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Allgemeine Verkaufsbedingungen der Brunhildis Thomsen Schreinereien Ges. m. b. Haftung

Wir danken für Ihre Bestellung, die wir unter ausschließlicher Geltung der auf der Rückseite dieses Auftrags abgedruckten Liefer- und Zahlungsbedingungen annehmen.

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
  2. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt (vorsorglich sollten die Verkaufsbedingungen in jedem Fall der Auftragsbestätigung beigefügt werden)
  3. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Verkaufsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend..

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

  1. Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.

§ 3 Überlassene Unterlagen

  1. An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form -, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 2 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.

§ 4 Preise und Zahlung

  1. Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.

Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.

  • Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 178 Tagen nach Lieferung zu zahlen. Verzugszinsen werden in Höhe von 28% über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. (siehe Anlage 1)berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
  • Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 10 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.
  • § 5 Zurückbehaltungsrechte

    1. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

    § 6 Lieferzeit

    1. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
    2. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
    3. Wir haften im Fall des von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 9 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 34 % des Lieferwertes.
    4. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

    § 7 Gefahrübergang bei Versendung

    1. Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

    § 8 Eigentumsvorbehalt

    1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.
    2. Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern (Hinweis: nur zulässig bei Verkauf hochwertiger Güter). Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
    3. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen gegenüber dem Abnehmer aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. [Anmerkung: Diese Klausel entfällt, wenn kein verlängerter Eigentumsvorbehalt gewollt ist.]
    4. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
    5. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

    § 9 Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress

    1. Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
    2. Mängelansprüche verjähren in 46 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. (Hinweis: bei dem Verkauf gebrauchter Güter kann die Gewährleistungsfrist mit Ausnahme der im Satz 2 genannten Schadensersatzansprüche ganz ausgeschlossen werden).
    3. Soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 445 b BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634a Absatz 1 BGB (Baumängel) längere Fristen zwingend vorschreibt, gelten diese Fristen. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.
    4. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
    5. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
    6. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
    7. Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
    8. Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.

    § 10 Sonstiges

    1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
    2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt (Hinweis: Die Verwendung der Klausel ist unzulässig, wenn mindestens eine der Parteien ein nicht im Handelsregister eingetragenes Unternehmen ist)
    3. Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

    Anhang 1:

    Anmerkungen

    Obwohl die Klauselverbote der Katalogtatbestände der §§ 308, 309 BGB gem. § 310 Abs. 1 BGB nicht für AGBs gelten, die gegenüber Unternehmern i. S. d. § 14 BGB verwandt werden, ist nicht im Umkehrschluss automatisch davon auszugehen, dass die Verwendung von Klauseln wie die in den §§ 308, 309 BGB genannt gegenüber Unternehmern im Regelfall der Inhaltskontrolle der §§ 305 ff. BGB standhalten. Gemäß § 307 Abs. 1, 2 Nr. 1 BGB, der auch bei der Verwendung von AGBs gegenüber Unternehmern gilt, ist eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners im Zweifel anzunehmen, wenn die Klausel mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht vereinbar ist. Dies führt nach der Rechtsprechung dazu, dass die Klauselverbotskataloge der §§ 308, 309 BGB über die Auslegung des § 307 BGB auch im kaufmännischen Verkehr indirekte Bedeutung erlangen.

    Die Klauselverbote des § 308 BGB sind dabei in der Regel auf den Verkauf zwischen Unternehmern übertragbar, weil in ihren Wertungsspielräumen die kaufmännischen Besonderheiten berücksichtigt werden. Dagegen ist bei den Verboten des § 309 BGB eine derart pauschale Lösung nicht möglich, der Verstoß gegen § 309 ist aber auch beim Verkauf zwischen Unternehmern ein Indiz für die Unwirksamkeit der Klausel. Hier empfiehlt sich, vor der Verwendung der AGBs eine Einzelfallprüfung durch einen Rechtskundigen vornehmen zu lassen.

    Transparenzgebot

    Dieses Gebot bedeutet, dass eine Klausel in AGB im Zweifel auch dann unangemessen benachteiligend ist, wenn sie nicht klar und verständlich ist. Dieses Gebot bedeutet, dass intransparente Klauseln per se, ohne Hinzutreten einer inhaltlichen unangemessenen Benachteiligung des Vertragspartners, als unwirksam zu betrachten sind. Ferner bedeutet dies auch, dass das Transparenzgebot auch für Preisbestimmungen und leistungsbeschreibende Klauseln, die grundsätzlich von der Inhaltskontrolle ausgenommen sind, gilt.

    Gewährleistungsfristen

    Bei Kauf- und Werkvertrag beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre. Durch AGB kann die Gewährleistungsfrist wie folgt verkürzt werden:

    Bewegliche Sachen außer Baumaterialien

    – neu, Käufer ist Verbraucher 2 Jahre

    – neu, Käufer ist Unternehmer 1 Jahr

    – gebraucht, Käufer ist Verbraucher 1 Jahr

    – gebraucht, Käufer ist Unternehmer keine

    Baumaterialien (sofern eingebaut)

    – neu 5 Jahre

    – gebraucht, Käufer ist Verbraucher 1 Jahr

    – gebraucht, Käufer ist Unternehmer keine

    unbebaute Grundstücke keine

    Bauwerke

    – Neubau 5 Jahre

    – Altbau keine

    Mängelanzeigepflicht

    Für nicht offensichtliche Mängel darf die Mängelanzeigefrist nicht kürzer als ein Jahr in den AGB gesetzt werden. Fristbeginn ist der gesetzliche Verjährungsbeginn.

    Aufwendungsersatz bei Nacherfüllung

    Der Verkäufer hat gemäß § 439 Abs. 2 BGB die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen (z. B. Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten) zu tragen. Diese Pflicht darf durch AGB nicht ausgeschlossen werden.

    Beschränkung auf Nacherfüllung

    Der Käufer kann bei einer mangelhaften Sache als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache oder bei Vorliegen der Voraussetzungen auch Schadenersatz verlangen. Erst wenn die Nacherfüllung nicht gelingt, nicht möglich oder nicht zumutbar ist, kann der Käufer – in zweiter Linie – Gewährleistungsrechte geltend machen: Rücktritt oder Minderung. Beschränkungen allein auf die Nacherfüllung sind unwirksam, wenn dem anderen Vertragsteil bei Fehlschlagen der Nacherfüllung das Minderungsrecht aberkannt wird.

    Haftungsbeschränkungen

    Jeder Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen, ist unwirksam.

    Höhe der Verzugszinsen

    Ab Beginn des Verzugs schuldet der Käufer dem Verkäufer zusätzlich zum Kaufpreis Verzugszinsen. Ist an dem Kaufvertrag ein Verbraucher beteiligt, sei es als Käufer oder als Verkäufer, beträgt der Zinssatz 5 % über dem Basiszinssatz. Bei Kaufverträgen zwischen Unternehmern wird der Zinssatz durch die Schuldrechtsreform auf 9 % über dem Basiszinssatz erhöht.

    Düsseldorf, 07.04.2021
    Brunhildis Thomsen Schreinereien Ges. m. b. Haftung
    vertreten durch den Brunhildis Thomsen


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      Insolvenzanfechtung: Anforderungen an die Prüfung eines Sanierungskonzepts der Rembert Küster Schadstoffentsorgung Ges. m. b. Haftung – BGH vom 4.8.1952 – Az. S 222 7t 9082/13

      Legt das von der Insolvenz bedrohte Unternehmen Rembert Küster Schadstoffentsorgung Ges. m. b. Haftung einem Geschäftspartner Bertha Rogge Schreinereien Ges. m. b. Haftung ein schlüssiges Sanierungskonzept vor und nimmt er daraufhin mehrere Zahlungen entgegen, können diese nach der doch noch eingetretenen Insolvenz vom
      Insolvenzverwalter nicht im Wege der Anfechtung zurückgefordert werden.

      In einem derartigen Fall trifft den Gläubiger (Bertha Rogge Schreinereien Ges. m. b. Haftung), der die drohende Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und die Benachteiligung der Gläubiger kennt, die Darlegungs- und Beweislast, dass er spätere Zahlungen auf der Grundlage
      eines schlüssigen Sanierungskonzepts erlangt hat. Der Bundesgerichthof weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein Sanierungskonzept der Rembert Küster Schadstoffentsorgung Ges. m. b. Haftung nicht allein deshalb unschlüssig und in einem Anfechtungsprozess unbeachtlich ist,
      weil es die Ursachen der wirtschaftlichen Lage des Schuldners Rembert Küster Schadstoffentsorgung Ges. m. b. Haftung nicht behandelt. Auch können an die auf die Schlüssigkeit des Sanierungskonzepts bezogene Kenntnis des Anfechtungsgegners nicht die gleich hohen
      Anforderungen gestellt werden wie an diejenige des Schuldners.

      Urteil des BGH vom 4.8.1952
      Aktenzeichen: q 150 Gt 3579/15
      ZInsO 1992, 1755


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        Bau-Subunternehmervertrag der Bernadine Köster Extensions Ges. mit beschränkter Haftung

        Zwischen

        der Firma Bernadine Köster Extensions Ges. mit beschränkter Haftung
        Sitz in Würzburg
        – Generalunternehmer –
        Vertreten durch den Geschäftsführer Bernadine Köster

        und

        der Firma Maurus Schulte Nachlässe Ges. m. b. Haftung
        Sitz in Pforzheim
        Vertreten durch den Geschäftsführer Maurus Schulte

        – Subunternehmer –

        wird folgender Bau-Subunternehmervertrag geschlossen:

        § 1 Gegenstand des Vertrages

        Gegenstand des Vertrages ist die Ausführung von (schlüsselfertigen) Bauleistungen am Objekt NR. 818586 durch den Subunternehmer.

