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Aufhebungsvertrag des Arbeitsverhältnisses mit Silvio Schmid

Zwischen

Fidelius Büchner Unterhaltungselektronik Ges. mit beschränkter Haftung
Mönchengladbach
vertreten durch die Geschäftsleitung Fidelius Büchner und Ula Kaiser

– nachfolgend ‚Arbeitgeber‘ genannt –

und

Herrn/Frau

Silvio Schmid

Wohnhaft Heilbronn

– nachfolgend ‚Arbeitnehmer‘ genannt –

wird folgender Aufhebungsvertrag geschlossen:

§ 1 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Das zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer bestehende Arbeitsverhältnis wird zum 16.03.2021 im gegenseitigen Einvernehmen beendet. Bei dieser Frist wurde die vereinbarte Kündigungsfrist eingehalten.

§ 2 Arbeitsfreistellung

Der Arbeitnehmer erhält das regelmäßige monatliche Entgelt in Höhe von 18.680,- Euro € bis zum 16.03.2021 weitergezahlt.

Der Arbeitnehmer wird bis zum Vertragsende unter Fortzahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung unwiderruflich von seinen vertraglichen Verpflichtungen freigestellt. Die Freistellung erfolgt zunächst unter Anrechnung der noch zustehenden Resturlaubsansprüche sowie sonstiger eventueller Freistellungsansprüche. Im Anschluss an diese Anrechnungszeiträume ist anderweitiger Verdienst nach § 615 S. 2 BGBanzurechnen. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, anderweitig erzielten Verdienst dem Arbeitgeber unaufgefordert mitzuteilen.

§ 3 Urlaub

Der dem Arbeitnehmer bis zu Beendigung des Arbeitsverhältnisses zustehende Resturlaub wird während der Arbeitsfreistellung gewährt.

§ 4 Abfindung

Der Arbeitgeber verpflichtet sich, an den Arbeitnehmer eine Abfindung in Höhe von 12.742,- Euro € brutto zu zahlen.

Die Abfindung ist mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig.

§ 5 Wettbewerbsvereinbarung

Von diesem Vertrag bleibt die Wettbewerbsvereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer vom unberührt.

§ 6 Zeugnis, Arbeitspapiere

Der Arbeitnehmer erhält bis spätestens 16.03.2021 ein wohlwollendes qualifiziertes Zeugnis.

Der Arbeitgeber händigt dem Arbeitnehmer zum Beendigungstermin die Arbeitspapiere aus.

§ 7 Sonstige Vereinbarungen

__________________________________________

__________________________________________

§ 8 Meldepflicht

Zur Aufrechterhaltung ungekürzter Ansprüche auf Arbeitslosengeld ist der Arbeitnehmer verpflichtet, sich unverzüglich nach Abschluss dieses Aufhebungsvertrages persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden. Weiterhin ist er verpflichtet, aktiv nach einer Beschäftigung zu suchen.

§ 9 Ausgleich aller Ansprüche

Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sind sich darüber einig, dass mit der Erfüllung dieses Vertrages keine Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gegen die andere Partei mehr bestehen.

Davon unberührt bleiben

__________________________________________

__________________________________________

Mönchengladbach, 16.03.2021

________________________ ________________________
Unterschrift Arbeitgeber Unterschrift Arbeitnehmer
Fidelius Büchner und Ula Kaiser Silvio Schmid


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    Aufhebungsvertrag des Arbeitsverhältnisses mit Anni Seidl

    Zwischen

    Kurt Kiefer Satellitenanlagen Ges. m. b. Haftung
    Bielefeld
    vertreten durch die Geschäftsleitung Kurt Kiefer und Niclas Adamas

    – nachfolgend ‚Arbeitgeber‘ genannt –

    und

    Herrn/Frau

    Anni Seidl

    Wohnhaft Pforzheim

    – nachfolgend ‚Arbeitnehmer‘ genannt –

    wird folgender Aufhebungsvertrag geschlossen:

    § 1 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

    Das zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer bestehende Arbeitsverhältnis wird zum 16.03.2021 im gegenseitigen Einvernehmen beendet. Bei dieser Frist wurde die vereinbarte Kündigungsfrist eingehalten.

    § 2 Arbeitsfreistellung

    Der Arbeitnehmer erhält das regelmäßige monatliche Entgelt in Höhe von 11.213,- Euro € bis zum 16.03.2021 weitergezahlt.

    Der Arbeitnehmer wird bis zum Vertragsende unter Fortzahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung unwiderruflich von seinen vertraglichen Verpflichtungen freigestellt. Die Freistellung erfolgt zunächst unter Anrechnung der noch zustehenden Resturlaubsansprüche sowie sonstiger eventueller Freistellungsansprüche. Im Anschluss an diese Anrechnungszeiträume ist anderweitiger Verdienst nach § 615 S. 2 BGBanzurechnen. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, anderweitig erzielten Verdienst dem Arbeitgeber unaufgefordert mitzuteilen.

    § 3 Urlaub

    Der dem Arbeitnehmer bis zu Beendigung des Arbeitsverhältnisses zustehende Resturlaub wird während der Arbeitsfreistellung gewährt.

    § 4 Abfindung

    Der Arbeitgeber verpflichtet sich, an den Arbeitnehmer eine Abfindung in Höhe von 9.443,- Euro € brutto zu zahlen.

    Die Abfindung ist mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig.

    § 5 Wettbewerbsvereinbarung

    Von diesem Vertrag bleibt die Wettbewerbsvereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer vom unberührt.

    § 6 Zeugnis, Arbeitspapiere

    Der Arbeitnehmer erhält bis spätestens 16.03.2021 ein wohlwollendes qualifiziertes Zeugnis.

    Der Arbeitgeber händigt dem Arbeitnehmer zum Beendigungstermin die Arbeitspapiere aus.

    § 7 Sonstige Vereinbarungen

    __________________________________________

    __________________________________________

    § 8 Meldepflicht

    Zur Aufrechterhaltung ungekürzter Ansprüche auf Arbeitslosengeld ist der Arbeitnehmer verpflichtet, sich unverzüglich nach Abschluss dieses Aufhebungsvertrages persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden. Weiterhin ist er verpflichtet, aktiv nach einer Beschäftigung zu suchen.

    § 9 Ausgleich aller Ansprüche

    Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sind sich darüber einig, dass mit der Erfüllung dieses Vertrages keine Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gegen die andere Partei mehr bestehen.

    Davon unberührt bleiben

    __________________________________________

    __________________________________________

    Bielefeld, 16.03.2021

    ________________________ ________________________
    Unterschrift Arbeitgeber Unterschrift Arbeitnehmer
    Kurt Kiefer und Niclas Adamas Anni Seidl


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      Aufhebungsvertrag des Arbeitsverhältnisses mit Helmbrecht Damm

      Zwischen

      Lina Gabriel Kommunikationstechnik Ges. mit beschränkter Haftung
      Kiel
      vertreten durch die Geschäftsleitung Lina Gabriel und Karl Steinke

      – nachfolgend ‚Arbeitgeber‘ genannt –

      und

      Herrn/Frau

      Helmbrecht Damm

      Wohnhaft Mönchengladbach

      – nachfolgend ‚Arbeitnehmer‘ genannt –

      wird folgender Aufhebungsvertrag geschlossen:

      § 1 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

      Das zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer bestehende Arbeitsverhältnis wird zum 15.03.2021 im gegenseitigen Einvernehmen beendet. Bei dieser Frist wurde die vereinbarte Kündigungsfrist eingehalten.

      § 2 Arbeitsfreistellung

      Der Arbeitnehmer erhält das regelmäßige monatliche Entgelt in Höhe von 8.801,- Euro € bis zum 15.03.2021 weitergezahlt.

      Der Arbeitnehmer wird bis zum Vertragsende unter Fortzahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung unwiderruflich von seinen vertraglichen Verpflichtungen freigestellt. Die Freistellung erfolgt zunächst unter Anrechnung der noch zustehenden Resturlaubsansprüche sowie sonstiger eventueller Freistellungsansprüche. Im Anschluss an diese Anrechnungszeiträume ist anderweitiger Verdienst nach § 615 S. 2 BGBanzurechnen. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, anderweitig erzielten Verdienst dem Arbeitgeber unaufgefordert mitzuteilen.

      § 3 Urlaub

      Der dem Arbeitnehmer bis zu Beendigung des Arbeitsverhältnisses zustehende Resturlaub wird während der Arbeitsfreistellung gewährt.

      § 4 Abfindung

      Der Arbeitgeber verpflichtet sich, an den Arbeitnehmer eine Abfindung in Höhe von 20.612,- Euro € brutto zu zahlen.

      Die Abfindung ist mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig.

      § 5 Wettbewerbsvereinbarung

      Von diesem Vertrag bleibt die Wettbewerbsvereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer vom unberührt.

      § 6 Zeugnis, Arbeitspapiere

      Der Arbeitnehmer erhält bis spätestens 15.03.2021 ein wohlwollendes qualifiziertes Zeugnis.

      Der Arbeitgeber händigt dem Arbeitnehmer zum Beendigungstermin die Arbeitspapiere aus.

      § 7 Sonstige Vereinbarungen

      __________________________________________

      __________________________________________

      § 8 Meldepflicht

      Zur Aufrechterhaltung ungekürzter Ansprüche auf Arbeitslosengeld ist der Arbeitnehmer verpflichtet, sich unverzüglich nach Abschluss dieses Aufhebungsvertrages persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden. Weiterhin ist er verpflichtet, aktiv nach einer Beschäftigung zu suchen.

      § 9 Ausgleich aller Ansprüche

      Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sind sich darüber einig, dass mit der Erfüllung dieses Vertrages keine Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gegen die andere Partei mehr bestehen.

      Davon unberührt bleiben

      __________________________________________

      __________________________________________

      Kiel, 15.03.2021

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      Unterschrift Arbeitgeber Unterschrift Arbeitnehmer
      Lina Gabriel und Karl Steinke Helmbrecht Damm


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        Aufhebungsvertrag des Arbeitsverhältnisses mit Amely Thiemann

        Zwischen

        Clara Neumann Schulen Gesellschaft mbH
        Magdeburg
        vertreten durch die Geschäftsleitung Clara Neumann und Marga Walz

        – nachfolgend ‚Arbeitgeber‘ genannt –

        und

        Herrn/Frau

        Amely Thiemann

        Wohnhaft Herne

        – nachfolgend ‚Arbeitnehmer‘ genannt –

        wird folgender Aufhebungsvertrag geschlossen:

        § 1 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

        Das zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer bestehende Arbeitsverhältnis wird zum 15.03.2021 im gegenseitigen Einvernehmen beendet. Bei dieser Frist wurde die vereinbarte Kündigungsfrist eingehalten.

        § 2 Arbeitsfreistellung

        Der Arbeitnehmer erhält das regelmäßige monatliche Entgelt in Höhe von 15.781,- Euro € bis zum 15.03.2021 weitergezahlt.

        Der Arbeitnehmer wird bis zum Vertragsende unter Fortzahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung unwiderruflich von seinen vertraglichen Verpflichtungen freigestellt. Die Freistellung erfolgt zunächst unter Anrechnung der noch zustehenden Resturlaubsansprüche sowie sonstiger eventueller Freistellungsansprüche. Im Anschluss an diese Anrechnungszeiträume ist anderweitiger Verdienst nach § 615 S. 2 BGBanzurechnen. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, anderweitig erzielten Verdienst dem Arbeitgeber unaufgefordert mitzuteilen.

        § 3 Urlaub

        Der dem Arbeitnehmer bis zu Beendigung des Arbeitsverhältnisses zustehende Resturlaub wird während der Arbeitsfreistellung gewährt.

        § 4 Abfindung

        Der Arbeitgeber verpflichtet sich, an den Arbeitnehmer eine Abfindung in Höhe von 7.834,- Euro € brutto zu zahlen.

        Die Abfindung ist mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig.

        § 5 Wettbewerbsvereinbarung

        Von diesem Vertrag bleibt die Wettbewerbsvereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer vom unberührt.

        § 6 Zeugnis, Arbeitspapiere

        Der Arbeitnehmer erhält bis spätestens 15.03.2021 ein wohlwollendes qualifiziertes Zeugnis.

        Der Arbeitgeber händigt dem Arbeitnehmer zum Beendigungstermin die Arbeitspapiere aus.

        § 7 Sonstige Vereinbarungen

        __________________________________________

        __________________________________________

        § 8 Meldepflicht

        Zur Aufrechterhaltung ungekürzter Ansprüche auf Arbeitslosengeld ist der Arbeitnehmer verpflichtet, sich unverzüglich nach Abschluss dieses Aufhebungsvertrages persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden. Weiterhin ist er verpflichtet, aktiv nach einer Beschäftigung zu suchen.

        § 9 Ausgleich aller Ansprüche

        Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sind sich darüber einig, dass mit der Erfüllung dieses Vertrages keine Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gegen die andere Partei mehr bestehen.

        Davon unberührt bleiben

        __________________________________________

        __________________________________________

        Magdeburg, 15.03.2021

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        Unterschrift Arbeitgeber Unterschrift Arbeitnehmer
        Clara Neumann und Marga Walz Amely Thiemann


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          Aufhebungsvertrag des Arbeitsverhältnisses mit Hubertina Pilz

          Zwischen

          Hetty Grün Pizzerien Ges. m. b. Haftung
          Braunschweig
          vertreten durch die Geschäftsleitung Hetty Grün und Erhart Beeblebrox

          – nachfolgend ‚Arbeitgeber‘ genannt –

          und

          Herrn/Frau

          Hubertina Pilz

          Wohnhaft Wiesbaden

          – nachfolgend ‚Arbeitnehmer‘ genannt –

          wird folgender Aufhebungsvertrag geschlossen:

          § 1 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

          Das zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer bestehende Arbeitsverhältnis wird zum 15.03.2021 im gegenseitigen Einvernehmen beendet. Bei dieser Frist wurde die vereinbarte Kündigungsfrist eingehalten.

          § 2 Arbeitsfreistellung

          Der Arbeitnehmer erhält das regelmäßige monatliche Entgelt in Höhe von 18.298,- Euro € bis zum 15.03.2021 weitergezahlt.

          Der Arbeitnehmer wird bis zum Vertragsende unter Fortzahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung unwiderruflich von seinen vertraglichen Verpflichtungen freigestellt. Die Freistellung erfolgt zunächst unter Anrechnung der noch zustehenden Resturlaubsansprüche sowie sonstiger eventueller Freistellungsansprüche. Im Anschluss an diese Anrechnungszeiträume ist anderweitiger Verdienst nach § 615 S. 2 BGBanzurechnen. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, anderweitig erzielten Verdienst dem Arbeitgeber unaufgefordert mitzuteilen.

          § 3 Urlaub

          Der dem Arbeitnehmer bis zu Beendigung des Arbeitsverhältnisses zustehende Resturlaub wird während der Arbeitsfreistellung gewährt.

          § 4 Abfindung

          Der Arbeitgeber verpflichtet sich, an den Arbeitnehmer eine Abfindung in Höhe von 12.721,- Euro € brutto zu zahlen.

          Die Abfindung ist mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig.

          § 5 Wettbewerbsvereinbarung

          Von diesem Vertrag bleibt die Wettbewerbsvereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer vom unberührt.

          § 6 Zeugnis, Arbeitspapiere

          Der Arbeitnehmer erhält bis spätestens 15.03.2021 ein wohlwollendes qualifiziertes Zeugnis.

          Der Arbeitgeber händigt dem Arbeitnehmer zum Beendigungstermin die Arbeitspapiere aus.

          § 7 Sonstige Vereinbarungen

          __________________________________________

          __________________________________________

          § 8 Meldepflicht

          Zur Aufrechterhaltung ungekürzter Ansprüche auf Arbeitslosengeld ist der Arbeitnehmer verpflichtet, sich unverzüglich nach Abschluss dieses Aufhebungsvertrages persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden. Weiterhin ist er verpflichtet, aktiv nach einer Beschäftigung zu suchen.

          § 9 Ausgleich aller Ansprüche

          Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sind sich darüber einig, dass mit der Erfüllung dieses Vertrages keine Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gegen die andere Partei mehr bestehen.

          Davon unberührt bleiben

          __________________________________________

          __________________________________________

          Braunschweig, 15.03.2021

          ________________________ ________________________
          Unterschrift Arbeitgeber Unterschrift Arbeitnehmer
          Hetty Grün und Erhart Beeblebrox Hubertina Pilz


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          Top 3 loi:

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            Aufhebungsvertrag des Arbeitsverhältnisses mit Else Thurgauer

            Zwischen

            Anfriede Meier Gase Gesellschaft mit beschränkter Haftung
            Fürth
            vertreten durch die Geschäftsleitung Anfriede Meier und Hermine Bohn

            – nachfolgend ‚Arbeitgeber‘ genannt –

            und

            Herrn/Frau

            Else Thurgauer

            Wohnhaft Paderborn

            – nachfolgend ‚Arbeitnehmer‘ genannt –

            wird folgender Aufhebungsvertrag geschlossen:

            § 1 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

            Das zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer bestehende Arbeitsverhältnis wird zum 15.03.2021 im gegenseitigen Einvernehmen beendet. Bei dieser Frist wurde die vereinbarte Kündigungsfrist eingehalten.

            § 2 Arbeitsfreistellung

            Der Arbeitnehmer erhält das regelmäßige monatliche Entgelt in Höhe von 11.791,- Euro € bis zum 15.03.2021 weitergezahlt.

            Der Arbeitnehmer wird bis zum Vertragsende unter Fortzahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung unwiderruflich von seinen vertraglichen Verpflichtungen freigestellt. Die Freistellung erfolgt zunächst unter Anrechnung der noch zustehenden Resturlaubsansprüche sowie sonstiger eventueller Freistellungsansprüche. Im Anschluss an diese Anrechnungszeiträume ist anderweitiger Verdienst nach § 615 S. 2 BGBanzurechnen. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, anderweitig erzielten Verdienst dem Arbeitgeber unaufgefordert mitzuteilen.

            § 3 Urlaub

            Der dem Arbeitnehmer bis zu Beendigung des Arbeitsverhältnisses zustehende Resturlaub wird während der Arbeitsfreistellung gewährt.

            § 4 Abfindung

            Der Arbeitgeber verpflichtet sich, an den Arbeitnehmer eine Abfindung in Höhe von 12.329,- Euro € brutto zu zahlen.

            Die Abfindung ist mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig.

            § 5 Wettbewerbsvereinbarung

            Von diesem Vertrag bleibt die Wettbewerbsvereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer vom unberührt.

            § 6 Zeugnis, Arbeitspapiere

            Der Arbeitnehmer erhält bis spätestens 15.03.2021 ein wohlwollendes qualifiziertes Zeugnis.

            Der Arbeitgeber händigt dem Arbeitnehmer zum Beendigungstermin die Arbeitspapiere aus.

            § 7 Sonstige Vereinbarungen

            __________________________________________

            __________________________________________

            § 8 Meldepflicht

            Zur Aufrechterhaltung ungekürzter Ansprüche auf Arbeitslosengeld ist der Arbeitnehmer verpflichtet, sich unverzüglich nach Abschluss dieses Aufhebungsvertrages persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden. Weiterhin ist er verpflichtet, aktiv nach einer Beschäftigung zu suchen.

            § 9 Ausgleich aller Ansprüche

            Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sind sich darüber einig, dass mit der Erfüllung dieses Vertrages keine Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gegen die andere Partei mehr bestehen.

            Davon unberührt bleiben

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            Fürth, 15.03.2021

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            Unterschrift Arbeitgeber Unterschrift Arbeitnehmer
            Anfriede Meier und Hermine Bohn Else Thurgauer


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              Aufhebungsvertrag des Arbeitsverhältnisses mit Friedmut Morgenstern

              Zwischen

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              vertreten durch die Geschäftsleitung Giesbert Brunschweiler und Dorothea Guntenswiler

              – nachfolgend ‚Arbeitgeber‘ genannt –

              und

              Herrn/Frau

              Friedmut Morgenstern

              Wohnhaft Halle

              – nachfolgend ‚Arbeitnehmer‘ genannt –

              wird folgender Aufhebungsvertrag geschlossen:

              § 1 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

              Das zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer bestehende Arbeitsverhältnis wird zum 13.03.2021 im gegenseitigen Einvernehmen beendet. Bei dieser Frist wurde die vereinbarte Kündigungsfrist eingehalten.

              § 2 Arbeitsfreistellung

              Der Arbeitnehmer erhält das regelmäßige monatliche Entgelt in Höhe von 10.111,- Euro € bis zum 13.03.2021 weitergezahlt.

              Der Arbeitnehmer wird bis zum Vertragsende unter Fortzahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung unwiderruflich von seinen vertraglichen Verpflichtungen freigestellt. Die Freistellung erfolgt zunächst unter Anrechnung der noch zustehenden Resturlaubsansprüche sowie sonstiger eventueller Freistellungsansprüche. Im Anschluss an diese Anrechnungszeiträume ist anderweitiger Verdienst nach § 615 S. 2 BGBanzurechnen. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, anderweitig erzielten Verdienst dem Arbeitgeber unaufgefordert mitzuteilen.

              § 3 Urlaub

              Der dem Arbeitnehmer bis zu Beendigung des Arbeitsverhältnisses zustehende Resturlaub wird während der Arbeitsfreistellung gewährt.

              § 4 Abfindung

              Der Arbeitgeber verpflichtet sich, an den Arbeitnehmer eine Abfindung in Höhe von 11.401,- Euro € brutto zu zahlen.

              Die Abfindung ist mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig.

              § 5 Wettbewerbsvereinbarung

              Von diesem Vertrag bleibt die Wettbewerbsvereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer vom unberührt.

              § 6 Zeugnis, Arbeitspapiere

              Der Arbeitnehmer erhält bis spätestens 13.03.2021 ein wohlwollendes qualifiziertes Zeugnis.

              Der Arbeitgeber händigt dem Arbeitnehmer zum Beendigungstermin die Arbeitspapiere aus.

              § 7 Sonstige Vereinbarungen

              __________________________________________

              __________________________________________

              § 8 Meldepflicht

              Zur Aufrechterhaltung ungekürzter Ansprüche auf Arbeitslosengeld ist der Arbeitnehmer verpflichtet, sich unverzüglich nach Abschluss dieses Aufhebungsvertrages persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden. Weiterhin ist er verpflichtet, aktiv nach einer Beschäftigung zu suchen.

              § 9 Ausgleich aller Ansprüche

              Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sind sich darüber einig, dass mit der Erfüllung dieses Vertrages keine Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gegen die andere Partei mehr bestehen.

              Davon unberührt bleiben

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              Trier, 13.03.2021

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              Unterschrift Arbeitgeber Unterschrift Arbeitnehmer
              Giesbert Brunschweiler und Dorothea Guntenswiler Friedmut Morgenstern


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                Aufhebungsvertrag des Arbeitsverhältnisses mit Margit Bader

                Zwischen

                Eckart Kaiser Grundstücksverwaltung Ges. mit beschränkter Haftung
                Trier
                vertreten durch die Geschäftsleitung Eckart Kaiser und Allmar Jahn

                – nachfolgend ‚Arbeitgeber‘ genannt –

                und

                Herrn/Frau

                Margit Bader

                Wohnhaft Moers

                – nachfolgend ‚Arbeitnehmer‘ genannt –

                wird folgender Aufhebungsvertrag geschlossen:

                § 1 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

                Das zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer bestehende Arbeitsverhältnis wird zum 13.03.2021 im gegenseitigen Einvernehmen beendet. Bei dieser Frist wurde die vereinbarte Kündigungsfrist eingehalten.

                § 2 Arbeitsfreistellung

                Der Arbeitnehmer erhält das regelmäßige monatliche Entgelt in Höhe von 15.115,- Euro € bis zum 13.03.2021 weitergezahlt.

                Der Arbeitnehmer wird bis zum Vertragsende unter Fortzahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung unwiderruflich von seinen vertraglichen Verpflichtungen freigestellt. Die Freistellung erfolgt zunächst unter Anrechnung der noch zustehenden Resturlaubsansprüche sowie sonstiger eventueller Freistellungsansprüche. Im Anschluss an diese Anrechnungszeiträume ist anderweitiger Verdienst nach § 615 S. 2 BGBanzurechnen. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, anderweitig erzielten Verdienst dem Arbeitgeber unaufgefordert mitzuteilen.

                § 3 Urlaub

                Der dem Arbeitnehmer bis zu Beendigung des Arbeitsverhältnisses zustehende Resturlaub wird während der Arbeitsfreistellung gewährt.

                § 4 Abfindung

                Der Arbeitgeber verpflichtet sich, an den Arbeitnehmer eine Abfindung in Höhe von 10.444,- Euro € brutto zu zahlen.

                Die Abfindung ist mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig.

                § 5 Wettbewerbsvereinbarung

                Von diesem Vertrag bleibt die Wettbewerbsvereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer vom unberührt.

                § 6 Zeugnis, Arbeitspapiere

                Der Arbeitnehmer erhält bis spätestens 13.03.2021 ein wohlwollendes qualifiziertes Zeugnis.

                Der Arbeitgeber händigt dem Arbeitnehmer zum Beendigungstermin die Arbeitspapiere aus.

                § 7 Sonstige Vereinbarungen

                __________________________________________

                __________________________________________

                § 8 Meldepflicht

                Zur Aufrechterhaltung ungekürzter Ansprüche auf Arbeitslosengeld ist der Arbeitnehmer verpflichtet, sich unverzüglich nach Abschluss dieses Aufhebungsvertrages persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden. Weiterhin ist er verpflichtet, aktiv nach einer Beschäftigung zu suchen.

                § 9 Ausgleich aller Ansprüche

                Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sind sich darüber einig, dass mit der Erfüllung dieses Vertrages keine Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gegen die andere Partei mehr bestehen.

                Davon unberührt bleiben

                __________________________________________

                __________________________________________

                Trier, 13.03.2021

                ________________________ ________________________
                Unterschrift Arbeitgeber Unterschrift Arbeitnehmer
                Eckart Kaiser und Allmar Jahn Margit Bader


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                  Aufhebungsvertrag des Arbeitsverhältnisses mit Rigo Otten

                  Zwischen

                  Joel Jäger Chemische Industrie Ges. m. b. Haftung
                  Leverkusen
                  vertreten durch die Geschäftsleitung Joel Jäger und Nicky Altamoda

                  – nachfolgend ‚Arbeitgeber‘ genannt –

                  und

                  Herrn/Frau

                  Rigo Otten

                  Wohnhaft Göttingen

                  – nachfolgend ‚Arbeitnehmer‘ genannt –

                  wird folgender Aufhebungsvertrag geschlossen:

                  § 1 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

                  Das zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer bestehende Arbeitsverhältnis wird zum 13.03.2021 im gegenseitigen Einvernehmen beendet. Bei dieser Frist wurde die vereinbarte Kündigungsfrist eingehalten.

                  § 2 Arbeitsfreistellung

                  Der Arbeitnehmer erhält das regelmäßige monatliche Entgelt in Höhe von 18.763,- Euro € bis zum 13.03.2021 weitergezahlt.

                  Der Arbeitnehmer wird bis zum Vertragsende unter Fortzahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung unwiderruflich von seinen vertraglichen Verpflichtungen freigestellt. Die Freistellung erfolgt zunächst unter Anrechnung der noch zustehenden Resturlaubsansprüche sowie sonstiger eventueller Freistellungsansprüche. Im Anschluss an diese Anrechnungszeiträume ist anderweitiger Verdienst nach § 615 S. 2 BGBanzurechnen. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, anderweitig erzielten Verdienst dem Arbeitgeber unaufgefordert mitzuteilen.

                  § 3 Urlaub

                  Der dem Arbeitnehmer bis zu Beendigung des Arbeitsverhältnisses zustehende Resturlaub wird während der Arbeitsfreistellung gewährt.

                  § 4 Abfindung

                  Der Arbeitgeber verpflichtet sich, an den Arbeitnehmer eine Abfindung in Höhe von 18.141,- Euro € brutto zu zahlen.

                  Die Abfindung ist mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig.

                  § 5 Wettbewerbsvereinbarung

                  Von diesem Vertrag bleibt die Wettbewerbsvereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer vom unberührt.

                  § 6 Zeugnis, Arbeitspapiere

                  Der Arbeitnehmer erhält bis spätestens 13.03.2021 ein wohlwollendes qualifiziertes Zeugnis.

                  Der Arbeitgeber händigt dem Arbeitnehmer zum Beendigungstermin die Arbeitspapiere aus.

                  § 7 Sonstige Vereinbarungen

                  __________________________________________

                  __________________________________________

                  § 8 Meldepflicht

                  Zur Aufrechterhaltung ungekürzter Ansprüche auf Arbeitslosengeld ist der Arbeitnehmer verpflichtet, sich unverzüglich nach Abschluss dieses Aufhebungsvertrages persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden. Weiterhin ist er verpflichtet, aktiv nach einer Beschäftigung zu suchen.

                  § 9 Ausgleich aller Ansprüche

                  Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sind sich darüber einig, dass mit der Erfüllung dieses Vertrages keine Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gegen die andere Partei mehr bestehen.

                  Davon unberührt bleiben

                  __________________________________________

                  __________________________________________

                  Leverkusen, 13.03.2021

                  ________________________ ________________________
                  Unterschrift Arbeitgeber Unterschrift Arbeitnehmer
                  Joel Jäger und Nicky Altamoda Rigo Otten


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                    Aufhebungsvertrag des Arbeitsverhältnisses mit Oswald Westermann

                    Zwischen

                    Mark Bender Dressur GmbH
                    Ludwigshafen am Rhein
                    vertreten durch die Geschäftsleitung Mark Bender und Friedl Lukas

                    – nachfolgend ‚Arbeitgeber‘ genannt –

                    und

                    Herrn/Frau

                    Oswald Westermann

                    Wohnhaft Wuppertal

                    – nachfolgend ‚Arbeitnehmer‘ genannt –

                    wird folgender Aufhebungsvertrag geschlossen:

                    § 1 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

                    Das zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer bestehende Arbeitsverhältnis wird zum 13.03.2021 im gegenseitigen Einvernehmen beendet. Bei dieser Frist wurde die vereinbarte Kündigungsfrist eingehalten.

                    § 2 Arbeitsfreistellung

                    Der Arbeitnehmer erhält das regelmäßige monatliche Entgelt in Höhe von 3.950,- Euro € bis zum 13.03.2021 weitergezahlt.

                    Der Arbeitnehmer wird bis zum Vertragsende unter Fortzahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung unwiderruflich von seinen vertraglichen Verpflichtungen freigestellt. Die Freistellung erfolgt zunächst unter Anrechnung der noch zustehenden Resturlaubsansprüche sowie sonstiger eventueller Freistellungsansprüche. Im Anschluss an diese Anrechnungszeiträume ist anderweitiger Verdienst nach § 615 S. 2 BGBanzurechnen. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, anderweitig erzielten Verdienst dem Arbeitgeber unaufgefordert mitzuteilen.

                    § 3 Urlaub

                    Der dem Arbeitnehmer bis zu Beendigung des Arbeitsverhältnisses zustehende Resturlaub wird während der Arbeitsfreistellung gewährt.

                    § 4 Abfindung

                    Der Arbeitgeber verpflichtet sich, an den Arbeitnehmer eine Abfindung in Höhe von 12.574,- Euro € brutto zu zahlen.

                    Die Abfindung ist mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig.

                    § 5 Wettbewerbsvereinbarung

                    Von diesem Vertrag bleibt die Wettbewerbsvereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer vom unberührt.

                    § 6 Zeugnis, Arbeitspapiere

                    Der Arbeitnehmer erhält bis spätestens 13.03.2021 ein wohlwollendes qualifiziertes Zeugnis.

                    Der Arbeitgeber händigt dem Arbeitnehmer zum Beendigungstermin die Arbeitspapiere aus.

                    § 7 Sonstige Vereinbarungen

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                    __________________________________________

                    § 8 Meldepflicht

                    Zur Aufrechterhaltung ungekürzter Ansprüche auf Arbeitslosengeld ist der Arbeitnehmer verpflichtet, sich unverzüglich nach Abschluss dieses Aufhebungsvertrages persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden. Weiterhin ist er verpflichtet, aktiv nach einer Beschäftigung zu suchen.

                    § 9 Ausgleich aller Ansprüche

                    Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sind sich darüber einig, dass mit der Erfüllung dieses Vertrages keine Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gegen die andere Partei mehr bestehen.

                    Davon unberührt bleiben

                    __________________________________________

                    __________________________________________

                    Ludwigshafen am Rhein, 13.03.2021

                    ________________________ ________________________
                    Unterschrift Arbeitgeber Unterschrift Arbeitnehmer
                    Mark Bender und Friedl Lukas Oswald Westermann


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