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OS-Plattform soll als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von
Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus
Online-Kaufverträgen erwachsen, dienen. Die OS-Plattform wird unter folgendem
Link erreichbar sein: http://ec.europa.eu/consumers/odr


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Top 8 mietvertragGewerbe:

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    Aufhebungsvertrag des Arbeitsverhältnisses mit Berngard Hoppler

    Zwischen

    Loreliese Schroeder Wohnmobilvermietungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung
    Würzburg
    vertreten durch die Geschäftsleitung Loreliese Schroeder und Henry Buchholz

    – nachfolgend ‚Arbeitgeber‘ genannt –

    und

    Herrn/Frau

    Berngard Hoppler

    Wohnhaft Oberhausen

    – nachfolgend ‚Arbeitnehmer‘ genannt –

    wird folgender Aufhebungsvertrag geschlossen:

    § 1 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

    Das zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer bestehende Arbeitsverhältnis wird zum 07.04.2021 im gegenseitigen Einvernehmen beendet. Bei dieser Frist wurde die vereinbarte Kündigungsfrist eingehalten.

    § 2 Arbeitsfreistellung

    Der Arbeitnehmer erhält das regelmäßige monatliche Entgelt in Höhe von 9.737,- Euro € bis zum 07.04.2021 weitergezahlt.

    Der Arbeitnehmer wird bis zum Vertragsende unter Fortzahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung unwiderruflich von seinen vertraglichen Verpflichtungen freigestellt. Die Freistellung erfolgt zunächst unter Anrechnung der noch zustehenden Resturlaubsansprüche sowie sonstiger eventueller Freistellungsansprüche. Im Anschluss an diese Anrechnungszeiträume ist anderweitiger Verdienst nach § 615 S. 2 BGBanzurechnen. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, anderweitig erzielten Verdienst dem Arbeitgeber unaufgefordert mitzuteilen.

    § 3 Urlaub

    Der dem Arbeitnehmer bis zu Beendigung des Arbeitsverhältnisses zustehende Resturlaub wird während der Arbeitsfreistellung gewährt.

    § 4 Abfindung

    Der Arbeitgeber verpflichtet sich, an den Arbeitnehmer eine Abfindung in Höhe von 8.410,- Euro € brutto zu zahlen.

    Die Abfindung ist mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig.

    § 5 Wettbewerbsvereinbarung

    Von diesem Vertrag bleibt die Wettbewerbsvereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer vom unberührt.

    § 6 Zeugnis, Arbeitspapiere

    Der Arbeitnehmer erhält bis spätestens 07.04.2021 ein wohlwollendes qualifiziertes Zeugnis.

    Der Arbeitgeber händigt dem Arbeitnehmer zum Beendigungstermin die Arbeitspapiere aus.

    § 7 Sonstige Vereinbarungen

    __________________________________________

    __________________________________________

    § 8 Meldepflicht

    Zur Aufrechterhaltung ungekürzter Ansprüche auf Arbeitslosengeld ist der Arbeitnehmer verpflichtet, sich unverzüglich nach Abschluss dieses Aufhebungsvertrages persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden. Weiterhin ist er verpflichtet, aktiv nach einer Beschäftigung zu suchen.

    § 9 Ausgleich aller Ansprüche

    Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sind sich darüber einig, dass mit der Erfüllung dieses Vertrages keine Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gegen die andere Partei mehr bestehen.

    Davon unberührt bleiben

    __________________________________________

    __________________________________________

    Würzburg, 07.04.2021

    ________________________ ________________________
    Unterschrift Arbeitgeber Unterschrift Arbeitnehmer
    Loreliese Schroeder und Henry Buchholz Berngard Hoppler


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    Top 7 AGB:

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      Geschäftsraummietvertrag

      Zwischen

      Burgunda Ultimo Verkaufstraining GmbH
      Vertreten durch die Geschäftsführung Burgunda Ultimo
      (Vermieter)

      und

      Tiberius Pilz Printshops GmbH
      Vertreten durch die Geschäftsführung Volkart Just
      (Mieter)

      wird folgender Geschäftsraummietvertrag geschlossen:

      §1 Mieträume

      Vermietet werden im Geschäftshaus in Hamm folgende Räume:
      Erdgeschoss: 1475 qm
      1. Etage: 1098 qm
      2. Etage: 781 qm
      3. Etage: 959 qm

      Keller: 94 qm
      Dachboden: 202 qm

      Die Mietfläche beträgt 4609 qm.

      Für die oben genannten Räume erhält der Mieter folgende Schlüssel:
      4 Schlüssel

      Schäden an diesen Räumen sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.

      Der Mieter ist verpflichtet, eine Glasversicherung für sämtliche Fenster-, Schaufenster- und Türscheiben der Mieträume (oder sonstige Versicherungen nach Vereinbarung, wobei eine Doppelversicherung durch Mieter und Vermieter vermieden werden sollte) in ausreichender Höhe auf eigene Kosten abzuschließen und den Abschluss bzw. das Fortbestehen dem Vermieter nachzuweisen.

      §2 Mietzweck

      Die Vermietung erfolgt zur ausschließlichen Nutzung als Verkaufstraining:

      Eine Änderung der vertraglich vereinbarten Nutzung ist von der Zustimmung des Vermieters abhängig, die nur aus wichtigem Grund verweigert werden darf. Ein besonderer Grund besteht insbesondere in einer Konkurrenzsituation zu anderen Mietern.

      §3 Ausstattung der Mieträume / Rückbauverpflichtung

      Der Mieter übernimmt die Räume in nicht renovierungsbedürftigem Zustand.

      Die Räume werden wie besichtigt vermietet und sind nach Beendigung des Mietverhältnisses im gleichen/renovierten Zustand zu verlassen.

      Werden bauliche Veränderungen an der Mietsache (Einbauten, Umbauten, Ausbauten) durch den Mieter vorgenommen, verpflichtet er sich, diese spätestens bis zur Beendigung des Mietverhältnisses beseitigt zu haben.

      §4 Mietzeit und ordentliche Kündigung

      Das Mietverhältnis beginnt am 07.04.2021 und endet nach 6 Jahren.

      Das Mietverhältnis verlängert sich um 1 Jahr(e), falls es nicht mindestens sechs Monate vor Ablauf durch eingeschriebenen Brief gekündigt wird. Für die Rechtzeitigkeit ist entscheidend der Zugang des Kündigungsschreibens.

      Es kann mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres gekündigt werden. Die Kündigung ist rechtzeitig erfolgt, wenn sie spätestens am 3. Werktag des ersten Monats der Kündigungsfrist schriftlich beim anderen Vertragspartner eingegangen ist.

      §5 Fristlose Kündigung

      Der Vermieter ist berechtigt, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen, wenn

      a) der Mieter mit zwei Monatsmieten in Verzug ist

      oder
      b) der Mieter auf zwei aufeinanderfolgenden Zahlungsterminen mit mehr als einer Miete in Verzug ist

      oder
      c) der Mieter trotz Mahnung das Objekt weiterhin vertragswidrig nutzt

      oder
      d) nach Vertragsschluss eine wesentliche Verschlechterung in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Mieters eintritt. Diese werden vermutet, wenn Pfändungen oder sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ausgebracht werden, die die Ansprüche des Vermieters gefährden.

      Die gesetzlichen Kündigungsrechte ohne Fristsetzung aus §§ 543 II Nr. 1, 569 I BGB bleiben unberührt.

      Im Übrigen ist jede Partei zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grunde berechtigt, wenn der Vertragspartner eine wesentliche Vertragspflicht trotz vorheriger Abmahnung wiederholt verletzt.

      §6 Mietzins

      Die monatliche Netto-Grundmiete beträgt Euro 59917
      Sie ist im Voraus, spätestens am 3. Werktag jeden Monats, kostenfrei an den Vermieter auf dessen Konto bei der Sparkasse zu zahlen:
      IBAN DE86 4234 6816 6335 9333 70

      Folgende Nebenabgaben hat der Mieter innerhalb eines Monats nach erfolgter Rech­nungsstellung zusätzlich zu entrichten:

      Betriebskosten in Höhe von Euro 23045
      sonstige Kosten in Höhe von Euro 64526

      §7 Anpassung des Mietzinses

      Erhöht oder vermindert sich künftig der vom Statistischen Bundesamt amtlich festgestellte Verbraucherpreisindex für Deutschland (auf der Basis 2010 = 100) gegenüber dem für den Monat des Vertragsschlusses veröffentlichten Index um mindestens 10 Prozent, so ändert sich der Mietzins automatisch im gleichen prozentualen Verhältnis nach unten oder oben ab dem auf die Änderung folgenden Monat, ohne dass es hierzu besonderer Erklärungen auch nur einer Vertragspartei oder sonst einer Vertragsabänderung bedarf

      Sollte der genannte Index eingestellt werden, tritt an seine Stelle der entsprechende Nachfolgeindex.

      Weitere Anpassungen der Miete erfolgen nach Maßgabe der Ziff. 1, wobei jeweils auf den Indexstand zum Zeitpunkt der letzten Anpassung als Ausgangsindex abzustellen ist.

      Haben die vom Mieter auf eigene Kosten vorgenommenen baulichen Veränderungen eine Werterhöhung der Mieträume zur Folge, so hat diese bei einer Neufestsetzung des Mietzinses außer Betracht zu bleiben.

      §8 Mietkaution

      Der Mieter zahlt eine Kaution in Höhe von drei Monatsmieten. Die Kaution ist vom Vermieter auf einem gesondert geführten Konto aufzubewahren. Eine Verzinsungspflicht des Vermieters für die Kaution wird ausgeschlossen.

      §9 Bauliche Veränderungen, Ausbesserungen

      Bauliche Veränderungen an den Mieträumen darf der Mieter nur nach Vorliegen der schriftlichen Zustimmung des Vermieters vornehmen lassen. Die Zustimmung darf verweigert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

      Etwaige Werterhöhungen der Mieträume werden angemessen vergütet, es sei denn, es handelt sich um bauliche Veränderungen, die bei Vertragsende wieder rückgängig gemacht werden.

      Ausbesserungen und bauliche Veränderungen, die zur Erhaltung des Gebäudes, zur Abwendung drohender Gefahren oder zur Beseitigung von Schäden dienen, darf der Vermieter ohne Zustimmung des Mieters vornehmen lassen. Sollten diese Arbeiten aus anderen Gründen vorgenommen werden, so bedarf es einer Zustimmung des Mieters dann nicht, wenn sie den Mieter nur unwesentlich beeinträchtigen; es entstehen keine Schadensersatzansprüche und Ansprüche zur Mietminderung.

      Von beabsichtigten baulichen Tätigkeiten am Gebäude, die den Mieter beeinträchtigen könnten, hat der Vermieter ihn so rechtzeitig zu verständigen, dass der Mieter Vorkehrungen zur Weiterführung seines Betriebes treffen kann.

      Unterbleibt diese Benachrichtigung, so entsteht dem Mieter ein Anspruch auf Schadensersatz/Mietminderung.

      §10 Betreten der Mietsache

      Der Vermieter darf die Geschäftsräume nach vorheriger Ankündigung während der Geschäftszeiten, auch in Abwesenheit des Mieters, betreten, um sich vom Zustand der Räume zu überzeugen. Dieses Recht kann auch durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden.

      §11 Instandhaltung/Instandsetzung der Mieträume, Schönheitsreparaturen

      Der Mieter erklärt sich bereit, die Instandhaltung (Wartung) und Instandsetzung (Reparaturen) an der Mietsache innerhalb der Mieträume bis zu einem Betrag vom EUR…… je Einzelfall zu übernehmen. Fallen mehrere Wartungs- und Reparaturarbeiten an, übernimmt der Mieter insgesamt im Jahr die dafür benötigen Kosten nur bis zu einem Betrag von EUR…..Handelt es sich um die Instandhaltung und Instandsetzung des Gebäudes (Dach und Fach), der damit verbundenen technischen Einrichtungen und Anlagen, sowie der Außenanlagen, obliegt diese Pflicht dem Vermieter.

      Schönheitsreparaturen, wie das Streichen der Wände und Decken, werden vom Mieter vorgenommen.

      §12 Untervermietung, Nachmieter

      Eine Untervermietung ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters gestattet.
      Die Zustimmung kann verweigert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Sie kann aus wichtigem Grund widerrufen werden.

      Der Mieter ist berechtigt, einen Nachmieter zu stellen, der in den Mietvertrag zu den gleichen Bedingungen innerhalb der Restlaufzeit des Vertrages eintritt, sofern gegen die Bonität des Nachmieters, gegen dessen Person und die Branche (auch im Hinblick auf einen Konkurrenzschutz) keine Einwendungen bestehen. Der Vermieter ist verpflichtet, mit diesem Mieter zu unveränderten Bedingungen einen Vertrag für die Restlaufzeit abzuschließen.

      §13 Außenreklame

      Der Mieter ist berechtigt, an bestimmten Teilen der Außenfront des Gebäudes Firmenschilder, Leuchtreklame sowie Schaukästen und Warenautomaten anzubringen, soweit der Gesamteindruck der Gebäudefront dadurch nicht beeinträchtigt wird.

      Das Anbringen dieser Außenreklame erfolgt auf Kosten des Mieters und nach vorheriger Abstimmung mit dem Vermieter.

      Die gesetzlichen und ortspolizeilichen Vorschriften über Außenreklame sind zu beachten.

      Die Pflicht des § 3 Nr. 2 dieses Mietvertrages bei Mietende gilt sinngemäß.

      Verlegt der Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses seinen Betrieb, so ist er berechtigt, ein halbes Jahr an der Eingangstür ein Hinweisschild anzubringen.

      §14 Sachen des Mieters

      Der Mieter versichert, dass die Sachen, die er in die Mieträume einbringen wird, in seinem freien Eigentum stehen, abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten.

      Folgende Sachen sind hiervon ausgenommen:
      …………………………………………………………………………………………

      …………………………………………………………………………………………

      §15 Wettbewerbsschutz

      Der Vermieter verpflichtet sich, während der Mietzeit weder auf dem Mietgrundstück noch auf ihm gehörenden Nachbargrundstücken (Straße, Hausnummer) gewerbliche Räume an einen Mitbewerber des Mieters zu vermieten.

      Diese Verpflichtung erstreckt sich nicht auf den Fall einer Änderung des Nutzungszwecks der Mieträume.

      §16 Besondere Vereinbarungen

      ………………………………………………………………………………………………………

      ………………………………………………………………………………………………………

      §17 Gerichtsstand, außergerichtliche Streitbeilegung

      Gerichtsstand ist Hamm.

      Hier gegebenenfalls Ergänzungen entsprechend S. 3 vornehmen.

      §18 Sonstiges

      Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht.

      Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden.

      Ist oder wird eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages nicht.

      Hamm, 07.04.2021

      ……………………………………………….. ………………………………………………..

      Unterschrift Vermieter Unterschrift Mieter


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        Geschäftsraummietvertrag

        Zwischen

        Hanns Noack Badewannenbeschichtungen Ges. mit beschränkter Haftung
        Vertreten durch die Geschäftsführung Hanns Noack
        (Vermieter)

        und

        Dore Brandl Institute Ges. m. b. Haftung
        Vertreten durch die Geschäftsführung Emilia Ebert
        (Mieter)

        wird folgender Geschäftsraummietvertrag geschlossen:

        §1 Mieträume

        Vermietet werden im Geschäftshaus in Recklinghausen folgende Räume:
        Erdgeschoss: 923 qm
        1. Etage: 216 qm
        2. Etage: 159 qm
        3. Etage: 807 qm
        4. Etage: 129 qm

        Keller: 409 qm
        Dachboden: 197 qm

        Die Mietfläche beträgt 2840 qm.

        Für die oben genannten Räume erhält der Mieter folgende Schlüssel:
        9 Schlüssel

        Schäden an diesen Räumen sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.

        Der Mieter ist verpflichtet, eine Glasversicherung für sämtliche Fenster-, Schaufenster- und Türscheiben der Mieträume (oder sonstige Versicherungen nach Vereinbarung, wobei eine Doppelversicherung durch Mieter und Vermieter vermieden werden sollte) in ausreichender Höhe auf eigene Kosten abzuschließen und den Abschluss bzw. das Fortbestehen dem Vermieter nachzuweisen.

        §2 Mietzweck

        Die Vermietung erfolgt zur ausschließlichen Nutzung als Badewannenbeschichtungen:

        Eine Änderung der vertraglich vereinbarten Nutzung ist von der Zustimmung des Vermieters abhängig, die nur aus wichtigem Grund verweigert werden darf. Ein besonderer Grund besteht insbesondere in einer Konkurrenzsituation zu anderen Mietern.

        §3 Ausstattung der Mieträume / Rückbauverpflichtung

        Der Mieter übernimmt die Räume in nicht renovierungsbedürftigem Zustand.

        Die Räume werden wie besichtigt vermietet und sind nach Beendigung des Mietverhältnisses im gleichen/renovierten Zustand zu verlassen.

        Werden bauliche Veränderungen an der Mietsache (Einbauten, Umbauten, Ausbauten) durch den Mieter vorgenommen, verpflichtet er sich, diese spätestens bis zur Beendigung des Mietverhältnisses beseitigt zu haben.

        §4 Mietzeit und ordentliche Kündigung

        Das Mietverhältnis beginnt am 04.04.2021 und endet nach 9 Jahren.

        Das Mietverhältnis verlängert sich um 2 Jahr(e), falls es nicht mindestens sechs Monate vor Ablauf durch eingeschriebenen Brief gekündigt wird. Für die Rechtzeitigkeit ist entscheidend der Zugang des Kündigungsschreibens.

        Es kann mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres gekündigt werden. Die Kündigung ist rechtzeitig erfolgt, wenn sie spätestens am 3. Werktag des ersten Monats der Kündigungsfrist schriftlich beim anderen Vertragspartner eingegangen ist.

        §5 Fristlose Kündigung

        Der Vermieter ist berechtigt, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen, wenn

        a) der Mieter mit zwei Monatsmieten in Verzug ist

        oder
        b) der Mieter auf zwei aufeinanderfolgenden Zahlungsterminen mit mehr als einer Miete in Verzug ist

        oder
        c) der Mieter trotz Mahnung das Objekt weiterhin vertragswidrig nutzt

        oder
        d) nach Vertragsschluss eine wesentliche Verschlechterung in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Mieters eintritt. Diese werden vermutet, wenn Pfändungen oder sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ausgebracht werden, die die Ansprüche des Vermieters gefährden.

        Die gesetzlichen Kündigungsrechte ohne Fristsetzung aus §§ 543 II Nr. 1, 569 I BGB bleiben unberührt.

        Im Übrigen ist jede Partei zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grunde berechtigt, wenn der Vertragspartner eine wesentliche Vertragspflicht trotz vorheriger Abmahnung wiederholt verletzt.

        §6 Mietzins

        Die monatliche Netto-Grundmiete beträgt Euro 51120
        Sie ist im Voraus, spätestens am 3. Werktag jeden Monats, kostenfrei an den Vermieter auf dessen Konto bei der Sparkasse zu zahlen:
        IBAN DE84 6253 1034 9657 5842 78

        Folgende Nebenabgaben hat der Mieter innerhalb eines Monats nach erfolgter Rech­nungsstellung zusätzlich zu entrichten:

        Betriebskosten in Höhe von Euro 19880
        sonstige Kosten in Höhe von Euro 45440

        §7 Anpassung des Mietzinses

        Erhöht oder vermindert sich künftig der vom Statistischen Bundesamt amtlich festgestellte Verbraucherpreisindex für Deutschland (auf der Basis 2010 = 100) gegenüber dem für den Monat des Vertragsschlusses veröffentlichten Index um mindestens 10 Prozent, so ändert sich der Mietzins automatisch im gleichen prozentualen Verhältnis nach unten oder oben ab dem auf die Änderung folgenden Monat, ohne dass es hierzu besonderer Erklärungen auch nur einer Vertragspartei oder sonst einer Vertragsabänderung bedarf

        Sollte der genannte Index eingestellt werden, tritt an seine Stelle der entsprechende Nachfolgeindex.

        Weitere Anpassungen der Miete erfolgen nach Maßgabe der Ziff. 1, wobei jeweils auf den Indexstand zum Zeitpunkt der letzten Anpassung als Ausgangsindex abzustellen ist.

        Haben die vom Mieter auf eigene Kosten vorgenommenen baulichen Veränderungen eine Werterhöhung der Mieträume zur Folge, so hat diese bei einer Neufestsetzung des Mietzinses außer Betracht zu bleiben.

        §8 Mietkaution

        Der Mieter zahlt eine Kaution in Höhe von drei Monatsmieten. Die Kaution ist vom Vermieter auf einem gesondert geführten Konto aufzubewahren. Eine Verzinsungspflicht des Vermieters für die Kaution wird ausgeschlossen.

        §9 Bauliche Veränderungen, Ausbesserungen

        Bauliche Veränderungen an den Mieträumen darf der Mieter nur nach Vorliegen der schriftlichen Zustimmung des Vermieters vornehmen lassen. Die Zustimmung darf verweigert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

        Etwaige Werterhöhungen der Mieträume werden angemessen vergütet, es sei denn, es handelt sich um bauliche Veränderungen, die bei Vertragsende wieder rückgängig gemacht werden.

        Ausbesserungen und bauliche Veränderungen, die zur Erhaltung des Gebäudes, zur Abwendung drohender Gefahren oder zur Beseitigung von Schäden dienen, darf der Vermieter ohne Zustimmung des Mieters vornehmen lassen. Sollten diese Arbeiten aus anderen Gründen vorgenommen werden, so bedarf es einer Zustimmung des Mieters dann nicht, wenn sie den Mieter nur unwesentlich beeinträchtigen; es entstehen keine Schadensersatzansprüche und Ansprüche zur Mietminderung.

        Von beabsichtigten baulichen Tätigkeiten am Gebäude, die den Mieter beeinträchtigen könnten, hat der Vermieter ihn so rechtzeitig zu verständigen, dass der Mieter Vorkehrungen zur Weiterführung seines Betriebes treffen kann.

        Unterbleibt diese Benachrichtigung, so entsteht dem Mieter ein Anspruch auf Schadensersatz/Mietminderung.

        §10 Betreten der Mietsache

        Der Vermieter darf die Geschäftsräume nach vorheriger Ankündigung während der Geschäftszeiten, auch in Abwesenheit des Mieters, betreten, um sich vom Zustand der Räume zu überzeugen. Dieses Recht kann auch durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden.

        §11 Instandhaltung/Instandsetzung der Mieträume, Schönheitsreparaturen

        Der Mieter erklärt sich bereit, die Instandhaltung (Wartung) und Instandsetzung (Reparaturen) an der Mietsache innerhalb der Mieträume bis zu einem Betrag vom EUR…… je Einzelfall zu übernehmen. Fallen mehrere Wartungs- und Reparaturarbeiten an, übernimmt der Mieter insgesamt im Jahr die dafür benötigen Kosten nur bis zu einem Betrag von EUR…..Handelt es sich um die Instandhaltung und Instandsetzung des Gebäudes (Dach und Fach), der damit verbundenen technischen Einrichtungen und Anlagen, sowie der Außenanlagen, obliegt diese Pflicht dem Vermieter.

        Schönheitsreparaturen, wie das Streichen der Wände und Decken, werden vom Mieter vorgenommen.

        §12 Untervermietung, Nachmieter

        Eine Untervermietung ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters gestattet.
        Die Zustimmung kann verweigert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Sie kann aus wichtigem Grund widerrufen werden.

        Der Mieter ist berechtigt, einen Nachmieter zu stellen, der in den Mietvertrag zu den gleichen Bedingungen innerhalb der Restlaufzeit des Vertrages eintritt, sofern gegen die Bonität des Nachmieters, gegen dessen Person und die Branche (auch im Hinblick auf einen Konkurrenzschutz) keine Einwendungen bestehen. Der Vermieter ist verpflichtet, mit diesem Mieter zu unveränderten Bedingungen einen Vertrag für die Restlaufzeit abzuschließen.

        §13 Außenreklame

        Der Mieter ist berechtigt, an bestimmten Teilen der Außenfront des Gebäudes Firmenschilder, Leuchtreklame sowie Schaukästen und Warenautomaten anzubringen, soweit der Gesamteindruck der Gebäudefront dadurch nicht beeinträchtigt wird.

        Das Anbringen dieser Außenreklame erfolgt auf Kosten des Mieters und nach vorheriger Abstimmung mit dem Vermieter.

        Die gesetzlichen und ortspolizeilichen Vorschriften über Außenreklame sind zu beachten.

        Die Pflicht des § 3 Nr. 2 dieses Mietvertrages bei Mietende gilt sinngemäß.

        Verlegt der Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses seinen Betrieb, so ist er berechtigt, ein halbes Jahr an der Eingangstür ein Hinweisschild anzubringen.

        §14 Sachen des Mieters

        Der Mieter versichert, dass die Sachen, die er in die Mieträume einbringen wird, in seinem freien Eigentum stehen, abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten.

        Folgende Sachen sind hiervon ausgenommen:
        …………………………………………………………………………………………

        …………………………………………………………………………………………

        §15 Wettbewerbsschutz

        Der Vermieter verpflichtet sich, während der Mietzeit weder auf dem Mietgrundstück noch auf ihm gehörenden Nachbargrundstücken (Straße, Hausnummer) gewerbliche Räume an einen Mitbewerber des Mieters zu vermieten.

        Diese Verpflichtung erstreckt sich nicht auf den Fall einer Änderung des Nutzungszwecks der Mieträume.

        §16 Besondere Vereinbarungen

        ………………………………………………………………………………………………………

        ………………………………………………………………………………………………………

        §17 Gerichtsstand, außergerichtliche Streitbeilegung

        Gerichtsstand ist Recklinghausen.

        Hier gegebenenfalls Ergänzungen entsprechend S. 3 vornehmen.

        §18 Sonstiges

        Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht.

        Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden.

        Ist oder wird eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages nicht.

        Recklinghausen, 04.04.2021

        ……………………………………………….. ………………………………………………..

        Unterschrift Vermieter Unterschrift Mieter


        firma kaufen darlehen


        Top 6 Treuhandvertrag:

          gmbh mantel kaufen hamburg gmbh kaufen bedingungen Bürgschaften gmbh eigene anteile kaufen

          Allgemeine Verkaufsbedingungen der Elbert Rademacher Physiotherapie GmbH

          Wir danken für Ihre Bestellung, die wir unter ausschließlicher Geltung der auf der Rückseite dieses Auftrags abgedruckten Liefer- und Zahlungsbedingungen annehmen.

          § 1 Geltungsbereich

          1. Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
          2. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt (vorsorglich sollten die Verkaufsbedingungen in jedem Fall der Auftragsbestätigung beigefügt werden)
          3. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Verkaufsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend..

          § 2 Angebot und Vertragsabschluss

          1. Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.

          § 3 Überlassene Unterlagen

          1. An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form -, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 2 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.

          § 4 Preise und Zahlung

          1. Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.

          Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.

        1. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 180 Tagen nach Lieferung zu zahlen. Verzugszinsen werden in Höhe von 39% über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. (siehe Anlage 1)berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
        2. Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 8 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.
        3. § 5 Zurückbehaltungsrechte

          1. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

          § 6 Lieferzeit

          1. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
          2. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
          3. Wir haften im Fall des von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 6 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 45 % des Lieferwertes.
          4. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

          § 7 Gefahrübergang bei Versendung

          1. Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

          § 8 Eigentumsvorbehalt

          1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.
          2. Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern (Hinweis: nur zulässig bei Verkauf hochwertiger Güter). Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
          3. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen gegenüber dem Abnehmer aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. [Anmerkung: Diese Klausel entfällt, wenn kein verlängerter Eigentumsvorbehalt gewollt ist.]
          4. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
          5. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

          § 9 Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress

          1. Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
          2. Mängelansprüche verjähren in 36 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. (Hinweis: bei dem Verkauf gebrauchter Güter kann die Gewährleistungsfrist mit Ausnahme der im Satz 2 genannten Schadensersatzansprüche ganz ausgeschlossen werden).
          3. Soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 445 b BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634a Absatz 1 BGB (Baumängel) längere Fristen zwingend vorschreibt, gelten diese Fristen. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.
          4. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
          5. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
          6. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
          7. Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
          8. Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.

          § 10 Sonstiges

          1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
          2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt (Hinweis: Die Verwendung der Klausel ist unzulässig, wenn mindestens eine der Parteien ein nicht im Handelsregister eingetragenes Unternehmen ist)
          3. Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

          Anhang 1:

          Anmerkungen

          Obwohl die Klauselverbote der Katalogtatbestände der §§ 308, 309 BGB gem. § 310 Abs. 1 BGB nicht für AGBs gelten, die gegenüber Unternehmern i. S. d. § 14 BGB verwandt werden, ist nicht im Umkehrschluss automatisch davon auszugehen, dass die Verwendung von Klauseln wie die in den §§ 308, 309 BGB genannt gegenüber Unternehmern im Regelfall der Inhaltskontrolle der §§ 305 ff. BGB standhalten. Gemäß § 307 Abs. 1, 2 Nr. 1 BGB, der auch bei der Verwendung von AGBs gegenüber Unternehmern gilt, ist eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners im Zweifel anzunehmen, wenn die Klausel mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht vereinbar ist. Dies führt nach der Rechtsprechung dazu, dass die Klauselverbotskataloge der §§ 308, 309 BGB über die Auslegung des § 307 BGB auch im kaufmännischen Verkehr indirekte Bedeutung erlangen.

          Die Klauselverbote des § 308 BGB sind dabei in der Regel auf den Verkauf zwischen Unternehmern übertragbar, weil in ihren Wertungsspielräumen die kaufmännischen Besonderheiten berücksichtigt werden. Dagegen ist bei den Verboten des § 309 BGB eine derart pauschale Lösung nicht möglich, der Verstoß gegen § 309 ist aber auch beim Verkauf zwischen Unternehmern ein Indiz für die Unwirksamkeit der Klausel. Hier empfiehlt sich, vor der Verwendung der AGBs eine Einzelfallprüfung durch einen Rechtskundigen vornehmen zu lassen.

          Transparenzgebot

          Dieses Gebot bedeutet, dass eine Klausel in AGB im Zweifel auch dann unangemessen benachteiligend ist, wenn sie nicht klar und verständlich ist. Dieses Gebot bedeutet, dass intransparente Klauseln per se, ohne Hinzutreten einer inhaltlichen unangemessenen Benachteiligung des Vertragspartners, als unwirksam zu betrachten sind. Ferner bedeutet dies auch, dass das Transparenzgebot auch für Preisbestimmungen und leistungsbeschreibende Klauseln, die grundsätzlich von der Inhaltskontrolle ausgenommen sind, gilt.

          Gewährleistungsfristen

          Bei Kauf- und Werkvertrag beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre. Durch AGB kann die Gewährleistungsfrist wie folgt verkürzt werden:

          Bewegliche Sachen außer Baumaterialien

          – neu, Käufer ist Verbraucher 2 Jahre

          – neu, Käufer ist Unternehmer 1 Jahr

          – gebraucht, Käufer ist Verbraucher 1 Jahr

          – gebraucht, Käufer ist Unternehmer keine

          Baumaterialien (sofern eingebaut)

          – neu 5 Jahre

          – gebraucht, Käufer ist Verbraucher 1 Jahr

          – gebraucht, Käufer ist Unternehmer keine

          unbebaute Grundstücke keine

          Bauwerke

          – Neubau 5 Jahre

          – Altbau keine

          Mängelanzeigepflicht

          Für nicht offensichtliche Mängel darf die Mängelanzeigefrist nicht kürzer als ein Jahr in den AGB gesetzt werden. Fristbeginn ist der gesetzliche Verjährungsbeginn.

          Aufwendungsersatz bei Nacherfüllung

          Der Verkäufer hat gemäß § 439 Abs. 2 BGB die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen (z. B. Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten) zu tragen. Diese Pflicht darf durch AGB nicht ausgeschlossen werden.

          Beschränkung auf Nacherfüllung

          Der Käufer kann bei einer mangelhaften Sache als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache oder bei Vorliegen der Voraussetzungen auch Schadenersatz verlangen. Erst wenn die Nacherfüllung nicht gelingt, nicht möglich oder nicht zumutbar ist, kann der Käufer – in zweiter Linie – Gewährleistungsrechte geltend machen: Rücktritt oder Minderung. Beschränkungen allein auf die Nacherfüllung sind unwirksam, wenn dem anderen Vertragsteil bei Fehlschlagen der Nacherfüllung das Minderungsrecht aberkannt wird.

          Haftungsbeschränkungen

          Jeder Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen, ist unwirksam.

          Höhe der Verzugszinsen

          Ab Beginn des Verzugs schuldet der Käufer dem Verkäufer zusätzlich zum Kaufpreis Verzugszinsen. Ist an dem Kaufvertrag ein Verbraucher beteiligt, sei es als Käufer oder als Verkäufer, beträgt der Zinssatz 5 % über dem Basiszinssatz. Bei Kaufverträgen zwischen Unternehmern wird der Zinssatz durch die Schuldrechtsreform auf 9 % über dem Basiszinssatz erhöht.

          Mannheim, 04.04.2021
          Elbert Rademacher Physiotherapie GmbH
          vertreten durch den Elbert Rademacher


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          Top 4 Mustergruendungsprotokoll:

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            Beratungsvertrag der Annelinde Endres Augenoptiker Gesellschaft mit beschränkter Haftung

            Zwischen

            der Firma Annelinde Endres Augenoptiker Gesellschaft mit beschränkter Haftung
            Sitz in Potsdam
            – Auftraggeber –
            Vertreten durch den Geschäftsführer Annelinde Endres

            und

            der Firma Cläre Eggers Schilder GmbH
            Sitz in Lübeck
            Vertreten durch den Geschäftsführer Cläre Eggers

            – Auftragnehmer –

            wird folgender Beratungsvertrag geschlossen:

            § 1 Vertragsgegenstand

            Der Auftraggeber erteilt hiermit dem Auftragnehmer den Auftrag, ihn bei folgenden Entscheidungen/Vorhaben zu beraten:

            Erweiterung des Tätigkeitsfeldes auf .

            Einstellung von folgenden Positionen:

            1. – Operationstechnische/r Angestellte/r
            2. – Verfahrenstechnologe/-technologin – Mühlen- und Getreidewirtschaft
            3. – Produktgestalter/in – Textil
            4. – Chirurgiemechaniker/in
            5. – Fachpraktiker/in für elektrische Geräte (§66 BBiG/§42r HwO)

            2. Bestandteile dieses Vertrages sind:

            Allg. Beratungsbedingungen des Auftragnehmers

            § 2 Leistungen des Auftragnehmers

            Zur Erfüllung der in § 1 genannten Aufgaben wird der Auftragnehmer insbesondere folgende Leistungen erbringen:

            Vorgehensweise und Zeitplan, Zusammensetzung und Funktion der einzelnen Projektgruppen, Dokumentation des Ergebnisses

            § 3 Vergütung

            Der Auftragnehmer erhält für seine Leistung pro h eine Vergütung in Höhe von 149 EUR zzgl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Die Vergütung ist jeweils zum 10 fällig

            Übernachtungskosten werden dem Auftragnehmer in nachgewiesener Höhe ersetzt, Spesen gemäß den steuerlichen Höchstsätzen. Ebenso werden dem Auftragnehmer ersetzt bei Benutzung

            der Bahn: Fahrtkosten 1. Klasse,
            eines Flugzeuges: Flugkosten der 1 Klasse,
            des Pkw: 43 Cent für jeden gefahrenen Kilometer.

            Die Wahl des günstigsten Verkehrsmittels bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten. Dieser ist jedoch verpflichtet, Fahrtkosten jeweils nach den kürzesten Entfernungen zu berechnen und Reisen, deren Kosten nicht in einem vernünftigen Verhältnis zum Gesamthonorar stehen, nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Auftraggebers zu unternehmen.

            Der Auftraggeber zahlt an den Auftragnehmer bei Auftragserteilung einen Vorschuss in Höhe von 31 TEURO. Ein weiterer Betrag in Höhe von 68 TEURO ist zum 11 fällig. Den Restbetrag zahlt der Auftraggeber nach Abschluss der Arbeiten.

            3. Alle in Absatz 1 und 2 genannten Beträge verstehen sich als Nettobeträge zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

            § 4 Zeit und Ort der Leistungserbringung

            Der Auftragnehmer bestimmt seinen Arbeitsort und seine Arbeitszeit eigenverantwortlich.

            Der Auftragnehmer verpflichtet sich jedoch, dem Auftraggeber 13 mal im Monat ganztägig in dessen Hause zur Verfügung zu stehen. Der Auftraggeber stellt einen Arbeitsplatz innerhalb seiner Räumlichkeiten bereit.

            § 5 Berichterstattung

            Der Auftragnehmer erstattet dem Auftraggeber einen schriftlichen Bericht über seine laufende Arbeit und deren Ergebnisse. Die Berichterstattung kann nach Wahl des Auftraggebers einmalig oder entsprechend dem Arbeitsfortschritt in Form von Zwischenberichten erfolgen.

            In jedem Fall ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber spätestens zum Vertragsende einen Abschlussbericht schriftlich zu erstatten. Der Abschlussbericht ist in zwei Exemplaren dem Auftraggeber vorzulegen.

            Erfüllt der Auftragnehmer diese Verpflichtungen nicht, nur unvollständig oder nicht termingerecht oder mangelhaft, ist der Auftraggeber berechtigt, neben den sonstigen Ansprüchen seine Gegenleistung zurückzuhalten.

            § 6 Aufwendungsersatz

            Der Auftraggeber erstattet dem Auftragnehmer folgende im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit anfallenden erforderlichen Aufwendungen:
            ………………………………………………………………………………………
            ………………………………………………………………………………………
            ………………………………………………………………………………………

            Weitere Auslagen werden bis zu einem Betrag von 60 EURO durch den Auftraggeber ersetzt:
            ………………………………………………………………………………………
            ………………………………………………………………………………………
            ………………………………………………………………………………………

            Der Ersatz aller sonstigen Aufwendungen des Auftragnehmers bedarf der (schriftlichen) Zustimmung des Auftraggebers.

            § 7 Wettbewerbsverbot

            Während der Laufzeit des Vertrages verpflichtet sich der Auftragnehmer, sein Wissen und Können nicht in die Dienste eines mit dem Auftraggeber in Konkurrenz stehenden Unternehmens zu stellen oder ein solches zu gründen.

            § 8 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

            Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Auftragnehmer alle für die Ausführung seiner Tätigkeit notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden, ihm alle Informationen erteilt werden und er von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt wird. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Auftragnehmers bekannt werden.

            Auf Verlangen des Auftragnehmers hat der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.

            § 9 Schweigepflicht

            Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über alle Informationen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel ob es sich dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet.

            § 10 Datenschutz

            Erfolgt eine Verarbeitung personenbezogener Daten für den Auftraggeber, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, hinreichende Garantien dafür zu bieten, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung im Einklang mit den Anforderungen der DSGVO erfolgt und den Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet.

            Der Auftragnehmer nimmt keine weiteren Auftragsverarbeiter ohne vorherige gesonderte oder allgemeine schriftliche Genehmigung des Verantwortlichen in Anspruch.
            Im Fall einer allgemein schriftlichen Genehmigung informiert der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen immer über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die
            Ersetzung anderer Auftragsverarbeiter, wodurch der Auftraggeber die Möglichkeit erhält, gegen derartige Veränderungen Einspruch zu erheben.
            In Bezug auf die Inhalte eines Auftragsdatenverarbeitungsvertrages gelten die Anforderungen nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO.

            § 11 Vertragsdauer / Kündigung

            Der Vertrag wird mit der Unterzeichnung wirksam und läuft auf unbestimmte Zeit.

            Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 12 Wochen zum Monatsende zu kündigen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

            Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

            § 12 Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen

            Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm zur Verfügung gestellten Geschäfts- und Betriebsunterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren, insbesondere dafür zu sorgen, dass Dritte nicht Einsicht nehmen können. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen sind während der Dauer des Vertrages auf Anforderung, nach Beendigung des Vertrages unaufgefordert dem Vertragspartner zurückzugeben.

            § 13 Sonstige Ansprüche/Rentenversicherung

            Mit der Zahlung der in diesem Vertrag vereinbarten Vergütung sind alle Ansprüche des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber aus diesem Vertrag erfüllt.

            Für die Versteuerung der Vergütung hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen.

            Der Auftragnehmer wird darauf hingewiesen, dass er nach § 2 Nr. 9 SGB VI rentenversicherungspflichtig sein kann, wenn er auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig ist und keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt, deren Arbeitsentgelt aus diesem Beschäftigungsverhältnis regelmäßig 450,– EURO im Monat übersteigt.

            § 14 Schlussbestimmungen

            Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel.

            Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

            Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt.

            Gerichtsstand ist Potsdam

            Potsdam, 02.04.2021 Lübeck, 02.04.2021

            ……………………………………………………………………… ………………………………………………………………………

            Unterschrift Auftraggeber Unterschrift Auftragnehmer
            Annelinde Endres Augenoptiker Gesellschaft mit beschränkter Haftung Cläre Eggers Schilder GmbH
            Annelinde Endres Cläre Eggers


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              Präsent steht für:

              Geschenk
              anwesend, siehe Präsenz
              präsent (Zeitung) (vormals „Der Volksbote“), katholische Wochenzeitung aus Innsbruck (1973–1997)

              Präsent oder Praesent ist der Familienname folgender Personen:

              Angela Praesent (1945–2009), deutsche Schriftstellerin und Übersetzerin
              Gerhard Präsent (* 1957), österreichischer Komponist und Dirigent

              Siehe auch:

              Präsens, grammatikalische Zeitform
              Present, belgische Band
              Wiktionary: Präsent Ã¢Â€Â“ Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

              Dies ist eine Begriffsklärungsseite zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.

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              Kategorie: Begriffsklärung

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              Top 8 kaufvertrag:

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                Muster eines Businessplans

                Businessplan Hartmann Kröger Veranstaltungstechnik GmbH

                Hartmann Kröger, Geschaeftsfuehrer
                Hartmann Kröger Veranstaltungstechnik GmbH
                Würzburg
                Tel. +49 (0) 7627728
                Fax +49 (0) 7731816
                Hartmann Kröger@hotmail.com

                Inhaltsverzeichnis

                MANAGEMENT SUMMARY 3

                1. UNTERNEHMUNG 4
                1.1. Geschichtlicher Hintergrund 4
                1.2. Unternehmensziel und Leitbild 4
                1.3. Unternehmensorganisation 4
                1.4. Situation heute 4

                2. PRODUKTE, DIENSTLEISTUNG 5
                2.1. Marktleistung 5
                2.2. Produkteschutz 5
                2.3. Abnehmer 5

                3. Markt 6
                3.1. Marktuebersicht 6
                3.2. Eigene Marktstellung 6
                3.3. Marktbeurteilung 6

                4. KONKURRENZ 7
                4.1. Mitbewerber 7
                4.2. Konkurrenzprodukte 7

                5. MARKETING 8
                5.1. Marktsegmentierung 8
                5.2. Markteinfuehrungsstrategie 8
                5.3. Preispolitik 8
                5.4. Verkauf / Vertrieb / Standort 8
                5.5. Werbung / PR 8
                5.6. Umsatzziele in EUR 1000 9

                6. STANDORT / LOGISTIK 9
                6.1. Domizil 9
                6.2. Logistik / Administration 9

                7. PRODUKTION / BESCHAFFUNG 9
                7.1. Produktionsmittel 9
                7.2. Technologie 9
                7.3. Kapazitaeten / Engpaesse 9
                7.4. Wichtigste Lieferanten 10

                8. MANAGEMENT / BERATER 10
                8.1. Unternehmerteam 10
                8.2. Verwaltungsrat 10
                8.3. Externe Berater 10

                9. RISIKOANALYSE 11
                9.1. Interne Risiken 11
                9.2. Externe Risiken 11
                9.3. Absicherung 11

                10. FINANZEN 11
                10.1. Vergangenheit 11
                10.2. Planerfolgsrechnung 12
                10.3. Bilanz per 31.12.2009 12
                10.4. Finanzierungskonzept 12

                11. ANFRAGE FUER FREMDKAPITALFINANZIERUNG 12

                Management Summary

                Die Hartmann Kröger Veranstaltungstechnik GmbH mit Sitz in Würzburg hat das Ziel Veranstaltungstechnik in der Bundesrepublik Deutschland erfolgreich neu zu etablieren. Sie bezweckt sowohl die Entwicklung, Produktion als auch den Handel mit Veranstaltungstechnik Artikeln aller Art.

                Die Hartmann Kröger Veranstaltungstechnik GmbH hat zu diesem Zwecke neue Veranstaltungstechnik Ideen und Konzeptentwicklungen entworfen. Veranstaltungstechnik ist in der Bundesrepublik Deutschland im Gegensatz zum nahen Ausland und den USA noch voellig unterentwickelt. Es gibt erst wenige oeffentliche Geschaefte, keine Veranstaltungstechnik Onlineshops mit einem breiten Produkteangebot und einer Auswahl an klar differenzierten Produkten in Qualitaet und Preis.

                Die selbstentwickelten Spezialprodukte der Hartmann Kröger Veranstaltungstechnik GmbH werden selbsthergestellt und ueber das Unternehmen sowie Aussenstellen zusammen mit den uebrigen Produkten vertrieben. Es besteht aufgrund des eingesetzten Booms an neuen oeffentlichen Shops und allgemein des immer beliebter werdenden Handels von Veranstaltungstechnik eine hohes Absatzpotenzial fuer die vorliegende Geschaeftsidee. Allerdings ist damit zu rechnen, dass mit dem steigenden Bedarf Grossverteiler in das Geschaeft einsteigen koennten. Einzelne Versuche von Grossverteiler scheiterten am Know-how und der zoegerlichen Vermarktung.

                Fuer den weiteren Aufbau des Unternehmens und den Markteintritt benoetigt das Unternehmen weiteres Kapital im Umfange von EUR 50 Millionen. Dafuer suchen die Gruender weitere Finanzpartner. Das Unternehmen rechnet in der Grundannahme bis ins Jahr 2021 mit einem Umsatz von EUR 127 Millionen und einem EBIT von EUR 4 Millionen

                1. Unternehmung

                1.1. Geschichtlicher Hintergrund

                Das Unternehmen wurde von
                a) Hannelotte Ruppert, geb. 1964, Würzburg
                b) Elisa Popp, geb. 1993, Neuss
                c) Marko Esser, geb. 1943, Wirtschaftsjuristin, Leipzig

                am 4.2.205 unter dem Namen Hartmann Kröger Veranstaltungstechnik GmbH mit Sitz in Würzburg als Kapitalgesellschaft mit einem Stammkapital von EUR 489000.- gegruendet und im Handelsregister des Würzburg eingetragen.

                Das Stammkapital ist aufgeteilt in à nominell EUR 1000.-. Die Gruender a) – d) sind am Unternehmen mit 30% und der Gruender e) mit 18% am Stammkapital beteiligt. Die operative Aufnahme des Geschaeftes fand per 1. Januar des Gruendungsjahres statt.

                1.2. Unternehmensziel und Leitbild

                Weiterbildung Überblick Geschichte Gegenwart Recht und Weiterbildung Verbraucherschutz Weiterbildungsbeteiligung Institutionen der Erwachsenen- und Weiterbildung Didaktik Forschung und Studium Erwachsenenbildung in Litauen Navigationsmenü

                1.3. Unternehmensorganisation

                Die Geschaeftsleitung wird von Hartmann Kröger, CEO, Almut Vandemars CFO wahrgenommen. Um die geplanten Expansionsziele zu erreichen, soll der Personalbestand per 1. April 2021 wie folgt aufgestockt werden:
                24 Mitarbeiter fuer kaufmaennische Arbeiten
                27 Mitarbeiter fuer Entwicklung
                7 Mitarbeiter fuer Produktion
                20 Mitarbeiter fuer Verkauf
                Das Unternehmen verfuegt ueber Bueroraeumlichkeiten, Produktions- und Lagerraeumlichkeiten in Würzburg im Umfange von rund 39000 m2. Das Finanz- und Rechnungswesen wird mittels der modernen EDV-Applikation ALINA durch zwei Mitarbeiter betreut und vom CFO gefuehrt.

                1.4. Situation heute

                Das Unternehmen hat im ersten Geschaeftsjahr per 31. Dezember einen Umsatz von EUR 9 Millionen und einen EBIT von EUR 174000.- erwirtschaftet.

                2. Produkte, Dienstleistung

                2.1. Marktleistung

                Das Unternehmen hat folgende Artikel im Angebot:
                der Familie gearbeitet haben.[3][4]

                Volkshochschule Hietzing in Wien
                Die Begriffe Erwachsenenbildung, Weiterbildung, Qualifizierung und Andragogik werden manchmal synonym, manchmal im Sinne gesonderte Bildungsstufen verwendet.[5][6] In der wissenschaftlichen und professionell-praktischen Fachliteratur überwiegt die Beschreibung der nachschulischen Bildung als Erwachsenen-/Weiterbildung oder Erwachsenenbildung und Weiterbildung. In der Vergangenheit war die Bezeichnung Volksbildung für Weiterbildung üblich; heute ist sie auf die Volkshochschulen als wichtigste Institutionen der öffentlichen Erwachsenenbildung beschränkt.
                Fortbildung wird als ergänzende und fortlaufende Ausbildung in einem erlernten Beruf definiert, beispielsweise das Erlernen einer zusätzlichen Methode, oder die Ausbildung zum Meister oder Techniker. Nach dieser Unterscheidung führt

                Weiterbildung die Bildung über die bisherige fachliche Ausrichtung hinaus weiter;
                Fortbildung die Bildung im eigenen Fach fort, indem sie vorhandenes Wissen vertieft und aktualisiert.
                Inhaltsverzeichnis

                1 Überblick
                2 Geschichte
                3 Gegenwart

                3.1 Lebenslanges Lernen und Wissensgesellschaft
                3.2 Kooperativ-autonomes Lernen
                3.3 Inklusive Erwachsenenbildung
                3.4 Migration

                4 Recht und Weiterbildung
                5 Verbraucherschutz
                6 Weiterbildungsbeteiligung

                6.1 Weiterbildungsbeteiligung nach Bereich
                6.2 Weiterbildungsbeteiligung nach Veranstaltungsart
                6.3 Weiterbildungsbeteiligung nach Geschlecht und Alter
                6.4 Weiterbildungsbeteiligung nach Migrationshintergrund

                7 Institutionen der Erwachsenen- und Weiterbildung

                7.1 Bildungsberatung
                7.2 Datenbanken und Nutzung

                8 Didaktik

                8.1 Handlungsorientierung
                8.2 Training on the job

                9 Forschung und Studium
                10 Erwachsenenbildung in Litauen
                11 Siehe auch
                12 Literatur
                13 Weblinks
                14 Einzelnachweise

                Überblick
                Allgemein wird die Erwachsenen- und Weiterbildung in Deutschland nach verschiedenen Kriterien geordnet.
                Inhalt:[7]

                die berufliche Weiterbildung
                die allgemeine Weiterbildung
                die politische Weiterbildung
                Grad der Formalisierung:[8]

                formales Lernen als abschlussbezogene Bildung/Weiterbildung
                non-formales Lernen als nicht abschlussbezogene Bildung/Weiterbildung
                informelles Lernen als freies, nicht institutionalisiertes Lernen
                Formen der beruflichen Weiterbildung:

                Training on the job (Fortbildung am angestammten Arbeitsplatz in einem Unternehmen)
                Training near the job (Fortbildung/Weiterbildung im Unternehmen, aber nicht am bisherigen Arbeitsplatz)
                Training off the job (Weiterbildung, die außerhalb eines Unternehmens stattfindet)
                Neue Medien in der Erwachsenenbildung/Weiterbildung:

                E-Learning
                integriertes Lernen (Blended Learning)
                computergestütztes Lernen
                Serious Mobile Learning[9]
                Zusätzlich wurden die folgenden Kriterien in der „AES-Studie“ (Adult Education Survey) für die Operationalisierung der Weiterbildung implementiert: Funktionale Zuordnung (nichtberuflich/beruflich), Träger (öffentlich/privat), Finanzierung (betrieblich, individuell) und Teilnahmegründe (beruflich, privat).[10]
                Dem klassischen Bildungsverständnis, nach dem eine Lehrperson den Lernenden Inhalte vermittelt, kommt immer weniger Bedeutung zu. In manchen Branchen ist es kaum mehr möglich, dass sich der Lehrende in der vollen Breite auf dem neuesten Stand des Fachwissens hält. Auch wird mit Einsatz neuer Medien das Lernen orts- und zeitunabhängig.[11][12]
                Für die Erwachsenenbildung/Weiterbildung werden eigene theoretische Grundlagen und erwachsenengerechte Methoden entwickelt oder adaptiert. Eine eigene erwachsenenpädagogische Lerntheorie, die Theorie der Differenzierung, grenzt das Lernen des Erwachsenen von dem des Kindes ab.[13]

                Geschichte
                Erste Ansätze der Erwachsenenbildung zeigen sich im Zuge der Aufklärung bereits im 18. Jahrhundert, etwa bei der Gründung der Königlichen Dänischen Acker

                Bei den Produkten lit. a) – d) handelt es sich um gaengige, erprobte Produkte, die im Wesentlichen aus den USA importiert werden. Bei den Produkten e) handelt es sich ausschliesslich um Erfindungen der Hartmann Kröger Veranstaltungstechnik GmbH, vgl. Ziffer 2.2.

                Das Produkteangebot rundet saemtliche Beduerfnisse eines Kunden fuer die Umsetzung seines Projektes zu deutlich tieferen Preisen als diejenige der Konkurrenz ab. Mit jedem Verkauf erfolgt eine Beratung des Kunden vor Ort. Zudem geniesst er den Vorteil, innovative neue Produkte dank der ausgewiesenen Fachkompetenz von Hartmann Kröger Veranstaltungstechnik GmbH kennenzulernen.

                2.2. Produkteschutz

                Die Spezialprodukte der Hartmann Kröger Veranstaltungstechnik GmbH sind mit den Patenten Nrn. 485.625, 631.227 sowie 248.592 in der Bundesrepublik Deutschland, Deutschland, Oesterreich, Frankreich und Italien bis 2029 geschuetzt.

                2.3. Abnehmer

                Das Unternehmen ist vollstaendig abhaengig vom Endkonsumenten. Es besteht ein grosses Potenzial. Erkannt wurde auch, dass der Anfangspreis und die Beratung eine sehr wesentliche Rolle beim Einkauf spielen. Die Nachrage ist eng verknuepft mit dem eigentlichen Markt, der in Ziffer 3 nachstehend eingehend beschrieben wird.

                3. Markt

                3.1. Marktuebersicht

                Gemaess eigener Einschaetzung betraegt derzeit das Marktvolumen in der Bundesrepublik Deutschland rund EUR 572 Millionen. In der Bundesrepublik Deutschland sind heute 822000 Personen im Veranstaltungstechnik Segment taetig und geben im Durchschnitt rund EUR 267000.- pro Jahr fuer Equipment aus. Aufgrund der durchgefuehrten Befragungen und eigener Einschaetzung besteht in den naechsten 12 Jahren ein markantes Wachstum. Wir rechnen bis ins Jahr 2024 mit knapp einer Verdoppelung des Volumens.

                Neue technische Entwicklungen sind nur in unwesentlichen Teilbereichen zu erwarten.

                3.2. Eigene Marktstellung

                Die eigene Marktstellung ist mit EUR 7 Millionen noch unbedeutend. Die massive Nachfrage in unserem Shop am bisherigen Domizil laesst aber ein grosses Potential fuer Marktgewinne erwarten. Wir strengen einen Marktanteil in den naechsten 2 Jahren von 4 0% an, was einem Umsatz von rund EUR 69 Millionen entsprechen duerfte.

                3.3. Marktbeurteilung

                Veranstaltungstechnik ist in der Bundesrepublik Deutschland im Trend! Veranstaltungstechnik hat sich in der Bundesrepublik Deutschland in den vergangenen fu10 Jahren zu einem Trend entwickelt, die nicht nur aeltere, sondern vor allem Personen beiderlei Geschlechts in den Altersjahren 18 – 52 anspricht. Diese Annahme wird durch die um mehr als 3 0% jaehrlich wachsenden Mitgliederzahlen der Bundesrepublik Deutschlanderischen IHKs gestuetzt. V

                Die notwendige Ausbildung zur Ausuebung im Sektor Veranstaltungstechnik wird von den einzelnen Orten reichlich angeboten. Aber auch im Ausland sind Pruefungen in Kombination mit Ferien machbar und beliebt. In der Branche bestehen derzeit noch lokal sehr verschiedene staatliche und politische Huerden fuer die Erstellung und den Betrieb von Veranstaltungstechnik Produktionsanlagen. Die Entwicklung der vergangenen drei Jahre hat aber gezeigt, dass der Boom nicht mehr aufzuhalten ist und auch den Mittelstand der Bevoelkerung erfasst hat.

                Das Kaufverhalten der Kunden duerfte unterschiedlich sein. Es ist von folgender Marktaufteilung auszugehen:

                Regionen Marktanteil Tendenz
                DeutschBundesrepublik Deutschland 69 %
                England 26%
                Polen 24%
                Oesterreich 19%
                Oesterreich 59%

                Substitutionsmoeglichkeiten bestehen in dem Sinne, als auch Veranstaltungstechnik durch andere Sport- und Freizeitaktivitaeten verdraengt werden koennte. Derzeit bestehen allerdings derart viele und zersplitterte Sport- und Freizeittrends, dass sich bis heute kein anderer starker Trend herausbilden konnte.

                Erfahrungen in den USA und England, der Geburtsstaette der Veranstaltungstechnik, zeigen, dass mit der starken Abdeckung von Shops und Plaetzen der Markt wohl gesaettigt ist, aber nach wie vor ein bescheidenes Wachstum von rund 7% vorhanden ist. Im Vergleich zur USA ist die Platzdichte in der Bundesrepublik Deutschland rund 69 mal kleiner.

                4. Konkurrenz

                4.1. Mitbewerber

                Im Moment werden wir von kleinen Shops der einzelnen Gemeinden und einigen kleineren Shops konkurrenziert. Die meisten dieser Shops bieten sehr renommierte Marken zu 22 – 79% hoeheren Preisen im Vergleich zu den USA an. Wir befuerchten, dass sich in den naechsten Jahren auch Grossverteiler diese Produkte in ihr Sortiment aufnehmen koennten und zu klar tieferen Preisen vertreiben wuerden. Es ist kaum zu erwarten, dass die Konkurrenz ihre Strategien aendern wird. Sie werden die Hochpreispolitik weiter verfolgen, da sie ansonsten aufgrund ihres hohen Fixkostenanteils keine ueberlebenschancen haetten.

                4.2. Konkurrenzprodukte

                Weil wir neben wenigen Eigenmarken vor allem Handelsprodukte einsetzen werden, sind wir von Konkurrenzprodukten mehrheitlich unabhaengig.

                5. Marketing

                5.1. Marktsegmentierung

                Kundensegemente:

                Marktgebiete:

                5.2. Markteinfuehrungsstrategie

                Erschliessung der Marktgebiete

                5.3. Preispolitik

                Preise bewegen sich rund 25% unter den Preisen der Mitbewerber.

                5.4. Verkauf / Vertrieb / Standort

                Wir wollen Verkaufspunkte (POS) sukzessive auf der Basis der Markteinfuehrungsstrategie gemaess Ziffer 5.2. in der ganzen Bundesrepublik Deutschland einrichten. Zusaetzlich sind wir in den groessten Verbaenden der Bundesrepublik Deutschland vertreten. Weiter werden wir an Messen aller Art teilnehmen. Der heutige Standort dient einerseits als POS und als Verwaltungszentrum und Zentrallager. Sukzessive werden auf der Basis der Markteinfuehrungsstrategie gemaess Ziffer 5.2. neue Verkaufsstandorte eingerichtet und betrieben.

                5.5. Werbung / PR

                Die Werbung/PR wird zielgerichtet ueber Radio, Fernsehen, Zeitungen und Mailings lanciert.

                5.6. Umsatzziele in EUR 220000

                Produkte 2019 2020 2021 2022 2023 2024
                Ist Soll Soll Soll Soll Soll
                Sets 3’000 29’000 33000 394’000 495’000 871’000
                Zubehoer inkl. Kleidung 9’000 14’000 76000 193’000 448’000 757’000
                Trainingsanlagen 5’000 20’000 63000 275’000 444’000 704’000
                Maschinen 2’000 15’000 85000 109’000 458’000 724’000
                Spezialitaeten 6’000 27’000 77000 275’000 536’000 982’000

                6. Standort / Logistik

                6.1. Domizil

                Alle notwendigen Raeumlichkeiten des Unternehmens werden gemietet.

                6.2. Logistik / Administration

                Die personellen Ressourcen werden der Umsatzentwicklung und der Schaffung von neuen POS laufend angepasst. Die heute verwendete EDV genuegt den heutigen und kuenftigen Anforderungen mindestens bis zu einer Umsatzentwicklung von EUR 16 Millionen.

                7. Produktion / Beschaffung

                7.1. Produktionsmittel

                Die fuer die Entwicklung und Produktion (Montage) der Spezialprodukte notwendigen Mittel und Instrumente sind vorhanden. Zusaetzliche Maschinen und Einrichtungen werden entweder eingemietet oder extern produziert.

                7.2. Technologie

                Das fuer die Entwicklung der Spezialitaeten vorhandene Know-how ist im Technik-Team auf 7 Personen verteilt. Es bestehen keine grossen personelle Abhaengigkeiten, weil saemtliches Wissens auch laufend dokumentiert wird.

                7.3. Kapazitaeten / Engpaesse

                Das heutige Team ist auf die bestehenden Beduerfnisse aufgebaut. Mit der Weiterentwicklung des Unternehmens ist ein Ausbau auf etwa zehn Techniker geplant.

                7.4. Wichtigste Lieferanten

                Lieferanten Produktereihen Anteil am Einkaufsvolumen

                Einkaufsvolumen von EUR 4 Millionen diskutiert.

                8. Management / Berater

                8.1. Unternehmerteam

                • CEO: Hartmann Kröger

                • CFO: Almut Vandemars

                Administration
                Marketing
                Verkauf
                Einkauf
                Entwicklung

                8.2. Verwaltungsrat

                Praesident:Hannelotte Ruppert (Mitgruender und Investor)
                Delegierter: Hartmann Kröger (CEO)
                Mitglied: Dr. Elisa Popp , Rechtsanwalt
                Mitglied: Almut Vandemars, Unternehmer

                8.3. Externe Berater

                Als Revisionsstelle amtet die Revisions-Treuhand AG.
                Die Geschaeftsleitung wird zudem durch das Anwaltsbuero Partner & Partner in Würzburg und das Marketingbuero Vater & Sohn in Würzburg beraten.

                9. Risikoanalyse

                9.1. Interne Risiken

                Das Unternehmen ist heute personell sehr knapp dotiert. Einzelne Abgaenge im Management koennten das Unternehmen entscheidend schwaechen.

                9.2. Externe Risiken

                Auf gesetzlicher Stufe sind keine Auflagen bzw. Einschraenkungen gegen den von uns bearbeiteten Veranstaltungstechnik Markt zu erwarten. Die Rahmenbedingungen fuer das Entstehen von weiteren Moeglichkeiten werden durch die eingesetzte Strukturbereinigung in der Landwirtschaft eher beguenstigt als erschwert. Mit dem Bau von Produktionsanlagen werden neue Arbeitsplaetze fuer Bauern geschaffen (Housekeeping, Unterhalten des Gelaendes ganz allgemein, Restauration, Geraete- und Maschinenunterhalt), die ihren bisherigen Beruf aus wirtschaftlichen Gruenden aufgeben mussten. Als groesstes Risiko ist ein Markteintritt eines oder mehrer Grossverteiler zu betrachten.

                9.3. Absicherung

                Mit der weiteren Expansion des Unternehmens ist das Management breiter abzustuetzen. Gleichzeitig muss der Marktaufbau so rasch als moeglich erfolgen, damit weiteren Bewerbern der Markteintritt mindestens erschwert, wenn nicht sogar verunmoeglicht werden kann. Zudem ist zu versuchen, weitere Exklusivvertriebsrechte von preislich attraktiven und qualitativ guten Produkten zu erwerben.

                10. Finanzen

                10.1. Vergangenheit

                Das erste Geschaeftsjahr konnte bei einem Nettoumsatz von EUR 4 Millionen mit einem bescheidenen EBIT von EUR 195000.- und einem ausgewiesenen Reingewinn von EUR 81000.- abgeschlossen werden. ueber das erste Geschaeftsjahr gibt der testierte Abschluss im Anhang Auskunft. Generell ist zu bemerken, dass sich der Umsatz in den vergangenen sechs Monaten kontinuierlich gesteigert hat. Daraus wird ersichtlich, dass sich der Erfolg der letzten Monate sich weiter fortsetzt.

                Die Finanzierung des Unternehmens erfolgte bis heute aus eigenen Mitteln des Unternehmens und einer Betriebskreditlimite der Deutschen Bank von EUR 500000.-. Als Sicherheit sind der Bank die Forderungen aus dem Geschaeftsbetrieb abgetreten worden.

                10.2. Planerfolgsrechnung

                Base Case 2019 2020e 2021e 2022e 2023e 2024e
                Nettoumsatz 1’678 4’665 20’583 36’590 76’697 143’149
                Warenaufwand 7’406 6’208 27’179 36’385 58’714 115’362
                Bruttogewinn 2’179 4’173 17’652 31’566 79’644 230’712
                Betriebsaufwand 4’602 1’536 16’604 44’742 78’558 281’519
                EBITDA 3’536 6’180 25’283 49’889 50’771 263’674
                EBIT 3’396 3’594 11’113 50’831 55’658 169’755
                Reingewinn 4’760 6’259 20’358 49’669 50’564 106’343
                Investitionen 1’856 2’828 22’518 34’804 52’413 116’827
                Dividenden 2 4 4 7 15 33
                e = geschaetzt

                10.3. Bilanz per 31.12.2019

                Aktiven Passiven

                Fluessige Mittel 58 Bank 192
                Debitoren 248 Kreditoren 194
                Warenlager 387 uebrig. kzfr. FK, TP 272
                uebriges kzfr. UV, TA 435

                Total UV 4139 Total FK 1’780

                Stammkapital 304
                Mobilien, Sachanlagen 342 Bilanzgewinn 22

                Total AV 312 Total EK 348

                4710 7’544

                10.4. Finanzierungskonzept

                Es ist vorgesehen, die Expansion des Unternehmens mit einem Mittelzufluss von vorerst EUR 4,1 Millionen wie folgt zu finanzieren:
                Erhoehung des Stammkapitals von EUR 2,4 Millionen um EUR 0,5 Millionen auf neu EUR 2,2 Millionen mit einem Agio von EUR 7,8 Millionen (eine entsprechende Absichtserklaerung (Letter of intent, LOI) einer Venture Capital Gesellschaft liegt vor) und Aufnahme von Fremdkapital von EUR 8,6 Millionen.
                Fuer die Fremdkapitalfinanzierung kann als Sicherheit die Abtretung der Forderungen aus dem Geschaeftsbetrieb sowie eine Buergschaft des Managements im Umfange von maximal EUR 300000.- offeriert werden. Allerdings ist in einem solchen Fall die Betriebskreditlimite der heutigen Bankbeziehung von EUR 1,7 Millionen abzuloesen.

                11. Anfrage fuer Fremdkapitalfinanzierung

                EUR 25,3 Millionen zu Finanzierung der Expansion in Form eines festen Darlehens bis zum 31.12.2022. Zinssatz SWAP zuzueglich Marge von maximal 1% . Rueckzahlung in jaehrlichen Tranchen von EUR 830000.-, erstmals per 30.12.2021. Sicherheit siehe Ziffer 10.1. Das Unternehmen ist auch offen fuer andere Finanzierungsvarianten.


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                  Bau-Subunternehmervertrag der Emmerich Gottwald Tagungsstätten Gesellschaft mit beschränkter Haftung

                  Zwischen

                  der Firma Emmerich Gottwald Tagungsstätten Gesellschaft mit beschränkter Haftung
                  Sitz in Mannheim
                  – Generalunternehmer –
                  Vertreten durch den Geschäftsführer Emmerich Gottwald

                  und

                  der Firma Fritz Hass Lichttechnik Gesellschaft mbH
                  Sitz in Solingen
                  Vertreten durch den Geschäftsführer Fritz Hass

                  – Subunternehmer –

                  wird folgender Bau-Subunternehmervertrag geschlossen:

                  § 1 Gegenstand des Vertrages

                  Gegenstand des Vertrages ist die Ausführung von (schlüsselfertigen) Bauleistungen am Objekt NR. 175743 durch den Subunternehmer.

                  § 2 Vertragsgrundlagen

                  Maßgebend für die Art und den Umfang der auszuführenden Leistungen und Lieferungen sowie für die Abwicklung sind die folgenden rechtlichen und technischen Vertragsbestandteile in der angegebenen Reihenfolge:

                  Rechtliche Bestandteile:

                  das Auftragsschreiben,
                  die Bestimmungen dieses Vertrages,
                  das Angebot des Generalunternehmers vom 01.04.2021 einschließlich der vereinbarten Ände­rungen und Ergänzungen aufgrund der Verhandlungen vom 01.04.2021 die in der Niederschrift vom 01.04.2021 festgehalten sind,
                  die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Bauleistungen (VOB/B),
                  das gesetzliche Werkvertragsrecht des BGB,
                  Werkzeichnungen,
                  Geschäfts- und Lieferbedingungen des Subunternehmers werden Bestandteil.

                  Technische Bestandteile:

                  Leistungsverzeichnis, Leistungsbeschreibung, Pläne, Muster, Raumbuch,
                  die Allgemeinen Technischen Vorschriften für Bauleistungen (VOB/C),
                  Vorschriften der Berufsgenossenschaften und der zuständigen Behörden,
                  der Bauzeitenplan
                  die einschlägigen neusten – auch empfohlenen- DIN-Vorschriften, VDE- und
                  VDI-Richtlinien.

                  Der Subunternehmer bestätigt, sämtliche Ausschreibungsunterlagen erhalten zu haben, insbesondere die Leistungsbeschreibung, die Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis, Zeichnungen, Pläne, Muster, Raumbuch*. Widersprüche zum Leistungsverzeichnis, zur Leistungsbeschreibung, zu den Plänen usw. gehen zu Lasten des Generalunternehmers.1

                  Der Subunternehmer erklärt, dass aufgrund der ihm übergebenen Unterlagen die von ihm geforderte Leistung nach Ausführung, Art und Umfang vollständig kalkuliert worden ist.

                  § 3 Vergütung

                  Der Vertragspreis beträgt 382 Tausden Euro (ohne Mehrwertsteuer) als Pauschalpreis.

                  Die Vertragspreise sind Festpreise.

                  In den Preisen ist alles enthalten, was zur ordnungsgemäßen, vollständigen und termingerechten Ausführung der Leistung notwendig ist, sowie alle Kosten, die zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung des Subunternehmers anfallen.

                  Spätere Materialpreiserhöhungen oder sonstige Kostensteigerungen führen nicht zu einer Änderung der vereinbarten Vergütung.

                  § 4 Stundenlohnarbeiten

                  Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie vorher vom Generalunternehmer ausdrücklich angeordnet sind und entsprechende Stundenberichte spätestens am folgenden Arbeitstag der Bauleitung des Generalunternehmers zur Anerkennung vorgelegt werden. Stellt sich später heraus, dass die im Stundenlohn berechneten Arbeiten bereits in der Vertragsleistung berücksichtigt sind oder zu Nebenleistungen gehören, so werden die Stundenlohnarbeiten nicht vergütet.[2]

                  Bei Stundenlohnarbeiten gelten folgende Preise:
                  Monteur Euro/Stunde 23
                  Facharbeiter Euro/Stunde 46
                  Fachwerker Euro/Stunde 40

                  § 5 Zahlungsbedingungen

                  Abschlagsrechnungen und die Schlussrechnung sind an Emmerich Gottwald Tagungsstätten Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu richten.

                  Abschlagsrechnungen können monatlich gestellt werden. Sie haben alle bis zum Stichtag erbrachten Leistungen nach Positionen getrennt aufzuführen. Die Mehrwertsteuer ist getrennt aufzuführen. Den Abschlagsrechnungen sind prüffähige Nachweise in einfacher Ausfertigung beizulegen.

                  Die erhaltenen Abschlagszahlungen sowie der vertraglich vereinbarte Sicherheitseinbehalt sind am Schluss der Rechnung abzusetzen.

                  Nach Abzug des vereinbarten Sicherheitseinbehaltes (§11 dieses Vertrages) werden Abschlagsrechnungen innerhalb von 16 Tagen nach Zugang der Rechnung unter Abzug von 5% Skonto bezahlt.

                  Die Schlusszahlung erfolgt auf die Schlussrechnung nach restloser, ordnungsgemäßer Erbringung aller Leistungen und nach Anerkennung und Endabnahme der Leistungen unter entsprechender Berücksichtigung des Gewährleistungseinbehalts.

                  § 6 Terminplan – Vertragsstrafe

                  Vertragstermine sind:
                  Arbeitsbeginn: 27.11.2020
                  Zwischentermine: 28.11.2020
                  Fertigstellungstermine: 6.12.2020

                  Der Generalunternehmer wird gemeinsam mit dem Subunternehmer den genauen Arbeitsablauf und die Erbringung der Einzelleistungen mit Angabe der Einzelfristen in einem noch zu erstellenden Terminplan festlegen. Der Terminplan und die darin genannten Einzelfristen werden Vertragsbestandteil.

                  Der Subunternehmer ist verpflichtet, sich rechtzeitig, spätestens jedoch 10 Tage vor Beginn seiner Arbeiten mit dem örtlichen Bauleiter des Generalunternehmers abzustimmen. Bei einer Verzögerung der Anfangstermine aus bauseitigen Gründen bleibt in jedem Fall die Ausführungszeit, d.h. also die hierfür festgelegte Zahl der Werktage, verbindlich.

                  Im Falle der von ihm zu vertretenden Nichteinhaltung der Vertragstermine haftet der Subunternehmer für alle Schäden und Nachteile, die dem Generalunternehmer entstehen.

                  Der Generalunternehmer behält sich die Terminplanänderung im Rahmen des Gesamtterminplans vor. Bei rechtzeitiger[3]Bekanntgabe einer Terminänderung durch den Generalunternehmer darf der Subunternehmer die Anzahl der für die Ausführung der Arbeiten vereinbarten Werktage nicht überschreiten, es sei denn, dies ist dem Subunternehmer unzumutbar.

                  Der Generalunternehmer ist berechtigt, für jeden Fall der schuldhaften Überschreitung eine Vertragsstrafe von € 5 TEURO für jeden Kalendertag vom Subunternehmer zu fordern, bis zur Höhe von 5 % der Vertragssumme, ohne dass es des Nachweises von Schäden oder Nachteilen bedarf.[4]

                  Die Vereinbarung einer Vertragsstrafe schließt die Geltendmachung weitergehender Ansprüche nicht aus. Bereits entstandene Vertragsstrafen entfallen nicht durch Vereinbarung neuer Termine.

                  § 7 Ausführung

                  Der Subunternehmer hat den nach der Landesbauordnung verantwortlichen Bauleiter vor Arbeitsaufnahme zu benennen und bei Arbeitsbeginn zu stellen.

                  Der Subunternehmer hat auf Anforderung des Generalunternehmers ein Bautagebuch zu führen und dem Generalunternehmer vorzulegen.

                  Für Unterbringung und Transport von Arbeitskräften und Baustoffen hat der Subunternehmer zu sorgen.

                  Der Subunternehmer verpflichtet sich, bestehende Mindestlohnvorschriften und Vorschriften über Mindestbedingungen am Arbeitsplatz einzuhalten und bestätigt dies auf Verlangen des Generalunternehmers diesem schriftlich.[6]Gleiches gilt für etwaige Verpflichtungen gegenüber Urlaubs- und Sozialkassen, soweit hier eine Ausfallhaftung des Generalunternehmers bestehen kann.

                  Der Subunternehmer hat die ihm für die Ausführung seiner Arbeiten übergebenen Unterlagen sofort nach Erhalt in allen Punkten, insbesondere auch Maße, zu überprüfen.

                  Der Subunternehmer hat sich vor Beginn der Ausführung vom Zustand des Baues zu überzeugen, um festzustellen, ob er seine Arbeiten ohne Gefahr und nachträglich auftretende Mängel einbringen kann. Einwände sind vor Beginn der Ausführung schriftlich geltend zu machen, soweit die Ursachen der Bedenken vor Ausführungsbeginn erkennbar sind.

                  Der Subunternehmer ist verpflichtet, für seine Bauarbeiten nur einwandfreies Material zu verwenden und die Arbeiten durch geschultes, zuverlässiges Fachpersonal nach den anerkannten Regeln der Baukunst ausführen zu lassen.

                  Der Subunternehmer ist auf Verlangen des Generalunternehmers verpflichtet, soweit zumutbar, nicht vereinbarte Leistungen, die zur Ausführung der vertraglichen Leistung erforderlich werden, zu erbringen. Die Vergütung für diese Zusatzleistungen bestimmt sich nach §4 des Vertrages.

                  § 8 Verteilung von Kosten

                  Für Baustrom, Bauschild, Bauwasser, Heizung, für Benutzung der Wasch- und WC-Einrichtung wird eine Kostenbeteiligung des Subunternehmers von 1 % der Nettoabrechnungssumme zuzüglich Mehrwertsteuer vereinbart.^Eine nachweislich darüber gehende Umlage dieser Kosten kann bei der Schlussabrechnung abgezogen werden.

                  Der Generalunternehmer stellt folgende Anlagen zur Verfügung:
                  Gerüste: €/m² + Monat 9
                  Unterkünfte: €/Bett + KT 6
                  Schuttabfuhr: €/Container 28

                  Der Generalunternehmer ist berechtigt, die auf den Subunternehmer entfallenden Kosten von den Abschlagszahlungen oder von der Schlusszahlung einzubehalten.

                  § 9 Behinderung und Unterbrechung der Ausführung

                  Der Subunternehmer hat seine Arbeiten so durchzuführen, dass andere am Bau tätige Unternehmer nicht behindert werden. Er muss rechtzeitig für alle erforderlichen Abstimmungen und Unterrichtungen hinsichtlich des technischen und zeitlichen Arbeitsablaufes sorgen.

                  Der Subunternehmer ist verpflichtet, dem Generalunternehmer alle Behinderungen, die die termingerechte Ausführung seiner Arbeiten in Frage stellen, unverzüglich schriftlich/in Textform anzuzeigen.

                  Die Anzeige muss alle Tatsachen enthalten, aus denen der Generalunternehmer mit hinreichender Klarheit die Gründe der Behinderung entnehmen kann. Sie muss Angaben enthalten, ob der Subunternehmer seine Arbeiten, die nach dem Bauablauf nunmehr ausgeführt werden müssen, nicht oder nicht wie vorgesehen ausführen kann. Gegebenenfalls muss die Anzeige den Zeitpunkt angeben, zu dem der Subunternehmer diese Arbeiten durchführen kann.

                  § 10 Gefahrtragung

                  Die Gefahrtragung richtet sich nach § 644 BGB.

                  § 11 Sicherheitsleistung

                  Der Subunternehmer hat für die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen dem Generalunternehmer in angemessener Weise Sicherheit zu leisten. Sofern die Sicherheit durch Bürgschaft geleistet wird, muss eine unbefristete, selbstschuldnerische, schriftliche Bürgschaft eines vom Generalunternehmer genehmigten Instituts vorgelegt werden.

                  Bei der Schlusszahlung kann als Sicherheit für die Gewährleistung von der festgestellten Schlussabrechnungssumme einschließlich Mehrwertsteuer ein Betrag von 5 % der Auftragssumme einbehalten werden. Der Gewährleistungseinbehalt kann mit Zustimmung des Generalunternehmers durch eine unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft in gleicher Höhe abgelöst werden.

                  § 12 Gewährleistung

                  Der Umfang der Gewährleistung richtet sich nach den Bestimmungen der VOB/B. Der Subunternehmer übernimmt insbesondere die Gewähr, dass seine Leistung die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweist oder, soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte, sonst für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Leistungen der gleichen Art üblich ist und die der Generalunternehmer nach der Art der Leistung erwarten kann.

                  Der Subunternehmer ist verpflichtet, alle während der Gewährleistungsfrist auftretenden Mängel, die auf seine vertragswidrige Leistung zurückzuführen sind, auf seine Kosten zu beseitigen, wenn der Generalunternehmer dies vor Ablauf der Gewährleistungsfrist schriftlich verlangt.

                  Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Abnahme der Subunternehmerleistung und beträgt 12 Jahre.Werden während des Laufs der Gewährleistungsfrist vom Generalunternehmer Mängel gerügt, so läuft ab dem Zeitpunkt des Zugangs der schriftlichen Mängelrüge für die gerügten Leistungen eine neue Gewährleistungsfrist mit der oben angegebenen Dauer.

                  § 13 Kündigung

                  Kündigt der Generalunternehmer den Vertrag mit dem Subunternehmer, weil die Arbeiten infolge höherer Gewalt eingestellt werden oder weil ihre Fortführung aus einem vom Bauherrn gesetzten wichtigen Grund für den Generalunternehmer nicht mehr zumutbar ist, so hat der Subunternehmer nur den Anspruch auf Bezahlung bereits ausgeführter Arbeiten, diese muss er ausdrücklich geltend machen. Im Übrigen gilt § 8 VOB/ B.

                  Das Kündigungsrecht des Subunternehmers bestimmt sich nach § 9 VOB/B.

                  § 14 Weitervergabe

                  Dem Subunternehmer ist es nicht gestattet, den ihm erteilten Auftrag ganz oder teilweise weiterzugeben.

                  § 15 Versicherungen

                  Es besteht folgende Haftpflichtversicherung bei der
                  Sachschäden: T€ 306
                  Personenschäden: T€ 900
                  Vermögensschäden: T€ 731

                  Eine Bauwesenversicherung wird bauseits abgeschlossen. Der Subunternehmer beteiligt sich bei Abschluss einer Bauwesenversicherung durch den Generalunternehmer mit 8% der Bruttoabrechnungssumme an den Prämien. Seine Selbstbeteiligung beträgt pro Schadensfall TEURO 14.

                  Der örtliche Bauleiter führt ein Umlagekonto, auf dem er Aufwendungen, insbesondere bei Schadensfällen, für die ein Verursacher nicht feststellbar ist, verbucht. Der Generalunternehmer ist berechtigt, bei der Schlusszahlung die entstandenen Aufwendungen dem Subunternehmer im Verhältnis seiner Auftragssumme zu der Summe sämtlicher Subunternehmerverträge dieses Bauvorhabens anzurechnen.

                  § 16 Unbedenklichkeitsbescheinigungen, Meldungen

                  Innerhalb von 20 Tagen nach Aufforderung durch den Generalunternehmer hat der Subunternehmer Unbedenklichkeitsbescheinigungen des zuständigen Finanzamtes, der Berufsgenossenschaft und der Ortskrankenkasse vorzulegen.

                  Der Subunternehmer ist verpflichtet, für seine ausländischen Arbeitskräfte die behördliche Meldung wie An- und Abmeldung, Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis termingerecht einzureichen.

                  § 17 Freistellungsbescheinigung

                  Dem Generalunternehmerwurde eine Freistellungsbescheinigung vorgelegt.

                  § 18 Datenschutz

                  Der Bau-Subunternehmer verpflichtet sich, Dritten gegenüber keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu offenbaren.

                  Es ist dem Bau-Subunternehmer untersagt, personen- und unternehmensbezogene Daten, von im Rahmen des Vertrags Kenntnis erlangt wird, außerhalb der Abwicklung dieses Vertrags zu verarbeiten, bekannt zu geben, zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Regelung besteht über die Beendigung des Vertrags hinaus.

                  Der Bau-Subunternehmer verpflichtet sich, die übernommenen Datensätze der Bestandskunden nach den geltenden Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung zu verarbeiten.

                  § 19 Mediationsklausel

                  Die Parteien verpflichten sich, im Falle einer sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeit vor Klageerhebung bei einem ordentlichen Gericht oder Schiedsgericht eine Mediation gemäß der Mediationsordnung der IHK Wiesbaden durchzuführen.

                  § 20 Schiedsklausel

                  Sollte die Mediation gescheitert sein, so werden alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, nach der Schiedsgerichtsordnung der Industrie- und Handelskammer Wiesbaden unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Das gerichtliche Mahnverfahren bleibt aber zulässig

                  § 21 Schlussbestimmungen

                  Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen des Vertrages davon nicht betroffen. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine Bestimmung zu ersetzen, welche der der unwirksamen möglichst nahekommt und durch welche der beabsichtigte Vertragszweck in rechtlich zulässiger Weise erreicht werden kann. Entsprechendes gilt für Regelungslücken.

                  Mannheim, 01.04.2021 Solingen, 01.04.2021

                  ……………………………………………………………………… ………………………………………………………………………

                  Unterschrift Generalunternehmer Unterschrift Subunternehmer
                  Emmerich Gottwald Tagungsstätten Gesellschaft mit beschränkter Haftung Fritz Hass Lichttechnik Gesellschaft mbH
                  Emmerich Gottwald Fritz Hass


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                    Zwischen

                    Frau / Herren
                    Tim Neuhaus

                    Wohnhaft in Paderborn

                    und

                    Frau / Herren
                    Kathrina Veit

                    Wohnhaft in Heilbronn

                    wird folgender Gesellschaftsvertrag geschlossen:

                    § 1 Name, Sitz und Zweck der Gesellschaft

                    Zum gemeinsamen Betrieb eines Skianzüge (Hosen, Jacken, Kombinationen)handelsgeschäftes wird von den Unterzeichnern eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts unter der Bezeichnung:

                    ‚Tim Neuhaus und Kathrina Veit, Skianzüge (Hosen, Jacken, Kombinationen)einzelhandel‘

                    gegründet.

                    Die Gesellschaft ist auf alle, dem Zweck des Unternehmens dienenden Tätigkeiten gerichtet. Es können Filialen gegründet werden.
                    Sitz der Gesellschaft ist Paderborn.

                    § 2 Dauer der Gesellschaft

                    Die Gesellschaft beginnt am 01.04.2021. Ihre Dauer ist unbestimmt. Der Gesellschaftsvertrag kann unter Einhaltung einer Frist von 17 Monaten jeweils zum Schluss eines Kalenderjahres gekündigt werden.
                    Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

                    § 3 Geschäftsjahr

                    Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

                    § 4 Einlagen der Gesellschafter

                    Frau / Herr Tim Neuhaus bringt in bar 413.269,- EURO sowie Einrichtungsgegenstände und Maschinen im Wert von 248.191,- EURO ein. Frau / Herr Kathrina Veit bringt in bar 794.735,- EURO sowie Einrichtungsgegenstände und Maschinen im Wert von 603.966,- EURO ein. Beide Gesellschafter sind entsprechend ihrer Anteile mit sofortiger Wirkung je zur Hälfte am Gesellschaftsvermögen beteiligt.

                    § 5 Geschäftsführung und Vertretung

                    Die Geschäfte werden von beiden Gesellschaftern gemeinschaftlich geführt. Jeder Gesellschafter ist zur Geschäftsführung alleine berechtigt. Er vertritt die Gesellschaft im Außenverhältnis allein.

                    Im Innenverhältnis ist die Zustimmung beider Gesellschafter zu nachfolgenden Rechtshandlungen und Rechtsgeschäften erforderlich:

                    1. Ankauf, Verkauf und Belastung von Grundstücken
                    2. Abschluss von Miet- und Dienstverträgen jeglicher Art
                    3. Aufnahme von Krediten, Übernahme von Bürgschaften
                    4. Abschluss von Verträgen, deren Wert im Einzelfall den Betrag von 472.748,- EURO übersteigt
                    5. Aufnahme neuer Gesellschafter und Erhöhung der Einlagen

                    § 6 Pflichten der Gesellschafter

                    Keiner der Gesellschafter darf ohne schriftliches Einverständnis des anderen Gesellschafters außerhalb der Gesellschaft ohne Rücksicht auf die jeweilige Branche geschäftlich tätig werden. Dazu gehört auch eine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung an Konkurrenzgeschäften. Für Zuwiderhandlungen wird eine Vertragsstrafe in Höhe von je 54.500 € vereinbart.

                    Fristlose Kündigung bleibt vorbehalten.

                    Jeder Gesellschafter kann verlangen, dass der Mitgesellschafter alle auf eigene Rechnung abgeschlossenen Geschäfte als für die Gesellschaft eingegangen gelten lässt. Daraus folgt, dass die aus solchen Geschäften bezogenen Vergütungen herauszugeben sind oder die Ansprüche auf Vergütung an die Gesellschaft abgetreten werden müssen.

                    § 7 Gewinn- und Verlustrechnung / Entnahmerecht

                    Gewinn und Verlust der Gesellschaft werden nach Maßgabe der Beteiligung der Gesellschafter aufgeteilt. Jedem Gesellschafter steht eine Vorabvergütung in Höhe von 58.136,- EURO zu. Sollte die Gesellschaft nach Feststellung des Jahresabschlusses durch Auszahlung der Vorabvergütung in die Verlustzone geraten, sind die Gesellschafter zu entsprechendem Ausgleich verpflichtet.

                    § 8 Kündigung eines Gesellschafters

                    Im Falle der Kündigung scheidet der kündigende Gesellschafter aus der Gesellschaft aus. Der verbleibende Gesellschafter ist berechtigt, das Unternehmen mit Aktiva und Passiva unter Ausschluss der Liquidation zu übernehmen und fortzuführen. Dem ausscheidenden Gesellschafter ist das Auseinandersetzungsguthaben auszuzahlen.
                    Bei der Feststellung des Auseinandersetzungsguthabens sind Aktiva und Passiva mit ihrem wahren Wert einzusetzen. Der Geschäftswert ist nicht zu berücksichtigen.
                    Die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens hat in vier gleichen Vierteljahresraten zu erfolgen, von denen die erste drei Monate nach dem Ausscheiden fällig ist. Das Auseinandersetzungsguthaben ist ab dem Ausscheidungszeitpunkt in Höhe des jeweiligen Hauptrefinanzierungssatzes der Europäischen Zentralbank zu verzinsen.

                    § 9 Tod eines Gesellschafters

                    Im Falle des Todes eines Gesellschafters gilt § 8 entsprechend mit der Maßgabe, dass die Auseinandersetzungsbilanz zum Todestag aufzustellen ist.

                    § 10 Einsichtsrecht

                    Jeder Gesellschafter ist berechtigt, sich über die Angelegenheiten der Gesellschaft durch Einsicht in die Geschäftsbücher und Papiere zu unterrichten und sich aus ihnen eine Übersicht über den Stand des Gesellschaftsvermögens anzufertigen.
                    Jeder Gesellschafter kann auf eigene Kosten einen zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Dritten bei der Wahrnehmung dieser Rechte hinzuziehen oder zur Wahrnehmung dieser Rechte beauftragen.

                    § 11 Salvatorische Klausel

                    Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
                    Für den Fall der Unwirksamkeit verpflichten sich die Gesellschafter, eine neue Regelung zu treffen, die wirtschaftlich der unwirksamen Regelung weitestgehend entspricht.

                    § 12 Änderungen des Vertrages

                    Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

                    Paderborn, 01.04.2021 Heilbronn, 01.04.2021

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                    Unterschrift Tim Neuhaus Unterschrift Kathrina Veit


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