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Geschäftsraummietvertrag

Zwischen

Ernstfried Bastian Mentaltraining Gesellschaft mbH
Vertreten durch die Geschäftsführung Ernstfried Bastian
(Vermieter)

und

Friedegunde Haase Maßschneidereien GmbH
Vertreten durch die Geschäftsführung Edwine Kaufmann
(Mieter)

wird folgender Geschäftsraummietvertrag geschlossen:

§1 Mieträume

Vermietet werden im Geschäftshaus in Hagen folgende Räume:
Erdgeschoss: 273 qm
1. Etage: 1438 qm
2. Etage: 444 qm
3. Etage: 675 qm
4. Etage: 352 qm
5. Etage: 684 qm
6. Etage: 1134 qm
7. Etage: 1081 qm

Keller: 140 qm
Dachboden: 130 qm

Die Mietfläche beträgt 6351 qm.

Für die oben genannten Räume erhält der Mieter folgende Schlüssel:
10 Schlüssel

Schäden an diesen Räumen sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.

Der Mieter ist verpflichtet, eine Glasversicherung für sämtliche Fenster-, Schaufenster- und Türscheiben der Mieträume (oder sonstige Versicherungen nach Vereinbarung, wobei eine Doppelversicherung durch Mieter und Vermieter vermieden werden sollte) in ausreichender Höhe auf eigene Kosten abzuschließen und den Abschluss bzw. das Fortbestehen dem Vermieter nachzuweisen.

§2 Mietzweck

Die Vermietung erfolgt zur ausschließlichen Nutzung als Mentaltraining:

Eine Änderung der vertraglich vereinbarten Nutzung ist von der Zustimmung des Vermieters abhängig, die nur aus wichtigem Grund verweigert werden darf. Ein besonderer Grund besteht insbesondere in einer Konkurrenzsituation zu anderen Mietern.

§3 Ausstattung der Mieträume / Rückbauverpflichtung

Der Mieter übernimmt die Räume in nicht renovierungsbedürftigem Zustand.

Die Räume werden wie besichtigt vermietet und sind nach Beendigung des Mietverhältnisses im gleichen/renovierten Zustand zu verlassen.

Werden bauliche Veränderungen an der Mietsache (Einbauten, Umbauten, Ausbauten) durch den Mieter vorgenommen, verpflichtet er sich, diese spätestens bis zur Beendigung des Mietverhältnisses beseitigt zu haben.

§4 Mietzeit und ordentliche Kündigung

Das Mietverhältnis beginnt am 08.03.2021 und endet nach 5 Jahren.

Das Mietverhältnis verlängert sich um 3 Jahr(e), falls es nicht mindestens sechs Monate vor Ablauf durch eingeschriebenen Brief gekündigt wird. Für die Rechtzeitigkeit ist entscheidend der Zugang des Kündigungsschreibens.

Es kann mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres gekündigt werden. Die Kündigung ist rechtzeitig erfolgt, wenn sie spätestens am 3. Werktag des ersten Monats der Kündigungsfrist schriftlich beim anderen Vertragspartner eingegangen ist.

§5 Fristlose Kündigung

Der Vermieter ist berechtigt, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen, wenn

a) der Mieter mit zwei Monatsmieten in Verzug ist

oder
b) der Mieter auf zwei aufeinanderfolgenden Zahlungsterminen mit mehr als einer Miete in Verzug ist

oder
c) der Mieter trotz Mahnung das Objekt weiterhin vertragswidrig nutzt

oder
d) nach Vertragsschluss eine wesentliche Verschlechterung in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Mieters eintritt. Diese werden vermutet, wenn Pfändungen oder sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ausgebracht werden, die die Ansprüche des Vermieters gefährden.

Die gesetzlichen Kündigungsrechte ohne Fristsetzung aus §§ 543 II Nr. 1, 569 I BGB bleiben unberührt.

Im Übrigen ist jede Partei zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grunde berechtigt, wenn der Vertragspartner eine wesentliche Vertragspflicht trotz vorheriger Abmahnung wiederholt verletzt.

§6 Mietzins

Die monatliche Netto-Grundmiete beträgt Euro 82563
Sie ist im Voraus, spätestens am 3. Werktag jeden Monats, kostenfrei an den Vermieter auf dessen Konto bei der Sparkasse zu zahlen:
IBAN DE46 3201 4664 2974 3071 81

Folgende Nebenabgaben hat der Mieter innerhalb eines Monats nach erfolgter Rech­nungsstellung zusätzlich zu entrichten:

Betriebskosten in Höhe von Euro 19053
sonstige Kosten in Höhe von Euro 107967

§7 Anpassung des Mietzinses

Erhöht oder vermindert sich künftig der vom Statistischen Bundesamt amtlich festgestellte Verbraucherpreisindex für Deutschland (auf der Basis 2010 = 100) gegenüber dem für den Monat des Vertragsschlusses veröffentlichten Index um mindestens 10 Prozent, so ändert sich der Mietzins automatisch im gleichen prozentualen Verhältnis nach unten oder oben ab dem auf die Änderung folgenden Monat, ohne dass es hierzu besonderer Erklärungen auch nur einer Vertragspartei oder sonst einer Vertragsabänderung bedarf

Sollte der genannte Index eingestellt werden, tritt an seine Stelle der entsprechende Nachfolgeindex.

Weitere Anpassungen der Miete erfolgen nach Maßgabe der Ziff. 1, wobei jeweils auf den Indexstand zum Zeitpunkt der letzten Anpassung als Ausgangsindex abzustellen ist.

Haben die vom Mieter auf eigene Kosten vorgenommenen baulichen Veränderungen eine Werterhöhung der Mieträume zur Folge, so hat diese bei einer Neufestsetzung des Mietzinses außer Betracht zu bleiben.

§8 Mietkaution

Der Mieter zahlt eine Kaution in Höhe von drei Monatsmieten. Die Kaution ist vom Vermieter auf einem gesondert geführten Konto aufzubewahren. Eine Verzinsungspflicht des Vermieters für die Kaution wird ausgeschlossen.

§9 Bauliche Veränderungen, Ausbesserungen

Bauliche Veränderungen an den Mieträumen darf der Mieter nur nach Vorliegen der schriftlichen Zustimmung des Vermieters vornehmen lassen. Die Zustimmung darf verweigert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

Etwaige Werterhöhungen der Mieträume werden angemessen vergütet, es sei denn, es handelt sich um bauliche Veränderungen, die bei Vertragsende wieder rückgängig gemacht werden.

Ausbesserungen und bauliche Veränderungen, die zur Erhaltung des Gebäudes, zur Abwendung drohender Gefahren oder zur Beseitigung von Schäden dienen, darf der Vermieter ohne Zustimmung des Mieters vornehmen lassen. Sollten diese Arbeiten aus anderen Gründen vorgenommen werden, so bedarf es einer Zustimmung des Mieters dann nicht, wenn sie den Mieter nur unwesentlich beeinträchtigen; es entstehen keine Schadensersatzansprüche und Ansprüche zur Mietminderung.

Von beabsichtigten baulichen Tätigkeiten am Gebäude, die den Mieter beeinträchtigen könnten, hat der Vermieter ihn so rechtzeitig zu verständigen, dass der Mieter Vorkehrungen zur Weiterführung seines Betriebes treffen kann.

Unterbleibt diese Benachrichtigung, so entsteht dem Mieter ein Anspruch auf Schadensersatz/Mietminderung.

§10 Betreten der Mietsache

Der Vermieter darf die Geschäftsräume nach vorheriger Ankündigung während der Geschäftszeiten, auch in Abwesenheit des Mieters, betreten, um sich vom Zustand der Räume zu überzeugen. Dieses Recht kann auch durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden.

§11 Instandhaltung/Instandsetzung der Mieträume, Schönheitsreparaturen

Der Mieter erklärt sich bereit, die Instandhaltung (Wartung) und Instandsetzung (Reparaturen) an der Mietsache innerhalb der Mieträume bis zu einem Betrag vom EUR…… je Einzelfall zu übernehmen. Fallen mehrere Wartungs- und Reparaturarbeiten an, übernimmt der Mieter insgesamt im Jahr die dafür benötigen Kosten nur bis zu einem Betrag von EUR…..Handelt es sich um die Instandhaltung und Instandsetzung des Gebäudes (Dach und Fach), der damit verbundenen technischen Einrichtungen und Anlagen, sowie der Außenanlagen, obliegt diese Pflicht dem Vermieter.

Schönheitsreparaturen, wie das Streichen der Wände und Decken, werden vom Mieter vorgenommen.

§12 Untervermietung, Nachmieter

Eine Untervermietung ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters gestattet.
Die Zustimmung kann verweigert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Sie kann aus wichtigem Grund widerrufen werden.

Der Mieter ist berechtigt, einen Nachmieter zu stellen, der in den Mietvertrag zu den gleichen Bedingungen innerhalb der Restlaufzeit des Vertrages eintritt, sofern gegen die Bonität des Nachmieters, gegen dessen Person und die Branche (auch im Hinblick auf einen Konkurrenzschutz) keine Einwendungen bestehen. Der Vermieter ist verpflichtet, mit diesem Mieter zu unveränderten Bedingungen einen Vertrag für die Restlaufzeit abzuschließen.

§13 Außenreklame

Der Mieter ist berechtigt, an bestimmten Teilen der Außenfront des Gebäudes Firmenschilder, Leuchtreklame sowie Schaukästen und Warenautomaten anzubringen, soweit der Gesamteindruck der Gebäudefront dadurch nicht beeinträchtigt wird.

Das Anbringen dieser Außenreklame erfolgt auf Kosten des Mieters und nach vorheriger Abstimmung mit dem Vermieter.

Die gesetzlichen und ortspolizeilichen Vorschriften über Außenreklame sind zu beachten.

Die Pflicht des § 3 Nr. 2 dieses Mietvertrages bei Mietende gilt sinngemäß.

Verlegt der Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses seinen Betrieb, so ist er berechtigt, ein halbes Jahr an der Eingangstür ein Hinweisschild anzubringen.

§14 Sachen des Mieters

Der Mieter versichert, dass die Sachen, die er in die Mieträume einbringen wird, in seinem freien Eigentum stehen, abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten.

Folgende Sachen sind hiervon ausgenommen:
…………………………………………………………………………………………

…………………………………………………………………………………………

§15 Wettbewerbsschutz

Der Vermieter verpflichtet sich, während der Mietzeit weder auf dem Mietgrundstück noch auf ihm gehörenden Nachbargrundstücken (Straße, Hausnummer) gewerbliche Räume an einen Mitbewerber des Mieters zu vermieten.

Diese Verpflichtung erstreckt sich nicht auf den Fall einer Änderung des Nutzungszwecks der Mieträume.

§16 Besondere Vereinbarungen

………………………………………………………………………………………………………

………………………………………………………………………………………………………

§17 Gerichtsstand, außergerichtliche Streitbeilegung

Gerichtsstand ist Hagen.

Hier gegebenenfalls Ergänzungen entsprechend S. 3 vornehmen.

§18 Sonstiges

Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht.

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden.

Ist oder wird eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages nicht.

Hagen, 08.03.2021

……………………………………………….. ………………………………………………..

Unterschrift Vermieter Unterschrift Mieter


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    Businessplan Elfrieda Augenweide Solarthermie Gesellschaft mit beschraenkter Haftung

    Elfrieda Augenweide, Geschaeftsfuehrer
    Elfrieda Augenweide Solarthermie Gesellschaft mit beschraenkter Haftung
    Potsdam
    Tel. +49 (0) 6332615
    Fax +49 (0) 8907090
    Elfrieda Augenweide@hotmail.com

    Inhaltsverzeichnis

    MANAGEMENT SUMMARY 3

    1. UNTERNEHMUNG 4
    1.1. Geschichtlicher Hintergrund 4
    1.2. Unternehmensziel und Leitbild 4
    1.3. Unternehmensorganisation 4
    1.4. Situation heute 4

    2. PRODUKTE, DIENSTLEISTUNG 5
    2.1. Marktleistung 5
    2.2. Produkteschutz 5
    2.3. Abnehmer 5

    3. Markt 6
    3.1. Marktuebersicht 6
    3.2. Eigene Marktstellung 6
    3.3. Marktbeurteilung 6

    4. KONKURRENZ 7
    4.1. Mitbewerber 7
    4.2. Konkurrenzprodukte 7

    5. MARKETING 8
    5.1. Marktsegmentierung 8
    5.2. Markteinfuehrungsstrategie 8
    5.3. Preispolitik 8
    5.4. Verkauf / Vertrieb / Standort 8
    5.5. Werbung / PR 8
    5.6. Umsatzziele in EUR 1000 9

    6. STANDORT / LOGISTIK 9
    6.1. Domizil 9
    6.2. Logistik / Administration 9

    7. PRODUKTION / BESCHAFFUNG 9
    7.1. Produktionsmittel 9
    7.2. Technologie 9
    7.3. Kapazitaeten / Engpaesse 9
    7.4. Wichtigste Lieferanten 10

    8. MANAGEMENT / BERATER 10
    8.1. Unternehmerteam 10
    8.2. Verwaltungsrat 10
    8.3. Externe Berater 10

    9. RISIKOANALYSE 11
    9.1. Interne Risiken 11
    9.2. Externe Risiken 11
    9.3. Absicherung 11

    10. FINANZEN 11
    10.1. Vergangenheit 11
    10.2. Planerfolgsrechnung 12
    10.3. Bilanz per 31.12.2009 12
    10.4. Finanzierungskonzept 12

    11. ANFRAGE FUER FREMDKAPITALFINANZIERUNG 12

    Management Summary

    Die Elfrieda Augenweide Solarthermie Gesellschaft mit beschraenkter Haftung mit Sitz in Potsdam hat das Ziel Solarthermie in der Bundesrepublik Deutschland erfolgreich neu zu etablieren. Sie bezweckt sowohl die Entwicklung, Produktion als auch den Handel mit Solarthermie Artikeln aller Art.

    Die Elfrieda Augenweide Solarthermie Gesellschaft mit beschraenkter Haftung hat zu diesem Zwecke neue Solarthermie Ideen und Konzeptentwicklungen entworfen. Solarthermie ist in der Bundesrepublik Deutschland im Gegensatz zum nahen Ausland und den USA noch voellig unterentwickelt. Es gibt erst wenige oeffentliche Geschaefte, keine Solarthermie Onlineshops mit einem breiten Produkteangebot und einer Auswahl an klar differenzierten Produkten in Qualitaet und Preis.

    Die selbstentwickelten Spezialprodukte der Elfrieda Augenweide Solarthermie Gesellschaft mit beschraenkter Haftung werden selbsthergestellt und ueber das Unternehmen sowie Aussenstellen zusammen mit den uebrigen Produkten vertrieben. Es besteht aufgrund des eingesetzten Booms an neuen oeffentlichen Shops und allgemein des immer beliebter werdenden Handels von Solarthermie eine hohes Absatzpotenzial fuer die vorliegende Geschaeftsidee. Allerdings ist damit zu rechnen, dass mit dem steigenden Bedarf Grossverteiler in das Geschaeft einsteigen koennten. Einzelne Versuche von Grossverteiler scheiterten am Know-how und der zoegerlichen Vermarktung.

    Fuer den weiteren Aufbau des Unternehmens und den Markteintritt benoetigt das Unternehmen weiteres Kapital im Umfange von EUR 24 Millionen. Dafuer suchen die Gruender weitere Finanzpartner. Das Unternehmen rechnet in der Grundannahme bis ins Jahr 2022 mit einem Umsatz von EUR 153 Millionen und einem EBIT von EUR 8 Millionen

    1. Unternehmung

    1.1. Geschichtlicher Hintergrund

    Das Unternehmen wurde von
    a) Iselore Lauterbach, geb. 1983, Potsdam
    b) Anja Neuhaus, geb. 1961, Bielefeld
    c) Adelgund Evers, geb. 1994, Wirtschaftsjuristin, Halle

    am 13.6.2014 unter dem Namen Elfrieda Augenweide Solarthermie Gesellschaft mit beschraenkter Haftung mit Sitz in Potsdam als Kapitalgesellschaft mit einem Stammkapital von EUR 167000.- gegruendet und im Handelsregister des Potsdam eingetragen.

    Das Stammkapital ist aufgeteilt in à nominell EUR 1000.-. Die Gruender a) – d) sind am Unternehmen mit 22% und der Gruender e) mit 33% am Stammkapital beteiligt. Die operative Aufnahme des Geschaeftes fand per 1. Januar des Gruendungsjahres statt.

    1.2. Unternehmensziel und Leitbild

    Arbeitnehmer es Wortherkunft Wirtschaftliche Aspekte Rechtsfragen Demographische Entwicklung in Westeuropa Kritik am Begriff Navigationsmenü

    1.3. Unternehmensorganisation

    Die Geschaeftsleitung wird von Elfrieda Augenweide, CEO, Marli Spengler CFO wahrgenommen. Um die geplanten Expansionsziele zu erreichen, soll der Personalbestand per 1. April 2021 wie folgt aufgestockt werden:
    25 Mitarbeiter fuer kaufmaennische Arbeiten
    29 Mitarbeiter fuer Entwicklung
    27 Mitarbeiter fuer Produktion
    16 Mitarbeiter fuer Verkauf
    Das Unternehmen verfuegt ueber Bueroraeumlichkeiten, Produktions- und Lagerraeumlichkeiten in Potsdam im Umfange von rund 78000 m2. Das Finanz- und Rechnungswesen wird mittels der modernen EDV-Applikation ALINA durch zwei Mitarbeiter betreut und vom CFO gefuehrt.

    1.4. Situation heute

    Das Unternehmen hat im ersten Geschaeftsjahr per 31. Dezember einen Umsatz von EUR 19 Millionen und einen EBIT von EUR 350000.- erwirtschaftet.

    2. Produkte, Dienstleistung

    2.1. Marktleistung

    Das Unternehmen hat folgende Artikel im Angebot:
    arbeitet und hinsichtlich Arbeitszeit, Arbeitsort oder Arbeitsinhalt Weisungen unterworfen ist.[1] Arbeitnehmer gibt es dort, wo Arbeitgeber vorhanden sind. Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind deshalb Komplementärbegriffe, mit denen das Arbeitsverhältnis und der Arbeitsvertrag erst funktioniert. Arbeitnehmer sind Personen, die eine Arbeitstätigkeit wahrnehmen und dabei von den Anordnungen eines Arbeitgebers abhängig sind. Arbeitnehmer stellen ihre Arbeitskraft zwecks Erbringung einer Arbeitsleistung zur Verfügung und erhalten vom Arbeitgeber hierfür als Gegenleistung das Arbeitsentgelt.
    Die Arbeitnehmer ergänzen sich mit den Selbständigen und den mithelfenden Familienangehörigen zur volkswirtschaftlichen Kennzahl der Erwerbstätigen.

    Wortherkunft
    Bis in die zweite Hälfte des 18. Jh. wurden im deutschen Sprachraum die abhängig Beschäftigten als Gesinde, Dienstbothen, Dienstgesind etc. bezeichnet. Ihre Auftraggeber und Herren waren die Herrschaft, Hausvater, Dienstherr, Diensthälter oder Gesindhälter. Es gab eine Vielzahl unterschiedlicher Rechtsverhältnisse. Die Neugestaltung und Vereinheitlichung des Dienstrechts erforderte neue, umfassende Begriffe. Im Zusammenhang mit Dienstverhältnissen wurde nun der Begriff „Dienstvertrag“ eingeführt. Im deutschsprachigen Teil der K.u.K. Monarchie Österreich-Ungarn wurden um 1800 die Vertragsparteien erstmals als „Dienstgeber“ und „Dienstnehmer“ bezeichnet. Dem Herren zu dienen war eine Gnade, die dem Untergebenen gewährt wurde – der Herr gab den Dienst, der Untergebene nahm das Dienstverhältnis an. Mit der Entstehung einer kapitalistischen Industriegesellschaft wandelten sich die Begriffe und wurden auch zur Kennzeichnung des Lohnarbeitsverhältnisses benutzt. Sie hielten dort Mitte des 19. Jahrhunderts im deutschsprachigen Raum in Form des korrespondierenden Wortpaars Arbeitgeber und Arbeitnehmer Einzug in Rechtsquellen und Verordnungen.[2] Arbeitnehmer ist dem Deutschen Wörterbuch der Brüder Grimm von 1854 zufolge, wer gegenüber dem Arbeitgeber die ihm aufgetragene Arbeit annimmt.[3]

    Wirtschaftliche Aspekte
    Hauptvertragspflicht des Arbeitnehmers ist es, Arbeitszeit und Arbeitskraft dem Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen. Er schuldet dem Arbeitgeber allerdings keinen Erfolg, sondern das bloße Tätigwerden, denn der Arbeitsvertrag ist ein Dienstvertrag und kein Werkvertrag. Der Arbeitgeber schuldet dem Arbeitnehmer hierfür das Arbeitsentgelt, auch wenn die erwartete Arbeitsqualität oder das erwartete Arbeitsvolumen nicht eintritt oder wenn der Arbeitgeber keine ausreichende Beschäftigung (Unterbeschäftigung) für den Arbeitnehmer hat.[4] Anders als der Unternehmerlohn wird das Arbeitsentgelt unabhängig vom Erfolg des Unternehmers gezahlt. Macht der Arbeitgeber Verluste, ist das Arbeitsentgelt dessen ungeachtet zu entrichten. Dafür trägt der Arbeitnehmer – außer bei Unkündbarkeit – das Arbeitsplatzrisiko mit der Gefahr, dass er seine Arbeit durch Kündigung oder Insolvenz des Arbeitgebers verliert. Je höher das Arbeitsplatzrisiko, umso höher ist im Regelfall das Arbeitsentgelt und umgekehrt. Der Arbeitnehmer trägt zudem das Arbeitsleid.

    Rechtsfragen
    Das Wort Arbeitnehmer ist ein Rechtsbegriff, der in vielen Rechtsgebieten vorkommt.

    Arbeitsverhältnis
    Durch den Arbeitsvertrag wird der Arbeitnehmer im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet. Weisungsgebunden ist, wer nicht im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann. Der Grad der persönlichen Abhängigkeit hängt dabei auch von der Eigenart der jeweiligen Tätigkeit ab. Für die Feststellung, ob ein Arbeitsvertrag vorliegt, ist eine Gesamtbetrachtung aller Umstände vorzunehmen. Zeigt die tatsächlic

    Bei den Produkten lit. a) – d) handelt es sich um gaengige, erprobte Produkte, die im Wesentlichen aus den USA importiert werden. Bei den Produkten e) handelt es sich ausschliesslich um Erfindungen der Elfrieda Augenweide Solarthermie Gesellschaft mit beschraenkter Haftung, vgl. Ziffer 2.2.

    Das Produkteangebot rundet saemtliche Beduerfnisse eines Kunden fuer die Umsetzung seines Projektes zu deutlich tieferen Preisen als diejenige der Konkurrenz ab. Mit jedem Verkauf erfolgt eine Beratung des Kunden vor Ort. Zudem geniesst er den Vorteil, innovative neue Produkte dank der ausgewiesenen Fachkompetenz von Elfrieda Augenweide Solarthermie Gesellschaft mit beschraenkter Haftung kennenzulernen.

    2.2. Produkteschutz

    Die Spezialprodukte der Elfrieda Augenweide Solarthermie Gesellschaft mit beschraenkter Haftung sind mit den Patenten Nrn. 802.504, 508.273 sowie 913.134 in der Bundesrepublik Deutschland, Deutschland, Oesterreich, Frankreich und Italien bis 2040 geschuetzt.

    2.3. Abnehmer

    Das Unternehmen ist vollstaendig abhaengig vom Endkonsumenten. Es besteht ein grosses Potenzial. Erkannt wurde auch, dass der Anfangspreis und die Beratung eine sehr wesentliche Rolle beim Einkauf spielen. Die Nachrage ist eng verknuepft mit dem eigentlichen Markt, der in Ziffer 3 nachstehend eingehend beschrieben wird.

    3. Markt

    3.1. Marktuebersicht

    Gemaess eigener Einschaetzung betraegt derzeit das Marktvolumen in der Bundesrepublik Deutschland rund EUR 374 Millionen. In der Bundesrepublik Deutschland sind heute 156000 Personen im Solarthermie Segment taetig und geben im Durchschnitt rund EUR 612000.- pro Jahr fuer Equipment aus. Aufgrund der durchgefuehrten Befragungen und eigener Einschaetzung besteht in den naechsten 8 Jahren ein markantes Wachstum. Wir rechnen bis ins Jahr 2029 mit knapp einer Verdoppelung des Volumens.

    Neue technische Entwicklungen sind nur in unwesentlichen Teilbereichen zu erwarten.

    3.2. Eigene Marktstellung

    Die eigene Marktstellung ist mit EUR 10 Millionen noch unbedeutend. Die massive Nachfrage in unserem Shop am bisherigen Domizil laesst aber ein grosses Potential fuer Marktgewinne erwarten. Wir strengen einen Marktanteil in den naechsten 3 Jahren von 1 0% an, was einem Umsatz von rund EUR 240 Millionen entsprechen duerfte.

    3.3. Marktbeurteilung

    Solarthermie ist in der Bundesrepublik Deutschland im Trend! Solarthermie hat sich in der Bundesrepublik Deutschland in den vergangenen fu10 Jahren zu einem Trend entwickelt, die nicht nur aeltere, sondern vor allem Personen beiderlei Geschlechts in den Altersjahren 22 – 73 anspricht. Diese Annahme wird durch die um mehr als 3 0% jaehrlich wachsenden Mitgliederzahlen der Bundesrepublik Deutschlanderischen IHKs gestuetzt. V

    Die notwendige Ausbildung zur Ausuebung im Sektor Solarthermie wird von den einzelnen Orten reichlich angeboten. Aber auch im Ausland sind Pruefungen in Kombination mit Ferien machbar und beliebt. In der Branche bestehen derzeit noch lokal sehr verschiedene staatliche und politische Huerden fuer die Erstellung und den Betrieb von Solarthermie Produktionsanlagen. Die Entwicklung der vergangenen drei Jahre hat aber gezeigt, dass der Boom nicht mehr aufzuhalten ist und auch den Mittelstand der Bevoelkerung erfasst hat.

    Das Kaufverhalten der Kunden duerfte unterschiedlich sein. Es ist von folgender Marktaufteilung auszugehen:

    Regionen Marktanteil Tendenz
    DeutschBundesrepublik Deutschland 38 %
    England 36%
    Polen 12%
    Oesterreich 11%
    Oesterreich 88%

    Substitutionsmoeglichkeiten bestehen in dem Sinne, als auch Solarthermie durch andere Sport- und Freizeitaktivitaeten verdraengt werden koennte. Derzeit bestehen allerdings derart viele und zersplitterte Sport- und Freizeittrends, dass sich bis heute kein anderer starker Trend herausbilden konnte.

    Erfahrungen in den USA und England, der Geburtsstaette der Solarthermie, zeigen, dass mit der starken Abdeckung von Shops und Plaetzen der Markt wohl gesaettigt ist, aber nach wie vor ein bescheidenes Wachstum von rund 43% vorhanden ist. Im Vergleich zur USA ist die Platzdichte in der Bundesrepublik Deutschland rund 58 mal kleiner.

    4. Konkurrenz

    4.1. Mitbewerber

    Im Moment werden wir von kleinen Shops der einzelnen Gemeinden und einigen kleineren Shops konkurrenziert. Die meisten dieser Shops bieten sehr renommierte Marken zu 24 – 51% hoeheren Preisen im Vergleich zu den USA an. Wir befuerchten, dass sich in den naechsten Jahren auch Grossverteiler diese Produkte in ihr Sortiment aufnehmen koennten und zu klar tieferen Preisen vertreiben wuerden. Es ist kaum zu erwarten, dass die Konkurrenz ihre Strategien aendern wird. Sie werden die Hochpreispolitik weiter verfolgen, da sie ansonsten aufgrund ihres hohen Fixkostenanteils keine ueberlebenschancen haetten.

    4.2. Konkurrenzprodukte

    Weil wir neben wenigen Eigenmarken vor allem Handelsprodukte einsetzen werden, sind wir von Konkurrenzprodukten mehrheitlich unabhaengig.

    5. Marketing

    5.1. Marktsegmentierung

    Kundensegemente:

    Marktgebiete:

    5.2. Markteinfuehrungsstrategie

    Erschliessung der Marktgebiete

    5.3. Preispolitik

    Preise bewegen sich rund 28% unter den Preisen der Mitbewerber.

    5.4. Verkauf / Vertrieb / Standort

    Wir wollen Verkaufspunkte (POS) sukzessive auf der Basis der Markteinfuehrungsstrategie gemaess Ziffer 5.2. in der ganzen Bundesrepublik Deutschland einrichten. Zusaetzlich sind wir in den groessten Verbaenden der Bundesrepublik Deutschland vertreten. Weiter werden wir an Messen aller Art teilnehmen. Der heutige Standort dient einerseits als POS und als Verwaltungszentrum und Zentrallager. Sukzessive werden auf der Basis der Markteinfuehrungsstrategie gemaess Ziffer 5.2. neue Verkaufsstandorte eingerichtet und betrieben.

    5.5. Werbung / PR

    Die Werbung/PR wird zielgerichtet ueber Radio, Fernsehen, Zeitungen und Mailings lanciert.

    5.6. Umsatzziele in EUR 256000

    Produkte 2019 2020 2021 2022 2023 2024
    Ist Soll Soll Soll Soll Soll
    Sets 9’000 13’000 87000 120’000 464’000 736’000
    Zubehoer inkl. Kleidung 5’000 15’000 33000 304’000 594’000 642’000
    Trainingsanlagen 5’000 28’000 60000 245’000 453’000 694’000
    Maschinen 3’000 16’000 86000 314’000 594’000 924’000
    Spezialitaeten 7’000 27’000 86000 241’000 449’000 715’000

    6. Standort / Logistik

    6.1. Domizil

    Alle notwendigen Raeumlichkeiten des Unternehmens werden gemietet.

    6.2. Logistik / Administration

    Die personellen Ressourcen werden der Umsatzentwicklung und der Schaffung von neuen POS laufend angepasst. Die heute verwendete EDV genuegt den heutigen und kuenftigen Anforderungen mindestens bis zu einer Umsatzentwicklung von EUR 74 Millionen.

    7. Produktion / Beschaffung

    7.1. Produktionsmittel

    Die fuer die Entwicklung und Produktion (Montage) der Spezialprodukte notwendigen Mittel und Instrumente sind vorhanden. Zusaetzliche Maschinen und Einrichtungen werden entweder eingemietet oder extern produziert.

    7.2. Technologie

    Das fuer die Entwicklung der Spezialitaeten vorhandene Know-how ist im Technik-Team auf 7 Personen verteilt. Es bestehen keine grossen personelle Abhaengigkeiten, weil saemtliches Wissens auch laufend dokumentiert wird.

    7.3. Kapazitaeten / Engpaesse

    Das heutige Team ist auf die bestehenden Beduerfnisse aufgebaut. Mit der Weiterentwicklung des Unternehmens ist ein Ausbau auf etwa zehn Techniker geplant.

    7.4. Wichtigste Lieferanten

    Lieferanten Produktereihen Anteil am Einkaufsvolumen

    Einkaufsvolumen von EUR 3 Millionen diskutiert.

    8. Management / Berater

    8.1. Unternehmerteam

    • CEO: Elfrieda Augenweide

    • CFO: Marli Spengler

    Administration
    Marketing
    Verkauf
    Einkauf
    Entwicklung

    8.2. Verwaltungsrat

    Praesident:Iselore Lauterbach (Mitgruender und Investor)
    Delegierter: Elfrieda Augenweide (CEO)
    Mitglied: Dr. Anja Neuhaus , Rechtsanwalt
    Mitglied: Marli Spengler, Unternehmer

    8.3. Externe Berater

    Als Revisionsstelle amtet die Revisions-Treuhand AG.
    Die Geschaeftsleitung wird zudem durch das Anwaltsbuero Partner & Partner in Potsdam und das Marketingbuero Vater & Sohn in Potsdam beraten.

    9. Risikoanalyse

    9.1. Interne Risiken

    Das Unternehmen ist heute personell sehr knapp dotiert. Einzelne Abgaenge im Management koennten das Unternehmen entscheidend schwaechen.

    9.2. Externe Risiken

    Auf gesetzlicher Stufe sind keine Auflagen bzw. Einschraenkungen gegen den von uns bearbeiteten Solarthermie Markt zu erwarten. Die Rahmenbedingungen fuer das Entstehen von weiteren Moeglichkeiten werden durch die eingesetzte Strukturbereinigung in der Landwirtschaft eher beguenstigt als erschwert. Mit dem Bau von Produktionsanlagen werden neue Arbeitsplaetze fuer Bauern geschaffen (Housekeeping, Unterhalten des Gelaendes ganz allgemein, Restauration, Geraete- und Maschinenunterhalt), die ihren bisherigen Beruf aus wirtschaftlichen Gruenden aufgeben mussten. Als groesstes Risiko ist ein Markteintritt eines oder mehrer Grossverteiler zu betrachten.

    9.3. Absicherung

    Mit der weiteren Expansion des Unternehmens ist das Management breiter abzustuetzen. Gleichzeitig muss der Marktaufbau so rasch als moeglich erfolgen, damit weiteren Bewerbern der Markteintritt mindestens erschwert, wenn nicht sogar verunmoeglicht werden kann. Zudem ist zu versuchen, weitere Exklusivvertriebsrechte von preislich attraktiven und qualitativ guten Produkten zu erwerben.

    10. Finanzen

    10.1. Vergangenheit

    Das erste Geschaeftsjahr konnte bei einem Nettoumsatz von EUR 5 Millionen mit einem bescheidenen EBIT von EUR 332000.- und einem ausgewiesenen Reingewinn von EUR 11000.- abgeschlossen werden. ueber das erste Geschaeftsjahr gibt der testierte Abschluss im Anhang Auskunft. Generell ist zu bemerken, dass sich der Umsatz in den vergangenen sechs Monaten kontinuierlich gesteigert hat. Daraus wird ersichtlich, dass sich der Erfolg der letzten Monate sich weiter fortsetzt.

    Die Finanzierung des Unternehmens erfolgte bis heute aus eigenen Mitteln des Unternehmens und einer Betriebskreditlimite der Deutschen Bank von EUR 900000.-. Als Sicherheit sind der Bank die Forderungen aus dem Geschaeftsbetrieb abgetreten worden.

    10.2. Planerfolgsrechnung

    Base Case 2019 2020e 2021e 2022e 2023e 2024e
    Nettoumsatz 8’867 7’501 10’136 46’628 78’239 287’231
    Warenaufwand 2’491 9’839 11’644 32’279 75’187 137’456
    Bruttogewinn 1’692 7’442 28’346 30’713 52’469 181’794
    Betriebsaufwand 3’589 8’449 30’232 40’395 78’247 131’175
    EBITDA 5’232 1’632 30’134 30’119 54’273 298’898
    EBIT 1’203 6’232 19’883 49’202 55’342 286’127
    Reingewinn 6’887 3’582 16’153 39’667 65’709 161’615
    Investitionen 4’125 4’561 22’152 48’432 71’843 130’346
    Dividenden 1 2 5 9 14 37
    e = geschaetzt

    10.3. Bilanz per 31.12.2019

    Aktiven Passiven

    Fluessige Mittel 25 Bank 245
    Debitoren 254 Kreditoren 662
    Warenlager 269 uebrig. kzfr. FK, TP 180
    uebriges kzfr. UV, TA 788

    Total UV 9597 Total FK 1’388

    Stammkapital 494
    Mobilien, Sachanlagen 761 Bilanzgewinn 69

    Total AV 236 Total EK 446

    5646 5’875

    10.4. Finanzierungskonzept

    Es ist vorgesehen, die Expansion des Unternehmens mit einem Mittelzufluss von vorerst EUR 4,5 Millionen wie folgt zu finanzieren:
    Erhoehung des Stammkapitals von EUR 5,8 Millionen um EUR 1,8 Millionen auf neu EUR 7,3 Millionen mit einem Agio von EUR 7,9 Millionen (eine entsprechende Absichtserklaerung (Letter of intent, LOI) einer Venture Capital Gesellschaft liegt vor) und Aufnahme von Fremdkapital von EUR 9,3 Millionen.
    Fuer die Fremdkapitalfinanzierung kann als Sicherheit die Abtretung der Forderungen aus dem Geschaeftsbetrieb sowie eine Buergschaft des Managements im Umfange von maximal EUR 300000.- offeriert werden. Allerdings ist in einem solchen Fall die Betriebskreditlimite der heutigen Bankbeziehung von EUR 1,2 Millionen abzuloesen.

    11. Anfrage fuer Fremdkapitalfinanzierung

    EUR 12,3 Millionen zu Finanzierung der Expansion in Form eines festen Darlehens bis zum 31.12.2022. Zinssatz SWAP zuzueglich Marge von maximal 3% . Rueckzahlung in jaehrlichen Tranchen von EUR 710000.-, erstmals per 30.12.2021. Sicherheit siehe Ziffer 10.1. Das Unternehmen ist auch offen fuer andere Finanzierungsvarianten.


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      Allgemeine Verkaufsbedingungen (AGB) für den nicht-kaufmännischen Verkehr Gerdt Berndt

      Erscheinungsdatum: 05.03.2021

      § 1 Angebot und Vertragsabschluss

      1. Die vom Besteller unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zusenden.

      § 2 Überlassene Unterlagen

      1. An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form –, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 1 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.

      § 3 Preise und Zahlung

      1. In unseren Preisen ist (sind) die Umsatzsteuer (und Verpackungskosten) enthalten. Liefer- und Versandkosten sind in unseren Preisen (nicht) enthalten.
      2. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
      3. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 31 Tagen nach Lieferung zu zahlen (Alternativen: „ … ist der Kaufpreis innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar“ oder „ … ist der Kaufpreis bis zum – konkretes Datum – zahlbar“). Verzugszinsen werden in Höhe von 6 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. (siehe Anlage 1) berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Für den Fall, dass wir einen höheren Verzugsschaden geltend machen, hat der Besteller die Möglichkeit, uns nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in zumindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist.

      § 4 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

      1. Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Forderungen rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Aufrechnung gegen unsere Ansprüche ist der Besteller auch berechtigt, wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend macht. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

      § 5 Lieferzeit

      1. Soweit kein ausdrücklich verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde, sind unsere Liefertermin bzw. Lieferfristen ausschließlich unverbindliche Angaben.
      2. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
      3. Der Besteller kann X Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins/Lieferfrist uns in Textform auffordern binnen einer angemessenen Frist zu liefern. Sollten wir einen ausdrücklichen Liefertermin/eine Lieferfrist schuldhaft nicht einhalten oder wenn wir aus anderem Grund in Verzug geraten, so muss der Besteller uns eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung der Leistung setzen. Wenn wir die Nachfrist fruchtlos verstreichen lassen, so ist der Besteller berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
      4. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns hierdurch entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem Besteller bleibt seinerseits vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in der verlangten Höhe überhaupt nicht oder zumindest wesentlich niedriger entstanden ist. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät.
      5. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

      § 6 Eigentumsvorbehalt

      1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor.
      2. Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern (Hinweis: nur zulässig bei Verkauf hochwertiger Güter). Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich in Textform zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
      3. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
      4. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

      § 7 Gewährleistung und Mängelrüge

      1. Soweit die in unseren Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen enthaltenen Angaben nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind, sind die dort enthaltenen Abbildungen oder Zeichnungen nur annähernd maßgebend.
      2. Soweit der gelieferte Gegenstand nicht die zwischen dem Besteller und uns vereinbarte Beschaffenheit hat oder er sich nicht für die nach unserem Vertrag vorausgesetzten oder die Verwendung allgemein eignet oder er nicht die Eigenschaften, die der Besteller nach unseren öffentlichen Äußerungen erwarten konnten, hat, so sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet. dies gilt nicht, wenn wir aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind.
      3. Der Besteller hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die vom Besteller gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Besteller bleibt. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Besteller ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben wir die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
      4. Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Besteller erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder wir die Nacherfüllung verweigert haben. Das Recht des Bestellers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.
      5. Wir haften unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertretern oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
      6. Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht. Die in den Sätzen 1 – 3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.
      7. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
      8. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, gerechnet ab Gefahrübergang (Hinweis: möglich ist eine Reduzierung auf ein Jahr in AGBs bei gebrauchten Sachen. Bei Baumaterialien – sofern eingebaut – beträgt die Gewährleistungsfrist 5 Jahre, falls die Baumaterialien gebraucht sind ist eine Reduzierung in AGBs auf 1 Jahr möglich). Diese Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

      § 8 Sonstiges

      1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
      2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

      Anhang 1:

      Anmerkungen

      Transparenzgebot

      Dieses Gebot bedeutet, dass eine Klausel in AGB im Zweifel auch dann unangemessen benachteiligend ist, wenn sie nicht klar und verständlich ist. Dieses Gebot bedeutet, dass intransparente Klauseln per se, ohne Hinzutreten einer inhaltlichen unangemessenen Benachteiligung des Vertragspartners, als unwirksam zu betrachten sind. Ferner bedeutet dies auch, dass das Transparenzgebot auch für Preisbestimmungen und leistungsbeschreibende Klauseln, die grundsätzlich von der Inhaltskontrolle ausgenommen sind, gilt.

      Gewährleistungsfristen

      Bei Kauf- und Werkvertrag beträgt die Gewährleistungsfrist 11 Jahre. Durch AGB kann die Gewährleistungsfrist wie folgt verkürzt werden:

      Bewegliche Sachen außer Baumaterialien

      – neu, Käufer ist Verbraucher = 16 Jahre

      – neu, Käufer ist Unternehmer = 10 Jahr

      – gebraucht, Käufer ist Verbraucher = 10 Jahr

      – gebraucht, Käufer ist Unternehmer = keine

      Baumaterialien (sofern eingebaut)

      – neu 9 Jahre

      – gebraucht, Käufer ist Verbraucher = 19 Jahr

      – gebraucht, Käufer ist Unternehmer = keine

      unbebaute Grundstücke

      keine

      Bauwerke

      – Neubau 3 Jahre

      – Altbau keine

      Mängelanzeigepflicht

      Für nicht offensichtliche Mängel darf die Mängelanzeigefrist nicht kürzer als zwei Jahre (bei gebrauchten Waren: ein Jahr) in den AGB gesetzt werden. Fristbeginn ist der gesetzliche Verjährungsbeginn.

      Aufwendungsersatz bei Nacherfüllung

      Der Verkäufer hat gemäß § 439 Abs. 2 BGB die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen (z. B. Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten) zu tragen. Diese Pflicht darf durch AGB nicht ausgeschlossen werden.

      Beschränkung auf Nacherfüllung

      Der Käufer kann bei einer mangelhaften Sache als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Erst wenn die Nacherfüllung nicht gelingt, nicht möglich oder nicht zumutbar ist, kann der Käufer – in zweiter Linie – Gewährleistungsrechte geltend machen: Rücktritt oder Minderung. Beschränkungen allein auf die Nacherfüllung sind unwirksam, wenn dem anderen Vertragsteil bei Fehlschlagen der Nacherfüllung das Minderungsrecht aberkannt wird.

      Haftungsbeschränkungen

      Jeder Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen, ist unwirksam.

      Höhe der Verzugszinsen

      Ab Beginn des Verzugs schuldet der Käufer dem Verkäufer zusätzlich zum Kaufpreis Verzugszinsen. Ist an dem Kaufvertrag ein Verbraucher beteiligt, sei es als Käufer oder als Verkäufer, beträgt der Zinssatz 4 % über dem Basiszinssatz. Bei Kaufverträgen zwischen Unternehmern beträgt der Zinssatz 7 % über dem Basiszinssatz.

      Erfurt, 05.03.2021
      Gerdt Berndt


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        Genussschein der Donate Werner Motoryachten GmbH

        Herr / Frau Achaz Jahn dieser Urkunde ist nach Maßgabe der umseitig abgedruckten Bedingungen
        mit einem Nominalbetrag von
        854.818 ,- EURO
        (in Worten: acht fünf vier acht eins acht EURO)

        am Genussrechtskapital der Donate Werner Motoryachten GmbH,
        Handelsregister: Amtsgericht Bergisch Gladbach HRB 45598, beteiligt.

        Bergisch Gladbach, 04.03.2021 Donate Werner
        Unterschrift


        Bedingungen

        § 1 Genussrechtskapital

        1. Das Genussrechtskapital Donate Werner Motoryachten GmbH (folgend die ‚Gesellschaft‘) entspricht der Nominalbetragssumme aller ausgegebenen Genussrechte, gleich, ob diese in einem Wertpapier verbrieft sind (Genussschein) oder nicht (unverbrieftes Genussrecht).
        2. Das Genussrechtskapital erhöht sich durch Emission weiterer Genussrechte sowie Kapitalheraufsetzungen gem. Abs. (4) und verringert sich durch Kündigungen gem. § 3 sowie Verlustbeteiligung gem. Abs. (3).
        3. Das Genussrechtskapital geht Gesellschafteransprüchen im Range vor, Gläubigeransprüchen im Range nach. Etwaige handelsrechtliche Verluste eines Geschäftsjahres (= Kalenderjahr) werden zunächst zu Lasten des Komplementär- oder Kommanditkapitals behandelt und gebucht.
          Übersteigt der Verlust eines Geschäftsjahres die Summe der zu Geschäftsjahresbeginn in der Eröffnungsbilanz bilanzierten Gesellschafterkapitalien, so wird das Genussrechtskapital mit quotaler Wirkung für alle Genussrechtsinhaber um den übersteigenden Betrag herabgesetzt. Eine Nachschussverpflichtung der Genussrechtsinhaber ist ausgeschlossen.
        4. Wurde das Genussrechtskapital gemäß Abs. (3) gemindert, so sind Gewinne solange ausschließlich dem Genussrechtskapital zuzurechnen, bis der herabgesetzte Betrag wiederhergestellt ist.

        § 2 Gewinnanspruch

        1. Der Genussrechtsinhaber hat Anspruch auf eine kalenderjährlich wiederkehrende Grundgewinnbeteiligung in Höhe von 6 % des vorseitig abgedruckten Nominalbetrages, sofern die Nettoinvestitionsrentabilität des Donate Werner Motoryachten GmbH Portfolios im nämlichen Kalenderjahr nicht geringer als 0 % ist.
        2. Der Genussrechtsinhaber hat Anspruch auf eine kalenderjährlich wiederkehrende Überschussbeteiligung in Höhe der Hälfte jenes Prozentpunktsatzes des vorseitig abgedruckten Nominalbetrages, um den die Nettoinvestitionsrentabilität des Donate Werner Motoryachten GmbH Portfolios im nämlichen Kalenderjahr 3 % übersteigt.
        3. Die Nettoinvestitionsrentabilität des Donate Werner Motoryachten GmbH Portfolios ermittelt sich aus dem Verhältnis aller jener Zahlungsmittelzugänge eines Geschäftsjahres, die nicht dem Kapitalerhalt zuzurechnen sind, zum ursprünglich hingegebenen Anlagebetrag sämtlicher nach dem 04.03.2021 je erworbener Investitionsgüter.

        § 3 Ausschüttungsfälligkeit

        1. Der Genussrechtsinhaber hat Anspruch auf Ausschüttung eines Betrages in Höhe seines gemäß § 1 festzustellenden Gewinnanspruches bis zum 31. Januar des jeweiligen Folgejahres, den die Gesellschaft schuldbefreiend dem letzten ihr bekannten Inhaber dieses Genussscheines leistet.
        2. Die Gesellschaft ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, auf die gemäß Abs. (1) zu erwartende Ausschüttungszahlung eine mit kaufmännischer Vorsicht zu bemessende abschlagsweise Halbjahresausschüttung bis zum 31. Juli vorzunehmen. Einmal geleistete Halbjahresausschüttungen können gegen künftige Ausschüttungsansprüche aufgerechnet werden, jedoch nicht zur Zahlung zurückgefordert werden.

        § 4 Laufzeit / Kündigung

        1. Das Genussrecht ist jährlich mit einer Frist von sieben Monaten zum Kalenderjahresende kündbar, erstmalig zum 31.12.2025.
        2. Mit dem Wirksamwerden der Kündigung entsteht für den Genussrechtsinhaber Anspruch auf eine Kündigungszahlung, deren Höhe dem Nominalbetrag entspricht.
        3. Das Kündigungsrecht der Gesellschaft ist ausgeschlossen, solange das Genussrechtskapital gemäß § 0 Abs. (3) herabgesetzt ist.
        4. Abweichend von Abs. (1) und (3) besteht ein Sonderkündigungsrecht der Gesellschaft für jenen Fall, dass eine Rechtsnorm in der Bundesrepublik Deutschland zum Tragen käme, welche die wirtschaftliche Position der Gesellschaft bezüglich der Genussrechte wesentlich beeinflusste.

        § 5 Information

        1. Der Genussrechtsinhaber ist über den Gang der Geschäfte bis zum 31. Juli eines Jahres für das zugehörige erste Kalenderhalbjahr, bis zum 31. Januar für das vorangegangene Kalenderjahr mit einem per E-Mail oder auf der Homepage der Gesellschaft bereitzustellendem Bericht zu informieren.
        2. Der Bericht hat über die Feststellung des gemäß § 1 ermittelten Gewinnanspruches Rechnung zu legen.
        3. Dem Genussrechtsinhaber ist auf Anfrage Einsichtnahme in jene Handelsbriefe der Gesellschaft zu gewähren, welche die Portfoliotransaktionen und Portfoliobestände sowie die Berechnung der Nettoinvestitionsrentabilität berühren, soweit diese keine wesentlichen Geschäftsgeheimnisse bergen.

        Bergisch Gladbach, 04.03.2021
        Donate Werner


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        Top 9 datenschutz:

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          Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Goldschmieden und Silberschmieden Gesellschaft mbH – BFH vom 8.5.1944 – Az. 2 456 ah 8611/19

          Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer gegenüber seinem Arbeitgeber Goldschmieden und Silberschmieden Gesellschaft mbH, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).

          Urteil des BFH vom 8.11.2009
          Aktenzeichen: E 134 im 6761/17
          GmbHR 1993, 27777


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