kredite gmbh geschäftsanteile kaufen AGB gmbh kaufen welche risiken gmbh mit steuernummer kaufen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gerhilde Fischer Klebstoffe Ges. mit beschraenkter Haftung

§1 Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftbedingungen gelten für alle Lieferungen zwischen uns und einem Verbraucher in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschliesst, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).

§2 Zustandekommen eines Vertrages, Speicherung des Vertragstextes

(1) Die folgenden Regelungen über den Vertragsabschluss gelten für Bestellungen über unseren Internetshop http://www.GerhildeFischerKlebstoffeGes.mitbeschraenkterHaftung.de.

(2) Im Falle des Vertragsschlusses kommt der Vertrag mit

Gerhilde Fischer Klebstoffe Ges. mit beschraenkter Haftung
Gerhilde Fischer
D-22080 Nürnberg
Registernummer 930577
Registergericht Amtsgericht Nürnberg

zustande.

(3) Die Präsentation der Waren in unserem Internetshop stellen kein rechtlich bindendes Vertragsangebot unsererseits dar, sondern sind nur eine unverbindliche Aufforderungen an den Verbraucher, Waren zu bestellen. Mit der Bestellung der gewünschten Ware gibt der Verbraucher ein für ihn verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab.
(4) Bei Eingang einer Bestellung in unserem Internetshop gelten folgende Regelungen: Der Verbraucher gibt ein bindendes Vertragsangebot ab, indem er die in unserem Internetshop vorgesehene Bestellprozedur erfolgreich durchläuft.

Die Bestellung erfolgt in folgenden Schritten:

1) Auswahl der gewünschten Ware
2) Bestätigen durch Anklicken der Buttons Bestellen
3) Prüfung der Angaben im Warenkorb
4) Betätigung des Buttons zur Kasse
5) Anmeldung im Internetshop nach Registrierung und Eingabe der Anmelderangaben (E-Mail-Adresse und Passwort).
6) Nochmalige Prüfung bzw. Berichtigung der jeweiligen eingegebenen Daten.
7) Verbindliche Absendung der Bestellung durch Anklicken des Buttons kostenpflichtig bestellen bzw. kaufen

Der Verbraucher kann vor dem verbindlichen Absenden der Bestellung durch Betätigen der in dem von ihm verwendeten Internet-Browser enthaltenen Zurück-Taste nach Kontrolle seiner Angaben wieder zu der Internetseite gelangen, auf der die Angaben des Kunden erfasst werden und Eingabefehler berichtigen bzw. durch Schliessen des Internetbrowsers den Bestellvorgang abbrechen. Wir bestätigen den Eingang der Bestellung unmittelbar durch eine automatisch generierte E-Mail (Auftragsbestätigung). Mit dieser nehmen wir Ihr Angebot an.

(5) Speicherung des Vertragstextes bei Bestellungen über unseren Internetshop : Wir speichern den Vertragstext und senden Ihnen die Bestelldaten und unsere AGB per E-Mail zu. Die AGB können Sie jederzeit auch unter http://www.GerhildeFischerKlebstoffeGes.mitbeschraenkterHaftung.de/agb.html einsehen. Ihre vergangenen Bestellungen können Sie in unserem Kunden-Bereich unter Mein Konto –> Meine Bestellungen einsehen.

§3 Preise, Versandkosten, Zahlung, Fälligkeit

(1) Die angegebenen Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile. Hinzu kommen etwaige Versandkosten.

(2) Der Verbraucher hat die Möglichkeit der Zahlung per Vorkasse, Nachnahme, Bankeinzug, PayPal, Kreditkarte( Visa ) .

(3) Hat der Verbraucher die Zahlung per Vorkasse gewählt, so verpflichtet er sich, den Kaufpreis unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen.
Soweit wir per Nachnahme liefern, tritt die Fälligkeit der Kaufpreisforderung mit Erhalt der Ware ein.

§4 Lieferung

(1) Sofern wir dies in der Produktbeschreibung nicht deutlich anders angegeben haben, sind alle von uns angebotenen Artikel sofort versandfertig. Die Lieferung erfolgt hier spätesten innerhalb von 5 Werktagen. Dabei beginnt die Frist für die Lieferung im Falle der Zahlung per Vorkasse am Tag nach Zahlungsauftrag an die mit der Überweisung beauftragte Bank und bei allen anderen Zahlungsarten am Tag nach Vertragsschluss zu laufen. Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag am Lieferort, so endet die Frist am nächsten Werktag.

(2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache geht auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache an den Käufer auf diesen über.

§5 Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.

****************************************************************************************************

§6 Widerrufsrecht des Kunden als Verbraucher:

Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Massgabe zu, wobei Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschliesst, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können:

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage, ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Gerhilde Fischer Klebstoffe Ges. mit beschraenkter Haftung
Gerhilde Fischer
D-22080 Nürnberg
Registernummer 930577
Registergericht Amtsgericht Nürnberg
E-Mail info@GerhildeFischerKlebstoffeGes.mitbeschraenkterHaftung.de
Telefax 084212132
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Widerrufsfolgen

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschliesslich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Finanzierte Geschäfte

Haben Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanziert und widerrufen Sie den finanzierten Vertrag, sind Sie auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, wenn beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn wir gleichzeitig Ihr Darlehensgeber sind oder wenn sich Ihr Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung unserer Mitwirkung bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder der Rückgabe bereits zugeflossen ist, tritt Ihr Darlehensgeber im Verhältnis zu Ihnen hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe in unsere Rechte und Pflichten aus dem finanzierten Vertrag ein. Letzteres gilt nicht, wenn der vorliegende Vertrag den Erwerb von Wertpapieren, Devisen, Derivaten oder Edelmetallen zum Gegenstand hat.
Wollen Sie eine vertragliche Bindung so weitgehend wie möglich vermeiden, widerrufen Sie beide Vertragserklärungen gesondert.

Ende der Widerrufsbelehrung

****************************************************************************************************

§7 Widerrufsformular

Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An :
Gerhilde Fischer Klebstoffe Ges. mit beschraenkter Haftung
Gerhilde Fischer
D-22080 Nürnberg
E-Mail info@GerhildeFischerKlebstoffeGes.mitbeschraenkterHaftung.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

_____________________________________________________

Bestellt am (*)/erhalten am (*)

__________________

Name des/der Verbraucher(s)

_____________________________________________________

Anschrift des/der Verbraucher(s)

_____________________________________________________

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

__________________

Datum

__________________

(*) Unzutreffendes streichen.

§8 Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen.

§9 Verhaltenskodex

Wir haben uns den Verhaltenskodizes der folgenden Einrichtungen unterworfen:

§10 Vertragssprache

Als Vertragssprache steht ausschliesslich Deutsch zur Verfügung.

****************************************************************************************************

§11 Kundendienst

Unser Kundendienst für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen steht Ihnen werktags von 9:00 Uhr bis 17:30 Uhr unter

Telefon: 05123 45678911
Telefax: 05881 813027
E-Mail: info@GerhildeFischerKlebstoffeGes.mitbeschraenkterHaftung.de
zur Verfügung.

****************************************************************************************************

Stand der AGB Jan.2019


büromöbel leasing Firmengründung

Geld verdienen mit Firma gmbh gesellschaft kaufen

Vorratskg gmbh mantel kaufen österreich


Top 5 MusterSatzung:

    cash back auto firmenmantel kaufen Diskothek treuhand gmbh kaufen Millionär
    Zur Suche springen

    Disko ist eine Weiterleitung auf diesen Artikel. Zur Insel siehe Diskoinsel, zum Fahrgeschäftsmodell Disk’O.

    Eine Diskothek (auch Discothek, kurz Disko oder Disco, umgangssprachlich in Deutschland auch Disse genannt) ist ein Gastronomiebetrieb, in dem regelmäßig, vor allem an den Wochenenden, Tanzveranstaltungen stattfinden. Die Tanzmusik wird in der Regel nicht von Bands aufgeführt, sondern durch DJs (Discjockeys) von Tonträgern eingespielt. Veraltete Bezeichnungen sind Tanzlokal, Tanzbar oder Dancing. Heute bezeichnen sich viele Diskotheken nach englischsprachigem Vorbild als Klub bzw. Club (siehe unten). In Discos treffen sich vor allem junge Leute zum Tanzen, aber auch zur Anbahnung und Pflege sozialer Kontakte sowie zum Konsum legaler und partiell auch illegaler Drogen.[1][2]

    Disko in der damaligen DDR (1977)

    Inhaltsverzeichnis

    1 Bezeichnung
    2 Geschichte

    2.1 Vorläufer
    2.2 Erste Discos in Frankreich
    2.3 Die Idee internationalisiert sich
    2.4 Die Disco erreicht nach 1959 die Bundesrepublik Deutschland
    2.5 Der DJ wird mehr als der Plattenansager
    2.6 Disco wird zum Musikstil
    2.7 Alternative Diskotheken
    2.8 Raves, Techno und Clubkultur

    3 Geschehen und Programm

    3.1 DJ und Musik
    3.2 Tanzen
    3.3 Drogen
    3.4 Soziale Konflikte und Gewalt

    4 Räumlichkeiten

    4.1 Diskotheken und Clubs
    4.2 Fester Veranstaltungsort
    4.3 Wechselnder Veranstaltungsort
    4.4 Technik

    4.4.1 Akustik
    4.4.2 Visuelle Wahrnehmung

    5 Umgebung

    5.1 An- und Abfahrt
    5.2 Einlass und Eintritt
    5.3 Getränke/Speisen
    5.4 Sonderveranstaltungen
    5.5 Werbung für Diskotheken

    6 Literatur
    7 Weblinks
    8 Einzelnachweise

    Bezeichnung

    Der Ausdruck „Diskothek“ (von griech. Diskos „Scheibe“ und „Theke“ „Behältnis, Kasten, Kiste“, franz. discothèque Analogbildung zu Bibliothek) bezeichnete ursprünglich eine Sammlung von Tonträgern wie Schallplatten, Tonbänder, Kassetten, CDs. In der Hörfunk-Studiotechnik wurde der Begriff auch auf Studiopulte mit Plattenspielern übertragen, an denen der Moderator während der Sendung die Schallplatten selbst auflegen konnte.

    Heute bezeichnet der Begriff Diskothek in der Regel eine feste gastronomische Einrichtung, in deren Mittelpunkt zwei Elemente stehen: das Spielen von Musik von der Platte oder anderen Tonträgern und das Tanzen. Die Musik wird üblicherweise von einem DJ aufgelegt oder gemischt. Darüber hinaus besteht meist ein Barbetrieb.

    Neben festen Disco-Lokalen wird auch eine einzelne, von Privatpersonen oder Vereinen organisierte Tanzveranstaltung, etwa in einem Mehrzweckraum oder Festzelt, gelegentlich als „Disco“ bezeichnet („Zeltdisco“, „Feuerwehrdisco“). Solche Veranstaltungen werden üblicherweise nur an einem Wochenende, einem Abend oder doch zumindest in großen zeitlichen Abständen durchgeführt.

    Die Bezeichnung „Disco“ bezieht sich auch auf Räume, die für eine regelmäßige oder auch nur gelegentliche Durchführung von Tanzpartys hergerichtet worden sind, aber auch für andere Zwecke verwendet werden können. Solche Discoräume findet man beispielsweise in Jugendzentren, Jugendherbergen oder in kirchlichen Gemeinderäumen.

    In den meisten Sprachen trägt die Diskothek einen ähnlichen Namen wie im Deutschen, im Französischen heißt sie discothèque, im Japanischen ディスコ, disuko (das u ist fast stumm). Im Englischen spricht man jedoch vom Club oder Nightclub; dieser Begriff umfasst sowohl Diskotheken im deutschen Sinn, also Einrichtungen, in denen DJs Platten auflegen, als auch Orte mit Live-Auftritten von Bands und Sängern. Das Wort „disco“ bezeichnet im Englischen vor allem den Musikstil Disco.

    Der Fachverband Dehoga definiert Discotheken und Tanzlokale wie folgt: „Lokale mit Tanzmusik, verbunden mit Verkauf von Getränken, im allgemeinen zum Verzehr an Ort und Stelle, unter Umständen auch mit begleitendem Unterhaltungsprogramm.“[3]

    Geschichte

    Vorläufer

    Vorläufer der Discos entstanden in den 1930ern. Besonders in den USA entstanden Bars, in denen die Jukebox eine wichtige Attraktion war und die Gäste regelmäßig ganze Abende zu der Musik aus dieser durchtanzten.[4] In Marseille entstanden zu jener Zeit Bars, die tatsächlich ähnlich wie Bibliotheken funktionierten. In der Hafenstadt am Mittelmeer ließen Seeleute ihre Lieblingsplatten in Räumlichkeiten ihrer Lieblingsbars zurück; wenn sie Landurlaub hatten, konnten sie so dann in der nämlichen Bar ihre Lieblingsmusik hören.[5] Der erste dokumentierte Auftritt eines DJs soll 1943 in Otley, West Yorkshire, stattgefunden haben und involvierte Jimmy Savile, den späteren Moderator von Top of the Pops.[6]

    Erste Discos in Frankreich

    Eingang einer Diskothek in Calais

    Der erste Club, der sich in Analogie zu einer Bibliothek einfach La Discothèque nannte, entstand als Bar im besetzten Paris des Zweiten Weltkriegs. Da Live-Musik unter den damaligen Umständen kaum möglich war, spielte man Jazz-Platten.[7] Eröffnet wurde die erste Disco durch den ehemaligen Jazz-Pianisten Éduard Ruault, der später als Eddie Barcley erfolgreich eine Band und eine Plattenfirma gründete.[8] La Discothèque inspirierte andere Veranstalter, in Kellern und unterirdischen Bars improvisierte Soundsysteme zusammenzubasteln, über die dann die von den Besatzern ungeliebte Jazz-Musik abgespielt werden konnte.[5]

    Nach dem Krieg eröffneten in Paris weitere Clubs, die sich darauf spezialisierten, Schallplatten aufzulegen, um ihre Kunden zum Tanzen zu bringen.[7] Die erste dieser Art Bar war das 1947 eröffnete Whisky a Go-Go von Paul Pacine. Die weitere Spezialität, damals sehr ungewöhnlich für das Weinland Frankreich, war Whisky – und die Musik, die er abspielte, war ausschließlich Jazz. Danach öffnete das Chez Castel, von außen nur durch ein Miniatur-Türschild zu erkennen; dort wurden ausschließlich geladene Gäste eingelassen. Im Chez Castel begann der Abend meist mit einer Filmvorführung, bevor man sich dann in die discothèque zurückzog und auf dem Kupfer-Stahl-Fußboden zu „Engtanzmusik“ tanzte. Der Club bediente besonders die Pariser Szene, so waren z. B. Jean-Paul Sartre und Simone de Beauvoir häufige Gäste.[5] Andere Pariser Discos wie Chez Régine oder New Jimmy setzten Standards, an denen sich andere europäische Metropolen rasch orientierten.[4]

    Die Idee internationalisiert sich

    Nach Paris war London die zweite Stadt, in der sich direkt nach dem Krieg Clubs entwickelten, in denen Menschen zur Musik von Schallplatten tanzten.[4] London hatte nach dem Krieg eine wilde, größtenteils illegale Jazz-Szene, die sich spontan in Kellern, Abbruchgebäuden und ähnlichem traf. Die ersten britischen Allnighter fanden zu dieser Zeit in Jazzclubs statt, die erste britische Drogenrazzia 1950 im Club Eleven. Nach Pariser Vorbild gingen auch diese Clubs dazu über, zumindest an einigen Abenden Musik von Schallplatten zu spielen und entsprechende Musikanlagen zu installieren. Zusätzlicher Input kam aus der Karibik und der dortigen Partykultur. Der erste englische Star-DJ war Count Suckle, ein jamaikanischer Einwanderer.[5] In den USA entstanden in den 1950ern platter parties oder sock hoppers, bei denen DJs in der Öffentlichkeit Musik auflegten. Diese waren allerdings vor allem gedacht zur Promotion für Radiosendungen und orientierten sich daher in Stil und Ablauf sehr an diesen Sendungen.[6]

    Die Disco erreicht nach 1959 die Bundesrepublik Deutschland

    Am 15. Mai 1959 eröffnete eine der ersten Diskotheken Deutschlands unter dem Namen Ocambo Club im niedersächsischen Osnabrück. Dieser Club, in dem die Musik von Plattenspielern gespielt wurde, um die Illusion zu erzeugen, als seien Tanzkapellen live auf der Bühne, war nach Aussagen seines damaligen Betreibers, nach einem Vorbild in Hannover namens Mocambo Club konzipiert.[9] Die Existenz des Clubs ist durch eine Anzeige und einen redaktionellen Beitrag in einem Osnabrücker Veranstaltungskalender vom Mai 1959 belegt.[10][11]

    Eine weitere Diskothek Deutschlands entwickelte sich, direkt an der Grenze zu Belgien und den Niederlanden gelegen, aus dem Aachener Speiselokal „Scotch-Club“. Nachdem dieses nicht mehr richtig „gelaufen“ war, versuchte es der Besitzer 1959 mit einer sogenannten „Jockey-Tanz-Bar“, in der Klaus Quirini („DJ Heinrich“) als nach eigenen Angaben erster deutscher Discjockey Schallplatten nach dem Muster von Sendungen bei Radio Luxemburg lebendig machen sollte.[12] In die USA gelangte die Disco dank einem französischen Einwanderer, der 1960 Le Club in New York City eröffnete.[7] Als in den 1970ern die Discowelle um die Welt ging, gab es in Aachen bereits 42 Diskotheken.[13] Der Begriff Diskothek setzte sich im deutschsprachigen Raum als Bezeichnung für eine Musik- und Tanzeinrichtung mit moderierendem Disc-Jockey nur langsam durch. Mitte der 1960er-Jahre hatte der Duden das Wort „Diskothek“ in sein Vokabular aufgenommen. Deutschlands erste Großraumdiskothek entstand dann 1967 mit dem international bekannten Club Blow Up in München, der erstmals eine aufwändige Lichtshow aufwies mit hunderten Scheinwerfern, die auf den Rhythmus der Musik reagierten.[14]

    Der DJ wird mehr als der Plattenansager

    DJ beim Vorhören über Kopfhörer in einer Diskothek der Metal-Szene (1994)

    Mitte der 1960er begannen die ersten DJs, sich von der Funktion des reinen Plattenauflegers zu emanzipieren. Hatten sie bis dahin ein Stück nach dem anderen aufgelegt und zwischendurch moderiert, war es insbesondere Terry Noel, der 1965 im Arthur in New York City auflegte, der begann das musikalische Repertoire des DJs zu erweitern und selbst neue Musik zu schaffen. Noel begann, persönlich die Kontrolle über die Lichtanlage zu übernehmen, baute ein Soundsystem auf, das ihm erlaubte, einen Sound quer durch den Raum wandern zu lassen und begann sich bis dato unbekannte Freiheiten im Mixen von Stücken zu erlauben. Er legte mehrere Stücke übereinander, um neue Sounds zu kreieren und aus Schallplatten eine Musik zu erzeugen, die so nicht auf einer Schallplatte aufzufinden war. Grundsätzlich aber waren diese frühen amerikanischen Discos wie auch Studio 54 und Xenon vor allem In-Plätze, in denen es weniger um Musik, sondern mehr um die anwesenden Leute ging. Disco als Musikstil und teilweise als Kunstform entwickelte sich in Underground-Clubs. Noel wechselte 1969 ins neueröffnete Salvation (später Sanctuary) an der West 43rd Street in Manhattan. Das Salvation legte mehr Wert auf Musik, war als erste Disco deutlich auf sein schwules Publikum ausgelegt und von diesem geprägt und hatte mit dem in Brooklyn geborenen Italo-Amerikaner Francis Grosso den ersten echten Star-DJ an den Mischpults.[7]

    Disco wird zum Musikstil

    Anfang der 1970er-Jahre entwickelte sich die Disco-Music. Zu Beginn der 1970er dominierten Soul und Funk die Tanzflächen in den US-amerikanischen Städten.[6] Um 1973/1974 gingen die frei improvisierenden Beat-Tänzer in den Discos wieder zur Tanzhaltung über, woraus der Discofox entstand. Um dieselbe Zeit begannen große Plattenfirmen die Szene zu entdecken und „Disco-Musik“ zu pushen, um ihre zurückgehenden Rock-Verkäufe zu kompensieren. Die Disco-Szene erhielt deutlich mehr Geld und verbreitete sich auch in die Provinz. Große Diskotheken wiesen eine immer aufwändigere Technik auf. Licht- und Lasershows wurden in großen Diskotheken zu Standardelementen.[6] Berühmt waren in den 1970er-Jahren Discos wie Studio 54 in New York oder Ende der 1980er-Jahre der Club Fac 51 Haçienda in Manchester. In den 1980er Jahren hatten die deutschen Diskotheken Spitzenwerte von insgesamt 100 Millionen Besuchern jährlich. Derzeit sind es rund 80 bis 90 Millionen.[13]

    Alternative Diskotheken

    Anfang der 1970er-Jahre entstanden in der Bundesrepublik Deutschland Diskotheken zum Teil nach englischem Vorbild, die sich als Alternative zu vorwiegend kommerziellen Diskotheken verstanden. Ihr musikalisches Programm widmete sich vor allem der Blues-, Rock-, Soul- und Progressivrockmusik und manche Diskotheken verwendeten sogenannte psychedelische Lightshows, um eine besondere Stimmung bei ihren Gästen zu erzeugen. Der Eintritt war bewusst niedrig gehalten. Der Konsumzwang war wenig ausgeprägt. Vor allem hatte aber jeder ab dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestalter Zugang. Es gab keine Kleidungs- oder Gesichtskontrolle. 2007 widmete das Schlossmuseum Jever den alternativen Diskotheken und Tanzschuppen aus dem Weser-Ems-Gebiet eine Ausstellung unter dem Titel „Break on through to the other side“.[15]

    Raves, Techno und Clubkultur

    → Hauptartikel: Technokultur

    In den späten 1980ern entwickelten sich in Nordengland Raves, ein- oder mehrtägige Veranstaltungen an speziellen Orten, die dem ekstatischen Tanz zu elektronischer Musik dienten. Ursprünglich als antikommerzielle Gegenbewegung zum Thatcherismus der 1980er in Großbritannien entstanden, entwickelten sich auch in dieser Szene bald kommerzielle und marktförmige Strukturen. Entstanden aus der Acid-House-Szene setzten sich Verhaltensweisen und Gebräuche, die sich auf den Raves entwickelt hatten, auch bald in vielen stationären und dauerhaften Diskos durch. Dazu gehörten die starke und ausschließliche Fokussierung auf elektronische Musik mit keinem oder minimalem Gesang und mehrtägige durchgehende Veranstaltungen. Alkohol wurde im Vergleich zu anderen Nachtclubs wenig konsumiert, Drogen wie Ecstasy lösten die bisherigen Partydrogen wie Gras, Kokain und Heroin teilweise ab.[16]

    Geschehen und Programm

    DJ und Musik

    → Hauptartikel: DJ
    DJ und Tanzende in einem Techno-Club der 2010er Jahre in München

    In den letzten Jahren wurde in vielen Diskotheken die Verantwortung für den Tonträgerbestand auf den oft auf Honorarbasis arbeitenden selbstständigen DJs übertragen. Häufig sind sie die Eigentümer der Tonträger und nehmen sie nach Betriebsschluss mit nach Hause.

    Im Rahmen der Musikrichtungen House / Techno und Hip-Hop hat sich das Setting von Diskotheken bzw. Clubs verändert. Hier legt der DJ nicht mehr nur einfach die Platten auf, sondern mischt sie miteinander, schafft also durch Überlagerung von Stücken und durch Manipulation der Geschwindigkeit (Pitchbending) sowie durch Scratching neue Klang-Collagen. Im Hip-Hop-Bereich wird diese Musik vom Sprechgesang (Rap) der MCs überlagert, im Technobereich mutiert der DJ nicht selten zum Star, der die Stücke so ineinander mischt, dass keine Pause bleibt, sondern die verschiedenen Stücke die ganze Nacht hindurch zu einem Stück verschmelzen. Moderationen zwischendrin sind hierbei tabu.

    In „angesagten“ Diskotheken ist die Erfüllung von Musikwünschen oftmals nicht möglich. Teilweise ist es aber möglich, einen Musikwunsch auf der Website des Clubs im Internet abzugeben. Zumeist ist jedoch die Größe der Disco ausschlaggebend: Besonders in kleinen Discos, in denen der DJ viele Gäste persönlich kennt, lässt er sich dazu hinreißen, einzelne Wünsche zu erfüllen, sofern er den Titel vorrätig hat. In größeren Discos wird oft auch eine bauliche Abtrennung zwischen DJ und Tanzvolk vorgenommen, etwa durch hohe Bühnen.

    Tanzen

    Spiegel- bzw. Disko-Kugeln

    Tanzen ist die wichtigste Form, um Musik in einer Disco zu erfahren und für die meisten Discogänger ihre Hauptbeschäftigung dort.[17] War Tanzen zu Beginn der Diskozeit noch auf den Paartanz beschränkt, entwickelten sich in der Disko schnell Tanzstile, die allein oder in Gruppen getanzt wurden. Erster dieser Tänze war der Twist, dieser und folgende erlaubten den Anwesenden sich aus der Paarbindung zu lösen und werden so auch als emanzipativ für Frauen und später Homosexuelle interpretiert.[6]

    Die heute praktisch immer allein in der Menge tanzenden Discogänger können dabei aus einem breiten Repertoire an Aktionen in und mit dem Raum wählen: Sie können sich zentral und auffallend bewegen oder eher zurückgezogen am Rande der Menge oder im Schatten. Sie können sich expressiv und weiträumig verhalten oder sich sparsam bewegen, so dass das Tanzen zu einem Großteil im Kopf stattfindet, trainierte und geübte Bewegungsabläufe verwenden oder sich der Musik ausliefern und zumindest teilweise die bewusste Kontrolle über den eigenen Körper verlieren. Auch innerhalb der tanzenden Gruppen kann es dabei zu verschiedenen Verhaltensweisen kommen, die Bewegungen zwischen starker gleichartiger Interaktion, gegenseitigem lässigen Ignorieren oder das Gruppieren um einige zentrale Tänzer kommen. Discobetreiber selbst können verschiedene Situationen schaffen, indem sie beispielsweise die Tanzfläche mit spärlicher Beleuchtung und Kunstnebel verhüllen, oder indem sie mittels Podesten die optischen Elemente besonders betonen.[18]

    Drogen

    In der Zeit der Hippie-Bewegung in den späten 1960er Jahren dominierte in deutschen Diskotheken ebenso wie in anderen Lokalen des Nachtlebens zunächst der Konsum von Cannabis, auf welches schnell Drogen wie LSD, Opium und Heroin folgten.[19] Erzählungen und Erfahrungsberichte aus den siebziger Jahren weisen oft auf Kokain als Droge der Wahl in dieser Zeit hin. Mit dem Aufkommen der Rave- und Technoszene nahm gleichzeitig der Konsum illegaler Substanzen zu, die im englischsprachigen Raum auch als „Club Drugs“ oder „Dance Drugs“ bekannt sind. Obwohl keineswegs alle Diskobesucher Drogen konsumieren, haben Auswertungen der britischen Kriminalstatistik gezeigt, dass Jugendliche, die regelmäßig Diskos aufsuchen, mit doppelt so hoher Wahrscheinlichkeit Drogen genommen haben wie ihre diskoabstinenten Altersgenossen. Noch deutlichere Zahlen zeigten sich in Bezug auf Kokain und Ecstasy.[20]

    Unter den Drogen, die sich in den 2000ern als populär erwiesen, gibt es Substanzen, die direkt mit der Clubkultur im Zusammenhang stehen (Ecstasy, Ketamin), welche, die eine Renaissance erlebten (LSD) oder ihre schon vorhandene Popularität auf die Clubkultur ausdehnen konnten (Amphetamin).[20] Während mit dem Aufkommen der Rave- und Technokultur oft nur einzelne Substanzen genommen wurden, zeigt sich in den Jahren seitdem eine zunehmende Vermischung. Oft werden mehrere illegale Drogen kombiniert; auch in vergleichsweise alkoholkritischen Szenen wie der Technokultur wurde Alkohol wieder mehr konsumiert, indem er mit anderen Drogen kombiniert wird. Drogen wie Speed oder Kokain werden dabei oft mit Alkohol kombiniert, um die Wirkung starken Alkoholkonsums zu mindern und fit zu bleiben. Ähnliches erreichen Diskobesucher, wenn auch auf kleinerem Level, wenn sie Alkohol und Energy Drinks konsumieren.[21]

    Soziale Konflikte und Gewalt

    Vor allem im Umfeld von großen Diskotheken kommt es immer wieder zu Konflikten. Der hohe Alkoholisierungsgrad der Gäste führt oft zu Streitigkeiten, die nicht selten mit Gewaltanwendung ausgetragen werden. Konfliktpotential besteht auch zwischen Diskothekenbetreibern und Anwohnern, die sich über nächtliche Ruhestörung und die Folgen des zusätzlichen Verkehrsaufkommens rund um die Diskothek beschweren.

    Räumlichkeiten

    Bei Diskos handelt es sich für gewöhnlich um geschlossene Räume, dabei kann es sich um Keller, Lofts, umgebaute Wohnhäuser, Lager- und Fabrikhallen oder speziell errichtete Zweckbauten handeln.[1] In Deutschland wird oft eine Diskothek als Veranstaltung mit dem jeweils genutzten Raum gleichgesetzt. In der Statistik werden Bars, Diskotheken sowie Tanz- und Vergnügungslokale daher zusammenfassend betrachtet.[22] Ob und wie häufig diese Räume tatsächlich zum Tanzen genutzt werden, geht daraus nicht hervor. Der Fachverband Dehoga schätzte für das Jahr 2016 die Discotheken, Tanz- und Vergnügungslokale auf rund 2000.[23]

    Diskotheken und Clubs

    Dieser Artikel oder nachfolgende Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen (beispielsweise Einzelnachweisen) ausgestattet. Angaben ohne ausreichenden Beleg könnten demnächst entfernt werden. Bitte hilf Wikipedia, indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfügst.

    Vielfach sprechen Betreiber und Benutzer auch von einem „Club“ statt von einer Disko, um sich bewusst abzugrenzen. Das ist im Bereich der Technoszene der Fall, hier ist von Techno-Clubs die Rede – analog zum Begriff des Jazzclub. Tanzlokale, die aus DDR-Jugendklubs hervorgegangen sind, werden ebenfalls oft als Clubs bezeichnet. Tanzlokale, die sich einer Minderheitenkultur oder einem künstlerischen Anspruch verpflichtet fühlen bzw. beanspruchen, einem nicht-kommerziellen Underground anzugehören, bezeichnen sich ebenfalls oft nicht als Diskothek, sondern als „Club“. In einigen deutschen Großstädten hat sich der Begriff „Club“ gegenüber den Begriff Diskothek durchgesetzt. Damit soll zuweilen auch angedeutet werden, dass es sich nicht um eine „Ballermann-“ oder „Bagger-Disco“ handelt, sondern um eine Einrichtung, der es vorrangig um die Musik geht bzw. darum, eine bestimmte Szenekultur zu pflegen. Auch hinsichtlich des Betriebskonzeptes mit strengen Einlasskontrollen ähneln einige Diskotheken mehr einem Club. Wegen der damit verbundenen Diskriminierung kam es vereinzelt zu juristischen Auseinandersetzungen.[24]

    Fester Veranstaltungsort

    Außenansicht einer Großraumdiskothek in Kandel (Rheinland-Pfalz)

    Großraumdiskotheken entstanden zunächst in Gewerbegebieten an Stadträndern und im ländlichen Raum. Sie bestehen häufig aus mehreren voneinander getrennten einzelnen Tanzebenen (engl. „Floors“), die dem Besucher nach Zahlung des Eintrittsentgeltes offenstehen. Viele Großraumdiskotheken verfügen über separate Ruheräume (engl. chill-out zones) und oft auch über eine eigene Speisegastronomie. Manche verfügen auch über eine Sommerterrasse oder haben andere architektonische Besonderheiten wie beispielsweise ein aufklappbares Dach.

    Viele Großraumdiskotheken folgen mit ihrer Innenausstattung je nach Zielgruppe oft einem bestimmten Stil und verfügen über eine aufwändige Haustechnik für die Beleuchtung und Beschallung. Insbesondere im größten Floor, der zugleich als Tanzfläche vorgesehen ist wird oft mit besonderen Lichteffekten (z. B. Laserlightshow) gearbeitet. Bei manchen Großraumdiskotheken ist auch die Fassade des Gebäudes aufwändig hergerichtet.

    Im Regelfall wird in unterschiedlichen Diskotheken jeweils schwerpunktmäßig eine bestimmte Musikrichtung gespielt, um ein Stammpublikum an das Lokal zu binden. Im Rahmen von zuvor durch Aushang oder Flyer angekündigten Sonderprogrammen wird aber gelegentlich von diesem Prinzip abgewichen und vorübergehend ein anderer musikalischer Schwerpunkt gesetzt („Techno-Nacht“, „Black-Music-Night“).

    Innenansicht einer Großraumdiskothek in Hannover

    Vor allem in größeren Städten konkurrieren oft mehrere Clubs miteinander, die sich in ihren Zielgruppen unterscheiden. Das wird vor allem an Unterschieden in den jeweils vorherrschenden Musikrichtungen sowie der Preispolitik einer Diskothek deutlich. So gibt es Tanzlokale, die durch Musikauswahl und Ausstattung gezielt ein älteres Publikum ansprechen, etwa die Gruppe der Über-Dreißigjährigen. In einigen Ballungszentren hat sich eine Clubszene entwickelt, die eine Vielfalt von musikalischen Geschmacksrichtungen und Szenekulturen anspricht. Hier gibt es neben großen Diskotheken meist eine Fülle kleiner Clubs mit eigenständigem Profil, die in die Kultur einer kleinen Szene integriert sind und für sie nicht selten eine identitätsstiftende Bedeutung haben.

    In Großstädten finden sich darüber hinaus sogenannte „Szene-“ oder „Edeldiskotheken“, die sich durch die strenge Auswahl ihrer Gäste auszeichnen und dafür bekannt sind, regelmäßig auch von Prominenten aufgesucht zu werden. Für diese besonderen Gäste steht üblicherweise eine „VIP-Lounge“ zur Verfügung, zu der nur ein kleiner Kreis von Gästen Zutritt hat.

    In Kleinstädten und im ländlichen Raum gibt es kleinere Tanzlokale, die am Ort vielfach konkurrenzlos sind und zumeist von der lokalen Jugend aufgesucht werden. Diese Diskotheken werden gelegentlich als „Bauerndiscos“ verspottet. Der Übergang zwischen diesen Diskotheken zu den Großraumdiskotheken ist fließend.

    Die Vielfalt der Diskotheken ist schwer zu erfassen. In ländlichen Gebieten dominieren meist einige wenige Großraumdiskos. Die Betreiber versuchen meist, möglichst viele Musikgeschmäcker zu erreichen, zugleich aber in der Bandbreite des massenkompatiblen Mainstream zu bleiben. Auf dem Land sind Diskotheken nicht selten die einzigen Institutionen des Nachtlebens, so dass sie zugleich Orte der Entspannung, der Unterhaltung und der Kontaktaufnahme, insbesondere des Flirtens sind. Auf dem Land sind Großraumdiskos in der Regel nur per Auto zu erreichen, da der öffentliche Nahverkehr (mit Ausnahme der Discobusse in einigen Kommunen) meist lediglich tagsüber im Einsatz ist. Großraumdiskotheken stellen daher in der Regel große Parkplätze zur Verfügung. Liebhaber von selteneren Musikrichtungen (z. B. Gothic oder Psychobilly), finden auf dem Land keine Möglichkeit, ihre Vorlieben zu realisieren und nehmen deshalb oft lange Wege zur nächsten Metropole auf sich.

    In Deutschland sind die meisten Diskotheken rechtlich gesehen Schankwirtschaften, also Gaststätten. Die meisten Diskotheken sind Einzelbetriebe. Wenn mehrere Diskotheken dem gleichen Betreiber gehören, tragen sie meist ähnliche Namen, sind ähnlich gestaltet und offerieren ein ähnliches Musikprogramm. Daneben gibt es auch große Diskothekenketten.

    Neben den Betreibern aus der Gastronomiebranche, die sich vom Betrieb der Diskothek einen finanziellen Gewinn versprechen, gibt es vereinzelt auch gemeinnützige Träger wie Kirchengemeinden oder öffentliche Jugendzentren, die einen Bereich ihrer Räumlichkeiten für die gelegentliche oder regelmäßige Durchführung von Tanzpartys hergerichtet haben und diesen als „Disco“ bezeichnen. Die technische Ausstattung dieser Diskotheken ist meist nicht mit professionell betriebenen Tanzlokalen vergleichbar. Außerdem unterscheiden sie sich oft dadurch, dass kein oder nur ein geringes Eintrittsentgelt erhoben wird, ein striktes Alkohol- und Nikotinverbot herrscht oder die Tanzveranstaltungen unter der Aufsicht von Pädagogen, Sozialarbeitern oder anderen volljährigen Helfern durchgeführt werden und bereits am frühen Abend enden. Da unter diesen Voraussetzungen auch Minderjährige Zutritt haben, wird diese Art von Diskotheken manchmal auch als „Kinderdiscos“ bezeichnet. Von den Kindern und Jugendlichen, die sie regelmäßig besuchen, wird teilweise auch Mitarbeit erwartet, z. B. als Disk-Jockeys, Thekendienst oder beim Aufräumen nach dem Ende einer Veranstaltung.

    Wechselnder Veranstaltungsort

    Eine weitere Kategorie sind Wanderdiskotheken. Sie nutzen, ähnlich wie von Jugendzentren und gemeinnützigen Trägern veranstaltete Diskotheken, angemietete Räumlichkeiten, Festzelte oder Veranstaltungsgelände im Freien und bauen nach jeder Veranstaltung ihre Gerätschaften ab. Im Unterschied zu Ersteren sind sie aber kommerziell orientiert. Wanderdiskotheken sind vor allem in ländlichen Gebieten verbreitet. Aufgrund behördlicher Auflagen müssen solche Diskotheken früher schließen als die in festen Gebäuden.

    Lichtorgel mit Blitzlicht

    Unter einer mobilen Diskothek versteht man einzelne DJs oder Verleihfirmen, die das Licht- und Tonequipment am (variablen) Veranstaltungsort aufbauen und dort für einen begrenzten Zeitraum auflegen.

    Es gibt Mobildiscos, die auf Fahrzeugen montiert sind, andere werden in Veranstaltungsräumen aufgebaut (Hotels, Gaststätten, Privaträume) oder in Zelten. Mobildiskotheken stehen heute aufgrund des umfassenden Musik-Repertoires und der Möglichkeit, die Lautstärke dynamisch anzupassen, in Konkurrenz zur Band, zur Musikgruppe oder zum Alleinunterhalter.

    Technik

    Diskotheken sind in ihrer Innengestaltung meist so ausgelegt, dass sowohl akustische wie visuelle Wahrnehmung sich stark von der Außenwelt unterscheiden. Die visuelle Wahrnehmung wird hierbei stark eingeschränkt, während die akustische Wahrnehmung weit mehr in den Mittelpunkt rückt.[1]

    Akustik

    Die Beschallung in Diskotheken erfolgt in der Regel durch Beschallungsanlagen bestehend aus leistungsstarken Verstärkern und Lautsprechern. Die Anlagen erreichen dabei oft Lautstärken, bei denen sich die akustische Wahrnehmung in eine physische Wahrnehmung, insbesondere der Bässe, auflöst.[1]

    Dabei können sehr hohe Schalldruckpegel von über 100 dB erreicht werden, bei denen eine Schädigung des Gehörs möglich ist. Insbesondere eine regelmäßige Beschallung mit sehr hohen Lautstärken hat eine vom Betroffenen zuerst unbemerkte Schallempfindungs-Schwerhörigkeit zur Folge. Auch bei kurzzeitiger Einwirkung von hohen Schalldruckpegeln kann es zu einem Schalltrauma mit vorübergehender oder bleibender Beeinträchtigung des Hörvermögens kommen. Discobesucher berichten oft von Ohrgeräuschen (Tinnitus) nach einem Discobesuch. Wenn das Ohr Zeit bekommt, sich zu erholen, verschwinden diese manchmal von selbst innerhalb einiger Stunden bis Tage, sie sind jedoch klare Anzeichen eines erlittenen Lärmtraumas, das eine frühzeitige Hörverschlechterung zur Folge hat. Zur Vermeidung dieser Probleme ist die Nutzung eines Gehörschutzes empfehlenswert. Noch besser ist allerdings, wenn der DJ die Lautstärke unter Kontrolle hat und die Anlage nicht übertrieben laut aufdreht. (Siehe auch DJ-Führerschein).

    Visuelle Wahrnehmung

    Lasershow

    Generell sind Diskos in den Innenräumen vergleichsweise dunkel, um die visuelle Wahrnehmung und Orientierung weniger stark zu gewichten. Oft wird dieses durch verschiedene Spezialeffekte verstärkt.[1] Von den Klassikern der einfachen Lichtorgel und Spiegelkugeln bis zu aufwändigen Großanlagen mit Lasereinsatz, Pyrotechnik und anderen Spezialeffekten kann alles angetroffen werden.

    Standard ist heute im Allgemeinen eine Kombination aus PAR-Scheinwerfern („konventionelles Licht“), „Scannern“, „Moving Heads“ und Stroboskopen. Unterstützt werden deren Effekte durch den Einsatz von Nebel aus Nebelmaschinen und Hazern welcher den Strahlenverlauf sichtbar macht und als eigenständiger Effekt dient. Schwarzlicht ist ebenfalls ein beliebter Lichteffekt, da es die Kleidung der Tanzenden sowie Dekoration scheinbar zum Leuchten bringt. Aufwändigere Installationen umfassen größere Anzahlen der vorgenannten Geräte mit teilweise sehr aufwändiger Steuerung, verfahrbare Dekorationen und Tanzböden, Lasershows und Pyrotechnik. Immer beliebter wird auch der Einsatz von Konfettiwerfern, Schaumpartys und ähnlicher Effekte.

    Umgebung

    An- und Abfahrt

    Das Auto ist das wichtigste Verkehrsmittel, um zur Disko zu kommen. In Deutschland benutzten Anfang des Jahrtausends über zwei Drittel der Diskobesucher einen PKW zur Anfahrt.[25] Autofahrten zu Diskotheken können insbesondere in ländlichen Gebieten bis zu 200 Kilometer für eine Strecke ausmachen. Im Vergleich zur Zahl der Diskobesucher, aber auch der jungen Führerscheininhaber sind Männer als Fahrer stark überrepräsentiert. Ebenso wie die Fahrten selbst schon soziale Erlebnisse sind: Die Zahl der Mitfahrer bei Fahrten von und zur Disko liegt deutlich über den normalen Verhältnissen im Straßenverkehr.[26] In Großstädten hingegen ist oftmals eine An- und Abfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln möglich, häufig sind die nächtlichen Linienführungen der Verkehrsbetriebe sogar auf Stadtgebiete mit (vielen) Diskotheken ausgerichtet. Darüber hinaus sind manche Diskotheken in Großstädten auch in der fußläufigen Distanz erreichbar oder noch nah genug gelegen, dass eine Taxifahrt dorthin, insbesondere für mehrere Personen, vergleichsweise günstig ist.

    Sogenannte „Disco-Unfälle“ sind Straßenverkehrsunfälle, die sich meist in den frühen Morgenstunden auf dem Rückweg von der Diskothek ereignen. Eine Untersuchung von 1989 der deutschen Bundesanstalt für Straßenwesen untersuchte 216 Diskounfälle, die 64 Tote und 484 Schwerverletzte zur Folge hatten. Die untersuchten Unfälle ereigneten sich fast ausschließlich an den Wochenendnächten zwischen 23 und 4 Uhr morgens. Häufigste Ursache war überhöhte Geschwindigkeit, gefolgt von oft starkem Alkoholkonsum.[26] Alkohol verstärkt dabei das Risikoverhalten, das insbesondere männliche jugendliche Fahranfänger generell zu einer besonders unfallträchtigen Fahrergruppe macht. Eine deutsche Studie von 2002 fand dabei heraus, dass über ein Drittel der männlichen Diskobesucher Alkohol trank, obwohl sie später mit dem Auto die Disko verlassen mussten und noch über zehn Prozent der Frauen. Die Männer, die die Mehrzahl der Fahrer stellen, trinken dabei im Schnitt auch deutlich mehr als die Frauen. Andere Drogen, insbesondere Cannabis, nehmen noch knapp 10 Prozent der männlichen Autofahrer und etwa 5 Prozent der weiblichen Autofahrer zu sich.[25]

    Einlass und Eintritt

    Nicht nur „Szenediscos“ treffen bereits im Eingangsbereich eine Vorauswahl ihrer Gäste. In vielen Diskotheken entscheiden ein oder mehrere Türsteher, welche für die Geschäftsleitung das Hausrecht ausüben, anhand von bestimmten Vorgaben (zum Beispiel anhand der Garderobe des potentiellen Gastes), ob ein Gast Einlass findet oder nicht. Gesetzliche Regelungen bezüglich des Einlasses in Diskotheken bestehen in Deutschland nur im Rahmen des Jugendschutzgesetzes („Muttizettel“) sowie des sogenannten „Antidiskriminierungsgesetzes“. Prinzipiell kann dabei jeder Betreiber selbst festlegen, wer Einlass erhält und wer nicht – durch das Antidiskriminierungsgesetz werden aber Grenzen gesetzt, die auch inzwischen Gegenstand gerichtlicher Prüfung waren. So ist das Verwehren von Einlass alleine wegen eines „ausländischen Erscheinungsbildes“ nicht nur unzulässig, sondern bietet auch Anspruch auf Schadensersatz (so etwa das AG Bremen, Aktenzeichen 25 C 0278/10 und das OLG Stuttgart, Aktenzeichen 10 U 106/11).[27]

    Abgewiesen werden vor allem stark alkoholisierte Personen oder solche, die schon am Eingang durch aggressives Auftreten auffallen.

    In Clubs, die Wert auf ein besonders exklusives Image legen, wird außerdem stark auf das äußere Erscheinungsbild der Besucher geachtet. Besuchswilligen, deren Kleidung als unpassend empfunden wird oder die aus sonstigen Gründen nicht zur gewünschten Zielgruppe gehören, wird der Zutritt meist ohne Begründung verwehrt. Was dabei als angemessen gilt, kann stark voneinander abweichen: Während in einer Nobeldiskothek eine locker sitzende Hose oder Turnschuhe eher unerwünscht sind, kann in einem Techno-Club ein schicker Anzug (zu Mainstream, zu extravagant) ein Hindernis darstellen. Allerdings können bei solchen Entscheidungen auch Sicherheitserwägungen eine Rolle spielen, beispielsweise wenn Eintrittswilligen mit High Heels aufgrund der Verletzungsgefahr der Zutritt zu einem in einer alten Industrieanlage befindlichen Techno-Club verwehrt wird.

    Der Besuch einer Diskothek ist im Normalfall kostenpflichtig. In vielen Diskotheken erhält der Gast nach Zahlung des Entgelts einen Stempelabdruck auf den Arm. Dieser kann gegebenenfalls auch mit Hilfe einer Spezialfarbe erfolgen, die nur unter UV-Licht sichtbar gemacht werden kann. Dieser Stempel, der am Eingang vom Türsteher kontrolliert wird, berechtigt zum wiederholten Betreten des Lokals, ohne erneuten Eintritt zahlen zu müssen. Das Stempelmotiv variiert von Club zu Club und Nacht zu Nacht, um sicherzustellen, dass jeder den geforderten Eintrittspreis entrichtet hat. Hierbei muss der Stempel nicht zwangsläufig mit dem Clubnamen oder „-motto“ in Verbindung gebracht werden können. Mitunter ist der Stempel sogar ein zweckentfremdeter Poststempel. Eine verbreitete Alternative zu Stempeln stellen Einmalarmbänder aus Papier, Plastikfolie oder Textilien dar, welche nicht unversehrt vom Handgelenk entfernt werden können, um eine unberechtigte Weitergabe an andere Einlasswillige zu verhindern. Durch verschiedene Farben können hier weitere Informationen schnell sichtbar sein, etwa ob jemand Zugang zum VIP-Bereich hat oder minderjährig ist. In einigen Großraumdiskotheken bekommt man eine Zahlkarte, auf der der Eintritt und konsumierte Speisen und Getränke gespeichert werden. Die Zahlung erfolgt am Ausgang bei Verlassen des Lokals. Dem Vorteil der Einfachheit des Systems, etwa weil an der Bar keine Kasse, sondern nur ein Kartenscanner benötigt wird, steht der Nachteil gegenüber, dass der Besucher leicht den Überblick über seine Ausgaben verliert.

    Getränke/Speisen

    In jeder Diskothek können die üblichen alkoholischen und alkoholfreien Getränke am Tresen gekauft werden, wobei die Bezahlung entweder mit Bargeld oder durch einen Vermerk auf der Zahlkarte und anschließender Zahlung beim Verlassen des Lokals erfolgt. Häufig ist im Eintrittspreis schon ein Getränk enthalten. Zahlreiche größere Diskotheken verfügen auch über eine Pizzeria und gelegentlich auch über ein Speiserestaurant, welches von der Tanzfläche durch eine schalldichte Trennwand abgetrennt ist. Bei Diskotheken ohne eigene Speisegastronomie findet man manchmal unmittelbar neben dem Lokal einen Imbissstand.
    In manchen großen Diskotheken werden Getränke, Garderobe und andere Dienstleistungen nicht bar am Tresen, sondern mit Hilfe von Zahlkarten bezahlt. Dies sind Chip- oder Magnetkarten, gelegentlich auch Pappkarten, die der Besucher am Eingang erhält. Sie sind häufig nur bis zu einem bestimmten Betrag verwendbar, um z. B. bei Diebstahl einer Karte die Kosten für den Bestohlenen in Grenzen zu halten. Wenn der Maximalbetrag auf einer Karte erreicht ist, kann man sich meist an der Kasse gegen Bezahlung der alten Karte eine neue holen oder man bezahlt die gesamte Karte direkt an der Theke und bekommt eine neue Karte ausgehändigt. Beim Verlassen des Lokals zahlt der Gast seine Getränke an einer Zentralkasse. Da alle Gäste beim Verlassen des Lokals zahlen müssen, ist zum Betriebsschluss in solchen Lokalen oft mit längeren Wartezeiten zu rechnen. Bei Diskotheken mit Zahlkartenbezahlung muss der Betreiber darauf achten, dass niemand ohne zu zahlen das Lokal, zum Beispiel durch einen Notausgang, verlässt.

    Sonderveranstaltungen

    In vielen Diskotheken werden zur Unterhaltung der Besucher regelmäßig wechselnde Sonderveranstaltungen durchgeführt. Dabei wird die Tanzfläche beispielsweise vorübergehend mit Schaum („Schaumparty“), Wasser („Fiesta del Aqua“), Popcorn („Popcornparty“), Federn („Federparty“) oder Ähnlichem bedeckt. Gelegentlich werden besondere Tanzvorführungen oder Striptease-Shows angeboten, die auch durch professionelle Go-go-Tänzer aufgeführt werden. Die Stimmung wird außerdem durch Trink- und Partyspiele angeheizt, bei denen einzelne Gäste der Diskothek durch einen Moderator mit in das Geschehen einbezogen werden. Viele dieser Spiele beinhalten das wettkampfmäßige Trinken alkoholischer Getränke oder haben eine erotische Komponente, wie beispielsweise Miss-Wahlen, bei denen die Teilnehmerinnen dazu ermutigt werden, ihre Brüste zu entblößen oder sich sogar komplett zu entkleiden, was vielen Diskotheken den Ruf einbrachte, primitive Orte des offenen Sexismus zu sein. Auch Hypnoseshows werden gelegentlich angeboten.
    Üblich sind auch bestimmte Tage, an denen allgemein niedrigere Getränkepreise oder freier Eintritt gelten („50-Cent-Party“, „Ladies‘ Night“, „Gentlemen’s Club“).

    Werbung für Diskotheken

    Bei manchen Diskotheken liegen am Ausgang Werbeaufkleber zum Mitnehmen aus. Manchmal wird auch der Name der Diskothek auf den im Lokal verwendeten Gläsern aufgedruckt. Solche Gläser sind gelegentlich begehrte Sammelobjekte. Andere Diskotheken kleben wiederum Werbung auf das Wechselgeld. Häufig werden den Gästen auch kostenlos Flyer, Schlüsselbänder, Kugelschreiber oder Ähnliches ausgehändigt, die allgemein als „GiveAways“ (englisch für Weggeben) bezeichnet werden. Teilweise erhält man auch Rabattmarken für Fast-Food-Ketten.

    Literatur

    Gunnar Otte: Körperkapital und Partnersuche in Clubs und Diskotheken. Eine ungleichheitstheoretische Perspektive. In: Diskurs. Kindheits- und Jugendforschung. Nr. 2/2007. Verlag Barbara Budrich, 2007, ISSN 1862-5002, S. 169–186. 
    Georg Mühlenhöver: Phänomen Disco. Verlag Dohr, 1999, ISBN 3-925366-66-0

    Weblinks

    Commons: Diskothek Ã¢Â€Â“ Album mit Bildern, Videos und Audiodateien
    Wiktionary: Diskothek Ã¢Â€Â“ Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
    45-minütige Dokumentation des Mitteldeutschen Rundfunks über Disco in der DDR, die Sendung 1-2-tip für immer – Disko in der DDR ist kostenlos abrufbar bis 30. März 2021 in der ARD-Mediathek (beide Weblinks abgerufen am 28. Dezember 2020)

    Einzelnachweise

    ↑ a b c d e Kai Fikentscher: „You better work!“: underground dance music in New York City. Wesleyan University Press, 2000 ISBN 0-8195-6404-4, S. 23–30

    ↑ Gisela Steins (Hrsg.): Handbuch Psychologie und Geschlechterforschung, 2010, ISBN 978-3-531-16391-8, S. 216.

    ↑ https://www.dehoga-bundesverband.de/zahlen-fakten/betriebsarten

    ↑ a b c René T. A. Lysloff, Leslie C. Gay: Music and technoculture Wesleyan University Press, 2003, ISBN 0-8195-6514-8, S. 296–299.

    ↑ a b c d Bill Brewster, Frank Broughton: Last night a dj saved my life: the history of the disc jockey Grove Press, 2000 ISBN 0-8021-3688-5, S. 50–55

    ↑ a b c d e Mark Jonathan Butler: Unlocking the groove: rhythm, meter, and musical design in electronic dance music Indiana University Press, 2006 ISBN 0-253-34662-2, S. 36–37

    ↑ a b c d Todd Souvignier: The world of DJs and the turntable culture. Hal Leonard, 2003, ISBN 0-634-05833-9, S. 114.

    ↑ David Looseley: Popular music in contemporary France: authenticity, politics, debate. Berg Publishers, 2003, ISBN 1-85973-636-X.

    ↑ Alexander Sascha Arndt: Die Welt im Discofieber, Bericht im SWR 1 vom Juli 2015

    ↑ Der Ocambo Club eröffnet. In: Hyde Park Memories, hrsg. von Harald Keller und Reiner Wolf, Beitrag von Gisbert Wegener auf Seite 181, Oktober Verlag, Münster 2011, ISBN 978-3-941895-16-4.

    ↑ Vgl. ausführlich Gisbert Wegener: Platte statt Orchester. In: The Beat Goes On. Der Sound. Der Style. Ausstellungskatalog, hrsg. von Harald Keller und Reiner Wolf, Seite 101–110, Isensee Verlag, Oldenburg 2013, ISBN 978-3-89995-964-2.

    ↑ Erfindung der Disco – Deutschlands erster Plattenprinz, auf Der Spiegel am 19. November 2009, abgerufen am 13. Dezember 2009.

    ↑ a b Aachen hatte die erste Disco der Welt. In: Aachener Zeitung online vom 28. Juli 2009, 17:22.

    ↑ Mirko Hecktor, Moritz von Uslar, Patti Smith, Andreas Neumeister: Mjunik Disco – von 1949 bis heute. Blumenbar Verlag, München 2008, ISBN 978-3-936738-47-6. 

    ↑ Schlossmuseum Jever – Break on through to the other side

    ↑ Fiona Measham: Play space: historical and socio-cultural reflections on drugs, licensed leisure locations, commercialisation and control in: International Journal of Drug Policy 15 (2004) 337–345 als PDF (Memento vom 5. Dezember 2010 im Internet Archive) S. 338–339

    ↑ Ben Malbon: The Dancer and the Dance: The Musical and Dancing Crowds of Clubbing in: Simon Frith (Hrsg.): Popular Music: Music and society Routledge, 2004 ISBN 0-415-33267-2, S. 316–319

    ↑ Ben Malbon: The Dancer and the Dance: The Musical and Dancing Crowds of Clubbing in: Simon Frith (Hrsg.): Popular Music: Music and society Routledge, 2004 ISBN 0-415-33267-2, S. 327

    ↑ Michael Sontheimer: „High sein, frei sein“. In: Der Spiegel. 26. Juli 2016, abgerufen am 22. November 2019. 

    ↑ a b Bill Sanders: Introduction in: Bill Sanders (Hrsg.): Drugs, clubs and young people: sociological and public health perspectives Ashgate Publishing, Ltd., 2006 ISBN 0-7546-4699-8, S. 5–10

    ↑ Phil Jackson: Inside clubbing: sensual experiments in the art of being human Berg Publishers, 2004, ISBN 1-85973-713-7, S. 58–59.

    ↑ Anzahl der umsatzsteuerpflichtigen Bars, Diskotheken und Tanz- und Vergnügungslokale in Deutschland von 2002 bis 2016

    ↑ Anzahl der umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen des Gastgewerbes

    ↑
    Lena Greiner: Guck mal, wie du aussiehst. Diskriminierung an der Discotür. Der Spiegel, 4. Februar 2013, abgerufen am 13. Mai 2018. 

    ↑ a b Maria Limbourg und Karl Reiter: Denn sie wissen nicht, was sie tun… Jugendliches Risikoverhalten im Verkehr in: Unsere Jugend 2003, Heft 1 als PDF

    ↑ a b Petra Kolip: Geschlecht und Gesundheit im Jugendalter: die Konstruktion von Geschlechtlichkeit über somatische Kulturen VS Verlag, 1997 ISBN 3-8100-1932-1, S. 48

    ↑ Besprechung & Analyse bei Discorecht.de

    Normdaten (Sachbegriff): GND: 4125201-9 (OGND, AKS)

    Abgerufen von „https://de..org/w/index.php?title=Diskothek&oldid=208967621“
    Kategorien: DiskothekTyp des UnterhaltungsbetriebsVersteckte Kategorie: Wikipedia:Belege fehlen

    Navigationsmenü


    GmbH gmbh kaufen berlin

    gmbh deckmantel kaufen GmbH

    leasing gesellschaft kaufen mantel


    Top 10 ordentlicheKuendigung:

      Angebote zum Firmenkauf kann gesellschaft haus kaufen Handelsvermittler finanzierung deutsche gmbh kaufen

      Handelsvertretervertrag zwischen Nunzius Huber aus Ludwigshafen am Rhein und Otfried Bond Taxiunternehmen Ges. m. b. Haftung aus Bergisch Gladbach

      Zwischen
      Otfried Bond Taxiunternehmen Ges. m. b. Haftung aus Bergisch Gladbach

      – nachfolgend Unternehmen genannt –

      und
      Herrn/Frau
      Nunzius Huber aus Ludwigshafen am Rhein

      – nachfolgend Handelsvertreter genannt –

      § 1 Rechtliche Stellung des Handelsvertreters

      Der Handelsvertreter übernimmt als Bezirksvertreter die Vertretung des Unternehmens im Bezirk Ludwigshafen am Rhein und im Umkreis von 185 km.

      Das Recht des Unternehmens, in diesem Bezirk selbst oder durch Dritte tätig zu werden, bleibt unberührt. Die genaue Begrenzung dieses Bezirks ergibt sich aus dem als Anlage diesem Vertrag beigefügten Kartenausschnitt (Anlage). Änderungen des Vertretungsbezirks bedürfen zu ihrer Wirksamkeit eines von beiden Vertragspartnern unterzeichneten Nachtrags zu diesem Vertrag.

      Sollen zeitgleich mit einem Handelsvertretervertrag ein weiterer Vertrag, z. B. eine Kooperationsvereinbarung geschlossen werden, muss aus allen Verträgen klar hervorgehen, welche Regelung in welchem Fall gelten soll. Bei mehreren Vertragswerken gehen Unklarheiten zu Lasten des Verwenders.

      Die Vertretung erstreckt sich auf sämtliche Erzeugnisse des Unternehmens, die zu seinem Produktions- und Verkaufsprogramm gehören.
      Die Otfried Bond Taxiunternehmen Ges. m. b. Haftung hat ihren Schwerpunkt in Taxiunternehmen.

      Das Unternehmen ist verpflichtet, in einer Anlage zu diesem Vertrag alle Kunden, mit denen es bereits bei Vertragsbeginn dauernde Geschäftsbeziehungen unterhalten hat, einschliesslich der jeweils mit diesen Kunden in den letzten 12 Monaten vor Beginn des Vertrages erzielten Umsätze zu verzeichnen.

      Der gesamte im Vertretungsbezirk im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Vertrages vorhandene Kundenstamm wird vom Handelsvertreter zur weiteren Betreuung übernommen.

      § 2 Pflichten des Handelsvertreters

      Der Handelsvertreter hat im übertragenen Vertretungsbezirk die Aufgabe, im Namen und für Rechnung des Unternehmens Verkaufsgeschäfte zu vermitteln/abzuschliessen. Dabei hat er die Interessen des Unternehmens mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns wahrzunehmen und sich nach besten Kräften für eine Umsatzausweitung und Umsatzsteigerung einzusetzen. Er hat die Geschäftsbeziehungen mit den potentiellen Kunden des Unternehmens zu pflegen und diese systematisch zu bearbeiten. Der Handelsvertreter ist/ist nicht zum Inkasso berechtigt.

      Der Handelsvertreter hat dem Unternehmen von jeder Geschäftsvermittlung/von jedem Geschäftsabschluss unverzüglich Nachricht zu geben und das Unternehmen über bestehende Geschäftsanbahnungen durch Übersendung von Kopien der Korrespondenz bzw. durch Aktenvermerke zu unterrichten. Der Handelsvertreter hat darüber hinaus dem Unternehmen einmal im Monat die erforderlichen Nachrichten zu geben. Auf Anforderung des Unternehmens ist der Handelsvertreter in besonderen Fällen verpflichtet, besondere Auskünfte zu erteilen.

      Der Handelsvertreter ist verpflichtet, eine Kundenliste zu führen. Diese kann als eine elektronische Kundendatei eingerichtet werden. Diese ist stets auf dem aktuellsten Stand zu halten. Selbst erstellte Kundenlisten/Kundendateien sind dem Unternehmer im Umfang der gesetzlichen Nachrichtspflicht zugänglich zu machen.

      Der Handelsvertreter ist verpflichtet, die Bonität der vorhandenen oder möglichen Kun-den im Rahmen seiner Möglichkeiten zu beobachten und die Bemühungen des Unternehmens zur Feststellung der Zahlungsfähigkeit zu unterstützen. Zweifel an der Bonität eines vorhandenen oder möglichen Kunden sind dem Unternehmen unverzüglich anzuzeigen. Zur Einschaltung von Kreditauskunftsdiensten o. Ä. ist er nicht verpflichtet.

      Der Handelsvertreter verpflichtet sich, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Unternehmens zu wahren und die Unterlagen, die sich auf diese und das Handelsvertreterverhältnis beziehen, so aufzubewahren, dass sie Dritten nicht zugänglich sind. Er hat über alle während der Vertragsdauer erworbenen Kenntnisse, über Geschäftsvorgänge und interne, insbesondere vertrauliche Angelegenheiten auch nach Vertragsende Stillschweigen zu bewahren.

      Die Vertretung wird dem Handelsvertreter persönlich übertragen. Er ist nicht berechtigt, die Handelsvertretung ohne ausdrückliche Zustimmung des Unternehmens auf einen Dritten zu übertragen oder die Handelsvertretung durch einen Dritten stillschweigend zu dulden; er kann aber zur Ausübung seiner Handelsvertretertätigkeit Hilfspersonen her- anziehen. Geht die Einzelfirma des Handelsvertreters in andere Hände über, so führt dies mangels ausdrücklicher Zustimmung des vertretenden Unternehmens nicht gleich- zeitig auch zu einem Übergang des Handelsvertretervertrages auf den neuen Firmeninhaber.

      Entsprechendes gilt auch dann, wenn der Handelsvertreter als Vertragspartner dieses Handelsvertretervertrages seine Einzelfirma in eine Gesellschaft umwandelt. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Unternehmens geht das Vertragsverhältnis in solchen Fällen nicht automatisch auf die Gesellschaft über.

      Der Handelsvertreter ist berechtigt, mit Untervertretern oder angestellten Reisenden Verträge abzuschliessen, deren er sich zur Erfüllung seiner Vertragspflichten als Erfüllungsgehilfen bedienen will.

      § 3 Pflichten des Unternehmens

      Das Unternehmen hat den Handelsvertreter bei der Ausübung seiner Tätigkeit nach besten Kräften zu unterstützen und ihm stets die erforderlichen Informationen und Auskünfte zu geben. Bei der Ausübung seines Weisungsrechts hat das Unternehmen der selbständigen Stellung des Handelsvertreters Rechnung zu tragen. Zu den erforderlichen Informationen und Auskünften gehört alles, was für die Tätigkeit und die Vergütungsansprüche des Handelsvertreters von wesentlicher Bedeutung ist (z. B. Änderungen der Produkte, der Preise bzw. der Geschäftsbedingungen, besondere Werbemassnahmen). Das Unternehmen ist insbesondere verpflichtet, den Handelsvertreter rechtzeitig von Betriebsumstellung, Arbeitsüberhäufung, Fertigungs- oder Rohstoffschwierigkeiten oder ähnliches in Kenntnis zu setzen, damit sich der Handelsvertreter im Hinblick auf seine Vermittlungs- bzw. Abschlusstätigkeit den jeweiligen Gegebenheiten anpassen kann.

      Das Unternehmen hat dem Handelsvertreter die zur Ausübung seiner Tätigkeit erforderlichen Unterlagen (Muster, Zeichnungen, Preislisten, Werbedrucksachen, Geschäftsbedingungen, Kundenlisten/Kundendateien (soweit vorhanden) unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, jeweils zu ergänzen und auf dem neusten Stand zu halten. Diese Unterlagen bleiben Eigentum des Unternehmens, soweit sie nicht bestimmungsgemäss verbraucht sind.

      Das Unternehmen hat dem Handelsvertreter die erforderlichen Nachrichten zu geben. Das Unternehmen hat dem Handelsvertreter insbesondere die Annahme oder Ablehnung eines vermittelten Geschäfts sowie die ganze oder teilweise Nichtausführung eines abgeschlossenen Geschäfts und die Gründe unverzüglich anzuzeigen, auf denen die Nichtausführung beruht.[10] Das Unternehmen hat ihn unverzüglich zu unterrichten, wenn es Geschäfte voraussichtlich nur in erheblich geringerem Umfange abschliessen kann oder will, als der Handelsvertreter unter gewöhnlichen Umständen erwarten konnte. Die Rechtsfolgen der ganzen oder teilweisen Nichtausführung bestimmen sich nach § 6.

      Dem Handelsvertreter sind unverzüglich Kopien der mit bezirkszugehörigen Kunden oder Interessenten geführten Schriftwechsel zu übersenden; über Verhandlungen und geplante Geschäfte mit bezirkszugehörige Kunden oder Interessenten, die im Einverständnis des Handelsvertreters oder ohne dessen Mitwirkung geführt werden, ist der Handelsvertreter unverzüglich zu unterrichten.

      Zu den erforderlichen Informationen im Sinne des Abs. 1 gehört auch, den Handelsvertreter über geplante Kooperationen bzw. Fusionen mit anderen Firmen oder eine beabsichtigte Veräusserung oder Stilllegung des Unternehmens so rechtzeitig in Kenntnis zu setzen, dass er in seinen unternehmerischen Dispositionen – insbesondere im Hinblick auf die Ausübung seines Kündigungsrechts – nicht beeinträchtigt wird.

      § 4 Provisionspflichtige Geschäfte

      Dem Handelsvertreter steht ein Provisionsanspruch für alle von ihm vermittelten/abgeschlossenen Geschäfte und für alle Geschäfte zu, die ohne seine unmittelbare Mitwirkung mit Dritten zustande kommen, die er als Kunden für Geschäfte der gleichen Art geworben hat.

      Zudem erhält er eine Provision für alle Bezirksgeschäfte im Sinne des §en 87 Abs. 2 HGB.

      Voraussetzung für den Provisionsanspruch ist, dass der Geschäftsabschluss ohne Rücksicht auf den Zeitpunkt der Ausführung der Geschäfte durch den Unternehmer während des bestehenden Vertretervertrages erfolgt.

      Für Geschäftsabschlüsse, die nach der Beendigung dieses Vertrages zustande kommen, steht dem Handelsvertreter nur dann ein Provisionsanspruch zu, wenn er das Geschäft vermittelt oder es eingeleitet oder so vorbereitet hat, dass der Geschäftsabschluss überwiegend auf seine Tätigkeit zurückzuführen ist und das Geschäft innerhalb einer angemessenen Frist nach Beendigung des Vertragsverhältnisses abgeschlossen ist oder wenn das Angebot des Kunden zum Abschluss des jeweiligen Geschäfts vor Beendigung des Handelsvertretervertrages dem Unternehmen zugegangen ist. Der Handelsvertreter erwirbt auch keinen Provisionsanspruch für solche Geschäfte, für die ein Vorgänger nach § 87 Abs. 3 HGB Provisionen beanspruchen kann.

      Ist ein Geschäftsabschluss mit einem neuen Kunden nicht auf die ausschliessliche Tätigkeit des Handelsvertreters zurückzuführen, sondern von weiteren Handelsvertretern mitverursacht worden, so ist der Provisionsanspruch anteilig auf diese aufzuteilen. Diese Aufteilung richtet sich insbesondere nach dem Umfang der Leistung, die der jeweilige Beteiligte für den Geschäftsabschluss beigetragen hat. Ob eine Teilung vorzunehmen ist und in welchem Verhältnis die Provision zu teilen ist, entscheidet das Unternehmen nach Anhörung der beteiligten Vertreter nach eigenem Ermessen unter billiger Berücksichtigung der widerstreitenden Interessen und unter Ausschluss des Rechtsweges, sofern die Beteiligten sich nicht über die Teilung der Provision einigen.

      Der Provisionsanspruch des Handelsvertreters entsteht als unbedingter Anspruch, sobald und soweit der Unternehmer das provisionspflichtige Geschäft ausgeführt hat. Bei Vorleistungspflicht des Kunden entsteht der Provisionsanspruch bereits dann, wenn und soweit der Kunde seiner Vorleistungspflicht genügt.

      § 5 Höhe der Provision

      Die Provision, die dem Handelsvertreter für alle in § 4 genannten provisionspflichtigen Geschäfte zusteht, beträgt 24 %. Auf diese Provision wird die gesetzliche MwSt. aufgeschlagen und geschuldet, soweit der Handelsvertreter mehrwertsteuerpflichtig ist.

      Grundlage der Provisionsberechnung ist der Netto-Rechnungsbetrag (Rechnungswert ohne Mehrwertsteuer), abzüglich aller vom Unternehmer gewährten oder vom Kunden in Anspruch genommenen Preisnachlässe. Barzahlungsnachlässe sind nicht in Abzug zu bringen. Dasselbe gilt für Nebenkosten (z. B. für Fracht, Porto, Zoll, Steuern usw.), es sei denn, dass die Nebenkosten dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt werden.

      Die in den vorstehenden Absätzen genannten Provisionssätze und Berechnungsgrundlagen für die Provisionsberechnung können nur im Wege vertraglicher Vereinbarungen geändert werden.

      § 6 Wegfall des Provisionsanspruchs

      Der Provisionsanspruch entfällt im Falle der vollständigen oder teilweisen Nicht-ausführung eines abgeschlossenen Geschäfts nur dann, wenn und soweit dies auf Umständen beruht, die vom Unternehmer nicht zu vertreten sind.

      Der Provisionsanspruch entfällt auch, wenn feststeht, dass der Kunde nicht leistet (§en 87a Abs. 2 HGB); er mindert sich, wenn der Kunde nur teilweise leistet. Bereits empfangene Beträge hat der Handelsvertreter dem Unternehmen zurückzuzahlen.

      Eine Verpflichtung des Unternehmens zur gerichtlichen Geltendmachung und Vollstreckung des Erfüllungsanspruches gegenüber dem Kunden besteht nur, wenn diese Massnahme Aussicht auf Erfolg bietet. In anderen Fällen ist das Unternehmen zur gerichtlichen Geltendmachung und zur Vollstreckung des Erfüllungsanspruches nur verpflichtet, wenn der Handelsvertreter dies verlangt und wenn er sich an den Verfahrenskosten angemessen beteiligt.

      § 7 Provisionsabrechnung

      Das Unternehmen hat über die dem Handelsvertreter zustehenden Provisionen für jeden Kalendermonat, und zwar spätestens bis zum 10. des folgenden Monats abzurechnen. In der Provisionsabrechnung sind diejenigen Provisionsansprüche (Nettoprovision) zu erfassen, die bis zum Ende des Vormonats in Folge der Ausführung des Geschäfts durch das Unternehmen als unbedingte Ansprüche entstanden sind.

      Bei der Provisionsabrechnung sind erbrachte Vorschusszahlungen zu berücksichtigen; in der Provisionsabrechnung ist die auf die Provisionen entfallene MwSt. gesondert auszuweisen.

      Der Provisionsanspruch wird zum Ende des Abrechnungsmonats fällig.

      § 8 Kosten des Handelsvertreters

      Der Handelsvertreter hat Anspruch auf Erstattung folgender Kosten:

      – Reisekosten in die Zentrale nach Bergisch Gladbach.

      § 9 Krankheit des Handelsvertreters, Urlaub

      Der Handelsvertreter hat das Unternehmen unverzüglich zu unterrichten, wenn er aus krankheitsbedingten Gründen oder sonstigen Gründen länger als 1 Woche an der Ausübung seiner Tätigkeit gehindert ist.

      Im Falle einer längeren als einwöchigen Krankheitsdauer ist der Unternehmer berechtigt, selbst oder durch Beauftragte im Bezirk des Handelsvertreters tätig zu werden, es sei denn, der Handelsvertreter stellt durch eine geeignete Ersatzkraft die Betreuung seiner Kunden sicher.[18] Die Tätigkeit des Unternehmens oder Dritter im Bezirk darf nicht zu einer Minderung der dem Handelsvertreter zustehenden Provisionen führen, sofern die Krankheitsdauer 4 Wochen nicht überschreitet.

      Soweit der Handelsvertreter keine geeignete Ersatzkraft stellt, hat er während der Tätigkeitsunterbrechung für die nachgewiesenen Kosten (Gehalt, Reisespesen etc.) einer vom Unternehmen gestellten Ersatzkraft bis zur Höhe von 50 % der während dieser Zeit entstehenden Ansprüche auf Provision aufzukommen. Diese Regelung gilt jedoch nur für den Zeitraum von der 5. Woche bis zum Ablauf von 6 Monaten seit Beginn der Krankheit. Nach Ablauf von 6 Monaten ist eine Regelung zu treffen, die der dann gegebenen Situation Rechnung trägt.

      Der Handelsvertreter ist verpflichtet, seinen Urlaub nach Möglichkeit in die geschäftsarme Zeit zu legen und den Urlaubstermin rechtzeitig vor Urlaubsantritt dem Unternehmen anzuzeigen. Entsprechendes gilt bezüglich anderer vorübergehender Tätigkeitsunterbrechung.

      § 10 Wettbewerbsabreden

      Der Handelsvertreter ist beim Inkrafttreten dieses Vertrages für die in der Anlage … genannten Unternehmen tätig, bzw. übt die dort genannten anderweitigen Erwerbstätigkeiten aus. Über jede Änderung und Ergänzung des Produkt-/Lieferprogramms anderer Unternehmen oder des Umfangs der anderweitigen Erwerbstätigkeiten wird der Handelsvertreter das Unternehmen unverzüglich unterrichten. Sollten durch eine Ergänzung und/oder Änderung des Produkt-/Lieferprogramms diese Vertretungen zu Konkurrenten für das Unternehmen werden, ist der Handelsvertreter verpflichtet die Konkurrenzsituation unverzüglich zu beenden.

      Der Handelsvertreter ist während der Dauer des Vertragsverhältnisses verpflichtet, jeden Wettbewerb gegenüber dem Unternehmen zu unterlassen. Er ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Unternehmens berechtigt, Vertretungen für andere Unternehmungen zu übernehmen, sich direkt oder indirekt an einem anderen Unternehmen zu beteiligen oder ein anderes Unternehmen selbst zu unterstützen, sofern dieses andere Unternehmen Erzeugnisse herstellt und/oder vertreibt und/oder sonstige Leistungen anbietet, die denen des Unternehmens gleich oder gleichartig sind.

      Will der Handelsvertreter zusätzlich die Vertretung einer Firma übernehmen, die nicht gleiche oder gleichartige Erzeugnisse herstellt oder vertreibt, so hat er das Unternehmen davon zu informieren.

      Der Handelsvertreter verpflichtet sich hiermit, für die Dauer von 2 Jahren nach Beendigung des Vertragsverhältnisses jegliche gewerbliche Tätigkeit innerhalb des Vertragsgebietes im Sinne des § 1 Abs. 1 dieses Vertrages hinsichtlich der in § 1 Abs. 3 genannten Erzeugnisse und Leistungen für ein Konkurrenzunternehmen zu unterlassen. Diese Verpflichtung erstreckt sich auf Tätigkeiten im Anstellungsverhältnis ebenso wie auf solche als Selbständiger (etwa als Handelsvertreter oder Vertragshändler). Dem Handelsvertreter ist auch untersagt, sich während des genannten Zeitraumes an einem Konkurrenzunternehmen direkt oder indirekt zu beteiligen.

      Für die Geltungsdauer des nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes zahlt das Unter- nehmen dem Handelsvertreter eine angemessene Wettbewerbsentschädigung, die in monatlichen Raten nachträglich zahlbar ist.

      Der Unternehmer kann bis zum Ende des Vertragsverhältnisses schriftlich auf dieses Wettbewerbsverbot verzichten. Die Rechtsfolgen des Verzichts ergeben sich aus § 90a Abs. 2 HGB.

      § 11 Vertragsdauer, Kündigung

      Das Vertragsverhältnis beginnt am 12.04.2021 und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

      Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner im ersten Vertragsjahr mit einer Frist von einem Monat, im zweiten Vertragsjahr mit einer solchen von zwei Monaten, im dritten bis fünften Vertragsjahr mit einer Frist von drei Monaten, danach mit einer Frist von sechs Monaten jeweils zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

      Das beiderseitige Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

      Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Eine E-Mail genügt diesem Erfordernis nicht.

      Bei Auflösung des Vertragsverhältnisses hat der Handelsvertreter Unterlagen (vgl. § 3 Abs. 2) und sonstiges Material, das dem Handelsvertreter vom Unternehmen zu Beginn oder während des Vertragsverhältnisses überlassen wurde, innerhalb von 14 Tagen zurückzugeben, soweit es nicht bestimmungsgemäss verbraucht ist, sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung und Durchführung des Betriebes erforderlichen Informationen zu geben.

      § 12 Sonstige Bestimmungen

      Die Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis verjähren in drei Jahren, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem sie fällig geworden sind und der Anspruchsinhaber Kenntnis bzw. grob fahrlässig keine Kenntnis von den anspruchsbegründenden Tatsachen hatte. Unabhängig von der Kenntnis verjähren die Ansprüche nach zehn Jahren.

      Ein etwaiger Anspruch nach § 89b HGB ist innerhalb eines Jahres nach Beendigung des Vertragsverhältnisses geltend zu machen. Erfolgt die Geltendmachung nicht innerhalb der Jahresfrist, ist der Anspruch ausgeschlossen und kann – obwohl die Verjährung noch nicht abgelaufen ist – nicht mehr durchgesetzt werden.

      Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Vertragsergänzungen bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform und der Unterzeichnung durch beide Vertragspartner. Auf dieses Formerfordernis kann nur durch schriftliche Vereinbarung verzichtet werden.

      Sollte durch diesen Vertragstext ein regelungsbedürftiger Punkt nicht erfasst sein, so gelten ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen der §en 84 ff. HGB bzw. die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze.

      Die Nichtigkeit einer Vorschrift dieses Vertrages führt nicht zur Nichtigkeit des gesamten Vertrages. Die nichtige Vorschrift ist durch eine Vereinbarung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und den Willen der Vertragspartner am nächsten kommt.

      Dieser Vertrag hat … Anlagen, die wesentliche Bestandteile dieses Vertrages sind.

      Dieser Vertrag wird zweifach ausgefertigt. Jeder Vertragsteil hat eine vom anderen Vertragspartner unterzeichnete Ausfertigung erhalten.

      Bergisch Gladbach, 12.04.2021 Ludwigshafen am Rhein, 12.04.2021

      ………………………………………………………………………… …………………………………………………………………………

      Unterschrift Unternehmen Unterschrift Handelsvertreter
      Otfried Bond Taxiunternehmen Ges. m. b. Haftung Ingeburg Franzen


      kredit leasing gründung GmbH

      gmbh kaufen preis Firmenmäntel

      sale and lease back laufende gmbh kaufen


      Top 8 Bilanz:

        luxus autos leasing gmbh kaufen hamburg Treuhand Crefo Schnell reich

        GmbH Treuhandvertrag

        zwischen

        Undine Michaelis Netzwerke Gesellschaft mit beschränkter Haftung, (Rostock)

        (nachstehend „Treugeber“ genannt)

        und

        Hiltraud Franke Mineralöle Gesellschaft mbH, (Bielefeld)

        (nachstehend „Treuhänder“ genannt)

        1. Vertragsgegenstand

        1.1. Der Treugeber beauftragt hiermit den Treuhänder, in eigenem Namen, aber auf Rechnung und Gefahr des Treugebers die bei der Bank (Rostock), auf dem Konto Nr. 2210638 verbuchten Vermögenswerte (im folgenden kurz: „Treugut“) zu halten und zu verwalten. Der Treuhänder handelt dabei als Beauftragter im Sinne des deutschen Rechts. Er hat das Recht, Stellvertreter zu ernennen und mit schriftlichem Widerruf abzuberufen.

        1.2. Der Treuhänder verwaltet das Treugut nach den Weisungen des Treugebers oder von ihm schriftlich bezeichneter Stellvertreter.

        Der Treuhänder ist berechtigt, die Befolgung von Weisungen abzulehnen, die nach seiner Auffassung mit dem Gesetz in Widerspruch stehen. Liegen keine Weisungen vor, so ist der Treuhänder verpflichtet, solche vom Treugeber oder seinen Stellvertretern einzuholen. Bei Gefahr im Verzug sowie wenn Weisungen nicht zeitgerecht eingeholt werden können oder eintreffen, handelt der Treuhänder selbständig, nach bestem Wissen und Gewissen.

        1.3. Der Treuhänder anerkennt, dass sämtliche auf dem unter Ziff. 1.1. hiervor erwähnten Konto verbuchten Vermögenswerte sowie deren Ertrag vollumfänglich Eigentum des Treugebers sind und wird sie diesem jederzeit auf erste Aufforderung hin zu unbeschwerter Verfügung herausgeben. Vorbehalten bleiben die Rechte des Treuhänders gemäss Art. 401 OR.

        1.4. Den Parteien sind die Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes bekannt. Der Treuhänder bestätigt hiermit, dass er diesen Auftrag im Einklang mit den ent-sprechenden Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes sowie überhaupt mit den übrigen gesetzlichen Bestimmungen ausüben kann.

        2. Haftung

        Das Risiko für die Verwaltung und Erhaltung des Treugutes liegt vollumfänglich beim Treugeber. Der Treugeber verpflichtet sich und seine Rechtsnachfolger, den Treuhänder weder selber zu belangen durch Dritte, über die der Treuhänder die Kontrolle ausübt oder die ihrerseits in einem Dienst- oder anderen rechtlichen Verhältnis zu ihm stehen, haftbar machen zu lassen für die Tätigkeiten in Ausübung dieses Treuhandmandates, sowie allgemein ihn von allen Ansprüchen, die gegen ihn aus der Mandatsausübung geltend gemacht werden können, freizustellen und schad- und klaglos zu halten. Vorbehalten bleibt die Haftung des Treuhänders aufgrund der Sorgfaltpflicht, die ihn gemäss Art. 398 OR als Beauftragten trifft, wobei diese Haftung auf rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt wird (Art. 100 Abs. 1 OR).

        3. Honorar

        Der Treugeber verpflichtet sich, den Treuhänder für die gestützt auf diesen Treuhandvertrag erbrachten Dienstleistungen nach Zeitaufwand zu entschädigen. Als Grundlage dient ein Stundenhonorar von mindestens EUR. 121.–. Ferner wird der Treugeber dem Treuhänder alle Auslagen und Verwendungen ersetzen, die diesem im Zusammenhang mit der Ausübung des Treuhandmandates anfallen. Es gilt als vereinbart, dass das jährliche Honorar mindestens 1,5 % des Bruttobetrags des am Anfang des Kalenderjahres angelegten Vermögens betragen soll.

        4. Geheimhaltung

        Der Treuhänder ist verpflichtet, das Treuhandverhältnis und insbesondere die Identität des Treugebers gegenüber Behörden und Privatpersonen geheimzuhalten. Ausnahmen von der Geheimhaltungspflicht bestehen in denjenigen Fällen, in denen der Treuhänder ohne die Offenlegung des Treuhandverhältnisses sowie der Identität des Treugebers persönliche Nachteile erlitte (z.B. infolge Zurechnung des Treugutes zum steuerbaren Vermögen des Treuhänders) oder in denen er von Gesetzes wegen zur Offenlegung verpflichtet werden kann (wie z.B. in Erfüllung der Bestimmungen des Gesetzes über die Geldwäsche sowie im Zuge eines Strafverfahrens). In solchen Ausnahmefällen ist der Treuhänder ausdrücklich von der Geheimhaltungspflicht befreit soweit die Verhältnisse es erfordern.

        5. Weitere Bestimmungen

        5.1 Abänderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

        5.2. Auf diesen Vertrag ist deutsches Recht anwendbar.

        5.3. Als Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag anerkennen die Parteien die ordentlichen Gerichte am Sitz des Treugebers.

        (Rostock, Datum):

        Für Undine Michaelis Netzwerke Gesellschaft mit beschränkter Haftung: Für Hiltraud Franke Mineralöle Gesellschaft mbH:

        ________________________________ ________________________________


        gmbh kaufen welche risiken transport


        Top 9 Businessplan:

          gmbh kaufen ohne stammkapital Geld verdienen mit Firmen Bauen vorgegründete Gesellschaften gmbh mantel kaufen österreich

          Bau-Subunternehmervertrag der Joscha Hugentobler Baufinanzierungen Ges. m. b. Haftung

          Zwischen

          der Firma Joscha Hugentobler Baufinanzierungen Ges. m. b. Haftung
          Sitz in Bremerhaven
          – Generalunternehmer –
          Vertreten durch den Geschäftsführer Joscha Hugentobler

          und

          der Firma Dagmar Frisch Biogasanlagen Ges. mit beschränkter Haftung
          Sitz in Karlsruhe
          Vertreten durch den Geschäftsführer Dagmar Frisch

          – Subunternehmer –

          wird folgender Bau-Subunternehmervertrag geschlossen:

          § 1 Gegenstand des Vertrages

          Gegenstand des Vertrages ist die Ausführung von (schlüsselfertigen) Bauleistungen am Objekt NR. 250217 durch den Subunternehmer.

          § 2 Vertragsgrundlagen

          Maßgebend für die Art und den Umfang der auszuführenden Leistungen und Lieferungen sowie für die Abwicklung sind die folgenden rechtlichen und technischen Vertragsbestandteile in der angegebenen Reihenfolge:

          Rechtliche Bestandteile:

          das Auftragsschreiben,
          die Bestimmungen dieses Vertrages,
          das Angebot des Generalunternehmers vom 10.04.2021 einschließlich der vereinbarten Ände­rungen und Ergänzungen aufgrund der Verhandlungen vom 10.04.2021 die in der Niederschrift vom 10.04.2021 festgehalten sind,
          die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Bauleistungen (VOB/B),
          das gesetzliche Werkvertragsrecht des BGB,
          Werkzeichnungen,
          Geschäfts- und Lieferbedingungen des Subunternehmers werden Bestandteil.

          Technische Bestandteile:

          Leistungsverzeichnis, Leistungsbeschreibung, Pläne, Muster, Raumbuch,
          die Allgemeinen Technischen Vorschriften für Bauleistungen (VOB/C),
          Vorschriften der Berufsgenossenschaften und der zuständigen Behörden,
          der Bauzeitenplan
          die einschlägigen neusten – auch empfohlenen- DIN-Vorschriften, VDE- und
          VDI-Richtlinien.

          Der Subunternehmer bestätigt, sämtliche Ausschreibungsunterlagen erhalten zu haben, insbesondere die Leistungsbeschreibung, die Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis, Zeichnungen, Pläne, Muster, Raumbuch*. Widersprüche zum Leistungsverzeichnis, zur Leistungsbeschreibung, zu den Plänen usw. gehen zu Lasten des Generalunternehmers.1

          Der Subunternehmer erklärt, dass aufgrund der ihm übergebenen Unterlagen die von ihm geforderte Leistung nach Ausführung, Art und Umfang vollständig kalkuliert worden ist.

          § 3 Vergütung

          Der Vertragspreis beträgt 720 Tausden Euro (ohne Mehrwertsteuer) als Pauschalpreis.

          Die Vertragspreise sind Festpreise.

          In den Preisen ist alles enthalten, was zur ordnungsgemäßen, vollständigen und termingerechten Ausführung der Leistung notwendig ist, sowie alle Kosten, die zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung des Subunternehmers anfallen.

          Spätere Materialpreiserhöhungen oder sonstige Kostensteigerungen führen nicht zu einer Änderung der vereinbarten Vergütung.

          § 4 Stundenlohnarbeiten

          Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie vorher vom Generalunternehmer ausdrücklich angeordnet sind und entsprechende Stundenberichte spätestens am folgenden Arbeitstag der Bauleitung des Generalunternehmers zur Anerkennung vorgelegt werden. Stellt sich später heraus, dass die im Stundenlohn berechneten Arbeiten bereits in der Vertragsleistung berücksichtigt sind oder zu Nebenleistungen gehören, so werden die Stundenlohnarbeiten nicht vergütet.[2]

          Bei Stundenlohnarbeiten gelten folgende Preise:
          Monteur Euro/Stunde 20
          Facharbeiter Euro/Stunde 35
          Fachwerker Euro/Stunde 37

          § 5 Zahlungsbedingungen

          Abschlagsrechnungen und die Schlussrechnung sind an Joscha Hugentobler Baufinanzierungen Ges. m. b. Haftung zu richten.

          Abschlagsrechnungen können monatlich gestellt werden. Sie haben alle bis zum Stichtag erbrachten Leistungen nach Positionen getrennt aufzuführen. Die Mehrwertsteuer ist getrennt aufzuführen. Den Abschlagsrechnungen sind prüffähige Nachweise in einfacher Ausfertigung beizulegen.

          Die erhaltenen Abschlagszahlungen sowie der vertraglich vereinbarte Sicherheitseinbehalt sind am Schluss der Rechnung abzusetzen.

          Nach Abzug des vereinbarten Sicherheitseinbehaltes (§11 dieses Vertrages) werden Abschlagsrechnungen innerhalb von 17 Tagen nach Zugang der Rechnung unter Abzug von 3% Skonto bezahlt.

          Die Schlusszahlung erfolgt auf die Schlussrechnung nach restloser, ordnungsgemäßer Erbringung aller Leistungen und nach Anerkennung und Endabnahme der Leistungen unter entsprechender Berücksichtigung des Gewährleistungseinbehalts.

          § 6 Terminplan – Vertragsstrafe

          Vertragstermine sind:
          Arbeitsbeginn: 4.6.2020
          Zwischentermine: 8.9.2020
          Fertigstellungstermine: 17.12.2020

          Der Generalunternehmer wird gemeinsam mit dem Subunternehmer den genauen Arbeitsablauf und die Erbringung der Einzelleistungen mit Angabe der Einzelfristen in einem noch zu erstellenden Terminplan festlegen. Der Terminplan und die darin genannten Einzelfristen werden Vertragsbestandteil.

          Der Subunternehmer ist verpflichtet, sich rechtzeitig, spätestens jedoch 10 Tage vor Beginn seiner Arbeiten mit dem örtlichen Bauleiter des Generalunternehmers abzustimmen. Bei einer Verzögerung der Anfangstermine aus bauseitigen Gründen bleibt in jedem Fall die Ausführungszeit, d.h. also die hierfür festgelegte Zahl der Werktage, verbindlich.

          Im Falle der von ihm zu vertretenden Nichteinhaltung der Vertragstermine haftet der Subunternehmer für alle Schäden und Nachteile, die dem Generalunternehmer entstehen.

          Der Generalunternehmer behält sich die Terminplanänderung im Rahmen des Gesamtterminplans vor. Bei rechtzeitiger[3]Bekanntgabe einer Terminänderung durch den Generalunternehmer darf der Subunternehmer die Anzahl der für die Ausführung der Arbeiten vereinbarten Werktage nicht überschreiten, es sei denn, dies ist dem Subunternehmer unzumutbar.

          Der Generalunternehmer ist berechtigt, für jeden Fall der schuldhaften Überschreitung eine Vertragsstrafe von € 3 TEURO für jeden Kalendertag vom Subunternehmer zu fordern, bis zur Höhe von 5 % der Vertragssumme, ohne dass es des Nachweises von Schäden oder Nachteilen bedarf.[4]

          Die Vereinbarung einer Vertragsstrafe schließt die Geltendmachung weitergehender Ansprüche nicht aus. Bereits entstandene Vertragsstrafen entfallen nicht durch Vereinbarung neuer Termine.

          § 7 Ausführung

          Der Subunternehmer hat den nach der Landesbauordnung verantwortlichen Bauleiter vor Arbeitsaufnahme zu benennen und bei Arbeitsbeginn zu stellen.

          Der Subunternehmer hat auf Anforderung des Generalunternehmers ein Bautagebuch zu führen und dem Generalunternehmer vorzulegen.

          Für Unterbringung und Transport von Arbeitskräften und Baustoffen hat der Subunternehmer zu sorgen.

          Der Subunternehmer verpflichtet sich, bestehende Mindestlohnvorschriften und Vorschriften über Mindestbedingungen am Arbeitsplatz einzuhalten und bestätigt dies auf Verlangen des Generalunternehmers diesem schriftlich.[6]Gleiches gilt für etwaige Verpflichtungen gegenüber Urlaubs- und Sozialkassen, soweit hier eine Ausfallhaftung des Generalunternehmers bestehen kann.

          Der Subunternehmer hat die ihm für die Ausführung seiner Arbeiten übergebenen Unterlagen sofort nach Erhalt in allen Punkten, insbesondere auch Maße, zu überprüfen.

          Der Subunternehmer hat sich vor Beginn der Ausführung vom Zustand des Baues zu überzeugen, um festzustellen, ob er seine Arbeiten ohne Gefahr und nachträglich auftretende Mängel einbringen kann. Einwände sind vor Beginn der Ausführung schriftlich geltend zu machen, soweit die Ursachen der Bedenken vor Ausführungsbeginn erkennbar sind.

          Der Subunternehmer ist verpflichtet, für seine Bauarbeiten nur einwandfreies Material zu verwenden und die Arbeiten durch geschultes, zuverlässiges Fachpersonal nach den anerkannten Regeln der Baukunst ausführen zu lassen.

          Der Subunternehmer ist auf Verlangen des Generalunternehmers verpflichtet, soweit zumutbar, nicht vereinbarte Leistungen, die zur Ausführung der vertraglichen Leistung erforderlich werden, zu erbringen. Die Vergütung für diese Zusatzleistungen bestimmt sich nach §4 des Vertrages.

          § 8 Verteilung von Kosten

          Für Baustrom, Bauschild, Bauwasser, Heizung, für Benutzung der Wasch- und WC-Einrichtung wird eine Kostenbeteiligung des Subunternehmers von 2 % der Nettoabrechnungssumme zuzüglich Mehrwertsteuer vereinbart.^Eine nachweislich darüber gehende Umlage dieser Kosten kann bei der Schlussabrechnung abgezogen werden.

          Der Generalunternehmer stellt folgende Anlagen zur Verfügung:
          Gerüste: €/m² + Monat 3
          Unterkünfte: €/Bett + KT 20
          Schuttabfuhr: €/Container 25

          Der Generalunternehmer ist berechtigt, die auf den Subunternehmer entfallenden Kosten von den Abschlagszahlungen oder von der Schlusszahlung einzubehalten.

          § 9 Behinderung und Unterbrechung der Ausführung

          Der Subunternehmer hat seine Arbeiten so durchzuführen, dass andere am Bau tätige Unternehmer nicht behindert werden. Er muss rechtzeitig für alle erforderlichen Abstimmungen und Unterrichtungen hinsichtlich des technischen und zeitlichen Arbeitsablaufes sorgen.

          Der Subunternehmer ist verpflichtet, dem Generalunternehmer alle Behinderungen, die die termingerechte Ausführung seiner Arbeiten in Frage stellen, unverzüglich schriftlich/in Textform anzuzeigen.

          Die Anzeige muss alle Tatsachen enthalten, aus denen der Generalunternehmer mit hinreichender Klarheit die Gründe der Behinderung entnehmen kann. Sie muss Angaben enthalten, ob der Subunternehmer seine Arbeiten, die nach dem Bauablauf nunmehr ausgeführt werden müssen, nicht oder nicht wie vorgesehen ausführen kann. Gegebenenfalls muss die Anzeige den Zeitpunkt angeben, zu dem der Subunternehmer diese Arbeiten durchführen kann.

          § 10 Gefahrtragung

          Die Gefahrtragung richtet sich nach § 644 BGB.

          § 11 Sicherheitsleistung

          Der Subunternehmer hat für die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen dem Generalunternehmer in angemessener Weise Sicherheit zu leisten. Sofern die Sicherheit durch Bürgschaft geleistet wird, muss eine unbefristete, selbstschuldnerische, schriftliche Bürgschaft eines vom Generalunternehmer genehmigten Instituts vorgelegt werden.

          Bei der Schlusszahlung kann als Sicherheit für die Gewährleistung von der festgestellten Schlussabrechnungssumme einschließlich Mehrwertsteuer ein Betrag von 5 % der Auftragssumme einbehalten werden. Der Gewährleistungseinbehalt kann mit Zustimmung des Generalunternehmers durch eine unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft in gleicher Höhe abgelöst werden.

          § 12 Gewährleistung

          Der Umfang der Gewährleistung richtet sich nach den Bestimmungen der VOB/B. Der Subunternehmer übernimmt insbesondere die Gewähr, dass seine Leistung die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweist oder, soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte, sonst für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Leistungen der gleichen Art üblich ist und die der Generalunternehmer nach der Art der Leistung erwarten kann.

          Der Subunternehmer ist verpflichtet, alle während der Gewährleistungsfrist auftretenden Mängel, die auf seine vertragswidrige Leistung zurückzuführen sind, auf seine Kosten zu beseitigen, wenn der Generalunternehmer dies vor Ablauf der Gewährleistungsfrist schriftlich verlangt.

          Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Abnahme der Subunternehmerleistung und beträgt 19 Jahre.Werden während des Laufs der Gewährleistungsfrist vom Generalunternehmer Mängel gerügt, so läuft ab dem Zeitpunkt des Zugangs der schriftlichen Mängelrüge für die gerügten Leistungen eine neue Gewährleistungsfrist mit der oben angegebenen Dauer.

          § 13 Kündigung

          Kündigt der Generalunternehmer den Vertrag mit dem Subunternehmer, weil die Arbeiten infolge höherer Gewalt eingestellt werden oder weil ihre Fortführung aus einem vom Bauherrn gesetzten wichtigen Grund für den Generalunternehmer nicht mehr zumutbar ist, so hat der Subunternehmer nur den Anspruch auf Bezahlung bereits ausgeführter Arbeiten, diese muss er ausdrücklich geltend machen. Im Übrigen gilt § 8 VOB/ B.

          Das Kündigungsrecht des Subunternehmers bestimmt sich nach § 9 VOB/B.

          § 14 Weitervergabe

          Dem Subunternehmer ist es nicht gestattet, den ihm erteilten Auftrag ganz oder teilweise weiterzugeben.

          § 15 Versicherungen

          Es besteht folgende Haftpflichtversicherung bei der
          Sachschäden: T€ 820
          Personenschäden: T€ 480
          Vermögensschäden: T€ 306

          Eine Bauwesenversicherung wird bauseits abgeschlossen. Der Subunternehmer beteiligt sich bei Abschluss einer Bauwesenversicherung durch den Generalunternehmer mit 10% der Bruttoabrechnungssumme an den Prämien. Seine Selbstbeteiligung beträgt pro Schadensfall TEURO 35.

          Der örtliche Bauleiter führt ein Umlagekonto, auf dem er Aufwendungen, insbesondere bei Schadensfällen, für die ein Verursacher nicht feststellbar ist, verbucht. Der Generalunternehmer ist berechtigt, bei der Schlusszahlung die entstandenen Aufwendungen dem Subunternehmer im Verhältnis seiner Auftragssumme zu der Summe sämtlicher Subunternehmerverträge dieses Bauvorhabens anzurechnen.

          § 16 Unbedenklichkeitsbescheinigungen, Meldungen

          Innerhalb von 2 Tagen nach Aufforderung durch den Generalunternehmer hat der Subunternehmer Unbedenklichkeitsbescheinigungen des zuständigen Finanzamtes, der Berufsgenossenschaft und der Ortskrankenkasse vorzulegen.

          Der Subunternehmer ist verpflichtet, für seine ausländischen Arbeitskräfte die behördliche Meldung wie An- und Abmeldung, Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis termingerecht einzureichen.

          § 17 Freistellungsbescheinigung

          Dem Generalunternehmerwurde eine Freistellungsbescheinigung vorgelegt.

          § 18 Datenschutz

          Der Bau-Subunternehmer verpflichtet sich, Dritten gegenüber keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu offenbaren.

          Es ist dem Bau-Subunternehmer untersagt, personen- und unternehmensbezogene Daten, von im Rahmen des Vertrags Kenntnis erlangt wird, außerhalb der Abwicklung dieses Vertrags zu verarbeiten, bekannt zu geben, zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Regelung besteht über die Beendigung des Vertrags hinaus.

          Der Bau-Subunternehmer verpflichtet sich, die übernommenen Datensätze der Bestandskunden nach den geltenden Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung zu verarbeiten.

          § 19 Mediationsklausel

          Die Parteien verpflichten sich, im Falle einer sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeit vor Klageerhebung bei einem ordentlichen Gericht oder Schiedsgericht eine Mediation gemäß der Mediationsordnung der IHK Wiesbaden durchzuführen.

          § 20 Schiedsklausel

          Sollte die Mediation gescheitert sein, so werden alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, nach der Schiedsgerichtsordnung der Industrie- und Handelskammer Wiesbaden unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Das gerichtliche Mahnverfahren bleibt aber zulässig

          § 21 Schlussbestimmungen

          Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen des Vertrages davon nicht betroffen. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine Bestimmung zu ersetzen, welche der der unwirksamen möglichst nahekommt und durch welche der beabsichtigte Vertragszweck in rechtlich zulässiger Weise erreicht werden kann. Entsprechendes gilt für Regelungslücken.

          Bremerhaven, 10.04.2021 Karlsruhe, 10.04.2021

          ……………………………………………………………………… ………………………………………………………………………

          Unterschrift Generalunternehmer Unterschrift Subunternehmer
          Joscha Hugentobler Baufinanzierungen Ges. m. b. Haftung Dagmar Frisch Biogasanlagen Ges. mit beschränkter Haftung
          Joscha Hugentobler Dagmar Frisch


          kredit finanzierung gmbh firmenwagen kaufen oder leasen

          kredite finanzierung gmbh kaufen preis


          Top 10 Handelsvermittlervertrag:

            Angebote Aktive Unternehmen, gmbh Bedingungen Vorratskg gmbh in polen kaufen

            Allgemeine Verkaufsbedingungen (AGB) für den nicht-kaufmännischen Verkehr Heinzwerner Esser

            Erscheinungsdatum: 10.04.2021

            § 1 Angebot und Vertragsabschluss

            1. Die vom Besteller unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zusenden.

            § 2 Überlassene Unterlagen

            1. An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form –, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 1 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.

            § 3 Preise und Zahlung

            1. In unseren Preisen ist (sind) die Umsatzsteuer (und Verpackungskosten) enthalten. Liefer- und Versandkosten sind in unseren Preisen (nicht) enthalten.
            2. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
            3. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 17 Tagen nach Lieferung zu zahlen (Alternativen: „ … ist der Kaufpreis innerhalb von 11 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar“ oder „ … ist der Kaufpreis bis zum – konkretes Datum – zahlbar“). Verzugszinsen werden in Höhe von 14 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. (siehe Anlage 1) berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Für den Fall, dass wir einen höheren Verzugsschaden geltend machen, hat der Besteller die Möglichkeit, uns nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in zumindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist.

            § 4 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

            1. Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Forderungen rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Aufrechnung gegen unsere Ansprüche ist der Besteller auch berechtigt, wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend macht. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

            § 5 Lieferzeit

            1. Soweit kein ausdrücklich verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde, sind unsere Liefertermin bzw. Lieferfristen ausschließlich unverbindliche Angaben.
            2. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
            3. Der Besteller kann X Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins/Lieferfrist uns in Textform auffordern binnen einer angemessenen Frist zu liefern. Sollten wir einen ausdrücklichen Liefertermin/eine Lieferfrist schuldhaft nicht einhalten oder wenn wir aus anderem Grund in Verzug geraten, so muss der Besteller uns eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung der Leistung setzen. Wenn wir die Nachfrist fruchtlos verstreichen lassen, so ist der Besteller berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
            4. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns hierdurch entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem Besteller bleibt seinerseits vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in der verlangten Höhe überhaupt nicht oder zumindest wesentlich niedriger entstanden ist. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät.
            5. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

            § 6 Eigentumsvorbehalt

            1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor.
            2. Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern (Hinweis: nur zulässig bei Verkauf hochwertiger Güter). Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich in Textform zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
            3. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
            4. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

            § 7 Gewährleistung und Mängelrüge

            1. Soweit die in unseren Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen enthaltenen Angaben nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind, sind die dort enthaltenen Abbildungen oder Zeichnungen nur annähernd maßgebend.
            2. Soweit der gelieferte Gegenstand nicht die zwischen dem Besteller und uns vereinbarte Beschaffenheit hat oder er sich nicht für die nach unserem Vertrag vorausgesetzten oder die Verwendung allgemein eignet oder er nicht die Eigenschaften, die der Besteller nach unseren öffentlichen Äußerungen erwarten konnten, hat, so sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet. dies gilt nicht, wenn wir aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind.
            3. Der Besteller hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die vom Besteller gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Besteller bleibt. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Besteller ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben wir die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
            4. Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Besteller erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder wir die Nacherfüllung verweigert haben. Das Recht des Bestellers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.
            5. Wir haften unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertretern oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
            6. Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht. Die in den Sätzen 1 – 3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.
            7. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
            8. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, gerechnet ab Gefahrübergang (Hinweis: möglich ist eine Reduzierung auf ein Jahr in AGBs bei gebrauchten Sachen. Bei Baumaterialien – sofern eingebaut – beträgt die Gewährleistungsfrist 5 Jahre, falls die Baumaterialien gebraucht sind ist eine Reduzierung in AGBs auf 1 Jahr möglich). Diese Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

            § 8 Sonstiges

            1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
            2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

            Anhang 1:

            Anmerkungen

            Transparenzgebot

            Dieses Gebot bedeutet, dass eine Klausel in AGB im Zweifel auch dann unangemessen benachteiligend ist, wenn sie nicht klar und verständlich ist. Dieses Gebot bedeutet, dass intransparente Klauseln per se, ohne Hinzutreten einer inhaltlichen unangemessenen Benachteiligung des Vertragspartners, als unwirksam zu betrachten sind. Ferner bedeutet dies auch, dass das Transparenzgebot auch für Preisbestimmungen und leistungsbeschreibende Klauseln, die grundsätzlich von der Inhaltskontrolle ausgenommen sind, gilt.

            Gewährleistungsfristen

            Bei Kauf- und Werkvertrag beträgt die Gewährleistungsfrist 16 Jahre. Durch AGB kann die Gewährleistungsfrist wie folgt verkürzt werden:

            Bewegliche Sachen außer Baumaterialien

            – neu, Käufer ist Verbraucher = 10 Jahre

            – neu, Käufer ist Unternehmer = 9 Jahr

            – gebraucht, Käufer ist Verbraucher = 10 Jahr

            – gebraucht, Käufer ist Unternehmer = keine

            Baumaterialien (sofern eingebaut)

            – neu 8 Jahre

            – gebraucht, Käufer ist Verbraucher = 8 Jahr

            – gebraucht, Käufer ist Unternehmer = keine

            unbebaute Grundstücke

            keine

            Bauwerke

            – Neubau 18 Jahre

            – Altbau keine

            Mängelanzeigepflicht

            Für nicht offensichtliche Mängel darf die Mängelanzeigefrist nicht kürzer als zwei Jahre (bei gebrauchten Waren: ein Jahr) in den AGB gesetzt werden. Fristbeginn ist der gesetzliche Verjährungsbeginn.

            Aufwendungsersatz bei Nacherfüllung

            Der Verkäufer hat gemäß § 439 Abs. 2 BGB die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen (z. B. Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten) zu tragen. Diese Pflicht darf durch AGB nicht ausgeschlossen werden.

            Beschränkung auf Nacherfüllung

            Der Käufer kann bei einer mangelhaften Sache als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Erst wenn die Nacherfüllung nicht gelingt, nicht möglich oder nicht zumutbar ist, kann der Käufer – in zweiter Linie – Gewährleistungsrechte geltend machen: Rücktritt oder Minderung. Beschränkungen allein auf die Nacherfüllung sind unwirksam, wenn dem anderen Vertragsteil bei Fehlschlagen der Nacherfüllung das Minderungsrecht aberkannt wird.

            Haftungsbeschränkungen

            Jeder Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen, ist unwirksam.

            Höhe der Verzugszinsen

            Ab Beginn des Verzugs schuldet der Käufer dem Verkäufer zusätzlich zum Kaufpreis Verzugszinsen. Ist an dem Kaufvertrag ein Verbraucher beteiligt, sei es als Käufer oder als Verkäufer, beträgt der Zinssatz 9 % über dem Basiszinssatz. Bei Kaufverträgen zwischen Unternehmern beträgt der Zinssatz 12 % über dem Basiszinssatz.

            Herne, 10.04.2021
            Heinzwerner Esser


            gmbh mantel kaufen schweiz transport


            Top 3 ordentlicheKuendigung:

              gesellschaft kaufen in österreich firmenmantel kaufen Bilanz Unternehmer gmbh kaufen münchen


              Bilanz
              Hedwig Karl Solarthermie Ges. m. b. Haftung,Mönchengladbach

              Bilanz
              Aktiva
              Euro 2021
              Euro
              2020
              Euro
              A. Anlagevermögen
              I. Immaterielle Vermögensgegenstände 8.220.949 4.833.104 5.871.660
              II. Sachanlagen 9.901.707 1.982.078 2.020.244
              III. Finanzanlagen 7.990.288
              B. Umlaufvermögen
              I. Vorräte 1.190.408 5.576.649 241.624
              II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 3.574.810 7.992.275 9.712.723
              III. Wertpapiere 7.934.780 260.507 4.885.091
              IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten uns Schecks 7.292.467 3.122.819
              C. Rechnungsabgrenzungsposten 5.007.626 8.233.182 9.854.358
              Summe
              Passiva
              2021
              Euro
              2020
              Euro
              A. Eigenkapital
              I. Gezeichnetes Kapital 7.473.692 2.894.885
              II. KapitalrÜcklage 5.465.766 180.242
              III. GewinnrÜcklagen 7.379.998 100.869
              IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag 8.375.957 9.720.513
              V. JahresÜberschuss/Jahresfehlbetrag 2.620.365 2.961.340
              B. RÜckstellungen 7.841.593 3.270.916
              C. Verbindlichkeiten 2.106.353 271.196
              D. Rechnungsabgrenzungsposten 5.736.728 1.803.567
              Summe


              Gewinn- u. Verlustrechnung
              Hedwig Karl Solarthermie Ges. m. b. Haftung,Mönchengladbach

              Gewinn- und Verlustrechnung
              01.01.2021 – 01.01.2021 01.01.2020 – 01.01.2020
              EUR EUR EUR EUR
              1. Sonstige betriebliche Erträge 4.829.945 4.572.004
              2. Personalaufwand
              a) Löhne und Gehälter 1.297.986 2.804.118
              b) Soziale Abgaben und Aufwendungen fÜr Altersversorgung und UnterstÜtzung 5.542.597 7.332.246 6.824.202 3.517.470
              – davon fÜr Altersversorgung € 0,00 (2020 € 0,00)
              Abschreibungen
              auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der
              Kapitalgesellschaft Üblichen Abschreibungen Überschreiten
              8.249.966 2.346.800
              3. Sonstige betriebliche Aufwendungen 1.126.387 9.216.953
              4. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 7.457.692 5.446.487
              Jahresfehlbetrag 5.369.988 7.250.044
              5. JahresÜberschuss 5.465.875 2.655.024
              6. Verlustvortrag aus dem 2020 8.457.170 2.748.523
              7. Bilanzverlust 230.665 616.816


              Entwicklung des Anlagevermögens
              Hedwig Karl Solarthermie Ges. m. b. Haftung,Mönchengladbach

              Entwicklung des Anlagevermögens
              Anschaffungs-/Herstellungskosten Abschreibungen Buchwerte
              01.01.2021 Zugänge Abgänge 01.01.2021 01.01.2021 Zugänge Abgänge 01.01.2021 01.01.2021 01.01.2021
              I. Sachanlagen
              1. GrundstÜcke, grundstÜcksgleiche Rechte und Bauten einschl. der Bauten auf fremden GrundstÜcken 1.716.187 317.442 725.625 513.406 4.914.541 8.706.427 2.494.929 222.348 732.133 4.343.968
              2. Technische Anlagen und Maschinen 1.278.178 4.178.414 6.702.049 4.348.156 8.871.904 7.724.605 1.342.822 6.006.588 8.608.178 6.777.053
              3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 403.420 8.406.073 1.808.065 2.920.693 6.239.727 6.548.118 3.775.208 2.861.420 6.369.883 4.141.928
              741.567 6.860.834 9.304.877 2.947.295 4.657.149 5.219.691 9.655.094 6.802.416 8.502.054 7.710.480
              II. Finanzanlagen
              1. Anteile an verbundenen Unternehmen 4.627.409 4.963.225 7.987.019 6.854.823 4.837.002 6.103.816 2.174.123 7.358.482 1.599.399 2.682.103
              2. Genossenschaftsanteile 3.859.472 4.249.753 8.881.014 7.387.129 6.922.754 9.577.490 9.913.736 9.455.480 8.187.572 1.576.972
              599.465 5.975.729 4.302.377 8.106.399 3.506.650 4.456.974 7.369.088 8.744.144 5.217.670 2.778.655
              3.754.531 8.526.372 9.300.200 7.135.687 3.295.961 1.328.660 5.287.153 5.220.741 7.246.551 5.206.489

              gmbh & co. kg kaufen gmbh kaufen köln

              gmbh anteile kaufen finanzierung leere gmbh kaufen


              Top 7 darlehensvertrag:

                kontokorrent aüg Businessplan Vorrat GmbH gesellschaft kaufen in österreich

                Muster eines Businessplans

                Businessplan Ulvi Behnke Häuser Ges. m. b. Haftung

                Ulvi Behnke, Geschaeftsfuehrer
                Ulvi Behnke Häuser Ges. m. b. Haftung
                Duisburg
                Tel. +49 (0) 6048840
                Fax +49 (0) 1572898
                Ulvi Behnke@hotmail.com

                Inhaltsverzeichnis

                MANAGEMENT SUMMARY 3

                1. UNTERNEHMUNG 4
                1.1. Geschichtlicher Hintergrund 4
                1.2. Unternehmensziel und Leitbild 4
                1.3. Unternehmensorganisation 4
                1.4. Situation heute 4

                2. PRODUKTE, DIENSTLEISTUNG 5
                2.1. Marktleistung 5
                2.2. Produkteschutz 5
                2.3. Abnehmer 5

                3. Markt 6
                3.1. Marktuebersicht 6
                3.2. Eigene Marktstellung 6
                3.3. Marktbeurteilung 6

                4. KONKURRENZ 7
                4.1. Mitbewerber 7
                4.2. Konkurrenzprodukte 7

                5. MARKETING 8
                5.1. Marktsegmentierung 8
                5.2. Markteinfuehrungsstrategie 8
                5.3. Preispolitik 8
                5.4. Verkauf / Vertrieb / Standort 8
                5.5. Werbung / PR 8
                5.6. Umsatzziele in EUR 1000 9

                6. STANDORT / LOGISTIK 9
                6.1. Domizil 9
                6.2. Logistik / Administration 9

                7. PRODUKTION / BESCHAFFUNG 9
                7.1. Produktionsmittel 9
                7.2. Technologie 9
                7.3. Kapazitaeten / Engpaesse 9
                7.4. Wichtigste Lieferanten 10

                8. MANAGEMENT / BERATER 10
                8.1. Unternehmerteam 10
                8.2. Verwaltungsrat 10
                8.3. Externe Berater 10

                9. RISIKOANALYSE 11
                9.1. Interne Risiken 11
                9.2. Externe Risiken 11
                9.3. Absicherung 11

                10. FINANZEN 11
                10.1. Vergangenheit 11
                10.2. Planerfolgsrechnung 12
                10.3. Bilanz per 31.12.2009 12
                10.4. Finanzierungskonzept 12

                11. ANFRAGE FUER FREMDKAPITALFINANZIERUNG 12

                Management Summary

                Die Ulvi Behnke Häuser Ges. m. b. Haftung mit Sitz in Duisburg hat das Ziel Häuser in der Bundesrepublik Deutschland erfolgreich neu zu etablieren. Sie bezweckt sowohl die Entwicklung, Produktion als auch den Handel mit Häuser Artikeln aller Art.

                Die Ulvi Behnke Häuser Ges. m. b. Haftung hat zu diesem Zwecke neue Häuser Ideen und Konzeptentwicklungen entworfen. Häuser ist in der Bundesrepublik Deutschland im Gegensatz zum nahen Ausland und den USA noch voellig unterentwickelt. Es gibt erst wenige oeffentliche Geschaefte, keine Häuser Onlineshops mit einem breiten Produkteangebot und einer Auswahl an klar differenzierten Produkten in Qualitaet und Preis.

                Die selbstentwickelten Spezialprodukte der Ulvi Behnke Häuser Ges. m. b. Haftung werden selbsthergestellt und ueber das Unternehmen sowie Aussenstellen zusammen mit den uebrigen Produkten vertrieben. Es besteht aufgrund des eingesetzten Booms an neuen oeffentlichen Shops und allgemein des immer beliebter werdenden Handels von Häuser eine hohes Absatzpotenzial fuer die vorliegende Geschaeftsidee. Allerdings ist damit zu rechnen, dass mit dem steigenden Bedarf Grossverteiler in das Geschaeft einsteigen koennten. Einzelne Versuche von Grossverteiler scheiterten am Know-how und der zoegerlichen Vermarktung.

                Fuer den weiteren Aufbau des Unternehmens und den Markteintritt benoetigt das Unternehmen weiteres Kapital im Umfange von EUR 21 Millionen. Dafuer suchen die Gruender weitere Finanzpartner. Das Unternehmen rechnet in der Grundannahme bis ins Jahr 2021 mit einem Umsatz von EUR 48 Millionen und einem EBIT von EUR 11 Millionen

                1. Unternehmung

                1.1. Geschichtlicher Hintergrund

                Das Unternehmen wurde von
                a) Lennart Schulz, geb. 1957, Duisburg
                b) Gerdi Hass, geb. 1979, Neuss
                c) Friederike Lange, geb. 1968, Wirtschaftsjuristin, Cottbus

                am 20.6.2017 unter dem Namen Ulvi Behnke Häuser Ges. m. b. Haftung mit Sitz in Duisburg als Kapitalgesellschaft mit einem Stammkapital von EUR 205000.- gegruendet und im Handelsregister des Duisburg eingetragen.

                Das Stammkapital ist aufgeteilt in à nominell EUR 1000.-. Die Gruender a) – d) sind am Unternehmen mit 34% und der Gruender e) mit 9% am Stammkapital beteiligt. Die operative Aufnahme des Geschaeftes fand per 1. Januar des Gruendungsjahres statt.

                1.2. Unternehmensziel und Leitbild

                Bodenbelà Navigationsmenü

                1.3. Unternehmensorganisation

                Die Geschaeftsleitung wird von Ulvi Behnke, CEO, Meinrad Pfefferkorn CFO wahrgenommen. Um die geplanten Expansionsziele zu erreichen, soll der Personalbestand per 1. April 2023 wie folgt aufgestockt werden:
                3 Mitarbeiter fuer kaufmaennische Arbeiten
                18 Mitarbeiter fuer Entwicklung
                18 Mitarbeiter fuer Produktion
                8 Mitarbeiter fuer Verkauf
                Das Unternehmen verfuegt ueber Bueroraeumlichkeiten, Produktions- und Lagerraeumlichkeiten in Duisburg im Umfange von rund 84000 m2. Das Finanz- und Rechnungswesen wird mittels der modernen EDV-Applikation ALINA durch zwei Mitarbeiter betreut und vom CFO gefuehrt.

                1.4. Situation heute

                Das Unternehmen hat im ersten Geschaeftsjahr per 31. Dezember einen Umsatz von EUR 11 Millionen und einen EBIT von EUR 539000.- erwirtschaftet.

                2. Produkte, Dienstleistung

                2.1. Marktleistung

                Das Unternehmen hat folgende Artikel im Angebot:

                Bei den Produkten lit. a) – d) handelt es sich um gaengige, erprobte Produkte, die im Wesentlichen aus den USA importiert werden. Bei den Produkten e) handelt es sich ausschliesslich um Erfindungen der Ulvi Behnke Häuser Ges. m. b. Haftung, vgl. Ziffer 2.2.

                Das Produkteangebot rundet saemtliche Beduerfnisse eines Kunden fuer die Umsetzung seines Projektes zu deutlich tieferen Preisen als diejenige der Konkurrenz ab. Mit jedem Verkauf erfolgt eine Beratung des Kunden vor Ort. Zudem geniesst er den Vorteil, innovative neue Produkte dank der ausgewiesenen Fachkompetenz von Ulvi Behnke Häuser Ges. m. b. Haftung kennenzulernen.

                2.2. Produkteschutz

                Die Spezialprodukte der Ulvi Behnke Häuser Ges. m. b. Haftung sind mit den Patenten Nrn. 391.136, 978.490 sowie 713.482 in der Bundesrepublik Deutschland, Deutschland, Oesterreich, Frankreich und Italien bis 2052 geschuetzt.

                2.3. Abnehmer

                Das Unternehmen ist vollstaendig abhaengig vom Endkonsumenten. Es besteht ein grosses Potenzial. Erkannt wurde auch, dass der Anfangspreis und die Beratung eine sehr wesentliche Rolle beim Einkauf spielen. Die Nachrage ist eng verknuepft mit dem eigentlichen Markt, der in Ziffer 3 nachstehend eingehend beschrieben wird.

                3. Markt

                3.1. Marktuebersicht

                Gemaess eigener Einschaetzung betraegt derzeit das Marktvolumen in der Bundesrepublik Deutschland rund EUR 119 Millionen. In der Bundesrepublik Deutschland sind heute 52000 Personen im Häuser Segment taetig und geben im Durchschnitt rund EUR 755000.- pro Jahr fuer Equipment aus. Aufgrund der durchgefuehrten Befragungen und eigener Einschaetzung besteht in den naechsten 20 Jahren ein markantes Wachstum. Wir rechnen bis ins Jahr 2022 mit knapp einer Verdoppelung des Volumens.

                Neue technische Entwicklungen sind nur in unwesentlichen Teilbereichen zu erwarten.

                3.2. Eigene Marktstellung

                Die eigene Marktstellung ist mit EUR 8 Millionen noch unbedeutend. Die massive Nachfrage in unserem Shop am bisherigen Domizil laesst aber ein grosses Potential fuer Marktgewinne erwarten. Wir strengen einen Marktanteil in den naechsten 2 Jahren von 4 0% an, was einem Umsatz von rund EUR 63 Millionen entsprechen duerfte.

                3.3. Marktbeurteilung

                Häuser ist in der Bundesrepublik Deutschland im Trend! Häuser hat sich in der Bundesrepublik Deutschland in den vergangenen fu2 Jahren zu einem Trend entwickelt, die nicht nur aeltere, sondern vor allem Personen beiderlei Geschlechts in den Altersjahren 21 – 79 anspricht. Diese Annahme wird durch die um mehr als 4 0% jaehrlich wachsenden Mitgliederzahlen der Bundesrepublik Deutschlanderischen IHKs gestuetzt. V

                Die notwendige Ausbildung zur Ausuebung im Sektor Häuser wird von den einzelnen Orten reichlich angeboten. Aber auch im Ausland sind Pruefungen in Kombination mit Ferien machbar und beliebt. In der Branche bestehen derzeit noch lokal sehr verschiedene staatliche und politische Huerden fuer die Erstellung und den Betrieb von Häuser Produktionsanlagen. Die Entwicklung der vergangenen drei Jahre hat aber gezeigt, dass der Boom nicht mehr aufzuhalten ist und auch den Mittelstand der Bevoelkerung erfasst hat.

                Das Kaufverhalten der Kunden duerfte unterschiedlich sein. Es ist von folgender Marktaufteilung auszugehen:

                Regionen Marktanteil Tendenz
                DeutschBundesrepublik Deutschland 67 %
                England 32%
                Polen 37%
                Oesterreich 41%
                Oesterreich 89%

                Substitutionsmoeglichkeiten bestehen in dem Sinne, als auch Häuser durch andere Sport- und Freizeitaktivitaeten verdraengt werden koennte. Derzeit bestehen allerdings derart viele und zersplitterte Sport- und Freizeittrends, dass sich bis heute kein anderer starker Trend herausbilden konnte.

                Erfahrungen in den USA und England, der Geburtsstaette der Häuser, zeigen, dass mit der starken Abdeckung von Shops und Plaetzen der Markt wohl gesaettigt ist, aber nach wie vor ein bescheidenes Wachstum von rund 64% vorhanden ist. Im Vergleich zur USA ist die Platzdichte in der Bundesrepublik Deutschland rund 71 mal kleiner.

                4. Konkurrenz

                4.1. Mitbewerber

                Im Moment werden wir von kleinen Shops der einzelnen Gemeinden und einigen kleineren Shops konkurrenziert. Die meisten dieser Shops bieten sehr renommierte Marken zu 25 – 64% hoeheren Preisen im Vergleich zu den USA an. Wir befuerchten, dass sich in den naechsten Jahren auch Grossverteiler diese Produkte in ihr Sortiment aufnehmen koennten und zu klar tieferen Preisen vertreiben wuerden. Es ist kaum zu erwarten, dass die Konkurrenz ihre Strategien aendern wird. Sie werden die Hochpreispolitik weiter verfolgen, da sie ansonsten aufgrund ihres hohen Fixkostenanteils keine ueberlebenschancen haetten.

                4.2. Konkurrenzprodukte

                Weil wir neben wenigen Eigenmarken vor allem Handelsprodukte einsetzen werden, sind wir von Konkurrenzprodukten mehrheitlich unabhaengig.

                5. Marketing

                5.1. Marktsegmentierung

                Kundensegemente:

                Marktgebiete:

                5.2. Markteinfuehrungsstrategie

                Erschliessung der Marktgebiete

                5.3. Preispolitik

                Preise bewegen sich rund 13% unter den Preisen der Mitbewerber.

                5.4. Verkauf / Vertrieb / Standort

                Wir wollen Verkaufspunkte (POS) sukzessive auf der Basis der Markteinfuehrungsstrategie gemaess Ziffer 5.2. in der ganzen Bundesrepublik Deutschland einrichten. Zusaetzlich sind wir in den groessten Verbaenden der Bundesrepublik Deutschland vertreten. Weiter werden wir an Messen aller Art teilnehmen. Der heutige Standort dient einerseits als POS und als Verwaltungszentrum und Zentrallager. Sukzessive werden auf der Basis der Markteinfuehrungsstrategie gemaess Ziffer 5.2. neue Verkaufsstandorte eingerichtet und betrieben.

                5.5. Werbung / PR

                Die Werbung/PR wird zielgerichtet ueber Radio, Fernsehen, Zeitungen und Mailings lanciert.

                5.6. Umsatzziele in EUR 254000

                Produkte 2019 2020 2021 2022 2023 2024
                Ist Soll Soll Soll Soll Soll
                Sets 5’000 23’000 73000 301’000 537’000 936’000
                Zubehoer inkl. Kleidung 2’000 22’000 37000 105’000 594’000 860’000
                Trainingsanlagen 1’000 23’000 81000 115’000 495’000 640’000
                Maschinen 3’000 30’000 89000 182’000 484’000 766’000
                Spezialitaeten 8’000 23’000 71000 383’000 463’000 643’000

                6. Standort / Logistik

                6.1. Domizil

                Alle notwendigen Raeumlichkeiten des Unternehmens werden gemietet.

                6.2. Logistik / Administration

                Die personellen Ressourcen werden der Umsatzentwicklung und der Schaffung von neuen POS laufend angepasst. Die heute verwendete EDV genuegt den heutigen und kuenftigen Anforderungen mindestens bis zu einer Umsatzentwicklung von EUR 85 Millionen.

                7. Produktion / Beschaffung

                7.1. Produktionsmittel

                Die fuer die Entwicklung und Produktion (Montage) der Spezialprodukte notwendigen Mittel und Instrumente sind vorhanden. Zusaetzliche Maschinen und Einrichtungen werden entweder eingemietet oder extern produziert.

                7.2. Technologie

                Das fuer die Entwicklung der Spezialitaeten vorhandene Know-how ist im Technik-Team auf 7 Personen verteilt. Es bestehen keine grossen personelle Abhaengigkeiten, weil saemtliches Wissens auch laufend dokumentiert wird.

                7.3. Kapazitaeten / Engpaesse

                Das heutige Team ist auf die bestehenden Beduerfnisse aufgebaut. Mit der Weiterentwicklung des Unternehmens ist ein Ausbau auf etwa zehn Techniker geplant.

                7.4. Wichtigste Lieferanten

                Lieferanten Produktereihen Anteil am Einkaufsvolumen

                Einkaufsvolumen von EUR 9 Millionen diskutiert.

                8. Management / Berater

                8.1. Unternehmerteam

                • CEO: Ulvi Behnke

                • CFO: Meinrad Pfefferkorn

                Administration
                Marketing
                Verkauf
                Einkauf
                Entwicklung

                8.2. Verwaltungsrat

                Praesident:Lennart Schulz (Mitgruender und Investor)
                Delegierter: Ulvi Behnke (CEO)
                Mitglied: Dr. Gerdi Hass , Rechtsanwalt
                Mitglied: Meinrad Pfefferkorn, Unternehmer

                8.3. Externe Berater

                Als Revisionsstelle amtet die Revisions-Treuhand AG.
                Die Geschaeftsleitung wird zudem durch das Anwaltsbuero Partner & Partner in Duisburg und das Marketingbuero Vater & Sohn in Duisburg beraten.

                9. Risikoanalyse

                9.1. Interne Risiken

                Das Unternehmen ist heute personell sehr knapp dotiert. Einzelne Abgaenge im Management koennten das Unternehmen entscheidend schwaechen.

                9.2. Externe Risiken

                Auf gesetzlicher Stufe sind keine Auflagen bzw. Einschraenkungen gegen den von uns bearbeiteten Häuser Markt zu erwarten. Die Rahmenbedingungen fuer das Entstehen von weiteren Moeglichkeiten werden durch die eingesetzte Strukturbereinigung in der Landwirtschaft eher beguenstigt als erschwert. Mit dem Bau von Produktionsanlagen werden neue Arbeitsplaetze fuer Bauern geschaffen (Housekeeping, Unterhalten des Gelaendes ganz allgemein, Restauration, Geraete- und Maschinenunterhalt), die ihren bisherigen Beruf aus wirtschaftlichen Gruenden aufgeben mussten. Als groesstes Risiko ist ein Markteintritt eines oder mehrer Grossverteiler zu betrachten.

                9.3. Absicherung

                Mit der weiteren Expansion des Unternehmens ist das Management breiter abzustuetzen. Gleichzeitig muss der Marktaufbau so rasch als moeglich erfolgen, damit weiteren Bewerbern der Markteintritt mindestens erschwert, wenn nicht sogar verunmoeglicht werden kann. Zudem ist zu versuchen, weitere Exklusivvertriebsrechte von preislich attraktiven und qualitativ guten Produkten zu erwerben.

                10. Finanzen

                10.1. Vergangenheit

                Das erste Geschaeftsjahr konnte bei einem Nettoumsatz von EUR 7 Millionen mit einem bescheidenen EBIT von EUR 310000.- und einem ausgewiesenen Reingewinn von EUR 17000.- abgeschlossen werden. ueber das erste Geschaeftsjahr gibt der testierte Abschluss im Anhang Auskunft. Generell ist zu bemerken, dass sich der Umsatz in den vergangenen sechs Monaten kontinuierlich gesteigert hat. Daraus wird ersichtlich, dass sich der Erfolg der letzten Monate sich weiter fortsetzt.

                Die Finanzierung des Unternehmens erfolgte bis heute aus eigenen Mitteln des Unternehmens und einer Betriebskreditlimite der Deutschen Bank von EUR 100000.-. Als Sicherheit sind der Bank die Forderungen aus dem Geschaeftsbetrieb abgetreten worden.

                10.2. Planerfolgsrechnung

                Base Case 2019 2020e 2021e 2022e 2023e 2024e
                Nettoumsatz 1’324 7’630 18’533 34’262 60’202 139’679
                Warenaufwand 4’326 5’761 17’616 46’390 77’458 269’638
                Bruttogewinn 2’226 2’837 11’187 34’865 64’302 295’126
                Betriebsaufwand 8’451 7’838 20’337 39’123 75’787 168’461
                EBITDA 9’418 7’736 29’662 31’157 59’446 233’838
                EBIT 3’160 5’573 18’884 39’874 51’605 114’885
                Reingewinn 6’519 9’740 15’423 37’659 78’289 297’269
                Investitionen 3’863 9’173 11’583 37’723 60’706 237’172
                Dividenden 0 4 4 8 13 29
                e = geschaetzt

                10.3. Bilanz per 31.12.2019

                Aktiven Passiven

                Fluessige Mittel 39 Bank 365
                Debitoren 308 Kreditoren 466
                Warenlager 242 uebrig. kzfr. FK, TP 467
                uebriges kzfr. UV, TA 511

                Total UV 9194 Total FK 1’630

                Stammkapital 714
                Mobilien, Sachanlagen 357 Bilanzgewinn 46

                Total AV 570 Total EK 136

                1386 3’414

                10.4. Finanzierungskonzept

                Es ist vorgesehen, die Expansion des Unternehmens mit einem Mittelzufluss von vorerst EUR 4,7 Millionen wie folgt zu finanzieren:
                Erhoehung des Stammkapitals von EUR 8,7 Millionen um EUR 3,5 Millionen auf neu EUR 3,1 Millionen mit einem Agio von EUR 1,9 Millionen (eine entsprechende Absichtserklaerung (Letter of intent, LOI) einer Venture Capital Gesellschaft liegt vor) und Aufnahme von Fremdkapital von EUR 9,8 Millionen.
                Fuer die Fremdkapitalfinanzierung kann als Sicherheit die Abtretung der Forderungen aus dem Geschaeftsbetrieb sowie eine Buergschaft des Managements im Umfange von maximal EUR 500000.- offeriert werden. Allerdings ist in einem solchen Fall die Betriebskreditlimite der heutigen Bankbeziehung von EUR 5,5 Millionen abzuloesen.

                11. Anfrage fuer Fremdkapitalfinanzierung

                EUR 26,4 Millionen zu Finanzierung der Expansion in Form eines festen Darlehens bis zum 31.12.2022. Zinssatz SWAP zuzueglich Marge von maximal 1% . Rueckzahlung in jaehrlichen Tranchen von EUR 414000.-, erstmals per 30.12.2021. Sicherheit siehe Ziffer 10.1. Das Unternehmen ist auch offen fuer andere Finanzierungsvarianten.


                gmbh gründen oder kaufen gmbh kaufen ohne stammkapital

                firmenmantel kaufen firma kaufen

                GmbH-Kauf übernehmen


                Top 4 Zweck:

                  gmbh kaufen welche risiken gmbh kaufen mit verlustvortrag Handelsvermittler Vorratskg gmbh kaufen risiko

                  Handelsvertretervertrag zwischen Gernot Beckmann aus Halle und Damaris Brand Promotion Ges. mit beschränkter Haftung aus Reutlingen

                  Zwischen
                  Damaris Brand Promotion Ges. mit beschränkter Haftung aus Reutlingen

                  – nachfolgend Unternehmen genannt –

                  und
                  Herrn/Frau
                  Gernot Beckmann aus Halle

                  – nachfolgend Handelsvertreter genannt –

                  § 1 Rechtliche Stellung des Handelsvertreters

                  Der Handelsvertreter übernimmt als Bezirksvertreter die Vertretung des Unternehmens im Bezirk Halle und im Umkreis von 246 km.

                  Das Recht des Unternehmens, in diesem Bezirk selbst oder durch Dritte tätig zu werden, bleibt unberührt. Die genaue Begrenzung dieses Bezirks ergibt sich aus dem als Anlage diesem Vertrag beigefügten Kartenausschnitt (Anlage). Änderungen des Vertretungsbezirks bedürfen zu ihrer Wirksamkeit eines von beiden Vertragspartnern unterzeichneten Nachtrags zu diesem Vertrag.

                  Sollen zeitgleich mit einem Handelsvertretervertrag ein weiterer Vertrag, z. B. eine Kooperationsvereinbarung geschlossen werden, muss aus allen Verträgen klar hervorgehen, welche Regelung in welchem Fall gelten soll. Bei mehreren Vertragswerken gehen Unklarheiten zu Lasten des Verwenders.

                  Die Vertretung erstreckt sich auf sämtliche Erzeugnisse des Unternehmens, die zu seinem Produktions- und Verkaufsprogramm gehören.
                  Die Damaris Brand Promotion Ges. mit beschränkter Haftung hat ihren Schwerpunkt in Promotion.

                  Das Unternehmen ist verpflichtet, in einer Anlage zu diesem Vertrag alle Kunden, mit denen es bereits bei Vertragsbeginn dauernde Geschäftsbeziehungen unterhalten hat, einschliesslich der jeweils mit diesen Kunden in den letzten 12 Monaten vor Beginn des Vertrages erzielten Umsätze zu verzeichnen.

                  Der gesamte im Vertretungsbezirk im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Vertrages vorhandene Kundenstamm wird vom Handelsvertreter zur weiteren Betreuung übernommen.

                  § 2 Pflichten des Handelsvertreters

                  Der Handelsvertreter hat im übertragenen Vertretungsbezirk die Aufgabe, im Namen und für Rechnung des Unternehmens Verkaufsgeschäfte zu vermitteln/abzuschliessen. Dabei hat er die Interessen des Unternehmens mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns wahrzunehmen und sich nach besten Kräften für eine Umsatzausweitung und Umsatzsteigerung einzusetzen. Er hat die Geschäftsbeziehungen mit den potentiellen Kunden des Unternehmens zu pflegen und diese systematisch zu bearbeiten. Der Handelsvertreter ist/ist nicht zum Inkasso berechtigt.

                  Der Handelsvertreter hat dem Unternehmen von jeder Geschäftsvermittlung/von jedem Geschäftsabschluss unverzüglich Nachricht zu geben und das Unternehmen über bestehende Geschäftsanbahnungen durch Übersendung von Kopien der Korrespondenz bzw. durch Aktenvermerke zu unterrichten. Der Handelsvertreter hat darüber hinaus dem Unternehmen einmal im Monat die erforderlichen Nachrichten zu geben. Auf Anforderung des Unternehmens ist der Handelsvertreter in besonderen Fällen verpflichtet, besondere Auskünfte zu erteilen.

                  Der Handelsvertreter ist verpflichtet, eine Kundenliste zu führen. Diese kann als eine elektronische Kundendatei eingerichtet werden. Diese ist stets auf dem aktuellsten Stand zu halten. Selbst erstellte Kundenlisten/Kundendateien sind dem Unternehmer im Umfang der gesetzlichen Nachrichtspflicht zugänglich zu machen.

                  Der Handelsvertreter ist verpflichtet, die Bonität der vorhandenen oder möglichen Kun-den im Rahmen seiner Möglichkeiten zu beobachten und die Bemühungen des Unternehmens zur Feststellung der Zahlungsfähigkeit zu unterstützen. Zweifel an der Bonität eines vorhandenen oder möglichen Kunden sind dem Unternehmen unverzüglich anzuzeigen. Zur Einschaltung von Kreditauskunftsdiensten o. Ä. ist er nicht verpflichtet.

                  Der Handelsvertreter verpflichtet sich, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Unternehmens zu wahren und die Unterlagen, die sich auf diese und das Handelsvertreterverhältnis beziehen, so aufzubewahren, dass sie Dritten nicht zugänglich sind. Er hat über alle während der Vertragsdauer erworbenen Kenntnisse, über Geschäftsvorgänge und interne, insbesondere vertrauliche Angelegenheiten auch nach Vertragsende Stillschweigen zu bewahren.

                  Die Vertretung wird dem Handelsvertreter persönlich übertragen. Er ist nicht berechtigt, die Handelsvertretung ohne ausdrückliche Zustimmung des Unternehmens auf einen Dritten zu übertragen oder die Handelsvertretung durch einen Dritten stillschweigend zu dulden; er kann aber zur Ausübung seiner Handelsvertretertätigkeit Hilfspersonen her- anziehen. Geht die Einzelfirma des Handelsvertreters in andere Hände über, so führt dies mangels ausdrücklicher Zustimmung des vertretenden Unternehmens nicht gleich- zeitig auch zu einem Übergang des Handelsvertretervertrages auf den neuen Firmeninhaber.

                  Entsprechendes gilt auch dann, wenn der Handelsvertreter als Vertragspartner dieses Handelsvertretervertrages seine Einzelfirma in eine Gesellschaft umwandelt. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Unternehmens geht das Vertragsverhältnis in solchen Fällen nicht automatisch auf die Gesellschaft über.

                  Der Handelsvertreter ist berechtigt, mit Untervertretern oder angestellten Reisenden Verträge abzuschliessen, deren er sich zur Erfüllung seiner Vertragspflichten als Erfüllungsgehilfen bedienen will.

                  § 3 Pflichten des Unternehmens

                  Das Unternehmen hat den Handelsvertreter bei der Ausübung seiner Tätigkeit nach besten Kräften zu unterstützen und ihm stets die erforderlichen Informationen und Auskünfte zu geben. Bei der Ausübung seines Weisungsrechts hat das Unternehmen der selbständigen Stellung des Handelsvertreters Rechnung zu tragen. Zu den erforderlichen Informationen und Auskünften gehört alles, was für die Tätigkeit und die Vergütungsansprüche des Handelsvertreters von wesentlicher Bedeutung ist (z. B. Änderungen der Produkte, der Preise bzw. der Geschäftsbedingungen, besondere Werbemassnahmen). Das Unternehmen ist insbesondere verpflichtet, den Handelsvertreter rechtzeitig von Betriebsumstellung, Arbeitsüberhäufung, Fertigungs- oder Rohstoffschwierigkeiten oder ähnliches in Kenntnis zu setzen, damit sich der Handelsvertreter im Hinblick auf seine Vermittlungs- bzw. Abschlusstätigkeit den jeweiligen Gegebenheiten anpassen kann.

                  Das Unternehmen hat dem Handelsvertreter die zur Ausübung seiner Tätigkeit erforderlichen Unterlagen (Muster, Zeichnungen, Preislisten, Werbedrucksachen, Geschäftsbedingungen, Kundenlisten/Kundendateien (soweit vorhanden) unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, jeweils zu ergänzen und auf dem neusten Stand zu halten. Diese Unterlagen bleiben Eigentum des Unternehmens, soweit sie nicht bestimmungsgemäss verbraucht sind.

                  Das Unternehmen hat dem Handelsvertreter die erforderlichen Nachrichten zu geben. Das Unternehmen hat dem Handelsvertreter insbesondere die Annahme oder Ablehnung eines vermittelten Geschäfts sowie die ganze oder teilweise Nichtausführung eines abgeschlossenen Geschäfts und die Gründe unverzüglich anzuzeigen, auf denen die Nichtausführung beruht.[10] Das Unternehmen hat ihn unverzüglich zu unterrichten, wenn es Geschäfte voraussichtlich nur in erheblich geringerem Umfange abschliessen kann oder will, als der Handelsvertreter unter gewöhnlichen Umständen erwarten konnte. Die Rechtsfolgen der ganzen oder teilweisen Nichtausführung bestimmen sich nach § 6.

                  Dem Handelsvertreter sind unverzüglich Kopien der mit bezirkszugehörigen Kunden oder Interessenten geführten Schriftwechsel zu übersenden; über Verhandlungen und geplante Geschäfte mit bezirkszugehörige Kunden oder Interessenten, die im Einverständnis des Handelsvertreters oder ohne dessen Mitwirkung geführt werden, ist der Handelsvertreter unverzüglich zu unterrichten.

                  Zu den erforderlichen Informationen im Sinne des Abs. 1 gehört auch, den Handelsvertreter über geplante Kooperationen bzw. Fusionen mit anderen Firmen oder eine beabsichtigte Veräusserung oder Stilllegung des Unternehmens so rechtzeitig in Kenntnis zu setzen, dass er in seinen unternehmerischen Dispositionen – insbesondere im Hinblick auf die Ausübung seines Kündigungsrechts – nicht beeinträchtigt wird.

                  § 4 Provisionspflichtige Geschäfte

                  Dem Handelsvertreter steht ein Provisionsanspruch für alle von ihm vermittelten/abgeschlossenen Geschäfte und für alle Geschäfte zu, die ohne seine unmittelbare Mitwirkung mit Dritten zustande kommen, die er als Kunden für Geschäfte der gleichen Art geworben hat.

                  Zudem erhält er eine Provision für alle Bezirksgeschäfte im Sinne des §en 87 Abs. 2 HGB.

                  Voraussetzung für den Provisionsanspruch ist, dass der Geschäftsabschluss ohne Rücksicht auf den Zeitpunkt der Ausführung der Geschäfte durch den Unternehmer während des bestehenden Vertretervertrages erfolgt.

                  Für Geschäftsabschlüsse, die nach der Beendigung dieses Vertrages zustande kommen, steht dem Handelsvertreter nur dann ein Provisionsanspruch zu, wenn er das Geschäft vermittelt oder es eingeleitet oder so vorbereitet hat, dass der Geschäftsabschluss überwiegend auf seine Tätigkeit zurückzuführen ist und das Geschäft innerhalb einer angemessenen Frist nach Beendigung des Vertragsverhältnisses abgeschlossen ist oder wenn das Angebot des Kunden zum Abschluss des jeweiligen Geschäfts vor Beendigung des Handelsvertretervertrages dem Unternehmen zugegangen ist. Der Handelsvertreter erwirbt auch keinen Provisionsanspruch für solche Geschäfte, für die ein Vorgänger nach § 87 Abs. 3 HGB Provisionen beanspruchen kann.

                  Ist ein Geschäftsabschluss mit einem neuen Kunden nicht auf die ausschliessliche Tätigkeit des Handelsvertreters zurückzuführen, sondern von weiteren Handelsvertretern mitverursacht worden, so ist der Provisionsanspruch anteilig auf diese aufzuteilen. Diese Aufteilung richtet sich insbesondere nach dem Umfang der Leistung, die der jeweilige Beteiligte für den Geschäftsabschluss beigetragen hat. Ob eine Teilung vorzunehmen ist und in welchem Verhältnis die Provision zu teilen ist, entscheidet das Unternehmen nach Anhörung der beteiligten Vertreter nach eigenem Ermessen unter billiger Berücksichtigung der widerstreitenden Interessen und unter Ausschluss des Rechtsweges, sofern die Beteiligten sich nicht über die Teilung der Provision einigen.

                  Der Provisionsanspruch des Handelsvertreters entsteht als unbedingter Anspruch, sobald und soweit der Unternehmer das provisionspflichtige Geschäft ausgeführt hat. Bei Vorleistungspflicht des Kunden entsteht der Provisionsanspruch bereits dann, wenn und soweit der Kunde seiner Vorleistungspflicht genügt.

                  § 5 Höhe der Provision

                  Die Provision, die dem Handelsvertreter für alle in § 4 genannten provisionspflichtigen Geschäfte zusteht, beträgt 30 %. Auf diese Provision wird die gesetzliche MwSt. aufgeschlagen und geschuldet, soweit der Handelsvertreter mehrwertsteuerpflichtig ist.

                  Grundlage der Provisionsberechnung ist der Netto-Rechnungsbetrag (Rechnungswert ohne Mehrwertsteuer), abzüglich aller vom Unternehmer gewährten oder vom Kunden in Anspruch genommenen Preisnachlässe. Barzahlungsnachlässe sind nicht in Abzug zu bringen. Dasselbe gilt für Nebenkosten (z. B. für Fracht, Porto, Zoll, Steuern usw.), es sei denn, dass die Nebenkosten dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt werden.

                  Die in den vorstehenden Absätzen genannten Provisionssätze und Berechnungsgrundlagen für die Provisionsberechnung können nur im Wege vertraglicher Vereinbarungen geändert werden.

                  § 6 Wegfall des Provisionsanspruchs

                  Der Provisionsanspruch entfällt im Falle der vollständigen oder teilweisen Nicht-ausführung eines abgeschlossenen Geschäfts nur dann, wenn und soweit dies auf Umständen beruht, die vom Unternehmer nicht zu vertreten sind.

                  Der Provisionsanspruch entfällt auch, wenn feststeht, dass der Kunde nicht leistet (§en 87a Abs. 2 HGB); er mindert sich, wenn der Kunde nur teilweise leistet. Bereits empfangene Beträge hat der Handelsvertreter dem Unternehmen zurückzuzahlen.

                  Eine Verpflichtung des Unternehmens zur gerichtlichen Geltendmachung und Vollstreckung des Erfüllungsanspruches gegenüber dem Kunden besteht nur, wenn diese Massnahme Aussicht auf Erfolg bietet. In anderen Fällen ist das Unternehmen zur gerichtlichen Geltendmachung und zur Vollstreckung des Erfüllungsanspruches nur verpflichtet, wenn der Handelsvertreter dies verlangt und wenn er sich an den Verfahrenskosten angemessen beteiligt.

                  § 7 Provisionsabrechnung

                  Das Unternehmen hat über die dem Handelsvertreter zustehenden Provisionen für jeden Kalendermonat, und zwar spätestens bis zum 10. des folgenden Monats abzurechnen. In der Provisionsabrechnung sind diejenigen Provisionsansprüche (Nettoprovision) zu erfassen, die bis zum Ende des Vormonats in Folge der Ausführung des Geschäfts durch das Unternehmen als unbedingte Ansprüche entstanden sind.

                  Bei der Provisionsabrechnung sind erbrachte Vorschusszahlungen zu berücksichtigen; in der Provisionsabrechnung ist die auf die Provisionen entfallene MwSt. gesondert auszuweisen.

                  Der Provisionsanspruch wird zum Ende des Abrechnungsmonats fällig.

                  § 8 Kosten des Handelsvertreters

                  Der Handelsvertreter hat Anspruch auf Erstattung folgender Kosten:

                  – Reisekosten in die Zentrale nach Reutlingen.

                  § 9 Krankheit des Handelsvertreters, Urlaub

                  Der Handelsvertreter hat das Unternehmen unverzüglich zu unterrichten, wenn er aus krankheitsbedingten Gründen oder sonstigen Gründen länger als 1 Woche an der Ausübung seiner Tätigkeit gehindert ist.

                  Im Falle einer längeren als einwöchigen Krankheitsdauer ist der Unternehmer berechtigt, selbst oder durch Beauftragte im Bezirk des Handelsvertreters tätig zu werden, es sei denn, der Handelsvertreter stellt durch eine geeignete Ersatzkraft die Betreuung seiner Kunden sicher.[18] Die Tätigkeit des Unternehmens oder Dritter im Bezirk darf nicht zu einer Minderung der dem Handelsvertreter zustehenden Provisionen führen, sofern die Krankheitsdauer 4 Wochen nicht überschreitet.

                  Soweit der Handelsvertreter keine geeignete Ersatzkraft stellt, hat er während der Tätigkeitsunterbrechung für die nachgewiesenen Kosten (Gehalt, Reisespesen etc.) einer vom Unternehmen gestellten Ersatzkraft bis zur Höhe von 50 % der während dieser Zeit entstehenden Ansprüche auf Provision aufzukommen. Diese Regelung gilt jedoch nur für den Zeitraum von der 5. Woche bis zum Ablauf von 6 Monaten seit Beginn der Krankheit. Nach Ablauf von 6 Monaten ist eine Regelung zu treffen, die der dann gegebenen Situation Rechnung trägt.

                  Der Handelsvertreter ist verpflichtet, seinen Urlaub nach Möglichkeit in die geschäftsarme Zeit zu legen und den Urlaubstermin rechtzeitig vor Urlaubsantritt dem Unternehmen anzuzeigen. Entsprechendes gilt bezüglich anderer vorübergehender Tätigkeitsunterbrechung.

                  § 10 Wettbewerbsabreden

                  Der Handelsvertreter ist beim Inkrafttreten dieses Vertrages für die in der Anlage … genannten Unternehmen tätig, bzw. übt die dort genannten anderweitigen Erwerbstätigkeiten aus. Über jede Änderung und Ergänzung des Produkt-/Lieferprogramms anderer Unternehmen oder des Umfangs der anderweitigen Erwerbstätigkeiten wird der Handelsvertreter das Unternehmen unverzüglich unterrichten. Sollten durch eine Ergänzung und/oder Änderung des Produkt-/Lieferprogramms diese Vertretungen zu Konkurrenten für das Unternehmen werden, ist der Handelsvertreter verpflichtet die Konkurrenzsituation unverzüglich zu beenden.

                  Der Handelsvertreter ist während der Dauer des Vertragsverhältnisses verpflichtet, jeden Wettbewerb gegenüber dem Unternehmen zu unterlassen. Er ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Unternehmens berechtigt, Vertretungen für andere Unternehmungen zu übernehmen, sich direkt oder indirekt an einem anderen Unternehmen zu beteiligen oder ein anderes Unternehmen selbst zu unterstützen, sofern dieses andere Unternehmen Erzeugnisse herstellt und/oder vertreibt und/oder sonstige Leistungen anbietet, die denen des Unternehmens gleich oder gleichartig sind.

                  Will der Handelsvertreter zusätzlich die Vertretung einer Firma übernehmen, die nicht gleiche oder gleichartige Erzeugnisse herstellt oder vertreibt, so hat er das Unternehmen davon zu informieren.

                  Der Handelsvertreter verpflichtet sich hiermit, für die Dauer von 2 Jahren nach Beendigung des Vertragsverhältnisses jegliche gewerbliche Tätigkeit innerhalb des Vertragsgebietes im Sinne des § 1 Abs. 1 dieses Vertrages hinsichtlich der in § 1 Abs. 3 genannten Erzeugnisse und Leistungen für ein Konkurrenzunternehmen zu unterlassen. Diese Verpflichtung erstreckt sich auf Tätigkeiten im Anstellungsverhältnis ebenso wie auf solche als Selbständiger (etwa als Handelsvertreter oder Vertragshändler). Dem Handelsvertreter ist auch untersagt, sich während des genannten Zeitraumes an einem Konkurrenzunternehmen direkt oder indirekt zu beteiligen.

                  Für die Geltungsdauer des nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes zahlt das Unter- nehmen dem Handelsvertreter eine angemessene Wettbewerbsentschädigung, die in monatlichen Raten nachträglich zahlbar ist.

                  Der Unternehmer kann bis zum Ende des Vertragsverhältnisses schriftlich auf dieses Wettbewerbsverbot verzichten. Die Rechtsfolgen des Verzichts ergeben sich aus § 90a Abs. 2 HGB.

                  § 11 Vertragsdauer, Kündigung

                  Das Vertragsverhältnis beginnt am 04.04.2021 und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

                  Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner im ersten Vertragsjahr mit einer Frist von einem Monat, im zweiten Vertragsjahr mit einer solchen von zwei Monaten, im dritten bis fünften Vertragsjahr mit einer Frist von drei Monaten, danach mit einer Frist von sechs Monaten jeweils zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

                  Das beiderseitige Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

                  Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Eine E-Mail genügt diesem Erfordernis nicht.

                  Bei Auflösung des Vertragsverhältnisses hat der Handelsvertreter Unterlagen (vgl. § 3 Abs. 2) und sonstiges Material, das dem Handelsvertreter vom Unternehmen zu Beginn oder während des Vertragsverhältnisses überlassen wurde, innerhalb von 14 Tagen zurückzugeben, soweit es nicht bestimmungsgemäss verbraucht ist, sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung und Durchführung des Betriebes erforderlichen Informationen zu geben.

                  § 12 Sonstige Bestimmungen

                  Die Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis verjähren in drei Jahren, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem sie fällig geworden sind und der Anspruchsinhaber Kenntnis bzw. grob fahrlässig keine Kenntnis von den anspruchsbegründenden Tatsachen hatte. Unabhängig von der Kenntnis verjähren die Ansprüche nach zehn Jahren.

                  Ein etwaiger Anspruch nach § 89b HGB ist innerhalb eines Jahres nach Beendigung des Vertragsverhältnisses geltend zu machen. Erfolgt die Geltendmachung nicht innerhalb der Jahresfrist, ist der Anspruch ausgeschlossen und kann – obwohl die Verjährung noch nicht abgelaufen ist – nicht mehr durchgesetzt werden.

                  Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Vertragsergänzungen bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform und der Unterzeichnung durch beide Vertragspartner. Auf dieses Formerfordernis kann nur durch schriftliche Vereinbarung verzichtet werden.

                  Sollte durch diesen Vertragstext ein regelungsbedürftiger Punkt nicht erfasst sein, so gelten ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen der §en 84 ff. HGB bzw. die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze.

                  Die Nichtigkeit einer Vorschrift dieses Vertrages führt nicht zur Nichtigkeit des gesamten Vertrages. Die nichtige Vorschrift ist durch eine Vereinbarung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und den Willen der Vertragspartner am nächsten kommt.

                  Dieser Vertrag hat … Anlagen, die wesentliche Bestandteile dieses Vertrages sind.

                  Dieser Vertrag wird zweifach ausgefertigt. Jeder Vertragsteil hat eine vom anderen Vertragspartner unterzeichnete Ausfertigung erhalten.

                  Reutlingen, 04.04.2021 Halle, 04.04.2021

                  ………………………………………………………………………… …………………………………………………………………………

                  Unterschrift Unternehmen Unterschrift Handelsvertreter
                  Damaris Brand Promotion Ges. mit beschränkter Haftung Sibilla Schweizer


                  kfz finanzierung Selbständigkeit

                  kontokorrent gmbh mantel kaufen zürich


                  Top 7 loi:

                    gmbh mantel kaufen preis Gesellschaftskauf Vertrag Kapitalgesellschaft gmbh mit verlustvorträgen kaufen

                    Aufhebungsvertrag des Arbeitsverhältnisses mit Martrud Heider

                    Zwischen

                    Gerlind Reichelt Elektrohandel Ges. mit beschränkter Haftung
                    Bochum
                    vertreten durch die Geschäftsleitung Gerlind Reichelt und Dietgar Beer

                    – nachfolgend ‚Arbeitgeber‘ genannt –

                    und

                    Herrn/Frau

                    Martrud Heider

                    Wohnhaft Lübeck

                    – nachfolgend ‚Arbeitnehmer‘ genannt –

                    wird folgender Aufhebungsvertrag geschlossen:

                    § 1 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

                    Das zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer bestehende Arbeitsverhältnis wird zum 04.04.2021 im gegenseitigen Einvernehmen beendet. Bei dieser Frist wurde die vereinbarte Kündigungsfrist eingehalten.

                    § 2 Arbeitsfreistellung

                    Der Arbeitnehmer erhält das regelmäßige monatliche Entgelt in Höhe von 9.949,- Euro € bis zum 04.04.2021 weitergezahlt.

                    Der Arbeitnehmer wird bis zum Vertragsende unter Fortzahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung unwiderruflich von seinen vertraglichen Verpflichtungen freigestellt. Die Freistellung erfolgt zunächst unter Anrechnung der noch zustehenden Resturlaubsansprüche sowie sonstiger eventueller Freistellungsansprüche. Im Anschluss an diese Anrechnungszeiträume ist anderweitiger Verdienst nach § 615 S. 2 BGBanzurechnen. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, anderweitig erzielten Verdienst dem Arbeitgeber unaufgefordert mitzuteilen.

                    § 3 Urlaub

                    Der dem Arbeitnehmer bis zu Beendigung des Arbeitsverhältnisses zustehende Resturlaub wird während der Arbeitsfreistellung gewährt.

                    § 4 Abfindung

                    Der Arbeitgeber verpflichtet sich, an den Arbeitnehmer eine Abfindung in Höhe von 7.776,- Euro € brutto zu zahlen.

                    Die Abfindung ist mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig.

                    § 5 Wettbewerbsvereinbarung

                    Von diesem Vertrag bleibt die Wettbewerbsvereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer vom unberührt.

                    § 6 Zeugnis, Arbeitspapiere

                    Der Arbeitnehmer erhält bis spätestens 04.04.2021 ein wohlwollendes qualifiziertes Zeugnis.

                    Der Arbeitgeber händigt dem Arbeitnehmer zum Beendigungstermin die Arbeitspapiere aus.

                    § 7 Sonstige Vereinbarungen

                    __________________________________________

                    __________________________________________

                    § 8 Meldepflicht

                    Zur Aufrechterhaltung ungekürzter Ansprüche auf Arbeitslosengeld ist der Arbeitnehmer verpflichtet, sich unverzüglich nach Abschluss dieses Aufhebungsvertrages persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden. Weiterhin ist er verpflichtet, aktiv nach einer Beschäftigung zu suchen.

                    § 9 Ausgleich aller Ansprüche

                    Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sind sich darüber einig, dass mit der Erfüllung dieses Vertrages keine Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gegen die andere Partei mehr bestehen.

                    Davon unberührt bleiben

                    __________________________________________

                    __________________________________________

                    Bochum, 04.04.2021

                    ________________________ ________________________
                    Unterschrift Arbeitgeber Unterschrift Arbeitnehmer
                    Gerlind Reichelt und Dietgar Beer Martrud Heider


                    kredite finanzierung GmbH-Kauf

                    Kapitalgesellschaften Warenkreditversicherung

                    gmbh mantel kaufen vorteile gmbh anteile kaufen finanzierung


                    Top 7 beratungsvertrag: