gmbh kaufen stammkapital gmbh kaufen ohne stammkapital Bauen kontokorrent finanzierung gmbh gesellschaft kaufen

Bau-Subunternehmervertrag der Ingelies Biermann Tapeten Ges. mit beschränkter Haftung

Zwischen

der Firma Ingelies Biermann Tapeten Ges. mit beschränkter Haftung
Sitz in Bonn
– Generalunternehmer –
Vertreten durch den Geschäftsführer Ingelies Biermann

und

der Firma Christopher Kunkel Landwirtschaftliche Erzeugnisse Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz in Remscheid
Vertreten durch den Geschäftsführer Christopher Kunkel

– Subunternehmer –

wird folgender Bau-Subunternehmervertrag geschlossen:

§ 1 Gegenstand des Vertrages

Gegenstand des Vertrages ist die Ausführung von (schlüsselfertigen) Bauleistungen am Objekt NR. 748524 durch den Subunternehmer.

§ 2 Vertragsgrundlagen

Maßgebend für die Art und den Umfang der auszuführenden Leistungen und Lieferungen sowie für die Abwicklung sind die folgenden rechtlichen und technischen Vertragsbestandteile in der angegebenen Reihenfolge:

Rechtliche Bestandteile:

das Auftragsschreiben,
die Bestimmungen dieses Vertrages,
das Angebot des Generalunternehmers vom 12.03.2021 einschließlich der vereinbarten Ände­rungen und Ergänzungen aufgrund der Verhandlungen vom 12.03.2021 die in der Niederschrift vom 12.03.2021 festgehalten sind,
die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Bauleistungen (VOB/B),
das gesetzliche Werkvertragsrecht des BGB,
Werkzeichnungen,
Geschäfts- und Lieferbedingungen des Subunternehmers werden Bestandteil.

Technische Bestandteile:

Leistungsverzeichnis, Leistungsbeschreibung, Pläne, Muster, Raumbuch,
die Allgemeinen Technischen Vorschriften für Bauleistungen (VOB/C),
Vorschriften der Berufsgenossenschaften und der zuständigen Behörden,
der Bauzeitenplan
die einschlägigen neusten – auch empfohlenen- DIN-Vorschriften, VDE- und
VDI-Richtlinien.

Der Subunternehmer bestätigt, sämtliche Ausschreibungsunterlagen erhalten zu haben, insbesondere die Leistungsbeschreibung, die Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis, Zeichnungen, Pläne, Muster, Raumbuch*. Widersprüche zum Leistungsverzeichnis, zur Leistungsbeschreibung, zu den Plänen usw. gehen zu Lasten des Generalunternehmers.1

Der Subunternehmer erklärt, dass aufgrund der ihm übergebenen Unterlagen die von ihm geforderte Leistung nach Ausführung, Art und Umfang vollständig kalkuliert worden ist.

§ 3 Vergütung

Der Vertragspreis beträgt 857 Tausden Euro (ohne Mehrwertsteuer) als Pauschalpreis.

Die Vertragspreise sind Festpreise.

In den Preisen ist alles enthalten, was zur ordnungsgemäßen, vollständigen und termingerechten Ausführung der Leistung notwendig ist, sowie alle Kosten, die zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung des Subunternehmers anfallen.

Spätere Materialpreiserhöhungen oder sonstige Kostensteigerungen führen nicht zu einer Änderung der vereinbarten Vergütung.

§ 4 Stundenlohnarbeiten

Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie vorher vom Generalunternehmer ausdrücklich angeordnet sind und entsprechende Stundenberichte spätestens am folgenden Arbeitstag der Bauleitung des Generalunternehmers zur Anerkennung vorgelegt werden. Stellt sich später heraus, dass die im Stundenlohn berechneten Arbeiten bereits in der Vertragsleistung berücksichtigt sind oder zu Nebenleistungen gehören, so werden die Stundenlohnarbeiten nicht vergütet.[2]

Bei Stundenlohnarbeiten gelten folgende Preise:
Monteur Euro/Stunde 17
Facharbeiter Euro/Stunde 21
Fachwerker Euro/Stunde 28

§ 5 Zahlungsbedingungen

Abschlagsrechnungen und die Schlussrechnung sind an Ingelies Biermann Tapeten Ges. mit beschränkter Haftung zu richten.

Abschlagsrechnungen können monatlich gestellt werden. Sie haben alle bis zum Stichtag erbrachten Leistungen nach Positionen getrennt aufzuführen. Die Mehrwertsteuer ist getrennt aufzuführen. Den Abschlagsrechnungen sind prüffähige Nachweise in einfacher Ausfertigung beizulegen.

Die erhaltenen Abschlagszahlungen sowie der vertraglich vereinbarte Sicherheitseinbehalt sind am Schluss der Rechnung abzusetzen.

Nach Abzug des vereinbarten Sicherheitseinbehaltes (§11 dieses Vertrages) werden Abschlagsrechnungen innerhalb von 27 Tagen nach Zugang der Rechnung unter Abzug von 5% Skonto bezahlt.

Die Schlusszahlung erfolgt auf die Schlussrechnung nach restloser, ordnungsgemäßer Erbringung aller Leistungen und nach Anerkennung und Endabnahme der Leistungen unter entsprechender Berücksichtigung des Gewährleistungseinbehalts.

§ 6 Terminplan – Vertragsstrafe

Vertragstermine sind:
Arbeitsbeginn: 25.7.2020
Zwischentermine: 28.5.2020
Fertigstellungstermine: 22.9.2020

Der Generalunternehmer wird gemeinsam mit dem Subunternehmer den genauen Arbeitsablauf und die Erbringung der Einzelleistungen mit Angabe der Einzelfristen in einem noch zu erstellenden Terminplan festlegen. Der Terminplan und die darin genannten Einzelfristen werden Vertragsbestandteil.

Der Subunternehmer ist verpflichtet, sich rechtzeitig, spätestens jedoch 10 Tage vor Beginn seiner Arbeiten mit dem örtlichen Bauleiter des Generalunternehmers abzustimmen. Bei einer Verzögerung der Anfangstermine aus bauseitigen Gründen bleibt in jedem Fall die Ausführungszeit, d.h. also die hierfür festgelegte Zahl der Werktage, verbindlich.

Im Falle der von ihm zu vertretenden Nichteinhaltung der Vertragstermine haftet der Subunternehmer für alle Schäden und Nachteile, die dem Generalunternehmer entstehen.

Der Generalunternehmer behält sich die Terminplanänderung im Rahmen des Gesamtterminplans vor. Bei rechtzeitiger[3]Bekanntgabe einer Terminänderung durch den Generalunternehmer darf der Subunternehmer die Anzahl der für die Ausführung der Arbeiten vereinbarten Werktage nicht überschreiten, es sei denn, dies ist dem Subunternehmer unzumutbar.

Der Generalunternehmer ist berechtigt, für jeden Fall der schuldhaften Überschreitung eine Vertragsstrafe von € 16 TEURO für jeden Kalendertag vom Subunternehmer zu fordern, bis zur Höhe von 5 % der Vertragssumme, ohne dass es des Nachweises von Schäden oder Nachteilen bedarf.[4]

Die Vereinbarung einer Vertragsstrafe schließt die Geltendmachung weitergehender Ansprüche nicht aus. Bereits entstandene Vertragsstrafen entfallen nicht durch Vereinbarung neuer Termine.

§ 7 Ausführung

Der Subunternehmer hat den nach der Landesbauordnung verantwortlichen Bauleiter vor Arbeitsaufnahme zu benennen und bei Arbeitsbeginn zu stellen.

Der Subunternehmer hat auf Anforderung des Generalunternehmers ein Bautagebuch zu führen und dem Generalunternehmer vorzulegen.

Für Unterbringung und Transport von Arbeitskräften und Baustoffen hat der Subunternehmer zu sorgen.

Der Subunternehmer verpflichtet sich, bestehende Mindestlohnvorschriften und Vorschriften über Mindestbedingungen am Arbeitsplatz einzuhalten und bestätigt dies auf Verlangen des Generalunternehmers diesem schriftlich.[6]Gleiches gilt für etwaige Verpflichtungen gegenüber Urlaubs- und Sozialkassen, soweit hier eine Ausfallhaftung des Generalunternehmers bestehen kann.

Der Subunternehmer hat die ihm für die Ausführung seiner Arbeiten übergebenen Unterlagen sofort nach Erhalt in allen Punkten, insbesondere auch Maße, zu überprüfen.

Der Subunternehmer hat sich vor Beginn der Ausführung vom Zustand des Baues zu überzeugen, um festzustellen, ob er seine Arbeiten ohne Gefahr und nachträglich auftretende Mängel einbringen kann. Einwände sind vor Beginn der Ausführung schriftlich geltend zu machen, soweit die Ursachen der Bedenken vor Ausführungsbeginn erkennbar sind.

Der Subunternehmer ist verpflichtet, für seine Bauarbeiten nur einwandfreies Material zu verwenden und die Arbeiten durch geschultes, zuverlässiges Fachpersonal nach den anerkannten Regeln der Baukunst ausführen zu lassen.

Der Subunternehmer ist auf Verlangen des Generalunternehmers verpflichtet, soweit zumutbar, nicht vereinbarte Leistungen, die zur Ausführung der vertraglichen Leistung erforderlich werden, zu erbringen. Die Vergütung für diese Zusatzleistungen bestimmt sich nach §4 des Vertrages.

§ 8 Verteilung von Kosten

Für Baustrom, Bauschild, Bauwasser, Heizung, für Benutzung der Wasch- und WC-Einrichtung wird eine Kostenbeteiligung des Subunternehmers von 3 % der Nettoabrechnungssumme zuzüglich Mehrwertsteuer vereinbart.^Eine nachweislich darüber gehende Umlage dieser Kosten kann bei der Schlussabrechnung abgezogen werden.

Der Generalunternehmer stellt folgende Anlagen zur Verfügung:
Gerüste: €/m² + Monat 1
Unterkünfte: €/Bett + KT 8
Schuttabfuhr: €/Container 10

Der Generalunternehmer ist berechtigt, die auf den Subunternehmer entfallenden Kosten von den Abschlagszahlungen oder von der Schlusszahlung einzubehalten.

§ 9 Behinderung und Unterbrechung der Ausführung

Der Subunternehmer hat seine Arbeiten so durchzuführen, dass andere am Bau tätige Unternehmer nicht behindert werden. Er muss rechtzeitig für alle erforderlichen Abstimmungen und Unterrichtungen hinsichtlich des technischen und zeitlichen Arbeitsablaufes sorgen.

Der Subunternehmer ist verpflichtet, dem Generalunternehmer alle Behinderungen, die die termingerechte Ausführung seiner Arbeiten in Frage stellen, unverzüglich schriftlich/in Textform anzuzeigen.

Die Anzeige muss alle Tatsachen enthalten, aus denen der Generalunternehmer mit hinreichender Klarheit die Gründe der Behinderung entnehmen kann. Sie muss Angaben enthalten, ob der Subunternehmer seine Arbeiten, die nach dem Bauablauf nunmehr ausgeführt werden müssen, nicht oder nicht wie vorgesehen ausführen kann. Gegebenenfalls muss die Anzeige den Zeitpunkt angeben, zu dem der Subunternehmer diese Arbeiten durchführen kann.

§ 10 Gefahrtragung

Die Gefahrtragung richtet sich nach § 644 BGB.

§ 11 Sicherheitsleistung

Der Subunternehmer hat für die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen dem Generalunternehmer in angemessener Weise Sicherheit zu leisten. Sofern die Sicherheit durch Bürgschaft geleistet wird, muss eine unbefristete, selbstschuldnerische, schriftliche Bürgschaft eines vom Generalunternehmer genehmigten Instituts vorgelegt werden.

Bei der Schlusszahlung kann als Sicherheit für die Gewährleistung von der festgestellten Schlussabrechnungssumme einschließlich Mehrwertsteuer ein Betrag von 5 % der Auftragssumme einbehalten werden. Der Gewährleistungseinbehalt kann mit Zustimmung des Generalunternehmers durch eine unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft in gleicher Höhe abgelöst werden.

§ 12 Gewährleistung

Der Umfang der Gewährleistung richtet sich nach den Bestimmungen der VOB/B. Der Subunternehmer übernimmt insbesondere die Gewähr, dass seine Leistung die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweist oder, soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte, sonst für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Leistungen der gleichen Art üblich ist und die der Generalunternehmer nach der Art der Leistung erwarten kann.

Der Subunternehmer ist verpflichtet, alle während der Gewährleistungsfrist auftretenden Mängel, die auf seine vertragswidrige Leistung zurückzuführen sind, auf seine Kosten zu beseitigen, wenn der Generalunternehmer dies vor Ablauf der Gewährleistungsfrist schriftlich verlangt.

Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Abnahme der Subunternehmerleistung und beträgt 10 Jahre.Werden während des Laufs der Gewährleistungsfrist vom Generalunternehmer Mängel gerügt, so läuft ab dem Zeitpunkt des Zugangs der schriftlichen Mängelrüge für die gerügten Leistungen eine neue Gewährleistungsfrist mit der oben angegebenen Dauer.

§ 13 Kündigung

Kündigt der Generalunternehmer den Vertrag mit dem Subunternehmer, weil die Arbeiten infolge höherer Gewalt eingestellt werden oder weil ihre Fortführung aus einem vom Bauherrn gesetzten wichtigen Grund für den Generalunternehmer nicht mehr zumutbar ist, so hat der Subunternehmer nur den Anspruch auf Bezahlung bereits ausgeführter Arbeiten, diese muss er ausdrücklich geltend machen. Im Übrigen gilt § 8 VOB/ B.

Das Kündigungsrecht des Subunternehmers bestimmt sich nach § 9 VOB/B.

§ 14 Weitervergabe

Dem Subunternehmer ist es nicht gestattet, den ihm erteilten Auftrag ganz oder teilweise weiterzugeben.

§ 15 Versicherungen

Es besteht folgende Haftpflichtversicherung bei der
Sachschäden: T€ 338
Personenschäden: T€ 103
Vermögensschäden: T€ 113

Eine Bauwesenversicherung wird bauseits abgeschlossen. Der Subunternehmer beteiligt sich bei Abschluss einer Bauwesenversicherung durch den Generalunternehmer mit 10% der Bruttoabrechnungssumme an den Prämien. Seine Selbstbeteiligung beträgt pro Schadensfall TEURO 33.

Der örtliche Bauleiter führt ein Umlagekonto, auf dem er Aufwendungen, insbesondere bei Schadensfällen, für die ein Verursacher nicht feststellbar ist, verbucht. Der Generalunternehmer ist berechtigt, bei der Schlusszahlung die entstandenen Aufwendungen dem Subunternehmer im Verhältnis seiner Auftragssumme zu der Summe sämtlicher Subunternehmerverträge dieses Bauvorhabens anzurechnen.

§ 16 Unbedenklichkeitsbescheinigungen, Meldungen

Innerhalb von 3 Tagen nach Aufforderung durch den Generalunternehmer hat der Subunternehmer Unbedenklichkeitsbescheinigungen des zuständigen Finanzamtes, der Berufsgenossenschaft und der Ortskrankenkasse vorzulegen.

Der Subunternehmer ist verpflichtet, für seine ausländischen Arbeitskräfte die behördliche Meldung wie An- und Abmeldung, Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis termingerecht einzureichen.

§ 17 Freistellungsbescheinigung

Dem Generalunternehmerwurde eine Freistellungsbescheinigung vorgelegt.

§ 18 Datenschutz

Der Bau-Subunternehmer verpflichtet sich, Dritten gegenüber keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu offenbaren.

Es ist dem Bau-Subunternehmer untersagt, personen- und unternehmensbezogene Daten, von im Rahmen des Vertrags Kenntnis erlangt wird, außerhalb der Abwicklung dieses Vertrags zu verarbeiten, bekannt zu geben, zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Regelung besteht über die Beendigung des Vertrags hinaus.

Der Bau-Subunternehmer verpflichtet sich, die übernommenen Datensätze der Bestandskunden nach den geltenden Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung zu verarbeiten.

§ 19 Mediationsklausel

Die Parteien verpflichten sich, im Falle einer sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeit vor Klageerhebung bei einem ordentlichen Gericht oder Schiedsgericht eine Mediation gemäß der Mediationsordnung der IHK Wiesbaden durchzuführen.

§ 20 Schiedsklausel

Sollte die Mediation gescheitert sein, so werden alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, nach der Schiedsgerichtsordnung der Industrie- und Handelskammer Wiesbaden unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Das gerichtliche Mahnverfahren bleibt aber zulässig

§ 21 Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen des Vertrages davon nicht betroffen. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine Bestimmung zu ersetzen, welche der der unwirksamen möglichst nahekommt und durch welche der beabsichtigte Vertragszweck in rechtlich zulässiger Weise erreicht werden kann. Entsprechendes gilt für Regelungslücken.

Bonn, 12.03.2021 Remscheid, 12.03.2021

……………………………………………………………………… ………………………………………………………………………

Unterschrift Generalunternehmer Unterschrift Subunternehmer
Ingelies Biermann Tapeten Ges. mit beschränkter Haftung Christopher Kunkel Landwirtschaftliche Erzeugnisse Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Ingelies Biermann Christopher Kunkel


gmbh mantel kaufen wikipedia gmbh kaufen ohne stammkapital

gmbh kaufen fairkaufen gmbh

pkw leasing gmbh kaufen ohne stammkapital


Top 10 AGB:

    lkw leasing auto leasing Urteil firmenmantel kaufen eine bestehende gmbh kaufen

    Insolvenzanfechtung: Anforderungen an die Prüfung eines Sanierungskonzepts der Heino Rohde Schweißgeräte Ges. mit beschränkter Haftung – BGH vom 14.1.2008 – Az. u 273 wW 4667/13

    Legt das von der Insolvenz bedrohte Unternehmen Heino Rohde Schweißgeräte Ges. mit beschränkter Haftung einem Geschäftspartner Niklaus Dietrich Zustelldienste Gesellschaft mit beschränkter Haftung ein schlüssiges Sanierungskonzept vor und nimmt er daraufhin mehrere Zahlungen entgegen, können diese nach der doch noch eingetretenen Insolvenz vom
    Insolvenzverwalter nicht im Wege der Anfechtung zurückgefordert werden.

    In einem derartigen Fall trifft den Gläubiger (Niklaus Dietrich Zustelldienste Gesellschaft mit beschränkter Haftung), der die drohende Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und die Benachteiligung der Gläubiger kennt, die Darlegungs- und Beweislast, dass er spätere Zahlungen auf der Grundlage
    eines schlüssigen Sanierungskonzepts erlangt hat. Der Bundesgerichthof weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein Sanierungskonzept der Heino Rohde Schweißgeräte Ges. mit beschränkter Haftung nicht allein deshalb unschlüssig und in einem Anfechtungsprozess unbeachtlich ist,
    weil es die Ursachen der wirtschaftlichen Lage des Schuldners Heino Rohde Schweißgeräte Ges. mit beschränkter Haftung nicht behandelt. Auch können an die auf die Schlüssigkeit des Sanierungskonzepts bezogene Kenntnis des Anfechtungsgegners nicht die gleich hohen
    Anforderungen gestellt werden wie an diejenige des Schuldners.

    Urteil des BGH vom 14.1.2008
    Aktenzeichen: o 71 X2 1895/13
    ZInsO 1976, 33414


    firma kaufen Wie werde ich Millionär

    gmbh kaufen gmbh kaufen


    Top 9 Handelsvermittlervertrag:

      kredite leasing leasing Beratung gmbh gründen haus kaufen Schnell geld verdienen

      Beratungsvertrag der Toni Poirot Tageslichtsysteme Gesellschaft mit beschränkter Haftung

      Zwischen

      der Firma Toni Poirot Tageslichtsysteme Gesellschaft mit beschränkter Haftung
      Sitz in Salzgitter
      – Auftraggeber –
      Vertreten durch den Geschäftsführer Toni Poirot

      und

      der Firma Erno Bierbauch Autohändler Ges. m. b. Haftung
      Sitz in Rostock
      Vertreten durch den Geschäftsführer Erno Bierbauch

      – Auftragnehmer –

      wird folgender Beratungsvertrag geschlossen:

      § 1 Vertragsgegenstand

      Der Auftraggeber erteilt hiermit dem Auftragnehmer den Auftrag, ihn bei folgenden Entscheidungen/Vorhaben zu beraten:

      Erweiterung des Tätigkeitsfeldes auf .

      Einstellung von folgenden Positionen:

      1. – Modist/in
      2. – Vermessungstechniker/in
      3. – Film- und Videoeditor/in

      2. Bestandteile dieses Vertrages sind:

      Allg. Beratungsbedingungen des Auftragnehmers

      § 2 Leistungen des Auftragnehmers

      Zur Erfüllung der in § 1 genannten Aufgaben wird der Auftragnehmer insbesondere folgende Leistungen erbringen:

      Vorgehensweise und Zeitplan, Zusammensetzung und Funktion der einzelnen Projektgruppen, Dokumentation des Ergebnisses

      § 3 Vergütung

      Der Auftragnehmer erhält für seine Leistung pro h eine Vergütung in Höhe von 148 EUR zzgl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Die Vergütung ist jeweils zum 10 fällig

      Übernachtungskosten werden dem Auftragnehmer in nachgewiesener Höhe ersetzt, Spesen gemäß den steuerlichen Höchstsätzen. Ebenso werden dem Auftragnehmer ersetzt bei Benutzung

      der Bahn: Fahrtkosten 1. Klasse,
      eines Flugzeuges: Flugkosten der 1 Klasse,
      des Pkw: 29 Cent für jeden gefahrenen Kilometer.

      Die Wahl des günstigsten Verkehrsmittels bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten. Dieser ist jedoch verpflichtet, Fahrtkosten jeweils nach den kürzesten Entfernungen zu berechnen und Reisen, deren Kosten nicht in einem vernünftigen Verhältnis zum Gesamthonorar stehen, nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Auftraggebers zu unternehmen.

      Der Auftraggeber zahlt an den Auftragnehmer bei Auftragserteilung einen Vorschuss in Höhe von 35 TEURO. Ein weiterer Betrag in Höhe von 63 TEURO ist zum 6 fällig. Den Restbetrag zahlt der Auftraggeber nach Abschluss der Arbeiten.

      3. Alle in Absatz 1 und 2 genannten Beträge verstehen sich als Nettobeträge zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

      § 4 Zeit und Ort der Leistungserbringung

      Der Auftragnehmer bestimmt seinen Arbeitsort und seine Arbeitszeit eigenverantwortlich.

      Der Auftragnehmer verpflichtet sich jedoch, dem Auftraggeber 9 mal im Monat ganztägig in dessen Hause zur Verfügung zu stehen. Der Auftraggeber stellt einen Arbeitsplatz innerhalb seiner Räumlichkeiten bereit.

      § 5 Berichterstattung

      Der Auftragnehmer erstattet dem Auftraggeber einen schriftlichen Bericht über seine laufende Arbeit und deren Ergebnisse. Die Berichterstattung kann nach Wahl des Auftraggebers einmalig oder entsprechend dem Arbeitsfortschritt in Form von Zwischenberichten erfolgen.

      In jedem Fall ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber spätestens zum Vertragsende einen Abschlussbericht schriftlich zu erstatten. Der Abschlussbericht ist in zwei Exemplaren dem Auftraggeber vorzulegen.

      Erfüllt der Auftragnehmer diese Verpflichtungen nicht, nur unvollständig oder nicht termingerecht oder mangelhaft, ist der Auftraggeber berechtigt, neben den sonstigen Ansprüchen seine Gegenleistung zurückzuhalten.

      § 6 Aufwendungsersatz

      Der Auftraggeber erstattet dem Auftragnehmer folgende im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit anfallenden erforderlichen Aufwendungen:
      ………………………………………………………………………………………
      ………………………………………………………………………………………
      ………………………………………………………………………………………

      Weitere Auslagen werden bis zu einem Betrag von 118 EURO durch den Auftraggeber ersetzt:
      ………………………………………………………………………………………
      ………………………………………………………………………………………
      ………………………………………………………………………………………

      Der Ersatz aller sonstigen Aufwendungen des Auftragnehmers bedarf der (schriftlichen) Zustimmung des Auftraggebers.

      § 7 Wettbewerbsverbot

      Während der Laufzeit des Vertrages verpflichtet sich der Auftragnehmer, sein Wissen und Können nicht in die Dienste eines mit dem Auftraggeber in Konkurrenz stehenden Unternehmens zu stellen oder ein solches zu gründen.

      § 8 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

      Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Auftragnehmer alle für die Ausführung seiner Tätigkeit notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden, ihm alle Informationen erteilt werden und er von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt wird. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Auftragnehmers bekannt werden.

      Auf Verlangen des Auftragnehmers hat der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.

      § 9 Schweigepflicht

      Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über alle Informationen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel ob es sich dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet.

      § 10 Datenschutz

      Erfolgt eine Verarbeitung personenbezogener Daten für den Auftraggeber, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, hinreichende Garantien dafür zu bieten, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung im Einklang mit den Anforderungen der DSGVO erfolgt und den Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet.

      Der Auftragnehmer nimmt keine weiteren Auftragsverarbeiter ohne vorherige gesonderte oder allgemeine schriftliche Genehmigung des Verantwortlichen in Anspruch.
      Im Fall einer allgemein schriftlichen Genehmigung informiert der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen immer über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die
      Ersetzung anderer Auftragsverarbeiter, wodurch der Auftraggeber die Möglichkeit erhält, gegen derartige Veränderungen Einspruch zu erheben.
      In Bezug auf die Inhalte eines Auftragsdatenverarbeitungsvertrages gelten die Anforderungen nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO.

      § 11 Vertragsdauer / Kündigung

      Der Vertrag wird mit der Unterzeichnung wirksam und läuft auf unbestimmte Zeit.

      Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 7 Wochen zum Monatsende zu kündigen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

      Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

      § 12 Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen

      Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm zur Verfügung gestellten Geschäfts- und Betriebsunterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren, insbesondere dafür zu sorgen, dass Dritte nicht Einsicht nehmen können. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen sind während der Dauer des Vertrages auf Anforderung, nach Beendigung des Vertrages unaufgefordert dem Vertragspartner zurückzugeben.

      § 13 Sonstige Ansprüche/Rentenversicherung

      Mit der Zahlung der in diesem Vertrag vereinbarten Vergütung sind alle Ansprüche des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber aus diesem Vertrag erfüllt.

      Für die Versteuerung der Vergütung hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen.

      Der Auftragnehmer wird darauf hingewiesen, dass er nach § 2 Nr. 9 SGB VI rentenversicherungspflichtig sein kann, wenn er auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig ist und keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt, deren Arbeitsentgelt aus diesem Beschäftigungsverhältnis regelmäßig 450,– EURO im Monat übersteigt.

      § 14 Schlussbestimmungen

      Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel.

      Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

      Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt.

      Gerichtsstand ist Salzgitter

      Salzgitter, 09.03.2021 Rostock, 09.03.2021

      ……………………………………………………………………… ………………………………………………………………………

      Unterschrift Auftraggeber Unterschrift Auftragnehmer
      Toni Poirot Tageslichtsysteme Gesellschaft mit beschränkter Haftung Erno Bierbauch Autohändler Ges. m. b. Haftung
      Toni Poirot Erno Bierbauch


      firmenmantel kaufen kontokorrent leasing

      gmbh gebraucht kaufen Firmenmantel

      gmbh mantel kaufen wikipedia neuer GmbH Mantel


      Top 8 MusterSatzung:

        GmbH Gründung gmbh auto kaufen leasen AGB GmbH Kauf gmbh mantel kaufen vorteile

        Allgemeine Geschäftsbedingungen der Alheid Bertram CNC-Bearbeitung Gesellschaft mbH

        §1 Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen

        (1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftbedingungen gelten für alle Lieferungen zwischen uns und einem Verbraucher in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

        Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschliesst, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).

        §2 Zustandekommen eines Vertrages, Speicherung des Vertragstextes

        (1) Die folgenden Regelungen über den Vertragsabschluss gelten für Bestellungen über unseren Internetshop http://www.AlheidBertramCNC-BearbeitungGesellschaftmbH.de.

        (2) Im Falle des Vertragsschlusses kommt der Vertrag mit

        Alheid Bertram CNC-Bearbeitung Gesellschaft mbH
        Alheid Bertram
        D-48742 Mainz
        Registernummer 631904
        Registergericht Amtsgericht Mainz

        zustande.

        (3) Die Präsentation der Waren in unserem Internetshop stellen kein rechtlich bindendes Vertragsangebot unsererseits dar, sondern sind nur eine unverbindliche Aufforderungen an den Verbraucher, Waren zu bestellen. Mit der Bestellung der gewünschten Ware gibt der Verbraucher ein für ihn verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab.
        (4) Bei Eingang einer Bestellung in unserem Internetshop gelten folgende Regelungen: Der Verbraucher gibt ein bindendes Vertragsangebot ab, indem er die in unserem Internetshop vorgesehene Bestellprozedur erfolgreich durchläuft.

        Die Bestellung erfolgt in folgenden Schritten:

        1) Auswahl der gewünschten Ware
        2) Bestätigen durch Anklicken der Buttons Bestellen
        3) Prüfung der Angaben im Warenkorb
        4) Betätigung des Buttons zur Kasse
        5) Anmeldung im Internetshop nach Registrierung und Eingabe der Anmelderangaben (E-Mail-Adresse und Passwort).
        6) Nochmalige Prüfung bzw. Berichtigung der jeweiligen eingegebenen Daten.
        7) Verbindliche Absendung der Bestellung durch Anklicken des Buttons kostenpflichtig bestellen bzw. kaufen

        Der Verbraucher kann vor dem verbindlichen Absenden der Bestellung durch Betätigen der in dem von ihm verwendeten Internet-Browser enthaltenen Zurück-Taste nach Kontrolle seiner Angaben wieder zu der Internetseite gelangen, auf der die Angaben des Kunden erfasst werden und Eingabefehler berichtigen bzw. durch Schliessen des Internetbrowsers den Bestellvorgang abbrechen. Wir bestätigen den Eingang der Bestellung unmittelbar durch eine automatisch generierte E-Mail (Auftragsbestätigung). Mit dieser nehmen wir Ihr Angebot an.

        (5) Speicherung des Vertragstextes bei Bestellungen über unseren Internetshop : Wir speichern den Vertragstext und senden Ihnen die Bestelldaten und unsere AGB per E-Mail zu. Die AGB können Sie jederzeit auch unter http://www.AlheidBertramCNC-BearbeitungGesellschaftmbH.de/agb.html einsehen. Ihre vergangenen Bestellungen können Sie in unserem Kunden-Bereich unter Mein Konto –> Meine Bestellungen einsehen.

        §3 Preise, Versandkosten, Zahlung, Fälligkeit

        (1) Die angegebenen Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile. Hinzu kommen etwaige Versandkosten.

        (2) Der Verbraucher hat die Möglichkeit der Zahlung per Vorkasse, Nachnahme, Bankeinzug, PayPal, Kreditkarte( Visa ) .

        (3) Hat der Verbraucher die Zahlung per Vorkasse gewählt, so verpflichtet er sich, den Kaufpreis unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen.
        Soweit wir per Nachnahme liefern, tritt die Fälligkeit der Kaufpreisforderung mit Erhalt der Ware ein.

        §4 Lieferung

        (1) Sofern wir dies in der Produktbeschreibung nicht deutlich anders angegeben haben, sind alle von uns angebotenen Artikel sofort versandfertig. Die Lieferung erfolgt hier spätesten innerhalb von 5 Werktagen. Dabei beginnt die Frist für die Lieferung im Falle der Zahlung per Vorkasse am Tag nach Zahlungsauftrag an die mit der Überweisung beauftragte Bank und bei allen anderen Zahlungsarten am Tag nach Vertragsschluss zu laufen. Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag am Lieferort, so endet die Frist am nächsten Werktag.

        (2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache geht auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache an den Käufer auf diesen über.

        §5 Eigentumsvorbehalt

        Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.

        ****************************************************************************************************

        §6 Widerrufsrecht des Kunden als Verbraucher:

        Widerrufsrecht für Verbraucher

        Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Massgabe zu, wobei Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschliesst, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können:

        Widerrufsbelehrung

        Widerrufsrecht

        Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

        Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage, ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

        Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
        Alheid Bertram CNC-Bearbeitung Gesellschaft mbH
        Alheid Bertram
        D-48742 Mainz
        Registernummer 631904
        Registergericht Amtsgericht Mainz
        E-Mail info@AlheidBertramCNC-BearbeitungGesellschaftmbH.de
        Telefax 036585328
        mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

        Widerrufsfolgen

        Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschliesslich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

        Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

        Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

        Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

        Finanzierte Geschäfte

        Haben Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanziert und widerrufen Sie den finanzierten Vertrag, sind Sie auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, wenn beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn wir gleichzeitig Ihr Darlehensgeber sind oder wenn sich Ihr Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung unserer Mitwirkung bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder der Rückgabe bereits zugeflossen ist, tritt Ihr Darlehensgeber im Verhältnis zu Ihnen hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe in unsere Rechte und Pflichten aus dem finanzierten Vertrag ein. Letzteres gilt nicht, wenn der vorliegende Vertrag den Erwerb von Wertpapieren, Devisen, Derivaten oder Edelmetallen zum Gegenstand hat.
        Wollen Sie eine vertragliche Bindung so weitgehend wie möglich vermeiden, widerrufen Sie beide Vertragserklärungen gesondert.

        Ende der Widerrufsbelehrung

        ****************************************************************************************************

        §7 Widerrufsformular

        Muster-Widerrufsformular
        (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
        An :
        Alheid Bertram CNC-Bearbeitung Gesellschaft mbH
        Alheid Bertram
        D-48742 Mainz
        E-Mail info@AlheidBertramCNC-BearbeitungGesellschaftmbH.de

        Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

        _____________________________________________________

        Bestellt am (*)/erhalten am (*)

        __________________

        Name des/der Verbraucher(s)

        _____________________________________________________

        Anschrift des/der Verbraucher(s)

        _____________________________________________________

        Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

        __________________

        Datum

        __________________

        (*) Unzutreffendes streichen.

        §8 Gewährleistung

        Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen.

        §9 Verhaltenskodex

        Wir haben uns den Verhaltenskodizes der folgenden Einrichtungen unterworfen:

        §10 Vertragssprache

        Als Vertragssprache steht ausschliesslich Deutsch zur Verfügung.

        ****************************************************************************************************

        §11 Kundendienst

        Unser Kundendienst für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen steht Ihnen werktags von 9:00 Uhr bis 17:30 Uhr unter

        Telefon: 05123 45678911
        Telefax: 05551 616477
        E-Mail: info@AlheidBertramCNC-BearbeitungGesellschaftmbH.de
        zur Verfügung.

        ****************************************************************************************************

        Stand der AGB Jan.2019


        Mantelkauf gmbh zu kaufen

        gmbh kaufen mit verlustvortrag steuern sparen


        Top 5 Bilanz:

          schauen & kaufen gmbh norderstedt gesellschaften Unternehmensberatung Crefo Bonität gmbh mantel kaufen österreich preisvergleich
          Zur Suche springen

          Unternehmensberater bieten anderen Unternehmen eine Beratung als Dienstleistung an. Oft ist das Management der Kunden (beziehungsweise Klienten) Gegenstand der Beratung, dann wird von Managementberatung gesprochen. Manchmal stehen auch fachliche Entscheidungen und Veränderungen im Mittelpunkt, wie zum Beispiel bei speziellen IT- oder Ingenieurleistungen sowie im Personalwesen.

          Inhaltsverzeichnis

          1 Begriffsabgrenzungen
          2 Geschichte

          2.1 USA
          2.2 Deutschland

          3 Markt der Unternehmensberatungen in Deutschland

          3.1 Studentische Unternehmensberatungen

          4 Berufsbild

          4.1 Qualifikation

          4.1.1 Deutschland
          4.1.2 Österreich

          4.2 Beratungsgrundsätze
          4.3 Ausbildung

          5 Dienstleistung Beratung

          5.1 Definition
          5.2 Beratungsprozess
          5.3 Beratungsrichtungen
          5.4 Beratungsinhalte
          5.5 Beratungsansätze

          6 Vergütung
          7 Kritik
          8 Fachorganisationen und Berufsverbände

          8.1 Deutschland
          8.2 Österreich
          8.3 Schweiz

          9 Literatur
          10 Filmografie
          11 Einzelnachweise

          Begriffsabgrenzungen

          Für die Unternehmensberatung gibt es unterschiedliche Bezeichnungen:

          Wirtschaftsberatung ist keine offizielle Berufsbezeichnung mit gesetzlicher Grundlage.
          Oft wird auch der Anglizismus Consulting für die Beratung an sich und Consultancy oder Consultant für die Organisation oder Person des Beraters verwendet.
          Unternehmensberater ist in Österreich eine geschützte Berufsbezeichnung nach der Gewerbeordnung.

          Geschichte

          USA

          Beratungsfirmen sind zuerst in den USA im Zusammenhang mit der Etablierung von Management als Gegenstand akademischer Studien entstanden. Die erste Beratungsfirma, Arthur D. Little, wurde 1886 von dem gleichnamigen MIT-Professor gegründet. Obwohl Arthur D. Little später eine allgemeine Beratungsfirma wurde, war sie zunächst auf Beratung in technologischer Forschung spezialisiert. Die Managementberatung entwickelte sich in Amerika im Zuge des Scientific Management, welches von Frederick Winslow Taylor entwickelt wurde.[1] Grafische Methoden hielten bald Einzug in die Arbeit der Berater, beispielsweise durch Henry Laurence Gantts Entwicklung sogenannter Charting Schaubilder oder durch Frank Bunker Gilbreths fotografische Bewegungsstudien.[2]
          Booz & Company wurde 1914 von Edwin G. Booz, einem Absolventen der Kellogg School of Management an der Northwestern University gegründet und beriet Privatunternehmen und Regierungsstellen. Die Entwicklung von Unternehmensberatungen wurde in Amerika vor allem durch die Weltwirtschaftskrise beschleunigt. Banken und Investmenthäuser hatten die Kontrolle über ihre Schuldner übernommen. Unternehmensberater unterstützten sie bei deren Sanierung.[3]
          1926 gründete James Oscar McKinsey McKinsey & Company in Chicago.
          In den 1930er Jahren kam es zu einem vermehrten Wachstum, da durch ein Gesetz den Banken verboten wurde, Beratungs- und Reorganisationsaktivitäten durchzuführen.[3] International kooperierten amerikanische Beratungsunternehmen seit dem I. Weltkrieg mit europäischen Beratern oder gründeten eigene Niederlassungen in Europa. Auch konnten europäische Beratungsfirmen, wie jene des Franzosen Charles Bedaux, in den Vereinigten Staaten Fuß fassen.[4]
          Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden in den USA eine Reihe weiterer bedeutender Beratungsfirmen gegründet, insbesondere Proudfoot Consulting (1946) und die Boston Consulting Group (1963).

          Deutschland

          Die ersten Beratungsunternehmen entstanden spätestens zu Beginn der 1920er Jahre. Diese wurden von akademischen Schülern der wissenschaftlichen Betriebsführung in Berlin gegründet. Im Vordergrund standen produktionstechnische Fragen, Betriebsorganisation, Kostenrechnung und -planung. Den ersten Wachstumsschub erlebte die Branche zu Beginn der 1930er Jahre.[3]
          Die Berufsbezeichnung „Unternehmensberater“ wurde 1954 im deutschsprachigen Raum mit Gründung des Branchenverbandes, des Bundesverbandes Deutscher Unternehmensberater (BDU), eingeführt. Seit 1964 sind McKinsey und A.T. Kearney in Deutschland tätig, 1967 gründete Roland Berger seine Unternehmensberatung.
          In den frühen 1960er Jahren kam es zu einer Ausweitung der Unternehmensberatung von den USA auf Europa, ab den 1960er Jahren dominierten amerikanische Firmen weltweit den Markt für Beratungsleistungen.[3]
          Während in den Anfangsjahren produktionstechnische Fragestellungen im Mittelpunkt standen, wurden in den 1960er Jahren zunehmend Probleme des Absatzes und des Marketings aktuell.
          Die 1970er Jahre waren geprägt von Fragen der Organisations- und Personalentwicklung, und seit den 1980er Jahren nahm die Beratung im Bereich EDV beständig zu.
          In der Wirtschaftskrise 2008/2009 musste die Branche leichte Umsatzrückgänge hinnehmen, die Mitarbeiterzahlen steigen jedoch immer noch an.

          Markt der Unternehmensberatungen in Deutschland

          Die zehn umsatzstärksten Anbieter von Managementberatung waren in den Jahren 2013 bis 2016:[5][6][7][8]

          Alle Angaben in Millionen Euro (Stand: 24. Mai 2017)

          Lünendonk-Liste „Top 10 der deutschen Managementberatungen“

          Rang
          Unternehmen
          Unternehmenssitz

          Gesamtumsatz 2016
          Gesamtumsatz 2015
          Gesamtumsatz 2014
          Gesamtumsatz 2013

          Mitarbeiterzahl 2016
          Mitarbeiterzahl 2015
          Mitarbeiterzahl 2014
          Mitarbeiterzahl 2013

          1
          Roland Berger Holding GmbH *)
          München

          > 500,0
          560,0
          560,0
          750,0

          2400
          2.300
          2.400
          2.700

          2
          umlaut AG
          Aachen

          334,9
          292,9
          189,8
          170,3

          3.500
          3.000
          2.700
          2.500

          3
          Simon Kucher & Partners GmbH
          Bonn

          240,0
          208,0
          172,0
          152,0

          935
          820
          720
          680

          4
          zeb.rolfes.schierenbeck.associates GmbH
          Münster

          190,0
          180,0
          179,0
          169,0

          860
          841
          897
          844

          5
          Horváth AG (Horváth & Partners-Gruppe)
          Stuttgart

          152,0
          132,0
          122,0
          105,5

          634
          570
          536
          483

          6
          KPS AG
          München

          144,9

          122,9
          111,1
          97,0

          417
          354
          317
          171

          7
          Q_Perior AG
          München

          131,0
          104,0
          92,0
          90,0

          459
          438
          427
          425

          8
          d-fine GmbH
          Frankfurt

          125,7
          115,2
          95,5
          82,0

          669
          610
          530
          471

          9
          Porsche Consulting Gruppe *)
          Bietigheim-Bissingen

          116,5
          103,6
          90,0
          85,0

          407
          385
          372
          360

          10
          Kienbaum (Unternehmensgruppe)
          Gummersbach

          108,0
          110,0
          115
          112

          630
          650
          670
          710

          *) Umsatz- und/oder Mitarbeiterzahlen teilweise geschätzt

          Diese Liste enthält Unternehmen, die ihren Hauptsitz sowie die Mehrheit des Grund- und Stammkapitals in Deutschland haben.

          Die Beratungstätigkeit sowohl internationaler als auch deutscher Beratungsanbieter im Auftrag großer beziehungsweise global agierender Kunden gestaltet sich seit einigen Jahren zunehmend grenzüberschreitend und aus unterschiedlichen Niederlassungen weltweit. Ein Ranking ausschließlich nach Beratungsumsätzen in Deutschland lässt sich bei der internationalen Anbieterkategorie daher nicht mehr sinnvoll und ausreichend detailliert abbilden. Aus diesem Grund werden im klassischen Lünendonk-Ranking der Managementberatungen in Deutschland künftig nur noch Unternehmen berücksichtigt, die ihre Gründungshistorie und Kapitalmehrheit in Deutschland haben.

          Die Liste „Internationale Managementberatungen in Deutschland“ umfasst internationale Beratungsanbieter mit ihren globalen Gesamt- oder Consulting-Umsätzen und berücksichtigt alle Unternehmen, die in Deutschland aktiv sind, nicht ihren Hauptsitz sowie die Mehrheit des Grund- und Stammkapitals in Deutschland haben und signifikante Umsätze mit Managemenberatungsleistungen erzielen. Hierbei handelt es sich nicht um ein Ranking, sondern um eine alphabetisch geordnete Marktstichprobe.

          Lünendonk-Liste 2014 – „Internationale Managementberatungen in Deutschland“

          Unternehmen
          Weltweite Beratungsumsätze 2013 in Mrd. Euro
          Weltweite Mitarbeiterzahl 2013

          A.T. Kearney *)
          0,8
          3.500

          Accenture *)
          11,6
          64.000

          AlixPartners 1)
          k. A.
          1.200

          Aon Hewitt
          3,1
          27.000

          Bain & Company *)
          1,6
          5.700

          BearingPoint
          0,6
          3.055

          Capgemini *)
          2,3
          9.150

          Deloitte *)2)
          9,9
          62.000

          Ernst & Young 3)
          4,4
          29.747

          KPMG 3)
          6,2
          40.000

          McKinsey & Company *)
          5,3
          19.000

          Mercer
          3,1
          20.535

          Oliver Wyman
          1,1
          3.500

          PricewaterhouseCoopers 3)
          6,9
          42.200

          Strategy& (ehemals Booz & Company) *)4)
          0,9
          3.300

          The Boston Consulting Group *)
          3,0
          9.700

          Capco – The Capital Markets Company 1)
          k. A.
          2.200

          Towers Watson 3)
          2,7
          14.000

          k. A. = keine Angabe

          *) Umsatz- und/oder Mitarbeiterzahlen teilweise geschätzt
          1) Für die Unternehmen AlixPartners und The Capital Markets Company sind keine internationalen Zahlen verfügbar. Beide Unternehmen erzielen jedoch in Deutschland signifikante Umsätze.
          2) Deloitte erzielte nach eigenen Angaben im Jahr 2013 mit integrierten Consulting, Advisory & Implementation Services 21,6 Mrd. US-$.
          3) Hierbei handelt es sich um die internationalen Advisory-Umsätze der Wirtschaftsprüfungs-Gesellschaften.
          4) Seit dem 3. April 2014 ist Strategy& offiziell Teil des PwC-Netzwerks.

          Umrechnungskurs: Euro-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank 1 € = 1,3281 US-$ (im Jahresdurchschnitt)

          Die Aufnahme in beiden oben aufgeführten Listen unterliegt genau definierten Kriterien. Mehr als 60 Prozent des Umsatzes bzw. signifikant hohe Segmentumsätze werden mit klassischer Unternehmensberatung wie Strategie- sowie Organisations- und Prozessberatung sowie HR-Beratung erzielt.

          Die Lünendonk GmbH, Kaufbeuren, betrachtet seit Mitte der 1990er Jahre kontinuierlich den Managementberatungsmarkt in Deutschland. Dabei erhebt das Marktforschungsunternehmen nicht den Anspruch, den Gesamtmarkt abzubilden. Es konzentriert sich vielmehr darauf, die führenden Anbieter in einem bestimmten Marktsegment zu betrachten. Daneben werden einige mittelgroße und kleine Managementberatungsunternehmen in die Analysen zu Vergleichszwecken einbezogen. Diese Unternehmen zusammengenommen repräsentieren die Grundstruktur des deutschen Managementberatungsmarktes und besitzen so hohe Umsatzanteile am Markt, dass Folgerungen für die Gesamtsituation und -entwicklung möglich sind. Die Analyse des Jahres 2013 umfasst 63 Unternehmen inklusive der Top 25.

          Das vom Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e. V. (BDU) geschätzte Marktvolumen für Management- und Unternehmensberatung mit dem gesamten Themenspektrum von Strategie, Organisation, Informationstechnik, Führung, Betriebswirtschaft, Logistik und Marketing betrug 2019 rund 35,7 Milliarden Euro (2018: 33,8 Mrd. Euro). Damit erzielten die Unternehmensberater zum neunten Mal in Folge ein deutliches Umsatzplus. Für das Jahr 2019 ergibt sich aus den Einschätzungen der Marktteilnehmer eine Wachstumsprognose für den Gesamtmarkt von 5,8 %.[9]

          Nach BDU-Schätzungen bewerben sich um diesen Milliardenmarkt in Deutschland fast 20.400 Gesellschaften für Unternehmensberatung mit rund 128.000 Beratern. Insgesamt waren rund 135.500 Mitarbeiter in der Consultingbranche in Deutschland beschäftigt. Knapp ein Prozent der Beratungsunternehmen deckt dabei allein 42 % des Marktvolumens ab; andererseits erwirtschaften knapp 70 % der rund 20.400 Unternehmen jeweils weniger als 0,5 Millionen Euro Jahresumsatz und zusammen nur gut 13 % des Marktvolumens. Es handelt sich folglich häufig um Einzelberater.

          Insgesamt ist im Consultingmarkt zu erkennen, dass die ehemals klaren Abgrenzungen der einzelnen Beratungsfelder sich im Laufe der letzten Jahre erkennbar aufgelöst haben. Die Grenzen sind fließender geworden. So sind zum Beispiel viele „klassische“ Strategieprojekte ohne IT-Beratungs-Anteile – und umgekehrt – nicht mehr denkbar. Besonders der schnelle technologische Wandel erfordert in den Projekten oft eine ganzheitliche Betrachtung.

          Für das Jahr 2020 gaben 68 % der Studienteilnehmer eine positive Veränderungen des deutschen Managementberatungs-Marktes an. Unternehmensberatungen der Größenklasse 1 bis 10 Millionen Euro erwarten ein durchschnittliches Wachstum von 6,8 %. Die Prognose der großen Marktteilnehmer mit mehr als 10 Millionen Euro Umsatz liegt bei 6,1 %. Am wenigsten optimistisch zeigen sich die Consultingfirmen mit weniger als einer Million Euro Umsatz: Der Anteil der Marktteilnehmer mit positiver Umsatzprognose liegt hier nur bei 59 % und einem durchschnittlichen Wachstum von 5,4 %.

          Wichtige Impulsgeber für die Geschäftsentwicklung im Jahr 2020 werden aus Sicht der Consultingfirmen folgende Branchen sein: IT-Anwendungen und Infrastruktur (Prognose 2020: +7,3 %), Sanierungsberatung (Prognose 2020: +7,2 %) sowie Prozessoptimierung und Performance Management (Prognose 2020: + 7,2 %) und Changemanagement (Prognose 2020: +7,0 %). Ein Grund für die Entwicklung speziell im Bereich IT mögen die Geschwindigkeit und der Umfang, mit dem digitale Innovationen insbesondere diese Klientenbranche durchdringen, sein.[10]

          Lünendonk untersucht die Unternehmen, die überwiegend IT-Beratung anbieten, in dem Dienstleistungsbereich „IT-Beratung und Systemintegration“. Deshalb fällt in dem vorliegenden Ranking der führenden Managementberater in Deutschland der Umsatzanteil der IT-Beratung mit 8,1 Prozent relativ niedrig aus. Für die IT-Berater und Systemintegratoren in Deutschland existiert ein separates Ranking.[11]

          Das Jahr 2018 war für die deutschen Unternehmensberatungen erfolgreich. Der Umsatz der Consultingfirmen erreichte 2018 mit 33,8 Mrd. Euro einen neuen Rekord. Damit wuchs der Gesamtumsatz um 7,3 Prozent.[12]

          Studentische Unternehmensberatungen

          Neben den großen Beratungsunternehmen haben sich im Umfeld von Universitäten und Fachhochschulen zahlreiche studentische Unternehmensberatungen etabliert. Diese verfolgen neben der eigentlichen Beratungsleistung den primären Zweck, Studenten die praxisnahe Anwendung des erworbenen Wissens zu ermöglichen. Ein Großteil der oben aufgezählten Beratungsbereiche wird inzwischen auch von den studentischen Unternehmensberatungen abgedeckt, allerdings tendenziell eher weniger umfangreiche Beratungsprojekte. Die meisten studentischen Unternehmensberatungen sind in einem der beiden bundesweiten Dachverbände (BDSU e. V. und JCNetwork e. V.) organisiert. Durch die Dachverbände oder auch durch professionelle Beratungen holen sich viele studentische Unternehmensberatungen Unterstützung für ihre Arbeit.

          Berufsbild

          Qualifikation

          Deutschland

          In Deutschland unterliegt die Tätigkeit des Unternehmensberaters keinem Berufsschutz. Jeder in der Unternehmensberatung Tätige darf sich Unternehmensberater nennen. Dies führt in der Praxis insbesondere im Bereich der Wirtschaftsberatung zu ungewünschten Erscheinungen: Als Unternehmensberatung getarnt werden Dienstleistungen (beispielsweise Versicherungen oder Software) ausgewählter Vertragspartner angeboten, was mit einem unabhängigen und objektiven Beratungsprozess wenig zu tun hat. In Deutschland unterliegen selbständige und qualifizierte Unternehmensberater in der Regel nicht der Gewerbeordnung, sondern üben eine freiberufliche Tätigkeit aus. Dazu gehört gemäß der in § 18 Abs. 1 EStG aufgeführten Katalogberufe (neben der Tätigkeit von Ärzten, Rechtsanwälten, Ingenieuren, Architekten oder Steuerberatern) auch die selbständige Berufstätigkeit der beratenden Volks- und Betriebswirte. Das Bild des beratenden Wirtschaftsingenieurs oder Betriebswirtes entspricht dabei im Regelfall dem des Unternehmensberaters. Voraussetzung für eine freiberufliche Tätigkeit ist dessen Qualifikation, hier in der Regel ein (Fach-)Hochschulstudium und damit, dass der betreffende Selbständige „auf Grund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig wird“ (§ 18 EStG). Eine Ausnahme bildet hierbei der Abschluss Staatlich geprüfter Betriebswirt, der laut ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes das Mindestmaß an Qualifikation für einen beratenden Betriebswirt widerspiegelt. Damit ist durchaus eine Abgrenzung des Berufsbildes möglich. Die Qualifikation zur Unternehmensberatung erlangt aus akademischer Perspektive in der Regel derjenige, der nach einem wirtschaftswissenschaftlichen Hochschulstudium oder einem Hochschulstudium mit betriebswirtschaftlichem Zusatzstudium eine Berufserfahrung von mindestens drei Jahren vorweisen kann oder in diesem Zeitraum als Junior Consultant in einer Unternehmensberatung tätig war. Auch Quereinsteiger sind in der Unternehmensberatung tätig, wenn sie genügend Berufserfahrung vorweisen können; bzw. um entsprechende Unternehmen sinnvoll zu beraten, sind sie oft sogar nötig – wie Mediziner und Chemiker für die Pharmabranche. Als hauptberuflich beratend gilt nach Auffassung der Fachverbände, wer 150 Beratungstage jährlich nachweisen kann. Hinzu kommen Fortbildungen, die mindestens 30 Stunden im Jahr umfassen sollten.

          Österreich

          In Österreich ist der Beruf der Unternehmensberatung gesetzlich definiert. So unterliegen die Unternehmensberater (ca. 12.000) der Gewerbeordnung und sind Mitglieder des Fachverbands UBIT (Unternehmensberatung und Informationstechnologie) in der Wirtschaftskammer Österreich. Die Wirtschaftskammer definiert das Gewerbe so: „Laut GewO § 29 sind für den Umfang der Gewerbeberechtigung insbesondere die für die Ausübung erforderlichen eigentümlichen Arbeitsvorgänge, die historische Entwicklung sowie die in den beteiligten gewerblichen Kreisen bestehenden Anschauungen und Vereinbarungen maßgebend.“ Steuerlich werden Unternehmensberater aber als Freie Berufe behandelt. UBIT bietet den Unternehmensberatern eine (freiwillige) Berufshaftpflichtversicherung und spezielle Standesregeln (proEthik) an.

          Beratungsgrundsätze

          Vereinigungen von Unternehmensberatern umschreiben häufig Grundsätze für Beratungen in einem Verhaltenskodex (engl.: Code of Ethics), z. B. die Association of Management Consulting Firms (AMCF),[13] der Bundesverband Deutscher Unternehmensberater e. V. (BDU) oder die Fachgruppe beratende Volks- und Betriebswirte im bdvb e. V. sowie der Verband „Die KMU-Berater – Bundesverband freier Berater e. V.“.[14]
          Diese enthalten in der Regel folgende Elemente:

          Unabhängigkeit des Unternehmensberaters von Dritten, insbesondere, wenn Entscheidungen über Lieferanten oder andere Marktpartner des Klienten anstehen.
          Objektivität der Beratung unter Berücksichtigung aller Chancen und Risiken.
          Kompetenz: Beraten wird nur in Feldern, in welchen der Unternehmensberater nachweislich Kompetenz erlangt hat.
          Vertraulichkeit: Keine der im Beratungsprozess erworbenen Kenntnisse und Informationen gelangen an Dritte.

          In Österreich sind die Berufsgrundsätze der Arbeitsgemeinschaft proEthik ein freiwilliger Bestandteil qualifizierter Unternehmensberatung.

          Ausbildung

          Unternehmensberatungen beschäftigen in der Regel Hochschulabsolventen aus nahezu allen Fachrichtungen. Insbesondere bei den großen Gesellschaften sind „nur“ zu etwa 50 % Absolventen der Betriebswirtschaftslehre zu finden. Daneben sind besonders die Studiengänge Physik, Mathematik, Pädagogik, Psychologie und Medizin stark vertreten. Zu einem kleinen Anteil werden auch Personen mit Berufserfahrung angestellt.

          Dienstleistung Beratung

          Definition

          Die Beratungsdienstleistungen sind eine Bedarfsdeckung Dritter dienende auftragsindividuelle

          interaktive Prozesse
          mit materiellen und immateriellen Wirkungen,
          deren Vollzug und Inanspruchnahme einen synchronen Kontakt zwischen Leistungsgeber und Leistungsnehmer erfordert.[15]

          Beratungsdienstleistungen sind auch hochgradig integrativ, da die Nachfrager an der Erstellung der Leistung mitwirken, und daher ist ein hoher Grad an Interaktivität zwischen Berater und Kunden notwendig.[16]

          Weitere Merkmale der Dienstleistung Unternehmensberatung sind:

          Qualifikationsdifferenz: Experten verfügen über Wissen, das der Empfänger der Dienstleistung nicht oder nur in geringem Umfang beherrscht
          Singularität: Dienstleistungen sind wegen Interaktivität, Unterschiedlichkeit der Ausgangslagen nicht identisch reproduzierbar, auch nicht ex-ante bestimmbar.
          Indeterminierbarkeit: Dienstleistung entfaltet sich über die Zeit, auch über das Beratungsverhältnis hinaus. Es ist auch persönlich indeterminierbar, weil aus Interaktionen der zu beratenden Personen mit anderen unvorhersehbare Folgewirkungen entstehen können.[16]

          Eine Art Produkthaftung besteht für Beratungsleistungen nur insofern, als nachweislich falsche Auskünfte zu Schäden führen. Da der Unternehmensberater in der Regel nicht oder nur partiell an der Umsetzung der erarbeiteten Lösungswege beteiligt ist, kann er für Ausführungsfehler in der Umsetzung ebenso wenig haftbar gemacht werden wie für Ratschläge oder Konzeptionen, die auf Fehl- oder Falschinformationen des Kunden (bzw. Klienten) basieren.

          Beratungsprozess

          Der Beratungsprozess ist durch stets wiederkehrende Elemente gekennzeichnet.
          Einer Situationsanalyse (IST-Aufnahme) schließt sich die Zielformulierung (SOLL-Zustand) für das Beratungsprojekt an. Ab diesem Zeitpunkt ist eine Kalkulation des voraussichtlichen Beratungsaufwands möglich. Es folgen die Konzeptentwicklung, die Konzeptpräsentationen, ggf. die Mithilfe (Coaching) bei der Umsetzung (Implementierung) sowie ein Maßnahmencontrolling (d. h. eine ständige Überprüfung, ob und inwieweit das gewünschte Ziel schon erreicht wurde).

          Der Beratungsprozess erfordert eine Mithilfe des Kunden (bzw. Klienten). Somit stellt Unternehmensberatung eine Dienstleistung unter Einbezug des externen Faktors dar.

          Beratungsrichtungen

          Unternehmensberater fokussieren sich üblicherweise auf eines von mehreren Beratungsthemen, wie z. B.:

          Managementberatung (Strategie, Organisation, Führung, Marketing, Produktion, Logistik);
          IT-Beratung (IT-Consulting, System-Integration, IT-Service-Provider);
          Personalberatung (Personal-Recruitment, High Potential Development, Personal Konzepte, Training und Weiterbildung);
          Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung;
          Ingenieur-Dienstleistungen.

          Beratungsinhalte

          Es lassen sich im Wesentlichen sehr unterschiedliche Beratungsthemen unterscheiden:

          Fusionen/Übernahmen (Unternehmen, Bereiche, Abteilungen)
          Auslagerungen/Outsourcing
          Global Sourcing
          Umstrukturierung / Change Management
          Kostensenkung („Cost Cutting“)
          Einführung neuer Technologien, Arbeitsmethoden und Systeme
          Sicherheitsberatung
          Strategieentwicklung, -planung und Umsetzung
          Interim Management
          Organisationsdiagnose
          Finanzierungsberatung
          PR-Beratung
          Beschaffungsoptimierung/Einkaufsoptimierung

          Beratungsansätze

          In der Beratungsliteratur werden Beratungsarten unterschieden, die sich am tatsächlichen Beratungsgeschäft von Beratungsfirmen orientieren:

          Prozessorientierte Beratung
          Systemische Unternehmensberatung
          Organisationsentwicklungs- und Personalentwicklungsberatung
          Inhaltsorientierte Beratung
          Gutachtenberatung
          Expertenberatung
          Komplementärberatung

          Einer Studie von Walger und Scheller[3] zufolge führten Ende der 1990er Jahre 1,7 % der von ihnen untersuchten Unternehmen Gutachtenberatung, 84,7 % Expertenberatung, 11,4 % Organisationsentwicklungs- und Personalentwicklungsberatung und 2,2 % systemische Beratung durch. Nur ein Teil dieser Aktivitäten kann jedoch auch als Beratung im engeren Sinne verstanden werden, wenn man eine wissenschaftliche Definition zugrunde legt. Sobald der ‚Berater‘ an der Umsetzung von Lösungsvorschlägen beteiligt ist und er dabei als Co-Manager (bezogen auf seine Funktion – nicht: auf die Dauer seiner Anwesenheit im Betrieb) in Erscheinung tritt, würden Sozialwissenschaftler nicht mehr von Beratung sprechen. Dies war jedoch nach Walger und Scheller bei 41 % der Expertenberatung der Fall. Daher können Teile der Expertenberatung (34,7 %) und die gesamte Gutachtenberatung, insgesamt 36,4 % aller untersuchten Beratungsarten, nicht als Beratung im engeren Sinne deklariert werden. Die Systemische Beratung sowie die Organisationsentwicklungs- und Personalentwicklungsberatung entsprechen hingegen qua Definition einem engeren Beratungsverständnis.[17]

          Vergütung

          Das Honorar wird zwischen dem Kunden und dem Unternehmensberater vereinbart. Oft wird es als Tagessatz vereinbart und gelegentlich als Pauschalhonorar. Zudem ist in der Unternehmensberatung auch ein Erfolgshonorar möglich.[18]

          Kritik

          Die Hauptkritikpunkte an der Tätigkeit von Unternehmensberatern sind:[19]

          Fragwürdigkeit der Konzepte oder Standardrezepte
          Überteuerung der Honorarmodelle
          Haltlosigkeit der Versprechen
          Fixierung auf Folgeaufträge
          Erzeugung von Abhängigkeiten
          Ausbeutung von Wissen
          schwere Überprüfbarkeit der Qualität der Beraterprodukte
          Alibiverschaffung für unliebsame Management-Entscheidungen.

          Fachorganisationen und Berufsverbände

          Deutschland

          Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e. V., Hauptsitz Bonn, Niederlassungen in Berlin und Brüssel, Mitglied im Personalberaterdachverband European Confederation of Search and Selection Associations (ECSSA) mit Sitz in Brüssel und im International Council of Management Consulting Institutes (ICMCI)
          IBWF Institut für Betriebsberatung, Wirtschaftsförderung und -forschung e. V., Beraternetzwerk für die mittelständische Wirtschaft
          Bundesverband der Wirtschaftsberater BVW e. V., Bundesverband der Wirtschaftsberatenden Berufe, Berufs- und Standesorganisation der Beratenden Volks- und Betriebswirte
          Die KMU-Berater – Bundesverband freier Berater e. V.[20]
          Bundesverband Deutscher Studentischer Unternehmensberatungen e. V.
          JCNetwork e. V. – Dachverband Studentischer Unternehmensberatungen
          Bundesverband Deutscher Volks- und Betriebswirte – Fachgruppe Beratende Volks- und Betriebswirte – (Standesorganisation der Unternehmensberater mit abgeschlossener wirtschaftsakademischer Ausbildung)

          Österreich

          Fachverband Unternehmensberatung und Informationstechnologie der Wirtschaftskammer Österreich

          Schweiz

          Association of Management Consultants Switzerland ASCO

          Literatur

          Peter Block: Erfolgreiches Consulting. Das Berater-Handbuch, Heyne, München 2000, ISBN 3-453-15556-4
          Timothy Clark und Robin Finchan: Critical Consulting: New Perspectives on the Management Advice Industry, Blackwell Publishers, 2001, ISBN 0-631-21820-3
          Konrad Schwan und Kurt Seipel: Erfolgreich beraten – Grundlagen der Unternehmensberatung, München 2002, ISBN 3-8006-2757-4
          Barry Curnow und Johnatan Reuvid: The International Guide to Management Consultancy, Kogan Page, London 2003, ISBN 0-7494-4079-1
          Werner Rügemer: Die Berater. transcript, Bielefeld 2004, ISBN 3-89942-259-7
          Winfried Abele und Stefan Scheurer: Wes Brot ich ess, des Lied ich sing. Managementberatung – Kunst, Handwerk oder Geschäft mit der Angst, Orell Füssli Verlag, Zürich 2006, ISBN 3-280-05200-9
          Markus Pohlmann und Thorsten Zillmann (Hrsg.): Beratung und Weiterbildung. Fallstudien, Aufgaben und Lösungen, München und Wien 2006, ISBN 3-486-57996-7
          Christopher McKenna: The world’s newest profession: management consulting in the twentieth century., Cambridge University Press, New York 2006.
          K. Bredl: Kompetenz von Beratern. Analyse des Kompetenzerwerbs bei Unternehmensberatern im Kontext der Expertiseforschung, vdm, Saarbrücken 2008 ISBN 3-8364-5760-1
          Hubert Eichmann und Ines Hofbauer: Man braucht sehr hohes Energieniveau. Zum Arbeitsalltag von UnternehmensberaterInnen, Edition Sigma, Berlin 2008, ISBN 978-3-8360-6703-4
          Thomas Leif: Beraten & verkauft. McKinsey & Co. – der große Bluff der Unternehmensberater, Goldmann, München 2008, ISBN 978-3-442-15485-2
          Florian Hoof: Engel der Effizienz: Eine Mediengeschichte der Unternehmensberatung, Konstanz University Press, Göttingen, 2018.

          Filmografie

          „grow or go“. Die Architekten des „global village“. Dokumentarfilm, Deutschland 2003, 94 Min., Buch: Marc Bauder, Dörte Franke, Regie: Marc Bauder, Produktion: ZDF, Das kleine Fernsehspiel (Vier Absolventen der EBS Universität für Wirtschaft und Recht bei den ersten Schritten auf ihrem Weg, Unternehmensberater zu werden.)
          „Gelesen, gelacht, gelocht – Vom Irrsinn der Beraterrepublik.“ Reportage, 44 Min., Produktion: SWR, Erstsendung: 30. Mai 2005
          Zeit der Kannibalen, Spielfilm von Johannes Naber, 2014

          Einzelnachweise

          ↑ Schwan/Seipel 2002: Erfolgreich beraten – Grundlagen der Unternehmensberatung

          ↑ Florian Hoof: Engel der Effizienz: Eine Mediengeschichte der Unternehmensberatung. Konstanz University Press, Göttingen 2018. 

          ↑ a b c d e G. Walger und C. Scheller: Das Angebot der Unternehmensberatungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Eine empirische Analyse. Arbeitsgemeinschaft Qualifikations-Entwicklungs-Management. QUEM-report, Heft 54. Berlin, 1998.

          ↑ Christopher D. McKenna: The world’s newest profession: management consulting in the twentieth century. Cambridge University Press, New York 2006. 

          ↑ Lünendonk-Liste 2017: Führende Managementberatungs-Unternehmen in Deutschland (luenendonk-shop.de, abgerufen am 24. Januar 2017)

          ↑ Lünendonk-Liste 2016 „Top 10 der deutschen Managementberatungen“ (PDF; 527 kB)

          ↑ Lünendonk Managementberatungsstudie 2015 (luenendonk-shop.de, abgerufen am 16. Juni 2016)

          ↑ umlaut AG, Aachen. Abgerufen am 5. Oktober 2020. 

          ↑ https://www.bdu.de/mediathek/publikationen/marktstudien/

          ↑ https://www.bdu.de/mediathek/publikationen/marktstudien/

          ↑ Lünendonk-Liste 2014 „Führende IT-Beratungs- und Systemintegrations-Unternehmen in Deutschland“ (PDF; 333 kB)

          ↑ https://www.bdu.de/mediathek/publikationen/marktstudien/

          ↑ vgl. Code of Ethics AMCF (Memento vom 31. Januar 2009 im Internet Archive)

          ↑ Qualitaet Mittelstandsberatung – Verband KMU-Berater – KMU. Abgerufen am 16. Oktober 2017. 

          ↑ vgl. Elfgen/Klaile 1987: Unternehmensberatung: Angebot, Nachfrage, Zusammenarbeit.

          ↑ a b vgl. Kieser: Unternehmensberater – Händler in Problemen, Praktiken und Sinn, in Glaser/Schröder/Werder (Hrsg.): Organisation im Wandel der Märkte, 1998

          ↑ Vgl. Markus Pohlmann: Beratung als Interaktionsform – Perspektiven, Trends und Herausforderungen, in: Markus Pohlmann und Thorsten Zillmann (Hrsg.): Beratung und Weiterbildung. Fallstudien, Aufgaben und Lösungen. München und Wien 2006, S. 37

          ↑ Erfolgshonorar in der Unternehmensberatung, abgerufen am 17. März 2019

          ↑ Dilk/Littger: ‚Unternehmensberater in der Krise – Retter oder Rattenfänger‘, in managerSeminare, Heft 105, Dez. 2006
          Jochen Bittner und Elisabeth Niejahr : Die Berater-Republik, Zeit online, 5. Februar 2004

          ↑ Bundesverband Die KMU-Berater – Unternehmensberatung Mittelstand – KMU. Abgerufen am 16. Oktober 2017. 

          Normdaten (Sachbegriff): GND: 4187039-6 (OGND, AKS)

          Abgerufen von „https://de..org/w/index.php?title=Unternehmensberater&oldid=209105300“
          Kategorien: Freier Beruf (Deutschland)Unternehmensberater

          Navigationsmenü

          Meine Werkzeuge

          Nicht angem


          kaufen erwerben


          Top 3 darlehensvertrag:

            Schnell geld verdienen Geld verdienen mit Gmbh Genussschein gmbh mantel kaufen deutschland Bauunternehmen


            Genussschein der Oslinde Jäger Badewannenbeschichtungen Gesellschaft mbH

            Herr / Frau Isabell Seifert dieser Urkunde ist nach Maßgabe der umseitig abgedruckten Bedingungen
            mit einem Nominalbetrag von
            634.454 ,- EURO
            (in Worten: sechs drei vier vier fünf vier EURO)

            am Genussrechtskapital der Oslinde Jäger Badewannenbeschichtungen Gesellschaft mbH,
            Handelsregister: Amtsgericht Chemnitz HRB 55532, beteiligt.

            Chemnitz, 05.03.2021 Oslinde Jäger
            Unterschrift


            Bedingungen

            § 1 Genussrechtskapital

            1. Das Genussrechtskapital Oslinde Jäger Badewannenbeschichtungen Gesellschaft mbH (folgend die ‚Gesellschaft‘) entspricht der Nominalbetragssumme aller ausgegebenen Genussrechte, gleich, ob diese in einem Wertpapier verbrieft sind (Genussschein) oder nicht (unverbrieftes Genussrecht).
            2. Das Genussrechtskapital erhöht sich durch Emission weiterer Genussrechte sowie Kapitalheraufsetzungen gem. Abs. (4) und verringert sich durch Kündigungen gem. § 3 sowie Verlustbeteiligung gem. Abs. (3).
            3. Das Genussrechtskapital geht Gesellschafteransprüchen im Range vor, Gläubigeransprüchen im Range nach. Etwaige handelsrechtliche Verluste eines Geschäftsjahres (= Kalenderjahr) werden zunächst zu Lasten des Komplementär- oder Kommanditkapitals behandelt und gebucht.
              Übersteigt der Verlust eines Geschäftsjahres die Summe der zu Geschäftsjahresbeginn in der Eröffnungsbilanz bilanzierten Gesellschafterkapitalien, so wird das Genussrechtskapital mit quotaler Wirkung für alle Genussrechtsinhaber um den übersteigenden Betrag herabgesetzt. Eine Nachschussverpflichtung der Genussrechtsinhaber ist ausgeschlossen.
            4. Wurde das Genussrechtskapital gemäß Abs. (3) gemindert, so sind Gewinne solange ausschließlich dem Genussrechtskapital zuzurechnen, bis der herabgesetzte Betrag wiederhergestellt ist.

            § 2 Gewinnanspruch

            1. Der Genussrechtsinhaber hat Anspruch auf eine kalenderjährlich wiederkehrende Grundgewinnbeteiligung in Höhe von 11 % des vorseitig abgedruckten Nominalbetrages, sofern die Nettoinvestitionsrentabilität des Oslinde Jäger Badewannenbeschichtungen Gesellschaft mbH Portfolios im nämlichen Kalenderjahr nicht geringer als 0 % ist.
            2. Der Genussrechtsinhaber hat Anspruch auf eine kalenderjährlich wiederkehrende Überschussbeteiligung in Höhe der Hälfte jenes Prozentpunktsatzes des vorseitig abgedruckten Nominalbetrages, um den die Nettoinvestitionsrentabilität des Oslinde Jäger Badewannenbeschichtungen Gesellschaft mbH Portfolios im nämlichen Kalenderjahr 7 % übersteigt.
            3. Die Nettoinvestitionsrentabilität des Oslinde Jäger Badewannenbeschichtungen Gesellschaft mbH Portfolios ermittelt sich aus dem Verhältnis aller jener Zahlungsmittelzugänge eines Geschäftsjahres, die nicht dem Kapitalerhalt zuzurechnen sind, zum ursprünglich hingegebenen Anlagebetrag sämtlicher nach dem 05.03.2021 je erworbener Investitionsgüter.

            § 3 Ausschüttungsfälligkeit

            1. Der Genussrechtsinhaber hat Anspruch auf Ausschüttung eines Betrages in Höhe seines gemäß § 1 festzustellenden Gewinnanspruches bis zum 31. Januar des jeweiligen Folgejahres, den die Gesellschaft schuldbefreiend dem letzten ihr bekannten Inhaber dieses Genussscheines leistet.
            2. Die Gesellschaft ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, auf die gemäß Abs. (1) zu erwartende Ausschüttungszahlung eine mit kaufmännischer Vorsicht zu bemessende abschlagsweise Halbjahresausschüttung bis zum 31. Juli vorzunehmen. Einmal geleistete Halbjahresausschüttungen können gegen künftige Ausschüttungsansprüche aufgerechnet werden, jedoch nicht zur Zahlung zurückgefordert werden.

            § 4 Laufzeit / Kündigung

            1. Das Genussrecht ist jährlich mit einer Frist von sechs Monaten zum Kalenderjahresende kündbar, erstmalig zum 31.12.2029.
            2. Mit dem Wirksamwerden der Kündigung entsteht für den Genussrechtsinhaber Anspruch auf eine Kündigungszahlung, deren Höhe dem Nominalbetrag entspricht.
            3. Das Kündigungsrecht der Gesellschaft ist ausgeschlossen, solange das Genussrechtskapital gemäß § 0 Abs. (3) herabgesetzt ist.
            4. Abweichend von Abs. (1) und (3) besteht ein Sonderkündigungsrecht der Gesellschaft für jenen Fall, dass eine Rechtsnorm in der Bundesrepublik Deutschland zum Tragen käme, welche die wirtschaftliche Position der Gesellschaft bezüglich der Genussrechte wesentlich beeinflusste.

            § 5 Information

            1. Der Genussrechtsinhaber ist über den Gang der Geschäfte bis zum 31. Juli eines Jahres für das zugehörige erste Kalenderhalbjahr, bis zum 31. Januar für das vorangegangene Kalenderjahr mit einem per E-Mail oder auf der Homepage der Gesellschaft bereitzustellendem Bericht zu informieren.
            2. Der Bericht hat über die Feststellung des gemäß § 1 ermittelten Gewinnanspruches Rechnung zu legen.
            3. Dem Genussrechtsinhaber ist auf Anfrage Einsichtnahme in jene Handelsbriefe der Gesellschaft zu gewähren, welche die Portfoliotransaktionen und Portfoliobestände sowie die Berechnung der Nettoinvestitionsrentabilität berühren, soweit diese keine wesentlichen Geschäftsgeheimnisse bergen.

            Chemnitz, 05.03.2021
            Oslinde Jäger


            Türkischer Investor GmbH Gründung

            Gesellschaftskauf Wie werde ich Millionär


            Top 3 beratungsvertrag:

              GmbH Schnell reich Bauen autovermietung gmbh kaufen ohne stammkapital

              Bau-Subunternehmervertrag der Herwig Ebeling Grafik Gesellschaft mit beschränkter Haftung

              Zwischen

              der Firma Herwig Ebeling Grafik Gesellschaft mit beschränkter Haftung
              Sitz in Reutlingen
              – Generalunternehmer –
              Vertreten durch den Geschäftsführer Herwig Ebeling

              und

              der Firma Wolfgard Hiller Sportanlagenbau Ges. mit beschränkter Haftung
              Sitz in Braunschweig
              Vertreten durch den Geschäftsführer Wolfgard Hiller

              – Subunternehmer –

              wird folgender Bau-Subunternehmervertrag geschlossen:

              § 1 Gegenstand des Vertrages

              Gegenstand des Vertrages ist die Ausführung von (schlüsselfertigen) Bauleistungen am Objekt NR. 220842 durch den Subunternehmer.

              § 2 Vertragsgrundlagen

              Maßgebend für die Art und den Umfang der auszuführenden Leistungen und Lieferungen sowie für die Abwicklung sind die folgenden rechtlichen und technischen Vertragsbestandteile in der angegebenen Reihenfolge:

              Rechtliche Bestandteile:

              das Auftragsschreiben,
              die Bestimmungen dieses Vertrages,
              das Angebot des Generalunternehmers vom 05.03.2021 einschließlich der vereinbarten Ände­rungen und Ergänzungen aufgrund der Verhandlungen vom 05.03.2021 die in der Niederschrift vom 05.03.2021 festgehalten sind,
              die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Bauleistungen (VOB/B),
              das gesetzliche Werkvertragsrecht des BGB,
              Werkzeichnungen,
              Geschäfts- und Lieferbedingungen des Subunternehmers werden Bestandteil.

              Technische Bestandteile:

              Leistungsverzeichnis, Leistungsbeschreibung, Pläne, Muster, Raumbuch,
              die Allgemeinen Technischen Vorschriften für Bauleistungen (VOB/C),
              Vorschriften der Berufsgenossenschaften und der zuständigen Behörden,
              der Bauzeitenplan
              die einschlägigen neusten – auch empfohlenen- DIN-Vorschriften, VDE- und
              VDI-Richtlinien.

              Der Subunternehmer bestätigt, sämtliche Ausschreibungsunterlagen erhalten zu haben, insbesondere die Leistungsbeschreibung, die Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis, Zeichnungen, Pläne, Muster, Raumbuch*. Widersprüche zum Leistungsverzeichnis, zur Leistungsbeschreibung, zu den Plänen usw. gehen zu Lasten des Generalunternehmers.1

              Der Subunternehmer erklärt, dass aufgrund der ihm übergebenen Unterlagen die von ihm geforderte Leistung nach Ausführung, Art und Umfang vollständig kalkuliert worden ist.

              § 3 Vergütung

              Der Vertragspreis beträgt 519 Tausden Euro (ohne Mehrwertsteuer) als Pauschalpreis.

              Die Vertragspreise sind Festpreise.

              In den Preisen ist alles enthalten, was zur ordnungsgemäßen, vollständigen und termingerechten Ausführung der Leistung notwendig ist, sowie alle Kosten, die zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung des Subunternehmers anfallen.

              Spätere Materialpreiserhöhungen oder sonstige Kostensteigerungen führen nicht zu einer Änderung der vereinbarten Vergütung.

              § 4 Stundenlohnarbeiten

              Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie vorher vom Generalunternehmer ausdrücklich angeordnet sind und entsprechende Stundenberichte spätestens am folgenden Arbeitstag der Bauleitung des Generalunternehmers zur Anerkennung vorgelegt werden. Stellt sich später heraus, dass die im Stundenlohn berechneten Arbeiten bereits in der Vertragsleistung berücksichtigt sind oder zu Nebenleistungen gehören, so werden die Stundenlohnarbeiten nicht vergütet.[2]

              Bei Stundenlohnarbeiten gelten folgende Preise:
              Monteur Euro/Stunde 15
              Facharbeiter Euro/Stunde 29
              Fachwerker Euro/Stunde 21

              § 5 Zahlungsbedingungen

              Abschlagsrechnungen und die Schlussrechnung sind an Herwig Ebeling Grafik Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu richten.

              Abschlagsrechnungen können monatlich gestellt werden. Sie haben alle bis zum Stichtag erbrachten Leistungen nach Positionen getrennt aufzuführen. Die Mehrwertsteuer ist getrennt aufzuführen. Den Abschlagsrechnungen sind prüffähige Nachweise in einfacher Ausfertigung beizulegen.

              Die erhaltenen Abschlagszahlungen sowie der vertraglich vereinbarte Sicherheitseinbehalt sind am Schluss der Rechnung abzusetzen.

              Nach Abzug des vereinbarten Sicherheitseinbehaltes (§11 dieses Vertrages) werden Abschlagsrechnungen innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Rechnung unter Abzug von 5% Skonto bezahlt.

              Die Schlusszahlung erfolgt auf die Schlussrechnung nach restloser, ordnungsgemäßer Erbringung aller Leistungen und nach Anerkennung und Endabnahme der Leistungen unter entsprechender Berücksichtigung des Gewährleistungseinbehalts.

              § 6 Terminplan – Vertragsstrafe

              Vertragstermine sind:
              Arbeitsbeginn: 11.11.2020
              Zwischentermine: 15.10.2020
              Fertigstellungstermine: 5.11.2020

              Der Generalunternehmer wird gemeinsam mit dem Subunternehmer den genauen Arbeitsablauf und die Erbringung der Einzelleistungen mit Angabe der Einzelfristen in einem noch zu erstellenden Terminplan festlegen. Der Terminplan und die darin genannten Einzelfristen werden Vertragsbestandteil.

              Der Subunternehmer ist verpflichtet, sich rechtzeitig, spätestens jedoch 10 Tage vor Beginn seiner Arbeiten mit dem örtlichen Bauleiter des Generalunternehmers abzustimmen. Bei einer Verzögerung der Anfangstermine aus bauseitigen Gründen bleibt in jedem Fall die Ausführungszeit, d.h. also die hierfür festgelegte Zahl der Werktage, verbindlich.

              Im Falle der von ihm zu vertretenden Nichteinhaltung der Vertragstermine haftet der Subunternehmer für alle Schäden und Nachteile, die dem Generalunternehmer entstehen.

              Der Generalunternehmer behält sich die Terminplanänderung im Rahmen des Gesamtterminplans vor. Bei rechtzeitiger[3]Bekanntgabe einer Terminänderung durch den Generalunternehmer darf der Subunternehmer die Anzahl der für die Ausführung der Arbeiten vereinbarten Werktage nicht überschreiten, es sei denn, dies ist dem Subunternehmer unzumutbar.

              Der Generalunternehmer ist berechtigt, für jeden Fall der schuldhaften Überschreitung eine Vertragsstrafe von € 7 TEURO für jeden Kalendertag vom Subunternehmer zu fordern, bis zur Höhe von 5 % der Vertragssumme, ohne dass es des Nachweises von Schäden oder Nachteilen bedarf.[4]

              Die Vereinbarung einer Vertragsstrafe schließt die Geltendmachung weitergehender Ansprüche nicht aus. Bereits entstandene Vertragsstrafen entfallen nicht durch Vereinbarung neuer Termine.

              § 7 Ausführung

              Der Subunternehmer hat den nach der Landesbauordnung verantwortlichen Bauleiter vor Arbeitsaufnahme zu benennen und bei Arbeitsbeginn zu stellen.

              Der Subunternehmer hat auf Anforderung des Generalunternehmers ein Bautagebuch zu führen und dem Generalunternehmer vorzulegen.

              Für Unterbringung und Transport von Arbeitskräften und Baustoffen hat der Subunternehmer zu sorgen.

              Der Subunternehmer verpflichtet sich, bestehende Mindestlohnvorschriften und Vorschriften über Mindestbedingungen am Arbeitsplatz einzuhalten und bestätigt dies auf Verlangen des Generalunternehmers diesem schriftlich.[6]Gleiches gilt für etwaige Verpflichtungen gegenüber Urlaubs- und Sozialkassen, soweit hier eine Ausfallhaftung des Generalunternehmers bestehen kann.

              Der Subunternehmer hat die ihm für die Ausführung seiner Arbeiten übergebenen Unterlagen sofort nach Erhalt in allen Punkten, insbesondere auch Maße, zu überprüfen.

              Der Subunternehmer hat sich vor Beginn der Ausführung vom Zustand des Baues zu überzeugen, um festzustellen, ob er seine Arbeiten ohne Gefahr und nachträglich auftretende Mängel einbringen kann. Einwände sind vor Beginn der Ausführung schriftlich geltend zu machen, soweit die Ursachen der Bedenken vor Ausführungsbeginn erkennbar sind.

              Der Subunternehmer ist verpflichtet, für seine Bauarbeiten nur einwandfreies Material zu verwenden und die Arbeiten durch geschultes, zuverlässiges Fachpersonal nach den anerkannten Regeln der Baukunst ausführen zu lassen.

              Der Subunternehmer ist auf Verlangen des Generalunternehmers verpflichtet, soweit zumutbar, nicht vereinbarte Leistungen, die zur Ausführung der vertraglichen Leistung erforderlich werden, zu erbringen. Die Vergütung für diese Zusatzleistungen bestimmt sich nach §4 des Vertrages.

              § 8 Verteilung von Kosten

              Für Baustrom, Bauschild, Bauwasser, Heizung, für Benutzung der Wasch- und WC-Einrichtung wird eine Kostenbeteiligung des Subunternehmers von 1 % der Nettoabrechnungssumme zuzüglich Mehrwertsteuer vereinbart.^Eine nachweislich darüber gehende Umlage dieser Kosten kann bei der Schlussabrechnung abgezogen werden.

              Der Generalunternehmer stellt folgende Anlagen zur Verfügung:
              Gerüste: €/m² + Monat 27
              Unterkünfte: €/Bett + KT 15
              Schuttabfuhr: €/Container 6

              Der Generalunternehmer ist berechtigt, die auf den Subunternehmer entfallenden Kosten von den Abschlagszahlungen oder von der Schlusszahlung einzubehalten.

              § 9 Behinderung und Unterbrechung der Ausführung

              Der Subunternehmer hat seine Arbeiten so durchzuführen, dass andere am Bau tätige Unternehmer nicht behindert werden. Er muss rechtzeitig für alle erforderlichen Abstimmungen und Unterrichtungen hinsichtlich des technischen und zeitlichen Arbeitsablaufes sorgen.

              Der Subunternehmer ist verpflichtet, dem Generalunternehmer alle Behinderungen, die die termingerechte Ausführung seiner Arbeiten in Frage stellen, unverzüglich schriftlich/in Textform anzuzeigen.

              Die Anzeige muss alle Tatsachen enthalten, aus denen der Generalunternehmer mit hinreichender Klarheit die Gründe der Behinderung entnehmen kann. Sie muss Angaben enthalten, ob der Subunternehmer seine Arbeiten, die nach dem Bauablauf nunmehr ausgeführt werden müssen, nicht oder nicht wie vorgesehen ausführen kann. Gegebenenfalls muss die Anzeige den Zeitpunkt angeben, zu dem der Subunternehmer diese Arbeiten durchführen kann.

              § 10 Gefahrtragung

              Die Gefahrtragung richtet sich nach § 644 BGB.

              § 11 Sicherheitsleistung

              Der Subunternehmer hat für die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen dem Generalunternehmer in angemessener Weise Sicherheit zu leisten. Sofern die Sicherheit durch Bürgschaft geleistet wird, muss eine unbefristete, selbstschuldnerische, schriftliche Bürgschaft eines vom Generalunternehmer genehmigten Instituts vorgelegt werden.

              Bei der Schlusszahlung kann als Sicherheit für die Gewährleistung von der festgestellten Schlussabrechnungssumme einschließlich Mehrwertsteuer ein Betrag von 5 % der Auftragssumme einbehalten werden. Der Gewährleistungseinbehalt kann mit Zustimmung des Generalunternehmers durch eine unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft in gleicher Höhe abgelöst werden.

              § 12 Gewährleistung

              Der Umfang der Gewährleistung richtet sich nach den Bestimmungen der VOB/B. Der Subunternehmer übernimmt insbesondere die Gewähr, dass seine Leistung die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweist oder, soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte, sonst für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Leistungen der gleichen Art üblich ist und die der Generalunternehmer nach der Art der Leistung erwarten kann.

              Der Subunternehmer ist verpflichtet, alle während der Gewährleistungsfrist auftretenden Mängel, die auf seine vertragswidrige Leistung zurückzuführen sind, auf seine Kosten zu beseitigen, wenn der Generalunternehmer dies vor Ablauf der Gewährleistungsfrist schriftlich verlangt.

              Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Abnahme der Subunternehmerleistung und beträgt 4 Jahre.Werden während des Laufs der Gewährleistungsfrist vom Generalunternehmer Mängel gerügt, so läuft ab dem Zeitpunkt des Zugangs der schriftlichen Mängelrüge für die gerügten Leistungen eine neue Gewährleistungsfrist mit der oben angegebenen Dauer.

              § 13 Kündigung

              Kündigt der Generalunternehmer den Vertrag mit dem Subunternehmer, weil die Arbeiten infolge höherer Gewalt eingestellt werden oder weil ihre Fortführung aus einem vom Bauherrn gesetzten wichtigen Grund für den Generalunternehmer nicht mehr zumutbar ist, so hat der Subunternehmer nur den Anspruch auf Bezahlung bereits ausgeführter Arbeiten, diese muss er ausdrücklich geltend machen. Im Übrigen gilt § 8 VOB/ B.

              Das Kündigungsrecht des Subunternehmers bestimmt sich nach § 9 VOB/B.

              § 14 Weitervergabe

              Dem Subunternehmer ist es nicht gestattet, den ihm erteilten Auftrag ganz oder teilweise weiterzugeben.

              § 15 Versicherungen

              Es besteht folgende Haftpflichtversicherung bei der
              Sachschäden: T€ 821
              Personenschäden: T€ 224
              Vermögensschäden: T€ 711

              Eine Bauwesenversicherung wird bauseits abgeschlossen. Der Subunternehmer beteiligt sich bei Abschluss einer Bauwesenversicherung durch den Generalunternehmer mit 5% der Bruttoabrechnungssumme an den Prämien. Seine Selbstbeteiligung beträgt pro Schadensfall TEURO 7.

              Der örtliche Bauleiter führt ein Umlagekonto, auf dem er Aufwendungen, insbesondere bei Schadensfällen, für die ein Verursacher nicht feststellbar ist, verbucht. Der Generalunternehmer ist berechtigt, bei der Schlusszahlung die entstandenen Aufwendungen dem Subunternehmer im Verhältnis seiner Auftragssumme zu der Summe sämtlicher Subunternehmerverträge dieses Bauvorhabens anzurechnen.

              § 16 Unbedenklichkeitsbescheinigungen, Meldungen

              Innerhalb von 12 Tagen nach Aufforderung durch den Generalunternehmer hat der Subunternehmer Unbedenklichkeitsbescheinigungen des zuständigen Finanzamtes, der Berufsgenossenschaft und der Ortskrankenkasse vorzulegen.

              Der Subunternehmer ist verpflichtet, für seine ausländischen Arbeitskräfte die behördliche Meldung wie An- und Abmeldung, Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis termingerecht einzureichen.

              § 17 Freistellungsbescheinigung

              Dem Generalunternehmerwurde eine Freistellungsbescheinigung vorgelegt.

              § 18 Datenschutz

              Der Bau-Subunternehmer verpflichtet sich, Dritten gegenüber keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu offenbaren.

              Es ist dem Bau-Subunternehmer untersagt, personen- und unternehmensbezogene Daten, von im Rahmen des Vertrags Kenntnis erlangt wird, außerhalb der Abwicklung dieses Vertrags zu verarbeiten, bekannt zu geben, zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Regelung besteht über die Beendigung des Vertrags hinaus.

              Der Bau-Subunternehmer verpflichtet sich, die übernommenen Datensätze der Bestandskunden nach den geltenden Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung zu verarbeiten.

              § 19 Mediationsklausel

              Die Parteien verpflichten sich, im Falle einer sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeit vor Klageerhebung bei einem ordentlichen Gericht oder Schiedsgericht eine Mediation gemäß der Mediationsordnung der IHK Wiesbaden durchzuführen.

              § 20 Schiedsklausel

              Sollte die Mediation gescheitert sein, so werden alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, nach der Schiedsgerichtsordnung der Industrie- und Handelskammer Wiesbaden unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Das gerichtliche Mahnverfahren bleibt aber zulässig

              § 21 Schlussbestimmungen

              Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen des Vertrages davon nicht betroffen. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine Bestimmung zu ersetzen, welche der der unwirksamen möglichst nahekommt und durch welche der beabsichtigte Vertragszweck in rechtlich zulässiger Weise erreicht werden kann. Entsprechendes gilt für Regelungslücken.

              Reutlingen, 05.03.2021 Braunschweig, 05.03.2021

              ……………………………………………………………………… ………………………………………………………………………

              Unterschrift Generalunternehmer Unterschrift Subunternehmer
              Herwig Ebeling Grafik Gesellschaft mit beschränkter Haftung Wolfgard Hiller Sportanlagenbau Ges. mit beschränkter Haftung
              Herwig Ebeling Wolfgard Hiller


              kaufung gmbh planen und zelte firmenmantel kaufen

              sale and lease back kann gesellschaft haus kaufen

              darlehen autovermietung finanzierung


              Top 7 Handelsvermittlervertrag:

                gmbh kaufen preis dispo leasing Treuhand gmbh firmenwagen kaufen gmbh kaufen forum

                GmbH Treuhandvertrag

                zwischen

                Krankentransporte GmbH, (Krefeld)

                (nachstehend „Treugeber“ genannt)

                und

                Schweißarbeiten Ges. m. b. Haftung, (Ludwigshafen am Rhein)

                (nachstehend „Treuhänder“ genannt)

                1. Vertragsgegenstand

                1.1. Der Treugeber beauftragt hiermit den Treuhänder, in eigenem Namen, aber auf Rechnung und Gefahr des Treugebers die bei der Bank (Bergisch Gladbach), auf dem Konto Nr. 5034543 verbuchten Vermögenswerte (im folgenden kurz: „Treugut“) zu halten und zu verwalten. Der Treuhänder handelt dabei als Beauftragter im Sinne des deutschen Rechts. Er hat das Recht, Stellvertreter zu ernennen und mit schriftlichem Widerruf abzuberufen.

                1.2. Der Treuhänder verwaltet das Treugut nach den Weisungen des Treugebers oder von ihm schriftlich bezeichneter Stellvertreter.

                Der Treuhänder ist berechtigt, die Befolgung von Weisungen abzulehnen, die nach seiner Auffassung mit dem Gesetz in Widerspruch stehen. Liegen keine Weisungen vor, so ist der Treuhänder verpflichtet, solche vom Treugeber oder seinen Stellvertretern einzuholen. Bei Gefahr im Verzug sowie wenn Weisungen nicht zeitgerecht eingeholt werden können oder eintreffen, handelt der Treuhänder selbständig, nach bestem Wissen und Gewissen.

                1.3. Der Treuhänder anerkennt, dass sämtliche auf dem unter Ziff. 1.1. hiervor erwähnten Konto verbuchten Vermögenswerte sowie deren Ertrag vollumfänglich Eigentum des Treugebers sind und wird sie diesem jederzeit auf erste Aufforderung hin zu unbeschwerter Verfügung herausgeben. Vorbehalten bleiben die Rechte des Treuhänders gemäss Art. 401 OR.

                1.4. Den Parteien sind die Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes bekannt. Der Treuhänder bestätigt hiermit, dass er diesen Auftrag im Einklang mit den ent-sprechenden Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes sowie überhaupt mit den übrigen gesetzlichen Bestimmungen ausüben kann.

                2. Haftung

                Das Risiko für die Verwaltung und Erhaltung des Treugutes liegt vollumfänglich beim Treugeber. Der Treugeber verpflichtet sich und seine Rechtsnachfolger, den Treuhänder weder selber zu belangen durch Dritte, über die der Treuhänder die Kontrolle ausübt oder die ihrerseits in einem Dienst- oder anderen rechtlichen Verhältnis zu ihm stehen, haftbar machen zu lassen für die Tätigkeiten in Ausübung dieses Treuhandmandates, sowie allgemein ihn von allen Ansprüchen, die gegen ihn aus der Mandatsausübung geltend gemacht werden können, freizustellen und schad- und klaglos zu halten. Vorbehalten bleibt die Haftung des Treuhänders aufgrund der Sorgfaltpflicht, die ihn gemäss Art. 398 OR als Beauftragten trifft, wobei diese Haftung auf rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt wird (Art. 100 Abs. 1 OR).

                3. Honorar

                Der Treugeber verpflichtet sich, den Treuhänder für die gestützt auf diesen Treuhandvertrag erbrachten Dienstleistungen nach Zeitaufwand zu entschädigen. Als Grundlage dient ein Stundenhonorar von mindestens EUR. 188.–. Ferner wird der Treugeber dem Treuhänder alle Auslagen und Verwendungen ersetzen, die diesem im Zusammenhang mit der Ausübung des Treuhandmandates anfallen. Es gilt als vereinbart, dass das jährliche Honorar mindestens 1,5 % des Bruttobetrags des am Anfang des Kalenderjahres angelegten Vermögens betragen soll.

                4. Geheimhaltung

                Der Treuhänder ist verpflichtet, das Treuhandverhältnis und insbesondere die Identität des Treugebers gegenüber Behörden und Privatpersonen geheimzuhalten. Ausnahmen von der Geheimhaltungspflicht bestehen in denjenigen Fällen, in denen der Treuhänder ohne die Offenlegung des Treuhandverhältnisses sowie der Identität des Treugebers persönliche Nachteile erlitte (z.B. infolge Zurechnung des Treugutes zum steuerbaren Vermögen des Treuhänders) oder in denen er von Gesetzes wegen zur Offenlegung verpflichtet werden kann (wie z.B. in Erfüllung der Bestimmungen des Gesetzes über die Geldwäsche sowie im Zuge eines Strafverfahrens). In solchen Ausnahmefällen ist der Treuhänder ausdrücklich von der Geheimhaltungspflicht befreit soweit die Verhältnisse es erfordern.

                5. Weitere Bestimmungen

                5.1 Abänderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

                5.2. Auf diesen Vertrag ist deutsches Recht anwendbar.

                5.3. Als Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag anerkennen die Parteien die ordentlichen Gerichte am Sitz des Treugebers.

                (Krefeld, Datum):

                Für Krankentransporte GmbH: Für Schweißarbeiten Ges. m. b. Haftung:

                ________________________________ ________________________________


                gmbh mantel günstig kaufen gmbh gründen oder kaufen


                gmbh mantel günstig kaufen gmbh gründen oder kaufen


                Top 5 anlageprospekt: