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Aufhebungsvertrag des Arbeitsverhältnisses mit Stephanie Vogel

Zwischen

Manja Steinbach Jachtcharter GmbH
Koblenz
vertreten durch die Geschäftsleitung Manja Steinbach und Marion Truttiker

– nachfolgend ‚Arbeitgeber‘ genannt –

und

Herrn/Frau

Stephanie Vogel

Wohnhaft Bochum

– nachfolgend ‚Arbeitnehmer‘ genannt –

wird folgender Aufhebungsvertrag geschlossen:

§ 1 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Das zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer bestehende Arbeitsverhältnis wird zum 12.04.2021 im gegenseitigen Einvernehmen beendet. Bei dieser Frist wurde die vereinbarte Kündigungsfrist eingehalten.

§ 2 Arbeitsfreistellung

Der Arbeitnehmer erhält das regelmäßige monatliche Entgelt in Höhe von 8.237,- Euro € bis zum 12.04.2021 weitergezahlt.

Der Arbeitnehmer wird bis zum Vertragsende unter Fortzahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung unwiderruflich von seinen vertraglichen Verpflichtungen freigestellt. Die Freistellung erfolgt zunächst unter Anrechnung der noch zustehenden Resturlaubsansprüche sowie sonstiger eventueller Freistellungsansprüche. Im Anschluss an diese Anrechnungszeiträume ist anderweitiger Verdienst nach § 615 S. 2 BGBanzurechnen. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, anderweitig erzielten Verdienst dem Arbeitgeber unaufgefordert mitzuteilen.

§ 3 Urlaub

Der dem Arbeitnehmer bis zu Beendigung des Arbeitsverhältnisses zustehende Resturlaub wird während der Arbeitsfreistellung gewährt.

§ 4 Abfindung

Der Arbeitgeber verpflichtet sich, an den Arbeitnehmer eine Abfindung in Höhe von 5.368,- Euro € brutto zu zahlen.

Die Abfindung ist mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig.

§ 5 Wettbewerbsvereinbarung

Von diesem Vertrag bleibt die Wettbewerbsvereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer vom unberührt.

§ 6 Zeugnis, Arbeitspapiere

Der Arbeitnehmer erhält bis spätestens 12.04.2021 ein wohlwollendes qualifiziertes Zeugnis.

Der Arbeitgeber händigt dem Arbeitnehmer zum Beendigungstermin die Arbeitspapiere aus.

§ 7 Sonstige Vereinbarungen

__________________________________________

__________________________________________

§ 8 Meldepflicht

Zur Aufrechterhaltung ungekürzter Ansprüche auf Arbeitslosengeld ist der Arbeitnehmer verpflichtet, sich unverzüglich nach Abschluss dieses Aufhebungsvertrages persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden. Weiterhin ist er verpflichtet, aktiv nach einer Beschäftigung zu suchen.

§ 9 Ausgleich aller Ansprüche

Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sind sich darüber einig, dass mit der Erfüllung dieses Vertrages keine Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gegen die andere Partei mehr bestehen.

Davon unberührt bleiben

__________________________________________

__________________________________________

Koblenz, 12.04.2021

________________________ ________________________
Unterschrift Arbeitgeber Unterschrift Arbeitnehmer
Manja Steinbach und Marion Truttiker Stephanie Vogel


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    Aufhebungsvertrag des Arbeitsverhältnisses mit Eduardt Hamann

    Zwischen

    Raimer Wolff Gaststätten Ges. mit beschränkter Haftung
    Paderborn
    vertreten durch die Geschäftsleitung Raimer Wolff und Pius Jordan

    – nachfolgend ‚Arbeitgeber‘ genannt –

    und

    Herrn/Frau

    Eduardt Hamann

    Wohnhaft Chemnitz

    – nachfolgend ‚Arbeitnehmer‘ genannt –

    wird folgender Aufhebungsvertrag geschlossen:

    § 1 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

    Das zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer bestehende Arbeitsverhältnis wird zum 12.04.2021 im gegenseitigen Einvernehmen beendet. Bei dieser Frist wurde die vereinbarte Kündigungsfrist eingehalten.

    § 2 Arbeitsfreistellung

    Der Arbeitnehmer erhält das regelmäßige monatliche Entgelt in Höhe von 3.191,- Euro € bis zum 12.04.2021 weitergezahlt.

    Der Arbeitnehmer wird bis zum Vertragsende unter Fortzahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung unwiderruflich von seinen vertraglichen Verpflichtungen freigestellt. Die Freistellung erfolgt zunächst unter Anrechnung der noch zustehenden Resturlaubsansprüche sowie sonstiger eventueller Freistellungsansprüche. Im Anschluss an diese Anrechnungszeiträume ist anderweitiger Verdienst nach § 615 S. 2 BGBanzurechnen. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, anderweitig erzielten Verdienst dem Arbeitgeber unaufgefordert mitzuteilen.

    § 3 Urlaub

    Der dem Arbeitnehmer bis zu Beendigung des Arbeitsverhältnisses zustehende Resturlaub wird während der Arbeitsfreistellung gewährt.

    § 4 Abfindung

    Der Arbeitgeber verpflichtet sich, an den Arbeitnehmer eine Abfindung in Höhe von 3.742,- Euro € brutto zu zahlen.

    Die Abfindung ist mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig.

    § 5 Wettbewerbsvereinbarung

    Von diesem Vertrag bleibt die Wettbewerbsvereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer vom unberührt.

    § 6 Zeugnis, Arbeitspapiere

    Der Arbeitnehmer erhält bis spätestens 12.04.2021 ein wohlwollendes qualifiziertes Zeugnis.

    Der Arbeitgeber händigt dem Arbeitnehmer zum Beendigungstermin die Arbeitspapiere aus.

    § 7 Sonstige Vereinbarungen

    __________________________________________

    __________________________________________

    § 8 Meldepflicht

    Zur Aufrechterhaltung ungekürzter Ansprüche auf Arbeitslosengeld ist der Arbeitnehmer verpflichtet, sich unverzüglich nach Abschluss dieses Aufhebungsvertrages persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden. Weiterhin ist er verpflichtet, aktiv nach einer Beschäftigung zu suchen.

    § 9 Ausgleich aller Ansprüche

    Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sind sich darüber einig, dass mit der Erfüllung dieses Vertrages keine Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gegen die andere Partei mehr bestehen.

    Davon unberührt bleiben

    __________________________________________

    __________________________________________

    Paderborn, 12.04.2021

    ________________________ ________________________
    Unterschrift Arbeitgeber Unterschrift Arbeitnehmer
    Raimer Wolff und Pius Jordan Eduardt Hamann


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      Aufhebungsvertrag des Arbeitsverhältnisses mit Gila Abel

      Zwischen

      Ã?nne Herbst Sachverständige Ges. mit beschränkter Haftung
      Potsdam
      vertreten durch die Geschäftsleitung Ã?nne Herbst und Barbli Nitschke

      – nachfolgend ‚Arbeitgeber‘ genannt –

      und

      Herrn/Frau

      Gila Abel

      Wohnhaft Rostock

      – nachfolgend ‚Arbeitnehmer‘ genannt –

      wird folgender Aufhebungsvertrag geschlossen:

      § 1 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

      Das zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer bestehende Arbeitsverhältnis wird zum 12.04.2021 im gegenseitigen Einvernehmen beendet. Bei dieser Frist wurde die vereinbarte Kündigungsfrist eingehalten.

      § 2 Arbeitsfreistellung

      Der Arbeitnehmer erhält das regelmäßige monatliche Entgelt in Höhe von 14.617,- Euro € bis zum 12.04.2021 weitergezahlt.

      Der Arbeitnehmer wird bis zum Vertragsende unter Fortzahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung unwiderruflich von seinen vertraglichen Verpflichtungen freigestellt. Die Freistellung erfolgt zunächst unter Anrechnung der noch zustehenden Resturlaubsansprüche sowie sonstiger eventueller Freistellungsansprüche. Im Anschluss an diese Anrechnungszeiträume ist anderweitiger Verdienst nach § 615 S. 2 BGBanzurechnen. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, anderweitig erzielten Verdienst dem Arbeitgeber unaufgefordert mitzuteilen.

      § 3 Urlaub

      Der dem Arbeitnehmer bis zu Beendigung des Arbeitsverhältnisses zustehende Resturlaub wird während der Arbeitsfreistellung gewährt.

      § 4 Abfindung

      Der Arbeitgeber verpflichtet sich, an den Arbeitnehmer eine Abfindung in Höhe von 6.860,- Euro € brutto zu zahlen.

      Die Abfindung ist mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig.

      § 5 Wettbewerbsvereinbarung

      Von diesem Vertrag bleibt die Wettbewerbsvereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer vom unberührt.

      § 6 Zeugnis, Arbeitspapiere

      Der Arbeitnehmer erhält bis spätestens 12.04.2021 ein wohlwollendes qualifiziertes Zeugnis.

      Der Arbeitgeber händigt dem Arbeitnehmer zum Beendigungstermin die Arbeitspapiere aus.

      § 7 Sonstige Vereinbarungen

      __________________________________________

      __________________________________________

      § 8 Meldepflicht

      Zur Aufrechterhaltung ungekürzter Ansprüche auf Arbeitslosengeld ist der Arbeitnehmer verpflichtet, sich unverzüglich nach Abschluss dieses Aufhebungsvertrages persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden. Weiterhin ist er verpflichtet, aktiv nach einer Beschäftigung zu suchen.

      § 9 Ausgleich aller Ansprüche

      Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sind sich darüber einig, dass mit der Erfüllung dieses Vertrages keine Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gegen die andere Partei mehr bestehen.

      Davon unberührt bleiben

      __________________________________________

      __________________________________________

      Potsdam, 12.04.2021

      ________________________ ________________________
      Unterschrift Arbeitgeber Unterschrift Arbeitnehmer
      Ã?nne Herbst und Barbli Nitschke Gila Abel


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        Aufhebungsvertrag des Arbeitsverhältnisses mit Kläre Haupt

        Zwischen

        Franzpeter Wacker Versicherungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung
        Heilbronn
        vertreten durch die Geschäftsleitung Franzpeter Wacker und Ekkehard Wahl

        – nachfolgend ‚Arbeitgeber‘ genannt –

        und

        Herrn/Frau

        Kläre Haupt

        Wohnhaft Dortmund

        – nachfolgend ‚Arbeitnehmer‘ genannt –

        wird folgender Aufhebungsvertrag geschlossen:

        § 1 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

        Das zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer bestehende Arbeitsverhältnis wird zum 12.04.2021 im gegenseitigen Einvernehmen beendet. Bei dieser Frist wurde die vereinbarte Kündigungsfrist eingehalten.

        § 2 Arbeitsfreistellung

        Der Arbeitnehmer erhält das regelmäßige monatliche Entgelt in Höhe von 20.337,- Euro € bis zum 12.04.2021 weitergezahlt.

        Der Arbeitnehmer wird bis zum Vertragsende unter Fortzahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung unwiderruflich von seinen vertraglichen Verpflichtungen freigestellt. Die Freistellung erfolgt zunächst unter Anrechnung der noch zustehenden Resturlaubsansprüche sowie sonstiger eventueller Freistellungsansprüche. Im Anschluss an diese Anrechnungszeiträume ist anderweitiger Verdienst nach § 615 S. 2 BGBanzurechnen. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, anderweitig erzielten Verdienst dem Arbeitgeber unaufgefordert mitzuteilen.

        § 3 Urlaub

        Der dem Arbeitnehmer bis zu Beendigung des Arbeitsverhältnisses zustehende Resturlaub wird während der Arbeitsfreistellung gewährt.

        § 4 Abfindung

        Der Arbeitgeber verpflichtet sich, an den Arbeitnehmer eine Abfindung in Höhe von 9.682,- Euro € brutto zu zahlen.

        Die Abfindung ist mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig.

        § 5 Wettbewerbsvereinbarung

        Von diesem Vertrag bleibt die Wettbewerbsvereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer vom unberührt.

        § 6 Zeugnis, Arbeitspapiere

        Der Arbeitnehmer erhält bis spätestens 12.04.2021 ein wohlwollendes qualifiziertes Zeugnis.

        Der Arbeitgeber händigt dem Arbeitnehmer zum Beendigungstermin die Arbeitspapiere aus.

        § 7 Sonstige Vereinbarungen

        __________________________________________

        __________________________________________

        § 8 Meldepflicht

        Zur Aufrechterhaltung ungekürzter Ansprüche auf Arbeitslosengeld ist der Arbeitnehmer verpflichtet, sich unverzüglich nach Abschluss dieses Aufhebungsvertrages persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden. Weiterhin ist er verpflichtet, aktiv nach einer Beschäftigung zu suchen.

        § 9 Ausgleich aller Ansprüche

        Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sind sich darüber einig, dass mit der Erfüllung dieses Vertrages keine Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gegen die andere Partei mehr bestehen.

        Davon unberührt bleiben

        __________________________________________

        __________________________________________

        Heilbronn, 12.04.2021

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        Unterschrift Arbeitgeber Unterschrift Arbeitnehmer
        Franzpeter Wacker und Ekkehard Wahl Kläre Haupt


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          Aufhebungsvertrag des Arbeitsverhältnisses mit Karlhorst Sachse

          Zwischen

          Egmont Schaller Geographische Informationssysteme Gesellschaft mbH
          Darmstadt
          vertreten durch die Geschäftsleitung Egmont Schaller und Alexandra Kummer

          – nachfolgend ‚Arbeitgeber‘ genannt –

          und

          Herrn/Frau

          Karlhorst Sachse

          Wohnhaft Osnabrück

          – nachfolgend ‚Arbeitnehmer‘ genannt –

          wird folgender Aufhebungsvertrag geschlossen:

          § 1 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

          Das zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer bestehende Arbeitsverhältnis wird zum 12.04.2021 im gegenseitigen Einvernehmen beendet. Bei dieser Frist wurde die vereinbarte Kündigungsfrist eingehalten.

          § 2 Arbeitsfreistellung

          Der Arbeitnehmer erhält das regelmäßige monatliche Entgelt in Höhe von 10.542,- Euro € bis zum 12.04.2021 weitergezahlt.

          Der Arbeitnehmer wird bis zum Vertragsende unter Fortzahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung unwiderruflich von seinen vertraglichen Verpflichtungen freigestellt. Die Freistellung erfolgt zunächst unter Anrechnung der noch zustehenden Resturlaubsansprüche sowie sonstiger eventueller Freistellungsansprüche. Im Anschluss an diese Anrechnungszeiträume ist anderweitiger Verdienst nach § 615 S. 2 BGBanzurechnen. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, anderweitig erzielten Verdienst dem Arbeitgeber unaufgefordert mitzuteilen.

          § 3 Urlaub

          Der dem Arbeitnehmer bis zu Beendigung des Arbeitsverhältnisses zustehende Resturlaub wird während der Arbeitsfreistellung gewährt.

          § 4 Abfindung

          Der Arbeitgeber verpflichtet sich, an den Arbeitnehmer eine Abfindung in Höhe von 18.570,- Euro € brutto zu zahlen.

          Die Abfindung ist mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig.

          § 5 Wettbewerbsvereinbarung

          Von diesem Vertrag bleibt die Wettbewerbsvereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer vom unberührt.

          § 6 Zeugnis, Arbeitspapiere

          Der Arbeitnehmer erhält bis spätestens 12.04.2021 ein wohlwollendes qualifiziertes Zeugnis.

          Der Arbeitgeber händigt dem Arbeitnehmer zum Beendigungstermin die Arbeitspapiere aus.

          § 7 Sonstige Vereinbarungen

          __________________________________________

          __________________________________________

          § 8 Meldepflicht

          Zur Aufrechterhaltung ungekürzter Ansprüche auf Arbeitslosengeld ist der Arbeitnehmer verpflichtet, sich unverzüglich nach Abschluss dieses Aufhebungsvertrages persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden. Weiterhin ist er verpflichtet, aktiv nach einer Beschäftigung zu suchen.

          § 9 Ausgleich aller Ansprüche

          Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sind sich darüber einig, dass mit der Erfüllung dieses Vertrages keine Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gegen die andere Partei mehr bestehen.

          Davon unberührt bleiben

          __________________________________________

          __________________________________________

          Darmstadt, 12.04.2021

          ________________________ ________________________
          Unterschrift Arbeitgeber Unterschrift Arbeitnehmer
          Egmont Schaller und Alexandra Kummer Karlhorst Sachse


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          Top 6 impressum:

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            Aufhebungsvertrag des Arbeitsverhältnisses mit Sylvester Adlikoner

            Zwischen

            Swenja Rupp Tagespflege Gesellschaft mit beschränkter Haftung
            Augsburg
            vertreten durch die Geschäftsleitung Swenja Rupp und Irma Faber

            – nachfolgend ‚Arbeitgeber‘ genannt –

            und

            Herrn/Frau

            Sylvester Adlikoner

            Wohnhaft Reutlingen

            – nachfolgend ‚Arbeitnehmer‘ genannt –

            wird folgender Aufhebungsvertrag geschlossen:

            § 1 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

            Das zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer bestehende Arbeitsverhältnis wird zum 12.04.2021 im gegenseitigen Einvernehmen beendet. Bei dieser Frist wurde die vereinbarte Kündigungsfrist eingehalten.

            § 2 Arbeitsfreistellung

            Der Arbeitnehmer erhält das regelmäßige monatliche Entgelt in Höhe von 2.606,- Euro € bis zum 12.04.2021 weitergezahlt.

            Der Arbeitnehmer wird bis zum Vertragsende unter Fortzahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung unwiderruflich von seinen vertraglichen Verpflichtungen freigestellt. Die Freistellung erfolgt zunächst unter Anrechnung der noch zustehenden Resturlaubsansprüche sowie sonstiger eventueller Freistellungsansprüche. Im Anschluss an diese Anrechnungszeiträume ist anderweitiger Verdienst nach § 615 S. 2 BGBanzurechnen. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, anderweitig erzielten Verdienst dem Arbeitgeber unaufgefordert mitzuteilen.

            § 3 Urlaub

            Der dem Arbeitnehmer bis zu Beendigung des Arbeitsverhältnisses zustehende Resturlaub wird während der Arbeitsfreistellung gewährt.

            § 4 Abfindung

            Der Arbeitgeber verpflichtet sich, an den Arbeitnehmer eine Abfindung in Höhe von 18.604,- Euro € brutto zu zahlen.

            Die Abfindung ist mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig.

            § 5 Wettbewerbsvereinbarung

            Von diesem Vertrag bleibt die Wettbewerbsvereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer vom unberührt.

            § 6 Zeugnis, Arbeitspapiere

            Der Arbeitnehmer erhält bis spätestens 12.04.2021 ein wohlwollendes qualifiziertes Zeugnis.

            Der Arbeitgeber händigt dem Arbeitnehmer zum Beendigungstermin die Arbeitspapiere aus.

            § 7 Sonstige Vereinbarungen

            __________________________________________

            __________________________________________

            § 8 Meldepflicht

            Zur Aufrechterhaltung ungekürzter Ansprüche auf Arbeitslosengeld ist der Arbeitnehmer verpflichtet, sich unverzüglich nach Abschluss dieses Aufhebungsvertrages persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden. Weiterhin ist er verpflichtet, aktiv nach einer Beschäftigung zu suchen.

            § 9 Ausgleich aller Ansprüche

            Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sind sich darüber einig, dass mit der Erfüllung dieses Vertrages keine Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gegen die andere Partei mehr bestehen.

            Davon unberührt bleiben

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            Augsburg, 12.04.2021

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            Unterschrift Arbeitgeber Unterschrift Arbeitnehmer
            Swenja Rupp und Irma Faber Sylvester Adlikoner


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              Aufhebungsvertrag des Arbeitsverhältnisses mit Gislind John

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              Heidelberg
              vertreten durch die Geschäftsleitung Tatjana Bierbauch und Eli Adlerauge

              – nachfolgend ‚Arbeitgeber‘ genannt –

              und

              Herrn/Frau

              Gislind John

              Wohnhaft Remscheid

              – nachfolgend ‚Arbeitnehmer‘ genannt –

              wird folgender Aufhebungsvertrag geschlossen:

              § 1 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

              Das zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer bestehende Arbeitsverhältnis wird zum 11.04.2021 im gegenseitigen Einvernehmen beendet. Bei dieser Frist wurde die vereinbarte Kündigungsfrist eingehalten.

              § 2 Arbeitsfreistellung

              Der Arbeitnehmer erhält das regelmäßige monatliche Entgelt in Höhe von 10.354,- Euro € bis zum 11.04.2021 weitergezahlt.

              Der Arbeitnehmer wird bis zum Vertragsende unter Fortzahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung unwiderruflich von seinen vertraglichen Verpflichtungen freigestellt. Die Freistellung erfolgt zunächst unter Anrechnung der noch zustehenden Resturlaubsansprüche sowie sonstiger eventueller Freistellungsansprüche. Im Anschluss an diese Anrechnungszeiträume ist anderweitiger Verdienst nach § 615 S. 2 BGBanzurechnen. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, anderweitig erzielten Verdienst dem Arbeitgeber unaufgefordert mitzuteilen.

              § 3 Urlaub

              Der dem Arbeitnehmer bis zu Beendigung des Arbeitsverhältnisses zustehende Resturlaub wird während der Arbeitsfreistellung gewährt.

              § 4 Abfindung

              Der Arbeitgeber verpflichtet sich, an den Arbeitnehmer eine Abfindung in Höhe von 1.468,- Euro € brutto zu zahlen.

              Die Abfindung ist mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig.

              § 5 Wettbewerbsvereinbarung

              Von diesem Vertrag bleibt die Wettbewerbsvereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer vom unberührt.

              § 6 Zeugnis, Arbeitspapiere

              Der Arbeitnehmer erhält bis spätestens 11.04.2021 ein wohlwollendes qualifiziertes Zeugnis.

              Der Arbeitgeber händigt dem Arbeitnehmer zum Beendigungstermin die Arbeitspapiere aus.

              § 7 Sonstige Vereinbarungen

              __________________________________________

              __________________________________________

              § 8 Meldepflicht

              Zur Aufrechterhaltung ungekürzter Ansprüche auf Arbeitslosengeld ist der Arbeitnehmer verpflichtet, sich unverzüglich nach Abschluss dieses Aufhebungsvertrages persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden. Weiterhin ist er verpflichtet, aktiv nach einer Beschäftigung zu suchen.

              § 9 Ausgleich aller Ansprüche

              Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sind sich darüber einig, dass mit der Erfüllung dieses Vertrages keine Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gegen die andere Partei mehr bestehen.

              Davon unberührt bleiben

              __________________________________________

              __________________________________________

              Heidelberg, 11.04.2021

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              Unterschrift Arbeitgeber Unterschrift Arbeitnehmer
              Tatjana Bierbauch und Eli Adlerauge Gislind John


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                Aufhebungsvertrag des Arbeitsverhältnisses mit Karlheinrich Jahnke

                Zwischen

                Olaf Gerdes Künstlerbedarf Ges. m. b. Haftung
                Krefeld
                vertreten durch die Geschäftsleitung Olaf Gerdes und Thassilo Weber

                – nachfolgend ‚Arbeitgeber‘ genannt –

                und

                Herrn/Frau

                Karlheinrich Jahnke

                Wohnhaft Hannover

                – nachfolgend ‚Arbeitnehmer‘ genannt –

                wird folgender Aufhebungsvertrag geschlossen:

                § 1 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

                Das zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer bestehende Arbeitsverhältnis wird zum 11.04.2021 im gegenseitigen Einvernehmen beendet. Bei dieser Frist wurde die vereinbarte Kündigungsfrist eingehalten.

                § 2 Arbeitsfreistellung

                Der Arbeitnehmer erhält das regelmäßige monatliche Entgelt in Höhe von 16.533,- Euro € bis zum 11.04.2021 weitergezahlt.

                Der Arbeitnehmer wird bis zum Vertragsende unter Fortzahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung unwiderruflich von seinen vertraglichen Verpflichtungen freigestellt. Die Freistellung erfolgt zunächst unter Anrechnung der noch zustehenden Resturlaubsansprüche sowie sonstiger eventueller Freistellungsansprüche. Im Anschluss an diese Anrechnungszeiträume ist anderweitiger Verdienst nach § 615 S. 2 BGBanzurechnen. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, anderweitig erzielten Verdienst dem Arbeitgeber unaufgefordert mitzuteilen.

                § 3 Urlaub

                Der dem Arbeitnehmer bis zu Beendigung des Arbeitsverhältnisses zustehende Resturlaub wird während der Arbeitsfreistellung gewährt.

                § 4 Abfindung

                Der Arbeitgeber verpflichtet sich, an den Arbeitnehmer eine Abfindung in Höhe von 7.745,- Euro € brutto zu zahlen.

                Die Abfindung ist mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig.

                § 5 Wettbewerbsvereinbarung

                Von diesem Vertrag bleibt die Wettbewerbsvereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer vom unberührt.

                § 6 Zeugnis, Arbeitspapiere

                Der Arbeitnehmer erhält bis spätestens 11.04.2021 ein wohlwollendes qualifiziertes Zeugnis.

                Der Arbeitgeber händigt dem Arbeitnehmer zum Beendigungstermin die Arbeitspapiere aus.

                § 7 Sonstige Vereinbarungen

                __________________________________________

                __________________________________________

                § 8 Meldepflicht

                Zur Aufrechterhaltung ungekürzter Ansprüche auf Arbeitslosengeld ist der Arbeitnehmer verpflichtet, sich unverzüglich nach Abschluss dieses Aufhebungsvertrages persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden. Weiterhin ist er verpflichtet, aktiv nach einer Beschäftigung zu suchen.

                § 9 Ausgleich aller Ansprüche

                Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sind sich darüber einig, dass mit der Erfüllung dieses Vertrages keine Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gegen die andere Partei mehr bestehen.

                Davon unberührt bleiben

                __________________________________________

                __________________________________________

                Krefeld, 11.04.2021

                ________________________ ________________________
                Unterschrift Arbeitgeber Unterschrift Arbeitnehmer
                Olaf Gerdes und Thassilo Weber Karlheinrich Jahnke


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                  Aufhebungsvertrag des Arbeitsverhältnisses mit Lily Two Hawks

                  Zwischen

                  Frowine Funke Bausanierungen GmbH
                  Karlsruhe
                  vertreten durch die Geschäftsleitung Frowine Funke und Annette Clemens

                  – nachfolgend ‚Arbeitgeber‘ genannt –

                  und

                  Herrn/Frau

                  Lily Two Hawks

                  Wohnhaft Pforzheim

                  – nachfolgend ‚Arbeitnehmer‘ genannt –

                  wird folgender Aufhebungsvertrag geschlossen:

                  § 1 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

                  Das zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer bestehende Arbeitsverhältnis wird zum 11.04.2021 im gegenseitigen Einvernehmen beendet. Bei dieser Frist wurde die vereinbarte Kündigungsfrist eingehalten.

                  § 2 Arbeitsfreistellung

                  Der Arbeitnehmer erhält das regelmäßige monatliche Entgelt in Höhe von 2.397,- Euro € bis zum 11.04.2021 weitergezahlt.

                  Der Arbeitnehmer wird bis zum Vertragsende unter Fortzahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung unwiderruflich von seinen vertraglichen Verpflichtungen freigestellt. Die Freistellung erfolgt zunächst unter Anrechnung der noch zustehenden Resturlaubsansprüche sowie sonstiger eventueller Freistellungsansprüche. Im Anschluss an diese Anrechnungszeiträume ist anderweitiger Verdienst nach § 615 S. 2 BGBanzurechnen. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, anderweitig erzielten Verdienst dem Arbeitgeber unaufgefordert mitzuteilen.

                  § 3 Urlaub

                  Der dem Arbeitnehmer bis zu Beendigung des Arbeitsverhältnisses zustehende Resturlaub wird während der Arbeitsfreistellung gewährt.

                  § 4 Abfindung

                  Der Arbeitgeber verpflichtet sich, an den Arbeitnehmer eine Abfindung in Höhe von 1.487,- Euro € brutto zu zahlen.

                  Die Abfindung ist mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig.

                  § 5 Wettbewerbsvereinbarung

                  Von diesem Vertrag bleibt die Wettbewerbsvereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer vom unberührt.

                  § 6 Zeugnis, Arbeitspapiere

                  Der Arbeitnehmer erhält bis spätestens 11.04.2021 ein wohlwollendes qualifiziertes Zeugnis.

                  Der Arbeitgeber händigt dem Arbeitnehmer zum Beendigungstermin die Arbeitspapiere aus.

                  § 7 Sonstige Vereinbarungen

                  __________________________________________

                  __________________________________________

                  § 8 Meldepflicht

                  Zur Aufrechterhaltung ungekürzter Ansprüche auf Arbeitslosengeld ist der Arbeitnehmer verpflichtet, sich unverzüglich nach Abschluss dieses Aufhebungsvertrages persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden. Weiterhin ist er verpflichtet, aktiv nach einer Beschäftigung zu suchen.

                  § 9 Ausgleich aller Ansprüche

                  Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sind sich darüber einig, dass mit der Erfüllung dieses Vertrages keine Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gegen die andere Partei mehr bestehen.

                  Davon unberührt bleiben

                  __________________________________________

                  __________________________________________

                  Karlsruhe, 11.04.2021

                  ________________________ ________________________
                  Unterschrift Arbeitgeber Unterschrift Arbeitnehmer
                  Frowine Funke und Annette Clemens Lily Two Hawks


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                  Top 7 gbrgesellschaftsvertrag:

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                    Aufhebungsvertrag des Arbeitsverhältnisses mit Hardy Böhm

                    Zwischen

                    Burglinde Seidler Büroeinrichtungen Ges. m. b. Haftung
                    Aachen
                    vertreten durch die Geschäftsleitung Burglinde Seidler und Irlanda Robbespierre

                    – nachfolgend ‚Arbeitgeber‘ genannt –

                    und

                    Herrn/Frau

                    Hardy Böhm

                    Wohnhaft Stuttgart

                    – nachfolgend ‚Arbeitnehmer‘ genannt –

                    wird folgender Aufhebungsvertrag geschlossen:

                    § 1 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

                    Das zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer bestehende Arbeitsverhältnis wird zum 11.04.2021 im gegenseitigen Einvernehmen beendet. Bei dieser Frist wurde die vereinbarte Kündigungsfrist eingehalten.

                    § 2 Arbeitsfreistellung

                    Der Arbeitnehmer erhält das regelmäßige monatliche Entgelt in Höhe von 18.823,- Euro € bis zum 11.04.2021 weitergezahlt.

                    Der Arbeitnehmer wird bis zum Vertragsende unter Fortzahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung unwiderruflich von seinen vertraglichen Verpflichtungen freigestellt. Die Freistellung erfolgt zunächst unter Anrechnung der noch zustehenden Resturlaubsansprüche sowie sonstiger eventueller Freistellungsansprüche. Im Anschluss an diese Anrechnungszeiträume ist anderweitiger Verdienst nach § 615 S. 2 BGBanzurechnen. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, anderweitig erzielten Verdienst dem Arbeitgeber unaufgefordert mitzuteilen.

                    § 3 Urlaub

                    Der dem Arbeitnehmer bis zu Beendigung des Arbeitsverhältnisses zustehende Resturlaub wird während der Arbeitsfreistellung gewährt.

                    § 4 Abfindung

                    Der Arbeitgeber verpflichtet sich, an den Arbeitnehmer eine Abfindung in Höhe von 16.743,- Euro € brutto zu zahlen.

                    Die Abfindung ist mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig.

                    § 5 Wettbewerbsvereinbarung

                    Von diesem Vertrag bleibt die Wettbewerbsvereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer vom unberührt.

                    § 6 Zeugnis, Arbeitspapiere

                    Der Arbeitnehmer erhält bis spätestens 11.04.2021 ein wohlwollendes qualifiziertes Zeugnis.

                    Der Arbeitgeber händigt dem Arbeitnehmer zum Beendigungstermin die Arbeitspapiere aus.

                    § 7 Sonstige Vereinbarungen

                    __________________________________________

                    __________________________________________

                    § 8 Meldepflicht

                    Zur Aufrechterhaltung ungekürzter Ansprüche auf Arbeitslosengeld ist der Arbeitnehmer verpflichtet, sich unverzüglich nach Abschluss dieses Aufhebungsvertrages persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden. Weiterhin ist er verpflichtet, aktiv nach einer Beschäftigung zu suchen.

                    § 9 Ausgleich aller Ansprüche

                    Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sind sich darüber einig, dass mit der Erfüllung dieses Vertrages keine Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gegen die andere Partei mehr bestehen.

                    Davon unberührt bleiben

                    __________________________________________

                    __________________________________________

                    Aachen, 11.04.2021

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                    Unterschrift Arbeitgeber Unterschrift Arbeitnehmer
                    Burglinde Seidler und Irlanda Robbespierre Hardy Böhm


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