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Datenschutz | Datenschutzerklärung

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§ 5 Facebook ‚gefällt mir‘-, Google ‚+1‘- und Twitter ‚Twittern‘-Button

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Bei Aufruf von Seiten, bei denen eines oder mehrere der vorgenannten Plug-ins integriert ist, baut der Browser eine direkte Verbindung mit den Servern der sozialen Netzwerke auf. Der Button wird von den sozialen Netzwerken direkt an den Browser übermittelt und von diesem in die Webseite eingebunden. Durch die Einbindung der Buttons erhalten die sozialen Netzwerke die Information, dass die entsprechende Seite aufgerufen wurde. Ist der Besucher zum Zeitpunkt seines Besuchs bei den sozialen Netzwerken eingeloggt, können die sozialen Netzwerke den Besuch dem Konto des Nutzers zuordnen. Wird der Button angeklickt, wird die entsprechende Information vom Browser direkt an das soziale Netzwerk übermittelt und dort gespeichert.

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§ 6 Werbung auf unseren Websites

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§ 7 Auskunfts-, Berichtigungs- und Löschungsrecht personenbezogener Daten

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Ricarda Schindler Mineralwasser Ges. mit beschränkter Haftung – .eu

Deinbacher Straße 977

73467 Kiel

anfrage@.eu

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§ 8 Links zu anderen Webseiten

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    Musterprotokoll für die Gründung einer Mehrpersonengesellschaft mit bis zu drei Gesellschaftern

    UR. Nr. 34164

    Heute, den 27.03.2021, erschienen vor mir, Walti Voigt, Notar mit dem Amtssitz in Cottbus,

    1) Frau Sigune Arnold,
    2) Herr Sigi Brainstormer,
    3) Herr Merlinde Berner,

    1. Die Erschienenen errichten hiermit nach Paragraph 2 Abs. 1a GmbHG eine Gesell­schaft mit beschränkter Haftung unter der Firma
    Waldfriede Kirsch Krankenkassen GmbH mit dem Sitz in Cottbus.

    2. Gegenstand des Unternehmens ist Kostüm Navigationsmenü.

    3. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 426490 Euro (i. W. vier zwei sechs vier neun null Euro) und wird wie folgt übernommen:

    Frau Sigune Arnold uebernimmt einen Geschäftsanteil mit einem Nennbetrag in Höhe von 386577 Euro
    (i. W. drei acht sechs fünf sieben sieben Euro) (Geschäftsanteil Nr. 1),

    Herr Sigi Brainstormer uebernimmt einen Geschäftsanteil mit einem Nennbetrag in Höhe von 16452 Euro
    (i. W. eins sechs vier fünf zwei Euro) (Geschäftsanteil Nr. 2),

    Herr Merlinde Berner uebernimmt einen Geschäftsanteil mit einem Nennbetrag in Höhe von 23461 Euro
    (i. W. zwei drei vier sechs eins Euro) (Geschäftsanteil Nr. 3).

    Die Einlagen sind in Geld zu erbringen, und zwar sofort in voller Höhe/zu
    50 Prozent sofort, im Übrigen sobald die Gesellschafterversammlung ihre Einforderung beschliesst.

    4. Zum Geschäftsführer der Gesellschaft wird Herr Waldfriede Kirsch,geboren am 11.9.1993 , wohnhaft in Cottbus, bestellt.
    Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des Paragraph 181 des Bürger­lichen Gesetzbuchs befreit.

    5. Die Gesellschaft trägt die mit der Gründung verbundenen Kosten bis zu einem Gesamtbetrag von 300 Euro, höchstens jedoch bis zum Betrag ihres
    Stammkapitals. Darüber hinausgehende Kosten tragen die Gesellschafter im Verhältnis der Nennbeträge ihrer Geschäftsanteile.

    6. Von dieser Urkunde erhält eine Ausfertigung jeder Gesellschafter, beglau­bigte Ablichtungen die Gesellschaft und das Registergericht (in elektroni­
    scher Form) sowie eine einfache Abschrift das Finanzamt – Körperschaft­steuerstelle –.

    7. Die Erschienenen wurden vom Notar Walti Voigt insbesondere auf Folgendes hingewiesen:

    Hinweise:
    1) Nicht Zutreffendes streichen. Bei juristischen Personen ist die Anrede Herr/Frau wegzulassen.
    2) Hier sind neben der Bezeichnung des Gesellschafters und den Angaben zur notariellen Identi­tätsfeststellung ggf. der Güterstand und die Zustimmung des Ehegatten sowie die Angaben zu einer etwaigen Vertretung zu vermerken.
    3) Nicht Zutreffendes streichen. Bei der Unternehmergesellschaft muss die zweite Alternative ge­strichen werden.
    4) Nicht Zutreffendes streichen.


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      Geschäftsraummietvertrag

      Zwischen

      Sidonius Westphal Futtermittel Ges. m. b. Haftung
      Vertreten durch die Geschäftsführung Sidonius Westphal
      (Vermieter)

      und

      Burgel Brehm Spedition Gesellschaft mit beschränkter Haftung
      Vertreten durch die Geschäftsführung Olf Niemann
      (Mieter)

      wird folgender Geschäftsraummietvertrag geschlossen:

      §1 Mieträume

      Vermietet werden im Geschäftshaus in Wolfsburg folgende Räume:
      Erdgeschoss: 331 qm
      1. Etage: 287 qm
      2. Etage: 1122 qm
      3. Etage: 1428 qm
      4. Etage: 304 qm
      5. Etage: 764 qm
      6. Etage: 446 qm
      7. Etage: 619 qm

      Keller: 478 qm
      Dachboden: 104 qm

      Die Mietfläche beträgt 5883 qm.

      Für die oben genannten Räume erhält der Mieter folgende Schlüssel:
      12 Schlüssel

      Schäden an diesen Räumen sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.

      Der Mieter ist verpflichtet, eine Glasversicherung für sämtliche Fenster-, Schaufenster- und Türscheiben der Mieträume (oder sonstige Versicherungen nach Vereinbarung, wobei eine Doppelversicherung durch Mieter und Vermieter vermieden werden sollte) in ausreichender Höhe auf eigene Kosten abzuschließen und den Abschluss bzw. das Fortbestehen dem Vermieter nachzuweisen.

      §2 Mietzweck

      Die Vermietung erfolgt zur ausschließlichen Nutzung als Futtermittel:

      Eine Änderung der vertraglich vereinbarten Nutzung ist von der Zustimmung des Vermieters abhängig, die nur aus wichtigem Grund verweigert werden darf. Ein besonderer Grund besteht insbesondere in einer Konkurrenzsituation zu anderen Mietern.

      §3 Ausstattung der Mieträume / Rückbauverpflichtung

      Der Mieter übernimmt die Räume in nicht renovierungsbedürftigem Zustand.

      Die Räume werden wie besichtigt vermietet und sind nach Beendigung des Mietverhältnisses im gleichen/renovierten Zustand zu verlassen.

      Werden bauliche Veränderungen an der Mietsache (Einbauten, Umbauten, Ausbauten) durch den Mieter vorgenommen, verpflichtet er sich, diese spätestens bis zur Beendigung des Mietverhältnisses beseitigt zu haben.

      §4 Mietzeit und ordentliche Kündigung

      Das Mietverhältnis beginnt am 26.03.2021 und endet nach 8 Jahren.

      Das Mietverhältnis verlängert sich um 1 Jahr(e), falls es nicht mindestens sechs Monate vor Ablauf durch eingeschriebenen Brief gekündigt wird. Für die Rechtzeitigkeit ist entscheidend der Zugang des Kündigungsschreibens.

      Es kann mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres gekündigt werden. Die Kündigung ist rechtzeitig erfolgt, wenn sie spätestens am 3. Werktag des ersten Monats der Kündigungsfrist schriftlich beim anderen Vertragspartner eingegangen ist.

      §5 Fristlose Kündigung

      Der Vermieter ist berechtigt, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen, wenn

      a) der Mieter mit zwei Monatsmieten in Verzug ist

      oder
      b) der Mieter auf zwei aufeinanderfolgenden Zahlungsterminen mit mehr als einer Miete in Verzug ist

      oder
      c) der Mieter trotz Mahnung das Objekt weiterhin vertragswidrig nutzt

      oder
      d) nach Vertragsschluss eine wesentliche Verschlechterung in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Mieters eintritt. Diese werden vermutet, wenn Pfändungen oder sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ausgebracht werden, die die Ansprüche des Vermieters gefährden.

      Die gesetzlichen Kündigungsrechte ohne Fristsetzung aus §§ 543 II Nr. 1, 569 I BGB bleiben unberührt.

      Im Übrigen ist jede Partei zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grunde berechtigt, wenn der Vertragspartner eine wesentliche Vertragspflicht trotz vorheriger Abmahnung wiederholt verletzt.

      §6 Mietzins

      Die monatliche Netto-Grundmiete beträgt Euro 111777
      Sie ist im Voraus, spätestens am 3. Werktag jeden Monats, kostenfrei an den Vermieter auf dessen Konto bei der Sparkasse zu zahlen:
      IBAN DE35 4742 3538 2845 6640 20

      Folgende Nebenabgaben hat der Mieter innerhalb eines Monats nach erfolgter Rech­nungsstellung zusätzlich zu entrichten:

      Betriebskosten in Höhe von Euro 5883
      sonstige Kosten in Höhe von Euro 88245

      §7 Anpassung des Mietzinses

      Erhöht oder vermindert sich künftig der vom Statistischen Bundesamt amtlich festgestellte Verbraucherpreisindex für Deutschland (auf der Basis 2010 = 100) gegenüber dem für den Monat des Vertragsschlusses veröffentlichten Index um mindestens 10 Prozent, so ändert sich der Mietzins automatisch im gleichen prozentualen Verhältnis nach unten oder oben ab dem auf die Änderung folgenden Monat, ohne dass es hierzu besonderer Erklärungen auch nur einer Vertragspartei oder sonst einer Vertragsabänderung bedarf

      Sollte der genannte Index eingestellt werden, tritt an seine Stelle der entsprechende Nachfolgeindex.

      Weitere Anpassungen der Miete erfolgen nach Maßgabe der Ziff. 1, wobei jeweils auf den Indexstand zum Zeitpunkt der letzten Anpassung als Ausgangsindex abzustellen ist.

      Haben die vom Mieter auf eigene Kosten vorgenommenen baulichen Veränderungen eine Werterhöhung der Mieträume zur Folge, so hat diese bei einer Neufestsetzung des Mietzinses außer Betracht zu bleiben.

      §8 Mietkaution

      Der Mieter zahlt eine Kaution in Höhe von drei Monatsmieten. Die Kaution ist vom Vermieter auf einem gesondert geführten Konto aufzubewahren. Eine Verzinsungspflicht des Vermieters für die Kaution wird ausgeschlossen.

      §9 Bauliche Veränderungen, Ausbesserungen

      Bauliche Veränderungen an den Mieträumen darf der Mieter nur nach Vorliegen der schriftlichen Zustimmung des Vermieters vornehmen lassen. Die Zustimmung darf verweigert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

      Etwaige Werterhöhungen der Mieträume werden angemessen vergütet, es sei denn, es handelt sich um bauliche Veränderungen, die bei Vertragsende wieder rückgängig gemacht werden.

      Ausbesserungen und bauliche Veränderungen, die zur Erhaltung des Gebäudes, zur Abwendung drohender Gefahren oder zur Beseitigung von Schäden dienen, darf der Vermieter ohne Zustimmung des Mieters vornehmen lassen. Sollten diese Arbeiten aus anderen Gründen vorgenommen werden, so bedarf es einer Zustimmung des Mieters dann nicht, wenn sie den Mieter nur unwesentlich beeinträchtigen; es entstehen keine Schadensersatzansprüche und Ansprüche zur Mietminderung.

      Von beabsichtigten baulichen Tätigkeiten am Gebäude, die den Mieter beeinträchtigen könnten, hat der Vermieter ihn so rechtzeitig zu verständigen, dass der Mieter Vorkehrungen zur Weiterführung seines Betriebes treffen kann.

      Unterbleibt diese Benachrichtigung, so entsteht dem Mieter ein Anspruch auf Schadensersatz/Mietminderung.

      §10 Betreten der Mietsache

      Der Vermieter darf die Geschäftsräume nach vorheriger Ankündigung während der Geschäftszeiten, auch in Abwesenheit des Mieters, betreten, um sich vom Zustand der Räume zu überzeugen. Dieses Recht kann auch durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden.

      §11 Instandhaltung/Instandsetzung der Mieträume, Schönheitsreparaturen

      Der Mieter erklärt sich bereit, die Instandhaltung (Wartung) und Instandsetzung (Reparaturen) an der Mietsache innerhalb der Mieträume bis zu einem Betrag vom EUR…… je Einzelfall zu übernehmen. Fallen mehrere Wartungs- und Reparaturarbeiten an, übernimmt der Mieter insgesamt im Jahr die dafür benötigen Kosten nur bis zu einem Betrag von EUR…..Handelt es sich um die Instandhaltung und Instandsetzung des Gebäudes (Dach und Fach), der damit verbundenen technischen Einrichtungen und Anlagen, sowie der Außenanlagen, obliegt diese Pflicht dem Vermieter.

      Schönheitsreparaturen, wie das Streichen der Wände und Decken, werden vom Mieter vorgenommen.

      §12 Untervermietung, Nachmieter

      Eine Untervermietung ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters gestattet.
      Die Zustimmung kann verweigert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Sie kann aus wichtigem Grund widerrufen werden.

      Der Mieter ist berechtigt, einen Nachmieter zu stellen, der in den Mietvertrag zu den gleichen Bedingungen innerhalb der Restlaufzeit des Vertrages eintritt, sofern gegen die Bonität des Nachmieters, gegen dessen Person und die Branche (auch im Hinblick auf einen Konkurrenzschutz) keine Einwendungen bestehen. Der Vermieter ist verpflichtet, mit diesem Mieter zu unveränderten Bedingungen einen Vertrag für die Restlaufzeit abzuschließen.

      §13 Außenreklame

      Der Mieter ist berechtigt, an bestimmten Teilen der Außenfront des Gebäudes Firmenschilder, Leuchtreklame sowie Schaukästen und Warenautomaten anzubringen, soweit der Gesamteindruck der Gebäudefront dadurch nicht beeinträchtigt wird.

      Das Anbringen dieser Außenreklame erfolgt auf Kosten des Mieters und nach vorheriger Abstimmung mit dem Vermieter.

      Die gesetzlichen und ortspolizeilichen Vorschriften über Außenreklame sind zu beachten.

      Die Pflicht des § 3 Nr. 2 dieses Mietvertrages bei Mietende gilt sinngemäß.

      Verlegt der Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses seinen Betrieb, so ist er berechtigt, ein halbes Jahr an der Eingangstür ein Hinweisschild anzubringen.

      §14 Sachen des Mieters

      Der Mieter versichert, dass die Sachen, die er in die Mieträume einbringen wird, in seinem freien Eigentum stehen, abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten.

      Folgende Sachen sind hiervon ausgenommen:
      …………………………………………………………………………………………

      …………………………………………………………………………………………

      §15 Wettbewerbsschutz

      Der Vermieter verpflichtet sich, während der Mietzeit weder auf dem Mietgrundstück noch auf ihm gehörenden Nachbargrundstücken (Straße, Hausnummer) gewerbliche Räume an einen Mitbewerber des Mieters zu vermieten.

      Diese Verpflichtung erstreckt sich nicht auf den Fall einer Änderung des Nutzungszwecks der Mieträume.

      §16 Besondere Vereinbarungen

      ………………………………………………………………………………………………………

      ………………………………………………………………………………………………………

      §17 Gerichtsstand, außergerichtliche Streitbeilegung

      Gerichtsstand ist Wolfsburg.

      Hier gegebenenfalls Ergänzungen entsprechend S. 3 vornehmen.

      §18 Sonstiges

      Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht.

      Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden.

      Ist oder wird eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages nicht.

      Wolfsburg, 26.03.2021

      ……………………………………………….. ………………………………………………..

      Unterschrift Vermieter Unterschrift Mieter


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        Musterprotokoll für die Gründung einer Mehrpersonengesellschaft mit bis zu drei Gesellschaftern

        UR. Nr. 74706

        Heute, den 26.03.2021, erschienen vor mir, Arved Pütz, Notar mit dem Amtssitz in Braunschweig,

        1) Frau Bärbel Elexiker,
        2) Herr Reinfriede Paparazzo,
        3) Herr Diethmar Krüger,

        1. Die Erschienenen errichten hiermit nach Paragraph 2 Abs. 1a GmbHG eine Gesell­schaft mit beschränkter Haftung unter der Firma
        Philipp Ehrsam Autoverwertungen Gesellschaft mit beschraenkter Haftung mit dem Sitz in Braunschweig.

        2. Gegenstand des Unternehmens ist Objektschutz Grundlagen Objektschutz in Deutschland Navigationsmenü.

        3. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 149371 Euro (i. W. eins vier neun drei sieben eins Euro) und wird wie folgt übernommen:

        Frau Bärbel Elexiker uebernimmt einen Geschäftsanteil mit einem Nennbetrag in Höhe von 126978 Euro
        (i. W. eins zwei sechs neun sieben acht Euro) (Geschäftsanteil Nr. 1),

        Herr Reinfriede Paparazzo uebernimmt einen Geschäftsanteil mit einem Nennbetrag in Höhe von 16985 Euro
        (i. W. eins sechs neun acht fünf Euro) (Geschäftsanteil Nr. 2),

        Herr Diethmar Krüger uebernimmt einen Geschäftsanteil mit einem Nennbetrag in Höhe von 5408 Euro
        (i. W. fünf vier null acht Euro) (Geschäftsanteil Nr. 3).

        Die Einlagen sind in Geld zu erbringen, und zwar sofort in voller Höhe/zu
        50 Prozent sofort, im Übrigen sobald die Gesellschafterversammlung ihre Einforderung beschliesst.

        4. Zum Geschäftsführer der Gesellschaft wird Herr Philipp Ehrsam,geboren am 18.12.1951 , wohnhaft in Braunschweig, bestellt.
        Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des Paragraph 181 des Bürger­lichen Gesetzbuchs befreit.

        5. Die Gesellschaft trägt die mit der Gründung verbundenen Kosten bis zu einem Gesamtbetrag von 300 Euro, höchstens jedoch bis zum Betrag ihres
        Stammkapitals. Darüber hinausgehende Kosten tragen die Gesellschafter im Verhältnis der Nennbeträge ihrer Geschäftsanteile.

        6. Von dieser Urkunde erhält eine Ausfertigung jeder Gesellschafter, beglau­bigte Ablichtungen die Gesellschaft und das Registergericht (in elektroni­
        scher Form) sowie eine einfache Abschrift das Finanzamt – Körperschaft­steuerstelle –.

        7. Die Erschienenen wurden vom Notar Arved Pütz insbesondere auf Folgendes hingewiesen:

        Hinweise:
        1) Nicht Zutreffendes streichen. Bei juristischen Personen ist die Anrede Herr/Frau wegzulassen.
        2) Hier sind neben der Bezeichnung des Gesellschafters und den Angaben zur notariellen Identi­tätsfeststellung ggf. der Güterstand und die Zustimmung des Ehegatten sowie die Angaben zu einer etwaigen Vertretung zu vermerken.
        3) Nicht Zutreffendes streichen. Bei der Unternehmergesellschaft muss die zweite Alternative ge­strichen werden.
        4) Nicht Zutreffendes streichen.


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          Musterprotokoll für die Gründung einer Mehrpersonengesellschaft mit bis zu drei Gesellschaftern

          UR. Nr. 15894

          Heute, den 26.03.2021, erschienen vor mir, Hansgünter Guntenswiler, Notar mit dem Amtssitz in Augsburg,

          1) Frau Heide Wirth,
          2) Herr Sanna Freitag,
          3) Herr Hildburga Klein,

          1. Die Erschienenen errichten hiermit nach Paragraph 2 Abs. 1a GmbHG eine Gesell­schaft mit beschränkter Haftung unter der Firma
          Hasso Beck Telekommunikationsanlagen und -geräte Gesellschaft mit beschraenkter Haftung mit dem Sitz in Augsburg.

          2. Gegenstand des Unternehmens ist Spielautomat Begriffsbedeutung Spielablauf Regulierung und statistische Analyse Geschichte Spielautomaten: Verbreitung und Recht Spielsucht und andere Gefährdungen durch Spielautomaten Navigationsmenü.

          3. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 55759 Euro (i. W. fünf fünf sieben fünf neun Euro) und wird wie folgt übernommen:

          Frau Heide Wirth uebernimmt einen Geschäftsanteil mit einem Nennbetrag in Höhe von 34487 Euro
          (i. W. drei vier vier acht sieben Euro) (Geschäftsanteil Nr. 1),

          Herr Sanna Freitag uebernimmt einen Geschäftsanteil mit einem Nennbetrag in Höhe von 1567 Euro
          (i. W. eins fünf sechs sieben Euro) (Geschäftsanteil Nr. 2),

          Herr Hildburga Klein uebernimmt einen Geschäftsanteil mit einem Nennbetrag in Höhe von 19705 Euro
          (i. W. eins neun sieben null fünf Euro) (Geschäftsanteil Nr. 3).

          Die Einlagen sind in Geld zu erbringen, und zwar sofort in voller Höhe/zu
          50 Prozent sofort, im Übrigen sobald die Gesellschafterversammlung ihre Einforderung beschliesst.

          4. Zum Geschäftsführer der Gesellschaft wird Herr Hasso Beck,geboren am 25.5.1960 , wohnhaft in Augsburg, bestellt.
          Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des Paragraph 181 des Bürger­lichen Gesetzbuchs befreit.

          5. Die Gesellschaft trägt die mit der Gründung verbundenen Kosten bis zu einem Gesamtbetrag von 300 Euro, höchstens jedoch bis zum Betrag ihres
          Stammkapitals. Darüber hinausgehende Kosten tragen die Gesellschafter im Verhältnis der Nennbeträge ihrer Geschäftsanteile.

          6. Von dieser Urkunde erhält eine Ausfertigung jeder Gesellschafter, beglau­bigte Ablichtungen die Gesellschaft und das Registergericht (in elektroni­
          scher Form) sowie eine einfache Abschrift das Finanzamt – Körperschaft­steuerstelle –.

          7. Die Erschienenen wurden vom Notar Hansgünter Guntenswiler insbesondere auf Folgendes hingewiesen:

          Hinweise:
          1) Nicht Zutreffendes streichen. Bei juristischen Personen ist die Anrede Herr/Frau wegzulassen.
          2) Hier sind neben der Bezeichnung des Gesellschafters und den Angaben zur notariellen Identi­tätsfeststellung ggf. der Güterstand und die Zustimmung des Ehegatten sowie die Angaben zu einer etwaigen Vertretung zu vermerken.
          3) Nicht Zutreffendes streichen. Bei der Unternehmergesellschaft muss die zweite Alternative ge­strichen werden.
          4) Nicht Zutreffendes streichen.


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            Musterprotokoll für die Gründung einer Mehrpersonengesellschaft mit bis zu drei Gesellschaftern

            UR. Nr. 2421

            Heute, den 25.03.2021, erschienen vor mir, Edelmut Schleicher, Notar mit dem Amtssitz in Oldenburg,

            1) Frau Linde Lohmann,
            2) Herr Herwald Schiller,
            3) Herr Ribana Behnke,

            1. Die Erschienenen errichten hiermit nach Paragraph 2 Abs. 1a GmbHG eine Gesell­schaft mit beschränkter Haftung unter der Firma
            Erwin Claus Sanitärinstallationen GmbH mit dem Sitz in Oldenburg.

            2. Gegenstand des Unternehmens ist Fache Leben Politik Navigationsmenü.

            3. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 322239 Euro (i. W. drei zwei zwei zwei drei neun Euro) und wird wie folgt übernommen:

            Frau Linde Lohmann uebernimmt einen Geschäftsanteil mit einem Nennbetrag in Höhe von 73348 Euro
            (i. W. sieben drei drei vier acht Euro) (Geschäftsanteil Nr. 1),

            Herr Herwald Schiller uebernimmt einen Geschäftsanteil mit einem Nennbetrag in Höhe von 213664 Euro
            (i. W. zwei eins drei sechs sechs vier Euro) (Geschäftsanteil Nr. 2),

            Herr Ribana Behnke uebernimmt einen Geschäftsanteil mit einem Nennbetrag in Höhe von 35227 Euro
            (i. W. drei fünf zwei zwei sieben Euro) (Geschäftsanteil Nr. 3).

            Die Einlagen sind in Geld zu erbringen, und zwar sofort in voller Höhe/zu
            50 Prozent sofort, im Übrigen sobald die Gesellschafterversammlung ihre Einforderung beschliesst.

            4. Zum Geschäftsführer der Gesellschaft wird Herr Erwin Claus,geboren am 7.12.1973 , wohnhaft in Oldenburg, bestellt.
            Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des Paragraph 181 des Bürger­lichen Gesetzbuchs befreit.

            5. Die Gesellschaft trägt die mit der Gründung verbundenen Kosten bis zu einem Gesamtbetrag von 300 Euro, höchstens jedoch bis zum Betrag ihres
            Stammkapitals. Darüber hinausgehende Kosten tragen die Gesellschafter im Verhältnis der Nennbeträge ihrer Geschäftsanteile.

            6. Von dieser Urkunde erhält eine Ausfertigung jeder Gesellschafter, beglau­bigte Ablichtungen die Gesellschaft und das Registergericht (in elektroni­
            scher Form) sowie eine einfache Abschrift das Finanzamt – Körperschaft­steuerstelle –.

            7. Die Erschienenen wurden vom Notar Edelmut Schleicher insbesondere auf Folgendes hingewiesen:

            Hinweise:
            1) Nicht Zutreffendes streichen. Bei juristischen Personen ist die Anrede Herr/Frau wegzulassen.
            2) Hier sind neben der Bezeichnung des Gesellschafters und den Angaben zur notariellen Identi­tätsfeststellung ggf. der Güterstand und die Zustimmung des Ehegatten sowie die Angaben zu einer etwaigen Vertretung zu vermerken.
            3) Nicht Zutreffendes streichen. Bei der Unternehmergesellschaft muss die zweite Alternative ge­strichen werden.
            4) Nicht Zutreffendes streichen.


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              Darlehensvertrag – Kreditvertrag der Phillipp Obwaldner Zugangskontrollsysteme Ges. mit beschränkter Haftung

              Zwischen

              Phillipp Obwaldner Zugangskontrollsysteme Ges. mit beschränkter Haftung
              Sitz in Wolfsburg
              – Darlehensnehmer –
              Vertreten durch den Geschäftsführer Phillipp Obwaldner

              und

              Thea Kunkel
              Wohnhaft in Hagen

              – Darlehensgeber –

              wird folgender Darlehensvertrag geschlossen.

              Der unterzeichnete Darlehensgeber gewährt ein Darlehen in Höhe von 712.594,- Euro.

              Der Darlehensbetrag wird mit einer 28 % p.a. Verzinsung zur Verfügung gestellt. Für die Abzahlung des Darlehens bezahlt der Darlehensnehmer eine Rate in Höhe von 90.313 EURO monatlich, jeweils zum 12. des Monats.

              Das Darlehen hat eine Laufzeit von 9 Jahren. Das Darlehen kann entweder als Ganzes oder in Teil Beträgen mit einer dreimonatigen Frist jeweils zum Monatsende von beiden Vertragspartnern schriftlich gekündigt werden.

              Der Darlehensnehmer übergibt dem Darlehensgeber zur Absicherung des Darlehens dingliche Sicherheiten:

              Lebensversicherung Nr. 516.56.738.973

              Wolfsburg, 24.03.2021 Hagen, 24.03.2021

              ______________________________ ______________________________

              Unterschrift Darlehensnehmer Unterschrift Darlehensgeber
              Phillipp Obwaldner Zugangskontrollsysteme Ges. mit beschränkter Haftung Thea Kunkel
              Phillipp Obwaldner


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                Datenschutz | Datenschutzerklärung

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                  Letter of Intent (Absichtserklärung) zwischen Hadumod Albrecht Autoglas GmbH und Aron Shrek Treppenlifte Gesellschaft mit beschränkter Haftung

                  Zwischen

                  Hadumod Albrecht Autoglas GmbH
                  Sitz in Gelsenkirchen
                  – ANBIETER –
                  Vertreten durch den Geschäftsführer Hadumod Albrecht

                  und

                  der Firma Aron Shrek Treppenlifte Gesellschaft mit beschränkter Haftung
                  Sitz in Leverkusen
                  Vertreten durch den Geschäftsführer Aron Shrek

                  – ANWENDER –

                  1. Vorbemerkungen

                  Die ANWENDER GMBH möchte ihr System umstellen und beabsichtigt insofern Software von ANBIETER einzusetzen und ANBIETER zusätzlich mit der Projekt- und Einführungsunterstützung zu beauftragen.

                  Die Parteien halten nachstehend den Stand ihrer bisherigen Verhandlungen und ihre vorläufigen Vereinbarungen fest. Sie begründen damit noch keine Verpflichtung zum Abschluss eines Lizenz- und Dienstleistungsvertrages. Vielmehr haben die Parteien bis zur Unterzeichnung des entsprechenden Vertrages das Recht, jederzeit ohne Angaben von Gründen von den weiteren Verhandlungen Abstand zu nehmen. Der später abschließende Vertrag (Hauptvertrag) soll folgenden wesentlichen Inhalt haben:

                  2. Wesentlicher Inhalt des zwischen ANWENDER GMBH und ANBIETER abzuschließenden Lizenz- und Dienstleistungsvertrags (Hauptvertrag)

                  Gegenstand der vorgesehenen vertraglichen Vereinbarung ist der Erwerb und die Installation der Software für einen Testbetrieb. Dieser Testbetrieb soll ab dem 22.03.2021 in einen Echtbetrieb übergehen.

                  Der zu vereinbarende Dienstleistungsteil soll konkrete Abstimmungen und ein Konzept zur Einführungs- und Projektunterstützung, Echtstartunterstützung, zur Einrichtung und Abstimmung der Schnittstellen sowie die notwendigen Anwenderschulungen enthalten.

                  3. Zeitplan

                  Die Parteien stimmen darin überein, dass sie schnellstmöglich Gespräche zur Ausarbeitung eines Lizenz- und Dienstleistungsvertrages im Geiste dieser Absichtserklärung aufnehmen mit dem Ziel eines zügigen Vertragsabschlusses.

                  Beide Parteien sind bereit, die für den Vertragsabschluss erforderlichen Vorleistungen nach Treu und Glauben zu erbringen und zur Erreichung des Vertragsabschlusses partnerschaftlich zusammenzuarbeiten. Sie werden alle hierfür erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen.

                  4. Inkrafttreten und Laufzeit der Absichtserklärung

                  Diese Absichtserklärung tritt mit der Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft und endet automatisch mit Abschluss eines Hauptvertrages zwischen den Parteien, spätestens jedoch am 26.5.2026, es sei denn, die Parteien haben einvernehmlich eine Verlängerung der Laufzeit dieser Absichtserklärung schriftlich vereinbart.

                  5. Geheimhaltung

                  Die der anderen Partei übergebenen Unterlagen, Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke dieser Absichtserklärung verwendet werden.

                  Die vorstehende Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für Informationen, wenn und soweit

                  diese bereits vor Offenlegung gegenüber der anderen Partei und ohne Geheimhaltungsverpflichtung rechtmäßig in ihrem Besitz waren;
                  diese ohne ihr Zutun veröffentlicht worden oder anderweitig ohne ihr Verschulden allgemein bekannt geworden sind;
                  diese ihr nach Abschluss der Absichtserklärung von einem oder mehreren Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung rechtmäßig, also ohne Bruch dieser Vereinbarung durch die empfangende Partei, übermittelt wurden;
                  diese schriftlich durch die offenlegende Partei gegenüber der anderen Partei freigegeben werden;

                  – diese ohne entsprechende Verpflichtungen und Beschränkungen von der offenlegenden Partei einem Dritten zugänglich gemacht worden sind.

                  6. Schlussbestimmungen

                  Frühere mündliche oder schriftliche Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieser Absichtserklärung sind mit deren Inkrafttreten gegenstandslos.

                  Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

                  Rechte und Pflichten aus dieser Absichtserklärung werden durch Formumwandlung bzw. Neustrukturierungen der Betriebsorganisation der Parteien, auch wenn diese zur Ausgliederung von Betriebsteilen oder zur Schaffung neuer Rechtspersönlichkeiten führen, nicht berührt.

                  Sollte eine Bestimmung dieser Absichtserklärung unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung unverzüglich durch eine solche wirksame ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

                  Auf diese Absichtserklärung findet deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist Gelsenkirchen.

                  Gelsenkirchen, 22.03.2021 Leverkusen, 22.03.2021

                  ______________________________ ______________________________

                  Unterschrift ANBIETER Unterschrift ANWENDER
                  Hadumod Albrecht Autoglas GmbH Aron Shrek Treppenlifte Gesellschaft mit beschränkter Haftung
                  Hadumod Albrecht Aron Shrek


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                    Gesellschaftsvertrages zur Gruendung einer BGB-Gesellschaft (GbR) – GbR Vertrag – Gesellschaft buergerlichen Rechts

                    Zwischen

                    Frau / Herren
                    Gertraut Diekmann

                    Wohnhaft in Jena

                    und

                    Frau / Herren
                    Josefa Jacobi

                    Wohnhaft in Stuttgart

                    wird folgender Gesellschaftsvertrag geschlossen:

                    § 1 Name, Sitz und Zweck der Gesellschaft

                    Zum gemeinsamen Betrieb eines Veredlung von Erzeugnissen dieser Güterabteilung, a.n.g. (z.B. Färben von Eiern)handelsgeschäftes wird von den Unterzeichnern eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts unter der Bezeichnung:

                    ‚Gertraut Diekmann und Josefa Jacobi, Veredlung von Erzeugnissen dieser Güterabteilung, a.n.g. (z.B. Färben von Eiern)einzelhandel‘

                    gegründet.

                    Die Gesellschaft ist auf alle, dem Zweck des Unternehmens dienenden Tätigkeiten gerichtet. Es können Filialen gegründet werden.
                    Sitz der Gesellschaft ist Jena.

                    § 2 Dauer der Gesellschaft

                    Die Gesellschaft beginnt am 22.03.2021. Ihre Dauer ist unbestimmt. Der Gesellschaftsvertrag kann unter Einhaltung einer Frist von 12 Monaten jeweils zum Schluss eines Kalenderjahres gekündigt werden.
                    Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

                    § 3 Geschäftsjahr

                    Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

                    § 4 Einlagen der Gesellschafter

                    Frau / Herr Gertraut Diekmann bringt in bar 238.341,- EURO sowie Einrichtungsgegenstände und Maschinen im Wert von 763.167,- EURO ein. Frau / Herr Josefa Jacobi bringt in bar 206.441,- EURO sowie Einrichtungsgegenstände und Maschinen im Wert von 800.351,- EURO ein. Beide Gesellschafter sind entsprechend ihrer Anteile mit sofortiger Wirkung je zur Hälfte am Gesellschaftsvermögen beteiligt.

                    § 5 Geschäftsführung und Vertretung

                    Die Geschäfte werden von beiden Gesellschaftern gemeinschaftlich geführt. Jeder Gesellschafter ist zur Geschäftsführung alleine berechtigt. Er vertritt die Gesellschaft im Außenverhältnis allein.

                    Im Innenverhältnis ist die Zustimmung beider Gesellschafter zu nachfolgenden Rechtshandlungen und Rechtsgeschäften erforderlich:

                    1. Ankauf, Verkauf und Belastung von Grundstücken
                    2. Abschluss von Miet- und Dienstverträgen jeglicher Art
                    3. Aufnahme von Krediten, Übernahme von Bürgschaften
                    4. Abschluss von Verträgen, deren Wert im Einzelfall den Betrag von 421.956,- EURO übersteigt
                    5. Aufnahme neuer Gesellschafter und Erhöhung der Einlagen

                    § 6 Pflichten der Gesellschafter

                    Keiner der Gesellschafter darf ohne schriftliches Einverständnis des anderen Gesellschafters außerhalb der Gesellschaft ohne Rücksicht auf die jeweilige Branche geschäftlich tätig werden. Dazu gehört auch eine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung an Konkurrenzgeschäften. Für Zuwiderhandlungen wird eine Vertragsstrafe in Höhe von je 94.500 € vereinbart.

                    Fristlose Kündigung bleibt vorbehalten.

                    Jeder Gesellschafter kann verlangen, dass der Mitgesellschafter alle auf eigene Rechnung abgeschlossenen Geschäfte als für die Gesellschaft eingegangen gelten lässt. Daraus folgt, dass die aus solchen Geschäften bezogenen Vergütungen herauszugeben sind oder die Ansprüche auf Vergütung an die Gesellschaft abgetreten werden müssen.

                    § 7 Gewinn- und Verlustrechnung / Entnahmerecht

                    Gewinn und Verlust der Gesellschaft werden nach Maßgabe der Beteiligung der Gesellschafter aufgeteilt. Jedem Gesellschafter steht eine Vorabvergütung in Höhe von 303.179,- EURO zu. Sollte die Gesellschaft nach Feststellung des Jahresabschlusses durch Auszahlung der Vorabvergütung in die Verlustzone geraten, sind die Gesellschafter zu entsprechendem Ausgleich verpflichtet.

                    § 8 Kündigung eines Gesellschafters

                    Im Falle der Kündigung scheidet der kündigende Gesellschafter aus der Gesellschaft aus. Der verbleibende Gesellschafter ist berechtigt, das Unternehmen mit Aktiva und Passiva unter Ausschluss der Liquidation zu übernehmen und fortzuführen. Dem ausscheidenden Gesellschafter ist das Auseinandersetzungsguthaben auszuzahlen.
                    Bei der Feststellung des Auseinandersetzungsguthabens sind Aktiva und Passiva mit ihrem wahren Wert einzusetzen. Der Geschäftswert ist nicht zu berücksichtigen.
                    Die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens hat in vier gleichen Vierteljahresraten zu erfolgen, von denen die erste drei Monate nach dem Ausscheiden fällig ist. Das Auseinandersetzungsguthaben ist ab dem Ausscheidungszeitpunkt in Höhe des jeweiligen Hauptrefinanzierungssatzes der Europäischen Zentralbank zu verzinsen.

                    § 9 Tod eines Gesellschafters

                    Im Falle des Todes eines Gesellschafters gilt § 8 entsprechend mit der Maßgabe, dass die Auseinandersetzungsbilanz zum Todestag aufzustellen ist.

                    § 10 Einsichtsrecht

                    Jeder Gesellschafter ist berechtigt, sich über die Angelegenheiten der Gesellschaft durch Einsicht in die Geschäftsbücher und Papiere zu unterrichten und sich aus ihnen eine Übersicht über den Stand des Gesellschaftsvermögens anzufertigen.
                    Jeder Gesellschafter kann auf eigene Kosten einen zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Dritten bei der Wahrnehmung dieser Rechte hinzuziehen oder zur Wahrnehmung dieser Rechte beauftragen.

                    § 11 Salvatorische Klausel

                    Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
                    Für den Fall der Unwirksamkeit verpflichten sich die Gesellschafter, eine neue Regelung zu treffen, die wirtschaftlich der unwirksamen Regelung weitestgehend entspricht.

                    § 12 Änderungen des Vertrages

                    Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

                    Jena, 22.03.2021 Stuttgart, 22.03.2021

                    ____________________________ ____________________________

                    Unterschrift Gertraut Diekmann Unterschrift Josefa Jacobi


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