firma kaufen gmbh anteile kaufen notar Datenschutz kontokorrent finanzierung gmbh kaufen wie

Datenschutz | Datenschutzerklärung

§ 1 Geltungsbereich

Die nachfolgenden Datenschutzbestimmungen gelten für die Angebote der Kathrein Stern Kosmetikstudios GmbH unter www..at (nachfolgend die ‚Website‘ genannt). Hiermit möchten wir Sie über den Umgang mit (personenbezogenen) Daten informieren, die im Rahmen der Nutzung von www..at erhoben werden.
§ 2 Registrierungsdaten

Der überwiegende Teil der Website kann kostenlos und ohne irgendeine Registrierung genutzt werden. Wenn Sie Produkte auf .at buchen möchten, ist es erforderlich, dass Sie sich mit Ihrer Email-Adresse und weiteren je nach Dienst erforderlicher Daten (z.B. Name, Anschrift, Geschlecht, Telefon- und Faxnummer, Firma, Firmenbereich) registrieren. Diese Daten werden verarbeitet, gespeichert und genutzt, soweit dies erforderlich ist, um Ihnen die Nutzung der Dienste zu ermöglichen.

Registrierungsdaten werden von uns nur dann genutzt und/oder an Dritte weitergegeben, wenn Sie uns zuvor Ihr Einverständnis erklärt haben bzw. wenn nach den gesetzlichen Regelungen von Ihnen gegen eine derartige Verwendung kein Widerspruch eingelegt worden ist. Ohne Ihr Einverständnis ist uns eine Weitergabe nur in folgenden Fällen gestattet:

bei Einschaltung anderer Unternehmen, die uns bei der Auftragsabwicklung behilflich sind, zum Beispiel um Bestellungen durchzuführen, die Abrechnung zu verarbeiten, Kundendienste zu erbringen, Waren zu versenden oder sonstige für die Leistungserbringung notwendige Funktionen ausführen
wenn wir gesetzlich oder gerichtlich dazu verpflichtet sind, persönliche Daten zu übermitteln, werden wir Sie – sofern zulässig – unverzüglich über die Datenweitergabe informieren.

§ 3 Sicherheit

Die Website wird Ihre Daten sicher aufbewahren und daher alle Vorsichtsmaßnahmen ergreifen, um Ihre Daten vor Verlust, Missbrauch oder Änderungen zu schützen. Vertragspartner der Website, die Zugang zu Ihren Daten haben, um Ihnen gegenüber Serviceleistungen zu erbringen, werden vertraglich verpflichtet, diese Informationen geheimzuhalten und dürfen diese nicht zweckentfremdet verwenden. In manchen Fällen wird es erforderlich sein, dass wir Ihre Anfragen weiterreichen. Auch in diesen Fällen werden Ihre Daten vertraulich behandelt.
§ 4 Cookies

Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. (‚Google‘). Google Analytics verwendet sog. ‚Cookies‘, Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert.

Die im Rahmen von Google Analytics von Ihrem Browser übermittelte IP-Adresse wird nicht mit anderen Daten von Google zusammengeführt. Sie können die Speicherung der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser-Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website vollumfänglich werden nutzen können. Sie können darüber hinaus die Erfassung der durch das Cookie erzeugten und auf Ihre Nutzung der Website bezogenen Daten (inkl. Ihrer IP-Adresse) an Google sowie die Verarbeitung dieser Daten durch Google verhindern, indem sie das unter dem folgenden Link verfügbare Browser-Plugin herunterladen und installieren: http://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de.

Für die optimierte Auslieferung von Werbekampagnen im Internet sammelt Google auf dieser Seite anonymisierte Informationen und Daten über das Surfverhalten der User. Hierbei werden sogenannte Cookie-Textdateien auf Ihrem Computer gespeichert. Nach einer Algorithmus-basierten Analyse des Surfverhaltens kann Google auch auf anderen Webseiten gezielte Produktempfehlungen in Form von produktspezifischen Werbebannern aussprechen.

Die Verwendung von Cookies dient dabei einzig der Optimierung des Angebots, eine persönliche Identifikation des Users bleibt ebenso ausgeschlossen wie die Verwendung und Weitergabe der Daten an Dritte. Sollten Sie der Verwendung anonymisierter Cookie-Dateien und der entsprechenden Analyse Ihres Surfverhaltens durch Google dennoch widersprechen wollen, so haben Sie auf den folgenden Seiten hierzu die Möglichkeit: https://www.google.com/ads/preferences/(Anzeigenvorgaben-Manager von Google) oder http://www.networkadvertising.org/managing/opt_out.asp (Deaktivierungsseite der Netzwerkwerbeinitiative).

Nutzer erhalten weitere Informationen, wenn sie auf die Links Google-Anzeigen, Anzeigenauswahl oder ähnliche Links klicken, die in den Anzeigen auf den Websites im Google Display-Netzwerk angezeigt werden.
§ 5 Facebook ‚gefällt mir‘-, Google ‚+1‘- und Twitter ‚Twittern‘-Button

Die Website verwendet Plug-ins des sozialen Netzwerks Facebook. Diese werden ausschließlich von der Facebook Inc., 1601 S. California Ave, Palo Alto, CA 94304, USA (Facebook) betrieben. Darüber hinaus setzt die Website auch den +1-Button von google.com ein, welcher von der Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA (‚Google‘) betrieben wird. Der Button ist mit dem Zusatz / Logo ‚+1″ gekennzeichnet. Facebook und Google werden nachfolgend gemeinsam als ‚Soziale Netzwerke‘ bezeichnet.

Bei Aufruf von Seiten, bei denen eines oder mehrere der vorgenannten Plug-ins integriert ist, baut der Browser eine direkte Verbindung mit den Servern der sozialen Netzwerke auf. Der Button wird von den sozialen Netzwerken direkt an den Browser übermittelt und von diesem in die Webseite eingebunden. Durch die Einbindung der Buttons erhalten die sozialen Netzwerke die Information, dass die entsprechende Seite aufgerufen wurde. Ist der Besucher zum Zeitpunkt seines Besuchs bei den sozialen Netzwerken eingeloggt, können die sozialen Netzwerke den Besuch dem Konto des Nutzers zuordnen. Wird der Button angeklickt, wird die entsprechende Information vom Browser direkt an das soziale Netzwerk übermittelt und dort gespeichert.

Zweck und Umfang der Datenerhebung und die weitere Verarbeitung und Nutzung der Daten durch die sozialen Netzwerke sowie die diesbezüglichen Rechte des Nutzers und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz seiner Privatsphäre können den diesbezüglichen Datenschutzhinweisen von Facebook, Google bzw. Twitter entnommen werden. Wenn Sie es vermeiden möchten, dass die sozialen Netzwerke über die besuchte Webseite Daten über Sie sammeln, müssen Sie sich vor dem Besuch dieser Webseiten bei den sozialen Netzwerken ausloggen.
§ 6 Werbung auf unseren Websites

Die Werbung auf unseren Angeboten wird durch einen beauftragten Dritten geliefert. Im Rahmen der Werbeauslieferung werden keine Informationen, wie beispielsweise Ihr Name, Ihre Adresse, Emailadresse oder Telefonnummer verwendet. Während der Belieferung kann es allerdings sein, dass der Beauftragte in unserem Auftrag ein Cookie auf Ihrem Browser setzt oder verwendet (vgl. § 4 ‚Cookies‘).
§ 7 Auskunfts-, Berichtigungs- und Löschungsrecht personenbezogener Daten

Gern nehmen auch wir eine Löschung oder Berichtigung Ihrer Daten vor und erteilen Ihnen Auskunft über die bei uns über Sie gespeicherten personenbezogenen Daten, wenn Sie uns per Email oder telefonisch unter den folgenden Kontaktdaten dazu auffordern. Eine Löschung Ihrer Daten kann dann nicht erfolgen, wenn wir Ihre Daten zwingend zur Vertragserfüllung benötigen oder zu deren Aufbewahrung gesetzlich verpflichtet sind.

Unsere Infoline hilft Ihnen bei allen Fragen zu unserer Datenschutzerklärung gerne weiter:

Kathrein Stern Kosmetikstudios GmbH – .at

Varneystraße 782

36167 Oberhausen

kontakt@.at

Auf Ihre Fragen freuen wir uns wochentags von 10 bis 23 Uhr.
§ 8 Links zu anderen Webseiten

Auf den Websites finden sich zum Teil auch Links zu anderen Webseiten, die nicht von uns betrieben werden. Soweit der Nutzer solche Webseiten besucht, sollten die auf dieser Website jeweils geltenden Datenschutzbestimmungen und sonstigen Hinweise beachtet werden. Die Kathrein Stern Kosmetikstudios GmbH übernimmt keinerlei Verantwortung für den Datenschutzstandard und den Umgang mit personenbezogenen Daten anderer Gesellschaften.


startup leasing venture capital

gmbh kaufen gute bonität gesellschaft kaufen was beachten


Top 9 verkaufsbedingungen_nichtkaufleute:

    -GmbH zu verkaufen Firma Selbständigkeit gmbh mantel kaufen preis

    Gesellschaftsvertrages zur Gruendung einer BGB-Gesellschaft (GbR) – GbR Vertrag – Gesellschaft buergerlichen Rechts

    Zwischen

    Frau / Herren
    Nikola Franz

    Wohnhaft in Oberhausen

    und

    Frau / Herren
    Melitta Brandt

    Wohnhaft in Pforzheim

    wird folgender Gesellschaftsvertrag geschlossen:

    § 1 Name, Sitz und Zweck der Gesellschaft

    Zum gemeinsamen Betrieb eines – roh oder grob behauenhandelsgeschäftes wird von den Unterzeichnern eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts unter der Bezeichnung:

    ‚Nikola Franz und Melitta Brandt, – roh oder grob behaueneinzelhandel‘

    gegründet.

    Die Gesellschaft ist auf alle, dem Zweck des Unternehmens dienenden Tätigkeiten gerichtet. Es können Filialen gegründet werden.
    Sitz der Gesellschaft ist Oberhausen.

    § 2 Dauer der Gesellschaft

    Die Gesellschaft beginnt am 09.04.2021. Ihre Dauer ist unbestimmt. Der Gesellschaftsvertrag kann unter Einhaltung einer Frist von 22 Monaten jeweils zum Schluss eines Kalenderjahres gekündigt werden.
    Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

    § 3 Geschäftsjahr

    Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

    § 4 Einlagen der Gesellschafter

    Frau / Herr Nikola Franz bringt in bar 418.613,- EURO sowie Einrichtungsgegenstände und Maschinen im Wert von 801.389,- EURO ein. Frau / Herr Melitta Brandt bringt in bar 819.105,- EURO sowie Einrichtungsgegenstände und Maschinen im Wert von 487.227,- EURO ein. Beide Gesellschafter sind entsprechend ihrer Anteile mit sofortiger Wirkung je zur Hälfte am Gesellschaftsvermögen beteiligt.

    § 5 Geschäftsführung und Vertretung

    Die Geschäfte werden von beiden Gesellschaftern gemeinschaftlich geführt. Jeder Gesellschafter ist zur Geschäftsführung alleine berechtigt. Er vertritt die Gesellschaft im Außenverhältnis allein.

    Im Innenverhältnis ist die Zustimmung beider Gesellschafter zu nachfolgenden Rechtshandlungen und Rechtsgeschäften erforderlich:

    1. Ankauf, Verkauf und Belastung von Grundstücken
    2. Abschluss von Miet- und Dienstverträgen jeglicher Art
    3. Aufnahme von Krediten, Übernahme von Bürgschaften
    4. Abschluss von Verträgen, deren Wert im Einzelfall den Betrag von 966.419,- EURO übersteigt
    5. Aufnahme neuer Gesellschafter und Erhöhung der Einlagen

    § 6 Pflichten der Gesellschafter

    Keiner der Gesellschafter darf ohne schriftliches Einverständnis des anderen Gesellschafters außerhalb der Gesellschaft ohne Rücksicht auf die jeweilige Branche geschäftlich tätig werden. Dazu gehört auch eine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung an Konkurrenzgeschäften. Für Zuwiderhandlungen wird eine Vertragsstrafe in Höhe von je 71.500 € vereinbart.

    Fristlose Kündigung bleibt vorbehalten.

    Jeder Gesellschafter kann verlangen, dass der Mitgesellschafter alle auf eigene Rechnung abgeschlossenen Geschäfte als für die Gesellschaft eingegangen gelten lässt. Daraus folgt, dass die aus solchen Geschäften bezogenen Vergütungen herauszugeben sind oder die Ansprüche auf Vergütung an die Gesellschaft abgetreten werden müssen.

    § 7 Gewinn- und Verlustrechnung / Entnahmerecht

    Gewinn und Verlust der Gesellschaft werden nach Maßgabe der Beteiligung der Gesellschafter aufgeteilt. Jedem Gesellschafter steht eine Vorabvergütung in Höhe von 361.655,- EURO zu. Sollte die Gesellschaft nach Feststellung des Jahresabschlusses durch Auszahlung der Vorabvergütung in die Verlustzone geraten, sind die Gesellschafter zu entsprechendem Ausgleich verpflichtet.

    § 8 Kündigung eines Gesellschafters

    Im Falle der Kündigung scheidet der kündigende Gesellschafter aus der Gesellschaft aus. Der verbleibende Gesellschafter ist berechtigt, das Unternehmen mit Aktiva und Passiva unter Ausschluss der Liquidation zu übernehmen und fortzuführen. Dem ausscheidenden Gesellschafter ist das Auseinandersetzungsguthaben auszuzahlen.
    Bei der Feststellung des Auseinandersetzungsguthabens sind Aktiva und Passiva mit ihrem wahren Wert einzusetzen. Der Geschäftswert ist nicht zu berücksichtigen.
    Die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens hat in vier gleichen Vierteljahresraten zu erfolgen, von denen die erste drei Monate nach dem Ausscheiden fällig ist. Das Auseinandersetzungsguthaben ist ab dem Ausscheidungszeitpunkt in Höhe des jeweiligen Hauptrefinanzierungssatzes der Europäischen Zentralbank zu verzinsen.

    § 9 Tod eines Gesellschafters

    Im Falle des Todes eines Gesellschafters gilt § 8 entsprechend mit der Maßgabe, dass die Auseinandersetzungsbilanz zum Todestag aufzustellen ist.

    § 10 Einsichtsrecht

    Jeder Gesellschafter ist berechtigt, sich über die Angelegenheiten der Gesellschaft durch Einsicht in die Geschäftsbücher und Papiere zu unterrichten und sich aus ihnen eine Übersicht über den Stand des Gesellschaftsvermögens anzufertigen.
    Jeder Gesellschafter kann auf eigene Kosten einen zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Dritten bei der Wahrnehmung dieser Rechte hinzuziehen oder zur Wahrnehmung dieser Rechte beauftragen.

    § 11 Salvatorische Klausel

    Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
    Für den Fall der Unwirksamkeit verpflichten sich die Gesellschafter, eine neue Regelung zu treffen, die wirtschaftlich der unwirksamen Regelung weitestgehend entspricht.

    § 12 Änderungen des Vertrages

    Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

    Oberhausen, 09.04.2021 Pforzheim, 09.04.2021

    ____________________________ ____________________________

    Unterschrift Nikola Franz Unterschrift Melitta Brandt


    anteile einer gmbh kaufen AG

    gmbh kaufen in der schweiz gmbh gebraucht kaufen

    gmbh anteile kaufen risiken gmbh kaufen 1 euro


    Top 5 genussschein:

      Gesellschaftskauf GmbH mit Crefo Erkl&aum;rung kann eine gmbh wertpapiere kaufen gmbh mantel kaufen wiki

      Letter of Intent (Absichtserklärung) zwischen Gerhild Lange Nebenverdienste Gesellschaft mbH und Rosl Heuer Bauelemente Gesellschaft mbH

      Zwischen

      Gerhild Lange Nebenverdienste Gesellschaft mbH
      Sitz in München
      – ANBIETER –
      Vertreten durch den Geschäftsführer Gerhild Lange

      und

      der Firma Rosl Heuer Bauelemente Gesellschaft mbH
      Sitz in Krefeld
      Vertreten durch den Geschäftsführer Rosl Heuer

      – ANWENDER –

      1. Vorbemerkungen

      Die ANWENDER GMBH möchte ihr System umstellen und beabsichtigt insofern Software von ANBIETER einzusetzen und ANBIETER zusätzlich mit der Projekt- und Einführungsunterstützung zu beauftragen.

      Die Parteien halten nachstehend den Stand ihrer bisherigen Verhandlungen und ihre vorläufigen Vereinbarungen fest. Sie begründen damit noch keine Verpflichtung zum Abschluss eines Lizenz- und Dienstleistungsvertrages. Vielmehr haben die Parteien bis zur Unterzeichnung des entsprechenden Vertrages das Recht, jederzeit ohne Angaben von Gründen von den weiteren Verhandlungen Abstand zu nehmen. Der später abschließende Vertrag (Hauptvertrag) soll folgenden wesentlichen Inhalt haben:

      2. Wesentlicher Inhalt des zwischen ANWENDER GMBH und ANBIETER abzuschließenden Lizenz- und Dienstleistungsvertrags (Hauptvertrag)

      Gegenstand der vorgesehenen vertraglichen Vereinbarung ist der Erwerb und die Installation der Software für einen Testbetrieb. Dieser Testbetrieb soll ab dem 08.04.2021 in einen Echtbetrieb übergehen.

      Der zu vereinbarende Dienstleistungsteil soll konkrete Abstimmungen und ein Konzept zur Einführungs- und Projektunterstützung, Echtstartunterstützung, zur Einrichtung und Abstimmung der Schnittstellen sowie die notwendigen Anwenderschulungen enthalten.

      3. Zeitplan

      Die Parteien stimmen darin überein, dass sie schnellstmöglich Gespräche zur Ausarbeitung eines Lizenz- und Dienstleistungsvertrages im Geiste dieser Absichtserklärung aufnehmen mit dem Ziel eines zügigen Vertragsabschlusses.

      Beide Parteien sind bereit, die für den Vertragsabschluss erforderlichen Vorleistungen nach Treu und Glauben zu erbringen und zur Erreichung des Vertragsabschlusses partnerschaftlich zusammenzuarbeiten. Sie werden alle hierfür erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen.

      4. Inkrafttreten und Laufzeit der Absichtserklärung

      Diese Absichtserklärung tritt mit der Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft und endet automatisch mit Abschluss eines Hauptvertrages zwischen den Parteien, spätestens jedoch am 5.8.2027, es sei denn, die Parteien haben einvernehmlich eine Verlängerung der Laufzeit dieser Absichtserklärung schriftlich vereinbart.

      5. Geheimhaltung

      Die der anderen Partei übergebenen Unterlagen, Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke dieser Absichtserklärung verwendet werden.

      Die vorstehende Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für Informationen, wenn und soweit

      diese bereits vor Offenlegung gegenüber der anderen Partei und ohne Geheimhaltungsverpflichtung rechtmäßig in ihrem Besitz waren;
      diese ohne ihr Zutun veröffentlicht worden oder anderweitig ohne ihr Verschulden allgemein bekannt geworden sind;
      diese ihr nach Abschluss der Absichtserklärung von einem oder mehreren Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung rechtmäßig, also ohne Bruch dieser Vereinbarung durch die empfangende Partei, übermittelt wurden;
      diese schriftlich durch die offenlegende Partei gegenüber der anderen Partei freigegeben werden;

      – diese ohne entsprechende Verpflichtungen und Beschränkungen von der offenlegenden Partei einem Dritten zugänglich gemacht worden sind.

      6. Schlussbestimmungen

      Frühere mündliche oder schriftliche Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieser Absichtserklärung sind mit deren Inkrafttreten gegenstandslos.

      Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

      Rechte und Pflichten aus dieser Absichtserklärung werden durch Formumwandlung bzw. Neustrukturierungen der Betriebsorganisation der Parteien, auch wenn diese zur Ausgliederung von Betriebsteilen oder zur Schaffung neuer Rechtspersönlichkeiten führen, nicht berührt.

      Sollte eine Bestimmung dieser Absichtserklärung unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung unverzüglich durch eine solche wirksame ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

      Auf diese Absichtserklärung findet deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist München.

      München, 08.04.2021 Krefeld, 08.04.2021

      ______________________________ ______________________________

      Unterschrift ANBIETER Unterschrift ANWENDER
      Gerhild Lange Nebenverdienste Gesellschaft mbH Rosl Heuer Bauelemente Gesellschaft mbH
      Gerhild Lange Rosl Heuer


      gmbh kaufen mit arbeitnehmerüberlassung transport


      Top 7 Handelsvermittlervertrag:

        pkw leasing geschäftsfinanzierung Beratungsstelle gmbh mit verlustvorträgen kaufen gmbh kaufen ebay
        Zur Suche springen

        Beratungsstelle ist eine Sammelbezeichnung für Einrichtungen, welche unterschiedliche Arten von Unterstützung und Hilfestellung anbieten, die sich nach Anliegen der Ratsuchenden, Gesprächsformen und Zielsetzung differenzieren lassen.
        Von den Extremen aus betrachtet, ließe sich ein Bogen von der reinen Sachberatung bis zur psychosozialen Krisenintervention spannen. Dazwischen gibt es vielfältige Übergangs- und Mischformen. Es gehört zu den Grunderfordernissen einer komplexen, sich zudem im Dauerumbruch befindlichen Gesellschaft, Beratungsangebote für den Fall von

        Wissensdefiziten,
        schwierigen Entscheidungen,
        persönlichen Lebenskrisen,
        Konflikten in Partnerschaft und Familie,
        oder Problemen in Ausbildung und Beruf

        zu entwickeln und anzubieten. Beratung soll Orientierung und Neuorientierung ermöglichen, Kompetenzen und Ressourcen entfalten helfen, Zukunftsperspektiven eröffnen. Die staatliche Förderung einer Vielzahl von Beratungsstellen trägt dieser Notwendigkeit Rechnung. Neben der Fachlichkeit stellt also der Gesellschaftsbezug ein Charakteristikum für die Arbeit einer Beratungsstelle dar. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben verfügt sie über qualifiziertes Personal und eine der Arbeit dienliche räumliche und sachlich-materielle Ausstattung. Eine Beratungsstelle soll möglichst ohne bürokratische und finanzielle Hürden (niedrigschwellig) zugänglich sein.

        Beratung hat sich einer Paradoxie zu stellen: zu unterstützen, ohne zu bevormunden. Eine entsprechende Haltung dauerhaft sicherzustellen erfordert mehr als die fachliche Qualifikation und ethische Selbstverpflichtung der beratenden Person. Die Organisation der Beratungsstelle, auf die unten eingegangen wird, muss entsprechend gestaltet sein.

        Inhaltsverzeichnis

        1 Spezielle Beratungsstellen
        2 Trägerschaft, Struktur, Organisation und Fachlichkeit von Beratungsstellen
        3 Siehe auch
        4 Literatur
        5 Weblinks
        6 Einzelnachweise

        Spezielle Beratungsstellen

        Beratungsstellen mit speziellem Auftrag, meist basierend auf einer Rechtsgrundlage:

        Erziehungs- und Familienberatungsstelle
        Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle
        Beratung für Väter
        Drogenberatungsstelle oder Suchtberatungsstelle
        Jugendberatungsstelle
        Polizeiliche Beratungsstelle
        Migrationsberatungsstelle
        Schulberatungsstelle
        Schwangerschaftskonfliktberatung (fällt unter unterschiedliche Trägerschaften, so können diese Beratungsstellen auch unterschiedliche Namen haben)
        Seniorenberatungsstelle, auch für Angehörige Älterer, in Baden-Württemberg oft nach einem Programm des Sozialministeriums IAV-Stellen genannt, weil sie Informationen gibt, Anlaufstelle ist und Hilfen vermittelt. Meistens beim Landkreis angesiedelt. Beratungsstellen für Ältere, aber auch für Behinderte – und kranke Menschen.
        Gesundheitsberatung (z. B. in Bezirksämtern)
        Sexualberatungsstellen
        Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“, bundesweites Beratungsangebot für von Gewalt betroffene Frauen[1]
        Blended Councelling Angebote, die Online- und Präsenzberatung verknüpfen, z. B. „Projekt Rauchmelder[2]“ in der Drogenberatung

        Trägerschaft, Struktur, Organisation und Fachlichkeit von Beratungsstellen

        Beratungsstellen befinden sich in Trägerschaft von Kommunen, Kirchen, Verbänden oder Vereinen (siehe auch freier Träger). Sie können eng an eine Institution angebunden und in deren Aufgabenspektrum verwoben sein (z. B. die Studienberatung an Universitäten). Einige sind eher spezialisiert (z. B. Beratung und Therapie für Opfer von Gewalt, für Flüchtlinge, auf Suchtkrankenberatung, Schwangerenberatung, Sexualberatung und vieles mehr), andere sind eher offen für ein breites Spektrum von Fragen, Themen und Anlässen (allgemeine Lebensberatung, Gesundheitsberatung). Viele Beratungsstellen arbeiten auf der Basis expliziter Richtlinien. Ihr Angebot und ihre fachlichen Arbeitsweisen sind von daher transparent und unterliegen einer Kontrolle durch Träger, Fachverbände und politische Öffentlichkeit.

        Als ein Modell dafür kann die institutionelle Erziehungsberatung dienen. Für sie regelt u. a. die „Bundeskonferenz für Erziehungsberatung“ (BKE) Aufgaben, Organisation und Struktur; man kann hier von formalisierten „Regeln fachlichen Könnens“ und in diesem Sinne von Standards sprechen. Darin findet sich unter anderem die personelle Ausstattung der Einrichtung beschrieben, zu der ein Team verschiedener Berufsgruppen (Psychologie, Pädagogik, Sozialarbeit/Sozialpädagogik) mit einer für die Tätigkeit qualifizierenden therapeutischen Zusatzausbildung (Kindertherapie, Paarberatung, Gesprächspsychotherapie, systemische Familientherapie, psychoanalytische Fokalberatung usw.) gehört. Zu den Standards zählen weiterhin die Verschwiegenheit der Gespräche, ihre Kostenlosigkeit für Ratsuchende sowie der freie Zugang. Alle Mitarbeiter-/innen einer Erziehungsberatungsstelle sind zu Supervision und kontinuierlicher Fortbildung verpflichtet. In den letzten Jahren hat es sich eingebürgert, in solchen Fällen von institutioneller Beratung zu sprechen. Mit der Bezeichnung „institutionell“ soll der gesellschaftliche Auftrag und die Verpflichtung auf zentrale gemeinschaftliche Grundwerte – mit dem Kindeswohl im Zentrum – unterstrichen werden. Das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) formuliert Grundlagen für den Anspruch, den Kinder, Jugendliche und Eltern auf Beratung haben, sehr differenziert; es beschreibt gleichzeitig Aufgaben von Beratung im System der Familien- und Jugendhilfe.

        Zu den Verpflichtungen einer Erziehungsberatungsstelle zählen neben den Gesprächen mit Einzelnen, Paaren und Familien die Diagnostik, etwa bei kindlichen Wahrnehmungs- oder Sprachproblemen, sowie die Prävention. Zu letzterer gehört die Kooperation mit Einrichtungen der Jugendhilfe, des Erziehungs- und Gesundheitswesens, weiterhin die Öffentlichkeitsarbeit. Die Leistungen einer Beratungsstelle werden evaluiert. Eine Vielzahl wissenschaftlicher Studien beschäftigt sich mit der Wirksamkeit und den Wirkfaktoren beraterischer Prozesse; sie tragen auf diesem Wege zur Transparenz der Praxis sowie zur Qualitäts(weiter)entwicklung bei. Letzteres gilt auch für den Bereich der Ehe- und Lebensberatung.

        Zur traditionellen Form des Beratungsgesprächs, bei der Ratsuchende und Berater-/in sich unmittelbar begegnen, sind in den letzten Jahren neue Modi hinzugekommen. Beratung via Internet zählt dazu – sie schließt an eine Tradition an, wie sie etwa für die Telefonseelsorge charakteristisch ist. Eine weitere Beratungsform ist das Blended Councelling, bei dem die jeweiligen Vorteile der Online- und Präsenzberatung genutzt werden können. Mit der gesellschaftlichen Entwicklung kommen neue Themen auf, Mobbing-, Outplacementberatung oder Coaching sind hier zu nennen. Auch die Trennungs- und Scheidungsberatung spielt eine zunehmend große Rolle und bringt neue Beratungsformen hervor, etwa die Mediation als eigenständiges Unterstützungsverfahren.

        Siehe auch

        Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsstelle
        Onlineberatung
        Virtuelle Beratungsstelle
        Lesbentelefon
        Rosa Telefon

        Literatur

        Frank Nestmann, Frank Engel, Ursel Sickendiek (Hrsg.): Das Handbuch der Beratung. Band 1 und 2. Tübingen 2004.

        Weblinks

        Wiktionary: Beratungsstelle Ã¢Â€Â“ Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
        Verzeichnis von Beratungsstellen in Deutschland

        Einzelnachweise

        ↑ Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“

        ↑ Rauchmelder B.A.C – Drogenberatung mit einer App in Frankfurt. Abgerufen am 18. Januar 2019. 

        Abgerufen von „https://de..org/w/index.php?title=Beratungsstelle&oldid=207667520“
        Kategorien: BeratungBehördeSoziale Einrichtung

        Navigationsmenü


        geschäftsleasing gründung GmbH


        Top 6 MusterSatzung:

          Warenkreditversicherung gmbh mantel kaufen schweiz Boss kleine gmbh kaufen gmbh kaufen hamburg

          GmbH Geschäftsführer – Anstellungsvertrag der Emmaliese Ossinger Motoreninstandsetzung Ges. m. b. Haftung

          zwischen

          der Emmaliese Ossinger Motoreninstandsetzung Ges. m. b. Haftung

          vertreten durch ihren Gesellschafter Emmaliese Ossinger

          nachfolgend ‚Gesellschaft‘ genannt,

          und

          Herrn / Frau Friedhardt Götze
          aus München

          nachfolgend ‚Geschäftsführer‘ genannt,

          wird folgender

          A n s t e l l u n g s v e r t r a g

          geschlossen.

          Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 06.04.2021

          ist Herr / Frau Friedhardt Götze
          (mit Wirkung vom 06.04.2021

          zum Geschäftsführer der Gesellschaft bestellt worden.

          Der Geschäftsführer beginnt seine Tätigkeit ab dem 06.04.2021.

          Mit diesem Vertrag werden die Rechtsverhältnisse zwischen der Gesellschaft und dem Geschäftsführer geregelt.

          oder

          Der bisherige mit Herrn / Frau Emmaliese Ossinger bestehende Anstellungsvertrag vom 2.5.2013 wird hiermit einvernehmlich in vollem Umfang beendet und durch den nachfolgenden Anstellungsvertrag ersatzlos ersetzt.

          § 1 Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis

          Der Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich.

          Der Geschäftsführer führt die Geschäfte der Gesellschaft nach Maßgabe der Gesetze, des Gesellschaftsvertrags der GmbH, der jeweilig gültigen Geschäftsordnung und dieses Anstellungsvertrages. Weisungen der Gesellschafterversammlung hat er zu befolgen.

          Die Gesellschaft kann weitere Geschäftsführer bestellen.

          § 2 Zustimmungspflichtige Geschäfte

          Die Befugnis des Geschäftsführers umfasst die Vornahme aller Maßnahmen, die der gewöhnliche Geschäftsbetrieb der Gesellschaft mit sich bringt.

          Für darüber hinaus gehende Maßnahmen bedarf der Geschäftsführer der vorherigen Zustimmung der Gesellschafterversammlung insbesondere in den im Gesellschaftsvertrag geregelten Fällen.

          § 3 Selbstkontrahieren

          Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

          Anmerkung: Nach § 181 BGB sind Insich-Geschäfte grds. unzulässig. Auch der Geschäftsführer kann nicht im Namen der Gesellschaft mit sich selbst ein Rechtsgeschäft abschließen, es sei denn, das Rechtsgeschäft besteht ausschließlich in der Erfüllung einer Verbindlichkeit oder ist rechtlich für die GmbH vorteilhaft. Ist im Gesellschaftervertrag die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB vorgesehen, sollte dies auch in den Anstellungsvertrag aufgenommen werden.

          § 4 Pflichten und Verantwortlichkeit

          Der Geschäftsführer hat die Geschäfte der Gesellschaft mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu führen und die ihm durch Gesetz, Gesellschaftsvertrag und diesen Vertrag obliegenden Pflichten genau und gewissenhaft zu erfüllen.

          Unabhängig davon, ob weitere Geschäftsführer bestellt sind, denen die gleichen Rechte und Pflichten übertragen wurden, obliegt jedem Geschäftsführer die Leitung und Überwachung des gesamten Unternehmens.

          Der Geschäftsführer nimmt die Rechte und Pflichten eines Arbeitgebers im Sinne der arbeits- und sozialrechtlichen bzw. steuerrechtlichen Vorschriften wahr.

          Der Geschäftsführer hat innerhalb der Frist des § 264 Abs. 1 HGB den Jahresabschluss sowie einen Lagebericht (§ 289 HGB) für das abgelaufene Geschäftsjahr aufzustellen und jedem Gesellschafter unverzüglich nach Aufstellung zu übersenden.

          Gleichzeitig mit Übersendung von Jahresabschluss und Geschäftsbericht hat der Geschäftsführer unter Beachtung der Beschlussfrist des § 42a Abs. 2 GmbHG eine Gesellschafterversammlung einzuberufen, in der über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Ergebnisverwendung Beschluss zu fassen ist.

          § 5 Haftung des Geschäftsführers

          Sind in der Satzung der Gesellschaft Haftungsbeschränkungen des – ansonsten unbeschränkt haftenden – Geschäftsführers gegenüber der Gesellschaft vorgesehen, sind folgende Regelungen möglich:

          Die Gesellschaft ist verpflichtet, durch die Gesellschafterversammlung jährlich, spätestens zum Zeitpunkt der Feststellung des Jahresabschlusses, einen Beschluss über die Entlastung des Geschäftsführers für die vorangegangene Tätigkeit zu fassen.

          Die Haftung des Geschäftsführers gegenüber der Gesellschaft ist auf vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten beschränkt.

          Der Geschäftsführer haftet gegenüber der Gesellschaft für alle Schäden nur bis zu einem Höchstbetrag von 794 TEURO

          Der Geschäftsführer haftet gegenüber der Gesellschaft nicht, sofern und soweit er auf ausdrückliche Weisung der Gesellschafter tätig geworden ist.

          Zu Gunsten des Geschäftsführers ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 8028 TEURO abzuschließen und während der Dauer dieses Anstellungsvertrages abgeschlossen zu halten, deren Prämien von der Gesellschaft getragen werden. Die Gesellschaft hat vor Inanspruchnahme des Geschäftsführers die Versicherung in Anspruch zu nehmen.

          § 6 Dienstort und Arbeitszeit

          Der Geschäftsführer hat seine Leistung am Sitz der Gesellschaft zu erbringen.

          Der Geschäftsführer hat – soweit keine sonstigen Vereinbarungen getroffen wurden – seine volle Arbeitskraft und alle seine Fähigkeiten und Kenntnisse in den Dienst der Gesellschaft zu stellen.

          An eine bestimmte Arbeitszeit ist der Geschäftsführer nicht gebunden, dies gilt auch für die Art und den Umfang der Leistungserbringung.

          § 7 Eigengeschäfte und Nebentätigkeit

          Entgeltliche wie unentgeltliche Nebentätigkeiten bedürfen der vorherigen Zustimmung der Gesellschafterversammlung.

          Veröffentlichungen und Vorträge, die die Tätigkeitsbereichen der Gesellschaft betreffen, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Gesellschafterversammlung, es sei denn, sie gehören zum normalen Geschäftsbetrieb bzw. sind notwendig, um die Gesellschaft angemessen zu vertreten.

          Eine erteilte Zustimmung der Gesellschafterversammlung kann unter Beachtung etwaiger vom Geschäftsführer zu beachtender Kündigungsfristen jederzeit widerrufen werden.

          Die Übernahme von Ämtern in Aufsichtsgremien, sowie die Übernahme bzw. Beteiligung in anderen Unternehmen, und Organisationen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Gesellschafterversammlung. Die zur Übernahme eines Amtes erteilte Zustimmung ist jederzeit widerruflich, wobei im Falle eines Widerrufs bestehende Fristvorschriften für die Beendigung des übernommenen Amtes berücksichtigt werden müssen.

          Geschenke oder sonstige Vorteile von Personen oder Firmen, die mit der Gesellschaft in Geschäftsverbindung stehen oder eine solche Verbindung anstreben, darf der Geschäftsführer nur nach vorheriger Zustimmung der Gesellschafterversammlung annehmen.

          § 8 Wettbewerbsverbot

          Während der Dauer dieses Vertrages ist es dem Geschäftsführer untersagt, in selbständiger, unselbständiger oder sonstiger Weise für ein Unternehmen tätig zu werden, welches mit der Gesellschaft in direktem oder indirektem Wettbewerb steht. Weiterhin ist es ihm untersagt, während der Dauer dieses Vertrages ein solches Unternehmen zu errichten, zu erwerben oder sich hieran unmittelbar oder mittelbar zu beteiligen.

          Der Geschäftsführer ist verpflichtet, über alle betrieblichen und geschäftlichen Angelegenheiten der Gesellschaft gegenüber unbefugten Dritten absolutes Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung dieses Vertrages.

          Der Geschäftsführer verpflichtet sich, für die Dauer von 8 Jahren nach Beendigung dieses Vertrages weder in selbständiger, unselbständiger Stellung oder in sonstiger Weise für ein Unternehmen tätig zu werden, welches mit der Gesellschaft in direktem oder indirektem Wettbewerb steht. Weiterhin ist es ihm untersagt, für die Dauer von 7 Jahren nach Beendigung dieses Vertrages ein solches Konkurrenzunternehmen zu errichten, zu erwerben oder sich hieran unmittelbar oder mittelbar zu beteiligen.

          Dieses Wettbewerbsverbot gilt für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.

          Für die Dauer dieses nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes verpflichtet sich die Gesellschaft, dem Geschäftsführer eine Entschädigung in Höhe von 35 % seiner innerhalb der letzten 19 Monate vor seinem Ausscheiden durchschnittlich bezogenen monatlichen Vergütung zu zahlen. Die Zahlung ist jeweils am 18 eines Monats fällig.

          Auf die Entschädigung gemäß Abs. 5 sind diejenigen Einkünfte anzurechnen, die der Geschäftsführer während der Dauer des nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes aus selbständiger, unselbständiger oder sonstiger Erwerbstätigkeit erzielt oder zu erzielen unterlässt. Zu den anzurechnenden Einkünften zählt auch ein ggf. vom Geschäftsführer bezogenes Arbeitslosengeld. Auf Verlangen der Gesellschaft ist der Geschäftsführer verpflichtet, Auskunft über die Höhe seiner Einkünfte zu erteilen.

          Wird dieser Vertrag durch den Eintritt des Geschäftsführers in den Ruhestand beendet, finden die vorstehenden Absätze 3-6 keine Anwendung.

          Die Gesellschaft kann auf die Einhaltung des nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Geschäftsführer verzichten. In diesem Fall endet die Verpflichtung zur Zahlung der Karenzentschädigung mit Ablauf von 1 Monaten nach Abgabe der Erklärung.

          Im Falle einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages steht dem Kündigungsberechtigten das Recht zu, innerhalb 9 Monats/ (Monaten) nach Ausspruch der außerordentlichen Kündigung durch schriftliche Erklärung gegenüber dem anderen Teil das nachvertragliche Wettbewerbsverbot aufzuheben.

          Für jeden Fall des Verstoßes gegen das Wettbewerbsverbot hat der Geschäftsführer der Gesellschaft eine Vertragsstrafe in Höhe des Betrages zu zahlen, der der in den letzten 15 Monaten vor Beendigung des Vertrages durchschnittlich bezogenen monatlichen Vergütung entspricht. Zugleich entfällt für den Monat, in dem die Zuwiderhandlung erfolgt ist, die Zahlung der Entschädigung gemäß Abs. 5.
          Besteht die Zuwiderhandlung in einer fortgesetzten Tätigkeit, ist die Vertragsstrafe für jeden angefangenen Monat verwirkt. Zugleich entfällt für jeden angefangenen Monat die Zahlung der Entschädigung. Weitergehende Ansprüche der Gesellschaft bleiben durch die vorstehende Regelung unberührt.

          § 9 Vergütung

          (bei Festgehalt)

          Der Geschäftsführer erhält für seine Tätigkeit

          a) Eine Vergütung von brutto 489 TEURO pro Jahr, die in zwölf gleichen Raten jeweils zum Ende eines Kalendermonats gezahlt wird.

          b) Darüber hinaus erhält der Geschäftsführer für seine Tätigkeit eine jährliche Tantieme. Diese wird von der Gesellschafterversammlung unter Zugrundelegung des wirtschaftlichen Ergebnisses des letzten Geschäftsjahres nach Feststellung des Jahresabschlusses festgelegt. Bei der Festsetzung werden auch die Leistungen des Geschäftsführers berücksichtigt. Der Mindestbetrag der Tantieme wird auf 17 TEURO festgesetzt.

          c) Eine Weihnachtsgratifikation, zahlbar mit dem Gehalt für den Monat November in Höhe von brutto 47 TEURO.

          d) Ein Urlaubsgeld, zahlbar mit dem Gehalt für den Monat Juni in Höhe von brutto 25 TEURO.

          Hat das Anstellungsverhältnis des Geschäftsführers während des Jahres begonnen, werden die Weihnachtsgratifikation und das Urlaubsgeld zeitanteilig für jeden angefangenen Kalendermonat gewährt.

          Über das bzw. die vereinbarten Entgelt hinaus werden keine sonstigen Bezüge gewährt.

          § 10 Vergütung bei Dienstverhinderung und Tod

          Im Falle der Erkrankung oder sonstiger unverschuldeter Dienstverhinderung hat der Geschäftsführer für die Dauer von 11 Monaten Anspruch auf Fortzahlung seiner vertragsmäßigen Bezüge, längstens jedoch bis zum Endes des Anstellungsvertrags.

          Für eine diesen Zeitraum überschreitende Erkrankung oder sonstige unverschuldete Dienstverhinderung wird dem Geschäftsführer für die Dauer von……. weiteren Monaten von der Gesellschaft ein Zuschuss in Höhe der Differenz zwischen einem von der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung gewährten Krankengeld und dem monatlichen Nettobetrag seines Festgehaltes gewährt.

          Besteht kein Anspruch auf Krankengeld, wird als Krankengeld im Sinne dieses Absatzes der Betrag zugrunde gelegt, den der Geschäftsführer durch eine seinem Einkommen gemäße Versicherung bei der zuständigen Ortskrankenkasse erhalten hätte. Die Lohn- und ggf. anfallende Kirchensteuer auf die Differenzzahlung trägt die Gesellschaft.

          Mit Ablauf des in Abs. 1 bestimmten Fortzahlungszeitraumes wird die dem Geschäftsführer zustehende Tantieme für jeden angefangenen Kalendermonat fortbestehender Dienstverhinderung um je ein Zwölftel gekürzt.

          Der Geschäftsführer tritt im Falle einer Verletzung durch Dritte sämtliche Ansprüche gegen den Verursacher seiner Dienstunfähigkeit bis zur Höhe der nach diesem Vertrag von der Gesellschaft geschuldeten Vergütungsfortzahlung einschließlich darauf entfallender Sozialversicherungsbeiträge ab.

          Verstirbt der Geschäftsführer während der Dauer dieses Anstellungsvertrages, so wird seinem Ehepartner das Festgehalt für die auf den Sterbemonat folgenden 4 Monate fortbezahlt. Ist der Ehepartner zu diesem Zeitpunkt bereits verstorben, so steht dieser Anspruch unterhaltsberechtigten ehelichen Kindern des Geschäftsführers zu.

          § 11 Sonstige Leistungen

          Die Gesellschaft gewährt dem Geschäftsführer für die Dauer dieses Vertrages einen Zuschuss zur Krankenversicherung in Höhe des Arbeitsgeberanteils, wie er bei Krankenversicherungspflicht bestünde, höchstens jedoch in Höhe der Hälfte des Betrages, welchen der Geschäftsführer für seine Krankenversicherung aufzuwenden hat.

          Der Geschäftsführer hat Anspruch auf Erstattung der Aufwendungen, die ihm im Rahmen der Ausübung seiner vertragsgemäßen Tätigkeit entstehen, insbesondere der Reise-, Bewirtungs- und Telefon-/Faxkosten. Übersteigen die aufgewendeten Spesen den nach den steuerlichen Vorschriften zulässigen Pauschalbetrag, so sind Spesen im Einzelnen zu belegen.

          § 12 Urlaub

          Der Geschäftsführer hat Anspruch auf einen Jahresurlaub von 36 Arbeitstagen.

          Der Geschäftsführer hat den Urlaubszeitpunkt und die Urlaubsdauer unter Berücksichtigung seiner Aufgabenstellung und der Belange und Interessen der Gesellschaft zu wählen und mit dem Mitgeschäftsführer bzw. dem Mehrheitsgesellschafter zu vereinbaren.

          Kann der Geschäftsführer den Urlaub im Kalenderjahr aus geschäftlichen oder in seiner Person liegenden Gründen nicht oder nicht vollständig nehmen, so kann der Urlaub bis zum 31.0 des Folgejahres übertragen werden. Urlaub, der bis zum Ende des Übertragungszeitraums nicht genommen wurde, verfällt, ohne dass ein Abgeltungsanspruch besteht.

          oder
          Kann der Geschäftsführer den Urlaub weder im Kalenderjahr noch im Übertragungszeitraum aus geschäftlichen oder in seiner Person liegenden Gründen nehmen oder nicht vollständig nehmen, ist der noch bestehende Urlaubsanspruch abzugelten. Das Urlaubsabfindungsentgelt bemisst sich nach der Höhe des Grundgehaltes für jeden nicht genommenen Urlaubstag.

          Besteht das Anstellungsverhältnis nicht das gesamte Kalenderjahr, so reduziert sich der Urlaubsanspruch nach Abs. 1 zeitanteilig.

          § 13 Erfindungen

          Die Ergebnisse der Arbeit des Geschäftsführers stehen der Gesellschaft zu. Soweit es sich um Erfindungen oder technische Verbesserungsvorschläge im Sinne des Arbeitnehmererfindungsgesetzes handelt sind diese der Gesellschaft unverzüglich schriftlich anzubieten.

          Die Gesellschaft ist berechtigt, innerhalb einer Frist von 8 Wochen nach Eingang dieser Mitteilung zu erklären, ob und in welchem Umfang sie die Erfindung in Anspruch zu nehmen beabsichtigt. Für den Fall der Inanspruchnahme erhält der Geschäftsführer eine Vergütung gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen und der dazu ergangenen Vergütungsrichtlinien. Alle übrigen Arbeitsergebnisse sind mit der vertragsgemäßen Vergütung des Geschäftsführers abgegolten.

          § 14 Versorgungszusage

          Bei der Vereinbarung einer Versorgungszusage sind die steuer- und bilanzrechtlichen Auswirkungen auf die Gesellschaft in besonderem Maße zu beachten. Die Durchführung der Altersversorgung kann entweder unmittelbar durch die Gesellschaft oder mittelbar über einen Versorgungsträger erfolgen, sog. Durchführungswege, §§ 1 Abs. 1 Satz 2, 1 b Abs. 2 bis 4 BetrAVG (siehe: Beck’sches Formularbuch GmbH-Recht, Lorz/Pfisterer/Gerber, 1. Anstellungsvertrag für einen Fremd-Geschäftsführer). Die Erstellung einer individuellen und passgenauen Pensionszusage sollte durch einen zugelassenen, fachlich spezialisierten Berater erfolgen, um bilanzielle bzw. finanzielle Risiken zu vermeiden.

          § 15 Vertragsdauer und Kündigung

          Er ist auf unbestimmte Zeit geschlossen.

          Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von 7 Wochen gekündigt werden.

          Das Recht zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

          Ein wichtiger Grund liegt für die Gesellschaft insbesondere vor, wenn

          der Geschäftsführer als Gesellschafter aus der Gesellschaft ausscheidet, oder als Geschäftsführer wegen Vorliegens eines wichtigen Grundes abberufen wird;

          der Geschäftsführer gegen die Bestimmungen über die Nebentätigkeit und gegen das Wettbewerbsverbot verstößt;

          der Geschäftsführer Maßnahmen gem. § 2 Abs. 2 vornimmt ohne die vorherige Zustimmung der Gesellschafterversammlung und der Gesellschaft dadurch ein Schaden entsteht oder der Geschäftsführer trotz Abmahnung wiederholt solche Verstöße begeht;

          der Geschäftsführer schwere Verstöße gegen ’Weisungen der Gesellschafterversammlung begeht, es sei denn, dass diese ein gesetzwidriges Verhalten des Geschäftsführers fordern;

          das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet oder die Gesellschaft liquidiert wird.

          Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

          Eine Kündigung des Geschäftsführers ist an jeden weiteren Geschäftsführer der Gesellschaft oder für den Fall, dass kein weiterer Geschäftsführer vorhanden ist, an denjenigen Gesellschafter zu richten, der über die höchste Kapitalbeteiligung an der Gesellschaft verfügt.

          Das Vertragsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des Monats, in dem der Geschäftsführer das 57 Lebensjahr vollendet oder eine Berufsunfähigkeit festgestellt wird.

          § 16 Abfindung

          Im Falle einer durch die Gesellschaft erfolgten ordentlichen Kündigung bzw. Nichtverlängerung des Anstellungsvertrages erhält der Geschäftsführer eine Abfindung in Höhe eines Monatsgrundgehaltes pro Beschäftigungsjahr. Für die Berechnung der Abfindung werden die bei Beendigung des Vertrages abgeleisteten vollen Dienstjahre und das während des letzten Dienstjahres im Monatsdurchschnitt bezogene Bruttomonatsgehalt zugrunde gelegt.

          Die Abfindung ist zum Ablauf des Dienstvertrages fällig und wird unter Beachtung der hierfür geltenden steuerlichen Bestimmungen gezahlt.

          § 17 Geheimhaltung

          Der Geschäftsführer ist verpflichtet, über alle Angelegenheiten der Gesellschaft, die nicht Gegenstand öffentlicher Kenntnis sind, strengstes Stillschweigen zu bewahren und geheim zuhaltende Informationen weder direkt noch indirekt zu seinen oder zu Gunsten Dritter zu benutzen. Bei Zweifeln über die Reichweite dieser Geheimhaltungspflicht ist der Geschäftsführer verpflichtet, eine Entscheidung der Gesellschafterversammlung herbeizuführen. Diese Verpflichtung besteht auch nach Ausscheiden des Geschäftsführers aus den Diensten der Gesellschaft. Der Geschäftsführer ist jedoch zur Offenbarung berechtigt, soweit hierzu eine ihn treffende Pflicht besteht.

          Mit Ausscheiden aus den Diensten der Gesellschaft oder bei Freistellung von seinen Funktionen ist der Geschäftsführer verpflichtet, unaufgefordert sämtliche Schriftstücke, Aufzeichnungen und Entwürfe einschließlich Kopien, Doppel und Ähnlichem, die die Angelegenheiten der Gesellschaft betreffen und sich noch in seinem Besitz befinden ebenso wie sämtliches anderes Eigentum der Gesellschaft vollständig zu übergeben, sowie etwaige Daten, die er in einer privaten EDV-Anlage gespeichert hat, zu löschen. An diesen Daten besteht kein Zurückbehaltungsrecht.

          § 18 Schlussbestimmungen

          Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sind im beiderseitigen Einvernehmen jederzeit möglich, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit aber der Textform[1] und der Zustimmung durch die Gesellschafterversammlung. Ausgeschlossen sind damit insbesondere Vertragsänderungen durch betriebliche Übung. Das vorstehende Schriftformerfordernis findet keine Anwendung bei Abreden, die nach Vertragsschluss unmittelbar zwischen den Parteien mündlich getroffen werden. Rückwirkende Änderungen oder Ergänzungen sind unzulässig. Alle Vertragsänderungen und -ergänzungen wirken nur für die Zukunft

          Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. In einem solchen Fall sind die Parteien verpflichtet, die rechtsunwirksame Bestimmung durch eine rechtlich zulässige und mit den übrigen Bestimmungen dieses Vertrages vereinbare Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

          Ludwigshafen am Rhein, 06.04.2021 München, 06.04.2021

          ……………………………………………………………………… ………………………………………………………………………

          Unterschrift Gesellschaft Unterschrift Friedhardt Götze


          Reichtum firmenmantel kaufen


          Top 9 Mustergruendungsprotokoll:

            luxus autos leasing gmbh firmen kaufen Urteil gmbh kaufen welche risiken gesellschaft kaufen berlin

            Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Karina Wild – BFH vom 7.12.1937 – Az. O 456 3g 1561/17

            Der Gesellschafter Hertraud MeiÃ?ner einer erst noch zu gründenden GmbH (Karina Wild Beerdigungsinstitute Ges. mit beschränkter Haftung) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

            Der Gesellschafter Hertraud MeiÃ?ner kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Karina Wild Beerdigungsinstitute Ges. mit beschränkter Haftung zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Hertraud MeiÃ?ner im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.

            Urteil des BFH vom 14.7.2010
            Aktenzeichen: g 166 hY 2411/14
            GmbHR 1956, 4791


            Aktiengesellschaft gmbh kaufen finanzierung


            Top 10 urteil:

              gmbh kaufen stammkapital AG Kuendigung GmbH gründen gesellschaft kaufen in der schweiz

              Ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit Hippolytus HeÃ?

              Herrn/Frau
              Hippolytus HeÃ?
              Mannheim

              Mannheim, 04.04.2021

              Ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses

              Sehr geehrte(r) Frau/Herr Hippolytus HeÃ?

              hiermit kündige wir das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis fristgerecht

              zum 22.10.2014 hilfsweise zum nächst zulässigen Termin.

              Bis zum Ablauf der Kündigungsfrist stehen Ihnen noch 47 Urlaubstage zu. Diesen Urlaub erteilen wir Ihnen in der Kündigungsfrist.

              Bis zum Ablauf der Kündigungsfrist werden Sie unter Fortzahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung unwiderruflich von der Arbeitsleistung freigestellt. Die Freistellung erfolgt unter Anrechnung der noch zustehenden Resturlaubsansprüche sowie sonstiger eventueller Freistellungsansprüche.

              Der Betriebsrat ist vor Ausspruch dieser Kündigung angehört worden. Er hat der Kündigung zugestimmt.

              Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie verpflichtet sind, selbst aktiv nach einer anderen Beschäftigung zu suchen und sich spätestens drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden.
              Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses weniger als drei Monate, haben sie sich innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu melden.
              Zur Wahrung der Frist reicht eine Anzeige unter Angabe der persönlichen Daten und des Beendigungszeitpunktes aus, wenn die persönliche Meldung nach terminlicher Vereinbarung nachgeholt wird.
              Ein Verstoß gegen diese Pflichten kann zum Eintritt einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen.

              Mit freundlichen Grüßen

              ……………………………………………………………
              Unterschrift Friedrich Nitsche Karriereberatungen Ges. m. b. Haftung
              vertreten durch den Geschäftsführer: Friedrich Nitsche

              Empfangsbestätigung

              Ich habe die Kündigung erhalten am: 04.04.2021

              ……………………………………………………………
              Unterschrift Hippolytus HeÃ?


              gmbh kaufen mit arbeitnehmerüberlassung aüg


              Top 4 kaufvertrag:

                Firmenmäntel gmbh mantel kaufen preis Werbeagentur gesellschaft gmbh kaufen was beachten
                Zur Suche springen

                Dieser Artikel oder nachfolgende Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen (beispielsweise Einzelnachweisen) ausgestattet. Angaben ohne ausreichenden Beleg könnten demnächst entfernt werden. Bitte hilf Wikipedia, indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfügst.

                Eine Werbeagentur ist ein Dienstleistungsunternehmen, das für Unternehmen und andere Auftraggeber die Beratung, Konzeption, Planung, Gestaltung und Realisierung von Werbe- und sonstigen Kommunikationsmaßnahmen übernimmt.

                Inhaltsverzeichnis

                1 Geschichte
                2 Arten von Werbeagenturen
                3 Organisationsformen
                4 Gliederung des Agenturmarktes
                5 Die größten Werbeagenturen

                5.1 Weltweit
                5.2 Deutschland

                6 Agenturpersonal

                6.1 Kontakt/Beratung
                6.2 Account-Planning
                6.3 Kreation
                6.4 Weitere Berufe

                7 Kundenakquise
                8 Einzelnachweise

                Geschichte

                Ursprünglich waren (Werbe-)Agenturen Mittler zwischen Zeitungen und deren Anzeigenkunden: Sie gestalteten für Werbekunden Anzeigen, die in Zeitungen erschienen.

                Die Werbekunden zahlten ursprünglich nicht für die Arbeit der Agenturen. Sie zahlten für das Erscheinen ihrer Anzeigen an die Zeitungen. Dafür bekam die Werbeagentur von den Zeitungen Provisionen. Die aus den Anfangszeiten der Werbung stammende Provisionspraxis, nach der die Agenturen zusätzlich zur Bezahlung durch den Kunden Provisionen von Zeitungen, Druckereien usw. beanspruchen, ist umstritten, aber noch heute üblich.

                Die erste Agenturengründung fand vermutlich im Jahr 1786 statt, als William Taylor sein Londoner Büro eröffnete und sich im Maidstone Journal als Werbeagent (advertising agent) bezeichnete.[1]

                1855 gab es bereits in Altona (heute Hamburg) die Annoncenexpedition Ferdinand Haasenstein, die als unparteiischer Berater des inserierenden Publikums auftrat. Ebenfalls 1855 wurde in Berlin das Institut der Anschlag-Säulen von Ernst Litfaß gegründet.

                Am 23. September 1876 gründete William Alexander Wilkens das Centrale Annoncen Büro William Wilkens zur Anzeigenschaltung und Gestaltung. Bereits damals war Full-Service die Maxime des Hauses Wilkens. So konnte man schon damals Mediabuchung, Gestaltung, Texte und Anzeigen buchen. Die Agentur ging 2014 in der US-Agentur FCB auf.

                Erste Werbeberater kamen 1895 hinzu, deren Tätigkeit in erster Linie darin bestand Reklame künstlerisch und wirksam zu gestalten und den Kunden vor unnützen Ausgaben zu bewahren.

                1920 entstanden Advertising Service Agencies. So wurde zum Beispiel aus der Werbeabteilung von Lever die Lintas (Lever International Advertising Service). Pioniere im deutschen Markt waren Lintas, McCann Erickson und J. Walter Thompson. Die 1924 von Max Burchartz und Johannes Canis gegründete Agentur werbebau wurde vom Bauhaus beeinflusst und die erste moderne Werbeagentur in Deutschland.

                Im Jahr 1950 hat parallel zum sogenannten Wirtschaftswunder die vierte Gründungswelle mit einem stetigen Wachstum bis 2001 begonnen.

                1990 hat mit dem Internet und unter stärkerer Beachtung des Dialog-Marketings der Aus- und Umbau der Werbeagentur zu Kommunikationskonzernen begonnen, die alle Disziplinen wie Werbung, Internet, Dialog, PR, Promotion unter einem Dach gleichwertig zu konzertieren versuchen.

                Arten von Werbeagenturen

                Die klassische Form der Werbeagentur bietet Leistungen rund um die sogenannte klassische Werbung auch „ATL – Above the Line“ an. Damit sind Werbemaßnahmen in den Massenmedien gemeint:

                Zeitungswerbung (Anzeigen in Zeitungen, Zeitschriften)
                Außenwerbung (Plakate, Blow-Ups etc.)
                Rundfunkwerbung (Fernseh- und Radiowerbung)
                Fernsehwerbung
                Kinowerbung

                Mittlerweile haben sich neben den Full-Service-Agenturen, welche die klassische Above-the-line-Werbung abdecken, zahlreiche Geschäftsmodelle herausgebildet, die ausschließlich oder zusätzlich Leistungen für spezielle Bereiche „Below-the-line“ aus Kreation und Beratung anbieten:

                Internet (E-Mail Promotion)
                Public Relations
                Corporate Design
                Corporate Publishing
                Marketing (darunter z. B. Eventmarketing und Live-Kommunikation, Ambush Marketing, Virales Marketing, Entertainment Marketing)
                Direktwerbung
                Point of Sale
                Business-to-Business
                Ambient Media
                Finance Communication

                Organisationsformen

                Werbeagenturen treten als Einzelagenturen oder als so genannte Agentur-Netze, also Unternehmen mit vielen „Filialen“ auf. Sonderfälle sind die so genannten Hausagenturen großer Unternehmen (bsp.: Unilever – Lintas (nicht mehr existent)).

                Die klassische Werbeagentur ist die inhabergeführte, bei der der Eigentümer zugleich Geschäftsführer ist. In der Regel gibt es mehrere Inhaber. Daher auch die häufige Namensgebung nach dem Muster „Maier & Müller“.
                Durch die Beteiligung an der Agentur soll der gewöhnlich kurzen durchschnittlichen Verweildauer der kreativen Mitarbeiter von unter zwei Jahren entgegengewirkt werden. Daher sind Unternehmensbezeichnungen wie „Maier, Müller & Partner“ recht häufig.

                Aus einigen Einzelagenturen haben sich regelrechte Werbeimperien entwickelt. Berühmtestes Beispiel dafür ist vielleicht Ogilvy & Mather. Ab einer bestimmten Größe ist wie bei anderen Unternehmen eine gewisse Tendenz zum Wachstum durch Fusion zu beobachten.

                Gliederung des Agenturmarktes

                Großagenturen und internationale Networks
                Mitarbeiter > 100
                Gross Income > 10 Mio. €
                Etatgröße: ca. 3 Mio. €
                Anzahl Etats > 30
                Mittelgroße Agenturen
                Mitarbeiter 10–100
                Gross Income 1–10 Mio. €
                Etatgröße: < 1 Mio. €
                Anzahl Etats > 15–50
                Kleine Agenturen
                Mitarbeiter < 10
                Gross Income < 1 Mio. €
                Etatgröße: ca. < 0,4 Mio. €
                Anzahl Etats > 3–20

                Die größten Werbeagenturen

                Weltweit

                Die größten Werbeholdings der Welt sind derzeit Omnicom Group, Inc., New York und WPP, UK. So lenkt Omnicom z. B. über 1000 Werbeagenturen in mehr als 100 Ländern, die 1997 Werbung für über 22 Mrd. Dollar produzierten. Unter ihnen sind z. B. BBDO, DDB Worldwide und TBWA. Das größte europäischstämmige Netzwerk ist Publicis aus Frankreich.

                Deutschland

                In Deutschland gibt es zurzeit 12.000 Werbeagenturen. Davon sind nur ca. 3.000 im Handelsregister eingetragen. Jeder Gewerbetreibende kann sich „Werbeagentur“, „Textagentur“, „Kommunikationsagentur“ o. ÃƒÂ„. nennen, denn diese Bezeichnungen sind keine geschützten Begriffe.

                Die Rangliste nach Gross Income der 50 größten inhabergeführten Werbeagenturen wird jährlich von den Zeitschriften HORIZONT, Werben & Verkaufen (w&v) und dem GWA erstellt.

                Die größten in der Bundesrepublik Deutschland tätigen Werbeagenturen 1987[2]

                Werbeagentur
                Nettoeinnahmen in DM
                Mitarbeiter

                TEAM/BBDO-Gruppe, Düsseldorf
                83,5 Mio. DM
                463

                Lintas Deutschland, Hamburg
                81,7 Mio. DM
                412

                McCann Erickson, Frankfurt am Main
                69,6 Mio. DM
                428

                Ogilvy & Mather, Frankfurt am Main
                69,3 Mio. DM
                389

                Young & Rubicam, Frankfurt am Main
                55,7 Mio. DM
                325

                Grey Group Germany, Düsseldorf
                54,7 Mio. DM
                314

                J. Walter Thompson, Frankfurt am Main
                53,4 Mio. DM
                345

                Die 10 größten inhabergeführten Werbeagenturen in Deutschland 2015 (Agentur-Ranking nach gemeldetem Netto-Honorarumsatz)[3][4]:

                Werbeagentur
                Netto-Honorarumsatz in Euro

                Serviceplan Gruppe für innovative Kommunikation, München
                250,12 Mio.

                Jung von Matt, Hamburg
                77,33 Mio.

                Media Consulta, Berlin
                54,93 Mio.

                Vertikom, Nürnberg
                53,67 Mio.

                Hirschen Group, Hamburg
                45,22 Mio.

                fischerAppelt, Hamburg
                42,00 Mio.

                Thjnk, Hamburg
                36,00 Mio.

                Medienfabrik, Gütersloh
                33,48 Mio.

                Kolle Rebbe, Hamburg
                29,65 Mio.

                Grabarz & Partner, Hamburg
                22,84 Mio.

                Agenturpersonal

                Im Laufe der Zeit haben sich gewisse Standard-Strukturen herausgebildet, die in mehr oder weniger variierter Form in den meisten Agenturen zu finden sind.

                Allerdings sind, wie im gesamten Dienstleistungssektor, die unten aufgeführten Berufe in Reinform und mit immer den gleichen Aufgaben immer seltener zu finden. Der Trend geht in Werbeagenturen zur Akademisierung, obwohl auch Quereinsteiger Berufsmöglichkeiten haben.

                Kontakt/Beratung

                Berater, auch Kontakter genannt, stellen das Bindeglied zwischen Agentur und Kunden dar und sind für Ziel-, Budget und Termineinhaltung zuständig.

                Je nach Hierarchie und Qualifikation sind Kontakter eher ausführend oder auch beratend tätig. Seniorberater übernehmen häufig die strategische Konzeption für den Kunden und sind agenturintern auch für die Akquisition von Neukunden zuständig.

                Voraussetzung für diesen Beruf ist nicht immer ein Studium. Ein betriebswirtschaftliches Studium mit Schwerpunkt Marketing, Medien oder Kommunikation kann jedoch von Vorteil sein. Spezielle Studiengänge oder berufsbegleitende Weiterbildungsangebote, die meist über einen Zeitraum von ein bis zwei Jahren gehen, existieren. Als Beispiel sei an dieser Stelle der Kommunikationswirt genannt. Einstiegsgehälter liegen je nach theoretischen und praktischen Vorkenntnissen zwischen 20.000 und 36.000 Euro pro Jahr.

                Der Kontakt gilt als Job für „Diplomaten“. Agenturmitarbeiter (beispielsweise Kreative) und Kunden sprechen – vorsichtig formuliert – „nicht immer“ die gleiche Sprache. Der Kontakt fungiert daher auch als Moderator zwischen den Projektbeteiligten.

                Account-Planning

                Account-Planning ist eine Disziplin in einer Werbeagentur. Sie setzt sich mit dem sogenannten „Creative Briefing“ der Kreativabteilung auseinander und/oder ist für die Kontrolle oder Erstellung der Kommunikationsstrategie zuständig.

                Zum einen geht es also um das „Übersetzen“ und Reduzieren des Kundenbriefings – idealerweise auf nur noch einen sogenannten Planningsatz. Zum anderen geht es um die Klärung der berühmten Lasswellschen Frage: „Wer sagt was zu wem mit welcher Absicht und über welchen Kanal?“ Wobei die Wahl des Kanals nicht Gegenstand des Account-Plannings ist, sondern Gegenstand der Mediaplanung oder des Channel-Plannings.

                Manche Agenturen unterscheiden nach Account-Planning (Fokus: Creative Briefing) und Strategic-Planning (Fokus: Strategie). Generell werden die Begriffe Account-Planning, Strategic-Planning, Planning oder auch Strategische Planung synonym verwendet. Abzugrenzen ist der Begriff gegen die strategische Unternehmensplanung. Wesentlicher Unterscheidungspunkt ist, dass Account-Planning lediglich die Kommunikation und Marke, nicht aber das gesamte Unternehmen in all seinen Funktionen betrachtet. Der Einsatz von Account-Planning limitiert sich auf Launches, Relaunches oder turnusmäßige Überprüfungen einer Marke. Daher verfügen i. d. R. nur mittlere und große Agenturen (> 40 Mitarbeiter) über eigene Planner oder gar Planningabteilungen. Account-Planning stellt die jüngste Disziplin innerhalb der Werbung dar und wird als dritte Säule neben Beratung und Kreation bezeichnet. Die Gründung geht auf englische Agenturen in den sechziger Jahren zurück. Ausgangspunkt war dabei der Wechsel vom Nachfrager- zum Anbietermarkt und der resultierende zunehmende Augenmerk auf den Endkunden. In Deutschland spielt „Planning“ seit Mitte/Ende der 1980er Jahre eine Rolle. Die Tätigkeit erfordert in aller Regel das Studium der Betriebswirtschaftslehre (Marketing) und/oder Soziologie und/oder Psychologie. Daneben gibt es erfahrene Texter/Konzeptioner oder Berater, die im Laufe ihrer Karriere zum Planning wechseln. Nur wenige deutsche Hochschulen wie bspw. die Berufsakademie Ravensburg haben Account-Planning in nennenswertem Umfang in ihre Lehrpläne integriert. Siehe auch Strategische Planung (Account Planning)

                Kreation

                Die Kreation bzw. Kreativabteilung konzipiert, gestaltet und produziert die Werbemittel für geplante Kommunikationsmaßnahmen. Die Kreativabteilung wird geleitet von einem Creative Director, der für sämtliche kreative Arbeiten innerhalb der Abteilung die Verantwortung trägt.

                Ihm unterstehen die Art Directoren, Grafiker, Reinzeichner und Werbetexter. Art Director und Werbetexter/Texter arbeiten meist in einem Team. Den Art Directoren unterstehen wiederum die Grafiker und Reinzeichner.

                Der Art Director ist für die komplette grafische Umsetzung verantwortlich, von der Fotografenauswahl bis zur Druckabnahme.

                Weitere Berufe

                In kleineren Agenturen arbeiten Kontakter und Texter/Grafiker teilweise in Personalunion. In größeren Agenturen kommt es hingegen zu teils extremen Spezialisierungen.

                Viele Mitarbeiter arbeiten selbständig („Freelancer“) und werden je nach Bedarf engagiert, z. B. Produktioner, Illustratoren, Fotografen, PR-Manager.

                Auch werden bei großem Projektaufkommen Traffic Manager eingesetzt, die zur Entlastung der Beratung beitragen.

                In vielen Agenturen werden Webentwickler sowie Serveradministratoren und Software-Entwickler benötigt.

                Aktuell setzt sich eine massive Spezialisierung im Bereich der Onlinewerbung/Onlinemarketing durch. Das hierfür benötigte Wissen und die Technik wird im Allgemeinen nicht durch das Repertoire einer klassischen Werbeagentur abgedeckt, sondern von Spezialisten im Onlinemarketing gewährleistet.

                Kundenakquise

                Ein wichtiges, aber nicht objektiv messbares Kriterium für die Wahl einer Agentur ist die sogenannte „Chemie“ der Zusammenarbeit.

                Objektiv messbare Kriterien sind: Größe der Agentur und Vorhandensein bestimmter Dienstleistungen oder Abteilungen, definierte Prozesse und transparente Abrechnungen, Mitgliedschaft in Standesorganisationen (z. B. GWA, DDV), Platzierungen in Rankings, Auszeichnungen bzw. Preisgewinne sowie aktuelle Arbeiten und Etatgewinne. Der Standort kann ebenfalls eine wichtige Rolle spielen, beispielsweise, wenn Auftraggeber und Agentur permanent viele physische Dokumente unter hohem Zeitdruck austauschen müssen oder viele Treffen erforderlich sind.

                Meist werden Etats über so genannte Agenturpitches (Wettbewerbe) vergeben. Dem Pitch vorangehen dann Screenings, bei denen die Agenturen im persönlichen Gespräch evaluiert werden. Wesentlich seltener werden Agenturen aufgrund von Probeaufträgen oder spontan engagiert. Pitches sind allerdings künstliche Situationen und zudem aufwändig für beide Seiten: Agenturen erarbeiten Strategien und Ideen mit ihren besten Leuten und präsentieren diese sehr aufwändig. Mit der späteren täglichen Arbeit, die meist eher von organisatorischen Fragen geprägt ist, hat ein Pitch wenig zu tun. Manche Auftragnehmer engagieren Pitchconsultants, die bei der Auswahl des richtigen Partners behilflich sind.

                Werbeagenturen können einzelne Werbemaßnahmen (beispielsweise Anzeigen, TV-Spots, Plakate) oder ganze Werbekampagnen erstellen. Der Auftrag wird in Form eines Briefings mit dem Kunden abgesprochen.

                Einzelnachweise

                ↑ Heinz-Georg Tebrake: Meinungspflege als Beruf: Etablierung und Professionalisierung der PR-Beratung in der Bundesrepublik Deutschland bis 1974. 1. Auflage. Springer, Wiesbaden 2019, ISBN 978-3-658-24926-7, S. 85 (Dissertation, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, 2017). 

                ↑ Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) vom 10. Februar 1988

                ↑ Ranking der Arbeitsgemeinschaft Rankingliste (Horizont, Werben&Verkaufen) auf wuv.de, abgerufen am 20. Februar 2017

                ↑ Artikel „Agentur-Ranking: Serviceplan legt zu – Jung von Matt schrumpft“ auf wuv.de vom 13. April 2016, abgerufen am 20. Februar 2017

                Normdaten (Sachbegriff): GND: 4065521-0 (OGND, AKS)

                Abgerufen von „https://de..org/w/index.php?title=Werbeagentur&oldid=210466126“
                Kategorien: GrafikdesignUnternehmensart (Werbung)WerbeagenturVersteckte Kategorie: Wikipedia:Belege fehlen

                Navigationsmenü


                gmbh mit steuernummer kaufen schauen & kaufen gmbh norderstedt


                Top 4 anlageprospekt:

                  Reich werden mit GmbH gmbh haus kaufen Beratung Reichtum GmbH mit Crefo

                  Beratungsvertrag der Hippolytus Pfeiffer Bäckereien und Konditoreien Gesellschaft mbH

                  Zwischen

                  der Firma Hippolytus Pfeiffer Bäckereien und Konditoreien Gesellschaft mbH
                  Sitz in Münster
                  – Auftraggeber –
                  Vertreten durch den Geschäftsführer Hippolytus Pfeiffer

                  und

                  der Firma Herzlinde Koch Treppenlifte Gesellschaft mit beschränkter Haftung
                  Sitz in Wiesbaden
                  Vertreten durch den Geschäftsführer Herzlinde Koch

                  – Auftragnehmer –

                  wird folgender Beratungsvertrag geschlossen:

                  § 1 Vertragsgegenstand

                  Der Auftraggeber erteilt hiermit dem Auftragnehmer den Auftrag, ihn bei folgenden Entscheidungen/Vorhaben zu beraten:

                  Erweiterung des Tätigkeitsfeldes auf .

                  Einstellung von folgenden Positionen:

                  1. – Industriekeramiker/in Dekorationstechnik
                  2. – Kaufmann/-frau – Groß- und Außenhandel
                  3. – Gesundheitsaufseher/in / Hygienekontrolleur/in
                  4. – Mediengestalter/in Digital und Print

                  2. Bestandteile dieses Vertrages sind:

                  Allg. Beratungsbedingungen des Auftragnehmers

                  § 2 Leistungen des Auftragnehmers

                  Zur Erfüllung der in § 1 genannten Aufgaben wird der Auftragnehmer insbesondere folgende Leistungen erbringen:

                  Vorgehensweise und Zeitplan, Zusammensetzung und Funktion der einzelnen Projektgruppen, Dokumentation des Ergebnisses

                  § 3 Vergütung

                  Der Auftragnehmer erhält für seine Leistung pro h eine Vergütung in Höhe von 100 EUR zzgl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Die Vergütung ist jeweils zum 7 fällig

                  Übernachtungskosten werden dem Auftragnehmer in nachgewiesener Höhe ersetzt, Spesen gemäß den steuerlichen Höchstsätzen. Ebenso werden dem Auftragnehmer ersetzt bei Benutzung

                  der Bahn: Fahrtkosten 1. Klasse,
                  eines Flugzeuges: Flugkosten der 1 Klasse,
                  des Pkw: 77 Cent für jeden gefahrenen Kilometer.

                  Die Wahl des günstigsten Verkehrsmittels bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten. Dieser ist jedoch verpflichtet, Fahrtkosten jeweils nach den kürzesten Entfernungen zu berechnen und Reisen, deren Kosten nicht in einem vernünftigen Verhältnis zum Gesamthonorar stehen, nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Auftraggebers zu unternehmen.

                  Der Auftraggeber zahlt an den Auftragnehmer bei Auftragserteilung einen Vorschuss in Höhe von 50 TEURO. Ein weiterer Betrag in Höhe von 62 TEURO ist zum 18 fällig. Den Restbetrag zahlt der Auftraggeber nach Abschluss der Arbeiten.

                  3. Alle in Absatz 1 und 2 genannten Beträge verstehen sich als Nettobeträge zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

                  § 4 Zeit und Ort der Leistungserbringung

                  Der Auftragnehmer bestimmt seinen Arbeitsort und seine Arbeitszeit eigenverantwortlich.

                  Der Auftragnehmer verpflichtet sich jedoch, dem Auftraggeber 3 mal im Monat ganztägig in dessen Hause zur Verfügung zu stehen. Der Auftraggeber stellt einen Arbeitsplatz innerhalb seiner Räumlichkeiten bereit.

                  § 5 Berichterstattung

                  Der Auftragnehmer erstattet dem Auftraggeber einen schriftlichen Bericht über seine laufende Arbeit und deren Ergebnisse. Die Berichterstattung kann nach Wahl des Auftraggebers einmalig oder entsprechend dem Arbeitsfortschritt in Form von Zwischenberichten erfolgen.

                  In jedem Fall ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber spätestens zum Vertragsende einen Abschlussbericht schriftlich zu erstatten. Der Abschlussbericht ist in zwei Exemplaren dem Auftraggeber vorzulegen.

                  Erfüllt der Auftragnehmer diese Verpflichtungen nicht, nur unvollständig oder nicht termingerecht oder mangelhaft, ist der Auftraggeber berechtigt, neben den sonstigen Ansprüchen seine Gegenleistung zurückzuhalten.

                  § 6 Aufwendungsersatz

                  Der Auftraggeber erstattet dem Auftragnehmer folgende im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit anfallenden erforderlichen Aufwendungen:
                  ………………………………………………………………………………………
                  ………………………………………………………………………………………
                  ………………………………………………………………………………………

                  Weitere Auslagen werden bis zu einem Betrag von 46 EURO durch den Auftraggeber ersetzt:
                  ………………………………………………………………………………………
                  ………………………………………………………………………………………
                  ………………………………………………………………………………………

                  Der Ersatz aller sonstigen Aufwendungen des Auftragnehmers bedarf der (schriftlichen) Zustimmung des Auftraggebers.

                  § 7 Wettbewerbsverbot

                  Während der Laufzeit des Vertrages verpflichtet sich der Auftragnehmer, sein Wissen und Können nicht in die Dienste eines mit dem Auftraggeber in Konkurrenz stehenden Unternehmens zu stellen oder ein solches zu gründen.

                  § 8 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

                  Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Auftragnehmer alle für die Ausführung seiner Tätigkeit notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden, ihm alle Informationen erteilt werden und er von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt wird. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Auftragnehmers bekannt werden.

                  Auf Verlangen des Auftragnehmers hat der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.

                  § 9 Schweigepflicht

                  Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über alle Informationen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel ob es sich dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet.

                  § 10 Datenschutz

                  Erfolgt eine Verarbeitung personenbezogener Daten für den Auftraggeber, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, hinreichende Garantien dafür zu bieten, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung im Einklang mit den Anforderungen der DSGVO erfolgt und den Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet.

                  Der Auftragnehmer nimmt keine weiteren Auftragsverarbeiter ohne vorherige gesonderte oder allgemeine schriftliche Genehmigung des Verantwortlichen in Anspruch.
                  Im Fall einer allgemein schriftlichen Genehmigung informiert der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen immer über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die
                  Ersetzung anderer Auftragsverarbeiter, wodurch der Auftraggeber die Möglichkeit erhält, gegen derartige Veränderungen Einspruch zu erheben.
                  In Bezug auf die Inhalte eines Auftragsdatenverarbeitungsvertrages gelten die Anforderungen nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO.

                  § 11 Vertragsdauer / Kündigung

                  Der Vertrag wird mit der Unterzeichnung wirksam und läuft auf unbestimmte Zeit.

                  Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 9 Wochen zum Monatsende zu kündigen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

                  Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

                  § 12 Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen

                  Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm zur Verfügung gestellten Geschäfts- und Betriebsunterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren, insbesondere dafür zu sorgen, dass Dritte nicht Einsicht nehmen können. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen sind während der Dauer des Vertrages auf Anforderung, nach Beendigung des Vertrages unaufgefordert dem Vertragspartner zurückzugeben.

                  § 13 Sonstige Ansprüche/Rentenversicherung

                  Mit der Zahlung der in diesem Vertrag vereinbarten Vergütung sind alle Ansprüche des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber aus diesem Vertrag erfüllt.

                  Für die Versteuerung der Vergütung hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen.

                  Der Auftragnehmer wird darauf hingewiesen, dass er nach § 2 Nr. 9 SGB VI rentenversicherungspflichtig sein kann, wenn er auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig ist und keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt, deren Arbeitsentgelt aus diesem Beschäftigungsverhältnis regelmäßig 450,– EURO im Monat übersteigt.

                  § 14 Schlussbestimmungen

                  Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel.

                  Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

                  Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt.

                  Gerichtsstand ist Münster

                  Münster, 03.04.2021 Wiesbaden, 03.04.2021

                  ……………………………………………………………………… ………………………………………………………………………

                  Unterschrift Auftraggeber Unterschrift Auftragnehmer
                  Hippolytus Pfeiffer Bäckereien und Konditoreien Gesellschaft mbH Herzlinde Koch Treppenlifte Gesellschaft mit beschränkter Haftung
                  Hippolytus Pfeiffer Herzlinde Koch


                  zum Verkauf Kreditwürdigkeit


                  Top 4 verkaufsbedingungen_nichtkaufleute:

                    firmenmantel kaufen gmbh kaufen mit arbeitnehmerüberlassung Boss firmenmantel kaufen investor

                    GmbH Geschäftsführer – Anstellungsvertrag der Anneruth Arnold Fische u. Fischwaren GmbH

                    zwischen

                    der Anneruth Arnold Fische u. Fischwaren GmbH

                    vertreten durch ihren Gesellschafter Anneruth Arnold

                    nachfolgend ‚Gesellschaft‘ genannt,

                    und

                    Herrn / Frau Guido Backhaus
                    aus Würzburg

                    nachfolgend ‚Geschäftsführer‘ genannt,

                    wird folgender

                    A n s t e l l u n g s v e r t r a g

                    geschlossen.

                    Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 02.04.2021

                    ist Herr / Frau Guido Backhaus
                    (mit Wirkung vom 02.04.2021

                    zum Geschäftsführer der Gesellschaft bestellt worden.

                    Der Geschäftsführer beginnt seine Tätigkeit ab dem 02.04.2021.

                    Mit diesem Vertrag werden die Rechtsverhältnisse zwischen der Gesellschaft und dem Geschäftsführer geregelt.

                    oder

                    Der bisherige mit Herrn / Frau Anneruth Arnold bestehende Anstellungsvertrag vom 13.9.2019 wird hiermit einvernehmlich in vollem Umfang beendet und durch den nachfolgenden Anstellungsvertrag ersatzlos ersetzt.

                    § 1 Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis

                    Der Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich.

                    Der Geschäftsführer führt die Geschäfte der Gesellschaft nach Maßgabe der Gesetze, des Gesellschaftsvertrags der GmbH, der jeweilig gültigen Geschäftsordnung und dieses Anstellungsvertrages. Weisungen der Gesellschafterversammlung hat er zu befolgen.

                    Die Gesellschaft kann weitere Geschäftsführer bestellen.

                    § 2 Zustimmungspflichtige Geschäfte

                    Die Befugnis des Geschäftsführers umfasst die Vornahme aller Maßnahmen, die der gewöhnliche Geschäftsbetrieb der Gesellschaft mit sich bringt.

                    Für darüber hinaus gehende Maßnahmen bedarf der Geschäftsführer der vorherigen Zustimmung der Gesellschafterversammlung insbesondere in den im Gesellschaftsvertrag geregelten Fällen.

                    § 3 Selbstkontrahieren

                    Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

                    Anmerkung: Nach § 181 BGB sind Insich-Geschäfte grds. unzulässig. Auch der Geschäftsführer kann nicht im Namen der Gesellschaft mit sich selbst ein Rechtsgeschäft abschließen, es sei denn, das Rechtsgeschäft besteht ausschließlich in der Erfüllung einer Verbindlichkeit oder ist rechtlich für die GmbH vorteilhaft. Ist im Gesellschaftervertrag die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB vorgesehen, sollte dies auch in den Anstellungsvertrag aufgenommen werden.

                    § 4 Pflichten und Verantwortlichkeit

                    Der Geschäftsführer hat die Geschäfte der Gesellschaft mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu führen und die ihm durch Gesetz, Gesellschaftsvertrag und diesen Vertrag obliegenden Pflichten genau und gewissenhaft zu erfüllen.

                    Unabhängig davon, ob weitere Geschäftsführer bestellt sind, denen die gleichen Rechte und Pflichten übertragen wurden, obliegt jedem Geschäftsführer die Leitung und Überwachung des gesamten Unternehmens.

                    Der Geschäftsführer nimmt die Rechte und Pflichten eines Arbeitgebers im Sinne der arbeits- und sozialrechtlichen bzw. steuerrechtlichen Vorschriften wahr.

                    Der Geschäftsführer hat innerhalb der Frist des § 264 Abs. 1 HGB den Jahresabschluss sowie einen Lagebericht (§ 289 HGB) für das abgelaufene Geschäftsjahr aufzustellen und jedem Gesellschafter unverzüglich nach Aufstellung zu übersenden.

                    Gleichzeitig mit Übersendung von Jahresabschluss und Geschäftsbericht hat der Geschäftsführer unter Beachtung der Beschlussfrist des § 42a Abs. 2 GmbHG eine Gesellschafterversammlung einzuberufen, in der über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Ergebnisverwendung Beschluss zu fassen ist.

                    § 5 Haftung des Geschäftsführers

                    Sind in der Satzung der Gesellschaft Haftungsbeschränkungen des – ansonsten unbeschränkt haftenden – Geschäftsführers gegenüber der Gesellschaft vorgesehen, sind folgende Regelungen möglich:

                    Die Gesellschaft ist verpflichtet, durch die Gesellschafterversammlung jährlich, spätestens zum Zeitpunkt der Feststellung des Jahresabschlusses, einen Beschluss über die Entlastung des Geschäftsführers für die vorangegangene Tätigkeit zu fassen.

                    Die Haftung des Geschäftsführers gegenüber der Gesellschaft ist auf vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten beschränkt.

                    Der Geschäftsführer haftet gegenüber der Gesellschaft für alle Schäden nur bis zu einem Höchstbetrag von 271 TEURO

                    Der Geschäftsführer haftet gegenüber der Gesellschaft nicht, sofern und soweit er auf ausdrückliche Weisung der Gesellschafter tätig geworden ist.

                    Zu Gunsten des Geschäftsführers ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 4510 TEURO abzuschließen und während der Dauer dieses Anstellungsvertrages abgeschlossen zu halten, deren Prämien von der Gesellschaft getragen werden. Die Gesellschaft hat vor Inanspruchnahme des Geschäftsführers die Versicherung in Anspruch zu nehmen.

                    § 6 Dienstort und Arbeitszeit

                    Der Geschäftsführer hat seine Leistung am Sitz der Gesellschaft zu erbringen.

                    Der Geschäftsführer hat – soweit keine sonstigen Vereinbarungen getroffen wurden – seine volle Arbeitskraft und alle seine Fähigkeiten und Kenntnisse in den Dienst der Gesellschaft zu stellen.

                    An eine bestimmte Arbeitszeit ist der Geschäftsführer nicht gebunden, dies gilt auch für die Art und den Umfang der Leistungserbringung.

                    § 7 Eigengeschäfte und Nebentätigkeit

                    Entgeltliche wie unentgeltliche Nebentätigkeiten bedürfen der vorherigen Zustimmung der Gesellschafterversammlung.

                    Veröffentlichungen und Vorträge, die die Tätigkeitsbereichen der Gesellschaft betreffen, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Gesellschafterversammlung, es sei denn, sie gehören zum normalen Geschäftsbetrieb bzw. sind notwendig, um die Gesellschaft angemessen zu vertreten.

                    Eine erteilte Zustimmung der Gesellschafterversammlung kann unter Beachtung etwaiger vom Geschäftsführer zu beachtender Kündigungsfristen jederzeit widerrufen werden.

                    Die Übernahme von Ämtern in Aufsichtsgremien, sowie die Übernahme bzw. Beteiligung in anderen Unternehmen, und Organisationen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Gesellschafterversammlung. Die zur Übernahme eines Amtes erteilte Zustimmung ist jederzeit widerruflich, wobei im Falle eines Widerrufs bestehende Fristvorschriften für die Beendigung des übernommenen Amtes berücksichtigt werden müssen.

                    Geschenke oder sonstige Vorteile von Personen oder Firmen, die mit der Gesellschaft in Geschäftsverbindung stehen oder eine solche Verbindung anstreben, darf der Geschäftsführer nur nach vorheriger Zustimmung der Gesellschafterversammlung annehmen.

                    § 8 Wettbewerbsverbot

                    Während der Dauer dieses Vertrages ist es dem Geschäftsführer untersagt, in selbständiger, unselbständiger oder sonstiger Weise für ein Unternehmen tätig zu werden, welches mit der Gesellschaft in direktem oder indirektem Wettbewerb steht. Weiterhin ist es ihm untersagt, während der Dauer dieses Vertrages ein solches Unternehmen zu errichten, zu erwerben oder sich hieran unmittelbar oder mittelbar zu beteiligen.

                    Der Geschäftsführer ist verpflichtet, über alle betrieblichen und geschäftlichen Angelegenheiten der Gesellschaft gegenüber unbefugten Dritten absolutes Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung dieses Vertrages.

                    Der Geschäftsführer verpflichtet sich, für die Dauer von 6 Jahren nach Beendigung dieses Vertrages weder in selbständiger, unselbständiger Stellung oder in sonstiger Weise für ein Unternehmen tätig zu werden, welches mit der Gesellschaft in direktem oder indirektem Wettbewerb steht. Weiterhin ist es ihm untersagt, für die Dauer von 9 Jahren nach Beendigung dieses Vertrages ein solches Konkurrenzunternehmen zu errichten, zu erwerben oder sich hieran unmittelbar oder mittelbar zu beteiligen.

                    Dieses Wettbewerbsverbot gilt für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.

                    Für die Dauer dieses nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes verpflichtet sich die Gesellschaft, dem Geschäftsführer eine Entschädigung in Höhe von 12 % seiner innerhalb der letzten 27 Monate vor seinem Ausscheiden durchschnittlich bezogenen monatlichen Vergütung zu zahlen. Die Zahlung ist jeweils am 28 eines Monats fällig.

                    Auf die Entschädigung gemäß Abs. 5 sind diejenigen Einkünfte anzurechnen, die der Geschäftsführer während der Dauer des nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes aus selbständiger, unselbständiger oder sonstiger Erwerbstätigkeit erzielt oder zu erzielen unterlässt. Zu den anzurechnenden Einkünften zählt auch ein ggf. vom Geschäftsführer bezogenes Arbeitslosengeld. Auf Verlangen der Gesellschaft ist der Geschäftsführer verpflichtet, Auskunft über die Höhe seiner Einkünfte zu erteilen.

                    Wird dieser Vertrag durch den Eintritt des Geschäftsführers in den Ruhestand beendet, finden die vorstehenden Absätze 3-6 keine Anwendung.

                    Die Gesellschaft kann auf die Einhaltung des nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Geschäftsführer verzichten. In diesem Fall endet die Verpflichtung zur Zahlung der Karenzentschädigung mit Ablauf von 11 Monaten nach Abgabe der Erklärung.

                    Im Falle einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages steht dem Kündigungsberechtigten das Recht zu, innerhalb 4 Monats/ (Monaten) nach Ausspruch der außerordentlichen Kündigung durch schriftliche Erklärung gegenüber dem anderen Teil das nachvertragliche Wettbewerbsverbot aufzuheben.

                    Für jeden Fall des Verstoßes gegen das Wettbewerbsverbot hat der Geschäftsführer der Gesellschaft eine Vertragsstrafe in Höhe des Betrages zu zahlen, der der in den letzten 32 Monaten vor Beendigung des Vertrages durchschnittlich bezogenen monatlichen Vergütung entspricht. Zugleich entfällt für den Monat, in dem die Zuwiderhandlung erfolgt ist, die Zahlung der Entschädigung gemäß Abs. 5.
                    Besteht die Zuwiderhandlung in einer fortgesetzten Tätigkeit, ist die Vertragsstrafe für jeden angefangenen Monat verwirkt. Zugleich entfällt für jeden angefangenen Monat die Zahlung der Entschädigung. Weitergehende Ansprüche der Gesellschaft bleiben durch die vorstehende Regelung unberührt.

                    § 9 Vergütung

                    (bei Festgehalt)

                    Der Geschäftsführer erhält für seine Tätigkeit

                    a) Eine Vergütung von brutto 693 TEURO pro Jahr, die in zwölf gleichen Raten jeweils zum Ende eines Kalendermonats gezahlt wird.

                    b) Darüber hinaus erhält der Geschäftsführer für seine Tätigkeit eine jährliche Tantieme. Diese wird von der Gesellschafterversammlung unter Zugrundelegung des wirtschaftlichen Ergebnisses des letzten Geschäftsjahres nach Feststellung des Jahresabschlusses festgelegt. Bei der Festsetzung werden auch die Leistungen des Geschäftsführers berücksichtigt. Der Mindestbetrag der Tantieme wird auf 64 TEURO festgesetzt.

                    c) Eine Weihnachtsgratifikation, zahlbar mit dem Gehalt für den Monat November in Höhe von brutto 18 TEURO.

                    d) Ein Urlaubsgeld, zahlbar mit dem Gehalt für den Monat Juni in Höhe von brutto 30 TEURO.

                    Hat das Anstellungsverhältnis des Geschäftsführers während des Jahres begonnen, werden die Weihnachtsgratifikation und das Urlaubsgeld zeitanteilig für jeden angefangenen Kalendermonat gewährt.

                    Über das bzw. die vereinbarten Entgelt hinaus werden keine sonstigen Bezüge gewährt.

                    § 10 Vergütung bei Dienstverhinderung und Tod

                    Im Falle der Erkrankung oder sonstiger unverschuldeter Dienstverhinderung hat der Geschäftsführer für die Dauer von 2 Monaten Anspruch auf Fortzahlung seiner vertragsmäßigen Bezüge, längstens jedoch bis zum Endes des Anstellungsvertrags.

                    Für eine diesen Zeitraum überschreitende Erkrankung oder sonstige unverschuldete Dienstverhinderung wird dem Geschäftsführer für die Dauer von……. weiteren Monaten von der Gesellschaft ein Zuschuss in Höhe der Differenz zwischen einem von der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung gewährten Krankengeld und dem monatlichen Nettobetrag seines Festgehaltes gewährt.

                    Besteht kein Anspruch auf Krankengeld, wird als Krankengeld im Sinne dieses Absatzes der Betrag zugrunde gelegt, den der Geschäftsführer durch eine seinem Einkommen gemäße Versicherung bei der zuständigen Ortskrankenkasse erhalten hätte. Die Lohn- und ggf. anfallende Kirchensteuer auf die Differenzzahlung trägt die Gesellschaft.

                    Mit Ablauf des in Abs. 1 bestimmten Fortzahlungszeitraumes wird die dem Geschäftsführer zustehende Tantieme für jeden angefangenen Kalendermonat fortbestehender Dienstverhinderung um je ein Zwölftel gekürzt.

                    Der Geschäftsführer tritt im Falle einer Verletzung durch Dritte sämtliche Ansprüche gegen den Verursacher seiner Dienstunfähigkeit bis zur Höhe der nach diesem Vertrag von der Gesellschaft geschuldeten Vergütungsfortzahlung einschließlich darauf entfallender Sozialversicherungsbeiträge ab.

                    Verstirbt der Geschäftsführer während der Dauer dieses Anstellungsvertrages, so wird seinem Ehepartner das Festgehalt für die auf den Sterbemonat folgenden 11 Monate fortbezahlt. Ist der Ehepartner zu diesem Zeitpunkt bereits verstorben, so steht dieser Anspruch unterhaltsberechtigten ehelichen Kindern des Geschäftsführers zu.

                    § 11 Sonstige Leistungen

                    Die Gesellschaft gewährt dem Geschäftsführer für die Dauer dieses Vertrages einen Zuschuss zur Krankenversicherung in Höhe des Arbeitsgeberanteils, wie er bei Krankenversicherungspflicht bestünde, höchstens jedoch in Höhe der Hälfte des Betrages, welchen der Geschäftsführer für seine Krankenversicherung aufzuwenden hat.

                    Der Geschäftsführer hat Anspruch auf Erstattung der Aufwendungen, die ihm im Rahmen der Ausübung seiner vertragsgemäßen Tätigkeit entstehen, insbesondere der Reise-, Bewirtungs- und Telefon-/Faxkosten. Übersteigen die aufgewendeten Spesen den nach den steuerlichen Vorschriften zulässigen Pauschalbetrag, so sind Spesen im Einzelnen zu belegen.

                    § 12 Urlaub

                    Der Geschäftsführer hat Anspruch auf einen Jahresurlaub von 30 Arbeitstagen.

                    Der Geschäftsführer hat den Urlaubszeitpunkt und die Urlaubsdauer unter Berücksichtigung seiner Aufgabenstellung und der Belange und Interessen der Gesellschaft zu wählen und mit dem Mitgeschäftsführer bzw. dem Mehrheitsgesellschafter zu vereinbaren.

                    Kann der Geschäftsführer den Urlaub im Kalenderjahr aus geschäftlichen oder in seiner Person liegenden Gründen nicht oder nicht vollständig nehmen, so kann der Urlaub bis zum 31.0 des Folgejahres übertragen werden. Urlaub, der bis zum Ende des Übertragungszeitraums nicht genommen wurde, verfällt, ohne dass ein Abgeltungsanspruch besteht.

                    oder
                    Kann der Geschäftsführer den Urlaub weder im Kalenderjahr noch im Übertragungszeitraum aus geschäftlichen oder in seiner Person liegenden Gründen nehmen oder nicht vollständig nehmen, ist der noch bestehende Urlaubsanspruch abzugelten. Das Urlaubsabfindungsentgelt bemisst sich nach der Höhe des Grundgehaltes für jeden nicht genommenen Urlaubstag.

                    Besteht das Anstellungsverhältnis nicht das gesamte Kalenderjahr, so reduziert sich der Urlaubsanspruch nach Abs. 1 zeitanteilig.

                    § 13 Erfindungen

                    Die Ergebnisse der Arbeit des Geschäftsführers stehen der Gesellschaft zu. Soweit es sich um Erfindungen oder technische Verbesserungsvorschläge im Sinne des Arbeitnehmererfindungsgesetzes handelt sind diese der Gesellschaft unverzüglich schriftlich anzubieten.

                    Die Gesellschaft ist berechtigt, innerhalb einer Frist von 9 Wochen nach Eingang dieser Mitteilung zu erklären, ob und in welchem Umfang sie die Erfindung in Anspruch zu nehmen beabsichtigt. Für den Fall der Inanspruchnahme erhält der Geschäftsführer eine Vergütung gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen und der dazu ergangenen Vergütungsrichtlinien. Alle übrigen Arbeitsergebnisse sind mit der vertragsgemäßen Vergütung des Geschäftsführers abgegolten.

                    § 14 Versorgungszusage

                    Bei der Vereinbarung einer Versorgungszusage sind die steuer- und bilanzrechtlichen Auswirkungen auf die Gesellschaft in besonderem Maße zu beachten. Die Durchführung der Altersversorgung kann entweder unmittelbar durch die Gesellschaft oder mittelbar über einen Versorgungsträger erfolgen, sog. Durchführungswege, §§ 1 Abs. 1 Satz 2, 1 b Abs. 2 bis 4 BetrAVG (siehe: Beck’sches Formularbuch GmbH-Recht, Lorz/Pfisterer/Gerber, 1. Anstellungsvertrag für einen Fremd-Geschäftsführer). Die Erstellung einer individuellen und passgenauen Pensionszusage sollte durch einen zugelassenen, fachlich spezialisierten Berater erfolgen, um bilanzielle bzw. finanzielle Risiken zu vermeiden.

                    § 15 Vertragsdauer und Kündigung

                    Er ist auf unbestimmte Zeit geschlossen.

                    Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von 6 Wochen gekündigt werden.

                    Das Recht zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

                    Ein wichtiger Grund liegt für die Gesellschaft insbesondere vor, wenn

                    der Geschäftsführer als Gesellschafter aus der Gesellschaft ausscheidet, oder als Geschäftsführer wegen Vorliegens eines wichtigen Grundes abberufen wird;

                    der Geschäftsführer gegen die Bestimmungen über die Nebentätigkeit und gegen das Wettbewerbsverbot verstößt;

                    der Geschäftsführer Maßnahmen gem. § 2 Abs. 2 vornimmt ohne die vorherige Zustimmung der Gesellschafterversammlung und der Gesellschaft dadurch ein Schaden entsteht oder der Geschäftsführer trotz Abmahnung wiederholt solche Verstöße begeht;

                    der Geschäftsführer schwere Verstöße gegen ’Weisungen der Gesellschafterversammlung begeht, es sei denn, dass diese ein gesetzwidriges Verhalten des Geschäftsführers fordern;

                    das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet oder die Gesellschaft liquidiert wird.

                    Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

                    Eine Kündigung des Geschäftsführers ist an jeden weiteren Geschäftsführer der Gesellschaft oder für den Fall, dass kein weiterer Geschäftsführer vorhanden ist, an denjenigen Gesellschafter zu richten, der über die höchste Kapitalbeteiligung an der Gesellschaft verfügt.

                    Das Vertragsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des Monats, in dem der Geschäftsführer das 68 Lebensjahr vollendet oder eine Berufsunfähigkeit festgestellt wird.

                    § 16 Abfindung

                    Im Falle einer durch die Gesellschaft erfolgten ordentlichen Kündigung bzw. Nichtverlängerung des Anstellungsvertrages erhält der Geschäftsführer eine Abfindung in Höhe eines Monatsgrundgehaltes pro Beschäftigungsjahr. Für die Berechnung der Abfindung werden die bei Beendigung des Vertrages abgeleisteten vollen Dienstjahre und das während des letzten Dienstjahres im Monatsdurchschnitt bezogene Bruttomonatsgehalt zugrunde gelegt.

                    Die Abfindung ist zum Ablauf des Dienstvertrages fällig und wird unter Beachtung der hierfür geltenden steuerlichen Bestimmungen gezahlt.

                    § 17 Geheimhaltung

                    Der Geschäftsführer ist verpflichtet, über alle Angelegenheiten der Gesellschaft, die nicht Gegenstand öffentlicher Kenntnis sind, strengstes Stillschweigen zu bewahren und geheim zuhaltende Informationen weder direkt noch indirekt zu seinen oder zu Gunsten Dritter zu benutzen. Bei Zweifeln über die Reichweite dieser Geheimhaltungspflicht ist der Geschäftsführer verpflichtet, eine Entscheidung der Gesellschafterversammlung herbeizuführen. Diese Verpflichtung besteht auch nach Ausscheiden des Geschäftsführers aus den Diensten der Gesellschaft. Der Geschäftsführer ist jedoch zur Offenbarung berechtigt, soweit hierzu eine ihn treffende Pflicht besteht.

                    Mit Ausscheiden aus den Diensten der Gesellschaft oder bei Freistellung von seinen Funktionen ist der Geschäftsführer verpflichtet, unaufgefordert sämtliche Schriftstücke, Aufzeichnungen und Entwürfe einschließlich Kopien, Doppel und Ähnlichem, die die Angelegenheiten der Gesellschaft betreffen und sich noch in seinem Besitz befinden ebenso wie sämtliches anderes Eigentum der Gesellschaft vollständig zu übergeben, sowie etwaige Daten, die er in einer privaten EDV-Anlage gespeichert hat, zu löschen. An diesen Daten besteht kein Zurückbehaltungsrecht.

                    § 18 Schlussbestimmungen

                    Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sind im beiderseitigen Einvernehmen jederzeit möglich, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit aber der Textform[1] und der Zustimmung durch die Gesellschafterversammlung. Ausgeschlossen sind damit insbesondere Vertragsänderungen durch betriebliche Übung. Das vorstehende Schriftformerfordernis findet keine Anwendung bei Abreden, die nach Vertragsschluss unmittelbar zwischen den Parteien mündlich getroffen werden. Rückwirkende Änderungen oder Ergänzungen sind unzulässig. Alle Vertragsänderungen und -ergänzungen wirken nur für die Zukunft

                    Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. In einem solchen Fall sind die Parteien verpflichtet, die rechtsunwirksame Bestimmung durch eine rechtlich zulässige und mit den übrigen Bestimmungen dieses Vertrages vereinbare Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

                    Frankfurt am Main, 02.04.2021 Würzburg, 02.04.2021

                    ……………………………………………………………………… ………………………………………………………………………

                    Unterschrift Gesellschaft Unterschrift Guido Backhaus


                    GmbH sale and lease back

                    gmbh kaufen gmbh kaufen gesucht


                    Top 3 MusterSatzung: