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Beratungsvertrag der Linde Witt Fußbodenbeläge Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Zwischen

der Firma Linde Witt Fußbodenbeläge Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz in Ulm
– Auftraggeber –
Vertreten durch den Geschäftsführer Linde Witt

und

der Firma Kai Köhn Babyausstattungen GmbH
Sitz in Potsdam
Vertreten durch den Geschäftsführer Kai Köhn

– Auftragnehmer –

wird folgender Beratungsvertrag geschlossen:

§ 1 Vertragsgegenstand

Der Auftraggeber erteilt hiermit dem Auftragnehmer den Auftrag, ihn bei folgenden Entscheidungen/Vorhaben zu beraten:

Erweiterung des Tätigkeitsfeldes auf .

Einstellung von folgenden Positionen:

1. – Fachkraft – Wasserversorgungstechnik
2. – Fachpraktiker/in für Holzverarbeitung (§66 BBiG/§42r HwO)
3. – Estrichleger/in
4. – Elektroniker/in (Handwerk)
5. – Landwirtschaftlich-technische/r Assistent/in
6. – Pharmazeutisch-technische/r Assistent/in
7. – Fachkraft – Lederverarbeitung
8. – Elektroniker/in – Betriebstechnik
9. – Silberschmied/in

2. Bestandteile dieses Vertrages sind:

Allg. Beratungsbedingungen des Auftragnehmers

§ 2 Leistungen des Auftragnehmers

Zur Erfüllung der in § 1 genannten Aufgaben wird der Auftragnehmer insbesondere folgende Leistungen erbringen:

Vorgehensweise und Zeitplan, Zusammensetzung und Funktion der einzelnen Projektgruppen, Dokumentation des Ergebnisses

§ 3 Vergütung

Der Auftragnehmer erhält für seine Leistung pro h eine Vergütung in Höhe von 139 EUR zzgl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Die Vergütung ist jeweils zum 14 fällig

Übernachtungskosten werden dem Auftragnehmer in nachgewiesener Höhe ersetzt, Spesen gemäß den steuerlichen Höchstsätzen. Ebenso werden dem Auftragnehmer ersetzt bei Benutzung

der Bahn: Fahrtkosten 1. Klasse,
eines Flugzeuges: Flugkosten der 1 Klasse,
des Pkw: 37 Cent für jeden gefahrenen Kilometer.

Die Wahl des günstigsten Verkehrsmittels bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten. Dieser ist jedoch verpflichtet, Fahrtkosten jeweils nach den kürzesten Entfernungen zu berechnen und Reisen, deren Kosten nicht in einem vernünftigen Verhältnis zum Gesamthonorar stehen, nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Auftraggebers zu unternehmen.

Der Auftraggeber zahlt an den Auftragnehmer bei Auftragserteilung einen Vorschuss in Höhe von 30 TEURO. Ein weiterer Betrag in Höhe von 142 TEURO ist zum 16 fällig. Den Restbetrag zahlt der Auftraggeber nach Abschluss der Arbeiten.

3. Alle in Absatz 1 und 2 genannten Beträge verstehen sich als Nettobeträge zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

§ 4 Zeit und Ort der Leistungserbringung

Der Auftragnehmer bestimmt seinen Arbeitsort und seine Arbeitszeit eigenverantwortlich.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich jedoch, dem Auftraggeber 6 mal im Monat ganztägig in dessen Hause zur Verfügung zu stehen. Der Auftraggeber stellt einen Arbeitsplatz innerhalb seiner Räumlichkeiten bereit.

§ 5 Berichterstattung

Der Auftragnehmer erstattet dem Auftraggeber einen schriftlichen Bericht über seine laufende Arbeit und deren Ergebnisse. Die Berichterstattung kann nach Wahl des Auftraggebers einmalig oder entsprechend dem Arbeitsfortschritt in Form von Zwischenberichten erfolgen.

In jedem Fall ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber spätestens zum Vertragsende einen Abschlussbericht schriftlich zu erstatten. Der Abschlussbericht ist in zwei Exemplaren dem Auftraggeber vorzulegen.

Erfüllt der Auftragnehmer diese Verpflichtungen nicht, nur unvollständig oder nicht termingerecht oder mangelhaft, ist der Auftraggeber berechtigt, neben den sonstigen Ansprüchen seine Gegenleistung zurückzuhalten.

§ 6 Aufwendungsersatz

Der Auftraggeber erstattet dem Auftragnehmer folgende im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit anfallenden erforderlichen Aufwendungen:
………………………………………………………………………………………
………………………………………………………………………………………
………………………………………………………………………………………

Weitere Auslagen werden bis zu einem Betrag von 50 EURO durch den Auftraggeber ersetzt:
………………………………………………………………………………………
………………………………………………………………………………………
………………………………………………………………………………………

Der Ersatz aller sonstigen Aufwendungen des Auftragnehmers bedarf der (schriftlichen) Zustimmung des Auftraggebers.

§ 7 Wettbewerbsverbot

Während der Laufzeit des Vertrages verpflichtet sich der Auftragnehmer, sein Wissen und Können nicht in die Dienste eines mit dem Auftraggeber in Konkurrenz stehenden Unternehmens zu stellen oder ein solches zu gründen.

§ 8 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Auftragnehmer alle für die Ausführung seiner Tätigkeit notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden, ihm alle Informationen erteilt werden und er von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt wird. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Auftragnehmers bekannt werden.

Auf Verlangen des Auftragnehmers hat der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.

§ 9 Schweigepflicht

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über alle Informationen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel ob es sich dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet.

§ 10 Datenschutz

Erfolgt eine Verarbeitung personenbezogener Daten für den Auftraggeber, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, hinreichende Garantien dafür zu bieten, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung im Einklang mit den Anforderungen der DSGVO erfolgt und den Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet.

Der Auftragnehmer nimmt keine weiteren Auftragsverarbeiter ohne vorherige gesonderte oder allgemeine schriftliche Genehmigung des Verantwortlichen in Anspruch.
Im Fall einer allgemein schriftlichen Genehmigung informiert der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen immer über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die
Ersetzung anderer Auftragsverarbeiter, wodurch der Auftraggeber die Möglichkeit erhält, gegen derartige Veränderungen Einspruch zu erheben.
In Bezug auf die Inhalte eines Auftragsdatenverarbeitungsvertrages gelten die Anforderungen nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO.

§ 11 Vertragsdauer / Kündigung

Der Vertrag wird mit der Unterzeichnung wirksam und läuft auf unbestimmte Zeit.

Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 9 Wochen zum Monatsende zu kündigen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§ 12 Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm zur Verfügung gestellten Geschäfts- und Betriebsunterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren, insbesondere dafür zu sorgen, dass Dritte nicht Einsicht nehmen können. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen sind während der Dauer des Vertrages auf Anforderung, nach Beendigung des Vertrages unaufgefordert dem Vertragspartner zurückzugeben.

§ 13 Sonstige Ansprüche/Rentenversicherung

Mit der Zahlung der in diesem Vertrag vereinbarten Vergütung sind alle Ansprüche des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber aus diesem Vertrag erfüllt.

Für die Versteuerung der Vergütung hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen.

Der Auftragnehmer wird darauf hingewiesen, dass er nach § 2 Nr. 9 SGB VI rentenversicherungspflichtig sein kann, wenn er auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig ist und keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt, deren Arbeitsentgelt aus diesem Beschäftigungsverhältnis regelmäßig 450,– EURO im Monat übersteigt.

§ 14 Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel.

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt.

Gerichtsstand ist Ulm

Ulm, 05.04.2021 Potsdam, 05.04.2021

……………………………………………………………………… ………………………………………………………………………

Unterschrift Auftraggeber Unterschrift Auftragnehmer
Linde Witt Fußbodenbeläge Gesellschaft mit beschränkter Haftung Kai Köhn Babyausstattungen GmbH
Linde Witt Kai Köhn


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    Beratungsvertrag der Treuhard Engelhardt Bautischlereien GmbH

    Zwischen

    der Firma Treuhard Engelhardt Bautischlereien GmbH
    Sitz in Aachen
    – Auftraggeber –
    Vertreten durch den Geschäftsführer Treuhard Engelhardt

    und

    der Firma Rahel Schwarz Feng Shui Gesellschaft mit beschränkter Haftung
    Sitz in Erlangen
    Vertreten durch den Geschäftsführer Rahel Schwarz

    – Auftragnehmer –

    wird folgender Beratungsvertrag geschlossen:

    § 1 Vertragsgegenstand

    Der Auftraggeber erteilt hiermit dem Auftragnehmer den Auftrag, ihn bei folgenden Entscheidungen/Vorhaben zu beraten:

    Erweiterung des Tätigkeitsfeldes auf .

    Einstellung von folgenden Positionen:

    1. – Beamt(er/in) – Verfassungsschutz (mittl. Dienst)
    2. – Gestalter/in für visuelles Marketing
    3. – Pferdewirt/in
    4. – Fachkraft – Schutz und Sicherheit
    5. – Polizeivollzugsbeamt(er/in) (mittl. Dienst)
    6. – Asphaltbauer/in

    2. Bestandteile dieses Vertrages sind:

    Allg. Beratungsbedingungen des Auftragnehmers

    § 2 Leistungen des Auftragnehmers

    Zur Erfüllung der in § 1 genannten Aufgaben wird der Auftragnehmer insbesondere folgende Leistungen erbringen:

    Vorgehensweise und Zeitplan, Zusammensetzung und Funktion der einzelnen Projektgruppen, Dokumentation des Ergebnisses

    § 3 Vergütung

    Der Auftragnehmer erhält für seine Leistung pro h eine Vergütung in Höhe von 108 EUR zzgl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Die Vergütung ist jeweils zum 2 fällig

    Übernachtungskosten werden dem Auftragnehmer in nachgewiesener Höhe ersetzt, Spesen gemäß den steuerlichen Höchstsätzen. Ebenso werden dem Auftragnehmer ersetzt bei Benutzung

    der Bahn: Fahrtkosten 1. Klasse,
    eines Flugzeuges: Flugkosten der 1 Klasse,
    des Pkw: 42 Cent für jeden gefahrenen Kilometer.

    Die Wahl des günstigsten Verkehrsmittels bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten. Dieser ist jedoch verpflichtet, Fahrtkosten jeweils nach den kürzesten Entfernungen zu berechnen und Reisen, deren Kosten nicht in einem vernünftigen Verhältnis zum Gesamthonorar stehen, nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Auftraggebers zu unternehmen.

    Der Auftraggeber zahlt an den Auftragnehmer bei Auftragserteilung einen Vorschuss in Höhe von 44 TEURO. Ein weiterer Betrag in Höhe von 91 TEURO ist zum 28 fällig. Den Restbetrag zahlt der Auftraggeber nach Abschluss der Arbeiten.

    3. Alle in Absatz 1 und 2 genannten Beträge verstehen sich als Nettobeträge zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

    § 4 Zeit und Ort der Leistungserbringung

    Der Auftragnehmer bestimmt seinen Arbeitsort und seine Arbeitszeit eigenverantwortlich.

    Der Auftragnehmer verpflichtet sich jedoch, dem Auftraggeber 15 mal im Monat ganztägig in dessen Hause zur Verfügung zu stehen. Der Auftraggeber stellt einen Arbeitsplatz innerhalb seiner Räumlichkeiten bereit.

    § 5 Berichterstattung

    Der Auftragnehmer erstattet dem Auftraggeber einen schriftlichen Bericht über seine laufende Arbeit und deren Ergebnisse. Die Berichterstattung kann nach Wahl des Auftraggebers einmalig oder entsprechend dem Arbeitsfortschritt in Form von Zwischenberichten erfolgen.

    In jedem Fall ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber spätestens zum Vertragsende einen Abschlussbericht schriftlich zu erstatten. Der Abschlussbericht ist in zwei Exemplaren dem Auftraggeber vorzulegen.

    Erfüllt der Auftragnehmer diese Verpflichtungen nicht, nur unvollständig oder nicht termingerecht oder mangelhaft, ist der Auftraggeber berechtigt, neben den sonstigen Ansprüchen seine Gegenleistung zurückzuhalten.

    § 6 Aufwendungsersatz

    Der Auftraggeber erstattet dem Auftragnehmer folgende im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit anfallenden erforderlichen Aufwendungen:
    ………………………………………………………………………………………
    ………………………………………………………………………………………
    ………………………………………………………………………………………

    Weitere Auslagen werden bis zu einem Betrag von 117 EURO durch den Auftraggeber ersetzt:
    ………………………………………………………………………………………
    ………………………………………………………………………………………
    ………………………………………………………………………………………

    Der Ersatz aller sonstigen Aufwendungen des Auftragnehmers bedarf der (schriftlichen) Zustimmung des Auftraggebers.

    § 7 Wettbewerbsverbot

    Während der Laufzeit des Vertrages verpflichtet sich der Auftragnehmer, sein Wissen und Können nicht in die Dienste eines mit dem Auftraggeber in Konkurrenz stehenden Unternehmens zu stellen oder ein solches zu gründen.

    § 8 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

    Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Auftragnehmer alle für die Ausführung seiner Tätigkeit notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden, ihm alle Informationen erteilt werden und er von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt wird. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Auftragnehmers bekannt werden.

    Auf Verlangen des Auftragnehmers hat der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.

    § 9 Schweigepflicht

    Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über alle Informationen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel ob es sich dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet.

    § 10 Datenschutz

    Erfolgt eine Verarbeitung personenbezogener Daten für den Auftraggeber, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, hinreichende Garantien dafür zu bieten, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung im Einklang mit den Anforderungen der DSGVO erfolgt und den Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet.

    Der Auftragnehmer nimmt keine weiteren Auftragsverarbeiter ohne vorherige gesonderte oder allgemeine schriftliche Genehmigung des Verantwortlichen in Anspruch.
    Im Fall einer allgemein schriftlichen Genehmigung informiert der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen immer über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die
    Ersetzung anderer Auftragsverarbeiter, wodurch der Auftraggeber die Möglichkeit erhält, gegen derartige Veränderungen Einspruch zu erheben.
    In Bezug auf die Inhalte eines Auftragsdatenverarbeitungsvertrages gelten die Anforderungen nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO.

    § 11 Vertragsdauer / Kündigung

    Der Vertrag wird mit der Unterzeichnung wirksam und läuft auf unbestimmte Zeit.

    Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 3 Wochen zum Monatsende zu kündigen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

    Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

    § 12 Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen

    Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm zur Verfügung gestellten Geschäfts- und Betriebsunterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren, insbesondere dafür zu sorgen, dass Dritte nicht Einsicht nehmen können. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen sind während der Dauer des Vertrages auf Anforderung, nach Beendigung des Vertrages unaufgefordert dem Vertragspartner zurückzugeben.

    § 13 Sonstige Ansprüche/Rentenversicherung

    Mit der Zahlung der in diesem Vertrag vereinbarten Vergütung sind alle Ansprüche des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber aus diesem Vertrag erfüllt.

    Für die Versteuerung der Vergütung hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen.

    Der Auftragnehmer wird darauf hingewiesen, dass er nach § 2 Nr. 9 SGB VI rentenversicherungspflichtig sein kann, wenn er auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig ist und keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt, deren Arbeitsentgelt aus diesem Beschäftigungsverhältnis regelmäßig 450,– EURO im Monat übersteigt.

    § 14 Schlussbestimmungen

    Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel.

    Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

    Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt.

    Gerichtsstand ist Aachen

    Aachen, 05.04.2021 Erlangen, 05.04.2021

    ……………………………………………………………………… ………………………………………………………………………

    Unterschrift Auftraggeber Unterschrift Auftragnehmer
    Treuhard Engelhardt Bautischlereien GmbH Rahel Schwarz Feng Shui Gesellschaft mit beschränkter Haftung
    Treuhard Engelhardt Rahel Schwarz


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      Beratungsvertrag der Christoph Kratz Sonnenstudios GmbH

      Zwischen

      der Firma Christoph Kratz Sonnenstudios GmbH
      Sitz in Köln
      – Auftraggeber –
      Vertreten durch den Geschäftsführer Christoph Kratz

      und

      der Firma Gerlach Melzer Fernseh- und Rundfunkgesellschaften Gesellschaft mbH
      Sitz in Remscheid
      Vertreten durch den Geschäftsführer Gerlach Melzer

      – Auftragnehmer –

      wird folgender Beratungsvertrag geschlossen:

      § 1 Vertragsgegenstand

      Der Auftraggeber erteilt hiermit dem Auftragnehmer den Auftrag, ihn bei folgenden Entscheidungen/Vorhaben zu beraten:

      Erweiterung des Tätigkeitsfeldes auf .

      Einstellung von folgenden Positionen:

      1. – Elektroniker/in – Betriebstechnik
      2. – Automobilkaufmann/-frau
      3. – Elektroniker/in – Geräte und Systeme
      4. – Tierpfleger/in
      5. – Werksteinhersteller/in
      6. – Musikfachhändler/in
      7. – Fachpraktiker/in für Anlagenmechaniker SHK (§66 BBiG/§42r HwO)

      2. Bestandteile dieses Vertrages sind:

      Allg. Beratungsbedingungen des Auftragnehmers

      § 2 Leistungen des Auftragnehmers

      Zur Erfüllung der in § 1 genannten Aufgaben wird der Auftragnehmer insbesondere folgende Leistungen erbringen:

      Vorgehensweise und Zeitplan, Zusammensetzung und Funktion der einzelnen Projektgruppen, Dokumentation des Ergebnisses

      § 3 Vergütung

      Der Auftragnehmer erhält für seine Leistung pro h eine Vergütung in Höhe von 65 EUR zzgl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Die Vergütung ist jeweils zum 12 fällig

      Übernachtungskosten werden dem Auftragnehmer in nachgewiesener Höhe ersetzt, Spesen gemäß den steuerlichen Höchstsätzen. Ebenso werden dem Auftragnehmer ersetzt bei Benutzung

      der Bahn: Fahrtkosten 1. Klasse,
      eines Flugzeuges: Flugkosten der 1 Klasse,
      des Pkw: 56 Cent für jeden gefahrenen Kilometer.

      Die Wahl des günstigsten Verkehrsmittels bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten. Dieser ist jedoch verpflichtet, Fahrtkosten jeweils nach den kürzesten Entfernungen zu berechnen und Reisen, deren Kosten nicht in einem vernünftigen Verhältnis zum Gesamthonorar stehen, nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Auftraggebers zu unternehmen.

      Der Auftraggeber zahlt an den Auftragnehmer bei Auftragserteilung einen Vorschuss in Höhe von 35 TEURO. Ein weiterer Betrag in Höhe von 119 TEURO ist zum 21 fällig. Den Restbetrag zahlt der Auftraggeber nach Abschluss der Arbeiten.

      3. Alle in Absatz 1 und 2 genannten Beträge verstehen sich als Nettobeträge zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

      § 4 Zeit und Ort der Leistungserbringung

      Der Auftragnehmer bestimmt seinen Arbeitsort und seine Arbeitszeit eigenverantwortlich.

      Der Auftragnehmer verpflichtet sich jedoch, dem Auftraggeber 14 mal im Monat ganztägig in dessen Hause zur Verfügung zu stehen. Der Auftraggeber stellt einen Arbeitsplatz innerhalb seiner Räumlichkeiten bereit.

      § 5 Berichterstattung

      Der Auftragnehmer erstattet dem Auftraggeber einen schriftlichen Bericht über seine laufende Arbeit und deren Ergebnisse. Die Berichterstattung kann nach Wahl des Auftraggebers einmalig oder entsprechend dem Arbeitsfortschritt in Form von Zwischenberichten erfolgen.

      In jedem Fall ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber spätestens zum Vertragsende einen Abschlussbericht schriftlich zu erstatten. Der Abschlussbericht ist in zwei Exemplaren dem Auftraggeber vorzulegen.

      Erfüllt der Auftragnehmer diese Verpflichtungen nicht, nur unvollständig oder nicht termingerecht oder mangelhaft, ist der Auftraggeber berechtigt, neben den sonstigen Ansprüchen seine Gegenleistung zurückzuhalten.

      § 6 Aufwendungsersatz

      Der Auftraggeber erstattet dem Auftragnehmer folgende im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit anfallenden erforderlichen Aufwendungen:
      ………………………………………………………………………………………
      ………………………………………………………………………………………
      ………………………………………………………………………………………

      Weitere Auslagen werden bis zu einem Betrag von 136 EURO durch den Auftraggeber ersetzt:
      ………………………………………………………………………………………
      ………………………………………………………………………………………
      ………………………………………………………………………………………

      Der Ersatz aller sonstigen Aufwendungen des Auftragnehmers bedarf der (schriftlichen) Zustimmung des Auftraggebers.

      § 7 Wettbewerbsverbot

      Während der Laufzeit des Vertrages verpflichtet sich der Auftragnehmer, sein Wissen und Können nicht in die Dienste eines mit dem Auftraggeber in Konkurrenz stehenden Unternehmens zu stellen oder ein solches zu gründen.

      § 8 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

      Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Auftragnehmer alle für die Ausführung seiner Tätigkeit notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden, ihm alle Informationen erteilt werden und er von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt wird. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Auftragnehmers bekannt werden.

      Auf Verlangen des Auftragnehmers hat der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.

      § 9 Schweigepflicht

      Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über alle Informationen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel ob es sich dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet.

      § 10 Datenschutz

      Erfolgt eine Verarbeitung personenbezogener Daten für den Auftraggeber, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, hinreichende Garantien dafür zu bieten, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung im Einklang mit den Anforderungen der DSGVO erfolgt und den Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet.

      Der Auftragnehmer nimmt keine weiteren Auftragsverarbeiter ohne vorherige gesonderte oder allgemeine schriftliche Genehmigung des Verantwortlichen in Anspruch.
      Im Fall einer allgemein schriftlichen Genehmigung informiert der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen immer über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die
      Ersetzung anderer Auftragsverarbeiter, wodurch der Auftraggeber die Möglichkeit erhält, gegen derartige Veränderungen Einspruch zu erheben.
      In Bezug auf die Inhalte eines Auftragsdatenverarbeitungsvertrages gelten die Anforderungen nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO.

      § 11 Vertragsdauer / Kündigung

      Der Vertrag wird mit der Unterzeichnung wirksam und läuft auf unbestimmte Zeit.

      Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 6 Wochen zum Monatsende zu kündigen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

      Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

      § 12 Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen

      Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm zur Verfügung gestellten Geschäfts- und Betriebsunterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren, insbesondere dafür zu sorgen, dass Dritte nicht Einsicht nehmen können. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen sind während der Dauer des Vertrages auf Anforderung, nach Beendigung des Vertrages unaufgefordert dem Vertragspartner zurückzugeben.

      § 13 Sonstige Ansprüche/Rentenversicherung

      Mit der Zahlung der in diesem Vertrag vereinbarten Vergütung sind alle Ansprüche des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber aus diesem Vertrag erfüllt.

      Für die Versteuerung der Vergütung hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen.

      Der Auftragnehmer wird darauf hingewiesen, dass er nach § 2 Nr. 9 SGB VI rentenversicherungspflichtig sein kann, wenn er auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig ist und keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt, deren Arbeitsentgelt aus diesem Beschäftigungsverhältnis regelmäßig 450,– EURO im Monat übersteigt.

      § 14 Schlussbestimmungen

      Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel.

      Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

      Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt.

      Gerichtsstand ist Köln

      Köln, 05.04.2021 Remscheid, 05.04.2021

      ……………………………………………………………………… ………………………………………………………………………

      Unterschrift Auftraggeber Unterschrift Auftragnehmer
      Christoph Kratz Sonnenstudios GmbH Gerlach Melzer Fernseh- und Rundfunkgesellschaften Gesellschaft mbH
      Christoph Kratz Gerlach Melzer


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        Beratungsvertrag der Volkbert Ortmann Recycling Ges. m. b. Haftung

        Zwischen

        der Firma Volkbert Ortmann Recycling Ges. m. b. Haftung
        Sitz in Saarbrücken
        – Auftraggeber –
        Vertreten durch den Geschäftsführer Volkbert Ortmann

        und

        der Firma Caspar Küppers Uhren und Uhrenzubehör Gesellschaft mbH
        Sitz in Augsburg
        Vertreten durch den Geschäftsführer Caspar Küppers

        – Auftragnehmer –

        wird folgender Beratungsvertrag geschlossen:

        § 1 Vertragsgegenstand

        Der Auftraggeber erteilt hiermit dem Auftragnehmer den Auftrag, ihn bei folgenden Entscheidungen/Vorhaben zu beraten:

        Erweiterung des Tätigkeitsfeldes auf .

        Einstellung von folgenden Positionen:

        1. – Binnenschiffer/in

        2. Bestandteile dieses Vertrages sind:

        Allg. Beratungsbedingungen des Auftragnehmers

        § 2 Leistungen des Auftragnehmers

        Zur Erfüllung der in § 1 genannten Aufgaben wird der Auftragnehmer insbesondere folgende Leistungen erbringen:

        Vorgehensweise und Zeitplan, Zusammensetzung und Funktion der einzelnen Projektgruppen, Dokumentation des Ergebnisses

        § 3 Vergütung

        Der Auftragnehmer erhält für seine Leistung pro h eine Vergütung in Höhe von 136 EUR zzgl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Die Vergütung ist jeweils zum 12 fällig

        Übernachtungskosten werden dem Auftragnehmer in nachgewiesener Höhe ersetzt, Spesen gemäß den steuerlichen Höchstsätzen. Ebenso werden dem Auftragnehmer ersetzt bei Benutzung

        der Bahn: Fahrtkosten 1. Klasse,
        eines Flugzeuges: Flugkosten der 1 Klasse,
        des Pkw: 46 Cent für jeden gefahrenen Kilometer.

        Die Wahl des günstigsten Verkehrsmittels bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten. Dieser ist jedoch verpflichtet, Fahrtkosten jeweils nach den kürzesten Entfernungen zu berechnen und Reisen, deren Kosten nicht in einem vernünftigen Verhältnis zum Gesamthonorar stehen, nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Auftraggebers zu unternehmen.

        Der Auftraggeber zahlt an den Auftragnehmer bei Auftragserteilung einen Vorschuss in Höhe von 15 TEURO. Ein weiterer Betrag in Höhe von 115 TEURO ist zum 5 fällig. Den Restbetrag zahlt der Auftraggeber nach Abschluss der Arbeiten.

        3. Alle in Absatz 1 und 2 genannten Beträge verstehen sich als Nettobeträge zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

        § 4 Zeit und Ort der Leistungserbringung

        Der Auftragnehmer bestimmt seinen Arbeitsort und seine Arbeitszeit eigenverantwortlich.

        Der Auftragnehmer verpflichtet sich jedoch, dem Auftraggeber 5 mal im Monat ganztägig in dessen Hause zur Verfügung zu stehen. Der Auftraggeber stellt einen Arbeitsplatz innerhalb seiner Räumlichkeiten bereit.

        § 5 Berichterstattung

        Der Auftragnehmer erstattet dem Auftraggeber einen schriftlichen Bericht über seine laufende Arbeit und deren Ergebnisse. Die Berichterstattung kann nach Wahl des Auftraggebers einmalig oder entsprechend dem Arbeitsfortschritt in Form von Zwischenberichten erfolgen.

        In jedem Fall ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber spätestens zum Vertragsende einen Abschlussbericht schriftlich zu erstatten. Der Abschlussbericht ist in zwei Exemplaren dem Auftraggeber vorzulegen.

        Erfüllt der Auftragnehmer diese Verpflichtungen nicht, nur unvollständig oder nicht termingerecht oder mangelhaft, ist der Auftraggeber berechtigt, neben den sonstigen Ansprüchen seine Gegenleistung zurückzuhalten.

        § 6 Aufwendungsersatz

        Der Auftraggeber erstattet dem Auftragnehmer folgende im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit anfallenden erforderlichen Aufwendungen:
        ………………………………………………………………………………………
        ………………………………………………………………………………………
        ………………………………………………………………………………………

        Weitere Auslagen werden bis zu einem Betrag von 99 EURO durch den Auftraggeber ersetzt:
        ………………………………………………………………………………………
        ………………………………………………………………………………………
        ………………………………………………………………………………………

        Der Ersatz aller sonstigen Aufwendungen des Auftragnehmers bedarf der (schriftlichen) Zustimmung des Auftraggebers.

        § 7 Wettbewerbsverbot

        Während der Laufzeit des Vertrages verpflichtet sich der Auftragnehmer, sein Wissen und Können nicht in die Dienste eines mit dem Auftraggeber in Konkurrenz stehenden Unternehmens zu stellen oder ein solches zu gründen.

        § 8 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

        Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Auftragnehmer alle für die Ausführung seiner Tätigkeit notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden, ihm alle Informationen erteilt werden und er von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt wird. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Auftragnehmers bekannt werden.

        Auf Verlangen des Auftragnehmers hat der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.

        § 9 Schweigepflicht

        Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über alle Informationen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel ob es sich dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet.

        § 10 Datenschutz

        Erfolgt eine Verarbeitung personenbezogener Daten für den Auftraggeber, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, hinreichende Garantien dafür zu bieten, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung im Einklang mit den Anforderungen der DSGVO erfolgt und den Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet.

        Der Auftragnehmer nimmt keine weiteren Auftragsverarbeiter ohne vorherige gesonderte oder allgemeine schriftliche Genehmigung des Verantwortlichen in Anspruch.
        Im Fall einer allgemein schriftlichen Genehmigung informiert der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen immer über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die
        Ersetzung anderer Auftragsverarbeiter, wodurch der Auftraggeber die Möglichkeit erhält, gegen derartige Veränderungen Einspruch zu erheben.
        In Bezug auf die Inhalte eines Auftragsdatenverarbeitungsvertrages gelten die Anforderungen nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO.

        § 11 Vertragsdauer / Kündigung

        Der Vertrag wird mit der Unterzeichnung wirksam und läuft auf unbestimmte Zeit.

        Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 8 Wochen zum Monatsende zu kündigen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

        Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

        § 12 Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen

        Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm zur Verfügung gestellten Geschäfts- und Betriebsunterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren, insbesondere dafür zu sorgen, dass Dritte nicht Einsicht nehmen können. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen sind während der Dauer des Vertrages auf Anforderung, nach Beendigung des Vertrages unaufgefordert dem Vertragspartner zurückzugeben.

        § 13 Sonstige Ansprüche/Rentenversicherung

        Mit der Zahlung der in diesem Vertrag vereinbarten Vergütung sind alle Ansprüche des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber aus diesem Vertrag erfüllt.

        Für die Versteuerung der Vergütung hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen.

        Der Auftragnehmer wird darauf hingewiesen, dass er nach § 2 Nr. 9 SGB VI rentenversicherungspflichtig sein kann, wenn er auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig ist und keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt, deren Arbeitsentgelt aus diesem Beschäftigungsverhältnis regelmäßig 450,– EURO im Monat übersteigt.

        § 14 Schlussbestimmungen

        Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel.

        Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

        Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt.

        Gerichtsstand ist Saarbrücken

        Saarbrücken, 05.04.2021 Augsburg, 05.04.2021

        ……………………………………………………………………… ………………………………………………………………………

        Unterschrift Auftraggeber Unterschrift Auftragnehmer
        Volkbert Ortmann Recycling Ges. m. b. Haftung Caspar Küppers Uhren und Uhrenzubehör Gesellschaft mbH
        Volkbert Ortmann Caspar Küppers


        gründung GmbH kredit finanzierung


        Top 6 mietvertragGewerbe:

          gmbh kaufen ohne stammkapital Kapitalgesellschaften Beratung gmbh kaufen risiko kann gesellschaft immobilien kaufen

          Beratungsvertrag der Ria Wolff Autopflege GmbH

          Zwischen

          der Firma Ria Wolff Autopflege GmbH
          Sitz in Oldenburg
          – Auftraggeber –
          Vertreten durch den Geschäftsführer Ria Wolff

          und

          der Firma Gustl Wächter Großhandel Ges. mit beschränkter Haftung
          Sitz in Reutlingen
          Vertreten durch den Geschäftsführer Gustl Wächter

          – Auftragnehmer –

          wird folgender Beratungsvertrag geschlossen:

          § 1 Vertragsgegenstand

          Der Auftraggeber erteilt hiermit dem Auftragnehmer den Auftrag, ihn bei folgenden Entscheidungen/Vorhaben zu beraten:

          Erweiterung des Tätigkeitsfeldes auf .

          Einstellung von folgenden Positionen:

          1. – Land- und Baumaschinenmechatroniker/in
          2. – Pelzveredler/in
          3. – Assistent/in – Informatik (technische Informatik)
          4. – Fachpraktiker/in für Gebäudereiniger (§66 BBiG/§42r HwO)
          5. – Raumausstatter/in

          2. Bestandteile dieses Vertrages sind:

          Allg. Beratungsbedingungen des Auftragnehmers

          § 2 Leistungen des Auftragnehmers

          Zur Erfüllung der in § 1 genannten Aufgaben wird der Auftragnehmer insbesondere folgende Leistungen erbringen:

          Vorgehensweise und Zeitplan, Zusammensetzung und Funktion der einzelnen Projektgruppen, Dokumentation des Ergebnisses

          § 3 Vergütung

          Der Auftragnehmer erhält für seine Leistung pro h eine Vergütung in Höhe von 42 EUR zzgl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Die Vergütung ist jeweils zum 4 fällig

          Übernachtungskosten werden dem Auftragnehmer in nachgewiesener Höhe ersetzt, Spesen gemäß den steuerlichen Höchstsätzen. Ebenso werden dem Auftragnehmer ersetzt bei Benutzung

          der Bahn: Fahrtkosten 1. Klasse,
          eines Flugzeuges: Flugkosten der 1 Klasse,
          des Pkw: 68 Cent für jeden gefahrenen Kilometer.

          Die Wahl des günstigsten Verkehrsmittels bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten. Dieser ist jedoch verpflichtet, Fahrtkosten jeweils nach den kürzesten Entfernungen zu berechnen und Reisen, deren Kosten nicht in einem vernünftigen Verhältnis zum Gesamthonorar stehen, nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Auftraggebers zu unternehmen.

          Der Auftraggeber zahlt an den Auftragnehmer bei Auftragserteilung einen Vorschuss in Höhe von 29 TEURO. Ein weiterer Betrag in Höhe von 121 TEURO ist zum 23 fällig. Den Restbetrag zahlt der Auftraggeber nach Abschluss der Arbeiten.

          3. Alle in Absatz 1 und 2 genannten Beträge verstehen sich als Nettobeträge zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

          § 4 Zeit und Ort der Leistungserbringung

          Der Auftragnehmer bestimmt seinen Arbeitsort und seine Arbeitszeit eigenverantwortlich.

          Der Auftragnehmer verpflichtet sich jedoch, dem Auftraggeber 15 mal im Monat ganztägig in dessen Hause zur Verfügung zu stehen. Der Auftraggeber stellt einen Arbeitsplatz innerhalb seiner Räumlichkeiten bereit.

          § 5 Berichterstattung

          Der Auftragnehmer erstattet dem Auftraggeber einen schriftlichen Bericht über seine laufende Arbeit und deren Ergebnisse. Die Berichterstattung kann nach Wahl des Auftraggebers einmalig oder entsprechend dem Arbeitsfortschritt in Form von Zwischenberichten erfolgen.

          In jedem Fall ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber spätestens zum Vertragsende einen Abschlussbericht schriftlich zu erstatten. Der Abschlussbericht ist in zwei Exemplaren dem Auftraggeber vorzulegen.

          Erfüllt der Auftragnehmer diese Verpflichtungen nicht, nur unvollständig oder nicht termingerecht oder mangelhaft, ist der Auftraggeber berechtigt, neben den sonstigen Ansprüchen seine Gegenleistung zurückzuhalten.

          § 6 Aufwendungsersatz

          Der Auftraggeber erstattet dem Auftragnehmer folgende im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit anfallenden erforderlichen Aufwendungen:
          ………………………………………………………………………………………
          ………………………………………………………………………………………
          ………………………………………………………………………………………

          Weitere Auslagen werden bis zu einem Betrag von 42 EURO durch den Auftraggeber ersetzt:
          ………………………………………………………………………………………
          ………………………………………………………………………………………
          ………………………………………………………………………………………

          Der Ersatz aller sonstigen Aufwendungen des Auftragnehmers bedarf der (schriftlichen) Zustimmung des Auftraggebers.

          § 7 Wettbewerbsverbot

          Während der Laufzeit des Vertrages verpflichtet sich der Auftragnehmer, sein Wissen und Können nicht in die Dienste eines mit dem Auftraggeber in Konkurrenz stehenden Unternehmens zu stellen oder ein solches zu gründen.

          § 8 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

          Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Auftragnehmer alle für die Ausführung seiner Tätigkeit notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden, ihm alle Informationen erteilt werden und er von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt wird. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Auftragnehmers bekannt werden.

          Auf Verlangen des Auftragnehmers hat der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.

          § 9 Schweigepflicht

          Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über alle Informationen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel ob es sich dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet.

          § 10 Datenschutz

          Erfolgt eine Verarbeitung personenbezogener Daten für den Auftraggeber, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, hinreichende Garantien dafür zu bieten, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung im Einklang mit den Anforderungen der DSGVO erfolgt und den Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet.

          Der Auftragnehmer nimmt keine weiteren Auftragsverarbeiter ohne vorherige gesonderte oder allgemeine schriftliche Genehmigung des Verantwortlichen in Anspruch.
          Im Fall einer allgemein schriftlichen Genehmigung informiert der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen immer über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die
          Ersetzung anderer Auftragsverarbeiter, wodurch der Auftraggeber die Möglichkeit erhält, gegen derartige Veränderungen Einspruch zu erheben.
          In Bezug auf die Inhalte eines Auftragsdatenverarbeitungsvertrages gelten die Anforderungen nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO.

          § 11 Vertragsdauer / Kündigung

          Der Vertrag wird mit der Unterzeichnung wirksam und läuft auf unbestimmte Zeit.

          Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 7 Wochen zum Monatsende zu kündigen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

          Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

          § 12 Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen

          Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm zur Verfügung gestellten Geschäfts- und Betriebsunterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren, insbesondere dafür zu sorgen, dass Dritte nicht Einsicht nehmen können. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen sind während der Dauer des Vertrages auf Anforderung, nach Beendigung des Vertrages unaufgefordert dem Vertragspartner zurückzugeben.

          § 13 Sonstige Ansprüche/Rentenversicherung

          Mit der Zahlung der in diesem Vertrag vereinbarten Vergütung sind alle Ansprüche des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber aus diesem Vertrag erfüllt.

          Für die Versteuerung der Vergütung hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen.

          Der Auftragnehmer wird darauf hingewiesen, dass er nach § 2 Nr. 9 SGB VI rentenversicherungspflichtig sein kann, wenn er auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig ist und keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt, deren Arbeitsentgelt aus diesem Beschäftigungsverhältnis regelmäßig 450,– EURO im Monat übersteigt.

          § 14 Schlussbestimmungen

          Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel.

          Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

          Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt.

          Gerichtsstand ist Oldenburg

          Oldenburg, 04.04.2021 Reutlingen, 04.04.2021

          ……………………………………………………………………… ………………………………………………………………………

          Unterschrift Auftraggeber Unterschrift Auftragnehmer
          Ria Wolff Autopflege GmbH Gustl Wächter Großhandel Ges. mit beschränkter Haftung
          Ria Wolff Gustl Wächter


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          Top 10 urteil:

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            Beratungsvertrag der Evelyne Vo� Fotofachgeschäfte GmbH

            Zwischen

            der Firma Evelyne Vo� Fotofachgeschäfte GmbH
            Sitz in Paderborn
            – Auftraggeber –
            Vertreten durch den Geschäftsführer Evelyne VoÃ?

            und

            der Firma Urte Palm Gebäudesanierungen Ges. m. b. Haftung
            Sitz in Gelsenkirchen
            Vertreten durch den Geschäftsführer Urte Palm

            – Auftragnehmer –

            wird folgender Beratungsvertrag geschlossen:

            § 1 Vertragsgegenstand

            Der Auftraggeber erteilt hiermit dem Auftragnehmer den Auftrag, ihn bei folgenden Entscheidungen/Vorhaben zu beraten:

            Erweiterung des Tätigkeitsfeldes auf .

            Einstellung von folgenden Positionen:

            1. – Schauspieler/in
            2. – Operationstechnische/r Angestellte/r
            3. – Behälter- und Apparatebauer/in
            4. – Sportfachmann/-frau
            5. – Seiler/in
            6. – Fachpraktiker/in für Gebäudereiniger (§66 BBiG/§42r HwO)
            7. – Servicekraft – Schutz und Sicherheit
            8. – Kaufmännische/r Assistent/in / Wirtschaftsassistent/in – Büro/Sekretariat

            2. Bestandteile dieses Vertrages sind:

            Allg. Beratungsbedingungen des Auftragnehmers

            § 2 Leistungen des Auftragnehmers

            Zur Erfüllung der in § 1 genannten Aufgaben wird der Auftragnehmer insbesondere folgende Leistungen erbringen:

            Vorgehensweise und Zeitplan, Zusammensetzung und Funktion der einzelnen Projektgruppen, Dokumentation des Ergebnisses

            § 3 Vergütung

            Der Auftragnehmer erhält für seine Leistung pro h eine Vergütung in Höhe von 115 EUR zzgl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Die Vergütung ist jeweils zum 13 fällig

            Übernachtungskosten werden dem Auftragnehmer in nachgewiesener Höhe ersetzt, Spesen gemäß den steuerlichen Höchstsätzen. Ebenso werden dem Auftragnehmer ersetzt bei Benutzung

            der Bahn: Fahrtkosten 1. Klasse,
            eines Flugzeuges: Flugkosten der 1 Klasse,
            des Pkw: 64 Cent für jeden gefahrenen Kilometer.

            Die Wahl des günstigsten Verkehrsmittels bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten. Dieser ist jedoch verpflichtet, Fahrtkosten jeweils nach den kürzesten Entfernungen zu berechnen und Reisen, deren Kosten nicht in einem vernünftigen Verhältnis zum Gesamthonorar stehen, nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Auftraggebers zu unternehmen.

            Der Auftraggeber zahlt an den Auftragnehmer bei Auftragserteilung einen Vorschuss in Höhe von 43 TEURO. Ein weiterer Betrag in Höhe von 71 TEURO ist zum 16 fällig. Den Restbetrag zahlt der Auftraggeber nach Abschluss der Arbeiten.

            3. Alle in Absatz 1 und 2 genannten Beträge verstehen sich als Nettobeträge zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

            § 4 Zeit und Ort der Leistungserbringung

            Der Auftragnehmer bestimmt seinen Arbeitsort und seine Arbeitszeit eigenverantwortlich.

            Der Auftragnehmer verpflichtet sich jedoch, dem Auftraggeber 5 mal im Monat ganztägig in dessen Hause zur Verfügung zu stehen. Der Auftraggeber stellt einen Arbeitsplatz innerhalb seiner Räumlichkeiten bereit.

            § 5 Berichterstattung

            Der Auftragnehmer erstattet dem Auftraggeber einen schriftlichen Bericht über seine laufende Arbeit und deren Ergebnisse. Die Berichterstattung kann nach Wahl des Auftraggebers einmalig oder entsprechend dem Arbeitsfortschritt in Form von Zwischenberichten erfolgen.

            In jedem Fall ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber spätestens zum Vertragsende einen Abschlussbericht schriftlich zu erstatten. Der Abschlussbericht ist in zwei Exemplaren dem Auftraggeber vorzulegen.

            Erfüllt der Auftragnehmer diese Verpflichtungen nicht, nur unvollständig oder nicht termingerecht oder mangelhaft, ist der Auftraggeber berechtigt, neben den sonstigen Ansprüchen seine Gegenleistung zurückzuhalten.

            § 6 Aufwendungsersatz

            Der Auftraggeber erstattet dem Auftragnehmer folgende im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit anfallenden erforderlichen Aufwendungen:
            ………………………………………………………………………………………
            ………………………………………………………………………………………
            ………………………………………………………………………………………

            Weitere Auslagen werden bis zu einem Betrag von 40 EURO durch den Auftraggeber ersetzt:
            ………………………………………………………………………………………
            ………………………………………………………………………………………
            ………………………………………………………………………………………

            Der Ersatz aller sonstigen Aufwendungen des Auftragnehmers bedarf der (schriftlichen) Zustimmung des Auftraggebers.

            § 7 Wettbewerbsverbot

            Während der Laufzeit des Vertrages verpflichtet sich der Auftragnehmer, sein Wissen und Können nicht in die Dienste eines mit dem Auftraggeber in Konkurrenz stehenden Unternehmens zu stellen oder ein solches zu gründen.

            § 8 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

            Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Auftragnehmer alle für die Ausführung seiner Tätigkeit notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden, ihm alle Informationen erteilt werden und er von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt wird. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Auftragnehmers bekannt werden.

            Auf Verlangen des Auftragnehmers hat der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.

            § 9 Schweigepflicht

            Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über alle Informationen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel ob es sich dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet.

            § 10 Datenschutz

            Erfolgt eine Verarbeitung personenbezogener Daten für den Auftraggeber, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, hinreichende Garantien dafür zu bieten, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung im Einklang mit den Anforderungen der DSGVO erfolgt und den Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet.

            Der Auftragnehmer nimmt keine weiteren Auftragsverarbeiter ohne vorherige gesonderte oder allgemeine schriftliche Genehmigung des Verantwortlichen in Anspruch.
            Im Fall einer allgemein schriftlichen Genehmigung informiert der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen immer über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die
            Ersetzung anderer Auftragsverarbeiter, wodurch der Auftraggeber die Möglichkeit erhält, gegen derartige Veränderungen Einspruch zu erheben.
            In Bezug auf die Inhalte eines Auftragsdatenverarbeitungsvertrages gelten die Anforderungen nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO.

            § 11 Vertragsdauer / Kündigung

            Der Vertrag wird mit der Unterzeichnung wirksam und läuft auf unbestimmte Zeit.

            Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 9 Wochen zum Monatsende zu kündigen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

            Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

            § 12 Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen

            Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm zur Verfügung gestellten Geschäfts- und Betriebsunterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren, insbesondere dafür zu sorgen, dass Dritte nicht Einsicht nehmen können. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen sind während der Dauer des Vertrages auf Anforderung, nach Beendigung des Vertrages unaufgefordert dem Vertragspartner zurückzugeben.

            § 13 Sonstige Ansprüche/Rentenversicherung

            Mit der Zahlung der in diesem Vertrag vereinbarten Vergütung sind alle Ansprüche des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber aus diesem Vertrag erfüllt.

            Für die Versteuerung der Vergütung hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen.

            Der Auftragnehmer wird darauf hingewiesen, dass er nach § 2 Nr. 9 SGB VI rentenversicherungspflichtig sein kann, wenn er auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig ist und keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt, deren Arbeitsentgelt aus diesem Beschäftigungsverhältnis regelmäßig 450,– EURO im Monat übersteigt.

            § 14 Schlussbestimmungen

            Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel.

            Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

            Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt.

            Gerichtsstand ist Paderborn

            Paderborn, 04.04.2021 Gelsenkirchen, 04.04.2021

            ……………………………………………………………………… ………………………………………………………………………

            Unterschrift Auftraggeber Unterschrift Auftragnehmer
            Evelyne Vo� Fotofachgeschäfte GmbH Urte Palm Gebäudesanierungen Ges. m. b. Haftung
            Evelyne VoÃ? Urte Palm


            GmbH gmbh kaufen vertrag


            Top 7 anlageprospekt:

              gmbh kaufen mit guter bonität Unternehmensgründung GmbH Beratung firmen kaufen gesellschaft

              Beratungsvertrag der Fritzi Helm Beratungsstellen Gesellschaft mbH

              Zwischen

              der Firma Fritzi Helm Beratungsstellen Gesellschaft mbH
              Sitz in Wuppertal
              – Auftraggeber –
              Vertreten durch den Geschäftsführer Fritzi Helm

              und

              der Firma Kunigunde Schubert Türen Ges. mit beschränkter Haftung
              Sitz in Hannover
              Vertreten durch den Geschäftsführer Kunigunde Schubert

              – Auftragnehmer –

              wird folgender Beratungsvertrag geschlossen:

              § 1 Vertragsgegenstand

              Der Auftraggeber erteilt hiermit dem Auftragnehmer den Auftrag, ihn bei folgenden Entscheidungen/Vorhaben zu beraten:

              Erweiterung des Tätigkeitsfeldes auf .

              Einstellung von folgenden Positionen:

              1. – Glasveredler/in
              2. – Beton- und Stahlbetonbauer/in
              3. – Mathematisch-technische/r Softwareentwickler/in
              4. – Fachpraktiker/in für Buchbinderei (§66 BBiG/§42r HwO)
              5. – Werkgehilfe/-gehilfin – Schmuckwarenind., Taschen-, Armbanduhren

              2. Bestandteile dieses Vertrages sind:

              Allg. Beratungsbedingungen des Auftragnehmers

              § 2 Leistungen des Auftragnehmers

              Zur Erfüllung der in § 1 genannten Aufgaben wird der Auftragnehmer insbesondere folgende Leistungen erbringen:

              Vorgehensweise und Zeitplan, Zusammensetzung und Funktion der einzelnen Projektgruppen, Dokumentation des Ergebnisses

              § 3 Vergütung

              Der Auftragnehmer erhält für seine Leistung pro h eine Vergütung in Höhe von 85 EUR zzgl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Die Vergütung ist jeweils zum 6 fällig

              Übernachtungskosten werden dem Auftragnehmer in nachgewiesener Höhe ersetzt, Spesen gemäß den steuerlichen Höchstsätzen. Ebenso werden dem Auftragnehmer ersetzt bei Benutzung

              der Bahn: Fahrtkosten 1. Klasse,
              eines Flugzeuges: Flugkosten der 1 Klasse,
              des Pkw: 79 Cent für jeden gefahrenen Kilometer.

              Die Wahl des günstigsten Verkehrsmittels bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten. Dieser ist jedoch verpflichtet, Fahrtkosten jeweils nach den kürzesten Entfernungen zu berechnen und Reisen, deren Kosten nicht in einem vernünftigen Verhältnis zum Gesamthonorar stehen, nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Auftraggebers zu unternehmen.

              Der Auftraggeber zahlt an den Auftragnehmer bei Auftragserteilung einen Vorschuss in Höhe von 13 TEURO. Ein weiterer Betrag in Höhe von 48 TEURO ist zum 3 fällig. Den Restbetrag zahlt der Auftraggeber nach Abschluss der Arbeiten.

              3. Alle in Absatz 1 und 2 genannten Beträge verstehen sich als Nettobeträge zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

              § 4 Zeit und Ort der Leistungserbringung

              Der Auftragnehmer bestimmt seinen Arbeitsort und seine Arbeitszeit eigenverantwortlich.

              Der Auftragnehmer verpflichtet sich jedoch, dem Auftraggeber 14 mal im Monat ganztägig in dessen Hause zur Verfügung zu stehen. Der Auftraggeber stellt einen Arbeitsplatz innerhalb seiner Räumlichkeiten bereit.

              § 5 Berichterstattung

              Der Auftragnehmer erstattet dem Auftraggeber einen schriftlichen Bericht über seine laufende Arbeit und deren Ergebnisse. Die Berichterstattung kann nach Wahl des Auftraggebers einmalig oder entsprechend dem Arbeitsfortschritt in Form von Zwischenberichten erfolgen.

              In jedem Fall ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber spätestens zum Vertragsende einen Abschlussbericht schriftlich zu erstatten. Der Abschlussbericht ist in zwei Exemplaren dem Auftraggeber vorzulegen.

              Erfüllt der Auftragnehmer diese Verpflichtungen nicht, nur unvollständig oder nicht termingerecht oder mangelhaft, ist der Auftraggeber berechtigt, neben den sonstigen Ansprüchen seine Gegenleistung zurückzuhalten.

              § 6 Aufwendungsersatz

              Der Auftraggeber erstattet dem Auftragnehmer folgende im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit anfallenden erforderlichen Aufwendungen:
              ………………………………………………………………………………………
              ………………………………………………………………………………………
              ………………………………………………………………………………………

              Weitere Auslagen werden bis zu einem Betrag von 111 EURO durch den Auftraggeber ersetzt:
              ………………………………………………………………………………………
              ………………………………………………………………………………………
              ………………………………………………………………………………………

              Der Ersatz aller sonstigen Aufwendungen des Auftragnehmers bedarf der (schriftlichen) Zustimmung des Auftraggebers.

              § 7 Wettbewerbsverbot

              Während der Laufzeit des Vertrages verpflichtet sich der Auftragnehmer, sein Wissen und Können nicht in die Dienste eines mit dem Auftraggeber in Konkurrenz stehenden Unternehmens zu stellen oder ein solches zu gründen.

              § 8 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

              Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Auftragnehmer alle für die Ausführung seiner Tätigkeit notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden, ihm alle Informationen erteilt werden und er von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt wird. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Auftragnehmers bekannt werden.

              Auf Verlangen des Auftragnehmers hat der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.

              § 9 Schweigepflicht

              Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über alle Informationen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel ob es sich dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet.

              § 10 Datenschutz

              Erfolgt eine Verarbeitung personenbezogener Daten für den Auftraggeber, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, hinreichende Garantien dafür zu bieten, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung im Einklang mit den Anforderungen der DSGVO erfolgt und den Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet.

              Der Auftragnehmer nimmt keine weiteren Auftragsverarbeiter ohne vorherige gesonderte oder allgemeine schriftliche Genehmigung des Verantwortlichen in Anspruch.
              Im Fall einer allgemein schriftlichen Genehmigung informiert der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen immer über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die
              Ersetzung anderer Auftragsverarbeiter, wodurch der Auftraggeber die Möglichkeit erhält, gegen derartige Veränderungen Einspruch zu erheben.
              In Bezug auf die Inhalte eines Auftragsdatenverarbeitungsvertrages gelten die Anforderungen nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO.

              § 11 Vertragsdauer / Kündigung

              Der Vertrag wird mit der Unterzeichnung wirksam und läuft auf unbestimmte Zeit.

              Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende zu kündigen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

              Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

              § 12 Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen

              Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm zur Verfügung gestellten Geschäfts- und Betriebsunterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren, insbesondere dafür zu sorgen, dass Dritte nicht Einsicht nehmen können. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen sind während der Dauer des Vertrages auf Anforderung, nach Beendigung des Vertrages unaufgefordert dem Vertragspartner zurückzugeben.

              § 13 Sonstige Ansprüche/Rentenversicherung

              Mit der Zahlung der in diesem Vertrag vereinbarten Vergütung sind alle Ansprüche des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber aus diesem Vertrag erfüllt.

              Für die Versteuerung der Vergütung hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen.

              Der Auftragnehmer wird darauf hingewiesen, dass er nach § 2 Nr. 9 SGB VI rentenversicherungspflichtig sein kann, wenn er auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig ist und keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt, deren Arbeitsentgelt aus diesem Beschäftigungsverhältnis regelmäßig 450,– EURO im Monat übersteigt.

              § 14 Schlussbestimmungen

              Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel.

              Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

              Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt.

              Gerichtsstand ist Wuppertal

              Wuppertal, 04.04.2021 Hannover, 04.04.2021

              ……………………………………………………………………… ………………………………………………………………………

              Unterschrift Auftraggeber Unterschrift Auftragnehmer
              Fritzi Helm Beratungsstellen Gesellschaft mbH Kunigunde Schubert Türen Ges. mit beschränkter Haftung
              Fritzi Helm Kunigunde Schubert


              cash back leasing computer leasing

              leasing Crefo Index


              Top 6 Handelsvermittlervertrag:

                steuern sparen gmbh mantel kaufen preis Beratung GmbH als gesellschaft kaufen gmbh kaufen berlin

                Beratungsvertrag der Regine Alacarte Kuvertierservice Ges. m. b. Haftung

                Zwischen

                der Firma Regine Alacarte Kuvertierservice Ges. m. b. Haftung
                Sitz in Ulm
                – Auftraggeber –
                Vertreten durch den Geschäftsführer Regine Alacarte

                und

                der Firma Englbert Preu� Möbel Gesellschaft mbH
                Sitz in Duisburg
                Vertreten durch den Geschäftsführer Englbert PreuÃ?

                – Auftragnehmer –

                wird folgender Beratungsvertrag geschlossen:

                § 1 Vertragsgegenstand

                Der Auftraggeber erteilt hiermit dem Auftragnehmer den Auftrag, ihn bei folgenden Entscheidungen/Vorhaben zu beraten:

                Erweiterung des Tätigkeitsfeldes auf .

                Einstellung von folgenden Positionen:

                1. – Produktprüfer/in – Textil
                2. – Fachpraktiker/in für Tierpflege (Heim und Pension) (§66 BBiG/§42r HwO)
                3. – Technische/r Assistent/in – Mechatronik
                4. – Fachpraktiker/in für Pferdewirt (§66 BBiG/§42r HwO)
                5. – Prüftechnologe/-technologin Keramik

                2. Bestandteile dieses Vertrages sind:

                Allg. Beratungsbedingungen des Auftragnehmers

                § 2 Leistungen des Auftragnehmers

                Zur Erfüllung der in § 1 genannten Aufgaben wird der Auftragnehmer insbesondere folgende Leistungen erbringen:

                Vorgehensweise und Zeitplan, Zusammensetzung und Funktion der einzelnen Projektgruppen, Dokumentation des Ergebnisses

                § 3 Vergütung

                Der Auftragnehmer erhält für seine Leistung pro h eine Vergütung in Höhe von 67 EUR zzgl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Die Vergütung ist jeweils zum 7 fällig

                Übernachtungskosten werden dem Auftragnehmer in nachgewiesener Höhe ersetzt, Spesen gemäß den steuerlichen Höchstsätzen. Ebenso werden dem Auftragnehmer ersetzt bei Benutzung

                der Bahn: Fahrtkosten 1. Klasse,
                eines Flugzeuges: Flugkosten der 1 Klasse,
                des Pkw: 39 Cent für jeden gefahrenen Kilometer.

                Die Wahl des günstigsten Verkehrsmittels bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten. Dieser ist jedoch verpflichtet, Fahrtkosten jeweils nach den kürzesten Entfernungen zu berechnen und Reisen, deren Kosten nicht in einem vernünftigen Verhältnis zum Gesamthonorar stehen, nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Auftraggebers zu unternehmen.

                Der Auftraggeber zahlt an den Auftragnehmer bei Auftragserteilung einen Vorschuss in Höhe von 39 TEURO. Ein weiterer Betrag in Höhe von 136 TEURO ist zum 21 fällig. Den Restbetrag zahlt der Auftraggeber nach Abschluss der Arbeiten.

                3. Alle in Absatz 1 und 2 genannten Beträge verstehen sich als Nettobeträge zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

                § 4 Zeit und Ort der Leistungserbringung

                Der Auftragnehmer bestimmt seinen Arbeitsort und seine Arbeitszeit eigenverantwortlich.

                Der Auftragnehmer verpflichtet sich jedoch, dem Auftraggeber 2 mal im Monat ganztägig in dessen Hause zur Verfügung zu stehen. Der Auftraggeber stellt einen Arbeitsplatz innerhalb seiner Räumlichkeiten bereit.

                § 5 Berichterstattung

                Der Auftragnehmer erstattet dem Auftraggeber einen schriftlichen Bericht über seine laufende Arbeit und deren Ergebnisse. Die Berichterstattung kann nach Wahl des Auftraggebers einmalig oder entsprechend dem Arbeitsfortschritt in Form von Zwischenberichten erfolgen.

                In jedem Fall ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber spätestens zum Vertragsende einen Abschlussbericht schriftlich zu erstatten. Der Abschlussbericht ist in zwei Exemplaren dem Auftraggeber vorzulegen.

                Erfüllt der Auftragnehmer diese Verpflichtungen nicht, nur unvollständig oder nicht termingerecht oder mangelhaft, ist der Auftraggeber berechtigt, neben den sonstigen Ansprüchen seine Gegenleistung zurückzuhalten.

                § 6 Aufwendungsersatz

                Der Auftraggeber erstattet dem Auftragnehmer folgende im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit anfallenden erforderlichen Aufwendungen:
                ………………………………………………………………………………………
                ………………………………………………………………………………………
                ………………………………………………………………………………………

                Weitere Auslagen werden bis zu einem Betrag von 55 EURO durch den Auftraggeber ersetzt:
                ………………………………………………………………………………………
                ………………………………………………………………………………………
                ………………………………………………………………………………………

                Der Ersatz aller sonstigen Aufwendungen des Auftragnehmers bedarf der (schriftlichen) Zustimmung des Auftraggebers.

                § 7 Wettbewerbsverbot

                Während der Laufzeit des Vertrages verpflichtet sich der Auftragnehmer, sein Wissen und Können nicht in die Dienste eines mit dem Auftraggeber in Konkurrenz stehenden Unternehmens zu stellen oder ein solches zu gründen.

                § 8 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

                Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Auftragnehmer alle für die Ausführung seiner Tätigkeit notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden, ihm alle Informationen erteilt werden und er von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt wird. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Auftragnehmers bekannt werden.

                Auf Verlangen des Auftragnehmers hat der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.

                § 9 Schweigepflicht

                Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über alle Informationen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel ob es sich dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet.

                § 10 Datenschutz

                Erfolgt eine Verarbeitung personenbezogener Daten für den Auftraggeber, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, hinreichende Garantien dafür zu bieten, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung im Einklang mit den Anforderungen der DSGVO erfolgt und den Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet.

                Der Auftragnehmer nimmt keine weiteren Auftragsverarbeiter ohne vorherige gesonderte oder allgemeine schriftliche Genehmigung des Verantwortlichen in Anspruch.
                Im Fall einer allgemein schriftlichen Genehmigung informiert der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen immer über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die
                Ersetzung anderer Auftragsverarbeiter, wodurch der Auftraggeber die Möglichkeit erhält, gegen derartige Veränderungen Einspruch zu erheben.
                In Bezug auf die Inhalte eines Auftragsdatenverarbeitungsvertrages gelten die Anforderungen nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO.

                § 11 Vertragsdauer / Kündigung

                Der Vertrag wird mit der Unterzeichnung wirksam und läuft auf unbestimmte Zeit.

                Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 7 Wochen zum Monatsende zu kündigen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

                Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

                § 12 Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen

                Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm zur Verfügung gestellten Geschäfts- und Betriebsunterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren, insbesondere dafür zu sorgen, dass Dritte nicht Einsicht nehmen können. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen sind während der Dauer des Vertrages auf Anforderung, nach Beendigung des Vertrages unaufgefordert dem Vertragspartner zurückzugeben.

                § 13 Sonstige Ansprüche/Rentenversicherung

                Mit der Zahlung der in diesem Vertrag vereinbarten Vergütung sind alle Ansprüche des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber aus diesem Vertrag erfüllt.

                Für die Versteuerung der Vergütung hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen.

                Der Auftragnehmer wird darauf hingewiesen, dass er nach § 2 Nr. 9 SGB VI rentenversicherungspflichtig sein kann, wenn er auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig ist und keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt, deren Arbeitsentgelt aus diesem Beschäftigungsverhältnis regelmäßig 450,– EURO im Monat übersteigt.

                § 14 Schlussbestimmungen

                Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel.

                Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

                Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt.

                Gerichtsstand ist Ulm

                Ulm, 03.04.2021 Duisburg, 03.04.2021

                ……………………………………………………………………… ………………………………………………………………………

                Unterschrift Auftraggeber Unterschrift Auftragnehmer
                Regine Alacarte Kuvertierservice Ges. m. b. Haftung Englbert Preu� Möbel Gesellschaft mbH
                Regine Alacarte Englbert PreuÃ?


                gmbh geschäftsanteile kaufen firma

                cash back auto geschäftsanteile einer gmbh kaufen


                Top 5 arbeitsvertrag:

                  Reich werden mit GmbH gmbh haus kaufen Beratung Reichtum GmbH mit Crefo

                  Beratungsvertrag der Hippolytus Pfeiffer Bäckereien und Konditoreien Gesellschaft mbH

                  Zwischen

                  der Firma Hippolytus Pfeiffer Bäckereien und Konditoreien Gesellschaft mbH
                  Sitz in Münster
                  – Auftraggeber –
                  Vertreten durch den Geschäftsführer Hippolytus Pfeiffer

                  und

                  der Firma Herzlinde Koch Treppenlifte Gesellschaft mit beschränkter Haftung
                  Sitz in Wiesbaden
                  Vertreten durch den Geschäftsführer Herzlinde Koch

                  – Auftragnehmer –

                  wird folgender Beratungsvertrag geschlossen:

                  § 1 Vertragsgegenstand

                  Der Auftraggeber erteilt hiermit dem Auftragnehmer den Auftrag, ihn bei folgenden Entscheidungen/Vorhaben zu beraten:

                  Erweiterung des Tätigkeitsfeldes auf .

                  Einstellung von folgenden Positionen:

                  1. – Industriekeramiker/in Dekorationstechnik
                  2. – Kaufmann/-frau – Groß- und Außenhandel
                  3. – Gesundheitsaufseher/in / Hygienekontrolleur/in
                  4. – Mediengestalter/in Digital und Print

                  2. Bestandteile dieses Vertrages sind:

                  Allg. Beratungsbedingungen des Auftragnehmers

                  § 2 Leistungen des Auftragnehmers

                  Zur Erfüllung der in § 1 genannten Aufgaben wird der Auftragnehmer insbesondere folgende Leistungen erbringen:

                  Vorgehensweise und Zeitplan, Zusammensetzung und Funktion der einzelnen Projektgruppen, Dokumentation des Ergebnisses

                  § 3 Vergütung

                  Der Auftragnehmer erhält für seine Leistung pro h eine Vergütung in Höhe von 100 EUR zzgl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Die Vergütung ist jeweils zum 7 fällig

                  Übernachtungskosten werden dem Auftragnehmer in nachgewiesener Höhe ersetzt, Spesen gemäß den steuerlichen Höchstsätzen. Ebenso werden dem Auftragnehmer ersetzt bei Benutzung

                  der Bahn: Fahrtkosten 1. Klasse,
                  eines Flugzeuges: Flugkosten der 1 Klasse,
                  des Pkw: 77 Cent für jeden gefahrenen Kilometer.

                  Die Wahl des günstigsten Verkehrsmittels bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten. Dieser ist jedoch verpflichtet, Fahrtkosten jeweils nach den kürzesten Entfernungen zu berechnen und Reisen, deren Kosten nicht in einem vernünftigen Verhältnis zum Gesamthonorar stehen, nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Auftraggebers zu unternehmen.

                  Der Auftraggeber zahlt an den Auftragnehmer bei Auftragserteilung einen Vorschuss in Höhe von 50 TEURO. Ein weiterer Betrag in Höhe von 62 TEURO ist zum 18 fällig. Den Restbetrag zahlt der Auftraggeber nach Abschluss der Arbeiten.

                  3. Alle in Absatz 1 und 2 genannten Beträge verstehen sich als Nettobeträge zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

                  § 4 Zeit und Ort der Leistungserbringung

                  Der Auftragnehmer bestimmt seinen Arbeitsort und seine Arbeitszeit eigenverantwortlich.

                  Der Auftragnehmer verpflichtet sich jedoch, dem Auftraggeber 3 mal im Monat ganztägig in dessen Hause zur Verfügung zu stehen. Der Auftraggeber stellt einen Arbeitsplatz innerhalb seiner Räumlichkeiten bereit.

                  § 5 Berichterstattung

                  Der Auftragnehmer erstattet dem Auftraggeber einen schriftlichen Bericht über seine laufende Arbeit und deren Ergebnisse. Die Berichterstattung kann nach Wahl des Auftraggebers einmalig oder entsprechend dem Arbeitsfortschritt in Form von Zwischenberichten erfolgen.

                  In jedem Fall ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber spätestens zum Vertragsende einen Abschlussbericht schriftlich zu erstatten. Der Abschlussbericht ist in zwei Exemplaren dem Auftraggeber vorzulegen.

                  Erfüllt der Auftragnehmer diese Verpflichtungen nicht, nur unvollständig oder nicht termingerecht oder mangelhaft, ist der Auftraggeber berechtigt, neben den sonstigen Ansprüchen seine Gegenleistung zurückzuhalten.

                  § 6 Aufwendungsersatz

                  Der Auftraggeber erstattet dem Auftragnehmer folgende im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit anfallenden erforderlichen Aufwendungen:
                  ………………………………………………………………………………………
                  ………………………………………………………………………………………
                  ………………………………………………………………………………………

                  Weitere Auslagen werden bis zu einem Betrag von 46 EURO durch den Auftraggeber ersetzt:
                  ………………………………………………………………………………………
                  ………………………………………………………………………………………
                  ………………………………………………………………………………………

                  Der Ersatz aller sonstigen Aufwendungen des Auftragnehmers bedarf der (schriftlichen) Zustimmung des Auftraggebers.

                  § 7 Wettbewerbsverbot

                  Während der Laufzeit des Vertrages verpflichtet sich der Auftragnehmer, sein Wissen und Können nicht in die Dienste eines mit dem Auftraggeber in Konkurrenz stehenden Unternehmens zu stellen oder ein solches zu gründen.

                  § 8 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

                  Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Auftragnehmer alle für die Ausführung seiner Tätigkeit notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden, ihm alle Informationen erteilt werden und er von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt wird. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Auftragnehmers bekannt werden.

                  Auf Verlangen des Auftragnehmers hat der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.

                  § 9 Schweigepflicht

                  Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über alle Informationen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel ob es sich dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet.

                  § 10 Datenschutz

                  Erfolgt eine Verarbeitung personenbezogener Daten für den Auftraggeber, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, hinreichende Garantien dafür zu bieten, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung im Einklang mit den Anforderungen der DSGVO erfolgt und den Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet.

                  Der Auftragnehmer nimmt keine weiteren Auftragsverarbeiter ohne vorherige gesonderte oder allgemeine schriftliche Genehmigung des Verantwortlichen in Anspruch.
                  Im Fall einer allgemein schriftlichen Genehmigung informiert der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen immer über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die
                  Ersetzung anderer Auftragsverarbeiter, wodurch der Auftraggeber die Möglichkeit erhält, gegen derartige Veränderungen Einspruch zu erheben.
                  In Bezug auf die Inhalte eines Auftragsdatenverarbeitungsvertrages gelten die Anforderungen nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO.

                  § 11 Vertragsdauer / Kündigung

                  Der Vertrag wird mit der Unterzeichnung wirksam und läuft auf unbestimmte Zeit.

                  Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 9 Wochen zum Monatsende zu kündigen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

                  Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

                  § 12 Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen

                  Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm zur Verfügung gestellten Geschäfts- und Betriebsunterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren, insbesondere dafür zu sorgen, dass Dritte nicht Einsicht nehmen können. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen sind während der Dauer des Vertrages auf Anforderung, nach Beendigung des Vertrages unaufgefordert dem Vertragspartner zurückzugeben.

                  § 13 Sonstige Ansprüche/Rentenversicherung

                  Mit der Zahlung der in diesem Vertrag vereinbarten Vergütung sind alle Ansprüche des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber aus diesem Vertrag erfüllt.

                  Für die Versteuerung der Vergütung hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen.

                  Der Auftragnehmer wird darauf hingewiesen, dass er nach § 2 Nr. 9 SGB VI rentenversicherungspflichtig sein kann, wenn er auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig ist und keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt, deren Arbeitsentgelt aus diesem Beschäftigungsverhältnis regelmäßig 450,– EURO im Monat übersteigt.

                  § 14 Schlussbestimmungen

                  Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel.

                  Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

                  Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt.

                  Gerichtsstand ist Münster

                  Münster, 03.04.2021 Wiesbaden, 03.04.2021

                  ……………………………………………………………………… ………………………………………………………………………

                  Unterschrift Auftraggeber Unterschrift Auftragnehmer
                  Hippolytus Pfeiffer Bäckereien und Konditoreien Gesellschaft mbH Herzlinde Koch Treppenlifte Gesellschaft mit beschränkter Haftung
                  Hippolytus Pfeiffer Herzlinde Koch


                  zum Verkauf Kreditwürdigkeit


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                    Beratungsvertrag der Annely Wiener Feinkost GmbH

                    Zwischen

                    der Firma Annely Wiener Feinkost GmbH
                    Sitz in Siegen
                    – Auftraggeber –
                    Vertreten durch den Geschäftsführer Annely Wiener

                    und

                    der Firma Margareta Stock Gebäudereinigungen GmbH
                    Sitz in Wolfsburg
                    Vertreten durch den Geschäftsführer Margareta Stock

                    – Auftragnehmer –

                    wird folgender Beratungsvertrag geschlossen:

                    § 1 Vertragsgegenstand

                    Der Auftraggeber erteilt hiermit dem Auftragnehmer den Auftrag, ihn bei folgenden Entscheidungen/Vorhaben zu beraten:

                    Erweiterung des Tätigkeitsfeldes auf .

                    Einstellung von folgenden Positionen:

                    1. – Bauwerksmechaniker/in für Abbruch und Betontrenntechnik
                    2. – Beamt(er/in) – Auswärtiger Dienst (mittl. Dienst)
                    3. – Tierpfleger/in
                    4. – Medientechnologe/-technologin Druck
                    5. – Fachkraft – Möbel-, Küchen- und Umzugsservice
                    6. – Fachpraktiker/in im Gebäudeservice (§66 BBiG/§42r HwO)

                    2. Bestandteile dieses Vertrages sind:

                    Allg. Beratungsbedingungen des Auftragnehmers

                    § 2 Leistungen des Auftragnehmers

                    Zur Erfüllung der in § 1 genannten Aufgaben wird der Auftragnehmer insbesondere folgende Leistungen erbringen:

                    Vorgehensweise und Zeitplan, Zusammensetzung und Funktion der einzelnen Projektgruppen, Dokumentation des Ergebnisses

                    § 3 Vergütung

                    Der Auftragnehmer erhält für seine Leistung pro h eine Vergütung in Höhe von 124 EUR zzgl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Die Vergütung ist jeweils zum 14 fällig

                    Übernachtungskosten werden dem Auftragnehmer in nachgewiesener Höhe ersetzt, Spesen gemäß den steuerlichen Höchstsätzen. Ebenso werden dem Auftragnehmer ersetzt bei Benutzung

                    der Bahn: Fahrtkosten 1. Klasse,
                    eines Flugzeuges: Flugkosten der 1 Klasse,
                    des Pkw: 63 Cent für jeden gefahrenen Kilometer.

                    Die Wahl des günstigsten Verkehrsmittels bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten. Dieser ist jedoch verpflichtet, Fahrtkosten jeweils nach den kürzesten Entfernungen zu berechnen und Reisen, deren Kosten nicht in einem vernünftigen Verhältnis zum Gesamthonorar stehen, nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Auftraggebers zu unternehmen.

                    Der Auftraggeber zahlt an den Auftragnehmer bei Auftragserteilung einen Vorschuss in Höhe von 29 TEURO. Ein weiterer Betrag in Höhe von 76 TEURO ist zum 6 fällig. Den Restbetrag zahlt der Auftraggeber nach Abschluss der Arbeiten.

                    3. Alle in Absatz 1 und 2 genannten Beträge verstehen sich als Nettobeträge zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

                    § 4 Zeit und Ort der Leistungserbringung

                    Der Auftragnehmer bestimmt seinen Arbeitsort und seine Arbeitszeit eigenverantwortlich.

                    Der Auftragnehmer verpflichtet sich jedoch, dem Auftraggeber 2 mal im Monat ganztägig in dessen Hause zur Verfügung zu stehen. Der Auftraggeber stellt einen Arbeitsplatz innerhalb seiner Räumlichkeiten bereit.

                    § 5 Berichterstattung

                    Der Auftragnehmer erstattet dem Auftraggeber einen schriftlichen Bericht über seine laufende Arbeit und deren Ergebnisse. Die Berichterstattung kann nach Wahl des Auftraggebers einmalig oder entsprechend dem Arbeitsfortschritt in Form von Zwischenberichten erfolgen.

                    In jedem Fall ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber spätestens zum Vertragsende einen Abschlussbericht schriftlich zu erstatten. Der Abschlussbericht ist in zwei Exemplaren dem Auftraggeber vorzulegen.

                    Erfüllt der Auftragnehmer diese Verpflichtungen nicht, nur unvollständig oder nicht termingerecht oder mangelhaft, ist der Auftraggeber berechtigt, neben den sonstigen Ansprüchen seine Gegenleistung zurückzuhalten.

                    § 6 Aufwendungsersatz

                    Der Auftraggeber erstattet dem Auftragnehmer folgende im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit anfallenden erforderlichen Aufwendungen:
                    ………………………………………………………………………………………
                    ………………………………………………………………………………………
                    ………………………………………………………………………………………

                    Weitere Auslagen werden bis zu einem Betrag von 44 EURO durch den Auftraggeber ersetzt:
                    ………………………………………………………………………………………
                    ………………………………………………………………………………………
                    ………………………………………………………………………………………

                    Der Ersatz aller sonstigen Aufwendungen des Auftragnehmers bedarf der (schriftlichen) Zustimmung des Auftraggebers.

                    § 7 Wettbewerbsverbot

                    Während der Laufzeit des Vertrages verpflichtet sich der Auftragnehmer, sein Wissen und Können nicht in die Dienste eines mit dem Auftraggeber in Konkurrenz stehenden Unternehmens zu stellen oder ein solches zu gründen.

                    § 8 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

                    Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Auftragnehmer alle für die Ausführung seiner Tätigkeit notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden, ihm alle Informationen erteilt werden und er von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt wird. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Auftragnehmers bekannt werden.

                    Auf Verlangen des Auftragnehmers hat der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.

                    § 9 Schweigepflicht

                    Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über alle Informationen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel ob es sich dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet.

                    § 10 Datenschutz

                    Erfolgt eine Verarbeitung personenbezogener Daten für den Auftraggeber, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, hinreichende Garantien dafür zu bieten, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung im Einklang mit den Anforderungen der DSGVO erfolgt und den Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet.

                    Der Auftragnehmer nimmt keine weiteren Auftragsverarbeiter ohne vorherige gesonderte oder allgemeine schriftliche Genehmigung des Verantwortlichen in Anspruch.
                    Im Fall einer allgemein schriftlichen Genehmigung informiert der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen immer über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die
                    Ersetzung anderer Auftragsverarbeiter, wodurch der Auftraggeber die Möglichkeit erhält, gegen derartige Veränderungen Einspruch zu erheben.
                    In Bezug auf die Inhalte eines Auftragsdatenverarbeitungsvertrages gelten die Anforderungen nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO.

                    § 11 Vertragsdauer / Kündigung

                    Der Vertrag wird mit der Unterzeichnung wirksam und läuft auf unbestimmte Zeit.

                    Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 5 Wochen zum Monatsende zu kündigen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

                    Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

                    § 12 Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen

                    Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm zur Verfügung gestellten Geschäfts- und Betriebsunterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren, insbesondere dafür zu sorgen, dass Dritte nicht Einsicht nehmen können. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen sind während der Dauer des Vertrages auf Anforderung, nach Beendigung des Vertrages unaufgefordert dem Vertragspartner zurückzugeben.

                    § 13 Sonstige Ansprüche/Rentenversicherung

                    Mit der Zahlung der in diesem Vertrag vereinbarten Vergütung sind alle Ansprüche des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber aus diesem Vertrag erfüllt.

                    Für die Versteuerung der Vergütung hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen.

                    Der Auftragnehmer wird darauf hingewiesen, dass er nach § 2 Nr. 9 SGB VI rentenversicherungspflichtig sein kann, wenn er auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig ist und keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt, deren Arbeitsentgelt aus diesem Beschäftigungsverhältnis regelmäßig 450,– EURO im Monat übersteigt.

                    § 14 Schlussbestimmungen

                    Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel.

                    Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

                    Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt.

                    Gerichtsstand ist Siegen

                    Siegen, 03.04.2021 Wolfsburg, 03.04.2021

                    ……………………………………………………………………… ………………………………………………………………………

                    Unterschrift Auftraggeber Unterschrift Auftragnehmer
                    Annely Wiener Feinkost GmbH Margareta Stock Gebäudereinigungen GmbH
                    Annely Wiener Margareta Stock


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