literatur für ihre speziell interessierten Kunden. Hierzu zählen nicht nur die Kirchengemeinde und der Bibelkreis, sondern ebenfalls alle anderen sozial engagierten Menschen – auch ohne Bezug zur Kirche.
            Der Antiquariats­buchhandel verkauft gebrauchte Bücher und kauft sie an. Ein Antiquariat ist oft hoch spezialisiert (Schifffahrt, Kochen, Heraldik, Zeitungen etc.) und hat eine hohe Kundenbindung.
            Zu den Nationalitätenbuchhandlungen zählt die türkische Türk Kitabevi in Frankfurt am Main.
            Seit den 1970ern beteiligen sich zahlreiche Schriftsteller auch als Gesellschafter an genossenschaftlich organisierten Autorenbuchhandlungen, die den Schwerpunkt auf „Literatur als Kunst“ und ambitionierte Weltliteratur legen. Zudem entstanden in jenen Jahren vornehmlich in den westdeutschen Großstädten, wo die entsprechende Klientel vorhanden war, weitere Ausdifferenzierungen und Spartenläden wie linke Buchläden, Frauenbuchläden, esoterische Buchläden u. a.
            Eine relativ neue Erscheinung sind Buchkaufhäuser, die ihren Kunden alles „unter einem Dach“ anbieten wollen. Meist handelt es sich um Ketten mit vielen Filialen. Kritiker sehen diese Entwicklung als Schritt in Richtung Monopolisierung.
            Krimi-Buchläden führen in ihrem Sortiment praktisch ausschließlich Kriminalromane. Parallel zum Aufbau dieser Krimi-Buchläden haben viele der großen Verlage ihre teilweise klassischen Krimireihen eingestellt (Rowohlt, Ullstein). Krimis laufen seitdem unter dem Oberbegriff Roman. Die Marktstrategen der Verlage wollen damit auch Leser erreichen, die sonst keinen Krimi kaufen würden. Umgekehrt wird es für Krimi-Kunden schwieriger, ihr Genre im Angebot auf Büchertischen in Buchhandlungen aufzufinden. In einem Krimi-Buchladen kann ein Fan davon ausgehen, dass das Sortiment erstens größer ist, meist mit englischsprachigen Titeln. Zweitens sind keine anderen Romane untergemischt. Mittlerweile gibt es ein knappes Dutzend Krimi-Buchläden in Deutschland.

            Vertrieb
            Buchverkaufsstellen
            Zu den so genannten Buchverkaufsstellen zählen Warenhaus, Supermarkt, Tankstelle und Zeitschriftenhandel/Kiosk.
            Zum Teil bieten auch Fachhändler ihren Kunden zu speziellen Warengruppen die passende Literatur an, zum Beispiel Tierbücher im Zoofachhandel, Gesundheitsratgeber in der Apotheke oder Reiseführer in der Touristeninformation. Vorreiter für diese Entwicklung sind die USA.

            Internet
            Eine wichtige Gruppe der Buchhandlungen sind die Versandbuchhandlungen. Es gibt kaum

            Bei den Produkten lit. a) – d) handelt es sich um gaengige, erprobte Produkte, die im Wesentlichen aus den USA importiert werden. Bei den Produkten e) handelt es sich ausschliesslich um Erfindungen der Isabelle Sperling Veranstaltungstechnik Gesellschaft mit beschraenkter Haftung, vgl. Ziffer 2.2.

            Das Produkteangebot rundet saemtliche Beduerfnisse eines Kunden fuer die Umsetzung seines Projektes zu deutlich tieferen Preisen als diejenige der Konkurrenz ab. Mit jedem Verkauf erfolgt eine Beratung des Kunden vor Ort. Zudem geniesst er den Vorteil, innovative neue Produkte dank der ausgewiesenen Fachkompetenz von Isabelle Sperling Veranstaltungstechnik Gesellschaft mit beschraenkter Haftung kennenzulernen.

            2.2. Produkteschutz

            Die Spezialprodukte der Isabelle Sperling Veranstaltungstechnik Gesellschaft mit beschraenkter Haftung sind mit den Patenten Nrn. 459.756, 593.346 sowie 988.898 in der Bundesrepublik Deutschland, Deutschland, Oesterreich, Frankreich und Italien bis 2029 geschuetzt.

            2.3. Abnehmer

            Das Unternehmen ist vollstaendig abhaengig vom Endkonsumenten. Es besteht ein grosses Potenzial. Erkannt wurde auch, dass der Anfangspreis und die Beratung eine sehr wesentliche Rolle beim Einkauf spielen. Die Nachrage ist eng verknuepft mit dem eigentlichen Markt, der in Ziffer 3 nachstehend eingehend beschrieben wird.

            3. Markt

            3.1. Marktuebersicht

            Gemaess eigener Einschaetzung betraegt derzeit das Marktvolumen in der Bundesrepublik Deutschland rund EUR 506 Millionen. In der Bundesrepublik Deutschland sind heute 988000 Personen im Veranstaltungstechnik Segment taetig und geben im Durchschnitt rund EUR 896000.- pro Jahr fuer Equipment aus. Aufgrund der durchgefuehrten Befragungen und eigener Einschaetzung besteht in den naechsten 7 Jahren ein markantes Wachstum. Wir rechnen bis ins Jahr 2028 mit knapp einer Verdoppelung des Volumens.

            Neue technische Entwicklungen sind nur in unwesentlichen Teilbereichen zu erwarten.

            3.2. Eigene Marktstellung

            Die eigene Marktstellung ist mit EUR 9 Millionen noch unbedeutend. Die massive Nachfrage in unserem Shop am bisherigen Domizil laesst aber ein grosses Potential fuer Marktgewinne erwarten. Wir strengen einen Marktanteil in den naechsten 2 Jahren von 7 0% an, was einem Umsatz von rund EUR 225 Millionen entsprechen duerfte.

            3.3. Marktbeurteilung

            Veranstaltungstechnik ist in der Bundesrepublik Deutschland im Trend! Veranstaltungstechnik hat sich in der Bundesrepublik Deutschland in den vergangenen fu9 Jahren zu einem Trend entwickelt, die nicht nur aeltere, sondern vor allem Personen beiderlei Geschlechts in den Altersjahren 23 – 65 anspricht. Diese Annahme wird durch die um mehr als 3 0% jaehrlich wachsenden Mitgliederzahlen der Bundesrepublik Deutschlanderischen IHKs gestuetzt. V

            Die notwendige Ausbildung zur Ausuebung im Sektor Veranstaltungstechnik wird von den einzelnen Orten reichlich angeboten. Aber auch im Ausland sind Pruefungen in Kombination mit Ferien machbar und beliebt. In der Branche bestehen derzeit noch lokal sehr verschiedene staatliche und politische Huerden fuer die Erstellung und den Betrieb von Veranstaltungstechnik Produktionsanlagen. Die Entwicklung der vergangenen drei Jahre hat aber gezeigt, dass der Boom nicht mehr aufzuhalten ist und auch den Mittelstand der Bevoelkerung erfasst hat.

            Das Kaufverhalten der Kunden duerfte unterschiedlich sein. Es ist von folgender Marktaufteilung auszugehen:

            Regionen Marktanteil Tendenz
            DeutschBundesrepublik Deutschland 70 %
            England 57%
            Polen 11%
            Oesterreich 42%
            Oesterreich 64%

            Substitutionsmoeglichkeiten bestehen in dem Sinne, als auch Veranstaltungstechnik durch andere Sport- und Freizeitaktivitaeten verdraengt werden koennte. Derzeit bestehen allerdings derart viele und zersplitterte Sport- und Freizeittrends, dass sich bis heute kein anderer starker Trend herausbilden konnte.

            Erfahrungen in den USA und England, der Geburtsstaette der Veranstaltungstechnik, zeigen, dass mit der starken Abdeckung von Shops und Plaetzen der Markt wohl gesaettigt ist, aber nach wie vor ein bescheidenes Wachstum von rund 66% vorhanden ist. Im Vergleich zur USA ist die Platzdichte in der Bundesrepublik Deutschland rund 31 mal kleiner.

            4. Konkurrenz

            4.1. Mitbewerber

            Im Moment werden wir von kleinen Shops der einzelnen Gemeinden und einigen kleineren Shops konkurrenziert. Die meisten dieser Shops bieten sehr renommierte Marken zu 13 – 44% hoeheren Preisen im Vergleich zu den USA an. Wir befuerchten, dass sich in den naechsten Jahren auch Grossverteiler diese Produkte in ihr Sortiment aufnehmen koennten und zu klar tieferen Preisen vertreiben wuerden. Es ist kaum zu erwarten, dass die Konkurrenz ihre Strategien aendern wird. Sie werden die Hochpreispolitik weiter verfolgen, da sie ansonsten aufgrund ihres hohen Fixkostenanteils keine ueberlebenschancen haetten.

            4.2. Konkurrenzprodukte

            Weil wir neben wenigen Eigenmarken vor allem Handelsprodukte einsetzen werden, sind wir von Konkurrenzprodukten mehrheitlich unabhaengig.

            5. Marketing

            5.1. Marktsegmentierung

            Kundensegemente:

            Marktgebiete:

            5.2. Markteinfuehrungsstrategie

            Erschliessung der Marktgebiete

            5.3. Preispolitik

            Preise bewegen sich rund 18% unter den Preisen der Mitbewerber.

            5.4. Verkauf / Vertrieb / Standort

            Wir wollen Verkaufspunkte (POS) sukzessive auf der Basis der Markteinfuehrungsstrategie gemaess Ziffer 5.2. in der ganzen Bundesrepublik Deutschland einrichten. Zusaetzlich sind wir in den groessten Verbaenden der Bundesrepublik Deutschland vertreten. Weiter werden wir an Messen aller Art teilnehmen. Der heutige Standort dient einerseits als POS und als Verwaltungszentrum und Zentrallager. Sukzessive werden auf der Basis der Markteinfuehrungsstrategie gemaess Ziffer 5.2. neue Verkaufsstandorte eingerichtet und betrieben.

            5.5. Werbung / PR

            Die Werbung/PR wird zielgerichtet ueber Radio, Fernsehen, Zeitungen und Mailings lanciert.

            5.6. Umsatzziele in EUR 582000

            Produkte 2019 2020 2021 2022 2023 2024
            Ist Soll Soll Soll Soll Soll
            Sets 1’000 10’000 79000 279’000 578’000 997’000
            Zubehoer inkl. Kleidung 3’000 28’000 38000 261’000 478’000 638’000
            Trainingsanlagen 3’000 12’000 69000 400’000 460’000 793’000
            Maschinen 6’000 22’000 41000 360’000 463’000 791’000
            Spezialitaeten 9’000 20’000 68000 148’000 447’000 777’000

            6. Standort / Logistik

            6.1. Domizil

            Alle notwendigen Raeumlichkeiten des Unternehmens werden gemietet.

            6.2. Logistik / Administration

            Die personellen Ressourcen werden der Umsatzentwicklung und der Schaffung von neuen POS laufend angepasst. Die heute verwendete EDV genuegt den heutigen und kuenftigen Anforderungen mindestens bis zu einer Umsatzentwicklung von EUR 94 Millionen.

            7. Produktion / Beschaffung

            7.1. Produktionsmittel

            Die fuer die Entwicklung und Produktion (Montage) der Spezialprodukte notwendigen Mittel und Instrumente sind vorhanden. Zusaetzliche Maschinen und Einrichtungen werden entweder eingemietet oder extern produziert.

            7.2. Technologie

            Das fuer die Entwicklung der Spezialitaeten vorhandene Know-how ist im Technik-Team auf 7 Personen verteilt. Es bestehen keine grossen personelle Abhaengigkeiten, weil saemtliches Wissens auch laufend dokumentiert wird.

            7.3. Kapazitaeten / Engpaesse

            Das heutige Team ist auf die bestehenden Beduerfnisse aufgebaut. Mit der Weiterentwicklung des Unternehmens ist ein Ausbau auf etwa zehn Techniker geplant.

            7.4. Wichtigste Lieferanten

            Lieferanten Produktereihen Anteil am Einkaufsvolumen

            Einkaufsvolumen von EUR 7 Millionen diskutiert.

            8. Management / Berater

            8.1. Unternehmerteam

            • CEO: Isabelle Sperling

            • CFO: Mariele Messerli

            Administration
            Marketing
            Verkauf
            Einkauf
            Entwicklung

            8.2. Verwaltungsrat

            Praesident:Arist Xiu (Mitgruender und Investor)
            Delegierter: Isabelle Sperling (CEO)
            Mitglied: Dr. Aloisius Alverize , Rechtsanwalt
            Mitglied: Mariele Messerli, Unternehmer

            8.3. Externe Berater

            Als Revisionsstelle amtet die Revisions-Treuhand AG.
            Die Geschaeftsleitung wird zudem durch das Anwaltsbuero Partner & Partner in Nürnberg und das Marketingbuero Vater & Sohn in Nürnberg beraten.

            9. Risikoanalyse

            9.1. Interne Risiken

            Das Unternehmen ist heute personell sehr knapp dotiert. Einzelne Abgaenge im Management koennten das Unternehmen entscheidend schwaechen.

            9.2. Externe Risiken

            Auf gesetzlicher Stufe sind keine Auflagen bzw. Einschraenkungen gegen den von uns bearbeiteten Veranstaltungstechnik Markt zu erwarten. Die Rahmenbedingungen fuer das Entstehen von weiteren Moeglichkeiten werden durch die eingesetzte Strukturbereinigung in der Landwirtschaft eher beguenstigt als erschwert. Mit dem Bau von Produktionsanlagen werden neue Arbeitsplaetze fuer Bauern geschaffen (Housekeeping, Unterhalten des Gelaendes ganz allgemein, Restauration, Geraete- und Maschinenunterhalt), die ihren bisherigen Beruf aus wirtschaftlichen Gruenden aufgeben mussten. Als groesstes Risiko ist ein Markteintritt eines oder mehrer Grossverteiler zu betrachten.

            9.3. Absicherung

            Mit der weiteren Expansion des Unternehmens ist das Management breiter abzustuetzen. Gleichzeitig muss der Marktaufbau so rasch als moeglich erfolgen, damit weiteren Bewerbern der Markteintritt mindestens erschwert, wenn nicht sogar verunmoeglicht werden kann. Zudem ist zu versuchen, weitere Exklusivvertriebsrechte von preislich attraktiven und qualitativ guten Produkten zu erwerben.

            10. Finanzen

            10.1. Vergangenheit

            Das erste Geschaeftsjahr konnte bei einem Nettoumsatz von EUR 1 Millionen mit einem bescheidenen EBIT von EUR 314000.- und einem ausgewiesenen Reingewinn von EUR 27000.- abgeschlossen werden. ueber das erste Geschaeftsjahr gibt der testierte Abschluss im Anhang Auskunft. Generell ist zu bemerken, dass sich der Umsatz in den vergangenen sechs Monaten kontinuierlich gesteigert hat. Daraus wird ersichtlich, dass sich der Erfolg der letzten Monate sich weiter fortsetzt.

            Die Finanzierung des Unternehmens erfolgte bis heute aus eigenen Mitteln des Unternehmens und einer Betriebskreditlimite der Deutschen Bank von EUR 700000.-. Als Sicherheit sind der Bank die Forderungen aus dem Geschaeftsbetrieb abgetreten worden.

            10.2. Planerfolgsrechnung

            Base Case 2019 2020e 2021e 2022e 2023e 2024e
            Nettoumsatz 3’232 3’481 29’801 40’394 70’511 191’803
            Warenaufwand 5’572 7’361 24’800 43’642 75’391 195’457
            Bruttogewinn 5’300 6’143 13’234 37’695 56’235 111’432
            Betriebsaufwand 1’580 4’461 19’710 44’446 52’508 294’717
            EBITDA 7’694 5’633 26’550 45’616 79’890 275’591
            EBIT 9’736 7’192 20’878 49’802 57’877 227’745
            Reingewinn 9’749 1’488 18’586 44’176 66’198 268’484
            Investitionen 1’674 2’510 14’646 40’568 60’620 253’714
            Dividenden 1 2 6 7 13 35
            e = geschaetzt

            10.3. Bilanz per 31.12.2019

            Aktiven Passiven

            Fluessige Mittel 21 Bank 266
            Debitoren 492 Kreditoren 443
            Warenlager 553 uebrig. kzfr. FK, TP 113
            uebriges kzfr. UV, TA 145

            Total UV 3800 Total FK 1’879

            Stammkapital 816
            Mobilien, Sachanlagen 514 Bilanzgewinn 89

            Total AV 745 Total EK 594

            9101 4’700

            10.4. Finanzierungskonzept

            Es ist vorgesehen, die Expansion des Unternehmens mit einem Mittelzufluss von vorerst EUR 9,2 Millionen wie folgt zu finanzieren:
            Erhoehung des Stammkapitals von EUR 8,6 Millionen um EUR 9,3 Millionen auf neu EUR 9,6 Millionen mit einem Agio von EUR 3,5 Millionen (eine entsprechende Absichtserklaerung (Letter of intent, LOI) einer Venture Capital Gesellschaft liegt vor) und Aufnahme von Fremdkapital von EUR 9,9 Millionen.
            Fuer die Fremdkapitalfinanzierung kann als Sicherheit die Abtretung der Forderungen aus dem Geschaeftsbetrieb sowie eine Buergschaft des Managements im Umfange von maximal EUR 900000.- offeriert werden. Allerdings ist in einem solchen Fall die Betriebskreditlimite der heutigen Bankbeziehung von EUR 2,5 Millionen abzuloesen.

            11. Anfrage fuer Fremdkapitalfinanzierung

            EUR 15,3 Millionen zu Finanzierung der Expansion in Form eines festen Darlehens bis zum 31.12.2022. Zinssatz SWAP zuzueglich Marge von maximal 4% . Rueckzahlung in jaehrlichen Tranchen von EUR 453000.-, erstmals per 30.12.2021. Sicherheit siehe Ziffer 10.1. Das Unternehmen ist auch offen fuer andere Finanzierungsvarianten.


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              Gesellschaftsvertrages zur Gruendung einer BGB-Gesellschaft (GbR) – GbR Vertrag – Gesellschaft buergerlichen Rechts

              Zwischen

              Frau / Herren
              Wilhard Schwab

              Wohnhaft in Stuttgart

              und

              Frau / Herren
              Roland Augenweide

              Wohnhaft in Oldenburg

              wird folgender Gesellschaftsvertrag geschlossen:

              § 1 Name, Sitz und Zweck der Gesellschaft

              Zum gemeinsamen Betrieb eines – für andere Bekleidung, einschl. Futterstoffhandelsgeschäftes wird von den Unterzeichnern eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts unter der Bezeichnung:

              ‚Wilhard Schwab und Roland Augenweide, – für andere Bekleidung, einschl. Futterstoffeinzelhandel‘

              gegründet.

