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Beratungsvertrag der Siegfriede Baumgärtner Kupfer Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Zwischen

der Firma Siegfriede Baumgärtner Kupfer Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz in Mönchengladbach
– Auftraggeber –
Vertreten durch den Geschäftsführer Siegfriede Baumgärtner

und

der Firma Friedmuth Reichert Kosmetik Gesellschaft mbH
Sitz in Magdeburg
Vertreten durch den Geschäftsführer Friedmuth Reichert

– Auftragnehmer –

wird folgender Beratungsvertrag geschlossen:

§ 1 Vertragsgegenstand

Der Auftraggeber erteilt hiermit dem Auftragnehmer den Auftrag, ihn bei folgenden Entscheidungen/Vorhaben zu beraten:

Erweiterung des Tätigkeitsfeldes auf .

Einstellung von folgenden Positionen:

1. – Beamt(er/in) – Verfassungsschutz (mittl. Dienst)
2. – Flugdienstberater/in
3. – Bergbautechnologe/-technologin
4. – Technische/r Assistent/in – Metallografie/Werkstoffkunde
5. – Papiertechnologe/-technologin

2. Bestandteile dieses Vertrages sind:

Allg. Beratungsbedingungen des Auftragnehmers

§ 2 Leistungen des Auftragnehmers

Zur Erfüllung der in § 1 genannten Aufgaben wird der Auftragnehmer insbesondere folgende Leistungen erbringen:

Vorgehensweise und Zeitplan, Zusammensetzung und Funktion der einzelnen Projektgruppen, Dokumentation des Ergebnisses

§ 3 Vergütung

Der Auftragnehmer erhält für seine Leistung pro h eine Vergütung in Höhe von 121 EUR zzgl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Die Vergütung ist jeweils zum 4 fällig

Übernachtungskosten werden dem Auftragnehmer in nachgewiesener Höhe ersetzt, Spesen gemäß den steuerlichen Höchstsätzen. Ebenso werden dem Auftragnehmer ersetzt bei Benutzung

der Bahn: Fahrtkosten 1. Klasse,
eines Flugzeuges: Flugkosten der 1 Klasse,
des Pkw: 53 Cent für jeden gefahrenen Kilometer.

Die Wahl des günstigsten Verkehrsmittels bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten. Dieser ist jedoch verpflichtet, Fahrtkosten jeweils nach den kürzesten Entfernungen zu berechnen und Reisen, deren Kosten nicht in einem vernünftigen Verhältnis zum Gesamthonorar stehen, nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Auftraggebers zu unternehmen.

Der Auftraggeber zahlt an den Auftragnehmer bei Auftragserteilung einen Vorschuss in Höhe von 6 TEURO. Ein weiterer Betrag in Höhe von 102 TEURO ist zum 25 fällig. Den Restbetrag zahlt der Auftraggeber nach Abschluss der Arbeiten.

3. Alle in Absatz 1 und 2 genannten Beträge verstehen sich als Nettobeträge zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

§ 4 Zeit und Ort der Leistungserbringung

Der Auftragnehmer bestimmt seinen Arbeitsort und seine Arbeitszeit eigenverantwortlich.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich jedoch, dem Auftraggeber 11 mal im Monat ganztägig in dessen Hause zur Verfügung zu stehen. Der Auftraggeber stellt einen Arbeitsplatz innerhalb seiner Räumlichkeiten bereit.

§ 5 Berichterstattung

Der Auftragnehmer erstattet dem Auftraggeber einen schriftlichen Bericht über seine laufende Arbeit und deren Ergebnisse. Die Berichterstattung kann nach Wahl des Auftraggebers einmalig oder entsprechend dem Arbeitsfortschritt in Form von Zwischenberichten erfolgen.

In jedem Fall ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber spätestens zum Vertragsende einen Abschlussbericht schriftlich zu erstatten. Der Abschlussbericht ist in zwei Exemplaren dem Auftraggeber vorzulegen.

Erfüllt der Auftragnehmer diese Verpflichtungen nicht, nur unvollständig oder nicht termingerecht oder mangelhaft, ist der Auftraggeber berechtigt, neben den sonstigen Ansprüchen seine Gegenleistung zurückzuhalten.

§ 6 Aufwendungsersatz

Der Auftraggeber erstattet dem Auftragnehmer folgende im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit anfallenden erforderlichen Aufwendungen:
………………………………………………………………………………………
………………………………………………………………………………………
………………………………………………………………………………………

Weitere Auslagen werden bis zu einem Betrag von 130 EURO durch den Auftraggeber ersetzt:
………………………………………………………………………………………
………………………………………………………………………………………
………………………………………………………………………………………

Der Ersatz aller sonstigen Aufwendungen des Auftragnehmers bedarf der (schriftlichen) Zustimmung des Auftraggebers.

§ 7 Wettbewerbsverbot

Während der Laufzeit des Vertrages verpflichtet sich der Auftragnehmer, sein Wissen und Können nicht in die Dienste eines mit dem Auftraggeber in Konkurrenz stehenden Unternehmens zu stellen oder ein solches zu gründen.

§ 8 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Auftragnehmer alle für die Ausführung seiner Tätigkeit notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden, ihm alle Informationen erteilt werden und er von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt wird. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Auftragnehmers bekannt werden.

Auf Verlangen des Auftragnehmers hat der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.

§ 9 Schweigepflicht

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über alle Informationen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel ob es sich dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet.

§ 10 Datenschutz

Erfolgt eine Verarbeitung personenbezogener Daten für den Auftraggeber, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, hinreichende Garantien dafür zu bieten, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung im Einklang mit den Anforderungen der DSGVO erfolgt und den Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet.

Der Auftragnehmer nimmt keine weiteren Auftragsverarbeiter ohne vorherige gesonderte oder allgemeine schriftliche Genehmigung des Verantwortlichen in Anspruch.
Im Fall einer allgemein schriftlichen Genehmigung informiert der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen immer über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die
Ersetzung anderer Auftragsverarbeiter, wodurch der Auftraggeber die Möglichkeit erhält, gegen derartige Veränderungen Einspruch zu erheben.
In Bezug auf die Inhalte eines Auftragsdatenverarbeitungsvertrages gelten die Anforderungen nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO.

§ 11 Vertragsdauer / Kündigung

Der Vertrag wird mit der Unterzeichnung wirksam und läuft auf unbestimmte Zeit.

Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 5 Wochen zum Monatsende zu kündigen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§ 12 Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm zur Verfügung gestellten Geschäfts- und Betriebsunterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren, insbesondere dafür zu sorgen, dass Dritte nicht Einsicht nehmen können. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen sind während der Dauer des Vertrages auf Anforderung, nach Beendigung des Vertrages unaufgefordert dem Vertragspartner zurückzugeben.

§ 13 Sonstige Ansprüche/Rentenversicherung

Mit der Zahlung der in diesem Vertrag vereinbarten Vergütung sind alle Ansprüche des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber aus diesem Vertrag erfüllt.

Für die Versteuerung der Vergütung hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen.

Der Auftragnehmer wird darauf hingewiesen, dass er nach § 2 Nr. 9 SGB VI rentenversicherungspflichtig sein kann, wenn er auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig ist und keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt, deren Arbeitsentgelt aus diesem Beschäftigungsverhältnis regelmäßig 450,– EURO im Monat übersteigt.

§ 14 Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel.

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt.

Gerichtsstand ist Mönchengladbach

Mönchengladbach, 15.04.2021 Magdeburg, 15.04.2021

……………………………………………………………………… ………………………………………………………………………

Unterschrift Auftraggeber Unterschrift Auftragnehmer
Siegfriede Baumgärtner Kupfer Gesellschaft mit beschränkter Haftung Friedmuth Reichert Kosmetik Gesellschaft mbH
Siegfriede Baumgärtner Friedmuth Reichert


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    Bilanz
    Dietger Lorenzen Kupfer Gesellschaft mbH,Münster

    Bilanz
    Aktiva
    Euro 2021
    Euro
    2020
    Euro
    A. Anlagevermögen
    I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.434.745 8.819.791 6.236.143
    II. Sachanlagen 3.156.258 8.443.148 9.322.808
    III. Finanzanlagen 4.753.822
    B. Umlaufvermögen
    I. Vorräte 5.046.590 1.959.658 3.817.055
    II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 5.405.552 2.242.346 3.255.023
    III. Wertpapiere 2.251.115 2.982.071 5.181.049
    IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten uns Schecks 6.277.240 6.956.029
    C. Rechnungsabgrenzungsposten 4.869.325 9.096.920 9.793.099
    Summe
    Passiva
    2021
    Euro
    2020
    Euro
    A. Eigenkapital
    I. Gezeichnetes Kapital 399.911 8.474.804
    II. KapitalrÜcklage 3.535.098 5.453.624
    III. GewinnrÜcklagen 3.832.619 5.969.431
    IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag 7.155.459 8.023.374
    V. JahresÜberschuss/Jahresfehlbetrag 2.265.021 8.212.497
    B. RÜckstellungen 5.288.896 3.172.123
    C. Verbindlichkeiten 1.272.665 3.938.294
    D. Rechnungsabgrenzungsposten 3.527.474 7.068.063
    Summe


    Gewinn- u. Verlustrechnung
    Dietger Lorenzen Kupfer Gesellschaft mbH,Münster

    Gewinn- und Verlustrechnung
    01.01.2021 – 01.01.2021 01.01.2020 – 01.01.2020
    EUR EUR EUR EUR
    1. Sonstige betriebliche Erträge 9.515.144 7.606.247
    2. Personalaufwand
    a) Löhne und Gehälter 9.335.369 9.965.914
    b) Soziale Abgaben und Aufwendungen fÜr Altersversorgung und UnterstÜtzung 7.640.512 1.757.124 108.755 7.549.203
    – davon fÜr Altersversorgung € 0,00 (2020 € 0,00)
    Abschreibungen
    auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der
    Kapitalgesellschaft Üblichen Abschreibungen Überschreiten
    3.972.427 7.486.672
    3. Sonstige betriebliche Aufwendungen 7.716.912 8.615.112
    4. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 8.960.589 2.131.301
    Jahresfehlbetrag 8.488.545 8.146.818
    5. JahresÜberschuss 7.603.836 5.922.176
    6. Verlustvortrag aus dem 2020 3.335.239 7.997.343
    7. Bilanzverlust 2.229.360 3.963.089


    Entwicklung des Anlagevermögens
    Dietger Lorenzen Kupfer Gesellschaft mbH,Münster

    Entwicklung des Anlagevermögens
    Anschaffungs-/Herstellungskosten Abschreibungen Buchwerte
    01.01.2021 Zugänge Abgänge 01.01.2021 01.01.2021 Zugänge Abgänge 01.01.2021 01.01.2021 01.01.2021
    I. Sachanlagen
    1. GrundstÜcke, grundstÜcksgleiche Rechte und Bauten einschl. der Bauten auf fremden GrundstÜcken 5.412.760 5.142.328 889.403 9.375.176 9.796.464 3.365.449 2.675.177 1.354.849 3.758.371 3.792.920
    2. Technische Anlagen und Maschinen 2.762.907 9.641.827 5.953.226 9.620.744 2.259.824 7.584.879 9.052.356 8.258.414 3.497.955 7.210.573
    3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 5.828.884 8.635.278 8.145.325 3.485.264 7.781.237 5.706.000 5.651.214 297.374 7.060.951 7.727.503
    988.582 9.977.972 5.258.853 7.903.415 6.777.739 7.075.789 6.341.981 3.457.219 5.039.952 1.525.625
    II. Finanzanlagen
    1. Anteile an verbundenen Unternehmen 6.266.966 1.401.489 1.916.162 5.147.952 6.745.013 1.730.876 9.176.844 2.924.710 7.566.159 9.319.051
    2. Genossenschaftsanteile 1.830.574 5.908.111 8.801.329 6.554.566 4.379.573 3.717.422 3.503.495 1.275.023 617.978 1.222.742
    7.522.536 8.442.467 3.529.821 8.035.961 2.348.508 7.009.522 3.198.615 2.947.945 8.706.381 8.036.035
    7.289.092 8.423.228 3.720.077 2.028.762 2.671.250 1.927.434 8.555.382 3.929.221 9.819.382 3.512.668

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      Kauvertrag (über sukzessive Lieferung von Steinkohle, nicht agglomeriert (verwertbare Förderung))

      Zwischen (Unternehmen 1)

      Ortrun Scheer Spielplatzbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung
      mit Sitz in Kassel
      Vertreten durch die Geschäftsführung Ortrun Scheer
      – nachfolgend Käufer genannt –

      und

      Rosina Wessels Shops Ges. m. b. Haftung
      mit Sitz in Mülheim an der Ruhr
      Vertreten durch die Geschäftsführung Rosina Wessels
      – nachfolgend Verkäufer genannt –

      wird folgender Kaufvertrag geschlossen:

      Die Parteien sind sich einig, dass dieser Vertrag zum Zwecke des Erwerbs von Waren im gewerblichen Bereich abgeschlossen wird.

      Als Grundlage des Kaufvertrags erkennen sowohl Verkäufer wie auch Käufer die Bedingungen, wie sie in diesem Vertrag niedergelegt sind, an. Weiterer Bestandteil dieses Vertrags sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Nr. 80084958 vom 14.04.2021 des Verkäufers. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind diesem Vertrag als Anlage beigefügt. Es gelten ausschließlich die Vertragsbedingungen des Verkäufers. Die Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nicht.

      §1 Vertragsgegenstand

      Vertragsgegenstand ist die Lieferung von insgesamt 514873 St. Steinkohle, nicht agglomeriert (verwertbare Förderung).

      §2 Gültigkeitszeitraum

      Der Vertrag tritt am 14.04.2021 in Kraft und endet am 14.04.2021. Während dieser Zeit ist lediglich die außerordentliche Kündigung möglich.

      §3 Liefertermin

      Lieferzeitraum ist vom 14.5.2021 bis zum 14.-3.2021. Der Verkäufer verpflichtet sich, die unter §1 in diesem Vertrag genannte Menge 514873 St Steinkohle, nicht agglomeriert (verwertbare Förderung) zu gleichen Teilen innerhalb dieses Zeitraums jeweils zum 10 eines Monats an den Käufer zu liefern.

      Der Käufer seinerseits verpflichtet sich, die Lieferungen bis zum Vertragsende zu den jeweils vereinbarten Terminen anzunehmen.

      §4 Vertragsstrafen

      Kann der Verkäufer die jeweilige Menge nicht liefern oder kann er die Teil-Lieferungen nicht termingerecht ausführen, ist er zur Zahlung einer Vertragsstrafe an den Käufer verpflichtet. Die Vertragsstrafe beträgt pro verspäteten Werktag 10 Prozent des Auftragswerts, wird aber insgesamt auf € 14700 je Teil-Lieferung begrenzt.

      §5 Kaufpreis

      Der Preis beträgt 45823697,53 Euro für 514873 St. Steinkohle, nicht agglomeriert (verwertbare Förderung). Der Kaufpreis gilt für die gesamte Vertragsdauer. Es handelt sich um Nettopreise, ohne die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer.

      §6 Zahlungsbedingungen

      Der Käufer nimmt die Bezahlung so vor, dass der Betrag spätestens am 28 Tag nach Erhalt der Rechnung beim Verkäufer eingeht.

      Leistet der Käufer die Zahlung innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungserhalt, ist er zu einem Skontoabzug in Höhe von 4 Prozent berechtigt.

      §7 Lieferbedingungen

      Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands „frei Haus“ an den in der Bestellung angegebenen Ort.

      §8 Gewährleistung

      Der Verkäufer steht für die Betriebsbereitschaft der gelieferten Ware Steinkohle, nicht agglomeriert (verwertbare Förderung) ein und garantiert die Funktionsfähigkeit nach den vereinbarten technischen Daten.

      Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme der Ware und endet nach Ablauf von 3 Jahren.

      §9 Eigentumsvorbehalt

      Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus diesem Vertrag Eigentum des Verkäufers.

      §10 Erfüllungsort

      Vertraglicher Erfüllungsort für beide Vertragspartner ist Kassel. Der hier genannte vertragliche Erfüllungsort ersetzt nach dem Willen beider Vertragspartner den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr. 87101695 unter § 5 genannten Erfüllungsort.

      §11 Gerichtsstand

      Als Gerichtsstand vereinbaren beide Vertragspartner ausdrücklich den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr 22093172 unter § 6 genannten Gerichtsstand.

      §12 Salvatorische Klausel

      Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder künftig unwirksam oder undurchführbar werden, so werden die übrigen Regelungen dieses Vertrages davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung verpflichten sich die Parteien schon jetzt, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahe kommt.
      Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken dieses Vertrages.

      §13 Textformklausel

      Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform.

      §14 Anlagen

      Als Anlage wurden diesem Vertrag die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr 119600857 vom 14.04.2021 beigefügt.

      Kassel, 14.04.2021 Ingolstadt, 14.04.2021

      ……………………………………………….. ………………………………………………..

      Unterschrift Käufer Unterschrift Verkäufer


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      Top 3 urteil:

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        Bilanz
        Adina Lemke Haarverdichtungen Ges. mit beschränkter Haftung,Karlsruhe

        Bilanz
        Aktiva
        Euro 2021
        Euro
        2020
        Euro
        A. Anlagevermögen
        I. Immaterielle Vermögensgegenstände 6.833.542 7.801.679 2.362.486
        II. Sachanlagen 365.276 9.405.528 6.761.016
        III. Finanzanlagen 1.325.984
        B. Umlaufvermögen
        I. Vorräte 6.890.148 9.993.984 6.546.528
        II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 6.907.752 9.541.899 402.451
        III. Wertpapiere 2.154.044 3.945.771 5.527.122
        IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten uns Schecks 9.879.446 5.827.012
        C. Rechnungsabgrenzungsposten 9.749.945 4.579.300 3.246.773
        Summe
        Passiva
        2021
        Euro
        2020
        Euro
        A. Eigenkapital
        I. Gezeichnetes Kapital 9.889.799 5.685.503
        II. KapitalrÜcklage 7.256.112 2.839.712
        III. GewinnrÜcklagen 1.360.073 6.959.746
        IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag 773.863 792.900
        V. JahresÜberschuss/Jahresfehlbetrag 339.110 5.018.112
        B. RÜckstellungen 5.525.832 9.963.310
        C. Verbindlichkeiten 3.074.388 2.285.519
        D. Rechnungsabgrenzungsposten 7.535.220 9.202.702
        Summe


        Gewinn- u. Verlustrechnung
        Adina Lemke Haarverdichtungen Ges. mit beschränkter Haftung,Karlsruhe

        Gewinn- und Verlustrechnung
        01.01.2021 – 01.01.2021 01.01.2020 – 01.01.2020
        EUR EUR EUR EUR
        1. Sonstige betriebliche Erträge 6.639.128 2.188.309
        2. Personalaufwand
        a) Löhne und Gehälter 4.022.202 1.345.646
        b) Soziale Abgaben und Aufwendungen fÜr Altersversorgung und UnterstÜtzung 1.309.908 6.348.741 7.053.341 3.484.514
        – davon fÜr Altersversorgung € 0,00 (2020 € 0,00)
        Abschreibungen
        auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der
        Kapitalgesellschaft Üblichen Abschreibungen Überschreiten
        4.175.915 821.167
        3. Sonstige betriebliche Aufwendungen 3.750.878 7.370.558
        4. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 7.686.360 8.754.067
        Jahresfehlbetrag 2.883.655 3.194.309
        5. JahresÜberschuss 6.625.050 9.040.622
        6. Verlustvortrag aus dem 2020 4.770.874 2.231.487
        7. Bilanzverlust 816.638 6.494.587


        Entwicklung des Anlagevermögens
        Adina Lemke Haarverdichtungen Ges. mit beschränkter Haftung,Karlsruhe

        Entwicklung des Anlagevermögens
        Anschaffungs-/Herstellungskosten Abschreibungen Buchwerte
        01.01.2021 Zugänge Abgänge 01.01.2021 01.01.2021 Zugänge Abgänge 01.01.2021 01.01.2021 01.01.2021
        I. Sachanlagen
        1. GrundstÜcke, grundstÜcksgleiche Rechte und Bauten einschl. der Bauten auf fremden GrundstÜcken 9.374.444 2.632.273 1.063.539 9.650.090 6.946.727 3.946.143 8.746.417 1.409.314 6.291.357 4.378.277
        2. Technische Anlagen und Maschinen 4.958.262 6.741.026 1.272.532 8.537.129 635.735 6.465.514 1.965.822 3.789.453 4.637.818 6.413.833
        3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.651.197 7.399.312 2.796.749 234.158 9.627.102 8.898.488 6.237.586 2.287.563 2.073.232 2.221.525
        7.458.759 6.060.958 4.375.634 6.076.975 3.037.331 5.335.511 1.890.768 3.275.830 140.782 6.334.696
        II. Finanzanlagen
        1. Anteile an verbundenen Unternehmen 8.743.159 1.005.497 2.140.996 8.447.669 9.154.843 7.657.468 9.164.030 4.425.401 8.464.928 9.082.605
        2. Genossenschaftsanteile 2.433.032 8.565.624 5.283.124 962.492 6.050.514 3.304.323 3.980.990 6.914.053 7.824.788 2.482.919
        6.587.716 1.228.850 1.232.485 7.607.807 5.714.070 8.706.510 6.787.385 1.983.449 7.998.361 4.533.253
        9.802.740 8.224.903 6.932.257 827.617 4.976.349 6.242.079 7.019.439 7.137.282 5.281.718 3.840.031

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          Zwischen

          Frau / Herren
          Hermine Kremer

          Wohnhaft in Lübeck

          und

          Frau / Herren
          Trautlinde Jensen

          Wohnhaft in Potsdam

          wird folgender Gesellschaftsvertrag geschlossen:

          § 1 Name, Sitz und Zweck der Gesellschaft

          Zum gemeinsamen Betrieb eines Erdgaskondensate (Flüssigerdgas, die Erdgasanteile, die in Separatoren, Vor-Ort-Einrichtungen oder Gasaufbereitungsanlagen verflüssigt werden (LPG, Naturbenzin, Gasöl))handelsgeschäftes wird von den Unterzeichnern eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts unter der Bezeichnung:

          ‚Hermine Kremer und Trautlinde Jensen, Erdgaskondensate (Flüssigerdgas, die Erdgasanteile, die in Separatoren, Vor-Ort-Einrichtungen oder Gasaufbereitungsanlagen verflüssigt werden (LPG, Naturbenzin, Gasöl))einzelhandel‘

          gegründet.

          Die Gesellschaft ist auf alle, dem Zweck des Unternehmens dienenden Tätigkeiten gerichtet. Es können Filialen gegründet werden.
          Sitz der Gesellschaft ist Lübeck.

          § 2 Dauer der Gesellschaft

          Die Gesellschaft beginnt am 14.04.2021. Ihre Dauer ist unbestimmt. Der Gesellschaftsvertrag kann unter Einhaltung einer Frist von 16 Monaten jeweils zum Schluss eines Kalenderjahres gekündigt werden.
          Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

          § 3 Geschäftsjahr

          Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

          § 4 Einlagen der Gesellschafter

          Frau / Herr Hermine Kremer bringt in bar 548.585,- EURO sowie Einrichtungsgegenstände und Maschinen im Wert von 856.378,- EURO ein. Frau / Herr Trautlinde Jensen bringt in bar 722.676,- EURO sowie Einrichtungsgegenstände und Maschinen im Wert von 527.810,- EURO ein. Beide Gesellschafter sind entsprechend ihrer Anteile mit sofortiger Wirkung je zur Hälfte am Gesellschaftsvermögen beteiligt.

          § 5 Geschäftsführung und Vertretung

          Die Geschäfte werden von beiden Gesellschaftern gemeinschaftlich geführt. Jeder Gesellschafter ist zur Geschäftsführung alleine berechtigt. Er vertritt die Gesellschaft im Außenverhältnis allein.

          Im Innenverhältnis ist die Zustimmung beider Gesellschafter zu nachfolgenden Rechtshandlungen und Rechtsgeschäften erforderlich:

          1. Ankauf, Verkauf und Belastung von Grundstücken
          2. Abschluss von Miet- und Dienstverträgen jeglicher Art
          3. Aufnahme von Krediten, Übernahme von Bürgschaften
          4. Abschluss von Verträgen, deren Wert im Einzelfall den Betrag von 662.802,- EURO übersteigt
          5. Aufnahme neuer Gesellschafter und Erhöhung der Einlagen

          § 6 Pflichten der Gesellschafter

          Keiner der Gesellschafter darf ohne schriftliches Einverständnis des anderen Gesellschafters außerhalb der Gesellschaft ohne Rücksicht auf die jeweilige Branche geschäftlich tätig werden. Dazu gehört auch eine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung an Konkurrenzgeschäften. Für Zuwiderhandlungen wird eine Vertragsstrafe in Höhe von je 61.500 € vereinbart.

          Fristlose Kündigung bleibt vorbehalten.

          Jeder Gesellschafter kann verlangen, dass der Mitgesellschafter alle auf eigene Rechnung abgeschlossenen Geschäfte als für die Gesellschaft eingegangen gelten lässt. Daraus folgt, dass die aus solchen Geschäften bezogenen Vergütungen herauszugeben sind oder die Ansprüche auf Vergütung an die Gesellschaft abgetreten werden müssen.

          § 7 Gewinn- und Verlustrechnung / Entnahmerecht

          Gewinn und Verlust der Gesellschaft werden nach Maßgabe der Beteiligung der Gesellschafter aufgeteilt. Jedem Gesellschafter steht eine Vorabvergütung in Höhe von 769.125,- EURO zu. Sollte die Gesellschaft nach Feststellung des Jahresabschlusses durch Auszahlung der Vorabvergütung in die Verlustzone geraten, sind die Gesellschafter zu entsprechendem Ausgleich verpflichtet.

          § 8 Kündigung eines Gesellschafters

          Im Falle der Kündigung scheidet der kündigende Gesellschafter aus der Gesellschaft aus. Der verbleibende Gesellschafter ist berechtigt, das Unternehmen mit Aktiva und Passiva unter Ausschluss der Liquidation zu übernehmen und fortzuführen. Dem ausscheidenden Gesellschafter ist das Auseinandersetzungsguthaben auszuzahlen.
          Bei der Feststellung des Auseinandersetzungsguthabens sind Aktiva und Passiva mit ihrem wahren Wert einzusetzen. Der Geschäftswert ist nicht zu berücksichtigen.
          Die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens hat in vier gleichen Vierteljahresraten zu erfolgen, von denen die erste drei Monate nach dem Ausscheiden fällig ist. Das Auseinandersetzungsguthaben ist ab dem Ausscheidungszeitpunkt in Höhe des jeweiligen Hauptrefinanzierungssatzes der Europäischen Zentralbank zu verzinsen.

          § 9 Tod eines Gesellschafters

          Im Falle des Todes eines Gesellschafters gilt § 8 entsprechend mit der Maßgabe, dass die Auseinandersetzungsbilanz zum Todestag aufzustellen ist.

          § 10 Einsichtsrecht

          Jeder Gesellschafter ist berechtigt, sich über die Angelegenheiten der Gesellschaft durch Einsicht in die Geschäftsbücher und Papiere zu unterrichten und sich aus ihnen eine Übersicht über den Stand des Gesellschaftsvermögens anzufertigen.
          Jeder Gesellschafter kann auf eigene Kosten einen zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Dritten bei der Wahrnehmung dieser Rechte hinzuziehen oder zur Wahrnehmung dieser Rechte beauftragen.

          § 11 Salvatorische Klausel

          Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
          Für den Fall der Unwirksamkeit verpflichten sich die Gesellschafter, eine neue Regelung zu treffen, die wirtschaftlich der unwirksamen Regelung weitestgehend entspricht.

          § 12 Änderungen des Vertrages

          Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

          Lübeck, 14.04.2021 Potsdam, 14.04.2021

          ____________________________ ____________________________

          Unterschrift Hermine Kremer Unterschrift Trautlinde Jensen


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            Aktiva
            Euro 2021
            Euro
            2020
            Euro
            A. Anlagevermögen
            I. Immaterielle Vermögensgegenstände 250.242 5.160.821 2.820.920
            II. Sachanlagen 7.978.097 5.033.018 7.963.908
            III. Finanzanlagen 9.308.616
            B. Umlaufvermögen
            I. Vorräte 7.759.013 9.358.208 5.032.281
            II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 4.920.934 7.486.485 5.667.325
            III. Wertpapiere 3.745.253 5.177.088 4.144.370
            IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten uns Schecks 5.820.483 5.017.236
            C. Rechnungsabgrenzungsposten 6.930.383 4.225.845 5.492.930
            Summe
            Passiva
            2021
            Euro
            2020
            Euro
            A. Eigenkapital
            I. Gezeichnetes Kapital 8.852.971 6.871.213
            II. KapitalrÜcklage 595.630 8.654.564
            III. GewinnrÜcklagen 5.082.843 3.069.198
            IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag 6.791.335 2.269.403
            V. JahresÜberschuss/Jahresfehlbetrag 7.337.996 1.884.124
            B. RÜckstellungen 5.208.692 7.715.608
            C. Verbindlichkeiten 2.469.095 6.278.434
            D. Rechnungsabgrenzungsposten 2.397.845 4.968.600
            Summe


            Gewinn- u. Verlustrechnung
            Brünhilde Kirchner Schulen Ges. mit beschränkter Haftung,Münster

            Gewinn- und Verlustrechnung
            01.01.2021 – 01.01.2021 01.01.2020 – 01.01.2020
            EUR EUR EUR EUR
            1. Sonstige betriebliche Erträge 5.342.332 4.444.949
            2. Personalaufwand
            a) Löhne und Gehälter 2.574.164 7.891.278
            b) Soziale Abgaben und Aufwendungen fÜr Altersversorgung und UnterstÜtzung 6.402.142 9.006.947 8.450.225 4.631.923
            – davon fÜr Altersversorgung € 0,00 (2020 € 0,00)
            Abschreibungen
            auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der
            Kapitalgesellschaft Üblichen Abschreibungen Überschreiten
            7.284.204 1.409.761
            3. Sonstige betriebliche Aufwendungen 1.548.381 5.660.022
            4. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 4.125.146 6.734.617
            Jahresfehlbetrag 2.367.690 5.594.131
            5. JahresÜberschuss 1.657.178 6.664.121
            6. Verlustvortrag aus dem 2020 899.618 3.246.229
            7. Bilanzverlust 2.091.430 9.999.490


            Entwicklung des Anlagevermögens
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            Entwicklung des Anlagevermögens
            Anschaffungs-/Herstellungskosten Abschreibungen Buchwerte
            01.01.2021 Zugänge Abgänge 01.01.2021 01.01.2021 Zugänge Abgänge 01.01.2021 01.01.2021 01.01.2021
            I. Sachanlagen
            1. GrundstÜcke, grundstÜcksgleiche Rechte und Bauten einschl. der Bauten auf fremden GrundstÜcken 8.160.047 6.588.729 9.107.402 7.375.692 4.867.612 6.054.220 4.546.847 263.689 6.461.831 2.049.197
            2. Technische Anlagen und Maschinen 4.985.280 2.050.404 369.244 7.844.274 1.657.768 7.115.143 5.513.122 7.278.798 5.891.138 8.353.468
            3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 7.472.227 152.739 5.148.061 6.561.049 2.172.398 6.194.175 3.955.205 6.822.803 3.138.019 2.260.767
            6.321.641 3.873.741 6.367.733 7.829.523 8.018.092 4.094.469 4.441.307 367.551 7.089.912 817.112
            II. Finanzanlagen
            1. Anteile an verbundenen Unternehmen 8.136.011 4.530.559 6.746.085 9.848.121 1.268.721 2.961.476 5.999.606 649.352 9.878.642 280.257
            2. Genossenschaftsanteile 1.735.419 7.159.718 1.082.137 4.867.292 365.926 742.608 9.936.954 2.814.992 9.744.238 6.118.064
            5.781.820 1.050.935 9.063.632 2.223.508 208.731 2.761.049 1.571.060 9.894.921 9.393.164 3.973.851
            3.034.381 7.341.000 705.894 7.070.224 1.911.075 8.701.815 2.333.756 4.291.953 1.701.871 6.500.888

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              Arbeitsvertrag – Standard –

              Zwischen

              Caren Grund Landwirtschaftliche Erzeugnisse GmbH
              mit Sitz in Stuttgart
              Vertreten durch die Geschäftsführung Caren Grund
              – nachfolgend ‚Arbeitgeber‘ genannt –

              und

              Carolin Gehrke aus Saarbrücken
              – nachfolgend ‚Arbeitnehmer‘ genannt –

              wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen:

              § 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses

              Das Arbeitsverhältnis beginnt am 13.04.2021.

              § 2 Probezeit

              Das Arbeitsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die ersten 10 Monate gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseits mit einer Frist von 1 Wochen gekündigt werden.

              § 3 Tätigkeit

              Der Arbeitnehmer wird als Fassadenmonteur/in eingestellt

              und vor allem mit folgenden Arbeiten beschäftigt:

              Fassadenmonteur/in

              …………………………………………………………………………………………………………

              Er verpflichtet sich, auch andere Arbeiten auszuführen – auch an einem anderen Ort -, die seinen Vorkenntnissen und Fähigkeiten entsprechen. Dies gilt, soweit dies bei Abwägung der Interessen des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers zumutbar und nicht mit einer Lohnminderung verbunden ist.

              § 4 Arbeitszeit

              Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 31 Stunden. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit richten sich nach der betrieblichen Einteilung.

              Der Arbeitnehmer ist bei betrieblicher Notwendigkeit und unter Berücksichtigung seiner berechtigten Interessen auf Anordnung des Arbeitgebers zur Ableistung von Überstunden sowie im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zu Mehrarbeit verpflichtet.

              § 5 Arbeitsvergütung

              Der Arbeitnehmer erhält einen Stundenlohn von 18,50 Euro.

              Überstunden von bis zu 3% der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit sind mit der Vergütung abgegolten; im Übrigen werden sie gesondert vergütet.

              § 6 Urlaub

              Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf einen gesetzlichen Mindesturlaub von derzeit 20 Arbeitstagen im Kalenderjahr – ausgehend von einer Fünf-Tage-Woche. Der Arbeitgeber gewährt zusätzlich einen vertraglichen Urlaub von weiteren 11 Arbeitstagen. Bei der Gewährung von Urlaub wird zuerst der gesetzliche Urlaub eingebracht.

              Der Zusatzurlaub mindert sich für jeden vollen Monat, in dem der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Entgelt bzw. Entgeltfortzahlung hat oder bei Ruhen des Arbeitsverhältnisses um ein Zwölftel. Für den vertraglichen Urlaub gilt abweichend von dem gesetzlichen Mindesturlaub, dass der Urlaubsanspruch am 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres (oder:mit Ablauf des Übertragungszeitraums am 31.3. des Folgejahres) auch dann verfällt, wenn er wegen Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers nicht genommen werden kann. Der gesetzliche Urlaub verfällt in diesem Fall erst 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres.

              Bei Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte wird der Urlaubsanspruch gezwölftelt, wobei die Kürzung allerdings nur insoweit erfolgt, als dadurch nicht der gesetzlich vorgeschriebene Mindesturlaub unterschritten wird.

              Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind verbleibende Urlaubsansprüche innerhalb der Kündigungsfrist abzubauen, soweit dies möglich ist. Der vertragliche Zusatzurlaub erlischt mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

              Die recht­liche Behandlung des Urlaubs richtet sich im Übrigen nach den gesetzlichen Bestimmungen.

              § 7 Krankheit

              Ist der Arbeitnehmer infolge unverschuldeter Krankheit arbeitsunfähig, so besteht Anspruch auf Fortzahlung der Arbeitsvergütung bis zur Dauer von sechs Wochen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Arbeitsverhinderung ist dem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem auf den dritten Kalendertag folgenden Arbeitstag vorzulegen. Diese Nachweispflicht gilt auch nach Ablauf der sechs Wochen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung früher zu verlangen.

              § 8 Verschwiegenheitspflicht

              Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, während der Dauer des Arbeitsverhältnisses und auch nach dem Ausscheiden, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren.

              Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen diese Verpflichtung verpflichtet er sich, eine Vertragsstrafe in Höhe einer Bruttomonatsvergütung zu zahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt dem Arbeitgeber vorbehalten.

              Verstößt der Arbeitnehmer gegen seine Verschwiegenheitspflicht, kann dies zur Kündigung führen. Der Arbeitgeber weist den Arbeitnehmer ferner darauf hin, dass Geheimnisverrat nach § 17 UWG strafbar ist.

              § 9 Nebentätigkeit

              Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, jede entgeltliche oder das Arbeitsverhältnis beeinträchtigende Nebenbeschäftigung vor ihrer Aufnahme dem Arbeitgeber gegenüber in Textform anzuzeigen. Sie ist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers zulässig.

              Der Arbeitgeber erteilt die Einwilligung, wenn die Wahrnehmung der dienstlichen Aufgaben durch die Nebenbeschäftigung nicht behindert und sonstige berechtigte Interessen des Arbeitgebers nicht beeinträchtigt werden.

              Der Arbeitgeber kann seine Einwilligung jederzeit widerrufen, wenn sein betriebliches Interesse dies auch unter Berücksichtigung der Arbeitnehmerinteressen erfordert.

              § 10 Vertragsstrafe

              Der Arbeitnehmer verpflichtet sich für den Fall, dass er das Arbeitsverhältnis nicht vertragsgemäß antritt, oder das Arbeitsverhältnis vertragswidrig beendet, dem Arbeitgeber eine Vertragsstrafe in Höhe einer halben Bruttomonatsvergütung für die genannten Vertragsverletzungen bis zum Ende der Probezeit und in Höhe einer Bruttomonatsvergütung nach dem Ende der Probezeit zu zahlen. Das Recht des Arbeitgebers, weitergehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen, bleibt unberührt.

              § 11 Kündigung

              Nach Ablauf der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen zum 15. oder Ende eines Kalendermonats. Jede gesetzliche Verlängerung der Kündigungsfrist zugunsten des Arbeitnehmers gilt in gleicher Weise auch zugunsten des Arbeitgebers. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Vor Antritt des Arbeitsverhältnisses ist die Kündigung ausgeschlossen.

              Der Arbeitgeber ist berechtigt, den Arbeitnehmer bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses freizustellen. Die Freistellung erfolgt unter Anrechnung der dem Arbeitnehmer eventuell noch zustehenden Urlaubsansprüche sowie eventueller Guthaben auf dem Arbeitszeitkonto. In der Zeit der Freistellung hat sich der Arbeitnehmer einen durch Verwendung seiner Arbeitskraft erzielten Verdienst auf den Vergütungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber anrechnen zu lassen.

              Das Arbeitsverhältnis endet ohne Kündigung spätestens mit Ablauf des Monats, in dem der Arbeitnehmer das für ihn gesetzlich festgelegte Renteneintrittsalter vollendet hat.

              § 12 Verfall-/Ausschlussfristen

              Alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Monaten nach ihrer Fälligkeit gegenüber dem Vertragspartner in Textform geltend gemacht und im Falle der Ablehnung durch den Vertragspartner innerhalb von weiteren drei Monaten eingeklagt werden. Hiervon unberührt bleiben Ansprüche, die auf Handlungen wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen sowie Ansprüche auf den geltenden Mindestlohn.

              Die Ausschlussfrist gilt nicht für den Anspruch eines Arbeitnehmers auf den gesetzlichen Mindestlohn. Über den Mindestlohn hinausgehende Vergütungsansprüche des Arbeitnehmers unterliegen hingegen der vereinbarten Ausschlussfrist.

              § 13 Zusätzliche Vereinbarungen

              …………………………………………………………………………………………………………

              …………………………………………………………………………………………………………

              § 14 Vertragsänderungen und Nebenabreden

              Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieser Klausel. Dem Arbeitnehmer entstehen daher keine Ansprüche aus betrieblicher Übung. Vertragsänderungen durch Individualabreden sind formlos wirksam.

              Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.

              Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, dem Arbeitgeber unverzüglich über Veränderungen der persönlichen Verhältnisse wie Familienstand, Kinderzahl und Adresse Mitteilung zu machen.

              Stuttgart, 13.04.2021 Saarbrücken, 13.04.2021

              ……………………………………………….. ………………………………………………..

              Unterschrift Arbeitgeber Unterschrift Arbeitnehmer


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                Herr / Frau Wichard Gottschalk dieser Urkunde ist nach Maßgabe der umseitig abgedruckten Bedingungen
                mit einem Nominalbetrag von
                861.874 ,- EURO
                (in Worten: acht sechs eins acht sieben vier EURO)

                am Genussrechtskapital der Hermelinde Cordes Alarmanlagen GmbH,
                Handelsregister: Amtsgericht Wolfsburg HRB 39624, beteiligt.

                Wolfsburg, 13.04.2021 Hermelinde Cordes
                Unterschrift


                Bedingungen

                § 1 Genussrechtskapital

                1. Das Genussrechtskapital Hermelinde Cordes Alarmanlagen GmbH (folgend die ‚Gesellschaft‘) entspricht der Nominalbetragssumme aller ausgegebenen Genussrechte, gleich, ob diese in einem Wertpapier verbrieft sind (Genussschein) oder nicht (unverbrieftes Genussrecht).
                2. Das Genussrechtskapital erhöht sich durch Emission weiterer Genussrechte sowie Kapitalheraufsetzungen gem. Abs. (4) und verringert sich durch Kündigungen gem. § 3 sowie Verlustbeteiligung gem. Abs. (3).
                3. Das Genussrechtskapital geht Gesellschafteransprüchen im Range vor, Gläubigeransprüchen im Range nach. Etwaige handelsrechtliche Verluste eines Geschäftsjahres (= Kalenderjahr) werden zunächst zu Lasten des Komplementär- oder Kommanditkapitals behandelt und gebucht.
                  Übersteigt der Verlust eines Geschäftsjahres die Summe der zu Geschäftsjahresbeginn in der Eröffnungsbilanz bilanzierten Gesellschafterkapitalien, so wird das Genussrechtskapital mit quotaler Wirkung für alle Genussrechtsinhaber um den übersteigenden Betrag herabgesetzt. Eine Nachschussverpflichtung der Genussrechtsinhaber ist ausgeschlossen.
                4. Wurde das Genussrechtskapital gemäß Abs. (3) gemindert, so sind Gewinne solange ausschließlich dem Genussrechtskapital zuzurechnen, bis der herabgesetzte Betrag wiederhergestellt ist.

                § 2 Gewinnanspruch

                1. Der Genussrechtsinhaber hat Anspruch auf eine kalenderjährlich wiederkehrende Grundgewinnbeteiligung in Höhe von 14 % des vorseitig abgedruckten Nominalbetrages, sofern die Nettoinvestitionsrentabilität des Hermelinde Cordes Alarmanlagen GmbH Portfolios im nämlichen Kalenderjahr nicht geringer als 0 % ist.
                2. Der Genussrechtsinhaber hat Anspruch auf eine kalenderjährlich wiederkehrende Überschussbeteiligung in Höhe der Hälfte jenes Prozentpunktsatzes des vorseitig abgedruckten Nominalbetrages, um den die Nettoinvestitionsrentabilität des Hermelinde Cordes Alarmanlagen GmbH Portfolios im nämlichen Kalenderjahr 9 % übersteigt.
                3. Die Nettoinvestitionsrentabilität des Hermelinde Cordes Alarmanlagen GmbH Portfolios ermittelt sich aus dem Verhältnis aller jener Zahlungsmittelzugänge eines Geschäftsjahres, die nicht dem Kapitalerhalt zuzurechnen sind, zum ursprünglich hingegebenen Anlagebetrag sämtlicher nach dem 13.04.2021 je erworbener Investitionsgüter.

                § 3 Ausschüttungsfälligkeit

                1. Der Genussrechtsinhaber hat Anspruch auf Ausschüttung eines Betrages in Höhe seines gemäß § 1 festzustellenden Gewinnanspruches bis zum 31. Januar des jeweiligen Folgejahres, den die Gesellschaft schuldbefreiend dem letzten ihr bekannten Inhaber dieses Genussscheines leistet.
                2. Die Gesellschaft ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, auf die gemäß Abs. (1) zu erwartende Ausschüttungszahlung eine mit kaufmännischer Vorsicht zu bemessende abschlagsweise Halbjahresausschüttung bis zum 31. Juli vorzunehmen. Einmal geleistete Halbjahresausschüttungen können gegen künftige Ausschüttungsansprüche aufgerechnet werden, jedoch nicht zur Zahlung zurückgefordert werden.

                § 4 Laufzeit / Kündigung

                1. Das Genussrecht ist jährlich mit einer Frist von neun Monaten zum Kalenderjahresende kündbar, erstmalig zum 31.12.2021.
                2. Mit dem Wirksamwerden der Kündigung entsteht für den Genussrechtsinhaber Anspruch auf eine Kündigungszahlung, deren Höhe dem Nominalbetrag entspricht.
                3. Das Kündigungsrecht der Gesellschaft ist ausgeschlossen, solange das Genussrechtskapital gemäß § 0 Abs. (3) herabgesetzt ist.
                4. Abweichend von Abs. (1) und (3) besteht ein Sonderkündigungsrecht der Gesellschaft für jenen Fall, dass eine Rechtsnorm in der Bundesrepublik Deutschland zum Tragen käme, welche die wirtschaftliche Position der Gesellschaft bezüglich der Genussrechte wesentlich beeinflusste.

                § 5 Information

                1. Der Genussrechtsinhaber ist über den Gang der Geschäfte bis zum 31. Juli eines Jahres für das zugehörige erste Kalenderhalbjahr, bis zum 31. Januar für das vorangegangene Kalenderjahr mit einem per E-Mail oder auf der Homepage der Gesellschaft bereitzustellendem Bericht zu informieren.
                2. Der Bericht hat über die Feststellung des gemäß § 1 ermittelten Gewinnanspruches Rechnung zu legen.
                3. Dem Genussrechtsinhaber ist auf Anfrage Einsichtnahme in jene Handelsbriefe der Gesellschaft zu gewähren, welche die Portfoliotransaktionen und Portfoliobestände sowie die Berechnung der Nettoinvestitionsrentabilität berühren, soweit diese keine wesentlichen Geschäftsgeheimnisse bergen.

                Wolfsburg, 13.04.2021
                Hermelinde Cordes


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                  Arbeitsvertrag – Standard –

                  Zwischen

                  Augustinus Eigenwijs Bäckereien und Konditoreien Ges. mit beschränkter Haftung
                  mit Sitz in München
                  Vertreten durch die Geschäftsführung Augustinus Eigenwijs
                  – nachfolgend ‚Arbeitgeber‘ genannt –

                  und

                  Sigfrid Brüggemann aus Hamburg
                  – nachfolgend ‚Arbeitnehmer‘ genannt –

                  wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen:

                  § 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses

                  Das Arbeitsverhältnis beginnt am 13.04.2021.

                  § 2 Probezeit

                  Das Arbeitsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die ersten 7 Monate gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseits mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden.

                  § 3 Tätigkeit

                  Der Arbeitnehmer wird als Technische/r Assistent/in – regenerative Energietechnik/Energiemanagement eingestellt

                  und vor allem mit folgenden Arbeiten beschäftigt:

                  Technische/r Assistent/in – regenerative Energietechnik/Energiemanagement

                  …………………………………………………………………………………………………………

                  Er verpflichtet sich, auch andere Arbeiten auszuführen – auch an einem anderen Ort -, die seinen Vorkenntnissen und Fähigkeiten entsprechen. Dies gilt, soweit dies bei Abwägung der Interessen des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers zumutbar und nicht mit einer Lohnminderung verbunden ist.

                  § 4 Arbeitszeit

                  Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 38 Stunden. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit richten sich nach der betrieblichen Einteilung.

                  Der Arbeitnehmer ist bei betrieblicher Notwendigkeit und unter Berücksichtigung seiner berechtigten Interessen auf Anordnung des Arbeitgebers zur Ableistung von Überstunden sowie im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zu Mehrarbeit verpflichtet.

                  § 5 Arbeitsvergütung

                  Der Arbeitnehmer erhält einen Stundenlohn von 35,40 Euro.

                  Überstunden von bis zu 11% der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit sind mit der Vergütung abgegolten; im Übrigen werden sie gesondert vergütet.

                  § 6 Urlaub

                  Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf einen gesetzlichen Mindesturlaub von derzeit 20 Arbeitstagen im Kalenderjahr – ausgehend von einer Fünf-Tage-Woche. Der Arbeitgeber gewährt zusätzlich einen vertraglichen Urlaub von weiteren 5 Arbeitstagen. Bei der Gewährung von Urlaub wird zuerst der gesetzliche Urlaub eingebracht.

                  Der Zusatzurlaub mindert sich für jeden vollen Monat, in dem der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Entgelt bzw. Entgeltfortzahlung hat oder bei Ruhen des Arbeitsverhältnisses um ein Zwölftel. Für den vertraglichen Urlaub gilt abweichend von dem gesetzlichen Mindesturlaub, dass der Urlaubsanspruch am 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres (oder:mit Ablauf des Übertragungszeitraums am 31.3. des Folgejahres) auch dann verfällt, wenn er wegen Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers nicht genommen werden kann. Der gesetzliche Urlaub verfällt in diesem Fall erst 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres.

                  Bei Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte wird der Urlaubsanspruch gezwölftelt, wobei die Kürzung allerdings nur insoweit erfolgt, als dadurch nicht der gesetzlich vorgeschriebene Mindesturlaub unterschritten wird.

                  Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind verbleibende Urlaubsansprüche innerhalb der Kündigungsfrist abzubauen, soweit dies möglich ist. Der vertragliche Zusatzurlaub erlischt mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

                  Die recht­liche Behandlung des Urlaubs richtet sich im Übrigen nach den gesetzlichen Bestimmungen.

                  § 7 Krankheit

                  Ist der Arbeitnehmer infolge unverschuldeter Krankheit arbeitsunfähig, so besteht Anspruch auf Fortzahlung der Arbeitsvergütung bis zur Dauer von sechs Wochen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Arbeitsverhinderung ist dem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem auf den dritten Kalendertag folgenden Arbeitstag vorzulegen. Diese Nachweispflicht gilt auch nach Ablauf der sechs Wochen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung früher zu verlangen.

                  § 8 Verschwiegenheitspflicht

                  Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, während der Dauer des Arbeitsverhältnisses und auch nach dem Ausscheiden, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren.

                  Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen diese Verpflichtung verpflichtet er sich, eine Vertragsstrafe in Höhe einer Bruttomonatsvergütung zu zahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt dem Arbeitgeber vorbehalten.

                  Verstößt der Arbeitnehmer gegen seine Verschwiegenheitspflicht, kann dies zur Kündigung führen. Der Arbeitgeber weist den Arbeitnehmer ferner darauf hin, dass Geheimnisverrat nach § 17 UWG strafbar ist.

                  § 9 Nebentätigkeit

                  Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, jede entgeltliche oder das Arbeitsverhältnis beeinträchtigende Nebenbeschäftigung vor ihrer Aufnahme dem Arbeitgeber gegenüber in Textform anzuzeigen. Sie ist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers zulässig.

                  Der Arbeitgeber erteilt die Einwilligung, wenn die Wahrnehmung der dienstlichen Aufgaben durch die Nebenbeschäftigung nicht behindert und sonstige berechtigte Interessen des Arbeitgebers nicht beeinträchtigt werden.

                  Der Arbeitgeber kann seine Einwilligung jederzeit widerrufen, wenn sein betriebliches Interesse dies auch unter Berücksichtigung der Arbeitnehmerinteressen erfordert.

                  § 10 Vertragsstrafe

                  Der Arbeitnehmer verpflichtet sich für den Fall, dass er das Arbeitsverhältnis nicht vertragsgemäß antritt, oder das Arbeitsverhältnis vertragswidrig beendet, dem Arbeitgeber eine Vertragsstrafe in Höhe einer halben Bruttomonatsvergütung für die genannten Vertragsverletzungen bis zum Ende der Probezeit und in Höhe einer Bruttomonatsvergütung nach dem Ende der Probezeit zu zahlen. Das Recht des Arbeitgebers, weitergehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen, bleibt unberührt.

                  § 11 Kündigung

                  Nach Ablauf der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen zum 15. oder Ende eines Kalendermonats. Jede gesetzliche Verlängerung der Kündigungsfrist zugunsten des Arbeitnehmers gilt in gleicher Weise auch zugunsten des Arbeitgebers. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Vor Antritt des Arbeitsverhältnisses ist die Kündigung ausgeschlossen.

                  Der Arbeitgeber ist berechtigt, den Arbeitnehmer bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses freizustellen. Die Freistellung erfolgt unter Anrechnung der dem Arbeitnehmer eventuell noch zustehenden Urlaubsansprüche sowie eventueller Guthaben auf dem Arbeitszeitkonto. In der Zeit der Freistellung hat sich der Arbeitnehmer einen durch Verwendung seiner Arbeitskraft erzielten Verdienst auf den Vergütungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber anrechnen zu lassen.

                  Das Arbeitsverhältnis endet ohne Kündigung spätestens mit Ablauf des Monats, in dem der Arbeitnehmer das für ihn gesetzlich festgelegte Renteneintrittsalter vollendet hat.

                  § 12 Verfall-/Ausschlussfristen

                  Alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Monaten nach ihrer Fälligkeit gegenüber dem Vertragspartner in Textform geltend gemacht und im Falle der Ablehnung durch den Vertragspartner innerhalb von weiteren drei Monaten eingeklagt werden. Hiervon unberührt bleiben Ansprüche, die auf Handlungen wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen sowie Ansprüche auf den geltenden Mindestlohn.

                  Die Ausschlussfrist gilt nicht für den Anspruch eines Arbeitnehmers auf den gesetzlichen Mindestlohn. Über den Mindestlohn hinausgehende Vergütungsansprüche des Arbeitnehmers unterliegen hingegen der vereinbarten Ausschlussfrist.

                  § 13 Zusätzliche Vereinbarungen

                  …………………………………………………………………………………………………………

                  …………………………………………………………………………………………………………

                  § 14 Vertragsänderungen und Nebenabreden

                  Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieser Klausel. Dem Arbeitnehmer entstehen daher keine Ansprüche aus betrieblicher Übung. Vertragsänderungen durch Individualabreden sind formlos wirksam.

                  Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.

                  Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, dem Arbeitgeber unverzüglich über Veränderungen der persönlichen Verhältnisse wie Familienstand, Kinderzahl und Adresse Mitteilung zu machen.

                  München, 13.04.2021 Hamburg, 13.04.2021

                  ……………………………………………….. ………………………………………………..

                  Unterschrift Arbeitgeber Unterschrift Arbeitnehmer


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                    Emeram Klein Fenster Ges. mit beschränkter Haftung,Koblenz

                    Bilanz
                    Aktiva
                    Euro 2021
                    Euro
                    2020
                    Euro
                    A. Anlagevermögen
                    I. Immaterielle Vermögensgegenstände 7.928.760 8.339.621 5.526.082
                    II. Sachanlagen 3.858.695 452.321 6.402.392
                    III. Finanzanlagen 6.251.703
                    B. Umlaufvermögen
                    I. Vorräte 4.202.876 2.405.012 6.346.965
                    II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 3.808.914 7.991.829 6.695.906
                    III. Wertpapiere 5.835.346 2.651.888 2.016.216
                    IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten uns Schecks 3.094.203 6.595.213
                    C. Rechnungsabgrenzungsposten 9.961.301 1.900.380 6.306.345
                    Summe
                    Passiva
                    2021
                    Euro
                    2020
                    Euro
                    A. Eigenkapital
                    I. Gezeichnetes Kapital 2.421.942 1.959.944
                    II. KapitalrÜcklage 5.761.926 1.039.154
                    III. GewinnrÜcklagen 2.461.532 694.580
                    IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag 9.599.111 7.498.551
                    V. JahresÜberschuss/Jahresfehlbetrag 8.773.385 4.751.733
                    B. RÜckstellungen 3.782.982 7.895.506
                    C. Verbindlichkeiten 5.638.481 9.534.632
                    D. Rechnungsabgrenzungsposten 5.977.055 9.685.009
                    Summe


                    Gewinn- u. Verlustrechnung
                    Emeram Klein Fenster Ges. mit beschränkter Haftung,Koblenz

                    Gewinn- und Verlustrechnung
                    01.01.2021 – 01.01.2021 01.01.2020 – 01.01.2020
                    EUR EUR EUR EUR
                    1. Sonstige betriebliche Erträge 3.908.150 7.062.087
                    2. Personalaufwand
                    a) Löhne und Gehälter 9.843.274 4.315.349
                    b) Soziale Abgaben und Aufwendungen fÜr Altersversorgung und UnterstÜtzung 4.456.617 6.764.225 1.167.453 7.895.902
                    – davon fÜr Altersversorgung € 0,00 (2020 € 0,00)
                    Abschreibungen
                    auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der
                    Kapitalgesellschaft Üblichen Abschreibungen Überschreiten
                    946.321 3.470.624
                    3. Sonstige betriebliche Aufwendungen 4.256.982 9.570.317
                    4. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 4.466.544 3.856.043
                    Jahresfehlbetrag 730.964 5.599.991
                    5. JahresÜberschuss 1.122.004 1.759.399
                    6. Verlustvortrag aus dem 2020 5.966.478 8.438.185
                    7. Bilanzverlust 2.891.551 9.237.035


                    Entwicklung des Anlagevermögens
                    Emeram Klein Fenster Ges. mit beschränkter Haftung,Koblenz

                    Entwicklung des Anlagevermögens
                    Anschaffungs-/Herstellungskosten Abschreibungen Buchwerte
                    01.01.2021 Zugänge Abgänge 01.01.2021 01.01.2021 Zugänge Abgänge 01.01.2021 01.01.2021 01.01.2021
                    I. Sachanlagen
                    1. GrundstÜcke, grundstÜcksgleiche Rechte und Bauten einschl. der Bauten auf fremden GrundstÜcken 2.455.561 9.238.005 3.311.964 7.832.642 1.722.147 9.905.460 9.669.592 2.717.870 2.767.590 9.324.368
                    2. Technische Anlagen und Maschinen 7.336.884 899.646 2.460.772 3.922.064 3.820.914 739.634 2.523.709 5.982.349 4.970.169 535.991
                    3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 5.135.246 4.244.129 4.066.845 3.874.060 231.717 3.801.498 3.388.030 9.882.052 9.338.128 6.629.092
                    283.765 6.277.781 8.347.267 2.645.465 7.860.301 6.623.165 6.100.809 124.156 5.037.106 9.357.618
                    II. Finanzanlagen
                    1. Anteile an verbundenen Unternehmen 6.839.638 5.951.028 2.544.651 5.666.146 5.582.351 8.108.702 1.255.962 4.946.663 493.813 5.454.865
                    2. Genossenschaftsanteile 3.403.852 4.419.383 7.067.618 6.274.160 9.505.688 1.267.228 452.261 9.564.035 8.688.664 5.235.562
                    3.273.590 2.352.848 6.642.682 1.967.537 7.695.551 2.009.506 6.067.914 9.780.870 3.171.909 8.943.413
                    4.095.833 3.074.673 9.865.514 4.757.751 7.264.849 266.956 2.957.374 2.629.047 6.117.039 9.291.761

                    gmbh kaufen risiko kann gmbh grundstück kaufen

                    gmbh anteile kaufen vertrag gmbh mantel kaufen verlustvortrag


                    Top 3 genussschein: