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Genussschein der Sabinchen Jodler Immobilienverwaltung Gesellschaft mbH

Herr / Frau Annetraud Renz dieser Urkunde ist nach Maßgabe der umseitig abgedruckten Bedingungen
mit einem Nominalbetrag von
495.704 ,- EURO
(in Worten: vier neun fünf sieben null vier EURO)

am Genussrechtskapital der Sabinchen Jodler Immobilienverwaltung Gesellschaft mbH,
Handelsregister: Amtsgericht Salzgitter HRB 38147, beteiligt.

Salzgitter, 13.04.2021 Sabinchen Jodler
Unterschrift


Bedingungen

§ 1 Genussrechtskapital

  1. Das Genussrechtskapital Sabinchen Jodler Immobilienverwaltung Gesellschaft mbH (folgend die ‚Gesellschaft‘) entspricht der Nominalbetragssumme aller ausgegebenen Genussrechte, gleich, ob diese in einem Wertpapier verbrieft sind (Genussschein) oder nicht (unverbrieftes Genussrecht).
  2. Das Genussrechtskapital erhöht sich durch Emission weiterer Genussrechte sowie Kapitalheraufsetzungen gem. Abs. (4) und verringert sich durch Kündigungen gem. § 3 sowie Verlustbeteiligung gem. Abs. (3).
  3. Das Genussrechtskapital geht Gesellschafteransprüchen im Range vor, Gläubigeransprüchen im Range nach. Etwaige handelsrechtliche Verluste eines Geschäftsjahres (= Kalenderjahr) werden zunächst zu Lasten des Komplementär- oder Kommanditkapitals behandelt und gebucht.
    Übersteigt der Verlust eines Geschäftsjahres die Summe der zu Geschäftsjahresbeginn in der Eröffnungsbilanz bilanzierten Gesellschafterkapitalien, so wird das Genussrechtskapital mit quotaler Wirkung für alle Genussrechtsinhaber um den übersteigenden Betrag herabgesetzt. Eine Nachschussverpflichtung der Genussrechtsinhaber ist ausgeschlossen.
  4. Wurde das Genussrechtskapital gemäß Abs. (3) gemindert, so sind Gewinne solange ausschließlich dem Genussrechtskapital zuzurechnen, bis der herabgesetzte Betrag wiederhergestellt ist.

§ 2 Gewinnanspruch

  1. Der Genussrechtsinhaber hat Anspruch auf eine kalenderjährlich wiederkehrende Grundgewinnbeteiligung in Höhe von 8 % des vorseitig abgedruckten Nominalbetrages, sofern die Nettoinvestitionsrentabilität des Sabinchen Jodler Immobilienverwaltung Gesellschaft mbH Portfolios im nämlichen Kalenderjahr nicht geringer als 0 % ist.
  2. Der Genussrechtsinhaber hat Anspruch auf eine kalenderjährlich wiederkehrende Überschussbeteiligung in Höhe der Hälfte jenes Prozentpunktsatzes des vorseitig abgedruckten Nominalbetrages, um den die Nettoinvestitionsrentabilität des Sabinchen Jodler Immobilienverwaltung Gesellschaft mbH Portfolios im nämlichen Kalenderjahr 1 % übersteigt.
  3. Die Nettoinvestitionsrentabilität des Sabinchen Jodler Immobilienverwaltung Gesellschaft mbH Portfolios ermittelt sich aus dem Verhältnis aller jener Zahlungsmittelzugänge eines Geschäftsjahres, die nicht dem Kapitalerhalt zuzurechnen sind, zum ursprünglich hingegebenen Anlagebetrag sämtlicher nach dem 13.04.2021 je erworbener Investitionsgüter.

§ 3 Ausschüttungsfälligkeit

  1. Der Genussrechtsinhaber hat Anspruch auf Ausschüttung eines Betrages in Höhe seines gemäß § 1 festzustellenden Gewinnanspruches bis zum 31. Januar des jeweiligen Folgejahres, den die Gesellschaft schuldbefreiend dem letzten ihr bekannten Inhaber dieses Genussscheines leistet.
  2. Die Gesellschaft ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, auf die gemäß Abs. (1) zu erwartende Ausschüttungszahlung eine mit kaufmännischer Vorsicht zu bemessende abschlagsweise Halbjahresausschüttung bis zum 31. Juli vorzunehmen. Einmal geleistete Halbjahresausschüttungen können gegen künftige Ausschüttungsansprüche aufgerechnet werden, jedoch nicht zur Zahlung zurückgefordert werden.

§ 4 Laufzeit / Kündigung

  1. Das Genussrecht ist jährlich mit einer Frist von neun Monaten zum Kalenderjahresende kündbar, erstmalig zum 31.12.2027.
  2. Mit dem Wirksamwerden der Kündigung entsteht für den Genussrechtsinhaber Anspruch auf eine Kündigungszahlung, deren Höhe dem Nominalbetrag entspricht.
  3. Das Kündigungsrecht der Gesellschaft ist ausgeschlossen, solange das Genussrechtskapital gemäß § 0 Abs. (3) herabgesetzt ist.
  4. Abweichend von Abs. (1) und (3) besteht ein Sonderkündigungsrecht der Gesellschaft für jenen Fall, dass eine Rechtsnorm in der Bundesrepublik Deutschland zum Tragen käme, welche die wirtschaftliche Position der Gesellschaft bezüglich der Genussrechte wesentlich beeinflusste.

§ 5 Information

  1. Der Genussrechtsinhaber ist über den Gang der Geschäfte bis zum 31. Juli eines Jahres für das zugehörige erste Kalenderhalbjahr, bis zum 31. Januar für das vorangegangene Kalenderjahr mit einem per E-Mail oder auf der Homepage der Gesellschaft bereitzustellendem Bericht zu informieren.
  2. Der Bericht hat über die Feststellung des gemäß § 1 ermittelten Gewinnanspruches Rechnung zu legen.
  3. Dem Genussrechtsinhaber ist auf Anfrage Einsichtnahme in jene Handelsbriefe der Gesellschaft zu gewähren, welche die Portfoliotransaktionen und Portfoliobestände sowie die Berechnung der Nettoinvestitionsrentabilität berühren, soweit diese keine wesentlichen Geschäftsgeheimnisse bergen.

Salzgitter, 13.04.2021
Sabinchen Jodler


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    Musterprotokoll für die Gründung einer Mehrpersonengesellschaft mit bis zu drei Gesellschaftern

    UR. Nr. 67638

    Heute, den 12.04.2021, erschienen vor mir, Markward Dietrich, Notar mit dem Amtssitz in Berlin,

    1) Frau Gerlind Holz,
    2) Herr Ingowart Damm,
    3) Herr Inge Hühnlein,

    1. Die Erschienenen errichten hiermit nach Paragraph 2 Abs. 1a GmbHG eine Gesell­schaft mit beschränkter Haftung unter der Firma
    Felizitas Rost Fische u. Fischwaren Gesellschaft mbH mit dem Sitz in Berlin.

    2. Gegenstand des Unternehmens ist Stelle Navigationsmenü.

    3. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 490360 Euro (i. W. vier neun null drei sechs null Euro) und wird wie folgt übernommen:

    Frau Gerlind Holz uebernimmt einen Geschäftsanteil mit einem Nennbetrag in Höhe von 297838 Euro
    (i. W. zwei neun sieben acht drei acht Euro) (Geschäftsanteil Nr. 1),

    Herr Ingowart Damm uebernimmt einen Geschäftsanteil mit einem Nennbetrag in Höhe von 69620 Euro
    (i. W. sechs neun sechs zwei null Euro) (Geschäftsanteil Nr. 2),

    Herr Inge Hühnlein uebernimmt einen Geschäftsanteil mit einem Nennbetrag in Höhe von 122902 Euro
    (i. W. eins zwei zwei neun null zwei Euro) (Geschäftsanteil Nr. 3).

    Die Einlagen sind in Geld zu erbringen, und zwar sofort in voller Höhe/zu
    50 Prozent sofort, im Übrigen sobald die Gesellschafterversammlung ihre Einforderung beschliesst.

    4. Zum Geschäftsführer der Gesellschaft wird Herr Felizitas Rost,geboren am 10.2.1970 , wohnhaft in Berlin, bestellt.
    Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des Paragraph 181 des Bürger­lichen Gesetzbuchs befreit.

    5. Die Gesellschaft trägt die mit der Gründung verbundenen Kosten bis zu einem Gesamtbetrag von 300 Euro, höchstens jedoch bis zum Betrag ihres
    Stammkapitals. Darüber hinausgehende Kosten tragen die Gesellschafter im Verhältnis der Nennbeträge ihrer Geschäftsanteile.

    6. Von dieser Urkunde erhält eine Ausfertigung jeder Gesellschafter, beglau­bigte Ablichtungen die Gesellschaft und das Registergericht (in elektroni­
    scher Form) sowie eine einfache Abschrift das Finanzamt – Körperschaft­steuerstelle –.

    7. Die Erschienenen wurden vom Notar Markward Dietrich insbesondere auf Folgendes hingewiesen:

    Hinweise:
    1) Nicht Zutreffendes streichen. Bei juristischen Personen ist die Anrede Herr/Frau wegzulassen.
    2) Hier sind neben der Bezeichnung des Gesellschafters und den Angaben zur notariellen Identi­tätsfeststellung ggf. der Güterstand und die Zustimmung des Ehegatten sowie die Angaben zu einer etwaigen Vertretung zu vermerken.
    3) Nicht Zutreffendes streichen. Bei der Unternehmergesellschaft muss die zweite Alternative ge­strichen werden.
    4) Nicht Zutreffendes streichen.


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      Genussschein der Burkard Orth Versicherungen Ges. m. b. Haftung

      Herr / Frau Lewin VoÃ? dieser Urkunde ist nach Maßgabe der umseitig abgedruckten Bedingungen
      mit einem Nominalbetrag von
      255.868 ,- EURO
      (in Worten: zwei fünf fünf acht sechs acht EURO)

      am Genussrechtskapital der Burkard Orth Versicherungen Ges. m. b. Haftung,
      Handelsregister: Amtsgericht Halle HRB 79633, beteiligt.

      Halle, 12.04.2021 Burkard Orth
      Unterschrift


      Bedingungen

      § 1 Genussrechtskapital

      1. Das Genussrechtskapital Burkard Orth Versicherungen Ges. m. b. Haftung (folgend die ‚Gesellschaft‘) entspricht der Nominalbetragssumme aller ausgegebenen Genussrechte, gleich, ob diese in einem Wertpapier verbrieft sind (Genussschein) oder nicht (unverbrieftes Genussrecht).
      2. Das Genussrechtskapital erhöht sich durch Emission weiterer Genussrechte sowie Kapitalheraufsetzungen gem. Abs. (4) und verringert sich durch Kündigungen gem. § 3 sowie Verlustbeteiligung gem. Abs. (3).
      3. Das Genussrechtskapital geht Gesellschafteransprüchen im Range vor, Gläubigeransprüchen im Range nach. Etwaige handelsrechtliche Verluste eines Geschäftsjahres (= Kalenderjahr) werden zunächst zu Lasten des Komplementär- oder Kommanditkapitals behandelt und gebucht.
        Übersteigt der Verlust eines Geschäftsjahres die Summe der zu Geschäftsjahresbeginn in der Eröffnungsbilanz bilanzierten Gesellschafterkapitalien, so wird das Genussrechtskapital mit quotaler Wirkung für alle Genussrechtsinhaber um den übersteigenden Betrag herabgesetzt. Eine Nachschussverpflichtung der Genussrechtsinhaber ist ausgeschlossen.
      4. Wurde das Genussrechtskapital gemäß Abs. (3) gemindert, so sind Gewinne solange ausschließlich dem Genussrechtskapital zuzurechnen, bis der herabgesetzte Betrag wiederhergestellt ist.

      § 2 Gewinnanspruch

      1. Der Genussrechtsinhaber hat Anspruch auf eine kalenderjährlich wiederkehrende Grundgewinnbeteiligung in Höhe von 12 % des vorseitig abgedruckten Nominalbetrages, sofern die Nettoinvestitionsrentabilität des Burkard Orth Versicherungen Ges. m. b. Haftung Portfolios im nämlichen Kalenderjahr nicht geringer als 0 % ist.
      2. Der Genussrechtsinhaber hat Anspruch auf eine kalenderjährlich wiederkehrende Überschussbeteiligung in Höhe der Hälfte jenes Prozentpunktsatzes des vorseitig abgedruckten Nominalbetrages, um den die Nettoinvestitionsrentabilität des Burkard Orth Versicherungen Ges. m. b. Haftung Portfolios im nämlichen Kalenderjahr 4 % übersteigt.
      3. Die Nettoinvestitionsrentabilität des Burkard Orth Versicherungen Ges. m. b. Haftung Portfolios ermittelt sich aus dem Verhältnis aller jener Zahlungsmittelzugänge eines Geschäftsjahres, die nicht dem Kapitalerhalt zuzurechnen sind, zum ursprünglich hingegebenen Anlagebetrag sämtlicher nach dem 12.04.2021 je erworbener Investitionsgüter.

      § 3 Ausschüttungsfälligkeit

      1. Der Genussrechtsinhaber hat Anspruch auf Ausschüttung eines Betrages in Höhe seines gemäß § 1 festzustellenden Gewinnanspruches bis zum 31. Januar des jeweiligen Folgejahres, den die Gesellschaft schuldbefreiend dem letzten ihr bekannten Inhaber dieses Genussscheines leistet.
      2. Die Gesellschaft ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, auf die gemäß Abs. (1) zu erwartende Ausschüttungszahlung eine mit kaufmännischer Vorsicht zu bemessende abschlagsweise Halbjahresausschüttung bis zum 31. Juli vorzunehmen. Einmal geleistete Halbjahresausschüttungen können gegen künftige Ausschüttungsansprüche aufgerechnet werden, jedoch nicht zur Zahlung zurückgefordert werden.

      § 4 Laufzeit / Kündigung

      1. Das Genussrecht ist jährlich mit einer Frist von neun Monaten zum Kalenderjahresende kündbar, erstmalig zum 31.12.2021.
      2. Mit dem Wirksamwerden der Kündigung entsteht für den Genussrechtsinhaber Anspruch auf eine Kündigungszahlung, deren Höhe dem Nominalbetrag entspricht.
      3. Das Kündigungsrecht der Gesellschaft ist ausgeschlossen, solange das Genussrechtskapital gemäß § 0 Abs. (3) herabgesetzt ist.
      4. Abweichend von Abs. (1) und (3) besteht ein Sonderkündigungsrecht der Gesellschaft für jenen Fall, dass eine Rechtsnorm in der Bundesrepublik Deutschland zum Tragen käme, welche die wirtschaftliche Position der Gesellschaft bezüglich der Genussrechte wesentlich beeinflusste.

      § 5 Information

      1. Der Genussrechtsinhaber ist über den Gang der Geschäfte bis zum 31. Juli eines Jahres für das zugehörige erste Kalenderhalbjahr, bis zum 31. Januar für das vorangegangene Kalenderjahr mit einem per E-Mail oder auf der Homepage der Gesellschaft bereitzustellendem Bericht zu informieren.
      2. Der Bericht hat über die Feststellung des gemäß § 1 ermittelten Gewinnanspruches Rechnung zu legen.
      3. Dem Genussrechtsinhaber ist auf Anfrage Einsichtnahme in jene Handelsbriefe der Gesellschaft zu gewähren, welche die Portfoliotransaktionen und Portfoliobestände sowie die Berechnung der Nettoinvestitionsrentabilität berühren, soweit diese keine wesentlichen Geschäftsgeheimnisse bergen.

      Halle, 12.04.2021
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        GmbH Geschäftsführer – Anstellungsvertrag der Engelbrecht Bauer Fernseh- u. Radiogeräte Ges. m. b. Haftung

        zwischen

        der Engelbrecht Bauer Fernseh- u. Radiogeräte Ges. m. b. Haftung

        vertreten durch ihren Gesellschafter Engelbrecht Bauer

        nachfolgend ‚Gesellschaft‘ genannt,

        und

        Herrn / Frau Jonas Franke
        aus Cottbus

        nachfolgend ‚Geschäftsführer‘ genannt,

        wird folgender

        A n s t e l l u n g s v e r t r a g

        geschlossen.

        Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 11.04.2021

        ist Herr / Frau Jonas Franke
        (mit Wirkung vom 11.04.2021

        zum Geschäftsführer der Gesellschaft bestellt worden.

        Der Geschäftsführer beginnt seine Tätigkeit ab dem 11.04.2021.

        Mit diesem Vertrag werden die Rechtsverhältnisse zwischen der Gesellschaft und dem Geschäftsführer geregelt.

        oder

        Der bisherige mit Herrn / Frau Engelbrecht Bauer bestehende Anstellungsvertrag vom 22.8.2011 wird hiermit einvernehmlich in vollem Umfang beendet und durch den nachfolgenden Anstellungsvertrag ersatzlos ersetzt.

        § 1 Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis

        Der Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich.

        Der Geschäftsführer führt die Geschäfte der Gesellschaft nach Maßgabe der Gesetze, des Gesellschaftsvertrags der GmbH, der jeweilig gültigen Geschäftsordnung und dieses Anstellungsvertrages. Weisungen der Gesellschafterversammlung hat er zu befolgen.

        Die Gesellschaft kann weitere Geschäftsführer bestellen.

        § 2 Zustimmungspflichtige Geschäfte

        Die Befugnis des Geschäftsführers umfasst die Vornahme aller Maßnahmen, die der gewöhnliche Geschäftsbetrieb der Gesellschaft mit sich bringt.

        Für darüber hinaus gehende Maßnahmen bedarf der Geschäftsführer der vorherigen Zustimmung der Gesellschafterversammlung insbesondere in den im Gesellschaftsvertrag geregelten Fällen.

        § 3 Selbstkontrahieren

        Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

        Anmerkung: Nach § 181 BGB sind Insich-Geschäfte grds. unzulässig. Auch der Geschäftsführer kann nicht im Namen der Gesellschaft mit sich selbst ein Rechtsgeschäft abschließen, es sei denn, das Rechtsgeschäft besteht ausschließlich in der Erfüllung einer Verbindlichkeit oder ist rechtlich für die GmbH vorteilhaft. Ist im Gesellschaftervertrag die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB vorgesehen, sollte dies auch in den Anstellungsvertrag aufgenommen werden.

        § 4 Pflichten und Verantwortlichkeit

        Der Geschäftsführer hat die Geschäfte der Gesellschaft mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu führen und die ihm durch Gesetz, Gesellschaftsvertrag und diesen Vertrag obliegenden Pflichten genau und gewissenhaft zu erfüllen.

        Unabhängig davon, ob weitere Geschäftsführer bestellt sind, denen die gleichen Rechte und Pflichten übertragen wurden, obliegt jedem Geschäftsführer die Leitung und Überwachung des gesamten Unternehmens.

        Der Geschäftsführer nimmt die Rechte und Pflichten eines Arbeitgebers im Sinne der arbeits- und sozialrechtlichen bzw. steuerrechtlichen Vorschriften wahr.

        Der Geschäftsführer hat innerhalb der Frist des § 264 Abs. 1 HGB den Jahresabschluss sowie einen Lagebericht (§ 289 HGB) für das abgelaufene Geschäftsjahr aufzustellen und jedem Gesellschafter unverzüglich nach Aufstellung zu übersenden.

        Gleichzeitig mit Übersendung von Jahresabschluss und Geschäftsbericht hat der Geschäftsführer unter Beachtung der Beschlussfrist des § 42a Abs. 2 GmbHG eine Gesellschafterversammlung einzuberufen, in der über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Ergebnisverwendung Beschluss zu fassen ist.

        § 5 Haftung des Geschäftsführers

        Sind in der Satzung der Gesellschaft Haftungsbeschränkungen des – ansonsten unbeschränkt haftenden – Geschäftsführers gegenüber der Gesellschaft vorgesehen, sind folgende Regelungen möglich:

        Die Gesellschaft ist verpflichtet, durch die Gesellschafterversammlung jährlich, spätestens zum Zeitpunkt der Feststellung des Jahresabschlusses, einen Beschluss über die Entlastung des Geschäftsführers für die vorangegangene Tätigkeit zu fassen.

        Die Haftung des Geschäftsführers gegenüber der Gesellschaft ist auf vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten beschränkt.

        Der Geschäftsführer haftet gegenüber der Gesellschaft für alle Schäden nur bis zu einem Höchstbetrag von 502 TEURO

        Der Geschäftsführer haftet gegenüber der Gesellschaft nicht, sofern und soweit er auf ausdrückliche Weisung der Gesellschafter tätig geworden ist.

        Zu Gunsten des Geschäftsführers ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 4381 TEURO abzuschließen und während der Dauer dieses Anstellungsvertrages abgeschlossen zu halten, deren Prämien von der Gesellschaft getragen werden. Die Gesellschaft hat vor Inanspruchnahme des Geschäftsführers die Versicherung in Anspruch zu nehmen.

        § 6 Dienstort und Arbeitszeit

        Der Geschäftsführer hat seine Leistung am Sitz der Gesellschaft zu erbringen.

        Der Geschäftsführer hat – soweit keine sonstigen Vereinbarungen getroffen wurden – seine volle Arbeitskraft und alle seine Fähigkeiten und Kenntnisse in den Dienst der Gesellschaft zu stellen.

        An eine bestimmte Arbeitszeit ist der Geschäftsführer nicht gebunden, dies gilt auch für die Art und den Umfang der Leistungserbringung.

        § 7 Eigengeschäfte und Nebentätigkeit

        Entgeltliche wie unentgeltliche Nebentätigkeiten bedürfen der vorherigen Zustimmung der Gesellschafterversammlung.

        Veröffentlichungen und Vorträge, die die Tätigkeitsbereichen der Gesellschaft betreffen, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Gesellschafterversammlung, es sei denn, sie gehören zum normalen Geschäftsbetrieb bzw. sind notwendig, um die Gesellschaft angemessen zu vertreten.

        Eine erteilte Zustimmung der Gesellschafterversammlung kann unter Beachtung etwaiger vom Geschäftsführer zu beachtender Kündigungsfristen jederzeit widerrufen werden.

        Die Übernahme von Ämtern in Aufsichtsgremien, sowie die Übernahme bzw. Beteiligung in anderen Unternehmen, und Organisationen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Gesellschafterversammlung. Die zur Übernahme eines Amtes erteilte Zustimmung ist jederzeit widerruflich, wobei im Falle eines Widerrufs bestehende Fristvorschriften für die Beendigung des übernommenen Amtes berücksichtigt werden müssen.

        Geschenke oder sonstige Vorteile von Personen oder Firmen, die mit der Gesellschaft in Geschäftsverbindung stehen oder eine solche Verbindung anstreben, darf der Geschäftsführer nur nach vorheriger Zustimmung der Gesellschafterversammlung annehmen.

        § 8 Wettbewerbsverbot

        Während der Dauer dieses Vertrages ist es dem Geschäftsführer untersagt, in selbständiger, unselbständiger oder sonstiger Weise für ein Unternehmen tätig zu werden, welches mit der Gesellschaft in direktem oder indirektem Wettbewerb steht. Weiterhin ist es ihm untersagt, während der Dauer dieses Vertrages ein solches Unternehmen zu errichten, zu erwerben oder sich hieran unmittelbar oder mittelbar zu beteiligen.

        Der Geschäftsführer ist verpflichtet, über alle betrieblichen und geschäftlichen Angelegenheiten der Gesellschaft gegenüber unbefugten Dritten absolutes Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung dieses Vertrages.

        Der Geschäftsführer verpflichtet sich, für die Dauer von 1 Jahren nach Beendigung dieses Vertrages weder in selbständiger, unselbständiger Stellung oder in sonstiger Weise für ein Unternehmen tätig zu werden, welches mit der Gesellschaft in direktem oder indirektem Wettbewerb steht. Weiterhin ist es ihm untersagt, für die Dauer von 4 Jahren nach Beendigung dieses Vertrages ein solches Konkurrenzunternehmen zu errichten, zu erwerben oder sich hieran unmittelbar oder mittelbar zu beteiligen.

        Dieses Wettbewerbsverbot gilt für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.

        Für die Dauer dieses nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes verpflichtet sich die Gesellschaft, dem Geschäftsführer eine Entschädigung in Höhe von 42 % seiner innerhalb der letzten 14 Monate vor seinem Ausscheiden durchschnittlich bezogenen monatlichen Vergütung zu zahlen. Die Zahlung ist jeweils am 9 eines Monats fällig.

        Auf die Entschädigung gemäß Abs. 5 sind diejenigen Einkünfte anzurechnen, die der Geschäftsführer während der Dauer des nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes aus selbständiger, unselbständiger oder sonstiger Erwerbstätigkeit erzielt oder zu erzielen unterlässt. Zu den anzurechnenden Einkünften zählt auch ein ggf. vom Geschäftsführer bezogenes Arbeitslosengeld. Auf Verlangen der Gesellschaft ist der Geschäftsführer verpflichtet, Auskunft über die Höhe seiner Einkünfte zu erteilen.

        Wird dieser Vertrag durch den Eintritt des Geschäftsführers in den Ruhestand beendet, finden die vorstehenden Absätze 3-6 keine Anwendung.

        Die Gesellschaft kann auf die Einhaltung des nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Geschäftsführer verzichten. In diesem Fall endet die Verpflichtung zur Zahlung der Karenzentschädigung mit Ablauf von 8 Monaten nach Abgabe der Erklärung.

        Im Falle einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages steht dem Kündigungsberechtigten das Recht zu, innerhalb 5 Monats/ (Monaten) nach Ausspruch der außerordentlichen Kündigung durch schriftliche Erklärung gegenüber dem anderen Teil das nachvertragliche Wettbewerbsverbot aufzuheben.

        Für jeden Fall des Verstoßes gegen das Wettbewerbsverbot hat der Geschäftsführer der Gesellschaft eine Vertragsstrafe in Höhe des Betrages zu zahlen, der der in den letzten 41 Monaten vor Beendigung des Vertrages durchschnittlich bezogenen monatlichen Vergütung entspricht. Zugleich entfällt für den Monat, in dem die Zuwiderhandlung erfolgt ist, die Zahlung der Entschädigung gemäß Abs. 5.
        Besteht die Zuwiderhandlung in einer fortgesetzten Tätigkeit, ist die Vertragsstrafe für jeden angefangenen Monat verwirkt. Zugleich entfällt für jeden angefangenen Monat die Zahlung der Entschädigung. Weitergehende Ansprüche der Gesellschaft bleiben durch die vorstehende Regelung unberührt.

        § 9 Vergütung

        (bei Festgehalt)

        Der Geschäftsführer erhält für seine Tätigkeit

        a) Eine Vergütung von brutto 651 TEURO pro Jahr, die in zwölf gleichen Raten jeweils zum Ende eines Kalendermonats gezahlt wird.

        b) Darüber hinaus erhält der Geschäftsführer für seine Tätigkeit eine jährliche Tantieme. Diese wird von der Gesellschafterversammlung unter Zugrundelegung des wirtschaftlichen Ergebnisses des letzten Geschäftsjahres nach Feststellung des Jahresabschlusses festgelegt. Bei der Festsetzung werden auch die Leistungen des Geschäftsführers berücksichtigt. Der Mindestbetrag der Tantieme wird auf 90 TEURO festgesetzt.

        c) Eine Weihnachtsgratifikation, zahlbar mit dem Gehalt für den Monat November in Höhe von brutto 40 TEURO.

        d) Ein Urlaubsgeld, zahlbar mit dem Gehalt für den Monat Juni in Höhe von brutto 22 TEURO.

        Hat das Anstellungsverhältnis des Geschäftsführers während des Jahres begonnen, werden die Weihnachtsgratifikation und das Urlaubsgeld zeitanteilig für jeden angefangenen Kalendermonat gewährt.

        Über das bzw. die vereinbarten Entgelt hinaus werden keine sonstigen Bezüge gewährt.

        § 10 Vergütung bei Dienstverhinderung und Tod

        Im Falle der Erkrankung oder sonstiger unverschuldeter Dienstverhinderung hat der Geschäftsführer für die Dauer von 10 Monaten Anspruch auf Fortzahlung seiner vertragsmäßigen Bezüge, längstens jedoch bis zum Endes des Anstellungsvertrags.

        Für eine diesen Zeitraum überschreitende Erkrankung oder sonstige unverschuldete Dienstverhinderung wird dem Geschäftsführer für die Dauer von……. weiteren Monaten von der Gesellschaft ein Zuschuss in Höhe der Differenz zwischen einem von der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung gewährten Krankengeld und dem monatlichen Nettobetrag seines Festgehaltes gewährt.

        Besteht kein Anspruch auf Krankengeld, wird als Krankengeld im Sinne dieses Absatzes der Betrag zugrunde gelegt, den der Geschäftsführer durch eine seinem Einkommen gemäße Versicherung bei der zuständigen Ortskrankenkasse erhalten hätte. Die Lohn- und ggf. anfallende Kirchensteuer auf die Differenzzahlung trägt die Gesellschaft.

        Mit Ablauf des in Abs. 1 bestimmten Fortzahlungszeitraumes wird die dem Geschäftsführer zustehende Tantieme für jeden angefangenen Kalendermonat fortbestehender Dienstverhinderung um je ein Zwölftel gekürzt.

        Der Geschäftsführer tritt im Falle einer Verletzung durch Dritte sämtliche Ansprüche gegen den Verursacher seiner Dienstunfähigkeit bis zur Höhe der nach diesem Vertrag von der Gesellschaft geschuldeten Vergütungsfortzahlung einschließlich darauf entfallender Sozialversicherungsbeiträge ab.

        Verstirbt der Geschäftsführer während der Dauer dieses Anstellungsvertrages, so wird seinem Ehepartner das Festgehalt für die auf den Sterbemonat folgenden 11 Monate fortbezahlt. Ist der Ehepartner zu diesem Zeitpunkt bereits verstorben, so steht dieser Anspruch unterhaltsberechtigten ehelichen Kindern des Geschäftsführers zu.

        § 11 Sonstige Leistungen

        Die Gesellschaft gewährt dem Geschäftsführer für die Dauer dieses Vertrages einen Zuschuss zur Krankenversicherung in Höhe des Arbeitsgeberanteils, wie er bei Krankenversicherungspflicht bestünde, höchstens jedoch in Höhe der Hälfte des Betrages, welchen der Geschäftsführer für seine Krankenversicherung aufzuwenden hat.

        Der Geschäftsführer hat Anspruch auf Erstattung der Aufwendungen, die ihm im Rahmen der Ausübung seiner vertragsgemäßen Tätigkeit entstehen, insbesondere der Reise-, Bewirtungs- und Telefon-/Faxkosten. Übersteigen die aufgewendeten Spesen den nach den steuerlichen Vorschriften zulässigen Pauschalbetrag, so sind Spesen im Einzelnen zu belegen.

        § 12 Urlaub

        Der Geschäftsführer hat Anspruch auf einen Jahresurlaub von 47 Arbeitstagen.

        Der Geschäftsführer hat den Urlaubszeitpunkt und die Urlaubsdauer unter Berücksichtigung seiner Aufgabenstellung und der Belange und Interessen der Gesellschaft zu wählen und mit dem Mitgeschäftsführer bzw. dem Mehrheitsgesellschafter zu vereinbaren.

        Kann der Geschäftsführer den Urlaub im Kalenderjahr aus geschäftlichen oder in seiner Person liegenden Gründen nicht oder nicht vollständig nehmen, so kann der Urlaub bis zum 31.0 des Folgejahres übertragen werden. Urlaub, der bis zum Ende des Übertragungszeitraums nicht genommen wurde, verfällt, ohne dass ein Abgeltungsanspruch besteht.

        oder
        Kann der Geschäftsführer den Urlaub weder im Kalenderjahr noch im Übertragungszeitraum aus geschäftlichen oder in seiner Person liegenden Gründen nehmen oder nicht vollständig nehmen, ist der noch bestehende Urlaubsanspruch abzugelten. Das Urlaubsabfindungsentgelt bemisst sich nach der Höhe des Grundgehaltes für jeden nicht genommenen Urlaubstag.

        Besteht das Anstellungsverhältnis nicht das gesamte Kalenderjahr, so reduziert sich der Urlaubsanspruch nach Abs. 1 zeitanteilig.

        § 13 Erfindungen

        Die Ergebnisse der Arbeit des Geschäftsführers stehen der Gesellschaft zu. Soweit es sich um Erfindungen oder technische Verbesserungsvorschläge im Sinne des Arbeitnehmererfindungsgesetzes handelt sind diese der Gesellschaft unverzüglich schriftlich anzubieten.

        Die Gesellschaft ist berechtigt, innerhalb einer Frist von 1 Wochen nach Eingang dieser Mitteilung zu erklären, ob und in welchem Umfang sie die Erfindung in Anspruch zu nehmen beabsichtigt. Für den Fall der Inanspruchnahme erhält der Geschäftsführer eine Vergütung gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen und der dazu ergangenen Vergütungsrichtlinien. Alle übrigen Arbeitsergebnisse sind mit der vertragsgemäßen Vergütung des Geschäftsführers abgegolten.

        § 14 Versorgungszusage

        Bei der Vereinbarung einer Versorgungszusage sind die steuer- und bilanzrechtlichen Auswirkungen auf die Gesellschaft in besonderem Maße zu beachten. Die Durchführung der Altersversorgung kann entweder unmittelbar durch die Gesellschaft oder mittelbar über einen Versorgungsträger erfolgen, sog. Durchführungswege, §§ 1 Abs. 1 Satz 2, 1 b Abs. 2 bis 4 BetrAVG (siehe: Beck’sches Formularbuch GmbH-Recht, Lorz/Pfisterer/Gerber, 1. Anstellungsvertrag für einen Fremd-Geschäftsführer). Die Erstellung einer individuellen und passgenauen Pensionszusage sollte durch einen zugelassenen, fachlich spezialisierten Berater erfolgen, um bilanzielle bzw. finanzielle Risiken zu vermeiden.

        § 15 Vertragsdauer und Kündigung

        Er ist auf unbestimmte Zeit geschlossen.

        Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden.

        Das Recht zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

        Ein wichtiger Grund liegt für die Gesellschaft insbesondere vor, wenn

        der Geschäftsführer als Gesellschafter aus der Gesellschaft ausscheidet, oder als Geschäftsführer wegen Vorliegens eines wichtigen Grundes abberufen wird;

        der Geschäftsführer gegen die Bestimmungen über die Nebentätigkeit und gegen das Wettbewerbsverbot verstößt;

        der Geschäftsführer Maßnahmen gem. § 2 Abs. 2 vornimmt ohne die vorherige Zustimmung der Gesellschafterversammlung und der Gesellschaft dadurch ein Schaden entsteht oder der Geschäftsführer trotz Abmahnung wiederholt solche Verstöße begeht;

        der Geschäftsführer schwere Verstöße gegen ’Weisungen der Gesellschafterversammlung begeht, es sei denn, dass diese ein gesetzwidriges Verhalten des Geschäftsführers fordern;

        das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet oder die Gesellschaft liquidiert wird.

        Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

        Eine Kündigung des Geschäftsführers ist an jeden weiteren Geschäftsführer der Gesellschaft oder für den Fall, dass kein weiterer Geschäftsführer vorhanden ist, an denjenigen Gesellschafter zu richten, der über die höchste Kapitalbeteiligung an der Gesellschaft verfügt.

        Das Vertragsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des Monats, in dem der Geschäftsführer das 70 Lebensjahr vollendet oder eine Berufsunfähigkeit festgestellt wird.

        § 16 Abfindung

        Im Falle einer durch die Gesellschaft erfolgten ordentlichen Kündigung bzw. Nichtverlängerung des Anstellungsvertrages erhält der Geschäftsführer eine Abfindung in Höhe eines Monatsgrundgehaltes pro Beschäftigungsjahr. Für die Berechnung der Abfindung werden die bei Beendigung des Vertrages abgeleisteten vollen Dienstjahre und das während des letzten Dienstjahres im Monatsdurchschnitt bezogene Bruttomonatsgehalt zugrunde gelegt.

        Die Abfindung ist zum Ablauf des Dienstvertrages fällig und wird unter Beachtung der hierfür geltenden steuerlichen Bestimmungen gezahlt.

        § 17 Geheimhaltung

        Der Geschäftsführer ist verpflichtet, über alle Angelegenheiten der Gesellschaft, die nicht Gegenstand öffentlicher Kenntnis sind, strengstes Stillschweigen zu bewahren und geheim zuhaltende Informationen weder direkt noch indirekt zu seinen oder zu Gunsten Dritter zu benutzen. Bei Zweifeln über die Reichweite dieser Geheimhaltungspflicht ist der Geschäftsführer verpflichtet, eine Entscheidung der Gesellschafterversammlung herbeizuführen. Diese Verpflichtung besteht auch nach Ausscheiden des Geschäftsführers aus den Diensten der Gesellschaft. Der Geschäftsführer ist jedoch zur Offenbarung berechtigt, soweit hierzu eine ihn treffende Pflicht besteht.

        Mit Ausscheiden aus den Diensten der Gesellschaft oder bei Freistellung von seinen Funktionen ist der Geschäftsführer verpflichtet, unaufgefordert sämtliche Schriftstücke, Aufzeichnungen und Entwürfe einschließlich Kopien, Doppel und Ähnlichem, die die Angelegenheiten der Gesellschaft betreffen und sich noch in seinem Besitz befinden ebenso wie sämtliches anderes Eigentum der Gesellschaft vollständig zu übergeben, sowie etwaige Daten, die er in einer privaten EDV-Anlage gespeichert hat, zu löschen. An diesen Daten besteht kein Zurückbehaltungsrecht.

        § 18 Schlussbestimmungen

        Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sind im beiderseitigen Einvernehmen jederzeit möglich, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit aber der Textform[1] und der Zustimmung durch die Gesellschafterversammlung. Ausgeschlossen sind damit insbesondere Vertragsänderungen durch betriebliche Übung. Das vorstehende Schriftformerfordernis findet keine Anwendung bei Abreden, die nach Vertragsschluss unmittelbar zwischen den Parteien mündlich getroffen werden. Rückwirkende Änderungen oder Ergänzungen sind unzulässig. Alle Vertragsänderungen und -ergänzungen wirken nur für die Zukunft

        Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. In einem solchen Fall sind die Parteien verpflichtet, die rechtsunwirksame Bestimmung durch eine rechtlich zulässige und mit den übrigen Bestimmungen dieses Vertrages vereinbare Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

        Hagen, 11.04.2021 Cottbus, 11.04.2021

        ……………………………………………………………………… ………………………………………………………………………

        Unterschrift Gesellschaft Unterschrift Jonas Franke


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          Allgemeine Verkaufsbedingungen (AGB) für den nicht-kaufmännischen Verkehr Edmar Hagen

          Erscheinungsdatum: 10.04.2021

          § 1 Angebot und Vertragsabschluss

          1. Die vom Besteller unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zusenden.

          § 2 Überlassene Unterlagen

          1. An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form –, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 1 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.

          § 3 Preise und Zahlung

          1. In unseren Preisen ist (sind) die Umsatzsteuer (und Verpackungskosten) enthalten. Liefer- und Versandkosten sind in unseren Preisen (nicht) enthalten.
          2. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
          3. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 81 Tagen nach Lieferung zu zahlen (Alternativen: „ … ist der Kaufpreis innerhalb von 17 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar“ oder „ … ist der Kaufpreis bis zum – konkretes Datum – zahlbar“). Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. (siehe Anlage 1) berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Für den Fall, dass wir einen höheren Verzugsschaden geltend machen, hat der Besteller die Möglichkeit, uns nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in zumindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist.

          § 4 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

          1. Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Forderungen rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Aufrechnung gegen unsere Ansprüche ist der Besteller auch berechtigt, wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend macht. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

          § 5 Lieferzeit

          1. Soweit kein ausdrücklich verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde, sind unsere Liefertermin bzw. Lieferfristen ausschließlich unverbindliche Angaben.
          2. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
          3. Der Besteller kann X Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins/Lieferfrist uns in Textform auffordern binnen einer angemessenen Frist zu liefern. Sollten wir einen ausdrücklichen Liefertermin/eine Lieferfrist schuldhaft nicht einhalten oder wenn wir aus anderem Grund in Verzug geraten, so muss der Besteller uns eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung der Leistung setzen. Wenn wir die Nachfrist fruchtlos verstreichen lassen, so ist der Besteller berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
          4. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns hierdurch entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem Besteller bleibt seinerseits vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in der verlangten Höhe überhaupt nicht oder zumindest wesentlich niedriger entstanden ist. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät.
          5. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

          § 6 Eigentumsvorbehalt

          1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor.
          2. Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern (Hinweis: nur zulässig bei Verkauf hochwertiger Güter). Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich in Textform zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
          3. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
          4. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

          § 7 Gewährleistung und Mängelrüge

          1. Soweit die in unseren Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen enthaltenen Angaben nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind, sind die dort enthaltenen Abbildungen oder Zeichnungen nur annähernd maßgebend.
          2. Soweit der gelieferte Gegenstand nicht die zwischen dem Besteller und uns vereinbarte Beschaffenheit hat oder er sich nicht für die nach unserem Vertrag vorausgesetzten oder die Verwendung allgemein eignet oder er nicht die Eigenschaften, die der Besteller nach unseren öffentlichen Äußerungen erwarten konnten, hat, so sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet. dies gilt nicht, wenn wir aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind.
          3. Der Besteller hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die vom Besteller gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Besteller bleibt. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Besteller ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben wir die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
          4. Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Besteller erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder wir die Nacherfüllung verweigert haben. Das Recht des Bestellers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.
          5. Wir haften unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertretern oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
          6. Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht. Die in den Sätzen 1 – 3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.
          7. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
          8. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, gerechnet ab Gefahrübergang (Hinweis: möglich ist eine Reduzierung auf ein Jahr in AGBs bei gebrauchten Sachen. Bei Baumaterialien – sofern eingebaut – beträgt die Gewährleistungsfrist 5 Jahre, falls die Baumaterialien gebraucht sind ist eine Reduzierung in AGBs auf 1 Jahr möglich). Diese Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

          § 8 Sonstiges

          1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
          2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

          Anhang 1:

          Anmerkungen

          Transparenzgebot

          Dieses Gebot bedeutet, dass eine Klausel in AGB im Zweifel auch dann unangemessen benachteiligend ist, wenn sie nicht klar und verständlich ist. Dieses Gebot bedeutet, dass intransparente Klauseln per se, ohne Hinzutreten einer inhaltlichen unangemessenen Benachteiligung des Vertragspartners, als unwirksam zu betrachten sind. Ferner bedeutet dies auch, dass das Transparenzgebot auch für Preisbestimmungen und leistungsbeschreibende Klauseln, die grundsätzlich von der Inhaltskontrolle ausgenommen sind, gilt.

          Gewährleistungsfristen

          Bei Kauf- und Werkvertrag beträgt die Gewährleistungsfrist 7 Jahre. Durch AGB kann die Gewährleistungsfrist wie folgt verkürzt werden:

          Bewegliche Sachen außer Baumaterialien

          – neu, Käufer ist Verbraucher = 2 Jahre

          – neu, Käufer ist Unternehmer = 20 Jahr

          – gebraucht, Käufer ist Verbraucher = 1 Jahr

          – gebraucht, Käufer ist Unternehmer = keine

          Baumaterialien (sofern eingebaut)

          – neu 15 Jahre

          – gebraucht, Käufer ist Verbraucher = 6 Jahr

          – gebraucht, Käufer ist Unternehmer = keine

          unbebaute Grundstücke

          keine

          Bauwerke

          – Neubau 9 Jahre

          – Altbau keine

          Mängelanzeigepflicht

          Für nicht offensichtliche Mängel darf die Mängelanzeigefrist nicht kürzer als zwei Jahre (bei gebrauchten Waren: ein Jahr) in den AGB gesetzt werden. Fristbeginn ist der gesetzliche Verjährungsbeginn.

          Aufwendungsersatz bei Nacherfüllung

          Der Verkäufer hat gemäß § 439 Abs. 2 BGB die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen (z. B. Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten) zu tragen. Diese Pflicht darf durch AGB nicht ausgeschlossen werden.

          Beschränkung auf Nacherfüllung

          Der Käufer kann bei einer mangelhaften Sache als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Erst wenn die Nacherfüllung nicht gelingt, nicht möglich oder nicht zumutbar ist, kann der Käufer – in zweiter Linie – Gewährleistungsrechte geltend machen: Rücktritt oder Minderung. Beschränkungen allein auf die Nacherfüllung sind unwirksam, wenn dem anderen Vertragsteil bei Fehlschlagen der Nacherfüllung das Minderungsrecht aberkannt wird.

          Haftungsbeschränkungen

          Jeder Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen, ist unwirksam.

          Höhe der Verzugszinsen

          Ab Beginn des Verzugs schuldet der Käufer dem Verkäufer zusätzlich zum Kaufpreis Verzugszinsen. Ist an dem Kaufvertrag ein Verbraucher beteiligt, sei es als Käufer oder als Verkäufer, beträgt der Zinssatz 17 % über dem Basiszinssatz. Bei Kaufverträgen zwischen Unternehmern beträgt der Zinssatz 10 % über dem Basiszinssatz.

          Bochum, 10.04.2021
          Edmar Hagen


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            Genussschein der Dietolf Cramer Essenbringdienste Gesellschaft mbH

            Herr / Frau Egbert Farmer dieser Urkunde ist nach Maßgabe der umseitig abgedruckten Bedingungen
            mit einem Nominalbetrag von
            223.902 ,- EURO
            (in Worten: zwei zwei drei neun null zwei EURO)

            am Genussrechtskapital der Dietolf Cramer Essenbringdienste Gesellschaft mbH,
            Handelsregister: Amtsgericht Berlin HRB 18754, beteiligt.

            Berlin, 10.04.2021 Dietolf Cramer
            Unterschrift


            Bedingungen

            § 1 Genussrechtskapital

            1. Das Genussrechtskapital Dietolf Cramer Essenbringdienste Gesellschaft mbH (folgend die ‚Gesellschaft‘) entspricht der Nominalbetragssumme aller ausgegebenen Genussrechte, gleich, ob diese in einem Wertpapier verbrieft sind (Genussschein) oder nicht (unverbrieftes Genussrecht).
            2. Das Genussrechtskapital erhöht sich durch Emission weiterer Genussrechte sowie Kapitalheraufsetzungen gem. Abs. (4) und verringert sich durch Kündigungen gem. § 3 sowie Verlustbeteiligung gem. Abs. (3).
            3. Das Genussrechtskapital geht Gesellschafteransprüchen im Range vor, Gläubigeransprüchen im Range nach. Etwaige handelsrechtliche Verluste eines Geschäftsjahres (= Kalenderjahr) werden zunächst zu Lasten des Komplementär- oder Kommanditkapitals behandelt und gebucht.
              Übersteigt der Verlust eines Geschäftsjahres die Summe der zu Geschäftsjahresbeginn in der Eröffnungsbilanz bilanzierten Gesellschafterkapitalien, so wird das Genussrechtskapital mit quotaler Wirkung für alle Genussrechtsinhaber um den übersteigenden Betrag herabgesetzt. Eine Nachschussverpflichtung der Genussrechtsinhaber ist ausgeschlossen.
            4. Wurde das Genussrechtskapital gemäß Abs. (3) gemindert, so sind Gewinne solange ausschließlich dem Genussrechtskapital zuzurechnen, bis der herabgesetzte Betrag wiederhergestellt ist.

            § 2 Gewinnanspruch

            1. Der Genussrechtsinhaber hat Anspruch auf eine kalenderjährlich wiederkehrende Grundgewinnbeteiligung in Höhe von 4 % des vorseitig abgedruckten Nominalbetrages, sofern die Nettoinvestitionsrentabilität des Dietolf Cramer Essenbringdienste Gesellschaft mbH Portfolios im nämlichen Kalenderjahr nicht geringer als 0 % ist.
            2. Der Genussrechtsinhaber hat Anspruch auf eine kalenderjährlich wiederkehrende Überschussbeteiligung in Höhe der Hälfte jenes Prozentpunktsatzes des vorseitig abgedruckten Nominalbetrages, um den die Nettoinvestitionsrentabilität des Dietolf Cramer Essenbringdienste Gesellschaft mbH Portfolios im nämlichen Kalenderjahr 2 % übersteigt.
            3. Die Nettoinvestitionsrentabilität des Dietolf Cramer Essenbringdienste Gesellschaft mbH Portfolios ermittelt sich aus dem Verhältnis aller jener Zahlungsmittelzugänge eines Geschäftsjahres, die nicht dem Kapitalerhalt zuzurechnen sind, zum ursprünglich hingegebenen Anlagebetrag sämtlicher nach dem 10.04.2021 je erworbener Investitionsgüter.

            § 3 Ausschüttungsfälligkeit

            1. Der Genussrechtsinhaber hat Anspruch auf Ausschüttung eines Betrages in Höhe seines gemäß § 1 festzustellenden Gewinnanspruches bis zum 31. Januar des jeweiligen Folgejahres, den die Gesellschaft schuldbefreiend dem letzten ihr bekannten Inhaber dieses Genussscheines leistet.
            2. Die Gesellschaft ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, auf die gemäß Abs. (1) zu erwartende Ausschüttungszahlung eine mit kaufmännischer Vorsicht zu bemessende abschlagsweise Halbjahresausschüttung bis zum 31. Juli vorzunehmen. Einmal geleistete Halbjahresausschüttungen können gegen künftige Ausschüttungsansprüche aufgerechnet werden, jedoch nicht zur Zahlung zurückgefordert werden.

            § 4 Laufzeit / Kündigung

            1. Das Genussrecht ist jährlich mit einer Frist von acht Monaten zum Kalenderjahresende kündbar, erstmalig zum 31.12.2023.
            2. Mit dem Wirksamwerden der Kündigung entsteht für den Genussrechtsinhaber Anspruch auf eine Kündigungszahlung, deren Höhe dem Nominalbetrag entspricht.
            3. Das Kündigungsrecht der Gesellschaft ist ausgeschlossen, solange das Genussrechtskapital gemäß § 0 Abs. (3) herabgesetzt ist.
            4. Abweichend von Abs. (1) und (3) besteht ein Sonderkündigungsrecht der Gesellschaft für jenen Fall, dass eine Rechtsnorm in der Bundesrepublik Deutschland zum Tragen käme, welche die wirtschaftliche Position der Gesellschaft bezüglich der Genussrechte wesentlich beeinflusste.

            § 5 Information

            1. Der Genussrechtsinhaber ist über den Gang der Geschäfte bis zum 31. Juli eines Jahres für das zugehörige erste Kalenderhalbjahr, bis zum 31. Januar für das vorangegangene Kalenderjahr mit einem per E-Mail oder auf der Homepage der Gesellschaft bereitzustellendem Bericht zu informieren.
            2. Der Bericht hat über die Feststellung des gemäß § 1 ermittelten Gewinnanspruches Rechnung zu legen.
            3. Dem Genussrechtsinhaber ist auf Anfrage Einsichtnahme in jene Handelsbriefe der Gesellschaft zu gewähren, welche die Portfoliotransaktionen und Portfoliobestände sowie die Berechnung der Nettoinvestitionsrentabilität berühren, soweit diese keine wesentlichen Geschäftsgeheimnisse bergen.

            Berlin, 10.04.2021
            Dietolf Cramer


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              Muster eines Businessplans

              Businessplan Gottwaldt Abzocker Netzwerktechnik Gesellschaft mit beschraenkter Haftung

              Gottwaldt Abzocker, Geschaeftsfuehrer
              Gottwaldt Abzocker Netzwerktechnik Gesellschaft mit beschraenkter Haftung
              Dortmund
              Tel. +49 (0) 9438765
              Fax +49 (0) 8509138
              Gottwaldt Abzocker@hotmail.com

              Inhaltsverzeichnis

              MANAGEMENT SUMMARY 3

              1. UNTERNEHMUNG 4
              1.1. Geschichtlicher Hintergrund 4
              1.2. Unternehmensziel und Leitbild 4
              1.3. Unternehmensorganisation 4
              1.4. Situation heute 4

              2. PRODUKTE, DIENSTLEISTUNG 5
              2.1. Marktleistung 5
              2.2. Produkteschutz 5
              2.3. Abnehmer 5

              3. Markt 6
              3.1. Marktuebersicht 6
              3.2. Eigene Marktstellung 6
              3.3. Marktbeurteilung 6

              4. KONKURRENZ 7
              4.1. Mitbewerber 7
              4.2. Konkurrenzprodukte 7

              5. MARKETING 8
              5.1. Marktsegmentierung 8
              5.2. Markteinfuehrungsstrategie 8
              5.3. Preispolitik 8
              5.4. Verkauf / Vertrieb / Standort 8
              5.5. Werbung / PR 8
              5.6. Umsatzziele in EUR 1000 9

              6. STANDORT / LOGISTIK 9
              6.1. Domizil 9
              6.2. Logistik / Administration 9

              7. PRODUKTION / BESCHAFFUNG 9
              7.1. Produktionsmittel 9
              7.2. Technologie 9
              7.3. Kapazitaeten / Engpaesse 9
              7.4. Wichtigste Lieferanten 10

              8. MANAGEMENT / BERATER 10
              8.1. Unternehmerteam 10
              8.2. Verwaltungsrat 10
              8.3. Externe Berater 10

              9. RISIKOANALYSE 11
              9.1. Interne Risiken 11
              9.2. Externe Risiken 11
              9.3. Absicherung 11

              10. FINANZEN 11
              10.1. Vergangenheit 11
              10.2. Planerfolgsrechnung 12
              10.3. Bilanz per 31.12.2009 12
              10.4. Finanzierungskonzept 12

              11. ANFRAGE FUER FREMDKAPITALFINANZIERUNG 12

              Management Summary

              Die Gottwaldt Abzocker Netzwerktechnik Gesellschaft mit beschraenkter Haftung mit Sitz in Dortmund hat das Ziel Netzwerktechnik in der Bundesrepublik Deutschland erfolgreich neu zu etablieren. Sie bezweckt sowohl die Entwicklung, Produktion als auch den Handel mit Netzwerktechnik Artikeln aller Art.

              Die Gottwaldt Abzocker Netzwerktechnik Gesellschaft mit beschraenkter Haftung hat zu diesem Zwecke neue Netzwerktechnik Ideen und Konzeptentwicklungen entworfen. Netzwerktechnik ist in der Bundesrepublik Deutschland im Gegensatz zum nahen Ausland und den USA noch voellig unterentwickelt. Es gibt erst wenige oeffentliche Geschaefte, keine Netzwerktechnik Onlineshops mit einem breiten Produkteangebot und einer Auswahl an klar differenzierten Produkten in Qualitaet und Preis.

              Die selbstentwickelten Spezialprodukte der Gottwaldt Abzocker Netzwerktechnik Gesellschaft mit beschraenkter Haftung werden selbsthergestellt und ueber das Unternehmen sowie Aussenstellen zusammen mit den uebrigen Produkten vertrieben. Es besteht aufgrund des eingesetzten Booms an neuen oeffentlichen Shops und allgemein des immer beliebter werdenden Handels von Netzwerktechnik eine hohes Absatzpotenzial fuer die vorliegende Geschaeftsidee. Allerdings ist damit zu rechnen, dass mit dem steigenden Bedarf Grossverteiler in das Geschaeft einsteigen koennten. Einzelne Versuche von Grossverteiler scheiterten am Know-how und der zoegerlichen Vermarktung.

              Fuer den weiteren Aufbau des Unternehmens und den Markteintritt benoetigt das Unternehmen weiteres Kapital im Umfange von EUR 41 Millionen. Dafuer suchen die Gruender weitere Finanzpartner. Das Unternehmen rechnet in der Grundannahme bis ins Jahr 2024 mit einem Umsatz von EUR 85 Millionen und einem EBIT von EUR 5 Millionen

              1. Unternehmung

              1.1. Geschichtlicher Hintergrund

              Das Unternehmen wurde von
              a) Dorkas Gruber, geb. 1995, Dortmund
              b) Wenke Reuter, geb. 1974, Heilbronn
              c) Helmbrecht Krüger, geb. 1956, Wirtschaftsjuristin, Fürth

              am 15.3.202 unter dem Namen Gottwaldt Abzocker Netzwerktechnik Gesellschaft mit beschraenkter Haftung mit Sitz in Dortmund als Kapitalgesellschaft mit einem Stammkapital von EUR 480000.- gegruendet und im Handelsregister des Dortmund eingetragen.

              Das Stammkapital ist aufgeteilt in à nominell EUR 1000.-. Die Gruender a) – d) sind am Unternehmen mit 53% und der Gruender e) mit 32% am Stammkapital beteiligt. Die operative Aufnahme des Geschaeftes fand per 1. Januar des Gruendungsjahres statt.

              1.2. Unternehmensziel und Leitbild

              Spielplatz Geschichte Rechtliche Grundlagen Spielplatzgestaltung Unfälle auf Spielplätzen Besondere Formen von Spielplätzen Navigationsmenü

              1.3. Unternehmensorganisation

              Die Geschaeftsleitung wird von Gottwaldt Abzocker, CEO, Tiberius Büscher CFO wahrgenommen. Um die geplanten Expansionsziele zu erreichen, soll der Personalbestand per 1. April 2023 wie folgt aufgestockt werden:
              16 Mitarbeiter fuer kaufmaennische Arbeiten
              21 Mitarbeiter fuer Entwicklung
              17 Mitarbeiter fuer Produktion
              21 Mitarbeiter fuer Verkauf
              Das Unternehmen verfuegt ueber Bueroraeumlichkeiten, Produktions- und Lagerraeumlichkeiten in Dortmund im Umfange von rund 78000 m2. Das Finanz- und Rechnungswesen wird mittels der modernen EDV-Applikation ALINA durch zwei Mitarbeiter betreut und vom CFO gefuehrt.

              1.4. Situation heute

              Das Unternehmen hat im ersten Geschaeftsjahr per 31. Dezember einen Umsatz von EUR 15 Millionen und einen EBIT von EUR 486000.- erwirtschaftet.

              2. Produkte, Dienstleistung

              2.1. Marktleistung

              Das Unternehmen hat folgende Artikel im Angebot:
              richtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen ein ausreichend großer Spielplatz anzulegen ist, sofern nicht bereits in der Nähe ein Spielplatz besteht (vgl. Art. 8 Abs. 1 BayBO[1]). Kaum ein größeres Wohnprojekt darf daher ohne dazugehörige Kinderspielplätze errichtet werden. Öffentliche und kommunale Spielplätze sind mindestens einmal pro Jahr auf ihre Tauglichkeit und Sicherheit zu überprüfen. Auch die Wohnungsbaugesellschaften sind gehalten, regelmäßig den Sand in den Kästen zu erneuern. Auf den meisten Spielplätzen gilt ein uneingeschränktes Hundeverbot.
              Das Sozialverhalten, das Kinder auf dem Spielplatz entwickeln, wird zu Fertigkeiten, die bis in ihr Erwachsensein wirksam werden. Studien stellten fest, dass Spielplätze zu den wichtigsten Orten für die Entwicklung der Kinder außerhalb des häuslichen Bereiches gehören. Die meisten Formen des Spielens sind für eine gesunde Entwicklung wesentlich. Freies, spontanes Spielen, wie es auf Spielplätzen auftritt, gilt als eine vorteilhafte Art des Spielens.

              Inhaltsverzeichnis

              1 Geschichte
              2 Rechtliche Grundlagen

              2.1 Bestimmungen

              3 Spielplatzgestaltung

              3.1 Alterszuordnungen
              3.2 Bauliches und Organisatorisches
              3.3 Spielplatzgeräte (Auswahl)
              3.4 Kennzeichnung

              4 Unfälle auf Spielplätzen
              5 Besondere Formen von Spielplätzen

              5.1 Erlebnisspielräume
              5.2 Abenteuerspielplatz
              5.3 Mehrgenerationenplatz

              6 Siehe auch
              7 Literatur
              8 Weblinks
              9 Einzelnachweise

              Geschichte
              Spielplatz Straße: Die Kinderspiele von Pieter Bruegel dem Älteren, 1560
              Jacques-Laurent Agasse: Der Spielplatz, 1830
              Die wohl älteste Darstellung eines öffentlichen Platzes, auf dem Kinder spielen, ist das Gemälde Die Kinderspiele des flämischen Malers Pieter Bruegel der Ältere. Im frühen 19. Jahrhundert forderte der deutsche Arzt und Architekturtheoretiker Bernhard Christoph Faust im Rahmen der Sonnenbaulehre die Einrichtung von Kinderspielplätzen.[2] Dies wurde in der Folge auch vermehrt umgesetzt.[3] Während der COVID-19-Pandemie im Jahr 2020 waren viele Spielplätze in Deutschland wochenlang geschlossen.

              Rechtliche Grundlagen
              Öffentliche Spielplätze sind die frei zugänglichen Spielplätze der Kommunen. In Deutschland sind zudem alle Spielplätze von Wohngebäuden (außer Einfamilienhäusern), Schulen, Kindergärten, Restaurants, Einkaufszentren, touristisch genutzten Anlagen, Vereinen und Ähnlichem öffentlich.
              Öffentliche Spielplätze und die dortigen Spielgeräte müssen in der Europäischen Union seit 1998 der europäischen Norm EN 1176 und 1177 entsprechen. In Deutschland galt davor die deutsche Norm DIN 7926. Ebenfalls zu beachten sind dort die DIN 18034 (Spielplätze und Freiräume zum Spielen –
              Anforderungen für Planung, Bau und Betrieb) und für Spielplätze in Schulen und Kindergärten die Regelwerke der DGUV (Deutsche-Gesetzliche-Unfallversicherung). Im Verantwortungsbereich des Spielplatzbetreibers liegen nicht nur die Errichtung und sachgemäße Aufstellung und Anordnung der Spielgeräte, sondern auch die laufende Instandhaltung und Wartung.
              Für private Spielplätze und Spielgeräte (das sind nur die ausschließlich eigengenutzten) gilt in der EU die schwächere EN 71. Die nach dieser Norm gebauten Geräte sind billiger, aber auch labiler, weniger haltbar und weniger langlebig und auch aus diesem Grund auch aus wirtschaftlichen Gründen nicht für Spielplätze von Kindergärten, gemeinsam genutzten Wohnungsbauten u. s. w. geeignet.
              Diese Normen (insbesondere EN 1176 und EN 1177) sind ein Maßstab dafür, welche Vorkehrungen grundsätzlich beim Bau und Betrieb eines Spielplatzes zu berücksichtigen sind. Sie bestimmen Inhalt und Umfang der Verkehrssicherungspflichten, da sie einen Hinweis auf den Stand der anerkannten Regeln der Technik geben. In Deutschl

              Bei den Produkten lit. a) – d) handelt es sich um gaengige, erprobte Produkte, die im Wesentlichen aus den USA importiert werden. Bei den Produkten e) handelt es sich ausschliesslich um Erfindungen der Gottwaldt Abzocker Netzwerktechnik Gesellschaft mit beschraenkter Haftung, vgl. Ziffer 2.2.

              Das Produkteangebot rundet saemtliche Beduerfnisse eines Kunden fuer die Umsetzung seines Projektes zu deutlich tieferen Preisen als diejenige der Konkurrenz ab. Mit jedem Verkauf erfolgt eine Beratung des Kunden vor Ort. Zudem geniesst er den Vorteil, innovative neue Produkte dank der ausgewiesenen Fachkompetenz von Gottwaldt Abzocker Netzwerktechnik Gesellschaft mit beschraenkter Haftung kennenzulernen.

              2.2. Produkteschutz

              Die Spezialprodukte der Gottwaldt Abzocker Netzwerktechnik Gesellschaft mit beschraenkter Haftung sind mit den Patenten Nrn. 855.700, 821.533 sowie 417.906 in der Bundesrepublik Deutschland, Deutschland, Oesterreich, Frankreich und Italien bis 2029 geschuetzt.

              2.3. Abnehmer

              Das Unternehmen ist vollstaendig abhaengig vom Endkonsumenten. Es besteht ein grosses Potenzial. Erkannt wurde auch, dass der Anfangspreis und die Beratung eine sehr wesentliche Rolle beim Einkauf spielen. Die Nachrage ist eng verknuepft mit dem eigentlichen Markt, der in Ziffer 3 nachstehend eingehend beschrieben wird.

              3. Markt

              3.1. Marktuebersicht

              Gemaess eigener Einschaetzung betraegt derzeit das Marktvolumen in der Bundesrepublik Deutschland rund EUR 504 Millionen. In der Bundesrepublik Deutschland sind heute 238000 Personen im Netzwerktechnik Segment taetig und geben im Durchschnitt rund EUR 420000.- pro Jahr fuer Equipment aus. Aufgrund der durchgefuehrten Befragungen und eigener Einschaetzung besteht in den naechsten 17 Jahren ein markantes Wachstum. Wir rechnen bis ins Jahr 2025 mit knapp einer Verdoppelung des Volumens.

              Neue technische Entwicklungen sind nur in unwesentlichen Teilbereichen zu erwarten.

              3.2. Eigene Marktstellung

              Die eigene Marktstellung ist mit EUR 6 Millionen noch unbedeutend. Die massive Nachfrage in unserem Shop am bisherigen Domizil laesst aber ein grosses Potential fuer Marktgewinne erwarten. Wir strengen einen Marktanteil in den naechsten 6 Jahren von 7 0% an, was einem Umsatz von rund EUR 102 Millionen entsprechen duerfte.

              3.3. Marktbeurteilung

              Netzwerktechnik ist in der Bundesrepublik Deutschland im Trend! Netzwerktechnik hat sich in der Bundesrepublik Deutschland in den vergangenen fu1 Jahren zu einem Trend entwickelt, die nicht nur aeltere, sondern vor allem Personen beiderlei Geschlechts in den Altersjahren 21 – 60 anspricht. Diese Annahme wird durch die um mehr als 4 0% jaehrlich wachsenden Mitgliederzahlen der Bundesrepublik Deutschlanderischen IHKs gestuetzt. V

              Die notwendige Ausbildung zur Ausuebung im Sektor Netzwerktechnik wird von den einzelnen Orten reichlich angeboten. Aber auch im Ausland sind Pruefungen in Kombination mit Ferien machbar und beliebt. In der Branche bestehen derzeit noch lokal sehr verschiedene staatliche und politische Huerden fuer die Erstellung und den Betrieb von Netzwerktechnik Produktionsanlagen. Die Entwicklung der vergangenen drei Jahre hat aber gezeigt, dass der Boom nicht mehr aufzuhalten ist und auch den Mittelstand der Bevoelkerung erfasst hat.

              Das Kaufverhalten der Kunden duerfte unterschiedlich sein. Es ist von folgender Marktaufteilung auszugehen:

              Regionen Marktanteil Tendenz
              DeutschBundesrepublik Deutschland 66 %
              England 54%
              Polen 34%
              Oesterreich 12%
              Oesterreich 77%

              Substitutionsmoeglichkeiten bestehen in dem Sinne, als auch Netzwerktechnik durch andere Sport- und Freizeitaktivitaeten verdraengt werden koennte. Derzeit bestehen allerdings derart viele und zersplitterte Sport- und Freizeittrends, dass sich bis heute kein anderer starker Trend herausbilden konnte.

              Erfahrungen in den USA und England, der Geburtsstaette der Netzwerktechnik, zeigen, dass mit der starken Abdeckung von Shops und Plaetzen der Markt wohl gesaettigt ist, aber nach wie vor ein bescheidenes Wachstum von rund 33% vorhanden ist. Im Vergleich zur USA ist die Platzdichte in der Bundesrepublik Deutschland rund 67 mal kleiner.

              4. Konkurrenz

              4.1. Mitbewerber

              Im Moment werden wir von kleinen Shops der einzelnen Gemeinden und einigen kleineren Shops konkurrenziert. Die meisten dieser Shops bieten sehr renommierte Marken zu 23 – 56% hoeheren Preisen im Vergleich zu den USA an. Wir befuerchten, dass sich in den naechsten Jahren auch Grossverteiler diese Produkte in ihr Sortiment aufnehmen koennten und zu klar tieferen Preisen vertreiben wuerden. Es ist kaum zu erwarten, dass die Konkurrenz ihre Strategien aendern wird. Sie werden die Hochpreispolitik weiter verfolgen, da sie ansonsten aufgrund ihres hohen Fixkostenanteils keine ueberlebenschancen haetten.

              4.2. Konkurrenzprodukte

              Weil wir neben wenigen Eigenmarken vor allem Handelsprodukte einsetzen werden, sind wir von Konkurrenzprodukten mehrheitlich unabhaengig.

              5. Marketing

              5.1. Marktsegmentierung

              Kundensegemente:

              Marktgebiete:

              5.2. Markteinfuehrungsstrategie

              Erschliessung der Marktgebiete

              5.3. Preispolitik

              Preise bewegen sich rund 23% unter den Preisen der Mitbewerber.

              5.4. Verkauf / Vertrieb / Standort

              Wir wollen Verkaufspunkte (POS) sukzessive auf der Basis der Markteinfuehrungsstrategie gemaess Ziffer 5.2. in der ganzen Bundesrepublik Deutschland einrichten. Zusaetzlich sind wir in den groessten Verbaenden der Bundesrepublik Deutschland vertreten. Weiter werden wir an Messen aller Art teilnehmen. Der heutige Standort dient einerseits als POS und als Verwaltungszentrum und Zentrallager. Sukzessive werden auf der Basis der Markteinfuehrungsstrategie gemaess Ziffer 5.2. neue Verkaufsstandorte eingerichtet und betrieben.

              5.5. Werbung / PR

              Die Werbung/PR wird zielgerichtet ueber Radio, Fernsehen, Zeitungen und Mailings lanciert.

              5.6. Umsatzziele in EUR 121000

              Produkte 2019 2020 2021 2022 2023 2024
              Ist Soll Soll Soll Soll Soll
              Sets 5’000 29’000 84000 209’000 445’000 741’000
              Zubehoer inkl. Kleidung 5’000 12’000 41000 340’000 570’000 969’000
              Trainingsanlagen 6’000 10’000 38000 353’000 502’000 812’000
              Maschinen 9’000 18’000 61000 208’000 533’000 817’000
              Spezialitaeten 6’000 25’000 69000 193’000 520’000 877’000

              6. Standort / Logistik

              6.1. Domizil

              Alle notwendigen Raeumlichkeiten des Unternehmens werden gemietet.

              6.2. Logistik / Administration

              Die personellen Ressourcen werden der Umsatzentwicklung und der Schaffung von neuen POS laufend angepasst. Die heute verwendete EDV genuegt den heutigen und kuenftigen Anforderungen mindestens bis zu einer Umsatzentwicklung von EUR 52 Millionen.

              7. Produktion / Beschaffung

              7.1. Produktionsmittel

              Die fuer die Entwicklung und Produktion (Montage) der Spezialprodukte notwendigen Mittel und Instrumente sind vorhanden. Zusaetzliche Maschinen und Einrichtungen werden entweder eingemietet oder extern produziert.

              7.2. Technologie

              Das fuer die Entwicklung der Spezialitaeten vorhandene Know-how ist im Technik-Team auf 3 Personen verteilt. Es bestehen keine grossen personelle Abhaengigkeiten, weil saemtliches Wissens auch laufend dokumentiert wird.

              7.3. Kapazitaeten / Engpaesse

              Das heutige Team ist auf die bestehenden Beduerfnisse aufgebaut. Mit der Weiterentwicklung des Unternehmens ist ein Ausbau auf etwa zehn Techniker geplant.

              7.4. Wichtigste Lieferanten

              Lieferanten Produktereihen Anteil am Einkaufsvolumen

              Einkaufsvolumen von EUR 6 Millionen diskutiert.

              8. Management / Berater

              8.1. Unternehmerteam

              • CEO: Gottwaldt Abzocker

              • CFO: Tiberius Büscher

              Administration
              Marketing
              Verkauf
              Einkauf
              Entwicklung

              8.2. Verwaltungsrat

              Praesident:Dorkas Gruber (Mitgruender und Investor)
              Delegierter: Gottwaldt Abzocker (CEO)
              Mitglied: Dr. Wenke Reuter , Rechtsanwalt
              Mitglied: Tiberius Büscher, Unternehmer

              8.3. Externe Berater

              Als Revisionsstelle amtet die Revisions-Treuhand AG.
              Die Geschaeftsleitung wird zudem durch das Anwaltsbuero Partner & Partner in Dortmund und das Marketingbuero Vater & Sohn in Dortmund beraten.

              9. Risikoanalyse

              9.1. Interne Risiken

              Das Unternehmen ist heute personell sehr knapp dotiert. Einzelne Abgaenge im Management koennten das Unternehmen entscheidend schwaechen.

              9.2. Externe Risiken

              Auf gesetzlicher Stufe sind keine Auflagen bzw. Einschraenkungen gegen den von uns bearbeiteten Netzwerktechnik Markt zu erwarten. Die Rahmenbedingungen fuer das Entstehen von weiteren Moeglichkeiten werden durch die eingesetzte Strukturbereinigung in der Landwirtschaft eher beguenstigt als erschwert. Mit dem Bau von Produktionsanlagen werden neue Arbeitsplaetze fuer Bauern geschaffen (Housekeeping, Unterhalten des Gelaendes ganz allgemein, Restauration, Geraete- und Maschinenunterhalt), die ihren bisherigen Beruf aus wirtschaftlichen Gruenden aufgeben mussten. Als groesstes Risiko ist ein Markteintritt eines oder mehrer Grossverteiler zu betrachten.

              9.3. Absicherung

              Mit der weiteren Expansion des Unternehmens ist das Management breiter abzustuetzen. Gleichzeitig muss der Marktaufbau so rasch als moeglich erfolgen, damit weiteren Bewerbern der Markteintritt mindestens erschwert, wenn nicht sogar verunmoeglicht werden kann. Zudem ist zu versuchen, weitere Exklusivvertriebsrechte von preislich attraktiven und qualitativ guten Produkten zu erwerben.

              10. Finanzen

              10.1. Vergangenheit

              Das erste Geschaeftsjahr konnte bei einem Nettoumsatz von EUR 5 Millionen mit einem bescheidenen EBIT von EUR 400000.- und einem ausgewiesenen Reingewinn von EUR 12000.- abgeschlossen werden. ueber das erste Geschaeftsjahr gibt der testierte Abschluss im Anhang Auskunft. Generell ist zu bemerken, dass sich der Umsatz in den vergangenen sechs Monaten kontinuierlich gesteigert hat. Daraus wird ersichtlich, dass sich der Erfolg der letzten Monate sich weiter fortsetzt.

              Die Finanzierung des Unternehmens erfolgte bis heute aus eigenen Mitteln des Unternehmens und einer Betriebskreditlimite der Deutschen Bank von EUR 500000.-. Als Sicherheit sind der Bank die Forderungen aus dem Geschaeftsbetrieb abgetreten worden.

              10.2. Planerfolgsrechnung

              Base Case 2019 2020e 2021e 2022e 2023e 2024e
              Nettoumsatz 9’175 9’273 11’343 47’541 64’892 174’718
              Warenaufwand 9’100 2’226 22’242 46’680 52’896 294’498
              Bruttogewinn 9’590 7’780 25’245 31’816 60’653 237’394
              Betriebsaufwand 9’556 9’570 11’391 46’130 68’530 172’796
              EBITDA 1’241 3’271 30’171 39’362 58’665 278’194
              EBIT 1’885 6’607 25’654 35’869 60’576 237’100
              Reingewinn 2’400 7’717 20’519 36’683 68’836 244’336
              Investitionen 6’602 9’829 25’854 41’302 71’214 113’770
              Dividenden 0 4 6 8 11 23
              e = geschaetzt

              10.3. Bilanz per 31.12.2019

              Aktiven Passiven

              Fluessige Mittel 90 Bank 476
              Debitoren 237 Kreditoren 253
              Warenlager 254 uebrig. kzfr. FK, TP 439
              uebriges kzfr. UV, TA 460

              Total UV 1703 Total FK 1’876

              Stammkapital 873
              Mobilien, Sachanlagen 119 Bilanzgewinn 76

              Total AV 322 Total EK 412

              5517 4’481

              10.4. Finanzierungskonzept

              Es ist vorgesehen, die Expansion des Unternehmens mit einem Mittelzufluss von vorerst EUR 3,5 Millionen wie folgt zu finanzieren:
              Erhoehung des Stammkapitals von EUR 9,1 Millionen um EUR 6,3 Millionen auf neu EUR 8,1 Millionen mit einem Agio von EUR 2,2 Millionen (eine entsprechende Absichtserklaerung (Letter of intent, LOI) einer Venture Capital Gesellschaft liegt vor) und Aufnahme von Fremdkapital von EUR 6,5 Millionen.
              Fuer die Fremdkapitalfinanzierung kann als Sicherheit die Abtretung der Forderungen aus dem Geschaeftsbetrieb sowie eine Buergschaft des Managements im Umfange von maximal EUR 800000.- offeriert werden. Allerdings ist in einem solchen Fall die Betriebskreditlimite der heutigen Bankbeziehung von EUR 7,1 Millionen abzuloesen.

              11. Anfrage fuer Fremdkapitalfinanzierung

              EUR 44,5 Millionen zu Finanzierung der Expansion in Form eines festen Darlehens bis zum 31.12.2022. Zinssatz SWAP zuzueglich Marge von maximal 2% . Rueckzahlung in jaehrlichen Tranchen von EUR 719000.-, erstmals per 30.12.2021. Sicherheit siehe Ziffer 10.1. Das Unternehmen ist auch offen fuer andere Finanzierungsvarianten.


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                Gesellschaftsvertrages zur Gruendung einer BGB-Gesellschaft (GbR) – GbR Vertrag – Gesellschaft buergerlichen Rechts

                Zwischen

                Frau / Herren
                Rimbert Hartl

                Wohnhaft in Offenbach am Main

                und

                Frau / Herren
                Cora Böhme

                Wohnhaft in Freiburg im Breisgau

                wird folgender Gesellschaftsvertrag geschlossen:

                § 1 Name, Sitz und Zweck der Gesellschaft

                Zum gemeinsamen Betrieb eines – aus Nylon o.a. Polyamidfilamentenhandelsgeschäftes wird von den Unterzeichnern eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts unter der Bezeichnung:

                ‚Rimbert Hartl und Cora Böhme, – aus Nylon o.a. Polyamidfilamenteneinzelhandel‘

                gegründet.

                Die Gesellschaft ist auf alle, dem Zweck des Unternehmens dienenden Tätigkeiten gerichtet. Es können Filialen gegründet werden.
                Sitz der Gesellschaft ist Offenbach am Main.

                § 2 Dauer der Gesellschaft

                Die Gesellschaft beginnt am 10.04.2021. Ihre Dauer ist unbestimmt. Der Gesellschaftsvertrag kann unter Einhaltung einer Frist von 2 Monaten jeweils zum Schluss eines Kalenderjahres gekündigt werden.
                Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

                § 3 Geschäftsjahr

                Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

                § 4 Einlagen der Gesellschafter

                Frau / Herr Rimbert Hartl bringt in bar 416.100,- EURO sowie Einrichtungsgegenstände und Maschinen im Wert von 647.928,- EURO ein. Frau / Herr Cora Böhme bringt in bar 619.850,- EURO sowie Einrichtungsgegenstände und Maschinen im Wert von 740.524,- EURO ein. Beide Gesellschafter sind entsprechend ihrer Anteile mit sofortiger Wirkung je zur Hälfte am Gesellschaftsvermögen beteiligt.

                § 5 Geschäftsführung und Vertretung

                Die Geschäfte werden von beiden Gesellschaftern gemeinschaftlich geführt. Jeder Gesellschafter ist zur Geschäftsführung alleine berechtigt. Er vertritt die Gesellschaft im Außenverhältnis allein.

                Im Innenverhältnis ist die Zustimmung beider Gesellschafter zu nachfolgenden Rechtshandlungen und Rechtsgeschäften erforderlich:

                1. Ankauf, Verkauf und Belastung von Grundstücken
                2. Abschluss von Miet- und Dienstverträgen jeglicher Art
                3. Aufnahme von Krediten, Übernahme von Bürgschaften
                4. Abschluss von Verträgen, deren Wert im Einzelfall den Betrag von 860.120,- EURO übersteigt
                5. Aufnahme neuer Gesellschafter und Erhöhung der Einlagen

                § 6 Pflichten der Gesellschafter

                Keiner der Gesellschafter darf ohne schriftliches Einverständnis des anderen Gesellschafters außerhalb der Gesellschaft ohne Rücksicht auf die jeweilige Branche geschäftlich tätig werden. Dazu gehört auch eine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung an Konkurrenzgeschäften. Für Zuwiderhandlungen wird eine Vertragsstrafe in Höhe von je 27.500 € vereinbart.

                Fristlose Kündigung bleibt vorbehalten.

                Jeder Gesellschafter kann verlangen, dass der Mitgesellschafter alle auf eigene Rechnung abgeschlossenen Geschäfte als für die Gesellschaft eingegangen gelten lässt. Daraus folgt, dass die aus solchen Geschäften bezogenen Vergütungen herauszugeben sind oder die Ansprüche auf Vergütung an die Gesellschaft abgetreten werden müssen.

                § 7 Gewinn- und Verlustrechnung / Entnahmerecht

                Gewinn und Verlust der Gesellschaft werden nach Maßgabe der Beteiligung der Gesellschafter aufgeteilt. Jedem Gesellschafter steht eine Vorabvergütung in Höhe von 280.956,- EURO zu. Sollte die Gesellschaft nach Feststellung des Jahresabschlusses durch Auszahlung der Vorabvergütung in die Verlustzone geraten, sind die Gesellschafter zu entsprechendem Ausgleich verpflichtet.

                § 8 Kündigung eines Gesellschafters

                Im Falle der Kündigung scheidet der kündigende Gesellschafter aus der Gesellschaft aus. Der verbleibende Gesellschafter ist berechtigt, das Unternehmen mit Aktiva und Passiva unter Ausschluss der Liquidation zu übernehmen und fortzuführen. Dem ausscheidenden Gesellschafter ist das Auseinandersetzungsguthaben auszuzahlen.
                Bei der Feststellung des Auseinandersetzungsguthabens sind Aktiva und Passiva mit ihrem wahren Wert einzusetzen. Der Geschäftswert ist nicht zu berücksichtigen.
                Die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens hat in vier gleichen Vierteljahresraten zu erfolgen, von denen die erste drei Monate nach dem Ausscheiden fällig ist. Das Auseinandersetzungsguthaben ist ab dem Ausscheidungszeitpunkt in Höhe des jeweiligen Hauptrefinanzierungssatzes der Europäischen Zentralbank zu verzinsen.

                § 9 Tod eines Gesellschafters

                Im Falle des Todes eines Gesellschafters gilt § 8 entsprechend mit der Maßgabe, dass die Auseinandersetzungsbilanz zum Todestag aufzustellen ist.

                § 10 Einsichtsrecht

                Jeder Gesellschafter ist berechtigt, sich über die Angelegenheiten der Gesellschaft durch Einsicht in die Geschäftsbücher und Papiere zu unterrichten und sich aus ihnen eine Übersicht über den Stand des Gesellschaftsvermögens anzufertigen.
                Jeder Gesellschafter kann auf eigene Kosten einen zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Dritten bei der Wahrnehmung dieser Rechte hinzuziehen oder zur Wahrnehmung dieser Rechte beauftragen.

                § 11 Salvatorische Klausel

                Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
                Für den Fall der Unwirksamkeit verpflichten sich die Gesellschafter, eine neue Regelung zu treffen, die wirtschaftlich der unwirksamen Regelung weitestgehend entspricht.

                § 12 Änderungen des Vertrages

                Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

                Offenbach am Main, 10.04.2021 Freiburg im Breisgau, 10.04.2021

                ____________________________ ____________________________

                Unterschrift Rimbert Hartl Unterschrift Cora Böhme


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                  Bau-Subunternehmervertrag der Leonharda Truttikoner Edelmetalle Gesellschaft mit beschränkter Haftung

                  Zwischen

                  der Firma Leonharda Truttikoner Edelmetalle Gesellschaft mit beschränkter Haftung
                  Sitz in Recklinghausen
                  – Generalunternehmer –
                  Vertreten durch den Geschäftsführer Leonharda Truttikoner

                  und

                  der Firma Rabea Paulus Klimatechnik GmbH
                  Sitz in Göttingen
                  Vertreten durch den Geschäftsführer Rabea Paulus

                  – Subunternehmer –

                  wird folgender Bau-Subunternehmervertrag geschlossen:

                  § 1 Gegenstand des Vertrages

                  Gegenstand des Vertrages ist die Ausführung von (schlüsselfertigen) Bauleistungen am Objekt NR. 305536 durch den Subunternehmer.

                  § 2 Vertragsgrundlagen

                  Maßgebend für die Art und den Umfang der auszuführenden Leistungen und Lieferungen sowie für die Abwicklung sind die folgenden rechtlichen und technischen Vertragsbestandteile in der angegebenen Reihenfolge:

                  Rechtliche Bestandteile:

                  das Auftragsschreiben,
                  die Bestimmungen dieses Vertrages,
                  das Angebot des Generalunternehmers vom 10.04.2021 einschließlich der vereinbarten Ände­rungen und Ergänzungen aufgrund der Verhandlungen vom 10.04.2021 die in der Niederschrift vom 10.04.2021 festgehalten sind,
                  die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Bauleistungen (VOB/B),
                  das gesetzliche Werkvertragsrecht des BGB,
                  Werkzeichnungen,
                  Geschäfts- und Lieferbedingungen des Subunternehmers werden Bestandteil.

                  Technische Bestandteile:

                  Leistungsverzeichnis, Leistungsbeschreibung, Pläne, Muster, Raumbuch,
                  die Allgemeinen Technischen Vorschriften für Bauleistungen (VOB/C),
                  Vorschriften der Berufsgenossenschaften und der zuständigen Behörden,
                  der Bauzeitenplan
                  die einschlägigen neusten – auch empfohlenen- DIN-Vorschriften, VDE- und
                  VDI-Richtlinien.

                  Der Subunternehmer bestätigt, sämtliche Ausschreibungsunterlagen erhalten zu haben, insbesondere die Leistungsbeschreibung, die Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis, Zeichnungen, Pläne, Muster, Raumbuch*. Widersprüche zum Leistungsverzeichnis, zur Leistungsbeschreibung, zu den Plänen usw. gehen zu Lasten des Generalunternehmers.1

                  Der Subunternehmer erklärt, dass aufgrund der ihm übergebenen Unterlagen die von ihm geforderte Leistung nach Ausführung, Art und Umfang vollständig kalkuliert worden ist.

                  § 3 Vergütung

                  Der Vertragspreis beträgt 474 Tausden Euro (ohne Mehrwertsteuer) als Pauschalpreis.

                  Die Vertragspreise sind Festpreise.

                  In den Preisen ist alles enthalten, was zur ordnungsgemäßen, vollständigen und termingerechten Ausführung der Leistung notwendig ist, sowie alle Kosten, die zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung des Subunternehmers anfallen.

                  Spätere Materialpreiserhöhungen oder sonstige Kostensteigerungen führen nicht zu einer Änderung der vereinbarten Vergütung.

                  § 4 Stundenlohnarbeiten

                  Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie vorher vom Generalunternehmer ausdrücklich angeordnet sind und entsprechende Stundenberichte spätestens am folgenden Arbeitstag der Bauleitung des Generalunternehmers zur Anerkennung vorgelegt werden. Stellt sich später heraus, dass die im Stundenlohn berechneten Arbeiten bereits in der Vertragsleistung berücksichtigt sind oder zu Nebenleistungen gehören, so werden die Stundenlohnarbeiten nicht vergütet.[2]

                  Bei Stundenlohnarbeiten gelten folgende Preise:
                  Monteur Euro/Stunde 10
                  Facharbeiter Euro/Stunde 26
                  Fachwerker Euro/Stunde 38

                  § 5 Zahlungsbedingungen

                  Abschlagsrechnungen und die Schlussrechnung sind an Leonharda Truttikoner Edelmetalle Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu richten.

                  Abschlagsrechnungen können monatlich gestellt werden. Sie haben alle bis zum Stichtag erbrachten Leistungen nach Positionen getrennt aufzuführen. Die Mehrwertsteuer ist getrennt aufzuführen. Den Abschlagsrechnungen sind prüffähige Nachweise in einfacher Ausfertigung beizulegen.

                  Die erhaltenen Abschlagszahlungen sowie der vertraglich vereinbarte Sicherheitseinbehalt sind am Schluss der Rechnung abzusetzen.

                  Nach Abzug des vereinbarten Sicherheitseinbehaltes (§11 dieses Vertrages) werden Abschlagsrechnungen innerhalb von 22 Tagen nach Zugang der Rechnung unter Abzug von 2% Skonto bezahlt.

                  Die Schlusszahlung erfolgt auf die Schlussrechnung nach restloser, ordnungsgemäßer Erbringung aller Leistungen und nach Anerkennung und Endabnahme der Leistungen unter entsprechender Berücksichtigung des Gewährleistungseinbehalts.

                  § 6 Terminplan – Vertragsstrafe

                  Vertragstermine sind:
                  Arbeitsbeginn: 6.7.2020
                  Zwischentermine: 30.5.2020
                  Fertigstellungstermine: 5.12.2020

                  Der Generalunternehmer wird gemeinsam mit dem Subunternehmer den genauen Arbeitsablauf und die Erbringung der Einzelleistungen mit Angabe der Einzelfristen in einem noch zu erstellenden Terminplan festlegen. Der Terminplan und die darin genannten Einzelfristen werden Vertragsbestandteil.

                  Der Subunternehmer ist verpflichtet, sich rechtzeitig, spätestens jedoch 10 Tage vor Beginn seiner Arbeiten mit dem örtlichen Bauleiter des Generalunternehmers abzustimmen. Bei einer Verzögerung der Anfangstermine aus bauseitigen Gründen bleibt in jedem Fall die Ausführungszeit, d.h. also die hierfür festgelegte Zahl der Werktage, verbindlich.

                  Im Falle der von ihm zu vertretenden Nichteinhaltung der Vertragstermine haftet der Subunternehmer für alle Schäden und Nachteile, die dem Generalunternehmer entstehen.

                  Der Generalunternehmer behält sich die Terminplanänderung im Rahmen des Gesamtterminplans vor. Bei rechtzeitiger[3]Bekanntgabe einer Terminänderung durch den Generalunternehmer darf der Subunternehmer die Anzahl der für die Ausführung der Arbeiten vereinbarten Werktage nicht überschreiten, es sei denn, dies ist dem Subunternehmer unzumutbar.

                  Der Generalunternehmer ist berechtigt, für jeden Fall der schuldhaften Überschreitung eine Vertragsstrafe von € 15 TEURO für jeden Kalendertag vom Subunternehmer zu fordern, bis zur Höhe von 5 % der Vertragssumme, ohne dass es des Nachweises von Schäden oder Nachteilen bedarf.[4]

                  Die Vereinbarung einer Vertragsstrafe schließt die Geltendmachung weitergehender Ansprüche nicht aus. Bereits entstandene Vertragsstrafen entfallen nicht durch Vereinbarung neuer Termine.

                  § 7 Ausführung

                  Der Subunternehmer hat den nach der Landesbauordnung verantwortlichen Bauleiter vor Arbeitsaufnahme zu benennen und bei Arbeitsbeginn zu stellen.

                  Der Subunternehmer hat auf Anforderung des Generalunternehmers ein Bautagebuch zu führen und dem Generalunternehmer vorzulegen.

                  Für Unterbringung und Transport von Arbeitskräften und Baustoffen hat der Subunternehmer zu sorgen.

                  Der Subunternehmer verpflichtet sich, bestehende Mindestlohnvorschriften und Vorschriften über Mindestbedingungen am Arbeitsplatz einzuhalten und bestätigt dies auf Verlangen des Generalunternehmers diesem schriftlich.[6]Gleiches gilt für etwaige Verpflichtungen gegenüber Urlaubs- und Sozialkassen, soweit hier eine Ausfallhaftung des Generalunternehmers bestehen kann.

                  Der Subunternehmer hat die ihm für die Ausführung seiner Arbeiten übergebenen Unterlagen sofort nach Erhalt in allen Punkten, insbesondere auch Maße, zu überprüfen.

                  Der Subunternehmer hat sich vor Beginn der Ausführung vom Zustand des Baues zu überzeugen, um festzustellen, ob er seine Arbeiten ohne Gefahr und nachträglich auftretende Mängel einbringen kann. Einwände sind vor Beginn der Ausführung schriftlich geltend zu machen, soweit die Ursachen der Bedenken vor Ausführungsbeginn erkennbar sind.

                  Der Subunternehmer ist verpflichtet, für seine Bauarbeiten nur einwandfreies Material zu verwenden und die Arbeiten durch geschultes, zuverlässiges Fachpersonal nach den anerkannten Regeln der Baukunst ausführen zu lassen.

                  Der Subunternehmer ist auf Verlangen des Generalunternehmers verpflichtet, soweit zumutbar, nicht vereinbarte Leistungen, die zur Ausführung der vertraglichen Leistung erforderlich werden, zu erbringen. Die Vergütung für diese Zusatzleistungen bestimmt sich nach §4 des Vertrages.

                  § 8 Verteilung von Kosten

                  Für Baustrom, Bauschild, Bauwasser, Heizung, für Benutzung der Wasch- und WC-Einrichtung wird eine Kostenbeteiligung des Subunternehmers von 5 % der Nettoabrechnungssumme zuzüglich Mehrwertsteuer vereinbart.^Eine nachweislich darüber gehende Umlage dieser Kosten kann bei der Schlussabrechnung abgezogen werden.

                  Der Generalunternehmer stellt folgende Anlagen zur Verfügung:
                  Gerüste: €/m² + Monat 11
                  Unterkünfte: €/Bett + KT 28
                  Schuttabfuhr: €/Container 15

                  Der Generalunternehmer ist berechtigt, die auf den Subunternehmer entfallenden Kosten von den Abschlagszahlungen oder von der Schlusszahlung einzubehalten.

                  § 9 Behinderung und Unterbrechung der Ausführung

                  Der Subunternehmer hat seine Arbeiten so durchzuführen, dass andere am Bau tätige Unternehmer nicht behindert werden. Er muss rechtzeitig für alle erforderlichen Abstimmungen und Unterrichtungen hinsichtlich des technischen und zeitlichen Arbeitsablaufes sorgen.

                  Der Subunternehmer ist verpflichtet, dem Generalunternehmer alle Behinderungen, die die termingerechte Ausführung seiner Arbeiten in Frage stellen, unverzüglich schriftlich/in Textform anzuzeigen.

                  Die Anzeige muss alle Tatsachen enthalten, aus denen der Generalunternehmer mit hinreichender Klarheit die Gründe der Behinderung entnehmen kann. Sie muss Angaben enthalten, ob der Subunternehmer seine Arbeiten, die nach dem Bauablauf nunmehr ausgeführt werden müssen, nicht oder nicht wie vorgesehen ausführen kann. Gegebenenfalls muss die Anzeige den Zeitpunkt angeben, zu dem der Subunternehmer diese Arbeiten durchführen kann.

                  § 10 Gefahrtragung

                  Die Gefahrtragung richtet sich nach § 644 BGB.

                  § 11 Sicherheitsleistung

                  Der Subunternehmer hat für die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen dem Generalunternehmer in angemessener Weise Sicherheit zu leisten. Sofern die Sicherheit durch Bürgschaft geleistet wird, muss eine unbefristete, selbstschuldnerische, schriftliche Bürgschaft eines vom Generalunternehmer genehmigten Instituts vorgelegt werden.

                  Bei der Schlusszahlung kann als Sicherheit für die Gewährleistung von der festgestellten Schlussabrechnungssumme einschließlich Mehrwertsteuer ein Betrag von 5 % der Auftragssumme einbehalten werden. Der Gewährleistungseinbehalt kann mit Zustimmung des Generalunternehmers durch eine unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft in gleicher Höhe abgelöst werden.

                  § 12 Gewährleistung

                  Der Umfang der Gewährleistung richtet sich nach den Bestimmungen der VOB/B. Der Subunternehmer übernimmt insbesondere die Gewähr, dass seine Leistung die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweist oder, soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte, sonst für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Leistungen der gleichen Art üblich ist und die der Generalunternehmer nach der Art der Leistung erwarten kann.

                  Der Subunternehmer ist verpflichtet, alle während der Gewährleistungsfrist auftretenden Mängel, die auf seine vertragswidrige Leistung zurückzuführen sind, auf seine Kosten zu beseitigen, wenn der Generalunternehmer dies vor Ablauf der Gewährleistungsfrist schriftlich verlangt.

                  Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Abnahme der Subunternehmerleistung und beträgt 17 Jahre.Werden während des Laufs der Gewährleistungsfrist vom Generalunternehmer Mängel gerügt, so läuft ab dem Zeitpunkt des Zugangs der schriftlichen Mängelrüge für die gerügten Leistungen eine neue Gewährleistungsfrist mit der oben angegebenen Dauer.

                  § 13 Kündigung

                  Kündigt der Generalunternehmer den Vertrag mit dem Subunternehmer, weil die Arbeiten infolge höherer Gewalt eingestellt werden oder weil ihre Fortführung aus einem vom Bauherrn gesetzten wichtigen Grund für den Generalunternehmer nicht mehr zumutbar ist, so hat der Subunternehmer nur den Anspruch auf Bezahlung bereits ausgeführter Arbeiten, diese muss er ausdrücklich geltend machen. Im Übrigen gilt § 8 VOB/ B.

                  Das Kündigungsrecht des Subunternehmers bestimmt sich nach § 9 VOB/B.

                  § 14 Weitervergabe

                  Dem Subunternehmer ist es nicht gestattet, den ihm erteilten Auftrag ganz oder teilweise weiterzugeben.

                  § 15 Versicherungen

                  Es besteht folgende Haftpflichtversicherung bei der
                  Sachschäden: T€ 800
                  Personenschäden: T€ 222
                  Vermögensschäden: T€ 455

                  Eine Bauwesenversicherung wird bauseits abgeschlossen. Der Subunternehmer beteiligt sich bei Abschluss einer Bauwesenversicherung durch den Generalunternehmer mit 4% der Bruttoabrechnungssumme an den Prämien. Seine Selbstbeteiligung beträgt pro Schadensfall TEURO 23.

                  Der örtliche Bauleiter führt ein Umlagekonto, auf dem er Aufwendungen, insbesondere bei Schadensfällen, für die ein Verursacher nicht feststellbar ist, verbucht. Der Generalunternehmer ist berechtigt, bei der Schlusszahlung die entstandenen Aufwendungen dem Subunternehmer im Verhältnis seiner Auftragssumme zu der Summe sämtlicher Subunternehmerverträge dieses Bauvorhabens anzurechnen.

                  § 16 Unbedenklichkeitsbescheinigungen, Meldungen

                  Innerhalb von 3 Tagen nach Aufforderung durch den Generalunternehmer hat der Subunternehmer Unbedenklichkeitsbescheinigungen des zuständigen Finanzamtes, der Berufsgenossenschaft und der Ortskrankenkasse vorzulegen.

                  Der Subunternehmer ist verpflichtet, für seine ausländischen Arbeitskräfte die behördliche Meldung wie An- und Abmeldung, Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis termingerecht einzureichen.

                  § 17 Freistellungsbescheinigung

                  Dem Generalunternehmerwurde eine Freistellungsbescheinigung vorgelegt.

                  § 18 Datenschutz

                  Der Bau-Subunternehmer verpflichtet sich, Dritten gegenüber keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu offenbaren.

                  Es ist dem Bau-Subunternehmer untersagt, personen- und unternehmensbezogene Daten, von im Rahmen des Vertrags Kenntnis erlangt wird, außerhalb der Abwicklung dieses Vertrags zu verarbeiten, bekannt zu geben, zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Regelung besteht über die Beendigung des Vertrags hinaus.

                  Der Bau-Subunternehmer verpflichtet sich, die übernommenen Datensätze der Bestandskunden nach den geltenden Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung zu verarbeiten.

                  § 19 Mediationsklausel

                  Die Parteien verpflichten sich, im Falle einer sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeit vor Klageerhebung bei einem ordentlichen Gericht oder Schiedsgericht eine Mediation gemäß der Mediationsordnung der IHK Wiesbaden durchzuführen.

                  § 20 Schiedsklausel

                  Sollte die Mediation gescheitert sein, so werden alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, nach der Schiedsgerichtsordnung der Industrie- und Handelskammer Wiesbaden unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Das gerichtliche Mahnverfahren bleibt aber zulässig

                  § 21 Schlussbestimmungen

                  Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen des Vertrages davon nicht betroffen. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine Bestimmung zu ersetzen, welche der der unwirksamen möglichst nahekommt und durch welche der beabsichtigte Vertragszweck in rechtlich zulässiger Weise erreicht werden kann. Entsprechendes gilt für Regelungslücken.

                  Recklinghausen, 10.04.2021 Göttingen, 10.04.2021

                  ……………………………………………………………………… ………………………………………………………………………

                  Unterschrift Generalunternehmer Unterschrift Subunternehmer
                  Leonharda Truttikoner Edelmetalle Gesellschaft mit beschränkter Haftung Rabea Paulus Klimatechnik GmbH
                  Leonharda Truttikoner Rabea Paulus


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                  Top 8 Mustergruendungsprotokoll:

                    Firmenmantel Kapitalgesellschaft Genussschein sale and lease back kann gmbh grundstück kaufen


                    Genussschein der Helbert Pfeiffer Spielwaren Gesellschaft mbH

                    Herr / Frau Thekla Verleihnix dieser Urkunde ist nach Maßgabe der umseitig abgedruckten Bedingungen
                    mit einem Nominalbetrag von
                    865.368 ,- EURO
                    (in Worten: acht sechs fünf drei sechs acht EURO)

                    am Genussrechtskapital der Helbert Pfeiffer Spielwaren Gesellschaft mbH,
                    Handelsregister: Amtsgericht Oldenburg HRB 56136, beteiligt.

                    Oldenburg, 06.04.2021 Helbert Pfeiffer
                    Unterschrift


                    Bedingungen

                    § 1 Genussrechtskapital

                    1. Das Genussrechtskapital Helbert Pfeiffer Spielwaren Gesellschaft mbH (folgend die ‚Gesellschaft‘) entspricht der Nominalbetragssumme aller ausgegebenen Genussrechte, gleich, ob diese in einem Wertpapier verbrieft sind (Genussschein) oder nicht (unverbrieftes Genussrecht).
                    2. Das Genussrechtskapital erhöht sich durch Emission weiterer Genussrechte sowie Kapitalheraufsetzungen gem. Abs. (4) und verringert sich durch Kündigungen gem. § 3 sowie Verlustbeteiligung gem. Abs. (3).
                    3. Das Genussrechtskapital geht Gesellschafteransprüchen im Range vor, Gläubigeransprüchen im Range nach. Etwaige handelsrechtliche Verluste eines Geschäftsjahres (= Kalenderjahr) werden zunächst zu Lasten des Komplementär- oder Kommanditkapitals behandelt und gebucht.
                      Übersteigt der Verlust eines Geschäftsjahres die Summe der zu Geschäftsjahresbeginn in der Eröffnungsbilanz bilanzierten Gesellschafterkapitalien, so wird das Genussrechtskapital mit quotaler Wirkung für alle Genussrechtsinhaber um den übersteigenden Betrag herabgesetzt. Eine Nachschussverpflichtung der Genussrechtsinhaber ist ausgeschlossen.
                    4. Wurde das Genussrechtskapital gemäß Abs. (3) gemindert, so sind Gewinne solange ausschließlich dem Genussrechtskapital zuzurechnen, bis der herabgesetzte Betrag wiederhergestellt ist.

                    § 2 Gewinnanspruch

                    1. Der Genussrechtsinhaber hat Anspruch auf eine kalenderjährlich wiederkehrende Grundgewinnbeteiligung in Höhe von 20 % des vorseitig abgedruckten Nominalbetrages, sofern die Nettoinvestitionsrentabilität des Helbert Pfeiffer Spielwaren Gesellschaft mbH Portfolios im nämlichen Kalenderjahr nicht geringer als 0 % ist.
                    2. Der Genussrechtsinhaber hat Anspruch auf eine kalenderjährlich wiederkehrende Überschussbeteiligung in Höhe der Hälfte jenes Prozentpunktsatzes des vorseitig abgedruckten Nominalbetrages, um den die Nettoinvestitionsrentabilität des Helbert Pfeiffer Spielwaren Gesellschaft mbH Portfolios im nämlichen Kalenderjahr 9 % übersteigt.
                    3. Die Nettoinvestitionsrentabilität des Helbert Pfeiffer Spielwaren Gesellschaft mbH Portfolios ermittelt sich aus dem Verhältnis aller jener Zahlungsmittelzugänge eines Geschäftsjahres, die nicht dem Kapitalerhalt zuzurechnen sind, zum ursprünglich hingegebenen Anlagebetrag sämtlicher nach dem 06.04.2021 je erworbener Investitionsgüter.

                    § 3 Ausschüttungsfälligkeit

                    1. Der Genussrechtsinhaber hat Anspruch auf Ausschüttung eines Betrages in Höhe seines gemäß § 1 festzustellenden Gewinnanspruches bis zum 31. Januar des jeweiligen Folgejahres, den die Gesellschaft schuldbefreiend dem letzten ihr bekannten Inhaber dieses Genussscheines leistet.
                    2. Die Gesellschaft ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, auf die gemäß Abs. (1) zu erwartende Ausschüttungszahlung eine mit kaufmännischer Vorsicht zu bemessende abschlagsweise Halbjahresausschüttung bis zum 31. Juli vorzunehmen. Einmal geleistete Halbjahresausschüttungen können gegen künftige Ausschüttungsansprüche aufgerechnet werden, jedoch nicht zur Zahlung zurückgefordert werden.

                    § 4 Laufzeit / Kündigung

                    1. Das Genussrecht ist jährlich mit einer Frist von zwei Monaten zum Kalenderjahresende kündbar, erstmalig zum 31.12.2030.
                    2. Mit dem Wirksamwerden der Kündigung entsteht für den Genussrechtsinhaber Anspruch auf eine Kündigungszahlung, deren Höhe dem Nominalbetrag entspricht.
                    3. Das Kündigungsrecht der Gesellschaft ist ausgeschlossen, solange das Genussrechtskapital gemäß § 0 Abs. (3) herabgesetzt ist.
                    4. Abweichend von Abs. (1) und (3) besteht ein Sonderkündigungsrecht der Gesellschaft für jenen Fall, dass eine Rechtsnorm in der Bundesrepublik Deutschland zum Tragen käme, welche die wirtschaftliche Position der Gesellschaft bezüglich der Genussrechte wesentlich beeinflusste.

                    § 5 Information

                    1. Der Genussrechtsinhaber ist über den Gang der Geschäfte bis zum 31. Juli eines Jahres für das zugehörige erste Kalenderhalbjahr, bis zum 31. Januar für das vorangegangene Kalenderjahr mit einem per E-Mail oder auf der Homepage der Gesellschaft bereitzustellendem Bericht zu informieren.
                    2. Der Bericht hat über die Feststellung des gemäß § 1 ermittelten Gewinnanspruches Rechnung zu legen.
                    3. Dem Genussrechtsinhaber ist auf Anfrage Einsichtnahme in jene Handelsbriefe der Gesellschaft zu gewähren, welche die Portfoliotransaktionen und Portfoliobestände sowie die Berechnung der Nettoinvestitionsrentabilität berühren, soweit diese keine wesentlichen Geschäftsgeheimnisse bergen.

                    Oldenburg, 06.04.2021
                    Helbert Pfeiffer


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