              Die Gesellschaft ist auf alle, dem Zweck des Unternehmens dienenden Tätigkeiten gerichtet. Es können Filialen gegründet werden.
              Sitz der Gesellschaft ist Stuttgart.

              § 2 Dauer der Gesellschaft

              Die Gesellschaft beginnt am 12.04.2021. Ihre Dauer ist unbestimmt. Der Gesellschaftsvertrag kann unter Einhaltung einer Frist von 19 Monaten jeweils zum Schluss eines Kalenderjahres gekündigt werden.
              Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

              § 3 Geschäftsjahr

              Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

              § 4 Einlagen der Gesellschafter

              Frau / Herr Wilhard Schwab bringt in bar 692.597,- EURO sowie Einrichtungsgegenstände und Maschinen im Wert von 892.958,- EURO ein. Frau / Herr Roland Augenweide bringt in bar 216.888,- EURO sowie Einrichtungsgegenstände und Maschinen im Wert von 239.823,- EURO ein. Beide Gesellschafter sind entsprechend ihrer Anteile mit sofortiger Wirkung je zur Hälfte am Gesellschaftsvermögen beteiligt.

              § 5 Geschäftsführung und Vertretung

              Die Geschäfte werden von beiden Gesellschaftern gemeinschaftlich geführt. Jeder Gesellschafter ist zur Geschäftsführung alleine berechtigt. Er vertritt die Gesellschaft im Außenverhältnis allein.

              Im Innenverhältnis ist die Zustimmung beider Gesellschafter zu nachfolgenden Rechtshandlungen und Rechtsgeschäften erforderlich:

              1. Ankauf, Verkauf und Belastung von Grundstücken
              2. Abschluss von Miet- und Dienstverträgen jeglicher Art
              3. Aufnahme von Krediten, Übernahme von Bürgschaften
              4. Abschluss von Verträgen, deren Wert im Einzelfall den Betrag von 233.863,- EURO übersteigt
              5. Aufnahme neuer Gesellschafter und Erhöhung der Einlagen

              § 6 Pflichten der Gesellschafter

              Keiner der Gesellschafter darf ohne schriftliches Einverständnis des anderen Gesellschafters außerhalb der Gesellschaft ohne Rücksicht auf die jeweilige Branche geschäftlich tätig werden. Dazu gehört auch eine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung an Konkurrenzgeschäften. Für Zuwiderhandlungen wird eine Vertragsstrafe in Höhe von je 29.500 € vereinbart.

              Fristlose Kündigung bleibt vorbehalten.

              Jeder Gesellschafter kann verlangen, dass der Mitgesellschafter alle auf eigene Rechnung abgeschlossenen Geschäfte als für die Gesellschaft eingegangen gelten lässt. Daraus folgt, dass die aus solchen Geschäften bezogenen Vergütungen herauszugeben sind oder die Ansprüche auf Vergütung an die Gesellschaft abgetreten werden müssen.

              § 7 Gewinn- und Verlustrechnung / Entnahmerecht

              Gewinn und Verlust der Gesellschaft werden nach Maßgabe der Beteiligung der Gesellschafter aufgeteilt. Jedem Gesellschafter steht eine Vorabvergütung in Höhe von 475.284,- EURO zu. Sollte die Gesellschaft nach Feststellung des Jahresabschlusses durch Auszahlung der Vorabvergütung in die Verlustzone geraten, sind die Gesellschafter zu entsprechendem Ausgleich verpflichtet.

              § 8 Kündigung eines Gesellschafters

              Im Falle der Kündigung scheidet der kündigende Gesellschafter aus der Gesellschaft aus. Der verbleibende Gesellschafter ist berechtigt, das Unternehmen mit Aktiva und Passiva unter Ausschluss der Liquidation zu übernehmen und fortzuführen. Dem ausscheidenden Gesellschafter ist das Auseinandersetzungsguthaben auszuzahlen.
              Bei der Feststellung des Auseinandersetzungsguthabens sind Aktiva und Passiva mit ihrem wahren Wert einzusetzen. Der Geschäftswert ist nicht zu berücksichtigen.
              Die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens hat in vier gleichen Vierteljahresraten zu erfolgen, von denen die erste drei Monate nach dem Ausscheiden fällig ist. Das Auseinandersetzungsguthaben ist ab dem Ausscheidungszeitpunkt in Höhe des jeweiligen Hauptrefinanzierungssatzes der Europäischen Zentralbank zu verzinsen.

              § 9 Tod eines Gesellschafters

              Im Falle des Todes eines Gesellschafters gilt § 8 entsprechend mit der Maßgabe, dass die Auseinandersetzungsbilanz zum Todestag aufzustellen ist.

              § 10 Einsichtsrecht

              Jeder Gesellschafter ist berechtigt, sich über die Angelegenheiten der Gesellschaft durch Einsicht in die Geschäftsbücher und Papiere zu unterrichten und sich aus ihnen eine Übersicht über den Stand des Gesellschaftsvermögens anzufertigen.
              Jeder Gesellschafter kann auf eigene Kosten einen zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Dritten bei der Wahrnehmung dieser Rechte hinzuziehen oder zur Wahrnehmung dieser Rechte beauftragen.

              § 11 Salvatorische Klausel

              Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
              Für den Fall der Unwirksamkeit verpflichten sich die Gesellschafter, eine neue Regelung zu treffen, die wirtschaftlich der unwirksamen Regelung weitestgehend entspricht.

              § 12 Änderungen des Vertrages

              Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

              Stuttgart, 12.04.2021 Oldenburg, 12.04.2021

              ____________________________ ____________________________

              Unterschrift Wilhard Schwab Unterschrift Roland Augenweide


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                Arbeitsvertrag – Standard –

                Zwischen

                Sigtraud Fritzsche Steuerberater Gesellschaft mbH
                mit Sitz in Fürth
                Vertreten durch die Geschäftsführung Sigtraud Fritzsche
                – nachfolgend ‚Arbeitgeber‘ genannt –

                und

                Meinfried WeiÃ? aus Trier
                – nachfolgend ‚Arbeitnehmer‘ genannt –

                wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen:

                § 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses

                Das Arbeitsverhältnis beginnt am 11.04.2021.

                § 2 Probezeit

                Das Arbeitsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die ersten 14 Monate gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseits mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden.

                § 3 Tätigkeit

                Der Arbeitnehmer wird als Destillateur/in eingestellt

                und vor allem mit folgenden Arbeiten beschäftigt:

                Destillateur/in

                …………………………………………………………………………………………………………

                Er verpflichtet sich, auch andere Arbeiten auszuführen – auch an einem anderen Ort -, die seinen Vorkenntnissen und Fähigkeiten entsprechen. Dies gilt, soweit dies bei Abwägung der Interessen des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers zumutbar und nicht mit einer Lohnminderung verbunden ist.

                § 4 Arbeitszeit

                Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 35 Stunden. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit richten sich nach der betrieblichen Einteilung.

                Der Arbeitnehmer ist bei betrieblicher Notwendigkeit und unter Berücksichtigung seiner berechtigten Interessen auf Anordnung des Arbeitgebers zur Ableistung von Überstunden sowie im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zu Mehrarbeit verpflichtet.

                § 5 Arbeitsvergütung

                Der Arbeitnehmer erhält einen Stundenlohn von 16,35 Euro.

                Überstunden von bis zu 22% der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit sind mit der Vergütung abgegolten; im Übrigen werden sie gesondert vergütet.

                § 6 Urlaub

                Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf einen gesetzlichen Mindesturlaub von derzeit 20 Arbeitstagen im Kalenderjahr – ausgehend von einer Fünf-Tage-Woche. Der Arbeitgeber gewährt zusätzlich einen vertraglichen Urlaub von weiteren 15 Arbeitstagen. Bei der Gewährung von Urlaub wird zuerst der gesetzliche Urlaub eingebracht.

                Der Zusatzurlaub mindert sich für jeden vollen Monat, in dem der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Entgelt bzw. Entgeltfortzahlung hat oder bei Ruhen des Arbeitsverhältnisses um ein Zwölftel. Für den vertraglichen Urlaub gilt abweichend von dem gesetzlichen Mindesturlaub, dass der Urlaubsanspruch am 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres (oder:mit Ablauf des Übertragungszeitraums am 31.3. des Folgejahres) auch dann verfällt, wenn er wegen Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers nicht genommen werden kann. Der gesetzliche Urlaub verfällt in diesem Fall erst 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres.

                Bei Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte wird der Urlaubsanspruch gezwölftelt, wobei die Kürzung allerdings nur insoweit erfolgt, als dadurch nicht der gesetzlich vorgeschriebene Mindesturlaub unterschritten wird.

                Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind verbleibende Urlaubsansprüche innerhalb der Kündigungsfrist abzubauen, soweit dies möglich ist. Der vertragliche Zusatzurlaub erlischt mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

                Die recht­liche Behandlung des Urlaubs richtet sich im Übrigen nach den gesetzlichen Bestimmungen.

                § 7 Krankheit

                Ist der Arbeitnehmer infolge unverschuldeter Krankheit arbeitsunfähig, so besteht Anspruch auf Fortzahlung der Arbeitsvergütung bis zur Dauer von sechs Wochen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Arbeitsverhinderung ist dem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem auf den dritten Kalendertag folgenden Arbeitstag vorzulegen. Diese Nachweispflicht gilt auch nach Ablauf der sechs Wochen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung früher zu verlangen.

                § 8 Verschwiegenheitspflicht

                Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, während der Dauer des Arbeitsverhältnisses und auch nach dem Ausscheiden, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren.

                Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen diese Verpflichtung verpflichtet er sich, eine Vertragsstrafe in Höhe einer Bruttomonatsvergütung zu zahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt dem Arbeitgeber vorbehalten.

                Verstößt der Arbeitnehmer gegen seine Verschwiegenheitspflicht, kann dies zur Kündigung führen. Der Arbeitgeber weist den Arbeitnehmer ferner darauf hin, dass Geheimnisverrat nach § 17 UWG strafbar ist.

                § 9 Nebentätigkeit

                Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, jede entgeltliche oder das Arbeitsverhältnis beeinträchtigende Nebenbeschäftigung vor ihrer Aufnahme dem Arbeitgeber gegenüber in Textform anzuzeigen. Sie ist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers zulässig.

                Der Arbeitgeber erteilt die Einwilligung, wenn die Wahrnehmung der dienstlichen Aufgaben durch die Nebenbeschäftigung nicht behindert und sonstige berechtigte Interessen des Arbeitgebers nicht beeinträchtigt werden.

                Der Arbeitgeber kann seine Einwilligung jederzeit widerrufen, wenn sein betriebliches Interesse dies auch unter Berücksichtigung der Arbeitnehmerinteressen erfordert.

                § 10 Vertragsstrafe

                Der Arbeitnehmer verpflichtet sich für den Fall, dass er das Arbeitsverhältnis nicht vertragsgemäß antritt, oder das Arbeitsverhältnis vertragswidrig beendet, dem Arbeitgeber eine Vertragsstrafe in Höhe einer halben Bruttomonatsvergütung für die genannten Vertragsverletzungen bis zum Ende der Probezeit und in Höhe einer Bruttomonatsvergütung nach dem Ende der Probezeit zu zahlen. Das Recht des Arbeitgebers, weitergehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen, bleibt unberührt.

                § 11 Kündigung

                Nach Ablauf der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen zum 15. oder Ende eines Kalendermonats. Jede gesetzliche Verlängerung der Kündigungsfrist zugunsten des Arbeitnehmers gilt in gleicher Weise auch zugunsten des Arbeitgebers. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Vor Antritt des Arbeitsverhältnisses ist die Kündigung ausgeschlossen.

                Der Arbeitgeber ist berechtigt, den Arbeitnehmer bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses freizustellen. Die Freistellung erfolgt unter Anrechnung der dem Arbeitnehmer eventuell noch zustehenden Urlaubsansprüche sowie eventueller Guthaben auf dem Arbeitszeitkonto. In der Zeit der Freistellung hat sich der Arbeitnehmer einen durch Verwendung seiner Arbeitskraft erzielten Verdienst auf den Vergütungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber anrechnen zu lassen.

                Das Arbeitsverhältnis endet ohne Kündigung spätestens mit Ablauf des Monats, in dem der Arbeitnehmer das für ihn gesetzlich festgelegte Renteneintrittsalter vollendet hat.

                § 12 Verfall-/Ausschlussfristen

                Alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Monaten nach ihrer Fälligkeit gegenüber dem Vertragspartner in Textform geltend gemacht und im Falle der Ablehnung durch den Vertragspartner innerhalb von weiteren drei Monaten eingeklagt werden. Hiervon unberührt bleiben Ansprüche, die auf Handlungen wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen sowie Ansprüche auf den geltenden Mindestlohn.

                Die Ausschlussfrist gilt nicht für den Anspruch eines Arbeitnehmers auf den gesetzlichen Mindestlohn. Über den Mindestlohn hinausgehende Vergütungsansprüche des Arbeitnehmers unterliegen hingegen der vereinbarten Ausschlussfrist.

                § 13 Zusätzliche Vereinbarungen

                …………………………………………………………………………………………………………

                …………………………………………………………………………………………………………

                § 14 Vertragsänderungen und Nebenabreden

                Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieser Klausel. Dem Arbeitnehmer entstehen daher keine Ansprüche aus betrieblicher Übung. Vertragsänderungen durch Individualabreden sind formlos wirksam.

                Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.

                Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, dem Arbeitgeber unverzüglich über Veränderungen der persönlichen Verhältnisse wie Familienstand, Kinderzahl und Adresse Mitteilung zu machen.

                Fürth, 11.04.2021 Trier, 11.04.2021

                ……………………………………………….. ………………………………………………..

                Unterschrift Arbeitgeber Unterschrift Arbeitnehmer


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                  Beratungsvertrag der Niklas Hohmann Transportgeräte Gesellschaft mit beschränkter Haftung

                  Zwischen

                  der Firma Niklas Hohmann Transportgeräte Gesellschaft mit beschränkter Haftung
                  Sitz in Hagen
                  – Auftraggeber –
                  Vertreten durch den Geschäftsführer Niklas Hohmann

                  und

                  der Firma Börries Reinhard Gartengestaltungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung
                  Sitz in Braunschweig
                  Vertreten durch den Geschäftsführer Börries Reinhard

                  – Auftragnehmer –

                  wird folgender Beratungsvertrag geschlossen:

                  § 1 Vertragsgegenstand

                  Der Auftraggeber erteilt hiermit dem Auftragnehmer den Auftrag, ihn bei folgenden Entscheidungen/Vorhaben zu beraten:

                  Erweiterung des Tätigkeitsfeldes auf .

                  Einstellung von folgenden Positionen:

                  1. – Kaufmännische/r Assistent/in / Wirtschaftsassistent/in – Informationsverarbeitung
                  2. – Maler/in und Lackierer/in
                  3. – Feinoptiker/in
                  4. – Naturwerksteinmechaniker/in
                  5. – Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/in
                  6. – Augenoptiker/in
                  7. – Orthopädieschuhmacher/in
                  8. – Bogenmacher/in
                  9. – Mechatroniker/in
                  10. – Klavier- und Cembalobauer/in

                  2. Bestandteile dieses Vertrages sind:

                  Allg. Beratungsbedingungen des Auftragnehmers

                  § 2 Leistungen des Auftragnehmers

                  Zur Erfüllung der in § 1 genannten Aufgaben wird der Auftragnehmer insbesondere folgende Leistungen erbringen:

                  Vorgehensweise und Zeitplan, Zusammensetzung und Funktion der einzelnen Projektgruppen, Dokumentation des Ergebnisses

                  § 3 Vergütung

                  Der Auftragnehmer erhält für seine Leistung pro h eine Vergütung in Höhe von 127 EUR zzgl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Die Vergütung ist jeweils zum 10 fällig

                  Übernachtungskosten werden dem Auftragnehmer in nachgewiesener Höhe ersetzt, Spesen gemäß den steuerlichen Höchstsätzen. Ebenso werden dem Auftragnehmer ersetzt bei Benutzung

                  der Bahn: Fahrtkosten 1. Klasse,
                  eines Flugzeuges: Flugkosten der 1 Klasse,
                  des Pkw: 59 Cent für jeden gefahrenen Kilometer.

                  Die Wahl des günstigsten Verkehrsmittels bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten. Dieser ist jedoch verpflichtet, Fahrtkosten jeweils nach den kürzesten Entfernungen zu berechnen und Reisen, deren Kosten nicht in einem vernünftigen Verhältnis zum Gesamthonorar stehen, nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Auftraggebers zu unternehmen.

                  Der Auftraggeber zahlt an den Auftragnehmer bei Auftragserteilung einen Vorschuss in Höhe von 6 TEURO. Ein weiterer Betrag in Höhe von 84 TEURO ist zum 2 fällig. Den Restbetrag zahlt der Auftraggeber nach Abschluss der Arbeiten.

                  3. Alle in Absatz 1 und 2 genannten Beträge verstehen sich als Nettobeträge zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

                  § 4 Zeit und Ort der Leistungserbringung

                  Der Auftragnehmer bestimmt seinen Arbeitsort und seine Arbeitszeit eigenverantwortlich.

                  Der Auftragnehmer verpflichtet sich jedoch, dem Auftraggeber 13 mal im Monat ganztägig in dessen Hause zur Verfügung zu stehen. Der Auftraggeber stellt einen Arbeitsplatz innerhalb seiner Räumlichkeiten bereit.

                  § 5 Berichterstattung

                  Der Auftragnehmer erstattet dem Auftraggeber einen schriftlichen Bericht über seine laufende Arbeit und deren Ergebnisse. Die Berichterstattung kann nach Wahl des Auftraggebers einmalig oder entsprechend dem Arbeitsfortschritt in Form von Zwischenberichten erfolgen.

                  In jedem Fall ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber spätestens zum Vertragsende einen Abschlussbericht schriftlich zu erstatten. Der Abschlussbericht ist in zwei Exemplaren dem Auftraggeber vorzulegen.

                  Erfüllt der Auftragnehmer diese Verpflichtungen nicht, nur unvollständig oder nicht termingerecht oder mangelhaft, ist der Auftraggeber berechtigt, neben den sonstigen Ansprüchen seine Gegenleistung zurückzuhalten.

                  § 6 Aufwendungsersatz

                  Der Auftraggeber erstattet dem Auftragnehmer folgende im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit anfallenden erforderlichen Aufwendungen:
                  ………………………………………………………………………………………
                  ………………………………………………………………………………………
                  ………………………………………………………………………………………

                  Weitere Auslagen werden bis zu einem Betrag von 41 EURO durch den Auftraggeber ersetzt:
                  ………………………………………………………………………………………
                  ………………………………………………………………………………………
                  ………………………………………………………………………………………

                  Der Ersatz aller sonstigen Aufwendungen des Auftragnehmers bedarf der (schriftlichen) Zustimmung des Auftraggebers.

                  § 7 Wettbewerbsverbot

                  Während der Laufzeit des Vertrages verpflichtet sich der Auftragnehmer, sein Wissen und Können nicht in die Dienste eines mit dem Auftraggeber in Konkurrenz stehenden Unternehmens zu stellen oder ein solches zu gründen.

                  § 8 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

                  Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Auftragnehmer alle für die Ausführung seiner Tätigkeit notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden, ihm alle Informationen erteilt werden und er von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt wird. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Auftragnehmers bekannt werden.

                  Auf Verlangen des Auftragnehmers hat der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.

                  § 9 Schweigepflicht

                  Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über alle Informationen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel ob es sich dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet.

                  § 10 Datenschutz

                  Erfolgt eine Verarbeitung personenbezogener Daten für den Auftraggeber, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, hinreichende Garantien dafür zu bieten, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung im Einklang mit den Anforderungen der DSGVO erfolgt und den Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet.

                  Der Auftragnehmer nimmt keine weiteren Auftragsverarbeiter ohne vorherige gesonderte oder allgemeine schriftliche Genehmigung des Verantwortlichen in Anspruch.
                  Im Fall einer allgemein schriftlichen Genehmigung informiert der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen immer über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die
                  Ersetzung anderer Auftragsverarbeiter, wodurch der Auftraggeber die Möglichkeit erhält, gegen derartige Veränderungen Einspruch zu erheben.
                  In Bezug auf die Inhalte eines Auftragsdatenverarbeitungsvertrages gelten die Anforderungen nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO.

                  § 11 Vertragsdauer / Kündigung

                  Der Vertrag wird mit der Unterzeichnung wirksam und läuft auf unbestimmte Zeit.

                  Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 12 Wochen zum Monatsende zu kündigen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

                  Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

                  § 12 Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen

                  Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm zur Verfügung gestellten Geschäfts- und Betriebsunterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren, insbesondere dafür zu sorgen, dass Dritte nicht Einsicht nehmen können. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen sind während der Dauer des Vertrages auf Anforderung, nach Beendigung des Vertrages unaufgefordert dem Vertragspartner zurückzugeben.

                  § 13 Sonstige Ansprüche/Rentenversicherung

                  Mit der Zahlung der in diesem Vertrag vereinbarten Vergütung sind alle Ansprüche des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber aus diesem Vertrag erfüllt.

                  Für die Versteuerung der Vergütung hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen.

                  Der Auftragnehmer wird darauf hingewiesen, dass er nach § 2 Nr. 9 SGB VI rentenversicherungspflichtig sein kann, wenn er auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig ist und keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt, deren Arbeitsentgelt aus diesem Beschäftigungsverhältnis regelmäßig 450,– EURO im Monat übersteigt.

                  § 14 Schlussbestimmungen

                  Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel.

                  Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

                  Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt.

                  Gerichtsstand ist Hagen

                  Hagen, 10.04.2021 Braunschweig, 10.04.2021

                  ……………………………………………………………………… ………………………………………………………………………

                  Unterschrift Auftraggeber Unterschrift Auftragnehmer
                  Niklas Hohmann Transportgeräte Gesellschaft mit beschränkter Haftung Börries Reinhard Gartengestaltungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung
                  Niklas Hohmann Börries Reinhard


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                    Beratungsvertrag der Kriemhild Mangold Omnibusbetriebe Ges. mit beschränkter Haftung

                    Zwischen

                    der Firma Kriemhild Mangold Omnibusbetriebe Ges. mit beschränkter Haftung
                    Sitz in Leverkusen
                    – Auftraggeber –
                    Vertreten durch den Geschäftsführer Kriemhild Mangold

                    und

                    der Firma Luisa Henrich Physikalische Therapien Ges. mit beschränkter Haftung
                    Sitz in Stuttgart
                    Vertreten durch den Geschäftsführer Luisa Henrich

                    – Auftragnehmer –

                    wird folgender Beratungsvertrag geschlossen:

                    § 1 Vertragsgegenstand

                    Der Auftraggeber erteilt hiermit dem Auftragnehmer den Auftrag, ihn bei folgenden Entscheidungen/Vorhaben zu beraten:

                    Erweiterung des Tätigkeitsfeldes auf .

                    Einstellung von folgenden Positionen:

                    1. – Fachpraktiker/in für Maler und Lackierer (§66 BBiG/§42r HwO)
                    2. – Fachpraktiker/in für Bäcker (§66 BBiG/§42r HwO)
                    3. – Informationselektroniker/in
                    4. – Parkettleger/in
                    5. – Beamt(er/in) – Wetterdienst (mittl. Dienst)
                    6. – Designer/in – angewandte Formgebung, Schmuck/Gerät
                    7. – Estrichleger/in
                    8. – Fachkraft – Lederherstellung und Gerbereitechnik
                    9. – Verfahrensmechaniker/in – Brillenoptik

                    2. Bestandteile dieses Vertrages sind:

                    Allg. Beratungsbedingungen des Auftragnehmers

                    § 2 Leistungen des Auftragnehmers

                    Zur Erfüllung der in § 1 genannten Aufgaben wird der Auftragnehmer insbesondere folgende Leistungen erbringen:

                    Vorgehensweise und Zeitplan, Zusammensetzung und Funktion der einzelnen Projektgruppen, Dokumentation des Ergebnisses

                    § 3 Vergütung

                    Der Auftragnehmer erhält für seine Leistung pro h eine Vergütung in Höhe von 106 EUR zzgl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Die Vergütung ist jeweils zum 3 fällig

                    Übernachtungskosten werden dem Auftragnehmer in nachgewiesener Höhe ersetzt, Spesen gemäß den steuerlichen Höchstsätzen. Ebenso werden dem Auftragnehmer ersetzt bei Benutzung

                    der Bahn: Fahrtkosten 1. Klasse,
                    eines Flugzeuges: Flugkosten der 1 Klasse,
                    des Pkw: 24 Cent für jeden gefahrenen Kilometer.

                    Die Wahl des günstigsten Verkehrsmittels bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten. Dieser ist jedoch verpflichtet, Fahrtkosten jeweils nach den kürzesten Entfernungen zu berechnen und Reisen, deren Kosten nicht in einem vernünftigen Verhältnis zum Gesamthonorar stehen, nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Auftraggebers zu unternehmen.

                    Der Auftraggeber zahlt an den Auftragnehmer bei Auftragserteilung einen Vorschuss in Höhe von 31 TEURO. Ein weiterer Betrag in Höhe von 114 TEURO ist zum 4 fällig. Den Restbetrag zahlt der Auftraggeber nach Abschluss der Arbeiten.

                    3. Alle in Absatz 1 und 2 genannten Beträge verstehen sich als Nettobeträge zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

                    § 4 Zeit und Ort der Leistungserbringung

                    Der Auftragnehmer bestimmt seinen Arbeitsort und seine Arbeitszeit eigenverantwortlich.

                    Der Auftragnehmer verpflichtet sich jedoch, dem Auftraggeber 12 mal im Monat ganztägig in dessen Hause zur Verfügung zu stehen. Der Auftraggeber stellt einen Arbeitsplatz innerhalb seiner Räumlichkeiten bereit.

                    § 5 Berichterstattung

                    Der Auftragnehmer erstattet dem Auftraggeber einen schriftlichen Bericht über seine laufende Arbeit und deren Ergebnisse. Die Berichterstattung kann nach Wahl des Auftraggebers einmalig oder entsprechend dem Arbeitsfortschritt in Form von Zwischenberichten erfolgen.

                    In jedem Fall ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber spätestens zum Vertragsende einen Abschlussbericht schriftlich zu erstatten. Der Abschlussbericht ist in zwei Exemplaren dem Auftraggeber vorzulegen.

                    Erfüllt der Auftragnehmer diese Verpflichtungen nicht, nur unvollständig oder nicht termingerecht oder mangelhaft, ist der Auftraggeber berechtigt, neben den sonstigen Ansprüchen seine Gegenleistung zurückzuhalten.

                    § 6 Aufwendungsersatz

                    Der Auftraggeber erstattet dem Auftragnehmer folgende im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit anfallenden erforderlichen Aufwendungen:
                    ………………………………………………………………………………………
                    ………………………………………………………………………………………
                    ………………………………………………………………………………………

                    Weitere Auslagen werden bis zu einem Betrag von 127 EURO durch den Auftraggeber ersetzt:
                    ………………………………………………………………………………………
                    ………………………………………………………………………………………
                    ………………………………………………………………………………………

                    Der Ersatz aller sonstigen Aufwendungen des Auftragnehmers bedarf der (schriftlichen) Zustimmung des Auftraggebers.

                    § 7 Wettbewerbsverbot

                    Während der Laufzeit des Vertrages verpflichtet sich der Auftragnehmer, sein Wissen und Können nicht in die Dienste eines mit dem Auftraggeber in Konkurrenz stehenden Unternehmens zu stellen oder ein solches zu gründen.

                    § 8 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

                    Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Auftragnehmer alle für die Ausführung seiner Tätigkeit notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden, ihm alle Informationen erteilt werden und er von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt wird. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Auftragnehmers bekannt werden.

                    Auf Verlangen des Auftragnehmers hat der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.

                    § 9 Schweigepflicht

                    Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über alle Informationen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel ob es sich dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet.

                    § 10 Datenschutz

                    Erfolgt eine Verarbeitung personenbezogener Daten für den Auftraggeber, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, hinreichende Garantien dafür zu bieten, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung im Einklang mit den Anforderungen der DSGVO erfolgt und den Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet.

                    Der Auftragnehmer nimmt keine weiteren Auftragsverarbeiter ohne vorherige gesonderte oder allgemeine schriftliche Genehmigung des Verantwortlichen in Anspruch.
                    Im Fall einer allgemein schriftlichen Genehmigung informiert der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen immer über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die
                    Ersetzung anderer Auftragsverarbeiter, wodurch der Auftraggeber die Möglichkeit erhält, gegen derartige Veränderungen Einspruch zu erheben.
                    In Bezug auf die Inhalte eines Auftragsdatenverarbeitungsvertrages gelten die Anforderungen nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO.

                    § 11 Vertragsdauer / Kündigung

                    Der Vertrag wird mit der Unterzeichnung wirksam und läuft auf unbestimmte Zeit.

                    Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 9 Wochen zum Monatsende zu kündigen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

                    Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

                    § 12 Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen

                    Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm zur Verfügung gestellten Geschäfts- und Betriebsunterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren, insbesondere dafür zu sorgen, dass Dritte nicht Einsicht nehmen können. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen sind während der Dauer des Vertrages auf Anforderung, nach Beendigung des Vertrages unaufgefordert dem Vertragspartner zurückzugeben.

                    § 13 Sonstige Ansprüche/Rentenversicherung

                    Mit der Zahlung der in diesem Vertrag vereinbarten Vergütung sind alle Ansprüche des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber aus diesem Vertrag erfüllt.

                    Für die Versteuerung der Vergütung hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen.

                    Der Auftragnehmer wird darauf hingewiesen, dass er nach § 2 Nr. 9 SGB VI rentenversicherungspflichtig sein kann, wenn er auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig ist und keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt, deren Arbeitsentgelt aus diesem Beschäftigungsverhältnis regelmäßig 450,– EURO im Monat übersteigt.

                    § 14 Schlussbestimmungen

                    Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel.

                    Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

                    Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt.

                    Gerichtsstand ist Leverkusen

                    Leverkusen, 10.04.2021 Stuttgart, 10.04.2021

                    ……………………………………………………………………… ………………………………………………………………………

                    Unterschrift Auftraggeber Unterschrift Auftragnehmer
                    Kriemhild Mangold Omnibusbetriebe Ges. mit beschränkter Haftung Luisa Henrich Physikalische Therapien Ges. mit beschränkter Haftung
                    Kriemhild Mangold Luisa Henrich


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