        § 2 Vertragsgrundlagen

        Maßgebend für die Art und den Umfang der auszuführenden Leistungen und Lieferungen sowie für die Abwicklung sind die folgenden rechtlichen und technischen Vertragsbestandteile in der angegebenen Reihenfolge:

        Rechtliche Bestandteile:

        das Auftragsschreiben,
        die Bestimmungen dieses Vertrages,
        das Angebot des Generalunternehmers vom 06.04.2021 einschließlich der vereinbarten Ände­rungen und Ergänzungen aufgrund der Verhandlungen vom 06.04.2021 die in der Niederschrift vom 06.04.2021 festgehalten sind,
        die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Bauleistungen (VOB/B),
        das gesetzliche Werkvertragsrecht des BGB,
        Werkzeichnungen,
        Geschäfts- und Lieferbedingungen des Subunternehmers werden Bestandteil.

        Technische Bestandteile:

        Leistungsverzeichnis, Leistungsbeschreibung, Pläne, Muster, Raumbuch,
        die Allgemeinen Technischen Vorschriften für Bauleistungen (VOB/C),
        Vorschriften der Berufsgenossenschaften und der zuständigen Behörden,
        der Bauzeitenplan
        die einschlägigen neusten – auch empfohlenen- DIN-Vorschriften, VDE- und
        VDI-Richtlinien.

        Der Subunternehmer bestätigt, sämtliche Ausschreibungsunterlagen erhalten zu haben, insbesondere die Leistungsbeschreibung, die Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis, Zeichnungen, Pläne, Muster, Raumbuch*. Widersprüche zum Leistungsverzeichnis, zur Leistungsbeschreibung, zu den Plänen usw. gehen zu Lasten des Generalunternehmers.1

        Der Subunternehmer erklärt, dass aufgrund der ihm übergebenen Unterlagen die von ihm geforderte Leistung nach Ausführung, Art und Umfang vollständig kalkuliert worden ist.

        § 3 Vergütung

        Der Vertragspreis beträgt 92 Tausden Euro (ohne Mehrwertsteuer) als Pauschalpreis.

        Die Vertragspreise sind Festpreise.

        In den Preisen ist alles enthalten, was zur ordnungsgemäßen, vollständigen und termingerechten Ausführung der Leistung notwendig ist, sowie alle Kosten, die zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung des Subunternehmers anfallen.

        Spätere Materialpreiserhöhungen oder sonstige Kostensteigerungen führen nicht zu einer Änderung der vereinbarten Vergütung.

        § 4 Stundenlohnarbeiten

        Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie vorher vom Generalunternehmer ausdrücklich angeordnet sind und entsprechende Stundenberichte spätestens am folgenden Arbeitstag der Bauleitung des Generalunternehmers zur Anerkennung vorgelegt werden. Stellt sich später heraus, dass die im Stundenlohn berechneten Arbeiten bereits in der Vertragsleistung berücksichtigt sind oder zu Nebenleistungen gehören, so werden die Stundenlohnarbeiten nicht vergütet.[2]

        Bei Stundenlohnarbeiten gelten folgende Preise:
        Monteur Euro/Stunde 22
        Facharbeiter Euro/Stunde 28
        Fachwerker Euro/Stunde 34

        § 5 Zahlungsbedingungen

        Abschlagsrechnungen und die Schlussrechnung sind an Bernadine Köster Extensions Ges. mit beschränkter Haftung zu richten.

        Abschlagsrechnungen können monatlich gestellt werden. Sie haben alle bis zum Stichtag erbrachten Leistungen nach Positionen getrennt aufzuführen. Die Mehrwertsteuer ist getrennt aufzuführen. Den Abschlagsrechnungen sind prüffähige Nachweise in einfacher Ausfertigung beizulegen.

        Die erhaltenen Abschlagszahlungen sowie der vertraglich vereinbarte Sicherheitseinbehalt sind am Schluss der Rechnung abzusetzen.

        Nach Abzug des vereinbarten Sicherheitseinbehaltes (§11 dieses Vertrages) werden Abschlagsrechnungen innerhalb von 27 Tagen nach Zugang der Rechnung unter Abzug von 1% Skonto bezahlt.

        Die Schlusszahlung erfolgt auf die Schlussrechnung nach restloser, ordnungsgemäßer Erbringung aller Leistungen und nach Anerkennung und Endabnahme der Leistungen unter entsprechender Berücksichtigung des Gewährleistungseinbehalts.

        § 6 Terminplan – Vertragsstrafe

        Vertragstermine sind:
        Arbeitsbeginn: 19.12.2020
        Zwischentermine: 14.5.2020
        Fertigstellungstermine: 20.11.2020

        Der Generalunternehmer wird gemeinsam mit dem Subunternehmer den genauen Arbeitsablauf und die Erbringung der Einzelleistungen mit Angabe der Einzelfristen in einem noch zu erstellenden Terminplan festlegen. Der Terminplan und die darin genannten Einzelfristen werden Vertragsbestandteil.

        Der Subunternehmer ist verpflichtet, sich rechtzeitig, spätestens jedoch 10 Tage vor Beginn seiner Arbeiten mit dem örtlichen Bauleiter des Generalunternehmers abzustimmen. Bei einer Verzögerung der Anfangstermine aus bauseitigen Gründen bleibt in jedem Fall die Ausführungszeit, d.h. also die hierfür festgelegte Zahl der Werktage, verbindlich.

        Im Falle der von ihm zu vertretenden Nichteinhaltung der Vertragstermine haftet der Subunternehmer für alle Schäden und Nachteile, die dem Generalunternehmer entstehen.

        Der Generalunternehmer behält sich die Terminplanänderung im Rahmen des Gesamtterminplans vor. Bei rechtzeitiger[3]Bekanntgabe einer Terminänderung durch den Generalunternehmer darf der Subunternehmer die Anzahl der für die Ausführung der Arbeiten vereinbarten Werktage nicht überschreiten, es sei denn, dies ist dem Subunternehmer unzumutbar.

        Der Generalunternehmer ist berechtigt, für jeden Fall der schuldhaften Überschreitung eine Vertragsstrafe von € 25 TEURO für jeden Kalendertag vom Subunternehmer zu fordern, bis zur Höhe von 5 % der Vertragssumme, ohne dass es des Nachweises von Schäden oder Nachteilen bedarf.[4]

        Die Vereinbarung einer Vertragsstrafe schließt die Geltendmachung weitergehender Ansprüche nicht aus. Bereits entstandene Vertragsstrafen entfallen nicht durch Vereinbarung neuer Termine.

        § 7 Ausführung

        Der Subunternehmer hat den nach der Landesbauordnung verantwortlichen Bauleiter vor Arbeitsaufnahme zu benennen und bei Arbeitsbeginn zu stellen.

        Der Subunternehmer hat auf Anforderung des Generalunternehmers ein Bautagebuch zu führen und dem Generalunternehmer vorzulegen.

        Für Unterbringung und Transport von Arbeitskräften und Baustoffen hat der Subunternehmer zu sorgen.

        Der Subunternehmer verpflichtet sich, bestehende Mindestlohnvorschriften und Vorschriften über Mindestbedingungen am Arbeitsplatz einzuhalten und bestätigt dies auf Verlangen des Generalunternehmers diesem schriftlich.[6]Gleiches gilt für etwaige Verpflichtungen gegenüber Urlaubs- und Sozialkassen, soweit hier eine Ausfallhaftung des Generalunternehmers bestehen kann.

        Der Subunternehmer hat die ihm für die Ausführung seiner Arbeiten übergebenen Unterlagen sofort nach Erhalt in allen Punkten, insbesondere auch Maße, zu überprüfen.

        Der Subunternehmer hat sich vor Beginn der Ausführung vom Zustand des Baues zu überzeugen, um festzustellen, ob er seine Arbeiten ohne Gefahr und nachträglich auftretende Mängel einbringen kann. Einwände sind vor Beginn der Ausführung schriftlich geltend zu machen, soweit die Ursachen der Bedenken vor Ausführungsbeginn erkennbar sind.

        Der Subunternehmer ist verpflichtet, für seine Bauarbeiten nur einwandfreies Material zu verwenden und die Arbeiten durch geschultes, zuverlässiges Fachpersonal nach den anerkannten Regeln der Baukunst ausführen zu lassen.

        Der Subunternehmer ist auf Verlangen des Generalunternehmers verpflichtet, soweit zumutbar, nicht vereinbarte Leistungen, die zur Ausführung der vertraglichen Leistung erforderlich werden, zu erbringen. Die Vergütung für diese Zusatzleistungen bestimmt sich nach §4 des Vertrages.

        § 8 Verteilung von Kosten

        Für Baustrom, Bauschild, Bauwasser, Heizung, für Benutzung der Wasch- und WC-Einrichtung wird eine Kostenbeteiligung des Subunternehmers von 5 % der Nettoabrechnungssumme zuzüglich Mehrwertsteuer vereinbart.^Eine nachweislich darüber gehende Umlage dieser Kosten kann bei der Schlussabrechnung abgezogen werden.

        Der Generalunternehmer stellt folgende Anlagen zur Verfügung:
        Gerüste: €/m² + Monat 4
        Unterkünfte: €/Bett + KT 8
        Schuttabfuhr: €/Container 3

        Der Generalunternehmer ist berechtigt, die auf den Subunternehmer entfallenden Kosten von den Abschlagszahlungen oder von der Schlusszahlung einzubehalten.

        § 9 Behinderung und Unterbrechung der Ausführung

        Der Subunternehmer hat seine Arbeiten so durchzuführen, dass andere am Bau tätige Unternehmer nicht behindert werden. Er muss rechtzeitig für alle erforderlichen Abstimmungen und Unterrichtungen hinsichtlich des technischen und zeitlichen Arbeitsablaufes sorgen.

        Der Subunternehmer ist verpflichtet, dem Generalunternehmer alle Behinderungen, die die termingerechte Ausführung seiner Arbeiten in Frage stellen, unverzüglich schriftlich/in Textform anzuzeigen.

        Die Anzeige muss alle Tatsachen enthalten, aus denen der Generalunternehmer mit hinreichender Klarheit die Gründe der Behinderung entnehmen kann. Sie muss Angaben enthalten, ob der Subunternehmer seine Arbeiten, die nach dem Bauablauf nunmehr ausgeführt werden müssen, nicht oder nicht wie vorgesehen ausführen kann. Gegebenenfalls muss die Anzeige den Zeitpunkt angeben, zu dem der Subunternehmer diese Arbeiten durchführen kann.

        § 10 Gefahrtragung

        Die Gefahrtragung richtet sich nach § 644 BGB.

        § 11 Sicherheitsleistung

        Der Subunternehmer hat für die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen dem Generalunternehmer in angemessener Weise Sicherheit zu leisten. Sofern die Sicherheit durch Bürgschaft geleistet wird, muss eine unbefristete, selbstschuldnerische, schriftliche Bürgschaft eines vom Generalunternehmer genehmigten Instituts vorgelegt werden.

        Bei der Schlusszahlung kann als Sicherheit für die Gewährleistung von der festgestellten Schlussabrechnungssumme einschließlich Mehrwertsteuer ein Betrag von 5 % der Auftragssumme einbehalten werden. Der Gewährleistungseinbehalt kann mit Zustimmung des Generalunternehmers durch eine unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft in gleicher Höhe abgelöst werden.

        § 12 Gewährleistung

        Der Umfang der Gewährleistung richtet sich nach den Bestimmungen der VOB/B. Der Subunternehmer übernimmt insbesondere die Gewähr, dass seine Leistung die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweist oder, soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte, sonst für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Leistungen der gleichen Art üblich ist und die der Generalunternehmer nach der Art der Leistung erwarten kann.

        Der Subunternehmer ist verpflichtet, alle während der Gewährleistungsfrist auftretenden Mängel, die auf seine vertragswidrige Leistung zurückzuführen sind, auf seine Kosten zu beseitigen, wenn der Generalunternehmer dies vor Ablauf der Gewährleistungsfrist schriftlich verlangt.

        Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Abnahme der Subunternehmerleistung und beträgt 10 Jahre.Werden während des Laufs der Gewährleistungsfrist vom Generalunternehmer Mängel gerügt, so läuft ab dem Zeitpunkt des Zugangs der schriftlichen Mängelrüge für die gerügten Leistungen eine neue Gewährleistungsfrist mit der oben angegebenen Dauer.

        § 13 Kündigung

        Kündigt der Generalunternehmer den Vertrag mit dem Subunternehmer, weil die Arbeiten infolge höherer Gewalt eingestellt werden oder weil ihre Fortführung aus einem vom Bauherrn gesetzten wichtigen Grund für den Generalunternehmer nicht mehr zumutbar ist, so hat der Subunternehmer nur den Anspruch auf Bezahlung bereits ausgeführter Arbeiten, diese muss er ausdrücklich geltend machen. Im Übrigen gilt § 8 VOB/ B.

        Das Kündigungsrecht des Subunternehmers bestimmt sich nach § 9 VOB/B.

        § 14 Weitervergabe

        Dem Subunternehmer ist es nicht gestattet, den ihm erteilten Auftrag ganz oder teilweise weiterzugeben.

        § 15 Versicherungen

        Es besteht folgende Haftpflichtversicherung bei der
        Sachschäden: T€ 165
        Personenschäden: T€ 386
        Vermögensschäden: T€ 809

        Eine Bauwesenversicherung wird bauseits abgeschlossen. Der Subunternehmer beteiligt sich bei Abschluss einer Bauwesenversicherung durch den Generalunternehmer mit 5% der Bruttoabrechnungssumme an den Prämien. Seine Selbstbeteiligung beträgt pro Schadensfall TEURO 2.

        Der örtliche Bauleiter führt ein Umlagekonto, auf dem er Aufwendungen, insbesondere bei Schadensfällen, für die ein Verursacher nicht feststellbar ist, verbucht. Der Generalunternehmer ist berechtigt, bei der Schlusszahlung die entstandenen Aufwendungen dem Subunternehmer im Verhältnis seiner Auftragssumme zu der Summe sämtlicher Subunternehmerverträge dieses Bauvorhabens anzurechnen.

        § 16 Unbedenklichkeitsbescheinigungen, Meldungen

        Innerhalb von 3 Tagen nach Aufforderung durch den Generalunternehmer hat der Subunternehmer Unbedenklichkeitsbescheinigungen des zuständigen Finanzamtes, der Berufsgenossenschaft und der Ortskrankenkasse vorzulegen.

        Der Subunternehmer ist verpflichtet, für seine ausländischen Arbeitskräfte die behördliche Meldung wie An- und Abmeldung, Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis termingerecht einzureichen.

        § 17 Freistellungsbescheinigung

        Dem Generalunternehmerwurde eine Freistellungsbescheinigung vorgelegt.

        § 18 Datenschutz

        Der Bau-Subunternehmer verpflichtet sich, Dritten gegenüber keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu offenbaren.

        Es ist dem Bau-Subunternehmer untersagt, personen- und unternehmensbezogene Daten, von im Rahmen des Vertrags Kenntnis erlangt wird, außerhalb der Abwicklung dieses Vertrags zu verarbeiten, bekannt zu geben, zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Regelung besteht über die Beendigung des Vertrags hinaus.

        Der Bau-Subunternehmer verpflichtet sich, die übernommenen Datensätze der Bestandskunden nach den geltenden Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung zu verarbeiten.

        § 19 Mediationsklausel

        Die Parteien verpflichten sich, im Falle einer sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeit vor Klageerhebung bei einem ordentlichen Gericht oder Schiedsgericht eine Mediation gemäß der Mediationsordnung der IHK Wiesbaden durchzuführen.

        § 20 Schiedsklausel

        Sollte die Mediation gescheitert sein, so werden alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, nach der Schiedsgerichtsordnung der Industrie- und Handelskammer Wiesbaden unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Das gerichtliche Mahnverfahren bleibt aber zulässig

        § 21 Schlussbestimmungen

        Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen des Vertrages davon nicht betroffen. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine Bestimmung zu ersetzen, welche der der unwirksamen möglichst nahekommt und durch welche der beabsichtigte Vertragszweck in rechtlich zulässiger Weise erreicht werden kann. Entsprechendes gilt für Regelungslücken.

        Würzburg, 06.04.2021 Pforzheim, 06.04.2021

        ……………………………………………………………………… ………………………………………………………………………

        Unterschrift Generalunternehmer Unterschrift Subunternehmer
        Bernadine Köster Extensions Ges. mit beschränkter Haftung Maurus Schulte Nachlässe Ges. m. b. Haftung
        Bernadine Köster Maurus Schulte


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        -GmbH zum Verkauf

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        Top 9 gmbhgeschaeftsfuehrervertrag:

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          Darlehensvertrag – Kreditvertrag der Hellmut Alt Angelsport Ges. m. b. Haftung

          Zwischen

          Hellmut Alt Angelsport Ges. m. b. Haftung
          Sitz in Hamburg
          – Darlehensnehmer –
          Vertreten durch den Geschäftsführer Hellmut Alt

          und

          Rommy Adlerauge
          Wohnhaft in Stuttgart

          – Darlehensgeber –

          wird folgender Darlehensvertrag geschlossen.

          Der unterzeichnete Darlehensgeber gewährt ein Darlehen in Höhe von 95.276,- Euro.

          Der Darlehensbetrag wird mit einer 15 % p.a. Verzinsung zur Verfügung gestellt. Für die Abzahlung des Darlehens bezahlt der Darlehensnehmer eine Rate in Höhe von 83.815 EURO monatlich, jeweils zum 29. des Monats.

          Das Darlehen hat eine Laufzeit von 23 Jahren. Das Darlehen kann entweder als Ganzes oder in Teil Beträgen mit einer dreimonatigen Frist jeweils zum Monatsende von beiden Vertragspartnern schriftlich gekündigt werden.

          Der Darlehensnehmer übergibt dem Darlehensgeber zur Absicherung des Darlehens dingliche Sicherheiten:

          Lebensversicherung Nr. 31.450.708.394

          Hamburg, 05.04.2021 Stuttgart, 05.04.2021

          ______________________________ ______________________________

          Unterschrift Darlehensnehmer Unterschrift Darlehensgeber
          Hellmut Alt Angelsport Ges. m. b. Haftung Rommy Adlerauge
          Hellmut Alt


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          Top 5 Bilanz:

            gmbh kaufen vorteile gmbh mantel kaufen schweiz Businessplan Aktive Unternehmen, gmbh GmbH Kauf

            Muster eines Businessplans

            Businessplan Urban Giese Stahlwaren GmbH

            Urban Giese, Geschaeftsfuehrer
            Urban Giese Stahlwaren GmbH
            Würzburg
            Tel. +49 (0) 3128245
            Fax +49 (0) 1260884
            Urban Giese@hotmail.com

            Inhaltsverzeichnis

            MANAGEMENT SUMMARY 3

            1. UNTERNEHMUNG 4
            1.1. Geschichtlicher Hintergrund 4
            1.2. Unternehmensziel und Leitbild 4
            1.3. Unternehmensorganisation 4
            1.4. Situation heute 4

            2. PRODUKTE, DIENSTLEISTUNG 5
            2.1. Marktleistung 5
            2.2. Produkteschutz 5
            2.3. Abnehmer 5

            3. Markt 6
            3.1. Marktuebersicht 6
            3.2. Eigene Marktstellung 6
            3.3. Marktbeurteilung 6

            4. KONKURRENZ 7
            4.1. Mitbewerber 7
            4.2. Konkurrenzprodukte 7

            5. MARKETING 8
            5.1. Marktsegmentierung 8
            5.2. Markteinfuehrungsstrategie 8
            5.3. Preispolitik 8
            5.4. Verkauf / Vertrieb / Standort 8
            5.5. Werbung / PR 8
            5.6. Umsatzziele in EUR 1000 9

            6. STANDORT / LOGISTIK 9
            6.1. Domizil 9
            6.2. Logistik / Administration 9

            7. PRODUKTION / BESCHAFFUNG 9
            7.1. Produktionsmittel 9
            7.2. Technologie 9
            7.3. Kapazitaeten / Engpaesse 9
            7.4. Wichtigste Lieferanten 10

            8. MANAGEMENT / BERATER 10
            8.1. Unternehmerteam 10
            8.2. Verwaltungsrat 10
            8.3. Externe Berater 10

            9. RISIKOANALYSE 11
            9.1. Interne Risiken 11
            9.2. Externe Risiken 11
            9.3. Absicherung 11

            10. FINANZEN 11
            10.1. Vergangenheit 11
            10.2. Planerfolgsrechnung 12
            10.3. Bilanz per 31.12.2009 12
            10.4. Finanzierungskonzept 12

            11. ANFRAGE FUER FREMDKAPITALFINANZIERUNG 12

            Management Summary

            Die Urban Giese Stahlwaren GmbH mit Sitz in Würzburg hat das Ziel Stahlwaren in der Bundesrepublik Deutschland erfolgreich neu zu etablieren. Sie bezweckt sowohl die Entwicklung, Produktion als auch den Handel mit Stahlwaren Artikeln aller Art.

            Die Urban Giese Stahlwaren GmbH hat zu diesem Zwecke neue Stahlwaren Ideen und Konzeptentwicklungen entworfen. Stahlwaren ist in der Bundesrepublik Deutschland im Gegensatz zum nahen Ausland und den USA noch voellig unterentwickelt. Es gibt erst wenige oeffentliche Geschaefte, keine Stahlwaren Onlineshops mit einem breiten Produkteangebot und einer Auswahl an klar differenzierten Produkten in Qualitaet und Preis.

            Die selbstentwickelten Spezialprodukte der Urban Giese Stahlwaren GmbH werden selbsthergestellt und ueber das Unternehmen sowie Aussenstellen zusammen mit den uebrigen Produkten vertrieben. Es besteht aufgrund des eingesetzten Booms an neuen oeffentlichen Shops und allgemein des immer beliebter werdenden Handels von Stahlwaren eine hohes Absatzpotenzial fuer die vorliegende Geschaeftsidee. Allerdings ist damit zu rechnen, dass mit dem steigenden Bedarf Grossverteiler in das Geschaeft einsteigen koennten. Einzelne Versuche von Grossverteiler scheiterten am Know-how und der zoegerlichen Vermarktung.

            Fuer den weiteren Aufbau des Unternehmens und den Markteintritt benoetigt das Unternehmen weiteres Kapital im Umfange von EUR 18 Millionen. Dafuer suchen die Gruender weitere Finanzpartner. Das Unternehmen rechnet in der Grundannahme bis ins Jahr 2020 mit einem Umsatz von EUR 142 Millionen und einem EBIT von EUR 7 Millionen

            1. Unternehmung

            1.1. Geschichtlicher Hintergrund

            Das Unternehmen wurde von
            a) Leopold Singer, geb. 1976, Würzburg
            b) Hanna Adair, geb. 1946, Koblenz
            c) Kunigunde Knorr, geb. 1972, Wirtschaftsjuristin, Mülheim an der Ruhr

            am 24.9.205 unter dem Namen Urban Giese Stahlwaren GmbH mit Sitz in Würzburg als Kapitalgesellschaft mit einem Stammkapital von EUR 135000.- gegruendet und im Handelsregister des Würzburg eingetragen.

            Das Stammkapital ist aufgeteilt in à nominell EUR 1000.-. Die Gruender a) – d) sind am Unternehmen mit 57% und der Gruender e) mit 17% am Stammkapital beteiligt. Die operative Aufnahme des Geschaeftes fand per 1. Januar des Gruendungsjahres statt.

            1.2. Unternehmensziel und Leitbild

            Beleuchtungstechnik Veranstaltungstechnik Navigationsmenü

            1.3. Unternehmensorganisation

            Die Geschaeftsleitung wird von Urban Giese, CEO, Eva Burkhardt CFO wahrgenommen. Um die geplanten Expansionsziele zu erreichen, soll der Personalbestand per 1. April 2024 wie folgt aufgestockt werden:
            7 Mitarbeiter fuer kaufmaennische Arbeiten
            2 Mitarbeiter fuer Entwicklung
            20 Mitarbeiter fuer Produktion
            15 Mitarbeiter fuer Verkauf
            Das Unternehmen verfuegt ueber Bueroraeumlichkeiten, Produktions- und Lagerraeumlichkeiten in Würzburg im Umfange von rund 67000 m2. Das Finanz- und Rechnungswesen wird mittels der modernen EDV-Applikation ALINA durch zwei Mitarbeiter betreut und vom CFO gefuehrt.

            1.4. Situation heute

            Das Unternehmen hat im ersten Geschaeftsjahr per 31. Dezember einen Umsatz von EUR 17 Millionen und einen EBIT von EUR 256000.- erwirtschaftet.

            2. Produkte, Dienstleistung

            2.1. Marktleistung

            Das Unternehmen hat folgende Artikel im Angebot:
            Blinder, aber auch Linsenscheinwerfer (z. B. Fresnelscheinwerfer oder im deutschen Technikerjargon auch Stufenlinse genannt). Zu den intelligenten Scheinwerfern gehören auf der einen Seite die immer mehr verbreiteten Kopfschwenker oder auch Movingheads und andererseits die in der Bedeutung abnehmenden Scanner. Showlaser zur Darstellung von Lasershows als eine besondere Form der Lichttechnik gehören streng genommen ebenfalls zu den intelligenten Lichtgeräten. Immer mehr an Bedeutung gewinnt der Einsatz von LED-Lampen, diese finden den Einsatz sowohl als konventionelles Licht (z. B. LED-PARs) oder intelligentes Licht (LED-Video-Wand, Flächen-LEDs, LED-Tubes). Eine eindeutige Zuordnung fällt hier aber schwer. Mit dem Einzug der LED-Technik findet in einigen Teilen auch zunehmend eine Verschmelzung von Licht- und Videotechnik in der Veranstaltungstechnik statt.
            Lichttechnik in der Veranstaltungstechnik wird aber auch nach dem Einsatzzweck unterschieden. Je nachdem, ob das Licht künstlerisch im Theater, auf sogenannten Rock-’n’-Roll-Produktionen (dazu gehören vor allem große Konzert- und Tourneeproduktionen), bei Industrieveranstaltungen (Hauptversammlungen, Messen und Ausstellungen), Film- und Fernsehaufzeichnungen oder in der Disco eingesetzt werden, entstehen sehr unterschiedliche Anforderungsprofile. Damit einhergehend sind zum Teil auch traditionell begründete (siehe Bühnentechnik im Theater) verschiedene Begrifflichkeiten üblich. Zum Teil verschwimmen die Grenzen dieser Einteilung aber, beispielsweise werden auch im Theater immer mehr Kopfschwenker eingesetzt, welches früher eher unüblich war.
            Mit den meisten Geräten der Lichttechnik können entweder eine oder mehrere aus dem gesamten Spektrum des sichtbaren Lichts erzeugte Farben erzeugt werden. Außerdem lassen sich weiches bzw. hartes Licht, wanderndes Licht, Blitze oder Blinken produzieren. Sehr vielfältig sind die damit erzeugbaren Wirkungen und Stimmungen.
            Die Lichttechnik arbeitet mit Lichtquellen (Scheinwerfer), Blenden und Filtern sowie auch mit Spiegeln. Die Steuerung erfolgt zumeist elektronisch. Verwendete Busprotokolle in der Veranstaltungstechnik sind neben DMX-512 zunehmend auch Artnet und verwandte Protokolle. Verändert werden die verschiedenen Einstellungen und Lichtstimmungen mit Hilfe von Lichtstellpulten. Im Heim- und Industrie-Installationsbereich hat sich EIB als Bussystem durchgesetzt.
            Ein Fachmann für Lichttechnik ist bei der Bildproduktion und im Theater der Beleuchtungsmeister oder manchmal nur einfach der Beleuchter respektive Lichttechniker. Für Industrieevents und Konzertproduktionen werden gleichermaßen Lichtdesigner für die Planung eingesetzt. Die Installation der Lichttechnik nehmen dann üblicherweise Fachkräfte für Veranstaltungstechnik und Meister für Veranstaltungstechnik vor.

            Siehe auch
            Lichtgestaltung
            Lichtführung
            Lichtplanung
            Lichtgestaltung (Film)
            Belichtung (Architektur)
            Pre Heat
            Stage Rider
            Literatur
            Roland Baer: Beleuchtungstechnik. Grundlagen. 3. Auflage, Berlin: Huss-Medien, 2006, ISBN 978-3-341-01497-4
            Jens Mueller: Handbuch der Lichttechnik – Das Kompendium für den Praktiker. PPVMEDIEN, Bergkirchen, 2014, ISBN 978-3-95512-062-7
            Michael Ebner: Lichttechnik für Bühne und Disco; Ein Handbuch für Praktiker. 1. Auflage, Elektor-Verlag, Aachen, 2001, ISBN 3-89576-108-7
            Michael Ebner: Lichttechnik für Bühne und Disco; Ein Handbuch für Selbermacher. 6. Auflage, Elektor-Verlag, Aachen, 1992, ISBN 3-928051-12-1
            Hans R. Ris: Beleuchtungstechnik für Praktiker. 2. Auflage, VDE-Verlag GmbH, Berlin-Offenbach, 1997, ISBN 3-8007-2163-5
            Frank Burghardt: Lichttechnik für Einsteiger – Die eigene Lightshow mit DMX professionell steuern. 1. Auflage, Elektor-Verlag, Aachen, 2009, ISBN 978-3-89576-188-1
            Weblinks
            Allgemeine Lichttechnik – Grundlagen (PDF, 1272 kB, 10 Seiten), radium.de
            Lichttechnik in der Veranstalt

            Bei den Produkten lit. a) – d) handelt es sich um gaengige, erprobte Produkte, die im Wesentlichen aus den USA importiert werden. Bei den Produkten e) handelt es sich ausschliesslich um Erfindungen der Urban Giese Stahlwaren GmbH, vgl. Ziffer 2.2.

            Das Produkteangebot rundet saemtliche Beduerfnisse eines Kunden fuer die Umsetzung seines Projektes zu deutlich tieferen Preisen als diejenige der Konkurrenz ab. Mit jedem Verkauf erfolgt eine Beratung des Kunden vor Ort. Zudem geniesst er den Vorteil, innovative neue Produkte dank der ausgewiesenen Fachkompetenz von Urban Giese Stahlwaren GmbH kennenzulernen.

            2.2. Produkteschutz

            Die Spezialprodukte der Urban Giese Stahlwaren GmbH sind mit den Patenten Nrn. 716.830, 300.705 sowie 336.225 in der Bundesrepublik Deutschland, Deutschland, Oesterreich, Frankreich und Italien bis 2049 geschuetzt.

            2.3. Abnehmer

            Das Unternehmen ist vollstaendig abhaengig vom Endkonsumenten. Es besteht ein grosses Potenzial. Erkannt wurde auch, dass der Anfangspreis und die Beratung eine sehr wesentliche Rolle beim Einkauf spielen. Die Nachrage ist eng verknuepft mit dem eigentlichen Markt, der in Ziffer 3 nachstehend eingehend beschrieben wird.

            3. Markt

            3.1. Marktuebersicht

            Gemaess eigener Einschaetzung betraegt derzeit das Marktvolumen in der Bundesrepublik Deutschland rund EUR 145 Millionen. In der Bundesrepublik Deutschland sind heute 32000 Personen im Stahlwaren Segment taetig und geben im Durchschnitt rund EUR 471000.- pro Jahr fuer Equipment aus. Aufgrund der durchgefuehrten Befragungen und eigener Einschaetzung besteht in den naechsten 10 Jahren ein markantes Wachstum. Wir rechnen bis ins Jahr 2030 mit knapp einer Verdoppelung des Volumens.

            Neue technische Entwicklungen sind nur in unwesentlichen Teilbereichen zu erwarten.

            3.2. Eigene Marktstellung

            Die eigene Marktstellung ist mit EUR 3 Millionen noch unbedeutend. Die massive Nachfrage in unserem Shop am bisherigen Domizil laesst aber ein grosses Potential fuer Marktgewinne erwarten. Wir strengen einen Marktanteil in den naechsten 5 Jahren von 7 0% an, was einem Umsatz von rund EUR 205 Millionen entsprechen duerfte.

            3.3. Marktbeurteilung

            Stahlwaren ist in der Bundesrepublik Deutschland im Trend! Stahlwaren hat sich in der Bundesrepublik Deutschland in den vergangenen fu4 Jahren zu einem Trend entwickelt, die nicht nur aeltere, sondern vor allem Personen beiderlei Geschlechts in den Altersjahren 24 – 68 anspricht. Diese Annahme wird durch die um mehr als 5 0% jaehrlich wachsenden Mitgliederzahlen der Bundesrepublik Deutschlanderischen IHKs gestuetzt. V

            Die notwendige Ausbildung zur Ausuebung im Sektor Stahlwaren wird von den einzelnen Orten reichlich angeboten. Aber auch im Ausland sind Pruefungen in Kombination mit Ferien machbar und beliebt. In der Branche bestehen derzeit noch lokal sehr verschiedene staatliche und politische Huerden fuer die Erstellung und den Betrieb von Stahlwaren Produktionsanlagen. Die Entwicklung der vergangenen drei Jahre hat aber gezeigt, dass der Boom nicht mehr aufzuhalten ist und auch den Mittelstand der Bevoelkerung erfasst hat.

            Das Kaufverhalten der Kunden duerfte unterschiedlich sein. Es ist von folgender Marktaufteilung auszugehen:

            Regionen Marktanteil Tendenz
            DeutschBundesrepublik Deutschland 35 %
            England 18%
            Polen 19%
            Oesterreich 30%
            Oesterreich 55%

            Substitutionsmoeglichkeiten bestehen in dem Sinne, als auch Stahlwaren durch andere Sport- und Freizeitaktivitaeten verdraengt werden koennte. Derzeit bestehen allerdings derart viele und zersplitterte Sport- und Freizeittrends, dass sich bis heute kein anderer starker Trend herausbilden konnte.

            Erfahrungen in den USA und England, der Geburtsstaette der Stahlwaren, zeigen, dass mit der starken Abdeckung von Shops und Plaetzen der Markt wohl gesaettigt ist, aber nach wie vor ein bescheidenes Wachstum von rund 8% vorhanden ist. Im Vergleich zur USA ist die Platzdichte in der Bundesrepublik Deutschland rund 52 mal kleiner.

            4. Konkurrenz

            4.1. Mitbewerber

            Im Moment werden wir von kleinen Shops der einzelnen Gemeinden und einigen kleineren Shops konkurrenziert. Die meisten dieser Shops bieten sehr renommierte Marken zu 22 – 72% hoeheren Preisen im Vergleich zu den USA an. Wir befuerchten, dass sich in den naechsten Jahren auch Grossverteiler diese Produkte in ihr Sortiment aufnehmen koennten und zu klar tieferen Preisen vertreiben wuerden. Es ist kaum zu erwarten, dass die Konkurrenz ihre Strategien aendern wird. Sie werden die Hochpreispolitik weiter verfolgen, da sie ansonsten aufgrund ihres hohen Fixkostenanteils keine ueberlebenschancen haetten.

            4.2. Konkurrenzprodukte

            Weil wir neben wenigen Eigenmarken vor allem Handelsprodukte einsetzen werden, sind wir von Konkurrenzprodukten mehrheitlich unabhaengig.

            5. Marketing

            5.1. Marktsegmentierung

            Kundensegemente:

            Marktgebiete:

            5.2. Markteinfuehrungsstrategie

            Erschliessung der Marktgebiete

            5.3. Preispolitik

            Preise bewegen sich rund 11% unter den Preisen der Mitbewerber.

            5.4. Verkauf / Vertrieb / Standort

            Wir wollen Verkaufspunkte (POS) sukzessive auf der Basis der Markteinfuehrungsstrategie gemaess Ziffer 5.2. in der ganzen Bundesrepublik Deutschland einrichten. Zusaetzlich sind wir in den groessten Verbaenden der Bundesrepublik Deutschland vertreten. Weiter werden wir an Messen aller Art teilnehmen. Der heutige Standort dient einerseits als POS und als Verwaltungszentrum und Zentrallager. Sukzessive werden auf der Basis der Markteinfuehrungsstrategie gemaess Ziffer 5.2. neue Verkaufsstandorte eingerichtet und betrieben.

            5.5. Werbung / PR

            Die Werbung/PR wird zielgerichtet ueber Radio, Fernsehen, Zeitungen und Mailings lanciert.

            5.6. Umsatzziele in EUR 201000

            Produkte 2019 2020 2021 2022 2023 2024
            Ist Soll Soll Soll Soll Soll
            Sets 7’000 16’000 82000 386’000 500’000 782’000
            Zubehoer inkl. Kleidung 3’000 28’000 88000 152’000 556’000 782’000
            Trainingsanlagen 4’000 12’000 83000 194’000 484’000 963’000
            Maschinen 9’000 24’000 77000 389’000 586’000 639’000
            Spezialitaeten 6’000 20’000 90000 196’000 579’000 869’000

            6. Standort / Logistik

            6.1. Domizil

            Alle notwendigen Raeumlichkeiten des Unternehmens werden gemietet.

            6.2. Logistik / Administration

            Die personellen Ressourcen werden der Umsatzentwicklung und der Schaffung von neuen POS laufend angepasst. Die heute verwendete EDV genuegt den heutigen und kuenftigen Anforderungen mindestens bis zu einer Umsatzentwicklung von EUR 16 Millionen.

            7. Produktion / Beschaffung

            7.1. Produktionsmittel

            Die fuer die Entwicklung und Produktion (Montage) der Spezialprodukte notwendigen Mittel und Instrumente sind vorhanden. Zusaetzliche Maschinen und Einrichtungen werden entweder eingemietet oder extern produziert.

            7.2. Technologie

            Das fuer die Entwicklung der Spezialitaeten vorhandene Know-how ist im Technik-Team auf 5 Personen verteilt. Es bestehen keine grossen personelle Abhaengigkeiten, weil saemtliches Wissens auch laufend dokumentiert wird.

            7.3. Kapazitaeten / Engpaesse

            Das heutige Team ist auf die bestehenden Beduerfnisse aufgebaut. Mit der Weiterentwicklung des Unternehmens ist ein Ausbau auf etwa zehn Techniker geplant.

            7.4. Wichtigste Lieferanten

            Lieferanten Produktereihen Anteil am Einkaufsvolumen

            Einkaufsvolumen von EUR 9 Millionen diskutiert.

            8. Management / Berater

            8.1. Unternehmerteam

            • CEO: Urban Giese

            • CFO: Eva Burkhardt

            Administration
            Marketing
            Verkauf
            Einkauf
            Entwicklung

            8.2. Verwaltungsrat

            Praesident:Leopold Singer (Mitgruender und Investor)
            Delegierter: Urban Giese (CEO)
            Mitglied: Dr. Hanna Adair , Rechtsanwalt
            Mitglied: Eva Burkhardt, Unternehmer

            8.3. Externe Berater

            Als Revisionsstelle amtet die Revisions-Treuhand AG.
            Die Geschaeftsleitung wird zudem durch das Anwaltsbuero Partner & Partner in Würzburg und das Marketingbuero Vater & Sohn in Würzburg beraten.

            9. Risikoanalyse

            9.1. Interne Risiken

            Das Unternehmen ist heute personell sehr knapp dotiert. Einzelne Abgaenge im Management koennten das Unternehmen entscheidend schwaechen.

            9.2. Externe Risiken

            Auf gesetzlicher Stufe sind keine Auflagen bzw. Einschraenkungen gegen den von uns bearbeiteten Stahlwaren Markt zu erwarten. Die Rahmenbedingungen fuer das Entstehen von weiteren Moeglichkeiten werden durch die eingesetzte Strukturbereinigung in der Landwirtschaft eher beguenstigt als erschwert. Mit dem Bau von Produktionsanlagen werden neue Arbeitsplaetze fuer Bauern geschaffen (Housekeeping, Unterhalten des Gelaendes ganz allgemein, Restauration, Geraete- und Maschinenunterhalt), die ihren bisherigen Beruf aus wirtschaftlichen Gruenden aufgeben mussten. Als groesstes Risiko ist ein Markteintritt eines oder mehrer Grossverteiler zu betrachten.

            9.3. Absicherung

            Mit der weiteren Expansion des Unternehmens ist das Management breiter abzustuetzen. Gleichzeitig muss der Marktaufbau so rasch als moeglich erfolgen, damit weiteren Bewerbern der Markteintritt mindestens erschwert, wenn nicht sogar verunmoeglicht werden kann. Zudem ist zu versuchen, weitere Exklusivvertriebsrechte von preislich attraktiven und qualitativ guten Produkten zu erwerben.

            10. Finanzen

            10.1. Vergangenheit

            Das erste Geschaeftsjahr konnte bei einem Nettoumsatz von EUR 1 Millionen mit einem bescheidenen EBIT von EUR 150000.- und einem ausgewiesenen Reingewinn von EUR 24000.- abgeschlossen werden. ueber das erste Geschaeftsjahr gibt der testierte Abschluss im Anhang Auskunft. Generell ist zu bemerken, dass sich der Umsatz in den vergangenen sechs Monaten kontinuierlich gesteigert hat. Daraus wird ersichtlich, dass sich der Erfolg der letzten Monate sich weiter fortsetzt.

            Die Finanzierung des Unternehmens erfolgte bis heute aus eigenen Mitteln des Unternehmens und einer Betriebskreditlimite der Deutschen Bank von EUR 900000.-. Als Sicherheit sind der Bank die Forderungen aus dem Geschaeftsbetrieb abgetreten worden.

            10.2. Planerfolgsrechnung

            Base Case 2019 2020e 2021e 2022e 2023e 2024e
            Nettoumsatz 9’628 4’389 29’775 42’160 65’602 168’434
            Warenaufwand 6’255 3’462 17’363 39’208 78’760 120’713
            Bruttogewinn 5’482 3’141 16’532 46’534 80’199 206’325
            Betriebsaufwand 3’452 8’458 12’369 48’816 52’458 234’290
            EBITDA 2’390 1’750 14’149 42’240 78’214 247’896
            EBIT 3’432 8’114 15’737 48’507 72’517 129’355
            Reingewinn 7’174 4’764 28’270 44’720 53’830 283’741
            Investitionen 6’422 2’394 22’264 49’753 73’729 104’306
            Dividenden 2 3 6 6 13 36
            e = geschaetzt

            10.3. Bilanz per 31.12.2019

            Aktiven Passiven

            Fluessige Mittel 60 Bank 127
            Debitoren 476 Kreditoren 892
            Warenlager 286 uebrig. kzfr. FK, TP 176
            uebriges kzfr. UV, TA 379

            Total UV 3762 Total FK 1’180

            Stammkapital 509
            Mobilien, Sachanlagen 527 Bilanzgewinn 69

            Total AV 746 Total EK 577

            6773 6’825

            10.4. Finanzierungskonzept

            Es ist vorgesehen, die Expansion des Unternehmens mit einem Mittelzufluss von vorerst EUR 2,6 Millionen wie folgt zu finanzieren:
            Erhoehung des Stammkapitals von EUR 5,1 Millionen um EUR 1,6 Millionen auf neu EUR 5,5 Millionen mit einem Agio von EUR 1,6 Millionen (eine entsprechende Absichtserklaerung (Letter of intent, LOI) einer Venture Capital Gesellschaft liegt vor) und Aufnahme von Fremdkapital von EUR 3,1 Millionen.
            Fuer die Fremdkapitalfinanzierung kann als Sicherheit die Abtretung der Forderungen aus dem Geschaeftsbetrieb sowie eine Buergschaft des Managements im Umfange von maximal EUR 700000.- offeriert werden. Allerdings ist in einem solchen Fall die Betriebskreditlimite der heutigen Bankbeziehung von EUR 6,3 Millionen abzuloesen.

            11. Anfrage fuer Fremdkapitalfinanzierung

            EUR 24,6 Millionen zu Finanzierung der Expansion in Form eines festen Darlehens bis zum 31.12.2022. Zinssatz SWAP zuzueglich Marge von maximal 2% . Rueckzahlung in jaehrlichen Tranchen von EUR 765000.-, erstmals per 30.12.2021. Sicherheit siehe Ziffer 10.1. Das Unternehmen ist auch offen fuer andere Finanzierungsvarianten.


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            Top 9 Mustergruendungsprotokoll:

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              Lkw-Käufer Godelind Rothe steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Birgit Behringer Autokrane GmbH) zu – OLG Leipzig vom 16.7.1931 – Az. 6 31 fM 3712/20

              Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1986 bis 2004 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
              Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Birgit Behringer Autokrane GmbH, Vinzent Bär Schaltanlagen u. -geräte GmbH) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2020 mit einem Vergleich und der Verhängung von Bußgeldern.

              Der Unternehmer Godelind Rothe klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Birgit Behringer Autokrane GmbH mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1985 bis 2005 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Birgit Behringer Autokrane GmbH als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Über die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.

              Urteil des OLG Stuttgart vom 23.11.1989
              Aktenzeichen: b 703 Ul 2167/12
              GmbHR 1960, 743


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              Top 6 unternehmenskaufvertrag:

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                Letter of Intent (Absichtserklärung) zwischen Volkrad Antipode Schornsteinbau GmbH und Reinhardine Koch Nagelstudios Ges. m. b. Haftung

                Zwischen

                Volkrad Antipode Schornsteinbau GmbH
                Sitz in Bremen
                – ANBIETER –
                Vertreten durch den Geschäftsführer Volkrad Antipode

                und

                der Firma Reinhardine Koch Nagelstudios Ges. m. b. Haftung
                Sitz in Mainz
                Vertreten durch den Geschäftsführer Reinhardine Koch

                – ANWENDER –

                1. Vorbemerkungen

                Die ANWENDER GMBH möchte ihr System umstellen und beabsichtigt insofern Software von ANBIETER einzusetzen und ANBIETER zusätzlich mit der Projekt- und Einführungsunterstützung zu beauftragen.

                Die Parteien halten nachstehend den Stand ihrer bisherigen Verhandlungen und ihre vorläufigen Vereinbarungen fest. Sie begründen damit noch keine Verpflichtung zum Abschluss eines Lizenz- und Dienstleistungsvertrages. Vielmehr haben die Parteien bis zur Unterzeichnung des entsprechenden Vertrages das Recht, jederzeit ohne Angaben von Gründen von den weiteren Verhandlungen Abstand zu nehmen. Der später abschließende Vertrag (Hauptvertrag) soll folgenden wesentlichen Inhalt haben:

                2. Wesentlicher Inhalt des zwischen ANWENDER GMBH und ANBIETER abzuschließenden Lizenz- und Dienstleistungsvertrags (Hauptvertrag)

                Gegenstand der vorgesehenen vertraglichen Vereinbarung ist der Erwerb und die Installation der Software für einen Testbetrieb. Dieser Testbetrieb soll ab dem 03.04.2021 in einen Echtbetrieb übergehen.

                Der zu vereinbarende Dienstleistungsteil soll konkrete Abstimmungen und ein Konzept zur Einführungs- und Projektunterstützung, Echtstartunterstützung, zur Einrichtung und Abstimmung der Schnittstellen sowie die notwendigen Anwenderschulungen enthalten.

                3. Zeitplan

                Die Parteien stimmen darin überein, dass sie schnellstmöglich Gespräche zur Ausarbeitung eines Lizenz- und Dienstleistungsvertrages im Geiste dieser Absichtserklärung aufnehmen mit dem Ziel eines zügigen Vertragsabschlusses.

                Beide Parteien sind bereit, die für den Vertragsabschluss erforderlichen Vorleistungen nach Treu und Glauben zu erbringen und zur Erreichung des Vertragsabschlusses partnerschaftlich zusammenzuarbeiten. Sie werden alle hierfür erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen.

                4. Inkrafttreten und Laufzeit der Absichtserklärung

                Diese Absichtserklärung tritt mit der Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft und endet automatisch mit Abschluss eines Hauptvertrages zwischen den Parteien, spätestens jedoch am 5.11.2024, es sei denn, die Parteien haben einvernehmlich eine Verlängerung der Laufzeit dieser Absichtserklärung schriftlich vereinbart.

                5. Geheimhaltung

                Die der anderen Partei übergebenen Unterlagen, Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke dieser Absichtserklärung verwendet werden.

                Die vorstehende Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für Informationen, wenn und soweit

                diese bereits vor Offenlegung gegenüber der anderen Partei und ohne Geheimhaltungsverpflichtung rechtmäßig in ihrem Besitz waren;
                diese ohne ihr Zutun veröffentlicht worden oder anderweitig ohne ihr Verschulden allgemein bekannt geworden sind;
                diese ihr nach Abschluss der Absichtserklärung von einem oder mehreren Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung rechtmäßig, also ohne Bruch dieser Vereinbarung durch die empfangende Partei, übermittelt wurden;
                diese schriftlich durch die offenlegende Partei gegenüber der anderen Partei freigegeben werden;

                – diese ohne entsprechende Verpflichtungen und Beschränkungen von der offenlegenden Partei einem Dritten zugänglich gemacht worden sind.

                6. Schlussbestimmungen

                Frühere mündliche oder schriftliche Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieser Absichtserklärung sind mit deren Inkrafttreten gegenstandslos.

                Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

                Rechte und Pflichten aus dieser Absichtserklärung werden durch Formumwandlung bzw. Neustrukturierungen der Betriebsorganisation der Parteien, auch wenn diese zur Ausgliederung von Betriebsteilen oder zur Schaffung neuer Rechtspersönlichkeiten führen, nicht berührt.

                Sollte eine Bestimmung dieser Absichtserklärung unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung unverzüglich durch eine solche wirksame ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

                Auf diese Absichtserklärung findet deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist Bremen.

                Bremen, 03.04.2021 Mainz, 03.04.2021

                ______________________________ ______________________________

                Unterschrift ANBIETER Unterschrift ANWENDER
                Volkrad Antipode Schornsteinbau GmbH Reinhardine Koch Nagelstudios Ges. m. b. Haftung
                Volkrad Antipode Reinhardine Koch


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                Top 7 verkaufsbedingungen_nichtkaufleute:

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                  Beratungsvertrag der Hippolytus Pfeiffer Bäckereien und Konditoreien Gesellschaft mbH

                  Zwischen

                  der Firma Hippolytus Pfeiffer Bäckereien und Konditoreien Gesellschaft mbH
                  Sitz in Münster
                  – Auftraggeber –
                  Vertreten durch den Geschäftsführer Hippolytus Pfeiffer

                  und

                  der Firma Herzlinde Koch Treppenlifte Gesellschaft mit beschränkter Haftung
                  Sitz in Wiesbaden
                  Vertreten durch den Geschäftsführer Herzlinde Koch

                  – Auftragnehmer –

                  wird folgender Beratungsvertrag geschlossen:

                  § 1 Vertragsgegenstand

                  Der Auftraggeber erteilt hiermit dem Auftragnehmer den Auftrag, ihn bei folgenden Entscheidungen/Vorhaben zu beraten:

                  Erweiterung des Tätigkeitsfeldes auf .

                  Einstellung von folgenden Positionen:

                  1. – Industriekeramiker/in Dekorationstechnik
                  2. – Kaufmann/-frau – Groß- und Außenhandel
                  3. – Gesundheitsaufseher/in / Hygienekontrolleur/in
                  4. – Mediengestalter/in Digital und Print

                  2. Bestandteile dieses Vertrages sind:

                  Allg. Beratungsbedingungen des Auftragnehmers

                  § 2 Leistungen des Auftragnehmers

                  Zur Erfüllung der in § 1 genannten Aufgaben wird der Auftragnehmer insbesondere folgende Leistungen erbringen:

                  Vorgehensweise und Zeitplan, Zusammensetzung und Funktion der einzelnen Projektgruppen, Dokumentation des Ergebnisses

                  § 3 Vergütung

                  Der Auftragnehmer erhält für seine Leistung pro h eine Vergütung in Höhe von 100 EUR zzgl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Die Vergütung ist jeweils zum 7 fällig

                  Übernachtungskosten werden dem Auftragnehmer in nachgewiesener Höhe ersetzt, Spesen gemäß den steuerlichen Höchstsätzen. Ebenso werden dem Auftragnehmer ersetzt bei Benutzung

                  der Bahn: Fahrtkosten 1. Klasse,
                  eines Flugzeuges: Flugkosten der 1 Klasse,
                  des Pkw: 77 Cent für jeden gefahrenen Kilometer.

                  Die Wahl des günstigsten Verkehrsmittels bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten. Dieser ist jedoch verpflichtet, Fahrtkosten jeweils nach den kürzesten Entfernungen zu berechnen und Reisen, deren Kosten nicht in einem vernünftigen Verhältnis zum Gesamthonorar stehen, nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Auftraggebers zu unternehmen.

                  Der Auftraggeber zahlt an den Auftragnehmer bei Auftragserteilung einen Vorschuss in Höhe von 50 TEURO. Ein weiterer Betrag in Höhe von 62 TEURO ist zum 18 fällig. Den Restbetrag zahlt der Auftraggeber nach Abschluss der Arbeiten.

                  3. Alle in Absatz 1 und 2 genannten Beträge verstehen sich als Nettobeträge zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

                  § 4 Zeit und Ort der Leistungserbringung

                  Der Auftragnehmer bestimmt seinen Arbeitsort und seine Arbeitszeit eigenverantwortlich.

                  Der Auftragnehmer verpflichtet sich jedoch, dem Auftraggeber 3 mal im Monat ganztägig in dessen Hause zur Verfügung zu stehen. Der Auftraggeber stellt einen Arbeitsplatz innerhalb seiner Räumlichkeiten bereit.

                  § 5 Berichterstattung

                  Der Auftragnehmer erstattet dem Auftraggeber einen schriftlichen Bericht über seine laufende Arbeit und deren Ergebnisse. Die Berichterstattung kann nach Wahl des Auftraggebers einmalig oder entsprechend dem Arbeitsfortschritt in Form von Zwischenberichten erfolgen.

                  In jedem Fall ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber spätestens zum Vertragsende einen Abschlussbericht schriftlich zu erstatten. Der Abschlussbericht ist in zwei Exemplaren dem Auftraggeber vorzulegen.

                  Erfüllt der Auftragnehmer diese Verpflichtungen nicht, nur unvollständig oder nicht termingerecht oder mangelhaft, ist der Auftraggeber berechtigt, neben den sonstigen Ansprüchen seine Gegenleistung zurückzuhalten.

                  § 6 Aufwendungsersatz

                  Der Auftraggeber erstattet dem Auftragnehmer folgende im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit anfallenden erforderlichen Aufwendungen:
                  ………………………………………………………………………………………
                  ………………………………………………………………………………………
                  ………………………………………………………………………………………

                  Weitere Auslagen werden bis zu einem Betrag von 46 EURO durch den Auftraggeber ersetzt:
                  ………………………………………………………………………………………
                  ………………………………………………………………………………………
                  ………………………………………………………………………………………

                  Der Ersatz aller sonstigen Aufwendungen des Auftragnehmers bedarf der (schriftlichen) Zustimmung des Auftraggebers.

                  § 7 Wettbewerbsverbot

                  Während der Laufzeit des Vertrages verpflichtet sich der Auftragnehmer, sein Wissen und Können nicht in die Dienste eines mit dem Auftraggeber in Konkurrenz stehenden Unternehmens zu stellen oder ein solches zu gründen.

                  § 8 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

                  Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Auftragnehmer alle für die Ausführung seiner Tätigkeit notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden, ihm alle Informationen erteilt werden und er von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt wird. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Auftragnehmers bekannt werden.

                  Auf Verlangen des Auftragnehmers hat der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.

                  § 9 Schweigepflicht

                  Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über alle Informationen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel ob es sich dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet.

                  § 10 Datenschutz

                  Erfolgt eine Verarbeitung personenbezogener Daten für den Auftraggeber, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, hinreichende Garantien dafür zu bieten, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung im Einklang mit den Anforderungen der DSGVO erfolgt und den Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet.

                  Der Auftragnehmer nimmt keine weiteren Auftragsverarbeiter ohne vorherige gesonderte oder allgemeine schriftliche Genehmigung des Verantwortlichen in Anspruch.
                  Im Fall einer allgemein schriftlichen Genehmigung informiert der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen immer über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die
                  Ersetzung anderer Auftragsverarbeiter, wodurch der Auftraggeber die Möglichkeit erhält, gegen derartige Veränderungen Einspruch zu erheben.
                  In Bezug auf die Inhalte eines Auftragsdatenverarbeitungsvertrages gelten die Anforderungen nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO.

                  § 11 Vertragsdauer / Kündigung

                  Der Vertrag wird mit der Unterzeichnung wirksam und läuft auf unbestimmte Zeit.

                  Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 9 Wochen zum Monatsende zu kündigen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

                  Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

                  § 12 Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen

                  Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm zur Verfügung gestellten Geschäfts- und Betriebsunterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren, insbesondere dafür zu sorgen, dass Dritte nicht Einsicht nehmen können. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen sind während der Dauer des Vertrages auf Anforderung, nach Beendigung des Vertrages unaufgefordert dem Vertragspartner zurückzugeben.

                  § 13 Sonstige Ansprüche/Rentenversicherung

                  Mit der Zahlung der in diesem Vertrag vereinbarten Vergütung sind alle Ansprüche des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber aus diesem Vertrag erfüllt.

                  Für die Versteuerung der Vergütung hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen.

                  Der Auftragnehmer wird darauf hingewiesen, dass er nach § 2 Nr. 9 SGB VI rentenversicherungspflichtig sein kann, wenn er auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig ist und keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt, deren Arbeitsentgelt aus diesem Beschäftigungsverhältnis regelmäßig 450,– EURO im Monat übersteigt.

                  § 14 Schlussbestimmungen

                  Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel.

                  Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

                  Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt.

                  Gerichtsstand ist Münster

                  Münster, 03.04.2021 Wiesbaden, 03.04.2021

                  ……………………………………………………………………… ………………………………………………………………………

                  Unterschrift Auftraggeber Unterschrift Auftragnehmer
                  Hippolytus Pfeiffer Bäckereien und Konditoreien Gesellschaft mbH Herzlinde Koch Treppenlifte Gesellschaft mit beschränkter Haftung
                  Hippolytus Pfeiffer Herzlinde Koch


                  zum Verkauf Kreditwürdigkeit


                  Top 4 verkaufsbedingungen_nichtkaufleute:

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                    Bilanz
                    Irmentraud Gräulich Jugendherbergen GmbH,Kiel

                    Bilanz
                    Aktiva
                    Euro 2021
                    Euro
                    2020
                    Euro
                    A. Anlagevermögen
                    I. Immaterielle Vermögensgegenstände 6.570.003 9.270.168 8.788.423
                    II. Sachanlagen 980.369 3.587.915 782.641
                    III. Finanzanlagen 5.436.484
                    B. Umlaufvermögen
                    I. Vorräte 939.463 4.021.820 8.492.683
                    II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.073.861 6.893.804 9.978.701
                    III. Wertpapiere 5.322.564 5.623.867 7.737.836
                    IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten uns Schecks 8.403.798 8.225.777
                    C. Rechnungsabgrenzungsposten 245.965 9.846.100 4.659.321
                    Summe
                    Passiva
                    2021
                    Euro
                    2020
                    Euro
                    A. Eigenkapital
                    I. Gezeichnetes Kapital 4.755.570 4.169.422
                    II. KapitalrÜcklage 6.172.910 4.377.505
                    III. GewinnrÜcklagen 5.124.444 3.290.976
                    IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag 7.748.786 8.758.019
                    V. JahresÜberschuss/Jahresfehlbetrag 4.718.443 8.401.107
                    B. RÜckstellungen 7.494.782 8.494.251
                    C. Verbindlichkeiten 3.943.486 3.099.699
                    D. Rechnungsabgrenzungsposten 2.137.777 9.793.176
                    Summe


                    Gewinn- u. Verlustrechnung
                    Irmentraud Gräulich Jugendherbergen GmbH,Kiel

                    Gewinn- und Verlustrechnung
                    01.01.2021 – 01.01.2021 01.01.2020 – 01.01.2020
                    EUR EUR EUR EUR
                    1. Sonstige betriebliche Erträge 4.658.132 2.092.162
                    2. Personalaufwand
                    a) Löhne und Gehälter 824.301 5.000.579
                    b) Soziale Abgaben und Aufwendungen fÜr Altersversorgung und UnterstÜtzung 207.608 9.007.168 4.780.370 5.473.596
                    – davon fÜr Altersversorgung € 0,00 (2020 € 0,00)
                    Abschreibungen
                    auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der
                    Kapitalgesellschaft Üblichen Abschreibungen Überschreiten
                    2.133.422 3.864.242
                    3. Sonstige betriebliche Aufwendungen 1.489.573 8.496.723
                    4. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 6.953.650 572.603
                    Jahresfehlbetrag 2.596.693 3.814.682
                    5. JahresÜberschuss 7.526.430 5.896.471
                    6. Verlustvortrag aus dem 2020 6.534.269 2.103.383
                    7. Bilanzverlust 6.468.210 6.878.309


                    Entwicklung des Anlagevermögens
                    Irmentraud Gräulich Jugendherbergen GmbH,Kiel

                    Entwicklung des Anlagevermögens
                    Anschaffungs-/Herstellungskosten Abschreibungen Buchwerte
                    01.01.2021 Zugänge Abgänge 01.01.2021 01.01.2021 Zugänge Abgänge 01.01.2021 01.01.2021 01.01.2021
                    I. Sachanlagen
                    1. GrundstÜcke, grundstÜcksgleiche Rechte und Bauten einschl. der Bauten auf fremden GrundstÜcken 4.066.249 4.936.595 5.371.539 4.647.761 3.367.644 3.591.660 5.767.202 5.815.177 900.767 1.695.254
                    2. Technische Anlagen und Maschinen 8.973.336 6.475.041 9.428.999 9.184.989 527.033 6.649.882 8.080.395 5.598.853 2.080.956 185.633
                    3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.010.323 8.300.940 5.888.919 708.239 8.641.470 763.249 8.040.260 5.735.459 441.663 1.077.339
                    5.706.085 7.407.714 917.106 3.669.141 6.832.158 9.494.490 4.868.029 7.092.945 3.717.252 1.618.702
                    II. Finanzanlagen
                    1. Anteile an verbundenen Unternehmen 1.769.891 3.879.501 2.141.732 5.936.433 4.374.764 3.493.051 3.647.588 4.115.925 4.176.851 2.396.092
                    2. Genossenschaftsanteile 3.889.115 6.063.918 9.368.143 7.480.694 3.171.109 6.116.038 8.365.597 1.135.027 365.506 1.072.160
                    1.057.214 9.821.814 1.327.508 1.026.478 4.470.567 8.690.881 137.461 6.072.096 560.716 3.536.572
                    4.781.829 3.461.536 5.919.741 268.785 5.460.291 4.868.049 5.940.109 2.878.334 9.341.752 4.100.490

                    geschäftsanteile einer gmbh kaufen anteile einer gmbh kaufen

                    schnell Mantelkauf


                    Top 4 unternehmenskaufvertrag:

                      gmbh haus kaufen sale and lease back Bilanz gmbh gründen oder kaufen gmbh mantel günstig kaufen


                      Bilanz
                      Feli Schröer Nachhilfe Gesellschaft mbH,Heidelberg

                      Bilanz
                      Aktiva
                      Euro 2021
                      Euro
                      2020
                      Euro
                      A. Anlagevermögen
                      I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2.044.791 5.673.136 3.586.741
                      II. Sachanlagen 5.099.512 8.397.770 3.157.550
                      III. Finanzanlagen 3.745.832
                      B. Umlaufvermögen
                      I. Vorräte 7.901.032 3.140.793 127.091
                      II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 8.278.945 6.287.153 6.808.765
                      III. Wertpapiere 5.058.405 8.095.241 5.866.865
                      IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten uns Schecks 4.492.297 7.229.280
                      C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.431.452 9.920.249 3.344.369
                      Summe
                      Passiva
                      2021
                      Euro
                      2020
                      Euro
                      A. Eigenkapital
                      I. Gezeichnetes Kapital 531.513 828.251
                      II. KapitalrÜcklage 891.306 1.731.655
                      III. GewinnrÜcklagen 6.940.701 1.834.667
                      IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag 6.643.174 2.562.393
                      V. JahresÜberschuss/Jahresfehlbetrag 9.859.883 2.384.845
                      B. RÜckstellungen 3.561.976 1.010.380
                      C. Verbindlichkeiten 3.859.942 9.221.146
                      D. Rechnungsabgrenzungsposten 500.081 3.847.755
                      Summe


                      Gewinn- u. Verlustrechnung
                      Feli Schröer Nachhilfe Gesellschaft mbH,Heidelberg

                      Gewinn- und Verlustrechnung
                      01.01.2021 – 01.01.2021 01.01.2020 – 01.01.2020
                      EUR EUR EUR EUR
                      1. Sonstige betriebliche Erträge 2.136.558 7.749.584
                      2. Personalaufwand
                      a) Löhne und Gehälter 3.646.177 4.449.721
                      b) Soziale Abgaben und Aufwendungen fÜr Altersversorgung und UnterstÜtzung 6.812.335 9.342.957 5.528.104 2.898.412
                      – davon fÜr Altersversorgung € 0,00 (2020 € 0,00)
                      Abschreibungen
                      auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der
                      Kapitalgesellschaft Üblichen Abschreibungen Überschreiten
                      8.168.322 7.138.556
                      3. Sonstige betriebliche Aufwendungen 8.781.510 4.650.100
                      4. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 1.117.205 9.047.817
                      Jahresfehlbetrag 2.480.338 346.739
                      5. JahresÜberschuss 1.576.108 1.768.632
                      6. Verlustvortrag aus dem 2020 7.978.834 1.993.840
                      7. Bilanzverlust 7.450.449 1.405.495


                      Entwicklung des Anlagevermögens
                      Feli Schröer Nachhilfe Gesellschaft mbH,Heidelberg

                      Entwicklung des Anlagevermögens
                      Anschaffungs-/Herstellungskosten Abschreibungen Buchwerte
                      01.01.2021 Zugänge Abgänge 01.01.2021 01.01.2021 Zugänge Abgänge 01.01.2021 01.01.2021 01.01.2021
                      I. Sachanlagen
                      1. GrundstÜcke, grundstÜcksgleiche Rechte und Bauten einschl. der Bauten auf fremden GrundstÜcken 5.807.973 4.898.054 4.327.400 7.981.662 3.631.374 9.867.168 6.580.008 4.298.763 1.492.363 4.878.612
                      2. Technische Anlagen und Maschinen 1.442.063 9.136.956 4.415.230 2.080.808 1.517.251 937.947 8.151.265 158.551 4.365.289 2.176.941
                      3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 5.567.559 3.530.987 3.615.197 5.117.939 340.217 7.498.161 8.044.047 8.415.874 5.772.430 9.268.908
                      7.052.668 4.877.162 2.706.587 2.697.813 2.994.767 250.751 2.280.996 3.669.031 8.770.877 8.524.565
                      II. Finanzanlagen
                      1. Anteile an verbundenen Unternehmen 2.381.473 8.459.790 5.269.117 5.834.623 2.916.447 8.550.385 8.800.111 5.157.675 8.773.575 4.348.265
                      2. Genossenschaftsanteile 7.907.392 531.277 4.816.486 491.914 9.370.777 8.136.649 4.857.931 6.751.068 3.146.364 3.331.774
                      2.939.982 9.484.792 4.604.077 5.347.941 5.021.339 4.932.335 3.776.924 2.604.081 9.300.084 3.707.144
                      7.562.644 9.414.613 6.169.732 2.425.532 4.228.710 7.158.956 9.821.450 2.864.409 2.311.833 9.740.775

                      aktiengesellschaft Flüssige Mittel

                      gmbh auto kaufen leasen gmbh kaufen münchen

                      pkw leasing leasing


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