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Musterprotokoll für die Gründung einer Mehrpersonengesellschaft mit bis zu drei Gesellschaftern

UR. Nr. 79057

Heute, den 22.03.2021, erschienen vor mir, Steffen Hillebrand, Notar mit dem Amtssitz in Koblenz,

1) Frau Nordfried Engels,
2) Herr Henrik Hagemann,
3) Herr Gebhart Peters,

1. Die Erschienenen errichten hiermit nach Paragraph 2 Abs. 1a GmbHG eine Gesell­schaft mit beschränkter Haftung unter der Firma
Birthe Linke Baubetreuungen Ges. m. b. Haftung mit dem Sitz in Koblenz.

2. Gegenstand des Unternehmens ist Franchise Systeme.

3. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 451867 Euro (i. W. vier fünf eins acht sechs sieben Euro) und wird wie folgt übernommen:

Frau Nordfried Engels uebernimmt einen Geschäftsanteil mit einem Nennbetrag in Höhe von 305621 Euro
(i. W. drei null fünf sechs zwei eins Euro) (Geschäftsanteil Nr. 1),

Herr Henrik Hagemann uebernimmt einen Geschäftsanteil mit einem Nennbetrag in Höhe von 36430 Euro
(i. W. drei sechs vier drei null Euro) (Geschäftsanteil Nr. 2),

Herr Gebhart Peters uebernimmt einen Geschäftsanteil mit einem Nennbetrag in Höhe von 109816 Euro
(i. W. eins null neun acht eins sechs Euro) (Geschäftsanteil Nr. 3).

Die Einlagen sind in Geld zu erbringen, und zwar sofort in voller Höhe/zu
50 Prozent sofort, im Übrigen sobald die Gesellschafterversammlung ihre Einforderung beschliesst.

4. Zum Geschäftsführer der Gesellschaft wird Herr Birthe Linke,geboren am 20.8.1956 , wohnhaft in Koblenz, bestellt.
Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des Paragraph 181 des Bürger­lichen Gesetzbuchs befreit.

5. Die Gesellschaft trägt die mit der Gründung verbundenen Kosten bis zu einem Gesamtbetrag von 300 Euro, höchstens jedoch bis zum Betrag ihres
Stammkapitals. Darüber hinausgehende Kosten tragen die Gesellschafter im Verhältnis der Nennbeträge ihrer Geschäftsanteile.

6. Von dieser Urkunde erhält eine Ausfertigung jeder Gesellschafter, beglau­bigte Ablichtungen die Gesellschaft und das Registergericht (in elektroni­
scher Form) sowie eine einfache Abschrift das Finanzamt – Körperschaft­steuerstelle –.

7. Die Erschienenen wurden vom Notar Steffen Hillebrand insbesondere auf Folgendes hingewiesen:

Hinweise:
1) Nicht Zutreffendes streichen. Bei juristischen Personen ist die Anrede Herr/Frau wegzulassen.
2) Hier sind neben der Bezeichnung des Gesellschafters und den Angaben zur notariellen Identi­tätsfeststellung ggf. der Güterstand und die Zustimmung des Ehegatten sowie die Angaben zu einer etwaigen Vertretung zu vermerken.
3) Nicht Zutreffendes streichen. Bei der Unternehmergesellschaft muss die zweite Alternative ge­strichen werden.
4) Nicht Zutreffendes streichen.


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    Letter of Intent (Absichtserklärung) zwischen Ignatia Abendstern Camper Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Jobst Basler Mentaltraining Ges. mit beschränkter Haftung

    Zwischen

    Ignatia Abendstern Camper Gesellschaft mit beschränkter Haftung
    Sitz in Ingolstadt
    – ANBIETER –
    Vertreten durch den Geschäftsführer Ignatia Abendstern

    und

    der Firma Jobst Basler Mentaltraining Ges. mit beschränkter Haftung
    Sitz in Hannover
    Vertreten durch den Geschäftsführer Jobst Basler

    – ANWENDER –

    1. Vorbemerkungen

    Die ANWENDER GMBH möchte ihr System umstellen und beabsichtigt insofern Software von ANBIETER einzusetzen und ANBIETER zusätzlich mit der Projekt- und Einführungsunterstützung zu beauftragen.

    Die Parteien halten nachstehend den Stand ihrer bisherigen Verhandlungen und ihre vorläufigen Vereinbarungen fest. Sie begründen damit noch keine Verpflichtung zum Abschluss eines Lizenz- und Dienstleistungsvertrages. Vielmehr haben die Parteien bis zur Unterzeichnung des entsprechenden Vertrages das Recht, jederzeit ohne Angaben von Gründen von den weiteren Verhandlungen Abstand zu nehmen. Der später abschließende Vertrag (Hauptvertrag) soll folgenden wesentlichen Inhalt haben:

    2. Wesentlicher Inhalt des zwischen ANWENDER GMBH und ANBIETER abzuschließenden Lizenz- und Dienstleistungsvertrags (Hauptvertrag)

    Gegenstand der vorgesehenen vertraglichen Vereinbarung ist der Erwerb und die Installation der Software für einen Testbetrieb. Dieser Testbetrieb soll ab dem 22.03.2021 in einen Echtbetrieb übergehen.

    Der zu vereinbarende Dienstleistungsteil soll konkrete Abstimmungen und ein Konzept zur Einführungs- und Projektunterstützung, Echtstartunterstützung, zur Einrichtung und Abstimmung der Schnittstellen sowie die notwendigen Anwenderschulungen enthalten.

    3. Zeitplan

    Die Parteien stimmen darin überein, dass sie schnellstmöglich Gespräche zur Ausarbeitung eines Lizenz- und Dienstleistungsvertrages im Geiste dieser Absichtserklärung aufnehmen mit dem Ziel eines zügigen Vertragsabschlusses.

    Beide Parteien sind bereit, die für den Vertragsabschluss erforderlichen Vorleistungen nach Treu und Glauben zu erbringen und zur Erreichung des Vertragsabschlusses partnerschaftlich zusammenzuarbeiten. Sie werden alle hierfür erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen.

    4. Inkrafttreten und Laufzeit der Absichtserklärung

    Diese Absichtserklärung tritt mit der Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft und endet automatisch mit Abschluss eines Hauptvertrages zwischen den Parteien, spätestens jedoch am 21.4.2022, es sei denn, die Parteien haben einvernehmlich eine Verlängerung der Laufzeit dieser Absichtserklärung schriftlich vereinbart.

    5. Geheimhaltung

    Die der anderen Partei übergebenen Unterlagen, Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke dieser Absichtserklärung verwendet werden.

    Die vorstehende Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für Informationen, wenn und soweit

    diese bereits vor Offenlegung gegenüber der anderen Partei und ohne Geheimhaltungsverpflichtung rechtmäßig in ihrem Besitz waren;
    diese ohne ihr Zutun veröffentlicht worden oder anderweitig ohne ihr Verschulden allgemein bekannt geworden sind;
    diese ihr nach Abschluss der Absichtserklärung von einem oder mehreren Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung rechtmäßig, also ohne Bruch dieser Vereinbarung durch die empfangende Partei, übermittelt wurden;
    diese schriftlich durch die offenlegende Partei gegenüber der anderen Partei freigegeben werden;

    – diese ohne entsprechende Verpflichtungen und Beschränkungen von der offenlegenden Partei einem Dritten zugänglich gemacht worden sind.

    6. Schlussbestimmungen

    Frühere mündliche oder schriftliche Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieser Absichtserklärung sind mit deren Inkrafttreten gegenstandslos.

    Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

    Rechte und Pflichten aus dieser Absichtserklärung werden durch Formumwandlung bzw. Neustrukturierungen der Betriebsorganisation der Parteien, auch wenn diese zur Ausgliederung von Betriebsteilen oder zur Schaffung neuer Rechtspersönlichkeiten führen, nicht berührt.

    Sollte eine Bestimmung dieser Absichtserklärung unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung unverzüglich durch eine solche wirksame ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

    Auf diese Absichtserklärung findet deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist Ingolstadt.

    Ingolstadt, 22.03.2021 Hannover, 22.03.2021

    ______________________________ ______________________________

    Unterschrift ANBIETER Unterschrift ANWENDER
    Ignatia Abendstern Camper Gesellschaft mit beschränkter Haftung Jobst Basler Mentaltraining Ges. mit beschränkter Haftung
    Ignatia Abendstern Jobst Basler


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      Aufhebungsvertrag des Arbeitsverhältnisses mit Friedolin Altamoda

      Zwischen

      Eveline Rapp Industrielackierungen Ges. m. b. Haftung
      Heidelberg
      vertreten durch die Geschäftsleitung Eveline Rapp und Egomar Wieland

      – nachfolgend ‚Arbeitgeber‘ genannt –

      und

      Herrn/Frau

      Friedolin Altamoda

      Wohnhaft Dresden

      – nachfolgend ‚Arbeitnehmer‘ genannt –

      wird folgender Aufhebungsvertrag geschlossen:

      § 1 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

      Das zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer bestehende Arbeitsverhältnis wird zum 22.03.2021 im gegenseitigen Einvernehmen beendet. Bei dieser Frist wurde die vereinbarte Kündigungsfrist eingehalten.

      § 2 Arbeitsfreistellung

      Der Arbeitnehmer erhält das regelmäßige monatliche Entgelt in Höhe von 11.805,- Euro € bis zum 22.03.2021 weitergezahlt.

      Der Arbeitnehmer wird bis zum Vertragsende unter Fortzahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung unwiderruflich von seinen vertraglichen Verpflichtungen freigestellt. Die Freistellung erfolgt zunächst unter Anrechnung der noch zustehenden Resturlaubsansprüche sowie sonstiger eventueller Freistellungsansprüche. Im Anschluss an diese Anrechnungszeiträume ist anderweitiger Verdienst nach § 615 S. 2 BGBanzurechnen. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, anderweitig erzielten Verdienst dem Arbeitgeber unaufgefordert mitzuteilen.

      § 3 Urlaub

      Der dem Arbeitnehmer bis zu Beendigung des Arbeitsverhältnisses zustehende Resturlaub wird während der Arbeitsfreistellung gewährt.

      § 4 Abfindung

      Der Arbeitgeber verpflichtet sich, an den Arbeitnehmer eine Abfindung in Höhe von 16.495,- Euro € brutto zu zahlen.

      Die Abfindung ist mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig.

      § 5 Wettbewerbsvereinbarung

      Von diesem Vertrag bleibt die Wettbewerbsvereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer vom unberührt.

      § 6 Zeugnis, Arbeitspapiere

      Der Arbeitnehmer erhält bis spätestens 22.03.2021 ein wohlwollendes qualifiziertes Zeugnis.

      Der Arbeitgeber händigt dem Arbeitnehmer zum Beendigungstermin die Arbeitspapiere aus.

      § 7 Sonstige Vereinbarungen

      __________________________________________

      __________________________________________

      § 8 Meldepflicht

      Zur Aufrechterhaltung ungekürzter Ansprüche auf Arbeitslosengeld ist der Arbeitnehmer verpflichtet, sich unverzüglich nach Abschluss dieses Aufhebungsvertrages persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden. Weiterhin ist er verpflichtet, aktiv nach einer Beschäftigung zu suchen.

      § 9 Ausgleich aller Ansprüche

      Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sind sich darüber einig, dass mit der Erfüllung dieses Vertrages keine Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gegen die andere Partei mehr bestehen.

      Davon unberührt bleiben

      __________________________________________

      __________________________________________

      Heidelberg, 22.03.2021

      ________________________ ________________________
      Unterschrift Arbeitgeber Unterschrift Arbeitnehmer
      Eveline Rapp und Egomar Wieland Friedolin Altamoda


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        Aufhebungsvertrag des Arbeitsverhältnisses mit Friedlind Stock

        Zwischen

        Stilla Schaper Hochzeiten Ges. mit beschränkter Haftung
        Salzgitter
        vertreten durch die Geschäftsleitung Stilla Schaper und Kersten Bader

        – nachfolgend ‚Arbeitgeber‘ genannt –

        und

        Herrn/Frau

        Friedlind Stock

        Wohnhaft Duisburg

        – nachfolgend ‚Arbeitnehmer‘ genannt –

        wird folgender Aufhebungsvertrag geschlossen:

        § 1 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

        Das zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer bestehende Arbeitsverhältnis wird zum 22.03.2021 im gegenseitigen Einvernehmen beendet. Bei dieser Frist wurde die vereinbarte Kündigungsfrist eingehalten.

        § 2 Arbeitsfreistellung

        Der Arbeitnehmer erhält das regelmäßige monatliche Entgelt in Höhe von 17.572,- Euro € bis zum 22.03.2021 weitergezahlt.

        Der Arbeitnehmer wird bis zum Vertragsende unter Fortzahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung unwiderruflich von seinen vertraglichen Verpflichtungen freigestellt. Die Freistellung erfolgt zunächst unter Anrechnung der noch zustehenden Resturlaubsansprüche sowie sonstiger eventueller Freistellungsansprüche. Im Anschluss an diese Anrechnungszeiträume ist anderweitiger Verdienst nach § 615 S. 2 BGBanzurechnen. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, anderweitig erzielten Verdienst dem Arbeitgeber unaufgefordert mitzuteilen.

        § 3 Urlaub

        Der dem Arbeitnehmer bis zu Beendigung des Arbeitsverhältnisses zustehende Resturlaub wird während der Arbeitsfreistellung gewährt.

        § 4 Abfindung

        Der Arbeitgeber verpflichtet sich, an den Arbeitnehmer eine Abfindung in Höhe von 6.575,- Euro € brutto zu zahlen.

        Die Abfindung ist mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig.

        § 5 Wettbewerbsvereinbarung

        Von diesem Vertrag bleibt die Wettbewerbsvereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer vom unberührt.

        § 6 Zeugnis, Arbeitspapiere

        Der Arbeitnehmer erhält bis spätestens 22.03.2021 ein wohlwollendes qualifiziertes Zeugnis.

        Der Arbeitgeber händigt dem Arbeitnehmer zum Beendigungstermin die Arbeitspapiere aus.

        § 7 Sonstige Vereinbarungen

        __________________________________________

        __________________________________________

        § 8 Meldepflicht

        Zur Aufrechterhaltung ungekürzter Ansprüche auf Arbeitslosengeld ist der Arbeitnehmer verpflichtet, sich unverzüglich nach Abschluss dieses Aufhebungsvertrages persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden. Weiterhin ist er verpflichtet, aktiv nach einer Beschäftigung zu suchen.

        § 9 Ausgleich aller Ansprüche

        Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sind sich darüber einig, dass mit der Erfüllung dieses Vertrages keine Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gegen die andere Partei mehr bestehen.

        Davon unberührt bleiben

        __________________________________________

        __________________________________________

        Salzgitter, 22.03.2021

        ________________________ ________________________
        Unterschrift Arbeitgeber Unterschrift Arbeitnehmer
        Stilla Schaper und Kersten Bader Friedlind Stock


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          Darlehensvertrag – Kreditvertrag der Ilsegard Dick Satellitenanlagen GmbH

          Zwischen

          Ilsegard Dick Satellitenanlagen GmbH
          Sitz in Wiesbaden
          – Darlehensnehmer –
          Vertreten durch den Geschäftsführer Ilsegard Dick

          und

          Siegulf Wieczorek
          Wohnhaft in Bremen

          – Darlehensgeber –

          wird folgender Darlehensvertrag geschlossen.

          Der unterzeichnete Darlehensgeber gewährt ein Darlehen in Höhe von 393.3,- Euro.

          Der Darlehensbetrag wird mit einer 39 % p.a. Verzinsung zur Verfügung gestellt. Für die Abzahlung des Darlehens bezahlt der Darlehensnehmer eine Rate in Höhe von 30.319 EURO monatlich, jeweils zum 5. des Monats.

          Das Darlehen hat eine Laufzeit von 4 Jahren. Das Darlehen kann entweder als Ganzes oder in Teil Beträgen mit einer dreimonatigen Frist jeweils zum Monatsende von beiden Vertragspartnern schriftlich gekündigt werden.

          Der Darlehensnehmer übergibt dem Darlehensgeber zur Absicherung des Darlehens dingliche Sicherheiten:

          Lebensversicherung Nr. 760.644.374.929

          Wiesbaden, 22.03.2021 Bremen, 22.03.2021

          ______________________________ ______________________________

          Unterschrift Darlehensnehmer Unterschrift Darlehensgeber
          Ilsegard Dick Satellitenanlagen GmbH Siegulf Wieczorek
          Ilsegard Dick


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          Top 3 arbeitsvertrag:

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            Bilanz
            Bodmar Hölscher Feng Shui Ges. mit beschränkter Haftung,Remscheid

            Bilanz
            Aktiva
            Euro 2021
            Euro
            2020
            Euro
            A. Anlagevermögen
            I. Immaterielle Vermögensgegenstände 5.603.322 5.361.586 9.451.782
            II. Sachanlagen 9.281.188 1.552.039 5.194.638
            III. Finanzanlagen 6.966.906
            B. Umlaufvermögen
            I. Vorräte 6.139.757 1.736.332 895.199
            II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 7.692.900 6.065.499 6.294.327
            III. Wertpapiere 7.270.994 1.416.181 3.459.507
            IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten uns Schecks 3.598.710 9.483.242
            C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.230.065 2.602.032 9.826.936
            Summe
            Passiva
            2021
            Euro
            2020
            Euro
            A. Eigenkapital
            I. Gezeichnetes Kapital 3.800.510 1.369.310
            II. KapitalrÜcklage 889.130 3.933.471
            III. GewinnrÜcklagen 3.638.875 7.704.776
            IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag 9.614.839 6.868.889
            V. JahresÜberschuss/Jahresfehlbetrag 501.628 3.751.730
            B. RÜckstellungen 4.432.091 3.247.486
            C. Verbindlichkeiten 7.279.891 5.117.577
            D. Rechnungsabgrenzungsposten 8.702.244 1.703.592
            Summe


            Gewinn- u. Verlustrechnung
            Bodmar Hölscher Feng Shui Ges. mit beschränkter Haftung,Remscheid

            Gewinn- und Verlustrechnung
            01.01.2021 – 01.01.2021 01.01.2020 – 01.01.2020
            EUR EUR EUR EUR
            1. Sonstige betriebliche Erträge 6.694.269 8.347.281
            2. Personalaufwand
            a) Löhne und Gehälter 1.275.693 5.893.514
            b) Soziale Abgaben und Aufwendungen fÜr Altersversorgung und UnterstÜtzung 5.160.449 8.962.611 2.727.451 3.631.982
            – davon fÜr Altersversorgung € 0,00 (2020 € 0,00)
            Abschreibungen
            auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der
            Kapitalgesellschaft Üblichen Abschreibungen Überschreiten
            8.076.108 4.831.509
            3. Sonstige betriebliche Aufwendungen 4.395.882 1.592.291
            4. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 7.294.365 7.951.228
            Jahresfehlbetrag 5.505.734 5.850.735
            5. JahresÜberschuss 548.637 2.908.291
            6. Verlustvortrag aus dem 2020 7.423.928 4.789.363
            7. Bilanzverlust 5.197.218 9.270.715


            Entwicklung des Anlagevermögens
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            Entwicklung des Anlagevermögens
            Anschaffungs-/Herstellungskosten Abschreibungen Buchwerte
            01.01.2021 Zugänge Abgänge 01.01.2021 01.01.2021 Zugänge Abgänge 01.01.2021 01.01.2021 01.01.2021
            I. Sachanlagen
            1. GrundstÜcke, grundstÜcksgleiche Rechte und Bauten einschl. der Bauten auf fremden GrundstÜcken 6.001.568 4.411.343 9.213.859 851.440 585.420 2.198.451 575.558 9.526.528 3.168.651 1.974.329
            2. Technische Anlagen und Maschinen 1.926.871 8.332.396 4.161.974 4.309.781 3.399.209 7.294.334 5.289.890 8.807.274 958.588 624.262
            3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 8.897.712 6.885.505 4.158.091 6.205.684 6.444.335 2.326.603 4.853.654 5.773.610 4.944.347 5.119.707
            5.298.598 5.203.007 1.262.775 2.906.457 6.600.232 8.423.622 7.145.887 5.934.043 8.535.916 7.034.908
            II. Finanzanlagen
            1. Anteile an verbundenen Unternehmen 936.944 8.580.498 564.902 8.778.889 1.168.680 5.114.093 281.013 9.736.038 4.329.090 5.245.263
            2. Genossenschaftsanteile 1.642.605 314.479 9.895.133 6.921.023 2.667.137 1.411.116 6.637.933 9.457.344 4.841.547 3.771.949
            8.107.810 2.093.500 3.533.430 1.988.663 5.888.908 9.298.310 1.241.099 2.394.266 9.122.182 5.137.376
            3.062.736 6.662.218 7.959.926 2.710.007 5.698.669 2.376.784 2.668.108 7.422.140 4.916.779 9.165.178

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              UR. Nr. 13722

              Heute, den 20.03.2021, erschienen vor mir, Klaudius Rehm, Notar mit dem Amtssitz in Chemnitz,

              1) Frau Gotthardt Schulte,
              2) Herr Liborius Wulf,
              3) Herr Marcellus Friedrich,

              1. Die Erschienenen errichten hiermit nach Paragraph 2 Abs. 1a GmbHG eine Gesell­schaft mit beschränkter Haftung unter der Firma
              Wedigo Schott Wintergärten GmbH mit dem Sitz in Chemnitz.

              2. Gegenstand des Unternehmens ist Grabstein Geschichte Grabsteine in verschiedenen Kulturen Grabsteinarten Gestaltungsvorschriften Grabsteine als genealogische Quelle Import von Grabsteinen und Kinderarbeit Auswahl von Grabsteinausgestaltungen Gestaltungsentwicklung Andere Wortnutzung Sonstiges Navigationsmenü.

              3. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 48519 Euro (i. W. vier acht fünf eins neun Euro) und wird wie folgt übernommen:

              Frau Gotthardt Schulte uebernimmt einen Geschäftsanteil mit einem Nennbetrag in Höhe von 14288 Euro
              (i. W. eins vier zwei acht acht Euro) (Geschäftsanteil Nr. 1),

              Herr Liborius Wulf uebernimmt einen Geschäftsanteil mit einem Nennbetrag in Höhe von 25321 Euro
              (i. W. zwei fünf drei zwei eins Euro) (Geschäftsanteil Nr. 2),

              Herr Marcellus Friedrich uebernimmt einen Geschäftsanteil mit einem Nennbetrag in Höhe von 8910 Euro
              (i. W. acht neun eins null Euro) (Geschäftsanteil Nr. 3).

              Die Einlagen sind in Geld zu erbringen, und zwar sofort in voller Höhe/zu
              50 Prozent sofort, im Übrigen sobald die Gesellschafterversammlung ihre Einforderung beschliesst.

              4. Zum Geschäftsführer der Gesellschaft wird Herr Wedigo Schott,geboren am 23.3.1986 , wohnhaft in Chemnitz, bestellt.
              Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des Paragraph 181 des Bürger­lichen Gesetzbuchs befreit.

              5. Die Gesellschaft trägt die mit der Gründung verbundenen Kosten bis zu einem Gesamtbetrag von 300 Euro, höchstens jedoch bis zum Betrag ihres
              Stammkapitals. Darüber hinausgehende Kosten tragen die Gesellschafter im Verhältnis der Nennbeträge ihrer Geschäftsanteile.

              6. Von dieser Urkunde erhält eine Ausfertigung jeder Gesellschafter, beglau­bigte Ablichtungen die Gesellschaft und das Registergericht (in elektroni­
              scher Form) sowie eine einfache Abschrift das Finanzamt – Körperschaft­steuerstelle –.

              7. Die Erschienenen wurden vom Notar Klaudius Rehm insbesondere auf Folgendes hingewiesen:

              Hinweise:
              1) Nicht Zutreffendes streichen. Bei juristischen Personen ist die Anrede Herr/Frau wegzulassen.
              2) Hier sind neben der Bezeichnung des Gesellschafters und den Angaben zur notariellen Identi­tätsfeststellung ggf. der Güterstand und die Zustimmung des Ehegatten sowie die Angaben zu einer etwaigen Vertretung zu vermerken.
              3) Nicht Zutreffendes streichen. Bei der Unternehmergesellschaft muss die zweite Alternative ge­strichen werden.
              4) Nicht Zutreffendes streichen.


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                Bilanz
                Rosl Büttner Baufinanzierungen Gesellschaft mbH,Bielefeld

                Bilanz
                Aktiva
                Euro 2021
                Euro
                2020
                Euro
                A. Anlagevermögen
                I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2.493.032 1.217.354 2.311.811
                II. Sachanlagen 3.520.363 6.781.395 4.617.604
                III. Finanzanlagen 4.705.645
                B. Umlaufvermögen
                I. Vorräte 8.058.012 7.001.152 8.669.792
                II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 9.965.214 276.396 909.840
                III. Wertpapiere 1.181.123 8.262.116 7.134.524
                IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten uns Schecks 5.113.724 4.973.591
                C. Rechnungsabgrenzungsposten 9.647.449 8.790.178 8.619.506
                Summe
                Passiva
                2021
                Euro
                2020
                Euro
                A. Eigenkapital
                I. Gezeichnetes Kapital 1.599.579 4.717.510
                II. KapitalrÜcklage 959.383 8.631.261
                III. GewinnrÜcklagen 4.733.847 8.319.943
                IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag 9.273.539 3.473.886
                V. JahresÜberschuss/Jahresfehlbetrag 2.506.479 6.431.670
                B. RÜckstellungen 5.291.749 9.879.701
                C. Verbindlichkeiten 5.013.449 4.524.510
                D. Rechnungsabgrenzungsposten 9.916.885 3.963.215
                Summe


                Gewinn- u. Verlustrechnung
                Rosl Büttner Baufinanzierungen Gesellschaft mbH,Bielefeld

                Gewinn- und Verlustrechnung
                01.01.2021 – 01.01.2021 01.01.2020 – 01.01.2020
                EUR EUR EUR EUR
                1. Sonstige betriebliche Erträge 6.257.700 9.626.870
                2. Personalaufwand
                a) Löhne und Gehälter 1.623.007 9.558.244
                b) Soziale Abgaben und Aufwendungen fÜr Altersversorgung und UnterstÜtzung 885.972 7.423.274 962.840 4.575.845
                – davon fÜr Altersversorgung € 0,00 (2020 € 0,00)
                Abschreibungen
                auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der
                Kapitalgesellschaft Üblichen Abschreibungen Überschreiten
                9.573.459 6.078.202
                3. Sonstige betriebliche Aufwendungen 3.749.119 1.221.212
                4. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 415.661 9.109.596
                Jahresfehlbetrag 9.892.646 6.470.078
                5. JahresÜberschuss 2.029.687 3.938.015
                6. Verlustvortrag aus dem 2020 6.655.725 8.165.449
                7. Bilanzverlust 1.583.047 7.184.616


                Entwicklung des Anlagevermögens
                Rosl Büttner Baufinanzierungen Gesellschaft mbH,Bielefeld

                Entwicklung des Anlagevermögens
                Anschaffungs-/Herstellungskosten Abschreibungen Buchwerte
                01.01.2021 Zugänge Abgänge 01.01.2021 01.01.2021 Zugänge Abgänge 01.01.2021 01.01.2021 01.01.2021
                I. Sachanlagen
                1. GrundstÜcke, grundstÜcksgleiche Rechte und Bauten einschl. der Bauten auf fremden GrundstÜcken 8.142.847 8.582.985 1.845.384 3.040.898 1.968.087 7.949.733 6.885.770 2.511.104 441.302 4.071.385
                2. Technische Anlagen und Maschinen 2.194.000 9.163.523 5.447.730 2.658.296 442.144 1.418.895 5.719.219 2.870.974 4.210.304 7.572.147
                3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 6.622.848 9.039.389 8.953.683 7.359.047 9.147.038 222.610 982.878 9.687.135 7.468.016 8.387.658
                8.022.982 4.368.222 1.032.512 6.913.220 9.746.338 6.599.980 2.359.928 3.769.309 454.018 603.995
                II. Finanzanlagen
                1. Anteile an verbundenen Unternehmen 3.442.599 9.817.280 9.729.724 7.893.407 5.271.220 4.165.939 2.710.683 8.835.800 9.494.611 164.685
                2. Genossenschaftsanteile 1.797.643 3.651.133 3.470.181 3.589.029 5.600.245 2.269.583 1.324.188 2.295.624 8.691.337 962.820
                3.680.015 2.786.325 1.683.490 4.821.796 1.728.578 7.985.930 8.411.626 656.524 6.887.421 1.301.997
                7.838.434 1.938.964 2.606.773 9.478.937 5.212.418 420.459 3.931.731 3.106.490 8.872.099 5.821.284

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                  GmbH Geschäftsführer – Anstellungsvertrag der Marlen Aguzzi Kanzleien GmbH

                  zwischen

                  der Marlen Aguzzi Kanzleien GmbH

                  vertreten durch ihren Gesellschafter Marlen Aguzzi

                  nachfolgend ‚Gesellschaft‘ genannt,

                  und

                  Herrn / Frau Reinbert Hahn
                  aus Jena

                  nachfolgend ‚Geschäftsführer‘ genannt,

                  wird folgender

                  A n s t e l l u n g s v e r t r a g

                  geschlossen.

                  Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 19.03.2021

                  ist Herr / Frau Reinbert Hahn
                  (mit Wirkung vom 19.03.2021

                  zum Geschäftsführer der Gesellschaft bestellt worden.

                  Der Geschäftsführer beginnt seine Tätigkeit ab dem 19.03.2021.

                  Mit diesem Vertrag werden die Rechtsverhältnisse zwischen der Gesellschaft und dem Geschäftsführer geregelt.

                  oder

                  Der bisherige mit Herrn / Frau Marlen Aguzzi bestehende Anstellungsvertrag vom 19.12.2015 wird hiermit einvernehmlich in vollem Umfang beendet und durch den nachfolgenden Anstellungsvertrag ersatzlos ersetzt.

                  § 1 Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis

                  Der Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich.

                  Der Geschäftsführer führt die Geschäfte der Gesellschaft nach Maßgabe der Gesetze, des Gesellschaftsvertrags der GmbH, der jeweilig gültigen Geschäftsordnung und dieses Anstellungsvertrages. Weisungen der Gesellschafterversammlung hat er zu befolgen.

                  Die Gesellschaft kann weitere Geschäftsführer bestellen.

                  § 2 Zustimmungspflichtige Geschäfte

                  Die Befugnis des Geschäftsführers umfasst die Vornahme aller Maßnahmen, die der gewöhnliche Geschäftsbetrieb der Gesellschaft mit sich bringt.

                  Für darüber hinaus gehende Maßnahmen bedarf der Geschäftsführer der vorherigen Zustimmung der Gesellschafterversammlung insbesondere in den im Gesellschaftsvertrag geregelten Fällen.

                  § 3 Selbstkontrahieren

                  Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

                  Anmerkung: Nach § 181 BGB sind Insich-Geschäfte grds. unzulässig. Auch der Geschäftsführer kann nicht im Namen der Gesellschaft mit sich selbst ein Rechtsgeschäft abschließen, es sei denn, das Rechtsgeschäft besteht ausschließlich in der Erfüllung einer Verbindlichkeit oder ist rechtlich für die GmbH vorteilhaft. Ist im Gesellschaftervertrag die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB vorgesehen, sollte dies auch in den Anstellungsvertrag aufgenommen werden.

                  § 4 Pflichten und Verantwortlichkeit

                  Der Geschäftsführer hat die Geschäfte der Gesellschaft mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu führen und die ihm durch Gesetz, Gesellschaftsvertrag und diesen Vertrag obliegenden Pflichten genau und gewissenhaft zu erfüllen.

                  Unabhängig davon, ob weitere Geschäftsführer bestellt sind, denen die gleichen Rechte und Pflichten übertragen wurden, obliegt jedem Geschäftsführer die Leitung und Überwachung des gesamten Unternehmens.

                  Der Geschäftsführer nimmt die Rechte und Pflichten eines Arbeitgebers im Sinne der arbeits- und sozialrechtlichen bzw. steuerrechtlichen Vorschriften wahr.

                  Der Geschäftsführer hat innerhalb der Frist des § 264 Abs. 1 HGB den Jahresabschluss sowie einen Lagebericht (§ 289 HGB) für das abgelaufene Geschäftsjahr aufzustellen und jedem Gesellschafter unverzüglich nach Aufstellung zu übersenden.

                  Gleichzeitig mit Übersendung von Jahresabschluss und Geschäftsbericht hat der Geschäftsführer unter Beachtung der Beschlussfrist des § 42a Abs. 2 GmbHG eine Gesellschafterversammlung einzuberufen, in der über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Ergebnisverwendung Beschluss zu fassen ist.

                  § 5 Haftung des Geschäftsführers

                  Sind in der Satzung der Gesellschaft Haftungsbeschränkungen des – ansonsten unbeschränkt haftenden – Geschäftsführers gegenüber der Gesellschaft vorgesehen, sind folgende Regelungen möglich:

                  Die Gesellschaft ist verpflichtet, durch die Gesellschafterversammlung jährlich, spätestens zum Zeitpunkt der Feststellung des Jahresabschlusses, einen Beschluss über die Entlastung des Geschäftsführers für die vorangegangene Tätigkeit zu fassen.

                  Die Haftung des Geschäftsführers gegenüber der Gesellschaft ist auf vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten beschränkt.

                  Der Geschäftsführer haftet gegenüber der Gesellschaft für alle Schäden nur bis zu einem Höchstbetrag von 676 TEURO

                  Der Geschäftsführer haftet gegenüber der Gesellschaft nicht, sofern und soweit er auf ausdrückliche Weisung der Gesellschafter tätig geworden ist.

                  Zu Gunsten des Geschäftsführers ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 6139 TEURO abzuschließen und während der Dauer dieses Anstellungsvertrages abgeschlossen zu halten, deren Prämien von der Gesellschaft getragen werden. Die Gesellschaft hat vor Inanspruchnahme des Geschäftsführers die Versicherung in Anspruch zu nehmen.

                  § 6 Dienstort und Arbeitszeit

                  Der Geschäftsführer hat seine Leistung am Sitz der Gesellschaft zu erbringen.

                  Der Geschäftsführer hat – soweit keine sonstigen Vereinbarungen getroffen wurden – seine volle Arbeitskraft und alle seine Fähigkeiten und Kenntnisse in den Dienst der Gesellschaft zu stellen.

                  An eine bestimmte Arbeitszeit ist der Geschäftsführer nicht gebunden, dies gilt auch für die Art und den Umfang der Leistungserbringung.

                  § 7 Eigengeschäfte und Nebentätigkeit

                  Entgeltliche wie unentgeltliche Nebentätigkeiten bedürfen der vorherigen Zustimmung der Gesellschafterversammlung.

                  Veröffentlichungen und Vorträge, die die Tätigkeitsbereichen der Gesellschaft betreffen, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Gesellschafterversammlung, es sei denn, sie gehören zum normalen Geschäftsbetrieb bzw. sind notwendig, um die Gesellschaft angemessen zu vertreten.

                  Eine erteilte Zustimmung der Gesellschafterversammlung kann unter Beachtung etwaiger vom Geschäftsführer zu beachtender Kündigungsfristen jederzeit widerrufen werden.

                  Die Übernahme von Ämtern in Aufsichtsgremien, sowie die Übernahme bzw. Beteiligung in anderen Unternehmen, und Organisationen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Gesellschafterversammlung. Die zur Übernahme eines Amtes erteilte Zustimmung ist jederzeit widerruflich, wobei im Falle eines Widerrufs bestehende Fristvorschriften für die Beendigung des übernommenen Amtes berücksichtigt werden müssen.

                  Geschenke oder sonstige Vorteile von Personen oder Firmen, die mit der Gesellschaft in Geschäftsverbindung stehen oder eine solche Verbindung anstreben, darf der Geschäftsführer nur nach vorheriger Zustimmung der Gesellschafterversammlung annehmen.

                  § 8 Wettbewerbsverbot

                  Während der Dauer dieses Vertrages ist es dem Geschäftsführer untersagt, in selbständiger, unselbständiger oder sonstiger Weise für ein Unternehmen tätig zu werden, welches mit der Gesellschaft in direktem oder indirektem Wettbewerb steht. Weiterhin ist es ihm untersagt, während der Dauer dieses Vertrages ein solches Unternehmen zu errichten, zu erwerben oder sich hieran unmittelbar oder mittelbar zu beteiligen.

                  Der Geschäftsführer ist verpflichtet, über alle betrieblichen und geschäftlichen Angelegenheiten der Gesellschaft gegenüber unbefugten Dritten absolutes Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung dieses Vertrages.

                  Der Geschäftsführer verpflichtet sich, für die Dauer von 7 Jahren nach Beendigung dieses Vertrages weder in selbständiger, unselbständiger Stellung oder in sonstiger Weise für ein Unternehmen tätig zu werden, welches mit der Gesellschaft in direktem oder indirektem Wettbewerb steht. Weiterhin ist es ihm untersagt, für die Dauer von 3 Jahren nach Beendigung dieses Vertrages ein solches Konkurrenzunternehmen zu errichten, zu erwerben oder sich hieran unmittelbar oder mittelbar zu beteiligen.

                  Dieses Wettbewerbsverbot gilt für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.

                  Für die Dauer dieses nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes verpflichtet sich die Gesellschaft, dem Geschäftsführer eine Entschädigung in Höhe von 41 % seiner innerhalb der letzten 27 Monate vor seinem Ausscheiden durchschnittlich bezogenen monatlichen Vergütung zu zahlen. Die Zahlung ist jeweils am 14 eines Monats fällig.

                  Auf die Entschädigung gemäß Abs. 5 sind diejenigen Einkünfte anzurechnen, die der Geschäftsführer während der Dauer des nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes aus selbständiger, unselbständiger oder sonstiger Erwerbstätigkeit erzielt oder zu erzielen unterlässt. Zu den anzurechnenden Einkünften zählt auch ein ggf. vom Geschäftsführer bezogenes Arbeitslosengeld. Auf Verlangen der Gesellschaft ist der Geschäftsführer verpflichtet, Auskunft über die Höhe seiner Einkünfte zu erteilen.

                  Wird dieser Vertrag durch den Eintritt des Geschäftsführers in den Ruhestand beendet, finden die vorstehenden Absätze 3-6 keine Anwendung.

                  Die Gesellschaft kann auf die Einhaltung des nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Geschäftsführer verzichten. In diesem Fall endet die Verpflichtung zur Zahlung der Karenzentschädigung mit Ablauf von 9 Monaten nach Abgabe der Erklärung.

                  Im Falle einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages steht dem Kündigungsberechtigten das Recht zu, innerhalb 10 Monats/ (Monaten) nach Ausspruch der außerordentlichen Kündigung durch schriftliche Erklärung gegenüber dem anderen Teil das nachvertragliche Wettbewerbsverbot aufzuheben.

                  Für jeden Fall des Verstoßes gegen das Wettbewerbsverbot hat der Geschäftsführer der Gesellschaft eine Vertragsstrafe in Höhe des Betrages zu zahlen, der der in den letzten 45 Monaten vor Beendigung des Vertrages durchschnittlich bezogenen monatlichen Vergütung entspricht. Zugleich entfällt für den Monat, in dem die Zuwiderhandlung erfolgt ist, die Zahlung der Entschädigung gemäß Abs. 5.
                  Besteht die Zuwiderhandlung in einer fortgesetzten Tätigkeit, ist die Vertragsstrafe für jeden angefangenen Monat verwirkt. Zugleich entfällt für jeden angefangenen Monat die Zahlung der Entschädigung. Weitergehende Ansprüche der Gesellschaft bleiben durch die vorstehende Regelung unberührt.

                  § 9 Vergütung

                  (bei Festgehalt)

                  Der Geschäftsführer erhält für seine Tätigkeit

                  a) Eine Vergütung von brutto 319 TEURO pro Jahr, die in zwölf gleichen Raten jeweils zum Ende eines Kalendermonats gezahlt wird.

                  b) Darüber hinaus erhält der Geschäftsführer für seine Tätigkeit eine jährliche Tantieme. Diese wird von der Gesellschafterversammlung unter Zugrundelegung des wirtschaftlichen Ergebnisses des letzten Geschäftsjahres nach Feststellung des Jahresabschlusses festgelegt. Bei der Festsetzung werden auch die Leistungen des Geschäftsführers berücksichtigt. Der Mindestbetrag der Tantieme wird auf 127 TEURO festgesetzt.

                  c) Eine Weihnachtsgratifikation, zahlbar mit dem Gehalt für den Monat November in Höhe von brutto 24 TEURO.

                  d) Ein Urlaubsgeld, zahlbar mit dem Gehalt für den Monat Juni in Höhe von brutto 25 TEURO.

                  Hat das Anstellungsverhältnis des Geschäftsführers während des Jahres begonnen, werden die Weihnachtsgratifikation und das Urlaubsgeld zeitanteilig für jeden angefangenen Kalendermonat gewährt.

                  Über das bzw. die vereinbarten Entgelt hinaus werden keine sonstigen Bezüge gewährt.

                  § 10 Vergütung bei Dienstverhinderung und Tod

                  Im Falle der Erkrankung oder sonstiger unverschuldeter Dienstverhinderung hat der Geschäftsführer für die Dauer von 11 Monaten Anspruch auf Fortzahlung seiner vertragsmäßigen Bezüge, längstens jedoch bis zum Endes des Anstellungsvertrags.

                  Für eine diesen Zeitraum überschreitende Erkrankung oder sonstige unverschuldete Dienstverhinderung wird dem Geschäftsführer für die Dauer von……. weiteren Monaten von der Gesellschaft ein Zuschuss in Höhe der Differenz zwischen einem von der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung gewährten Krankengeld und dem monatlichen Nettobetrag seines Festgehaltes gewährt.

                  Besteht kein Anspruch auf Krankengeld, wird als Krankengeld im Sinne dieses Absatzes der Betrag zugrunde gelegt, den der Geschäftsführer durch eine seinem Einkommen gemäße Versicherung bei der zuständigen Ortskrankenkasse erhalten hätte. Die Lohn- und ggf. anfallende Kirchensteuer auf die Differenzzahlung trägt die Gesellschaft.

                  Mit Ablauf des in Abs. 1 bestimmten Fortzahlungszeitraumes wird die dem Geschäftsführer zustehende Tantieme für jeden angefangenen Kalendermonat fortbestehender Dienstverhinderung um je ein Zwölftel gekürzt.

                  Der Geschäftsführer tritt im Falle einer Verletzung durch Dritte sämtliche Ansprüche gegen den Verursacher seiner Dienstunfähigkeit bis zur Höhe der nach diesem Vertrag von der Gesellschaft geschuldeten Vergütungsfortzahlung einschließlich darauf entfallender Sozialversicherungsbeiträge ab.

                  Verstirbt der Geschäftsführer während der Dauer dieses Anstellungsvertrages, so wird seinem Ehepartner das Festgehalt für die auf den Sterbemonat folgenden 11 Monate fortbezahlt. Ist der Ehepartner zu diesem Zeitpunkt bereits verstorben, so steht dieser Anspruch unterhaltsberechtigten ehelichen Kindern des Geschäftsführers zu.

                  § 11 Sonstige Leistungen

                  Die Gesellschaft gewährt dem Geschäftsführer für die Dauer dieses Vertrages einen Zuschuss zur Krankenversicherung in Höhe des Arbeitsgeberanteils, wie er bei Krankenversicherungspflicht bestünde, höchstens jedoch in Höhe der Hälfte des Betrages, welchen der Geschäftsführer für seine Krankenversicherung aufzuwenden hat.

                  Der Geschäftsführer hat Anspruch auf Erstattung der Aufwendungen, die ihm im Rahmen der Ausübung seiner vertragsgemäßen Tätigkeit entstehen, insbesondere der Reise-, Bewirtungs- und Telefon-/Faxkosten. Übersteigen die aufgewendeten Spesen den nach den steuerlichen Vorschriften zulässigen Pauschalbetrag, so sind Spesen im Einzelnen zu belegen.

                  § 12 Urlaub

                  Der Geschäftsführer hat Anspruch auf einen Jahresurlaub von 50 Arbeitstagen.

                  Der Geschäftsführer hat den Urlaubszeitpunkt und die Urlaubsdauer unter Berücksichtigung seiner Aufgabenstellung und der Belange und Interessen der Gesellschaft zu wählen und mit dem Mitgeschäftsführer bzw. dem Mehrheitsgesellschafter zu vereinbaren.

                  Kann der Geschäftsführer den Urlaub im Kalenderjahr aus geschäftlichen oder in seiner Person liegenden Gründen nicht oder nicht vollständig nehmen, so kann der Urlaub bis zum 31.0 des Folgejahres übertragen werden. Urlaub, der bis zum Ende des Übertragungszeitraums nicht genommen wurde, verfällt, ohne dass ein Abgeltungsanspruch besteht.

                  oder
                  Kann der Geschäftsführer den Urlaub weder im Kalenderjahr noch im Übertragungszeitraum aus geschäftlichen oder in seiner Person liegenden Gründen nehmen oder nicht vollständig nehmen, ist der noch bestehende Urlaubsanspruch abzugelten. Das Urlaubsabfindungsentgelt bemisst sich nach der Höhe des Grundgehaltes für jeden nicht genommenen Urlaubstag.

                  Besteht das Anstellungsverhältnis nicht das gesamte Kalenderjahr, so reduziert sich der Urlaubsanspruch nach Abs. 1 zeitanteilig.

                  § 13 Erfindungen

                  Die Ergebnisse der Arbeit des Geschäftsführers stehen der Gesellschaft zu. Soweit es sich um Erfindungen oder technische Verbesserungsvorschläge im Sinne des Arbeitnehmererfindungsgesetzes handelt sind diese der Gesellschaft unverzüglich schriftlich anzubieten.

                  Die Gesellschaft ist berechtigt, innerhalb einer Frist von 6 Wochen nach Eingang dieser Mitteilung zu erklären, ob und in welchem Umfang sie die Erfindung in Anspruch zu nehmen beabsichtigt. Für den Fall der Inanspruchnahme erhält der Geschäftsführer eine Vergütung gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen und der dazu ergangenen Vergütungsrichtlinien. Alle übrigen Arbeitsergebnisse sind mit der vertragsgemäßen Vergütung des Geschäftsführers abgegolten.

                  § 14 Versorgungszusage

                  Bei der Vereinbarung einer Versorgungszusage sind die steuer- und bilanzrechtlichen Auswirkungen auf die Gesellschaft in besonderem Maße zu beachten. Die Durchführung der Altersversorgung kann entweder unmittelbar durch die Gesellschaft oder mittelbar über einen Versorgungsträger erfolgen, sog. Durchführungswege, §§ 1 Abs. 1 Satz 2, 1 b Abs. 2 bis 4 BetrAVG (siehe: Beck’sches Formularbuch GmbH-Recht, Lorz/Pfisterer/Gerber, 1. Anstellungsvertrag für einen Fremd-Geschäftsführer). Die Erstellung einer individuellen und passgenauen Pensionszusage sollte durch einen zugelassenen, fachlich spezialisierten Berater erfolgen, um bilanzielle bzw. finanzielle Risiken zu vermeiden.

                  § 15 Vertragsdauer und Kündigung

                  Er ist auf unbestimmte Zeit geschlossen.

                  Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von 5 Wochen gekündigt werden.

                  Das Recht zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

                  Ein wichtiger Grund liegt für die Gesellschaft insbesondere vor, wenn

                  der Geschäftsführer als Gesellschafter aus der Gesellschaft ausscheidet, oder als Geschäftsführer wegen Vorliegens eines wichtigen Grundes abberufen wird;

                  der Geschäftsführer gegen die Bestimmungen über die Nebentätigkeit und gegen das Wettbewerbsverbot verstößt;

                  der Geschäftsführer Maßnahmen gem. § 2 Abs. 2 vornimmt ohne die vorherige Zustimmung der Gesellschafterversammlung und der Gesellschaft dadurch ein Schaden entsteht oder der Geschäftsführer trotz Abmahnung wiederholt solche Verstöße begeht;

                  der Geschäftsführer schwere Verstöße gegen ’Weisungen der Gesellschafterversammlung begeht, es sei denn, dass diese ein gesetzwidriges Verhalten des Geschäftsführers fordern;

                  das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet oder die Gesellschaft liquidiert wird.

                  Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

                  Eine Kündigung des Geschäftsführers ist an jeden weiteren Geschäftsführer der Gesellschaft oder für den Fall, dass kein weiterer Geschäftsführer vorhanden ist, an denjenigen Gesellschafter zu richten, der über die höchste Kapitalbeteiligung an der Gesellschaft verfügt.

                  Das Vertragsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des Monats, in dem der Geschäftsführer das 70 Lebensjahr vollendet oder eine Berufsunfähigkeit festgestellt wird.

                  § 16 Abfindung

                  Im Falle einer durch die Gesellschaft erfolgten ordentlichen Kündigung bzw. Nichtverlängerung des Anstellungsvertrages erhält der Geschäftsführer eine Abfindung in Höhe eines Monatsgrundgehaltes pro Beschäftigungsjahr. Für die Berechnung der Abfindung werden die bei Beendigung des Vertrages abgeleisteten vollen Dienstjahre und das während des letzten Dienstjahres im Monatsdurchschnitt bezogene Bruttomonatsgehalt zugrunde gelegt.

                  Die Abfindung ist zum Ablauf des Dienstvertrages fällig und wird unter Beachtung der hierfür geltenden steuerlichen Bestimmungen gezahlt.

                  § 17 Geheimhaltung

                  Der Geschäftsführer ist verpflichtet, über alle Angelegenheiten der Gesellschaft, die nicht Gegenstand öffentlicher Kenntnis sind, strengstes Stillschweigen zu bewahren und geheim zuhaltende Informationen weder direkt noch indirekt zu seinen oder zu Gunsten Dritter zu benutzen. Bei Zweifeln über die Reichweite dieser Geheimhaltungspflicht ist der Geschäftsführer verpflichtet, eine Entscheidung der Gesellschafterversammlung herbeizuführen. Diese Verpflichtung besteht auch nach Ausscheiden des Geschäftsführers aus den Diensten der Gesellschaft. Der Geschäftsführer ist jedoch zur Offenbarung berechtigt, soweit hierzu eine ihn treffende Pflicht besteht.

                  Mit Ausscheiden aus den Diensten der Gesellschaft oder bei Freistellung von seinen Funktionen ist der Geschäftsführer verpflichtet, unaufgefordert sämtliche Schriftstücke, Aufzeichnungen und Entwürfe einschließlich Kopien, Doppel und Ähnlichem, die die Angelegenheiten der Gesellschaft betreffen und sich noch in seinem Besitz befinden ebenso wie sämtliches anderes Eigentum der Gesellschaft vollständig zu übergeben, sowie etwaige Daten, die er in einer privaten EDV-Anlage gespeichert hat, zu löschen. An diesen Daten besteht kein Zurückbehaltungsrecht.

                  § 18 Schlussbestimmungen

                  Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sind im beiderseitigen Einvernehmen jederzeit möglich, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit aber der Textform[1] und der Zustimmung durch die Gesellschafterversammlung. Ausgeschlossen sind damit insbesondere Vertragsänderungen durch betriebliche Übung. Das vorstehende Schriftformerfordernis findet keine Anwendung bei Abreden, die nach Vertragsschluss unmittelbar zwischen den Parteien mündlich getroffen werden. Rückwirkende Änderungen oder Ergänzungen sind unzulässig. Alle Vertragsänderungen und -ergänzungen wirken nur für die Zukunft

                  Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. In einem solchen Fall sind die Parteien verpflichtet, die rechtsunwirksame Bestimmung durch eine rechtlich zulässige und mit den übrigen Bestimmungen dieses Vertrages vereinbare Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

                  Würzburg, 19.03.2021 Jena, 19.03.2021

                  ……………………………………………………………………… ………………………………………………………………………

                  Unterschrift Gesellschaft Unterschrift Reinbert Hahn


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                    Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Staaten zu schildern.

                    Ein Transportunternehmen ist in Deutschland in seiner reinen Form ein mit dem Transport und Vertrieb von Gütern betrautes Unternehmen. In der Schweiz werden auch Verkehrsunternehmen im öffentlichen Personenverkehr Transportunternehmen (TU) genannt.[1][2] Transportunternehmen werden auch als Carrier bezeichnet. In der Regel unterhalten sie dabei betriebseigene Transportmittel.

                    Inhaltsverzeichnis

                    1 Transportunternehmen als Frachtführer
                    2 Haftung des Frachtführers
                    3 Pflichten des Disponenten
                    4 Pflichten des Transportunternehmens
                    5 Verkehrsarten
                    6 Siehe auch
                    7 Weblinks
                    8 Einzelnachweise

                    Transportunternehmen als Frachtführer

                    Im gewerblichen Warenverkehr erscheinen Transportunternehmen normalerweise als Frachtführer.[3] Als rechtliche Geschäftsgrundlage wird dann der Frachtvertrag, der in § 407 des Handelsgesetzbuchs geregelt ist, zugrunde gelegt.
                    Demzufolge verpflichtet sich der Frachtführer mittels Vertrags, die Waren zu einem Bestimmungsort zu transportieren und dort an den Empfänger auszuhändigen.
                    Die Güter müssen vom Empfänger übernommen sein und innerhalb einer bestimmten Lieferfrist abgeladen werden. Sollten bei der Beförderung oder Ablieferung der Güter Hindernisse auftreten, hat der Frachtführer laut § 419 HGB die Anweisungen des Auftraggebers einzuholen.

                    Haftung des Frachtführers

                    Sollten die Güter innerhalb des Zeitraumes zwischen der Übernahme durch das Transportunternehmen und der Auslieferung beim Empfänger beschädigt werden oder verloren gehen, oder die vereinbarte Beförderungsfrist überschritten werden, haftet hierfür der Frachtführer. Eine Ersatzleistung ist davon abhängig, inwieweit der Versender oder der Empfänger ein Fehlverhalten an den Tag gelegt haben oder inwieweit die Güter einen besonderen Mangel aufgewiesen haben (§ 425 HGB). Als übliche Verkehrsträger gelten Unternehmen des Güterkraftverkehrs, Eisenbahngesellschaften, Binnenschifffahrtsreedereien und Fluggesellschaften.

                    Pflichten des Disponenten

                    Ein Disponent hat die Aufgabe, die zu transportierenden Güter mit dem vorhandenen Fuhrpark und koordiniert mit den Arbeitskräften (Berufskraftfahrern) vom Umschlagplatz des Lieferanten zum Umschlagplatz (Kunde) bringen zu lassen. Er muss die notwendigen Warenbegleitpapiere (Lieferschein, Frachtbrief, Packzettel) und die sonstigen erforderlichen Maßnahmen veranlassen und die Waren auf die Fahrzeuge verteilen lassen.

                    Die Ladetätigkeit obliegt entgegen landläufiger Meinung nicht dem Fahrer, der laut Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen lediglich für den eigentlichen Transport zuständig ist. Vielmehr sind die Lademeister und die Lader als Erfüllungsgehilfen des Disponenten tätig.

                    Pflichten des Transportunternehmens

                    Dabei hat der Fahrer die Lenk- und Ruhezeiten einzuhalten, die der Disponent kennen und berücksichtigen muss. Das Transportunternehmen haftet bei Verstößen des Fahrers gegen die Lenk- und Ruhezeiten mit.[4] Für die Ladungssicherung ist der Fahrer genauso zuständig wie für die Einhaltung der sonstigen Verkehrsbestimmungen, insbesondere die der Sonn- und Feiertagsfahrverbote, aber auch der Durchfahrverbote im Transitverkehr. Die Auslagen des Fahrers im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit (Spesen) muss das Transportunternehmen ersetzen, zusätzlich zum festgelegten Entgelt für die Tätigkeit als Berufskraftfahrer.

                    Möbelspediteure/Speditionen die Umzüge mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen durchführen benötigen in Deutschland eine Lizenz, Grundhaftung sind 620 Euro pro Kubikmeter Umzugsvolumen. Das heißt, bei einem Umzugsvolumen von 50 Kubikmetern beträgt die Höhe dieser Grundhaftung 31.000 Euro. Bis zu dieser Höhe wären Schäden gedeckt. Unternehmen, die nur mit kleinen Transportern mit einem zulässigen Gesamtgewichtvon bis zu 3,5 Tonnen (die sogenannte „Sprinter-Klasse“) unterwegs sind, unterliegen meist nicht den Regelungen des Güterkraftverkehrsgesetzes. Diese Unternehmen sind daher auch nicht zu einer Versicherung verpflichtet.

                    Verkehrsarten

                    Als Nahverkehr wird laut dem deutschen Bundesamt für Güterverkehr ein Umkreis von 50 bis 75 Kilometer angesehen, dann folgt der Bezirksverkehr im Radius von 150 Kilometer, alles andere ist innerdeutscher Fernverkehr. Darüber hinaus gibt es noch den grenzüberschreitenden Verkehr.
                    Von den Fahrern wird der Typ gerne als International definiert.

                    Nahverkehr im engeren Sinne ist vor allen Dingen der Verteilerverkehr, meist mit kleineren Lastkraftwagen bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht. Das sind vor allem auch die Sprinter der Postdienstleister, aber auch Lieferanten von Lebensmitteln bzw. Speditionsunternehmen.

                    Siehe auch

                    Rollende Landstraße
                    Kombinierter Verkehr

                    Weblinks

                    Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen
                    Bundesamt für Güterverkehr
                    Transportunternehmen – Definition (deutsch)

                    Einzelnachweise

                    ↑ Transportunternehmen des öffentlichen Verkehrs (TU). Abgerufen am 31. Oktober 2019. , auf bav.admin.ch

                    ↑ Uwe Clausen, Christiane Geiger: Verkehrs- und Transportlogistik. 2. Auflage. Springer-Verlag, Berlin/ Heidelberg 2013, ISBN 978-3-540-34298-4.

                    ↑ D. Golunski: Transportunernehmen als Frachtführer. 31. Oktober 2019, abgerufen am 31. Oktober 2019. 

                    ↑ OLG Hamm, Urteil vom 9. Dezember 2008, Az.: 9 U 20/08

                    Normdaten (Sachbegriff): GND: 4062911-9 (OGND, AKS)

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