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Darlehensvertrag – Kreditvertrag der Annedorle Petersen Unterkünfte Ges. m. b. Haftung

Zwischen

Annedorle Petersen Unterkünfte Ges. m. b. Haftung
Sitz in Mönchengladbach
– Darlehensnehmer –
Vertreten durch den Geschäftsführer Annedorle Petersen

und

Mechtild Grünlich
Wohnhaft in Ingolstadt

– Darlehensgeber –

wird folgender Darlehensvertrag geschlossen.

Der unterzeichnete Darlehensgeber gewährt ein Darlehen in Höhe von 921.872,- Euro.

Der Darlehensbetrag wird mit einer 4 % p.a. Verzinsung zur Verfügung gestellt. Für die Abzahlung des Darlehens bezahlt der Darlehensnehmer eine Rate in Höhe von 42.842 EURO monatlich, jeweils zum 27. des Monats.

Das Darlehen hat eine Laufzeit von 30 Jahren. Das Darlehen kann entweder als Ganzes oder in Teil Beträgen mit einer dreimonatigen Frist jeweils zum Monatsende von beiden Vertragspartnern schriftlich gekündigt werden.

Der Darlehensnehmer übergibt dem Darlehensgeber zur Absicherung des Darlehens dingliche Sicherheiten:

Lebensversicherung Nr. 880.587.173.944

Mönchengladbach, 19.04.2021 Ingolstadt, 19.04.2021

______________________________ ______________________________

Unterschrift Darlehensnehmer Unterschrift Darlehensgeber
Annedorle Petersen Unterkünfte Ges. m. b. Haftung Mechtild Grünlich
Annedorle Petersen


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    Bau-Subunternehmervertrag der Wolf Richter Kampfsportschulen Ges. mit beschränkter Haftung

    Zwischen

    der Firma Wolf Richter Kampfsportschulen Ges. mit beschränkter Haftung
    Sitz in Solingen
    – Generalunternehmer –
    Vertreten durch den Geschäftsführer Wolf Richter

    und

    der Firma Benedikt Reinecke Gartencenter GmbH
    Sitz in Berlin
    Vertreten durch den Geschäftsführer Benedikt Reinecke

    – Subunternehmer –

    wird folgender Bau-Subunternehmervertrag geschlossen:

    § 1 Gegenstand des Vertrages

    Gegenstand des Vertrages ist die Ausführung von (schlüsselfertigen) Bauleistungen am Objekt NR. 820944 durch den Subunternehmer.

    § 2 Vertragsgrundlagen

    Maßgebend für die Art und den Umfang der auszuführenden Leistungen und Lieferungen sowie für die Abwicklung sind die folgenden rechtlichen und technischen Vertragsbestandteile in der angegebenen Reihenfolge:

    Rechtliche Bestandteile:

    das Auftragsschreiben,
    die Bestimmungen dieses Vertrages,
    das Angebot des Generalunternehmers vom 18.04.2021 einschließlich der vereinbarten Ände­rungen und Ergänzungen aufgrund der Verhandlungen vom 18.04.2021 die in der Niederschrift vom 18.04.2021 festgehalten sind,
    die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Bauleistungen (VOB/B),
    das gesetzliche Werkvertragsrecht des BGB,
    Werkzeichnungen,
    Geschäfts- und Lieferbedingungen des Subunternehmers werden Bestandteil.

    Technische Bestandteile:

    Leistungsverzeichnis, Leistungsbeschreibung, Pläne, Muster, Raumbuch,
    die Allgemeinen Technischen Vorschriften für Bauleistungen (VOB/C),
    Vorschriften der Berufsgenossenschaften und der zuständigen Behörden,
    der Bauzeitenplan
    die einschlägigen neusten – auch empfohlenen- DIN-Vorschriften, VDE- und
    VDI-Richtlinien.

    Der Subunternehmer bestätigt, sämtliche Ausschreibungsunterlagen erhalten zu haben, insbesondere die Leistungsbeschreibung, die Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis, Zeichnungen, Pläne, Muster, Raumbuch*. Widersprüche zum Leistungsverzeichnis, zur Leistungsbeschreibung, zu den Plänen usw. gehen zu Lasten des Generalunternehmers.1

    Der Subunternehmer erklärt, dass aufgrund der ihm übergebenen Unterlagen die von ihm geforderte Leistung nach Ausführung, Art und Umfang vollständig kalkuliert worden ist.

    § 3 Vergütung

    Der Vertragspreis beträgt 428 Tausden Euro (ohne Mehrwertsteuer) als Pauschalpreis.

    Die Vertragspreise sind Festpreise.

    In den Preisen ist alles enthalten, was zur ordnungsgemäßen, vollständigen und termingerechten Ausführung der Leistung notwendig ist, sowie alle Kosten, die zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung des Subunternehmers anfallen.

    Spätere Materialpreiserhöhungen oder sonstige Kostensteigerungen führen nicht zu einer Änderung der vereinbarten Vergütung.

    § 4 Stundenlohnarbeiten

    Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie vorher vom Generalunternehmer ausdrücklich angeordnet sind und entsprechende Stundenberichte spätestens am folgenden Arbeitstag der Bauleitung des Generalunternehmers zur Anerkennung vorgelegt werden. Stellt sich später heraus, dass die im Stundenlohn berechneten Arbeiten bereits in der Vertragsleistung berücksichtigt sind oder zu Nebenleistungen gehören, so werden die Stundenlohnarbeiten nicht vergütet.[2]

    Bei Stundenlohnarbeiten gelten folgende Preise:
    Monteur Euro/Stunde 19
    Facharbeiter Euro/Stunde 45
    Fachwerker Euro/Stunde 21

    § 5 Zahlungsbedingungen

    Abschlagsrechnungen und die Schlussrechnung sind an Wolf Richter Kampfsportschulen Ges. mit beschränkter Haftung zu richten.

    Abschlagsrechnungen können monatlich gestellt werden. Sie haben alle bis zum Stichtag erbrachten Leistungen nach Positionen getrennt aufzuführen. Die Mehrwertsteuer ist getrennt aufzuführen. Den Abschlagsrechnungen sind prüffähige Nachweise in einfacher Ausfertigung beizulegen.

    Die erhaltenen Abschlagszahlungen sowie der vertraglich vereinbarte Sicherheitseinbehalt sind am Schluss der Rechnung abzusetzen.

    Nach Abzug des vereinbarten Sicherheitseinbehaltes (§11 dieses Vertrages) werden Abschlagsrechnungen innerhalb von 29 Tagen nach Zugang der Rechnung unter Abzug von 2% Skonto bezahlt.

    Die Schlusszahlung erfolgt auf die Schlussrechnung nach restloser, ordnungsgemäßer Erbringung aller Leistungen und nach Anerkennung und Endabnahme der Leistungen unter entsprechender Berücksichtigung des Gewährleistungseinbehalts.

    § 6 Terminplan – Vertragsstrafe

    Vertragstermine sind:
    Arbeitsbeginn: 1.11.2020
    Zwischentermine: 28.6.2020
    Fertigstellungstermine: 3.11.2020

    Der Generalunternehmer wird gemeinsam mit dem Subunternehmer den genauen Arbeitsablauf und die Erbringung der Einzelleistungen mit Angabe der Einzelfristen in einem noch zu erstellenden Terminplan festlegen. Der Terminplan und die darin genannten Einzelfristen werden Vertragsbestandteil.

    Der Subunternehmer ist verpflichtet, sich rechtzeitig, spätestens jedoch 10 Tage vor Beginn seiner Arbeiten mit dem örtlichen Bauleiter des Generalunternehmers abzustimmen. Bei einer Verzögerung der Anfangstermine aus bauseitigen Gründen bleibt in jedem Fall die Ausführungszeit, d.h. also die hierfür festgelegte Zahl der Werktage, verbindlich.

    Im Falle der von ihm zu vertretenden Nichteinhaltung der Vertragstermine haftet der Subunternehmer für alle Schäden und Nachteile, die dem Generalunternehmer entstehen.

    Der Generalunternehmer behält sich die Terminplanänderung im Rahmen des Gesamtterminplans vor. Bei rechtzeitiger[3]Bekanntgabe einer Terminänderung durch den Generalunternehmer darf der Subunternehmer die Anzahl der für die Ausführung der Arbeiten vereinbarten Werktage nicht überschreiten, es sei denn, dies ist dem Subunternehmer unzumutbar.

    Der Generalunternehmer ist berechtigt, für jeden Fall der schuldhaften Überschreitung eine Vertragsstrafe von € 4 TEURO für jeden Kalendertag vom Subunternehmer zu fordern, bis zur Höhe von 5 % der Vertragssumme, ohne dass es des Nachweises von Schäden oder Nachteilen bedarf.[4]

    Die Vereinbarung einer Vertragsstrafe schließt die Geltendmachung weitergehender Ansprüche nicht aus. Bereits entstandene Vertragsstrafen entfallen nicht durch Vereinbarung neuer Termine.

    § 7 Ausführung

    Der Subunternehmer hat den nach der Landesbauordnung verantwortlichen Bauleiter vor Arbeitsaufnahme zu benennen und bei Arbeitsbeginn zu stellen.

    Der Subunternehmer hat auf Anforderung des Generalunternehmers ein Bautagebuch zu führen und dem Generalunternehmer vorzulegen.

    Für Unterbringung und Transport von Arbeitskräften und Baustoffen hat der Subunternehmer zu sorgen.

    Der Subunternehmer verpflichtet sich, bestehende Mindestlohnvorschriften und Vorschriften über Mindestbedingungen am Arbeitsplatz einzuhalten und bestätigt dies auf Verlangen des Generalunternehmers diesem schriftlich.[6]Gleiches gilt für etwaige Verpflichtungen gegenüber Urlaubs- und Sozialkassen, soweit hier eine Ausfallhaftung des Generalunternehmers bestehen kann.

    Der Subunternehmer hat die ihm für die Ausführung seiner Arbeiten übergebenen Unterlagen sofort nach Erhalt in allen Punkten, insbesondere auch Maße, zu überprüfen.

    Der Subunternehmer hat sich vor Beginn der Ausführung vom Zustand des Baues zu überzeugen, um festzustellen, ob er seine Arbeiten ohne Gefahr und nachträglich auftretende Mängel einbringen kann. Einwände sind vor Beginn der Ausführung schriftlich geltend zu machen, soweit die Ursachen der Bedenken vor Ausführungsbeginn erkennbar sind.

    Der Subunternehmer ist verpflichtet, für seine Bauarbeiten nur einwandfreies Material zu verwenden und die Arbeiten durch geschultes, zuverlässiges Fachpersonal nach den anerkannten Regeln der Baukunst ausführen zu lassen.

    Der Subunternehmer ist auf Verlangen des Generalunternehmers verpflichtet, soweit zumutbar, nicht vereinbarte Leistungen, die zur Ausführung der vertraglichen Leistung erforderlich werden, zu erbringen. Die Vergütung für diese Zusatzleistungen bestimmt sich nach §4 des Vertrages.

    § 8 Verteilung von Kosten

    Für Baustrom, Bauschild, Bauwasser, Heizung, für Benutzung der Wasch- und WC-Einrichtung wird eine Kostenbeteiligung des Subunternehmers von 2 % der Nettoabrechnungssumme zuzüglich Mehrwertsteuer vereinbart.^Eine nachweislich darüber gehende Umlage dieser Kosten kann bei der Schlussabrechnung abgezogen werden.

    Der Generalunternehmer stellt folgende Anlagen zur Verfügung:
    Gerüste: €/m² + Monat 29
    Unterkünfte: €/Bett + KT 20
    Schuttabfuhr: €/Container 20

    Der Generalunternehmer ist berechtigt, die auf den Subunternehmer entfallenden Kosten von den Abschlagszahlungen oder von der Schlusszahlung einzubehalten.

    § 9 Behinderung und Unterbrechung der Ausführung

    Der Subunternehmer hat seine Arbeiten so durchzuführen, dass andere am Bau tätige Unternehmer nicht behindert werden. Er muss rechtzeitig für alle erforderlichen Abstimmungen und Unterrichtungen hinsichtlich des technischen und zeitlichen Arbeitsablaufes sorgen.

    Der Subunternehmer ist verpflichtet, dem Generalunternehmer alle Behinderungen, die die termingerechte Ausführung seiner Arbeiten in Frage stellen, unverzüglich schriftlich/in Textform anzuzeigen.

    Die Anzeige muss alle Tatsachen enthalten, aus denen der Generalunternehmer mit hinreichender Klarheit die Gründe der Behinderung entnehmen kann. Sie muss Angaben enthalten, ob der Subunternehmer seine Arbeiten, die nach dem Bauablauf nunmehr ausgeführt werden müssen, nicht oder nicht wie vorgesehen ausführen kann. Gegebenenfalls muss die Anzeige den Zeitpunkt angeben, zu dem der Subunternehmer diese Arbeiten durchführen kann.

    § 10 Gefahrtragung

    Die Gefahrtragung richtet sich nach § 644 BGB.

    § 11 Sicherheitsleistung

    Der Subunternehmer hat für die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen dem Generalunternehmer in angemessener Weise Sicherheit zu leisten. Sofern die Sicherheit durch Bürgschaft geleistet wird, muss eine unbefristete, selbstschuldnerische, schriftliche Bürgschaft eines vom Generalunternehmer genehmigten Instituts vorgelegt werden.

    Bei der Schlusszahlung kann als Sicherheit für die Gewährleistung von der festgestellten Schlussabrechnungssumme einschließlich Mehrwertsteuer ein Betrag von 5 % der Auftragssumme einbehalten werden. Der Gewährleistungseinbehalt kann mit Zustimmung des Generalunternehmers durch eine unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft in gleicher Höhe abgelöst werden.

    § 12 Gewährleistung

    Der Umfang der Gewährleistung richtet sich nach den Bestimmungen der VOB/B. Der Subunternehmer übernimmt insbesondere die Gewähr, dass seine Leistung die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweist oder, soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte, sonst für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Leistungen der gleichen Art üblich ist und die der Generalunternehmer nach der Art der Leistung erwarten kann.

    Der Subunternehmer ist verpflichtet, alle während der Gewährleistungsfrist auftretenden Mängel, die auf seine vertragswidrige Leistung zurückzuführen sind, auf seine Kosten zu beseitigen, wenn der Generalunternehmer dies vor Ablauf der Gewährleistungsfrist schriftlich verlangt.

    Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Abnahme der Subunternehmerleistung und beträgt 30 Jahre.Werden während des Laufs der Gewährleistungsfrist vom Generalunternehmer Mängel gerügt, so läuft ab dem Zeitpunkt des Zugangs der schriftlichen Mängelrüge für die gerügten Leistungen eine neue Gewährleistungsfrist mit der oben angegebenen Dauer.

    § 13 Kündigung

    Kündigt der Generalunternehmer den Vertrag mit dem Subunternehmer, weil die Arbeiten infolge höherer Gewalt eingestellt werden oder weil ihre Fortführung aus einem vom Bauherrn gesetzten wichtigen Grund für den Generalunternehmer nicht mehr zumutbar ist, so hat der Subunternehmer nur den Anspruch auf Bezahlung bereits ausgeführter Arbeiten, diese muss er ausdrücklich geltend machen. Im Übrigen gilt § 8 VOB/ B.

    Das Kündigungsrecht des Subunternehmers bestimmt sich nach § 9 VOB/B.

    § 14 Weitervergabe

    Dem Subunternehmer ist es nicht gestattet, den ihm erteilten Auftrag ganz oder teilweise weiterzugeben.

    § 15 Versicherungen

    Es besteht folgende Haftpflichtversicherung bei der
    Sachschäden: T€ 598
    Personenschäden: T€ 753
    Vermögensschäden: T€ 515

    Eine Bauwesenversicherung wird bauseits abgeschlossen. Der Subunternehmer beteiligt sich bei Abschluss einer Bauwesenversicherung durch den Generalunternehmer mit 5% der Bruttoabrechnungssumme an den Prämien. Seine Selbstbeteiligung beträgt pro Schadensfall TEURO 12.

    Der örtliche Bauleiter führt ein Umlagekonto, auf dem er Aufwendungen, insbesondere bei Schadensfällen, für die ein Verursacher nicht feststellbar ist, verbucht. Der Generalunternehmer ist berechtigt, bei der Schlusszahlung die entstandenen Aufwendungen dem Subunternehmer im Verhältnis seiner Auftragssumme zu der Summe sämtlicher Subunternehmerverträge dieses Bauvorhabens anzurechnen.

    § 16 Unbedenklichkeitsbescheinigungen, Meldungen

    Innerhalb von 17 Tagen nach Aufforderung durch den Generalunternehmer hat der Subunternehmer Unbedenklichkeitsbescheinigungen des zuständigen Finanzamtes, der Berufsgenossenschaft und der Ortskrankenkasse vorzulegen.

    Der Subunternehmer ist verpflichtet, für seine ausländischen Arbeitskräfte die behördliche Meldung wie An- und Abmeldung, Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis termingerecht einzureichen.

    § 17 Freistellungsbescheinigung

    Dem Generalunternehmerwurde eine Freistellungsbescheinigung vorgelegt.

    § 18 Datenschutz

    Der Bau-Subunternehmer verpflichtet sich, Dritten gegenüber keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu offenbaren.

    Es ist dem Bau-Subunternehmer untersagt, personen- und unternehmensbezogene Daten, von im Rahmen des Vertrags Kenntnis erlangt wird, außerhalb der Abwicklung dieses Vertrags zu verarbeiten, bekannt zu geben, zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Regelung besteht über die Beendigung des Vertrags hinaus.

    Der Bau-Subunternehmer verpflichtet sich, die übernommenen Datensätze der Bestandskunden nach den geltenden Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung zu verarbeiten.

    § 19 Mediationsklausel

    Die Parteien verpflichten sich, im Falle einer sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeit vor Klageerhebung bei einem ordentlichen Gericht oder Schiedsgericht eine Mediation gemäß der Mediationsordnung der IHK Wiesbaden durchzuführen.

    § 20 Schiedsklausel

    Sollte die Mediation gescheitert sein, so werden alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, nach der Schiedsgerichtsordnung der Industrie- und Handelskammer Wiesbaden unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Das gerichtliche Mahnverfahren bleibt aber zulässig

    § 21 Schlussbestimmungen

    Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen des Vertrages davon nicht betroffen. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine Bestimmung zu ersetzen, welche der der unwirksamen möglichst nahekommt und durch welche der beabsichtigte Vertragszweck in rechtlich zulässiger Weise erreicht werden kann. Entsprechendes gilt für Regelungslücken.

    Solingen, 18.04.2021 Berlin, 18.04.2021

    ……………………………………………………………………… ………………………………………………………………………

    Unterschrift Generalunternehmer Unterschrift Subunternehmer
    Wolf Richter Kampfsportschulen Ges. mit beschränkter Haftung Benedikt Reinecke Gartencenter GmbH
    Wolf Richter Benedikt Reinecke


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      Letter of Intent (Absichtserklärung) zwischen Anita Wegener Fotografie Ges. mit beschränkter Haftung und Rosamarie Neumann Elektronik Ges. m. b. Haftung

      Zwischen

      Anita Wegener Fotografie Ges. mit beschränkter Haftung
      Sitz in Düsseldorf
      – ANBIETER –
      Vertreten durch den Geschäftsführer Anita Wegener

      und

      der Firma Rosamarie Neumann Elektronik Ges. m. b. Haftung
      Sitz in Erlangen
      Vertreten durch den Geschäftsführer Rosamarie Neumann

      – ANWENDER –

      1. Vorbemerkungen

      Die ANWENDER GMBH möchte ihr System umstellen und beabsichtigt insofern Software von ANBIETER einzusetzen und ANBIETER zusätzlich mit der Projekt- und Einführungsunterstützung zu beauftragen.

      Die Parteien halten nachstehend den Stand ihrer bisherigen Verhandlungen und ihre vorläufigen Vereinbarungen fest. Sie begründen damit noch keine Verpflichtung zum Abschluss eines Lizenz- und Dienstleistungsvertrages. Vielmehr haben die Parteien bis zur Unterzeichnung des entsprechenden Vertrages das Recht, jederzeit ohne Angaben von Gründen von den weiteren Verhandlungen Abstand zu nehmen. Der später abschließende Vertrag (Hauptvertrag) soll folgenden wesentlichen Inhalt haben:

      2. Wesentlicher Inhalt des zwischen ANWENDER GMBH und ANBIETER abzuschließenden Lizenz- und Dienstleistungsvertrags (Hauptvertrag)

      Gegenstand der vorgesehenen vertraglichen Vereinbarung ist der Erwerb und die Installation der Software für einen Testbetrieb. Dieser Testbetrieb soll ab dem 18.04.2021 in einen Echtbetrieb übergehen.

      Der zu vereinbarende Dienstleistungsteil soll konkrete Abstimmungen und ein Konzept zur Einführungs- und Projektunterstützung, Echtstartunterstützung, zur Einrichtung und Abstimmung der Schnittstellen sowie die notwendigen Anwenderschulungen enthalten.

      3. Zeitplan

      Die Parteien stimmen darin überein, dass sie schnellstmöglich Gespräche zur Ausarbeitung eines Lizenz- und Dienstleistungsvertrages im Geiste dieser Absichtserklärung aufnehmen mit dem Ziel eines zügigen Vertragsabschlusses.

      Beide Parteien sind bereit, die für den Vertragsabschluss erforderlichen Vorleistungen nach Treu und Glauben zu erbringen und zur Erreichung des Vertragsabschlusses partnerschaftlich zusammenzuarbeiten. Sie werden alle hierfür erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen.

      4. Inkrafttreten und Laufzeit der Absichtserklärung

      Diese Absichtserklärung tritt mit der Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft und endet automatisch mit Abschluss eines Hauptvertrages zwischen den Parteien, spätestens jedoch am 23.9.2027, es sei denn, die Parteien haben einvernehmlich eine Verlängerung der Laufzeit dieser Absichtserklärung schriftlich vereinbart.

      5. Geheimhaltung

      Die der anderen Partei übergebenen Unterlagen, Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke dieser Absichtserklärung verwendet werden.

      Die vorstehende Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für Informationen, wenn und soweit

      diese bereits vor Offenlegung gegenüber der anderen Partei und ohne Geheimhaltungsverpflichtung rechtmäßig in ihrem Besitz waren;
      diese ohne ihr Zutun veröffentlicht worden oder anderweitig ohne ihr Verschulden allgemein bekannt geworden sind;
      diese ihr nach Abschluss der Absichtserklärung von einem oder mehreren Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung rechtmäßig, also ohne Bruch dieser Vereinbarung durch die empfangende Partei, übermittelt wurden;
      diese schriftlich durch die offenlegende Partei gegenüber der anderen Partei freigegeben werden;

      – diese ohne entsprechende Verpflichtungen und Beschränkungen von der offenlegenden Partei einem Dritten zugänglich gemacht worden sind.

      6. Schlussbestimmungen

      Frühere mündliche oder schriftliche Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieser Absichtserklärung sind mit deren Inkrafttreten gegenstandslos.

      Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

      Rechte und Pflichten aus dieser Absichtserklärung werden durch Formumwandlung bzw. Neustrukturierungen der Betriebsorganisation der Parteien, auch wenn diese zur Ausgliederung von Betriebsteilen oder zur Schaffung neuer Rechtspersönlichkeiten führen, nicht berührt.

      Sollte eine Bestimmung dieser Absichtserklärung unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung unverzüglich durch eine solche wirksame ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

      Auf diese Absichtserklärung findet deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist Düsseldorf.

      Düsseldorf, 18.04.2021 Erlangen, 18.04.2021

      ______________________________ ______________________________

      Unterschrift ANBIETER Unterschrift ANWENDER
      Anita Wegener Fotografie Ges. mit beschränkter Haftung Rosamarie Neumann Elektronik Ges. m. b. Haftung
      Anita Wegener Rosamarie Neumann


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        Musterprotokoll für die Gründung einer Mehrpersonengesellschaft mit bis zu drei Gesellschaftern

        UR. Nr. 70693

        Heute, den 17.04.2021, erschienen vor mir, Degenhard Moritz, Notar mit dem Amtssitz in Remscheid,

        1) Frau Pascal Schreiner,
        2) Herr Wulfhardt Brandt,
        3) Herr Rosalie Morgenstern,

        1. Die Erschienenen errichten hiermit nach Paragraph 2 Abs. 1a GmbHG eine Gesell­schaft mit beschränkter Haftung unter der Firma
        Thielo Stoll Heizöl Gesellschaft mbH mit dem Sitz in Remscheid.

        2. Gegenstand des Unternehmens ist Maschine Definitionen Maschinen in Mythologie und Navigationsmenü.

        3. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 206098 Euro (i. W. zwei null sechs null neun acht Euro) und wird wie folgt übernommen:

        Frau Pascal Schreiner uebernimmt einen Geschäftsanteil mit einem Nennbetrag in Höhe von 47034 Euro
        (i. W. vier sieben null drei vier Euro) (Geschäftsanteil Nr. 1),

        Herr Wulfhardt Brandt uebernimmt einen Geschäftsanteil mit einem Nennbetrag in Höhe von 127121 Euro
        (i. W. eins zwei sieben eins zwei eins Euro) (Geschäftsanteil Nr. 2),

        Herr Rosalie Morgenstern uebernimmt einen Geschäftsanteil mit einem Nennbetrag in Höhe von 31943 Euro
        (i. W. drei eins neun vier drei Euro) (Geschäftsanteil Nr. 3).

        Die Einlagen sind in Geld zu erbringen, und zwar sofort in voller Höhe/zu
        50 Prozent sofort, im Übrigen sobald die Gesellschafterversammlung ihre Einforderung beschliesst.

        4. Zum Geschäftsführer der Gesellschaft wird Herr Thielo Stoll,geboren am 12.6.1970 , wohnhaft in Remscheid, bestellt.
        Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des Paragraph 181 des Bürger­lichen Gesetzbuchs befreit.

        5. Die Gesellschaft trägt die mit der Gründung verbundenen Kosten bis zu einem Gesamtbetrag von 300 Euro, höchstens jedoch bis zum Betrag ihres
        Stammkapitals. Darüber hinausgehende Kosten tragen die Gesellschafter im Verhältnis der Nennbeträge ihrer Geschäftsanteile.

        6. Von dieser Urkunde erhält eine Ausfertigung jeder Gesellschafter, beglau­bigte Ablichtungen die Gesellschaft und das Registergericht (in elektroni­
        scher Form) sowie eine einfache Abschrift das Finanzamt – Körperschaft­steuerstelle –.

        7. Die Erschienenen wurden vom Notar Degenhard Moritz insbesondere auf Folgendes hingewiesen:

        Hinweise:
        1) Nicht Zutreffendes streichen. Bei juristischen Personen ist die Anrede Herr/Frau wegzulassen.
        2) Hier sind neben der Bezeichnung des Gesellschafters und den Angaben zur notariellen Identi­tätsfeststellung ggf. der Güterstand und die Zustimmung des Ehegatten sowie die Angaben zu einer etwaigen Vertretung zu vermerken.
        3) Nicht Zutreffendes streichen. Bei der Unternehmergesellschaft muss die zweite Alternative ge­strichen werden.
        4) Nicht Zutreffendes streichen.


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          Musterprotokoll für die Gründung einer Mehrpersonengesellschaft mit bis zu drei Gesellschaftern

          UR. Nr. 16963

          Heute, den 16.04.2021, erschienen vor mir, Tom Vergil, Notar mit dem Amtssitz in Lübeck,

          1) Frau Arno Schumann,
          2) Herr Roger Baier,
          3) Herr Romy Morgenstern,

          1. Die Erschienenen errichten hiermit nach Paragraph 2 Abs. 1a GmbHG eine Gesell­schaft mit beschränkter Haftung unter der Firma
          Debora Genfer Getränkehandel Gesellschaft mit beschraenkter Haftung mit dem Sitz in Lübeck.

          2. Gegenstand des Unternehmens ist KFZ Navigationsmenü.

          3. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 452016 Euro (i. W. vier fünf zwei null eins sechs Euro) und wird wie folgt übernommen:

          Frau Arno Schumann uebernimmt einen Geschäftsanteil mit einem Nennbetrag in Höhe von 16025 Euro
          (i. W. eins sechs null zwei fünf Euro) (Geschäftsanteil Nr. 1),

          Herr Roger Baier uebernimmt einen Geschäftsanteil mit einem Nennbetrag in Höhe von 240723 Euro
          (i. W. zwei vier null sieben zwei drei Euro) (Geschäftsanteil Nr. 2),

          Herr Romy Morgenstern uebernimmt einen Geschäftsanteil mit einem Nennbetrag in Höhe von 195268 Euro
          (i. W. eins neun fünf zwei sechs acht Euro) (Geschäftsanteil Nr. 3).

          Die Einlagen sind in Geld zu erbringen, und zwar sofort in voller Höhe/zu
          50 Prozent sofort, im Übrigen sobald die Gesellschafterversammlung ihre Einforderung beschliesst.

          4. Zum Geschäftsführer der Gesellschaft wird Herr Debora Genfer,geboren am 17.1.1949 , wohnhaft in Lübeck, bestellt.
          Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des Paragraph 181 des Bürger­lichen Gesetzbuchs befreit.

          5. Die Gesellschaft trägt die mit der Gründung verbundenen Kosten bis zu einem Gesamtbetrag von 300 Euro, höchstens jedoch bis zum Betrag ihres
          Stammkapitals. Darüber hinausgehende Kosten tragen die Gesellschafter im Verhältnis der Nennbeträge ihrer Geschäftsanteile.

          6. Von dieser Urkunde erhält eine Ausfertigung jeder Gesellschafter, beglau­bigte Ablichtungen die Gesellschaft und das Registergericht (in elektroni­
          scher Form) sowie eine einfache Abschrift das Finanzamt – Körperschaft­steuerstelle –.

          7. Die Erschienenen wurden vom Notar Tom Vergil insbesondere auf Folgendes hingewiesen:

          Hinweise:
          1) Nicht Zutreffendes streichen. Bei juristischen Personen ist die Anrede Herr/Frau wegzulassen.
          2) Hier sind neben der Bezeichnung des Gesellschafters und den Angaben zur notariellen Identi­tätsfeststellung ggf. der Güterstand und die Zustimmung des Ehegatten sowie die Angaben zu einer etwaigen Vertretung zu vermerken.
          3) Nicht Zutreffendes streichen. Bei der Unternehmergesellschaft muss die zweite Alternative ge­strichen werden.
          4) Nicht Zutreffendes streichen.


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            Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hardo Hölscher Automaten GmbH

            §1 Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen

            (1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftbedingungen gelten für alle Lieferungen zwischen uns und einem Verbraucher in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

            Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschliesst, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).

            §2 Zustandekommen eines Vertrages, Speicherung des Vertragstextes

            (1) Die folgenden Regelungen über den Vertragsabschluss gelten für Bestellungen über unseren Internetshop http://www.HardoHölscherAutomatenGmbH.de.

            (2) Im Falle des Vertragsschlusses kommt der Vertrag mit

            Hardo Hölscher Automaten GmbH
            Hardo Hölscher
            D-53179 Solingen
            Registernummer 226390
            Registergericht Amtsgericht Solingen

            zustande.

            (3) Die Präsentation der Waren in unserem Internetshop stellen kein rechtlich bindendes Vertragsangebot unsererseits dar, sondern sind nur eine unverbindliche Aufforderungen an den Verbraucher, Waren zu bestellen. Mit der Bestellung der gewünschten Ware gibt der Verbraucher ein für ihn verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab.
            (4) Bei Eingang einer Bestellung in unserem Internetshop gelten folgende Regelungen: Der Verbraucher gibt ein bindendes Vertragsangebot ab, indem er die in unserem Internetshop vorgesehene Bestellprozedur erfolgreich durchläuft.

            Die Bestellung erfolgt in folgenden Schritten:

            1) Auswahl der gewünschten Ware
            2) Bestätigen durch Anklicken der Buttons Bestellen
            3) Prüfung der Angaben im Warenkorb
            4) Betätigung des Buttons zur Kasse
            5) Anmeldung im Internetshop nach Registrierung und Eingabe der Anmelderangaben (E-Mail-Adresse und Passwort).
            6) Nochmalige Prüfung bzw. Berichtigung der jeweiligen eingegebenen Daten.
            7) Verbindliche Absendung der Bestellung durch Anklicken des Buttons kostenpflichtig bestellen bzw. kaufen

            Der Verbraucher kann vor dem verbindlichen Absenden der Bestellung durch Betätigen der in dem von ihm verwendeten Internet-Browser enthaltenen Zurück-Taste nach Kontrolle seiner Angaben wieder zu der Internetseite gelangen, auf der die Angaben des Kunden erfasst werden und Eingabefehler berichtigen bzw. durch Schliessen des Internetbrowsers den Bestellvorgang abbrechen. Wir bestätigen den Eingang der Bestellung unmittelbar durch eine automatisch generierte E-Mail (Auftragsbestätigung). Mit dieser nehmen wir Ihr Angebot an.

            (5) Speicherung des Vertragstextes bei Bestellungen über unseren Internetshop : Wir speichern den Vertragstext und senden Ihnen die Bestelldaten und unsere AGB per E-Mail zu. Die AGB können Sie jederzeit auch unter http://www.HardoHölscherAutomatenGmbH.de/agb.html einsehen. Ihre vergangenen Bestellungen können Sie in unserem Kunden-Bereich unter Mein Konto –> Meine Bestellungen einsehen.

            §3 Preise, Versandkosten, Zahlung, Fälligkeit

            (1) Die angegebenen Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile. Hinzu kommen etwaige Versandkosten.

            (2) Der Verbraucher hat die Möglichkeit der Zahlung per Vorkasse, Nachnahme, Bankeinzug, PayPal, Kreditkarte( Visa ) .

            (3) Hat der Verbraucher die Zahlung per Vorkasse gewählt, so verpflichtet er sich, den Kaufpreis unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen.
            Soweit wir per Nachnahme liefern, tritt die Fälligkeit der Kaufpreisforderung mit Erhalt der Ware ein.

            §4 Lieferung

            (1) Sofern wir dies in der Produktbeschreibung nicht deutlich anders angegeben haben, sind alle von uns angebotenen Artikel sofort versandfertig. Die Lieferung erfolgt hier spätesten innerhalb von 5 Werktagen. Dabei beginnt die Frist für die Lieferung im Falle der Zahlung per Vorkasse am Tag nach Zahlungsauftrag an die mit der Überweisung beauftragte Bank und bei allen anderen Zahlungsarten am Tag nach Vertragsschluss zu laufen. Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag am Lieferort, so endet die Frist am nächsten Werktag.

            (2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache geht auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache an den Käufer auf diesen über.

            §5 Eigentumsvorbehalt

            Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.

            ****************************************************************************************************

            §6 Widerrufsrecht des Kunden als Verbraucher:

            Widerrufsrecht für Verbraucher

            Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Massgabe zu, wobei Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschliesst, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können:

            Widerrufsbelehrung

            Widerrufsrecht

            Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

            Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage, ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

            Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
            Hardo Hölscher Automaten GmbH
            Hardo Hölscher
            D-53179 Solingen
            Registernummer 226390
            Registergericht Amtsgericht Solingen
            E-Mail info@HardoHölscherAutomatenGmbH.de
            Telefax 023728373
            mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

            Widerrufsfolgen

            Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschliesslich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

            Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

            Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

            Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

            Finanzierte Geschäfte

            Haben Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanziert und widerrufen Sie den finanzierten Vertrag, sind Sie auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, wenn beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn wir gleichzeitig Ihr Darlehensgeber sind oder wenn sich Ihr Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung unserer Mitwirkung bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder der Rückgabe bereits zugeflossen ist, tritt Ihr Darlehensgeber im Verhältnis zu Ihnen hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe in unsere Rechte und Pflichten aus dem finanzierten Vertrag ein. Letzteres gilt nicht, wenn der vorliegende Vertrag den Erwerb von Wertpapieren, Devisen, Derivaten oder Edelmetallen zum Gegenstand hat.
            Wollen Sie eine vertragliche Bindung so weitgehend wie möglich vermeiden, widerrufen Sie beide Vertragserklärungen gesondert.

            Ende der Widerrufsbelehrung

            ****************************************************************************************************

            §7 Widerrufsformular

            Muster-Widerrufsformular
            (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
            An :
            Hardo Hölscher Automaten GmbH
            Hardo Hölscher
            D-53179 Solingen
            E-Mail info@HardoHölscherAutomatenGmbH.de

            Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

            _____________________________________________________

            Bestellt am (*)/erhalten am (*)

            __________________

            Name des/der Verbraucher(s)

            _____________________________________________________

            Anschrift des/der Verbraucher(s)

            _____________________________________________________

            Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

            __________________

            Datum

            __________________

            (*) Unzutreffendes streichen.

            §8 Gewährleistung

            Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen.

            §9 Verhaltenskodex

            Wir haben uns den Verhaltenskodizes der folgenden Einrichtungen unterworfen:

            §10 Vertragssprache

            Als Vertragssprache steht ausschliesslich Deutsch zur Verfügung.

            ****************************************************************************************************

            §11 Kundendienst

            Unser Kundendienst für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen steht Ihnen werktags von 9:00 Uhr bis 17:30 Uhr unter

            Telefon: 05123 45678911
            Telefax: 06137 402875
            E-Mail: info@HardoHölscherAutomatenGmbH.de
            zur Verfügung.

            ****************************************************************************************************

            Stand der AGB Jan.2019


            gmbh kaufen ebay GmbH als gesellschaft kaufen


            Top 9 darlehensvertrag:

              gmbh gründen haus kaufen gesellschaft kaufen in der schweiz Mietvertrag sale and lease back gesellschaft kaufen in österreich

              Geschäftsraummietvertrag

              Zwischen

              Wolfdieter Kratz Windschutzscheiben Gesellschaft mit beschränkter Haftung
              Vertreten durch die Geschäftsführung Wolfdieter Kratz
              (Vermieter)

              und

              Wolf Jodler Institute GmbH
              Vertreten durch die Geschäftsführung Knut Kurz
              (Mieter)

              wird folgender Geschäftsraummietvertrag geschlossen:

              §1 Mieträume

              Vermietet werden im Geschäftshaus in Hamburg folgende Räume:
              Erdgeschoss: 1099 qm
              1. Etage: 224 qm
              2. Etage: 218 qm
              3. Etage: 269 qm
              4. Etage: 1088 qm
              5. Etage: 117 qm
              6. Etage: 1100 qm
              7. Etage: 187 qm
              8. Etage: 1239 qm

              Keller: 106 qm
              Dachboden: 265 qm

              Die Mietfläche beträgt 5912 qm.

              Für die oben genannten Räume erhält der Mieter folgende Schlüssel:
              5 Schlüssel

              Schäden an diesen Räumen sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.

              Der Mieter ist verpflichtet, eine Glasversicherung für sämtliche Fenster-, Schaufenster- und Türscheiben der Mieträume (oder sonstige Versicherungen nach Vereinbarung, wobei eine Doppelversicherung durch Mieter und Vermieter vermieden werden sollte) in ausreichender Höhe auf eigene Kosten abzuschließen und den Abschluss bzw. das Fortbestehen dem Vermieter nachzuweisen.

              §2 Mietzweck

              Die Vermietung erfolgt zur ausschließlichen Nutzung als Windschutzscheiben:

              Eine Änderung der vertraglich vereinbarten Nutzung ist von der Zustimmung des Vermieters abhängig, die nur aus wichtigem Grund verweigert werden darf. Ein besonderer Grund besteht insbesondere in einer Konkurrenzsituation zu anderen Mietern.

              §3 Ausstattung der Mieträume / Rückbauverpflichtung

              Der Mieter übernimmt die Räume in nicht renovierungsbedürftigem Zustand.

              Die Räume werden wie besichtigt vermietet und sind nach Beendigung des Mietverhältnisses im gleichen/renovierten Zustand zu verlassen.

              Werden bauliche Veränderungen an der Mietsache (Einbauten, Umbauten, Ausbauten) durch den Mieter vorgenommen, verpflichtet er sich, diese spätestens bis zur Beendigung des Mietverhältnisses beseitigt zu haben.

              §4 Mietzeit und ordentliche Kündigung

              Das Mietverhältnis beginnt am 15.04.2021 und endet nach 7 Jahren.

              Das Mietverhältnis verlängert sich um 3 Jahr(e), falls es nicht mindestens sechs Monate vor Ablauf durch eingeschriebenen Brief gekündigt wird. Für die Rechtzeitigkeit ist entscheidend der Zugang des Kündigungsschreibens.

              Es kann mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres gekündigt werden. Die Kündigung ist rechtzeitig erfolgt, wenn sie spätestens am 3. Werktag des ersten Monats der Kündigungsfrist schriftlich beim anderen Vertragspartner eingegangen ist.

              §5 Fristlose Kündigung

              Der Vermieter ist berechtigt, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen, wenn

              a) der Mieter mit zwei Monatsmieten in Verzug ist

              oder
              b) der Mieter auf zwei aufeinanderfolgenden Zahlungsterminen mit mehr als einer Miete in Verzug ist

              oder
              c) der Mieter trotz Mahnung das Objekt weiterhin vertragswidrig nutzt

              oder
              d) nach Vertragsschluss eine wesentliche Verschlechterung in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Mieters eintritt. Diese werden vermutet, wenn Pfändungen oder sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ausgebracht werden, die die Ansprüche des Vermieters gefährden.

              Die gesetzlichen Kündigungsrechte ohne Fristsetzung aus §§ 543 II Nr. 1, 569 I BGB bleiben unberührt.

              Im Übrigen ist jede Partei zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grunde berechtigt, wenn der Vertragspartner eine wesentliche Vertragspflicht trotz vorheriger Abmahnung wiederholt verletzt.

              §6 Mietzins

              Die monatliche Netto-Grundmiete beträgt Euro 70944
              Sie ist im Voraus, spätestens am 3. Werktag jeden Monats, kostenfrei an den Vermieter auf dessen Konto bei der Sparkasse zu zahlen:
              IBAN DE99 4997 9939 4907 7517 69

              Folgende Nebenabgaben hat der Mieter innerhalb eines Monats nach erfolgter Rech­nungsstellung zusätzlich zu entrichten:

              Betriebskosten in Höhe von Euro 17736
              sonstige Kosten in Höhe von Euro 59120

              §7 Anpassung des Mietzinses

              Erhöht oder vermindert sich künftig der vom Statistischen Bundesamt amtlich festgestellte Verbraucherpreisindex für Deutschland (auf der Basis 2010 = 100) gegenüber dem für den Monat des Vertragsschlusses veröffentlichten Index um mindestens 10 Prozent, so ändert sich der Mietzins automatisch im gleichen prozentualen Verhältnis nach unten oder oben ab dem auf die Änderung folgenden Monat, ohne dass es hierzu besonderer Erklärungen auch nur einer Vertragspartei oder sonst einer Vertragsabänderung bedarf

              Sollte der genannte Index eingestellt werden, tritt an seine Stelle der entsprechende Nachfolgeindex.

              Weitere Anpassungen der Miete erfolgen nach Maßgabe der Ziff. 1, wobei jeweils auf den Indexstand zum Zeitpunkt der letzten Anpassung als Ausgangsindex abzustellen ist.

              Haben die vom Mieter auf eigene Kosten vorgenommenen baulichen Veränderungen eine Werterhöhung der Mieträume zur Folge, so hat diese bei einer Neufestsetzung des Mietzinses außer Betracht zu bleiben.

              §8 Mietkaution

              Der Mieter zahlt eine Kaution in Höhe von drei Monatsmieten. Die Kaution ist vom Vermieter auf einem gesondert geführten Konto aufzubewahren. Eine Verzinsungspflicht des Vermieters für die Kaution wird ausgeschlossen.

              §9 Bauliche Veränderungen, Ausbesserungen

              Bauliche Veränderungen an den Mieträumen darf der Mieter nur nach Vorliegen der schriftlichen Zustimmung des Vermieters vornehmen lassen. Die Zustimmung darf verweigert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

              Etwaige Werterhöhungen der Mieträume werden angemessen vergütet, es sei denn, es handelt sich um bauliche Veränderungen, die bei Vertragsende wieder rückgängig gemacht werden.

              Ausbesserungen und bauliche Veränderungen, die zur Erhaltung des Gebäudes, zur Abwendung drohender Gefahren oder zur Beseitigung von Schäden dienen, darf der Vermieter ohne Zustimmung des Mieters vornehmen lassen. Sollten diese Arbeiten aus anderen Gründen vorgenommen werden, so bedarf es einer Zustimmung des Mieters dann nicht, wenn sie den Mieter nur unwesentlich beeinträchtigen; es entstehen keine Schadensersatzansprüche und Ansprüche zur Mietminderung.

              Von beabsichtigten baulichen Tätigkeiten am Gebäude, die den Mieter beeinträchtigen könnten, hat der Vermieter ihn so rechtzeitig zu verständigen, dass der Mieter Vorkehrungen zur Weiterführung seines Betriebes treffen kann.

              Unterbleibt diese Benachrichtigung, so entsteht dem Mieter ein Anspruch auf Schadensersatz/Mietminderung.

              §10 Betreten der Mietsache

              Der Vermieter darf die Geschäftsräume nach vorheriger Ankündigung während der Geschäftszeiten, auch in Abwesenheit des Mieters, betreten, um sich vom Zustand der Räume zu überzeugen. Dieses Recht kann auch durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden.

              §11 Instandhaltung/Instandsetzung der Mieträume, Schönheitsreparaturen

              Der Mieter erklärt sich bereit, die Instandhaltung (Wartung) und Instandsetzung (Reparaturen) an der Mietsache innerhalb der Mieträume bis zu einem Betrag vom EUR…… je Einzelfall zu übernehmen. Fallen mehrere Wartungs- und Reparaturarbeiten an, übernimmt der Mieter insgesamt im Jahr die dafür benötigen Kosten nur bis zu einem Betrag von EUR…..Handelt es sich um die Instandhaltung und Instandsetzung des Gebäudes (Dach und Fach), der damit verbundenen technischen Einrichtungen und Anlagen, sowie der Außenanlagen, obliegt diese Pflicht dem Vermieter.

              Schönheitsreparaturen, wie das Streichen der Wände und Decken, werden vom Mieter vorgenommen.

              §12 Untervermietung, Nachmieter

              Eine Untervermietung ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters gestattet.
              Die Zustimmung kann verweigert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Sie kann aus wichtigem Grund widerrufen werden.

              Der Mieter ist berechtigt, einen Nachmieter zu stellen, der in den Mietvertrag zu den gleichen Bedingungen innerhalb der Restlaufzeit des Vertrages eintritt, sofern gegen die Bonität des Nachmieters, gegen dessen Person und die Branche (auch im Hinblick auf einen Konkurrenzschutz) keine Einwendungen bestehen. Der Vermieter ist verpflichtet, mit diesem Mieter zu unveränderten Bedingungen einen Vertrag für die Restlaufzeit abzuschließen.

              §13 Außenreklame

              Der Mieter ist berechtigt, an bestimmten Teilen der Außenfront des Gebäudes Firmenschilder, Leuchtreklame sowie Schaukästen und Warenautomaten anzubringen, soweit der Gesamteindruck der Gebäudefront dadurch nicht beeinträchtigt wird.

              Das Anbringen dieser Außenreklame erfolgt auf Kosten des Mieters und nach vorheriger Abstimmung mit dem Vermieter.

              Die gesetzlichen und ortspolizeilichen Vorschriften über Außenreklame sind zu beachten.

              Die Pflicht des § 3 Nr. 2 dieses Mietvertrages bei Mietende gilt sinngemäß.

              Verlegt der Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses seinen Betrieb, so ist er berechtigt, ein halbes Jahr an der Eingangstür ein Hinweisschild anzubringen.

              §14 Sachen des Mieters

              Der Mieter versichert, dass die Sachen, die er in die Mieträume einbringen wird, in seinem freien Eigentum stehen, abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten.

              Folgende Sachen sind hiervon ausgenommen:
              …………………………………………………………………………………………

              …………………………………………………………………………………………

              §15 Wettbewerbsschutz

              Der Vermieter verpflichtet sich, während der Mietzeit weder auf dem Mietgrundstück noch auf ihm gehörenden Nachbargrundstücken (Straße, Hausnummer) gewerbliche Räume an einen Mitbewerber des Mieters zu vermieten.

              Diese Verpflichtung erstreckt sich nicht auf den Fall einer Änderung des Nutzungszwecks der Mieträume.

              §16 Besondere Vereinbarungen

              ………………………………………………………………………………………………………

              ………………………………………………………………………………………………………

              §17 Gerichtsstand, außergerichtliche Streitbeilegung

              Gerichtsstand ist Hamburg.

              Hier gegebenenfalls Ergänzungen entsprechend S. 3 vornehmen.

              §18 Sonstiges

              Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht.

              Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden.

              Ist oder wird eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages nicht.

              Hamburg, 15.04.2021

              ……………………………………………….. ………………………………………………..

              Unterschrift Vermieter Unterschrift Mieter


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              Top 4 verkaufsbedingungen:

                gmbh mantel kaufen wiki GmbH Firma gmbh deckmantel kaufen gesellschaft kaufen kosten

                Gesellschaftsvertrages zur Gruendung einer BGB-Gesellschaft (GbR) – GbR Vertrag – Gesellschaft buergerlichen Rechts

                Zwischen

                Frau / Herren
                Annekatrin Nguyen

                Wohnhaft in Bonn

                und

                Frau / Herren
                Florenz Schott

                Wohnhaft in Solingen

                wird folgender Gesellschaftsvertrag geschlossen:

                § 1 Name, Sitz und Zweck der Gesellschaft

                Zum gemeinsamen Betrieb eines Gmundner Molkerei
                Linessa Mozarella Light (Lidl Schweiz)handelsgeschäftes wird von den Unterzeichnern eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts unter der Bezeichnung:

                ‚Annekatrin Nguyen und Florenz Schott, Gmundner Molkerei
                Linessa Mozarella Light (Lidl Schweiz)einzelhandel‘

                gegründet.

                Die Gesellschaft ist auf alle, dem Zweck des Unternehmens dienenden Tätigkeiten gerichtet. Es können Filialen gegründet werden.
                Sitz der Gesellschaft ist Bonn.

                § 2 Dauer der Gesellschaft

                Die Gesellschaft beginnt am 14.04.2021. Ihre Dauer ist unbestimmt. Der Gesellschaftsvertrag kann unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten jeweils zum Schluss eines Kalenderjahres gekündigt werden.
                Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

                § 3 Geschäftsjahr

                Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

                § 4 Einlagen der Gesellschafter

                Frau / Herr Annekatrin Nguyen bringt in bar 472.269,- EURO sowie Einrichtungsgegenstände und Maschinen im Wert von 570.284,- EURO ein. Frau / Herr Florenz Schott bringt in bar 837.450,- EURO sowie Einrichtungsgegenstände und Maschinen im Wert von 781.346,- EURO ein. Beide Gesellschafter sind entsprechend ihrer Anteile mit sofortiger Wirkung je zur Hälfte am Gesellschaftsvermögen beteiligt.

                § 5 Geschäftsführung und Vertretung

                Die Geschäfte werden von beiden Gesellschaftern gemeinschaftlich geführt. Jeder Gesellschafter ist zur Geschäftsführung alleine berechtigt. Er vertritt die Gesellschaft im Außenverhältnis allein.

                Im Innenverhältnis ist die Zustimmung beider Gesellschafter zu nachfolgenden Rechtshandlungen und Rechtsgeschäften erforderlich:

                1. Ankauf, Verkauf und Belastung von Grundstücken
                2. Abschluss von Miet- und Dienstverträgen jeglicher Art
                3. Aufnahme von Krediten, Übernahme von Bürgschaften
                4. Abschluss von Verträgen, deren Wert im Einzelfall den Betrag von 82.144,- EURO übersteigt
                5. Aufnahme neuer Gesellschafter und Erhöhung der Einlagen

                § 6 Pflichten der Gesellschafter

                Keiner der Gesellschafter darf ohne schriftliches Einverständnis des anderen Gesellschafters außerhalb der Gesellschaft ohne Rücksicht auf die jeweilige Branche geschäftlich tätig werden. Dazu gehört auch eine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung an Konkurrenzgeschäften. Für Zuwiderhandlungen wird eine Vertragsstrafe in Höhe von je 79.500 € vereinbart.

                Fristlose Kündigung bleibt vorbehalten.

                Jeder Gesellschafter kann verlangen, dass der Mitgesellschafter alle auf eigene Rechnung abgeschlossenen Geschäfte als für die Gesellschaft eingegangen gelten lässt. Daraus folgt, dass die aus solchen Geschäften bezogenen Vergütungen herauszugeben sind oder die Ansprüche auf Vergütung an die Gesellschaft abgetreten werden müssen.

                § 7 Gewinn- und Verlustrechnung / Entnahmerecht

                Gewinn und Verlust der Gesellschaft werden nach Maßgabe der Beteiligung der Gesellschafter aufgeteilt. Jedem Gesellschafter steht eine Vorabvergütung in Höhe von 306.309,- EURO zu. Sollte die Gesellschaft nach Feststellung des Jahresabschlusses durch Auszahlung der Vorabvergütung in die Verlustzone geraten, sind die Gesellschafter zu entsprechendem Ausgleich verpflichtet.

                § 8 Kündigung eines Gesellschafters

                Im Falle der Kündigung scheidet der kündigende Gesellschafter aus der Gesellschaft aus. Der verbleibende Gesellschafter ist berechtigt, das Unternehmen mit Aktiva und Passiva unter Ausschluss der Liquidation zu übernehmen und fortzuführen. Dem ausscheidenden Gesellschafter ist das Auseinandersetzungsguthaben auszuzahlen.
                Bei der Feststellung des Auseinandersetzungsguthabens sind Aktiva und Passiva mit ihrem wahren Wert einzusetzen. Der Geschäftswert ist nicht zu berücksichtigen.
                Die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens hat in vier gleichen Vierteljahresraten zu erfolgen, von denen die erste drei Monate nach dem Ausscheiden fällig ist. Das Auseinandersetzungsguthaben ist ab dem Ausscheidungszeitpunkt in Höhe des jeweiligen Hauptrefinanzierungssatzes der Europäischen Zentralbank zu verzinsen.

                § 9 Tod eines Gesellschafters

                Im Falle des Todes eines Gesellschafters gilt § 8 entsprechend mit der Maßgabe, dass die Auseinandersetzungsbilanz zum Todestag aufzustellen ist.

                § 10 Einsichtsrecht

                Jeder Gesellschafter ist berechtigt, sich über die Angelegenheiten der Gesellschaft durch Einsicht in die Geschäftsbücher und Papiere zu unterrichten und sich aus ihnen eine Übersicht über den Stand des Gesellschaftsvermögens anzufertigen.
                Jeder Gesellschafter kann auf eigene Kosten einen zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Dritten bei der Wahrnehmung dieser Rechte hinzuziehen oder zur Wahrnehmung dieser Rechte beauftragen.

                § 11 Salvatorische Klausel

                Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
                Für den Fall der Unwirksamkeit verpflichten sich die Gesellschafter, eine neue Regelung zu treffen, die wirtschaftlich der unwirksamen Regelung weitestgehend entspricht.

                § 12 Änderungen des Vertrages

                Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

                Bonn, 14.04.2021 Solingen, 14.04.2021

                ____________________________ ____________________________

                Unterschrift Annekatrin Nguyen Unterschrift Florenz Schott


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                Top 8 AGB:

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                  Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unter Flagge (Begriffsklärung) aufgeführt.

                  Nationalflagge Osttimors

                  Eine Flagge ist eine abstrakte zweidimensionale Anordnung von Farben, Flächen und Zeichen in meist rechteckiger Form. Sie besteht in der Regel aus einem Tuch, aber auch andere Materialien, wie Papier, Plastik oder Metall, finden Verwendung. Deren gemaltes Bild erfüllt oft dieselben Zwecke wie die eigentliche Flagge.

                  Flaggen dienen zur visuellen Übertragung von Informationen, ursprünglich über eine größere Distanz, wie von Schiff zu Schiff. Oft ist dies die Markierung der Zugehörigkeit beziehungsweise der Vertretung von Gemeinschaften und Körperschaften. Die Lehre vom Fahnen- und Flaggenwesen heißt Vexillologie (Flaggenkunde).

                  Inhaltsverzeichnis

                  1 Allgemeines

                  1.1 Unterscheidung der Begriffe

                  2 Geschichte
                  3 Hissen und Streichen der Flagge
                  4 Flaggenführung auf Seeschiffen
                  5 Gebrauchsformen

                  5.1 Nationalflaggen
                  5.2 Flaggen im Signalwesen
                  5.3 Flaggen im Sport
                  5.4 Parteiflaggen
                  5.5 Flaggen internationaler Organisationen

                  6 Gestaltung von Flaggen

                  6.1 Format
                  6.2 Proportionen
                  6.3 Flaggentypen
                  6.4 Bestandteile einer Flagge

                  7 Symbolik

                  7.1 Entwicklung der Symbole
                  7.2 Häufige Symbole und Farben

                  7.2.1 Trikoloren
                  7.2.2 Kreuze
                  7.2.3 Himmelskörper

                  7.2.3.1 Mondsichel
                  7.2.3.2 Vollmond
                  7.2.3.3 Sonne
                  7.2.3.4 Sterne und Sternbilder

                  7.2.4 Farben als Symbol der Verbundenheit
                  7.2.5 Pflanzen und Tiere
                  7.2.6 Waffen und Schilde
                  7.2.7 Geographische Darstellungen
                  7.2.8 Stars and Stripes – Flaggen nach dem Vorbild der USA
                  7.2.9 Kommunistische Symbole
                  7.2.10 Traditionelle Muster

                  8 Siehe auch
                  9 Literatur
                  10 Weblinks
                  11 Einzelnachweise

                  Allgemeines

                  Das Wort Flagge hat einen nordischen, vermutlich im 17. Jahrhundert in England aufgekommenen Ursprung, der vom altnordischen Wort flogra stammt, was flattern bedeutet.[1] Um 1600, im Zuge der Entstehung von Nationalflaggen, hielt es in abgewandelter Form schließlich Einzug in den niederländischen und niederdeutschen bzw. neuniederländischen[2] Sprachgebrauch und wurde so zur vlag (niederländisch: „Schiffsfahne“). Später wurde daraus im deutschen Sprachgebrauch dann Flagge. Eine weitere Herkunftvariante ist im alten sächsischen oder germanischen Wort Flaken oder Ffleogan zu suchen, was so viel wie „im Winde wehen“ bedeutet.

                  Unterscheidung der Begriffe

                  Nationalflaggen als Knatterflaggen

                  Die Wörter Flagge und Fahne werden umgangssprachlich oft gleichbedeutend gebraucht.

                  Flagge:
                  Im engeren (rechtlichen) Sinne ist eine Flagge ein Stück Tuch, das nach Verschleiß entsorgt und ersetzt werden kann. Flaggen sind ersetzbar, sie werden in verschiedenen Größen und in hoher Stückzahl hergestellt. Eine Flagge wird oft mit einer Flaggenleine an einem Mast oder Flaggenstock gehisst und ist so leicht austauschbar. Das Wort Flagge dient auch als Oberbegriff für Flaggen, Fahnen, Standarten und Stander.[3][4]

                  Fahne:
                  Eine Fahne ist immer ein Unikat. Eine Fahne ist ein nicht vertretbares Einzelstück (Truppenfahne, Vereinsfahne, Zunftfahne, Regimentsfahne). Die Fahne ist meist fest, direkt am Stock befestigt. In der Schweiz werden auch Flaggen „Fahnen“ genannt.[3][4]

                  Banner:
                  Banner ist der mittelalterliche Begriff für eine Fahne. Heute versteht man darunter Flaggen, die an einem waagerechten Querstock hängen.[3]

                  Stander:
                  Stander sind meist dreieckige Flaggen, die als Unterscheidungszeichen dienen. Bei den Seestreitkräften dienen sie als Rangabzeichen oder Kommandozeichen.[3]

                  Standarte:
                  Als Standarte werden heutzutage meist Hoheitsabzeichen, insbesondere an Fahrzeugen, bezeichnet oder auch Flaggen, die nicht seitlich an einem Mast oder Ständer befestigt sind, sondern mit einem Querträger mittig vor dem Mast hängen. Standarten sind meist quadratisch.[3]

                  Geschichte

                  Historische Flagge der Niederländischen Ostindienkompanie auf einem Ostindienfahrer

                  Vorgänger von Fahnen und Flaggen sind die so genannten Vexilloloide, eine Standartenform, die heute in manchen Teilen der Erde noch üblich ist. Erste Zeugnisse finden sich auf 5500 Jahre alten altägyptischen Tonwaren, auf denen Vexilloloide abgebildet sind. Vexilloloide waren weit verbreitet und nahmen in verschiedenen Kulturkreisen unterschiedliche Formen an. Beispiele sind das von den Römern geführte Signum, aus dem sich die Stofffahne, das Vexillum, entwickelte, oder symbolträchtige Fächer und Sonnenschirme in Südostasien. Die älteste erhaltene ‚Fahne‘ ist eine aus dem Iran stammende 5000 Jahre alte Standarte mit ‚Tuch‘ aus Metall. Stoffe spielten noch eine untergeordnete Rolle, viel häufiger wurden Leder, Holz, Metall und andere Werkstoffe eingesetzt. Sehr wahrscheinlich wurde erstmals in China Seide als Fahnenstoff eingesetzt, dessen Tradition in der Seidenherstellung vermutlich bis 3000 v. Chr. zurückreicht. Dies brachte zwei Änderungen mit sich, die man noch heute in Fahnen findet: Die seitliche Befestigung des Tuches und die Zunahme der Bedeutung des Tuches gegenüber der Fahnenstange. Sehr wahrscheinlich verbreitete sich die Seidenfahne noch in vorislamischer Zeit (frühes 7. Jahrhundert) bis in den Nahen Osten. Eine Neuerfindung der Fahne aufgrund des Seidenhandels gilt als unwahrscheinlich. Die Beachtung des Bilderverbots im Islam förderte die Entwicklung hin zur abstrakten Symbolik. Mit den Kreuzzügen hielten die Fahnen Einzug in die westliche Welt.
                  Andere Quellen sehen den Beginn des Gebrauchs von Flaggen als Erkennungszeichen bei den Wikingern. Beowulf erwähnte in Aufzeichnungen das Verwenden von Kriegsbannern.[5]

                  Die mittelalterliche Heraldik in Europa begründete ihren Ursprung in dem praktischen Nutzen, Krieger auf dem Schlachtfeld zu erkennen. Die dabei angewandten heraldischen Regeln, Farbe auf Farbe und Metall auf Metall zu vermeiden, hatten für Fahnen nur begrenzte Gültigkeit und spielen heute keine Rolle mehr (zum Beispiel die deutsche Bundesflagge). Die in Wappen verpönte Farbe Grün wurde beispielsweise auf Fahnen im Hochmittelalter gerne eingesetzt.[6]

                  Die Symbolik war anfangs, bis auf wenige Ausnahmen, reichlich dekorativ und erschien willkürlich gewählt. Keine Fahne wies durch ihren Gebrauch auf den Führer einer Schlacht hin. Dies änderte sich grundlegend durch die Kreuzzüge. Als sichtbares, zuordenbares Zeichen wurden Fahnen, Schilde, Helme, Kleidung mit der heraldischen Symbolik ausgestattet und unterstrichen die Rechte und Privilegien des Fahnenführenden.

                  Die Entwicklung der Symbole zu Land ging mit fundamentalen Änderungen auf See einher. Im späten 12. Jahrhundert erschienen zunächst im Mittelmeer, Mitte 13. Jahrhundert in der Nordsee die ersten Flaggen auf Schiffen. Zu diesem Zeitpunkt wurden bereits Regeln für Flaggen aufgestellt, die heute noch gelten. Ein 1270 geschlossener Vertrag zwischen England und den Grafen von Flandern forderte beispielsweise das Führen korrekter Kennzeichnungsflaggen – das Fahren unter falscher Flagge war verpönt.

                  Seit etwa dem späten 15. Jahrhundert wurde es allgemein üblich – etwas später sogar gesetzlich geregelt –, auf See Flaggen zur Anzeige der Nationalität zu benutzen, die sich schließlich zu den heutigen Nationalflaggen entwickelten.

                  Ab dem 18. Jahrhundert wurden Flaggen als Signalcodes zur See entworfen und verwendet. Zudem kam es zu zahlreichen Normierungen im Flaggenwesen. Die bedeutendste Entwicklung stellte aber die Etablierung der Nationalflagge dar, die die Bürger eines Volkes vertritt. Der erste Vertreter dieses neuen Typus war sicherlich die Flagge der USA. Die Entwicklung zur Nationalflagge wurde durch die Entstehung des modernen bürgerlichen Nationalstaates eingeleitet, dessen Kinderstuben die amerikanische und die französische Revolution waren.

                  Hissen und Streichen der Flagge

                  Flaggenzeremonie in Osttimor

                  Flaggen werden gehisst beziehungsweise gesetzt (in Seemannssprache „heißen“); Banner dagegen aufgestellt. Die feierliche Zeremonie nennt man Flaggenparade. In der Art ihrer Nutzung können Flaggen weitere Informationen übertragen, so zum Beispiel bei der Trauerbeflaggung. Doch nur Flaggen dürfen auf halbmast gesetzt werden, Banner und Hausfahnen werden hingegen mit einem oder zwei Trauerfloren versehen. Es zeugt von Unkenntnis der Beflaggungsregeln, wenn auch Banner und Hausfahnen auf halbmast gesetzt werden.

                  Besucht ein Staatschef ein anderes Land, so wird ihm zu Ehren die Nationalflagge seines Landes (Gastflagge) gezeigt. Ebenso werden bei internationalen Wettkämpfen die Sieger durch das Setzen ihrer Nationalflaggen geehrt. Auf Schiffen ist der Platz der eigenen Nationalflagge meist am Heck.

                  Die Wendung „Flagge streichen“ geht auf den seemännischen Brauch zurück, die Schiffsflagge als Eingeständnis der Niederlage einzuholen.[7]

                  Flaggenführung auf Seeschiffen

                  Schiffe führen die eigene Nationalflagge meist am Heck.[8] Die „eigene“ Flagge ist bei Handelsschiffen diejenige des Staates, in deren Schiffsregister es eingetragen ist – wegen der heute verbreiteten Ausflaggung ist das oft weder der Staat, in dem die Eigner ihr Domizil haben, noch derjenige der Besatzung. Bei alten Segelschiffen oder Kriegsschiffen wird die Nationalflagge auf See in der Gaffel des Schiffsmastes oder am Signalmast gesetzt, im Hafen weht die Nationalflagge am Heck, am Bug die Gösch, die oft ein eigenes Design hat. Bei einigen Staaten weicht die Nationalflagge zu See vom Aussehen der sonst üblichen Flagge ab (z. B. Großbritannien). Bei zivilen Schiffen nennt man die Nationalflagge dann Handelsflagge, bei Kriegsschiffen Seekriegsflagge. Zusätzlich führen Flaggoffiziere eigene Flaggen als Kommandoflagge.

                  Die Nationalflagge des Staates, in dem sich ein Schiff befindet, wird unter die Steuerbordsaling bzw. an der Steuerbordseite des Signalmastes gesetzt. Genau damit in diesem Fall die eigene Flagge nicht höher hängt als die fremde, wird im Hafen die Nationale ans Heck verlegt. Flaggen wehen generell nur tagsüber, nachts werden sie eingeholt. Diesem Brauch der Flaggenparade – ursprünglich eingeführt, um den Verschleiß an teurem Flaggentuch zu minimieren – wird in einigen Ländern große Bedeutung zugemessen, während andernorts die Flaggen auch nachts gesetzt bleiben können.[8] Das Zeigen falscher Flaggen (zum Beispiel einer Europaflagge auf einer deutschen Yacht oder einer Piratenflagge auf See) kann zu Ärger mit Wasserschutzpolizei oder Zollbehörden führen.[8]

                  „Die Flagge streichen“ bedeutet im seemännischen Sprachgebrauch das Niederholen der Nationalflagge auf Kriegsschiffen bzw. anderer in Kampfhandlungen verwickelter Schiffe, um dem Angreifer die Kapitulation anzuzeigen. Entwickelt hat sich dieser Brauch aus dem Streichen der Segel, das natürlich nur mit erheblich größerem Aufwand an Zeit und Mannstärke vollzogen werden konnte, während der entsprechende Gegner das Ziel weiter unter Feuer nahm. Nationalflaggen, die übereinander gesetzt werden, können die Dominanz des oberen Staates symbolisieren, so bei erbeuteten Schiffen.

                  Alle gezeigten Flaggen sollen in einwandfreiem Zustand sein.[8] Der Gebrauch verblichener oder zerfledderter Flaggen kann als Respektlosigkeit aufgefasst werden.

                  Gebrauchsformen

                  Flaggen symbolisieren oft Gruppen und Gemeinschaften, so wie es zum Beispiel Parteiflaggen, Nationalflaggen oder Stadtflaggen tun. Davon abgeleitet können Nationalflaggen auch für andere Eigenschaften des Landes stehen, wie etwa für die Landessprache. Daneben gibt es Flaggen, die Nachrichten übermitteln, wie zum Beispiel Signalflaggen, oder über Situationen informieren, wie etwa am Strand über mögliche Gefahren beim Baden. Weit verbreitet ist heute die Flagge als Werbemittel oder Schmuck von Räumen und Gebäuden.

                  Dienstflagge der Republik Österreich

                  Nationalflaggen

                  Dienstflagge der deutschen Seestreitkräfte
                  ? Die Schweizerflagge zur See ist im Gegensatz zur sonst üblichen Form rechteckig
                  → Hauptartikel: Nationalflagge

                  Praktisch alle Staaten haben eine Staatsflagge als nationales Symbol. Oft ist das Aussehen solcher Flaggen im jeweiligen Staat verfassungsmäßig festgeschrieben. In der modernen Flaggenkunde wird die Art des Flaggengebrauchs durch standardisierte Gittersymbole (FIAV-Symbole ?) angezeigt. Je nach Gebrauch werden Flaggen wie folgt eingeteilt:

                  Die Bürgerliche Flagge ? ging aus den Flaggen der Schiffe hervor, mit deren Hilfe einst die Nationalität erkannt werden konnte. Heute ist damit diejenige Form der Staatsflagge gemeint, die von jedem Bürger geführt werden darf. Sie ist meist die bekannteste Version der Nationalflagge.
                  Die Handelsflagge ? ist die Flagge, die bei einem Handelsschiff am Heck geführt wird. In vielen Nationen ist die Handelsflagge mit der Nationalflagge identisch.
                  Die Dienstflagge ? ist die Sonderform einer Nationalflagge, die den Behörden eines Landes vorbehalten ist. Meist unterscheidet sie sich durch ein zugefügtes Staatswappen von der Nationalflagge.
                  Die Kriegsflagge ?, auch Dienstflagge der Streitkräfte genannt, geht historisch auf die Heckflagge von Kriegsschiffen zurück. Manche Nationen unterscheiden zwischen einer Kriegsflagge an Land (Heeresflagge) und einer Seekriegsflagge ?. Eine Kriegsflagge bedeutet keinesfalls, dass Kriegszustand herrschen muss; sie wird beispielsweise auch bei Manövern gezeigt.

                  Für das Staatsoberhaupt existiert häufig eine eigene Flagge, die bei örtlicher Anwesenheit gehisst wird. Für den deutschen Bundespräsidenten ist dies ein schwarzer Bundesadler auf quadratischem goldenem Grund mit rotem Rand in der speziellen Form einer Standarte.

                  Siehe auch: Beflaggung öffentlicher Gebäude
                  Nautische Signalflagge Alpha

                  Flaggen im Signalwesen

                  Da Flaggen auch auf große Entfernung sichtbar sind, gibt es Signalflaggen zur Übermittlung von Nachrichten. Hierzu wird das Flaggenalphabet oder das Winkeralphabet verwendet. Diese Anwendung erfolgt bis zum heutigen Tag zumeist auf See. Weiterhin werden Signalflaggen in vielen anderen Bereichen genutzt:

                  Eisenbahnwesen, wo Signalflaggen beispielsweise beim Rangieren genutzt werden
                  an bewachten Badestränden, wo eine Flagge am Rettungsschwimmerturm anzeigt, dass dieser besetzt ist. Außerdem gibt es Signale, die beispielsweise den Badebetrieb wegen schlechter Bedingungen verbieten.

                  Flaggen im Sport

                  Ende des Rennens oder der Trainingssitzung im Motorsport

                  Zum einen definieren Regelwerke vieler Sportarten die Benutzung von Signalflaggen:

                  Im Motorsport werden den Teilnehmern mit Flaggenzeichen bestimmte Informationen, wie beispielsweise Gefahr oder Disqualifikation, angezeigt.
                  Beim Fußball nutzen die Schiedsrichterassistenten Flaggen.
                  Im Segelsport wird ein umfangreiches adaptiertes Flaggenalphabet benutzt. Beim Regattasegeln setzten die teilnehmenden Yachten entweder eine eigene, selbst gestaltete Rennflagge (beispielsweise Germania: roter Greif auf weißem Grund, Motto: Cave Grypem [Hüte dich vor dem Greif!]),[9] oder sie ziehen die Nationalflagge ein, zum Zeichen ihrer Regattateilnahme. Beim Ende einer erfolgreichen Saison werden unter der Steuerbord-Saling so viele Rennflaggen gesetzt, wie Regattasiege errungen wurden.
                  Beim Tauchen sollte stets die Alpha-Flagge gesetzt werden, da diese in internationalen und teils auch in nationalen Gewässern gesetzlich vorgeschrieben ist. Sie zeigt an, dass besondere Vorsicht (z. B. für andere Wasserfahrzeuge) geboten ist, da in der Nähe Taucher im Wasser sind. Zusätzlich kann auch die Michigan-Tauchflagge gesetzt werden, welche in großen Teilen Nordamerikas vorgeschrieben ist, obwohl die US Navy noch immer die Alpha-Flagge für ihre Taucheinsätze verwendet.
                  In der Leichtathletik zeigen Obleute beispielsweise die Gültigkeit eines Versuches mit roten (ungültig) und weißen (gültig) Flaggen an. Außerdem zeigen die Bahnrichter bzw. Wechselrichter durch Heben einer gelben Fahne einen Regelverstoß an.
                  Im Judo werden bei Wettkämpfen von der Tischbesetzung eine grüne und eine gelbe Flagge verwendet. Die grüne Flagge steht für einen aktuell andauernden Haltegriff, während die gelbe für eine andauernde Kampfunterbrechung steht. Die Flaggen werden jeweils zu Beginn des Haltegriffs, bzw. der Kampfunterbrechung angehoben und am Ende des Haltegriffs oder der Kampfunterbrechung gesenkt. Die Flaggen dienen dazu, dem Kampfrichter anzuzeigen, dass der Haltegriff, bzw. die Kampfunterbrechung zur Kenntnis genommen wurde. Da heutzutage hauptsächlich elektronische Anzeigen verwendet werden, finden die Flaggen kaum noch Verwendung. Jedoch ist im Regelwerk des Deutschen Judo-Bunds vorgeschrieben, zwei Flaggen in Reserve zu haben, falls die elektronische Anzeige versagt.
                  Es ist üblich bei internationalen Wettbewerben, beispielsweise Olympischen Spielen, das Siegerteam mit dem Hissen der Staatsflagge des Siegers oder des Siegerteams zu ehren.
                  Andere Flaggen werden als Begrenzung des Spielfeldes genutzt, allerdings gemein als Fahnen bezeichnet, beispielsweise Eckfahne.

                  Zum anderen werden sie von den Zuschauern und Fans genutzt, um die Sympathie für die eigene Mannschaft oder den Sportler zu bekunden – so gab es trotz unklarer Gesetzeslage seit der Fußball-Europameisterschaft 2008 den Trend, Autofahnen an privaten Kraftfahrzeugen anzubringen.

                  Flagge der Kommunistischen Partei Chinas

                  Darüber hinaus führen Sieger häufig spontan eine Flagge ihres Landes bei ihren Ehrenrunden mit sich.

                  Parteiflaggen

                  Viele politische Bewegungen wie beispielsweise politische Parteien haben Parteiflaggen, die bei öffentlichen und internen Gelegenheiten als Zeichen der Zugehörigkeit zu einer politischen Gruppe oder Idee gezeigt werden. Sie besitzen genauso wie Nationale Flaggen Farben und Symbole mit bestimmten Aussagen. Zum Beispiel steht traditionell das Rot einer Parteiflagge meist für eine Arbeiterpartei. Häufig werden anstelle eines Symbols einfach die Buchstabenkürzel der politischen Bewegung genutzt.

                  Olympische Flagge

                  Flaggen internationaler Organisationen

                  Viele zivile und militärische internationale Organisationen oder Nichtregierungsorganisationen führen eigene Flaggen. Zu den bedeutsamen internationalen Flaggen gehören die Flaggen der Vereinten Nationen, der NATO, der Organisation der Islamischen Konferenz, die Europaflagge und die olympischen Ringe. Die wichtigsten und wahrscheinlich ersten internationalen Flaggen sind die Flaggen der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung, da sie im modernen Kriegsvölkerrecht seit langer Zeit anerkannt sind und mit diesen Flaggen gekennzeichnete Orte nicht angegriffen werden dürfen.

                  Gestaltung von Flaggen

                  Flaggen als Körperschmuck

                  Flaggen werden in der Regel an Gegenständen, traditionell an Flaggenmasten befestigt. Sie können aber auch als Tuch über Gegenstände ausgebreitet werden oder mit Flaggen diese einwickeln. Kleine Flaggen werden als Aufnäher auf Kleidung und Taschen getragen. Abbildungen von Flaggen finden sich auf Fahrzeugen, auf Dokumenten, auf Webseiten oder auch als Körperschmuck.

                  Format

                  Flaggen, vor allem Nationalflaggen, sind üblicherweise rechteckig. Die Seitenverhältnisse können dabei sehr unterschiedlich sein. Quadratische Flaggen, wie die Schweizer Fahne und die Flagge der Vatikanstadt, sind seltener. Weitere Formen sind:

                  Die zivile wie militärische Dienstflagge Dänemarks ist ein Schwalbenschwanz.

                  Dienst- und Seeflagge Norwegens

                  Flagge Ohios, ein Stander

                  Dreieckiger Wimpel, hier die Flagge des Fürstenhauses Liechtenstein (siehe auch Standarte oder Stander).

                  Nepal verwendet als einziges Land der Welt anstelle einer rechteckigen Flagge einen Doppelwimpel als Nationalflagge.

                  Proportionen

                  Siehe auch: Proportionen der Nationalflaggen

                  Ein wichtiges Merkmal sind die Proportionen der Flaggen, da unterschiedliche Flaggenarten sich in manchen Ländern nur durch ihre Seitenverhältnisse unterscheiden. Als Wimpel wird die Umsetzung in dreieckiger Form bezeichnet, wie sie sehr häufig in der Schifffahrt anzutreffen ist. Häufig ist auch die Verwendung von Flaggen als gemaltes oder aufgenähtes Emblem. Zudem werden vor allem Trikoloren auch als Dekorationsbänder, Borten oder Verzierungen offizieller Schreiben verwendet.

                  Flaggentypen

                  Die gebräuchlichste, „normale“ Flaggenform ist die Hiss- oder Querflagge. In Mittel- und Osteuropa, namentlich in den deutschsprachigen Ländern, sind auch vertikale Flaggen gebräuchlich. Der Grund dafür ist, dass in den Binnenländern der relativ starke Wind, den Hissflaggen zur vollen Entfaltung benötigen, nicht häufig ist.[10]

                  Die Hissflagge oder Querflagge (Nr. 1 in der nebenstehenden Abbildung) ist die international und auch im deutschsprachigen Raum verbreitetste Flaggenform.[11] Die anderen Flaggenformen leiten sich von ihr ab.

                  Die Hochformatflagge oder Knatterflagge (Nr. 2) ist eine Hissflagge, die höher als breit ist. Dabei kann die Darstellung der Flagge dieselbe bleiben (Nr. 2a) oder ändern, indem waagerechte Streifen zu senkrechten werden (Nr. 2b). Trägt die Flagge ein Emblem, bleibt dieses entweder zentriert oder wird leicht nach oben verschoben.[10][12]

                  Die Auslegerflagge oder Galgenflagge (Nr. 3) ist eine Hochformatflagge, die nicht nur seitlich am Flaggenmast befestigt ist, sondern auch an einem am Mast befestigten Ausleger. Die Flagge ist so auch ohne Wind stets entfaltet.[10][13]

                  Die Hängeflagge, Haus- oder Schrägfahne (Nr. 4) ist eine Hochformatflagge, die von einem waagrechten Flaggenstock gehisst wird, der meist an einem Gebäude befestigt ist. Die Flagge wird so aufgehängt, dass der auf der Hissflagge oberste Streifen vom Gebäude weg zeigt.[10][14]

                  Bei der Bannerflagge oder einfach dem Banner (Nr. 5) ist das ebenfalls hochformatige Flaggentuch fest mit dem Querstab verbunden, an dem es senkrecht aufgehängt wird, und zwar von einem senkrechten (Nr. 5a) oder waagrechten Flaggenstock (Nr. 5b). Die Flagge wird meist so aufgehängt, dass der auf der Hissflagge oberste Streifen nach links zeigt.[10][14]

                  In Deutschland sind die Bundes- und Bundesdienstflagge nach der Anordnung über die deutschen Flaggen nur in der Form der (querformatigen) Hissflagge und des Banners im offiziellen Gebrauch zugelassen.[15]

                  Bestandteile einer Flagge

                  Um eine Flagge eindeutig zu beschreiben, sind die einzelnen Teile des Tuches eindeutig definiert. Diese Begriffe sind häufig nautischen Ursprungs. So wird die dem Fahnenmast/Fahnenstock zugewandte Seite als Liek, entsprechend „Liek“, dem Rand eines Segels bezeichnet. Es finden sich jedoch auch Entlehnungen aus dem Fachgebiet der Münzkunde. Flaggen besitzen eine Vorder- und eine Rückseite. (Averse und Reverse; vgl. die numismatischen Fachbegriffe Avers und Revers) Bei den meisten Flaggen sind Vorder- und Rückseite Spiegelbilder voneinander. (Ausnahmebeispiele: Flagge der Sowjetunion, Flagge Paraguays, Flagge der Demokratischen Arabischen Republik Sahara). Es ist, außer bei einigen arabischen Flaggen, gebräuchlich, dass der Flaggenmast links ist (Stockteil/Liekseite), wenn der Betrachter die Vorderseite sieht.

                  Symbolik

                  Entwicklung der Symbole

                  Ab dem späten 13. Jahrhundert waren Kreuzflaggen das beherrschende Motiv, welches die bis dahin überwiegende Darstellung von Heiligen ablöste. Diese frühen Flaggen waren keine Nationalflaggen im heutigen Sinne, sie wurden nicht an Land gebraucht und vertraten eher den Landesherren oder den Staat als dessen Bürger. Die in Stände gegliederte mittelalterliche Gesellschaft verwendete mehr Zunft- oder Kirchenfahnen, wobei es sich oftmals um kunstvoll, zum Teil mit applizierten Stickereien verzierte Einzelstücke handelte. In dieser Zeit entstand der Dannebrog, der als eine der ältesten kontinuierlich genutzten Flaggen gilt.

                  Während im 14. Jahrhundert einfache Motive die heraldischen Fahnen beherrschten, verbreiteten sich im 15. und 16. Jahrhundert vor allem bei Militärfahnen parallel Abbildungen mit komplizierten, zum Teil allegorischen Szenen. Beliebt waren auch Wappendarstellungen auf weißem Tuch. Da dieses für die praktische Erkennung ungeeignet ist, ergab sich im 17. Jahrhundert eine klare Trennung in zwei Flaggentypen: eine einfache Flagge und eine mit komplizierter Wappendarstellung. Diese Aufspaltung hat heute noch Gültigkeit und kann in diversen National- und Dienstflaggen beobachtet werden.

                  Häufige Symbole und Farben

                  Da Nationalflaggen geographische, historische, kulturelle, religiöse, ethnische oder ideologische Aussagen darstellen, die teilweise landesübergreifend sind, gibt es auch Symbole und Farben, die in vielen Flaggen gleichzeitig auftauchen und damit Gemeinsamkeiten der betroffenen Länder illustrieren.

                  Trikoloren

                  Während die Flagge der Niederlande Ursprung der Farbeinteilung der Flagge Russlands war und damit der meisten slawischen Nationalflaggen, ist die Flagge Frankreichs das Vorbild fast aller anderer Trikoloren (‚dreifarbigen‘), wie zum Beispiel jene von Italien, Ghana und Deutschland. Hier diente die Flagge zumeist als Symbol des Bürgertums und der Republik als Staatsform im Gegensatz zur absolutistischen Monarchie.

                  Flagge Frankreichs

                  Flagge Armeniens

                  Flagge der Republik Kongo

                  Kreuze

                  Siehe auch: Nationalflaggen mit Kreuzen

                  Das christliche Kreuz repräsentiert die Religion des Christentums. Viele der heutigen europäischen Nationen entstanden im ausgehenden Mittelalter. In dieser Zeit war das Christentum eine staatsbildende Grundlage. Aus diesem Grund bildet das Kreuz in seinen Varianten die Basis vieler Flaggen und Wappen in Europa. So verwenden die meisten nordeuropäischen Staaten das skandinavische Kreuz, ein seitlich gelegtes lateinisches Kreuz.

                  Das diagonal verlaufende Andreaskreuz verweist auf den Apostel Andreas und kommt unter anderem in der Flagge von Schottland, der Flagge Jamaikas und der Flagge des Baskenlandes vor. Auch die Russische Seekriegsflagge benutzt ein Andreaskreuz. Die Sonderform des burgundischen Andreaskreuzes war die spanische Kriegsflagge bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts und danach noch Symbol der carlistischen Bewegung.

                  Das byzantinische oder orthodoxe Doppelkreuz ist das Symbol der orthodoxen Kirche. In traditionell orthodoxen Ländern Osteuropas und auf der Balkanhalbinsel wird das Doppelkreuz häufig verwendet. Auch die Slowakei benutzt in ihrer Nationalflagge ein solches Kreuz.

                  Das Tatzenkreuz war das Wappen des Templerordens. Auch der Deutsche Orden benutzte ein ähnliches Symbol. Das schwarze Tatzenkreuz (Eisernes Kreuz) war seit den Befreiungskriegen ein Symbol der deutschen Armee und ist auch heutzutage das Hoheitszeichen der Bundeswehr. Vier Tatzenkreuze finden sich in den Ecken der Nationalflagge Georgiens. Eine verwandte Form ist das Kruckenkreuz.

                  Lateinisches Kreuz

                  Andreaskreuz

                  Patriarchenkreuz

                  Tatzenkreuz

                  Das rote Georgskreuz des heiligen Georg ist Bestandteil verschiedener Flaggen, beispielsweise in der Flagge Englands. Außerdem ist das Georgskreuz unter anderem in der Flagge Georgiens und der Flagge der Deutsche Pfadfinderschaft Sankt Georg (DPSG).

                  Das Georgskreuz findet sich neben anderen Kreuzen auch im Union Jack, der durch die Vereinigung Schottlands und Englands entstand. Später kam die Flagge Irlands hinzu. Er ist eine Überlagerung aus dem englischen Georgskreuz, dem schottischen Andreaskreuz und dem schräggestellten irischen Patrickskreuz. Viele National- und Dienstflaggen ehemaliger britischer Kolonien basieren auf dem Union Jack bzw. seinen Abwandlungen, der Blue-, Red- und White Ensign.

                  Siehe auch: Auf britischen Flaggen basierende Flaggen anderer Staaten und deren Glieder

                  Die Swastika (Hakenkreuz) hat keinen christlichen Ursprung. Sie ist das schwarze Sonnenrad und wesentlich älter. Sie war das zentrale Symbol der Parteifahne der NSDAP und zwischen 1933 und 1945 Grundlage der Flagge Deutschlands. Auch das finnische und polnische Militär benutzten sie. Heutzutage ist sie nur noch im Gebiet Kuna Yala sowie im süd- und ostasiatischen Bereich als buddhistisches Symbol anzutreffen und keine Grundlage einer aktuellen Nationalflagge. Jedoch führt der finnische Staatspräsident in der Oberecke seiner persönlichen Standarte das blau-gelbe Freiheitskreuz, das ein Hakenkreuz enthält. Es leitet sich vom altfinnischen Symbol Tursaansydän ab.

                  Georgskreuz der Flagge Englands

                  Union Jack

                  finnische Präsidentenflagge

                  Himmelskörper

                  Mondsichel

                  Die Mondsichel (als Flaggensymbol trotz der stets sichelförmigen Form auch Halbmond genannt, speziell als Emblem des Roten Halbmondes) repräsentiert in den meisten Fällen als Hilal die Religion des Islams. Über Jahrhunderte war der Halbmond das Symbol des Osmanischen Reiches. Heute wird das Symbol unter anderem in der türkischen Flagge, der Flagge Pakistans und der Flagge Tunesiens benutzt.

                  In einigen Flaggen werden Mondsicheln ohne einen islamischen Bezug verwendet. In der Flagge Singapurs symbolisiert der Halbmond eine junge, aufstrebende Nation. Im Sojombo-Symbol der Flagge der Mongolei symbolisiert er zusammen mit der Sonne das ewige Leben der Nation. In der Flagge Nepals steht er zusammen mit dem Stern für die Königsfamilie.

                  Vollmond

                  Neben dem vor allem in islamischen Ländern häufig verwendeten Halbmond wird auch der Vollmond in Nationalflaggen verwendet. In der Flagge von Laos scheint er als weiße Scheibe dargestellt über dem Mekong. In der Flagge Palaus symbolisiert er das Aufstreben der Nation, zudem spielt er in der Tradition des Landes eine wichtige Rolle.

                  Sonne

                  Ein häufig vorkommendes Symbol in Nationalflaggen ist die Sonne. Ihre Bedeutung ist allerdings so vielfältig wie ihr häufiges Vorkommen auf Nationalflaggen. In den meisten Fällen wird sie als Sonnensymbol, wie in der Flagge Argentiniens, gezeigt. In manchen Fällen wird sie auch nur durch eine gelbe Farbfläche, wie in der Flagge Guineas, dargestellt.

                  In vielen Fällen symbolisiert sie, wie in der Flagge Namibias, die Hitze oder Wärme, die von ihr ausgeht. Manchmal soll sie, wie in der Flagge von Antigua und Barbuda, als aufgehende Sonne auch den Anbruch einer neuen Ära oder Epoche darstellen. Die Sonne in der Flagge Ruandas wiederum steht für die erhoffte Erleuchtung des Volkes. Eine große historische Bedeutung hat das Gestirn in Japan, dem Land der aufgehenden Sonne, dies spiegelt sich auch in der japanischen Nationalflagge wider.

                  Flagge Japans

                  Flagge Argentiniens

                  Sterne und Sternbilder

                  Sterne können verschiedene Bedeutungen als Symbol haben. Sie stellen zum Beispiel die Anzahl von Provinzen da, eine strahlende Zukunft oder dienen als religiöse Symbole.

                  In einigen Nationalflaggen werden Sternbilder dargestellt, um damit ihre geographische Lage zu zeigen. Zum Beispiel wird in der Flagge des US-Bundesstaates Alaska der Polarstern und das Sternbild des Großen Wagens, eines Teilbilds des Großen Bären, dargestellt.

                  Das Sternbild des südlichen Kreuzes wird in den National- und Provinzflaggen mehrerer Staaten der Südhalbkugel als Symbol der geographischen Lage genutzt. Zu diesen Staaten und Gebieten gehören unter anderem Papua-Neuguinea und Neuseeland oder der australische Bundesstaat Victoria und die Flagge der argentinischen Provinz Tierra del Fuego (Feuerland). Ebenso trägt die Flagge des Integrationsraums Mercosur das Kreuz des Südens.

                  Siehe auch: Liste von Flaggen mit dem Kreuz des Südens

                  Symbolträchtig ist das Sternbild in der Flagge Brasiliens. Hier wird der Himmel über Rio de Janeiro zum Zeitpunkt der Proklamation der Republik gezeigt. Die Abbildung ist so, als befände sich der Betrachter im All und schaue durch die Sterne auf Brasilien.

                  Europaflagge

                  Flagge der Vereinigten Staaten

                  Flagge der Volksrepublik China

                  Flagge Brasiliens

                  Farben als Symbol der Verbundenheit

                  Großkolumbien

                  Die drei südamerikanischen Länder Ecuador, Kolumbien und Venezuela benutzen die großkolumbischen Farben Gelb, Blau und Rot. Diese gehen zurück auf die 1806 von Francisco de Miranda erstmals gehisste Flagge der Unabhängigkeitsbewegung gegen Spanien. Gelb stand für die Neue Welt, Blau für den Atlantischen Ozean, der diese vom spanischen Terror trennt, für den das Rot steht. Sie war von 1813 bis 1830 die Flagge Großkolumbiens. Deshalb werden ihre Farben auch als bolivarische Farben (Simón Bolívar) bezeichnet. Die ursprüngliche Flagge wird auch als Miranda-Flagge bezeichnet.

                  Zentralamerikanische Konföderation

                  1823 entstand im Widerstand gegen Spanien die Zentralamerikanische Konföderation, deren Flagge aus drei waagerechten Streifen bestand und die Farbfolge Blau-Weiß-Blau hatte, die auch als Zentralamerikanische Farben bezeichnet werden. Diese wurde in Anlehnung an die argentinische Flagge entworfen.
                  Nach dem Zusammenbruch der Konföderation 1838 nutzten die fünf jetzt unabhängigen Staaten Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras und Nicaragua die Farben und teilweise auch Teile des Wappens in ihren Nationalflaggen weiter.

                  Die weiteren zentralamerikanischen Staaten haben einen abweichenden historischen Hintergrund und wählten andere Flaggenmuster.

                  Viele islamische Staaten benutzen die Farbe Grün in ihren Flaggen. Grün war die Farbe der Fatimiden und gilt als Lieblingsfarbe von Mohammed. Die Farbe Grün ist ein Basissymbol des Islams. Beispiele sind die Flaggen Saudi-Arabiens, Mauretaniens und Pakistans. Auch die Flagge der Organisation der Islamischen Konferenz führt Grün als Grundfarbe. Grün als Farbe des Propheten ist auch eine der vier panarabischen Farben. In modernen Flaggen tauchten die Panarabischen Farben Schwarz, Weiß, Grün und Rot erstmals Anfang des 20. Jahrhunderts im Unabhängigkeitskampf der Araber gegen das Osmanische Reich auf. Schwarz und Weiß sind die Farben des Propheten, Grün ist die Farbe des Islams und auch die Farbe seiner fatimidischen Nachkommen. Die Farbe der haschemitischen Nachkommen ist Rot. Außerdem gelten Schwarz und Weiß als die Farben der Abbasiden und Umayyaden.

                  Nach der Revolution in Ägypten im Jahre 1952 und der Absetzung des Königs wurde unter Weglassung des Grüns die Farbkombination Rot-Weiß-Schwarz als Grundlage der Flagge Ägyptens gewählt. Einige arabische Länder mit republikanischer Regierungsform wie beispielsweise Jemen, Syrien und Irak haben, als Zeichen des Panarabismus, diese Farben übernommen. Monarchien wie beispielsweise Jordanien und Kuwait behielten meist die alten Farben einschließlich des Grüns bei.

                  Die panafrikanischen Farben gehen auf den schwarzen Begründer der Back-To-Africa-Bewegung Marcus Garvey zurück. Seine Farben waren Rot, Schwarz und Grün. Später wurde Schwarz durch Gelb ersetzt, da das einzige traditionell unabhängige schwarzafrikanische Land vor der Dekolonialisierung Afrikas Äthiopien war und die Flagge Äthiopiens eine waagerechte grün-gelb-rote Trikolore ist. Die panafrikanischen Farben wurden zuerst 1957 von Ghana benutzt. In der Regel haben die Farben zusätzlich eine weitere Symbolik. In der Flagge des Tschad und in der Flagge der Zentralafrikanischen Republik sind die Farben mit denen der französischen Trikolore gemischt.

                  Die panslawischen Farben Weiß, Blau und Rot gehen auf die von Peter dem Großen geschaffene Flagge Russlands zurück, die in ihrem Aufbau zwar auf der Flagge der Niederlande beruht, in den Farben aber auf dem Wappen des Fürstentums Moskau basiert. Viele slawische Länder verwenden ebenfalls diese Farben als Zeichen ihrer Verbundenheit zum Panslawismus. Die Farbkombination ist unter Nationalflaggen sehr häufig zu finden, kann aber auf unterschiedliche Vorbilder zurückzuführen sein. Andere Länder nahmen sich den Union Jack, die Flagge der Vereinigten Staaten oder die französische Trikolore als Vorbild.

                  Flagge Saudi-Arabiens

                  Flagge Ghanas

                  Flagge Jordaniens

                  Flagge Russlands

                  Pflanzen und Tiere

                  Pflanzen und Tiere gehören zu den gemeinen Figuren der Heraldik.

                  Häufige Wappentiere sind Löwen, Bären, Leoparden, Adler, Kraniche, Delfine, Widder oder Stiere, aber auch Fabelwesen wie der Greif, das Einhorn, der Drache, der Doppeladler und der Lindwurm. In südamerikanischen Flaggen und Wappen taucht der Kondor auf, während frühe Revolutionsflaggen der USA häufig die Klapperschlange zeigen. Die Tiere versinnbildlichen zumeist ihnen zugesprochene Werte wie Tapferkeit, Ausdauer oder Stärke, wobei nicht unbedingt Tiere gezeigt werden, die im jeweiligen Land vorkommen, wie zum Beispiel der englische Löwe. Andere gehen auf real vorkommende Tiere zurück, die für die Familie eines Herrscherhauses oder einen einzelnen Herrscher standen, wie zum Beispiel der Berliner Bär.

                  Teilweise werden aber auch Tiere dargestellt, die gerade im Land der Flagge vorkommen und deshalb die Natur des Landes oder der Region beschreiben, wie beispielsweise in der Flagge Papua-Neuguineas der Paradiesvogel. Es gibt auch Darstellungen von Haustieren, die gezeigt werden, um ihre Bedeutung für die lokale Wirtschaft zu unterstreichen, wie das Schaf in der Flagge der Falklandinseln.

                  Auch Pflanzen sind häufige nationale Symbole. Beispiele sind die libanesische Zeder, die Tanne der Norfolkinsel, die Eiche, die Palme, der Maibaum, die Rose, die Lilien der französischen Könige (Fleur-de-Lis), das kanadische Ahornblatt oder die Bauhinien-Blüte in der Flagge von Hongkong.

                  Flagge Sri Lankas

                  Flagge Papua-Neuguineas

                  Flagge Kanadas

                  Flagge Eritreas

                  Waffen und Schilde

                  Schilde und Waffen sind häufige Symbole in Wappen und Flaggen. Die europäischen Wappen führen bzw. führten überwiegend Schilde als Bezug auf die feudalen Machtverhältnisse des späten Mittelalters und stellen einen Bezug zum Rittertum dar. Ein traditionelles europäisches Wappen zeigt fast immer einen bzw. mehrere Schilde, welche die Heraldik als Wappenschild bezeichnet. Der Schild stand ursprünglich für den Schutz, den der Landesherr mit seinem Schild dem Land gibt.

                  Die Darstellung von Waffen wie Speer, Bajonett, Pike, Schwert, Gewehr oder Geschütz versinnbildlicht den wehrhaften Charakter eines Staates oder auch den kriegerischen Hintergrund, der zur Staatsgründung führte. Der lediglich verteidigende Schild deutet nicht unbedingt auf eine kriegerische Aussage hin, sondern ist eher ein zumindest in Europa traditionelles Wappensymbol, das mittlerweile keine inhaltliche Aussage mehr hat, außer der, dass es ein traditionelles europäisch christliches Symbol ist.

                  In den Nationalflaggen der afrikanischen Staaten Kenia und Eswatini sowie ehemals Lesotho sind Schilde mit Waffen dargestellt. Bei den Schilden und Waffen (meist Speere) handelt es sich um traditionelle Gegenstände der jeweiligen Bevölkerung. Sie symbolisieren alle die Wehrhaftigkeit und den Verteidigungswillen des Volkes.

                  Das Schwert war die erste bewusst erfundene Waffe, die nicht zum Zweck der Jagd, sondern einzig und allein dem des Krieges, also des Tötens von Menschen erdacht wurde. Die Darstellung des Schwertes deutet oft auf einen kriegerischen Hintergrund der Staatsgründung hin.

                  In islamischen Ländern deutet das Schwert auf das Schwert Alis (Schwiegersohn des Propheten Mohammed), ein Sinnbild der Rechtschaffenheit, aber auch Wehrhaftigkeit und harter Gerechtigkeit des Islams bzw. der Scharia. Das Wappen Omans, welches auch in der Nationalflagge dargestellt wird, stellt einen Dolch und zwei gekreuzte Schwerter dar. Sie sind allerdings das Symbol der seit 1746 herrschenden Said-Dynastie.

                  In neueren Flaggen tauchen auch modernere Waffen auf. Zum Beispiel werden in der Flagge Haitis Kanonen und Gewehre aus der Zeit des Unabhängigkeitskampfes des Inselstaates dargestellt. In Flaggen des 20. Jahrhunderts tauchen auch konkretere Darstellungen von Waffen, wie beispielsweise der Kalaschnikow, auf. Die Kalaschnikow wird in Flaggen ehemaliger Kolonien in Afrika wie zum Beispiel Mosambik genutzt und versinnbildlicht den Kampf der meist marxistischen Befreiungsbewegungen.

                  Flagge Portugals

                  Flagge Eswatinis

                  Flagge Kenias

                  Flagge Saudi-Arabiens

                  Flagge Mosambiks

                  Geographische Darstellungen

                  In vielen Flaggen werden geographische Besonderheiten oder Formen eines Landes symbolisiert. In der Regel sind es topographisch richtige oder stilisierte Darstellungen der Lage oder Form eines Landes.

                  Zum Beispiel stellen Gabun und Nauru ihre geographische Lage am Äquator in ihren Nationalflaggen dar. Die Flagge Naurus ist im Prinzip auch eine stilisierte Landkarte, indem die Lage der Insel (Stern) im Pazifischen Ozean (blauer Grund), südlich des Äquators (gelber Streifen) dargestellt wird.

                  In der Flagge der Republik Zypern ist die Form der Insel topographisch genau dargestellt. Die Umrisse des Kosovo finden sich auf dessen Flagge, und die Flagge Bangladeschs zeigte bis 1972 die Umrisse des Landes in gleicher Weise in der roten Scheibe. Die Karte wurde hier allerdings wieder entfernt, vermutlich, um eine vereinfachtere Darstellung der Nationalflagge zu erhalten.

                  Andere Staaten verwenden eine vereinfachte bzw. stilisierte Form der Darstellung einer Landkarte auf ihrer Nationalflagge. Die Sterne in der Flagge Tuvalus stellen die geographisch korrekte Lage der Hauptinseln dar, allerdings ist diese Darstellung erst genordet, wenn die Flagge hochkant gehisst wird. In der Flagge Vanuatus soll das gelbe Y die Form der Inselgruppe wiedergeben, auch hier ist die Darstellung erst bei einer hochkant gehissten Flagge genordet.

                  Flagge Naurus

                  Flagge der Republik Zypern

                  Flagge Tuvalus

                  Flagge Vanuatus

                  Stars and Stripes – Flaggen nach dem Vorbild der USA

                  Die Stars and Stripes (Sterne und Streifen) der US-Flagge gingen aus der Amerikanischen Unabhängigkeitsbewegung hervor. Die Sterne symbolisieren die 50 Bundesstaaten, die Streifen die 13 Gründungsstaaten. Die US-Flagge diente als Vorlage für Nationalflaggen anderer Staaten. Ähnlich in der Symbolik ist die Flagge Malaysias (hier stehen die Streifen für die malaysischen Bundesstaaten) und die Uruguays (hier stehen die Streifen für die neun Departamentos zur Zeit der Unabhängigkeit). Aufgrund historischer tiefer Bindungen zu den USA diente die US-Flagge auch den Flaggen Kubas, Liberias und Puerto Ricos als Vorbild, Sterne und Streifen haben hier aber andere Bedeutungen.

                  Flagge der USA

                  Flagge Malaysias

                  Flagge Kubas

                  Flagge Uruguays

                  Kommunistische Symbole

                  Siehe auch: Kommunistische und Sozialistische Flaggen

                  Hammer und Sichel und Roter Stern stehen zusammen mit der Farbe Rot für den Kommunismus. Sie symbolisieren die Arbeiter und Bauern sowie eine klassenlose Gesellschaft. Die bekannteste und älteste Flagge mit dieser Symbolik war die Flagge der Sowjetunion, deren erste Version auf das Jahr 1923 zurückgeht.

                  Nach der Errichtung von sozialistischen Regierungssystemen in anderen Staaten wurde in manchen Fällen die sowjetische Flagge als Vorbild genommen, und es entstanden Abwandlungen in verschiedenen Versionen. In anderen Fällen wurden die bisherigen Nationalflaggen nur mit sozialistischen Symbolen verändert, zum Beispiel Ersetzen des Staatswappens wie in Ungarn oder Ergänzung des mongolischen Sojombo-Symbols mit einem roten Stern. Auch kommunistische Parteiflaggen benutzen häufig diese Symbole.

                  Flagge der Sowjetunion

                  Flagge der Volksrepublik China

                  Flagge Vietnams

                  Flagge Nordkoreas

                  Traditionelle Muster

                  In drei Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion werden traditionelle Muster des Landes liekseitig in den Nationalflaggen geführt. In der turkmenischen Flagge werden fünf traditionelle Teppichmuster, so genannte Guls gezeigt. In der Flagge Kasachstans ist ein Webmuster dargestellt, welches auf die Volkskunst verweisen soll, und auch die Flagge Weißrusslands zeigt ein traditionelles Ornament.

                  Flagge Turkmenistans

                  Flagge Kasachstans

                  Flagge von Belarus

                  Siehe auch

                  Portal: Flaggenkunde Ã¢Â€Â“ Übersicht zu Wikipedia-Inhalten zum Thema Flaggenkunde
                  Liste der Nationalflaggen
                  Flaggen-Bestimmungsschlüssel
                  Beflaggung öffentlicher Gebäude
                  Parlamentärflagge
                  Blaue Flagge
                  Flaggenrecht
                  Stander
                  Fahne
                  Banner
                  Breitwimpel
                  Wappen

                  Literatur

                  Jan de Vries: Altnordisches etymologisches Wörterbuch. Band 1, Leiden 1958.
                  Friedrich Kluge: Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache. Band 425, S. 297, 2002.
                  W. Smith, O. Neubecker: Wappen und Flaggen aller Nationen. Battenberg Verlag, München 1980, ISBN 3-87045-183-1.
                  Brian Leigh Davis: Flags & standards of the Third Reich. Macdonald & Jane’s, London 1975. ISBN 0-356-04879-9.
                  Ottfried Neubecker: Heraldik. Wolfgang Krüger Verlag, Frankfurt am Main 1977. ISBN 3-8105-1306-7.
                  Derkwillem Visser: Flaggen – Wappen – Hymnen. Battenberg, München 1990. ISBN 3-87045-230-7.
                  K.L. Jott: Flaggen dieser Welt. Verlag EDITION XXL, Fränkisch-Crumbach 2006. ISBN 978-3-89736-710-4.
                  Peter Häberle: Nationalflaggen – Bürgerdemokratische Identitätselemente und internationale Erkennungssymbole. Duncker & Humblot, Berlin 2008, ISBN 978-3-428-12802-0.

                  Weblinks

                  Commons: Flagge Ã¢Â€Â“ Album mit Bildern, Videos und Audiodateien
                  Wiktionary: Flagge Ã¢Â€Â“ Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
                  Wikiquote: Flagge Ã¢Â€Â“ Zitate
                  Flags Of The World Größte Übersicht im Internet über Flaggen aus der ganzen Welt (englisch)
                  Datenbank zu Kommunalflaggen in Deutschland
                  National-, Staatsoberhaupt- und historische Flaggen
                  Deutsche Gesellschaft für Flaggenkunde
                  Flag identifier

                  Einzelnachweise

                  ↑ vgl. de Vries

                  ↑ nach Kluge

                  ↑ a b c d e Hans-Ulrich Herzog, Georg Hannes: Lexikon Flaggen und Wappen. Bibliographisches Institut Leipzig, Leipzig 1990, ISBN 3-323-00263-6.

                  ↑ a b Deutsche Gesellschaft für Flaggenkunde: Fahne oder Flagge?, abgerufen am 21. Dezember 2016.

                  ↑ Brian Leigh Davis: Flags & standards of the Third Reich, Macdonald & Jane’s, London 1975. ISBN 0-356-04879-9

                  ↑ Ottfried Neubecker: Heraldik. Wolfgang Krüger Verlag, Frankfurt am Main 1977. ISBN 3-8105-1306-7

                  ↑ „Flagge“ auf Duden online. Abgerufen am 8. April 2020. 

                  ↑ a b c d Yacht, 6/2018, Seite 54ff

                  ↑ Svante Domizlaff, Alexander Rost: Germania – Die Yachten des Hauses Krupp, Seite 68

                  ↑ a b c d e Deutsche Gesellschaft für Flaggenkunde e. V. (DGF), Flaggentypen, abgerufen am 20. Februar 2012

                  ↑ Deutsches Bundesministerium des Innern, Protokoll Inland der Bundesregierung: Hissflagge, abgerufen am 20. Februar 2012

                  ↑ Deutsches Bundesministerium des Innern, Protokoll Inland der Bundesregierung: Hochformatflagge, abgerufen am 20. Februar 2012

                  ↑ Deutsches Bundesministerium des Innern, Protokoll Inland der Bundesregierung: Auslegerflagge, abgerufen am 20. Februar 2012

                  ↑ a b Deutsches Bundesministerium des Innern, Protokoll Inland der Bundesregierung: Hängeflagge, abgerufen am 20. Februar 2012

                  ↑ Deutsches Bundesministerium des Innern, Protokoll Inland der Bundesregierung: Zugelassene Formen der Bundesflagge, abgerufen am 20. Februar 2012

                  Normdaten (Sachbegriff): GND: 4127955-4 (OGND, AKS)

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                  Kategorie: Flagge

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                    Dimitri Schwarzbart Wohnungsauflösung Gesellschaft mbH
                    Vertreten durch die Geschäftsführung Dimitri Schwarzbart
                    (Vermieter)

                    und

                    Walda Moonwalker Extensions Gesellschaft mit beschränkter Haftung
                    Vertreten durch die Geschäftsführung Helmgard Hartung
                    (Mieter)

                    wird folgender Geschäftsraummietvertrag geschlossen:

                    §1 Mieträume

                    Vermietet werden im Geschäftshaus in Neuss folgende Räume:
                    Erdgeschoss: 926 qm
                    1. Etage: 660 qm
                    2. Etage: 1263 qm
                    3. Etage: 741 qm
                    4. Etage: 164 qm
                    5. Etage: 633 qm
                    6. Etage: 782 qm
                    7. Etage: 1346 qm
                    8. Etage: 1109 qm
                    9. Etage: 1358 qm
                    10. Etage: 505 qm

                    Keller: 408 qm
                    Dachboden: 481 qm

                    Die Mietfläche beträgt 10376 qm.

                    Für die oben genannten Räume erhält der Mieter folgende Schlüssel:
                    12 Schlüssel

                    Schäden an diesen Räumen sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.

                    Der Mieter ist verpflichtet, eine Glasversicherung für sämtliche Fenster-, Schaufenster- und Türscheiben der Mieträume (oder sonstige Versicherungen nach Vereinbarung, wobei eine Doppelversicherung durch Mieter und Vermieter vermieden werden sollte) in ausreichender Höhe auf eigene Kosten abzuschließen und den Abschluss bzw. das Fortbestehen dem Vermieter nachzuweisen.

                    §2 Mietzweck

                    Die Vermietung erfolgt zur ausschließlichen Nutzung als Wohnungsauflösung:

                    Eine Änderung der vertraglich vereinbarten Nutzung ist von der Zustimmung des Vermieters abhängig, die nur aus wichtigem Grund verweigert werden darf. Ein besonderer Grund besteht insbesondere in einer Konkurrenzsituation zu anderen Mietern.

                    §3 Ausstattung der Mieträume / Rückbauverpflichtung

                    Der Mieter übernimmt die Räume in nicht renovierungsbedürftigem Zustand.

                    Die Räume werden wie besichtigt vermietet und sind nach Beendigung des Mietverhältnisses im gleichen/renovierten Zustand zu verlassen.

                    Werden bauliche Veränderungen an der Mietsache (Einbauten, Umbauten, Ausbauten) durch den Mieter vorgenommen, verpflichtet er sich, diese spätestens bis zur Beendigung des Mietverhältnisses beseitigt zu haben.

                    §4 Mietzeit und ordentliche Kündigung

                    Das Mietverhältnis beginnt am 14.04.2021 und endet nach 9 Jahren.

                    Das Mietverhältnis verlängert sich um 3 Jahr(e), falls es nicht mindestens sechs Monate vor Ablauf durch eingeschriebenen Brief gekündigt wird. Für die Rechtzeitigkeit ist entscheidend der Zugang des Kündigungsschreibens.

                    Es kann mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres gekündigt werden. Die Kündigung ist rechtzeitig erfolgt, wenn sie spätestens am 3. Werktag des ersten Monats der Kündigungsfrist schriftlich beim anderen Vertragspartner eingegangen ist.

                    §5 Fristlose Kündigung

                    Der Vermieter ist berechtigt, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen, wenn

                    a) der Mieter mit zwei Monatsmieten in Verzug ist

                    oder
                    b) der Mieter auf zwei aufeinanderfolgenden Zahlungsterminen mit mehr als einer Miete in Verzug ist

                    oder
                    c) der Mieter trotz Mahnung das Objekt weiterhin vertragswidrig nutzt

                    oder
                    d) nach Vertragsschluss eine wesentliche Verschlechterung in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Mieters eintritt. Diese werden vermutet, wenn Pfändungen oder sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ausgebracht werden, die die Ansprüche des Vermieters gefährden.

                    Die gesetzlichen Kündigungsrechte ohne Fristsetzung aus §§ 543 II Nr. 1, 569 I BGB bleiben unberührt.

                    Im Übrigen ist jede Partei zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grunde berechtigt, wenn der Vertragspartner eine wesentliche Vertragspflicht trotz vorheriger Abmahnung wiederholt verletzt.

                    §6 Mietzins

                    Die monatliche Netto-Grundmiete beträgt Euro 176392
                    Sie ist im Voraus, spätestens am 3. Werktag jeden Monats, kostenfrei an den Vermieter auf dessen Konto bei der Sparkasse zu zahlen:
                    IBAN DE12 5774 2250 4718 9635 57

                    Folgende Nebenabgaben hat der Mieter innerhalb eines Monats nach erfolgter Rech­nungsstellung zusätzlich zu entrichten:

                    Betriebskosten in Höhe von Euro 10376
                    sonstige Kosten in Höhe von Euro 155640

                    §7 Anpassung des Mietzinses

                    Erhöht oder vermindert sich künftig der vom Statistischen Bundesamt amtlich festgestellte Verbraucherpreisindex für Deutschland (auf der Basis 2010 = 100) gegenüber dem für den Monat des Vertragsschlusses veröffentlichten Index um mindestens 10 Prozent, so ändert sich der Mietzins automatisch im gleichen prozentualen Verhältnis nach unten oder oben ab dem auf die Änderung folgenden Monat, ohne dass es hierzu besonderer Erklärungen auch nur einer Vertragspartei oder sonst einer Vertragsabänderung bedarf

                    Sollte der genannte Index eingestellt werden, tritt an seine Stelle der entsprechende Nachfolgeindex.

                    Weitere Anpassungen der Miete erfolgen nach Maßgabe der Ziff. 1, wobei jeweils auf den Indexstand zum Zeitpunkt der letzten Anpassung als Ausgangsindex abzustellen ist.

                    Haben die vom Mieter auf eigene Kosten vorgenommenen baulichen Veränderungen eine Werterhöhung der Mieträume zur Folge, so hat diese bei einer Neufestsetzung des Mietzinses außer Betracht zu bleiben.

                    §8 Mietkaution

                    Der Mieter zahlt eine Kaution in Höhe von drei Monatsmieten. Die Kaution ist vom Vermieter auf einem gesondert geführten Konto aufzubewahren. Eine Verzinsungspflicht des Vermieters für die Kaution wird ausgeschlossen.

                    §9 Bauliche Veränderungen, Ausbesserungen

                    Bauliche Veränderungen an den Mieträumen darf der Mieter nur nach Vorliegen der schriftlichen Zustimmung des Vermieters vornehmen lassen. Die Zustimmung darf verweigert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

                    Etwaige Werterhöhungen der Mieträume werden angemessen vergütet, es sei denn, es handelt sich um bauliche Veränderungen, die bei Vertragsende wieder rückgängig gemacht werden.

                    Ausbesserungen und bauliche Veränderungen, die zur Erhaltung des Gebäudes, zur Abwendung drohender Gefahren oder zur Beseitigung von Schäden dienen, darf der Vermieter ohne Zustimmung des Mieters vornehmen lassen. Sollten diese Arbeiten aus anderen Gründen vorgenommen werden, so bedarf es einer Zustimmung des Mieters dann nicht, wenn sie den Mieter nur unwesentlich beeinträchtigen; es entstehen keine Schadensersatzansprüche und Ansprüche zur Mietminderung.

                    Von beabsichtigten baulichen Tätigkeiten am Gebäude, die den Mieter beeinträchtigen könnten, hat der Vermieter ihn so rechtzeitig zu verständigen, dass der Mieter Vorkehrungen zur Weiterführung seines Betriebes treffen kann.

                    Unterbleibt diese Benachrichtigung, so entsteht dem Mieter ein Anspruch auf Schadensersatz/Mietminderung.

                    §10 Betreten der Mietsache

                    Der Vermieter darf die Geschäftsräume nach vorheriger Ankündigung während der Geschäftszeiten, auch in Abwesenheit des Mieters, betreten, um sich vom Zustand der Räume zu überzeugen. Dieses Recht kann auch durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden.

                    §11 Instandhaltung/Instandsetzung der Mieträume, Schönheitsreparaturen

                    Der Mieter erklärt sich bereit, die Instandhaltung (Wartung) und Instandsetzung (Reparaturen) an der Mietsache innerhalb der Mieträume bis zu einem Betrag vom EUR…… je Einzelfall zu übernehmen. Fallen mehrere Wartungs- und Reparaturarbeiten an, übernimmt der Mieter insgesamt im Jahr die dafür benötigen Kosten nur bis zu einem Betrag von EUR…..Handelt es sich um die Instandhaltung und Instandsetzung des Gebäudes (Dach und Fach), der damit verbundenen technischen Einrichtungen und Anlagen, sowie der Außenanlagen, obliegt diese Pflicht dem Vermieter.

                    Schönheitsreparaturen, wie das Streichen der Wände und Decken, werden vom Mieter vorgenommen.

                    §12 Untervermietung, Nachmieter

                    Eine Untervermietung ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters gestattet.
                    Die Zustimmung kann verweigert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Sie kann aus wichtigem Grund widerrufen werden.

                    Der Mieter ist berechtigt, einen Nachmieter zu stellen, der in den Mietvertrag zu den gleichen Bedingungen innerhalb der Restlaufzeit des Vertrages eintritt, sofern gegen die Bonität des Nachmieters, gegen dessen Person und die Branche (auch im Hinblick auf einen Konkurrenzschutz) keine Einwendungen bestehen. Der Vermieter ist verpflichtet, mit diesem Mieter zu unveränderten Bedingungen einen Vertrag für die Restlaufzeit abzuschließen.

                    §13 Außenreklame

                    Der Mieter ist berechtigt, an bestimmten Teilen der Außenfront des Gebäudes Firmenschilder, Leuchtreklame sowie Schaukästen und Warenautomaten anzubringen, soweit der Gesamteindruck der Gebäudefront dadurch nicht beeinträchtigt wird.

                    Das Anbringen dieser Außenreklame erfolgt auf Kosten des Mieters und nach vorheriger Abstimmung mit dem Vermieter.

                    Die gesetzlichen und ortspolizeilichen Vorschriften über Außenreklame sind zu beachten.

                    Die Pflicht des § 3 Nr. 2 dieses Mietvertrages bei Mietende gilt sinngemäß.

                    Verlegt der Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses seinen Betrieb, so ist er berechtigt, ein halbes Jahr an der Eingangstür ein Hinweisschild anzubringen.

                    §14 Sachen des Mieters

                    Der Mieter versichert, dass die Sachen, die er in die Mieträume einbringen wird, in seinem freien Eigentum stehen, abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten.

                    Folgende Sachen sind hiervon ausgenommen:
                    …………………………………………………………………………………………

                    …………………………………………………………………………………………

                    §15 Wettbewerbsschutz

                    Der Vermieter verpflichtet sich, während der Mietzeit weder auf dem Mietgrundstück noch auf ihm gehörenden Nachbargrundstücken (Straße, Hausnummer) gewerbliche Räume an einen Mitbewerber des Mieters zu vermieten.

                    Diese Verpflichtung erstreckt sich nicht auf den Fall einer Änderung des Nutzungszwecks der Mieträume.

                    §16 Besondere Vereinbarungen

                    ………………………………………………………………………………………………………

                    ………………………………………………………………………………………………………

                    §17 Gerichtsstand, außergerichtliche Streitbeilegung

                    Gerichtsstand ist Neuss.

                    Hier gegebenenfalls Ergänzungen entsprechend S. 3 vornehmen.

                    §18 Sonstiges

                    Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht.

                    Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden.

                    Ist oder wird eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages nicht.

                    Neuss, 14.04.2021

                    ……………………………………………….. ………………………………………………..

                    Unterschrift Vermieter Unterschrift Mieter


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