Arbeitsvertrag – Standard –
Zwischen
Lottelore Schröder Flaggen Ges. mit beschränkter Haftung
mit Sitz in Solingen
Vertreten durch die Geschäftsführung Lottelore Schröder
– nachfolgend ‚Arbeitgeber‘ genannt –
und
Friedebert Guntenswiler aus Köln
– nachfolgend ‚Arbeitnehmer‘ genannt –
wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen:
§ 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses
Das Arbeitsverhältnis beginnt am 12.03.2021.
§ 2 Probezeit
Das Arbeitsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die ersten 22 Monate gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseits mit einer Frist von 1 Wochen gekündigt werden.
§ 3 Tätigkeit
Der Arbeitnehmer wird als Präzisionswerkzeugmechaniker/in eingestellt
und vor allem mit folgenden Arbeiten beschäftigt:
Präzisionswerkzeugmechaniker/in
…………………………………………………………………………………………………………
Er verpflichtet sich, auch andere Arbeiten auszuführen  auch an einem anderen Ort -, die seinen Vorkenntnissen und Fähigkeiten entsprechen. Dies gilt, soweit dies bei Abwägung der Interessen des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers zumutbar und nicht mit einer Lohnminderung verbunden ist.
§ 4 Arbeitszeit
Die regelmäÃige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 30 Stunden. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit richten sich nach der betrieblichen Einteilung.
Der Arbeitnehmer ist bei betrieblicher Notwendigkeit und unter Berücksichtigung seiner berechtigten Interessen auf Anordnung des Arbeitgebers zur Ableistung von Ãberstunden sowie im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zu Mehrarbeit verpflichtet.
§ 5 Arbeitsvergütung
Der Arbeitnehmer erhält einen Stundenlohn von 32,34 Euro.
Ãberstunden von bis zu 25% der regelmäÃigen wöchentlichen Arbeitszeit sind mit der Vergütung abgegolten; im Ãbrigen werden sie gesondert vergütet.
§ 6 Urlaub
Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf einen gesetzlichen Mindesturlaub von derzeit 20 Arbeitstagen im Kalenderjahr  ausgehend von einer Fünf-Tage-Woche. Der Arbeitgeber gewährt zusätzlich einen vertraglichen Urlaub von weiteren 8 Arbeitstagen. Bei der Gewährung von Urlaub wird zuerst der gesetzliche Urlaub eingebracht.
Der Zusatzurlaub mindert sich für jeden vollen Monat, in dem der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Entgelt bzw. Entgeltfortzahlung hat oder bei Ruhen des Arbeitsverhältnisses um ein Zwölftel. Für den vertraglichen Urlaub gilt abweichend von dem gesetzlichen Mindesturlaub, dass der Urlaubsanspruch am 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres (oder:mit Ablauf des Ãbertragungszeitraums am 31.3. des Folgejahres) auch dann verfällt, wenn er wegen Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers nicht genommen werden kann. Der gesetzliche Urlaub verfällt in diesem Fall erst 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres.
Bei Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte wird der Urlaubsanspruch gezwölftelt, wobei die Kürzung allerdings nur insoweit erfolgt, als dadurch nicht der gesetzlich vorgeschriebene Mindesturlaub unterschritten wird.
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind verbleibende Urlaubsansprüche innerhalb der Kündigungsfrist abzubauen, soweit dies möglich ist. Der vertragliche Zusatzurlaub erlischt mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Die rechtÂliche Behandlung des Urlaubs richtet sich im Ãbrigen nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 7 Krankheit
Ist der Arbeitnehmer infolge unverschuldeter Krankheit arbeitsunfähig, so besteht Anspruch auf Fortzahlung der Arbeitsvergütung bis zur Dauer von sechs Wochen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Arbeitsverhinderung ist dem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem auf den dritten Kalendertag folgenden Arbeitstag vorzulegen. Diese Nachweispflicht gilt auch nach Ablauf der sechs Wochen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung früher zu verlangen.
§ 8 Verschwiegenheitspflicht
Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, während der Dauer des Arbeitsverhältnisses und auch nach dem Ausscheiden, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren.
Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen diese Verpflichtung verpflichtet er sich, eine Vertragsstrafe in Höhe einer Bruttomonatsvergütung zu zahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt dem Arbeitgeber vorbehalten.
VerstöÃt der Arbeitnehmer gegen seine Verschwiegenheitspflicht, kann dies zur Kündigung führen. Der Arbeitgeber weist den Arbeitnehmer ferner darauf hin, dass Geheimnisverrat nach § 17 UWG strafbar ist.
§ 9 Nebentätigkeit
Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, jede entgeltliche oder das Arbeitsverhältnis beeinträchtigende Nebenbeschäftigung vor ihrer Aufnahme dem Arbeitgeber gegenüber in Textform anzuzeigen. Sie ist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers zulässig.
Der Arbeitgeber erteilt die Einwilligung, wenn die Wahrnehmung der dienstlichen Aufgaben durch die Nebenbeschäftigung nicht behindert und sonstige berechtigte Interessen des Arbeitgebers nicht beeinträchtigt werden.
Der Arbeitgeber kann seine Einwilligung jederzeit widerrufen, wenn sein betriebliches Interesse dies auch unter Berücksichtigung der Arbeitnehmerinteressen erfordert.
§ 10 Vertragsstrafe
Der Arbeitnehmer verpflichtet sich für den Fall, dass er das Arbeitsverhältnis nicht vertragsgemäà antritt, oder das Arbeitsverhältnis vertragswidrig beendet, dem Arbeitgeber eine Vertragsstrafe in Höhe einer halben Bruttomonatsvergütung für die genannten Vertragsverletzungen bis zum Ende der Probezeit und in Höhe einer Bruttomonatsvergütung nach dem Ende der Probezeit zu zahlen. Das Recht des Arbeitgebers, weitergehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen, bleibt unberührt.
§ 11 Kündigung
Nach Ablauf der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen zum 15. oder Ende eines Kalendermonats. Jede gesetzliche Verlängerung der Kündigungsfrist zugunsten des Arbeitnehmers gilt in gleicher Weise auch zugunsten des Arbeitgebers. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Vor Antritt des Arbeitsverhältnisses ist die Kündigung ausgeschlossen.
Der Arbeitgeber ist berechtigt, den Arbeitnehmer bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses freizustellen. Die Freistellung erfolgt unter Anrechnung der dem Arbeitnehmer eventuell noch zustehenden Urlaubsansprüche sowie eventueller Guthaben auf dem Arbeitszeitkonto. In der Zeit der Freistellung hat sich der Arbeitnehmer einen durch Verwendung seiner Arbeitskraft erzielten Verdienst auf den Vergütungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber anrechnen zu lassen.
Das Arbeitsverhältnis endet ohne Kündigung spätestens mit Ablauf des Monats, in dem der Arbeitnehmer das für ihn gesetzlich festgelegte Renteneintrittsalter vollendet hat.
§ 12 Verfall-/Ausschlussfristen
Alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Monaten nach ihrer Fälligkeit gegenüber dem Vertragspartner in Textform geltend gemacht und im Falle der Ablehnung durch den Vertragspartner innerhalb von weiteren drei Monaten eingeklagt werden. Hiervon unberührt bleiben Ansprüche, die auf Handlungen wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen sowie Ansprüche auf den geltenden Mindestlohn.
Die Ausschlussfrist gilt nicht für den Anspruch eines Arbeitnehmers auf den gesetzlichen Mindestlohn. Ãber den Mindestlohn hinausgehende Vergütungsansprüche des Arbeitnehmers unterliegen hingegen der vereinbarten Ausschlussfrist.
§ 13 Zusätzliche Vereinbarungen
…………………………………………………………………………………………………………
…………………………………………………………………………………………………………
§ 14 Vertragsänderungen und Nebenabreden
Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Ãnderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieser Klausel. Dem Arbeitnehmer entstehen daher keine Ansprüche aus betrieblicher Ãbung. Vertragsänderungen durch Individualabreden sind formlos wirksam.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Ãbrigen nicht berührt.
Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, dem Arbeitgeber unverzüglich über Veränderungen der persönlichen Verhältnisse wie Familienstand, Kinderzahl und Adresse Mitteilung zu machen.
Solingen, 12.03.2021 Köln, 12.03.2021
……………………………………………….. ………………………………………………..
Unterschrift Arbeitgeber Unterschrift Arbeitnehmer
Crefo Index erwerben
Gesellschaftskauf firmenmantel kaufen
steuern sparen gmbh kaufen stammkapital
Top 5 loi:
GmbH Geschäftsführer – Anstellungsvertrag der Marold Moser Küchen GmbH
zwischen
der Marold Moser Küchen GmbH
vertreten durch ihren Gesellschafter Marold Moser
nachfolgend ‚Gesellschaft‘ genannt,
und
Herrn / Frau Bernhard Kunze
aus Salzgitter
nachfolgend ‚Geschäftsführer‘ genannt,
wird folgender
A n s t e l l u n g s v e r t r a g
geschlossen.
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 10.03.2021
ist Herr / Frau Bernhard Kunze
(mit Wirkung vom 10.03.2021
zum Geschäftsführer der Gesellschaft bestellt worden.
Der Geschäftsführer beginnt seine Tätigkeit ab dem 10.03.2021.
Mit diesem Vertrag werden die Rechtsverhältnisse zwischen der Gesellschaft und dem Geschäftsführer geregelt.
oder
Der bisherige mit Herrn / Frau Marold Moser bestehende Anstellungsvertrag vom 23.2.2018 wird hiermit einvernehmlich in vollem Umfang beendet und durch den nachfolgenden Anstellungsvertrag ersatzlos ersetzt.
§ 1 Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis
Der Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft gerichtlich und auÃergerichtlich.
Der Geschäftsführer führt die Geschäfte der Gesellschaft nach MaÃgabe der Gesetze, des Gesellschaftsvertrags der GmbH, der jeweilig gültigen Geschäftsordnung und dieses Anstellungsvertrages. Weisungen der Gesellschafterversammlung hat er zu befolgen.
Die Gesellschaft kann weitere Geschäftsführer bestellen.
§ 2 Zustimmungspflichtige Geschäfte
Die Befugnis des Geschäftsführers umfasst die Vornahme aller MaÃnahmen, die der gewöhnliche Geschäftsbetrieb der Gesellschaft mit sich bringt.
Für darüber hinaus gehende MaÃnahmen bedarf der Geschäftsführer der vorherigen Zustimmung der Gesellschafterversammlung insbesondere in den im Gesellschaftsvertrag geregelten Fällen.
§ 3 Selbstkontrahieren
Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Anmerkung: Nach § 181 BGB sind Insich-Geschäfte grds. unzulässig. Auch der Geschäftsführer kann nicht im Namen der Gesellschaft mit sich selbst ein Rechtsgeschäft abschlieÃen, es sei denn, das Rechtsgeschäft besteht ausschlieÃlich in der Erfüllung einer Verbindlichkeit oder ist rechtlich für die GmbH vorteilhaft. Ist im Gesellschaftervertrag die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB vorgesehen, sollte dies auch in den Anstellungsvertrag aufgenommen werden.
§ 4 Pflichten und Verantwortlichkeit
Der Geschäftsführer hat die Geschäfte der Gesellschaft mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu führen und die ihm durch Gesetz, Gesellschaftsvertrag und diesen Vertrag obliegenden Pflichten genau und gewissenhaft zu erfüllen.
Unabhängig davon, ob weitere Geschäftsführer bestellt sind, denen die gleichen Rechte und Pflichten übertragen wurden, obliegt jedem Geschäftsführer die Leitung und Ãberwachung des gesamten Unternehmens.
Der Geschäftsführer nimmt die Rechte und Pflichten eines Arbeitgebers im Sinne der arbeits- und sozialrechtlichen bzw. steuerrechtlichen Vorschriften wahr.
Der Geschäftsführer hat innerhalb der Frist des § 264 Abs. 1 HGB den Jahresabschluss sowie einen Lagebericht (§ 289 HGB) für das abgelaufene Geschäftsjahr aufzustellen und jedem Gesellschafter unverzüglich nach Aufstellung zu übersenden.
Gleichzeitig mit Ãbersendung von Jahresabschluss und Geschäftsbericht hat der Geschäftsführer unter Beachtung der Beschlussfrist des § 42a Abs. 2 GmbHG eine Gesellschafterversammlung einzuberufen, in der über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Ergebnisverwendung Beschluss zu fassen ist.
§ 5 Haftung des Geschäftsführers
Sind in der Satzung der Gesellschaft Haftungsbeschränkungen des  ansonsten unbeschränkt haftenden  Geschäftsführers gegenüber der Gesellschaft vorgesehen, sind folgende Regelungen möglich:
Die Gesellschaft ist verpflichtet, durch die Gesellschafterversammlung jährlich, spätestens zum Zeitpunkt der Feststellung des Jahresabschlusses, einen Beschluss über die Entlastung des Geschäftsführers für die vorangegangene Tätigkeit zu fassen.
Die Haftung des Geschäftsführers gegenüber der Gesellschaft ist auf vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten beschränkt.
Der Geschäftsführer haftet gegenüber der Gesellschaft für alle Schäden nur bis zu einem Höchstbetrag von 835 TEURO
Der Geschäftsführer haftet gegenüber der Gesellschaft nicht, sofern und soweit er auf ausdrückliche Weisung der Gesellschafter tätig geworden ist.
Zu Gunsten des Geschäftsführers ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 6022 TEURO abzuschlieÃen und während der Dauer dieses Anstellungsvertrages abgeschlossen zu halten, deren Prämien von der Gesellschaft getragen werden. Die Gesellschaft hat vor Inanspruchnahme des Geschäftsführers die Versicherung in Anspruch zu nehmen.
§ 6 Dienstort und Arbeitszeit
Der Geschäftsführer hat seine Leistung am Sitz der Gesellschaft zu erbringen.
Der Geschäftsführer hat  soweit keine sonstigen Vereinbarungen getroffen wurden – seine volle Arbeitskraft und alle seine Fähigkeiten und Kenntnisse in den Dienst der Gesellschaft zu stellen.
An eine bestimmte Arbeitszeit ist der Geschäftsführer nicht gebunden, dies gilt auch für die Art und den Umfang der Leistungserbringung.
§ 7 Eigengeschäfte und Nebentätigkeit
Entgeltliche wie unentgeltliche Nebentätigkeiten bedürfen der vorherigen Zustimmung der Gesellschafterversammlung.
Veröffentlichungen und Vorträge, die die Tätigkeitsbereichen der Gesellschaft betreffen, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Gesellschafterversammlung, es sei denn, sie gehören zum normalen Geschäftsbetrieb bzw. sind notwendig, um die Gesellschaft angemessen zu vertreten.
Eine erteilte Zustimmung der Gesellschafterversammlung kann unter Beachtung etwaiger vom Geschäftsführer zu beachtender Kündigungsfristen jederzeit widerrufen werden.
Die Ãbernahme von Ãmtern in Aufsichtsgremien, sowie die Ãbernahme bzw. Beteiligung in anderen Unternehmen, und Organisationen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Gesellschafterversammlung. Die zur Ãbernahme eines Amtes erteilte Zustimmung ist jederzeit widerruflich, wobei im Falle eines Widerrufs bestehende Fristvorschriften für die Beendigung des übernommenen Amtes berücksichtigt werden müssen.
Geschenke oder sonstige Vorteile von Personen oder Firmen, die mit der Gesellschaft in Geschäftsverbindung stehen oder eine solche Verbindung anstreben, darf der Geschäftsführer nur nach vorheriger Zustimmung der Gesellschafterversammlung annehmen.
§ 8 Wettbewerbsverbot
Während der Dauer dieses Vertrages ist es dem Geschäftsführer untersagt, in selbständiger, unselbständiger oder sonstiger Weise für ein Unternehmen tätig zu werden, welches mit der Gesellschaft in direktem oder indirektem Wettbewerb steht. Weiterhin ist es ihm untersagt, während der Dauer dieses Vertrages ein solches Unternehmen zu errichten, zu erwerben oder sich hieran unmittelbar oder mittelbar zu beteiligen.
Der Geschäftsführer ist verpflichtet, über alle betrieblichen und geschäftlichen Angelegenheiten der Gesellschaft gegenüber unbefugten Dritten absolutes Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung dieses Vertrages.
Der Geschäftsführer verpflichtet sich, für die Dauer von 5 Jahren nach Beendigung dieses Vertrages weder in selbständiger, unselbständiger Stellung oder in sonstiger Weise für ein Unternehmen tätig zu werden, welches mit der Gesellschaft in direktem oder indirektem Wettbewerb steht. Weiterhin ist es ihm untersagt, für die Dauer von 8 Jahren nach Beendigung dieses Vertrages ein solches Konkurrenzunternehmen zu errichten, zu erwerben oder sich hieran unmittelbar oder mittelbar zu beteiligen.
Dieses Wettbewerbsverbot gilt für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
Für die Dauer dieses nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes verpflichtet sich die Gesellschaft, dem Geschäftsführer eine Entschädigung in Höhe von 28 % seiner innerhalb der letzten 14 Monate vor seinem Ausscheiden durchschnittlich bezogenen monatlichen Vergütung zu zahlen. Die Zahlung ist jeweils am 7 eines Monats fällig.
Auf die Entschädigung gemäà Abs. 5 sind diejenigen Einkünfte anzurechnen, die der Geschäftsführer während der Dauer des nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes aus selbständiger, unselbständiger oder sonstiger Erwerbstätigkeit erzielt oder zu erzielen unterlässt. Zu den anzurechnenden Einkünften zählt auch ein ggf. vom Geschäftsführer bezogenes Arbeitslosengeld. Auf Verlangen der Gesellschaft ist der Geschäftsführer verpflichtet, Auskunft über die Höhe seiner Einkünfte zu erteilen.
Wird dieser Vertrag durch den Eintritt des Geschäftsführers in den Ruhestand beendet, finden die vorstehenden Absätze 3-6 keine Anwendung.
Die Gesellschaft kann auf die Einhaltung des nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Geschäftsführer verzichten. In diesem Fall endet die Verpflichtung zur Zahlung der Karenzentschädigung mit Ablauf von 12 Monaten nach Abgabe der Erklärung.
Im Falle einer auÃerordentlichen Kündigung des Vertrages steht dem Kündigungsberechtigten das Recht zu, innerhalb 12 Monats/ (Monaten) nach Ausspruch der auÃerordentlichen Kündigung durch schriftliche Erklärung gegenüber dem anderen Teil das nachvertragliche Wettbewerbsverbot aufzuheben.
Für jeden Fall des VerstoÃes gegen das Wettbewerbsverbot hat der Geschäftsführer der Gesellschaft eine Vertragsstrafe in Höhe des Betrages zu zahlen, der der in den letzten 34 Monaten vor Beendigung des Vertrages durchschnittlich bezogenen monatlichen Vergütung entspricht. Zugleich entfällt für den Monat, in dem die Zuwiderhandlung erfolgt ist, die Zahlung der Entschädigung gemäà Abs. 5.
Besteht die Zuwiderhandlung in einer fortgesetzten Tätigkeit, ist die Vertragsstrafe für jeden angefangenen Monat verwirkt. Zugleich entfällt für jeden angefangenen Monat die Zahlung der Entschädigung. Weitergehende Ansprüche der Gesellschaft bleiben durch die vorstehende Regelung unberührt.
§ 9 Vergütung
(bei Festgehalt)
Der Geschäftsführer erhält für seine Tätigkeit
a) Eine Vergütung von brutto 245 TEURO pro Jahr, die in zwölf gleichen Raten jeweils zum Ende eines Kalendermonats gezahlt wird.
b) Darüber hinaus erhält der Geschäftsführer für seine Tätigkeit eine jährliche Tantieme. Diese wird von der Gesellschafterversammlung unter Zugrundelegung des wirtschaftlichen Ergebnisses des letzten Geschäftsjahres nach Feststellung des Jahresabschlusses festgelegt. Bei der Festsetzung werden auch die Leistungen des Geschäftsführers berücksichtigt. Der Mindestbetrag der Tantieme wird auf 153 TEURO festgesetzt.
c) Eine Weihnachtsgratifikation, zahlbar mit dem Gehalt für den Monat November in Höhe von brutto 4 TEURO.
d) Ein Urlaubsgeld, zahlbar mit dem Gehalt für den Monat Juni in Höhe von brutto 33 TEURO.
Hat das Anstellungsverhältnis des Geschäftsführers während des Jahres begonnen, werden die Weihnachtsgratifikation und das Urlaubsgeld zeitanteilig für jeden angefangenen Kalendermonat gewährt.
Ãber das bzw. die vereinbarten Entgelt hinaus werden keine sonstigen Bezüge gewährt.
§ 10 Vergütung bei Dienstverhinderung und Tod
Im Falle der Erkrankung oder sonstiger unverschuldeter Dienstverhinderung hat der Geschäftsführer für die Dauer von 7 Monaten Anspruch auf Fortzahlung seiner vertragsmäÃigen Bezüge, längstens jedoch bis zum Endes des Anstellungsvertrags.
Für eine diesen Zeitraum überschreitende Erkrankung oder sonstige unverschuldete Dienstverhinderung wird dem Geschäftsführer für die Dauer von……. weiteren Monaten von der Gesellschaft ein Zuschuss in Höhe der Differenz zwischen einem von der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung gewährten Krankengeld und dem monatlichen Nettobetrag seines Festgehaltes gewährt.
Besteht kein Anspruch auf Krankengeld, wird als Krankengeld im Sinne dieses Absatzes der Betrag zugrunde gelegt, den der Geschäftsführer durch eine seinem Einkommen gemäÃe Versicherung bei der zuständigen Ortskrankenkasse erhalten hätte. Die Lohn- und ggf. anfallende Kirchensteuer auf die Differenzzahlung trägt die Gesellschaft.
Mit Ablauf des in Abs. 1 bestimmten Fortzahlungszeitraumes wird die dem Geschäftsführer zustehende Tantieme für jeden angefangenen Kalendermonat fortbestehender Dienstverhinderung um je ein Zwölftel gekürzt.
Der Geschäftsführer tritt im Falle einer Verletzung durch Dritte sämtliche Ansprüche gegen den Verursacher seiner Dienstunfähigkeit bis zur Höhe der nach diesem Vertrag von der Gesellschaft geschuldeten Vergütungsfortzahlung einschlieÃlich darauf entfallender Sozialversicherungsbeiträge ab.
Verstirbt der Geschäftsführer während der Dauer dieses Anstellungsvertrages, so wird seinem Ehepartner das Festgehalt für die auf den Sterbemonat folgenden 2 Monate fortbezahlt. Ist der Ehepartner zu diesem Zeitpunkt bereits verstorben, so steht dieser Anspruch unterhaltsberechtigten ehelichen Kindern des Geschäftsführers zu.
§ 11 Sonstige Leistungen
Die Gesellschaft gewährt dem Geschäftsführer für die Dauer dieses Vertrages einen Zuschuss zur Krankenversicherung in Höhe des Arbeitsgeberanteils, wie er bei Krankenversicherungspflicht bestünde, höchstens jedoch in Höhe der Hälfte des Betrages, welchen der Geschäftsführer für seine Krankenversicherung aufzuwenden hat.
Der Geschäftsführer hat Anspruch auf Erstattung der Aufwendungen, die ihm im Rahmen der Ausübung seiner vertragsgemäÃen Tätigkeit entstehen, insbesondere der Reise-, Bewirtungs- und Telefon-/Faxkosten. Ãbersteigen die aufgewendeten Spesen den nach den steuerlichen Vorschriften zulässigen Pauschalbetrag, so sind Spesen im Einzelnen zu belegen.
§ 12 Urlaub
Der Geschäftsführer hat Anspruch auf einen Jahresurlaub von 31 Arbeitstagen.
Der Geschäftsführer hat den Urlaubszeitpunkt und die Urlaubsdauer unter Berücksichtigung seiner Aufgabenstellung und der Belange und Interessen der Gesellschaft zu wählen und mit dem Mitgeschäftsführer bzw. dem Mehrheitsgesellschafter zu vereinbaren.
Kann der Geschäftsführer den Urlaub im Kalenderjahr aus geschäftlichen oder in seiner Person liegenden Gründen nicht oder nicht vollständig nehmen, so kann der Urlaub bis zum 31.0 des Folgejahres übertragen werden. Urlaub, der bis zum Ende des Ãbertragungszeitraums nicht genommen wurde, verfällt, ohne dass ein Abgeltungsanspruch besteht.
oder
Kann der Geschäftsführer den Urlaub weder im Kalenderjahr noch im Ãbertragungszeitraum aus geschäftlichen oder in seiner Person liegenden Gründen nehmen oder nicht vollständig nehmen, ist der noch bestehende Urlaubsanspruch abzugelten. Das Urlaubsabfindungsentgelt bemisst sich nach der Höhe des Grundgehaltes für jeden nicht genommenen Urlaubstag.
Besteht das Anstellungsverhältnis nicht das gesamte Kalenderjahr, so reduziert sich der Urlaubsanspruch nach Abs. 1 zeitanteilig.
§ 13 Erfindungen
Die Ergebnisse der Arbeit des Geschäftsführers stehen der Gesellschaft zu. Soweit es sich um Erfindungen oder technische Verbesserungsvorschläge im Sinne des Arbeitnehmererfindungsgesetzes handelt sind diese der Gesellschaft unverzüglich schriftlich anzubieten.
Die Gesellschaft ist berechtigt, innerhalb einer Frist von 3 Wochen nach Eingang dieser Mitteilung zu erklären, ob und in welchem Umfang sie die Erfindung in Anspruch zu nehmen beabsichtigt. Für den Fall der Inanspruchnahme erhält der Geschäftsführer eine Vergütung gemäà den Bestimmungen des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen und der dazu ergangenen Vergütungsrichtlinien. Alle übrigen Arbeitsergebnisse sind mit der vertragsgemäÃen Vergütung des Geschäftsführers abgegolten.
§ 14 Versorgungszusage
Bei der Vereinbarung einer Versorgungszusage sind die steuer- und bilanzrechtlichen Auswirkungen auf die Gesellschaft in besonderem MaÃe zu beachten. Die Durchführung der Altersversorgung kann entweder unmittelbar durch die Gesellschaft oder mittelbar über einen Versorgungsträger erfolgen, sog. Durchführungswege, §§ 1 Abs. 1 Satz 2, 1 b Abs. 2 bis 4 BetrAVG (siehe: Beck’sches Formularbuch GmbH-Recht, Lorz/Pfisterer/Gerber, 1. Anstellungsvertrag für einen Fremd-Geschäftsführer). Die Erstellung einer individuellen und passgenauen Pensionszusage sollte durch einen zugelassenen, fachlich spezialisierten Berater erfolgen, um bilanzielle bzw. finanzielle Risiken zu vermeiden.
§ 15 Vertragsdauer und Kündigung
Er ist auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden.
Das Recht zu einer auÃerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Ein wichtiger Grund liegt für die Gesellschaft insbesondere vor, wenn
der Geschäftsführer als Gesellschafter aus der Gesellschaft ausscheidet, oder als Geschäftsführer wegen Vorliegens eines wichtigen Grundes abberufen wird;
der Geschäftsführer gegen die Bestimmungen über die Nebentätigkeit und gegen das Wettbewerbsverbot verstöÃt;
der Geschäftsführer MaÃnahmen gem. § 2 Abs. 2 vornimmt ohne die vorherige Zustimmung der Gesellschafterversammlung und der Gesellschaft dadurch ein Schaden entsteht oder der Geschäftsführer trotz Abmahnung wiederholt solche VerstöÃe begeht;
der Geschäftsführer schwere VerstöÃe gegen ÂWeisungen der Gesellschafterversammlung begeht, es sei denn, dass diese ein gesetzwidriges Verhalten des Geschäftsführers fordern;
das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet oder die Gesellschaft liquidiert wird.
Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
Eine Kündigung des Geschäftsführers ist an jeden weiteren Geschäftsführer der Gesellschaft oder für den Fall, dass kein weiterer Geschäftsführer vorhanden ist, an denjenigen Gesellschafter zu richten, der über die höchste Kapitalbeteiligung an der Gesellschaft verfügt.
Das Vertragsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des Monats, in dem der Geschäftsführer das 52 Lebensjahr vollendet oder eine Berufsunfähigkeit festgestellt wird.
§ 16 Abfindung
Im Falle einer durch die Gesellschaft erfolgten ordentlichen Kündigung bzw. Nichtverlängerung des Anstellungsvertrages erhält der Geschäftsführer eine Abfindung in Höhe eines Monatsgrundgehaltes pro Beschäftigungsjahr. Für die Berechnung der Abfindung werden die bei Beendigung des Vertrages abgeleisteten vollen Dienstjahre und das während des letzten Dienstjahres im Monatsdurchschnitt bezogene Bruttomonatsgehalt zugrunde gelegt.
Die Abfindung ist zum Ablauf des Dienstvertrages fällig und wird unter Beachtung der hierfür geltenden steuerlichen Bestimmungen gezahlt.
§ 17 Geheimhaltung
Der Geschäftsführer ist verpflichtet, über alle Angelegenheiten der Gesellschaft, die nicht Gegenstand öffentlicher Kenntnis sind, strengstes Stillschweigen zu bewahren und geheim zuhaltende Informationen weder direkt noch indirekt zu seinen oder zu Gunsten Dritter zu benutzen. Bei Zweifeln über die Reichweite dieser Geheimhaltungspflicht ist der Geschäftsführer verpflichtet, eine Entscheidung der Gesellschafterversammlung herbeizuführen. Diese Verpflichtung besteht auch nach Ausscheiden des Geschäftsführers aus den Diensten der Gesellschaft. Der Geschäftsführer ist jedoch zur Offenbarung berechtigt, soweit hierzu eine ihn treffende Pflicht besteht.
Mit Ausscheiden aus den Diensten der Gesellschaft oder bei Freistellung von seinen Funktionen ist der Geschäftsführer verpflichtet, unaufgefordert sämtliche Schriftstücke, Aufzeichnungen und Entwürfe einschlieÃlich Kopien, Doppel und Ãhnlichem, die die Angelegenheiten der Gesellschaft betreffen und sich noch in seinem Besitz befinden ebenso wie sämtliches anderes Eigentum der Gesellschaft vollständig zu übergeben, sowie etwaige Daten, die er in einer privaten EDV-Anlage gespeichert hat, zu löschen. An diesen Daten besteht kein Zurückbehaltungsrecht.
§ 18 Schlussbestimmungen
Ãnderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sind im beiderseitigen Einvernehmen jederzeit möglich, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit aber der Textform[1] und der Zustimmung durch die Gesellschafterversammlung. Ausgeschlossen sind damit insbesondere Vertragsänderungen durch betriebliche Ãbung. Das vorstehende Schriftformerfordernis findet keine Anwendung bei Abreden, die nach Vertragsschluss unmittelbar zwischen den Parteien mündlich getroffen werden. Rückwirkende Ãnderungen oder Ergänzungen sind unzulässig. Alle Vertragsänderungen und -ergänzungen wirken nur für die Zukunft
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. In einem solchen Fall sind die Parteien verpflichtet, die rechtsunwirksame Bestimmung durch eine rechtlich zulässige und mit den übrigen Bestimmungen dieses Vertrages vereinbare Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Paderborn, 10.03.2021 Salzgitter, 10.03.2021
                                                     Â
Unterschrift Gesellschaft Unterschrift Bernhard Kunze
Gmbh ohne Stammkapital gmbh mantel kaufen hamburg
gmbh kaufen 1 euro gmbh kaufen mit verlustvortrag
Top 6 Bilanz:
Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland, ÃÂsterreich und der Schweiz dar. Hilf mit, die Situation in anderen Staaten zu schildern.
In diesem Artikel oder Abschnitt fehlen noch folgende wichtige Informationen: Leider überhaupt kein Kontext. Die Haustür ist nicht nur irgendeine Tür, sondern Teil des Eingangsbereiches, dem Architekten zu allen Zeiten weitaus mehr ÃÂberlegungen gewidmet haben, als hier dargestellt wird. Etliche Baustile definieren sich u.a. über die Position des Eingangsbereiches in der Fassade. Frank Lloyd Wright hat die Haustüren, damit die Bewohner sich geschützt fühlen, versteckt. Auch nichts über Haustürüberdachungen, portes cochères, Haustüren, die (wie z.B. bei amerikanischen Craftsman oder Ranch Houses) tief zurückgesetzt sind. Hilf der Wikipedia, indem du sie recherchierst und einfügst.
Haustür in Stralsund, OssenreyerstraÃÂe 2
Bei vielen Architekturstilen führt die Haustür nicht unmittelbar ins Freie, sondern in einen Bereich, der in irgendeiner Weise überbaut oder überdacht ist.
Klöntür
Haustür eines Bauernhauses von 1884
Eine Haustür ist
bei einem Einfamilienhaus oder Reihenhaus die vom Gemeindegrund oder Grundstück in das Haus führende Tür.
bei einem Mehrparteienhaus die vom Gemeindegrund oder Grundstück in die gemeinschaftlich genutzten Teile (Hausflur, Stiegenhaus; bei Wohnungseigentum das Gemeinschaftseigentum) führende Tür (in ÃÂsterreich auch Haustor genannt).
In Mehrfamilienhäusern mit gemeinsamer Erschliessung besitzt jede Nutzungseinheit eine eigene Wohnungstür.
Manche Haustüren sind mit Rampe für den Transport schwerer Lasten oder für barrierefreien Zugang versehen, oft als zweiter Gebäudezugang. Bei Umbauten von alten Häusern mit Hochparterre wird manchmal auch ein zweiter, ebenerdiger Eingang und Zugang zum Aufzug eingebaut.
Im allgemeinen Sprachgebrauch werden die Begriffe Haustür und Wohnungstür oft nicht sauber getrennt, obwohl sie rechtlich eigenständig zu bewerten sind.[1][2]
Notausgang-Türen sind mitunter nur von innen zu öffnen.
Inhaltsverzeichnis
1 Haustür vs. Wohnungtür im Mehrparteienhaus
1.1 Gemeinschafts- oder Einzeleigentum
2 SchlieÃÂanlage
3 Materialien
4 Verriegelung
5 MaÃÂe und Einbausituation
6 Weblinks
7 Einzelnachweise
Haustür vs. Wohnungtür im Mehrparteienhaus
Gemeinschafts- oder Einzeleigentum
Bei Mehrparteienhäusern ist die Haustür als Zugangskontrolle ausschlieÃÂlich dem allgemeinen Bereich zuzurechnen; ihre Wartung bzw. Instandsetzung obliegt der Hausverwaltung beziehungsweise den Eigentümern gemeinsam. Das Privateigentum beginnt erst an der Innenseite der Wohnungstür, welche in Deutschland dem Sondereigentum zuzurechnen ist.[2]
SchlieÃÂanlage
Haustür und Wohnungtür schlieÃÂt meist ein Sicherheitsschlüssel. Bei modernen Häusern wird oft eine SchlieÃÂanlage verwendet, wobei mit demselben Schlüssel sowohl Haus- als auch Wohnungstüre, manchmal auch Briefkasten und eventuell Gemeinschaftsräume geschlossen werden können.
Materialien
Haustüren werden im deutschsprachigen Raum heute überwiegend aus Kunststoff, Aluminium und Holz gefertigt, oft mit Glaseinsatz. Auch Kombinationen von Holz und Aluminium sowie Kunststoff und Aluminium werden verwendet, die jeweils die Vorteile der beiden benutzten Materialien verbinden. Kunststoff-Haustüren sind preiswert und pflegeleicht. Die Verriegelungsmöglichkeiten entsprechend denen der anderen Materialien. Die Farbgebung erfolgt durch Folienkaschierung, ist jedoch eingeschränkt. Kunststoff-Haustüren werden meist nur in vorgegebenen GröÃÂen angeboten. Aluminium-Haustüren verbinden hervorragende Wärmedämmung mit Robustheit und Designvielfalt. Die weitgehend unbeschränkte Farbgebung erfolgt über Pulverbeschichtung. Haustüren aus Holz werden sowohl aus Nadelhölzern wie Kiefer, Fichte und Lärche gebaut, als auch aus Harthölzern wie Eichenholz, Meranti oder Eukalyptus globulus.[3]
Verriegelung
Neu eingebaute Haustüren werden im deutschsprachigen Raum heute oft mit einer dreifachen Sicherheitsverriegelung ausgestattet, bei der beim AbschlieÃÂen der Tür zusätzlich zum Riegel zwei Bolzen oder Stahlschwenkhaken auf der Schlossseite in die Zarge greifen. Bei einer Fünffach-Verriegelung kommen noch zwei weitere Haken oder Bolzen hinzu.
Anstatt einer Kette kann bei Bedarf ein Türfänger oder eine Türspaltsicherung integriert werde. Durch Drehen eines Knopfs auf der Innenseite kann die Tür zunächst nur einen Spalt weit geöffnet werden, um zu prüfen, ob man den AuÃÂenstehenden einlassen will oder nicht.
Ein elektrischer Türöffner ist ein elektromagnetischer Mechanismus, der das SchlieÃÂblech einer unverriegelte Tür durch einen elektrischen Impuls freigeben und die Tür für Besucher öffnen kann. Die Tagesfallenfunktion gibt durch Betätigung eines kleinen Stifts oder Knopfs das SchlieÃÂblech durchgehend frei.
Für einen erhöhten Einbruchschutz sollten Profilzylinder nach DIN 18252 verwendet werden, die im verbauten Zustand höchstens 3 mm vorstehen und Einbrechern das ÃÂffnen der Tür erschweren.[4]
Die Widerstandsklasse (âÂÂResistance ClassâÂÂ, RC) der Türe bezeichnet die Widerstandsfähigkeit gegen Auf- und Einbruch.
MaÃÂe und Einbausituation
Haustüren werden gewöhnlich als Anschlagtüren mit einer lichten Weite von etwa 85 bis 90 cm vorgesehen, um Möbel, ÃÂl- und Wassertanks und andere groÃÂe Gegenstände ins Haus befördern zu können. GroÃÂe Mehrfamilienhäuser haben auch noch breitere Eingangstüren.
Der ÃÂffnungsflügel von doppelflügligen Türen ist häufig deutlich schmaler, für groÃÂe Gegenstände kann zusätzlich der Standflügel geöffnet werden.
In Ländern wie den Niederlanden und Italien kommen in städtischen Wohngebäuden traditionell teilweise schmale und steile Treppen vor. Um die Haustüre platzsparend an beliebiger Stelle des Treppenhauses zu positionieren, ohne ein Podest vorsehen zu müssen, werden dann oft zweiflüglige Türen mit Flügelbreiten von teilweise nur 40 cm verwendet. Wäre der Flügel breiter, so wäre es nötig, auf der Treppe rückwärts hinabzuschreiten, um den Flügel am Körper vorbeischwenken zu lassen.
In Deutschland fordern die Regeln des Arbeitsschutzes, dass die Tür immer zu einem Podest hin schwenkt, dessen Tiefe mindestens der Breite der Türe entspricht; entsprechendes ist in DIN formuliert.
Siehe auch: ÃÂffnungsrichtung von Türen
Weblinks
Wiktionary: Haustor â Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, ÃÂbersetzungen
Einzelnachweise
â Wohnungseigentum (Abschnitt Türen)
â a b Haustür
â Haustüren aus Kunststoff, Aluminium oder Holz: Materialien im Vergleich bauen.de Ratgeber. Abgerufen am 17. Juni 2015
â Moderne Haustüren müssen mehrere Anforderungen erfüllen. ZBO â Zentrale Bau Organisation, abgerufen am 25. August 2016.
Abgerufen von âÂÂhttps://de..org/w/index.php?title=Haustür&oldid=205420696âÂÂ
Kategorie: Tür (Bauteil)Versteckte Kategorien: Wikipedia:DACHlastigWikipedia:Lückenhaft
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Hinweis zu unseren Mustersatzungen:
Eine gebrauchsfertige GmbH-Mustersatzung kann es nicht geben. Zu vielfältig sind die Erscheinungsformen der GmbH im Wirtschaftsleben. Eine 100 %-ige Konzerntochter verlangt andere Regelungen als eine Join-Venture GmbH zwischen zwei Industrieunternehmen. Weitere Regelungstypen sind beispielsweise die Vater-Sohn-Handwerks-GmbH, die Dienstleistungs-GmbH zwischen Freiberuflern, die GmbH mit Technologie-Know-how Trägern als Mehrheitsgesellschaftern und einem Kapitalgeber (Capital Venture Fonds).
Jeder Regelungstyp hat eine eigene Interessenstruktur, die sich bei der Finanzverfassung, den Entscheidungsmechanismen und bei Gesellschafterveräderungen auswirkt. Besondere Aufmerksamkeit ist dem natürlichen Spannungsfeld zwischen tätigen und nicht tätigen Gesellschaftern (z.B. nicht tätigen Erben eines verstorbenen tätigen Gesellschafters) zu widmen. Die Probleme entzünden sich hier an der Gewinnverwendung, Geschäftsführergehältern, langfristigen Investitionen. Bei reinen Handels- und Dienstleistungs-GmbHs ist in der Regel ein persönliches Tätigwerden der Gesellschafter unverzichtbar.
Aus diesen Gründen ist auch die folgende Beispielssatzung lediglich als eine erste Anregung gedacht, Gestaltungsalternativen müssen mit den Beratern abgestimmt werden aufgrund einer individuellen Zweckmässigkeits- und Vollständigkeitsprüfung.
Eine GmbH-Satzung muss von einem Notar protokolliert werden.
Paragraph 1 Firma, Sitz
Die Firma der Gesellschaft lautet: Tassilo Winkler Ergotherapie Gesellschaft mbH .Sitz der Gesellschaft ist Freiburg im Breisgau
Paragraph 2 Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist Brennstoff Einteilung der Brennstoffe Brennstoffpreise Brennstoffbedarf Nationales NavigationsmenÃÂü
Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen – insbesondere auch als persönlich haftende Gesellschafterin -, sowie andere Unternehmen zu gründen.
Paragraph 3 Dauer der Gesellschaft
Die Gesellschaft beginnt mit der Eintragung in das Handelsregister. Die Gesellschaft wird auf unbestimmte Dauer errichtet.
Paragraph 4 Stammkapital, Stammeinlagen
Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 88432,00 EUR
Auf das Stammkapital übernehmen als ihre Stammeinlagen:
a. Schorsch Eberle eine Stammeinlage im Nennbetrag von EUR 4357,
b. Katrin Beck eine Stammeinlage im Nennbetrag von EUR 31121,
c. Cornelia Graubär eine Stammeinlage im Nennbetrag von EUR 52954.
Paragraph 5 Geschäftsführer
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Die Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern sowie deren Befreiung vom Geschäftsführerwettbewerbsverbot erfolgt durch Gesellschafterbeschluss
Paragraph 6 Vertretung der Gesellschaft
Ein alleiniger Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft vertreten durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch
einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen. Durch Gesellschafterbeschluss kann die Vertretungsbefugnis der Geschäftsführer abweichend geregelt werden,
insbesondere können auch alle oder einzelne Geschäftsführer von den Beschränkungen des Paragraph 181 BGB befreit werden.
Paragraph 7 Geschäftsführung
Die Führung der Geschäfte der Gesellschaft steht mehreren Geschäftsführern gemeinschaftlich zu, sofern nicht durch Gesellschafterbeschluss, insbesondere im Rahmen einer Geschäftsordnung, etwas anderes bestimmt wird.
Im Verhältnis zur Gesellschaft ist jeder Geschäftsführer verpflichtet, die Geschäftsführungsbeschränkungen einzuhalten, welche durch Gesetz, Gesellschaftsvertrag, Geschäftsführeranstellungsvertrag und Gesellschafterbeschlüsse festgesetzt sind oder werden.
Die Geschäftsführer bedürfen der vorherigen Zustimmung durch Gesellschafterbeschluss für alle Geschäfte, die über den gewöhnlichen Betrieb der Gesellschaft hinausgehen.
Paragraph 8 Gesellschafterbeschlüsse
Soweit nicht das Gesetz zwingend oder dieser Gesellschaftsvertrag etwas anderes vorsehen, entscheiden die Gesellschafter in allen Angelegenheiten der Gesellschaft durch Beschlussfassung mit der Mehrheit der Stimmen aller Gesellschafter.
Nur mit 75 % der Stimmen aller Gesellschafter können beschlossen werden:
a. Eine Änderung des Gesellschaftsvertrages
b. die Auflösung der Gesellschaft.
c. die Beschlüsse gemäss Paragraphen 6, 7 und 8 des Gesellschaftsvertrages.
Jede 50,00 EUR Nennbetrag eines Geschäftsanteils gewähren eine Stimme.
Sämtliche Gesellschafterbeschlüsse sind zu protokollieren. Das Protokoll ist von den Geschäftsführern zu unterzeichnen. Die Gesellschafter erhalten Abschriften.
Die Einlegung von Rechtsmitteln jeder Art gegen Gesellschafterbeschlüsse ist nur innerhalb einer Frist von einem Monat nach Beschlussfassung zulässig.
Paragraph 9 Gesellschafterversammlung
Beschlüsse der Gesellschafter werden in Versammlungen gefasst.
Soweit das Gesetz nicht zwingend eine Gesellschafterversammlung vorsieht, bedarf es der Abhaltung einer Versammlung nicht, wenn sämtliche Gesellschafter schriftlich, mündlich oder in jeder anderen Form mit der zu treffenden Bestimmung oder mit der Form der Stimmabgabe sich einverstanden erklären.
Einberufung
a. Die Gesellschafterversammlung wird durch einen Geschäftsführer einberufen. Versammlungsort ist der Sitz der Gesellschaft, sofern nicht durch Gesellschafterbeschluss ein anderer 0rt bestimmt wird.
b. Die ordentliche jährliche Gesellschafterversammlung ist in den ersten acht Monaten eines Geschäftsjahres einzuberufen zur Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Ergebnisverwendung und die Entlastung der Geschäftsführung. Im übrigen ist die Gesellschafterversammlung einzuberufen, wenn es einem
Geschäftsführer im Interesse der Gesellschaft erforderlich erscheint oder in den gesetzlich vorgesehenen Fällen.
c. Die Einberufung erfolgt durch Einladung der Gesellschafter mittels eingeschriebener Briefe gegen Rückschein an die letzte von dem Gesellschafter der Gesellschaft mitgeteilte Adresse oder durch Übergabe gegen
Empfangsbestätigung. Die Ladungsfrist beträgt mindestens zwei Wochen. Der Tag der Absendung und der Versammlungstag werden nicht mitgerechnet. Mit der Einladung sind die Beschlussgegenstände mitzuteilen.
d. Ist die Versammlung nicht ordnungsmässig berufen, können Beschlüsse nur mit Zustimmung aller Gesellschafter gefasst werden.
Paragraph 10 Geschäftsjahr und Jahresabschluss
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Der Jahresabschluss ist von den Geschäftsführern in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres für das vergangene Geschäftsjahr aufzustellen, sofern nicht nach dem Gesetz der Jahresabschluss innerhalb der ersten sechs Monate des Geschäftsjahres aufgestellt werden darf.
Paragraph 11 Gewinnverteilung
Die Gesellschafter haben Anspruch auf den Jahresüberschuss zuzüglich eines Gewinnvortrages und abzüglich eines Verlustvortrags, soweit der sich ergebende Betrag nicht durch Beschluss nach Abs. 2 von der Verteilung unter die Gesellschafter ausgeschlossen ist.
Im Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses können die Gesellschafter Beträge in Gewinnrücklage einstellen oder als Gewinn vortragen oder bestimmen, dass sie der Gesellschaft als Darlehen zu dem gemäss Gesellschafterbeschluss festgesetzten Bedingungen verbleiben.
Die Verteilung erfolgt nach Verhältnis der Geschäftsanteile.
Paragraph 12 Gesellschafterveränderungen
Übertragung von Geschäftsanteilen
Geschäftsanteile können ganz oder teilweise von einem Gesellschafter nur veräussert werden, wenn die Gesellschafter durch Beschluss mit einer Mehrheit von 75 % der Stimmen aller Gesellschafter im Voraus zustimmen. Der betroffene Gesellschafter ist stimmberechtigt.
Austrittsrecht
Jeder Gesellschafter kann den Austritt aus der Gesellschaft erklären
a. wenn ein wichtiger Grund im Sinne des allgemeinen Gesellschaftsrechts vorliegt jederzeit oder
b. im übrigen nur sechs Monate vor einem Geschäftsjahresende, erstmals zum (Datum). Die Austrittserklärung hat durch eingeschriebenen Brief an die Gesellschaft zu erfolgen.
Ausschluss
Ein Gesellschafter ist verpflichtet, ohne seine Zustimmung aus der Gesellschaft auszuscheiden,
a. wenn und sobald über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird, sofort,
b. durch Gesellschafterbeschluss – bei dem er nicht stimmberechtigt ist – zu dem in dem Beschluss bestimmten Zeitpunkt, jedoch nicht vor Mitteilung des Beschlusses an den betroffenen Gesellschafter,
wenn in seinen Geschäftsanteil die Zwangsvollstreckung betrieben und nicht innerhalb von zwei Monaten wieder aufgehoben wird, oder
wenn in seiner Person ein wichtiger Grund eingetreten ist, der für die übrigen Gesellschafter die Fortsetzung des Gesellschaftsverhältnisses mit ihm unzumutbar macht, oder
wenn das Anstellungsverhältnis eines Gesellschafters, der nach Paragraph 5 verpflichtet ist, für die Gesellschaft tätig zu sein, endet, aus welchem Grund auch immer; im Falle des Todes gilt Abs. (4).
Tod eines Gesellschafters
Erben oder Vermächtnisnehmer eines Gesellschafters sind verpflichtet, aus der Gesellschaft auszuscheiden.
Durchführung des Ausscheidens
a. Der ausscheidende Gesellschafter ist /seine Erben/Vermächtnisnehmer sind verpflichtet, seinen/ihren Geschäftsanteil nach Massgabe eines Gesellschafterbeschlusses mit der Mehrheit der Stimmen der übrigen
Gesellschafter, bei dem er nicht stimmberechtigt ist, ganz oder geteilt an die Gesellschaft selbst, an einen oder mehrere Gesellschafter oder an von der Gesellschaft zu benennende Dritte zu übertragen oder die
Einziehung des Geschäftsanteils zu dulden.
b. Ein ausscheidender Gesellschafter erhält seine Erben erhalten eine Abfindung nach Massgabe dieses Vertrages, von dem seinen Geschäftsanteil erwerbenden Gesellschafter (von mehreren als Teilschuldner),
im Falle der Einziehung von der Gesellschaft.
Das Ausscheiden eines Gesellschafters führt nicht zur Auflösung der Gesellschaft. Die verbleibenden Gesellschafter haben unverzüglich einen Beschluss zu den Modalitäten der Fortführung zu fassen.
Paragraph13 Abfindung
Die Abfindung eines ausscheidenden Gesellschafters bemisst sich nach dem für den Geschäftsanteil zu ermittelnden Wert,{der sich unter Anwendung der steuerrechtlichen Vorschriften zur Ermittlung des gemeinen Wertes von Geschäftsanteilen mangels Ableitbarkeit aus Verkäufen ergibt . Bewertungsstichtag ist das Ende des Geschäftsjahres, in dem die Austrittserklärung des Gesellschafters bei der Gesellschaft eingeht oder der Ausschlussbeschluss gefasst wird.} Sollte zum Bewertungsstichtag eine Feststellung des Finanzamtes noch nicht erfolgt sein, ist die Wertermittlung nach den vorstehenden Massstäben unabhängig von der Feststellung des Finanzamtes vorzunehmen. Eine Berichtigung aufgrund der späteren Feststellung des Finanzamtes oder einer Betriebsprüfung findet nicht statt.
Der Gewinn für das gesamte Geschäftsjahr, in dessen Verlauf und zu dessen Ende ein Gesellschafter zum Ausscheiden verpflichtet ist, steht dem ausscheidenden Gesellschafter zeitanteilig bis zu dem Monat zu, in dessen Verlauf oder zu dessen Ende die Austrittserklärung der Gesellschaft zuging oder der Ausschlussbeschluss gefasst wurde.
Die Vergütung ist in 5 gleichen Jahresraten auszuzahlen, wobei die Fälligkeit der ersten Rate sechs Monate seit Vollzug des Ausscheidens, die folgenden Raten je ein Jahr später zu zahlen sind. Die Vergütung ist mit jährlich 2 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank von der jeweilig noch geschuldeten Höhe zu verzinsen von dem Monatsersten an, von dem ausscheidenden Gesellschafter gemäss Abs. 2 ein Gewinn nicht mehr zusteht.
Paragraph 14 Wettbewerbsverbot
Ein Gesellschafter darf ohne vorherigen zustimmenden Gesellschafterbeschluss, bei dem er nicht stimmberechtigt ist, in dem Geschäftsbereich des Gegenstandes der Gesellschaft keine Geschäfte machen für eigene oder fremde Rechnung, gelegentlich oder gewerbsmässig, unmittelbar oder mittelbar, selbständig oder unselbständig oder in jeder anderen Weise. Das Verbot umfasst insbesondere auch direkte oder indirekte Beteiligung oder Beratung an Konkurrenzunternehmen sowie die Beteiligung als stiller Gesellschafter oder Unterbeteiligter an Konkurrenzunternehmen.
Paragraph 15 Schlussbestimmungen
Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen nur im deutschen Bundesanzeiger oder einem etwa an seine Stelle tretenden Veröffentlichungsorgan.
Die Gründungskosten in Höhe von EUR {Summe} (Handelsregister, Bekanntmachungen, Beratungen, Notar) trägt die Gesellschaft.[1]
Durch die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Als Gerichtsstand wird Freiburg im Breisgau vereinbart
Anmerkung:
An dieser Stelle kann auf Wunsch eine Schlichtungsvereinbarung und/oder Schiedsgerichtsvereinbarung getroffen werden. Zur Vereinbarung einer Schlichtungsklausel und/oder Schiedsklausel siehe Erläuterung unten)
Notarieller Beurkundungshinweis
……………………………………….. ………………………………………..
Freiburg im Breisgau, 10.03.2021 Unterschrift
Anmerkung zu Paragraph 15 (4):
a. Die Parteien können sich auch auf die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens (Schlichtungsklausel) einigen. Es kann zusätzlich vereinbart werden, dass ein Schlichtungsversuch gescheitert sein muss, bevor der Rechtsweg beschritten werden kann.
>Informationen zur aussergerichtlichen Streitbeilegung
Muster für eine Schlichtungsklausel:
Die Vertragsparteien verpflichten sich, bei Meinungsverschiedenheiten ein Schlichtungsverfahren mit dem Ziel durchzuführen, eine interessengerechte und faire Vereinbarung im Wege einer Mediation mit Unterstützung eines neutralen Schlichters unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen, rechtlichen, persönlichen und sozialen Gegebenheiten zu erarbeiten. Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, werden vor Einschaltung der Gerichte nach der Schlichtungsordnung der Industrie- und Handelskammer …………… (z.B. XXXXX = Name der nächstgelegenen IHK mit Schlichtungsstelle) (oder der XXXX Institution) geschlichtet.
b. Möglich wäre auch die Vereinbarung einer Schiedsgerichtsklausel.
Muster für eine Schiedsgerichtsklausel:
Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Industrie- und Handelskammer …………. unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Das gerichtliche Mahnverfahren bleibt aber zulässig.
c. Möglich ist aber natürlich auch die Kombination von Schlichtung und bei Scheitern anschliessendem Schiedsgerichtsverfahren.
[1] Es ist aufgrund der Entscheidung des OLG Celle vom 11.2.2016 (Az. 9 W 10/16) in der Satzung auf Verlangen des Registergerichts nunmehr der konkrete Gesamtbetrag der Gründungskosten anzugeben
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Paula Noack Weinhandel Gesellschaft mit beschraenkter Haftung
§1 Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftbedingungen gelten für alle Lieferungen zwischen uns und einem Verbraucher in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschliesst, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (ç 13 BGB).
§2 Zustandekommen eines Vertrages, Speicherung des Vertragstextes
(1) Die folgenden Regelungen über den Vertragsabschluss gelten für Bestellungen über unseren Internetshop http://www.PaulaNoackWeinhandelGesellschaftmitbeschraenkterHaftung.de.
(2) Im Falle des Vertragsschlusses kommt der Vertrag mit
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Paula Noack
D-21143 Aachen
Registernummer 590269
Registergericht Amtsgericht Aachen
zustande.
(3) Die Präsentation der Waren in unserem Internetshop stellen kein rechtlich bindendes Vertragsangebot unsererseits dar, sondern sind nur eine unverbindliche Aufforderungen an den Verbraucher, Waren zu bestellen. Mit der Bestellung der gewünschten Ware gibt der Verbraucher ein für ihn verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab.
(4) Bei Eingang einer Bestellung in unserem Internetshop gelten folgende Regelungen: Der Verbraucher gibt ein bindendes Vertragsangebot ab, indem er die in unserem Internetshop vorgesehene Bestellprozedur erfolgreich durchläuft.
Die Bestellung erfolgt in folgenden Schritten:
1) Auswahl der gewünschten Ware
2) Bestätigen durch Anklicken der Buttons Bestellen
3) Prüfung der Angaben im Warenkorb
4) Betätigung des Buttons zur Kasse
5) Anmeldung im Internetshop nach Registrierung und Eingabe der Anmelderangaben (E-Mail-Adresse und Passwort).
6) Nochmalige Prüfung bzw. Berichtigung der jeweiligen eingegebenen Daten.
7) Verbindliche Absendung der Bestellung durch Anklicken des Buttons kostenpflichtig bestellen bzw. kaufen
Der Verbraucher kann vor dem verbindlichen Absenden der Bestellung durch Betätigen der in dem von ihm verwendeten Internet-Browser enthaltenen Zurück-Taste nach Kontrolle seiner Angaben wieder zu der Internetseite gelangen, auf der die Angaben des Kunden erfasst werden und Eingabefehler berichtigen bzw. durch Schliessen des Internetbrowsers den Bestellvorgang abbrechen. Wir bestätigen den Eingang der Bestellung unmittelbar durch eine automatisch generierte E-Mail (Auftragsbestätigung). Mit dieser nehmen wir Ihr Angebot an.
(5) Speicherung des Vertragstextes bei Bestellungen über unseren Internetshop : Wir speichern den Vertragstext und senden Ihnen die Bestelldaten und unsere AGB per E-Mail zu. Die AGB können Sie jederzeit auch unter http://www.PaulaNoackWeinhandelGesellschaftmitbeschraenkterHaftung.de/agb.html einsehen. Ihre vergangenen Bestellungen können Sie in unserem Kunden-Bereich unter Mein Konto –> Meine Bestellungen einsehen.
§3 Preise, Versandkosten, Zahlung, Fälligkeit
(1) Die angegebenen Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile. Hinzu kommen etwaige Versandkosten.
(2) Der Verbraucher hat die Möglichkeit der Zahlung per Vorkasse, Nachnahme, Bankeinzug, PayPal, Kreditkarte( Visa ) .
(3) Hat der Verbraucher die Zahlung per Vorkasse gewählt, so verpflichtet er sich, den Kaufpreis unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen.
Soweit wir per Nachnahme liefern, tritt die Fälligkeit der Kaufpreisforderung mit Erhalt der Ware ein.
§4 Lieferung
(1) Sofern wir dies in der Produktbeschreibung nicht deutlich anders angegeben haben, sind alle von uns angebotenen Artikel sofort versandfertig. Die Lieferung erfolgt hier spätesten innerhalb von 5 Werktagen. Dabei beginnt die Frist für die Lieferung im Falle der Zahlung per Vorkasse am Tag nach Zahlungsauftrag an die mit der ÃÂberweisung beauftragte Bank und bei allen anderen Zahlungsarten am Tag nach Vertragsschluss zu laufen. Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag am Lieferort, so endet die Frist am nächsten Werktag.
(2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache geht auch beim Versendungskauf erst mit der ÃÂbergabe der Sache an den Käufer auf diesen über.
§5 Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.
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§6 Widerrufsrecht des Kunden als Verbraucher:
Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Massgabe zu, wobei Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschliesst, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können:
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage, ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
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Registernummer 590269
Registergericht Amtsgericht Aachen
E-Mail info@PaulaNoackWeinhandelGesellschaftmitbeschraenkterHaftung.de
Telefax 078688403
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Widerrufsfolgen
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschliesslich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Finanzierte Geschäfte
Haben Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanziert und widerrufen Sie den finanzierten Vertrag, sind Sie auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, wenn beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn wir gleichzeitig Ihr Darlehensgeber sind oder wenn sich Ihr Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung unserer Mitwirkung bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder der Rückgabe bereits zugeflossen ist, tritt Ihr Darlehensgeber im Verhältnis zu Ihnen hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe in unsere Rechte und Pflichten aus dem finanzierten Vertrag ein. Letzteres gilt nicht, wenn der vorliegende Vertrag den Erwerb von Wertpapieren, Devisen, Derivaten oder Edelmetallen zum Gegenstand hat.
Wollen Sie eine vertragliche Bindung so weitgehend wie möglich vermeiden, widerrufen Sie beide Vertragserklärungen gesondert.
Ende der Widerrufsbelehrung
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§7 Widerrufsformular
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An :
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Paula Noack
D-21143 Aachen
E-Mail info@PaulaNoackWeinhandelGesellschaftmitbeschraenkterHaftung.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
_____________________________________________________
Bestellt am (*)/erhalten am (*)
__________________
Name des/der Verbraucher(s)
_____________________________________________________
Anschrift des/der Verbraucher(s)
_____________________________________________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
__________________
Datum
__________________
(*) Unzutreffendes streichen.
§8 Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen.
§9 Verhaltenskodex
Wir haben uns den Verhaltenskodizes der folgenden Einrichtungen unterworfen:
§10 Vertragssprache
Als Vertragssprache steht ausschliesslich Deutsch zur Verfügung.
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§11 Kundendienst
Unser Kundendienst für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen steht Ihnen werktags von 9:00 Uhr bis 17:30 Uhr unter
Telefon: 05123 45678911
Telefax: 06820 826612
E-Mail: info@PaulaNoackWeinhandelGesellschaftmitbeschraenkterHaftung.de
zur Verfügung.
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Stand der AGB Jan.2019
Vorratsgmbhs gmbh kaufen gute bonität
Top 5 gbrgesellschaftsvertrag:
Allgemeine Verkaufsbedingungen der Herwig Stenzel Autoelektrik Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Wir danken für Ihre Bestellung, die wir unter ausschlieÃlicher Geltung der auf der Rückseite dieses Auftrags abgedruckten Liefer- und Zahlungsbedingungen annehmen.
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschlieÃlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
- Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt (vorsorglich sollten die Verkaufsbedingungen in jedem Fall der Auftragsbestätigung beigefügt werden)
- Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschlieÃlich Nebenabreden, Ergänzungen und Ãnderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Verkaufsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maÃgebend..
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
- Sofern eine Bestellung als Angebot gemäà § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.
§ 3 Ãberlassene Unterlagen
- An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form -, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 2 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.
§ 4 Preise und Zahlung
- Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk ausschlieÃlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.
Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschlieÃlich auf das umseitig genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
§ 5 Zurückbehaltungsrechte
- Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 6 Lieferzeit
- Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäÃe Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
- Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschlieÃlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
- Wir haften im Fall des von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 11 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 46 % des Lieferwertes.
- Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.
§ 7 Gefahrübergang bei Versendung
- Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
- Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.
- Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern (Hinweis: nur zulässig bei Verkauf hochwertiger Güter). Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und auÃergerichtlichen Kosten einer Klage gemäà § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
- Der Besteller ist zur WeiterveräuÃerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen gegenüber dem Abnehmer aus der WeiterveräuÃerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschlieÃlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. [Anmerkung: Diese Klausel entfällt, wenn kein verlängerter Eigentumsvorbehalt gewollt ist.]
- Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäÃig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
- Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
§ 9 Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress
- Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäà nachgekommen ist.
- Mängelansprüche verjähren in 38 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. (Hinweis: bei dem Verkauf gebrauchter Güter kann die Gewährleistungsfrist mit Ausnahme der im Satz 2 genannten Schadensersatzansprüche ganz ausgeschlossen werden).
- Soweit das Gesetz gemäà § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 445 b BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634a Absatz 1 BGB (Baumängel) längere Fristen zwingend vorschreibt, gelten diese Fristen. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.
- Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
- Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
- Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleià wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäÃiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äuÃerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäà Instandsetzungsarbeiten oder Ãnderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
- Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäÃen Gebrauch.
- Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.
§ 10 Sonstiges
- Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Erfüllungsort und ausschlieÃlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt (Hinweis: Die Verwendung der Klausel ist unzulässig, wenn mindestens eine der Parteien ein nicht im Handelsregister eingetragenes Unternehmen ist)
- Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
Anhang 1:
Anmerkungen
Obwohl die Klauselverbote der Katalogtatbestände der §§ 308, 309 BGB gem. § 310 Abs. 1 BGB nicht für AGBs gelten, die gegenüber Unternehmern i. S. d. § 14 BGB verwandt werden, ist nicht im Umkehrschluss automatisch davon auszugehen, dass die Verwendung von Klauseln wie die in den §§ 308, 309 BGB genannt gegenüber Unternehmern im Regelfall der Inhaltskontrolle der §§ 305 ff. BGB standhalten. Gemäà § 307 Abs. 1, 2 Nr. 1 BGB, der auch bei der Verwendung von AGBs gegenüber Unternehmern gilt, ist eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners im Zweifel anzunehmen, wenn die Klausel mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht vereinbar ist. Dies führt nach der Rechtsprechung dazu, dass die Klauselverbotskataloge der §§ 308, 309 BGB über die Auslegung des § 307 BGB auch im kaufmännischen Verkehr indirekte Bedeutung erlangen.
Die Klauselverbote des § 308 BGB sind dabei in der Regel auf den Verkauf zwischen Unternehmern übertragbar, weil in ihren Wertungsspielräumen die kaufmännischen Besonderheiten berücksichtigt werden. Dagegen ist bei den Verboten des § 309 BGB eine derart pauschale Lösung nicht möglich, der Verstoà gegen § 309 ist aber auch beim Verkauf zwischen Unternehmern ein Indiz für die Unwirksamkeit der Klausel. Hier empfiehlt sich, vor der Verwendung der AGBs eine Einzelfallprüfung durch einen Rechtskundigen vornehmen zu lassen.
Transparenzgebot
Dieses Gebot bedeutet, dass eine Klausel in AGB im Zweifel auch dann unangemessen benachteiligend ist, wenn sie nicht klar und verständlich ist. Dieses Gebot bedeutet, dass intransparente Klauseln per se, ohne Hinzutreten einer inhaltlichen unangemessenen Benachteiligung des Vertragspartners, als unwirksam zu betrachten sind. Ferner bedeutet dies auch, dass das Transparenzgebot auch für Preisbestimmungen und leistungsbeschreibende Klauseln, die grundsätzlich von der Inhaltskontrolle ausgenommen sind, gilt.
Gewährleistungsfristen
Bei Kauf- und Werkvertrag beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre. Durch AGB kann die Gewährleistungsfrist wie folgt verkürzt werden:
Bewegliche Sachen auÃer Baumaterialien
– neu, Käufer ist Verbraucher 2 Jahre
– neu, Käufer ist Unternehmer 1 Jahr
– gebraucht, Käufer ist Verbraucher 1 Jahr
– gebraucht, Käufer ist Unternehmer keine
Baumaterialien (sofern eingebaut)
– neu 5 Jahre
– gebraucht, Käufer ist Verbraucher 1 Jahr
– gebraucht, Käufer ist Unternehmer keine
unbebaute Grundstücke keine
Bauwerke
– Neubau 5 Jahre
– Altbau keine
Mängelanzeigepflicht
Für nicht offensichtliche Mängel darf die Mängelanzeigefrist nicht kürzer als ein Jahr in den AGB gesetzt werden. Fristbeginn ist der gesetzliche Verjährungsbeginn.
Aufwendungsersatz bei Nacherfüllung
Der Verkäufer hat gemäà § 439 Abs. 2 BGB die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen (z. B. Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten) zu tragen. Diese Pflicht darf durch AGB nicht ausgeschlossen werden.
Beschränkung auf Nacherfüllung
Der Käufer kann bei einer mangelhaften Sache als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache oder bei Vorliegen der Voraussetzungen auch Schadenersatz verlangen. Erst wenn die Nacherfüllung nicht gelingt, nicht möglich oder nicht zumutbar ist, kann der Käufer – in zweiter Linie – Gewährleistungsrechte geltend machen: Rücktritt oder Minderung. Beschränkungen allein auf die Nacherfüllung sind unwirksam, wenn dem anderen Vertragsteil bei Fehlschlagen der Nacherfüllung das Minderungsrecht aberkannt wird.
Haftungsbeschränkungen
Jeder Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen, ist unwirksam.
Höhe der Verzugszinsen
Ab Beginn des Verzugs schuldet der Käufer dem Verkäufer zusätzlich zum Kaufpreis Verzugszinsen. Ist an dem Kaufvertrag ein Verbraucher beteiligt, sei es als Käufer oder als Verkäufer, beträgt der Zinssatz 5 % über dem Basiszinssatz. Bei Kaufverträgen zwischen Unternehmern wird der Zinssatz durch die Schuldrechtsreform auf 9 % über dem Basiszinssatz erhöht.
Kiel, 09.03.2021
Herwig Stenzel Autoelektrik Gesellschaft mit beschränkter Haftung
vertreten durch den Herwig Stenzel
Kapitalgesellschaft firma kaufen
Top 8 verkaufsbedingungen:
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Informationen zur Online-Streitbeilegung: Die
EU-Kommission wird im ersten Quartal 2016 eine Internetplattform zur
Online-Beilegung von Streitigkeiten (sog. ÂOS-PlattformÂ) bereitstellen. Die
OS-Plattform soll als Anlaufstelle zur auÃergerichtlichen Beilegung von
Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus
Online-Kaufverträgen erwachsen, dienen. Die OS-Plattform wird unter folgendem
Link erreichbar sein: http://ec.europa.eu/consumers/odr
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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unter Beton (Begriffsklärung) aufgeführt.
Querschnitt durch Beton
Einbau von Transportbeton mittels Betonpumpe
eingeschalter Stahlbeton (links), bereits abgebundener Beton im fertigen Zustand (rechts)
Mediendatei abspielen Flug durch einen õCT-Bildstapel eines Stückes Beton, gefunden am Strand von Montpellier. Durch langen Salzwasser-Kontakt haben sich die Calcium-basierten Füllstoffe (Muschel- und Schneckenschalen) aufgelöst und Lufteinschlüsse hinterlassen.
Goetheanum in Dornach, ein Gebäude mit Sichtbetonfassade
Beton [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}beÃÂtõ], [beÃÂtÃÂà Â] (österr. und z. T. bayr. [beÃÂtoÃÂn]; schweiz. und alem. 1. Silbe betont [ÃÂbetÃÂÃÂ]), vom gleichbedeutenden franz. Wort béton, ist ein Baustoff, der als Dispersion unter Zugabe von Flüssigkeit aus einem Bindemittel und Zuschlagstoffen angemischt wird. Der ausgehärtete Beton wird in manchen Zusammenhängen auch als Kunststein bezeichnet.
Normalbeton enthält Zement als Bindemittel und Gesteinskörnung (früher Zuschlag) als Zuschlagstoff. Das Zugabewasser (früher Anmachwasser) leitet den chemischen Abbindevorgang, d. h. die Erhärtung ein. Um die Verarbeitbarkeit und weitere Eigenschaften des Betons zu beeinflussen, werden der Mischung Betonzusatzstoffe und Betonzusatzmittel hinzugefügt.
Das Wasser wird zum gröÃÂten Teil chemisch gebunden. Die vollständige Trocknung des Gemischs darf daher erst nach der Erhärtung erfolgen.
Frischer Beton kann als Zweistoffsystem aus flüssigem Zementleim und festem Zuschlag angesehen werden. Zementleim härtet zu Zementstein. Dieser bildet die Matrix, welche die Gesteinskörnung umgibt.[1]
Beton wird heute überwiegend als Verbundwerkstoff in Kombination mit einer zugfesten Bewehrung eingesetzt.
Die Verbindung mit Betonstahl oder Spannstahl ergibt Stahlbeton bzw. Spannbeton. Neuere Entwicklungen sind Faserbeton mit Zugabe von Stahl-, Kunststoff- oder Glasfasern, sowie Textilbeton, der Gewirken aus alkaliresistentem AR-Glas oder Kohlenstofffasern enthält.
Als problematisch gilt bislang der Einfluss der Betonproduktion auf die Umwelt. Die Betonindustrie gehört zu den Hauptverursachern von Treibhausgasen, die die globale Erwärmung bewirken. Die Betonproduktion ist für etwa 6 bis 9 % aller menschengemachten CO2-Emissionen verantwortlich, was dem Drei- bis Vierfachen der GröÃÂenordnung des gesamten Luftverkehrs entspricht. Es werden weltweit erhebliche Mengen Wasser, Kies, Zement und Sand für die Herstellung von Beton verbraucht. Das globale Vorkommen an geeignetem Sand wird vor allem durch die Betonherstellung immer knapper.
Inhaltsverzeichnis
1 Grundlegende Eigenschaften und Verwendung
2 Unterscheidungsmerkmale
3 Geschichte
3.1 Urgeschichte und Antike
3.2 Neuzeit
4 Klima- und Umweltauswirkungen
4.1 Umweltprobleme
4.2 Lösungsansätze für Klimaproblematik
5 Frischbeton
5.1 Bestandteile und Zusammensetzung
5.2 Konsistenz
5.3 Einbau und Verdichtung
5.4 Nachbehandlung
5.4.1 Nachbehandlungsmethoden im Sommer
5.4.2 Nachbehandlungsmethoden im Winter
5.5 Erhärtung
6 Eigenschaften des Festbetons
6.1 Festigkeitsklassen
6.2 Elastizitätsmodul, Schubmodul und Querdehnungszahl
6.3 Rohdichte
6.4 Verbundzone
6.5 Poren im Beton
6.6 Bauphysikalische Eigenschaften
6.7 Arbeitsvermögen
7 ÃÂberwachungsklassen
8 Betonsorten
9 Betonarten
10 Dauerhaftigkeit, Schädigungen und Instandsetzung
11 Einbauteile
12 Vorgefertigte Betonprodukte
13 Andere als âÂÂBetonâ bezeichnete Werkstoffe
13.1 Porenbeton
13.2 Faserbeton
13.3 Betonglas
13.4 Asphaltbeton
13.5 Mineralbeton
13.6 Schwefelbeton
13.7 Kunstharzbeton
14 Erscheinungsbild
14.1 Architekturbeton
14.2 Durchgefärbter Beton
15 Verwandte Themen
16 Siehe auch
17 Literatur
18 Weblinks
19 Einzelnachweise
Grundlegende Eigenschaften und Verwendung
Normalbeton hat üblicherweise eine Druckfestigkeit von wenigstens 20 Newton pro Quadratmillimeter (N/mmò). Beton mit geringerer Festigkeit wird zur Herstellung von Sauberkeitsschichten, Verfüllungen sowie im Garten- und Landschaftsbau verwendet. Hochleistungsbeton erreicht Festigkeiten von über 150 N/mmò.
Unbewehrter Beton dagegen kann nur geringe Zugspannungen aufnehmen, ohne zu reiÃÂen, da seine Zugfestigkeit nur rund ein Zehntel seiner Druckfestigkeit beträgt. Zugspannungen werden daher üblicherweise durch eingelegte Stäbe oder Matten aus Bewehrungsstahl aufgenommen, die eine Zugfestigkeit von über 400 N/mmò besitzen.
Diese Kombination hat sich aus mehreren Gründen als vorteilhaft erwiesen:
Beton und Stahl haben einen ähnlichen Wärmeausdehnungskoeffizienten, so dass im Verbundmaterial keine temperaturbedingten Spannungen auftreten,
der basische pH-Wert des Betons verhindert die Korrosion des Stahls,
Beton verhindert im Brandfall den schnellen temperaturbedingten Festigkeitsverlust von ungeschütztem Stahl.
Typische Einsatzgebiete von Stahlbeton:
Gründungen, (Keller)Wände, Decken, Stützen und Ringanker im allgemeinen Hochbau,
Skelettbau-Tragkonstruktionen von Hochhäusern und Gewerbebauten,
Verkehrsbauten wie Tunnel, Brücken und Stützwände.
Unbewehrter Beton wird für Schwergewichtswände, gebogene Gewichtsstaumauern und
andere kompakte, massive Bauteile verwendet, die überwiegend auf Druck belastet werden. GröÃÂere Zugspannungen müssen entweder konstruktiv vermieden werden oder es darf von einem Bruch des Materials keine Gefährdung ausgehen.
Dies ist beispielsweise bei kleineren vorgefertigte Elementen wie Blocksteinen für den Mauerwerksbau oder (Waschbeton-)Platten im Gartenbau der Fall. Auf Grund geringer Kosten, beliebiger Formbarkeit und vergleichsweise hoher Dichte von etwa 2400 kg/mó wird Beton auch für Gegengewichte an Kränen und für Wellenbrecher verwendet.
Zu beachten ist das Schwinden des Bauteil-Volumens bei Austrocknung sowie durch chemische Vorgänge. Das Schwindmaàist dabei abhängig von der Zusammensetzung des Ausgangsmaterials. Ein gewisses Kriechen tritt bei allen belasteten Bauteilen auf und bezeichnet die mit der Zeit zunehmende Verformung unter Belastung.
Unterscheidungsmerkmale
Siehe auch: Liste gebräuchlicher Betone
Beton lässt sich anhand verschiedener Merkmale unterscheiden. Gebräuchlich sind Unterscheidungen nach
der Trockenrohdichte in Leichtbeton, Normalbeton und Schwerbeton,
der Festigkeit, wobei die Druckfestigkeit die wichtigste Rolle einnimmt,
dem Ort der Herstellung in Baustellen- oder Transportbeton,
dem Verwendungszweck in beispielsweise wasserundurchlässigen Beton, Unterwasserbeton,
der Konsistenz in Klassen von steif bis (sehr) flieÃÂfähig,
der Art der Verdichtung in Rüttelbeton, Stampfbeton, Walzbeton, FlieÃÂbeton, Schüttbeton, Spritzbeton, â¦
der Art der Gesteinskörnung in Sandbeton, Kiesbeton, Splittbeton, â¦
dem Erhärtungszustand in den noch verarbeitbaren Frischbeton, den bereits eingebauten und verdichteten grünen Beton, den jungen Beton, dessen Aushärtung bereits begonnen hat und schlieÃÂlich den ausgehärteten Festbeton,[1]
den Anforderungen zur Qualitätssicherung in Rezeptbeton (Herstellungsklasse R nach ÃÂNORM 4200 bzw. Klasse B I nach DIN 1045) und Beton nach Eignungsprüfung (Herstellungsklasse E bzw. Klasse B II nach DIN).[1]
Ebenso wie Beton ist Mörtel ein Gemisch aus einem Bindemittel, Gesteinskörnung und Zusatzstoffen bzw. -mitteln. Der Unterschied besteht in der GröÃÂe des Zuschlags, der bei Mörtel höchstens 4 mm im Durchmesser aufweisen darf. Eine ÃÂberschneidung besteht bei Spritzputzen und Mauermörteln, die in besonderen Fällen ein GröÃÂtkorn von bis zu 16 mm enthalten können, sowie bei Estrich, der im Regelfall mit 8 mm Körnung angemischt wird.
Geschichte
Urgeschichte und Antike
Kuppel des Pantheons in Rom von innen
Dauerhafter Kalkmörtel als Bindemittel konnte schon an 10.000 Jahre alten Bauwerksresten in der heutigen Türkei nachgewiesen werden. Gebrannten Kalk verwendeten die ÃÂgypter beim Bau der Pyramiden.
In der zweiten Hälfte des 3. vorchristlichen Jahrhunderts wurde in Karthago oder Kampanien eine Betonmischung aus Zement und Ziegelsplittern entwickelt. Diese wurde gegen Ende des Zweiten Punischen Krieges erstmals beim Bau von Wohngebäuden in Rom verwendet.[2] Die Römer entwickelten aus dieser Betonmischung in der Folgezeit das Opus caementitium (opus = Werk, Bauwerk; caementitium = Zuschlagstoff, Bruchstein), aus dessen Namen das Wort Zement abgeleitet ist. Dieser Baustoff, auch als römischer Beton oder Kalkbeton bezeichnet, bestand aus gebranntem Kalk, Wasser und Sand, dem mortar (Mörtel), gemischt mit Ziegelmehl und Vulkanasche,[3] und zeichnete sich durch eine hohe Druckfestigkeit aus. Damit wurden unter anderem die Aquädukte und die Kuppel des Pantheons in Rom hergestellt, die einen Durchmesser von 43 Metern hat und bis heute erhalten ist.
Eine wesentliche Verbesserung, die von den Römern entwickelt wurde, war die Verwendung inerter Zuschlagsstoffe, die hauptsächlich aus Resten von gebranntem Ziegelmaterial bestanden und die Eigenschaft besitzen, bei Temperaturänderungen keine Risse zu bilden. Dies kann noch heute an Orten in Nordafrika (z. B. Leptis Magna, Kyrene) beobachtet werden, wo es groÃÂe Estrichflächen gibt, die etwa um 200âÂÂ300 n. Chr. ausgeführt wurden und die trotz groÃÂer Temperaturdifferenzen zwischen Tag und Nacht noch heute völlig frei von Rissen sind.
Neuzeit
Das Wort Beton ist übernommen aus gleichbedeutendem französisch béton, dieses aus altfranzösisch betun (Mörtel, Zement), abgeleitet von lateinisch bitumen (schlammiger Sand, Erdharz, Bergteer, Kitt).[4] Bernard de Bélidor beschreibt die Herstellung und Verwendung von Beton in seinem Standardwerk âÂÂArchitecture hydrauliqueâ (Bd. 2, Paris 1753). Das Wort erscheint dann auch in der deutschen ÃÂbersetzung âÂÂArchitectura hydraulicaâ (Bd. 2, Augsburg 1769).
Die Entwicklung des Betons in der Neuzeit begann 1755 mit dem Engländer John Smeaton. Dieser führte, auf der Suche nach einem wasserbeständigen Mörtel, Versuche mit gebrannten Kalken und Tonen durch und stellte fest, dass für einen selbsterhärtenden (hydraulischen) Kalk ein bestimmter Anteil an Ton notwendig ist.
Drei Erfindungen leiteten letztlich den modernen Betonbau ein:
Die des Romanzements 1796 durch den Engländer J. Parker,
die des künstlichen hydraulischen Kalks durch Louis-Joseph Vicat 1818 sowie
die des Portlandzements durch Joseph Aspdin im Jahr 1824.
Zunächst wurde der Beton noch nicht armiert, sondern als Stampfbeton, ähnlich dem Pissébau, verwendet. Das älteste und auch erhaltene Gebäude in dieser Technik ist die Villa Lebrun in Marssac-sur-Tarn, die der Bauingenieur François Martin Lebrun für seinen Bruder errichtete.[5]
Mitte des 19. Jahrhunderts entstanden in Deutschland die ersten aus Beton errichteten Wohngebäude wie die Bahnwärterhäuser der Oberschwäbischen Eisenbahn, einige Mietshäuser der Berliner Victoriastadt und die Villa Merkel.
Ein wesentlicher Entwicklungssprung war die Erfindung des Stahlbetons durch Joseph Monier (Patent: 1867), durch den die Herstellung auf Zug belasteter Bauelemente möglich wurde, wie etwa Platten und Unterzüge. Zurückgreifend auf Joseph Monier wird Bewehrungsstahl oder Betonstahl auch heute noch gelegentlich als Moniereisen bezeichnet.
Beton wird in der zeitgenössischen Kunst auch für Denkmäler oder Skulpturen verarbeitet (âÂÂKunststeinâÂÂ).
Klima- und Umweltauswirkungen
Umweltprobleme
â Hauptartikel: Zement#Umweltschutzaspekte
Die Betonproduktion ist für etwa 6 bis 9 % aller menschengemachten CO2-Emissionen verantwortlich. Dies hat zwei Hauptgründe: das Brennen des für die Betonherstellung benötigten Zements ist sehr energieaufwendig, der gröÃÂere Teil des freigesetzten Kohlendioxids löst sich jedoch während des Brennvorganges als geogenes CO2 aus dem Kalkstein.[6]
Weltweit werden jährlich 4,1 Milliarden Tonnen Zement hergestellt, der im Mittel etwa 60 % CaO enthält. Damit ergibt sich durch das Freisetzen des im Kalk gebundenen Kohlendioxids selbst bei optimaler Prozessführung ein Ausstoàvon mindestens zwei Milliarden Tonnen CO2 oder 6 % des weltweiten jährlichen CO2-AusstoÃÂes. In der Schweiz sind es sogar 9 % aller menschengemachten Emissionen.
Sand ist einer der meistgenutzten Baustoffe der Welt, da er neben Wasser, Kies und Zement einer der Hauptbestandteile von Beton ist. Der weltweite Abbau von Sand für die Bauwirtschaft und insbesondere die Betonproduktion führt bereits heute zu einer spürbaren Verknappung des Rohstoffes Sand. Wenigstens 95 Prozent des weltweit vorhandenen Sands, insbesondere Wüstensand, sind allerdings nicht für die Betonherstellung geeignet,[7][8] da die Körner zu rund und glatt geschliffen sind. Daraus hergestellter Beton würde dann keinen gröÃÂeren einwirkenden Kräften widerstehen.[9]
2018 wurde allerdings ein Verfahren patentiert,[10] welches die Verwendung von Wüstensand und Feinsand erlaubt: Hierzu wird der Sand in einem Hochgeschwindigkeitsmischer mit 1500 Umdrehungen pro Minute rotiert, wobei eine Art Steinmehl mit gebrochener Körnung erzeugt wird (bisher üblich ist ein Mischen bei 50 Umdrehungen pro Minute).[9] Das Steinmehl wird anschlieÃÂend mit mineralischen Bindemitteln zu einem Granulat verarbeitet. Mit einem solchen Granulat entsteht ein besonders belastbarer Beton, der zudem 40 % weniger Zement benötigt. Die Verwendung von Wüstensand lohnt sich in Europa nicht (da die Transportkosten ab ca. 50 km den Materialwert übersteigen), allerdings fallen allein in Deutschland pro Jahr hunderttausende Tonnen bislang ungenutzter Feinsand an. Bereits im Frühjahr 2020 sollen zwei erste Anlagen in Saudi-Arabien und in ÃÂgypten in Betrieb genommen werden, ab dann könnte sich der Nutzen des Verfahrens bewerten lassen. Derzeit (2019) prüft das Institut für Angewandte Bauforschung (IAB) in Weimar den Baustoff. Im Erfolgsfall könnte auf Basis eines zertifizierten Prüfberichts des Instituts für Angewandte Bauforschung das Deutsche Institut für Bautechnik derartigen Beton zur Verwendung in Deutschland freigeben.[11]
Lösungsansätze für Klimaproblematik
Eine ÃÂbersicht über klimafreundliche Methoden zur Zementproduktion finden sich hier.[12]
Forscher entwickelten 2020 einen Beton-ähnlichen Werkstoff (âÂÂliving building materialâÂÂ, LBM), der bei seiner Produktion kein Kohlenstoffdioxid (CO2) freisetzt. Stattdessen wird das Treibhausgas sogar gebunden. Der Werkstoff geht von einer Mischung aus Sand und Gelatine aus, in der Bakterien (Gattung: Synechococcus) das Treibhausgas mittels Photosynthese in Form von Calciumcarbonat (CaCO3) mineralisieren. Der Werkstoff ist ähnlich stabil wie gewöhnlicher Mörtel (Festigkeit: â¼3.5 MPa, dies entspricht der Mindestfestigkeit von Portlandzementbasis). Die Forscher sehen das Material nicht als vollständigen Ersatz für Zement, sondern mögliche Einsatzzwecke beispielsweise in Strukturen mit geringer Belastung wie Pflaster, Fassaden und temporäre zivile sowie militärische Strukturen. Interessanterweise konnte mittels Einstellen von Temperatur und die Feuchtigkeit die Stoffwechselaktivität der Mikroorganismen kontrolliert werden. In der Studie lebten in dem festen Material nach 30 Tagen bei 50 % relativer Luftfeuchtigkeit noch 9âÂÂ14 % der Mikroorganismen.[13][14]
Frischbeton
Als Frischbeton wird der noch nicht erhärtete Beton bezeichnet. Der Zementleim, also das Gemisch aus Wasser, Zement und weiteren feinkörnigen Bestandteilen ist noch nicht abgebunden. Dadurch ist der Frischbeton noch verarbeitbar, das heiÃÂt formbar und zum Teil flieÃÂfähig. Während des Abbindens des Zementleims wird der Beton als junger Beton oder grüner Beton bezeichnet. Nachdem der Zementleim abgebunden hat, wird der Beton Festbeton genannt.
Bestandteile und Zusammensetzung
Die Zusammensetzung eines Betons wird vor der industriellen Herstellung in einer Betonrezeptur festgelegt, die durch Erfahrungswerte und Versuche erstellt wird. Die Zusammensetzung richtet sich unter anderem nach der gewünschten Festigkeitsklasse, den Umweltbedingungen denen das spätere Bauteil ausgesetzt sein wird, der gewünschten Verarbeitbarkeit und ggf. auch nach architektonischen Gesichtspunkten, wie z. B. der Farbgebung. Dementsprechend werden je nach Anwendungsfall Zement, Wasser, Gesteinskörnung, Betonzusatzstoffe und Betonzusatzmittel in einem bestimmten Verhältnis vermischt.
Bei der nicht-industriellen Herstellung, überwiegend beim Heimwerken, wird Beton auch anhand einfacher Faustformeln gemischt. Eine solche Faustformel ist beispielsweise: 300 kg Zement, 180 l Wasser sowie 1890 kg Zuschläge ergeben einen Kubikmeter Beton, der ungefähr der Festigkeitsklasse C25/30 entspricht. Um allerdings zuverlässig die Festbetoneigenschaften abzuschätzen, reichen die Angaben nicht aus. Sowohl der Zement als auch die Gesteinskörnung können je nach gewähltem Produkt die Festigkeit erheblich beeinflussen, weshalb solche einfachen Rezepturen beim Bau von tragenden Strukturen keine Anwendung finden dürfen.
Konsistenz
â Hauptartikel: Konsistenz (Beton)
Ausbreitversuch zur Konsistenzprüfung von sehr flieÃÂfähigen Beton
Die Konsistenz des Frischbetons beschreibt wie flieÃÂfähig bzw. steif der Frischbeton ist. Sie ist vorab entsprechend zu wählen, sodass der Beton ohne wesentliches Entmischen gefördert, eingebaut und praktisch vollständig verdichtet werden kann. Die dafür maÃÂgebende Frischbetoneigenschaft ist die Verarbeitbarkeit. Die Frischbetonkonsistenz ist vor Baubeginn festzulegen und während der Bauausführung einzuhalten.
Die genormten Konsistenzbereiche erstrecken sich von âÂÂ(sehr) steifâÂÂ, über âÂÂplastischâÂÂ, âÂÂweichâ und âÂÂsehr weichâ bis hin zu âÂÂ(sehr) flieÃÂfähigâÂÂ. An die Konsistenzbereiche sind Messwerte geknüpft, die mit genormten, baustellengerechten Verfahren, wie dem Ausbreitversuch, dem Setzversuch und dem Verdichtungsversuch geprüft und kontrolliert werden können. Das nachträgliche Zumischen von Wasser zum fertigen Frischbeton, z. B. bei Ankunft auf der Baustelle, verbessert zwar die FlieÃÂeigenschaften, ist nach den deutschen Vorschriften allerdings unzulässig, da dadurch der Wasserzementwert (w/z-Wert) und in der Folge die Festbetoneigenschaften negativ beeinflusst werden. Einem Transportbeton darf vor Ort aber FlieÃÂmittel beigemischt werden, um die Verarbeitbarkeit zu verbessern. Die zulässige Höchstmenge liegt bei 2 l/mó, was aus einem plastischen Beton einen leicht flieÃÂfähigen Beton macht.
Die Einbaubedingungen legen die nötige Konsistenz fest. Für Bauteile mit komplizierten Geometrien oder hohen Bewehrungsgraden ist tendenziell ein eher flieÃÂfähigerer Beton vonnöten. Auch die Förderung des Frischbetons bestimmt die benötigte Konsistenz. Soll ein Beton beispielsweise mit einer Betonpumpe gefördert werden, sollte die Betonkonsistenz mindestens im plastischen Bereich, d. h. AusbreitmaÃÂklasse F2, besser F3, liegen.
Einbau und Verdichtung
Verdichtung mit einem Flaschenrüttler
Beton ist schnellstmöglich nach dem Mischen bzw. der Anlieferung einzubauen und mit geeigneten Geräten zu verdichten. Durch das Verdichten werden die Lufteinschlüsse ausgetrieben, damit ein dichtes Betongefüge mit wenigen Luftporen entsteht. Rütteln, Schleudern, Stampfen, Stochern, Spritzen und Walzen sind je nach Betonkonsistenz und Einbaumethode geeignete Verdichtungsverfahren. Als Verdichtungsgerät kommt auf Baustellen des Hochbaus heutzutage in der Regel der Innenrüttler (auch âÂÂFlaschen-â oder âÂÂTauchrüttlerâ genannt) zum Einsatz. Bei der Herstellung hoher Bauteile oder bei sehr enger Bewehrung können auch AuÃÂenrüttler (âÂÂSchalungsrüttlerâÂÂ) verwendet werden. Beim Einbau von Beton für StraÃÂen oder Hallenböden ist eine Verdichtung mit Hilfe von Rüttelbohlen üblich. Rütteltische werden im Fertigteilwerk benutzt.
Bereits beim Einbau ist darauf zu achten, dass sich der Beton nicht entmischt, d. h., dass sich gröÃÂere Körner unten absetzen und sich an der Oberfläche eine Wasser- oder Wasserzementschicht bildet. Frischbeton darf deshalb nicht aus gröÃÂerer Höhe in die Schalung fallen gelassen werden. Durch Rutschen, Fallrohre oder Schläuche ist der Beton bis in die Schalung zu leiten, sodass die maximale freie Fallhöhe nicht mehr als 1,5 m beträgt. Um anschlieÃÂend gut verdichten zu können, muss der Beton auÃÂerdem in Lagen von höchstens 50 cm Höhe eingebaut werden. Erst nach der Verdichtung einer Lage folgt die nächste.[15]
Ein Entmischen, sodass sich an der Oberfläche eine wässrige Zementschlämme bildet, kann sich auch bei einer zu groÃÂen Rütteldauer einstellen.[16] Das Absondern von Wasser an der Betonoberfläche nach dem Einbau wird auch als âÂÂBlutenâ bezeichnet.[17] Die Entmischung wirkt sich insbesondere nachteilig auf die Festigkeit und Dauerhaftigkeit des Betons aus. Bei richtiger Verdichtung und passender Konsistenz bildet sich an der Oberfläche nur eine dünne Feinmörtelschicht. Im restlichen Betonkörper sind die Gesteinskörner annähernd gleichmäÃÂig verteilt.
Beim Einbau des Frischbetons sollte die Betontemperatur zwischen +5 ðC und +30 ðC liegen, anderenfalls sind besondere MaÃÂnahmen erforderlich. Im Winter kann dies z. B. das Heizen der Schalung mit Gebläsen sein. Im Sommer ist gegebenenfalls eine Kühlung des Betons notwendig.[18]
Nachbehandlung
Eine Nachbehandlung des frischen Betons ist zum Schutz der Betonoberfläche gegen Austrocknung und somit zur Sicherstellung einer geschlossenen, dichten und dauerhaften Betonoberfläche erforderlich. Dazu muss auch in den oberflächennahen Bereichen des Betons genügend Wasser für die Hydratation des Zements vorhanden sein. Dieses darf insbesondere nicht durch Sonneneinstrahlung, Frost und/oder Wind verdunsten. Verdunstet das Wasser im Beton zu schnell, kann dies bereits kurz nach der Betonausbringung zu Schäden im Beton, sogenannten Schwindrissen, kommen. Es gibt verschiedene Nachbehandlungsmethoden, um den Erhärtungsprozess sicherzustellen.[19][20]
Die notwendige Zeitdauer der Nachbehandlung kann je nach den Betoneigenschaften, den Umweltbedingungen, die den Expositionsklassen entsprechen und den klimatischen Randbedingungen zwischen einem Tag, einer Woche oder auch mehr betragen. Grundsätzlich ist es am besten, so früh wie möglich nach der Betonage mit der Nachbehandlung zu beginnen und möglichst lange diese MaÃÂnahmen durchzuführen, um Bauteile mit optimalen Festbetoneigenschaften zu erhalten.[19][20]
Nachbehandlungsmethoden im Sommer
Im Sommer ist die Verdunstung das gröÃÂte Problem. Wasser muss also zugeführt und/oder vor dem Verdunsten bewahrt werden, z. B. durch das Auflegen einer wasserdichten Abdeckung, den Einsatz spezieller Nachbehandlungsfolien oder durch das kontinuierliche Besprühen oder Fluten mit Wasser. Des Weiteren kann das schnelle Austrocknen des Betons z. B. durch das Belassen in der Schalung, durch das Abdichten mit Kunststofffolien oder durch das Auftragen filmbildender Nachbehandlungsmittel, verhindert werden. ÃÂber die Messung des sogenannten Kapillardrucks des Betons lassen sich messtechnisch Rückschlüsse auf eine ausreichende Wassermenge für die Aushärtung machen. Eine solche Messung findet jedoch eher in Prüflaboren Anwendung.[19]
Nachbehandlungsmethoden im Winter
Im Winter muss der Frischbeton bei Frost während der ersten drei Tage nach der Betonage durchgehend eine Mindesttemperatur von +10 ðC haben. Nach drei Tagen unter diesen Bedingungen ist der Beton so weit ausgehärtet, dass gefrierendes Wasser nicht mehr zu Frostsprengungen führen kann. Erreicht wird die Beibehaltung der Temperatur z. B. durch eine Abdeckung mit einer wärmedämmenden Folie oder durch die Abdeckung mit einem beheizten Bauzelt. Auch hier ist zu beachten, dass dem Beton genügend Wasser für die Hydratation des Zements zur Verfügung steht.[19]
Erhärtung
Der Zement dient als Bindemittel, um die anderen Bestandteile zusammenzuhalten. Die Festigkeit des Betons entsteht durch die exotherme Reaktion der Auskristallisierung der Klinkerbestandteile des Zements unter Wasseraufnahme. Es wachsen Kristallnadeln, die sich fest ineinander verzahnen. Das Kristallwachstum hält über Monate an, sodass die endgültige Festigkeit erst lange nach dem Betonguss erreicht wird. Es wird aber, wie in der DIN 1164 (Festigkeitsklassen von Zement), angenommen, dass bei normalen Temperatur- und Feuchtigkeitsbedingungen nach 28 Tagen die Normfestigkeit erreicht ist. Neben dieser hydraulischen Reaktion entwickelt sich bei silikatischen Zuschlagstoffen zusätzlich die sogenannte puzzolanische Reaktion.
Eigenschaften des Festbetons
Als Festbeton wird der erhärtete Frischbeton bezeichnet.
Festigkeitsklassen
Die Druckfestigkeit ist eine der wichtigsten Eigenschaften des Betons. Die DIN 1045-2 (Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton) schreibt eine Beurteilung durch die Prüfung nach 28 Tagen Wasserlagerung anhand von Würfeln mit 15 cm Kantenlänge (Probewürfeln) oder 30 cm langen Zylindern mit 15 cm Durchmesser vor. Die Vorschriften für die Geometrie und Lagerung der Prüfkörper sind weltweit nicht einheitlich geregelt und haben sich auch in den einzelnen Normgenerationen geändert. Anhand der ermittelten Druckfestigkeit, die im Bauteil abweichen kann, lässt sich der Beton den Festigkeitsklassen zuordnen. Ein C12/15 hat danach die charakteristische Zylinderdruckfestigkeit von 12 N/mmò sowie eine charakteristische Würfeldruckfestigkeit von 15 N/mmò. Das C in der Nomenklatur steht für englisch concrete (deutsch: Beton). Im Zuge der Harmonisierung des europäischen Normenwerks sind diese Betonfestigkeitsklassen in der aktuellen Normengeneration europaweit vereinheitlicht. In der folgenden Tabelle sind die Bezeichnungen nach der alten DIN 1045 noch zur Information in der letzten Spalte angegeben.
Druckfestigkeitsklassen für Normalbeton nach Eurocode 2 und Bezeichnung nach alter DIN 1045[21]
ÃÂber-
wachungs-
klasse
Festig-
keits-
klasse
Zylinderdruckfestigkeit (N/mmò)
Mittlere
Zugfestigkeit
f
c
t
m
{displaystyle f_{ctm}}
(N/mmò)
Mittlerer
E-Modul
E
c
m
{displaystyle E_{cm}}
(N/mmò)
Bezeichnung
nach alter
DIN 1045
charakteristisch
f
c
k
,
c
y
l
/
f
c
k
,
c
u
b
e
{displaystyle f_{ck,cyl}/f_{ck,cube}}
Mittelwert
f
c
m
{displaystyle f_{cm}}
1
C8/10*
008 / 10
00âÂÂ[A 1]
0,âÂÂ[A 1]
0000âÂÂ[A 1]
B10
C12/15
012 / 15
020
1,6
27000
B15
C16/20
016 / 20
024
1,9
29000
B0âÂÂ[A 2]
C20/25
020 / 25
028
2,2
30000
B25
C25/30
025 / 30
033
2,6
31000
B0âÂÂ[A 2]
2
C30/37
030 / 37
038
2,9
33000
B35
C35/45
035 / 45
043
3,2
34000
B45
C40/50
040 / 50
048
3,5
35000
B0âÂÂ[A 2]
C45/55
045 / 55
053
3,8
36000
B55
C50/60
050 / 60
058
4,1
37000
B0âÂÂ[A 2]
3
C55/67
055 / 67
063
4,2
38000
B65
C60/75
060 / 75
068
4,4
39000
B75
C70/85
070 / 85
078
4,6
41000
B85
C80/95
080 / 95
088
4,8
42000
B95
C90/105
090 / 105
098
5,0
44000
B0âÂÂ[A 2]
C100/115
100 / 115
108
5,2
45000
B0âÂÂ[A 2]
â a b c Keine normative Festlegung von MessgröÃÂen.
â a b c d e f Keine entsprechende Festigkeitsklasse in der alten DIN 1045 definiert.
Elastizitätsmodul, Schubmodul und Querdehnungszahl
Spannungsdehnungsbeziehung von Beton für verschiedene Festigkeiten
Der Elastizitätsmodul des Betons hängt in hohem MaÃÂe von den verwendeten Betonzuschlägen ab. Vereinfachend kann er im linear-elastischen Spannungszustand (d. h. maximal 40 % der Festigkeit) in Abhängigkeit von der Betonfestigkeit nach dem Eurocode mit der empirischen Gleichung
E
c
m
=
22.000
⋅
(
f
c
m
10
)
0
,
3
{displaystyle textstyle E_{cm}=22.000cdot left({frac {f_{cm}}{10}}right)^{0,3}}
ermittelt werden.[22] Somit beträgt der Elastizitätsmodul bei den Betonfestigkeitsklassen von C12/15 bis C50/60 nach Eurocode zwischen 27.000 N/mmò und 37.000 N/mmò.
Die Querdehnungszahl schwankt im Bereich der Gebrauchsspannungen je nach Betonzusammensetzung, Betonalter und Betonfeuchte zwischen 0,15 und 0,25. Gemäàden Normen kann der Einfluss mit 0,2 bei ungerissenem Beton berücksichtigt werden. Für gerissenen Beton ist die Querdehnungszahl zu Null zu setzen.[22]
Der Schubmodul kann näherungsweise, wie bei isotropen Baustoffen, aus Elastizitätsmodul und Querdehnungszahl errechnet werden.
Rohdichte
Die Rohdichte des Betons hängt vom Zuschlag ab. Bei Normalbeton beträgt die Trockenrohdichte zwischen 2000 und 2600 kg/mó. Meist können 2400 kg/mó angesetzt werden. Betone oberhalb von 2600 kg/mó werden als Schwerbeton bezeichnet, unterhalb von 2000 kg/mó als Leichtbeton.[23]
Leichtbeton hat porige Leichtzuschläge wie Blähton oder Bims. Er ist normativ in die Rohdichteklassen 1,0 â 1,2 â 1,4 â 1,6 â 1,8 â 2,0 eingeteilt, welche den Rohdichten zwischen 1000 und 2000 kg/mó entsprechen. Stahlbeton hat näherungsweise eine um 100 kg/mó erhöhte Rohdichte.
Verbundzone
Abbindeverhalten normalfesten Betons, gut zu erkennen ist die Verbundzone
Eine Schwachstelle im Gefüge des hydratisierten Betons stellt die Verbundzone zwischen Zementstein und Gesteinskörnung dar. Durch die Ansammlung von Ettringit und Portlandit (CH, Calciumhydroxid) an den Rändern der Gesteinskörner können sich keine verfestigenden CSH-Phasen bilden. Das hat eine verringerte Festigkeit in diesem Bereich zur Folge. Durch Zugabe von Puzzolanen wird das Portlandit über die puzzolanische Reaktion in CSH-Phasen umgewandelt. Puzzolane sind hochsilikatische Zuschlagsstoffe wie Mikrosilika oder Flugasche. Das hochalkalische Milieu löst sie partiell und leitet eine Reaktion mit dem Calciumhydroxyd (CH) zu CSH ohne zusätzliche Wasseraufnahme ein:
2SiO2 + 3Ca(OH)2 â 3CaO + 2SiO2 + 3H2O
oder kurz:
S + CH â CSH.
Vor allem bei der Entwicklung und Herstellung von hochfestem- und ultrahochfestem Beton hat dies eine groÃÂe Bedeutung.[24]
Poren im Beton
Neben der Festigkeit ist die Porosität des Betons ein wichtiges Qualitätskriterium. Die verschiedenen Arten von Poren unterscheiden sich voneinander teilweise stark in Entstehung und Auswirkung. Grundsätzlich sinkt mit steigender Kapillar-, Luft- und Verdichtungsporosität die Festigkeit proportional. Auch eine Verringerung des Elastizitätsmodul ist nachweisbar.[25]
Man unterscheidet folgende Arten von Poren:
Gelporen (àca. 0,1âÂÂ10 nm)
Das physikalisch gebundene Anmachwasser, welches als Gelwasser bezeichnet wird, ist in Gelporen gespeichert. Da immer der gleiche Anteil Wasser in Gelwasser umgewandelt wird, lässt sich ihre Entstehung nicht vermeiden.
Schrumpfporen (ÃÂ ca. 10 nm)
Da die Reaktionsprodukte der Hydratation ein kleineres Volumen als die Ausgangsstoffe haben, kommt es zu Schrumpfvorgängen. Es bilden sich Schrumpfporen. Ihre Entstehung kann ebenfalls nicht vermieden werden.
Kapillarporen (à10 nm â 100 õm)
Bei w/z-Werten > 0,42 bleibt für die Hydratation nicht benötigtes Wasser im Beton zurück, welches mit der Zeit austrocknet und Kapillarporen hinterlässt. Diese sind verantwortlich für Transportprozesse und beeinflussen stark die Festigkeit und den E-Modul des Werkstoffs. Ihr Gesamtvolumen ist durch die Wahl eines günstigen w/z-Werts steuerbar.
Luftporen (à1 õm â 1 mm)
Durch den Mischvorgang gelangt Luft in das Zementgel, welche Luftporen bildet. Sie stellen einen Ausweichraum für gefrierendes Wasser dar und erhöhen somit die Frostbeständigkeit des Betons. Eine gezielte Beeinflussung des Anteils an Luftporen ist durch Luftporenbildner möglich.
Verdichtungsporen (ÃÂ > 1 mm)
Verdichtungsporen haben ihre Ursache in unzureichender Verdichtung des Betons nach dem Einbau. Aufgrund ihrer GröÃÂe können sie die Festigkeit des Werkstoffs deutlich beeinflussen. An Sichtbetonoberflächen sind Verdichtungsporen überdies unerwünscht â optisch, haptisch und weil sich Schmutz in den offenstehenden Poren einlagert.
Bauphysikalische Eigenschaften
Für Beton kann eine Wasserdampfdiffusionswiderstandszahl zwischen 70 (feucht) und 150 (trocken) angesetzt werden. Die Wärmeleitfähigkeit beträgt etwa 2,1 W/(m÷K) für Normalbeton, die spezifische Wärmekapazität 1000 J/(kg÷K). Beide Werte sind jedoch stark vom Zuschlagstoff abhängig. Der Wärmeausdehnungskoeffizient beträgt nach den Stahlbetonnormen 10âÂÂ5/K (z. B. DIN 1045-1:2001-07). Allerdings kann dieser je nach Art des Betonzuschlags, Zementgehalt sowie Feuchtezustand des Betons zwischen 6 und 14 ÷ 10âÂÂ6/K variieren. Der Feuchtegehalt beträgt bei 23 ðC und 50 % relativer Luftfeuchtigkeit 25 Liter Wasser je Kubikmeter Beton und bei 80 % relativer Luftfeuchtigkeit 40 l/mó.
Alle diese Betoneigenschaften sind auÃÂerdem erheblich temperaturabhängig und gelten näherungsweise nur deutlich unterhalb 100 ðC.
Arbeitsvermögen
Die mögliche Energieaufnahme eines Betonbauteils bis zum Versagen wird als Arbeitsvermögen bezeichnet.
Der Graph des Spannungs-Dehnungs-Diagramms wird bei Beton auch Arbeitslinie genannt. Das Arbeitsvermögen ist als die Fläche unter der Arbeitslinie definiert und umfasst damit alle elastischen und irreversiblen Verformungsanteile.[26]
ÃÂberwachungsklassen
Für die ÃÂberprüfung der maÃÂgebenden Frisch- und Festbetoneigenschaften wird der Beton in drei ÃÂberwachungsklassen eingeteilt. Daraus ergibt sich der Umfang und die Häufigkeit der Prüfungen, was in DIN 1045-3 geregelt ist. Beton der ÃÂberwachungsklassen 1, 2 und 3 ist u. a. durch Eigenüberwachung der ausführenden Firma und eine anerkannte ÃÂberwachungsstelle zu überprüfen. Wobei die Prüfungen in der ÃÂberwachungsklasse 1 nur der Selbstkontrolle der ausführenden Firma dient. Die ÃÂberwachungsklasse 2 wird bei Betonen mit erhöhten Anforderungen wie z. B. WU-, Spann-, Unterwasser- und Strahlenschutzbeton usw. angewandt. Geprüft wird mit mindestens drei Probekörpern jeden 3. Betoniertag oder alle 300 mó.
In der ÃÂberwachungsklasse 3 erfolgt die Prüfung mindestens jeden Betoniertag oder alle 50 mó.[27]
Betonsorten
Unter einer Betonsorte versteht man eine genau definierte Mischung, die immer wieder, entsprechend einer Betonrezeptur, hergestellt wird. Lieferwerke haben meist eigene Sorten, die von Kunden bestellt werden. Bei groÃÂen Bauvorhaben stellen oft auch die Bauunternehmen in Absprache mit dem Bauherrn und den Lieferwerken eigene Betonsorten in einem Sortenverzeichnis zusammen. Diese Betone sind dann für eine Baustelle und deren Besonderheiten âÂÂmaÃÂgeschneidertâÂÂ.
Betonarten
â Hauptartikel: Liste gebräuchlicher Betone
Alle Betone lassen sich entsprechend ihrer Herstellung, ihrer Einbauart oder ihrer besonderen Eigenschaften unterscheiden. Dabei gehört ein Beton nicht zwangsläufig nur einer Art an. Ein und dasselbe Produkt wird meist mehreren Kategorien zugeordnet. Beispielsweise ist jeder Beton entweder ein Transport- oder ein Baustellenbeton. Abhängig von den Eigenschaften sind diese Betone dann z. B. Luftporenbetone, hochfeste Betone usw. Die verwendeten Bezeichnungen der gebräuchlichen Betone sind in der Liste gebräuchlicher Betone aufgeführt.
Dauerhaftigkeit, Schädigungen und Instandsetzung
â Hauptartikel: Schäden an Betonbauwerken und Betoninstandsetzung
Betonstütze mit freiliegender Bewehrung
Für dauerhafte Betonbauwerke müssen die verlangten Gebrauchseigenschaften und die Standsicherheit unter den planmäÃÂigen Beanspruchungen über die erwartete Nutzungsdauer bei normalem Unterhaltsaufwand konstant sein. Wichtig sind für eine ausreichende Dauerhaftigkeit des Betons die Betonzusammensetzung (Wasserzementwert und Zementgehalt), die Festigkeitsklasse, die Verdichtung und die Nachbehandlung des Betons.
Beton ist ein chemisch instabiler Baustoff. Verschiedene innere und äuÃÂere Einflüsse können die Beständigkeit von Beton nachhaltig beeinflussen. Durch die typische Anwendung von Beton im Verbund mit Bewehrung aus Stahl ergeben sich weitere die Dauerhaftigkeit von Beton beeinflussende Faktoren, wie zu geringe ÃÂberdeckung des Bewehrungstahles durch Beton. Daher erfolgt mit den Expositionsklassen eine Klassifizierung der chemischen und physikalischen Umgebungsbedingungen, denen der Beton ausgesetzt ist, woraus die Anforderungen an die Zusammensetzung des zu verwendenden Betons sowie bei Stahlbeton die Mindestbetondeckung folgen.
Folgende Schädigungsmechanismen können auftreten:
Bewehrungskorrosion aufgrund von Carbonatisierung des Betons
LochfraÃÂkorrosion der Bewehrung durch eingetragene Chloride
Betonkorrosion infolge von:
Sulfattreiben
Alkali-Kieselsäure-Reaktion
Kalktreiben
Frost-Tau-Wechsel
Oberflächenschutzsysteme, wie Anstriche oder die Imprägnierung der Betonoberflächen mit einem Hydrophobierungsmittel, dienen der Verbesserung der Dauerhaftigkeit und können sowohl direkt nach der Herstellung aufgebracht werden oder im Zuge einer Betoninstandsetzung eine MaÃÂnahme zur Lebensdauerverlängerung darstellen.
Zur Betoninstandsetzung zählen zudem alle MaÃÂnahmen, bei denen Schäden (Risse, Abplatzungen usw.) behoben und die ursprünglichen Schutzeigenschaften des Betons möglichst wiederhergestellt oder verbessert werden. Die InstandsetzungsmaÃÂnahmen werden von spezialisierten Betoninstandsetzern durchgeführt.
Im Brückenbau, besonders bei Autobahnbrücken, wird der kathodische Korrosionsschutz (KKS) mittels Fremdstromanode durchgeführt. Dazu wird ein Anodengitter aus beschichtetem Titan auf die zu schützende Oberfläche aufgebracht und mit Spritzbeton circa 2 cm bis 3 cm eingespritzt. Der Spritzbeton dient dabei als Elektrolyt. Der Strom wird über Gleichrichter in die Bewehrung eingeleitet und so der kathodische Schutz erreicht. Die MaÃÂnahme wird mit einem automatischen ÃÂberwachungssystem laufend überprüft.
Korrosion von Baustahl
Anodengitter für den KKS
Korrosion eines Pfeilers der Lieserschluchtbrücke
KKS-Felder der Lieserschluchtbrücke
Eine gute Erklärung über den KKS geben diese beiden Präsentationen:
Kathodischer Korrosionsschutz allgemein a-bau.co.at (PDF; 55 KB)
Kathodischer Korrosionsschutz im Brückenbau a-bau.co.at (PDF; 2,4 MB)
Einbauteile
Zur Reduzierung des Eigengewichtes von Betonteilen werden unter anderem sogenannte Verdrängungskörper eingebaut. Dies bewirkt, dass Hohlräume entstehen und weniger Beton notwendig ist. Häufig wird das bei Plattenkonstruktionen angewendet.
Früher wurden hierfür Teile aus Polystyrolschaum und anderen Schaumstoffen genutzt, die heute wegen nachteiliger Auswirkungen bei Bränden nicht mehr gestattet sind. Derzeit werden Kugeln oder würfelförmige Elemente aus Polyethylen oder Polypropylen eingesetzt, wodurch bis zu einem Drittel des Betons und folglich des Eigengewichtes eingespart werden kann. So sind groÃÂe Bauteile, z. B. Dachkonstruktionen, mit Stützweiten von bis zu 19 Metern möglich.
Aufgrund von gröÃÂeren Bauschäden aus der Vergangenheit ist in Deutschland der Einbau von Verdrängungskörpern bei Brückenbauten nicht mehr zulässig.
Vorgefertigte Betonprodukte
Betonwerkstein
Betonpflasterstein
Betonplatte
Andere als âÂÂBetonâ bezeichnete Werkstoffe
Die Bezeichnung âÂÂBetonâ wird auch in Zusammenhang mit anderen Baustoffen verwendet und soll deren hohe Festigkeit oder deren Zusammensetzungsprinzip beschreiben.
Porenbeton
Porenbeton (früher Gasbeton) ist ein mineralischer Werkstoff, welcher durch chemisches Aufschäumen einer Mörtelmischung erzeugt wird. Die alkalische Mörtelsuspension reagiert unter Bildung von Gas mit Pulvern unedler Metalle wie z. B. Aluminium. Porenbeton enthält so gut wie keine Zuschläge. Porenbeton besitzt im Vergleich zu konventionellem Beton wegen seiner geringen Rohdichte eine geringe Festigkeit und eine geringe Wärmeleitfähigkeit.
Faserbeton
Faserbeton ist eine Erweiterung des künstlichen Baustoffes Beton. Es werden dem Beton bei der Herstellung Fasern zugegeben um die Materialeigenschaften wie Zug-, Druck- und Scherfestigkeit dem Bruch- und Rissverhalten zu verbessern. Damit kann der Faserbeton im Gegensatz zu Beton besser Zugkräfte übernehmen. Dies führt unter anderem zu der Möglichkeit jegliche Körperform statisch tragend herzustellen.
Betonglas
Betonglas ist ein Glasbaustein, der waagerecht angeordnet wird und hohe Druckfestigkeit aufweist.
Asphaltbeton
Asphaltbeton ist eine Bezeichnung für ein Gemisch aus Bitumen und Gesteinskörnung. Der Namensteil âÂÂ-betonâ verweist hier auf das âÂÂBetonprinzipâ der Mischung, d. h., wie beim Baustoff Beton sind im Asphaltbeton verschiedene GesteinskörnungsgröÃÂen gleichmäÃÂig verteilt und vollständig von Bindemittel ummantelt.
Mineralbeton
Mineralbeton ist eine Bezeichnung für ein hochverdichtetes Mineralstoffgemisch, meist unter Verwendung eines hohen Anteils gebrochenen Korns. Die Sieblinie ist gemäàder Fuller-Parabel aufzubauen, es ist der für die Verdichtung optimale Wassergehalt einzustellen. Beim Einbau sind Entmischungen zu vermeiden. Mineralbeton wird ohne Bindemittel zu einem hochstandfesten Baustoff, der etwa in StraÃÂendecken verwendet wird. Gängiges Produkt ist die korngestufte Schottertragschicht mit 0 bis 32 mm als Frostschutzmaterial gemäàZTV T-StB 95.
Schwefelbeton
Schwefelbeton ist eine Mischung aus Quarzsand, Kalkstein oder Schottersteinen, der als Bindemittel 15âÂÂ20 % Schwefel beigemischt wird. Der Schwefel wird vorher mit dimeren Cyclopentadien modifiziert und als plastischer Schwefel stabilisiert. Der Schwefelbeton besitzt gegenüber Beton eine höhere Druck- und Zugfestigkeit sowie Frühfestigkeit und ist wesentlich korrosionsbeständiger gegenüber Säuren und Salzlösungen. Nachteilig sind das Erweichen bei Temperaturen über 120 ðC und die Brennbarkeit. Die Verwendung ist in Deutschland bisher eingeschränkt. Die Einsatzmöglichkeit von Schwefelbeton ist dort von Bedeutung, wo aggressive Chemikalien und grundwasserschädliche Stoffe zum Einsatz kommen bzw. gelagert oder umgefüllt werden.[28][29]
Kunstharzbeton
Kunstharzbeton nutzt â genauso wie Kunstharzmörtel â ungesättigtes Polyesterharz, Methacrylatharz oder Epoxidharz als Bindemittel. Zement wird für die Festigkeit nicht benötigt. Hier kommen Härter und Beschleuniger in geringen Mengen zum Einsatz. Das Prinzip, Anwendungsbereiche und Verarbeitung sind allerdings typisch für Beton.
Aufgrund der schnellen Aushärtung eignet sich der Beton gut für Ausbesserungen. Im Vergleich zu zementgebundenem Beton ergibt sich eine deutlich höhere Zugfestigkeit und ein kleiner Elastizitätsmodul.[30]
Erscheinungsbild
â Hauptartikel: Sichtbeton
Beton dessen Oberfläche nach Fertigstellung des Bauwerks noch sichtbar ist, wird allgemein als Sichtbeton bezeichnet.
Im engeren Sinne bezeichnet Sichtbeton Betonoberflächen mit besonderer gestalterischer Qualität.
Im Architekturstil des Brutalismus wurde demgegenüber gerade der rohe, unverfeinerte Beton als gestalterisches Mittel eingesetzt. Die Bauwerke des Brutalismus beeindrucken eher durch ihre Grobstruktur, d. h. durch ihre Kubatur, als durch die Oberflächenqualität.
Architekturbeton
Der Begriff Architekturbeton wird gelegentlich von spezialisierten Anbietern des Baugewerbes verwendet, um Sichtbeton zu bezeichnen, an den besonders hohe gestalterische Anforderungen hinsichtlich Oberflächenstruktur und -qualität gestellt werden.
Durchgefärbter Beton
Durchgefärbter Beton enthält Pigmente, die seine Farbe verändern.
Verwandte Themen
Biorock-Technologie, künstliche Korallenriffe aus betonähnlichem Werkstoff im Meer
Brutalismus, ein Architekturstil mit Sichtbeton
ÃÂkologische Bedenken zum Bindemittel Zement, siehe Umweltschutzaspekte
Siehe auch
Beton- und Stahlbetonbau (Zeitschrift)
Betonschiff
Literatur
Zement-Taschenbuch 2002. 50. Auflage. Verein Deutscher Zementwerke e.V., 2002, ISBN 3-7640-427-4 (defekt) (vdz-online.de [PDF]).
Beton-Kalender. Alle Jahrgänge. Ernst & Sohn, Berlin 2014 (und davor), ISBN 978-3-433-03073-8 / ISSN 0342-7617 und ISSN 0170-4958.
Hefte des Deutschen Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb), ISSN 0171-7197.
Peter Grübl, Helmut Weigler, Sieghart Karl: Beton â Arten, Herstellung, Eigenschaften. Ernst & Sohn, Berlin 2001, ISBN 3-433-01340-3.
Konrad Zilch, Gerhard Zehetmaier: Bemessung im konstruktiven Betonbau. Springer, Berlin 2009, ISBN 978-3-540-70637-3.
BWI Betonwerk International â Fachzeitschriften für die Betonindustrie.
Roland Pickardt, Thomas Bose, Wolfgang Schäfer: Beton â Herstellung nach Norm: Arbeitshilfe für Ausbildung, Planung und Baupraxis. 19. Auflage. Bau + Technik, Düsseldorf 2012, ISBN 978-3-7640-0542-9.
Weblinks
Wiktionary: Beton â Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, ÃÂbersetzungen
Commons: Beton â Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Merkblätter des Vereins Deutscher Zementwerke e. V. zu diversen Themen über Beton
Gemeinsame Informationsseite der deutschen Zement- und Betonindustrie
Bundesverband der Deutschen Transportbetonindustrie e. V.
Einzelnachweise
â a b c G. Stehno: Baustoffe und Baustoffprüfung. Springer-Verlag, 2013, S. 93ff. (books.google.de)
â Frank Kolb: Rom. Die Geschichte der Stadt in der Antike. C. H. Beck. München 2002, ISBN 3-406-46988-4, S. 230.
â newscenter.berkeley.edu
â Wortbedeutung und Etymologie (französisch)
â Ferdinand Werner: François Martin Lebrun und das erste Haus aus Beton. In: INSITU. Band 8, Nr. 1, 2016, S. 75âÂÂ88 (79).
â Die Zementproduktion und ihre Treibhauswirkung Holcim.
â Sand wird knapp von der Allerwelts-Ware zum gesuchten Rohstoff.
â Die Umweltkatastrophe von morgen â Der Sand wird knapp Artikel im Tagesspiegel.
â a b Michael Gassmann: Rohstoff: Zwei Deutsche wissen, wie man aus Wüstensand Beton macht. 22. Januar 2019 (welt.de [abgerufen am 29. Oktober 2019]).
â Patent DE102017006720: Baustoffgranulat, Verfahren zum Herstellen eines Baustoffgranulats auf Basis von Mineralkörnern und seine Verwendung. Veröffentlicht am 21. Juni 2018, Erfinder: Helmut Rosenlöcher, Dagmar Tretbar.
â Knapper Sand: Münchner Startup hilft Bauwirtschaft. 18. August 2019, abgerufen am 29. Oktober 2019.
â Top-Innovationen 2020: Zement lässt sich auch klimafreundlich produzieren. Abgerufen am 28. Dezember 2020.
â Daniela Albat: Forscher entwickeln lebenden Beton. In: scinexx | Das Wissensmagazin. 16. Januar 2020 (scinexx.de [abgerufen am 23. April 2020]).
â Chelsea M. Heveran, Sarah L. Williams, Jishen Qiu, Juliana Artier, Mija H. Hubler: Biomineralization and Successive Regeneration of Engineered Living Building Materials. In: Matter. Band 2, Nr. 2, 5. Februar 2020, S. 481âÂÂ494, doi:10.1016/j.matt.2019.11.016.
â Einbringen des Betons. Deutsche Zement- und Betonindustrie, abgerufen am 20. März 2014.
â Verdichten des Betons. Deutsche Zement- und Betonindustrie, abgerufen am 20. März 2014.
â Bluten des Betons. InformationsZentrum Beton der deutschen Zement- und Betonindustrie, abgerufen am 20. März 2014.
â Betontechnische Daten â Frischbetontemperatur. (Nicht mehr online verfügbar.) HeidelbergCement, archiviert vom Original am 28. Oktober 2014; abgerufen am 20. März 2014.
â a b c d Nachbehandlung. Deutsche Zement- und Betonindustrie, abgerufen am 20. März 2014.
â a b Verein Deutscher Zementwerke e.V. (Hrsg.): Zement-Merkblatt Betontechnik B8 3.2011 â Nachbehandlung von Beton. März 2011 (beton.org [PDF; 657 kB]).
â Betonklassen im Vergleich â alte und neue Bezeichnungen und deren Zuordnung. (PDF; 44 kB) (Nicht mehr online verfügbar.) Ingenieurbüro SüÃÂ, archiviert vom Original am Juli 2013; abgerufen am 15. Juli 2013.
â a b DIN EN 1992-1-1: Eurocode 2: Bemessung und Konstruktion von Stahlbeton- und Spannbetontragwerken â Teil 1-1: Allgemeine Bemessungsregeln und Regeln für den Hochbau. Deutsche Fassung EN 1992-1-1:2004 + AC:2010, S. 27 ff.
â DIN 1045-1 Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton â Teil 1: Bemessung und Konstruktion, Abs. 3.1.4 bis 3.1.5
â www.vdz-online.de Kompendium Zementbeton 2-3_Entwurfskriterien PDF-Datei
â Simone Hempel: Skript BAUSTOFFE â TEIL 3, ÃÂbung 3-5, Beton â Struktur, Hydratation, Porosität, Institut für Baustoffe (TU Dresden), Auflage des WS 07/08
â Peter Grübl, Helmut Weigler, Sieghart Karl: Beton: Arten, Herstellung und Eigenschaften, John Wiley & Sons, 2002, S. 388.
â beton.org: ÃÂberwachen von Beton auf Baustellen
â Ralf Steudel, Hans-Joachim Mäusle: Flüssiger Schwefel â ein Rohstoff komplizierter Zusammensetzung, In: Chemie in unserer Zeit. 14. Jahrg., Nr. 3, 1980, S. 79, ISSN 0009-2851
â Diplomarbeit über Schwefelbeton
â Hans-Gustav Olshausen: VDI-Lexikon Bauingenieurwesen. Springer-Verlag, Berlin/ Heidelberg 1991, ISBN 3-662-30425-2, S. 650.
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