firmen computer leasing DJ gmbh kaufen preis gmbh ug kaufen
Zur Suche springen

Dieser Artikel befasst sich mit Disk Jockeys. Zu weiteren Bedeutungen siehe DJ (Begriffsklärung).

DJ Spooky mit den klassischen zwei Plattenspielern (beim Sundance Film Festival 2003)

Als DJ [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈdiːdʒeɪ] (Abkürzung von englisch disc jockey) oder Discjockey bzw. Diskjockey wird eine Person bezeichnet, die auf Tonträgern gespeicherte Musik in einer individuellen Auswahl vor Publikum abspielt, wofür allgemein der Begriff „Auflegen“ (von „Schallplatten auflegen“) verwendet wird. Weibliche DJs werden oft als DJane, seltener als She-DJ bezeichnet.

Trotz gleicher Aussprache und Etymologie unterscheidet sich DJ vom jamaikanischen Deejay. Wie Discjockey sind auch die Begriffe Lightjockey (LJ), Visual Jockey (VJ) und Video Jockey (VJ), die die eng mit einer DJ-Performance verbundenen Tätigkeiten visueller Unterstützung bezeichnen, abgeleitet vom Wort „Jockey“.

Inhaltsverzeichnis

1 Geschichte

1.1 DJs in Diskotheken
1.2 Die frühen Jahre
1.3 DJs in der DDR
1.4 Die Revolution der 1970er-Jahre

2 Tätigkeitsfelder

2.1 Aufgaben
2.2 Pop-DJ
2.3 Event-DJ
2.4 DJ-Team
2.5 DJs spezieller Musikrichtungen
2.6 DJs des Turntablism und Hip-Hop
2.7 DJs im Rundfunk
2.8 Resident-DJs

3 Technik und Techniken

3.1 Technik
3.2 Techniken

4 Rechtliches
5 Literatur
6 Hörspiele
7 Weblinks
8 Einzelnachweise

Geschichte

Eine junge Frau legt 1940 in einem Luftschutzbunker in Nordlondon Musik auf

Discjockey (DJ), auch Diskjockey oder Disk Jockey, (aus englisch disc „Scheibe“, umgangssprachlich: „Schallplatte“, und jockey „Jockey, Handlanger“) war ursprünglich die Bezeichnung für einen Rundfunkmoderator, der im Radio Tonträger präsentiert. Der Begriff wurde im Rahmen des Top40-Radio in den USA ab 1940 geprägt (siehe: Airplay), dehnte sich später durch Verlagerung auf andere Medien auch auf Fernsehmoderatoren und Diskothekenansager aus.

Bereits Weihnachten 1906 kam bei der ersten Radioübertragung an der amerikanischen Ostküste eine Schellackplatte zum Einsatz. Als erster Vollzeit-DJ gilt Elman B. Meyers in New York (1911), als erster Star-DJ ebendort Martin Block (um 1935). Radio-Discjockeys wie Alan Freed verhalfen um 1951 dem Rock ’n’ Roll zum Durchbruch. Freeds illegale Aktivitäten waren es, die die Anfälligkeit der Musikindustrie für jede Art von Bestechung aufdeckten. Freed war sowohl beim Cut In beteiligt als auch maßgeblich in die Payola-Affäre verwickelt. Nach der Erfindung der Langspielplatte (LP) 1948 wurde aus Tonträgern ein kreatives Medium (John Cage: 33 1/3, 1969) und aus DJs ein Mythos der Popkultur (George Lucas: American Graffiti, 1973). Mit dem Discotrend der siebziger, dem Rap/Hip-Hop der achtziger und Techno der neunziger Jahre des 20. Jahrhunderts emanzipierten sich DJs als Klangkünstler (DJ-Culture) und Produzenten. Scratching, Sampling, Remixe und Computertechnik machten Tonträger zur beliebig veränderbaren Rohmasse für Metamusik. DJs wurden zu Stars (Sven Väth, Paul van Dyk), Experimentatoren (Tricky, Coldcut) oder gar Philosophen (DJ Spooky). Für die Musikindustrie sind die Discjockeys bei Radiostationen nach wie vor von großer Bedeutung, weil durch deren Programmgestaltung die Verkaufszahlen von einzelnen Musiktiteln bzw. Künstlern beeinflusst werden.

DJs in Diskotheken

Definiert man eine Diskothek als einen Raum, in dem sich Menschen für Geld und zu Tanz-Zwecken von einem schallplattenauflegenden DJ mit aufgenommener Musik unterhalten lassen, so gab es die erste Diskothek im nordenglischen Leeds, und zwar bereits 1943. Hauptinitiator und DJ für den Abend war Jimmy Savile.[1]

Die frühen Jahre

Mitte der 1960er begannen die ersten DJs, sich von der Funktion des reinen Plattenauflegers zu emanzipieren. Hatten sie bis dahin ein Stück nach dem anderen aufgelegt und zwischendurch moderiert, war es insbesondere Terry Noel[2], der 1965 im Arthur[3] in New York City auflegte, der begann, das musikalische Repertoire des DJs zu erweitern und selbst neue Musik zu schaffen. Noel begann, persönlich die Kontrolle über die Lichtanlage zu übernehmen, baute ein Soundsystem auf, das ihm erlaubte, einen Sound quer durch den Raum wandern zu lassen und begann sich bis dato unbekannte Freiheiten im Mixen von Stücken zu erlauben. Er legte mehrere Stücke übereinander, um neue Sounds zu kreieren und aus Schallplatten eine Musik zu erzeugen, die so nicht auf einer Schallplatte aufzufinden waren.

In Deutschland gab es 1963 etwa 10, 1965 bereits 50 (zum Teil reisende) DJs. Die erste berufsständige Organisation für DJs wurde 1963 in Aachen gegründet.

1971 grenzte sich der Musikredakteur im Jugendfunk des RiAS Kai Bloemer von DJs ab: „Diskjockeys sind eigentlich Menschen, die mehr oder weniger banale Äußerungen zu Platten machen.“[4]

DJs in der DDR

In der DDR wurden DJs zur Vermeidung des englischen Begriffes Diskjockey gesetzlich als Schallplattenunterhalter oder kurz als SPU bezeichnet. Es gab auf Grundlage der Anordnung über Diskothekveranstaltungen vom 15. August 1973 (Gbl. der DDR Teil I Nr. 38 vom 27. August 1973) frei- oder nebenberuflich tätige Schallplattenunterhalter. Jeder zukünftige SPU musste dazu einen Eignungstest bestehen und einen einjährigen speziellen Grundlehrgang mit anschließender staatlicher Prüfung bei dem dafür zuständigen Kreis- bzw. Stadtkabinett für Kulturarbeit durchlaufen. Anschließend wurde eine Spielerlaubnis erteilt. Nur der „staatlich geprüfte Schallplattenunterhalter“ durfte Tonträger vor einem größeren Publikum spielen und musste regelmäßig an Weiterbildungsveranstaltungen, sogenannten Monatskonsultationen, teilnehmen. Alle zwei Jahre erfolgte eine Neueinstufung durch die Einstufungskommission. Eine weitere Besonderheit in der DDR bestand in zahlreichen Vorschriften und Empfehlungen, zu deren Einhaltung der SPU verpflichtet war. Die wohl bekannteste Regelung der „Anstalt zur Wahrung der Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte auf dem Gebiet der Musik“ (AWA) war die 60/40-Regelung, die SPU dazu verpflichtete, 60 Prozent der Programmfolge mit Musikproduktionen aus der DDR und dem sozialistischen Ausland zu gestalten. Zeitweilig waren SPU verpflichtet, vor jedem Auftritt Titellisten an die AWA einzureichen. Obwohl die SPU mit Kontrollen und Lizenzentzug rechnen mussten, sah die Praxis in den meisten Diskotheken anders aus. Ende der 1970er Jahre wurden in der DDR 6000 Schallplattenunterhalter gezählt. In den 1980er Jahren wurden die Begriffe „Diskotheker“ und „Disko-Moderator“ geprägt.[5]

Die Revolution der 1970er-Jahre

In den 1970er Jahren, mit Aufkommen der Disco-Musik in den USA, veränderten sich bald die Techniken der DJs. Statt der Ansagen wurden rhythmische Elemente bestimmend, es entstanden die ersten Club-Mixe, die verlängerte Versionen der Songs waren. Die DJs begannen, die Beats der verschiedenen Songs mit derselben Geschwindigkeit, also kaum merklich, ineinanderzumixen, was in der Szene der Elektronischen Tanzmusik bis heute gängig ist.

Auch die Kultur des Hip-Hop hatte einen großen Einfluss auf diesen Wandel. Die Plattenspieler verwandelten sich vom bloßen Abspielgerät zum Musikinstrument, der Backspin und das Scratching entwickelten sich zu neuen Möglichkeiten in der DJ-Technik, die maßgeblich die neuen Musikrichtungen beeinflussten. Der Backspin bietet z. B. die Möglichkeit, eine einzige rhythmische Passage beliebig oft zu wiederholen, so dass Plattenspieler als günstige Alternative zu Samplern eingesetzt werden können.

Tätigkeitsfelder

DJane Ipek Ipekcioglu

Aufgaben

Die Aufgaben eines DJ sind vielfältig und unterscheiden sich je nach Musikgenre und Arbeitsstelle erheblich. Es gibt einerseits den klassischen Pop-DJ, wie man ihn aus Radiosendungen und Discos kennt. Er verdient oft seinen Lebensunterhalt mit dieser Tätigkeit und spielt Musik, je nach Geschmack des Publikums, aus einem breiten Spektrum von Genres und kennt im Idealfall die Charts der letzten Jahre.

Pop-DJ

Die Hauptaufgabe des Pop-DJ ist es, dem Publikum angenehme Musik zu bieten und es gut zu unterhalten. Daher legt er großen Wert darauf, eine ausgewogene Mischung beliebter Musik zu spielen und zu jeder Platte eine möglichst passende Folgeplatte zu finden, die sein Programm interessant hält. Technisch gesehen beschränkt sich seine Arbeit darauf, rechtzeitig die nächste Platte parat zu haben und einen fließenden Übergang zu dieser zu gestalten. Doch wichtiger als das technische Können ist bei diesem DJ-Typ die Fähigkeit, den Geschmack des Publikums zu treffen bzw. die Stimmung des Publikums zu beeinflussen.

Event-DJ

Dieser spezielle DJ-Typ entstand aus den zuletzt gestiegenen Ansprüchen von Sport-, Geschäfts- oder Lifestyleveranstaltungen. Neben einer guten Moderation will das Publikum durch angepasste und an die Dramaturgie der Veranstaltung ausgerichtete Musik animiert und begleitet werden. Im Gegensatz zu einem Pop-DJ ist der Event-DJ nicht alleiniger Unterhalter, sondern agiert in enger Zusammenarbeit mit dem Moderator und den verschiedenen Protagonisten einer Veranstaltung. Der Event-DJ nimmt die Stimmung der Akteure, des Publikums und der Gäste auf und kann mit Hilfe einer umfassenden Musikauswahl thematisch und situationsangepasst auf das Veranstaltungsgeschehen eingehen und die Emotionen der Zuschauer verstärken. Die Besonderheit des Event-DJs ist die Arbeitsweise. Neben der notwendigen Fähigkeit, den musikalischen Geschmack der Zuschauer erkennen und Platten auflegen zu können, arbeitet der Event-DJ zusätzlich mit zugeschnittenen Musikjingles, die passend zu den Ereignissen eingespielt werden. Dabei handelt es sich um vorproduzierte Ausschnitte von Liedern, die das Publikum entweder zum Mitklatschen, Mitsingen oder Mittanzen animieren sollen und vom Event-DJ schnell und auf die Situation abgestimmt eingespielt werden können. Besonders im Bereich von Sportereignissen findet der Event-DJ aufgrund der flexiblen Arbeitsweise und der an das Veranstaltungsgeschehen ausgerichteten Musikauswahl sein Hauptaufgabengebiet; ideal dafür sind Sportarten mit häufigen kürzeren Unterbrechungen wie z. B. Rugby oder Beachvolleyball.
Eine besondere Form des Event-DJs ist der Hochzeits-DJ. So ist seit Anfang 2005 zu beobachten, dass sich diese nicht mehr nur mit der musikalischen Unterhaltung der Hochzeitsgesellschaft beschäftigen, sondern auch einen großen Teil der Planung übernehmen. Die enge Verbundenheit der DJs mit Besitzern entsprechender Lokalitäten, Tontechnikern, Event-Fotografen und Caterern hat dazu geführt, dass Hochzeits-DJs als eine Art Vermittler zwischen den Branchen und ihren Kunden, dem Hochzeitspaar auftreten können. Dadurch ergeben sich für diese im Speziellen besondere finanzielle und organisatorische Vorteile. Zudem ist die Unterhaltung einer Hochzeitsgesellschaft immer auch eine delikate Aufgabe, geht es hier doch neben der Moderation und Unterhaltung auch stets darum, die Stimmung zu lenken, die Gäste und deren Einlagen sowie den Ablauf der Hochzeitsfeier individuell zu planen und zu lenken. Die besondere Herausforderung ist dabei, flexibel und spontan reagieren zu können sowie als DJ selbst dabei im Hintergrund zu bleiben.

DJ-Team

Ein DJ-Team besteht meist aus zwei Personen, welche sich oft speziell dafür einen bestimmten Team-Namen geben, während sie als „Solokünstler“ ihre individuellen Namen trotzdem behalten. Der Vorteil (für Veranstalter, Publikum & DJ) hierbei ist, dass sich beide gegenseitig antreiben. Weiterhin kann ein breiteres Spektrum an Musikstilen gespielt werden, weil jeder seinen eigenen individuellen Geschmack besitzt. Die Art der Performance entwickelt sich nach gewisser Zeit. Einige mögen es lieber in Blöcken zu spielen. Dabei wechseln sich die DJs nach 3–5 Titeln ab. Bei einem perfekten Zusammenspiel bedienen jedoch beide gleichzeitig die Regler.

DJs spezieller Musikrichtungen

Einen anderen Typ DJ findet man auf Techno-, House-, Goa- oder Jungle-Partys, sowie in einigen nicht-elektronischen Musikrichtungen wie Salsa und Jazz: Er ist Spezialist für einen bestimmten Musikstil. Dieser DJ zielt darauf ab, die hypnotische Wirkung der von ihm gespielten Musik durch ein fließendes Ineinandermischen von einzelnen Tracks zu maximieren.

Als Referenzschallplattenspieler werden von vielen Vinyl-DJs die seit den 70er-Jahren produzierten Plattenspieler von Technics angesehen, die wegen ihrer Haltbarkeit und der hohen Qualität bei DJs sehr beliebt sind.

DJs des Turntablism und Hip-Hop

Wieder ein völlig anderer Typus von DJ ist vor allem im Umfeld des Hip-Hop (und Nu Metal), besonders des sog. Turntablism zu finden Ã¢Â€Â“ die Grenzen sind fließend. Hier wird das Auflegen vor allem als kreatives Ausdrucksmittel angesehen und viel Wert auf technische Beherrschung des Instruments Plattenspieler gelegt. Besonders Beatjuggling und Scratching stehen hoch im Kurs. Die DJ-Tätigkeit ist ein zentraler Bestandteil der Hip-Hop-Kultur und gilt als eines der vier Elemente des Hip-Hops (DJing, MCing, B-Boying und Writing).

Ein wichtiger Faktor der Motivation der DJs in diesem Bereich ist der Wettbewerb (Competition). Auf sogenannten DJ-Battles treffen sich DJs, um unter den Augen einer Jury ihr Können zu beweisen. Eine rege Szene beschäftigt sich damit, selbst aufgenommene Mixes, Cuts und Scratches über das Internet auszutauschen und sich untereinander zu messen.

Bei Hip-Hop-DJs ist es üblich, die Plattenspieler um 90 Grad nach links gedreht, also mit dem Tonarm hinten, aufzustellen, damit der Tonarm beim Scratchen nicht stört. Dieses wird üblicherweise als Battle-Mode bezeichnet.

DJs im Rundfunk

Die Entwicklung der DJ-Kultur nahm ihren Anfang mit dem Aufkommen von Musiksendungen im Rundfunk. Als einer der ersten gilt der Brite Christopher Stone, der 1927 bei der BBC eine Unterhaltungssendung mit Schallplatten startete. Einer der bedeutendsten Pioniere war der Amerikaner Alan Freed, der als erfolgreichster DJ der Rock-’n’-Roll-Ära gilt und den Begriff selbst entscheidend mitgeprägt hat.

Deutschlands erste Hörfunk-DJs waren z. B. Rudi Rauher, der bei der damaligen WERAG (Westdeutsche Rundfunk AG), später Reichssender Köln, dem Vorläufer des heutigen WDR, ein flottes Vormittagsprogramm mit Schallplatten fuhr, die er selbst hinterm Mikrofon auflegte. Nach dem Zweiten Weltkrieg waren es Günter Discher und der Engländer Chris Howland: Dieser legte einmal die Woche im Radio auf und ist auch heute noch mit seinem Spitznamen, Mr. Pumpernickel, bekannt. In den 1950er Jahren erklang seine Erkennungsmelodie „Melody Fair“ von Robert Farnon aus dem UKW-Studio des WDR. Millionen Menschen saßen vor dem Radio und lauschten dieser beliebten Sendung, in der locker geplaudert wurde und hemdsärmelig das gewisse Etwas auf den Hörer übersprang. Chris Howland galt wegen seiner natürlichen Art als Vorreiter. Hunderte Funk-Disc-Jockeys folgten ihm im Laufe der Jahre.

Die damals „Großen“ im deutschsprachigen Bereich – mit Rundfunk- und teilweise auch Fernsehkarriere – waren Camillo Felgen, Chris Howland, Mal Sondock, Dieter Thomas Heck, Manfred Sexauer, und in den folgenden Jahren Frank Laufenberg. Der wohl weltweit bekannteste und einflussreichste Radio-DJ war der Brite John Peel.

DJs im Rundfunk gibt es heute noch bei Spezialsendungen. Bei 1 Live gab es vor ein paar Jahren den mittlerweile eingestellten „Partyservice“ mit Piet Blank und Mike Litt. Der Dance-Sender sunshine live hat auch heute noch Sendungen, wo „richtige“ DJs, z. B. Klubbingman und Felix Kröcher auflegen. Auch die Autorensendungen 1 Live Fiehe (Eins live; früher Raum und Zeit) und Schwarzmarkt (eldoradio) werden von DJs moderiert, wobei diese hier nur nach ihren eigenen Geschmäckern und nicht nach Redaktionsvorgaben auflegen.

Als „richtiger“ Discjockey beim Hörfunk galt eigentlich nur, wer seine Platten im Studio selbst auflegte. Dazu hatten z. B. die ARD-Anstalten spezielle Discjockey-Studios eingerichtet, in denen dem DJ ein Pult mit mindestens zwei Plattenspielern zur Verfügung stand und der Tontechniker lediglich unterstützende Arbeit leistete, bis in den 1980er Jahren die autarken „Selbstfahrerstudios“ (zuerst bei den privaten und kleineren Sendern und später auch beim österreichischen Hörfunk) aufkamen. In denen mischt der Radio-DJ die Musik ohne Techniker in das laufende Programm. Ebenso „fährt“ er dazu die Jingles, Drop-Ins, Pre- und Backseller. Bei einigen DJs im Rundfunk, die heute als Moderatoren bezeichnet werden, beschränkt sich die Tätigkeit lediglich auf das Ansagen, während ein Techniker das Einspielen der Musik erledigt.

Resident-DJs

Ein Resident-DJ (englisch resident „Bewohner“, „Anwohner“) oder Stamm-DJ spielt regelmäßig in einer bestimmten Diskothek bzw. einem Club, bei einer bestimmten Veranstaltungsreihe oder bei einem bestimmten Rundfunk-Sender. Residents prägen einen Club oder eine Veranstaltungsreihe maßgeblich mit und sorgen damit für Publikumsbindung. In Clubs spielen die Residents oft vor und nach den eingeladenen, als Headliner bezeichneten bekanntesten DJs des Abends.

Technik und Techniken

Technik

Der SL-1210 MK2 von Technics, der weltweit meistgenutzte Profi-Plattenspieler
Das Mischpult RM4200D von DHD-Audio, wie es im Broadcast-Sektor zum Einsatz kommt
Pioneer DJ Digital Controller
CD-Turntable von Pioneer

Die wichtigsten Werkzeuge des DJ sind seine Plattenspieler oder auch CD-Player und sein Mischpult. Wie alle Plattenspieler für den DJ-Bereich sind sie pitchbar (d. h. die Geschwindigkeit ist stufenlos verstellbar), bei Technics in einem Bereich von −8 bis +8 % (etwas mehr als ein Halbton). Durch Veränderung der Geschwindigkeit wird auch zwangsläufig die Tonhöhe des Musikstücks verändert. Durch den kräftig motorisierten Direktantrieb sind die Geräte in der Lage, eine abgebremste Platte in kurzer Zeit wieder auf die eingestellte Geschwindigkeit zu beschleunigen. Diese Eigenschaften sind für einen professionellen DJ unentbehrlich.

Reloop RCD-800S mit Numark DM1500

Mit der Zeit wurden immer mehr digitale Medien wie CD sowie später (bzw. mittlerweile hauptsächlich) PC, bzw. Laptop von DJs eingesetzt. Dies fing in den 2000er Jahren unter anderem mit den CDJ-Playern von Pioneer an, die auf Musik von CDs zurückgreifen können. Später erschienen immer mehr Computerprogramme, welche mittels DJ-Controller gesteuert werden können.

Mittels Digital Vinyl System lassen sich auch so genannte Timecode-Schallplatten zur Steuerung verwenden. Traktor Scratch, Virtual DJ, Final Scratch oder Rane Serato Scratch sind wichtige Vertreter dieser Spielart. Die Hersteller von DJ-Bedarf forschen auch verstärkt an CD-Spielern, die immer mehr die Eigenschaften von Plattenspielern teilen. So gibt es inzwischen scratchfähige CD-Spieler wie den Vestax CDX-05, der z. B. einen Vinyl-Filter enthält, mit dem CDs wie alte Platten klingen sollen. Aber auch der Wandel hin zu MP3 wird für die DJs weiterentwickelt. So erschienen reine MP3-Player wie der Cortex HDTT-5000 & der Denon DN-HD2500, die ohne mechanische Verschleißteile auskommen. Diese Art der MP3-Player sind zusätzlich mit Sampler, Effekt-Prozessor und weiteren Funktionen ausgestattet, dass sie viele Aufgaben eines Mischpultes übernehmen können.

An den Mischer werden von DJs besondere Anforderungen gestellt, die allerdings je nach Mixstil (und damit meistens auch musikabhängig) deutlich variieren. Eine Vorhörmöglichkeit ist unabdingbar. Allgemein erwünscht sind auch leichtgängige Fader und wegen der hohen Abhörlautstärke Rausch- und Störarmut. Bekannte Mixer sind die DJM-Serie von Pioneer, die Xone-Serie von Allen&Heath und bei den Hip-Hop-Mixern die PMC-Serie von Vestax, HAK von Ecler oder die TTM-Serie von RANE.

Bei Techno und House wird Wert auf einen sauber frequenzdiskriminierenden Equalizer gelegt, so dass beispielsweise eine Bassdrum komplett ausgeblendet werden kann. Der Standard ist hierbei der 3-Band-Equalizer (Bässe-Mitten-Höhen). Der Hersteller Allen&Heath hat hierbei mit dem X:one 62 den ersten DJ-Mixer auf den Markt gebracht, welcher auch ein 4-Band-Equalizer (Bässe-Tiefe Mitten-Hohe Mitten-Höhen) hat, die normalerweise nur im Profisegment verbaut werden. In diesem Bereich sind Mixer mit recht vielen Features – wie beispielsweise einem Beatcounter bzw. eingebauten Effektgeräten Ã¢Â€Â“ gefragt. Zudem wird vereinzelt der Rotary Mixer verwendet. Es sind von Grund auf sehr einfache Mischpulte, die sich allerdings von der Soundqualität deutlich von der Konkurrenz abheben. Sie sind zudem auch von der Ausstattung auf dem Niveau der 1970er und 1980er Jahre, der entscheidende Unterschied besteht darin, dass Rotary Mixer nicht wie im Allgemeinen Fader (Schiebregler) haben, sondern meist große Drehregler (daher auch Rotary = rotierend). Man hat dadurch einen längeren Weg und somit auch mehr Spiel für einen weichen Übergang.

Einfacher Mixer mit dem wichtigen Crossfader (quergelegter Schieberegler ganz unten)

Beim Hip-Hop ist dagegen wichtig, dass der Mixer robust ist und möglichst wenig Verschleiß zeigt. Die Hip-Hop-Mixer werden im Allgemeinen als Battle-Mixer bezeichnet, da das Scratchen, Juggeln usw. aus dem Turntablism kommt, wobei zwei DJs im Battle genannten Duell gegeneinander scratchen. Bis vor wenigen Jahren hat man den Equalizer vernachlässigt, womit fast alle älteren Battle-Mixer nur ein 2-Band-Equalizer (Bässe-Höhen) besitzen. Der Trend bei den neueren Battle-Mixer geht seit ca. 2–3 Jahren dahin, dass der Equalizer nicht mehr mit Drehpotis, sondern mit Schiebepotis ausgestattet ist. In der oberen Preisklasse gibt es vor allem bei den Crossfader immer neuere Entwicklungen, da es das meistgenutzte Instrument am Battle-Mixer ist. Es gibt hier einmal die mechanischen und die digital-elektronischen Fader. Die mechanischen Fader sind im Normalfall, nach intensivem Gebrauch nach einigen Monaten verschlissen, wobei es hierbei sehr große Unterschiede von Hersteller zu Hersteller gibt. Die elektro-digitalen Fader sind im Normalfall erst in der Klasse ab 500 Ã¢Â‚¬ zu finden. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass sie meist einen geringeren Widerstand besitzen und durch den beinahe verschleißfreien Betrieb eine deutlich längere Haltbarkeit haben. Hierbei sind die Technologien von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich, viele Hersteller geben meist eine extra Garantie auf ihre Crossfader, der Hersteller Ecler gibt beispielsweise auf seine Eternal Fader fünf Jahre Garantie oder 20 Millionen Zyklen.

Die neueste Technik sind DJ-Controller, die einem Verbund aus zwei Playern und einem Mischer zum Verwechseln ähnlich sehen, aber nur deren Bedienelemente und keine eigene Technik aufweisen. Derartige Controller sind Fernbedienungen für Computerprogramme und können somit auch nur gemeinsam mit einem Computer betrieben werden.

Techniken

Scratchen
Backspinning – das Zurückziehen oder -drehen einer Platte
Beatjuggling – die Benutzung einer Platte als Rhythmuseinheit
Beatmatching – das Synchronisieren zweier Platten
Scratching – die Benutzung einer Platte als Solo-Instrument

Rechtliches

In Deutschland zahlen Techno-DJs als Künstler einen verringerten Umsatzsteuersatz, wenn ihre Arbeit als „Konzert“ eingestuft werden kann.[6]

Literatur

Boris Alexander Pipiorke-Arndt, Digital DJ-ing (DJing): Tipps, Tricks & Skillz für Discjockeys. Quickstart, Seeheim 2009, ISBN 3-940963-05-4.
Ralf Niemczyk, Torsten Schmidt: Das DJ Handbuch. Zweite Auflage, Kiepenheuer & Witsch, Köln 2000 (= KiWi 573), ISBN 3-462-02909-6.
Laurent Garnier, David Brun-Lambert: Elektroschock. Hannibal, 2005, ISBN 3-85445-252-7.
Ulf Poschardt: DJ Culture. Diskjockeys und Popkultur. Überarbeitete und erweiterte Neuausgabe. Rowohlt Taschenbuch, Reinbek bei Hamburg 1997, ISBN 3-499-60227-X.
Bill Brewster, Frank Broughton: How to DJ Right. The Art and Science of Playing Records. Grove Press, 2003, ISBN 0-8021-3995-7.
Stephen Webber: Turntable Technique. The Art of the DJ. Hal Leonard, 2000, ISBN 0-634-01434-X.

Hörspiele

DJ killed the Popstar, WDR-Hörspiel, 2016

Weblinks

Wiktionary: DJ Ã¢Â€Â“ Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Commons: DJs Ã¢Â€Â“ Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Disc Jockey. In: Encyclopædia Britannica Online. Abgerufen am 11. September 2012. 
Diskjockey im Berufenet der Bundesagentur für Arbeit
Hörfunk-Feature, 30min., über 40/60 Prozent Vorgabe in der DDR zum Nachhören auf MDR KULTUR

Einzelnachweise

↑ Bill Brewster, Frank Broughton: Last Night a DJ Saved My Life. The History of the Disc Jockey. Grove Press, 2000, ISBN 0-8021-3688-5, S. 52 ff. 

↑ Terry Noel-Interview (Memento vom 21. September 2010 im Internet Archive)

↑ Discothek Arthur NY in Abschnitt 3 – Jonny V (Memento vom 10. August 2013 im Internet Archive)

↑ Interview zur 1000. Jugendsendung Treffpunkt, 19. Mai 1971. Deutsches Rundfunkarchiv

↑ 1-2-tip für immer – Disko in der DDR, mdr.de, abgerufen am 28. Dezember 2020, Videolänge 45 min Ardmediathek

↑ Urteil des Bundesfinanzhof (BFH) vom 18. August 2005 – V R 50/04

Normdaten (Sachbegriff): GND: 4380204-7 (OGND, AKS)  | | Anmerkung: Ansetzungsform GND: „Discjockey“.

Abgerufen von „https://de..org/w/index.php?title=DJ&oldid=209623374“
Kategorien: DJMusikberufSchallplatteCompact Disc

Navigationsmenü


kfz zulassung GmbH Kauf

gmbh anteile kaufen+steuer firma kaufen

autovermietung gesellschaft kaufen was beachten


Top 3 Handelsvermittlervertrag:

    treuhand gmbh kaufen Bauunternehmen Laser Firmengründung GmbH gesellschaft kaufen in deutschland
    Zur Suche springen

    Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unter Laser (Begriffsklärung) aufgeführt.

    Laser (/.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈlɛɪzər/, auch /ˈleːzər/ oder /ˈlaːzər/; Akronym für englisch light amplification by stimulated emission of radiation ‚Licht-Verstärkung durch stimulierte Emission von Strahlung‘) bezeichnet sowohl den physikalischen Effekt als auch das Gerät, mit dem Laserstrahlen erzeugt werden.

    Laserstrahlen sind elektromagnetische Wellen. Vom Licht einer zur Beleuchtung verwendeten Lichtquelle, beispielsweise einer Glühlampe, unterscheiden sie sich vor allem durch die sonst unerreichte Kombination von hoher Intensität, oft sehr engem Frequenzbereich (monochromatisches Licht), scharfer Bündelung des Strahls und großer Kohärenzlänge. Auch sind, bei sehr weitem Frequenzbereich, extrem kurze und intensive Strahlpulse mit exakter Wiederholfrequenz möglich.[1]

    Laser haben zahlreiche Anwendungsmöglichkeiten in Technik und Forschung sowie im täglichen Leben, vom einfachen Lichtzeiger (z. B. Laserpointer bei Präsentationen) über Entfernungsmessgeräte, Schneid- und Schweißwerkzeuge, Auslesen von optischen Speichermedien wie CDs, DVDs und Blu-ray Discs, Nachrichtenübertragung bis hin zum Laserskalpell und anderen Laserlicht verwendenden Geräten im medizinischen Alltag.

    Laser gibt es für Strahlungen in verschiedenen Bereichen des elektromagnetischen Spektrums: von Mikrowellen (Maser) über Infrarot, sichtbares Licht, Ultraviolett bis hin zu Röntgenstrahlung. Die besonderen Eigenschaften der Laserstrahlen entstehen durch ihre Erzeugung in Form einer stimulierten Emission. Der Laser arbeitet wie ein optischer Verstärker, typischerweise in resonanter Rückkopplung. Die dazu erforderliche Energie wird von einem Lasermedium (bspw. Kristall, Gas oder Flüssigkeit) bereitgestellt, in dem aufgrund äußerer Energiezufuhr eine Besetzungsinversion herrscht. Die resonante Rückkopplung entsteht in der Regel dadurch, dass das Lasermedium sich in einem elektromagnetischen Resonator für die Strahlung bestimmter Richtung und Wellenlänge befindet.

    Neben den diskreten Energieniveaus atomarer Übergänge gibt es auch Laserbauarten mit kontinuierlichen Energieübergängen wie den Freie-Elektronen-Laser. Da atomare Energieniveaus kleiner 13,6 eV beschränkt sind, dies entspricht einer Grenze bei der Wellenlänge von 90 nm, benötigen die im Bereich der Röntgenstrahlung mit Wellenlängen kleiner 10 nm arbeitenden Röntgenlaser Bauarten mit kontinuierlichen Energieübergängen.

    Verschiedenfarbige Laser
    Demonstrationslaser: In der Mitte ist das Leuchten der Gasentladung zu sehen, die das Lasermedium anregt. Der Laserstrahl ist rechts als roter Punkt auf dem weißen Schirm zu erkennen.

    Inhaltsverzeichnis

    1 Grundfunktionen

    1.1 Grundlegende Bestandteile
    1.2 Funktionsweise

    2 Geschichte
    3 Physikalische Grundlagen

    3.1 Zweiniveausystem
    3.2 Dreiniveausystem
    3.3 Vierniveausystem
    3.4 Laserresonator
    3.5 Longitudinale Moden
    3.6 Transversale Moden

    4 Eigenschaften von Laserstrahlung

    4.1 Kohärenz
    4.2 Polarisation
    4.3 Frequenz, Wellenlänge

    5 Lasertypen nach der Signalform

    5.1 Dauerstrich
    5.2 Pulse

    6 Einteilung anhand des Lasermediums
    7 Anwendungen

    7.1 Alltag und Unterhaltung
    7.2 Datengewinnung und -übertragung
    7.3 Industrie und Materialbearbeitung
    7.4 Medizin
    7.5 Mess- und Steuerungstechnik
    7.6 Energietechnik
    7.7 Militär
    7.8 Wissenschaft und Forschung

    7.8.1 Homogenisierung

    8 Gefahren

    8.1 Gefahren für die Gesundheit
    8.2 Sachschäden
    8.3 Gefahren-Prävention

    9 Laserklassen

    9.1 Klassifizierung nach DIN EN 60825-1
    9.2 Klassifizierung nach DIN VDE 0837

    10 Literatur
    11 Weblinks
    12 Siehe auch
    13 Einzelnachweise

    Grundfunktionen

    Grundlegende Bestandteile

    Ein Laser besteht konzeptionell aus drei Bestandteilen:

    Aktives Medium (Lasermedium)
    Im aktiven Medium entstehen durch den optischen Übergang angeregter Atome oder Moleküle in einen energetisch günstigeren Zustand Photonen. Zentrale Bedingung für ein Lasermedium ist, dass sich eine Besetzungsinversion herstellen lässt. Das bedeutet, dass der obere Zustand des optischen Übergangs mit einer höheren Wahrscheinlichkeit besetzt ist als der untere. Ein solches Medium muss mindestens über drei Niveaus verfügen und kann gasförmig (z. B. CO2), flüssig (z. B. Farbstofflösungen) oder fest (z. B. Rubinkristall, Halbleitermaterial) sein.[1]
    Pumpe
    Um eine Besetzungsinversion herbeizuführen, muss in das Lasermedium Energie hineingepumpt (englisch pumping) werden. Damit dieser Pumpprozess nicht mit der stimulierten Emission konkurriert, muss dieser auf einem anderen quantenmechanischen Übergang basieren. Das Pumpen kann optisch (Einstrahlung von Licht) oder elektrisch (z. B. Gasentladung, elektrischer Strom bei Laserdioden) die Atome oder Moleküle des Lasermediums in angeregte Zustände bringen.[1]
    Resonator
    Ein Resonator besteht zum Beispiel aus zwei parallelen Spiegeln, zwischen welchen sich das aktive Lasermedium befindet. Photonen, deren Propagation senkrecht zu den Spiegeln verläuft, verbleiben im Resonator und können daher mehrfach die Emission weiterer Photonen im aktiven Medium auslösen (stimulieren). Ein auf diese Weise entstehendes Photon entspricht in allen Quantenzahlen dem auslösenden Photon. Spontane Photonen, die den Resonator zum Beispiel quer verlassen, stimulieren dementsprechend eher keine weiteren Photonen. Diese Selektion des Resonators führt zur engen Abstrahlrichtung von Laserstrahlung. Manche Resonatoren sind auch wellenlängenselektiv (dichroitische Spiegel, Bragg-Gitter) und können dadurch die anschwingenden longitudinalen Moden weiter einschränken. In manchen hochverstärkenden Lasermedien ist ein Resonator zum Erzielen stimulierter Emission nicht zwingend erforderlich (siehe Superstrahler).[1]

    Funktionsweise

    Zunächst werden Atome im Lasermedium durch die eingespeiste Leistung von unteren Energieniveaus (z. B. Grundzustand) in energetisch höhere, d. h. angeregte Zustände versetzt. Dabei soll die mittlere Zerfallszeit der angeregten Zustände (in der Regel durch spontane Emission) möglichst lang sein. Somit bleibt die Pumpenergie dort „längere“ Zeit gespeichert, sodass eine Besetzungsinversion aufgebaut werden kann. Nun genügt eine Stimulierung eines Atoms durch ein Photon mit der auszustrahlenden Energie, damit das angeregte Atom wieder in seinen Grundzustand zurückfällt und dabei ein Photon der identischen Energie (also identischer Wellenlänge und Frequenz) sowie identischer Phasenlage wie das stimulierende Photon aussendet. Beide Photonen bewegen sich in die gleiche Richtung. Durch diese Verdoppelung des stimulierenden Photons wirkt das Lasermedium wie ein Lichtverstärker. Das „frisch entstandene“ zweite Photon kann dann seinerseits andere angeregte Atome zur Ausstrahlung stimulieren, und es kommt zu einer Kettenreaktion.

    Zu dieser Verstärkerwirkung kommt dann noch hinzu, dass sich die Anordnung in einem Resonator (s. u. bei Laserresonator) befindet, der durch seine Abmessungen auf die gewünschte Wellenlänge abgestimmt ist. So hat ein Photon bei mehrfachem Durchlaufen des Lasermediums genügend Chancen, andere Atome zu stimulieren. Der Resonator ist im Prinzip aus zwei Spiegeln an den Enden der Anordnung gebildet. Durch diese Spiegel wird auch die Richtung des erzeugten Lichtstrahls endgültig festgelegt. Einer der beiden Spiegel ist teildurchlässig ausgeführt, so dass ein Teil des Lichts austreten und seiner Nutzung zugeführt werden kann.[1]

    Geschichte

    Albert Einstein beschrieb bereits 1916 die stimulierte Emission als eine Umkehrung der Absorption. 1928 gelang Rudolf Ladenburg der experimentelle Nachweis. Danach wurde lange gerätselt, ob der Effekt zur Verstärkung des Lichtfeldes benutzt werden könnte, da zum Erreichen der Verstärkung eine Besetzungsinversion eintreten musste. Diese ist aber in einem stabilen Zweiniveausystem unmöglich. Zunächst wurde ein Dreiniveausystem in Betracht gezogen, und die Rechnungen ergaben eine Stabilität für Strahlung im Mikrowellenbereich, 1954 realisiert im Maser von Charles H. Townes, der Mikrowellenstrahlung aussendet. Danach wurde unter anderem auch von Townes und Arthur L. Schawlow an der Übertragung des Maserprinzips auf kürzere Wellenlängen gearbeitet. Optisches Pumpen wurde Anfang der 1950er Jahre von Alfred Kastler eingeführt. In den 1950er Jahren entdeckten auch die sowjetischen Wissenschaftler und Nobelpreisträger Alexander Michailowitsch Prochorow und Nikolai Gennadijewitsch Bassow unabhängig das Maserprinzip und Optisches Pumpen und Prochorow schlug 1958 die Realisierung bei kürzeren Wellenlängen in einem Rubinlaser vor. Der erste Laser – ein Rubinlaser – wurde von Theodore Maiman am 16. Mai 1960 fertiggestellt.[2][3] Der erste Gaslaser, der Helium-Neon-Laser, wurde ebenfalls 1960 entwickelt (Ali Javan, William R. Bennett, Donald R. Herriott).

    Geprägt wurde der Begriff Ende der 1950er Jahre[4] durch Gordon Gould in Anlehnung an den Maser; Gould nutzte den Begriff erstmals 1957 in seinen Notizen. Frühe Veröffentlichungen nannten den Laser noch optical maser (optischer Maser).

    Die weitere Entwicklung führte dann zunächst zu verschiedenen Gaslasern (Sauerstoff-, Stickstoff-, CO2-Laser, He-Ne-Laser[5]) und danach zu Farbstofflasern (das laseraktive Medium ist flüssig) durch Fritz P. Schäfer und Peter Sorokin (1966). Eine Weiterentwicklung von Kristalltechnologien ermöglichte eine sehr starke Erweiterung des spektralen Nutzbereiches. Durchstimmbare Laser zum Anfahren einer bestimmten Wellenlänge und breitbandige Laser wie z. B. der Titan-Saphir-Laser läuteten in den 1980er Jahren die Ära der Ultrakurzpulslaser mit Pulsdauern von Piko- und Femtosekunden ein.

    Die ersten Halbleiterlaser wurden in den 1960er Jahren entwickelt (Robert N. Hall 1962, Nick Holonyak 1962 im sichtbaren Spektralbereich, Nikolai Bassow), praktikabel aber erst mit der Entwicklung von Halbleiterlasern auf Basis von Heterostrukturen (Nobelpreis für Herbert Kroemer, Schores Alfjorow). In den späten 1980er Jahren ermöglichte die Halbleitertechnik immer langlebigere, hocheffektive Halbleiter-Laserdioden, die mit kleiner Leistung in CD- und DVD-Laufwerken oder in Glasfaser-Datennetzen eingesetzt werden und inzwischen nach und nach als Pumpquellen mit Leistungen bis in den kW-Bereich die wenig effektive Lampenanregung von Festkörperlasern ersetzen.

    In den 1990er Jahren wurden neue Pumpgeometrien für hohe Laserleistungen verwirklicht, wie der Scheiben- und der Faserlaser. Letztere fanden zur Jahrtausendwende aufgrund der Verfügbarkeit von neuen Fertigungstechniken und Leistungen bis 20 kW zunehmend Anwendungen bei der Materialbearbeitung, bei der sie die bisher gebräuchlichen Typen (CO2-Laser, lampengepumpte Nd:YAG-Laser) teilweise ersetzen können.

    Zu Beginn des 21. Jahrhunderts wurden erstmals nichtlineare Effekte ausgenutzt, um Attosekundenpulse im Röntgenbereich zu erzeugen. Damit ließen sich zeitliche Abläufe im Inneren eines Atoms verfolgen. Ende der 1990er Jahre erreichten blaue und ultraviolette Laserdioden die Marktreife (Shuji Nakamura).

