gmbh kaufen was ist zu beachten gmbh & co. kg kaufen Mitarbeiter gmbh kaufen gesucht gmbh haus kaufen

Arbeitsvertrag – Standard –

Zwischen

Jacob Behr Unterhaltungselektronik Ges. mit beschränkter Haftung
mit Sitz in Mönchengladbach
Vertreten durch die Geschäftsführung Jacob Behr
– nachfolgend ‚Arbeitgeber‘ genannt –

und

Phillippus Büscher aus Krefeld
– nachfolgend ‚Arbeitnehmer‘ genannt –

wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen:

§ 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses

Das Arbeitsverhältnis beginnt am 26.03.2021.

§ 2 Probezeit

Das Arbeitsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die ersten 24 Monate gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseits mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden.

§ 3 Tätigkeit

Der Arbeitnehmer wird als Technische/r Assistent/in – Mechatronik eingestellt

und vor allem mit folgenden Arbeiten beschäftigt:

Technische/r Assistent/in – Mechatronik

…………………………………………………………………………………………………………

Er verpflichtet sich, auch andere Arbeiten auszuführen – auch an einem anderen Ort -, die seinen Vorkenntnissen und Fähigkeiten entsprechen. Dies gilt, soweit dies bei Abwägung der Interessen des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers zumutbar und nicht mit einer Lohnminderung verbunden ist.

§ 4 Arbeitszeit

Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 44 Stunden. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit richten sich nach der betrieblichen Einteilung.

Der Arbeitnehmer ist bei betrieblicher Notwendigkeit und unter Berücksichtigung seiner berechtigten Interessen auf Anordnung des Arbeitgebers zur Ableistung von Überstunden sowie im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zu Mehrarbeit verpflichtet.

§ 5 Arbeitsvergütung

Der Arbeitnehmer erhält einen Stundenlohn von 21,79 Euro.

Überstunden von bis zu 5% der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit sind mit der Vergütung abgegolten; im Übrigen werden sie gesondert vergütet.

§ 6 Urlaub

Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf einen gesetzlichen Mindesturlaub von derzeit 20 Arbeitstagen im Kalenderjahr – ausgehend von einer Fünf-Tage-Woche. Der Arbeitgeber gewährt zusätzlich einen vertraglichen Urlaub von weiteren 7 Arbeitstagen. Bei der Gewährung von Urlaub wird zuerst der gesetzliche Urlaub eingebracht.

Der Zusatzurlaub mindert sich für jeden vollen Monat, in dem der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Entgelt bzw. Entgeltfortzahlung hat oder bei Ruhen des Arbeitsverhältnisses um ein Zwölftel. Für den vertraglichen Urlaub gilt abweichend von dem gesetzlichen Mindesturlaub, dass der Urlaubsanspruch am 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres (oder:mit Ablauf des Übertragungszeitraums am 31.3. des Folgejahres) auch dann verfällt, wenn er wegen Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers nicht genommen werden kann. Der gesetzliche Urlaub verfällt in diesem Fall erst 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres.

Bei Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte wird der Urlaubsanspruch gezwölftelt, wobei die Kürzung allerdings nur insoweit erfolgt, als dadurch nicht der gesetzlich vorgeschriebene Mindesturlaub unterschritten wird.

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind verbleibende Urlaubsansprüche innerhalb der Kündigungsfrist abzubauen, soweit dies möglich ist. Der vertragliche Zusatzurlaub erlischt mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Die recht­liche Behandlung des Urlaubs richtet sich im Übrigen nach den gesetzlichen Bestimmungen.

§ 7 Krankheit

Ist der Arbeitnehmer infolge unverschuldeter Krankheit arbeitsunfähig, so besteht Anspruch auf Fortzahlung der Arbeitsvergütung bis zur Dauer von sechs Wochen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Arbeitsverhinderung ist dem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem auf den dritten Kalendertag folgenden Arbeitstag vorzulegen. Diese Nachweispflicht gilt auch nach Ablauf der sechs Wochen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung früher zu verlangen.

§ 8 Verschwiegenheitspflicht

Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, während der Dauer des Arbeitsverhältnisses und auch nach dem Ausscheiden, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren.

Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen diese Verpflichtung verpflichtet er sich, eine Vertragsstrafe in Höhe einer Bruttomonatsvergütung zu zahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt dem Arbeitgeber vorbehalten.

Verstößt der Arbeitnehmer gegen seine Verschwiegenheitspflicht, kann dies zur Kündigung führen. Der Arbeitgeber weist den Arbeitnehmer ferner darauf hin, dass Geheimnisverrat nach § 17 UWG strafbar ist.

§ 9 Nebentätigkeit

Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, jede entgeltliche oder das Arbeitsverhältnis beeinträchtigende Nebenbeschäftigung vor ihrer Aufnahme dem Arbeitgeber gegenüber in Textform anzuzeigen. Sie ist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers zulässig.

Der Arbeitgeber erteilt die Einwilligung, wenn die Wahrnehmung der dienstlichen Aufgaben durch die Nebenbeschäftigung nicht behindert und sonstige berechtigte Interessen des Arbeitgebers nicht beeinträchtigt werden.

Der Arbeitgeber kann seine Einwilligung jederzeit widerrufen, wenn sein betriebliches Interesse dies auch unter Berücksichtigung der Arbeitnehmerinteressen erfordert.

§ 10 Vertragsstrafe

Der Arbeitnehmer verpflichtet sich für den Fall, dass er das Arbeitsverhältnis nicht vertragsgemäß antritt, oder das Arbeitsverhältnis vertragswidrig beendet, dem Arbeitgeber eine Vertragsstrafe in Höhe einer halben Bruttomonatsvergütung für die genannten Vertragsverletzungen bis zum Ende der Probezeit und in Höhe einer Bruttomonatsvergütung nach dem Ende der Probezeit zu zahlen. Das Recht des Arbeitgebers, weitergehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen, bleibt unberührt.

§ 11 Kündigung

Nach Ablauf der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen zum 15. oder Ende eines Kalendermonats. Jede gesetzliche Verlängerung der Kündigungsfrist zugunsten des Arbeitnehmers gilt in gleicher Weise auch zugunsten des Arbeitgebers. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Vor Antritt des Arbeitsverhältnisses ist die Kündigung ausgeschlossen.

Der Arbeitgeber ist berechtigt, den Arbeitnehmer bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses freizustellen. Die Freistellung erfolgt unter Anrechnung der dem Arbeitnehmer eventuell noch zustehenden Urlaubsansprüche sowie eventueller Guthaben auf dem Arbeitszeitkonto. In der Zeit der Freistellung hat sich der Arbeitnehmer einen durch Verwendung seiner Arbeitskraft erzielten Verdienst auf den Vergütungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber anrechnen zu lassen.

Das Arbeitsverhältnis endet ohne Kündigung spätestens mit Ablauf des Monats, in dem der Arbeitnehmer das für ihn gesetzlich festgelegte Renteneintrittsalter vollendet hat.

§ 12 Verfall-/Ausschlussfristen

Alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Monaten nach ihrer Fälligkeit gegenüber dem Vertragspartner in Textform geltend gemacht und im Falle der Ablehnung durch den Vertragspartner innerhalb von weiteren drei Monaten eingeklagt werden. Hiervon unberührt bleiben Ansprüche, die auf Handlungen wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen sowie Ansprüche auf den geltenden Mindestlohn.

Die Ausschlussfrist gilt nicht für den Anspruch eines Arbeitnehmers auf den gesetzlichen Mindestlohn. Über den Mindestlohn hinausgehende Vergütungsansprüche des Arbeitnehmers unterliegen hingegen der vereinbarten Ausschlussfrist.

§ 13 Zusätzliche Vereinbarungen

…………………………………………………………………………………………………………

…………………………………………………………………………………………………………

§ 14 Vertragsänderungen und Nebenabreden

Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieser Klausel. Dem Arbeitnehmer entstehen daher keine Ansprüche aus betrieblicher Übung. Vertragsänderungen durch Individualabreden sind formlos wirksam.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.

Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, dem Arbeitgeber unverzüglich über Veränderungen der persönlichen Verhältnisse wie Familienstand, Kinderzahl und Adresse Mitteilung zu machen.

Mönchengladbach, 26.03.2021 Krefeld, 26.03.2021

……………………………………………….. ………………………………………………..

Unterschrift Arbeitgeber Unterschrift Arbeitnehmer


computer leasing gmbh firmen kaufen

kredit leasing AG


Top 6 Handelsvermittlervertrag:

    Firmenmantel Vorratsgründung Treuhand gesellschaft kaufen stammkapital autovermietung leasing

    GmbH Treuhandvertrag

    zwischen

    Elisabetha Börner Youngtimer GmbH, (Göttingen)

    (nachstehend „Treugeber“ genannt)

    und

    Saskia Grimm Naturheilkunde GmbH, (Recklinghausen)

    (nachstehend „Treuhänder“ genannt)

    1. Vertragsgegenstand

    1.1. Der Treugeber beauftragt hiermit den Treuhänder, in eigenem Namen, aber auf Rechnung und Gefahr des Treugebers die bei der Bank (Mannheim), auf dem Konto Nr. 6873015 verbuchten Vermögenswerte (im folgenden kurz: „Treugut“) zu halten und zu verwalten. Der Treuhänder handelt dabei als Beauftragter im Sinne des deutschen Rechts. Er hat das Recht, Stellvertreter zu ernennen und mit schriftlichem Widerruf abzuberufen.

    1.2. Der Treuhänder verwaltet das Treugut nach den Weisungen des Treugebers oder von ihm schriftlich bezeichneter Stellvertreter.

    Der Treuhänder ist berechtigt, die Befolgung von Weisungen abzulehnen, die nach seiner Auffassung mit dem Gesetz in Widerspruch stehen. Liegen keine Weisungen vor, so ist der Treuhänder verpflichtet, solche vom Treugeber oder seinen Stellvertretern einzuholen. Bei Gefahr im Verzug sowie wenn Weisungen nicht zeitgerecht eingeholt werden können oder eintreffen, handelt der Treuhänder selbständig, nach bestem Wissen und Gewissen.

    1.3. Der Treuhänder anerkennt, dass sämtliche auf dem unter Ziff. 1.1. hiervor erwähnten Konto verbuchten Vermögenswerte sowie deren Ertrag vollumfänglich Eigentum des Treugebers sind und wird sie diesem jederzeit auf erste Aufforderung hin zu unbeschwerter Verfügung herausgeben. Vorbehalten bleiben die Rechte des Treuhänders gemäss Art. 401 OR.

    1.4. Den Parteien sind die Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes bekannt. Der Treuhänder bestätigt hiermit, dass er diesen Auftrag im Einklang mit den ent-sprechenden Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes sowie überhaupt mit den übrigen gesetzlichen Bestimmungen ausüben kann.

    2. Haftung

    Das Risiko für die Verwaltung und Erhaltung des Treugutes liegt vollumfänglich beim Treugeber. Der Treugeber verpflichtet sich und seine Rechtsnachfolger, den Treuhänder weder selber zu belangen durch Dritte, über die der Treuhänder die Kontrolle ausübt oder die ihrerseits in einem Dienst- oder anderen rechtlichen Verhältnis zu ihm stehen, haftbar machen zu lassen für die Tätigkeiten in Ausübung dieses Treuhandmandates, sowie allgemein ihn von allen Ansprüchen, die gegen ihn aus der Mandatsausübung geltend gemacht werden können, freizustellen und schad- und klaglos zu halten. Vorbehalten bleibt die Haftung des Treuhänders aufgrund der Sorgfaltpflicht, die ihn gemäss Art. 398 OR als Beauftragten trifft, wobei diese Haftung auf rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt wird (Art. 100 Abs. 1 OR).

    3. Honorar

    Der Treugeber verpflichtet sich, den Treuhänder für die gestützt auf diesen Treuhandvertrag erbrachten Dienstleistungen nach Zeitaufwand zu entschädigen. Als Grundlage dient ein Stundenhonorar von mindestens EUR. 286.–. Ferner wird der Treugeber dem Treuhänder alle Auslagen und Verwendungen ersetzen, die diesem im Zusammenhang mit der Ausübung des Treuhandmandates anfallen. Es gilt als vereinbart, dass das jährliche Honorar mindestens 1,5 % des Bruttobetrags des am Anfang des Kalenderjahres angelegten Vermögens betragen soll.

    4. Geheimhaltung

    Der Treuhänder ist verpflichtet, das Treuhandverhältnis und insbesondere die Identität des Treugebers gegenüber Behörden und Privatpersonen geheimzuhalten. Ausnahmen von der Geheimhaltungspflicht bestehen in denjenigen Fällen, in denen der Treuhänder ohne die Offenlegung des Treuhandverhältnisses sowie der Identität des Treugebers persönliche Nachteile erlitte (z.B. infolge Zurechnung des Treugutes zum steuerbaren Vermögen des Treuhänders) oder in denen er von Gesetzes wegen zur Offenlegung verpflichtet werden kann (wie z.B. in Erfüllung der Bestimmungen des Gesetzes über die Geldwäsche sowie im Zuge eines Strafverfahrens). In solchen Ausnahmefällen ist der Treuhänder ausdrücklich von der Geheimhaltungspflicht befreit soweit die Verhältnisse es erfordern.

    5. Weitere Bestimmungen

    5.1 Abänderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

    5.2. Auf diesen Vertrag ist deutsches Recht anwendbar.

    5.3. Als Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag anerkennen die Parteien die ordentlichen Gerichte am Sitz des Treugebers.

    (Göttingen, Datum):

    Für Elisabetha Börner Youngtimer GmbH: Für Saskia Grimm Naturheilkunde GmbH:

    ________________________________ ________________________________


    Anteilskauf gmbh mantel günstig kaufen

    Warenkreditversicherung gmbh produkte kaufen

    gmbh kaufen mit verlustvortrag kredite


    Top 5 darlehensvertrag:

      gmbh kaufen schweiz Unternehmensberatung Mietvertrag firma kaufen gmbh kaufen schweiz

      Geschäftsraummietvertrag

      Zwischen

      Olaf Schubert Tätowierungen GmbH
      Vertreten durch die Geschäftsführung Olaf Schubert
      (Vermieter)

      und

      Degenhart Schöne Hotels Gesellschaft mbH
      Vertreten durch die Geschäftsführung Erlfried Burghardt
      (Mieter)

      wird folgender Geschäftsraummietvertrag geschlossen:

      §1 Mieträume

      Vermietet werden im Geschäftshaus in Cottbus folgende Räume:
      Erdgeschoss: 154 qm
      1. Etage: 1073 qm
      2. Etage: 1064 qm
      3. Etage: 1188 qm
      4. Etage: 926 qm

      Keller: 218 qm
      Dachboden: 155 qm

      Die Mietfläche beträgt 4778 qm.

      Für die oben genannten Räume erhält der Mieter folgende Schlüssel:
      18 Schlüssel

      Schäden an diesen Räumen sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.

      Der Mieter ist verpflichtet, eine Glasversicherung für sämtliche Fenster-, Schaufenster- und Türscheiben der Mieträume (oder sonstige Versicherungen nach Vereinbarung, wobei eine Doppelversicherung durch Mieter und Vermieter vermieden werden sollte) in ausreichender Höhe auf eigene Kosten abzuschließen und den Abschluss bzw. das Fortbestehen dem Vermieter nachzuweisen.

      §2 Mietzweck

      Die Vermietung erfolgt zur ausschließlichen Nutzung als Tätowierungen:

      Eine Änderung der vertraglich vereinbarten Nutzung ist von der Zustimmung des Vermieters abhängig, die nur aus wichtigem Grund verweigert werden darf. Ein besonderer Grund besteht insbesondere in einer Konkurrenzsituation zu anderen Mietern.

      §3 Ausstattung der Mieträume / Rückbauverpflichtung

      Der Mieter übernimmt die Räume in nicht renovierungsbedürftigem Zustand.

      Die Räume werden wie besichtigt vermietet und sind nach Beendigung des Mietverhältnisses im gleichen/renovierten Zustand zu verlassen.

      Werden bauliche Veränderungen an der Mietsache (Einbauten, Umbauten, Ausbauten) durch den Mieter vorgenommen, verpflichtet er sich, diese spätestens bis zur Beendigung des Mietverhältnisses beseitigt zu haben.

      §4 Mietzeit und ordentliche Kündigung

      Das Mietverhältnis beginnt am 25.03.2021 und endet nach 6 Jahren.

      Das Mietverhältnis verlängert sich um 1 Jahr(e), falls es nicht mindestens sechs Monate vor Ablauf durch eingeschriebenen Brief gekündigt wird. Für die Rechtzeitigkeit ist entscheidend der Zugang des Kündigungsschreibens.

      Es kann mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres gekündigt werden. Die Kündigung ist rechtzeitig erfolgt, wenn sie spätestens am 3. Werktag des ersten Monats der Kündigungsfrist schriftlich beim anderen Vertragspartner eingegangen ist.

      §5 Fristlose Kündigung

      Der Vermieter ist berechtigt, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen, wenn

      a) der Mieter mit zwei Monatsmieten in Verzug ist

      oder
      b) der Mieter auf zwei aufeinanderfolgenden Zahlungsterminen mit mehr als einer Miete in Verzug ist

      oder
      c) der Mieter trotz Mahnung das Objekt weiterhin vertragswidrig nutzt

      oder
      d) nach Vertragsschluss eine wesentliche Verschlechterung in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Mieters eintritt. Diese werden vermutet, wenn Pfändungen oder sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ausgebracht werden, die die Ansprüche des Vermieters gefährden.

      Die gesetzlichen Kündigungsrechte ohne Fristsetzung aus §§ 543 II Nr. 1, 569 I BGB bleiben unberührt.

      Im Übrigen ist jede Partei zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grunde berechtigt, wenn der Vertragspartner eine wesentliche Vertragspflicht trotz vorheriger Abmahnung wiederholt verletzt.

      §6 Mietzins

      Die monatliche Netto-Grundmiete beträgt Euro 47780
      Sie ist im Voraus, spätestens am 3. Werktag jeden Monats, kostenfrei an den Vermieter auf dessen Konto bei der Sparkasse zu zahlen:
      IBAN DE49 9678 6242 5479 1852 24

      Folgende Nebenabgaben hat der Mieter innerhalb eines Monats nach erfolgter Rech­nungsstellung zusätzlich zu entrichten:

      Betriebskosten in Höhe von Euro 9556
      sonstige Kosten in Höhe von Euro 47780

      §7 Anpassung des Mietzinses

      Erhöht oder vermindert sich künftig der vom Statistischen Bundesamt amtlich festgestellte Verbraucherpreisindex für Deutschland (auf der Basis 2010 = 100) gegenüber dem für den Monat des Vertragsschlusses veröffentlichten Index um mindestens 10 Prozent, so ändert sich der Mietzins automatisch im gleichen prozentualen Verhältnis nach unten oder oben ab dem auf die Änderung folgenden Monat, ohne dass es hierzu besonderer Erklärungen auch nur einer Vertragspartei oder sonst einer Vertragsabänderung bedarf

      Sollte der genannte Index eingestellt werden, tritt an seine Stelle der entsprechende Nachfolgeindex.

      Weitere Anpassungen der Miete erfolgen nach Maßgabe der Ziff. 1, wobei jeweils auf den Indexstand zum Zeitpunkt der letzten Anpassung als Ausgangsindex abzustellen ist.

      Haben die vom Mieter auf eigene Kosten vorgenommenen baulichen Veränderungen eine Werterhöhung der Mieträume zur Folge, so hat diese bei einer Neufestsetzung des Mietzinses außer Betracht zu bleiben.

      §8 Mietkaution

      Der Mieter zahlt eine Kaution in Höhe von drei Monatsmieten. Die Kaution ist vom Vermieter auf einem gesondert geführten Konto aufzubewahren. Eine Verzinsungspflicht des Vermieters für die Kaution wird ausgeschlossen.

      §9 Bauliche Veränderungen, Ausbesserungen

      Bauliche Veränderungen an den Mieträumen darf der Mieter nur nach Vorliegen der schriftlichen Zustimmung des Vermieters vornehmen lassen. Die Zustimmung darf verweigert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

      Etwaige Werterhöhungen der Mieträume werden angemessen vergütet, es sei denn, es handelt sich um bauliche Veränderungen, die bei Vertragsende wieder rückgängig gemacht werden.

      Ausbesserungen und bauliche Veränderungen, die zur Erhaltung des Gebäudes, zur Abwendung drohender Gefahren oder zur Beseitigung von Schäden dienen, darf der Vermieter ohne Zustimmung des Mieters vornehmen lassen. Sollten diese Arbeiten aus anderen Gründen vorgenommen werden, so bedarf es einer Zustimmung des Mieters dann nicht, wenn sie den Mieter nur unwesentlich beeinträchtigen; es entstehen keine Schadensersatzansprüche und Ansprüche zur Mietminderung.

      Von beabsichtigten baulichen Tätigkeiten am Gebäude, die den Mieter beeinträchtigen könnten, hat der Vermieter ihn so rechtzeitig zu verständigen, dass der Mieter Vorkehrungen zur Weiterführung seines Betriebes treffen kann.

      Unterbleibt diese Benachrichtigung, so entsteht dem Mieter ein Anspruch auf Schadensersatz/Mietminderung.

      §10 Betreten der Mietsache

      Der Vermieter darf die Geschäftsräume nach vorheriger Ankündigung während der Geschäftszeiten, auch in Abwesenheit des Mieters, betreten, um sich vom Zustand der Räume zu überzeugen. Dieses Recht kann auch durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden.

      §11 Instandhaltung/Instandsetzung der Mieträume, Schönheitsreparaturen

      Der Mieter erklärt sich bereit, die Instandhaltung (Wartung) und Instandsetzung (Reparaturen) an der Mietsache innerhalb der Mieträume bis zu einem Betrag vom EUR…… je Einzelfall zu übernehmen. Fallen mehrere Wartungs- und Reparaturarbeiten an, übernimmt der Mieter insgesamt im Jahr die dafür benötigen Kosten nur bis zu einem Betrag von EUR…..Handelt es sich um die Instandhaltung und Instandsetzung des Gebäudes (Dach und Fach), der damit verbundenen technischen Einrichtungen und Anlagen, sowie der Außenanlagen, obliegt diese Pflicht dem Vermieter.

      Schönheitsreparaturen, wie das Streichen der Wände und Decken, werden vom Mieter vorgenommen.

      §12 Untervermietung, Nachmieter

      Eine Untervermietung ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters gestattet.
      Die Zustimmung kann verweigert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Sie kann aus wichtigem Grund widerrufen werden.

      Der Mieter ist berechtigt, einen Nachmieter zu stellen, der in den Mietvertrag zu den gleichen Bedingungen innerhalb der Restlaufzeit des Vertrages eintritt, sofern gegen die Bonität des Nachmieters, gegen dessen Person und die Branche (auch im Hinblick auf einen Konkurrenzschutz) keine Einwendungen bestehen. Der Vermieter ist verpflichtet, mit diesem Mieter zu unveränderten Bedingungen einen Vertrag für die Restlaufzeit abzuschließen.

      §13 Außenreklame

      Der Mieter ist berechtigt, an bestimmten Teilen der Außenfront des Gebäudes Firmenschilder, Leuchtreklame sowie Schaukästen und Warenautomaten anzubringen, soweit der Gesamteindruck der Gebäudefront dadurch nicht beeinträchtigt wird.

      Das Anbringen dieser Außenreklame erfolgt auf Kosten des Mieters und nach vorheriger Abstimmung mit dem Vermieter.

      Die gesetzlichen und ortspolizeilichen Vorschriften über Außenreklame sind zu beachten.

      Die Pflicht des § 3 Nr. 2 dieses Mietvertrages bei Mietende gilt sinngemäß.

      Verlegt der Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses seinen Betrieb, so ist er berechtigt, ein halbes Jahr an der Eingangstür ein Hinweisschild anzubringen.

      §14 Sachen des Mieters

      Der Mieter versichert, dass die Sachen, die er in die Mieträume einbringen wird, in seinem freien Eigentum stehen, abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten.

      Folgende Sachen sind hiervon ausgenommen:
      …………………………………………………………………………………………

      …………………………………………………………………………………………

      §15 Wettbewerbsschutz

      Der Vermieter verpflichtet sich, während der Mietzeit weder auf dem Mietgrundstück noch auf ihm gehörenden Nachbargrundstücken (Straße, Hausnummer) gewerbliche Räume an einen Mitbewerber des Mieters zu vermieten.

      Diese Verpflichtung erstreckt sich nicht auf den Fall einer Änderung des Nutzungszwecks der Mieträume.

      §16 Besondere Vereinbarungen

      ………………………………………………………………………………………………………

      ………………………………………………………………………………………………………

      §17 Gerichtsstand, außergerichtliche Streitbeilegung

      Gerichtsstand ist Cottbus.

      Hier gegebenenfalls Ergänzungen entsprechend S. 3 vornehmen.

      §18 Sonstiges

      Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht.

      Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden.

      Ist oder wird eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages nicht.

      Cottbus, 25.03.2021

      ……………………………………………….. ………………………………………………..

      Unterschrift Vermieter Unterschrift Mieter


      eine bestehende gmbh kaufen investor


      Top 10 verkaufsbedingungen_nichtkaufleute:

        dispo leasing gmbh mantel kaufen vorteile Firma kredit finanzierung geschäftsleasing

        Gesellschaftsvertrages zur Gruendung einer BGB-Gesellschaft (GbR) – GbR Vertrag – Gesellschaft buergerlichen Rechts

        Zwischen

        Frau / Herren
        Henrik Australier

        Wohnhaft in Hagen

        und

        Frau / Herren
        Sieghard Rauch

        Wohnhaft in Oldenburg

        wird folgender Gesellschaftsvertrag geschlossen:

        § 1 Name, Sitz und Zweck der Gesellschaft

        Zum gemeinsamen Betrieb eines Kochen u.a. Zubereitungsleistungen für Kartoffeln und Kartoffelerzeugnisse (z.B. Schälen von Kartoffeln)handelsgeschäftes wird von den Unterzeichnern eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts unter der Bezeichnung:

        ‚Henrik Australier und Sieghard Rauch, Kochen u.a. Zubereitungsleistungen für Kartoffeln und Kartoffelerzeugnisse (z.B. Schälen von Kartoffeln)einzelhandel‘

        gegründet.

        Die Gesellschaft ist auf alle, dem Zweck des Unternehmens dienenden Tätigkeiten gerichtet. Es können Filialen gegründet werden.
        Sitz der Gesellschaft ist Hagen.

        § 2 Dauer der Gesellschaft

        Die Gesellschaft beginnt am 24.03.2021. Ihre Dauer ist unbestimmt. Der Gesellschaftsvertrag kann unter Einhaltung einer Frist von 21 Monaten jeweils zum Schluss eines Kalenderjahres gekündigt werden.
        Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

        § 3 Geschäftsjahr

        Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

        § 4 Einlagen der Gesellschafter

        Frau / Herr Henrik Australier bringt in bar 313.698,- EURO sowie Einrichtungsgegenstände und Maschinen im Wert von 437.877,- EURO ein. Frau / Herr Sieghard Rauch bringt in bar 228.688,- EURO sowie Einrichtungsgegenstände und Maschinen im Wert von 590.502,- EURO ein. Beide Gesellschafter sind entsprechend ihrer Anteile mit sofortiger Wirkung je zur Hälfte am Gesellschaftsvermögen beteiligt.

        § 5 Geschäftsführung und Vertretung

        Die Geschäfte werden von beiden Gesellschaftern gemeinschaftlich geführt. Jeder Gesellschafter ist zur Geschäftsführung alleine berechtigt. Er vertritt die Gesellschaft im Außenverhältnis allein.

        Im Innenverhältnis ist die Zustimmung beider Gesellschafter zu nachfolgenden Rechtshandlungen und Rechtsgeschäften erforderlich:

        1. Ankauf, Verkauf und Belastung von Grundstücken
        2. Abschluss von Miet- und Dienstverträgen jeglicher Art
        3. Aufnahme von Krediten, Übernahme von Bürgschaften
        4. Abschluss von Verträgen, deren Wert im Einzelfall den Betrag von 390.685,- EURO übersteigt
        5. Aufnahme neuer Gesellschafter und Erhöhung der Einlagen

        § 6 Pflichten der Gesellschafter

        Keiner der Gesellschafter darf ohne schriftliches Einverständnis des anderen Gesellschafters außerhalb der Gesellschaft ohne Rücksicht auf die jeweilige Branche geschäftlich tätig werden. Dazu gehört auch eine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung an Konkurrenzgeschäften. Für Zuwiderhandlungen wird eine Vertragsstrafe in Höhe von je 48.500 € vereinbart.

        Fristlose Kündigung bleibt vorbehalten.

        Jeder Gesellschafter kann verlangen, dass der Mitgesellschafter alle auf eigene Rechnung abgeschlossenen Geschäfte als für die Gesellschaft eingegangen gelten lässt. Daraus folgt, dass die aus solchen Geschäften bezogenen Vergütungen herauszugeben sind oder die Ansprüche auf Vergütung an die Gesellschaft abgetreten werden müssen.

        § 7 Gewinn- und Verlustrechnung / Entnahmerecht

        Gewinn und Verlust der Gesellschaft werden nach Maßgabe der Beteiligung der Gesellschafter aufgeteilt. Jedem Gesellschafter steht eine Vorabvergütung in Höhe von 110.818,- EURO zu. Sollte die Gesellschaft nach Feststellung des Jahresabschlusses durch Auszahlung der Vorabvergütung in die Verlustzone geraten, sind die Gesellschafter zu entsprechendem Ausgleich verpflichtet.

        § 8 Kündigung eines Gesellschafters

        Im Falle der Kündigung scheidet der kündigende Gesellschafter aus der Gesellschaft aus. Der verbleibende Gesellschafter ist berechtigt, das Unternehmen mit Aktiva und Passiva unter Ausschluss der Liquidation zu übernehmen und fortzuführen. Dem ausscheidenden Gesellschafter ist das Auseinandersetzungsguthaben auszuzahlen.
        Bei der Feststellung des Auseinandersetzungsguthabens sind Aktiva und Passiva mit ihrem wahren Wert einzusetzen. Der Geschäftswert ist nicht zu berücksichtigen.
        Die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens hat in vier gleichen Vierteljahresraten zu erfolgen, von denen die erste drei Monate nach dem Ausscheiden fällig ist. Das Auseinandersetzungsguthaben ist ab dem Ausscheidungszeitpunkt in Höhe des jeweiligen Hauptrefinanzierungssatzes der Europäischen Zentralbank zu verzinsen.

        § 9 Tod eines Gesellschafters

        Im Falle des Todes eines Gesellschafters gilt § 8 entsprechend mit der Maßgabe, dass die Auseinandersetzungsbilanz zum Todestag aufzustellen ist.

        § 10 Einsichtsrecht

        Jeder Gesellschafter ist berechtigt, sich über die Angelegenheiten der Gesellschaft durch Einsicht in die Geschäftsbücher und Papiere zu unterrichten und sich aus ihnen eine Übersicht über den Stand des Gesellschaftsvermögens anzufertigen.
        Jeder Gesellschafter kann auf eigene Kosten einen zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Dritten bei der Wahrnehmung dieser Rechte hinzuziehen oder zur Wahrnehmung dieser Rechte beauftragen.

        § 11 Salvatorische Klausel

        Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
        Für den Fall der Unwirksamkeit verpflichten sich die Gesellschafter, eine neue Regelung zu treffen, die wirtschaftlich der unwirksamen Regelung weitestgehend entspricht.

        § 12 Änderungen des Vertrages

        Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

        Hagen, 24.03.2021 Oldenburg, 24.03.2021

        ____________________________ ____________________________

        Unterschrift Henrik Australier Unterschrift Sieghard Rauch


        eine gmbh kaufen Crefo Bonität

        kann gmbh grundstück kaufen GmbH mit Crefo Index


        Top 7 genussschein:

          kontokorrent leasing firmenanteile gmbh kaufen Kaufvertrag Kapitalgesellschaft darlehen leasing

          Kauvertrag (über sukzessive Lieferung von Wolle oder Tierhaare, gekrempelt oder gekämmt (einschl. gekämmte Wolle in loser Form))

          Zwischen (Unternehmen 1)

          Wastl Marx Tore Gesellschaft mbH
          mit Sitz in Osnabrück
          Vertreten durch die Geschäftsführung Wastl Marx
          – nachfolgend Käufer genannt –

          und

          Kunigunde Ehlert Banken und Sparkassen Gesellschaft mit beschränkter Haftung
          mit Sitz in Heidelberg
          Vertreten durch die Geschäftsführung Kunigunde Ehlert
          – nachfolgend Verkäufer genannt –

          wird folgender Kaufvertrag geschlossen:

          Die Parteien sind sich einig, dass dieser Vertrag zum Zwecke des Erwerbs von Waren im gewerblichen Bereich abgeschlossen wird.

          Als Grundlage des Kaufvertrags erkennen sowohl Verkäufer wie auch Käufer die Bedingungen, wie sie in diesem Vertrag niedergelegt sind, an. Weiterer Bestandteil dieses Vertrags sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Nr. 118133783 vom 24.03.2021 des Verkäufers. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind diesem Vertrag als Anlage beigefügt. Es gelten ausschließlich die Vertragsbedingungen des Verkäufers. Die Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nicht.

          §1 Vertragsgegenstand

          Vertragsgegenstand ist die Lieferung von insgesamt 139310 St. Wolle oder Tierhaare, gekrempelt oder gekämmt (einschl. gekämmte Wolle in loser Form).

          §2 Gültigkeitszeitraum

          Der Vertrag tritt am 24.03.2021 in Kraft und endet am 24.03.2021. Während dieser Zeit ist lediglich die außerordentliche Kündigung möglich.

          §3 Liefertermin

          Lieferzeitraum ist vom 24.4.2021 bis zum 24.4.2021. Der Verkäufer verpflichtet sich, die unter §1 in diesem Vertrag genannte Menge 139310 St Wolle oder Tierhaare, gekrempelt oder gekämmt (einschl. gekämmte Wolle in loser Form) zu gleichen Teilen innerhalb dieses Zeitraums jeweils zum 11 eines Monats an den Käufer zu liefern.

          Der Käufer seinerseits verpflichtet sich, die Lieferungen bis zum Vertragsende zu den jeweils vereinbarten Terminen anzunehmen.

          §4 Vertragsstrafen

          Kann der Verkäufer die jeweilige Menge nicht liefern oder kann er die Teil-Lieferungen nicht termingerecht ausführen, ist er zur Zahlung einer Vertragsstrafe an den Käufer verpflichtet. Die Vertragsstrafe beträgt pro verspäteten Werktag 8 Prozent des Auftragswerts, wird aber insgesamt auf € 1890 je Teil-Lieferung begrenzt.

          §5 Kaufpreis

          Der Preis beträgt 1950340,52 Euro für 139310 St. Wolle oder Tierhaare, gekrempelt oder gekämmt (einschl. gekämmte Wolle in loser Form). Der Kaufpreis gilt für die gesamte Vertragsdauer. Es handelt sich um Nettopreise, ohne die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer.

          §6 Zahlungsbedingungen

          Der Käufer nimmt die Bezahlung so vor, dass der Betrag spätestens am 15 Tag nach Erhalt der Rechnung beim Verkäufer eingeht.

          Leistet der Käufer die Zahlung innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungserhalt, ist er zu einem Skontoabzug in Höhe von 3 Prozent berechtigt.

          §7 Lieferbedingungen

          Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands „frei Haus“ an den in der Bestellung angegebenen Ort.

          §8 Gewährleistung

          Der Verkäufer steht für die Betriebsbereitschaft der gelieferten Ware Wolle oder Tierhaare, gekrempelt oder gekämmt (einschl. gekämmte Wolle in loser Form) ein und garantiert die Funktionsfähigkeit nach den vereinbarten technischen Daten.

          Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme der Ware und endet nach Ablauf von 5 Jahren.

          §9 Eigentumsvorbehalt

          Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus diesem Vertrag Eigentum des Verkäufers.

          §10 Erfüllungsort

          Vertraglicher Erfüllungsort für beide Vertragspartner ist Osnabrück. Der hier genannte vertragliche Erfüllungsort ersetzt nach dem Willen beider Vertragspartner den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr. 148911065 unter § 20 genannten Erfüllungsort.

          §11 Gerichtsstand

          Als Gerichtsstand vereinbaren beide Vertragspartner ausdrücklich den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr 97156132 unter § 12 genannten Gerichtsstand.

          §12 Salvatorische Klausel

          Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder künftig unwirksam oder undurchführbar werden, so werden die übrigen Regelungen dieses Vertrages davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung verpflichten sich die Parteien schon jetzt, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahe kommt.
          Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken dieses Vertrages.

          §13 Textformklausel

          Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform.

          §14 Anlagen

          Als Anlage wurden diesem Vertrag die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr 62402390 vom 24.03.2021 beigefügt.

          Osnabrück, 24.03.2021 Bielefeld, 24.03.2021

          ……………………………………………….. ………………………………………………..

          Unterschrift Käufer Unterschrift Verkäufer


          Sofortgesellschaften kredite leasing

          schauen & kaufen gmbh norderstedt gmbh haus kaufen


          Top 5 Bilanz:

            gmbh eigene anteile kaufen gmbh kaufen münchen Firma kann gesellschaft haus kaufen gmbh mantel kaufen vorteile

            Gesellschaftsvertrages zur Gruendung einer BGB-Gesellschaft (GbR) – GbR Vertrag – Gesellschaft buergerlichen Rechts

            Zwischen

            Frau / Herren
            Liebgard Horkrux

            Wohnhaft in Salzgitter

            und

            Frau / Herren
            Sigmar Göbel

            Wohnhaft in Bielefeld

            wird folgender Gesellschaftsvertrag geschlossen:

            § 1 Name, Sitz und Zweck der Gesellschaft

            Zum gemeinsamen Betrieb eines Frosta Werk Bydgoszcz (Polen)
            Berida Knusperfilets (Penny)handelsgeschäftes wird von den Unterzeichnern eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts unter der Bezeichnung:

            ‚Liebgard Horkrux und Sigmar Göbel, Frosta Werk Bydgoszcz (Polen)
            Berida Knusperfilets (Penny)einzelhandel‘

            gegründet.

            Die Gesellschaft ist auf alle, dem Zweck des Unternehmens dienenden Tätigkeiten gerichtet. Es können Filialen gegründet werden.
            Sitz der Gesellschaft ist Salzgitter.

            § 2 Dauer der Gesellschaft

            Die Gesellschaft beginnt am 22.03.2021. Ihre Dauer ist unbestimmt. Der Gesellschaftsvertrag kann unter Einhaltung einer Frist von 13 Monaten jeweils zum Schluss eines Kalenderjahres gekündigt werden.
            Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

            § 3 Geschäftsjahr

            Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

            § 4 Einlagen der Gesellschafter

            Frau / Herr Liebgard Horkrux bringt in bar 697.561,- EURO sowie Einrichtungsgegenstände und Maschinen im Wert von 255.810,- EURO ein. Frau / Herr Sigmar Göbel bringt in bar 241.319,- EURO sowie Einrichtungsgegenstände und Maschinen im Wert von 632.410,- EURO ein. Beide Gesellschafter sind entsprechend ihrer Anteile mit sofortiger Wirkung je zur Hälfte am Gesellschaftsvermögen beteiligt.

            § 5 Geschäftsführung und Vertretung

            Die Geschäfte werden von beiden Gesellschaftern gemeinschaftlich geführt. Jeder Gesellschafter ist zur Geschäftsführung alleine berechtigt. Er vertritt die Gesellschaft im Außenverhältnis allein.

            Im Innenverhältnis ist die Zustimmung beider Gesellschafter zu nachfolgenden Rechtshandlungen und Rechtsgeschäften erforderlich:

            1. Ankauf, Verkauf und Belastung von Grundstücken
            2. Abschluss von Miet- und Dienstverträgen jeglicher Art
            3. Aufnahme von Krediten, Übernahme von Bürgschaften
            4. Abschluss von Verträgen, deren Wert im Einzelfall den Betrag von 385.784,- EURO übersteigt
            5. Aufnahme neuer Gesellschafter und Erhöhung der Einlagen

            § 6 Pflichten der Gesellschafter

            Keiner der Gesellschafter darf ohne schriftliches Einverständnis des anderen Gesellschafters außerhalb der Gesellschaft ohne Rücksicht auf die jeweilige Branche geschäftlich tätig werden. Dazu gehört auch eine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung an Konkurrenzgeschäften. Für Zuwiderhandlungen wird eine Vertragsstrafe in Höhe von je 40.500 € vereinbart.

            Fristlose Kündigung bleibt vorbehalten.

            Jeder Gesellschafter kann verlangen, dass der Mitgesellschafter alle auf eigene Rechnung abgeschlossenen Geschäfte als für die Gesellschaft eingegangen gelten lässt. Daraus folgt, dass die aus solchen Geschäften bezogenen Vergütungen herauszugeben sind oder die Ansprüche auf Vergütung an die Gesellschaft abgetreten werden müssen.

            § 7 Gewinn- und Verlustrechnung / Entnahmerecht

            Gewinn und Verlust der Gesellschaft werden nach Maßgabe der Beteiligung der Gesellschafter aufgeteilt. Jedem Gesellschafter steht eine Vorabvergütung in Höhe von 339.621,- EURO zu. Sollte die Gesellschaft nach Feststellung des Jahresabschlusses durch Auszahlung der Vorabvergütung in die Verlustzone geraten, sind die Gesellschafter zu entsprechendem Ausgleich verpflichtet.

            § 8 Kündigung eines Gesellschafters

            Im Falle der Kündigung scheidet der kündigende Gesellschafter aus der Gesellschaft aus. Der verbleibende Gesellschafter ist berechtigt, das Unternehmen mit Aktiva und Passiva unter Ausschluss der Liquidation zu übernehmen und fortzuführen. Dem ausscheidenden Gesellschafter ist das Auseinandersetzungsguthaben auszuzahlen.
            Bei der Feststellung des Auseinandersetzungsguthabens sind Aktiva und Passiva mit ihrem wahren Wert einzusetzen. Der Geschäftswert ist nicht zu berücksichtigen.
            Die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens hat in vier gleichen Vierteljahresraten zu erfolgen, von denen die erste drei Monate nach dem Ausscheiden fällig ist. Das Auseinandersetzungsguthaben ist ab dem Ausscheidungszeitpunkt in Höhe des jeweiligen Hauptrefinanzierungssatzes der Europäischen Zentralbank zu verzinsen.

            § 9 Tod eines Gesellschafters

            Im Falle des Todes eines Gesellschafters gilt § 8 entsprechend mit der Maßgabe, dass die Auseinandersetzungsbilanz zum Todestag aufzustellen ist.

            § 10 Einsichtsrecht

            Jeder Gesellschafter ist berechtigt, sich über die Angelegenheiten der Gesellschaft durch Einsicht in die Geschäftsbücher und Papiere zu unterrichten und sich aus ihnen eine Übersicht über den Stand des Gesellschaftsvermögens anzufertigen.
            Jeder Gesellschafter kann auf eigene Kosten einen zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Dritten bei der Wahrnehmung dieser Rechte hinzuziehen oder zur Wahrnehmung dieser Rechte beauftragen.

            § 11 Salvatorische Klausel

            Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
            Für den Fall der Unwirksamkeit verpflichten sich die Gesellschafter, eine neue Regelung zu treffen, die wirtschaftlich der unwirksamen Regelung weitestgehend entspricht.

            § 12 Änderungen des Vertrages

            Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

            Salzgitter, 22.03.2021 Bielefeld, 22.03.2021

            ____________________________ ____________________________

            Unterschrift Liebgard Horkrux Unterschrift Sigmar Göbel


            darlehen gmbh kaufen stammkapital

            Crefo Index gmbh kaufen wien

            startup finanzierung gmbh wohnung kaufen


            Top 7 MusterSatzung:

              Unternehmensgründung GmbH Warenkreditversicherung AGB Schnell reich kauf

              Allgemeine Geschäftsbedingungen der Cäcilia Doppler Gabelstapler Ges. m. b. Haftung

              §1 Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen

              (1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftbedingungen gelten für alle Lieferungen zwischen uns und einem Verbraucher in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

              Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschliesst, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).

              §2 Zustandekommen eines Vertrages, Speicherung des Vertragstextes

              (1) Die folgenden Regelungen über den Vertragsabschluss gelten für Bestellungen über unseren Internetshop http://www.CäciliaDopplerGabelstaplerGes.m.b.Haftung.de.

              (2) Im Falle des Vertragsschlusses kommt der Vertrag mit

              Cäcilia Doppler Gabelstapler Ges. m. b. Haftung
              Cäcilia Doppler
              D-46196 Moers
              Registernummer 386432
              Registergericht Amtsgericht Moers

              zustande.

              (3) Die Präsentation der Waren in unserem Internetshop stellen kein rechtlich bindendes Vertragsangebot unsererseits dar, sondern sind nur eine unverbindliche Aufforderungen an den Verbraucher, Waren zu bestellen. Mit der Bestellung der gewünschten Ware gibt der Verbraucher ein für ihn verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab.
              (4) Bei Eingang einer Bestellung in unserem Internetshop gelten folgende Regelungen: Der Verbraucher gibt ein bindendes Vertragsangebot ab, indem er die in unserem Internetshop vorgesehene Bestellprozedur erfolgreich durchläuft.

              Die Bestellung erfolgt in folgenden Schritten:

              1) Auswahl der gewünschten Ware
              2) Bestätigen durch Anklicken der Buttons Bestellen
              3) Prüfung der Angaben im Warenkorb
              4) Betätigung des Buttons zur Kasse
              5) Anmeldung im Internetshop nach Registrierung und Eingabe der Anmelderangaben (E-Mail-Adresse und Passwort).
              6) Nochmalige Prüfung bzw. Berichtigung der jeweiligen eingegebenen Daten.
              7) Verbindliche Absendung der Bestellung durch Anklicken des Buttons kostenpflichtig bestellen bzw. kaufen

              Der Verbraucher kann vor dem verbindlichen Absenden der Bestellung durch Betätigen der in dem von ihm verwendeten Internet-Browser enthaltenen Zurück-Taste nach Kontrolle seiner Angaben wieder zu der Internetseite gelangen, auf der die Angaben des Kunden erfasst werden und Eingabefehler berichtigen bzw. durch Schliessen des Internetbrowsers den Bestellvorgang abbrechen. Wir bestätigen den Eingang der Bestellung unmittelbar durch eine automatisch generierte E-Mail (Auftragsbestätigung). Mit dieser nehmen wir Ihr Angebot an.

              (5) Speicherung des Vertragstextes bei Bestellungen über unseren Internetshop : Wir speichern den Vertragstext und senden Ihnen die Bestelldaten und unsere AGB per E-Mail zu. Die AGB können Sie jederzeit auch unter http://www.CäciliaDopplerGabelstaplerGes.m.b.Haftung.de/agb.html einsehen. Ihre vergangenen Bestellungen können Sie in unserem Kunden-Bereich unter Mein Konto –> Meine Bestellungen einsehen.

              §3 Preise, Versandkosten, Zahlung, Fälligkeit

              (1) Die angegebenen Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile. Hinzu kommen etwaige Versandkosten.

              (2) Der Verbraucher hat die Möglichkeit der Zahlung per Vorkasse, Nachnahme, Bankeinzug, PayPal, Kreditkarte( Visa ) .

              (3) Hat der Verbraucher die Zahlung per Vorkasse gewählt, so verpflichtet er sich, den Kaufpreis unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen.
              Soweit wir per Nachnahme liefern, tritt die Fälligkeit der Kaufpreisforderung mit Erhalt der Ware ein.

              §4 Lieferung

              (1) Sofern wir dies in der Produktbeschreibung nicht deutlich anders angegeben haben, sind alle von uns angebotenen Artikel sofort versandfertig. Die Lieferung erfolgt hier spätesten innerhalb von 5 Werktagen. Dabei beginnt die Frist für die Lieferung im Falle der Zahlung per Vorkasse am Tag nach Zahlungsauftrag an die mit der Überweisung beauftragte Bank und bei allen anderen Zahlungsarten am Tag nach Vertragsschluss zu laufen. Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag am Lieferort, so endet die Frist am nächsten Werktag.

              (2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache geht auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache an den Käufer auf diesen über.

              §5 Eigentumsvorbehalt

              Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.

              ****************************************************************************************************

              §6 Widerrufsrecht des Kunden als Verbraucher:

              Widerrufsrecht für Verbraucher

              Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Massgabe zu, wobei Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschliesst, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können:

              Widerrufsbelehrung

              Widerrufsrecht

              Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

              Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage, ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

              Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
              Cäcilia Doppler Gabelstapler Ges. m. b. Haftung
              Cäcilia Doppler
              D-46196 Moers
              Registernummer 386432
              Registergericht Amtsgericht Moers
              E-Mail info@CäciliaDopplerGabelstaplerGes.m.b.Haftung.de
              Telefax 027589269
              mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

              Widerrufsfolgen

              Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschliesslich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

              Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

              Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

              Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

              Finanzierte Geschäfte

              Haben Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanziert und widerrufen Sie den finanzierten Vertrag, sind Sie auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, wenn beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn wir gleichzeitig Ihr Darlehensgeber sind oder wenn sich Ihr Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung unserer Mitwirkung bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder der Rückgabe bereits zugeflossen ist, tritt Ihr Darlehensgeber im Verhältnis zu Ihnen hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe in unsere Rechte und Pflichten aus dem finanzierten Vertrag ein. Letzteres gilt nicht, wenn der vorliegende Vertrag den Erwerb von Wertpapieren, Devisen, Derivaten oder Edelmetallen zum Gegenstand hat.
              Wollen Sie eine vertragliche Bindung so weitgehend wie möglich vermeiden, widerrufen Sie beide Vertragserklärungen gesondert.

              Ende der Widerrufsbelehrung

              ****************************************************************************************************

              §7 Widerrufsformular

              Muster-Widerrufsformular
              (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
              An :
              Cäcilia Doppler Gabelstapler Ges. m. b. Haftung
              Cäcilia Doppler
              D-46196 Moers
              E-Mail info@CäciliaDopplerGabelstaplerGes.m.b.Haftung.de

              Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

              _____________________________________________________

              Bestellt am (*)/erhalten am (*)

              __________________

              Name des/der Verbraucher(s)

              _____________________________________________________

              Anschrift des/der Verbraucher(s)

              _____________________________________________________

              Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

              __________________

              Datum

              __________________

              (*) Unzutreffendes streichen.

              §8 Gewährleistung

              Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen.

              §9 Verhaltenskodex

              Wir haben uns den Verhaltenskodizes der folgenden Einrichtungen unterworfen:

              §10 Vertragssprache

              Als Vertragssprache steht ausschliesslich Deutsch zur Verfügung.

              ****************************************************************************************************

              §11 Kundendienst

              Unser Kundendienst für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen steht Ihnen werktags von 9:00 Uhr bis 17:30 Uhr unter

              Telefon: 05123 45678911
              Telefax: 02387 796276
              E-Mail: info@CäciliaDopplerGabelstaplerGes.m.b.Haftung.de
              zur Verfügung.

              ****************************************************************************************************

              Stand der AGB Jan.2019


              firmenmantel kaufen Firmenmantel

              AG firma kaufen


              Top 8 anlageprospekt:

                Geld verdienen mit Firma firma Futtermittel gmbh in polen kaufen leasing
                Zur Suche springen
                Historische Futtertabelle nach Kühn

                Futtermittel (abkürzend als Futter bezeichnet) ist ein Sammelbegriff für alle Formen von Tiernahrung. Der Begriff umfasst die Ernährungsmittel für alle von Menschen gehaltenen Tiere, wie landwirtschaftliche Nutztiere, Zoo-, Sport- oder Heimtiere. Futtermittel sind heute spezifisch auf die jeweilige Tierart und den Verwendungszweck zugeschnitten und unterliegen in Deutschland staatlicher Kontrolle und Zulassungskriterien.

                In der Regel wird unter dem Begriff Futtermittel die Nahrung für landwirtschaftliche Nutztiere verstanden. Hier ist die Zusammensetzung entscheidend für die Deckung des Nährstoffbedarfs und damit für die Gesundheit und Leistung der Tiere. Nahrung für im Haus gehaltene Kleintiere wird auch als Heimtierfutter bezeichnet. Dieses soll ebenso wie das Nutztierfutter bedarfsgerecht und altersgemäß sein und den Tieren schmecken.

                Der Spezialausdruck für das Futter für Kavallerie- und Gespannpferde bzw. -maultiere der Armee ist „Fourage“. Der Verwalter solchen Futters war der Fourier (Marine: Lagerverwalter).

                .mw-parser-output .toclimit-2 .toclevel-1 ul,.mw-parser-output .toclimit-3 .toclevel-2 ul,.mw-parser-output .toclimit-4 .toclevel-3 ul,.mw-parser-output .toclimit-5 .toclevel-4 ul,.mw-parser-output .toclimit-6 .toclevel-5 ul,.mw-parser-output .toclimit-7 .toclevel-6 ul{display:none}

                Inhaltsverzeichnis

                1 Rechtsrahmen

                1.1 EU-Recht
                1.2 Deutsches Recht

                2 Bewertung von Futtermitteln

                2.1 Nährstoffgehalt und Trockensubstanz
                2.2 Verfügbarkeit von Nährstoffen
                2.3 Mineralstoffgehalt

                3 Einteilung der Futtermittel nach Inhaltsstoffen

                3.1 Stärkereiche Futtermittel
                3.2 Ölhaltige Futtermittel
                3.3 Eiweißreiche Futtermittel
                3.4 Grünfuttermittel
                3.5 Andere Futtermittel
                3.6 Einzelfuttermittel
                3.7 Mischfutter
                3.8 Alleinfutter
                3.9 Ergänzungsfutter
                3.10 Spezialfutter
                3.11 Zusatzstoffe

                3.11.1 Vitamine
                3.11.2 Aminosäuren
                3.11.3 Mineralfutter
                3.11.4 Spurenelemente

                3.11.4.1 Eisen
                3.11.4.2 Kupfer
                3.11.4.3 Zink
                3.11.4.4 Mangan
                3.11.4.5 Organisch gebundene Spurenelemente
                3.11.4.6 Bioverfügbarkeit
                3.11.4.7 Zielfunktionen

                4 Einteilung der Futtermittel nach (äußeren) Eigenschaften

                4.1 Grünfutter
                4.2 Melassefutter
                4.3 Raufutter
                4.4 Grobfutter
                4.5 Saftfutter
                4.6 Kraftfutter

                5 Futtermittel für Kleintiere
                6 Mikroorganismen als Futtermittel

                6.1 Hefen als Futtermittel und Zusatzstoffe

                7 Insekten als Futtermittel
                8 Analyse der Futtermittel
                9 Siehe auch
                10 Einzelnachweise
                11 Literatur
                12 Weblinks

                Rechtsrahmen

                Bestimmung von Futtermittelpflanzen in einer Berufsschule (22. Dezember 1983)

                Die Regelung der Herstellung, des Vertriebs, Handels und der Verwendung von Futtermitteln sind sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene strikt geregelt. Dies gilt für Nutztiere (Lebensmittel liefernde Tiere, Pferde und Pelztiere) ebenso wie für Heimtiere. Die Vielfalt an Regelungen, die unmittelbare oder mittelbare Auswirkungen für die Futterwirtschaft haben, sind äußerst vielfältig und nahezu unübersichtlich. Oberstes Ziel aller Vorschriften ist die Sicherstellung einer Versorgung mit Lebensmitteln aus der Tierproduktion auf höchstem Niveau im Hinblick auf Sicherheit und Unbedenklichkeit für Tier und Mensch.

                Im Jahr 2000 legte die EU-Kommission infolge der BSE-Krise und infolge einer Reihe großer Krisenfälle in der Futtermittelwirtschaft, die große finanzielle Schäden und Vertrauensverlust in der gesamten Lebensmittelkette verursachten, das Weißbuch zur Lebensmittelsicherheit vor. Darin wurden die Pläne für eine vollständige Überarbeitung der europäischen Rechtsetzung im Bereich der Futtermittel- und Lebensmittelkette zusammengefasst. In den Folgejahren wurden diese Pläne vollständig in neuen Verordnungen umgesetzt. Dies begann zunächst mit der Lebensmittel-Basisverordnung (Verordnung (EG) Nr. 178/2002), die ein neues Verantwortungsprinzip im europäischen Rechtsraum festschrieb: Die jeweiligen Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer sind allein verantwortlich für die Sicherheit der von ihnen erstellten Produkte. Die behördliche Verantwortung konzentriert sich ausschließlich auf die Kontrolle der Unternehmen und nicht mehr darauf, wie die Unternehmen das Ziel sicherer Lebens- und Futtermittel erreichen.

                EU-Recht

                Aufbauend auf der Lebensmittel-Basisverordnung, die sowohl für Lebens- als auch für Futtermittel gilt, wurden zahlreiche EU-Verordnungen erlassen. Diese Verordnungen gelten unmittelbar in allen Mitgliedstaaten der EU und müssen nicht mehr in deutsches Recht übernommen werden. Dagegen sind deutsche Gesetze und Verordnungen, die im gleichen Bereich bestehen, aufzuheben.
                Neben dem EU-Futtermittelrecht im engeren Sinn gibt es eine Vielzahl weiterer Bestimmungen, die sich auch auf die Futtermittelwirtschaft auswirken und zum Teil von erheblicher Bedeutung sind. Hier sind zu nennen: Das Gentechnikrecht, die Veterinärrechtlichen Bestimmungen über tierische Nebenprodukte, das Recht der Fütterungsarzneimittel, Vorschriften zur amtlichen Probenahme und Analytik und schließlich zu Arbeitssicherheit und Gefahrgütern.

                Deutsches Recht

                Das deutsche Futtermittelrecht geht in seinen Grundzügen bis zum Ende des 19. Jahrhunderts zurück. Ein erstes geordnetes und umfassendes Futtermittelgesetz stammt aus dem Jahr 1926. Ein vollständig neues Futtermittelgesetz wurde 1976 erlassen. Im Jahr 2005 wurde das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch verabschiedet, das das Futtermittelgesetz aufhob. Auf diesem Gesetzbuch gründen heute eine Reihe weiterführende Verordnungen, allen voran die Futtermittelverordnung. Sowohl das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch als auch die Futtermittelverordnung dienen der Umsetzung verschiedener EU-Vorschriften, der Bestimmung von Zuständigkeiten auf Bundes- und Länderebene, einigen spezifisch deutschen Vorschriften, die keine Grundlage im EU-Recht haben und letztendlich der Straf- bzw. Bußgeldbewehrung der deutschen und der europäischen Vorschriften.

                Bewertung von Futtermitteln

                Futterernte von Genossenschaftsbauern in der DDR für die Tierproduktion (1982)

                Futtermittel werden wissenschaftlich über ihre Bestandteile beurteilt, die nach Futtertyp und Ernte in sogenannten Futtertabellen geordnet werden. Sie zeigen den ernährungsphysiologischen Wert des Futtermittels an. Der Marktwert eines Futtermittels ist jedoch auch noch von anderen Faktoren abhängig. Als Futterplan bezeichnet man einen Plan, auf dem die Werte der Futtertabelle den verfügbaren Futtermitteln so zugeordnet werden, dass sich damit die Zufütterung mengenmäßig planen lässt. So kann man feststellen, wie viel Grünfutter, Kraftfutter oder andere Mittel einem Tierbestand (oder einem Tier) gegeben werden müssen, damit die verfügbaren Ressourcen optimal ausgenutzt werden.

                Nährstoffgehalt und Trockensubstanz

                Da jedes Futtermittel einen schwankenden Anteil Wasser enthält, wird ähnlich wie im organischen Rohstoffbereich zunächst die Trockensubstanz ermittelt. Dies kann durch Ausdampfen von Proben knapp oberhalb des Siedepunktes, aber auch durch technisches Trocknen (Heu, Gras) geschehen. Die Trockensubstanz ist jener Masseanteil, der nach Abzug des Wassers verbleibt. Aus ihr wird dann durch weitere Analyseschritte der Anteil von Proteinen, Fett und Rohfaser (Zellulose) und anderen Bestandteilen ermittelt.

                Die Trockensubstanz stellt in der Landwirtschaft eine wesentliche ökonomische Größe dar, da z. B. Grünfütter je nach Erntezeitpunkt einen höheren oder niedrigeren Wasseranteil enthalten kann. Nach regenreichen Tagen enthält Grünfutter nur zwischen 4 und 5 % Trockensubstanz, nach trockenen Tagen aber bereits bis zu 10 % im Massenanteil. Beim Abwiegen von nassem Grünfutter auf einer Fahrzeugwaage muss daher vom Landwirt der tatsächliche Futterwert um bis zu 50 % korrigiert werden, d. h., das mit angelieferte Wasser wird bis zu einem Vergleichswert abgezogen, der je nach Futtermittel angegeben wird. Je feuchter ein Futtermittel ist, desto geringer ist sein ernährungsphysiologischer Wert pro Masse-Einheit und desto geringer auch sein Handelswert. Auch trockene Futtermittel wie Heu, Stroh oder deren Pellets enthalten noch einen erheblichen und schwankenden Wasseranteil. Rohmilch enthält beispielsweise konstant 12–14 % Trockensubstanz und ist damit „trockener“ als frisches Grasfutter. Durch den Fettanteil enthält sie zudem eine höhere Energiedichte und ist deshalb auch ein teures Futtermittel. In einigen Fällen können die Kosten für Transport- und Lagerlogistik für Rohmilch (z. B. für die Kälberaufzucht) so hoch sein, dass sich der energetische Aufwand für die Herstellung von industriellem Milchpulver rechnet (Sprühtrocknung). Die Rückführung in Milchform erfolgt dann durch billigeres Wasser aus den Beständen des Landwirts.

                Auch im Heimtierbereich werden Futtermittel zu Transportzwecken getrocknet. So wird Feuchtfutter (Dosenfutter für Hunde und Katzen) oft durch Übergießen von Trockenpresslingen mit gelatinösem Wasser direkt in der Dose hergestellt. Die Dose wird nach dem Übergießen geschlossen, worauf die Presslinge innerhalb von 36 Stunden zu ihrer endgültigen, verbraucherfähigen Form aufquellen. Durch diese Verpackungsform entsteht das bekannte Dosenfutter, das in Europa oft nur aus importierten Trockenpresslingen besteht. Es ist somit produktionsbedingt ernährungsphysiologisch weniger „dicht“ als direktes Trockenfutter, wird aber von manchen Tierarten bevorzugt angenommen. Hundetrockennahrung besteht zum Großteil aus Fleischmehl und Getreide. Trockenpellets für Hunde zur eigenen Nachwässerung durch den Verbraucher sind preisgünstiger anzubieten, weil der bis zu 86 % betragende Wasseranteil nicht vom Handel transportiert werden muss. Bei der Katzennahrung ist Trockenfutter generell effizienter, wird aber durch die Nahrungsbevorzugung dieser Tiere im Konsumentenverhalten ausgebremst. Katzen wollen einen Teil ihrer Nahrung feucht erhalten. Bei ausreichender Wasseraufnahme ist die ausschließliche Fütterung von Trockenfutter jedoch sowohl bei Hunden als auch bei Katzen unproblematisch. Nagetiere und Hasenartige hingegen nehmen nachträglich angefeuchtetes Futter in aller Regel nicht an.

                Bei der Fütterung von Wiederkäuern und Pferden spielt der Anteil der Rohfaser in der Trockensubstanz eine wichtige Rolle, er darf nicht zu hoch oder zu niedrig sein. Sie nehmen auch grundsätzlich genug zusätzliches Wasser auf, können aber zu trockenes Futter verweigern. Bei der Mast von Schweinen, die in der Landwirtschaft als wasserintensivste Tiere gelten, wird stets genug Wasser ins Futter gemengt, so dass die Beschaffenheit des Ausgangsfutters weitgehend egal ist. Auch Nahrungsvorlieben sind bei Schweinen relativ unproblematisch.

                Die Trockensubstanz eines Futtermittels ist demnach für Produzent, Handel und Verbraucher vor allem eine ökonomische Größe.

                Verfügbarkeit von Nährstoffen

                Auch die Verfügbarkeit von Nährstoffen ist bei Futtermitteln wichtig. Verfügbar ist ein Nährstoff dann, wenn er überhaupt vom Organismus aufgenommen werden kann. So werden z. B. Aminosäuren je nach Zusammensetzung im Futtermittel unterschiedlich verfügbar. Aus der menschlichen Ernährung kennt man die Abhängigkeit der Verfügbarkeit von lipidlöslichen Vitaminen vom Vorhandensein von Fetten (z. B. beim Carotin). Ähnliches gilt in vielfältigen Kombinationen für Futtermittel. So können Wiederkäuer wie Rinder aufgrund ihres komplizierten Verdauungssystems Proteine nur in bestimmten Kombinationen optimal ausnutzen, weil die Magenflora aus Bakterien besteht, die bereits beim Mangel eines Proteins keine optimalen Leistungen mehr erbringen, selbst wenn ein anderer Baustein im Überfluss vorhanden ist. Eiweiße, die eigentlich gut aufgenommen werden könnten, können bei falscher Futtergabe oder zeitlich falscher Fütterung in nennenswerten Anteilen verloren gehen und finden sich in der Gülle wieder. Dies wird insbesondere bei der Zusammenstellung von industriellen Futtermitteln berücksichtigt, woraus sich die beworbenen Leistungszuwächse teilweise erklären. Die Bestandteile können auch auf Rassen und Zuchtformen verschnitten werden.

                Im landwirtschaftlichen Betrieb kann die Verfügbarkeit für Wiederkäuer aber während der Grünfutterperiode (Sommermonate) oft nicht berücksichtigt werden. Gefüttert wird, was regional angeliefert werden kann, ergänzt durch Leistungsfutter. Schweine sind als Nahrungsgeneralisten oft die besten Futterverwerter, d. h., machen fast alle Nährstoffe verfügbar. Schafe hingegen gelten als Selbstsucher, d. h., sie sind zwar anspruchsvoll, richten sich aber in der Weidewirtschaft auf bestimmte Nahrungspflanzen aus und optimieren ihr Fressverhalten hinsichtlich ihrer Bedürfnisse eigenständig. Auch Ziegen sind von sich aus sehr effektiv was die Zusammensetzung selbst gesuchter Nahrung betrifft. Diese „Pfennigsucher der Landwirtschaft“ gelten deshalb entgegen ihren biologischen Bedürfnissen als unkompliziert in der Fütterung. Als problematisch hingegen gelten Hochleistungstiere für den Sport, wie z. B. Pferde, deren Futterplan von ihren Besitzern oft genau ausgerechnet wird, um die Nährstoffe optimal verfügbar und die Kosten niedrig zu halten.

                Bei vielen Tieren spielt der zeitliche Ablauf der Fütterung eine Rolle. So kann insbesondere bei Wiederkäuern eine sofortige Umstellung auf proteinreiche Kost (Zweikeimblättrige, Klee, Luzerne) im Frühling zu wochenlangem Durchfall und somit massivem Nährstoffverlust führen, während eine schrittweise Umstellung von Trocken- auf Frischfutter über 3–4 Tage hinweg die Nährstoffe optimal ausnutzt. Bei falscher Umstellung kann die Nährstoffaufnahme bis auf die Erhaltungsleistung sinken, d. h., die Tiere fressen intensiv, leben aber eigenbedarfsdeckend und erbringen nur wenig wirtschaftlich verwertbare Leistungen. Die Nährstoffe werden erst dann wieder voll verfügbar, wenn sich die Magen- und Darmflora auf ihre Aufnahme eingestellt hat. Auch die Reihenfolge an einem Futtertag kann wichtig sein.

                Mineralstoffgehalt

                Der Mineralstoffgehalt eines Futtermittels kann durch die Verbrennung von Futterproben ermittelt werden. Die zurückbleibende Roh-Asche enthält Salze der Alkali- und Erdalkalimetalle, woraus sich der Mineralstoffgehalt hochrechnen lässt.

                Der Mineralstoffhaushalt von Tieren und Tierbeständen kann heute durch die Gabe von Futterzusatzstoffen sehr gut geregelt werden. So erhalten säugende Muttertiere oder Milchvieh oft zusätzliche Calciumgaben. Ein Bestand von Rindermastvieh kann oft viele Tonnen Knochensubstanz enthalten, die in Form von Mineralien aufgenommen werden müssen. Bleibt die ausreichende Zufuhr aus, treten auch bei sonst optimaler Ernährung Mangelerscheinungen und sinkende Gewichtszunahmen auf.

                Einteilung der Futtermittel nach Inhaltsstoffen

                Rohstoffe für die Pellet-Produktion und fertige Pellets für Leistungspferde

                In der Regel ist mit Futtermittel pflanzliche Nahrung gemeint, wie Gras, verschiedene Getreidearten oder Knollen wie Rüben, Mohrrüben und Kartoffeln. Eine grobe Unterteilung der Futtermittel ist folgende:

                Stärkereiche Futtermittel

                Solche Futtermittel werden aus stärkereichen Körnern, Samen und Knollen hergestellt. Beispiele sind alle Getreidearten, Kartoffeln, Maniok, Hirse, aber auch Leguminosen. Diese Futtermittel liefern vor allem Energie aus Polysacchariden, Rohprotein ist nur in geringen Anteilen enthalten (Ausnahme: Leguminosen). Diese Futtermittel eignen sich prinzipiell für Wiederkäuer, Geflügel und Schweine.

                Siehe auch: Weizen, Gerste, Hafer, Roggen, Roggen in der Nutztierfütterung, Mais, Erbsen, Bohnen, Maniok, Hirse, Kartoffel.

                Ölhaltige Futtermittel

                Aus Pflanzen gewonnene Öle, wie z. B. Soja-, Raps- oder Sonnenblumenöl haben einen sehr hohen Energiegehalt und werden je nach Energiebedarf der zu versorgenden Tierart zu unterschiedlichen Anteilen im Futter verwendet. Für die Tierernährung werden die Futterfette anderen Futtermitteln untergemischt oder auf die Pellets gesprüht.
                Der Preis von ölhaltigen Futtermitteln wird durch die Produktion von nachwachsenden Rohstoffen für den Mineralölhandel beeinflusst. Seit etwa 2008 steigt der Preis für Sonnenblumen- und Rapsöl an, da sich diese Rohstoffe für den Betrieb von Kraftfahrzeugen eignen, andererseits aber der Tierfütterung entzogen werden.

                Siehe auch: Erdnuss, Kokos, Soja, Raps, Rapskuchen, Sonnenblume, Leinen, Baumwolle, Palmkernöl, Sesam.

                Eiweißreiche Futtermittel

                Dies sind Futtermittel, die einen hohen Gehalt (35–65 %) an Eiweiß/Protein enthalten. Es handelt sich vorrangig um Nebenprodukte der Ölextraktion (Kuchen, Expeller) oder Alkoholerzeugung (Schlempe, Treber, Bierhefe).
                Wenn den Samen industriell weite Teile des Öles entzogen werden, um z. B. daraus Biodiesel (= Raps-Methyl-Ester) zu machen, kann der Rest der Samen als Futtermittel sinnvoll verwertet werden. Je nachdem, welches Verfahren zum Entzug des Öles angewendet wurde, spricht man von Expeller, Extraktionsschroten oder Kuchen.

                Siehe auch: Lupine, Sojaprotein

                Grünfuttermittel

                Damit meint man Futtermittel, bei denen die gesamte Pflanze verfüttert wird: Gras und Mais aber auch Getreide und Leguminosen (Ernte vor dem Abreifen). Diese Futtermittel zeichnen sich durch einen hohen Anteil an Struktur-Kohlenhydraten aus. Insgesamt ist diese Gruppe bei Betrachtung der Inhaltsstoffe sehr heterogen. Gras besteht vor allem aus Struktur-Kohlenhydraten. Der Rohproteingehalt liegt im Bereich von 15 bis 25 Prozent. Mais hingegen hat einen großen Anteil Stärke (ca. 20–40 %), hingegen mit etwa 10 Prozent deutlich weniger Rohprotein. Daneben enthält Mais selbstverständlich auch Strukturkohlenhydrate (Stängel, Blätter etc.). Die anderen Getreidearten sind dem Mais ähnlich; die Leguminosen prinzipiell ebenfalls, haben aber deutlich mehr Rohprotein.

                Die Grünfuttermittel können frisch verfüttert werden. Zur Konservierung müssen sie entweder stark getrocknet werden (Heu) oder durch Silierung haltbar gemacht werden. Allgemein eignen sich solche Futtermittel vor allem für Wiederkäuer, Pferde und Wassergeflügel; der Einsatz bei Schweinen ist zu vernachlässigen.

                Siehe auch: Ganzpflanzensilage, Stroh und Zuckerrübe

                Andere Futtermittel

                Neben den genannten gibt es noch eine sehr große Anzahl anderer Futtermittel, die zum einen in der Natur gewonnen werden (z. B. Fischmehl) oder die als Nachprodukte bei der industriellen Produktion anfallen. Dazu zählen beispielsweise Kleie (aus der Mühle), Schlempe (Alkoholherstellung), Treber (Bierherstellung), Trester (Wein- und Saftherstellung), Melasse und Rübenschnitzel aus der Zuckerindustrie u. a Speisereste. Der Einsatz dieser Futtermittel ist entsprechend der Gruppe heterogen, vor allem kommen aber Wiederkäuer in Frage. Tierische Futtermittel wurden wegen der potentiellen BSE-Gefahr für Tiere in der Nahrungsmittelproduktion verboten. Seit Juli 2009 sind jedoch wieder tierische Fette zur Verfütterung an Nichtwiederkäuer (also Schweine und Geflügel) zugelassen. Seit 2006 ist auch das Verfüttern von Speiseresten verboten.

                In der Geflügelzucht wird meist Grit beigefüttert, der aus kleinen Steinen und Kalkbruchstücken besteht und sowohl die Verdauung fördert, als auch den Kalkbedarf deckt.

                Grit für Vögel mit Steinen und Muschelbruchstücken stark vergrößert
                Rohwarenannahme an einem Mischfutterwerk

                Siehe auch: Extraktionsschrot, Expeller, Gluten (Kleber), Keimöl, Nachmehl sowie Blutsilage, einem Verarbeitungsprodukt von Schlacht- und Abdeckereiabfällen und Getreideprodukten für die Schweinemast.

                Einzelfuttermittel

                Zu den Einzelfuttermitteln gehören hauptsächlich die verschiedenen Getreidearten wie z. B. Weizen und Gerste und Ölkuchen und Schrote z. B. aus Soja und Raps. Auch Nebenprodukte aus der Ernährungswirtschaft (z. B. aus Mehlmühlen, Molkereien, Brauereien, Ölmühlen, Zuckerfabriken) stellen Einzelfuttermittel dar, die mit anderen Futtermitteln zusammen als Mischfutter eingesetzt werden können.

                Mischfutter

                Mischfutter erhält man durch das Mischen von zwei oder mehr Einzelfuttermitteln. Dadurch erhält man ein Produkt, das durch seine Rezeptur optimal auf den Bedarf der Tiere, für die es entwickelt wurde, abgestimmt ist.
                Ein Mischfutter kann entweder als Alleinfutter eingesetzt werden oder es kann in Verbindung mit anderen Futtermitteln den Nährstoffbedarf ergänzen (Ergänzungsfuttermittel).

                Alleinfutter

                Alleinfutter sind Futtermittel, welche die Tiere abhängig von ihrer Art, ihrem Alter und der Nutzungsrichtung mit allen notwendigen Nährstoffen versorgen und zu denen daher lediglich noch Wasser angeboten werden muss. Alleinfuttermittel werden vor allem im Bereich der Geflügelhaltung (Legehennen; Masthähnchen; Puten) und in der Schweinehaltung eingesetzt. Bekannt sind auch Alleinfuttermittel für Haustiere wie Hunde und Katzen. Merkmal ist die genaue Abstimmung aller verwendeten Zutaten und der Bearbeitungsprozesse auf das Tier und somit eine exakte Einhaltung des Nährstoff-, Spurenelemente-, Vitamin- und Mineralstoffbedarfes sowie einer geeigneten Konsistenz. Das bedeutet Zeitersparnis für den Tierhalter.

                Ergänzungsfutter

                Demgegenüber ist Ergänzungsfutter ein Futtermittel, das ein oder mehrere Einzelfuttermittel ergänzt, um eine ausreichende Versorgung zu bieten. Es ergänzt beispielsweise den Weidegang der Rinder, die Grasfütterung bei ganzjähriger Stallhaltung, hofeigenes Getreide oder auch Rüben. Auch vom Tierhalter zugekaufte Einzelfuttermittel wie Sojaschrot oder Rübenpressschnitzel müssen durch Ergänzungsfuttermittel aufgewertet werden, um eine ausgewogene Nährstoffversorgung der Nutztiere zu gewährleisten.

                Spezialfutter

                Spezialfutter dienen der Erfüllung von spezifischen „Aufgaben“, die die Tierernährung stellt. Dazu gehören z. B.:

                Bio-Futter: eingesetzt im Bereich des ökologischen Landbaus/Wirtschaften in geschlossenen Kreisläufen
                Diätfutter: Mischfuttermittel, die dazu bestimmt sind, den besonderen Ernährungsbedarf von Tieren zu decken, bei denen insbesondere Verdauungs-, Resorptions- oder Stoffwechselstörungen vorliegen oder zu erwarten sind oder um die Heilung nach Erkrankungen zu unterstützen.
                Eiweißkonzentrate: spezielle Form von Ergänzungsfuttern, die einen besonders hohen Gehalt an Rohprotein sowie Mineral- und Wirkstoffen haben
                RAM-Futter (rohprotein- und phosphorarmes Mastfutter): ernährungsphysiologisch angepasste Fütterung zum Nutzen der Umwelt

                Zusatzstoffe

                → Hauptartikel: Futtermittelzusatzstoff

                Vitamine

                Vitamine sind lebenswichtige organische Verbindungen, welche spezielle Aufgaben im Stoffwechsel des Organismus übernehmen. Die Einteilung der Vitamine erfolgt in zwei Gruppen:

                fettlöslich: A, D, E, K (diese Vitamine kann man überdosieren) und
                wasserlöslich: der gesamte B-Komplex, C.

                Aminosäuren

                Pflanzliche und tierische Proteine sind aus 21 proteinogenen Aminosäuren aufgebaut. Die essentiellen Aminosäuren sind solche, die der tierische Organismus nicht selbst biosynthetisch herstellen kann. Die Zufuhr der für die jeweilige Tierart und -rasse essentiellen Aminosäuren mit der Nahrung ist unverzichtbar. Viele Getreidesorten weisen einen zu geringen Gehalt einer essentiellen Aminosäure auf. Durch diesen Mangel an nur einer Aminosäure sinkt die Verwertbarkeit aller aufgenommenen Aminosäuren auf den durch die in zu geringer Menge enthaltene essentielle Aminosäure („limitierende Aminosäure“)[1] bestimmten Wert. Man steigert den Nährwert des Getreides dann durch den gezielten Zusatz geringer Mengen jener essentieller Aminosäuren, die darin defizitär sind.[2] In Mengen von über 100 000 t pro Jahr werden die Aminosäuren DL-Methionin (und das analoge DL-Hydroxymethionin mit einer α-Hydroxy- statt einer α-Aminogruppe im Methionin) und L-Lysin als Futtermittelzusatz in der chemischen Industrie hergestellt und an die Mischfutter-Industrie geliefert. Der Zusatz von L-Threonin und L-Tryptophan zu Mischfuttern spielt eine vergleichsweise untergeordnete aber wachsende Rolle.
                Zudem ist Mononatriumglutamat ein zugelassener Zusatzstoff.[3]

                Mineralfutter

                Mineralfutter stellen eine besondere Form der Ergänzungsfutter dar. Sie setzen sich vor allem aus anorganischen Bestandteilen zusammen und sind zur Ergänzung der Ration mit Mengen- und Spurenelementen und Vitaminen geeignet. Man unterscheidet zwischen Mengenelementen wie Calcium, Phosphor, Kalium, Natrium, Magnesium, Chlor und Schwefel und Spurenelementen, die in geringsten Mengen wirken. Hierzu gehören Eisen, Kupfer, Jod, Mangan, Molybdän, Selen und Zink.

                Spurenelemente

                Eisen

                Die größte Bedeutung besitzt das Eisen als Bestandteil des Hämoglobins. Es ist somit für den Sauerstofftransport im Organismus von ausschlaggebender Bedeutung. Ein hoher Anteil des Eisens ist auch im Myoglobin, einer Eiweißfraktion des Muskels, gebunden. Im Stoffwechsel liegt das Eisen in organisch gebundener Form (als Chelat) vor. Diese Transportformen des Eisens im Körper sind das Transferrin im Blut, das nach der Resorption gebildet wird, das Uteroferrin in der Plazenta und das Laktoferrin in der Milch. Übersteigt ein hohes Eisenangebot die Chelatbindungskapazität, d. h. die Bildung der organischen Transportform, dann schädigt anorganisches Eisen auf zellulärer Ebene zahlreiche Organe und wirkt somit sogar toxisch.

                Während der Trächtigkeit und der Laktation erhöht sich der Eisenbedarf der Sau massiv. Die notwendige Resorption im Darm wird dann vom Stoffwechsel reguliert: Ist in den Darmzellen genügend Eisen vorhanden, wird eine weitere Resorption blockiert. Verringert sich die Eisenreserve jedoch im Organismus, wird den Darmzellen signalisiert, höhere Eisenmengen zu absorbieren. Weltweite Untersuchungen zeigen, dass das Eisenreservoir nach durchschnittlich 2,5 Trächtigkeiten erschöpft ist und durch die übliche anorganische Eisengabe im Futter nicht aufrechterhalten wird. Sauen schaffen es dann nicht ihren Eisenstatus aufrechtzuerhalten und es werden Ferkel mit verringerter Vitalität geboren.

                Eisen in organisch proteingebundener Form wird in höherem Umfang resorbiert als anorganisches, da es bereits in seiner Transportform als Chelat angeboten wird und nicht mit anderen Futterbestandteilen reagiert. Die Resorption von anorganischem Eisen dagegen wird durch Überangebote von Kupfer, Molybdän, Calcium, Phosphor, Zink, Mangan und Phytat reduziert, dadurch kommt es oft zu Eisenmangelerscheinungen, obwohl im Futter und im Trinkwasser rechnerisch ausreichend Eisen enthalten ist. Eisenmangel führt zur Anämie (Blutarmut), mangelnder Vitalität, Infektionsanfälligkeit und Verstopfung. Ein Überschuss an anorganischem Eisen reduziert andererseits die Resorption anderer lebenswichtiger Elemente, insbesondere Zink.

                Es gilt, über hochverfügbare Quellen den Eisenstatus der Sau aufrechtzuerhalten. Organisch gebundenes Eisen im Sauenfutter erhöht auch die Eisenreserve der neugeborenen Ferkel, da mehr Uteroferrin gebildet wird. Damit verbessern sich die Sauerstoffreserven und die Zahl der tot geborenen Ferkel wird reduziert.

                Kupfer

                Das Spurenelement Kupfer ist Bestandteil zahlreicher wichtiger Enzyme. Kupfer ist notwendig für das blutbildende System. Kupfer ist zur Bildung von Hämoglobin und somit für die Bildung von roten Blutkörperchen erforderlich. Kupfer hat auch eine große Bedeutung als Bestandteil der Superoxiddismutase, welche die Zellwände vor Schäden durch freie Radikale schützt.

                Nach der Resorption im Darm wird Kupfer, gebunden an Proteine, zur Leber transportiert. Dort wird das Coeruloplasmin, ein Cu-Transportprotein, gebildet. Das Coeruloplasmin fördert die Oxidation von zweiwertigen zu dreiwertigen Eisenionen, die für den Einbau des Eisens in das Transferrin erforderlich sind. Somit besitzt das Kupfer eine wichtige Funktion für den Eisentransport.

                Kupfer trägt zum Elektronentransport bei und ist auch für die Energiegewinnung bedeutungsvoll. Kupfer ist an der Bildung von Kollagen und Elastin des Bindegewebes beteiligt. Bedeutungsvoll für das Nervensystem ist Kupfer bei der Synthese von Epinephrin und Noropinephrin. Als notwendiger Bestandteil des Gelbkörper-Releasing-Hormons hat es Einfluss auf die Fortpflanzungsleistungen. Kupfer wird für die Bildung von Melanin, d. h. für die Pigmentierung der Haut, benötigt. Kupfer stärkt das Immunsystem und wirkt entzündungshemmend.

                Die Verwertung des Kupfers wird durch Calcium, Eisen, Zink, Schwefel und Molybdän reduziert. Proteingebundenes Kupfer wird besser resorbiert als anorganisches. Hohe anorganische Kupfergaben haben eine bakterizide und fungizide Wirkung. Jedoch steigt bei hohen Kupfergaben die Cu-Konzentration in Organen und Geweben. Dies führt manchmal zu Schädigungen der Leber. Bei einer Verabreichung von 250 ppm Kupfer als Kupfersulfat während eines Mastversuchs war der Cu-Gehalt der Leber gegenüber der Kontrollgruppe um das 15fache erhöht, während die gleiche Menge als organisches Kupfer die Kupferkonzentration der Leber nur um das 6fache erhöhte.

                Durch die komplexe Wirkungsweise des Kupfers ist die Erklärung der leistungsfördernden Effekte problematisch, zumal mit geringeren Gaben an proteingebundenem Kupfer die gleichen Effekte wie mit höheren Gaben an Kupfersulfat erreicht werden. Heute werden andere Strategien zur Aufrechterhaltung der Darmgesundheit verfolgt. Hohe Kupfersulfatgaben dienen meist nur noch dem optischen Effekt der schwarzen Kotfärbung, die in keinem Zusammenhang mit der Tierleistung steht.

                Zink

                Zink ist nach dem Eisen das häufigste Spurenelement im Organismus. Zink ist an unzähligen Körperfunktionen beteiligt. Zink ist bedeutungsvoll für das Wachstum und die Reifung, ebenso wie für die Synthese der Erbsubstanzen DNA und RNA sowie für den Aufbau von Proteinen und für die Insulinspeicherung.

                Zink ist am Stoffwechsel der Neurotransmitter („Nervenschaltstellen“) beteiligt und beeinflusst die Sinnesorgane. Für die Bildung und Wirkung von Wachstums-, Schilddrüsen- und Sexualhormonen ist Zink ebenfalls erforderlich. Zink spielt im Stoffwechsel von Vitamin A (Retinol) eine große Rolle, da es für die Synthese des retinolbindenden Proteins in der Leber benötigt wird. Zink ist für die Funktion der Thymusdrüse, die mit das wichtigste Organ im körpereigenen Abwehrsystem ist, bedeutungsvoll. Zink hat einen positiven Einfluss auf das Ektoderm (Haut, Haar, Huf, Darm). Zinkmangel führt zu trockener und schuppiger Haut und ist mit einem ungesunden Aussehen verbunden, in schweren Fällen kommt es zur Parakeratose mit borkiger Haut.

                Zinkmangel führt zur Verringerung der Futteraufnahme, schwächt die Immunabwehr und erhöht die Anfälligkeit für Infektionen. Eine geringe Zinkversorgung tragender Sauen führt zu einer Verlängerung der Geburtszeit und ist mit einer höheren Anzahl von Totgeburten verbunden. Die Zinkversorgung der Sau beeinflusst massiv den Zinkgehalt der Sauenmilch. Zinkmangel führt demnach zu geringerem Ferkelwachstum.

                Die Zinkresorption im Darm hängt von der Höhe der Zinkgabe ab. Hohe Zinkmengen sind mit verminderter Resorption verbunden. Proteingebundenes Zink wird besser resorbiert als anorganische Zinkpräparate (Zinkoxid, -sulfat). Die Zinkresorption anorganischer Verbindungen wird negativ durch Calcium, Eisen, Kupfer, Phosphor, Schwefel und Phytat beeinflusst.

                Zink besitzt als Schwermetall ein toxisches Potential für Tiere und Pflanzen, die Toxizitätsgrenze hängt von der Art der verabreichten Zinkverbindung ab. Hohe Zinkgaben haben eine bakterizide Wirkung, sie reduzieren die Keimflora im Darm. Zinkgaben von 2000 bis 6000 mg/kg Futter haben einen leistungsfördernden Effekt. Sie wurden vorrangig bei Absetzferkeln eingesetzt. Die hohen Zinkgaben stören jedoch den Kupferstoffwechsel und die Verwertung des Eisens. Sie können zur Anämie führen. Es kann also durch hohe anorganische Zinkgehalte im Futter zu Eisenmangel kommen.

                Proteingebundenes Zink ermöglicht eine exakte Versorgung nach den Bedarfsnormen und umgeht das Risiko eines Überangebotes. Der leistungsfördernde Effekt von Zinkoxid wird heute durch andere Strategien zu Aufrechterhaltung der Darmgesundheit ersetzt.

                Mangan

                Das Spurenelement Mangan ist im Körper vor allem am Aufbau der Bindegewebe über die Synthese von Proteoglykanen in Knorpel- und Knochengeweben beteiligt. Mangan trägt wesentlich zur Synthese von Proteinen und Fetten bei. Mangan wird für die Insulinsynthese und -sekretion sowie für die Bildung von Harnstoff benötigt. Auch für den Aufbau von Melanin (Pigmente) und Dopamin (Neurotransmitter, Gehirnfunktion) ist Mangan erforderlich. Mangan aktiviert eine Reihe von Enzymen, die u. a. als Antioxidans (Superoxiddismutase) wirken. Die Verwertung von Vitamin B1 und die Glukoneogenese (Neubildung von Glukose) beansprucht Mangan.

                Die Manganresorption im Darm wird durch die Höhe des Angebotes im Futter reguliert. Hohe Gehalte an Calcium, Eisen, Magnesium, Phosphor und Phytat hemmen die Manganresorption aus anorganischen Verbindungen. Organisch gebundenes Mangan (Chelate) wird dagegen besser resorbiert als anorganisches, da es in der Form angeboten wird in der es im Körper transportiert wird.

                Fruchtbarkeitsstörungen im Bestand sind eines der ersten Symptome bei Manganmangel, denn Mangan spielt eine Rolle bei der Einnistung der befruchteten Eizellen und der Manganstatus der Sau beeinflusst auch die Manganreserven des neugeborenen Ferkels. Bei ungenügendem Versorgungsniveau ist bereits das Geburtsgewicht reduziert. Bei Ferkeln, die unter Manganmangel leiden, werden Lahmheit und Skelettabnormitäten beobachtet.

                Bedingt durch einen meist ausreichenden Mangangehalt der Futtermittelkomponenten (Getreide, Nebenerzeugnisse, Soja) und einer üblichen Manganergänzung des Futters werden Mangelerscheinungen nur selten beobachtet. Meist stehen diese ursächlich, wie bereits erwähnt, mit einem Überangebot an anorganischem Eisen oder Zink im Zusammenhang. Der Einsatz von proteingebundenem Mangan ermögliche diese Wechselwirkungen zu umgehen und das Tier entsprechend den veröffentlichten Empfehlungen zu versorgen.

                Organisch gebundene Spurenelemente

                Viele Mineralstoffe und Spurenelemente erscheinen in der Natur nicht als Salze, sondern in organisch gebundener Form als Proteinate oder Chelate. Diese können Stoffwechselwege von Peptiden oder Aminosäuren nutzen und im Dünndarm anders aufgenommen werden als normale Mineralstoffe. Dadurch wird der Wettbewerb zwischen den Elementen um gleiche Resorptionsmechanismen reduziert. Nicht nur, dass ihre Bioverfügbarkeit dadurch höher ist, sie werden auch schneller zu ihrem Bestimmungsort im Körper transportiert als anorganische Elemente. Heute werden organisch gebundene Spurenelemente speziell für die Tierernährung hergestellt und zunehmend im Schweinefutter, insbesondere für Sauen angeboten. Diese organisch gebundenen Spurenelemente werden durch die Reaktion der Elemente mit hydrolysiertem Sojaprotein erzeugt. Das Ergebnis ist dann jeweils eine Bindung des Spurenelements Kupfer Eisen, Zink oder Mangan an Aminosäuren und kleine Peptide.

                Proteingebundene Spurenelemente sind stabil und sind biochemisch geschützt vor ungünstigen Reaktionen mit anderen Nahrungsbestandteilen, die ihre Resorptionsrate behindern können. Es ist auch bekannt, dass sie spezifisch für einzelne Organe, Gewebe und Körperfunktionen bereitgestellt werden können. Sie können dem Stoffwechsel Vorteile bieten, die in besseren Leistungen resultieren und mit geringeren Ausscheidungen von Mineralstoffen in die Umwelt verbunden sind.

                Es gibt zwei wesentliche Vorteile der proteingebundenen Spurenelemente:

                Erhöhung der Bioverfügbarkeit (bis zu 1½ bis 2 x gegenüber anorganischen Quellen)
                Die Fähigkeit, für bestimmte Funktionen, Organe und Gewebe bereitgestellt zu werden
                Bioverfügbarkeit

                So wie die Peptide und die Aminosäuren gut resorbiert werden, sind es auch die Spurenelemente, die an sie gebunden sind (Proteinate und Chelate). In diesem Fall ist die Bioverfügbarkeit der Spurenelemente erhöht. Unter bestimmten Bedingungen kann die Bioverfügbarkeit verdoppelt werden. Weiterhin ist zu bemerken, dass die Interaktion des Spurenelements mit anderen Futterbestandteilen wie Calcium oder Magnesium vermieden wird.

                Zielfunktionen

                Der Haupteffekt der Spurenelement-Proteinate ist die Fähigkeit, gezielt auf spezifische Organe, Gewebe und Funktionen einzuwirken. Das wurde mehrmals gut dargestellt, durch die Fähigkeit eines Zink-Proteinats, speziell auf die keratinhaltigen Gewebe einzuwirken. Organisch gebundenes Zink kann folglich für die Therapie zur Hufverbesserung, zur Hautkonditionierung, zur Verbesserung der Haarqualität und zur Reduzierung der Mastitis eingesetzt werden.
                Bei Eisen-Proteinaten wurde oft belegt, dass mehr Uteroferrin, die Transportform des Eisens, in der Gebärmutter gebildet wird.

                Einteilung der Futtermittel nach (äußeren) Eigenschaften

                Die Unterteilung nach äußeren Eigenschaften ist sinnvoll für die betriebliche Praxis der Lagerung und Fütterung.

                Grünfutter

                Der Begriff Grünfutter wird häufig als Synonym für frisch geerntetes Grundfutter verwendet. Meist handelt es sich hierbei um frisches Gras, das bei der Sommerstallfütterung von Milchkühen täglich frisch geschnitten vorgelegt wird (siehe auch: Milchproduktion).

                Melassefutter

                Melassefuttermittel sind unter Verwendung von Melasse hergestellt und haben einen relativ hohen Zuckeranteil. Die Melasse wird auch als Presshilfsmittel bei der Herstellung von Futtermittelpellets eingesetzt. Melasse wird in Futtermitteln für fast alle Tierarten eingesetzt.

                Raufutter

                Als Raufutter (siehe auch Raufutterfresser und Raufutter verzehrende Großvieheinheit) bezeichnet man Futtermittel mit einem relativ hohen Gehalt an strukturierter Rohfaser, wie Getreidespreu. Je nach Futtermittel und Art der Futterbergung ist ein unterschiedlich hoher Anteil der Rohfaser strukturwirksam. Dieser Anteil strukturwirksame Rohfaser (umgangssprachlich Strukturanteil) ist in Wiederkäuerrationen[4] notwendig, um den Ruktus anzuregen, durch den das Futter aus dem Pansen wieder ins Maul gelangt und dort wiedergekaut wird. Durch den beim Wiederkauen gebildeten Speichel wird der pH-Wert im Pansen gepuffert. Rohfaserreiches Futter begünstigt die Essigsäureproduktion und damit die Milchfettbildung. Für andere Tierarten wie Schweine dient es auch zur Sättigung, ohne zu viel Energie bereitzustellen. Daneben kann es auch (besonders Stroh) eine Funktion als Beschäftigungsmaterial übernehmen, was für Pferde oder niedertragende Sauen wichtig ist.

                Grobfutter

                Grobfutter sind nicht oder nur wenig zerkleinerte und gepresste Pflanzen, die frisch, siliert oder getrocknet verfüttert werden können, wie Rüben, Maiskolben, die gesamte Maispflanze bzw. Stroh und Maisstroh. Grobfutter zeichnen sich durch eine hohe Strukturwirksamkeit aus. Bei Grobfutter-Zukauf (frisch) sind Silierverluste durch anaerobe Gärung in Ansatz zu bringen (bei Gras 15 %, bei Mais 10 % jeweils auf die Trockenmasse bezogen).

                Saftfutter

                Teile von Pflanzen bzw. Verarbeitungsprodukte mit einem Trockensubstanz-Gehalt unter 55 %: Rüben, Wurzeln, Knollen, Maisnebenprodukte, Biertreber, Pressschnitzel, Zitrus- und Apfeltrester, Schlempen, Lieschkolbenschrot, Molke, Magermilch, Vollmilch u. a. Saftfutter liegen im Strukturwert zwischen Kraft- und Grobfutter. Bei der Mengenerfassung müssen die Verluste bei Silierung von Pressschnitzel, Pülpe und Biertreber berücksichtigt werden und zwar entweder auf Trockenmassebasis (generell 10 %) oder auf Frischsubstanzbasis (Sickersaft- und Trockenmasseverluste) bei Biertreber 20 %, bei Pülpe 15 % und bei Pressschnitzel 10 %.

                Kraftfutter

                Als Kraftfutter wird in der Fütterungspraxis energiereiches, aber rohfaserarmes Futter aus Getreide oder industriell hergestelltes Mischfutter bezeichnet. Einzelkomponenten (Energie- und Proteinträger) sind alle einmischbaren Komponenten mit einem Trockensubstanz-Gehalt größer als 55 % und einem Energiegehalt größer als 7 MJ NEL/kg Trockenmasse. Folglich zählen auch Feuchtgetreide, Sodagrain, CCM, Melasse und Trockengrün (Luzerne) dazu. In der Fütterungspraxis wird Mineralfutter nicht zu dieser Gruppe gezählt, sondern separat genannt. Kraftfutter hat praktisch keinen Strukturwert, ist also als Alleinfutter meist ungeeignet.

                Presskanäle einer Ringmatrize
                Futterpellets für Schafe und Ziegen

                Mischfutter wird meist lose in Pellets angeliefert. Pellets werden in so genannten Pelletieranlagen (Pelletpressen) mit großem Druck hergestellt. Dabei wird das Material mit großem Druck durch eine Stahlmatrize gepresst. Beim Austritt aus der Matrize werden die Stränge durch ein Abstreifmesser auf die gewünschte Länge abgeschnitten. Der Durchmesser der Pellets wird durch den Durchmesser der Presskanäle vorgegeben. Durch einen Matrizenwechsel kann die Stärke der Pellets verändert werden. Durch die Kompaktierung verringert sich das Volumen des Produktes um etwa zwei Drittel.

                Eine Vorbehandlung (Konditionierung) der Rohstoffe mit Wärme und Dampf (jedoch unter Vermeidung von Kondensat) bietet folgende Vorteile:

                der spezifische Energiebedarf wird gesenkt und damit gleichzeitig die Durchsatzleistung erhöht
                die Festigkeit der Pellets wird erhöht – und damit der Abrieb beim Transport verringert
                die mikrobielle Belastung des Produkts wird verringert
                die Verdaulichkeit wird erhöht

                Die Vorteile der Pellet-Fütterung sind:

                eine geringere Staubentwicklung
                keine selektive Auswahl von Futterkomponenten durch die Tiere
                Voll mechanisierte Arbeitsketten von Transport, Einlagerung sowie computergesteuerte Einzeltierfütterung mit Transponderfütterung.

                Der Speichelfluss des Pferdes nimmt durch fehlendes Kauen ab, was wiederum durch die geringe Produktion von Natriumbicarbonat zu einer Übersäuerung des Magens führen kann. Die Qualität der Grundstoffe ist bei pelletiertem Futter ohne weiteres nicht beurteilbar. Insbesondere bei niedrigpreisigen Produkten mit unzureichender Inhaltsdeklaration besteht die Gefahr, dass minderwertige Grundstoffe verarbeitet wurden.

                Eine Sonderform der Pellets sind sogenannte hay cubes (Heuwürfel), die besonders in Nordamerika in den 1970er Jahren für Rinder und auch Pferde aufkamen. Bei der Herstellung wird das Heu mit speziellen Erntemaschinen (hay cuber) zerkleinert, und unter Zugabe von Wasser sowie Melasse in Würfel gepresst. Heute findet dieses Verfahren kaum noch Verwendung. Es gibt jedoch Betriebe, die Heuwürfel in großen stationären Anlagen fertigen.

                Futtermittel für Kleintiere

                Futter für im und am Haus gehaltene Kleintiere wird in der Regel als Heimtierfutter oder auch Heimtiernahrung bezeichnet. Zu den Hauptgruppen zählen:

                Fischfutter
                Hundefutter
                Katzenfutter
                Nagetierfutter
                Reptilienfutter
                Vogelfutter

                Mikroorganismen als Futtermittel

                Hefen als Futtermittel und Zusatzstoffe

                Tote Hefen (Hefeprotein aus Bier- oder Brauhefe in abgetöteter Form) werden ebenfalls eingesetzt und stellen, wie viele andere Futtermittel, eine Eiweißquelle dar.

                Lebendhefen werden ab und zu als Futtermittel, insbesondere bei Milchkühen, eingesetzt. Hiervon erhofft man sich einen stabileren pH-Wert im Pansen (also eine nicht so starke Absenkung bei schnell fermentierbaren Futtermitteln). Die für die Tierleistung und Gesundheit relevanten Effekte gehen zurück auf milieuprägende und bakterienstimulierende Eigenschaften der noch lebenden Hefen und das verschiedene faserabbauende Bakterien durch Erhöhung ihres Stoffwechsels und ihrer Fortpflanzungsaktivitäten reagieren.

                Zukünftig könnten die Auswirkungen der Futtermittelproduktion auf die Umwelt mit einer Umstellung der Fütterung auf Mikroorganismen gesenkt werden.[5][6]

                Insekten als Futtermittel

                → Hauptartikel: Futterinsekten

                Als Futtermittel für Vögel, Zierfische und Echsen werden Larven, Grillen und Käfer schon seit langem in Zoohandlungen verkauft. Aufgrund ihrer Nährwerte, insbesondere des hohen Proteingehalts, kommen verschiedene Kerbtiere zudem als Futter für Aquakulturen und die industrielle Tiermast in Betracht, die laut dem Internationalen Verband der Futtermittelindustrie (IFIF) im Jahr 2010 weltweit 720 Mio. Tonnen an Tiernahrung verbraucht hat. Seit dem 1. Juli 2017 ist in der EU die Verwendung von sieben Insektenarten als Futter in Aquakulturen zugelassen (Soldatenfliege, Stubenfliege, Mehlkäfer, Getreideschimmelkäfer (Alphitobius diaperinus), Heimchen sowie zwei weitere Grillenarten (Gryllodes sigillatus, Gryllus assimilis)).[7] Angesichts des steigenden Fleischkonsums bei wachsender Weltbevölkerung hat die UN-Welternährungsbehörde FAO (Food and Agriculture Organization) dazu aufgerufen, vermehrt auf Insekten für die Futtermittel-Herstellung zu setzen. Durch Züchtung und Verfütterung von Larven der Soldatenfliege und der Hausfliege wie auch des Mehlkäfers könnte der extensive Anbau der Futterpflanzen Mais und Soja verringert werden. Auch die teils giftigen Rückstände der Viehmast (Gülle, Mist) lassen sich durch den Einsatz von Insekten abbauen bzw. kompostieren.[8]

                Analyse der Futtermittel

                Die Inhaltsstoffe der Futtermittel werden häufig entsprechend der Weender Futtermittelanalyse angegeben. Genaueren Aufschluss gibt aber eine Erweiterte Futtermittelanalytik. Aufgrund des höheren Aufwandes und der Kosten wird die Analyse zumeist nicht mehr nasschemisch (d. h. durch Untersuchung im Chemielabor), sondern mit der Nahinfrarotspektroskopie durchgeführt.

                Siehe auch

                Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch
                Fressbremse
                Futtermittelverordnung
                Regulation der Futteraufnahme beschreibt die körpereigenen Signale des Nahrungskreislaufs.
                Tierfutterskandale

                Einzelnachweise

                ↑ Yoshiharu Izumi, Ichiro Chibata und Tamio Itoh: Herstellung und Verwendung von Aminosäuren, Angewandte Chemie 90 (1978) 187–194; Angewandte Chemie International Edition in English 17, 176–183.

                ↑ Folienserie des Fonds der Chemischen Industrie: Aminosäuren – Bausteine des Lebens, Frankfurt am Main, 1981.

                ↑ European Commission: Community Register of Feed Additives pursuant to Regulation (EC) No 1831/2003 (PDF; 7,6 MB) Appendixes 3 & 4, Directorate D – Animal Health and Welfare, Unit D2 – Feed, S. 192, 15. Februar 2010.

                ↑ Sven Hoflund: Die Bedeutung des Rauhfutters für die Funktion der Wiederkäuermägen. In: Deutsche tierärztliche Wochenschrift 62, 1955, S. 403–408.

                ↑ Ilje Pikaar, Silvio Matassa u. a.: Decoupling Livestock from Land Use through Industrial Feed Production Pathways. In: Environmental Science & Technology. 52, 2018, S. 7351, doi:10.1021/acs.est.8b00216.

                ↑ Astronautennahrung für Kühe: Industriell gezüchtete Mikroben könnten Rinder, Schweine und Hühner mit weniger Umweltschäden ernähren. In: pik-potsdam.de. Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung, 20. Juni 2018, abgerufen am 7. Februar 2019. 

                ↑ Verordnung (EU) 2017/893 der Kommission vom 24. Mai 2017 zur Änderung der Anhänge I und IV der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Anhänge X, XIV und XV der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 der Kommission in Bezug auf die Bestimmungen über verarbeitetes tierisches Protein, abgerufen am 10. September 2017. In: EUR-Lex.

                ↑ Desirée Bea Cimbollek, Ralf Krause, Thomas S. Linke: Probier mal, was da krabbelt – Der praktische Insekten Food Ratgeber, Berlin 2014.

                Literatur

                Jens Kersten, Hans-Rainer Rohde, Ernst Nef (Hrsg.): Mischfutterherstellung – Rohware, Prozesse, Technologie. 3. Auflage, Verlag Agrimedia, Clenze 2010, ISBN 978-3-86263-001-1.
                Manfred Kirchgeßner: Tierernährung – Leitfaden für Studium, Beratung und Praxis. 14. Auflage, DLG-Verlag, Frankfurt 2014, ISBN 978-3-7690-0819-7.
                Jürgen Weiß, Wilhelm Pabst, Karl Ernst Strack, Susanne Granz; Tierproduktion. 13. Auflage, Paray Verlag, 2005.
                Heinz Jeroch, Winfried Drochner, Ortwin Simon: Ernährung landwirtschaftlicher Nutztiere. 2. Auflage, Verlag Eugen Ulmer, 2008.

                Weblinks

                Commons: Futtermittel Ã¢Â€Â“ Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
                Wiktionary: Futtermittel Ã¢Â€Â“ Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
                Informationsportal der Deutschen Landwirtschaftsgesellschaft (DLG) zu Futtermitteln
                Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Jahresstatistik Futtermittel
                Bundesinstitut für Risikobewertung
                Forschungsinstitut Futtermitteltechnik
                Deutscher Verband Tiernahrung
                Normdaten (Sachbegriff): GND: 4019014-6 (OGND, AKS)

                Abgerufen von „https://de..org/w/index.php?title=Futtermittel&oldid=208570816“
                Kategorie: Futtermittel

                Navigationsmenü


                Crefo Index gmbh kaufen mit schulden

                büromöbel leasing gmbh kaufen 1 euro

                gesellschaft kaufen was beachten gmbh deckmantel kaufen


                Top 8 anlageprospekt:

                  gmbh kaufen kosten Schnell reich Kaufvertrag gmbh kaufen ohne stammkapital startup leasing

                  Kauvertrag (über sukzessive Lieferung von – – Anderer Haushalts- und Heimtextilienstoff)

                  Zwischen (Unternehmen 1)

                  Suse Wittig Holzbau Ges. mit beschränkter Haftung
                  mit Sitz in Recklinghausen
                  Vertreten durch die Geschäftsführung Suse Wittig
                  – nachfolgend Käufer genannt –

                  und

                  Nikolaus Thurgauer Betonwerke Ges. m. b. Haftung
                  mit Sitz in Stuttgart
                  Vertreten durch die Geschäftsführung Nikolaus Thurgauer
                  – nachfolgend Verkäufer genannt –

                  wird folgender Kaufvertrag geschlossen:

                  Die Parteien sind sich einig, dass dieser Vertrag zum Zwecke des Erwerbs von Waren im gewerblichen Bereich abgeschlossen wird.

                  Als Grundlage des Kaufvertrags erkennen sowohl Verkäufer wie auch Käufer die Bedingungen, wie sie in diesem Vertrag niedergelegt sind, an. Weiterer Bestandteil dieses Vertrags sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Nr. 3924441 vom 21.03.2021 des Verkäufers. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind diesem Vertrag als Anlage beigefügt. Es gelten ausschließlich die Vertragsbedingungen des Verkäufers. Die Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nicht.

                  §1 Vertragsgegenstand

                  Vertragsgegenstand ist die Lieferung von insgesamt 128209 St. – – Anderer Haushalts- und Heimtextilienstoff.

                  §2 Gültigkeitszeitraum

                  Der Vertrag tritt am 21.03.2021 in Kraft und endet am 21.03.2021. Während dieser Zeit ist lediglich die außerordentliche Kündigung möglich.

                  §3 Liefertermin

                  Lieferzeitraum ist vom 21.4.2021 bis zum 21.3.2021. Der Verkäufer verpflichtet sich, die unter §1 in diesem Vertrag genannte Menge 128209 St – – Anderer Haushalts- und Heimtextilienstoff zu gleichen Teilen innerhalb dieses Zeitraums jeweils zum 8 eines Monats an den Käufer zu liefern.

                  Der Käufer seinerseits verpflichtet sich, die Lieferungen bis zum Vertragsende zu den jeweils vereinbarten Terminen anzunehmen.

                  §4 Vertragsstrafen

                  Kann der Verkäufer die jeweilige Menge nicht liefern oder kann er die Teil-Lieferungen nicht termingerecht ausführen, ist er zur Zahlung einer Vertragsstrafe an den Käufer verpflichtet. Die Vertragsstrafe beträgt pro verspäteten Werktag 6 Prozent des Auftragswerts, wird aber insgesamt auf € 14838 je Teil-Lieferung begrenzt.

                  §5 Kaufpreis

                  Der Preis beträgt 4359106,32 Euro für 128209 St. – – Anderer Haushalts- und Heimtextilienstoff. Der Kaufpreis gilt für die gesamte Vertragsdauer. Es handelt sich um Nettopreise, ohne die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer.

                  §6 Zahlungsbedingungen

                  Der Käufer nimmt die Bezahlung so vor, dass der Betrag spätestens am 22 Tag nach Erhalt der Rechnung beim Verkäufer eingeht.

                  Leistet der Käufer die Zahlung innerhalb von 3 Tagen nach Rechnungserhalt, ist er zu einem Skontoabzug in Höhe von 2 Prozent berechtigt.

                  §7 Lieferbedingungen

                  Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands „frei Haus“ an den in der Bestellung angegebenen Ort.

                  §8 Gewährleistung

                  Der Verkäufer steht für die Betriebsbereitschaft der gelieferten Ware – – Anderer Haushalts- und Heimtextilienstoff ein und garantiert die Funktionsfähigkeit nach den vereinbarten technischen Daten.

                  Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme der Ware und endet nach Ablauf von 5 Jahren.

                  §9 Eigentumsvorbehalt

                  Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus diesem Vertrag Eigentum des Verkäufers.

                  §10 Erfüllungsort

                  Vertraglicher Erfüllungsort für beide Vertragspartner ist Recklinghausen. Der hier genannte vertragliche Erfüllungsort ersetzt nach dem Willen beider Vertragspartner den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr. 64233125 unter § 7 genannten Erfüllungsort.

                  §11 Gerichtsstand

                  Als Gerichtsstand vereinbaren beide Vertragspartner ausdrücklich den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr 104500517 unter § 20 genannten Gerichtsstand.

                  §12 Salvatorische Klausel

                  Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder künftig unwirksam oder undurchführbar werden, so werden die übrigen Regelungen dieses Vertrages davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung verpflichten sich die Parteien schon jetzt, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahe kommt.
                  Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken dieses Vertrages.

                  §13 Textformklausel

                  Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform.

                  §14 Anlagen

                  Als Anlage wurden diesem Vertrag die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr 126610016 vom 21.03.2021 beigefügt.

                  Recklinghausen, 21.03.2021 Osnabrück, 21.03.2021

                  ……………………………………………….. ………………………………………………..

                  Unterschrift Käufer Unterschrift Verkäufer


                  cash back leasing GmbHmantel


                  Top 3 verkaufsbedingungen:

                    gmbh kaufen ohne stammkapital Millionär Astrologie firmenmantel kaufen gmbh firmenwagen kaufen oder leasen
                    Zur Suche springen
                    Homo signorum aus den Très Riches Heures des Herzogs von Berry (1412–1416; Chantilly, Musée Condé, Ms. 65, fol. 14 v)

                    Die Astrologie (im 16. Jahrhundert als griechisch astrologia, Sterndeutung, gebildet aus altgr. ἄστρον astron ‚Stern‘ und λόγος logos ,Lehre‘) ist die Deutung von Zusammenhängen zwischen astronomischen Ereignissen bzw. Gestirnskonstellationen und irdischen Vorgängen. Sie wurde schon in vorchristlicher Zeit in verschiedenen Kulturkreisen praktiziert, insbesondere in China, Indien und Mesopotamien. Die „westliche“ Astrologie hat ihre Ursprünge in Babylonien und Ägypten. Ihre in Grundzügen noch heute erkennbaren Deutungs- und Berechnungsgrundlagen erfuhr sie im hellenistisch geprägten griechisch-ägyptischen Alexandria. Lange Zeit bildete sie mit der Astronomie eine kaum unterscheidbare Einheit.

                    In Europa hatte die Astrologie eine wechselvolle Geschichte. Nach der Erhebung des Christentums zur Staatsreligion im Römischen Reich wurde sie teils bekämpft, teils ans Christentum angepasst und zeitweilig auch ins Abseits gedrängt. Im Laufe des Frühmittelalters lebte die Astrologie, vor allem die gelehrte Astronomie-Astrologie, im Byzantinischen Reich etwa ab dem späten 8. Jahrhundert erneut auf, wie etwas später auch im muslimischen Al-Andalus auf der Iberischen Halbinsel. Vom späteren Hochmittelalter an und vor allem in der Renaissance bis ins 17. Jahrhundert galt sie in Europa, immer verbunden mit der Astronomie, vielfach als eine Wissenschaft, wenn auch als durchaus umstrittene. Erst im Laufe des 17. Jahrhunderts begannen sich Astronomie und Astrologie stärker zu trennen, und die Astronomie entwickelte sich zur deutungsfreien Beobachtung und mathematischen Erfassung des Weltalls, während die Astrologie in den gebildeten Kreisen Europas ihre Plausibilität verlor. Um 1900 entstand wieder ein ernsthaftes Interesse an der Astrologie, häufig auch im Fahrwasser neuer esoterischer Strömungen wie der Theosophie oder der Okkultismus-Mode ab dem späteren 19. Jahrhundert. Ab dem 20. Jahrhundert verlagerte sich der Schwerpunkt besonders der „westlichen“ Astrologie stark auf die Deutung des Geburtshoroskops des Menschen. Seit den späten 1960er Jahren, ausgehend von der New-Age-Bewegung, hat sie in der westlichen Hemisphäre meist in Form der Geburtshoroskopie und der Zeitungs-Horoskope ein hohes Maß an Popularität erlangt.

                    Wissenschaftlich werden heutzutage vor allem die Entstehung, Entwicklung und Erscheinungsformen der Astrologie erforscht; beispielsweise aus religionswissenschaftlicher, altphilologischer, archäoastronomischer, ethologischer sowie kultur-, mathematik-, medizin- und wissenschaftshistorischer Perspektive, vielfach auch interdisziplinär.

                    Seit den 1960er Jahren wurden Aussagen von Astrologen im westlichen Kulturraum vermehrt empirisch-wissenschaftlich untersucht. Die Ergebnisse aller methodisch korrekten Nachprüfungen zeigen, dass die überprüften Aussagen nicht statistisch signifikant besser zutreffen als willkürliche Behauptungen.

                    Inhaltsverzeichnis

                    1 Begriff
                    2 Zugrundeliegende Weltanschauungen
                    3 Wissenschaftstheoretische Einordnungen
                    4 Geschichte der westlichen Astrologie

                    4.1 Mesopotamien, der Einfluss Ägyptens und Antike
                    4.2 Byzantinisches Reich
                    4.3 Mittelalter
                    4.4 Renaissance und kopernikanische Wende
                    4.5 Niedergang
                    4.6 Entwicklung der modernen Astrologie

                    5 Astrologie in anderen Kulturräumen

                    5.1 China
                    5.2 Indien
                    5.3 Maya

                    6 Das Horoskop

                    6.1 Berechnung
                    6.2 Verschiedene Horoskoparten
                    6.3 Planeten
                    6.4 Tierkreiszeichen
                    6.5 Aszendent
                    6.6 Häuser oder Felder
                    6.7 Aspekte

                    7 Rezeption

                    7.1 Empirische Studien
                    7.2 Psychologie
                    7.3 Kirchen
                    7.4 Naturwissenschaft
                    7.5 Bevölkerung

                    8 Rechtliche Situation in Deutschland
                    9 Literatur
                    10 Weblinks
                    11 Einzelnachweise

                    Begriff

                    Die heute inhaltlich strenge Trennung von Astronomie/astronomia und Astrologie/astrologia gab es bis in die Spätantike hinein so nicht. Beide Begriffe konnten jeweils die Deutung des angeblichen Effektes der Himmelskörper auf die sogenannte sublunare Sphäre, mithin die Erde, meinen, oder die Himmelsbeobachtung zum Zweck der Erfassung wie Erforschung der Himmelskörperbewegungen. Entsprechend fanden die astrologischen Aspekte der Sternkunde bei antiken Astronomen wie Ptolemäus oder Hipparch Interesse und Anerkennung, was in der Sternkunde mit deutlich abnehmender Akzeptanz teils bis zum Ende des 17. Jahrhunderts noch so blieb. Wann die Trennung zwischen wissenschaftlicher Astronomie und unwissenschaftlicher Astrologie endgültig vollzogen war, ist umstritten. Der Philosoph Siegfried Wollgast nennt die zweite Hälfte des 17. Jahrhunderts,[1] der Altphilologe Stephan Heilen nennt dafür das Zeitalter der Aufklärung,[2] nach Kocku von Stuckrad war der Prozess in letzter Konsequenz erst im 19. und 20. Jahrhundert abgeschlossen.[3]

                    Die Astrologie entstand antik zunächst als Mundanastrologie; seit dem Hellenismus kamen noch vor Christi Geburt die Astrologie-Bereiche der Geburtshoroskopie, der Katarchen-Horoskope für den besten Zeitpunkt eines öffentlichen oder privaten Handlungsbeginnes sowie das sogenannte thema mundi dazu, einer Art „Ur-Horoskop“ für den legendären Zeitpunkt der Welterschaffung.[4] Heute wird unter Astrologie meist nur die Geburtshoroskopie verstanden.

                    Zugrundeliegende Weltanschauungen

                    Die Astrologie beruhte bis ins 18. Jahrhundert vielfach auf der Annahme, dass es einen physikalischen Zusammenhang zwischen den Positionen und Bewegungen von Planeten sowie Sternen und irdischen Ereignissen gebe, häufig unter dem Begriff der so genannten „natürlichen Astrologie“ geführt, die beispielsweise auf das Wetter, die Landwirtschaft und in der Medizin wirken sollte. Auf der anderen, weit weniger eindeutig physikalisch verstandenen Seite stand besonders die Geburtshoroskop-Astrologie mit ihren Auswirkungen auf das Leben der Menschen, die oft den Anspruch erhob, zukünftige Entwicklungen des menschlichen Lebens vorhersagen zu können, und die in ihren Deutungen oft genug tatsächlich oder vermeintlich lange tradierte, weit zurück reichende Astrologie-Erfahrungen wiederholte. Dies geht bei der Geburtshoroskop-Astrologie u. a. auf die Vorstellung zurück, von Makrokosmos (All) und Mikrokosmos (Erde bzw. Mensch) zurück, die als Einheit aufeinander bezogen gedacht werden. Der Mensch als Mikrokosmos sei ein Spiegel des Makrokosmos, es gäbe eine Entsprechung des menschlichen Körpers mit Teilen des Kosmos, und damit ein System gegenseitiger Abhängigkeiten der Teile des kosmischen Organismus. Einige gehen von einer direkten Einwirkung des Makro- auf den Mikrokosmos aus (Wirkungstheorie), andere glauben lediglich an eine Widerspiegelung (Symboltheorie).[5] „Wie oben, so unten“, wie es in der hermetischen Tabula Smaragdina heißt. Diese Weltsicht ist im weiteren Sinne religiöser Natur.[6]

                    In der heutigen westlichen Astrologie lassen sich vier Auffassungen über die Natur astrologischer Aussagen unterscheiden. Die esoterische Astrologie beruft sich auf ein von göttlichen Wesen oder von „Eingeweihten“ mitgeteiltes Wissen. Die symbolische Astrologie setzt ein tradiertes Deutungssystem voraus, in dem astronomischen Gegebenheiten eine Bedeutung in Bezug auf irdische zugeschrieben wird. Daneben wird eine „Astrologie als Erfahrungswissenschaft“ vertreten, die sich um eine empirische Grundlegung bemüht, und schließlich gibt es noch die Einflusshypothese, wonach die astrologischen Planeten auf Lebewesen in einer bislang nicht näher bekannten Weise einwirken.[7]

                    Wissenschaftstheoretische Einordnungen

                    Mosaik mit Tierkreiszeichen in der Synagoge in Beth Alpha, Israel aus dem 6. Jahrhundert

                    Aus wissenschaftstheoretischer Perspektive können astrologische Lehren, wie sie im Laufe der Antike im östlichen Mittelmeerraum und Orient entstanden, als Protowissenschaft betrachtet werden. Sie basierten seit dem Hellenismus zunehmend auf der Physik des Aristoteles, dass Himmelskörper – die supralunare Sphäre – direkten Einfluss auf den sublunaren Weltbereich der irdischen Atmosphäre mit den vier Elementen ausüben und damit Ereignisse bewirken.[8] Zuvor hatten Astrologen-Astronomen ab etwa dem fünften bis vierten vorchristlichen Jahrhundert begonnen, immer mehr mathematische Modelle bzw. Berechnungen zu entwickeln, um Regelmäßigkeiten in beobachtbaren Naturphänomenen aufzuweisen und voraus berechnen zu können. Da der Zeitpunkt eine entscheidende Rolle spielte, wurden aber schon zuvor seit Jahrhunderten detaillierte Tabellen angelegt, um den Eintritt bestimmter Ereignisse zu prognostizieren, da man zu entsprechenden Berechnungen noch nicht in der Lage war. Zur Bestimmung der Position und Umlaufbahn von Planeten waren z. T. komplexe Berechnungen mit Hilfe der Geometrie und Trigonometrie notwendig. Daher handele es sich bei diesen Praktiken nicht um Aberglauben, sondern um eine Frühform der Wissenschaft.[9] Die Suche nach Regelmäßigkeiten in Naturerscheinungen und deren umfassende Beschreibung in rationaler Form ist ein typisch wissenschaftliches Programm.[10] Daher sah auch der Philosoph Ernst Cassirer (1925) in der Astrologie eine prinzipiell wissenschaftliche Denkform. Sie verwende Erklärungen, „die, wie unsicher und haltlos sie im Einzelnen scheinen mögen, doch dem allgemeinen Typus des ursächlichen Denkens, des kausalen Folgerns und Schließens, angehören“.[11] Die Astrologie sei damit eine zur neuzeitlichen Naturwissenschaft ebenbürtige Weltbeschreibung, die auf einem ganz anderen „Weltbegriff“ beruhe, und deshalb sei eine Falsifikation der Astrologie gerade aus wissenschaftstheoretischer Sicht nicht möglich.[12]

                    Karl Popper unterschied Anfang der 1950er Jahre zwischen Wissenschaft, Pseudowissenschaft und Metaphysik im Rahmen des von ihm begründeten Kritischen Rationalismus, der die Wissenschaftstheorie bis in die 1970/1980er Jahre, in der Hochmoderne, stark prägte.[13][14] Der Fall Astrologie stellt nach Popper ein übliches Unterscheidungsmerkmal in Frage: Oft werde argumentiert, dass sich Wissenschaft von Pseudowissenschaft oder Metaphysik dadurch abgrenze, dass sie eine empirische Methode verwende, die von Beobachtungen und Experimenten ausgeht. Dies treffe aber auch auf die Astrologie zu, die eine stupende Masse von empirischen, auf Beobachtung basierenden Belegen sammle und dennoch nicht wissenschaftlichen Standards genüge. Für Popper lag das daran, dass Astrologie (darin in seiner Sicht der Psychoanalyse ähnlich) eher wie ein „Mythos“ funktioniert, der nach Bestätigung seiner Überzeugungen sucht, statt Hypothesen ergebnisoffen an der Wirklichkeit zu testen. Astrologen seien beeindruckt und fehlgeleitet von dem, was sie für Bestätigungen ihrer Annahmen halten. Mehr noch, sie formulierten ihre Interpretationen und Prophezeiungen so vage, dass alles, was als Widerlegung gelten könnte, leicht wegargumentiert werden könne. Das zerstöre die Testbarkeit der Theorie, die dadurch nicht falsifizierbar sei.[15] So sei auch nicht die Herleitung aus archaischen Mythen das wesentliche Problem der Astrologie – das gelte für alle wissenschaftlichen Theorien –, sondern dass sie sich nicht in Richtung einer Testfähigkeit entwickelt habe. In diesem Sinne sei die Astrologie in der Vergangenheit aus den falschen Gründen kritisiert worden: Anhänger von Aristoteles und andere Rationalisten, bis hin zu Isaac Newton, hätten vor allem die Annahme der planetarischen Wirkung auf terrestrische Ereignisse angegriffen. Dabei basiere sowohl Newtons Theorie der Schwerkraft als auch die Gezeiten­theorie im Kern auf astrologischen Denktraditionen. Während dieser Umstand bei Newton großen Widerwillen ausgelöst habe, hätte Galileo Galilei die – heute allgemein anerkannte – Gezeitentheorie aufgrund ihrer historischen Wurzeln komplett abgelehnt.[16] Für Popper war Astrologie somit eine Pseudowissenschaft (Scheinwissenschaft), da sie zwar induktiv und empirisch vorgeht (und damit wissenschaftlichen Anschein erweckt), sich aber systematisch ihrer Überprüfung entzieht und damit den wissenschaftlichen Anschein nicht einlöst.

                    Thomas S. Kuhn wendete ab den späteren 1960er Jahren gegen Poppers Argumentation ein, dass weder die Vorhersagemethoden noch der Umgang mit Falschprognosen die Astrologie aus dem wissenschaftlichen Kanon ausschließe. Astrologen hätten von jeher die epistemologischen Probleme ihres Vorgehens reflektiert, auf die Komplexität und Fehleranfälligkeit ihrer Methoden hingewiesen und unerwartete Ergebnisse diskutiert. Für ihn ist Astrologie aus einem anderen Grund keine Wissenschaft: Astrologie sei ihrem Wesen nach eher praktisches Handwerk, darin dem Ingenieurswesen, der Meteorologie oder der frühen Medizin ähnlich. So gab es Regeln und Erfahrungswissen, aber keine übergeordnete Theorie. Im Mittelpunkt stand Anwendung, nicht Forschung.[17] Ohne theoriegeleitete Problemlösung habe die Astrologie keine Wissenschaft werden können, selbst wenn die Annahme richtig gewesen wäre, dass die Sterne das menschliche Schicksal bestimmen. Auch wenn Astrologen testbare Vorhersagen trafen und feststellten, dass diese nicht immer zutrafen, bildeten sie keine wissenschaftstypischen Strukturen aus (Normalwissenschaft).

                    Für Paul Feyerabend war in den 1970er Jahren weder die mangelnde Testfähigkeit noch die fehlende Problemlösungsabsicht das Kernproblem der Astrologie, sondern deren fehlende Weiterentwicklung. So habe die Astrologie sehr interessante und fundierte Ideen gehabt, diese aber nicht konsequent fortgeführt und auf neue Bereiche übertragen.[18]

                    Der Philosoph und Wissenschaftstheoretiker Paul R. Thagard versuchte 1978 eine Synthese der bisherigen Abgrenzungsversuche. Er suchte ein komplexes Kriterium, das neben den logischen Erwägungen Poppers auch die sozialen und historischen Gesichtspunkte Kuhns und Feyerabends einbezieht. In Abgrenzung zu Popper und in Übereinstimmung mit Kuhn und Feyerabend verwies Thagard auf die „Progressivität“ einer Theorie. In seiner Definition ist eine Theorie oder Disziplin, die beansprucht, wissenschaftlich zu sein, dann pseudowissenschaftlich, wenn sie über einen längeren Zeitraum weniger progressiv ist als alternative Theorien und zugleich zahlreiche ungelöste Probleme beinhaltet. Weitere Merkmale sind: Die Vertreter der Theorie unternehmen wenige Versuche einer Weiterentwicklung, bereinigen nicht konkrete Widersprüche, setzen die Annahmen ihrer Theorie nicht in Beziehung zu anderen Theorien und gehen selektiv mit möglichen Widerlegungen um. All dies sei bei der Astrologie der Fall, weshalb er sie als Pseudowissenschaft bezeichnet, und damit lasse sich an ihrem Beispiel eine allgemeine Abgrenzungsmatrix entwickeln.[19]

                    Heute schätzen Wissenschaftstheoretiker und Wissenschaftler astrologische Lehren fast durchgehend nicht als Wissenschaft ein, allerdings mit unterschiedlichen Begründungen und Zuordnungen. Astrologische Lehren stellen ein klassisches Fallbeispiel dar für die moderne Suche der Wissenschaftssphäre nach eindeutigen und umfassenden, aber doch möglichst wenigen und sicheren Unterscheidungskriterien von Wissenschaft und Nicht-Wissenschaft. Der Astronom Joachim Herrmann definiert sie als einen zu einem System entwickelten Glauben an einen Einfluss der Gestirne auf die Menschen, der nicht stichhaltig sei.[20] Der Theologe Werner Thiede versteht Astrologie „als Funktionalisierung astronomisch-quantitativer Beobachtungen und Berechnungen zugunsten einer kosmisch- und anthropologisch-qualitativen Deutung der Gestirne“, die von „der Allverwobenheit aller Dinge und einem damit zusammenhängenden, auch magische Vorstellungen begünstigenden Analogiedenken ausgeht“.[21] Der Altphilologe Wolfgang Hübner nennt die Astrologie „falsche Lehren“, die in ihrer Mischung aus Mythos und Rationalität trotz allem die Zeiten überdauert hätten.[22] Martin Mahner, ein Vertreter der Skeptikerbewegung, reiht die Astrologie in die Pseudotechnologien ein, da sie eine angewandte Disziplin sei.[23] An anderer Stelle nennt er sie eine Nicht-Wissenschaft und zeigt ihre mögliche Einordnung als Parawissenschaft bzw. Paratechnologie auf.[24] Der Philosoph Massimo Pigliucci bezeichnet die Astrologie als „fast perfektes Beispiel für Pseudowissenschaft“ bzw. als „Unsinn“ („bunk“), da ihre Grundannahmen mit den Naturwissenschaften nicht in Einklang zu bringen seien und sie in der Praxis nachgewiesenermaßen nicht funktioniere.[25] Laut dem schwedischen Philosophen Sven Ove Hansson besteht, ganz unabhängig davon, wie man das Demarkationsproblem zwischen „echter“ Wissenschaft und Nicht-Wissenschaft bzw. Pseudowissenschaft löst, große Einigkeit darüber, dass Astrologie, ebenso wie Kreationismus, Homöopathie, Präastronautik, Holocaustleugnung und Klimawandelleugnung eine Pseudowissenschaft ist.[26]

                    Einige Wissenschaftstheoretiker schätzen das Demarkationsproblem selber dagegen als Pseudo-Problem ein.[27] Entsprechend wird in manchen wissenschaftlichen bzw. wissenschaftstheoretischen Publikationen die Astrologie beispielsweise eine Kunstlehre oder auch Nicht-Wissenschaft genannt, aber nicht mehr eine Pseudo-Wissenschaft. So wird in der Enzyklopädie Philosophie und Wissenschaftstheorie die Astrologie als „stark umstrittene Kunstlehre“ bezeichnet.[28] Der Astronom Jürgen Hamel nennt sie lediglich eine „Lehre“ und bekräftigt ihre Nicht-Wissenschaftlichkeit.[29]

                    Geschichte der westlichen Astrologie

                    → Hauptartikel: Geschichte der westlichen Astrologie
                    Stonehenge ist nach einer von mehreren Theorien die Ruine eines Observatoriums aus dem 3. Jahrtausend v. Chr.

                    Vorläufer der Astrologie: Sinnvollerweise unterscheidet man zwischen der ‚klassischen‘ Astrologie, die hauptsächlich im Hellenismus bzw. Ptolemäerreich ab dem 3. Jahrhundert v. Chr. entstand, und Vorformen wie z. B. Astralkulte für Sonne, Mond und Venus sowie weitere Himmelskörper samt ihren Kult-Anlagen und -Gegenständen, Astralmythologien, Kult-Kalender, astrale Divinationen etc. Sie waren vor- und frühgeschichtlich wie antik weit verbreitet.[30]

                    Mesopotamien, der Einfluss Ägyptens und Antike

                    Eine Tontafel aus der Bibliothek Assurbanipals mit astrologischen Vorhersagen

                    Für Mesopotamien bzw. besonders Babylonien können drei Phasen unterschieden werden. Die Omen-‚Astrologie‘ mit einer Blütezeit etwa zwischen dem 14. und dem 7. Jahrhundert v. Chr., die Anfänge einer Astrologie-Vorform mit dem noch unvollständigen Tierkreis etwa im 6. Jahrhundert v. Chr. und die erste Entwicklung eines astrologischen Systems ab dem 5. Jahrhundert v. Chr. mit den zwölf Tierkreiszeichen, berechneten Planetenpositionen und omenartiger Deutung individueller Geburtskonstellationen.[31]

                    Östlicher Mittelmeerraum: Im Alten Ägypten entstand gegen Ende des 3. Jahrtausends v. Chr. als Vorform der Astrologie mit den Dekan-Sternen bzw. den 36 Dekan-Göttern und Auf- und Untergängen am Horizont eine umfangreiche Bewertung günstiger und ungünstiger Tage. Die 36 Dekane wurden wohl im ptolemäischen Ägypten mit dem ebenfalls 360° umfassenden, babylonischen Tierkreis kombiniert. Daraus entstand vermutlich zunächst die Lehre vom bei Geburt am Ost-Horizont aufsteigenden „Tierkreis-Dekan“, bald darauf vom aufsteigenden Tierkreis-Grad, dem Horoskop-Aszendenten.[32]

                    Die griechische Kultur übernahm ca. ab dem 6. Jahrhundert v. Chr. Elemente der babylonischen Astronomie.[33] Die babylonische Omen-Astrologie und ihre Elemente waren nicht mit übernommen worden. Nach den Eroberungszügen Alexanders des Großen im 4. Jahrhundert v. Chr. breiteten sich viele östliche Mysterienreligionen in der hellenistischen Welt aus, mit diesen waren oft astrologische Lehren verbunden. In den beiden Jahrhunderten vor und nach der Zeitwende bildete sich vor allem in Ägypten bzw. Alexandria das System der klassischen bzw. Hellenistischen Astrologie heraus.

                    Elemente der klassischen Astrologie:[34][35] die zwölf Tierkreiszeichen, genaue Zeichenposition der Planeten mit Sonne und Mond, Planeten-Erhöhungen in bestimmten Zeichen; Konzept der 36 Dekane, mit dem aufsteigenden Dekan am Ost-Horizont, aus dem sich die Idee des Aszendenten entwickelte[36]; die vier Elemente, „männliche“ und „weibliche“ Zeichen, Zeichen-Herrschersystem (z. B. der Mond „herrscht“ über das Zeichen Krebs), Planetenstunden; die zwölf Horoskophäuser, Planeten-Aspekte, die „pars fortuna“ oder der „Glückspunkt“, das jährliche Solar-Horoskop, eine stundenastrologische Methode mit dem Begriff „Katarchen-Horoskope“ (Wahl eines astrologisch günstigen Zeitpunktes).

                    In Rom erlangte die Astrologie ab dem ersten nachchristlichen Jahrhundert eine große Popularität in allen Bevölkerungsschichten.[37] Der Einfluss der Astrologie bzw. von Astrologen am Kaiserhof hatte im Laufe des 2. Jahrhunderts allerdings wieder nachgelassen. Die Vorstellung, dass die Bewegungen der Planeten das Schicksal der Menschen vollkommen bestimmten, galt zu dieser Zeit weithin als plausibel. Eine philosophische Rechtfertigung erfuhr die Astrologie vor allem aufgrund der Stoa mit ihrem Fatalismus. Alle Philosophenschulen der Antike griffen die Astrologie auf mit Ausnahme des Epikureismus.[38] Dennoch gab es immer auch Widerstände. Marcus Tullius Cicero etwa referiert in seinem 44 v. Chr. entstandenen Werk De divinatione die skeptischen Argumente der mittleren Akademie und des Stoikers Panaitios: Ganz offenkundig teilten Zwillinge, die doch dasselbe Geburtshoroskop hätten, nicht dasselbe Schicksal; und Menschen, die dasselbe Schicksal erlitten, hätten ganz unterschiedliche Horoskope. Angesichts der nahezu unendlichen Entfernung der Himmelskörper von der Erde sei es nicht plausibel, ihnen einen wesentlichen Einfluss zuzubilligen; wichtiger als die Gestirne seien immer die Erbanlagen der Eltern. Daher bezeichnet Cicero die Astrologie als eine lateinisch „delirationem incredibilem“, einen „unglaublichen Unsinn“.[39] Sextus Empiricus, ein Vertreter der pyrrhonischen Skepsis des 2. Jahrhunderts, sah die Astrologie in einem Trilemma: Ereignisse geschähen entweder aus Notwendigkeit oder aus Zufall oder durch menschliches Handeln. Wenn sie notwendig einträfen, sei die Astrologie nutzlos, weil sich auch durch das Vorwissen, das sie vermittle, nichts ändern ließe. Wenn Ereignisse aber zufällig oder von Menschen beabsichtigt einträfen, sei die Astrologie unmöglich, weil sie dann nicht vorhersehbar seien.[40]

                    Darstellung des Tierkreises in einer byzantinischen Ausgabe des Tetrabiblos aus dem 9. Jahrhundert

                    Das frühe Christentum befand sich in einem Zwiespalt gegenüber der Astrologie, da nach Auffassung vieler Kirchenlehrer die Vorherbestimmung des Schicksals dem freien Willen als unbedingter Voraussetzung (conditio sine qua non) des christlichen Glaubens widerspricht, andererseits ein astronomisches Ereignis mit einer astrologischen Aussage bezüglich der Geburt Christi verbunden wurde.[41] So verschwand die Astrologie nach Erhebung des Christentums zur Staatsreligion des Römischen Reiches im 4. Jahrhundert zunehmend aus der gelehrten Wahrnehmung wie Öffentlichkeit.[42] Astrologische Anschauungen wurden fortan christlich überformt und die Beschäftigung mit der Astrologie verlagerte sich in persische, mesopotamische und muslimische Kulturräume.[43]
                    Infolge der Schwächung und Auflösung des Weströmischen Reiches im 5. Jahrhundert versiegte in diesen Territorien die Astrologie als ausgeübte und gelehrte Tradition weitgehend. Im Oströmischen Reich bzw. Byzanz blieb die Astrologie erhalten, wenngleich geschwächt bzw. von großen Schwankungen auch in der späteren, allerdings ab dem 7./8. Jahrhundert herkömmlich schon dem Mittelalter zugerechneten Geschichte von Byzanz geprägt.[44][45]

                    Der Komplex bzw. Teile der Hellenistischen bzw. klassischen Astrologie selber wurden wohl bereits ab dem 2. Jahrhundert n. Chr. z. B. nach Indien weiter vermittelt und ab dem 3. Jahrhundert im großpersischen Sassanidenreich aufgenommen.[46] Das neue muslimisch-arabische Reich wiederum rezipierte bzw. übersetzte nach der Eroberung des Sassanidenreiches im 7. Jahrhundert offenkundig vielfach das dort vorgefundene astrologische Gedankengut hellenistischer, persischer und indischer Herkunft.[47]

                    Byzantinisches Reich

                    → Hauptartikel: Astrologie im Byzantinischen Reich

                    Byzantinisches Reich: Die Kultur und das geistige Leben des Byzantinischen Reiches kann noch vor dem lateinischen-christlichen Europa als der unmittelbare, christliche Erbe der spätantiken, hellenistischen Astrologie im mittelalterlich-christlichen Raum betrachtet werden. Mit der astrologischen Blütezeit im benachbarten islamisch-arabischen Orient wurde die dortige Astrologie, inklusive der rezipierten hellenistischen oder klassischen Astrologie-Werke, vielfältig im konkurrierenden Byzantinischen Reich rezipiert. Während der byzantinischen Geschichte schwankte das Interesse an der Astrologie-Astronomie sowie ihre Ausübung erheblich. Einen Höhepunkt erreichten Praxis und Lehre während der Makedonischen Renaissance im 9./10. Jahrhundert. Im 11. und 12. Jahrhundert fand erneut ein Aufschwung während der Komnenen-Dynastie statt.

                    Manuel II. Palaiologos: Überliefertes Horoskop für die Proklamation als Mitkaiser (25. September 1373)[48]

                    Für die byzantinische Palaiologen-Dynastie (13.–15. Jh.) kann eine weitere Blütezeit der Astrologie festgestellt werden, an welcher auch der kaiserliche Hof in Konstantinopel mitbeteiligt war. Im späten 14. Jahrhundert sind gleich zwei Gelehrte und Astronomen-Astrologen, Johannes Abramios und Eleutherios von Elis, in einem Kreis weiterer Schüler und Astrologen, wohl u. a.in Konstantinopel wirkend, durch verschiedene, teils umfangreichere Handschriften greifbar.[49]

                    Mittelalter

                    In der mittelalterlichen Periode der Astrologie zwischen Antike bzw. Spätantike, mit ihrer klassischen, hellenistischen Astrologie, und der Neuzeit dominierten in der astrologischen Praxis und Lehre die Fragehoroskope und „Elektionen“ – Wahl eines astrologisch günstigen Zeitpunktes für ein Vorhaben – aus dem Bereich der so genannten Stundenastrologie sowie mundanastrologische Themen. Die Deutung von Geburtshoroskopen war im Hochmittelalter eher selten bzw. kaum möglich.[50]

                    Im Mittelalter wurde die spätantike Astrologie vor allem im islamischen Kulturbereich weiter gepflegt unter Rezeption besonders der hellenistischen Astrologie sowie indischen und wie auch persisch-sassanidischen Astrologie-Elementen. Die arabisch-islamische Astrologie erlebte im Orient eine Blütezeit bis ins 11. Jahrhundert. Schließlich kam mit der Eroberung von Bagdad (1258) und des arabisch-islamischen Kalifenreich durch die Mongolen u. a. die breite Lehre und Ausübung der ‚wissenschaftlichen‘ und Hof-Astrologie vielfach zum Erliegen.[51] Doch vor allem während der arabisch-islamischen Herrschaft auf der Iberischen Halbinsel (8.–15. Jh.), Al-Andalus genannt, und der einsetzenden christlichen Rückeroberung wurden u. a. zahlreiche Astrologie-Texte z. B. in Toledo durch Übersetzungen ab dem 12. Jahrhundert nach und nach von Südeuropa her im hochmittelalterlichen, christlichen Europa rezipiert, was ab dem 13. Jahrhundert zu einer ersten europäischen Blüte der Astrologie führte.[52][53]

                    Leistungen der arabischen Astrologie:[54] verbesserte, präzisere Planetentafeln – die Ephemeriden; Weiterentwicklung der sogenannten Katarchen-Astrologie zur noch heute verwendeten Stundenastrologie; mundanastrologische Geschichtsbetrachtung, besonders mit der so genannten Großen Konjunktion; Wiederkehrhoroskop bzw. Solar-Horoskop für den genauen Zeitpunkt der Sonnen-Wiederkehr auf die exakte Position der Geburts-Sonne; Verwendung und Deutung der so genannten Mondhäuser aus indischer Herkunft.

                    Das lateinisch-christliche Europa: Weil bis in die Spätantike hinein astrologische Werke fast ausschließlich auf Griechisch verfasst wurden, war die eigentliche Astrologie im Westen bis ins Hochmittelalter unbekannt. Ein weiterer Grund hierfür war ihre Verdammung durch die Kirche.[55] Einfache, laienastrologische Formen aus dem Komplex der Astrologie, wie beispielsweise schlichte Tierkreiszeichen-Deutungen vor allem im Rahmen einer Adaption an christliche Lehren, prägten bis weit ins Hochmittelalter die zunächst wenigen und meist zaghaften Anwendungen astrologischer Herkunft. Astrologische Prognosen und Deutungen, Anwendungen wie Methoden auf Basis einer gelehrten, wissenschaftlichen Astrologie in Verbindung mit den dafür notwendigen mathematisch-astronomischen Kenntnissen sind erst ab dem 12. Jahrhundert im lateinisch-christlichen Europa greifbar.[56][57] Dies geschah vor allem in Folge der arabisch-islamischen Herrschaft auf der Iberischen Halbinsel (8.–15. Jh.) und der einsetzenden christlichen Rückeroberung. In diesen Zusammenhang wurden u. a. zahlreiche Astrologie-Texte z. B. in Toledo durch Übersetzungen ab dem 12. Jahrhundert nach und nach im hochmittelalterlichen, christlichen Europa rezipiert, mit einer ersten Astrologie-Blüte im 13. Jahrhundert.[52][53]

                    Ab der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts verbreitete sich die gelehrte Astrologie im lateinischen Europa von Süden her allmählich in den zahlreich entstehenden größeren Städten aus, in Norditalien vielleicht sogar von Sizilien ausgehend, wo in Forlì mit Guido Bonatti der vermutlich bekannteste und vielfach noch weit später zitierte Astrologe/Astronom des 13. Jahrhunderts praktizierte.[58] Das lateinisch-europäische Spätmittelalter mit wachsender Bevölkerung, steigender Wirtschaftsleistung und weiteren Gründungen von Universitäten und städtischen Gymnasien verstärkte die Nachfrage und Verbreitung wie eigenständige Weiterentwicklung der Astronomie/Astrologie. Als Teil des Quadriviums der sieben freien Künste hatte sie einen festen Platz im Bildungsgang der Universitäten.[59] Ging es um Astrologie im heutigen (westlichen) Sinne, so nannte man sie im lateinischen, westlicheren Europa des Spätmittelalter und der Frühen Neuzeit meist astrologia divinatoria („prophezeiende Astrologie“),[60] astrologia superstitiosa („weissagerische“ oder „abergläubische Astrologie“)[61] oder astrologia iudicaria („urteilende Astrologie“).[62][63]

                    Einen weiteren, merklichen Anstoß erfuhr die Astrologie im Übergang von Spätmittelalter zur Frühen Neuzeit ab dem Renaissance-Humanismus. Typischerweise rückte entlang dieser Entwicklung das Individuum mitsamt einer stärker antikisierenden-pantheistischen Weltsicht mehr in den Mittelpunkt, sodass die Erstellung und Deutung von Geburtshoroskopen deutlich zunahm.[64]

                    Renaissance und kopernikanische Wende

                    Im Renaissance-Humanismus und in der Renaissance erlebte die gelehrte Astrologie eine weitere Blütezeit, die bis in das späte 17. Jahrhundert andauerte.[65] Sie wurde vor allem an Höfen und an Universitäten gepflegt, wo sie mit der Astronomie und der Medizin verknüpft war. Der Schwerpunkt lag zunächst in Italien. Von Italien aus verbreitete sie sich dann in ganz Europa. Es gab aber auch bereits Widerstände: Der italienische Philosoph Giovanni Pico della Mirandola (1463–1494) verfasste zwölf Bücher Disputationes adversus astrologiam divinatricem, in denen er die Schicksalsgläubigkeit der Astrologie (in ihrer Ausprägung als astrologia divinatoria) scharf kritisierte.[66][67]

                    Griechische Ausgabe des Tetrabiblos von 1535

                    Die Erfindung des Buchdrucks im späten 15. Jahrhundert beschleunigte die Verbreitung und Häufung sowie Verbesserung astrologischer Werke und Lehrwerke wie Ephemeriden stark. Nun setzte die Produktion zahlreicher populär-astrologischer Schriften wie Vorhersagen, Jahresprognosen, Almanachen und Darstellungen der astrologischen Medizin ein.[68] Zur Entwicklung der Renaissance-Astrologie trug bei, dass antike Schriften wiedergefunden wurden, die im Mittelalter unbekannt gewesen waren, und dass arabische und mittelalterliche Schriften in gedruckter Form Verbreitung fanden.

                    Die sogenannte astronomische Revolution, die Herausbildung des heliozentrischen Weltbilds, zunächst durch Nikolaus Kopernikus und dann Johannes Kepler, stellte die Astrologie vor neue Herausforderungen. Einige Astrologen versuchten, ihr System auf die neue Lehre umzustellen, doch ohne Erfolg.[69] Kepler selbst, der wie Kopernikus und auch Galileo Galilei von der Richtigkeit einer recht verstandenen Astrologie überzeugt war, betonte, sie sei mit dem heliozentrischen Weltbild problemlos vereinbar, da es ja nicht auf die Stellung der Himmelskörper an sich ankomme, sondern ihre auf geometrische Beziehung zueinander, wie sie von der Erde aus gesehen werde.[70] Kopernikus und Kepler verneinten weitgehend einen aristotelisch-physikalischen Einfluss der Sterne auf das menschliche Schicksal, verstanden die Astrologie in einer platonischen Perspektive mit Betonung eines ganzheitlichen Kosmos und der Entsprechung von Mikro- und Makrokosmos, verbunden mit einer symbolischen Bedeutung der Sterne.[71] Weil Anpassungen an das neue Weltbild insofern nicht nötig sind, bedienen sich Astrologen bis heute der Begrifflichkeiten aus vorkopernikanischer Zeit. Die Kulturwissenschaftlerin Angela Schenkluhn formuliert, dass ihre „Grundannahmen auf den mathematischen Berechnungen des geozentrischen Weltbildes der Antike“ beruhen.[72]

                    Problematisch für die Astrologie wurde vielmehr das neue Paradigma, das sich seit den Veröffentlichungen Kopernikus‘, Keplers sowie nicht zuletzt des (ebenfalls astrologiegläubigen) Isaac Newton durchsetzte: Statt einer kategorialen Trennung einer sublunaren und einer supralunaren Sphäre galten nun die gleichen Naturgesetze überall im Kosmos, statt der Annahme einer geheimnisvollen „Sympathie“ zwischen unbelebten Gegenständen galt nun nur das noch was empirisch messbar war. Astrologen, die sich nicht wie Kepler auf die symbolische Deutung von Sternkonstellationen beschränken wollten, sondern am traditionellen Weltbild festhielten, gaben sich der Lächerlichkeit preis.[73]

                    Niedergang

                    Neben der kopernikanischen Wende trugen im konfessionellen Zeitalter die massive Instrumentalisierung der Astrologie für politische, vor allem konfessionspolitische Zwecke, die Popularisierung abergläubischer Prophezeiungen und die Verschärfung der kirchlichen Kontrolle über die Wissenschaften im Zuge der Gegenreformation zu einem allmählichen Niedergang der Astrologie bei.[74] Nach dem Konzil von Trient verbot eine Index-Kommission am 4. Dezember 1563 sämtliche Bücher, die mit Divination, Magie, Zauberei und deterministisch orientierter Astrologie zu tun hatten.[75] In der Bulle Constitutio coeli et terrae verschärfte Papst Sixtus V. 1586 das Verbot der Astrologie,[76] wenngleich in Italien Astrologen, die das aristotelisch-neuscholastische System gegen das kopernikanische verteidigten, weiterhin akzeptiert wurden. Mit dem Durchbruch zum heliozentrischen Weltbild geriet die Astrologie in Frankreich als altmodische und unwissenschaftliche Methode in Verruf und ihr Studium wurde den Mitgliedern der Französischen Akademie streng verboten. Am 31. Juli 1682 verbot König Ludwig XIV. astrologische Kalender und Almanache in Frankreich.[77] Als sich gegen Ende des 17. Jahrhunderts die Naturphilosophie zunehmend einer mechanistischen Betrachtung des Universums zuwendete, verloren die philosophischen Grundlagen der Astrologie an Plausibilität.[78]

                    Im Zeitalter der Aufklärung distanzierten sich gebildete Kreise noch deutlicher von der Astrologie,[78] die sich den Kriterien der wissenschaftlichen Rationalität entzog. Obschon die Astrologie nach 1750 als Aberglaube galt, und die Aufklärer sie als „Pseudo-Wissenschaft“ betrachteten, scheiterte Friedrich der Große mit seinem Verbot der astrologischen Hauskalender am Protest der Bauern. Kaiserin Maria Theresia verbot 1736 „alle astrologischen Wahrsagereyen und abergläubischen Mutmaßungen“ in Kalendern und die Neuauflage von Ephemeriden, womit sie den Sterndeutern das Fundament entzog.[79] Die Astrologie verschwand aus den Universitäten und aus dem öffentlichen Bewusstsein,[80] der Astrologiehistoriker S. Jim Tester spricht von einem „zweiten Tod der Astrologie“.[81]

                    Entwicklung der modernen Astrologie

                    Im 19. Jahrhundert kam es speziell in England erneut zu einer Blüte astrologischer Studien, die sich an der ptolemäischen Richtung orientierten und sich vor allem mit technischen Aspekten und empirischen Überprüfungen befassten.[82] In Frankreich dagegen wurde die Astrologie erst im späten 19. Jahrhundert überwiegend in Geheimgesellschaften wieder gepflegt. Parallel entwickelte sich im englischen Sprachraum im Umfeld der 1875 gegründeten Theosophischen Gesellschaft eine esoterische Spielart der Astrologie, deren wichtigste Vertreter Sepharial und Alan Leo waren. Leos Lehrbücher trugen sehr zur Popularisierung der Astrologie bei. In Deutschland bewirkte vor allem Karl Brandler-Pracht ab etwa 1905 ein Wiederaufleben der Astrologie.[83] In den folgenden Jahrzehnten wurden dort diverse neue Ansätze entwickelt, u. a. die Halbsummen-Astrologie von Alfred Witte, die von der Schülern Reinhold Ebertins bekannt gemacht wurde.[84]

                    In den 1920er Jahren wurden im deutschsprachigen Raum erstmals Astrologie-Titel mit stark psychologischer Orientierung in der Deutung veröffentlicht. Das erste greifbare Buch dieser Richtung stammte von Oscar A. H. Schmitz, das 1922 unter dem Titel Der Geist der Astrologie erschien und bereits von der Analytischen Psychologie Carl Gustav Jungs geprägt war. Weitere Vertreter dieser Richtung waren Herbert Freiherr von Kloeckler und die Ärztin Olga von Ungern-Sternberg.[85] Im englischsprachigen Bereich folgte eine erste Hinwendung zur neueren Psychologie durch Dane Rudhyar mit seinem Buch The Astrology of Personality (1936).[83]

                    Nach dem Zweiten Weltkrieg erfreute sich die Astrologie wieder steigender Beliebtheit. Sie erlebte eine regelrechte Blütezeit, da viele Menschen eskapistisch versuchten, aus ihrer als bedrückend empfundenen Realität zu fliehen. Nach dem Abflauen der Kriegswirkungen ließ ihre Verbreitung nach. Insofern deutet der Religionssoziologe Günter Kehrer sie als eine Art „Krisensymptom“.[86]

                    In der Gegenwart bildet die Astrologie einen großen Markt, der weitgehend von der so genannten Vulgär-Astrologie abgedeckt wird: Hierzu zählen etwa kommerzielle Horoskope in Zeitungen, per Telefon oder Computer sowie mehrere Zeitschriften und Almanache. Diese Form der Astrologie gilt generell als wertlos.[87] Sie bezieht sich ausschließlich auf die Sonnenzeichen, kann daher keine sehr spezifischen Prognosen machen, da ja ein Zwölftel der Menschheit im selben Zeichen geboren ist und schwerlich an ein und demselben Tag dasselbe Schicksal zu erwarten hat. Sie dient vornehmlich der Unterhaltung. Es gibt aber auch reine Geschäftemacher, die es unter Vorspiegelung astrologischer Kenntnisse darauf anlegen, ihren Kunden das Geld aus der Tasche zu ziehen.[88]

                    In der seriösen[89] Astrologie (in Unterscheidung zur Vulgär- oder Populärastrologie) finden sich heute drei wichtige Schulen: eine, die die Astrologie als esoterische Geheimwissenschaft versteht, eine zweite empirisch orientierte, die stark statistisch arbeitet, und eine dritte, die sich an der Psychologie orientiert.[90] Letztere steht Prognosen skeptisch bis ablehnend gegenüber und legt besonderen Wert auf die Willensfreiheit und die Entwicklungsmöglichkeiten des Menschen.[91] Die meisten Vertreter dieser Richtung beziehen sich auf Jungs Tiefenpsychologie, in der das Synchronizitätsprinzip eine bedeutende Rolle einnimmt. Seit den späten 1960er Jahren erlebt die westliche Astrologie einen ausgesprochenen Boom. Ein wesentlicher Auslöser war das Konzept des Wassermannzeitalters, wie es durch das Musical Hair bekannt wurde.[83] Seitdem gewinnt die Astrologie als Lebenshilfe und Mittel der Selbstfindung wieder neue Attraktivität, wobei sie verstärkt das Individuum in den Blick nimmt und auf spekulative Prognosen verzichtet.[92] Laut dem Religionswissenschaftler Karl Hoheisel passt die verbreitete Annahme lediglich akausaler Beziehungen zwischen Gestirnen und Menschenleben aber schlecht zur Postulierung eines neuen geschichtsphilosophischen Zeitalters, dem implizit ja doch kausale Wirkungen unterstellt würden.[93] Seit dem Fall des Eisernen Vorhangs findet sie auch zunehmend Anhänger im ehemaligen Ostblock, und im Zuge der Globalisierung verbreitet sie sich weltweit.[94]

                    Astrologie in anderen Kulturräumen

                    China

                    → Hauptartikel: Chinesische Astrologie
                    Tiere des chinesischen Tierkreises, Qingyanggong-Tempel, Chengdu

                    Im Kaiserreich China wurde der Kaiser als Sohn des Himmels verehrt. Mindestens seit dem 4. Jahrhundert v. Chr. beschäftigten sich chinesische Kosmographen mit der Katalogisierung von Sternbildern und der Aufzeichnung der Gestirnsbewegungen. An den fürstlichen Höfen der Kriegsherren hielten Astrologen ständig Ausschau nach zukünftigen Ereignissen, die sich am Himmel abzeichneten. Während der 2. Han-Dynastie (25–225 n. Chr.) entstanden unterschiedliche Schulen, nach welchen das Weltbild zu erklären versucht wurde. Eine der ältesten Auslegungen bezeichnete den Himmel als einen beweglichen Baldachin (t’ien kai), unter welchem die Erde in Gestalt einer viereckigen, geköpften Pyramide bewegungslos ruht.[95] Die chinesische Astrologie schuf einen 28-teiligen, den kaiserlichen Palästen zugeordneten Mondkalender wie auch einen zwölfgeteilten Tierkreis. In der Chinesischen Astrologie nimmt eher der Jupiter als die Sonne eine zentrale Rolle ein, wodurch mittels Abstraktion auch die bekannten und in ganz Ostasien volkstümlichen Begriffe wie „Jahr der Ratte“, „Jahr des Hasen“ zustande kommen. Schon vor Christi Geburt beobachteten chinesische Astrologen den Halleyschen Kometen, ab 28 v. Chr. Sonnenflecken.

                    Indien

                    → Hauptartikel: Jyotisha

                    Die indische oder vedische Astrologie wird Jyotisha genannt. Sie beruht auf bestimmten Schriften aus dem Corpus der Veden (2. Jahrtausend v. Chr.). Sie war fester Bestandteil der höheren Gelehrsamkeit und wird auch heute noch praktiziert. Die indische Astrologie bezieht viele Fixsterne in ihre Deutungen ein und bevorzugt die realen Sternbilder. Die zwölf Tierkreiszeichen, nach den in der heutigen westlichen Astrologie die in jeweils 30° großen Himmelsabschnitte benannt wurden, werden in der indischen Astrologie ebenfalls benutzt und haben sogar ähnliche Namen (Mesha – Widder, Kartaka – Krebs usw.). Manchmal wird die indische Astrologie auch „Mondastrologie“ genannt, weil die Position des Mondes das eigentliche „Sternzeichen“ darstellt. Die wichtigsten erhaltenen Werke vedischer bzw. indischer Astrologie sind das Brihat-Jataka von Varaha Mihira und das Hora Shastra von Parashara Muni. Als zeitgenössische Autoren wichtiger astrologischer Abhandlungen sind in Indien besonders B. V. Raman, Ojhas und Shyamasunadara Dasa bekannt geworden. B. V. Raman schrieb über ein Dutzend Werke in englischer Sprache, wie Graha Bhava Balas und Notable horoscopes. Im Gegensatz zur heutigen westlichen Astrologie geht die indische Astrologie vom real sichtbaren Sternenhimmel aus, bei dem die jährliche Verschiebung der Polarachse berücksichtigt wird (Ayanamsa). Deshalb gibt es einen Unterschied von etwa 24 Grad zwischen der Position der Planeten in der westlichen und der indischen Astrologie. Es gibt in Indien viele Tempel, in denen von den Astrologen die neun Hauptplaneten (Nava Graha) als Gottheiten verehrt werden. Auch kennt sie neben der Erstellung eines Geburtshoroskopes noch viele andere Techniken der Weissagung, wie Prashna, d. h. die Berechnung des Zeitpunktes einer konkreten Frage. Weltweites Aufsehen erregte in neuerer Zeit die Existenz sogenannter Palmblattbibliotheken, von denen in Indien einige Dutzend existieren, die aber nicht alle von den führenden Astrologen anerkannt sind. Hier wurde angeblich auf Palmblättern vor einigen Jahrtausenden die gesamte Geschichte der Menschheit festgehalten. Einige dieser angeblich antiken Dokumente wurden jedoch inzwischen als plumpe Fälschungen entlarvt.

                    Maya

                    Das Caracol-Observatorium in der antiken Stadt Chichén Itzá in Mexiko.

                    Aus präkolumbianischer Zeit liegen für Mittelamerika Hinweise auf astrologische Aktivitäten vor, vor allem für die Zivilisation der Maya. Dort wurde neben Sonne und Mond vor allem der Venus große Bedeutung beigemessen. Diese galt als Unglücksbote und Kriegsbringer und wurde daher sehr aufmerksam beobachtet.[96] Insbesondere das Erscheinen der Venus als Morgenstern wurde als unheilvoll betrachtet; dem Morgenstern waren mehrere Kriegsgottheiten zugeordnet. Das durch die Venus verkündete Unheil versuchte man durch Zeremonien abzuwenden. Der Tierkreis der Maya bestand aus dreizehn Zeichen.

                    Das Horoskop

                    → Hauptartikel: Horoskop

                    In der westlichen Astrologie werden Aussagen und Deutungen oft aus einem Horoskop bzw. einer Horoskop-Grafik abgeleitet, welche die Positionen der Himmelskörper stark vereinfachend zweidimensional darstellen.[6] Diese Positionen für ein Horoskop wurden bereits in der Antike mathematisch auf Basis tabellarischer Ephemeriden errechnet, da der Großteil der entsprechenden Himmelskörper zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht beobachtbar bzw. sichtbar waren und sind: wegen Tageslicht und Wolken, bei Nacht und da der Himmel nur über dem Horizont sichtbar ist. Heutzutage kann das auch mit Hilfe von Computerprogrammen geschehen. Bei der Deutung des Horoskops spielen tradierte Interpretationsmuster eine Rolle, an die der Astrologe aber nicht gebunden ist.

                    Vielfach verwendete Grundelemente des Horoskops sind beispielsweise der Tierkreis, die Planeten und deren Aspekte sowie die sogenannten Horoskop-Häuser, der Aszendent und verschiedene Knotenpunkte wie aufsteigender Mondknoten sowie sensitive Punkte wie der sogenannte Glückspunkt.[97] Der Tierkreis ist eine Einteilung der geozentrisch betrachteten Bahn der Sonne (Ekliptik) über den Fixsternhimmel in zwölf gleich große Abschnitte. Die zwölf Abschnitte sind die Tierkreiszeichen. Die Planeten der Astrologie sind die „Wandelsterne“ der früheren geozentrischen Astronomie, also diejenigen Himmelskörper, die sich von der Erde aus betrachtet sichtbar gegenüber dem Fixsternhimmel bewegen. Neben den Planeten der heutigen Astronomie sind das auch Sonne und Mond. Die Häuser sind ebenfalls eine Teilung der Ekliptik in zwölf Abschnitte, in diesem Fall nach der Sichtbarkeit zum betreffenden Zeitpunkt an dem betreffenden Ort.

                    Berechnung

                    Mit der Berechnung eines Horoskopes ist normalerweise die Erstellung einer Horoskop-Zeichnung bzw. -Figur für ein Ereignis an einen bestimmten Ort auf der Erde und eine bestimmte Zeit gemeint. Mit der Zeichnung wird in einer lediglich zweidimensionalen Perspektive das Sonnensystem aus Sicht des Ereignisortes abgebildet. Der Ort wird nach geografischer Länge und Breite berücksichtigt, die Ereignis-Zeit am Ort in astronomische Sternzeit umgerechnet. Grundlagen sind rein astronomische Berechnungsmethoden. Früher wurden zur Berechnung die Ephemeriden und sogenannte Häusertabellen (zur Berechnung der Horoskop-Häuser) genutzt; heute wird meistens eine Astrologie-Software verwendet, die auf diese zurückgreift. Das Ereignis kann eine Geburt sein, eine Krönung oder Staatsgründung, eine Vertragsunterschrift oder Schiffstaufe, auch Unglücke aller Art, Grundsteinlegungen oder Jahreshoroskope usw. Dem erst folgt die eigentliche astrologische Tätigkeit, die Deutung.[97][98]

                    Verschiedene Horoskoparten

                    Modernes Horoskop (Radix): Vereidigungs-Horoskop von Donald Trump.[99]

                    Einige geozentrische Horoskopformen im Überblick:

                    Geburtshoroskop (Radix): Es soll die Deutungsgrundlage für die Beschreibung der Persönlichkeitsmerkmale und des Schicksals eines Menschen, eines anderen Lebewesens oder auch eines Staates sein. Das Radixhoroskop gibt grafisch die genaue Gestirnstellung zu einem bestimmten Zeitpunkt wieder. Fügt man diesem ein weiteres, später entstandenes hinzu, spricht man von einem Transithoroskop, aus dem der Astrologe die astrologische Konflikt- oder Harmoniesituation zu diesem Zeitpunkt ablesen kann.
                    Elektionshoroskop: Es wird auf einen beliebigen Zeitpunkt in der Zukunft erstellt und soll dabei helfen, günstige „Konstellationen“ für geplante Unternehmungen auszuwählen. In der klassischen Astrologie bis in das Mittelalter hinein war diese Art der Astrologie ein wichtiger Zweig, der vor bedeutsamen politischen Ereignissen und auch für den Zeitpunkt einer kriegerischen Handlung als Orakel verwendet wurde.
                    Partnerschaftshoroskop (auch Beziehungshoroskop, Synastrie): Dieses soll Aufschluss über die Beziehung zwischen Menschen und auch Institutionen (Vergleich von Staatshoroskopen) geben, also auch die Beziehung zwischen Geschäftsfreunden, Arbeitskollegen, zwischen einem Elternteil und einem Kind oder zwischen Geschwistern.

                    Davon zu unterscheiden ist die Publikationsform des sogenannten Zeitungshoroskops. Als deren Erfinder gilt der Brite R. H. Naylor. Am 24. August 1930 veröffentlichte er im Sunday Express ein ausführliches Horoskop der neugeborenen Prinzessin Margaret und sagte im selben Beitrag verschiedene Ereignisse für die laufende Woche voraus. Naylor veröffentlichte am 31. August desselben Jahres einen Folgebeitrag mit geburtstagsabhängigen astrologischen Vorhersagen für Personen, die im September geboren waren. Am 5. Oktober folgte ein entsprechender Artikel für Personen mit Geburtstag im Oktober. Ab dem 12. Oktober 1930 wurde daraus eine wöchentliche Kolumne. Bezüge auf das Tierkreiszeichen enthielt die Kolumne ab 1935. Später teilte Naylor seine Vorhersagen nicht mehr nach Monaten ein, sondern nach dem Datumsbereich des jeweiligen Tierkreiszeichens. Dieses Publikationsformat für Horoskope wurde nach und nach von zahlreichen Zeitungen und Zeitschriften übernommen und erfreut sich bis heute großer Beliebtheit.

                    Planeten

                    Die klassische Astrologie berücksichtigt vor allem die folgenden sieben Himmelskörper: Sonne, Mond, Merkur, Venus, Mars, Jupiter und Saturn. Nach der Entdeckung der mit bloßem Auge nicht sichtbaren Planeten Uranus (1781) und Neptun (1846) und des Zwergplaneten Pluto (1930) wurden diese nachträglich in das astrologische Weltbild integriert, und gelegentlich werden auch weitere Zwergplaneten und Asteroiden, zum Beispiel (1) Ceres und (4) Vesta, herangezogen.

                    Im 17. Jahrhundert nennt der Astrologe William Lilly für die Himmelskörper u. a. noch folgende Qualitäten/Eigenschaften:[100]

                    Mond: weiblicher, nächtlicher Planet; kalt, feucht, phlegmatisch; gut gestellt: ruhige, gelassene Art, zartes Wesen; ängstlich, friedliebend, unbeständig; neigt dazu, umzuziehen und Wohnung umzustellen; Liebhaber ehrlicher und geistreicher Wissenschaften; schlecht gestellt: Vagabund, ohne Geist, unberechenbar, mit keiner Lebensbedingung zufrieden;[101]
                    Merkur: weder männlich, noch weiblich; kalt und trocken, melancholisch; gut gestellt: Menschen mit spitzfindigem, staatspolitischem Gehirn, Intellekt und Wahrnehmung; sehr guter Gegner und Logiker; beredtsam; lernt fast alles ohne Lehrer; unermüdliche Phantasie, Händler, Sucher von Mysterien; sehnt sich nach Reisen und fremden Landstrichen; schlecht gestellt: mühseliger Verstand, verwirrter Mann mit Zunge und Feder gegen jeden; Lügner, Schwätzer, Geschichtenerzähler, leichtgläubig, Esel ohne eigenen Stadtpunkt und Meinung; ohne Urteilskraft, Stehler;[102]
                    Venus: weiblicher Planet, mäßig kalt und feucht, nachtbetont, das kleiner Glück, Urheber von Fröhlichkeit und Lustigkeit, bei den Launen phlegmatisch in Blut und Geist; gut gestellt: ruhiger Mensch, angenehm, nett und sauber; liebt Fröhlichkeit in Wort und Handlung; musikalisch; mag Bäder, fröhliche Treffen und Bühnenspiele; meidet Arbeit und Mühsal; Gesellschafter; schlecht gestellt: liederlich, verschwenderisch, Ehebrecher, ohne Guthaben; Atheist und ungezwungener Mann, verbraucht sein Vermögen in Bierhäusern und Tavernen; fauler Geselle;[103]
                    Mars: männlich, Nachtplanet, heiß und trocken, cholerisch, das kleine Unglück, Urheber von Streit; gut gestellt: in Kriegskunst und Mut unbeziegbar, unterwirft sich keinesfalls, kühn, standhaft, streitsüchtig, liebt den Krieg, wagt jede Gefahr, gehorcht keinem; schlecht gestellt: Schwätzer ohne Maß und Ehrlichkeit, Mörder, Anstifter und Aufrührer, Verräter, unbesonnen, Unterdrücker, gewalttätig;[104]
                    Sonne: heiß, trocken, männlich, Tagplanet, bei guter Stellung gleichbedeutend mit Glück; gute Stellung: vertrauensvoll, hält Versprechen; dringendes Verlangen, überall zu regieren und zu herrschen; klug und große Urteilskraft; leutselig, sehr menschlich zu allen Leuten, großherzig, liebt Pracht und Herrlichkeit; schlecht gestellt: arrogant, überheblich, schätzt Menschen gering, anstrengend, töricht, Verschwender, rastlos;[105]
                    Jupiter: Tagplanet, männlich, mäßig heiß und feucht, das große Glück, Urheber von Mäßigkeit, Gerechtigkeit; gut gestellt: großmütig, vertrauensvoll, macht glorreiche Dinge, ehrenwert, religiös, liberal, respektvoll alten Menschen gegenüber, Liebhaber von fairem Teilen, weise, kraftvoll; schlecht gestellt: heuchlerisch religiös, verschwendet Erbe, dogmatisch, sorglos, abtrünnig, jeder prellt ihn; von grober Aufnahmefähigkeit;[106]
                    Saturn: Tagplanet, kalt, trocken, erdig, männlich, größeres Unglück, Urheber von Einsamkeit; gut gestellt: profunde Vorstellungskraft, ernst in seinen Handlungen, in Worten zurückhaltend, sehr sparsam im Sprechen und Geben; bei der Arbeit geduldig, strebsam, in Diskussionen gewichtig; schlecht gestellt: neidisch, misstrauisch, gewinnsüchtig, stur, verborgener Lügner, niemals zufrieden, bösartig;[107]

                    Peter Niehenke führt dagegen in Astrologie. Eine Einführung (2000) zu den Himmelskörpern diese astrologischen Grundprinzipien an:[108]

                    Mond: Aufrechterhaltung der Lebensprozesse, Bedürfnis nach menschlicher Nähe und Geborgenheit, assoziatives Denken, Träumen;
                    Merkur: Zentrales Nervensystem, Informationsverarbeitung, Sprache, Nüchternheit, Zweckdenken, Verstand;
                    Venus: homöostatische Prozesse, weibliche Geschlechtsorgane, Lust-Unlust, Sexualität, denken eher in ästhetischen Kategorien;
                    Mars: Muskeln, Blut, männliche Geschlechtsorgane, Aggression, Risikobereitschaft, Scharfsinn, Denken in klaren Alternativen;
                    Sonne: Antriebskraft, Lebensenergie, Herz, Selbstbewusstsein, mit sich im Einklang sein, Mentalität (Denkungsart, Einstellungen);
                    Jupiter: Wachstum, Reifen, die Assimilation von Nährstoffen, Leber; Bedürfnis, gut zu sein; Talent zum Glück; Vernunft; Fähigkeit, intuitiv größere Zusammenhänge zu erkennen;
                    Saturn: Abwehr, Milz, Haut, Schmerz, Anpassungsbereitschaft, Gedächtnis;
                    Uranus: Beziehungen zum Nervensystem, Hypophyse; Impuls, Veränderungen vorzunehmen; Intuition, Geistesblitz;
                    Neptun: Sonnengeflecht, Durchlässigkeit und Verbundenheit; Altruismus, Ahnen, erfinden;
                    Pluto: Regeneration, biologische Tod; Drängen zu destruktiven Handlungen; Zerstörung der Lebensgrundlagen; aktiv auf Beendigung gerichtet;

                    Der Astronom und Astronomie-Historiker Jürgen Hamel wiederum notiert in Begriffe der Astrologie (2010) u. a. folgende astrologischen Planetenzuordnungen:[109]

                    Mond: weibliche Macht, Symbol für Rhythmus, zyklische Zeit, Veränderung, Unbeständigkeit des Irdischen, beherrscht die Zeiten, weiblich, feucht und kalt;[110]
                    Merkur: Führer, Bote, Redner, Beschützer des Handels, steht in Verbindung mit Wissenschaft, wenig ausgeprägt, ihn aspektierende Planeten prägen ihn; kalt und feucht; Neigung zu Rhetorik, Geometrie und Philosophie;[111]
                    Venus: das kleine Glück, Liebe, Fruchtbarkeit, Krieg, weiblich, kalt und feucht, irdische Freude, vorübergehendes Wohl, Gesang, Musik;[112]
                    Mars: das kleine Unglück, Krieg, aufrührerisch, unberechenbar, Anstrengung, männlich, trocken und heiß, Arbeitskraft, Unternehmungslust;[113]
                    Sonne: männlich, positiv, warm und mäßig trocken, gütig, Symbol für Herrscher aller Art, Verbindung zu Gold, Verständnis und Freigiebigkeit, Reichtum, mild und ehrlich, gerecht;[114]
                    Jupiter: männlich, großes Glück, mäßig warm und feucht, streben nach höheren Werten, Großzügigkeit, Aspekte des gesellschaftlichen Zusammenlebens, friedlich, Gerechtigkeit, vernünftig und weltweise, religiös, fröhlich; hilft Leuten, sobald er kann;[115]
                    Saturn: das große Unglück, kalt und trocken, männlich, Gerechtigkeit, Beständigkeit, Ordnung, Konzentration aufs Wesentliche, Realitätsbezug, Disziplin, Abgrenzung (zu anderen), Herr der Zeit, Verderber und Feind der Natur, verkörpert Arbeiten müssen, schwer, Schwermut, selten reich, unglücklich, bleibt gerne allein,[116]
                    Uranus: Streben nach Freiheit und Individualität, schöpferische Ideen und Impulse, intuitive Verbindung zu universellem Bewusstsein, plötzlicher Umschwung, Aufbruch in andere Dimensionen;[117]
                    Neptun: weiblich, Grenzen langsam auflösend, Sehnsucht, Transzendenz, Spiritualität, Aufgehen in Größerem, Inspiration;[118]
                    Pluto: Massenbewegungen, tiefe Wandlungsprozesse, Krise, Heilung, Transformation, Intensität, Urgewalt;[119]

                    Tierkreiszeichen

                    → Hauptartikel: Tierkreiszeichen
                    Tierkreis

                    Dieser Artikel oder nachfolgende Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen (beispielsweise Einzelnachweisen) ausgestattet. Angaben ohne ausreichenden Beleg könnten demnächst entfernt werden. Bitte hilf Wikipedia, indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfügst.

                    Es gibt zwei unterschiedliche Tierkreiszeichen-Systeme, die denselben Messkreis, den 360°-Tierkreis mit zwölf Zeichen zu je 30°-Abschnitten auf der Ekliptik benutzen. Dabei differieren die Positionen der astrologisch berücksichtigten Himmelskörper und Zeichen zwischen den Systemen. Die überwiegend westlich ausgerichtete Methode benutzt den tropischen Tierkreis. Die Abschnitte bzw. einzelnen Tierkreiszeichen tragen die gleichen Namen wie Namen die antik ursprünglich neben ihnen liegenden Sternbilder.

                    Siderischer Tierkreis
                    Die überwiegend indisch ausgerichtete Methode, als Vedische Astrologie bekannt, benutzt die Sternbilder des siderischen Tierkreises. Sie teilt den Messkreis wie beim tropischen Tierkreis in zwölf Abschnitte zu 30° und orientiert sich nach wie vor an dem antiken Sternbild Widder als Beginn für den Tierkreis, dessen Ayanamsha-Wert – ein in den Ephemeriden aufgeführter Wert, der angibt, um wie viele Bogengrade, -minuten und -sekunden sich der tropische vom siderischen Tierkreis unterscheidet – sich offiziell an der Opposition zu Spica orientiert. Da sich die jährlich wiederkehrenden Positionen der Sternbilder aufgrund der Präzession ganz langsam ändern (um ca. 1° in 72 Jahren), wandert der Punkt des Frühjahr-Äquinoktiums um den 21. März im tropischen Tierkreis scheinbar rückwärts entlang der Tierkreis-Sternbilder derzeit durch das Sternbild Fische und wird nach Vedischer Sternbild-Einteilung im Jahr 2442 n. Chr. das Sternbild Wassermann erreichen.
                    Tropischer Tierkreis
                    In der westlichen Astrologie wird weitgehend der tropische Tierkreis verwendet. Seine Ausrichtung an den vier Ekliptikpunkten der Äquinoktien und Solstitien der Sonne gab dem tropischen Tierkreis seinen Namen, der sich ableitet vom griechischen τρόποι, trópoi, was „Wendungen, Wendepunkte“ bedeutet. Anhand der Äquinoktien und den Solstitien wird dabei ausgehend vom Frühlingspunkt die Ekliptik in zwölf Abschnitte zu 30° unterteilt, die zwölf Tierkreiszeichen. Der tropische Tierkreis ist also eine geometrische Abstraktion, da er nicht mit den Sternbildern auf der Ekliptik korrespondiert. In der Spätantike, nach dem 5. Jahrhundert, setzte er sich schließlich gegen den siderischen Tierkreis durch. Astronomen hatten schon mehrere Jahrhunderte zuvor bemerkt, dass der damals noch am siderischen Tierkreis bzw. Ekliptiksternbild Widder und an den früher so bezeichneten „Normalsternen“ genormte astronomische Frühlingsbeginn immer später im Jahreslauf erreicht wurde, mithin aufgrund der Präzession in Richtung meteorologischer Sommer wanderte, wodurch sich auch die Ekliptiksternbilder im Verhältnis zum Jahreskreis verschoben.[120][121][122]
                    Zusammenschau von siderischen Sternbildern und tropischem Tierkreis (schematisch) für das Jahr 2000

                    Um etwa 300 v. Chr. entwickelte sich im Hellenismus die Idee, den einzelnen Tierkreisabschnitten eine bestimmte Deutung zu unterlegen. Unterstützt wurde sie von der bereits seit langem in Ägypten praktizierten Unterteilung des Himmels in Dekane mit ihren Bedeutungen. Später entwickelten sich daraus die Dekan-Deutungen innerhalb der Geburtshoroskopie. Aufgrund der bereits bekannten Vier-Elemente-Lehre (Wasser, Luft, Feuer, Erde), die sich vom 6. bis 5. Jahrhundert v. Chr. ausgebildet hatte (Thales von Milet, Anaximenes, Heraklit, Empedokles), in antiken Vorstellungen Ausdruck einer grundlegenden Vierheit, sowie der Harmonielehre der Pythagoreer, die mit Zählsteinen geometrische Figuren, Dreiecke (Trigone) und Vierecke (Tetraktys), formten und ihnen große Bedeutung beimaßen (ungerade Zahlen: begrenzt, männlich; gerade Zahlen: unbegrenzt, weiblich) entstand zusammen mit dem Tierkreis eine neue Kombination und Zuordnung.

                    Doch erst mit Aristoteles‘ (384–322 v. Chr.) damals sehr erfolgreichen, systematisierenden Ausführungen zu Physik und Kosmos wurde die etablierte Vier-Elemente-Lehre fest in den Komplex astronomisch-astrologischer Lehren übernommen. Zusätzlich erweiterte er die Vier-Elemente-Lehre mit den Zuordnungen Trockenheit bzw. Feuchtigkeit und Wärme bzw. Kälte. Die sich daraus bildende Zusammenstellung führte zu einer Ordnung, in der sich bilden: Trockenheit und Wärme das Feuer; Feuchtigkeit und Wärme die Luft; Feuchtigkeit und Kälte das Wasser; Trockenheit und Kälte die Erde.

                    Die vier Elemente werden u. a. in Verbindung mit den Tierkreiszeichen-Qualitäten bzw. -Modalitäten kardinal, fix und beweglich bzw. variabel den zwölf Zeichen zugeordnet, in dem jeweils ein Element und eine Modalität mit einem Tierkreiszeichen verbunden werden. Der Löwe beispielsweise gilt daher als Feuer-Zeichen mit fixer Qualität, Merkmale wie Stabilität und Ausdauer, Unbeirrbarkeit und Festigkeit usw. zählen zu den fixen Qualitäten. Die Tierkreiszeichen können weiterhin nach den jeweiligen Elementen in die Feuerzeichen (Widder, Löwe, Schütze) und Erdzeichen (Stier, Jungfrau, Steinbock), in Luftzeichen (Zwillinge, Waage, Wassermann) und Wasserzeichen (Krebs, Skorpion, Fische) eingeteilt werden.[123][124]
                    Die zwölf Zeichen werden zudem noch häufig nach den zwei Geschlechtern weiblich und männlich unterschieden, abwechselnd aufeinanderfolgend im Tierkreis: Das Tierkreiszeichen Krebs gilt als weiblich, das nachfolgende Löwe-Zeichen entsprechend als männlich, die dem Löwe-Zeichen folgende Jungfrau wiederum als weiblich usw.

                    Aszendent

                    → Hauptartikel: Aszendent (Astrologie)

                    Der Aszendent bildet den zu einem bestimmten Zeitpunkt am Horizont aufsteigenden Ekliptik-Punkt ab, der an einem bestimmten Zeitpunkt und Ort im Osten des Ereignisortes aufsteigt, er fällt auf einen bestimmten Grad des zeitgleich am Osthorizont stehenden Tierkreizeichens. Der Aszendent wird als eigenständiger, besonders wichtiger und individueller Wirkpunkt im Horoskop betrachtet, der einerseits den Anfang des I. Hauses abbildet, alle nachfolgenden Horoskophäuser sind vom Aszendenten abhängig. Andererseits wird ihm astrologisch eine besondere Qualität und Funktion zugeordnet, die vielfach ähnlich bedeutsam wie jene der Sonne im Horoskop sein soll. So verbindet man den Aszendenten beispielsweise mit den persönlichen Anlagen des Geborenen, dem im Leben angelegten Grundbedürfnis, Charakter und Temperament, der Erscheinung und Körperlichkeit, der Individualität eines Menschen, in der psychologischen Astrologie das Ich schlechthin, in Zusammenhang mit dem Tierkreiszeichen bzw. auch Tierkreiszeichen-Abschnitt, in welchem der Aszendent steht.[125][126]

                    Häuser oder Felder

                    Die charakterprägende Zeitqualität am Beispiel des Geburtshoroskopes von Barack Obama, der am 4. August 1961 um 19h24 in Honolulu geboren wurde. Äußerer Ring: 12 Tierkreiszeichen; innerer Ring: zwölf Häuser mit den Symbolen verschiedener Gestirne. Rote Linien ~ disharmonische, grüne und blaue Linien ~ harmonische Winkel (Aspekte).

                    Der genaue Zeitpunkt und der geographische Ort, für den ein geozentrisches Horoskop berechnet wird, bestimmen die Position der „Häuser“, auch Felder genannt, die sich aus der Momentaufnahme der Erdrotation errechnet. Die Häuser sind die Darstellung des geozentrischen Blickwinkels von einem geographischen Punkt aus auf den Tierkreis. Der Ekliptikgrad, der gerade über den Horizont steigt, wird Aszendent (Asz.) genannt und markiert den Beginn des ersten Hauses. Es folgen drei Häuser bis zum Punkt der unteren Kulmination des Tierkreises, das heißt dem tiefsten Punkt unter dem Horizont, dann drei Häuser bis zum gerade untergehenden Punkt des Tierkreises (Deszendent, DC), drei Häuser zur oberen Kulmination, und schließlich drei Häuser zurück zum Aszendenten. Wegen des Winkels von rund 23° 26′ zwischen der Erdbahn-Ebene und dem Äquator sind die Häuser im Allgemeinen auf der Ekliptik unterschiedlich groß.

                    Der Aszendent markiert die Spitze des ersten Hauses, von welchem aus man nun die übrigen, gegen Osten unter dem Horizont fortgehend, zählt. Die Häuser folgen der Reihe nach aufeinander als 1. bis 12. Haus. Bildlich kann man sich die Häuser wie eine in zwölf gleiche Stücke nach der üblichen Art aufgeschnittene Orangenschale vorstellen, wobei Stängelansatz und Blütenrest der Orange genau am Nord- und Südpunkt des Horizonts liegen, eine Schnittlinie von Norden nach Süden den Himmel entlang läuft und unter der Erde wieder zurück nach Norden, eine am Horizont entlang, und auf jeder Seite noch je zwei Schnitte dazwischen liegen. Allerdings wird der Abstand der Planeten zur Ekliptik meist bei der Häuserzuordnung nicht berücksichtigt.

                    Je nach astrologischer Schule oder Richtung werden die Häuser teilweise nach verschiedenen Systemen berechnet, die zu abweichenden oder sogar sich widersprechenden Aussagen führen können. Ein Häusersystem ist jenes nach Campanus von Novara, andere nach Porphyrios und Regiomontanus, Placidus de Titis oder Walter Koch.[127] Beim oft eingesetzten äqualen System werden die Häuser vom Aszendenten aus gleich groß in 30°-Abschnitten dargestellt. Bei den anderen Systemen sind die Häuser je nach der verwendeten Projektionsebene (der Schnittebene im Orangenbild) unterschiedlich groß.

                    So wie den Tierkreiszeichen in der Deutung verschiedene Charaktereigenschaften und den Himmelslichtern (Planeten, Sonne, Mond) verschiedene Eigenschaften zugesprochen werden, so stellen die Häuser unterschiedliche Lebensbereiche dar (ich bin, ich habe, ich denke, ich fühle u. ÃƒÂ¤.), in denen sich die dort präsenten Tierkreiszeichen und Planeten entsprechend bemerkbar machen sollen. Diese Lebensbereiche werden der Reihe nach in symbolischer Analogie zu den Eigenschaften der Tierkreiszeichen, beginnend mit Widder, den Häusern zugeordnet.

                    Aspekte

                    → Hauptartikel: Aspekt (Astrologie)

                    Der Abstand zwischen zwei Horoskopfaktoren, wie den Planeten, wird durch Winkel ausgedrückt. Einigen Winkelgrößen wird eine besondere Bedeutung zugemessen, diese Winkel werden als Aspekte (lateinisch aspiciere – anblicken, betrachten) bezeichnet und in Horoskopen häufig als Verbindungslinien eingezeichnet. Traditionell waren dies bis weit ins 20. Jahrhundert das Sextil und das Quadrat, das Trigon und die Opposition sowie die Konjunktion. Letztere galt antik wie auch noch Jahrhunderte später nicht als Aspekt und speziell die Konjunktion von Jupiter sowie Saturn erfuhr seit der Spätantike bis weit in die Neuzeit hinein eine gesonderte Deutung unter dem Begriff der Großen Konjunktion für die astrologische Geschichtsbetrachtung.[128][129][130] Als Sonderfall gelten häufig die sogenannten Spiegelpunkte, die in der Astrologiegeschichte wiederum teilweise nicht zu den Aspekten gerechnet und entsprechend eben sowenig mitgedeutet wurden. Mittlerweile werden eine immer noch zunehmende Zahl von weiteren Aspekten, je nach astrologischer Richtung oder Schule, in die Deutung einbezogen. So z. B. das Halbquadrat oder Quintil. Die von Alfred Witte eingeführten Halbsummendeutungen berücksichtigen insbesondere die Symmetrieeigenschaften der Aspekte.[131] Nach astrologischer Auffassung beschränkt sich die Wirksamkeit der Aspekte nicht auf die exakten Winkelabstände, die praktisch nie gegeben sind. Vielmehr wird um diese herum ein Streubereich, der sogenannte Orbis zugelassen, der je nach astrologischer Schule unterschiedlich groß sein kann. Neuere Auffassungen gehen von einer kontinuierlichen Abnahme der Wirksamkeit mit dem Abstand von exakten Wert aus.

                    Rezeption

                    Die Kritik an der Astrologie bewegte sich lange Zeit zumeist auf einer abstrakten und philosophischen Ebene.[132] So wurden etwa die unterschiedlichen Schicksale von Menschen diskutiert, die zum selben Zeitpunkt geboren waren, oder das Fehlen plausibler Darlegungen, wie die postulierten astrologischen Einflüsse stattfinden sollten. Heutige Kritik an der Astrologie beruft sich dagegen vor allem auf kontrollierte empirische Studien, in denen die – auch psychologisch begründbare – Fähigkeit von Astrologen geprüft wurde, aus Horoskopen Aussagen über die zugehörige Person abzuleiten, die aber regelmäßig keine über den Zufall hinausgehende Trefferrate zum Ergebnis hatten.

                    Empirische Studien

                    Im Jahre 1979 stellte Kelly[133] in einer Metaanalyse der bis dahin vorliegenden Studien fest, dass

                    die große Mehrheit der empirischen Studien, die zu dem Zweck durchgeführt wurden, die astrologische Lehre zu überprüfen, deren Behauptungen nicht bestätigen konnte und
                    “the few studies that are positive need additional clarification.” (deutsch: „die wenigen stützenden Studien weiterer Klärung bedürfen.“)[134]

                    Einige wissenschaftliche Studien kamen zu dem Ergebnis, dass es keinen feststellbaren Zusammenhang gebe zwischen Deutungselementen der Astrologie und menschlichen Eigenschaften wie Intelligenz oder Persönlichkeit, wie sie in der Psychologie typischerweise begrifflich operationalisiert werden.[135] Auch weitere Untersuchungen konnten einen Zusammenhang zwischen Sternzeichen und der Persönlichkeit nicht nachweisen.[136] Bei der Voraussage künftiger Ereignisse schneiden Astrologen nicht besser ab als bei zufälligem Erraten.[137][138] Eine der bekanntesten Untersuchungen ist der Doppel-Blindtest von Shawn Carlson, der 1985 in der Fachzeitschrift Nature publiziert wurde.[139]

                    David Voas ging der Frage nach, ob der Erfolg in der Beziehung und ein Hingezogenfühlen zum Lebenspartner mit den astrologischen Aussagen, die spezifisch dies konstatieren, korrelieren. Hierfür standen ihm Personendaten von über elf Millionen Menschen aus Wales und England zur Verfügung. Die Studie zeigte, dass weder Ehen von unter astrologischen Gesichtspunkten „geeigneteren“ Partnern länger anhalten würden, noch, dass es eine höhere Verteilung an astrologisch „kompatibleren“ Partnern gebe.[140]

                    Ein dänisch-deutsches Forscherteam um Peter Hartmann wertete in einer großangelegten Studie die Daten von insgesamt mehr als 15.000 Personen statistisch aus: ein Zusammenhang zwischen Geburtsdatum – und damit auch dem so genannten „Sternzeichen“ (dem Tierkreiszeichen, in dem zum Zeitpunkt der Geburt die Sonne steht) – und individuellen Persönlichkeitsmerkmalen konnte nicht nachgewiesen werden.[135] „Damit könne zwar nicht die Astrologie als Ganzes widerlegt werden, doch ein direkter Zusammenhang zwischen der Geburt in einem bestimmten Tierkreiszeichen und der Persönlichkeit existiere höchstwahrscheinlich nicht, schließen die Forscher.“[141]

                    Darüber hinaus betonen verschiedene Autoren entscheidende methodische Schwächen scheinbar stützender Studien wie selektive Auswahl der Testpersonen, Ungenauigkeiten bei der Geburtszeit oder zu geringe Probandenzahlen. Für die positiven Befunde solcher Studien fanden die Forscher alternative Erklärungen, so tendieren Personen mit astrologischen Kenntnissen dazu, sich gemäß ihren Erwartungen zu ihrem jeweiligen Sternzeichen zu verhalten.[142][143]

                    Astrologische Zwillinge, das sind Personen, die zum selben Zeitpunkt geboren sind, sollten nach Auffassung vieler Astrologen und Kritiker der Astrologie der beste Test für die Leistungsfähigkeit der Astrologie sein.[137] In einer umfangreichen, wissenschaftlich durchgeführten Studie konnten keine Korrelationen zwischen Geburtsdatum und signifikant höheren Ähnlichkeiten bei astrologischen Zwillingen – im Vergleich zu anderen Personen – festgestellt werden.[137]

                    Im Jahr 1997 wollte Gunter Sachs in seinem Buch Die Akte Astrologie[144] mittels 300.000 untersuchten Fällen nachweisen, dass statistisch signifikant erscheinende Korrelationen zwischen den Tierkreiszeichen der untersuchten Personen und Alltagsphänomenen wie Heirat, Unfall, Krankheit, Interessen oder Selbstmord bestünden: So kam er u. a. auf 25 statistisch signifikant häufige und seltene Eheschließungskombinationen. Er glaubte, diese auch mittels Kontrollexperiment (künstliche Sternzeichen mittels Zufallsauswahl) verifizieren zu können. Allerdings wurden von Statistikern grobe methodische Fehler in Sachs’ Buch aufgezeigt. Eine im März 2011 veröffentlichte Stellungnahme der Statistiker Katharina Schüller und Walter Krämer kam zu dem Schluss, dass die handwerklich-methodischen Fehler, die Statistiker zuvor den Auswertungen von Gunter Sachs nachsagten, nicht vorhanden seien[145] – was allerdings nicht als Beweis für die Richtigkeit von Sachs’ Behauptungen missverstanden werden dürfe.

                    Psychologie

                    Neben der Selbstprojektion finden sich in der Psychologie weitere Theorien, etwa die Fremdprojektion (ähnlich dem Erlernen der Geschlechterrolle) sowie der Bejahungsfaktor bei schwammigen Aussagen (sogenannter Barnum-Effekt), die die Selbstbestätigung über das Horoskop in Frage stellen. Diese Bejahungstendenz ist beispielsweise gegeben bei Persönlichkeitsbeschreibungen, die Gegensätze in einem ausgewogenen Verhältnis gegenüberstellen („Sie sind ein im Grunde kontaktfreudiger Mensch, aber manchmal ziehen Sie sich zurück und wollen mit niemandem reden“). Für diese Effekte gibt es jeweils fundierte Studien, die deren teils starke Wirkung beschreiben. Ähnlich wie mit der physikalischen Kritik bleibt für den astrologischen Anteil hier nur ein kaum messbarer Hauch eines äußeren Einflusses übrig. Mögliche Beobachtungen sind vielmehr der Ausdruck des Erlernten als direkte Folge der Prägung der Psyche durch das astrologische Modell. In diesem Zusammenhang hat eine Untersuchung, die im Jahr 1978 von den Psychologen Mayo, White und Eysenck durchgeführt wurde, gezeigt, dass abhängig vom jeweiligen Wissen um Gestirnstände Personen, die dieses Gedankengebäude kennen und für sich auch als wichtig betrachten, auch Stellungen der Planeten widerspiegeln.[146] Diese Auffälligkeiten verschwanden jedoch genau dann, wenn Personen getestet wurden, die keine astrologischen Behauptungen kannten.

                    Einzig die Analytische Psychologie nach C. G. Jung steht der Astrologie offen gegenüber und begreift sie als einen Ausdruck von Synchronizität. Jung hat besonders die so genannte «psychologische Astrologie» erheblich beeinflusst.[147] Jungs Begriffe und ihre inhaltlichen Beschreibungen wie «Animus/Anima» und der «Schatten», die Persona und die «Individuation», die «Archetypen-Lehre» sowie das Modell der «Synchronizität» werden in der Astrologie z. B. vielfach bei der Deutung von Geburtshoroskopen verwendet. Darüber hinaus verfügte Jung selber über umfangreiche Astrologiekenntnisse, so dass er beispielsweise bei der Arbeit mit seinen Klienten Geburtshoroskope von ihnen erstellte und die Horoskopdeutung in die psychologische Arbeit mit einbezog, wie Jung bereits 1911 in einem Brief an Sigmund Freud geschrieben hatte.[148]
                    Vertreter einer jungianisch geprägten Astrologie sind z. B. die Psychoanalytikerin und Astrologin Liz Greene, der Komponist, Maler und Astrologe Dane Rudhyar sowie der Psychologe, Therapeut und Astrologe Peter Orban.

                    Allerdings werden Theorien und Modelle der analytischen Psychologie von der akademischen Psychologie mehr kritisch gesehen, da aus Sicht der universitären Psychologie vielfach mit unwissenschaftlichen Methoden gewonnen.

                    Kirchen

                    Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) rät ihren Gläubigen zu einem vorsichtigen und distanzierten Umgang mit der Astrologie als Instrument der Vorhersage eines vermeintlich festgelegten Schicksals. Die Zentralstelle für Weltanschauungsfragen der EKD sieht in der Popularität der Astrologie sowie speziell in ihrer Ausprägung als eine Methode der Lebensberatung einen Bedarf geistlicher Orientierung in der modernen Welt. Das Denken in Symbolen, wie es bei der Astrologie der Fall sei, könne dabei durchaus konstruktive Selbsterkenntnis in einem guten Sinne fördern. Gleichzeitig komme bei der astrologischen Deutung einem fremden Menschen eine enorme Deutungshoheit über das eigene Leben zu, woraus Abhängigkeiten und andere negative Konsequenzen entstehen könnten. Aus christlicher Perspektive seien jedoch nicht die Sterne Herrscher über das Leben, sondern nur Gott. Der christliche Glaube basiere auf der grundsätzlichen Freiheit eines Christen, sein Leben in eigener Verantwortung vor Gott zu leben und sein Schicksal selbst zu bestimmen. Diese Freiheit und damit auch das eigenverantwortliche Handeln vor Gott sei gefährdet, wenn man den Sternen oder einem Sternendeuter Autorität über das eigene Schicksal zubillige. Martin Luther habe auf die astrologische Warnung davor, die Elbe an einem bestimmten Tag im Boot zu überqueren, mit den Worten „Domini sumus“ (‚Wir sind des Herrn‘) geantwortet und sei in den Kahn gesprungen. Dies sei ein Beispiel dafür, wie als Christ mit dem Thema konstruktiv umzugehen sei.[149] Der evangelische Hochschulpfarrer Andreas Fincke kritisiert, dass die Astrologie oft religiöse bzw. ersatzreligiöse Züge trage und die Überzeugung vermittle, von unpersönlichen, transkosmischen Mächten abhängig oder geprägt zu sein, statt ein Leben in Freiheit und Verantwortung vor Gott zu führen.[150]

                    Die katholische Kirche lehnt die Astrologie und sämtliche Formen der „Wahrsagerei“ ab. In ihrem Katechismus werden im Abschnitt 2116 mit Bezug auf Bibelstellen alle „Handlungen, von denen man zu Unrecht annimmt, sie könnten die Zukunft ‚entschleiern‘“, abgelehnt. Hinter derartigen Aktivitäten verberge sich der Wille, Macht über die Geschichte und andere Menschen zu erlangen sowie sich „andere Mächte geneigt zu machen“. Dies widerspreche „der mit liebender Ehrfurcht erfüllten Hochachtung“, die man als Katholik „allein Gott“ schulde.[151]

                    Naturwissenschaft

                    Die Naturwissenschaft lehnt jede Form der Astrologie aufgrund ihrer „unstrittigen Unwissenschaftlichkeit“ ab. Im Jahr 1975 veröffentlichte die amerikanische Zeitschrift The Humanist eine Erklärung mit dem Titel Einwände gegen die Astrologie.[152] Einleitend hieß es: „Wir, die Unterzeichner – Astronomen, Astrophysiker und Naturwissenschaftler anderer Fachrichtungen – möchten die Öffentlichkeit vor einem ungeprüften Vertrauen zu den Vorhersagen und Ratschlägen warnen, die Astrologen privat und öffentlich machen und erteilen. Wer an die Astrologie glauben möchte, sollte sich vor Augen halten, daß es für ihre Lehren keine wissenschaftliche Grundlage gibt.“[153] Unterzeichnet wurde die Erklärung von 186 Wissenschaftlern, darunter 18 Nobelpreisträgern. Im Jahr darauf wurde das Committee for the Scientific Investigation of Claims of the Paranormal (CSICOP) gegründet, was zu großen Teilen eine Antwort auf die enorme Popularität der Astrologie war.[154] Dem folgten bald ähnliche Organisationen der naturalistischen Positionen vertretenden Skeptikerbewegung in anderen Ländern. Diese machten es sich zu einem ihrer Hauptanliegen, dem Glauben an die Astrologie und andere ihrem Verständnis nach mit den Naturwissenschaften nicht vereinbare Themen wie Entführungen durch Außerirdische, Hellsehen, Homöopathie usw. entgegenzuwirken und vor ihrer Anwendung zu warnen.[155]

                    Bevölkerung

                    Nach Umfragen in einigen westlichen Ländern ist etwa ein Viertel der Bevölkerung davon überzeugt, dass die Astrologie zutreffende Aussagen über Persönlichkeitszüge oder über Ereignisse im Leben eines Menschen treffen kann.[156] So glaubten 2009 etwa 25 % der US-Amerikaner an Astrologie, vermischten dies aber mit Reinkarnation und spiritueller Energie.[157] In Deutschland glaubten 23 %, dass „Sterne unser Leben beeinflussen, aber […] nicht die einzigen Einflussfaktoren“ sind, und 2 %, dass „unser Lebensweg […] einzig von den Sternen bestimmt“ wird.[158]

                    38% der Wiener glauben 2017, dass „die Beschreibung des eigenen Sternzeichens zumindest eher auf den eigenen Charakter und das Verhalten zutrifft.“[159] In Vorarlberg glaubten 28 % (sehr) stark, dass „die Stellung von Sternen oder Planeten [i]hr Leben“ beeinflusse und 16 % finden Horoskope in Zeitungen, Zeitschriften oder im Radio (sehr) wichtig.[160] Die Tendenz, an Astrologie zu glauben, ist zumindest zum Teil dadurch erklärt, was Personen über Wissenschaft wissen, aber auch durch Persönlichkeitsmerkmale.[161] So glauben zum Beispiel 8 % der US-Amerikaner, dass Astrologie sehr wissenschaftlich ist.[162]

                    Rechtliche Situation in Deutschland

                    Das Recht, sich astrologisch zu betätigen, ist in Deutschland durch das Grundrecht der Berufsfreiheit geschützt. Im Jahre 1965 hob das Bundesverwaltungsgericht mit seinem Urteil unter Verweis auf Art. 12 GG Verbote auf, die bis dahin in einigen Bundesländern in Kraft waren, beispielsweise die Bremer Wahrsageverordnung vom 6. Oktober 1934.[163] Da aber das Berufsbild „Astrologe“ gesetzlich nicht näher definiert ist und keiner staatlichen Aufsicht unterliegt, bestehen hinsichtlich des Zugangs und der Ausübung des Astrologenberufs keinerlei Einschränkungen. Lediglich die Anzeigepflicht gemäß § 14 der Gewerbeordnung ist zu beachten.

                    Bis zum Jahr 2011 galt nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf, dass ein „Vertrag über Stellen von Horoskopen auf astrologischer Grundlage […] auf eine objektiv unmögliche Leistung gerichtet [ist], die zur Nichtigkeit führt.“[164] Im Zuge des Urteils III ZR 87/10[165] im Jahr 2011 entschied der Bundesgerichtshof, dass „Wahrsager […] generell Anspruch auf Honorar“ haben, „es sei denn, sie beuten labile Menschen aus“.[166] Vorausgegangen war die Klage einer Kartenlegerin auf ihr Honorar für erbrachte Leistungen. Der Bundesgerichtshof entschied daraufhin, dass die Leistung beim Versprechen des Einsatzes übernatürlicher, „magischer“ oder parapsychologischer Kräfte und Fähigkeiten nach dem Stand der Erkenntnis von Wissenschaft und Technik schlechthin nicht erbracht werden kann. „Erkauft“ sich jedoch jemand Leistungen in dem vollen Bewusstsein, dass deren Grundlagen und Wirkungen nach den Erkenntnissen der Wissenschaft und Technik nicht erweislich sind, sondern nur einer inneren Überzeugung, einem dahingehenden Glauben oder einer irrationalen, für Dritte nicht nachvollziehbaren Haltung entsprechen, würde es Inhalt und Zweck des Vertrags sowie den Motiven und Vorstellungen der Parteien widersprechen, den Vergütungsanspruch zu verneinen.[167]

                    Literatur

                    Udo Becker: Lexikon der Astrologie. Freiburg 1981.
                    Nicholas Campion: A History of Western Astrology. 2 Bände. Continuum, London/New York 2008, 2009.
                    Hans Jürgen Eysenck, David Nias: Astrologie – Wissenschaft oder Aberglaube? List Verlag, 1987, ISBN 3-471-77417-3.
                    Jürgen Hamel: Begriffe der Astrologie. Von Abendstern bis Zwillingsproblem. Harri Deutsch Verlag, Frankfurt am Main 2010, ISBN 978-3-8171-1785-7.
                    James Herschel Holden: A History of Horoscopic Astrology. 2. Auflage. American Federation of Astrologers, Tempe (USA) 2006.
                    Wolfgang Hübner: Naturwissenschaften V: Astrologie. In: Der Neue Pauly, Bd. 15/1, J.B. Metzler, Stuttgart/Weimar 2000.
                    Ivan W. Kelly: Why Astrology Doesn’t Work. In: Psychological Reports. 82 (1998), S. 527–546.
                    Gustav-Adolf Schoener: Astrologie in der Europäischen Religionsgeschichte. Kontinuität und Diskontinuität (= Tübinger Beiträge zur Religionswissenschaft. Band 8). Peter Lang Verlag, Frankfurt 2016.
                    Christoph Schubert-Weller: Wege der Astrologie – Schulen und Methoden im Vergleich. Chiron Verlag, Mössingen 2000, ISBN 3-925100-22-9.
                    Kocku von Stuckrad: Das Ringen um die Astrologie. Jüdische und christliche Beiträge zum antiken Zeitverständnis. De Gruyter, Berlin 2000.
                    Kocku von Stuckrad: Geschichte der Astrologie. Beck, München 2003, ISBN 3-406-50905-3.
                    Christl Oelmann: Macht und Ohnmacht im Horoskop: Astrologische Deutung – psychologische Hilfe. Astrodata, Wettswil 2019, ISBN 978-3-906881-05-8.

                    Weblinks

                    Commons: Astrologie Ã¢Â€Â“ Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
                    Wikiquote: Astrologie Ã¢Â€Â“ Zitate
                    Wikisource: Astrologie Ã¢Â€Â“ Quellen und Volltexte
                    Wiktionary: Astrologie Ã¢Â€Â“ Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

                    Einzelnachweise

                    ↑ Siegfried Wollgast: Philosophie in Deutschland zwischen Reformation und Aufklärung 1550–1650. De Gruyter, Berlin 2016, S. 249.

                    ↑ Stephan Heilen (Hrsg.): ‚Hadriani genitura‘ – die astrologischen Fragmente des Antigonos von Nikaia. Walter de Gruyter, Berlin 2015, S. 15 f.

                    ↑ Kocku von Stuckrad: Geschichte der Astrologie. Beck, München 2007, S. 266.

                    ↑ Wolfgang Hübner: Astrologie. In: Hubert Cancik, Helmuth Schneider (Hrsg.): Der Neue Pauly. Enzyklopädie der Antike, Band 2. Stuttgart 1997, S. 123 f.

                    ↑ Angela Schenkluhn: Astrologie. In: Metzler Lexikon Religion. Gegenwart – Alltag – Medien. J.B. Metzler, Stuttgart/Weimar 2005, Band 1, S. 101; Jürgen Hamel: Begriffe der Astrologie. Harri Deutsch Verlag, Frankfurt am Main 2010, S. 389 f., s. v. Makrokosmos und Makrokosmos-Mikrokosmos; ähnlich Kocku von Stuckrad: Geschichte der Astrologie. Beck, München 2003, S. 16.

                    ↑ a b Annelies van Gijsen: Astrology I: Introduction. In: Wouter J. Hanegraaff (Hrsg.): Dictionary of Gnosis and Western Esotericism. Leiden 2006, S. 109 f.

                    ↑ Peter Niehenke: Kritische Astrologie. J. Kamphausen Verlag, Freiburg 1987, S. 89–97.

                    ↑ Jürgen Hamel: Begriffe der Astrologie. Verlag Harri Deutsch, Frankfurt am Main 2010, Stichwort Aristoteles, S. 125 f.; Stichwort Astrologie, S. 143–147, hier S. 143.

                    ↑ Mark Graubard: Astrology and Alchemy: Two Fossile Sciences. Philosophical Library, New York 1953 (Rezension, PDF); ähnlich Lawrence E. Jerome: Astrology and Modern Science: A Critical Analysis. In: Leonardo, Bd. 6, 1973, S. 121–130.

                    ↑ Lynn Thorndike: The True Place of Astrology in the History of Science. In: Isis, Bd. 46, Nr. 3, September 1955, S. 273–278.

                    ↑ Ernst Cassirer: Wesen und Wirkung des Symbolbegriffs. Darmstadt 1956, S. 24.

                    ↑ Ernst Cassirer: Zur modernen Physik. 7. Auflage. Darmstadt 1994, S. bes. S. 109 f. 

                    ↑ Karl Popper: Science: Conjectures and Refutations. Vorlesung, gehalten 1953, veröffentlicht unter dem Titel Philosophy of Science: a Personal Report in: C. A. Mace (Hrsg.): British Philosophy in Mid-Century, 1957 (PDF).

                    ↑ Johann August Schülein, Simon Reitze: Wissenschaftstheorie für Einsteiger. 4. Auflage. Facultas Verlags- und Buchhandels AG, Wien 2016, S. 234.

                    ↑ Popper: Conjecture and Refutation. S. 3.

                    ↑ Popper: Conjecture and Refutations. S. 16.

                    ↑ “In the absence [of a more articulated theory], however, neither the astrologer nor the doctor could do research. Though they had rules to apply, they had no puzzles to solve and therefore no science to practise.” Thomas S. Kuhn: Logic of Discovery or Psychology of Research? In: I. Lakatos, A. Musgrave (Hrsg.): Criticism and the Growth of Knowledge. Cambridge University Press, London 1970 (23 Seiten; PDF (Memento vom 12. Mai 2013 im Internet Archive)).

                    ↑ “The remarks should not be interpreted as an attempt to defend astrology as it is practiced now by the great majority of astrologists. Modern astrology is in many respects similar to early mediaeval astronomy: it inherited interesting and profound ideas, but it distorted them, and replaced them by caricatures more adapted to the limited understanding of its practitioners. The caricatures are not used for research; there is no attempt to proceed into new domains and to enlarge our knowledge of extra-terrestrial influences; they simply serve as a reservoir of naive rules and phrases suited to impress the ignorant.” Paul Feyerabend: The Strange Case Of Astrology. In: Science in a Free Society. Verso, 1978, S. 96 (PDF).

                    ↑ Paul R. Thagard: Why Astrology is a Pseudoscience. PSA: Proceedings of the Biennial Meeting of the Philosophy of Science Association, Jg. 1978, Bd. 1, S. 223–234 (PDF).

                    ↑ Joachim Herrmann: Astrologie. In: Irmgard Oepen et al. (Hrsg.): Lexikon der Parawissenschaften. Bd. 3, Schriftenreihe der Gesellschaft zur wissenschaftlichen Untersuchung von Parawissenschaften (GWUP). Lit Verlag, Münster/Hamburg/London 1999, S. 26–29.

                    ↑ Werner Thiede: Astrologie I. religionsgeschichtlich. In: Religion in Geschichte und Gegenwart. Vierte, völlig neue bearbeitete Auflage, Bd. 1, Mohr Siebeck, Tübingen 1998, Sp. 856.

                    ↑ Wolfgang Hübner: Naturwissenschaften V: Astrologie. In: Der Neue Pauly, Bd. 15/1, J.B. Metzler, Stuttgart/Weimar 2000, Sp. 831 f.

                    ↑ Martin Mahner, Stichwort Parawissenschaft/Pseudowissenschaft/Pseudotechnologie, in: Irmgard Oepen u. a. (Hrsg.): Lexikon der Parawissenschaften. Band 3, Schriftenreihe der Gesellschaft zur wissenschaftlichen Untersuchung von Parawissenschaften (GWUP). Lit Verlag Münster Hamburg London 1999, S. 228–230, hier S. 230.

                    ↑ Martin Mahner: Demarcating Science from Non-Science. In: General Philosophy of Science. Elsevier, 2007, ISBN 978-0-444-51548-3, S. 516–575, 516; 560–564, doi:10.1016/b978-044451548-3/50011-2 (englisch, elsevier.com [abgerufen am 30. März 2019]). 

                    ↑ Massimo Pigliucci: Nonsense on Stilts. How to Tell Science from Bunk. University of Chicago Press, Chicago 2010, S. 62–68, S. 62.

                    ↑ Sven Ove Hansson: Science and Pseudo-Science, Abschnitt 6. Unity in diversity. In: Stanford Encyclopedia of Philosophy (2008/2017), Zugriff am 29. September 2019.

                    ↑ Steven French, Juha Saatsi (Hrsg.): The Bloomsbury Companion of Philosophy of Science. Bloomsbury Academic, London/New York 2011, S. 438 f., Stichwort Demarcation Problem.

                    ↑ Jürgen Mittelstraß (Hrsg.): Enzyklopädie Philosophie und Wissenschaftstheorie. Band 1: A–B. Springer, Stuttgart/Weimar 2005, S. 267 f., s. v. Astrologie.

                    ↑ Jürgen Hamel: Begriffe der Astrologie. Verlag Harri Deutsch, Frankfurt am Main 2010, s. v. Astrologie, S. 143–147, hier S. 143.

                    ↑ Jürgen Hamel: Begriffe der Astrologie. Wissenschaftlicher Verlag Harri Deutsch, Frankfurt am Main 2010, S. 157 ff., Stichwort prähistorische Astrologie und Astronomie.

                    ↑ Jürgen Hamel: Begriffe der Astrologie. Wissenschaftlicher Verlag Harri Deutsch, Frankfurt am Main 2010, S. 139, Stichwort babylonische Astrologie.

                    ↑ Stephan Heilen: ‚Hadriani genitura‘ – Die astrologischen Fragmente des Antigonos von Nikaia. Walter de Gruyter, Berlin 2015, S. 237.

                    ↑ Hubert Cancik, Helmuth Schneider (Hrsg.): Der neue Pauly. Enzyklopädie der Antike. Band 2. Metzler Verlag, Stuttgart 1997, S. 130 (Stichwort Astronomie).

                    ↑ James Herschel Holden: A History of Horoscopic Astrology. American Federation of Astrologers, Tempe (USA) 2006, S. 12–15.

                    ↑ Vettius Valens: Blütensträusse. Scripta Mercaturae Verlag, St. Katharinen 2004, S. 204–211.

                    ↑ Stephan Heilen: ‚Hadriani genitura‘ – die astrologischen Fragmente des Antigonos von Nikaia. Walter de Gruyter, Berlin 2015, S. 694–696.

                    ↑ Bara, S. 112

                    ↑ Wolfgang Hübner: Naturwissenschaften V: Astrologie. In: Der Neue Pauly, J.B. Metzler, Stuttgart/Weimar 2000, Sp. 832.

                    ↑ Cic. div II, 43 (hier das Zitat) – 47, zitiert bei Glen M. Cooper: Astrology: The Science of Signs in the Heavens. In: Paul T. Keyser and John Scarborough (Hrsg.): Oxford Handbook of Science and Medicine in the Classical World. Oxford University Press, New York 2018, S. 381–408, hier S. 394 f.

                    ↑ Glen M. Cooper: Astrology: The Science of Signs in the Heavens. In: Paul T. Keyser and John Scarborough (Hrsg.): Oxford Handbook of Science and Medicine in the Classical World. Oxford University Press, New York 2018, S. 381–408, hier S. 395.

                    ↑ Paul-Richard Berger: Rabbi Jehoschua ben Chanaja. In: Folker Siegert: Grenzgänge: Menschen und Schicksale zwischen jüdischer, christlicher und deutscher Identität. Lit Verlag, Münster 2002, ISBN 3-8258-5856-1, S. 100–101.

                    ↑ Kocku von Stuckrad: Geschichte der Astrologie. Beck, München 2003, S. 119.

                    ↑ Kocku von Stuckrad: Geschichte der Astrologie. Beck, München 2003, S. 124.

                    ↑ James Herschel Holden: A History of Horoskopic Astrology. From the Babylonian Period to the Modern Age. Tempe (Arizona, USA) 2006, S. 101.

                    ↑ Gerd Mentgen: Astrologie und Öffentlichkeit im Mittelalter. Anton Hiersemann, Stuttgart 2005, S. 168.

                    ↑ James Herschel Holden: A History of Horoskopic Astrology. From the Babylonian Period to the Modern Age. Tempe (Arizona, USA) 2006, S. 100.

                    ↑ James Herschel Holden: A History of Horoskopic Astrology. From the Babylonian Period to the Modern Age. Tempe (Arizona, USA) 2006, S. 100, S. 103 f.

                    ↑ David Pingree: The Astrological School of John Abramius. In: Dumbarton Oaks Papers, Bd. 25 (1971), S. 193.

                    ↑ Herbert Hunger: Die hochsprachliche profane Literatur der Byzantiner: 2. Philologie, Profandichtung, Musik, Mathematik und Astronomie, Naturwissenschaften, Medizin, Kriegswissenschaften, Rechtsliteratur. Beck, München 1978, S. 254 f.

                    ↑ James Herschel Holden: A History of Horoscopic Astrology. American Federation of Astrologers, Tempe (USA) 2006, S. 145.

                    ↑ James Herschel Holden: A History of Horoskopic Astrology. From the Babylonian Period to the Modern Age. Tempe (Arizona, USA) 2006, S. 153.

                    ↑ a b James Herschel Holden: A History of Horoskopic Astrology. From the Babylonian Period to the Modern Age. Tempe (Arizona, USA) 2006, S. 134.

                    ↑ a b Kocku von Stuckrad: Geschichte der Astrologie. Beck, München 2003, S. 183 f.

                    ↑ James Herschel Holden: A History of Horoskopic Astrology. From the Babylonian Period to the Modern Age. Tempe (Arizona, USA) 2006, S. 145, S. 146–147, S. 150, S. 154.

                    ↑ Wolfgang Hübner: Naturwissenschaften V: Astrologie. In: Der Neue Pauly, Bd. 15/1, J.B. Metzler, Stuttgart/Weimar 2000, Sp. 834.

                    ↑ Wolfgang Hübner: Astrologie in der Renaissance. In: Klaus Bergdolt, Walther Ludwig (Hrsg.): Zukunftsvoraussagen in der Renaissance. Harrassowitz Verlag, Wiesbaden 2005, S. 241–279, hier S. 243.

                    ↑ Gerd Mentgen: Astrologie und Öffentlichkeit im Mittelalter. Anton Hiersemann, Stuttgart 2005, S. 171 f., S. 174 f.

                    ↑ Gerd Mentgen: Astrologie und Öffentlichkeit im Mittelalter. Anton Hiersemann, Stuttgart 2005, S. 186–187, S. 189–191.

                    ↑ Klaus Matthäus: Astrologie II/2: Reformations- und Neuzeit. In: Theologische Realenzyklopädie. Band 4, de Gruyter, Berlin 1979, S. 288 (abgerufen über De Gruyter Online)

                    ↑ Edwin Habel, Friedrich Gröbel (Hrsg.): Mittellateinisches Glossar. Mit einer Einführung von Heinz-Dieter Heimann. Mit einer neuen Einführung versehener, im Wörterbestand unveränderter Nachdruck der 2. Auflage 1959. Schöningh, Paderborn u. a. 2008, ISBN 978-3-8252-1551-4, S. 118 (divinare: prophezeien).

                    ↑ Georges: Ausführliches lateinisch-deutsches Handwörterbuch. (superstitiosus).

                    ↑ Edwin Habel, Friedrich Gröbel (Hrsg.): Mittellateinisches Glossar. 2008, S. 210 (iudicare: berichten, urteilen, Recht schaffen, hinrichten, berichten, verfügen, herrschen, vermachen).

                    ↑ Wolfgang Hübner: Naturwissenschaften V: Astrologie. In: Der Neue Pauly, Bd. 15/1, J.B. Metzler, Stuttgart/Weimar 2000, Sp. 835.

                    ↑ Wolfgang Hübner: Astrologie in der Renaissance. In: Klaus Bergdolt, Walther Ludwig (Hrsg.): Zukunftsvoraussagen in der Renaissance. Harrassowitz Verlag, Wiesbaden 2005, S. 261 f.

                    ↑ Ornella Pompeo Faracovi: Astrology IV: 15–19th Century. In: Wouter J. Hanegraaff (Hrsg.): Dictionary of Gnosis and Western Esotericism. Leiden 2006, S. 128–136, hier S. 128–130.

                    ↑ Wolfgang Hübner: Naturwissenschaften V: Astrologie. In: Der Neue Pauly, Bd. 15/1, J.B. Metzler, Stuttgart/Weimar 2000, Sp. 838.

                    ↑ Marco Bertozzi: Nello specchio del cielo. Giovanni Pico della Mirandola e le «Disputationes» contro l’astrologia divinatoria. Atti del Convegno di studi (Mirandola, 16 aprile 2004 – Ferrara, 17 aprile 2004) (= Studi pichiani. Band 12). 2008, ISBN 978-88-222-5722-2.

                    ↑ Ornella Pompeo Faracovi: Astrology IV: 15–19th Century. In: Wouter J. Hanegraaff (Hrsg.): Dictionary of Gnosis and Western Esotericism. Leiden 2006, S. 128–136, hier S. 130.

                    ↑ Wolfgang Hübner: Naturwissenschaften V: Astrologie. In: Der Neue Pauly, Bd. 15/1, J.B. Metzler, Stuttgart/Weimar 2000, Sp. 841.

                    ↑ Kocku von Stuckrad: Geschichte der Astrologie. Beck, München 2003, S. 255–260; Jürgen Hamel: Begriffe der Astrologie. Verlag Harri Deutsch, Frankfurt am Main 2010, S. 619–620, s. v. Weltbild, geozentrisches, S. 623, s. v. Weltbild, heliozentrisches.

                    ↑ Andreas Hergovich: Die Psychologie der Astrologie. Verlag Hans Huber, Bern 2005, S. 37.

                    ↑ Angela Schenkluhn: Astrologie. In: Metzler Lexikon Religion. Gegenwart – Alltag – Medien. J.B. Metzler, Stuttgart/Weimar 2005, Band 1, S. 102.

                    ↑ Kocku von Stuckrad: Geschichte der Astrologie. Beck, München 2003, S. 260–266.

                    ↑ Kocku von Stuckrad: Geschichte der Astrologie. Beck, München 2003, S. 264 f.

                    ↑ Kocku von Stuckrad: Geschichte der Astrologie. Beck, München 2003, S. 249 f.

                    ↑ Hans-Georg Kemper: Deutsche Lyrik der frühen Neuzeit: Barock-Humanismus: Krisen-Dichtung. De Gruyter 2006. S. 36 f.

                    ↑ Kocku von Stuckrad: Geschichte der Astrologie. Beck, München 2003, S. 266 f., hier S. 270.

                    ↑ a b Ornella Pompeo Faracovi: Astrology IV: 15–19th Century. In: Wouter J. Hanegraaff (Hrsg.): Dictionary of Gnosis and Western Esotericism. Leiden 2006, S. 128–136, hier S. 132.

                    ↑ Kocku von Stuckrad: Geschichte der Astrologie. Beck, München 2003, S. 275.

                    ↑ Wolfgang Hübner: Naturwissenschaften V: Astrologie. In: Der Neue Pauly, Bd. 15/1, J.B. Metzler, Stuttgart/Weimar 2000, Sp. 843.

                    ↑ Jim Tester: A History of Western Astrology. Boydell & Brewer, Woodbridge 1987, S. 204 und 243.

                    ↑ Ornella Pompeo Faracovi: Astrology IV: 15–19th Century. In: Wouter J. Hanegraaff (Hrsg.): Dictionary of Gnosis and Western Esotericism. Leiden 2006, S. 128–136, hier S. 132 f.

                    ↑ a b c Olav Hammer: Astrology V: 20th Century. In: Wouter J. Hanegraaff (Hrsg.): Dictionary of Gnosis & Western Esotericism. Brill, Leiden 2006, ISBN 978-90-04-14372-2, S. 138. 

                    ↑ Kocku von Stuckrad: Geschichte der Astrologie. Beck, München 2003. S. 324.

                    ↑ Wolfgang Bock: Astrologie und Aufklärung: Über modernen Aberglauben. Diss. Univ. Bremen 1993, M&P, Stuttgart 1995, S. 311

                    ↑ Günter Kehrer: Handbuch religionswissenschaftlicher Grundbegriffe: Apokalyptik-Geschichte, Bd. 2: Apokalyptik–Geschichte. Kohlhammer, Stuttgart/berlin/Köln 1990, S. 88.

                    ↑ Andreas Fincke: Astrologie V. Praktisch-theologisch. In: Religion in Geschichte und Gegenwart. Vierte, völlig neue bearbeitete Auflage, Bd. 1, Mohr Siebeck, Tübingen 1998, Sp. 862.

                    ↑ Katja Furthmann: Die Sterne lügen nicht. Eine linguistische Analyse der Textsorte Pressehoroskop. Vandenhoeck und Ruprecht, Göttingen 2006, S. 55 f.

                    ↑ Diese Unterscheidung bei Katja Furthmann: Die Sterne lügen nicht. Eine linguistische Analyse der Textsorte Pressehoroskop. Vandenhoeck und Ruprecht, Göttingen 2006, S. 49 f.; auch Kocku von Stuckrad, Geschichte der Astrologie, Beck, München 2003. S. 366, verwendet die Bezeichnung seriöse Astrologie.

                    ↑ Wolfgang Hübner: Naturwissenschaften V: Astrologie. In: Der Neue Pauly, Bd. 15/1, J.B. Metzler, Stuttgart/Weimar 2000, Sp. 845.

                    ↑ Siehe etwa Thomas Ring: Astrologische Menschenkunde. Zürich 1956 (4 Bände).

                    ↑ Angela Schenkluhn: Astrologie. In: Metzler Lexikon Religion. Gegenwart – Alltag – Medien. J.B. Metzler, Stuttgart/Weimar 2005, Bd. 1, S. 101.

                    ↑ Karl Hoheisel: Astrologie. In: Evangelisches Kirchenlexikon. Vandenhoeck und Ruprecht, Göttingen 1986, Bd. 1, Sp. 299.

                    ↑ Olav Hammer: Astrology V: 20th Century. In: Wouter J. Hanegraaff (Hrsg.): Dictionary of Gnosis & Western Esotericism. Brill, Leiden 2006, ISBN 978-90-04-14372-2, S. 138 f. 

                    ↑ Marcel Granet: Das chinesische Denken. München 1980, ISBN 3-423-04362-8, S. 263 ff.

                    ↑ Alexander W. Voß: Astronomie und Mathematik. In: Nikolai Grube (Hrsg.): Maya – Gottkönige im Regenwald. Köln 2000, S. 131–141, hier S. 141.

                    ↑ a b Jürgen Hamel: Begriffe der Astrologie. Verlag Harri Deutsch, Frankfurt am Main 2010, S. 302, Stichwort ‚Horoskop‘.

                    ↑ Andreas Hergovich: Psychologie der Astrologie. Verlag Hans Huber, Bern 2005, S. 59 f.

                    ↑ Vereidigt am 20. Januar 2017, 12h in Washington D.C. Äußerer Ring: 12 Tierkreiszeichen; innerer Ring: 12 Häuser mit den Symbolen verschiedener Gestirne. Rote Linien ~ disharmonische, grüne und blaue Linien ~ harmonische Winkel (Aspekte).

                    ↑ William Lilly: Christliche Astrologie. Buch 1 und 2. Chiron Verlag, Tübingen 2007, S. 77–107.

                    ↑ William Lilly: Christliche Astrologie. Buch 1 und 2. Chiron Verlag, Tübingen 2007, S. 104–105.

                    ↑ William Lilly: Christliche Astrologie. Buch 1 und 2. Chiron Verlag, Tübingen 2007, S. 100–101.

                    ↑ William Lilly: Christliche Astrologie. Buch 1 und 2. Chiron Verlag, Tübingen 2007, S. 96.

                    ↑ William Lilly: Christliche Astrologie. Buch 1 und 2. Chiron Verlag, Tübingen 2007, S. 88.

                    ↑ William Lilly: Christliche Astrologie. Buch 1 und 2. Chiron Verlag, Tübingen 2007, S. 92.

                    ↑ William Lilly: Christliche Astrologie. Buch 1 und 2. Chiron Verlag, Tübingen 2007, S. 83.

                    ↑ William Lilly: Christliche Astrologie. Buch 1 und 2. Chiron Verlag, Tübingen 2007, S. 78.

                    ↑ Nach Andreas Hergovich: Die Psychologie der Astrologie. Verlag Hans Huber, Bern 2005, S. 73.

                    ↑ Jürgen Hamel: Begriffe der Astrologie. Verlag Harri Deutsch, Frankfurt am Main 2010.

                    ↑ Jürgen Hamel: Begriffe der Astrologie. Verlag Harri Deutsch, Frankfurt am Main 2010, S. 417 f.

                    ↑ Jürgen Hamel: Begriffe der Astrologie. Verlag Harri Deutsch, Frankfurt am Main 2010, S. 399 f.

                    ↑ Jürgen Hamel: Begriffe der Astrologie. Verlag Harri Deutsch, Frankfurt am Main 2010, S. 598–600.

                    ↑ Jürgen Hamel: Begriffe der Astrologie. Verlag Harri Deutsch, Frankfurt am Main 2010, S. 393–396.

                    ↑ Jürgen Hamel: Begriffe der Astrologie. Verlag Harri Deutsch, Frankfurt am Main 2010, S. 528–530.

                    ↑ Jürgen Hamel: Begriffe der Astrologie. Verlag Harri Deutsch, Frankfurt am Main 2010, S. 330–332.

                    ↑ Jürgen Hamel: Begriffe der Astrologie. Verlag Harri Deutsch, Frankfurt am Main 2010, S. 501–504.

                    ↑ Jürgen Hamel: Begriffe der Astrologie. Verlag Harri Deutsch, Frankfurt am Main 2010, S. 594–596.

                    ↑ Jürgen Hamel: Begriffe der Astrologie. Verlag Harri Deutsch, Frankfurt am Main 2010, S. 430 f.

                    ↑ Jürgen Hamel: Begriffe der Astrologie. Verlag Harri Deutsch, Frankfurt am Main 2010, S. 472 f.

                    ↑ Jürgen Hamel: Begriffe der Astrologie. Wissenschaftlicher Verlag Harri Deutsch, Frankfurt am Main 2010, S. 580, Stichwort Tierkreis, tropischer.

                    ↑ Francesca Rochberg: Heavenly Writing. Cambridge University Press, New York 2004, S. 127 ff.

                    ↑ James Herschel Holden: A History of Horoscopic Astrology. American Federation of Astrologers, Tempe (USA) 2006, S. 3 f.

                    ↑ Franz Boll, Carl Bezold, Wilhelm Gundel: Sternglaube und Sterndeutung. Die Geschichte und das Wesen der Astrologie. 6. Auflage, Darmstadt 1974, S. 21, 50 f., 54, 57, 92, 134, 157 f.

                    ↑ Elemente, Polarität, Kreuzqualitäten, abgerufen am 18. September 2012.

                    ↑ Andreas Hergovich: Die Psychologie der Astrologie. Verlag Hans Huber, Bern 2005, S. 80.

                    ↑ Jürgen Hamel, Begriffe der Astrologie. Verlag Hans Huber, Bern 2005, S. 80.

                    ↑ James Herschel Holden: A History of Horoscopic Astrology. Tempe (USA) 2006, S. 65, 144 f., 158, 187 f., 261.

                    ↑ Jürgen Hamel: Begriffe der Astrologie. Wissenschaftlicher Verlag Harri Deutsch, Frankfurt am Main 2010. S. 122 ff., Stichwort Aspekt.

                    ↑ Stephan Heilen: ‚Hadriani genitura‘ – die astrologischen Fragmente des Antigonos von Nikaia. Walter de Gruyter, Berlin 2015, S. 786 f.

                    ↑ Andreas Lerch: Scienta astrologiae. Der Diskurs über die Wissenschaftlichkeit der Astrologie und die lateinischen Lehrbücher 1470–1610. Akademische Verlagsanstalt, Leipzig 2015, S. 269.

                    ↑ Kocku von Stuckrad: Geschichte der Astrologie. Beck, München 2003, S. 328 f.

                    ↑ Olav Hammer: Astrology V: 20th Century. In: Wouter J. Hanegraaff (Hrsg.): Dictionary of Gnosis & Western Esotericism. Brill, Leiden 2006, ISBN 978-90-04-14372-2, S. 137 f. 

                    ↑ I. W. Kelly: Astrology and Science: A critical examination. In: Psychological Reports, 1979, Bd. 44, S. 1231–1240.

                    ↑ I. W. Kelly: Why astrology doesn’t work. In: Psychological Reports. 1998, Bd. 82, S. 527–546.

                    ↑ a b Peter Hartmann (Universität von Aarhus) u. a.: The relationship between date of birth and individual differences in personality and general intelligence: A large-scale study. In: Personality and Individual Differences. Mai 2006, Bd. 40, S. 1349–1362. doi:10.1016/j.paid.2005.11.017

                    ↑ Renier Steyn: Astrological Signs and Personality Differences. In: Journal of Psychology in Africa. Band 21, Nr. 3, 1. Januar 2011, ISSN 1433-0237, S. 493–494, doi:10.1080/14330237.2011.10820488. 

                    ↑ a b c G. Dean, I. W. Kelly: Astrology Relevant to Consciousness and Psi? (Memento vom 26. September 2016 im Internet Archive) (PDF; 162 kB). In: Journal of Consciousness Studies. 10/2003, S. 175–198.

                    ↑ A. Abdel-Khalek, D. Lester: Astrological signs and personality in Kuwaitis and Americans. In: Psychological reports. Vol. 98, Nr. 2, April 2006, S. 602–607, PMID 16796119 (englisch). ; P. C. Austin, M. M. Mamdani, D. N. Juurlink, J. E. Hux: Testing multiple statistical hypotheses resulted in spurious associations: a study of astrological signs and health. In: Journal of clinical epidemiology. Vol. 59, Nr. 9, September 2006, S. 964–969, doi:10.1016/j.jclinepi.2006.01.012, PMID 16895820 (englisch). ; A. J. Wyman, S. Vyse: Science versus the stars: a double-blind test of the validity of the NEO Five-Factor Inventory and computer-generated astrological natal charts. In: The Journal of general psychology. Vol. 135, Nr. 3, Juli 2008, S. 287–300, PMID 18649494 (englisch). ; Lower SK: Treating astrology’s claims with all due gravity. In: Nature. Vol. 447, Nr. 7144, Mai 2007, S. 528, doi:10.1038/447528a, PMID 17538598 (englisch). ; Carlson Shawn: A double-blind test of astrology. In: Nature. Vol. 318, Dezember 1985, S. 419–425, doi:10.1038/318419a0 (englisch). 

                    ↑ Carlson Shawn: A double-blind test of astrology. In: Nature. Vol. 318, Dezember 1985, S. 419–425, doi:10.1038/318419a0 (englisch). 

                    ↑ D. Voas (2008): Ten million marriages: An astrological detective story. In: Skeptical Inquirer. 32 (2).

                    ↑ Tiefschlag für Horoskope. In: wissenschaft.de. 26. April 2006, abgerufen am 10. September 2019. 

                    ↑ K. Pawlik, L. Buse: Selbst-Attribuierung als differentiell-psychologische Moderatorvariable: Nachprüfung und Erklärung von Eysencks Astrologie-Persönlichkeit-Korrelationen (Self-attribution as a differential moderator variable in Psychology: A test and an explanation of Eysenck’s astrology – personality correlations). In: Zeitschrift für Sozialpsychologie, 1979, Bd. 10, S. 54–69.

                    ↑ J. J. F. van Rooij: Introversion-extraversion: Astrology versus psychology. In: Personality and Individual Differences. 1994, Bd. 16, S. 985–988.

                    ↑ G. Sachs: Die Akte Astrologie. Goldmann-Verlag, 1997.

                    ↑ Stellungnahme Basler (Memento vom 4. Januar 2013 auf WebCite) (PDF; 98 kB)

                    ↑ J. Mayo, O. White, H. J. Eysenck: An empirical study of the relation between astrological factors and personality. In: Journal of Social Psychology, 1978, Bd. 105, S. 229–236.

                    ↑ Kocku von Stuckrad: Geschichte der Astrologie. Beck, München 2003, S. 339–345.

                    ↑ Sigmund Freud, C. G. Jung: Briefwechsel. Frankfurt/M. 1974, S. 471, Brief 259 J vom 12. Juni 1911 an Freud.

                    ↑ Claudia Knepper: Astrologie. ezw-berlin.de, abgerufen am 2. April 2014.

                    ↑ Andreas Fincke: Astrologie V. Praktisch-theologisch. In: Religion in Geschichte und Gegenwart. Vierte, völlig neue bearbeitete Auflage, Bd. 1, Mohr Siebeck, Tübingen 1998, Sp. 862 f.

                    ↑ Katechismus der katholischen Kirche (2116), Abgerufen am 3. April 2014.

                    ↑ Objections to Astrology. A Statement by 186 Scientists. In: Patrick Grim (Hrsg.): Philosophy of Science and the Occult. State University of New York Press, Albany 1982, S. 14–18 (*.pdf in Englisch, abgerufen am 6. Juli 2011).

                    ↑ Übersetzung aus: Nias Eysenck: Astrologie – Wissenschaft oder Aberglaube? München 1988, S. 17 f.

                    ↑ Olav Hammer: Astrology V: 20th Century. In: Wouter J. Hanegraaff (Hrsg.): Dictionary of Gnosis & Western Esotericism. Brill, Leiden 2006, ISBN 978-90-04-14372-2, S. 139. 

                    ↑ Michael Schetsche: Wissenssoziologie sozialer Probleme. Grundlegung einer relativistischen Problemtheorie. Westdeutscher Verlag, Wiesbaden 2000, S. 171, Anm. 206.

                    ↑ Olav Hammer: Astrology V: 20th Century. In: Wouter J. Hanegraaff (Hrsg.): Dictionary of Gnosis & Western Esotericism. Brill, Leiden 2006, ISBN 978-90-04-14372-2, S. 137. 

                    ↑ Pew Research Center: Many Americans Mix Multiple Faiths. 9. Dezember 2009, abgerufen am 30. März 2019 (amerikanisches Englisch). 

                    ↑ Statista – Das Statistik-Portal: Glaube an Horoskope. 2012, abgerufen am 30. März 2019. 

                    ↑ Studie Umfrage zur Einstellung zu Astrologie, Sternzeichen und Horoskop 2017. Abgerufen am 30. März 2019. 

                    ↑ Edwin Berndt: Die „Astronomie“ im Meinungsbild der Vorarlberger Bevölkerung. 2010 (vobs.at [PDF]). 

                    ↑ Nick Allum: Some people think astrology is a science – here’s why. 1. Juli 2014, abgerufen am 30. März 2019 (englisch). 

                    ↑ National Science Foundation: Science & Engineering Indicators 2018. S. 7–50, abgerufen am 30. März 2019. 

                    ↑ BVerwG I C 6.63 vom 4. November 1965, in MDR 3/1966, S. 260–263.

                    ↑ Schendel, Volker H.: Astrologie und Recht: die astrologische Beratung – eine Herausforderung. Books on Demand, Norderstedt 2010, ISBN 978-3-8423-3536-3, S. 16. 

                    ↑ Rechtsprechung – BGH, 13.01.2011 – III ZR 87/10. In: dejure.org. Abgerufen am 6. April 2019. 

                    ↑ Simone Utler: Wahrsager-Urteil des Bundesgerichtshofs: Preis des Übersinnlichen. In: Spiegel Online. 13. Januar 2011 (spiegel.de [abgerufen am 6. April 2019]). 

                    ↑ Pressemitteilung Nr. 5/11. Bundesgerichtshof, 13. Januar 2011, abgerufen am 6. April 2019. 

                    Normdaten (Sachbegriff): GND: 4003305-3 (OGND, AKS)

                    Abgerufen von „https://de..org/w/index.php?title=Astrologie&oldid=209770867“
                    Kategorien: AstrologieÜberholte Theorie (Astronomie)Versteckte Kategorie: Wikipedia:Belege fehlen

                    Navigationsmenü


                    gmbh anteile kaufen risiken gesellschaft kaufen gesucht

                    deutsche gmbh kaufen Angebot

                    ags firmen kaufen


                    Top 5 aufhebungsvertrag: