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Musterprotokoll für die Gründung einer Mehrpersonengesellschaft mit bis zu drei Gesellschaftern

UR. Nr. 12815

Heute, den 18.04.2021, erschienen vor mir, Aloysius Two Hawks, Notar mit dem Amtssitz in Ulm,

1) Frau Kord Kuhlmann,
2) Herr Bodomar Christ,
3) Herr Curt Spengler,

1. Die Erschienenen errichten hiermit nach Paragraph 2 Abs. 1a GmbHG eine Gesell­schaft mit beschränkter Haftung unter der Firma
Hadumod Maier Grundstücksverwaltung Gesellschaft mit beschraenkter Haftung mit dem Sitz in Ulm.

2. Gegenstand des Unternehmens ist Spedition es Rechtsfragen Leistungsangebot Auftragsabwicklung Logistische Dienstleistungen Wirtschaftliche Aspekte International Navigationsmenü.

3. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 37891 Euro (i. W. drei sieben acht neun eins Euro) und wird wie folgt übernommen:

Frau Kord Kuhlmann uebernimmt einen Geschäftsanteil mit einem Nennbetrag in Höhe von 37391 Euro
(i. W. drei sieben drei neun eins Euro) (Geschäftsanteil Nr. 1),

Herr Bodomar Christ uebernimmt einen Geschäftsanteil mit einem Nennbetrag in Höhe von 666 Euro
(i. W. sechs sechs sechs Euro) (Geschäftsanteil Nr. 2),

Herr Curt Spengler uebernimmt einen Geschäftsanteil mit einem Nennbetrag in Höhe von -166 Euro
(i. W. -eins sechs sechs Euro) (Geschäftsanteil Nr. 3).

Die Einlagen sind in Geld zu erbringen, und zwar sofort in voller Höhe/zu
50 Prozent sofort, im Übrigen sobald die Gesellschafterversammlung ihre Einforderung beschliesst.

4. Zum Geschäftsführer der Gesellschaft wird Herr Hadumod Maier,geboren am 20.7.1958 , wohnhaft in Ulm, bestellt.
Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des Paragraph 181 des Bürger­lichen Gesetzbuchs befreit.

5. Die Gesellschaft trägt die mit der Gründung verbundenen Kosten bis zu einem Gesamtbetrag von 300 Euro, höchstens jedoch bis zum Betrag ihres
Stammkapitals. Darüber hinausgehende Kosten tragen die Gesellschafter im Verhältnis der Nennbeträge ihrer Geschäftsanteile.

6. Von dieser Urkunde erhält eine Ausfertigung jeder Gesellschafter, beglau­bigte Ablichtungen die Gesellschaft und das Registergericht (in elektroni­
scher Form) sowie eine einfache Abschrift das Finanzamt – Körperschaft­steuerstelle –.

7. Die Erschienenen wurden vom Notar Aloysius Two Hawks insbesondere auf Folgendes hingewiesen:

Hinweise:
1) Nicht Zutreffendes streichen. Bei juristischen Personen ist die Anrede Herr/Frau wegzulassen.
2) Hier sind neben der Bezeichnung des Gesellschafters und den Angaben zur notariellen Identi­tätsfeststellung ggf. der Güterstand und die Zustimmung des Ehegatten sowie die Angaben zu einer etwaigen Vertretung zu vermerken.
3) Nicht Zutreffendes streichen. Bei der Unternehmergesellschaft muss die zweite Alternative ge­strichen werden.
4) Nicht Zutreffendes streichen.


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    GmbH Treuhandvertrag

    zwischen

    Grit Koch Versicherungen Ges. m. b. Haftung, (Wiesbaden)

    (nachstehend „Treugeber“ genannt)

    und

    Karlpeter Böhm Babyausstattungen Gesellschaft mbH, (Münster)

    (nachstehend „Treuhänder“ genannt)

    1. Vertragsgegenstand

    1.1. Der Treugeber beauftragt hiermit den Treuhänder, in eigenem Namen, aber auf Rechnung und Gefahr des Treugebers die bei der Bank (Cottbus), auf dem Konto Nr. 7845501 verbuchten Vermögenswerte (im folgenden kurz: „Treugut“) zu halten und zu verwalten. Der Treuhänder handelt dabei als Beauftragter im Sinne des deutschen Rechts. Er hat das Recht, Stellvertreter zu ernennen und mit schriftlichem Widerruf abzuberufen.

    1.2. Der Treuhänder verwaltet das Treugut nach den Weisungen des Treugebers oder von ihm schriftlich bezeichneter Stellvertreter.

    Der Treuhänder ist berechtigt, die Befolgung von Weisungen abzulehnen, die nach seiner Auffassung mit dem Gesetz in Widerspruch stehen. Liegen keine Weisungen vor, so ist der Treuhänder verpflichtet, solche vom Treugeber oder seinen Stellvertretern einzuholen. Bei Gefahr im Verzug sowie wenn Weisungen nicht zeitgerecht eingeholt werden können oder eintreffen, handelt der Treuhänder selbständig, nach bestem Wissen und Gewissen.

    1.3. Der Treuhänder anerkennt, dass sämtliche auf dem unter Ziff. 1.1. hiervor erwähnten Konto verbuchten Vermögenswerte sowie deren Ertrag vollumfänglich Eigentum des Treugebers sind und wird sie diesem jederzeit auf erste Aufforderung hin zu unbeschwerter Verfügung herausgeben. Vorbehalten bleiben die Rechte des Treuhänders gemäss Art. 401 OR.

    1.4. Den Parteien sind die Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes bekannt. Der Treuhänder bestätigt hiermit, dass er diesen Auftrag im Einklang mit den ent-sprechenden Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes sowie überhaupt mit den übrigen gesetzlichen Bestimmungen ausüben kann.

    2. Haftung

    Das Risiko für die Verwaltung und Erhaltung des Treugutes liegt vollumfänglich beim Treugeber. Der Treugeber verpflichtet sich und seine Rechtsnachfolger, den Treuhänder weder selber zu belangen durch Dritte, über die der Treuhänder die Kontrolle ausübt oder die ihrerseits in einem Dienst- oder anderen rechtlichen Verhältnis zu ihm stehen, haftbar machen zu lassen für die Tätigkeiten in Ausübung dieses Treuhandmandates, sowie allgemein ihn von allen Ansprüchen, die gegen ihn aus der Mandatsausübung geltend gemacht werden können, freizustellen und schad- und klaglos zu halten. Vorbehalten bleibt die Haftung des Treuhänders aufgrund der Sorgfaltpflicht, die ihn gemäss Art. 398 OR als Beauftragten trifft, wobei diese Haftung auf rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt wird (Art. 100 Abs. 1 OR).

    3. Honorar

    Der Treugeber verpflichtet sich, den Treuhänder für die gestützt auf diesen Treuhandvertrag erbrachten Dienstleistungen nach Zeitaufwand zu entschädigen. Als Grundlage dient ein Stundenhonorar von mindestens EUR. 301.–. Ferner wird der Treugeber dem Treuhänder alle Auslagen und Verwendungen ersetzen, die diesem im Zusammenhang mit der Ausübung des Treuhandmandates anfallen. Es gilt als vereinbart, dass das jährliche Honorar mindestens 1,5 % des Bruttobetrags des am Anfang des Kalenderjahres angelegten Vermögens betragen soll.

    4. Geheimhaltung

    Der Treuhänder ist verpflichtet, das Treuhandverhältnis und insbesondere die Identität des Treugebers gegenüber Behörden und Privatpersonen geheimzuhalten. Ausnahmen von der Geheimhaltungspflicht bestehen in denjenigen Fällen, in denen der Treuhänder ohne die Offenlegung des Treuhandverhältnisses sowie der Identität des Treugebers persönliche Nachteile erlitte (z.B. infolge Zurechnung des Treugutes zum steuerbaren Vermögen des Treuhänders) oder in denen er von Gesetzes wegen zur Offenlegung verpflichtet werden kann (wie z.B. in Erfüllung der Bestimmungen des Gesetzes über die Geldwäsche sowie im Zuge eines Strafverfahrens). In solchen Ausnahmefällen ist der Treuhänder ausdrücklich von der Geheimhaltungspflicht befreit soweit die Verhältnisse es erfordern.

    5. Weitere Bestimmungen

    5.1 Abänderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

    5.2. Auf diesen Vertrag ist deutsches Recht anwendbar.

    5.3. Als Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag anerkennen die Parteien die ordentlichen Gerichte am Sitz des Treugebers.

    (Wiesbaden, Datum):

    Für Grit Koch Versicherungen Ges. m. b. Haftung: Für Karlpeter Böhm Babyausstattungen Gesellschaft mbH:

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      Musterprotokoll für die Gründung einer Mehrpersonengesellschaft mit bis zu drei Gesellschaftern

      UR. Nr. 87801

      Heute, den 18.04.2021, erschienen vor mir, Götz Zeller, Notar mit dem Amtssitz in Braunschweig,

      1) Frau Jeannine Winkler,
      2) Herr Daniela Held,
      3) Herr Marta Köster,

      1. Die Erschienenen errichten hiermit nach Paragraph 2 Abs. 1a GmbHG eine Gesell­schaft mit beschränkter Haftung unter der Firma
      Swantje Winkler Wintergärten GmbH mit dem Sitz in Braunschweig.

      2. Gegenstand des Unternehmens ist Präsent Navigationsmenü.

      3. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 472418 Euro (i. W. vier sieben zwei vier eins acht Euro) und wird wie folgt übernommen:

      Frau Jeannine Winkler uebernimmt einen Geschäftsanteil mit einem Nennbetrag in Höhe von 170852 Euro
      (i. W. eins sieben null acht fünf zwei Euro) (Geschäftsanteil Nr. 1),

      Herr Daniela Held uebernimmt einen Geschäftsanteil mit einem Nennbetrag in Höhe von 290052 Euro
      (i. W. zwei neun null null fünf zwei Euro) (Geschäftsanteil Nr. 2),

      Herr Marta Köster uebernimmt einen Geschäftsanteil mit einem Nennbetrag in Höhe von 11514 Euro
      (i. W. eins eins fünf eins vier Euro) (Geschäftsanteil Nr. 3).

      Die Einlagen sind in Geld zu erbringen, und zwar sofort in voller Höhe/zu
      50 Prozent sofort, im Übrigen sobald die Gesellschafterversammlung ihre Einforderung beschliesst.

      4. Zum Geschäftsführer der Gesellschaft wird Herr Swantje Winkler,geboren am 17.8.1985 , wohnhaft in Braunschweig, bestellt.
      Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des Paragraph 181 des Bürger­lichen Gesetzbuchs befreit.

      5. Die Gesellschaft trägt die mit der Gründung verbundenen Kosten bis zu einem Gesamtbetrag von 300 Euro, höchstens jedoch bis zum Betrag ihres
      Stammkapitals. Darüber hinausgehende Kosten tragen die Gesellschafter im Verhältnis der Nennbeträge ihrer Geschäftsanteile.

      6. Von dieser Urkunde erhält eine Ausfertigung jeder Gesellschafter, beglau­bigte Ablichtungen die Gesellschaft und das Registergericht (in elektroni­
      scher Form) sowie eine einfache Abschrift das Finanzamt – Körperschaft­steuerstelle –.

      7. Die Erschienenen wurden vom Notar Götz Zeller insbesondere auf Folgendes hingewiesen:

      Hinweise:
      1) Nicht Zutreffendes streichen. Bei juristischen Personen ist die Anrede Herr/Frau wegzulassen.
      2) Hier sind neben der Bezeichnung des Gesellschafters und den Angaben zur notariellen Identi­tätsfeststellung ggf. der Güterstand und die Zustimmung des Ehegatten sowie die Angaben zu einer etwaigen Vertretung zu vermerken.
      3) Nicht Zutreffendes streichen. Bei der Unternehmergesellschaft muss die zweite Alternative ge­strichen werden.
      4) Nicht Zutreffendes streichen.


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        Musterprotokoll für die Gründung einer Mehrpersonengesellschaft mit bis zu drei Gesellschaftern

        UR. Nr. 39415

        Heute, den 17.04.2021, erschienen vor mir, Olf Clemens, Notar mit dem Amtssitz in Kassel,

        1) Frau Marlit Helmchen,
        2) Herr Adelbert Jung,
        3) Herr Trudbert Graubär,

        1. Die Erschienenen errichten hiermit nach Paragraph 2 Abs. 1a GmbHG eine Gesell­schaft mit beschränkter Haftung unter der Firma
        Edelfriede Götz Dressur Ges. mit beschraenkter Haftung mit dem Sitz in Kassel.

        2. Gegenstand des Unternehmens ist Taxi es Etymologie Geschichte des Taxis Arten von Taxis Ungenehmigte Personenbeförderung Situation in Deutschland Situation in Österreich Situation in anderen Ländern Galerie Mediale Rezeption Bekannte (ehemalige) Taxifahrer (Auswahl) Navigationsmenü.

        3. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 336776 Euro (i. W. drei drei sechs sieben sieben sechs Euro) und wird wie folgt übernommen:

        Frau Marlit Helmchen uebernimmt einen Geschäftsanteil mit einem Nennbetrag in Höhe von 190854 Euro
        (i. W. eins neun null acht fünf vier Euro) (Geschäftsanteil Nr. 1),

        Herr Adelbert Jung uebernimmt einen Geschäftsanteil mit einem Nennbetrag in Höhe von 51948 Euro
        (i. W. fünf eins neun vier acht Euro) (Geschäftsanteil Nr. 2),

        Herr Trudbert Graubär uebernimmt einen Geschäftsanteil mit einem Nennbetrag in Höhe von 93974 Euro
        (i. W. neun drei neun sieben vier Euro) (Geschäftsanteil Nr. 3).

        Die Einlagen sind in Geld zu erbringen, und zwar sofort in voller Höhe/zu
        50 Prozent sofort, im Übrigen sobald die Gesellschafterversammlung ihre Einforderung beschliesst.

        4. Zum Geschäftsführer der Gesellschaft wird Herr Edelfriede Götz,geboren am 21.5.1994 , wohnhaft in Kassel, bestellt.
        Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des Paragraph 181 des Bürger­lichen Gesetzbuchs befreit.

        5. Die Gesellschaft trägt die mit der Gründung verbundenen Kosten bis zu einem Gesamtbetrag von 300 Euro, höchstens jedoch bis zum Betrag ihres
        Stammkapitals. Darüber hinausgehende Kosten tragen die Gesellschafter im Verhältnis der Nennbeträge ihrer Geschäftsanteile.

        6. Von dieser Urkunde erhält eine Ausfertigung jeder Gesellschafter, beglau­bigte Ablichtungen die Gesellschaft und das Registergericht (in elektroni­
        scher Form) sowie eine einfache Abschrift das Finanzamt – Körperschaft­steuerstelle –.

        7. Die Erschienenen wurden vom Notar Olf Clemens insbesondere auf Folgendes hingewiesen:

        Hinweise:
        1) Nicht Zutreffendes streichen. Bei juristischen Personen ist die Anrede Herr/Frau wegzulassen.
        2) Hier sind neben der Bezeichnung des Gesellschafters und den Angaben zur notariellen Identi­tätsfeststellung ggf. der Güterstand und die Zustimmung des Ehegatten sowie die Angaben zu einer etwaigen Vertretung zu vermerken.
        3) Nicht Zutreffendes streichen. Bei der Unternehmergesellschaft muss die zweite Alternative ge­strichen werden.
        4) Nicht Zutreffendes streichen.


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          Meikel Böhm Piercing GmbH, (Mainz)

          (nachstehend „Treugeber“ genannt)

          und

          Edgar Poirot Entsorgungsunternehmen Ges. m. b. Haftung, (Fürth)

          (nachstehend „Treuhänder“ genannt)

          1. Vertragsgegenstand

          1.1. Der Treugeber beauftragt hiermit den Treuhänder, in eigenem Namen, aber auf Rechnung und Gefahr des Treugebers die bei der Bank (Krefeld), auf dem Konto Nr. 6743425 verbuchten Vermögenswerte (im folgenden kurz: „Treugut“) zu halten und zu verwalten. Der Treuhänder handelt dabei als Beauftragter im Sinne des deutschen Rechts. Er hat das Recht, Stellvertreter zu ernennen und mit schriftlichem Widerruf abzuberufen.

          1.2. Der Treuhänder verwaltet das Treugut nach den Weisungen des Treugebers oder von ihm schriftlich bezeichneter Stellvertreter.

          Der Treuhänder ist berechtigt, die Befolgung von Weisungen abzulehnen, die nach seiner Auffassung mit dem Gesetz in Widerspruch stehen. Liegen keine Weisungen vor, so ist der Treuhänder verpflichtet, solche vom Treugeber oder seinen Stellvertretern einzuholen. Bei Gefahr im Verzug sowie wenn Weisungen nicht zeitgerecht eingeholt werden können oder eintreffen, handelt der Treuhänder selbständig, nach bestem Wissen und Gewissen.

          1.3. Der Treuhänder anerkennt, dass sämtliche auf dem unter Ziff. 1.1. hiervor erwähnten Konto verbuchten Vermögenswerte sowie deren Ertrag vollumfänglich Eigentum des Treugebers sind und wird sie diesem jederzeit auf erste Aufforderung hin zu unbeschwerter Verfügung herausgeben. Vorbehalten bleiben die Rechte des Treuhänders gemäss Art. 401 OR.

          1.4. Den Parteien sind die Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes bekannt. Der Treuhänder bestätigt hiermit, dass er diesen Auftrag im Einklang mit den ent-sprechenden Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes sowie überhaupt mit den übrigen gesetzlichen Bestimmungen ausüben kann.

          2. Haftung

          Das Risiko für die Verwaltung und Erhaltung des Treugutes liegt vollumfänglich beim Treugeber. Der Treugeber verpflichtet sich und seine Rechtsnachfolger, den Treuhänder weder selber zu belangen durch Dritte, über die der Treuhänder die Kontrolle ausübt oder die ihrerseits in einem Dienst- oder anderen rechtlichen Verhältnis zu ihm stehen, haftbar machen zu lassen für die Tätigkeiten in Ausübung dieses Treuhandmandates, sowie allgemein ihn von allen Ansprüchen, die gegen ihn aus der Mandatsausübung geltend gemacht werden können, freizustellen und schad- und klaglos zu halten. Vorbehalten bleibt die Haftung des Treuhänders aufgrund der Sorgfaltpflicht, die ihn gemäss Art. 398 OR als Beauftragten trifft, wobei diese Haftung auf rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt wird (Art. 100 Abs. 1 OR).

          3. Honorar

          Der Treugeber verpflichtet sich, den Treuhänder für die gestützt auf diesen Treuhandvertrag erbrachten Dienstleistungen nach Zeitaufwand zu entschädigen. Als Grundlage dient ein Stundenhonorar von mindestens EUR. 392.–. Ferner wird der Treugeber dem Treuhänder alle Auslagen und Verwendungen ersetzen, die diesem im Zusammenhang mit der Ausübung des Treuhandmandates anfallen. Es gilt als vereinbart, dass das jährliche Honorar mindestens 1,5 % des Bruttobetrags des am Anfang des Kalenderjahres angelegten Vermögens betragen soll.

          4. Geheimhaltung

          Der Treuhänder ist verpflichtet, das Treuhandverhältnis und insbesondere die Identität des Treugebers gegenüber Behörden und Privatpersonen geheimzuhalten. Ausnahmen von der Geheimhaltungspflicht bestehen in denjenigen Fällen, in denen der Treuhänder ohne die Offenlegung des Treuhandverhältnisses sowie der Identität des Treugebers persönliche Nachteile erlitte (z.B. infolge Zurechnung des Treugutes zum steuerbaren Vermögen des Treuhänders) oder in denen er von Gesetzes wegen zur Offenlegung verpflichtet werden kann (wie z.B. in Erfüllung der Bestimmungen des Gesetzes über die Geldwäsche sowie im Zuge eines Strafverfahrens). In solchen Ausnahmefällen ist der Treuhänder ausdrücklich von der Geheimhaltungspflicht befreit soweit die Verhältnisse es erfordern.

          5. Weitere Bestimmungen

          5.1 Abänderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

          5.2. Auf diesen Vertrag ist deutsches Recht anwendbar.

          5.3. Als Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag anerkennen die Parteien die ordentlichen Gerichte am Sitz des Treugebers.

          (Mainz, Datum):

          Für Meikel Böhm Piercing GmbH: Für Edgar Poirot Entsorgungsunternehmen Ges. m. b. Haftung:

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          Top 5 Zweck:

            GmbHmantel gmbh mantel kaufen deutschland Gruendung deutsche gmbh kaufen kann gesellschaft immobilien kaufen

            Musterprotokoll für die Gründung einer Mehrpersonengesellschaft mit bis zu drei Gesellschaftern

            UR. Nr. 86441

            Heute, den 17.04.2021, erschienen vor mir, Theofried Büscher, Notar mit dem Amtssitz in Erlangen,

            1) Frau Degenhardt Kikkoman,
            2) Herr Xaver Prügler,
            3) Herr Hannetraud Linke,

            1. Die Erschienenen errichten hiermit nach Paragraph 2 Abs. 1a GmbHG eine Gesell­schaft mit beschränkter Haftung unter der Firma
            Ela Schwarzer Management Gesellschaft mit beschraenkter Haftung mit dem Sitz in Erlangen.

            2. Gegenstand des Unternehmens ist Elektro Anmerkungen zum Begriff Genres Weitere Stilrichtungen und Dachbezeichnungen Navigationsmenü.

            3. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 79226 Euro (i. W. sieben neun zwei zwei sechs Euro) und wird wie folgt übernommen:

            Frau Degenhardt Kikkoman uebernimmt einen Geschäftsanteil mit einem Nennbetrag in Höhe von 15053 Euro
            (i. W. eins fünf null fünf drei Euro) (Geschäftsanteil Nr. 1),

            Herr Xaver Prügler uebernimmt einen Geschäftsanteil mit einem Nennbetrag in Höhe von 49102 Euro
            (i. W. vier neun eins null zwei Euro) (Geschäftsanteil Nr. 2),

            Herr Hannetraud Linke uebernimmt einen Geschäftsanteil mit einem Nennbetrag in Höhe von 15071 Euro
            (i. W. eins fünf null sieben eins Euro) (Geschäftsanteil Nr. 3).

            Die Einlagen sind in Geld zu erbringen, und zwar sofort in voller Höhe/zu
            50 Prozent sofort, im Übrigen sobald die Gesellschafterversammlung ihre Einforderung beschliesst.

            4. Zum Geschäftsführer der Gesellschaft wird Herr Ela Schwarzer,geboren am 19.1.1970 , wohnhaft in Erlangen, bestellt.
            Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des Paragraph 181 des Bürger­lichen Gesetzbuchs befreit.

            5. Die Gesellschaft trägt die mit der Gründung verbundenen Kosten bis zu einem Gesamtbetrag von 300 Euro, höchstens jedoch bis zum Betrag ihres
            Stammkapitals. Darüber hinausgehende Kosten tragen die Gesellschafter im Verhältnis der Nennbeträge ihrer Geschäftsanteile.

            6. Von dieser Urkunde erhält eine Ausfertigung jeder Gesellschafter, beglau­bigte Ablichtungen die Gesellschaft und das Registergericht (in elektroni­
            scher Form) sowie eine einfache Abschrift das Finanzamt – Körperschaft­steuerstelle –.

            7. Die Erschienenen wurden vom Notar Theofried Büscher insbesondere auf Folgendes hingewiesen:

            Hinweise:
            1) Nicht Zutreffendes streichen. Bei juristischen Personen ist die Anrede Herr/Frau wegzulassen.
            2) Hier sind neben der Bezeichnung des Gesellschafters und den Angaben zur notariellen Identi­tätsfeststellung ggf. der Güterstand und die Zustimmung des Ehegatten sowie die Angaben zu einer etwaigen Vertretung zu vermerken.
            3) Nicht Zutreffendes streichen. Bei der Unternehmergesellschaft muss die zweite Alternative ge­strichen werden.
            4) Nicht Zutreffendes streichen.


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            Top 6 Treuhandvertrag:

              gesellschaft kaufen kredit gmbh kaufen gute bonität Gruendung kontokorrent gmbh kaufen berlin

              Musterprotokoll für die Gründung einer Mehrpersonengesellschaft mit bis zu drei Gesellschaftern

              UR. Nr. 32231

              Heute, den 17.04.2021, erschienen vor mir, Werner Benz, Notar mit dem Amtssitz in Bochum,

              1) Frau Otbert Karl,
              2) Herr Raimer Rode,
              3) Herr Carmen Faber,

              1. Die Erschienenen errichten hiermit nach Paragraph 2 Abs. 1a GmbHG eine Gesell­schaft mit beschränkter Haftung unter der Firma
              Tilo Seemann Bars GmbH mit dem Sitz in Bochum.

              2. Gegenstand des Unternehmens ist Umwelt Begriffsgeschichte Umwelt in der politisch-ökologischen Debatte Umwelt in den Geisteswissenschaften Umwelt als (system)theoretischer Begriff Umwelt in der Organisationstheorie Umwelt in den Naturwissenschaften Anlage-Umwelt-Interaktion Anmerkungen und Zitate Navigationsmenü.

              3. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 262521 Euro (i. W. zwei sechs zwei fünf zwei eins Euro) und wird wie folgt übernommen:

              Frau Otbert Karl uebernimmt einen Geschäftsanteil mit einem Nennbetrag in Höhe von 225243 Euro
              (i. W. zwei zwei fünf zwei vier drei Euro) (Geschäftsanteil Nr. 1),

              Herr Raimer Rode uebernimmt einen Geschäftsanteil mit einem Nennbetrag in Höhe von 10872 Euro
              (i. W. eins null acht sieben zwei Euro) (Geschäftsanteil Nr. 2),

              Herr Carmen Faber uebernimmt einen Geschäftsanteil mit einem Nennbetrag in Höhe von 26406 Euro
              (i. W. zwei sechs vier null sechs Euro) (Geschäftsanteil Nr. 3).

              Die Einlagen sind in Geld zu erbringen, und zwar sofort in voller Höhe/zu
              50 Prozent sofort, im Übrigen sobald die Gesellschafterversammlung ihre Einforderung beschliesst.

              4. Zum Geschäftsführer der Gesellschaft wird Herr Tilo Seemann,geboren am 23.2.1982 , wohnhaft in Bochum, bestellt.
              Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des Paragraph 181 des Bürger­lichen Gesetzbuchs befreit.

              5. Die Gesellschaft trägt die mit der Gründung verbundenen Kosten bis zu einem Gesamtbetrag von 300 Euro, höchstens jedoch bis zum Betrag ihres
              Stammkapitals. Darüber hinausgehende Kosten tragen die Gesellschafter im Verhältnis der Nennbeträge ihrer Geschäftsanteile.

              6. Von dieser Urkunde erhält eine Ausfertigung jeder Gesellschafter, beglau­bigte Ablichtungen die Gesellschaft und das Registergericht (in elektroni­
              scher Form) sowie eine einfache Abschrift das Finanzamt – Körperschaft­steuerstelle –.

              7. Die Erschienenen wurden vom Notar Werner Benz insbesondere auf Folgendes hingewiesen:

              Hinweise:
              1) Nicht Zutreffendes streichen. Bei juristischen Personen ist die Anrede Herr/Frau wegzulassen.
              2) Hier sind neben der Bezeichnung des Gesellschafters und den Angaben zur notariellen Identi­tätsfeststellung ggf. der Güterstand und die Zustimmung des Ehegatten sowie die Angaben zu einer etwaigen Vertretung zu vermerken.
              3) Nicht Zutreffendes streichen. Bei der Unternehmergesellschaft muss die zweite Alternative ge­strichen werden.
              4) Nicht Zutreffendes streichen.


              Deutschland gesellschaft immobilie kaufen

              venture capital aüg


              Top 3 Handelsvermittlervertrag:

                gmbh kaufen wie handelssysteme gesellschaft jetzt kaufen Treuhand Gmbh ohne Stammkapital gmbh kaufen hamburg

                GmbH Treuhandvertrag

                zwischen

                Jessica Haarlos Treppenlifte GmbH, (Augsburg)

                (nachstehend „Treugeber“ genannt)

                und

                Friedhardt Jahn Dachdecker Gesellschaft mit beschränkter Haftung, (Aachen)

                (nachstehend „Treuhänder“ genannt)

                1. Vertragsgegenstand

                1.1. Der Treugeber beauftragt hiermit den Treuhänder, in eigenem Namen, aber auf Rechnung und Gefahr des Treugebers die bei der Bank (Osnabrück), auf dem Konto Nr. 1222226 verbuchten Vermögenswerte (im folgenden kurz: „Treugut“) zu halten und zu verwalten. Der Treuhänder handelt dabei als Beauftragter im Sinne des deutschen Rechts. Er hat das Recht, Stellvertreter zu ernennen und mit schriftlichem Widerruf abzuberufen.

                1.2. Der Treuhänder verwaltet das Treugut nach den Weisungen des Treugebers oder von ihm schriftlich bezeichneter Stellvertreter.

                Der Treuhänder ist berechtigt, die Befolgung von Weisungen abzulehnen, die nach seiner Auffassung mit dem Gesetz in Widerspruch stehen. Liegen keine Weisungen vor, so ist der Treuhänder verpflichtet, solche vom Treugeber oder seinen Stellvertretern einzuholen. Bei Gefahr im Verzug sowie wenn Weisungen nicht zeitgerecht eingeholt werden können oder eintreffen, handelt der Treuhänder selbständig, nach bestem Wissen und Gewissen.

                1.3. Der Treuhänder anerkennt, dass sämtliche auf dem unter Ziff. 1.1. hiervor erwähnten Konto verbuchten Vermögenswerte sowie deren Ertrag vollumfänglich Eigentum des Treugebers sind und wird sie diesem jederzeit auf erste Aufforderung hin zu unbeschwerter Verfügung herausgeben. Vorbehalten bleiben die Rechte des Treuhänders gemäss Art. 401 OR.

                1.4. Den Parteien sind die Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes bekannt. Der Treuhänder bestätigt hiermit, dass er diesen Auftrag im Einklang mit den ent-sprechenden Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes sowie überhaupt mit den übrigen gesetzlichen Bestimmungen ausüben kann.

                2. Haftung

                Das Risiko für die Verwaltung und Erhaltung des Treugutes liegt vollumfänglich beim Treugeber. Der Treugeber verpflichtet sich und seine Rechtsnachfolger, den Treuhänder weder selber zu belangen durch Dritte, über die der Treuhänder die Kontrolle ausübt oder die ihrerseits in einem Dienst- oder anderen rechtlichen Verhältnis zu ihm stehen, haftbar machen zu lassen für die Tätigkeiten in Ausübung dieses Treuhandmandates, sowie allgemein ihn von allen Ansprüchen, die gegen ihn aus der Mandatsausübung geltend gemacht werden können, freizustellen und schad- und klaglos zu halten. Vorbehalten bleibt die Haftung des Treuhänders aufgrund der Sorgfaltpflicht, die ihn gemäss Art. 398 OR als Beauftragten trifft, wobei diese Haftung auf rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt wird (Art. 100 Abs. 1 OR).

                3. Honorar

                Der Treugeber verpflichtet sich, den Treuhänder für die gestützt auf diesen Treuhandvertrag erbrachten Dienstleistungen nach Zeitaufwand zu entschädigen. Als Grundlage dient ein Stundenhonorar von mindestens EUR. 421.–. Ferner wird der Treugeber dem Treuhänder alle Auslagen und Verwendungen ersetzen, die diesem im Zusammenhang mit der Ausübung des Treuhandmandates anfallen. Es gilt als vereinbart, dass das jährliche Honorar mindestens 1,5 % des Bruttobetrags des am Anfang des Kalenderjahres angelegten Vermögens betragen soll.

                4. Geheimhaltung

                Der Treuhänder ist verpflichtet, das Treuhandverhältnis und insbesondere die Identität des Treugebers gegenüber Behörden und Privatpersonen geheimzuhalten. Ausnahmen von der Geheimhaltungspflicht bestehen in denjenigen Fällen, in denen der Treuhänder ohne die Offenlegung des Treuhandverhältnisses sowie der Identität des Treugebers persönliche Nachteile erlitte (z.B. infolge Zurechnung des Treugutes zum steuerbaren Vermögen des Treuhänders) oder in denen er von Gesetzes wegen zur Offenlegung verpflichtet werden kann (wie z.B. in Erfüllung der Bestimmungen des Gesetzes über die Geldwäsche sowie im Zuge eines Strafverfahrens). In solchen Ausnahmefällen ist der Treuhänder ausdrücklich von der Geheimhaltungspflicht befreit soweit die Verhältnisse es erfordern.

                5. Weitere Bestimmungen

                5.1 Abänderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

                5.2. Auf diesen Vertrag ist deutsches Recht anwendbar.

                5.3. Als Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag anerkennen die Parteien die ordentlichen Gerichte am Sitz des Treugebers.

                (Augsburg, Datum):

                Für Jessica Haarlos Treppenlifte GmbH: Für Friedhardt Jahn Dachdecker Gesellschaft mit beschränkter Haftung:

                ________________________________ ________________________________


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                  Musterprotokoll für die Gründung einer Mehrpersonengesellschaft mit bis zu drei Gesellschaftern

                  UR. Nr. 5971

                  Heute, den 17.04.2021, erschienen vor mir, Bernhardin Eigenwijs, Notar mit dem Amtssitz in Trier,

                  1) Frau Liane Horstmann,
                  2) Herr Sybil Zarathustra,
                  3) Herr Inka Hartwig,

                  1. Die Erschienenen errichten hiermit nach Paragraph 2 Abs. 1a GmbHG eine Gesell­schaft mit beschränkter Haftung unter der Firma
                  Volkard Stenzel Treppenlifte Ges. m. b. Haftung mit dem Sitz in Trier.

                  2. Gegenstand des Unternehmens ist Bettfedern und Bettwarenreinigungen.

                  3. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 97063 Euro (i. W. neun sieben null sechs drei Euro) und wird wie folgt übernommen:

                  Frau Liane Horstmann uebernimmt einen Geschäftsanteil mit einem Nennbetrag in Höhe von 31963 Euro
                  (i. W. drei eins neun sechs drei Euro) (Geschäftsanteil Nr. 1),

                  Herr Sybil Zarathustra uebernimmt einen Geschäftsanteil mit einem Nennbetrag in Höhe von 8464 Euro
                  (i. W. acht vier sechs vier Euro) (Geschäftsanteil Nr. 2),

                  Herr Inka Hartwig uebernimmt einen Geschäftsanteil mit einem Nennbetrag in Höhe von 56636 Euro
                  (i. W. fünf sechs sechs drei sechs Euro) (Geschäftsanteil Nr. 3).

                  Die Einlagen sind in Geld zu erbringen, und zwar sofort in voller Höhe/zu
                  50 Prozent sofort, im Übrigen sobald die Gesellschafterversammlung ihre Einforderung beschliesst.

                  4. Zum Geschäftsführer der Gesellschaft wird Herr Volkard Stenzel,geboren am 16.6.1952 , wohnhaft in Trier, bestellt.
                  Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des Paragraph 181 des Bürger­lichen Gesetzbuchs befreit.

                  5. Die Gesellschaft trägt die mit der Gründung verbundenen Kosten bis zu einem Gesamtbetrag von 300 Euro, höchstens jedoch bis zum Betrag ihres
                  Stammkapitals. Darüber hinausgehende Kosten tragen die Gesellschafter im Verhältnis der Nennbeträge ihrer Geschäftsanteile.

                  6. Von dieser Urkunde erhält eine Ausfertigung jeder Gesellschafter, beglau­bigte Ablichtungen die Gesellschaft und das Registergericht (in elektroni­
                  scher Form) sowie eine einfache Abschrift das Finanzamt – Körperschaft­steuerstelle –.

                  7. Die Erschienenen wurden vom Notar Bernhardin Eigenwijs insbesondere auf Folgendes hingewiesen:

                  Hinweise:
                  1) Nicht Zutreffendes streichen. Bei juristischen Personen ist die Anrede Herr/Frau wegzulassen.
                  2) Hier sind neben der Bezeichnung des Gesellschafters und den Angaben zur notariellen Identi­tätsfeststellung ggf. der Güterstand und die Zustimmung des Ehegatten sowie die Angaben zu einer etwaigen Vertretung zu vermerken.
                  3) Nicht Zutreffendes streichen. Bei der Unternehmergesellschaft muss die zweite Alternative ge­strichen werden.
                  4) Nicht Zutreffendes streichen.


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                    Musterprotokoll für die Gründung einer Mehrpersonengesellschaft mit bis zu drei Gesellschaftern

                    UR. Nr. 45329

                    Heute, den 17.04.2021, erschienen vor mir, Haimo Royce, Notar mit dem Amtssitz in Recklinghausen,

                    1) Frau Siegmar Kretschmer,
                    2) Herr Mona Meurer,
                    3) Herr Renold Schumann,

                    1. Die Erschienenen errichten hiermit nach Paragraph 2 Abs. 1a GmbHG eine Gesell­schaft mit beschränkter Haftung unter der Firma
                    Botho Gäbeli Videotheken GmbH mit dem Sitz in Recklinghausen.

                    2. Gegenstand des Unternehmens ist Altbau Österreich Navigationsmenü.

                    3. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 406556 Euro (i. W. vier null sechs fünf fünf sechs Euro) und wird wie folgt übernommen:

                    Frau Siegmar Kretschmer uebernimmt einen Geschäftsanteil mit einem Nennbetrag in Höhe von 241145 Euro
                    (i. W. zwei vier eins eins vier fünf Euro) (Geschäftsanteil Nr. 1),

                    Herr Mona Meurer uebernimmt einen Geschäftsanteil mit einem Nennbetrag in Höhe von 36243 Euro
                    (i. W. drei sechs zwei vier drei Euro) (Geschäftsanteil Nr. 2),

                    Herr Renold Schumann uebernimmt einen Geschäftsanteil mit einem Nennbetrag in Höhe von 129168 Euro
                    (i. W. eins zwei neun eins sechs acht Euro) (Geschäftsanteil Nr. 3).

                    Die Einlagen sind in Geld zu erbringen, und zwar sofort in voller Höhe/zu
                    50 Prozent sofort, im Übrigen sobald die Gesellschafterversammlung ihre Einforderung beschliesst.

                    4. Zum Geschäftsführer der Gesellschaft wird Herr Botho Gäbeli,geboren am 18.7.1942 , wohnhaft in Recklinghausen, bestellt.
                    Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des Paragraph 181 des Bürger­lichen Gesetzbuchs befreit.

                    5. Die Gesellschaft trägt die mit der Gründung verbundenen Kosten bis zu einem Gesamtbetrag von 300 Euro, höchstens jedoch bis zum Betrag ihres
                    Stammkapitals. Darüber hinausgehende Kosten tragen die Gesellschafter im Verhältnis der Nennbeträge ihrer Geschäftsanteile.

                    6. Von dieser Urkunde erhält eine Ausfertigung jeder Gesellschafter, beglau­bigte Ablichtungen die Gesellschaft und das Registergericht (in elektroni­
                    scher Form) sowie eine einfache Abschrift das Finanzamt – Körperschaft­steuerstelle –.

                    7. Die Erschienenen wurden vom Notar Haimo Royce insbesondere auf Folgendes hingewiesen:

                    Hinweise:
                    1) Nicht Zutreffendes streichen. Bei juristischen Personen ist die Anrede Herr/Frau wegzulassen.
                    2) Hier sind neben der Bezeichnung des Gesellschafters und den Angaben zur notariellen Identi­tätsfeststellung ggf. der Güterstand und die Zustimmung des Ehegatten sowie die Angaben zu einer etwaigen Vertretung zu vermerken.
                    3) Nicht Zutreffendes streichen. Bei der Unternehmergesellschaft muss die zweite Alternative ge­strichen werden.
                    4) Nicht Zutreffendes streichen.


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