    Inzwischen ist der Laser zu einem bedeutenden Instrument der Industrie, Medizin, Kommunikation, Wissenschaft und Unterhaltungselektronik geworden.

    Physikalische Grundlagen

    Im aktiven Medium im Resonator befindet sich eine feste Anzahl

    N

    {displaystyle N}

    Atome oder Moleküle mit jeweils mehreren, aber immer den gleichen, Energieniveaus. Zwei dieser Niveaus, bezeichnet als unteres Laserniveau

    E

    1

    {displaystyle E_{1}}

    und oberes Laserniveau

    E

    2

    {displaystyle E_{2}}

    (wobei

    E

    1

    <

    E

    2

    {displaystyle E_{1}<E_{2}}

    ), bilden den Laserübergang. Der Laserübergang ist derjenige optische Übergang, dessen Energiedifferenz der Frequenz des Laserlichts entspricht. Die Differenz

    Δ
    N
    =

    N

    1

    N

    2

    {displaystyle Delta N=N_{1}-N_{2}}

    zwischen der Anzahl der Teilchen im unteren

    N

    1

    {displaystyle N_{1}}

    und oberen Laserniveau

    N

    2

    {displaystyle N_{2}}

    wird als „Inversion“ bezeichnet und ist maßgeblich für die Funktionsweise des Lasers.

    Es existieren zwei grundlegende Bedingungen, die gleichzeitig erfüllt sein müssen, damit ein Laser funktioniert:

    Δ
    N
    <
    0

    {displaystyle Delta N<0}

    (Besetzungsinversion) – es müssen sich mehr Teilchen im oberen als im unteren Laserniveau befinden.
    Sofern ein Resonator verwendet wird, muss die Verstärkung des Laserlichts durch stimulierte Emission bei einem Durchlauf durch den Resonator größer als seine Verluste durch Absorption, Streuung und Spiegelverluste, insbesondere Auskoppelverluste, sein. Die Resonatorspiegel müssen wenigstens auf einer Seite eine Reflektivität kleiner eins haben, damit Laserlicht den Laser verlassen kann und überhaupt genutzt werden kann. Dieses Auskoppeln eines Teils des Laserlichts wird als Auskoppelverlust bezeichnet, weil dieser Anteil nicht mehr zur weiteren Verstärkung im Lasermedium durch stimulierte Emission beiträgt.

    Jeder Übergang zwischen den zwei Niveaus entspricht der Emission oder Absorption eines Photons mit der Kreisfrequenz

    ω
    =
    Δ
    E

    /

    {displaystyle omega =Delta E/hbar }

    , wobei

    Δ
    E

    {displaystyle Delta E}

    die Energiedifferenz zwischen den beiden Niveaus und

    {displaystyle hbar }

    das reduzierte Plancksche Wirkungsquantum ist. Bei der Emission entsteht solch ein Photon, bei Absorption geht entsprechend ein Photon verloren. Die Wahl des Lasermediums gibt somit die Frequenz bzw. die Farbe des Lichtes vor.

    Die mathematische Beschreibung der Besetzung erfolgt über spezielle gekoppelte Differentialgleichungen, sogenannte Ratengleichungen. Diese beschreiben den zeitlichen Verlauf der Besetzungszustände, also die zeitliche Änderung von

    N

    1

    {displaystyle N_{1}}

    und

    N

    2

    {displaystyle N_{2}}

    . Die genaue Form der Ratengleichungen hängt davon ab, wie viele Energieniveaus neben den zwei Laserniveaus zur Verfügung stehen und genutzt werden sowie von der Art bestimmter Näherungen.

    Zweiniveausystem

    → Hauptartikel: Zweizustandssystem
    Ein Zweiniveausystem

    Zwei stabile Energieniveaus reichen nicht für die Konstruktion eines Lasers aus, wie im Folgenden gezeigt wird. Die Betrachtung von Zweiniveausystemen liefert jedoch die Grundlage für Betrachtungen von Lasermedien mit mehr als zwei Energieniveaus, bei denen Laserbetrieb möglich ist. Ein theoretisches Zweiniveausystem würde direkt vom unteren in das obere Laserniveau gepumpt werden. Für ein Zweiniveausystem lauten die Ratengleichungen:

    d

    N

    1

    d
    t

    =

    B
    I

    N

    1

    +
    B
    I

    N

    2

    +
    A

    N

    2

    {displaystyle {frac {dN_{1}}{dt}}=-BIN_{1}+BIN_{2}+AN_{2}}

    d

    N

    2

    d
    t

    =
    +
    B
    I

    N

    1


    B
    I

    N

    2


    A

    N

    2

    =

    d

    N

    1

    d
    t

    {displaystyle {frac {dN_{2}}{dt}}=+BIN_{1}-BIN_{2}-AN_{2}=-{frac {dN_{1}}{dt}}}

    Dabei ist

    A

    {displaystyle A}

    der Einsteinkoeffizient für die spontane Emission,

    B

    {displaystyle B}

    der Einsteinkoeffizient für Absorption bzw. stimulierte Emission und

    I

    {displaystyle I}

    die Intensität des Lichts im Resonator. Die einzelnen Terme stehen jeweils für die Absorption bzw. Emission von Photonen und damit die Änderung der Teilchenzahl in diesem Zustand. Da für den Laserbetrieb die Inversion

    Δ
    N

    {displaystyle Delta N}

    wichtig ist, wird die Differenz dieser zwei Ratengleichungen gebildet, sowie

    N

    1

    {displaystyle N_{1}}

    und

    N

    2

    {displaystyle N_{2}}

    durch

    Δ
    N
    =

    N

    1

    N

    2

    {displaystyle Delta N=N_{1}-N_{2}}

    und die Erhaltungsgröße

    N
    =

    N

    1

    +

    N

    2

    {displaystyle N=N_{1}+N_{2}}

    ausgedrückt:

    d
    (

    N

    1

    N

    2

    )

    d
    t

    =

    d
    Δ
    N

    d
    t

    =

    2
    B
    I
    Δ
    N
    +
    A
    N

    A
    Δ
    N

    {displaystyle {frac {d(N_{1}-N_{2})}{dt}}={frac {dDelta N}{dt}}=-2BIDelta N+AN-ADelta N}

    Nach einer gewissen Zeit wird sich ein Gleichgewicht in den Besetzungen einstellen, wodurch die zeitliche Änderung der Inversion verschwindend klein wird (Fixpunkt). Um diesen Gleichgewichtspunkt zu finden, setzt man

    d
    Δ
    N

    d
    t

    =
    0.

    {displaystyle {tfrac {dDelta N}{dt}}=0.}

    Die sich ergebende Gleichung kann dann nach

    Δ

    N

    s

    {displaystyle Delta N^{s}}

    umgeformt werden:

    Δ

    N

    s

    =

    N

    1
    +
    2
    I

    /

    I

    S

    ,

    {displaystyle Delta N^{s}={frac {N}{1+2I/I_{S}}},}

    wobei

    I

    S

    =
    A

    /

    B

    {displaystyle I_{S}=A/B}

    als Sättigungsintensität bezeichnet wird (der Index

    S

    {displaystyle S}

    steht für „stationär“). Diese Besetzungsinversion ist immer positiv, unabhängig davon, wie groß die Intensität

    I

    {displaystyle I}

    wird. Das heißt, es sind immer weniger Teilchen im oberen Laserniveau als im unteren. Somit ist eine Besetzungsinversion in einem stabilen Zweiniveausystem nicht möglich. Es ist somit unmöglich, in dieser Weise einen Laser zu konstruieren.

    Eine anschauliche Begründung liefern die Einsteinkoeffizienten. Sobald die Hälfte aller Teilchen im Lasermedium im oberen Laserniveau sind, ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Atom im unteren Laserniveau ein Photon absorbiert, genauso hoch wie die Wahrscheinlichkeit, dass ein Atom im oberen Laserniveau ein Photon durch stimulierte Emission abgibt. Die zusätzliche spontane Emission sorgt weiterhin dafür, dass nicht einmal diese theoretische Grenze erreicht wird.

    Dreiniveausystem

    Zusätzlich zu den beiden Niveaus im Zweiniveausystem existiert in einem Dreiniveausystem ein weiteres Energieniveau

    E

    3

    {displaystyle E_{3}}

    oberhalb des oberen Laserniveaus, so dass gilt

    E

    1

    <

    E

    2

    <

    E

    3

    {displaystyle E_{1}<E_{2}<E_{3}}

    . Das Pumpen erfolgt diesmal vom unteren Laserniveau

    E

    1

    {displaystyle E_{1}}

    in das neue Niveau

    E

    3

    {displaystyle E_{3}}

    . Für das dritte Niveau wird außerdem die Bedingung aufgestellt, dass es viel schneller in den Zustand

    E

    2

    {displaystyle E_{2}}

    übergeht als

    E

    2

    {displaystyle E_{2}}

    nach

    E

    1

    {displaystyle E_{1}}

    , so dass gilt

    N

    3


    0

    {displaystyle N_{3}approx 0}

    oder wieder

    N
    =

    N

    1

    +

    N

    2

    +

    N

    3

    N

    1

    +

    N

    2

    {displaystyle N=N_{1}+N_{2}+N_{3}approx N_{1}+N_{2}}

    . Dieser schnelle Übergang geschieht entweder strahlungslos oder über spontane Emission. Analog zum Zweiniveausystem werden auch hier wieder Ratengleichungen aufgestellt:

    d

    N

    1

    d
    t

    =

    B
    I

    N

    1

    +
    A

    N

    2

    {displaystyle {frac {dN_{1}}{dt}}=-BIN_{1}+AN_{2}}

    d

    N

    2

    d
    t

    =
    +
    B
    I

    N

    1


    A

    N

    2

    =

    d

    N

    1

    d
    t

    {displaystyle {frac {dN_{2}}{dt}}=+BIN_{1}-AN_{2}=-{frac {dN_{1}}{dt}}}

    Im Gegensatz zum Zweiniveausystem fehlt hier die stimulierte Emission durch den Pumpvorgang. Wieder können diese Ratengleichungen durch Differenzbildung, Ausdrücken durch

    Δ
    N

    {displaystyle Delta N}

    und

    N

    {displaystyle N}

    und anschließender Betrachtung des Gleichgewichtszustandes

    d
    Δ
    N

    d
    t

    =
    0

    {displaystyle {tfrac {dDelta N}{dt}}=0}

    zu einer Gleichung für die Besetzung umgeformt werden:

    Δ

    N

    s

    =
    N

    1

    I

    /

    I

    S

    1
    +
    I

    /

    I

    S

    {displaystyle Delta N^{s}=N{frac {1-I/I_{S}}{1+I/I_{S}}}}

    Diese Gleichung wird negativ (

    N

    1

    <

    N

    2

    {displaystyle N_{1}<N_{2}}

    ), sobald die Bedingung

    I
    >

    I

    S

    {displaystyle I>I_{S}}

    erfüllt wird. Dies bedeutet, dass sich in einem Dreiniveausystem mehr Teilchen im oberen Laserniveau befinden können und somit Besetzungsinversion möglich ist. Voraussetzung ist eine hohe Intensität des Lichts im Resonator. Dreiniveaulaser sind somit möglich.

    Vierniveausystem

    Bei einem Vierniveausystem kommt gegenüber dem Dreiniveausystem ein weiteres Energieniveau

    E

    0

    {displaystyle E_{0}}

    hinzu. Dieses befindet sich unterhalb des unteren Laserniveaus

    E

    1

    {displaystyle E_{1}}

    , so dass gilt

    E

    0

    <

    E

    1

    <

    E

    2

    <

    E

    3

    {displaystyle E_{0}<E_{1}<E_{2}<E_{3}}

    . Der Übergang von

    E

    1

    {displaystyle E_{1}}

    nach

    E

    0

    {displaystyle E_{0}}

    hat wieder als Bedingung, dass er sehr schnell geschieht. Damit ändert sich die genäherte Bedingung für die Gesamtteilchenzahl zu

    N

    N

    0

    +

    N

    2

    {displaystyle Napprox N_{0}+N_{2}}

    , und die Gleichung für die Besetzung wird zu

    Δ
    N
    =

    N

    1

    N

    2


    N

    2

    {displaystyle Delta N=N_{1}-N_{2}approx -N_{2}}

    . Der Pumpvorgang geschieht hierbei von

    E

    0

    {displaystyle E_{0}}

    nach

    E

    3

    {displaystyle E_{3}}

    . Die Ratengleichungen ergeben sich damit zu:

    d

    N

    1

    d
    t


    0

    {displaystyle {frac {dN_{1}}{dt}}approx 0}

    d

    N

    2

    d
    t

    =
    +
    B
    I

    N

    0


    A

    N

    2

    {displaystyle {frac {dN_{2}}{dt}}=+BIN_{0}-AN_{2}}

    Auch hier ist es wieder möglich,

    N

    0

    {displaystyle N_{0}}

    und

    N

    2

    {displaystyle N_{2}}

    durch

    N

    {displaystyle N}

    und

    Δ
    N

    {displaystyle Delta N}

    auszudrücken sowie die Gleichgewichtsbedingung anzusetzen und nach

    Δ
    N

    {displaystyle Delta N}

    aufzulösen:

    Δ
    N
    =

    N

    I

    /

    I

    S

    1
    +
    I

    /

    I

    S

    {displaystyle Delta N=-N{frac {I/I_{S}}{1+I/I_{S}}}}

    In diesem Fall ist die Besetzung immer negativ. Das bedeutet, dass ein extern angeregtes Vierniveausystem sehr gut als Lasermedium geeignet ist. Praktisch alle modernen Laser werden als Vier- oder Mehrniveausysteme konzipiert.

    Laserresonator

    Schema eines Laserresonators
    Strahlenverlauf im konfokalen Resonator

    In einem Laser wird die Strahlung, die anfänglich durch spontane Emission initiiert wurde, durch eine geeignete Anordnung zweier Spiegel immer wieder durch das Gebiet geleitet, in dem Besetzungsinversion herrscht. Eine solche Anordnung heißt optischer Resonator oder Laserresonator. Durch das ständige Hin- und Herlaufen kann eine ausreichende Verstärkung zur Überschreitung der Laserschwelle erreicht werden. Die Laserschwelle kann nur überschritten werden, wenn die Verstärkung im Resonator größer ist als der Verlust (z. B. durch spontane Emission, Streuung und ausgekoppelter Leistung). Diese Bedingung stellt neben der Besetzungsinversion die zweite grundlegende Voraussetzung dar, dass ein Laser funktionieren kann.

    Ein Laserresonator besteht im einfachsten Fall aus zwei Spiegeln, zwischen denen die Strahlung reflektiert wird, so dass sich der Weg durch das Lasermedium verlängert. Dadurch kann ein Photon sehr oft stimulierte Emission hervorrufen. Einer der beiden Spiegel ist teildurchlässig und wird Auskoppelspiegel oder Auskoppler genannt. Dieser sorgt dafür, dass ein Teil der Strahlung das Gerät als Laserstrahl verlassen kann. Lasermedien mit sehr hoher Verstärkung können unter Umständen auch mit nur einem Spiegel oder ganz ohne Spiegel arbeiten.

    Im Resonator werden nur Frequenzen verstärkt, welche die Resonanzbedingung erfüllen, für die also gilt:

    L
    =
    n

    λ
    2

    ν
    =
    n

    c

    2
    L

    {displaystyle L=n{frac {lambda }{2}}quad Leftrightarrow quad nu =n{frac {c}{2L}}}

    Dabei ist

    n

    {displaystyle n}

    eine natürliche Zahl und

    L

    {displaystyle L}

    die Resonatorlänge. Andere Frequenzen werden durch destruktive Interferenz ausgelöscht. Ein anderer Aufbau ist der Ringresonator, bei dem das Licht durch mehrfache Reflexion einen geschlossenen Pfad durchläuft.

    Die Güte des Resonators (d. h. das Verhältnis zwischen hin- und herreflektierter Strahlung zu austretender Strahlung) muss bei gering verstärkenden Medien besonders hoch sein. Ein Beispiel hierfür ist der Helium-Neon-Laser. Die Resonatorgüte kann oft mittels in ihm befindlicher optischer Komponenten zeitabhängig, aber auch hinsichtlich der Wellenlänge und des lateralen Strahlprofiles beeinflusst werden, um eine gute Strahlqualität, Frequenzkonstanz und Kohärenz sowie Pulsformung des Laserstrahls zu erzielen. Solche Komponenten sind z. B. Blenden, optische Schalter (Güteschalter) oder frequenzselektive Endspiegel.

    Die Resonatorstabilität kann bei einfachen Resonatoren (Spiegel – aktives Medium – Spiegel) mit den sog. g-Faktoren berechnet werden. Sie sind definiert als:

    g

    1

    =
    1

    L

    R

    1

    {displaystyle g_{1}=1-{frac {L}{R_{1}}}}

    g

    2

    =
    1

    L

    R

    2

    {displaystyle g_{2}=1-{frac {L}{R_{2}}}}

    Hierbei sind

    R

    1

    {displaystyle R_{1}}

    und

    R

    2

    {displaystyle R_{2}}

    die Krümmungsradien der beiden Resonatorspiegel und

    L

    {displaystyle L}

    die Gesamtlänge des Resonators. Die Stabilitätsbedingung lautet

    0
    <

    g

    1

    g

    2

    <
    1

    {displaystyle 0<g_{1}g_{2}<1}

    [6]

    Ein paraxialer Strahl verlässt selbst nach beliebig vielen Reflexionen den Resonator nicht. Ist das Ergebnis gerade 0 oder 1, ist der Resonator grenzstabil. Ein Beispiel hierfür ist der konfokale (

    g

    1

    =

    g

    2

    =
    0

    {displaystyle g_{1}=g_{2}=0}

    ), hemisphärische (

    g

    1

    =
    0
    ,
     

    g

    2

    =
    1

    {displaystyle g_{1}=0, g_{2}=1}

    ), konzentrische (

    g

    1

    =

    g

    2

    =

    1

    {displaystyle g_{1}=g_{2}=-1}

    ) oder plan-plan Resonator (

    g

    1

    =

    g

    2

    =
    1

    {displaystyle g_{1}=g_{2}=1}

    ), welcher auch als Fabry-Pérot-Resonator bekannt ist. In der Praxis sind diese Art Laser sehr schwierig zu justieren und laufen meistens nur dadurch, dass andere Linseneffekte den Resonator in den Bereich der Stabilität führen. Ein solcher Effekt kann beispielsweise ein thermischer Linseneffekt sein, bei dem durch einen Temperaturgradienten im Resonator eine thermische Linse entsteht. Stabile Resonatoren beeinflussen die Strahlqualität und die Kohärenzeigenschaften des Laserstrahls positiv. Der Nachteil ist die schlechte Ausnutzung des Lasermediums, da der Lichtstrahl immer wieder auf dieselben Teilchen trifft, anstatt neue Teilchen anzuregen.

    Bei instabilen Resonatoren gilt

    g

    1

    g

    2

    >
    1

    {displaystyle g_{1}g_{2}>1}

    oder

    g

    1

    g

    2

    <
    0

    {displaystyle g_{1}g_{2}<0}

    . Für diese sind die Beugungsverluste sehr hoch, jedoch können durch ein Lasermedium mit großem Durchmesser instabile Resonatoren vorteilhaft genutzt werden, da diese eine gleichförmige Intensitätsverteilung im Resonator erzeugen. Voraussetzung hierfür ist jedoch eine hohe Verstärkung des Lasermediums. Instabile Resonatoren werden daher meistens in Lasern verwendet, die eine hohe Verstärkung pro Resonatorumlauf besitzen und bei denen vorrangig hohe Ausgangsleistung und weniger die Strahlqualität maßgebend sind. Von besonderer Bedeutung ist der asymmetrische konfokale instabile Resonator, da dieser einen parallelen Ausgangsstrahl liefert.

    Da bei der Erzeugung von Laserstrahlung ein nicht unerheblicher Teil der aufgewendeten Energie in Wärme umgewandelt wird, ist bei der Konstruktion von Laserresonatoren, gerade im Hochleistungsbereich, auch stets auf eine effiziente Kühlung des Laseraktivenmediums zu achten. Hierbei spielen auch durch einen Temperaturgradienten im Laseraktivenmedium verursachte optische Effekte eine große Rolle, wodurch die Fokuslage innerhalb des Resonators von dessen Temperatur abhängt. Bei Gaslasern kann eine effiziente Kühlung beispielsweise dadurch erreicht werden, dass das verwendete Gas ständig umgewälzt wird, um es außerhalb des eigentlichen Lasers zu kühlen.[7]

    Longitudinale Moden

    Mögliche Wellenlängen zwischen den Resonatorspiegeln. Darstellung: Amplitude als Funktion des Abstandes von den Spiegeln
    Longitudinale Lasermoden bei gaußförmigem Verstärkungsprofil in einem Resonator. Darstellung: Amplitude als Funktion der Frequenz

    Unterschiedliche Schwingungsformen werden Moden genannt. Als longitudinal bezeichnet man die Schwingung längs der Ausbreitungsrichtung der Strahlung. Bildlich ausgedrückt handelt es sich dabei um Intensitätsberge und -täler im Abstand einer halben Wellenlänge. Bei einem He-Ne-Laser von einigen Zentimetern Länge könnte man zwischen den Spiegeln etwa 600.000 Intensitätsberge zählen, bei einer kurzen Laserdiode nur einige Tausend.

    Je nach Bauart werden vom Resonator bestimmte Wellenlängen und deren Vielfache besonders verstärkt, weil sich nur für bestimmte Wellenlängen eine stehende Welle zwischen den Spiegeln ergibt.

    Das Bild zeigt die Intensitätsverteilung rund um die Grundmode (angegeben als mittlere Intensität in Abhängigkeit von der Frequenz

    ν

    0

    {displaystyle nu _{0}}

    ).

    Genauer gesagt, gilt für die möglichen Lichtfrequenzen in einem Laserresonator der Zusammenhang:

    ν
    (
    N
    )
    =
    N

    c

    2
    L

    {displaystyle nu (N)=Ncdot {frac {c}{2L}}}

    ,

    ν
    (
    N
    )

    {displaystyle nu (N)}

    ist dabei die zulässige Frequenz der

    N

    {displaystyle N}

    -ten Mode,

    c

    {displaystyle c}

    die Lichtgeschwindigkeit und

    L

    {displaystyle L}

    die Resonatorlänge (Abstand zwischen den Resonatorspiegeln). In dieser Formel kann man die Frequenz durch den gebräuchlicheren Begriff Wellenlänge ersetzen und erhält für die möglichen Wellenlängen

    λ

    {displaystyle lambda }

    in einem Resonator:

    2
    L
    =
    N

    λ

    {displaystyle 2L=Ncdot lambda }

    Ein optischer Resonator wirkt also wie ein Kammfilter, das bestimmte aufeinanderfolgende Frequenzen verstärkt oder abschwächt.

    Durch gaußförmige Dopplerverbreiterung der an sich scharfen Emissionslinie entsteht die gaußförmige Einhüllende über eine gewisse Anzahl von „Kammzinken“. Auf Grund obiger Resonatoreigenschaft (und der wieder anschließenden Dopplerverbreiterung) werden mehrere Teillinien der Emissionslinie des aktiven Mediums im Resonator verstärkt. Die einzelnen im Resonator verstärkten Teillinien haben ein Lorentzprofil mit sehr geringen Linienbreiten wegen der großen Länge der Wellenzüge im Resonator, und weil bei der Resonanz Störeffekte wie der Doppler-Effekt in den Hintergrund treten. Somit erhält man das nebenstehende Spektrum mit mehreren Lorentz-Kurven (den sogenannten Lasermoden) mit einer gaußförmigen Einhüllenden. Da jedoch eine Mindestintensität nötig ist, damit im Resonator noch eine Verstärkung stattfinden kann, erhält man nur eine begrenzte Anzahl Moden, da Moden, die zu weit vom Linienschwerpunkt entfernt sind, zu wenig intensiv sind, um noch verstärkt zu werden.

    Der Frequenzabstand zwischen zwei benachbarten Moden ist:

    Δ
    ν
    =

    c

    2
    L

    {displaystyle Delta nu ={frac {c}{2L}}}

    Nach vier Reflexionen erreicht der Lichtstrahl den Startpunkt

    Es kann sich auch ein Zustand einstellen, bei dem der Strahl zweimal durch den Resonator hin- und herlaufen muss, um wieder zum Ausgangspunkt zu gelangen. Dadurch wird die effektive Resonatorlänge verdoppelt, und die Modenabstände werden auf

    Δ
    ν
    =

    c

    4
    L

    {displaystyle Delta nu ={frac {c}{4L}}}

    halbiert.

    Die Halbwertsbreite

    Δ

    {displaystyle Delta }

    der Maxima ist

    Δ
    =

    F
    S
    R

    F

    {displaystyle Delta ={frac {mathrm {FSR} }{mathcal {F}}}}

    Der dabei auftretende Faktor

    F

    {displaystyle {mathcal {F}}}

    wird als Finesse bezeichnet und ist die entscheidende Kennzahl für Resonatoren, die das spektrale Auflösungsvermögen angibt.

    F
    S
    R

    {displaystyle mathrm {FSR} }

    gibt den freien Spektralbereich des Resonators an. Die Finesse hängt bei Vernachlässigung der Verluste im Resonator nur vom Reflexionsfaktor

    R

    {displaystyle R}

    der Spiegel ab:

    F

    =

    π

    R

    1

    R

    {displaystyle {mathcal {F}}={frac {pi {sqrt {R}}}{1-R}}}

    Je nach verwendeten Spiegeln kann die Finesse Werte von etwa 10 bis zu mehreren 100.000 annehmen.

    In vielen Anwendungen sind mehrere longitudinale Moden unerwünscht. Eine Verkürzung der Resonatorlänge, um nur eine Mode zu erzeugen, ergibt aber meist keinen Sinn, da dadurch nicht die gewünschte Lichtleistung erzielt werden kann. Man behilft sich, indem im Resonator ein sogenanntes Etalon eingebracht wird. Das Etalon stellt im Prinzip einen „Resonator im Resonator“ dar, welcher nur Wellen der gewünschten Mode verstärkt, andere Moden aber unterdrückt. Man spricht in diesem Fall von Monomode– oder Singlemode-Lasern (im Gegensatz zu Multimode-Lasern).

    Transversale Moden

    Feldstärke und Intensität eines Laserstrahls in der TEM00-Mode
    TEM-Profile bei zylindrischen Resonatoren
    Verschiedene Intensitätsprofile für einen Resonator mit rechteckigen Spiegeln (TEMxy)

    Als transversale Moden bezeichnet man die Verteilung der Phasenlage der Wellen senkrecht zur Ausbreitungsrichtung. Bildet sich also eine Mode aus, die nicht den Raum senkrecht zu den Resonatorspiegeln ausfüllt, sondern etwas schräg verläuft, so wird der Licht- und Resonatorweg länger, und die Frequenz verschiebt sich etwas. Dieses führt einerseits zum Konkurrieren um angeregte Mediumsmoleküle zwischen den verschiedenen Frequenzen (Mode Competition), andererseits können sich so stehende Wellen ausbilden, die Knotenlinien innerhalb des Laserprofils aufweisen. Ob und wie sie in einem Laserstrahl vorkommen, lässt sich durch optische Bauelemente wie Polarisationsfilter oder diffraktive optische Elemente bestimmen.

    Die Art der transversalen Moden hängt von der Konstruktion des Lasers ab:

    Bei Verwendung ebener Reflektoren treten TEM-Moden auf, das heißt, in Ausbreitungsrichtung besitzt die elektromagnetische Welle keine elektrischen oder magnetischen Komponenten. Das trifft auch für die Lichtausbreitung im Freiraum zu.
    Die Mehrzahl der Laser verwendet gekrümmte Spiegel, dann treten fast immer Hybrid-Moden auf, die auch in Ausbreitungsrichtung elektrische und magnetische Komponenten besitzen.

    (In Hohlleitern mit metallischer Hülle beobachtet man auch reine TE- bzw. TM-Moden, weil in der Hüllfläche elektrische Ströme fließen können.)

    Bei zylindrischem Querschnitt des Lasers hat die Strahlintensität im Idealfall ein Gauß-Profil; diese Mode wird als TEM00-Mode bezeichnet (siehe auch: Moden#Weitere akustische Moden). Es können aber auch andere Profile mit Winkel- und radialen Abhängigkeiten auftreten, die sich durch Laguerre-Polynome berechnen lassen. Ist diese Zylindersymmetrie durch Polarisationsfilter oder Brewster-Fenster gestört, treten rechteckige Symmetrien auf, die durch Hermitesche Polynome berechnet werden. Abhängig von der Anzahl ihrer Knotenlinien in horizontale und vertikale Richtung werden sie als TEMxy-Mode bezeichnet. Für diese Moden ist teilweise der Lichtweg durch den Resonator bis zum Ausgangspunkt anders, das heißt, die Resonatorlänge erscheint verändert. Dies kann zu einer Verfälschung der Longitudinalmodenspektren führen, indem sich die Spektren verschiedener Transversalmoden überlagern.

    Eigenschaften von Laserstrahlung

    Charakteristische Eigenschaften eines Laserstrahls eines Impuls­lasers (Messungen vom PHELIX-Hochenergielaser am GSI in Darmstadt):
    1. Nahfeld mit Füllfaktor und Energiedichte,
    2. Strahlqualität im Fernfeld,
    3. Pulsdauer und spektrale Breite (Linienbreite)

    Die Strahleigenschaften eines Laserstrahles werden wesentlich durch die Art des Laser-Resonators bestimmt, insbesondere spielen dabei die Geometrie des aktiven Mediums und die Spiegelanordnung eine wichtige Rolle. Mit Lasern gelingt es, Licht in hohem Grade zu kontrollieren bzw. zu manipulieren (Brillanz, Intensität, Richtung, Frequenz, Polarisation, Phase, Zeit). Eine allgemeine Aussage über die Strahleigenschaften ist daher nicht möglich. Es ist auch nicht richtig, dass ein Laserstrahl immer ein enggebündelter Strahl mit geringer Frequenzbreite sein muss, wofür er allerdings oft gehalten wird. Je nach Zielsetzung ist eine Erzeugung derartiger Strahlen aber durchaus möglich. Eine herausragende, allgemeine Eigenschaft stellt jedoch die Möglichkeit zur starken Bündelung dar, mit der sehr hohe Leistungsdichten erzielt werden können. Die laterale Leistungsdichteverteilung von Laserstrahlen ist bei guter Strahlqualität ein Gaußprofil (Gauß-Strahl).

    Generell kann man zu den Strahleigenschaften sagen, dass Laserstrahlen sich gegenüber gewöhnlichen Lichtquellen durch viele Unterschiede auszeichnen, die im Folgenden genannt werden.

    Kohärenz

    → Hauptartikel: Kohärenz

    Bei einer normalen Glühlampe werden Lichtwellen nicht nur mit unterschiedlicher Wellenlänge ausgesendet, sondern auch in unbestimmter Phasenlage zueinander. Bei einem Laser dagegen sind die Wellen jeweils fast phasensynchron zueinander. Die Wellen sind über mehr oder weniger lange Strecken (Kohärenzlänge) fast phasengleich, was man sich zum Beispiel in der Holografie zunutze macht.

    Polarisation

    → Hauptartikel: Polarisation

    Die Polarisation von Laserstrahlen ist aufgrund polarisierender optischer Bauteile im Resonator (schräge Umlenkspiegel und Brewster-Fenster, geringe Höhe des Resonators bei Halbleiterlasern) meistens linear. Oft ist das erwünscht, um polarisationsabhängige Kopplung und Strahlteilung durchführen zu können. Beim Schneiden von Metallen tritt jedoch insbesondere bei der linear polarisierten CO2-Laserstrahlung im Schneidspalt eine polarisationsabhängige Absorption auf, was eine schlechte und richtungsabhängige Schnittkantenqualität zur Folge hat. Daher wird beim Metallschneiden mit zirkularer Polarisation gearbeitet, die durch phasendrehende Verzögerungsplatten im Strahlengang des Laserstrahls erzielt wird.

    Frequenz, Wellenlänge

    Die Frequenz von Laserstrahlung wird durch das aktive Medium und dessen zum Lasern geeignete Energieübergänge bestimmt. Es gibt Stoffe, die auf vielen Wellenlängen zum Lasern angeregt werden können – jedoch meistens bei einer Wellenlänge besonders gut. Laser können sehr schmalbandige Strahlquellen sein, die Verstärkungsbandbreite (beim Kohlenstoffdioxidlaser zum Beispiel 9 bis 11 Ã‚µm) ist jedoch meist höher als die Bandbreite der abgegebenen Strahlung – entweder schwingt der Laser von selbst im Maximum der Verstärkungsbandbreite (beim Kohlendioxidlaser zum Beispiel 10,6 Ã‚µm) an oder man sorgt durch frequenzbestimmende Elemente für eine schmalbandige Emission auf einer einzigen Frequenz. Extreme Schmalbandigkeit ist z. B. bei der interferometrischen Längenmessung mittels Lasern von Bedeutung. Bei extremer Breitbandigkeit spricht man von Superkontinuum-Lasern, welche z. B. in der optischen Kohärenztomographie und zur Erzeugung von Frequenzkämmen eingesetzt werden. Die minimal erreichbare Bandbreite wird durch die fundamentale Laser-Linienbreite[8] beschrieben. Das Schawlow-Townes-Limit[9] ist eine vierfache Näherung dieser fundamentalen Laser-Linienbreite.[8]

    Lasertypen nach der Signalform

    Dauerstrich

    Ein Dauerstrichlaser ist ein Laser, der im Gegensatz zu Pulslasern eine Lichtwelle konstanter Intensität abstrahlt.

    Laserstrahlung von Dauerstrichlasern (englisch continuous-wave laser, cw-laser) ist im Idealfall schmalbandig (monochrom, einfarbig), d. h., sie besteht nur aus Strahlung einer Wellenlänge. Insbesondere ist Dauerstrich-Laserstrahlung aus stabilen Laserresonatoren aufgrund des Vielfachumlaufes zeitlich bzw. longitudinal (entlang seiner Ausbreitungsrichtung) kohärent, was bedeutet, dass die ausgesandten Wellenzüge nicht nur mit der gleichen Frequenz schwingen, sondern auch in der Phase über eine lange Strecke (die Kohärenzlänge) konstant sind. Dadurch zeigt ein solches Licht besonders ausgeprägte Interferenzerscheinungen.[1]

    Während des Einschwingvorgangs des Dauerstrich-Lasers tritt zunächst oft Spiking auf, eine unregelmäßige Abgabe von Laserpulsen. Dieses Verhalten nutzt ein modengekoppelter Laser gezielt aus, indem er die Spikes z. B. triggert oder synchronisiert.

    Pulse

    → Hauptartikel: Pulslaser

    Im Gegensatz zum Dauerstrichlaser erzeugt ein gepulster Laser pulsierende Strahlung. Pulse können durch gepulste Anregung oder auch durch Maßnahmen im Laser selbst (Güteschaltung) erzeugt werden. Bei sehr kurzen Pulsen benötigt das aktive Medium prinzipiell eine größere Verstärkungsbandbreite, innerhalb derer die beteiligten Frequenzen gekoppelt sind (Modenkopplung) und sich zu einem Impuls zusammensetzen. Je kürzer die Pulsdauer, desto breiter ist entsprechend den Gesetzen der Fourier-Analyse das erzeugte Spektrum und umso breiter muss das Frequenzband sein, innerhalb dessen das aktive Medium verstärken kann. Die geringsten erzielbaren Pulsdauern liegen in der Größenordnung von Femto- und Attosekunden (→ Femtosekundenlaser).[1]

    Laser können sich auch selbst zur Abgabe einer Pulsfolge synchronisieren, wenn im Resonator zum Beispiel ein nichtlinearer (sättigbarer) Absorber vorhanden ist.
    Die Wiederholfrequenz, mit der die Pulse in einem solchen Laser erzeugt werden, hängt u. a. bei der instantanen Kerr-Linsen-Modenkopplung (englisch Kerr lens mode locking, ein Verfahren zur Erzeugung einer stabilen Pulsfolge von Pulsen geringer Dauer) von der Resonatorlänge ab: Bei einem Resonator mit einer Länge von einem halben Meter beträgt diese etwa 300 MHz – die Periodendauer entspricht einem Hin- und Herlaufen (Umlauf) des Pulses im Resonator. Die Spitzenleistung wird bei jedem Umlauf größer, die Pulsdauer bleibt von allein sehr gering. Aus solchen Pulslasern werden zum Beispiel einzelne Pulse mittels optischer Schalter herausgelassen und weiterverstärkt. Mit weiteren Maßnahmen gelingt es, Spitzenleistungen bis in den Petawatt-Bereich zu erzeugen, die nur im Vakuum ungestört übertragen und fokussiert werden können. Luft wird von der hohen elektrischen Feldstärke des Lichts ionisiert.

    Die Gütemodulation (Q-switching) des Resonators mit akustooptischen Güteschaltern oder Pockelszellen sind weitere Techniken zur Erzeugung energiereicher Laserpulse mit geringer Dauer: Dabei wird die stimulierte Emission zunächst unterbunden, um sie dann bei inzwischen durch das Pumpen gestiegener Besetzungsinversion (hohe, im aktiven Medium gespeicherte Energie) schlagartig zu ermöglichen.

    Einteilung anhand des Lasermediums

    → Hauptartikel: Liste der Lasertypen

    Grobe Einteilung von Lasertypen

              Laser    

                          
               
        Gas        Farbstoff

                         
               
    Ionen Metalldampf neutrales
    Nichtmetall       

                      

              Festkörper    

                        
               
          Halbleiter Farbzentrum Dotierte
    Nichtleiter

    Übersicht über Wellenlängen von im Handel erhältlichen Lasern. Lasertypen mit diskreten Laserlinien sind oberhalb der Leiste der Wellenlängen eingetragen. Die Farbe gibt die Art des Lasermaterials an.

    Laser werden oftmals anhand der Eigenschaften des eingesetzten optischen Lasermediums kategorisiert und benannt. Die gröbste Einteilung erfolgt dabei anhand des Aggregatzustandes.

    Wichtige Gaslaser sind beispielsweise der bei 632,8 nm emittierende Helium-Neon-Laser und der bei 10,6 ÃŽÂ¼m emittierende Kohlendioxidlaser. Spezielle Klassen der Gaslaser sind Excimerlaser, bei denen das Lasermedium ein Excimer-Molekül ist, und Metalldampflaser, bei denen das gasförmige Lasermedium zuerst durch Verdampfen von Metall gewonnen werden muss.

    Laser mit flüssigem Lasermedium werden als Farbstofflaser bezeichnet. Diese Laser kennzeichnen sich durch eine sehr große, kontinuierliche und abstimmbare Bandbreite an Wellenlängen. Bei den eingesetzten Farbstoffen handelt es sich in vielen Fällen um Stilbene, Cumarine und Rhodamine.

    Die Gruppe der Festkörperlaser beinhaltet Laser, deren Lasermedium Kristalle sind. Dabei kann es sich unter anderem um dotiertes Glas, Yttrium-Aluminium-Granat und andere Wirtskristalle oder Halbleiter handeln. Wichtige Beispiele sind der Nd:YAG-Laser, die Laserdiode und der Titan:Saphir-Laser. Häufig verwendete Dotanden sind Titan, Chrom und Neodym. Für die Form der Festkörper existieren viele Möglichkeiten, wie z. B. der Stablaser, Slablaser, Faserlaser und der Scheibenlaser. Eine besondere Form der Festkörperlaser sind die Farbzentrenlaser, die ähnlich funktionieren, aber Farbzentren zur Erzeugung der Laserübergänge nutzen.

    Eine besondere Form ist der Freie-Elektronen-Laser (FEL). Er ist eine Synchrotronstrahlungsquelle, die gerichtete Strahlung im Mikrowellenbereich bis in den Röntgenbereich emittiert. Ein FEL ist allerdings kein Laser im eigentlichen Sinne, da die Strahlung nicht durch stimulierte Emission in einem Lasermedium erzeugt wird.

    Anwendungen

    Eine Laserharfe
    Laserbeschriftetes Schaltkreis-Gehäuse aus Keramik; Zeichenhöhe ca. 1,34 mm
    Laser am Paranal-Observatorium

    Laser werden in sehr vielen Lebens- und Arbeitsbereichen, Forschungs- und Industriezweigen und medizinischen Aufgabenfeldern verwendet. Folgende Abschnitte geben einen groben Überblick über die wichtigsten Einsatzgebiete der Lasertechnik.

    Alltag und Unterhaltung

    Laser haben Einzug in vielen Bereichen des täglichen Lebens gefunden. In jedem Laserdrucker und allen optischen Laufwerken, wie beispielsweise CD-, DVD- und Blu-ray-Disc-Spieler, befinden sich Laserdioden.

    Laserpointer enthalten schwache Laser mit sichtbaren Wellenlängen. In Diskotheken und Lasershows werden Laser mit bis zu mehreren Watt Ausgangsleistung zu Lichteffekten eingesetzt. Bei der sogenannten Laserharfe wird ein aufgefächerter Laserstrahl als Eingabegerät zum Ansteuern von Musikinstrumenten benutzt. In Planetarien werden Laser vereinzelt als Projektoren eingesetzt. Eine Variante ist der „All Dome Laser Image Projector“, wie er zum Beispiel im Planetarium Jena verwendet wird. In Barcodelesegeräten werden teilweise Laser zum Abtasten der Strichcodes verwendet.

    Datengewinnung und -übertragung

    Ein bedeutendes Einsatzgebiet von Diodenlasern und Faserlasern ist die Datenübertragung mittels Lichtwellenleitern. Der optische Richtfunk ist zwar möglich, aber wegen der Störanfälligkeit wenig verbreitet. Die Datenübertragung zwischen Satelliten oder Raumfahrzeugen mittels Laser ermöglicht aufgrund der höheren Frequenz eine weit höhere Datenrate als die bisher üblichen Radiowellen. Insbesondere als Relais wurde die Technik bisher eingesetzt, beispielsweise von Artemis. Die Kommunikation zur Erde mit Laser ist durch die Atmosphäre behindert. Die zugehörige Technologie befindet sich noch in der Erprobungsphase, könnte aber in Zukunft eine größere Rolle spielen.

    Weitere Anwendungen sind die Holografie und das Laserscanning zur Objektvermessung oder in Nivelliergeräten.

    Industrie und Materialbearbeitung

    In der Industrie und der Fertigungstechnik werden Laser für verschiedene Fertigungsverfahren (DIN 8580) eingesetzt. Sie werden hierzu an einer Laserbearbeitungsmaschine oder einem Laserscanner betrieben. Laser eignen sich zum Umformen, Trennen, Fügen, Beschichten und Ändern von Stoffeigenschaften verschiedener Materialien, wie Holz, Kunststoff, Papier und Metalle.

    Zu den wichtigsten Verfahren gehören das Lasersintern, die Stereolithografie, das Laserstrahlbiegen und laserunterstützte Biegen, das Laserschneiden und -bohren, die Laserablation, das Lasertrimmen, Laserstrahlschweißen, -auftragschweißen und -löten, die Laserbeschriftung, das Laserspritzen und Laserstrahlverdampfen, das Laserpolieren.

    Weiterhin können mit Lasern Strukturen im Mikrometer- und Submikrometerbereich auf fotosensitive Materialien geschrieben werden. Mittels mikrofotolithografischer Systeme werden im Direktschreibverfahren hochaufgelöste Vorlagen (Masken) für verschiedene Anwendungen erzeugt, die z. B. mittels breitbandiger Hochleistungslaser in der Produktion auf die endgültigen Materialien umkopiert werden. Andere Anwendungen schließen das Direktschreiben von Strukturen auf Silizium-Wafern in niedrigen Stückzahlen oder das Schreiben von Strukturen auf fotoempfindlichen Filmen (z. B. Dehnungssensoren) ein. Auf diese Weise lassen sich Bildschirmmasken, Leiterplatten, integrierte Schaltkreise und Sensoren herstellen.

    Medizin

    In der Allgemeinmedizin wird der Laser hauptsächlich in der Diagnose eingesetzt, z. B. bei der Messung von Blutstrom (Flowmetrie) und -zirkulation. Es existieren auch Low-Level-Lasertherapiegeräte zur Wund- und Schmerzbehandlung.

    In der Augenheilkunde wird Laserlicht mit unterschiedlichen Wellenlängen eingesetzt, wobei Wellenlänge, Einwirkzeit (Expositionszeit) und Energie die physikalische Reaktion und Eindringtiefe beeinflussen. Der Argon-Laser wird genutzt, um mit seinen thermischen Effekten Koagulation (z. B. bei diabetischer Retinopathie, Thrombosen) deren Gefäßneubildungen zu verhindern oder Retinopexie (Verschweißung von Gewebeschichten bei Netzhautloch oder Netzhautablösung) durchzuführen. Der Neodym-YAG Laser und femto-LASER verursacht durch den hervorgerufenen hochenergetischen ultrakurzen Suprapuls eine präzise eng umschriebene Gewebezerreißung (Photodisruption) und der Excimer-Laser durch das ihm eigene Phänomen der Gewebeverdunstung (Photoablation/Sublimation) eine Umgestaltung der Hornhaut-Oberfläche (z. B. PRK oder LASIK) zur Beseitigung der Fehlsichtigkeit. Die Femtosekundenlaser-Kataraktoperation ist eine neue Methode in der Chirurgie des Grauen Stars (Katarakt), die bei einigen wichtigen Schritten während dieses Eingriffs von besonders hoher Präzision ist.[10] Darüber hinaus sind mit dem Laser dreidimensionale bildgebende Verfahren möglich wie optische Coherenz-Tomographie (OCT) oder online-Pachymetrie, optische Pfadmessung und Fotodokumentation aller Augenstrukturen mit einer Auflösung im Mikrometerbereich.

    In der Chirurgie, Gefäßchirurgie und Phlebologie wird der Laser hauptsächlich im Bereich Endoskopie oder als Laserskalpell eingesetzt. Eine weitere Anwendung ist die Behandlung von defekten Venen (Krampfadern). Hierbei kann der Laser endovenös (Laser-Lichtleiter wird in die Vene eingebracht) angewendet werden. Dieses Laser-Behandlungsverfahren ersetzt dabei das Entfernen der Vene durch „Stripping“. Die Laser-Behandlung ist in vielen Fällen schonender und ambulant durchführbar.

    In der Dermatologie lassen sich mit Laserstrahlen Schnitte und Verödungen durchführen. Blutgefäße können durch Laser bestimmter Wellenlängen koaguliert werden. Pigmentflecken können mit Hilfe ablatierender (= schälender) Laser abgetragen oder selektiv zerstört werden. Subkutanes (= unter der Haut gelegenes) Pigment kann mit Hilfe eines ultrakurz gepulsten Lasers zerstört und damit entfernt werden, ohne die Hautoberfläche stark zu verletzen. Durch Verwendung von langgepulsten Lasern können Haarwurzeln durch Epilation dauerhaft zerstört werden. Laser werden auch zur gezielten Behandlung entzündlicher Hauterkrankungen, vorrangig der Psoriasis (Schuppenflechte), eingesetzt. Oberflächliche Unebenheiten der Haut (Knötchen, Fältchen) werden mit zur kosmetischen Verbesserung des Hautbildes geglättet (Resurfacing). Durch Laserlicht können auch selektiv dermale Anteile erwärmt werden, was in erster Linie dem Kollagenaufbau zur Straffung der Haut dienen soll („Subsurfacing“).

    In der Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde werden Laser zur Abtragung von Veränderungen an den Stimmbändern bei der Mikrolaryngoskopie verwendet, außerdem zur Teilabtragung der Mandeln (Tonsillotomie) und von Tumoren in Mund und Rachen (z. B. beim Zungenkarzinom). Bei der Operation wegen Otosklerose werden Laser zur Perforation der Steigbügel-Fußplatte verwendet.

    In der Zahnmedizin können Laser für den Abtrag von Zahnhartsubstanz („Bohren ohne Bohrer“) oder in der Parodontologie (Keimreduktion und Konkremententfernung in entzündeten Zahnfleischtaschen) verwendet werden. Diodenlaser werden in der Zahnmedizin für chirurgische Eingriffe, z. B. Lippenbändchenentfernung, für die Keimreduktion in der Endodontie (Wurzelkanalbehandlung) oder für die Zahnaufhellung (Bleaching) verwendet. Vorteile der Laserbehandlung gegenüber der konventionellen Methode sind, dass der Patient weniger Schmerzen hat, die Setzung von Nähten teilweise überflüssig wird, es weniger blutet, da die Wunde verödet ist und die behandelte Stelle gleichzeitig dekontaminiert (keimfrei) wird. Zum Teil sind allerdings bessere Studien mit einem höheren Evidenzgrad erforderlich, um den Nutzen des Lasers einzuschätzen.[11]

    In der Krebstherapie wird er für die photodynamische Therapie eingesetzt; in der Urologie zur Behandlung von Nieren- und Harnleitersteinen und der Prostata. Die Lasermikrodissektion ist ein Verfahren zur Gewinnung von kleinsten Proben aus Gewebsschnitten oder Zellkulturen.

    Noch in der Forschung befindliche Techniken betreffen u. a. die Versuche, Nerven unter Einsatz von Laserlicht zielgerichtet wachsen zu lassen.

    Die Sicherheitsbestimmungen für medizinisch genutzte Laser werden in der EN 60601-2-22 behandelt.

    Mess- und Steuerungstechnik

    Eine Reihe von präzisen Messgeräten für Entfernungen und andere Größen funktionieren mit Lasern. Sie werden beispielsweise beim Tunnelbau, im Bauwesen und zur Vermessung der Maschinengeometrie bei Werkzeugmaschinen und Anlagen verwendet.

    Weitere Messgeräte, die auf Lasern beruhen, sind Kohärenzradar, optische Abstandsmessungen per Light detection and ranging (Lidar) und Laserpistolen, lasergestützte Brandmelder, elektronische Specklemuster-Interferometrie (ESPI) zur Formerfassung, Lasermikrofone, Laserextensometer, Laser-Doppler-Anemometrie und Particle Image Velocimetry zur Messung von Strömungsgeschwindigkeiten, Laser-Doppler-Vibrometer zur berührungsfreien Schwingungsmessung, Laser surface velocimeter, Laser-Wolkenhöhenmesser in der Meteorologie und Laserkreisel.

    Energietechnik

    Laser können zur Uran-Anreicherung zwecks Gewinnung von Kernbrennstoff verwendet werden.

    Militär

    Beim Militär und in der Rüstungsindustrie werden Laser wie im Alltag zur Kommunikation und zu Messzwecken eingesetzt, aber zusätzlich auch als Waffen oder waffenunterstützende Technik verwendet. Dazu zählen Zielhilfen für lasergelenkte Bomben und Raketen sowie zur Erzeugung von Zielmarkierungen an Handfeuerwaffen (beispielsweise an der AM180), „Lasergewehre“ zum vorübergehenden Blenden[12] und Hochenergielaser zur Raketenabwehr (Laserkanonen) (siehe auch Energiewaffe und Weltraumwaffe).

    Hochleistungs-Laseranlagen im Wellenlängenbereich um 1 Mikrometer dienen als „Treiber“ in Anlagen zur Trägheitsfusion wie beispielsweise der National Ignition Facility.

    2014 wurde von der US Navy die erste Laserwaffe (englisch Laser Weapon System, kurz LaWS) auf der USS Ponce in Betrieb genommen. In veröffentlichten Videos wird die Waffe an unbemannten Flugobjekten und Schlauchbooten getestet, die nach kurzer Zeit anfangen zu brennen. 2018 wurde die russische Laserwaffe Pereswet in Dienst gestellt, die Drohnen, Flugzeuge und Raketen bekämpfen soll.

    Wissenschaft und Forschung

    In der modernen Forschung der Physik, Chemie und Biologie und ihrer jeweiligen Teilgebiete sind Laser eines der wichtigsten Hilfsmittel. In der Laserspektroskopie werden Laser zur Laserkühlung und Bestimmung von Energieniveaus in Atomen und Molekülen, zur Dichtemessung in Gasen und Plasmen oder zur Bestimmung von Materialeigenschaften eingesetzt. Spezielle laserspektroskopische Verfahren sind beispielsweise die Atomspektroskopie, die Tunable Diode Laser Absorption Spectroscopy die Raman-Spektroskopie und die nichtlineare Raman-Spektroskopie. Effekte, wie sie die nichtlineare Optik vorhersagt, können nur mit Lasern erzielt werden. Isotopentrennungen, wie AVLIS und MLIS, sind ebenfalls nur mit Lasern möglich.

    In der Geodäsie dienen Laser zur Vermessung der Erde und der Plattentektonik, beispielsweise mittels Tachymeter, Lasertracker, Kanallaser, Satellite Laser Ranging und LaserDisto.

    Die optische Pinzette und das Zwei-Photonen-Mikroskop sind Anwendungen der Zellforschung.

    In der Astronomie werden Laser zur genauen Justierung optischer Bauteile und Instrumente sowie zur Beobachtung von Raumobjekten eingesetzt. Dazu zählen Laserteleskope, Laser-Theodoliten und -Zielfernrohre sowie die Vermessung der Mondbewegung mittels Lunar Laser Ranging.

    In der superauflösenden Mikroskopie mit dem STED-Mikroskop, für die Stefan Hell im Jahr 2014 (mit anderen) den Nobelpreis für Chemie erhielt, werden zwei konfokale Laserstrahlen eingesetzt, um Bereiche von nur wenigen Atom-Durchmessern abrastern zu können.

    Homogenisierung

    In manchen Anwendungen ist ein räumlich homogenes Profil nötig. Der Laserstrahl kann dann homogenisiert werden, zum Zwecke der Schaffung einer möglichst ebenmäßigen Intensitätsverteilung der Laserstrahlung über den gesamten Bearbeitungsfleck.[13] Ein anfänglich zum Beispiel vorliegendes Gauß-Profil der Intensitätsverteilung soll dabei in ein fast-Rechteckprofil mit möglichst geringer Inhomogenität überführt werden. Häufiger möchte man jedoch unregelmäßige und instabile Strahlprofile homogenisieren. Das Ziel ist die gleichmäßige Ausleuchtung einer Fläche zum Beispiel zur Wärmebehandlung.

    Gefahren

    Gefahren für die Gesundheit

    Warnzeichen vor Laserstrahlen nach DIN EN ISO 7010

    Laser können aufgrund der Eigenschaften ihrer Strahlung und aufgrund ihrer z. T. extrem konzentrierten elektromagnetischen Leistung biologische Schäden verursachen. Daher sind Laser je nach Laserklasse mit genormten Warnhinweisen zu versehen.
    Dabei werden Bereiche der Wellenlängen und Einwirkzeiten unterschieden, die zu charakteristischen Verletzungen und Verletzungs-Schwellwerten der Leistungs- oder Energiedichte führen.

    Anwender und Anlagenbauer müssen direkte, indirekte (unbeabsichtigt gerichtet reflektierte) und Streustrahlung (unbeabsichtigt diffus reflektierte) hinsichtlich dieser Grenzwerte berücksichtigen.

    Mögliche Schäden:

    Bei der medizinischen Anwendung von Lasern kann es zur Entzündung vorhandener oder gebildeter Gase kommen.
    Laser im Ultraviolettbereich verursachen neben den genannten Schäden auch fotochemische Veränderungen des Gewebes. Dazu gehören Erscheinungen ähnlich einem Sonnenbrand mit dem Risiko einer Krebsentstehung sowie Trübungen der Hornhaut, der Augenlinse und des Glaskörpers.
    Bei der Lasermaterialbearbeitung entstehen durch Pyrolyse und Verdampfung teilweise hochgiftige Gase, Stäube und Aerosole, die abgesaugt und gefiltert werden müssen.
    Laserstrahlen im Nahinfrarot-Bereich (um 1000 nm) oder deren Streustrahlung dringen tief unter die Haut vor und können im Unterhautgewebe schmerzlose, schlecht heilende Verbrennungen verursachen.
    Verbrennungen im Auge: Bereits bei relativ geringen Leistungen (wenige Milliwatt) einer Wellenlänge, für die das Auge transparent ist (etwa 350 bis 1200 nm) treten im ungeschützten Auge partielle Erblindungen durch Netzhautschäden auf, da der parallele Laserstrahl durch die Augenlinse auf der Netzhaut fokussiert wird. Auch Streustrahlung stärkerer Laser dieses Wellenlängenbereiches ist gefährlich. Schäden werden oft nicht bemerkt, sondern erst vom Augenarzt entdeckt.
    Verbrennung von Auge und Haut: Treffen Laserstrahlen oder deren Streustrahlung einer Wellenlänge, für die Haut und Hornhaut nicht transparent sind (ab etwa >1400 nm), auf, kommt es bei entsprechender Leistungsdichte zu oberflächlichen Verbrennungen oder Verkohlungen.

    Die Gefährdung durch Laserstrahlung an Maschinen zur Lasermaterialbearbeitung wird oft nach der Maschinenrichtlinie beurteilt und ergibt auf dem Risikograph meistens die bisherige Kategorie 4 beziehungsweise die Sicherheitsanforderungsstufe 3 (auch Sicherheits-Integritätslevel 3, kurz SIL-3).

    Sachschäden

    Laserstrahlen können bei ausreichender Leistung oder Fokussierung Brände und Explosionen auslösen. Hochbrillante Laser zur Materialbearbeitung können bei Versagen der Steuerung (zum Beispiel eines Roboters) auch an weit außerhalb ihrer Fokusebene liegenden Bauteilen oder Wandungen Schäden verursachen.

    Gefahren-Prävention

    Jede Einrichtung in Deutschland, die Laser ab der Klasse 3R benutzt, muss eine unterwiesene Person, einen Laserschutzbeauftragten, benennen, der/die die Gefahren und die sichere Verwendung von Lasern kennt und überwacht.

    Die vollständige Abschirmung der Strahlung der Laser mittels einer Umhausung der Maschine oder des Experimentes ist oft nicht möglich. Zugangstüren müssen daher elektrisch überwacht oder zugehalten werden, solange der Laser gefährliche Strahlung abgeben kann. Auch Lichtgitter können zur Absperrung angewendet werden, wenn die Streustrahlung ausreichend gering ist.

    Beobachtungsfenster und Schutzbrillen erlauben bei geringer Streustrahlung oft eine Beobachtung, während der Laser eingeschaltet ist, und bestehen aus Filtermaterialien, die für sichtbare Wellenlängen zumindest teilweise transparent, für die spezielle Laserwellenlänge jedoch intransparent sind.

    Laserklassen

    Lasergeräte werden entsprechend der schädlichen biologischen Wirkung von Laserstrahlung in Klassen eingeteilt. Maßgeblich für die nationalen und internationalen Laserklassen ist dabei die Definition von Grenzwerten, bei denen keine Schädigung zu erwarten ist. Neben der amerikanischen ANSI-Norm gibt die International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection Grenzwerte im Spektralbereich zwischen 400 und 1400 nm heraus.[14]

    Maßgeblich ist bei nichtionisierender Strahlung die thermische Leistung pro Fläche sowie die spezifischen wellenlängenabhängigen Absorptionseigenschaften des Gewebes (Haut sowie Retina, Hornhaut, Glaskörper und Linse des Auges). Durch die Fokussierung der Augenlinse ist die Gefährlichkeit im sichtbaren und besonders im angrenzenden infraroten Bereich erhöht.

    Oberhalb von 1,4 Ã‚µm Wellenlänge wird die Strahlung großflächig in der Hornhaut absorbiert. Sie bietet einen Schutz für die Retina des Auges. Jedoch reduziert sich die Absorptionstiefe auf weniger als 0,1 mm bei 3 Ã‚µm Wellenlänge, weshalb es zu Schäden in der Hornhaut kommen kann. Aus diesem Grund heißt der Wellenlängenbereich von 1,5 bis 2 Ã‚µm augensicher (englisch eye safe).

    Unterhalb 1,4 Ã‚µm sind Hornhaut, Haut und darunter liegendes Gewebe im Bereich 1200 nm (Nahinfrarot) bis rot (700 nm) teiltransparent, sodass hier tiefreichende Schädigungen auftreten können, deren Entstehung aufgrund dort nicht vorhandenen Wärmeempfindens oft nicht bemerkt werden. Auch Netzhautschäden durch Laser-Strahlung im Nahinfrarot werden oft nicht bemerkt und erst durch für entsprechende Arbeitsplätze vorgesehene ärztliche Augenuntersuchungen entdeckt.

    Bei Wellenlängen unterhalb von etwa 400 nm werden organische Molekülbindungen zerstört, die Absorptionstiefe im Gewebe verlagert sich mit kürzerer Wellenlänge an die Oberfläche von Haut und Auge. Es treten auch bei geringen thermischen Leistungsdichten Linsen- und Hornhauttrübungen sowie Schädigungen der Haut vergleichbar einem Sonnenbrand auf. Dementsprechend sind die Grenzwerte der Leistungsdichte bei diesen kurzen Wellenlängen geringer als beispielsweise im mittleren Infrarot.

    Die Klasseneinteilung von Lasergeräten und -anlagen erfolgt anhand maximal auftretender Leistungs- bzw. Energiedichten, je nachdem, ob es sich um kontinuierliche oder Pulslaser handelt. Dabei ist auch die Expositionsdauer und die Wellenlänge maßgebend.

    Klassifizierung nach DIN EN 60825-1

    Maximale cw-Leistungen für Laser der Klassen 1, 2, 3R und 3B gemäß EN 60825-1:2007.
    Die angegebenen Leistungen gelten nur für punktförmige Quellen und stark kollimierte Laserstrahlung. Bei ausgedehnten Quellen und divergenter Strahlung sind höhere Leistungen zulässig.
    Ein vorschriftsgemäß nach EN 60825-1 klassifizierter Laser.

    Entsprechend der Gefährlichkeit für den Menschen sind die Laser in Geräteklassen eingeteilt. Die Klassifizierung nach DIN EN 60825-1 erfolgt vom Hersteller. (Die alte Klassifizierung nach DIN VDE 0837 (→ unten) darf für neue Laser nicht mehr verwendet werden.)

    Klasse
    Beschreibung

    1
    Die zugängliche Laserstrahlung ist ungefährlich, oder der Laser befindet sich in einem geschlossenen Gehäuse

    1C
    Die zugängliche Laserstrahlung ist ungefährlich für das Auge, aber in besonderen Fällen gefährlich für die Haut.[15]

    1M
    Die zugängliche Laserstrahlung ist ungefährlich, solange keine optischen Instrumente wie Lupen oder Ferngläser verwendet werden.

    2
    Die zugängliche Laserstrahlung liegt nur im sichtbaren Spektralbereich (400 nm bis 700 nm). Sie ist bei kurzzeitiger Bestrahlungsdauer (bis 0,25 s) auch für das Auge ungefährlich.

    2M
    Wie Klasse 2, solange keine optischen Instrumente wie Lupen oder Ferngläser verwendet werden.

    3R
    Die zugängliche Laserstrahlung ist gefährlich für das Auge.

    3B
    Die zugängliche Laserstrahlung ist gefährlich für das Auge und in besonderen Fällen auch für die Haut. Diffuses Streulicht ist in der Regel ungefährlich. (Laser von CD-/DVD-Brennern; Laserstrahlung allerdings nicht direkt zugänglich)

    4
    Die zugängliche Laserstrahlung ist sehr gefährlich für das Auge und gefährlich für die Haut. Auch diffus gestreute Strahlung kann gefährlich sein. Beim Einsatz dieser Laserstrahlung besteht Brand- oder Explosionsgefahr. (Materialbearbeitung, Forschungslaser)

    Anmerkung zu Laserklasse 2 und 2M: Eine wissenschaftliche Untersuchung[16] ergab, dass der Lidschlussreflex (dieser tritt innerhalb 0,25 s auf; eine längere Bestrahlung schädigt das Auge) nur bei ca. 20 % der Testpersonen gegeben war. Vom Vorhandensein des Lidschlussreflexes kann daher nicht als Regelfall ausgegangen werden.

    Anmerkung zur Leistung: Bei Lasern, die ausgedehnte Lichtquellen darstellen und/oder divergente Strahlung abgeben, können weit höhere Leistungen zulässig sein als bei kollimierten Lasern derselben Klasse. So wird z. B. auf Seite 67 von EN 60825-1:2007 das Beispiel B.3.2 angegeben, bei dem eine stark divergente 12-mW-Laserdiode (Wellenlänge 900 nm) nach Klasse 1M klassifiziert wird.

    Klassifizierung nach DIN VDE 0837

    Bis März 1997 galten in Deutschland die Laserklassen nach DIN VDE 0837. Diese Einteilung ist heute noch in den USA gebräuchlich.

    Klasse
    Beschreibung

    1
    entspricht der Klasse 1 nach EN 60825-1

    2
    entspricht der Klasse 2 nach EN 60825-1

    Laser dieser Klasse werden unter Umständen heute in 1M eingestuft.

    3a
    Die zugängliche Laserstrahlung wird für das Auge gefährlich, wenn der Strahlquerschnitt durch optische Instrumente verkleinert wird. Ist dieses nicht der Fall, ist die ausgesandte Laserstrahlung im sichtbaren Spektralbereich (400 nm bis 700 nm) bei kurzzeitiger Bestrahlungsdauer (bis 0,25 s), in den anderen Spektralbereichen auch bei Langzeitbestrahlung, ungefährlich. Je nach Wellenlänge werden diese Laser heute meistens in Klasse 2M oder 3R eingestuft.

    3b
    entspricht der Klasse 3B nach EN 60825-1

    4
    entspricht der Klasse 4 nach EN 60825-1

    Literatur

    Fritz Kurt Kneubühl, Markus Werner Sigrist: Laser. 7. Auflage. Teubner, Wiesbaden 2008, ISBN 3-8351-0145-5.
    Jürgen Eichler, Hans Joachim Eichler: Laser. Bauformen, Strahlführung, Anwendungen. 7. Auflage. Berlin/Heidelberg, Springer 2010, ISBN 3-642-10461-4.
    Jeff Hecht: Beam: The Race to Make the Laser, Oxford UP 2005
    Anthony E. Siegman: Lasers. University Science Books, Mill Valley, CA 1986, ISBN 0-935702-11-3.
    William T. Silfvast: Laser Fundamentals. 2. Auflage. Cambridge University Press, Cambridge 2004, ISBN 0-521-83345-0.
    Axel Donges: Physikalische Grundlagen der Lasertechnik. Shaker, Aachen 2007, ISBN 978-3-8322-6392-8.
    Charles H. Townes: How the Laser Happened. Oxford University Press, New York/Oxford 1999, ISBN 0-19-512268-2.
    Ute Mauch: Lasermedizin. In: Werner E. Gerabek, Bernhard D. Haage, Gundolf Keil, Wolfgang Wegner (Hrsg.): Enzyklopädie Medizingeschichte. De Gruyter, Berlin / New York 2005, ISBN 3-11-015714-4, S. 827 f.

    Weblinks

    Commons: Laser Ã¢Â€Â“ Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
    Wiktionary: Laser Ã¢Â€Â“ Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
    Laser in der Encyclopedia of Laser Physics and Technology (engl.)
    Verschiedene Typen von Halbleiterlasern – Übersicht der verfügbaren Wellenlängen von Halbleiterlasern
    Sam’s Laser FAQ – Sammlung technischer Dokumentationen und Reparaturanleitungen (engl.)
    LaserFest – Website der American Physical Society anlässlich des 50. Jubiläums des Lasers (engl.)
    Laser – Licht in Formation, Video zum Laser auf Youtube, eingestellt von der Max-Planck-Gesellschaft
    Video: Was ist ein Laser?. Leibniz Universität Hannover 2011, zur Verfügung gestellt von der Technischen Informationsbibliothek (TIB), doi:10.5446/393.

    Siehe auch

    Liste der Lasertypen

    Einzelnachweise

    ↑ a b c d e f g Patrick Voss-de Haan: Laser. In: spektrum.de. 1998, abgerufen am 7. November 2019. 

    ↑ F. K. Kneubühl, M. W. Sigrist: Laser. 3. Auflage. Teubner, 1991, S. 4.

    ↑ T. H. Maiman: Stimulated Optical Radiation in Ruby. In: Nature. 187, 4736, 1960, S. 493–494.

    ↑ R. G Gould: The LASER, light amplification by stimulated emission of radiation. In: The Ann Arbor Conference on Optical Pumping. 1959. 

    ↑ A. Javan, W. R. Bennet, D. R. Herriot: Population Inversion and Continuous Optical Maser Oscillation in a Gas Discharge Containing a He-Ne Mixture. In: Phys. Rev. Lett. 6, 1961, S. 106–110.

    ↑ J. Eichler, H.J. Eichler: Laser – Bauformen, Strahlführungen, Anwendungen. 7. Auflage. Springer Verlag, 2010, S. 275, Gleichung (13.31)

    ↑ T. Graf: Laser. Grundlagen der Laserstrahlquellen. 1. Auflage. Vieweg+Teubner, 2009, S. 189ff.

    ↑ a b M. Pollnau, M. Eichhorn: Spectral coherence, Part I: Passive resonator linewidth, fundamental laser linewidth, and Schawlow-Townes approximation. In: Progress in Quantum Electronics. In press, Nr. Journal Pre-proof, 2020, S. 100255. doi:10.1016/j.pquantelec.2020.100255.

    ↑ A. L. Schawlow, C. H. Townes: Infrared and optical masers. In: Physical Review. 112, Nr. 6, 1958, S. 1940–1949. doi:10.1103/PhysRev.112.1940.

    ↑ Burkhard Dick, Ronald D. Gerste, Tim Schultz: Femtosecond Laser in Ophthalmology. Thieme, New York 2018, ISBN 978-1-62623-236-5.

    ↑ Metastudie der Cochrane Library

    ↑ Non-Lethal Ocular Disruptor. – grüner Blendlaser. In: alfalight.com (PDF)

    ↑ Homogenisierung von Laserstrahlen (PDF; 567 kB).

    ↑ Revision of Guidelines on Limits of Exposure to Laser Radiation of Wavelengths between 400 nm and 1.4 mm. (PDF; 1,7 MB) International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection, 30. März 2000, abgerufen am 14. Dezember 2017 (englisch). 

    ↑ Deutsches Institut für Normung e. V.: DIN EN 60825-1 (VDE 0837-1):2015-07. Hrsg.: DIN und VDE. Berichtigung 3 Auflage. Beuth Verlag, Berlin 19. Juni 2014, S. 23, 31 f. 

    ↑ H.-D. Reidenbach, K. Dollinger, J. Hofmann: Überprüfung der Laserklassifizierung unter Berücksichtigung des Lidschlussreflexes. In: Schriftenreihe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Fb 985. Wirtschaftsverlag NW, Bremerhaven 2003, ISBN 978-3-89701-968-3 (Zusammenfassung in Abwendungsreaktionen des Menschen gegenüber sichtbarer Laserstrahlung (PDF; 120 kB).). 

    Normdaten (Sachbegriff): GND: 4034610-9 (OGND, AKS) | LCCN: sh85074788

    Abgerufen von „https://de..org/w/index.php?title=Laser&oldid=209301921“
    Kategorien: LaserphysikElektrische LichtquelleElektrowärmegerätTrennwerkzeugAbtragenAbkürzungTechnikgeschichte (20. Jahrhundert)

    Navigationsmenü


    gmbh kaufen mit verlustvortrag arbeitnehmerüberlassung

    GmbH kaufen Geld verdienen mit Firma

    gmbh mantel kaufen schweiz gmbh mit verlustvorträgen kaufen


    Top 9 darlehensvertrag:

      gmbh kaufen ohne stammkapital kfz leasing Software firmenmantel kaufen gmbh mantel kaufen deutschland
      Zur Suche springen

      Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unter Software (Begriffsklärung) aufgeführt.

      Software [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈsɒf(t)wɛː] (dt. = weiche Ware [von] soft = leicht veränderbare Komponenten […], Komplement zu ‚Hardware‘ für die physischen Komponenten)[1] ist ein Sammelbegriff für Programme und die zugehörigen Daten.[2] Sie kann als Beiwerk zusätzlich Bestandteile wie z. B. die Softwaredokumentation in der digitalen oder gedruckten Form eines Handbuchs enthalten.[3]

      Software bestimmt, was ein softwaregesteuertes Gerät tut und wie es das tut (in etwa vergleichbar mit einem Manuskript).[4] Die Hardware (das Gerät selbst) führt Software aus (arbeitet sie ab) und setzt sie so in die Tat um. Software ist die Gesamtheit von Informationen, die man der Hardware hinzufügen muss, damit ein softwaregesteuertes Gerät für ein definiertes Aufgabenspektrum nutzbar wird.[5]

      Durch das softwaregesteuerte Arbeitsprinzip kann eine starre Hardware individuell arbeiten. Es wird heute nicht nur in klassischen Computern angewendet, sondern auch in vielen eingebetteten Systemen, wie beispielsweise in Waschmaschinen, Mobiltelefonen, Navigationssystemen und modernen Fernsehgeräten.

      Inha


      deutsche gmbh kaufen risiken

      firmen gmbh kaufen was beachten


      Top 6 Handelsvermittlervertrag:

        gmbh anteile kaufen risiken gmbh gesellschaft kaufen münchen Steuerberater firmenanteile gmbh kaufen gmbh gesellschaft kaufen münchen
        Zur Suche springen

        Dieser Artikel behandelt den freiberuflichen Berater im Steuerrecht. Zur juristischen Fachzeitschrift siehe Der Steuerberater.

        Als Steuerberater (StB) wird der Angehörige eines freien Berufs bezeichnet, der in steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen berät und seine Mandanten vor der Finanzverwaltung sowie der Finanzgerichtsbarkeit vertritt. Der Beruf des Steuerberaters zählt in Deutschland und Österreich zu den klassischen Kammerberufen mit besonders strengen berufsrechtlichen Zugangsregelungen. Die Berufsbezeichnung Steuerberater ist in diesen Ländern gesetzlich geschützt.

        Inhaltsverzeichnis

        1 Deutschland

        1.1 Geschichte
        1.2 Tätigkeitsbereich

        1.2.1 Beratung in Fragen der Steuerdeklaration (Steuererklärung)
        1.2.2 Beratung in Fragen der Steuerrechtsdurchsetzung
        1.2.3 Beratung in Fragen der Steuergestaltung
        1.2.4 Beratung in betriebswirtschaftlichen Fragen
        1.2.5 Freiwillige Prüfungen
        1.2.6 Sonstige Aufgaben

        1.3 Berufszugang
        1.4 Vorbereitung auf die Steuerberater-Prüfung
        1.5 Steuerberaterprüfung
        1.6 Haftung
        1.7 Honorar
        1.8 Einkommen
        1.9 Berufliche Zusammenarbeit
        1.10 Syndikus-Steuerberater
        1.11 Abgrenzung zu ähnlichen Berufen
        1.12 Europäisierung des Berufsrechts
        1.13 Weitere Tätigkeitsfelder der Steuerberater
        1.14 Steuerberaterverzeichnis

        2 Österreich

        2.1 Tätigkeiten der Steuerberater
        2.2 Verantwortlichkeit des Steuerberaters
        2.3 Erlangung der Berufsbefugnis

        2.3.1 Volle Handlungsfähigkeit
        2.3.2 Besondere Vertrauenswürdigkeit
        2.3.3 Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
        2.3.4 Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
        2.3.5 Berufssitz
        2.3.6 Vorbildung und praktische facheinschlägige Tätigkeit
        2.3.7 Fachprüfung

        2.4 Steuerberatungsgesellschaft

        3 Schweiz
        4 Literatur
        5 Weblinks
        6 Einzelnachweise

        Deutschland

        Der Beruf des Steuerberaters wird als freier Beruf ausgeübt und unterliegt daher nicht den Bestimmungen der Gewerbeordnung. Der Steuerberater ist ein unabhängiges Organ der Steuerrechtspflege.[1][2] Die Stellung als unabhängiges Organ der Steuerrechtspflege ist ausdrücklich einzelgesetzlich in § 32 Abs. 2 StBerG normiert, so dass Steuerberater gleichrangig und gleichberechtigt neben den anderen Organen der Rechtspflege, z. B. Rechtsanwälten, stehen. Das Berufsbild ist ausgerichtet auf den Vorrang der persönlichen berufsspezifischen Leistung vor den wirtschaftlichen Aspekten der Tätigkeit. Es ist geprägt durch die unabhängige und unparteiliche Erfüllung der den steuerberatenden Berufen übertragenen Aufgabe, eine umfassende Hilfeleistung in Steuersachen zu gewährleisten.[3] Die Steuerberatung ist ein Teil der Rechtsberatung; die damit verbundenen Berufsaufgaben dienen der Steuerrechtspflege, einem wichtigen Gemeinschaftsgut.[4] Steuerberater haben ihre Tätigkeit nach § 57 Abs. 1 StBerG unabhängig, eigenverantwortlich, gewissenhaft, verschwiegen und unter Verzicht auf berufswidrige Werbung auszuüben. Sie bedürfen der Bestellung.

        In Deutschland sind der Tätigkeitsbereich und die Zulassung umfassend im Steuerberatungsgesetz und der dazugehörigen Durchführungsverordnung geregelt. Viele Beratungstätigkeiten gehören zu den Vorbehaltsaufgaben und dürfen nur von zugelassenen Steuerberatern und einigen wenigen weiteren Berufsangehörigen ausgeführt werden.

        Die berufsständische Vertretung der Steuerberater in Deutschland sind die Steuerberaterkammern, die sich unter dem Dach der Bundessteuerberaterkammer zusammenschließen. Eine freiwillige Interessenvertretung erfolgt über den Deutschen Steuerberaterverband mit Sitz in Berlin.

        Geschichte

        Gesetz über die Zulassung von Steuerberatern vom 6. Mai 1933

        Im Kaiserreich und der Weimarer Republik legte alleine die Gewerbeordnung fest, inwiefern man sich steuerberatend betätigen konnte. Ein Berufsrecht für Steuerberater gab es nicht, so dass sich ein Jeder als „Steuerberater“ bezeichnen konnte. Gängige Bezeichnungen waren „Steuerberater“, „Steueranwalt“, „Steuerrevisor“ oder „wissenschaftlicher Steuerverständiger“.[5]:74 Vor dem Ersten Weltkrieg boten häufig Juristen eine steuerliche Beratung an.[5]:75 f.

        Die Reichsabgabenordnung trat im Dezember 1919 in Kraft und fasste die unterschiedlichen Steuerregelungen im Deutschen Reich in einem Gesetz zusammen. § 88 ermöglichte es Steuerpflichtigen erstmals, einen Bevollmächtigten für ihre Steuersachen zu benennen. Der Begriff „Steuerberater“ wurde noch nicht verwendet. Der Bevollmächtigte bzw. Verfügungsberechtigte hatte „die Pflichten eines gesetzlichen Vertreters“. Die Landesfinanzämter konnten Bevollmächtigte zulassen und zurückweisen. Rechtsanwälte und Notare konnten als Bevollmächtigte nicht zurückgewiesen werden.[6] Im Rahmen eines Referentenentwurfes des Bundesministerium der Finanzen im Jahr 2015 wurde dies zur Diskussion gestellt.[7] Dies wurde aufgrund von erheblichem Widerstand aus dem Berufsstand nicht realisiert.

        Die Steuerberatung wurde nach dem Ersten Weltkrieg durch neue Gesetze und Vorschriften immer komplexer, so dass sich erste rein steuerrechtlich ausgerichtete Sozietäten bildeten. Kaufmännisch gebildete Angestellte, Bücherrevisoren, Diplom-Volkswirte, Diplom-Kaufleute oder Diplom-Bücherrevisoren und im Vergleich zu vor 1919 prozentual weniger Juristen beschäftigten sich mit der Steuerberatung.[5]:75

        Die Bezeichnung „Steuerberater“ fand erstmals rechtliche Erwähnung im „Gesetz über die Zulassung von Steuerberatern“ vom 6. Mai 1933. Juden oder „Personen, die sich im kommunistischen Sinn betätigt haben“ bekamen keine Zulassung als Steuerberater, Bevollmächtigte oder Beistände in Steuersachen oder verloren ihre bisherige Zulassung.[8]

        Ab 1936 konnte ein Finanzamt einer Person für „uneingeschränkte geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen“ die Erlaubnis erteilen. Der „Helfer in Steuersachen“ war entstanden; für ihn gab es keine besondere Ausbildung oder Prüfungspflicht.[9]

        Zwischen 1935 und 1941 folgten Regelungen zur Zulassung und Prüfungsordnung und somit das Berufsrecht der Steuerberater.[10][11][12] Steuerberater mussten nun einen Hochschulabschluss in Volks- oder Betriebswirtschaft oder eine ähnliche Vorbildung vorweisen.[13][14]:409

        1943 erfolgte der Zusammenschluss der Steuerberater und Steuerberatungsgesellschaften in der „Reichskammer der Steuerberater“ mit Sitz in Berlin.[15]

        1961 wurde durch das „Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten (Steuerberatungsgesetz)“ das Berufsrecht der Steuerberater und „Helfer in Steuersachen“ vereinheitlicht. Der Beruf „Helfer in Steuersachen“ wurde in „Steuerbevollmächtigter“ umbenannt und für diese wurde eine Prüfungspflicht eingeführt.[16]

        Das „Zweite Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes“ von 1972 vereinigte die beiden Berufe Steuerberater und Steuerbevollmächtigter zu einem einzigen Beruf des Steuerberaters.[17]

        Tätigkeitsbereich

        Steuerberater haben die Aufgabe der Beratung und Vertretung ihrer Mandanten in allen steuerrechtlichen Angelegenheiten, zur Vertretung in finanzgerichtlichen Prozessen und zur Beratung in betriebswirtschaftlichen Fragen. Die Tätigkeit kann selbständig oder im Angestelltenverhältnis ausgeübt werden.

        Die Aufgaben des Steuerberaters bestehen hauptsächlich in der vorausschauenden Beratung für eine optimale Steuergestaltung, der Erstellung von Buchführungen, Jahresabschlüssen und Steuererklärungen sowie der anschließenden Überprüfung von Steuerbescheiden und der Vertretung des Mandanten in Streitfällen mit dem Finanzamt und vor dem Finanzgericht.

        Nicht zulässig ist die Rechtsberatung auf anderen Rechtsgebieten (Vorbehaltsaufgabe der Rechtsanwälte) und die Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen (Vorbehaltsaufgabe der Wirtschaftsprüfer).

        Der Steuerberater muss die Tätigkeiten nicht vollständig selbst ausüben, sondern kann sich der Hilfe von fachkundigem Personal (Steuerfachangestellte, Steuerfachwirte etc.) bedienen. Bedingung ist, dass die Mitarbeiter ausschließlich weisungsgebunden unter der fachlichen Aufsicht und beruflichen Verantwortung des Steuerberaters tätig werden.

        Die Tätigkeit des Steuerberaters umfasst im Einzelnen die folgenden Aufgaben:

        Beratung in Fragen der Steuerdeklaration (Steuererklärung)

        Führung der Buchhaltung, insbesondere für gewerbliche Mandanten
        Führung der Aufzeichnungen für freiberufliche Mandanten
        Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnung für Arbeitgeber
        Erstellung von Jahresabschlüssen für bilanzierende Mandanten
        Erstellung der Einnahmenüberschussrechnung für nichtbilanzierende Mandanten
        Erstellung von Steuererklärungen im unternehmerischen und privaten Bereich
        Erstellung schriftlicher Erläuterungsberichte zum Jahresabschluss
        Erstellung von Formulierungsvorschlägen für die Abfassung des Anhangs oder des Lageberichts bei Kapitalgesellschaften

        Beratung in Fragen der Steuerrechtsdurchsetzung

        Prüfung von Steuerbescheiden auf ihre Rechtmäßigkeit
        Vertretung von Mandanten gegenüber Finanzämtern und Zollbehörden
        Vertretung von Mandanten vor Gerichten der Finanzgerichtsbarkeit (Finanzgerichte, Bundesfinanzhof)
        Vertretung von Mandanten in finanzgerichtlichen Vorlageverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH)[18]
        Vertretung von Mandanten vor Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Steuerstrafsachen (§ 392 AO, § 138 Abs. 2 StPO)
        Beratung und Vertretung von Mandanten bei Außenprüfungen und in Bußgeldverfahren
        Vertretung von Mandanten in Abgabenangelegenheiten (z. B. Gewerbesteuer, Grundsteuer, Beitrags- und Gebührensachen[19]) vor Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit (Verwaltungsgericht, Oberverwaltungsgericht)
        Beratung und Vertretung von Mandanten bei Selbstanzeigen (§ 371 AO)

        Beratung in Fragen der Steuergestaltung

        Beratung von Mandanten in Fragen der Steuergestaltung, um die zukünftige Steuerbelastung zu minimieren
        Beratung von Mandanten im Internationalen Steuerrecht (insb. Außensteuerrecht, Doppelbesteuerungsabkommen, Verrechnungspreise, Quellensteuern, Wegzugsbesteuerung etc.)
        Beratung von Mandanten bei Unternehmensgründungen, steuereffizienten Finanzierungen, Umstrukturierungen (Umwandlungssteuerrecht, Tax Due Diligence-Prüfungen), der Planung der Rechtsform eines zukünftigen Unternehmens, bei Personal- und Investitionsentscheidungen, jeweils aus steuerrechtlicher Sicht
        Beratung von Mandanten in Fragen der Unternehmensnachfolge und -sicherung (u. a. Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht) sowie im Bereich der privaten Lebensführung (z. B. Vermögensanlagestrategien oder letztwillige Verfügungen)
        Beratung im Zollrecht und Verbrauchsteuerrecht

        Beratung in betriebswirtschaftlichen Fragen

        Erledigung von Kostenrechnungen, Kalkulationen und Wirtschaftlichkeitsrechnungen erstellen, z. B. Kosten-, Rentabilitäts- und Liquiditätsanalysen durchführen, Rechnungslegung nach nationalen und internationalen Vorgaben prüfen, ggf. Aufgaben im externen Finanzcontrolling
        Beratung von Mandanten in Fragen der Finanzierung und der Finanzplanung, der Beschaffung und Lagerhaltung, des Marketings und Vertriebs sowie beim Einsatz moderner Datenverarbeitungsanlagen
        Beratung von Mandanten hinsichtlich ihrer Kreditwünsche, z. B. durch die Analyse von Einkommens- und Vermögensverhältnissen, Bilanzen, Gewinn-und-Verlust-Rechnungen, ggf. Durchführung von Ratings
        Beratung von Mandanten in Organisationsfragen (z. B. Betriebs- und Verwaltungsablauf, Organisation des Rechnungswesens)

        Freiwillige Prüfungen

        Durchführung freiwilliger Prüfungen, insbesondere Abschlussprüfungen bei Unternehmen, für die keine gesetzliche Prüfung vorgeschrieben ist
        Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung, der Bilanz, der Gewinn-und-Verlust-Rechnung sowie ggf. des Anhangs und des Lageberichts

        Sonstige Aufgaben

        Aktienrechtliche Gründungsprüfungen
        Durchführung gesetzlicher Prüfungen bei Finanzanlagenvermittlern (§ 24 Finanzanlagenvermittlerverordnung)
        Erteilung von Bescheinigungen über die Beachtung steuerrechtlicher Vorschriften in Vermögensübersichten und Erfolgsrechnungen
        Wahrnehmung von Aufgaben als unabhängige/r und neutrale/r Gutachter/in in zivil-, straf-, verwaltungsrechtlichen sowie Insolvenzverfahren
        Wahrnehmung von treuhänderischen Aufgaben als Vermögensverwalter/in, Testamentsvollstrecker/in, Nachlasspfleger/in, Pfleger/in, Vormund, Konkursverwalter/in, Liquidator/in oder Nachlassverwalter/in
        Wahrnehmung von Vorbehaltsaufgaben, d. h. Steuerdeklarations-, Steuerdurchsetzungs- und Steuerabwehrberatung als Syndikus-Steuerberater/in im Angestelltenverhältnis für gewerbliche Unternehmen

        Berufszugang

        Den Beruf des Steuerberaters darf nur ausüben, wer von der zuständigen Steuerberaterkammer als Steuerberater bestellt ist. Bestellt werden kann in der Regel nur, wer die Steuerberaterprüfung i. S. d. § 37 Steuerberatungsgesetz (StBerG) bestanden hat. Ohne Steuerberaterprüfung können zum Steuerberater bestellt werden:

        Professoren, die auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern mindestens zehn Jahre gelehrt haben,
        ehemalige Finanzrichter, die mindestens zehn Jahre auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern tätig gewesen sind,
        ehemalige Beamte des höheren bzw. gehobenen Dienstes sowie vergleichbare Angestellte der Finanzverwaltung, der gesetzgebenden Körperschaften, der Gerichte der Finanzgerichtsbarkeit sowie der obersten Behörden und der Rechnungsprüfungsbehörden des Bundes und der Länder. Diese müssen mindestens zehn bzw. fünfzehn Jahre auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern als Sachgebietsleiter bzw. Sachbearbeiter tätig gewesen sein.

        Neben der fachlichen Eignung prüft die zuständige Steuerberaterkammer vor der Bestellung die persönliche Eignung der Antragsteller. Dabei ist die Bestellung vor allem zu versagen, wenn der Bewerber

        nicht in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebt,
        infolge strafgerichtlicher Verurteilung die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt,
        aus gesundheitlichen Gründen nicht nur vorübergehend unfähig ist, den Beruf ordnungsgemäß auszuüben,
        sich so verhalten hat, dass die Besorgnis begründet ist, er werde den Berufspflichten als Steuerberater nicht genügen, oder
        keine Berufshaftpflichtversicherung vorliegt.

        Die Bestellung erfolgt durch die zuständige Steuerberaterkammer durch Aushändigung der Berufsurkunde. Zuvor hat der Bewerber die Versicherung abzugeben, dass er die Pflichten eines Steuerberaters gewissenhaft erfüllen wird. Erst nach Bestellung darf die Berufsbezeichnung „Steuerberater“ geführt werden.

        Die Bestellung ist nur zulässig, wenn eine selbständige Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuerrechtes (sogenannte Vorbehaltsaufgaben) oder auf den Gebieten der vereinbaren Tätigkeiten ausgeübt wird.

        Zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen sind gem. § 3 StBerG auch Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer befugt ohne gleichzeitig Steuerberater sein zu müssen.

        Vorbereitung auf die Steuerberater-Prüfung

        Da in der Steuerberaterprüfung ein fundiertes steuerrechtliches Fachwissen abgefragt wird, erfolgt die Vorbereitung in der Regel durch den Besuch privater Fachkurse. Diese werden unterstützt durch so genannte Klausurenkurse, die zum einen das Schreiben von Klausuren auf Prüfungsniveau erlauben, zum anderen die Klausurentechnik vermitteln.[20] Ein wesentlicher Bestandteil der Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung ist es, sich die Klausurentechnik so gut wie möglich anzueignen. Mit Hilfe dieser Technik ist es möglich, die fachlich sehr anspruchsvollen sowie umfangreichen Klausuren in der vorgegebenen Zeit zu bearbeiten. Je nach Ausgestaltung der Vorbereitung kann diese zwischen vier Monaten und einem Jahr (oder länger) in Anspruch nehmen.

        Eine Vollzeitvorbereitung ist in der Regel als Präsenzstudium mit ganztägigen Kursen ausgestaltet. Präsenzkurse dauern in der Regel ca. drei Monate. Im Anschluss daran kann ein entsprechender Klausurenkurs belegt werden. Bei diesem werden in der Regel mehrere Wochen lang täglich sechsstündige Klausuren geschrieben.

        Wer hingegen einen Samstags- bzw. Abendkurs besucht, kann im Anschluss daran einen mehrwöchigen Crash-Kurs absolvieren, um so alle Inhalte nochmal aufzufrischen und kompakt wiederholen zu können. Auch hier kann parallel zum theoretischen Wissen ein Klausurenkurs absolviert werden. Ein Samstagskurs dauert in der Regel bis zu einem Jahr.

        Angehende Steuerberater, welche an einem Fernstudium teilnehmen, bekommen alle Lerninhalte in regelmäßigen Abständen per Post oder elektronisch zugeschickt. Dies gilt für den theoretischen Teil und auch für Klausurenkurse. Bei den meisten Anbietern besteht die Möglichkeit, seine Klausuren einzusenden und korrigieren zu lassen.

        Die gesamte Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung ist mit Kosten von mindestens 6.000 bis 8.000 EUR verbunden. Darin inkludiert sind die Aufwendungen für Vorbereitungskurse und Prüfungsgebühren. Hinzu kommen ggf. Übernachtungskosten am Lehrgangsort sowie der Verdienstausfall für rund 1.000 Lernstunden und oft mehr als 3 Monate Freistellung vor dem Examen.

        Das Durchschnittsalter für neu bestellte Steuerberater ist 31,5 Jahre. Die jüngsten Steuerberater Deutschlands sind in der Regel 25 bis 26 Jahre alt.[21]

        Steuerberaterprüfung

        Die Prüfung zum Steuerberater gilt als eine der härtesten Berufsprüfungen in Deutschland. Im langjährigen Mittel fällt rund die Hälfte der Kandidaten bundesweit durch.[22] Bezogen auf die Zahl der zur Prüfung zugelassenen Kandidaten bestehen nur rund 40 % die Prüfung.[23]

        Die Steuerberaterkammern, die zusammen mit den Finanzverwaltungen der Länder die schriftliche Prüfung organisieren, verteidigen die Durchfallquote mit ihrem hohen Qualitätsanspruch: Der Steuerberater habe einen verantwortungsvollen Job, alle Aspiranten müssten deshalb auf Herz und Nieren geprüft werden.[24]

        Die Steuerberaterprüfung ist in einen schriftlichen Teil aus drei Aufsichtsarbeiten und in einen mündlichen Teil gegliedert. Prüfungsgebiete sind nach § 37 Abs. 3 StBerG:

        Steuerliches Verfahrensrecht sowie Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitenrecht,
        Steuern vom Einkommen und Ertrag,
        Bewertungsrecht, Erbschaftsteuer und Grundsteuer,
        Verbrauchsteuern und Verkehrsteuern, Grundzüge des Zollrechts
        Handelsrecht sowie Grundzüge des Bürgerlichen Rechts, des Gesellschaftsrechts, des Insolvenzrechts und des Rechts der Europäischen Gemeinschaft,
        Betriebswirtschaft und Rechnungswesen,
        Volkswirtschaft,
        Berufsrecht.

        Voraussetzung für die Zulassung ist zum einen der erfolgreiche Abschluss eines wirtschaftswissenschaftlichen oder rechtswissenschaftlichen Hochschulstudiums oder zum anderen nach Ablegung einer kaufmännischen Ausbildung eine praktische Tätigkeit im Steuerwesen von mindestens zehn Jahren. Hat man eine Zusatzqualifikation als Bilanzbuchhalter oder Steuerfachwirt absolviert, muss man mindestens sieben Jahre lang praktisch tätig gewesen sein. Darüber hinaus ist auch die Zugehörigkeit zur Finanzverwaltung als Beamter des gehobenen Dienstes eine Qualifizierungsmöglichkeit, sofern man über mindestens sieben Jahre praktisch im Bereich des Steuerwesens tätig gewesen ist.[25]

        Steuerberater können sich zum Fachberater für Internationales Steuerrecht und zum Fachberater für Zölle und Verbrauchsteuern weiterqualifizieren. Darüber hinaus gibt es weitere Fachberatertitel, die allerdings im Abstand zum Steuerberatertitel geführt werden müssen, da sie keine steuerlichen Kenntnisse, sondern eher solche betriebswirtschaftlicher und juristischer Art vermitteln.

        Haftung

        Der Steuerberater schuldet seinem Mandanten umfassende richtige Beratung. Ein Steuerberater ist insbesondere dazu verpflichtet, seinen Auftraggeber möglichst vor Schaden zu bewahren. Daher hat er seinen Mandanten in die Lage zu versetzen, eigenverantwortlich seine Rechte und Interessen zu wahren, um so eine Fehlentscheidung vermeiden zu können.

        Selbständige Steuerberater und Steuerbevollmächtigte sowie Steuerberatungsgesellschaften müssen gegen die sich aus ihrer Berufstätigkeit ergebenden Haftpflichtgefahren angemessen versichert sein (§§ 67,, 72 Abs. 1 StBerG). Der Versicherungsschutz muss die in § 33 StBerG genannten Aufgaben der Hilfestellung in Steuersachen umfassen.

        Die Mindestversicherungssumme muss für den einzelnen Versicherungsfall mindestens 250.000 EUR betragen (§ 52 Abs. 1 DVStB). Wird eine Jahreshöchstleistung für alle in einem Versicherungsjahr verursachten Schäden vereinbart, muss sie mindestens 1.000.000 EUR betragen (§ 52 Abs. 3 DVStB). In Fällen, in denen die Haftung durch Allgemeine Auftragsbedingungen (AAB) begrenzt wird, muss die Haftungssumme dem 4-fachen der gesetzlichen Mindestversicherungssumme entsprechen (§ 67 a Abs. 1 Nr. 2 StBerG).

        Vielfach wird die Mindestversicherungssumme nicht ausreichen und nicht den tatsächlichen Risiken entsprechen. Bei der Wahl der Versicherungssumme ist daher die Struktur der Praxis, insbesondere Art, Umfang und Zahl der Aufträge sowie die Zahl und Qualifikation der Mitarbeiter zu beachten.

        Die Pflicht zur Unterhaltung einer Berufshaftpflichtversicherung knüpft allein an die Bestellung an. Sie besteht daher auch dann, wenn ein Berufsangehöriger für eine gewisse Zeit keine Berufstätigkeit ausübt. Lediglich angestellte Berufsangehörige sind von der Versicherungspflicht befreit, soweit sie in der Haftpflichtversicherung ihres Arbeitgebers mitversichert sind. Das Nichtunterhalten einer vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung ist ein zwingender Widerrufsgrund für die Bestellung.

        Siehe auch: Berufshaftpflichtversicherung

        Honorar

        Das Honorar für die Steuerberatung wird nach der Steuerberatervergütungsverordnung[26] (StBVV; bis 2012: Steuerberatergebührenverordnung) abgerechnet.

        Grundlage ist meist der Gegenstandswert oder der Zeitfaktor, d. h. die Vergütung nach einem vereinbarten Stundensatz. Insbesondere im Bereich der Steuergestaltungsberatung sowie der Steuerrechtsdurchsetzung (Betriebsprüfungen, Einspruchs- und Klagerfahren vor den Finanzgerichten) ist die Vergütung auf Grundlage eines vereinbarten Stundensatzes die Regel.

        Einkommen

        Nach Angaben des statistischen Berichtssystems der Bundessteuerberaterkammer lag der durchschnittliche Jahresüberschuss von Steuerberaterkanzleien im Jahr 2014 bei 191.000 Euro.[27]

        Die Durchschnittswerte des Jahresüberschusses je Kanzleiinhaber (nach Kanzleiform)[28] können aus der folgenden Tabelle abgelesen werden:

        Kanzleiform

        Durchschnittlicher Jahresüberschuss je Kanzleiinhaber (Stand: 2014)

        Einzelkanzlei/Bürogemeinschaft (Bundesgebiet)
        117.000 Euro

        Einzelkanzlei/Bürogemeinschaft (Westdeutschland)
        122.000 Euro

        Einzelkanzlei/Bürogemeinschaft (Ostdeutschland)
        107.000 Euro

        Steuerberatungsgesellschaft (Bundesgebiet)
        091.000 Euro

        Steuerberatungsgesellschaft (Westdeutschland)
        098.000 Euro

        Steuerberatungsgesellschaft (Ostdeutschland)
        077.000 Euro

        Sozietäten (Bundesgebiet)
        137.000 Euro

        Sozietäten (Westdeutschland)
        143.000 Euro

        Sozietäten (Ostdeutschland)
        107.000 Euro

        Berufliche Zusammenarbeit

        Statt der Berufsausübung als Einzelperson ist der Zusammenschluss mehrerer Steuerberater und die Gründung einer Kapitalgesellschaft (insbesondere GmbH oder Aktiengesellschaft) zulässig (Steuerberatungsgesellschaft). Hierzu müssen aber Vorstand bzw. Geschäftsführung und Aktionäre bzw. Gesellschafter mehrheitlich Steuerberater sein.

        Der Zusammenschluss mehrerer Steuerberater zwecks Beratung in steuerlichen Fragen kann daneben in Form einer

        Sozietät als Gesellschaft bürgerlichen Rechts
        Partnerschaftsgesellschaft
        Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung
        Bürogemeinschaft
        Kommanditgesellschaft (auch eine GmbH & Co. KG ist möglich; aber nur, wenn überwiegend Treuhandtätigkeiten übernommen werden)
        offene Handelsgesellschaft erfolgen.

        Steuerberater können in diesem Rahmen auch mit sog. sozietätsfähigen Berufen (insb. Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten) zusammenarbeiten. Bei Steuerberatungsgesellschaften dürfen die Nicht-Steuerberater die Steuerberater weder auf Ebene der Anteilseigner noch auf Ebene der Unternehmensleitung dominieren.

        Strittig ist, ob die Zusammenarbeit in einer juristischen Person eine gewerbliche Tätigkeit darstellt oder ob sie weiterhin als freiberuflich anzusehen ist.

        Syndikus-Steuerberater

        Eine Anstellung im gewerblichen Bereich, beispielsweise in einem Industrieunternehmen, ist mit dem Beruf des Steuerberaters vereinbar, da das Verbot der Tätigkeit als Syndikus-Steuerberater durch § 58 Satz 2 Nr. 5a des am 11. April 2008 verkündeten Achten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes vom 8. April 2008 (BGBl. I Nr. 14/08 S. 666) aufgehoben wurde. Laut Urteil des Bundesfinanzhofs vom 9. August 2011 (Aktenzeichen VII R 2/11) kann der Syndikus Anzahl und Umfang seiner Mandate frei bestimmen und darf auch als Feierabend-Steuerberater tätig werden.

        Abgrenzung zu ähnlichen Berufen

        Neben den Steuerberatern sind die folgenden Berufsangehörigen zur steuerrechtlichen Beratung bzw. der Durchführung von Teilaufgaben befugt:

        Steuerbevollmächtigte
        Rechtsanwalt; speziell der Fachanwalt für Steuerrecht
        Wirtschaftsprüfer und vereidigter Buchprüfer
        Prozessagenten nach § 157 Abs. 1 StBerG
        Lohnsteuerhilfevereine, die Mitgliedern Steuerberatung im Rahmen ihrer Befugnis nach § 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz bieten
        Buchführungshelfer, die allerdings, teilweise mit Einschränkungen, nur die Finanzbuchhaltung erstellen dürfen.

        Europäisierung des Berufsrechts

        Steuerberater aus anderen EU-Staaten dürfen ihre Mandanten grenzüberschreitend auch in Deutschland beraten, sofern dies auf vorübergehender Basis, also ohne feste Niederlassung, geschieht (geregelt in der Berufsqualifikations-Anerkennungsrichtlinie 2005/36/EG). Hierbei müssen sie mit ihrer ausländischen Berufsbezeichnung auftreten, damit sowohl der Mandant als auch die Finanzverwaltung erkennen können, dass es sich nicht um Steuerberater mit Qualifikation nach deutschem Recht handelt. Mandanten von Steuerberatern aus anderen EU-Staaten tragen außerdem das Risiko, dass ihre Berater wegen mangelnder Kenntnisse im deutschen Steuerrecht von der Finanzverwaltung zurückgewiesen werden können.
        Berater aus anderen EU-Mitgliedstaaten, die eine dauerhafte Niederlassung als Steuerberater in Deutschland anstreben, müssen eine Eignungsprüfung (§ 37a (2) Steuerberatungsgesetz) absolvieren, die eine vereinfachte Steuerberaterprüfung darstellt.

        Zum Teil wird die Ansicht vertreten, dass die berufsständischen Zulassungsvoraussetzungen nicht mit dem EU-Recht vereinbar seien. Andere EU-Mitgliedstaaten könnten die Öffnung des deutschen Steuerberatermarktes für ihre eigenen Bürger verlangen, auch wenn es in den Mitgliedstaaten unterschiedliche bis gar keine Zulassungsvoraussetzungen gibt und natürlich unterschiedliches nationales Steuerrecht gilt. Hiergegen wenden sich die deutschen Steuerberaterkammern, die als Interessenvertretungen ihrer Mitglieder auftreten und somit ebenfalls der Steuerrechtspflege dienen. Sie begründen dies mit der mangelhaften Ausbildung ausländischer Berater im deutschen Steuerrecht.

        Insbesondere Buchhalter- und Bilanzbuchhalterverbände fordern, bestimmte Tätigkeiten, die derzeit Steuerberatern vorbehalten sind, auch Buchhalterberufen zu öffnen. Aus Sicht deutscher Bilanzbuchhalter ergibt sich eine Inländerdiskriminierung aus der Tatsache, dass österreichische Bilanzbuchhalter unter Berufung auf die Richtlinie 2005/36/EG auf vorübergehender Basis in Deutschland Tätigkeiten erbringen dürfen, die deutsche Bilanzbuchhalter nicht erbringen dürfen. Inländerdiskriminierung ist europarechtlich zulässig.

        Weitere Tätigkeitsfelder der Steuerberater

        Neben der selbständigen und nichtselbständigen Tätigkeit in den Vorbehaltsaufgaben kann der Steuerberater die folgenden Tätigkeiten mit seinem Berufsstand vereinbaren:

        Aufsichtsratstätigkeit
        Insolvenzverwaltung und Liquidation
        Nachlassverwaltung, Testamentsvollstreckung
        Vormundschaftliche, pflegerische und treuhänderische Aufgaben
        Unternehmensberatung und Rating-Beratung.

        Steuerberaterverzeichnis

        Die Bundessteuerberaterkammer führt ein ab dem 1. Januar 2017 öffentlich zugängliches Verzeichnis aller Steuerberater, das online abrufbar ist[29]. Zusätzlich bietet der Deutsche Steuerberaterverband einen Steuerberater-Suchservice an[30].

        Österreich

        Der Beruf des Steuerberaters ist ein freier Beruf und unterliegt daher nicht den Bestimmungen der Gewerbeordnung. Die berufsständische Vertretung der Steuerberater ist in Österreich die Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer – KSW (bis Dezember 2017: Kammer der Wirtschaftstreuhänder – KWT). Um die Tätigkeit des Steuerberaters ausführen zu dürfen, bedarf es einer Fachprüfung.

        Der Begriff Wirtschaftstreuhänder umfasst in Österreich folgende Berufsgruppen:

        Wirtschaftsprüfer
        Steuerberater

        Bis 2005 gab es zusätzlich die Bezeichnung „beeideter Buchprüfer“; diese Berechtigung konnte ab 1999 jedoch nicht mehr erworben werden; die bestehenden Buchprüfer wurden 2005 durch eine Übergangsbestimmung zu Wirtschaftsprüfern erklärt.

        Des Weiteren waren sogenannte selbständigen Buchhalter Mitglieder der Kammer der Wirtschaftstreuhänder. Sie übten einen Wirtschaftstreuhandberuf aus, durften jedoch nicht die Berufsbezeichnung Wirtschaftstreuhänder führen. Die Möglichkeit zur Aufnahme dieses Berufes endete jedoch am 30. Juni 2008. Bestehende Berufsberechtigungen als Selbständiger Buchhalter durften weiter ausgeübt werden, jedoch endete die Mitgliedschaft dieser Personengruppe in der Kammer der Wirtschaftstreuhänder, sofern sie nicht zur Steuerberaterprüfung zugelassen wurden oder eine Berufsberechtigung nach dem neuen Bilanzbuchhaltungsgesetz (BibuG) erwarben, nach einer entsprechenden Übergangsfrist.

        Die Rechte und Pflichten der Wirtschaftstreuhänder sind im Bundesgesetz über die Wirtschaftstreuhandberufe (Wirtschaftstreuhandberufsgesetz – WTBG) geregelt.

        Tätigkeiten der Steuerberater

        Das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz (WTBG) regelt, welche Tätigkeiten ein Steuerberater im Rahmen seines Berufes ausüben darf bzw. welche Tätigkeiten Steuerberatern vorbehalten sind (§ 3 WTBG). Diese umfasst insbesondere folgende Tätigkeiten:

        Führung der Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
        Erstellung von Jahresabschlüssen
        Erstellung von Steuererklärungen
        Vertretung in Abgaben- und Abgabenstrafverfahren vor Abgabenbehörden
        Sonstige Vertretung insbesondere vor Sozialversicherungen
        Beratungsleistungen
        betriebswirtschaftliche Beratung
        Steuerberatung
        Beratungsleistungen im Zusammenhang mit dem betrieblichen Rechnungswesen und der Beratung betreffend der Organisation und Einrichtung des internen Kontrollsystems
        Sanierungsberatung, Erstellung von Sanierungsgutachten etc.
        Beratung in Rechtsangelegenheiten, soweit diese mit wirtschaftstreuhändischen Tätigkeiten unmittelbar in Zusammenhang stehen
        Treuhandaufgaben
        Prüfungsaufgaben (die nicht die Erteilung eines förmlichen Bestätigungsvermerkes erfordern)
        Sachverständigengutachten

        Neben der „klassischen“ Tätigkeit des Steuerberaters – der steuerlichen Beratung und Vertretung und der Erstellung von Jahresabschlüssen und von Abgabenerklärungen – tritt die betriebswirtschaftliche Beratung der Klienten in letzter Zeit immer mehr in den Vordergrund.

        Verantwortlichkeit des Steuerberaters

        Steuerberater sind verpflichtet, die von ihnen übernommenen Aufgaben

        gewissenhaft
        sorgfältig
        eigenverantwortlich
        unabhängig
        verschwiegen

        auszuüben.

        Ebenso wie in Deutschland ist die Anstellung in einem anderen Beruf (z. B. in einem Industrieunternehmen) mit dem Beruf des Steuerberaters vereinbar. Es besteht lediglich die Pflicht, die andere Tätigkeit der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer zu melden, die diese Tätigkeit untersagen kann.

        Erlangung der Berufsbefugnis

        Um die Berufsbefugnis als Steuerberater zu erlangen, erfordert das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz (WTBG) bestimmte Voraussetzungen. Diese sind:

        volle Handlungsfähigkeit
        besondere Vertrauenswürdigkeit
        geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
        aufrechte Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
        Berufssitz
        Vorbildung und praktische, facheinschlägige Tätigkeit
        positive Absolvierung der entsprechenden Fachprüfung

        Volle Handlungsfähigkeit

        Die Handlungsfähigkeit ist aus dem Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) abzuleiten. Nur Personen, die über volle Handlungsfähigkeit verfügen, d. h. sich durch ihr eigenes Handeln berechtigen und verpflichten können, dürfen den Beruf eines Steuerberaters ausüben.

        Besondere Vertrauenswürdigkeit

        Steuerberater müssen sich durch besondere Vertrauenswürdigkeit auszeichnen. Diese liegt nach dem Bestimmungen des Wirtschaftstreuhandberufsgesetzes (WTBG) nicht vor, wenn

        eine rechtskräftige Verurteilung
        von einem Gericht wegen einer mit Vorsatz begangenen Straftat zu einer mehr als dreimonatigen Freiheitsstrafe oder
        von einem Gericht wegen einer mit Bereicherungsvorsatz begangenen Straftat oder
        von einer Finanzstrafbehörde wegen eines vorsätzlichen Finanzvergehens vorliegt,
        und die Verurteilung oder Bestrafung noch nicht getilgt ist.

        Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse

        Steuerberater müssen geordnete wirtschaftliche Verhältnisse vorweisen. Solche liegen nicht vor, wenn innerhalb der letzten 10 Jahre über das Vermögen

        ein Konkurs oder
        zwei Sanierungsverfahren eröffnet bzw. durchgeführt wurden, oder
        ein gestellter Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgelehnt wurde UND mittlerweile nicht sämtliche Verbindlichkeiten beglichen wurden.

        Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

        Steuerberater sind verpflichtet, eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von mindestens EUR 72.673,- pro Versicherungsfall abzuschließen. Steuerberater, die ausschließlich unselbständig tätig sind, sind von der Verpflichtung zum Abschluss einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung befreit.

        Berufssitz

        Der Berufsitz ist eine feste Einrichtung, welche durch ihre personelle, sachliche und funktionelle Ausstattung die Erfüllung der fachlichen Anforderungen des Steuerberaters gewährleistet.

        Der Berufssitz muss in einem EU- oder EWR Mitgliedstaat gelegen sein und kann auch der Hauptwohnsitz des Steuerberaters sein. Vom Berufssitz aus, kann der Steuerberater in ganz Österreich tätig werden.

        Weiters ist es möglich, dass Steuerberater – neben ihrem Berufsitz – Zweigniederlassungen errichten. Die Leitung einer Zweigniederlassung muss einem Berufsberechtigten übertragen werden, der seinen Berufsitz im Bundesland der Zweigniederlassung hat, in der Zweigniederlassung hauptberuflich (ohne jede Wirtschaftstreuhänder-Tätigkeit auf eigene Rechnung) tätig ist und die entsprechende Berufsberechtigung (siehe unten) für die in der Zweigstelle ausgeübte Tätigkeit besitzt.

        Vorbildung und praktische facheinschlägige Tätigkeit

        Für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung ist ein erfolgreich abgeschlossenes facheinschlägiges Hochschul- oder Fachhochschulstudium und eine 3-jährige praktische Tätigkeit als Berufsanwärter bei einem Wirtschaftstreuhänder (Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer) oder als Revisionsanwärter bei einem Revisionsverband Voraussetzung. Alternativ kann auch eine Zulassung ohne Studium nach mindestens 5-jähriger hauptberuflicher Tätigkeit als Bilanzbuchhalter erfolgen. Verschiedene facheinschlägige Tätigkeiten sind auf die Berufsanwärterzeit bzw. auf die Tätigkeit als Bilanzbuchhalter bis zu 1½ Jahren bzw. bis zu 2 Jahren anrechenbar.

        Fachprüfung

        Die Fachprüfung zum Steuerberater umfasst zwei schriftliche Klausurarbeiten aus den Gebieten Abgabenrecht und Betriebswirtschaftslehre von einer Ausarbeitungszeit von je sieben Stunden. Dazu kommt eine mündliche Prüfung aus den Gebieten Qualitätssicherung und Berufsrecht, Abgabenrecht einschließlich des Abgabenverfahrensrechts, Rechnungslegung, Betriebswirtschaftslehre und Rechtslehre.

        Für die Fachprüfung für Wirtschaftsprüfer sind dazu noch drei viereinhalbstündige Klausuren aus den Gebieten Rechnungslegung, Abschlussprüfung und Rechtslehre zu absolvieren. Der mündliche Teil wird um die Gebiete Abschlussprüfung, Grundzüge der Volkswirtschaftslehre und Finanzwissenschaft und Grundzüge des Bank-, Versicherungs-, Wertpapierrechts und Devisenrechts ergänzt.

        Steuerberatungsgesellschaft

        In Österreich kann der Beruf des Steuerberaters auch im Rahmen einer Personen- oder Kapitalgesellschaft ausgeübt werden, wobei jedoch durch das Wirtschaftsberufsgesetz (WTBG) die Ausübung der Tätigkeit im Rahmen einer Gesellschaft mit einigen Auflagen verbunden ist. Diese sind

        Zulässige Gesellschaftsform: Nur folgende Gesellschaften sind zulässig
        Offene Gesellschaft (OG) (bis 31. Dezember 2006 „Offene Erwerbsgesellschaft – OEG“)
        Kommanditgesellschaft (KG) (bis 31. Dezember 2006 „Kommandit-Erwerbsgesellschaft – KEG“)
        Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
        Aktiengesellschaft (AG) mit vinkulierten Namensaktien
        Es muss ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag abgeschlossen werden
        Gesellschafter bzw. Aktionäre dürfen nur Berufsberechtigte, deren Ehegatten und Kinder oder andere Wirtschaftstreuhandgesellschaften sein. Es bestehen außerdem ‚interdisziplinäre Gesellschaften‘ mit Bilanzbuchhaltern (entsprechend § 71 WTBG), wobei der Bilanzbuchhalter Gesellschafter bzw. Geschäftsführer ist.
        Allfällige Mitglieder des Aufsichtsrates müssen ihren Wohnsitz in einem EU- oder EWR Mitgliedstaat haben und über besondere Vertrauenswürdigkeit und geordnete wirtschaftliche Verhältnisse verfügen.
        Die Gesellschaft muss eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abschließen

        Die Geschäftsführung und Vertretung nach außen hat durch Berufsberechtigte zu erfolgen.

        Schweiz

        In der Schweiz gibt es keine Zulassungsbeschränkungen für den Beruf des Steuerberaters. Die Berufsbezeichnung in der Schweiz ist „Treuhänder“. Die fehlende Zugangsbeschränkung (praktisch kann jeder ein Treuhandbüro eröffnen) führt dazu, dass es umgangssprachlich sogenannte „Feld-, Wald- und Wiesentreuhänder“ gibt.

        Trotz der fehlenden Zulassungsbeschränkung gibt es eine Reihe von Ausbildungen, welche mit einer staatlichen Prüfung (der höheren Fachprüfung) abschließen und als „Qualitätssiegel“ betrachtet werden können:

        dipl. Treuhandexperte
        dipl. Steuerexperte
        dipl. Wirtschaftsprüfer

        Im Bereich der Wirtschaftsprüfung gibt es allerdings eine Zulassungsbeschränkung durch das Obligationenrecht, welches für gewisse Gesellschaften und Vorgänge die Prüfung durch einen besonders befähigten Revisor verlangt. Diese Anforderung erfüllen ausschließlich Berufsleute mit dem eidgenössischen Diplom als Wirtschaftsprüfer sowie dipl. Treuhandexperten und Steuerexperten (sowie andere Berufsleute) mit entsprechender Fachpraxis.

        Am 1. Januar 2008 ist das neue Revisionsaufsichtsgesetz[31] in Kraft getreten, welches die Zulassung der Revisorinnen und Revisoren bzw. der Revisionsgellschaften abschließend reglementiert. Der Vollzug erfolgt durch eine staatliche Aufsichtsbehörde.[32]

        Wie in anderen Ländern auch, haftet ein Treuhänder, geprüft oder nicht, für Schaden den er verursacht.

        Literatur

        Detlef J. Brauner: Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften 2008. Wissenschaft & Praxis, 2008, ISBN 3-89673-451-2.
        Andrea Lauterbach: Berufsziel Steuerberater, Wirtschaftsprüfer 2011. Berufsexamina, Tätigkeitsbereiche, Perspektive. Wissenschaft & Praxis, Sternenfels 2010, ISBN 978-3-89673-573-7.
        Anja Bierwirth / Heinz Dennenwaldt u. a.: Berufsstart Steuern & WP (= Praxis Konkret). 1. Auflage. DSV Studenten Verlag, St. Gallen, Schweiz 1999, ISBN 3-905440-38-5 (Vertrieb: FORUM Verlag, Konstanz). 
        Christoph Goez u. a.: Steuerberater Handbuch 2013 Stotax, 2013, ISBN 978-3-08-374013-1
        Andreas Heßler, Petra Mosebach: Strategie und Marketing im Web 2.0 – Handbuch für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Springer Gabler, Wiesbaden 2013, ISBN 978-3-8349-4061-2.

        Weblinks

        Wiktionary: Steuerberater Ã¢Â€Â“ Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
        Deutschland
        Bundessteuerberaterkammer auf bstbk.de
        Deutscher Steuerberaterverband e.V. auf dstv.de
        Steuerberatungsgesetz auf gesetze-im-internet.de
        Leitbild des steuerberatenden Berufs auf steuerberater-perspektiven.de
        Österreich
        Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
        Verzeichnis der Wirtschaftstreuhänder
        Schweiz
        Treuhand Suisse auf treuhandsuisse.ch
        Schweizerische Treuhandkammer auf treuhand-kammer.ch

        Einzelnachweise

        ↑ BGH, Urteil vom 16. März 2011 – StBSt (R) 3/10 (OLG Celle), NStZ 2011, 414, 415

        ↑ BGH, Urteil vom 12. Mai 2011 – III ZR 107/10, dort insb. Rz. 13.

        ↑ BGH StbSt (R) 4/95 – 4. März 1996 (OLG Düsseldorf) · hrr-strafrecht.de. Abgerufen am 17. Februar 2017. 

        ↑ BVerfG, 18. Juni 1980 – 1 BvR 697/77 – Buchführungsprivileg; Steuerberatender Beruf; Verfassungswidrigkeit des Buchführungsprivilegs. Abgerufen am 17. Februar 2017. 

        ↑ a b c Simone Rücker: Rechtsberatung: das Rechtsberatungswesen von 1919–1945 und die Entstehung des Rechtsberatungsmissbrauchsgesetzes von 1935. Mohr Siebeck Verlag, Tübingen 2007, ISBN 978-3-16-149339-3

        ↑ RGBl. 1919 Nr. 242 S. 2013

        ↑ Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens

        ↑ RGBl. 1933 Nr. 49 S. 257

        ↑ Verordnung zur Durchführung des § 107 a der Reichsabgabenordnung vom 11. Januar 1936 (RGBl. I S. 11)

        ↑ Gesetz zur Verhütung von Mißbräuchen auf dem Gebiet der Rechtsberatung vom 13. Dezember 1935 (RGBl. 1935 I S. 1478)

        ↑ Verordnung zur Durchführung des § 107 der Reichsabgabenordnung vom 18. Februar 1937 (RGBl. I S. 245)

        ↑ Erlass des Reichsministers der Finanzen vom 18. Februar 1937 (RStBl. S. 314)

        ↑ Erlass des Reichsministers der Finanzen vom 18. Februar 1941 (RStBl. S. 143)

        ↑ Jochen Taupitz: Die Standesordnungen der freien Berufe: geschichtliche Entwicklung, Funktionen, Stellung im Rechtssystem. de Gruyter, Berlin 1991, ISBN 3-11-012376-2

        ↑ Verordnung über die Reichskammer der Steuerberater vom 12. Juni 1943 (RGBl. 1943 Nr. 65 S. 374)

        ↑ Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten (Steuerberatungsgesetz) vom 16. August 1961 (BGBl I S. 1301)

        ↑ Zweites Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes vom 11. August 1972 (BGBl I S. 1401)

        ↑ Praktische Anweisungen für die Parteien in den Rechtssachen vor dem Gerichtshof , abgerufen am 1. Mai 2018. In: Amtsblatt der Europäischen Union. L 31, 31. Januar 2014, Abschnitt I, Punkt 3.

        ↑ Bundesverwaltungsgericht: Bundesverwaltungsgericht | Entscheidung | BVerwG 10 C 17.14. 20. Januar 2016, abgerufen am 16. Februar 2017. 

        ↑ Ablauf der Steuerberaterausbildung

        ↑ Olaf Schlippe: Mitte 20 und schon Steuerberater. NWB Verlag, 2014, abgerufen am 16. August 2017. 

        ↑ Deutschlands schwierigste Abschlusstests KarriereSPIEGEL

        ↑ Ergebnisse der StB-Prüfung 2017/2018. Abgerufen am 11. Juli 2019. 

        ↑ Härteprüfung zum Steuerberater karriere.de

        ↑ § 36 StBerG

        ↑ Steuerberatervergütungsverordnung (Gesetzestext)

        ↑ Durchschnittlicher Überschuss von Steuerberaterkanzleien insgesamt und nach Kanzleiform. In: bundessteuerberaterkammer.de, abgerufen am 25. Mai 2018.

        ↑ Durchschnittlicher Überschuss pro Kanzleiinhaber in Sozietäten/Steuerberatungsgesellschaften nach Praxisform. In: bundessteuerberaterkammer.de, abgerufen am 25. Mai 2018.

        ↑ Amtliches Steuerberaterverzeichnis. Abgerufen am 19. Dezember 2019. 

        ↑ Deutscher Steuerberaterverband e.V. -. Abgerufen am 19. Dezember 2019. 

        ↑ Bundesgesetz über die Zulassung und Beaufsichtigung der Revisorinnen und Revisoren (PDF; 525 kB) auf admin.ch

        ↑ Homepage auf revisionsaufsichtsbehoerde.ch

        Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

        Normdaten (Sachbegriff): GND: 4057411-8 (OGND, AKS)

        Abgerufen von „https://de..org/w/index.php?title=Steuerberater&oldid=209451840“
        Kategorien: DienstleistungsberufSteuerrechtBeruf (Rechtspflege)Freier Beruf (Deutschland)

        Navigationsmenü


        gmbh kaufen kosten gesellschaft kaufen münchen


        Top 4 beratungsvertrag:

          gesellschaft kaufen in österreich anteile einer gmbh kaufen Baustatik gmbh kaufen mit verlustvortrag gmbhkaufen anwalt
          Zur Suche springen
          Abfangung einer Dachstütze im Bahnhof Breda, Niederlande – derartige Konstruktionen müssen baustatisch nachgewiesen werden
          Statisch irrelevante Konstruktion, die nur Eigengewicht sowie vernachlässigbare Wind- und Schneelasten zu tragen hat. Ein Nachweis ist auch für derartige funktionslose Bauelemente erforderlich
          Versagen einer nichttragenden Wand unter einer Spannbetondecke, auch für solche leichten Trennwände werden Fundamente benötigt.
          Beispiel für eine statische Berechnung

          Baustatik oder die Statik der Baukonstruktionen ist die Lehre von der Sicherheit und Zuverlässigkeit von Tragwerken im Bauwesen. In der Baustatik werden die Kräfte und deren gegenseitige Auswirkungen in einem Bauwerk sowie in jedem dazugehörigen Bauteil berechnet.
          Die Berechnungsverfahren der Baustatik sind Hilfsmittel der Tragwerksplanung und mit der Lehre der Modellbildung und der Konstruktionslehre Teil der Tragwerkslehre. Die Baustatik bedient sich der Mittel der Festigkeitslehre, der Technischen Mechanik, der Statik starrer Körper und der Kontinuumsmechanik.

          Die Baustatik ist eine Sammlung rechnerischer und grafischer Verfahren, welche dazu dienen, bei Bauwerken aus der Einwirkung äußerer Lasten auf Belastungen und Verformungen mit deren Spannungen zu schließen, die Lastabtragung des Tragwerks nachzuvollziehen und damit letztlich dessen Gebrauchstauglichkeit nachzuweisen (ein Tragwerk ist die Modellvorstellung der lastabtragenden Teile eines Bauwerks, die sich in Steifigkeit, Festigkeit und Material grundsätzlich unterscheiden können).

          Die auf ein Bauwerk einwirkenden Lasten unterteilt man nach der Häufigkeit ihres Auftretens in ständige (etwa das Eigengewicht der Konstruktion), veränderliche (etwa Schnee, Wind, Temperatur, Verkehr oder schwankende Wasserstände) und außergewöhnliche Einwirkungen (etwa Erdbeben, Feuer oder den Anprall von Fahrzeugen). Diese realen Lasten, werden i. d. R. mithilfe von Normen mit einer gewissen Versagenswahrscheinlichkeit liegend auf der sicheren Seite abgeschätzt. Eine Zielsetzung der Baustatik ist, die ungünstigste Kombination der i. d. R. laut Norm relevanten Kombinationen aus diesen angenommenen Lasten zu ermitteln, und zwar hinsichtlich der Tragsicherheit (z. B. Bruch, Plastizitätsvermögen, Knicken) und der Gebrauchstauglichkeit (z. B. Verformungen, Rissbreiten, Schwingungen).

          Die Problemstellungen beinhalten hauptsächlich quasistatische Belastungen sowie statische Festigkeitsnachweise und Stabilitätsnachweise, während die verwandte Baudynamik die Reaktion von Konstruktionen auf zeitlich veränderliche Lasten (wie z. B. Wind) erfasst, wobei dynamische Lasten mit Methoden der Statik berechnet werden können. Diese sogenannte quasistatische Berechnung berücksichtigt die dynamischen Effekte mit Faktoren, die groß genug sind, damit die so ermittelte Abschätzung sicher auf der richtigen Seite liegt. Im normalen Hochbau werden Schwingungsnachweise im Zuge der baustatischen Berechnung je nach Baustoff mit gewissen Bauwerksabmessungen automatisch als erfüllt betrachtet (z. B. im europäischen Norm EN 1992 die Grenzschlankheit, welche die Mindestdicke einer Platte in Abhängigkeit einer fiktiven Spannweite und des Bewehrungsgrades vorschreibt, um einen gesonderten Schwingungsnachweis nicht führen zu müssen).

          Als spezielles und spezialisiertes Teilgebiet der Mechanik bedient sich die klassische Baustatik vor allem der Elastizitätstheorie und des Hookeschen Gesetzes, es kann aber genauso in der Plastizitätstheorie, wie der Fließgelenktheorie angewendet werden.

          Inhaltsverzeichnis

          1 Abgrenzungen und Begriffe
          2 Aufgaben
          3 Tragwerke
          4 Einwirkungen (Lasten)
          5 Berechnungsverfahren

          5.1 Zeichnerische Verfahren
          5.2 Rechnerische Verfahren

          5.2.1 Klassische Verfahren
          5.2.2 Matrizenverfahren
          5.2.3 Computer-Berechnungen
          5.2.4 Erweiterte Technische Biegelehre

          6 Theorie I., II. oder III. Ordnung

          6.1 Verformtes Tragwerk mit Betrachtung des Gleichgewichtes in der unverformten Lage

          6.1.1 Theorie I. Ordnung

          6.2 Verformtes Tragwerk

          6.2.1 Theorie II. Ordnung
          6.2.2 Theorien höherer Ordnungen

          7 Baustoffe
          8 Geschichte der Baustatik
          9 Statische Vorschriften

          9.1 Geschichte des Statikrechts
          9.2 Typische heutige Regelung

          10 Siehe auch
          11 Literatur
          12 Weblinks
          13 Einzelnachweise

          Abgrenzungen und Begriffe

          Der Begriff Statik wird mehrdeutig verwendet und betrifft oft die theoretisch-mathematisch-physikalische Seite (Statik als Teilgebiet der Technischen Mechanik), während die Baustatik die Anwendung dieser Statik im Bauwesen zum Ziel hat. Die Planung des Tragwerkes erfolgt i. d. R. ohne baustatische Berechnungen (i. d. R. vom Architekten). Daraus wird üblicherweise ein statisches Model mit dem Lastabtragungsmechanismus definiert, welcher anschließend üblicherweise die Bemessung folgt, also die Festlegung von Abmessungen, Bewehrung etc.

          Der verantwortliche Baustatiker oder Tragwerksplaner – heute in der Regel ein Bauingenieur, seltener ein Architekt – wird umgangssprachlich oft als Statiker bezeichnet. Das Ergebnis seiner Überlegungen und Berechnungen, die Statische Berechnung, wird in einigen Zusammenhängen Standsicherheitsnachweis, meist aber verkürzt ebenfalls Statik genannt.

          Aufgaben

          Die wichtigste Annahme der Baustatik wie der Statik ist, dass sich das Tragsystem im Gleichgewicht befindet. Ein wesentlicher Aspekt der Baustatik ist es, aus einem komplexen Bauwerk ein klar definiertes Tragsystem zu modellieren, das die Nachweise mit einem wirtschaftlich sinnvollem Aufwand erfüllen kann. Zuerst werden die rechnerischen Lasten ermittelt. Daraus ergeben sich rechnerische Schnittgrößen und Verformungen, um eine Bemessung durchzuführen. Die einwirkenden Lasten, welche sich im Zuge einer statischen Annahme jederzeit im Gleichgewicht befinden, werden über die tragenden Bauteile kurzgeschlossen.

          Tragwerke

          Träger auf zwei Stützen
          Einfeldträger mit Auflagerkräften
          statisches System eines Durchlaufträgers

          Die Baustatik kennt zwei große Gruppen von Tragwerken:

          Stabwerke (Stäbe, Träger, Stützen, Rahmen, Bogen, Fachwerke)
          Flächentragwerke, bestehend aus Platten, Scheiben, Schalen oder Membranen.

          Einwirkungen (Lasten)

          Die Einwirkungen (bzw. Lasten), für die ein Tragwerk mittels der Baustatik bemessen werden muss, sind u. a.

          Eigengewicht
          Nutzlast (früher auch Verkehrslast)
          Windlast
          Schneelast
          Wasserdruck
          Erddruck
          Fahrzeuganprall
          Erdbeben; Bemessungskriterien (Erdbeben)
          Eisdruck, Eislast
          Temperatur
          Zwang

          Dynamische Lasten (z. B. Stöße, Vibrationen, Erdbeben) und die daraus entstehenden Verformungen (z. B. Vibrationen, Schwingungen) werden im Hochbau und Straßenbau üblicherweise in statische Ersatzlasten umgerechnet, bevor sie auf ein Bauwerk angesetzt werden.

          Berechnungsverfahren

          → Hauptartikel: Statische Berechnung

          Die Berechnungsverfahren in der Baustatik lassen sich unterteilen in:

          Zeichnerische Verfahren (Grafische Statik)
          Rechnerische Verfahren (Starrkörperstatik, Elastizitätslehre, Nichtlineare Stabstatik, …)
          Experimentelle Statik
          Cremonaplan

          Zeichnerische Verfahren

          Cremonaplan
          Drei-Kräfte-Verfahren
          Culmann-Verfahren
          Seileckverfahren
          Krafteckverfahren

          Rechnerische Verfahren

          Zu den rechnerischen Verfahren der Baustatik zählen u. a.:

          Ritterscher Schnitt
          Spannungstrapezverfahren – Spannungen in einem Kragträger

          Klassische Verfahren

          Rittersches Schnittverfahren
          Kraftgrößenverfahren
          Weggrößenverfahren
          Formänderungsverfahren
          Momentenausgleichsverfahren
          Drehwinkelverfahren
          Cross-Verfahren
          Kani-Verfahren (Verfahren nach Kani)
          Spannungstrapezverfahren

          Matrizenverfahren

          Finite-Elemente-Methode (FEM)
          Finite-Differenzen-Methode (FDM)
          Randelemente-Methode (REM) (=Boundary Element Method, BEM)
          Discrete element method (DEM) (=Distinct element method)

          Computer-Berechnungen

          Für Konrad Zuse waren die gute Formalisierbarkeit und der hohe Zeitaufwand statischer Berechnungen die ursprüngliche Motivation, programmierbare Rechner zu entwickeln. Statische Berechnungen gehörten darum von Anfang an zu den Computer-Anwendungen, die nach und nach zu statischen Bemessungsprogrammen für jeden Zweck führten. Statische Berechnungen werden heute fast nur noch mit Computerprogrammen erstellt. Die untersuchten statischen Modellbildungen werden oftmals komplexer und anspruchsvoller. Die Berechnung von ebenen Flächentragwerken wie Deckenplatten, elastisch gebetteten Platten, Wandscheiben etc. ist heute in der Praxis eine Routineaufgabe. Mit der Finite-Elemente-Methode werden i. d. R. kompliziertere Tragwerke wie Membran- und Schalentragwerke untersucht.

          Erweiterte Technische Biegelehre

          Die Technische Biegelehre wurde derart erweitert, dass für die allgemeine Schnittgrößenkombination (N, My, Mz, Vz, Vy, T) der zugehörige Verzerrungszustand auch bei nichtlinearem Werkstoffverhalten berechnet werden kann. Er ist ebenfalls eine Dehnungsebene, die infolge der zu berücksichtigenden Gleitung zusätzlich noch verwölbt wird. Bei der Erweiterten Technischen Biegelehre (ETB) werden analog der Technischen Biegelehre die notwendigen Bedingungen von Gleichgewicht und geometrischer Verträglichkeit bei realistischem Werkstoffverhalten erfüllt.
          Die Anwendung der ETB macht die getrennten Nachweise Biegebemessung und Schubbemessung überflüssig.

          Theorie I., II. oder III. Ordnung

          Verformtes Tragwerk mit Betrachtung des Gleichgewichtes in der unverformten Lage

          Theorie I. Ordnung

          → Hauptartikel: Balkentheorie #Theorie_Erster_Ordnung:_Statik

          Bei Anwendung der Theorie I. Ordnung werden die im Balkenquerschnitt herrschenden Gleichgewichte zwischen Belastung (Kräfte und Momente) und Beanspruchung (Spannungen) am unverformten Balken betrachtet. Die Lage der Kräfte wird auf den undeformierten Stabquerschnitt bezogen, d. h. die Verzerrungen und Rotationen müssen viel kleiner sein als 1; hingegen werden die Verzerrungen für die Spannungsberechnung nicht Null gesetzt, da ein undeformierter Stab aufgrund des verallgemeinerten Hookschen Gesetz einem unbelasteten Stab gleichzusetzen wäre. Diese Vorgehensweise ist i. d. R. nur dann zulässig, wenn die Verformungen so klein sind, dass sie die Ergebnisse der Berechnung nur unwesentlich beeinflussen, oder dies normativ geregelt ist.

          Verformtes Tragwerk

          Knicken

          Wenn die Änderung der Schnittgrößen durch die Auslenkung nicht vernachlässigt werden kann, muss bei der Berechnung die Geometrie des verformten Tragwerkes berücksichtigt werden. Dabei ist es im Allgemeinen außerdem erforderlich, auch die ungewollten Abweichungen des Tragwerkes von der geplanten Geometrie (z. B. Schiefstellung von Stützen) und die Vorverformungen der Bauteile (z. B. Krümmung von Druckstäben) zu berücksichtigen. Die zu berücksichtigende Größe dieser Imperfektionen im Bauingenieurwesen ist in Normen vorgeschlagen.

          Theorie II. Ordnung

          → Hauptartikel: Theorie II. Ordnung

          Die Artikel Theorie II. Ordnung und Baustatik#Theorie I., II. oder III. Ordnung überschneiden sich thematisch. Informationen, die du hier suchst, können sich also auch im anderen Artikel befinden.
          Gerne kannst du dich an der betreffenden Redundanzdiskussion beteiligen oder direkt dabei helfen, die Artikel zusammenzuführen oder besser voneinander abzugrenzen (→ Anleitung).

          Bei der Theorie II. Ordnung wird i. d. R. angenommen, dass die Verformungen eines Bauteils klein sind. Dies stellt im Bauwesen die Regel dar, denn große Verdrehungen führen u. a. dazu, dass die Gebrauchstauglichkeit i. d. R. nicht mehr gegeben ist. Bei der linearisierten Theorie II. Ordnung folgen aus der Annahme kleiner Verdrehungen ÃÂ† die Vereinfachungen sin ÃÂ† = ÃÂ† und cos ÃÂ† = 1 der Kleinwinkelnäherung (siehe auch P-Delta-Effekt).

          Theorien höherer Ordnungen

          Seltener ist es erforderlich, auch große Verformungen eines Tragwerkes zu erfassen, die Vereinfachungen der Theorie II. Ordnung gelten dann nicht mehr. Ein Beispiel dafür ist die Berechnung von Seilnetzen. In diesem Fall spricht man von einer Berechnung nach der Theorie III. Ordnung.

          Zwischen den Theorien II. und III. Ordnung gibt es keine klare Trennung, weshalb man manchmal auch nur von der Theorie I. und II. Ordnung spricht.

          In manchen Büchern kann man auch noch eine Theorie IV. Ordnung finden, die z. B. das Nachbeulverhalten erläutert.

          Baustoffe

          Die Berechnungsergebnisse der Baustatik dienen der Bemessung der Tragwerke. Diese unterscheiden sich auch nach den Baustoffen, die deshalb ganz unterschiedliche Bemessungsverfahren bedingen:

          Beton, Stahlbeton, Spannbeton, Mauerwerk (Massivbau)
          Stahl und andere Metalle, speziell Aluminium (Stahlbau und allgemeiner Metallbau)
          Beton mit Stahl (Verbundbau)
          Holz (Holzbau)
          Kunststoff (Kunststoffbau)
          Boden und Erdstoffe (Grundbau)
          Konstruktiver Glasbau

          Geschichte der Baustatik

          Die Geschichte der Baustatik ist eng mit den Forschungen und Veröffentlichungen u. a. der folgenden Autoren verknüpft:

          Archimedes (287–212 v. Chr.) Hebelgesetz
          Leonardo da Vinci (1452–1519) erste anschauliche Überlegungen zur Gewölbewirkung und Balkenbiegung, qualitative Aussagen zur Tragfähigkeit
          Simon Stevin (1548–1620) flämischer Mathematiker, Physiker und Ingenieur. Parallelogramm der Kräfte, Statik fester Körper und der Flüssigkeiten; Einführung der Dezimalstellen
          Galileo Galilei (1564–1642) Prinzipien der Mechanik, Festigkeitslehre und Fallgesetze
          Edme Mariotte (1620–1684) – Spannungsverteilung – „Achse des Gleichgewichts“
          Robert Hooke (1635–1703) Proportionalitätsgesetz
          Pierre Bullet (1639–1716) erster Versuch einer Erddrucktheorie 1691
          Sir Isaac Newton (1643–1727) Begründer der klassischen theoretischen Physik und damit der exakten Naturwissenschaften, mathematische Grundlagen der Naturwissenschaften, Formulierung der drei Bewegungssätze, Gleichgewicht der Kräfte, Infinitesimalrechnung
          Gottfried Wilhelm Leibniz (1646–1716) – Widerstandsmomente, Infinitesimalrechnung
          Jakob I Bernoulli (1655–1705) Krümmung des elastischen Balkens, Zusammenhang zwischen Belastung und Biegung; Ebenbleiben der Querschnitte
          Pierre de Varignon (1654–1722) französischer Mathematiker. Zusammensetzung der Kräfte, Gesetz vom Kräfteparallelogramm (Varignon-Parallelogramm), Begriff des Kraftmoments, Seilpolygon
          Antoine Parent (1666–1716) – Dreieckige Verteilung der Zugspannung
          Jakob Leupold (1674–1727) – Durchbiegung und Tragfähigkeit
          Pierre Couplet Starrkörper-Theorie des Gewölbes 1730
          Thomas Le Seur (1703–1770), französischer Mathematiker und Physiker; erstes erhaltenes statisches Gutachten 1742 (für die Kuppel des Petersdoms), mit François Jacquier (1711–1788) und Rugjer Josip Bošković (1711–1787)[1]
          Leonhard Euler (1707–1783) Balkentheorie; elastische Linie; Seile; Knickstab
          Charles Augustin de Coulomb (1736–1806) Reibung, Erddrucktheorie, Gewölbetheorie, Torsion, Festigkeit, Spannungen, Balkenbiegung
          Johann Albert Eytelwein (1764–1848) Auflagerkräfte des Durchlaufträgers, Euler-Eytelwein-Formel
          Louis Poinsot (1777–1859) Kräftepaar 1803
          Claude Henri Navier (1785–1836) Theorie der Hängebrücke 1823; erste umfassende Baustatik, Technische Biegelehre 1826; Untersuchung statisch unbestimmter Stabtragwerke
          Jean-Victor Poncelet (1788–1867) Pionier der Technischen Mechanik (1826–1832) und der Projektiven Geometrie (1822), Gewölbetheorie 1835, Erddrucktheorie 1840
          Augustin Louis Cauchy (1789–1857) Elastizitätstheorie, Spannungsbegriff
          George Green (1793–1841) Grundlegung der Potenzialtheorie für die mathematische Physik
          Gabriel Lamé (1795–1870) Erste Monografie über Elastizitätstheorie 1852
          Barré de Saint-Venant (1797–1886) Prinzip von St. Venant in der Festigkeitslehre, Torsionstheorie
          Émile Clapeyron (1799–1864) Theorem von Clapeyron, Dreimomentengleichung am Durchlaufträger 1857
          William John Macquorn Rankine (1820–1872) Erddrucktheorie 1856, weitere Beiträge zu baustatischen Einzelfragen ab 1858
          Karl Culmann (1821–1881) Fachwerktheorie 1851; grafische Statik 1866
          Gustav Robert Kirchhoff (1824–1887) Plattentheorie
          Federico Luigi Menabrea (1809–1896) Satz von Menabrea zur Formänderungsenergie statisch unbestimmter Systeme (Prinzip von Castigliano und Menabrea)
          Jacques Antoine Charles Bresse (1822–1883) Theorie des elastischen Bogens, Kern des Querschnitts
          Johann Wilhelm Schwedler (1823–1894) Fachwerktheorie 1851, Schwedler-Träger, Schwedler-Kuppel, Dreigelenksystem
          Enrico Betti (1823–1892) Satz von Betti, 1872
          Georg Rebhann (1824–1892) Spannungsnachweis für einfach symmetrische Trägerquerschnitte 1856, Erddrucktheorie 1870/1871
          August Ritter (1826–1908) Ritter’sches Schnittverfahren für statisch bestimmte Fachwerke 1861
          Luigi Cremona (1830–1903) Zeichnerische Bestimmung der Stabkräfte in statisch bestimmten Fachwerken („Cremonaplan“, 1872)
          James Clerk Maxwell (1831–1879) Prinzip der virtuellen Kräfte für Fachwerke 1864, reziproke Figuren in der Fachwerktheorie 1864/1867/1870
          Emil Winkler (1835–1888) Pionier der Technischen Elastizitätstheorie, Winklersche Bettung, Verfahren der Influenzlinien (Einflusslinien), Theorie des elastischen Bogens
          Christian Otto Mohr (1835–1918) Mohr-Coulombsche Festigkeitshypothese; Mohr’scher Spannungskreis; graphische Bestimmung der Biegelinie, Prinzip der virtuellen Kräfte für Fachwerke
          Maurice Lévy (1838–1910) Grafische Statik, Erddrucktheorie, Plattentheorie
          Hermann Zimmermann (1845–1935) Zimmermann-Kuppel, Theorie des Raumfachwerks, Knicktheorie
          Carlo Alberto Castigliano (1847–1884) Sätze von Castigliano, darauf aufbauend Analyse statisch unbestimmter Systeme
          Rudolf Bredt (1842–1900) Bredtsche Formeln in der Festigkeitslehre
          Jakob Johann von Weyrauch (1845–1917) Prägte den Begriff der Influenzlinie (Einflusslinie) 1873, Erddrucktheorie, Technische Elastizitätstheorie
          Friedrich Engesser (1848–1931) Erddrucktheorie, Knicktheorie, Formänderungsergänzungsenergie
          Heinrich Müller-Breslau (1851–1925) Theorie statisch unbestimmter elastischer Stabtragwerke (Kraftgrößenverfahren), insbesondere Prinzip der virtuellen Kräfte für Stabwerke und systematische Anwendung der Energiesätze, Erddrucktheorie
          Joseph Melan (1853–1941) Theorie der Bogen- und Hängebrücken (Theorie II. Ordnung) 1888
          August Föppl (1854–1924) Theorie des Raumfachwerks, Torsionstheorie
          Robert Land (1857–1899) Kinematische Trägertheorie 1887/1888, Trägheitskreis 1892
          Vito Volterra (1860–1940) Integralgleichungsmethoden der Elastizitätstheorie
          Augustus Edward Hough Love (1863–1940) theoretische Kontinuumsmechanik; Lehrbuch über Elastizitätstheorie
          Hans-Detlef Krey (1866–1928) Erddrucktheorie
          Asger Skovgaard Ostenfeld (1866–1931) Verschiebungsgrößenverfahren (Weggrößenverfahren bzw. Deformationsmethode) 1921/1926
          Maksymilian Tytus Huber (1872–1950) Festigkeitshypothese 1904, Theorie der orthotropen Platte (1915–1926)
          Robert Maillart (1872–1940) Schubmittelpunkt 1924
          Hans Jacob Reissner (1874–1967) Dynamik des Fachwerks 1899/1903, Behälter- und Schalentheorie, Erddrucktheorie
          Theodore von Kármán (1881–1963) Entdecker der wirbelerregten Querschwingung, Knicktheorie, Theorie dünner Schalen
          Stepan Prokofievich Timoshenko (1878–1972) Pionier der modernen Festigkeitslehre
          Kurt Beyer (1881–1952) Lösung linearer Gleichungssysteme
          Hardy Cross (1885–1959) Cross-Verfahren, eine Methode zur iterativen Berechnung statisch unbestimmter Stabtragwerke, 1930
          Georg Prange (1885–1941) Verallgemeinertes Variationsprinzip für elastische und plastische Strukturen 1916
          Hermann Maier-Leibnitz (1885–1962) Experimentelle Traglasttheorie, Stahlverbundtheorie
          Franz Dischinger (1887–1953) Theorie der Stahlbetonschalen, Theorie des Betonkriechens
          Harold Malcolm Westergaard (1888–1950) Theorie der Betonfahrbahn, Historiograf der Baustatik
          Richard V. Southwell (1888–1970) Relaxationsmethode 1935/1940
          Gábor von Kazinczy (1889–1964) Pionier des Traglastverfahrens
          Lloyd H. Donnell (1895–1997) Beultheorie dünner Schalen
          Alexander Hrennikoff (1896–1984) Vorarbeiten zur FEM, 1941
          Aleksei A. Gvozdev (1897–1986) Verschiebungsgrößenverfahren (Weggrößenverfahren bzw. Deformationsmethode) 1927 und Traglastverfahren 1936
          Hans Ebner (1900–1977) Vorarbeiten zur FEM, 1937 (Schubfeldtheorie)
          Herbert Wagner (1900–1982) Theorie der Wölbkrafttorsion, Wagner-Hypothese 1929
          Kurt Klöppel (1901–1985) bahnbrechende Beiträge zur Stahlbauwissenschaft
          William Prager (1903–1980) Stabwerksdynamik 1933, Pionier der Plastizitätstheorie
          Robert Kappus (1904–1973) Theorie des Drillknickens 1937
          Vasily Zacharovich Vlasov (1906–1958) Theorie der elastischen Stabschale 1940
          Raymond D. Mindlin (1906–1987) Bodenmechanik, Plattentheorie
          Hellmut Homberg (1909–1990) Theorie des Trägerrostes 1949
          Gaspar Kani (1910–1968) Kani-Verfahren 1949
          Kurt Hirschfeld (1902–1994) Lehrbuch der Baustatik 1958
          John Argyris (1913–2004) Matrizenstatik, Mitbegründer der Finite-Elemente-Methode
          Eric Reissner (1913–1996) Plattentheorie
          Li Guohao (1913–2005) Theorie der Hängebrücke
          Warner T. Koiter (1914–1997) Stabilitätstheorie
          Wolfgang Zerna (1916–2005) Tensorielle Formulierung der Schalenbiegetheorie
          Clifford Truesdell (1919–2000) Pionier der Rationalen Mechanik
          Olgierd Cecil Zienkiewicz (1921–2009) Pionier der Finite-Elemente-Methode; erstes Lehrbuch der FEM
          Kyūichirō Washizu (1921–1981) Verallgemeinertes Variationsprinzip für elastische und plastische Strukturen 1955
          Bruce Irons (1924–1983) wichtige Beiträge zur FEM
          Haichang Hu (1928–2011) Verallgemeinertes Variationsprinzip für elastische und plastische Strukturen 1955

          Statische Vorschriften

          König Hammurapi: harte Strafe für schlechte Baustatik

          Geschichte des Statikrechts

          Im Hinblick auf die Gefahren, die durch instabile Gebäude entstehen, ist die Baustatik seit mehreren tausend Jahren auch Gegenstand von Gesetzgebung und Rechtsprechung. Schon in den frühen Kulturen Mesopotamiens gab es spezielle Strafvorschriften für Baumeister, deren Gebäude durch Einsturz Menschen töteten, so im Codex Hammurapi, einer Rechtssammlung des Königs Hammurapis von Babylon (* 1810 v. Chr.; † 1750 v. Chr.).

          Statische Vorschriften im engeren Sinn, die eine bestimmte Qualität vorgeben, sind geschichtlich jünger. Im Jahr 27 n. Chr. z. B. brach in Fidenae nördlich von Rom ein zu billig gebautes hölzernes Amphitheater zusammen, wobei es Tausende von Todesopfern gab. Daraufhin erließ der Senat von Rom statische Vorschriften.[2]

          Typische heutige Regelung

          Heute sind statische Vorschriften Teil des Bauordnungsrechts. Die eigentlichen gesetzlichen Regeln sind oft sehr kurz und allgemein. So lautete z. B. § 13 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz:

          Jede bauliche Anlage muss im Ganzen und in ihren einzelnen Teilen sowie für sich allein standsicher und dauerhaft sein. Die Standsicherheit anderer baulicher Anlagen und die Tragfähigkeit des Baugrundes des Nachbargrundstücks dürfen nicht gefährdet werden.

          In der Regel wird dann aber festgelegt, dass weitere Vorschriften über die Bauausführung erlassen werden können. So legt die zitierte LBO in § 87 fest:

          Das fachlich zuständige Ministerium kann Rechtsverordnungen erlassen über … 2. die erforderlichen Anträge, Anzeigen, Nachweise und Bescheinigungen.

          In § 5 der betreffenden Landesverordnung über Bauunterlagen und die bautechnische Prüfung heißt es dann:

          (1) Zum Nachweis der Standsicherheit sind die erforderlichen Berechnungen mit einer Darstellung des gesamten statischen Systems sowie der erforderlichen Konstruktionszeichnungen vorzulegen. Zeichnungen und Berechnungen müssen übereinstimmen und die gleichen Positionsangaben haben. (2) Die statischen Berechnungen müssen die Standsicherheit der geplanten baulichen Anlagen und ihrer Teile nachweisen. Die Beschaffenheit des Baugrundes und seine Tragfähigkeit sind anzugeben. …

          Über die einzelnen Bestandteile der statischen Nachweise wiederum existieren eine Vielzahl technischer Regeln. In Deutschland z. B. gibt es dazu eine Vielzahl von verbindlichen DIN-Normen.[3] Über wenige Paragraphen werden so hunderte von Normen mit tausenden Einzelfestsetzungen verbindlich, die idealerweise den technischen Stand der Baukunst verbindlich machen.

          In der OIB-Richtlinie steht in 2.1.1:
          Tragwerke sind so zu planen und herzustellen, dass sie eine ausreichende Tragfähigkeit, Gebrauchstauglichkeit und Dauerhaftigkeit aufweisen, um die Einwirkungen, denen das Bauwerk ausgesetzt ist, aufzunehmen und in den Boden abzutragen.[4]

          Diese in praktisch allen modernen Baurechtsordnungen geforderten Standsicherheitsnachweise werden oftmals von einer besonderen Gruppe von Ingenieuren, den Tragwerksplanern, kurz Baustatiker oder Statikern, erstellt, die auch die Bauausführung insoweit überwachen, etwa die Einhaltung der im Betonbau von ihnen vorgegebenen Stahlbewehrungen.

          Siehe auch

          Illustration der ql²/8-Statik
          ql²/8-Statik

          Literatur

          B. Hartung: Zur Mechanik des Stahlbetonbalkens. Dissertation. TH Darmstadt, 1985, D 17.
          B. Hartung, A. Krebs: Erweiterung der Technischen Biegelehre Teil 1. In: Beton- und Stahlbetonbau. Band 99, Heft 5, 2004.
          A. Krebs, J. Schnell, B. Hartung: Erweiterung der Technischen Biegelehre Teil 2. In: Beton- und Stahlbetonbau. Band 99, Heft 7, 2004.
          A. Krebs, B. Hartung: Zur wirklichkeitsnahen Beschreibung des Trag- und Verformungsverhaltens von Stahlbeton- und Spannbetonträgern mit der ETB. In: Bauingenieur. Band 82, Heft 10, 2007.
          Karl-Eugen Kurrer: Geschichte der Baustatik. Auf der Suche nach dem Gleichgewicht. 2., stark erweiterte Auflage. Ernst & Sohn, Berlin 2016, ISBN 978-3-433-03134-6.
          Karl-Eugen Kurrer: The History of the Theory of Structures. From Arch Analysis to Computational Mechanics. Ernst & Sohn, Berlin 2008, ISBN 978-3-433-01838-5.
          Karl-Eugen Kurrer: The History of the Theory of Structures. Searching for Equilibrium. 2., stark erweiterte Auflage. Ernst & Sohn, Berlin 2018, ISBN 978-3-433-03229-9.
          K.-J. Schneider: Bautabellen für Ingenieure. 19. Auflage. Werner Verlag, Köln 2008, ISBN 978-3-8041-5242-7.
          K.-J. Schneider: Bautabellen für Architekten. 18. Auflage. Werner Verlag, Köln 2008, ISBN 978-3-8041-5237-3

          Weblinks

          Statik lernen
          KI-SMILE – Visualisierungen zum Thema Statik und Einwirkungen
          EasyStatics – Computerprogramm von der ETH Zürich zur Berechnung von ebenen Stabtragwerken.
          Eurocode Statik Online – Online Berechnung einfacher Holztragwerke nach Eurocode 5.
          Trägerbemessung Online – Online Berechnung eines Einfeldträgers aus Holz nach Eurocode 5.
          Bauingenieurhilfen Online – Online Berechnung – Allgemeine Ebene Stabwerke

          Einzelnachweise

          ↑ Wilfried Wapenhans, Jens Richter: Die erste Statik der Welt vor 260 Jahren. (pdf)

          ↑ Theodor Kissel: Massenlenker. In: Die Rheinpfalz am Sonntag. 31. Mai 2009, S. 20.

          ↑ Statische Vorschriften – DIN. 4. März 2016, abgerufen am 27. Oktober 2020. 

          ↑ OIB-Richtlinie 1 Mechanische Festigkeit und Standsicherheit. (PDF) Österreichisches Institut für Bautechnik, April 2019, abgerufen am 20. Juni 2019. 

          Normdaten (Sachbegriff): GND: 4112679-8 (OGND, AKS)

          Abgerufen von „https://de..org/w/index.php?title=Baustatik&oldid=204927082“
          Kategorien: BaustatikBauingenieurwesenVersteckte Kategorie: Wikipedia:Redundanz August 2018

          Navigationsmenü


          investment gesellschaft gründen immobilien kaufen

          Bürgschaften darlehen leasing

          gesellschaft kaufen in berlin gmbh mit 34d kaufen


          Top 7 beratungsvertrag:

            GmbH kaufen firmenmantel kaufen Musiker gmbh kaufen was ist zu beachten -GmbH
            Zur Suche springen

            Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Für Personen mit dem Familiennamen siehe Musiker (Familienname).

            Kontrabassist

            Musiker (auch Musikanten oder seltener auch Tonkünstler genannt; früher, lateinisch und umgangssprachlich auch Musici) sind Künstler, die musizieren. Der Begriff umfasst sowohl produzierende, als auch reproduzierende Musiker.
            Produzierende Musiker sind Personen, welche eine produzierende oder leitende Funktion für Musikstücke erfüllen (z. B.: Komponisten, Songwriter, Dirigenten, Musiklehrer, Musikproduzenten etc.).
            Reproduzierende Musiker sind Personen, die Musik aktiv erzeugen. Hierzu zählen sämtliche Instrumentalisten (z. B.: Gitarristen, Pianisten, Schlagzeuger, Violinisten, DJs etc.) und Personen, die ihre Stimme und/oder ihren Atem für musikalische Zwecke nutzen (z. B.: Sänger, Sprechgesangskünstler, Jodler, Beatboxer, Kunstpfeifer etc.).
            Es wird zwischen professionellen und Amateur-Musikern unterschieden.
            Als Berufsmusiker gilt, wer seinen Lebensunterhalt ausschließlich oder überwiegend aus der Musik erwirtschaftet. Ein professioneller Musiker betreibt die Musik mit einer sogenannten Gewinnerzielungsabsicht. Musiker spezialisieren sich üblicherweise auf ein bestimmtes Genre, wobei Überschneidungen möglich sind.

            Inhaltsverzeichnis

            1 Geschichte
            2 Spezielle Aspekte
            3 Siehe auch
            4 Literatur
            5 Weblinks
            6 Einzelnachweise

            Geschichte

            Im Laufe der Musikgeschichte hat sich das Bild des Musikers[1] erheblich gewandelt. Im Mittelalter waren ausübende Musiker und Musiktheoretiker streng voneinander getrennte Berufe. Die ausübenden Musiker waren in dieser Zeit vom Stand her Prostituierten und Kesselflickern gleichgestellt. Später waren Musiker normalerweise in allen Bereichen der Musik und darüber hinaus tätig, also zugleich Komponist, ausübende Musiker, Lehrer und Theoretiker, doch spätestens seit dem 18. Jahrhundert trennten sich die genannten Bereiche immer mehr voneinander. Das Aufkommen des Virtuosentums beeinflusste diese Entwicklung. Im 20. Jahrhundert war die Trennung in die Bereiche Komposition, Interpretation, Musikpädagogik und Musikwissenschaft so weit vorangeschritten, dass von vier unterschiedlichen Berufsfeldern die Rede sein kann. Heute umfasst der Beruf auch die Anfertigung von Klingeltönen oder das Erstellen von Apps und Anwendungen sowie die Entwicklung von Programmiersprachen im Rahmen der Computermusik.

            Spezielle Aspekte

            Mit den speziellen Problemen, die durch die oft sehr einseitige und teilweise sehr spezielle Haltung vorwiegend der Arme und Hände bei jahrelangen Wiederholungen derselben Bewegungen beschäftigt sich die Musikermedizin.

            Besonders häufig kommt es zu Überlastungs- und vorzeitigen Verschleißerscheinungen der Muskeln, Sehnen und Gelenke vorwiegend der Arme und besonders der Hände. Von den 264.000 angestellten Berufsmusikern, die 2006 in den USA tätig waren, litten je nach gespieltem Instrument 50–76 % an berufsbezogenen muskuloskeletalen Beschwerden.

            Die Musikermedizin befasst sich auch mit der Lärmschwerhörigkeit und Tinnitus, die häufige Berufskrankheiten von Musikern sind.[2]

            Siehe auch

            Kulturindustrie – Aufklärung als Massenbetrug
            Liste von Musikberufen
            Die Musik in Geschichte und Gegenwart
            Musiksoziologie

            Literatur

            Monografien

            Heiner Gembris; Daina Langner: Von der Musikhochschule auf den Arbeitsmarkt : Erfahrungen von Absolventen, Arbeitsmarktexperten und Hochschullehrern, Wißner, Augsburg 2005
            Walter Salmen: Beruf: Musiker: verachtet – vergöttert – vermarktet; eine Sozialgeschichte in Bildern. Bärenreiter [u. a.], Kassel [u. a.] 1997
            Martin Rempe: Kunst, Spiel, Arbeit: Musikerleben in Deutschland, 1850 bis 1960, Vandenhoeck & Ruprecht, 2020, ISBN 978-3525352502

            Nachschlagewerke

            Alain Pâris: Lexikon der Interpreten klassischer Musik im 20. Jahrhundert, dtv/bärenreiter, München 1992
            Metzler Komponisten Lexikon. 340 werkgeschichtliche Porträts, hrsg. von Horst Weber, Stuttgart und Weimar 2001
            Peter Wicke, Kai-Erik Ziegenrücker, Wieland Ziegenrücker: Handbuch der populären Musik: Geschichte – Stile – Praxis – Industrie, Schott, Mainz, grundlegend überarb. u. erw. Aufl. 2006

            Anthologien

            Friederike C. Raderer und Rolf Wehmeier: Das muss wie im Zoo klingen Musiker-Anekdoten, Philipp Reclam jun. Stuttgart 2008, ISBN 978-3-15-010654-9.

            Weblinks

            Wiktionary: Musiker Ã¢Â€Â“ Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
            Amateurmusiker – von der Klassik bis zum Pop. Perspektiven musikalischer Sozialisation, in: Spiegel der Forschung 15 (1998) Heft 1; S. 104–110
            Jazzstudie: Studie zu Lebens- und Arbeitsbedingungen von Jazzmusikerinnen und Jazzmusikern in Deutschland, 2016

            Einzelnachweise

            ↑ Vgl. auch Willibald Gurlitt: Zur Bedeutungsgeschichte von musicus und cantor bei Isidor von Sevilla (= Abhandlungen der Akademie der Wissenschaften und der Literatur. Geistes- und sozialwissenschaftliche Klasse. Jahrgang 1950, Band 7). Verlag der Wissenschaften und der Literatur in Mainz (in Kommission bei Franz Steiner Verlag, Wiesbaden).

            ↑ Martina Lenzen-Schulte: Dem Ohr ist Musik auch Lärm. FAZ, 16. Mai 2014, abgerufen am 20. Oktober 2016. 

            Normdaten (Sachbegriff): GND: 4040841-3 (OGND, AKS)

            Abgerufen von „https://de..org/w/index.php?title=Musiker&oldid=209507599“
            Kategorien: Beruf (Kunst und Kultur)Musikberuf

            Navigationsmenü


            Crefo Bonität gmbh kaufen gute bonität

            gmbh kaufen ohne stammkapital gmbh firmen kaufen

            transport gmbh zu kaufen gesucht gmbh firmenwagen kaufen oder leasen


            Top 5 verkaufsbedingungen:

              Handelsgeschäfte firma Versteigerung gmbh kaufen deutschland fairkaufen gmbh
              Zur Suche springen
              Auktionator des Auktionshauses Christie’s

              Eine Auktion ( Anhören?/i) (auch Versteigerung oder in Österreich Lizitation)[1] ist eine Art des Verhandelns über den Verkauf. Bei einer Auktion geben zumeist die Kaufinteressierten („Bieter“) verbindliche Gebote auf ein Auktionsgut ab. Die Auktionsgüter sind oft während der Auktion physisch vorhanden und/oder können vor der Auktion besichtigt werden. Die Bieter machen dem Verkäufer bzw. dem in dessen Auftrag handelnden Auktionator ein Angebot (Willenserklärung, die auf den Abschluss eines Vertrags gerichtet ist). Bei einer traditionellen Auktion obliegt die Abwicklung der Auktion einem Auktionator. Er versteigert die Auktionsgüter an anwesende und/oder telefonisch mitsteigernde Bieter.

              Bei den meisten Auktionen steigen die Gebote an – das höchste Gebot wird zuletzt genannt und erhält den Zuschlag. Es gibt jedoch auch sogenannte Rückwärtsauktionen mit absteigenden Geboten.

              Hintergrund dieser Preisfindung sind Informationsasymmetrien im Markt. Während der Anbieter seine Ware zu einem höchstmöglichen Preis verkaufen will, möchte der Bieter die Ware zu einem möglichst niedrigen Preis ersteigern. Der Anbieter kennt dabei häufig nicht die Zahlungsbereitschaft der Interessenten. Setzt er einen zu hohen Preis fest, kann er seine Ware nicht verkaufen. Setzt er einen zu niedrigen Preis fest, entgeht ihm ein Teil des möglichen Gewinns. Die Bieter kennen zwar ihre eigene Zahlungsbereitschaft, aber nicht die Zahlungsbereitschaft der anderen Interessenten. Es kommt daher vor, dass ein Bieter sich von anderen Bietern beeinflussen lässt und mehr bietet als ursprünglich geplant. Unter Umständen kann die Konkurrenz der Bieter zu einem sogenannten Bietergefecht führen. Bietergefechte sind nicht möglich, wenn bei einer Rückwärtsauktion der erste Bieter, der ein Gebot abgibt, sofort das Auktionsgut erhält.

              Die Auktionstheorie beschäftigt sich mit der Analyse von Auktionsmechanismen und Bieterstrategien aus Sicht der Mikroökonomie und der Spieltheorie.

              Inhaltsverzeichnis

              1 Überblick über häufige Auktionsformen
              2 Traditionelle Auktion

              2.1 Vorbereitung

              2.1.1 Einlieferung
              2.1.2 Material sichten und prüfen
              2.1.3 Material beschreiben
              2.1.4 Katalogproduktion
              2.1.5 Zirkulare bzw. Katalogbestellungen
              2.1.6 Besichtigung des Materials

              2.2 Bieter

              2.2.1 Saalbieter
              2.2.2 Telefonbieter
              2.2.3 Internet-Bieter
              2.2.4 Schriftliche Gebote

              2.3 Auktionsführung

              2.3.1 Die Versteigerungsbedingungen
              2.3.2 Anwesenheit eines Beamten bei Auktionen in der Schweiz

              2.4 Zuschlag

              2.4.1 Unter Vorbehalt der Nachprüfung
              2.4.2 „Wie es ist“
              2.4.3 Unter Vorbehalt der Zustimmung
              2.4.4 Zuschlag von schriftlichen Geboten nach der Auktion

              2.5 Nach der Auktion

              2.5.1 Rechnungsstellung und Versand der Ware
              2.5.2 Reklamationen
              2.5.3 Nachverkauf
              2.5.4 Einliefererabrechnung
              2.5.5 Unverkaufte Lose

              3 Online-Auktion
              4 Internet-Live-Auktion
              5 Auftragsauktion
              6 Unterschiedliche Gebotssysteme

              6.1 Einseitige und zweiseitige Auktionen
              6.2 Offene und verdeckte Auktionen
              6.3 Aufsteigende Gebote: englische Auktion und japanische Auktion
              6.4 Absteigende Gebote: Rückwärtsauktionen
              6.5 Kombinatorische Auktion
              6.6 Sonderformen

              6.6.1 Amerikanische Versteigerung
              6.6.2 Zwei Bieter zahlen
              6.6.3 Calcutta-Auktion

              7 Rechtliche Grundlagen
              8 Tätigkeit als Auktionator

              8.1 Vorbildung des Versteigerers
              8.2 Fachliche Kenntnisse
              8.3 Juristische Kenntnisse
              8.4 Auktionatoren in den USA

              9 Siehe auch
              10 Literatur
              11 Weblinks
              12 Einzelnachweise

              Überblick über häufige Auktionsformen

              Es gibt große Unterschiede zwischen Auktionshäusern und zwischen Auktionsmodellen. Traditionelle Auktionshäuser wie Sotheby’s, Christie’s, Lempertz oder Dorotheum arbeiten recht ähnlich. Man kann unterscheiden zwischen dem traditionellen Auktionswesen (Versteigerung nach § 156 BGB) und Online-Auktionen, wie sie z. B. auf eBay stattfinden. Wenn traditionelle Auktionshäuser im Internet Versteigerungen durchführen, so etwa über die deutsche Plattform LOT-TISSIMO, handelt es sich um Internet-Live-Auktionen. Die folgende Tabelle nennt Unterscheidungsmerkmale zwischen traditionellen Auktionen, Online-Auktionen sowie Internet-Live-Auktionen:

              Traditionelle Auktion

              Online-Auktion

              Internet-Live-Auktion

              Teilnahme an der Versteigerung im Sinne von § 156 BGB

              Am Ort des Auktionshauses im dortigen Versteigerungssaal, oder per Telefon

              Nicht möglich

              Mittels Personal Computer, Notebook, Tablet PC und Smartphone oder am Ort des Auktionshauses im dortigen Versteigerungssaal, oder per Telefon

              Begutachtung der Ware

              Durch Fachleute auf Basis des Originals, eines Zertifikates oder durch Bilder

              Durch den Käufer meist auf Basis der Beschreibung und elektronischer Bilder auf der Angebotsseite

              Im ersten Schritt über ein Netzwerk von Experten, auf Basis von Fotos und/oder Gutachten. Im zweiten Schritt durch Fachleute auf Basis des Originals, am Ort des Auktionshauses

              Beschreibung der Ware

              Durch eine vom Auktionator beauftragte unabhängige und qualifizierte Instanz oder durch Experten innerhalb des Auktionshauses

              Durch den Verkäufer

              Durch eine vom Auktionator beauftragte unabhängige und qualifizierte Instanz oder durch Experten innerhalb des Auktionshauses

              Bewertung der Ware

              Begründet, objektiv im Vergleich zu Marktstandards

              Zum Teil durch den Verkäufer, oft wird keine Bewertung vorgenommen

              Begründet, objektiv im Vergleich zu Marktstandards, Veröffentlichung von Auktionsergebnissen online über Datenbanken wie Artnet, manchmal Indexierung von Auktionsergebnisse auf der eigenen Webseite des Auktionshauses

              Präsentation der Ware

              Oft in aufwändig gestalteten Katalogen

              Durch den Verkäufer im Internet

              Durch das Auktionshaus mittels High Definition Television Livestream im Internet, vor der Auktion per Onlinekatalog

              Besichtigung der Ware

              Am Ort der Auktion (zentral) vor und während der Auktion

              In der Regel nicht möglich (dezentral beim Verkäufer)

              Während der Auktion mittels Livestream im Internet, zusätzlich am Ort der Auktion (zentral) vor und während der Auktion

              Dauer der Auktion

              Wenige Sekunden bis Minuten für einen Artikel. Wobei viele Auktionshäuser nach der Veröffentlichung der Ware im Auktionskatalog Gebote auch schon im Vorfeld der Auktion schriftlich annehmen. Die Berücksichtigung dieser schriftlichen Gebote erfolgt aber erst beim Aufruf im Auktionssaal.

              Wenige Tage bis Wochen für einen Artikel

              Wenige Minuten für einen Artikel. Ausnahmslos erst nachdem der Auktionator mittels Aufruf festgestellt hat, dass keiner der Anwesenden, ob an Ort und Stelle oder online, das letzte vorliegende Gebot überbieten möchte.

              Gebotabgabe für einen Artikel

              Während der Auktion oder schriftlich im Voraus

              Innerhalb der Auktionsdauer direkt oder auch mittels eines Biet-Agenten

              Während der Auktion online oder am Ort des Auktionshauses, alternativ auch per Telefon, oder im Vorfeld der Auktion online über die Webseite des Auktionshauses, oder über mit dem Auktionshaus syndizierte Partnerwebseiten, sowie per Mail, Fax, Briefpost oder persönlicher Übergabe am Ort des Auktionshauses als sogenanntes Vorgebot. Die Berücksichtigung von Vorgeboten erfolgt ausnahmslos erst beim Aufruf des Versteigerungsgutes im Auktionssaal.

              Ende einer Auktion

              Nach Abgabe des höchsten Gebotes

              Zu einer festgelegten Zeit

              Nach Abgabe des höchsten Gebotes, und dem Ausruf „Zum ersten, zum Zweiten und zum Dritten“ durch den Auktionator, und dem darauf folgenden Hammerschlag

              Versand/Export

              Durch Auktionshaus organisiert, oder Kunde holt die Ware persönlich ab.

              Vom Verkäufer organisiert, oder Kunde holt die Ware persönlich ab.

              Durch Auktionshaus organisiert, oder Kunde holt die Ware persönlich ab.

              Identität der Käufer und Verkäufer

              Sind dem Auktionshaus persönlich bekannt.

              Keine sichere Überprüfung der Identität.

              Sind dem Auktionshaus persönlich bekannt. Überprüfung der Identität von Käufern und Verkäufern erfolgt elektronisch mittels Risikomanagement-Verfahren, meist durch Prüfungsunternehmen wie TÜV SÜD zertifiziert.

              Vorschuss für die Einlieferung

              Je nach Art und Wert der Ware wird dem Verkäufer im Regelfall ein verzinslicher Vorschuss gewährt.

              Nicht anwendbar

              Je nach Art und Wert der Ware wird dem Verkäufer im Regelfall ein verzinslicher Vorschuss gewährt. Der Zinssatz ist auf der Webseite des Auktionshauses einsehbar.

              Provisionen/Kommissionen

              Wird in der Regel sowohl dem Einlieferer, als auch dem Bieter (Käufer) berechnet. Kann aber auch unterschiedlich abweichen und wird je nach Auktionshaus unterschiedlich gehandhabt.

              Wird in der Regel nur dem Verkäufer berechnet.

              Käufer und Verkäufer bezahlen unterschiedliche Gebühren, der Tarif ist auf den Webseiten der Auktionshäuser einsehbar.

              Zahlungsabwicklungen

              Durch Auktionshaus als Treuhänder (anonym)

              Meist direkte Abwicklung zwischen Käufer und Verkäufer, sonst im elektronischen Zahlungsverkehr, z. B. per Paypal oder Visa Inc., Mastercard, American Express oder Diners Club

              Durch Auktionshaus als Treuhänder, überwiegend im elektronischen Zahlungsverkehr, z. B. per Paypal oder Visa Inc., Mastercard, American Express oder Diners Club

              Reklamationen

              Durch Auktionshaus vermittelt, überprüft und geschlichtet (anonym). Wenn Auktionshäuser im Auftrag arbeiten, ist eine direkte Bekanntgabe des Einlieferers auf Verlangen jederzeit möglich, aber in der Regel nicht üblich.

              Meist direkte Abwicklung zwischen Käufer und Verkäufer

              Durch Auktionshaus vermittelt, überprüft und geschlichtet (anonym). Zertifizierung des Schlichtungsprozesses durch Prüfungsunternehmen wie TÜV SÜD oder Trusted Shops.

              Als wichtigste Aufgaben eines traditionellen Auktionshauses gelten die fachlich fundierte und angemessene Beschreibung und Dokumentation der Ware sowie die treuhänderische Abwicklung des Handelsgeschäftes.

              Traditionelle Auktion

              Dieser Artikel oder nachfolgende Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen (beispielsweise Einzelnachweisen) ausgestattet. Angaben ohne ausreichenden Beleg könnten demnächst entfernt werden. Bitte hilf Wikipedia, indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfügst.

              Vorbereitung

              Einlieferung

              Den gesamten Posten aller einzelnen Teile, die zu einer Auktion versteigert werden soll, nennt man Einlieferung und denjenigen, der die Ware dem Auktionshaus zur Versteigerung überlässt, nennt man entsprechend Einlieferer.

              In der Regel wird zwischen dem Verkäufer (Einlieferer) und dem Auktionshaus eine Vereinbarung getroffen, einen wertvollen Gegenstand, eine Sammlung oder einen Teil davon zu verkaufen. Das Zustandekommen einer solchen Vereinbarung kann sehr verschieden erfolgen:

              Es handelt sich um einen Nachlass, und die Erben versuchen zu verkaufen.
              Ein Sammler will sich von einem Teil seiner Sammlung lösen.
              Ein Händler versucht, einen besonderen Posten optimal zu verkaufen.
              Es wird ein Mindestgebot (teilweise erst später nach Begutachtung) festgelegt

              Je nach Auktionssparte, Auktionshaus und Wert der eingelieferten Ware kann bei manchen Einlieferungen dem Einlieferer ein Vorschuss auf den zu erwartenden Verkauf gewährt werden. Solche Vorschüsse, alle anfallenden Zinsen, Prüfspesen und andere Kosten, werden genauestens dokumentiert und bei der späteren Abrechnung nach der Auktion mit dem beim Verkauf erzielten Ertrag aufgerechnet.

              Traditionelle Auktionshäuser veranstalten meist eine gewisse Anzahl von Auktionen im Jahr, bei denen Objekte aus verschiedenen Sparten (z. B. Porzellan, Möbel, Schmuck, Münzen, Gemälde usw.) angeboten werden, andere halten gesonderte Auktionen für einzelne Sparten ab oder sind generell auf eine bestimmte Ware spezialisiert. Mitunter werden aber auch besondere Auktionen veranstaltet, wenn etwa eine bestimmte Sammlung aufgelöst oder das Inventar eines ganzen Schlosses versteigert wird. Damit ist oft auch ein besonderer Werbeeffekt verbunden, wenn es sich um eine bekannte Sammlung handelt, zudem kann die nachweisbare Herkunft aus einer solchen den Wert des einzelnen Objekts erhöhen. Andererseits kann es aus Sicht des Auktionshauses auch sinnvoll sein, eine große Sammlung ähnlicher Objekte bewusst nicht auf einmal zu veräußern, damit kein Überangebot entsteht, das zu niedrigeren Preisen führen kann.

              Üblicherweise finden traditionelle Auktionen in den Räumen des Auktionshauses statt, wo auch die zu versteigernden Objekte gelagert werden und vorher besichtigt werden konnten. Eine Auktion (und Vorbesichtigung) kann aber auch an einem anderen Ort stattfinden, z. B. wenn das Inventar eines Unternehmens versteigert wird – etwa große Maschinen oder umfangreiche Warenbestände, die nicht demontiert bzw. transportiert werden können.

              Material sichten und prüfen

              Das eingelieferte Material wird von Fachexperten im Auktionshaus grob sortiert, detailliert gesichtet und geprüft. Dieser Vorgang kann in einem oder mehreren Schritten erfolgen. Anhand der Einschätzung der Experten wird die Entscheidung getroffen, wie das Material für die Auktion in Lose (auch Lot, Konvolut) aufgeteilt wird.

              Ebenfalls in den Zusammenhang der Materialprüfung gehört die Recherche der Herkunft. So sollte bei verdächtigen Objekten eine Überprüfung durchgeführt werden, um eventuelles Diebesgut auszuschließen. Hierzu werden etwa einschlägige Datenbanken wie das Art-Loss-Register durchsucht. Im Bereich von Kunst und Antiquitäten kann eine Untersuchung notwendig sein, ob die Provenienz einen Hinweis darauf geben könnte, dass es sich vielleicht um Raubkunst handelt.

              Material beschreiben

              Teilweise wird bei besonders wertvollen Losen von einem externen Sachverständigen ein Prüfzertifikat oder eine Expertise angefertigt, die der Ware beigelegt wird. Je nach Renommee des Experten kann besonders bei Kunstwerken der Wert durch ein positives Gutachten z. B. des maßgeblichen Experten für einen bestimmten Künstler, ganz erheblich gesteigert werden.

              Bei der Philatelie z. B. existieren sehr umfangreiche Kataloge, in denen Objekte beschrieben und teilweise bewertet werden. Beispiele solcher Kataloge sind der deutsche Michel-, der Schweizer Zumstein- oder der amerikanische Scott-Katalog. Bei Briefmarken oder Münzen ist die Erstellung solcher Kataloge möglich, weil die einzelnen Objekte meist keine absoluten Einzelstücke sind, bei Kunstwerken oder Antiquitäten handelt es sich dagegen in der Regel um Unikate deren Vergleich nur bedingt möglich ist. Für bestimmte Antiquitätengattungen (z. B. Möbel, Uhren oder Spielzeug) gibt es jedoch ebenfalls gedruckte Kataloge bei denen aber immer berücksichtigt werden muss, ob das zu bewertende Objekt tatsächlich mit dem im Katalog aufgeführten vergleichbar ist. Zudem existieren verschiedene Online-Preisdatenbanken die ebenfalls Auktionsergebnisse enthalten.

              Die endgültige Bewertung der Ware übernimmt aber auch bei Gebieten, auf denen Kataloge vorliegen, stets ein Prüfer individuell. Er kann zudem beurteilen, ob bei früheren Auktionen für vergleichbare Objekte erzielte Preise als realistisch gelten können oder lediglich durch besondere Umstände (z. B. zwei Interessenten die sich gegenseitig immer wieder überboten haben) zu Stande gekommen sind. Auch zwischenzeitliche Marktveränderungen müssen berücksichtigt werden, da auch Kunst- und Antiquitätenmarkt in gewisser Weise von Moden geprägt sind die dazu führen, dass ein vor längerer Zeit gezahlter Preis heute unter Umständen nicht mehr realisierbar ist (oder umgekehrt).

              Die Experten und Prüfer untersuchen das Material nach allen Auffälligkeiten und beschreiben nicht nur den Ursprung, sondern auch den Erhaltungszustand nach vorgegebenen Richtlinien. Oft werden auch die Prüfzertifikate als Grundlage für die Beschreibung der Ware im Auktionskatalog verwendet. Manche Auktionshäuser erstellen auf Anfrage auch gesonderte Zustandsberichte für einzelne Lose, die über die Angaben im Katalog hinausgehen. Wegen des Aufwandes ist dies aber meist nur für hochpreisige Objekte möglich.

              Aufgrund der Beschreibung und dem Vergleich mit ähnlicher Ware geben die Experten einen mindestens zu erzielenden Schätzpreis ab. Hierbei werden in der Regel auch die Vorstellungen des Einlieferers berücksichtigt, allerdings gehört es auch zu den Aufgaben des Auktionshauses ihn über einen realistischen Preis zu informieren und überzogene Vorstellungen zu korrigieren. Dieser realistische Preis gilt als Grundlage für den Preis im Auktionskatalog, den man oft auch als Ausruf, Rufpreis oder auch Katalogpreis bezeichnet.

              Bei Kunstauktionen wird oft nur eine Auktion für Teilgebiete abgehalten, so dass sich eine Einlieferung oft auf mehrere unterschiedliche Auktionen verteilt.

              Katalogproduktion

              Auktionshinweis an einer zu versteigernden baufälligen Immobilie in Rochlitz

              Der Auktionskatalog gilt als die Visitenkarte eines Auktionshauses. Um diesen zu erstellen, ist sehr viel Aufwand notwendig. Es wird nicht nur die gesamte Ware so genau wie möglich beschrieben, sondern oft müssen die einzelnen Objekte auch im Katalog abgebildet werden. Auch hierzu bedienen sich renommierte Auktionshäuser Experten. In der Philatelie z. B. ist die Farbtreue zwischen dem Original und der Abbildung oft eine große Herausforderung. Je nach Lichtverhältnissen und Materialbeschaffenheit können auch falsche Farben im Auktionskatalog erscheinen. Eine weitere Herausforderung der Katalogproduktion ist bisweilen auch die große Anzahl der Auktionslose und Abbildungen in einem Katalog. Je nach Größe und Art der Auktion müssen manchmal bis zu 12.000 Lose in einem einzigen Katalog dargestellt werden. Bei Kunstauktionen ist die Anzahl der Lose jedoch oft sehr viel kleiner, wobei es aber auch hier Ausnahmen gibt, wie die legendäre Tek-Sing-Auktion im Stuttgarter Auktionshaus Nagel im November 2000 zeigte.

              Mittlerweile ist es üblich geworden, dass auch traditionelle Auktionshäuser ihr Angebot zusätzlich zum gedruckten Katalog im Internet präsentieren. Oft entspricht dieser Online-Katalog dem gedruckten, unter Umständen geht er jedoch auch darüber hinaus, etwa durch zusätzliche Bilder. Vor allem bei kleineren Auktionshäusern, die weniger Aufwand für ihren gedruckten Katalog betreiben können, ist dies der Fall. Zudem gibt es Internet-Portale, über die alle aktuellen Online-Kataloge gezielt durchsucht werden können, so dass Sammler auch Kenntnis von Angeboten räumlich weit entfernter, kleinerer Auktionshäuser erlangen können.

              Zirkulare bzw. Katalogbestellungen

              Manche Auktionshäuser betreiben einen sehr großen Aufwand für die Erstellung von Auktionskatalogen. Diese dienen nicht selten auch als Grundlage für die Dokumentation von historischen Gegenständen, da die versteigerten Objekte nach dem Verkauf oft (zum Beispiel in einer Privatsammlung) nicht mehr zugänglich sind, der Katalog erhält somit auch einen wissenschaftlichen Wert. Da viele Sammler und Kunstinteressierte solche Publikationen mit oft einmaligen historischen Dokumentationen besitzen möchten ohne ein Objekt kaufen zu wollen, haben sich einige der führenden Auktionshäuser dazu entschlossen, für ihre Auktionskataloge eine Gebühr zu verlangen.

              Ein Nebeneffekt ist, dass die Exklusivität der Auktionskataloge deutlich gestiegen ist und diese inzwischen bereits selbst zum begehrten Gegenstand vieler Sammlungen geworden sind. Oft erhält nur ein ausgewählter Teil der Kunden eines Auktionshauses einen Katalog gratis. Alle anderen bekommen ein Zirkular zugesandt, das mit einem Bestellschein für den Auktionskatalog zu vergleichen ist. Wenn Zirkulare versendet werden, dann geschieht dies lange vor der Katalogproduktion, um die Auflage besser abschätzen zu können.

              Üblicherweise werden aufwendige Kataloge eher von renommierten Auktionshäusern mit hochpreisigen Objekten herausgegeben, während sich bei kleineren Auktionshäusern der Umfang oftmals auf einen einfach gestalteten Katalog und auf Wunsch zugesandte detaillierte Digitalfotos beschränken kann.

              Besichtigung des Materials

              Vor jeder Auktion kann die Ware im Auktionssaal besichtigt werden. In den meisten Auktionshäusern werden dafür Besichtigungszeiten angeboten, die in der Regel einige Tage vor der Versteigerung liegen. Je nach räumlichen Gegebenheiten kann die Ware mitunter auch bis kurz vor dem Aufruf noch angesehen werden. Bei Ware, die nicht im Auktionshaus selbst gelagert werden kann (beispielsweise Fahrzeuge oder große Maschinen), muss für die Besichtigung meist ein gesonderter Termin vereinbart werden.

              Besonders kostbare, empfindliche und/oder diebstahlgefährdete Ware ist aus Sicherheitsgründen oft in Vitrinen ausgestellt und wird oft nur nach Vorlage von Ausweisdokumenten oder der Registrierung als Bieter zur genaueren Prüfung herausgegeben. Manchmal erhält der Interessent vor der Auktion eine Bieternummer, nur mit einer gültigen Nummer wird ihm die Ware zur Besichtigung ausgehändigt. Gleichzeitig wird für jedes besichtigte Los die Bieternummer dokumentiert, um im Fall einer Beschädigung oder sogar eines Diebstahls der Verursacher leichter ausfindig gemacht werden kann.

              Oft übernehmen Kommissionäre die Aufgabe der Besichtigung. Sie werden von einem Interessenten beauftragt, die Ware zu prüfen und diese gegebenenfalls zu ersteigern. Dies ist zweckmäßig, da Kommissionäre oft Fachleute sind. Sie prüfen den Wert der Ware und können aufgrund ihrer Einschätzung eine Gebotsempfehlung abgeben. Ersteigert ein Kommissionär die Ware für einen Auftraggeber, kann dieser anonym bleiben.

              Bei Spitzenobjekten die von international tätigen Auktionshäusern angeboten werden ist es manchmal üblich das betreffende Stück vorher in verschiedenen Ländern in der Filiale des betreffenden Auktionshauses zu zeigen, wegen des großen Aufwandes geschieht dies jedoch nur bei Objekten im allerobersten Preissegment.[2]

              Bieter

              Um bei einer Auktion mitbieten zu können, müssen sich Bieter registrieren lassen, in einigen Fällen (siehe oben) auch schon bei der Besichtigung bestimmter Objekte. In vielen Auktionshäusern ist es mittlerweile üblich, dass zur Registrierung ein Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass) vorgelegt bzw. (bei schriftlichen oder Telefongeboten) in Fotokopie zugesandt werden muss. Manchmal wird auch die Angabe eines anderen Auktionshauses verlangt, bei dem der potentielle Bieter bereits Kunde ist, um ggf. Erkundigungen einziehen zu können. Auf diese Weise sollen Auktionshaus und Einlieferer vor Bietern geschützt werden, die Objekte ersteigern, aber nicht zahlen, sodass die Gegenstände erneut angeboten werden müssen.

              Saalbieter

              So werden die Bieter genannt, die persönlich an einer Auktion teilnehmen. Dies ist die traditionelle Form einer Auktion. Manche Bieter werden von einem Kommissionär oder Beauftragten vertreten, um ihre Anonymität zu wahren und damit den künftigen Aufenthaltsort der ersteigerten Ware vor der Öffentlichkeit zu verschleiern. Tritt der Beauftragte dabei in eigenem Namen auf, ist dem Auktionator in der Regel der eigentliche Erwerber zwar theoretisch unbekannt, jedoch werden gerade in Sammlerkreisen solche Beauftragten recht schnell bekannt, was dann auch wieder einen Rückschluss auf den eigentlichen Erwerber zulässt.

              Telefonbieter

              Viele Auktionshäuser, vor allem in der Kunstbranche, bieten dem Kaufinteressenten die Möglichkeit, die Auktion (oder den für ihn relevanten Teil davon) am Telefon mitzuverfolgen und telefonisch mitzubieten. In der Regel ruft das Auktionshaus den Bieter an, sobald das ihn interessierende Los in der Auktion erreicht ist. Der Interessent wird dann wie ein im Saal Anwesender in den Bietvorgang einbezogen, jeweils über die Höhe der Gebote informiert und gefragt, ob er weiter mitbieten will.

              Dies ist vor allem für Bieter interessant, die sonst weit anreisen müssten. Zudem bleibt die Anonymität des Käufers gewahrt, was vor allem bei besonders wertvollen Losen sinnvoll ist. Wegen des Aufwands bieten diesen Service aber nicht alle Auktionshäuser an, da Fachpersonal eingesetzt werden muss, oft auch mit Fremdsprachenkenntnissen. Außerdem beeinträchtigt diese Form der Auktionsbeteiligung in der Regel auch den sonst flüssigen und schnellen Auktionsablauf. Durch die Präsentation der Auktionskataloge im Internet hat die Nachfrage nach telefonischem Mitbieten in den letzten Jahren stetig zugenommen. Heute ist die überwiegende Mehrzahl der Kunstauktionshäuser darauf vorbereitet. Um den Auktionsablauf dennoch nicht zu behindern, wird dieser Service meistens nur für wertvolle Objekte, z. B. ab einem bestimmten Mindestpreis, angeboten; oft steht auch nur eine begrenzte Zahl von Telefonplätzen zur Verfügung so dass die Zahl der gleichzeitigen Telefonbieter begrenzt ist. Manchmal wird auch verlangt, dass Telefonbieter zusätzlich ein schriftliches „Reservegebot“ abgeben, das nur berücksichtigt wird wenn die Telefonverbindung nicht zu Stande kommt oder abbricht.

              Internet-Bieter

              Neuerdings bieten viele Auktionshäuser die sogenannte „Live Auction“ an. Bei diesem Verfahren können Bieter aus der ganzen Welt bequem von zuhause aus ihre Gebote bei einer Auktion über das Internet abgeben, wobei eine vorherige Registrierung notwendig ist. Diese Gebote werden dann von einem oder mehreren Mitarbeitern des entsprechenden Auktionshauses an den Auktionator weitergegeben, der das Gebot dann in die Auktion einbringt. Anders als feste schriftliche Gebote, die lediglich über das Internet vor der Auktion übermittelt werden, hat der Bieter bei der Live-Auktion die Möglichkeit, nachzubieten, sollte er überboten werden. Damit ähnelt diese Möglichkeit dem telefonischen Gebot, allerdings ist es dabei außerdem möglich, den Verlauf der gesamten Auktion zu verfolgen und auch spontan auf weitere Objekte zu bieten, während der Bieter beim Telefonbieten nur bei dem/den vorher vereinbarten Los(en) angerufen wird.

              Auch bei diesem Verfahren bleibt die Anonymität des Bieters gewahrt. Auch sind Onlinegebote deutlich einfacher zu organisieren als Telefongebote. Dennoch können auch diese Online-Gebote den Ablauf einer Auktion verzögern.

              Schriftliche Gebote

              Viele traditionelle Auktionshäuser bieten die Möglichkeit, schriftlich an einer Auktion teilzunehmen, ohne persönlich bei der Auktion zu erscheinen. Dazu übergibt man dem Auktionshaus eine Aufstellung aller Lose, für die man bieten möchte, und dem höchsten möglichen Preis, den man bereit ist dafür zu bezahlen. Das Auktionshaus übernimmt dann die Funktion eines Treuhänders oder Bietagenten. Das bedeutet, dass immer im Sinn für den Bieter versucht wird, den günstigsten Preis zu erzielen. Jedoch kann ein schriftliches Gebot von anderen Bietern im Auktionssaal oder aber auch von anderen schriftlichen Bietern überboten werden. Ob das der Fall ist, erfährt man im Gegensatz zu den Online-Auktionen jedoch erst, wenn das Los im Auktionssaal aufgerufen wird. Bis dahin darf einzig und allein das Auktionshaus Kenntnis von den schriftlichen Geboten haben und muss darüber absolute Geheimhaltung bewahren. Liegen für ein Los zwei oder mehr gleich hohe schriftliche Gebote vor (und es erfolgen keine weiteren z. B. im Saal) so erhält meist das zuerst abgegebene den Zuschlag, andere Auktionshäuser lassen in solchen Fällen auch das Los entscheiden.

              Bereits vor der Auktion, aber auch während der Auktion, die sich teilweise über mehrere Tage hinziehen kann, können schriftlich Gebote abgegeben werden. Bei vielen Auktionshäusern können schriftliche Gebote nicht nur per Post oder Fax, sondern auch über das Internet abgegeben werden, diese Möglichkeit ist aber zu unterscheiden von Online-Live-Geboten (siehe unten), bei denen der Bieter unmittelbar in der Auktion bietet.

              Schriftliche Gebote können zwei besondere Merkmale enthalten:

              Gebote mit einem Maximal-Limit:
              Wenn ein Bieter für mehrere Lose schriftlich bietet, kann er davon ausgehen, dass er nicht für jedes Los der Höchstbietende ist und für sein Maximalgebot auch den Zuschlag erhält. Daher hat er bei vielen Auktionshäusern die Möglichkeit mitzuteilen, wie viel er maximal in einer Auktion ausgeben möchte. Gleichzeitig kann er jedoch für ein Vielfaches dieses Limits über mehrere Lose hinweg bieten. Es ist dann die Aufgabe des Auktionshauses, darüber zu wachen, dass das maximale Limit des Bieters nicht, oder zu einem vorher vereinbarten Maximum überschritten wird. Es werden ihm nur so viele Lose zugeschlagen, bis das Budget des Bieters aufgebraucht ist, oder alle seine Gebote abgearbeitet sind.
              Oder-Gebote:
              Manchmal werden mehrere Lose angeboten, die eigentlich gleich sind. Ein Sammler möchte oft aber nur eines dieser Lose haben. Er kann dann bei vielen Auktionshäusern auch schriftlich für alle diese Lose bieten und dem Auktionshaus mitteilen, dass er aber nur eines der Lose haben möchte. Sobald dem Bieter eines der Lose zugeschlagen wird, ist das Auktionshaus verpflichtet, alle weiteren Gebote dieser „Oder-Serie“ zu verwerfen.

              Auktionsführung

              Viele Auktionshäuser führen ein ausgedrucktes Auktionsbuch, das neben den Losdaten wie Ausruf bzw. Schätzpreis noch weitere Einträge zum Einlieferer, Anmerkungen, schriftliche Gebote sowie Zuschläge mit der jeweiligen Bieternummer enthält. Zur Organisation einer Auktion gehört zudem das Sammeln und Verwalten von vorgegebenen Mindestgeboten sowie „Oder“-Geboten und Maximal-Limits von Bietern in der Auktion, wofür nicht selten ein erheblicher Aufwand notwendig ist. Zur Erleichterung der Überwachung einer hohen Zahl von Geboten, die auf verschiedenen Kanälen eintreffen können, werden diese Daten elektronisch erfasst und liegen dann dem Auktionstisch aufbereitet vor. Hier können bis kurz vor dem Aufruf noch schriftliche Gebote abgegeben werden. Zuschläge werden sofort erfasst, worauf in der Regel schnell die Bezahlung und Aushändigung der Ware erfolgen kann. Manche Auktionshäuser zeigen auf Displays die Umrechnung der Gebote in Fremdwährungen an.

              Die Versteigerungsbedingungen

              Die Versteigerungsbedingungen müssen vor und während der Auktion für jedermann zugänglich sein und auch im Auktionssaal ausliegen. In der Regel sind die Versteigerungsbedingungen bereits im Auktionskatalog abgedruckt. Ebenso ist der Auktionator verpflichtet, vor der Auktion auf die Versteigerungsbedingungen und deren Zugänglichkeit hinzuweisen, er muss diese Versteigerungsbedingungen auch bei sich haben.

              Anwesenheit eines Beamten bei Auktionen in der Schweiz

              In der Schweiz ist es üblich bzw. Pflicht, dass bei einer Auktion ein Stadtbeamter anwesend ist. Dieser dokumentiert unabhängig vom Auktionshaus die Auktion im Saal und kann bei Streitfragen schlichtend einschreiten. In Deutschland ist diese amtliche Auktionsbegleitung unüblich.

              Zuschlag

              Ein Los wird solange ausgerufen, bis sich kein höheres Gebot findet. Dabei hält sich der Auktionator an vorher festgelegte Steigerungsstufen, die ab der Höhe des Ausrufes erfolgen. Es können auch höhere Gebote im Saal ausgesprochen werden, ab denen dann die weitere Steigerung fortgesetzt wird. Liegen schriftliche Gebote vor, wird ein Auktionator den Ausruf im Saal an die höchste Steigerungsstufe der schriftlichen Gebote anpassen. Das bedeutet bei Geboten über dem veröffentlichten Ausruf, eine Steigerungsstufe über dem zweithöchsten Gebot, sofern dieses nicht das schriftliche Höchstgebot übersteigt, ansonsten erfolgt der Ausruf zum schriftlichen Höchstgebot. Das höchste schriftliche Gebot wird solange gegen den Saal geboten, bis entweder im Saal ein höheres Gebot abgegeben wird oder das schriftliche Höchstgebot den letzten ausgerufenen Preis im Saal übersteigt. Der Auktionator übernimmt im Fall der schriftlichen Gebote die Funktion eines Bietagenten. Liegen zwei gleich hohe schriftliche Höchstgebote vor, so erhält bei manchen Auktionatoren dasjenige den Zuschlag, das zuerst abgegeben wurde, andere Auktionatoren bedienen sich eines Zufallsentscheides zum Beispiel durch den ersten Zuruf aus dem Publikum. Die Art und Weise des Zuschlags kann unterschiedlich erfolgen. Bei Auktionen mit geringen Stückzahlen wird das letzte Gebot bis zu dreimal ausgerufen und mit dem Klopfen des Auktionshammers abgeschlossen. Bei sehr umfangreichen Auktionen wird auch schon mal auf diese Form verzichtet und einfach nur nachgefragt, ob niemand mehr höher bieten möchte. Der Zuschlag wird bei traditionellen Auktionen immer mit einem Klopfen des Auktionshammers abgeschlossen.

              Unter Vorbehalt der Nachprüfung

              Dies bedeutet, dass eventuell einem Bieter oder Bietagenten während der Besichtigung eines Loses mögliche Ungereimtheiten aufgefallen sind und er dieses Los noch einmal von einem Fachmann genauer unter die Lupe nehmen lassen möchte. Dadurch soll geprüft werden, ob mit der Ware alles in Ordnung ist, bzw. der geschätzte Preis, zu dem ein Los aufgerufen wird, auch wirklich dem entspricht, was es tatsächlich wert ist. Manchmal können Manipulationen an einem Los nicht gleich auf Anhieb erkannt werden, die u. U. den tatsächlichen Wert deutlich mindern würden, bzw. sogar die Echtheit in Frage stellen. In diesem Fall informiert er das Auktionshaus darüber. Sofern sein Einwand auch aus Sicht des Auktionshauses berechtigt ist, wird dann das Los im Auktionssaal, „unter Vorbehalt der Nachprüfung“ ausgerufen und zugeschlagen. Der Auktionator muss dies in solchen Fällen vor Ausruf eines solchen Loses im Auktionssaal ankündigen und alle anwesenden Bieter über den Einwand informieren. Stellt sich im Nachhinein tatsächlich heraus, dass mit dem Los etwas nicht stimmt, und die Höhe des Ausrufes ungerechtfertigt bzw. zu hoch angesetzt war, wird der Zuschlag nachträglich wieder zurück- und das Los im Nachhinein aus der Auktion wieder herausgenommen.

              „Wie es ist“

              Wird während der Besichtigung berechtigt der Zustand oder der Wert eines Loses bemängelt, haben die Auktionshäuser auch die Möglichkeit, ein Los zu verkaufen, „wie es ist“. In solchen Fällen wird, sofern der Einlieferer darüber informiert wurde und dem zustimmt, oft der angesetzte Ausruf verworfen und die anwesenden Bieter können ihre Gebote auch unter dem vorher festgesetzten Ausruf abgeben. In jedem Fall muss der Auktionator dies vor Ausruf eines solchen Loses im Auktionssaal ankündigen und alle anwesenden Bieter über den Einwand und die festgestellten Hintergründe informieren. In diesem Fall werden alle schriftlichen Gebote auf dieses Los verworfen, da die Beschreibung im veröffentlichten Auktionskatalog falsch ist und schriftliche Bieter ihre Gebote unter falschen Voraussetzungen abgegeben haben.

              Unter Vorbehalt der Zustimmung

              Manchmal findet sich kein Bieter, der bereit ist, ein Los zum ausgerufenen Wert (Ausruf bzw. Schätzpreis) zu erwerben. Sofern ein Auktionshaus die Möglichkeit bietet, auch Gebote unter dem Ausruf abzugeben, dann aber das Höchstgebot immer noch eine bestimmte Differenz überschreitet, kann ein Auktionator auch ein Gebot „unter Vorbehalt“ (UV) annehmen. Ob dies möglich ist, wird in den individuellen Versteigerungsbedingungen des Auktionshauses festgelegt. In solchen Fällen werden zwar das Höchstgebot und der Bieter im Auktionssaal erfasst, das Los gilt aber dennoch nicht als zugeschlagen. Erst wenn der Einlieferer einem solchen Zuschlag zustimmt, gilt das Los als verkauft. Man nennt solche Lose auch UV-Lose.

              Zuschlag von schriftlichen Geboten nach der Auktion

              Je nach Auktionsführung kann es sein, dass Gebote auf Lose, die nicht im Auktionssaal aufgerufen wurden, weil im Saal kein Interesse für diese Lose bestand, erst noch zugeschlagen werden müssen. Dieses Verfahren entspricht zwar nicht ganz dem Prinzip eines traditionellen Auktionshauses, ist aber bei Auktionen mit großen Stückzahlen manchmal notwendig, um den Auktionsverlauf im Saal nicht allzu sehr in die Länge zu ziehen. Als Beispiel können hier Briefmarken- oder Ansichtskartenauktionen aufgeführt werden, bei denen in der Regel mehrere tausend Lose, manchmal auch über 10.000, angeboten werden. Der Zuschlag kann entweder manuell vom Auktionator, oder automatisiert vom Auktionssystem erfolgen.

              Nach der Auktion

              Rechnungsstellung und Versand der Ware

              Nach der Auktion, sobald die letzten Gebote zugeschlagen wurden, werden den schriftlichen Bietern ihre zugeschlagenen Lose in Rechnung gestellt. Der Versand der Ware erfolgt üblicherweise nach Zahlungseingang. In manchen Fällen, wenn ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen dem Auktionshaus und dem Bieter besteht, wird die Ware auch gleich mit der Rechnung zugesendet. Neben dem Zuschlag wird dem Bieter noch eine Provision, auch Kommission genannt, und je nach Versteigerungsbedingungen des Auktionshauses auch eine Losgebühr berechnet. Abhängig von der Art des Auktionshauses, also ob das Auktionshaus im eigenen Namen, oder im Auftrag arbeitet und abhängig von wem das Los stammt, kommt noch zusätzlich die anfallenden Umsatzsteuer auf das Los dazu. Die Summe der oben genannten Aufschläge wird in Deutschland üblicherweise als Aufgeld bezeichnet. Daher müssen Bieter bei der Abgabe eines Gebotes berücksichtigen, dass sich der zu zahlende Endpreis noch um das Aufgeld erhöht. Bei wenigen Auktionshäusern ist das Aufgeld jedoch schon im Mindestpreis bzw. jeweiligen Gebot enthalten, so dass der Bieter nur den gebotenen Betrag zahlen muss (abgesehen von Kosten für Transport o. Ä.).

              Die umsatzsteuerliche Berechnung kann in der Praxis in Deutschland von Auktionshaus zu Auktionshaus unterschiedlich gehandhabt werden:

              Versteigerung im eigenen Namen:
              Da es sich bei vielen versteigerten Artikeln um Ware handelt, die man als Kulturgut bezeichnet, fällt auf die Lose selbst in der Regel der ermäßigte Steuersatz an. Die Leistungen des Auktionshauses wiederum werden mit dem Normalsatz der Umsatzsteuer berechnet. In einigen Fällen wird der ermäßigte Steuersatz aber auch auf die gesamte Rechnung des Auktionshauses angewendet. Andere wiederum splitten die Rechnung auf und berechnen unterschiedliche Sätze.
              Versteigerung im Auftrag:
              Diese Form der Versteigerung ist für ein Auktionshaus mit der aufwendigsten Abrechnungsform verbunden, sofern das Auktionshaus international agiert. Hierbei kommt es aus steuerlicher Sicht zu einem direkten Geschäftsverhältnis zwischen dem Einlieferer und dem Bieter/Käufer. Abhängig davon, ob der Einlieferer gewerblich handelt oder die Ware von privat verkauft, wird dem Bieter die Umsatzsteuer berechnet. Ebenso werden die Importumsatzsteuer bei gewerblichen Einlieferern aus Drittländern (Nicht EU), bzw. die Einfuhrspesen und die Umsatzsteuer auf diese weiterberechnet. Die Umsatzsteuer auf die Provision und sonstige Gebühren des Auktionshauses fallen immer an, da die Geschäftsabwicklung und damit diese Leistung in Deutschland erbracht werden. Händler aus EU-Ländern werden in der Regel ihre Ware nicht direkt anbieten. Da das Geschäft in Deutschland abgewickelt wird, würden sie dann auch in Deutschland steuerpflichtig, d. h., sie müssten hier eine eigene Steuernummer beantragen und eine Steuererklärung abgeben. Daher liefern EU-Händler dann meistens über einen deutschen Händler ein, womit dann die Regelung eines Deutschen Händlers zum Tragen kommt.
              Umgekehrt gilt die Regelung auch für die Bieter im Ausland. Je nach dem, woher der Bieter kommt, bzw. wohin die Lose geliefert werden, kann die Mehrwertsteuer auf die Lose entfallen. So z. B. für gewerbliche Ware aus dem Inland und der EU, die an einen gewerblichen Käufer in der EU mit einer EU-Umsatzsteuer-ID geht oder die in ein Drittland (Nicht-EU) exportiert wird. Käufer aus Drittländern, die ihre Ware selbst abholen, sind grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig, können aber bei Rücksendung eines Ausfuhrbeleges die Umsatzsteuer für die Lose im Nachhinein wieder gutgeschrieben und ausgezahlt bekommen. Stammt die Ware, die ein Drittland-Kunde erwirbt, selbst aus einem Drittland, so fallen für ihn sowohl die Einfuhrsteuern und Zölle, als auch die Ausfuhrkosten an. Dem wiederum begegnen einige Auktionshäuser mit einem Zolllager, bei dem die Ware offiziell erst dann nach Deutschland eingeführt wird, wenn die Ware nach Deutschland oder in die EU verkauft wird. Ebenso wird die Berechnung der Einfuhrspesen von den Zollämtern unterschiedliche gehandhabt. Einige setzen für die Berechnung der Einfuhrumsatzsteuer den Schätzwert an, der später auch im Katalog als Ausruf erscheint, da diese sofort abgeführt werden muss. Andere bestehen als Berechnungsgrundlage auf den Betrag des erst später erfolgten Zuschlags. Liefert ein Drittlandkunde die Ware persönlich im Auktionshaus ein, gilt diese als Inlandsware.
              Aus diesen Gründen erfolgt die steuerliche Berechnung auf einer einzigen Bieter-Rechnung in der Regel für jedes Los gesondert.

              Kurzum: in der steuerlichen Regelung besteht in Deutschland kein einheitlicher Konsens, was vermutlich auch daran liegen mag, dass die steuerliche Überprüfbarkeit je nach Art und Umfang einer Versteigerung kaum noch nachvollziehbar ist und in der Praxis nahezu undurchführbar wird, bzw. zu kompliziert und zu aufwendig ist. Zurzeit wird darüber diskutiert, ob man für international agierende Auktionshäuser die Differenzbesteuerung einführen soll. Wie dann allerdings eine Umsatzsteuerprüfung vonstattengehen soll und was dann letztlich mit welchem Aufwand geprüft wird, ist mehr als nur fraglich. Man darf daher auch in Deutschland von einem gewissen steuerlichen Chaos sprechen, auch wenn dies viele Finanzbeamte nicht wahr haben wollen. Fragt man sie dann aber konkret und gezielt nach bestimmten Fallbeispielen, geben die meisten über kurz oder lang auf und suchen nach einer tragbaren Lösung für eine individuelle steuerliche Abrechnungsform oder verweisen auf das Bundesfinanzministerium. Daher kommen auch die vielen verschiedenen Abrechnungssysteme bei deutschen Auktionshäusern.

              Reklamationen

              Ist ein schriftlicher Bieter nach Erhalt der Ware nicht mit deren Zustand einverstanden oder will die Ware doch nicht haben, kann er bei der Versteigerung nach § 156 BGB in Deutschland nicht wie bei einem Fernabsatzvertrag die Ware gemäß den Regelungen der §§ 312 ff., 355 ff. BGB zu Fernabsatzverträgen wieder zurücksenden. Kommt es zu einem Streitfall, versucht daher immer zuerst das Auktionshaus, die Angelegenheit zu schlichten. Sollte dies nicht möglich sein, müssen sich die beiden Parteien (Einlieferer und Bieter/Käufer) direkt einigen und notfalls ihren Konflikt selbst vor den entsprechenden rechtlichen Instanzen austragen. Manchmal kann es auch aufgrund solcher Streitereien, je nach Sachlage und Situation, zur Sperrung einer der Parteien für künftige Auktionen kommen. Dies dann nicht selten auch bei anderen Auktionshäusern, sofern diese in einem Verband zusammengeschlossen sind und sich untereinander informieren.

              Nachverkauf

              Bei vielen Auktionshäusern ist heute ein Nachverkauf der unverkauften Lose, eine Zeit lang nach der Auktion, üblich. Viele Häuser veröffentlichen dazu extra sogenannte Rückloslisten oder bieten die Waren gleich in einem Online-Shop an. Der Preis richtet sich dabei entweder am Mindestgebot oder dem Ausruf. Oftmals wird ein fester prozentualer Anteil vom Ausruf abgezogen und dieser Preis dann als Verkaufspreis ausgegeben. Manchmal ist es auch möglich, für nicht verkaufte Objekte ein Untergebot abzugeben, das dann dem Einlieferer zur Entscheidung vorgelegt wird. Aber auch im Nachverkauf bleibt der Auktionator dem Einliefer verpflichtet und ist gehalten, den höchstmöglichen Preis zu erzielen.

              Der Nachverkauf erfüllt nicht die Anforderungen der deutschen Rechtsprechung an die öffentliche Versteigerung. Darum gelten hier nicht die Privilegien der Versteigerung (Ausnahmen von den Regelungen des Fernabsatzes, Ausschluss der Gewährleistung, gutgläubiger Erwerb), außer die Geschäftsbedingungen des Auktionshauses legen eine andere Regelung ausdrücklich fest.

              Einliefererabrechnung

              Abhängig von den Versteigerungsbedingungen wird in einer definierten Zeit nach der Auktion die Abrechnung der verkauften Ware mit den Einlieferern durchgeführt. Von dem Zuschlag wird dem Einlieferer eine Kommission abgezogen. Ebenso ist es bei einigen Auktionshäusern üblich, dem Einlieferer eine zusätzliche Losgebühr oder Gebühren für die Abbildung im Auktionskatalog in Rechnung zustellen. Manche Auktionshäuser berechnen den Einlieferern auch ein Aufwandsgebühr für die nicht verkauften Lose. Dazu kommen noch die Versicherungsgebühren, die sich in der Regel an der Höhe des Ausrufes mit einem festen Prozentsatz orientieren. Von dieser Gutschrift werden dem Einlieferer auch noch angefallene Aufwendungen für Testate, Transportkosten oder gewährte Vorschüsse samt Zinsen abgezogen. Das sich daraus ergebende Restguthaben wird dann dem Einlieferer ausbezahlt oder mit anderen Rechnungen verrechnet. Für die Einliefererabrechnung gelten die gleichen Umsatzsteuerregelungen, wie sie weiter oben für die Bieterrechnungen beschrieben wurden. Je nach Art der Versteigerungsform kann diese ebenfalls sehr umfangreich und komplex aufgebaut sein (z. B. bei einer Versteigerung im Auftrag).

              Unverkaufte Lose

              Je nach Vereinbarung des Einlieferers mit dem Auktionshaus werden die unverkauften Lose entweder unmittelbar nach der Auktion oder nach Ablauf der Nachverkaufsphase an den Einlieferer zurückgegeben. In vielen Fällen verbleibt aber die Ware im Auktionshaus und wird in der nächsten Auktion wieder zu einem (möglicherweise) ermäßigten Wert erneut ausgerufen.

              Als verbrannt gelten jene Objekte, die häufig binnen weniger Monate mehrmals in Auktionen (womöglich auch verschiedener Auktionshäuser) eingereicht wurden und liegengeblieben sind. Ursache ist häufig eine anfänglich zu hohe Erwartung des Verkäufers, die dann von potentiellen Käufern als (womöglich verdeckter) Mangel gedeutet wird. Ein marktüblicher Preis ist oftmals erst nach vielen Jahren wieder zu erzielen.

              Allerdings gehört es auch zu den Aufgaben eines Auktionshauses, den Einlieferer über den erzielbaren Marktwert zu informieren und einen realistischen Ausrufpreis festzusetzen.

              Lose, die trotz eines erfolgten Zuschlags bereits nach kurzer Zeit wieder in einer Auktion angeboten werden, lösen ebenfalls Misstrauen aus. Hier entsteht der Verdacht, dass es einen verdeckten Mangel gibt, den der Käufer entdeckt hat und das Objekt daher schnell wieder loswerden möchte. Auch erscheint es denkbar, dass unerlaubterweise ein vom Verkäufer (oder Einlieferer) beauftragter Lockvogel den Preis durch Gebote nach oben zu treiben versucht hatte, dabei aber ungewollt den Zuschlag erhalten hat, so dass das Stück nun erneut angeboten wird.

              Online-Auktion

              Die Online-Auktion wird per Internet veranstaltet. Bekanntester Veranstalter von Online-Auktionen ist eBay; auch bekannt sind z. B. in Deutschland Hood.de und in der Schweiz ricardo.ch. Nach erfolgter Auktion gelangt die Ware in der Regel mittels Versand zum Kunden; bezahlt wird meist per Überweisung, per Nachnahme oder bar bei Abholung. Als Online-Auktion im weiteren Sinne gibt es auch sogenannte Dienstleistungsauktionen (z. B. MyHammer.de), unternehmensinterne Auktionen, Penny-Auktionen, Niedrigstpreis-Auktionen und Forderungsauktionen (versteigert werden titulierte Forderungen oder Forderungspakete). Manche Online-Plattformen bieten auch ausschließlich Auktionen für den guten Zweck an (z. B. United Charity).

              Wegen der großen Anzahl von Online-Auktionshäusern und der daraus folgenden Unübersichtlichkeit hat sich auch ein breites Angebot an Dienstleistungen rund um diese Auktionsform gebildet. Dazu zählen Metasuchmaschinen für Angebotssuche, aber auch viele Serviceprogramme zum Offline-Erstellen von Angeboten und Auktionsverwaltung. Personen, die keinen eigenen Computer oder keine Zeit haben, selbst eine Internet-Auktion zu starten, können ihre Waren in speziellen Shops abgeben. Diese versteigern dann die Ware gegen Provision.

              In Deutschland handelt es sich bei einer Online-Auktion nicht um eine Versteigerung im Sinne des § 156 BGB, sodass Verkäufer nicht unter den Schutz dieser Gesetzgebung fallen. Hierbei kann es zu Betrug zu Lasten gutgläubiger Käufer kommen.[3]

              Siehe auch: Abbruchjäger

              Internet-Live-Auktion

              Die Internet-Live-Auktion ist eine von einem Auktionshaus über das Internet veranstaltete, behördlich autorisierte Versteigerung im Sinne des § 156 BGB und § 34b Gewerbeordnung (GewO), bei der alle Gebote in Echtzeit digital verarbeitet werden. Sie erfolgt nach dem Vorbild traditioneller Auktionen, eine Teilnahme im Sinne von § 156 BGB ist jedoch zusätzlich mittels Personal Computer, Notebook, Tablet PC und Smartphone möglich. Daher können sowohl im Saal anwesende als auch über das Internet angebundene Personen mitbieten.

              Bekanntester Veranstalter von Internet-Live-Auktionen war die Auctionata AG in Berlin, die Anfang 2017 Insolvenz anmelden musste.[4] Der Unterschied zu Online-Auktionen besteht u. a. in der gesetzlichen Absicherung der Versteigerung, sodass Käufer im Gegensatz zur typischen eBay-Auktion kein Widerrufsrecht gemäß Fernabsatzvertrag haben. Internet-Live-Auktionen werden von einem Auktionator geleitet und mittels Live-Stream über das Internet übertragen. Auch viele kleinere Auktionshäuser bieten (meist über ein Verbundportal) diesen Service an, so dass nicht nur Kunden im Saal, sondern auch Internetbieter an einer Versteigerung teilnehmen können.

              Auftragsauktion

              Die Auftragsauktion, auch Jobauktion oder Dienstleistungsauktion genannt, ist eine Form der Ausschreibung, bei der der Nachfrager eine Leistung beispielsweise von einem Handwerker erbracht haben möchte und einen Höchstpreis vorgibt. Anbieter der nachgefragten Leistung versuchen sich gegenseitig zu unterbieten, um an den Auftrag zu gelangen. Dadurch fallen die Gebote im Verlauf der Auktion – Auftragsauktionen sind Rückwärtsauktionen. Bei unternehmensinternen Auktionen bieten verschiedene Teileinheiten, um beispielsweise den Zuschlag für die Umsetzung eines Produktionsauftrags zu bekommen. Wird eine Auftragsauktion im Internet durchgeführt, spricht man von einer E-Reverse Auction.

              Unterschiedliche Gebotssysteme

              Auktionen können nach unterschiedlichen Kriterien klassifiziert werden.

              Einseitige und zweiseitige Auktionen

              Bei einseitigen Auktionen werden Gebote entweder nur von Kaufinteressenten oder nur von Verkaufsinteressenten abgegeben. Bei zweiseitigen Auktionen bieten sowohl Käufer als auch Verkäufer, und passende Gebote werden zusammengeführt. Ein Beispiel für eine zweiseitige Auktion ist eine Börse.

              Offene und verdeckte Auktionen

              Teilnehmer einer offenen Auktion wissen, welche Gebote bisher abgegeben wurden (möglicherweise allerdings nicht von wem). Die klassische Versteigerung ist eine offene Auktion. Offene Auktionen können aufsteigend oder absteigend sein.

              Teilnehmer einer verdeckten Auktion (auch stille Auktion genannt) geben ihre Gebote ohne dieses Wissen ab. Die Gebote werden nicht ausgerufen, sondern verdeckt abgegeben – beispielsweise per Post oder in einer Urne. Zu einer vereinbarten Zeit wird die Auktion geschlossen und derjenige gewinnt die Auktion, der das höchste Gebot abgegeben hat. Bei gleichen Geboten bekommt der Bieter des früheren den Zuschlag.[5] Bei verdeckten Auktionen werden zwei Varianten unterschieden:

              Erstpreisauktion: Bei der Erstpreisauktion (engl. first price sealed bid auction), auch Höchstpreisauktion genannt, gibt jeder Nachfrager ein verdecktes Gebot ab. Das beste Gebot erhält den Zuschlag, und der Gewinner leistet eine Zahlung in Höhe seines Gebots.
              Zweitpreisauktion: Bei der Zweitpreisauktion (engl. second price sealed bid auction), auch Vickrey-Auktion genannt, erhält ebenfalls der Höchstbieter den Zuschlag, zahlt aber nur in Höhe des zweithöchsten Gebots. Der Vorteil dieser Auktion gegenüber der Erstpreisauktion besteht darin, dass es für Bieter vorteilhaft ist, ein Gebot in Höhe ihrer wahren Wertschätzung für das zu versteigernde Gut abzugeben, während sie bei der Erstpreisauktion niedriger bieten werden, um im Falle des Zuschlags noch einen Gewinn zu haben.

              Aufsteigende Gebote: englische Auktion und japanische Auktion

              Die englische Auktion ist die bekannteste Form der Auktion. Dabei werden, von einem festgesetzten Mindestpreis ausgehend, aufsteigend Gebote abgegeben, bis kein neues Gebot mehr eintrifft. Der letzte Bieter erhält den Zuschlag.

              Bei der japanischen Auktion erhöht der Auktionator stetig den Preis, während nach und nach Bieter aussteigen, so lange, bis nur noch ein Bieter übrig ist.[6] Die Auktion ist, wie die englische Auktion, das strategische Äquivalent zur Zweitpreisauktion.

              Absteigende Gebote: Rückwärtsauktionen

              Niederländische Auktion: Der sinkende Kaufpreis ist am Zeiger erkennbar, der sich im Uhrzeigersinn dreht

              Bei einer Rückwärtsauktion (engl. reverse auction) werden absteigende Beträge genannt – die Gebote fallen. Je nach Modus wird entweder ein höchster Preis oder ein möglichst niedriger Preis gesucht:

              Bei einer niederländischen Auktion werden absteigende Beträge genannt, bis ein Erster auf das aktuelle Angebot eingeht. In diesem Fall wird ermittelt, welcher Käufer den höchsten Preis zu zahlen bereit ist. Wegen des sofortigen Zuschlags werden niederländische Auktionen sehr schnell abgewickelt. Dieses Verfahren eignet sich bei mehreren gleichartigen Artikeln, wie etwa Tabakerntehaufen.
              Bei Auftragsauktionen wird mit fallenden Geboten über einen längeren Zeitraum ermittelt, welcher Anbieter bereit ist, die vom Interessenten nachgefragte Leistung für den niedrigsten Preis zu erbringen. In der Praxis (z. B. bei MyHammer) ist der Auftraggebende teilweise nicht verpflichtet, den Anbieter mit dem niedrigsten Preis zu wählen. Er kann frei entscheiden, welchem Anbieter er den Zuschlag gibt (gute Bewertung, Ortsnähe etc. haben hier auch eine große Bedeutung). Eine E-Reverse Auction ist eine Rückwärtsauktion, die im Internet veranstaltet wird. Auftragsauktionen und insbesondere Beschaffungsauktionen im Business-to-Business-Bereich werden meist als E-Reverse Auction durchgeführt.

              Kombinatorische Auktion

              Stehen mehrere unterschiedliche Güter zum Verkauf, kann eine Auktion Gebote zulassen, die einen Preis für mehrere Güter in ihrer Gesamtheit bieten. Eine solche kombinatorische Auktion hat den Vorteil, dass Bieter nicht dem Risiko, nur einen für sie wertlosen Teil der von ihnen benötigten Güter zu ersteigern, ausgesetzt sind. Ihr Nachteil besteht darin, dass die Gewinnerermittlung komplizierter ist als bei der klassischen Einzelauktion.

              Sonderformen

              Amerikanische Versteigerung

              Bei einer amerikanischen Versteigerung zahlt jeder Bieter jeweils sofort den Differenzbetrag zwischen seinem Gebot und dem Vorgängergebot. Dadurch werden oft Einnahmen erzielt, die weit über dem Wert des zu versteigernden Gegenstandes liegen. Amerikanische Versteigerungen werden in der Regel zugunsten gemeinnütziger Zwecke durchgeführt.

              Die amerikanische Versteigerung ist die bekannteste Form der All-pay-Auktion. Bei einer All-pay-Auktion erhält der Bieter mit dem Höchstgebot den Zuschlag, aber alle Bieter zahlen.

              Zwei Bieter zahlen

              In manchen Wirtschaftsspielen zur Erforschung von wirtschaftspsychologischen Fragestellungen erhält der Höchstbieter den Zuschlag und muss bezahlen, aber auch der Bieter mit dem zweithöchsten Gebot muss sein Gebot bezahlen. Dadurch eskaliert die Situation, weil der jeweils Unterlegene nicht leer ausgehen will. Die Gebote steigen dabei oft in ungewollt hohe Gebiete.

              Calcutta-Auktion

              Eine Calcutta-Auktion ist eine Kombination aus einer Lotterie und einer Auktion. Die Calcutta-Auktion ist eine vor allem in den USA und den Ländern des früheren British Empire beliebte Wettart, die bei Pferderennen in Calcutta erfunden wurde.

              Rechtliche Grundlagen

              In Deutschland wird eine Versteigerung von § 156 BGB geregelt. Bei gewerblichen Versteigerungen findet außerdem § 34b GewO und die Verordnung über gewerbsmäßige Versteigerungen Anwendung.

              Auch bei sogenannten Internetversteigerungen kommt grundsätzlich ein gültiger Vertrag zustande.[7]

              Das OLG Frankfurt hat außerdem entschieden[8], dass die Bezeichnungen „Auktion“ oder „Versteigerung“ für Verkäufe gegen Höchstgebot im Internet, die keine Versteigerungen i. S. v. § 34b GewO sind, ohne Hinzutreten weiterer Umstände nicht irreführend sind.

              Allerdings handelt es sich bei diesen Auktionen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht um Versteigerungen im Sinne von § 156 BGB, da kein Zuschlag im Sinne dieser Vorschrift erfolgt. An der dafür notwendigen Willenserklärung eines Auktionators fehle es bei Internetauktionen.[9] Auf Internetauktionen finden § 156 BGB, § 34b GewO und die Verordnung über gewerbsmäßige Versteigerungen keine Anwendung.[10] Internetauktionen werden somit nicht von der Ausnahmeregelung des § 312d Abs. 4 Nr. 5 BGB erfasst – daher steht Verbrauchern gem. § 13 BGB, die auf diese Weise mit einem Unternehmer einen Fernabsatzvertrag abgeschlossen haben, grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu.[11]

              Ebenso handelt es sich nicht um eine Versteigerung im Sinne des § 34b GewO, weswegen man keine behördliche Erlaubnis zum Veranstalten von Internetauktionen benötigt.

              Verboten ist bei allen Auktionen die Gebotstreibung oder englisch shill bidding (von engl. shill: Lockvogel, Anreißer; to bid: bieten), bei der eine vom Versteigerer (oder Einlieferer) engagierte Person als Lockvogel versucht, den Preis durch Gebote in die Höhe zu treiben. In der Anfangszeit der Online-Auktionen war dies ein besonderes Problem, da durch die Anonymität sogar der Verkäufer selbst über einen zweiten Account auf seine angebotenen Artikel bieten konnte. Mittlerweile versuchen die Online-Auktionshäuser durch Anzeige von Verkaufs- und Bietaktivität mögliche unerlaubte Verbindungen zwischen einzelnen Mitgliedern sichtbar zu machen und damit diese Form des Betrugs auszuschließen.

              Tätigkeit als Auktionator

              Im Gegensatz zu anderen Ländern gibt es in Deutschland den Beruf des Auktionators im klassischen Sinne nicht, ebenso wenig wie eine Ausbildung. Auktionatoren üben in Deutschland vielmehr eine gewerbsmäßige Tätigkeit aus, die der Gewerbeordnung unterliegt. Benötigt wird eine Versteigerererlaubnis nach § 34b GewO, die über das Ordnungsamt der Heimatbehörde beantragt werden kann. Eine bestimmte berufliche Qualifikation ist nicht erforderlich. Auf Antrag kann ein Auktionator auch öffentlich bestellt werden.

              Fachliche Bestellungsvoraussetzungen für die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Versteigerern:

              Vorbildung des Versteigerers

              Die öffentliche Bestellung setzt besondere Sachkunde des Versteigerers voraus. An diese Sachkunde einschließlich Kenntnis der einschlägigen Rechtsvorschriften sind strenge Anforderungen zu stellen; eine mehrjährige Betätigung als Versteigerer oder Händler lässt für sich allein noch nicht auf besondere Sachkunde schließen.

              Für Versteigerer gibt es weder eine Ausbildungsordnung für eine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit noch ein einschlägiges Berufsbild mit entsprechender Aus- und Vorbildung. Dies bedeutet, dass im Wesentlichen die praktische Tätigkeit als Versteigerer nach Erteilung der Erlaubnis gemäß § 34b Abs. 1 GewO dem Versteigerer die geeigneten Kenntnisse über die Breite der vorkommenden Geschäfte zu vermitteln hat.

              Der erforderliche Nachweis der praktischen Tätigkeit wird dadurch erbracht, dass die Versteigerererlaubnis gemäß § 34b Abs. 1 GewO vorgelegt wird. Ebenso vorzulegen ist der Nachweis über die in den letzten fünf Jahren durchgeführten Versteigerungen. Eine Mindestzahl von Versteigerungsanzeigen gemäß § 5 VerstV wird nicht vorgeschrieben, es kommt auf den Schwierigkeitsgrad im Einzelfall und die nachhaltige Tätigkeit an.

              Fachliche Kenntnisse

              Die nach § 4 VerstV herausgegebenen Verzeichnisse enthalten üblicherweise einen Schätzpreis. Es handelt sich hierbei um Wertangaben, die im Wege der Schätzung durch den Versteigerer ermittelt worden sind, soweit nicht ein Sachverständiger im Falle des § 3 VerstV eine Schätzung vorgenommen hat.

              Der Schätzpreis und der mit dem Auftraggeber vereinbarte Mindestpreis müssen in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen. Der Versteigerer muss daher in der Lage sein, die von Dritten genannten Preise aufgrund eigener Branchen- und Warenkunde zu beurteilen. Die Gewerbeordnung sieht auch die öffentliche Bestellung und Vereidigung für bestimmte Arten von Versteigerungen vor (§ 34b Abs. 5, 2. Alt. GewO). Beispielhaft seien hier Versteigerer für Industriemaschinen und Werkzeuge oder Briefmarken genannt. Das Maß der erforderlichen Sachkunde für eine öffentliche Bestellung richtet sich nach den einschlägigen fachlichen Bestellungsvoraussetzungen für Sachverständige auf dem betreffenden Sachgebiet.

              Juristische Kenntnisse

              Zahlreiche gesetzliche Vorschriften erwähnen die öffentliche Versteigerung bzw. den freihändigen Verkauf durch öffentlich bestellte und vereidigte Versteigerer. Eingehende Kenntnisse der gewerberechtlichen Vorschriften, insbesondere § 34b GewO und der Versteigererverordnung sind unverzichtbar.

              Nachzuweisen sind Grundkenntnisse derjenigen gesetzlichen Regelungen, die die öffentliche Versteigerung von beweglichen Sachen und Wertpapieren oder deren freihändigen Verkauf vorsehen. Insbesondere handelt es sich dabei um den Pfandverkauf (§§ 1228 ff. BGB, § 368, §§ 397 ff., § 410, § 421, § 440 HGB) und den Verkauf beweglicher Sachen nach den Vorschriften über den Pfandverkauf (§§ 731, 753, 1003, 2022, 2042 BGB, § 371 HGB) sowie um den Verkauf beweglicher Sachen aufgrund besonderer gesetzlicher Ermächtigungen (§§ 383, 489, 966, 979, 1219 BGB, §§ 373, 376, 379, 388, 391, 407, 417, 437 HGB) und den Verkauf aus freier Hand, wo dieser anstelle der gesetzlichen Versteigerung vorgesehen ist (z. B. § 1221 BGB).

              Auktionatoren in den USA

              Auktionator in den USA beim typischen Singsang (auction chant)

              In den USA gibt es private Auktionatorenschulen, die die praktischen und rechtlichen Grundlagen der Durchführung einer Auktion in Kursform lehren.[12] Eine weitere Besonderheit ist, dass Auktionatoren bei Auktionen permanent das aktuelle Gebot bzw. das zu erwartende nächsthöhere Gebot in schneller Folge und für unerfahrene Bieter aufgrund der bedeutungslosen Füllwörter (filler words), die die Melodie ausmachen, schwer verständlich wiederholen.[13] Der Sinn dieser Maßnahme ist es, die Bieter zur rascheren Abgabe höherer Gebote zu animieren.[14] Auch diese sprachliche Tradition wird an Auktionatorenschulen gelehrt und erlernt, wobei jeder Auktionator später seinen eigenen Stil entwickelt. Diese im Englischen als auction chant (chant: ‚Gesang‘ oder ‚Singsang‘) bekannte Form der Aufrufe der Gebote ist außerhalb der USA, Kanadas und Südafrikas nicht verbreitet.[15][16]

              Siehe auch

              Gant (Recht)
              Geißbockversteigerung
              Selbsthilfeverkauf
              Steigbrief
              Zwangsversteigerung (Deutschland)

              Literatur

              Friederike Sophie Drinkuth: Der moderne Auktionshandel. Die Kunstwissenschaft und das Geschäft mit der Kunst. Böhlau Verlag, Köln 2003, ISBN 3-412-13702-2.
              Hildegard Mannheims, Peter Oberem: Versteigerung. Zur Kulturgeschichte der Dinge aus zweiter Hand. Ein Forschungsbericht. (Beiträge zur Volkskultur in Nordwestdeutschland, Band 103). Waxmann, Münster u. a. 2003, ISBN 3-8309-1280-3.

              Weblinks

              Commons: Auktion Ã¢Â€Â“ Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
              Wikiquote: Auktion Ã¢Â€Â“ Zitate
              Wiktionary: Auktion Ã¢Â€Â“ Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
              Linkkatalog zum Thema Auktionen bei curlie.org (ehemals DMOZ)
              Onlineauktionen und Recht zehnteiliger Beitrag zu Rechtsfragen von Rechtsanwalt Terhaag
              Christiane Rossner: Eine kleine Kulturgeschichte der Auktionen. Monumente Online, Deutsche Stiftung Denkmalschutz.

              Einzelnachweise

              ↑ Wiktionary: Lizitation Ã¢Â€Â“ Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen (englisch)

              ↑ So war es zum Beispiel bei einem Gemälde des englischen Malers William Turner, das auf einen Wert von 20 Millionen Euro geschätzt und in verschiedenen Filialen des Auktionshauses Sotheby’s gezeigt wurde: Letztes Mal Sotheby’s Köln stellt William Turners Ehrenbreitstein aus auf rundschau-online.de.

              ↑ Die üblen Tricks der eBay-Betrüger. Computerbild, 2. April 2008, abgerufen am 30. August 2013. 

              ↑ Auctionata Paddle8 – Insolvenz Thomas Hesse auf gruenderszene.de.

              ↑ Vgl. Stille Auktion. (Memento vom 27. Januar 2012 im Internet Archive) annaberg-goes-wilde.de.

              ↑ Paul Milgrom: Putting Auction Theory to Work. Cambridge University Press, Cambridge 2005, ISBN 0-521-55184-6, S. 187. 

              ↑ BGH, Urteil vom 7. November 2001, Az. VIII ZR 13/01, BGHZ 149, 129 = Volltext.

              ↑ OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 1. März 2001, Az. 6 U 64/00, Volltext.

              ↑ BGH, Urteil vom 3. November 2004, Az. VIII ZR 375/03, Volltext, Rn. 10.

              ↑ BGH, Urteil vom 7. November 2001, Az. VIII ZR 13/01, Volltext.

              ↑ BGH, Urteil vom 3. November 2004, Az. VIII ZR 375/03, Volltext.

              ↑ Übersicht der Auktionatorenschulen im Verbund der National Auctioneers Association der USA, abgerufen am 23. März 2016.

              ↑ Daniel W. Patterson: Arts in Earnest. North Carolina Folklife. Duke University Press, Durham (North Carolina) 1989, ISBN 978-0-8223-1021-1, S. 106.

              ↑ Vorstellungsvideo von LearnToChant.com, abgerufen am 23. März 2016.

              ↑ Charles W. Smith: Auctions. The Social Construction of Value. University of California Press, Berkeley 1990, ISBN 978-0-520-07201-5, S. 116–118.

              ↑ Charles W. Smith: Staging auctions: emabling exchange values to be contested and established. In: Brian Moeran, Jesper Strandgaard Pedersen (Hrsg.): Negotiating Values in the Creative Industries. Fairs, Festivals and Competitive Events. Cambridge University Press, Cambridge 2011, ISBN 978-1-107-00450-4, S. 94 ff., hier S. 100–103.

              Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

              Normdaten (Sachbegriff): GND: 4125859-9 (OGND, AKS)

              Abgerufen von „https://de..org/w/index.php?title=Auktion&oldid=209598332“
              Kategorien: AuktionVertragsrechtVersteckte Kategorie: Wikipedia:Belege fehlen

              Navigationsmenü

              Meine Werkzeuge

              Nich


              GmbH Aktiengesellschaft


              Top 3 impressum:

                gmbh grundstück kaufen leasing Schranken firmenmantel kaufen export import
                Zur Suche springen

                Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unter Schranke (Begriffsklärung) aufgeführt.

                Moderne Schranke Schranke einfachster Konstruktion
                Schlagbaum zum Hochklappen Schranke mit Scherengitter (geöffnet) Schranke mit Scherengitter (geschlossen)

                Eine Schranke, Wegeschranke oder ein Schlagbaum (früher auch einfach: Schlag), in Österreich ein Schranken, in der Schweiz eine Barriere, ist eine bauliche Vorrichtung zum Sperren eines Weges, die aus einer beweglichen Stange auf ein bis zwei Stützen besteht.

                Üblicherweise ist die Stange schwenkbar gelagert und die Rotationsachse ist im Gegensatz zu einem Tor waagerecht. Die geringe Abmessung einer Schranke ermöglicht dann, sie zum Öffnen nach oben zu klappen, was Grundfläche spart. Eine klassische Schranke ist ein zweiarmiger Hebel mit Gegengewicht, um den Kraftaufwand beim Öffnen und Schließen zu minimieren.

                Erste weit verbreitete Anwendung fanden Schranken an Grenzübergängen, insbesondere während der Kleinstaaterei. Zur Einnahme von Zoll und anderen Abgaben können Schranken vergleichsweise einfach errichtet werden. Eine inzwischen veraltete Bezeichnung für einen Schlagbaum war daher „Zollstock“.[1] Mautstellen und Parkhäuser sind verbreitete Anwendungsfälle in der Gegenwart.

                Im Verlauf der Industrialisierung wurden Schranken auch ein Mittel der Verkehrssicherheit, als sie an Bahnübergängen eingeführt wurden. Seit der Massenmotorisierung werden Forststraßen häufig durch Schranken versperrt. Nur dort sind noch einfache Ausführungen ohne Elektromotor verbreitet.

                Eine moderne Schranke besteht nicht mehr aus Holz, sondern aus Stahl und zunehmend aus Leichtmetallen und Kunststoffen. Die leichteren Werkstoffe ermöglichen zusammen mit moderner Antriebstechnik kompaktere Schranken, die mittels Elektromotor zu öffnen sind, ohne weiterhin als zweiarmiger Hebel bemessen zu sein.

                Rot-weiß gestreifte Schranken sind zumindest in Deutschland auch Verkehrszeichen, die Straßenflächen markieren, deren Befahren verboten ist.[2] An Grenzübergängen sind Schranken in den jeweiligen Nationalfarben gängig. Von Schranken ohne Kontrastfarben geht bei schlechten Sichtverhältnissen erhebliche Unfallgefahr aus.

                An Bahnübergängen werden mitunter Halbschranken installiert, um die Hälfte der Straßenbreite als Fluchtweg frei zu halten, sodass niemand zwischen automatisch schließenden Schranken eingesperrt wird. Ursprünglich wurden Bahnschranken, die Mitte des 19. Jahrhunderts noch Drahtzugbarrieren hießen, von Schrankenwärtern bewegt. Bahnschranken waren früher häufig mit zusätzlichen metallenen Vorhängen als Unterkriechschutz ausgestattet. Es gibt auch Schranken mit aufgesetzten Scherengittern als Übersteigschutz. Insbesondere in der Parkraumbewirtschaftung werden inzwischen auch Knickarmschranken verwendet.

                Im Bereich der Eisenbahnen des Bundes in Deutschland ist mehr als die Hälfte der Bahnübergänge mit Schranken ausgerüstet. Der Großteil der beschrankten Bahnübergänge ist dabei mit Halbschranken gesichert.[3]

                Weblinks

                Commons: Schlagbäume Ã¢Â€Â“ Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
                Wiktionary: Schranke Ã¢Â€Â“ Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

                Einzelnachweise

                ↑ Vgl. Werner Fried: Ein Schlagbaum in der Stadtmitte. Banngrenze zwischen Wellesweiler und Mittelbexbach. Auf der Website des Historischen Vereins Stadt Neunkirchen e. V.

                ↑ § 43 Verkehrseinrichtungen. In: Straßenverkehrs-Ordnung. Bundesministerium der Justiz. Abgerufen am 8. Juni 2013.

                ↑ Deutscher Bundestag (Hrsg.): Antwort der Bundesregierungauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Torsten Herbst, Frank Sitta, Dr. Christian Jung, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/21003 –. Neuentwicklung einer Schnittstelle für Bahnübergänge zur Reduzierungvon Schließzeiten. Band 19, Nr. 21643, 17. August 2020, ISSN 0722-8333, S. 3 (BT-Drs. 19/21643). 

                Abgerufen von „https://de..org/w/index.php?title=Schranke&oldid=208288689“
                Kategorien: Absperrung (Bauteil)Verkehrszeichen

                Navigationsmenü

                Meine Werkzeuge


                Firmenmantel gmbh anteile kaufen steuer

                KG-Mantel firma kaufen


                Top 3 unternehmenskaufvertrag:

                  gmbh kaufen in der schweiz gmbh mantel kaufen hamburg Spielbank gmbh kaufen erfahrungen gmbh mantel günstig kaufen
                  Zur Suche springen
                  Die Spielbank Monte-Carlo, Monaco
                  Casino in Franzensbad, Tschechien
                  Das Spielcasino Kleinwalsertal, Österreich

                  Eine Spielbank oder ein Spielkasino (auch Casino, Spielcasino oder Kasino) ist eine öffentlich zugängliche Einrichtung, in der staatlich konzessioniertes Glücksspiel betrieben wird.

                  Inhaltsverzeichnis

                  1 Historisches
                  2 Allgemeines

                  2.1 Konzessionierung
                  2.2 Spielangebot
                  2.3 Zutritt und Etikette
                  2.4 Aussperrung
                  2.5 Besteuerung und Verdacht der Geldwäsche

                  3 Angebotene Glücksspiele
                  4 Spielbanken in Europa

                  4.1 Belgien
                  4.2 Dänemark
                  4.3 Deutschland
                  4.4 Finnland
                  4.5 Monaco
                  4.6 Niederlande
                  4.7 Österreich
                  4.8 Portugal
                  4.9 Schweiz
                  4.10 Slowenien

                  5 Spielbanken in Nordamerika

                  5.1 Vereinigte Staaten
                  5.2 Kanada

                  6 Spielbanken in Asien
                  7 Feiertage
                  8 Weblinks
                  9 Einzelnachweise

                  Historisches

                  Das Wort „Casino“ kommt aus dem Venezianischen und bezeichnete ursprünglich die privaten Räumlichkeiten, die die venezianischen Nobili in der Nähe des Dogenpalastes unterhielten, um dort ihre Amtstracht anzulegen, mit der sie zur Versammlung des Großen Rates bzw. als Amtsperson zu dessen Kommissionen und Regierungsgremien zu erscheinen hatten. Bald wurden diese Räumlichkeiten auch als Stätten der Geselligkeit genutzt und zum Synonym für Spielbank bzw. Spielcasino. Auch kleine Baulichkeiten auf den venezianischen Landsitzen in der Terraferma wurden so bezeichnet.

                  Das Wort „Casino“ bedeutet eigentlich nur „kleines Haus“, mithin das Gleiche wie „Ridotto“ = Palazzo reduto. Casinos wurden für verschiedene Zwecke genutzt, nicht nur als Vergnügungsstätten. Giacomo Casanova wohnte zeitweise in von ihm gemieteten bzw. ihm von seinen Gönnern überlassenen Casinos, wie man aus seinen Memoiren („Histoire de ma vie“) weiß.

                  1638 wurde im Palazzo Dandolo das erste öffentliche Spielcasino Venedigs Ã¢Â€Â“ das sogenannte Ridotto (San Marco 1362) Ã¢Â€Â“ eröffnet; Mitte des 17. Jahrhunderts waren es schon über 100. Die Glücksspielhäuser wurden in Venedig von Privatleuten Ã¢Â€Â“ zumeist venezianische Nobilhomini Ã¢Â€Â“ betrieben, bedurften aber einer Art offizieller Lizenz. Es gab bis 1797 aber auch Spielstätten bzw. -buden, die quasi illegal unterhalten wurden. Als in einer Attacke puristischer Kräfte das Ridotto am 27. November 1774 geschlossen wurde, sei das Ausbleiben der Fremden sofort zu spüren gewesen, rechnet eine anonyme Denkschrift vor: 30.000 Masken seien weniger verkauft worden, was mit einem Verlust von 600.000 Lire veranschlagt wird. Es komme auch zu Umsatzrückgängen im Textilgewerbe, bei den Gondolieri, den Gastwirten. „Es genügt wohl“, so schließt die Schrift, „wenn ich sage, dass über dreißig Manufakturen ohne Beschäftigung sind.“ Aber so gravierend können die Auswirkungen nicht gewesen sein, denn nach der Schließung des Ridotto entstanden namentlich in Cafés mehr Spielhöllen als zuvor. Zum Ende der Republik 1797 waren es 136. Jetzt gibt es in Venedig (seit 1945) nur noch das Casinò im Palazzo Vendramin-Calergi am Canal Grande.

                  Eine Institutionalisierung des Glücksspiels gab es seit dem 18. Jahrhundert in ganz Europa in den Residenzstädten, in Bädern und Kurorten, auf Jahrmärkten, Messen und adligen Bällen. Laut historischen Quellen fand bereits seit 1170 in Venedig das erste Glücksspiel unter freiem Himmel statt, besonders in Zeiten des venezianischen Karnevals. Die ersten konzessionierten Spielhäuser waren im 14./15. Jahrhundert in Holland und Flandern anzutreffen. Das erste deutsche Spielhaus fand sich 1396 in Frankfurt am Main. 1638 wurde die venezianische „Ridotto“ erster ausschließlicher Glücksspielort. 1720 wurde die erste Spielbank in deutschen Landen in Bad Ems gegründet. 1763 wurde in Spa das „Redoute“ eröffnet, das sich binnen Kurzem zu einer der größten Glücksspielmetropolen entwickelte. Mit der französischen Revolution wurden jedoch sämtliche Casinos geschlossen. Dadurch wurden die deutschen Länder zum Zentrum der Glücksspieler, insbesondere die Casinos in Aachen und Baden-Baden (1824). 1841 schafften die Franzosen François Blanc und Louis Blanc mit der Gründung der Spielbank von Bad Homburg vor der Höhe die Doppel Zero ab, wodurch das Bad Homburger Casino zur erfolgreichsten Spielbank dieser Zeit wurde. 1866 schrieb Dostojewski in Bad Homburg den Roman Der Spieler.

                  1863 übernahm François Blanc das Casino von Monte Carlo, das schließlich zur „Welthauptstadt des Luxus und des Glücksspiels“ wurde. Diese Verschmelzung von Glücksspiel, Kunst und Entertainment wurde rund 100 Jahre später zum Vorbild von Las Vegas. Nachdem die Casinos in Nevada zuerst fest in der Hand der Mafia waren, wich die Bandenwirtschaft in den 1960er Jahren zunehmend dem Shareholdermanagement. In Deutschland bestand von 1871 bis 1933 offiziell ein Glücksspielverbot.

                  Allgemeines

                  Zutrittsalter zu Spielbanken in Deutschland

                  Bundesland
                  Mindestalter
                  Bemerkung

                  Baden-Württemberg Baden-Württemberg
                  21 Jahre
                  [1]

                  Bayern Bayern
                  21 Jahre
                  [2]

                  Berlin Berlin
                  18 Jahre
                  [3]

                  Brandenburg Brandenburg
                  18 Jahre
                  [4]

                  Bremen Bremen
                  18 Jahre
                  [5]

                  Hamburg Hamburg
                  18 Jahre
                  [6]

                  Hessen Hessen
                  18 Jahre
                  [7]

                  Mecklenburg-Vorpommern Mecklenburg-Vorpommern
                  18 Jahre
                  [8]

                  Niedersachsen Niedersachsen
                  18 Jahre
                  [9]

                  Nordrhein-Westfalen Nordrhein-Westfalen
                  18 Jahre
                  [10]

                  Rheinland-Pfalz Rheinland-Pfalz
                  18 Jahre
                  [11]

                  Saarland Saarland
                  18 Jahre
                  [12]

                  Sachsen Sachsen
                  18 Jahre
                  [13]

                  Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt
                  18 Jahre
                  [14]

                  Schleswig-Holstein Schleswig-Holstein
                  18 Jahre
                  [15]

                  Thüringen Thüringen
                  18 Jahre
                  [16]

                  Konzessionierung

                  Glücksspielgeräte innerhalb konzessionierter Spielbanken unterliegen in Deutschland jedoch nicht der für Spielhallen gültigen Spielverordnung, somit auch nicht derer Begrenzungen, sondern der jeweiligen Ländergesetzgebung. Konzessionierte Spielbanken unterliegen stattdessen einer permanenten Kontrolle durch Finanzbehörden (körperliche Anwesenheit von Finanzbeamten / technische Überwachung / tägliche Abrechnung) und verfügen über Zutrittskontrollen (Besucherkartei, Türbewachung) sowie über ein bundesweites Sperrsystem für spielsuchtgefährdete Menschen (OSD).

                  Spielangebot

                  Den größten Anteil am Bruttoertrag erhalten die deutschen Spielbanken durch das Automatenspiel, 2018 waren es 77,6 % von insgesamt 685 Mill. Ã¢Â‚¬.[17]

                  In den meisten Spielbanken weiterhin angeboten werden die klassischen Glücksspiele wie Roulette und Black Jack, bei Resonanz der Gästeschaft gegebenenfalls erweitert um das Kartenspiel Baccara sowie verschiedene Arten von Poker. Der Ablauf dieser Spiele wird von Croupiers oder Dealern geleitet. Dabei setzen die Spieler nach festgelegten Spielregeln entweder mit Geld oder mit vor Spielbeginn gegen Geld eingetauschten Spielmarken, den sogenannten Jetons oder Chips.

                  Zutritt und Etikette

                  Grundsätzlich haben nur volljährige Personen mit einem gültigen Ausweis Zutritt zu einem Spielcasino (das Alter kann in einigen Ländern variieren, z. B. in den Vereinigten Staaten erst ab 18 oder 21, teilweise gar erst ab 25 Jahren, in Liechtenstein[18] und der Schweiz[19] ab 18 Jahren und in Deutschland je nach Bundesland ab 18 oder 21). Historisch bestand meist ein Residenzverbot, d. h. ein Verbot für die Einwohner des Ortes, in dem die Spielbank liegt, zur Teilnahme am Spielbetrieb.

                  Die meisten Spielbanken legen Wert auf Etikette, auf deren Einhaltung insbesondere traditionelle Häuser achten. Auch die Gästeschaft der neuen Casinos in der Schweiz unterliegt beim Betreten der Etablissements in vielen Häusern einer Kleiderordnung. Während in der Schweiz von starren Vorschriften abgesehen und die Gesamterscheinung der am Spiel teilnehmenden Personen in Augenschein genommen wird, sind viele der österreichischen und deutschen Spielbanken noch vorschriftsbezogen auf die einzelnen Kleidungsstücke, wie die Verpflichtung der Herren des Tragens von Sakkos, Krawatten oder Fliegen auf Hemdkragen und die Untersagung von Sport- und Arbeitsschuhen sowie Kopfbedeckungen.

                  Aussperrung

                  Die Leitung einer Spielbank kann Spieler vom Spiel zeitweilig durch Aussprechen des Hausverbots auf kommunaler Ebene am Spiel hindern oder langfristig und flächendeckend durch die sogenannte Sperrung. Ein Hausverbot wird meist aus Gründen, die in der Person des Spielers selbst zu finden sind (beispielsweise bei pathologischem Spielen[20] oder im Fall des Bekanntwerdens der Gefährdung der wirtschaftlichen Verhältnisse) oder aus Gründen der Tragfähigkeit betroffener Spieler durch ihr Verhalten innerhalb der Gästeschaft ausgesprochen. Ein erteiltes Hausverbot bedarf keiner Rechtfertigung gegenüber den Betroffenen.

                  Die Sperrung hingegen umfasst den Ausschluss von der Teilnahme am Glücksspiel über die aussprechende Spielbank hinaus in allen an das Netz der an die Informationsübermittlung der Sperrung angeschlossenen Lizenznehmer für öffentliches Glücksspiel in Europa. Die Sperrung von Spielern muss durch Einzeleingabe der jeweiligen Personendaten unter Verzicht der Angabe von Gründen in einem komplizierten Vorgang von Spielbank zu Spielbank mitgeteilt werden, da die Führung einer Datenbank mit Zugriffsrechten für alle angeschlossenen Lizenznehmer des öffentlichen Glücksspiels den europäischen Datenschutzbestimmungen widersprechen würde. Der Grund für eine Sperrung hingegen muss dem Betroffenen gegenüber rechtlich begründet und somit auf Grund seiner Tragweite stichhaltig sein; typischerweise zählen Bandenspiel und Betrug (insbesondere Spielbetrug) oder der Versuch hierzu, zu den häufigsten Gründen, sowie andere strafrechtlich relevante Umstände, als auch eklatante, vorsätzliche Verstöße gegen die Regeln der Spieleanbieter. Darüber hinaus können Spieler bei berechtigtem Interesse der Öffentlichkeit behördlicherseits gesperrt werden oder aus Selbstschutzgründen sich selbst kommunal, national oder international sperren lassen. In Nevada werden Spieler, wenn sie aus allen Casinos ausgeschlossen werden, im sogenannten Black Book eingetragen.

                  Besteuerung und Verdacht der Geldwäsche

                  Glücksspielgewinne sind steuerfrei, weshalb sie im Zusammenhang mit Schwarzgeld und Geldwäsche stehen können. Nach Einschätzung des Bundeskriminalamts besteht der Verdacht, dass Spielbanken für Geldwäsche genutzt werden. Es gibt unzählige Möglichkeiten, Spielbanken für Geldwäsche zu nutzen; diese können beispielsweise in der Ausstellung von Schecks seitens der Spielbank oder in der Eröffnung von Spielkapitaldepots zur Nutzung für Spieler bestehen. Die Financial Intelligence Unit des Bundeskriminalamts (BKA/FIU) stellte im Jahresbericht 2003 auf Seite 12 zu diesem Thema fest: „Trotz der weit verbreiteten Vermutung der Nutzung von Spielbanken für Geldwäscheaktivitäten wurde der FIU im Jahr 2003 von Spielbanken nur eine einzige Verdachtsanzeige gemeldet.“ Im Vergleich hierzu haben in den Vereinigten Staaten Casinos und Card Clubs im Jahr 2003 insgesamt 5095 Geldwäscheverdachtsmeldungen weitergeleitet.

                  Die hohen Steuereinnahmen aus dem Glücksspiel dämpfen den politischen Willen, die Geldwäsche bei der in Spielbanken unerlässlichen Kapitalzirkulation mit gesetzlichen Mitteln wirkungsvoller zu unterbinden. Im Bericht zur 174. Sitzung der ständigen Innenministerkonferenz der Länder vom 8. Juli 2004 in Kiel äußerte das Bundesinnenministerium seine Sorge über die unzureichende Implementierung der Geldwäschevorschriften in Spielbanken. „Im Rahmen einer Umfrage im Jahr 2003 hat das Bundesministerium des Innern angesichts der auffallend geringen Zahl von Ersthinweisen u. a. aus dem Bereich der Spielbanken in den Jahren 1998 bis 2002 allerdings Zweifel an der ausreichenden Implementierung der Geldwäschevorschriften in diesen Bereichen geäußert.“

                  In den Annexes zum Jahresbericht 2003–2004 machte die Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF) auf Lücken bei den Regeln zur Geldwäsche-Bekämpfung in Deutschland aufmerksam. Konkret kritisierte die FATF in Annex C, dass es in Deutschland an speziellen Strafbestimmungen für Fälle fehle, in denen unterlassen wurde, die Behörden über Geldwäsche verdächtige Geldtransaktionen zu informieren. Auf diese Kritik wurde bisher nicht reagiert.[21]

                  Seit dem 15. Juni 2003 müssen alle Mitgliedstaaten der EU die „Zweite Geldwäscherichtlinie“ (Richtlinie 2001/97) in einzelstaatliches Recht umgesetzt haben, in dieser werden auch Casinos erfasst. Nach den Urteilen des Europäischen Gerichtshofes, zuletzt in der Rechtssache C-243/01 Piergiorgio Gambelli u. a. vom 6. November 2003, dürfen die EU-Mitgliedstaaten Glücksspiele nur aus Gründen des Allgemeininteresses Ã¢Â€Â“ wie dem Schutz vor Geldwäsche oder Spielsucht Ã¢Â€Â“ beschränken.

                  Angebotene Glücksspiele

                  Einarmige Banditen im Trump Taj Mahal, New Jersey
                  Baccara, Punto Banco[22]
                  Bingo
                  Black Jack, oder auch 17 und 4
                  Craps, auch Seven-Eleven genannt
                  Spielautomat (eng. „Slot Machine“, auch „einarmiger Bandit“ genannt)[22]
                  Poker, insbesondere Texas Hold’em
                  Easy Poker
                  Videopoker
                  Quikker[22]
                  Red Dog
                  Roulette (36er und 24er), Boule,[22] American Roulette[22]
                  Sic Bo
                  Trente et quarante[22]

                  Spielbanken in Europa

                  Belgien

                  Casino Knokke
                  Casino de Spa

                  Name
                  Ort
                  Region
                  Spiel
                  Betreiber
                  Anmerkungen

                  Circus Loncin

                  Ans

                  Wallonische Region Wallonische Region

                  – A

                  Circus Groupe

                  Circus Arlon

                  Arlon

                  Wallonische Region Wallonische Region

                  – A

                  Circus Groupe

                  Circus Barchon

                  Barchon

                  Wallonische Region Wallonische Region

                  – A

                  Circus Groupe

                  Casino Blankenberge

                  Blankenberge

                  Flandern Flandern

                  KA

                  N.V. Blancas

                  Circus Boncelles

                  Boncelles

                  Wallonische Region Wallonische Region

                  – A

                  Circus Groupe

                  Circus Braine

                  Braine-l’Alleud

                  Wallonische Region Wallonische Region

                  – A

                  Circus Groupe

                  Circus Bruxelles

                  Brüssel

                  Region Brüssel-Hauptstadt Region Brüssel-Hauptstadt

                  – A

                  Circus Groupe

                  VIAGE Entertainment Center

                  Brüssel

                  Region Brüssel-Hauptstadt Region Brüssel-Hauptstadt

                  KA

                  Casinos Austria International

                  Circus Chapelle

                  Chapelle-lez-Herlaimont

                  Wallonische Region Wallonische Region

                  – A

                  Circus Groupe

                  Circus Charleroi

                  Charleroi

                  Wallonische Region Wallonische Region

                  – A

                  Circus Groupe

                  Casino de Chaudfontaine

                  Chaudfontaine (Lüttich)

                  Wallonische Region Wallonische Region

                  KA

                  Groupe Partouche

                  TouchBetRoulette?

                  Grand Casino de Dinant

                  Dinant

                  Wallonische Region Wallonische Region

                  KA

                  Groupe Partouche

                  TouchBetRoulette?

                  Circus Loverval

                  Gerpinnes

                  Wallonische Region Wallonische Region

                  – A

                  Circus Groupe

                  Circus Gosselies

                  Gosselies

                  Wallonische Region Wallonische Region

                  – A

                  Circus Groupe

                  Circus Herstal

                  Herstal

                  Wallonische Region Wallonische Region

                  – A

                  Circus Groupe

                  Casino Knokke

                  Knokke-Heist

                  Flandern Flandern

                  KA

                  Groupe Partouche

                  TouchBetRoulette?

                  Circus London

                  Lüttich

                  Wallonische Region Wallonische Region

                  – A

                  Circus Groupe

                  Circus Guillemins

                  Lüttich

                  Wallonische Region Wallonische Region

                  – A

                  Circus Groupe

                  Circus Longdoz

                  Lüttich

                  Wallonische Region Wallonische Region

                  – A

                  Circus Groupe

                  Casino Middelkerke

                  Middelkerke

                  Flandern Flandern

                  KA

                  N.V. Micas

                  Casino de Namur

                  Namur

                  Wallonische Region Wallonische Region

                  KA

                  Circus Groupe

                  Casino Oostende

                  Oostende

                  Flandern Flandern

                  KA

                  Groupe Partouche

                  TouchBetRoulette?

                  Casino de Spa

                  Spa

                  Wallonische Region Wallonische Region

                  KA

                  Circus Groupe

                  Circus Waremme

                  Waremme

                  Wallonische Region Wallonische Region

                  – A

                  Circus Groupe

                  Spiele:

                  K = Klassisches Spiel (Roulettetische)
                  A = Automatenspiel (TouchbetRoulette)
                  Sortieren nach mehreren Spalten: SHIFT-Taste gedrückt halten

                  Dänemark

                  Name
                  Ort
                  Region
                  Spiel
                  Betreiber
                  Anmerkungen

                  Casino Aalborg

                  Aalborg

                  Nordjylland

                  KA

                  ?

                  8 Touchbet-Stationen Live Roulette

                  Royal Casino

                  Aarhus

                  Midtjylland

                  KA

                  ?

                  Casino Marienlyst A/S

                  Helsingør

                  Hovedstaden

                  KA

                  Casinos Austria International

                  Casino Copenhagen

                  Kopenhagen

                  Hovedstaden

                  KA

                  Casinos Austria International

                  20 Touchbet-Stationen Live Roulette

                  Casino Odense

                  Odense

                  Syddanmark

                  KA

                  Casinos Austria International

                  Casino Munkebjerg Vejle

                  Vejle

                  Syddanmark

                  KA

                  Casinos Austria International

                  Spiele:

                  K = Klassisches Spiel (Roulettetische)
                  A = Automatenspiel (TouchbetRoulette)

                  Deutschland

                  Bis zum Anfang der 1970er-Jahre befanden sich die zwölf deutschen Spielbanken[23] ausnahmslos in klassischen Kurorten und Seebädern.[24] Es dominierte das Große Spiel wie Roulette, Spielautomaten hatten keine große Bedeutung.[25] Eine drastische Veränderung begann Mitte der 1970er-Jahre im Zuge zahlreicher Neueröffnungen von Spielbanken, insbesondere in deutschen Großstädten oder in deren Peripherie (wie im Fall der 1975 im niedersächsischen Umland Hamburgs gegründeten Spielbank Hittfeld).[26][27] Bereits 2005 gab es unter den inzwischen 80 Spielbanken 31 sogenannte Automatendependancen, in denen ausschließlich Spielautomaten angeboten wurden.[23] 2018 wurden an den 70 noch vorhandenen Standorten insgesamt 7.500 Spielautomaten als sogenanntes Kleines Spiel betrieben, die 77,5 % der Bruttoeinnahmen der Spielbanken generierten.[28]

                  In den 16 Bundesländern gibt es jeweils unterschiedliche Modelle für die Regulierung von Spielbanken.[29] Zu den Modellen gehören das Staatsmonopol, das Privatmonopol, das private Konzessionsmodell mit mehreren Konzessionären[30] und in Bayern die Staatliche Lotterieverwaltung.

                  Name
                  Ort
                  Bundesland
                  Spiel
                  Betreiber
                  Anmerkungen

                  Spielbank Aachen

                  Aachen

                  Nordrhein-Westfalen Nordrhein-Westfalen

                  KA

                  Westdeutsche Spielbanken GmbH & Co. KG

                  Spielbank Bad Bentheim

                  Bad Bentheim

                  Niedersachsen Niedersachsen

                  KA

                  Spielbanken Niedersachsen GmbH *)

                  Spielbank Bad Dürkheim

                  Bad Dürkheim

                  Rheinland-Pfalz Rheinland-Pfalz

                  KA

                  Spielbank Bad Neuenahr GmbH & Co. KG

                  Spielbank Bad Ems

                  Bad Ems

                  Rheinland-Pfalz Rheinland-Pfalz

                  KA

                  Spielbank Mainz, Trier, Bad Ems GmbH & Co. KG

                  Seit 1720, älteste Spielbank in Deutschland

                  Spielbank Bad Füssing

                  Bad Füssing

                  Bayern Bayern

                  KA

                  Staatliche Lotterieverwaltung in Bayern

                  Spielbank Bad Harzburg

                  Bad Harzburg

                  Niedersachsen Niedersachsen

                  KA

                  Spielbanken Niedersachsen GmbH *)

                  Spielbank Bad Homburg

                  Bad Homburg v.d. Höhe

                  Hessen Hessen

                  KA

                  Spielbank Bad Homburg Wicker & Co. KG

                  Roulette: Bad Homburger Viertel

                  Spielbank Bad Kissingen

                  Bad Kissingen

                  Bayern Bayern

                  KA

                  Staatliche Lotterieverwaltung in Bayern

                  Spielbank Bad Kötzting

                  Bad Kötzting

                  Bayern Bayern

                  KA

                  Staatliche Lotterieverwaltung in Bayern

                  Spielbank Bad Neuenahr

                  Bad Neuenahr

                  Rheinland-Pfalz Rheinland-Pfalz

                  KA

                  Spielbank Bad Neuenahr GmbH & Co. KG

                  Spielbank Bad Oeynhausen

                  Bad Oeynhausen

                  Nordrhein-Westfalen Nordrhein-Westfalen

                  KA

                  Westdeutsche Spielbanken GmbH & Co. KG

                  Spielbank Bad Pyrmont

                  Bad Pyrmont

                  Niedersachsen Niedersachsen

                  A

                  Spielbanken Niedersachsen GmbH *)

                  Spielbank Bad Reichenhall

                  Bad Reichenhall

                  Bayern Bayern

                  KA

                  Staatliche Lotterieverwaltung in Bayern

                  Spielbank Bad Steben

                  Bad Steben

                  Bayern Bayern

                  KA

                  Staatliche Lotterieverwaltung in Bayern

                  Spielbank Bad Wiessee

                  Bad Wiessee

                  Bayern Bayern

                  KA

                  Staatliche Lotterieverwaltung in Bayern

                  Spielbank Bad Wildungen

                  Bad Wildungen

                  Hessen Hessen

                  A

                  Kurhessische Spielbank Kassel/Bad Wildungen GmbH & Co. KG

                  Spielbank Bad Zwischenahn

                  Bad Zwischenahn

                  Niedersachsen Niedersachsen

                  KA

                  Spielbanken Niedersachsen GmbH *)

                  Casino Baden-Baden

                  Baden-Baden

                  Baden-Württemberg Baden-Württemberg

                  KA

                  Baden-Württembergische Spielbanken GmbH & Co. KG

                  Spielbank Potsdamer Platz

                  Berlin

                  Berlin Berlin

                  KA

                  Spielbank Berlin Gustav Jaenecke GmbH und Co. KG

                  Automatenspiel Ellipse Spandau

                  Berlin

                  Berlin Berlin

                  A

                  Spielbank Berlin Gustav Jaenecke GmbH und Co. KG

                  Automatenspiel Los-Angeles-Platz

                  Berlin

                  Berlin Berlin

                  A

                  Spielbank Berlin Gustav Jaenecke GmbH und Co. KG

                  Spielbank am Fernsehturm

                  Berlin

                  Berlin Berlin

                  KA

                  Spielbank Berlin Gustav Jaenecke GmbH und Co. KG

                  Casino Bremen

                  Bremen

                  Bremen Bremen

                  KA

                  Westdeutsche Spielbanken GmbH & Co. KG

                  Casino Bremerhaven

                  Bremerhaven

                  Bremen Bremen

                  A

                  Westdeutsche Spielbanken GmbH & Co. KG

                  Spielbank Chemnitz

                  Chemnitz

                  Sachsen Sachsen

                  A

                  Sächsische Spielbanken-GmbH & Co.KG

                  ehemals „Casino Atlantis“

                  Spielbank Cottbus

                  Cottbus

                  Brandenburg Brandenburg

                  KA

                  Brandenburgische Spielbanken GmbH & Co. KG

                  Spielbank Hohensyburg

                  Dortmund

                  Nordrhein-Westfalen Nordrhein-Westfalen

                  KA

                  Westdeutsche Spielbanken GmbH & Co. KG

                  Spielbank Dresden

                  Dresden

                  Sachsen Sachsen

                  A

                  Sächsische Spielbanken-GmbH & Co. KG

                  ehemals „Casino Prager Straße“

                  Spielbank Duisburg

                  Duisburg

                  Nordrhein-Westfalen Nordrhein-Westfalen

                  KA

                  Westdeutsche Spielbanken GmbH & Co. KG

                  Spielbank Feuchtwangen

                  Feuchtwangen

                  Bayern Bayern

                  KA

                  Staatliche Lotterieverwaltung in Bayern

                  Spielbank Flensburg

                  Flensburg

                  Schleswig-Holstein Schleswig-Holstein

                  A

                  Spielbank Schleswig-Holstein GmbH

                  Spielbank Garmisch-Partenkirchen

                  Garmisch-Partenkirchen

                  Bayern Bayern

                  KA

                  Staatliche Lotterieverwaltung in Bayern

                  Spielbank Göttingen

                  Göttingen

                  Niedersachsen Niedersachsen

                  A

                  Spielbanken Niedersachsen GmbH *)

                  Merkur Spielbank Halle

                  Halle

                  Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt

                  A

                  Merkur Spielbanken Sachsen-Anhalt GmbH & Co. KG

                  Casino Esplanade

                  Hamburg

                  Hamburg Hamburg

                  KA

                  Spielbank Hamburg Jahr + Achterfeld KG

                  Casino Reeperbahn

                  Hamburg

                  Hamburg Hamburg

                  KA

                  Spielbank Hamburg Jahr + Achterfeld KG

                  Casino Steindamm

                  Hamburg

                  Hamburg Hamburg

                  A

                  Spielbank Hamburg Jahr + Achterfeld KG

                  Casino Mundsburg

                  Hamburg

                  Hamburg Hamburg

                  A

                  Spielbank Hamburg Jahr + Achterfeld KG

                  Spielbank Hannover

                  Hannover

                  Niedersachsen Niedersachsen

                  KA

                  Spielbanken Niedersachsen GmbH *)

                  Casino Homburg

                  Homburg

                  Saarland Saarland

                  A

                  Saarland-Spielbank GmbH

                  Spielbank Kurfürsten Galerie

                  Kassel

                  Hessen Hessen

                  KA

                  Kurhessische Spielbank Kassel/Bad Wildungen GmbH & Co. KG

                  Spielbank Kiel

                  Kiel

                  Schleswig-Holstein Schleswig-Holstein

                  KA

                  Spielbank Schleswig-Holstein GmbH

                  Casino Konstanz

                  Konstanz

                  Baden-Württemberg Baden-Württemberg

                  KA

                  Baden-Württembergische Spielbanken GmbH & Co. KG

                  Spielbank Leipzig

                  Leipzig

                  Sachsen Sachsen

                  A

                  Sächsische Spielbanken-GmbH & Co. KG

                  ehemals „Casino Petersbogen“

                  Merkur Spielbank Leuna-Günthersdorf

                  Leuna

                  Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt

                  KA

                  Merkur Spielbanken Sachsen-Anhalt GmbH & Co. KG

                  Spielbank Lindau

                  Lindau (Bodensee)

                  Bayern Bayern

                  KA

                  Staatliche Lotterieverwaltung in Bayern

                  Lysia clubsino

                  Lübeck

                  Schleswig-Holstein Schleswig-Holstein

                  KA

                  Spielbank Schleswig-Holstein GmbH

                  2013 Eröffnung, Nachfolge von Casino Travemünde

                  Merkur Spielbank Magdeburg

                  Magdeburg

                  Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt

                  A

                  Merkur Spielbanken Sachsen-Anhalt GmbH & Co. KG

                  Klassisches Spiel (Black Jack, Poker) ab Sep. 2016

                  Spielbank Mainz

                  Mainz

                  Rheinland-Pfalz Rheinland-Pfalz

                  KA

                  Spielbank Mainz, Trier, Bad Ems GmbH & Co. KG

                  Casino Schloss Berg

                  Nennig

                  Saarland Saarland

                  KA

                  Saarland-Spielbank GmbH

                  Spielbank Neunkirchen

                  Neunkirchen

                  Saarland Saarland

                  KA

                  Saarland-Spielbank GmbH

                  Spielbank Norderney

                  Norderney

                  Niedersachsen Niedersachsen

                  A

                  Spielbanken Niedersachsen GmbH *)

                  Ring Casino Nürburgring

                  Nürburg

                  Rheinland-Pfalz Rheinland-Pfalz

                  KA

                  Spielbank Bad Neuenahr GmbH & Co. KG

                  Spielbank Osnabrück

                  Osnabrück

                  Niedersachsen Niedersachsen

                  KA

                  Spielbanken Niedersachsen GmbH *)

                  Spielbank Potsdam

                  Potsdam

                  Brandenburg Brandenburg

                  KA

                  Brandenburgische Spielbanken GmbH & Co. KG

                  Spielbank Saarbrücken

                  Saarbrücken

                  Saarland Saarland

                  KA

                  Saarland-Spielbank GmbH

                  Casino Glückspilz

                  Saarbrücken

                  Saarland Saarland

                  A

                  Saarland-Spielbank GmbH

                  Casino Ludwigspark

                  Saarbrücken

                  Saarland Saarland

                  A

                  Saarland-Spielbank GmbH

                  Casino Saarlouis

                  Saarlouis

                  Saarland Saarland

                  A

                  Saarland-Spielbank GmbH

                  Spielbank Schenefeld

                  Schenefeld

                  Schleswig-Holstein Schleswig-Holstein

                  KA

                  Spielbank Schleswig-Holstein GmbH

                  Spielbank Seevetal

                  Seevetal-Hittfeld

                  Niedersachsen Niedersachsen

                  A

                  Spielbanken Niedersachsen GmbH *)

                  Spielbank Stuttgart

                  Stuttgart

                  Baden-Württemberg Baden-Württemberg

                  KA

                  Baden-Württembergische Spielbanken GmbH & Co. KG

                  Spielbank Trier

                  Trier

                  Rheinland-Pfalz Rheinland-Pfalz

                  KA

                  Spielbank Mainz, Trier, Bad Ems GmbH & Co. KG

                  Spielbank Sylt Lounge

                  Westerland

                  Schleswig-Holstein Schleswig-Holstein

                  KA

                  Spielbank Schleswig-Holstein GmbH

                  Spielbank Wiesbaden

                  Wiesbaden

                  Hessen Hessen

                  KA

                  Spielbank Wiesbaden GmbH & Co. KG

                  Spielbank Wolfsburg

                  Wolfsburg

                  Niedersachsen Niedersachsen

                  A

                  Spielbanken Niedersachsen GmbH *)

                  Spiel:

                  K = Klassisches Spiel (Roulettetische)
                  A = Automatenspiel (Touchbet-Roulette)
                  *)= Tochtergesellschaft der Casinos Austria International

                  Casino Baden-Baden im Kurhaus

                  Spielbank Bad Homburg

                  Spielbank Berlin Potsdamer Platz

                  Spielbank Dortmund-Syburg

                  Spielbank Dresden

                  Das Kurhaus Wiesbaden, in dessen ehemaligem Weinsaal das Große Spiel der Spielbank untergebracht ist

                  Spielbank Aachen im Tivoli

                  Finnland

                  Name
                  Ort
                  Land
                  Spiel
                  Betreiber
                  Anmerkungen

                  Casino Helsinki

                  Helsinki

                  Finnland Finnland

                  KA

                  RAY-talo

                  Monaco

                  Name
                  Ort
                  Land
                  Spiel
                  Betreiber
                  Anmerkungen

                  Casino Monte Carlo

                  Monte Carlo

                  Monaco Monaco

                  KA

                  Société des Bains de Mer(SBM)

                  Spiel:

                  K = Klassisches Spiel (Tische)
                  A = Automatenspiel (TouchbetRoulette)

                  Niederlande

                  Name
                  Ort
                  Land
                  Spiel
                  Betreiber
                  Anmerkungen

                  Casino Amsterdam West

                  Amsterdam

                  NL

                  KA

                  Holland Casino

                  Eröffnung 2018

                  Casino Amsterdam Zentrum

                  Amsterdam

                  NL

                  KA

                  Holland Casino

                  Casino Breda

                  Breda

                  NL

                  KA

                  Holland Casino

                  Casino Eindhoven

                  Eindhoven

                  NL

                  KA

                  Holland Casino

                  Casino Enschede

                  Enschede

                  NL

                  KA

                  Holland Casino

                  Casino Groningen

                  Groningen

                  NL

                  KA

                  Holland Casino

                  TouchBetRoulette?

                  Casino Leeuwarden

                  Leeuwarden

                  NL

                  KA

                  Holland Casino

                  Casino Nijmegen

                  Nijmegen

                  NL

                  KA

                  Holland Casino

                  Casino Rotterdam

                  Rotterdam

                  NL

                  KA

                  Holland Casino

                  Casino Scheveningen

                  Scheveningen

                  NL

                  KA

                  Holland Casino

                  Casino Utrecht

                  Utrecht

                  NL

                  KA

                  Holland Casino

                  Casino Valkenburg

                  Valkenburg

                  NL

                  KA

                  Holland Casino

                  Casino Venlo

                  Venlo

                  NL

                  KA

                  Holland Casino

                  Casino Zandvoort

                  Zandvoort

                  NL

                  KA

                  Holland Casino

                  Spiel:

                  K = Klassisches Spiel (Tische)
                  A = Automatenspiel (TouchbetRoulette)

                  Österreich

                  Name
                  Ort
                  Bundesland
                  Spiel
                  Betreiber
                  Anmerkungen

                  Casino Baden

                  Baden bei Wien

                  Niederosterreich Niederösterreich

                  KA

                  Casinos Austria

                  Casino Bregenz

                  Bregenz

                  Vorarlberg Vorarlberg

                  KA

                  Casinos Austria

                  Casino Graz

                  Graz

                  Steiermark Steiermark

                  KA

                  Casinos Austria

                  Casino Innsbruck

                  Innsbruck

                  Tirol Tirol

                  KA

                  Casinos Austria

                  Casino Kitzbühel

                  Kitzbühel

                  Tirol Tirol

                  KA

                  Casinos Austria

                  Saisonales Spielangebot

                  Casino Kleinwalsertal

                  Mittelberg

                  Vorarlberg Vorarlberg

                  KA

                  Casinos Austria

                  Schafkopfturniere

                  Casino Linz

                  Linz

                  Oberosterreich Oberösterreich

                  KA

                  Casinos Austria

                  Casino Salzburg

                  Salzburg

                  Salzburg Salzburg

                  KA

                  Casinos Austria

                  Casino Seefeld

                  Seefeld

                  Tirol Tirol

                  KA

                  Casinos Austria

                  Casino Velden

                  Velden

                  Karnten Kärnten

                  KA

                  Casinos Austria

                  Casino Wien

                  Wien

                  Wien Wien

                  KA

                  Casinos Austria

                  Casino Zell am See

                  Zell am See

                  Salzburg Salzburg

                  KA

                  Casinos Austria

                  Eröffnung 01.01.2016

                  Spiel:

                  K = Klassisches Spiel (Tische)
                  A = Automatenspiel (TouchbetRoulette)

                  Portugal

                  Casino in Funchal
                  Casino da Póvoa

                  Name
                  Ort
                  Land
                  Spiel
                  Betreiber
                  Anmerkungen

                  Casino de Alvor

                  Alvor

                  P

                  KA

                  Grupo Solverde

                  im Hotel Algarve Casino, am Praia da Rocha-Strand

                  Casino de Chaves

                  Chaves

                  P

                  KA

                  Grupo Solverde

                  Casino de Espinho

                  Espinho

                  P

                  KA

                  Grupo Solverde

                  Casino Estoril

                  Estoril

                  P

                  KA

                  Estoril-Sol, SGPS, SA

                  größtes Casino Europas

                  Casino Figueira

                  Figueira da Foz

                  P

                  KA

                  Grupo Amorim

                  Casino da Madeira

                  Funchal

                  P

                  KA

                  Grupo Pestana

                  Von Oscar Niemeyer erbaut

                  Casino Lisboa

                  Lissabon

                  P

                  KA

                  Estoril-Sol, SGPS, SA

                  liegt im Parque das Nações

                  Casino de Monte Gordo

                  Monte Gordo

                  P

                  KA

                  Grupo Solverde

                  Casino da Póvoa

                  Póvoa de Varzim

                  P

                  KA

                  Estoril-Sol, SGPS, SA

                  Casino Tróia

                  Tróia

                  P

                  KA

                  Grupo Amorim

                  das jüngste Casino in Portugal (2011 eröffnet)

                  Casino Vilamoura

                  Vilamoura

                  P

                  KA

                  Grupo Solverde

                  Spiel:

                  K = Klassisches Spiel (Roulettetische)
                  A = Automatenspiel (TouchbetRoulette)

                  Schweiz

                  Name
                  Ort
                  Kanton
                  Konzession
                  Spiel
                  Betreiber
                  Anmerkungen

                  Casino Bad Ragaz

                  Bad Ragaz

                  St. Gallen

                  B

                  KA

                  Casino Bad Ragaz AG

                  Grand Casino Baden

                  Baden AG

                  Aargau

                  A

                  KA

                  Stadtcasino Baden AG

                  Grand Casino Basel

                  Basel

                  Basel-Stadt

                  A

                  KA

                  Airport Casino Basel AG

                  Grand Casino Bern

                  Bern

                  Bern

                  A

                  KA

                  Casinos Austria International

                  Casino Barrière de Courrendlin

                  Courrendlin

                  Jura

                  B

                  KA

                  Groupe Lucien Barrière

                  Casino Crans-Montana

                  Crans-Montana

                  Wallis

                  B

                  KA

                  Groupe Partouche

                  Casino Davos

                  Davos

                  Graubünden

                  B

                  KA

                  Stadtcasino Baden AG

                  Casino Barrière de Fribourg

                  Fribourg

                  Fribourg

                  B

                  KA

                  Groupe Lucien Barrière

                  Casino du Lac Meyrin

                  Genf

                  Genf

                  B

                  KA

                  Groupe Partouche

                  Casino Kursaal Interlaken

                  Interlaken

                  Bern

                  B

                  KA

                  Casino Interlaken

                  Grand Casino Locarno

                  Locarno

                  Tessin

                  B

                  KA

                  Casinò Locarno SA

                  Casino Kursaal Lugano

                  Lugano

                  Tessin

                  A

                  KA

                  Casinos Austria International

                  Grand Casino Luzern

                  Luzern

                  Luzern

                  A

                  KA

                  Grand Casino Luzern AG

                  Casino Admiral Mendrisio

                  Mendrisio

                  Tessin

                  B

                  KA

                  ?

                  Casino Barrière de Montreux

                  Montreux

                  Waadt

                  A

                  KA

                  Groupe Lucien Barrière

                  Casino Neuchâtel

                  Neuenburg

                  Neuenburg

                  B

                  KA

                  Casino Neuchâtel SA

                  Swiss Casinos Pfäffikon-Zürichsee

                  Pfäffikon SZ

                  Schwyz

                  B

                  KA

                  Swiss Casinos Brands AG

                  Swiss Casinos Schaffhausen

                  Schaffhausen

                  Schaffhausen

                  B

                  KA

                  Swiss Casinos Brands AG

                  Swiss Casinos St. Gallen

                  St. Gallen

                  St. Gallen

                  A

                  KA

                  Swiss Casinos Brands AG

                  Casino St. Moritz

                  St. Moritz

                  Graubünden

                  B

                  KA

                  Casinos Austria International

                  Swiss Casinos Zürich

                  Zürich

                  Zürich

                  A

                  KA

                  Swiss Casinos Brands AG

                  In der Schweiz waren Spielcasinos bis ins Jahr 2000 generell verboten, weswegen sich die Spielbanken im grenznahen Ausland recht hoher Beliebtheit erfreuten, etwa in der italienischen Exklave Campione d’Italia oder in Bregenz. Ein liberaleres Spielbankengesetz wurde im Jahr 2000 verabschiedet. Es sieht zwei Arten von Casinos vor, A-Casinos und B-Casinos.

                  A-Casino

                  Grand Casinos bieten ein umfassendes Tischspielangebot und das Spiel an Glücksspielautomaten an. Sie dürfen die Spiele innerhalb der Spielbank und unter den Spielbanken vernetzen, insbesondere zur Bildung von Jackpots (z. B. Swiss Jackpot)

                  B-Casino

                  Die Spielbanken mit Konzession B dürfen nur drei Arten von Tischspielen (z. B. Roulette, Black Jack und Poker) und höchstens 250 Glücksspielautomaten anbieten. Zudem müssen sie Einsatz- und Gewinnlimits respektieren und dürfen die Glücksspielautomaten durch Jackpotsysteme nicht über die eigene Spielbank hinaus vernetzen.

                  Unterschiede betreffend Zweckbindung der Spielbankenabgabe

                  Der Bund erhebt auf den Bruttospielerträgen der Spielbanken die Spielbankenabgabe (eine Sondersteuer). Der Abgabesatz für Spielbanken mit einer A- und B-Konzession wurde auf den 1. Januar 2010 angeglichen. Die Spielbankenabgabe der Casinos mit Konzession A fließt zu 100 Prozent in die AHV. Bei den Casinos mit Konzession B fließen 60 Prozent der Spielbankenabgabe in die AHV und 40 Prozent an den Standortkanton.

                  Slowenien

                  Name
                  Ort
                  Region
                  Spiel
                  Betreiber
                  Anmerkungen

                  Casino & Cabaret Aurora

                  Kobarid

                  Küstenland/Primorska

                  KA

                  HIT d.d. Nova Gorica

                  Casino & Hotel Korona

                  Kranjska Gora

                  Oberkrain/Gorenjska

                  KA

                  HIT d.d. Nova Gorica

                  Automaten-Casino Larix

                  Kranjska Gora

                  Oberkrain/Gorenjska

                  A

                  HIT d.d. Nova Gorica

                  Casino & Hotel Park

                  Nova Gorica

                  Küstenland/Primorska

                  KA

                  HIT d.d. Nova Gorica

                  Casino Resort Perla

                  Nova Gorica

                  Küstenland/Primorska

                  KA

                  HIT d.d. Nova Gorica

                  Casino Fontana

                  Rogaška Slatina

                  Untersteiermark/Å tajerska

                  KA

                  HIT d.d. Nova Gorica

                  Automaten-Casino Drive-in

                  Å empeter pri Gorici (Sankt Peter)

                  Küstenland/Primorska

                  A

                  HIT d.d. Nova Gorica

                  Casino & Hotel Mond

                  Å entilj (Sankt Egidi)

                  Untersteiermark/Å tajerska

                  KA

                  HIT d.d. Nova Gorica

                  Spielbanken in Nordamerika

                  Vereinigte Staaten

                  In Nevada erwirtschaften Städte wie Las Vegas und Reno 9,5 Milliarden Dollar jährlich.
                  Außerdem ist Atlantic City für sein Glücksspielangebot bekannt.
                  377 Indianerkasinos (2004) beschäftigen 400.000 Personen und erwirtschafteten 2005 22,6 Milliarden US-Dollar.[31]

                  Kanada

                  Casino de Montréal, die größte Spielbank Kanadas
                  Caesars Windsor in Windsor

                  Spielbanken in Asien

                  Macau
                  Mong La

                  Feiertage

                  Die deutschen Spielbanken sind grundsätzlich täglich geöffnet. Ausnahmen sind in Bundes- oder Landesgesetzen geregelt oder basieren auf internen Regelungen der Konzessionshalter. An folgenden Tagen sind Spielbanken geschlossen:

                  Neujahr (vereinzelte Schließungen auf Grund interner Regelungen, z. B. Potsdam)
                  Karfreitag (bundesweit konfessionsunabhängig)
                  Fronleichnam (in den Bundesländern mit überwiegend katholischer Bevölkerung)
                  Tag der Deutschen Einheit (nur in Bundesländern mit „alter“ Feiertagsregelung)
                  Allerheiligen (in den Bundesländern mit überwiegend katholischer Bevölkerung)
                  Reformationstag (in den Bundesländern mit überwiegend protestantischer Bevölkerung)
                  Buß- und Bettag (nur im Bundesland Sachsen)
                  Volkstrauertag (bundesweit konfessionsunabhängig)
                  Totensonntag (bundesweit konfessionsunabhängig)
                  Heiligabend (bundesweit konfessionsunabhängig)
                  Erster Weihnachtsfeiertag (in den meisten Bundesländern konfessionsunabhängig)
                  Silvester (vereinzelte Schließungen auf Grund interner Regelungen, z. B. Berlin)

                  Weblinks

                  Commons: Spielbank Ã¢Â€Â“ Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
                  Wiktionary: Spielbank Ã¢Â€Â“ Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
                  Wiktionary: Spielcasino Ã¢Â€Â“ Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
                  Wikisource: Gesetz, betreffend die Schließung und Beschränkung der öffentlichen Spielbanken. Vom 1. Juli 1868. (Norddeutscher Bund) Ã¢Â€Â“ Quellen und Volltexte
                  Register zu der „Sammlung von Urkunden, Acten, Druckschriften, Karten, Zeichnungen, Photographien, Caricaturen etc. betreffend Concessionierte Spielbanken und Hazardspiele“ (Hochschul- und Landesbibliothek RheinMain, Wiesbaden)
                  „Leichtsinniges Klicken kann Sie Ihr Haus kosten“ Mit Online-Casinos im Internet wollen die Betreiber neue Kunden anlocken.

                  Einzelnachweise

                  ↑ Landesglücksspielgesetz (LGlüG). (PDF) § 29 Teilnahme am Glücksspiel (1). In: isa-guide.de. 15. November 2012, S. 12 f., abgerufen am 12. Februar 2015. 

                  ↑ Spielbankordnung (SpielbO). (PDF) § 3 Teilnahme am Glücksspiel 1. In: isa-guide.de. 25. November 2008, S. 1, abgerufen am 12. Februar 2015. 

                  ↑ Gesetz über die Zulassung öffentlicher Spielbanken in Berlin (Spielbankengesetz – SpBG). (PDF) § 8 1. In: isa-guide.de. 3. März 2010, S. 1, abgerufen am 12. Februar 2015. 

                  ↑ Verordnung über die Spielordnung in den Spielbanken im Land Brandenburg (Spielordnungsverordnung- SpielOV). (PDF) § 1 Teilnahme am Glücksspiel 1. In: isa-guide.de. 29. Oktober 2009, S. 4, abgerufen am 12. Februar 2015. 

                  ↑ Spielordnung für die öffentliche Spielbank in der Freien Hansestadt Bremen – Spielbankenordnung. (PDF) § 4 Spielverbote (1) 1. In: isa-guide.de. 16. Mai 2006, S. 2, abgerufen am 12. Februar 2015. 

                  ↑ Verordnung über die Spielordnung für die öffentliche Spielbank in Hamburg (Spielordnung). (PDF) § 5 Spielverbote 1. In: isa-guide.de. 1. Januar 2010, S. 2, abgerufen am 12. Februar 2015. 

                  ↑ Spielordnung für die öffentlichen Spielbanken in Hessen. (PDF) § 6 Spielverbote (1) 1. In: isa-guide.de. 26. Oktober 2011, S. 2, abgerufen am 12. Februar 2015. 

                  ↑ Verordnung über die Spielordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Spielordnung – SpO M-V). (PDF) § 4 Spielverbote 1. In: isa-guide.de. 20. Juli 2006, S. 2, abgerufen am 12. Februar 2015. 

                  ↑ Spielordnung für die öffentlichen Spielbanken in Niedersachsen (NSpielO). (PDF) § 5 Spielverbot 1. In: isa-guide.de. 1. Juli 2005, S. 2, abgerufen am 12. Februar 2015. 

                  ↑ Glücksspielverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GlücksspielVO NRW – GlüSpVO). (PDF) § 3 Spielverbot 1. In: isa-guide.de. 29. März 2013, S. 1, abgerufen am 12. Februar 2015. 

                  ↑ Landesverordnung über den Spielbetrieb in öffentlichen Spielbanken (Spielordnung). (PDF) § 3 (1). In: isa-guide.de. 1. Juli 2012, S. 1, abgerufen am 12. Februar 2015. 

                  ↑ Spielbankordnung (SpielbO). (PDF) § 3 Spielverbote 1. In: isa-guide.de. 29. März 2008, S. 2, abgerufen am 12. Februar 2015. 

                  ↑ Spielbankordnung für die Spielbank Leipzig. (PDF) § 2 Zutritts- und Teilnahmevoraussetzungen (2). In: isa-guide.de. 1. Januar 2014, S. 2, abgerufen am 12. Februar 2015. 

                  ↑ Spielbankgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SpielbG LSA). (PDF) § 21 Ordnungswidrigkeiten 1., 6. In: isa-guide.de. 1. Juli 2012, S. 11, abgerufen am 12. Februar 2015. 

                  ↑ Landesverordnung über die Spielordnung für die öffentlichen Spielbanken (Spielbankverordnung – SpielbankVO). (PDF) § 4 Spielverbote (1) 1. In: isa-guide.de. 1. Januar 2011, S. 1, abgerufen am 12. Februar 2015. 

                  ↑ Thüringer Spielordnung für die öffentlichen Spielbanken (ThürSpbkO). (PDF) § 5 Aufenthaltsverbote, Spielverbote, Hausrecht (1). In: isa-guide.de. 31. Dezember 2011, S. 2, abgerufen am 12. Februar 2015. 

                  ↑ „Mit 13 Prozent Plus 2018 beim Bruttospiel-Ertrag und 2 Prozent mehr Besucher wachsen deutsche Spielbanken kontinuierlich auf Zehn-Jahres-Hoch.“ (Memento vom 25. Mai 2019 im Internet Archive), Homepage des deutschen Spielbankverbandes e. V.

                  ↑ Bundesgesetz über Glücksspiele und Spielbanken (Spielbankengesetz, SBG). (PDF) Art. 21 Spielverbot: 1. a. In: isa-guide.de. S. 6, abgerufen am 12. Februar 2015. 

                  ↑ Geldspielgesetz (GSG). (PDF) Art. 22 Spielverbot: 1) a). In: isa-guide.de. S. 8, abgerufen am 12. Februar 2015. 

                  ↑ Nichts geht mehr! Spielsucht in Deutschland, ZDFzoom 2012 (Mitschnitt). Aufgerufen am 12. Februar 2014.

                  ↑ fatf-gafi.org

                  ↑ a b c d e f § 1 Abs. 1 SpielbO vom 31. Juli 2014, Amtsbl. I S. 354 (Memento vom 19. August 2014 im Internet Archive)

                  ↑ a b Deutsche Spielbanken Interessen- und Arbeitsgemeinschaft (DeSIA), Branchenbericht 2005/2006, 2006, S. 6.

                  ↑ Hans Willenberg, Das grosse Spiel. Kriminologische und psychologische Aspekte der Spielbanken in der BRD, Hamburg 1977, urn:nbn:de:bsz:21-dt-59246, S. 31 f.

                  ↑ Deutsche Spielbanken Interessen- und Arbeitsgemeinschaft (DeSIA), Branchenbericht 2005/2006, 2006, S. 8.

                  ↑ Hans Willenberg, Das grosse Spiel. Kriminologische und psychologische Aspekte der Spielbanken in der BRD, Hamburg 1977, urn:nbn:de:bsz:21-dt-59246, S. 32.

                  ↑ Hannover: Das erste Spielkasino in Niedersachsen eröffnet: Kubel gegen die Kugel. Die Zeit, Nr. 3, 1975, (online)

                  ↑ Wirtschaftsdaten auf der Homepage des Bundesverbandes deutscher Spielbanken gegr. 2008 als BupriS e. V. (BupriS), abgerufen am 31. Mai 2019.

                  ↑ Glücksspielstaatsvertrag 2021. 28. Mai 2020, abgerufen am 6. Dezember 2020. 

                  ↑ Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales. 6. Mai 2020, abgerufen am 6. Dezember 2020. 

                  ↑ Magazin für Amerikanistik, Heft 3, 2006, S. 39.

                  Normdaten (Sachbegriff): GND: 4056221-9 (OGND, AKS)

                  Abgerufen von „https://de..org/w/index.php?title=Spielbank&oldid=207716069“
                  Kategorie: Spielbank

                  Navigationsmenü

                  Meine Werkzeuge

                  Nicht angemeldetDiskussionsseiteBeiträgeBenutzerkonto erstellenAnmelden

                  <h3 id="p-namespaces-label"


                  gmbh kaufen gesucht eine bestehende gmbh kaufen


                  Top 10 impressum: