gmbh gesellschaft kaufen münchen Geld verdienen mit Gmbh Mitarbeiter Geld verdienen mit Firma gmbh produkte kaufen

Arbeitsvertrag – Standard –

Zwischen

Anica Funk Restaurants Ges. m. b. Haftung
mit Sitz in Gelsenkirchen
Vertreten durch die Geschäftsführung Anica Funk
– nachfolgend ‚Arbeitgeber‘ genannt –

und

Sebastian Schaper aus Bremerhaven
– nachfolgend ‚Arbeitnehmer‘ genannt –

wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen:

§ 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses

Das Arbeitsverhältnis beginnt am 19.03.2021.

§ 2 Probezeit

Das Arbeitsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die ersten 9 Monate gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseits mit einer Frist von 1 Wochen gekündigt werden.

§ 3 Tätigkeit

Der Arbeitnehmer wird als Vorpolierer/in – Schmuck- und Kleingeräteherstellung eingestellt

und vor allem mit folgenden Arbeiten beschäftigt:

Vorpolierer/in – Schmuck- und Kleingeräteherstellung

…………………………………………………………………………………………………………

Er verpflichtet sich, auch andere Arbeiten auszuführen – auch an einem anderen Ort -, die seinen Vorkenntnissen und Fähigkeiten entsprechen. Dies gilt, soweit dies bei Abwägung der Interessen des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers zumutbar und nicht mit einer Lohnminderung verbunden ist.

§ 4 Arbeitszeit

Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 30 Stunden. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit richten sich nach der betrieblichen Einteilung.

Der Arbeitnehmer ist bei betrieblicher Notwendigkeit und unter Berücksichtigung seiner berechtigten Interessen auf Anordnung des Arbeitgebers zur Ableistung von Überstunden sowie im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zu Mehrarbeit verpflichtet.

§ 5 Arbeitsvergütung

Der Arbeitnehmer erhält einen Stundenlohn von 54,51 Euro.

Überstunden von bis zu 12% der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit sind mit der Vergütung abgegolten; im Übrigen werden sie gesondert vergütet.

§ 6 Urlaub

Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf einen gesetzlichen Mindesturlaub von derzeit 20 Arbeitstagen im Kalenderjahr – ausgehend von einer Fünf-Tage-Woche. Der Arbeitgeber gewährt zusätzlich einen vertraglichen Urlaub von weiteren 4 Arbeitstagen. Bei der Gewährung von Urlaub wird zuerst der gesetzliche Urlaub eingebracht.

Der Zusatzurlaub mindert sich für jeden vollen Monat, in dem der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Entgelt bzw. Entgeltfortzahlung hat oder bei Ruhen des Arbeitsverhältnisses um ein Zwölftel. Für den vertraglichen Urlaub gilt abweichend von dem gesetzlichen Mindesturlaub, dass der Urlaubsanspruch am 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres (oder:mit Ablauf des Übertragungszeitraums am 31.3. des Folgejahres) auch dann verfällt, wenn er wegen Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers nicht genommen werden kann. Der gesetzliche Urlaub verfällt in diesem Fall erst 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres.

Bei Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte wird der Urlaubsanspruch gezwölftelt, wobei die Kürzung allerdings nur insoweit erfolgt, als dadurch nicht der gesetzlich vorgeschriebene Mindesturlaub unterschritten wird.

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind verbleibende Urlaubsansprüche innerhalb der Kündigungsfrist abzubauen, soweit dies möglich ist. Der vertragliche Zusatzurlaub erlischt mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Die recht­liche Behandlung des Urlaubs richtet sich im Übrigen nach den gesetzlichen Bestimmungen.

§ 7 Krankheit

Ist der Arbeitnehmer infolge unverschuldeter Krankheit arbeitsunfähig, so besteht Anspruch auf Fortzahlung der Arbeitsvergütung bis zur Dauer von sechs Wochen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Arbeitsverhinderung ist dem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem auf den dritten Kalendertag folgenden Arbeitstag vorzulegen. Diese Nachweispflicht gilt auch nach Ablauf der sechs Wochen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung früher zu verlangen.

§ 8 Verschwiegenheitspflicht

Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, während der Dauer des Arbeitsverhältnisses und auch nach dem Ausscheiden, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren.

Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen diese Verpflichtung verpflichtet er sich, eine Vertragsstrafe in Höhe einer Bruttomonatsvergütung zu zahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt dem Arbeitgeber vorbehalten.

Verstößt der Arbeitnehmer gegen seine Verschwiegenheitspflicht, kann dies zur Kündigung führen. Der Arbeitgeber weist den Arbeitnehmer ferner darauf hin, dass Geheimnisverrat nach § 17 UWG strafbar ist.

§ 9 Nebentätigkeit

Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, jede entgeltliche oder das Arbeitsverhältnis beeinträchtigende Nebenbeschäftigung vor ihrer Aufnahme dem Arbeitgeber gegenüber in Textform anzuzeigen. Sie ist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers zulässig.

Der Arbeitgeber erteilt die Einwilligung, wenn die Wahrnehmung der dienstlichen Aufgaben durch die Nebenbeschäftigung nicht behindert und sonstige berechtigte Interessen des Arbeitgebers nicht beeinträchtigt werden.

Der Arbeitgeber kann seine Einwilligung jederzeit widerrufen, wenn sein betriebliches Interesse dies auch unter Berücksichtigung der Arbeitnehmerinteressen erfordert.

§ 10 Vertragsstrafe

Der Arbeitnehmer verpflichtet sich für den Fall, dass er das Arbeitsverhältnis nicht vertragsgemäß antritt, oder das Arbeitsverhältnis vertragswidrig beendet, dem Arbeitgeber eine Vertragsstrafe in Höhe einer halben Bruttomonatsvergütung für die genannten Vertragsverletzungen bis zum Ende der Probezeit und in Höhe einer Bruttomonatsvergütung nach dem Ende der Probezeit zu zahlen. Das Recht des Arbeitgebers, weitergehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen, bleibt unberührt.

§ 11 Kündigung

Nach Ablauf der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen zum 15. oder Ende eines Kalendermonats. Jede gesetzliche Verlängerung der Kündigungsfrist zugunsten des Arbeitnehmers gilt in gleicher Weise auch zugunsten des Arbeitgebers. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Vor Antritt des Arbeitsverhältnisses ist die Kündigung ausgeschlossen.

Der Arbeitgeber ist berechtigt, den Arbeitnehmer bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses freizustellen. Die Freistellung erfolgt unter Anrechnung der dem Arbeitnehmer eventuell noch zustehenden Urlaubsansprüche sowie eventueller Guthaben auf dem Arbeitszeitkonto. In der Zeit der Freistellung hat sich der Arbeitnehmer einen durch Verwendung seiner Arbeitskraft erzielten Verdienst auf den Vergütungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber anrechnen zu lassen.

Das Arbeitsverhältnis endet ohne Kündigung spätestens mit Ablauf des Monats, in dem der Arbeitnehmer das für ihn gesetzlich festgelegte Renteneintrittsalter vollendet hat.

§ 12 Verfall-/Ausschlussfristen

Alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Monaten nach ihrer Fälligkeit gegenüber dem Vertragspartner in Textform geltend gemacht und im Falle der Ablehnung durch den Vertragspartner innerhalb von weiteren drei Monaten eingeklagt werden. Hiervon unberührt bleiben Ansprüche, die auf Handlungen wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen sowie Ansprüche auf den geltenden Mindestlohn.

Die Ausschlussfrist gilt nicht für den Anspruch eines Arbeitnehmers auf den gesetzlichen Mindestlohn. Über den Mindestlohn hinausgehende Vergütungsansprüche des Arbeitnehmers unterliegen hingegen der vereinbarten Ausschlussfrist.

§ 13 Zusätzliche Vereinbarungen

…………………………………………………………………………………………………………

…………………………………………………………………………………………………………

§ 14 Vertragsänderungen und Nebenabreden

Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieser Klausel. Dem Arbeitnehmer entstehen daher keine Ansprüche aus betrieblicher Übung. Vertragsänderungen durch Individualabreden sind formlos wirksam.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.

Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, dem Arbeitgeber unverzüglich über Veränderungen der persönlichen Verhältnisse wie Familienstand, Kinderzahl und Adresse Mitteilung zu machen.

Gelsenkirchen, 19.03.2021 Bremerhaven, 19.03.2021

……………………………………………….. ………………………………………………..

Unterschrift Arbeitgeber Unterschrift Arbeitnehmer


Firmengründung GmbH auto leasing

gmbh firmenmantel kaufen gmbh verkaufen kaufen


Top 6 Handelsvermittlervertrag:

    Kapitalgesellschaften Bankgarantien Bilanz eine bestehende gmbh kaufen Firmenmantel


    Bilanz
    Elkmar Ehrsam Möbel Ges. mit beschränkter Haftung,Jena

    Bilanz
    Aktiva
    Euro 2021
    Euro
    2020
    Euro
    A. Anlagevermögen
    I. Immaterielle Vermögensgegenstände 7.902.973 6.756.593 9.996.336
    II. Sachanlagen 2.883.542 8.797.413 6.531.483
    III. Finanzanlagen 4.063.391
    B. Umlaufvermögen
    I. Vorräte 1.542.689 6.240.682 1.606.931
    II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 4.545.200 1.984.921 7.826.975
    III. Wertpapiere 555.618 9.009.307 153.870
    IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten uns Schecks 9.446.264 3.787.464
    C. Rechnungsabgrenzungsposten 3.820.237 1.006.136 1.730.354
    Summe
    Passiva
    2021
    Euro
    2020
    Euro
    A. Eigenkapital
    I. Gezeichnetes Kapital 3.055.955 721.620
    II. KapitalrÜcklage 7.447.162 5.313.148
    III. GewinnrÜcklagen 4.180.425 6.256.198
    IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag 7.906.741 8.815.550
    V. JahresÜberschuss/Jahresfehlbetrag 516.208 9.834.647
    B. RÜckstellungen 1.816.913 7.565.128
    C. Verbindlichkeiten 6.648.662 7.091.084
    D. Rechnungsabgrenzungsposten 9.093.970 4.194.940
    Summe


    Gewinn- u. Verlustrechnung
    Elkmar Ehrsam Möbel Ges. mit beschränkter Haftung,Jena

    Gewinn- und Verlustrechnung
    01.01.2021 – 01.01.2021 01.01.2020 – 01.01.2020
    EUR EUR EUR EUR
    1. Sonstige betriebliche Erträge 3.060.865 8.528.617
    2. Personalaufwand
    a) Löhne und Gehälter 5.039.529 6.687.174
    b) Soziale Abgaben und Aufwendungen fÜr Altersversorgung und UnterstÜtzung 2.421.513 1.737.820 9.580.661 900.665
    – davon fÜr Altersversorgung € 0,00 (2020 € 0,00)
    Abschreibungen
    auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der
    Kapitalgesellschaft Üblichen Abschreibungen Überschreiten
    3.611.677 2.544.348
    3. Sonstige betriebliche Aufwendungen 8.020.522 9.348.694
    4. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 3.861.864 8.740.502
    Jahresfehlbetrag 6.290.800 7.999.957
    5. JahresÜberschuss 9.816.415 8.681.962
    6. Verlustvortrag aus dem 2020 9.127.689 6.541.817
    7. Bilanzverlust 5.040.361 2.433.759


    Entwicklung des Anlagevermögens
    Elkmar Ehrsam Möbel Ges. mit beschränkter Haftung,Jena

    Entwicklung des Anlagevermögens
    Anschaffungs-/Herstellungskosten Abschreibungen Buchwerte
    01.01.2021 Zugänge Abgänge 01.01.2021 01.01.2021 Zugänge Abgänge 01.01.2021 01.01.2021 01.01.2021
    I. Sachanlagen
    1. GrundstÜcke, grundstÜcksgleiche Rechte und Bauten einschl. der Bauten auf fremden GrundstÜcken 8.202.882 7.997.461 7.318.109 8.242.007 3.702.032 1.961.965 7.554.736 9.823.198 4.838.140 8.602.670
    2. Technische Anlagen und Maschinen 8.366.018 7.106.681 5.111.605 9.582.114 2.634.968 1.009.689 7.882.000 711.470 277.984 5.000.442
    3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 408.210 8.509.079 2.272.697 8.725.945 293.548 7.183.694 6.096.507 9.463.552 2.805.807 334.648
    6.102.545 972.600 9.448.170 566.535 3.672.635 4.238.047 4.896.501 4.895.372 5.983.782 4.695.603
    II. Finanzanlagen
    1. Anteile an verbundenen Unternehmen 9.893.596 1.163.755 5.510.882 8.745.975 3.643.278 4.765.972 4.665.806 8.498.540 4.684.210 3.040.052
    2. Genossenschaftsanteile 5.782.977 8.373.348 6.437.378 7.482.532 7.187.309 7.049.581 4.389.526 3.712.191 7.869.703 6.264.121
    7.141.911 6.041.203 7.577.047 9.838.376 4.931.004 3.252.802 8.512.569 3.917.852 7.649.816 2.598.253
    7.184.693 3.416.687 8.280.668 658.205 2.706.215 8.575.072 2.576.463 4.822.044 7.456.768 5.130.400

    dispo aüg

    GmbHmantel kontokorrent


    Top 10 urteil:

      Sofortgesellschaften gmbh verkaufen kaufen Datenschutz FORATIS gesellschaft gründen immobilien kaufen

      Datenschutz | Datenschutzerklärung

      § 1 Geltungsbereich

      Die nachfolgenden Datenschutzbestimmungen gelten für die Angebote der Framhild Zöller Weiterbildung Gesellschaft mbH unter www..de (nachfolgend die ‚Website‘ genannt). Hiermit möchten wir Sie über den Umgang mit (personenbezogenen) Daten informieren, die im Rahmen der Nutzung von www..de erhoben werden.
      § 2 Registrierungsdaten

      Der überwiegende Teil der Website kann kostenlos und ohne irgendeine Registrierung genutzt werden. Wenn Sie Produkte auf .de buchen möchten, ist es erforderlich, dass Sie sich mit Ihrer Email-Adresse und weiteren je nach Dienst erforderlicher Daten (z.B. Name, Anschrift, Geschlecht, Telefon- und Faxnummer, Firma, Firmenbereich) registrieren. Diese Daten werden verarbeitet, gespeichert und genutzt, soweit dies erforderlich ist, um Ihnen die Nutzung der Dienste zu ermöglichen.

      Registrierungsdaten werden von uns nur dann genutzt und/oder an Dritte weitergegeben, wenn Sie uns zuvor Ihr Einverständnis erklärt haben bzw. wenn nach den gesetzlichen Regelungen von Ihnen gegen eine derartige Verwendung kein Widerspruch eingelegt worden ist. Ohne Ihr Einverständnis ist uns eine Weitergabe nur in folgenden Fällen gestattet:

      bei Einschaltung anderer Unternehmen, die uns bei der Auftragsabwicklung behilflich sind, zum Beispiel um Bestellungen durchzuführen, die Abrechnung zu verarbeiten, Kundendienste zu erbringen, Waren zu versenden oder sonstige für die Leistungserbringung notwendige Funktionen ausführen
      wenn wir gesetzlich oder gerichtlich dazu verpflichtet sind, persönliche Daten zu übermitteln, werden wir Sie – sofern zulässig – unverzüglich über die Datenweitergabe informieren.

      § 3 Sicherheit

      Die Website wird Ihre Daten sicher aufbewahren und daher alle Vorsichtsmaßnahmen ergreifen, um Ihre Daten vor Verlust, Missbrauch oder Änderungen zu schützen. Vertragspartner der Website, die Zugang zu Ihren Daten haben, um Ihnen gegenüber Serviceleistungen zu erbringen, werden vertraglich verpflichtet, diese Informationen geheimzuhalten und dürfen diese nicht zweckentfremdet verwenden. In manchen Fällen wird es erforderlich sein, dass wir Ihre Anfragen weiterreichen. Auch in diesen Fällen werden Ihre Daten vertraulich behandelt.
      § 4 Cookies

      Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. (‚Google‘). Google Analytics verwendet sog. ‚Cookies‘, Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert.

      Die im Rahmen von Google Analytics von Ihrem Browser übermittelte IP-Adresse wird nicht mit anderen Daten von Google zusammengeführt. Sie können die Speicherung der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser-Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website vollumfänglich werden nutzen können. Sie können darüber hinaus die Erfassung der durch das Cookie erzeugten und auf Ihre Nutzung der Website bezogenen Daten (inkl. Ihrer IP-Adresse) an Google sowie die Verarbeitung dieser Daten durch Google verhindern, indem sie das unter dem folgenden Link verfügbare Browser-Plugin herunterladen und installieren: http://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de.

      Für die optimierte Auslieferung von Werbekampagnen im Internet sammelt Google auf dieser Seite anonymisierte Informationen und Daten über das Surfverhalten der User. Hierbei werden sogenannte Cookie-Textdateien auf Ihrem Computer gespeichert. Nach einer Algorithmus-basierten Analyse des Surfverhaltens kann Google auch auf anderen Webseiten gezielte Produktempfehlungen in Form von produktspezifischen Werbebannern aussprechen.

      Die Verwendung von Cookies dient dabei einzig der Optimierung des Angebots, eine persönliche Identifikation des Users bleibt ebenso ausgeschlossen wie die Verwendung und Weitergabe der Daten an Dritte. Sollten Sie der Verwendung anonymisierter Cookie-Dateien und der entsprechenden Analyse Ihres Surfverhaltens durch Google dennoch widersprechen wollen, so haben Sie auf den folgenden Seiten hierzu die Möglichkeit: https://www.google.com/ads/preferences/(Anzeigenvorgaben-Manager von Google) oder http://www.networkadvertising.org/managing/opt_out.asp (Deaktivierungsseite der Netzwerkwerbeinitiative).

      Nutzer erhalten weitere Informationen, wenn sie auf die Links Google-Anzeigen, Anzeigenauswahl oder ähnliche Links klicken, die in den Anzeigen auf den Websites im Google Display-Netzwerk angezeigt werden.
      § 5 Facebook ‚gefällt mir‘-, Google ‚+1‘- und Twitter ‚Twittern‘-Button

      Die Website verwendet Plug-ins des sozialen Netzwerks Facebook. Diese werden ausschließlich von der Facebook Inc., 1601 S. California Ave, Palo Alto, CA 94304, USA (Facebook) betrieben. Darüber hinaus setzt die Website auch den +1-Button von google.com ein, welcher von der Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA (‚Google‘) betrieben wird. Der Button ist mit dem Zusatz / Logo ‚+1″ gekennzeichnet. Facebook und Google werden nachfolgend gemeinsam als ‚Soziale Netzwerke‘ bezeichnet.

      Bei Aufruf von Seiten, bei denen eines oder mehrere der vorgenannten Plug-ins integriert ist, baut der Browser eine direkte Verbindung mit den Servern der sozialen Netzwerke auf. Der Button wird von den sozialen Netzwerken direkt an den Browser übermittelt und von diesem in die Webseite eingebunden. Durch die Einbindung der Buttons erhalten die sozialen Netzwerke die Information, dass die entsprechende Seite aufgerufen wurde. Ist der Besucher zum Zeitpunkt seines Besuchs bei den sozialen Netzwerken eingeloggt, können die sozialen Netzwerke den Besuch dem Konto des Nutzers zuordnen. Wird der Button angeklickt, wird die entsprechende Information vom Browser direkt an das soziale Netzwerk übermittelt und dort gespeichert.

      Zweck und Umfang der Datenerhebung und die weitere Verarbeitung und Nutzung der Daten durch die sozialen Netzwerke sowie die diesbezüglichen Rechte des Nutzers und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz seiner Privatsphäre können den diesbezüglichen Datenschutzhinweisen von Facebook, Google bzw. Twitter entnommen werden. Wenn Sie es vermeiden möchten, dass die sozialen Netzwerke über die besuchte Webseite Daten über Sie sammeln, müssen Sie sich vor dem Besuch dieser Webseiten bei den sozialen Netzwerken ausloggen.
      § 6 Werbung auf unseren Websites

      Die Werbung auf unseren Angeboten wird durch einen beauftragten Dritten geliefert. Im Rahmen der Werbeauslieferung werden keine Informationen, wie beispielsweise Ihr Name, Ihre Adresse, Emailadresse oder Telefonnummer verwendet. Während der Belieferung kann es allerdings sein, dass der Beauftragte in unserem Auftrag ein Cookie auf Ihrem Browser setzt oder verwendet (vgl. § 4 ‚Cookies‘).
      § 7 Auskunfts-, Berichtigungs- und Löschungsrecht personenbezogener Daten

      Gern nehmen auch wir eine Löschung oder Berichtigung Ihrer Daten vor und erteilen Ihnen Auskunft über die bei uns über Sie gespeicherten personenbezogenen Daten, wenn Sie uns per Email oder telefonisch unter den folgenden Kontaktdaten dazu auffordern. Eine Löschung Ihrer Daten kann dann nicht erfolgen, wenn wir Ihre Daten zwingend zur Vertragserfüllung benötigen oder zu deren Aufbewahrung gesetzlich verpflichtet sind.

      Unsere Infoline hilft Ihnen bei allen Fragen zu unserer Datenschutzerklärung gerne weiter:

      Framhild Zöller Weiterbildung Gesellschaft mbH – .de

      Minsker Straße 525

      76356 Krefeld

      mail@.de

      Auf Ihre Fragen freuen wir uns wochentags von 7 bis 16 Uhr.
      § 8 Links zu anderen Webseiten

      Auf den Websites finden sich zum Teil auch Links zu anderen Webseiten, die nicht von uns betrieben werden. Soweit der Nutzer solche Webseiten besucht, sollten die auf dieser Website jeweils geltenden Datenschutzbestimmungen und sonstigen Hinweise beachtet werden. Die Framhild Zöller Weiterbildung Gesellschaft mbH übernimmt keinerlei Verantwortung für den Datenschutzstandard und den Umgang mit personenbezogenen Daten anderer Gesellschaften.


      gmbh günstig kaufen gmbh kaufen steuern

      gmbh kaufen vertrag gmbh gesellschaft kaufen


      Top 8 darlehensvertrag:

        lkw leasing gmbh anteile kaufen risiken AGB gmbh sofort kaufen Bankgarantien

        Allgemeine Geschäftsbedingungen der Jonny Clausen Bautischlereien Gesellschaft mit beschraenkter Haftung

        §1 Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen

        (1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftbedingungen gelten für alle Lieferungen zwischen uns und einem Verbraucher in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

        Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschliesst, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).

        §2 Zustandekommen eines Vertrages, Speicherung des Vertragstextes

        (1) Die folgenden Regelungen über den Vertragsabschluss gelten für Bestellungen über unseren Internetshop http://www.JonnyClausenBautischlereienGesellschaftmitbeschraenkterHaftung.de.

        (2) Im Falle des Vertragsschlusses kommt der Vertrag mit

        Jonny Clausen Bautischlereien Gesellschaft mit beschraenkter Haftung
        Jonny Clausen
        D-38449 Ludwigshafen am Rhein
        Registernummer 474404
        Registergericht Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein

        zustande.

        (3) Die Präsentation der Waren in unserem Internetshop stellen kein rechtlich bindendes Vertragsangebot unsererseits dar, sondern sind nur eine unverbindliche Aufforderungen an den Verbraucher, Waren zu bestellen. Mit der Bestellung der gewünschten Ware gibt der Verbraucher ein für ihn verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab.
        (4) Bei Eingang einer Bestellung in unserem Internetshop gelten folgende Regelungen: Der Verbraucher gibt ein bindendes Vertragsangebot ab, indem er die in unserem Internetshop vorgesehene Bestellprozedur erfolgreich durchläuft.

        Die Bestellung erfolgt in folgenden Schritten:

        1) Auswahl der gewünschten Ware
        2) Bestätigen durch Anklicken der Buttons Bestellen
        3) Prüfung der Angaben im Warenkorb
        4) Betätigung des Buttons zur Kasse
        5) Anmeldung im Internetshop nach Registrierung und Eingabe der Anmelderangaben (E-Mail-Adresse und Passwort).
        6) Nochmalige Prüfung bzw. Berichtigung der jeweiligen eingegebenen Daten.
        7) Verbindliche Absendung der Bestellung durch Anklicken des Buttons kostenpflichtig bestellen bzw. kaufen

        Der Verbraucher kann vor dem verbindlichen Absenden der Bestellung durch Betätigen der in dem von ihm verwendeten Internet-Browser enthaltenen Zurück-Taste nach Kontrolle seiner Angaben wieder zu der Internetseite gelangen, auf der die Angaben des Kunden erfasst werden und Eingabefehler berichtigen bzw. durch Schliessen des Internetbrowsers den Bestellvorgang abbrechen. Wir bestätigen den Eingang der Bestellung unmittelbar durch eine automatisch generierte E-Mail (Auftragsbestätigung). Mit dieser nehmen wir Ihr Angebot an.

        (5) Speicherung des Vertragstextes bei Bestellungen über unseren Internetshop : Wir speichern den Vertragstext und senden Ihnen die Bestelldaten und unsere AGB per E-Mail zu. Die AGB können Sie jederzeit auch unter http://www.JonnyClausenBautischlereienGesellschaftmitbeschraenkterHaftung.de/agb.html einsehen. Ihre vergangenen Bestellungen können Sie in unserem Kunden-Bereich unter Mein Konto –> Meine Bestellungen einsehen.

        §3 Preise, Versandkosten, Zahlung, Fälligkeit

        (1) Die angegebenen Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile. Hinzu kommen etwaige Versandkosten.

        (2) Der Verbraucher hat die Möglichkeit der Zahlung per Vorkasse, Nachnahme, Bankeinzug, PayPal, Kreditkarte( Visa ) .

        (3) Hat der Verbraucher die Zahlung per Vorkasse gewählt, so verpflichtet er sich, den Kaufpreis unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen.
        Soweit wir per Nachnahme liefern, tritt die Fälligkeit der Kaufpreisforderung mit Erhalt der Ware ein.

        §4 Lieferung

        (1) Sofern wir dies in der Produktbeschreibung nicht deutlich anders angegeben haben, sind alle von uns angebotenen Artikel sofort versandfertig. Die Lieferung erfolgt hier spätesten innerhalb von 5 Werktagen. Dabei beginnt die Frist für die Lieferung im Falle der Zahlung per Vorkasse am Tag nach Zahlungsauftrag an die mit der Überweisung beauftragte Bank und bei allen anderen Zahlungsarten am Tag nach Vertragsschluss zu laufen. Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag am Lieferort, so endet die Frist am nächsten Werktag.

        (2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache geht auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache an den Käufer auf diesen über.

        §5 Eigentumsvorbehalt

        Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.

        ****************************************************************************************************

        §6 Widerrufsrecht des Kunden als Verbraucher:

        Widerrufsrecht für Verbraucher

        Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Massgabe zu, wobei Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschliesst, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können:

        Widerrufsbelehrung

        Widerrufsrecht

        Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

        Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage, ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

        Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
        Jonny Clausen Bautischlereien Gesellschaft mit beschraenkter Haftung
        Jonny Clausen
        D-38449 Ludwigshafen am Rhein
        Registernummer 474404
        Registergericht Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein
        E-Mail info@JonnyClausenBautischlereienGesellschaftmitbeschraenkterHaftung.de
        Telefax 040141366
        mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

        Widerrufsfolgen

        Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschliesslich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

        Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

        Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

        Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

        Finanzierte Geschäfte

        Haben Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanziert und widerrufen Sie den finanzierten Vertrag, sind Sie auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, wenn beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn wir gleichzeitig Ihr Darlehensgeber sind oder wenn sich Ihr Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung unserer Mitwirkung bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder der Rückgabe bereits zugeflossen ist, tritt Ihr Darlehensgeber im Verhältnis zu Ihnen hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe in unsere Rechte und Pflichten aus dem finanzierten Vertrag ein. Letzteres gilt nicht, wenn der vorliegende Vertrag den Erwerb von Wertpapieren, Devisen, Derivaten oder Edelmetallen zum Gegenstand hat.
        Wollen Sie eine vertragliche Bindung so weitgehend wie möglich vermeiden, widerrufen Sie beide Vertragserklärungen gesondert.

        Ende der Widerrufsbelehrung

        ****************************************************************************************************

        §7 Widerrufsformular

        Muster-Widerrufsformular
        (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
        An :
        Jonny Clausen Bautischlereien Gesellschaft mit beschraenkter Haftung
        Jonny Clausen
        D-38449 Ludwigshafen am Rhein
        E-Mail info@JonnyClausenBautischlereienGesellschaftmitbeschraenkterHaftung.de

        Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

        _____________________________________________________

        Bestellt am (*)/erhalten am (*)

        __________________

        Name des/der Verbraucher(s)

        _____________________________________________________

        Anschrift des/der Verbraucher(s)

        _____________________________________________________

        Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

        __________________

        Datum

        __________________

        (*) Unzutreffendes streichen.

        §8 Gewährleistung

        Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen.

        §9 Verhaltenskodex

        Wir haben uns den Verhaltenskodizes der folgenden Einrichtungen unterworfen:

        §10 Vertragssprache

        Als Vertragssprache steht ausschliesslich Deutsch zur Verfügung.

        ****************************************************************************************************

        §11 Kundendienst

        Unser Kundendienst für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen steht Ihnen werktags von 9:00 Uhr bis 17:30 Uhr unter

        Telefon: 05123 45678911
        Telefax: 03633 245362
        E-Mail: info@JonnyClausenBautischlereienGesellschaftmitbeschraenkterHaftung.de
        zur Verfügung.

        ****************************************************************************************************

        Stand der AGB Jan.2019


        gesellschaft kaufen in österreich gmbh mantel kaufen schweiz

        gmbh kaufen ohne stammkapital gmbh eigene anteile kaufen

        Unternehmer gmbh kaufen mit 34c


        Top 5 impressum:

          darlehen leasing firmenmantel kaufen Treuhand GmbH-Kauf firma kaufen

          GmbH Treuhandvertrag

          zwischen

          Zeno Prügler Gebrauchtwagen GmbH, (Rostock)

          (nachstehend „Treugeber“ genannt)

          und

          Marielies Schindler Golfsportbedarf Gesellschaft mit beschränkter Haftung, (Ludwigshafen am Rhein)

          (nachstehend „Treuhänder“ genannt)

          1. Vertragsgegenstand

          1.1. Der Treugeber beauftragt hiermit den Treuhänder, in eigenem Namen, aber auf Rechnung und Gefahr des Treugebers die bei der Bank (Bonn), auf dem Konto Nr. 2634152 verbuchten Vermögenswerte (im folgenden kurz: „Treugut“) zu halten und zu verwalten. Der Treuhänder handelt dabei als Beauftragter im Sinne des deutschen Rechts. Er hat das Recht, Stellvertreter zu ernennen und mit schriftlichem Widerruf abzuberufen.

          1.2. Der Treuhänder verwaltet das Treugut nach den Weisungen des Treugebers oder von ihm schriftlich bezeichneter Stellvertreter.

          Der Treuhänder ist berechtigt, die Befolgung von Weisungen abzulehnen, die nach seiner Auffassung mit dem Gesetz in Widerspruch stehen. Liegen keine Weisungen vor, so ist der Treuhänder verpflichtet, solche vom Treugeber oder seinen Stellvertretern einzuholen. Bei Gefahr im Verzug sowie wenn Weisungen nicht zeitgerecht eingeholt werden können oder eintreffen, handelt der Treuhänder selbständig, nach bestem Wissen und Gewissen.

          1.3. Der Treuhänder anerkennt, dass sämtliche auf dem unter Ziff. 1.1. hiervor erwähnten Konto verbuchten Vermögenswerte sowie deren Ertrag vollumfänglich Eigentum des Treugebers sind und wird sie diesem jederzeit auf erste Aufforderung hin zu unbeschwerter Verfügung herausgeben. Vorbehalten bleiben die Rechte des Treuhänders gemäss Art. 401 OR.

          1.4. Den Parteien sind die Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes bekannt. Der Treuhänder bestätigt hiermit, dass er diesen Auftrag im Einklang mit den ent-sprechenden Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes sowie überhaupt mit den übrigen gesetzlichen Bestimmungen ausüben kann.

          2. Haftung

          Das Risiko für die Verwaltung und Erhaltung des Treugutes liegt vollumfänglich beim Treugeber. Der Treugeber verpflichtet sich und seine Rechtsnachfolger, den Treuhänder weder selber zu belangen durch Dritte, über die der Treuhänder die Kontrolle ausübt oder die ihrerseits in einem Dienst- oder anderen rechtlichen Verhältnis zu ihm stehen, haftbar machen zu lassen für die Tätigkeiten in Ausübung dieses Treuhandmandates, sowie allgemein ihn von allen Ansprüchen, die gegen ihn aus der Mandatsausübung geltend gemacht werden können, freizustellen und schad- und klaglos zu halten. Vorbehalten bleibt die Haftung des Treuhänders aufgrund der Sorgfaltpflicht, die ihn gemäss Art. 398 OR als Beauftragten trifft, wobei diese Haftung auf rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt wird (Art. 100 Abs. 1 OR).

          3. Honorar

          Der Treugeber verpflichtet sich, den Treuhänder für die gestützt auf diesen Treuhandvertrag erbrachten Dienstleistungen nach Zeitaufwand zu entschädigen. Als Grundlage dient ein Stundenhonorar von mindestens EUR. 169.–. Ferner wird der Treugeber dem Treuhänder alle Auslagen und Verwendungen ersetzen, die diesem im Zusammenhang mit der Ausübung des Treuhandmandates anfallen. Es gilt als vereinbart, dass das jährliche Honorar mindestens 1,5 % des Bruttobetrags des am Anfang des Kalenderjahres angelegten Vermögens betragen soll.

          4. Geheimhaltung

          Der Treuhänder ist verpflichtet, das Treuhandverhältnis und insbesondere die Identität des Treugebers gegenüber Behörden und Privatpersonen geheimzuhalten. Ausnahmen von der Geheimhaltungspflicht bestehen in denjenigen Fällen, in denen der Treuhänder ohne die Offenlegung des Treuhandverhältnisses sowie der Identität des Treugebers persönliche Nachteile erlitte (z.B. infolge Zurechnung des Treugutes zum steuerbaren Vermögen des Treuhänders) oder in denen er von Gesetzes wegen zur Offenlegung verpflichtet werden kann (wie z.B. in Erfüllung der Bestimmungen des Gesetzes über die Geldwäsche sowie im Zuge eines Strafverfahrens). In solchen Ausnahmefällen ist der Treuhänder ausdrücklich von der Geheimhaltungspflicht befreit soweit die Verhältnisse es erfordern.

          5. Weitere Bestimmungen

          5.1 Abänderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

          5.2. Auf diesen Vertrag ist deutsches Recht anwendbar.

          5.3. Als Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag anerkennen die Parteien die ordentlichen Gerichte am Sitz des Treugebers.

          (Rostock, Datum):

          Für Zeno Prügler Gebrauchtwagen GmbH: Für Marielies Schindler Golfsportbedarf Gesellschaft mit beschränkter Haftung:

          ________________________________ ________________________________


          gesellschaft kaufen kosten gmbh grundstück kaufen

          firmenmantel kaufen business leasing

          Gesellschaftsgründung GmbH vendita gmbh wolle kaufen


          Top 9 loi:

            gmbh kaufen berlin Geld verdienen mit Autos Treuhand pkw leasing gmbh mantel zu kaufen

            GmbH Treuhandvertrag

            zwischen

            Bartosch Bach Maschinenreparaturen Ges. mit beschränkter Haftung, (Osnabrück)

            (nachstehend „Treugeber“ genannt)

            und

            Frowin Petersen Archivierungssysteme Ges. mit beschränkter Haftung, (Essen)

            (nachstehend „Treuhänder“ genannt)

            1. Vertragsgegenstand

            1.1. Der Treugeber beauftragt hiermit den Treuhänder, in eigenem Namen, aber auf Rechnung und Gefahr des Treugebers die bei der Bank (Halle), auf dem Konto Nr. 1724529 verbuchten Vermögenswerte (im folgenden kurz: „Treugut“) zu halten und zu verwalten. Der Treuhänder handelt dabei als Beauftragter im Sinne des deutschen Rechts. Er hat das Recht, Stellvertreter zu ernennen und mit schriftlichem Widerruf abzuberufen.

            1.2. Der Treuhänder verwaltet das Treugut nach den Weisungen des Treugebers oder von ihm schriftlich bezeichneter Stellvertreter.

            Der Treuhänder ist berechtigt, die Befolgung von Weisungen abzulehnen, die nach seiner Auffassung mit dem Gesetz in Widerspruch stehen. Liegen keine Weisungen vor, so ist der Treuhänder verpflichtet, solche vom Treugeber oder seinen Stellvertretern einzuholen. Bei Gefahr im Verzug sowie wenn Weisungen nicht zeitgerecht eingeholt werden können oder eintreffen, handelt der Treuhänder selbständig, nach bestem Wissen und Gewissen.

            1.3. Der Treuhänder anerkennt, dass sämtliche auf dem unter Ziff. 1.1. hiervor erwähnten Konto verbuchten Vermögenswerte sowie deren Ertrag vollumfänglich Eigentum des Treugebers sind und wird sie diesem jederzeit auf erste Aufforderung hin zu unbeschwerter Verfügung herausgeben. Vorbehalten bleiben die Rechte des Treuhänders gemäss Art. 401 OR.

            1.4. Den Parteien sind die Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes bekannt. Der Treuhänder bestätigt hiermit, dass er diesen Auftrag im Einklang mit den ent-sprechenden Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes sowie überhaupt mit den übrigen gesetzlichen Bestimmungen ausüben kann.

            2. Haftung

            Das Risiko für die Verwaltung und Erhaltung des Treugutes liegt vollumfänglich beim Treugeber. Der Treugeber verpflichtet sich und seine Rechtsnachfolger, den Treuhänder weder selber zu belangen durch Dritte, über die der Treuhänder die Kontrolle ausübt oder die ihrerseits in einem Dienst- oder anderen rechtlichen Verhältnis zu ihm stehen, haftbar machen zu lassen für die Tätigkeiten in Ausübung dieses Treuhandmandates, sowie allgemein ihn von allen Ansprüchen, die gegen ihn aus der Mandatsausübung geltend gemacht werden können, freizustellen und schad- und klaglos zu halten. Vorbehalten bleibt die Haftung des Treuhänders aufgrund der Sorgfaltpflicht, die ihn gemäss Art. 398 OR als Beauftragten trifft, wobei diese Haftung auf rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt wird (Art. 100 Abs. 1 OR).

            3. Honorar

            Der Treugeber verpflichtet sich, den Treuhänder für die gestützt auf diesen Treuhandvertrag erbrachten Dienstleistungen nach Zeitaufwand zu entschädigen. Als Grundlage dient ein Stundenhonorar von mindestens EUR. 284.–. Ferner wird der Treugeber dem Treuhänder alle Auslagen und Verwendungen ersetzen, die diesem im Zusammenhang mit der Ausübung des Treuhandmandates anfallen. Es gilt als vereinbart, dass das jährliche Honorar mindestens 1,5 % des Bruttobetrags des am Anfang des Kalenderjahres angelegten Vermögens betragen soll.

            4. Geheimhaltung

            Der Treuhänder ist verpflichtet, das Treuhandverhältnis und insbesondere die Identität des Treugebers gegenüber Behörden und Privatpersonen geheimzuhalten. Ausnahmen von der Geheimhaltungspflicht bestehen in denjenigen Fällen, in denen der Treuhänder ohne die Offenlegung des Treuhandverhältnisses sowie der Identität des Treugebers persönliche Nachteile erlitte (z.B. infolge Zurechnung des Treugutes zum steuerbaren Vermögen des Treuhänders) oder in denen er von Gesetzes wegen zur Offenlegung verpflichtet werden kann (wie z.B. in Erfüllung der Bestimmungen des Gesetzes über die Geldwäsche sowie im Zuge eines Strafverfahrens). In solchen Ausnahmefällen ist der Treuhänder ausdrücklich von der Geheimhaltungspflicht befreit soweit die Verhältnisse es erfordern.

            5. Weitere Bestimmungen

            5.1 Abänderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

            5.2. Auf diesen Vertrag ist deutsches Recht anwendbar.

            5.3. Als Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag anerkennen die Parteien die ordentlichen Gerichte am Sitz des Treugebers.

            (Osnabrück, Datum):

            Für Bartosch Bach Maschinenreparaturen Ges. mit beschränkter Haftung: Für Frowin Petersen Archivierungssysteme Ges. mit beschränkter Haftung:

            ________________________________ ________________________________


            startup finanzierung gmbh gründen haus kaufen

            gmbh mantel zu kaufen kann gmbh grundstück kaufen

            gmbh kaufen wien gesellschaft kaufen stammkapital


            Top 8 datenschutz:

              firmenmantel kaufen kredite Bauen gmbh anteile kaufen finanzierung gmbh mantel kaufen preis

              Bau-Subunternehmervertrag der Jutta Lück Fernseh- u. Radiogeräte Gesellschaft mit beschränkter Haftung

              Zwischen

              der Firma Jutta Lück Fernseh- u. Radiogeräte Gesellschaft mit beschränkter Haftung
              Sitz in Offenbach am Main
              – Generalunternehmer –
              Vertreten durch den Geschäftsführer Jutta Lück

              und

              der Firma Adelheid Köhler EDV-Dienstleistungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung
              Sitz in Mainz
              Vertreten durch den Geschäftsführer Adelheid Köhler

              – Subunternehmer –

              wird folgender Bau-Subunternehmervertrag geschlossen:

              § 1 Gegenstand des Vertrages

              Gegenstand des Vertrages ist die Ausführung von (schlüsselfertigen) Bauleistungen am Objekt NR. 800257 durch den Subunternehmer.

              § 2 Vertragsgrundlagen

              Maßgebend für die Art und den Umfang der auszuführenden Leistungen und Lieferungen sowie für die Abwicklung sind die folgenden rechtlichen und technischen Vertragsbestandteile in der angegebenen Reihenfolge:

              Rechtliche Bestandteile:

              das Auftragsschreiben,
              die Bestimmungen dieses Vertrages,
              das Angebot des Generalunternehmers vom 10.03.2021 einschließlich der vereinbarten Ände­rungen und Ergänzungen aufgrund der Verhandlungen vom 10.03.2021 die in der Niederschrift vom 10.03.2021 festgehalten sind,
              die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Bauleistungen (VOB/B),
              das gesetzliche Werkvertragsrecht des BGB,
              Werkzeichnungen,
              Geschäfts- und Lieferbedingungen des Subunternehmers werden Bestandteil.

              Technische Bestandteile:

              Leistungsverzeichnis, Leistungsbeschreibung, Pläne, Muster, Raumbuch,
              die Allgemeinen Technischen Vorschriften für Bauleistungen (VOB/C),
              Vorschriften der Berufsgenossenschaften und der zuständigen Behörden,
              der Bauzeitenplan
              die einschlägigen neusten – auch empfohlenen- DIN-Vorschriften, VDE- und
              VDI-Richtlinien.

              Der Subunternehmer bestätigt, sämtliche Ausschreibungsunterlagen erhalten zu haben, insbesondere die Leistungsbeschreibung, die Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis, Zeichnungen, Pläne, Muster, Raumbuch*. Widersprüche zum Leistungsverzeichnis, zur Leistungsbeschreibung, zu den Plänen usw. gehen zu Lasten des Generalunternehmers.1

              Der Subunternehmer erklärt, dass aufgrund der ihm übergebenen Unterlagen die von ihm geforderte Leistung nach Ausführung, Art und Umfang vollständig kalkuliert worden ist.

              § 3 Vergütung

              Der Vertragspreis beträgt 702 Tausden Euro (ohne Mehrwertsteuer) als Pauschalpreis.

              Die Vertragspreise sind Festpreise.

              In den Preisen ist alles enthalten, was zur ordnungsgemäßen, vollständigen und termingerechten Ausführung der Leistung notwendig ist, sowie alle Kosten, die zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung des Subunternehmers anfallen.

              Spätere Materialpreiserhöhungen oder sonstige Kostensteigerungen führen nicht zu einer Änderung der vereinbarten Vergütung.

              § 4 Stundenlohnarbeiten

              Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie vorher vom Generalunternehmer ausdrücklich angeordnet sind und entsprechende Stundenberichte spätestens am folgenden Arbeitstag der Bauleitung des Generalunternehmers zur Anerkennung vorgelegt werden. Stellt sich später heraus, dass die im Stundenlohn berechneten Arbeiten bereits in der Vertragsleistung berücksichtigt sind oder zu Nebenleistungen gehören, so werden die Stundenlohnarbeiten nicht vergütet.[2]

              Bei Stundenlohnarbeiten gelten folgende Preise:
              Monteur Euro/Stunde 12
              Facharbeiter Euro/Stunde 45
              Fachwerker Euro/Stunde 35

              § 5 Zahlungsbedingungen

              Abschlagsrechnungen und die Schlussrechnung sind an Jutta Lück Fernseh- u. Radiogeräte Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu richten.

              Abschlagsrechnungen können monatlich gestellt werden. Sie haben alle bis zum Stichtag erbrachten Leistungen nach Positionen getrennt aufzuführen. Die Mehrwertsteuer ist getrennt aufzuführen. Den Abschlagsrechnungen sind prüffähige Nachweise in einfacher Ausfertigung beizulegen.

              Die erhaltenen Abschlagszahlungen sowie der vertraglich vereinbarte Sicherheitseinbehalt sind am Schluss der Rechnung abzusetzen.

              Nach Abzug des vereinbarten Sicherheitseinbehaltes (§11 dieses Vertrages) werden Abschlagsrechnungen innerhalb von 17 Tagen nach Zugang der Rechnung unter Abzug von 1% Skonto bezahlt.

              Die Schlusszahlung erfolgt auf die Schlussrechnung nach restloser, ordnungsgemäßer Erbringung aller Leistungen und nach Anerkennung und Endabnahme der Leistungen unter entsprechender Berücksichtigung des Gewährleistungseinbehalts.

              § 6 Terminplan – Vertragsstrafe

              Vertragstermine sind:
              Arbeitsbeginn: 8.4.2020
              Zwischentermine: 26.11.2020
              Fertigstellungstermine: 25.8.2020

              Der Generalunternehmer wird gemeinsam mit dem Subunternehmer den genauen Arbeitsablauf und die Erbringung der Einzelleistungen mit Angabe der Einzelfristen in einem noch zu erstellenden Terminplan festlegen. Der Terminplan und die darin genannten Einzelfristen werden Vertragsbestandteil.

              Der Subunternehmer ist verpflichtet, sich rechtzeitig, spätestens jedoch 10 Tage vor Beginn seiner Arbeiten mit dem örtlichen Bauleiter des Generalunternehmers abzustimmen. Bei einer Verzögerung der Anfangstermine aus bauseitigen Gründen bleibt in jedem Fall die Ausführungszeit, d.h. also die hierfür festgelegte Zahl der Werktage, verbindlich.

              Im Falle der von ihm zu vertretenden Nichteinhaltung der Vertragstermine haftet der Subunternehmer für alle Schäden und Nachteile, die dem Generalunternehmer entstehen.

              Der Generalunternehmer behält sich die Terminplanänderung im Rahmen des Gesamtterminplans vor. Bei rechtzeitiger[3]Bekanntgabe einer Terminänderung durch den Generalunternehmer darf der Subunternehmer die Anzahl der für die Ausführung der Arbeiten vereinbarten Werktage nicht überschreiten, es sei denn, dies ist dem Subunternehmer unzumutbar.

              Der Generalunternehmer ist berechtigt, für jeden Fall der schuldhaften Überschreitung eine Vertragsstrafe von € 18 TEURO für jeden Kalendertag vom Subunternehmer zu fordern, bis zur Höhe von 5 % der Vertragssumme, ohne dass es des Nachweises von Schäden oder Nachteilen bedarf.[4]

              Die Vereinbarung einer Vertragsstrafe schließt die Geltendmachung weitergehender Ansprüche nicht aus. Bereits entstandene Vertragsstrafen entfallen nicht durch Vereinbarung neuer Termine.

              § 7 Ausführung

              Der Subunternehmer hat den nach der Landesbauordnung verantwortlichen Bauleiter vor Arbeitsaufnahme zu benennen und bei Arbeitsbeginn zu stellen.

              Der Subunternehmer hat auf Anforderung des Generalunternehmers ein Bautagebuch zu führen und dem Generalunternehmer vorzulegen.

              Für Unterbringung und Transport von Arbeitskräften und Baustoffen hat der Subunternehmer zu sorgen.

              Der Subunternehmer verpflichtet sich, bestehende Mindestlohnvorschriften und Vorschriften über Mindestbedingungen am Arbeitsplatz einzuhalten und bestätigt dies auf Verlangen des Generalunternehmers diesem schriftlich.[6]Gleiches gilt für etwaige Verpflichtungen gegenüber Urlaubs- und Sozialkassen, soweit hier eine Ausfallhaftung des Generalunternehmers bestehen kann.

              Der Subunternehmer hat die ihm für die Ausführung seiner Arbeiten übergebenen Unterlagen sofort nach Erhalt in allen Punkten, insbesondere auch Maße, zu überprüfen.

              Der Subunternehmer hat sich vor Beginn der Ausführung vom Zustand des Baues zu überzeugen, um festzustellen, ob er seine Arbeiten ohne Gefahr und nachträglich auftretende Mängel einbringen kann. Einwände sind vor Beginn der Ausführung schriftlich geltend zu machen, soweit die Ursachen der Bedenken vor Ausführungsbeginn erkennbar sind.

              Der Subunternehmer ist verpflichtet, für seine Bauarbeiten nur einwandfreies Material zu verwenden und die Arbeiten durch geschultes, zuverlässiges Fachpersonal nach den anerkannten Regeln der Baukunst ausführen zu lassen.

              Der Subunternehmer ist auf Verlangen des Generalunternehmers verpflichtet, soweit zumutbar, nicht vereinbarte Leistungen, die zur Ausführung der vertraglichen Leistung erforderlich werden, zu erbringen. Die Vergütung für diese Zusatzleistungen bestimmt sich nach §4 des Vertrages.

              § 8 Verteilung von Kosten

              Für Baustrom, Bauschild, Bauwasser, Heizung, für Benutzung der Wasch- und WC-Einrichtung wird eine Kostenbeteiligung des Subunternehmers von 4 % der Nettoabrechnungssumme zuzüglich Mehrwertsteuer vereinbart.^Eine nachweislich darüber gehende Umlage dieser Kosten kann bei der Schlussabrechnung abgezogen werden.

              Der Generalunternehmer stellt folgende Anlagen zur Verfügung:
              Gerüste: €/m² + Monat 12
              Unterkünfte: €/Bett + KT 21
              Schuttabfuhr: €/Container 17

              Der Generalunternehmer ist berechtigt, die auf den Subunternehmer entfallenden Kosten von den Abschlagszahlungen oder von der Schlusszahlung einzubehalten.

              § 9 Behinderung und Unterbrechung der Ausführung

              Der Subunternehmer hat seine Arbeiten so durchzuführen, dass andere am Bau tätige Unternehmer nicht behindert werden. Er muss rechtzeitig für alle erforderlichen Abstimmungen und Unterrichtungen hinsichtlich des technischen und zeitlichen Arbeitsablaufes sorgen.

              Der Subunternehmer ist verpflichtet, dem Generalunternehmer alle Behinderungen, die die termingerechte Ausführung seiner Arbeiten in Frage stellen, unverzüglich schriftlich/in Textform anzuzeigen.

              Die Anzeige muss alle Tatsachen enthalten, aus denen der Generalunternehmer mit hinreichender Klarheit die Gründe der Behinderung entnehmen kann. Sie muss Angaben enthalten, ob der Subunternehmer seine Arbeiten, die nach dem Bauablauf nunmehr ausgeführt werden müssen, nicht oder nicht wie vorgesehen ausführen kann. Gegebenenfalls muss die Anzeige den Zeitpunkt angeben, zu dem der Subunternehmer diese Arbeiten durchführen kann.

              § 10 Gefahrtragung

              Die Gefahrtragung richtet sich nach § 644 BGB.

              § 11 Sicherheitsleistung

              Der Subunternehmer hat für die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen dem Generalunternehmer in angemessener Weise Sicherheit zu leisten. Sofern die Sicherheit durch Bürgschaft geleistet wird, muss eine unbefristete, selbstschuldnerische, schriftliche Bürgschaft eines vom Generalunternehmer genehmigten Instituts vorgelegt werden.

              Bei der Schlusszahlung kann als Sicherheit für die Gewährleistung von der festgestellten Schlussabrechnungssumme einschließlich Mehrwertsteuer ein Betrag von 5 % der Auftragssumme einbehalten werden. Der Gewährleistungseinbehalt kann mit Zustimmung des Generalunternehmers durch eine unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft in gleicher Höhe abgelöst werden.

              § 12 Gewährleistung

              Der Umfang der Gewährleistung richtet sich nach den Bestimmungen der VOB/B. Der Subunternehmer übernimmt insbesondere die Gewähr, dass seine Leistung die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweist oder, soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte, sonst für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Leistungen der gleichen Art üblich ist und die der Generalunternehmer nach der Art der Leistung erwarten kann.

              Der Subunternehmer ist verpflichtet, alle während der Gewährleistungsfrist auftretenden Mängel, die auf seine vertragswidrige Leistung zurückzuführen sind, auf seine Kosten zu beseitigen, wenn der Generalunternehmer dies vor Ablauf der Gewährleistungsfrist schriftlich verlangt.

              Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Abnahme der Subunternehmerleistung und beträgt 26 Jahre.Werden während des Laufs der Gewährleistungsfrist vom Generalunternehmer Mängel gerügt, so läuft ab dem Zeitpunkt des Zugangs der schriftlichen Mängelrüge für die gerügten Leistungen eine neue Gewährleistungsfrist mit der oben angegebenen Dauer.

              § 13 Kündigung

              Kündigt der Generalunternehmer den Vertrag mit dem Subunternehmer, weil die Arbeiten infolge höherer Gewalt eingestellt werden oder weil ihre Fortführung aus einem vom Bauherrn gesetzten wichtigen Grund für den Generalunternehmer nicht mehr zumutbar ist, so hat der Subunternehmer nur den Anspruch auf Bezahlung bereits ausgeführter Arbeiten, diese muss er ausdrücklich geltend machen. Im Übrigen gilt § 8 VOB/ B.

              Das Kündigungsrecht des Subunternehmers bestimmt sich nach § 9 VOB/B.

              § 14 Weitervergabe

              Dem Subunternehmer ist es nicht gestattet, den ihm erteilten Auftrag ganz oder teilweise weiterzugeben.

              § 15 Versicherungen

              Es besteht folgende Haftpflichtversicherung bei der
              Sachschäden: T€ 453
              Personenschäden: T€ 558
              Vermögensschäden: T€ 735

              Eine Bauwesenversicherung wird bauseits abgeschlossen. Der Subunternehmer beteiligt sich bei Abschluss einer Bauwesenversicherung durch den Generalunternehmer mit 10% der Bruttoabrechnungssumme an den Prämien. Seine Selbstbeteiligung beträgt pro Schadensfall TEURO 22.

              Der örtliche Bauleiter führt ein Umlagekonto, auf dem er Aufwendungen, insbesondere bei Schadensfällen, für die ein Verursacher nicht feststellbar ist, verbucht. Der Generalunternehmer ist berechtigt, bei der Schlusszahlung die entstandenen Aufwendungen dem Subunternehmer im Verhältnis seiner Auftragssumme zu der Summe sämtlicher Subunternehmerverträge dieses Bauvorhabens anzurechnen.

              § 16 Unbedenklichkeitsbescheinigungen, Meldungen

              Innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung durch den Generalunternehmer hat der Subunternehmer Unbedenklichkeitsbescheinigungen des zuständigen Finanzamtes, der Berufsgenossenschaft und der Ortskrankenkasse vorzulegen.

              Der Subunternehmer ist verpflichtet, für seine ausländischen Arbeitskräfte die behördliche Meldung wie An- und Abmeldung, Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis termingerecht einzureichen.

              § 17 Freistellungsbescheinigung

              Dem Generalunternehmerwurde eine Freistellungsbescheinigung vorgelegt.

              § 18 Datenschutz

              Der Bau-Subunternehmer verpflichtet sich, Dritten gegenüber keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu offenbaren.

              Es ist dem Bau-Subunternehmer untersagt, personen- und unternehmensbezogene Daten, von im Rahmen des Vertrags Kenntnis erlangt wird, außerhalb der Abwicklung dieses Vertrags zu verarbeiten, bekannt zu geben, zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Regelung besteht über die Beendigung des Vertrags hinaus.

              Der Bau-Subunternehmer verpflichtet sich, die übernommenen Datensätze der Bestandskunden nach den geltenden Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung zu verarbeiten.

              § 19 Mediationsklausel

              Die Parteien verpflichten sich, im Falle einer sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeit vor Klageerhebung bei einem ordentlichen Gericht oder Schiedsgericht eine Mediation gemäß der Mediationsordnung der IHK Wiesbaden durchzuführen.

              § 20 Schiedsklausel

              Sollte die Mediation gescheitert sein, so werden alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, nach der Schiedsgerichtsordnung der Industrie- und Handelskammer Wiesbaden unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Das gerichtliche Mahnverfahren bleibt aber zulässig

              § 21 Schlussbestimmungen

              Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen des Vertrages davon nicht betroffen. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine Bestimmung zu ersetzen, welche der der unwirksamen möglichst nahekommt und durch welche der beabsichtigte Vertragszweck in rechtlich zulässiger Weise erreicht werden kann. Entsprechendes gilt für Regelungslücken.

              Offenbach am Main, 10.03.2021 Mainz, 10.03.2021

              ……………………………………………………………………… ………………………………………………………………………

              Unterschrift Generalunternehmer Unterschrift Subunternehmer
              Jutta Lück Fernseh- u. Radiogeräte Gesellschaft mit beschränkter Haftung Adelheid Köhler EDV-Dienstleistungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung
              Jutta Lück Adelheid Köhler


              gmbh auto kaufen oder leasen autovermietung

              gmbh mantel kaufen verlustvortrag GmbH Kauf

              Warenkreditversicherung firmen


              Top 9 MusterSatzung:

                kleine gmbh kaufen gmbh kaufen risiko Beton gmbh kaufen was beachten sale and lease back
                Zur Suche springen

                Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unter Beton (Begriffsklärung) aufgeführt.

                Querschnitt durch Beton
                Einbau von Transportbeton mittels Betonpumpe
                eingeschalter Stahlbeton (links), bereits abgebundener Beton im fertigen Zustand (rechts)
                Mediendatei abspielen Flug durch einen µCT-Bild­stapel eines Stückes Beton, gefunden am Strand von Montpellier. Durch langen Salzwasser-Kontakt haben sich die Calcium-basierten Füllstoffe (Muschel- und Schneckenschalen) aufgelöst und Lufteinschlüsse hinterlassen.
                Goetheanum in Dornach, ein Gebäude mit Sichtbetonfassade

                Beton [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}beˈtõ], [beˈtɔŋ] (österr. und z. T. bayr. [beˈtoːn]; schweiz. und alem. 1. Silbe betont [ˈbetɔ̃]), vom gleichbedeutenden franz. Wort béton, ist ein Baustoff, der als Dispersion unter Zugabe von Flüssigkeit aus einem Bindemittel und Zuschlagstoffen angemischt wird. Der ausgehärtete Beton wird in manchen Zusammenhängen auch als Kunststein bezeichnet.

                Normalbeton enthält Zement als Bindemittel und Gesteinskörnung (früher Zuschlag) als Zuschlagstoff. Das Zugabewasser (früher Anmachwasser) leitet den chemischen Abbindevorgang, d. h. die Erhärtung ein. Um die Verarbeitbarkeit und weitere Eigenschaften des Betons zu beeinflussen, werden der Mischung Betonzusatzstoffe und Betonzusatzmittel hinzugefügt.
                Das Wasser wird zum größten Teil chemisch gebunden. Die vollständige Trocknung des Gemischs darf daher erst nach der Erhärtung erfolgen.

                Frischer Beton kann als Zweistoffsystem aus flüssigem Zementleim und festem Zuschlag angesehen werden. Zementleim härtet zu Zementstein. Dieser bildet die Matrix, welche die Gesteinskörnung umgibt.[1]

                Beton wird heute überwiegend als Verbundwerkstoff in Kombination mit einer zugfesten Bewehrung eingesetzt.
                Die Verbindung mit Betonstahl oder Spannstahl ergibt Stahlbeton bzw. Spannbeton. Neuere Entwicklungen sind Faserbeton mit Zugabe von Stahl-, Kunststoff- oder Glasfasern, sowie Textilbeton, der Gewirken aus alkaliresistentem AR-Glas oder Kohlenstofffasern enthält.

                Als problematisch gilt bislang der Einfluss der Betonproduktion auf die Umwelt. Die Betonindustrie gehört zu den Hauptverursachern von Treibhausgasen, die die globale Erwärmung bewirken. Die Betonproduktion ist für etwa 6 bis 9 % aller menschengemachten CO2-Emissionen verantwortlich, was dem Drei- bis Vierfachen der Größenordnung des gesamten Luftverkehrs entspricht. Es werden weltweit erhebliche Mengen Wasser, Kies, Zement und Sand für die Herstellung von Beton verbraucht. Das globale Vorkommen an geeignetem Sand wird vor allem durch die Betonherstellung immer knapper.

                Inhaltsverzeichnis

                1 Grundlegende Eigenschaften und Verwendung
                2 Unterscheidungsmerkmale
                3 Geschichte

                3.1 Urgeschichte und Antike
                3.2 Neuzeit

                4 Klima- und Umweltauswirkungen

                4.1 Umweltprobleme
                4.2 Lösungsansätze für Klimaproblematik

                5 Frischbeton

                5.1 Bestandteile und Zusammensetzung
                5.2 Konsistenz
                5.3 Einbau und Verdichtung
                5.4 Nachbehandlung

                5.4.1 Nachbehandlungsmethoden im Sommer
                5.4.2 Nachbehandlungsmethoden im Winter

                5.5 Erhärtung

                6 Eigenschaften des Festbetons

                6.1 Festigkeitsklassen
                6.2 Elastizitätsmodul, Schubmodul und Querdehnungszahl
                6.3 Rohdichte
                6.4 Verbundzone
                6.5 Poren im Beton
                6.6 Bauphysikalische Eigenschaften
                6.7 Arbeitsvermögen

                7 Überwachungsklassen
                8 Betonsorten
                9 Betonarten
                10 Dauerhaftigkeit, Schädigungen und Instandsetzung
                11 Einbauteile
                12 Vorgefertigte Betonprodukte
                13 Andere als „Beton“ bezeichnete Werkstoffe

                13.1 Porenbeton
                13.2 Faserbeton
                13.3 Betonglas
                13.4 Asphaltbeton
                13.5 Mineralbeton
                13.6 Schwefelbeton
                13.7 Kunstharzbeton

                14 Erscheinungsbild

                14.1 Architekturbeton
                14.2 Durchgefärbter Beton

                15 Verwandte Themen
                16 Siehe auch
                17 Literatur
                18 Weblinks
                19 Einzelnachweise

                Grundlegende Eigenschaften und Verwendung

                Normalbeton hat üblicherweise eine Druckfestigkeit von wenigstens 20 Newton pro Quadratmillimeter (N/mm²). Beton mit geringerer Festigkeit wird zur Herstellung von Sauberkeitsschichten, Verfüllungen sowie im Garten- und Landschaftsbau verwendet. Hochleistungsbeton erreicht Festigkeiten von über 150 N/mm².

                Unbewehrter Beton dagegen kann nur geringe Zugspannungen aufnehmen, ohne zu reißen, da seine Zugfestigkeit nur rund ein Zehntel seiner Druckfestigkeit beträgt. Zugspannungen werden daher üblicherweise durch eingelegte Stäbe oder Matten aus Bewehrungsstahl aufgenommen, die eine Zugfestigkeit von über 400 N/mm² besitzen.
                Diese Kombination hat sich aus mehreren Gründen als vorteilhaft erwiesen:

                Beton und Stahl haben einen ähnlichen Wärmeausdehnungskoeffizienten, so dass im Verbundmaterial keine temperaturbedingten Spannungen auftreten,
                der basische pH-Wert des Betons verhindert die Korrosion des Stahls,
                Beton verhindert im Brandfall den schnellen temperaturbedingten Festigkeitsverlust von ungeschütztem Stahl.

                Typische Einsatzgebiete von Stahlbeton:

                Gründungen, (Keller)Wände, Decken, Stützen und Ringanker im allgemeinen Hochbau,
                Skelettbau-Tragkonstruktionen von Hochhäusern und Gewerbebauten,
                Verkehrsbauten wie Tunnel, Brücken und Stützwände.

                Unbewehrter Beton wird für Schwergewichtswände, gebogene Gewichtsstaumauern und
                andere kompakte, massive Bauteile verwendet, die überwiegend auf Druck belastet werden. Größere Zugspannungen müssen entweder konstruktiv vermieden werden oder es darf von einem Bruch des Materials keine Gefährdung ausgehen.
                Dies ist beispielsweise bei kleineren vorgefertigte Elementen wie Blocksteinen für den Mauerwerksbau oder (Waschbeton-)Platten im Gartenbau der Fall. Auf Grund geringer Kosten, beliebiger Formbarkeit und vergleichsweise hoher Dichte von etwa 2400 kg/m³ wird Beton auch für Gegengewichte an Kränen und für Wellenbrecher verwendet.

                Zu beachten ist das Schwinden des Bauteil-Volumens bei Austrocknung sowie durch chemische Vorgänge. Das Schwindmaß ist dabei abhängig von der Zusammensetzung des Ausgangsmaterials. Ein gewisses Kriechen tritt bei allen belasteten Bauteilen auf und bezeichnet die mit der Zeit zunehmende Verformung unter Belastung.

                Unterscheidungsmerkmale

                Siehe auch: Liste gebräuchlicher Betone

                Beton lässt sich anhand verschiedener Merkmale unterscheiden. Gebräuchlich sind Unterscheidungen nach

                der Trockenrohdichte in Leichtbeton, Normalbeton und Schwerbeton,
                der Festigkeit, wobei die Druckfestigkeit die wichtigste Rolle einnimmt,
                dem Ort der Herstellung in Baustellen- oder Transportbeton,
                dem Verwendungszweck in beispielsweise wasserundurchlässigen Beton, Unterwasserbeton,
                der Konsistenz in Klassen von steif bis (sehr) fließfähig,
                der Art der Verdichtung in Rüttelbeton, Stampfbeton, Walzbeton, Fließbeton, Schüttbeton, Spritzbeton, …
                der Art der Gesteinskörnung in Sandbeton, Kiesbeton, Splittbeton, …
                dem Erhärtungszustand in den noch verarbeitbaren Frischbeton, den bereits eingebauten und verdichteten grünen Beton, den jungen Beton, dessen Aushärtung bereits begonnen hat und schließlich den ausgehärteten Festbeton,[1]
                den Anforderungen zur Qualitätssicherung in Rezeptbeton (Herstellungsklasse R nach ÖNORM 4200 bzw. Klasse B I nach DIN 1045) und Beton nach Eignungsprüfung (Herstellungsklasse E bzw. Klasse B II nach DIN).[1]

                Ebenso wie Beton ist Mörtel ein Gemisch aus einem Bindemittel, Gesteinskörnung und Zusatzstoffen bzw. -mitteln. Der Unterschied besteht in der Größe des Zuschlags, der bei Mörtel höchstens 4 mm im Durchmesser aufweisen darf. Eine Überschneidung besteht bei Spritzputzen und Mauermörteln, die in besonderen Fällen ein Größtkorn von bis zu 16 mm enthalten können, sowie bei Estrich, der im Regelfall mit 8 mm Körnung angemischt wird.

                Geschichte

                Urgeschichte und Antike

                Kuppel des Pantheons in Rom von innen

                Dauerhafter Kalkmörtel als Bindemittel konnte schon an 10.000 Jahre alten Bauwerksresten in der heutigen Türkei nachgewiesen werden. Gebrannten Kalk verwendeten die Ägypter beim Bau der Pyramiden.

                In der zweiten Hälfte des 3. vorchristlichen Jahrhunderts wurde in Karthago oder Kampanien eine Betonmischung aus Zement und Ziegelsplittern entwickelt. Diese wurde gegen Ende des Zweiten Punischen Krieges erstmals beim Bau von Wohngebäuden in Rom verwendet.[2] Die Römer entwickelten aus dieser Betonmischung in der Folgezeit das Opus caementitium (opus = Werk, Bauwerk; caementitium = Zuschlagstoff, Bruchstein), aus dessen Namen das Wort Zement abgeleitet ist. Dieser Baustoff, auch als römischer Beton oder Kalkbeton bezeichnet, bestand aus gebranntem Kalk, Wasser und Sand, dem mortar (Mörtel), gemischt mit Ziegelmehl und Vulkanasche,[3] und zeichnete sich durch eine hohe Druckfestigkeit aus. Damit wurden unter anderem die Aquädukte und die Kuppel des Pantheons in Rom hergestellt, die einen Durchmesser von 43 Metern hat und bis heute erhalten ist.

                Eine wesentliche Verbesserung, die von den Römern entwickelt wurde, war die Verwendung inerter Zuschlagsstoffe, die hauptsächlich aus Resten von gebranntem Ziegelmaterial bestanden und die Eigenschaft besitzen, bei Temperaturänderungen keine Risse zu bilden. Dies kann noch heute an Orten in Nordafrika (z. B. Leptis Magna, Kyrene) beobachtet werden, wo es große Estrichflächen gibt, die etwa um 200–300 n. Chr. ausgeführt wurden und die trotz großer Temperaturdifferenzen zwischen Tag und Nacht noch heute völlig frei von Rissen sind.

                Neuzeit

                Das Wort Beton ist übernommen aus gleichbedeutendem französisch béton, dieses aus altfranzösisch betun (Mörtel, Zement), abgeleitet von lateinisch bitumen (schlammiger Sand, Erdharz, Bergteer, Kitt).[4] Bernard de Bélidor beschreibt die Herstellung und Verwendung von Beton in seinem Standardwerk „Architecture hydraulique“ (Bd. 2, Paris 1753). Das Wort erscheint dann auch in der deutschen Übersetzung „Architectura hydraulica“ (Bd. 2, Augsburg 1769).

                Die Entwicklung des Betons in der Neuzeit begann 1755 mit dem Engländer John Smeaton. Dieser führte, auf der Suche nach einem wasserbeständigen Mörtel, Versuche mit gebrannten Kalken und Tonen durch und stellte fest, dass für einen selbsterhärtenden (hydraulischen) Kalk ein bestimmter Anteil an Ton notwendig ist.

                Drei Erfindungen leiteten letztlich den modernen Betonbau ein:

                Die des Romanzements 1796 durch den Engländer J. Parker,
                die des künstlichen hydraulischen Kalks durch Louis-Joseph Vicat 1818 sowie
                die des Portlandzements durch Joseph Aspdin im Jahr 1824.

                Zunächst wurde der Beton noch nicht armiert, sondern als Stampfbeton, ähnlich dem Pissébau, verwendet. Das älteste und auch erhaltene Gebäude in dieser Technik ist die Villa Lebrun in Marssac-sur-Tarn, die der Bauingenieur François Martin Lebrun für seinen Bruder errichtete.[5]

                Mitte des 19. Jahrhunderts entstanden in Deutschland die ersten aus Beton errichteten Wohngebäude wie die Bahnwärterhäuser der Oberschwäbischen Eisenbahn, einige Mietshäuser der Berliner Victoriastadt und die Villa Merkel.

                Ein wesentlicher Entwicklungssprung war die Erfindung des Stahlbetons durch Joseph Monier (Patent: 1867), durch den die Herstellung auf Zug belasteter Bauelemente möglich wurde, wie etwa Platten und Unterzüge. Zurückgreifend auf Joseph Monier wird Bewehrungsstahl oder Betonstahl auch heute noch gelegentlich als Moniereisen bezeichnet.

                Beton wird in der zeitgenössischen Kunst auch für Denkmäler oder Skulpturen verarbeitet („Kunststein“).

                Klima- und Umweltauswirkungen

                Umweltprobleme

                → Hauptartikel: Zement#Umweltschutzaspekte

                Die Betonproduktion ist für etwa 6 bis 9 % aller menschengemachten CO2-Emissionen verantwortlich. Dies hat zwei Hauptgründe: das Brennen des für die Betonherstellung benötigten Zements ist sehr energieaufwendig, der größere Teil des freigesetzten Kohlendioxids löst sich jedoch während des Brennvorganges als geogenes CO2 aus dem Kalkstein.[6]
                Weltweit werden jährlich 4,1 Milliarden Tonnen Zement hergestellt, der im Mittel etwa 60 % CaO enthält. Damit ergibt sich durch das Freisetzen des im Kalk gebundenen Kohlendioxids selbst bei optimaler Prozessführung ein Ausstoß von mindestens zwei Milliarden Tonnen CO2 oder 6 % des weltweiten jährlichen CO2-Ausstoßes. In der Schweiz sind es sogar 9 % aller menschengemachten Emissionen.

                Sand ist einer der meistgenutzten Baustoffe der Welt, da er neben Wasser, Kies und Zement einer der Hauptbestandteile von Beton ist. Der weltweite Abbau von Sand für die Bauwirtschaft und insbesondere die Betonproduktion führt bereits heute zu einer spürbaren Verknappung des Rohstoffes Sand. Wenigstens 95 Prozent des weltweit vorhandenen Sands, insbesondere Wüstensand, sind allerdings nicht für die Betonherstellung geeignet,[7][8] da die Körner zu rund und glatt geschliffen sind. Daraus hergestellter Beton würde dann keinen größeren einwirkenden Kräften widerstehen.[9]

                2018 wurde allerdings ein Verfahren patentiert,[10] welches die Verwendung von Wüstensand und Feinsand erlaubt: Hierzu wird der Sand in einem Hochgeschwindigkeitsmischer mit 1500 Umdrehungen pro Minute rotiert, wobei eine Art Steinmehl mit gebrochener Körnung erzeugt wird (bisher üblich ist ein Mischen bei 50 Umdrehungen pro Minute).[9] Das Steinmehl wird anschließend mit mineralischen Bindemitteln zu einem Granulat verarbeitet. Mit einem solchen Granulat entsteht ein besonders belastbarer Beton, der zudem 40 % weniger Zement benötigt. Die Verwendung von Wüstensand lohnt sich in Europa nicht (da die Transportkosten ab ca. 50 km den Materialwert übersteigen), allerdings fallen allein in Deutschland pro Jahr hunderttausende Tonnen bislang ungenutzter Feinsand an. Bereits im Frühjahr 2020 sollen zwei erste Anlagen in Saudi-Arabien und in Ägypten in Betrieb genommen werden, ab dann könnte sich der Nutzen des Verfahrens bewerten lassen. Derzeit (2019) prüft das Institut für Angewandte Bauforschung (IAB) in Weimar den Baustoff. Im Erfolgsfall könnte auf Basis eines zertifizierten Prüfberichts des Instituts für Angewandte Bauforschung das Deutsche Institut für Bautechnik derartigen Beton zur Verwendung in Deutschland freigeben.[11]

                Lösungsansätze für Klimaproblematik

                Eine Übersicht über klimafreundliche Methoden zur Zementproduktion finden sich hier.[12]

                Forscher entwickelten 2020 einen Beton-ähnlichen Werkstoff (“living building material”, LBM), der bei seiner Produktion kein Kohlenstoffdioxid (CO2) freisetzt. Stattdessen wird das Treibhausgas sogar gebunden. Der Werkstoff geht von einer Mischung aus Sand und Gelatine aus, in der Bakterien (Gattung: Synechococcus) das Treibhausgas mittels Photosynthese in Form von Calciumcarbonat (CaCO3) mineralisieren. Der Werkstoff ist ähnlich stabil wie gewöhnlicher Mörtel (Festigkeit: ∼3.5 MPa, dies entspricht der Mindestfestigkeit von Portlandzementbasis). Die Forscher sehen das Material nicht als vollständigen Ersatz für Zement, sondern mögliche Einsatzzwecke beispielsweise in Strukturen mit geringer Belastung wie Pflaster, Fassaden und temporäre zivile sowie militärische Strukturen. Interessanterweise konnte mittels Einstellen von Temperatur und die Feuchtigkeit die Stoffwechselaktivität der Mikroorganismen kontrolliert werden. In der Studie lebten in dem festen Material nach 30 Tagen bei 50 % relativer Luftfeuchtigkeit noch 9–14 % der Mikroorganismen.[13][14]

                Frischbeton

                Als Frischbeton wird der noch nicht erhärtete Beton bezeichnet. Der Zementleim, also das Gemisch aus Wasser, Zement und weiteren feinkörnigen Bestandteilen ist noch nicht abgebunden. Dadurch ist der Frischbeton noch verarbeitbar, das heißt formbar und zum Teil fließfähig. Während des Abbindens des Zementleims wird der Beton als junger Beton oder grüner Beton bezeichnet. Nachdem der Zementleim abgebunden hat, wird der Beton Festbeton genannt.

                Bestandteile und Zusammensetzung

                Die Zusammensetzung eines Betons wird vor der industriellen Herstellung in einer Betonrezeptur festgelegt, die durch Erfahrungswerte und Versuche erstellt wird. Die Zusammensetzung richtet sich unter anderem nach der gewünschten Festigkeitsklasse, den Umweltbedingungen denen das spätere Bauteil ausgesetzt sein wird, der gewünschten Verarbeitbarkeit und ggf. auch nach architektonischen Gesichtspunkten, wie z. B. der Farbgebung. Dementsprechend werden je nach Anwendungsfall Zement, Wasser, Gesteinskörnung, Betonzusatzstoffe und Betonzusatzmittel in einem bestimmten Verhältnis vermischt.

                Bei der nicht-industriellen Herstellung, überwiegend beim Heimwerken, wird Beton auch anhand einfacher Faustformeln gemischt. Eine solche Faustformel ist beispielsweise: 300 kg Zement, 180 l Wasser sowie 1890 kg Zuschläge ergeben einen Kubikmeter Beton, der ungefähr der Festigkeitsklasse C25/30 entspricht. Um allerdings zuverlässig die Festbetoneigenschaften abzuschätzen, reichen die Angaben nicht aus. Sowohl der Zement als auch die Gesteinskörnung können je nach gewähltem Produkt die Festigkeit erheblich beeinflussen, weshalb solche einfachen Rezepturen beim Bau von tragenden Strukturen keine Anwendung finden dürfen.

                Konsistenz

                → Hauptartikel: Konsistenz (Beton)
                Ausbreitversuch zur Konsistenzprüfung von sehr fließfähigen Beton

                Die Konsistenz des Frischbetons beschreibt wie fließfähig bzw. steif der Frischbeton ist. Sie ist vorab entsprechend zu wählen, sodass der Beton ohne wesentliches Entmischen gefördert, eingebaut und praktisch vollständig verdichtet werden kann. Die dafür maßgebende Frischbetoneigenschaft ist die Verarbeitbarkeit. Die Frischbetonkonsistenz ist vor Baubeginn festzulegen und während der Bauausführung einzuhalten.

                Die genormten Konsistenzbereiche erstrecken sich von „(sehr) steif“, über „plastisch“, „weich“ und „sehr weich“ bis hin zu „(sehr) fließfähig“. An die Konsistenzbereiche sind Messwerte geknüpft, die mit genormten, baustellengerechten Verfahren, wie dem Ausbreitversuch, dem Setzversuch und dem Verdichtungsversuch geprüft und kontrolliert werden können. Das nachträgliche Zumischen von Wasser zum fertigen Frischbeton, z. B. bei Ankunft auf der Baustelle, verbessert zwar die Fließeigenschaften, ist nach den deutschen Vorschriften allerdings unzulässig, da dadurch der Wasserzementwert (w/z-Wert) und in der Folge die Festbetoneigenschaften negativ beeinflusst werden. Einem Transportbeton darf vor Ort aber Fließmittel beigemischt werden, um die Verarbeitbarkeit zu verbessern. Die zulässige Höchstmenge liegt bei 2 l/m³, was aus einem plastischen Beton einen leicht fließfähigen Beton macht.

                Die Einbaubedingungen legen die nötige Konsistenz fest. Für Bauteile mit komplizierten Geometrien oder hohen Bewehrungsgraden ist tendenziell ein eher fließfähigerer Beton vonnöten. Auch die Förderung des Frischbetons bestimmt die benötigte Konsistenz. Soll ein Beton beispielsweise mit einer Betonpumpe gefördert werden, sollte die Betonkonsistenz mindestens im plastischen Bereich, d. h. Ausbreitmaßklasse F2, besser F3, liegen.

                Einbau und Verdichtung

                Verdichtung mit einem Flaschenrüttler

                Beton ist schnellstmöglich nach dem Mischen bzw. der Anlieferung einzubauen und mit geeigneten Geräten zu verdichten. Durch das Verdichten werden die Lufteinschlüsse ausgetrieben, damit ein dichtes Betongefüge mit wenigen Luftporen entsteht. Rütteln, Schleudern, Stampfen, Stochern, Spritzen und Walzen sind je nach Betonkonsistenz und Einbaumethode geeignete Verdichtungsverfahren. Als Verdichtungsgerät kommt auf Baustellen des Hochbaus heutzutage in der Regel der Innenrüttler (auch „Flaschen-“ oder „Tauchrüttler“ genannt) zum Einsatz. Bei der Herstellung hoher Bauteile oder bei sehr enger Bewehrung können auch Außenrüttler („Schalungsrüttler“) verwendet werden. Beim Einbau von Beton für Straßen oder Hallenböden ist eine Verdichtung mit Hilfe von Rüttelbohlen üblich. Rütteltische werden im Fertigteilwerk benutzt.

                Bereits beim Einbau ist darauf zu achten, dass sich der Beton nicht entmischt, d. h., dass sich größere Körner unten absetzen und sich an der Oberfläche eine Wasser- oder Wasserzementschicht bildet. Frischbeton darf deshalb nicht aus größerer Höhe in die Schalung fallen gelassen werden. Durch Rutschen, Fallrohre oder Schläuche ist der Beton bis in die Schalung zu leiten, sodass die maximale freie Fallhöhe nicht mehr als 1,5 m beträgt. Um anschließend gut verdichten zu können, muss der Beton außerdem in Lagen von höchstens 50 cm Höhe eingebaut werden. Erst nach der Verdichtung einer Lage folgt die nächste.[15]

                Ein Entmischen, sodass sich an der Oberfläche eine wässrige Zementschlämme bildet, kann sich auch bei einer zu großen Rütteldauer einstellen.[16] Das Absondern von Wasser an der Betonoberfläche nach dem Einbau wird auch als „Bluten“ bezeichnet.[17] Die Entmischung wirkt sich insbesondere nachteilig auf die Festigkeit und Dauerhaftigkeit des Betons aus. Bei richtiger Verdichtung und passender Konsistenz bildet sich an der Oberfläche nur eine dünne Feinmörtelschicht. Im restlichen Betonkörper sind die Gesteinskörner annähernd gleichmäßig verteilt.

                Beim Einbau des Frischbetons sollte die Betontemperatur zwischen +5 Ã‚°C und +30 Ã‚°C liegen, anderenfalls sind besondere Maßnahmen erforderlich. Im Winter kann dies z. B. das Heizen der Schalung mit Gebläsen sein. Im Sommer ist gegebenenfalls eine Kühlung des Betons notwendig.[18]

                Nachbehandlung

                Eine Nachbehandlung des frischen Betons ist zum Schutz der Betonoberfläche gegen Austrocknung und somit zur Sicherstellung einer geschlossenen, dichten und dauerhaften Betonoberfläche erforderlich. Dazu muss auch in den oberflächennahen Bereichen des Betons genügend Wasser für die Hydratation des Zements vorhanden sein. Dieses darf insbesondere nicht durch Sonneneinstrahlung, Frost und/oder Wind verdunsten. Verdunstet das Wasser im Beton zu schnell, kann dies bereits kurz nach der Betonausbringung zu Schäden im Beton, sogenannten Schwindrissen, kommen. Es gibt verschiedene Nachbehandlungsmethoden, um den Erhärtungsprozess sicherzustellen.[19][20]

                Die notwendige Zeitdauer der Nachbehandlung kann je nach den Betoneigenschaften, den Umweltbedingungen, die den Expositionsklassen entsprechen und den klimatischen Randbedingungen zwischen einem Tag, einer Woche oder auch mehr betragen. Grundsätzlich ist es am besten, so früh wie möglich nach der Betonage mit der Nachbehandlung zu beginnen und möglichst lange diese Maßnahmen durchzuführen, um Bauteile mit optimalen Festbetoneigenschaften zu erhalten.[19][20]

                Nachbehandlungsmethoden im Sommer

                Im Sommer ist die Verdunstung das größte Problem. Wasser muss also zugeführt und/oder vor dem Verdunsten bewahrt werden, z. B. durch das Auflegen einer wasserdichten Abdeckung, den Einsatz spezieller Nachbehandlungsfolien oder durch das kontinuierliche Besprühen oder Fluten mit Wasser. Des Weiteren kann das schnelle Austrocknen des Betons z. B. durch das Belassen in der Schalung, durch das Abdichten mit Kunststofffolien oder durch das Auftragen filmbildender Nachbehandlungsmittel, verhindert werden. Über die Messung des sogenannten Kapillardrucks des Betons lassen sich messtechnisch Rückschlüsse auf eine ausreichende Wassermenge für die Aushärtung machen. Eine solche Messung findet jedoch eher in Prüflaboren Anwendung.[19]

                Nachbehandlungsmethoden im Winter

                Im Winter muss der Frischbeton bei Frost während der ersten drei Tage nach der Betonage durchgehend eine Mindesttemperatur von +10 Ã‚°C haben. Nach drei Tagen unter diesen Bedingungen ist der Beton so weit ausgehärtet, dass gefrierendes Wasser nicht mehr zu Frostsprengungen führen kann. Erreicht wird die Beibehaltung der Temperatur z. B. durch eine Abdeckung mit einer wärmedämmenden Folie oder durch die Abdeckung mit einem beheizten Bauzelt. Auch hier ist zu beachten, dass dem Beton genügend Wasser für die Hydratation des Zements zur Verfügung steht.[19]

                Erhärtung

                Der Zement dient als Bindemittel, um die anderen Bestandteile zusammenzuhalten. Die Festigkeit des Betons entsteht durch die exotherme Reaktion der Auskristallisierung der Klinkerbestandteile des Zements unter Wasseraufnahme. Es wachsen Kristallnadeln, die sich fest ineinander verzahnen. Das Kristallwachstum hält über Monate an, sodass die endgültige Festigkeit erst lange nach dem Betonguss erreicht wird. Es wird aber, wie in der DIN 1164 (Festigkeitsklassen von Zement), angenommen, dass bei normalen Temperatur- und Feuchtigkeitsbedingungen nach 28 Tagen die Normfestigkeit erreicht ist. Neben dieser hydraulischen Reaktion entwickelt sich bei silikatischen Zuschlagstoffen zusätzlich die sogenannte puzzolanische Reaktion.

                Eigenschaften des Festbetons

                Als Festbeton wird der erhärtete Frischbeton bezeichnet.

                Festigkeitsklassen

                Die Druckfestigkeit ist eine der wichtigsten Eigenschaften des Betons. Die DIN 1045-2 (Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton) schreibt eine Beurteilung durch die Prüfung nach 28 Tagen Wasserlagerung anhand von Würfeln mit 15 cm Kantenlänge (Probewürfeln) oder 30 cm langen Zylindern mit 15 cm Durchmesser vor. Die Vorschriften für die Geometrie und Lagerung der Prüfkörper sind weltweit nicht einheitlich geregelt und haben sich auch in den einzelnen Normgenerationen geändert. Anhand der ermittelten Druckfestigkeit, die im Bauteil abweichen kann, lässt sich der Beton den Festigkeitsklassen zuordnen. Ein C12/15 hat danach die charakteristische Zylinderdruckfestigkeit von 12 N/mm² sowie eine charakteristische Würfeldruckfestigkeit von 15 N/mm². Das C in der Nomenklatur steht für englisch concrete (deutsch: Beton). Im Zuge der Harmonisierung des europäischen Normenwerks sind diese Betonfestigkeitsklassen in der aktuellen Normengeneration europaweit vereinheitlicht. In der folgenden Tabelle sind die Bezeichnungen nach der alten DIN 1045 noch zur Information in der letzten Spalte angegeben.

                Druckfestigkeitsklassen für Normalbeton nach Eurocode 2 und Bezeichnung nach alter DIN 1045[21]

                Über-
                wachungs-
                klasse

                Festig-
                keits-
                klasse

                Zylinderdruckfestigkeit (N/mm²)

                Mittlere
                Zugfestigkeit

                f

                c
                t
                m

                {displaystyle f_{ctm}}

                (N/mm²)

                Mittlerer
                E-Modul

                E

                c
                m

                {displaystyle E_{cm}}

                (N/mm²)

                Bezeichnung
                nach alter
                DIN 1045

                charakteristisch

                f

                c
                k
                ,
                c
                y
                l

                /

                f

                c
                k
                ,
                c
                u
                b
                e

                {displaystyle f_{ck,cyl}/f_{ck,cube}}

                Mittelwert

                f

                c
                m

                {displaystyle f_{cm}}

                1

                C8/10*

                008 / 10

                00−[A 1]

                0,−[A 1]

                0000−[A 1]

                B10

                C12/15

                012 / 15

                020

                1,6

                27000

                B15

                C16/20

                016 / 20

                024

                1,9

                29000

                B0−[A 2]

                C20/25

                020 / 25

                028

                2,2

                30000

                B25

                C25/30

                025 / 30

                033

                2,6

                31000

                B0−[A 2]

                2

                C30/37

                030 / 37

                038

                2,9

                33000

                B35

                C35/45

                035 / 45

                043

                3,2

                34000

                B45

                C40/50

                040 / 50

                048

                3,5

                35000

                B0−[A 2]

                C45/55

                045 / 55

                053

                3,8

                36000

                B55

                C50/60

                050 / 60

                058

                4,1

                37000

                B0−[A 2]

                3

                C55/67

                055 / 67

                063

                4,2

                38000

                B65

                C60/75

                060 / 75

                068

                4,4

                39000

                B75

                C70/85

                070 / 85

                078

                4,6

                41000

                B85

                C80/95

                080 / 95

                088

                4,8

                42000

                B95

                C90/105

                090 / 105

                098

                5,0

                44000

                B0−[A 2]

                C100/115

                100 / 115

                108

                5,2

                45000

                B0−[A 2]

                ↑ a b c Keine normative Festlegung von Messgrößen.

                ↑ a b c d e f Keine entsprechende Festigkeitsklasse in der alten DIN 1045 definiert.

                Elastizitätsmodul, Schubmodul und Querdehnungszahl

                Spannungsdehnungsbeziehung von Beton für verschiedene Festigkeiten

                Der Elastizitätsmodul des Betons hängt in hohem Maße von den verwendeten Betonzuschlägen ab. Vereinfachend kann er im linear-elastischen Spannungszustand (d. h. maximal 40 % der Festigkeit) in Abhängigkeit von der Betonfestigkeit nach dem Eurocode mit der empirischen Gleichung

                E

                c
                m

                =
                22.000

                (

                f

                c
                m

                10

                )

                0
                ,
                3

                {displaystyle textstyle E_{cm}=22.000cdot left({frac {f_{cm}}{10}}right)^{0,3}}

                ermittelt werden.[22] Somit beträgt der Elastizitätsmodul bei den Betonfestigkeitsklassen von C12/15 bis C50/60 nach Eurocode zwischen 27.000 N/mm² und 37.000 N/mm².

                Die Querdehnungszahl schwankt im Bereich der Gebrauchsspannungen je nach Betonzusammensetzung, Betonalter und Betonfeuchte zwischen 0,15 und 0,25. Gemäß den Normen kann der Einfluss mit 0,2 bei ungerissenem Beton berücksichtigt werden. Für gerissenen Beton ist die Querdehnungszahl zu Null zu setzen.[22]

                Der Schubmodul kann näherungsweise, wie bei isotropen Baustoffen, aus Elastizitätsmodul und Querdehnungszahl errechnet werden.

                Rohdichte

                Die Rohdichte des Betons hängt vom Zuschlag ab. Bei Normalbeton beträgt die Trockenrohdichte zwischen 2000 und 2600 kg/m³. Meist können 2400 kg/m³ angesetzt werden. Betone oberhalb von 2600 kg/m³ werden als Schwerbeton bezeichnet, unterhalb von 2000 kg/m³ als Leichtbeton.[23]

                Leichtbeton hat porige Leichtzuschläge wie Blähton oder Bims. Er ist normativ in die Rohdichteklassen 1,0 – 1,2 – 1,4 – 1,6 – 1,8 – 2,0 eingeteilt, welche den Rohdichten zwischen 1000 und 2000 kg/m³ entsprechen. Stahlbeton hat näherungsweise eine um 100 kg/m³ erhöhte Rohdichte.

                Verbundzone

                Abbindeverhalten normal­festen Betons, gut zu erkennen ist die Verbundzone

                Eine Schwachstelle im Gefüge des hydratisierten Betons stellt die Verbundzone zwischen Zementstein und Gesteinskörnung dar. Durch die Ansammlung von Ettringit und Portlandit (CH, Calciumhydroxid) an den Rändern der Gesteinskörner können sich keine verfestigenden CSH-Phasen bilden. Das hat eine verringerte Festigkeit in diesem Bereich zur Folge. Durch Zugabe von Puzzolanen wird das Portlandit über die puzzolanische Reaktion in CSH-Phasen umgewandelt. Puzzolane sind hochsilikatische Zuschlagsstoffe wie Mikrosilika oder Flugasche. Das hochalkalische Milieu löst sie partiell und leitet eine Reaktion mit dem Calciumhydroxyd (CH) zu CSH ohne zusätzliche Wasseraufnahme ein:

                2SiO2 + 3Ca(OH)2 → 3CaO + 2SiO2 + 3H2O

                oder kurz:

                S + CH → CSH.

                Vor allem bei der Entwicklung und Herstellung von hochfestem- und ultrahochfestem Beton hat dies eine große Bedeutung.[24]

                Poren im Beton

                Neben der Festigkeit ist die Porosität des Betons ein wichtiges Qualitätskriterium. Die verschiedenen Arten von Poren unterscheiden sich voneinander teilweise stark in Entstehung und Auswirkung. Grundsätzlich sinkt mit steigender Kapillar-, Luft- und Verdichtungsporosität die Festigkeit proportional. Auch eine Verringerung des Elastizitätsmodul ist nachweisbar.[25]

                Man unterscheidet folgende Arten von Poren:

                Gelporen (Ø ca. 0,1–10 nm)
                Das physikalisch gebundene Anmachwasser, welches als Gelwasser bezeichnet wird, ist in Gelporen gespeichert. Da immer der gleiche Anteil Wasser in Gelwasser umgewandelt wird, lässt sich ihre Entstehung nicht vermeiden.
                Schrumpfporen (Ø ca. 10 nm)
                Da die Reaktionsprodukte der Hydratation ein kleineres Volumen als die Ausgangsstoffe haben, kommt es zu Schrumpfvorgängen. Es bilden sich Schrumpfporen. Ihre Entstehung kann ebenfalls nicht vermieden werden.
                Kapillarporen (Ø 10 nm – 100 Ã‚µm)
                Bei w/z-Werten > 0,42 bleibt für die Hydratation nicht benötigtes Wasser im Beton zurück, welches mit der Zeit austrocknet und Kapillarporen hinterlässt. Diese sind verantwortlich für Transportprozesse und beeinflussen stark die Festigkeit und den E-Modul des Werkstoffs. Ihr Gesamtvolumen ist durch die Wahl eines günstigen w/z-Werts steuerbar.
                Luftporen (Ø 1 Ã‚µm – 1 mm)
                Durch den Mischvorgang gelangt Luft in das Zementgel, welche Luftporen bildet. Sie stellen einen Ausweichraum für gefrierendes Wasser dar und erhöhen somit die Frostbeständigkeit des Betons. Eine gezielte Beeinflussung des Anteils an Luftporen ist durch Luftporenbildner möglich.
                Verdichtungsporen (Ø > 1 mm)
                Verdichtungsporen haben ihre Ursache in unzureichender Verdichtung des Betons nach dem Einbau. Aufgrund ihrer Größe können sie die Festigkeit des Werkstoffs deutlich beeinflussen. An Sichtbetonoberflächen sind Verdichtungsporen überdies unerwünscht – optisch, haptisch und weil sich Schmutz in den offenstehenden Poren einlagert.

                Bauphysikalische Eigenschaften

                Für Beton kann eine Wasserdampfdiffusionswiderstandszahl zwischen 70 (feucht) und 150 (trocken) angesetzt werden. Die Wärmeleitfähigkeit beträgt etwa 2,1 W/(m·K) für Normalbeton, die spezifische Wärmekapazität 1000 J/(kg·K). Beide Werte sind jedoch stark vom Zuschlagstoff abhängig. Der Wärmeausdehnungskoeffizient beträgt nach den Stahlbetonnormen 10−5/K (z. B. DIN 1045-1:2001-07). Allerdings kann dieser je nach Art des Betonzuschlags, Zementgehalt sowie Feuchtezustand des Betons zwischen 6 und 14 · 10−6/K variieren. Der Feuchtegehalt beträgt bei 23 Ã‚°C und 50 % relativer Luftfeuchtigkeit 25 Liter Wasser je Kubikmeter Beton und bei 80 % relativer Luftfeuchtigkeit 40 l/m³.
                Alle diese Betoneigenschaften sind außerdem erheblich temperaturabhängig und gelten näherungsweise nur deutlich unterhalb 100 Ã‚°C.

                Arbeitsvermögen

                Die mögliche Energieaufnahme eines Betonbauteils bis zum Versagen wird als Arbeitsvermögen bezeichnet.
                Der Graph des Spannungs-Dehnungs-Diagramms wird bei Beton auch Arbeitslinie genannt. Das Arbeitsvermögen ist als die Fläche unter der Arbeitslinie definiert und umfasst damit alle elastischen und irreversiblen Verformungsanteile.[26]

                Überwachungsklassen

                Für die Überprüfung der maßgebenden Frisch- und Festbetoneigenschaften wird der Beton in drei Überwachungsklassen eingeteilt. Daraus ergibt sich der Umfang und die Häufigkeit der Prüfungen, was in DIN 1045-3 geregelt ist. Beton der Überwachungsklassen 1, 2 und 3 ist u. a. durch Eigenüberwachung der ausführenden Firma und eine anerkannte Überwachungsstelle zu überprüfen. Wobei die Prüfungen in der Überwachungsklasse 1 nur der Selbstkontrolle der ausführenden Firma dient. Die Überwachungsklasse 2 wird bei Betonen mit erhöhten Anforderungen wie z. B. WU-, Spann-, Unterwasser- und Strahlenschutzbeton usw. angewandt. Geprüft wird mit mindestens drei Probekörpern jeden 3. Betoniertag oder alle 300 m³.
                In der Überwachungsklasse 3 erfolgt die Prüfung mindestens jeden Betoniertag oder alle 50 m³.[27]

                Betonsorten

                Unter einer Betonsorte versteht man eine genau definierte Mischung, die immer wieder, entsprechend einer Betonrezeptur, hergestellt wird. Lieferwerke haben meist eigene Sorten, die von Kunden bestellt werden. Bei großen Bauvorhaben stellen oft auch die Bauunternehmen in Absprache mit dem Bauherrn und den Lieferwerken eigene Betonsorten in einem Sortenverzeichnis zusammen. Diese Betone sind dann für eine Baustelle und deren Besonderheiten „maßgeschneidert“.

                Betonarten

                → Hauptartikel: Liste gebräuchlicher Betone

                Alle Betone lassen sich entsprechend ihrer Herstellung, ihrer Einbauart oder ihrer besonderen Eigenschaften unterscheiden. Dabei gehört ein Beton nicht zwangsläufig nur einer Art an. Ein und dasselbe Produkt wird meist mehreren Kategorien zugeordnet. Beispielsweise ist jeder Beton entweder ein Transport- oder ein Baustellenbeton. Abhängig von den Eigenschaften sind diese Betone dann z. B. Luftporenbetone, hochfeste Betone usw. Die verwendeten Bezeichnungen der gebräuchlichen Betone sind in der Liste gebräuchlicher Betone aufgeführt.

                Dauerhaftigkeit, Schädigungen und Instandsetzung

                → Hauptartikel: Schäden an Betonbauwerken und Betoninstandsetzung
                Betonstütze mit freiliegender Bewehrung

                Für dauerhafte Betonbauwerke müssen die verlangten Gebrauchseigenschaften und die Standsicherheit unter den planmäßigen Beanspruchungen über die erwartete Nutzungsdauer bei normalem Unterhaltsaufwand konstant sein. Wichtig sind für eine ausreichende Dauerhaftigkeit des Betons die Betonzusammensetzung (Wasserzementwert und Zementgehalt), die Festigkeitsklasse, die Verdichtung und die Nachbehandlung des Betons.

                Beton ist ein chemisch instabiler Baustoff. Verschiedene innere und äußere Einflüsse können die Beständigkeit von Beton nachhaltig beeinflussen. Durch die typische Anwendung von Beton im Verbund mit Bewehrung aus Stahl ergeben sich weitere die Dauerhaftigkeit von Beton beeinflussende Faktoren, wie zu geringe Überdeckung des Bewehrungstahles durch Beton. Daher erfolgt mit den Expositionsklassen eine Klassifizierung der chemischen und physikalischen Umgebungsbedingungen, denen der Beton ausgesetzt ist, woraus die Anforderungen an die Zusammensetzung des zu verwendenden Betons sowie bei Stahlbeton die Mindestbetondeckung folgen.

                Folgende Schädigungsmechanismen können auftreten:

                Bewehrungskorrosion aufgrund von Carbonatisierung des Betons
                Lochfraßkorrosion der Bewehrung durch eingetragene Chloride
                Betonkorrosion infolge von:
                Sulfattreiben
                Alkali-Kieselsäure-Reaktion
                Kalktreiben
                Frost-Tau-Wechsel

                Oberflächenschutzsysteme, wie Anstriche oder die Imprägnierung der Betonoberflächen mit einem Hydrophobierungsmittel, dienen der Verbesserung der Dauerhaftigkeit und können sowohl direkt nach der Herstellung aufgebracht werden oder im Zuge einer Betoninstandsetzung eine Maßnahme zur Lebensdauerverlängerung darstellen.

                Zur Betoninstandsetzung zählen zudem alle Maßnahmen, bei denen Schäden (Risse, Abplatzungen usw.) behoben und die ursprünglichen Schutzeigenschaften des Betons möglichst wiederhergestellt oder verbessert werden. Die Instandsetzungsmaßnahmen werden von spezialisierten Betoninstandsetzern durchgeführt.

                Im Brückenbau, besonders bei Autobahnbrücken, wird der kathodische Korrosionsschutz (KKS) mittels Fremdstromanode durchgeführt. Dazu wird ein Anodengitter aus beschichtetem Titan auf die zu schützende Oberfläche aufgebracht und mit Spritzbeton circa 2 cm bis 3 cm eingespritzt. Der Spritzbeton dient dabei als Elektrolyt. Der Strom wird über Gleichrichter in die Bewehrung eingeleitet und so der kathodische Schutz erreicht. Die Maßnahme wird mit einem automatischen Überwachungssystem laufend überprüft.

                Korrosion von Baustahl

                Anodengitter für den KKS

                Korrosion eines Pfeilers der Lieser­schlucht­brücke

                KKS-Felder der Lieser­schlucht­brücke

                Eine gute Erklärung über den KKS geben diese beiden Präsentationen:

                Kathodischer Korrosionsschutz allgemein a-bau.co.at (PDF; 55 KB)
                Kathodischer Korrosionsschutz im Brückenbau a-bau.co.at (PDF; 2,4 MB)

                Einbauteile

                Zur Reduzierung des Eigengewichtes von Betonteilen werden unter anderem sogenannte Verdrängungskörper eingebaut. Dies bewirkt, dass Hohlräume entstehen und weniger Beton notwendig ist. Häufig wird das bei Plattenkonstruktionen angewendet.

                Früher wurden hierfür Teile aus Polystyrolschaum und anderen Schaumstoffen genutzt, die heute wegen nachteiliger Auswirkungen bei Bränden nicht mehr gestattet sind. Derzeit werden Kugeln oder würfelförmige Elemente aus Polyethylen oder Polypropylen eingesetzt, wodurch bis zu einem Drittel des Betons und folglich des Eigengewichtes eingespart werden kann. So sind große Bauteile, z. B. Dachkonstruktionen, mit Stützweiten von bis zu 19 Metern möglich.

                Aufgrund von größeren Bauschäden aus der Vergangenheit ist in Deutschland der Einbau von Verdrängungskörpern bei Brückenbauten nicht mehr zulässig.

                Vorgefertigte Betonprodukte

                Betonwerkstein
                Betonpflasterstein
                Betonplatte

                Andere als „Beton“ bezeichnete Werkstoffe

                Die Bezeichnung „Beton“ wird auch in Zusammenhang mit anderen Baustoffen verwendet und soll deren hohe Festigkeit oder deren Zusammensetzungsprinzip beschreiben.

                Porenbeton

                Porenbeton (früher Gasbeton) ist ein mineralischer Werkstoff, welcher durch chemisches Aufschäumen einer Mörtelmischung erzeugt wird. Die alkalische Mörtelsuspension reagiert unter Bildung von Gas mit Pulvern unedler Metalle wie z. B. Aluminium. Porenbeton enthält so gut wie keine Zuschläge. Porenbeton besitzt im Vergleich zu konventionellem Beton wegen seiner geringen Rohdichte eine geringe Festigkeit und eine geringe Wärmeleitfähigkeit.

                Faserbeton

                Faserbeton ist eine Erweiterung des künstlichen Baustoffes Beton. Es werden dem Beton bei der Herstellung Fasern zugegeben um die Materialeigenschaften wie Zug-, Druck- und Scherfestigkeit dem Bruch- und Rissverhalten zu verbessern. Damit kann der Faserbeton im Gegensatz zu Beton besser Zugkräfte übernehmen. Dies führt unter anderem zu der Möglichkeit jegliche Körperform statisch tragend herzustellen.

                Betonglas

                Betonglas ist ein Glasbaustein, der waagerecht angeordnet wird und hohe Druckfestigkeit aufweist.

                Asphaltbeton

                Asphaltbeton ist eine Bezeichnung für ein Gemisch aus Bitumen und Gesteinskörnung. Der Namensteil „-beton“ verweist hier auf das „Betonprinzip“ der Mischung, d. h., wie beim Baustoff Beton sind im Asphaltbeton verschiedene Gesteinskörnungsgrößen gleichmäßig verteilt und vollständig von Bindemittel ummantelt.

                Mineralbeton

                Mineralbeton ist eine Bezeichnung für ein hochverdichtetes Mineralstoffgemisch, meist unter Verwendung eines hohen Anteils gebrochenen Korns. Die Sieblinie ist gemäß der Fuller-Parabel aufzubauen, es ist der für die Verdichtung optimale Wassergehalt einzustellen. Beim Einbau sind Entmischungen zu vermeiden. Mineralbeton wird ohne Bindemittel zu einem hochstandfesten Baustoff, der etwa in Straßendecken verwendet wird. Gängiges Produkt ist die korngestufte Schottertragschicht mit 0 bis 32 mm als Frostschutzmaterial gemäß ZTV T-StB 95.

                Schwefelbeton

                Schwefelbeton ist eine Mischung aus Quarzsand, Kalkstein oder Schottersteinen, der als Bindemittel 15–20 % Schwefel beigemischt wird. Der Schwefel wird vorher mit dimeren Cyclopentadien modifiziert und als plastischer Schwefel stabilisiert. Der Schwefelbeton besitzt gegenüber Beton eine höhere Druck- und Zugfestigkeit sowie Frühfestigkeit und ist wesentlich korrosionsbeständiger gegenüber Säuren und Salzlösungen. Nachteilig sind das Erweichen bei Temperaturen über 120 Ã‚°C und die Brennbarkeit. Die Verwendung ist in Deutschland bisher eingeschränkt. Die Einsatzmöglichkeit von Schwefelbeton ist dort von Bedeutung, wo aggressive Chemikalien und grundwasserschädliche Stoffe zum Einsatz kommen bzw. gelagert oder umgefüllt werden.[28][29]

                Kunstharzbeton

                Kunstharzbeton nutzt – genauso wie Kunstharzmörtel – ungesättigtes Polyesterharz, Methacrylatharz oder Epoxidharz als Bindemittel. Zement wird für die Festigkeit nicht benötigt. Hier kommen Härter und Beschleuniger in geringen Mengen zum Einsatz. Das Prinzip, Anwendungsbereiche und Verarbeitung sind allerdings typisch für Beton.
                Aufgrund der schnellen Aushärtung eignet sich der Beton gut für Ausbesserungen. Im Vergleich zu zementgebundenem Beton ergibt sich eine deutlich höhere Zugfestigkeit und ein kleiner Elastizitätsmodul.[30]

                Erscheinungsbild

                → Hauptartikel: Sichtbeton

                Beton dessen Oberfläche nach Fertigstellung des Bauwerks noch sichtbar ist, wird allgemein als Sichtbeton bezeichnet.
                Im engeren Sinne bezeichnet Sichtbeton Betonoberflächen mit besonderer gestalterischer Qualität.

                Im Architekturstil des Brutalismus wurde demgegenüber gerade der rohe, unverfeinerte Beton als gestalterisches Mittel eingesetzt. Die Bauwerke des Brutalismus beeindrucken eher durch ihre Grobstruktur, d. h. durch ihre Kubatur, als durch die Oberflächenqualität.

                Architekturbeton

                Der Begriff Architekturbeton wird gelegentlich von spezialisierten Anbietern des Baugewerbes verwendet, um Sichtbeton zu bezeichnen, an den besonders hohe gestalterische Anforderungen hinsichtlich Oberflächenstruktur und -qualität gestellt werden.

                Durchgefärbter Beton

                Durchgefärbter Beton enthält Pigmente, die seine Farbe verändern.

                Verwandte Themen

                Biorock-Technologie, künstliche Korallenriffe aus betonähnlichem Werkstoff im Meer
                Brutalismus, ein Architekturstil mit Sichtbeton
                Ökologische Bedenken zum Bindemittel Zement, siehe Umweltschutzaspekte

                Siehe auch

                Beton- und Stahlbetonbau (Zeitschrift)
                Betonschiff

                Literatur

                Zement-Taschenbuch 2002. 50. Auflage. Verein Deutscher Zementwerke e.V., 2002, ISBN  3-7640-427-4 (defekt) (vdz-online.de [PDF]). 
                Beton-Kalender. Alle Jahrgänge. Ernst & Sohn, Berlin 2014 (und davor), ISBN 978-3-433-03073-8 / ISSN 0342-7617 und ISSN 0170-4958.
                Hefte des Deutschen Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb), ISSN 0171-7197.
                Peter Grübl, Helmut Weigler, Sieghart Karl: Beton – Arten, Herstellung, Eigenschaften. Ernst & Sohn, Berlin 2001, ISBN 3-433-01340-3.
                Konrad Zilch, Gerhard Zehetmaier: Bemessung im konstruktiven Betonbau. Springer, Berlin 2009, ISBN 978-3-540-70637-3.
                BWI Betonwerk International – Fachzeitschriften für die Betonindustrie.
                Roland Pickardt, Thomas Bose, Wolfgang Schäfer: Beton – Herstellung nach Norm: Arbeitshilfe für Ausbildung, Planung und Baupraxis. 19. Auflage. Bau + Technik, Düsseldorf 2012, ISBN 978-3-7640-0542-9.

                Weblinks

                Wiktionary: Beton Ã¢Â€Â“ Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
                Commons: Beton Ã¢Â€Â“ Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
                Merkblätter des Vereins Deutscher Zementwerke e. V. zu diversen Themen über Beton
                Gemeinsame Informationsseite der deutschen Zement- und Betonindustrie
                Bundesverband der Deutschen Transportbetonindustrie e. V.

                Einzelnachweise

                ↑ a b c G. Stehno: Baustoffe und Baustoffprüfung. Springer-Verlag, 2013, S. 93ff. (books.google.de)

                ↑ Frank Kolb: Rom. Die Geschichte der Stadt in der Antike. C. H. Beck. München 2002, ISBN 3-406-46988-4, S. 230.

                ↑ newscenter.berkeley.edu

                ↑ Wortbedeutung und Etymologie (französisch)

                ↑ Ferdinand Werner: François Martin Lebrun und das erste Haus aus Beton. In: INSITU. Band 8, Nr. 1, 2016, S. 75–88 (79).

                ↑ Die Zementproduktion und ihre Treibhauswirkung Holcim.

                ↑ Sand wird knapp von der Allerwelts-Ware zum gesuchten Rohstoff.

                ↑ Die Umweltkatastrophe von morgen – Der Sand wird knapp Artikel im Tagesspiegel.

                ↑ a b Michael Gassmann: Rohstoff: Zwei Deutsche wissen, wie man aus Wüstensand Beton macht. 22. Januar 2019 (welt.de [abgerufen am 29. Oktober 2019]). 

                ↑ Patent DE102017006720: Baustoffgranulat, Verfahren zum Herstellen eines Baustoffgranulats auf Basis von Mineralkörnern und seine Verwendung. Veröffentlicht am 21. Juni 2018, Erfinder: Helmut Rosenlöcher, Dagmar Tretbar.‌

                ↑ Knapper Sand: Münchner Startup hilft Bauwirtschaft. 18. August 2019, abgerufen am 29. Oktober 2019. 

                ↑ Top-Innovationen 2020: Zement lässt sich auch klimafreundlich produzieren. Abgerufen am 28. Dezember 2020. 

                ↑ Daniela Albat: Forscher entwickeln lebenden Beton. In: scinexx | Das Wissensmagazin. 16. Januar 2020 (scinexx.de [abgerufen am 23. April 2020]). 

                ↑ Chelsea M. Heveran, Sarah L. Williams, Jishen Qiu, Juliana Artier, Mija H. Hubler: Biomineralization and Successive Regeneration of Engineered Living Building Materials. In: Matter. Band 2, Nr. 2, 5. Februar 2020, S. 481–494, doi:10.1016/j.matt.2019.11.016. 

                ↑ Einbringen des Betons. Deutsche Zement- und Betonindustrie, abgerufen am 20. März 2014. 

                ↑ Verdichten des Betons. Deutsche Zement- und Betonindustrie, abgerufen am 20. März 2014. 

                ↑ Bluten des Betons. InformationsZentrum Beton der deutschen Zement- und Betonindustrie, abgerufen am 20. März 2014. 

                ↑ Betontechnische Daten – Frischbetontemperatur. (Nicht mehr online verfügbar.) HeidelbergCement, archiviert vom Original am 28. Oktober 2014; abgerufen am 20. März 2014. 

                ↑ a b c d Nachbehandlung. Deutsche Zement- und Betonindustrie, abgerufen am 20. März 2014. 

                ↑ a b Verein Deutscher Zementwerke e.V. (Hrsg.): Zement-Merkblatt Betontechnik B8 3.2011 – Nachbehandlung von Beton. März 2011 (beton.org [PDF; 657 kB]). 

                ↑ Betonklassen im Vergleich – alte und neue Bezeichnungen und deren Zuordnung. (PDF; 44 kB) (Nicht mehr online verfügbar.) Ingenieurbüro Süß, archiviert vom Original am Juli 2013; abgerufen am 15. Juli 2013. 

                ↑ a b DIN EN 1992-1-1: Eurocode 2: Bemessung und Konstruktion von Stahlbeton- und Spannbetontragwerken – Teil 1-1: Allgemeine Bemessungsregeln und Regeln für den Hochbau. Deutsche Fassung EN 1992-1-1:2004 + AC:2010, S. 27 ff.

                ↑ DIN 1045-1 Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton – Teil 1: Bemessung und Konstruktion, Abs. 3.1.4 bis 3.1.5

                ↑ www.vdz-online.de Kompendium Zementbeton 2-3_Entwurfskriterien PDF-Datei

                ↑ Simone Hempel: Skript BAUSTOFFE – TEIL 3, Übung 3-5, Beton – Struktur, Hydratation, Porosität, Institut für Baustoffe (TU Dresden), Auflage des WS 07/08

                ↑ Peter Grübl, Helmut Weigler, Sieghart Karl: Beton: Arten, Herstellung und Eigenschaften, John Wiley & Sons, 2002, S. 388.

                ↑ beton.org: Überwachen von Beton auf Baustellen

                ↑ Ralf Steudel, Hans-Joachim Mäusle: Flüssiger Schwefel – ein Rohstoff komplizierter Zusammensetzung, In: Chemie in unserer Zeit. 14. Jahrg., Nr. 3, 1980, S. 79, ISSN 0009-2851

                ↑ Diplomarbeit über Schwefelbeton

                ↑ Hans-Gustav Olshausen: VDI-Lexikon Bauingenieurwesen. Springer-Verlag, Berlin/ Heidelberg 1991, ISBN 3-662-30425-2, S. 650. 

                Dieser Artikel wurde am 2. September 2005 in dieser Version in die Liste der lesenswerten Artikel aufgenommen.

                Normdaten (Sachbegriff): GND: 4006111-5 (OGND, AKS) | LCCN: sh85030647 | NDL: 00566575

                Abgerufen von „https://de..org/w/index.php?title=Beton&oldid=209486143“
                Kategorien: Wikipedia:LesenswertBetonVerbundwerkstoffVersteckte Kategorie: Wikipedia:Artikel mit Video

                Navigationsmenü


                firma kaufen firmenmantel kaufen

                gmbh sofort kaufen kfz finanzierung


                Top 10 loi:

                  schnell gmbh mantel kaufen deutschland Bedingungen investment gmbh verkaufen kaufen

                  Allgemeine Verkaufsbedingungen (AGB) für den nicht-kaufmännischen Verkehr Raphael Michels

                  Erscheinungsdatum: 08.03.2021

                  § 1 Angebot und Vertragsabschluss

                  1. Die vom Besteller unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zusenden.

                  § 2 Überlassene Unterlagen

                  1. An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form –, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 1 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.

                  § 3 Preise und Zahlung

                  1. In unseren Preisen ist (sind) die Umsatzsteuer (und Verpackungskosten) enthalten. Liefer- und Versandkosten sind in unseren Preisen (nicht) enthalten.
                  2. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
                  3. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 74 Tagen nach Lieferung zu zahlen (Alternativen: „ … ist der Kaufpreis innerhalb von 6 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar“ oder „ … ist der Kaufpreis bis zum – konkretes Datum – zahlbar“). Verzugszinsen werden in Höhe von 13 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. (siehe Anlage 1) berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Für den Fall, dass wir einen höheren Verzugsschaden geltend machen, hat der Besteller die Möglichkeit, uns nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in zumindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist.

                  § 4 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

                  1. Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Forderungen rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Aufrechnung gegen unsere Ansprüche ist der Besteller auch berechtigt, wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend macht. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

                  § 5 Lieferzeit

                  1. Soweit kein ausdrücklich verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde, sind unsere Liefertermin bzw. Lieferfristen ausschließlich unverbindliche Angaben.
                  2. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
                  3. Der Besteller kann X Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins/Lieferfrist uns in Textform auffordern binnen einer angemessenen Frist zu liefern. Sollten wir einen ausdrücklichen Liefertermin/eine Lieferfrist schuldhaft nicht einhalten oder wenn wir aus anderem Grund in Verzug geraten, so muss der Besteller uns eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung der Leistung setzen. Wenn wir die Nachfrist fruchtlos verstreichen lassen, so ist der Besteller berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
                  4. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns hierdurch entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem Besteller bleibt seinerseits vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in der verlangten Höhe überhaupt nicht oder zumindest wesentlich niedriger entstanden ist. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät.
                  5. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

                  § 6 Eigentumsvorbehalt

                  1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor.
                  2. Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern (Hinweis: nur zulässig bei Verkauf hochwertiger Güter). Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich in Textform zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
                  3. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
                  4. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

                  § 7 Gewährleistung und Mängelrüge

                  1. Soweit die in unseren Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen enthaltenen Angaben nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind, sind die dort enthaltenen Abbildungen oder Zeichnungen nur annähernd maßgebend.
                  2. Soweit der gelieferte Gegenstand nicht die zwischen dem Besteller und uns vereinbarte Beschaffenheit hat oder er sich nicht für die nach unserem Vertrag vorausgesetzten oder die Verwendung allgemein eignet oder er nicht die Eigenschaften, die der Besteller nach unseren öffentlichen Äußerungen erwarten konnten, hat, so sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet. dies gilt nicht, wenn wir aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind.
                  3. Der Besteller hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die vom Besteller gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Besteller bleibt. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Besteller ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben wir die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
                  4. Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Besteller erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder wir die Nacherfüllung verweigert haben. Das Recht des Bestellers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.
                  5. Wir haften unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertretern oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
                  6. Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht. Die in den Sätzen 1 – 3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.
                  7. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
                  8. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, gerechnet ab Gefahrübergang (Hinweis: möglich ist eine Reduzierung auf ein Jahr in AGBs bei gebrauchten Sachen. Bei Baumaterialien – sofern eingebaut – beträgt die Gewährleistungsfrist 5 Jahre, falls die Baumaterialien gebraucht sind ist eine Reduzierung in AGBs auf 1 Jahr möglich). Diese Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

                  § 8 Sonstiges

                  1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
                  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

                  Anhang 1:

                  Anmerkungen

                  Transparenzgebot

                  Dieses Gebot bedeutet, dass eine Klausel in AGB im Zweifel auch dann unangemessen benachteiligend ist, wenn sie nicht klar und verständlich ist. Dieses Gebot bedeutet, dass intransparente Klauseln per se, ohne Hinzutreten einer inhaltlichen unangemessenen Benachteiligung des Vertragspartners, als unwirksam zu betrachten sind. Ferner bedeutet dies auch, dass das Transparenzgebot auch für Preisbestimmungen und leistungsbeschreibende Klauseln, die grundsätzlich von der Inhaltskontrolle ausgenommen sind, gilt.

                  Gewährleistungsfristen

                  Bei Kauf- und Werkvertrag beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Jahre. Durch AGB kann die Gewährleistungsfrist wie folgt verkürzt werden:

                  Bewegliche Sachen außer Baumaterialien

                  – neu, Käufer ist Verbraucher = 20 Jahre

                  – neu, Käufer ist Unternehmer = 8 Jahr

                  – gebraucht, Käufer ist Verbraucher = 1 Jahr

                  – gebraucht, Käufer ist Unternehmer = keine

                  Baumaterialien (sofern eingebaut)

                  – neu 16 Jahre

                  – gebraucht, Käufer ist Verbraucher = 5 Jahr

                  – gebraucht, Käufer ist Unternehmer = keine

                  unbebaute Grundstücke

                  keine

                  Bauwerke

                  – Neubau 15 Jahre

                  – Altbau keine

                  Mängelanzeigepflicht

                  Für nicht offensichtliche Mängel darf die Mängelanzeigefrist nicht kürzer als zwei Jahre (bei gebrauchten Waren: ein Jahr) in den AGB gesetzt werden. Fristbeginn ist der gesetzliche Verjährungsbeginn.

                  Aufwendungsersatz bei Nacherfüllung

                  Der Verkäufer hat gemäß § 439 Abs. 2 BGB die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen (z. B. Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten) zu tragen. Diese Pflicht darf durch AGB nicht ausgeschlossen werden.

                  Beschränkung auf Nacherfüllung

                  Der Käufer kann bei einer mangelhaften Sache als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Erst wenn die Nacherfüllung nicht gelingt, nicht möglich oder nicht zumutbar ist, kann der Käufer – in zweiter Linie – Gewährleistungsrechte geltend machen: Rücktritt oder Minderung. Beschränkungen allein auf die Nacherfüllung sind unwirksam, wenn dem anderen Vertragsteil bei Fehlschlagen der Nacherfüllung das Minderungsrecht aberkannt wird.

                  Haftungsbeschränkungen

                  Jeder Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen, ist unwirksam.

                  Höhe der Verzugszinsen

                  Ab Beginn des Verzugs schuldet der Käufer dem Verkäufer zusätzlich zum Kaufpreis Verzugszinsen. Ist an dem Kaufvertrag ein Verbraucher beteiligt, sei es als Käufer oder als Verkäufer, beträgt der Zinssatz 18 % über dem Basiszinssatz. Bei Kaufverträgen zwischen Unternehmern beträgt der Zinssatz 9 % über dem Basiszinssatz.

                  Heidelberg, 08.03.2021
                  Raphael Michels


                  gmbh anteile kaufen vertrag firmenmantel kaufen


                  Top 4 MusterSatzung:

                    logistik gmbh mantel kaufen zürich AGB gmbh kaufen gesucht Bürgschaften

                    Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gerda Becker Heizung und Sanitär Ges. mit beschraenkter Haftung

                    §1 Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen

                    (1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftbedingungen gelten für alle Lieferungen zwischen uns und einem Verbraucher in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

                    Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschliesst, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).

                    §2 Zustandekommen eines Vertrages, Speicherung des Vertragstextes

                    (1) Die folgenden Regelungen über den Vertragsabschluss gelten für Bestellungen über unseren Internetshop http://www.GerdaBeckerHeizungundSanitärGes.mitbeschraenkterHaftung.de.

                    (2) Im Falle des Vertragsschlusses kommt der Vertrag mit

                    Gerda Becker Heizung und Sanitär Ges. mit beschraenkter Haftung
                    Gerda Becker
                    D-27865 Trier
                    Registernummer 830973
                    Registergericht Amtsgericht Trier

                    zustande.

                    (3) Die Präsentation der Waren in unserem Internetshop stellen kein rechtlich bindendes Vertragsangebot unsererseits dar, sondern sind nur eine unverbindliche Aufforderungen an den Verbraucher, Waren zu bestellen. Mit der Bestellung der gewünschten Ware gibt der Verbraucher ein für ihn verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab.
                    (4) Bei Eingang einer Bestellung in unserem Internetshop gelten folgende Regelungen: Der Verbraucher gibt ein bindendes Vertragsangebot ab, indem er die in unserem Internetshop vorgesehene Bestellprozedur erfolgreich durchläuft.

                    Die Bestellung erfolgt in folgenden Schritten:

                    1) Auswahl der gewünschten Ware
                    2) Bestätigen durch Anklicken der Buttons Bestellen
                    3) Prüfung der Angaben im Warenkorb
                    4) Betätigung des Buttons zur Kasse
                    5) Anmeldung im Internetshop nach Registrierung und Eingabe der Anmelderangaben (E-Mail-Adresse und Passwort).
                    6) Nochmalige Prüfung bzw. Berichtigung der jeweiligen eingegebenen Daten.
                    7) Verbindliche Absendung der Bestellung durch Anklicken des Buttons kostenpflichtig bestellen bzw. kaufen

                    Der Verbraucher kann vor dem verbindlichen Absenden der Bestellung durch Betätigen der in dem von ihm verwendeten Internet-Browser enthaltenen Zurück-Taste nach Kontrolle seiner Angaben wieder zu der Internetseite gelangen, auf der die Angaben des Kunden erfasst werden und Eingabefehler berichtigen bzw. durch Schliessen des Internetbrowsers den Bestellvorgang abbrechen. Wir bestätigen den Eingang der Bestellung unmittelbar durch eine automatisch generierte E-Mail (Auftragsbestätigung). Mit dieser nehmen wir Ihr Angebot an.

                    (5) Speicherung des Vertragstextes bei Bestellungen über unseren Internetshop : Wir speichern den Vertragstext und senden Ihnen die Bestelldaten und unsere AGB per E-Mail zu. Die AGB können Sie jederzeit auch unter http://www.GerdaBeckerHeizungundSanitärGes.mitbeschraenkterHaftung.de/agb.html einsehen. Ihre vergangenen Bestellungen können Sie in unserem Kunden-Bereich unter Mein Konto –> Meine Bestellungen einsehen.

                    §3 Preise, Versandkosten, Zahlung, Fälligkeit

                    (1) Die angegebenen Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile. Hinzu kommen etwaige Versandkosten.

                    (2) Der Verbraucher hat die Möglichkeit der Zahlung per Vorkasse, Nachnahme, Bankeinzug, PayPal, Kreditkarte( Visa ) .

                    (3) Hat der Verbraucher die Zahlung per Vorkasse gewählt, so verpflichtet er sich, den Kaufpreis unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen.
                    Soweit wir per Nachnahme liefern, tritt die Fälligkeit der Kaufpreisforderung mit Erhalt der Ware ein.

                    §4 Lieferung

                    (1) Sofern wir dies in der Produktbeschreibung nicht deutlich anders angegeben haben, sind alle von uns angebotenen Artikel sofort versandfertig. Die Lieferung erfolgt hier spätesten innerhalb von 5 Werktagen. Dabei beginnt die Frist für die Lieferung im Falle der Zahlung per Vorkasse am Tag nach Zahlungsauftrag an die mit der Überweisung beauftragte Bank und bei allen anderen Zahlungsarten am Tag nach Vertragsschluss zu laufen. Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag am Lieferort, so endet die Frist am nächsten Werktag.

                    (2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache geht auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache an den Käufer auf diesen über.

                    §5 Eigentumsvorbehalt

                    Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.

                    ****************************************************************************************************

                    §6 Widerrufsrecht des Kunden als Verbraucher:

                    Widerrufsrecht für Verbraucher

                    Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Massgabe zu, wobei Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschliesst, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können:

                    Widerrufsbelehrung

                    Widerrufsrecht

                    Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

                    Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage, ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

                    Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
                    Gerda Becker Heizung und Sanitär Ges. mit beschraenkter Haftung
                    Gerda Becker
                    D-27865 Trier
                    Registernummer 830973
                    Registergericht Amtsgericht Trier
                    E-Mail info@GerdaBeckerHeizungundSanitärGes.mitbeschraenkterHaftung.de
                    Telefax 014562653
                    mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

                    Widerrufsfolgen

                    Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschliesslich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

                    Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

                    Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

                    Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

                    Finanzierte Geschäfte

                    Haben Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanziert und widerrufen Sie den finanzierten Vertrag, sind Sie auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, wenn beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn wir gleichzeitig Ihr Darlehensgeber sind oder wenn sich Ihr Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung unserer Mitwirkung bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder der Rückgabe bereits zugeflossen ist, tritt Ihr Darlehensgeber im Verhältnis zu Ihnen hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe in unsere Rechte und Pflichten aus dem finanzierten Vertrag ein. Letzteres gilt nicht, wenn der vorliegende Vertrag den Erwerb von Wertpapieren, Devisen, Derivaten oder Edelmetallen zum Gegenstand hat.
                    Wollen Sie eine vertragliche Bindung so weitgehend wie möglich vermeiden, widerrufen Sie beide Vertragserklärungen gesondert.

                    Ende der Widerrufsbelehrung

                    ****************************************************************************************************

                    §7 Widerrufsformular

                    Muster-Widerrufsformular
                    (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
                    An :
                    Gerda Becker Heizung und Sanitär Ges. mit beschraenkter Haftung
                    Gerda Becker
                    D-27865 Trier
                    E-Mail info@GerdaBeckerHeizungundSanitärGes.mitbeschraenkterHaftung.de

                    Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

                    _____________________________________________________

                    Bestellt am (*)/erhalten am (*)

                    __________________

                    Name des/der Verbraucher(s)

                    _____________________________________________________

                    Anschrift des/der Verbraucher(s)

                    _____________________________________________________

                    Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

                    __________________

                    Datum

                    __________________

                    (*) Unzutreffendes streichen.

                    §8 Gewährleistung

                    Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen.

                    §9 Verhaltenskodex

                    Wir haben uns den Verhaltenskodizes der folgenden Einrichtungen unterworfen:

                    §10 Vertragssprache

                    Als Vertragssprache steht ausschliesslich Deutsch zur Verfügung.

                    ****************************************************************************************************

                    §11 Kundendienst

                    Unser Kundendienst für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen steht Ihnen werktags von 9:00 Uhr bis 17:30 Uhr unter

                    Telefon: 05123 45678911
                    Telefax: 03114 109447
                    E-Mail: info@GerdaBeckerHeizungundSanitärGes.mitbeschraenkterHaftung.de
                    zur Verfügung.

                    ****************************************************************************************************

                    Stand der AGB Jan.2019


                    gmbh & co. kg kaufen leasing

                    Vorratsgmbhs gmbh kaufen risiko


                    Top 8 impressum: