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Gesellschaftsvertrages zur Gruendung einer BGB-Gesellschaft (GbR) – GbR Vertrag – Gesellschaft buergerlichen Rechts

Zwischen

Frau / Herren
Barnabas Kummer

Wohnhaft in Stuttgart

und

Frau / Herren
Silke Merz

Wohnhaft in Ulm

wird folgender Gesellschaftsvertrag geschlossen:

§ 1 Name, Sitz und Zweck der Gesellschaft

Zum gemeinsamen Betrieb eines Vollmilchpulver (Fettgehalt mehr als 1,5 %)handelsgeschäftes wird von den Unterzeichnern eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts unter der Bezeichnung:

‚Barnabas Kummer und Silke Merz, Vollmilchpulver (Fettgehalt mehr als 1,5 %)einzelhandel‘

gegründet.

Die Gesellschaft ist auf alle, dem Zweck des Unternehmens dienenden Tätigkeiten gerichtet. Es können Filialen gegründet werden.
Sitz der Gesellschaft ist Stuttgart.

§ 2 Dauer der Gesellschaft

Die Gesellschaft beginnt am 10.03.2021. Ihre Dauer ist unbestimmt. Der Gesellschaftsvertrag kann unter Einhaltung einer Frist von 21 Monaten jeweils zum Schluss eines Kalenderjahres gekündigt werden.
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

§ 3 Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

§ 4 Einlagen der Gesellschafter

Frau / Herr Barnabas Kummer bringt in bar 958.786,- EURO sowie Einrichtungsgegenstände und Maschinen im Wert von 536.400,- EURO ein. Frau / Herr Silke Merz bringt in bar 558.281,- EURO sowie Einrichtungsgegenstände und Maschinen im Wert von 990.323,- EURO ein. Beide Gesellschafter sind entsprechend ihrer Anteile mit sofortiger Wirkung je zur Hälfte am Gesellschaftsvermögen beteiligt.

§ 5 Geschäftsführung und Vertretung

Die Geschäfte werden von beiden Gesellschaftern gemeinschaftlich geführt. Jeder Gesellschafter ist zur Geschäftsführung alleine berechtigt. Er vertritt die Gesellschaft im Außenverhältnis allein.

Im Innenverhältnis ist die Zustimmung beider Gesellschafter zu nachfolgenden Rechtshandlungen und Rechtsgeschäften erforderlich:

  1. Ankauf, Verkauf und Belastung von Grundstücken
  2. Abschluss von Miet- und Dienstverträgen jeglicher Art
  3. Aufnahme von Krediten, Übernahme von Bürgschaften
  4. Abschluss von Verträgen, deren Wert im Einzelfall den Betrag von 818.150,- EURO übersteigt
  5. Aufnahme neuer Gesellschafter und Erhöhung der Einlagen

§ 6 Pflichten der Gesellschafter

Keiner der Gesellschafter darf ohne schriftliches Einverständnis des anderen Gesellschafters außerhalb der Gesellschaft ohne Rücksicht auf die jeweilige Branche geschäftlich tätig werden. Dazu gehört auch eine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung an Konkurrenzgeschäften. Für Zuwiderhandlungen wird eine Vertragsstrafe in Höhe von je 99.500 € vereinbart.

Fristlose Kündigung bleibt vorbehalten.

Jeder Gesellschafter kann verlangen, dass der Mitgesellschafter alle auf eigene Rechnung abgeschlossenen Geschäfte als für die Gesellschaft eingegangen gelten lässt. Daraus folgt, dass die aus solchen Geschäften bezogenen Vergütungen herauszugeben sind oder die Ansprüche auf Vergütung an die Gesellschaft abgetreten werden müssen.

§ 7 Gewinn- und Verlustrechnung / Entnahmerecht

Gewinn und Verlust der Gesellschaft werden nach Maßgabe der Beteiligung der Gesellschafter aufgeteilt. Jedem Gesellschafter steht eine Vorabvergütung in Höhe von 965.235,- EURO zu. Sollte die Gesellschaft nach Feststellung des Jahresabschlusses durch Auszahlung der Vorabvergütung in die Verlustzone geraten, sind die Gesellschafter zu entsprechendem Ausgleich verpflichtet.

§ 8 Kündigung eines Gesellschafters

Im Falle der Kündigung scheidet der kündigende Gesellschafter aus der Gesellschaft aus. Der verbleibende Gesellschafter ist berechtigt, das Unternehmen mit Aktiva und Passiva unter Ausschluss der Liquidation zu übernehmen und fortzuführen. Dem ausscheidenden Gesellschafter ist das Auseinandersetzungsguthaben auszuzahlen.
Bei der Feststellung des Auseinandersetzungsguthabens sind Aktiva und Passiva mit ihrem wahren Wert einzusetzen. Der Geschäftswert ist nicht zu berücksichtigen.
Die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens hat in vier gleichen Vierteljahresraten zu erfolgen, von denen die erste drei Monate nach dem Ausscheiden fällig ist. Das Auseinandersetzungsguthaben ist ab dem Ausscheidungszeitpunkt in Höhe des jeweiligen Hauptrefinanzierungssatzes der Europäischen Zentralbank zu verzinsen.

§ 9 Tod eines Gesellschafters

Im Falle des Todes eines Gesellschafters gilt § 8 entsprechend mit der Maßgabe, dass die Auseinandersetzungsbilanz zum Todestag aufzustellen ist.

§ 10 Einsichtsrecht

Jeder Gesellschafter ist berechtigt, sich über die Angelegenheiten der Gesellschaft durch Einsicht in die Geschäftsbücher und Papiere zu unterrichten und sich aus ihnen eine Übersicht über den Stand des Gesellschaftsvermögens anzufertigen.
Jeder Gesellschafter kann auf eigene Kosten einen zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Dritten bei der Wahrnehmung dieser Rechte hinzuziehen oder zur Wahrnehmung dieser Rechte beauftragen.

§ 11 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Für den Fall der Unwirksamkeit verpflichten sich die Gesellschafter, eine neue Regelung zu treffen, die wirtschaftlich der unwirksamen Regelung weitestgehend entspricht.

§ 12 Änderungen des Vertrages

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

Stuttgart, 10.03.2021 Ulm, 10.03.2021

____________________________ ____________________________

Unterschrift Barnabas Kummer Unterschrift Silke Merz


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    Gesellschaftsvertrages zur Gruendung einer BGB-Gesellschaft (GbR) – GbR Vertrag – Gesellschaft buergerlichen Rechts

    Zwischen

    Frau / Herren
    Holm Janzen

    Wohnhaft in Magdeburg

    und

    Frau / Herren
    Eberhard Ziegler

    Wohnhaft in Heidelberg

    wird folgender Gesellschaftsvertrag geschlossen:

    § 1 Name, Sitz und Zweck der Gesellschaft

    Zum gemeinsamen Betrieb eines Schalenfrüchte, Erdnüsse u.a. Samen, anders zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkoholhandelsgeschäftes wird von den Unterzeichnern eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts unter der Bezeichnung:

    ‚Holm Janzen und Eberhard Ziegler, Schalenfrüchte, Erdnüsse u.a. Samen, anders zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkoholeinzelhandel‘

    gegründet.

    Die Gesellschaft ist auf alle, dem Zweck des Unternehmens dienenden Tätigkeiten gerichtet. Es können Filialen gegründet werden.
    Sitz der Gesellschaft ist Magdeburg.

    § 2 Dauer der Gesellschaft

    Die Gesellschaft beginnt am 10.03.2021. Ihre Dauer ist unbestimmt. Der Gesellschaftsvertrag kann unter Einhaltung einer Frist von 9 Monaten jeweils zum Schluss eines Kalenderjahres gekündigt werden.
    Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

    § 3 Geschäftsjahr

    Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

    § 4 Einlagen der Gesellschafter

    Frau / Herr Holm Janzen bringt in bar 380.753,- EURO sowie Einrichtungsgegenstände und Maschinen im Wert von 217.430,- EURO ein. Frau / Herr Eberhard Ziegler bringt in bar 971.476,- EURO sowie Einrichtungsgegenstände und Maschinen im Wert von 461.678,- EURO ein. Beide Gesellschafter sind entsprechend ihrer Anteile mit sofortiger Wirkung je zur Hälfte am Gesellschaftsvermögen beteiligt.

    § 5 Geschäftsführung und Vertretung

    Die Geschäfte werden von beiden Gesellschaftern gemeinschaftlich geführt. Jeder Gesellschafter ist zur Geschäftsführung alleine berechtigt. Er vertritt die Gesellschaft im Außenverhältnis allein.

    Im Innenverhältnis ist die Zustimmung beider Gesellschafter zu nachfolgenden Rechtshandlungen und Rechtsgeschäften erforderlich:

    1. Ankauf, Verkauf und Belastung von Grundstücken
    2. Abschluss von Miet- und Dienstverträgen jeglicher Art
    3. Aufnahme von Krediten, Übernahme von Bürgschaften
    4. Abschluss von Verträgen, deren Wert im Einzelfall den Betrag von 210.451,- EURO übersteigt
    5. Aufnahme neuer Gesellschafter und Erhöhung der Einlagen

    § 6 Pflichten der Gesellschafter

    Keiner der Gesellschafter darf ohne schriftliches Einverständnis des anderen Gesellschafters außerhalb der Gesellschaft ohne Rücksicht auf die jeweilige Branche geschäftlich tätig werden. Dazu gehört auch eine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung an Konkurrenzgeschäften. Für Zuwiderhandlungen wird eine Vertragsstrafe in Höhe von je 12.500 € vereinbart.

    Fristlose Kündigung bleibt vorbehalten.

    Jeder Gesellschafter kann verlangen, dass der Mitgesellschafter alle auf eigene Rechnung abgeschlossenen Geschäfte als für die Gesellschaft eingegangen gelten lässt. Daraus folgt, dass die aus solchen Geschäften bezogenen Vergütungen herauszugeben sind oder die Ansprüche auf Vergütung an die Gesellschaft abgetreten werden müssen.

    § 7 Gewinn- und Verlustrechnung / Entnahmerecht

    Gewinn und Verlust der Gesellschaft werden nach Maßgabe der Beteiligung der Gesellschafter aufgeteilt. Jedem Gesellschafter steht eine Vorabvergütung in Höhe von 93.898,- EURO zu. Sollte die Gesellschaft nach Feststellung des Jahresabschlusses durch Auszahlung der Vorabvergütung in die Verlustzone geraten, sind die Gesellschafter zu entsprechendem Ausgleich verpflichtet.

    § 8 Kündigung eines Gesellschafters

    Im Falle der Kündigung scheidet der kündigende Gesellschafter aus der Gesellschaft aus. Der verbleibende Gesellschafter ist berechtigt, das Unternehmen mit Aktiva und Passiva unter Ausschluss der Liquidation zu übernehmen und fortzuführen. Dem ausscheidenden Gesellschafter ist das Auseinandersetzungsguthaben auszuzahlen.
    Bei der Feststellung des Auseinandersetzungsguthabens sind Aktiva und Passiva mit ihrem wahren Wert einzusetzen. Der Geschäftswert ist nicht zu berücksichtigen.
    Die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens hat in vier gleichen Vierteljahresraten zu erfolgen, von denen die erste drei Monate nach dem Ausscheiden fällig ist. Das Auseinandersetzungsguthaben ist ab dem Ausscheidungszeitpunkt in Höhe des jeweiligen Hauptrefinanzierungssatzes der Europäischen Zentralbank zu verzinsen.

    § 9 Tod eines Gesellschafters

    Im Falle des Todes eines Gesellschafters gilt § 8 entsprechend mit der Maßgabe, dass die Auseinandersetzungsbilanz zum Todestag aufzustellen ist.

    § 10 Einsichtsrecht

    Jeder Gesellschafter ist berechtigt, sich über die Angelegenheiten der Gesellschaft durch Einsicht in die Geschäftsbücher und Papiere zu unterrichten und sich aus ihnen eine Übersicht über den Stand des Gesellschaftsvermögens anzufertigen.
    Jeder Gesellschafter kann auf eigene Kosten einen zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Dritten bei der Wahrnehmung dieser Rechte hinzuziehen oder zur Wahrnehmung dieser Rechte beauftragen.

    § 11 Salvatorische Klausel

    Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
    Für den Fall der Unwirksamkeit verpflichten sich die Gesellschafter, eine neue Regelung zu treffen, die wirtschaftlich der unwirksamen Regelung weitestgehend entspricht.

    § 12 Änderungen des Vertrages

    Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

    Magdeburg, 10.03.2021 Heidelberg, 10.03.2021

    ____________________________ ____________________________

    Unterschrift Holm Janzen Unterschrift Eberhard Ziegler


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    Top 4 Mustergruendungsprotokoll:

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      Gesellschaftsvertrages zur Gruendung einer BGB-Gesellschaft (GbR) – GbR Vertrag – Gesellschaft buergerlichen Rechts

      Zwischen

      Frau / Herren
      Ramona Helmchen

      Wohnhaft in Mannheim

      und

      Frau / Herren
      Manhold Hempel

      Wohnhaft in Stuttgart

      wird folgender Gesellschaftsvertrag geschlossen:

      § 1 Name, Sitz und Zweck der Gesellschaft

      Zum gemeinsamen Betrieb eines Andere chemische Mineralehandelsgeschäftes wird von den Unterzeichnern eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts unter der Bezeichnung:

      ‚Ramona Helmchen und Manhold Hempel, Andere chemische Mineraleeinzelhandel‘

      gegründet.

      Die Gesellschaft ist auf alle, dem Zweck des Unternehmens dienenden Tätigkeiten gerichtet. Es können Filialen gegründet werden.
      Sitz der Gesellschaft ist Mannheim.

      § 2 Dauer der Gesellschaft

      Die Gesellschaft beginnt am 10.03.2021. Ihre Dauer ist unbestimmt. Der Gesellschaftsvertrag kann unter Einhaltung einer Frist von 13 Monaten jeweils zum Schluss eines Kalenderjahres gekündigt werden.
      Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

      § 3 Geschäftsjahr

      Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

      § 4 Einlagen der Gesellschafter

      Frau / Herr Ramona Helmchen bringt in bar 434.393,- EURO sowie Einrichtungsgegenstände und Maschinen im Wert von 473.813,- EURO ein. Frau / Herr Manhold Hempel bringt in bar 389.229,- EURO sowie Einrichtungsgegenstände und Maschinen im Wert von 514.811,- EURO ein. Beide Gesellschafter sind entsprechend ihrer Anteile mit sofortiger Wirkung je zur Hälfte am Gesellschaftsvermögen beteiligt.

      § 5 Geschäftsführung und Vertretung

      Die Geschäfte werden von beiden Gesellschaftern gemeinschaftlich geführt. Jeder Gesellschafter ist zur Geschäftsführung alleine berechtigt. Er vertritt die Gesellschaft im Außenverhältnis allein.

      Im Innenverhältnis ist die Zustimmung beider Gesellschafter zu nachfolgenden Rechtshandlungen und Rechtsgeschäften erforderlich:

      1. Ankauf, Verkauf und Belastung von Grundstücken
      2. Abschluss von Miet- und Dienstverträgen jeglicher Art
      3. Aufnahme von Krediten, Übernahme von Bürgschaften
      4. Abschluss von Verträgen, deren Wert im Einzelfall den Betrag von 48.289,- EURO übersteigt
      5. Aufnahme neuer Gesellschafter und Erhöhung der Einlagen

      § 6 Pflichten der Gesellschafter

      Keiner der Gesellschafter darf ohne schriftliches Einverständnis des anderen Gesellschafters außerhalb der Gesellschaft ohne Rücksicht auf die jeweilige Branche geschäftlich tätig werden. Dazu gehört auch eine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung an Konkurrenzgeschäften. Für Zuwiderhandlungen wird eine Vertragsstrafe in Höhe von je 57.500 € vereinbart.

      Fristlose Kündigung bleibt vorbehalten.

      Jeder Gesellschafter kann verlangen, dass der Mitgesellschafter alle auf eigene Rechnung abgeschlossenen Geschäfte als für die Gesellschaft eingegangen gelten lässt. Daraus folgt, dass die aus solchen Geschäften bezogenen Vergütungen herauszugeben sind oder die Ansprüche auf Vergütung an die Gesellschaft abgetreten werden müssen.

      § 7 Gewinn- und Verlustrechnung / Entnahmerecht

      Gewinn und Verlust der Gesellschaft werden nach Maßgabe der Beteiligung der Gesellschafter aufgeteilt. Jedem Gesellschafter steht eine Vorabvergütung in Höhe von 360.659,- EURO zu. Sollte die Gesellschaft nach Feststellung des Jahresabschlusses durch Auszahlung der Vorabvergütung in die Verlustzone geraten, sind die Gesellschafter zu entsprechendem Ausgleich verpflichtet.

      § 8 Kündigung eines Gesellschafters

      Im Falle der Kündigung scheidet der kündigende Gesellschafter aus der Gesellschaft aus. Der verbleibende Gesellschafter ist berechtigt, das Unternehmen mit Aktiva und Passiva unter Ausschluss der Liquidation zu übernehmen und fortzuführen. Dem ausscheidenden Gesellschafter ist das Auseinandersetzungsguthaben auszuzahlen.
      Bei der Feststellung des Auseinandersetzungsguthabens sind Aktiva und Passiva mit ihrem wahren Wert einzusetzen. Der Geschäftswert ist nicht zu berücksichtigen.
      Die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens hat in vier gleichen Vierteljahresraten zu erfolgen, von denen die erste drei Monate nach dem Ausscheiden fällig ist. Das Auseinandersetzungsguthaben ist ab dem Ausscheidungszeitpunkt in Höhe des jeweiligen Hauptrefinanzierungssatzes der Europäischen Zentralbank zu verzinsen.

      § 9 Tod eines Gesellschafters

      Im Falle des Todes eines Gesellschafters gilt § 8 entsprechend mit der Maßgabe, dass die Auseinandersetzungsbilanz zum Todestag aufzustellen ist.

      § 10 Einsichtsrecht

      Jeder Gesellschafter ist berechtigt, sich über die Angelegenheiten der Gesellschaft durch Einsicht in die Geschäftsbücher und Papiere zu unterrichten und sich aus ihnen eine Übersicht über den Stand des Gesellschaftsvermögens anzufertigen.
      Jeder Gesellschafter kann auf eigene Kosten einen zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Dritten bei der Wahrnehmung dieser Rechte hinzuziehen oder zur Wahrnehmung dieser Rechte beauftragen.

      § 11 Salvatorische Klausel

      Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
      Für den Fall der Unwirksamkeit verpflichten sich die Gesellschafter, eine neue Regelung zu treffen, die wirtschaftlich der unwirksamen Regelung weitestgehend entspricht.

      § 12 Änderungen des Vertrages

      Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

      Mannheim, 10.03.2021 Stuttgart, 10.03.2021

      ____________________________ ____________________________

      Unterschrift Ramona Helmchen Unterschrift Manhold Hempel


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      Top 10 MusterSatzung:

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        Gesellschaftsvertrages zur Gruendung einer BGB-Gesellschaft (GbR) – GbR Vertrag – Gesellschaft buergerlichen Rechts

        Zwischen

        Frau / Herren
        Adelheid Schultze

        Wohnhaft in Oldenburg

        und

        Frau / Herren
        Julia Renner

        Wohnhaft in Aachen

        wird folgender Gesellschaftsvertrag geschlossen:

        § 1 Name, Sitz und Zweck der Gesellschaft

        Zum gemeinsamen Betrieb eines Andere Zuckerwaren ohne Kakaogehalt, auch Marzipanwaren (z.B. Brausepulver, -stäbchen)handelsgeschäftes wird von den Unterzeichnern eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts unter der Bezeichnung:

        ‚Adelheid Schultze und Julia Renner, Andere Zuckerwaren ohne Kakaogehalt, auch Marzipanwaren (z.B. Brausepulver, -stäbchen)einzelhandel‘

        gegründet.

        Die Gesellschaft ist auf alle, dem Zweck des Unternehmens dienenden Tätigkeiten gerichtet. Es können Filialen gegründet werden.
        Sitz der Gesellschaft ist Oldenburg.

        § 2 Dauer der Gesellschaft

        Die Gesellschaft beginnt am 10.03.2021. Ihre Dauer ist unbestimmt. Der Gesellschaftsvertrag kann unter Einhaltung einer Frist von 2 Monaten jeweils zum Schluss eines Kalenderjahres gekündigt werden.
        Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

        § 3 Geschäftsjahr

        Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

        § 4 Einlagen der Gesellschafter

        Frau / Herr Adelheid Schultze bringt in bar 826.330,- EURO sowie Einrichtungsgegenstände und Maschinen im Wert von 535.656,- EURO ein. Frau / Herr Julia Renner bringt in bar 574.196,- EURO sowie Einrichtungsgegenstände und Maschinen im Wert von 457.415,- EURO ein. Beide Gesellschafter sind entsprechend ihrer Anteile mit sofortiger Wirkung je zur Hälfte am Gesellschaftsvermögen beteiligt.

        § 5 Geschäftsführung und Vertretung

        Die Geschäfte werden von beiden Gesellschaftern gemeinschaftlich geführt. Jeder Gesellschafter ist zur Geschäftsführung alleine berechtigt. Er vertritt die Gesellschaft im Außenverhältnis allein.

        Im Innenverhältnis ist die Zustimmung beider Gesellschafter zu nachfolgenden Rechtshandlungen und Rechtsgeschäften erforderlich:

        1. Ankauf, Verkauf und Belastung von Grundstücken
        2. Abschluss von Miet- und Dienstverträgen jeglicher Art
        3. Aufnahme von Krediten, Übernahme von Bürgschaften
        4. Abschluss von Verträgen, deren Wert im Einzelfall den Betrag von 740.547,- EURO übersteigt
        5. Aufnahme neuer Gesellschafter und Erhöhung der Einlagen

        § 6 Pflichten der Gesellschafter

        Keiner der Gesellschafter darf ohne schriftliches Einverständnis des anderen Gesellschafters außerhalb der Gesellschaft ohne Rücksicht auf die jeweilige Branche geschäftlich tätig werden. Dazu gehört auch eine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung an Konkurrenzgeschäften. Für Zuwiderhandlungen wird eine Vertragsstrafe in Höhe von je 74.500 € vereinbart.

        Fristlose Kündigung bleibt vorbehalten.

        Jeder Gesellschafter kann verlangen, dass der Mitgesellschafter alle auf eigene Rechnung abgeschlossenen Geschäfte als für die Gesellschaft eingegangen gelten lässt. Daraus folgt, dass die aus solchen Geschäften bezogenen Vergütungen herauszugeben sind oder die Ansprüche auf Vergütung an die Gesellschaft abgetreten werden müssen.

        § 7 Gewinn- und Verlustrechnung / Entnahmerecht

        Gewinn und Verlust der Gesellschaft werden nach Maßgabe der Beteiligung der Gesellschafter aufgeteilt. Jedem Gesellschafter steht eine Vorabvergütung in Höhe von 978.686,- EURO zu. Sollte die Gesellschaft nach Feststellung des Jahresabschlusses durch Auszahlung der Vorabvergütung in die Verlustzone geraten, sind die Gesellschafter zu entsprechendem Ausgleich verpflichtet.

        § 8 Kündigung eines Gesellschafters

        Im Falle der Kündigung scheidet der kündigende Gesellschafter aus der Gesellschaft aus. Der verbleibende Gesellschafter ist berechtigt, das Unternehmen mit Aktiva und Passiva unter Ausschluss der Liquidation zu übernehmen und fortzuführen. Dem ausscheidenden Gesellschafter ist das Auseinandersetzungsguthaben auszuzahlen.
        Bei der Feststellung des Auseinandersetzungsguthabens sind Aktiva und Passiva mit ihrem wahren Wert einzusetzen. Der Geschäftswert ist nicht zu berücksichtigen.
        Die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens hat in vier gleichen Vierteljahresraten zu erfolgen, von denen die erste drei Monate nach dem Ausscheiden fällig ist. Das Auseinandersetzungsguthaben ist ab dem Ausscheidungszeitpunkt in Höhe des jeweiligen Hauptrefinanzierungssatzes der Europäischen Zentralbank zu verzinsen.

        § 9 Tod eines Gesellschafters

        Im Falle des Todes eines Gesellschafters gilt § 8 entsprechend mit der Maßgabe, dass die Auseinandersetzungsbilanz zum Todestag aufzustellen ist.

        § 10 Einsichtsrecht

        Jeder Gesellschafter ist berechtigt, sich über die Angelegenheiten der Gesellschaft durch Einsicht in die Geschäftsbücher und Papiere zu unterrichten und sich aus ihnen eine Übersicht über den Stand des Gesellschaftsvermögens anzufertigen.
        Jeder Gesellschafter kann auf eigene Kosten einen zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Dritten bei der Wahrnehmung dieser Rechte hinzuziehen oder zur Wahrnehmung dieser Rechte beauftragen.

        § 11 Salvatorische Klausel

        Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
        Für den Fall der Unwirksamkeit verpflichten sich die Gesellschafter, eine neue Regelung zu treffen, die wirtschaftlich der unwirksamen Regelung weitestgehend entspricht.

        § 12 Änderungen des Vertrages

        Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

        Oldenburg, 10.03.2021 Aachen, 10.03.2021

        ____________________________ ____________________________

        Unterschrift Adelheid Schultze Unterschrift Julia Renner


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        Top 8 aufhebungsvertrag:

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          Gesellschaftsvertrages zur Gruendung einer BGB-Gesellschaft (GbR) – GbR Vertrag – Gesellschaft buergerlichen Rechts

          Zwischen

          Frau / Herren
          Margot Wulf

          Wohnhaft in Bonn

          und

          Frau / Herren
          Friedbert Seidel

          Wohnhaft in Bonn

          wird folgender Gesellschaftsvertrag geschlossen:

          § 1 Name, Sitz und Zweck der Gesellschaft

          Zum gemeinsamen Betrieb eines – für Heim- und Haushaltstextilienhandelsgeschäftes wird von den Unterzeichnern eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts unter der Bezeichnung:

          ‚Margot Wulf und Friedbert Seidel, – für Heim- und Haushaltstextilieneinzelhandel‘

          gegründet.

          Die Gesellschaft ist auf alle, dem Zweck des Unternehmens dienenden Tätigkeiten gerichtet. Es können Filialen gegründet werden.
          Sitz der Gesellschaft ist Bonn.

          § 2 Dauer der Gesellschaft

          Die Gesellschaft beginnt am 10.03.2021. Ihre Dauer ist unbestimmt. Der Gesellschaftsvertrag kann unter Einhaltung einer Frist von 20 Monaten jeweils zum Schluss eines Kalenderjahres gekündigt werden.
          Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

          § 3 Geschäftsjahr

          Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

          § 4 Einlagen der Gesellschafter

          Frau / Herr Margot Wulf bringt in bar 148.425,- EURO sowie Einrichtungsgegenstände und Maschinen im Wert von 668.533,- EURO ein. Frau / Herr Friedbert Seidel bringt in bar 730.955,- EURO sowie Einrichtungsgegenstände und Maschinen im Wert von 796.738,- EURO ein. Beide Gesellschafter sind entsprechend ihrer Anteile mit sofortiger Wirkung je zur Hälfte am Gesellschaftsvermögen beteiligt.

          § 5 Geschäftsführung und Vertretung

          Die Geschäfte werden von beiden Gesellschaftern gemeinschaftlich geführt. Jeder Gesellschafter ist zur Geschäftsführung alleine berechtigt. Er vertritt die Gesellschaft im Außenverhältnis allein.

          Im Innenverhältnis ist die Zustimmung beider Gesellschafter zu nachfolgenden Rechtshandlungen und Rechtsgeschäften erforderlich:

          1. Ankauf, Verkauf und Belastung von Grundstücken
          2. Abschluss von Miet- und Dienstverträgen jeglicher Art
          3. Aufnahme von Krediten, Übernahme von Bürgschaften
          4. Abschluss von Verträgen, deren Wert im Einzelfall den Betrag von 379.711,- EURO übersteigt
          5. Aufnahme neuer Gesellschafter und Erhöhung der Einlagen

          § 6 Pflichten der Gesellschafter

          Keiner der Gesellschafter darf ohne schriftliches Einverständnis des anderen Gesellschafters außerhalb der Gesellschaft ohne Rücksicht auf die jeweilige Branche geschäftlich tätig werden. Dazu gehört auch eine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung an Konkurrenzgeschäften. Für Zuwiderhandlungen wird eine Vertragsstrafe in Höhe von je 51.500 € vereinbart.

          Fristlose Kündigung bleibt vorbehalten.

          Jeder Gesellschafter kann verlangen, dass der Mitgesellschafter alle auf eigene Rechnung abgeschlossenen Geschäfte als für die Gesellschaft eingegangen gelten lässt. Daraus folgt, dass die aus solchen Geschäften bezogenen Vergütungen herauszugeben sind oder die Ansprüche auf Vergütung an die Gesellschaft abgetreten werden müssen.

          § 7 Gewinn- und Verlustrechnung / Entnahmerecht

          Gewinn und Verlust der Gesellschaft werden nach Maßgabe der Beteiligung der Gesellschafter aufgeteilt. Jedem Gesellschafter steht eine Vorabvergütung in Höhe von 679.630,- EURO zu. Sollte die Gesellschaft nach Feststellung des Jahresabschlusses durch Auszahlung der Vorabvergütung in die Verlustzone geraten, sind die Gesellschafter zu entsprechendem Ausgleich verpflichtet.

          § 8 Kündigung eines Gesellschafters

          Im Falle der Kündigung scheidet der kündigende Gesellschafter aus der Gesellschaft aus. Der verbleibende Gesellschafter ist berechtigt, das Unternehmen mit Aktiva und Passiva unter Ausschluss der Liquidation zu übernehmen und fortzuführen. Dem ausscheidenden Gesellschafter ist das Auseinandersetzungsguthaben auszuzahlen.
          Bei der Feststellung des Auseinandersetzungsguthabens sind Aktiva und Passiva mit ihrem wahren Wert einzusetzen. Der Geschäftswert ist nicht zu berücksichtigen.
          Die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens hat in vier gleichen Vierteljahresraten zu erfolgen, von denen die erste drei Monate nach dem Ausscheiden fällig ist. Das Auseinandersetzungsguthaben ist ab dem Ausscheidungszeitpunkt in Höhe des jeweiligen Hauptrefinanzierungssatzes der Europäischen Zentralbank zu verzinsen.

          § 9 Tod eines Gesellschafters

          Im Falle des Todes eines Gesellschafters gilt § 8 entsprechend mit der Maßgabe, dass die Auseinandersetzungsbilanz zum Todestag aufzustellen ist.

          § 10 Einsichtsrecht

          Jeder Gesellschafter ist berechtigt, sich über die Angelegenheiten der Gesellschaft durch Einsicht in die Geschäftsbücher und Papiere zu unterrichten und sich aus ihnen eine Übersicht über den Stand des Gesellschaftsvermögens anzufertigen.
          Jeder Gesellschafter kann auf eigene Kosten einen zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Dritten bei der Wahrnehmung dieser Rechte hinzuziehen oder zur Wahrnehmung dieser Rechte beauftragen.

          § 11 Salvatorische Klausel

          Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
          Für den Fall der Unwirksamkeit verpflichten sich die Gesellschafter, eine neue Regelung zu treffen, die wirtschaftlich der unwirksamen Regelung weitestgehend entspricht.

          § 12 Änderungen des Vertrages

          Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

          Bonn, 10.03.2021 Bonn, 10.03.2021

          ____________________________ ____________________________

          Unterschrift Margot Wulf Unterschrift Friedbert Seidel


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          Top 3 verkaufsbedingungen:

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            Gesellschaftsvertrages zur Gruendung einer BGB-Gesellschaft (GbR) – GbR Vertrag – Gesellschaft buergerlichen Rechts

            Zwischen

            Frau / Herren
            Frohmund Kröger

            Wohnhaft in Mainz

            und

            Frau / Herren
            Merten Reuter

            Wohnhaft in Lübeck

            wird folgender Gesellschaftsvertrag geschlossen:

            § 1 Name, Sitz und Zweck der Gesellschaft

            Zum gemeinsamen Betrieb eines Färben von Geweben und Stoffen (einschl. Bekleidung)handelsgeschäftes wird von den Unterzeichnern eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts unter der Bezeichnung:

            ‚Frohmund Kröger und Merten Reuter, Färben von Geweben und Stoffen (einschl. Bekleidung)einzelhandel‘

            gegründet.

            Die Gesellschaft ist auf alle, dem Zweck des Unternehmens dienenden Tätigkeiten gerichtet. Es können Filialen gegründet werden.
            Sitz der Gesellschaft ist Mainz.

            § 2 Dauer der Gesellschaft

            Die Gesellschaft beginnt am 10.03.2021. Ihre Dauer ist unbestimmt. Der Gesellschaftsvertrag kann unter Einhaltung einer Frist von 9 Monaten jeweils zum Schluss eines Kalenderjahres gekündigt werden.
            Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

            § 3 Geschäftsjahr

            Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

            § 4 Einlagen der Gesellschafter

            Frau / Herr Frohmund Kröger bringt in bar 982.692,- EURO sowie Einrichtungsgegenstände und Maschinen im Wert von 515.390,- EURO ein. Frau / Herr Merten Reuter bringt in bar 917.365,- EURO sowie Einrichtungsgegenstände und Maschinen im Wert von 285.671,- EURO ein. Beide Gesellschafter sind entsprechend ihrer Anteile mit sofortiger Wirkung je zur Hälfte am Gesellschaftsvermögen beteiligt.

            § 5 Geschäftsführung und Vertretung

            Die Geschäfte werden von beiden Gesellschaftern gemeinschaftlich geführt. Jeder Gesellschafter ist zur Geschäftsführung alleine berechtigt. Er vertritt die Gesellschaft im Außenverhältnis allein.

            Im Innenverhältnis ist die Zustimmung beider Gesellschafter zu nachfolgenden Rechtshandlungen und Rechtsgeschäften erforderlich:

            1. Ankauf, Verkauf und Belastung von Grundstücken
            2. Abschluss von Miet- und Dienstverträgen jeglicher Art
            3. Aufnahme von Krediten, Übernahme von Bürgschaften
            4. Abschluss von Verträgen, deren Wert im Einzelfall den Betrag von 368.424,- EURO übersteigt
            5. Aufnahme neuer Gesellschafter und Erhöhung der Einlagen

            § 6 Pflichten der Gesellschafter

            Keiner der Gesellschafter darf ohne schriftliches Einverständnis des anderen Gesellschafters außerhalb der Gesellschaft ohne Rücksicht auf die jeweilige Branche geschäftlich tätig werden. Dazu gehört auch eine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung an Konkurrenzgeschäften. Für Zuwiderhandlungen wird eine Vertragsstrafe in Höhe von je 73.500 € vereinbart.

            Fristlose Kündigung bleibt vorbehalten.

            Jeder Gesellschafter kann verlangen, dass der Mitgesellschafter alle auf eigene Rechnung abgeschlossenen Geschäfte als für die Gesellschaft eingegangen gelten lässt. Daraus folgt, dass die aus solchen Geschäften bezogenen Vergütungen herauszugeben sind oder die Ansprüche auf Vergütung an die Gesellschaft abgetreten werden müssen.

            § 7 Gewinn- und Verlustrechnung / Entnahmerecht

            Gewinn und Verlust der Gesellschaft werden nach Maßgabe der Beteiligung der Gesellschafter aufgeteilt. Jedem Gesellschafter steht eine Vorabvergütung in Höhe von 301.905,- EURO zu. Sollte die Gesellschaft nach Feststellung des Jahresabschlusses durch Auszahlung der Vorabvergütung in die Verlustzone geraten, sind die Gesellschafter zu entsprechendem Ausgleich verpflichtet.

            § 8 Kündigung eines Gesellschafters

            Im Falle der Kündigung scheidet der kündigende Gesellschafter aus der Gesellschaft aus. Der verbleibende Gesellschafter ist berechtigt, das Unternehmen mit Aktiva und Passiva unter Ausschluss der Liquidation zu übernehmen und fortzuführen. Dem ausscheidenden Gesellschafter ist das Auseinandersetzungsguthaben auszuzahlen.
            Bei der Feststellung des Auseinandersetzungsguthabens sind Aktiva und Passiva mit ihrem wahren Wert einzusetzen. Der Geschäftswert ist nicht zu berücksichtigen.
            Die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens hat in vier gleichen Vierteljahresraten zu erfolgen, von denen die erste drei Monate nach dem Ausscheiden fällig ist. Das Auseinandersetzungsguthaben ist ab dem Ausscheidungszeitpunkt in Höhe des jeweiligen Hauptrefinanzierungssatzes der Europäischen Zentralbank zu verzinsen.

            § 9 Tod eines Gesellschafters

            Im Falle des Todes eines Gesellschafters gilt § 8 entsprechend mit der Maßgabe, dass die Auseinandersetzungsbilanz zum Todestag aufzustellen ist.

            § 10 Einsichtsrecht

            Jeder Gesellschafter ist berechtigt, sich über die Angelegenheiten der Gesellschaft durch Einsicht in die Geschäftsbücher und Papiere zu unterrichten und sich aus ihnen eine Übersicht über den Stand des Gesellschaftsvermögens anzufertigen.
            Jeder Gesellschafter kann auf eigene Kosten einen zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Dritten bei der Wahrnehmung dieser Rechte hinzuziehen oder zur Wahrnehmung dieser Rechte beauftragen.

            § 11 Salvatorische Klausel

            Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
            Für den Fall der Unwirksamkeit verpflichten sich die Gesellschafter, eine neue Regelung zu treffen, die wirtschaftlich der unwirksamen Regelung weitestgehend entspricht.

            § 12 Änderungen des Vertrages

            Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

            Mainz, 10.03.2021 Lübeck, 10.03.2021

            ____________________________ ____________________________

            Unterschrift Frohmund Kröger Unterschrift Merten Reuter


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            gesellschaft gmbh firmenwagen kaufen

            Firmenmantel gmbh anteile kaufen vertrag


            Top 6 verkaufsbedingungen:

              gmbh kaufen preis gmbh gesellschaft kaufen Firma spedition gmbh kaufen ohne stammkapital

              Gesellschaftsvertrages zur Gruendung einer BGB-Gesellschaft (GbR) – GbR Vertrag – Gesellschaft buergerlichen Rechts

              Zwischen

              Frau / Herren
              Janfried Sommer

              Wohnhaft in Mönchengladbach

              und

              Frau / Herren
              Ismene Fritz

              Wohnhaft in Wiesbaden

              wird folgender Gesellschaftsvertrag geschlossen:

              § 1 Name, Sitz und Zweck der Gesellschaft

              Zum gemeinsamen Betrieb eines Ethylen, Propylen, Butylen, Butadien, verflüssigt (gasförmige Kohlenwasserstoffe) (ohne Erdgas)handelsgeschäftes wird von den Unterzeichnern eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts unter der Bezeichnung:

              ‚Janfried Sommer und Ismene Fritz, Ethylen, Propylen, Butylen, Butadien, verflüssigt (gasförmige Kohlenwasserstoffe) (ohne Erdgas)einzelhandel‘

              gegründet.

              Die Gesellschaft ist auf alle, dem Zweck des Unternehmens dienenden Tätigkeiten gerichtet. Es können Filialen gegründet werden.
              Sitz der Gesellschaft ist Mönchengladbach.

              § 2 Dauer der Gesellschaft

              Die Gesellschaft beginnt am 10.03.2021. Ihre Dauer ist unbestimmt. Der Gesellschaftsvertrag kann unter Einhaltung einer Frist von 21 Monaten jeweils zum Schluss eines Kalenderjahres gekündigt werden.
              Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

              § 3 Geschäftsjahr

              Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

              § 4 Einlagen der Gesellschafter

              Frau / Herr Janfried Sommer bringt in bar 605.990,- EURO sowie Einrichtungsgegenstände und Maschinen im Wert von 952.607,- EURO ein. Frau / Herr Ismene Fritz bringt in bar 421.622,- EURO sowie Einrichtungsgegenstände und Maschinen im Wert von 622.908,- EURO ein. Beide Gesellschafter sind entsprechend ihrer Anteile mit sofortiger Wirkung je zur Hälfte am Gesellschaftsvermögen beteiligt.

              § 5 Geschäftsführung und Vertretung

              Die Geschäfte werden von beiden Gesellschaftern gemeinschaftlich geführt. Jeder Gesellschafter ist zur Geschäftsführung alleine berechtigt. Er vertritt die Gesellschaft im Außenverhältnis allein.

              Im Innenverhältnis ist die Zustimmung beider Gesellschafter zu nachfolgenden Rechtshandlungen und Rechtsgeschäften erforderlich:

              1. Ankauf, Verkauf und Belastung von Grundstücken
              2. Abschluss von Miet- und Dienstverträgen jeglicher Art
              3. Aufnahme von Krediten, Übernahme von Bürgschaften
              4. Abschluss von Verträgen, deren Wert im Einzelfall den Betrag von 498.274,- EURO übersteigt
              5. Aufnahme neuer Gesellschafter und Erhöhung der Einlagen

              § 6 Pflichten der Gesellschafter

              Keiner der Gesellschafter darf ohne schriftliches Einverständnis des anderen Gesellschafters außerhalb der Gesellschaft ohne Rücksicht auf die jeweilige Branche geschäftlich tätig werden. Dazu gehört auch eine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung an Konkurrenzgeschäften. Für Zuwiderhandlungen wird eine Vertragsstrafe in Höhe von je 50.500 € vereinbart.

              Fristlose Kündigung bleibt vorbehalten.

              Jeder Gesellschafter kann verlangen, dass der Mitgesellschafter alle auf eigene Rechnung abgeschlossenen Geschäfte als für die Gesellschaft eingegangen gelten lässt. Daraus folgt, dass die aus solchen Geschäften bezogenen Vergütungen herauszugeben sind oder die Ansprüche auf Vergütung an die Gesellschaft abgetreten werden müssen.

              § 7 Gewinn- und Verlustrechnung / Entnahmerecht

              Gewinn und Verlust der Gesellschaft werden nach Maßgabe der Beteiligung der Gesellschafter aufgeteilt. Jedem Gesellschafter steht eine Vorabvergütung in Höhe von 212.935,- EURO zu. Sollte die Gesellschaft nach Feststellung des Jahresabschlusses durch Auszahlung der Vorabvergütung in die Verlustzone geraten, sind die Gesellschafter zu entsprechendem Ausgleich verpflichtet.

              § 8 Kündigung eines Gesellschafters

              Im Falle der Kündigung scheidet der kündigende Gesellschafter aus der Gesellschaft aus. Der verbleibende Gesellschafter ist berechtigt, das Unternehmen mit Aktiva und Passiva unter Ausschluss der Liquidation zu übernehmen und fortzuführen. Dem ausscheidenden Gesellschafter ist das Auseinandersetzungsguthaben auszuzahlen.
              Bei der Feststellung des Auseinandersetzungsguthabens sind Aktiva und Passiva mit ihrem wahren Wert einzusetzen. Der Geschäftswert ist nicht zu berücksichtigen.
              Die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens hat in vier gleichen Vierteljahresraten zu erfolgen, von denen die erste drei Monate nach dem Ausscheiden fällig ist. Das Auseinandersetzungsguthaben ist ab dem Ausscheidungszeitpunkt in Höhe des jeweiligen Hauptrefinanzierungssatzes der Europäischen Zentralbank zu verzinsen.

              § 9 Tod eines Gesellschafters

              Im Falle des Todes eines Gesellschafters gilt § 8 entsprechend mit der Maßgabe, dass die Auseinandersetzungsbilanz zum Todestag aufzustellen ist.

              § 10 Einsichtsrecht

              Jeder Gesellschafter ist berechtigt, sich über die Angelegenheiten der Gesellschaft durch Einsicht in die Geschäftsbücher und Papiere zu unterrichten und sich aus ihnen eine Übersicht über den Stand des Gesellschaftsvermögens anzufertigen.
              Jeder Gesellschafter kann auf eigene Kosten einen zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Dritten bei der Wahrnehmung dieser Rechte hinzuziehen oder zur Wahrnehmung dieser Rechte beauftragen.

              § 11 Salvatorische Klausel

              Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
              Für den Fall der Unwirksamkeit verpflichten sich die Gesellschafter, eine neue Regelung zu treffen, die wirtschaftlich der unwirksamen Regelung weitestgehend entspricht.

              § 12 Änderungen des Vertrages

              Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

              Mönchengladbach, 10.03.2021 Wiesbaden, 10.03.2021

              ____________________________ ____________________________

              Unterschrift Janfried Sommer Unterschrift Ismene Fritz


              gesellschaft autovermietung leasing


              Top 3 kaufvertrag:

                Bankgarantien gesellschaften Firma gmbh gmbh gesellschaft kaufen münchen

                Gesellschaftsvertrages zur Gruendung einer BGB-Gesellschaft (GbR) – GbR Vertrag – Gesellschaft buergerlichen Rechts

                Zwischen

                Frau / Herren
                Anton Eggers

                Wohnhaft in Heidelberg

                und

                Frau / Herren
                Victoria Zinnober

                Wohnhaft in Münster

                wird folgender Gesellschaftsvertrag geschlossen:

                § 1 Name, Sitz und Zweck der Gesellschaft

                Zum gemeinsamen Betrieb eines Holz- und Zellstoff, Papier, Karton und Pappehandelsgeschäftes wird von den Unterzeichnern eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts unter der Bezeichnung:

                ‚Anton Eggers und Victoria Zinnober, Holz- und Zellstoff, Papier, Karton und Pappeeinzelhandel‘

                gegründet.

                Die Gesellschaft ist auf alle, dem Zweck des Unternehmens dienenden Tätigkeiten gerichtet. Es können Filialen gegründet werden.
                Sitz der Gesellschaft ist Heidelberg.

                § 2 Dauer der Gesellschaft

                Die Gesellschaft beginnt am 09.03.2021. Ihre Dauer ist unbestimmt. Der Gesellschaftsvertrag kann unter Einhaltung einer Frist von 20 Monaten jeweils zum Schluss eines Kalenderjahres gekündigt werden.
                Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

                § 3 Geschäftsjahr

                Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

                § 4 Einlagen der Gesellschafter

                Frau / Herr Anton Eggers bringt in bar 524.910,- EURO sowie Einrichtungsgegenstände und Maschinen im Wert von 496.840,- EURO ein. Frau / Herr Victoria Zinnober bringt in bar 755.497,- EURO sowie Einrichtungsgegenstände und Maschinen im Wert von 341.521,- EURO ein. Beide Gesellschafter sind entsprechend ihrer Anteile mit sofortiger Wirkung je zur Hälfte am Gesellschaftsvermögen beteiligt.

                § 5 Geschäftsführung und Vertretung

                Die Geschäfte werden von beiden Gesellschaftern gemeinschaftlich geführt. Jeder Gesellschafter ist zur Geschäftsführung alleine berechtigt. Er vertritt die Gesellschaft im Außenverhältnis allein.

                Im Innenverhältnis ist die Zustimmung beider Gesellschafter zu nachfolgenden Rechtshandlungen und Rechtsgeschäften erforderlich:

                1. Ankauf, Verkauf und Belastung von Grundstücken
                2. Abschluss von Miet- und Dienstverträgen jeglicher Art
                3. Aufnahme von Krediten, Übernahme von Bürgschaften
                4. Abschluss von Verträgen, deren Wert im Einzelfall den Betrag von 568.595,- EURO übersteigt
                5. Aufnahme neuer Gesellschafter und Erhöhung der Einlagen

                § 6 Pflichten der Gesellschafter

                Keiner der Gesellschafter darf ohne schriftliches Einverständnis des anderen Gesellschafters außerhalb der Gesellschaft ohne Rücksicht auf die jeweilige Branche geschäftlich tätig werden. Dazu gehört auch eine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung an Konkurrenzgeschäften. Für Zuwiderhandlungen wird eine Vertragsstrafe in Höhe von je 52.500 € vereinbart.

                Fristlose Kündigung bleibt vorbehalten.

                Jeder Gesellschafter kann verlangen, dass der Mitgesellschafter alle auf eigene Rechnung abgeschlossenen Geschäfte als für die Gesellschaft eingegangen gelten lässt. Daraus folgt, dass die aus solchen Geschäften bezogenen Vergütungen herauszugeben sind oder die Ansprüche auf Vergütung an die Gesellschaft abgetreten werden müssen.

                § 7 Gewinn- und Verlustrechnung / Entnahmerecht

                Gewinn und Verlust der Gesellschaft werden nach Maßgabe der Beteiligung der Gesellschafter aufgeteilt. Jedem Gesellschafter steht eine Vorabvergütung in Höhe von 676.928,- EURO zu. Sollte die Gesellschaft nach Feststellung des Jahresabschlusses durch Auszahlung der Vorabvergütung in die Verlustzone geraten, sind die Gesellschafter zu entsprechendem Ausgleich verpflichtet.

                § 8 Kündigung eines Gesellschafters

                Im Falle der Kündigung scheidet der kündigende Gesellschafter aus der Gesellschaft aus. Der verbleibende Gesellschafter ist berechtigt, das Unternehmen mit Aktiva und Passiva unter Ausschluss der Liquidation zu übernehmen und fortzuführen. Dem ausscheidenden Gesellschafter ist das Auseinandersetzungsguthaben auszuzahlen.
                Bei der Feststellung des Auseinandersetzungsguthabens sind Aktiva und Passiva mit ihrem wahren Wert einzusetzen. Der Geschäftswert ist nicht zu berücksichtigen.
                Die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens hat in vier gleichen Vierteljahresraten zu erfolgen, von denen die erste drei Monate nach dem Ausscheiden fällig ist. Das Auseinandersetzungsguthaben ist ab dem Ausscheidungszeitpunkt in Höhe des jeweiligen Hauptrefinanzierungssatzes der Europäischen Zentralbank zu verzinsen.

                § 9 Tod eines Gesellschafters

                Im Falle des Todes eines Gesellschafters gilt § 8 entsprechend mit der Maßgabe, dass die Auseinandersetzungsbilanz zum Todestag aufzustellen ist.

                § 10 Einsichtsrecht

                Jeder Gesellschafter ist berechtigt, sich über die Angelegenheiten der Gesellschaft durch Einsicht in die Geschäftsbücher und Papiere zu unterrichten und sich aus ihnen eine Übersicht über den Stand des Gesellschaftsvermögens anzufertigen.
                Jeder Gesellschafter kann auf eigene Kosten einen zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Dritten bei der Wahrnehmung dieser Rechte hinzuziehen oder zur Wahrnehmung dieser Rechte beauftragen.

                § 11 Salvatorische Klausel

                Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
                Für den Fall der Unwirksamkeit verpflichten sich die Gesellschafter, eine neue Regelung zu treffen, die wirtschaftlich der unwirksamen Regelung weitestgehend entspricht.

                § 12 Änderungen des Vertrages

                Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

                Heidelberg, 09.03.2021 Münster, 09.03.2021

                ____________________________ ____________________________

                Unterschrift Anton Eggers Unterschrift Victoria Zinnober


                eine gmbh kaufen gmbh anteile kaufen finanzierung

                Reich werden mit GmbH gesellschaft


                Top 10 beratungsvertrag:

                  deutsche kontokorrent leasing Firma gmbh kaufen gute bonität gmbh anteile kaufen+steuer

                  Gesellschaftsvertrages zur Gruendung einer BGB-Gesellschaft (GbR) – GbR Vertrag – Gesellschaft buergerlichen Rechts

                  Zwischen

                  Frau / Herren
                  Jeannette Feuerthaler

                  Wohnhaft in Hamburg

                  und

                  Frau / Herren
                  Bernadette Stahl

                  Wohnhaft in Bonn

                  wird folgender Gesellschaftsvertrag geschlossen:

                  § 1 Name, Sitz und Zweck der Gesellschaft

                  Zum gemeinsamen Betrieb eines Willms
                  Bauernglück Grillfackel gewürzt (Aldi Nord)handelsgeschäftes wird von den Unterzeichnern eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts unter der Bezeichnung:

                  ‚Jeannette Feuerthaler und Bernadette Stahl, Willms
                  Bauernglück Grillfackel gewürzt (Aldi Nord)einzelhandel‘

                  gegründet.

                  Die Gesellschaft ist auf alle, dem Zweck des Unternehmens dienenden Tätigkeiten gerichtet. Es können Filialen gegründet werden.
                  Sitz der Gesellschaft ist Hamburg.

                  § 2 Dauer der Gesellschaft

                  Die Gesellschaft beginnt am 09.03.2021. Ihre Dauer ist unbestimmt. Der Gesellschaftsvertrag kann unter Einhaltung einer Frist von 17 Monaten jeweils zum Schluss eines Kalenderjahres gekündigt werden.
                  Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

                  § 3 Geschäftsjahr

                  Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

                  § 4 Einlagen der Gesellschafter

                  Frau / Herr Jeannette Feuerthaler bringt in bar 965.986,- EURO sowie Einrichtungsgegenstände und Maschinen im Wert von 996.996,- EURO ein. Frau / Herr Bernadette Stahl bringt in bar 840.181,- EURO sowie Einrichtungsgegenstände und Maschinen im Wert von 150.946,- EURO ein. Beide Gesellschafter sind entsprechend ihrer Anteile mit sofortiger Wirkung je zur Hälfte am Gesellschaftsvermögen beteiligt.

                  § 5 Geschäftsführung und Vertretung

                  Die Geschäfte werden von beiden Gesellschaftern gemeinschaftlich geführt. Jeder Gesellschafter ist zur Geschäftsführung alleine berechtigt. Er vertritt die Gesellschaft im Außenverhältnis allein.

                  Im Innenverhältnis ist die Zustimmung beider Gesellschafter zu nachfolgenden Rechtshandlungen und Rechtsgeschäften erforderlich:

                  1. Ankauf, Verkauf und Belastung von Grundstücken
                  2. Abschluss von Miet- und Dienstverträgen jeglicher Art
                  3. Aufnahme von Krediten, Übernahme von Bürgschaften
                  4. Abschluss von Verträgen, deren Wert im Einzelfall den Betrag von 922.923,- EURO übersteigt
                  5. Aufnahme neuer Gesellschafter und Erhöhung der Einlagen

                  § 6 Pflichten der Gesellschafter

                  Keiner der Gesellschafter darf ohne schriftliches Einverständnis des anderen Gesellschafters außerhalb der Gesellschaft ohne Rücksicht auf die jeweilige Branche geschäftlich tätig werden. Dazu gehört auch eine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung an Konkurrenzgeschäften. Für Zuwiderhandlungen wird eine Vertragsstrafe in Höhe von je 94.500 € vereinbart.

                  Fristlose Kündigung bleibt vorbehalten.

                  Jeder Gesellschafter kann verlangen, dass der Mitgesellschafter alle auf eigene Rechnung abgeschlossenen Geschäfte als für die Gesellschaft eingegangen gelten lässt. Daraus folgt, dass die aus solchen Geschäften bezogenen Vergütungen herauszugeben sind oder die Ansprüche auf Vergütung an die Gesellschaft abgetreten werden müssen.

                  § 7 Gewinn- und Verlustrechnung / Entnahmerecht

                  Gewinn und Verlust der Gesellschaft werden nach Maßgabe der Beteiligung der Gesellschafter aufgeteilt. Jedem Gesellschafter steht eine Vorabvergütung in Höhe von 872.183,- EURO zu. Sollte die Gesellschaft nach Feststellung des Jahresabschlusses durch Auszahlung der Vorabvergütung in die Verlustzone geraten, sind die Gesellschafter zu entsprechendem Ausgleich verpflichtet.

                  § 8 Kündigung eines Gesellschafters

                  Im Falle der Kündigung scheidet der kündigende Gesellschafter aus der Gesellschaft aus. Der verbleibende Gesellschafter ist berechtigt, das Unternehmen mit Aktiva und Passiva unter Ausschluss der Liquidation zu übernehmen und fortzuführen. Dem ausscheidenden Gesellschafter ist das Auseinandersetzungsguthaben auszuzahlen.
                  Bei der Feststellung des Auseinandersetzungsguthabens sind Aktiva und Passiva mit ihrem wahren Wert einzusetzen. Der Geschäftswert ist nicht zu berücksichtigen.
                  Die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens hat in vier gleichen Vierteljahresraten zu erfolgen, von denen die erste drei Monate nach dem Ausscheiden fällig ist. Das Auseinandersetzungsguthaben ist ab dem Ausscheidungszeitpunkt in Höhe des jeweiligen Hauptrefinanzierungssatzes der Europäischen Zentralbank zu verzinsen.

                  § 9 Tod eines Gesellschafters

                  Im Falle des Todes eines Gesellschafters gilt § 8 entsprechend mit der Maßgabe, dass die Auseinandersetzungsbilanz zum Todestag aufzustellen ist.

                  § 10 Einsichtsrecht

                  Jeder Gesellschafter ist berechtigt, sich über die Angelegenheiten der Gesellschaft durch Einsicht in die Geschäftsbücher und Papiere zu unterrichten und sich aus ihnen eine Übersicht über den Stand des Gesellschaftsvermögens anzufertigen.
                  Jeder Gesellschafter kann auf eigene Kosten einen zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Dritten bei der Wahrnehmung dieser Rechte hinzuziehen oder zur Wahrnehmung dieser Rechte beauftragen.

                  § 11 Salvatorische Klausel

                  Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
                  Für den Fall der Unwirksamkeit verpflichten sich die Gesellschafter, eine neue Regelung zu treffen, die wirtschaftlich der unwirksamen Regelung weitestgehend entspricht.

                  § 12 Änderungen des Vertrages

                  Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

                  Hamburg, 09.03.2021 Bonn, 09.03.2021

                  ____________________________ ____________________________

                  Unterschrift Jeannette Feuerthaler Unterschrift Bernadette Stahl


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                    Gesellschaftsvertrages zur Gruendung einer BGB-Gesellschaft (GbR) – GbR Vertrag – Gesellschaft buergerlichen Rechts

                    Zwischen

                    Frau / Herren
                    Friedel Armstrong

                    Wohnhaft in Münster

                    und

                    Frau / Herren
                    Karl Rohde

                    Wohnhaft in Münster

                    wird folgender Gesellschaftsvertrag geschlossen:

                    § 1 Name, Sitz und Zweck der Gesellschaft

                    Zum gemeinsamen Betrieb eines Wilhelm Brandenburg Frankfurt Riederwald
                    Mühlenhof Delicatess Bacon (Penny)handelsgeschäftes wird von den Unterzeichnern eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts unter der Bezeichnung:

                    ‚Friedel Armstrong und Karl Rohde, Wilhelm Brandenburg Frankfurt Riederwald
                    Mühlenhof Delicatess Bacon (Penny)einzelhandel‘

                    gegründet.

                    Die Gesellschaft ist auf alle, dem Zweck des Unternehmens dienenden Tätigkeiten gerichtet. Es können Filialen gegründet werden.
                    Sitz der Gesellschaft ist Münster.

                    § 2 Dauer der Gesellschaft

                    Die Gesellschaft beginnt am 09.03.2021. Ihre Dauer ist unbestimmt. Der Gesellschaftsvertrag kann unter Einhaltung einer Frist von 23 Monaten jeweils zum Schluss eines Kalenderjahres gekündigt werden.
                    Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

                    § 3 Geschäftsjahr

                    Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

                    § 4 Einlagen der Gesellschafter

                    Frau / Herr Friedel Armstrong bringt in bar 346.456,- EURO sowie Einrichtungsgegenstände und Maschinen im Wert von 896.525,- EURO ein. Frau / Herr Karl Rohde bringt in bar 311.840,- EURO sowie Einrichtungsgegenstände und Maschinen im Wert von 232.828,- EURO ein. Beide Gesellschafter sind entsprechend ihrer Anteile mit sofortiger Wirkung je zur Hälfte am Gesellschaftsvermögen beteiligt.

                    § 5 Geschäftsführung und Vertretung

                    Die Geschäfte werden von beiden Gesellschaftern gemeinschaftlich geführt. Jeder Gesellschafter ist zur Geschäftsführung alleine berechtigt. Er vertritt die Gesellschaft im Außenverhältnis allein.

                    Im Innenverhältnis ist die Zustimmung beider Gesellschafter zu nachfolgenden Rechtshandlungen und Rechtsgeschäften erforderlich:

                    1. Ankauf, Verkauf und Belastung von Grundstücken
                    2. Abschluss von Miet- und Dienstverträgen jeglicher Art
                    3. Aufnahme von Krediten, Übernahme von Bürgschaften
                    4. Abschluss von Verträgen, deren Wert im Einzelfall den Betrag von 292.544,- EURO übersteigt
                    5. Aufnahme neuer Gesellschafter und Erhöhung der Einlagen

                    § 6 Pflichten der Gesellschafter

                    Keiner der Gesellschafter darf ohne schriftliches Einverständnis des anderen Gesellschafters außerhalb der Gesellschaft ohne Rücksicht auf die jeweilige Branche geschäftlich tätig werden. Dazu gehört auch eine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung an Konkurrenzgeschäften. Für Zuwiderhandlungen wird eine Vertragsstrafe in Höhe von je 23.500 € vereinbart.

                    Fristlose Kündigung bleibt vorbehalten.

                    Jeder Gesellschafter kann verlangen, dass der Mitgesellschafter alle auf eigene Rechnung abgeschlossenen Geschäfte als für die Gesellschaft eingegangen gelten lässt. Daraus folgt, dass die aus solchen Geschäften bezogenen Vergütungen herauszugeben sind oder die Ansprüche auf Vergütung an die Gesellschaft abgetreten werden müssen.

                    § 7 Gewinn- und Verlustrechnung / Entnahmerecht

                    Gewinn und Verlust der Gesellschaft werden nach Maßgabe der Beteiligung der Gesellschafter aufgeteilt. Jedem Gesellschafter steht eine Vorabvergütung in Höhe von 618.246,- EURO zu. Sollte die Gesellschaft nach Feststellung des Jahresabschlusses durch Auszahlung der Vorabvergütung in die Verlustzone geraten, sind die Gesellschafter zu entsprechendem Ausgleich verpflichtet.

                    § 8 Kündigung eines Gesellschafters

                    Im Falle der Kündigung scheidet der kündigende Gesellschafter aus der Gesellschaft aus. Der verbleibende Gesellschafter ist berechtigt, das Unternehmen mit Aktiva und Passiva unter Ausschluss der Liquidation zu übernehmen und fortzuführen. Dem ausscheidenden Gesellschafter ist das Auseinandersetzungsguthaben auszuzahlen.
                    Bei der Feststellung des Auseinandersetzungsguthabens sind Aktiva und Passiva mit ihrem wahren Wert einzusetzen. Der Geschäftswert ist nicht zu berücksichtigen.
                    Die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens hat in vier gleichen Vierteljahresraten zu erfolgen, von denen die erste drei Monate nach dem Ausscheiden fällig ist. Das Auseinandersetzungsguthaben ist ab dem Ausscheidungszeitpunkt in Höhe des jeweiligen Hauptrefinanzierungssatzes der Europäischen Zentralbank zu verzinsen.

                    § 9 Tod eines Gesellschafters

                    Im Falle des Todes eines Gesellschafters gilt § 8 entsprechend mit der Maßgabe, dass die Auseinandersetzungsbilanz zum Todestag aufzustellen ist.

                    § 10 Einsichtsrecht

                    Jeder Gesellschafter ist berechtigt, sich über die Angelegenheiten der Gesellschaft durch Einsicht in die Geschäftsbücher und Papiere zu unterrichten und sich aus ihnen eine Übersicht über den Stand des Gesellschaftsvermögens anzufertigen.
                    Jeder Gesellschafter kann auf eigene Kosten einen zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Dritten bei der Wahrnehmung dieser Rechte hinzuziehen oder zur Wahrnehmung dieser Rechte beauftragen.

                    § 11 Salvatorische Klausel

                    Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
                    Für den Fall der Unwirksamkeit verpflichten sich die Gesellschafter, eine neue Regelung zu treffen, die wirtschaftlich der unwirksamen Regelung weitestgehend entspricht.

                    § 12 Änderungen des Vertrages

                    Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

                    Münster, 09.03.2021 Münster, 09.03.2021

                    ____________________________ ____________________________

                    Unterschrift Friedel Armstrong Unterschrift Karl Rohde


                    Selbständigkeit AG

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                    Top 7 aufhebungsvertrag: