firma transport gmbh zu kaufen gesucht Kredit darlehen kfz zulassung

Darlehensvertrag – Kreditvertrag der Hellmuth Reuter Elektromaschinen Gesellschaft mbH

Zwischen

Hellmuth Reuter Elektromaschinen Gesellschaft mbH
Sitz in Solingen
– Darlehensnehmer –
Vertreten durch den Geschäftsführer Hellmuth Reuter

und

Rico Hausmann
Wohnhaft in Solingen

– Darlehensgeber –

wird folgender Darlehensvertrag geschlossen.

Der unterzeichnete Darlehensgeber gewährt ein Darlehen in Höhe von 28.982,- Euro.

Der Darlehensbetrag wird mit einer 19 % p.a. Verzinsung zur Verfügung gestellt. Für die Abzahlung des Darlehens bezahlt der Darlehensnehmer eine Rate in Höhe von 5.717 EURO monatlich, jeweils zum 13. des Monats.

Das Darlehen hat eine Laufzeit von 13 Jahren. Das Darlehen kann entweder als Ganzes oder in Teil Beträgen mit einer dreimonatigen Frist jeweils zum Monatsende von beiden Vertragspartnern schriftlich gekündigt werden.

Der Darlehensnehmer übergibt dem Darlehensgeber zur Absicherung des Darlehens dingliche Sicherheiten:

Lebensversicherung Nr. 812.486.298.887

Solingen, 12.04.2021 Solingen, 12.04.2021

______________________________ ______________________________

Unterschrift Darlehensnehmer Unterschrift Darlehensgeber
Hellmuth Reuter Elektromaschinen Gesellschaft mbH Rico Hausmann
Hellmuth Reuter


übernehmen luxemburger gmbh kaufen

gesellschaften kredite finanzierung

Barmittel Firmenübernahme


Top 8 MusterSatzung:

    Gesellschaftsgründung GmbH venture capital Kredit GmbH aüg

    Darlehensvertrag – Kreditvertrag der Wiegand Hagedorn Haustechnik GmbH

    Zwischen

    Wiegand Hagedorn Haustechnik GmbH
    Sitz in Erlangen
    – Darlehensnehmer –
    Vertreten durch den Geschäftsführer Wiegand Hagedorn

    und

    Hendrik Heine
    Wohnhaft in Remscheid

    – Darlehensgeber –

    wird folgender Darlehensvertrag geschlossen.

    Der unterzeichnete Darlehensgeber gewährt ein Darlehen in Höhe von 853.429,- Euro.

    Der Darlehensbetrag wird mit einer 8 % p.a. Verzinsung zur Verfügung gestellt. Für die Abzahlung des Darlehens bezahlt der Darlehensnehmer eine Rate in Höhe von 83.753 EURO monatlich, jeweils zum 27. des Monats.

    Das Darlehen hat eine Laufzeit von 13 Jahren. Das Darlehen kann entweder als Ganzes oder in Teil Beträgen mit einer dreimonatigen Frist jeweils zum Monatsende von beiden Vertragspartnern schriftlich gekündigt werden.

    Der Darlehensnehmer übergibt dem Darlehensgeber zur Absicherung des Darlehens dingliche Sicherheiten:

    Lebensversicherung Nr. 144.724.838.873

    Erlangen, 12.04.2021 Remscheid, 12.04.2021

    ______________________________ ______________________________

    Unterschrift Darlehensnehmer Unterschrift Darlehensgeber
    Wiegand Hagedorn Haustechnik GmbH Hendrik Heine
    Wiegand Hagedorn


    Angebote zum Firmenkauf kann gesellschaft immobilien kaufen

    gmbh firmenwagen kaufen oder leasen treuhand gmbh kaufen

    gmbh kaufen hamburg gmbh in polen kaufen


    Top 5 anlageprospekt:

      Kommanditgesellschaft gesellschaft Kredit Crefo Index gmbh firmenwagen kaufen oder leasen

      Darlehensvertrag – Kreditvertrag der Tobias Delamontagne Haarteile u. Perücken Ges. mit beschränkter Haftung

      Zwischen

      Tobias Delamontagne Haarteile u. Perücken Ges. mit beschränkter Haftung
      Sitz in Remscheid
      – Darlehensnehmer –
      Vertreten durch den Geschäftsführer Tobias Delamontagne

      und

      Dietwolf Blank
      Wohnhaft in Wolfsburg

      – Darlehensgeber –

      wird folgender Darlehensvertrag geschlossen.

      Der unterzeichnete Darlehensgeber gewährt ein Darlehen in Höhe von 805.629,- Euro.

      Der Darlehensbetrag wird mit einer 11 % p.a. Verzinsung zur Verfügung gestellt. Für die Abzahlung des Darlehens bezahlt der Darlehensnehmer eine Rate in Höhe von 59.134 EURO monatlich, jeweils zum 30. des Monats.

      Das Darlehen hat eine Laufzeit von 11 Jahren. Das Darlehen kann entweder als Ganzes oder in Teil Beträgen mit einer dreimonatigen Frist jeweils zum Monatsende von beiden Vertragspartnern schriftlich gekündigt werden.

      Der Darlehensnehmer übergibt dem Darlehensgeber zur Absicherung des Darlehens dingliche Sicherheiten:

      Lebensversicherung Nr. 996.861.624.904

      Remscheid, 12.04.2021 Wolfsburg, 12.04.2021

      ______________________________ ______________________________

      Unterschrift Darlehensnehmer Unterschrift Darlehensgeber
      Tobias Delamontagne Haarteile u. Perücken Ges. mit beschränkter Haftung Dietwolf Blank
      Tobias Delamontagne


      darlehen leasing Crefo Index

      gmbh kaufen münchen gmbh mantel kaufen schweiz

      gmbh kaufen 1 euro computer leasing


      Top 6 Bilanz:

        Unternehmensgründung gmbh deckmantel kaufen Kredit firmen kaufen gmbh kaufen was beachten

        Darlehensvertrag – Kreditvertrag der Anna Baumgartner Schmuck Ges. m. b. Haftung

        Zwischen

        Anna Baumgartner Schmuck Ges. m. b. Haftung
        Sitz in Potsdam
        – Darlehensnehmer –
        Vertreten durch den Geschäftsführer Anna Baumgartner

        und

        Edmund Messerli
        Wohnhaft in Kassel

        – Darlehensgeber –

        wird folgender Darlehensvertrag geschlossen.

        Der unterzeichnete Darlehensgeber gewährt ein Darlehen in Höhe von 364.489,- Euro.

        Der Darlehensbetrag wird mit einer 22 % p.a. Verzinsung zur Verfügung gestellt. Für die Abzahlung des Darlehens bezahlt der Darlehensnehmer eine Rate in Höhe von 21.893 EURO monatlich, jeweils zum 11. des Monats.

        Das Darlehen hat eine Laufzeit von 9 Jahren. Das Darlehen kann entweder als Ganzes oder in Teil Beträgen mit einer dreimonatigen Frist jeweils zum Monatsende von beiden Vertragspartnern schriftlich gekündigt werden.

        Der Darlehensnehmer übergibt dem Darlehensgeber zur Absicherung des Darlehens dingliche Sicherheiten:

        Lebensversicherung Nr. 940.655.68.60

        Potsdam, 12.04.2021 Kassel, 12.04.2021

        ______________________________ ______________________________

        Unterschrift Darlehensnehmer Unterschrift Darlehensgeber
        Anna Baumgartner Schmuck Ges. m. b. Haftung Edmund Messerli
        Anna Baumgartner


        GmbH Kauf gmbh mantel kaufen vorteile

        car sharing gmbh anteile kaufen notar


        Top 6 Zweck:

          logistik gmbh firmenmantel kaufen Kredit investor gmbh kaufen gesucht

          Darlehensvertrag – Kreditvertrag der Uta Wessel Großhandel Gesellschaft mit beschränkter Haftung

          Zwischen

          Uta Wessel Großhandel Gesellschaft mit beschränkter Haftung
          Sitz in Bremen
          – Darlehensnehmer –
          Vertreten durch den Geschäftsführer Uta Wessel

          und

          Natascha Albert
          Wohnhaft in Hannover

          – Darlehensgeber –

          wird folgender Darlehensvertrag geschlossen.

          Der unterzeichnete Darlehensgeber gewährt ein Darlehen in Höhe von 158.359,- Euro.

          Der Darlehensbetrag wird mit einer 36 % p.a. Verzinsung zur Verfügung gestellt. Für die Abzahlung des Darlehens bezahlt der Darlehensnehmer eine Rate in Höhe von 77.177 EURO monatlich, jeweils zum 18. des Monats.

          Das Darlehen hat eine Laufzeit von 20 Jahren. Das Darlehen kann entweder als Ganzes oder in Teil Beträgen mit einer dreimonatigen Frist jeweils zum Monatsende von beiden Vertragspartnern schriftlich gekündigt werden.

          Der Darlehensnehmer übergibt dem Darlehensgeber zur Absicherung des Darlehens dingliche Sicherheiten:

          Lebensversicherung Nr. 718.349.448.164

          Bremen, 11.04.2021 Hannover, 11.04.2021

          ______________________________ ______________________________

          Unterschrift Darlehensnehmer Unterschrift Darlehensgeber
          Uta Wessel Großhandel Gesellschaft mit beschränkter Haftung Natascha Albert
          Uta Wessel


          startup finanzierung treuhand gmbh kaufen

          gmbh ug kaufen gmbh anteile kaufen vertrag


          Top 5 unternehmenskaufvertrag:

            pkw leasing gmbh kaufen ebay Bauen Warenkreditversicherung gmbh auto kaufen leasen

            Bau-Subunternehmervertrag der Helmuth Böhmer Fußballvereine GmbH

            Zwischen

            der Firma Helmuth Böhmer Fußballvereine GmbH
            Sitz in Oberhausen
            – Generalunternehmer –
            Vertreten durch den Geschäftsführer Helmuth Böhmer

            und

            der Firma Christopher Römer Haarverdichtungen Gesellschaft mbH
            Sitz in Koblenz
            Vertreten durch den Geschäftsführer Christopher Römer

            – Subunternehmer –

            wird folgender Bau-Subunternehmervertrag geschlossen:

            § 1 Gegenstand des Vertrages

            Gegenstand des Vertrages ist die Ausführung von (schlüsselfertigen) Bauleistungen am Objekt NR. 439423 durch den Subunternehmer.

            § 2 Vertragsgrundlagen

            Maßgebend für die Art und den Umfang der auszuführenden Leistungen und Lieferungen sowie für die Abwicklung sind die folgenden rechtlichen und technischen Vertragsbestandteile in der angegebenen Reihenfolge:

            Rechtliche Bestandteile:

            das Auftragsschreiben,
            die Bestimmungen dieses Vertrages,
            das Angebot des Generalunternehmers vom 11.04.2021 einschließlich der vereinbarten Ände­rungen und Ergänzungen aufgrund der Verhandlungen vom 11.04.2021 die in der Niederschrift vom 11.04.2021 festgehalten sind,
            die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Bauleistungen (VOB/B),
            das gesetzliche Werkvertragsrecht des BGB,
            Werkzeichnungen,
            Geschäfts- und Lieferbedingungen des Subunternehmers werden Bestandteil.

            Technische Bestandteile:

            Leistungsverzeichnis, Leistungsbeschreibung, Pläne, Muster, Raumbuch,
            die Allgemeinen Technischen Vorschriften für Bauleistungen (VOB/C),
            Vorschriften der Berufsgenossenschaften und der zuständigen Behörden,
            der Bauzeitenplan
            die einschlägigen neusten – auch empfohlenen- DIN-Vorschriften, VDE- und
            VDI-Richtlinien.

            Der Subunternehmer bestätigt, sämtliche Ausschreibungsunterlagen erhalten zu haben, insbesondere die Leistungsbeschreibung, die Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis, Zeichnungen, Pläne, Muster, Raumbuch*. Widersprüche zum Leistungsverzeichnis, zur Leistungsbeschreibung, zu den Plänen usw. gehen zu Lasten des Generalunternehmers.1

            Der Subunternehmer erklärt, dass aufgrund der ihm übergebenen Unterlagen die von ihm geforderte Leistung nach Ausführung, Art und Umfang vollständig kalkuliert worden ist.

            § 3 Vergütung

            Der Vertragspreis beträgt 779 Tausden Euro (ohne Mehrwertsteuer) als Pauschalpreis.

            Die Vertragspreise sind Festpreise.

            In den Preisen ist alles enthalten, was zur ordnungsgemäßen, vollständigen und termingerechten Ausführung der Leistung notwendig ist, sowie alle Kosten, die zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung des Subunternehmers anfallen.

            Spätere Materialpreiserhöhungen oder sonstige Kostensteigerungen führen nicht zu einer Änderung der vereinbarten Vergütung.

            § 4 Stundenlohnarbeiten

            Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie vorher vom Generalunternehmer ausdrücklich angeordnet sind und entsprechende Stundenberichte spätestens am folgenden Arbeitstag der Bauleitung des Generalunternehmers zur Anerkennung vorgelegt werden. Stellt sich später heraus, dass die im Stundenlohn berechneten Arbeiten bereits in der Vertragsleistung berücksichtigt sind oder zu Nebenleistungen gehören, so werden die Stundenlohnarbeiten nicht vergütet.[2]

            Bei Stundenlohnarbeiten gelten folgende Preise:
            Monteur Euro/Stunde 17
            Facharbeiter Euro/Stunde 36
            Fachwerker Euro/Stunde 30

            § 5 Zahlungsbedingungen

            Abschlagsrechnungen und die Schlussrechnung sind an Helmuth Böhmer Fußballvereine GmbH zu richten.

            Abschlagsrechnungen können monatlich gestellt werden. Sie haben alle bis zum Stichtag erbrachten Leistungen nach Positionen getrennt aufzuführen. Die Mehrwertsteuer ist getrennt aufzuführen. Den Abschlagsrechnungen sind prüffähige Nachweise in einfacher Ausfertigung beizulegen.

            Die erhaltenen Abschlagszahlungen sowie der vertraglich vereinbarte Sicherheitseinbehalt sind am Schluss der Rechnung abzusetzen.

            Nach Abzug des vereinbarten Sicherheitseinbehaltes (§11 dieses Vertrages) werden Abschlagsrechnungen innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Rechnung unter Abzug von 5% Skonto bezahlt.

            Die Schlusszahlung erfolgt auf die Schlussrechnung nach restloser, ordnungsgemäßer Erbringung aller Leistungen und nach Anerkennung und Endabnahme der Leistungen unter entsprechender Berücksichtigung des Gewährleistungseinbehalts.

            § 6 Terminplan – Vertragsstrafe

            Vertragstermine sind:
            Arbeitsbeginn: 25.9.2020
            Zwischentermine: 4.5.2020
            Fertigstellungstermine: 20.9.2020

            Der Generalunternehmer wird gemeinsam mit dem Subunternehmer den genauen Arbeitsablauf und die Erbringung der Einzelleistungen mit Angabe der Einzelfristen in einem noch zu erstellenden Terminplan festlegen. Der Terminplan und die darin genannten Einzelfristen werden Vertragsbestandteil.

            Der Subunternehmer ist verpflichtet, sich rechtzeitig, spätestens jedoch 10 Tage vor Beginn seiner Arbeiten mit dem örtlichen Bauleiter des Generalunternehmers abzustimmen. Bei einer Verzögerung der Anfangstermine aus bauseitigen Gründen bleibt in jedem Fall die Ausführungszeit, d.h. also die hierfür festgelegte Zahl der Werktage, verbindlich.

            Im Falle der von ihm zu vertretenden Nichteinhaltung der Vertragstermine haftet der Subunternehmer für alle Schäden und Nachteile, die dem Generalunternehmer entstehen.

            Der Generalunternehmer behält sich die Terminplanänderung im Rahmen des Gesamtterminplans vor. Bei rechtzeitiger[3]Bekanntgabe einer Terminänderung durch den Generalunternehmer darf der Subunternehmer die Anzahl der für die Ausführung der Arbeiten vereinbarten Werktage nicht überschreiten, es sei denn, dies ist dem Subunternehmer unzumutbar.

            Der Generalunternehmer ist berechtigt, für jeden Fall der schuldhaften Überschreitung eine Vertragsstrafe von € 22 TEURO für jeden Kalendertag vom Subunternehmer zu fordern, bis zur Höhe von 5 % der Vertragssumme, ohne dass es des Nachweises von Schäden oder Nachteilen bedarf.[4]

            Die Vereinbarung einer Vertragsstrafe schließt die Geltendmachung weitergehender Ansprüche nicht aus. Bereits entstandene Vertragsstrafen entfallen nicht durch Vereinbarung neuer Termine.

            § 7 Ausführung

            Der Subunternehmer hat den nach der Landesbauordnung verantwortlichen Bauleiter vor Arbeitsaufnahme zu benennen und bei Arbeitsbeginn zu stellen.

            Der Subunternehmer hat auf Anforderung des Generalunternehmers ein Bautagebuch zu führen und dem Generalunternehmer vorzulegen.

            Für Unterbringung und Transport von Arbeitskräften und Baustoffen hat der Subunternehmer zu sorgen.

            Der Subunternehmer verpflichtet sich, bestehende Mindestlohnvorschriften und Vorschriften über Mindestbedingungen am Arbeitsplatz einzuhalten und bestätigt dies auf Verlangen des Generalunternehmers diesem schriftlich.[6]Gleiches gilt für etwaige Verpflichtungen gegenüber Urlaubs- und Sozialkassen, soweit hier eine Ausfallhaftung des Generalunternehmers bestehen kann.

            Der Subunternehmer hat die ihm für die Ausführung seiner Arbeiten übergebenen Unterlagen sofort nach Erhalt in allen Punkten, insbesondere auch Maße, zu überprüfen.

            Der Subunternehmer hat sich vor Beginn der Ausführung vom Zustand des Baues zu überzeugen, um festzustellen, ob er seine Arbeiten ohne Gefahr und nachträglich auftretende Mängel einbringen kann. Einwände sind vor Beginn der Ausführung schriftlich geltend zu machen, soweit die Ursachen der Bedenken vor Ausführungsbeginn erkennbar sind.

            Der Subunternehmer ist verpflichtet, für seine Bauarbeiten nur einwandfreies Material zu verwenden und die Arbeiten durch geschultes, zuverlässiges Fachpersonal nach den anerkannten Regeln der Baukunst ausführen zu lassen.

            Der Subunternehmer ist auf Verlangen des Generalunternehmers verpflichtet, soweit zumutbar, nicht vereinbarte Leistungen, die zur Ausführung der vertraglichen Leistung erforderlich werden, zu erbringen. Die Vergütung für diese Zusatzleistungen bestimmt sich nach §4 des Vertrages.

            § 8 Verteilung von Kosten

            Für Baustrom, Bauschild, Bauwasser, Heizung, für Benutzung der Wasch- und WC-Einrichtung wird eine Kostenbeteiligung des Subunternehmers von 3 % der Nettoabrechnungssumme zuzüglich Mehrwertsteuer vereinbart.^Eine nachweislich darüber gehende Umlage dieser Kosten kann bei der Schlussabrechnung abgezogen werden.

            Der Generalunternehmer stellt folgende Anlagen zur Verfügung:
            Gerüste: €/m² + Monat 11
            Unterkünfte: €/Bett + KT 1
            Schuttabfuhr: €/Container 10

            Der Generalunternehmer ist berechtigt, die auf den Subunternehmer entfallenden Kosten von den Abschlagszahlungen oder von der Schlusszahlung einzubehalten.

            § 9 Behinderung und Unterbrechung der Ausführung

            Der Subunternehmer hat seine Arbeiten so durchzuführen, dass andere am Bau tätige Unternehmer nicht behindert werden. Er muss rechtzeitig für alle erforderlichen Abstimmungen und Unterrichtungen hinsichtlich des technischen und zeitlichen Arbeitsablaufes sorgen.

            Der Subunternehmer ist verpflichtet, dem Generalunternehmer alle Behinderungen, die die termingerechte Ausführung seiner Arbeiten in Frage stellen, unverzüglich schriftlich/in Textform anzuzeigen.

            Die Anzeige muss alle Tatsachen enthalten, aus denen der Generalunternehmer mit hinreichender Klarheit die Gründe der Behinderung entnehmen kann. Sie muss Angaben enthalten, ob der Subunternehmer seine Arbeiten, die nach dem Bauablauf nunmehr ausgeführt werden müssen, nicht oder nicht wie vorgesehen ausführen kann. Gegebenenfalls muss die Anzeige den Zeitpunkt angeben, zu dem der Subunternehmer diese Arbeiten durchführen kann.

            § 10 Gefahrtragung

            Die Gefahrtragung richtet sich nach § 644 BGB.

            § 11 Sicherheitsleistung

            Der Subunternehmer hat für die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen dem Generalunternehmer in angemessener Weise Sicherheit zu leisten. Sofern die Sicherheit durch Bürgschaft geleistet wird, muss eine unbefristete, selbstschuldnerische, schriftliche Bürgschaft eines vom Generalunternehmer genehmigten Instituts vorgelegt werden.

            Bei der Schlusszahlung kann als Sicherheit für die Gewährleistung von der festgestellten Schlussabrechnungssumme einschließlich Mehrwertsteuer ein Betrag von 5 % der Auftragssumme einbehalten werden. Der Gewährleistungseinbehalt kann mit Zustimmung des Generalunternehmers durch eine unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft in gleicher Höhe abgelöst werden.

            § 12 Gewährleistung

            Der Umfang der Gewährleistung richtet sich nach den Bestimmungen der VOB/B. Der Subunternehmer übernimmt insbesondere die Gewähr, dass seine Leistung die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweist oder, soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte, sonst für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Leistungen der gleichen Art üblich ist und die der Generalunternehmer nach der Art der Leistung erwarten kann.

            Der Subunternehmer ist verpflichtet, alle während der Gewährleistungsfrist auftretenden Mängel, die auf seine vertragswidrige Leistung zurückzuführen sind, auf seine Kosten zu beseitigen, wenn der Generalunternehmer dies vor Ablauf der Gewährleistungsfrist schriftlich verlangt.

            Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Abnahme der Subunternehmerleistung und beträgt 10 Jahre.Werden während des Laufs der Gewährleistungsfrist vom Generalunternehmer Mängel gerügt, so läuft ab dem Zeitpunkt des Zugangs der schriftlichen Mängelrüge für die gerügten Leistungen eine neue Gewährleistungsfrist mit der oben angegebenen Dauer.

            § 13 Kündigung

            Kündigt der Generalunternehmer den Vertrag mit dem Subunternehmer, weil die Arbeiten infolge höherer Gewalt eingestellt werden oder weil ihre Fortführung aus einem vom Bauherrn gesetzten wichtigen Grund für den Generalunternehmer nicht mehr zumutbar ist, so hat der Subunternehmer nur den Anspruch auf Bezahlung bereits ausgeführter Arbeiten, diese muss er ausdrücklich geltend machen. Im Übrigen gilt § 8 VOB/ B.

            Das Kündigungsrecht des Subunternehmers bestimmt sich nach § 9 VOB/B.

            § 14 Weitervergabe

            Dem Subunternehmer ist es nicht gestattet, den ihm erteilten Auftrag ganz oder teilweise weiterzugeben.

            § 15 Versicherungen

            Es besteht folgende Haftpflichtversicherung bei der
            Sachschäden: T€ 653
            Personenschäden: T€ 611
            Vermögensschäden: T€ 526

            Eine Bauwesenversicherung wird bauseits abgeschlossen. Der Subunternehmer beteiligt sich bei Abschluss einer Bauwesenversicherung durch den Generalunternehmer mit 5% der Bruttoabrechnungssumme an den Prämien. Seine Selbstbeteiligung beträgt pro Schadensfall TEURO 6.

            Der örtliche Bauleiter führt ein Umlagekonto, auf dem er Aufwendungen, insbesondere bei Schadensfällen, für die ein Verursacher nicht feststellbar ist, verbucht. Der Generalunternehmer ist berechtigt, bei der Schlusszahlung die entstandenen Aufwendungen dem Subunternehmer im Verhältnis seiner Auftragssumme zu der Summe sämtlicher Subunternehmerverträge dieses Bauvorhabens anzurechnen.

            § 16 Unbedenklichkeitsbescheinigungen, Meldungen

            Innerhalb von 5 Tagen nach Aufforderung durch den Generalunternehmer hat der Subunternehmer Unbedenklichkeitsbescheinigungen des zuständigen Finanzamtes, der Berufsgenossenschaft und der Ortskrankenkasse vorzulegen.

            Der Subunternehmer ist verpflichtet, für seine ausländischen Arbeitskräfte die behördliche Meldung wie An- und Abmeldung, Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis termingerecht einzureichen.

            § 17 Freistellungsbescheinigung

            Dem Generalunternehmerwurde eine Freistellungsbescheinigung vorgelegt.

            § 18 Datenschutz

            Der Bau-Subunternehmer verpflichtet sich, Dritten gegenüber keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu offenbaren.

            Es ist dem Bau-Subunternehmer untersagt, personen- und unternehmensbezogene Daten, von im Rahmen des Vertrags Kenntnis erlangt wird, außerhalb der Abwicklung dieses Vertrags zu verarbeiten, bekannt zu geben, zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Regelung besteht über die Beendigung des Vertrags hinaus.

            Der Bau-Subunternehmer verpflichtet sich, die übernommenen Datensätze der Bestandskunden nach den geltenden Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung zu verarbeiten.

            § 19 Mediationsklausel

            Die Parteien verpflichten sich, im Falle einer sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeit vor Klageerhebung bei einem ordentlichen Gericht oder Schiedsgericht eine Mediation gemäß der Mediationsordnung der IHK Wiesbaden durchzuführen.

            § 20 Schiedsklausel

            Sollte die Mediation gescheitert sein, so werden alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, nach der Schiedsgerichtsordnung der Industrie- und Handelskammer Wiesbaden unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Das gerichtliche Mahnverfahren bleibt aber zulässig

            § 21 Schlussbestimmungen

            Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen des Vertrages davon nicht betroffen. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine Bestimmung zu ersetzen, welche der der unwirksamen möglichst nahekommt und durch welche der beabsichtigte Vertragszweck in rechtlich zulässiger Weise erreicht werden kann. Entsprechendes gilt für Regelungslücken.

            Oberhausen, 11.04.2021 Koblenz, 11.04.2021

            ……………………………………………………………………… ………………………………………………………………………

            Unterschrift Generalunternehmer Unterschrift Subunternehmer
            Helmuth Böhmer Fußballvereine GmbH Christopher Römer Haarverdichtungen Gesellschaft mbH
            Helmuth Böhmer Christopher Römer


            gmbh gesetz kaufen gmbh kaufen 1 euro

            Firmenmantel firmenmantel kaufen


            Top 6 arbeitsvertrag:

              Hohe Bilanzen gmbh ug kaufen Kredit gmbh mantel kaufen deutschland gmbh mantel kaufen wiki

              Darlehensvertrag – Kreditvertrag der Paula Schulz Wirtschaftsberatungen Ges. mit beschränkter Haftung

              Zwischen

              Paula Schulz Wirtschaftsberatungen Ges. mit beschränkter Haftung
              Sitz in Herne
              – Darlehensnehmer –
              Vertreten durch den Geschäftsführer Paula Schulz

              und

              Annkathrin Lotz
              Wohnhaft in Heidelberg

              – Darlehensgeber –

              wird folgender Darlehensvertrag geschlossen.

              Der unterzeichnete Darlehensgeber gewährt ein Darlehen in Höhe von 227.749,- Euro.

              Der Darlehensbetrag wird mit einer 23 % p.a. Verzinsung zur Verfügung gestellt. Für die Abzahlung des Darlehens bezahlt der Darlehensnehmer eine Rate in Höhe von 33.409 EURO monatlich, jeweils zum 14. des Monats.

              Das Darlehen hat eine Laufzeit von 18 Jahren. Das Darlehen kann entweder als Ganzes oder in Teil Beträgen mit einer dreimonatigen Frist jeweils zum Monatsende von beiden Vertragspartnern schriftlich gekündigt werden.

              Der Darlehensnehmer übergibt dem Darlehensgeber zur Absicherung des Darlehens dingliche Sicherheiten:

              Lebensversicherung Nr. 375.294.917.905

              Herne, 11.04.2021 Heidelberg, 11.04.2021

              ______________________________ ______________________________

              Unterschrift Darlehensnehmer Unterschrift Darlehensgeber
              Paula Schulz Wirtschaftsberatungen Ges. mit beschränkter Haftung Annkathrin Lotz
              Paula Schulz


              gründung GmbH schauen & kaufen gmbh norderstedt

              Schnell reich zu verkaufen

              gmbh mantel kaufen hamburg darlehen


              Top 7 Businessplan:

                gmbh anteile kaufen vertrag Vorratsgründung Kredit autovermietung leasing cash back finanzierung

                Darlehensvertrag – Kreditvertrag der Wennemar Höhn Wirtschaftsauskunfteien Gesellschaft mbH

                Zwischen

                Wennemar Höhn Wirtschaftsauskunfteien Gesellschaft mbH
                Sitz in Lübeck
                – Darlehensnehmer –
                Vertreten durch den Geschäftsführer Wennemar Höhn

                und

                Anni Weiland
                Wohnhaft in Offenbach am Main

                – Darlehensgeber –

                wird folgender Darlehensvertrag geschlossen.

                Der unterzeichnete Darlehensgeber gewährt ein Darlehen in Höhe von 791.932,- Euro.

                Der Darlehensbetrag wird mit einer 5 % p.a. Verzinsung zur Verfügung gestellt. Für die Abzahlung des Darlehens bezahlt der Darlehensnehmer eine Rate in Höhe von 18.639 EURO monatlich, jeweils zum 28. des Monats.

                Das Darlehen hat eine Laufzeit von 2 Jahren. Das Darlehen kann entweder als Ganzes oder in Teil Beträgen mit einer dreimonatigen Frist jeweils zum Monatsende von beiden Vertragspartnern schriftlich gekündigt werden.

                Der Darlehensnehmer übergibt dem Darlehensgeber zur Absicherung des Darlehens dingliche Sicherheiten:

                Lebensversicherung Nr. 901.494.944.206

                Lübeck, 11.04.2021 Offenbach am Main, 11.04.2021

                ______________________________ ______________________________

                Unterschrift Darlehensnehmer Unterschrift Darlehensgeber
                Wennemar Höhn Wirtschaftsauskunfteien Gesellschaft mbH Anni Weiland
                Wennemar Höhn


                gesellschaft kaufen stammkapital gmbh kaufen schweiz


                Top 9 urteil:

                  gesellschaft kaufen in der schweiz firma kaufen Kredit Firmenmantel Geld verdienen mit Autos

                  Darlehensvertrag – Kreditvertrag der Jolande Dick Cafés Gesellschaft mbH

                  Zwischen

                  Jolande Dick Cafés Gesellschaft mbH
                  Sitz in Magdeburg
                  – Darlehensnehmer –
                  Vertreten durch den Geschäftsführer Jolande Dick

                  und

                  Rüdiger Mayer
                  Wohnhaft in Heilbronn

                  – Darlehensgeber –

                  wird folgender Darlehensvertrag geschlossen.

                  Der unterzeichnete Darlehensgeber gewährt ein Darlehen in Höhe von 582.556,- Euro.

                  Der Darlehensbetrag wird mit einer 22 % p.a. Verzinsung zur Verfügung gestellt. Für die Abzahlung des Darlehens bezahlt der Darlehensnehmer eine Rate in Höhe von 55.688 EURO monatlich, jeweils zum 28. des Monats.

                  Das Darlehen hat eine Laufzeit von 9 Jahren. Das Darlehen kann entweder als Ganzes oder in Teil Beträgen mit einer dreimonatigen Frist jeweils zum Monatsende von beiden Vertragspartnern schriftlich gekündigt werden.

                  Der Darlehensnehmer übergibt dem Darlehensgeber zur Absicherung des Darlehens dingliche Sicherheiten:

                  Lebensversicherung Nr. 50.811.801.388

                  Magdeburg, 11.04.2021 Heilbronn, 11.04.2021

                  ______________________________ ______________________________

                  Unterschrift Darlehensnehmer Unterschrift Darlehensgeber
                  Jolande Dick Cafés Gesellschaft mbH Rüdiger Mayer
                  Jolande Dick


                  treuhand gmbh kaufen fairkaufen gmbh

                  auto leasing geschäftsanteile einer gmbh kaufen


                  Top 6 kaufvertrag:

                    firmenmantel kaufen kredite finanzierung Kredit gmbh anteile kaufen notar Sofortgesellschaften

                    Darlehensvertrag – Kreditvertrag der Helmine Wunderlich Nahrungsergänzungsmittel GmbH

                    Zwischen

                    Helmine Wunderlich Nahrungsergänzungsmittel GmbH
                    Sitz in Bielefeld
                    – Darlehensnehmer –
                    Vertreten durch den Geschäftsführer Helmine Wunderlich

                    und

                    Kathrein Sauer
                    Wohnhaft in Moers

                    – Darlehensgeber –

                    wird folgender Darlehensvertrag geschlossen.

                    Der unterzeichnete Darlehensgeber gewährt ein Darlehen in Höhe von 230.85,- Euro.

                    Der Darlehensbetrag wird mit einer 37 % p.a. Verzinsung zur Verfügung gestellt. Für die Abzahlung des Darlehens bezahlt der Darlehensnehmer eine Rate in Höhe von 52.503 EURO monatlich, jeweils zum 15. des Monats.

                    Das Darlehen hat eine Laufzeit von 20 Jahren. Das Darlehen kann entweder als Ganzes oder in Teil Beträgen mit einer dreimonatigen Frist jeweils zum Monatsende von beiden Vertragspartnern schriftlich gekündigt werden.

                    Der Darlehensnehmer übergibt dem Darlehensgeber zur Absicherung des Darlehens dingliche Sicherheiten:

                    Lebensversicherung Nr. 586.112.345.736

                    Bielefeld, 11.04.2021 Moers, 11.04.2021

                    ______________________________ ______________________________

                    Unterschrift Darlehensnehmer Unterschrift Darlehensgeber
                    Helmine Wunderlich Nahrungsergänzungsmittel GmbH Kathrein Sauer
                    Helmine Wunderlich


                    kredite gmbh kaufen deutschland


                    Top 7 datenschutz: